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Ausführliche Sitzungsberichte
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Mittwoch, 23. Mai 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 3. Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen (Aussprache)
 4. Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle (Aussprache)
 5. Abstimmungsstunde
  5.1. Gemeinschaftszuschüsse für transeuropäische Netze in den Bereichen Verkehr und Energie (Abstimmung)
  5.2. Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen (Abstimmung)
  5.3. Zweites Zusatzprotokoll zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit EG/Mexiko anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur EU (Abstimmung)
  5.4. Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke (Abstimmung)
  5.5. Zusammensetzung der EUROLAT-Delegation (Abstimmung)
  5.6. Auswirkungen und Folgen der Ausklammerung von Gesundheitsdiensten aus der Dienstleistungsrichtlinie (Abstimmung)
  5.7. Auswirkungen und Folgen der Strukturpolitiken auf den Zusammenhalt der EU (Abstimmung)
  5.8. Handelsbezogene EU-Hilfe (Abstimmung)
  5.9. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Abstimmung)
  5.10. Jahresbericht 2005 über die GASP (Abstimmung)
  5.11. Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle (Abstimmung)
 6. Stimmerklärungen
 7. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 8. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 9. Debatte über die Zukunft Europas (Aussprache)
 10. Lage in Nigeria (Aussprache)
 11. Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) (Aussprache)
 12. Fragestunde (Anfragen an den Rat)
 13. Prüfung des Mandats von Beniamino Donnici (Aussprache)
 14. Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU (Aussprache)
 15. Entwicklung eines strategischen Konzepts zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens (Aussprache)
 16. Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (Aussprache)
 17. GMO für Getreide (Aussprache)
 18. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll
 19. Schluss der Sitzung


  

VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS
Vizepräsident

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.)

 

2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

3. Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Paul Rübig im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (KOM(2006)0382 – C6-0244/2006 – 2006/0133(COD)) (A6-0155/2007).

 
  
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  Viviane Reding, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte zu Beginn dem Parlament meinen herzlichen Dank aussprechen, denn das Parlament gehörte zu den Ersten, die sich mit dem Problem der Gebühren für das Auslandsroaming befasst haben, einem der letzten noch bestehenden Hindernisse für den Binnenmarkt. Durch diesen politischen Druck haben wir erkannt, dass hier ein Marktversagen vorliegt, und dies hat uns bei der Suche nach einer Lösung geholfen.

Jetzt liegt es an Ihnen, den Abgeordneten, diese Arbeit zu Ende zu führen, indem Sie den vorliegenden Vorschlag in der heutigen Abstimmung unterstützen. Der Ihnen zur Abstimmung vorgelegte Vorschlag ist das Ergebnis ausführlicher Diskussionen, bisweilen auch hitziger Debatten, die innerhalb der Organe, aber auch mit den Beteiligten geführt wurden. Herausgekommen ist dabei ein fundierter, ausgewogener Vorschlag, der greifbare Ergebnisse für die europäischen Bürger bringen und dafür sorgen wird, dass das leidige Thema überzogener Roaminggebühren vom Sommer dieses Jahres an endlich ad acta gelegt werden kann. Die Bürger in diesem Europa der Ergebnisse warten auf diesen Schritt, und es liegt nun in Ihren Händen, sie nicht zu enttäuschen.

Die Kommission hat ihren Teil der Aufgabe erledigt. Im Dezember 2004 habe ich die Betreiber aufgefordert, das Problem in eigener Regie zu lösen. Im Oktober 2005 hat die Kommission eine Internetseite eingerichtet, um die Tarife für das Auslandsroaming transparenter zu machen. Gleichzeitig habe ich nochmals darauf hingewiesen, dass sich die Kommission zu einer Regulierung gezwungen sehe, falls die Preise nicht deutlich gesenkt würden. Zu meinem Bedauern erfolgte daraufhin keine Reaktion vonseiten des Marktes, so dass die Kommission am 12. Juli 2006 den Vorschlag für eine Verordnung über das Roaming vorgelegt hat.

Unter der Federführung der finnischen und der deutschen Ratspräsidentschaft haben Sie gemeinsam mit dem Ministerrat diesen Vorschlag geprüft. Ich möchte hervorheben, dass Ihre Berichterstatter, Herr Rübig, Herr Muscat, Herr Mavrommatis und Herr Losco, ausgezeichnete Arbeit geleistet haben. Das Ergebnis dieser Arbeit liegt uns heute vor.

Die Kommission kann den Kompromisstext ohne Vorbehalte akzeptieren, weil die zentralen Elemente, die nach Meinung der Kommission unverzichtbar sind, nicht geändert wurden. Diese Elemente sind: Regulierung auf der Endkundenebene, Regulierung auf der Großkundenebene, klare Vorteile für alle Verbraucher und Transparenz.

Auf Endkundenebene muss jeder Anbieter einen Eurotarif einführen, bei dem für ausgehende Anrufe ein Höchstentgelt von 0,94 Euro berechnet werden darf, das nach 12 Monaten auf 0,46 Euro und nach 24 Monaten auf 0,43 Euro gesenkt werden muss. Für eingehende Anrufe liegt der Höchstbetrag bei 0,24 Euro, nach 12 Monaten wird dieser Betrag auf 0,22 Euro und nach 24 Monaten auf 0,19 Euro reduziert. Diese Obergrenzen stellen eine erhebliche Reduzierung von bis zu 70 % gegenüber den heute marktüblichen Standardtarifen dar.

Wichtig ist jetzt die Frage, wann der Kunde von diesen Preissenkungen profitieren wird. Das wird schon sehr bald, nämlich ab dem Sommer, der Fall sein. Um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten, habe ich dem Parlament und dem Rat ein Schreiben übermittelt, in dem ausführlich erläutert wird, wie die Bestimmungen für die Endkunden in der Praxis unter Aufsicht der nationalen Regulierungsbehörden angewandt werden sollen.

Als Erstes muss die Verordnung vom Rat im Amtsblatt veröffentlicht werden. Dies sollte möglichst zügig nach der Tagung des Ministerrates „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ am 7. Juni 2007 erfolgen. In einem nächsten Schritt müssen die Mobilfunkanbieter ihren Roamingkunden innerhalb von vier Wochen ein Angebot über einen der neuen Regelung entsprechenden Eurotarif vorlegen. Alle Kunden, die dieses Angebot akzeptiert haben, können den Eurotarif dann einen Monat später in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass ein aktiver Kunde spätestens zwei Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung in den Genuss des Eurotarifs kommen kann, oder sogar noch früher, wenn sein Anbieter die neue Regelung zügig umsetzt. Das heißt also konkret, ab August. Kunden, von denen keine Reaktion erfolgt, werden drei Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung automatisch in einen Eurotarif eingestuft. Sie können diesen Tarif also ab September nutzen.

Die Kommission wird gemeinsam mit den nationalen Regulierungsbehörden unverzüglich die notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die Kunden korrekt behandelt werden. Durch die Verordnung wird die überwiegende Mehrheit der Kunden geschützt, die bisher völlig überhöhte Gebühren für die Nutzung ihres Mobiltelefons im Ausland bezahlen musste.

Darüber hinaus wird die Verordnung durch die Einführung von Obergrenzen auf Großkundenebene kleinere Betreiber schützen. Diese Obergrenzen sind hoch genug, um allen Betreibern, kleinen wie großen, eine angemessene Gewinnspanne zu garantieren. Gleichzeitig sind sie niedrig genug, um zu gewährleisten, dass kleinere Betreiber, Betreiber, die neu in diesen Markt einsteigen und Betreiber aus kleineren Mitgliedstaaten am Wettbewerb teilnehmen können. Ich hoffe und erwarte, dass sie diese Gewinnspanne nutzen werden, um schnellstens innovative Angebote vorzulegen.

Das letzte zentrale Element dieser Verordnung ist die Transparenz, ein äußerst wichtiges Element, das bisher sträflich vernachlässigt wurde. Die wichtigsten Anforderungen sind ein „Push-Modus“, der eine einfache Preisinformation einschließt, sowie ein „Pull-Modus“, der es dem Verbraucher ermöglicht, ausführlichere Informationen, auch über die Preise für SMS und Datenkommunikationsdienste zu erhalten.

Ich möchte noch kurz auf die hohen Roamingpreise für mobile Datendienste eingehen. Wir werden diesen Markt gemeinsam mit den nationalen Regulierungsbehörden genau im Auge behalten müssen. Die Betreiber sollten das wissen, sie sollten diese Warnzeichen ernst nehmen und aus eigenem Antrieb die Preise auf ein normales Niveau senken, um eine weitere Regulierung zu vermeiden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass diese Verordnung nach drei Jahren automatisch auslaufen wird, sofern Parlament und Rat nichts anderes beschließen. Ich hoffe sehr, dass dies nicht notwendig sein wird. Notwendig ist jetzt jedoch, dass wir die Reform der Telekommunikationsmärkte angehen und aus derzeit 27 einzelnen Märkten einen echten europäischen Markt schaffen, der das Potenzial von fast 500 Millionen Verbrauchern nutzen kann. Dies ist die nächste Aufgabe, die auf uns wartet.

Doch heute sollten wir uns auf das konzentrieren, was zum Thema Roaming erreicht worden ist. Es ist äußerst selten, um nicht zu sagen ungewöhnlich, dass in nur 10 Monaten ein Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss gebracht wird. Ich bin stolz auf die europäischen Organe, die bewiesen haben, dass sie die Wünsche der Verbraucher ernst nehmen und zügig handeln, um ganz konkrete Probleme zu lösen. Ich rechne fest mit einer großen Mehrheit in diesem Haus, das die europäischen Bürger vertritt, damit wir diese Aufgabe jetzt abschließen und mit einer solchen Mehrheit zeigen können, dass das Europa der praktischen Ergebnisse Realität ist.

(Beifall)

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender Wuermeling, liebe Kommissarin Reding, meine sehr geehrten Berichterstatter und Schattenberichterstatter, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute können wir stolz darauf sein, dass das Europäische Parlament und der Rat die Aufforderung der Kommission ernst genommen haben, noch vor dem Sommer bzw. im Sommer die Roaming-Verordnung zu liefern. Zu Beginn der Gespräche sind wir alle davon ausgegangen, dass es das normale Prozedere mit zweiter und dritter Lesung geben wird, weil diese Materie extrem konfliktreich ist und die Interessensgegensätze auf dem europäischen Markt sehr unterschiedlich waren.

Nachdem wir auf den nationalen Märkten einen guten Wettbewerb entwickelt hatten, hat es zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten nicht wirklich einen Wettbewerb gegeben. Jetzt warten Millionen von Konsumenten und schauen auf ihr Mobilfunkgerät – auf ihr Handy, wie wir sagen – und warten auf das erste Angebot, das da kommen soll. Das Angebot hängt davon ab, wann diese Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Dann können wir hoffentlich im Urlaub, oder wenn wir auf einer Geschäftsreise sind, dementsprechend telefonieren und auch sicher sein, dass am Ende des Monats keine Rechnung kommt, die mehr ausmacht als der Zimmerpreis oder der Flug, sondern dass das in vernünftige, ordentliche Bahnen gelenkt ist. Das ist so, wie wenn man in ein Restaurant geht und dort eine Speisekarte bekommt, auf der die Preise stehen, so muss das auch der Fall sein, wenn man sich im Roaming-Modus befindet. Wenn man in ein europäisches Land reist, wird es in Zukunft beim Grenzübertritt eine Mitteilung geben, in der der individualisierte Tarif auf dem Mobilfunkgerät zu sehen ist, wo man eine Gratis-Handynummer zum Heimbetreiber bekommt, bei der man anrufen und fragen kann, wie viel eine SMS, eine MMS oder ein Datentransfer kostet. Allein diese Transparenz wird schon sehr viel bewirken und ich bin stolz darauf, dass diese Transparenz in allen Diensten, nicht nur bei der Sprachtelefonie, sondern auch bei allen anderen Serviceangeboten möglich ist.

Wir haben natürlich auch die Flatrate angesprochen, eine All-Inclusive-Flatrate, die innerhalb einer gewissen Phase angeboten werden kann, in der man am Ende des Monats schon genau weiß, was man dafür bezahlen wird. Das ist die Herausforderung, nämlich im Vergleich zu den Festnetzkunden, im Vergleich zum Breitband oder zur Voice-over-IP und vielen weiteren neuen Technologien. Mit dieser Regelung eröffnen wir UMTS und GSM auch in den zukünftigen Märkten eine große Chance. Deshalb war es mir eine Freude, mit dem Kollegen Paasilinna diese Dinge des kundenfreundlichen Entgegentretens im Roaming-Bereich intensiv zu diskutieren. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als wir das erste Gespräch mit dem Kollegen Muscat geführt haben, und wir gesagt haben, wird es eine Opt-in- oder eine Opt-out-Lösung geben. Wir waren uns eigentlich einig darüber, dass es eine Lösung geben muss. Das war das Entscheidende, dass wir gesehen haben, hier besteht tatsächlich Handlungsbedarf, das muss schnell gehen, das muss effizient sein, und wir bekommen es dementsprechend über die Bühne.

Mit dem Kollegen Mavrommatis haben wir uns sehr intensiv um die Regionen in extremer Randlage gekümmert. Ich komme aus dem Alpenland Österreich, wo die Kosten für Sendeanlagen anders sind als im Fachland. Hier wird die Kommission in den nächsten Monaten detailliert prüfen, welche Möglichkeiten es hier in Zukunft gibt. Auch für die Regulatoren ist es eine interessante Verordnung, weil durch diese Verordnung auch die Regulatoren in den Mitgliedstaaten ganz neue Möglichkeiten bekommen, im Roaming dementsprechend aktiv aufzutreten und für die Konsumenten das Ideale herauszuholen.

Neu ist auch der Ansatz der besseren Rechtsetzung. Wir haben es endlich geschafft, eine Verordnung nach drei Jahren automatisch auszusetzen, und wir bitten die Kommission, dafür Sorge zu tragen, dass nach diesen drei Jahren der Wettbewerb tatsächlich in Kraft tritt. Ich bitte auch den Rat und die Ratsvertreter, darauf zu drängen, dass die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union so bald wie möglich erfolgt, weil Millionen von Konsumenten in Europa darauf warten, hier endlich eine Regelung zu bekommen, die auch zu ihrem Nutzen beiträgt. Ich möchte mich insbesondere noch beim Parlament bedanken. Unsere Dienste haben exzellent gearbeitet. Vier Tage nach der Einigung mit dem COREPER hatten wir sämtliche Übersetzungen vorliegen. Eine exzellente Arbeit im Haus, und ich bin stolz auf unsere Mitarbeiter, die es uns ermöglicht haben, so effizient zu arbeiten!

(Beifall)

 
  
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  Joachim Wuermeling, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Berichterstatter Rübig, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine doppelte Freude, hier zu sprechen, einerseits weil wir eines der Kerndossiers der deutschen Präsidentschaft offenbar zu einem guten Ende bringen können, auf der anderen Seite ist es mir eine persönliche Freude, in dieses vertraute Rund zurückzukehren. Ich fühle mich in diesem Hohen Haus nach wie vor heimatlich.

Die Einigung zwischen dem Rat und dem Parlament war ausgesprochen schwierig. Es gab harte Verhandlungen. Aber es war ein faires Ringen. Wir möchten dem Berichterstatter sehr herzlich für seine konstruktive Verhandlungsführung und der Ausschussvorsitzenden für ihre vermittelnde und gleichzeitig dem Parlament solidarische Rolle danken. Wir möchten den Kolleginnen und Kollegen im Rat danken, die diesem Kompromiss unter großen Schwierigkeiten zugestimmt haben. Der gefundene Kompromiss ist verbraucherpolitisch erforderlich, ökonomisch vertretbar und europapolitisch erfreulich. Er ist verbraucherpolitisch erforderlich, weil an der Feststellung eines Marktversagens im Grunde kein Weg vorbeiging. Es gab in diesem Bereich keinen Markt. Der Verbraucher hatte im Hinblick auf seinen Verbrauchertarif keine Wahl, und im Grunde wurde der Umstand eines Grenzübertritts innerhalb der Europäischen Union ausgenutzt, um hohe Preise zu erzielen. Das konnten wir nicht hinnehmen. Nun tritt eine gewaltige Entlastung für den Verbraucher ein. Im Namen des Rates kann ich das sehr begrüßen.

Der Kompromiss ist auch ökonomisch vertretbar. Wir alle setzen in der Europäischen Union auf den Binnenmarkt. Gerade der Mobiltelefonmarkt ist ein sehr dynamischer Markt, und im Inland funktioniert er, wie jeder sehen kann. Deswegen war es uns wichtig, dass wir keinen Einheitstarif für alle Roaming-Verträge in der Europäischen Union einführen, sondern eine Obergrenze setzen, um einen Missbrauch auszuschließen. Dem Rat war es sehr wichtig, dass die Obergrenzen ein bestimmtes Niveau nicht unterschritten haben, damit sich unterhalb dieser Grenzen ein entsprechend dynamischer Markt entwickelt. Wir hoffen, dass die Unternehmen, aber auch die Verbraucher unterhalb dieses Eurotarifs in ein vernünftiges Marktgeschehen eintreten, dass mehr Vielfalt für die Angebote vorhanden ist und auch das Verbraucherverhalten sich daran ausrichtet.

Die Europäische Union hat Handlungsfähigkeit bewiesen. Auch das Ratssekretariat wird alle Anstrengungen unternehmen, um zu ermöglichen, dass die Verordnung möglichst bald im Amtsblatt erscheint. Hier sind allerdings gewisse zeitliche Vorläufe notwendig. Es muss eine Beschlussfassung im Ausschuss der Ständigen Vertreter und eine formelle Beschlussfassung im Rat erfolgen. Wir hoffen, dass es uns gelingen wird, eine Veröffentlichung im Amtsblatt am 29. Juni mit der entsprechenden Wirkung in die Sommerpause hinein zu erreichen.

Ich würde mich freuen, wenn es gelingen würde, heute hier im Plenum eine breite Zustimmung zu unserem Kompromiss zu erreichen. Ich verspreche, als Ratspräsident, alles dafür zu tun, dass das auch im Rat gelingt, so dass wir vor einem wichtigen europäischen Gipfel ein Europa der Ergebnisse vorweisen können.

 
  
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  Der Präsident. – Ich danke Ihnen, Herr Wuermeling. Es ist uns eine Freude, Sie wieder hier in diesem Haus zu sehen, in anderer Funktion zwar, doch wie gewohnt als Streiter für die Interessen Europas.

 
  
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  Andrea Losco (ALDE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute ist ein bedeutsamer Tag für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union: Dank des Kompromisses, der zu dem Entwurf einer Verordnung über das Roaming erzielt worden ist, werden etwa 500 Millionen Bürger unmittelbar von unseren Beschlüssen betroffen sein. Darunter in erster Linie Touristen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die endlich von der Senkung der neuen Eurotarife profitieren können.

Ein solcher Kompromiss war noch vor knapp einem Jahr schwer vorstellbar, und ich freue mich, dies als Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung feststellen zu können, der als Erster sofort erkannte, wie wichtig es war, das Verfahren zu beschleunigen.

Vom ersten Augenblick an hatten wir die verbindlichen Grundsätze aufgezeigt, die als Bezugspunkte dienen sollten: einen europäischen Verbraucherschutztarif und mehr Transparenz der Endkundenpreise. Als Liberaldemokrat wäre es mir lieber gewesen, das Ziel einer Preissenkung für eine Ware oder Dienstleistung eher durch einen gesunden Wettbewerb zwischen den Marktkräften zu erreichen und eben nicht durch einen dirigistischen Eingriff, also eine direkte Preisregulierung, doch Tatsache ist, dass in diesem spezifischen Marktsegment die normalen Wettbewerbsregeln bisher objektiv versagt haben.

Ich bekunde meine volle Unterstützung für diese außergewöhnliche und zeitlich befristete Maßnahme als Reaktion auf eine außergewöhnliche Situation. Außerdem möchte ich Frau Reding zu ihrer ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen, und auch alle anderen, die in den letzten Monaten dazu beigetragen haben, dieses wichtige und greifbare Ergebnis zu erreichen. Dies ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Vollendung des Binnenmarkts, der definitiv Schluss macht mit den ungerechtfertigt hohen Entgelten für das internationale Roaming und zudem eines der letzten Hindernisse zwischen den Völkern der Europäischen Union beseitigt. Mit seiner heutigen Entscheidung spricht das Parlaments direkt etwa 500 Millionen europäische Bürger an.

 
  
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  Joseph Muscat (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. – (MT) Danke, Herr Präsident! Heute senden wir die nachdrückliche und deutliche Botschaft aus, dass die Europäische Union und dieses Parlament im Besonderen bereit sind zu handeln, wenn eine Verzerrung von Marktgesetzen vorliegt und wenn die Verbraucher unfair behandelt werden. Wir alle haben von den Senkungen bei Roaminggebühren gehört, die um mehr als die Hälfte fallen. Ich persönlich glaube, und meine Fraktion ebenso, dass die Gebühren noch weiter hätten reduziert werden können. Doch wir sind bereit, das Gute wie das Schlechte hinzunehmen und einen Kompromiss zu schließen, denn wenn wir noch mehr Zeit verschwenden, werden nur die Verbraucher darunter leiden. Dies ist ein wichtiger Sieg für die Verbraucher. Wir haben sie mit den besten Waffen gerüstet: Information und Transparenz. Jetzt erhalten die Verbraucher bei ihrer Ankunft in einem anderen europäischen Land automatisch eine Nachricht, die sie darüber informiert, wie viel ihnen berechnet wird, wenn sie ihre Mobiltelefone benutzen. Darüber hinaus sind die Betreiber jetzt verpflichtet, einen kostenlosen Dienst anzubieten, über den sie ihren Kunden jede Hilfe oder Informationen bieten, die diese in diesem Bereich benötigen. Zudem wird es ein spezielles Hilfsangebot für Sehbehinderte geben. Wir wollen nicht, dass diese Regelungen den Wettbewerb abschwächen, sondern dass sie ihn beleben. Uns ist klar, dass es kleine, unabhängige Betreiber gibt, die sich Sorgen machen, dass sie Nachteile erleiden könnten. Deshalb haben wir von der Kommission gefordert, dass sie die Lage dieser Betreiber prüft und darüber Bericht erstattet. Ich komme jetzt zu dem, was als der wichtigste Punkt gilt. Bekanntlich gehöre ich ja zu denen, die sehr nachdrücklich darauf bestehen, dass diese europäischen Tarife für alle Verbraucher gelten sollten. Doch der Rat hat darauf bestanden – meines Erachtens ebenso nachdrücklich –, dass der Verbraucher die Nutzung dieses Tarifs beim Betreiber beantragen muss. Ich werde mich jetzt nicht auf einen Streit einlassen, inwiefern dieser Vorschlag den Verbraucher stärker begünstigt, weil die Fakten wohl für sich sprechen. Wir haben aber diesen Kompromiss akzeptiert, denn erstens, wenn wir das nicht getan hätten, hätten wir keine Verordnung gehabt, und zweitens, weil die Kommission während der Verhandlungen eine Erklärung abgegeben hat, es sei zu begrüßen, dass rund 80 % der europäischen Verbraucher automatisch in den Genuss dieses Eurotarifs kämen. Zudem zahlen die verbleibenden 20 % größtenteils bereits einen Preis, der dem Eurotarif vergleichbar ist, und dazu zählen vor allem Unternehmen und Personen mit Sonderverträgen. Damit werden also die schwächsten Verbraucher geschützt. Bemerkenswert ist nicht zuletzt auch, dass im Schreiben von Kommissarin Reding erklärt wird, dass nationale Aufsichtsbehörden zusammen mit der Kommission das Verfahren überwachen werden, bei dem festgelegt wird, welche Verbraucher automatisch in den Genuss dieses Eurotarifs kommen werden. Das ist ein äußerst wichtiges Verfahren, und mit ihm beweisen wir, dass unser Parlament wirklich in der Lage ist, zu reagieren.

(Beifall)

 
  
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  Manolis Mavrommatis (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Kultur und Bildung. – (EL) Frau Kommissarin! Nach einem fast sechsmonatigen Prozess ist nun einer der wichtigsten Berichte zum Vorschlag für eine Verordnung über das Roaming in Mobilfunknetzen dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung vorgelegt worden.

Ich möchte Paul Rübig zu seiner exzellenten Arbeit und hervorragenden Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Rat gratulieren, die dazu beigetragen hat, dass wir heute zu diesen, insbesondere für die 150 Millionen Verbraucher außerordentlich positiven Ergebnissen gekommen sind.

Im gleichen Atemzug muss ich Kommissarin Reding zu ihrer Entscheidung, eine Verordnung über das Roaming vorzuschlagen, beglückwünschen und ihr zu ihrer starken Haltung angesichts der Reaktionen außen stehender Akteure sowie dazu gratulieren, dass sie sich auf die Seite der Berichterstatter und Mitglieder der parlamentarischen Ausschüsse gestellt hat. Glückwünsche auch an die Kollegen, die an den Konsultationen mit dem Rat und der Kommission beteiligt waren.

Gestatten Sie mir, insbesondere auf das Thema Mobilfunkunternehmen und Europäisches Parlament einzugehen. Da geht es nicht um irgendwelche Grabenkämpfe zwischen beiden Seiten. Da geht es darum, dass die Bürger das Recht haben, ihre parlamentarischen Vertreter um Schutz zu ersuchen, wenn sie sehen, dass ihre Interessen von den nach Monopolbildung strebenden Großunternehmen ausgebeutet werden.

Als Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung habe ich mich bemüht, in harmonischer Zusammenarbeit mit den Kollegen sämtlicher Fraktionen eine gemeinsame Linie zu finden, die jeden zufrieden stellt. Die Änderungsanträge, die von unserem Ausschuss angenommen wurden, gaben dem Berichterstatter die Möglichkeit, das Thema Roaming von einem anderen Blickwinkel her zu betrachten, denn neben dem kommerziellen und finanziellen Faktor sind Kultur, Bildung und die Medien ein bedeutender Bestandteil des täglichen Lebens in unserer Gesellschaft.

Jeden Tag verreisen Geschäftsleute, Journalisten, Künstler und Schriftsteller. Vielköpfige Familien machen während des ganzen Jahres Ferien. Sie geben Geld aus. Mobiltelefone sind notwendig und nützlich, aber sie dürfen nicht zum Gegenstand der Ausbeutung durch die Unternehmen werden. Bedarf bedeutet nicht gleichzeitig auch Schwäche.

Wir sind aufgerufen, heute im Europäischen Parlament die Verordnung über das Roaming in ihrer geänderten Fassung anzunehmen. Eine Abstimmung zugunsten des Berichts wird einen Sieg für das Parlament bedeuten, der dem Verbraucherschutz zugute kommt. Damit wird ein großer Schritt getan, der dem Binnenmarkt neues Leben einhaucht.

(Beifall)

 
  
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  Angelika Niebler, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratspräsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute gute Nachrichten für unsere Bürger in Europa: Telefonieren mit dem Handy in Europa wird künftig billiger.

Über viele Jahre hinweg haben wir als Parlament gefordert, dass im Tarifdschungel Transparenz geschaffen wird. Die Preise waren völlig intransparent und überhöht. Jeder Bürger hat die Erfahrung gemacht: Nach dem Urlaub hat man seine Telefonrechnung für das Handy geprüft und musste feststellen, dass die wenigen Telefonate, die man aus dem europäischen Ausland geführt hatte, bzw. die Anrufe, die man erhalten hatte, horrende Gebühren gekostet hatten. Damit ist jetzt endgültig Schluss.

Künftig kommt jeder in den Genuss eines günstigen Tarifs. Darüber freue ich mich ganz besonders. Das ist wirklich ein großer Erfolg für unser Parlament. Der Ratsvorsitzende hat bereits angesprochen, dass wir über Wochen hinweg hart mit dem Rat verhandelt haben. Auf das Ergebnis, das wir jetzt am Ende des Tages erzielt haben werden – zunächst 49 Cent, im nächsten Jahr 46 Cent und im übernächsten Jahr 43 Cent pro Minute für einen Roaming-Anruf in Europa – können wir wirklich stolz sein.

Lassen Sie mich ein Wort an die Unternehmen und die Industrie richten: Ich glaube, uns allen war bewusst, dass die Marktregulierung und gerade die Regulierung der Endkundentarife ein ganz scharfes Schwert ist. Nachdem sich der Markt nicht so entwickelt hatte, wie wir es uns über die Jahre hinweg vorgestellt hatten, waren wir uns alle einig, dass wir hier politisch eingreifen müssen. Aber es handelt sich natürlich um einen Sonderfall, einen Einzelfall. Es ist wichtig zu betonen, dass das Parlament jetzt nicht auch in anderen Bereichen eine Preisregulierung anstreben will, sondern dass dies ein Präzedenzfall war, der hoffentlich nicht wieder notwendig wird. Allein die Entwicklung in den letzten Monaten, seit die Verordnung auf dem Tisch lag, hat schon gezeigt, wie viel Bewegung in diesen Markt gekommen ist. Diese Entwicklung gibt uns recht, dass wir hier politisch den richtigen Anstoß gegeben haben.

Ich möchte schließen mit einem herzlichen Dankeschön an unseren Berichterstatter, den Kollegen Paul Rübig, der hier über viele Monate hinweg die Verhandlungen geführt hat. Danke auch an die Kollegen in der Verhandlungsdelegation – es war hier nicht einfach, unsere Position gegenüber dem Rat durchzusetzen –, ferner ein Dank an die Kommissarin, die den Mut hatte, diese Verordnung vorzulegen, und zu guter Letzt auch ein herzliches Dankeschön von meiner Seite an das Ausschusssekretariat und an die Übersetzer, die es in wenigen Tagen geschafft haben, die Verordnung in 23 Sprachen vorzulegen. Das ist sensationell und zeigt, dass Europa gut funktioniert und engagiert seine Ziele umsetzen will.

(Beifall)

 
  
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  Reino Paasilinna, im Namen der PSE-Fraktion. – (FI) Herr Präsident! Ich möchte dem Kommissar und allen anderen Beteiligten für die ausgezeichnete Zusammenarbeit danken. Meine Fraktion unterstützt den jetzt erzielten Kompromiss und wird alsbald dafür stimmen.

Diese Rechtsvorschrift wird direkte Auswirkungen auf das Leben von dutzenden, wenn nicht hunderten Millionen Menschen haben und ihnen das Leben erleichtern. Wir haben hier jahrelang über Netzgebühren gesprochen. Das Telekommunikationspaket ist hier vor fünf Jahren mit Frau Niebler erörtert worden. Bereits damals ist ein Absatz in dieser Angelegenheit hinzugefügt worden, wenngleich sie zu der Zeit als Berichterstatterin für die Rahmenrichtlinie tätig war. Jetzt jedoch beginnen die Preise zu bröckeln, was eine gute Nachricht für die Verbraucher ist. Wir bekommen Werbung für Mobiltelefone, aber keine Informationen über Gebühren, und dagegen muss definitiv etwas unternommen werden. Es ist geradezu unglaublich, dass einige Anbieter es Wettbewerb nennen, wenn der Kunde keinerlei Informationen über die Preise von Produkten erhält und Preise auf kartellähnlichen Niveaus gehalten werden. Die Folge davon ist, dass nur einige wenige Reisende ihr Telefon im Ausland benutzen. Das wiederum verletzt das Prinzip der Freizügigkeit und macht es schwer, das Lissabon-Ziel, nämlich zu einer führenden wissensbasierten Wirtschaft zu werden, zu erreichen.

Mobile Kommunikationsgeräte sind ein Weg zur Internationalisierung des Alltags. Außerdem werden Telefone dann stärker genutzt und es kommt zu einer Belebung der Wirtschaft; auf diese Weise nutzt es auch den Unternehmen. Einen funktionierenden Binnenmarkt zu haben, ist von allergrößter Wichtigkeit, und das muss auch für mobile Kommunikationsgeräte gelten. Jetzt sind die Interessen des Verbrauchers geschützt worden und die Gerechtigkeit hat dadurch obsiegt. Ich möchte die Kommission fragen, wie und wann sie beabsichtigt, einen Vorschlag zum Datenaustausch vorzulegen. Dieser müsste natürlich zunächst einmal sorgfältig geprüft werden.

(Beifall)

 
  
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  Šarūnas Birutis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (LT) Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute stimmen wir über einen Gesetzestext ab, dessen positive Auswirkungen alle europäischen Verbraucher und Unternehmen und – offen gesagt – wir selbst in Kürze spüren werden.

Das jährliche Volumen des internationalen Roaming-Marktes in der EU beträgt etwa 8,5 Milliarden Euro. Dies entspricht circa sechs Prozent der allgemeinen Einnahmen der Mobilfunkindustrie, die sich auf 150 Milliarden Euro pro Jahr belaufen.

Roaming-Gebühren betreffen mindestens 147 Millionen EU-Bürger, von denen 110 Millionen Nutzer aus dem Unternehmensbereich stammen.

Gegenwärtig schalten rund 70 % aller Europäer, die ins Ausland reisen, ihre Handys aufgrund der horrenden Nutzungskosten im Ausland ab. Das Problem verschärft sich weiter durch die Tatsache, dass es den Einzelhandelspreisen an Transparenz mangelt, weil es in diesem Sektor keinen Wettbewerb gibt.

Selbstverständlich werden wir mehr telefonieren, wenn es billiger wird. Daher werden Telefonbetreibern nicht wirklich Einkünfte entgehen. Gleichzeitig profitieren die Verbraucher, und auch auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen wird sich dies positiv auswirken.

In einer Eurobarometer-Meinungsumfrage sprach sich die überwältigende Mehrheit von fast 25 000 Befragten für eine gesetzlich vorgeschriebene Senkung der Roaming-Gebühren in Europa aus.

Dennoch möchte ich erneut eine Ansicht äußern, die ich mit vielen Kolleginnen und Kollegen teile, nämlich dass jeglicher Eingriff in den Markt nicht zu begrüßen ist und es sich bei dieser Verordnung nur um eine zeitlich befristete obligatorische Maßnahme handelt, um den Markt zu regulieren.

Meiner Ansicht nach dürften maximal drei Jahre ausreichen, um die Preise zu senken, aber, und darauf kommt es an, dies ist auch die Frist, in der geschlossene nationale Märkte zu einem geeinten europäischen Markt in diesem Sektor zusammenwachsen sollten. Das ist das eigentliche Ziel der Verordnung.

Ich gratuliere dem Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Paul Rübig, den Schattenberichterstattern, der Vorsitzenden des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, Angelika Niebler, dem Mitglied der Kommission, Viviane Reding, den Vertretern von Kommission und Rat und allen Verbrauchern und Dienstleistern, die zu dieser hervorragenden koordinierten Lösung beigetragen haben.

Die Debatte über die Roaming-Verordnung war schwierig. Jede Erklärung wurde gründlich beleuchtet, jede Gebühr und ihre Anwendungsbedingungen wurden diskutiert. In diesem Punkt zeigte das Parlament unerwartet Rationalität und Kohäsion.

Ich rechne heute mit der einheitlichen Zustimmung des Parlaments, einer positiven Reaktion des Rates am 7. Juni und der unverzüglichen Bekanntmachung (nicht erst am 29. Juni, wie uns mitgeteilt wurde) im Amtsblatt und mit dem Inkrafttreten der Verordnung noch in der bevorstehenden Urlaubssaison.

 
  
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  Romano Maria La Russa, im Namen der UEN-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Vorschlag für eine Verordnung über das Roaming ist ein Thema, das den Verbraucher besonders interessiert, weshalb von uns verlangt wird, den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, ohne die Erfordernisse der Industrie außer Acht zu lassen. Wir können jedoch mit Befriedigung feststellen, dass wir Zeugen wurden, wie alle Fraktionen Verantwortung dafür übernommen haben, was die europäischen Nutzer sicher nicht erwartet hatten. Diese Verordnung wird Europa seinen Bürgern noch näher bringen.

Nach langwierigen Verhandlungen, insbesondere mit dem Rat und der Kommission, in denen wir uns um eine Einigung in erster Lesung bemühten, können sicher alle mit der erst am Montagabend formal angenommenen Kompromisslösung zufrieden sein, obwohl gewiss noch mehr hätte getan werden können. Sicher hätte man sich auf Zahlen einigen können, die den Erwartungen der Bürger – die im Übrigen vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie bekräftigt wurden –, mehr entsprochen hätten, wenn nur die Mitgliedstaaten nicht zu Beginn für deutlich höhere Entgelte zugunsten der Betreiber optiert hätten. Trotzdem ist der Kompromiss tragfähig, denn er legt für den Endkundenmarkt Höchstentgelte in Höhe von 49 Cent für ausgehende und 24 Cent für angenommene Anrufe fest, was anders gesagt einer Reduzierung um etwa 50 % gegenüber den Normaltarifen entspricht.

Ich denke, wir haben eine gute Lösung gefunden, die die automatische Anwendung des Verbraucherschutz- oder Eurotarifs auf alle Nutzer drei Monate nach Inkrafttreten der Verordnung vorsieht, wobei es dem Nutzer freisteht, Tarife zu wählen, von denen er denkt, dass sie eventuell günstiger für ihn sind. Dadurch wird in Zukunft verhindert, dass die Nutzer bei Geschäfts- oder Urlaubsreisen im Ausland Opfer unfairer Tarife werden, wie es leider heute geschieht.

Der Kompromiss erlaubt noch Gewinnspannen für die Betreiber, die nichtsdestotrotz von der künftigen Zunahme des Mobilfunkverkehrs profitieren werden. Im Interesse einer größeren Transparenz betrachte ich die Informationspflicht der Betreiber, die den Nutzern persönliche Informationen über die Tarifebenen zur Verfügung stellen müssen, als Erfolg. Weniger überzeugt hat mich die auf drei Jahre verteilte gestaffelte Senkung der Entgelte, wenngleich dies im Sinne des Kompromisses verständlich ist. Vielleicht würde ein umsichtigerer Markt die Preise stärker senken, als das diese Verordnung in drei Jahren bewirken kann. Allerdings ist auch wahr, dass dort, wo der Markt wegen mangelnder Transparenz von überhöhten Preisen und mutmaßlichem Machtmissbrauch versagt hat, eine Regelung sowohl für Großkunden als auch für Endkunden nicht nur wünschenswert, sondern auch notwendig ist.

 
  
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  David Hammerstein, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(ES) Frau Kommissarin! Vielen Dank für Ihre mutige Arbeit. Danke, Herr Rübig, es ist ein gutes Endergebnis zustande gekommen, es liegt ein Kompromiss auf dem Tisch, und wir haben einen historischen Präzedenzfall gesetzt.

Wir im Europäischen Parlament haben mit ungewohnter Einigkeit gehandelt, um ein Tabu zu brechen. Das Tabu der Regulierung des Marktes auf europäischer Ebene in einem so bedeutsamen Bereich wie der Telekommunikation. Jawohl, in diesem Prozess haben wir den europäischen Bürgern ein praktisches Beispiel dafür gegeben, wofür die Europäische Union da ist.

Wir unterstützen den Kompromiss, obwohl er in einigen Aspekten für die Verbraucher unzureichend ist. Weil sich das Europäische Parlament gegen die unverschämte Ausplünderung der Benutzer ausgesprochen hat, die skandalöse Tarife zahlen, ohne dass ihnen gesagt wird, wofür. Wir sind für die Verbraucher eingetreten. Wir haben einen passablen Kompromiss erreicht, der aber für die Verbraucher nicht völlig gerecht ist.

Die Mehrheit wird niedrigere Preise zu zahlen haben, aber sie hätten noch viel niedriger sein können. Es wird viel mehr Transparenz und Information geben. Es hätte noch etwas besser für die bestehenden Kunden sein können, aber während der Verhandlungen und während des Trilogs sind wir auf einige der positiveren Aspekte der europäischen Institutionen und auf einige der negativeren gestoßen.

Wir hatten es in dieser Debatte mit zwei entgegengesetzten Standpunkten zu tun. Auf der einen Seite hat das Parlament im Allgemeinen die Interessen seiner Wähler, der Verbraucher, vertreten und auf der anderen Seite haben der Rat – die Mitgliedstaaten – energisch die wirtschaftlichen Interessen der großen Betreiber, der nationalen Champions, der „Telecoms“ und der „Telefónicas“ verteidigt.

Warum haben die Abgeordneten, die dieselben Mehrheiten in den Mitgliedstaaten repräsentieren wie ihre Regierungen im Rat, so völlig unterschiedliche Positionen vertreten?

Fraglos ist die gleiche Transparenz – die gleiche völlige Offenheit –, die hier in diesem Hohen Haus herrscht, auch im Rat vonnöten, denn dort – im Rat – hatte der übermächtige Druck der industriellen Lobbys großen Einfluss in dieser Frage, und unsere Möglichkeiten, ein noch besseres Ergebnis zu erreichen, waren eingeschränkt.

Wir unterstützen dieses Übereinkommen insofern, als es einen Schritt vorwärts bedeutet. Es ist ein Fortschritt, der zum ersten Mal zeigt, dass wir in der Lage sind, einen Markt zu regulieren, der sich selbst auf eine gerechte Weise nicht regulieren konnte. Dieses Parlament weist den Weg. Wir müssen auch aus dieser Erfahrung lernen, um europäische Institutionen zu schaffen, die immer transparenter, offener und für die Interessen der Mehrheit der Bürger besser zugänglich sind.

 
  
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  Umberto Guidoni, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Ergebnis – sprich dem Kompromiss, den wir erzielt haben – wird das Versagen des Marktes anerkannt, der für sich ja stets die Fähigkeit beansprucht, den Wettbewerb zu erhöhen und die Preise nach unten zu drücken. Es lässt sich wohl schwer behaupten, dass die gegenwärtigen Tarife in einem naturgemäß grenzübergreifenden Sektor wie der Mobiltelefonie Tarifsysteme aufrechterhalten können, die den europäischen Binnenmarkt nicht berücksichtigen.

Deshalb ist es Aufgabe der Politik, die Verbraucher zu schützen, und die Frau Kommissarin hat richtig gehandelt, als sie das Problem zur Sprache brachte. Es sei hervorgehoben, dass das Parlament energisch und weitgehend geschlossen reagiert hat. Gleichwohl bestand das Anliegen unserer Fraktion während dieser Debatte darin, einen fairen Preis für alle zu gewährleisten, das heißt eine Entscheidung, die normalerweise als „opting-out“ bezeichnet wird, im Gegensatz zum Standpunkt des Rates, der sich überwiegend den Argumenten der großen Telekommunikationskonzerne angeschlossen hat, um den Tarif nur auf die Kunden anzuwenden, die ihn beantragen.

Die Entscheidung, den Eurotarif auf alle anzuwenden, ist ein Kernaspekt des Kommissionsvorschlags und ein Schritt nach vorn in Richtung Transparenz und Schutz der Verbraucherinteressen. Die Gewinnspannen, die den Telekommunikationsgesellschaften verbleiben, sind noch viel zu hoch, doch halte ich den Grundsatz, eine Obergrenze festzulegen, für ein wichtiges Musterbeispiel, das zu Tarifsenkungen beitragen kann, wie im Übrigen schon geschehen. Wir haben den Kompromiss akzeptiert, weil dringend in eine Oligopolsituation der Unternehmen eingegriffen werden musste, die sich nachteilig auf die Verbraucher auswirkt.

Die Kommission und das Parlament haben ein deutliches Zeichen gesetzt; nun ist entscheidend, dass wir auf Transparenz bei der Umsetzung durch die nationalen Regierungsbehörden und auf eine Überprüfung nach Ablauf von drei Jahren dringen. Das ist ein richtiger Weg, um den Bürgern zu zeigen, dass die europäischen Organe imstande sind, praktische Antworten für Probleme zu finden, die kein Staat allein zu bewältigen vermag.

 
  
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  Nigel Farage, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Es kommt nicht oft vor, aber heute Morgen muss ich die Arbeit der Europäischen Union würdigen. Ich habe mich in der Tat zu Wort gemeldet, um Ihnen zu danken. Ich möchte Ihnen im Namen der internationalen Wirtschaft danken. Sie wissen, wen ich damit meine, die Unternehmen mit Tausenden von Mitarbeitern, die unentwegt durch Europa reisen, die Unternehmen, die Milliardenprofite einfahren. Sie werden die großen Gewinner dieser Maßnahme sein. Und ich möchte Ihnen im Namen der Superreichen in Europa danken, nicht der Urlauber, die zwei Wochen in Benidorm verbringen, sondern im Namen derjenigen, die regelmäßig reisen. Auch sie werden davon profitieren.

Doch vor allen Dingen möchte ich Ihnen in meinem eigenen Namen danken. Ich benutze mein Mobiltelefon ständig. Ihre Vorschläge werden mich persönlich jedes Jahr um 3 000 Euro reicher machen. Ich möchte mein persönliches Interesse an dieser Verordnung bekunden. Ich werde nicht für den Bericht Rübig stimmen, weil ich persönlich davon betroffen bin, und ich empfehle, dass sich auch die anderen Abgeordneten des Europäischen Parlaments bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Wir sollten nicht über Regelungen abstimmen, die uns dabei helfen, uns selbst zu bereichern.

In Wirklichkeit ist das Ganze doch nur viel Lärm um nichts. Sie wollen Lob und Zustimmung erhalten. Sie wollen, dass die EU akzeptiert wird, deshalb machen Sie den Bürgern weis, dass sie von dieser Regelung profitieren werden. Es erinnert offen gesagt an die kommunistische Planwirtschaft, wenn Bürokraten und Politiker glauben, sie wüssten, wie der richtige Marktpreis aussehen sollte. Sie irren sich immer. Dies wird dazu führen, dass die Kosten im Inland für die Verbraucher steigen werden. Es wird zu weniger Wettbewerb und Innovation im Markt führen. Dies ist wieder eine dieser aberwitzigen Torheiten der EU.

 
  
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  Giles Chichester (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Nach der herben Kritik meines Vorredners möchte ich sagen, dass diese Maßnahme für alle Beteiligten in der EU von Nutzen sein wird, weil wir wirklich etwas Praktisches für unsere Verbraucher tun. Es war ein langer Weg bis heute, aber jetzt, wo wir das Ziel erreicht haben, hoffe ich sehr, dass wir diese Maßnahme rasch umsetzen können und dass die Betreiber reagieren und ihre Tarife zügig ändern werden. Ich hoffe, sie werden erkennen, dass diese Preissenkungen durch das zusätzliche Geschäft, das sie ihnen einbringen werden – auch von meinem Kollegen auf der anderen Seite dieses Hauses – auch für sie von Vorteil sind.

Wir reagieren mit dieser Maßnahme auf ein Marktversagen. Ich hoffe, dass es sich dabei nur um ein vorübergehendes Marktversagen handelt. Die Auflösungsklausel ist wichtig, denn mit ihr machen wir deutlich, dass wir davon ausgehen, dass dieses Versagen korrigiert und der Wettbewerb sich in diesem Marktsegment durchsetzen wird. Wir sind es arglosen Touristen und Verbrauchern schuldig, ihnen den Schock zu ersparen, der sie nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub oder von einer Geschäftsreise erwartet, wenn sie eine hohe Mobilfunkrechnung bekommen und feststellen müssen, dass ihnen für eingehende Anrufe Gebühren berechnet worden sind. Wir sind es ihnen schuldig, eine Lösung für dieses Problem zu finden. Bei den durchschnittlichen Gebühren für einen Roaminganruf sind Einsparungen von rund 60 % zu erwarten und dies bedeutet eine ganz erhebliche Entlastung für unsere Verbraucher.

Ich freue mich sehr, dass mein Änderungsantrag in den Text aufgenommen worden ist, der die Betreiber verpflichtet, Roaminganrufe durch ein Warnsymbol oder einen Warnhinweis anzuzeigen. Dafür bedanke ich mich. Außerdem möchte ich die einmütige Unterstützung würdigen, die diese Maßnahme nicht nur fraktionsübergreifend im Parlament, sondern auch in der Kommission, im Rat, den Verbrauchergruppen und den Regulierungsbehörden erfahren hat.

Abschließend würde ich den Kollegen gern meinen Lieblingsklingelton für das Mobiltelefon vorstellen. Ich bitte Sie um Ihre Aufmerksamkeit. Dieser Klingelton heißt „Stummschaltung“.

 
  
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  Robert Goebbels (PSE).(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die überhöhten Preise, die den 200 Millionen Europäern berechnet werden, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit in der EU Gebrauch machen, müssen begrenzt werden. Da die Realkosten für die Betreiber zwischen 6 und 15 Cent pro Minute liegen, lässt der in der Verordnung festgelegte Gesamtpreis für eine Minute aktives oder passives Roaming den Betreibern sehr viel Spielraum.

Die Befürworter des ungezügelten freien Marktes sollten sich zudem Gedanken über das Versagen ihrer Theorie angesichts der harten Realität auf dem Telekommunikationsmarkt machen. Die Liberalisierung dieser Branche wurde durch eine technologische Revolution erleichtert, die eine Vergrößerung des Angebots ermöglichte. Die Begeisterung der Öffentlichkeit für Mobiltelefone, SMS usw. hat nicht zu wirklich attraktiven Preisen geführt. Skalenvorteile, Produktivitätszuwachs und die rasante Entwicklung des Kommunikationsmarktes haben keine günstigeren Tarife mit sich gebracht. Die Verbraucher wurden lediglich mit undurchsichtigen Angeboten konfrontiert, mit denen man versuchte, sie an bestimmte Betreiber zu binden. Vodafone, Télécom und andere Betreiber des Telefónica-Konzerns leisten einen Eid auf den Binnenmarkt, wenn sie zu tariflichen Zwecken die Binnengrenzen aufrechterhalten können.

Die politische Macht hatte die Pflicht, in den für gewöhnlich so unantastbaren Markt einzugreifen. Dies ist eine Premiere in der EU, ein willkommener Präzedenzfall. Die Kommission wetterte immer noch gegen die Preise, aber das Thema Roaming beweist, dass der Markt manchmal die sichtbare Hand des Staates benötigt, vor allem in einem Fall von Marktversagen wie hier im Bereich der Telekommunikation.

 
  
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  Toine Manders (ALDE). – (NL) Herr Präsident! Ich möchte gern zwei ehemalige Abgeordnete, Herrn Wuermeling und Frau Reding, herzlich begrüßen, die an ihren früheren, bescheidenen Arbeitsplatz zurückgekehrt sind. Gleichzeitig möchte ich mich für ihren Beitrag zu diesem Vorschlag bedanken, der dem europäischen Verbraucher sicher zum Vorteil gereicht.

Es mag schon etwas verwunderlich anmuten, dass ich als Liberaler entschieden gegen Eingriffe in Verbraucherpreise auftrete, insbesondere im freien Markt, wo nach Ansicht von Kommission und Parlament ein an bestimmte Bedingungen geknüpfter Wettbewerb zu einem besseren Preis und mehr Innovation führt. Ich werde dafür stimmen, damit wir etwas für die Endkundenpreise tun können.

Sie mögen sich wohl fragen, aus welchem Grund ich dies tue: Weil der Herr Kommissar – ich hoffe, dies ist dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie klar geworden – unmissverständlich dargelegt hat, dass wir in drei Jahren einen europäischen Markt und nicht 27 einzelne Märkte innerhalb ihrer jeweiligen nationalen Grenzen haben. Denn genau dort liegt meines Erachtens der Fehler, und genau dort erfolgt der Missbrauch seitens der Telefonanbieter.

Es ist ein interessanter Fakt, dass die Mehrzahl der Verbraucher, die hohe Roaming-Entgelte bezahlen und diese nicht von ihrem Arbeitgeber oder über andere Regelungen erstattet bekommen, Urlauber sind. Sie rufen sich von Skilift zu Skilift oder von Liegestuhl zu Liegestuhl an. Selbst wenn sie in Spanien nur fünf Meter entfernt von ihren Freunden im Strandstuhl liegen, geht das Gespräch erst ins Heimatland und dann wieder zurück.

Dem muss ein Ende bereitet werden. Nach meinem Dafürhalten wäre es sinnvoll, der Industrie Anreize zu geben, damit wir in drei Jahren einen funktionierenden Binnenmarkt für Mobiltelefonie haben und Roaming endlich der Vergangenheit angehört. Dann können Verbraucher auch entscheiden, wo sie ihren Vertrag abschließen.

Eine Sache möchte ich gern noch ansprechen: Mich hat überrascht, dass es sich bei den Entgelten um Beträge ohne Mehrwertsteuer handelt. Alle sprechen von maximal 49 Eurocent. Dieser Betrag versteht sich jedoch ohne Mehrwertsteuer, d. h. in gewisser Weise wird der Endkunde doch an der Nase herumgeführt, denn das bedeutet, es kommen noch 20 % dazu.

Außerdem hoffe ich, dass bei den Grundverträgen, d. h. nicht die Abrechnung nach Minutentarif, sondern bei den Basisverträgen, die wir nicht explizit geregelt haben, kein Missbrauch betrieben wird, denn dann müssen wir erneut eingreifen. Hoffentlich, Herr Kommissar und Herr Wuermeling, funktioniert das System und wir können dafür sorgen, dass der Verbraucher mit Europa zufrieden ist, vor allem aber, dass der Binnenmarkt anfängt, zuverlässig zu funktionieren.

 
  
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  Adam Bielan (UEN). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte mich all jenen anschließen, die Herrn Rübig zu seinem Bericht beglückwünscht und ihm dafür gedankt haben. Für mich steht außer Zweifel, dass heute ein überaus wichtiger Tag für das Europäische Parlament und mehrere hundert Millionen Bürger der Europäischen Union ist. Wir haben nunmehr die Chance, unsere Wähler davon zu überzeugen, dass das Europäische Parlament eine notwendige Institution ist, die sich für ihre Belange einsetzt.

Die überhöhten Roaminggebühren der weltweit agierenden Telekomkonzerne waren den Verbrauchern in Europa schon lange ein Dorn im Auge. Die Telekommunikationsunternehmen haben sich nicht am Preiswettbewerb beteiligt, wie das auf einem gesunden Markt eigentlich üblich ist, sondern vielmehr, wie zahlreiche Experten vermuten, Preisabsprachen getroffen. Millionen Touristen sowie kleine und mittlere Unternehmen haben jahrelang unter diesen Praktiken gelitten. Nun können wir dieser rechtswidrigen Ausbeutung ein Ende setzen, denn – auch wenn das wie eine sozialistische Parole klingen mag – genau das ist es, wie meine Vorredner und Kollegen von der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa in diesem Hohen Haus festgestellt haben.

Diese Verordnung wäre – wie viele andere auch – überflüssig, wenn auf dem Markt gesunde und transparente Wettbewerbsregeln gelten würden. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass wir uns für die Bürger der Europäischen Union einsetzen müssen, die unzweifelhaft einem Komplott zum Opfer gefallen sind, das den Markt aushöhlt. Dank der entschiedenen Haltung dieses Hohen Hauses – meine Fraktion eingeschlossen – konnten wir unseren Partnern im Rat und in der Kommission klar machen, dass wir eine Verwässerung der Regelungen und die weitere Missachtung der Interessen der Verbraucher nicht zulassen werden.

Schon in diesem Sommer werden die Unionsbürger zu viel niedrigeren Tarifen mit ihren Familien oder auch mit Unternehmen im Ausland telefonieren können. Die Gebühren werden drastisch reduziert und betragen maximal 49 Cent pro Minute für ausgehende und 24 Cent pro Minute für eingehende Anrufe, und diese Preise werden in den nächsten Jahren weiter sinken. Wie andere hier in diesem Hohen Haus hoffe auch ich, dass die Preise schneller fallen werden als im Kompromissvorschlag vorgesehen.

 
  
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  Gisela Kallenbach (Verts/ALE). – Herr Präsident! Ich stimme zu, dass das für Urlauber, für Geschäftsreisende und auch für MdEP und andere Menschen, die in verschiedenen Ländern Europas unterwegs sind, eine gute Botschaft ist. Die erheblich überhöhten Preise im Mobilfunk werden ein Ende haben, und der so oft beschworene Wettbewerb wird tatsächlich im Interesse der Verbraucher stattfinden. Es ist eine gute Botschaft, dass Europa bereit ist, gegen Monopolinteressen gemeinsame Regelungen durchzusetzen.

Leider ist ein Wermutstropfen dabei: Die Vorschläge des Parlaments wurden durch Partikularinteressen von Diensteanbietern und ihre Monopolstellung in einigen Mitgliedstaaten verwässert. Der erzielte Kompromiss liegt bei den Endpreisen für die Verbraucher auch wesentlich über dem Vorschlag der Kommission, die im Allgemeinen nicht als industriefeindlich einzuschätzen ist. Das ist keine gute Botschaft für das europäische Gemeinschaftsrecht, aber ein wichtiger und richtiger erster Schritt im Sinne der Verbraucher. Daher bedanke auch ich mich bei allen, die dazu beigetragen und erreicht haben, dass zukünftig für die Verbraucher im Mobilfunkverkehr mehr Transparenz und mehr Wahlfreiheit herrschen werden.

 
  
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  Miloslav Ransdorf (GUE/NGL). – (CS) Ich möchte anhand von fünf Anmerkungen erläutern, weshalb ich diesen so mühsam erzielten Kompromiss unterstütze. Erstens, wenn Kritiker sagen, dies sei keine marktkonforme Lösung, sollten sie sich daran erinnern, dass sich das Hauptproblem aus der Frage ergab, ob der Markt selbst marktkonform ist. Wenn dies nicht der Fall ist, muss eine Marktkorrektur stattfinden, wie es hier geschehen ist. Wie die Frau Kommissarin ganz deutlich sagte, sind zuvor Versuche zur Korrektur der Situation unternommen worden. Zweitens möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Bereich nun endlich mit den Grundsätzen in Einklang stehen wird, auf denen unsere Union beruht.

Drittens kommt es darauf an, dass es, zumindest in einem gewissen Maße, gleichen Zugang zu Informationen auf dem Markt gibt. Ein gewisses Maß an gleichem Zugang zu Informationen ist, wie Joseph Stiglitz, Träger des Nobelpreises für Wirtschaftswissenschaften, einmal sagte, eine Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren des Marktes. Viertens wurde die Wahlfreiheit gesichert, auch wenn der gleiche Zugang zu Informationen in diesem Bereich erheblich gestärkt wurde. Es ist für uns sehr wichtig, dass Wettbewerb stattfinden kann.

Fünftens und letztens ist dies nicht, wie manche es gerne hätten, ein Nullsummenspiel, sondern eher eine Win-Win-Situation, wie Herr Chichester darlegte. Darüber hinaus stelle ich erfreut fest, dass wir mit Herrn Farage einen Spezialisten für das Funktionieren der früheren nationalen Planungsausschüsse haben. Es ist interessant, dass sich auch das Parlament mit historischen Fragen befassen muss.

 
  
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  Gunnar Hökmark (PPE-DE). – (SV) In den letzten 15 Jahren haben wir in Europa bei den Preisen für Mobilfunkgespräche einen radikalen Abwärtstrend beobachten können. Es gibt nur wenige Bereiche, in denen die Preise ebenso stark gefallen sind. Das gilt vor allem für Gespräche im Inland, aber auch für Auslandsgespräche, was wir an einem Tag wie diesem nicht vergessen sollten. Das Problem liegt darin begründet, dass wir – wie der Kommissar erklärt hat – 27 verschiedene Märkte anstelle von einem haben. Deshalb möchte ich dem Kommissar und dem Berichterstatter Rübig danken, dass wir heute einen Beschluss fassen, der größere Transparenz beinhaltet, und dass wir eine Regulierung des Wettbewerbs zwischen Mobilfunkbetreibern und Händlern bekommen. Damit wird das Hauptproblem gelöst, das zu übermäßig hohen Roaming-Gebühren geführt hat. So schaffen wir bessere Voraussetzungen für den Wettbewerb.

An diesem Punkt hätten wir meiner Ansicht nach aufhören sollen, weshalb ich bedauere, dass uns jetzt auch ein Vorschlag zur Preisregulierung auf Verbraucherebene vorliegt. Alle Erfahrungen zeigen, dass die angestrebten Ziele nicht durch Preisregulierung zu erreichen sind. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass wir die Preisentwicklung auf dem regulierten Niveau festschreiben. Außerdem riskieren wir, dass der Druck hin zu einem stärkeren Wettbewerb zwischen den verschiedenen Netzbetreibern nachlässt, die Preise für Inlandsgespräche und Roaming-Dienste zu senken. Das kann dazu führen, dass wir derart schnelle Preissenkungen wie in der Vergangenheit nicht mehr erleben werden. Ohne diese Risiken überbewerten zu wollen, möchte ich sagen, dass es besser gewesen wäre, wir hätten uns mit der Regulierung des problematischen Bereichs begnügt, nämlich den Preisen zwischen Händlern und Netzbetreibern. Ich sage das, weil es weder Aufgabe der Europäischen Union ist noch sein sollte, die Verbraucherpreise zu regulieren. Die EU soll das tun, was der Kommissar vorhin angesprochen hat: Wir sollten dafür sorgen, dass 27 verschiedene Märkte zu einem einzigen Markt zusammengeführt werden. Genau hier liegt die Dynamik, und genau hierauf sollten wir uns konzentrieren. Wir brauchen nämlich keine Regulierung der Verbraucherpreise, sondern vielmehr eine Regulierung, durch die wir einen umfassenden und konstruktiven Wettbewerb zwischen den Netzbetreibern erzielen.

 
  
  

VORSITZ: LUIGI COCILOVO
Vizepräsident

 
  
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  Hannes Swoboda (PSE). – Herr Präsident! Ich möchte mich zuerst bei der Frau Kommissarin für ihre Initiative und beim Kollegen Rübig und den anderen Berichterstattern für ihre tolle Arbeit bedanken. Ja, es gibt ein Marktversagen, das kommt manchmal vor – viele leugnen das –, aber in diesem Fall war es absolut wichtig, dass wir eine Intervention durch Höchstpreise vornehmen.

Im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen die Konsumentin und der Konsument. Nicht, dass wir der Industrie schaden wollen! Im Gegenteil! Wir rufen die Industrie und die Unternehmungen auf, möglichst viel zu tun, um neue Konsumentinnen und Konsumenten zu gewinnen und durch neue, gute und vorteilhafte Pakete die Verluste zu kompensieren, die jetzt da und dort entstehen mögen. Ganz wichtig ist, dass diese Regelung mit einer kleinen Verzögerungsfrist wirklich den Konsumentinnen und Konsumenten zugute kommt und keine Deppensteuer von denen gezahlt wird, die nicht so gut informiert sind.

Frau Kommissarin, ich würde Sie wirklich ersuchen, alles zu unternehmen, damit diese Regelung bei unseren Konsumentinnen und Konsumenten bekannt wird und auf diese Weise darzustellen, was die Kommission und das Parlament für die Europäer tun. Das kann mehr dazu beitragen als so manche abstrakte Diskussion über die Europäische Verfassung, um die Europäer von der Notwendigkeit der EU zu überzeugen.

 
  
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  Lena Ek (ALDE). – (SV) Es ist ein grundlegendes Prinzip, dass es nicht Aufgabe der Europäischen Union ist, überall auf dem Markt preisregulierend einzugreifen. Der Grundlagenvertrag gibt uns jedoch die Möglichkeit und die Verpflichtung, die Verbraucher zu schützen und für einen funktionierenden Markt sowie einen fairen und offenen Wettbewerb zu sorgen. In diesem Fall haben wir viele Jahre lang sehr deutliche Signale von verschiedenen Seiten erhalten: von verzweifelten Eltern, deren Kinder im Ausland studieren; von älteren Menschen, die nicht das Kleingedruckte in ihren Telefonverträgen gelesen haben; und auch von Teilen der Branche, die sich über das unzureichende Funktionieren des Marktes beschwerten. Er ist weder transparent noch fair.

Deshalb beschäftigen wir uns mit der Frage der Roaming-Dienste, seit wir vor drei Jahren ins Europäische Parlament gewählt wurden. Dieses Problem wurde bereits bei unserem ersten Gespräch mit Kommissionsmitglied Reding angeschnitten. Drei Jahre lang haben wir – die Kommissarin, der Rat und das Parlament – dann gemeinsam versucht, durch Preisvergleiche und offene Richtpreise den Markt dazu zu bringen, dass er die vorhandenen Mängel freiwillig behebt. Das ist uns jedoch nicht gelungen, denn die großen Verzerrungen blieben bestehen. Der Legislativvorschlag ist daher keine Überraschung. Ich begrüße ihn, da es unsere Aufgabe ist, für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Binnenmarkt zu sorgen. Uns obliegt ebenfalls, strategische und systematische Beschlüsse zu fassen, die den Weg für einen funktionierenden offenen Markt ebnen. Ich hoffe, dass die Branche in den kommenden drei Jahren ihre Geschäftsmethoden ändern und ihre Preisgestaltung erläutern und kundenverständlich darlegen wird. Dies wird hoffentlich in einer Weise erfolgen, dass diese für drei Jahre geltende Verordnung eine einmalige Sache bleiben kann und wir zukünftig von derartigen Eingriffen in das Marktgeschehen absehen können.

Ich möchte Ihnen für die gute Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen und mit der Kommission danken sowie für die Arbeit, die zu dieser – wie ich finde – insgesamt vernünftigen Regelung geführt hat.

 
  
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  Roberts Zīle (UEN). – (LV) Zunächst möchte ich der Frau Kommissarin, dem Berichterstatter und dem Rat für den in dieser Frage erzielten Kompromiss danken, der für die Europäer von solch großer Bedeutung ist. Aus wirtschaftstheoretischer Sicht kann man natürlich ein Eingreifen in irgendein Marktsegment durch das Ansetzen einer Höchstgrenze für den Einzelhandelspreis als unangemessene Regulierung der Ökonomie des Marktes ansehen. Erinnert man sich jedoch an die fruchtlosen Versuche der Europäischen Kommission, mit anderen Methoden auf den Roaming-Markt Einfluss zu nehmen, dann ist dies das letzte Instrument des Gesetzgebers, und – was wichtig ist – es wird auch nur für einen begrenzten Zeitraum in Kraft sein. In Wirklichkeit hat diese Verordnung jedoch auch eine politische Bedeutung. Sie zeigt, dass der europäische Binnenmarkt tatsächlich ein Markt europäischen Ausmaßes ist, nicht einfach die Summe der Märkte der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Tatsache, dass der Eindruck entsteht, auf dem lokalen Markt herrsche ein perfekter Wettbewerb, bedeutet nicht, dass das Gleiche für die Ebene der Europäischen Union gilt. Ein solcher Schutz der Märkte der Mitgliedstaaten gegenüber einem echten Binnenmarkt der Europäischen Union existiert auch weiterhin in einer Vielzahl von Bereichen. Um nur einige zu nennen: das Verkehrswesen, die Erbringung von Dienstleistungen, die Freizügigkeit von Arbeitskräften und andere. Das bedeutet nicht, dass der Gesetzgeber in der Europäischen Union stets zu administrativen Maßnahmen wie diesen greifen muss, um Einfluss auf den Markt zu nehmen oder gar Preise zu regulieren. Wenn es sich jedoch herausstellt, dass die Einzelhandelspreisobergrenzen nicht mehr benötig werden, noch ehe drei Jahre vorüber sind, dann beweist das, zumindest auf dem Gebiet der Mobilkommunikation, dass wir einen echten europaweiten Binnenmarkt schaffen können. Ich danke Ihnen.

 
  
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  Claude Turmes (Verts/ALE). – Herr Präsident! Wir haben ein allgemeines Problem im Binnenmarkt, weil die Öffnung des Marktes oft mit einer Oligopolisierung einhergeht. Wir haben jetzt eine Krücke gebaut, die kurzfristig ein Resultat bringt. Aber grundsätzlich müssen die fundamentalen wettbewerbsrechtlichen Bedingungen verbessert werden.

Ich gehe davon aus, dass die Abzocke der dominierenden Telefonkonzerne weitergehen wird. Sie wird sich jetzt von den Touristen und den viel reisenden Geschäftsleuten und Politikern auf die schwächsten Teilnehmer verschieben. Dies sind sehr oft Jugendliche und Kinder. Wenn wir sehen, mit welcher Aggressivität Werbung für Klingeltöne gemacht wird und wie große Probleme wir auch bei den Inhalten – mit Gewaltfilmen oder pornografischen Filmen, die auf Handys angeboten werden – haben, dann wird die nächste Aufgabe der Kommission sein, auf der Basis der Konsultationen, die in dem Bereich stattfinden und am 7. Juni auslaufen, auch dort politisch die Courage zu haben, um mit legislativen Maßnahmen voranzukommen, damit wir auch dieses Problem – die Handy-Nutzung durch Kinder und Jugendliche – besser in den Griff bekommen.

 
  
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  Vittorio Agnoletto (GUE/NGL). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Roamingkosten sinken, doch Europa kommt bei diesem Thema zu spät, und die Konsequenzen tragen wieder einmal die Verbraucher. Jahrelang hat die Kommission nichts für den Schutz ihrer Bürger getan und zugelassen, dass die Telefongesellschaften Absprachen treffen und Kartelle bilden, was zu regelrechten Aderlässen der Verbraucher führte.

Unabhängige Studien, wie die des Europäischen Verbraucherverbands, haben ergeben, dass Mobilfunkbetreiber ihren Kunden jedes Jahr 3,52 Milliarden Euro zuviel in Rechnung stellen. Die tatsächlichen Kosten einer Roaming-Minute bewegen sich zwischen 10 und 14 Cent; die Betreiber verkaufen sie für durchschnittlich 1,06 Euro, d. h. mit einer Differenz zwischen Preis und Kosten von über 600 %.

