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Verfahren : 2006/0165(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0148/2007

Eingereichte Texte :

A6-0148/2007

Aussprachen :

PV 22/05/2007 - 20
CRE 22/05/2007 - 20

Abstimmungen :

PV 23/05/2007 - 5.4
CRE 23/05/2007 - 5.4
Erklärungen zur Abstimmung
PV 10/07/2007 - 8.36
CRE 10/07/2007 - 8.36
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0324

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 22. Mai 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

20. Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Astrid Lulling im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/84/EWG über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke (KOM(2006)0486 C6-0319/2006 2006/0165(CNS)) (A6-0148/2007).

 
  
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  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Wie Sie wissen, basiert der diskutierte Kommissionsvorschlag auf dem von der Kommission im Mai 2004 vorgelegten Bericht sowie der nachfolgenden Aufforderung des Rates vom 12. April 2005 an die Kommission, einen Vorschlag zur Neubewertung der Mindestsätze der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke zwecks Inflationsausgleich vorzulegen. Sein einziger Zweck bestand darin, den realen Wert des Mindestsatzes beizubehalten; es ist kein Vorschlag zur Harmonisierung oder Annäherung der Sätze.

Zu Beginn möchte ich die Abgeordneten über die Gespräche des Ecofin-Rates vom November 2006 informieren. Im Rat herrschte ein starker Widerstand von Seiten mehrerer neuer Mitgliedstaaten vor, die erklärten, dass sie mit dem Bezugspunkt 1993 für die Inflation nichts zu tun hätten, da sie damals nicht der Gemeinschaft angehört hätten. Ich habe durchaus Verständnis für diesen Standpunkt und habe daher einen Kompromiss vorgeschlagen, der in den Gesprächen mit den Mitgliedstaaten offiziell vom finnischen Ratsvorsitz vorgetragen wurde.

In diesem Kompromiss wird der 1. Mai 2004, das Beitrittsdatum der 10 neuen Mitgliedstaaten, als Bezugsdatum gewählt, was eine viel niedrigere Inflationsrate ergibt. Statt 31 % beträgt die neue vorgeschlagene Rate nur 4,5 %. Leider legte ein Mitgliedstaat, die Tschechische Republik, ein Veto gegen den Kompromissvorschlag ein – wobei dieses Land, das muss ich hinzufügen, von einer Neubewertung in Höhe von 4,5 % nicht betroffen gewesen wäre, da seine Verbrauchsteuern höher liegen. Trotzdem bin ich optimistisch, dass die Tschechen ihren Standpunkt bis zur Wiedervorlage vor dem Rat ändern werden und wir Einstimmigkeit erzielen können.

Die Auswirkungen einer Aufwärtskorrektur in Höhe von 4,5 % sind natürlich minimal, doch selbst dann wird es Übergangsfristen für die betroffenen Mitgliedstaaten geben. Im Falle von Bulgarien und Rumänien, deren Beitritt am 1. Januar 2007 erfolgte, werden die Übergangsfristen sehr großzügig sein.

Ich möchte mich nun dem Bericht Lulling zuwenden, der sicherlich einige recht radikale Ideen enthält. Um meine Worte von eben zu wiederholen, der Kommissionsvorschlag zielt nicht auf eine Harmonisierung oder Annäherung der Sätze ab, sondern stellt lediglich eine Neubewertung dar, die nach dem von mir erwähnten Kompromissvorschlag das Jahr 2004 als Ausgangspunkt nehmen wird. Zweitens würde die Aufhebung der Richtlinie und die Abschaffung der Mindestsätze, wie Frau Lulling vorschlägt, extreme Folgen nach sich ziehen. Die Mitgliedstaaten wären dann beispielsweise nicht verpflichtet, Verbrauchsteuern auf Alkohol zu erheben, was wiederum zu einer noch stärkeren Verzerrung des Binnenmarktes führen würde. Die Abschaffung der Mindestsätze hätte auch weniger Freiheiten für Reisende zur Folge, da die Mitgliedstaaten strengere Beschränkungen auf mitführbare Alkoholmengen von einem Mitgliedstaat in den anderen erlassen würden, um unvermeidliche Einnahmenverluste aufzufangen. Ich bin absolut gegen die Wiedereinführung von Grenzen innerhalb der EU für alkoholische Getränke und daher auch gegen die Abschaffung von Mindestsätzen. Dies würde auch einen gefährlichen Präzedenzfall für die anderen Verbrauchsteuern schaffen, z. B. für Tabak und Energie, für die ebenfalls Mindestsätze gelten, aber auch für andere Steuern, darunter die Mehrwertsteuer. Die Mitgliedstaaten sollen bestimmte Vorschriften in Bezug auf Steuersätze einhalten. Es könnten auch gesundheitspolitische Erwägungen aufkommen.

Ich möchte mich auch zum vorgeschlagenen Verhaltenskodex äußern, der tatsächlich einen positiven Verbrauchsteuersatz auf Wein vorschlägt. Wie Sie wissen, gilt für Wein derzeit der Mindestsatz von null, was auch im Vorschlag der Kommission der Fall ist. Doch müssten laut dem vorgeschlagenen Verhaltenskodex die 15 Mitgliedstaaten, die derzeit den Wein nicht besteuern, nicht nur einen positiven Satz einführen, sondern auch ihre Abgaben am EU-Mittel orientieren, das derzeit 48 Euro pro Hektoliter beträgt. Ich bin überzeugt, dass die vorgeschlagene Anhebung der Verbrauchsteuern auf Wein keine breite Unterstützung unter den Bürgern fände.

Abschließend hoffe ich, dass die Abgeordneten den Vorschlag in diesem Bericht ablehnen und eine Stellungnahme vorlegen, die die Vorschläge der Kommission unterstützt, natürlich in der geänderten Fassung, die sich aus dem Vorschlag des Rates ergibt, in dem es vor allem darum geht, ab wann die Inflation berücksichtigt werden soll, was eine Erhöhung um lediglich 4,5 Prozentpunkte des Mindestverbrauchsteuersatzes bedeuten würde.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), Berichterstatterin.(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! In der Politik muss man manchmal Mut beweisen. Das könnte das Parlament tun, indem es morgen meinen Bericht annimmt, der vorschlägt, die Mindestverbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke aufzuheben. Diese wurden im Jahr 1992 mit dem Ziel festgelegt, die in den verschiedenen Staaten geltenden Sätze einander anzunähern. Diese Annäherung fand nicht statt, im Gegenteil.

