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Verfahren : 2004/0218(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0180/2007

Aussprachen :

PV 21/05/2007 - 17
CRE 21/05/2007 - 17

Abstimmungen :

PV 22/05/2007 - 9.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0187

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 22. Mai 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

10. Stimmerklärungen
Protokoll
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  Der Präsident. – Wir kommen nun zu den Erklärungen zur Abstimmung.

 
  
  

- Bericht Isler Béguin (A6-0180/2007)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für diese endgültige Vereinbarung gestimmt, da sie dem Parlament ermöglicht, eine Erhöhung von 40 Millionen Euro über den im Gemeinsamen Standpunkt des Rates vorgesehenen Betrag hinaus zu sichern. Der Haushalt für LIFE+ wurde jetzt auf etwa 1,894 Milliarden Euro festgelegt.

Ein Teil des LIFE+-Haushalts ist Projekten in den Bereichen Natur und biologische Vielfalt gewidmet. Das Parlament hat sichergestellt, dass mindestens 50 % der Haushaltsmittel von LIFE+ für die Finanzierung von Projektmaßnahmen zur Unterstützung der Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt verwendet werden. In seinem Gemeinsamen Standpunkt hatte der Rat vorgeschlagen, 40 % des Gesamthaushalts für diese Projekte bereitzustellen.

Wie im Abschlussbericht erwähnt, verlas Herr Dimas auf der Sitzung des Vermittlungsausschusses eine Erklärung, in der es hieß, dass die Kommission vor der Überprüfung des Finanzrahmens eine Überprüfung der sowohl auf nationaler Ebene als auch auf der Ebene der EU zugesagten und geplanten Ausgaben für die Verwaltung der Natura-2000-Netze durchführen werde. Diese Überprüfung wird im Hinblick auf eine Anpassung der Gemeinschaftsinstrumente, vor allem von LIFE+, aber auch zur Sicherung eines hohen Kofinanzierungsgrades genutzt.

Abschließend kann gesagt werden, dass das Ergebnis weitaus zufrieden stellender ist als jedwede Vereinbarung aus einer früheren Phase des legislativen Verfahrens.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich begrüße das Ergebnis dieser Vermittlung, bei dem der Akzent auf dem zentralisierten Ansatz liegt, nach dem das Programm weiterhin von der Kommission verwaltet wird, um so den Mehrwert für Europa als Ganzes, gleiche Kriterien und die Exzellenz sicherzustellen und mit der Einrichtung von Verwaltungsgremien auf nationaler Ebene zugleich die Nebenkosten zu senken.

Ich möchte auch andere lobenswerte Aspekte wie die Aufstockung des Gesamthaushalts um 40 Millionen Euro und die Zuteilung von 15 % der Fonds für länderübergreifende Projekte hervorheben.

Deshalb stimme ich für das vom Vermittlungsausschuss gebilligte Gemeinsame Programm LIFE+.

 
  
  

- Bericht Gröner (A6-0147/2007)

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Mit dem Programm Daphne III haben wir ein weiteres geeignetes Instrument gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung in die Hand bekommen. Es ist immerhin so, dass über 100 000 Frauen in der Europäischen Union Opfer von Menschenhandel und Gewalt sind. Daher ist es notwendig, ein solches Programm entsprechend auszugestalten.

Ich begrüße es sehr, dass die Haushaltsmittel von 50 Millionen auf über 114 Millionen Euro aufgestockt wurden und wir damit in den Herkunftsländern Informationskampagnen durchführen können, in denen Frauen und Kinder angeworben werden, die dann in der Europäischen Union Opfer sexueller Gewalt werden.

Mit diesen Informationskampagnen haben wir präventive Möglichkeiten, die Frauen aufzuklären und Schutz vor Ausbeutung zu bieten. Wenn das noch mit Hilfe von Stellungsprogrammen für betroffene Frauen kombiniert wird, dann ist mit Daphne III ein ganz entscheidender Schritt zur Bekämpfung von Gewalt, Menschenhandel und sexueller Ausbeutung gesetzt.

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS). – Herr Präsident! Ich habe für den Bericht Gröner gestimmt, weil es zweifellos gelungen ist, im Kampf gegen Gewalt an Frauen Fortschritte zu erzielen, und das Programm Daphne dabei sicherlich eine Rolle gespielt hat.

Gewalt gegen Frauen ist aber in Kulturen stärker verbreitet, in denen das patriarchalische Machtprinzip noch stark verwurzelt ist und kaum Problembewusstsein besteht. Durch die Zuwanderungswellen der letzten Jahre haben auch bei uns an Frauen begangene Menschenrechtsverletzungen wie Genitalverstümmelungen, aber auch Zwangsheiraten, Einzug gehalten. Hier gilt es meines Erachtens, nicht nur ein Problembewusstsein zu schaffen oder Zwangsheirat in der EU unter Strafe zu stellen. Es dürfen auch keine Sondergerichtsurteile mit kultureller Begründung akzeptiert werden. Wenn inländische Täter bzw. solche aus dem abendländischen Kulturkreis bestraft werden, hat das gleiche Recht auch für Zuwanderer aus dem muslimischen Bereich zu gelten. Hier darf Justitia weder blind noch taub sein.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) Ich stimme für die Annahme des Berichts von Frau Gröner über den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Programms zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen und zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm DAPHNE III) für den Zeitraum 2007-2013 als Teil des Rahmenprogramms „Grundrechte und Justiz“.

Das Programm DAPHNE wurde 1997 aufgestellt. Es diente der Finanzierung von über 350 Projekten zur Förderung von Nichtregierungsorganisationen, Institutionen und Verbänden, die sich für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen vor Gewalt einsetzen. Ich gebe der dritten Phase dieses Vorhabens, auf die sich der Bericht von Frau Gröner bezieht, meine volle Unterstützung

Die Hauptziele von DAPHNE III bestehen darin, die Umsetzung der Politik der Gemeinschaft im Hinblick auf öffentlichen Gesundheitsschutz, Gleichstellung der Geschlechter, Bekämpfung von häuslicher Gewalt, Schutz der Rechte von Kindern, Bekämpfung von Gewalt zwischen den Geschlechtern in Konfliktsituationen und die Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung zu unterstützen.

Diese ehrgeizigen Ziele für 2007-2013 sollen durch einen Haushalt in Höhe von 116 850 000 Euro gefördert werden. Im Vergleich zu den Budgets für DAPHNE I – 20 000 000 Euro – und DAPHNE II – 50 000 000 Euro – wird damit die Anerkennung der Bedeutung des Programms und seiner Leistungen belegt.

