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Verfahren : 2006/0133(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0155/2007

Eingereichte Texte :

A6-0155/2007

Aussprachen :

PV 23/05/2007 - 3
CRE 23/05/2007 - 3

Abstimmungen :

PV 23/05/2007 - 5.2
CRE 23/05/2007 - 5.2
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0199

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 23. Mai 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

3. Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Paul Rübig im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (KOM(2006)0382 – C6-0244/2006 – 2006/0133(COD)) (A6-0155/2007).

 
  
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  Viviane Reding, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte zu Beginn dem Parlament meinen herzlichen Dank aussprechen, denn das Parlament gehörte zu den Ersten, die sich mit dem Problem der Gebühren für das Auslandsroaming befasst haben, einem der letzten noch bestehenden Hindernisse für den Binnenmarkt. Durch diesen politischen Druck haben wir erkannt, dass hier ein Marktversagen vorliegt, und dies hat uns bei der Suche nach einer Lösung geholfen.

Jetzt liegt es an Ihnen, den Abgeordneten, diese Arbeit zu Ende zu führen, indem Sie den vorliegenden Vorschlag in der heutigen Abstimmung unterstützen. Der Ihnen zur Abstimmung vorgelegte Vorschlag ist das Ergebnis ausführlicher Diskussionen, bisweilen auch hitziger Debatten, die innerhalb der Organe, aber auch mit den Beteiligten geführt wurden. Herausgekommen ist dabei ein fundierter, ausgewogener Vorschlag, der greifbare Ergebnisse für die europäischen Bürger bringen und dafür sorgen wird, dass das leidige Thema überzogener Roaminggebühren vom Sommer dieses Jahres an endlich ad acta gelegt werden kann. Die Bürger in diesem Europa der Ergebnisse warten auf diesen Schritt, und es liegt nun in Ihren Händen, sie nicht zu enttäuschen.

Die Kommission hat ihren Teil der Aufgabe erledigt. Im Dezember 2004 habe ich die Betreiber aufgefordert, das Problem in eigener Regie zu lösen. Im Oktober 2005 hat die Kommission eine Internetseite eingerichtet, um die Tarife für das Auslandsroaming transparenter zu machen. Gleichzeitig habe ich nochmals darauf hingewiesen, dass sich die Kommission zu einer Regulierung gezwungen sehe, falls die Preise nicht deutlich gesenkt würden. Zu meinem Bedauern erfolgte daraufhin keine Reaktion vonseiten des Marktes, so dass die Kommission am 12. Juli 2006 den Vorschlag für eine Verordnung über das Roaming vorgelegt hat.

Unter der Federführung der finnischen und der deutschen Ratspräsidentschaft haben Sie gemeinsam mit dem Ministerrat diesen Vorschlag geprüft. Ich möchte hervorheben, dass Ihre Berichterstatter, Herr Rübig, Herr Muscat, Herr Mavrommatis und Herr Losco, ausgezeichnete Arbeit geleistet haben. Das Ergebnis dieser Arbeit liegt uns heute vor.

Die Kommission kann den Kompromisstext ohne Vorbehalte akzeptieren, weil die zentralen Elemente, die nach Meinung der Kommission unverzichtbar sind, nicht geändert wurden. Diese Elemente sind: Regulierung auf der Endkundenebene, Regulierung auf der Großkundenebene, klare Vorteile für alle Verbraucher und Transparenz.

Auf Endkundenebene muss jeder Anbieter einen Eurotarif einführen, bei dem für ausgehende Anrufe ein Höchstentgelt von 0,94 Euro berechnet werden darf, das nach 12 Monaten auf 0,46 Euro und nach 24 Monaten auf 0,43 Euro gesenkt werden muss. Für eingehende Anrufe liegt der Höchstbetrag bei 0,24 Euro, nach 12 Monaten wird dieser Betrag auf 0,22 Euro und nach 24 Monaten auf 0,19 Euro reduziert. Diese Obergrenzen stellen eine erhebliche Reduzierung von bis zu 70 % gegenüber den heute marktüblichen Standardtarifen dar.

Wichtig ist jetzt die Frage, wann der Kunde von diesen Preissenkungen profitieren wird. Das wird schon sehr bald, nämlich ab dem Sommer, der Fall sein. Um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten, habe ich dem Parlament und dem Rat ein Schreiben übermittelt, in dem ausführlich erläutert wird, wie die Bestimmungen für die Endkunden in der Praxis unter Aufsicht der nationalen Regulierungsbehörden angewandt werden sollen.

Als Erstes muss die Verordnung vom Rat im Amtsblatt veröffentlicht werden. Dies sollte möglichst zügig nach der Tagung des Ministerrates „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ am 7. Juni 2007 erfolgen. In einem nächsten Schritt müssen die Mobilfunkanbieter ihren Roamingkunden innerhalb von vier Wochen ein Angebot über einen der neuen Regelung entsprechenden Eurotarif vorlegen. Alle Kunden, die dieses Angebot akzeptiert haben, können den Eurotarif dann einen Monat später in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass ein aktiver Kunde spätestens zwei Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung in den Genuss des Eurotarifs kommen kann, oder sogar noch früher, wenn sein Anbieter die neue Regelung zügig umsetzt. Das heißt also konkret, ab August. Kunden, von denen keine Reaktion erfolgt, werden drei Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung automatisch in einen Eurotarif eingestuft. Sie können diesen Tarif also ab September nutzen.

Die Kommission wird gemeinsam mit den nationalen Regulierungsbehörden unverzüglich die notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die Kunden korrekt behandelt werden. Durch die Verordnung wird die überwiegende Mehrheit der Kunden geschützt, die bisher völlig überhöhte Gebühren für die Nutzung ihres Mobiltelefons im Ausland bezahlen musste.

Darüber hinaus wird die Verordnung durch die Einführung von Obergrenzen auf Großkundenebene kleinere Betreiber schützen. Diese Obergrenzen sind hoch genug, um allen Betreibern, kleinen wie großen, eine angemessene Gewinnspanne zu garantieren. Gleichzeitig sind sie niedrig genug, um zu gewährleisten, dass kleinere Betreiber, Betreiber, die neu in diesen Markt einsteigen und Betreiber aus kleineren Mitgliedstaaten am Wettbewerb teilnehmen können. Ich hoffe und erwarte, dass sie diese Gewinnspanne nutzen werden, um schnellstens innovative Angebote vorzulegen.

Das letzte zentrale Element dieser Verordnung ist die Transparenz, ein äußerst wichtiges Element, das bisher sträflich vernachlässigt wurde. Die wichtigsten Anforderungen sind ein „Push-Modus“, der eine einfache Preisinformation einschließt, sowie ein „Pull-Modus“, der es dem Verbraucher ermöglicht, ausführlichere Informationen, auch über die Preise für SMS und Datenkommunikationsdienste zu erhalten.

Ich möchte noch kurz auf die hohen Roamingpreise für mobile Datendienste eingehen. Wir werden diesen Markt gemeinsam mit den nationalen Regulierungsbehörden genau im Auge behalten müssen. Die Betreiber sollten das wissen, sie sollten diese Warnzeichen ernst nehmen und aus eigenem Antrieb die Preise auf ein normales Niveau senken, um eine weitere Regulierung zu vermeiden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass diese Verordnung nach drei Jahren automatisch auslaufen wird, sofern Parlament und Rat nichts anderes beschließen. Ich hoffe sehr, dass dies nicht notwendig sein wird. Notwendig ist jetzt jedoch, dass wir die Reform der Telekommunikationsmärkte angehen und aus derzeit 27 einzelnen Märkten einen echten europäischen Markt schaffen, der das Potenzial von fast 500 Millionen Verbrauchern nutzen kann. Dies ist die nächste Aufgabe, die auf uns wartet.

Doch heute sollten wir uns auf das konzentrieren, was zum Thema Roaming erreicht worden ist. Es ist äußerst selten, um nicht zu sagen ungewöhnlich, dass in nur 10 Monaten ein Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss gebracht wird. Ich bin stolz auf die europäischen Organe, die bewiesen haben, dass sie die Wünsche der Verbraucher ernst nehmen und zügig handeln, um ganz konkrete Probleme zu lösen. Ich rechne fest mit einer großen Mehrheit in diesem Haus, das die europäischen Bürger vertritt, damit wir diese Aufgabe jetzt abschließen und mit einer solchen Mehrheit zeigen können, dass das Europa der praktischen Ergebnisse Realität ist.

(Beifall)

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender Wuermeling, liebe Kommissarin Reding, meine sehr geehrten Berichterstatter und Schattenberichterstatter, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute können wir stolz darauf sein, dass das Europäische Parlament und der Rat die Aufforderung der Kommission ernst genommen haben, noch vor dem Sommer bzw. im Sommer die Roaming-Verordnung zu liefern. Zu Beginn der Gespräche sind wir alle davon ausgegangen, dass es das normale Prozedere mit zweiter und dritter Lesung geben wird, weil diese Materie extrem konfliktreich ist und die Interessensgegensätze auf dem europäischen Markt sehr unterschiedlich waren.

Nachdem wir auf den nationalen Märkten einen guten Wettbewerb entwickelt hatten, hat es zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten nicht wirklich einen Wettbewerb gegeben. Jetzt warten Millionen von Konsumenten und schauen auf ihr Mobilfunkgerät – auf ihr Handy, wie wir sagen – und warten auf das erste Angebot, das da kommen soll. Das Angebot hängt davon ab, wann diese Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Dann können wir hoffentlich im Urlaub, oder wenn wir auf einer Geschäftsreise sind, dementsprechend telefonieren und auch sicher sein, dass am Ende des Monats keine Rechnung kommt, die mehr ausmacht als der Zimmerpreis oder der Flug, sondern dass das in vernünftige, ordentliche Bahnen gelenkt ist. Das ist so, wie wenn man in ein Restaurant geht und dort eine Speisekarte bekommt, auf der die Preise stehen, so muss das auch der Fall sein, wenn man sich im Roaming-Modus befindet. Wenn man in ein europäisches Land reist, wird es in Zukunft beim Grenzübertritt eine Mitteilung geben, in der der individualisierte Tarif auf dem Mobilfunkgerät zu sehen ist, wo man eine Gratis-Handynummer zum Heimbetreiber bekommt, bei der man anrufen und fragen kann, wie viel eine SMS, eine MMS oder ein Datentransfer kostet. Allein diese Transparenz wird schon sehr viel bewirken und ich bin stolz darauf, dass diese Transparenz in allen Diensten, nicht nur bei der Sprachtelefonie, sondern auch bei allen anderen Serviceangeboten möglich ist.

Wir haben natürlich auch die Flatrate angesprochen, eine All-Inclusive-Flatrate, die innerhalb einer gewissen Phase angeboten werden kann, in der man am Ende des Monats schon genau weiß, was man dafür bezahlen wird. Das ist die Herausforderung, nämlich im Vergleich zu den Festnetzkunden, im Vergleich zum Breitband oder zur Voice-over-IP und vielen weiteren neuen Technologien. Mit dieser Regelung eröffnen wir UMTS und GSM auch in den zukünftigen Märkten eine große Chance. Deshalb war es mir eine Freude, mit dem Kollegen Paasilinna diese Dinge des kundenfreundlichen Entgegentretens im Roaming-Bereich intensiv zu diskutieren. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als wir das erste Gespräch mit dem Kollegen Muscat geführt haben, und wir gesagt haben, wird es eine Opt-in- oder eine Opt-out-Lösung geben. Wir waren uns eigentlich einig darüber, dass es eine Lösung geben muss. Das war das Entscheidende, dass wir gesehen haben, hier besteht tatsächlich Handlungsbedarf, das muss schnell gehen, das muss effizient sein, und wir bekommen es dementsprechend über die Bühne.

Mit dem Kollegen Mavrommatis haben wir uns sehr intensiv um die Regionen in extremer Randlage gekümmert. Ich komme aus dem Alpenland Österreich, wo die Kosten für Sendeanlagen anders sind als im Fachland. Hier wird die Kommission in den nächsten Monaten detailliert prüfen, welche Möglichkeiten es hier in Zukunft gibt. Auch für die Regulatoren ist es eine interessante Verordnung, weil durch diese Verordnung auch die Regulatoren in den Mitgliedstaaten ganz neue Möglichkeiten bekommen, im Roaming dementsprechend aktiv aufzutreten und für die Konsumenten das Ideale herauszuholen.

Neu ist auch der Ansatz der besseren Rechtsetzung. Wir haben es endlich geschafft, eine Verordnung nach drei Jahren automatisch auszusetzen, und wir bitten die Kommission, dafür Sorge zu tragen, dass nach diesen drei Jahren der Wettbewerb tatsächlich in Kraft tritt. Ich bitte auch den Rat und die Ratsvertreter, darauf zu drängen, dass die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union so bald wie möglich erfolgt, weil Millionen von Konsumenten in Europa darauf warten, hier endlich eine Regelung zu bekommen, die auch zu ihrem Nutzen beiträgt. Ich möchte mich insbesondere noch beim Parlament bedanken. Unsere Dienste haben exzellent gearbeitet. Vier Tage nach der Einigung mit dem COREPER hatten wir sämtliche Übersetzungen vorliegen. Eine exzellente Arbeit im Haus, und ich bin stolz auf unsere Mitarbeiter, die es uns ermöglicht haben, so effizient zu arbeiten!

(Beifall)

 
  
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  Joachim Wuermeling, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Berichterstatter Rübig, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine doppelte Freude, hier zu sprechen, einerseits weil wir eines der Kerndossiers der deutschen Präsidentschaft offenbar zu einem guten Ende bringen können, auf der anderen Seite ist es mir eine persönliche Freude, in dieses vertraute Rund zurückzukehren. Ich fühle mich in diesem Hohen Haus nach wie vor heimatlich.

Die Einigung zwischen dem Rat und dem Parlament war ausgesprochen schwierig. Es gab harte Verhandlungen. Aber es war ein faires Ringen. Wir möchten dem Berichterstatter sehr herzlich für seine konstruktive Verhandlungsführung und der Ausschussvorsitzenden für ihre vermittelnde und gleichzeitig dem Parlament solidarische Rolle danken. Wir möchten den Kolleginnen und Kollegen im Rat danken, die diesem Kompromiss unter großen Schwierigkeiten zugestimmt haben. Der gefundene Kompromiss ist verbraucherpolitisch erforderlich, ökonomisch vertretbar und europapolitisch erfreulich. Er ist verbraucherpolitisch erforderlich, weil an der Feststellung eines Marktversagens im Grunde kein Weg vorbeiging. Es gab in diesem Bereich keinen Markt. Der Verbraucher hatte im Hinblick auf seinen Verbrauchertarif keine Wahl, und im Grunde wurde der Umstand eines Grenzübertritts innerhalb der Europäischen Union ausgenutzt, um hohe Preise zu erzielen. Das konnten wir nicht hinnehmen. Nun tritt eine gewaltige Entlastung für den Verbraucher ein. Im Namen des Rates kann ich das sehr begrüßen.

Der Kompromiss ist auch ökonomisch vertretbar. Wir alle setzen in der Europäischen Union auf den Binnenmarkt. Gerade der Mobiltelefonmarkt ist ein sehr dynamischer Markt, und im Inland funktioniert er, wie jeder sehen kann. Deswegen war es uns wichtig, dass wir keinen Einheitstarif für alle Roaming-Verträge in der Europäischen Union einführen, sondern eine Obergrenze setzen, um einen Missbrauch auszuschließen. Dem Rat war es sehr wichtig, dass die Obergrenzen ein bestimmtes Niveau nicht unterschritten haben, damit sich unterhalb dieser Grenzen ein entsprechend dynamischer Markt entwickelt. Wir hoffen, dass die Unternehmen, aber auch die Verbraucher unterhalb dieses Eurotarifs in ein vernünftiges Marktgeschehen eintreten, dass mehr Vielfalt für die Angebote vorhanden ist und auch das Verbraucherverhalten sich daran ausrichtet.

Die Europäische Union hat Handlungsfähigkeit bewiesen. Auch das Ratssekretariat wird alle Anstrengungen unternehmen, um zu ermöglichen, dass die Verordnung möglichst bald im Amtsblatt erscheint. Hier sind allerdings gewisse zeitliche Vorläufe notwendig. Es muss eine Beschlussfassung im Ausschuss der Ständigen Vertreter und eine formelle Beschlussfassung im Rat erfolgen. Wir hoffen, dass es uns gelingen wird, eine Veröffentlichung im Amtsblatt am 29. Juni mit der entsprechenden Wirkung in die Sommerpause hinein zu erreichen.

Ich würde mich freuen, wenn es gelingen würde, heute hier im Plenum eine breite Zustimmung zu unserem Kompromiss zu erreichen. Ich verspreche, als Ratspräsident, alles dafür zu tun, dass das auch im Rat gelingt, so dass wir vor einem wichtigen europäischen Gipfel ein Europa der Ergebnisse vorweisen können.

 
  
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  Der Präsident. – Ich danke Ihnen, Herr Wuermeling. Es ist uns eine Freude, Sie wieder hier in diesem Haus zu sehen, in anderer Funktion zwar, doch wie gewohnt als Streiter für die Interessen Europas.