Aber daran sind nicht die Mindeststeuersätze schuld, auch wenn sie seit 15 Jahren nicht an die Inflation angepasst wurden. Würde man sie um 31 % anheben – was die Kommission im September 2006 vorgeschlagen hat –, so käme es immer noch zu keiner signifikanten Annäherung. Die Differenz zwischen diesen Mindestsätzen, selbst wenn sie angepasst würden, und den in den nördlichen Mitgliedsländern geltenden Steuersätzen für Wein, Bier und Spirituosen bliebe nach wie vor enorm. Der Beweis: Die Steuer auf einen Liter Bier beträgt in der Tschechischen Republik und in Malta 0,0936 Euro, gegenüber 1,43 Euro in Finnland!

In monatelanger Diskussion ist es dem Rat nicht gelungen, sich auf eine noch so geringe Anpassung dieser Mindeststeuersätze zu einigen. Er beschloss lediglich, die Kommission aufzufordern, eine detaillierte Studie über die Besteuerung von Alkohol und alkoholischen Getränken in Auftrag zu geben, insbesondere über die Tendenzen hinsichtlich der Wettbewerbspositionen und der Preisniveaus.

Unabhängig davon, Herr Kommissar, müssen wir jetzt aus der Sackgasse herauskommen, in die die Kommission und der Rat geraten sind. Hierfür gibt es nur eine vernünftige, logische und intelligente Lösung: sich von den Mindeststeuersätzen zu verabschieden, die keine Daseinsberechtigung mehr haben, und sich auf einen Verhaltenskodex zu einigen, der den Mitgliedstaaten helfen wird, ihre Verbrauchsteuersätze unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips anzugleichen, das Sie vergessen haben zu erwähnen. Dies schlägt Ihnen der Ausschuss für Wirtschaft und Währung in meinem Bericht vor.

Was die im Plenum vorgelegten Änderungsanträge der Sozialdemokratischen Fraktion und der Grünen betrifft, so schlage ich ganz klar vor, sie abzulehnen. Die sozialdemokratischen Änderungsvorschläge würden auf ein Flickwerk bei der Erhöhung der Sätze und beim Zeitplan hinauslaufen. Schlimmer ist jedoch, dass sie bereits jetzt automatische Anpassungen an den europäischen Preisindex vorsehen, sobald dieser um 0,5 % steigt, ohne dass das Parlament und der Rat konsultiert würden. Wenn man daran denkt, welche Kämpfe wir in der Frage der Komitologie ausgefochten haben, mutet dieser Vorschlag geradezu folkloristisch an! Einen Nullsatz für die bulgarischen Schnapsbrenner vorzuschlagen, die ihre eigenen Produkte konsumieren, ist Window Dressing, es bedeutet, den bulgarischen Bürgern vor den Europawahlen in Bulgarien am 20. Mai Sand in die Augen zu streuen. Das ist ganz offensichtlich, denn die Autoren des betreffenden Änderungsantrags wissen sehr gut, dass eine solche Steuerbefreiung nicht durchführbar wäre und keine Chance hätte, im Rat einstimmig angenommen zu werden. Genauso war es mit der Streichung meines Berichts von der Tagesordnung der Minisitzung am 9. Mai, um es den bulgarischen Sozialdemokraten zu ersparen, vor dem 20. Mai ihr wahres Gesicht zu zeigen. Gebracht hat es allerdings nicht viel, wenn man das Ergebnis der Sozialdemokraten in Bulgarien betrachtet, das nicht gerade glorreich war, wie ich mit Vergnügen feststelle.

Was die Änderungsanträge der Grünen betrifft, so muss ich zunächst feststellen, dass diese nicht zu wissen scheinen, dass glücklicherweise nicht die Kommission, sondern der Rat in Steuerfragen zu entscheiden hat. Soviel Unkenntnis des Vertrags ist schon schlimm für eine Fraktion, die jedem in diesem Hause unaufhörlich Lektionen erteilt! Wenn die Grünen nicht in letzter Minute ihre Änderungsanträge 24 und 26, die die Kommission auffordern, einen Höchstsatz festzulegen, zurückgezogen hätten, so hätte man sie als unzulässig, weil unvereinbar mit dem Vertrag, zurückweisen müssen.

Den Wein als Ersatz für Bier zu erklären, wie es die Grünen in ihrem Änderungsantrag 25 tun, ist reine Fantasie und zeugt von unterentwickeltem gastronomischem Wissen. Die Winzer in Frankreich, Deutschland und Luxemburg werden bis zum Jahr 2009 nicht vergessen, dass ihre grünen Abgeordneten vorgeschlagen haben, den Nullsatz für Wein abzuschaffen, der ein Agrarprodukt allererster Ordnung ist. Diese Länder, die sich für die Anwendung des Nullsatzes entschieden haben, sind gewiss nicht bereit, für dessen Abschaffung ab 2008 zu stimmen.

Herr Kommissar, Sie haben Ihre Position verteidigt, die bereits schon im Rat zu Grabe getragen wurde. Ich bedauere, dass Sie nicht die Gelegenheit ergriffen haben, die wir Ihnen auf einem silbernen Tablett anbieten, nämlich ohne Gesichtsverlust aus der Sackgasse herauszukommen. Das ist wirklich schade! Herr Kommissar, Sie kennen sicher den lateinischen Spruch: errare humanum est, perseverare diabolicum [Irren ist menschlich, im Irrtum verharren ist teuflisch].

 
  
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  Piia-Noora Kauppi, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich feststellen, dass ich trotz der Tatsache, dass ich sonst Initiativen der Kommission zu Steuern voll und ganz unterstütze, insbesondere die gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage, in dieser Frage auch Frau Lulling und ihren hervorragenden Bericht unterstütze.

Jeder Bericht, der sich mit Alkohol und Steuern befasst, ruft dabei jede Menge nationaler Sensibilitäten auf den Plan, und so verhält es sich auch mit diesem Bericht.

Als im Jahre 1992 diese Angelegenheit im Parlament zum letzten Mal erörtert wurde, sah die Europäische Union ganz anders aus. Es gab nur 12 Mitgliedstaaten, deren Pro-Kopf-BSP relativ dicht beieinander lag. Damals herrschte die Annahme, dass eine Festsetzung von Mindestsätzen auf Alkohol zu einer Angleichung der Preise in den Mitgliedstaaten führen würde. Heute wissen wir, dass selbst wenn es in den 12 alten Mitgliedstaaten dazu gekommen wäre – was nicht der Fall war –, allein die gewandelten Strukturen unserer Union eine Veränderung notwendig machen würden. Diese Sätze sind inzwischen für die europäische Wirtschaft insgesamt weder von Nutzen noch zeitgemäß.