Der Bericht hebt auch zu Recht die Notwendigkeit hervor, das Programm für eine Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen zu öffnen, indem größere Transparenz, Verringerung von Bürokratie und Unterstützung für Antragsteller gewährleistet werden, die um eine Finanzierung nachsuchen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich haben diese Änderungsanträge zu Daphne III, dem spezifischen Programm zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen, unterstützt. Ich freue mich, dass für die dritte Phase von Daphne (2007-2013) der Haushalt auf 116,85 Millionen Euro aufgestockt wurde. Außerdem freue ich mich über den geplanten Bürokratieabbau, so dass NRO leichteren Zugang zu dem Programm haben.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. (EN) Ich unterstütze die Arbeit der Berichterstatterin zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ohne jede Einschränkung. Das Programm DAPHNE hilft uns, dieses Problem EU-weit in Angriff zu nehmen, und wir sollten all jene verurteilen, die diesen Bericht nicht befürworten.

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich. (FR) Die Verlängerung des Programms Daphne für den Zeitraum 2007-2013 demonstriert den Willen des Europäischen Parlaments, diesem im Jahr 2000 eingeleiteten Plan Kontinuität zu verleihen.

Die Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen stellt eine tragische soziale Erscheinung dar. Einige besonders gewaltanfällige Gruppen müssen besser geschützt werden, einschließlich vor häuslicher Gewalt und weiblichen Genitalverstümmelungen. Auf Réunion haben sich beispielsweise die Übergriffe gegen Frauen innerhalb von 20 Jahren verdoppelt; so war mehr als jede fünfte Frau in den letzten 12 Monaten mindestens einer Form von Gewalt im öffentlichen Raum ausgesetzt. Deshalb wünsche ich mir, dass die Europäische Kommission ein europäisches Jahr gegen diese Form von Gewalt ausruft.

Ich begrüße das Engagement der Kommission, die das entsprechende Budget auf fast 117 Millionen Euro aufgestockt hat, obwohl dieser Betrag unter der Forderung des Europäischen Parlaments liegt. Die Verdopplung der bereitgestellten Mittel beweist immerhin eine gewisse Ambition, was die Ziele betrifft.

Diese Anstrengungen sollten zu größerer Transparenz des Programms führen und der Zivilgesellschaft, der es an technischer Unterstützung bei der Erarbeitung von Projektvorschläge fehlt, den Zugang erleichtern, vor allem in den Regionen in äußerster Randlage. Ich wünsche mir, dass in Zukunft Überlegungen unter Leitung eines Sachverständigenrats durchgeführt werden.

 
  
  

- Bericht Corbett (A6-0139/2007)

 
  
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  Richard Corbett (PSE), schriftlich. (EN) Anstelle einiger der weitreichenderen Vorschläge, die uns unterbreitet wurden, schlug der Ausschuss für konstitutionelle Fragen eine bescheidene Revision von Artikel 47 vor (der danach lauten würde „Verfahren mit assoziierten Ausschüssen“). Diese bescheidene Änderung sieht vor, dass die Vorsitzenden und Berichterstatter der betreffenden Ausschüsse zusammenkommen und gemeinsam Teile des Textes bestimmen, die in ihre ausschließliche oder gemeinsame Zuständigkeit fallen. Der Vorsitzende des federführenden Ausschusses hätte bei der Entscheidung über die endgültige Verantwortung für verschiedene Teile des Textes einer solchen Vereinbarung Rechnung zu tragen. Die Bestimmung würde es den Parteien zudem ermöglichen, sofern sie dies wünschen, konkretere Bedingungen für ihre Zusammenarbeit zu vereinbaren und damit die Grundlagen für neue Möglichkeiten wie gemeinsame Arbeitsgruppen zu schaffen. Die Veränderung des Artikels würde außerdem gewährleisten, dass bei Vermittlungsverfahren assoziierte Ausschüsse in der Parlamentsdelegation vertreten sind.

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich.(FR) Wir haben uns bei dem Bericht von Herrn Corbett und dem von Herrn Leinen über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Ausschüssen bzw. über die praktischen Modalitäten des Mitentscheidungsverfahrens der Stimme enthalten.

Zwar zielen diese Berichte, praktisch gesehen, darauf ab, die Arbeit dieses Parlaments im seinem institutionellen und rechtlichen Rahmen zu erleichtern. Aber sie sind symptomatisch für eine parlamentarische Praxis, wo letztlich fast alles in kleiner Runde durch interinstitutionelle oder interfraktionelle Kompromisse im Namen der Effizienz und der Rationalität im Voraus entschieden wird. Sie sind ebenfalls symptomatisch für ein Parlament, in dem die „großen“ Fraktionen, zumindest die, die als solche gelten, das Sagen haben und in dem die individuellen Rechte der Abgeordneten, wenn es um Gesetzgebung geht, auf ihren einfachsten Ausdruck reduziert sind oder gar nicht existieren.

Bei dem Versuch, seine Funktionsweise neu zu gestalten, wird dieses Parlament, das bereits an einem Mangel an nationaler und politischer Repräsentativität sowie einem Mangel an Bürgernähe leidet, endgültig den Charakter verlieren, der ihm eigen sein sollte: den Charakter eines durch die Völker und für die Völker gewählten Parlaments.

 
  
  

- Bericht Laperrouze (A6-0125/2007)

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS). – Herr Präsident! Ich habe auch für den Bericht Laperrouze gestimmt, weil in Bezug auf das Wasser es natürlich besser ist, vorzusorgen als nachträglich teure Sanierungsmaßnahmen zu treffen. Als Österreicher und Bürger eines Landes mit sehr großen Wasserreserven glaube ich, dass wir für eine nachhaltige und umweltbewusste Wasserpolitik Intensivlandwirtschaft, die Probleme wie Überdüngung mit sich bringt, nicht länger finanziell unterstützen dürfen. Vielmehr ist jenen Landwirten unter die Arme zu greifen, die nach traditionellen Methoden anbauen. Aber auch bei der Beforstung können wir mitbestimmen, welche und wie viele Schadstoffe wie schnell ins Grundwasser gelangen, und überdies einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Laperrouze (A6-0125/2007) über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG gestimmt, da meiner Meinung nach die EU auch weiterhin eine wesentliche Rolle beim Umweltschutz spielen muss und weil der vorliegende Vorschlag zum Ziel hat, die Umweltqualität im Einklang mit dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung zu fördern.