 
  
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  Andrea Losco (ALDE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute ist ein bedeutsamer Tag für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union: Dank des Kompromisses, der zu dem Entwurf einer Verordnung über das Roaming erzielt worden ist, werden etwa 500 Millionen Bürger unmittelbar von unseren Beschlüssen betroffen sein. Darunter in erster Linie Touristen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die endlich von der Senkung der neuen Eurotarife profitieren können.

Ein solcher Kompromiss war noch vor knapp einem Jahr schwer vorstellbar, und ich freue mich, dies als Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung feststellen zu können, der als Erster sofort erkannte, wie wichtig es war, das Verfahren zu beschleunigen.

Vom ersten Augenblick an hatten wir die verbindlichen Grundsätze aufgezeigt, die als Bezugspunkte dienen sollten: einen europäischen Verbraucherschutztarif und mehr Transparenz der Endkundenpreise. Als Liberaldemokrat wäre es mir lieber gewesen, das Ziel einer Preissenkung für eine Ware oder Dienstleistung eher durch einen gesunden Wettbewerb zwischen den Marktkräften zu erreichen und eben nicht durch einen dirigistischen Eingriff, also eine direkte Preisregulierung, doch Tatsache ist, dass in diesem spezifischen Marktsegment die normalen Wettbewerbsregeln bisher objektiv versagt haben.

Ich bekunde meine volle Unterstützung für diese außergewöhnliche und zeitlich befristete Maßnahme als Reaktion auf eine außergewöhnliche Situation. Außerdem möchte ich Frau Reding zu ihrer ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen, und auch alle anderen, die in den letzten Monaten dazu beigetragen haben, dieses wichtige und greifbare Ergebnis zu erreichen. Dies ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Vollendung des Binnenmarkts, der definitiv Schluss macht mit den ungerechtfertigt hohen Entgelten für das internationale Roaming und zudem eines der letzten Hindernisse zwischen den Völkern der Europäischen Union beseitigt. Mit seiner heutigen Entscheidung spricht das Parlaments direkt etwa 500 Millionen europäische Bürger an.

 
  
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  Joseph Muscat (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. – (MT) Danke, Herr Präsident! Heute senden wir die nachdrückliche und deutliche Botschaft aus, dass die Europäische Union und dieses Parlament im Besonderen bereit sind zu handeln, wenn eine Verzerrung von Marktgesetzen vorliegt und wenn die Verbraucher unfair behandelt werden. Wir alle haben von den Senkungen bei Roaminggebühren gehört, die um mehr als die Hälfte fallen. Ich persönlich glaube, und meine Fraktion ebenso, dass die Gebühren noch weiter hätten reduziert werden können. Doch wir sind bereit, das Gute wie das Schlechte hinzunehmen und einen Kompromiss zu schließen, denn wenn wir noch mehr Zeit verschwenden, werden nur die Verbraucher darunter leiden. Dies ist ein wichtiger Sieg für die Verbraucher. Wir haben sie mit den besten Waffen gerüstet: Information und Transparenz. Jetzt erhalten die Verbraucher bei ihrer Ankunft in einem anderen europäischen Land automatisch eine Nachricht, die sie darüber informiert, wie viel ihnen berechnet wird, wenn sie ihre Mobiltelefone benutzen. Darüber hinaus sind die Betreiber jetzt verpflichtet, einen kostenlosen Dienst anzubieten, über den sie ihren Kunden jede Hilfe oder Informationen bieten, die diese in diesem Bereich benötigen. Zudem wird es ein spezielles Hilfsangebot für Sehbehinderte geben. Wir wollen nicht, dass diese Regelungen den Wettbewerb abschwächen, sondern dass sie ihn beleben. Uns ist klar, dass es kleine, unabhängige Betreiber gibt, die sich Sorgen machen, dass sie Nachteile erleiden könnten. Deshalb haben wir von der Kommission gefordert, dass sie die Lage dieser Betreiber prüft und darüber Bericht erstattet. Ich komme jetzt zu dem, was als der wichtigste Punkt gilt. Bekanntlich gehöre ich ja zu denen, die sehr nachdrücklich darauf bestehen, dass diese europäischen Tarife für alle Verbraucher gelten sollten. Doch der Rat hat darauf bestanden – meines Erachtens ebenso nachdrücklich –, dass der Verbraucher die Nutzung dieses Tarifs beim Betreiber beantragen muss. Ich werde mich jetzt nicht auf einen Streit einlassen, inwiefern dieser Vorschlag den Verbraucher stärker begünstigt, weil die Fakten wohl für sich sprechen. Wir haben aber diesen Kompromiss akzeptiert, denn erstens, wenn wir das nicht getan hätten, hätten wir keine Verordnung gehabt, und zweitens, weil die Kommission während der Verhandlungen eine Erklärung abgegeben hat, es sei zu begrüßen, dass rund 80 % der europäischen Verbraucher automatisch in den Genuss dieses Eurotarifs kämen. Zudem zahlen die verbleibenden 20 % größtenteils bereits einen Preis, der dem Eurotarif vergleichbar ist, und dazu zählen vor allem Unternehmen und Personen mit Sonderverträgen. Damit werden also die schwächsten Verbraucher geschützt. Bemerkenswert ist nicht zuletzt auch, dass im Schreiben von Kommissarin Reding erklärt wird, dass nationale Aufsichtsbehörden zusammen mit der Kommission das Verfahren überwachen werden, bei dem festgelegt wird, welche Verbraucher automatisch in den Genuss dieses Eurotarifs kommen werden. Das ist ein äußerst wichtiges Verfahren, und mit ihm beweisen wir, dass unser Parlament wirklich in der Lage ist, zu reagieren.

(Beifall)

 
  
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  Manolis Mavrommatis (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Kultur und Bildung. – (EL) Frau Kommissarin! Nach einem fast sechsmonatigen Prozess ist nun einer der wichtigsten Berichte zum Vorschlag für eine Verordnung über das Roaming in Mobilfunknetzen dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung vorgelegt worden.

Ich möchte Paul Rübig zu seiner exzellenten Arbeit und hervorragenden Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Rat gratulieren, die dazu beigetragen hat, dass wir heute zu diesen, insbesondere für die 150 Millionen Verbraucher außerordentlich positiven Ergebnissen gekommen sind.

Im gleichen Atemzug muss ich Kommissarin Reding zu ihrer Entscheidung, eine Verordnung über das Roaming vorzuschlagen, beglückwünschen und ihr zu ihrer starken Haltung angesichts der Reaktionen außen stehender Akteure sowie dazu gratulieren, dass sie sich auf die Seite der Berichterstatter und Mitglieder der parlamentarischen Ausschüsse gestellt hat. Glückwünsche auch an die Kollegen, die an den Konsultationen mit dem Rat und der Kommission beteiligt waren.

Gestatten Sie mir, insbesondere auf das Thema Mobilfunkunternehmen und Europäisches Parlament einzugehen. Da geht es nicht um irgendwelche Grabenkämpfe zwischen beiden Seiten. Da geht es darum, dass die Bürger das Recht haben, ihre parlamentarischen Vertreter um Schutz zu ersuchen, wenn sie sehen, dass ihre Interessen von den nach Monopolbildung strebenden Großunternehmen ausgebeutet werden.

Als Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung habe ich mich bemüht, in harmonischer Zusammenarbeit mit den Kollegen sämtlicher Fraktionen eine gemeinsame Linie zu finden, die jeden zufrieden stellt. Die Änderungsanträge, die von unserem Ausschuss angenommen wurden, gaben dem Berichterstatter die Möglichkeit, das Thema Roaming von einem anderen Blickwinkel her zu betrachten, denn neben dem kommerziellen und finanziellen Faktor sind Kultur, Bildung und die Medien ein bedeutender Bestandteil des täglichen Lebens in unserer Gesellschaft.

Jeden Tag verreisen Geschäftsleute, Journalisten, Künstler und Schriftsteller. Vielköpfige Familien machen während des ganzen Jahres Ferien. Sie geben Geld aus. Mobiltelefone sind notwendig und nützlich, aber sie dürfen nicht zum Gegenstand der Ausbeutung durch die Unternehmen werden. Bedarf bedeutet nicht gleichzeitig auch Schwäche.

Wir sind aufgerufen, heute im Europäischen Parlament die Verordnung über das Roaming in ihrer geänderten Fassung anzunehmen. Eine Abstimmung zugunsten des Berichts wird einen Sieg für das Parlament bedeuten, der dem Verbraucherschutz zugute kommt. Damit wird ein großer Schritt getan, der dem Binnenmarkt neues Leben einhaucht.

(Beifall)

 
  
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  Angelika Niebler, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratspräsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute gute Nachrichten für unsere Bürger in Europa: Telefonieren mit dem Handy in Europa wird künftig billiger.

Über viele Jahre hinweg haben wir als Parlament gefordert, dass im Tarifdschungel Transparenz geschaffen wird. Die Preise waren völlig intransparent und überhöht. Jeder Bürger hat die Erfahrung gemacht: Nach dem Urlaub hat man seine Telefonrechnung für das Handy geprüft und musste feststellen, dass die wenigen Telefonate, die man aus dem europäischen Ausland geführt hatte, bzw. die Anrufe, die man erhalten hatte, horrende Gebühren gekostet hatten. Damit ist jetzt endgültig Schluss.

Künftig kommt jeder in den Genuss eines günstigen Tarifs. Darüber freue ich mich ganz besonders. Das ist wirklich ein großer Erfolg für unser Parlament. Der Ratsvorsitzende hat bereits angesprochen, dass wir über Wochen hinweg hart mit dem Rat verhandelt haben. Auf das Ergebnis, das wir jetzt am Ende des Tages erzielt haben werden – zunächst 49 Cent, im nächsten Jahr 46 Cent und im übernächsten Jahr 43 Cent pro Minute für einen Roaming-Anruf in Europa – können wir wirklich stolz sein.

Lassen Sie mich ein Wort an die Unternehmen und die Industrie richten: Ich glaube, uns allen war bewusst, dass die Marktregulierung und gerade die Regulierung der Endkundentarife ein ganz scharfes Schwert ist. Nachdem sich der Markt nicht so entwickelt hatte, wie wir es uns über die Jahre hinweg vorgestellt hatten, waren wir uns alle einig, dass wir hier politisch eingreifen müssen. Aber es handelt sich natürlich um einen Sonderfall, einen Einzelfall. Es ist wichtig zu betonen, dass das Parlament jetzt nicht auch in anderen Bereichen eine Preisregulierung anstreben will, sondern dass dies ein Präzedenzfall war, der hoffentlich nicht wieder notwendig wird. Allein die Entwicklung in den letzten Monaten, seit die Verordnung auf dem Tisch lag, hat schon gezeigt, wie viel Bewegung in diesen Markt gekommen ist. Diese Entwicklung gibt uns recht, dass wir hier politisch den richtigen Anstoß gegeben haben.

Ich möchte schließen mit einem herzlichen Dankeschön an unseren Berichterstatter, den Kollegen Paul Rübig, der hier über viele Monate hinweg die Verhandlungen geführt hat. Danke auch an die Kollegen in der Verhandlungsdelegation – es war hier nicht einfach, unsere Position gegenüber dem Rat durchzusetzen –, ferner ein Dank an die Kommissarin, die den Mut hatte, diese Verordnung vorzulegen, und zu guter Letzt auch ein herzliches Dankeschön von meiner Seite an das Ausschusssekretariat und an die Übersetzer, die es in wenigen Tagen geschafft haben, die Verordnung in 23 Sprachen vorzulegen. Das ist sensationell und zeigt, dass Europa gut funktioniert und engagiert seine Ziele umsetzen will.

(Beifall)

 
  
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  Reino Paasilinna, im Namen der PSE-Fraktion. – (FI) Herr Präsident! Ich möchte dem Kommissar und allen anderen Beteiligten für die ausgezeichnete Zusammenarbeit danken. Meine Fraktion unterstützt den jetzt erzielten Kompromiss und wird alsbald dafür stimmen.

Diese Rechtsvorschrift wird direkte Auswirkungen auf das Leben von dutzenden, wenn nicht hunderten Millionen Menschen haben und ihnen das Leben erleichtern. Wir haben hier jahrelang über Netzgebühren gesprochen. Das Telekommunikationspaket ist hier vor fünf Jahren mit Frau Niebler erörtert worden. Bereits damals ist ein Absatz in dieser Angelegenheit hinzugefügt worden, wenngleich sie zu der Zeit als Berichterstatterin für die Rahmenrichtlinie tätig war. Jetzt jedoch beginnen die Preise zu bröckeln, was eine gute Nachricht für die Verbraucher ist. Wir bekommen Werbung für Mobiltelefone, aber keine Informationen über Gebühren, und dagegen muss definitiv etwas unternommen werden. Es ist geradezu unglaublich, dass einige Anbieter es Wettbewerb nennen, wenn der Kunde keinerlei Informationen über die Preise von Produkten erhält und Preise auf kartellähnlichen Niveaus gehalten werden. Die Folge davon ist, dass nur einige wenige Reisende ihr Telefon im Ausland benutzen. Das wiederum verletzt das Prinzip der Freizügigkeit und macht es schwer, das Lissabon-Ziel, nämlich zu einer führenden wissensbasierten Wirtschaft zu werden, zu erreichen.

Mobile Kommunikationsgeräte sind ein Weg zur Internationalisierung des Alltags. Außerdem werden Telefone dann stärker genutzt und es kommt zu einer Belebung der Wirtschaft; auf diese Weise nutzt es auch den Unternehmen. Einen funktionierenden Binnenmarkt zu haben, ist von allergrößter Wichtigkeit, und das muss auch für mobile Kommunikationsgeräte gelten. Jetzt sind die Interessen des Verbrauchers geschützt worden und die Gerechtigkeit hat dadurch obsiegt. Ich möchte die Kommission fragen, wie und wann sie beabsichtigt, einen Vorschlag zum Datenaustausch vorzulegen. Dieser müsste natürlich zunächst einmal sorgfältig geprüft werden.

(Beifall)

 
  
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  Šarūnas Birutis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (LT) Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute stimmen wir über einen Gesetzestext ab, dessen positive Auswirkungen alle europäischen Verbraucher und Unternehmen und – offen gesagt – wir selbst in Kürze spüren werden.

Das jährliche Volumen des internationalen Roaming-Marktes in der EU beträgt etwa 8,5 Milliarden Euro. Dies entspricht circa sechs Prozent der allgemeinen Einnahmen der Mobilfunkindustrie, die sich auf 150 Milliarden Euro pro Jahr belaufen.

Roaming-Gebühren betreffen mindestens 147 Millionen EU-Bürger, von denen 110 Millionen Nutzer aus dem Unternehmensbereich stammen.

Gegenwärtig schalten rund 70 % aller Europäer, die ins Ausland reisen, ihre Handys aufgrund der horrenden Nutzungskosten im Ausland ab. Das Problem verschärft sich weiter durch die Tatsache, dass es den Einzelhandelspreisen an Transparenz mangelt, weil es in diesem Sektor keinen Wettbewerb gibt.

Selbstverständlich werden wir mehr telefonieren, wenn es billiger wird. Daher werden Telefonbetreibern nicht wirklich Einkünfte entgehen. Gleichzeitig profitieren die Verbraucher, und auch auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen wird sich dies positiv auswirken.

In einer Eurobarometer-Meinungsumfrage sprach sich die überwältigende Mehrheit von fast 25 000 Befragten für eine gesetzlich vorgeschriebene Senkung der Roaming-Gebühren in Europa aus.

Dennoch möchte ich erneut eine Ansicht äußern, die ich mit vielen Kolleginnen und Kollegen teile, nämlich dass jeglicher Eingriff in den Markt nicht zu begrüßen ist und es sich bei dieser Verordnung nur um eine zeitlich befristete obligatorische Maßnahme handelt, um den Markt zu regulieren.

Meiner Ansicht nach dürften maximal drei Jahre ausreichen, um die Preise zu senken, aber, und darauf kommt es an, dies ist auch die Frist, in der geschlossene nationale Märkte zu einem geeinten europäischen Markt in diesem Sektor zusammenwachsen sollten. Das ist das eigentliche Ziel der Verordnung.

Ich gratuliere dem Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Paul Rübig, den Schattenberichterstattern, der Vorsitzenden des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, Angelika Niebler, dem Mitglied der Kommission, Viviane Reding, den Vertretern von Kommission und Rat und allen Verbrauchern und Dienstleistern, die zu dieser hervorragenden koordinierten Lösung beigetragen haben.

Die Debatte über die Roaming-Verordnung war schwierig. Jede Erklärung wurde gründlich beleuchtet, jede Gebühr und ihre Anwendungsbedingungen wurden diskutiert. In diesem Punkt zeigte das Parlament unerwartet Rationalität und Kohäsion.

Ich rechne heute mit der einheitlichen Zustimmung des Parlaments, einer positiven Reaktion des Rates am 7. Juni und der unverzüglichen Bekanntmachung (nicht erst am 29. Juni, wie uns mitgeteilt wurde) im Amtsblatt und mit dem Inkrafttreten der Verordnung noch in der bevorstehenden Urlaubssaison.