In Anbetracht so hoher Gewinnspannen hätten wir mit Rücksicht auf die Verbraucher einen seriöseren Vorschlag als den in diesem Parlament vorgelegten erwartet: Mit einem bis 49 Cent zu staffelnden Tarif beugt man sich der Forderung des Rates und der Mobilfunkbetreiber. Der Vorschlag ist wirklich notwendig und stellt einen kleinen Fortschritt dar, doch obwohl er zu Tarifsenkungen führt, schützt er die Verbraucher nicht ausreichend und entschädigt sie nicht für die Ausbeutung, die sie erlitten haben, sondern führt dazu, dass sie weiterhin übervorteilt werden.

 
  
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  Pilar del Castillo Vera (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte der Kommissarin dafür danken, dass sie den Mut hat, ein Problem anzupacken, das die Verbraucher angeht. Die Kommissarin hat ihre große Sorge um die Verbraucher unter Beweis gestellt und sich zudem auf ein Gebiet vorgewagt, das immer Gegenstand heftiger Kritik ist, wie die direkte Intervention bei den Preisen, die für den Markt festgelegt werden. Sie hat beschlossen, diese Herausforderung anzunehmen, und wir werden sehen, wie das funktioniert.

Bevor ich meinen Standpunkt darlege, möchte ich kurz dem Berichterstatter danken, der eine exzellente Arbeit geleistet hat, und dem Rat, der nach relativ kurzer Zeit sehr effizient gewährleistet hat, dass dieses Dokument zur Abstimmung im Parlament vorliegt.

Das Problem, vor dem wir stehen, ist im Wesentlichen folgendes: Die Geschichte zeigt uns, dass das Eingreifen in das Niveau der Marktpreise fast immer unerwünschte Folgenn hat und andere zusätzliche Probleme schafft. Entweder gehen die Preise nicht zurück, oder die Kosten, die sich aus den Reduzierungen oder aus den in diesem Sektor ausbleibenden Einnahmen ergeben, werden auf andere Sektoren desselben Bereichs verlagert.

Zum Beispiel bestehen zurzeit Bedenken dahingehend, in welchem Maße es eine Kostenverlagerung hin zu internen nationalen Gesprächen geben wird. Mit anderen Worten, inwieweit werden die Unternehmen bestimmte nationale Gesprächskosten für den Verbraucher anheben?

Ich glaube, Frau Kommissarin, und das sage ich auch an den Rat gerichtet, dass die Art und Weise der Überwachung dieses Prozesses sehr wichtig ist, nicht nur hinsichtlich der Absenkungen für internationale Gespräche, sondern auch im Hinblick darauf, wie sich die nationalen Märkte in der Frage der Kosten entwickeln. Dies wird uns die wahre Dimension und die Konsequenzen zeigen, die diese Verordnung und die Entscheidungen, die wir jetzt treffen, letztendlich haben werden.

 
  
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  Andres Tarand (PSE). – (ET) Die heutige Verordnung ist ein gutes Beispiel für das Positive, das die Europäische Union ihren Bürgerinnen und Bürgern bringt. Geringere Mobiltelefonrechnungen sind eine merkliche positive Veränderung. Seltsam, dass die Europäische Union, die als Gemeinsamer Markt ihren Anfang nahm, sieben Jahre um einen gemeinsamen Markt in einem Sektor zu ringen haben sollte. Wichtig ist jedoch der erfolgreiche Abschluss, zu dem Herr Rübig uns geführt hat.

Wenngleich die Höhe der mit den Mitgliedstaaten ausgehandelten Gebühren nicht ganz meinen Vorstellungen entspricht, ist ein Kompromiss besser als eine Fortführung des Status quo. 49 Cent für einen abgehenden Anruf sind sechs Mal besser als drei Euro. Wichtig ist, dass möglichst viele Verbraucher schon früher als zum Beispiel erst in drei Monaten, also im September, wenn die Urlaubszeit bereits zu Ende geht, von den neuen Gebühren profitieren können.

Da es im Interesse der Mobiltelefongesellschaften liegt, dass die Verbraucher während des gesamten dreimonatigen Übergangszeitraums die alten Roaming-Gebühren zahlen, müssen wir sicherstellen, dass die durch die Verordnung geschaffenen neuen Möglichkeiten die Nutzer dieser Dienstleistung rasch erreichen. Sowohl wir als auch die Verbraucherschutzverbände haben viel zu tun, um die Öffentlichkeit zu informieren.

 
  
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  Alexander Alvaro (ALDE). – Herr Präsident! Es gibt eine Redewendung im Deutschen, die heißt: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht! Bei dieser Verordnung liegt der Verdacht sehr nahe, dass sie eher Auswuchs einer populistischen Effekthascherei ist als Ausdruck politischer Vernunft. Natürlich sind die Roaming-Gebühren überhöht, natürlich stellen wir ein Marktversagen fest. Die Frage ist nur, wie heile ich dieses Marktversagen? Geht das über Preisbildungs- und Preisregulierungsmechanismen, wie es hier geschehen ist, oder ist es nicht sinnvoller, wenn wir bei den zukünftigen Beratungen über das Telekommunikationspaket die Richtlinie über den Marktzugang entsprechend anpassen, damit Anbieter europaweit die Möglichkeit haben, in allen Ländern ihre Dienste anzubieten, um einen Wettbewerb entstehen zu lassen, der einen Preisdruck hervorruft, so dass diese Preise dann auch nach unten gehen?

Wir haben auf nationalen Märkten nach der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte gesehen, dass das funktioniert hat. Das muss auch auf europäischer Ebene möglich sein. Bei Kopfschmerzen trennt einem der Arzt auch nicht den Kopf ab, sondern verabreicht vielleicht eine Aspirin-Tablette. Wir sollten diese Maßnahmen eher in Erwägung ziehen, als das Kind mit dem Bade auszuschütten. Ich bedaure diesen Rückfall in einen Preisregulierungsmechanismus, den die EU vor gut 20 Jahren aufgegeben hat.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte meinen Redebeitrag mit dem Ausspruch der Frau Kommissarin über „das Europa der Ergebnisse“ beginnen. Ich bin der Meinung, dass wir alle, insbesondere aber unser Berichterstatter, stolz auf dieses hervorragende Beispiel dafür sein können, dass die EU funktioniert. Das Roaming ist ein Bereich, der am besten auf EU-Ebene behandelt werden kann, denn wir müssen hier etwas tun. Hier liegt ein klares Marktversagen vor. Dieses Marktversagen geht auf Kosten unserer Bürger. Deshalb mussten wir aktiv werden.

Das Paket, das uns heute vorliegt, ist eine angemessene Reaktion und wird von meiner Fraktion unterstützt. Es wird für Transparenz, die Einführung eines Rechts der Verbraucher auf Information sowie eines verbraucherfreundlichen Tarifs mit Preissenkungen von bis zu 70 % sorgen und es wird einen großen Teil – hunderte Millionen – unserer Bürger schützen. Besonders wichtig ist die zeitliche Begrenzung dieser Regelung auf drei Jahre, in denen konkrete Schritte zur Beseitigung dieses Marktversagens unternommen werden können. Danach werden wir den Sachverhalt erneut prüfen.

In einer Zeit, in der viel zu viel über institutionelle Details gesprochen wird, kann ich meinen Wählern in Schottland guten Gewissens sagen, dass dieses Europa der Ergebnisse eine lobenswerte Sache ist.

 
  
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  Ivo Belet (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Frau Reding! Ich möchte Herrn Rübig herzlich zu seinem Durchsetzungsvermögen und seiner Hartnäckigkeit in dieser Sache gratulieren.

Mit dieser Verordnung haben wir endlich erneut bewiesen, dass die Europäische Union etwas für die Menschen leisten kann, denn fast jeder hat heutzutage ein Handy und wird deshalb von den positiven Auswirkungen dieser Maßnahme profitieren können.

Frau Kommissarin! Gestatten Sie mir eine kurze Anekdote. In all den Jahren hat mich meine Putzfrau einmal auf Europa angesprochen. Dabei ging es um die GSM-Gebühren, insbesondere die unverhältnismäßig hohe Rechnung, die sie erhielt, nachdem sie aus dem Spanien-Urlaub zuhause in Belgien angerufen hatte.

Nach meinem Dafürhalten haben wir mit dieser Entschließung die richtige Entscheidung getroffen, denn mit dem Handy aus dem europäischen Ausland anzurufen, ist gegenwärtig kaum eine Option, weil es prohibitiv teuer ist. Das stellt eine deutliche Hürde für den Binnenmarkt dar. Ein Ende dieser Praxis wird von Geschäftsleuten, Touristen, Studierenden und uns sehr begrüßt.

Sinnvoll ist außerdem, dass Handybenutzer automatisch in den Genuss der niedrigeren Gebühren kommen. Das ist ein weiterer Sieg für den Verbraucher und Europa. Ich bin davon überzeugt, Frau Kommissarin, dass die Mobilfunkbetreiber ein Gros der ihnen entgangenen Einnahmen wettmachen können, schon einfach weil die Zahl der Anrufe deutlich steigen wird.

Frau Kommissarin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die neuen Handytarife können sich sehen lassen und entsprechen fast den von diesem Parlament vorgeschlagenen Gebühren. Der Preis für einen Handyanruf im Ausland fällt um durchschnittlich 60 %, was einen massiven Preisrückgang bedeutet. Kommission und Parlament haben klar Stellung bezogen und sich trotz immensen Drucks und Lobbyarbeit auf die Seite der Verbraucher gestellt. Wenn die Dinge gut laufen, sollten wir dies auch durchaus einmal erwähnen dürfen.

 
  
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  Evelyne Gebhardt (PSE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind heute ganz klar die Gewinner des Tages, und das ist eine gute Botschaft an die Bürgerinnen und Bürger. Darauf bin ich sehr stolz, auch wenn wir als Sozialdemokraten eigentlich noch mehr gewollt hätten. Aber hier ist etwas Positives geschehen.

Wir haben uns bei dieser Gesetzgebung ganz bewusst auf die Telefonanrufe beschränkt. Wir haben keine Gesetzgebung über SMS, MMS und andere Datenübertragungen gemacht. Aber die Industrie rufen wir auf, sich an dem, was hier geschehen ist ein Beispiel zu nehmen. Wir werden genau beobachten, was in den nächsten Jahren in diesen anderen Bereichen passiert. Wenn Sie da aus dem, was wir jetzt in der Gesetzgebung gemacht haben, keine Lehre ziehen, werden wir gezwungen sein, auch in diesen Bereichen gesetzgeberisch tätig zu werden, und auch da werden wir die Europäische Kommission voll und ganz unterstützen. Das ist eine Warnung, die Sie sich zu Herzen nehmen sollten. Wir wollen nicht unbedingt legislativ tätig werden, aber wenn es sein muss, dann werden wir es tun, und zwar mit der ganzen Härte des Gesetzes.

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki (ALDE). – (FI) Herr Präsident! Es handelt sich hier um eine zeitweilige, wenngleich notwendige Maßnahme. Das entspricht nicht der reinen Marktwirtschaft. Die Marktwirtschaft hat nicht funktioniert, und die Telekommunikationsanbieter haben kartellähnliche Preise verlangt. Einen Mangel hat der ansonsten durchaus annehmbare Vorschlag allerdings. Er gilt nicht für Textmitteilungen oder Multimediadienstleistungen. Diese können nach wie vor auf jede mögliche Art und Weise berechnet werden, ganz wie es den Anbietern beliebt. Es bleibt zu hoffen, dass diese nicht ihre Verluste dadurch ausgleichen, dass sie die Gebühren für Textmitteilungen anheben. Es ist reine Zeitverschwendung, über einen funktionierenden Binnenmarkt im Telekommunikationsbereich zu reden, solange grenzüberschreitende Anrufe offenkundig überteuert sind.

Diese Debatte über die Gebühren ist wichtig, aber noch wichtiger ist es sicherzustellen, dass alle Verbraucher ohne große Anstrengungen in den Genuss von angemessenen Gebühren kommen können, und es sollte nicht dem einzelnen Verbraucher überlassen werden, dafür zu sorgen, dass der Rechtsvorschrift Genüge getan wird.

 
  
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  Herbert Reul (PPE-DE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank an alle, die an diesem Projekt gearbeitet haben. Das Ergebnis ist besser als das, was zu Beginn der Beratung vorlag.

Es gibt auch ein paar gute Nachrichten: erstens, dass Verbraucher entlastet werden, zweitens, dass die EU Handlungsfähigkeit bewiesen hat, drittens, dass eine Verordnung auf den Tisch des Hauses kommt, die befristet und nach drei Jahren zu Ende ist – ich hoffe, sie ist dann auch zu Ende –, und viertens, dass wir einen Beitrag dazu leisten, dass zunehmend Transparenz hergestellt wird. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Wettbewerb entsteht und dass die Verbraucher sich entscheiden können, welchen Tarif sie wollen oder welchen Anbieter sie wählen.

Aber es gibt ein großes Problem, und ich finde, das muss man auch in aller Klarheit ansprechen. Wir greifen als politische Instanz ein und bestimmen dennoch Preise. Wir bestimmen Endpreise. Das ist nicht die Aufgabe der Politik! Unsere Aufgabe ist es nicht, Preise festzulegen. Da mag es andere politische und wirtschaftliche Systeme geben, die das als Ziel ansehen. Nach meiner Vorstellung ist das nicht die Aufgabe der europäischen Politik.

Möglicherweise bedenken wir auch nicht die Folgen eines solchen Eingriffs in die Preisgestaltung, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit wird an anderen Stellen etwas eingebüßt. Wenn wir dann immer hinterherhecheln und immer wieder neu eingreifen, dann entsteht nicht das, was wir erreichen wollen, sondern die Geschichte wird sich am Ende als Pyrrhussieg erweisen.

Willkürliche Preise! Sind denn die Preise, die jetzt bestimmt wurden, wirklich die richtigen Preise? Sie sind im Grunde auf dem Wege von Verhandlungen entstanden. Wer fair ist, muss zugeben, dass am Ende dieses Weges ein Ergebnis steht, das in gewisser Weise zufällig ist. Gut daran ist, dass der Rat dafür gesorgt hat, dass es sich jeweils um Höchstpreise handelt. Das ist ein guter Ansatz! Wenn man schon in die Richtung von Preisregulierungen geht, dann sollte der Einstieg über Höchstpreise erfolgen, was die Möglichkeit einer Regulierung zumindest theoretisch offen lässt. Dass unterhalb dieser Vorgabe ein Stück Wettbewerb entsteht, lässt sich nicht ausschließen.

Handelt es sich hier um einen Einzelfall oder um einen Präzedenzfall? Das ist die zentrale Frage. Ich befürchte, es war ein Präzedenzfall. Ein Kollege hat eben in schonungsloser Offenheit gesagt: Endlich ist ein Tabu gebrochen worden – wir haben in den Markt eingegriffen. Das ist genau das, was nicht passieren sollte, genau das, was ich bedauere und als falsch empfinde!

 
  
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  Arlene McCarthy (PSE). – (EN) Herr Präsident! Meine Redezeit als Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz beträgt eine Minute, und wenn ich hier als ganz normale Verbraucherin von meinem Mobiltelefon aus eine Minute lang telefonieren würde, müsste ich für dieses Gespräch nach wie vor überhöhte Kosten bezahlen.

Durch diese Verordnung wird sich das alles ändern. Die Kosten der Verbraucher für Mobilfunkgespräche werden um die Hälfte sinken. Sie werden automatisch über die Kosten für aus- und eingehende Anrufe informiert und sie werden automatisch einen für sie günstigeren Eurotarif erhalten. Der Ausschuss IMCO hat sich 2005 erstmals mit diesem Thema befasst, als wir in einer Anhörung zu Verbraucherbeschwerden über überhöhte Gebühren Stellung nahmen und heute, 2007, hat dieses Parlament unter Beweis gestellt, dass es für die Interessen der Verbraucher eintritt.

Deshalb ist diese Verordnung zu begrüßen, und wir möchten, dass sie so schnell wie möglich umgesetzt wird. Unser Ziel ist es, dass die Verbraucher weiterhin, auch nach dem Ablauf der Verordnung in drei Jahren, von dieser Regelung profitieren können, doch die Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie nach wie vor überhöhte Kosten zu bezahlen haben, wenn sie ihr Mobiltelefon für den Zugang zum Internet oder das Versenden von Textnachrichten nutzen. Frau Kommissarin, wir möchten Sie bitten, in diesem Bereich aktiv zu werden. Die Industrie sollte selbst die notwendigen Schritte zur Senkung dieser Preise unternehmen. Wir haben gezeigt, dass wir hier für die Interessen unserer Verbraucher eintreten, wenn sie über den Tisch gezogen werden. Ich hoffe, die Industrie wird diese Botschaft ernst nehmen.

 
  
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  Karin Riis-Jørgensen (ALDE). – (DA) Herr Präsident! Nur neun Monate, nachdem wir zum ersten Mal über Roaming-Vorschläge im Parlament diskutiert haben, liegt uns nun ein Ergebnis vor, auf das wir sehr stolz sein können. Frau Kommissarin, Sie sind zu Ihrer hervorragenden Arbeit im Kampf um niedrigere Telefonrechnungen zu beglückwünschen. Aber auch wir hier im Parlament haben unseren Teil dazu beigetragen. Ein Sieger geht aus diesem Kampf hervor, und das ist der europäische Verbraucher. Die europäischen Kunden werden die niedrigeren Tarife bereits ab dem 1. August 2007 feststellen. Ein Telefonat aus dem Ausland nach Hause wird höchstens 4,50 Dänische Kronen kosten. Ich werde nicht viele Tränen über die Verlierer, nämlich die europäischen Telefongesellschaften, vergießen. Sie haben ihr Schicksal beklagt, in der Realität haben sie jedoch jede Menge Geld aus den Verbrauchern herausgeholt. Nahezu 95 % der Roaming-Einnahmen waren reiner Profit. Dem haben wir nun glücklicherweise ein Ende bereitet. Das war jedoch nicht einfach. Es gab große Meinungsverschiedenheiten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Meine Kollegen Herr Coveney von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten und Herr Muscat von der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament wollten jeder eine andere Richtung einschlagen, und innerhalb der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa wurden endlos ballettartige Manöver vollführt. Inzwischen aber ziehen wir alle in diesem Hause an einem Strang. Ich möchte Sie, Herr Muscat, daher zu einem zweiten Tanz auffordern. Ich danke Ihnen nochmals für Ihre konstruktive Zusammenarbeit, und ich hoffe, dass Frau Reding sich nun dazu übergehen wird, sich mit SMS und Textnachrichten im Allgemeinen zu befassen, da dieser Bereich nicht in dem Vorschlag enthalten ist.

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Frau Kommissarin! Herr Minister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns heute auf das Änderungsantragspaket zum Bericht von Paul Rübig über den Vorschlag für eine Verordnung über das Roaming einigen, haben wir als europäische Gesetzgeber allen Grund stolz zu sein. Sowohl der mutige Vorschlag von Frau Kommissarin Reding als auch die Arbeit der verschiedenen Parlamentsausschüsse in Vorbereitung des Berichts Rübig sowie die Fortschritte, die unter der deutschen Ratspräsidentschaft erzielt wurden, zeugen von einer Vision und politischer Entschlossenheit, faktisch das zu tun, was wir immer vorgeben zu tun, nämlich dafür zu sorgen, dass europäische Beschlüsse den Bürgern zugute kommen.

Die Roaming-Verordnung zeugt von Weitsicht und Mut. Selbstverständlich glauben wir an den Wirkmechanismus des Marktes. Aber in Bereichen, in denen der Markt nicht funktioniert, scheuen wir uns nicht davor, einzugreifen. Wenngleich die Preisregulierung eine weit reichende Maßnahme darstellt, ist sie doch zeitlich befristet und in diesem Falle angebracht.

Zudem bin ich begeistert von unserer Arbeitsgeschwindigkeit. In zehn Monaten ein Gesetz wie dieses vorzulegen, ist eine Neuheit. Darüber hinaus sind die Ergebnisse bereits spürbar, bevor das Gesetz überhaupt veröffentlicht wurde und in Kraft getreten ist. Bei dieser Geschwindigkeit können sich im Ausland per Handy telefonierende Urlauber schon in diesem Sommer über die niedrigeren Gebühren freuen.

Abschließend möchte ich meine volle Unterstützung für die getroffenen Entscheidungen äußern. Das Ziel, den überhöhten Endverbraucherpreisen Einhalt zu gebieten, wurde erreicht. Der Höchstpreis ist um etwa 60 % unter den Durchschnittspreis vor der Lancierung der Initiative gesunken, was sich sehen lassen kann. Die Bestimmungen im Hinblick auf mehr Informationen und Transparenz sind ein zusätzlicher Trumpf. Ich bin gespannt auf die Reaktionen des Marktes, der glücklicherweise noch etwas Spielraum hat und jetzt die Chance erhält und hoffentlich auch die Bereitschaft zeigt, zu beweisen, dass er funktioniert.

Zum Abschluss möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen für die gute Zusammenarbeit in dieser Sache danken, insbesondere Herrn Coveney, der als Schattenberichterstatter im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz fungierte und eine Schlüsselrolle bei der Erreichung dieses Ergebnisses gespielt hat. Leider kann er heute nicht hier sein.

Darüber hinaus gratuliere ich der Frau Kommissarin zu ihrem Vorschlag und wünsche dem Rat viel Erfolg. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach meinem Dafürhalten hat die europäische Politik auf Verbraucherebene heute erneut einen großen Erfolg errungen.

 
  
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  Eluned Morgan (PSE).(EN) Herr Präsident! Vom Urlaub aus zu Hause anzurufen, war nur allzu lange viel zu teuer. Viele Mobilfunkbetreiber haben von den Verbrauchern Wucherpreise verlangt und nach Auffassung des Parlaments völlig überflüssige Tarife berechnet. Wir haben sie aufgefordert, selbst die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wir haben ihnen die Chance gegeben, eine Korrektur vorzunehmen, aber da sie sich geweigert haben, mussten wir eine gesetzliche Regelung zum Schutz all derjenigen schaffen, die ihr Mobiltelefon im Ausland benutzen.

Dies ist keine ideale Lösung, aber die einzige Möglichkeit zur Kontrolle derjenigen, die ihre Marktstellung missbrauchen. Anderen Branchen sollte dies eine Warnung sein. In unseren Verhandlungen mit Mobilfunkunternehmen haben wir unter anderem herausgefunden, dass ein großer Teil des Roamingverkehrs sozusagen im eigenen Unternehmen bleibt, da die Verbraucher an Partnernetze weitergeleitet werden. Für viele Roamingunternehmen sind die Großhandelspreise daher lediglich eine Möglichkeit, anderen Teilen desselben Unternehmens Vorteile zu sichern. Vor diesem Hintergrund erkennen wir erst, wie maßlos überzogen die Marktpreise für die Verbraucher wirklich sind. Diese Verordnung ist ein Sieg für die Verbraucher, ein Sieg für das Europäische Parlament und ein Sieg für die Europäische Union.

 
  
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  Nikolaos Vakalis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Auch ich möchte Paul Rübig zu dem Kompromiss gratulieren, den er erreicht hat, und Kommissarin Viviane Reding zu ihrer Initiative beglückwünschen, einen Vorschlag für eine Verordnung vorzulegen.

Die regulativen Maßnahmen waren meines Erachtens notwendig, da der Wettbewerb in der Europäischen Union schon seit vielen Jahren nicht funktioniert hat, mit dem Ergebnis, dass die Gebühren auf der Ebene der Großkunden- und der Endkundenebene nach wie vor hoch sind.

Trotz der Schwächen des ursprünglichen Vorschlags, auf die ich von Beginn an hingewiesen habe, beseitigt der Kompromisstext, über den wir heute abstimmen, meines Erachtens zahlreiche Defizite des Systems. Ich erinnere daran, dass unser Hauptanliegen darin bestand, die Bedürfnisse der Verbraucher und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Mobilfunkindustrie in Einklang zu bringen, und dem sind wir, glaube ich, in weiser Manier gerecht geworden.

Genauer gesagt bin ich besonders zufrieden mit den vorgeschlagenen Gebühren auf Großkunden- und Endkundenebene, die den Gebühren sehr nahe kommen, die ich in meinen Änderungsanträgen vorgeschlagen habe. Vor allem aber bin ich zufrieden darüber, dass das Ganze von dem „Opt out“-Konzept geleitet war. Mit der endgültigen Formulierung dieses Konzepts werden meiner Ansicht nach alle Kategorien von Verbrauchern geschützt, einschließlich jener, die nicht nach dem Eurotarif abgerechnet werden und ihren Vertrag so beibehalten wollen, wie sie ihn mit dem Unternehmen abgeschlossen haben, sowie einschließlich jener, die weniger gut oder überhaupt nicht informiert sind und die von den neuen gesenkten Preisen profitieren sollten.

Schließlich garantiert die Verordnung, über die wir heute abstimmen, Preistransparenz für die europäischen Verbraucher, die leider für sehr viele Waren und Dienstleistungen hohe Preise bezahlen müssen, was in einem einheitlichen, liberalisierten und wettbewerbsfähigen europäischen Markt eigentlich nicht zu rechtfertigen ist.

 
  
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  Katerina Batzeli (PSE). – (EL) Herr Präsident! Auch ich möchte der Kommissarin für ihren effektiven Vorschlag zum Roaming danken, einem Vorschlag, dem das Europäische Parlament vor vielen Jahren eine politische Botschaft mit auf den Weg gegeben hat.

Das, worum wir uns von Anfang an bemüht haben, war, die Höchstentgelte zu verankern, wodurch die Mobilfunkanbieter gezwungen sein würden, transparente und ordnungsgemäß berechnete Gebühren festzulegen. Ich glaube, dass unsere Arbeit noch nicht erledigt ist, weder die der Kommission noch die des Europäischen Parlaments. Wenn die Situation auf dem Roamingmarkt reformiert wird, sobald also die heutige Verordnung umgesetzt worden ist, müssen noch weitere Korrekturen im Bereich der Daten- und der SMS-Dienstleistungen vorgenommen werden.

Zudem sei darauf hingewiesen, dass die Regulierungsbehörden ein hartes Stück Arbeit vor sich haben, wenn sie dafür sorgen müssen, dass die Übereinkunft, die wir heute erreicht haben, auch eingehalten wird.

In einer Zeit, da die europäischen Bürger große Zweifel hegen, ob die von der Europäischen Union ergriffenen Maßnahmen für ihr tägliches Leben unmittelbare Bedeutung haben, bietet die heutige Initiative den Institutionen eine Gelegenheit zu demonstrieren, dass die Europäische Union sich darum bemüht, ihre Probleme zu lösen und den Binnenmarkt zu vollenden.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Rübig, und Frau Niebler sowie den anderen Berichterstattern, nämlich den Herren Muscat, Coveney, Mauro und Matsis, und dem Rat, vertreten durch unseren Kollegen Joachim Wuermeling, für ihre Arbeit bei der Erstellung dieses anspruchsvollen Berichts meinen Dank aussprechen. Gleichzeitig möchte ich Frau Kommissarin Reding danken, die mit ihrem Team eng mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeitete sowie basierend auf detaillierten Analysen diese Verordnung gründlich vorbereitete.

Die europäischen Verbraucher, insbesondere Touristen, Studenten oder Unternehmer, waren nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland häufig unangenehm von den hohen Rechnungen ihrer Mobilfunkanbieter überrascht. Nach konstruktiven Diskussionen im Europäischen Parlament gelang es, Preisobergrenzen festzulegen, so dass auf der einen Seite die Ausgaben der Roamingkunden deutlich gesenkt werden und andererseits ausreichend Raum für den Preiswettbewerb zwischen den Mobilfunkanbietern gelassen wird.

Ich bin glücklich darüber, dass wir diesen Kompromiss gefunden haben, der weit reichende Folgen für den normalen europäischen Verbraucher haben wird. Der Verbraucher hat jetzt drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob er von seinem derzeitigen Tarif zu einem so genannten „Eurotarif“ wechseln oder seinen derzeitigen Handytarif behalten möchte. Es freut mich, dass es dem Europäischen Parlament gelungen ist sicherzustellen, dass Kunden, die im Vorfeld vorteilhaftere Verträge abgeschlossen haben, nicht automatisch unter den Verbraucherschutztarif fallen, sondern sie die Option haben, ihren bisherigen Vertrag zu behalten.

Im endgültigen Entwurf wurde ebenfalls berücksichtigt, dass diese Verordnung nur drei Jahre gültig sein soll. Ich bin davon überzeugt, dass ein wirklich wettbewerbsfähiger Markt für Roaming-Telefonie entstehen und eine weitere Regulierung in der Zukunft nicht mehr vonnöten sein wird.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Europa braucht konkrete Ergebnisse. Die Annahme einer europäischen Gesetzgebung in einer solchen Rekordzeit ist eine großartige Errungenschaft, die den europäischen Bürgern zum Vorteil gereichen wird. Es ist ein klarer Beweis dafür, dass Europa in dem Moment, in dem es ein bedeutsames und konkretes Projekt vor sich hat, zügig Entscheidung zu treffen vermag.

 
  
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  Béatrice Patrie (PSE).(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr amtierender Ratspräsident! Bald werden die Telefonrechnungen von 37 Millionen Touristen und von 110 Millionen Europäern, die aus beruflichen Gründen reisen, um etwa 70 % zurückgehen.

Der Text, den wir annehmen werden, wird der regelrechten Halsabschneiderei, der die europäischen Verbraucher jahrelang zum Opfer gefallen sind, ein Ende bereiten. Leider sind wir nicht sicher, ob die Preise, die aus diesem Kuhhandel hervorgegangen sind, die realen Kosten vollständig widerspiegeln werden. Da wir keine verlässlichen Angaben über die Umfänge und die damit verbundenen Einnahmen haben, fällt es uns immer noch schwer zu sagen, wo das nötige Gleichgewicht zwischen den für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Mobilfunkunternehmen erforderlichen Gewinnspannen einerseits und fairen Verbraucherpreisen andererseits liegt. Diese Regulierung – insbesondere der Endkundenpreise – stellt einen Fortschritt dar, der jedoch noch verbessert werden muss. Wir müssen jetzt die Preise für das Versenden von SMS-Daten und E-Mails festlegen.

Schließlich ist zu bedauern, dass Millionen von Europäern, die bis Ende August verreisen werden, noch immer nicht von den neuen Tarifen profitieren können. Die Betreiber haben also noch eine Saison gewonnen!

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Minister! Ich denke, dass wir die Senkung der Auslandsroaminggebühren heute nur begrüßen können.

Wir sollten aber keine Abkürzungen nehmen und um Himmels willen Hersteller und Verbraucher nicht systematisch und sinnlos zu Feinden machen, denn das blinde Streben nach immer niedrigeren Höchstpreisen hat nicht nur Vorteile, bei weitem nicht. Bei übertrieben niedrigen Roamingtarifen könnten die Betreiber versuchen, diese Einnahmeverluste durch geringere Investitionen auszugleichen, was zum Schaden aller Verbraucher wäre. Es bestünde die Gefahr, dass es zu einem erheblichen Anstieg der Preise für Inlandsgespräche kommt.

Die in dem Kompromiss vorgeschlagenen Höchstgrenzen – 49 Cent pro Minute für aus dem Ausland getätigte Anrufe und 24 Cent pro Minute für empfangene Anrufe – sind sehr interessant, und das umso mehr, da in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten der Verordnung eine weitere Senkung gefordert werden kann. Darüber können wir uns freuen.

Diese vernünftige Option wird es möglich machen, längerfristig weitere Preissenkungen anzustreben. Auf diese Weise werden wir einen wettbewerbsfähigen Markt mit einer größtmöglichen Vielfalt an Tarifen haben, sodass die Verbraucher eine sachkundige Entscheidung treffen können.

Gemäß dem Kompromiss werden auch die Verbraucher nach dem Inkrafttreten der Verordnung drei Monate Zeit haben, um sich zu entscheiden, ob sie vom Eurotarif profitieren möchten oder nicht. Wenn sie keine Präferenz angeben, wird ihnen automatisch der für sie günstigste Tarif gewährt. Die Verbraucher haben also die Möglichkeit, den Eurotarif nicht zu nutzen, wenn sie bereits von einem günstigen Preisangebot ihres Betreibers Gebrauch machen. Das ist eine sehr gute Sache. Diese pragmatische Lösung ermöglicht es, dass auf Verbraucher, die von niedrigeren Auslandsroamingpreisen profitieren, nicht automatisch der Eurotarif angewendet wird.

Ich hoffe daher, dass diese neue Verordnung, die insofern befristet ist, als sie drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten auslaufen soll, eine Regulierung des Mobilfunkmarktes ermöglicht, bei der die Verbraucher natürlich respektiert werden müssen, indem ihre Interessen gefördert und besser geschützt werden, aber ohne dass dadurch Wettbewerb und Innovation in dieser Branche behindert werden.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE). – Deşi Comisia pentru industrie, cercetare şi energie a aprobat iniţial un plafon tarifar mai scăzut pentru apelurile de roaming, soluţia agreată, care prevede reducerea în trei ani a tarifelor pentru apelurile efectuate de la 49 de euro cenţi la 43 şi pentru apelurile primite de la 24 de euro cenţi la 19, va reduce cu peste 60% facturile celor aproape 150 de milioane de utilizatori de roaming şi reprezintă un progres important. Reducerea tarifelor pentru roaming va determina şi creşterea gradului de utilizare serviciilor, mai ales în rândul celor 63% dintre europeni care, din cauza preţului excesiv, îşi limitau telefoanele când călătoreau în străinătate. Pentru aceasta, însă, în special în primele luni de aplicare a regulamentului, va fi esenţială informarea utilizatorilor. Solicităm Comisiei Europene ca, împreună cu autorităţile naţionale de reglementare, să informeze utilizatorii şi, mai ales, să supravegheze piaţa, astfel încât prevederile noului regulament să fie respectate iar cetăţenii europeni să se bucure de noile tarife, indiferent dacă sunt turişti sau oameni de afaceri. Felicit raportorii şi mai ales pe doamna Comisar pentru elaborarea acestui regulament.

 
  
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  Jerzy Buzek (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Ich beglückwünsche Frau Kommissarin Reding und den Berichterstatter, Herrn Rübig, und danke dem Rat für seine wohlwollende Haltung zu dem Vorschlag, die Roaminggebühren zu senken.

Wir erleben hier etwas ganz Außergewöhnliches. Zum ersten Mal verabschieden wir eine Verordnung, die in diesem Ausmaß den Wettbewerb ankurbelt, den freien Markt fördert und zur Umsetzung der Lissabon-Strategie in der Europäischen Union beiträgt. Kleine und mittlere Unternehmen, Studenten, Touristen und Millionen europäischer Arbeitnehmer im Ausland werden davon profitieren. Diese Verordnung wird, wie ich meine, nicht nur den Verbrauchern, sondern auch dem Markt von Nutzen sein.

In den Aussprachen haben wir Argumente gegen diese Verordnung gehört, dass nämlich ein freier Markt keine Regulierung brauche. Das ist tatsächlich so, doch gibt es eine Ausnahme – wenn nämlich der Wettbewerb und die Interessen der Verbraucher vor den Monopolen geschützt werden müssen. Das ist hier der Fall. Die Europäische Kommission hat sich so verhalten, wie alle Verbraucherschutzorganisationen und Einrichtungen zum Schutz des Wettbewerbs in jedem europäischen Land es tun würden.

Wir müssen nun abwarten, wie diese Verordnung funktioniert. Ich hoffe, dies wird nicht die Ausnahme, sondern ein Präzedenzfall sein und wir werden noch viele andere Fragen zum Nutzen des Marktes, des Wettbewerbs und der Verbraucher auf ähnliche Weise regeln können.

Vor uns steht die gewaltige Aufgabe, einen Energiemarkt zu errichten. Dabei haben wir es mit einigen nationalen Großkonzernen zu tun, auf die wir stolz sein mögen, die aber in den Markt eingebunden werden müssen.

Die Lissabon-Strategie war zunächst, als wir den nationalen Regierungen die Entscheidung überließen, kein Erfolg. Das änderte sich, als die Europäische Kommission die Sache in die Hand nahm. Die Ergebnisse sind für alle sichtbar, und dazu möchte ich der Frau Kommissarin und Herrn Barroso beglückwünschen.

 
  
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  Dorette Corbey (PSE). – (NL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich unserem Verhandlungsteam danken. Gemeinsam haben wir ein ausgewogenes Ergebnis erzielt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Eingriff in Marktpreismechanismen stellt einen ungewöhnlichen Schritt dar, der bedauerlicherweise jedoch erforderlich war. Für Urlauber, die im Ausland ihr Handy benutzen wollen, bestand zuviel Unklarheit. Die unvertretbar hohen Kosten für das Telefonieren und die hohen Kosten für den Empfang von Anrufen haben für unangenehme Überraschungen gesorgt, wenn einen Monat später die Rechnung ins Haus flatterte.

Wir führen jetzt Höchstpreise ein, auch wenn diese meines Erachtens noch stets im oberen Bereich liegen. Wichtiger ist jedoch, dass wir von den Telefonanbietern mehr Transparenz eingefordert haben. Bei Gesprächen aus dem Ausland muss klar sein, was diese genau kosten. Bei transparenten Preisen normalisiert sich auch der Wettbewerb, so dass Höchstpreise überflüssig werden. Wenn überall Gleichheit besteht, bieten Telefongesellschaften in Kürze Entgelte an, die unter dem Höchstbetrag liegen.

Enttäuschung herrscht noch im Hinblick auf das Datum des Inkrafttretens. Es würde den Telefongesellschaften zur Ehre gereichen, wenn sie selbst die Initiative ergriffen und noch vor den Sommerferien, d. h. vor dem 1. Juli, günstigere Tarife anböten. Urlauber haben schon zu lange als Milchkuh herhalten müssen.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Sehr geehrte Damen und Herren! Der siebenjährige Krieg zwischen dem Parlament und den europäischen Telefonnetzbetreibern ist beendet. Als Abgeordnete dieses Parlaments konnten wir nicht länger zuschauen, wie die Preise auf ein Fünffaches der Kosten anstiegen und damit die Kommunikation im Binnenmarkt bremsten. Wir konnten uns nicht länger zurücklehnen und den enormen Diskrepanzen zwischen Nord- und Südeuropa bei den Kosten für internationale Telefongespräche zuschauen und nur den Mangel an Transparenz kritisieren. Es ist den Netzbetreibern nicht gelungen, uns die Notwendigkeit für ihre völlig überteuerten Preise nachzuweisen. Und auch die nationalen Regulierungsbehörden bestätigten, dass sie keinerlei Einfluss haben, wenn es um grenzüberschreitende Anrufe geht.

Wir müssen daher heute auf EU-Ebene aktiv werden. Wenn der Markt versagt, ist Regulierung die nötige Antwort. Die Verordnung ist auf einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt, bis dahin wird sich der Markt weiter entwickelt haben. Der Tarif von 49,24 EUR entspricht dem durchschnittlichen Preis, der von den drei größten Netzbetreibern berechnet wird, und wir geben den Verbrauchern die Möglichkeit, andere Tarife zu wählen, die eventuell auf dem Markt angeboten werden. Wir räumen den Kunden auch das Recht ein, zwischen den Betreibern frei hin und her zu wechseln. Am wichtigsten ist natürlich die Verpflichtung, den Verbrauchern Preisinformationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Gerade gestern erst begannen die Betreiber mit der Verteilung ihrer Broschüren und letztlich der Veröffentlichung ihrer Preise. Regulierungsgegner argumentieren damit, es gebe keinen Grund, in den Markt einzugreifen, weil bereits Pakete mit niedrigeren Roaming-Tarifen erhältlich sind. Ich denke jedoch, dass diese Angebote erst erschienen, nachdem die Kommission die Verordnung veröffentlicht hatte. Das heißt, die Dinge gerieten erst unter der Androhung einer Verordnung in Bewegung und gewiss nicht als Ergebnis von Marktmechanismen.

Man mag fragen, ob es überhaupt Bedarf an einer Regulierung für den Endkundenpreis von Voice-Diensten gab. Ich denke, es gab diesen Bedarf, da der Verbraucher vom Endpreis gelenkt wird, und allein die Entscheidung des Verbrauchers beeinflusst den Markt. Wir werden ein Auge darauf haben, wie sich die Dinge bei Datendiensten entwickeln, die nicht von dieser Verordnung erfasst werden. Ich möchte an die Sozialisten appellieren, die Annahme dieser Verordnung des Rates nicht zu blockieren, da sie dann bis zum Sommer in Kraft treten kann. Ich hoffe, die liberale Außenministerin hält dem Druck der Lobbyisten stand. Im Namen des tschechischen Volkes danke ich dem Verhandlungsteam, Herrn Rübig, Frau Niebler und anderen Mitgliedern der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischer Demokraten, und der Kommission für die Arbeit, die sie im Interesse der EU-Bürger erfolgreich abgeschlossen haben.

 
  
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  Dariusz Rosati (PSE). – (PL) Herr Präsident! Die Verordnung über die Kontrolle der Roaminggebühren in der Europäischen Union ist ein wichtiger Schritt nach vorn, wenn es um die Ausschaltung monopolistischer Praktiken und darum geht, den europäischen Bürgern die Nutzung des Mobilfunks zu erleichtern.

Dank des erzielten Kompromisses können die Roaminggebühren innerhalb von drei Jahren um mehr als zwei Drittel gesenkt werden. Leider haben wir keine Unterstützung für eine noch weiter gehende Verringerung der Roamingtarife erhalten. Die SMS- und MMS-Entgelte wurden nicht gesenkt. Die erzielte Übereinkunft ist dennoch ein großer Erfolg für Kommission und Parlament.

Ich möchte der Frau Kommissarin und unserem Berichterstatter für ihre Arbeit danken.

Der breite Zugang zu preiswerten Mobiltelefondiensten ist vor allem für Bürger, die innerhalb Europas reisen, eine gute Nachricht. Das gilt ebenso für die Regierungen der Mitgliedstaaten, denn zahlreiche Untersuchungen haben gezeigt, dass gut ausgebaute Mobiltelefondienste die Produktivität steigern, das Wirtschaftswachstum ankurbeln und die Lebensqualität verbessern. Mit Entscheidungen wie diesen gewinnen wir das Vertrauen unserer Bürger.

Ich wünsche diesem Hohen Haus in Zukunft noch mehr derartige Entscheidungen.

 
  
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  Lambert van Nistelrooij (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Gestatten Sie mir, nachdem ich soeben meine Zustimmung geäußert habe, vier Anmerkungen zu machen.

Erstens: Unternehmen und Bürger werden durch die Verordnung vier bis fünf Milliarden sparen, ohne den Wettbewerb zu gefährden.

Zweitens: Kleine Betreiber wie KPN in den Niederlanden werden nicht vom Markt verdrängt, weil auch die Einkaufspreise vernünftig reguliert werden.

Drittens wurde für die Grenzregionen ein, gelinde gesagt, beachtliches Ergebnis erreicht. Gegenwärtig wird man sofort aus dem Netz genommen, weshalb in den betreffenden Regionen Verhältnisse wie im Wilden Westen herrschen. Fortan muss der Kommission jedes Jahr zur Lage in jedem Mitgliedstaat Bericht erstattet werden. Diese Situation ist unbefriedigend, aber lösbar. Dazu muss das Parlament die Dinge beobachten.

Abschließend meine letzte Anmerkung: Wir reden im Parlament häufig über eine bessere Gesetzgebung. Dies ist ein hervorragendes Beispiel dafür, denn die Regelung endet, sobald die Sozialpartner, die Betreiber, ihrer Verantwortung nachkommen.

Auf diese Weise entsteht ein stabiles Gleichgewicht zwischen erkennbarer Politik des Parlaments und der Eigenverantwortung der Menschen. Ich möchte deshalb Frau Kommissarin Reding und dem Berichterstatter Paul Rübig meine Anerkennung für eine sichtbare Politik mit konkreten Ergebnissen zollen.

 
  
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  Mia De Vits (PSE). – (NL) Herr Präsident! Auch ich möchte auf zwei grundlegende Punkte in dieser Sache eingehen: zu hohe Tarife und fehlende Transparenz. Nach meinem Dafürhalten ist die Übereinkunft solide und ausgewogen, und wenngleich sie nicht das von uns erhoffte Resultat darstellen mag, markiert sie doch einen wichtigen Schritt nach vorn.

Ich bedauere allerdings, dass mein Änderungsantrag im Hinblick auf noch mehr Transparenz, der im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie angenommen wurde, im Trilog verworfen wurde. Er beinhaltete, Frau Kommissarin, die Erstellung eines Tarifsimulators durch den Staat, mit Hilfe dessen die Verbraucher in der Lage wären, die Entgelte der verschiedenen Betreiber zu vergleichen. Das ist gegenwärtig nämlich eine sehr komplexe Angelegenheit, die mit vielen Unklarheiten für die Konsumenten verbunden ist und vielleicht eine zweite Medaille für den Verbraucherschutz gewesen wäre.

Dennoch unterstütze ich die jetzt erreichte Einigung und hoffe, die Tarife sinken künftig aufgrund des Wettbewerbs zwischen den Betreibern noch weiter. Nach meinem Dafürhalten haben wir mit dieser Sache bewiesen, dass wir als Europäisches Parlament für den Mann auf der Straße etwas verändern können.

 
  
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  Werner Langen (PPE-DE). – Herr Präsident! Die Kollegin Roithová hat gesagt, es gehe ein siebenjähriger Krieg zu Ende. Von diesen sieben Jahren hat sich die Kommission fünf Jahre lang in die Büsche geschlagen. Wir vom Parlament haben gefordert, dass endlich etwas geschieht. Ich bin dem Rat ausgesprochen dankbar dafür, dass er dem Entwurf der Kommission die bürokratischen Zähne gezogen hat. Denn die durchgehende Regulierung – 130 % der Großkundentarife – wäre ein bürokratischer Aufwand ungeheuren Ausmaßes und mit dem Ziel der besseren Rechtsetzung nicht vereinbar gewesen.

In den Zielen sind wir uns einig. Ich muss einräumen, dass es auch im Parlament Versuche gibt, die Endpreise zu regulieren. Ich bin dankbar, dass der Europatarif eine Höhe hat, unter der sich der Wettbewerb entwickeln kann. Ich bin mir relativ sicher, dass dieser Wettbewerb durch die Beschränkung der Verordnung auf drei Jahre relativ schnell einsetzen wird. Wir werden erleben, dass die Roaming-Tarife unter dieser Höchstgrenze bleiben, weil wir gleichzeitig das Ziel erreicht haben, mehr Transparenz zu schaffen und den mündigen Verbraucher zu stärken. Ich bin davon überzeugt, dass es nicht unsere Aufgabe sein kann, Endpreise zu regulieren. Eine solche durchgehende Endpreisregulierung wurde hier gerade noch abgewehrt.

Wir haben vor Jahren eine andere Methode gewählt – der Kollege Goebbels war dabei –, und zwar beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Wir haben ihn so geregelt, dass wir Binnenmarktpreise festgelegt haben. Für Überweisungen innerhalb eines Mitgliedstaats und grenzüberschreitend die gleichen Preise zu fordern, das ist ein ordnungspolitisch sauberer Ansatz. Dieser hier liegt an der Grenze des Erträglichen. Ich werde trotzdem zustimmen und möchte mich ausdrücklich bei den Verhandlungsführern des Parlaments, bei der Ausschussvorsitzenden, beim Rat und letztlich auch bei der Kommission dafür bedanken, dass am Ende der Verhandlungen doch noch bereit war, auf diesen Kompromiss einzuschwenken.

 
  
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  Edit Herczog (PSE). – (HU) Jacques Delors äußerte einmal, es wäre schwierig, den Binnenmarkt zu mögen. Jetzt haben die Kommissarin, der Berichterstatter, Herr Rübig, und das Parlament gezeigt, dass dies sehr wohl möglich ist. Die EU steht nicht nur für die Aufhebung von Zöllen, sondern auch für die Freizügigkeit von Waren im Binnenmarkt. Die heute verabschiedeten Rechtsvorschriften stellen eine Stärkung der europäischen Idee dar.

Vorläufigen Berechnungen zufolge bleiben durch Roaming-Gebühren etwa 800 Millionen Forint in den Taschen der Verbraucher. Ich bin davon überzeugt, dass eine umfangreichere Nutzung von Telefondienstleistungen den Ertragsverlust erfolgreich ausgleichen wird und kein Arbeitnehmer Nachteile erfährt.

Ich möchte dem Berichterstatter und der Kommissarin für die Berücksichtigung der Belange von Blinden und Sehschwachen danken, denen Informationen über Gebühren mittels Sprachnachrichten statt SMS übermittelt werden. Ich wünsche allen Europäerinnen und Europäern viel Spaß beim Telefonieren im Ausland und einen erholsamen Urlaub. Genießen wir den Erfolg des heutigen Tages!

 
  
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  Der Präsident. Ich möchte die Gelegenheit ergreifen, um meinen ehemaligen Kollegen, Herrn Wuermeling, herzlich willkommen zu heißen, und erteile ihm das Wort als Vertreter des Rates und Staatssekretär.

 
  
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  Joachim Wuermeling, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die mich hier so freundlich begrüßt haben. Ich weiß aus meinen alten Zeiten, dass das Parlament einem strengen Zeitplan folgt. Ich würde dennoch gerne auf einen oder zwei Punkte kurz eingehen, die in der Diskussion hier eine Rolle gespielt haben – auch als Zeichen der Dialogkultur, die die deutsche Präsidentschaft pflegen will.

Der Eingriff in den Markt ist von vielen Kolleginnen und Kollegen hier kritisiert worden, so z. B. von Herrn Alvaro, von Herrn Reul, von Herrn Farage, aber ich möchte doch noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir uns alle darin einig sind, dass der Markt Regeln braucht. Und der Wettbewerb muss fair sein. Das ist im Bereich des Roamings eben einfach nicht der Fall gewesen, weil der Verbraucher keine Wahl hatte zwischen verschiedenen Angeboten. Deswegen war der Wettbewerb nicht fair und deswegen war es notwendig, zu handeln. Der Binnenmarkt ist für die Bürgerinnen und Bürger nur dann glaubwürdig, wenn die Europäische Union auch dafür sorgt, dass sie in diesem Binnenmarkt nicht übervorteilt werden.

Es wurde teilweise der Eindruck erweckt, als seien diejenigen, die für geringe Höchstpreise sind, auf der Seite der Verbraucher, während diejenigen, die für höhere Höchstpreise sind, für die Unternehmen eintreten. Auch im Rat gab es viele Stimmen dafür, die Preise etwas höher anzusetzen. Nur, so einfach ist das eben nicht, denn am besten ist dem Verbraucher natürlich mit einem dynamischen und harten Wettbewerb gedient.

Ich möchte uns alle daran erinnern, dass die Erfolgsgeschichte des Binnenmarktes und aller Liberalisierungen auf diesem Wettbewerb beruht. Es ist entscheidend, dass die Tarifvielfalt erhalten bleibt, dass es Innovationen auch im Bereich des Roaming gibt. Darauf haben viele Mitgliedstaaten im Ministerrat großen Wert gelegt. Es wäre uns nicht damit gedient, wenn die Roamingpreise regelrecht zementiert worden wären. Dann hätte es nämlich keinen Spielraum mehr für Flatrates, für Stundenverträge oder für Bonussysteme gegeben. Wir wollen aber die Gestaltungsmöglichkeiten für den Verbraucher, aber auch für die Industrie erhalten. Der Verbraucher soll weiterhin eine Wahl haben, und das wird mit diesem Kompromiss erreicht.

Es wurde vielfach über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung gesprochen. Ich kann Ihnen versichern, dass die deutsche Präsidentschaft das größte Interesse daran hat, dass die Verordnung so bald wie möglich in Kraft tritt. Aber es ist schlicht und einfach so, dass nach der heutigen Abstimmung bis zu einer Veröffentlichung im Amtsblatt eine Reihe formaler Schritte zu absolvieren ist. Zunächst muss Ihr Beschluss an den Rat übermittelt und anschließend eine politische Einigung im Rat herbeigeführt werden – das geschieht am 7. Juni –, dann müssen die verschiedenen Sprachfassungen erstellt werden – das geschieht in der zweiten Juni-Woche –, die Sprachjuristen aus allen Institutionen müssen den Text gegenlesen – das geschieht in der dritten Juni-Woche –, dann müssen der Ausschuss der ständigen Vertreter und der Ministerrat formal beschließen, sodass bei größter Anstrengung am 29. Juni eine Veröffentlichung möglich ist.

Ich kann Ihnen zusagen, dass in allen Gremien, die noch befasst werden, dieses Dossier Priorität hat. Alle Fristen werden verkürzt, auf Sitzungen wird praktisch komplett verzichtet, vieles geschieht im schriftlichen Verfahren. Ein korrektes Verfahren lässt sich nur in diesem Zeitrahmen sicherstellen. Das sollten alle in Betracht ziehen, die auch rechtliche Risiken bei der Veröffentlichung dieser Verordnung vermeiden wollen.

Ohne alle Einzelheiten geprüft zu haben: Wir haben mit der schnellen Verabschiedung dieser Richtlinie einen Europarekord gebrochen. Ich habe noch nie einen Europameister gehört, der sich darüber geärgert hat, dass er zwei Zehntel Sekunden zu langsam gelaufen ist. Das sollten auch wir nicht tun. Freuen wir uns an unserem gemeinsamen Erfolg!

 
  
  

VORSITZ: LUISA MORGANTINI
Vizepräsidentin

 
  
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  Viviane Reding, Mitglied der Kommission. – (EN) Frau Präsidentin! Dies ist ein guter Tag für das Parlament, denn es wurde ein guter Konsens erreicht, mit dem ein Marktversagen beseitigt und der Schutz der Verbraucher gewährleistet werden kann. Gestatten Sie mir, kurz auf die Fragen einzugehen, die im Verlauf der Aussprache aufgeworfen wurden.

Als Erstes möchte ich klarstellen, dass wir keine Preise festlegen. Wir setzen Obergrenzen, die dem Wettbewerb genügend Spielraum für attraktive Preispakete lassen. Ich möchte außerdem unterstreichen, dass sich der heute erzielte Konsens weitgehend am ursprünglichen Vorschlag der Kommission orientiert, den Kunden aber mehr Flexibilität bietet, damit sie gegebenenfalls andere Pakete wählen können. Dies wird von der Kommission begrüßt.

Von einigen wurde Kritik an der Preisregulierung auf Endkundenebene geäußert. Es trifft zu, dass dies ein außergewöhnlicher Umstand ist, der im Falle eines Marktversagens berücksichtigt werden muss. In diesem Fall liegt ein Marktversagen auf europäischer Ebene vor. Häufig haben wir es mit einem Marktversagen auf nationaler Ebene zu tun, das die Regulierungsbehörden zu einer Regulierung der Preise auf Endkundenebene veranlasst. Was wir jetzt auf europäischer Ebene tun, geschieht auf nationaler Ebene also regelmäßig.

Unter anderem wurde auch die Frage gestellt, weshalb die Kommission nicht gegen Kartelle vorgeht. Die Kommission ist hier keineswegs untätig. Meine Kollegin, Frau Kroes, hat auf der Grundlage der Wettbewerbsregeln eine Überprüfung der Kartelle durchgeführt. Was das Roaming betrifft, ist eine Vorabregulierung wesentlich wirksamer. Dass damit etwas erreicht werden kann, hat die Tatsache gezeigt, dass innerhalb von nur 10 Monaten ein Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt werden konnte.

Viele Kollegen haben auch das Thema einer Regulierung des Roaming für Datenkommunikationsdienste angesprochen. Ich kann dem Parlament zusichern, dass die Preise für Datenkommunikationsdienste in den kommenden 18 Monaten von den nationalen Regulierungsbehörden beobachtet werden. Diese werden der Kommission Bericht erstatten. Ich hoffe, die heutige Entscheidung wird die Betreiber wachrütteln und auch im Bereich der Datenkommunikation zu entsprechenden Maßnahmen veranlassen, und ich hoffe, dass sie diese Preise senken werden, damit hier kein Eingreifen von unserer Seite notwendig sein wird.

Herr Präsident! Einige Bemerkungen auf Deutsch. Ich freue mich für Werner Langen, dass er seinen Widerstand aufgibt und endlich auf einen Kompromiss zugeht. Das war schwierig für Werner, aber ich glaube, er hat es fertig gebracht.

Ich möchte auch meinem Freund Joachim Wuermeling sagen, dass ich nun den Rat wirklich bitte, Tempo zu machen und die Reglementierung so schnell wie möglich, – und das heißt nicht erst Ende Juni, sondern schon viel eher –im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Meine Damen und Herren! Dies ist ein großer Tag für das Parlament, das über die üblichen politischen Grenzen hinweg geeint ist, um die Interessen der Bürger zu schützen. Das ist sehr zu begrüßen, und als ehemaliges MEP freue ich mich darüber sehr.

Es ist auch ein großer Tag für die EU-Organe, die zeigen, dass sie rasch, effizient und geeint im Interesse der Allgemeinheit handeln können. Es ist ein großer Tag für die Europäer, die sehen können, dass das Europa der Bürger und das Europa der konkreten Vorhaben funktioniert. Schließlich ist es natürlich ein großer Tag für die Verbraucher, seien sie Touristen oder Geschäftsreisende: Sie haben gesehen, wie ihre EU-Organe das Versagen des Roamingmarktes mit Hilfe von begrenzten Eurotarifen und Preistransparenz korrigiert haben. Sie werden die Auswirkungen dieser Maßnahmen spüren können, weil ihre Telefonrechnungen deutlich niedriger ausfallen werden. Mit der heutigen Entscheidung ist eines der letzten Hindernisse Europas abgeschafft worden: das der überhöhten Preise, das die Bürger abstraft, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben.

Gestatten Sie, dass ich mit einem Aufruf an die Telefonbetreiber schließe: Ich möchte sie bitten, nicht mehr länger zu warten und in einen echten Wettbewerb einzutreten, um ihren Kunden den besten Roamingtarif anzubieten, der unter der Höchstgrenze liegt, über die das Parlament heute befinden wird.

(Beifall)

 
  
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  Robert Goebbels (PSE). – Frau Präsidentin! Erlauben Sie mir eine kurze Bemerkung an den Rat. Ich möchte mich bei der deutschen Ratspräsidentschaft bedanken, dass sie jede Anstrengung unternehmen wird, um diese Verordnung so schnell wie möglich ins Amtsblatt zu bringen. Aber Herr Kollege Wuermeling, den Europarekord werden Sie wahrscheinlich nicht brechen! Der wird von den Landwirtschaftministern gehalten, die es schon mehrfach fertig gebracht haben, eine europäische Verordnung binnen einer Woche ins Amtsblatt zu bekommen.

 
  
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  Die Präsidentin. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (NI), schriftlich. – (IT) Ich freue mich festzustellen, dass sich im Falle des Berichts über das Roaming die überwiegende Mehrheit der Mitglieder dieses Parlaments in die Lage der Bürger und Verbraucher versetzt haben und nicht, wie bei vielen anderen Gelegenheiten, in die von Verteidigern der Interessen dieses oder jenes Industriesektors. Dieses Parlament hat sich wirklich verbündet, um neben einem System niedrigerer Tarife und Transparenz auch die Anwendung der Verordnung schon ab Anfang Sommer zu fordern, damit die Nutzer bereits in der Urlaubszeit davon profitieren können. Ich möchte der Frau Kommissarin Reding, der diese Verordnung sehr am Herzen lag, für ihre Bemühungen danken, aber auch den Berichterstattern, denen es gelungen ist, bessere Tarife als die vom Rat vorgeschlagenen durchzusetzen. Nun bedarf es einer letzten Anstrengung: vonseiten des Rates, um den Text rasch anzunehmen und die Bürgernähe der EU zu demonstrieren, und vonseiten aller Institutionen, um größtmögliche Transparenz und Information zu gewährleisten, damit sich alle Bürger ihrer Rechte bewusst werden und ihnen dieser Erfolg maximal zugute kommen kann. Wir haben bewiesen, dass es mit dem richtigen Willen und der Zusammenarbeit möglich ist, sogar den großen Wirtschaftsmonopolen die Stirn zu bieten, zum Vorteil aller. Ich hoffe, dass nach diesem Kampf noch andere von demselben Erfolg gekrönt sein mögen.

 
  
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  András Gyürk (PPE-DE), schriftlich. – (HU) Hintergrund der vorliegenden Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft ist die Tatsache, dass Roaming-Gebühren trotz zunehmenden Wettbewerbs und der Liberalisierung der Märkte in der jüngeren Vergangenheit unverhältnismäßig hoch waren. Eine Intervention war nötig, weil der Markt die an ihn gestellten Erwartungen nicht erfüllt hat und Verzerrungen zutage traten.

Genau aus diesem Grund ist es mir ein Anliegen, auf einen Punkt der Verordnung aufmerksam zu machen, der auf die Vermeidung möglicher ähnlicher Verzerrungen in Datenkommunikationsmärkten zielt. Dazu sieht die Verordnung vor, dass die Europäische Kommission den Markt nicht nur im Hinblick auf Sprachkommunikation, sondern auch im Bereich der Datenkommunikation (SMS, MMS, Internet) überwacht und evaluiert und die Verordnung gegebenenfalls auf diesen Bereich ausweitet.

Der internationale Markt für Datenübertragung spielt eine zunehmend wichtige Rolle aufgrund des schnellen technologischen Fortschritts. Die internetbasierte Sprachübertragung (VoIP) revolutioniert die Telefonie und öffnet die Tür zu billigeren Telefongesprächen. Die Verbreitung von 3G-Netzen und anderen damit verbundenen Technologien wirkt sich massiv auf den Markt für Mobilfunkdienste aus.

Eine aufmerksamere Beobachtung von Marktprozessen ist darum im Interesse der Verbraucher und des Wettbewerbs gerechtfertigt. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit angemessener Eingriffe, wenn erstere nicht zufrieden stellend funktionieren. Eine Situation, in der Bürger und Unternehmen Gebühren zahlen, die weit über den Beträgen liegen, die für den Ausgleich des erforderlichen technischen Aufwands gerechtfertigt sind, hat äußerst negative Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit und die effiziente Funktionsweise des Binnenmarktes.

 
  
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  Gábor Harangozó (PSE), schriftlich.(EN) Die Debatte über die Regulierung des Roaming im öffentlichen Netzbetrieb in Europa muss im allgemeinen Kontext fehlender Informationen und genauer Daten über das Geschäftsvolumen und die Gewinne betrachtet werden, um die es geht. Eine klare Bewertung und eine sorgfältige Beobachtung der Situation sind daher erforderlich, wenn wir eine ausgewogene Regulierung der Roamingaktivitäten erreichen wollen, einen ausgewogenen Ansatz, der die Interessen der Verbraucher und der Telekommunikationsindustrie gleichermaßen berücksichtigt.

Trotz des offensichtlichen Mangels an Transparenz in diesem Marktsegment ist klar erkennbar, dass Wettbewerbsverzerrungen und überhöhte Preise die Entwicklung eines stabilen, wettbewerbsfähigen Binnenmarkts in diesem Sektor behindert haben. Aus diesem Grund unterstützen wir die wesentlichen Aspekte des Kommissionsvorschlags und die Verbesserungen ausdrücklich, die im Bericht von Herrn Rübig vorgeschlagen werden. Wir können nicht zulassen, dass die europäischen Bürger weiterhin unangemessen hohe Preise bezahlen. Es ist daher unsere Aufgabe, für die Entwicklung eines gerechten, dynamischen und weltweit wettbewerbsfähigen Binnenmarkts im Roamingsektor zu sorgen, indem wir sicherstellen, dass die Verbraucher präzise Informationen erhalten, die ihnen einen echten Vergleich bei der Wahl eines Betreibers ermöglichen. Neben einer besseren Information der Verbraucher und einer strengeren Überwachung des Sektors müssen wir eine erhebliche Senkung der Roamingpreise erreichen.

 
  
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  Monica Maria Iacob-Ridzi (PPE-DE), în scris. – Regulamentul european privind tarifele de roaming este unul oportun pentru cetăţenii români pe care-i reprezint în acest for.

Motivul principal este cel al corectării unui nivel nejustificat al preţurilor. Conform statisticii Comisiei Europene, preţurile la telefonia mobilă din România pentru o convorbire medie de 4 minute pe teritoriul Uniunii Europene variază între 3,12 euro şi 9,52 euro.

Pe de altă parte, piaţa românească este una matură, înregistrând una dintre cele mai ridicate rate de creştere din ultimii ani. Sectorul comunicaţiilor a contribuit cu un procent de 9% din PIB încă din 2005. Doi dintre cei mai mari operatori din lume au intrat pe piaţa românească de ani buni, ceea ce arată stabilitatea şi maturitatea pieţei. De aceea ne bucurăm că demersurile de excludere a României şi Bulgariei de la aplicarea acestei reglementări au fost respinse prin votul dumneavoastră din comisii. Nu putem pe de o parte să deschidem pieţele, iar pe de alta să limităm accesul consumatorilor români la piaţa comună.

Uniunea Europeană confirmă încrederea românilor. În primul an de la aderare, aceştia sunt în poziţia de a beneficia de un avantaj concret al apartenenţei la Uniune. Libertatea de circulaţie am câştigat-o cu greu, libertatea de a comunica fără bariere suplimentare trebuie să fie şi ea asigurată.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE), schriftlich. – (FI) Eine der entscheidenden Fragen in der legislativen Tätigkeit der EU sollte sein, welche Dinge überhaupt reguliert werden müssen und durch welche Art von Regelungen man dem gesetzten Ziel am besten gerecht wird. Einerseits müssen wir die Fehler im System ansprechen und sicherstellen, dass Regelungen detailliert genug sind, um das Ziel zu erreichen. Andererseits müssen Regelungen ausreichend flexibel sein, damit sie den Wettbewerb und die Innovation anregen und die Entwicklung nicht durch kleinliche Details lähmen.

Der zu dem Verordnungsvorschlag zur Senkung der Roaming-Gebühren erzielte Kompromiss ist meines Erachtens ein ausgezeichnetes Beispiel für eine gelungene EU-Rechtsetzung.

Vor allem korrigiert er einen Fehler. Die Telekommunikationsanbieter haben die Gebühren für Auslandsgespräche über Jahre hinweg auf einem unverhältnismäßig hohen Niveau gehalten, und sie haben sich in ihrer Preispolitik nicht dem gesunden Wettbewerb gestellt. Trotz Aufforderung durch die Kommission sind die Gebühren kaum gefallen. Da in diesem Fall der Markt nicht imstande war, seine eigenen Fehler zu korrigieren, musste dies mit Hilfe von EU-Rechtsvorschriften erfolgen.

Das ist ein konkretes Beispiel für einen Nutzen, den die EU für den Verbraucher gebracht hat und an den man sich erinnern sollte, wenn Leute sich demnächst wieder einmal über die EU aufregen. Wir müssen eingreifen, wenn der Markt nicht funktioniert und Anbieter überzogene Gebühren verlangen, indem sie Mittel und Methoden anwenden, die unmittelbar und umfassend dazu führen, dass Menschen im Ausland weniger telefonieren.

Zweitens lenkt die Verordnung diesen Markt ausdrücklich in eine gesündere Richtung: Sie erstickt ihn nicht, sondern regt zukünftig den Wettbewerb an. Die in der Verordnung enthaltenen Preisobergrenzen für Telefonate sind nicht so weit abgesenkt worden, dass kein Raum für Wettbewerb mehr bliebe. Niedrige Preisobergrenzen werden auch den Wettbewerb in anderen Geschäftsbereichen anregen. Die Verordnung hat außerdem eine weit reichende Auswirkung: Wenn die Gebühren nach unten gedrückt werden, dann wäre es dumm, sie bei Auslaufen der Verordnung wieder anzuheben.

Trotz der gedeckelten Preise werden die Anbieter dennoch eine Gewinnspanne haben, was eine Fortführung der Produktentwicklung und der Innovation möglich macht.

 

4. Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle (Aussprache)
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Marie Panayotopoulos-Cassiotou im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über das Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“ (2006/2240(INI)) (A6-0068/2007).

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE) , Berichterstatterin – (EL) Frau Präsidentin! Gestatten Sie mir, kurz zu warten, bis der Herr Kommissar Platz genommen hat, und nehmen Sie bitte noch nicht die Zeit.

Der Begriff der menschenwürdigen Arbeit als Sammelbegriff für die Regelungen und Vorschriften, die die Achtung des Arbeitnehmers als Menschen gewährleisten, wurde im Jahre 2000 von der Internationalen Arbeitsorganisation eingeführt und im Rahmen der Anstrengungen zum Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele gemäß den Empfehlungen des UN-Gipfels der Staats- und Regierungschefs im September 2005 zu einem auf internationaler Ebene verfolgten Ziel weiterentwickelt.

Im Juli 2006 nahm das Hochrangige Segment des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen eine Erklärung an, in der die Priorität der Anstrengungen zum Erreichen des Ziels, eine produktive und menschenwürdige Vollzeitbeschäftigung für alle zu erreichen, betont wurde.

Der Begriff, der auf das aus dem Lateinischen stammende Adjektiv ‘decent’ zurückgeht, hat die Bedeutung Gewähren, Zugestehen, damit der Anstand gewahrt wird. Das griechische Wort für Würde betont die Notwendigkeit, etwas Wert beizumessen. Das deutsche Adjektiv „menschenwürdig“ leitet sich jedoch vollauf von dem Ziel eines universellen Bemühens ab, da es das Wort Würde mit dem Wort Mensch verbindet.

Die Mitteilung der Kommission über die Förderung der menschenwürdigen Arbeit für alle legt die Grundlagen für einen strukturierten Beitrag der Europäischen Union zur Umsetzung sämtlicher Ziele des integrierten Konzeptes der menschlichen Arbeit unter den Bedingungen der Freiheit, Gleichheit, Sicherheit und Menschenwürde.