Dies sind dringend benötigte Folgemaßnahmen zu dem in der Wasser-Rahmenrichtlinie enthaltenen Vorschlag, die mithelfen sollen, der chemischen Verschmutzung von Gewässern, die aquatische Ökosysteme aus dem Gleichgewicht bringt, die biologische Vielfalt beeinträchtigt und die Menschen immer stärker Schadstoffen aussetzt, ein Ende zu bereiten.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser neue Richtlinienvorschlag über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik kam im Ergebnis der im Jahr 2000 angenommenen Wasserrahmenrichtlinie zustande und legt die bis 2015 zu erreichenden Umweltqualitätsziele für Oberflächengewässer fest, ohne dass es eine formale Bewertung der in diesem Bereich vorhandenen Gesetzestexte oder gar einen integrierten Ansatz der Wasserpolitik gibt.

Es handelt sich demzufolge um ein Paket von Einzelmaßnahmen mit einigen begrüßenswerten Aspekten. Ich begrüße beispielsweise die Erwähnung der Tatsache, dass die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten, die Umweltbedingungen der einzelnen Regionen, die ausgewogene wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie das Verursacherprinzip berücksichtigt werden müssen. Das geschieht jedoch in einem Rahmen der Bekräftigung des Neoliberalismus, wobei die vorgeschlagenen Maßnahmen der „Wahrung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt“ untergeordnet werden.

Es werden auch vage Begriffe eingeführt wie die „besten verfügbaren Techniken“, die angewendet werden können, damit die Verwendung patentierter Technologien und Ausrüstungen obligatorisch wird. Das schafft Abhängigkeiten und kann dazu führen, dass die Beschäftigten angesichts der Preise für hochtechnische Ausrüstungen auch noch ihrer Produktionsmittel beraubt werden.

Auch wenn das Parlament einige Verbesserungen in den Text der Kommission aufgenommen hat, lehnte es die meisten Vorschläge unserer Fraktion ab. Deshalb haben wir uns bei der Endabstimmung der Stimme enthalten.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die Bezeichnung „Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik“ entspricht eigentlich nicht dem Inhalt der Richtlinie, denn darin geht es im Wesentlichen um Schadstoffe in Oberflächengewässern und Sedimenten, die einzig und allein auf Pestizide zurückzuführen sind.

Nicht berücksichtigt werden andere Verschmutzungen wie Industrieabwässer, städtische Abwässer, Deponiesickerwasser, thermische Verschmutzung durch entsprechende Quellen, die Verschmutzung von Seen durch Luftschadstoffe, die von Müllverbrennungsanlagen stammen und durch das Wetter ins Wasser gelangen, usw. Die chemische Verschmutzung von Oberflächengewässern kann aquatische Ökosysteme aus dem Gleichgewicht bringen und die biologische Vielfalt beeinträchtigen, und Schadstoffe können sich durch kontaminierte Fische in der Nahrungskette akkumulieren. Es besteht außerdem kein Zweifel daran, dass die Kommission darauf abzielt, die Landwirtschaft als den alleinigen Faktor für die chemische Verschmutzung von Oberflächengewässern verantwortlich zu machen. Außerdem bietet das Verursacherprinzip der Verschmutzung keinen Einhalt, sondern legalisiert rücksichtsloses Handeln von Industriebetrieben und anderen Monopolen.

Für die Kontrolle der Quellen von – sowohl gefährlichen als auch harmlosen – „prioritären Stoffen“, mit deren Höchstkonzentration sich der Richtlinienvorschlag befasst, werden keine konkreten Maßnahmen vorgeschlagen.

Dennoch wird durch den Bericht der begrenzte Geltungsbereich der Richtlinie erweitert, um einen wirksameren Gewässerschutz zu erreichen. Sowohl Inhalt als auch Ausrichtung sind allerdings noch weit von dem derzeitig erforderlichen Schutz des sozialen Rechts auf Wasser hoher Qualität entfernt, der umfassend und nicht nur teilweise oder fragmentarisch durchgesetzt werden muss.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. (EN) Die Wasserqualität ist für unsere Umwelt von wesentlicher Bedeutung, und ich freue mich, dass es uns durch Maßnahmen auf europäischer Ebene gelungen ist, Verbesserungen zu erzielen. Meines Erachtens stellt der Vorschlag des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Wirksamkeit aller gemeinschaftlichen Rechtsakte zu prüfen, die sich direkt oder indirekt auf die Wasserqualität auswirken, einen Schritt in die richtige Richtung dar.

 
  
  

- Bericht Aubert (A6-0061/2007)

 
  
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  Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Herr Präsident! Obwohl sich die Berichterstatterin, Marie-Hélène Aubert, sehr bemüht hat, einen guten Bericht vorzulegen, hat heute die ÖVP-Delegation hier im Europäischen Parlament gegen diesen Bericht gestimmt, weil wir nach wie vor in diesem Bericht vieles vorfinden, das uns große Probleme bereitet. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass in der biologischen Landwirtschaft der Grenzwert für GVO 0,0 % betragen muss, und wir sind auch der Meinung, dass Importe aus Drittstaaten die gleichen Kriterien zu erfüllen haben wie Produkte aus EU-Ländern und daher kontrolliert werden müssen.

Ebenso dürfen diese Labels, die wir in der EU haben, nicht für Produkte, die nicht aus der EU stammen, verwendet werden, damit es zu keiner Irreführung der Konsumenten kommt und die Rückverfolgbarkeit möglich ist.

 
  
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  Françoise Castex (PSE), schriftlich. (FR) Ich habe für den Antrag gestimmt, den Bericht Aubert über die ökologische Erzeugung und Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen an den Landwirtschaftsausschuss rückzuverweisen.

Ich erachte es als notwendig, dass der Schwellenwert für die akzidentelle Kontaminierung mit GVO nicht identisch mit dem bei der konventionellen Landwirtschaft, d. h. von etwa 0,9 %, sein darf, denn dies wäre de facto das Eingeständnis, dass weder die Kontaminierung verhindert noch garantiert werden kann, dass selbst ein als „biologisch/ökologisch“ gekennzeichnetes Erzeugnis, frei von GVO ist.

Ich habe den diesbezüglichen Vorschlag der europäischen Sozialdemokraten unterstützt, dass das Vorhandensein von GVO in biologischen/ökologischen Produkten ausschließlich auf unvorhersehbare und technisch unvermeidliche Anteile beschränkt werden muss, d. h. auf maximal 0,1 %, und dass die Bezeichnung „biologisch/ökologisch“ nicht für Erzeugnisse verwendet werden darf, deren akzidentelle Kontaminierung durch GVO über einem feststellbaren Schwellenwert von 0,1 % liegt.