 
  
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  Romano Maria La Russa, im Namen der UEN-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Vorschlag für eine Verordnung über das Roaming ist ein Thema, das den Verbraucher besonders interessiert, weshalb von uns verlangt wird, den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, ohne die Erfordernisse der Industrie außer Acht zu lassen. Wir können jedoch mit Befriedigung feststellen, dass wir Zeugen wurden, wie alle Fraktionen Verantwortung dafür übernommen haben, was die europäischen Nutzer sicher nicht erwartet hatten. Diese Verordnung wird Europa seinen Bürgern noch näher bringen.

Nach langwierigen Verhandlungen, insbesondere mit dem Rat und der Kommission, in denen wir uns um eine Einigung in erster Lesung bemühten, können sicher alle mit der erst am Montagabend formal angenommenen Kompromisslösung zufrieden sein, obwohl gewiss noch mehr hätte getan werden können. Sicher hätte man sich auf Zahlen einigen können, die den Erwartungen der Bürger – die im Übrigen vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie bekräftigt wurden –, mehr entsprochen hätten, wenn nur die Mitgliedstaaten nicht zu Beginn für deutlich höhere Entgelte zugunsten der Betreiber optiert hätten. Trotzdem ist der Kompromiss tragfähig, denn er legt für den Endkundenmarkt Höchstentgelte in Höhe von 49 Cent für ausgehende und 24 Cent für angenommene Anrufe fest, was anders gesagt einer Reduzierung um etwa 50 % gegenüber den Normaltarifen entspricht.

Ich denke, wir haben eine gute Lösung gefunden, die die automatische Anwendung des Verbraucherschutz- oder Eurotarifs auf alle Nutzer drei Monate nach Inkrafttreten der Verordnung vorsieht, wobei es dem Nutzer freisteht, Tarife zu wählen, von denen er denkt, dass sie eventuell günstiger für ihn sind. Dadurch wird in Zukunft verhindert, dass die Nutzer bei Geschäfts- oder Urlaubsreisen im Ausland Opfer unfairer Tarife werden, wie es leider heute geschieht.

Der Kompromiss erlaubt noch Gewinnspannen für die Betreiber, die nichtsdestotrotz von der künftigen Zunahme des Mobilfunkverkehrs profitieren werden. Im Interesse einer größeren Transparenz betrachte ich die Informationspflicht der Betreiber, die den Nutzern persönliche Informationen über die Tarifebenen zur Verfügung stellen müssen, als Erfolg. Weniger überzeugt hat mich die auf drei Jahre verteilte gestaffelte Senkung der Entgelte, wenngleich dies im Sinne des Kompromisses verständlich ist. Vielleicht würde ein umsichtigerer Markt die Preise stärker senken, als das diese Verordnung in drei Jahren bewirken kann. Allerdings ist auch wahr, dass dort, wo der Markt wegen mangelnder Transparenz von überhöhten Preisen und mutmaßlichem Machtmissbrauch versagt hat, eine Regelung sowohl für Großkunden als auch für Endkunden nicht nur wünschenswert, sondern auch notwendig ist.

 
  
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  David Hammerstein, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(ES) Frau Kommissarin! Vielen Dank für Ihre mutige Arbeit. Danke, Herr Rübig, es ist ein gutes Endergebnis zustande gekommen, es liegt ein Kompromiss auf dem Tisch, und wir haben einen historischen Präzedenzfall gesetzt.

Wir im Europäischen Parlament haben mit ungewohnter Einigkeit gehandelt, um ein Tabu zu brechen. Das Tabu der Regulierung des Marktes auf europäischer Ebene in einem so bedeutsamen Bereich wie der Telekommunikation. Jawohl, in diesem Prozess haben wir den europäischen Bürgern ein praktisches Beispiel dafür gegeben, wofür die Europäische Union da ist.

Wir unterstützen den Kompromiss, obwohl er in einigen Aspekten für die Verbraucher unzureichend ist. Weil sich das Europäische Parlament gegen die unverschämte Ausplünderung der Benutzer ausgesprochen hat, die skandalöse Tarife zahlen, ohne dass ihnen gesagt wird, wofür. Wir sind für die Verbraucher eingetreten. Wir haben einen passablen Kompromiss erreicht, der aber für die Verbraucher nicht völlig gerecht ist.

Die Mehrheit wird niedrigere Preise zu zahlen haben, aber sie hätten noch viel niedriger sein können. Es wird viel mehr Transparenz und Information geben. Es hätte noch etwas besser für die bestehenden Kunden sein können, aber während der Verhandlungen und während des Trilogs sind wir auf einige der positiveren Aspekte der europäischen Institutionen und auf einige der negativeren gestoßen.

Wir hatten es in dieser Debatte mit zwei entgegengesetzten Standpunkten zu tun. Auf der einen Seite hat das Parlament im Allgemeinen die Interessen seiner Wähler, der Verbraucher, vertreten und auf der anderen Seite haben der Rat – die Mitgliedstaaten – energisch die wirtschaftlichen Interessen der großen Betreiber, der nationalen Champions, der „Telecoms“ und der „Telefónicas“ verteidigt.

Warum haben die Abgeordneten, die dieselben Mehrheiten in den Mitgliedstaaten repräsentieren wie ihre Regierungen im Rat, so völlig unterschiedliche Positionen vertreten?

Fraglos ist die gleiche Transparenz – die gleiche völlige Offenheit –, die hier in diesem Hohen Haus herrscht, auch im Rat vonnöten, denn dort – im Rat – hatte der übermächtige Druck der industriellen Lobbys großen Einfluss in dieser Frage, und unsere Möglichkeiten, ein noch besseres Ergebnis zu erreichen, waren eingeschränkt.

Wir unterstützen dieses Übereinkommen insofern, als es einen Schritt vorwärts bedeutet. Es ist ein Fortschritt, der zum ersten Mal zeigt, dass wir in der Lage sind, einen Markt zu regulieren, der sich selbst auf eine gerechte Weise nicht regulieren konnte. Dieses Parlament weist den Weg. Wir müssen auch aus dieser Erfahrung lernen, um europäische Institutionen zu schaffen, die immer transparenter, offener und für die Interessen der Mehrheit der Bürger besser zugänglich sind.

 
  
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  Umberto Guidoni, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Ergebnis – sprich dem Kompromiss, den wir erzielt haben – wird das Versagen des Marktes anerkannt, der für sich ja stets die Fähigkeit beansprucht, den Wettbewerb zu erhöhen und die Preise nach unten zu drücken. Es lässt sich wohl schwer behaupten, dass die gegenwärtigen Tarife in einem naturgemäß grenzübergreifenden Sektor wie der Mobiltelefonie Tarifsysteme aufrechterhalten können, die den europäischen Binnenmarkt nicht berücksichtigen.

Deshalb ist es Aufgabe der Politik, die Verbraucher zu schützen, und die Frau Kommissarin hat richtig gehandelt, als sie das Problem zur Sprache brachte. Es sei hervorgehoben, dass das Parlament energisch und weitgehend geschlossen reagiert hat. Gleichwohl bestand das Anliegen unserer Fraktion während dieser Debatte darin, einen fairen Preis für alle zu gewährleisten, das heißt eine Entscheidung, die normalerweise als „opting-out“ bezeichnet wird, im Gegensatz zum Standpunkt des Rates, der sich überwiegend den Argumenten der großen Telekommunikationskonzerne angeschlossen hat, um den Tarif nur auf die Kunden anzuwenden, die ihn beantragen.

Die Entscheidung, den Eurotarif auf alle anzuwenden, ist ein Kernaspekt des Kommissionsvorschlags und ein Schritt nach vorn in Richtung Transparenz und Schutz der Verbraucherinteressen. Die Gewinnspannen, die den Telekommunikationsgesellschaften verbleiben, sind noch viel zu hoch, doch halte ich den Grundsatz, eine Obergrenze festzulegen, für ein wichtiges Musterbeispiel, das zu Tarifsenkungen beitragen kann, wie im Übrigen schon geschehen. Wir haben den Kompromiss akzeptiert, weil dringend in eine Oligopolsituation der Unternehmen eingegriffen werden musste, die sich nachteilig auf die Verbraucher auswirkt.

Die Kommission und das Parlament haben ein deutliches Zeichen gesetzt; nun ist entscheidend, dass wir auf Transparenz bei der Umsetzung durch die nationalen Regierungsbehörden und auf eine Überprüfung nach Ablauf von drei Jahren dringen. Das ist ein richtiger Weg, um den Bürgern zu zeigen, dass die europäischen Organe imstande sind, praktische Antworten für Probleme zu finden, die kein Staat allein zu bewältigen vermag.

 
  
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  Nigel Farage, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Es kommt nicht oft vor, aber heute Morgen muss ich die Arbeit der Europäischen Union würdigen. Ich habe mich in der Tat zu Wort gemeldet, um Ihnen zu danken. Ich möchte Ihnen im Namen der internationalen Wirtschaft danken. Sie wissen, wen ich damit meine, die Unternehmen mit Tausenden von Mitarbeitern, die unentwegt durch Europa reisen, die Unternehmen, die Milliardenprofite einfahren. Sie werden die großen Gewinner dieser Maßnahme sein. Und ich möchte Ihnen im Namen der Superreichen in Europa danken, nicht der Urlauber, die zwei Wochen in Benidorm verbringen, sondern im Namen derjenigen, die regelmäßig reisen. Auch sie werden davon profitieren.

Doch vor allen Dingen möchte ich Ihnen in meinem eigenen Namen danken. Ich benutze mein Mobiltelefon ständig. Ihre Vorschläge werden mich persönlich jedes Jahr um 3 000 Euro reicher machen. Ich möchte mein persönliches Interesse an dieser Verordnung bekunden. Ich werde nicht für den Bericht Rübig stimmen, weil ich persönlich davon betroffen bin, und ich empfehle, dass sich auch die anderen Abgeordneten des Europäischen Parlaments bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Wir sollten nicht über Regelungen abstimmen, die uns dabei helfen, uns selbst zu bereichern.

In Wirklichkeit ist das Ganze doch nur viel Lärm um nichts. Sie wollen Lob und Zustimmung erhalten. Sie wollen, dass die EU akzeptiert wird, deshalb machen Sie den Bürgern weis, dass sie von dieser Regelung profitieren werden. Es erinnert offen gesagt an die kommunistische Planwirtschaft, wenn Bürokraten und Politiker glauben, sie wüssten, wie der richtige Marktpreis aussehen sollte. Sie irren sich immer. Dies wird dazu führen, dass die Kosten im Inland für die Verbraucher steigen werden. Es wird zu weniger Wettbewerb und Innovation im Markt führen. Dies ist wieder eine dieser aberwitzigen Torheiten der EU.

 
  
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  Giles Chichester (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Nach der herben Kritik meines Vorredners möchte ich sagen, dass diese Maßnahme für alle Beteiligten in der EU von Nutzen sein wird, weil wir wirklich etwas Praktisches für unsere Verbraucher tun. Es war ein langer Weg bis heute, aber jetzt, wo wir das Ziel erreicht haben, hoffe ich sehr, dass wir diese Maßnahme rasch umsetzen können und dass die Betreiber reagieren und ihre Tarife zügig ändern werden. Ich hoffe, sie werden erkennen, dass diese Preissenkungen durch das zusätzliche Geschäft, das sie ihnen einbringen werden – auch von meinem Kollegen auf der anderen Seite dieses Hauses – auch für sie von Vorteil sind.

Wir reagieren mit dieser Maßnahme auf ein Marktversagen. Ich hoffe, dass es sich dabei nur um ein vorübergehendes Marktversagen handelt. Die Auflösungsklausel ist wichtig, denn mit ihr machen wir deutlich, dass wir davon ausgehen, dass dieses Versagen korrigiert und der Wettbewerb sich in diesem Marktsegment durchsetzen wird. Wir sind es arglosen Touristen und Verbrauchern schuldig, ihnen den Schock zu ersparen, der sie nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub oder von einer Geschäftsreise erwartet, wenn sie eine hohe Mobilfunkrechnung bekommen und feststellen müssen, dass ihnen für eingehende Anrufe Gebühren berechnet worden sind. Wir sind es ihnen schuldig, eine Lösung für dieses Problem zu finden. Bei den durchschnittlichen Gebühren für einen Roaminganruf sind Einsparungen von rund 60 % zu erwarten und dies bedeutet eine ganz erhebliche Entlastung für unsere Verbraucher.

Ich freue mich sehr, dass mein Änderungsantrag in den Text aufgenommen worden ist, der die Betreiber verpflichtet, Roaminganrufe durch ein Warnsymbol oder einen Warnhinweis anzuzeigen. Dafür bedanke ich mich. Außerdem möchte ich die einmütige Unterstützung würdigen, die diese Maßnahme nicht nur fraktionsübergreifend im Parlament, sondern auch in der Kommission, im Rat, den Verbrauchergruppen und den Regulierungsbehörden erfahren hat.

Abschließend würde ich den Kollegen gern meinen Lieblingsklingelton für das Mobiltelefon vorstellen. Ich bitte Sie um Ihre Aufmerksamkeit. Dieser Klingelton heißt „Stummschaltung“.

 
  
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  Robert Goebbels (PSE).(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die überhöhten Preise, die den 200 Millionen Europäern berechnet werden, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit in der EU Gebrauch machen, müssen begrenzt werden. Da die Realkosten für die Betreiber zwischen 6 und 15 Cent pro Minute liegen, lässt der in der Verordnung festgelegte Gesamtpreis für eine Minute aktives oder passives Roaming den Betreibern sehr viel Spielraum.

Die Befürworter des ungezügelten freien Marktes sollten sich zudem Gedanken über das Versagen ihrer Theorie angesichts der harten Realität auf dem Telekommunikationsmarkt machen. Die Liberalisierung dieser Branche wurde durch eine technologische Revolution erleichtert, die eine Vergrößerung des Angebots ermöglichte. Die Begeisterung der Öffentlichkeit für Mobiltelefone, SMS usw. hat nicht zu wirklich attraktiven Preisen geführt. Skalenvorteile, Produktivitätszuwachs und die rasante Entwicklung des Kommunikationsmarktes haben keine günstigeren Tarife mit sich gebracht. Die Verbraucher wurden lediglich mit undurchsichtigen Angeboten konfrontiert, mit denen man versuchte, sie an bestimmte Betreiber zu binden. Vodafone, Télécom und andere Betreiber des Telefónica-Konzerns leisten einen Eid auf den Binnenmarkt, wenn sie zu tariflichen Zwecken die Binnengrenzen aufrechterhalten können.

Die politische Macht hatte die Pflicht, in den für gewöhnlich so unantastbaren Markt einzugreifen. Dies ist eine Premiere in der EU, ein willkommener Präzedenzfall. Die Kommission wetterte immer noch gegen die Preise, aber das Thema Roaming beweist, dass der Markt manchmal die sichtbare Hand des Staates benötigt, vor allem in einem Fall von Marktversagen wie hier im Bereich der Telekommunikation.

 
  
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  Toine Manders (ALDE). – (NL) Herr Präsident! Ich möchte gern zwei ehemalige Abgeordnete, Herrn Wuermeling und Frau Reding, herzlich begrüßen, die an ihren früheren, bescheidenen Arbeitsplatz zurückgekehrt sind. Gleichzeitig möchte ich mich für ihren Beitrag zu diesem Vorschlag bedanken, der dem europäischen Verbraucher sicher zum Vorteil gereicht.

Es mag schon etwas verwunderlich anmuten, dass ich als Liberaler entschieden gegen Eingriffe in Verbraucherpreise auftrete, insbesondere im freien Markt, wo nach Ansicht von Kommission und Parlament ein an bestimmte Bedingungen geknüpfter Wettbewerb zu einem besseren Preis und mehr Innovation führt. Ich werde dafür stimmen, damit wir etwas für die Endkundenpreise tun können.

Sie mögen sich wohl fragen, aus welchem Grund ich dies tue: Weil der Herr Kommissar – ich hoffe, dies ist dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie klar geworden – unmissverständlich dargelegt hat, dass wir in drei Jahren einen europäischen Markt und nicht 27 einzelne Märkte innerhalb ihrer jeweiligen nationalen Grenzen haben. Denn genau dort liegt meines Erachtens der Fehler, und genau dort erfolgt der Missbrauch seitens der Telefonanbieter.

Es ist ein interessanter Fakt, dass die Mehrzahl der Verbraucher, die hohe Roaming-Entgelte bezahlen und diese nicht von ihrem Arbeitgeber oder über andere Regelungen erstattet bekommen, Urlauber sind. Sie rufen sich von Skilift zu Skilift oder von Liegestuhl zu Liegestuhl an. Selbst wenn sie in Spanien nur fünf Meter entfernt von ihren Freunden im Strandstuhl liegen, geht das Gespräch erst ins Heimatland und dann wieder zurück.

Dem muss ein Ende bereitet werden. Nach meinem Dafürhalten wäre es sinnvoll, der Industrie Anreize zu geben, damit wir in drei Jahren einen funktionierenden Binnenmarkt für Mobiltelefonie haben und Roaming endlich der Vergangenheit angehört. Dann können Verbraucher auch entscheiden, wo sie ihren Vertrag abschließen.

Eine Sache möchte ich gern noch ansprechen: Mich hat überrascht, dass es sich bei den Entgelten um Beträge ohne Mehrwertsteuer handelt. Alle sprechen von maximal 49 Eurocent. Dieser Betrag versteht sich jedoch ohne Mehrwertsteuer, d. h. in gewisser Weise wird der Endkunde doch an der Nase herumgeführt, denn das bedeutet, es kommen noch 20 % dazu.

