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Verfahren : 2006/2240(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0068/2007

Aussprachen :

PV 23/05/2007 - 4
CRE 23/05/2007 - 4

Abstimmungen :

PV 23/05/2007 - 5.11
CRE 23/05/2007 - 5.11
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0206

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 23. Mai 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

6. Stimmerklärungen
PV
  

– Bericht Mauro (A6-0169/2007)

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich unterstütze den Bericht von Herrn Mauro. Was ich aber im Kommissionsdokument und im Bericht vermisse, ist, dass die Gemeinschaftszuschüsse an Maßnahmen zum Schutz vor Bahnlärm und Straßenverkehrslärm gebunden werden. Bei all den Ausbaumaßnahmen, die notwendig sind, ist auch auf die betroffenen Anrainer Rücksicht zu nehmen, und zwar aus gesundheitlichen Gründen und aus Gründen der Akzeptanz.

Ich fordere daher in diesem Zusammenhang, die Regelungen zum Lärmschutz bei Schienenfahrzeugen möglichst bald auf niedrigere Maximalwerte abzuändern und Maßnahmen zum Lärmschutz ebenso zu fördern wie den Ausbau von transeuropäischen Netzen.

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS). – Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht Mauro gestimmt, weil das Verkehrsaufkommen in Europa in gewaltigem Maße wächst und überfüllte Straßen und Dauerstaus Vorboten eines drohenden Verkehrskollapses sind. Obgleich wir schon vor vielen Jahren Projekte im Rahmen der Transeuropäischen Verkehrsnetze festgelegt haben, hinken wir bei deren Umsetzung gewaltig nach. So gleicht etwa die Magistrale für Europa noch immer einem Flickwerk.

Wir müssen also Sorge dafür tragen, dass der Zugverkehr an Attraktivität gewinnt, und das gilt meines Erachtens nicht nur im transnationalen Kontext, sondern auch verstärkt für den Nahverkehr.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Vorschlag für eine Verordnung über die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze in den Bereichen Verkehr und Energie bleibt trotz der Aufstockung der derzeit gültigen Kofinanzierung der Gemeinschaft weit hinter dem zurück, was im ursprünglichen Vorschlag sowohl für die Energie- als auch für die Transportnetze vorgesehen war. Das ist die Folge der misslichen Einigung über die Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013.

Es stellt sich jedoch eine Grundsatzfrage. Die transeuropäischen Netze werden mit Mitteln der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, d. h. einer ganz offensichtlich öffentlichen Finanzierung, mit dem Ziel umgesetzt, den Binnenmarkt zu vollenden. So heißt es in Ziffer 1 des Gemeinsamen Standpunkts des Rates dass „leistungsstarke, integrierte Energie- und Verkehrsnetze die Grundpfeiler des europäischen Binnenmarkts sind und die Herstellung fehlender Verbindungen die Effektivität und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen“. Mit anderen Worten, steht die Vollendung des Binnenmarktes steht im Mittelpunkt dieser Projekte, mit der die Öffnung der Märkte und die Abtretung der Schlüsselbereiche der Wirtschaft eines Landes an Privatinteressen einhergehen, selbstverständlich erst, nachdem die staatlichen Investitionen getätigt worden sind.

Da es sich um für die Entwicklung eines jeden Landes wichtige strategische Bereiche handelt, treten wir dafür ein, sie in der öffentlichen Hand zu belassen, und lehnen ihre Privatisierung ab.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Herr Präsident! Meine Fraktion hätte die Berücksichtigung unserer Änderungsanträge in diesem Bericht begrüßt, weil damit die Befugnisse des Parlaments bei der Bewilligung künftiger Haushaltsmittel für transeuropäische Netze in den Bereichen Verkehr und Energie erweitert worden wären. Doch leider haben diese Änderungsanträge keine Mehrheit gefunden. Wichtig ist jedoch, dass dieser Investitionsbereich weiterhin einer strengen parlamentarischen Kontrolle unterliegt, da er ein so klares Beispiel für den Mehrwert ist, der durch die EU geschaffen wird. Seit Jahren beseitigt die EU die Grenzen in Europa und doch gibt es im Energiesektor noch zahlreiche Hindernisse in der Infrastruktur, die beseitigt werden müssen. Vor allem Schottland kann einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Energiebedarfs in Europa leisten, aber wir brauchen die notwendigen Verbindungen dazu. Ich werde jede Möglichkeit prüfen, wie die finanzielle Unterstützung der EU in die Schaffung und den Ausbau von Verbindungen gelenkt werden kann, damit das Potenzial Schottlands im Bereich der umweltfreundlichen Energien voll ausgeschöpft werden kann.

 
  
  

– Bericht Rübig (A6-0155/2007)

 
  
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  Gyula Hegyi (PSE). – (HU) Meines Erachtens handelt es sich um eine der bedeutungsträchtigsten Abstimmungen, zumindest aus Sicht unserer Bürger. Der einfache Bürger weiß wenig über EU-Rechtsvorschriften. Ihn interessiert eher, was die EU-Mitgliedschaft im Alltag bedeutet.

Wenn Grenzen fallen, wenn man von einem Land ins andere ohne Reisepass reisen kann, stellt sich die Frage: Warum müssen wir zusätzliche Strafgebühren zahlen, um grenzüberschreitend zu telefonieren? Nach meinem Dafürhalten hätte das Parlament gut daran getan, die Roaming-Gebühren gleich komplett abzuschaffen und die Handygebühren EU-weit zu vereinheitlichen.

Zugegebenermaßen wäre dies ein schwieriger erster Schritt gewesen. Darum begrüße ich die Tatsache, dass wir uns zumindest auf eine allmähliche Senkung der Roaming-Gebühren einigen konnten. Von den 10 Millionen Einwohnern Ungarns benutzen 9,5 Millionen Handys. Meiner Meinung nach ist die Zustimmung zu dieser Verordnung immens wichtig.

 
  
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  Ivo Strejček (PPE-DE). – (CS) Ich habe aus folgenden Gründen gegen den Vorschlag für eine Roaming-Verordnung gestimmt: Erstens sind die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht wirtschaftlicher, sondern eher politischer Art. Sie sind ein Ausdruck von Protektionismus und spiegeln eine neue Form des europäischen Kommerzialismus wider. Zweitens verstoßen sie gegen den Grundsatz von Angebot und Nachfrage. Drittens werden sie – auch wenn ich nicht erwarte, dass die Mobilfunknetzbetreiber ihre Verluste durch eine Erhöhung der Preise auf dem nationalen Markt ausgleichen werden – wahrscheinlich zu einer Kürzung der Entwicklungsinvestitionen führen und mit fast hundertprozentiger Sicherheit den Zyklus fallender Preise auf dem heimischen Markt durchbrechen.

Der beunruhigendste Aspekt für die EU ist, dass Investoren das Vertrauen verlieren werden, da sie sehen, dass die Regulierungsbehörden die Spielregeln mitten im Spiel ändern.

 
  
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  Jim Allister (NI), schriftlich. – (EN) Es ist angenehm, dass es auch erfreuliche gemeinschaftliche Rechtsvorschriften gibt. Die erzwungene Senkung der Roaminggebühren für Mobilfunkverbindungen kommt allen Verbrauchern in Europa zugute. Die Gebühren sind mit 35 Pence pro Minute für ausgehende und 17 Pence pro Minute für eingehende Anrufe zwar noch immer hoch, aber sie werden in den nächsten drei Jahren weiter sinken. Im nächsten Schritt müssen jetzt Preissenkungen für Textnachrichten und E-Mail-Verbindungen erreicht werden.

 
  
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  Derek Roland Clark (IND/DEM), schriftlich. – (EN) Die Abgeordneten der UKIP haben wie alle anderen Abgeordneten des Europäischen Parlaments ein persönliches Interesse an niedrigeren Roaminggebühren für Mobilfunkverbindungen. Aus diesem Grund werden sich die Abgeordneten der UKIP im Europäischen Parlament nicht an der Abstimmung über den Bericht Rübig beteiligen. Nach Auffassung der UKIP ist es moralisch nicht zu vertreten, dass Abgeordnete des Europäischen Parlaments über eine Regelung abstimmen, die zu einer persönlichen Bereicherung führen könnte. Außerdem lehnen wir jede Regulierung auf EU-Ebene grundsätzlich ab.

 
  
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  Richard Corbett (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße die neue Regelung über Roaminggebühren im Mobilfunk ausdrücklich. Die Labour-Abgeordneten des Europäischen Parlaments setzen sich seit zwei Jahren für die Einführung einer solchen Regelung ein, die ein echter Sieg für die europäischen Verbraucher ist und die ohne die EU niemals zustande gekommen wäre. Schon allzu lange fordern die Mobilfunkunternehmen horrende Gebühren von den Nutzern, wenn diese ihr Mobiltelefon auf Reisen innerhalb der Gemeinschaft verwenden.

Es ist beschämend, dass die Abgeordneten der Konservativen im Europäischen Parlament gemeinsam mit der Mobilfunkindustrie gegen den Verbraucherschutz kämpfen und für höhere Gebühren plädieren.

 
  
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  Brigitte Douay (PSE), schriftlich. (FR) Ich habe für den Bericht Rübig über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft gestimmt, weil durch die in diesem Bericht vertretenen Standpunkte die Lage der europäischen Verbraucher erheblich verbessert werden kann. Viele europäische Bürger, einschließlich der Bewohner der Grenzregion Nord-Pas-de-Calais, reisen häufig aus beruflichen oder privaten Gründen ins Ausland, und die derzeit geltenden Tarife für Anrufe, die sie mit ihren Mobiltelefonen tätigen oder empfangen, sind überhöht und nicht zu rechtfertigen.

Der Bericht Rübig korrigiert eine Situation, in der Mobilität bestraft wird. Ich spreche mich also für die in diesem Bericht festgelegten Tarife aus. Mit den angenommenen Minutenpreisen, die viel niedriger sind als die derzeit gängigen, kann man voll und ganz zufrieden sein. Wir hätten aber noch niedrigere Tarife bevorzugt, was einen stärkeren Anreiz für die Mobilität in Europa geboten hätte.

Neben den erheblich reduzierten Tarifen ist die geforderte Voraussetzung der Transparenz ein wichtiger Grundsatz. Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat auch mehr Transparenz bei den Kosten für Anrufe angestrebt und für ein Ergebnis gesorgt, durch das europäische Bürger von nun an wissen können, wie viel sie ein aus dem Ausland empfangener oder von dort getätigter Anruf kosten wird.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Rübig (A6-0155/2007) über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft gestimmt. Meiner Meinung nach ist die vorläufige Übereinkunft zwischen dem Parlament und dem Ratsvorsitz über den Text der Verordnung, bei deren Formulierung die Abgeordneten der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament eine wesentliche Rolle gespielt haben, ein bedeutender Sieg für die Verbraucher.

Meiner Auffassung nach werden diese Maßnahmen für die Zukunft der Informationsgesellschaft entscheidend sein. Sie werden uns in die Lage versetzen, Milliarden von Euro zu sparen und besser den Interessen der Verbraucher gerecht zu werden. Die Senkung der Roaming-Gebühren wird es ermöglichen, die im Binnenmarkt noch bestehenden Grenzen zu beseitigen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Diese Verordnung bekräftigt, dass ihr eigentliches Ziel „die Schaffung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts für Telekommunikation“ ist, weil, wie im Bericht gesagt wird, „die Selbstregulierung nicht funktioniert“.

Es ist interessant festzustellen, dass wir in diesem Fall anerkennen, dass der Markt nicht funktioniert. Deshalb ist es notwendig, die Preise zu regulieren. Aus diesem Grund wird eine Preisregulierung auf Großkunden- und auf Endkundenebene, einschließlich der Einführung eines regulierten Endkundentarifs („Eurotarif“) vorgeschlagen. Dieser ist von jedem Betreiber anzubieten, um eine deutliche Senkung der Roamingpreise zu erreichen. Jedoch werden die hohen Gewinnspannen für die großen Betreiber des Sektors nicht angetastet. Gleichwohl muss gesagt werden, dass es Vorteile für die Nutzer gibt: eine Preissenkung bei den so genannten Auslandsgesprächen, ohne dass diese Kosten auf die nationalen Märkte transferiert werden, sowie die Wahl des günstigsten Betreibers und Tarifs.