Des Weiteren unterstütze ich die Forderung nach einer Veränderung der Rechtsgrundlage in dieser Frage des ökologischen Landbaus. Das Europäische Parlament muss in diesem Bereich von einem beratenden zu einem mitentscheidenden Organ werden, was einen deutlichen Fortschritt darstellen würde.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Angesichts dessen, was in der Zwischenzeit während des gesamten Prozesses geschehen ist, haben wir uns bei dieser abschließenden Abstimmung der Stimme enthalten. Zum einen stimmen wir nicht mit der Position der Kommission überein. Sie hat eine Regelung vorgeschlagen, der zufolge unter anderen negativen Aspekten, die wir ablehnen, ökologische/biologische Erzeugnisse bis zu 0,9 % genetisch veränderter Organismen (GVO) enthalten dürfen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass dies inakzeptabel ist, vor allem, wenn es um die biologische Landwirtschaft geht. Wenn die im Bericht vorgeschlagenen 0,9 % an Kontamination mit GMO toleriert würden, hieße dass, wir akzeptieren die Kontamination biologischer Erzeugnisse. Das würde unbestreitbare Folgen für die Verbraucher nach sich ziehen und stellt eine ernsthafte und nicht hinnehmbare Bedrohung für das Überleben des Sektors der biologischen Erzeugung dar.

Die Verbraucher wählen biologische Erzeugnisse, da sie nachhaltiger produziert werden, ohne Rückgriff auf Pestizide, und weil sie völlig frei von genetisch veränderten Organismen sind. Ihre Einführung – selbst in kleinsten Mengen – zu akzeptieren, hieße die Verbraucher hinters Licht zu führen und hätte gravierende Folgen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit im Allgemeinen.

Da es jedoch andererseits möglich war, den Vorschlag der Kommission in der Plenarsitzung zu verbessern – auch wenn der Rat noch keine positive Antwort gegeben und der Änderung der Rechtsgrundlage noch nicht zugestimmt hat –, haben wir uns bei der Endabstimmung der Stimme enthalten und hoffen, dass weitere Zugeständnisse in Bezug auf die Vorschläge zur Verbesserung der ursprünglichen Position möglich sind.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich werde für Frau Auberts Bericht über die ökologische Erzeugung und Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen stimmen. Meines Erachtens haben die Verbraucher ein Recht auf die eindeutige Kennzeichnung von Produkten, die sie zu kaufen beabsichtigen. Dennoch müssen Kennzeichnungsvorschriften die Realitäten des Alltags widerspiegeln. Wir können keine Anforderungen stellen, die uns daran hindern, sinnvoll und im Einklang mit den besten uns zum gegebenen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden praktischen Möglichkeiten zu agieren. Andernfalls würden wir dazu beitragen, das Angebot an Produkten, die viele Verbraucher kaufen möchten, einzuschränken.

 
  
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  Ambroise Guellec (PPE-DE), schriftlich.(FR) Die biologische Erzeugung macht heute 1,4 % der Agrarproduktion der 25 Mitgliedstaaten und 3,6 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche (in der Bretagne 1,8 %) aus. Die Nachfrage der Verbraucher steigt weiter, und das Auftreten solcher Erzeugnisse auf den Markt unter verschiedenen Labels, die teilweise auch aus Drittländern stammen, bringt neue Probleme hinsichtlich der Kontrolle, der Zertifizierung und der Kennzeichnung mit sich. Zudem sind die Fördermittel und die Standards in diesem Bereich von Land zu Land sehr unterschiedlich, was für die am wenigsten geförderten ökologischen Erzeuger Wettbewerbsverzerrungen mit sich bringt.

Ich begrüße daher die Annahme der an den Rat gerichteten Stellungnahme des Europäischen Parlaments durch das Plenum, in dem dieses die rasche Verabschiedung der Verordnung über die ökologische Landwirtschaft fordert. Diese neue Verordnung soll es ermöglichen, den gemeinschaftlichen Rahmen für die ökologische Nahrungsmittelerzeugung von 1991 zu präzisieren. Das Parlament fordert eine Verstärkung der nationalen Inspektionssysteme, um eine Rückverfolgung der Erzeugnisse in allen Produktionsstadien zu ermöglichen. Auch wenn die Verwendung des europäischen Logos (für Nahrungsmittel mit 95 % Biobestandteilen) und der Bezeichnung „EU-ökologisch/biologisch“ obligatorisch ist, muss die Hinzufügung weiterer privater Logos möglich bleiben. Schließlich muss die Verwendung von GVO in der ökologischen Erzeugung verboten werden.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die viel gepriesene Modernisierung der landwirtschaftlichen Produktion und die Verbesserung von Agrarprodukten durch ökologische Erzeugung laufen Gefahr, zu einem ungeheuren Betrug auf Kosten der Erzeuger und Verbraucher zu werden.

Die wenigen multinationalen Konzerne, die versuchen, die Nahrungskette weltweit durch gentechnisch veränderte Organismen zu kontrollieren, um ihre Profite zu sichern, haben sich durchgesetzt, und alle Parteien in der EU, PASOK und Neue Demokratie eingeschlossen, sind mitverantwortlich.

Der zulässige Gehalt an GVO und die Zugabe von Ergänzungsmitteln (Vitaminen usw.) aus GVO zu ökologischen Lebensmitteln sind die Hintertür, durch die gentechnisch veränderte Organismen in Länder und Gebiete gelangen, die sich deren Einsatz widersetzen, weil sie sie als gefährlich einstufen.

Die Festlegung einer Höchstgrenze für den zulässigen Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen in ökologischen Erzeugnissen – so niedrig sie heute auch sein mag – bedeutet, dass sie ohne Kontrolle erhöht werden kann, da nicht einmal dem Europäischen Parlament das Mitentscheidungsrecht zugestanden wurde. Diese Grenze wird nunmehr von den multinationalen Konzernen festgelegt, die vor einer Verschmutzung der natürlichen Umwelt nicht Halt machen, zu der das zulässige Nebeneinander von herkömmlichen, gentechnisch veränderten und ökologischen Kulturen führen wird, so viele Schutzmaßnahmen auch getroffen werden mögen.

Somit werden die Ökobauern zusehen müssen, wie ihre Erzeugnisse abgewertet werden, während die Verbraucher, die „ökologische“ Erzeugnisse mit GVO kaufen, hinters Licht geführt werden.