Außerdem hoffe ich, dass bei den Grundverträgen, d. h. nicht die Abrechnung nach Minutentarif, sondern bei den Basisverträgen, die wir nicht explizit geregelt haben, kein Missbrauch betrieben wird, denn dann müssen wir erneut eingreifen. Hoffentlich, Herr Kommissar und Herr Wuermeling, funktioniert das System und wir können dafür sorgen, dass der Verbraucher mit Europa zufrieden ist, vor allem aber, dass der Binnenmarkt anfängt, zuverlässig zu funktionieren.

 
  
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  Adam Bielan (UEN). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte mich all jenen anschließen, die Herrn Rübig zu seinem Bericht beglückwünscht und ihm dafür gedankt haben. Für mich steht außer Zweifel, dass heute ein überaus wichtiger Tag für das Europäische Parlament und mehrere hundert Millionen Bürger der Europäischen Union ist. Wir haben nunmehr die Chance, unsere Wähler davon zu überzeugen, dass das Europäische Parlament eine notwendige Institution ist, die sich für ihre Belange einsetzt.

Die überhöhten Roaminggebühren der weltweit agierenden Telekomkonzerne waren den Verbrauchern in Europa schon lange ein Dorn im Auge. Die Telekommunikationsunternehmen haben sich nicht am Preiswettbewerb beteiligt, wie das auf einem gesunden Markt eigentlich üblich ist, sondern vielmehr, wie zahlreiche Experten vermuten, Preisabsprachen getroffen. Millionen Touristen sowie kleine und mittlere Unternehmen haben jahrelang unter diesen Praktiken gelitten. Nun können wir dieser rechtswidrigen Ausbeutung ein Ende setzen, denn – auch wenn das wie eine sozialistische Parole klingen mag – genau das ist es, wie meine Vorredner und Kollegen von der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa in diesem Hohen Haus festgestellt haben.

Diese Verordnung wäre – wie viele andere auch – überflüssig, wenn auf dem Markt gesunde und transparente Wettbewerbsregeln gelten würden. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass wir uns für die Bürger der Europäischen Union einsetzen müssen, die unzweifelhaft einem Komplott zum Opfer gefallen sind, das den Markt aushöhlt. Dank der entschiedenen Haltung dieses Hohen Hauses – meine Fraktion eingeschlossen – konnten wir unseren Partnern im Rat und in der Kommission klar machen, dass wir eine Verwässerung der Regelungen und die weitere Missachtung der Interessen der Verbraucher nicht zulassen werden.

Schon in diesem Sommer werden die Unionsbürger zu viel niedrigeren Tarifen mit ihren Familien oder auch mit Unternehmen im Ausland telefonieren können. Die Gebühren werden drastisch reduziert und betragen maximal 49 Cent pro Minute für ausgehende und 24 Cent pro Minute für eingehende Anrufe, und diese Preise werden in den nächsten Jahren weiter sinken. Wie andere hier in diesem Hohen Haus hoffe auch ich, dass die Preise schneller fallen werden als im Kompromissvorschlag vorgesehen.

 
  
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  Gisela Kallenbach (Verts/ALE). – Herr Präsident! Ich stimme zu, dass das für Urlauber, für Geschäftsreisende und auch für MdEP und andere Menschen, die in verschiedenen Ländern Europas unterwegs sind, eine gute Botschaft ist. Die erheblich überhöhten Preise im Mobilfunk werden ein Ende haben, und der so oft beschworene Wettbewerb wird tatsächlich im Interesse der Verbraucher stattfinden. Es ist eine gute Botschaft, dass Europa bereit ist, gegen Monopolinteressen gemeinsame Regelungen durchzusetzen.

Leider ist ein Wermutstropfen dabei: Die Vorschläge des Parlaments wurden durch Partikularinteressen von Diensteanbietern und ihre Monopolstellung in einigen Mitgliedstaaten verwässert. Der erzielte Kompromiss liegt bei den Endpreisen für die Verbraucher auch wesentlich über dem Vorschlag der Kommission, die im Allgemeinen nicht als industriefeindlich einzuschätzen ist. Das ist keine gute Botschaft für das europäische Gemeinschaftsrecht, aber ein wichtiger und richtiger erster Schritt im Sinne der Verbraucher. Daher bedanke auch ich mich bei allen, die dazu beigetragen und erreicht haben, dass zukünftig für die Verbraucher im Mobilfunkverkehr mehr Transparenz und mehr Wahlfreiheit herrschen werden.

 
  
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  Miloslav Ransdorf (GUE/NGL). – (CS) Ich möchte anhand von fünf Anmerkungen erläutern, weshalb ich diesen so mühsam erzielten Kompromiss unterstütze. Erstens, wenn Kritiker sagen, dies sei keine marktkonforme Lösung, sollten sie sich daran erinnern, dass sich das Hauptproblem aus der Frage ergab, ob der Markt selbst marktkonform ist. Wenn dies nicht der Fall ist, muss eine Marktkorrektur stattfinden, wie es hier geschehen ist. Wie die Frau Kommissarin ganz deutlich sagte, sind zuvor Versuche zur Korrektur der Situation unternommen worden. Zweitens möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Bereich nun endlich mit den Grundsätzen in Einklang stehen wird, auf denen unsere Union beruht.

Drittens kommt es darauf an, dass es, zumindest in einem gewissen Maße, gleichen Zugang zu Informationen auf dem Markt gibt. Ein gewisses Maß an gleichem Zugang zu Informationen ist, wie Joseph Stiglitz, Träger des Nobelpreises für Wirtschaftswissenschaften, einmal sagte, eine Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren des Marktes. Viertens wurde die Wahlfreiheit gesichert, auch wenn der gleiche Zugang zu Informationen in diesem Bereich erheblich gestärkt wurde. Es ist für uns sehr wichtig, dass Wettbewerb stattfinden kann.

Fünftens und letztens ist dies nicht, wie manche es gerne hätten, ein Nullsummenspiel, sondern eher eine Win-Win-Situation, wie Herr Chichester darlegte. Darüber hinaus stelle ich erfreut fest, dass wir mit Herrn Farage einen Spezialisten für das Funktionieren der früheren nationalen Planungsausschüsse haben. Es ist interessant, dass sich auch das Parlament mit historischen Fragen befassen muss.

 
  
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  Gunnar Hökmark (PPE-DE). – (SV) In den letzten 15 Jahren haben wir in Europa bei den Preisen für Mobilfunkgespräche einen radikalen Abwärtstrend beobachten können. Es gibt nur wenige Bereiche, in denen die Preise ebenso stark gefallen sind. Das gilt vor allem für Gespräche im Inland, aber auch für Auslandsgespräche, was wir an einem Tag wie diesem nicht vergessen sollten. Das Problem liegt darin begründet, dass wir – wie der Kommissar erklärt hat – 27 verschiedene Märkte anstelle von einem haben. Deshalb möchte ich dem Kommissar und dem Berichterstatter Rübig danken, dass wir heute einen Beschluss fassen, der größere Transparenz beinhaltet, und dass wir eine Regulierung des Wettbewerbs zwischen Mobilfunkbetreibern und Händlern bekommen. Damit wird das Hauptproblem gelöst, das zu übermäßig hohen Roaming-Gebühren geführt hat. So schaffen wir bessere Voraussetzungen für den Wettbewerb.

An diesem Punkt hätten wir meiner Ansicht nach aufhören sollen, weshalb ich bedauere, dass uns jetzt auch ein Vorschlag zur Preisregulierung auf Verbraucherebene vorliegt. Alle Erfahrungen zeigen, dass die angestrebten Ziele nicht durch Preisregulierung zu erreichen sind. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass wir die Preisentwicklung auf dem regulierten Niveau festschreiben. Außerdem riskieren wir, dass der Druck hin zu einem stärkeren Wettbewerb zwischen den verschiedenen Netzbetreibern nachlässt, die Preise für Inlandsgespräche und Roaming-Dienste zu senken. Das kann dazu führen, dass wir derart schnelle Preissenkungen wie in der Vergangenheit nicht mehr erleben werden. Ohne diese Risiken überbewerten zu wollen, möchte ich sagen, dass es besser gewesen wäre, wir hätten uns mit der Regulierung des problematischen Bereichs begnügt, nämlich den Preisen zwischen Händlern und Netzbetreibern. Ich sage das, weil es weder Aufgabe der Europäischen Union ist noch sein sollte, die Verbraucherpreise zu regulieren. Die EU soll das tun, was der Kommissar vorhin angesprochen hat: Wir sollten dafür sorgen, dass 27 verschiedene Märkte zu einem einzigen Markt zusammengeführt werden. Genau hier liegt die Dynamik, und genau hierauf sollten wir uns konzentrieren. Wir brauchen nämlich keine Regulierung der Verbraucherpreise, sondern vielmehr eine Regulierung, durch die wir einen umfassenden und konstruktiven Wettbewerb zwischen den Netzbetreibern erzielen.

 
  
  

VORSITZ: LUIGI COCILOVO
Vizepräsident

 
  
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  Hannes Swoboda (PSE). – Herr Präsident! Ich möchte mich zuerst bei der Frau Kommissarin für ihre Initiative und beim Kollegen Rübig und den anderen Berichterstattern für ihre tolle Arbeit bedanken. Ja, es gibt ein Marktversagen, das kommt manchmal vor – viele leugnen das –, aber in diesem Fall war es absolut wichtig, dass wir eine Intervention durch Höchstpreise vornehmen.

Im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen die Konsumentin und der Konsument. Nicht, dass wir der Industrie schaden wollen! Im Gegenteil! Wir rufen die Industrie und die Unternehmungen auf, möglichst viel zu tun, um neue Konsumentinnen und Konsumenten zu gewinnen und durch neue, gute und vorteilhafte Pakete die Verluste zu kompensieren, die jetzt da und dort entstehen mögen. Ganz wichtig ist, dass diese Regelung mit einer kleinen Verzögerungsfrist wirklich den Konsumentinnen und Konsumenten zugute kommt und keine Deppensteuer von denen gezahlt wird, die nicht so gut informiert sind.

Frau Kommissarin, ich würde Sie wirklich ersuchen, alles zu unternehmen, damit diese Regelung bei unseren Konsumentinnen und Konsumenten bekannt wird und auf diese Weise darzustellen, was die Kommission und das Parlament für die Europäer tun. Das kann mehr dazu beitragen als so manche abstrakte Diskussion über die Europäische Verfassung, um die Europäer von der Notwendigkeit der EU zu überzeugen.

 
  
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  Lena Ek (ALDE). – (SV) Es ist ein grundlegendes Prinzip, dass es nicht Aufgabe der Europäischen Union ist, überall auf dem Markt preisregulierend einzugreifen. Der Grundlagenvertrag gibt uns jedoch die Möglichkeit und die Verpflichtung, die Verbraucher zu schützen und für einen funktionierenden Markt sowie einen fairen und offenen Wettbewerb zu sorgen. In diesem Fall haben wir viele Jahre lang sehr deutliche Signale von verschiedenen Seiten erhalten: von verzweifelten Eltern, deren Kinder im Ausland studieren; von älteren Menschen, die nicht das Kleingedruckte in ihren Telefonverträgen gelesen haben; und auch von Teilen der Branche, die sich über das unzureichende Funktionieren des Marktes beschwerten. Er ist weder transparent noch fair.

Deshalb beschäftigen wir uns mit der Frage der Roaming-Dienste, seit wir vor drei Jahren ins Europäische Parlament gewählt wurden. Dieses Problem wurde bereits bei unserem ersten Gespräch mit Kommissionsmitglied Reding angeschnitten. Drei Jahre lang haben wir – die Kommissarin, der Rat und das Parlament – dann gemeinsam versucht, durch Preisvergleiche und offene Richtpreise den Markt dazu zu bringen, dass er die vorhandenen Mängel freiwillig behebt. Das ist uns jedoch nicht gelungen, denn die großen Verzerrungen blieben bestehen. Der Legislativvorschlag ist daher keine Überraschung. Ich begrüße ihn, da es unsere Aufgabe ist, für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Binnenmarkt zu sorgen. Uns obliegt ebenfalls, strategische und systematische Beschlüsse zu fassen, die den Weg für einen funktionierenden offenen Markt ebnen. Ich hoffe, dass die Branche in den kommenden drei Jahren ihre Geschäftsmethoden ändern und ihre Preisgestaltung erläutern und kundenverständlich darlegen wird. Dies wird hoffentlich in einer Weise erfolgen, dass diese für drei Jahre geltende Verordnung eine einmalige Sache bleiben kann und wir zukünftig von derartigen Eingriffen in das Marktgeschehen absehen können.

Ich möchte Ihnen für die gute Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen und mit der Kommission danken sowie für die Arbeit, die zu dieser – wie ich finde – insgesamt vernünftigen Regelung geführt hat.

 
  
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  Roberts Zīle (UEN). – (LV) Zunächst möchte ich der Frau Kommissarin, dem Berichterstatter und dem Rat für den in dieser Frage erzielten Kompromiss danken, der für die Europäer von solch großer Bedeutung ist. Aus wirtschaftstheoretischer Sicht kann man natürlich ein Eingreifen in irgendein Marktsegment durch das Ansetzen einer Höchstgrenze für den Einzelhandelspreis als unangemessene Regulierung der Ökonomie des Marktes ansehen. Erinnert man sich jedoch an die fruchtlosen Versuche der Europäischen Kommission, mit anderen Methoden auf den Roaming-Markt Einfluss zu nehmen, dann ist dies das letzte Instrument des Gesetzgebers, und – was wichtig ist – es wird auch nur für einen begrenzten Zeitraum in Kraft sein. In Wirklichkeit hat diese Verordnung jedoch auch eine politische Bedeutung. Sie zeigt, dass der europäische Binnenmarkt tatsächlich ein Markt europäischen Ausmaßes ist, nicht einfach die Summe der Märkte der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Tatsache, dass der Eindruck entsteht, auf dem lokalen Markt herrsche ein perfekter Wettbewerb, bedeutet nicht, dass das Gleiche für die Ebene der Europäischen Union gilt. Ein solcher Schutz der Märkte der Mitgliedstaaten gegenüber einem echten Binnenmarkt der Europäischen Union existiert auch weiterhin in einer Vielzahl von Bereichen. Um nur einige zu nennen: das Verkehrswesen, die Erbringung von Dienstleistungen, die Freizügigkeit von Arbeitskräften und andere. Das bedeutet nicht, dass der Gesetzgeber in der Europäischen Union stets zu administrativen Maßnahmen wie diesen greifen muss, um Einfluss auf den Markt zu nehmen oder gar Preise zu regulieren. Wenn es sich jedoch herausstellt, dass die Einzelhandelspreisobergrenzen nicht mehr benötig werden, noch ehe drei Jahre vorüber sind, dann beweist das, zumindest auf dem Gebiet der Mobilkommunikation, dass wir einen echten europaweiten Binnenmarkt schaffen können. Ich danke Ihnen.

 
  
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  Claude Turmes (Verts/ALE). – Herr Präsident! Wir haben ein allgemeines Problem im Binnenmarkt, weil die Öffnung des Marktes oft mit einer Oligopolisierung einhergeht. Wir haben jetzt eine Krücke gebaut, die kurzfristig ein Resultat bringt. Aber grundsätzlich müssen die fundamentalen wettbewerbsrechtlichen Bedingungen verbessert werden.

Ich gehe davon aus, dass die Abzocke der dominierenden Telefonkonzerne weitergehen wird. Sie wird sich jetzt von den Touristen und den viel reisenden Geschäftsleuten und Politikern auf die schwächsten Teilnehmer verschieben. Dies sind sehr oft Jugendliche und Kinder. Wenn wir sehen, mit welcher Aggressivität Werbung für Klingeltöne gemacht wird und wie große Probleme wir auch bei den Inhalten – mit Gewaltfilmen oder pornografischen Filmen, die auf Handys angeboten werden – haben, dann wird die nächste Aufgabe der Kommission sein, auf der Basis der Konsultationen, die in dem Bereich stattfinden und am 7. Juni auslaufen, auch dort politisch die Courage zu haben, um mit legislativen Maßnahmen voranzukommen, damit wir auch dieses Problem – die Handy-Nutzung durch Kinder und Jugendliche – besser in den Griff bekommen.

 
  
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  Vittorio Agnoletto (GUE/NGL). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Roamingkosten sinken, doch Europa kommt bei diesem Thema zu spät, und die Konsequenzen tragen wieder einmal die Verbraucher. Jahrelang hat die Kommission nichts für den Schutz ihrer Bürger getan und zugelassen, dass die Telefongesellschaften Absprachen treffen und Kartelle bilden, was zu regelrechten Aderlässen der Verbraucher führte.

Unabhängige Studien, wie die des Europäischen Verbraucherverbands, haben ergeben, dass Mobilfunkbetreiber ihren Kunden jedes Jahr 3,52 Milliarden Euro zuviel in Rechnung stellen. Die tatsächlichen Kosten einer Roaming-Minute bewegen sich zwischen 10 und 14 Cent; die Betreiber verkaufen sie für durchschnittlich 1,06 Euro, d. h. mit einer Differenz zwischen Preis und Kosten von über 600 %.