Dies ist ein weiteres Beispiel, das verdeutlicht, dass der „Markt“ die Nutzer und Verbraucher nicht schützt, und sich deshalb eine Regulierung erforderlich macht. Es ist an der Zeit, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten dies endlich auch in vielen anderen Bereichen zum Vorteil der Verbraucher anerkennen.

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. (FR) Es gibt Momente – sehr selten in diesem Parlament – in denen die Mitglieder aufgerufen werden, über einen Text abzustimmen, der für die Europäer wirklich von Nutzen ist, und in denen Europa einmal einen echten Mehrwert bietet.

Dies war der Fall vor ein paar Jahren, als es um die grenzüberschreitenden Überweisungen im Euro-Währungsgebiet ging: In europäischen Rechtsvorschriften wurde festgelegt, dass die Kosten für grenzüberschreitende Überweisungen dieselben sein sollten wie die für Inlandsüberweisungen. Dies war nichts als eine logische und normale Konsequenz, da die Einheitswährung gerade eingeführt worden war.

Und es ist heute der Fall bei der Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen. Obwohl er wie jeder Kompromiss nicht perfekt ist, wird dieser Text es trotzdem ermöglichen, die untragbaren Preise, die von den Betreibern für internationale Verbindungen innerhalb der Gemeinschaft festgelegt werden, wirksamer zu überwachen. Die für die ersten 18 Monate vorgesehene Überprüfungsklausel wird, wie wir hoffen, Gelegenheit bieten, beim Verbraucherschutz noch weiter zu gehen.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Bericht enthält zahlreiche konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation für die Verbraucher. Die Juniliste begrüßt diese Vorschläge, die in punkto Verbraucherinformation und leicht zugängliche Preisinformationen von Vorteil für die Bürger sind.

Es ist sicherlich so, dass die Roaming-Gebühren gegenwärtig unangemessen hoch sind. Aber ehe man politische Maßnahmen beschließt, sollte klargestellt werden, inwieweit dieser unbefriedigende Zustand auf ein Versagen des Marktes zurückzuführen ist. Liegt es an einem unzureichenden Wettbewerb aufgrund so genannter stillschweigender Absprachen? In dem Fall wäre eine Preisregulierung völlig fehl am Platze, denn sie würde überhaupt nicht zur Lösung des Problems beitragen. Es ist absurd, eine Behandlung vorzuschlagen, ohne vorher eine Diagnose zu stellen. Wissenschaftsexperten auf diesem Gebiet sollten untersuchen, worauf das Scheitern des Marktes zurückzuführen ist, bevor populistische Maßnahmen ergriffen werden.

Langfristig haben die Verbraucher mehr Vorteile vom freien Wettbewerb als von einer Preisregulierung. Dass Politiker die Preise festlegen und nicht der Markt, ist auf Dauer fast nie eine gute Lösung.

Meiner Meinung nach wird dieser Vorschlag außerdem den Teil der Bevölkerung hart treffen, der aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen nur selten ins Ausland reist.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) Ich stimme für den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (KOM(2006)0382 – C6-02442006 – 2006/0133(COD)).

Herr Rübig hat ganz richtig ausgeführt, dass Lösungen gefunden werden müssen, damit die Bürger der EU ihre Mobiltelefone für Anrufe aus dem Ausland nach Hause benutzen können. Es gibt momentan keinen Binnenmarkt für Mobilkommunikation, und das ist ein Hindernis für die tägliche Nutzung des Telefons im Ausland.

Ich stimme der Regelung zu, dass für Großkunden- und Endkundenentgelte Obergrenzen festgelegt werden. Es ist sehr wichtig, die ungerechtfertigt hohen Roamingtarife zu senken, den Nutzern zu erklären, wie sie die neuen Tarife aktivieren können, und sie darüber zu informieren, wann die vorstehenden Vorschriften in Kraft treten.

Positiv ist auch, dass Kunden, die drei Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung noch keinen bestimmten Tarif gewählt haben, automatisch in den Genuss des regulierten EU-Tarifs kommen, und dass Mobilfunkbetreiber ihre Kunden über die Roaminggebühren für ausgehende und eingehende Anrufe im Rahmen des von ihnen gewählten Tarifs informieren müssen.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. (FR) Schweren Herzens habe ich für den Bericht über Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen gestimmt, weil er im Widerspruch zu meinen wichtigsten politischen Überzeugungen steht. Ich sehe jegliche Festlegung von Tarifen durch den Gesetzgeber als unzulässigen Eingriff in die Marktwirtschaft und als Relikt aus einer früheren Zeit, die nicht wieder aufleben sollte.

Die Anwendung des so festgelegten Eurotarifs wird für Betreiber aus kleinen Mitgliedstaaten große Probleme mit sich bringen, da sie Schwierigkeiten haben werden, die Investitionen zu finanzieren, die für die Erfüllung der neuen Roaming-Bedingungen erforderlich sind. Die Langzeitauswirkungen dieser Verordnung könnten sogar zu einem Anstieg der Preise für Inlandsverbindungen führen, was kontraproduktiv und verheerend für das gute Funktionieren der Volkswirtschaften wäre.

Ich unterstütze die transparente Preisbildung und die Verringerung der Roamingtarife, wenn dies im Geiste des freien Wettbewerbs geschieht, aber diese Preissenkung darf nicht über die Festlegung von Endkundenentgelten erreicht werden und zu Lasten der Tarife für Inlandsverbindungen gehen.

Ich begrüße auch, dass das Opt-in-System in diesem Kompromiss erhalten geblieben ist, obwohl eine Zustimmungsregelung ohne Bedingungen oder zeitliche Begrenzung besser gewesen wäre.

Diese Verordnung hat nur eine Laufzeit von drei Jahren: Welch ein Trost!

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Bericht enthält zahlreiche konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation für die Verbraucher. Die Juniliste begrüßt diese Vorschläge, die in punkto Verbraucherinformation und leicht zugängliche Preisinformationen von Vorteil für die Bürger sind.

Es ist sicherlich so, dass die Roaming-Gebühren gegenwärtig unangemessen hoch sind. Aber ehe man politische Maßnahmen beschließt, sollte klargestellt werden, inwieweit dieser unbefriedigende Zustand auf ein Versagen des Marktes zurückzuführen ist. Liegt es an einem unzureichenden Wettbewerb aufgrund so genannter stillschweigender Absprachen? In dem Fall wäre eine Preisregulierung völlig fehl am Platze, denn sie würde überhaupt nicht zur Lösung des Problems beitragen. Es ist absurd, eine Behandlung vorzuschlagen, ohne vorher eine Diagnose zu stellen. Wissenschaftsexperten auf diesem Gebiet sollten untersuchen, worauf das Scheitern des Marktes zurückzuführen ist, bevor populistische Maßnahmen ergriffen werden.

Langfristig haben die Verbraucher mehr Vorteile vom freien Wettbewerb als von einer Preisregulierung. Dass Politiker die Preise festlegen und nicht der Markt, ist auf Dauer fast nie eine gute Lösung.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe diese in erster Lesung erreichte Kompromissvereinbarung unterstützt. Dies ist ein sehr wichtiger Sieg zugunsten der Verbraucher, die von diesem Sommer an in den Genuss niedrigerer Roamingkosten kommen werden.

 
  
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  Claude Moraes (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen gestimmt, die eine Preissenkung zugunsten von Millionen von Roamingkunden zur Folge haben wird. Diese Initiative wird unzähligen Verbrauchern helfen, die von unangemessen hohen Roaminggebühren betroffen sind.

Mit der Verordnung wird sichergestellt, dass die Preise für das Auslandsroaming bei Reisen innerhalb der Europäischen Union nicht erheblich über den Gebühren für Gespräche im Heimatland des Nutzers liegen. Die Verbraucher werden von niedrigeren Preisen für Gespräche innerhalb des besuchten Landes, für Auslandsgespräche in ihr Heimatland oder in einen anderen Mitgliedstaat der EU profitieren. Auch bei eingehenden Anrufen werden sich deutliche Einsparungen für die Verbraucher ergeben.

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke hat für den Bericht Rübig über das Roaming gestimmt, da auf Druck des Europäischen Parlaments ein zufriedenstellender Kompromiss erreicht worden ist, der den europäischen Verbrauchern zugute kommt.

Selbstverständlich gibt es im Hinblick auf transparente Gebühren, die Erweiterung des Anwendungsbereichs sowie die weitere Senkung der unkontrollierten Gebühren, die von den Mobilfunkunternehmen erhoben werden, immer noch viel zu tun.

Zudem muss das Verfahren angesichts der bevorstehenden Sitzung des Rates „Telekommunikation“ beschleunigt werden, damit die Verordnung so schnell wie möglich angenommen werden kann und die Verbraucher von den Verordnungen, die bereits in diesem Sommer verabschiedet werden, profitieren können.

Diese Verordnung muss Zeichen setzen. Auch in anderen Bereichen, in denen sich die Regeln des freien Marktes als unzureichend erwiesen haben und die Kartelle dominieren, müssen Regelungsrahmen geschaffen werden.

 
  
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  José Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die gegenwärtig bestehenden Roamingpreise bestrafen die Nutzer, die zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten hin- und herreisen, und stellen ein Hindernis für einen echten Binnenmarkt dar.

Aufgrund des grenzübergreifenden Charakters der mit diesen Diensten verbundenen Vertragsbeziehungen, waren die Mitgliedstaaten kaum in der Lage, gegen dieses Problem anzugehen. Auch wenn es wünschenswert gewesen wäre, diese Frage durch die Selbstregulierung des Sektors zu lösen, stellte sich heraus, dass dies nicht möglich war.

Die europäischen Verbraucher verdienen eine gerechtere und transparentere Behandlung. Deshalb brauchen wir eine europaweite Änderung der Regulierung, die Missbräuche verhindert, Transparenz schafft und ein Gleichgewicht auf dem Markt gewährleistet, die Freizügigkeit und die Kommunikation einfacher gestaltet und eine größere Wirtschaftsdynamik fördert.

Auch wenn die für die Gesprächspreise festgelegten Grenzwerte noch weit von denen entfernt sind, für die sich das Parlament ursprünglich ausgesprochen hatte, ist dies meiner Ansicht nach ein erster Schritt in die richtige Richtung. Damit erhalten wir auch die dem Markt so sehr fehlende Klarheit und Vorhersehbarkeit.

Ich hoffe, dass die Betreiber auf die Einnahmenseinbußen nicht mit ungerechtfertigten Preiserhöhungen bei den nationalen Gesprächen antworten, sondern diese Gelegenheit nutzen, um ihre Gewinne durch eine wachsende Zahl von Kunden und eine Verbesserung der Dienstleistungen auf nationaler und internationaler Ebene zu steigern.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. (FR) Durch seine Billigung der Verordnung über Roamingentgelte heute Mittag hat das Europäische Parlament eine Rechtsvorschrift angenommen, auf die Millionen von Verbrauchern gewartet haben: Berufstätige und Touristen, die über die horrenden Preise für im GSM-Netz getätigte oder empfangene grenzüberschreitende Anrufe verärgert sind und die von der Europäischen Kommission, die diesen Verordnungsvorschlag verfasst hat, Unterstützung bekommen haben.

Auch wenn meine liberale Philosophie sich nicht gut mit einer staatlichen Einmischung in die Preisgestaltung verträgt, bin ich vor allem gegen den Laissez-faire-Ansatz und gegen die Kartellbildung in einem bestimmten Wirtschaftsbereich.

Dieses europäische Gesetz stellt einen bedeutenden Fortschritt für den Schutz der Verbraucher dar, deren Rechnungen bis zu 70 % niedriger ausfallen werden. Ein weiterer Fortschritt ist die den Betreibern gewährte Freiheit, Kunden die Wahl zwischen dem regulierten Tarif und einem Pauschaltarif zu geben, der auch SMS und MMS abdeckt. Eines bedauere ich jedoch: dass diese Senkung der Roaminggebühren diesen Sommer noch nicht in Kraft sein wird.