Leider wurden unsere Vorschläge, gentechnisch veränderte Organismen in ökologischen Lebensmitteln zu verbieten, nicht angenommen, doch der Kampf geht weiter mit den Arbeitnehmern, die sich für gesunde Kulturen und gesunde Lebensmitteln einsetzen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe den Entschließungsantrag über ökologische Lebensmittel auf der Grundlage des im März veröffentlichten Berichts zur Einführung strengerer Vorschriften für ökologische Lebensmittel unterstützt. Meines Erachtens kann das zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. – (SV) Ich stimme für den Bericht, da er im Unterschied zum Vorschlag der Kommission die Möglichkeit einer nationalen Kennzeichnung beibehält, aber ich bedauere, dass er trotz allem eine EU-Kennzeichnung als vorherrschende Form der Kennzeichnung empfiehlt.

 
  
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  Kathy Sinnott (IND/DEM), schriftlich. (EN) Ich habe für den Bericht über die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen gestimmt, weil er nach wie vor eine einzelstaatliche Kennzeichnung ermöglicht. Das bedeutet, dass, obwohl das vorgeschlagene EU-Kennzeichen ökologische Erzeugnisse in abgeschwächter Form anerkennt, und zwar vor allem in Bezug auf den GVO-Anteil, die nationale Kennzeichnung nach wie vor auf die Abwesenheit von GVO in ökologischen Erzeugnissen verweisen kann, die auf dem Markt des jeweiligen EU-Staats angeboten werden.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Mit großer Freude unterstütze heute ich das Anliegen des Berichts meiner Fraktionskollegin, dass die ökologische Produktion und Kennzeichnung einen äußerst wichtigen Bereich der EU-Produktion darstellen, der geschützt werden sollte. Angesichts des immer größer werdenden Marktes für ökologische Nahrungsmittel müssen die Verbraucher die Möglichkeit haben, sich auf Definitionen in Bezug darauf, was ökologischer Natur ist und was nicht, zu verlassen. Wir haben in Schottland einen florierenden Sektor für ökologische Erzeugnisse, an dessen weiterer gedeihlicher Entwicklung ich sehr interessiert bin. Ein stabiles System der Kennzeichnung und Definitionen wird dies unterstützen.

 
  
  

- Bericht Post (A6-0161/2007)

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Europäische Union und Grönland unterhalten seit langem Fischereibeziehungen, und das Rahmenabkommen aus dem Jahr 1985 lief am 31. Dezember 2006 aus.

Das seit dem 1. Januar 2007 für einen Zeitraum von sechs Jahren laufende Protokoll legt die Fangmöglichkeiten für die Gemeinschaftsschiffe und die finanzielle Gegenleistung sowie die Fangkategorien und -bedingungen der Gemeinschaftsflotte in der grönländischen AWZ fest.

Hauptziel des neuen Abkommens ist es, die Fischereiverbindungen zwischen der Gemeinschaft und der Autonomen Regierung Grönlands durch die Festlegung eines Partnerschafts- und Dialograhmens zur Verbesserung der nachhaltigen Fischereipolitik und zur vernünftigen Nutzung der Fischereiressourcen in den grönländischen Fischereizonen im Interesse beider Seiten aufrechtzuerhalten und zu verstärken.

Portugal hat ein besonderes Interesse im Fischereisektor und ist deshalb für den Abschluss dieses neuen Abkommens.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Trotz unseres Votums für den uns vorliegenden Bericht – der den zur Bewertung vorliegenden Vorschlag für eine Verordnung billigt – hegen wir Bedenken in Bezug auf Artikel 3 Absatz 2 des Vorschlags für eine Verordnung, durch den die Kommission Lizenzanträge jedes Mitgliedstaates berücksichtigen kann, wenn die von dem vorliegenden Abkommen erfassten Mitgliedstaaten die ihnen zustehenden Fischereirechte nicht ausschöpfen.

Unserer Meinung nach sollte die Kommission bei Unterausnutzung der einem Mitgliedstaat im Rahmen von Quoten und Lizenzen zugebilligten Fangmöglichkeiten die betreffenden Mitgliedstaaten über die beste Art und Weise der optimalen Nutzung dieser Fangmöglichkeiten einschließlich der Möglichkeiten, die nicht genutzten Fangmöglichkeiten auf andere Mitgliedstaaten zu übertragen, unterrichten.

Unserer Auffassung nach sollte diese Möglichkeit jedoch nicht den Grundsatz der relativen Stabilität in Frage stellen. Das heißt, die Nutzung dieser Möglichkeit sollte keine Auswirkungen auf zukünftige Zuteilungen von Fangmöglichkeiten der Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Partnerschaften haben.

In diesem Sinne haben wir den Änderungsvorschlag, der diesen Punkt klarstellt, unterstützt.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. (EN) Da Änderungsantrag 7 nicht angenommen wurde, hat die Labour Party im Europäischen Parlament keine andere Wahl, als gegen den Bericht zu stimmen. Dieser Bericht könnte die historischen Fischereirechte der schottischen Flotte gefährden und schafft einen gefährlichen Präzedenzfall für künftige Fischereiabkommen.

 
  
  

- Bericht Leinen (A6-0142/2007)

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Ich spreche mich für die Annahme des Berichts über die praktischen Modalitäten des Mitentscheidungsverfahrens aus und möchte zunächst dem Berichterstatter, Herrn Leinen, für den sehr gut erarbeiteten Bericht danken.

Es sollte alles getan werden, um zu gewährleisten, dass die Europäische Union so effizient wie möglich funktioniert und um das System der interinstitutionellen Zusammenarbeit zu vereinfachen. Unser Ziel muss sein, die Entscheidungsfindung und den Prozess der europäischen Gesetzgebung durch die drei Institutionen, nämlich durch Kommission, Rat und Europäisches Parlament, so transparent wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger Europas zu gestalten.

Das Mitentscheidungsverfahren ist ein wichtiges Element im Gesetzgebungssystem der Europäischen Union. Es sorgt dafür, dass neue EU-Gesetzgebung auf demokratischere Weise angenommen wird. Die im Bericht enthaltenen Vorschläge zur Verbesserung dieses Verfahrens sind geeignet und sollten helfen, das Funktionieren dieses Systems der Entscheidungsfindung zu vereinfachen.

 
  
  

- Bericht Adamou (A6-0089/2007)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 muss prinzipiell unterstützt werden. Daher sind entsprechende Maßnahmen notwendig. Wir wissen, dass Arten und Ökosysteme Platz brauchen, um sich zu entwickeln und zu erholen. Die Erhaltung der Ökosystemleistungen sollte deshalb ein Grundziel aller horizontalen und sektoralen Maßnahmen der EU werden. Gesunde Ökosysteme spielen eine entscheidende Rolle für Wohlstand und Aufschwung in der Europäischen Union und weltweit. Wenn die Natur auch weiterhin bei der städtischen und ländlichen Entwicklung ignoriert wird, dann werden eines Tages Zement und Verschmutzung unsere Landschaft dominieren.