In Anbetracht so hoher Gewinnspannen hätten wir mit Rücksicht auf die Verbraucher einen seriöseren Vorschlag als den in diesem Parlament vorgelegten erwartet: Mit einem bis 49 Cent zu staffelnden Tarif beugt man sich der Forderung des Rates und der Mobilfunkbetreiber. Der Vorschlag ist wirklich notwendig und stellt einen kleinen Fortschritt dar, doch obwohl er zu Tarifsenkungen führt, schützt er die Verbraucher nicht ausreichend und entschädigt sie nicht für die Ausbeutung, die sie erlitten haben, sondern führt dazu, dass sie weiterhin übervorteilt werden.

 
  
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  Pilar del Castillo Vera (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte der Kommissarin dafür danken, dass sie den Mut hat, ein Problem anzupacken, das die Verbraucher angeht. Die Kommissarin hat ihre große Sorge um die Verbraucher unter Beweis gestellt und sich zudem auf ein Gebiet vorgewagt, das immer Gegenstand heftiger Kritik ist, wie die direkte Intervention bei den Preisen, die für den Markt festgelegt werden. Sie hat beschlossen, diese Herausforderung anzunehmen, und wir werden sehen, wie das funktioniert.

Bevor ich meinen Standpunkt darlege, möchte ich kurz dem Berichterstatter danken, der eine exzellente Arbeit geleistet hat, und dem Rat, der nach relativ kurzer Zeit sehr effizient gewährleistet hat, dass dieses Dokument zur Abstimmung im Parlament vorliegt.

Das Problem, vor dem wir stehen, ist im Wesentlichen folgendes: Die Geschichte zeigt uns, dass das Eingreifen in das Niveau der Marktpreise fast immer unerwünschte Folgenn hat und andere zusätzliche Probleme schafft. Entweder gehen die Preise nicht zurück, oder die Kosten, die sich aus den Reduzierungen oder aus den in diesem Sektor ausbleibenden Einnahmen ergeben, werden auf andere Sektoren desselben Bereichs verlagert.

Zum Beispiel bestehen zurzeit Bedenken dahingehend, in welchem Maße es eine Kostenverlagerung hin zu internen nationalen Gesprächen geben wird. Mit anderen Worten, inwieweit werden die Unternehmen bestimmte nationale Gesprächskosten für den Verbraucher anheben?

Ich glaube, Frau Kommissarin, und das sage ich auch an den Rat gerichtet, dass die Art und Weise der Überwachung dieses Prozesses sehr wichtig ist, nicht nur hinsichtlich der Absenkungen für internationale Gespräche, sondern auch im Hinblick darauf, wie sich die nationalen Märkte in der Frage der Kosten entwickeln. Dies wird uns die wahre Dimension und die Konsequenzen zeigen, die diese Verordnung und die Entscheidungen, die wir jetzt treffen, letztendlich haben werden.

 
  
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  Andres Tarand (PSE). – (ET) Die heutige Verordnung ist ein gutes Beispiel für das Positive, das die Europäische Union ihren Bürgerinnen und Bürgern bringt. Geringere Mobiltelefonrechnungen sind eine merkliche positive Veränderung. Seltsam, dass die Europäische Union, die als Gemeinsamer Markt ihren Anfang nahm, sieben Jahre um einen gemeinsamen Markt in einem Sektor zu ringen haben sollte. Wichtig ist jedoch der erfolgreiche Abschluss, zu dem Herr Rübig uns geführt hat.

Wenngleich die Höhe der mit den Mitgliedstaaten ausgehandelten Gebühren nicht ganz meinen Vorstellungen entspricht, ist ein Kompromiss besser als eine Fortführung des Status quo. 49 Cent für einen abgehenden Anruf sind sechs Mal besser als drei Euro. Wichtig ist, dass möglichst viele Verbraucher schon früher als zum Beispiel erst in drei Monaten, also im September, wenn die Urlaubszeit bereits zu Ende geht, von den neuen Gebühren profitieren können.

Da es im Interesse der Mobiltelefongesellschaften liegt, dass die Verbraucher während des gesamten dreimonatigen Übergangszeitraums die alten Roaming-Gebühren zahlen, müssen wir sicherstellen, dass die durch die Verordnung geschaffenen neuen Möglichkeiten die Nutzer dieser Dienstleistung rasch erreichen. Sowohl wir als auch die Verbraucherschutzverbände haben viel zu tun, um die Öffentlichkeit zu informieren.

 
  
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  Alexander Alvaro (ALDE). – Herr Präsident! Es gibt eine Redewendung im Deutschen, die heißt: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht! Bei dieser Verordnung liegt der Verdacht sehr nahe, dass sie eher Auswuchs einer populistischen Effekthascherei ist als Ausdruck politischer Vernunft. Natürlich sind die Roaming-Gebühren überhöht, natürlich stellen wir ein Marktversagen fest. Die Frage ist nur, wie heile ich dieses Marktversagen? Geht das über Preisbildungs- und Preisregulierungsmechanismen, wie es hier geschehen ist, oder ist es nicht sinnvoller, wenn wir bei den zukünftigen Beratungen über das Telekommunikationspaket die Richtlinie über den Marktzugang entsprechend anpassen, damit Anbieter europaweit die Möglichkeit haben, in allen Ländern ihre Dienste anzubieten, um einen Wettbewerb entstehen zu lassen, der einen Preisdruck hervorruft, so dass diese Preise dann auch nach unten gehen?

Wir haben auf nationalen Märkten nach der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte gesehen, dass das funktioniert hat. Das muss auch auf europäischer Ebene möglich sein. Bei Kopfschmerzen trennt einem der Arzt auch nicht den Kopf ab, sondern verabreicht vielleicht eine Aspirin-Tablette. Wir sollten diese Maßnahmen eher in Erwägung ziehen, als das Kind mit dem Bade auszuschütten. Ich bedaure diesen Rückfall in einen Preisregulierungsmechanismus, den die EU vor gut 20 Jahren aufgegeben hat.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte meinen Redebeitrag mit dem Ausspruch der Frau Kommissarin über „das Europa der Ergebnisse“ beginnen. Ich bin der Meinung, dass wir alle, insbesondere aber unser Berichterstatter, stolz auf dieses hervorragende Beispiel dafür sein können, dass die EU funktioniert. Das Roaming ist ein Bereich, der am besten auf EU-Ebene behandelt werden kann, denn wir müssen hier etwas tun. Hier liegt ein klares Marktversagen vor. Dieses Marktversagen geht auf Kosten unserer Bürger. Deshalb mussten wir aktiv werden.

Das Paket, das uns heute vorliegt, ist eine angemessene Reaktion und wird von meiner Fraktion unterstützt. Es wird für Transparenz, die Einführung eines Rechts der Verbraucher auf Information sowie eines verbraucherfreundlichen Tarifs mit Preissenkungen von bis zu 70 % sorgen und es wird einen großen Teil – hunderte Millionen – unserer Bürger schützen. Besonders wichtig ist die zeitliche Begrenzung dieser Regelung auf drei Jahre, in denen konkrete Schritte zur Beseitigung dieses Marktversagens unternommen werden können. Danach werden wir den Sachverhalt erneut prüfen.

In einer Zeit, in der viel zu viel über institutionelle Details gesprochen wird, kann ich meinen Wählern in Schottland guten Gewissens sagen, dass dieses Europa der Ergebnisse eine lobenswerte Sache ist.

 
  
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  Ivo Belet (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Frau Reding! Ich möchte Herrn Rübig herzlich zu seinem Durchsetzungsvermögen und seiner Hartnäckigkeit in dieser Sache gratulieren.

Mit dieser Verordnung haben wir endlich erneut bewiesen, dass die Europäische Union etwas für die Menschen leisten kann, denn fast jeder hat heutzutage ein Handy und wird deshalb von den positiven Auswirkungen dieser Maßnahme profitieren können.

Frau Kommissarin! Gestatten Sie mir eine kurze Anekdote. In all den Jahren hat mich meine Putzfrau einmal auf Europa angesprochen. Dabei ging es um die GSM-Gebühren, insbesondere die unverhältnismäßig hohe Rechnung, die sie erhielt, nachdem sie aus dem Spanien-Urlaub zuhause in Belgien angerufen hatte.

Nach meinem Dafürhalten haben wir mit dieser Entschließung die richtige Entscheidung getroffen, denn mit dem Handy aus dem europäischen Ausland anzurufen, ist gegenwärtig kaum eine Option, weil es prohibitiv teuer ist. Das stellt eine deutliche Hürde für den Binnenmarkt dar. Ein Ende dieser Praxis wird von Geschäftsleuten, Touristen, Studierenden und uns sehr begrüßt.

Sinnvoll ist außerdem, dass Handybenutzer automatisch in den Genuss der niedrigeren Gebühren kommen. Das ist ein weiterer Sieg für den Verbraucher und Europa. Ich bin davon überzeugt, Frau Kommissarin, dass die Mobilfunkbetreiber ein Gros der ihnen entgangenen Einnahmen wettmachen können, schon einfach weil die Zahl der Anrufe deutlich steigen wird.

Frau Kommissarin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die neuen Handytarife können sich sehen lassen und entsprechen fast den von diesem Parlament vorgeschlagenen Gebühren. Der Preis für einen Handyanruf im Ausland fällt um durchschnittlich 60 %, was einen massiven Preisrückgang bedeutet. Kommission und Parlament haben klar Stellung bezogen und sich trotz immensen Drucks und Lobbyarbeit auf die Seite der Verbraucher gestellt. Wenn die Dinge gut laufen, sollten wir dies auch durchaus einmal erwähnen dürfen.

 
  
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  Evelyne Gebhardt (PSE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind heute ganz klar die Gewinner des Tages, und das ist eine gute Botschaft an die Bürgerinnen und Bürger. Darauf bin ich sehr stolz, auch wenn wir als Sozialdemokraten eigentlich noch mehr gewollt hätten. Aber hier ist etwas Positives geschehen.

Wir haben uns bei dieser Gesetzgebung ganz bewusst auf die Telefonanrufe beschränkt. Wir haben keine Gesetzgebung über SMS, MMS und andere Datenübertragungen gemacht. Aber die Industrie rufen wir auf, sich an dem, was hier geschehen ist ein Beispiel zu nehmen. Wir werden genau beobachten, was in den nächsten Jahren in diesen anderen Bereichen passiert. Wenn Sie da aus dem, was wir jetzt in der Gesetzgebung gemacht haben, keine Lehre ziehen, werden wir gezwungen sein, auch in diesen Bereichen gesetzgeberisch tätig zu werden, und auch da werden wir die Europäische Kommission voll und ganz unterstützen. Das ist eine Warnung, die Sie sich zu Herzen nehmen sollten. Wir wollen nicht unbedingt legislativ tätig werden, aber wenn es sein muss, dann werden wir es tun, und zwar mit der ganzen Härte des Gesetzes.

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki (ALDE). – (FI) Herr Präsident! Es handelt sich hier um eine zeitweilige, wenngleich notwendige Maßnahme. Das entspricht nicht der reinen Marktwirtschaft. Die Marktwirtschaft hat nicht funktioniert, und die Telekommunikationsanbieter haben kartellähnliche Preise verlangt. Einen Mangel hat der ansonsten durchaus annehmbare Vorschlag allerdings. Er gilt nicht für Textmitteilungen oder Multimediadienstleistungen. Diese können nach wie vor auf jede mögliche Art und Weise berechnet werden, ganz wie es den Anbietern beliebt. Es bleibt zu hoffen, dass diese nicht ihre Verluste dadurch ausgleichen, dass sie die Gebühren für Textmitteilungen anheben. Es ist reine Zeitverschwendung, über einen funktionierenden Binnenmarkt im Telekommunikationsbereich zu reden, solange grenzüberschreitende Anrufe offenkundig überteuert sind.

Diese Debatte über die Gebühren ist wichtig, aber noch wichtiger ist es sicherzustellen, dass alle Verbraucher ohne große Anstrengungen in den Genuss von angemessenen Gebühren kommen können, und es sollte nicht dem einzelnen Verbraucher überlassen werden, dafür zu sorgen, dass der Rechtsvorschrift Genüge getan wird.

 
  
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  Herbert Reul (PPE-DE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank an alle, die an diesem Projekt gearbeitet haben. Das Ergebnis ist besser als das, was zu Beginn der Beratung vorlag.

Es gibt auch ein paar gute Nachrichten: erstens, dass Verbraucher entlastet werden, zweitens, dass die EU Handlungsfähigkeit bewiesen hat, drittens, dass eine Verordnung auf den Tisch des Hauses kommt, die befristet und nach drei Jahren zu Ende ist – ich hoffe, sie ist dann auch zu Ende –, und viertens, dass wir einen Beitrag dazu leisten, dass zunehmend Transparenz hergestellt wird. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Wettbewerb entsteht und dass die Verbraucher sich entscheiden können, welchen Tarif sie wollen oder welchen Anbieter sie wählen.

Aber es gibt ein großes Problem, und ich finde, das muss man auch in aller Klarheit ansprechen. Wir greifen als politische Instanz ein und bestimmen dennoch Preise. Wir bestimmen Endpreise. Das ist nicht die Aufgabe der Politik! Unsere Aufgabe ist es nicht, Preise festzulegen. Da mag es andere politische und wirtschaftliche Systeme geben, die das als Ziel ansehen. Nach meiner Vorstellung ist das nicht die Aufgabe der europäischen Politik.

Möglicherweise bedenken wir auch nicht die Folgen eines solchen Eingriffs in die Preisgestaltung, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit wird an anderen Stellen etwas eingebüßt. Wenn wir dann immer hinterherhecheln und immer wieder neu eingreifen, dann entsteht nicht das, was wir erreichen wollen, sondern die Geschichte wird sich am Ende als Pyrrhussieg erweisen.

Willkürliche Preise! Sind denn die Preise, die jetzt bestimmt wurden, wirklich die richtigen Preise? Sie sind im Grunde auf dem Wege von Verhandlungen entstanden. Wer fair ist, muss zugeben, dass am Ende dieses Weges ein Ergebnis steht, das in gewisser Weise zufällig ist. Gut daran ist, dass der Rat dafür gesorgt hat, dass es sich jeweils um Höchstpreise handelt. Das ist ein guter Ansatz! Wenn man schon in die Richtung von Preisregulierungen geht, dann sollte der Einstieg über Höchstpreise erfolgen, was die Möglichkeit einer Regulierung zumindest theoretisch offen lässt. Dass unterhalb dieser Vorgabe ein Stück Wettbewerb entsteht, lässt sich nicht ausschließen.

Handelt es sich hier um einen Einzelfall oder um einen Präzedenzfall? Das ist die zentrale Frage. Ich befürchte, es war ein Präzedenzfall. Ein Kollege hat eben in schonungsloser Offenheit gesagt: Endlich ist ein Tabu gebrochen worden – wir haben in den Markt eingegriffen. Das ist genau das, was nicht passieren sollte, genau das, was ich bedauere und als falsch empfinde!

 
  
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  Arlene McCarthy (PSE). – (EN) Herr Präsident! Meine Redezeit als Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz beträgt eine Minute, und wenn ich hier als ganz normale Verbraucherin von meinem Mobiltelefon aus eine Minute lang telefonieren würde, müsste ich für dieses Gespräch nach wie vor überhöhte Kosten bezahlen.

Durch diese Verordnung wird sich das alles ändern. Die Kosten der Verbraucher für Mobilfunkgespräche werden um die Hälfte sinken. Sie werden automatisch über die Kosten für aus- und eingehende Anrufe informiert und sie werden automatisch einen für sie günstigeren Eurotarif erhalten. Der Ausschuss IMCO hat sich 2005 erstmals mit diesem Thema befasst, als wir in einer Anhörung zu Verbraucherbeschwerden über überhöhte Gebühren Stellung nahmen und heute, 2007, hat dieses Parlament unter Beweis gestellt, dass es für die Interessen der Verbraucher eintritt.

Deshalb ist diese Verordnung zu begrüßen, und wir möchten, dass sie so schnell wie möglich umgesetzt wird. Unser Ziel ist es, dass die Verbraucher weiterhin, auch nach dem Ablauf der Verordnung in drei Jahren, von dieser Regelung profitieren können, doch die Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie nach wie vor überhöhte Kosten zu bezahlen haben, wenn sie ihr Mobiltelefon für den Zugang zum Internet oder das Versenden von Textnachrichten nutzen. Frau Kommissarin, wir möchten Sie bitten, in diesem Bereich aktiv zu werden. Die Industrie sollte selbst die notwendigen Schritte zur Senkung dieser Preise unternehmen. Wir haben gezeigt, dass wir hier für die Interessen unserer Verbraucher eintreten, wenn sie über den Tisch gezogen werden. Ich hoffe, die Industrie wird diese Botschaft ernst nehmen.