Die Europäer werden sich mit der Feststellung trösten, dass die drei EU-Organe hier den Willen gezeigt haben, das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen und die erste Aufgabe zu erfüllen, die darin besteht, Gesetze zu machen, die ihren Alltag positiv verändern.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. (SV) Heute habe ich mich bei der Abstimmung zur Roaming-Verordnung der Stimme enthalten. Alle, die irgendwann einmal im Ausland waren, wissen, dass das Telefonieren und auch die Annahme von Gesprächen sehr teuer sind, aber die Festlegung von Preisobergrenzen durch die EU birgt gewisse Risiken in sich. Ich hätte eine Regelung auf Großhandelsebene akzeptieren können, die beispielsweise die Beziehungen zwischen Telia und einem Unternehmen in Spanien regelt. Aber ich billige nicht, dass eine Preisobergrenze für den Verbraucher festgelegt wird, denn das wird keine Ober- sondern eine Untergrenze sein. Wird diese Grenze bei 49 % festgelegt, werden die Unternehmen davon natürlich Gebrauch machen. Die Gewinne der Unternehmen werden schrumpfen, da sie früher Einnahmen hatten, die sie für den Wettbewerb auf der nationalen Bühne nutzen konnten. Wenn diese Gewinne verschwinden, kann das dazu führen, dass die Firmen ihre Preise im Inland erhöhen müssen. In diesem Fall hätte die EU den verletzlichen Verbraucher, den sie angeblich immer schützen will, eher geschwächt. Der Mobilfunkmarkt ist noch relativ jung. In Schweden hat sich dieser Markt schrittweise eingepegelt, wobei die Preise erheblich gesunken sind. Wenn man einfach das System transparenter gestaltet, nach besseren technischen Lösungen gesucht und das im Vorschlag erwähnte Informationssystem eingeführt hätte, dann wäre das wahrscheinlich ausreichend gewesen, um die Preise zu drücken. Die Roaming-Preise sind beträchtlich gesunken. Und obwohl dies in Europa zweifelsohne in recht unterschiedlichem Maße geschah, ist es dennoch ein Zeichen dafür, dass der Markt sich selbst reguliert.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diese Maßnahme gestimmt, weil so viele europäische Bürger von den überhöhten Roaminggebühren betroffen sind. Die Senkung der Kosten für eine so große Zahl von Menschen und Unternehmen ist ein überaus nützlicher Beitrag zur Kosteneinsparung für Privatpersonen wie für Unternehmen. Aufgabe des Mobilfunkmarktes ist es, die größtmögliche Effizienz der Industrie zu gewährleisten und gleichzeitig die Interessen der Verbraucher in ausgewogener Weise zu berücksichtigen.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Ich stimme für den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste.

Mit der Annahme der Lissabon-Agenda haben wir uns das Ziel gesetzt, die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Dazu brauchen wir einen dynamischen Binnenmarkt für Mobilkommunikation ohne interne Hindernisse.

Etwa 80 % der EU-Bürger besitzen ein Mobiltelefon, aber die Roaminggebühren hierfür sind so hoch, dass sie die Nachfrage nach diesen Diensten einschränken. Mobilkommunikation umfasst jedoch nicht nur Sprachtelefondienste, sondern auch andere Kommunikationsformen der neuen Generation wie GPS, Wi-Fi und mobiles Internet. Das sind sehr fortgeschrittene Technologien, denen bei der Förderung einer wissensbasierten Wirtschaft eine überaus große Bedeutung zukommt.

Wir dürfen deshalb nicht zulassen, dass überhöhte Preise ihre Nutzung und Entwicklung behindern.

 
  
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  Jeffrey Titford (IND/DEM), schriftlich. – (EN) Die Abgeordneten der UKIP haben wie alle anderen Abgeordneten des Europäischen Parlaments ein persönliches Interesse an niedrigeren Roaminggebühren für Mobilfunkverbindungen. Aus diesem Grund werden sich die Abgeordneten der UKIP im Europäischen Parlament nicht an der Abstimmung über den Bericht Rübig beteiligen. Nach Auffassung der UKIP ist es moralisch nicht zu vertreten, dass Abgeordnete des Europäischen Parlaments über eine Regelung abstimmen, die zu einer persönlichen Bereicherung führen könnte. Außerdem lehnen wir jede Regulierung auf EU-Ebene grundsätzlich ab.

 
  
  

– Bericht Lulling (A6-0148/2007)

 
  
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  Danutė Budreikaitė (ALDE). – (LT) Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung von Verbrauchsteuersätzen auf Alkohol und alkoholische Getränke im Jahr 1992 stellte den Anfang einer Reihe von Versuchen dar, Steuersätze im Rahmen der Schaffung des Binnenmarktes anzugleichen. Das war ein komplizierter Prozess.

Bislang lassen sich Teilerfolge bei der Annäherung von indirekten Steuersätzen verzeichnen, wodurch ein Mindestsatz für Alkohol, alkoholische Getränke, Tabak und Kraftstoff festgelegt wurde. In der Realität unterliegt die Steuerpolitik jedoch weiterhin der Rechtsprechung der Mitgliedstaaten.

Eine Erhöhung der Verbrauchsteuersätze auf der Grundlage des EU-Inflationsindexes für 1993–2006 ist kein logischer Schritt. Warum muss diese Inflationsrate auf Länder angewendet werden, die der EU nach 2004 beigetreten sind?

Die vollständige Abschaffung von Verbrauchsteuersätzen mit der Begründung, diese stellten nur geringfügige Einnahmenquellen für die Mitgliedstaaten dar, ist ebenfalls nicht gerechtfertigt. Folgt man dem Ziel der Einführung von Verbrauchsteuern, sollte man analog dazu auch Verbrauchsteuersätze auf Tabak und Kraftstoff abschaffen.

Ich bin für die Beibehaltung des Status quo, das heißt: keine Änderung der Verbrauchsteuersätze sowie das Recht der Mitgliedstaaten, auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips auch weiterhin eigene Steuersätze festzulegen, insbesondere da unter den Mitgliedstaaten selbst kein Konsens über die Abschaffung von Verbrauchsteuern besteht.

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS). – Herr Präsident! Ich habe, wie es die Berichterstatterin ja selbst wollte, gegen den Bericht Lulling gestimmt, weil einmal mehr Steuern erhöht werden sollen. Dieses Mal wärmt man das altbekannte Argument auf, dass es sonst Wettbewerbsverzerrungen gäbe. Dabei ist nun erwiesen, dass die 1992 eingeführten Mindestsätze – wie von Experten ohnedies vorausgesagt – nur die Kluft zwischen den Sätzen in den Mitgliedstaaten vergrößert haben. Manche haben die Sätze immer wieder erhöht und wollen nun, dass die anderen zum Nachziehen gezwungen werden.

Ein Umsetzen dieses Vorschlags würde meines Erachtens vom Bürger als ein weiterer Brüsseler Schildbürgerstreich empfunden werden.

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten hätten es gern gesehen, wenn das Parlament sich hinter den ursprünglichen Vorschlag der Kommissionen gestellt hätte, die Mindeststeuersätze unter Berücksichtigung der Inflationsrate seit 1993 anzuheben.

Da ein sehr knappes Abstimmungsergebnis vorausgesagt wurde, haben wir den Änderungsanträgen zugestimmt, die Mindeststeuersätze entsprechend der Inflationsrate seit der Erweiterung 2004 zu erhöhen.

Wir freuen uns, dass der Bericht nun an den Ausschuss zurückverwiesen wurde. Hoffentlich wird der Ausschuss dieses Mal zu der Einsicht kommen, dass die Alkoholsteuer notwendig ist, um die durch den Alkohol verursachten Schäden in der EU zu reduzieren.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ich begrüße es, dass dieser Bericht von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt wurde. Wir haben gegen die Einführung von Verbrauchsteuersätze auf supranationaler Ebene gestimmt, weil sie die Steuerhoheit und die Souveränität bei der politischen Entscheidungsfindung in Bezug auf Steuern und den Haushalt einschränkt.

Verbrauchsteuersätze, die heute einen bedeutenden Teil der Einnahmen vieler Mitgliedstaaten ausmachen, haben das Ziel, den Konsum einzuschränken, wie dies bei den Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke der Fall ist, und damit wiederum die Volksgesundheit zu schützen.

Neben den unmittelbaren Auswirkungen, die diese Steuer auf die Tätigkeit des Agrarsektors und eines bedeutenden Teils des Industriesektors hat, muss dies zuallererst eine nationale Entscheidung sein, bei der die Vorliebe der Verbraucher für traditionelle Erzeugnisse, die Wahl, die die einzelnen sozialen Gruppen in Bezug auf alkoholische Getränke treffen, und die Frage, wie die einzelnen Länder die verschiedenen Steuerinstrumente einsetzen, berücksichtigt wird – wie im Falle des Weins in Portugal, bei dem es wichtig ist, den derzeitigen Mindeststeuersatz bei null Euro beizubehalten, was im Übrigen in der Plenarsitzung akzeptiert worden ist.

Zustimmen können wir jedoch weder der von der Kommission vorgeschlagenen Erhöhung der Mindeststeuer noch der Vorstellung der Berichterstatterin in Bezug auf eine Höchststeuer.

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Wie im Bericht selbst festgestellt wird, hat die Richtlinie von 1992 über die Verbrauchsteuersätze keine Annäherung dieser Sätze zwischen den Mitgliedstaaten gebracht oder gar zu einer Lösung der angeblichen Probleme bezüglich einer Wettbewerbsverzerrung geführt. Wenn die Kommission konsequent wäre, müsste sie selbst im Einklang mit ihrem Programm „Bessere Rechtsetzung“ die Abschaffung dieses Textes fordern.

Die Wahrheit ist, dass es den Mitgliedstaaten und allein ihnen obliegt, auf ihrem Territorium die Steuer, ob nun direkt oder indirekt, in Übereinstimmung mit ihren haushaltpolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Erfordernissen selbst festzulegen, und dass die von der Kommission gewünschte Steuerangleichung tatsächlich rein ideologische Ziele verfolgt.

Abschließend möchte ich bemerken, dass es mehr als ein wenig paradox ist, wenn diejenigen, die für die Abschaffung von Grenzkontrollen, für die Freizügigkeit von Personen, Waren und Dienstleistungen und für den freien Wettbewerb kämpfen, gleichzeitig die Ersten sind, die sich beschweren, wenn diese Abschaffung und diese Freizügigkeit die Bürger dazu ermutigen, den Wettbewerb zu ihrem Vorteil zu nutzen.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir haben gegen diesen Bericht gestimmt, da er nicht auf die widersprüchlichen Ziele eingeht, die bei diesem Problem eine zentrale Rolle spielen. Im Grunde genommen geht es doch darum, dass das Recht der Mitgliedstaaten, über eine so wichtige Frage wie die Alkholpolitik selbst zu entscheiden, im Widerspruch zu der Forderung nach einem freien Binnenmarkt und der Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten in Steuerfragen steht. Alkohol ist keine Ware wie jede andere. Der Binnenmarkt ist das Herz der EU und das Besteuerungsrecht eines der wichtigsten Güter des souveränen Staates.

Die Berichterstatterin hat keinerlei Versuche unternommen, diese widersprüchlichen Ziele zu analysieren und zu lösen. Die Frage sollte daher erst einmal von Fachleuten und politischen Vertretern eingehend behandelt werden, die wirklich etwas von dieser Thematik verstehen, ehe dem Parlament neue Vorschläge unterbreitet werden.

 
  
  

– Bericht Vergnaud (A6-0173/2007)

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE). – (SK) Ich habe mich für den realistischen Ansatz im Bericht Vernaud entschieden, weil die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, Patienten das Recht einzuräumen, sich in einem anderen Land behandeln zu lassen, sofern ihre Gesundheit bzw. ihr Leben im Heimatland ernsthaft bedroht sind, offensichtlich einen Eingriff in die Machtkompetenz nationaler Regierungen darstellen.

Bekanntermaßen klammert die Dienstleistungsrichtlinie die Gesundheitsfürsorge aus den Kompetenzen der Europäischen Union aus und überlässt diese ausschließlich der Zuständigkeit der Nationalstaaten. Die Mobilität der Patienten innerhalb Europas wird fraglos deutlich zunehmen. Patienten werden selbstverständlich den Zugang zu Pflege- und Gesundheitsleistungen einfordern, einschließlich der neusten Behandlungsmethoden. Dies betrifft nicht nur im Ausland tätige Arbeitnehmer, sondern möglicherweise auch Patienten, die ins Ausland reisen, weil sie jenseits der Grenze auf qualitativ hochwertige Behandlungsmethoden hoffen, die ihnen aus objektiven Gründen im Heimatland nicht zur Verfügung stehen.