Da die biologische Vielfalt ein Grundstein der nachhaltigen Entwicklung ist, muss die Sorge um die biologische Vielfalt in alle Bereiche der politischen Diskussion Eingang finden.

Ungeachtet der Widersprüche in den Gemeinschaftspolitiken müssen die Mitgliedstaaten alle sich bietenden Möglichkeiten im Rahmen der GAP, der GFP, des Kohäsions- und der Strukturfonds sowie des Programms Life+ und des Siebten Rahmenprogramms nutzen, um die Ziele im Bereich der biologischen Vielfalt zu unterstützen. Darüber hinaus muss bei der Überprüfung des Haushaltsplans 2008-09 stärker auf den Finanzbedarf geachtet und bei dieser Gelegenheit auch beurteilt werden, ob die Mittel, die für die Finanzierung der biologischen Vielfalt, insbesondere für Natura 2000, bereitgestellt werden sollen, überhaupt ausreichend und verfügbar sind.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Adamou gestimmt, da der Verlust der biologischen Vielfalt meiner Meinung nach ernste Auswirkungen auf die Zukunft der EU haben wird. Außerdem wird der uns vorliegende Aktionsplan nachweislich ein Grundwerkzeug sein, um die notwendigen Maßnahmen umzusetzen, damit dieses Phänomen bis 2010 gestoppt werden kann, auch wenn ich glaube, dass es sicher sehr schwierig sein dürfte, diesen Zeitplan einzuhalten.

Ich bin auch der Meinung, dass der Klimawandels solche Folgen haben wird, dass die Ökosystemleistungen und die spezifische Rolle, die der GAP und der GFP zukommt, wegen ihrer Bedeutung für die Erfüllung der Zielvorgaben und bei der langfristigen Sicherstellung der biologischen Vielfalt berücksichtigt werden müssen.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Das Interesse der EU, den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen, ist oberflächlich und scheinheilig, denn sie unternimmt nichts Wesentliches und stellt auch nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung.

Zur gleichen Zeit, da sie sich scheinbar für den Erhalt der biologischen Vielfalt einsetzt, ist die Förderung von GVO für sie eine vorrangige Angelegenheit. Im Bericht wird zu Recht auf die Gefahren verwiesen, die von genetisch veränderten Fischen ausgehen. Aber es wird in keiner Weise die große Gefahr erwähnt, die resistente, gentechnisch veränderte Pflanzen darstellen, die die biologische Vielfalt der Flora verringern und eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen.

Es liegt bereits eine Fülle von Daten zum massenhaften Verschwinden von Arten vor; die Verlustraten sind zurzeit 100 bis 1000 Mal so hoch wie unter natürlichen Bedingungen, und sie haben tragische Folgen für den Erhalt des Genflusses zwischen Populationen von Pflanzen und Tieren.

Als Hauptursache für den Verlust der biologischen Vielfalt werden der Klimawandel, die Umweltverschmutzung, intensive landwirtschaftliche Produktionsmethoden sowie eine falsche Bewirtschaftung der Waldbestände und der Wasserressourcen genannt. Allerdings sind diese das Ergebnis der maßlosen Ausbeutung der natürlichen Ressourcen durch die Monopole um des Profits willen. Sogar das Verursacherprinzip spricht den Verursacher frei, indem es die Verschlechterung der Umwelt legalisiert und zum Gegenstand von Gefeilsche macht – um des Profits des Kapitals willen.

Im Grunde geht die Verantwortung der Regierungen und der EU an die Bürger über, indem die Bildung verbessert wird und sie stärker für diese Fragen sensibilisiert werden. Die Bürger müssen erkennen, dass die umweltfeindliche Politik der EU und der Regierungen der Mitgliedstaaten verantwortlich ist, und müssen diese verurteilen und Veränderungen erzwingen.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Ich freue mich, dass dieser wichtige Bericht mit einer solchen Mehrheit angenommen wurde, denn der allmähliche Verlust der biologischen Vielfalt sollte uns allen zu denken geben. Gerade die mit der verstärkten Nutzung von Biokraftstoffen verbundenen Folgen sollten dabei im Vordergrund unserer Überlegungen stehen. Zwar wird niemand abstreiten, dass wir den Einsatz fossiler Brennstoffe reduzieren müssen, doch die Folgewirkungen eines groß angelegten Übergangs zur Erzeugung von (oftmals genmanipulierten) Biokraftstoffen in Monokultur könnte sich langfristig als noch schädlicher erweisen, und der vorliegende Bericht tut gut daran, uns nachdrücklich daran zu erinnern.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. (EN) Die Tatsache, dass 52 % aller Arten von Süßwasserfischen vom Aussterben bedroht sind, während Kabeljau- und andere Fischbestände Besorgnis erregend zurückgegangen sind, sollte uns wachrütteln. Ich teile die Ansicht des Berichterstatters, dass der Verlust der biologischen Vielfalt ebenso große Bedeutung hat wie der Klimawandel und dass sich die Mitgliedstaaten politisch stärker für den Erhalt der biologischen Vielfalt engagieren müssen. Ferner freut es mich, dass der Änderungsantrag, mit dem die Tiefsee-Grundschleppnetzfischerei und andere nicht nachhaltige Fischereipraktiken verurteilt werden, angenommen wurde.

 
  
  

- Bericht Caspary (A6-0149/2007)

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarkts innerhalb unserer Gemeinschaft, eines sehr ausgedehnten Markts, der nach und nach größer worden ist, hat allen Beteiligten Vorteile gebracht. Der vorher angesprochenen Erweiterung gingen die Schaffung eines Binnenmarkts, die Einführung neuer Rechtsvorschriften und ein umfassender Anpassungsprozess voraus. Kurz gesagt, die Bedingungen wurden einander angenähert, um so einen echten Wettbewerb zu gewährleisten.

Marktöffnung ist eine Voraussetzung für Globalisierung. Damit dies allen zum Vorteil gereicht, muss der Marktöffnung jedoch ein Prozess vorausgehen, der nicht nur Verhandlungen, sondern auch Angleichung einschließlich Bildungs- und Informationsarbeit für interessierte soziale Gruppen umfasst. Die Schaffung eines globalen Marktes muss auf ähnlichen Prinzipien gegründet sein wie denen, die wir bei der Entstehung des europäischen Marktes übernommen haben. Das war eine gute Erfahrung. Die Festlegung von Standards und Bedingungen, die von den interessierten Seiten einzuhalten sind, ist besonders wichtig. Dazu zählen Umweltstandards, Bedingungen hinsichtlich Beschäftigung und Vergütung und die Grundsätze der Innovation. Eine so genannte Roadmap sollte für diesen Prozess aufgestellt werden, in der die verschiedenen Phasen fixiert sind und Entwicklung berücksichtigt wird. Ein umfassendes Monitoring durch die interessierten Seiten sollte ebenfalls vorgesehen werden.