Die vier Grundpfeiler des Konzepts der menschenwürdigen Arbeit sind bekanntlich die Schaffung von Arbeitsplätzen unter Gewährleistung einer produktiven Beschäftigung und der Wahlfreiheit, die Garantie von Rechten, der umfassende Sozialschutz und die Gewährleistung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sowie die Förderung des sozialen Dialogs und der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, wobei all diese Pfeiler horizontal von der Dimension der Achtung der Gleichstellung von Mann und Frau durchdrungen sind.

Fünf Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation gewährleisten die grundlegenden Beschäftigungsrechte: Gewerkschaftsfreiheit, Förderung von Tarifverträgen, Beseitigung der Kinderarbeit und gleiche Bezahlung für Männer und Frauen. Wir hoffen, dass auch die anderen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, die noch zur Ratifizierung anstehen, unterzeichnet und umgesetzt werden.

Nach dem Beschluss des Rates im Dezember 2006 begrüßt der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments in seinem Bericht die Ziele der Kommission. Die Ziele müssen darauf ausgerichtet sein:

- sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt zu erreichen und sicherzustellen, dass er allen zugute kommt;

- das Unternehmertum zu stärken, indem die Ausgaben an die wechselnden Phasen des Konjunkturzyklus angepasst werden;

- eine aktive Arbeitsmarktpolitik als ein Element makroökonomischer Politik zu gestalten;

- die institutionellen Kapazitäten im Hinblick auf die Beteiligung der Sozialpartner zu stärken und den sozialen Dialog zu entwickeln;

- die Beschäftigungsfähigkeit aller Arbeitnehmer, insbesondere von Frauen, jungen und älteren Menschen, mithilfe modernisierter Bildungssysteme zu entwickeln;

- das lebenslange Lernen zu etablieren, damit jeder von den Fortschritten in Wissenschaft, Technik und Kommunikation profitieren kann, und es an die gestiegenen Anforderungen in Bezug auf Qualifikationen und berufliche Fähigkeiten anzupassen.

Sicherlich gibt es für die sozialpolitischen Maßnahmen und Regelungen auf dem Arbeitsmark kein Modell, das das einzig wahre ist. Die Europäische Union ist stolz, da es neben den Anstrengungen, die die Mitgliedstaaten auf breiter Front zur Ratifizierung der internationalen IAO-Übereinkommen unternehmen, eben gerade die Wirtschaftskraft ist, die die gemeinsamen Merkmale des sozialen Bewusstseins in umfassender Weise repräsentiert. Das europäische Sozialmodell zielt ab auf Produktivität und wirtschaftliche Leistungskraft zum Nutzen aller, ein hohes Niveau an sozialen Leistungen, die Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, Gewährleistung der Ausbildung, Weiterbildung und Schulung von Menschen aller Altersstufen und von Arbeitnehmern jeglicher Kategorie sowie auf sozialen Dialog und Chancengleichheit für alle.

Die Europäische Beschäftigungsstrategie, die Strategien zur sozialen Absicherung und sozialen Eingliederung, die nationalen Reformprogramme, die überarbeitete Lissabon-Strategie zur Entwicklung und Beschäftigung, die den gemeinschaftlichen Besitzstand bewahrt und verbessert, sowie die Europäische Strategie für nachhaltige Entwicklung stellen den Fahrplan dar, den die Europäische Union verfolgt, um die Ziele im Hinblick auf Verwirklichung der menschenwürdigen Arbeit zu erreichen.

Die menschenwürdige Arbeit ist auch eine Sache der Governance. Die Umsetzung effektiver politischer Maßnahmen, die der Gewährleistung menschenwürdiger Arbeit dienen, erfordert verantwortungsbewusste Institutionen, eine politische Verpflichtung für eine verantwortungsvolle Staatsführung und eine aktive und organisierte Zivilgesellschaft.

Was die Europäische Union betrifft, so hoffe ich, dass es ihr gelingen wird, die Flexibilität des Marktes mit der garantierten Sicherheit für die Arbeitnehmer in Einklang zu bringen. Die wirtschaftliche Globalisierung, die Globalisierung der Märkte, Technologien, der Kommunikation und der Beschäftigung sind ein Phänomen, das durch die Stärkung der wirtschaftlichen Multipolarität noch beschleunigt werden soll.

China erweist sich dabei als führend, ebenso wie Indien und andere Wirtschaftsmächte. Gleichzeitig beginnt sich eine Kluft zwischen Reich und Arm herauszubilden, selbst in den entwickelten und industrialisierten Ländern. Es ist an der Zeit, dass die Europäische Union der Welt zeigt, worin ihre Werte bestehen.

Mit diesem Bericht unterstützt das Europäische Parlament die Intention der Europäischen Kommission, das Thema menschenwürdige Arbeit in ihre außenpolitischen Aktivitäten sowie in ihre Zusammenarbeit mit den Institutionen der UNO, mit nationalen und regionalen Organisationen, den Sozialpartnern und anderen Bereichen der Zivilgesellschaft einzubeziehen.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Bemühungen um die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeit in den Programmen zur externen Zusammenarbeit und Handelspolitik effektiver zu koordinieren und die Umsetzung der nationalen Programme der IAO zur menschenwürdigen Arbeit zu unterstützen.

Ich danke den drei Ausschüssen für ihre Stellungnahmen und sage all jenen Dank, die mich bei der Präsentation dieses Berichts unterstützt haben.

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Ich danke Frau Panayatopoulos-Cassiotou für ihren Bericht. Mehrere parlamentarische Fraktionen haben daran gearbeitet, und es handelt sich zweifelsohne um einen ausgezeichneten Bericht. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass menschenwürdige Arbeit eine von der Internationalen Arbeitsorganisation initiierte weltweite Initiative ist. Und dank des unermüdlichen Engagements seitens der EU ist es eine wirklich weltweite Initiative geworden, die von immer mehr Ländern unterstützt wird.

Das Konzept der menschenwürdigen Arbeit hat Rückhalt im Rat gefunden und war kürzlich auch Gegenstand eines Treffens der Arbeits- und Sozialminister im Rahmen des G8-Gipfels. Die Kommission schließt sich uneingeschränkt der Auffassung des Parlaments an, dass die Grundelemente menschenwürdiger Arbeit – soziale Unterstützung, soziale Kohäsion, würdige Arbeit und freie gewerkschaftliche Betätigung – in alle internationalen Kontakte, ob auf bilateraler oder multilateraler Ebene, sowie beim Aufbau individueller Projekte mit Drittländern einbezogen werden sollten. Dies steht voll und ganz in Einklang mit der sozialen Agenda der Kommission und mit den wichtigsten Leitlinien, die in der zuvor genannten Mitteilung enthalten sind.

Auch wenn das Projekt zunehmende Unterstützung erfährt, ist es mehr als deutlich, dass noch großer Handlungsbedarf besteht. Meines Erachtens muss zuallererst gewährleistet werden, dass alle ILO-Übereinkommen in der EU ratifiziert werden. Insofern nutzt die Kommission die ihr zur Verfügung stehenden Mittel, und wir sind derzeit stark in die Ratifizierungsverfahren und den sozialen Dialog im Zusammenhang mit den neuen Übereinkommen für Seeleute eingebunden.

Verehrte Abgeordnete, die Initiative „menschenwürdige Arbeit“ beruht ganz klar auf einer starken ethischen Grundlage. Außerdem wird uns diese Initiative ermöglichen, Prinzipien für die Globalisierung zu formulieren, so dass wir ihre Vorteile nutzen können und gleichzeitig ihre Nachteile minimieren. Es ist daher ein sehr lebendiger Prozess, und die Kommission wird aus den Chancen, die er mit sich bringt, auf jeden Fall das Beste machen.

 
  
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  Feleknas Uca (GUE/NGL), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Entwicklungsausschusses. – Frau Präsidentin! Die Hälfte der Arbeitnehmer in der Welt hat ein Einkommen von weniger als zwei Dollar am Tag, und die Hälfte der Weltbevölkerung verfügt über keinerlei Sozialschutz. Jedes Jahr sterben zwei Millionen Menschen bei Arbeitsunfällen und an Berufskrankheiten, und mehr als 160 Millionen Arbeitnehmer erkranken wegen arbeitsbedingter Risiken.

Die offiziell registrierte Arbeitslosigkeit ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Armen können es sich gar nicht leisten, nichts zu tun. Viele arbeiten Stunde um Stunde unter oftmals unzumutbaren Bedingungen, um wenigstens etwas zu verdienen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sollten alles daran setzen, die Förderung menschenwürdiger Arbeit bei der Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele umfassend zu berücksichtigen. Wir brauchen eine gerechte und innovative Steuerpolitik. Ich denke hierbei beispielsweise an die Besteuerung von Finanz- und Währungstransaktionen. Konzerne, die in Entwicklungsländern wiederholt gegen Menschenrechte und Arbeitsrechte verstoßen, müssen durch Sanktionen zur Einhaltung der Kriterien menschenwürdiger Arbeit gebracht werden. Ein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Beschaffungsaufträge sowie von Exportkreditgarantien internationaler Finanzinstitutionen wäre hierfür ein geeignetes Mittel. Wir brauchen eine europäische Entwicklungs- und Handelspolitik, die die Menschen in die Lage versetzt, ihr Leben ökonomisch ...

(Die Präsidentin entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Harlem Désir (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für internationalen Handel. (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich unserer Berichterstatterin Maria Panayotopoulos-Cassiotou für den Willen zur Zusammenarbeit, den sie gezeigt hat, und für die Qualität ihrer Arbeit danken.

Seit dem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen im Jahr 2005 ist die Förderung menschenwürdiger Arbeit anerkanntes Ziel der gesamten internationalen Gemeinschaft. In ihrer Mitteilung hat die Europäische Kommission begonnen, die offenen Fragen diesbezüglich zu erörtern, nicht zuletzt die internationale Dimension. Ich beziehe mich auf die externen Politikbereiche der EU, insbesondere auf den internationalen Handel, weshalb sich der Ausschuss für internationalen Handel damit befasst hat.

Ich möchte mich also auf diesen Aspekt konzentrieren und meine Freude darüber ausdrücken, dass das Parlament mit diesem Bericht einige konkrete Vorschläge aufgreift, die von meiner Fraktion eingereicht wurden. Diese bereits in der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel angenommenen Vorschläge werden es ermöglichen, eine neue EU-Politik in die Wege zu leiten, die auf die Förderung sozialer Normen auf internationaler Ebene abzielt.

Erstens macht die EU bereits die Unterzeichnung von Handelsvorzugsverträgen mit Entwicklungsländern von der Ratifizierung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation abhängig. Jetzt fordern wir, dass es bestraft wird, dass die gewährten Präferenzen ausgesetzt werden, wenn Länder systematisch gegen grundlegende Arbeitsnormen und insbesondere gegen die Vereinigungsfreiheit verstoßen.

Zweitens müssen alle künftigen bilateralen Handelsabkommen und insbesondere die neuen Freihandelsabkommen, die im Rahmen der Strategie für ein globales Europa abgeschlossen werden sollen, Sozialklauseln für menschenwürdige Arbeitsbedingungen enthalten.

Drittens darf die multilaterale Dimension nicht vernachlässigt werden, denn der Großteil des Handels wird heute vom multilateralen Rahmen, den die WTO vorgibt, bestimmt. Die Kommissionsmitteilung erwähnt diesen jedoch mit keinem Wort.

Die Debatte muss daher im Rahmen der WTO wieder eröffnet werden. Europa könnte in dieser Hinsicht einige Initiativen ergreifen. Erstens könnte es innerhalb der WTO die Einrichtung eines Ausschusses „Handel und menschenwürdige Arbeit“ nach dem Muster des Ausschusses „Handel und Umwelt“ vorschlagen, der bedeutende Fortschritte ermöglicht hat. Zweitens könnte Europa fordern, dass der IAO ein Beobachterstatus bei der WTO eingeräumt wird. Drittens könnte es fordern, dass der Vorrang der Beschlüsse der Internationalen Arbeitsorganisation anerkannt wird, wenn Letztere beschließt, zu Handelssanktionen gegen Länder wie Burma aufzurufen, das scheinbar die Gewerkschaftsrechte missachtet.

Wir haben auch einige andere konkrete Vorschläge unterbreitet. Ich denke, dass es in unserem Interesse ist, eine Art geregelte Globalisierung zu fördern, die…

(Die Präsidentin entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Philip Bushill-Matthews, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Der Kommissar hat uns an die weltweite Initiative zur Förderung menschenwürdiger Arbeit erinnert, die vor kurzem von den G8-Staaten verabschiedet worden ist. Auf einem UN-Gipfel im September 2005 kamen 150 führende internationale Politiker überein, das Konzept menschenwürdiger Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation zu einem zentralen Ziel ihrer eigenen nationalen Politiken zu machen. Im Wesentlichen betrifft diese Agenda natürlich die Länder, in denen ein solches Konzept noch nicht existiert. In Europa sind die Rahmen, die die Bedingungen für menschenwürdige Arbeit schaffen, weitgehend vorhanden, wenngleich auch hier die Umsetzung noch verbessert werden kann.

Die Berichterstatterin hat bei der Erarbeitung dieses Berichts für das Parlament nicht nur großes persönliches Engagement bewiesen, sie hat auch gezeigt, dass ein Mitglied der Mitte-Rechts-Familie eine Vorreiterrolle bei dieser wichtigen Agenda übernehmen und zudem breite parteiübergreifende Unterstützung erreichen kann.

Nichtsdestoweniger hat es im Ausschuss eine Reihe von knappen Abstimmungen gegeben, die die generelle Ausgewogenheit des Berichts durch die Aufnahme neuer Punkte oder Ziffern verändert haben. Wir hoffen nun, dass wir hier bei der heutigen abschließenden Abstimmung im Haus durch Kompromisse mit anderen Fraktionen noch Änderungen erreichen können, entweder durch die Streichung oder die Korrektur der betreffenden Stellen. Bei der Förderung des Konzepts menschenwürdiger Arbeit sollten wir alle an einem Strang ziehen.

Das Parlament kann den Mitgliedstaaten natürlich nicht vorschreiben, was sie in diesem Bereich zu tun haben, und das ist auch gut so. Die Entscheidung liegt bei den Regierungen der Mitgliedstaaten. Alle betroffenen Regierungen sollten jedoch anerkennen, dass lebenslange Lernangebote wichtig sind, dass die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt aktiv verbessert werden muss, dass sehr viel mehr als bisher getan werden muss, um die Vereinbarkeit von Familien- bzw. Privat- und Berufsleben zu gewährleisten, und dass vor allen Dingen die Entwicklungsländer unterstützt werden müssen.

Dies ist ein Bericht, der alle Aspekte berücksichtigt und der von möglichst vielen gelesen werden sollte.

 
  
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  Stephen Hughes, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte der Berichterstatterin für ihren ausgezeichneten Bericht danken. Dieser Bericht beinhaltet eine sehr umfangreiche Entschließung mit insgesamt 94 Ziffern, deren wesentlicher Inhalt meiner Meinung nach in zwei Abschnitten zusammengefasst ist.

In Erwägung V heißt es, dass es „um die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union in sozial nachhaltiger Weise zu stärken, […] notwendig ist, die Produktivität zu erhöhen mittels Förderung menschenwürdiger Arbeit und der Qualität des Arbeitslebens, einschließlich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, einer besseren Ausgewogenheit zwischen Arbeitsplatzflexibilität und -sicherheit, lebenslangem Lernen, gegenseitigem Vertrauen und Mitbestimmung sowie einer besseren Vereinbarkeit von Familien- bzw. Privat- und Berufsleben; […] dass die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sowie jede andere Form von Diskriminierung zu bekämpfen […] ist.“

In Ziffer 6 wird die Kommission aufgefordert, „eine bessere Durchführung der innen- und außenpolitischen Maßnahmen der EU, insbesondere auf den Gebieten Entwicklung, Außenhilfe, Erweiterung, Nachbarschaftspolitik, Handel, Zuwanderung sowie bilaterale und multilaterale Außenbeziehungen, zur Förderung der Agenda für menschenwürdige Arbeit in die Tat umzusetzen.“

Würde der Inhalt dieser beiden Abschnitte vollständig umgesetzt, hätte die EU nicht nur innerhalb ihrer eigenen Grenzen, sondern weltweit große Fortschritte in der Förderung der Agenda für menschenwürdige Arbeit erreicht.

Wichtig sind aus meiner Sicht auch die Ziffern 46, 48 und 51, in denen es im Wesentlichen darum geht, dass europäische multinationale Unternehmen in ihrer weltweiten Geschäftstätigkeit ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden müssen. Sie basieren auf der Arbeit, die wir in diesem Bereich bereits geleistet haben.

In mehreren Ziffern wird hervorgehoben, dass die EU ihre starke Position in Handel und Wirtschaft zur weltweiten Förderung der Agenda für menschenwürdige Arbeit nutzen muss. In Ziffer 8 zum Beispiel wird die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung des APS+ gefordert, im Einklang mit der Debatte, die wir letztes Jahr mit Kommissar Mandelson über dieses Thema geführt haben.

Abschließend möchte ich Ziffer 47 besonders hervorheben. Hier wird die Entwicklung „eines Siegels für Produkte gefordert, die unter Bedingungen hergestellt werden, die die Grundsätze menschenwürdiger Arbeit und die grundlegenden Arbeitsnormen einhalten und insbesondere jeglichen Beitrag von Kinderarbeit ausschließen.“ Geben wir den europäischen Verbrauchern die Möglichkeit, die Agenda für menschenwürdige Arbeit durch ihre täglichen Kaufentscheidungen zu fördern.

 
  
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  Ona Juknevičienė, im Namen der ALDE-Fraktion. – (LT) Frau Präsidentin! Herr Kommissar! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich die Berichterstatterin, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, zur Erstellung dieses so bedeutsamen Dokuments beglückwünschen und ihr für die Zusammenarbeit im Rahmen der Diskussion von Änderungen und bei der Suche nach Kompromissen danken.

Heute sprechen wir über den Versuch, menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle Menschen zu schaffen, unabhängig davon, ob sie in der Europäischen Union oder außerhalb der EU-Grenzen leben.

Die Initiative der Kommission erfährt meine uneingeschränkte Unterstützung, da die Steigerung der Beschäftigungszahlen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu den wichtigsten Aufgaben gehören, die nicht auf die lange Bank geschoben werden sollten. Angesichts der Tatsache, dass wir über menschenwürdige Arbeit für alle Menschen sprechen, lohnt es sich, die Arbeitsbedingungen in der EU genauer unter die Lupe zu nehmen.

Kürzlich sprachen unsere Kollegin, Baronin Sarah Ludford, und ich in London mit einigen litauischen Bürgerinnen und Bürgern, die dort leben und arbeiten, sowie mit Vertretern von Gewerkschaften und Angestellten der litauischen Botschaft.

Offenbar können die meisten Litauerinnen und Litauer, die in London arbeiten, nur von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen träumen. Arbeitsvermittlungsagenturen verletzen häufig die Gesetze, indem sie illegale Zahlungen für Arbeitsvermittlung und die Erstellung von Dokumenten verlangen. Sie nehmen den Menschen die Pässe ab und geben diese nicht zurück. Besonders schamlos ist die Ausbeutung im Hotelgewerbe, wo Arbeitgeber nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Nach diesem Besuch bezeichnete Sarah Ludford die litauischen Bürger in London als die Sklaven des 21. Jahrhunderts.

Herr Kommissar! Wir haben in Dublin eine Agentur, die für die Untersuchung der Arbeits- und Lebensbedingungen zuständig ist. Ich habe mehr als einmal mit dem Leiter der Agentur gesprochen und um eine Untersuchung gebeten. Jetzt fordere ich Sie, Herr Kommissar, auf, mit Hilfe dieser Agentur eine Untersuchung zur wirtschaftlichen, sozialen und psychologischen Ausbeutung von Migranten in der EU durchzuführen und Gegenmaßnahmen vorzuschlagen

Ich unterstütze den Standpunkt der Berichterstatterin, wonach die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat sämtliche politischen Mittel zur Verfügung stellen sollte, die erforderlich sind, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen für die Bürger Europas zu schaffen. Außerdem sollte sie über deren Wirksamkeit Bericht erstatten.

 
  
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  Zdzisław Zbigniew Podkański, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Frau Präsidentin! Die Globalisierung innerhalb der Europäischen Union und weltweit bringt gewaltige Veränderungen in den Bereichen Eigentum, Kultur und Gesellschaft mit sich.

Die Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung und im Lebensstandard haben zu einer starken Wirtschaftsmigration geführt. Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation zufolge gibt es weltweit etwa 192 Millionen Erwerbslose und 86 Millionen Wanderarbeitskräfte, davon 34 Millionen in den Entwicklungsregionen.

Menschen, die Hunger leiden, sind bereit, ihr Heim und ihre Familie zu verlassen und jede Arbeit anzunehmen, die sie finden können; dadurch geraten sie oft in die Fänge von Kriminellen. Die Zahlen sind schockierend: Nach Angaben der IAO gab es allein im Jahr 2004 ca. 2,54 Millionen Zwangsarbeiter, von denen etwa 43 % sexuell ausgebeutet wurden.

Weshalb geschieht so etwas? Warum sind so viele Länder, darunter auch einige in der Europäischen Union, nicht in der Lage, dieses Problem unter Kontrolle zu bringen?

Die Antwort ist einfach: Das Kapital ist wichtiger als der Mensch, die Reichen ignorieren die Armen. Globalisierung und Liberalisierung begünstigen also ...

(Die Präsidentin entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Sepp Kusstatscher, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Der vorliegende Bericht enthält eine Menge guter Ideen und positiver Anregungen für menschenwürdige Arbeit. Danke, Frau Panayotopoulos-Cassiotou! Wir sollten bei unseren Forderungen aber auch bedenken, dass es in der EU mehr als 20 Millionen Arbeitslose gibt, die vielfach ausgegrenzt und stigmatisiert sind. Ebenso sollte man nicht vergessen, dass immer mehr Arbeitnehmer trotz Beschäftigung nicht das Lebensnotwendige verdienen und dass durch so genannte prekäre Arbeitsverhältnisse Arbeits- und Steuerrecht umgangen und vor allem junge Leute regelrecht ausgebeutet werden. Nebenbei wächst die Wirtschaft und steigt das Bruttosozialprodukt. Um eine gerechte Gesellschaft ohne Armut und ohne Ausgrenzung aufzubauen, bedarf es eines radikalen Paradigmenwechsels. Der beste Ansatz steckt in der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle. Die Kommission wäre gut beraten, dieses Konzept gemeinsam mit dem Rat gründlich zu prüfen.

 
  
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  Kyriacos Triantaphyllides, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (EL) Frau Präsidentin! Der Bericht der Kollegin ist im Großen und Ganzen zufriedenstellend. Das heißt, dass er das Konzept der menschenwürdigen Arbeit im Einklang mit der institutionellen Position der Internationalen Arbeitsorganisation fördert, ist meines Erachtens positiv.

Was jedoch das reine Konzept der menschenwürdigen Arbeit und die Umsetzung dieses Konzepts im Rahmen aller außenpolitischen Aktivitäten der Europäischen Union betrifft, so gibt es nach wie vor viel zu tun.

Das Gleichgewicht zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der sozialen und der beschäftigungspolitischen Entwicklung zu gewährleisten, das stellt für die Union gegenwärtig eine einzigartige Gelegenheit dar. Deshalb ist es erforderlich, die Tendenzen auf dem Arbeitsmarkt sehr sorgfältig zu analysieren, und zwar nicht nur auf der Ebene der Beschäftigung, sondern auch im Hinblick auf seine Natur und seine Qualität, das heißt auf menschenwürdige Arbeit.

Und schließlich müssen wir als die Europäische Union dafür sorgen, dass die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Politik zur Gewährleistung der menschenwürdigen Arbeit durch integrierte und besser koordinierte globale Maßnahmen gefördert wird, die dazu dienen, die Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung sicherzustellen.

 
  
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  Derek Roland Clark, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Jeder von uns wünscht sich doch eine menschenwürdige Arbeit. Die Reinigung einer Kläranlage bei jedem Wetter, knietief im Morast zu stehen, um eine defekte Gasleitung zu reparieren, oder Asbest aus dem Berlaymont-Gebäude zu entfernen, kann man wohl kaum als menschenwürdige Arbeit bezeichnen, aber irgendjemand muss diese Arbeit tun. Oder wird eine menschenunwürdige Arbeit durch eine großzügige Bezahlung zu menschenwürdiger Arbeit?

Deshalb frage ich mich, was es mit Ziffer 82 auf sich hat, in der es um die Vereinbarung einer gemeinsamen Standarddefinition für Zwangsarbeit geht. Zwangsarbeit? Hier in der EU? Oder bezieht sich dies auf die Ausbeutung von Menschen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind? Hier ist ein hartes Vorgehen notwendig, und der beste Weg dazu ist die Wiederherstellung der nationalen Grenzen und die gründliche Kontrolle aller, die diese Grenzen passieren wollen. Derzeit kann sich von der russischen Grenze bis zur Atlantikküste jedermann frei bewegen. Kein Wunder, dass der Menschenhandel, und in seinem Gefolge die Zwangsarbeit, ein enormes Ausmaß angenommen haben.

 
  
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  Cristian Stănescu, în numele grupului ITS. – Consecinţele sărăciei, ale excluziunii sociale, nu numai la nivel european, dar şi la nivel global, sunt devastatoare. Un trai decent în Europa se va baza pe atenţia pe care Uniunea o va da oamenilor care nu au un loc de muncă, acţiune susţinută prin propagarea principiilor sociale şi de politică externă. Desigur, este necesară armonizarea dialogului între instituţii, iar Comisia Europeană are un rol vital în aplicarea legislaţiei şi a responsabilităţilor care-i sunt conferite. Contribuţia organizaţiilor internaţionale, documentele prezentate în preambul de către raportor sunt de mare valoare pentru aprecierea obiectivă a acestui aspect, dar nu şi suficientă, fiindcă trebuie avute în vedere şi firmele private care pot asigura locuri de muncă şi pot oferi premisele creşterii economice şi implicit o viaţă mai bună. Prioritatea raportului dezbătut astăzi la Strasbourg sper să devină şi prioritatea guvernelor naţionale, care trebuie să pună cap la cap piesele acestui puzzle şi să elaboreze strategii socio-economice puternice pentru a se crea locuri de muncă, cu respectarea strictă a drepturilor fundamentale ale cetăţenilor şi cu combaterea încălcării dreptului la muncă. În acest context amintesc hărţuirea, exploatarea şi violenţa la locul de muncă, realităţi menţionate şi în raport şi la care nu trebuie să asistăm fără să dăm o replică pe măsură. Siguranţa şi ocrotirea sănătăţii la locul de muncă sunt alte subiecte propuse atenţiei, deoarece sunt condiţii esenţiale pentru asigurarea unei munci de calitate într-o Europă modernă. Globalizarea, politicile orientate pe principii greşite, delocalizarea masivă a întreprinderilor şi transferarea lor în afara graniţelor Uniunii Europene afectează cel mai mult piaţa de muncă şi relaţiile sociale în contextul strategiei de dezvoltare durabilă. Precaritatea sistemului trebuie stopată prin încurajarea legislaţiilor naţionale în domeniu, reformarea sistemului de învăţământ în zonele rurale şi acordarea unor facilităţi...

 
  
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  Alessandro Battilocchio (NI). – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich danke der Kommission und der Berichterstatterin für ihren Entschluss, ein so wichtiges Thema anzupacken. Ich werde nicht näher darauf eingehen, wie notwendig es ist, dafür Sorge zu tragen, dass alle Länder der Union und insbesondere die neuen Mitgliedstaaten so schnell wie möglich die wichtigsten Übereinkommen in diesem Bereich ratifizieren, oder dass die EU verpflichtet ist, jedwede Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Religion, der ethnischen Herkunft oder der sexuellen Ausrichtung sowie jede Art von ungebührlichem Verhalten wie das immer noch vorherrschende Mobbing, das sowohl das Berufs- als auch das Privatleben beeinträchtigen kann, zu unterbinden.

Vielmehr möchte ich die Notwendigkeit betonen, nicht länger alles aus dem Blickwinkel einer Wirtschaft im industriellen Maßstab entsprechend dem Modell des 19. Jahrhunderts zu betrachten. Wir können für unsere Entwicklung weder auf eigene Rohstoffquellen noch auf ein Arbeitskräftereservoir ähnlich dem von China zählen, weshalb ein regelrechtes Umdenken erforderlich ist; wie müssen uns wirklich bewusst machen, dass wir in die Arbeitskräfte investieren, sie ausbilden und ihnen Sicherheiten und Entwicklungsmöglichkeiten bieten müssen. Das ist der beste, wenn nicht sogar der einzige Weg, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern und die Ziele von Lissabon zu erreichen. Während in den neuen Wirtschaften wie Brasilien oder den asiatischen Tigerstaaten die Herausforderung des internationalen Handels auf der Quantität basiert, hat Europa die Pflicht und vor allem die Möglichkeit, sich davon abzuheben, indem es den Schwerpunkt auf Qualität, Kreativität und auf sein kulturelles, geistiges und wissenschaftliches Erbe legt – mit anderen Worte, auf die Kernelemente unserer Situation.

Der Dienstleistungssektor, dessen Rohstoff die Menschen, nicht als Körper, sondern als geistiges Potenzial gesehen, sind, ist nun der dominierende Sektor. Wenn wir also unseren Bürgern die Möglichkeit bieten, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse, die sie durch jahrelanges Lernen erworben haben, optimal zu entfalten, dann werden wir bereit sein, als Hauptakteur auf der internationalen Bühne zu agieren – eine Rolle, die wir zu verlieren drohen. Die wirtschaftliche Entwicklung muss dem Menschen zu Diensten sein, und nicht umgekehrt.

 
  
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  José Albino Silva Peneda (PPE-DE).(PT) Frau Präsidentin! Ich unterstütze den Bericht von Frau Marie Panayotopoulos-Cassiotou, die ich grüßen und beglückwünschen möchte. Die Qualität der Arbeit ist nicht nur eine Frage der Rechte der Arbeitnehmer. Das wäre eine kurzsichtige Auslegung. Die Qualität der Arbeit muss als ein viel umfassenderes Thema betrachtet werden, weil eine höhere Qualität der Arbeitsumwelt einer der wichtigsten Faktoren für eine höhere Produktivität und damit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ist.

Die Qualität der Arbeit hängt ab von richtigen staatlichen Politiken und dem Handeln der Unternehmen auf verschiedenen Gebieten wie dem Zugang zu Infrastrukturen und Kommunikationstechnologien, zu Bildung, beruflicher Bildung, lebenslangem Lernen, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und dem Zugang zum Arbeitsmarkt. Seitens der Unternehmen geht es dabei um Führungsqualitäten, berufliche Aufstiegsmöglichkeiten und Arbeitsorganisation. Außerdem möchte ich einen weiteren Grund hervorheben, weshalb wir diesem Problem so große Aufmerksamkeit schenken müssen. Damit Europa die unbedingt erforderlichen Reformen in verschiedenen Bereichen durchführen kann, um gegenüber der übrigen Welt wettbewerbsfähiger zu werden, ist eine Änderung der Verhaltensweisen und Einstellungen sowohl seitens der Unternehmen als auch der Beschäftigten zwingend notwendig.

Die Umsetzung dieser Reformen wird umso einfacher sein, je größer das Vertrauen zwischen den Beteiligten ist. Das Vertrauen wird umso größer sein, je intensiver der Dialog geführt wird und je größer die Transparenz bei den mit der Umstrukturierung und Veränderung einhergehenden Prozessen ist. Deshalb dürfen meiner Meinung nach die Akteure aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter den gegenwärtigen Bedingungen die Möglichkeiten nicht ungenutzt lassen, um den sozialen Dialog nicht nur auf Ebene der Mitgliedstaaten, sondern auch auf europäischer Ebene zu intensivieren. Diese Frage der Qualität der Arbeit wird uns helfen, diese große Chance zu nutzen.

 
  
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  Anne Van Lancker (PSE). – (NL) Herr Kommissar! Es ist höchst begrüßenswert, dass die Kommission die Strategie der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) für menschenwürdige Arbeit aktiv unterstützten wird.

Menschenwürdige Arbeit ist mehr als nur die Achtung der grundlegenden Arbeitsnormen der IAO, ungeachtet ihrer Wichtigkeit. Es geht auch um den Anspruch der Menschen auf angemessene Entlohnung, sozialen Schutz und das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren.

Gegenwärtig verdienen weltweit 1,5 Milliarden Menschen nicht genug, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, obwohl 90 % aller Länder der Welt einen gesetzlichen Mindestlohn festgeschrieben haben. In vielen Fällen fallen jedoch Heimarbeiter, Landarbeiter oder Menschen mit prekären Arbeitsverträgen nicht unter diesbezügliche Regelungen bzw. wird das Gesetz nicht angewendet. Beratungen mit Sozialpartnern und Gewerkschaftsrechte spielen daher eine entscheidende Rolle, um jedem Menschen das Recht auf menschenwürdige Arbeit zu garantieren.

Aus diesem Grund bin ich besonders erfreut über die gemeinsame Erklärung des Europäischen Gewerkschaftsbundes und der amerikanischen Gewerkschaften, die sich gemeinsam für menschenwürdige Arbeit stark machen wollen.

Die EU sollte dem Thema der menschenwürdigen Arbeit eine zentrale Stellung in ihrer Außenpolitik einräumen, um die Vorzüge der Globalisierung gerechter zu verteilen und Sozialdumping im Hinblick auf die Lohn- und Arbeitsbedingungen in entwickelteren Wirtschaften zu vermeiden. Handelsvereinbarungen der Europäischen Union mit Ländern wie Indien oder Korea, die gegenwärtig ausgehandelt werden, sollten menschenwürdige Arbeit fördern, und Handelspräferenzen sollten zurückgenommen werden, wenn Länder soziale Grundrechte systematisch verletzen.

Europa sollte seine Partner in den Entwicklungsländern auch darin unterstützen, menschenwürdiger Arbeit in ihren nationalen oder regionalen Strategieplänen und in den europäischen Partnerschaftsabkommen einen gebührenden Stellenwert einzuräumen.

Nicht nur der Staat, sondern auch multinationale Konzerne haben eine große Verantwortung im Hinblick auf die Zusicherung von gerechten Löhnen und Arbeitsbedingungen. Multinationale Großunternehmen mit Sitz in der EU und Tochtergesellschaften und Unterauftragnehmer in anderen Teilen der Welt, die wiederholt die genannten Grundrechte missachten, gehören auf eine Schwarze Liste und sollten von jeglichen öffentlichen Ausschreibungen in Europa ausgeschlossen werden.

So übernimmt Europa die Führung im Rahmen der internationalen Anstrengungen, um der Globalisierung ein soziales Gesicht zu geben.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte der Berichterstatterin zu diesem umfassenden und ausgewogenen Bericht gratulieren. Einige Aussagen in diesem Bericht sind nicht auf ungeteilte Zustimmung gestoßen, doch ich möchte die Frage stellen, ob es irgendeinen Punkt in diesem Bericht gibt, der auf ein Mitglied der eigenen Familie nicht zutreffen sollte? Ich würde mir wünschen, dass die Bestimmungen dieses Berichts für meine Familienangehörigen gelten, ob sie nun in Irland oder in Polen leben oder Bürger von Drittstaaten sind. Wenn es also unser Ziel ist, menschenwürdige Arbeit für alle zu fördern und nicht nur für diejenigen, die aufgrund ihrer Geburt, ihrer sozialen Stellung oder ihrer Bildung Zugang zu menschenwürdiger Arbeit haben, ist dieser Bericht ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung.

Wie ich schon sagte, ist dies ein ausgewogener Bericht. Er berücksichtigt alle Gruppen, das Familienmitglied, um bei meinem Beispiel zu bleiben, das Arbeit sucht ebenso wie jenes, das als Kleinunternehmer ein KMU führt, das sich eine Existenzgrundlage aufbauen will und dabei menschenwürdige Arbeit schafft. Dieser Bericht fördert eine Wirtschaft, deren Ziel nicht in der Ausbeutung besteht, die kein Sozialdumping betreibt und nicht gegen die wichtigsten Arbeitsnormen verstößt. Ich denke, dass die meisten von uns gern für solche Unternehmen arbeiten oder sie vielleicht sogar leiten möchten.

Es besteht immer ein Spannungsfeld zwischen den Anforderungen des Marktes einerseits und der Förderung einer gerechten Gesellschaft andererseits. Eine bestimmte Gruppe von Arbeitskräften, nämlich die Pflegekräfte – die die größte Gruppe der Arbeitskräfte in Europa ausmachen –, sitzt häufig zwischen zwei Stühlen. Vom Markt wird ihre Leistung nicht anerkannt oder honoriert, da sie nicht wesentlich zum BIP-Wachstum beitragen. Dennoch sind sie es, die die Gesellschaft zusammenhalten. Ohne diese Arbeitskräfte würden die gesellschaftlichen Strukturen, wie wir sie kennen, zusammenbrechen, und wem würde dann der Markt nutzen?

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL).(PT) Eine würdige Arbeit, die zu Recht von der Internationalen Arbeitsorganisation unterstützt wird, muss die Förderung der Rechte der Arbeitnehmer in den verschiedensten Bereichen einschließen: Beschäftigung, Arbeitsentgelt, Arbeitsvertrag, Gesundheit, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz, berufliche Bildung, Aufstiegschancen, sozialer Schutz, soziale Sicherheit, Tarifverträge, sozialer Dialog und Beseitigung von Diskriminierung und Ungleichbehandlung. Wir brauchen uns nur die Zunahme unstabiler Arbeitsverhältnisse, schlecht bezahlter Beschäftigung, die Millionen von Arbeitsunfällen, die Armut unter den Arbeitnehmern, die Arbeitslosigkeit und die neuen Angriffe auf die Rechte derjenigen, die arbeiten, – deren deutlichstes Beispiel die so genannte Flexicurity ist, – anzusehen, um die Widersprüche zu verstehen, mit denen wir es zu tun haben und die zu Protesten und Kämpfen der Arbeitnehmer führen. So wird es in Portugal am 30. Mai einen von der CGTP ausgerufenen Generalstreik geben.

Die Kommission selbst ist ein Beispiel dieser Widersprüche, denn sie hat diese Mitteilung vorlegt und gleichzeitig den Entwurf für ein Grünbuch über die Arbeitsgesetzgebung veröffentlicht...

(Die Präsidentin entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Kathy Sinnott (IND/DEM). – (EN) Frau Präsidentin! Es steht außer Frage, dass es Länder gibt, in denen die Ausbeutung der Beschäftigten an der Tagesordnung ist. Wir kritisieren dies völlig zu Recht, aber wir kaufen, tragen, essen und trinken jeden Tag Produkte, die unter menschenunwürdigen Bedingungen hergestellt wurden. Solange wir nicht entschlossen handeln, wird sich nichts an dieser menschenverachtenden Praxis ändern.

Aber menschenwürdige Arbeit ist kein einseitiges Konzept. Die Beschäftigten müssen gerechte Arbeitsbedingungen erhalten, doch auch die Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsleistung auf faire und verantwortungsbewusste Weise erbringen. Nur wenn beide Seiten der europäischen Arbeitswelt sich gegenseitig anständig und respektvoll behandeln, wird die EU wettbewerbsfähig sein und soziale Nachhaltigkeit erreichen. Ich möchte Frau Panayotopoulos zu ihrem Bericht gratulieren. Sie hat alle gefährdeten Gruppen berücksichtigt – junge Arbeitnehmer, Mütter, sogar stillende Mütter, Teilzeitbeschäftigte und ältere Arbeitnehmer. Selbst die Heimarbeitskräfte hat sie nicht vergessen und ich denke, dass diese Gruppe auch die Menschen einschließt, die sich zu Hause in der Familie um die Kinder, um Behinderte oder um ältere Familienangehörige kümmern.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (ITS).(FR) Frau Präsidentin! Arbeit für alle und darüber hinaus noch menschenwürdige Arbeit! Aber was ist das? Es ist die Arbeit junger Menschen, von Frauen, von Kindern im Vereinigten Königreich oder in Portugal; das ist die Arbeit von Gastarbeitern, von Sklaven in diplomatischen Vertretungen, insbesondere im Mittleren Osten; das ist die Arbeit von Angestellten in Frankreich; das sind diejenigen, die am Arbeitsplatz Selbstmord begehen, bei Renault beispielsweise; das sind die unmoralischen Gehälter – 1 000 Euro pro Monat für Kassierer, Bauarbeiter, Handwerker – die es gerade mal erlauben, die Arbeitskraft wiederherzustellen; und am Ende eines Lebens der Ausbeutung sind es unmoralische Renten in Höhe von 130 Euro für den Ehemann einer Bäuerin. Wenn es zehn Euro kostet, einen Hund ins Heim zu bringen, kann man nicht einmal eine Bäuerin im Ruhestand dorthin bringen!

Was sind die Gründe dafür? Das sind die neuen Formen des globalen Kapitalismus, bei dem es sich nicht um Industrie- sondern um Finanzkapitalismus handelt, der nach einer Gewinnspanne von 15 % strebt. Um einen solchen Gewinn zu erzielen, übt der Kapitalismus der Pensionsfonds, der Spekulationsfonds, der Hedgefonds drei Arten von Druck aus: auf die Gehälter, auf die Angestellten – die nach dem Just-in-time-Prinzip arbeiten, gestresst sind, daher die Selbstmordfälle – sowie auf die Zahl der Angestellten. Ein anderer Grund sind die Einwanderer aus Lateinamerika und Afrika, die in El Ejido in Andalusien in Werkstätten arbeiten, in Restaurants in Barcelona, auf Baustellen. Das ist Globalisierung, wenn chinesische Arbeiter, die für 25 Cent die Stunde arbeiten, zum internationalen Vorbild werden.

Was sollten wir tun? Vier Dinge: Wir sollten soziale Kämpfe führen, wir sollten juristische Kämpfe führen, in der IAO und in der WTO, indem wir Einfallsreichtum zeigen – nicht zuletzt durch Einführung abzugsfähiger Zölle –, wir sollten politische Kämpfe führen, und vor allem sollten wir scharfsichtig sein und die Dinge beim Namen nennen – der deregulierte Markt, das ist Kapitalismus und Globalisierung, und er ist auch globaler Finanzkapitalismus.

 
  
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  Jan Andersson (PSE). – (SV) Ich möchte der Berichterstatterin und auch der Kommission für einen sehr ausgewogenen Bericht danken. Außerdem danke ich der Kommission für ihren eingenommenen Standpunkt. In der EU beginnt langsam der Kampf für eine menschenwürdige Arbeit. Dabei geht es nicht nur um die Bekämpfung der Schwarzarbeit, sondern auch um vernünftige Arbeitsbedingungen in der Union. Dazu gehören existenzsichernde Löhne, Möglichkeiten für die berufliche Weiterentwicklung und die Einflussnahme am Arbeitsplatz. Wenn wir bei diesen Fragen auf internationaler Ebene vorankommen wollen, dann müssen wir das Prinzip der menschenwürdigen Arbeitsbedingungen zunächst bei uns selbst anwenden, was wir noch nicht voll und ganz tun. Wir müssen uns auch laufend mit der Situation in allen EU-Mitgliedstaaten auseinandersetzen. Auf internationaler Ebene haben wir für diesen Bereich die Übereinkommen der IAO, die eine gute Grundlage für weitere Maßnahmen bilden. Handel und offene Grenzen sind wichtig und werden von mir unterstützt. Gleichzeitig kommt es aber auch darauf an, sich für gute Umwelt- und Arbeitsbedingungen für die Menschen in den Ländern einzusetzen, die ärmer sind als die EU-Mitgliedstaaten. Dort geht es auch um die Koalitionsfreiheit und das Recht auf menschenwürdige Löhne und Arbeitsbedingungen. Welche Verantwortung tragen dabei die verschiedenen Akteure? Selbstverständlich hat die EU eine Verantwortung als internationaler Akteur im Handel und in anderen Bereichen. Die Mitgliedstaaten stehen ebenfalls in der Pflicht, aber auch die Unternehmen, die zudem eine soziale Verantwortung haben. Manchmal tun sich Widersprüche zwischen einer menschenwürdigen Arbeit und Wachstumsmöglichkeiten auf. Ich meine jedoch, dass diese beiden eng miteinander verbunden sind, denn ohne anständige Arbeit gibt es kein langfristig nachhaltiges Wachstum.

 
  
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  Georgios Karatzaferis (IND/DEM). – (EL) Frau Präsidentin! Es gibt keine menschenunwürdigen Arbeitsplätze oder Berufe. Selbst das älteste Gewerbe der Welt ist nicht menschenunwürdig. Aber es gibt menschenunwürdige Bedingungen, und die werden durch unsere Politik hervorgebracht.

Wenn jemand arm und schwach ist, dann wird er eine unwürdige Arbeit annehmen. Jean Valjean in Les Miserables war nicht unwürdig, als er den Brotlaib stahl. Wir haben jedoch 100 Millionen Europäer zu Jean Valjeans gemacht, und die multinationalen Unternehmen nutzen diese Zwangslage aus.

Einige Leute sollten begreifen, dass, wenn wir nicht unsere Politik ändern, wenn wir das Wort der Bankiers als heilig ansehen, Menschen nach wie vor zu menschenunwürdiger Arbeit getrieben werden. Herr Trichet hat die Zinssätze in zwei Jahren verdoppelt.

Wenn jemand mit einem Gehalt von 800 EUR einen Kredit aufnimmt, dann ist klar, dass er ihn nicht zurückzahlen kann. Also wird er eine unwürdige Arbeit akzeptieren. Wir tragen die Verantwortung und deshalb müssen wir einen Satz nach vorne machen. Nach so vielen Jahren kehren wir wieder zum Feudalismus zurück. Früher verfügte der Feudalherr über Reputation. Heute hat er eine Bank.

 
  
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  Magda Kósáné Kovács (PSE). – (HU) Der ausgezeichnete Bericht von Frau Panayotopoulos spricht für uns alle. Er verbindet die Notwendigkeit, „miteinander zu reden“ mit seriösen, relevanten und strategischen Ausführungen.

Seriös, da der Bericht eine verantwortungsbewusste und fachgerechte Darstellung der sozialen Unterschiede liefert, die den Prozess des Niedergangs beschleunigen. Im Text wird vor dem Hintergrund von demografischen Beschränkungen und neuen arbeitsmarktbedingten Einschränkungen wiederholt auf Frauen ebenso wie auf ältere Menschen, Behinderte, Migranten, ethnische Minderheiten und schlecht ausgebildete Menschen eingegangen.

Der Bericht ist höchst relevant, da in den Institutionen der Europäischen Union kürzlich eine Debatte über die Arbeitsrechtsreform, den sozialen Dialog und Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Sicherheit gestartet wurde. Diese Diskussionen heben sich möglicherweise gegenseitig auf, aber unsere jetzige Entscheidung kann dazu beitragen sicherzustellen, dass sie letztlich alle in die gleiche Richtung verlaufen.

Die Aussagen des Berichts sind auch strategischer Natur, weil die darin verwendeten Konzepte „menschenwürdiger Arbeit“ aufzeigen, was Beschäftigungssicherheit, soziale Sicherheit, Partnerschaft, Rechte am Arbeitsplatz und die Gleichheit von Mann und Frau bedeuten bzw. bedeuten sollten. Alle diese Aspekte sind untrennbar verbunden mit der Strategie zur Bekämpfung der Armut und der Bedrohung durch die Armutsfalle.

Armut ist ein Schandfleck auf dem Gesicht Europas. Darum ist die Einführung eines Mindestlohnsystems in jedem EU-Mitgliedstaat unumgänglich, obgleich auch in diesem Bereich deutliche Unterschiede zwischen den alten und neuen Mitgliedstaaten zu erwarten sind. Nichtsdestotrotz bedeutet diese Regelung langfristig, dass menschenunwürdige Lebensstandards der Vergangenheit angehören werden.

 
  
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  Ole Christensen (PSE). – (DA) Frau Präsidentin! Jedes Jahr geschehen 270 Millionen Industrieunfälle. Insgesamt sterben alljährlich 2,2 Millionen Arbeitnehmer infolge einer unsicheren Arbeitsumgebung, und schätzungsweise 60 Millionen Kinder weltweit gehen harter und gefährlicher Arbeit nach. In der Welthandelsorganisation, in unseren Handelsabkommen und in unserer Entwicklungshilfe muss der Schwerpunkt vermehrt auf menschenwürdige Arbeit gelegt werden. Aber auch die europäischen Verbraucher müssen mobilisiert werden. Die Verbraucher sind bereit, für Arbeiternehmerrechte zu kämpfen. Wir sehen dies am wachsenden Interesse an Fair-Trade-Produkten, für die die Verbraucher bereit sind, mehr zu bezahlen, wenn sie sicher sein können, dass diese Waren unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen hergestellt wurden.

Verbraucher, Kunden, Arbeitnehmer und Investoren sollten die Möglichkeit haben, sich danach für oder gegen Produkte und Hersteller entscheiden zu können, ob die Arbeitnehmer im Herstellungsprozess Leib und Leben riskieren mussten oder nicht. Ein freiwilliges Siegel für Produkte, die unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen hergestellt werden, würde den Verbrauchern die Information geben, die notwendig ist, wenn menschenwürdige Arbeitsbedingungen im Interesse sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmen bleiben sollen. Ein EU-Produktsiegel, das auf der Basis der von der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegten Grundrechte von Arbeiternehmern entwickelt wurde, könnte etwas bewegen.

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Verehrte Abgeordnete! Es wäre sehr schwierig, in der mir zur Verfügung stehenden Zeit einen angemessenen Beitrag zu dieser Aussprache zu leisten. Ich möchte daher versuchen, mich nur auf den wichtigsten Punkt zu konzentrieren. In der Aussprache ist ganz deutlich geworden, dass das Parlament die Förderung des Konzepts der menschenwürdigen Arbeit für alle nachdrücklich befürwortet und zwar dahingehend, dass es Teil einer von der Kommission formulierten Strategie bildet. Zweitens ist dies ein weltweites Projekt, das unter allen Bedingungen und in allen Ländern, ungeachtet ihres Entwicklungsniveaus, Gültigkeit hat und natürlich die Mitgliedstaaten der EU einschließt.

Es wurde auch betont, dass selbst in der EU die Standards bisweilen nicht immer gewahrt sind, insbesondere, wenn es um illegale Arbeit geht. Die Kommission hat daher einen Vorschlag angenommen, um hart gegen illegal arbeitende Migranten vorzugehen, und plant die Ausarbeitung einer kohärenteren Strategie zur Bekämpfung von unangemeldeter Arbeit.

Des Weiteren wird die Kommission im ersten Halbjahr 2008 einen Monitoringbericht über Initiativen der Union zu menschenwürdiger Arbeit veröffentlichen. Dieses globale Konzept führt viele verschiedene Bereiche zusammen, was in dem vorgeschlagenen Bericht ganz deutlich zum Ausdruck kommt. Ich möchte noch einmal die hohe Qualität des Berichts loben und dem Berichterstatter danken.

 
  
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  Die Präsidentin. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Tokia Saïfi (PPE-DE), schriftlich. (FR) Zu einer Zeit, da die Globalisierung Ursache von Spannungen und sozialer Ungerechtigkeit ist, müssen die europäischen Strategien zur Stärkung der sozialen Dimension der Globalisierung betont werden. Die Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit gehört zu diesen Strategien. Menschenwürdige Arbeit kann zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beitragen, weil durch sie die Vorteile der Globalisierung optimiert werden können, indem die Nachteile verringert werden.

Es stimmt, dass die Liberalisierung des Handels zu den Zielen Wachstum, Vollbeschäftigung und Armutsverringerung beitragen soll, aber vor allem muss sie auf der Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle aufbauen. Darüber hinaus muss menschenwürdige Arbeit, falls sie ein konstanter Faktor der externen Politikbereiche der EU sein soll, Voraussetzung und Bedingung der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Drittländern sein. In diesem Zusammenhang sollte auf einen Mechanismus hingewiesen werden, der die Förderung menschenwürdiger Arbeit garantiert: das allgemeine Präferenzsystem. Das APS+ ist eine unentbehrliche Triebfeder, die zu Anstrengungen für nachhaltige Entwicklung, verantwortungsvolle Staatsführung und die Förderung grundlegender sozialer Rechte ermutigen kann.

 
  
  

VORSITZ: Edward McMILLAN-SCOTT
Vizepräsident

 

5. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Abstimmung.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

 

5.1. Gemeinschaftszuschüsse für transeuropäische Netze in den Bereichen Verkehr und Energie (Abstimmung)
  

– Bericht Mauro (A6-0169/2007)

 

5.2. Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen (Abstimmung)
  

– Bericht Rübig (A6-0155/2007)

– Vor der Abstimmung:

 
  
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  Martin Callanan (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich habe eine Bemerkung zur Geschäftsordnung. Gemäß der Geschäftsordnung erkläre ich, dass ich ein finanzielles Interesse am Bericht von Herrn Rübig habe. Ich werde nicht an der Abstimmung über die betreffenden Punkte teilnehmen.

 
  
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  Der Präsident. – Das ist sehr anständig. Allerdings gibt es fast niemanden hier, der kein Mobiltelefon besitzt!

 
  
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  Roger Helmer (NI). – (EN) Herr Präsident! Ich melde mich gemäß Artikel 166 GO zu Wort, um mein finanzielles Interesse zu bekunden. Als Mitglied des Europäischen Parlaments und häufiger Nutzer von Mobiltelefonen werde ich wahrscheinlich erheblich von dieser Verordnung profitieren. Aus diesem Grund kann ich nicht an der Abstimmung teilnehmen. Ich bin sicher, dass viele meiner Kollegen meinem Beispiel folgen werden!

(Heiterkeit)

 
  
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  Der Präsident. – Wir nehmen dies zur Kenntnis!

 
  
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  Richard Corbett (PSE). – (EN) Herr Präsident! Der Logik meiner beiden Vorredner folgend, möchte ich Sie auffordern zu fragen, ob es im ganzen Europäischen Parlament einen einzigen Abgeordneten gibt, der kein Mobiltelefon besitzt. Dieser Abgeordnete kann dann entscheiden, ob wir diese Verordnung annehmen oder nicht!

(Heiterkeit und Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Ich glaube, wir können nun fortfahren.

– Nach Annahme der legislativen Entschließung:

Der Präsident. – Ich gratuliere Herrn Rübig und allen Mobiltelefonnutzern in Europa!

(Beifall)

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident! Ich bedanke mich beim Haus für die Zustimmung und insbesondere beim Rat, dass er zugesagt hat, dass spätestens der 27. Juni der Zeitpunkt ist, zu dem die Verordnung in Kraft gesetzt wird. Und zu den Kollegen, die sich enthalten haben, möchte ich sagen: Wir reduzieren die Kosten für die Steuerzahler.

 

5.3. Zweites Zusatzprotokoll zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit EG/Mexiko anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur EU (Abstimmung)
  

– Bericht Markov (A6-0138/2007)

 

5.4. Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke (Abstimmung)
  

– Bericht Lulling (A6-0148/2007)

– Nach Ablehnung des Kommissionsvorschlags:

 
  
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  Ieke van den Burg (PSE) . – (EN) Aufgrund der widersprüchlichen Abstimmungsergebnisse beantrage ich die Rücküberweisung des Berichts an den Ausschuss.

 
  
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  Der Präsident. – Da von der Kommission keine Vorschläge vorgelegt worden sind, wird der Bericht automatisch an den Ausschuss zurücküberwiesen. Dazu ist kein Antrag notwendig.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), Berichterstatterin. (FR) Herr Präsident! Ich habe meiner Fraktion und zahlreichen Kollegen, die mich unterstützt haben, vorgeschlagen, den Bericht abzulehnen, weil man der von mir vorgeschlagenen Linie nicht gefolgt war und weil ich – angesichts des knappen Abstimmungsergebnisses – den Eindruck habe, dass einige Mitglieder dieses Parlaments nicht wussten, worüber sie abstimmen.

(Proteste)

Entschuldigung, sich der Bedeutung ihres Votums nicht bewusst waren.

Außerdem, Herr Präsident, muss ich, da sich die Kommission in Schweigen hüllt – auch wenn Kommissar Kovács letzte Nacht zweimal gesprochen hat, während man mir als Berichterstatterin nicht gestattet hat, ihm zu antworten – doch tatsächlich ihre Machtlosigkeit feststellen.

Wir haben einen Vorschlag unterbreitet, um einen Weg aus der Sackgasse zu finden. Leider wurden wir nicht unterstützt, Herr Präsident. Daher gibt es keinen Bericht des Parlaments zu diesem Vorschlag, und die Kommission und der Rat können weiter am Status quo festhalten und in ihrer Sackgasse verharren.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Selbstverständlich wird eine Aussprache stattfinden, wenn sich das Parlament erneut mit diesem Thema befasst.

 

5.5. Zusammensetzung der EUROLAT-Delegation (Abstimmung)

5.6. Auswirkungen und Folgen der Ausklammerung von Gesundheitsdiensten aus der Dienstleistungsrichtlinie (Abstimmung)
  

– Bericht Vergnaud (A6-0173/2007)

– Vor der Abstimmung:

 
  
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  Bernadette Vergnaud (PSE), Berichterstatterin. (FR) Herr Präsident! Ich ergreife nur das Wort, um das Parlament auf einen aufgetretenen Fehler hinzuweisen.

Da derselbe Satz unter drei verschiedenen Ziffern auftaucht, haben die Dienste des Hauses zu Recht die Ziffern 47 und 53 aus dem Bericht gestrichen, da dieser Satz bereits vollständig unter Ziffer 51 erscheint.

Ich wollte meine Kolleginnen und Kollegen lediglich darüber informiert haben.

 

5.7. Auswirkungen und Folgen der Strukturpolitiken auf den Zusammenhalt der EU (Abstimmung)
  

– Bericht Pleguezuelos Aguilar (A6-0150/2007)

 

5.8. Handelsbezogene EU-Hilfe (Abstimmung)
  

– Bericht David Martin (A6-0088/2007)

 

5.9. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Abstimmung)
  

– Bericht Sturdy (A6-0084/2007)

– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 23:

 
  
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  Margrietus van den Berg (PSE). – (NL) Herr Präsident! Im letzten Satz von Änderungsantrag 23 heißt es jetzt: „appelliert an die EU, die Kompensationsmechanismen einzuführen, die zur Vermeidung solcher Folgen notwendig sind“. Diesbezüglich wurden Bedenken laut, da es so scheint, als müssten wir, die EU, für sämtliche finanziellen Folgen gerade stehen. Um eine solche Fehlinterpretation zu vermeiden, schlage ich einen mündlichen Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut vor: „appelliert an die EU, die Einführung von Kompensationsmechanismen zu unterstützen, die zur Vermeidung solcher Folgen notwendig sind“.

 
  
  

(Das Parlament nimmt den mündlichen Änderungsantrag an.)

 

5.10. Jahresbericht 2005 über die GASP (Abstimmung)
  

– Bericht Brok (A6-0130/2007)

– Nach der Abstimmung:

 
  
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  Vittorio Agnoletto (GUE/NGL). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Abstimmung über Ziffer 10 wurde in der italienischen Übersetzung Ziffer 11 gesagt, sodass ich anders gestimmt habe, als ich eigentlich wollte.

 

5.11. Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle (Abstimmung)
  

– Bericht Panayotopoulos-Cassiotou (A6-0068/2007)

 
  
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  Der Präsident. – Die Abstimmung ist geschlossen.

 

6. Stimmerklärungen
  

– Bericht Mauro (A6-0169/2007)

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich unterstütze den Bericht von Herrn Mauro. Was ich aber im Kommissionsdokument und im Bericht vermisse, ist, dass die Gemeinschaftszuschüsse an Maßnahmen zum Schutz vor Bahnlärm und Straßenverkehrslärm gebunden werden. Bei all den Ausbaumaßnahmen, die notwendig sind, ist auch auf die betroffenen Anrainer Rücksicht zu nehmen, und zwar aus gesundheitlichen Gründen und aus Gründen der Akzeptanz.

Ich fordere daher in diesem Zusammenhang, die Regelungen zum Lärmschutz bei Schienenfahrzeugen möglichst bald auf niedrigere Maximalwerte abzuändern und Maßnahmen zum Lärmschutz ebenso zu fördern wie den Ausbau von transeuropäischen Netzen.

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS). – Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht Mauro gestimmt, weil das Verkehrsaufkommen in Europa in gewaltigem Maße wächst und überfüllte Straßen und Dauerstaus Vorboten eines drohenden Verkehrskollapses sind. Obgleich wir schon vor vielen Jahren Projekte im Rahmen der Transeuropäischen Verkehrsnetze festgelegt haben, hinken wir bei deren Umsetzung gewaltig nach. So gleicht etwa die Magistrale für Europa noch immer einem Flickwerk.

Wir müssen also Sorge dafür tragen, dass der Zugverkehr an Attraktivität gewinnt, und das gilt meines Erachtens nicht nur im transnationalen Kontext, sondern auch verstärkt für den Nahverkehr.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Vorschlag für eine Verordnung über die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze in den Bereichen Verkehr und Energie bleibt trotz der Aufstockung der derzeit gültigen Kofinanzierung der Gemeinschaft weit hinter dem zurück, was im ursprünglichen Vorschlag sowohl für die Energie- als auch für die Transportnetze vorgesehen war. Das ist die Folge der misslichen Einigung über die Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013.

Es stellt sich jedoch eine Grundsatzfrage. Die transeuropäischen Netze werden mit Mitteln der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, d. h. einer ganz offensichtlich öffentlichen Finanzierung, mit dem Ziel umgesetzt, den Binnenmarkt zu vollenden. So heißt es in Ziffer 1 des Gemeinsamen Standpunkts des Rates dass „leistungsstarke, integrierte Energie- und Verkehrsnetze die Grundpfeiler des europäischen Binnenmarkts sind und die Herstellung fehlender Verbindungen die Effektivität und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen“. Mit anderen Worten, steht die Vollendung des Binnenmarktes steht im Mittelpunkt dieser Projekte, mit der die Öffnung der Märkte und die Abtretung der Schlüsselbereiche der Wirtschaft eines Landes an Privatinteressen einhergehen, selbstverständlich erst, nachdem die staatlichen Investitionen getätigt worden sind.

Da es sich um für die Entwicklung eines jeden Landes wichtige strategische Bereiche handelt, treten wir dafür ein, sie in der öffentlichen Hand zu belassen, und lehnen ihre Privatisierung ab.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Herr Präsident! Meine Fraktion hätte die Berücksichtigung unserer Änderungsanträge in diesem Bericht begrüßt, weil damit die Befugnisse des Parlaments bei der Bewilligung künftiger Haushaltsmittel für transeuropäische Netze in den Bereichen Verkehr und Energie erweitert worden wären. Doch leider haben diese Änderungsanträge keine Mehrheit gefunden. Wichtig ist jedoch, dass dieser Investitionsbereich weiterhin einer strengen parlamentarischen Kontrolle unterliegt, da er ein so klares Beispiel für den Mehrwert ist, der durch die EU geschaffen wird. Seit Jahren beseitigt die EU die Grenzen in Europa und doch gibt es im Energiesektor noch zahlreiche Hindernisse in der Infrastruktur, die beseitigt werden müssen. Vor allem Schottland kann einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Energiebedarfs in Europa leisten, aber wir brauchen die notwendigen Verbindungen dazu. Ich werde jede Möglichkeit prüfen, wie die finanzielle Unterstützung der EU in die Schaffung und den Ausbau von Verbindungen gelenkt werden kann, damit das Potenzial Schottlands im Bereich der umweltfreundlichen Energien voll ausgeschöpft werden kann.

 
  
  

– Bericht Rübig (A6-0155/2007)

 
  
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  Gyula Hegyi (PSE). – (HU) Meines Erachtens handelt es sich um eine der bedeutungsträchtigsten Abstimmungen, zumindest aus Sicht unserer Bürger. Der einfache Bürger weiß wenig über EU-Rechtsvorschriften. Ihn interessiert eher, was die EU-Mitgliedschaft im Alltag bedeutet.

Wenn Grenzen fallen, wenn man von einem Land ins andere ohne Reisepass reisen kann, stellt sich die Frage: Warum müssen wir zusätzliche Strafgebühren zahlen, um grenzüberschreitend zu telefonieren? Nach meinem Dafürhalten hätte das Parlament gut daran getan, die Roaming-Gebühren gleich komplett abzuschaffen und die Handygebühren EU-weit zu vereinheitlichen.

Zugegebenermaßen wäre dies ein schwieriger erster Schritt gewesen. Darum begrüße ich die Tatsache, dass wir uns zumindest auf eine allmähliche Senkung der Roaming-Gebühren einigen konnten. Von den 10 Millionen Einwohnern Ungarns benutzen 9,5 Millionen Handys. Meiner Meinung nach ist die Zustimmung zu dieser Verordnung immens wichtig.

 
  
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  Ivo Strejček (PPE-DE). – (CS) Ich habe aus folgenden Gründen gegen den Vorschlag für eine Roaming-Verordnung gestimmt: Erstens sind die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht wirtschaftlicher, sondern eher politischer Art. Sie sind ein Ausdruck von Protektionismus und spiegeln eine neue Form des europäischen Kommerzialismus wider. Zweitens verstoßen sie gegen den Grundsatz von Angebot und Nachfrage. Drittens werden sie – auch wenn ich nicht erwarte, dass die Mobilfunknetzbetreiber ihre Verluste durch eine Erhöhung der Preise auf dem nationalen Markt ausgleichen werden – wahrscheinlich zu einer Kürzung der Entwicklungsinvestitionen führen und mit fast hundertprozentiger Sicherheit den Zyklus fallender Preise auf dem heimischen Markt durchbrechen.

Der beunruhigendste Aspekt für die EU ist, dass Investoren das Vertrauen verlieren werden, da sie sehen, dass die Regulierungsbehörden die Spielregeln mitten im Spiel ändern.

 
  
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  Jim Allister (NI), schriftlich. – (EN) Es ist angenehm, dass es auch erfreuliche gemeinschaftliche Rechtsvorschriften gibt. Die erzwungene Senkung der Roaminggebühren für Mobilfunkverbindungen kommt allen Verbrauchern in Europa zugute. Die Gebühren sind mit 35 Pence pro Minute für ausgehende und 17 Pence pro Minute für eingehende Anrufe zwar noch immer hoch, aber sie werden in den nächsten drei Jahren weiter sinken. Im nächsten Schritt müssen jetzt Preissenkungen für Textnachrichten und E-Mail-Verbindungen erreicht werden.

 
  
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  Derek Roland Clark (IND/DEM), schriftlich. – (EN) Die Abgeordneten der UKIP haben wie alle anderen Abgeordneten des Europäischen Parlaments ein persönliches Interesse an niedrigeren Roaminggebühren für Mobilfunkverbindungen. Aus diesem Grund werden sich die Abgeordneten der UKIP im Europäischen Parlament nicht an der Abstimmung über den Bericht Rübig beteiligen. Nach Auffassung der UKIP ist es moralisch nicht zu vertreten, dass Abgeordnete des Europäischen Parlaments über eine Regelung abstimmen, die zu einer persönlichen Bereicherung führen könnte. Außerdem lehnen wir jede Regulierung auf EU-Ebene grundsätzlich ab.

 
  
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  Richard Corbett (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße die neue Regelung über Roaminggebühren im Mobilfunk ausdrücklich. Die Labour-Abgeordneten des Europäischen Parlaments setzen sich seit zwei Jahren für die Einführung einer solchen Regelung ein, die ein echter Sieg für die europäischen Verbraucher ist und die ohne die EU niemals zustande gekommen wäre. Schon allzu lange fordern die Mobilfunkunternehmen horrende Gebühren von den Nutzern, wenn diese ihr Mobiltelefon auf Reisen innerhalb der Gemeinschaft verwenden.

Es ist beschämend, dass die Abgeordneten der Konservativen im Europäischen Parlament gemeinsam mit der Mobilfunkindustrie gegen den Verbraucherschutz kämpfen und für höhere Gebühren plädieren.

 
  
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  Brigitte Douay (PSE), schriftlich. (FR) Ich habe für den Bericht Rübig über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft gestimmt, weil durch die in diesem Bericht vertretenen Standpunkte die Lage der europäischen Verbraucher erheblich verbessert werden kann. Viele europäische Bürger, einschließlich der Bewohner der Grenzregion Nord-Pas-de-Calais, reisen häufig aus beruflichen oder privaten Gründen ins Ausland, und die derzeit geltenden Tarife für Anrufe, die sie mit ihren Mobiltelefonen tätigen oder empfangen, sind überhöht und nicht zu rechtfertigen.

Der Bericht Rübig korrigiert eine Situation, in der Mobilität bestraft wird. Ich spreche mich also für die in diesem Bericht festgelegten Tarife aus. Mit den angenommenen Minutenpreisen, die viel niedriger sind als die derzeit gängigen, kann man voll und ganz zufrieden sein. Wir hätten aber noch niedrigere Tarife bevorzugt, was einen stärkeren Anreiz für die Mobilität in Europa geboten hätte.

Neben den erheblich reduzierten Tarifen ist die geforderte Voraussetzung der Transparenz ein wichtiger Grundsatz. Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat auch mehr Transparenz bei den Kosten für Anrufe angestrebt und für ein Ergebnis gesorgt, durch das europäische Bürger von nun an wissen können, wie viel sie ein aus dem Ausland empfangener oder von dort getätigter Anruf kosten wird.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Rübig (A6-0155/2007) über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft gestimmt. Meiner Meinung nach ist die vorläufige Übereinkunft zwischen dem Parlament und dem Ratsvorsitz über den Text der Verordnung, bei deren Formulierung die Abgeordneten der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament eine wesentliche Rolle gespielt haben, ein bedeutender Sieg für die Verbraucher.