 
  
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  Karin Riis-Jørgensen (ALDE). – (DA) Herr Präsident! Nur neun Monate, nachdem wir zum ersten Mal über Roaming-Vorschläge im Parlament diskutiert haben, liegt uns nun ein Ergebnis vor, auf das wir sehr stolz sein können. Frau Kommissarin, Sie sind zu Ihrer hervorragenden Arbeit im Kampf um niedrigere Telefonrechnungen zu beglückwünschen. Aber auch wir hier im Parlament haben unseren Teil dazu beigetragen. Ein Sieger geht aus diesem Kampf hervor, und das ist der europäische Verbraucher. Die europäischen Kunden werden die niedrigeren Tarife bereits ab dem 1. August 2007 feststellen. Ein Telefonat aus dem Ausland nach Hause wird höchstens 4,50 Dänische Kronen kosten. Ich werde nicht viele Tränen über die Verlierer, nämlich die europäischen Telefongesellschaften, vergießen. Sie haben ihr Schicksal beklagt, in der Realität haben sie jedoch jede Menge Geld aus den Verbrauchern herausgeholt. Nahezu 95 % der Roaming-Einnahmen waren reiner Profit. Dem haben wir nun glücklicherweise ein Ende bereitet. Das war jedoch nicht einfach. Es gab große Meinungsverschiedenheiten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Meine Kollegen Herr Coveney von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten und Herr Muscat von der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament wollten jeder eine andere Richtung einschlagen, und innerhalb der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa wurden endlos ballettartige Manöver vollführt. Inzwischen aber ziehen wir alle in diesem Hause an einem Strang. Ich möchte Sie, Herr Muscat, daher zu einem zweiten Tanz auffordern. Ich danke Ihnen nochmals für Ihre konstruktive Zusammenarbeit, und ich hoffe, dass Frau Reding sich nun dazu übergehen wird, sich mit SMS und Textnachrichten im Allgemeinen zu befassen, da dieser Bereich nicht in dem Vorschlag enthalten ist.

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Frau Kommissarin! Herr Minister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns heute auf das Änderungsantragspaket zum Bericht von Paul Rübig über den Vorschlag für eine Verordnung über das Roaming einigen, haben wir als europäische Gesetzgeber allen Grund stolz zu sein. Sowohl der mutige Vorschlag von Frau Kommissarin Reding als auch die Arbeit der verschiedenen Parlamentsausschüsse in Vorbereitung des Berichts Rübig sowie die Fortschritte, die unter der deutschen Ratspräsidentschaft erzielt wurden, zeugen von einer Vision und politischer Entschlossenheit, faktisch das zu tun, was wir immer vorgeben zu tun, nämlich dafür zu sorgen, dass europäische Beschlüsse den Bürgern zugute kommen.

Die Roaming-Verordnung zeugt von Weitsicht und Mut. Selbstverständlich glauben wir an den Wirkmechanismus des Marktes. Aber in Bereichen, in denen der Markt nicht funktioniert, scheuen wir uns nicht davor, einzugreifen. Wenngleich die Preisregulierung eine weit reichende Maßnahme darstellt, ist sie doch zeitlich befristet und in diesem Falle angebracht.

Zudem bin ich begeistert von unserer Arbeitsgeschwindigkeit. In zehn Monaten ein Gesetz wie dieses vorzulegen, ist eine Neuheit. Darüber hinaus sind die Ergebnisse bereits spürbar, bevor das Gesetz überhaupt veröffentlicht wurde und in Kraft getreten ist. Bei dieser Geschwindigkeit können sich im Ausland per Handy telefonierende Urlauber schon in diesem Sommer über die niedrigeren Gebühren freuen.

Abschließend möchte ich meine volle Unterstützung für die getroffenen Entscheidungen äußern. Das Ziel, den überhöhten Endverbraucherpreisen Einhalt zu gebieten, wurde erreicht. Der Höchstpreis ist um etwa 60 % unter den Durchschnittspreis vor der Lancierung der Initiative gesunken, was sich sehen lassen kann. Die Bestimmungen im Hinblick auf mehr Informationen und Transparenz sind ein zusätzlicher Trumpf. Ich bin gespannt auf die Reaktionen des Marktes, der glücklicherweise noch etwas Spielraum hat und jetzt die Chance erhält und hoffentlich auch die Bereitschaft zeigt, zu beweisen, dass er funktioniert.

Zum Abschluss möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen für die gute Zusammenarbeit in dieser Sache danken, insbesondere Herrn Coveney, der als Schattenberichterstatter im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz fungierte und eine Schlüsselrolle bei der Erreichung dieses Ergebnisses gespielt hat. Leider kann er heute nicht hier sein.

Darüber hinaus gratuliere ich der Frau Kommissarin zu ihrem Vorschlag und wünsche dem Rat viel Erfolg. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach meinem Dafürhalten hat die europäische Politik auf Verbraucherebene heute erneut einen großen Erfolg errungen.

 
  
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  Eluned Morgan (PSE).(EN) Herr Präsident! Vom Urlaub aus zu Hause anzurufen, war nur allzu lange viel zu teuer. Viele Mobilfunkbetreiber haben von den Verbrauchern Wucherpreise verlangt und nach Auffassung des Parlaments völlig überflüssige Tarife berechnet. Wir haben sie aufgefordert, selbst die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wir haben ihnen die Chance gegeben, eine Korrektur vorzunehmen, aber da sie sich geweigert haben, mussten wir eine gesetzliche Regelung zum Schutz all derjenigen schaffen, die ihr Mobiltelefon im Ausland benutzen.

Dies ist keine ideale Lösung, aber die einzige Möglichkeit zur Kontrolle derjenigen, die ihre Marktstellung missbrauchen. Anderen Branchen sollte dies eine Warnung sein. In unseren Verhandlungen mit Mobilfunkunternehmen haben wir unter anderem herausgefunden, dass ein großer Teil des Roamingverkehrs sozusagen im eigenen Unternehmen bleibt, da die Verbraucher an Partnernetze weitergeleitet werden. Für viele Roamingunternehmen sind die Großhandelspreise daher lediglich eine Möglichkeit, anderen Teilen desselben Unternehmens Vorteile zu sichern. Vor diesem Hintergrund erkennen wir erst, wie maßlos überzogen die Marktpreise für die Verbraucher wirklich sind. Diese Verordnung ist ein Sieg für die Verbraucher, ein Sieg für das Europäische Parlament und ein Sieg für die Europäische Union.

 
  
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  Nikolaos Vakalis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Auch ich möchte Paul Rübig zu dem Kompromiss gratulieren, den er erreicht hat, und Kommissarin Viviane Reding zu ihrer Initiative beglückwünschen, einen Vorschlag für eine Verordnung vorzulegen.

Die regulativen Maßnahmen waren meines Erachtens notwendig, da der Wettbewerb in der Europäischen Union schon seit vielen Jahren nicht funktioniert hat, mit dem Ergebnis, dass die Gebühren auf der Ebene der Großkunden- und der Endkundenebene nach wie vor hoch sind.

Trotz der Schwächen des ursprünglichen Vorschlags, auf die ich von Beginn an hingewiesen habe, beseitigt der Kompromisstext, über den wir heute abstimmen, meines Erachtens zahlreiche Defizite des Systems. Ich erinnere daran, dass unser Hauptanliegen darin bestand, die Bedürfnisse der Verbraucher und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Mobilfunkindustrie in Einklang zu bringen, und dem sind wir, glaube ich, in weiser Manier gerecht geworden.

Genauer gesagt bin ich besonders zufrieden mit den vorgeschlagenen Gebühren auf Großkunden- und Endkundenebene, die den Gebühren sehr nahe kommen, die ich in meinen Änderungsanträgen vorgeschlagen habe. Vor allem aber bin ich zufrieden darüber, dass das Ganze von dem „Opt out“-Konzept geleitet war. Mit der endgültigen Formulierung dieses Konzepts werden meiner Ansicht nach alle Kategorien von Verbrauchern geschützt, einschließlich jener, die nicht nach dem Eurotarif abgerechnet werden und ihren Vertrag so beibehalten wollen, wie sie ihn mit dem Unternehmen abgeschlossen haben, sowie einschließlich jener, die weniger gut oder überhaupt nicht informiert sind und die von den neuen gesenkten Preisen profitieren sollten.

Schließlich garantiert die Verordnung, über die wir heute abstimmen, Preistransparenz für die europäischen Verbraucher, die leider für sehr viele Waren und Dienstleistungen hohe Preise bezahlen müssen, was in einem einheitlichen, liberalisierten und wettbewerbsfähigen europäischen Markt eigentlich nicht zu rechtfertigen ist.

 
  
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  Katerina Batzeli (PSE). – (EL) Herr Präsident! Auch ich möchte der Kommissarin für ihren effektiven Vorschlag zum Roaming danken, einem Vorschlag, dem das Europäische Parlament vor vielen Jahren eine politische Botschaft mit auf den Weg gegeben hat.

Das, worum wir uns von Anfang an bemüht haben, war, die Höchstentgelte zu verankern, wodurch die Mobilfunkanbieter gezwungen sein würden, transparente und ordnungsgemäß berechnete Gebühren festzulegen. Ich glaube, dass unsere Arbeit noch nicht erledigt ist, weder die der Kommission noch die des Europäischen Parlaments. Wenn die Situation auf dem Roamingmarkt reformiert wird, sobald also die heutige Verordnung umgesetzt worden ist, müssen noch weitere Korrekturen im Bereich der Daten- und der SMS-Dienstleistungen vorgenommen werden.

Zudem sei darauf hingewiesen, dass die Regulierungsbehörden ein hartes Stück Arbeit vor sich haben, wenn sie dafür sorgen müssen, dass die Übereinkunft, die wir heute erreicht haben, auch eingehalten wird.

In einer Zeit, da die europäischen Bürger große Zweifel hegen, ob die von der Europäischen Union ergriffenen Maßnahmen für ihr tägliches Leben unmittelbare Bedeutung haben, bietet die heutige Initiative den Institutionen eine Gelegenheit zu demonstrieren, dass die Europäische Union sich darum bemüht, ihre Probleme zu lösen und den Binnenmarkt zu vollenden.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Rübig, und Frau Niebler sowie den anderen Berichterstattern, nämlich den Herren Muscat, Coveney, Mauro und Matsis, und dem Rat, vertreten durch unseren Kollegen Joachim Wuermeling, für ihre Arbeit bei der Erstellung dieses anspruchsvollen Berichts meinen Dank aussprechen. Gleichzeitig möchte ich Frau Kommissarin Reding danken, die mit ihrem Team eng mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeitete sowie basierend auf detaillierten Analysen diese Verordnung gründlich vorbereitete.

Die europäischen Verbraucher, insbesondere Touristen, Studenten oder Unternehmer, waren nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland häufig unangenehm von den hohen Rechnungen ihrer Mobilfunkanbieter überrascht. Nach konstruktiven Diskussionen im Europäischen Parlament gelang es, Preisobergrenzen festzulegen, so dass auf der einen Seite die Ausgaben der Roamingkunden deutlich gesenkt werden und andererseits ausreichend Raum für den Preiswettbewerb zwischen den Mobilfunkanbietern gelassen wird.

Ich bin glücklich darüber, dass wir diesen Kompromiss gefunden haben, der weit reichende Folgen für den normalen europäischen Verbraucher haben wird. Der Verbraucher hat jetzt drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob er von seinem derzeitigen Tarif zu einem so genannten „Eurotarif“ wechseln oder seinen derzeitigen Handytarif behalten möchte. Es freut mich, dass es dem Europäischen Parlament gelungen ist sicherzustellen, dass Kunden, die im Vorfeld vorteilhaftere Verträge abgeschlossen haben, nicht automatisch unter den Verbraucherschutztarif fallen, sondern sie die Option haben, ihren bisherigen Vertrag zu behalten.

Im endgültigen Entwurf wurde ebenfalls berücksichtigt, dass diese Verordnung nur drei Jahre gültig sein soll. Ich bin davon überzeugt, dass ein wirklich wettbewerbsfähiger Markt für Roaming-Telefonie entstehen und eine weitere Regulierung in der Zukunft nicht mehr vonnöten sein wird.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Europa braucht konkrete Ergebnisse. Die Annahme einer europäischen Gesetzgebung in einer solchen Rekordzeit ist eine großartige Errungenschaft, die den europäischen Bürgern zum Vorteil gereichen wird. Es ist ein klarer Beweis dafür, dass Europa in dem Moment, in dem es ein bedeutsames und konkretes Projekt vor sich hat, zügig Entscheidung zu treffen vermag.

 
  
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  Béatrice Patrie (PSE).(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr amtierender Ratspräsident! Bald werden die Telefonrechnungen von 37 Millionen Touristen und von 110 Millionen Europäern, die aus beruflichen Gründen reisen, um etwa 70 % zurückgehen.

Der Text, den wir annehmen werden, wird der regelrechten Halsabschneiderei, der die europäischen Verbraucher jahrelang zum Opfer gefallen sind, ein Ende bereiten. Leider sind wir nicht sicher, ob die Preise, die aus diesem Kuhhandel hervorgegangen sind, die realen Kosten vollständig widerspiegeln werden. Da wir keine verlässlichen Angaben über die Umfänge und die damit verbundenen Einnahmen haben, fällt es uns immer noch schwer zu sagen, wo das nötige Gleichgewicht zwischen den für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Mobilfunkunternehmen erforderlichen Gewinnspannen einerseits und fairen Verbraucherpreisen andererseits liegt. Diese Regulierung – insbesondere der Endkundenpreise – stellt einen Fortschritt dar, der jedoch noch verbessert werden muss. Wir müssen jetzt die Preise für das Versenden von SMS-Daten und E-Mails festlegen.

Schließlich ist zu bedauern, dass Millionen von Europäern, die bis Ende August verreisen werden, noch immer nicht von den neuen Tarifen profitieren können. Die Betreiber haben also noch eine Saison gewonnen!

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Minister! Ich denke, dass wir die Senkung der Auslandsroaminggebühren heute nur begrüßen können.

Wir sollten aber keine Abkürzungen nehmen und um Himmels willen Hersteller und Verbraucher nicht systematisch und sinnlos zu Feinden machen, denn das blinde Streben nach immer niedrigeren Höchstpreisen hat nicht nur Vorteile, bei weitem nicht. Bei übertrieben niedrigen Roamingtarifen könnten die Betreiber versuchen, diese Einnahmeverluste durch geringere Investitionen auszugleichen, was zum Schaden aller Verbraucher wäre. Es bestünde die Gefahr, dass es zu einem erheblichen Anstieg der Preise für Inlandsgespräche kommt.

Die in dem Kompromiss vorgeschlagenen Höchstgrenzen – 49 Cent pro Minute für aus dem Ausland getätigte Anrufe und 24 Cent pro Minute für empfangene Anrufe – sind sehr interessant, und das umso mehr, da in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten der Verordnung eine weitere Senkung gefordert werden kann. Darüber können wir uns freuen.

Diese vernünftige Option wird es möglich machen, längerfristig weitere Preissenkungen anzustreben. Auf diese Weise werden wir einen wettbewerbsfähigen Markt mit einer größtmöglichen Vielfalt an Tarifen haben, sodass die Verbraucher eine sachkundige Entscheidung treffen können.

Gemäß dem Kompromiss werden auch die Verbraucher nach dem Inkrafttreten der Verordnung drei Monate Zeit haben, um sich zu entscheiden, ob sie vom Eurotarif profitieren möchten oder nicht. Wenn sie keine Präferenz angeben, wird ihnen automatisch der für sie günstigste Tarif gewährt. Die Verbraucher haben also die Möglichkeit, den Eurotarif nicht zu nutzen, wenn sie bereits von einem günstigen Preisangebot ihres Betreibers Gebrauch machen. Das ist eine sehr gute Sache. Diese pragmatische Lösung ermöglicht es, dass auf Verbraucher, die von niedrigeren Auslandsroamingpreisen profitieren, nicht automatisch der Eurotarif angewendet wird.

Ich hoffe daher, dass diese neue Verordnung, die insofern befristet ist, als sie drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten auslaufen soll, eine Regulierung des Mobilfunkmarktes ermöglicht, bei der die Verbraucher natürlich respektiert werden müssen, indem ihre Interessen gefördert und besser geschützt werden, aber ohne dass dadurch Wettbewerb und Innovation in dieser Branche behindert werden.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE). – Deşi Comisia pentru industrie, cercetare şi energie a aprobat iniţial un plafon tarifar mai scăzut pentru apelurile de roaming, soluţia agreată, care prevede reducerea în trei ani a tarifelor pentru apelurile efectuate de la 49 de euro cenţi la 43 şi pentru apelurile primite de la 24 de euro cenţi la 19, va reduce cu peste 60% facturile celor aproape 150 de milioane de utilizatori de roaming şi reprezintă un progres important. Reducerea tarifelor pentru roaming va determina şi creşterea gradului de utilizare serviciilor, mai ales în rândul celor 63% dintre europeni care, din cauza preţului excesiv, îşi limitau telefoanele când călătoreau în străinătate. Pentru aceasta, însă, în special în primele luni de aplicare a regulamentului, va fi esenţială informarea utilizatorilor. Solicităm Comisiei Europene ca, împreună cu autorităţile naţionale de reglementare, să informeze utilizatorii şi, mai ales, să supravegheze piaţa, astfel încât prevederile noului regulament să fie respectate iar cetăţenii europeni să se bucure de noile tarife, indiferent dacă sunt turişti sau oameni de afaceri. Felicit raportorii şi mai ales pe doamna Comisar pentru elaborarea acestui regulament.