 
  
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  Jim Allister (NI), schriftlich. – (EN) Ich habe gegen den Bericht Vergnaud und den Versuch, die Ausklammerung von Gesundheitsdiensten aus der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt aufzuheben, gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass die Bereitstellung einer universellen und hochwertigen Gesundheitsversorgung ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt.

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir haben gegen diesen Bericht gestimmt, weil wir unter anderem der Auffassung sind, dass die Mitgliedstaaten selbst darüber entscheiden sollten, für welche Gesundheitsdienste ein vorläufiger Bescheid gefordert werden kann. Wir meinen, dass ein System mit geplanter Gesundheitsfürsorge, bei dem man nach einer ärztlichen Untersuchung schnell einen vorläufigen Bescheid erhalten kann, von Vorteil für die Patienten wäre. Damit hätten wir ein System, das allen den gleichen Zugang zu grenzüberschreitender Gesundheitsdiensten bieten würde, und nicht nur denjenigen, die es sich leisten können, aus eigener Tasche zu zahlen und dann auf die Kostenerstattung zu warten. Wir haben für die Änderungsanträge gestimmt, in denen nicht der Rechtpraxis der Gerichte sondern eher politischen Beschlüssen der Vorzug gegeben wird, auch wenn wir Einwände dagegen haben, dass alle politischen Initiativen der Mitentscheidung des Parlaments unterliegen sollen. Außerdem haben wir für eine Formulierung mit Hinweisen auf die Niederlassungsfreiheit gestimmt, möchten aber unterstreichen, dass dies unserer Ansicht nach nicht zwangsläufig einen Zugang zu öffentlichen Mitteln bedeuten muss.

 
  
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  Françoise Castex (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Vergnaud gestimmt.

Die Abstimmung zu diesem Bericht im Plenum hat den besonderen Charakter von Gesundheitsdienstleistungen und somit ihren Ausschluss aus der Dienstleistungsrichtlinie deutlich bestätigt. Durch diese Abstimmung wird verhindert, dass ein gleicher Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und die finanzielle Durchführbarkeit der sozialen Sicherheitssysteme in Frage gestellt werden.

Aus meiner Sicht müssen sich die auf Gemeinschaftsebene begonnenen Überlegungen zu den Gesundheitsdienstleistungen ab sofort auf die aus der Rechtsprechung des EuGH erwachsenden rechtlichen Unsicherheiten und auf die Bereiche konzentrieren, wo die Europäische Union zusätzlichen Nutzen bringen kann.

Was mich anbelangt, bleibt eine Richtlinie zu den Gesundheitsdiensten, die in das Ziel einer Rahmenrichtlinie zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse eingebunden ist, das einzige Instrument, das es der Europäischen Union ermöglichen würde, ihren zusätzlichen Nutzen beizusteuern und das Vertrauen der europäischen Bürger in einen Bereich wiederherzustellen, der den Kern ihres Lebensalltags betrifft.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wie auch bei anderen Mitteilungen der Kommission über das Gesundheitswesen besteht das Ziel dieses Initiativberichts in gewissem Sinne darin, an Gesundheitsdienstleistungen in gleicher Weise heranzugehen, wie das beim Binnenmarkt für Dienstleistungen der Fall ist, indem ein neuer Vorschlag für eine gesonderte Richtlinie zu Gesundheitsdienstleistungen vorgelegt wird. Deshalb haben wir gegen diesen Bericht gestimmt. Wir begrüßen jedoch die Tatsache, dass der Vorschlag abgelehnt wurde, die Gesundheitsdienstleistungen in die Richtlinie betreffend die Liberalisierung der Dienstleistungen aufzunehmen.

Der Zugang zu universellen und hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen ist ein Grundrecht aller Bürger, das durch die in der EU bestehenden nationalen Sozialschutzsysteme sichergestellt werden muss. Gesundheitsdienstleistungen sind ein Gemeingut, und die staatlichen Stellen jedes Mitgliedstaates haben die grundlegende Aufgabe, den gleichberechtigten Zugang zu allen hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen zu gewährleisten und für die entsprechende staatliche Finanzierung zu sorgen. Wir sind deshalb gegen die Errichtung eines liberalisierten Binnenmarktes für Gesundheitsdienstleistungen und gegen die derzeitige Tendenz, die Gesundheitsdienstleistungen zu kürzen oder zu privatisieren oder sie immer mehr der Regulierung des Binnenmarktes oder den Wettbewerbsregeln zu unterwerfen.

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Die Gesundheitsdienstleistungen sind keine Dienstleistungen wie alle anderen. Sie dürfen daher keinesfalls den europäischen Bestimmungen zum Wettbewerb, zu den staatlichen Beihilfen, den öffentlichen Aufträgen und zum Binnenmarkt unterworfen werden. Vor allem muss ihre Organisation und Finanzierung ausschließlich in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.

Trotz der vorhersagbaren Ablehnung des Abschnitts, in dem gefordert wird, diese Dienstleistungen der Bolkestein-Richtlinie zuzuordnen, sind wir der Meinung, dass der Wortlaut des Berichts noch immer bedenklich ist. Er schlägt vor, die Mobilität von medizinischen Fachkräften zu fördern, auf die Gefahr hin, in bestimmten Ländern einen Mangel an eben diesem Personal und somit an Behandlungsangeboten für alle Bürger zu verursachen; oder auch die ungezügelte Patientenmobilität zu fördern, was zu einer Beeinträchtigung der Qualität der Behandlungsangebote, zur Sättigung der Infrastrukturen und zu einer Gefährdung des Gleichgewichts der sozialen Sicherungssysteme führen kann.

Das Ziel des Zugangs für alle europäischen Bürger zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsfürsorge am Wohnort darf keinesfalls durch eine europäische Richtlinie gefährdet werden, die auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes basiert, der über einige grenzüberschreitende Streitfälle entschieden hat. Offen gesagt lässt sich dieses Ziel nur dann erreichen, wenn gewährleistet ist, dass Brüssel in diesem Bereich niemals Rechtsvorschriften erlassen kann.

 
  
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  Jean Lambert (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Ich habe gegen diesen Bericht in der geänderten Fassung gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass die darin vorgeschlagenen Maßnahmen noch immer unzureichend sind, um unsere nationalen Gesundheitssysteme wirksam vor einer schleichenden Liberalisierung und vor Rechtsunsicherheit zu schützen. Ich begrüße es, dass das Parlament seine Position, Gesundheitsdienste aus der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt auszuklammern, bekräftigt hat. Doch allem Anschein nach weigern wir uns jetzt festzulegen, wo die Rolle des Marktes endet und wo die Mitgliedstaaten selbst über die Art, die Finanzierung und den Umfang der Gesundheitsdienste entscheiden können, die sie anbieten. Wenn wir keinen klaren Rechtsrahmen beschließen, der möglichst durch eine Vertragsänderung gestützt werden sollte, ermutigen wir den Europäischen Gerichtshof aktiv dazu, zu entscheiden, was eine medizinische Behandlung ist und ob die Kosten dafür erstattet werden sollen oder ob eine vorherige Genehmigung erforderlich ist. Als Berichterstatterin für die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit möchte ich einige Kollegen in diesem Haus darauf hinweisen, dass das System der Kostenerstattung nicht neu ist: Dieses seit über 30 Jahren bestehende System hat sich für Tausende Bürger als äußerst wertvoll erwiesen, aber sein Umfang und seine Funktionsweise sollten vom Parlament und von der Regierung – nicht vom Gerichtshof – festgelegt werden. Deshalb bedauere ich es, dass der von den Liberalen vorgelegte Änderungsantrag 24 angenommen worden ist.

 
  
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  Carl Lang (ITS), schriftlich. – (FR) Aus diesem Bericht spricht der Wille, den Inhalt der Dienstleistungsrichtlinie zu umgehen, aus deren Anwendungsbereich die Gesundheitsdienstleistungen zu Recht ausgeschlossen wurden. Die Gesundheitsdienstleistungen sind keine marktbestimmten Dienstleistungen, sondern für unsere alternden Bevölkerungen lebenswichtig. Die Gesundheit muss vor den Begehrlichkeiten ultraliberaler Aasgeier und vor der europäischen föderalistischen Ideologie, die alles nach unten harmonisieren wird, verschont bleiben. Die Frage des Ausschlusses der Gesundheitsdienstleistungen fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, und dies muss so bleiben.

Es ist daher beunruhigend festzustellen, dass immer wieder auf diese nebulöse Lissabon-Strategie als unabdingbare Voraussetzung Bezug genommen wird, obgleich wir schon seit langem wissen, dass sie ein Symbol der ultra-europäischen Ineffizienz ist. Angesichts der zwischen unseren Ländern existierenden Unterschiede könnte man sagen, dass die Allgemeingültigkeit eines so genannten europäischen Sozialmodells der Utopie entstammt. In diesem Bereich letztlich einen Rechtsrahmen zu schaffen, würde bedeuten, quasi einen Binnenmarkt für Gesundheitsdienstleistungen zu errichten oder zumindest den Grundstein dafür zu legen.

Es ist unsere Pflicht, die Gefährdung der Qualität der Gesundheitsdienstleistungen zu verhindern, die medizinische Ethik zu bewahren und strenge Kontrollen in Bezug auf die Genehmigung und die Vergütung von Behandlungen auf nationaler und ministerieller Ebene zu gewährleisten.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht über die Auswirkungen und Folgen der Ausklammerung von Gesundheitsdiensten aus der Bolkestein-Richtlinie unter dem Vorwand, den Schutz der Patienten und Beschäftigten des Gesundheitswesens zu gewährleisten, fördert die Kommerzialisierung und weitere Privatisierung eines Wahlsektors des Kapitals und bietet ihm somit die Möglichkeit, Profite zu machen.

Wir Abgeordneten der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament bringen hiermit klar zum Ausdruck, dass wir die Bolkestein-Richtlinie ablehnen, und wir kämpfen gemeinsam mit den Arbeitnehmern darum, dass sie zurückgezogen wird.

Der Bericht nimmt es als gegeben hin, dass die nationalen Gesundheitssysteme unangemessen und die Gesundheitsdienstleistungen nicht kostenlos sein werden. Deshalb spricht er sich dafür aus, die Gesundheitsdienstleistungen, die von den Krankenkassen getragen werden, auf den kleinsten möglichen Nenner zu reduzieren, und bedient sich dazu der Krankenversicherungskarte. Für die Arbeitnehmer soll es dem Vorschlag zufolge nomadische Beschäftigungsformen geben, der Bedarf an einer allseitigen wissenschaftlichen Bildung, die auf Weiterbildung und dem Erwerb von Fähigkeiten basiert, wird dabei heruntergespielt. Die Fachkräfte sind zudem verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Damit wird die Verpflichtung des Staates, die medizinische Versorgung und Betreuung zu gewährleisten, auf eine persönliche Verantwortung reduziert. Das Gleiche ist bei der Wahl der Behandlung durch den Patienten der Fall. Diese Aufgabe sollen Informationsnetzwerke erfüllen, die dem Staat die Verantwortung abnehmen.

Aus diesem Grunde haben wir, die Abgeordneten der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament, gegen den Bericht gestimmt. Die Gesundheit ist ein soziales Gut, und die Arbeitnehmer sind aufgerufen, ihren Kampf gegen die Kommerzialisierung der Gesundheit auszuweiten, indem sie moderne, kostenlose nationale Gesundheitsdienstleistungen fordern, die ausschließlich vom Staat erbracht werden und den gegenwärtigen Bedürfnissen der Arbeitnehmer Rechnung tragen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht über die Folgen der Ausklammerung von Gesundheitsdiensten aus der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt gestimmt. Besonders begrüße ich, dass die Kommission darin aufgefordert wird, einen Vorschlag für ein „geeignetes Instrument“ zur Kodifizierung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vorzulegen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ungeachtet der durch diesen Bericht hervorgerufenen Kontroverse, die rechtzeitig ausgeräumt wurde, bekräftigt der Bericht in seiner jetzigen Form meiner Ansicht nach die bestehenden Rechte und fördert die Mobilität der Patienten. Das genau war auch die Absicht.