Ich freue mich, dass Frau Lulling zu der radikalen Erkenntnis gekommen ist, alle Mindestsätze auf Alkoholsteuern abzuschaffen und stattdessen einen Verhaltenskodex vorzuschlagen. Das ist in vielerlei Hinsicht nützlich: Man muss nicht ständig auf die Inflation achten, sondern die Mitgliedstaaten erhielten das Recht, einen Steuersatz zu bestimmen, der ihre wirtschaftlichen und kulturellen Bedingungen angemessen berücksichtigt, die unter den nunmehr 27 Mitgliedstaaten beträchtlich variieren.

Ich kann die Besorgnis darüber nachvollziehen, welche Auswirkungen das im Rat haben könnte. Es stimmt, dass die Mitgliedstaaten einige neue Hindernisse errichten könnten, aber das wäre nicht in unserem Sinne. Wir möchten es den Mitgliedstaaten freistellen, ihre eigenen unsinnigen Beschlüsse selbst zu fassen, wenn sie dies unbedingt tun wollen.

Daher möchte ich darauf verweisen, dass eine Befürwortung des Berichts von Frau Lulling nicht im Widerspruch dazu steht, dass einige Mitgliedstaaten auch weiterhin höhere Steuern auf Alkohol erheben. Das ist zum Beispiel in den nordischen Ländern der Fall, wie etwa in Finnland, wo die höheren Steuern noch immer u. a. dazu genutzt werden, eine Vielzahl von Gesundheitsinitiativen und –kampagnen zu finanzieren. Ich unterstütze diese Politik in den nordischen Ländern, da wir für sehr niedrige Alkoholsteuersätze in Europa noch nicht bereit sind. Vielleicht sind wir in dieser Hinsicht ein kulinarisch weniger gesegnetes Land, doch widerspricht dies nicht meiner Ansicht, dass der Bericht Lulling morgen angenommen werden sollte.

 
  
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  Pervenche Berès, im Namen der PSE-Fraktion. (FR) Herr Präsident! Ich ahnte schon, dass diese Debatte über die Verbrauchsteuer leidenschaftlich geführt werden würde, und ich glaube, davon haben wir jetzt einen Vorgeschmack bekommen.

Unsere Berichterstatterin, die bei der Abstimmung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung nicht durch die Sozialdemokratische Fraktion unterstützt wurde, hat uns aufgefordert, Mut zu beweisen, und für sie bestünde der Mut heute eindeutig darin, mit der Vergangenheit Schluss zu machen. Ich erkenne ihr luxemburgisches Talent an, wenn es sich um Verbrauchsteuersätze im Bereich alkoholische Getränke handelt. Verzeihen Sie mir jedoch, wenn ich ihr auf diesem Terrain nicht folge und mich diesem Plädoyer für den steuerlichen Wettbewerb oder den freien Warenverkehr in einem Binnenmarkt, der keiner wäre, nicht anschließe.

Herr Kommissar, Ihr Vorschlag ist in meinen Augen ein guter Vorschlag. Ich glaube, dass die Elemente für einen Kompromiss, die heute auf dem Tisch des Rates liegen, und die der Realität der Erhöhung der Verbrauchsteuersätze nach der Erweiterung der Europäischen Union Rechnung tragen, gut sind und wir sie unterstützen sollten. Die von meiner Fraktion vorgelegten Änderungsanträge gehen in diese Richtung und haben nichts mit Flickwerk zu tun. Frau Lulling hat offenkundig nicht verstanden, worum es dabei eigentlich geht.

Es fragt sich nun, wie wir in diesem Bereich vorankommen können. Zu sagen, man solle am besten alles aufgeben, weil die Aufgabe schwierig sei, halte ich für keine gute Strategie. Was den völligen Verzicht auf Verbrauchsteuern betrifft, so stelle ich voller Freude fest, dass Frau Kaupi anerkennt, dass diese nützlich sein können, auch für die öffentliche Gesundheit, und dass es äußerst angebracht wäre, sie beizubehalten.

Abgesehen von dem spezifischen Problem unserer bulgarischen Freunde glaube ich, dass wir als Gesetzgeber hier mit Ernsthaftigkeit und aus dem Anliegen der Kohärenz heraus für die Beibehaltung der schwachen und unzureichenden Instrumente plädieren sollten, die die Kommission heute in der Hand hat, damit in den Binnenmarkt auch gewisse steuerliche Aspekte einbezogen werden. Herr Kommissar, Sie wissen, dass Sie in dieser Auseinandersetzung mit der vollen und uneingeschränkten Unterstützung meiner Fraktion rechnen können.

 
  
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  Olle Schmidt, im Namen der ALDE-Fraktion. – (SV) Frau Lulling, Sie haben viele gute Seiten, aber manchmal liegen Sie auch völlig daneben, wie mit diesem Bericht. Ich werde meiner Fraktion empfehlen, Ihren Vorschlag in seiner Gesamtheit abzulehnen und damit der Kommission zu folgen.

In einem Bericht, in dem es um die Höhe von Alkoholpreisen geht, muss man auch die Auswirkungen von verstärktem Trinken auf die Volksgesundheit berücksichtigen. Aber die Volksgesundheit wird nicht erwähnt. Eine Abschaffung der Verbrauchsteuer auf Alkohol, einschließlich Bier, würde völlig falsche Signale senden. Wir wissen, dass die alkoholbedingten Schäden ansteigen und sich immer mehr Jugendliche in Europa buchstäblich zu Tode trinken, und nicht nur in den skandinavischen Ländern.

Tagtäglich fließen große Mengen an Bier, Wein und Spirituosen – eine halbe Million Dosen Bier und 65 000 Flaschen Spirituosen – nach Schweden. Das ist auf die großen Unterschiede bei der Alkoholsteuer zurückzuführen. Hier können höhere gemeinsame Verbrauchsteuersätze in der EU eine wichtige Rolle spielen. Die Kostenspanne hat enorme Bedeutung, da die Verbraucher, über die wir hier reden, sehr preisbewusst sind.

Die europäische Integration darf nicht auf der Grundlage des Alkoholtourismus erfolgen. Ich fordere nicht die Einführung schwedischer Steuerniveaus in der EU – das liegt mir fern –, aber ich bitte um Rücksicht und Solidarität mit anderen Ländern und deren Bevölkerung. Aus diesem Grunde müssen die Verbrauchsteuern auf Alkohol in stärkerem Maße harmonisiert werden.