Meiner Auffassung nach werden diese Maßnahmen für die Zukunft der Informationsgesellschaft entscheidend sein. Sie werden uns in die Lage versetzen, Milliarden von Euro zu sparen und besser den Interessen der Verbraucher gerecht zu werden. Die Senkung der Roaming-Gebühren wird es ermöglichen, die im Binnenmarkt noch bestehenden Grenzen zu beseitigen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Diese Verordnung bekräftigt, dass ihr eigentliches Ziel „die Schaffung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts für Telekommunikation“ ist, weil, wie im Bericht gesagt wird, „die Selbstregulierung nicht funktioniert“.

Es ist interessant festzustellen, dass wir in diesem Fall anerkennen, dass der Markt nicht funktioniert. Deshalb ist es notwendig, die Preise zu regulieren. Aus diesem Grund wird eine Preisregulierung auf Großkunden- und auf Endkundenebene, einschließlich der Einführung eines regulierten Endkundentarifs („Eurotarif“) vorgeschlagen. Dieser ist von jedem Betreiber anzubieten, um eine deutliche Senkung der Roamingpreise zu erreichen. Jedoch werden die hohen Gewinnspannen für die großen Betreiber des Sektors nicht angetastet. Gleichwohl muss gesagt werden, dass es Vorteile für die Nutzer gibt: eine Preissenkung bei den so genannten Auslandsgesprächen, ohne dass diese Kosten auf die nationalen Märkte transferiert werden, sowie die Wahl des günstigsten Betreibers und Tarifs.

Dies ist ein weiteres Beispiel, das verdeutlicht, dass der „Markt“ die Nutzer und Verbraucher nicht schützt, und sich deshalb eine Regulierung erforderlich macht. Es ist an der Zeit, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten dies endlich auch in vielen anderen Bereichen zum Vorteil der Verbraucher anerkennen.

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. (FR) Es gibt Momente – sehr selten in diesem Parlament – in denen die Mitglieder aufgerufen werden, über einen Text abzustimmen, der für die Europäer wirklich von Nutzen ist, und in denen Europa einmal einen echten Mehrwert bietet.

Dies war der Fall vor ein paar Jahren, als es um die grenzüberschreitenden Überweisungen im Euro-Währungsgebiet ging: In europäischen Rechtsvorschriften wurde festgelegt, dass die Kosten für grenzüberschreitende Überweisungen dieselben sein sollten wie die für Inlandsüberweisungen. Dies war nichts als eine logische und normale Konsequenz, da die Einheitswährung gerade eingeführt worden war.

Und es ist heute der Fall bei der Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen. Obwohl er wie jeder Kompromiss nicht perfekt ist, wird dieser Text es trotzdem ermöglichen, die untragbaren Preise, die von den Betreibern für internationale Verbindungen innerhalb der Gemeinschaft festgelegt werden, wirksamer zu überwachen. Die für die ersten 18 Monate vorgesehene Überprüfungsklausel wird, wie wir hoffen, Gelegenheit bieten, beim Verbraucherschutz noch weiter zu gehen.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Bericht enthält zahlreiche konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation für die Verbraucher. Die Juniliste begrüßt diese Vorschläge, die in punkto Verbraucherinformation und leicht zugängliche Preisinformationen von Vorteil für die Bürger sind.

Es ist sicherlich so, dass die Roaming-Gebühren gegenwärtig unangemessen hoch sind. Aber ehe man politische Maßnahmen beschließt, sollte klargestellt werden, inwieweit dieser unbefriedigende Zustand auf ein Versagen des Marktes zurückzuführen ist. Liegt es an einem unzureichenden Wettbewerb aufgrund so genannter stillschweigender Absprachen? In dem Fall wäre eine Preisregulierung völlig fehl am Platze, denn sie würde überhaupt nicht zur Lösung des Problems beitragen. Es ist absurd, eine Behandlung vorzuschlagen, ohne vorher eine Diagnose zu stellen. Wissenschaftsexperten auf diesem Gebiet sollten untersuchen, worauf das Scheitern des Marktes zurückzuführen ist, bevor populistische Maßnahmen ergriffen werden.

Langfristig haben die Verbraucher mehr Vorteile vom freien Wettbewerb als von einer Preisregulierung. Dass Politiker die Preise festlegen und nicht der Markt, ist auf Dauer fast nie eine gute Lösung.

Meiner Meinung nach wird dieser Vorschlag außerdem den Teil der Bevölkerung hart treffen, der aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen nur selten ins Ausland reist.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) Ich stimme für den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (KOM(2006)0382 – C6-02442006 – 2006/0133(COD)).

Herr Rübig hat ganz richtig ausgeführt, dass Lösungen gefunden werden müssen, damit die Bürger der EU ihre Mobiltelefone für Anrufe aus dem Ausland nach Hause benutzen können. Es gibt momentan keinen Binnenmarkt für Mobilkommunikation, und das ist ein Hindernis für die tägliche Nutzung des Telefons im Ausland.

Ich stimme der Regelung zu, dass für Großkunden- und Endkundenentgelte Obergrenzen festgelegt werden. Es ist sehr wichtig, die ungerechtfertigt hohen Roamingtarife zu senken, den Nutzern zu erklären, wie sie die neuen Tarife aktivieren können, und sie darüber zu informieren, wann die vorstehenden Vorschriften in Kraft treten.

Positiv ist auch, dass Kunden, die drei Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung noch keinen bestimmten Tarif gewählt haben, automatisch in den Genuss des regulierten EU-Tarifs kommen, und dass Mobilfunkbetreiber ihre Kunden über die Roaminggebühren für ausgehende und eingehende Anrufe im Rahmen des von ihnen gewählten Tarifs informieren müssen.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. (FR) Schweren Herzens habe ich für den Bericht über Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen gestimmt, weil er im Widerspruch zu meinen wichtigsten politischen Überzeugungen steht. Ich sehe jegliche Festlegung von Tarifen durch den Gesetzgeber als unzulässigen Eingriff in die Marktwirtschaft und als Relikt aus einer früheren Zeit, die nicht wieder aufleben sollte.

Die Anwendung des so festgelegten Eurotarifs wird für Betreiber aus kleinen Mitgliedstaaten große Probleme mit sich bringen, da sie Schwierigkeiten haben werden, die Investitionen zu finanzieren, die für die Erfüllung der neuen Roaming-Bedingungen erforderlich sind. Die Langzeitauswirkungen dieser Verordnung könnten sogar zu einem Anstieg der Preise für Inlandsverbindungen führen, was kontraproduktiv und verheerend für das gute Funktionieren der Volkswirtschaften wäre.

Ich unterstütze die transparente Preisbildung und die Verringerung der Roamingtarife, wenn dies im Geiste des freien Wettbewerbs geschieht, aber diese Preissenkung darf nicht über die Festlegung von Endkundenentgelten erreicht werden und zu Lasten der Tarife für Inlandsverbindungen gehen.

Ich begrüße auch, dass das Opt-in-System in diesem Kompromiss erhalten geblieben ist, obwohl eine Zustimmungsregelung ohne Bedingungen oder zeitliche Begrenzung besser gewesen wäre.

Diese Verordnung hat nur eine Laufzeit von drei Jahren: Welch ein Trost!

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Bericht enthält zahlreiche konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation für die Verbraucher. Die Juniliste begrüßt diese Vorschläge, die in punkto Verbraucherinformation und leicht zugängliche Preisinformationen von Vorteil für die Bürger sind.

Es ist sicherlich so, dass die Roaming-Gebühren gegenwärtig unangemessen hoch sind. Aber ehe man politische Maßnahmen beschließt, sollte klargestellt werden, inwieweit dieser unbefriedigende Zustand auf ein Versagen des Marktes zurückzuführen ist. Liegt es an einem unzureichenden Wettbewerb aufgrund so genannter stillschweigender Absprachen? In dem Fall wäre eine Preisregulierung völlig fehl am Platze, denn sie würde überhaupt nicht zur Lösung des Problems beitragen. Es ist absurd, eine Behandlung vorzuschlagen, ohne vorher eine Diagnose zu stellen. Wissenschaftsexperten auf diesem Gebiet sollten untersuchen, worauf das Scheitern des Marktes zurückzuführen ist, bevor populistische Maßnahmen ergriffen werden.

Langfristig haben die Verbraucher mehr Vorteile vom freien Wettbewerb als von einer Preisregulierung. Dass Politiker die Preise festlegen und nicht der Markt, ist auf Dauer fast nie eine gute Lösung.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe diese in erster Lesung erreichte Kompromissvereinbarung unterstützt. Dies ist ein sehr wichtiger Sieg zugunsten der Verbraucher, die von diesem Sommer an in den Genuss niedrigerer Roamingkosten kommen werden.

 
  
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  Claude Moraes (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen gestimmt, die eine Preissenkung zugunsten von Millionen von Roamingkunden zur Folge haben wird. Diese Initiative wird unzähligen Verbrauchern helfen, die von unangemessen hohen Roaminggebühren betroffen sind.

Mit der Verordnung wird sichergestellt, dass die Preise für das Auslandsroaming bei Reisen innerhalb der Europäischen Union nicht erheblich über den Gebühren für Gespräche im Heimatland des Nutzers liegen. Die Verbraucher werden von niedrigeren Preisen für Gespräche innerhalb des besuchten Landes, für Auslandsgespräche in ihr Heimatland oder in einen anderen Mitgliedstaat der EU profitieren. Auch bei eingehenden Anrufen werden sich deutliche Einsparungen für die Verbraucher ergeben.

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke hat für den Bericht Rübig über das Roaming gestimmt, da auf Druck des Europäischen Parlaments ein zufriedenstellender Kompromiss erreicht worden ist, der den europäischen Verbrauchern zugute kommt.

Selbstverständlich gibt es im Hinblick auf transparente Gebühren, die Erweiterung des Anwendungsbereichs sowie die weitere Senkung der unkontrollierten Gebühren, die von den Mobilfunkunternehmen erhoben werden, immer noch viel zu tun.

Zudem muss das Verfahren angesichts der bevorstehenden Sitzung des Rates „Telekommunikation“ beschleunigt werden, damit die Verordnung so schnell wie möglich angenommen werden kann und die Verbraucher von den Verordnungen, die bereits in diesem Sommer verabschiedet werden, profitieren können.

Diese Verordnung muss Zeichen setzen. Auch in anderen Bereichen, in denen sich die Regeln des freien Marktes als unzureichend erwiesen haben und die Kartelle dominieren, müssen Regelungsrahmen geschaffen werden.

 
  
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  José Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die gegenwärtig bestehenden Roamingpreise bestrafen die Nutzer, die zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten hin- und herreisen, und stellen ein Hindernis für einen echten Binnenmarkt dar.

Aufgrund des grenzübergreifenden Charakters der mit diesen Diensten verbundenen Vertragsbeziehungen, waren die Mitgliedstaaten kaum in der Lage, gegen dieses Problem anzugehen. Auch wenn es wünschenswert gewesen wäre, diese Frage durch die Selbstregulierung des Sektors zu lösen, stellte sich heraus, dass dies nicht möglich war.

Die europäischen Verbraucher verdienen eine gerechtere und transparentere Behandlung. Deshalb brauchen wir eine europaweite Änderung der Regulierung, die Missbräuche verhindert, Transparenz schafft und ein Gleichgewicht auf dem Markt gewährleistet, die Freizügigkeit und die Kommunikation einfacher gestaltet und eine größere Wirtschaftsdynamik fördert.

Auch wenn die für die Gesprächspreise festgelegten Grenzwerte noch weit von denen entfernt sind, für die sich das Parlament ursprünglich ausgesprochen hatte, ist dies meiner Ansicht nach ein erster Schritt in die richtige Richtung. Damit erhalten wir auch die dem Markt so sehr fehlende Klarheit und Vorhersehbarkeit.

Ich hoffe, dass die Betreiber auf die Einnahmenseinbußen nicht mit ungerechtfertigten Preiserhöhungen bei den nationalen Gesprächen antworten, sondern diese Gelegenheit nutzen, um ihre Gewinne durch eine wachsende Zahl von Kunden und eine Verbesserung der Dienstleistungen auf nationaler und internationaler Ebene zu steigern.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. (FR) Durch seine Billigung der Verordnung über Roamingentgelte heute Mittag hat das Europäische Parlament eine Rechtsvorschrift angenommen, auf die Millionen von Verbrauchern gewartet haben: Berufstätige und Touristen, die über die horrenden Preise für im GSM-Netz getätigte oder empfangene grenzüberschreitende Anrufe verärgert sind und die von der Europäischen Kommission, die diesen Verordnungsvorschlag verfasst hat, Unterstützung bekommen haben.

Auch wenn meine liberale Philosophie sich nicht gut mit einer staatlichen Einmischung in die Preisgestaltung verträgt, bin ich vor allem gegen den Laissez-faire-Ansatz und gegen die Kartellbildung in einem bestimmten Wirtschaftsbereich.

Dieses europäische Gesetz stellt einen bedeutenden Fortschritt für den Schutz der Verbraucher dar, deren Rechnungen bis zu 70 % niedriger ausfallen werden. Ein weiterer Fortschritt ist die den Betreibern gewährte Freiheit, Kunden die Wahl zwischen dem regulierten Tarif und einem Pauschaltarif zu geben, der auch SMS und MMS abdeckt. Eines bedauere ich jedoch: dass diese Senkung der Roaminggebühren diesen Sommer noch nicht in Kraft sein wird.

Die Europäer werden sich mit der Feststellung trösten, dass die drei EU-Organe hier den Willen gezeigt haben, das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen und die erste Aufgabe zu erfüllen, die darin besteht, Gesetze zu machen, die ihren Alltag positiv verändern.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. (SV) Heute habe ich mich bei der Abstimmung zur Roaming-Verordnung der Stimme enthalten. Alle, die irgendwann einmal im Ausland waren, wissen, dass das Telefonieren und auch die Annahme von Gesprächen sehr teuer sind, aber die Festlegung von Preisobergrenzen durch die EU birgt gewisse Risiken in sich. Ich hätte eine Regelung auf Großhandelsebene akzeptieren können, die beispielsweise die Beziehungen zwischen Telia und einem Unternehmen in Spanien regelt. Aber ich billige nicht, dass eine Preisobergrenze für den Verbraucher festgelegt wird, denn das wird keine Ober- sondern eine Untergrenze sein. Wird diese Grenze bei 49 % festgelegt, werden die Unternehmen davon natürlich Gebrauch machen. Die Gewinne der Unternehmen werden schrumpfen, da sie früher Einnahmen hatten, die sie für den Wettbewerb auf der nationalen Bühne nutzen konnten. Wenn diese Gewinne verschwinden, kann das dazu führen, dass die Firmen ihre Preise im Inland erhöhen müssen. In diesem Fall hätte die EU den verletzlichen Verbraucher, den sie angeblich immer schützen will, eher geschwächt. Der Mobilfunkmarkt ist noch relativ jung. In Schweden hat sich dieser Markt schrittweise eingepegelt, wobei die Preise erheblich gesunken sind. Wenn man einfach das System transparenter gestaltet, nach besseren technischen Lösungen gesucht und das im Vorschlag erwähnte Informationssystem eingeführt hätte, dann wäre das wahrscheinlich ausreichend gewesen, um die Preise zu drücken. Die Roaming-Preise sind beträchtlich gesunken. Und obwohl dies in Europa zweifelsohne in recht unterschiedlichem Maße geschah, ist es dennoch ein Zeichen dafür, dass der Markt sich selbst reguliert.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diese Maßnahme gestimmt, weil so viele europäische Bürger von den überhöhten Roaminggebühren betroffen sind. Die Senkung der Kosten für eine so große Zahl von Menschen und Unternehmen ist ein überaus nützlicher Beitrag zur Kosteneinsparung für Privatpersonen wie für Unternehmen. Aufgabe des Mobilfunkmarktes ist es, die größtmögliche Effizienz der Industrie zu gewährleisten und gleichzeitig die Interessen der Verbraucher in ausgewogener Weise zu berücksichtigen.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Ich stimme für den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste.

Mit der Annahme der Lissabon-Agenda haben wir uns das Ziel gesetzt, die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Dazu brauchen wir einen dynamischen Binnenmarkt für Mobilkommunikation ohne interne Hindernisse.

Etwa 80 % der EU-Bürger besitzen ein Mobiltelefon, aber die Roaminggebühren hierfür sind so hoch, dass sie die Nachfrage nach diesen Diensten einschränken. Mobilkommunikation umfasst jedoch nicht nur Sprachtelefondienste, sondern auch andere Kommunikationsformen der neuen Generation wie GPS, Wi-Fi und mobiles Internet. Das sind sehr fortgeschrittene Technologien, denen bei der Förderung einer wissensbasierten Wirtschaft eine überaus große Bedeutung zukommt.

Wir dürfen deshalb nicht zulassen, dass überhöhte Preise ihre Nutzung und Entwicklung behindern.

 
  
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  Jeffrey Titford (IND/DEM), schriftlich. – (EN) Die Abgeordneten der UKIP haben wie alle anderen Abgeordneten des Europäischen Parlaments ein persönliches Interesse an niedrigeren Roaminggebühren für Mobilfunkverbindungen. Aus diesem Grund werden sich die Abgeordneten der UKIP im Europäischen Parlament nicht an der Abstimmung über den Bericht Rübig beteiligen. Nach Auffassung der UKIP ist es moralisch nicht zu vertreten, dass Abgeordnete des Europäischen Parlaments über eine Regelung abstimmen, die zu einer persönlichen Bereicherung führen könnte. Außerdem lehnen wir jede Regulierung auf EU-Ebene grundsätzlich ab.

 
  
  

– Bericht Lulling (A6-0148/2007)

 
  
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  Danutė Budreikaitė (ALDE). – (LT) Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung von Verbrauchsteuersätzen auf Alkohol und alkoholische Getränke im Jahr 1992 stellte den Anfang einer Reihe von Versuchen dar, Steuersätze im Rahmen der Schaffung des Binnenmarktes anzugleichen. Das war ein komplizierter Prozess.

Bislang lassen sich Teilerfolge bei der Annäherung von indirekten Steuersätzen verzeichnen, wodurch ein Mindestsatz für Alkohol, alkoholische Getränke, Tabak und Kraftstoff festgelegt wurde. In der Realität unterliegt die Steuerpolitik jedoch weiterhin der Rechtsprechung der Mitgliedstaaten.

Eine Erhöhung der Verbrauchsteuersätze auf der Grundlage des EU-Inflationsindexes für 1993–2006 ist kein logischer Schritt. Warum muss diese Inflationsrate auf Länder angewendet werden, die der EU nach 2004 beigetreten sind?

Die vollständige Abschaffung von Verbrauchsteuersätzen mit der Begründung, diese stellten nur geringfügige Einnahmenquellen für die Mitgliedstaaten dar, ist ebenfalls nicht gerechtfertigt. Folgt man dem Ziel der Einführung von Verbrauchsteuern, sollte man analog dazu auch Verbrauchsteuersätze auf Tabak und Kraftstoff abschaffen.

Ich bin für die Beibehaltung des Status quo, das heißt: keine Änderung der Verbrauchsteuersätze sowie das Recht der Mitgliedstaaten, auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips auch weiterhin eigene Steuersätze festzulegen, insbesondere da unter den Mitgliedstaaten selbst kein Konsens über die Abschaffung von Verbrauchsteuern besteht.

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS). – Herr Präsident! Ich habe, wie es die Berichterstatterin ja selbst wollte, gegen den Bericht Lulling gestimmt, weil einmal mehr Steuern erhöht werden sollen. Dieses Mal wärmt man das altbekannte Argument auf, dass es sonst Wettbewerbsverzerrungen gäbe. Dabei ist nun erwiesen, dass die 1992 eingeführten Mindestsätze – wie von Experten ohnedies vorausgesagt – nur die Kluft zwischen den Sätzen in den Mitgliedstaaten vergrößert haben. Manche haben die Sätze immer wieder erhöht und wollen nun, dass die anderen zum Nachziehen gezwungen werden.

Ein Umsetzen dieses Vorschlags würde meines Erachtens vom Bürger als ein weiterer Brüsseler Schildbürgerstreich empfunden werden.

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten hätten es gern gesehen, wenn das Parlament sich hinter den ursprünglichen Vorschlag der Kommissionen gestellt hätte, die Mindeststeuersätze unter Berücksichtigung der Inflationsrate seit 1993 anzuheben.

Da ein sehr knappes Abstimmungsergebnis vorausgesagt wurde, haben wir den Änderungsanträgen zugestimmt, die Mindeststeuersätze entsprechend der Inflationsrate seit der Erweiterung 2004 zu erhöhen.

Wir freuen uns, dass der Bericht nun an den Ausschuss zurückverwiesen wurde. Hoffentlich wird der Ausschuss dieses Mal zu der Einsicht kommen, dass die Alkoholsteuer notwendig ist, um die durch den Alkohol verursachten Schäden in der EU zu reduzieren.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ich begrüße es, dass dieser Bericht von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt wurde. Wir haben gegen die Einführung von Verbrauchsteuersätze auf supranationaler Ebene gestimmt, weil sie die Steuerhoheit und die Souveränität bei der politischen Entscheidungsfindung in Bezug auf Steuern und den Haushalt einschränkt.

Verbrauchsteuersätze, die heute einen bedeutenden Teil der Einnahmen vieler Mitgliedstaaten ausmachen, haben das Ziel, den Konsum einzuschränken, wie dies bei den Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke der Fall ist, und damit wiederum die Volksgesundheit zu schützen.

Neben den unmittelbaren Auswirkungen, die diese Steuer auf die Tätigkeit des Agrarsektors und eines bedeutenden Teils des Industriesektors hat, muss dies zuallererst eine nationale Entscheidung sein, bei der die Vorliebe der Verbraucher für traditionelle Erzeugnisse, die Wahl, die die einzelnen sozialen Gruppen in Bezug auf alkoholische Getränke treffen, und die Frage, wie die einzelnen Länder die verschiedenen Steuerinstrumente einsetzen, berücksichtigt wird – wie im Falle des Weins in Portugal, bei dem es wichtig ist, den derzeitigen Mindeststeuersatz bei null Euro beizubehalten, was im Übrigen in der Plenarsitzung akzeptiert worden ist.

Zustimmen können wir jedoch weder der von der Kommission vorgeschlagenen Erhöhung der Mindeststeuer noch der Vorstellung der Berichterstatterin in Bezug auf eine Höchststeuer.

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Wie im Bericht selbst festgestellt wird, hat die Richtlinie von 1992 über die Verbrauchsteuersätze keine Annäherung dieser Sätze zwischen den Mitgliedstaaten gebracht oder gar zu einer Lösung der angeblichen Probleme bezüglich einer Wettbewerbsverzerrung geführt. Wenn die Kommission konsequent wäre, müsste sie selbst im Einklang mit ihrem Programm „Bessere Rechtsetzung“ die Abschaffung dieses Textes fordern.

Die Wahrheit ist, dass es den Mitgliedstaaten und allein ihnen obliegt, auf ihrem Territorium die Steuer, ob nun direkt oder indirekt, in Übereinstimmung mit ihren haushaltpolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Erfordernissen selbst festzulegen, und dass die von der Kommission gewünschte Steuerangleichung tatsächlich rein ideologische Ziele verfolgt.

Abschließend möchte ich bemerken, dass es mehr als ein wenig paradox ist, wenn diejenigen, die für die Abschaffung von Grenzkontrollen, für die Freizügigkeit von Personen, Waren und Dienstleistungen und für den freien Wettbewerb kämpfen, gleichzeitig die Ersten sind, die sich beschweren, wenn diese Abschaffung und diese Freizügigkeit die Bürger dazu ermutigen, den Wettbewerb zu ihrem Vorteil zu nutzen.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir haben gegen diesen Bericht gestimmt, da er nicht auf die widersprüchlichen Ziele eingeht, die bei diesem Problem eine zentrale Rolle spielen. Im Grunde genommen geht es doch darum, dass das Recht der Mitgliedstaaten, über eine so wichtige Frage wie die Alkholpolitik selbst zu entscheiden, im Widerspruch zu der Forderung nach einem freien Binnenmarkt und der Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten in Steuerfragen steht. Alkohol ist keine Ware wie jede andere. Der Binnenmarkt ist das Herz der EU und das Besteuerungsrecht eines der wichtigsten Güter des souveränen Staates.

Die Berichterstatterin hat keinerlei Versuche unternommen, diese widersprüchlichen Ziele zu analysieren und zu lösen. Die Frage sollte daher erst einmal von Fachleuten und politischen Vertretern eingehend behandelt werden, die wirklich etwas von dieser Thematik verstehen, ehe dem Parlament neue Vorschläge unterbreitet werden.

 
  
  

– Bericht Vergnaud (A6-0173/2007)

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE). – (SK) Ich habe mich für den realistischen Ansatz im Bericht Vernaud entschieden, weil die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, Patienten das Recht einzuräumen, sich in einem anderen Land behandeln zu lassen, sofern ihre Gesundheit bzw. ihr Leben im Heimatland ernsthaft bedroht sind, offensichtlich einen Eingriff in die Machtkompetenz nationaler Regierungen darstellen.

Bekanntermaßen klammert die Dienstleistungsrichtlinie die Gesundheitsfürsorge aus den Kompetenzen der Europäischen Union aus und überlässt diese ausschließlich der Zuständigkeit der Nationalstaaten. Die Mobilität der Patienten innerhalb Europas wird fraglos deutlich zunehmen. Patienten werden selbstverständlich den Zugang zu Pflege- und Gesundheitsleistungen einfordern, einschließlich der neusten Behandlungsmethoden. Dies betrifft nicht nur im Ausland tätige Arbeitnehmer, sondern möglicherweise auch Patienten, die ins Ausland reisen, weil sie jenseits der Grenze auf qualitativ hochwertige Behandlungsmethoden hoffen, die ihnen aus objektiven Gründen im Heimatland nicht zur Verfügung stehen.

 
  
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  Jim Allister (NI), schriftlich. – (EN) Ich habe gegen den Bericht Vergnaud und den Versuch, die Ausklammerung von Gesundheitsdiensten aus der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt aufzuheben, gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass die Bereitstellung einer universellen und hochwertigen Gesundheitsversorgung ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt.

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir haben gegen diesen Bericht gestimmt, weil wir unter anderem der Auffassung sind, dass die Mitgliedstaaten selbst darüber entscheiden sollten, für welche Gesundheitsdienste ein vorläufiger Bescheid gefordert werden kann. Wir meinen, dass ein System mit geplanter Gesundheitsfürsorge, bei dem man nach einer ärztlichen Untersuchung schnell einen vorläufigen Bescheid erhalten kann, von Vorteil für die Patienten wäre. Damit hätten wir ein System, das allen den gleichen Zugang zu grenzüberschreitender Gesundheitsdiensten bieten würde, und nicht nur denjenigen, die es sich leisten können, aus eigener Tasche zu zahlen und dann auf die Kostenerstattung zu warten. Wir haben für die Änderungsanträge gestimmt, in denen nicht der Rechtpraxis der Gerichte sondern eher politischen Beschlüssen der Vorzug gegeben wird, auch wenn wir Einwände dagegen haben, dass alle politischen Initiativen der Mitentscheidung des Parlaments unterliegen sollen. Außerdem haben wir für eine Formulierung mit Hinweisen auf die Niederlassungsfreiheit gestimmt, möchten aber unterstreichen, dass dies unserer Ansicht nach nicht zwangsläufig einen Zugang zu öffentlichen Mitteln bedeuten muss.

 
  
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  Françoise Castex (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Vergnaud gestimmt.

Die Abstimmung zu diesem Bericht im Plenum hat den besonderen Charakter von Gesundheitsdienstleistungen und somit ihren Ausschluss aus der Dienstleistungsrichtlinie deutlich bestätigt. Durch diese Abstimmung wird verhindert, dass ein gleicher Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und die finanzielle Durchführbarkeit der sozialen Sicherheitssysteme in Frage gestellt werden.

Aus meiner Sicht müssen sich die auf Gemeinschaftsebene begonnenen Überlegungen zu den Gesundheitsdienstleistungen ab sofort auf die aus der Rechtsprechung des EuGH erwachsenden rechtlichen Unsicherheiten und auf die Bereiche konzentrieren, wo die Europäische Union zusätzlichen Nutzen bringen kann.

Was mich anbelangt, bleibt eine Richtlinie zu den Gesundheitsdiensten, die in das Ziel einer Rahmenrichtlinie zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse eingebunden ist, das einzige Instrument, das es der Europäischen Union ermöglichen würde, ihren zusätzlichen Nutzen beizusteuern und das Vertrauen der europäischen Bürger in einen Bereich wiederherzustellen, der den Kern ihres Lebensalltags betrifft.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wie auch bei anderen Mitteilungen der Kommission über das Gesundheitswesen besteht das Ziel dieses Initiativberichts in gewissem Sinne darin, an Gesundheitsdienstleistungen in gleicher Weise heranzugehen, wie das beim Binnenmarkt für Dienstleistungen der Fall ist, indem ein neuer Vorschlag für eine gesonderte Richtlinie zu Gesundheitsdienstleistungen vorgelegt wird. Deshalb haben wir gegen diesen Bericht gestimmt. Wir begrüßen jedoch die Tatsache, dass der Vorschlag abgelehnt wurde, die Gesundheitsdienstleistungen in die Richtlinie betreffend die Liberalisierung der Dienstleistungen aufzunehmen.

Der Zugang zu universellen und hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen ist ein Grundrecht aller Bürger, das durch die in der EU bestehenden nationalen Sozialschutzsysteme sichergestellt werden muss. Gesundheitsdienstleistungen sind ein Gemeingut, und die staatlichen Stellen jedes Mitgliedstaates haben die grundlegende Aufgabe, den gleichberechtigten Zugang zu allen hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen zu gewährleisten und für die entsprechende staatliche Finanzierung zu sorgen. Wir sind deshalb gegen die Errichtung eines liberalisierten Binnenmarktes für Gesundheitsdienstleistungen und gegen die derzeitige Tendenz, die Gesundheitsdienstleistungen zu kürzen oder zu privatisieren oder sie immer mehr der Regulierung des Binnenmarktes oder den Wettbewerbsregeln zu unterwerfen.

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Die Gesundheitsdienstleistungen sind keine Dienstleistungen wie alle anderen. Sie dürfen daher keinesfalls den europäischen Bestimmungen zum Wettbewerb, zu den staatlichen Beihilfen, den öffentlichen Aufträgen und zum Binnenmarkt unterworfen werden. Vor allem muss ihre Organisation und Finanzierung ausschließlich in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.

Trotz der vorhersagbaren Ablehnung des Abschnitts, in dem gefordert wird, diese Dienstleistungen der Bolkestein-Richtlinie zuzuordnen, sind wir der Meinung, dass der Wortlaut des Berichts noch immer bedenklich ist. Er schlägt vor, die Mobilität von medizinischen Fachkräften zu fördern, auf die Gefahr hin, in bestimmten Ländern einen Mangel an eben diesem Personal und somit an Behandlungsangeboten für alle Bürger zu verursachen; oder auch die ungezügelte Patientenmobilität zu fördern, was zu einer Beeinträchtigung der Qualität der Behandlungsangebote, zur Sättigung der Infrastrukturen und zu einer Gefährdung des Gleichgewichts der sozialen Sicherungssysteme führen kann.

Das Ziel des Zugangs für alle europäischen Bürger zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsfürsorge am Wohnort darf keinesfalls durch eine europäische Richtlinie gefährdet werden, die auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes basiert, der über einige grenzüberschreitende Streitfälle entschieden hat. Offen gesagt lässt sich dieses Ziel nur dann erreichen, wenn gewährleistet ist, dass Brüssel in diesem Bereich niemals Rechtsvorschriften erlassen kann.

 
  
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  Jean Lambert (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Ich habe gegen diesen Bericht in der geänderten Fassung gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass die darin vorgeschlagenen Maßnahmen noch immer unzureichend sind, um unsere nationalen Gesundheitssysteme wirksam vor einer schleichenden Liberalisierung und vor Rechtsunsicherheit zu schützen. Ich begrüße es, dass das Parlament seine Position, Gesundheitsdienste aus der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt auszuklammern, bekräftigt hat. Doch allem Anschein nach weigern wir uns jetzt festzulegen, wo die Rolle des Marktes endet und wo die Mitgliedstaaten selbst über die Art, die Finanzierung und den Umfang der Gesundheitsdienste entscheiden können, die sie anbieten. Wenn wir keinen klaren Rechtsrahmen beschließen, der möglichst durch eine Vertragsänderung gestützt werden sollte, ermutigen wir den Europäischen Gerichtshof aktiv dazu, zu entscheiden, was eine medizinische Behandlung ist und ob die Kosten dafür erstattet werden sollen oder ob eine vorherige Genehmigung erforderlich ist. Als Berichterstatterin für die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit möchte ich einige Kollegen in diesem Haus darauf hinweisen, dass das System der Kostenerstattung nicht neu ist: Dieses seit über 30 Jahren bestehende System hat sich für Tausende Bürger als äußerst wertvoll erwiesen, aber sein Umfang und seine Funktionsweise sollten vom Parlament und von der Regierung – nicht vom Gerichtshof – festgelegt werden. Deshalb bedauere ich es, dass der von den Liberalen vorgelegte Änderungsantrag 24 angenommen worden ist.

 
  
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  Carl Lang (ITS), schriftlich. – (FR) Aus diesem Bericht spricht der Wille, den Inhalt der Dienstleistungsrichtlinie zu umgehen, aus deren Anwendungsbereich die Gesundheitsdienstleistungen zu Recht ausgeschlossen wurden. Die Gesundheitsdienstleistungen sind keine marktbestimmten Dienstleistungen, sondern für unsere alternden Bevölkerungen lebenswichtig. Die Gesundheit muss vor den Begehrlichkeiten ultraliberaler Aasgeier und vor der europäischen föderalistischen Ideologie, die alles nach unten harmonisieren wird, verschont bleiben. Die Frage des Ausschlusses der Gesundheitsdienstleistungen fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, und dies muss so bleiben.

Es ist daher beunruhigend festzustellen, dass immer wieder auf diese nebulöse Lissabon-Strategie als unabdingbare Voraussetzung Bezug genommen wird, obgleich wir schon seit langem wissen, dass sie ein Symbol der ultra-europäischen Ineffizienz ist. Angesichts der zwischen unseren Ländern existierenden Unterschiede könnte man sagen, dass die Allgemeingültigkeit eines so genannten europäischen Sozialmodells der Utopie entstammt. In diesem Bereich letztlich einen Rechtsrahmen zu schaffen, würde bedeuten, quasi einen Binnenmarkt für Gesundheitsdienstleistungen zu errichten oder zumindest den Grundstein dafür zu legen.

Es ist unsere Pflicht, die Gefährdung der Qualität der Gesundheitsdienstleistungen zu verhindern, die medizinische Ethik zu bewahren und strenge Kontrollen in Bezug auf die Genehmigung und die Vergütung von Behandlungen auf nationaler und ministerieller Ebene zu gewährleisten.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht über die Auswirkungen und Folgen der Ausklammerung von Gesundheitsdiensten aus der Bolkestein-Richtlinie unter dem Vorwand, den Schutz der Patienten und Beschäftigten des Gesundheitswesens zu gewährleisten, fördert die Kommerzialisierung und weitere Privatisierung eines Wahlsektors des Kapitals und bietet ihm somit die Möglichkeit, Profite zu machen.

Wir Abgeordneten der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament bringen hiermit klar zum Ausdruck, dass wir die Bolkestein-Richtlinie ablehnen, und wir kämpfen gemeinsam mit den Arbeitnehmern darum, dass sie zurückgezogen wird.

Der Bericht nimmt es als gegeben hin, dass die nationalen Gesundheitssysteme unangemessen und die Gesundheitsdienstleistungen nicht kostenlos sein werden. Deshalb spricht er sich dafür aus, die Gesundheitsdienstleistungen, die von den Krankenkassen getragen werden, auf den kleinsten möglichen Nenner zu reduzieren, und bedient sich dazu der Krankenversicherungskarte. Für die Arbeitnehmer soll es dem Vorschlag zufolge nomadische Beschäftigungsformen geben, der Bedarf an einer allseitigen wissenschaftlichen Bildung, die auf Weiterbildung und dem Erwerb von Fähigkeiten basiert, wird dabei heruntergespielt. Die Fachkräfte sind zudem verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Damit wird die Verpflichtung des Staates, die medizinische Versorgung und Betreuung zu gewährleisten, auf eine persönliche Verantwortung reduziert. Das Gleiche ist bei der Wahl der Behandlung durch den Patienten der Fall. Diese Aufgabe sollen Informationsnetzwerke erfüllen, die dem Staat die Verantwortung abnehmen.

Aus diesem Grunde haben wir, die Abgeordneten der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament, gegen den Bericht gestimmt. Die Gesundheit ist ein soziales Gut, und die Arbeitnehmer sind aufgerufen, ihren Kampf gegen die Kommerzialisierung der Gesundheit auszuweiten, indem sie moderne, kostenlose nationale Gesundheitsdienstleistungen fordern, die ausschließlich vom Staat erbracht werden und den gegenwärtigen Bedürfnissen der Arbeitnehmer Rechnung tragen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht über die Folgen der Ausklammerung von Gesundheitsdiensten aus der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt gestimmt. Besonders begrüße ich, dass die Kommission darin aufgefordert wird, einen Vorschlag für ein „geeignetes Instrument“ zur Kodifizierung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vorzulegen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ungeachtet der durch diesen Bericht hervorgerufenen Kontroverse, die rechtzeitig ausgeräumt wurde, bekräftigt der Bericht in seiner jetzigen Form meiner Ansicht nach die bestehenden Rechte und fördert die Mobilität der Patienten. Das genau war auch die Absicht.

Aufgrund der besonderen Bedeutung dieses Themas muss die Diskussion die Vielfalt der unterschiedlichen Systeme in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigen. Am wichtigsten ist es demzufolge sicherzustellen, dass die sich durch die Mobilität der Patienten eröffnenden Möglichkeiten eindeutig und umsetzbar sind.

Die Gesundheit ist eine der Fragen, die den Bürgern am meisten am Herzen liegen, und es wäre falsch, auf dem Wege der Gemeinschaftsgesetzgebung den Mitgliedstaaten Lösungen aufzuzwingen, die Regelungen verletzen, die von den Bürgern und den politischen Entscheidungsträgern vereinbart wurden. Gleichwohl schließt das nicht aus, dass in einem freien Raum wie der EU, in der es seit jeher Mobilität in verschiedenen Bereichen gibt, Vorschriften eingeführt werden, die der Inanspruchnahme dieser Möglichkeit förderlich sind.

Meiner Auffassung nach ist das Ergebnis positiv und entspricht es den Interessen und Rechten der Bürger.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Die europäische Gesundheitspolitik darf sich nicht auf die Regelung der Patientenmobilität bzw. die Schaffung eines einheitlichen Marktes beschränken. Eine Politik der zwei Geschwindigkeiten sollte vermieden werden, nach der derjenige, der es sich leisten kann, dahin geht, wo er die besten Kranken- und Pflegeleistungen erhält.

Ein solcher Ansatz ist inakzeptabel, da er den sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie die Solidarität untergräbt. Gesundheitsfürsorge ist – wie andere soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse – oft Bestandteil des nationalen Sozialsystems, das dem Bürger die Wahrung seiner Grundrechte garantiert.

Aus diesen Gründen wurden die Gesundheitsdienstleistungen im vergangenen Jahr vom EU-Parlament aus der Dienstleistungsrichtlinie ausgeklammert. Das sollten wir heute nicht rückgängig machen!

Im gerade angenommenen Text, in dem die Auswirkungen und Folgen der Ausklammerung von Gesundheitsdienstleistungen aus der Richtlinie untersucht werden, wird die Kommission aufgerufen, ein geeignetes Instrument zu entwickeln, um die Rechtsprechung im Hinblick auf die Rechte und Pflichten mobiler Patienten und der Gesundheitsdienste zu kodifizieren. Meines Erachtens ist dieser Schritt nicht weit reichend genug.

Nur die Rechtsprechung zur Grundlage der Politik zu machen, stellt eine Schmälerung dieses Bereiches in einem sozialen Europa dar. Gesundheit ist ein Grundrecht. Jeder Mensch hat das Recht, für die besten Gesundheitsleistungen in ein anderes Land zu reisen. Jeder Gesundheitsdienst und die betroffenen Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle Patienten gleich zu behandeln.

 
  
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  Marc Tarabella (PSE), schriftlich. – (FR) Bei der Abstimmung über den Entwurf des Berichts Vergnaud im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz haben die rechten Abgeordneten einen Änderungsantrag befürwortet, der darauf abzielte, die Gesundheitsdienstleistungen wieder in die „Dienstleistungsrichtlinie“ einzugliedern. Mit dieser Abstimmung hat die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten einen früheren Kompromiss mit der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament gekippt, der die Gesundheitsdienstleistungen unter Schutz gestellt hatte, indem sie aus dem Anwendungsbereich der „Dienstleistungsrichtlinie“ ausgeschlossen wurden.

Glücklicherweise haben sich die Abgeordneten der PPE-DE-Fraktion bei der Abstimmung im Plenum dazu entschlossen, an diesem Kompromiss festzuhalten und die Gesundheitsdienstleistungen zu bewahren, indem sie es ablehnten, die Gesundheit zu einer Ware zu machen. Am Schluss dieser Abstimmung hat der Wille der Sozialdemokraten, für alle Bürger der Europäischen Union zugängliche und qualitativ hochwertige Gesundheitsdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen zu bewahren, triumphiert.

 
  
  

– Bericht Pleguezuelos Aguilar (A6-0150/2007)

 
  
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  Richard Corbett (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße es ausdrücklich, dass vom nächsten Jahr an nicht mehr die Landwirtschaft, sondern die verschiedenen Strukturfonds der größte Ausgabenposten im EU-Haushalt sein werden. Dies ist eine erfreuliche Umschichtung der Mittel, vorausgesetzt natürlich, dass die umgeschichteten Mittel auch sinnvoll eingesetzt werden! Auch hier begrüße ich im Grundsatz die schrittweise Verlagerung der Schwerpunkte der Strukturfondsförderung in Richtung Entwicklung von Innovation und Unternehmensgeist in unseren weniger wohlhabenden Regionen.

Die Strukturfondsförderung muss mehr sein als nur ein Transfer von Finanzmitteln von den wohlhabenderen in die weniger wohlhabenden Mitgliedstaaten. Wenn es ausschließlich darum ginge, könnte man dies auch einfach durch eine Anpassung der Haushaltsbeiträge und Beitragsrabatte erreichen. Durch die Strukturfondsförderung muss ein Mehrwert geschaffen werden und sie muss eine echte, eigenständige europäische Politik sein, mit der nicht die Mitgliedstaaten, sondern vielmehr die weniger wohlhabenden Regionen unterstützt und länderübergreifende Verbindungen aufgebaut werden. Weiter soll mit dieser Förderung sichergestellt werden, dass alle vom europäischen Binnenmarkt profitieren können.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wenn wir davon ausgehen, dass der Bericht ein Beitrag zur Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik in der EU sein soll, kommen wir nicht umhin zu unterstreichen, dass wir einigen wichtigen Aspekten des Berichts nicht zustimmen können:

- die Bindung der Mittelvergabe im Rahmen der Kohäsionspolitik an die Erfüllung von auf Gemeinschaftsebene festgelegten Kriterien des wirtschaftlichen Engagements als zusätzliches Druckmittel auf die Mitgliedstaaten bei der Festlegung ihrer sozialen und Wirtschaftspolitiken;

- die Festlegung obligatorischer Obergrenzen für die Art und Weise, wie die Strukturmittel auf Gemeinschaftsebene und in den Mitgliedstaaten verwendet werden, beispielsweise um „ab dem kommenden Programmplanungszeitraum mindestens 20 % der Strukturfondsmittel der Förderung von FuE+I zu widmen“;

- die Förderung der Verwendung der Strukturfonds für die Finanzierung von privaten Investitionen, vor allem durch die so genannten öffentlich-privaten Partnerschaften;

- die Verwendung neuer Kohäsionsindikatoren – die Beschäftigungsrate, das Ausmaß der Unterschiede im BIP zwischen benachbarten Regionen, der Index der Entfernung vom Zentrum und der Zugänglichkeit, die Ausstattung mit Infrastrukturen und Verkehrsmitteln, das Leistungsniveau in den Bereichen Forschung und Innovation, sowie Bildung und Ausbildung, die Vielfalt der Erzeugnisse – ohne daran festzuhalten, dass das Pro-Kopf-BIP auch weiterhin ein wesentlicher Indikator der Förderfähigkeit im Rahmen der Kohäsionspolitik der EU sein sollte.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) In dem Bericht wird zu Recht die entscheidende Rolle der Kohäsionspolitik bei der Stützung des Binnenmarktes wegen der Handelsströme und der Beschäftigung betont, die durch die von der EU kofinanzierte Projekte entstehen. Wir sollten auch sehen, dass die Kohäsionspolitik dazu beigetragen hat, die EU für ihre Bürgerinnen und Bürger wahrnehmbarer zu machen und den Zuspruch zur EU in denjenigen Regionen zu verstärken, die massiv von der Kohäsionspolitik profitiert haben.

Die Aufforderung an Kommission und Rat zu prüfen, ob die Bereitstellung von mindestens 20 % der Strukturfondsmittel für die Bereiche Forschung, Entwicklung und Innovation möglich ist, verdient Unterstützung. Zu begrüßen ist auch der Vorschlag, Stellen für regionale und lokale Technologieberater zu schaffen, da die Unternehmen mit dem Zugang zu europäischen Programmen und Beihilfen bei ihren Innovationen unterstützt werden.

Mit ihrer Aufforderung, die aus Strukturfondsmitteln finanzierten Projekte stärker herauszustellen und ihre Öffentlichkeitswirksamkeit zu erhöhen, will Francisca Pleguezuelos Aguilar erreichen, dass unseren Bürgern die Vorteile der Kohäsionspolitik deutlich gemacht werden.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Kohäsionsgedanke, der uns seit den Römischen Verträgen begleitet, ist einer der Eckpfeiler der EU. Kurz gesagt, die Entwicklung einiger ist die Entwicklung aller.

Die Geschichte hat uns gezeigt, dass die Kohäsion – ein altbewährtes Konzept – sich durch Großzügigkeit und Realismus auszeichnet. Dies ist auch heute noch so sowohl in Bezug auf die Staaten, die vor kurzem der Union beigetreten sind, als auch im Hinblick auf diejenigen, die schon länger zur Union gehören. Ich bin deshalb wie die Berichterstatterin und die meisten europäischen Politiker der Meinung, dass die Kohäsion – als ein Wert – gefördert und verteidigt werden muss. Desgleichen bin ich der Auffassung, dass es notwendig ist, sie neu zu definieren. Ziele, die vor zehn oder fünfzehn Jahren aufgrund von wesentlichen Mängeln und Meinungsverschiedenheiten von der Kohäsion ausgenommen waren, sind heute Fragen, die angesichts einer sich rasch entwickelnden und immer wettbewerbsfähigeren Wirtschaft unbedingt einbezogen werden müssen. Deshalb muss die Kohäsion einerseits erweiterte Kompetenzen im FuE-Bereich fördern und andererseits die wettbewerbsfähigsten Teile eines jeden Bereichs unterstützen.

Kohäsion ist keine Notlösung, sie bedeutet in allererster Linie, größtmöglichen Nutzen aus unseren Unterschieden zu ziehen und sicherzustellen, dass dies mit Blick auf eine harmonische Entwicklung nachhaltig ist.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Herr Präsident! Ich freue mich, dass ich diesen Initiativbericht über die Bedeutung der Strukturfonds für den Zusammenhalt in der EU unterstützen konnte, da wir in Schottland sehr viel Erfahrung in der Verwendung von Strukturfondsmitteln zur Entwicklung unserer Randgebiete und zur Erneuerung unserer Städte gesammelt haben. Die neuen Mittel werden jetzt bereitgestellt und wir werden unsere Erfahrung nun europaweit nutzen, um unsere neuen Kollegen bei der Ausarbeitung ihrer Programme zu unterstützen. Auch wir selbst haben natürlich weiterhin ein großes Interesse an diesem Thema und deshalb freue ich mich, dass dieser Bericht heute mit so großer Mehrheit angenommen worden ist.

 
  
  

– Bericht David Martin (A6-0088/2007)

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich möchte meinem Kollegen David Martin zu seinem Bericht gratulieren, der zum richtigen Zeitpunkt kommt und den ich unterstützen werde. Die EU trägt eine Verantwortung dafür sicherzustellen, dass die Entwicklungsländer über die erforderliche Kapazität verfügen, damit sie sich am Welthandel beteiligen und davon profitieren können. Es geht hier nicht nur um ein gerechteres, offeneres Handelssystem. Trotz der enormen Fortschritte beim Marktzugang, die unter anderem auch durch die Initiative der Kommission „Alles außer Waffen“ erreicht wurden, ist der Anteil der am wenigsten entwickelten Länder am Welthandel in den vergangenen 40 Jahren von 1,9 % auf 1 % und damit fast um die Hälfte zurückgegangen.

Handelsbezogene Hilfe ist notwendig, um die Voraussetzungen und die Infrastruktur für Wachstum zu schaffen, aber diese Hilfe muss von den Empfängern selbst gelenkt werden, damit sie in ihre nationalen Entwicklungspläne einbezogen werden kann.

Ich freue mich, dass das Vereinigte Königreich bereits konkrete Schritte zur Bereitstellung seines Anteils unternommen hat, den es zu der von den EU-Mitgliedstaaten in Gleneagles zugesagten Erhöhung der handelsbezogenen Hilfe bis 2010 auf 2 Milliarden Euro jährlich leisten will. Wir werden die Armut in der Dritten Welt nur ausmerzen können, wenn wir den Unternehmen, vor allem denjenigen, die sich am fairen Handel beteiligen, dabei helfen, die menschenwürdige Arbeit zu schaffen, die so dringend gebraucht wird.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Nach unserem Dafürhalten kann und darf die „Hilfe“ der EU, wie der Berichterstatter es gern hätte, nicht als Teil der „Liberalisierung des Handels“ gesehen werden. Sie darf auch nicht als „eine der wirksamsten Triebfedern für Wirtschaftswachstum“ der ärmsten Länder herhalten, und das vor allem aus zweierlei Gründen. Erstens, weil die Hilfe an die Angemessenheit der „internen Politiken“ dieser Länder und an eine „tatsächliche Verbesserung der Fähigkeit zur guten Staatsführung“ im Interesse der mächtigen multinationalen Konzerne sowohl der EU als auch der USA geknüpft wird. Mit anderen Worten, die Entwicklung dieser Länder wird durch die „Hilfe“ an Bedingungen geknüpft, was darauf hinausläuft, dass ihre aus der kolonialen Vergangenheit stammenden Strukturschwächen zum Vorteil für das Kapital der EU genutzt werden. Sie werden gezwungen, für den Export zu produzieren, insbesondere Produkte mit einem niedrigen Mehrwert und schwächerem Finanzrückfluss, deren Preise nicht einmal die Produktionskosten decken. Das betrifft zahlreiche landwirtschaftliche Produkte, bei denen sie gezwungen sind, Zollbarrieren zu errichten, damit ausländische Erzeugnisse nicht ins Land kommen können.

Zweitens, weil diese Leitlinie eine Hierarchie zwischen Ländern festlegt und die Kluft zwischen den so genannten reichen und den armen Ländern mit nationalen Folgen für die EU-Mitgliedstaaten und für die so genannten Drittstaaten noch vergrößert...

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Als Berichterstatter habe ich natürlich für meinen Bericht gestimmt. Die wenigen Änderungsanträge, die zur Abstimmung im Parlament vorgelegt wurden, ergänzen den Bericht oder tragen zur besseren Verständlichkeit bei, doch einige dieser Änderungsanträge bewirken eine so erhebliche Verlagerung des Schwerpunkts des Berichts, dass ich sie nicht unterstützen konnte.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (ITS), schriftlich. – (FR) Mit den Zielen, die Länder des Südens endlich von der Armut zu befreien, sind wir alle einverstanden, auch wenn für Schwarzafrika noch immer nicht die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, und damit meine ich die Zuteilung von Wasser, Lebensmitteln, Grundmedikamenten und Bildung.

Als Instrument für die Armutsbekämpfung ist der internationale Handel notwendig, aber nicht ausreichend. Langfristig könnte er vielleicht ausreichend sein, doch wie Herr Keynes sagte, „werden wir langfristig alle tot sein“.

Daher sind Impulse und Innovationen erforderlich, nicht zuletzt durch die Entwicklung einer neuen Zolltechnologie für abzugsfähige Zollgebühren in Form eines Zollguthabens, das den Exporteuren durch die Importeure gewährt und auf die Einkäufe aus der Wirtschaft des Importlandes angerechnet wird und dem Betrag der Zollgebühren entspricht, mit denen das Guthaben belastet wird. Für die Länder des Südens würde dieses Zollguthaben wie der Matching credit oder der Sparing credit, die im internationalen Zollsystem bereits existieren, bezuschusst.

Somit würden die armen Länder die kostbaren Einnahmen aus ihren Zollgebühren nicht mehr verlieren.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Wie der Bericht ganz richtig sagt, „ist die Öffnung des Handels eine der wirksamsten Triebfedern für Wirtschaftswachstum, das zur Verringerung der Armut und Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den armen Volkswirtschaften unverzichtbar und auch ein wichtiger Katalysator für eine nachhaltige Entwicklung weltweit ist.“ Selbstverständlich darf daraus nicht geschlussfolgert werden – und das ist nicht nur meine Meinung –, dass man nur den Handel liberalisieren muss und schon sieht man stabile Demokratien in freien und pluralistischen Gesellschaften erblühen. Das stimmt so nicht, wie man gegenwärtig sieht. Beispiele wie China sind ein Beweis dafür. Gleichwohl stimmt es, dass es keine freien, pluralistischen und demokratischen Gesellschaften gibt, die vom Wesen her, dem Handel nicht offen gegenüberstehen.

Von diesem Verständnis – und nicht von der falschen bzw. völlig unliberalen Sichtweise – müssen die Leitlinien der EU im Bereich der Hilfen für den internationalen Handel bestimmt sein.

Unser internationales Engagement muss darauf gerichtet sein, die Welt immer mehr für den Handel zu öffnen, ohne dass dadurch Volkswirtschaften und Märkte, die ein Mindestmaß an Schutz brauchen, schutzlos sind.

 
  
  

– Bericht Sturdy (A6-0084/2007)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Trotz der „politisch korrekten“ Sprache kann der Bericht nicht über die wahren Absichten der EU mit den derzeitigen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), vor allem mit den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums (AKP) hinwegtäuschen.

Mit den WPA ist die EU bestrebt, bei den gegenwärtigen WTO-Verhandlungen so viel wie möglich bei Fragen zu erreichen, bei denen sie bis jetzt noch nichts erreicht hat. Mit anderen Worten, nachdem es ihr nicht gelungen ist, durch die Vordertür einzutreten, versucht sie es durch die Hintertür.

Deshalb fordert sie „das Tempo, den Zeitplan und den Umfang der Liberalisierung flexibel zu gestalten“ und schrittweise vorzugehen; „verweist sie auf die Entwicklungsvorteile, die sich aus den [Singapur-]Themen ergeben können; ist sie der Ansicht, dass „Abkommen über Investitionen, Wettbewerb und öffentliche Beschaffungen [....] zu den gemeinsamen Zielen der guten Staatsführung und der Transparenz beitragen und somit ein Umfeld schaffen könnten, das in größerem Umfang öffentlich-private Partnerschaften ermöglichen würde“; und „erinnert sie daran“, dass „solide rechtliche Rahmenbedingungen wesentlicher Bestandteil eines wie auch immer gearteten Liberalisierungsprozesses“, vor allem der Dienstleistungen und der öffentlichen Dienste, „sind“. Mit anderen Worten, es handelt sich um eine verführerische Version der neoliberalen Agenda.

Wir brauchen unbedingt eine völlig andere Agenda, die eine wirkliche Zusammenarbeit, Solidarität, unabhängige Entwicklung und soziale Gerechtigkeit fördert.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sind ein kontroverses Thema, bei dem die Meinungen weit auseinandergehen. In einigen Fällen hat es den Anschein, als würden bei den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen nicht vorrangig entwicklungsrelevante Aspekte die Strategie der Kommission bestimmen. Dieser Bericht des Parlaments ist ein sehr aktueller und ausgewogener Beitrag zu der Debatte und wir sollten dem Berichterstatter Robert Sturdy zu seiner Herangehensweise an diesen Bericht gratulieren.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) In dem durch die WTO-Regeln begrenzten Rahmen können – und müssen – die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ein wirksames Instrument zur Förderung des Handels und vor allem zur Unterstützung des Aufbaus von dem Handel förderlichen Infrastrukturen sein. Vor diesem Hintergrund ist dies ein begrüßenswerter Bericht, der seine Grundsätze klar darlegt und der durch seine Werte im Wesentlichen untermauert wird.

Wie bei ähnlichen Themen, die in der Plenarsitzung zur Diskussion standen, möchte ich auch hier erneut meiner Überzeugung Ausdruck verleihen, dass die Förderung des freien, offenen und gerechten Handels eine Stütze der Demokratisierung der Gesellschaften und der Förderung der Pluralität der gesellschaftlichen Kräfte ist. Auch aus diesem Grund sind diese Partnerschaftsabkommen so wichtig.

 
  
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  Tokia Saïfi (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Die Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen treten in eine entscheidende Phase ein, da die gegenwärtigen Abkommen zum 1. Januar 2008 auslaufen.

Angesichts der großen Bedeutung dieser Abkommen habe ich für den Bericht gestimmt, da ich der Meinung bin, dass diese Abkommen einen neuen wirtschaftlichen und kommerziellen Rahmen schaffen werden, der die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaften der AKP-Staaten begünstigt. Ich möchte diese Entwicklungsdimension ausdrücklich betonen: Diese Abkommen dürfen nicht auf reine Freihandelsabkommen im Sinne der WTO reduziert werden und müssen Instrumente im Dienste der wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung sein. Daher sollten die WPA auch so asymmetrisch und progressiv wie möglich sein.

Ich habe für die Änderungsanträge 20 und 28 gestimmt, in denen gefordert wird, in den Verhandlungen die besondere Situation der überseeischen Gebiete und Regionen gemäß Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags zu berücksichtigen. Dazu sollten wir tatsächlich die spezifischen Interessen dieser Gebiete untersuchen, Differenzierungen in Bezug auf den Marktzugang in Betracht ziehen und die bestehenden Unterstützungsverfahren mit denen der AKP-Staaten besser in Einklang bringen. Ich würde ebenfalls die Ziffer 13 des Berichts etwas modifizieren, indem auf die Schlussfolgerungen des Rates verwiesen wird, nach denen für bestimmte, aus Sicht der EU besonders sensible Produkte Übergangsperioden für den Zugang zum EU-Markt vorgesehen sind.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Bislang garantierte das gemeinschaftliche Allgemeine Präferenzsystem (APS) den AKP-Staaten den bevorzugten Zugang zum europäischen Markt mit niedrigeren Importzöllen an den EU-Grenzen und einem besseren Marktzugang. Für die Entwicklungsländer war es damit einfacher, ihre Produkte in die reicheren Länder Europas zu exportieren.

Bei dieser Vereinbarung im Rahmen der WTO handelt es sich um eine formale Ausnahme der Nichtdiskriminierungsregel des Meistbegünstigtenprinzips. Gemäß dem Abkommen von Cotonou von 2000 soll diese Ausnahmeregelung bis spätestens Ende 2007 aufgehoben werden und durch individuell ausgehandelte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) ersetzt werden. Anderenfalls wäre jedes WTO-Mitglied berechtigt, Diskriminierungsfälle zu melden.

Der vorliegende Bericht ist zu Recht kritisch formuliert. Im Kern geht es darum, dass die Europäische Kommission unter Berücksichtigung der Entwicklung der AKP-Staaten die WPA verhandelt. Dabei sollte das Prinzip der vollständigen Liberalisierung des Markts nicht im Vordergrund stehen, denn diese stellt für die betreffenden Länder eine reale Bedrohung dar – sowohl sozial als auch wirtschaftlich.

Allerdings schenkt der Bericht den Umständen vor Ort wenig Beachtung. Ob sich die WPA positiv oder negativ auswirken, wird sich zeigen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die fraglichen Länder sich nicht genötigt sehen, die Abkommen deutlich vor Ende 2007 zu unterzeichnen.

Wenn das Parlament den Zeitdruck nicht mindert und sich nicht bereit zeigt, das APS+-System fortbestehen zu lassen, kann ich den Bericht nicht unterstützen.

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Laut dem Abkommen von Cotonou sind die WPA keine reinen Freihandelsabkommen im Sinne der WTO, sondern eine echte Partnerschaft, die es ermöglicht, einen neuen wirtschaftlichen und kommerziellen Rahmen zum Nutzen der AKP-Staaten zu schaffen.

Auf Grund ihrer geografischen Lage in unmittelbarer Nähe zahlreicher AKP-Staaten stehen die Überseegebiete im Mittelpunkt dieser Präferenzabkommen und Abkommen auf Gegenseitigkeit mit den AKP-Staaten.

Es ist zwingend notwendig, auf der Grundlage von Artikel 299 Absatz 2 des Vertrags im Rahmen dieser Verhandlungen die besonderen Bedingungen der Gebiete in äußerster Randlage zu berücksichtigen.

Den überseeischen Ländern und Gebieten in unmittelbarer Nachbarschaft der AKP-Staaten muss unter Einhaltung der Assoziierungsverträge, durch die sie gemäß Artikel 299 Absatz 2 des Vertrages bereits an die Union gebunden sind, ebenfalls besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Wir sollten die spezifischen Interessen der Gebiete in äußerster Randlage und der überseeischen Länder und Gebiete prüfen und dabei nicht versäumen, sie so früh wie möglich in die Verhandlung einzubeziehen, um Differenzierungen in Bezug auf den Markzugang zu erwägen und ihre jeweiligen Unterstützungsvereinbarungen zu koordinieren, um sie stärker in ihr regionales Umfeld zu integrieren.

Ich begrüße die Annahme meines Änderungsantrages, der darauf gerichtet war, ein vernünftiges Verhältnis zwischen der regionalen Integration dieser überseeischen Gebiete und den Beziehungen, durch die sie mit Europa verbunden sind, zu finden.

 
  
  

– Bericht Brok (A6-0130/2007)

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich habe diesem Bericht zugestimmt, weil die im Bericht vorgegebenen Schritte unbedingt unternommen werden müssen, um aus unserer Europäischen Union eine politische Union zu machen, die mit einer Stimme nach außen spricht und damit auch zu einem global player werden kann, ansonsten wird sie eine lame duck bleiben.

Insbesondere benötigt die Europäische Union dabei die Weiterentwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit einer gemeinsamen Forschung, einem gemeinsamen Beschaffungswesen, gemeinsamen Verteidigungskräften, die fähig sind, autonom zu handeln, und mit aus dem EU-Haushalt finanzierten gemeinsamen Operationen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass wir ein neues Regelwerk, einen neuen Vertrag erhalten. Ich hoffe, dass mit dem Ratsvorsitz von Frau Merkel und dem Pragmatismus von Sarkozy hier ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung getan wird.

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten meinen nicht, dass der Bericht Brok das richtige Forum für eine Diskussion des Vertrags und seines Inhalts ist. Wir sind für eine Stärkung der außenpolitischen Zusammenarbeit, halten es in der gegenwärtigen Situation aber nicht für günstig, uns an einen gemeinsamen EU-Außenminister zu binden. Darum haben wir uns in diesen Punkten der Stimme enthalten.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Unter anderem tritt der Bericht für den abgelehnten (!!!) „Verfassungsvertrag“ ein. Es ruft dazu auf, dass der Vertrag durch „alle Staaten ratifiziert“ wird (?) und „in Kraft tritt“ (?), „um zu gewährleisten, dass die Union bereit ist, die globale Verantwortung sowie die Bedrohungen und Herausforderungen der heutigen Welt zu bewältigen“ – mit Hilfe der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, wie sie sagen...

Diese von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei im Europäischen Parlament (zu denen die portugiesischen Sozialdemokraten, Konservativen und Sozialisten gehören) verabschiedete Stellungnahme ist besonders kennzeichnend, weil dieselben politischen Kräfte, die den Wortlaut eines so genannten vereinfachten Vertrages verhandeln, erklären, dieser unterscheide sich vom Inhalt der „Europäischen Verfassung“. Verstehen wir uns richtig! Wie soll denn letztlich etwas ganz anderes vorgelegt werden, wenn gleichzeitig der wesentliche Inhalt dessen bekräftigt wird, von dem er sich doch angeblich unterscheidet? Hierin besteht der Widerspruch...

Die wahre Absicht der politischen Kräfte und der Wirtschafts- und Finanzinteressen, auf der die europäische kapitalistische Integration basiert, besteht in der beschleunigten Militarisierung der EU in einem juristisch-konstitutionellen Rahmen – selbstverständlich im Rahmen der NATO – und der würde durch die so genannte Europäische Verfassung geschaffen. Daher die „gemeinsame“ Außenpolitik der Einmischung mit ihrem aggressiven Ansatz im Dienste der Ambitionen und Interessen der großen Wirtschafts- und Finanzgruppen der großen Staaten mit Deutschland an der Spitze.

 
  
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  Anna Hedh (PSE), schriftlich. (SV) Ich habe gegen den Bericht Brok (A6-0130/2007) gestimmt, zum einen, weil der Berichterstatter die Frage der Verfassung mit einbezogen hat, zum anderen aber auch, weil er die Frage eines gemeinsamen EU-Außenministers aufwirft. Gegenwärtig haben wir in der EU keine Ministerämter und sollten sie auch nicht einführen. Alle Mitgliedstaaten haben bereits ihre eigenen Außenminister. Was steht uns dann als nächstes bevor? Ein gemeinsamer Umweltminister und letztendlich vielleicht noch ein gemeinsamer Ministerpräsident?

 
  
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  Richard Howitt (PSE), schriftlich. – (EN) Die Labour-Partei im Europäischen Parlament unterstützt diese Entschließung in weiten Teilen, insbesondere die hohe Priorität, die der Stärkung der Demokratie, der Förderung der Menschenrechte und der Nichtverbreitung eingeräumt wird, ebenso wie die wichtige Rolle der EU in der Konfliktprävention und bei der Schaffung eines wirksamen Multilateralismus.

Doch in dieser Entschließung wird internen verfahrenstechnischen Änderungen zu viel Bedeutung beigemessen, statt die außenpolitischen Prioritäten stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Die EPLP hat gegen die Ziffern 1, 5 und 11 gestimmt und sich bei der Abstimmung über die Ziffern 2, 3, 4 und 5 der Stimme enthalten, da die Verweise auf den Verfassungsvertrag und die darin enthaltenen detaillierten Bestimmungen angesichts der Tatsache, dass über die Zukunft dieses Vertrags noch nicht entschieden ist, unangemessen sind. Insbesondere sollte die Annahme des Verfassungsvertrags nicht als Vorbedingung für weitere Erweiterungen angesehen werden. Auch bei der Abstimmung über Ziffer 8 Buchstabe g hat sich die EPLP der Stimme enthalten, da der zusätzliche Nutzen einer diplomatischen Akademie der EU noch nicht erwiesen ist, und bei der Abstimmung über Ziffer 8 Buchstabe h haben wir uns ebenfalls enthalten, weil wir, obgleich wir die Notwendigkeit einer Stärkung der Auslandsdelegationen befürworten, nicht der Auffassung sind, dass diese zu „Botschaften“ der EU gemacht werden sollten. Die EPLP unterstützt die Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ausdrücklich und befürwortet die Verbesserungen im Hinblick auf das Auftreten der EU in den Vereinten Nationen. Wir halten es jedoch für unangemessen, von einem gemeinsamen Sitz der EU zu sprechen, wie dies in Ziffer 10 der Fall ist.

 
  
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  Jaromír Kohlíček (GUE/NGL), schriftlich. (CS) Im Bericht Brok wird der fadenscheinige Charakter der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU entlarvt. Einerseits enthält er die Forderung, dass sich die EU in den Konflikten im Kaukasus und in Transnistrien stärker engagiert und lehnt daher die Gründung neuer Staaten in diesen Gebieten und ihre internationale Anerkennung ab. Andererseits wird versucht, die unvollständige Resolution 1244 zu durchbrechen und die „kontrollierte Unabhängigkeit des Kosovo“ zu erklären. Der Verfasser hat sich also – neben Frau Beer von der Fraktion der Grünen/Europäische Freie Allianz – dafür entschieden, die Büchse der Pandora des territorialen Wandels in Europa wieder zu öffnen.

Ich frage mich, wann die Forderung aufkommt, dass Katalonien, das Baskenland oder sogar Galizien von Spanien abgespalten werden, und wann die Stimmen der Separatisten in der Slowakei, in Rumänien und Serbien gehört werden. Wie werden wir auf die Forderung reagieren, Mazedonien (oder sollte das immer noch FYROM heißen) aufzuteilen? Soll dies etwa als Beispiel für die relativ starken muslimischen Gemeinschaften in manchen Teilen Südfrankreichs oder vielleicht für die in den großen Städten Westeuropas konzentrierten Migranten dienen?