Aufgrund der besonderen Bedeutung dieses Themas muss die Diskussion die Vielfalt der unterschiedlichen Systeme in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigen. Am wichtigsten ist es demzufolge sicherzustellen, dass die sich durch die Mobilität der Patienten eröffnenden Möglichkeiten eindeutig und umsetzbar sind.

Die Gesundheit ist eine der Fragen, die den Bürgern am meisten am Herzen liegen, und es wäre falsch, auf dem Wege der Gemeinschaftsgesetzgebung den Mitgliedstaaten Lösungen aufzuzwingen, die Regelungen verletzen, die von den Bürgern und den politischen Entscheidungsträgern vereinbart wurden. Gleichwohl schließt das nicht aus, dass in einem freien Raum wie der EU, in der es seit jeher Mobilität in verschiedenen Bereichen gibt, Vorschriften eingeführt werden, die der Inanspruchnahme dieser Möglichkeit förderlich sind.

Meiner Auffassung nach ist das Ergebnis positiv und entspricht es den Interessen und Rechten der Bürger.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Die europäische Gesundheitspolitik darf sich nicht auf die Regelung der Patientenmobilität bzw. die Schaffung eines einheitlichen Marktes beschränken. Eine Politik der zwei Geschwindigkeiten sollte vermieden werden, nach der derjenige, der es sich leisten kann, dahin geht, wo er die besten Kranken- und Pflegeleistungen erhält.

Ein solcher Ansatz ist inakzeptabel, da er den sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie die Solidarität untergräbt. Gesundheitsfürsorge ist – wie andere soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse – oft Bestandteil des nationalen Sozialsystems, das dem Bürger die Wahrung seiner Grundrechte garantiert.

Aus diesen Gründen wurden die Gesundheitsdienstleistungen im vergangenen Jahr vom EU-Parlament aus der Dienstleistungsrichtlinie ausgeklammert. Das sollten wir heute nicht rückgängig machen!

Im gerade angenommenen Text, in dem die Auswirkungen und Folgen der Ausklammerung von Gesundheitsdienstleistungen aus der Richtlinie untersucht werden, wird die Kommission aufgerufen, ein geeignetes Instrument zu entwickeln, um die Rechtsprechung im Hinblick auf die Rechte und Pflichten mobiler Patienten und der Gesundheitsdienste zu kodifizieren. Meines Erachtens ist dieser Schritt nicht weit reichend genug.

Nur die Rechtsprechung zur Grundlage der Politik zu machen, stellt eine Schmälerung dieses Bereiches in einem sozialen Europa dar. Gesundheit ist ein Grundrecht. Jeder Mensch hat das Recht, für die besten Gesundheitsleistungen in ein anderes Land zu reisen. Jeder Gesundheitsdienst und die betroffenen Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle Patienten gleich zu behandeln.

 
  
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  Marc Tarabella (PSE), schriftlich. – (FR) Bei der Abstimmung über den Entwurf des Berichts Vergnaud im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz haben die rechten Abgeordneten einen Änderungsantrag befürwortet, der darauf abzielte, die Gesundheitsdienstleistungen wieder in die „Dienstleistungsrichtlinie“ einzugliedern. Mit dieser Abstimmung hat die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten einen früheren Kompromiss mit der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament gekippt, der die Gesundheitsdienstleistungen unter Schutz gestellt hatte, indem sie aus dem Anwendungsbereich der „Dienstleistungsrichtlinie“ ausgeschlossen wurden.

Glücklicherweise haben sich die Abgeordneten der PPE-DE-Fraktion bei der Abstimmung im Plenum dazu entschlossen, an diesem Kompromiss festzuhalten und die Gesundheitsdienstleistungen zu bewahren, indem sie es ablehnten, die Gesundheit zu einer Ware zu machen. Am Schluss dieser Abstimmung hat der Wille der Sozialdemokraten, für alle Bürger der Europäischen Union zugängliche und qualitativ hochwertige Gesundheitsdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen zu bewahren, triumphiert.

 
  
  

– Bericht Pleguezuelos Aguilar (A6-0150/2007)

 
  
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  Richard Corbett (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße es ausdrücklich, dass vom nächsten Jahr an nicht mehr die Landwirtschaft, sondern die verschiedenen Strukturfonds der größte Ausgabenposten im EU-Haushalt sein werden. Dies ist eine erfreuliche Umschichtung der Mittel, vorausgesetzt natürlich, dass die umgeschichteten Mittel auch sinnvoll eingesetzt werden! Auch hier begrüße ich im Grundsatz die schrittweise Verlagerung der Schwerpunkte der Strukturfondsförderung in Richtung Entwicklung von Innovation und Unternehmensgeist in unseren weniger wohlhabenden Regionen.

Die Strukturfondsförderung muss mehr sein als nur ein Transfer von Finanzmitteln von den wohlhabenderen in die weniger wohlhabenden Mitgliedstaaten. Wenn es ausschließlich darum ginge, könnte man dies auch einfach durch eine Anpassung der Haushaltsbeiträge und Beitragsrabatte erreichen. Durch die Strukturfondsförderung muss ein Mehrwert geschaffen werden und sie muss eine echte, eigenständige europäische Politik sein, mit der nicht die Mitgliedstaaten, sondern vielmehr die weniger wohlhabenden Regionen unterstützt und länderübergreifende Verbindungen aufgebaut werden. Weiter soll mit dieser Förderung sichergestellt werden, dass alle vom europäischen Binnenmarkt profitieren können.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wenn wir davon ausgehen, dass der Bericht ein Beitrag zur Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik in der EU sein soll, kommen wir nicht umhin zu unterstreichen, dass wir einigen wichtigen Aspekten des Berichts nicht zustimmen können:

- die Bindung der Mittelvergabe im Rahmen der Kohäsionspolitik an die Erfüllung von auf Gemeinschaftsebene festgelegten Kriterien des wirtschaftlichen Engagements als zusätzliches Druckmittel auf die Mitgliedstaaten bei der Festlegung ihrer sozialen und Wirtschaftspolitiken;

- die Festlegung obligatorischer Obergrenzen für die Art und Weise, wie die Strukturmittel auf Gemeinschaftsebene und in den Mitgliedstaaten verwendet werden, beispielsweise um „ab dem kommenden Programmplanungszeitraum mindestens 20 % der Strukturfondsmittel der Förderung von FuE+I zu widmen“;

- die Förderung der Verwendung der Strukturfonds für die Finanzierung von privaten Investitionen, vor allem durch die so genannten öffentlich-privaten Partnerschaften;

- die Verwendung neuer Kohäsionsindikatoren – die Beschäftigungsrate, das Ausmaß der Unterschiede im BIP zwischen benachbarten Regionen, der Index der Entfernung vom Zentrum und der Zugänglichkeit, die Ausstattung mit Infrastrukturen und Verkehrsmitteln, das Leistungsniveau in den Bereichen Forschung und Innovation, sowie Bildung und Ausbildung, die Vielfalt der Erzeugnisse – ohne daran festzuhalten, dass das Pro-Kopf-BIP auch weiterhin ein wesentlicher Indikator der Förderfähigkeit im Rahmen der Kohäsionspolitik der EU sein sollte.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) In dem Bericht wird zu Recht die entscheidende Rolle der Kohäsionspolitik bei der Stützung des Binnenmarktes wegen der Handelsströme und der Beschäftigung betont, die durch die von der EU kofinanzierte Projekte entstehen. Wir sollten auch sehen, dass die Kohäsionspolitik dazu beigetragen hat, die EU für ihre Bürgerinnen und Bürger wahrnehmbarer zu machen und den Zuspruch zur EU in denjenigen Regionen zu verstärken, die massiv von der Kohäsionspolitik profitiert haben.

Die Aufforderung an Kommission und Rat zu prüfen, ob die Bereitstellung von mindestens 20 % der Strukturfondsmittel für die Bereiche Forschung, Entwicklung und Innovation möglich ist, verdient Unterstützung. Zu begrüßen ist auch der Vorschlag, Stellen für regionale und lokale Technologieberater zu schaffen, da die Unternehmen mit dem Zugang zu europäischen Programmen und Beihilfen bei ihren Innovationen unterstützt werden.

Mit ihrer Aufforderung, die aus Strukturfondsmitteln finanzierten Projekte stärker herauszustellen und ihre Öffentlichkeitswirksamkeit zu erhöhen, will Francisca Pleguezuelos Aguilar erreichen, dass unseren Bürgern die Vorteile der Kohäsionspolitik deutlich gemacht werden.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Kohäsionsgedanke, der uns seit den Römischen Verträgen begleitet, ist einer der Eckpfeiler der EU. Kurz gesagt, die Entwicklung einiger ist die Entwicklung aller.

Die Geschichte hat uns gezeigt, dass die Kohäsion – ein altbewährtes Konzept – sich durch Großzügigkeit und Realismus auszeichnet. Dies ist auch heute noch so sowohl in Bezug auf die Staaten, die vor kurzem der Union beigetreten sind, als auch im Hinblick auf diejenigen, die schon länger zur Union gehören. Ich bin deshalb wie die Berichterstatterin und die meisten europäischen Politiker der Meinung, dass die Kohäsion – als ein Wert – gefördert und verteidigt werden muss. Desgleichen bin ich der Auffassung, dass es notwendig ist, sie neu zu definieren. Ziele, die vor zehn oder fünfzehn Jahren aufgrund von wesentlichen Mängeln und Meinungsverschiedenheiten von der Kohäsion ausgenommen waren, sind heute Fragen, die angesichts einer sich rasch entwickelnden und immer wettbewerbsfähigeren Wirtschaft unbedingt einbezogen werden müssen. Deshalb muss die Kohäsion einerseits erweiterte Kompetenzen im FuE-Bereich fördern und andererseits die wettbewerbsfähigsten Teile eines jeden Bereichs unterstützen.

Kohäsion ist keine Notlösung, sie bedeutet in allererster Linie, größtmöglichen Nutzen aus unseren Unterschieden zu ziehen und sicherzustellen, dass dies mit Blick auf eine harmonische Entwicklung nachhaltig ist.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Herr Präsident! Ich freue mich, dass ich diesen Initiativbericht über die Bedeutung der Strukturfonds für den Zusammenhalt in der EU unterstützen konnte, da wir in Schottland sehr viel Erfahrung in der Verwendung von Strukturfondsmitteln zur Entwicklung unserer Randgebiete und zur Erneuerung unserer Städte gesammelt haben. Die neuen Mittel werden jetzt bereitgestellt und wir werden unsere Erfahrung nun europaweit nutzen, um unsere neuen Kollegen bei der Ausarbeitung ihrer Programme zu unterstützen. Auch wir selbst haben natürlich weiterhin ein großes Interesse an diesem Thema und deshalb freue ich mich, dass dieser Bericht heute mit so großer Mehrheit angenommen worden ist.

 
  
  

– Bericht David Martin (A6-0088/2007)

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich möchte meinem Kollegen David Martin zu seinem Bericht gratulieren, der zum richtigen Zeitpunkt kommt und den ich unterstützen werde. Die EU trägt eine Verantwortung dafür sicherzustellen, dass die Entwicklungsländer über die erforderliche Kapazität verfügen, damit sie sich am Welthandel beteiligen und davon profitieren können. Es geht hier nicht nur um ein gerechteres, offeneres Handelssystem. Trotz der enormen Fortschritte beim Marktzugang, die unter anderem auch durch die Initiative der Kommission „Alles außer Waffen“ erreicht wurden, ist der Anteil der am wenigsten entwickelten Länder am Welthandel in den vergangenen 40 Jahren von 1,9 % auf 1 % und damit fast um die Hälfte zurückgegangen.

Handelsbezogene Hilfe ist notwendig, um die Voraussetzungen und die Infrastruktur für Wachstum zu schaffen, aber diese Hilfe muss von den Empfängern selbst gelenkt werden, damit sie in ihre nationalen Entwicklungspläne einbezogen werden kann.