Wir Europäer trinken den meisten Alkohol auf der Welt. Im vergangenen Jahr hat die Kommission eine Strategie zur Eindämmung der Alkoholschäden vorgelegt. Wenn wir in diesem Hause der Linie der Kommission folgen wollen, müssen wir nur eines tun: diesen Bericht ablehnen.

 
  
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  Zdzisław Zbigniew Podkański, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Der Vorschlag, die Sätze für die Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholische Getränke anzunähern, hat eine lebhafte Debatte und eine große Kontroverse ausgelöst. Das war teilweise auf die Vielfalt von Verbrauchsteuersätzen zurückzuführen, die in einzelnen Mitgliedstaaten der Union zur Anwendung kommen, und zum Teil auch auf Befürchtungen, dass diejenigen, die hinter den Veränderungen stehen, anstreben, dass die Union allmählich die Zuständigkeit für Steuern von den Mitgliedstaaten übernimmt. Es wird vermutet, dass ihr letztendliches Ziel eine einheitliche Steuer auf alle natürlichen und juristischen Personen sei.

Die Aufnahme der vorgeschlagenen Abänderungen in die Richtlinie 92/84/EWG des Rates würde deshalb den Wettbewerb schwächen und zu einer Verringerung der Qualität einzelner Produkte sowie zu einem stärkeren Marktmonopol großer Konzerne führen.

Abschließend sei gesagt: Dies ist ein komplexeres Problem, als es denen erscheint, die die Abänderungen vorschlagen. Es erfordert eine tiefergehende Analyse, Diskussion und weitere Konsultation der Mitgliedstaaten.

 
  
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  Carl Schlyter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (SV) Wer im Namen der Subsidiarität die Mindestverbrauchsteuersätze auf Alkohol abschaffen will, muss auch akzeptieren, dass, ebenso im Namen der Subsidiarität, eine Begrenzung privater Einfuhren von Alkohol eingeführt werden darf. Ansonsten werden Länder mit hohen Verbrauchsteuern von billigen privat eingeführten Spirituosen regelrecht überschwemmt und müssen diese mit hohen Kosten im Gesundheitswesen bezahlen. Ohne Einfuhrbeschränkungen zwingt das Land mit den niedrigsten Steuersätzen seine Alkoholpolitik allen anderen Ländern auf.

Worin liegt die Logik, dass man 200 kg Wein, Bier und Spirituosen über die Grenze zwischen EU-Mitgliedstaaten mitnehmen darf, aber nur 15 kg frischen Fisch? Zudem ist es absurd, keine Steuern auf Wein zu erheben, wenn Bier und Spirituosen besteuert werden. Noch absurder wird es, wenn Schweden vor Gericht verklagt wird, weil es nach Auffassung der Kommission durch hohe Weinsteuern den Biersektor begünstigt. Durch seine Nullsteuer auf Wein verzerrt die EU selbst den Markt. Alkohol ist keine normale Ware. Dass der Ausschuss dies als Binnenmarktfrage betrachtet, ohne dabei an die Volksgesundheit zu denken, ist unverantwortlich und wirtschaftlich unvernünftig.

 
  
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  Gerard Batten, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Der Rat und die Kommission wollen den Mindestsatz der Verbrauchsteuern auf Alkohol anheben, angeblich um die Verzerrungen im Wettbewerb zu beseitigen und den Binnenmarkt zu fördern. Die Berichterstatterin führt aus, dass der 1992 festgelegte Mindestsatz, der von nur wenigen Mitgliedstaaten angewendet wird, die anderen Mitgliedstaaten nicht davon abgehalten hat, die Kluft zu vertiefen und ihre Sätze anzuheben. Daraus folgt, dass die Festlegung von Mindestsätzen sinnlos ist, wenn es den Mitgliedstaaten freisteht, höhere Sätze festzulegen, weshalb die Richtlinie abgeschafft werden sollte.

Die EU wird jedoch niemals die Kontrolle über irgendetwas hergeben, wie sinnlos diese auch sein mag, und in einigen Ländern werden die Sätze steigen, wenn der Mindestsatz im Einklang mit der Inflation angehoben wird. Dies wird den neuen Mitgliedstaaten eine wertvolle Lehre sein: Die EU wird sich in alles einmischen, was ihnen am Herzen liegt, und es wird sie Geld kosten.

 
  
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  Jean-Claude Martinez, im Namen der ITS-Fraktion. (FR) Herr Präsident! Im Jahr 1990 erklärte man uns, man brauche Von-Bis-Sätze. Im Jahr 1992 erklärte man uns, man brauche Mindestsätze. Jetzt erklärt man uns, man brauche gleitende Mindestsätze, und immer aus dem gleichen Grund: dem Eugenismus, der Gesundheitsneurose des protestantischen Europas, die uns veranlassen soll, Binnenzölle zu erheben, Steuerbarrieren zu errichten, bis zu zwei Euro pro Liter Wein beispielsweise in Dänemark oder in Großbritannien. Wenn unsere englischen, dänischen, schwedischen Freunde Steuern erheben wollen, dann sollen sie es doch tun! Die Mittelmeerländer, Deutschland und Luxemburg wenden auf Wein den Nullsteuersatz an.

Jeder ist frei, sich, wenn er will, mit Drogen vollzustopfen anstatt zu trinken, aber man löst das Drogenproblem nicht über Steuern. Man schafft auch keine Gesundheitssicherheit, wenn ich so sagen darf, über Steuern. Lasst sie doch trinken, lasst sie leben! Es gibt grenzenlose Höchstsätze: Wir brauchen keine Mindestsätze!

 
  
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  Roger Helmer (NI). (EN) Herr Präsident! Und wieder ist es soweit – ein weiterer zaghafter, heimlicher Versuch der Kommission, die Steuerharmonisierung durch die Hintertür zu erreichen.

In diesem Hohen Hause reden wir gern über „schädlichen Steuerwettbewerb“, lassen Sie uns also an dieser Stelle eines klarstellen: Einen schädlichen Steuerwettbewerb gibt es nicht, jeglicher Steuerwettbewerb ist gut. Jeder Harmonisierungsversuch stellt ein Kartell von Regierungen gegen die Interessen der Menschen dar. Wie alle Versuche zur Harmonisierung von Steuern wird dieser Vorschlag eine weitere Steuererhöhung in unseren ohnehin schon stark steuerüberladenen Volkswirtschaften zur Folge haben.