Ähnlich kontraproduktiv ist die in Ziffer 25 zum Ausdruck gebrachte Besorgnis über den ersten Test einer Waffe zur Satellitenabwehr in China. Wir hegen keine ähnlichen Befürchtungen gegenüber den USA. Leider gibt es viele ähnliche nicht hinnehmbare Teile in diesem Bericht, so dass weder ich noch meine Fraktion ihn in der abschließenden Abstimmung unterstützen werden.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) Herr Präsident! Ich stimme für Herrn Broks Bericht über den Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (Buchstabe H Nummer 40 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999) – 2005.

Herr Brok hat in seinem Bericht zu Recht unterstrichen, dass die Europäische Union ohne einen Verfassungsvertrag keine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gestalten kann, die den wichtigsten Herausforderungen gerecht wird. Die Schaffung des Amtes eines Außenministers, der gleichzeitig Mitglied der Kommission und Vorsitzender des Außenministerrates ist, ermöglicht der EU ein wirksameres und entschiedeneres Agieren in der internationalen Arena. Der Gesamtbetrag von 1,74 Milliarden Euro für die GASP für den Zeitraum 2007-2013 reicht nicht aus, um die Ziele der EU als Global Player zu erreichen.

In dem Bericht wird zu Recht die Notwendigkeit betont, dass die Rolle des Europäischen Parlaments in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gestärkt wird und der Rat das Parlament nicht nur informiert, sondern es vor allem in die Beratungen über die grundlegenden Optionen und Maßnahmen der GASP umfassend einbezieht.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt und begrüße besonders, dass darin hervorgehoben wird, dass die EU außenpolitische Prioritäten, wie zum Beispiel die Armutsbekämpfung, festlegen muss, damit Europa in internationalen Angelegenheiten mit einer gemeinsamen Stimme sprechen kann.

 
  
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  Marek Siwiec (PSE), schriftlich. (PL) Herr Präsident! Der Bericht von Herrn Brok über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP macht deutlich, worum es im Kern geht. Ohne einen Verfassungsvertrag kann von einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die den vor der europäischen Gemeinschaft stehenden Herausforderungen gerecht wird, nicht die Rede sein.

Außerdem wird in dem Bericht aufgezeigt, wo die Schwerpunkte für die EU liegen, nämlich unter anderem in der Bekämpfung des Terrorismus, in den Bereichen Zuwanderung, Energiesicherheit und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Der Bericht ist ausgewogen und setzt die richtigen Akzente, weshalb ich seine Annahme uneingeschränkt unterstütze.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Im Jahresbericht wird vorgeschlagen, den militärischen und politischen Bereich der GASP mit einer Summe von 1,8 EUR, die dreimal so hoch ist wie die Ausgaben für den Zeitraum 2007-2013, zu fördern. Das Ziel besteht hierbei darin, die aggressive Politik der EU zu verstärken, damit sie für die Monopole der EU einen größeren Anteil an der Beute beanspruchen kann, die durch die derzeitigen volksfeindlichen und imperialistischen Interventionen erzielt wird.

Der Bericht bringt erneut die Annahme der Europäischen Verfassung, die nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden „tot“ ist, ins Gespräch, als ein notwendiges Instrument zur Stärkung der GASP. Zur Durchsetzung der imperialistischen Ansichten und zur Beseitigung eventueller Hindernisse wird vorgeschlagen, das Einstimmigkeitsprinzip abzuschaffen und dafür die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit einzuführen, um den herrschenden imperialistischen Kräften die Möglichkeit zu geben, ihre Pläne voranzutreiben.

Im Hinblick auf die Vorbereitung und Durchführung der neuen Interventionen, die im Namen der Bekämpfung des Terrorismus, des „Wiederaufbaus“ der Demokratie sowie unter anderen Vorwänden vorgenommen werden, spricht sich der Bericht dafür aus, die Militarisierung voranzutreiben und die Einrichtung der Kampftruppen sowie die Vorbereitungen für die Übernahme des Kommandos der NATO-Truppen durch die militärischen Besatzungstruppen im Kosovo abzuschließen.

Mit keinem Wort wird die Raketenabwehr erwähnt, was indirekt, aber eindeutig beweist, dass die NATO und die EU selbst sie gutheißen.

Zudem wird vorgeschlagen, die Finanzmittel aufzustocken, was im Grunde bedeutet, dass die europäischen Arbeitnehmer für die aggressive Politik der EU zahlen sollen.

Wir haben gegen den Bericht über die GASP gestimmt.

 
  
  

– Bericht Panayotopoulos-Cassiotou (A6-0068/2007)

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich unterstütze das, was in diesem Bericht gefordert wird, insbesondere die Einführung eines Mindestlohns in allen Mitgliedstaaten. Das ist ein Sicherheitsnetz und insbesondere eine Maßnahme, um vor Ausbeutung und Armut trotz Arbeit zu schützen. Es ist gleichzeitig eine Maßnahme, die die Wettbewerbsfähigkeit sichert und den Abbau von Arbeitsplätzen in Ländern mit höheren sozialen Standards, wie etwa Österreich, verhindert.

Ich unterstütze auch die Einführung eines Gütesiegels für Produkte aus Drittstaaten, die unter menschenwürdigen Bedingungen und unter Ausschluss von Kinderarbeit hergestellt werden. Die Konsumenten sind eingeladen, durch den Kauf solcher Produkte sicherzustellen, dass in Drittstaaten humane und faire Arbeitsbedingungen herrschen und dass heimische Arbeitsplätze nicht durch den Import von Billigprodukten vernichtet werden.

 
  
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  John Attard-Montalto (PSE).(MT) Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren, ich möchte erklären, dass unsere Verfassung, wenn es um Arbeit und im Besonderen um menschenwürdige Arbeit geht, voll und ganz auf Arbeit basiert. Ich möchte außerdem klarstellen, dass sich Labour-Regierungen über all die Jahre immer bemüht haben, die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer in unserem Land zu verbessern. Man muss feststellen, dass es, wann immer ein Arbeitnehmer die Qualität seiner Arbeitsbedingungen verbessert hat, auf die Initiative von Labour-Regierungen zurückging. Außerdem möchte ich die Gewerkschaften in Malta, vor allem die allgemeine Arbeitnehmergewerkschaft „General Workers’ Union“, für ihre intensive Arbeit und Bemühungen im Interesse der maltesischen Arbeitnehmer loben. Danke.

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten im Europäischen Parlament haben für diesen Bericht gestimmt. Dies ist ein solider Bericht, und wir unterstützen uneingeschränkt das Engagement der EU für eine menschenwürdige Arbeit. Es ist uns wichtig, dass wir den Menschen eine produktive Arbeit garantieren können, die sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene unter freien, gerechten und sicheren Verhältnissen ausgeführt wird.

Wir möchten jedoch einige Dinge klarstellen. Es muss unterstrichen werden, dass eine Besteuerung von Finanz- und Währungstransaktionen weltweit erfolgen muss, da eine europäische Steuer den Ländern Nachteile bringen würde, die nicht zum Euro-Währungsgebiet dazugehören.

Wir lehnen eine gemeinsame Standarddefinition für Zwangsarbeit und Ausnutzung einer prekären Situation ab. Die Definition der IAO sollte die Grundlage bilden, wobei weitere Definitionen den Mitgliedstaaten überlassen bleiben sollten

In dem Bericht werden die Mitgliedstaaten ermuntert, die Einführung eines Mindestlohns in Erwägung zu ziehen. Das haben wir in Schweden bereits getan, wo wir bewusst eine Lösung gewählt haben, die diese Frage den Sozialpartnern überlässt.

 
  
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  Marie-Arlette Carlotti (PSE), schriftlich. – (FR) Dieser Bericht des Europäischen Parlaments ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Er macht menschenwürdige Arbeit zu einem Instrument der europäischen Entwicklungspolitik, erstens durch die Kofinanzierung eines Programms zur Förderung menschenwürdiger Arbeit gemeinsam mit der IAO, zweitens durch die Schaffung eines europäischen Labels und einer schwarzen Liste der Unternehmen, in denen grundlegende Arbeitsnormen verletzt werden, und schließlich durch die Einführung von Handelssanktionen gegen Staaten, in denen schwer wiegende Verstöße gegen die sozialen Grundrechte festgestellt werden.

Der Bericht bringt Fortschritte für die menschenwürdige Arbeit in Europa, wo noch viel zu tun bleibt: Die Mitgliedstaaten müssen aufgefordert werden, die IAO-Übereinkommen über die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, den Mutterschutz oder die Wanderarbeitnehmer zu unterzeichen; es muss die Einführung eines Mindestlohns als Sicherheitsnetz gefordert werden, um jegliche Ausbeutung von Arbeitnehmern zu verhindern; es muss der Zugang zum lebenslangen Lernen verbessert und eine stärkere Harmonisierung der Alterssicherungssysteme gefordert werden.

Dies sind die Grundlagen für dieses soziale Europa, das die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament errichten will. Daher werde ich für diesen Bericht stimmen.

 
  
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  Françoise Castex (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht über die Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle gestimmt.

Der Begriff „menschenwürdige Arbeit“ scheint auf die multilateralen Erklärungen und Abkommen Bezug zu nehmen, allerdings sind die Politiken ihrerseits noch sehr weit entfernt von dieser Auffassung.

Darstellungen und Erklärungen sind die eine Sache, die alltäglichen politischen Maßnahmen und Entscheidungen der internationalen Institutionen sind etwas völlig anderes. Tatsächlich ist die Welt von einem „Defizit“ an menschenwürdiger Arbeit gekennzeichnet: In zahllosen unproduktiven und gering qualifizierten Jobs mit gefährlichen Tätigkeiten und geringem Einkommen werden Rechte verletzt, und es herrscht Ungleichheit zwischen den Geschlechtern.

Vor diesem Hintergrund haben die WTO und die IAO internationale Arbeitsnomen verabschiedet. Der IWF und die Weltbank unterstützen jedoch keine dieser Initiativen, um den Grundrechten der Arbeitnehmer Geltung zu verschaffen.

Wenn die menschenwürdige Arbeit weltweit Wirklichkeit werden soll, dann müssen ihr alle internationalen Institutionen Priorität einräumen und zusammenarbeiten, um dies zu erreichen.

Menschenwürdige Arbeit muss für alle internationalen Institutionen ein universelles Ziel sein. Dabei ist es unerlässlich, dass diese Grundvoraussetzungen – qualifizierte Beschäftigung, Arbeitnehmerrechte, Schutz und sozialer Dialog – weltweit alle Wirtschafts- und Sozialpolitiken bestimmen.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Panayotopoulos-Cassiotou (A6-0068/2007) über das Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“ gestimmt, da die produktive Arbeit unter Bedingungen der Freiheit, Gleichheit, Sicherheit und Würde eine der zentralen Fragen in den Handelsbeziehungen der EU sein muss.

Meiner Meinung nach müssen wir von unseren Handelspartnern die Einhaltung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Bezug auf die Rechte der Arbeitnehmer einfordern, insbesondere was gerechte Löhne und einen angemessenen sozialen Schutz betrifft. Ich möchte auch die Notwendigkeit hervorheben, dass die multinationalen Unternehmen unabhängig davon, ob sie in Europa oder in irgendeinem anderen Teil der Welt agieren, ihre soziale Verantwortung wahrnehmen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Was bei der Abstimmung über diesen Bericht abgelaufen ist, ist ein Skandal. Die Mehrheit in diesem Parlament verhinderte die Annahme einiger der besten Absätze, die vom Ausschuss für Beschäftigung zum Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern – Der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit“ angenommen wurden. Eine solche Position muss hervorgehoben werden, denn es ist klar, dass dies mit der wachsenden Forderung nach der so genannten Flexicurity verknüpft ist.

Uns allen ist bekannt, dass die Zahl der Arbeitslosen in der EU im Zeitraum 2000-2005 um eine Million gestiegen ist und gleichzeitig unstabile Arbeitsverhältnisse ungeheuer zugenommen haben: über 4,7 Millionen Beschäftigte mit Festverträgen und mindestens 1,1 Millionen, die unfreiwillig Teilzeitarbeitsverträge haben. Es kann auch nicht die hohe Zahl der Beschäftigten, die – obwohl sie ein Gehalt beziehen – noch immer unter der Armutsgrenze leben, hingenommen werden.

Vorraussetzung, um eine menschenwürdige Arbeit für alle zu fördern, ist es, dass eine fortschrittliche Arbeitsgesetzgebung eingehalten, die Würde der arbeitenden Menschen garantiert, würdige Arbeits- und Lebensbedingungen für alle ohne Diskriminierung und Ungleichbehandlung geschaffen werden. Das darf nicht auf gute Absichten beschränkt bleiben, sondern muss durch praktische Maßnahmen untersetzt werden.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich werde für diesen Bericht stimmen, obwohl die Konservativen und die Liberalen dafür gesorgt haben, dass die wichtigsten Elemente dieses Berichts herausgenommen wurden. Gestrichen wurden beispielsweise die Forderungen nach „verbindlichen Initiativen“ im Bereich der „sozialen Verantwortung der Unternehmen“, nach der Einführung einer „gerechten und innovativen Steuerpolitik“ und nach einer Ermittlung/Erfassung von Unternehmen, die gegen grundlegende Arbeitsnormen verstoßen, in einer Liste. Ich finde deren ablehnende Haltung im Hinblick auf die Freizügigkeit von Arbeitskräften erschreckend.

 
  
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  Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die britischen Konservativen unterstützen die Prinzipien der IAO für menschenwürdige Arbeit uneingeschränkt.

Wir teilen die Auffassung, dass es wichtig ist, lebenslange Lernangebote zu schaffen, dass die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt aktiv verbessert werden muss und dass sehr viel mehr getan werden muss, um die Vereinbarkeit von Familien- bzw. Privat- und Berufsleben zu gewährleisten.

Nicht befürworten können wir dagegen den Vorschlag, dass das Europäische Parlament seine Zeit damit verbringen sollte, Erklärungen zu diesem Thema abzugeben, so nützlich und gut gemeint diese auch sein könnten. Es ist nicht Aufgabe des Parlaments, den Mitgliedstaaten vorzuschreiben, was sie in diesem Bereich zu tun haben. Darüber entscheiden völlig zu Recht allein die Regierungen der Mitgliedstaaten.

Wir haben uns zwar an der Aussprache und an der Abstimmung über die Änderungsanträge beteiligt, um die Regelungswut der Linken einigermaßen im Zaum zu halten, aber bei der Schlussabstimmung haben sich die Abgeordneten der Konservativen im Europäischen Parlament der Stimme enthalten.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht und gegen die Änderungsanträge der Liberalen und der PPE-DE gestimmt, mit denen eine Streichung der Verweise auf verbindliche Initiativen zur sozialen Verantwortung der Unternehmen erreicht werden sollte. Die soziale Verantwortung der Unternehmen sollte ein zentrales Element der Tätigkeit europäischer Unternehmen sein, innerhalb wie außerhalb der EU, und ich war sehr enttäuscht darüber, dass diese beiden Fraktionen die im Bericht vorgeschlagenen Schritte nicht unterstützt haben.

 
  
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  Esko Seppänen (GUE/NGL), schriftlich. – (EN) Ich lehne es ab, dass den Mitgliedstaaten im Bereich ihrer nationalen Arbeitsmarktpolitik die Politik der EU aufgezwungen werden soll.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Vorschlag der Europäischen Kommission und der im Plenum des Europäischen Parlaments diskutierte Bericht mit dem irreführenden Titel „menschenwürdige Arbeit“ (KOM(2006)0249) bilden für die EU den neuen reaktionären, volksfeindlichen Rahmen dafür, die Zielsetzungen der „Lissabon-Strategie“ zu erreichen, die Arbeitskosten zu senken und gegen die Grundrechte der Arbeitnehmer vorzugehen, wobei das Ziel darin besteht, die Profite der monopolistischen Unternehmensgruppen der EU zu steigern.

Die Grundkomponenten der kapitalistischen Umstrukturierungen, die die EU und die internationalen imperialistischen Organisationen sowie die Plutokratie und ihre politischen Sprachrohre zu dem Thema der so genannten „menschenwürdigen Arbeit“ entwickelt und formuliert haben, werden nun in die volksfeindliche Politik der EU einbezogen. Dazu gehören unter anderem:

- das lebenslange Lernen, die Erweiterung der flexiblen Beschäftigungsformen, der Angriff auf die Tarifverträge, die Verschlechterung der Versicherungs- und Rentenbedingungen sowie die weitere Privatisierung der Bildung, des Gesundheitswesen und der öffentlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse;

- die Festlegung eines Mindestlohnes für die Arbeitnehmer, die Einrichtung eines armseligen Sicherheitsnetzes, mit dem Ziel, dem Widerstand des Volkes vorzubeugen, während die Plutokratie durch die Ausbeutung der Arbeiterklasse riesige Profite einheimst.

Aus diesem Grund hat die parlamentarische Abordnung der Kommunistischen Partei Griechenlands gegen diesen Vorschlag der Europäischen Kommission gestimmt.

 

7. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
  

(Die Sitzung wird um 13.10 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: HANS-GERT PÖTTERING
Präsident

 

8. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

9. Debatte über die Zukunft Europas (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die Zukunft Europas unter Teilnahme des niederländischen Ministerpräsidenten und Mitglied des Europäischen Rates, Jan Peter Balkenende, den ich sehr herzlich hier im Europäischen Parlament begrüße.

(Beifall)

Herr Balkenende, es ist mir eine große Freude, Sie heute als Ministerpräsidenten der Niederlande im Europäischen Parlament willkommen heißen und mit Ihnen über die Zukunft der Europäischen Union diskutieren zu dürfen.

Herr Ministerpräsident, lieber Jan Peter Balkenende! Das Königreich der Niederlande ist nicht nur eines der Gründungsmitglieder der Europäischen Union, sondern stand in den vergangenen 50 Jahren immer wieder und mit großer Entschlossenheit an der Spitze derjenigen, die den europäischen Integrationsprozess als unvergleichliches Erfolgsprojekt der Geschichte unseres Kontinents vorantreiben wollten und unterstützt haben. Bedeutende Verträge und Übereinkünfte der Europäischen Union tragen den Namen niederländischer Städte: der Vertrag von Maastricht, mit dem die Europäische Union begründet wurde, und der Vertrag von Amsterdam, mit dem dem Europäischen Parlament umfassende Mitentscheidungsrechte ermöglicht wurden.

Umso mehr schmerzt es uns, dass die Bürgerinnen und Bürger der Niederlande jenem Verfassungsentwurf, der für die Zukunft der Europäischen Union so wichtige Antworten enthält, in einem Referendum eine Absage erteilt haben. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament und mit Ihnen, Herr Ministerpräsident, bin ich aber überzeugt davon, dass mit dieser Entscheidung kein Nein der Bürgerinnen und Bürger der Niederlande zur Europäischen Union selbst, ihrem Wert und ihren Werten zum Ausdruck gebracht wurde.

Das Europäische Parlament weiß Ihre Bereitschaft, Herr Ministerpräsident, zur heutigen Diskussion sehr zu schätzen, vor allem weil jetzt die Mitarbeit aller 27 Mitgliedstaaten notwendig ist, um eine erneuerte und zukunftssichere Grundlage für die Europäische Union zu erarbeiten. Die deutsche Ratspräsidentschaft, insbesondere Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel, engagiert sich derzeit mit vollem Einsatz für eine gemeinsame Lösung, die alle zufrieden stellen kann: jene Länder, die den Vertrag nicht ratifiziert haben, aber auch jene 18 Mitgliedstaaten und damit die Mehrheit der Bevölkerung der Europäischen Union, die den Vertrag schon ratifiziert haben.

Das Europäische Parlament steht inhaltlich zum Verfassungsvertrag. Wir wollen, dass die Substanz des Verfassungsvertrags Wirklichkeit wird. Dazu gehören die notwendigen Reformen und unsere gemeinsamen Werte. Das Europäische Parlament wird sich unter keinen Umständen mit einem Ergebnis zufrieden geben, das nicht im Interesse der Europäischen Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger ist.

Herr Ministerpräsident, wir sind uns der Tatsache bewusst, dass gerade auch die Bürgerinnen und Bürger der Niederlande ein großes Interesse daran haben, die Europäische Union auch für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen, und gemeinsam europäische Lösungen für globale Aufgaben zu ermöglichen. Mit gutem Willen – davon bin ich überzeugt – ist in den kommenden Wochen und Monaten bei den Verhandlungen nicht nur ein Aufeinanderzugehen, sondern auch ein Ergebnis für eine handlungsfähige, demokratische und transparente Europäische Union möglich. Herr Ministerpräsident, ich darf Sie bitten, zu uns zu sprechen.

 
  
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  Jan Peter Balkenende, Ministerpräsident der Niederlande. (NL) Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments, Kommissarin Wallström, Kommissar Frattini, meine Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Einladung, gemeinsam mit Ihnen über die Zukunft Europas diskutieren zu dürfen. Auch möchte ich meinen Dank für den überaus wertvollen Besuch Ihres Präsidenten, Herrn Pöttering, am 12. April dieses Jahres in den Niederlanden aussprechen.

Herr Präsident! Herzlichen Dank, dass Sie in Den Haag gewesen sind. Wir haben Ihre Anwesenheit und Ihren Beitrag zur Diskussion sehr geschätzt. Es war ein wichtiger Besuch. Nochmals herzlichen Dank!

(NL) Herr Präsident, es ist ein schönes Gefühl, wieder einmal in Ihrem Parlament zu sein, und ich hege gute Erinnerungen an die Begegnungen mit Ihnen anlässlich der niederländischen Ratspräsidentschaft im Jahr 2004. Wir führten anregende Diskussionen, aus denen ich damals eine Menge Inspiration schöpfte.

Heute stehe ich jedoch in einer anderen Eigenschaft hier, als Vertreter eines Mitgliedstaats, der Niederlande, eines proeuropäischen Landes, eines Landes, in dem die Unterstützung für die europäische Zusammenarbeit insgesamt stets überdurchschnittlich war und nach wie vor ist. Ende 2006 waren 75 % der Bevölkerung für die EU-Mitgliedschaft.

Es ist ein Land mit einer freien Wirtschaft, das seinen Wohlstand und seine Beschäftigung in großem Maße den Möglichkeiten zu verdanken hat, die der Binnenmarkt bietet. Ein Land, das in der Welt eine aktive Rolle spielen will, wovon auch unsere Beteiligung an Aufbaumissionen in Afghanistan und anderswo in der Welt kündet. Dabei sind die Niederlande auf Zusammenarbeit angewiesen. Die Niederlande gehören jedoch auch zu den zwei Mitgliedstaaten, in denen 2005 eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung „Nein“ zu dem Verfassungsvertrag sagte, worauf Sie, Herr Präsident, hingewiesen haben.

Ich weiß, dass sich eine große Mehrheit in Ihrem Parlament für den Verfassungsvertrag ausgesprochen hatte, und ich respektiere das. Aber wie immer das Urteil über die Verfassung ausgefallen sein mag, nunmehr gilt es, eine gemeinsame Lösung zu finden, die für uns alle annehmbar ist. Eine Lösung, die den Sorgen der Bürger, die in den Niederlanden und in Frankreich ganz deutlich zutage traten, gerecht wird. Sorgen, die auch anderswo empfunden werden, sowohl in Ländern, die die Verfassung bereits ratifiziert haben, als auch in Ländern, in denen noch keine Entscheidung gefallen ist.

Meiner Überzeugung nach, Herr Präsident, können die Hürden überwunden werden, weil uns hinsichtlich der Zukunftsaussichten mehr verbindet, als uns trennt und auch weil wir ein stabiles Fundament gemeinsamer Werte und gemeinsamer Interessen besitzen.

Meine Vision von einem künftigen Europa möchte ich mit der Feststellung beginnen, dass die Union ein ungewöhnliches und erfolgreiches Projekt ist. Wir haben allen Grund, stolz darauf zu sein, was wir in Europa gemeinsam erreicht haben.

Das ehemals durch gewaltige Kriege und scharfe soziale Gegensätze zerrissene Europa kann sich heute eines Modells der Zusammenarbeit und Integration rühmen, das in der Welt seines Gleichen sucht. Ein Modell, das durch Ausgewogenheit geprägt ist, eine Balance zwischen wirtschaftlicher Dynamik und sozialer Harmonie, eine Balance zwischen Einheit und Vielfalt. Das europäische Entscheidungsfindungsmodell wird sowohl der Gleichheit der Mitgliedstaaten als auch der ihrer Bürger gerecht.

Europa ist auf der Weltbühne ein anerkannter Akteur und ein Vorbild für die Welt. Und zwar wegen unserer einzigartigen Form der Zusammenarbeit, unserer Orientierung auf Solidarität, unserer Fähigkeit zum Engagement, vereint durch Werte und Dialog statt Streit.

Europa hat sich innerhalb von 50 Jahren erneuert, was in der Weltgeschichte ein kurzer Zeitraum ist. Europa ist ein junges, aber doch reifes Gebilde, dem eine glänzende Zukunft beschieden ist. Aufbauend auf unseren Errungenschaften, jedoch die Erwartungen und Sorgen der Bürger stets fest im Blick, gehen wir Schritt für Schritt neue Herausforderungen an.

Zu den wesentlichen Zielen des neuen niederländischen Kabinetts zählt die weitere Stärkung des Rückhalts für die europäische Zusammenarbeit. Dazu ist es unverzichtbar, genau zu ergründen, weshalb fast 62 % unserer Bevölkerung den Verfassungsvertrag abgelehnt haben, und darauf die rechte Antwort zu finden.

Bevor ich darauf eingehe, was die Niederländer von den Verhandlungen für einen neuen Vertrag erwarten, möchte ich zunächst die Hintergründe des niederländischen „Nein“ umreißen.

In den 50 Jahren zwischen den Römischen Verträgen und der Erklärung von Berlin hat sich eine Menge gewandelt. Die heutige Union ist nicht nur um ein Vielfaches größer als die damalige Gemeinschaft der Sechs, ihr Tätigkeitsbereich hat sich auch erheblich ausgeweitet.

Die Erweiterung ist ein historischer Erfolg. Es war die richtige Entscheidung. Gleichwohl müssen wir erkennen, dass die Bevölkerung nach dieser jüngsten großen Erweiterungsrunde Zeit zum Eingewöhnen braucht. Alles ging sehr schnell, für einige zu schnell. Das Gefühl der gegenseitigen Verwandtschaft muss wachsen.

Neben einer beträchtlichen Erweiterung hat die Union in den vergangenen 15 Jahren auch eine enorme Vertiefung erfahren. Die Vollendung des Binnenmarkts, die offenen Grenzen, der Euro, zahlreiche neue Politiken auf wichtigen Feldern wie Umwelt, Sicherheit und Recht. All das sind positive Entwicklungen, die allerdings auch einige neue Realitäten nach sich zogen, die für die Bürger alltäglich geworden sind, jedoch nicht ohne Widerstände. Beispielsweise wird das Vorhandensein von EU-Rechtsvorschriften auf zahlreichen Gebieten oft falsch verstanden. Und zu einem Zeitpunkt, an dem die Bürger die Erweiterung und Vertiefung noch nicht verarbeitet hatten, fragten wir die Bürger nach ihrer Meinung zu der Verfassung.

Die Frage „Stimmen Sie der Verfassung für Europa zu“ verstanden nicht eben wenige als „Wollen Sie, dass Europa den Charakter eines Staates annimmt?“ oder sogar als „Wollen Sie, dass Europa letztendlich den Platz der niederländischen nationalen Regierung einnimmt?“, und das war selbstverständlich ein Schritt zu viel.

In den einzelnen Mitgliedstaaten hat der Terminus „Verfassung“ eine unterschiedliche Bedeutung. Für einige ist es das Symbol für Demokratie, für die Zügelung der Obrigkeit. Das ist sie selbstverständlich auch. Anderswo zumindest in den Niederlanden hat das Wort „Verfassung“ jedoch noch eine ganz andere Konnotation, eine andere Bedeutung. Eine Verfassung ist einem Nationalstaat eigen. Eine Verfassung sagt etwas über nationale Identität aus. Von daher die Anregung der Niederlande, dass ein neuer Vertrag keine Verfassung sein sollte. Die Symbolik einer Verfassung war Ausschlag gebend für das niederländische „Nein“.

Es herrschte ein Gefühl des Kontrollverlusts, eine Furcht, unsere eigene Identität preiszugeben. Aber die Menschen wollen nun einmal eine erkennbare und zugängliche Regierung. Nach dem Gefühl der Menschen muss es eine Grenze für das geben, was Europa tun soll. Die Menschen wollen Kontrolle über die Dinge, die wir in Europa gemeinsam anpacken müssen.

Selbstverständlich stimmten die Menschen auch aus anderen Erwägungen mit „Nein“. Manche vertreten die Auffassung, Europa produziere zu viele Vorschriften oder mache zu viele Dinge, die national geregelt werden könnten. Andere meinen, die Verwaltung in Brüssel sei zu intransparent, und Bedenken hinsichtlich des finanziellen Beitrags der Niederlande spielten ebenfalls eine Rolle. Der konkrete zusätzliche Nutzen der europäischen Zusammenarbeit wurde zu gering geschätzt. Wenn man darüber nachdenkt, können diese Probleme teilweise in einem neuen Vertrag gelöst werden.

Andererseits müssen wir uns diese Sorgen – die nicht eben wenige Bürger in der Union hegen – bei unseren tagtäglichen politischen Entscheidungen bewusst machen. Dort haben wir in den vergangenen zwei Jahren einen guten Anfang gemacht. Subsidiarität und weniger Vorschriften stehen ganz oben auf der Agenda, nicht zuletzt in Brüssel. Es herrscht mehr Transparenz. Unser Haushaltsplan versetzt uns bis 2013 in die Lage, das Notwendige zu tun. Wir setzen zudem die richtigen politischen Prioritäten wie Klimawandel und Energiepolitik.

Das, Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Parlaments, ist das Verdienst Ihres Parlaments, des Präsidenten der Kommission, Herrn Barroso, sowie der Präsidenten des Europäischen Rates, in chronologischer Reihenfolge der Herren Blair, Schüssel, Vanhanen und nunmehr Frau Merkel. Europa stellt damit unter Beweis, dass es bereit ist, den Themen, die die Bürger bewegen, Vorrang einzuräumen.

Bevor ich mich den Dingen widme, die die Niederlande in einem neuen Vertrag anstreben, möchte ich Folgendes herausstellen. In vier Mitgliedstaaten wurden Referenden abgehalten, zwei davon führten zu einem „Nein“, zwei zu einem „Ja“. Insgesamt stimmten achtzehn Mitgliedstaaten mittels ihrer eigenen demokratischen Verfahren dem Verfassungsvertrag zu. In Ihrem Parlament fand der Verfassungsvertrag breite Unterstützung. Daran gibt es gar keinen Zweifel. Ich hoffe jedoch, dass wir uns auf das konzentrieren, was uns eint, und nicht auf das, was uns trennt.

Das niederländische Kabinett strebt konstruktiv eine gemeinsame Lösung an. Mit Blick auf Europas Zukunft ist das auch dringend geboten. Die Punkte, auf die sich die Niederlande konzentrieren, stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den Sorgen der Bürger, die in den vergangenen zwei Jahren zum Vorschein kamen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es geht darum, die notwendige Unterstützung für die Ratifizierung des neuen Vertrags zu erlangen.

In diesem Licht werden mit dem neuen Vertrag meines Erachtens, ungeachtet spezieller Wünsche der Institutionen und Mitgliedstaaten, zwei große gemeinsame Ziele verfolgt. Erstens wollen wir das demokratische Funktionieren Europas verbessern. Zweitens wollen wir Europa schlagkräftiger machen.

Europa stand stets und ständig vor der Herausforderung, die Institutionen so einzurichten, dass man beiden sich mitunter entgegenstehenden Zielen so gut wie möglich gerecht wird. Das institutionelle Gleichgewicht, das der Konvent und die vorige Regierungskonferenz ausarbeiteten, bietet sowohl hinsichtlich der demokratischen Substanz als auch der Schlagkraft Verbesserungen. Die Niederlande sind sehr an dem Erhalt dieser Verbesserungen interessiert, sofern Übereinstimmung darüber Hand in Hand mit einem glaubwürdigen Umgang mit den Sorgen der Bürger gehen kann.

Ich möchte Ihnen in vier Punkten skizzieren, was den Niederlanden vorschwebt, um gemeinsam eine Lösung herbeizuführen.

Erstens, die erfolgreiche Methode zur Änderung des Vertrags muss fortgeführt werden: die schrittweise Verbesserung Europas mit dem Ziel, einen Ausgleich zu schaffen. Wie ich gerade ausgeführt habe, spielte die Symbolik einer Verfassung eine nicht unerhebliche Rolle bei dem „Nein“, und deshalb treten die Niederlande für eine Vertragsänderung analog zu der von Amsterdam und Nizza ein. Damit treten wir in die Fußstapfen der Methode Monnet: kleine Schritte nach vorn, die eine konkrete Bedeutung haben. Die Verbesserungen, die demokratischen Garantien, das Mehr an Entschlossenheit werden so in den Blickpunkt gerückt. Auf diese Weise können wir eine positive Debatte führen und aus dem Schatten der abgelehnten Verfassung treten. Kurzum, der Name, die Form sowie die Substanz, die das Bild einer Verfassung prägen, müssen überdacht werden.

Zweitens, die Niederlande legen großen Wert auf die Verbesserung des demokratischen Funktionierens der Union. Aus dem Referendum müssen wir die ganz entscheidende Lehre ziehen, dass die Niederländer sicher sein wollen, bei der Entscheidungsfindung ein Mitspracherecht zu haben. Sie wollen, dass ihre Stimme in Europa Gehör findet. Die institutionellen Vorschläge des Verfassungsvertrags bedeuten einen Schritt in die richtige Richtung. Die Regel, dass das Europäische Parlament stets mitentscheidet, wenn der Rat Mehrheitsentscheidungen trifft, ist ein typisches Beispiel dafür.

Verbesserungen sind jedoch möglich. Bei dem Subsidiaritätstest für europäische Legislativvorschläge sollten die nationalen Parlamente eine bedeutendere Rolle einnehmen. Wenn die nationalen Parlamente mehrheitlich ein negatives Urteil fällen, muss das Folgen haben. Mehr Beteiligung der nationalen Parlamente geht nicht zu Lasten des Europäischen Parlaments. Dieser Test findet in der allerersten Phase der Beschlussfassung statt. Nationale Parlamente sind wie kein anderer geeignet, ein Urteil über die Subsidiarität zu fällen. An der Rolle des Europäischen Parlaments im Mitentscheidungsverfahren wird nicht gerüttelt. Das Initiativrecht der Kommission wird nicht verletzt. Wie Sie, Herr Präsident, mir kürzlich erklärten, ergänzen das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente einander. Wie demokratische Partner.

Damit komme ich zu meinem dritten Punkt: Europa muss und kann nicht nur demokratischer, sondern auch schlagkräftiger werden. Wenn ich das sage, beziehe ich mich auf die wichtigen Themen, die aktuell sind und die Menschen bewegen: Klimawandel, Energiepolitik, Terrorismusbekämpfung und Einwanderung erfordern vorausschauendes gemeinsames Handeln.

Der Verfassungsvertrag umfasst wertvolle Verbesserungen, mit mehr Mehrheitsentscheidungen. Wir können jedoch nicht vermeiden, dass die Menschen Vetos nur ungern aufgeben und vor einer schleichenden Ausdehnung der Befugnisse Angst haben. Deshalb müssen wir ganz deutlich sein. Macht ohne Unterstützung gibt es nicht. Nötigenfalls müssen wir daher den Schritt hin zu Mehrheitsentscheidungen wagen. Und ich bin bereit, für diese Entscheidungen einzutreten, sofern die Übertragung der Souveränität eine bewusste Entscheidung und mit angemessenen Garantien abgesichert ist. Den Befugnissen der Union müssen klare Grenzen gesetzt sein. Nur dann werden die Bedenken gegen die Übertragung von Souveränität schwinden. Die Niederlande werden dazu Vorschläge unterbreiten.

Ein spezieller Punkt, der damit in Zusammenhang steht, war auch in Ihrem Parlament Gegenstand heftiger Diskussionen. Ich spreche von der Beziehung zwischen dem Binnenmarkt einerseits und der Freizügigkeit der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung ihrer öffentlichen Dienstleistungen andererseits. Auch dort kann mehr Klarheit geschaffen werden, ohne den Binnenmarkt zu gefährden. Ich bin für einen starken Binnenmarkt, da die Bürger aller Mitgliedstaaten davon profitieren können.

Das Rentensystem, die Sozialversicherung und die Bildung wollen die Mitgliedstaaten jedoch auf die nationale Situation zuschneiden. Europa sollte dies zugestehen, indem beispielsweise einige Kriterien für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse festgelegt werden.

Das bringt mich zu meinem vierten und letzten Punkt. Ich halte es für richtig, in den neuen Vertrag Erweiterungskriterien einzuarbeiten. In gemeinsamer Weisheit haben wir die Union erweitert, und ich stehe uneingeschränkt hinter dieser Entscheidung. Sie sagt etwas über die Zukunft Europas und die Veränderungen nach dem geteilten Europa im Zuge des Zweiten Weltkriegs aus.

Niemand kann jedoch in Abrede stellen, dass die Bürger die Erweiterung auch in Zweifel ziehen. In den Niederlanden herrscht die Auffassung, die Union nehme ihre eigenen Regeln nicht oder nicht hinreichend ernst. Wir mögen zwar Kriterien festgelegt haben, aber in den Augen der Niederländer werden sie nicht strikt befolgt. Das ist der öffentlichen Unterstützung für Europa nicht eben dienlich. Die Aufnahme der Kriterien in den neuen Vertrag ist daher geboten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Europa ist in 50 Jahren weit gekommen. Die Erwartungen sind hoch gesteckt. Gemeinsam können wir den Ton bei der Bekämpfung des Klimawandels, bei dem Kampf gegen Armut und Unsicherheit in der Welt angeben. Gemeinsam können wir Europas Wirtschaftskraft in einer immer integrierteren Weltwirtschaft nutzen. Gemeinsam müssen wir uns für eine zuverlässige Versorgung mit Energie und Rohstoffen einsetzen. Gemeinsam müssen wir die menschenunwürdige Ausbreitung illegaler Einwanderung bekämpfen, und dazu bedarf es einer starken und schlagkräftigen Europäischen Union, einer Union, die sich des Vertrauens ihrer Bewohner erfreut.

In den Niederlanden werde ich ohne Zögern für einen Vertrag, der die von mir soeben umrissenen vier Elemente umfasst, eintreten, weil nach meinem Dafürhalten die Zeit dafür reif ist, weil mein Vertrauen in Angela Merkels und anschließend José Socrates’ Präsidentschaft groß ist und weil ich glaube, dass wir gemeinsam den nächsten Schritt setzen können, aber vor allem, weil dieser Vertrag notwendig ist, um gemeinsam die Herausforderungen dieser Zeit anzugehen.

Kürzlich stieß ich auf die Worte Robert Schumans, eines unserer visionären Gründerväter, und war wieder einmal ob ihrer Klugheit und Richtigkeit berührt. In seiner Erklärung vom 9. Mai 1950 sagte er und ich zitiere „Europa lässt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch einfache Zusammenfassung. Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen“.

Ich denke, Herrn Schumans Worte sind nach wie vor aktuell und können Richtschnur unserer gemeinsamen Aufgabe, der Weiterentwicklung Europas, sein. Vielen Dank.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Herr Ministerpräsident! Ich möchte Ihnen für diesen Beitrag danken und vor allen Dingen für Ihren – wie wir hoffen – entschlossenen Willen, dass wir dann auch gemeinsam zu einer guten Lösung kommen.

 
  
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  Joseph Daul, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Frau Kommissarin, Herr Kommissar! Ich danke Ihnen, Herr Ministerpräsident Balkenende, für Ihre Vision von Europa, die Sie uns heute dargelegt haben und die von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten weitgehend geteilt wird.

(Protestrufe)

Ich sehe, dass jene, die mich unterbrechen, eine ausgezeichnete Vision haben und Herrn Prodi gestern sehr gut zugehört haben: Er war bereit, sich von der Fahne zu trennen, Sie haben uns heute die Ihrigen mitgebracht … Dies ist ein sehr schönes Bild und ein sehr schönes Beispiel!

Europa, das ist natürlich eine Währung, ein großer Markt, die Öffnung der Grenzen oder der Studentenaustausch, doch vor allem birgt Europa Ideale, Grundsätze und Werte, um die uns die ganze Welt beneidet. Europa, das sind Traditionen, Kultur, aber auch die Anpassung an neue Realitäten; es ist eine bestimmte Vorstellung von der Globalisierung, von Reformen für eine gerechtere Gesellschaft. Europa, das heißt nicht Stillstand, sondern Bewegung und Fortschritt.

Herr Balkenende, Sie sind Ministerpräsident des Landes, das dem europäischen Geist vielleicht am aufgeschlossensten gegenübersteht, eines Landes, und dies scheue ich mich nicht zu sagen, in dem Toleranz und Solidarität die Triebkräfte eines sozialen Zusammenhalts sind. Zweiundsiebzig Prozent Ihrer Mitbürger erklären sich mit der europäischen Integration einverstanden, während der europäische Durchschnitt bei 53 % liegt. Dennoch haben die Niederländer, ebenso wie die Franzosen, den Vertrag 2005 abgelehnt. Dies will sicherlich sagen, dass Europa in den Augen der meisten von ihnen nicht legitimiert genug, nicht glaubwürdig genug, nicht effizient genug ist. Dies will sicher sagen, dass die Arbeit der Europäischen Union ihrer Meinung nach zu weit von ihrem Alltag entfernt ist. Wir müssen die Lehren aus diesen Einschätzungen ziehen, selbst wenn wir diesen oftmals zu kritischen Standpunkt nicht teilen.

Ich werde an dieser Stelle nicht auf die Verdienste der europäischen Integration zurückkommen, wir kennen sie sehr gut. Wir müssen die Europäer jedoch davon überzeugen, dass unser gemeinsames Projekt nicht nur von Vorteil, sondern auch absolut unerlässlich ist. Der Vertragsentwurf enthielt Antworten auf die meisten Fragen und auf die Unzufriedenheit unserer Mitbürger. Für uns gilt es nun, das Beste, nämlich die Teile 1 und 2, aus diesem Vertrag zu übernehmen. Was die Europäer von uns erwarten, ist ein besseres Leben, ist ein Europa, das seine Werte in der Welt geltend macht, wie es Europa soeben in Moskau getan hat, und wie es im Nahen Osten, aber auch in Darfur noch stärker getan werden muss.

Indem wir uns in die Lage versetzen, sowohl demokratische als auch effiziente Entscheidungen zu treffen, stellen wir die Europäer zufrieden, da wir uns den echten und grundlegenden Problemen widmen können. Holen wir Europa aus seiner Erstarrung und schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen für unsere politischen Ziele: Je eher, desto besser, und die Europawahlen von 2009 wären der beste Zeitpunkt. Lassen Sie uns konsequent darauf hinarbeiten.

Herr Ministerpräsident, Sie hatten den Mut, in Ihrem Land ehrgeizige und langfristige Reformen durchzuführen. Sie haben weder die bequemsten Lösungen gewählt, noch waren Sie der Demagogie erlegen, und die Ergebnisse sind sichtbar. Sie haben diese Reformen unter Wahrung der Werte, der Solidarität, der Offenheit und der Verantwortlichkeit durchgeführt. Dies ist der Weg, den Europa nach Ansicht meiner Fraktion einschlagen muss. Sie haben die Rolle der nationalen Parlamente sowie die Notwendigkeit einer klareren Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Union angesprochen. Auch hier können wir Sie nur unterstützen.

Wenn die nationalen Abgeordneten als gewählte Vertreter unserer Länder sich nicht der europäischen Angelegenheiten annehmen – die nun keine auswärtigen Angelegenheiten mehr sind, sondern nationale Angelegenheiten –, wenn unsere Kollegen in den nationalen Parlamenten sich die europäische Dimension unserer großen Herausforderungen nicht zu Eigen machen, dann wird der Weg noch viel länger und schwieriger sein. Wer macht was? Wer ist verantwortlich für welche Politik? Die Bürger wollen dies wissen! Eine solche Klarstellung würde die Minister daran hindern, Brüssel die Schuld zuzuschieben, und würde uns selbst ein allzu einfaches nationales Alibi nehmen.

Sie haben ebenfalls die Frage der europäischen Erweiterung angesprochen, Herr Balkenende. Auch zu diesem Punkt müssen wir eine klare Haltung einnehmen. Europa darf keine neuen Mitglieder aufnehmen, solange es seine internen Probleme nicht gelöst hat.

Meine Damen und Herren! Unsere größte Priorität und die unserer Regierungen bestehen darin, zwischen allen 27 Mitgliedern so schnell wie möglich eine Einigung zu den Institutionen zu erzielen. Frau Merkel hat die erforderliche Dynamik geschaffen, und trotz dramatischer Gesten nähern sich die Positionen beider Seiten einander an. Lassen Sie uns diese Chance nutzen und zwischen den 27 eine Einigung zu den wesentlichen Fragen, nämlich zu den Rechten der Bürger Europas und zum Entscheidungsverfahren erzielen!

(Beifall)

 
  
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  Martin Schulz, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich beginne mit einer aktuellen Bemerkung. Herr Ministerpräsident, Sie haben gesagt, dass Ihre Regierung einen Rechtsrahmen für Dienstleistungen befürwortet. Schönen Dank, sagen Sie das der EVP-Fraktion, Sie haben ja sehr enge Beziehungen zu ihr. Die hat das heute Morgen abgelehnt.

Herr Ministerpräsident, Sie haben zwei Bemerkungen gemacht, die ich aufgreifen möchte, da ich glaube, dass Sie in Ihrer Rede die beiden wichtigsten Bemerkungen waren. „Ich hoffe, dass wir uns auf das konzentrieren, was uns eint, und nicht auf das, was uns trennt.“ Das ist ein ermutigender Satz. Bisher hatten wir den Eindruck, die Niederlande setzen auf das, was uns trennt, und nicht auf das, was uns eint.

Wenn damit angekündigt worden ist, dass Jan Peter Balkenende und seine Regierung bereit sind, Kompromisse einzugehen und nicht darauf zu beharren, dass das Nein der Niederlande zu einer integralen Veränderung Europas führen muss, wenn das Nein der Niederlande bedeutet, dass die Verfassung nicht in dieser Form in Kraft treten wird, dafür aber eine andere, umfassende Reform, die zur Effizienz der Europäischen Union führt, und dass Jan Peter Balkenende bereit ist, dafür Kompromisse einzugehen und sie dann anschließend zu Hause zu verteidigen, dann war das eine gute Rede.

(Beifall)

Deshalb werden wir Sie daran messen, denn ich war ja in Rom und habe das gesehen. Wir hatten uns dort getroffen, als Sie die Verfassung mit einem goldenen Füller unterschrieben haben. Wie Sie wissen, bin ich bin ein aufmerksamer Beobachter der niederländischen Innenpolitik. Im Verhältnis zu anderen Kämpfen, die Sie in den Niederlanden durchgestanden haben, war Ihr Kampf um die Europäische Verfassung ein Kampf mit gebremstem Schaum – wenn ich das so auf Deutsch sagen darf. Wenn Sie sich zukünftig besser schlagen, ist es in Ordnung, sei es drum.

Europa muss schlagkräftiger werden, aber nicht mit 27 Staaten auf der Grundlage von Nizza oder „Nizza Minus“. Dann wird Europa nämlich nicht schlagkräftiger, sondern handlungsunfähiger. Europa braucht Handlungen! Denken Sie an die Situation im Nahen Osten. Denken Sie daran, dass an der Grenze zwischen dem Libanon und Israel 13 000 europäische Soldaten stehen, die das UNIFIL-Mandat ausüben, und dass uns in Palästina im Gazastreifen der Laden um die Ohren fliegt, dass dort eine „Somalisierung“ eingetreten ist. Warum ist Europa nicht mit einem Außenminister vor Ort, der handeln könnte? Weil es im Rat das Einstimmigkeitsprinzip gibt! Das macht Europa handlungsunfähig!

(Beifall)

Ich habe nichts gegen calvinistische Verzichtsethik. Ich höre, dass Sie keine Flaggen mehr, keine Hymne und keinen Außenminister wollen: Gut! Die Beethoven-Sinfonien haben Revolutionen und Kriege überlebt. Sie werden auch die Europäische Verfassung überleben.

(Beifall)

(NL) Der Präsident unseres Parlaments hat in seinen einführenden Worten zu dieser Aussprache Niederländisch gesprochen. Herr Ministerpräsident, gestatten Sie mir daher auch ein paar Worte auf Niederländisch. Wenn der Außenminister künftig Hoher Vertreter Ihrer Majestät der Königin der Niederlande heißt, habe ich damit kein Problem, sofern er seinen Job ordentlich macht.

Der entscheidende Punkt ist nicht der Titel, der entscheidende Punkt ist die Substanz der Aufgabe, die er hat!

(Beifall)

Ich bin ein großer Bewunderer des niederländischen Volkes. Die Niederlande sind ein wunderbares Land mit großer Tradition, ein Land mit Seefahrertradition, und Seefahrer waren immer mutige Leute. Es waren Niederländer, die das Kap Hoorn zum ersten Mal umsegelt haben. Deshalb heißt es so: Kap Hoorn. Sie haben sich heute – das habe ich jedenfalls im Gefühl – auf ein Schiff begeben. Sie haben die Segel gesetzt! Mein Kollege Goebbels hat die Flagge schon auf Halbmast gesetzt. Ich bin nicht ganz so skeptisch. Ich habe den Eindruck, Sie haben die Segel heute halb aufgezogen. Ziehen Sie sie ganz auf, das Europäische Parlament bläst Wind hinein, das garantieren wir Ihnen. Dann segeln Sie in Richtung Kompromiss, Herr Balkenende.

Herr Prodi hat gestern seine Kompromissbereitschaft angeboten. Herr Prodi will die Verfassung ganz. Wenn Sie sie halb wollen und Sie beide sich zwischen Ganz und Halb treffen, dann werden wir sie zu drei Vierteln bekommen. 75 % des Verfassungsvertrages wäre die Verfassung ohne die Hymne, ohne die Flagge und ein Außenminister mit einem anderen Titel. Das wäre ein gutes Resultat!

(Beifall)

 
  
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  Graham Watson, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Gestern skizzierte hier in diesem Hohen Haus einer der großen Verfechter von Europa seine Vision von einer Union, die auf das 21. Jahrhundert vorbereitet ist: einer Union, die demokratisch, transparent und vor allem effektiv ist. Doch um diesen Rubikon zu überschreiten, braucht es Führungsstärke, Herr Balkenende.

Die deutsche Präsidentschaft hat ihre Stärke gezeigt, indem sie die Mitgliedstaaten unter dem Banner der Berliner Erklärung vereint hat. Sie muss sie noch einmal zusammenführen in den Wochen vor der Tagung des Europäischen Rats und der anschließenden Regierungskonferenz, wenn wir den Kampf um die öffentliche Meinung gewinnen und uns unter einem überarbeiteten Vertrag vereinen wollen.

Der Einsatz ist hoch. Ihr Außenminister, Herr Verhagen, hat erklärt: „In der heutigen globalisierten Welt haben die Menschen Angst davor, ihre Arbeitsplätze, ihre soziale Sicherheit, ihre Lebensqualität zu verlieren“. Doch das ist kein Argument für weniger Europa, es würde wohl eher für mehr Europa sprechen.

(Beifall)

Europa kann seine Energieversorgung nicht sichern, den Klimawandel nicht bekämpfen und auch nicht gegen Terrorismus vorgehen, wenn es sich in Einseitigkeit zurückzieht. Gerade Sie sollten das wissen, Herr Balkenende. Die Geschichte lehrt uns schließlich, dass die Niederlande ihre goldenen Jahre – als wohlhabendste Nation in der Welt des 17. Jahrhunderts – erlebten, als sie die sieben Provinzen vereinigten, nicht teilten. Sie müssen Ihre Bürger davon überzeugen, dass Einheit und Wohlstand untrennbar miteinander verbunden sind; dass Europa, wenn es bei der politischen Integration nicht vorankommt, seinen Platz als globaler Vorreiter verlieren und letztlich der Gnade solcher Mächte wie Russland mit dessen kriegerischer Energiepolitik ausgeliefert sein wird.

Damit die Union Schlüsselentscheidungen zu Arbeitsplätzen, Sicherheit und Lebensqualität treffen kann, muss der skrupellose Einsatz nationaler Vetos ein Ende haben. Sie braucht eine größere demokratische Verantwortlichkeit, wenn das Demokratiedefizit abgebaut werden soll. Ihre Institutionen müssen mit der Zeit gehen, wenn sie ihr Ansehen in der Welt und ihre Wirksamkeit im Innern bewahren will.

Das alles ist nicht möglich ohne das, was im Wesentlichen im Europäischen Konvent vereinbart wurde, und dieses Wesentliche muss bewahrt werden, wie auch immer Sie die Fassade kosmetisch verändern wollen.

Wir reden ja hier nicht nur über Ideologie, wir reden über die Arbeitsplätze der Menschen, ihre Lebensqualität und ihre langfristigen Zukunftsaussichten. Es ist an der Zeit, dass Sie und andere wie Sie die Initiative wieder in die Hand nehmen und Europa wieder seinen Bürgern annähert.

Niemand hier will doch einen europäischen Superstaat, die Vielfalt der Gebräuche, Geschichte und Sprache sorgt dafür. Aber wir wollen ein europäisches „Supervolk“, ein vereintes Volk.

Viel zu oft haben unsere Staatsoberhäupter den Rat des konservativen englischen Premierministers Arthur Bonar Law befolgt, der erklärte: „Ich muss ihnen folgen, denn ich bin ihr Anführer“. Aber Populismus kann Europa nicht voranbringen oder unsere Lebensqualität, unseren internationalen Einfluss oder unsere wirtschaftliche Stärke festigen – das kann nur die Solidarität.

Wenn Bedenken wegen der so genannten Symbole eines Superstaats – wie Flaggen oder Hymnen –eine Debatte über die eigentlichen Themen verdrängen, dann ist es Zeit für einen Strategiewechsel.

(Beifall)

Ihre Bürger verlangen Energiesicherheit; sie verlangen eine europäische Umweltpolitik; sie verlangen gemeinsames Handeln bei der Migration. Mit dem neuen Vertrag werden sie das bekommen, denn das Instrumentarium ist bereits im Text vorhanden. Überzeugen Sie also Ihre Bürger davon, statt den Fragen aus dem Weg zu gehen. Hören Sie auf, den Schwanz mit dem Hund wedeln zu lassen und führen Sie die Niederlande wieder ins Herz der europäischen Entscheidungsprozesse, wie es sich für den Status Ihres Landes als Gründungsmitglied unserer Union geziemt.

Herr Premierminister, abschließend möchte ich Ihnen noch sagen, dass Sie dem Rat Ihres Landsmanns Justus Lipsius folgen sollten: Sei stoisch in der Not, akzeptiere das Notwendige und sei beharrlich in Deinem Glauben an Europa. Schließlich hängen der Frieden, der Wohlstand und die Sicherheit Ihrer Bürger davon ab.

(Beifall)

 
  
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  Brian Crowley, im Namen der UEN-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Herrn Premierminister für seine heutigen Ausführungen danken. Ich war ergriffen von den Idealen Kompromiss und Konsens in seiner Rede. Vor allem, wenn wir Europas Zukunft entgegensehen, muss es ein Europa gegründet auf Konsens sein, denn, wie Herr Daul vorhin erklärt hat, wenn Europa etwas bedeutet, dann Gleichheit. Europa bedeutet Gleichheit der Nationen, der Völker, der Kulturen. Europa bedeutet Gleichheit aller Menschen innerhalb der Europäischen Union.

Das heißt, man kann keinen Vierspänner fahren und alle auf denselben Weg zwingen. Das macht es schwieriger, sich zu einigen, sicher, aber es ist immer noch der beste Weg, zu einer Einigung zu gelangen. Was wir gestern von Herrn Prodi gehört haben, war nicht der neue Weg nach vorn, es war eine Drohung: eine Drohung, dass wir ein Europa der zwei Geschwindigkeiten schaffen mit denjenigen, die für uns sind, und denjenigen, die gegen uns sind, Worte, die eher an George W. Bush erinnern als an einen europäischen Staatsmann.

Ich bin überzeugt, dass die künftige Entwicklung europäischer Politik und europäischer Ideale nicht dadurch erreicht wird, dass man den Menschen sagt, sie sollten sich ansehen, welche großartigen Gelegenheiten sie versäumt haben, all die Dinge, die sie weggeworfen haben. Sie wird dann erreicht, wenn wir die Menschen überzeugen, dass dies der beste Weg nach vorn ist, der beste Pfad, den man beschreiten sollte.

Viele hier haben Themen wie den Klimawandel, die Rentensicherheit, die Energiesicherheit und andere angesprochen. Ja, Europa kann eine Rolle spielen und Europa kann Dinge tun, die positiv sind. Ebenso können wir, wenn es um Einwanderung und unsere innere Sicherheit geht, Dinge in kooperativer und einvernehmlicher Weise tun, mit der sich Gutes erreichen lässt. Wir haben das auch schon getan, doch es gibt nach wie vor Dinge, die am besten den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, Dinge, die einhellige Zustimmung im Rat benötigen, nicht immerzu eine qualifizierte Mehrheit.

Ich halte es für falsch, und ich möchte das bei dieser Gelegenheit erneut festhalten. Kommissar Kovács und andere bringen Vorschläge für eine Steuerharmonisierung auf den Tisch, zu deren Durchsetzung sie nach den derzeitigen Verträgen gar nicht befugt sind und auch nach dem neuen Vertrag nicht sein werden, und dennoch tun sie es immer wieder. Warum? Weil es ideologisch motiviert ist. Es ist ein politischer Schachzug, und einer, der die Menschen immer weiter entfremdet. Wenn das Beamtentum die Regeln missachten kann, warum sollten wir das nicht auch können?

George Bernard Shaw sagte einmal, dass manche Menschen die Dinge sehen, so wie sie sind, und fragen: Warum? Wir sollten Dinge erträumen, wie sie sein sollten, und sagen: Warum eigentlich nicht? Konsens, Kompromiss, Kooperation – ja, das ist der Weg nach vorn, aber vor allem müssen wir die Menschen davon überzeugen, dass es der richtige Weg ist.

(Beifall)

 
  
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  Kathalijne Maria Buitenweg, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Auch meine Fraktion möchte Ministerpräsident Balkenende herzlich willkommen heißen und ihm danken, dass er der Einladung gefolgt ist. In den Niederlanden hat das neue Kabinett gerade 100 Tage mit der Öffentlichkeit geredet, aber um Europa war es 500 Tage still. Ganz recht so, dass es damit ein Ende hat. Selbstverständlich stellt sich die Frage, ob man den Menschen tatsächlich zugehört hat.

Sie scheinen sich die Rosinen herausgepickt zu haben. Bei Ihrer Interpretation des „Nein“ erwähnen Sie lediglich die Bedenken gegen die Verfassung, die zu einem weniger ambitionierten Vertrag, zu weniger Änderungen führen. Und das halte ich doch für eine rechte bizarre Denkweise. Sind Sie tatsächlich der Meinung, die Menschen haben gegen den Europäischen Vertrag gestimmt, weil sie mit der heutigen Europäischen Union derart zufrieden sind? Glauben Sie auch, dass die Flagge und die Hymne wirklich das größte Problem darstellen?

80 %, auch derjenigen, die in Niederlanden mit „Nein“ stimmten, waren der Auffassung, die Verhandlungen sollten zu einer grundlegenderen Reformierung und weiteren Demokratisierung Europas genutzt werden. 68 % der Menschen sind auch für eine echte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.

Aber dieses weiter reichende demokratische Ziel sucht man in Ihren Vorschlägen vergebens. Sie wollen auch den Außenminister abschaffen. Sie wollen nur weniger und präsentieren das als zwangsläufige Entwicklung.

Die Situation lässt sich mit der eines unzufriedenen Kunden vergleichen, der zum Fahrradhändler zurückgeht, und der sagt ihm dann „Ja, Sie können das Rad umtauschen, aber nur gegen einen Roller“. Ich gebe mich jedoch nicht mit einem Roller zufrieden, sondern möchte einfach ein besseres Rad, eines mit Bremsen sollte es sein. Schließlich muss nicht alles in Brüssel entschieden werden, und es ist vernünftig, nationale und europäische Befugnisse besser abzugrenzen. Bremsen sind jedoch nur sinnvoll, wenn auch Pedale vorhanden sind.

Sie behaupten, die Menschen wollen mehr Kontrolle. Das scheint jedoch mit Ihrem Engagement für die Charta der Grundrechte im Widerspruch zu stehen. Sie haben bei dieser Gelegenheit nicht darauf hingewiesen, aber ich habe noch irgendwo einen Ausdruck der Debatte im nationalen Parlament der Niederlande, als Sie erklärten: „Im Falle eines Änderungsvertrags ohne Verfassungsansprüche muss der Text der EU-Grundrechtecharta nicht in vollem Umfang aufgenommen werden“. Das nenne ich doch eine bizarre Auslegung des „Nein“! Nicht viele haben gegen die Verfassung gestimmt, weil sie dann mehr Rechte erhalten hätten.

(Beifall)

Die Europäische Charta der Grundrechte umfasst im Gegensatz zu der ERMK auch soziale Grundrechte, die asoziale Eingriffe Brüssels in den Wohlfahrtsstaat verhindern können. Nun, das wäre eine Bremse, die ich an meinem Fahrrad für lohnenswert halten würde.

Ich komme zum Schluss. Ihr wahrer Beweggrund für die Beseitigung der Flagge, der Verfassung, der Grundrechtecharta und der Hymnen ist rein hausgemacht. Wenn der Vertrag keinerlei Zeichen einer Verfassung mehr trägt, können Sie in den Niederlanden ein Referendum vermeiden. Vielleicht können wir dann anerkennen, verschiedener Meinung zu sein. Meine Partei ist recht froh, den Gedanken von einem nationalen Referendum aufzugeben, wenn Sie fürchten, künftig wieder isoliert dazustehen. Aber vielleicht bekommen wir stattdessen ein europäisches Referendum. Dann wären Sie nicht isoliert, sondern würden dem gerecht, was eine Demokratie im 21. Jahrhundert von Ihnen verlangt. Ich würde mich freuen, wenn Sie dazu Stellung nähmen.

(Beifall)

 
  
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  Erik Meijer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Gestern forderte der italienische Ministerpräsident, Herr Prodi, die Mitglieder dieses Parlaments auf, in ihren Ländern den alten Entwurf für eine Europäische Verfassung zu verteidigen, und er erklärte, dieser Entwurf umfasse bereits derart viele Kompromisse, dass weitere nahezu unmöglich seien.

Eine solche Geschichte kommt hier gut an, denn an diesem Ort wird die Demokratie hauptsächlich im großen Rahmen und von ganz oben herab gesehen. Wie sich herausgestellt hat, kann dies tatsächlich mit einer kleinen Demokratie von unten nach oben, an der sich weitaus mehr Menschen beteiligt fühlen, kollidieren.

2005 war eine große Mehrheit in den Parlamenten der Mitgliedstaaten für diese Verfassung. In den Niederlanden betrug diese Zahl sogar 85 %. Und im Gegensatz zu Frankreich, wo lediglich der Präsident derartige Entscheidungen fällt, entscheidet in den Niederlanden das Parlament, worüber Referenden abgehalten werden. Das Referendum fand auf Vorschlag dreier Parteien statt, die für die Verfassung waren und die tatsächlich erwarteten, die Wähler teilten ihre Meinung. Trotz einer hohen Wahlbeteiligung sagten 62 % „Nein“. Höchstwahrscheinlich hätten die Wähler in Belgien, dem Vereinigten Königreich, Schweden und Dänemark ebenfalls mehrheitlich dagegen gestimmt, wenn sie die Gelegenheit gehabt hätten.

Der niederländische Ministerpräsident, Herr Balkenende, hat heute mehr zu kämpfen als sein italienischer Amtskollege gestern. Anfang dieses Jahres wurde auf Geheiß der Wähler im Koalitionsvertrag seiner Koalition Folgendes vereinbart – und ich zitiere „angestrebt wird eine Änderung und eventuell eine Bündelung der geltenden Verträge der Europäischen Union, in der Subsidiarität und demokratische Kontrolle sichergestellt werden und die sich in Inhalt, Umfang und Bezeichnung deutlich von dem zuvor abgelehnten Verfassungsvertrag unterscheidet“.

Zu Recht hat die niederländische Regierung herausgestellt, dass die nationalen Parlamente in der Europäischen Union mehr Stimmrecht erhalten müssen und dass die nationalen Entscheidungen über öffentliche Dienstleistungen nicht verfälscht werden sollten. Das weicht insofern von dem Verfassungstext ab, als dieser zu einer immer weiter reichenden Liberalisierung von Dienstleistungen sowie zu einem freien und unverfälschten Wettbewerb aufruft. Dieses Parlament, das am 10. Mai meinen Vorschlag befürwortete, den Mitgliedstaaten, ihren Regionen und Gemeinden mehr Freiheit bei der Organisation ihrer öffentlichen Verkehrsdienste zu gewähren, sollte dafür Verständnis aufbringen.

Ministerpräsident Balkenende und seiner Regierung möchte ich Folgendes mit auf den Weg geben. Wenn Sie heute in diesem Parlament nicht genügend Unterstützung erfahren, bedeutet das nicht, dass Sie in Europa isoliert sind. Ihnen obliegt die schwierige Aufgabe, Ihren Koalitionsvertrag umzusetzen. Es gibt keinen Grund, sich von anderen, die noch an dem alten Verfassungsprojekt festhalten, etwas diktieren zu lassen.

(Beifall)

 
  
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  Bastiaan Belder, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, Herr Ministerpräsident! Als niederländisches Mitglied des Europäischen Parlaments stimmt mich ihr Besuch bei uns besonders froh. In diesem Haus wurde seit dem „Nein“ gegen die europäische Verfassung in unserem Land zu oft über die Niederlande statt mit den Niederlanden gesprochen. Ich möchte klarstellen, dass ich im Großen und Ganzen die Auffassung der niederländischen Regierung teile. Dennoch möchte ich Ihnen in Vorbereitung des Europäischen Rates am 21. und 22. Juni einige Empfehlungen unterbreiten.

Zunächst einmal schätze ich Ihre Anstrengungen hinsichtlich der konstitutionellen Ziele der Verfassung wie der Einführung eines festen Präsidenten. Eine solche Person würde sich bald zu einem europäischen Präsidenten entwickeln. Ich schlage daher ein Rotationssystem für drei Präsidentschaften von jeweils anderthalb Jahren vor, die aus einem großen, einem mittelgroßen und einem kleinen Mitgliedstaat gebildet werden. Damit lässt sich die unnötige Machtkonzentration um einen festen Präsidenten vermeiden und erhalten alle Mitgliedstaaten gleichberechtigt Aussicht auf einen Platz in der Präsidentschaft.

Herr Ministerpräsident, ich befürworte Ihren Wunsch nach Aufnahme der Kopenhagener Kriterien in den neuen Vertrag. Nicht minder wichtig ist es jedoch, in diesem neuen Vertrag ein für allemal die Grenzen der Europäischen Union festzulegen, denn darauf haben die Bürger der Europäischen Union und ihre Nachbarn Anspruch. Konkret denke ich dabei daran, Ländern wie der Ukraine, Moldau und Belarus langfristig die EU-Mitgliedschaft in Aussicht zu stellen, und zwar in Kombination mit einer aktiven Nachbarschaftspolitik, um diesen Ländern bei der Überwindung von Strukturproblemen zu helfen.

Ich stellte ein gewisses Zögern fest, als Sie Ihren Vorschlag unterbreiteten, den einzelstaatlichen Parlamenten ein Vetorecht gegen Legislativvorschläge der Kommission zu verleihen. Meines Erachtens sollte eher das Europäische Parlament mit der Befugnis ausgestattet werden, eine Kommissionsvorlage abzulehnen, wobei die nationalen Parlamente ihre Bedenken dem Europäischen Parlament kundtun können. Dieser Weg erscheint mir institutionell klarer, und zugleich wird die interparlamentarische Zusammenarbeit zwischen dem EP und den nationalen Parlamenten gestärkt. Herr Ministerpräsident, ich möchte gern wissen, wie Sie über die von mir vorgetragenen Argumente denken.

(Beifall)

 
  
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  Philip Claeys, im Namen der ITS-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, Herr Ministerpräsident! Die niederländischen Wähler haben sich massiv gegen die europäische Verfassung ausgesprochen. Ich kann nur hoffen, dass Ihre Regierung weiterhin eher einen neuen Vertrag als eine Verfassung anstrebt. Die Wähler werden hoffentlich auch Gelegenheit haben, sich dazu zu äußern, nicht nur in den Niederlanden, sondern in allen Mitgliedstaaten.

Gleichwohl dreht sich diese Aussprache nicht nur um die institutionelle Problematik. Es geht um die Zukunft Europas, also auch um die grundlegende Frage der Grenzen der EU, um die Frage, ob ein nichteuropäisches Land wie die Türkei beitreten kann. Als Sie 2004 den EU-Vorsitz übernommen hatten und erstmals das Europäische Parlament besuchten, verkündeten Sie, Sie würden sicherstellen, dass die Türkei sämtliche Kriterien von Kopenhagen erfüllt. Hand aufs Herz, Herr Ministerpräsident, können Sie drei Jahre später erklären, dass Sie sich an diese Zusage gehalten haben?