Ich freue mich, dass das Vereinigte Königreich bereits konkrete Schritte zur Bereitstellung seines Anteils unternommen hat, den es zu der von den EU-Mitgliedstaaten in Gleneagles zugesagten Erhöhung der handelsbezogenen Hilfe bis 2010 auf 2 Milliarden Euro jährlich leisten will. Wir werden die Armut in der Dritten Welt nur ausmerzen können, wenn wir den Unternehmen, vor allem denjenigen, die sich am fairen Handel beteiligen, dabei helfen, die menschenwürdige Arbeit zu schaffen, die so dringend gebraucht wird.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Nach unserem Dafürhalten kann und darf die „Hilfe“ der EU, wie der Berichterstatter es gern hätte, nicht als Teil der „Liberalisierung des Handels“ gesehen werden. Sie darf auch nicht als „eine der wirksamsten Triebfedern für Wirtschaftswachstum“ der ärmsten Länder herhalten, und das vor allem aus zweierlei Gründen. Erstens, weil die Hilfe an die Angemessenheit der „internen Politiken“ dieser Länder und an eine „tatsächliche Verbesserung der Fähigkeit zur guten Staatsführung“ im Interesse der mächtigen multinationalen Konzerne sowohl der EU als auch der USA geknüpft wird. Mit anderen Worten, die Entwicklung dieser Länder wird durch die „Hilfe“ an Bedingungen geknüpft, was darauf hinausläuft, dass ihre aus der kolonialen Vergangenheit stammenden Strukturschwächen zum Vorteil für das Kapital der EU genutzt werden. Sie werden gezwungen, für den Export zu produzieren, insbesondere Produkte mit einem niedrigen Mehrwert und schwächerem Finanzrückfluss, deren Preise nicht einmal die Produktionskosten decken. Das betrifft zahlreiche landwirtschaftliche Produkte, bei denen sie gezwungen sind, Zollbarrieren zu errichten, damit ausländische Erzeugnisse nicht ins Land kommen können.

Zweitens, weil diese Leitlinie eine Hierarchie zwischen Ländern festlegt und die Kluft zwischen den so genannten reichen und den armen Ländern mit nationalen Folgen für die EU-Mitgliedstaaten und für die so genannten Drittstaaten noch vergrößert...

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Als Berichterstatter habe ich natürlich für meinen Bericht gestimmt. Die wenigen Änderungsanträge, die zur Abstimmung im Parlament vorgelegt wurden, ergänzen den Bericht oder tragen zur besseren Verständlichkeit bei, doch einige dieser Änderungsanträge bewirken eine so erhebliche Verlagerung des Schwerpunkts des Berichts, dass ich sie nicht unterstützen konnte.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (ITS), schriftlich. – (FR) Mit den Zielen, die Länder des Südens endlich von der Armut zu befreien, sind wir alle einverstanden, auch wenn für Schwarzafrika noch immer nicht die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, und damit meine ich die Zuteilung von Wasser, Lebensmitteln, Grundmedikamenten und Bildung.

Als Instrument für die Armutsbekämpfung ist der internationale Handel notwendig, aber nicht ausreichend. Langfristig könnte er vielleicht ausreichend sein, doch wie Herr Keynes sagte, „werden wir langfristig alle tot sein“.

Daher sind Impulse und Innovationen erforderlich, nicht zuletzt durch die Entwicklung einer neuen Zolltechnologie für abzugsfähige Zollgebühren in Form eines Zollguthabens, das den Exporteuren durch die Importeure gewährt und auf die Einkäufe aus der Wirtschaft des Importlandes angerechnet wird und dem Betrag der Zollgebühren entspricht, mit denen das Guthaben belastet wird. Für die Länder des Südens würde dieses Zollguthaben wie der Matching credit oder der Sparing credit, die im internationalen Zollsystem bereits existieren, bezuschusst.

Somit würden die armen Länder die kostbaren Einnahmen aus ihren Zollgebühren nicht mehr verlieren.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Wie der Bericht ganz richtig sagt, „ist die Öffnung des Handels eine der wirksamsten Triebfedern für Wirtschaftswachstum, das zur Verringerung der Armut und Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den armen Volkswirtschaften unverzichtbar und auch ein wichtiger Katalysator für eine nachhaltige Entwicklung weltweit ist.“ Selbstverständlich darf daraus nicht geschlussfolgert werden – und das ist nicht nur meine Meinung –, dass man nur den Handel liberalisieren muss und schon sieht man stabile Demokratien in freien und pluralistischen Gesellschaften erblühen. Das stimmt so nicht, wie man gegenwärtig sieht. Beispiele wie China sind ein Beweis dafür. Gleichwohl stimmt es, dass es keine freien, pluralistischen und demokratischen Gesellschaften gibt, die vom Wesen her, dem Handel nicht offen gegenüberstehen.

Von diesem Verständnis – und nicht von der falschen bzw. völlig unliberalen Sichtweise – müssen die Leitlinien der EU im Bereich der Hilfen für den internationalen Handel bestimmt sein.

Unser internationales Engagement muss darauf gerichtet sein, die Welt immer mehr für den Handel zu öffnen, ohne dass dadurch Volkswirtschaften und Märkte, die ein Mindestmaß an Schutz brauchen, schutzlos sind.

 
  
  

– Bericht Sturdy (A6-0084/2007)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Trotz der „politisch korrekten“ Sprache kann der Bericht nicht über die wahren Absichten der EU mit den derzeitigen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), vor allem mit den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums (AKP) hinwegtäuschen.

Mit den WPA ist die EU bestrebt, bei den gegenwärtigen WTO-Verhandlungen so viel wie möglich bei Fragen zu erreichen, bei denen sie bis jetzt noch nichts erreicht hat. Mit anderen Worten, nachdem es ihr nicht gelungen ist, durch die Vordertür einzutreten, versucht sie es durch die Hintertür.

Deshalb fordert sie „das Tempo, den Zeitplan und den Umfang der Liberalisierung flexibel zu gestalten“ und schrittweise vorzugehen; „verweist sie auf die Entwicklungsvorteile, die sich aus den [Singapur-]Themen ergeben können; ist sie der Ansicht, dass „Abkommen über Investitionen, Wettbewerb und öffentliche Beschaffungen [....] zu den gemeinsamen Zielen der guten Staatsführung und der Transparenz beitragen und somit ein Umfeld schaffen könnten, das in größerem Umfang öffentlich-private Partnerschaften ermöglichen würde“; und „erinnert sie daran“, dass „solide rechtliche Rahmenbedingungen wesentlicher Bestandteil eines wie auch immer gearteten Liberalisierungsprozesses“, vor allem der Dienstleistungen und der öffentlichen Dienste, „sind“. Mit anderen Worten, es handelt sich um eine verführerische Version der neoliberalen Agenda.

Wir brauchen unbedingt eine völlig andere Agenda, die eine wirkliche Zusammenarbeit, Solidarität, unabhängige Entwicklung und soziale Gerechtigkeit fördert.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sind ein kontroverses Thema, bei dem die Meinungen weit auseinandergehen. In einigen Fällen hat es den Anschein, als würden bei den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen nicht vorrangig entwicklungsrelevante Aspekte die Strategie der Kommission bestimmen. Dieser Bericht des Parlaments ist ein sehr aktueller und ausgewogener Beitrag zu der Debatte und wir sollten dem Berichterstatter Robert Sturdy zu seiner Herangehensweise an diesen Bericht gratulieren.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) In dem durch die WTO-Regeln begrenzten Rahmen können – und müssen – die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ein wirksames Instrument zur Förderung des Handels und vor allem zur Unterstützung des Aufbaus von dem Handel förderlichen Infrastrukturen sein. Vor diesem Hintergrund ist dies ein begrüßenswerter Bericht, der seine Grundsätze klar darlegt und der durch seine Werte im Wesentlichen untermauert wird.

Wie bei ähnlichen Themen, die in der Plenarsitzung zur Diskussion standen, möchte ich auch hier erneut meiner Überzeugung Ausdruck verleihen, dass die Förderung des freien, offenen und gerechten Handels eine Stütze der Demokratisierung der Gesellschaften und der Förderung der Pluralität der gesellschaftlichen Kräfte ist. Auch aus diesem Grund sind diese Partnerschaftsabkommen so wichtig.

 
  
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  Tokia Saïfi (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Die Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen treten in eine entscheidende Phase ein, da die gegenwärtigen Abkommen zum 1. Januar 2008 auslaufen.

Angesichts der großen Bedeutung dieser Abkommen habe ich für den Bericht gestimmt, da ich der Meinung bin, dass diese Abkommen einen neuen wirtschaftlichen und kommerziellen Rahmen schaffen werden, der die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaften der AKP-Staaten begünstigt. Ich möchte diese Entwicklungsdimension ausdrücklich betonen: Diese Abkommen dürfen nicht auf reine Freihandelsabkommen im Sinne der WTO reduziert werden und müssen Instrumente im Dienste der wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung sein. Daher sollten die WPA auch so asymmetrisch und progressiv wie möglich sein.

Ich habe für die Änderungsanträge 20 und 28 gestimmt, in denen gefordert wird, in den Verhandlungen die besondere Situation der überseeischen Gebiete und Regionen gemäß Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags zu berücksichtigen. Dazu sollten wir tatsächlich die spezifischen Interessen dieser Gebiete untersuchen, Differenzierungen in Bezug auf den Marktzugang in Betracht ziehen und die bestehenden Unterstützungsverfahren mit denen der AKP-Staaten besser in Einklang bringen. Ich würde ebenfalls die Ziffer 13 des Berichts etwas modifizieren, indem auf die Schlussfolgerungen des Rates verwiesen wird, nach denen für bestimmte, aus Sicht der EU besonders sensible Produkte Übergangsperioden für den Zugang zum EU-Markt vorgesehen sind.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Bislang garantierte das gemeinschaftliche Allgemeine Präferenzsystem (APS) den AKP-Staaten den bevorzugten Zugang zum europäischen Markt mit niedrigeren Importzöllen an den EU-Grenzen und einem besseren Marktzugang. Für die Entwicklungsländer war es damit einfacher, ihre Produkte in die reicheren Länder Europas zu exportieren.

Bei dieser Vereinbarung im Rahmen der WTO handelt es sich um eine formale Ausnahme der Nichtdiskriminierungsregel des Meistbegünstigtenprinzips. Gemäß dem Abkommen von Cotonou von 2000 soll diese Ausnahmeregelung bis spätestens Ende 2007 aufgehoben werden und durch individuell ausgehandelte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) ersetzt werden. Anderenfalls wäre jedes WTO-Mitglied berechtigt, Diskriminierungsfälle zu melden.

Der vorliegende Bericht ist zu Recht kritisch formuliert. Im Kern geht es darum, dass die Europäische Kommission unter Berücksichtigung der Entwicklung der AKP-Staaten die WPA verhandelt. Dabei sollte das Prinzip der vollständigen Liberalisierung des Markts nicht im Vordergrund stehen, denn diese stellt für die betreffenden Länder eine reale Bedrohung dar – sowohl sozial als auch wirtschaftlich.

Allerdings schenkt der Bericht den Umständen vor Ort wenig Beachtung. Ob sich die WPA positiv oder negativ auswirken, wird sich zeigen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die fraglichen Länder sich nicht genötigt sehen, die Abkommen deutlich vor Ende 2007 zu unterzeichnen.

Wenn das Parlament den Zeitdruck nicht mindert und sich nicht bereit zeigt, das APS+-System fortbestehen zu lassen, kann ich den Bericht nicht unterstützen.

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Laut dem Abkommen von Cotonou sind die WPA keine reinen Freihandelsabkommen im Sinne der WTO, sondern eine echte Partnerschaft, die es ermöglicht, einen neuen wirtschaftlichen und kommerziellen Rahmen zum Nutzen der AKP-Staaten zu schaffen.

Auf Grund ihrer geografischen Lage in unmittelbarer Nähe zahlreicher AKP-Staaten stehen die Überseegebiete im Mittelpunkt dieser Präferenzabkommen und Abkommen auf Gegenseitigkeit mit den AKP-Staaten.

Es ist zwingend notwendig, auf der Grundlage von Artikel 299 Absatz 2 des Vertrags im Rahmen dieser Verhandlungen die besonderen Bedingungen der Gebiete in äußerster Randlage zu berücksichtigen.

Den überseeischen Ländern und Gebieten in unmittelbarer Nachbarschaft der AKP-Staaten muss unter Einhaltung der Assoziierungsverträge, durch die sie gemäß Artikel 299 Absatz 2 des Vertrages bereits an die Union gebunden sind, ebenfalls besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Wir sollten die spezifischen Interessen der Gebiete in äußerster Randlage und der überseeischen Länder und Gebiete prüfen und dabei nicht versäumen, sie so früh wie möglich in die Verhandlung einzubeziehen, um Differenzierungen in Bezug auf den Markzugang zu erwägen und ihre jeweiligen Unterstützungsvereinbarungen zu koordinieren, um sie stärker in ihr regionales Umfeld zu integrieren.