 
  
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  Françoise Castex (PSE), schriftlich.(FR) Dieser Bericht verpflichtet die Europäische Union und ihre Handelspartner entgegen den Grundlagen der europäischen Handelspolitik auf den Weg eines schrankenlosen Liberalismus.

Zu meinem Bedauern rücken die Europaparlamentarier von dem ab, was sie bislang verteidigt haben: eine Handelspolitik, die darin bestand, die Handelsabkommen sozialen und ökologischen Erfordernissen unterzuordnen und die Souveränität der Entwicklungsländer bei der Verwaltung der für die Entwicklung lebenswichtigen Sektoren (öffentliche Dienstleistungen, Investitionen, öffentliches Auftragswesen und Wettbewerbsregeln) zu respektieren. Mit diesem Votum wurde diese Politik durch eine auf weitgehende Liberalisierung der Dienstleistungen und der Investitionen in den Entwicklungsländern abzielenden Strategie abgelöst, die den Erwartungen der europäischen Industrie entspricht und den wirtschaftlichen Entwicklungserfordernissen zuwiderläuft. Das Freihandelsprinzip ist kein Selbstzweck, sondern muss ein Instrument im Dienste der Entwicklung sein.

Ich bedaure, dass die Themen von Singapur, die aus den multilateralen Verhandlungen von Doha ausgeklammert worden waren, durch die Europaabgeordneten in diesen Bericht wieder als Prioritäten bei künftigen bilateralen Verhandlungen eingeführt wurden.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Caspary gestimmt, da ich der Meinung bin – auch wenn der Bericht nicht vollkommen ist –, dass die meisten Ziele der Sozialdemokraten erreicht wurden, von denen folgende nennenswert sind: Vorrangstellung des Multilateralismus und Abschluss der Doha-Runde, Sonderbehandlung von Ländern mit Entwicklungsproblemen, gegenseitige Anerkennung von Vorschriften, Einhaltung sozialer und umweltpolitischer Mindestnormen, Kampf gegen das derzeitige Dumping, Schutz der Urheberrechte, Annahme von Verhaltenskodizes und bewährter Methoden durch europäische Unternehmen und verstärkte Einbeziehung des Europäischen Parlaments.

Ich begrüße die aktive und konstruktive Rolle der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament in den bilateralen Verhandlungen mit aufstrebenden Volkswirtschaften wie Korea, Indien, China und Russland, bei denen eine umfassende und ausgewogene Gegenseitigkeit gefordert ist. Gleichzeitig muss die Unterstützung der weniger entwickelten Länder, einschließlich der Schaffung von Bedingungen für ihre positive Einbeziehung in den Welthandel, dringend forciert werden.

Meiner Ansicht nach werden diese Fragen im endgültigen Text hinreichend behandelt, und in ihm wird auch der dringend notwendige Widerstand gegen die einseitige Überprüfung der handelspolitischen Schutzinstrumente geleistet.

 
  
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  Elisa Ferreira (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Caspary gestimmt, da ich der Meinung bin – auch wenn der Bericht nicht vollkommen ist –, dass die meisten Ziele der Sozialdemokraten erreicht wurden, von denen folgende nennenswert sind: Vorrangstellung des Multilateralismus und Abschluss der Doha-Runde, Sonderbehandlung von Ländern mit Entwicklungsproblemen, gegenseitige Anerkennung von Vorschriften, Einhaltung sozialer und umweltpolitischer Mindestnormen, Kampf gegen das derzeitige Dumping, Schutz der Rechte am geistigen Eigentum, Annahme von Verhaltenskodizes und bewährter Methoden durch europäische Unternehmen und verstärkte Einbeziehung des Europäischen Parlaments.

Als Schattenberichterstatterin der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament begrüße ich die aktive und konstruktive Rolle unserer Fraktion in den bilateralen Verhandlungen mit aufstrebenden Volkswirtschaften wie Korea, Indien, China und Russland, bei denen eine umfassende und ausgewogene Gegenseitigkeit gefordert ist. Gleichzeitig muss die Unterstützung der weniger entwickelten Länder, einschließlich der Schaffung von Bedingungen für ihre positive Einbeziehung in den Welthandel, dringend forciert werden.

Meiner Ansicht nach werden diese Fragen im endgültigen Text hinreichend behandelt, und in ihm wird auch der dringend notwendige Widerstand gegen die einseitige Überprüfung der handelspolitischen Schutzinstrumente geleistet. Ich möchte auch die Tatsache betonen, dass der Berichterstatter und die Schattenberichterstatter sehr kompromissbereit waren.

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. (FR) Beim Lesen des neuen Berichts dieses Hauses über die Wohltaten der Globalisierung trotz der Zunahme unlauterer Praktiken zum Schaden europäischer Unternehmen, der Unternehmensverlagerungen oder der Arbeitslosigkeit musste ich an den neuen französischen Staatspräsidenten denken.

In seinen Wahlreden sprach er beim Thema Europa von notwendigem „Schutz“. Er wagte es sogar, das Wort „Gemeinschaftspräferenz“ in den Mund zu nehmen!

Ich weiß nicht, was Herr Sarkozy in den letzten fünf Jahren gemacht hat, aber er hat gewiss weder die Berichte dieses Parlaments noch die des Rates oder die Redebeiträge von Herrn Mandelson oder dessen Vorgänger gelesen. Darin ist nie von „Präferenz“ die Rede, außer zugunsten einer noch größeren Öffnung unserer Märkte. Darin ist niemals von Schutz die Rede, obgleich die Instrumente der EU zur Handelsverteidigung notorisch unzureichend sind und willkürlich gehandhabt werden. Darin wird einzig und allein von der Fortsetzung der Globalisierung und von Risikomanagement gesprochen. Aber die Europäische Union managt absolut gar nichts und schon gar nicht die Millionen Arbeitslosen, die danieder liegenden Industriesektoren und die Landwirtschaft, die ebenfalls kurz vor dem Ruin steht. In ihren Augen werden diese Verluste den akzeptablen Risiken zugerechnet.

Daher frage ich mich: Täuscht Herr Sarkozy bei diesen Themen sein Publikum, oder täuscht er sich selbst?