Der türkisch-armenische Publizist Hrant Dink wurde ermordet, nachdem er von den türkischen Gerichten als Verbrecher verurteilt worden war. Orhan Pamuk, ein Nobelpreisträger für Literatur, flüchtete ins Ausland, weil auch er bedroht wurde. Im türkischen Strafrecht gilt es als Verbrechen, die so genannte türkische Identität zu beleidigen. An Meinungsfreiheit und freier Meinungsäußerung fehlt es also. Ich spreche nicht einmal von dem Mord an drei christlichen Herausgebern und einem katholischen Priester.

Erwähnen könnte ich auch, dass sich die Türkei nach wie vor weigert, einen Mitgliedstaat der Europäischen Union anzuerkennen und ihrer Verpflichtung zur Öffnung ihrer Häfen und Flughäfen nachzukommen. Auch die Kraftprobe, die derzeit zwischen den Islamisten einerseits und den Befürwortern des säkularen Staates andererseits im Gange ist, sollte in Europa Anlass zur Sorge sein. Die Europäische Union hält jedoch beharrlich an den Verhandlungen fest, als sei alles in Ordnung. Die große Mehrheit der Bevölkerung, die gegen den Beitritt ist, ignoriert man völlig. Und ob man will oder nicht, diese Arroganz und diese Weltfremdheit stellen die größte Bedrohung für den Fortbestand der Europäischen Union dar.

(Beifall)

 
  
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  Jim Allister (NI). – (EN) Herr Präsident! Man muss die Frage stellen, wie viel Energie inzwischen damit verschwendet wurde, dem Mondstrahl einer EU-Verfassung nachzujagen. In der abgeschlossenen Atmosphäre dieses Hohen Hauses mag eine EU-Verfassung wichtig erscheinen, aber offen gesagt, die meisten unserer Bürger haben das Thema inzwischen hinter sich gelassen und sorgen sich mehr um andere Dinge wie gute Bildung, ein gutes Gesundheitswesen und steigende Wohnungspreise – Dinge, an denen eine Verfassung nichts ändern wird.

Der Grund, warum die EU-Institutionen hier so festgefahren sind, liegt zum Teil darin, dass sie sich weigern, ein demokratisches „Nein“ zu akzeptieren. In diesen Debatten überwiegen sirenenhafte Forderungen nach etwas Unerreichbarem und Forderungen nach Kunstgriffen, um zu vermeiden, dass die Bürger mitreden. Daher rühren die List einer Änderung des Titels, ein abgespeckter Text und eine völlige Abneigung gegen Volksabstimmungen.

Aber wie Sie sie auch umbauen mögen, das, was der EU den Apparat der Staatlichkeit aufzwingt, mit einem Präsidenten und einem Außenminister, und das, was die Souveränität der Staaten noch weiter rücksichtslos untergräbt, indem Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit noch stärker gefördert werden, ist doch das gleiche alte kraftlose, belastete Produkt, das doch schon abgelehnt wurde und bei dem den Bürgern ein Mitspracherecht zusteht.

Meine Regierung ist wild entschlossen, ihre Zusage für ein Referendum im Vereinigten Königreich zu brechen, doch ich sage, dass die Menschen aller Nationalstaaten das Recht auf Mitsprache haben. Nur wer nicht genügend Vertrauen in die eigene Sache hat oder die unehrenhafte Absicht verfolgt, die öffentliche Meinung zu hintertreiben, hat Angst davor, die Menschen entscheiden zu lassen.

Herr Premierminister, wie Ihnen sicher bewusst ist, wurden Sie heute hierher gebracht, damit die Europafanatiker dieses Hohen Hauses versuchen können, sie dazu zu drängen, von der demokratischen Entscheidung abzugehen, die in Ihrem Land getroffen wurde. Ich verlasse mich darauf, dass Sie nicht so töricht sind und das zulassen.

 
  
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  Jan Peter Balkenende, Ministerpräsident der Niederlande. (NL) Herr Präsident! Ich möchte den Mitgliedern des Parlaments, die das Wort ergriffen haben, recht herzlich für ihre anregenden Beiträge danken. In diesem Parlament spüre ich und ich hatte es nicht anders erwartet eine Atmosphäre der Begeisterung, des Nachdenkens über die europäischen Ideale im Kontext des Europas des 21. Jahrhunderts.

Bewegt haben mich deshalb Herrn Dauls Worte und das ist möglicherweise das Wichtigste über die Werte, die Europa zu dem gemacht haben, was es heute ist, die Werte, für die Europa steht und die Werte, für die wir weltweit die Verantwortung tragen: Frieden, Sicherheit, Demokratie, Menschenrechte, Solidarität. Das hat Europa stark gemacht, und eben das brauchen wir gegenwärtig. Und hier sollte ich vielleicht den Faden von Herrn Schulz wieder aufnehmen.

Es ist wirklich sehr gut, dass wir einander wieder treffen. Ich erinnere mich noch an unsere Begegnungen. Es war wirklich herrlich, mit Ihnen zu diskutieren, und das ist es auch heute noch. Vielen Dank dafür!

(NL) Er äußerte sich zu den internationalen Aspekten, den Außenaspekten der Europäischen Union, und ich kann seinen Ausführungen nur beipflichten. Wir leben in einer Welt, die im Wandel begriffen ist in China, in Indien, in den USA. Wir erfahren Veränderungen auf dem Gebiet der Sicherheit, des Kampfes gegen den Terrorismus, der Klimaproblematik und der Energie. In all diesen Bereichen kann Europa bessere Leistungen erreichen, effizienter arbeiten und vermehrt mit einer Stimme sprechen.

Diskussionen darüber, wie der Hohe Vertreter bezeichnet werden soll, können bis später warten. Auf den Inhalt und die Botschaft der von Herrn Daul erwähnten Werte kommt es an. Lassen Sie uns diese verbreiten, und lassen Sie uns dies gemeinsam tun. Diese Fragen künden von unseren Idealen für das künftige Europa, nicht nur hier und auf unserem eigenen Kontinent, sondern weltweit. Herr Daul hat ein Plädoyer dafür gehalten, was ich für richtig und nötig erachte.

Das bringt mich zu dem von Herrn Watson angeführten Punkt, nämlich der Energie. Ich möchte noch einmal herausstellen, was er in diesem Zusammenhang gesagt hat: wir sind aufeinander angewiesen. Wenn Europa nicht mit einer Stimme spricht, werden große Probleme auf uns zukommen. Energie ist nicht nur eine Frage ihres Vorhandenseins, Energie ist auch mit Stabilität verbunden. Eine stabile Energieversorgung hat eine wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension. Auch auf dieser Ebene brauchen wir einander.

Wenn ich Herrn Watson aufmerksam zugehört habe, und das habe ich getan, dann erkenne ich einen Zusammenhang zwischen den europäischen Idealen, der Art und Weise, wie sich Europa nach außen präsentiert, der Außenpolitik und dem Anpacken konkreter Dinge, für die wir eintreten, wie die Energieproblematik, auf die er eingegangen ist. Wenn man intensiv darüber nachdenkt, dann steht Europa vor einer immensen Aufgabe.

Ich mag den Vergleich, den Herr Watson mit den Niederlanden des 17. Jahrhunderts, des Goldenen Zeitalters, zog. Eine Epoche, in der die Niederlande weltweit außerordentlich prosperierten. Aber kam das alles aus dem Nichts? Nein. Dazu musste gehandelt werden. Wir mussten die Weltmeere befahren und brauchten intakte Verwaltungsstrukturen. Ging das von heute auf morgen? Nein, gewiss nicht, das hat Zeit gebraucht. Allerdings waren wir entschlossen, gewisse Dinge gemeinsam zu erreichen.

Wenn Sie darauf hinauswollen, dann haben Sie bei mir eine empfindliche Stelle berührt, weil es die Frage aufwirft, wie wir dem Europa des 21. Jahrhunderts Gestalt verleihen. Wie können wir sicherstellen, dass Europa Leistungen auf dem Gebiet der Wirtschaft, Energie und globalen Beziehungen vollbringen kann? Im Kern geht es heute um die Frage, ob die derzeitigen Beziehungen zulänglich sind. Nein, das sind sie nicht. Der Vertrag von Nizza reicht nicht aus, um den Anforderungen des 21. Jahrhunderts zu begegnen.

(Beifall)

Von daher stellt sich natürlich die Frage: welcher Weg ist am besten? Dann stehen wir vor dem Problem, dass es in Europa Mitgliedstaaten gibt, die die Verfassung ratifiziert haben, Länder, die „Nein“ gesagt haben und Länder, die noch keine Entscheidung gefällt haben. Das ist die Realität.

Die vergangenen Jahre die Zeit der Reflexion waren nicht vergebens. Nach meinem Dafürhalten haben wir den Bürgern Antworten gegeben. Wir haben gesagt, lasst uns an den konkreten Projekten in Europa arbeiten. Machen wir den Menschen klar, wie wichtig Europa ist, damit Europa wieder einen Platz in den Köpfen und Herzen der Menschen finden kann.

Wir haben über den Prozess der Erweiterung gesprochen. Wir sollten ihn zu einem glaubwürdigen Projekt machen. Lassen Sie uns die Kriterien, die bereits verschärft worden sind, genau beachten. Auch das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit des europäischen Projekts.

Wir haben gesagt, lasst uns die Themen angehen, die für die Menschen in Europa von derart entscheidender Bedeutung sind. Nämlich Energie und das Klima. Auch deshalb habe ich gemeinsam mit Tony Blair einen Brief an meine Kollegen geschrieben, um zu sagen, dass wir die Themen Klima und Energie ganz oben auf die europäische Agenda setzen wollen. Das ist auch Ihnen ein Anliegen. Wir sind aufeinander angewiesen. Lassen Sie Europa unter Beweis stellen, was es kann.

Dann kommt die Zeit der Reflexion voll zur Geltung. Gleichwohl geht es nicht an, und ich sage das hier in aller Deutlichkeit, dass nach Ablauf der Zeit der Reflexion ein Klima herrscht, in dem die eine Gruppe gegen die andere ausgespielt wird, in dem die Gruppe der 18 ratifizierenden Länder gegen jene ausgespielt wird, die „Nein“ gesagt haben. Wenn wir das tun, dann werden wir die Situation nicht retten.

Meiner festen Überzeugung nach ist es möglich, Lösungen zu finden. Lassen Sie uns das auf eine Weise tun, mit der wir uns alle identifizieren können. Die Methode der Vertragsänderung, die wir bereits praktiziert haben, halte ich für einen gangbaren Weg, weil die positiven Elemente des Verfassungsvertrags übernommen werden können. Weil diese Elemente eines institutionellen Kompromisses eine bedeutende Rolle spielen sollten. Weil wir die Dinge nicht so belassen können, wie sie sind.

Selbstverständlich müssen wir uns die einzelnen Teile anschauen. Frau Buitenweg hat eine Bemerkung zu der Charta der Grundrechte gemacht, die hier recht heikel ist, und das kann ich nachvollziehen. Was die Charta anbelangt, können Sie sich unserem Lager anschließen, denn wir sind ebenso von der Bedeutung der Grundrechte überzeugt. Doch was sehen wir? Es stellt sich die Frage, ob all das in eine solche Verfassung einfließen muss oder ob darauf auf anderem Wege hingewiesen werden kann. Darum geht es.

Lassen Sie uns daher die Bedeutung von Grundrechten diskutieren, aber auch die Schranken einer Verfassung nicht außer Acht lassen. Eben diese Debatte möchte ich gern mit Ihnen führen.

Ich bin voll und ganz davon überzeugt, dass wir Tempo machen müssen. Mein Traum und mein Ideal ist es, im Juni sagen können zu können, dass wir einen klaren Fahrplan zur Lösung der Probleme erarbeiten. Wir wollen sie innerhalb ein paar Jahre lösen, und das geht nur dann, wenn wir uns zusammentun.

Ich habe dazu in meiner Rede Vorschläge unterbreitet. Ich habe gegen eine Verfassung und für einen Änderungsvertrag argumentiert, und zwar unter Berücksichtigung der Rolle der nationalen Parlamente, ohne an der Rolle des Europäischen Parlaments zu rütteln, denn Ihr Part ist in Europa unverzichtbar. Ich habe diese Elemente erwähnt, und wir müssen in der Lage sein, in Übereinstimmung zu handeln und das zu berücksichtigen, was uns verbindet und nicht das, was uns trennt, da hat Herr Schulz ganz Recht. Und wir müssen kompromissbereit sein. Das gilt für uns alle.

Wenn uns das gelingt, dann können wir Schritte nach vorn setzen, das ist mein Plan. Ich tue dies auch mit dem Gefühl und aus der Überzeugung, dass wir uns davor hüten sollten, nur über ein „Nein“ zweier Länder zu reden, denn die Gefühle und Sorgen der Bürger sind real. Wir müssen die Fragen beantworten, die heute aktuell sind. Wenn wir das von der Warte aus tun, dass wir eine gemeinsame Lösung herbeiführen, kurzfristige Schlussfolgerungen ziehen und prüfen wollen, was dazu notwendig ist und ich habe dazu einen Beitrag geleistet , dann sind Lösungen möglich.

In einer Zeit der weiteren Globalisierung, der Globalisierung sozialer Fragen, ist es nämlich nicht akzeptabel, deshalb nicht in der Lage zu sein, Antworten zu finden, weil die Uneinigkeit, die herrschte, einfach fortbesteht.

Meiner Auffassung nach sind wir es den Gründungsvätern der Europäischen Union, Adenauer, Schuman, de Gasperi, Monnet und all den anderen, schuldig, an den Idealen festzuhalten und, wie Herr Daul sagte, die Werte Europas, den europäischen Traum, stets vor Augen zu haben nicht über die Sorgen der Bürger hinwegsehen, sondern das Notwendige tun. Wenn wir im Juni diese Schlussfolgerungen ziehen, dann haben wir eine Menge erreicht. Dazu brauchen wir einander, und ich denke auch, das sind wir den Idealen, die wir anstreben, schuldig.

Herr Präsident, Ihre Ausführungen haben mich inspiriert. Ich werde Ihre Worte in die Niederlande tragen, und dann muss es unser aller Aufgabe sein, zügig Lösungen zu finden, und zwar bei gegenseitigem Verständnis der Standpunkte, jedoch stets eingedenk dessen, was wir uns vor Augen halten müssen, nämlich das Arbeiten an einem europäischen Traum im 21. Jahrhundert.

(Beifall)

 
  
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  Maria Martens (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident, Herr Ministerpräsident! Zunächst möchte ich Ihnen für Ihr Kommen nach Straßburg danken.

Die Ausarbeitung eines neuen Vertrags liegt in unser aller Interesse. Jetzt, da Frankreich und die Niederlande den Verfassungsentwurf abgelehnt haben, müssen wir, wie bereits gesagt, nach einem anderen Dokument Ausschau halten, mit dem sich alle 27 Länder identifizieren können. Selbstverständlich obliegt den Niederlanden die besondere Verantwortung, sich voll und ganz dafür einzusetzen. Deshalb ist es sinnvoll, dass Sie noch einmal an die Befindlichkeiten rund um dieses Thema in den Niederlanden erinnert und die Richtung angegeben haben, in der Lösungen zu erwarten sind.

Die Niederlande sind Mitbegründer Europas und nach wie vor proeuropäisch eingestellt, wie aus jeder Studie hervorgeht. Aber die Niederlande wollen nicht zu viel Europa, wollen kein Europa als Superstaat, wollen kein Verfassungsgebilde. Die Niederlande möchten, dass es mit gebührender Achtung vor der Subsidiarität der Mitgliedstaaten Schritt für Schritt vorangeht, sich möchten ein Europa, das demokratischer und schlagkräftiger ist und mithin auf mehr Gebieten Mehrheitsentscheidungen treffen kann, und sie möchten, dass die Erweiterungskriterien in den Vertrag einfließen.

Wichtig ist auch, dass wir uns die Befindlichkeiten und Wünsche der anderen Mitgliedstaaten in Erinnerung rufen. 18 Länder haben sich schließlich bereits für den Entwurf ausgesprochen und messen den Fortschritten Wert bei, die mit dem damals vorliegenden Text hätten erzielt werden können. Nunmehr kommt es darauf an, dass wir alle in kurzer Zeit mit einem neuen Vertragstext aufwarten. Das liegt in unser aller Interesse.

Ich musste an Paul-Henri Spaaks Worte denken, der sinngemäß sagte: „In Europa gibt es nur kleine Länder. Der einzige bedeutende Unterschied ist der, dass es einige Länder wissen, während es andere noch nicht eingestehen.“ Das sagte er in den 50er Jahren. Wenn dies schon damals galt, um wie viel mehr trifft es heute, in den Zeiten der Globalisierung und Internationalisierung und riesiger internationaler Probleme wie auf dem Gebiet der Migration, Energie, Umwelt und Terrorismusbekämpfung, zu.

Sie bezeichneten Europa als ein ungewöhnliches und erfolgreiches Projekt. Und tatsächlich, es dient dem Wohle der Länder und der Menschen. Was wir gemeinsam besser machen können, sollten wir tun. Was eher auf nationaler Ebene geregelt werden kann, sollte weiterhin auf nationaler Ebene geschehen. Bei der Diskussion handelt es sich also nicht darum, ob wir für oder gegen Europa sind, sondern um die Frage, wie wir kurzfristig und mit allen 27 Mitgliedstaaten ein möglichst stabiles Fundament für ein schlagkräftiges, transparentes Europa legen können. Die Zeitungen titelten mit der Schlagzeile: Europa ganz oben auf der Agenda des Ministerpräsidenten. Ich beglückwünsche Sie zu Ihrem Engagement, sowohl in den Niederlanden als auch in Europa.

(Beifall)

 
  
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  Margrietus van den Berg (PSE). – (NL) Herr Präsident! Ich heiße Ministerpräsident Balkenende im Europäischen Parlament willkommen. Selbstverständlich war ebenso wie das „Nein“ in den Niederlanden das „Ja“ im Europäischen Parlament recht massiv. Ich rechne es Ihnen hoch an, dass Sie in Ihrer Rede und auch in Ihren Antworten bemüht waren, sich über das „Nein“ und das „Ja“ hinauszuwagen und zu schauen, wie wir einen Vertrag erarbeiten können. Nicht einen Vertrag, und darin stimme ich mit Ihnen überein, der jeglicher Substanz beraubt ist, sondern einen Vertrag, der Antworten auf einige grundlegende Fragen gibt, mit denen wir konfrontiert sind. Mitunter bedeutet dies, dass sogar mehr vonnöten ist, als in der ursprünglichen Verfassung verankert, manchmal weniger oder anderes.

Ich möchte versuchen, diese Debatte mit ein paar ganz präzisen Fragen noch weiter voranzubringen. Ihren Worten zufolge sind Sie dem Gedanken von Kriterien für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zugetan, damit die Länder den sozialen Wohnungsbau, die Gesundheitsfürsorge und andere Dinge vermehrt selbst regeln können. Sind Sie bereit, in einem Protokoll oder in dem Vertrag eine Art Grundlage dafür aufzunehmen, so dass es so etwas wie eine Rechtsgrundlage gibt?

Zweitens, Sie sind auf die Charta eingegangen. Wenn ich recht verstanden habe, sagen Sie, Sie und Ihre Kollegen in der niederländischen Regierung seien mit dem Inhalt der Charta einverstanden und dafür, dass sie verbindlich wird, sie müsse jedoch nicht zur Gänze aufgenommen werden, wenn ein Dokument in dem neuen Vertrag den verbindlichen Charakter gewährleistet. Ich möchte wissen, ob Sie ein Rezept haben, das das ermöglicht. Wenn ja, schließe ich mich Ihrer Argumentation an.

Drittens, Subsidiarität. Auf dem Gebiet der Subsidiarität plädieren Sie dafür, mehr Raum zu schaffen und das auf lokaler Ebene zu belassen, was auf lokaler Ebene geregelt werden kann. Haben Sie eine Formel, um die Subsidiarität zu verschärfen, und wenn ja, wie sieht sie im Vergleich zu der im Verfassungsentwurf aus? Sind Sie willens, den Regionen dabei mehr Raum zum Experimentieren zu lassen?

Viertens, wie Sie erwähnten, wollen Sie eine Menge Vetos abschaffen, was uns im Parlament unzweifelhaft ein Mitentscheidungsrecht verleiht, obgleich Sie das in einigen Bereichen nicht wollen. Beziehen Sie sich hauptsächlich auf das Strafrecht? Vielleicht können Sie noch einmal verdeutlichen, wie Ihre Formel in dieser Hinsicht lautet.

Sie erklärten ferner, „Außenminister“ sei nicht der Titel, den wir verwenden. Wie sollen wir ihn dann nennen?

Abschließend noch Folgendes. Wenn sich die Niederlande für einen Vertrag entscheiden, und zwar für einen robusten, dann hoffe ich, der Ministerpräsident wird in seinem Land gemeinsam mit den Spitzen der anderen Koalitionsparteien den Weg bahnen, um die niederländische Bevölkerung rechtzeitig zu informieren und mit an Bord zu nehmen, damit von einer echten Debatte eine positive Unterstützung für Europa ausgehen kann.

(Beifall)

 
  
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  Andrew Duff (ALDE). – (EN) Herr Präsident, Herr Premierminister! Drei Punkte haben mich in Ihrer Rede verblüfft und besorgt gestimmt.

Erstens, Ihre Entschlossenheit, die drei-Pfeiler-Struktur beizubehalten, wird weder dazu beitragen, das System der Union zu vereinfachen, noch es transparenter zu gestalten, und auch die Fähigkeit der Union zu wirksamem Handeln wird so nicht gestärkt.

Zweitens, ich konnte nicht recht verstehen, was Sie zur Frage der Klärung von Zuständigkeiten und der Übertragung von Souveränität gesagt haben. Souveränität kann bekanntlich nicht übertragen werden und Zuständigkeiten können ohne die geschlossene Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten nicht übertragen werden.

Drittens, Ihre Forderung, dass nationale Parlamente die Möglichkeit haben sollten, das Gesetzgebungsverfahren der Union zu blockieren, macht auf mich den Eindruck eines massiven Angriffs nicht nur auf das Initiativrecht der Kommission, sondern auch auf die legislativen Vorrechte des Rates und des Parlaments. Die Schaffung einer im Grunde dritten gesetzgebenden Kammer wäre das genaue Gegenteil einer Vereinfachung, es wäre ein Missbrauch des Grundsatzes der Gewaltenteilung und würde die Öffentlichkeit sicher verwirren. Ich wäre dankbar, wenn Sie mir nur ein einziges Beispiel nennen könnten, wo die Tweede Kamer (das niederländische Abgeordnetenhaus) bisher eine Beschwerde über eine Vorlage, die gegen das Subsidiaritätsprinzip verstieß, hätte einlegen können.

(Beifall)

 
  
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  Konrad Szymański (UEN). – (PL) Herr Ministerpräsident! Herr Präsident! Die Zukunft Europas ist sicher. Die Entwicklungschancen der neuen Länder, das beschleunigte Wirtschaftswachstum im alten Europa und schließlich die Gleichberechtigung in den internationalen Beziehungen sind nur einige Beispiele für die erfolgreiche Integration. Die Europäische Union funktioniert.

Deshalb warne ich auch vor einer Hysterie, davor, dass wegen der Probleme bei der Reform des Vertrages eine Krise der Europäischen Union heraufbeschworen wird. Der gestern von Romano Prodi dargelegte Ansatz „Verfassungsvertrag oder Tod“ ist ein schwerer Fehler und führt nur zu Spannungen. Aber selbst die Befürworter dieser starren Haltung tragen heute die Mitverantwortung dafür, dass die Verhandlungen nur schleppend vorankommen. Dem alten Vertrag ein neues Outfit zu verpassen oder ihn in kleinere Stücke aufzuteilen, das ist nichts als ein billiger Trick.

Ich vertraue darauf, dass Sie als Ministerpräsident eines Staates, der den alten Verfassungsvertrag abgelehnt hat, in Bezug auf substanzielle Änderungen an dem neuen Vertragsentwurf eine pragmatischere Haltung einnehmen.

Ich habe mir Ihre Rede zusammen mit Jan Zahradil, dem tschechischen Verhandlungsführer, angehört, und ich möchte daher feststellen, dass nicht nur Polen, sondern auch die Tschechische Republik Pragmatismus von Ihnen erwartet.

(Beifall)

 
  
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  Johannes Voggenhuber (Verts/ALE). – Herr Präsident, Herr Ministerpräsident! Vor wenigen Tagen hat ein junger Holländer im Fernsehen auf die Frage nach der europäischen Verfassung gesagt: Wozu brauchen wir eine Verfassung? Das ist ein Wirtschaftsraum. Ich dachte mir, wie ist es möglich, dass ein junger Mann heute in den Niederlanden, in einem Land, das Gründungsstaat war und sich vor sechzig Jahren als eines der ersten Länder um die Idee geschart hat, ein politisch vereinigtes Europa zu schaffen, und das Versprechen abgegeben hat, den Nationalismus zu überwinden, nicht mehr weiß, dass dies eine politische Union ist?

Auf diese Frage haben Sie mir heute die Antwort gegeben. Eine Regierung, die ein Symbol, eine Flagge entfernen will, will eine Idee entfernen. Sie will eine Idee unsichtbar machen, sie zum Verschwinden bringen. Wenn man die Dekorationen und Höflichkeiten von Ihrer heutigen Rede abzieht, ist es eine eiskalte, nationalistische Kampfansage an die Idee, die durch diese Flagge versinnbildlicht wird.

Gehen wir auf die verschiedenen Punkte ein. Vorrang des europäischen Rechts. Ich entnehme den Aussagen Ihres Außenministers, dass der Vorrang des europäischen Rechts nicht mehr im Vertrag erscheinen darf. Gleichzeitig betont Ihr Außenminister, dass natürlich am Vorrang des europäischen Rechts nicht gerüttelt werden darf. Das heißt, man täuscht und belügt die eigene Bevölkerung, man schreibt nicht in den Vertrag, was die Wirklichkeit dieser Union ist. Man versucht sie zum Verschwinden zu bringen, denn der Primat des europäischen Rechts wird aufrecht bleiben. Das wissen Sie. Verordnungen wollen Sie wieder statt Gesetze! Aber Herr Ministerpräsident, was sagt dieser Name aus? Das Gesetz hat nichts mit dem Nationalstaat zu tun. Auch in einer Republik hat es Gesetze gegeben; seit der Mensch existiert, hat es Gesetze gegeben. Das Gesetz verbürgt dem Bürger durch eine parlamentarische Gesetzgebung die demokratische Legitimation.

Herr Ministerpräsident, nachdem ich Ihre Forderungen gehört und Ihre Logik begriffen habe, war ich ja sehr dankbar, dass Sie erstens mit uns reden und zweitens nicht gleich auch die Abschaffung dieses Hauses, dieses Parlaments, verlangt haben, ja nicht einmal seine Umbenennung. Denn dieses Haus ist die Verkörperung des föderalen, des politischen Europa, der supranationalen Demokratie. Dieses Haus qua seiner Existenz verbürgt den Bürgern, dass es ein politisches Gemeinwesen und nicht eine Wirtschaftsorganisation oder ein Staatenbund ist.

Eine Verfassung hat nichts mit einem Nationalstaat zu tun. Sie ist das Grundgesetz eines politischen Gemeinwesens. Es gibt die europäischen Bürgerinnen und Bürger auch im künftigen Vertrag, es gibt die europäische Bürgerschaft. Hier ist das Parlament einer supranationalen Demokratie und einer europäischen Bürgerschaft. Wenn Sie die Charta aus dem Vertrag nehmen, aber sie mit Verweis rechtsverbindlich machen, was tun Sie? Wieder dieselbe Täuschung, Sie bringen sie für den Bürger zum Verschwinden, aber rechtskräftig ist sie sehr wohl. Das heißt, Sie akzeptieren die europäische Wirklichkeit, wo Sie es müssen, verleugnen dies aber. Herr Ministerpräsident, mit einer Lüge ist weder das 21. Jahrhundert, noch Europa zu gewinnen.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Herr Voggenhuber, bei aller Sympathie, wir sollten mit dem Begriff nationalistisch und Lüge etwas zurückhaltend sein.

 
  
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  Sylvia-Yvonne Kaufmann (GUE/NGL). – Herr Präsident! Herr Ministerpräsident, Ihre Regierung will, dass in der Europäischen Verfassung auf die Symbole der Europäischen Union verzichtet wird. Artikel I-8 soll ersatzlos gestrichen werden, da die blaue Fahne mit den zwölf goldenen Sternen und Beethovens „Ode an die Freude“ angeblich Ausdruck von Staatlichkeit seien.

Herr Ministerpräsident, jeder Ortsverein darf sich eine Fahne geben und das auch in seinem Statut festschreiben, aber der EU mit 500 Millionen Menschen soll das verwehrt werden? Nehmen Sie es mir nicht übel, aber das ist prähistorisches Denken und Dummenfang zugleich. Die Europäische Einigung ist ein beispielloses historisches Projekt und kein Staat, erst recht kein Superstaat. Von daher verblüfft es schon, dass solch eine skurrile Idee ausgerechnet von einem Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaft ausgeht.

Ich sage Ihnen, wer 50 Jahre nach Unterzeichnung der Römischen Verträge vor den allseits bekannten und anerkannten Symbolen der EU die Augen verschließt, der gießt – symbolisch – Wasser auf die Mühlen jener, die die europäische Integration per se in Frage stellen und sich rückwärtsgewandt im eigenen Nationalstaat verschanzen wollen. Es ist doch nicht zu bestreiten, dass Hymne und Flagge unsere Staaten und Völker verbinden. Sie stiften Identität und deshalb gehören sie auch offiziell anerkannt.

Deshalb, Herr Ministerpräsident, bitte verschaukeln Sie die Bürgerinnen und Bürger Europas nicht, auch jene nicht, die in Ihrem Land „Nee“ gesagt haben. Die Menschen in Ihrem Land, in meinem und in anderen Ländern wollen keinen Fahnenstreit, sie wollen ein soziales und demokratisches Europa. Sie wollen eine Antwort auf die Frage: Wen schützt die Union – die Menschen oder die Märkte? Sie wollen, dass gegen Lohn-, Sozial- und Steuerdumping vorgegangen wird. Hier sollten Sie anknüpfen, hier sind nach vorne weisende Lösungen gefragt. Deshalb: Beenden Sie Ihre Scheingefechte gegen die Symbole der europäischen Einigung.

(Beifall)

 
  
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  Jens-Peter Bonde (IND/DEM). – (DA) Herr Präsident, Herr Premierminister! Sie können stolz auf das niederländische Volk sein. 62 % der Niederländer haben mit „Nein“ abgestimmt – entgegen den Empfehlungen der meisten Politiker. Jetzt aber werden Sie von Deutschland unter Druck gesetzt, wo sich mindestens 70 % der Bevölkerung gegen die Verfassung aussprechen würden, wenn sie darüber abstimmen dürften. Diese Behauptung dürfen die Deutschen natürlich gerne widerlegen. Als umherreisender Verfassungskritiker habe ich jedoch in keinem Land mehr Ablehnung dagegen erfahren. Die Menschen wollen weniger Einmischung der EU und sie wollen, dass das Nachbarschaftsprinzip wirklich angewandt wird. Sogar der frühere deutsche Staatspräsident, Roman Herzog, warnt nun vor Überzentralisierung und dem Abbau von Demokratie. 84 % der deutschen Gesetze kommen aus Brüssel. In Brüssel gibt es, das möchte ich betonen, keine Demokratie. Herr Herzog sagt, es sei fraglich, ob die Bundesrepublik als parlamentarische Demokratie bezeichnet werden kann. Es ist dieses Deutschland, das nun seinen französischen und niederländischen Nachbarn droht und sagt: Eure Leute haben sich geirrt; ihr solltet die Verfassung in neue Kleider hüllen und Referenden abschaffen.

Warum akzeptieren Sie das, Herr Balkenende? Warum bestehen Sie nicht darauf, dass auch Deutschland seine Wählerschaft befragt, bevor es Krieg gegen die Wähler in Nachbarländern führt? Die niederländischen Verhandlungsführer wollen nun, dass die Verfassung ein zweites Mal präsentiert wird – wobei die Betonung auf „präsentiert“ liegt –, damit ein Referendum vermieden werden kann. Sie schlagen jedoch keinerlei wirkliche und substanzielle Änderungen an dem abgelehnten Text vor, und inzwischen sind zwei Jahre vergangen, ohne dass die Annahme durch 80 % der Mitgliedstaaten bereits erreicht wurde. Die Verfassung ist rechtlich tot. Wir sollten ganz von vorne mit neuen Verhandlungen und einem EU-weiten Referendum beginnen. Dann wird es möglich sein, die Angelegenheit mit der deutschen Regierung zu diskutieren.

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS). – Herr Präsident! Es ist nicht nur für mich, sondern für Millionen Menschen überall in Europa erstaunlich, mit welcher Kreativität man immer wieder versucht, die tot geglaubte und auch totgesagte EU-Verfassung zu reanimieren. Eine handlungsunfähige und in Bedeutungslosigkeit versinkende Europäische Union ist dabei das Schreckgespenst, das man an die Wand malt, um einen Freibrief für Brüssel zu erreichen, um den offenbar unersättlichen Bedarf nach weiteren Zuständigkeiten zu befriedigen. Es kann aber meines Erachtens nicht Sinn und Zweck der Europäischen Union und auch der europäischen Integration sein, souveräne Entscheidungsspielräume der Mitgliedstaaten immer mehr zu untergraben.

Zusammenarbeit auf Regierungsebene ist sicher ebenso unverzichtbar wie das Einstimmigkeitsprinzip in den Kernbereichen nationaler Souveränität, insbesondere in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Unsere Bevölkerung braucht keine EU-Verfassung, die man mit überarbeitetem Einband und kleineren Schönheitskorrekturen in geheimen Kämmerchen ausverhandelt und von einer abgehobenen EU-Elite ratifiziert als neues Werk verkauft. Auf einen solchen Etikettenschwindel werden die Bürger quer durch Europa wohl nicht hereinfallen. Wir müssen weg von einer neuen EU-Verfassung hin zu einem Grundlagenvertrag für gleichberechtigte Zusammenarbeit selbstbewusster Staaten und selbstbewusster Völker. Dabei hat als Grundsatz meines Erachtens größtmögliche Stärke nach außen und größtmögliche Freiheit nach innen zu gelten. Auch ist eine unmissverständliche Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten festzulegen. In all diesen Bereichen wird man die Menschen mitreden lassen müssen; man wird Referenden abhalten müssen, denn gewichtige Vertragswerke wie ein solcher Grundlagenvertrag müssen zweifellos einem Referendum durch die EU-Bevölkerung in den einzelnen Mitgliedstaaten unterworfen werden.

 
  
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  Timothy Kirkhope (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Herrn Premierminister willkommen heißen und ihm zu seinem Wahlerfolg Anfang des Jahres gratulieren.

Wie er sagte, wird der Juni-Gipfel von großer Wichtigkeit sein, und wir wissen, dass die deutsche Präsidentschaft sehr daran interessiert ist, dann eine grundlegende Einigung zu erzielen. Eine Einigung wird nicht einfach sein. Die erklärten Standpunkte der Mitgliedstaaten gehen immer noch weit auseinander, und unter diesen Umständen hielte ich es für kontraproduktiv, wenn man in Brüssel versuchen würde, die falsche Einigung durchzuboxen.

Auf ihrem bilateralen Treffen mit dem Premierminister sagten Sie kürzlich, dass ein neuer Änderungsvertrag nicht die Merkmale einer Verfassung haben sollte. Ich stimme dieser Auffassung von ganzem Herzen zu, und ich denke, viele Millionen überall auf unserem Kontinent sehen das ebenso. Sie sagten außerdem, dass Sie unbedingt die Rolle der nationalen Parlamente gestärkt sehen wollen. Auch hierin schließe ich mich Ihnen nachdrücklich an, und ich hoffe, Sie werden dies auf dem Gipfel vertreten. Meiner Meinung nach müssen unsere Bürger Garantien dafür erhalten, dass ihre nationalen Parlamente auch bei der Prüfung von Vorlagen europäischer Rechtsakte eine größere Rolle spielen werden. Derzeit besteht immer noch eine spürbare Distanz zwischen den europäischen Institutionen und den Bürgern.

Ich habe oft erklärt, dass ich dem Gedanken nicht feindlich gegenüberstehe, nach einer Lösung zu suchen, um das Funktionieren der Institutionen bei der Bewältigung der Erweiterung zu verbessern und um der Entfremdung zu begegnen, die die Bürger gegenüber den Institutionen empfinden,. Allerdings glaube ich nicht, dass eine Verfassung diese Lösung ist. Wir sollten nicht nach mehr Befugnissen für das Zentrum streben. Vielmehr sollten wir uns auf die praktische Umsetzung der Politik konzentrieren.

Wie Sie feststellten, und auch mein Parteivorsitzender, David Cameron, geäußert hat, muss dringend mehr Energie darauf verwendet werden, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, die Armut in der Welt zu bekämpfen und sich mit ernsten Problemen wie dem Klimawandel auseinanderzusetzen. Das sind die Themen, mit denen wir uns nach dem Willen der Bürger befassen sollen, und die Mitgliedstaaten können dort viel mehr für eine Zusammenarbeit tun.

Deshalb bitte ich den Herrn Premierminister und die anderen Regierungschefs dringend, sich in Brüssel nicht in einer Debatte über institutionelle und konstitutionelle Fragen zu verzetteln. Wir sollten stattdessen beginnen, uns dem zuzuwenden, was die Menschen von uns erwarten: die Reformierung unserer Wirtschaft, die Bekämpfung der globalen Erwärmung und die Milderung der erdrückenden Armut, die wir jetzt in den Entwicklungsländern erleben.

(Beifall)

 
  
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  Richard Corbett (PSE). – (EN) Herr Präsident! Im Gegensatz zu einigen anderen hier fühle ich mich eigentlich sehr ermutigt durch die Worte von Herrn Balkenende. Herr Balkenende, Sie hätten ja auch hierherkommen und das tun können, was einige auf der Seite des Hohen Hauses dort drüben von Ihnen mit Nachdruck fordern, nämlich sagen: „Wir haben „Nein“ gesagt, und damit hat sich die Sache erledigt. Vergessen Sie es. Kein neuer Vertrag. Keine Reform.“ Aber Sie tun es nicht. Sie kommen hierher und sagen: „Wir haben „Nein“ gesagt, aber wir erkennen an, dass 18 Länder „Ja“ gesagt haben, dass eine überwältigende Mehrheit in der Europäischen Union den Weg weiter gehen und unsere Union so reformieren will, wie es im Verfassungsvertrag konzipiert ist.“

Sie sagen jetzt, ja, wir werden uns hinsetzen und einen Kompromiss aushandeln, der für alle 27 Länder tragbar ist, und darüber hinaus erklären Sie auch noch, dass Sie einige der nützlichen Schlüsselreformen aus dem Verfassungsvertrag retten wollen. Sie wollen nicht alles aus diesem Vertrag wegwerfen, Sie wollen einige Dinge streichen, die Bedenken hervorriefen, häufig im Zusammenhang mit der Darstellung und der Wortwahl in diesem Vertragsentwurf, aber Sie sind bereit, das Wesentliche zu verhandeln und zu retten. Das ist meines Erachtens eine Lehre für die Schwarzmaler, und ich bin guten Mutes, dass ein Kompromiss möglich ist.

(Beifall)

 
  
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  Jules Maaten (ALDE). – (NL) Herr Ministerpräsident Balkenende! Sie haben den Mut aufgebracht, sich in die Höhle des Löwen zu begeben und den niederländischen Standpunkt zu erläutern. Auf mich haben Sie überzeugend gewirkt mit Sicherheit in Ihrer ersten Antwort von soeben –, als Sie den europäischen Ruf der Niederlande herausgestellt haben.

Damit kommen wir einem neuen Vertrag näher, und darauf kommt es an, wir brauchen ihn nämlich, da die Dinge derzeit nicht eben gut laufen. Wir brauchen mehr Transparenz, mehr Demokratie, also mehr Befugnisse für das Europäische Parlament und, wie Sie ganz richtig sagen, für die nationalen Parlamente.

Wir müssen effektiver werden, damit wir uns tatsächlich Themen wie dem Klimawandel, der Energiepolitik, der Einwanderung und der Stärkung der Rolle Europas in der Welt widmen können. Ich kann die Grundsätze und Ihre Schwerpunkte in diesen Gesprächen nachvollziehen.

Letztendlich ist auch eine pragmatische Einstellung vonnöten, denn es liegt im europäischen und im nationalen Interesse, dass wir aus dieser Sackgasse herausfinden. Da ich ein gewisses Hintergrundwissen über Sie als Person habe, kann ich als Reaktion auf das, was bereits ausgeführt wurde, sagen, dass ich volles Vertrauen in Ihre Fähigkeiten setze. Sie sind kein Nationalist, und ich weiß auch, dass Sie nicht lügen.

Gestatten Sie mir noch eine abschließende Bemerkung. Ihren Worten zufolge befürworten Sie den Binnenmarkt. Das freut mich, aber dann müssen Sie den Worten auch Taten folgen lassen. Wenn alle 27 Mitgliedstaaten Ausnahmen vom Binnenmarkt machen, und danach sieht es in den Niederlanden aus, wie aus den dortigen Diskussionen hervorgeht, dann bleibt kein Binnenmarkt übrig, und das würde dem europäischen Verbraucher und der europäischen Wirtschaft gleichermaßen zum Nachteil gereichen.

 
  
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  Guntars Krasts (UEN). – (LV) Danke, Herr Präsident! Ich habe keinen Zweifel daran, dass sowohl diejenigen, die für eine europäische Verfassung sind, als auch ihre Gegner, ein stärkeres Europa wollen. Sie haben nur eine unterschiedliche Auffassung dazu, wie das zu erreichen ist. Wie die meisten hier im Plenum glaube ich an die Idee von der Europäischen Union, doch die mangelnde Unterstützung seitens der Gesellschaft schwächt unsere Bemühungen, diese Idee Wirklichkeit werden zu lassen. Wir müssen uns daher fragen, ob die Annahme der Verfassung uns dabei hilft, die Unterstützung der Öffentlichkeit zu gewinnen. Als Teilnehmer am Europäischen Konvent zur Ausarbeitung der Verfassung bin ich nicht davon überzeugt. Wir sind weit davon entfernt, auch nur ansatzweise die durch die bestehenden Verträge gebotenen Möglichkeiten zu nutzen. Herr Ministerpräsident, der von Ihnen erwähnte europäische Dienstleistungsmarkt kann als Beispiel dafür gelten. Und die Ausweitung der Anwendung des Prinzips der qualifizierten Mehrheit hätte der Liberalisierung des Dienstleistungssektors nichts gebracht – ganz im Gegenteil. In dieser historischen Zeit ist es von absoluter Wichtigkeit, ein gegenseitiges Verstehen unter den Mitgliedstaaten und einen gesteigerten Wunsch nach Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Werte und der Idee von der Union zu erreichen, so dass die Interessen der großen und kleinen, reichen und armen, neuen und alten Mitgliedstaaten gleichwertig behandelt werden. Ich gebe zu, das ist eine schwierige Aufgabe, aber ohne sie zu erfüllen, werden die Mitgliedstaaten unmöglich die ständige Unterstützung der Öffentlichkeit wiedergewinnen. Ohne sie zu erfüllen, kann die Union nicht enger zusammenrücken. Der Verfassungsentwurf geht nicht auf diese Herausforderungen ein.

 
  
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  Vladimír Remek (GUE/NGL). – (CS) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben viele hehre Ideen über die Zukunft Europas gehört, ebenso wie einige weniger hehre. Eine gründliche Überprüfung des Verfassungsrahmens, insbesondere um sie praktikabler zu machen, ist sicherlich notwendig. Wir sollten uns jedoch klar dazu äußern, was genau wir den Bürgern der Union nun anbieten.

Diesbezüglich möchte ich darauf hinweisen, dass zahlreiche Mitglieder dieses Parlaments nicht an der Debatte über die Notwendigkeit eines EU-Außenministers interessiert sind. Vielmehr interessieren sie sich dafür, warum die Menschen aus anderen, so genannten neuen Mitgliedstaaten selbst nach drei Jahren noch nicht frei im Schengen-Raum reisen können. Sie sind erstaunt, dass sie im viel gepriesenen Europa der gleichen Rechte keinen Zugang zum Arbeitsmarkt mancher Länder haben, während gleichzeitig Kapital frei in mein Land hineinfließt und wieder herausströmt. Warum haben die größeren Mitgliedstaaten in bestimmten Sektoren günstigere Konditionen als die neuen, kleineren Mitgliedstaaten? Warum können wir, im Gegensatz zu Bürgern mancher Mitgliedstaaten, nicht ohne Visum in die USA einreisen? Wir wollen die Zuständigkeit der Union auf Bereiche ausdehnen, wo es nicht erforderlich ist und wo es aus verschiedenen Gründen Sinn macht, Unterschiede auf dem Spielfeld, die auf der relativen Stärke der verschiedenen Spieler beruhen, aufrechtzuerhalten. Es ist nicht verwunderlich, dass viele Europäer unsere tiefgründigen Debatten über die Zukunft Europas häufig nicht verstehen können.

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM). – (SV) Im Sommer des Jahres 1787 haben sich einige Personen in Philadelphia, Pennsylvania, zusammengesetzt und eine Verfassung für die künftigen Vereinigten Staaten von Amerika verfasst. Sie standen auf der Höhe ihrer Zeit, was ihre Kenntnisse in Politikwissenschaften, Philosophie und Demokratie betraf. Sie legten offen und ehrlich einen Entwurf vor, der die Zustimmung der Bevölkerung und der verschiedenen Gründerstaaten gewann.

Völlig anders verläuft hier der Prozess, mit dem jetzt den EU-Mitgliedstaaten eine Verfassung aufgezwungen werden soll. Die politische Machtelite der EU weiß, dass sie für ihre Pläne der Vereinigten Staaten von Europa keine Unterstützung in der Bevölkerung besitzt. Die Verhandlungen finden im Geheimen statt. Es geht hier nicht um die demokratische Verankerung des europäischen Aufbauwerks, sondern darum, die Menschen für dumm zu verkaufen. Angela Merkel stellt beispielsweise die Frage, ob es nicht eine gute Idee wäre, die Terminologie des Verfassungsentwurfs zu ändern, ohne dessen juristische Substanz anzutasten. Auch die Vorschläge für eine Flagge und eine Nationalhymne würden gestrichen. Der gesamte Plan dient nur dazu, dass die politische Elite die Vereinigten Staaten von Europa vorantreiben kann, ohne dazu das Vertrauen der Völker in dieses Projekt gewinnen zu müssen. Das ist Betrug.

 
  
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  Jean-Luc Dehaene (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident, Herr Ministerpräsident! Als Einwohner der Benelux-Länder bin ich in letzter Zeit ein wenig frustriert. Wir waren es nämlich gewohnt, an vorderster Front für das Projekt Europa zu stehen. Seit dem negativen Referendum in den Niederlanden drängt sich mir der Eindruck auf, als haben die politischen Entscheidungsträger in den Niederlanden, wenn es um Europa geht, ein wenig kalte Füße bekommen.

Deutlich wurde das unter anderem daran, wie Sie über die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen sprachen, obgleich Sie doch sicherlich wissen, dass dies zu den wesentlichen Elementen zählt, um ein erweitertes Europa in Schwung zu halten. Gleichwohl habe ich Verständnis für die schwierige Lage, in der Sie sich derzeit befinden.

Sie, Herr Ministerpräsident, sind wahrscheinlich nach wie vor davon überzeugt, dass der Text, den Sie auf der Regierungskonferenz verabschiedet haben, tatsächlich eine adäquate Antwort auf die Herausforderung gibt, vor der wir stehen. Sie sollten jedoch das Urteil Ihrer Bevölkerung beachten. Ich schätze daher Ihre Anstrengungen, um mit Lösungen aufzuwarten und nach einem Kompromiss zu suchen, wobei Sie nachdrücklich anerkennen, dass denjenigen gebührend Rechnung zu tragen ist, die den Text als solchen verabschiedet haben. Ich hoffe, das kann zu einem Kompromiss führen.

Allerdings bereitet mir das, was Sie zu der Beteiligung der nationalen Parlamente vorgetragen haben, außerordentliche Sorge. Sie plädieren ausdrücklich für die rote Karte. Das halte ich nicht für den rechten Weg. Im Grunde machen Sie die nationalen Parlamente zu einer Art neuen Institution der Union, und darauf warten wir nicht gerade. Sie müssen Ihr nationales Parlament davon überzeugen, dass seine Aufgabe darin besteht, die Minister hinsichtlich ihrer Rolle im Rat zu kontrollieren. Diese Aufgabe obliegt den nationalen Parlamenten, und die nationalen Parlamente, die eben das taten, hatten auch keinerlei Probleme.

Einen weiteren Vorbehalt, den ich gegenüber Ihren Ausführungen habe und worüber Sie vielleicht einmal nachdenken sollten, ist dergestalt, dass Sie, wenn Sie die Erweiterungskriterien in den Vertrag aufnehmen wollen, wie die Kommission, nicht vergessen sollten, dass Sie die Erweiterung dann der rechtlichen Kontrolle des Gerichtshofs unterwerfen, obgleich es letztendlich um politische Entscheidungsfindung geht. Ich empfehle Ihnen, darüber nachzudenken.

(Beifall)

 
  
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  Enrique Barón Crespo (PSE).(ES) Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, Herr Vizepräsident der Kommission! Wir schließen gerade eine Etappe ab, die in Maastricht begann, gefolgt – ich erinnere mich daran als Präsident – von dem holländischen Vorschlag, dem Lubbers-Kok-Vorschlag, der zu föderalistisch war. Nun kommen Sie mit einem völlig entgegengesetzten Standpunkt. So etwas kommt vor im Familienleben, und wir sind bereit, Brücken zu bauen.

Sie haben vier Bedingungen gestellt. Im Hinblick auf die Mitentscheidung und die nationalen Parlamente stimme ich mit Jean-Luc Dehaene überein: Die nationalen Parlamente sollten den Regierungen und nicht den europäischen Institutionen die rote Karte zeigen. Wir sind bereit, unsere Zusammenarbeit zu verbessern.

Was die neuen Fragen anbelangt, die dazu kommen, so sind diese in Ziffer 12 unseres Entschließungsantrags enthalten. Wir stimmen dem zu. Im Hinblick auf das Thema der öffentlichen Dienstleistungen müssen Sie ihre politische Familie überzeugen.

Doch es besteht ein grundsätzliches Problem: den Vertrag aufzuschnüren, indem eher Abänderungen in Betracht gezogen werden als seine Struktur, bedeutet, alles auseinander zu nehmen, und richtet sich gegen die Transparenz sowie das Verständnis seitens der Bürgerinnen und Bürger.

Noch eines, Herr Präsident, das betrifft die Hymne: Neulich erklärte ich in meinem Wahlkreis meinen Landsleuten, dass die holländische Nationalhymne, das „Wilhelmus“, den König von Spanien ehrt. Sie sagten: „Wie nett die Holländer sind!“

Als ich ihnen dann sagte: „Und sie sprechen vom grausamen Spanier“, meinten sie: „Das ist ein Fußballproblem“. Daher würde ich sagen, die Frage der Hymne ist sehr kompliziert, und ich werde bei der Ode an die Freude bleiben.

 
  
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  Sophia in 't Veld (ALDE). – (NL) Herr Präsident! Mir ist gerade aufgefallen, dass Herr Balkenende in dieser Aussprache vornehmlich Beifall von der SP, dem Vlaams Belang, Haiders Partei, der Liga Polnischer Familien und den Euroskeptikern aus Schweden und Dänemark erhält. Ich halte das nur für erwähnenswert.

Der Einsatz des Kabinetts zeugt von einer bedrückenden Leere und einem mangelnden Verantwortungsgefühl für die Zukunft Europas. Denn mit einem Minivertrag bekommen wir eine Minidemokratie, Minieinfluss für die Bürger, Minischlagkraft gegen den Klimawandel und Terrorismus. Ein Minivertrag macht Europa zu einem politischen Zwerg. Die Grundrechte müssen einklagbar sein.

Ist die niederländische Partei der Arbeit in diesem Kabinett tatsächlich bereit, die Grundrechte zu opfern, um einem Referendum zu entgehen? Die nationalen Parlamente sollten tatsächlich stärker einbezogen werden, statt lähmende Verfahren mit roten Karten einzuführen, sollten sie jedoch endlich ein aktives Interesse und Wissen entwickeln. Das können sie jetzt tun, aber sie kümmern sich einfach nicht darum.

Und schließlich gibt es viel demagogisches Wischiwaschi über einen Superstaat. Lassen Sie uns damit aufhören, denn ich habe Ihre Partei auch nicht darüber diskutieren hören, als Sie vor dem Referendum den Wahlkampf für die Verfassung führten. Beispielsweise Sicherheitsmaßnahmen gegen den Terrorismus müssen selbstverständlich auf europäischer Ebene ergriffen werden, jedoch nicht, wie es derzeit geschieht, in Hinterzimmern, sondern einfach offen, demokratisch und mit Mehrheitsentscheidung. Das ist kein Superstaat, das ist Demokratie.

Herr Ministerpräsident Balkenende, die Niederlande können so viel mehr zu Europa beitragen. Zeigen Sie es bitte.

 
  
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  Hanna Foltyn-Kubicka (UEN). – (PL) Herr Präsident! Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Zukunft eines geeinten Europas ist die Herausbildung eines europäischen Bewusstseins, das sich über all das definiert, was uns Europäern gemeinsam ist – eine christliche Geschichte und Kultur und die Einsicht, dass wir nur gemeinsam eine Zukunft haben.

Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir die Menschen nicht zwingen können, eine europäische Identität anzunehmen. Keine noch so umfangreichen Rechtsvorschriften – selbst wenn sie in einer positiven Atmosphäre angenommen wurden, von einer durch Widerstreben gekennzeichneten Atmosphäre ganz zu schweigen – vermögen eine solche Identität zu schaffen. Tatsache ist doch, dass Gemeinschaften nicht durch Verfassungen gebildet werden, sondern vielmehr die Gemeinschaften Verfassungen erarbeiten. Deshalb wird ein Verfassungsvertrag für Europa auch nicht zu einem weiteren Zuwachs an europäischer Identität führen, und daher gibt es keinen Grund, Schlachten für seine Verteidigung zu schlagen, vor allem, wenn das zu einer unnötigen Spaltung führt. Wir müssen jedoch dafür Sorge tragen, dass es in unserer gemeinsamen Geschichte mehr solcher Ereignisse gibt wie den jüngsten Gipfel in Samara. Wir müssen erreichen, dass die Welt uns häufiger als ein geeintes Ganzes wahrnimmt. Wir müssen mit einer Stimme sprechen, denn nur so werden wir die vor uns stehenden Aufgaben meistern können.

Ich bin fest davon überzeugt, dass wir das gerade dank unserer gemeinsamen Identität schaffen werden, und das ist etwas, was keine Gesetzgebung garantieren kann.

 
  
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  Adrian Severin (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Herrn Premierminister sagen, dass es beim Verfassungsvertrag nicht darum geht, Identität zu verlieren, sondern darum, Solidarität auf gerechte, wirksame und tragfähige Weise zu organisieren. Wer sich dem wegen der Identität entgegenstellt, hat im Grunde nicht Angst davor, dass die Bürger die Kontrolle über den Staat verlieren, sondern davor, dass der Staat die Kontrolle über die Bürger verliert.

In einer Welt, in der der Markt, die Kriminalität und die Armut globalisiert werden, muss die Europäische Union politisch und geschlossen auftreten. Deshalb brauchen wir die doppelte Legitimierung der Europäischen Union als Union der Staaten und der Bürger und die Abstimmung mit doppelter Mehrheit.

Sie stimmen mir sicher zu, dass die Europäische Union ohne Rechtspersönlichkeit einfach nicht bestehen kann und nicht entscheiden kann, ob das Veto eines einzigen Landes die Regel in ihren Beschlussverfahren ist. Wir akzeptieren zwar, dass die Subsidiarität ein wichtiges Prinzip der Union sein muss, doch wir sollten auch den Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor dem nationalen Recht anerkennen. Wir können von den Bürgern Europas keine Loyalität gegenüber den europäischen Institutionen erwarten, wenn ihre Grundrechte nicht rechtsverbindlich festgeschrieben sind.

Ebenso wird der Traum von Europa ohne die soziale Dimension schlichtweg nicht Realität werden. Aber ohne eine harmonisierte Steuerpolitik und Gemeinschaftsmittel ist ein soziales Europa nicht zukunftsfähig. Und nicht zuletzt kann man sich ein Europa, das wirtschaftlich und sozial erfolgreich ist, nicht ohne eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik vorstellen. Wenn man diesen Aspekt von einer positiven Warte aus betrachtet, wird man sicher die Wünsche unserer Bürger und die Bestrebungen anderer Europäer in Einklang bringen.

 
  
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  Jan Peter Balkenende, Ministerpräsident der Niederlande. (NL) Herr Präsident! Ich möchte den Mitgliedern des Parlaments herzlich für ihre Bemerkungen im Anschluss an das danken, was zuvor zu dem Thema vorgetragen wurde.

Beginnen möchte ich, indem ich mit einem großen Missverständnis aufräume. Ich habe einige Redner wie Frau Kaufmann und Herrn Voggenhuber über Dinge wie die Hymne, den Titel des Außenministers, die Flagge reden hören, als seien dies niederländische Themen.

Das ist überhaupt nicht der Fall. Ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht, dass es darum geht, ob diese Symbole die wunderbar sind und gegen die ich nichts habe in einer Verfassung verankert werden sollten. Dies steht lediglich beispielhaft für die Frage, ob wir an einer Verfassung arbeiten wollen oder eine Vertragsänderung vorziehen. Darum geht es. Lassen Sie uns einfach unsere Symbole hegen und pflegen, die Frage ist lediglich, ob sie aufgenommen werden sollten.

Was ich meinte, ging erheblich tiefer, worauf ich auch hingewiesen habe. Ich war bemüht, Antworten auf die herrschenden Bedenken zu geben. In meinem Beitrag habe ich deutlich gemacht, dass wir uns mit einer Vertragsänderung, einem Subsidiaritätstest durch die nationalen Parlamente befassen müssen. Ich werde gleich darauf zurückkommen. Uns geht es um solche Dinge wie Mehrheitsentscheidungen hinsichtlich der Befugnisse Europas und die Aufnahme der Erweiterungskriterien. Machte man alles nur an Symbolen fest, würde die Vision der Niederlande karikiert.

Ich habe auch genau aufgepasst, als die Bemerkung über Nationalismus fiel. Die habe ich nicht verstanden. Anlässlich der Debatten, die wir in der niederländischen Zweiten Kammer führten, und nach dem „Nein“ habe ich klipp und klar gesagt, dass unsere Zukunft in Europa liegt. Eine positive Botschaft über die Bedeutung Europas in jedermanns Leben. Auf Europa können wir nicht verzichten. Diese Botschaft habe ich stets übermittelt, und deshalb wünsche ich nicht, mit rein nationalistischen Tendenzen in Verbindung gebracht zu werden.

Zudem wurde die Behauptung aufgestellt, Europa drehe ich sich einzig und allein um die Wirtschaft, worauf Sie, Herr Präsident, selbstverständlich hingewiesen haben. Jeder sagt gewisse Dinge. Sie haben über das Auftreten eines jungen Medienmenschen berichtet. Ich darf Sie noch einmal daran erinnern, dass ich, als wir den Vorsitz der Europäischen Union innehatten, wiederholt erklärt habe, dass Europa weitaus mehr ausmacht als Markt und Währung. Und wissen Sie noch, dass ich die Initiative zur Organisation von Konferenzen über die Werte in Europa ergriffen habe? Ich habe die Frage aufgeworfen, was uns zu Europäern macht. Worin bestehen unsere gemeinsamen Beweggründe? Was macht Europa zu diesem Kontinent? Mir liegt sehr am Herzen, dass die Debatte über die Werte Europas fortgeführt wird. Auf diese Debatte können wir nicht verzichten. Erzählen Sie mir also nicht, es drehe sich nur um die Ökonomie.

Wenn wir über die Zukunft Europas nachdenken, sehen wir uns mit der Frage konfrontiert, vor welcher Herausforderung wir stehen. Frau Martens aus den Niederlanden hat dazu eine passende Bemerkung gemacht. Was ist eigentlich der Idealzustand? Was wollen wir miteinander erreichen? Das zieht eine Menge konkreter Fragen nach, und auch diese wurden hier zur Sprache gebracht.

Ich kann nicht auf alle eingehen. Es sind einfach zu viele, und unsere Zeit ist auch begrenzt. Gestatten Sie mir jedoch, einige Themen herauszugreifen. Zu den Punkten, die erwähnt wurden, zählte die Frage der Befugnisse und der Subsidiarität. Meiner festen Überzeugung nach müssen wir klar darlegen, was wir meinen. Herr Duff hat keinen Hehl daraus gemacht, dass die Union nur die Befugnisse besitzt, die ihr die Mitgliedstaaten zugestehen. Das sollten wir ganz genau festschreiben. Bei der Ausübung dieser Befugnisse kommt die Frage der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit ins Spiel.

Selbstverständlich haben die nationalen Parlamente dabei ihre Rolle zu spielen. Das trifft auch für die Niederlande zu. Die Erste und die Zweite Kammer sowie der Gemeinsame Ausschuss haben darüber nachgedacht, was Europa tun sollte und was nicht. Das ist der Beteiligung überaus förderlich.

Zu lange wurden die Debatten vermieden und verschoben. Und das ist auch der Weg, auf dem wir nunmehr sagen, dass die nationalen Parlamente voll und ganz in das Geschehen in Europa eingebunden werden sollten. Wenn es Kritikpunkte gibt, sollten sie vorgebracht werden.

Wir haben beispielsweise zur Harmonisierung des Strafrechts im Kampf gegen nachgeahmte Waren Stellung genommen. Herr Frattini ist damit befasst. Über derlei Dinge sollten wir offen diskutieren. So können nationale Parlamente vorgehen. Im weiteren Sinne ist es auch begrüßenswert, dass die Subsidiaritätsfrage in den nationalen Parlamenten ebenfalls zur Sprache kommt.

Wir sollten vermeiden, dass die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament gegeneinander ausgespielt werden. Sie sind mit anderen Befugnissen ausgestattet und spielen in der Demokratie Ihren eigenen Part. Wir sollten das nicht als Zeichen der Schwäche, sondern eher als Zeichen der Stärke sehen.

Nunmehr möchte ich mich den Kriterien für Dienstleitungen von allgemeinem Interesse zuwenden. Neben anderen Fragen ist Herr Van den Berg darauf zu sprechen gekommen. Meiner festen Überzeugung nach brauchen wir Klarheit. Über die Art und Weise, wie dies geschieht, können wir diskutieren. Zugleich sehe ich Herrn Maaten wir kennen uns gut aus einer Zeit, in der wir gemeinsam im Gemeinderat von Amstelveen, einer Stadt in der Nähe von Amsterdam, saßen , so lange kennen wir uns. Ich kann Ihre Ausführungen zum Binnenmarkt recht gut nachvollziehen. Selbstverständlich müssen wir diese Folge in Betracht ziehen. Aber dann sage ich wiederum, wenn wir über Rentensysteme, Pensionsfonds, Schulen diskutieren, sollten wir genau prüfen, wie die Binnenmarktprinzipien dort wirken. Diesbezüglich brauchen wir Klarheit, und natürlich können wir darüber sprechen, wie dies im Einzelnen erreicht werden soll.

Ich habe recht gut verstanden, dass Sie über die Charta der Grundrechte sprachen. Aus gutem Grund, denn diese Grundrechte gehören zu den von Herrn Daul erwähnten Werten. Die Frage ist nur und ich möchte dieselbe Frage stellen , ob dies in eine Verfassung aufgenommen werden muss oder ob man sich anderer Methoden bedienen kann. Dafür müssen wir eine Lösung finden. Ich habe aufmerksam zugehört und vernommen, welch hoher Stellenwert diesem Thema hier beigemessen wird.

Es war mir ein Vergnügen, Herrn Dehaene reden zu hören. Ich schätze ihn für sein Engagement bei dem damaligen Zustandekommen des Verfassungsvertrags und des Konvents, und wir haben bei mehreren Gelegenheiten Dinge ausdiskutiert. Es stimmt mich froh, dass Sie Verständnis für die Position haben, in der wir uns nun einmal befinden, wenn die Bevölkerung in einem Referendum „Nein“ sagt. Sie haben auch dargelegt, was getan werden muss, um diese Situation zu überwinden. Meine Antwort lautet, dass wir ein wenig pragmatischer vorgehen müssen, wie Herr Maaten sagte, während wir selbstverständlich an den Idealen, die wir alle teilen, festhalten.

Wenn wir diese Lösung finden, müssen wir die Positionen auf beiden Seiten bedenken. Aus eben diesem Grund wiederhole ich heute, dass es unverzichtbar ist, den Blick über die bestehenden Positionen hinaus zu richten, in Europa nicht Partei zu ergreifen, und das ist von meiner Warte aus mit einer Änderung des Vertrags möglich. Ich halte es für möglich, schnell Lösungen zu finden.

Die Zahl der Kommentare ist groß, und mir fällt es schwer, darauf einzugehen, ich habe sie jedoch für mich persönlich zur Kenntnis genommen. Aufmerksam verfolgt habe ich, was Herr Barón Crespo und damit komme ich zum Schluss zu den Nationalhymnen zu sagen hatte. Sie haben auf das niederländische Wilhelmus, unsere Nationalhymne, hingewiesen, in der tatsächlich der Satz „de koning van Hispanje heb ik altijd geëerd“ vorkommt.

Die Tatsache, dass unsere Hymne die Zeile „den König von Hispanien hab ich allzeit geehrt“ enthält, hängt jedoch damit zusammen, dass Spanien an völlig anderen Dingen in den Niederlanden beteiligt war, die in einem Unabhängigkeitskampf und einem 80-jährigen Krieg gipfelten. Heute erleben wir eine wunderbare Zeit, eine Zeit, in der erstmals in der Geschichte Europas Frieden und Sicherheit herrschen, so dass wir hier in Freundschaft diskutieren können.

Ich erinnere mich noch recht gut, als ich während eines Aufenthalts in Madrid das Kloster besuchte, in dem einstmals Philipp II. residierte. Es war einmal interessant, neben unserem Bild der Geschichte die spanische Fassung zu hören. Das Schöne an Europa ist, dass wir verschieden sein können. Europa ist ein Kontinent der Vielfalt, aber wir brauchen auch Einheit. Mir gefällt an Europa, dass wir uns dieses kulturellen und religiösen Pluralismus rühmen können. Das hat Europa stark gemacht.

Wenn wir über die Ideale sprechen, für die wir stehen, sage ich: lassen Sie uns das nutzen, was Europa stark gemacht hat: Menschenrechte, Demokratie, Streben nach Sicherheit. Wir sollten uns genau bewusst sein, dass es dazu gemeinsamer Anstrengungen bedarf. Lassen Sie uns die Befugnisse nationaler Parlamente anerkennen, und lassen wir das Europäische Parlament das Nötige ohne Einschränkungen tun.

Ich finde es immer ungemein anregend, hier zu sein, denn das Europäische Parlament ist das Symbol eines vereinten Europas. Und meines Erachtens ist es positiv, wenn nationale Politiker in eine Debatte mit Ihnen eintreten. Ich habe die heutige Aussprache mit Ihnen als überaus stimulierend empfunden. Selbstverständlich müssen wir nicht in allem völlig übereinstimmen, und selbstverständlich kann ich mit Kritik umgehen. Aber uns eint mehr, als uns trennt.

Wenn wir uns von dem europäischen Traum leiten lassen, werden wir zweifellos Lösungen für die aufgekommenen Probleme finden. Gemeinsam können wir etwas bewegen, gemeinsam können wir an dieser Lösung arbeiten.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Für uns als Parlament hätte der Begriff Nationalismus heute nicht verwendet werden sollen, weil es hierfür keine Grundlage gibt. Ich möchte Ihnen aufrichtig im Namen aller Kolleginnen und Kollegen danken, dass Sie heute hier waren, wünsche Ihnen Erfolg für Ihre Politik, damit wir einen Weg finden, wie wir die Substanz der Verfassung – die notwendigen Reformen und auch die Werte, die wir anstreben – bewahren. Ich bedanke mich auch beim Vizepräsidenten der Kommission, Herrn Frattini, sowie bei Staatsminister Gloser.

Die Aussprache ist geschlossen.

 
  
  

VORSITZ: MECHTILD ROTHE
Vizepräsidentin

 

10. Lage in Nigeria (Aussprache)
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Lage in Nigeria.

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Die Lage in Nigeria ist von großer Bedeutung für die Stabilität in Westafrika und letzten Endes auch für den gesamten Kontinent.

Die jüngsten Wahlen in Nigeria verliefen sehr enttäuschend. Der Rat hat dies auch in seiner Erklärung vom 27. April zum Ausdruck gebracht. Es gab zahlreiche Unregelmäßigkeiten und gewalttätige Zwischenfälle. Bis zu 200 Personen wurden getötet, noch viel mehr wurden verletzt oder eingeschüchtert. Der Rat erwartet, dass die für diese Gewalttätigkeiten verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden. Zum Glück traten bei diesem Wahlgang zumindest keine religiösen oder ethnischen Konflikte zutage.

Es gab einen verbesserten Rechtsrahmen für diese Wahlen. Es wurden erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt. Dies alles hatte in uns die Erwartung geweckt, dass die Wahlen 2007 besser als die Wahlen 2003 verlaufen würden. Wir warten noch auf den Abschlussbericht der EU-Wahlbeobachtermission, aber einige erste Bewertungen lassen die Vermutung zu, dass die Wahlen 2007 sogar noch schlechter abgelaufen sind als die Wahlen 2003.