Ich begrüße die Annahme meines Änderungsantrages, der darauf gerichtet war, ein vernünftiges Verhältnis zwischen der regionalen Integration dieser überseeischen Gebiete und den Beziehungen, durch die sie mit Europa verbunden sind, zu finden.

 
  
  

– Bericht Brok (A6-0130/2007)

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich habe diesem Bericht zugestimmt, weil die im Bericht vorgegebenen Schritte unbedingt unternommen werden müssen, um aus unserer Europäischen Union eine politische Union zu machen, die mit einer Stimme nach außen spricht und damit auch zu einem global player werden kann, ansonsten wird sie eine lame duck bleiben.

Insbesondere benötigt die Europäische Union dabei die Weiterentwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit einer gemeinsamen Forschung, einem gemeinsamen Beschaffungswesen, gemeinsamen Verteidigungskräften, die fähig sind, autonom zu handeln, und mit aus dem EU-Haushalt finanzierten gemeinsamen Operationen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass wir ein neues Regelwerk, einen neuen Vertrag erhalten. Ich hoffe, dass mit dem Ratsvorsitz von Frau Merkel und dem Pragmatismus von Sarkozy hier ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung getan wird.

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten meinen nicht, dass der Bericht Brok das richtige Forum für eine Diskussion des Vertrags und seines Inhalts ist. Wir sind für eine Stärkung der außenpolitischen Zusammenarbeit, halten es in der gegenwärtigen Situation aber nicht für günstig, uns an einen gemeinsamen EU-Außenminister zu binden. Darum haben wir uns in diesen Punkten der Stimme enthalten.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Unter anderem tritt der Bericht für den abgelehnten (!!!) „Verfassungsvertrag“ ein. Es ruft dazu auf, dass der Vertrag durch „alle Staaten ratifiziert“ wird (?) und „in Kraft tritt“ (?), „um zu gewährleisten, dass die Union bereit ist, die globale Verantwortung sowie die Bedrohungen und Herausforderungen der heutigen Welt zu bewältigen“ – mit Hilfe der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, wie sie sagen...

Diese von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei im Europäischen Parlament (zu denen die portugiesischen Sozialdemokraten, Konservativen und Sozialisten gehören) verabschiedete Stellungnahme ist besonders kennzeichnend, weil dieselben politischen Kräfte, die den Wortlaut eines so genannten vereinfachten Vertrages verhandeln, erklären, dieser unterscheide sich vom Inhalt der „Europäischen Verfassung“. Verstehen wir uns richtig! Wie soll denn letztlich etwas ganz anderes vorgelegt werden, wenn gleichzeitig der wesentliche Inhalt dessen bekräftigt wird, von dem er sich doch angeblich unterscheidet? Hierin besteht der Widerspruch...

Die wahre Absicht der politischen Kräfte und der Wirtschafts- und Finanzinteressen, auf der die europäische kapitalistische Integration basiert, besteht in der beschleunigten Militarisierung der EU in einem juristisch-konstitutionellen Rahmen – selbstverständlich im Rahmen der NATO – und der würde durch die so genannte Europäische Verfassung geschaffen. Daher die „gemeinsame“ Außenpolitik der Einmischung mit ihrem aggressiven Ansatz im Dienste der Ambitionen und Interessen der großen Wirtschafts- und Finanzgruppen der großen Staaten mit Deutschland an der Spitze.

 
  
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  Anna Hedh (PSE), schriftlich. (SV) Ich habe gegen den Bericht Brok (A6-0130/2007) gestimmt, zum einen, weil der Berichterstatter die Frage der Verfassung mit einbezogen hat, zum anderen aber auch, weil er die Frage eines gemeinsamen EU-Außenministers aufwirft. Gegenwärtig haben wir in der EU keine Ministerämter und sollten sie auch nicht einführen. Alle Mitgliedstaaten haben bereits ihre eigenen Außenminister. Was steht uns dann als nächstes bevor? Ein gemeinsamer Umweltminister und letztendlich vielleicht noch ein gemeinsamer Ministerpräsident?

 
  
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  Richard Howitt (PSE), schriftlich. – (EN) Die Labour-Partei im Europäischen Parlament unterstützt diese Entschließung in weiten Teilen, insbesondere die hohe Priorität, die der Stärkung der Demokratie, der Förderung der Menschenrechte und der Nichtverbreitung eingeräumt wird, ebenso wie die wichtige Rolle der EU in der Konfliktprävention und bei der Schaffung eines wirksamen Multilateralismus.

Doch in dieser Entschließung wird internen verfahrenstechnischen Änderungen zu viel Bedeutung beigemessen, statt die außenpolitischen Prioritäten stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Die EPLP hat gegen die Ziffern 1, 5 und 11 gestimmt und sich bei der Abstimmung über die Ziffern 2, 3, 4 und 5 der Stimme enthalten, da die Verweise auf den Verfassungsvertrag und die darin enthaltenen detaillierten Bestimmungen angesichts der Tatsache, dass über die Zukunft dieses Vertrags noch nicht entschieden ist, unangemessen sind. Insbesondere sollte die Annahme des Verfassungsvertrags nicht als Vorbedingung für weitere Erweiterungen angesehen werden. Auch bei der Abstimmung über Ziffer 8 Buchstabe g hat sich die EPLP der Stimme enthalten, da der zusätzliche Nutzen einer diplomatischen Akademie der EU noch nicht erwiesen ist, und bei der Abstimmung über Ziffer 8 Buchstabe h haben wir uns ebenfalls enthalten, weil wir, obgleich wir die Notwendigkeit einer Stärkung der Auslandsdelegationen befürworten, nicht der Auffassung sind, dass diese zu „Botschaften“ der EU gemacht werden sollten. Die EPLP unterstützt die Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ausdrücklich und befürwortet die Verbesserungen im Hinblick auf das Auftreten der EU in den Vereinten Nationen. Wir halten es jedoch für unangemessen, von einem gemeinsamen Sitz der EU zu sprechen, wie dies in Ziffer 10 der Fall ist.

 
  
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  Jaromír Kohlíček (GUE/NGL), schriftlich. (CS) Im Bericht Brok wird der fadenscheinige Charakter der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU entlarvt. Einerseits enthält er die Forderung, dass sich die EU in den Konflikten im Kaukasus und in Transnistrien stärker engagiert und lehnt daher die Gründung neuer Staaten in diesen Gebieten und ihre internationale Anerkennung ab. Andererseits wird versucht, die unvollständige Resolution 1244 zu durchbrechen und die „kontrollierte Unabhängigkeit des Kosovo“ zu erklären. Der Verfasser hat sich also – neben Frau Beer von der Fraktion der Grünen/Europäische Freie Allianz – dafür entschieden, die Büchse der Pandora des territorialen Wandels in Europa wieder zu öffnen.

Ich frage mich, wann die Forderung aufkommt, dass Katalonien, das Baskenland oder sogar Galizien von Spanien abgespalten werden, und wann die Stimmen der Separatisten in der Slowakei, in Rumänien und Serbien gehört werden. Wie werden wir auf die Forderung reagieren, Mazedonien (oder sollte das immer noch FYROM heißen) aufzuteilen? Soll dies etwa als Beispiel für die relativ starken muslimischen Gemeinschaften in manchen Teilen Südfrankreichs oder vielleicht für die in den großen Städten Westeuropas konzentrierten Migranten dienen?

Ähnlich kontraproduktiv ist die in Ziffer 25 zum Ausdruck gebrachte Besorgnis über den ersten Test einer Waffe zur Satellitenabwehr in China. Wir hegen keine ähnlichen Befürchtungen gegenüber den USA. Leider gibt es viele ähnliche nicht hinnehmbare Teile in diesem Bericht, so dass weder ich noch meine Fraktion ihn in der abschließenden Abstimmung unterstützen werden.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) Herr Präsident! Ich stimme für Herrn Broks Bericht über den Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (Buchstabe H Nummer 40 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999) – 2005.

Herr Brok hat in seinem Bericht zu Recht unterstrichen, dass die Europäische Union ohne einen Verfassungsvertrag keine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gestalten kann, die den wichtigsten Herausforderungen gerecht wird. Die Schaffung des Amtes eines Außenministers, der gleichzeitig Mitglied der Kommission und Vorsitzender des Außenministerrates ist, ermöglicht der EU ein wirksameres und entschiedeneres Agieren in der internationalen Arena. Der Gesamtbetrag von 1,74 Milliarden Euro für die GASP für den Zeitraum 2007-2013 reicht nicht aus, um die Ziele der EU als Global Player zu erreichen.

In dem Bericht wird zu Recht die Notwendigkeit betont, dass die Rolle des Europäischen Parlaments in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gestärkt wird und der Rat das Parlament nicht nur informiert, sondern es vor allem in die Beratungen über die grundlegenden Optionen und Maßnahmen der GASP umfassend einbezieht.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt und begrüße besonders, dass darin hervorgehoben wird, dass die EU außenpolitische Prioritäten, wie zum Beispiel die Armutsbekämpfung, festlegen muss, damit Europa in internationalen Angelegenheiten mit einer gemeinsamen Stimme sprechen kann.

 
  
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  Marek Siwiec (PSE), schriftlich. (PL) Herr Präsident! Der Bericht von Herrn Brok über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP macht deutlich, worum es im Kern geht. Ohne einen Verfassungsvertrag kann von einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die den vor der europäischen Gemeinschaft stehenden Herausforderungen gerecht wird, nicht die Rede sein.

Außerdem wird in dem Bericht aufgezeigt, wo die Schwerpunkte für die EU liegen, nämlich unter anderem in der Bekämpfung des Terrorismus, in den Bereichen Zuwanderung, Energiesicherheit und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Der Bericht ist ausgewogen und setzt die richtigen Akzente, weshalb ich seine Annahme uneingeschränkt unterstütze.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Im Jahresbericht wird vorgeschlagen, den militärischen und politischen Bereich der GASP mit einer Summe von 1,8 EUR, die dreimal so hoch ist wie die Ausgaben für den Zeitraum 2007-2013, zu fördern. Das Ziel besteht hierbei darin, die aggressive Politik der EU zu verstärken, damit sie für die Monopole der EU einen größeren Anteil an der Beute beanspruchen kann, die durch die derzeitigen volksfeindlichen und imperialistischen Interventionen erzielt wird.

Der Bericht bringt erneut die Annahme der Europäischen Verfassung, die nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden „tot“ ist, ins Gespräch, als ein notwendiges Instrument zur Stärkung der GASP. Zur Durchsetzung der imperialistischen Ansichten und zur Beseitigung eventueller Hindernisse wird vorgeschlagen, das Einstimmigkeitsprinzip abzuschaffen und dafür die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit einzuführen, um den herrschenden imperialistischen Kräften die Möglichkeit zu geben, ihre Pläne voranzutreiben.

Im Hinblick auf die Vorbereitung und Durchführung der neuen Interventionen, die im Namen der Bekämpfung des Terrorismus, des „Wiederaufbaus“ der Demokratie sowie unter anderen Vorwänden vorgenommen werden, spricht sich der Bericht dafür aus, die Militarisierung voranzutreiben und die Einrichtung der Kampftruppen sowie die Vorbereitungen für die Übernahme des Kommandos der NATO-Truppen durch die militärischen Besatzungstruppen im Kosovo abzuschließen.

Mit keinem Wort wird die Raketenabwehr erwähnt, was indirekt, aber eindeutig beweist, dass die NATO und die EU selbst sie gutheißen.

Zudem wird vorgeschlagen, die Finanzmittel aufzustocken, was im Grunde bedeutet, dass die europäischen Arbeitnehmer für die aggressive Politik der EU zahlen sollen.

Wir haben gegen den Bericht über die GASP gestimmt.

 
  
  

– Bericht Panayotopoulos-Cassiotou (A6-0068/2007)

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich unterstütze das, was in diesem Bericht gefordert wird, insbesondere die Einführung eines Mindestlohns in allen Mitgliedstaaten. Das ist ein Sicherheitsnetz und insbesondere eine Maßnahme, um vor Ausbeutung und Armut trotz Arbeit zu schützen. Es ist gleichzeitig eine Maßnahme, die die Wettbewerbsfähigkeit sichert und den Abbau von Arbeitsplätzen in Ländern mit höheren sozialen Standards, wie etwa Österreich, verhindert.