Ein weiterer Mangel des Kommissionsvorschlags besteht darin, dass durch den Versuch, einen gemeinsamen Prozentsatz für alle durchzusetzen, die bestehenden Verzerrungen zwischen den Getränkearten noch verschärft werden, was eine ungerechte Diskriminierung zugunsten des Weins und zuungunsten traditioneller Spirituosen wie Kognak und Whisky herstellt. Hier möchte ich ein Interesse anmelden: Ich war einst im Dienste des schottischen Whisky unterwegs, mehrere Jahre lang war ich Mr. Johnny Walker in Korea.

Jeder vernünftige Mensch wird mir sicherlich zustimmen, dass die mit diesen Vorschlägen anvisierte extreme Steuerdiskriminierung von Bier und Spirituosen zugunsten von Wein völlig inakzeptabel ist. Sie darf nicht zugelassen werden. Stattdessen möchte ich die Arbeit unserer Berichterstatterin, der bewundernswerten Frau Lulling, loben. Selten enthielt ein Bericht in unserem Hause so viel Weisheit.

Die Maßnahme von 1992 zur Harmonisierung der Alkoholsteuern hat ihre Ziele verfehlt. Die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen würden ebenfalls durchfallen. Die Höhe der erhobenen Steuern ist gering, manchmal zu gering, um die Erhebungskosten zu rechtfertigen. Die Mitgliedstaaten müssen die Steuersätze in freier Entscheidung festlegen dürfen, die ihrem eigenen Volk und ihrer eigenen Kultur angepasst sind.

Die abschließende Empfehlung von Frau Lulling lautet, dass die Gemeinschaftsvorschriften in dieser Sache abgeschafft werden sollten. Lassen Sie mich der Berichterstatterin, Frau Lulling, für ihre hervorragende Arbeit danken.

 
  
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  Мартин Димитров (PPE-DE). – Уважаеми г-н председател, уважаеми дами и господа, в аргументите, използвани от социалистите и от уважаемия комисар Kovács, има един голям проблем и той е следният: Те казват: „Когато акцизите се определят от Брюксел централизирано, няма проблеми със здравето. Обаче, когато се даде правото на всяка страна сама да определя своето акцизно облагане, тогава има големи здравни проблеми.“

Това е несъстоятелен аргумент, който е типичен за хората, които имат централизиран начин на мислене. Страните имат повече информация, по-добре познават своите проблеми и могат по-добре да се справят с определянето на акцизните ставки. Защо мислите, че когато Брюксел определя централизирани акцизи, нещата изглеждат по-добре? Тази логика не я разбирам.

Другото много важно нещо: здравните проблеми зависят от образованието, от информационни кампании и много по-малко от данъци. Разликата в доходите между Източна и Западна Европа е много голяма. Как при 10 пъти разлика в доходите да определите минимални акцизи, така че всички да са доволни? Това очевидно не може да стане. В страни като България и Румъния сегашното акцизно облагане представлява около 70 % от крайната цена заедно с ДДС, което създава огромен стимул за „сива икономика“, което означава производство, което не се отчита въобще от държавата. Тази „сива икономика“ ще навлиза и в други страни-членки на Европейския съюз.

Затова въобще не може да се говори и не трябва да се говори за увеличаване на акцизните ставки. Напротив, трябва да се даде право на всяка страна в зависимост от своите традиции, национални особености да определя акцизните ставки. Това е разумното, рационално предложение.

Напълно заставаме цялата българска делегация в Народната партия зад предложението на г-жа Lulling, което е изключително разумно. Това е едно законодателство, което 15 години не дава ефект. Очевидно е, че е излишно и ако имаме доблестта и смелостта, трябва да кажем: „Да, не върши работа.“ И трябва да бъде спряно. Неслучайно започна инициатива на Европейската комисия за премахване на тези директиви, които са излишни. Ето пример за излишна директива. Имате ли смелостта да я прекратите? Това е единственото решение.

 
  
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  Ieke van den Burg (PSE).(NL) Herr Präsident! Verzeihen Sie mir, wenn ich – im Gegensatz zu dem, was hier offensichtlich die Norm ist – bei diesem Thema nicht in überschwängliche Begeisterung ausbreche. Zunächst möchte ich die Abwesenheit unserer Schattenberichterstatterin, Frau Gottardi, deren Aufgabe ich hier nun übernehme, entschuldigen.

Ich muss sagen, dass ich mit großem Entzücken festgestellt habe, wie Frau Lulling gleichsam als moderne Marianne diesen Kampf, diesen Aufstand gegen den vorliegenden Richtlinienvorschlag und den Vorschlag, die Mindestverbrauchsteuersätze auf Bier und Alkohol entsprechend der Inflation zu erhöhen, angeführt hat. In der Tat ist dies ein Thema, mit dem man selbstverständlich hervorragend punkten kann. Steuern sind natürlich ein unpopuläres Thema, während sich Bier und Alkohol großer Popularität erfreuen. In unserer Fraktion waren wir nun nicht in solchem Maße hingerissen, da wir uns, wie Frau Berès bereits ausgeführt hat, für den Binnenmarkt und für den fairen Wettbewerb verantwortlich fühlen.

Als einzigen Kritikpunkt möchte ich anmerken, dass diese Richtlinie, wie sie Anfang der 90er Jahre ausgearbeitet wurde, natürlich eine sehr unzulängliche Rechtsvorschrift darstellt, da sie absolute Zahlen beinhaltet. Das ist, zumindest bei einem Thema, bei dem Einstimmigkeit erforderlich ist, keine sonderlich geeignete Verfahrensweise, da es dann praktisch unmöglich ist, diese absoluten Zahlen zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern.

Daher bin ich von dem von Kommissar Kovács zusammen mit dem finnischen Vorsitz unterbreiteten Vorschlag einer automatischen Indexierung sehr angetan. Meiner Meinung nach war es eine ausgesprochen positive Geste, dabei nicht so weit oben wie ursprünglich vorgeschlagen anzusetzen, sondern zunächst einmal mit einer bescheideneren Anhebung zu beginnen.

Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat diese Vorschläge, wie sie gegenwärtig im Rat behandelt werden, deshalb als Änderungsanträge eingebracht. Ich hielt es für sehr weise und für ein Zeichen kluger Politik, wenn das Parlament morgen mehrheitlich dafür stimmen würde.

 
  
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  Margarita Starkevičiūtė (ALDE). (LT) Herr Präsident! Ich möchte den Bericht von Astrid Lulling unterstützen, da er meiner Ansicht nach ausgewogen ist und eine liberale Steuerpolitik anstrebt.