Die Hauptprobleme lagen in der mangelhaften Organisation, vor allem der späten Öffnung der Wahllokale, dem Fehlen von Stimmzetteln und dem Umstand, dass die Wahlen nicht geheim waren. Noch schwerer wog, dass neben den weit verbreiteten Unregelmäßigkeiten nachweislich erheblicher Wahlbetrug zu verzeichnen war.

Ein weiteres ernstes Problem bei den Wahlen bestand darin, dass keine detaillierten Ergebnisse veröffentlicht wurden. Zudem wurden die Ergebnisse in nicht nachvollziehbarer Weise berechnet. An diesem Punkt sollten wir die nigerianischen Behörden ersuchen, die Ergebnisse zu veröffentlichen und die Zahlen nach Wahllokalen aufzuschlüsseln. Nur auf diese Weise kann die Transparenz des Wahlsystems gewährleistet werden.

Positiv und ermutigend für den Rat waren jedoch die Anzeichen zunehmender Unabhängigkeit der Justiz während des Wahlkampfes. Wir wollen hoffen, dass diese Tendenz sich nach den Wahlen fortsetzt. Auch die lebhaften Diskussionen in privaten Medien vor und nach den Wahlen waren ermutigend. Nicht zuletzt hat sich der Rat beeindruckt gezeigt von dem Bekenntnis der Nigerianer selbst zu diesem demokratischen Prozess. Das Engagement der Organisationen der Zivilgesellschaft ist und bleibt daher von sehr großer Bedeutung.

Der Rat hat an alle politischen Akteure appelliert, friedliche Mittel einzusetzen und ein verantwortungsvolles Verhalten an den Tag zu legen, indem sie konsequent die rechtlichen Verfahren anwenden, um das nigerianische Volk nicht zu enttäuschen. Wir hoffen, dass die Unabhängige Nationale Wahlkommission und andere Stellen rasch das Beweismaterial vorlegen werden, das die Wahlgerichte benötigen, um ihre Arbeit so schnell wie möglich abzuschließen.

Zudem hofft der Rat, dass die staatlichen Stellen Nigerias in Fällen, in denen eindeutige Beweise für schwerwiegenden Wahlbetrug vorliegen, einer Wahlwiederholung positiv gegenüberstehen werden.

Dies ist jedoch nicht der Zeitpunkt, um sich von Nigeria abzuwenden. Im Gegenteil. Die Stabilität und Entwicklung Nigerias sind nicht nur für das nigerianische Volk, sondern für Afrika insgesamt von entscheidender Bedeutung. Wenn die Millenniums-Entwicklungsziele in Nigeria nicht erreicht werden, dann können wir sie in Afrika überhaupt nicht erreichen.

Die künftige Regierung Nigerias wird sich mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sehen. Ein wesentlicher Punkt ist die effiziente Überwachung der den Bundesstaaten zugewiesenen Ressourcen. Ein weiterer Aspekt ist die andauernde Unsicherheit im Niger-Delta.

Die EU sollte Nigeria bei diesen Herausforderungen unterstützen. Sie sollte ihre Bemühungen intensivieren, um eine verantwortungsvolle Staatsführung und die Demokratie zu stärken und die Achtung der Menschenrechte in Nigeria zu fördern. Dieses Engagement muss in Zusammenarbeit mit Nigeria und auf der Grundlage eindeutiger Zusagen seitens der Regierung erfolgen.

Der Rat wird deshalb die Entwicklungen in Nigeria weiterhin aufmerksam verfolgen.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Wie wir gerade gehört haben, hat Nigeria vor kurzem wichtige Wahlen durchgeführt, die über den Übergang der Macht von einem zivilen Präsidenten auf einen anderen entscheiden. Die Kommission hat auf Einladung der nigerianischen Behörden eine große unabhängige Wahlbeobachtermission dorthin entsandt, die gute Arbeit geleistet und eng mit anderen internationalen und einheimischen Beobachtergruppen zusammengearbeitet hat. Zum Leiter der Beobachtermission hatte ich Herrn van den Berg ernannt, der auch die Wahlen 2003 beobachtet hat und uns in Kürze Bericht erstatten wird.

Die Mission kam zu dem Schluss, dass die Wahl auf staatlicher und bundesstaatlicher Ebene 2007 grundlegenden internationalen und regionalen Standards für demokratische Wahlen nicht gerecht wurde, und erklärte, dass sie von schlechter Organisation beeinträchtigt waren: wie bereits angeführt, einem Mangel an wesentlicher Transparenz und Sicherheitsmechanismen, vielerorts Unregelmäßigkeiten, erheblichen Hinweisen auf Betrug und Behinderung der Bürger an der Ausübung ihres Wahlrechts. Leider kam es Berichten zufolge auch zu mindestens 200 Todesfällen aufgrund von Gewalt in Verbindung mit der Wahl. Andere internationale Beobachter – darunter auch jene, die von der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) und dem National Democratic Institute der USA unter Leitung von Madeleine Albright vor Ort weilten – äußerten sich ebenfalls sehr kritisch, ebenso einheimische Beobachtergruppen.

Die EU-Präsidentschaft äußerte sich enttäuscht darüber, dass diese Wahlen keinen Fortschritt gegenüber 2003 darstellen, wie unser Präsident jetzt nochmals festgestellt hat, über die Unregelmäßigkeiten und über die hohe Zahl der Opfer. Die internationale Gemeinschaft hat kontinuierlich reagiert und signalisiert, dass die Nigerianer, die Beschwerden zu den Vorgängen haben, immer wieder gedrängt wurden, die in der Verfassung und im Wahlgesetz verankerten gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen, hat die Unabhängigkeit der Justiz und die Beteiligung der Zivilgesellschaft gewürdigt und das Engagement der Wahlhelfer und der Wähler gelobt.

Die Enttäuschung über diese versäumte Gelegenheit ist überall in der internationalen Gemeinschaft zu spüren, hätte Nigeria doch – als eine der führenden Mächte in Afrika – ein Beispiel für die erfolgreiche Festigung des demokratischen Prozesses geben können, das eine ungeheuer positive Wirkung auf dem afrikanischen Kontinent gehabt hätte. Dies ist umso bedauerlicher, als die Wahlen in einem besseren Klima stattfanden, in dem die Versammlungs- und Redefreiheit zumindest weitgehend geachtet wurde.

Die Wahlen haben ein Schlaglicht auf die vielen Probleme und Mängel des demokratischen Prozesses in Nigeria geworfen, und die Kommission ist sich dessen bewusst, dass viele Schwierigkeiten und Bedenken jetzt thematisiert und geklärt werden müssen. Kurzfristig sollte auf die unabhängige nationale Wahlkommission Nigerias Druck ausgeübt werden, damit sie eine vollständige Aufschlüsselung der Ergebnisse in den Wahllokalen veröffentlicht, was eine grundlegende Anforderung der Transparenz ist, und die Justiz sollte auch dazu angehalten werden, bei den Wahlpetitionen zügig und verantwortungsvoll vorzugehen. Wenn keine Wiedergutmachung geleistet wird, könnte dies ernste Folgen für die Zukunft haben.

Auch wenn die gezogenen Lehren bei unseren künftigen Beziehungen zu Nigeria Berücksichtigung finden müssen, sollten wir doch eine Verhärtung von Positionen vermeiden. Meiner Meinung nach muss der politische Dialog wieder aufgenommen werden, aber bei künftigen Beziehungen brauchen wir eine stärkere Beteiligung auf bundesstaatlicher, staatlicher und kommunaler Ebene mit einem breiteren Spektrum von Akteuren aus der Zivilgesellschaft und der Regierung. Ausgehend von den Empfehlungen unserer Wahlbeobachtermission muss das Thema Wahlen im politischen Dialog mit Nigeria eine zentrale Rolle spielen. Unsere Bereitschaft, mit Nigeria einen politischen Dialog zu führen, und das Engagement zur Stärkung von Regierungen und der Demokratie im Land, vor allem gemeinsam mit ECOWAS, wird in der gemeinsamen Mitteilung von EU und ECOWAS betont, die am 24. April auf der 11. Ministertagung von EU und ECOWAS veröffentlicht wurde.

Das Hauptinstrument für den politischen Dialog sind auch weiterhin die Artikel 8 und 9 des Partnerschaftsabkommens von Cotonou, aber die Programmplanung für die Entwicklungszusammenarbeit, die aus dem 10. Entwicklungshilfefonds finanziert werden soll, wird ebenfalls eine wichtige Möglichkeit für einen Dialog bieten sowie die Gelegenheit eröffnen, Lehren aus den Wahlen und das Ergebnis der Gespräche mit der neuen Regierung, der Zivilgesellschaft und anderen wichtigen Akteuren zu berücksichtigen.

 
  
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  Filip Kaczmarek, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (PL) Frau Präsidentin! Die Menschen in Nigeria und auch die internationale Gemeinschaft hatten große Hoffnungen in die Wahlen in diesem Land gesetzt, und das aus vielerlei Gründen.

Erstens: Nigeria ist das bevölkerungsreichste Land Afrikas. Mit einem erfolgreichen demokratischen Prozess hätte dieses Land, wie die Frau Kommissarin feststellte, anderen afrikanischen Ländern ein gutes, nachahmenswertes Beispiel geben können.

Zweitens: Es waren dies die ersten Wahlen in Nigeria, bei denen eine Zivilregierung von einer anderen Zivilregierung abgelöst worden wäre, was in einem Land mit einer Geschichte von Militärdiktaturen überaus wichtig ist.

Drittens: Es gibt in Nigeria weitgehende Meinungsfreiheit und eine unabhängige Justiz.

Leider haben sich die Hoffnungen auf ein positives Beispiel nicht erfüllt. In dem Entschließungsantrag, über den wir sprechen, wird heftige Kritik geübt und das zu Recht. Wegen mangelhafter Organisation, zahlreicher Fehler und verfahrenstechnischer Unregelmäßigkeiten wie auch Wahlbetrugs können die jüngsten Wahlen in Nigeria nicht als glaubwürdig, frei und gerecht angesehen werden.

Sie entsprachen weder den internationalen noch den von der ECOWAS festgelegten regionalen Normen. Schlimmer noch – sie wurden überschattet von Gewalt, der mindestens 200 Menschen zum Opfer fielen. Die Tatsache, dass die Bedeutung dieser Gewalttätigkeiten heruntergespielt wurde, indem man über die Zahl der Todesopfer debattierte, zeigt doch, dass die meisten nigerianischen Politiker sich des Problems überhaupt nicht bewusst sind.

Eine langfristig angelegte Aufklärungsarbeit in puncto staatsbürgerlicher Verantwortung scheint in Nigeria dringend geboten. Es genügt nicht, Wahlbeobachter zu entsenden, wir müssen in die Bildung sowie in den Aufbau einer Zivilgesellschaft investieren.

Es darf nicht sein – und das ist meine feste Überzeugung –, dass die Menschen in Nigeria mit der Drohung erpresst werden, ein Anzweifeln der Wahlergebnisse würde einen erneuten Militärputsch provozieren. Diese Philosophie, das „kleinere von zwei Übeln“ zu wählen, untergräbt die Demokratie, rechtfertigt und schürt antidemokratische Tendenzen. Die 64 Millionen registrierten Wähler in Nigeria haben Anspruch darauf, dass die Wahlergebnisse ihren tatsächlichen Willen widerspiegeln, und die Europäische Union muss sich dafür einsetzen, dass das auch geschieht.

 
  
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  Margrietus van den Berg, im Namen der PSE-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin! Ich möchte mich im Namen der PSE-Fraktion äußern, nicht in meiner Funktion als Vorsitzender der Wahlbeobachtungsmission, denn das ist ein anderer Part.

Die EU-Wahlbeobachtungsmission ist zu der Feststellung gekommen, dass die Wahlen in Nigeria nicht glaubwürdig waren. Dies ist bedauernswert, da angesichts der verbesserten Rahmenbedingungen, unter denen die Meinungsfreiheit im Wahlkampf geachtet wurde und trotz der positiven, unabhängigen Rolle, die die Gerichte spielten, das Wahlverfahren und damit auch die Ergebnisse nicht als glaubwürdig betrachtet werden können. Der Rat hat ebenso wie die Kommissarin bestätigt, dass dies in der Tat der Fall ist.

Die Wahlen in Nigeria waren schlecht organisiert und intransparent; es gab weit reichende verfahrenstechnische Unregelmäßigkeiten und klare Beweise für Betrug. Der Prozess lag weit unter den international und regional geltenden Standards für demokratische Wahlen.

Der Punkt, den der Rat gerade hervorgehoben hat, nämlich die Nicht-Veröffentlichung der Ergebnisse in den Wahllokalen bzw. auf höheren Ebenen und damit der absolute Mangel an Beweisen und Transparenz ist und bleibt das eigentlich schwerwiegendste Problem, denn dadurch kann nichts nachgewiesen werden bzw. ist Widerspruch unmöglich und damit ist auch das Wahlergebnis als solches nicht glaubwürdig.

Das ist gelinde gesagt – so unsere Feststellung – eines der härtesten Urteile, die wir als Wahlbeobachtungsmission in verschiedensten Ländern gefällt haben. Dies ist vor allem deshalb schmerzlich, da nach 2003 unter der Bevölkerung die reale Hoffnung bestand, die Lage würde sich wirklich verbessern. Die Bevölkerung war engagiert. Viele Menschen haben sich stark gemacht und Engagement gezeigt. Dann trifft sie so etwas besonders hart. Vergleicht man den 14. April mit dem 21. April, so gab es am 14. bei den Gouverneurswahlen noch weit verbreitete Hoffnung, während die Situation am 21. schlichtweg demoralisierend war, was trotz der im Nachhinein veröffentlichten wohlklingenden Zahlen auch die äußerst niedrige Wahlbeteiligung erklärt.

Welche Schlüsse können wir als Europäer daraus ziehen? Wir sollten uns nachdrücklich weiter engagieren. In diesem Punkt teile ich die Schlussfolgerungen des Rates und der Kommission. Schließlich geht es um die nigerianische Bevölkerung, die eine bessere Zukunft und seriöse Wahlen verdient.

Das bedeutet daher, dass wir unsere diplomatischen Beziehungen nicht so gestalten können, als wäre die gerade gewählte Regierung demokratisch gewählt worden. Das ist natürlich ein sehr schwieriges Unterfangen. Wir können so tun, als sei nichts geschehen, solange wir uns engagieren und aktiv bleiben. Aber ein Ansatz nach dem Motto „business as usual“ wäre nicht nur eine Schmälerung der Glaubwürdigkeit unserer EU-Wahlbeobachtungsmissionen, sondern vielmehr auch – in weit größerem Ausmaß – eine Missachtung unserer eigener Werte, für die wir stehen, wenn wir in der Welt und insbesondere in einem solchen Land auftreten. Daher sollten wir eingestehen, dass wir es gegenwärtig mit einer demokratischen Krise zu tun haben.

Diese Krise findet zum Teil Ausdruck auf dem Rechtsweg, da eine Reihe von Menschen vor Gericht Widerspruch eingelegt und versucht haben zu beweisen, dass bestimmte Dinge einfach nicht korrekt sind. Sie äußert sich auch bzw. kann sich über die Arbeitsgruppen des Senats und des Abgeordnetenhauses zeigen, die selbst einige Aspekte untersuchen und versuchen, neue Vorschläge vorzulegen. Darüber hinaus müssen wir natürlich abwarten, wie man in Nigeria selbst zu Vorschlägen im Hinblick auf die Frage kommt, wie Wahlen glaubwürdig durchgeführt werden können.

Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass es nicht unsere Aufgabe ist, dies im Detail zu regeln, aber im Kern wäre es sinnvoll, wenn wir in diesem Punkt unsere Mittel einsetzen könnten – vorzugsweise nicht in Zusammenarbeit mit der nigerianischen Bundesregierung und dem Staat, sondern mit allen Akteuren in der Gesellschaft, die Staatsführung und Demokratie auf diese Weise fördern können.

 
  
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  Johan Van Hecke, im Namen der ALDE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Meines Erachtens weisen die Analysen der Wahlen in Nigeria durch internationale Beobachter auffallende Parallelen auf: Enttäuschung über den Wahlverlauf, der gekennzeichnet war durch mangelnde Organisation, groß angelegten Betrug, Einschüchterung und Gewalt. Die Wahlen erfüllen die internationalen Standards bei Weitem nicht, so die Schlussfolgerung der EU-Wahlbeobachtungsmission unter Leitung von Max van den Berg, die unter schwierigen Bedingungen hervorragende Arbeit geleistet hat.

Die Reaktion bestimmter Mitgliedstaaten, denen eine weniger deutlich negative Erklärung der europäischen Beobachter lieber gewesen wäre, hat mich überrascht, insbesondere da die betreffenden Mitgliedstaaten ständig auf die Notwendigkeit der Demokratisierung in Afrika pochen. Unterschiedliche Interessen führen manchmal zu unterschiedlichen Reaktionen – die Geschichte wiederholt sich.

Zu Recht hat sich die EU-Wahlbeobachtungsmission nicht zu einer politischen Stellungnahme hinreißen lassen. Herr van den Berg hat gerade darauf hingewiesen, dass es nun Aufgabe der politischen Klasse und der nigerianische Zivilgesellschaft ist, ihren Part zu spielen. Das Urteil des Obersten Gerichtshofes betreffend die Teilnahme des Vizepräsidenten an den Wahlen zeigt, dass dies keine Utopie bleiben muss.

Unregelmäßigkeiten sollten jetzt bei den Wahltribunalen und Gerichten angezeigt werden. Unsere Aufgabe ist eher strukturelle Natur. Dementsprechend müssen wir mittels Dialog, wie die Kommissarin zu Recht anmerkte, klar stellen, dass eine unabhängige Wahlkommission einberufen werden muss, die in der Lage ist, wirklich unabhängige Wahlen zu organisieren. Das neu gewählte nigerianische Parlament kann dabei eine wichtige Rolle spielen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es nach den hoffnungsvollen Entwicklungen in Ländern wie Mali, Benin und Liberia ausgesprochen bedauerlich ist, dass eine regionale Supermacht wie Nigeria eine große Chance vergeben hat.

 
  
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  Marie-Hélène Aubert, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin! Wie wir alle wissen, ist die Entwicklung Nigerias von entscheidender Bedeutung für den afrikanischen Kontinent. Nigeria ist eines der größten Länder Afrikas, und ebenso wie in der Demokratischen Republik Kongo hat sich die Europäische Union bei der Wahlorganisation und der Wahlbeobachtung engagiert.

Allerdings muss uns die in Nigeria und besonders in der Deltaregion herrschende chaotische und von Gewalt gekennzeichnete Lage die Augen für eine ganze Reihe von offensichtlichen und ungelösten Fragen öffnen. Wie auch im Kongo spielt die Frage der Ausbeutung von Rohstoffen und Öl eine äußerst wichtige Rolle bei der Destabilisierung dieses Landes, in dem sich eine Atmosphäre der Gewalt und des Bürgerkrieges entwickelt hat.

In diesem Punkt sollten wir die Zivilgesellschaft und die Demokraten, die für Informationen und Transparenz in Bezug auf die Ausbeutung der Ressourcen kämpfen und auch ihre Ressourcen bewahren wollen, aktiver unterstützen. Die Deltaregion ist völlig verwüstet und mörderischen Konflikten ausgeliefert, wobei die nigerianische Armee mit ihren Aktionen mitunter mehr schadet als nützt.

Ich bin auch der Meinung, dass die Europäische Union die Entwicklungshilfe, die sie zur Verfügung stellt, sehr viel stärker an die Korruptionsbekämpfung und an eine deutliche Einbeziehung der Öl- und Rohstoffprofite in den Staatshaushalt knüpfen sollte, da es in der Tat absolut skandalös ist, dass die in großer Armut lebende nigerianische Bevölkerung auch nicht den geringsten Nutzen von diesen Öl- und Rohstoffprofiten hat! Zu einer Zeit, wo der Preis für ein Barrel Öl gestiegen ist, dürften die Mittel erheblich sein. Es ist daher völlig ungewöhnlich, dass diese Frage nicht behandelt worden ist.

Schließlich sind ebenfalls Fortschritte in Bezug auf die soziale und umweltpolitische Verantwortung der großen Unternehmen nötig – vor allem Shell ist sehr präsent in diesem Land, doch es ist nicht das einzige Untenehmen –, und wir sollten auch zu diesen wichtigen Fragen gemeinsam handeln, und nicht nur dann, wenn es um die Organisation von Wahlen geht.

 
  
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  Vittorio Agnoletto, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Berichten des Rates und der Kommission mit großem Interesse zugehört, und als Mitglied der Wahlbeobachterdelegation des Parlaments bei den Präsidentschaftswahlen kann ich all das bisher Gesagte absolut bestätigen. Die Wahlen wurden definitiv nicht unter Einhaltung der internationalen Standards durchgeführt, denn weder die auf internationaler Ebene noch die von den afrikanischen Staaten selbst vorgesehenen Standards wurden erreicht.

Es kam sogar zu einer Verschiebung der Öffnungszeiten für die Wahllokale, die erst einen Tag vorher beschlossen und bekannt gegeben wurde, sodass ein Großteil der Bevölkerung nicht darüber Bescheid wusste. Viele Wahllokale wurden vorzeitig geschlossen. Es fehlte an jeder geheimen Abstimmung – und ich könnte unendlich so fortfahren und beispielsweise eine Wahlkommission erwähnen, die nur dem Namen nach unabhängig war, tatsächlich aber eng mit der Regierung verbunden war.

Ferner möchte ich die einschüchternde Atmosphäre anführen. Hauwa Ibrahim, Inhaber des Sacharow-Preises 2005, wollte sich ursprünglich an einem öffentlichen Ort mit unserer Delegation treffen, bat uns jedoch, den Treffpunkt zu ändern, weil er sich nicht sicher genug fühlte.

Ich möchte die Diskussion darauf lenken, was in Zukunft getan werden kann. Wir müssen unbedingt fordern, dass die Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen untersucht werden, wir müssen eine unabhängige Wahlkommission verlangen, wir müssen fordern und überprüfen, dass das Berufungsgericht wirklich unabhängig über die Eingaben befindet, und wir müssen auf die Notwendigkeit von Neuwahlen hinweisen. Doch dabei dürfen wir nicht stehen bleiben, und ich sehe bereits im Hintergrund die Gefahr, dass die politischen Entscheidungen des Rates dahin tendieren, weiterzumachen, als sei nichts geschehen. Denn machen wir uns nichts vor – mancher denkt vielleicht, was zählt, sei eine zwar mehr oder weniger legitime Regierung, aber in einem Land, von dem wir weiterhin Erdöl kaufen können.

Das kann nicht die Lösung sein. Ich möchte fragen, wie wir einige Instrumente, die der Europäischen Union zur Verfügung stehen, zu nutzen gedenken. Da wäre zum Beispiel das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte. Sind wir imstande zu überprüfen, ob die nigerianische Regierung auch wirklich nicht in die Auswahl oder Ausführung der mit diesem Instrument finanzierten Projekte einbezogen wird? Ich möchte die Frau Kommissarin fragen, wie ich es schon bei anderen Gelegenheiten tat, wie es um die Demokratieklausel in puncto Rechte bestellt ist, die zwar mit sehr großer Mehrheit in diesem Parlament angenommen, doch nie von der Kommission und vom Rat übernommen wurde. Sie wurde nie in das schlagkräftige Instrument umgewandelt, das sie sein könnte und welches in diesem Falle äußerst hilfreich wäre, um im Hinblick auf einen demokratischen Prozess auch die Handelsbeziehungen zu Europa in die Waagschale zu werfen.

Last, but not least, wäre da die Frage, welche Rolle Europa in Bezug auf die Ereignisse im Niger-Delta zu übernehmen beabsichtigt. Meines Erachtens reicht es nicht aus, dass die einzelnen Staaten ihr Möglichstes tun und bereit sind, Lösegelder zu zahlen, wenn jemand entführt wird. Wir müssen die Aufnahme von Gesprächen, Beziehungen und Treffen zwischen der nigerianischen Regierung und den Vertretungen der lokalen Bevölkerung fordern, indem wir nicht nur Druck auf die Regierung, sondern auch auf die großen europäischen Unternehmen ausüben, die in diesem Gebiet tätig sind, ohne sich um die Achtung der Menschenrechte und des Umweltrechts zu scheren.

 
  
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  Bastiaan Belder, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin! „Demokratie als Farce“ titelte am 30. April das Wochenblatt Das Parlament – der Herr Ratspräsident hat vielleicht bemerkt, dass ich doch ziemlich deutsch gesinnt bin. Über dem Artikel prangte ein großes Bild zweier verlegen lächelnder nigerianischer Jungen, die ihre Stimmzettel zeigten. Weiterer Worte bedarf es nicht. Der doppelte Urnengang in Afrikas bevölkerungsreichstem Land im April endete in einer menschlichen und politischen Tragödie mit über 200 Toten und groß angelegtem Betrug. Die vorliegende gemeinsame Entschließung lässt daran keinen Zweifel aufkommen. Wie soll es nun in Nigeria weitergehen?

Ein seitenlanger Artikel und ein Interview mit dem amtierenden Präsidenten von Nigeria, Obasanjo, der klipp und klar äußert, die Zukunft Nigerias läge in der Verbindung mit China, haben mich erschüttert. Günstige Kredite, Infrastruktur, prima, aber die Europäische Union außen vor. Wie, so meine Frage an den Rat und die Kommission, lautet die Antwort der EU darauf? Verfügen Sie angesichts dieser Äußerungen und dieser Haltung über eine sowohl konkrete als auch immaterielle Strategie für Nigeria bzw. für den gesamten afrikanischen Kontinent?

 
  
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  Andreas Mölzer, im Namen der ITS-Fraktion. – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Natürlich kann in einem Land, das zum ersten Mal nach Bürgerkrieg und Militärdiktaturen eine friedliche Machtübergabe versucht, nicht alles optimal und reibungslos verlaufen.

Die veranstalteten Wahlen – da sind wir uns alle einig – waren aber eine Farce. Wo bleibt denn die Demokratie, wenn sich eine Partei schon vor der Auszählung der Stimmen als Sieger bejubelt? Wo bleibt der freie Wählerwille, wenn beim Auszählen der Wahlzettel gedroht wird, wenn Stimmzettel mehrfach ausgefüllt sind und in den ländlichen Bereichen quasi keine Wahlen stattgefunden haben sollen? Was soll daran aussagekräftig sein, wenn Stimm- und Wahlmaterial zu spät oder gar nicht eintreffen; wie soll sich das nigerianische Volk da ernst genommen fühlen?

Der Wahlprozess hätte die Region stabilisieren und den Menschen einen gangbaren Weg in die Zukunft weisen sollen. Die Hoffnungen haben sich allerdings nicht erfüllt. Was bleibt, ist eine desillusionierte Bevölkerung, die die Wahlen im besten Fall als symbolischen Akt erlebt hat. Die angedrohte Wahlanfechtung wird der Opposition aber wahrscheinlich auch nicht viel nützen, denn auf Neuwahlen wird sich die Siegerpartei kaum einlassen. Bleibt also zu überlegen, inwieweit die Europäische Union bei der Machtübergabe am 29. Mai diesbezüglich Druck ausüben kann und darf. Denn das beste Vorbild ist die Europäische Union ja auch nicht immer. Schließlich werden ja auch in der EU Referenden wiederholt, bis das gewünschte Ergebnis erzielt wird, was demokratiepolitisch höchst zweifelhaft ist.

 
  
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  Edward McMillan-Scott (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Das war mein erster Besuch in Nigeria und meine erste Wahl in Afrika, und ich war enttäuscht: Ich hatte erwartet, freie und faire Wahlen zu erleben, und es war das genaue Gegenteil. Ich werde das Hohe Haus nicht mit meinen Schlussfolgerungen langweilen, denn sie fallen genauso aus wie die des Leiters der Kommissionsdelegation und des Leiters der Delegation, der ich angehöre, und man kann sie bei YouTube in einem kurzen Video, das ich aufgenommen habe, sehen, und zwar unter dem Titel „Nigeria’s rigged elections“.

Ich möchte lediglich auf einige Lehren eingehen, die die Europäische Union aus dieser Wahl im größten Land Afrikas ziehen kann. Mir scheint, dass der chinesische Einfluss, von dem Herr Belder gesprochen hat, möglicherweise doch etwas tiefer geht, als wir wahrnehmen. Wir wissen, dass China am Demokratieabbau überall in der Welt beteiligt ist: im vereinten Wirken mit Russland in einem schändlichen Duett in ganz Afrika, mit Belarus, Venezuela, Simbabwe und Ägypten. Dort läuft jetzt ein Prozess, auf den die Europäische Union reagieren muss, und ich denke, die Kommissarin ist entschlossen, das Instrument bestmöglich zu nutzen, für das sie und ich uns sehr stark engagieren: das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte.

Erlauben mir Sie noch einige konkrete Bemerkungen. Ich war einer von drei Abgeordneten des Europäischen Parlaments in dieser Delegation, und das war nicht genug. Meiner Meinung nach müssen wir als Gremium den Einsatz ehemaliger Europaabgeordneter in solchen Delegationen neu in Erwägung ziehen. Wir werden beispielsweise im August eine Delegation nach Sierra Leone schicken; es würde mich nicht überraschen, wenn sich nur ganz wenige melden.

Zweitens, was die Unabhängigkeit des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte betrifft, da haben wir gehört, dass die EU-Mission in Nigeria mit der Regierung bei der Genehmigung von Projekten zusammenarbeitet. Das darf nicht sein, das Gastland soll ja keine Kontrolle über dieses Instrument ausüben.

Dann ist da die Frage der Nachbereitung dieser Wahl. Ich weiß, dass der Schlussbericht noch nicht veröffentlicht wurde, aber meines Erachtens hat die Europäische Union eine Verpflichtung, sich für Demokratie in diesen Ländern und die Nachbereitung des Verfahrens einer schlechten Wahl einzusetzen.

Zu guter Letzt noch: Der Einsatz der Vereinten Nationen als Vermittler für die Organisation dieser sehr effektiven Missionen ist ein teurer Luxus und muss überdacht werden.

 
  
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  Libor Rouček (PSE). – (CS) Letzten Monat war ich als Wahlbeobachter des Europäischen Parlaments in Nigeria. Ich habe dort zahlreiche interessante, häufig unerfreuliche und bisweilen schreckliche Vorfälle erlebt. Einerseits müssen die nigerianischen Wähler häufig viele Kilometer unter außerordentlich beschwerlichen Umständen zu den Wahlurnen reisen. Andererseits unternehmen die Mitarbeiter in den nigerianischen Wahllokalen alles in ihrer Macht Stehende, um diese Menschen am Zugang zu den Wahlurnen zu hindern. Einerseits geben die Menschen ihre Stimme mit Begeisterung ab, da sie auf ein besseres, gerechteres und menschenwürdigeres Leben hoffen. Andererseits fälschen die Mitarbeiter in den Wahllokalen die Stimmen, um den politischen und wirtschaftlichen Wandel zu verhindern.

Meine Damen und Herren, ich denke, es gibt keinen Zweifel daran, wo das Europäische Parlament und die Union stehen. Wir stehen auf der Seite der Gerechtigkeit, der Demokratie und der freien und fairen Wahlen. Wir stehen auf der Seite der Millionen von Nigerianern, die an demokratische Wahlen glauben in der Hoffnung, dass Demokratie der Schlüssel zur Lösung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Probleme ist. Letzten Monat hatte Nigeria eine historische Chance, sich selbst, Afrika und der übrigen Welt zu beweisen, dass es dieser Aufgabe gewachsen ist und den demokratischen, friedlichen Übergang von einer Regierung zur nächsten schaffen kann. Leider hat es diese historische Chance vertan.

 
  
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  Fiona Hall (ALDE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte Herrn van den Berg für all die ausgezeichnete Arbeit Anerkennung zollen, die er als Leiter der Beobachtermission in Nigeria unter schwierigen Umständen geleistet hat. Meiner Meinung nach wurde das Ansehen der EU-Wahlbeobachtermission generell dadurch aufgewertet, dass diese Mission in Nigeria nichts verfälscht hat, sondern am Ende die eindeutige Feststellung traf, dass die Wahlen irregulär waren.

Der große Wert der EU-Wahlbeobachtermissionen besteht darin, dass sie unabhängig und vollkommen neutral sind. Sie sind unabhängig von der EU-Außenpolitik. Der eine Punkt, bei dem ich im Entschließungsantrag nicht zufrieden bin, ist, dass in Erwägung V und Ziffer 15 etwas miteinander vermengt wird. Es wird eine Verbindung zwischen Wahlbeobachtung und Außenpolitik hergestellt, obwohl diese jedoch vollkommen getrennt gehalten werden müssen.

Ich hoffe, dass hier durch eine normale Abänderung ein Weg gefunden werden kann, dieses Problem zu beheben, denn andernfalls wird die ALDE-Fraktion, fürchte ich, sowohl gegen Erwägung V als auch gegen Ziffer 15 stimmen müssen.

 
  
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  Urszula Krupa (IND/DEM). – (PL) Frau Präsidentin! Trotz seiner großen Naturreichtümer ist Nigeria ein korruptes und rückständiges Land, wo die Erträge aus diesen Ressourcen, insbesondere aus den reichen Erdölvorkommen, nicht für die Entwicklung der Wirtschaft oder die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen verwendet werden. Einflussreiche Interessengruppen, die das Chaos in Nigeria aufrechterhalten wollen, schüren die Gegensätze zwischen Muslimen und Christen – trotz der Trennung von Kirche und Staat sowie der Tatsache, dass die Bürgerrechte durch die Verfassung garantiert sind.

Die Aussprache in diesem Hohen Haus vor der Bekanntmachung der Wahlkommissionen scheint mir allerdings etwas voreilig. Ich möchte jedoch diese hitzige Debatte und die dramatische Lage in diesem afrikanischen Land zum Anlass nehmen, um hier, im Europäischen Parlament, an die Worte der größten Autorität des 20. und 21. Jahrhunderts – Papst Johannes Paul II. – zu erinnern, dass nämlich die Existenzberechtigung eines Staates in der Souveränität der Gesellschaft und des Volkes liegt und die Anerkennung des Rechts eines Volkes auf seine Existenz, Freiheit und Kultur die Voraussetzung für Frieden in der Welt und für Zusammenarbeit ist.

 
  
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  Bogusław Sonik (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin! Bei den jüngsten Wahlen in Nigeria fanden über 200 Menschen den Tod. Wie die Wahlen abgehalten wurden, das hat nichts mit einem demokratischen Verfahren zu tun. Die Wahlen haben die Hoffnungen und Erwartungen der Menschen in Nigeria nicht erfüllt und können nicht als glaubwürdig angesehen werden, wie der Leiter der Wahlbeobachterkommission der EU, Max van den Berg, unterstrich.

Nigeria ist ein von sozialen Konflikten geschütteltes Land, die ihre Ursachen in den religiösen und ethnischen Unterschieden haben, wie sie vor allem zwischen Muslimen und Christen bestehen. Zugleich besitzt das Land riesige Vorkommen an Erdöl und anderen Rohstoffen und ist von der Bevölkerungszahl her das neuntgrößte Land der Welt. Politische Morde, Folter und vom Militär ausgeübte Schnelljustiz sind an der Tagesordnung. Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind eingeschränkt. Es gibt zunehmend besorgniserregende Fälle von Unterdrückung der christlichen Minderheit.

Seit ihren Anfängen fußt die Europäische Union auf der Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der bürgerlichen Freiheiten. Oftmals in ihrer Geschichte hat die Europäische Gemeinschaft – und später die Europäische Union – ihre Stimme erhoben, wenn Demokratie und Freiheit bedroht waren. Auch die Beispiele Georgiens und der Ukraine zeigen, dass nur entschiedenes Handeln zu Erfolg führt. In der Ukraine bewirkte dies eine Wiederholung des gefälschten zweiten Wahldurchgangs bei den Präsidentschaftswahlen. Das lag nicht nur an der unbeugsamen Haltung der Ukrainer, sondern auch an den deutlich vernehmbaren und klaren Signalen seitens der Europäischen Union.

Beunruhigend finde ich auch die verspätete Reaktion der Europäischen Union auf die Ereignisse in Nigeria. Wo grundlegende Normen verletzt werden, muss sofort reagiert werden. Genau ein Monat ist seit den Unruhen und Wahlen in Nigeria vergangen. Wir sollten unverzüglich sämtliche Finanzhilfe der Europäischen Union für die staatlichen Stellen in Nigeria einstellen – auch die zur Förderung der Demokratie und der Menschenrechte –, wenn die Gefahr besteht, dass dieses Geld in den Taschen korrupter Mitarbeiter dieser Stellen verschwindet.

 
  
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  Pierre Schapira (PSE).(FR) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Demokratie hat in Nigeria einen Rückschlag erlitten. Die von Wahlbetrug, Gewalt und Toten überschatteten Wahlen vom Samstag, dem 21. April, waren weder frei noch gerecht. Wie Sie sagten, wurde dies von allen internationalen Beobachtern bestätigt.

Diese Wahlen sollten ein Test sein. Zum ersten Mal nach der 1960 errungenen Unabhängigkeit des Landes konnte ein demokratisch gewählter Präsident darauf hoffen, einen anderen abzulösen. Diese Gelegenheit wurde verpasst! Dies verheißt für Nigeria nichts Gutes, zu einer Zeit, wo das eigentlich reiche Land Stabilität nötig hätte, um der Armut zu entfliehen.

Seit den Wahlen wächst die Gewalt: Die internationale Gemeinschaft hat die Pflicht einzugreifen.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass das Europäische Parlament im vorigen Jahr den Sacharow-Preis an den nigerianischen Rechtsanwalt Hauwa Ibrahim vergeben hat, der mutig zwei Frauen verteidigte, die wegen Ehebruchs zur Steinigung verurteilt worden waren, da die Scharia in diesem Land immer noch angewandt wird.

Am 28. und 29. Mai wird eine Koalition aus Oppositionsparteien, Organisationen der Zivilgesellschaft und Gewerkschaften, darunter die Gewerkschaft der nigerianischen Rechtsanwälte, eine zweitägige Protestbewegung gegen den Ablauf dieser Wahlen organisieren.

Das Europäische Parlament muss diese demokratische Bewegung unterstützen. Nur so werden wir das nigerianische Volk und Nigeria, ein großes und bedeutendes Land Afrikas, unterstützen.

 
  
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  Toomas Savi (ALDE). – (EN) Frau Präsidentin! Die Wahlbeobachtermission in Nigeria war die erste, an der ich teilgenommen habe. Ich habe dazu einen Gedanken, den ich Ihnen mitteilen möchte.

Die Europäische Union war einer der größten Geber für die Durchführung der Wahlen in Nigeria. Deshalb tragen wir zwangsläufig ein gewisses Maß an Verantwortung dafür, dass die gewährte Hilfe auf wirksamste Weise ihren Zweck erfüllt. Die gesamte organisatorische Last für die Durchführung der Wahlen lag bei der Independent National Electoral Commission (INEC), der unabhängigen nationalen Wahlkommission. Es ist der INEC in Nigeria nicht gelungen, die schwierigen organisatorischen und logistischen Aufgaben zu bewältigen, die sie zur Durchführung wahrhaft demokratischer Wahlen zu lösen hatte. Die Mängel machen auch den größten Teil der Entschließung aus. Ich denke, man muss sich an der Verantwortung der INEC beteiligen, beispielsweise durch eine Schulung der etwa 500 000 INEC-Organisatoren an der Basis, damit das nächste Mal in Nigeria glaubwürdigere unabhängige und demokratische Wahlen stattfinden können.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE).(PT) Das Bedenklichste an den Wahlen in Nigeria ist unabhängig von dem Ergebnis – und es gibt gute Gründe an seiner Richtigkeit zu zweifeln – der Wahlprozess, an dem die Meinung der anderen internationalen Wahlbeobachter keinen Zweifel aufkommen lassen: Er war desorganisiert, und es gab Wahlbetrug.

Der Bericht unserer Kollegen, die als Beobachter dort waren, ist diesbezüglich aufschlussreich.

Wir können demzufolge schlussfolgern, dass diese Wahlen genutzt wurden, um eine Legitimität zu sichern, die von den internationalen Beobachtern nicht anerkannt wird, und die für Demokratien nicht hinnehmbar ist. Das Ergebnis hat mehr mit Einschüchterung, Betrug und Gewalt als mit dem Willen der Menschen tun. Leider ist das kein Einzelfall auf dem afrikanischen Kontinent. Ganz im Gegenteil!

Trotz aller in den letzten Jahrzehnten erzielten Fortschritte herrscht nach wie vor große Gewalt, und einige der korruptesten Regime sind noch immer am Werk. Es gibt nichts in der Geografie Afrikas und auch nicht in der Genetik der Afrikaner, das sie daran hindern könnte, in Demokratie zu leben. Die internationale Gemeinschaft muss jedoch entschieden und entschlossen in den Demokratisierungsprozess der afrikanischen Länder eingreifen.

Das ist nicht nur so wegen all der bekannten Gründe, sondern auch weil China heute ein Global Player ist und keine Demokratisierung für die Zusammenarbeit fordert, ganz im Gegenteil. Was heute von der EU vor dem im nächsten Halbjahr stattfindenden EU-Afrika-Gipfel erwartet wird, ist, dass sie eine wirklich effektive Rolle spielt, die nicht nur auf reine Rhetorik begrenzt ist. Nicht alle Global Player handeln gleich, wir jedoch müssen gemeinsam mit unseren Verbündeten handeln. In erster Linie wegen der Werte und Prinzipien, aber auch der Interessen. In freien und stabilen Demokratien ist es möglich, internationalen Handel zu treiben, der vorhersehbar und für alle vorteilhaft ist und die außen vor lässt, die sich in dem trüben Wasser der Korruption und der Diktatur bereichern wollen.

Auf dem bevorstehenden Gipfel, der während des portugiesischen Ratsvorsitzes stattfinden wird, müssen wir daher bestimmt auftreten. Wir wollen keine Absichtserklärungen oder eine simple Anerkennung von vergangenen Fehlern, wir wollen politische Wahrheit und eine wahrhafte Politik.

Die EU muss auch künftig der größte Geber in der internationalen Hilfe sein und aktiv die Zusammenarbeit fördern. Sie muss aber im Gegenzug dazu in diesen Ländern Reformen, Demokratisierung und Freiheit entwickeln. Andernfalls verschenkt die EU zwar den Fisch, hilft aber den Menschen nicht beim Angeln.

 
  
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  Karin Scheele (PSE). – Frau Präsidentin! Der mit Spannung erwartete Wahlmarathon in Nigeria ist vorbei. Es wurden ein neuer Präsident, neue Länderparlamente und ein neues Bundesparlament gewählt. Schon vor der Wahl stand fest, wie sie ausgehen würde. Man hatte mit einem überwältigenden Sieg der Regierungspartei gerechnet, doch hatte keiner der Wahlbeobachter das Ausmaß an Wahlbetrug, an Verfälschung der Ergebnisse, das logistische Chaos und die weit verbreitete Gewalt im Zusammenhang mit dieser Wahl erwartet. Sowohl die Wahlbeobachterkommission der Europäischen Union als auch – und das ist eine Neuigkeit – die offizielle Beobachterkommission der Westafrikanischen Wirtschaftsunion haben die schwerwiegenden Mängel dieser Wahl schonungslos angeprangert. Die Liste der dokumentierten Wahlmängel ist lang und wurde heute in dieser Aussprache schon erörtert. Ich möchte ebenso wie meine Kollegen die staatlichen Stellen Nigerias auffordern, die Unregelmäßigkeiten der Wahl gründlich und transparent zu untersuchen.

Ich habe noch eine Frage an die Kommission: Welche Möglichkeiten haben wir im Rahmen des Instruments für Demokratie und Menschenrechte, in unserem Dialog sowie im Rahmen der Zusammenarbeit mit Nigeria entsprechende Schritte zu setzen? Wie wir wissen, setzen sich ja nicht nur chinesische Unternehmen über Menschenrechte und soziale Ungleichheiten hinweg; auch westliche Unternehmen haben diese immer ignoriert, wenn es um den Zugang zu Erdöl ging.

 
  
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  András Gyürk (PPE-DE). – (HU) Als stellvertretender Vorsitzender der Beobachterdelegation des International Republican Institute hatte ich die Chance, als Beobachter persönlich an den jüngsten Wahlen in Nigeria teilzunehmen. Anhand meiner Erfahrungen muss ich feststellen, dass die Koordinierung der Arbeit zwischen den verschiedenen internationalen Beobachterdelegationen ein beispielhafter Erfolg war.

Zu den Wahlen selbst kann ich nur die Worte meiner Vorredner bestätigen: Die Wahlen in Nigeria waren weder fair noch frei. Sie haben weder die internationalen Standards erfüllt noch die von der Regierung in Abuja aufgestellten lokalen Normen. Wir wurden Zeugen schwerwiegender Mängel im System der Wählerlisten und im Hinblick auf die Informierung der Öffentlichkeit. In vielen Fällen öffneten lokale Wahllokale spät, und es fehlten Stimmzettel. Der undurchsichtige Prozess der Auszählung der Ergebnisse ließ sogar den Verdacht des Betrugs aufkommen. Es spricht für sich, dass die Wahlergebnisse in einigen Wahlbezirken nicht veröffentlicht wurden.

Darüber hinaus standen die Wahlen im Zeichen der Gewalt. Wie bereits gesagt wurde, verloren an die 200 Menschen ihr Leben in wahlbedingten Konflikten. Diese massiven Unregelmäßigkeiten sind vor dem Hintergrund vorhergehender Wahlen in Nigeria, die in wesentlich geordneteren Bahnen verliefen, umso bedauerlicher. Dieses Mal mussten wir leider feststellen, dass die Wählerschaft der Demokratie zwar treu ergeben ist – und dies ist äußerst bedeutsam –, doch dass dies nicht einherging mit der Absicht der Staatsorgane, die Wahl innerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzuführen.

Wir, die vor Ort waren, haben erlebt, wie sehr die nigerianischen Bürger demokratischen Werten verpflichtet sind. Trotz der oft chaotischen Bedingungen warteten sie mit Würde auf den Augenblick, ihr demokratisches Recht auszuüben. Die Festigung der Demokratie in Nigeria liegt auch im Interesse Europas, damit das Land ein Vorbild für den afrikanischen Kontinent wird. Aus diesem Grund muss die EU unbedingt ein wacher Beobachter dieses Prozesses bleiben.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Ich entschuldige mich für die Verschiebung meiner Wortmeldung, aber wir hatten eine sehr wichtige Abstimmung zur Wahl des Präsidenten von EUROLAT.

Nigeria hat die Chance, die sich mit den Wahlen bot, nicht genutzt. Unsere Beobachter haben eindeutig bestätigt, dass die Wahlen weder frei noch gerecht waren. Das lag an der Korruption und der ausgesprochen mangelhaften Organisation. Dafür trägt die nigerianische Regierung die volle Verantwortung. Die Wahlen waren von Terror überschattet, dem 50 Menschen zum Opfer fielen, die meisten von ihnen im Niger-Delta. Zeitweise waren die Wahlen nur eine Karikatur ihrer selbst: Einige Wahllokale hatten gar nicht geöffnet, in anderen wurden die Wahlurnen von Banditen zerstört.

Europa muss die Wahlen in diesem Land, dem größten Afrikas, das für viele andere afrikanische Länder wirtschaftlich wie politisch ein wichtiger Bezugspunkt ist, besonders aufmerksam beobachten. Wahlen in einem Land mit 110 Millionen Einwohnern, von denen 64 Millionen wahlberechtigt sind, sollten im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen. Leider haben diese Wahlen die Stellung Nigerias in der internationalen Arena nicht gestärkt, sondern eindeutig geschwächt.

Im Vorfeld der Wahlen haben wir eine Reihe von besorgniserregenden Aktivitäten und Tendenzen beobachtet, die mit den Wahlen selbst nichts zu tun hatten. So wurden in den von Muslimen beherrschten Gebieten Mädchen, die christliche Schulen besuchen, gezwungen, als Symbol der islamischen Tradition einen Schleier zu tragen. Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen die religiösen Rechte und die Toleranz. Solche Praktiken sind jedoch auf dem Vormarsch, und diese Form der Diskriminierung könnte noch weiter um sich greifen, wenn die Muslime in Nigeria an Einfluss gewinnen. Das Europäische Parlament darf hierzu nicht schweigen, zumal hier auf den Willen von Kindern Einfluss ausgeübt wird. Morgen haben wir die Gelegenheit, bei der Abstimmung dazu Stellung nehmen, ein entsprechender Änderungsantrag wird vorgelegt.

Wie geht es nun nach den Wahlen weiter? Wir müssen mehr tun als nur Kritik üben, für die wir allerdings gute Gründe haben. Wir brauchen außerdem einen klaren Plan, wie wir die Einhaltung demokratischer Spielregeln in einem Land durchsetzen können, das eine maßgebliche Rolle auf einem Kontinent spielt, der praktisch unser Nachbar ist. Wir müssen also die nigerianischen Behörden dazu bringen, Demokratie und freie Wahlen zu respektieren oder aber – und das sage ich frei heraus – den Geldhahn bei der Finanzhilfe zudrehen. Diese Hilfe darf nicht an staatliche und föderale Stellen gehen, sondern kann und sollte Nichtregierungsorganisationen und sozialen Einrichtungen zugute kommen. Ebenso müssen wir die nigerianische Regierung mit Nachdruck auffordern, wirksamer gegen Korruption, die Anwendung von Gewalt und die Vorstellung von Straffreiheit in den örtlichen Behörden vorzugehen, die praktisch Staaten im Staate sind.

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Ich möchte mich bei Ihnen, sehr geehrte Abgeordnete, für das von Ihnen gezeigte Interesse, aber auch für Ihre Unterstützung recht herzlich bedanken. Ich danke vor allem denjenigen, die die Aufgabe der Wahlbeobachtung vor Ort übernommen hatten und sehr eindrücklich und wahrheitsgemäß beschreiben können, was sich dort ereignet hat.

Herrn Kaczmarek meinte in seinem Redebeitrag, dass eine Chance verpasst wurde. Hierzu will ich aber ergänzen, dass nicht der überwiegende Teil der Nigerianer eine Chance verpasst hat, sondern dass es Leute gegeben hat, die nicht zugelassen haben, dass freie, unabhängige und geheime Wahlen stattfinden konnten, mit denen ein bedeutsames Zeichen hätte gesetzt werden können.

Verschiedentlich wurde gefragt, was wir tun können. Sie, Herr van den Berg, haben in Ihrem Beitrag auch gesagt, dass wir in unserem Engagement für Nigeria und insbesondere für seine Zivilgesellschaft nicht nachlassen können. Es ist sehr wichtig, dieses Engagement jetzt nicht zurückzunehmen, sondern zu klären, wie das Engagement, das wir in der Europäischen Union leisten, den Betroffenen, vor allem auch der Zivilgesellschaft direkt zugute kommen kann.

Eine Gelegenheit, um noch einmal deutlich zu machen, was wir Europäer davon halten, wie die Wahlen abgehalten und manipuliert worden sind, wird der G8-Gipfel in Heiligendamm sein, zu dem auch der Staatspräsident Nigerias erwartet wird.

Aber dieser erste Eindruck von dem, was in Nigeria passiert ist, darf unser Bild von Afrika nicht generell negativ beeinflussen. Einige von Ihnen haben bereits erwähnt, dass es auf dem afrikanischen Kontinent positive Beispiele gibt. Wir haben erst vor kurzem bei Mauretanien – auch wenn es kein großes Land ist – erlebt, wie ein Übergang organisiert werden kann, und wie dann aber auch die entsprechende Unterstützung stattfinden muss.

Bei einem weiteren Aspekt, der im Hinblick auf den voraussichtlich im November stattfindenden Afrika-Gipfel zwischen der EU und der Afrikanischen Union angesprochen wurde, muss deutlich gemacht werden, für welche Werte und welches Engagement die Europäische Union gegenüber den afrikanischen Partnerländern steht. Gleichzeitig müssen wir im Dialog mit China deutlich machen, wofür wir stehen. Es kann nämlich nicht sein, dass auf der einen Seite nur das eng begrenzte ökonomische Interesse Chinas für den afrikanischen Kontinent vorhanden ist, dass aber viele andere Aspekte, was verantwortungsbewusstes staatliches Handeln und zivilgesellschaftlichen Aufbau angeht, aber Aufgabe der Europäischen Union bleiben.

Ich war vor wenigen Wochen bei einem Treffen EU-ECOWAS beeindruckt, wie gerade die beteiligten Länder deutlich gemacht haben, dass es für viele kleine Pflänzchen, die in den Ländern gewachsen sind und hoffentlich auch weiter wachsen werden, ein Rückschritt ist. Wir haben auch viele Länder in Afrika, in denen wirtschaftliches Wachstum vorhanden ist und eine gute Regierungsführung stattfindet. Ich bin froh darüber, dass derzeit viele öffentliche Medien in der Vorbereitung des Afrikagipfels einen Blick auf Afrika werfen und dies feststellen. Deshalb war es auch wichtig, dass die Europäische Union und einige Mitgliedstaaten bei der Absicherung der Wahlen im Kongo Flagge gezeigt haben, weil außerhalb des Kongo eine Reihe von Ländern vorhanden ist, die einen guten Entwicklungsprozess aufweisen. Deshalb noch einmal meinen ausdrücklichen Dank dafür. Ich hoffe, dass wir gemeinsam mit der Kommission und mit Ihrer Unterstützung Wege finden werden, um das, was in Nigeria passiert ist, aufzuarbeiten. Ich hoffe, dass es Veränderungen gibt und dass wir diejenigen, die in Nigeria ein anderes, demokratisches Land wollen, auch weiterhin unterstützen können.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Wir sind uns alle einig, dass diese Wahlen leider eine wirkliche Enttäuschung waren, aber ich hoffe, dass Demokratie in Nigeria in der Zukunft zu einer Macht und nicht zur Farce wird. Vor uns liegt viel Arbeit. Ich stimme zu, dass es nicht möglich oder ratsam ist, weiterzumachen wie bisher, und das werden wir sicher nicht tun.

Wie von der Mehrheit meiner Meinung nach hier festgestellt wurde, müssen wir mit Angehörigen der Zivilgesellschaft in Nigeria zusammenarbeiten, die gewillt sind, die Lage und das Wahlverfahren zu ändern. Dies muss Teil des Dialogs sein, den wir weiter führen müssen, vor allem auf der Grundlage der Empfehlungen der Wahlbeobachtermission.

Andererseits sind auch politisches Engagement und der Dialog mit der Regierung notwendig. Ein solcher Dialog muss regelmäßig stattfinden; er muss strukturiert sein; er muss dreiseitig geführt werden, auf lokaler oder auch auf höherer Ebene, und er muss auf nationale und regionale Organisationen ausgeweitet werden, wie es zwischen der EU und ECOWAS der Fall war, wie ja gerade erwähnt wurde, und ebenfalls auf Vertreter der Zivilgesellschaft.

Zur Wahlkommission ist zu sagen, dass es nach Aussage der Beobachter zu Unregelmäßigkeiten und Betrug kam, aber vor allem hat die INEC nicht unabhängig gehandelt, was sie eigentlich tun soll. Deshalb ist klar, dass die INEC angesichts der ernsten Zweifel an ihrer Unparteilichkeit keine EEF-Zuschüsse mehr erhalten kann. Darum müssen zuerst Fragen in Verbindung mit der Unabhängigkeit, dem Mandat, der Struktur und der Führungsqualität der INEC geklärt werden, bevor eine Entscheidung über die Fortsetzung unserer Unterstützung getroffen werden kann.

Zum Nigerdelta, das einige von Ihnen bereits angesprochen haben, steht ein Bericht von Human Rights Watch mit dem Titel „Chop Fine“ zum Bundesstaat Rivers symbolisch für die Bedingungen, die überall im Nigerdelta anzutreffen sind, wo große finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden, aber nur ein sehr kleiner Teil die Menschen und sogar noch weniger die Gemeinschaften in abgelegenen Gegenden des Deltas erreicht. Die Menschen werden ihres Mitspracherechts und ihrer Landressourcen beraubt, und sie erhalten von der Regierung nichts als Gegenleistung.

Die Gefahren und Herausforderungen, die hier bestehen, bleiben ungeklärt und werden früher oder später gravierende Auswirkungen auf nationaler und regionaler Ebene haben. Die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten haben zwei Mal klare und einfache Empfehlungen übermittelt. Ehe die für das Nigerdelta geplanten finanziellen Mittel aufgestockt werden, muss eine völlige Transparenz gewährleistet und ein Dialog zwischen allen Interessengruppen hergestellt sein.

Auch die Artikel 8 und 9 des Partnerschaftsabkommens von Cotonou wurden angesprochen. Darin sind alle Aspekte enthalten, die notwendig sind, um einen wirklich wirksamen Dialog zu gewährleisten, und zwar nicht nur mit der Regierung, sondern, wie Sie sagten, auch mit der Zivilgesellschaft und den afrikanischen Regionalorganisationen. Für mich steht an allererster Stelle, dass ein geschlosseneres, regelmäßigeres und systematischeres Auftreten der EU als Gruppe gegenüber Nigeria der einzig gangbare Weg ist, um sich mit den Problemen zu befassen, die bei diesen Wahlen zutage getreten sind. Dies muss ein ganz starkes Motiv unserer Politik sein.

Wir müssen aber auch aufpassen, dass wir Nigeria nicht in die Richtung religiöser Extremisten, auch islamischer Extremisten, drängen.

China wurde angesprochen. Als ich im Januar in China weilte, habe ich klargestellt, dass wir mit China einen Dialog zu Afrika wollen. Das ist nicht leicht zu bewerkstelligen, aber sehr wichtig, und deshalb muss Nigeria unbedingt zum G8-Gipfel eingeladen werden, damit man ihnen dies dort direkt vermitteln kann, denn wir müssen Nigeria erklären, dass wir wollen, dass unsere Werte und Interessen geachtet werden, und das darf nicht nur auf der rein wirtschaftlichen Ebene geschehen.

Ich möchte nur noch einmal wiederholen, dass die EIDHR eine Gelegenheit eröffnet, um mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten. Sie kann ohne Zustimmung der Regierung tätig werden, aber in der Regel haben wir mit der Regierung Kontakt.

Nicht zuletzt muss man auch sehen, welchen Stellenwert unsere finanzielle Unterstützung dort hat. Sie macht lediglich 0,2 % der Erdöleinnahmen und der gesamten internationalen Hilfe für Nigeria aus. Würde man also die Hilfe aussetzen, wären die Folgen deshalb aus finanzieller Sicht unerheblich und potenziell kontraproduktiv, denn der politische Dialog mit der Regierung könnte dadurch noch stärker beschädigt werden. Aber insgesamt wird mit 25 % eine gute Regierungsführung gefördert. Deshalb sollten wir diesen Teil vor allem nutzen, um mit der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, da sind wir uns sicher alle einig.

 
  
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  Die Präsidentin. Zum Abschluss der Aussprache wurde gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung ein von sieben Fraktionen unterzeichneter Entschließungsantrag eingereicht(1).

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt.

 
  

(1)Siehe Protokoll.


11. Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) (Aussprache)
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt eine Aussprache über

- die mündliche Anfrage an den Rat zu den wichtigsten Zielen für die Konferenz der Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) vom 3. bis 15. Juni 2007 in Den Haag von Miroslav Ouzký im Namen des ENVI-Ausschusses (O-0018/2007 – B6-0020/2007) und

- die mündliche Anfrage an die Kommission zu den wichtigsten Zielen für die Konferenz der Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) vom 3. bis 15. Juni 2007 in Den Haag von Miroslav Ouzký im Namen des ENVI-Ausschusses (O-0019/2007 – B6-0121/2007).

 
  
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  Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE), in Vertretung des Verfassers. – (FR) Frau Präsidentin, Herr Minister, Frau Kommissarin! Ein Bericht folgt dem anderen und doch ist jeder Bericht anders, denn nun sprechen wir über die biologische Vielfalt.

Herr Minister, diese Woche wird von dem erklärten Willen des Europäischen Parlaments geprägt sein, gegen den Verlust der biologischen Vielfalt anzukämpfen. Am Montag wurden der Bericht unseres Kollegen Adamou und der Bericht zu LIFE+ diskutiert, heute prüfen wir zwei mündliche Anfragen, die im Vorfeld der nächsten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen, CITES, eingereicht wurden. Unser Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, dessen Vorsitzenden ich für seine Abwesenheit entschuldigen möchte, zieht die Verhandlungsmethode der Mitgliedstaaten in Zweifel und fragt beim Europäischen Rat an, welche hauptsächlichen Ziele die Union während der vierzehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des CITES-Übereinkommens, die, wie Sie bereits sagten, Frau Präsidentin, am 14. und 15. Juni 2007 in Den Haag stattfindet, unterstützen wird.

Das CITES-Übereinkommen ist eines der ältesten multilateralen Instrumente zum Umweltschutz. Es wurde 1973 in Washington von Staaten verabschiedet, die bereits damals bestrebt waren, über die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften hinauszugehen. Es ging darum, frei lebende Tiere und Pflanzen vor der übermäßigen kommerziellen Nutzung zu bewahren. Die Bedeutung dieses Übereinkommens liegt im Vergleich zu den anderen multinationalen Umweltschutzabkommen in seiner großen Anpassungsfähigkeit. Durch die Angebotsbegrenzung hat es direkte Auswirkungen auf den Handel. Konkret nimmt es Einfluss auf etwa 500 000 Transaktionen – und das ist in der Tat nicht wenig, 500 000 Handelgeschäfte! – und begrenzt somit die übermäßige Belastung der biologischen Vielfalt. Durch den Beitritt unterschiedlicher institutioneller Partner, von nahezu 170 Staaten, darunter unserer 27 Mitgliedstaaten, von Wissenschaftlern und NRO wird es das CITES-Übereinkommen ermöglichen, das Aussterben besonders gefährdeter Arten zu verhindern und solche Spezies wie den sibirischen Tiger, den Blauwal oder auch die afrikanischen Elefanten zu retten.

Natürlich ist das Übereinkommen mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Diese sind einerseits strukturell bedingt. Das Übereinkommen hat tatsächlich Mühe, die notwendigen Mittel für seine ehrgeizigen Ziele zu finden. Es muss sich mit Raubbau an natürlichen Arten auseinandersetzen, von denen einige noch immer nicht gelistet sind. Andererseits muss das Übereinkommen neue Daten berücksichtigen, u. a. natürlich den Klimawandel. Es muss die Ineffizienz bestimmter Instrumente einbeziehen, wie z. B. den Aktionsplan für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor, einfacher gesagt, den FLEGT, der jedem in diesem Hause bekannt ist. Es müssen auch die Entscheidungen überarbeitet werden, die sich negativ auf bestimmte Arten ausgewirkt haben: Beispielsweise hatten während der zwölften Konferenz der Vertragsparteien die Genehmigungen zum Verkauf von Elfenbein aus Botswana, Namibia und Südafrika zur Folge, dass die Elefanten um schätzungsweise fast 20 000 Exemplare dezimiert worden sind.

Im Rahmen des Kampfes gegen den Verlust von Arten muss die Europäische Union bei den Konferenzen der Vertragsparteien um jeden Preis mit einer Stimme sprechen. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, Herr Minister, dass sich die Europäische Union bei den Entscheidungen oftmals der Stimme enthält, weil sich unsere Mitgliedstaaten nicht einigen können, wodurch 27 Stimmen verloren gehen, und 27 Stimmen sind eine nicht unerhebliche Menge, das ist mitunter sogar sehr viel.

Wir fordern daher, Herr Minister, dass die Entschließung des Europäischen Parlaments, die die Interessen der europäischen Bürger widerspiegelt und in der das zum Ausdruck kommt, was wir nach dem Willen der Bürger im Rahmen dieses CITES-Übereinkommens unterstützen sollen, vom Rat berücksichtigt wird. Erstens, weil die Entschließung bestimmte Anforderungen an die Verhandlungspartner stellt. So muss das Vorsorgeprinzip mit der gleichen Härte durchgesetzt werden, mit der die Europäische Union bei anderen internationalen Verhandlungen zum Umweltschutz vorgeht.

Ebenso muss die Union die Transparenz des Abstimmungsverfahrens fordern und geheime Abstimmungen, eine Verfahrensweise, die tatsächlich noch praktiziert wird, ablehnen, vor allem dann, wenn es um die Listung von Arten in den Anhängen geht. Tatsächlich gilt es, diese etwas antiquierte Verfahrensweise zu modernisieren, die den Forderungen der Bürger, die in der Lage sein müssen, ihr Recht auf Prüfung der in ihrem Namen getroffenen Entscheidungen auszuüben, in keiner Weise mehr gerecht wird. Wir wissen, dass die NRO den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei jeder Gelegenheit vorwerfen, dass sie ihre Abstimmungen nicht offen legen und zu bestimmten Arten geheim abstimmen. Aus unserer Sicht ist dies absolut untragbar, und wir fordern Transparenz, weil es sich um ein ganz besonderes Übereinkommen handelt, und weil die Mitgliedstaaten zu bestimmten Themen spezielle Interessen haben, wie wir wissen.

Die auf der Tagesordnung der Konferenz stehenden Fragen müssen dem Europäischen Parlament vorgelegt werden. Wir erwarten, dass so und nicht anders verfahren wird. Jedes Mal, wenn eine Konferenz der Vertragsparteien des CITES-Übereinkommens ansteht, stellen wir dem Rat die gleichen Fragen: Wir verstehen nicht, warum wir nicht schon im Vorfeld konsultiert werden, sodass wir über die Standpunkte, die der Rat auf der Konferenz vertreten wird, informiert sind.

Ich möchte die Kommission und den Rat ebenfalls darum bitten, die Delegation unseres Parlaments in die Arbeit der Konferenzen mit einzubeziehen, damit wir uns nicht, wie üblich, auf den Korridoren herumdrücken müssen, in der Hoffnung, Informationen zu erhaschen, bis der Rat und die Kommission bereit sind, uns zu empfangen! Ich danke Ihnen also für die Einbeziehung der Delegation des Europäischen Parlaments in die Arbeit im Rahmen dieses Übereinkommens.

 
  
  

VORSITZ: DIANA WALLIS
Vizepräsidentin

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Sie auch im Namen Ihres Kollegen Miroslav Ouzký gesprochen haben, darf ich für die Präsidentschaft Folgendes erklären:

Wie bei früheren Tagungen der Konferenz der Vertragsparteien des Washingtoner Artenschutz-Abkommens werden die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam den vereinbarten Standpunkt der Gemeinschaft vertreten. Der Rat wird auf Basis des jüngsten Kommissionsvorschlags in Kürze diesen Standpunkt festlegen und das Parlament natürlich über den so festgelegten Standpunkt informieren.

Der Standpunkt der Gemeinschaft wird drei übergreifende Zielsetzungen umfassen:

Für das genannte Abkommen soll ein Höchstmaß an Effizienz erzielt werden. Hierzu muss zunächst unnötiger Verwaltungsaufwand abgebaut werden. Es gilt, praktikable und funktionierende Lösungen für Probleme bei der Durchführung zu finden und dafür zu sorgen, dass die Ressourcen der Vertragsparteien gezielt dort eingesetzt werden, wo echter Erhaltungsbedarf besteht.

Zwischen dem Artenschutz-Abkommen und anderen die biologische Vielfalt betreffenden multilateralen Instrumenten und Verfahren müssen mehr Synergien geschaffen werden; insbesondere sollten die Beschlüsse der 14. Konferenz dazu beitragen, den weltweiten Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 deutlich zu verlangsamen und die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen.

Ferner will die Europäische Union auf der Konferenz sicherstellen, dass mit den vorgesehenen Änderungen der Anhänge zum Washingtoner Abkommen tatsächlich der Erhaltungsstatus der betroffenen Art verbessert wird. Besonders wichtig wird hierbei eine wirksame Durchsetzung der Kontrollen sein. Nur so können Wilderei und illegaler Handel verringert und die Nachhaltigkeit des internationalen Artenhandels gewährleistet werden.

Was die einzelnen Arten anbelangt, so stehen Elefanten und Wale auf dieser Konferenz erneut im Mittelpunkt. Zusammenfassend kann ich sagen: Die Gemeinschaft ist weiterhin so lange nicht bereit, einer Wiederaufnahme des kommerziellen Elfenbeinhandels zuzustimmen, bis geeignete Mechanismen bestehen, um eine vermehrte illegale Tötung von Elefanten zu verhindern. Sie fordert daher alle Arealstaaten von Elefanten zu einem konstruktiven Dialog und zur Zusammenarbeit bei der Erhaltung und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Elefanten auf.

Das Primat in Walfragen hat die Internationale Walfang-Kommission. Im Rahmen unserer Verhandlungen sollten daher keine neuen Beschlüsse gefasst werden, die den heutigen Erhaltungsstatus der Wale im Rahmen des Übereinkommens abändern würden. Folglich sollte eine Überprüfung der Walbestände zur möglichen Herabstufung des Erhaltungsstatus unter CITES erst dann ins Auge gefasst werden, wenn nach Ansicht der Internationalen Walfang-Kommission geeignete Mechanismen für diese Bewirtschaftungskontrolle eingeführt wurden.