Ich unterstütze auch die Einführung eines Gütesiegels für Produkte aus Drittstaaten, die unter menschenwürdigen Bedingungen und unter Ausschluss von Kinderarbeit hergestellt werden. Die Konsumenten sind eingeladen, durch den Kauf solcher Produkte sicherzustellen, dass in Drittstaaten humane und faire Arbeitsbedingungen herrschen und dass heimische Arbeitsplätze nicht durch den Import von Billigprodukten vernichtet werden.

 
  
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  John Attard-Montalto (PSE).(MT) Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren, ich möchte erklären, dass unsere Verfassung, wenn es um Arbeit und im Besonderen um menschenwürdige Arbeit geht, voll und ganz auf Arbeit basiert. Ich möchte außerdem klarstellen, dass sich Labour-Regierungen über all die Jahre immer bemüht haben, die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer in unserem Land zu verbessern. Man muss feststellen, dass es, wann immer ein Arbeitnehmer die Qualität seiner Arbeitsbedingungen verbessert hat, auf die Initiative von Labour-Regierungen zurückging. Außerdem möchte ich die Gewerkschaften in Malta, vor allem die allgemeine Arbeitnehmergewerkschaft „General Workers’ Union“, für ihre intensive Arbeit und Bemühungen im Interesse der maltesischen Arbeitnehmer loben. Danke.

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten im Europäischen Parlament haben für diesen Bericht gestimmt. Dies ist ein solider Bericht, und wir unterstützen uneingeschränkt das Engagement der EU für eine menschenwürdige Arbeit. Es ist uns wichtig, dass wir den Menschen eine produktive Arbeit garantieren können, die sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene unter freien, gerechten und sicheren Verhältnissen ausgeführt wird.

Wir möchten jedoch einige Dinge klarstellen. Es muss unterstrichen werden, dass eine Besteuerung von Finanz- und Währungstransaktionen weltweit erfolgen muss, da eine europäische Steuer den Ländern Nachteile bringen würde, die nicht zum Euro-Währungsgebiet dazugehören.

Wir lehnen eine gemeinsame Standarddefinition für Zwangsarbeit und Ausnutzung einer prekären Situation ab. Die Definition der IAO sollte die Grundlage bilden, wobei weitere Definitionen den Mitgliedstaaten überlassen bleiben sollten

In dem Bericht werden die Mitgliedstaaten ermuntert, die Einführung eines Mindestlohns in Erwägung zu ziehen. Das haben wir in Schweden bereits getan, wo wir bewusst eine Lösung gewählt haben, die diese Frage den Sozialpartnern überlässt.

 
  
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  Marie-Arlette Carlotti (PSE), schriftlich. – (FR) Dieser Bericht des Europäischen Parlaments ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Er macht menschenwürdige Arbeit zu einem Instrument der europäischen Entwicklungspolitik, erstens durch die Kofinanzierung eines Programms zur Förderung menschenwürdiger Arbeit gemeinsam mit der IAO, zweitens durch die Schaffung eines europäischen Labels und einer schwarzen Liste der Unternehmen, in denen grundlegende Arbeitsnormen verletzt werden, und schließlich durch die Einführung von Handelssanktionen gegen Staaten, in denen schwer wiegende Verstöße gegen die sozialen Grundrechte festgestellt werden.

Der Bericht bringt Fortschritte für die menschenwürdige Arbeit in Europa, wo noch viel zu tun bleibt: Die Mitgliedstaaten müssen aufgefordert werden, die IAO-Übereinkommen über die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, den Mutterschutz oder die Wanderarbeitnehmer zu unterzeichen; es muss die Einführung eines Mindestlohns als Sicherheitsnetz gefordert werden, um jegliche Ausbeutung von Arbeitnehmern zu verhindern; es muss der Zugang zum lebenslangen Lernen verbessert und eine stärkere Harmonisierung der Alterssicherungssysteme gefordert werden.

Dies sind die Grundlagen für dieses soziale Europa, das die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament errichten will. Daher werde ich für diesen Bericht stimmen.

 
  
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  Françoise Castex (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht über die Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle gestimmt.

Der Begriff „menschenwürdige Arbeit“ scheint auf die multilateralen Erklärungen und Abkommen Bezug zu nehmen, allerdings sind die Politiken ihrerseits noch sehr weit entfernt von dieser Auffassung.

Darstellungen und Erklärungen sind die eine Sache, die alltäglichen politischen Maßnahmen und Entscheidungen der internationalen Institutionen sind etwas völlig anderes. Tatsächlich ist die Welt von einem „Defizit“ an menschenwürdiger Arbeit gekennzeichnet: In zahllosen unproduktiven und gering qualifizierten Jobs mit gefährlichen Tätigkeiten und geringem Einkommen werden Rechte verletzt, und es herrscht Ungleichheit zwischen den Geschlechtern.

Vor diesem Hintergrund haben die WTO und die IAO internationale Arbeitsnomen verabschiedet. Der IWF und die Weltbank unterstützen jedoch keine dieser Initiativen, um den Grundrechten der Arbeitnehmer Geltung zu verschaffen.

Wenn die menschenwürdige Arbeit weltweit Wirklichkeit werden soll, dann müssen ihr alle internationalen Institutionen Priorität einräumen und zusammenarbeiten, um dies zu erreichen.

Menschenwürdige Arbeit muss für alle internationalen Institutionen ein universelles Ziel sein. Dabei ist es unerlässlich, dass diese Grundvoraussetzungen – qualifizierte Beschäftigung, Arbeitnehmerrechte, Schutz und sozialer Dialog – weltweit alle Wirtschafts- und Sozialpolitiken bestimmen.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Panayotopoulos-Cassiotou (A6-0068/2007) über das Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“ gestimmt, da die produktive Arbeit unter Bedingungen der Freiheit, Gleichheit, Sicherheit und Würde eine der zentralen Fragen in den Handelsbeziehungen der EU sein muss.

Meiner Meinung nach müssen wir von unseren Handelspartnern die Einhaltung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Bezug auf die Rechte der Arbeitnehmer einfordern, insbesondere was gerechte Löhne und einen angemessenen sozialen Schutz betrifft. Ich möchte auch die Notwendigkeit hervorheben, dass die multinationalen Unternehmen unabhängig davon, ob sie in Europa oder in irgendeinem anderen Teil der Welt agieren, ihre soziale Verantwortung wahrnehmen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Was bei der Abstimmung über diesen Bericht abgelaufen ist, ist ein Skandal. Die Mehrheit in diesem Parlament verhinderte die Annahme einiger der besten Absätze, die vom Ausschuss für Beschäftigung zum Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern – Der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit“ angenommen wurden. Eine solche Position muss hervorgehoben werden, denn es ist klar, dass dies mit der wachsenden Forderung nach der so genannten Flexicurity verknüpft ist.

Uns allen ist bekannt, dass die Zahl der Arbeitslosen in der EU im Zeitraum 2000-2005 um eine Million gestiegen ist und gleichzeitig unstabile Arbeitsverhältnisse ungeheuer zugenommen haben: über 4,7 Millionen Beschäftigte mit Festverträgen und mindestens 1,1 Millionen, die unfreiwillig Teilzeitarbeitsverträge haben. Es kann auch nicht die hohe Zahl der Beschäftigten, die – obwohl sie ein Gehalt beziehen – noch immer unter der Armutsgrenze leben, hingenommen werden.

Vorraussetzung, um eine menschenwürdige Arbeit für alle zu fördern, ist es, dass eine fortschrittliche Arbeitsgesetzgebung eingehalten, die Würde der arbeitenden Menschen garantiert, würdige Arbeits- und Lebensbedingungen für alle ohne Diskriminierung und Ungleichbehandlung geschaffen werden. Das darf nicht auf gute Absichten beschränkt bleiben, sondern muss durch praktische Maßnahmen untersetzt werden.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich werde für diesen Bericht stimmen, obwohl die Konservativen und die Liberalen dafür gesorgt haben, dass die wichtigsten Elemente dieses Berichts herausgenommen wurden. Gestrichen wurden beispielsweise die Forderungen nach „verbindlichen Initiativen“ im Bereich der „sozialen Verantwortung der Unternehmen“, nach der Einführung einer „gerechten und innovativen Steuerpolitik“ und nach einer Ermittlung/Erfassung von Unternehmen, die gegen grundlegende Arbeitsnormen verstoßen, in einer Liste. Ich finde deren ablehnende Haltung im Hinblick auf die Freizügigkeit von Arbeitskräften erschreckend.

 
  
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  Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die britischen Konservativen unterstützen die Prinzipien der IAO für menschenwürdige Arbeit uneingeschränkt.

Wir teilen die Auffassung, dass es wichtig ist, lebenslange Lernangebote zu schaffen, dass die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt aktiv verbessert werden muss und dass sehr viel mehr getan werden muss, um die Vereinbarkeit von Familien- bzw. Privat- und Berufsleben zu gewährleisten.

Nicht befürworten können wir dagegen den Vorschlag, dass das Europäische Parlament seine Zeit damit verbringen sollte, Erklärungen zu diesem Thema abzugeben, so nützlich und gut gemeint diese auch sein könnten. Es ist nicht Aufgabe des Parlaments, den Mitgliedstaaten vorzuschreiben, was sie in diesem Bereich zu tun haben. Darüber entscheiden völlig zu Recht allein die Regierungen der Mitgliedstaaten.

Wir haben uns zwar an der Aussprache und an der Abstimmung über die Änderungsanträge beteiligt, um die Regelungswut der Linken einigermaßen im Zaum zu halten, aber bei der Schlussabstimmung haben sich die Abgeordneten der Konservativen im Europäischen Parlament der Stimme enthalten.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht und gegen die Änderungsanträge der Liberalen und der PPE-DE gestimmt, mit denen eine Streichung der Verweise auf verbindliche Initiativen zur sozialen Verantwortung der Unternehmen erreicht werden sollte. Die soziale Verantwortung der Unternehmen sollte ein zentrales Element der Tätigkeit europäischer Unternehmen sein, innerhalb wie außerhalb der EU, und ich war sehr enttäuscht darüber, dass diese beiden Fraktionen die im Bericht vorgeschlagenen Schritte nicht unterstützt haben.

 
  
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  Esko Seppänen (GUE/NGL), schriftlich. – (EN) Ich lehne es ab, dass den Mitgliedstaaten im Bereich ihrer nationalen Arbeitsmarktpolitik die Politik der EU aufgezwungen werden soll.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Vorschlag der Europäischen Kommission und der im Plenum des Europäischen Parlaments diskutierte Bericht mit dem irreführenden Titel „menschenwürdige Arbeit“ (KOM(2006)0249) bilden für die EU den neuen reaktionären, volksfeindlichen Rahmen dafür, die Zielsetzungen der „Lissabon-Strategie“ zu erreichen, die Arbeitskosten zu senken und gegen die Grundrechte der Arbeitnehmer vorzugehen, wobei das Ziel darin besteht, die Profite der monopolistischen Unternehmensgruppen der EU zu steigern.

Die Grundkomponenten der kapitalistischen Umstrukturierungen, die die EU und die internationalen imperialistischen Organisationen sowie die Plutokratie und ihre politischen Sprachrohre zu dem Thema der so genannten „menschenwürdigen Arbeit“ entwickelt und formuliert haben, werden nun in die volksfeindliche Politik der EU einbezogen. Dazu gehören unter anderem:

- das lebenslange Lernen, die Erweiterung der flexiblen Beschäftigungsformen, der Angriff auf die Tarifverträge, die Verschlechterung der Versicherungs- und Rentenbedingungen sowie die weitere Privatisierung der Bildung, des Gesundheitswesen und der öffentlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse;

- die Festlegung eines Mindestlohnes für die Arbeitnehmer, die Einrichtung eines armseligen Sicherheitsnetzes, mit dem Ziel, dem Widerstand des Volkes vorzubeugen, während die Plutokratie durch die Ausbeutung der Arbeiterklasse riesige Profite einheimst.

Aus diesem Grund hat die parlamentarische Abordnung der Kommunistischen Partei Griechenlands gegen diesen Vorschlag der Europäischen Kommission gestimmt.

 
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