Der Streitpunkt ist hier heute nicht die Verbrauchsteuer selbst, denn deren schrittweise Erhöhung um jeweils 1 % wird nicht – wie die Kommission gern behauptet – alles verändern, wobei die Unterschiede in den Zollgebühren beispielsweise zwischen Litauen und den skandinavischen Ländern beibehalten werden. Der Streitpunkt ist vielmehr, ob wir die Steuersätze vereinheitlichen und harmonisieren wollen, oder ob wir der Ansicht sind, dass sich die Vielfalt unserer Länder auch in unterschiedlichen Steuersätzen und Steuersystemen widerspiegeln soll. Ja, wir müssen Unternehmen zum Wirken in verschiedenen Ländern ermutigen und zudem einen gemeinsamen Binnenmarkt schaffen. Wir können das aber erreichen, und es gibt bereits Pläne (das Parlament hat einem solchen Bericht schon zugestimmt) zur Harmonisierung der Bemessungsgrundlage. Zollgebühren müssen die tatsächliche Lage jedes Landes widerspiegeln und Möglichkeiten für Initiativen seitens der Unternehmen bieten. In den Ländern, in denen solche Initiativen nicht durch eine angemessene Infrastruktur unterstützt werden, wie in den neuen Mitgliedstaaten, kann dies durch separate Steuersätze erfolgen. Wettbewerb ist immer gesund, unabhängig davon, welchen Standpunkt man einnimmt. Unsere internen Kabbeleien in der EU, welches Land das billigste ist, sind recht amüsant, wenn man sich vor Augen führt, dass es den wirklich billigen Alkohol in Russland gibt.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM).(SV) Häufiger Alkoholkonsum hat ernste soziale Folgen, so genannte negative externe Effekte. Zum besseren Verständnis der Problematik möchte ich eine Parallele zu den Kraftstoffsteuern ziehen. Kraftstoffe werden aufgrund ihrer schädlichen Umweltauswirkungen besteuert. Dadurch kann die durch die Verbrennung verursachte Umweltzerstörung bekämpft werden. Auf diese Weise werden die Kosten internalisiert und vom Verursacher getragen.

Das gleiche Prinzip lässt sich auf den Alkoholverkauf anwenden. Die Gesundheitssysteme der Länder werden infolge alkoholbedingter Krankheiten belastet. Die Alkoholsteuer hat somit zwei Effekte. Zum einen wird weniger von einer Ware verbraucht, die besteuert ist, und zum anderen bedeuten Steuereinnahmen Zuschüsse zur Staatskasse. Diese Gelder können dann für die Gesundheitsfürsorge für Menschen mit alkoholbedingten Krankheiten verwendet werden.

Was Mindeststeuersätze betrifft, sind wir der Ansicht, dass man diese, wenn sie nun einmal existieren, lieber beibehalten sollte statt sie abzuschaffen. Es sollte auch keine Ausnahmen für bestimmte alkoholhaltige Getränke geben, wie das heutzutage der Fall ist.

 
  
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  Petre Popeangă (ITS). – Din lipsă de timp, o să mă limitez la a expune doar câteva consideraţii privind efectele pe care le-ar produce în România modificarea directivei pe care o analizăm, consideraţii transmise de către o asociaţie de producători de bere pe care le împărtăşesc şi le susţin. Se apreciază că aplicarea unei asemenea măsuri este, în prezent, dăunătoare industriei berii din România, deoarece va declanşa o competiţie neloială între unităţile producătoare de bere şi cele producătoare de alte băuturi fermentate, determinată de faptul că prin egalizarea propusă se va provoca creşterea accizei la bere, în timp ce la alte băuturi fermentate va rămâne neschimbată. Consecinţa directă şi imediată a acestei modificări este scumpirea produsului, în condiţiile în care în România coeficientul putere de cumpărare pe produs intern brut/locuitor indică faptul că berea este deja cu 200% mai scumpă decât media preţurilor practicate la produsele similare din Europa 15. Creşterea preţului va determina în mod automat şi limitarea producţiei, ca una dintre consecinţele diminuării consumului, ceea ce va provoca şi scăderea numărului de salariaţi din acest sector, cu tot cortegiul de efecte sociale şi financiare ce ar rezulta din acest proces.

În sfârşit, dar fără a epuiza toate consecinţele pe care le-ar genera adoptarea unei astfel de decizii, se semnalează şi faptul că mărirea accizei la bere ar putea avea şi efecte inverse celor scontate, determinând per total o diminuarea a veniturilor bugetare ca urmare a scăderii vânzărilor şi diminuării personalului din acest sector.

 
  
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  Zsolt László Becsey (PPE-DE). (HU) Ich möchte Frau Lulling zu diesem Bericht gratulieren und hoffe, das Parlament wird sie morgen umfassend unterstützen. Wir brauchen eine neue Philosophie in Bezug auf die Verbrauchsteuern, denn durch die Festlegung der Mindestverbrauchsteuersätze in Euro wird die Konvergenz in keiner Hinsicht verbessert – das können wir deutlich sehen. Mit anderen Worten, das Ziel wird einfach nicht erreicht.

Insbesondere in einem von oben offenen System gibt es, in Euro gemessen, mit Sicherheit keine wesentliche Annäherung. Außerdem können wir auf diese Weise auch erheblichen Schaden anrichten, da viele Mitgliedstaaten, zumeist die ärmeren, eine Preiskontrolle zur Anwendung bringen, auf die selbst Marx stolz wäre, was zwangsläufig neue inflationäre Belastungen für die Mitgliedstaaten bedeuten würde, deren öffentliche Finanzen in Ordnung sind. Dadurch würde die Freiheit in der Steuerpolitik weiter eingeschränkt. Viele von ihnen haben gerade die Verbrauchsteuern zwangsweise angehoben oder sind dabei, und außerdem würden diese benachteiligten Länder – wie Wirtschaftsanalysen andeuten – auch den Höchstbetrag für die Einnahmeerlöse überschreiten.

Das könnte auch den Argumenten gegen eine Einführung des Euro in diesen Ländern – beispielsweise in den baltischen Staaten und den Balkanstaaten – neue Nahrung geben, mit einer fadenscheinigen Argumentation auf der Grundlage der Inflation, um sie vom Euro-Währungsgebiet fernzuhalten. Aber wie können wir glauben, dass es dadurch in Bulgarien oder Rumänien, mit Löhnen von 100-150 Euro, nicht zu einer Schattenwirtschaft, zu Kriminalität und illegaler Alkoholherstellung kommen wird? Es geht hier um die öffentliche Gesundheit! Oder sollen die Menschen dort die Hälfte ihres Monatslohns für Verbrauchsteuern ausgeben?