 
  
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  Jerzy Buzek (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Ich beglückwünsche Frau Kommissarin Reding und den Berichterstatter, Herrn Rübig, und danke dem Rat für seine wohlwollende Haltung zu dem Vorschlag, die Roaminggebühren zu senken.

Wir erleben hier etwas ganz Außergewöhnliches. Zum ersten Mal verabschieden wir eine Verordnung, die in diesem Ausmaß den Wettbewerb ankurbelt, den freien Markt fördert und zur Umsetzung der Lissabon-Strategie in der Europäischen Union beiträgt. Kleine und mittlere Unternehmen, Studenten, Touristen und Millionen europäischer Arbeitnehmer im Ausland werden davon profitieren. Diese Verordnung wird, wie ich meine, nicht nur den Verbrauchern, sondern auch dem Markt von Nutzen sein.

In den Aussprachen haben wir Argumente gegen diese Verordnung gehört, dass nämlich ein freier Markt keine Regulierung brauche. Das ist tatsächlich so, doch gibt es eine Ausnahme – wenn nämlich der Wettbewerb und die Interessen der Verbraucher vor den Monopolen geschützt werden müssen. Das ist hier der Fall. Die Europäische Kommission hat sich so verhalten, wie alle Verbraucherschutzorganisationen und Einrichtungen zum Schutz des Wettbewerbs in jedem europäischen Land es tun würden.

Wir müssen nun abwarten, wie diese Verordnung funktioniert. Ich hoffe, dies wird nicht die Ausnahme, sondern ein Präzedenzfall sein und wir werden noch viele andere Fragen zum Nutzen des Marktes, des Wettbewerbs und der Verbraucher auf ähnliche Weise regeln können.

Vor uns steht die gewaltige Aufgabe, einen Energiemarkt zu errichten. Dabei haben wir es mit einigen nationalen Großkonzernen zu tun, auf die wir stolz sein mögen, die aber in den Markt eingebunden werden müssen.

Die Lissabon-Strategie war zunächst, als wir den nationalen Regierungen die Entscheidung überließen, kein Erfolg. Das änderte sich, als die Europäische Kommission die Sache in die Hand nahm. Die Ergebnisse sind für alle sichtbar, und dazu möchte ich der Frau Kommissarin und Herrn Barroso beglückwünschen.

 
  
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  Dorette Corbey (PSE). – (NL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich unserem Verhandlungsteam danken. Gemeinsam haben wir ein ausgewogenes Ergebnis erzielt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Eingriff in Marktpreismechanismen stellt einen ungewöhnlichen Schritt dar, der bedauerlicherweise jedoch erforderlich war. Für Urlauber, die im Ausland ihr Handy benutzen wollen, bestand zuviel Unklarheit. Die unvertretbar hohen Kosten für das Telefonieren und die hohen Kosten für den Empfang von Anrufen haben für unangenehme Überraschungen gesorgt, wenn einen Monat später die Rechnung ins Haus flatterte.

Wir führen jetzt Höchstpreise ein, auch wenn diese meines Erachtens noch stets im oberen Bereich liegen. Wichtiger ist jedoch, dass wir von den Telefonanbietern mehr Transparenz eingefordert haben. Bei Gesprächen aus dem Ausland muss klar sein, was diese genau kosten. Bei transparenten Preisen normalisiert sich auch der Wettbewerb, so dass Höchstpreise überflüssig werden. Wenn überall Gleichheit besteht, bieten Telefongesellschaften in Kürze Entgelte an, die unter dem Höchstbetrag liegen.

Enttäuschung herrscht noch im Hinblick auf das Datum des Inkrafttretens. Es würde den Telefongesellschaften zur Ehre gereichen, wenn sie selbst die Initiative ergriffen und noch vor den Sommerferien, d. h. vor dem 1. Juli, günstigere Tarife anböten. Urlauber haben schon zu lange als Milchkuh herhalten müssen.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Sehr geehrte Damen und Herren! Der siebenjährige Krieg zwischen dem Parlament und den europäischen Telefonnetzbetreibern ist beendet. Als Abgeordnete dieses Parlaments konnten wir nicht länger zuschauen, wie die Preise auf ein Fünffaches der Kosten anstiegen und damit die Kommunikation im Binnenmarkt bremsten. Wir konnten uns nicht länger zurücklehnen und den enormen Diskrepanzen zwischen Nord- und Südeuropa bei den Kosten für internationale Telefongespräche zuschauen und nur den Mangel an Transparenz kritisieren. Es ist den Netzbetreibern nicht gelungen, uns die Notwendigkeit für ihre völlig überteuerten Preise nachzuweisen. Und auch die nationalen Regulierungsbehörden bestätigten, dass sie keinerlei Einfluss haben, wenn es um grenzüberschreitende Anrufe geht.

Wir müssen daher heute auf EU-Ebene aktiv werden. Wenn der Markt versagt, ist Regulierung die nötige Antwort. Die Verordnung ist auf einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt, bis dahin wird sich der Markt weiter entwickelt haben. Der Tarif von 49,24 EUR entspricht dem durchschnittlichen Preis, der von den drei größten Netzbetreibern berechnet wird, und wir geben den Verbrauchern die Möglichkeit, andere Tarife zu wählen, die eventuell auf dem Markt angeboten werden. Wir räumen den Kunden auch das Recht ein, zwischen den Betreibern frei hin und her zu wechseln. Am wichtigsten ist natürlich die Verpflichtung, den Verbrauchern Preisinformationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Gerade gestern erst begannen die Betreiber mit der Verteilung ihrer Broschüren und letztlich der Veröffentlichung ihrer Preise. Regulierungsgegner argumentieren damit, es gebe keinen Grund, in den Markt einzugreifen, weil bereits Pakete mit niedrigeren Roaming-Tarifen erhältlich sind. Ich denke jedoch, dass diese Angebote erst erschienen, nachdem die Kommission die Verordnung veröffentlicht hatte. Das heißt, die Dinge gerieten erst unter der Androhung einer Verordnung in Bewegung und gewiss nicht als Ergebnis von Marktmechanismen.

Man mag fragen, ob es überhaupt Bedarf an einer Regulierung für den Endkundenpreis von Voice-Diensten gab. Ich denke, es gab diesen Bedarf, da der Verbraucher vom Endpreis gelenkt wird, und allein die Entscheidung des Verbrauchers beeinflusst den Markt. Wir werden ein Auge darauf haben, wie sich die Dinge bei Datendiensten entwickeln, die nicht von dieser Verordnung erfasst werden. Ich möchte an die Sozialisten appellieren, die Annahme dieser Verordnung des Rates nicht zu blockieren, da sie dann bis zum Sommer in Kraft treten kann. Ich hoffe, die liberale Außenministerin hält dem Druck der Lobbyisten stand. Im Namen des tschechischen Volkes danke ich dem Verhandlungsteam, Herrn Rübig, Frau Niebler und anderen Mitgliedern der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischer Demokraten, und der Kommission für die Arbeit, die sie im Interesse der EU-Bürger erfolgreich abgeschlossen haben.

 
  
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  Dariusz Rosati (PSE). – (PL) Herr Präsident! Die Verordnung über die Kontrolle der Roaminggebühren in der Europäischen Union ist ein wichtiger Schritt nach vorn, wenn es um die Ausschaltung monopolistischer Praktiken und darum geht, den europäischen Bürgern die Nutzung des Mobilfunks zu erleichtern.

Dank des erzielten Kompromisses können die Roaminggebühren innerhalb von drei Jahren um mehr als zwei Drittel gesenkt werden. Leider haben wir keine Unterstützung für eine noch weiter gehende Verringerung der Roamingtarife erhalten. Die SMS- und MMS-Entgelte wurden nicht gesenkt. Die erzielte Übereinkunft ist dennoch ein großer Erfolg für Kommission und Parlament.

Ich möchte der Frau Kommissarin und unserem Berichterstatter für ihre Arbeit danken.

Der breite Zugang zu preiswerten Mobiltelefondiensten ist vor allem für Bürger, die innerhalb Europas reisen, eine gute Nachricht. Das gilt ebenso für die Regierungen der Mitgliedstaaten, denn zahlreiche Untersuchungen haben gezeigt, dass gut ausgebaute Mobiltelefondienste die Produktivität steigern, das Wirtschaftswachstum ankurbeln und die Lebensqualität verbessern. Mit Entscheidungen wie diesen gewinnen wir das Vertrauen unserer Bürger.

Ich wünsche diesem Hohen Haus in Zukunft noch mehr derartige Entscheidungen.

 
  
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  Lambert van Nistelrooij (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Gestatten Sie mir, nachdem ich soeben meine Zustimmung geäußert habe, vier Anmerkungen zu machen.

Erstens: Unternehmen und Bürger werden durch die Verordnung vier bis fünf Milliarden sparen, ohne den Wettbewerb zu gefährden.

Zweitens: Kleine Betreiber wie KPN in den Niederlanden werden nicht vom Markt verdrängt, weil auch die Einkaufspreise vernünftig reguliert werden.

Drittens wurde für die Grenzregionen ein, gelinde gesagt, beachtliches Ergebnis erreicht. Gegenwärtig wird man sofort aus dem Netz genommen, weshalb in den betreffenden Regionen Verhältnisse wie im Wilden Westen herrschen. Fortan muss der Kommission jedes Jahr zur Lage in jedem Mitgliedstaat Bericht erstattet werden. Diese Situation ist unbefriedigend, aber lösbar. Dazu muss das Parlament die Dinge beobachten.

Abschließend meine letzte Anmerkung: Wir reden im Parlament häufig über eine bessere Gesetzgebung. Dies ist ein hervorragendes Beispiel dafür, denn die Regelung endet, sobald die Sozialpartner, die Betreiber, ihrer Verantwortung nachkommen.

Auf diese Weise entsteht ein stabiles Gleichgewicht zwischen erkennbarer Politik des Parlaments und der Eigenverantwortung der Menschen. Ich möchte deshalb Frau Kommissarin Reding und dem Berichterstatter Paul Rübig meine Anerkennung für eine sichtbare Politik mit konkreten Ergebnissen zollen.

 
  
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  Mia De Vits (PSE). – (NL) Herr Präsident! Auch ich möchte auf zwei grundlegende Punkte in dieser Sache eingehen: zu hohe Tarife und fehlende Transparenz. Nach meinem Dafürhalten ist die Übereinkunft solide und ausgewogen, und wenngleich sie nicht das von uns erhoffte Resultat darstellen mag, markiert sie doch einen wichtigen Schritt nach vorn.

Ich bedauere allerdings, dass mein Änderungsantrag im Hinblick auf noch mehr Transparenz, der im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie angenommen wurde, im Trilog verworfen wurde. Er beinhaltete, Frau Kommissarin, die Erstellung eines Tarifsimulators durch den Staat, mit Hilfe dessen die Verbraucher in der Lage wären, die Entgelte der verschiedenen Betreiber zu vergleichen. Das ist gegenwärtig nämlich eine sehr komplexe Angelegenheit, die mit vielen Unklarheiten für die Konsumenten verbunden ist und vielleicht eine zweite Medaille für den Verbraucherschutz gewesen wäre.

Dennoch unterstütze ich die jetzt erreichte Einigung und hoffe, die Tarife sinken künftig aufgrund des Wettbewerbs zwischen den Betreibern noch weiter. Nach meinem Dafürhalten haben wir mit dieser Sache bewiesen, dass wir als Europäisches Parlament für den Mann auf der Straße etwas verändern können.

 
  
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  Werner Langen (PPE-DE). – Herr Präsident! Die Kollegin Roithová hat gesagt, es gehe ein siebenjähriger Krieg zu Ende. Von diesen sieben Jahren hat sich die Kommission fünf Jahre lang in die Büsche geschlagen. Wir vom Parlament haben gefordert, dass endlich etwas geschieht. Ich bin dem Rat ausgesprochen dankbar dafür, dass er dem Entwurf der Kommission die bürokratischen Zähne gezogen hat. Denn die durchgehende Regulierung – 130 % der Großkundentarife – wäre ein bürokratischer Aufwand ungeheuren Ausmaßes und mit dem Ziel der besseren Rechtsetzung nicht vereinbar gewesen.

In den Zielen sind wir uns einig. Ich muss einräumen, dass es auch im Parlament Versuche gibt, die Endpreise zu regulieren. Ich bin dankbar, dass der Europatarif eine Höhe hat, unter der sich der Wettbewerb entwickeln kann. Ich bin mir relativ sicher, dass dieser Wettbewerb durch die Beschränkung der Verordnung auf drei Jahre relativ schnell einsetzen wird. Wir werden erleben, dass die Roaming-Tarife unter dieser Höchstgrenze bleiben, weil wir gleichzeitig das Ziel erreicht haben, mehr Transparenz zu schaffen und den mündigen Verbraucher zu stärken. Ich bin davon überzeugt, dass es nicht unsere Aufgabe sein kann, Endpreise zu regulieren. Eine solche durchgehende Endpreisregulierung wurde hier gerade noch abgewehrt.

Wir haben vor Jahren eine andere Methode gewählt – der Kollege Goebbels war dabei –, und zwar beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Wir haben ihn so geregelt, dass wir Binnenmarktpreise festgelegt haben. Für Überweisungen innerhalb eines Mitgliedstaats und grenzüberschreitend die gleichen Preise zu fordern, das ist ein ordnungspolitisch sauberer Ansatz. Dieser hier liegt an der Grenze des Erträglichen. Ich werde trotzdem zustimmen und möchte mich ausdrücklich bei den Verhandlungsführern des Parlaments, bei der Ausschussvorsitzenden, beim Rat und letztlich auch bei der Kommission dafür bedanken, dass am Ende der Verhandlungen doch noch bereit war, auf diesen Kompromiss einzuschwenken.

 
  
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  Edit Herczog (PSE). – (HU) Jacques Delors äußerte einmal, es wäre schwierig, den Binnenmarkt zu mögen. Jetzt haben die Kommissarin, der Berichterstatter, Herr Rübig, und das Parlament gezeigt, dass dies sehr wohl möglich ist. Die EU steht nicht nur für die Aufhebung von Zöllen, sondern auch für die Freizügigkeit von Waren im Binnenmarkt. Die heute verabschiedeten Rechtsvorschriften stellen eine Stärkung der europäischen Idee dar.

Vorläufigen Berechnungen zufolge bleiben durch Roaming-Gebühren etwa 800 Millionen Forint in den Taschen der Verbraucher. Ich bin davon überzeugt, dass eine umfangreichere Nutzung von Telefondienstleistungen den Ertragsverlust erfolgreich ausgleichen wird und kein Arbeitnehmer Nachteile erfährt.

Ich möchte dem Berichterstatter und der Kommissarin für die Berücksichtigung der Belange von Blinden und Sehschwachen danken, denen Informationen über Gebühren mittels Sprachnachrichten statt SMS übermittelt werden. Ich wünsche allen Europäerinnen und Europäern viel Spaß beim Telefonieren im Ausland und einen erholsamen Urlaub. Genießen wir den Erfolg des heutigen Tages!

 
  
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  Der Präsident. Ich möchte die Gelegenheit ergreifen, um meinen ehemaligen Kollegen, Herrn Wuermeling, herzlich willkommen zu heißen, und erteile ihm das Wort als Vertreter des Rates und Staatssekretär.

 
  
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  Joachim Wuermeling, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die mich hier so freundlich begrüßt haben. Ich weiß aus meinen alten Zeiten, dass das Parlament einem strengen Zeitplan folgt. Ich würde dennoch gerne auf einen oder zwei Punkte kurz eingehen, die in der Diskussion hier eine Rolle gespielt haben – auch als Zeichen der Dialogkultur, die die deutsche Präsidentschaft pflegen will.

Der Eingriff in den Markt ist von vielen Kolleginnen und Kollegen hier kritisiert worden, so z. B. von Herrn Alvaro, von Herrn Reul, von Herrn Farage, aber ich möchte doch noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir uns alle darin einig sind, dass der Markt Regeln braucht. Und der Wettbewerb muss fair sein. Das ist im Bereich des Roamings eben einfach nicht der Fall gewesen, weil der Verbraucher keine Wahl hatte zwischen verschiedenen Angeboten. Deswegen war der Wettbewerb nicht fair und deswegen war es notwendig, zu handeln. Der Binnenmarkt ist für die Bürgerinnen und Bürger nur dann glaubwürdig, wenn die Europäische Union auch dafür sorgt, dass sie in diesem Binnenmarkt nicht übervorteilt werden.

Es wurde teilweise der Eindruck erweckt, als seien diejenigen, die für geringe Höchstpreise sind, auf der Seite der Verbraucher, während diejenigen, die für höhere Höchstpreise sind, für die Unternehmen eintreten. Auch im Rat gab es viele Stimmen dafür, die Preise etwas höher anzusetzen. Nur, so einfach ist das eben nicht, denn am besten ist dem Verbraucher natürlich mit einem dynamischen und harten Wettbewerb gedient.