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Freier Handel und globale Liberalisierung werden hier neben den „heiligen Kühen“ der Preisstabilität, des zunehmenden Wettbewerbs und der Steuersenkungen, die die Ausbeutung der Beschäftigten fördern, als trügerische Allheilmittel präsentiert.

Ich möchte auch hervorheben, dass der Bericht bekräftigt, dass bilaterale und regionale Freihandelsabkommen „keine ideale Option“ darstellen, die auch nur initiiert werden sollten, wenn sie „zur Verbesserung der Wettbewerbsposition der EU-Exporteure auf entscheidenden ausländischen Märkten“ erforderlich sind. Sie „sollten mit der WTO vereinbar, umfassend und anspruchsvoll sein“ und eine weit reichende Liberalisierung von Dienstleistungen und Investitionen sicherstellen, „die weit über die bestehenden multilateralen Verpflichtungen und die Verpflichtungen hinausgeht, die von einem erfolgreichen Abschluss der DDA erwartet werden“. Mit anderen Worten, da die Verhandlungen in der WTO blockiert sind, wird also die Aufgabe gestellt, wann und wo auch immer es möglich ist, den Handel zur Freude und zum Vorteil der großen Wirtschafts- und Finanzgruppen in der EU zu liberalisieren.

Der Bericht verschweigt die fatalen Auswirkungen der kapitalistischen Liberalisierung – mit ihren Strukturreformen, der Abschaffung der Zollgebühren oder der Durchsetzung der so genannten „Rechte am geistigen Eigentum“ – wie etwa die weltweit auffallenden wachsenden Ungleichheiten, die zunehmende Arbeitslosigkeit, die unsicheren Arbeitsverhältnisse und die Armut sowie die unheilvollen Folgen für die Umwelt und die biologische Vielfalt.

Deshalb stimmen wir gegen den Bericht.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Obwohl dieser Bericht einige negative Elemente enthält wie die Aufforderung, die Überprüfung der handelspolitischen Schutzinstrumente aufzuschieben, sowie die vage Wortwahl in Bezug auf die Liberalisierung (was Möglichkeiten für die Verhandlung über bestimmte Aspekte der Liberalisierung eröffnet, die auf WTO-Ebene umstritten sind), bin ich insgesamt gesehen der Ansicht, dass der Bericht unsere Unterstützung verdient.

Die auf Ausschussebene getroffene Entscheidung zur Aufnahme von Abschnitten über die Notwendigkeit, Kernarbeits- und Umweltnormen in die Handelsabkommen der EU zu integrieren, sowie die zusätzlichen Verweise auf Entwicklungsfragen runden den Bericht weiter ab. Obwohl hinsichtlich der Entwicklungsfragen mehr möglich gewesen wäre, bin ich der Ansicht, dass bei der derzeitigen Erarbeitung von bilateralen Handelsabkommen die Zielländer (Südkorea, Indien und ASEAN – ausgehend davon, dass es im Rahmen der ASEAN spezielle und differenzierte Vorkehrungen zur Berücksichtigung von Entwicklungsländern geben wird) durchaus in der Lage sein werden, bei den Verhandlungen ihre Interessen zu verteidigen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) In einer globalisierten Welt sind die im Bericht vorgebrachten Bedenken von größter Bedeutung. Auch wenn ich nicht mit einigen der zum Ausdruck gebrachten Ansichten übereinstimme, erkenne ich in dieser Auflistung der Probleme und möglichen Antworten einen Ansatz, der im Wesentlichen realistisch ist. Das ist meiner Meinung nach einer der wichtigsten Aspekte.

Die Diskussion über die externe Wettbewerbsfähigkeit der EU und über die EU und die globale Wirtschaft müssen auf Realismus beruhen. Es ist äußerst gefährlich, die Illusion zu nähren, dass es möglich sei, die Grenzen dichtzumachen, weltweit Regeln durchzupeitschen, die unseren gleichen, und die sozialen Auswirkungen des Wettbewerbs zu ignorieren.

Deshalb sollte die richtige Strategie meiner Meinung nach darin bestehen, größtmöglichen Nutzen aus dieser neuen Realität zu ziehen und ihre negativen Folgen möglichst gering zu halten. Das heißt, wir müssen sowohl in brandneue Dinge als auch in Althergebrachtes und in das investieren, was spezifisch und nicht übertragbar ist im Gegensatz zu dem, was die im europäischen Raum geschaffenen Lebensbedingungen so attraktiv und verlockend macht. Die verbreitete Vorstellung, die eurozentrische Welt (oder ganz einfach die Welt, in der Europa wirtschaftlich und strategisch wichtig ist) sei mit der Entstehung der globalen Wirtschaft untergegangen, ist keine unumstößliche Wahrheit, sie ist eine Meinung, der sich mit Tatsachen widersprechen lässt, und Tatsachen werden durch politischen Willen geschaffen.

 
  
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  José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich unterstütze diesen Bericht sowie den Gedanken der Anpassung der Handelspolitik der EU an künftige Herausforderungen.

Durch die führende Stellung Europas auf dem Weltmarkt ist es uns möglich, Bedingungen für den Wandel zu schaffen, damit wir auf die Globalisierung reagieren können, ohne dabei unsere Interessen und unser Sozialmodell aufzugeben.

Zugleich muss die zunehmende Globalisierung durch bessere Nutzung der Schutzinstrumente zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken flankiert werden.

Ohne Protektionismus heraufbeschwören zu wollen, der die Folgen der Globalisierung nicht verringern würde, muss die Europäische Union unbedingt eine energische Position in Bezug auf die strikte Einhaltung ihrer internationalen Handelsabkommen einnehmen.

Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass sich unsere Wettbewerber staatlicher Ausfuhrbeihilfen und künstlicher Währungsabwertungen bedienen und die grundlegenden Umweltvorschriften verletzen. Ebenso wenig ist es hinnehmbar, dass diese Länder auch Kinder- und Zwangsarbeit dulden und die Rechte der Arbeitnehmer missachten.

Die Öffnung des internationalen Handels und der Marktzugang müssen global und gegenseitig sein. Darüber hinaus muss die Einbeziehung sozialer und umweltpolitischer Normen in unsere Handelsabkommen sichergestellt sein.

Wir müssen uns bewusst sein, dass das europäische Projekt auf Solidarität, Achtung der Menschenrechte und nachhaltiger Entwicklung beruht.

 
  
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  Thomas Wise (IND/DEM), schriftlich. (EN) Ich unterstütze die Forderung nach Ablehnung dieses Vorschlags, was auch die Überprüfung überflüssig macht.

 
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