Ganz zu schweigen von der geistreichen Idee, auch auf Wein – als Ersatz für Bier – den Mindestsatz anzuwenden, so dass diese historische europäische Kultur weiteren Belastungen ausgesetzt wird. Wenn wir eine echte Konvergenz anstreben, und darin sind wir uns im Hinblick auf die Strategie einig, dann brauchen wir einen Verhaltenskodex, – was von mir vorgeschlagen und von der Kommission akzeptiert wurde –, in dem sich die Mitgliedstaaten, die über oder unter dem durchschnittlichen Verbrauchsteuersatz liegen, verpflichten, die Verbrauchsteuer zwecks Angleichung an den Durchschnitt zu verändern, wenn die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen.

Es geht hier nicht darum, wieder Grenzen zu errichten oder die Verbrauchsteuer aufzuheben, das könnte die einzige Lösung für die Verbrauchsteuerpolitik sein. In der erweiterten EU gibt es Mitgliedstaaten mit extrem unterschiedlichem Entwicklungsniveau (Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Antolín Sánchez Presedo (PSE).(ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Annäherung der Steuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke durch Festlegung von Mindesthöhen für Verbrauchsteuersätze ist eine geeignete Methode zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichgewichten beim Funktionieren des Binnenmarktes und lässt den Mitgliedstaaten gleichzeitig Raum, ihren Steuerbefugnissen gerecht zu werden.

Die Revision der Sätze, die sich seit 1992 nicht geändert haben, ist notwendig, um zu verhindern, dass das System seine Aktualität und seine Existenzberechtigung verliert. Das ist immer eine komplizierte Operation, denn obwohl die ursprünglichen Annäherungsbemühungen mit der Zeit an Wert verloren haben, wurden sie durch die Einbeziehung von 15 Mitgliedstaaten mit sehr unterschiedlichen Kulturen und Situationen, die seit damals in drei Wellen vorgenommen wurde, auch erweitert.

Die Abkehr vom gemeinschaftlichen Besitzstand, wie von der Berichterstatterin vorgeschlagen wurde, ist ein Schritt rückwärts, der eine destabilisierende Wirkung mit unerwünschten Folgen haben kann. Seine Beibehaltung wird die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, neue Fortschritte durch weiche Formeln wie z. B. Verhaltenskodexe zu sondieren und zu unternehmen.

Nach den Berechnungen hat der Vorschlag der Kommission, 31 % des von 1983 bis 2005 erfolgten Inflationszuwachses ab 1. Januar 2008 zurückzuholen, keine Auswirkungen auf die meisten Staaten, die höhere Mindestsätze haben, auch wenn dies zu einem augenfälligen Anstieg bei anderen führen und sich negativ auf die Produzenten, die Beschäftigung und die Preiskontrolle auswirken kann.

Aus allen diesen Gründen bin ich der Ansicht, dass der Wein ausgenommen werden sollte, dass die vorgeschlagenen Sätze reduziert werden sollten, wobei die besondere Sensibilität von Bier und Zwischenprodukten zu berücksichtigen ist, und dass den neuen Mitgliedstaaten eine schrittweise Anpassung erlaubt werden sollte, da sie ganz unterschiedliche Ausgangspunkte haben.

Ich halte es für sinnvoll, in Zukunft regelmäßige Revisionen durchzuführen, obgleich die automatische Indexierung dieses Steuerinstrument von der Wirtschaftspolitik der Europäischen Union abkoppeln könnte.

 
  
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  Ivo Strejček (PPE-DE).(CS) Herr Präsident, Herr Kommissar! Guten Abend. Sie haben heute Abend von einigen Seiten Lob erhalten, Frau Lulling. Abgesehen davon, dass ich Sie zu Ihrem Bericht beglückwünsche, möchte ich Ihnen noch sagen, dass ich mich darüber sehr gefreut habe, weil zumindest vier Punkte angesprochen werden, auf die ich hier näher eingehen möchte.

Erstens liegt Ihrem Bericht der Ansatz zugrunde, dass der grenzüberschreitende Handel einschließlich des freien Warenverkehrs zu den grundlegenden Prinzipien der europäischen Integration gehört. Die Verbraucher treffen ihre Entscheidungen anhand des Preises, das heißt, anhand der jeweiligen Steuer, die auf den Waren liegt. Wenn einige Mitgliedstaaten auf ihre Waren zu hohe Steuern erheben, dann müssen sie damit im Rahmen ihrer inländischen Steuerpolitik fertig werden und können nicht auf Abhilfe von der EU warten.

Zweitens bin ich der Ansicht, dass einer der Hauptpunkte Ihres Berichts darin besteht, dass ein Steuerwettbewerb gut und gesund ist. Die Schaffung des so genannten Binnenmarktes mit zollfreien Grenzen ist lediglich eine moderne Form des Protektionismus.

Drittens wurde schon mehrfach erwähnt, dass jeder Mitgliedstaat das Recht hat, seine eigene unabhängige Steuerpolitik zu verfolgen. Die Besteuerung und die Verwaltung der Steuereinkünfte sind ein zentraler Aspekt des politischen Wettbewerbs. Wie Ihnen bekannt ist, Frau Lulling, vertrete ich in diesem Hohen Haus die Tschechische Republik und ihre Interessen, und weil mein Land ein bekannter Hersteller und Exporteur von Bier ist, möchte ich noch eine letzte Bemerkung machen. Es gibt keinen einzigen Grund, weshalb die tschechischen Brauereien und die tschechischen Verbraucher durch die Harmonisierung der Verbrauchsteuersätze bestraft werden sollten.

 
  
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  Jan Andersson (PSE).(SV) Eigentlich halte ich den ursprünglichen Vorschlag der Kommission mit einer Anpassung ab 1993 für den besten, aber ich sehe ein, dass für einen Kompromiss im Rat die Anpassung ab 2004 die einzige Alternative ist. Warum befürworte ich den Vorschlag der Kommission? Nun, es ist wegen der bereits angeführten Argumente. Ich möchte Steuern, also Mindeststeuersätze, auf umweltgefährdende Tätigkeiten, da ich diese reduzieren will.