Ich möchte uns alle daran erinnern, dass die Erfolgsgeschichte des Binnenmarktes und aller Liberalisierungen auf diesem Wettbewerb beruht. Es ist entscheidend, dass die Tarifvielfalt erhalten bleibt, dass es Innovationen auch im Bereich des Roaming gibt. Darauf haben viele Mitgliedstaaten im Ministerrat großen Wert gelegt. Es wäre uns nicht damit gedient, wenn die Roamingpreise regelrecht zementiert worden wären. Dann hätte es nämlich keinen Spielraum mehr für Flatrates, für Stundenverträge oder für Bonussysteme gegeben. Wir wollen aber die Gestaltungsmöglichkeiten für den Verbraucher, aber auch für die Industrie erhalten. Der Verbraucher soll weiterhin eine Wahl haben, und das wird mit diesem Kompromiss erreicht.

Es wurde vielfach über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung gesprochen. Ich kann Ihnen versichern, dass die deutsche Präsidentschaft das größte Interesse daran hat, dass die Verordnung so bald wie möglich in Kraft tritt. Aber es ist schlicht und einfach so, dass nach der heutigen Abstimmung bis zu einer Veröffentlichung im Amtsblatt eine Reihe formaler Schritte zu absolvieren ist. Zunächst muss Ihr Beschluss an den Rat übermittelt und anschließend eine politische Einigung im Rat herbeigeführt werden – das geschieht am 7. Juni –, dann müssen die verschiedenen Sprachfassungen erstellt werden – das geschieht in der zweiten Juni-Woche –, die Sprachjuristen aus allen Institutionen müssen den Text gegenlesen – das geschieht in der dritten Juni-Woche –, dann müssen der Ausschuss der ständigen Vertreter und der Ministerrat formal beschließen, sodass bei größter Anstrengung am 29. Juni eine Veröffentlichung möglich ist.

Ich kann Ihnen zusagen, dass in allen Gremien, die noch befasst werden, dieses Dossier Priorität hat. Alle Fristen werden verkürzt, auf Sitzungen wird praktisch komplett verzichtet, vieles geschieht im schriftlichen Verfahren. Ein korrektes Verfahren lässt sich nur in diesem Zeitrahmen sicherstellen. Das sollten alle in Betracht ziehen, die auch rechtliche Risiken bei der Veröffentlichung dieser Verordnung vermeiden wollen.

Ohne alle Einzelheiten geprüft zu haben: Wir haben mit der schnellen Verabschiedung dieser Richtlinie einen Europarekord gebrochen. Ich habe noch nie einen Europameister gehört, der sich darüber geärgert hat, dass er zwei Zehntel Sekunden zu langsam gelaufen ist. Das sollten auch wir nicht tun. Freuen wir uns an unserem gemeinsamen Erfolg!

 
  
  

VORSITZ: LUISA MORGANTINI
Vizepräsidentin

 
  
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  Viviane Reding, Mitglied der Kommission. – (EN) Frau Präsidentin! Dies ist ein guter Tag für das Parlament, denn es wurde ein guter Konsens erreicht, mit dem ein Marktversagen beseitigt und der Schutz der Verbraucher gewährleistet werden kann. Gestatten Sie mir, kurz auf die Fragen einzugehen, die im Verlauf der Aussprache aufgeworfen wurden.

Als Erstes möchte ich klarstellen, dass wir keine Preise festlegen. Wir setzen Obergrenzen, die dem Wettbewerb genügend Spielraum für attraktive Preispakete lassen. Ich möchte außerdem unterstreichen, dass sich der heute erzielte Konsens weitgehend am ursprünglichen Vorschlag der Kommission orientiert, den Kunden aber mehr Flexibilität bietet, damit sie gegebenenfalls andere Pakete wählen können. Dies wird von der Kommission begrüßt.

Von einigen wurde Kritik an der Preisregulierung auf Endkundenebene geäußert. Es trifft zu, dass dies ein außergewöhnlicher Umstand ist, der im Falle eines Marktversagens berücksichtigt werden muss. In diesem Fall liegt ein Marktversagen auf europäischer Ebene vor. Häufig haben wir es mit einem Marktversagen auf nationaler Ebene zu tun, das die Regulierungsbehörden zu einer Regulierung der Preise auf Endkundenebene veranlasst. Was wir jetzt auf europäischer Ebene tun, geschieht auf nationaler Ebene also regelmäßig.

Unter anderem wurde auch die Frage gestellt, weshalb die Kommission nicht gegen Kartelle vorgeht. Die Kommission ist hier keineswegs untätig. Meine Kollegin, Frau Kroes, hat auf der Grundlage der Wettbewerbsregeln eine Überprüfung der Kartelle durchgeführt. Was das Roaming betrifft, ist eine Vorabregulierung wesentlich wirksamer. Dass damit etwas erreicht werden kann, hat die Tatsache gezeigt, dass innerhalb von nur 10 Monaten ein Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt werden konnte.

Viele Kollegen haben auch das Thema einer Regulierung des Roaming für Datenkommunikationsdienste angesprochen. Ich kann dem Parlament zusichern, dass die Preise für Datenkommunikationsdienste in den kommenden 18 Monaten von den nationalen Regulierungsbehörden beobachtet werden. Diese werden der Kommission Bericht erstatten. Ich hoffe, die heutige Entscheidung wird die Betreiber wachrütteln und auch im Bereich der Datenkommunikation zu entsprechenden Maßnahmen veranlassen, und ich hoffe, dass sie diese Preise senken werden, damit hier kein Eingreifen von unserer Seite notwendig sein wird.

Herr Präsident! Einige Bemerkungen auf Deutsch. Ich freue mich für Werner Langen, dass er seinen Widerstand aufgibt und endlich auf einen Kompromiss zugeht. Das war schwierig für Werner, aber ich glaube, er hat es fertig gebracht.

Ich möchte auch meinem Freund Joachim Wuermeling sagen, dass ich nun den Rat wirklich bitte, Tempo zu machen und die Reglementierung so schnell wie möglich, – und das heißt nicht erst Ende Juni, sondern schon viel eher –im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Meine Damen und Herren! Dies ist ein großer Tag für das Parlament, das über die üblichen politischen Grenzen hinweg geeint ist, um die Interessen der Bürger zu schützen. Das ist sehr zu begrüßen, und als ehemaliges MEP freue ich mich darüber sehr.

Es ist auch ein großer Tag für die EU-Organe, die zeigen, dass sie rasch, effizient und geeint im Interesse der Allgemeinheit handeln können. Es ist ein großer Tag für die Europäer, die sehen können, dass das Europa der Bürger und das Europa der konkreten Vorhaben funktioniert. Schließlich ist es natürlich ein großer Tag für die Verbraucher, seien sie Touristen oder Geschäftsreisende: Sie haben gesehen, wie ihre EU-Organe das Versagen des Roamingmarktes mit Hilfe von begrenzten Eurotarifen und Preistransparenz korrigiert haben. Sie werden die Auswirkungen dieser Maßnahmen spüren können, weil ihre Telefonrechnungen deutlich niedriger ausfallen werden. Mit der heutigen Entscheidung ist eines der letzten Hindernisse Europas abgeschafft worden: das der überhöhten Preise, das die Bürger abstraft, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben.

Gestatten Sie, dass ich mit einem Aufruf an die Telefonbetreiber schließe: Ich möchte sie bitten, nicht mehr länger zu warten und in einen echten Wettbewerb einzutreten, um ihren Kunden den besten Roamingtarif anzubieten, der unter der Höchstgrenze liegt, über die das Parlament heute befinden wird.

(Beifall)

 
  
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  Robert Goebbels (PSE). – Frau Präsidentin! Erlauben Sie mir eine kurze Bemerkung an den Rat. Ich möchte mich bei der deutschen Ratspräsidentschaft bedanken, dass sie jede Anstrengung unternehmen wird, um diese Verordnung so schnell wie möglich ins Amtsblatt zu bringen. Aber Herr Kollege Wuermeling, den Europarekord werden Sie wahrscheinlich nicht brechen! Der wird von den Landwirtschaftministern gehalten, die es schon mehrfach fertig gebracht haben, eine europäische Verordnung binnen einer Woche ins Amtsblatt zu bekommen.

 
  
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  Die Präsidentin. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (NI), schriftlich. – (IT) Ich freue mich festzustellen, dass sich im Falle des Berichts über das Roaming die überwiegende Mehrheit der Mitglieder dieses Parlaments in die Lage der Bürger und Verbraucher versetzt haben und nicht, wie bei vielen anderen Gelegenheiten, in die von Verteidigern der Interessen dieses oder jenes Industriesektors. Dieses Parlament hat sich wirklich verbündet, um neben einem System niedrigerer Tarife und Transparenz auch die Anwendung der Verordnung schon ab Anfang Sommer zu fordern, damit die Nutzer bereits in der Urlaubszeit davon profitieren können. Ich möchte der Frau Kommissarin Reding, der diese Verordnung sehr am Herzen lag, für ihre Bemühungen danken, aber auch den Berichterstattern, denen es gelungen ist, bessere Tarife als die vom Rat vorgeschlagenen durchzusetzen. Nun bedarf es einer letzten Anstrengung: vonseiten des Rates, um den Text rasch anzunehmen und die Bürgernähe der EU zu demonstrieren, und vonseiten aller Institutionen, um größtmögliche Transparenz und Information zu gewährleisten, damit sich alle Bürger ihrer Rechte bewusst werden und ihnen dieser Erfolg maximal zugute kommen kann. Wir haben bewiesen, dass es mit dem richtigen Willen und der Zusammenarbeit möglich ist, sogar den großen Wirtschaftsmonopolen die Stirn zu bieten, zum Vorteil aller. Ich hoffe, dass nach diesem Kampf noch andere von demselben Erfolg gekrönt sein mögen.

 
  
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  András Gyürk (PPE-DE), schriftlich. – (HU) Hintergrund der vorliegenden Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft ist die Tatsache, dass Roaming-Gebühren trotz zunehmenden Wettbewerbs und der Liberalisierung der Märkte in der jüngeren Vergangenheit unverhältnismäßig hoch waren. Eine Intervention war nötig, weil der Markt die an ihn gestellten Erwartungen nicht erfüllt hat und Verzerrungen zutage traten.

Genau aus diesem Grund ist es mir ein Anliegen, auf einen Punkt der Verordnung aufmerksam zu machen, der auf die Vermeidung möglicher ähnlicher Verzerrungen in Datenkommunikationsmärkten zielt. Dazu sieht die Verordnung vor, dass die Europäische Kommission den Markt nicht nur im Hinblick auf Sprachkommunikation, sondern auch im Bereich der Datenkommunikation (SMS, MMS, Internet) überwacht und evaluiert und die Verordnung gegebenenfalls auf diesen Bereich ausweitet.

Der internationale Markt für Datenübertragung spielt eine zunehmend wichtige Rolle aufgrund des schnellen technologischen Fortschritts. Die internetbasierte Sprachübertragung (VoIP) revolutioniert die Telefonie und öffnet die Tür zu billigeren Telefongesprächen. Die Verbreitung von 3G-Netzen und anderen damit verbundenen Technologien wirkt sich massiv auf den Markt für Mobilfunkdienste aus.

Eine aufmerksamere Beobachtung von Marktprozessen ist darum im Interesse der Verbraucher und des Wettbewerbs gerechtfertigt. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit angemessener Eingriffe, wenn erstere nicht zufrieden stellend funktionieren. Eine Situation, in der Bürger und Unternehmen Gebühren zahlen, die weit über den Beträgen liegen, die für den Ausgleich des erforderlichen technischen Aufwands gerechtfertigt sind, hat äußerst negative Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit und die effiziente Funktionsweise des Binnenmarktes.

 
  
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  Gábor Harangozó (PSE), schriftlich.(EN) Die Debatte über die Regulierung des Roaming im öffentlichen Netzbetrieb in Europa muss im allgemeinen Kontext fehlender Informationen und genauer Daten über das Geschäftsvolumen und die Gewinne betrachtet werden, um die es geht. Eine klare Bewertung und eine sorgfältige Beobachtung der Situation sind daher erforderlich, wenn wir eine ausgewogene Regulierung der Roamingaktivitäten erreichen wollen, einen ausgewogenen Ansatz, der die Interessen der Verbraucher und der Telekommunikationsindustrie gleichermaßen berücksichtigt.

Trotz des offensichtlichen Mangels an Transparenz in diesem Marktsegment ist klar erkennbar, dass Wettbewerbsverzerrungen und überhöhte Preise die Entwicklung eines stabilen, wettbewerbsfähigen Binnenmarkts in diesem Sektor behindert haben. Aus diesem Grund unterstützen wir die wesentlichen Aspekte des Kommissionsvorschlags und die Verbesserungen ausdrücklich, die im Bericht von Herrn Rübig vorgeschlagen werden. Wir können nicht zulassen, dass die europäischen Bürger weiterhin unangemessen hohe Preise bezahlen. Es ist daher unsere Aufgabe, für die Entwicklung eines gerechten, dynamischen und weltweit wettbewerbsfähigen Binnenmarkts im Roamingsektor zu sorgen, indem wir sicherstellen, dass die Verbraucher präzise Informationen erhalten, die ihnen einen echten Vergleich bei der Wahl eines Betreibers ermöglichen. Neben einer besseren Information der Verbraucher und einer strengeren Überwachung des Sektors müssen wir eine erhebliche Senkung der Roamingpreise erreichen.

 
  
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  Monica Maria Iacob-Ridzi (PPE-DE), în scris. – Regulamentul european privind tarifele de roaming este unul oportun pentru cetăţenii români pe care-i reprezint în acest for.

Motivul principal este cel al corectării unui nivel nejustificat al preţurilor. Conform statisticii Comisiei Europene, preţurile la telefonia mobilă din România pentru o convorbire medie de 4 minute pe teritoriul Uniunii Europene variază între 3,12 euro şi 9,52 euro.

Pe de altă parte, piaţa românească este una matură, înregistrând una dintre cele mai ridicate rate de creştere din ultimii ani. Sectorul comunicaţiilor a contribuit cu un procent de 9% din PIB încă din 2005. Doi dintre cei mai mari operatori din lume au intrat pe piaţa românească de ani buni, ceea ce arată stabilitatea şi maturitatea pieţei. De aceea ne bucurăm că demersurile de excludere a României şi Bulgariei de la aplicarea acestei reglementări au fost respinse prin votul dumneavoastră din comisii. Nu putem pe de o parte să deschidem pieţele, iar pe de alta să limităm accesul consumatorilor români la piaţa comună.

Uniunea Europeană confirmă încrederea românilor. În primul an de la aderare, aceştia sunt în poziţia de a beneficia de un avantaj concret al apartenenţei la Uniune. Libertatea de circulaţie am câştigat-o cu greu, libertatea de a comunica fără bariere suplimentare trebuie să fie şi ea asigurată.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE), schriftlich. – (FI) Eine der entscheidenden Fragen in der legislativen Tätigkeit der EU sollte sein, welche Dinge überhaupt reguliert werden müssen und durch welche Art von Regelungen man dem gesetzten Ziel am besten gerecht wird. Einerseits müssen wir die Fehler im System ansprechen und sicherstellen, dass Regelungen detailliert genug sind, um das Ziel zu erreichen. Andererseits müssen Regelungen ausreichend flexibel sein, damit sie den Wettbewerb und die Innovation anregen und die Entwicklung nicht durch kleinliche Details lähmen.

Der zu dem Verordnungsvorschlag zur Senkung der Roaming-Gebühren erzielte Kompromiss ist meines Erachtens ein ausgezeichnetes Beispiel für eine gelungene EU-Rechtsetzung.

Vor allem korrigiert er einen Fehler. Die Telekommunikationsanbieter haben die Gebühren für Auslandsgespräche über Jahre hinweg auf einem unverhältnismäßig hohen Niveau gehalten, und sie haben sich in ihrer Preispolitik nicht dem gesunden Wettbewerb gestellt. Trotz Aufforderung durch die Kommission sind die Gebühren kaum gefallen. Da in diesem Fall der Markt nicht imstande war, seine eigenen Fehler zu korrigieren, musste dies mit Hilfe von EU-Rechtsvorschriften erfolgen.

Das ist ein konkretes Beispiel für einen Nutzen, den die EU für den Verbraucher gebracht hat und an den man sich erinnern sollte, wenn Leute sich demnächst wieder einmal über die EU aufregen. Wir müssen eingreifen, wenn der Markt nicht funktioniert und Anbieter überzogene Gebühren verlangen, indem sie Mittel und Methoden anwenden, die unmittelbar und umfassend dazu führen, dass Menschen im Ausland weniger telefonieren.

Zweitens lenkt die Verordnung diesen Markt ausdrücklich in eine gesündere Richtung: Sie erstickt ihn nicht, sondern regt zukünftig den Wettbewerb an. Die in der Verordnung enthaltenen Preisobergrenzen für Telefonate sind nicht so weit abgesenkt worden, dass kein Raum für Wettbewerb mehr bliebe. Niedrige Preisobergrenzen werden auch den Wettbewerb in anderen Geschäftsbereichen anregen. Die Verordnung hat außerdem eine weit reichende Auswirkung: Wenn die Gebühren nach unten gedrückt werden, dann wäre es dumm, sie bei Auslaufen der Verordnung wieder anzuheben.

Trotz der gedeckelten Preise werden die Anbieter dennoch eine Gewinnspanne haben, was eine Fortführung der Produktentwicklung und der Innovation möglich macht.

 
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