Die gleiche Haltung habe ich gegenüber dem Alkohol. Wir bezahlen für den Alkohol einen hohen Preis in Bezug auf die Volksgesundheit. Ein effektives Instrument für den Umgang damit wäre die Einführung von Mindeststeuersätzen zur Reduzierung des Verbrauchs. In dieser Aussprache wurde das seltsame Argument vorgebracht, die jetzt erwogene mäßige Steuererhöhung hätte Auswirkungen auf die Inflation. Wenn das in einem Land der Fall wäre, würde das bedeuten, dass der Alkoholverbrauch und damit die Alkoholprobleme dort ein so großes Ausmaß angenommen hätten, dass es wirklich an der Zeit wäre, die Steuern zu erhöhen.

 
  
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  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich danke allen Rednern, die sich an dieser Aussprache beteiligt haben. Wie ich in meinen einleitenden Bemerkungen sagte, würde die Abschaffung der Richtlinie und die Aufhebung der Mindestsätze extreme Folgen haben, und ich möchte dazu etwas in die Tiefe gehen.

Ohne Mindestsätze wäre kein Mitgliedstaat auch nur irgendwie verpflichtet, überhaupt Verbrauchsteuern auf Alkohol zu erheben, und angesichts der geringen Bedeutung, die einige Mitgliedstaaten den Verbrauchsteuern auf Alkohol im Sinne niedriger Steuersätze einräumen, ist dies als reale Möglichkeit zu werten.

Ich zweifle nicht daran, dass sich manche Mitgliedstaaten ohne Mindestsätze für noch strengere Beschränkungen der Alkoholmenge stark machen würden, die Einzelpersonen von einem Mitgliedstaat in den anderen mitführen dürfen, um unvermeidlichen Steuerausfällen zu begegnen. Das würde zu weniger Freiheit für die Bürger führen. Einige führen an, dass Mindestsätze die Souveränität der Mitgliedstaaten beeinträchtigen würden. Ganz im Gegenteil. Sie unterstützen die Souveränität der Mitgliedstaaten, indem den Mitgliedstaaten ermöglicht wird, ihre eigene Steuerpolitik zu verfolgen, ohne dass die Gefahr besteht, dass diese Politiken von anderen Mitgliedstaaten oder insbesondere durch grenzüberschreitende Einkäufe und Schmuggel untergraben werden.

Das soll nicht heißen, dass die Mindestsätze zum Schutz jener Mitgliedstaaten mit höheren Steuern da sind. Die Tatsache, dass die Mindestsätze sich auf sehr niedrigem Niveau bewegen und auch nach der 4,5 %-igen Anpassung noch niedrig sind, lässt den Mitgliedstaaten viel Gestaltungsspielraum. Diejenigen, die ihre nationalen Sätze nahe am Minimum festlegen wollen, können dies natürlich tun. Desgleichen können alle, die sehr hohe Sätze festlegen wollen, dies gern tun, aber sie müssen die Folgen in Kauf nehmen.

Ich möchte nochmals betonen, dass dieser Vorschlag ganz gewiss nicht auf Harmonisierung abzielt – nicht einmal auf Annäherung. Der Zweck dieses Vorschlags ist eine Neubewertung. Was die Möglichkeit betrifft, dass die Anhebung der Mindestsätze für Verbrauchsteuern zu Inflation führt, so ist dem nicht so: Es ist ein Ausgleich für die Inflation, die bereits stattgefunden hat.

Dem Argument, dass damit die Schattenwirtschaft verstärkt werden könnte, setze ich entgegen, dass das Fehlen oder die Abschaffung von Verbrauchsteuern zu verstärktem Schmuggeln oder grenzüberschreitenden Einkäufen führen kann, was absolut gar nichts mit fairem Wettbewerb zu tun hat.

Was abschließend die tschechischen Brauereien und Verbraucher betrifft, so werden sie nichts zu leiden haben, da der derzeitige Verbrauchsteuersatz in der Tschechischen Republik viel höher liegt als der neue gemeinsame Mindestsatz nach seiner Anhebung.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), Berichterstatterin. (FR) Ich möchte in meiner Eigenschaft als Berichterstatterin das Wort ergreifen, wie dies in den meisten nationalen Parlamenten der Fall ist. Ich habe 25 Jahre lang einem dieser Parlamente angehört, und dort kann man als Berichterstatter antworten. Ich möchte sagen, Herr Kommissar, …

 
  
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  Der Präsident. Entschuldigen Sie, Frau Lulling. Ich gebe Ihnen eine Minute, um abzuschließen und all das zu sagen, was für Sie am wichtigsten ist, denn Sie sind laut Plan nicht an der Reihe. Sie haben eine Minute.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE).(EN) Sie haben aber dem Kommissar so viele Minuten zugestanden und erlauben mir nicht zu antworten. Dies ist keine Aussprache! Wir sind hier in einem Parlament!

 
  
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  Der Präsident. Ja, wir sind hier in einem Parlament, und daher bin ich verpflichtet, für Ordnung zu sorgen.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE). – (FR) Wir sind in einem Parlament, Herr Präsident, und ich habe das Recht, dem Kommissar und den Rednern zu antworten. Ich möchte Frau Berès antworten, die mir vorgeworfen hat, ich wolle durch die Abschaffung der Steuersätze mit der Vergangenheit Schluss machen.

Herr Präsident, mein Vorschlag ist völlig falsch verstanden worden. Lassen Sie mich diese Missverständnisse korrigieren, denn es ist behauptet worden, die Verbrauchsteuern sollten abgeschafft werden. Nein! Die Abschaffung der Mindeststeuersätze bedeutet keineswegs die Beseitigung der Verbrauchsteuern, sondern jeder Mitgliedstaat kann diese frei festlegen, jeder Mitgliedstaat behält auch die Freiheit, sie anzupassen. Es ist nicht zulässig, hier Dinge zu sagen, die – entschuldigen Sie – vollkommen aus der Luft gegriffen sind. Wenn man Alkoholismus und die Bekämpfung des Alkoholismus mit den Steuersätzen vermischt, so muss ich Ihnen sagen, dass der Alkoholismus in den Mitgliedstaaten am schlimmsten ist, die die höchsten Steuersätze haben.

Ich bedauere, dass Sie, Herr Präsident, mir nicht die Zeit geben, vor allem dem Kommissar zu antworten, denn dieser hat versucht, den Eindruck zu erwecken, unser Änderungsvorschlag für einen Verhaltenskodex führe zu Verbrauchsteuersätzen auf Wein in Höhe von 48 Euro/hl …

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, dem 23. Mai, statt.

 
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