Abschließend möchte ich dem Fragesteller und dem Umweltausschuss für das Interesse an dieser wichtigen Frage danken.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Die 14. Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen in Den Haag ist in der Tat die erste CITES-Konferenz, die in der Europäischen Union veranstaltet wird, seit das CITES 1973 geschlossen wurde. Deshalb glaube ich, sie wird uns eine sehr gute Gelegenheit bieten, unser starkes Engagement für die Umsetzung dieses Übereinkommens herauszustellen und sowohl die Politik als auch die Öffentlichkeit stärker für das Thema zu sensibilisieren.

Meines Erachtens wird dies das erste Mal sein, dass eine Ministerkonferenz zentrale Fragen zur Zukunft des Übereinkommens behandelt. Darum sind folgende strategische Schlüsselziele für die Konferenz der Vertragsstaaten, der CoP 14, festgelegt worden: Die Vertragsstaatenkonferenz sollte erneut bestätigen, welch wichtigen Beitrag das CITES zur Verwirklichung des für 2010 gesetzten Ziels einer deutlichen Verlangsamung des Rückgangs der Artenvielfalt geleistet hat bzw. leisten kann. Die Gemeinschaft steht uneingeschränkt hinter dem Beitrag des CITES zu diesem weltweiten Ziel durch eine Regelung des internationalen Handels mit frei lebenden Tieren und Pflanzen und Produkten daraus, um dessen Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Die neue strategische Vision für das CITES für den Zeitraum 2008-2013 wird entscheidend dafür sein, wie das CITES sicherstellen kann, dass Erhaltung, nachhaltige Nutzung und Armutsminderung sich auch gegenseitig nützen können und deshalb maßgebend für die anhaltende Bedeutung und Relevanz des CITES sind.

In der konzipierten strategischen Vision wird außerdem befürwortet, dass das CITES dem internationalen Handel bei kommerziell genutzten Holz- und Fischarten größere Aufmerksamkeit widmet. Angesichts der Belastung für die Naturressourcen und die andauernde Übernutzung ist die Gemeinschaft der Meinung, dass das CITES sich stärker darauf konzentrieren sollte, dass ein nachhaltiger Handel mit solchen Arten gewährleistet ist. Wir, die Gemeinschaft, haben Vorschläge für die Aufnahme mehrerer Holz- und Fischarten in die CITES-Liste unterbreitet, also wird das, denke ich, eine sehr wichtige Diskussion.

Ein zentrales Problem für die CoP 14 des CITES wird nicht zuletzt natürlich auch Elfenbein sein. Hier liegen voneinander abweichende Vorschläge von den afrikanischen Staaten mit Elefanten-Wildreservaten auf dem Tisch. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass der Handel mit staatlichen Elfenbeinvorräten zu kommerziellen Zwecken erst wieder aufgenommen werden sollte, wenn wir ganz sicher sind, dass alle Systeme vorhanden sind, die verhindern sollen, dass der Handel ein vermehrtes illegales Töten von Elefanten zur Folge hat. Diese Systeme werden zurzeit eingerichtet und sind dann hoffentlich funktionsfähig, wenn wir unsere endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen.

 
  
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  John Bowis, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (EN) Frau Präsidentin! Gestern hatten die Zeitungen gute Neuigkeiten zu vermelden. Es ging um das Ausbrüten einiger seltener ägyptischer Schildkröteneier. Das Problem ist, sie wurden in Rom ausgebrütet. Sie hätten sich nicht in Rom befinden dürfen. Sie hätten nicht zusammen mit 275 anderen seltenen Schildkröten aus Libyen nach Rom geschmuggelt werden dürfen, denn sie fallen unter die höchste Schutzkategorie im CITES-Übereinkommen. Schlimmer noch, dies geschieht innerhalb unserer Europäischen Union.

Wir wissen, dass die Europäische Union einer der weltweit größten Importeure und Märkte für Produkte aus frei lebenden Tieren und Pflanzen mit einer Nachfrage nach Haustieren, Modeerzeugnissen, Verzierungen und Arzneimitteln ist. Deshalb trägt Europa eine besondere Verantwortung, hier tätig zu werden. In meinem Land werden jeden Tag vom Zoll Ihrer Majestät etwa 570 illegale Artikel in Verbindung mit frei lebenden Tieren und Pflanzen beschlagnahmt. Man fragt sich, wie viele unentdeckt bleiben.

Wir wissen, dass der illegale Handel mit frei lebenden Tieren und Pflanzen nach der Zerstörung von Lebensräumen die zweitgrößte direkte Bedrohung für Arten darstellt. Wir wissen, dass ein Viertel des Handels illegal ist. Wir wissen, dass damit Milliarden Euro verdient werden, nur übertroffen vom Drogen- und Waffenhandel.

Wir wissen natürlich auch, dass wir die örtlichen Bevölkerungen und deren Traditionen und Bedürfnisse zu achten haben, und das steht in dieser Entschließung. Wir wissen, dass es Meinungsunterschiede zwischen NRO und Wissenschaftlern gibt, aber ich denke, dieser Entschließungsantrag ist ausgewogen.

Abschließend begrüße ich sehr die Ausführungen des Herrn Ministers und der Frau Kommissarin zu Elefanten, also unterstützen Sie doch bitte die Resolution Kenias und Malis für ein 20-jähriges Moratorium beim Elfenbeinhandel.

 
  
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  Dorette Corbey, im Namen der PSE-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin! Herr Ratspräsident! Frau Kommissarin! Es wurde bereits erwähnt, dass die Konferenz der Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) erstmalig in Europa stattfinden wird. Damit bietet sich die Möglichkeit, den Schutz von Wildtieren und -pflanzen stärker als bisher in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.

Obgleich CITES eines der wirksamsten und konkretesten Instrumente zum Schutz der internationalen Umwelt darstellt, ist der Rückgang der Artenvielfalt alarmierend. Um viele Fischarten ist es beispielsweise u. a. aufgrund von Überfischung schlecht bestellt. Die Nachfrage nach Fisch ist enorm und steigt weiter mit dem traurigen Ergebnis, dass inzwischen selbst viele Tiefseearten ernsthaft bedroht sind und in vielen Entwicklungsländern das Meer ebenfalls durch Europa oder europäische Schiffe leer gefischt worden ist.

Für tropische Wälder gilt leider Ähnliches. Die Nachfrage nach tropischen Hölzern hält trotz aller Kampagnen unvermindert an. Außerdem steigt der Bedarf an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche aufgrund der Notwendigkeit der Erzeugung von Nahrungsmitteln und wegen der zunehmenden Nachfrage nach Biokraftstoffen, was auf Kosten jahrhundertealter Wälder geht.

Die Initiative der EU, eine umfangreiche Zahl von Fischarten auf die Liste der geschützten Arten zu setzen, verdient unsere ungeteilte Unterstützung. Gleiches gilt für die Initiative, eine Reihe von Baumarten unter Schutz zu stellen. Dennoch sollten wir uns fragen, welche Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Weltweit steigt der Druck auf die Natur. Die Zunahme des Wohlstands ist eine der Ursachen dafür, aber in verschiedenen Entwicklungsländern ist Armut der Grund.

Daher sollten wir einen anderen Kurs einschlagen und begreifen, dass Naturschutz auch Wohlstand und Beschäftigung schafft. Wir müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Handel wirklich nachhaltig gestaltet wird und illegaler Handel bekämpft wird und aufhört.

 
  
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  Mojca Drčar Murko, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Frau Präsidentin! Es spricht sehr viel dafür, den Vorschlag für ein 20-jähriges Moratorium beim Elfenbeinhandel zu unterstützen. Im Gegensatz zu dem, was einige Staaten mit Reservaten im südlichen Afrika erklären – nämlich dass sie zu viele Elefanten hätten –, wird im African Elephant Status Report die Population auf 10 bis 20 % des Standes der 1930er und 1940er Jahre geschätzt.

Hauptursache für den Rückgang ist der Elfenbeinhandel. Die Elfenbeinpreise sind in China und Japan Ende der 1990er Jahre um das Siebenfache gestiegen. Ein 20-jähriges Moratorium wird die klare Botschaft aussenden, dass der internationale Handel verboten ist, es würde die Nachfrage drücken, die Preise senken und Anreize für den Ankauf und das Horten von Elfenbein beseitigen.

Frau Kommissarin, könnten Sie bitte etwas genauer sagen, inwieweit die Kommission die Befürwortung des Moratoriums durch die Delegation der west- und zentralafrikanischen Staaten, die uns hier im Europäischen Parlament besucht hat, in Betracht ziehen wird?

 
  
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  Marie Anne Isler Béguin, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich Herrn Gloser und Frau Ferrero-Waldner für ihre Worte danken, die ich fast versucht bin als ermutigend zu bezeichnen. Allerdings habe ich keine Antwort in Bezug auf die Transparenz der Abstimmung erhalten: Aus meiner Sicht ist es unerlässlich für uns zu wissen, wer von der Europäischen Union bei dieser CITES-Konferenz wofür gestimmt hat.

Zu Beginn möchte ich ebenfalls meine Befriedigung über den Vorschlag Deutschlands ausdrücken, zwei Haiarten, den Dornhai und den Makrelenhai, in den Anhang II zum CITES aufzunehmen. Dieser Vorschlag ist auch von zahlreichen Vereinigungen, die für deren Schutz eintreten, begrüßt worden. Aus unserer Sicht ist dies ein Vorschlag, der unsere volle Unterstützung finden muss, da diese beiden Arten, die auf der Roten Liste der gefährdeten Arten der IUCN stehen, besondere Aufmerksamkeit erfordern.

Abgesehen vom spezifischen Fall dieser Arten muss jedoch auch der Status der anderen Haiarten, die in den an die Länder der Europäischen Union angrenzenden Gewässern, beispielsweise im Mittelmeer, auftreten, stärker berücksichtigt werden, wobei davon die Europäische Union und die Nachbarschaftspolitik gleichermaßen betroffen sind.

Man muss generell anerkennen, dass das Mittelmeer ein bedrohtes Meer ist: Die unkontrollierte Nutzung der Fischbestände in den letzten Jahrzehnten, insbesondere die Verwendung von Treibnetzen, hat zu einer starken Überfischung von Arten geführt.

Der Fall des Roten Thuns, der in jüngster Zeit von Greenpeace in den Medien stark thematisiert wurde, ist ein Beispiel dafür. Doch was wissen wir über die Haie im Mittelmeer? In der Regel wissen wir über Haifische, dass sie weltweit stark gefährdet und überfischt sind und dass sie unter dem Abbau des marinen Gleichgewichts leiden.

Verfügt die Europäische Union diesbezüglich über Informationen oder Studien, die es ihr ermöglichen, die Lage der Haie im Mittelmeer zu beurteilen? Das ist die Frage! Sollte dies nicht der Fall sein, kann sie dann seriöse Untersuchungen ins Auge fassen, um langfristig in der Lage zu sein, insbesondere dem CITES konkrete Vorschläge zu unterbreiten?

Darüber hinaus ist es unserer Ansicht nach gleichfalls unerlässlich, die im Mittelmeer ebenfalls überfischte rote Edelkoralle in den Anhang II zum CITES aufzunehmen.

 
  
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  Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin! Die CITES-Konferenz, die im kommenden Monat in Den Haag stattfindet, hat große Bedeutung im Hinblick auf die Ergreifung von Maßnahmen gegen den internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Aus diesem Grunde unterstütze ich die Entschließung vorbehaltlos.

Allerdings möchte ich einen Punkt herausgreifen, der heute Mittag bereits öfter angesprochen wurde: Es geht um die Elefanten in Botswana und Namibia. Dreiviertel der 400 000 Elefanten in Afrika leben in dieser Region, was sowohl Risiken für die Bevölkerung als auch die Natur mit sich bringt und der Biodiversität abträglich ist. Die betreffenden Länder haben aus diesem Grund eigene Vorschläge unterbreitet, um die Elefantenpopulation aufrecht zu erhalten und die Risiken zu mindern.

Bedauerlicherweise werden diese Vorschläge in der Entschließung nicht berücksichtigt. Einerseits ist verständlich, dass man den Handel mit Produkten von Elefanten stoppen will, dem schließe ich mich an, aber andererseits ist es wichtig, den Tatsachen in Botswana und Namibia angesichts des enormen Wachstums des Elefantenbestands ins Auge zu sehen. Darüber sollten wir gründlicher nachdenken. Schließlich können wir es uns nicht leisten, Lösungen abzuweisen, ohne Alternativen aufzuzeigen.

 
  
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  Karin Scheele (PSE). – Frau Präsidentin! Die Kollegin Isler Béguin hat ja schon die Inhalte dieser mündlichen Anfrage präsentiert, vor allem die Ziele des Rates bei den Verhandlungen, aber auch die Verhandlungsmethoden und die Art und Weise, wie die Delegation des Europäischen Parlaments in die Arbeit vor Ort eingebunden wird.

Ich möchte, wie viele andere Kollegen auch, noch einmal auf den Elfenbeinhandel zu sprechen kommen. Er ist zwar durch das Artenschutzabkommen seit 1989 verboten, aber die Konvention erlaubt seit 1997 den Verkauf einzelner Lagerbestände. Es ist verständlich, dass die betroffenen Länder Interesse daran haben. Aber die Schwierigkeit besteht darin, dass es bislang nicht möglich ist, legales und illegales Elfenbein voneinander zu unterscheiden, und daher große Gefahr besteht, dass der legale Handel die Wilderei wieder anfacht.

Die verstärkte Wilderei setzt die Wildhüter und die Naturschutzbehörden in Elefantengebieten zunehmend unter Druck. Ein wirksamer Schutz der Dickhäuter, der in vielen Ländern für die Einnahmen aus dem Tourismus wichtig ist, erfordert immer mehr Mittel, und die sind meist nicht vorhanden. Nur ein absolutes Handelsverbot für Elfenbein kann die Elefanten auf Dauer schützen. Jährlich werden in Afrika schätzungsweise 20 000 Elefanten wegen ihrer Stoßzähne getötet.

Wir unterstützen daher in unserer Entschließung den Vorschlag von Kenia und Mali. Dieser Vorschlag fordert ein 20-jähriges Moratorium für jede Art von Elfenbeinhandel. Wir hoffen, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten sich in den Verhandlungen dieser Forderung anschließen.

 
  
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  Alfonso Andria (ALDE). – (IT) Frau Präsidentin, Frau Ferrero-Waldner, Herr Gloser, meine Damen und Herren! Ich möchte den Sinn meines Änderungsantrags, der von der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa unterstützt wird, ganz kurz zusammenfassen.

Ich habe die Streichung des siebenten Spiegelstrichs von Ziffer 10 des Entschließungsantrags zum CITES-Übereinkommen beantragt. Es gibt keine wissenschaftliche Begründung für die Aufnahme der Koralle in Anhang II, denn ein Panel renommierter Sachverständiger, die für die FAO tätig sind, hat bestätigt, dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme der Arten der Gattung Corallium in Anhang II von CITES nicht gegeben sind – das war ein wörtliches Zitat.

Die Koralle kann auch durch ein Rotationssystem der geschützten Gebiete, das zwischen den Erzeugerländern vereinbart wird, entsprechend geschützt werden. Eine Beibehaltung der gegenwärtigen Formulierung wäre ein harter Schlag für das Juwelier- und Kunsthandwerk sowie für die lokale Wirtschaft und die Beschäftigung mehrerer Länder der Union – Italien, Spanien, Frankreich, Griechenland und Malta – wie auch außereuropäischer Länder wie China und Japan.

Ich bitte Sie daher, meinen Änderungsantrag zu unterstützen, der vom politischen Standpunk aus vertretbar ist und durch wissenschaftliche Thesen gestützt wird.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Beim Thema Elefanten sind wir momentan noch vorsichtig, was die Unterstützung für die vorliegenden Vorschläge generell angeht, denn die afrikanischen Staaten mit Elefanten-Wildreservaten werden unmittelbar vor der Konferenz zusammenkommen. Wir ermutigen sie – und das würde ich für die beste Lösung halten –, einen wirklichen Dialog aufzunehmen und sich auf diesem Wege um eine Einigung auf ein gemeinsames Vorgehen zu bemühen.

 
  
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  Die Präsidentin. Zum Abschluss der Aussprache wurde gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung ein Entschließungsantrag(1) eingereicht.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt.

 
  

(1)Siehe Protokoll.


12. Fragestunde (Anfragen an den Rat)
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  Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt die Fragestunde (B6-0018/2007).

Wir behandeln die folgenden Anfragen an den Rat.

Anfrage Nr. 1 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-0339/07)

Betrifft: Politische Krise in der Türkei und Beitrittsaussichten

In den letzten Tagen ist die Türkei anlässlich der Präsidentschaftswahlen in eine tiefe politische Krise geschlittert, die gravierende Zweifel über die Funktionsfähigkeit der demokratischen Institutionen aufkommen lässt. Das türkische Verfassungsgericht erklärte den ersten Durchgang der Wahlen für ungültig, und diese Entscheidung wurde von der Regierung entschieden angezweifelt. Der Ministerpräsident erklärte, dass das parlamentarische System blockiert sei, und verlangte vorgezogene Neuwahlen, während der türkische Generalstab die Warnung aussprach, dass er die Wahl des islamischen Abdullah Gül zum Präsidenten verhindern werde.

Wie beurteilt der Rat diese Situation in einem Land, das ein Beitrittskandidat der EU ist? Teilt er die Ansicht des für Erweiterungsfragen zuständigen Kommissionsmitglieds, Olli Rehn, der erklärte, dass die Streitkräfte die Autonomie der demokratischen Verfahren respektieren müssten und dass sich die EU auf die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, des Rechtsstaats und der Souveränität der politischen Kräfte gegenüber dem Militär stütze, und der betonte, dass die Achtung dieser Grundsätze, die zentraler Bestandteil der Kriterien von Kopenhagen sind, eine Voraussetzung für den Beitritt eines Landes zur EU sei? Welche Auswirkungen könnten diese Eingriffe des Militärs seiner Ansicht nach auf das Beitrittsverfahren der Türkei haben? Unterhält der Rat direkte Kontakte mit den staatlichen Akteuren in der Türkei? Wie reagieren sie?

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Wir verfolgen die Entwicklungen in der Türkei mit großer Aufmerksamkeit, und ich möchte auch an die Erklärung des Vorsitzes vom 28. April 2007 erinnern, in der wir betont haben, dass die Präsidentschaftswahlen entsprechend den demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen der Verfassung durchgeführt werden müssen.

Generell sei daran erinnert, dass die Verhandlungen mit der Türkei im Jahre 2005 auf der Grundlage aufgenommen wurden, dass die Türkei die politischen Kriterien, die der Europäische Rat 1993 in Kopenhagen festgelegt hat, in ausreichendem Maße erfüllt. Zu diesen politischen Kriterien für eine EU-Mitgliedschaft gehört eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie für die Achtung und den Schutz von Minderheiten. Darüber hinaus erwartet die Europäische Union gemäß dem Verhandlungsrahmen, den der Rat im Oktober 2005 angenommen hat, dass die Türkei den Reformprozess fortsetzt und auf weitere Verbesserungen hinarbeitet, was gerade die Achtung der Grundsätze von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Menschenrechte und die Grundfreiheiten einschließlich der relevanten europäischen Rechtsprechung angeht.

Am 11. September 2006 hat der Rat festgestellt, dass weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Rechte der Frauen, der Minderheiten und der Gewerkschaften sowie die zivile Kontrolle des Militärs auszubauen. Diese Fragen werden im Rahmen des politischen Dialogs mit der Türkei regelmäßig behandelt. Der Rat erwartet, dass die genannten Grundsätze wie die Rechtsstaatlichkeit und die zivile Kontrolle des Militärs auch in der gegenwärtigen Situation voll und ganz eingehalten werden. Die Ratspräsidentschaft wird den Wahlprozess in der Türkei deshalb auch weiterhin aufmerksam verfolgen.

 
  
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  Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (PPE-DE). – (EL) Ich danke Ihnen vielmals dafür, Herr Minister, dass Sie die Voraussetzungen erläutert haben, die von der Europäischen Union für den Beitritt der Türkei festgelegt worden sind. Ich habe jedoch die jüngste Krise angesprochen, zu der es in einem der Länder der Europäischen Union oder in einem der anderen Kandidatenländer nicht hätte kommen können.

An solche Krisen in den Kandidatenländern sind wir nicht gewöhnt, und ich glaube, es genügt da nicht, dass wir einfach – wie Sie gesagt haben – die Lage „weiterhin verfolgen“. Auch wir müssen vor den europäischen Bürgern Rechenschaft darüber ablegen, was wir unternehmen, um diese Situation in den Griff zu bekommen, und wir müssen der Türkei ein für alle Mal klarmachen, dass sie endlich die Voraussetzungen erfüllen muss, die von ihr verlangt werden, damit sie auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union vorankommen kann.

Wir fordern ein bisschen mehr als einfach nur die Lage „zu verfolgen“, Herr Minister. Werden Sie mehr unternehmen?

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Ich glaube, die Europäische Union hat in den Gesprächen mit der Türkei stets auf die – eben auch von mir zitierte – Liste mit den entsprechenden Kriterien hingewiesen. Sie hat auch schon früher Wege aufgezeigt, um das Land zu unterstützen und entsprechende Entwicklungen im Land herbeizuführen.

Ich glaube, die Europäische Union muss erwarten können, dass der Rahmen, der für den Beitritt notwendig ist, beachtet wird und dass letztendlich auch den Akteuren in der Türkei selbst deutlich wird, dass es das Primat der Politik und nicht das Primat des Militärs ist, darüber zu entscheiden.

Sie wissen ja – das ist ein wichtiger Punkt –, dass im Zuge dieser Auseinandersetzungen auch das Verfassungsgericht der Türkei angerufen worden ist. Diesen Weg, das hat die Europäischen Union auch zum Ausdruck gebracht, muss das Land gehen. Ich glaube, mehr kann zurzeit nicht getan werden.

 
  
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  Reinhard Rack (PPE-DE). – Herr Ratspräsident! Wir haben Ihren Erklärungen entnehmen können, dass immer wieder eine ganze Reihe von Positionen des Rates und der Europäischen Union festgelegt worden ist. Die Realität ist aber doch die, dass die Reihe der Nichteinhaltungen dieser Kriterien durch den Beitrittskandidaten Zypern mindestens ebenso lang ist.

Stichwort Zypern: Gibt es nicht die Möglichkeit eines aktiveren Engagements vonseiten der Europäischen Union bzw. des Rates, als Sie es angekündigt haben? Wir verfolgen nämlich aufmerksam, was passiert.

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS). – Zwar befürwortet die AKP nach eigenen Angaben die für die Türkei verfassungsmäßig fixierte Trennung zwischen Staat und Religion, nichtsdestotrotz hat sie aber bekanntlich Initiativen gesetzt, die an dem Wahrheitsgehalt dieser Aussage zweifeln lassen. Zum Beispiel hat sie sich für die Abschaffung des Kopftuchverbots und eine Ausweitung des Islamunterrichts eingesetzt. Inwieweit teilt der Rat die von Kritikern geäußerte Sorge einer durch diese Partei drohenden schleichenden Islamisierung, und in welcher Form findet diese drohende Gefahr in den Beitrittsverhandlungen Berücksichtigung?

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Um bei der letzten Frage anzufangen, kann ich nur noch einmal sagen, dass die Türkei genau weiß, was sie im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zu leisten hat. Das schließt nicht aus, dass wir kritische Entwicklungen nicht nur beobachten, sondern auch im Dialog kommentieren. Dessen ist sich die Türkei bewusst, und es gibt derzeit für die Präsidentschaft keinen Anlass, bevorstehende Gespräche bzw. Beitrittskonferenzen mit der Türkei abzusagen.

Zu der zweiten Anmerkung möchte ich sagen, dass es nicht nur um ein Beobachten geht. Wie soll denn die Europäische Union, die den Rahmen festgelegt hat, anders als im Dialog auf die Verpflichtungen der Türkei und die Kriterien, die sie erfüllen muss, hinweisen? Es ist ja nicht so, dass die jetzige Regierung, die letztendlich für das Land die Verantwortung trägt, die Kriterien umgestellt hat. Vielmehr haben andere Gruppen im Land gedroht, einzugreifen, wenn ihnen ein bestimmtes Ergebnis nicht passt. Man muss unterscheiden, wer für das Land verantwortlich ist. Das ist nach unserer Auffassung immer noch die aus demokratischen Wahlen hervorgegangene Regierung.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 2 von Manuel Medina Ortega (H-0278/07)

Betrifft: Frontex-Tätigkeit an den Seegrenzen

Kann der Rat angesichts der erfolgreichen Arbeit von Frontex im Hinblick auf den Schutz der atlantischen Gewässer der Europäischen Union die Kontinuität dieses Instruments an den Seegrenzen der Union garantieren?

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Ich darf auf die Erläuterungen hinweisen, die bereits zu einer mündlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten in der Fragestunde im April gegeben worden sind, und möchte noch einmal unterstreichen, dass der Vorsitz der ständigen Verbesserung des integrierten Grenzschutzes an den Außengrenzen der Europäischen Union und insbesondere der Verstärkung der südlichen Seeaußengrenzen große Bedeutung beimisst.

In diesem Zusammenhang hat der Rat bereits in seinen Schlussfolgerungen zur Verstärkung der südlichen Seegrenze vom 5. und 6. Oktober 2006 unterstrichen, dass Frontex durch zusätzliches Personal und eine Erhöhung der Haushaltsmittel gestärkt werden muss. Um die Fähigkeiten von Frontex zur sofortigen Reaktion auf Notfallsituationen zu verbessern, hat die Kommission 2006 einen Vorschlag zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke vorgelegt.

Der Rat hat mit dem Europäischen Parlament erfolgreich über diesen Vorschlag beraten, und das Europäische Parlament hat am 26. April 2007 über den Text dieses Vorschlags abgestimmt, sodass ihn der Rat in erster Lesung annehmen kann. Der Vorsitz strebt an, dass der Text vom Rat in den nächsten Wochen angenommen wird, damit das Instrument in der bevorstehenden Sommerzeit angewandt werden kann.

Gemäß seinem Arbeitsprogramm für 2007 wird Frontex neben der Verwirklichung des europäischen Patrouillennetzes eine Reihe gemeinsamer Operationen an den Seegrenzen einleiten. Anzahl und Ort der gemeinsamen Operationen werden vom Verwaltungsrat von Frontex beschlossen.

Schließlich hebt der Rat hervor, dass die Kommission im Einklang mit dem Haager Programm, das der Europäische Rat ja am 4. November 2004 angenommen hat, dem Rat vor Ende des Jahres 2007 einen Bericht zur Beurteilung der Agentur vorlegen wird.

 
  
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  Manuel Medina Ortega (PSE).(ES) Der Präsident erwähnte meine Frage vom April dieses Jahres. Das FRONTEX-System ist wirksam, doch das große Problem besteht in der Unterbrechung. Eine kurze mehrwöchige Unterbrechung hat in den letzten Wochen dazu geführt, dass etwas über eintausend Einwanderer auf den Kanarischen Inseln angekommen sind, mit aller damit verbundenen Dramatik.

Wir sind der Ansicht, dass dieses System dauerhaft sein müsste. und ich hoffe, dass es durch die vom Ratspräsidenten angekündigten Maßnahmen auch wirklich zu einer ständigen Einrichtung wird, da jeder Tag oder jede Woche ohne diese Maßnahmen den Tod von hunderten Menschen in den Gewässern des Atlantiks bedeuten kann.

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich bin mir des Problems bewusst, zumal wir es auch über die Medien vermittelt bekommen. Auch die Menschen vor Ort wissen, was das für die Flüchtlinge bedeutet und für diejenigen, die sich um sie zu kümmern haben. Ich habe ja bereits im April im Zusammenhang mit einer Fragestellung zum Ausdruck gebracht, dass der Schutz der Außengrenze zunächst Aufgabe des jeweiligen Mitgliedstaates ist, dass allerdings Frontex in einer besonderen Situation zur Unterstützung angefordert werden kann, wobei dann auch Sofortteams gebildet werden können. Das hängt vom Zusammenspiel zwischen den entsprechenden Mitgliedstaaten und der Frontex-Agentur ab.

 
  
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  Simon Busuttil (PPE-DE). – (EN) Die Anfrage betraf den Atlantik, aber ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die menschliche Tragödie lenken, die sich dieser Tage im Mittelmeerraum abspielt, wo letzte Woche nur ein Mensch aus einem Boot überlebte, das 29 Personen über 75 Seemeilen zum Süden Maltas gebracht hatte. Gestern wurden 24 Menschen auf See gerettet und eine Person blieb vermisst, nachdem ein Boot gekentert war. Ebenfalls gestern verschwand ein anderes Boot mit 53 Menschen an Bord. Es verschwand einfach und konnte nicht aufgespürt werden.

Meine Frage lautet: Warum haben die Frontex-Patrouillen im Mittelmeerraum nicht schon begonnen? Wann werden sie aufgenommen? Was unternimmt die Präsidentschaft in dieser Hinsicht?

 
  
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  Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE) . – (FR) Herr Minister! Ich war Leiterin der Wahlbeobachtungsmission in Mauretanien. Ich kann Ihnen sagen, dass keine Woche vergeht, ohne dass ein Schiff ankommt, strandet oder auf seiner Fahrt zu den Kanaren um Hilfe bittet. Diese armen Seelen müssen versorgt werden, und wie es mitunter vorkommen kann, müssen sie in den Mittelmeergewässern versorgt werden.

Daher würde ich gern erfahren, welche Mittel die Europäische Union – diese Europäische Union, die für den Schutz ihrer Grenzen so viele Mittel verbraucht – den Nachbarländern, das heißt, Mauretanien als Transitland – denn diese Länder sind keine Einwandererländer, sondern lediglich Transitländer und Aufnahmeländer – zur Verfügung stellt, und welche Mittel die Europäische Union bereitstellt, um diesen Ländern zu helfen, dieses Problem zu bewältigen.

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Wenn wir bei der Flüchtlingsproblematik nur diesen Punkt allein behandeln, nämlich wie wir Außengrenzen am besten sichern können, werden wir zu kurz springen.

Ich habe auch auf die vielen Initiativen seitens der Europäischen Union verwiesen und damals den Gipfel Afrikanische Union/Europäische Union in Tripolis erwähnt, so dass es falsch wäre, nur bei Frontex anzusetzen, um das Problem dort zu bekämpfen. Die Frage ist doch, wie wir unsere Strategie gemeinsam mit den afrikanischen Ländern verfolgen können. Einen Punkt haben wir vorhin am Beispiel Nigeria erörtert, wo gute Regierungsführung dazu beitragen kann, dass die Menschen in ihrem Land bleiben und gleichzeitig in Bereichen wie Ausbildung, Bildung, Schule, Gesundheit und Arbeitsplätze in den Ländern selbst eine Perspektive entsteht. Das ist der wichtigste Punkt. Ich hoffe, dass das Thema beim Gipfel Europäische Union/Afrikanische Union entsprechenden Niederschlag findet.

Auf dem Meer ereignen sich häufig dramatische Schicksale. Die Europäische Union hat aber in Fällen, wo sie wusste, dass Schlepper am Werk sind, bereits in der Vergangenheit mitgeholfen, die Boatpeople kurzfristig mit Lunchpaketen zu versorgen, was allerdings keinesfalls ausreichte, um diese sicher ankommen zu lassen. Dennoch wurden hier bereits Unterstützungsleistungen durchgeführt.

Wir sind uns also darin einig, dass die Mitgliedstaaten für den Schutz der Außengrenzen verantwortlich sind, dass aber Frontex unterstützend angefordert werden kann, um beispielsweise einen Abschnitt im Meer oder Grenzen zu überwachen.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 3 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0280/07)

Betrifft: Sicherheit und Freiheit für europäische Bürger auf Flughäfen

Hat der Rat die Maßnahmen, nach denen das Mitführen von Flüssigkeiten auf Flügen untersagt wird, auf ihre Wirksamkeit im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung sowie ihre negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Gesundheit und die Gewährleistung der Rechte, der Freiheit und der Sicherheit des europäischen Normalbürgers, dessen persönliche Sachen ungerechtfertigt eingezogen werden, der teures Trinkwasser kaufen oder ohne auskommen muss und der von den Sicherheitsdiensten auf europäischen Flughäfen, deren Qualität nicht kontrolliert wird, schlecht behandelt wird, geprüft?

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Frau Kollegin, wie Sie wissen, hätten wir alle gerne die Möglichkeit bzw. die Freiheit, anders zu reisen, als es uns derzeit vergönnt ist. In der Europäischen Union wurden aber Maßnahmen in Form der Verordnung, die die Kommission im Oktober 2006 erlassen hat, getroffen, die eine bestimmte Sicherheit gewährleisten sollen. Der Erlass dieser Verordnung ist Sache der Kommission, die nach den Vorschriften des Ausschussverfahrens vom Ausschuss für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt unterstützt wird, der sich wiederum aus Zivilvertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt.

Die Kommission hat sich verpflichtet, diese Maßnahmen sechs Monate nach ihrem Erlass einer Bewertung zu unterziehen. Fragen, die diese Verordnung betreffen, sollten daher direkt an die Kommission gerichtet werden, denn sie ist hier Akteur.

Es sei daran erinnert, dass sich die Aufgabe des Rates im Bereich der Sicherheit der Luftfahrt darauf beschränkt, Legislativvorschläge zu den Rahmenbedingungen für entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen. In diesem Zusammenhang erörtern Rat und Parlament zurzeit den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt. Diese Verordnung sollte die gegenwärtig geltende Verordnung ablösen.

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Antwort. Meine Frage war, ob die Bürger die Möglichkeit haben, Beschwerde einzulegen, derer sich dann die Kommission annimmt, ob Sie, als der Rat, nicht eine kostenlose Verteilung von Trinkwasser vorschlagen könnten, und zwar auch bei Kurzstrecken, und ob Sie vorhaben, eine Bewertung der Umweltauswirkungen vornehmen zu lassen, die durch den im Zuge dieser Maßnahme anfallenden Abfall verursacht werden.

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Frau Abgeordnete, ich glaube, es liegt im Interesse aller, insbesondere in jenem der Reisenden, dass sie mit einem Höchstmaß an Sicherheit fliegen können. All dies wurde ja nicht aus einer Laune heraus veranlasst, und es gab konkrete Anlässe, um diese Sicherheit zu gewährleisten.

Es wird sicherlich wichtig sein, unter den Beteiligten die Frage zu stellen: Was hat das alles gebracht? Leider gibt es derzeit noch keine anderen Mechanismen, um transparenter und vielleicht so einfach zu prüfen, wie früher der Fall war. Aber keiner der Bürgerinnen und Bürger, die gerne von ihrer Freizügigkeit, ihrer Freiheit zu reisen Gebrauch machen, würde es verstehen, wenn diejenigen, die für Sicherheit wie für Freiheit verantwortlich sind, nicht auch ein Höchstmaß an Sicherheitsstandard gewährleisten. Sollten es neue technische Entwicklungen ermöglichen, einen neuen Weg ohne solche Beeinträchtigungen zu gehen, dann werden alle Beteiligten gerne dazu bereit sein.

Zu dem Bereich, den Sie angesprochen haben: Bei aller Information darüber, was alles nicht mehr durch die Schleusen gebracht werden darf, gibt es dennoch immer noch viel zu viele Bürgerinnen und Bürger, die ihre eigenen Mineralwasser- und Saftflaschen oder andere Dinge mitnehmen. Ein bisschen Eigenverantwortung könnte also sehr wohl dazu führen, dass hier nicht mehr soviel Abfall anfällt.

 
  
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  Robert Evans (PSE). – (EN) Ich kann der Frau Abgeordneten mitteilen, dass morgen eine Anhörung dazu stattfinden wird.

Bezug nehmend auf das, was der Ratspräsident gerade gesagt hat, ist er der Meinung, dass die in dieser Anfrage zum Ausdruck kommenden Empfindungen naiv sind und Anspielungen, banale Verallgemeinerungen und, man könnte sagen, Kritik am geschätzten Sicherheitspersonal auf unseren Flughäfen beinhalten? Würde der Rat außerdem zustimmen, dass ein wenig mehr für Wasser zu bezahlen und etwas Bequemlichkeit auf unseren Flughäfen zu opfern vielleicht ein geringer Preis ist, wenn es mehr Sicherheit für die Fluggäste, ein geringeres Risiko von terroristischen Anschlägen und eine bessere Fürsorge für alle Menschen bedeutet, die die Flughäfen benutzen, ob sie nun dort ankommen, abreisen oder durchreisen?

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE). – (LT) Frau Präsidentin! Herr Minister! Vor einem Monat wurde einem Vertreter der Europäischen Kommission an diesem Ort die gleiche Frage gestellt. Aber wir haben darauf keine klare Antwort erhalten. Fraglos stimme ich zu, dass Sicherheit oberste Priorität hat, aber dennoch ist es wahrscheinlich an der Zeit, die Entscheidung zu überprüfen und entweder die Zügel lockerer zu lassen oder engere Bandagen anzulegen. Was meinen Sie?

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Frau Präsidentin! Es tut mir leid, aber ich kann nur zweierlei vermuten: entweder ist meine Zusatzfrage nicht übersetzt worden oder der Ratspräsident hat nicht auf alles geantwortet, was ich ihn gefragt habe.

Ich habe konkrete Fragen gestellt: Ob ich ebenso wie jeder andere europäische Bürger nach einer solchen Kontrolle Beschwerde einlegen kann. Ich habe auch nach dem Abfall gefragt …

(Die Präsidentin entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Mir sind keine Klagen bekannt, weil das vor Ort passiert. Aber ich sage ganz klar – und ich kann dem Kollegen zustimmen: Es geht nicht um Umweltschutz und darum, möglicherweise die Reisefreiheit von jemandem zu beeinträchtigen, sondern um die Sicherheit! Allen Betroffenen möchte ich sagen – und mich damit nachdrücklich hinter das Sicherheitspersonal stellen, das mit der Kontrolle befasst ist –, dass es bei dem gesteigerten Fluggastaufkommen, das ja aufgrund eines Wettbewerbs vorhanden ist, um die Sicherheit geht und nicht um die Einschränkung.

Es genügen einer, zwei oder drei, die diese Lücken möglicherweise ausnutzen, wie wir aufgrund der Vorgänge in Großbritannien wissen. Es ist richtig und wichtig, nach einer bestimmten Zeit Maßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob ihre Zielsetzung erreicht wird. Es muss nicht immer alles geregelt werden, aber bestimmte Maßnahmen müssen eingeführt werden, und dabei müssen die Bürgerinnen und Bürger auch einen Schuss Eigenverantwortung übernehmen.

Denn es ist so viel darüber informiert worden, dass der Abfall, das Einsammeln – angefangen von Feuerzeugen bis zu Flaschen ab 100 ml – überhaupt nicht eintreten müsste, wenn man ein bisschen darüber nachdächte, bevor man eine Flugreise antritt.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 6 von Sarah Ludford (H-0285/07)

Betrifft: Gay-Pride-Märsche

In Reaktion auf die 2006 erfolgten Proteste und Angriffe auf Gay-Pride-Märsche sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU im Jahr 2006 nahm das Europäische Parlament am 16. Juni 2006 eine Entschließung zur Zunahme rassistischer Gewalt und von Gewalt gegen Homosexuelle in Europa an. In dieser Entschließung wird auf die Verpflichtung der europäischen Staaten verwiesen, solche Märsche zu genehmigen und ihre Teilnehmer zu schützen, wobei insbesondere der Beschluss der russischen Behörden verurteilt wird, die erste Gay-Pride-Veranstaltung in Moskau am 27. Mai. 2006 zu verbieten.

Mit dem bevorstehenden Beginn der Saison für Gay-Pride-Märsche werden Bedenken darüber laut, ob ein Schutz der Teilnehmer in den EU-Mitgliedstaaten tatsächlich gegeben ist, während man in Moskau dieses Jahr wieder offen gegen die Abhaltung eines Gay-Pride-Marsches ist.

Welche Maßnahmen wird der Rat ergreifen, um einen wirksamen Schutz der Teilnehmer durch die Behörden der Mitgliedstaaten sicherzustellen? Wie würden sich Akte der Intoleranz gegenüber lesbischen, schwulen, bi- und transsexuellen Personen auf die Beziehungen des Rates zu anderen Regierungen auswirken?

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Der Vorsitz ist der Auffassung, dass Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung mit den Grundprinzipien der Europäischen Union unvereinbar sind. Die Organe der EU haben sie in allen ihren Erscheinungsformen wiederholt zurückgewiesen und verurteilt. Ich verweise hier auch auf eine Debatte im Europäischen Parlament vor einigen Wochen.

Der Vorsitz fördert zudem die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und tritt Diskriminierungen aus Gründen der sexuellen Ausrichtung entgegen. Ich darf an dieser Stelle noch einmal betonen: Er ist besorgt über jeglichen Anstieg rassistischer und homophober Gewalt in Europa und der Welt. Die Europäische Union verfolgt im Rahmen der Befugnisse, die ihr aufgrund der Verträge erteilt worden sind, mit Entschlossenheit eine klare Politik, die genannten Phänomene sowohl innerhalb der eigenen Grenzen als auch im Rahmen ihrer außenpolitischen Maßnahmen zu bekämpfen. Im Rahmen der Außenbeziehungen bemüht sich die Europäische Union innerhalb der Vereinten Nationen aktiv darum, Diskriminierungen einschließlich der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen. So hat sich die Europäische Union im Jahr 2006 uneingeschränkt und erfolgreich mit dafür eingesetzt, dass schwulen, lesbischen, bisexuellen und transsexuellen Gruppen im Ausschuss für nichtstaatliche Organisationen des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen ein konsultativer Status verliehen worden ist.

 
  
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  Sarah Ludford (ALDE). – (EN) Das sind wirklich begrüßenswerte Einstellungen, aber mich interessiert, ob wir diese Einstellungen in Taten ummünzen. Es gibt EU-Mitgliedstaaten, die nicht nur Gay-Pride-Märsche verbieten, wie im Falle Polens, was vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wird; jetzt haben wir auch die Behörden von Wilna, die erklären, der Chancengleichheit-Bus der EU dürfe nicht in die Stadt kommen. Das ist doch wohl ein Verstoß gegen Artikel 6 des EU-Vertrags zu Menschenrechten und Artikel 13 des EG-Vertrags zur Nichtdiskriminierung.

Was sagen der Rat und die Präsidentschaft den Regierungen Polens und Litauens und anderer EU-Länder, die Gleichstellungsgesetze nicht einhalten? Ist Wilna angesichts dieser sehr bestürzenden Tendenzen in dieser Stadt der richtige Ort, um dort das Institut für Gleichstellungsfragen anzusiedeln?

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Baroness! Ich weiß, dass im Parlament Debatten stattgefunden haben, vor kurzem hier auch noch einmal gemeinsam mit uns. Aber ich kann doch feststellen, dass auch in Polen vor wenigen Monaten noch, Ende letzten Jahres, eine Demonstration für Toleranz stattgefunden hat. Es hat auch noch vor kurzem entsprechende Möglichkeiten zu demonstrieren gegeben. Solche Dinge innerhalb der Europäischen Union wird die Präsidentschaft immer entsprechend an den Pranger stellen.

Dinge, die über den Einflussbereich der Europäischen Union hinausgehen, werden wir sicherlich auch im Dialog ansprechen, ausdrücklich auch beim Menschenrechtsdialog zwischen der Europäischen Union und Russland.

Über die Fälle des möglichen Verbots, die Sie zuletzt genannt haben, wo der Bus für Gleichstellung nicht einreisen darf oder nicht präsentiert werden darf, liegen mir jetzt keine Informationen vor. Aber ich werde dem aufgrund Ihrer Anregung nachgehen. Vielleicht können Sie uns, der Präsidentschaft, auch mitteilen, in welchem Land das konkret passiert ist.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 7 von Bernd Posselt (H-0287/07)

Betrifft: Menschenrechte in Tschetschenien

Präsident Putin hat Kadyrow zum tschetschenischen Präsidenten ernannt, ohne dass die Tschetschenen darüber abstimmen konnten, und in Kenntnis der Tatsache, dass Kadyrow von unabhängigen Menschenrechtsorganisationen als Kommandeur von Todesschwadronen bezeichnet wird.

Wie beurteilt der Rat die Lage in Tschetschenien, und welche Maßnahmen ergreift er, um dort Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte wiederherzustellen?

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Sehr geehrter Herr Kollege Posselt! Die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Besorgnis über die Lage der Menschenrechte und der Grundfreiheiten im Nordkaukasus und in Russland insgesamt teilen wir, und das ist auch der Grund, warum wir diese Entwicklung kontinuierlich beobachten.

Im Rahmen des Dialogs EU-Russland, den ich eben in einem anderen Fall zitiert habe, bringt der Rat diese Besorgnis gegenüber Russland regelmäßig zur Sprache. Es wurden auch verschiedene Ebenen eingerichtet, um die Anliegen mit der russischen Seite zu erörtern, und zwar sowohl auf der Ebene des politischen Dialogs beim Gipfeltreffen, bei Ministertagungen als auch bei den zweimal jährlich stattfindenden Menschenrechtskonsultationen, die im März 2005 unter luxemburgischer Präsidentschaft offiziell eingeführt wurden.

Bei diesen Konsultationen bringt die EU regelmäßig ihre besonderen Besorgnisse über die Lage in der Tschetschenischen Republik zum Ausdruck. Die Menschenrechtskonsultationen sind nunmehr ein fester Bestandteil der Beziehungen zwischen der EU und Russland. Die jüngste Konsultationsrunde fand am 3. Mai statt. Die Lage in Tschetschenien stand dabei auf der Tagesordnung.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch erwähnen, dass das von der Europäischen Union mit 20 Millionen Euro finanzierte Tacis-Aktionsprogramm für den sozialen und wirtschaftlichen Wiederaufbau im Nordkaukasus nun angelaufen ist, in dessen Rahmen entsprechende Möglichkeiten gegeben sind, um positive Entwicklungen herbeizuführen.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Staatsminister! Die Bundeskanzlerin hat am Wochenende bewiesen, dass man Festigkeit und Grundsatztreue mit diplomatischem Geschick verbinden kann. Das tun Sie hier auch.

Meine Frage ist ganz konkret: Was kann man tun, um den Zugang nach Tschetschenien zu verbessern? Sind Sie da aktiv? Zweitens: In Tschetschenien fanden Wahlen unter Aufsicht der OSZE statt. Der Europarat hat viel getan. Das ist zum Erliegen gekommen. Könnte nicht die EU als Gemeinschaft innerhalb des Europarates und der OSZE auf neue Initiativen drängen, um unmittelbar in Tschetschenien tätig zu werden?

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Sehr geehrter Kollege Posselt! Ich glaube, ich brauche Ihnen keine Informationen darüber zu geben, wie die Sicherheitslage in Tschetschenien ist und dass das in der Tat den Zugang erschwert. Aber der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates hat kürzlich bei einem Besuch auch feststellen können, dass im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung in Tschetschenien einige Fortschritte erzielt worden sind. Insgesamt muss dies allerdings – wie von Ihnen beschrieben –in einer deutlichen Aus- und Ansprache gegenüber Russland deutlich gemacht werden. Dort, wo Programme angelaufen sind, sollte man versuchen, diese Programme auch intensiv umzusetzen, damit sie bei denjenigen, denen sie dienen sollen, auch tatsächlich ankommen.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 8 von Philip Bushill-Matthews (H-0291/07)

Betrifft: Zölle auf Glühlampen

Wird sich der amtierende Ratsvorsitz aktiv für eine Vereinbarung zur Verringerung, oder bestenfalls Abschaffung, der Einfuhrzölle auf energieeffiziente Glühlampen aus China einsetzen, deren Überprüfung im Oktober dieses Jahres ansteht? Wie beurteilt der Rat das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die EU-Verbraucher, wenn diese Zölle abgeschafft werden sollten? Welche Mitgliedstaaten lehnen gegenwärtig die Abschaffung dieser Zölle ab?

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Sehr geehrter Herr Kollege! Der Rat möchte zunächst auf seine Antwort vom 5. März 2007 auf die schriftliche Anfrage zu diesem Thema verweisen, in der er erläutert hat, weshalb überhaupt 2001 Antidumpingzölle auf Einfuhren integrierter elektronischer Kompaktleuchtstofflampen mit Ursprung in der Volksrepublik China verhängt wurden. In dieser Antwort hat der Rat außerdem erklärt, dass die Kommission am 17. Juli 2006 eine Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens dieser Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Antidumpinggrundverordnung eingeleitet hat und dass diese Überprüfung innerhalb von höchstens fünfzehn Monaten abgeschlossen sein würde, also bis zum Oktober 2007.

Wenn die Kommission ihre Schlussfolgerungen gezogen hat, wird sie dem Rat einen Vorschlag übermitteln. Der Rat hat dann einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob er diesem Vorschlag zustimmt. Der Rat wurde noch nicht mit einem solchen Vorschlag befasst, und die endgültigen Standpunkte der Mitgliedstaaten sind ihm auch noch nicht bekannt.

Ich darf Ihnen aber versichern, dass alle beteiligten Interessen in diesem Beschluss Berücksichtigung finden werden. Sie werden verstehen, dass die Kommission und der Rat beim Erlass handelspolitischer Schutzmaßnahmen stets die Tatsachen und die verschiedenen Interessen – beispielsweise der Erzeuger, der Nutzer, der Importeure und der Verbraucher – abwägen und sich um ein ausgewogenes Verhältnis bemühen, damit ein angemessenes Schutzniveau für den entsprechenden Wirtschaftszweig der Gemeinschaft gewährleistet werden kann. Das heißt, dass Maßnahmen nur in dem Umfang ergriffen werden, wie sie es ermöglichen, den betroffenen Wirtschaftszweig der Gemeinschaft vor unlauteren Praktiken durch Drittländer zu schützen, und nur so lange, wie diese Maßnahmen auch im Interesse der Gemeinschaft sind.

 
  
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  Philip Bushill-Matthews (PPE-DE). – (EN) Nun, das war eine äußerst diplomatisch gehaltene Antwort, aber vielleicht kann ich es in einem etwas anderen Kontext noch einmal versuchen. Wie ich sehe, wird in der Zeitung heute gemeldet, dass ein gewisses Nahrungsmittelverarbeitungsunternehmen Schutz gegen Einfuhren von Zuckermais aus Thailand fordert. Macht sich der Rat – nicht die Kommission – Sorgen über den zunehmenden Trend des Protektionismus aus anderen Mitgliedstaaten und wird der Rat unter Ihrer Präsidentschaft seinen Einfluss geltend machen, um dagegen vorzugehen?

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Ich darf Ihnen versichern, dass meine Ausführungen Ihnen gegenüber nicht diplomatischer Natur waren, sondern auf verschiedenen Abwägungen beruhen, die die Präsidentschaft ja nicht alleine trifft, sondern gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, da unterschiedliche Interessen – mittlerweile die Interessen von 27 Mitgliedstaaten – vorhanden sind.

Ich habe auch deutlich gemacht, dass es verschiedene Nutzer oder Verbraucher gibt, sowie Importeure, Hersteller und Wettbewerber. Ich glaube, vom Grundsatz her ist es richtig, dass wir jetzt dieses Zieldatum, nämlich Oktober 2007 genannt haben, um zu überprüfen, ob der damalige Schutz, so wie er festgelegt worden ist, noch zeitgerecht ist oder ob die Europäische Union reagieren muss.

Der Fall, den Sie jetzt gerade angesprochen haben, ist mir nicht so geläufig. Aber ich denke, es ist doch auch eine Praxis der Kommission, die verschiedenen Bereiche abzuwägen, um dann möglicherweise auch den Schutzmechanismus aufzuheben. Die Frage, die sich für mich und die Präsidentschaft auch aufgrund von Diskussionen stellt, ist folgende: Wenn wir all diese Dinge nicht in unseren Abwägungsprozess mit einfließen ließen, gäbe es wohl wiederum in manchen Mitgliedstaaten Ärger über die Europäische Union, weil sie nicht versucht, verschiedene Interessen ausgewogen darzustellen.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 9 von Marie Anne Isler Béguin (H-0294/07)

Betrifft: Abkommen über die Erleichterung der Visumerteilung für Staatsangehörige der Russischen Föderation

Die Europäische Union hat vor kurzem die Visumerteilung für Staatsangehörige der Russischen Föderation auf der Grundlage des 2003 auf der Gipfelkonferenz in St. Petersburg geschlossenen Abkommens erleichtert.

Dies bedeutet, dass die Einwohner von Abchasien und Südossetien, zweier von Georgien abgespaltener und von der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannter Regionen, in den Genuss dieser neuen Regelung kommen können, da alle diese Bürger russische Pässe besitzen.

Da ein solches Abkommen mit Georgien nicht existiert, dürfte die russische Staatsangehörigkeit für die Bevölkerung dieser beiden abtrünnigen Regionen vorteilhafter sein, was sie noch weiter von den anderen Teilen Georgiens entfernt.

Was gedenkt die Europäische Union, die sich für eine friedliche Beilegung der Konflikte in Abchasien und Südossetien einsetzt und sich um deren Annäherung an Georgien bemüht, gegen diese Situation zu unternehmen? Ist vorgesehen, in naher Zukunft Verhandlungen über ein entsprechendes Abkommen mit Georgien aufzunehmen, damit die Bevölkerung im südlichen Kaukasus die gleichen Rechte erhält?

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa soll zum 1. Juni 2007 in Kraft treten. Auch hierzu haben wir vor wenigen Wochen im Europäischen Parlament eine Debatte geführt. Zweck dieses Abkommens ist die Erleichterung der Erteilung von Visa für einen geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen für Staatsangehörige der Russischen Föderation, die in die EU-Mitgliedstaaten reisen, bzw. für Bürger der Europäischen Union, die in die Russische Föderation reisen.

Gemäß diesem Abkommen ist ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation eine Person, die die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation besitzt oder diese gemäß den innerstaatlichen russischen Vorschriften erworben hat. Das heißt, dieses Abkommen findet laut geltender Rechtslage auf alle russischen Bürger, unabhängig von dem Land, in dem sie wohnhaft sind, Anwendung.

Es sind keine Initiativen ergriffen worden, um der Kommission ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über ein ähnliches Abkommen mit Georgien zu erteilen. In dem Aktionsplan EU-Georgien und im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik ist ja bereits vorgesehen, einen Dialog über den Personenverkehr, insbesondere über Fragen der Rückübernahme und der Visumsproblematik einzuleiten.

 
  
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  Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE) . – (FR) Herr Minister! Sie haben mir exakt die gleiche Antwort gegeben, die mir Frau Ferrero-Waldner bereits drei Mal gegeben hat, allerdings antworten Sie nicht auf meine Frage.

Die Frage betrifft die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Personen, die auf dem Territorium Georgiens in den Regionen Abchasien und Südossetien leben, und denen Russland großzügig die Staatsangehörigkeit angeboten hat, indem ihnen ein russischer Pass erteilt wurde – obwohl diese Personen Georgier sind –, sodass die Georgier nach zweierlei Maßstäben behandelt werden.

Meine Frage ist folgende: Haben Sie bei der Erleichterung der Ausstellung von Visa für russische Staatsangehörige bedacht, dass diese Personen, denen Russland die Staatsbürgerschaft und zur Untermauerung dessen einen Pass erteilt hat und die als Georgier aus Abchasien und Südossetien auf dem Hoheitsgebiet Georgiens leben, in den Genuss der Erleichterung der Ausstellung von Visa kommen sollen, während die Georgier selbst nicht davon profitieren werden?

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE). – Herr Minister, wie ist die Position des Rates hinsichtlich ähnlicher Visa-Erleichterungen für solche Staaten wie die Ukraine, Moldau, aber auch Belarus. Meines Erachtens wäre es sehr wichtig, dass wir diese Staaten nicht vergessen.

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Frau Kollegin! Wenn Kommission und Rat dreimal dieselbe Antwort geben, heißt das noch nicht, dass die Kommission und der Rat eine unrichtige oder unvollständige Antwort gegeben haben. Das ist eben die Rechtssituation. Ich habe aber aus Ihrer Frage doch eher die politische Frage entnommen, wie man bei den eingefrorenen Konflikten, die es in diesen Regionen gibt, Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger schaffen kann, wie beispielsweise in Georgien oder – wie der Kollege gerade eben gesagt hat – in anderen Ländern. Das sind Fragen, über die wir dann in den besonderen Beziehungen verhandeln, beispielsweise auch mit den Georgiern im Rahmen der Nachbarschaftspolitik. Mir ist ganz klar, dass wir im Bereich der besonderen Beziehung zwischen der EU und der Ukraine oder Belarus im konkreten Fall immer versuchen müssen, gemäß den Bestimmungen der Europäischen Union und nach dem Schengen-Regime entsprechende Vereinbarungen herbeizuführen.

 
  
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  Die Präsidentin. Danke, Herr Ratspräsident, und danke Ihnen allen, dass Sie dazu beigetragen haben, dass wir mehr Anfragen geschafft haben, als ich erwartet hatte.

Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).

Die Fragestunde ist geschlossen.

(Die Sitzung wird um 19.05 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: EDWARD McMILLAN-SCOTT
Vizepräsident

 

13. Prüfung des Mandats von Beniamino Donnici (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Giuseppe Gargani im Namen des Rechtsausschusses über die Prüfung des Mandats von Beniamino Donnici (A6-0198/2007).

 
  
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  Giuseppe Gargani (PPE-DE), Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte in diesem Hohen Haus über die Arbeit unseres Ausschusses berichten, der ausführlich über das Mandat von Herrn Donnici beraten und den Bericht mit großer Mehrheit befürwortet hat.

Ich verteidige den Ausschuss, dessen Vorsitzender zu sein mir eine große Ehre ist, und möchte denjenigen Rede und Antwort stehen, die mit kleinlichen Unterstellungen behaupten, er sei nicht sachlich und objektiv gewesen – Unterstellungen, die diesem Parlament wahrlich nicht zur Ehre gereichen, da dem Ausschuss zahlreiche Juristen angehören. In unserem Ausschuss arbeiten Mitglieder und Juristen mit wie Herr Lehne, Herr Medina, Frau Wallis und Frau Frassoni, um nur die Koordinatoren zu nennen, sowie viele andere prominente Persönlichkeiten. Unsere Debatten hatten stets ein hohes Niveau und wurden erschöpfend und sehr ehrlich geführt. Wir haben den Schwerpunkt immer auf die Rolle dieses Parlaments gelegt, das ein Riese ist bei vielen Dingen, die es tut, und hinsichtlich seiner Rolle in Europa, doch mitunter auch ein Zwerg, wenn man es in eine verfahrensrechtliche Ecke zwingen will.

Das Problem, das wir hier erörtern, fügt sich in diesen großen Rahmen ein: Die Fakten sind bekannt, der Rücktritt von Herrn Occhetto steht im Widerspruch zum Europäischen Akt und wir können das Mandat von Herrn Donnici nicht für gültig erklären.

Die Regelung des Verfahrens für die Wahlen zum Europäischen Parlament fällt in die Zuständigkeit der Gemeinschaft, weshalb der Verweis auf die innerstaatlichen Vorschriften im Europäischen Akt von 1976 nur ergänzenden Charakter hat. Die nationalen Bestimmungen müssen allerdings mit den Grundsätzen der Gemeinschaftsrechtsordnung, ihren primärrechtlichen Bestimmungen sowie mit Geist und Buchstaben des Akts von 1976 im Einklang stehen. Deshalb müssen die zuständigen nationalen Behörden der Legislative, Exekutive und Judikative den Grundsätzen des gemeinschaftlichen Wahlrechts Rechnung tragen.

Die Zulässigkeit des Verzichts von Herrn Occhetto muss vor allem auf der Grundlage von Artikel 6 des Akts von 1976 bewertet werden, der besagt, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden sind, womit die Freiheit und Unabhängigkeit der Abgeordneten zum Grundpfeiler der Freiheit der Bürger erklärt wird.

So steht es in dem Akt von 1976, doch das neue Abgeordnetenstatut, das ich nun anführe, obwohl es erst in der kommenden Wahlperiode in Kraft treten wird, ist nach dem derzeitigen Stand der Gemeinschaftsrechtsordnung ein Rechtsakt des Primärrechts, der vom Europäischen Parlament mit Zustimmung des Rates angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Es liegt klar auf der Hand, dass der Rücktritt von Achille Occhetto auf eine Vereinbarung mit dem anderen Teil der Liste „Società civile Di Pietro-Occhetto” zurückgeht, die vor der Bekanntgabe der bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2004 gewählten Mitglieder getroffen wurde, und dass dieser Rücktritt daher als mit dem Buchstaben und Geist des Akts von 1976, insbesondere mit Artikel 6, unvereinbar zu betrachten ist. Er konnte unter keinen Umständen rechtsgültig widerrufen werden, wie er widerrufen wurde. In seiner Begründung des die Benennung Occhettos für nichtig erklärenden Urteils hat der italienische Staatsrat – und das möchte ich als Italiener in diesem Parlament betonen – die genannte Grundsätze des Gemeinschaftsrechts weder erwähnt noch berücksichtigt, womit er nicht nur Geist und Buchstaben des Akts, sondern auch Artikel 4 und Artikel 6 des Rechtstextes missachtete.

Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften hindert der Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht durch die Behörden eines Mitgliedstaats, selbst wenn er vom obersten nationalen Gericht dieses Staates mittels eines rechtskräftigen Urteils begangen wurde, den Gerichtshof nicht daran, diesen Verstoß des obersten nationalen Gerichts gegen das Gemeinschaftsrecht festzustellen. Das entbindet den Staat – in diesem Falle Italien –, dem das Gericht angehört, jedoch nicht von seiner Haftung, wie festgestellt wurde. Ich denke, all das verdeutlicht die Lage, in der wir uns befinden.

Ich möchte kurz zwei Aspekte erläutern, die das italienische Recht betreffen. Der Rücktrittsakt kann berechtigterweise bestehende Rechte zum Gegenstand haben, und in solch einem Fall ist der Verzicht von Herrn Occhetto zugunsten von Herrn Chiesa wegen seiner Begründung voll rechtskräftig und wirksam. Der Rücktritt hat auch für zukünftige Rechte Gültigkeit, doch zweifelsohne kann dieser Rücktritt selbstredend widerrufen werden, bevor das Ereignis eintritt, d. h. bevor sich der Verzichtende in der tatsächlichen Situation befindet, zurücktreten zu können.

Der von Herrn Occhetto nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse bekundete Verzicht hat nichts an der Rangfolge der Kandidaten der Di Pietro-Occhetto-Liste geändert. Als endgültiges Argument, Herr Präsident, führe ich an, dass wir es als elementaren Rechtsgrundsatz anerkennen müssen, dass der Rücktritt erst zu dem Zeitpunkt seine Wirkung entfalten kann, da die notwendigen Voraussetzungen bestehen, um das Recht wahrzunehmen.

Aus eben diesem Grund hatten wir in dem Beschluss vom 3. Juli 2006, auf den man sich beruft, um unser Tun anzufechten – just aufgrund dieses Beschlusses des Rechtsausschusses –, die Wahl von Herrn Occhetto für gültig erklärt, denn zum Zeitpunkt der Bekanntgabe stand sie mit dem Europäischen Akt im Einklang, sodass wir seinen Verzicht für ungültig, regelwidrig und nichtig erklärten. Die Einwände betreffend Herrn Donnici waren demnach irrelevant. Eben deshalb besteht hier kein Widerspruch.

Das war der Inhalt unseres Beschlusses vom letzten Jahr, und heute können wir diesen Beschluss bestätigen, weil er kohärent ist und gründlich von einem Rechtsausschuss durchdacht wurde, der selbstverständlich keine parteipolitischen Interessen verfolgt, sondern bestrebt ist, die Unabhängigkeit dieses Parlaments zu fördern und zu gewährleisten.

 
  
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  Manuel Medina Ortega, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Meines Erachtens durchleben wir einen bedeutsamen Moment in der Geschichte dieses Parlaments. Der Berichterstatter, der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Herr Gargani, hat die rechtlichen Begründungen dargelegt, mit denen wir übereinstimmen. Meine Fraktion brachte eine Reihe von Änderungsanträgen ein, die der Stärkung diesen rechtlichen Begründungen dienen.

Wir sollten das Thema jedoch aus einer etwas breiteren Perspektive betrachten. Das Europäische Parlament – der Rechtsausschuss – hat stets die Entscheidungen der nationalen Behörden im Hinblick auf die Benennung eines Mitglieds des EP anerkannt und auch die Streitbeilegungsverfahren in Wahlangelegenheiten akzeptiert.

Nicht hinnehmbar ist, dass uns die italienische Justiz praktisch drei Jahre nach den letzten Wahlen, ein Jahr nach der Anerkennung von Herrn Occhetto als Mitglied dieses Parlaments, plötzlich erklärt, diese Benennung sei ungültig gewesen.

Herr Gargani hat die Gründe aus rechtlicher Sicht erläutert, aber es gibt einen grundsätzlichen politischen Aspekt: Das Parlament besteht aus Mitgliedern, die in Übereinstimmung mit dem nationalen Recht durch Entscheidungen von nationalen Verwaltungs-, Wahl- oder Justizbehörden benannt worden sind.

Sobald wir aber diesem Parlament angehören, stellt dieses eine eigenständige Körperschaft dar, mit eigener Rechtspersönlichkeit, mit dem Recht, sich selbst zu verteidigen. Meines Erachtens wird der Fall Occhetto einen großen parlamentarischen Präzedenzfall setzen. Von jetzt an werden die nationalen Verwaltungs- oder Justizbehörden wissen, dass das Parlament die Befugnis hat, zu einem gegebenen Zeitpunkt zu erklären, dass eine nationale Entscheidung nicht rechtmäßig ist, dass sie willkürlich war.

Das Parlament hat das Recht und die Pflicht, seine Mitglieder zu schützen. Andernfalls, Herr Präsident, kann es geschehen, dass Ihnen oder einem beliebigen anderen Mitglied dieses Parlaments durch die willkürliche Entscheidung einer nationalen Behörde oder eines nationalen Gerichts der Status als Mitglied des EP entzogen werden kann. Für unsere parlamentarische Arbeit ist es von grundlegender Bedeutung, dass sich die Mitglieder des Parlaments bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sicher fühlen können.

Ich glaube, Herr Gargani hat eine großartige Arbeit als Vorsitzender geleistet – wir haben viele Jahre hindurch eine große Zahl von Themen diskutiert –, und in diesem Fall sind wir zu einer Einigung gelangt, die von allen Parteien akzeptiert wird und keinerlei parteipolitische Interessen widerspiegelt, sondern der Notwendigkeit entspricht, den Status des Europäischen Parlaments als solchen zu verteidigen.

Das Europäische Parlament, die Körperschaft, die die Völker Europas repräsentiert, wird als eigenständige Einheit gebildet und trifft seine eigenen Entscheidungen. Es unterscheidet sich vom Rat, der von den Wechselfällen der nationalen Politik abhängig ist. Wir Mitglieder des Europäischen Parlaments haben ein Mandat, ein Mandat mit einer festen Zeitdauer, das nicht durch eine willkürliche nationale Entscheidung unterbrochen werden kann.

Ich möchte daher nochmals erklären, dass die Occhetto-Entscheidung eine historische Entscheidung in der Geschichte des Parlaments, in der Geschichte der Bekräftigung der Rechtspersönlichkeit des Parlaments und der Rechte seiner Abgeordneten sein wird.

 
  
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  Luigi Cocilovo, im Namen der ALDE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stimme insofern zu, als die Gefahr besteht, dass der Beschluss dieses Parlaments einen wirklich historischen Schritt markiert, denn durch ihn werden Fragen, Probleme, Grundsätze und Regeln in Mitleidenschaft gezogen, die weit über diesen spezifischen Vorfall hinausgehen. Dieses Parlament hat niemals den Grundsatz und die Regel infrage gestellt, die durch die Bestimmungen des Vertrags festgelegt sind und denen zufolge die Mitgliedstaaten für die Behandlung von Anfechtungen des Wahlverfahrens und mithin für die Bekanntgabe der gewählten Mitglieder zuständig sind, deren so genannte „Prüfung der Mandate“, sprich Prüfung der Wahlämter, das Parlament anschließend vornimmt.

Um das von mir Gesagte zu bekräftigen, möchte ich den Inhalt des Parlamentsbeschlusses, der am 14. Dezember 2004 von diesem Hohen Haus angenommen wurde, um das Mandat aller bei diesen Wahlen zum Europäischen Parlament gewählten Mitglieder für gültig zu erklären, lieber zitieren anstatt ihn zu kommentieren. Das Mandat wurde für gültig erklärt, ich zitiere wörtlich „… vorbehaltlich etwaiger rechtsgültiger Entscheidungen der zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten, in denen ein Wahlergebnis angefochten wurde.“ Dieses Parlament bestätigte eine Regel, die allen wohlbekannt ist!

Ich möchte hinzufügen, dass der Rechtsausschuss zur Untermauerung seines Beschlusses auf mehrere Artikel sowohl des Akts betreffend die Europawahlen als auch der Geschäftsordnung verweist und dabei auf die Zuständigkeit des Parlaments Bezug nimmt, im Falle von Rücktritten einzugreifen. Doch wir reden hier nicht über Rücktritte! Das Problem, zu dem das italienische Gericht ein Urteil erließ, betrifft den Streitfall oder die Beilegung des Streitfalls bezüglich der Wahl, das Nachrücken von Herrn Occhetto oder Herrn Donnici, nachdem Herr Di Pietro als Mitglied des Europäischen Parlaments zurückgetreten war. Der Rechtsstreit wurde mit einem vorläufigen, d. h. anfechtbaren Urteil beigelegt, kraft dessen Herr Occhetto zum erfolgreichen Kandidaten erklärt wurde; dann erging das Urteil des italienischen Staatsrats – der Wahlleitung, das ist dasselbe, Herr Gargani, das ist nicht wichtig –, erging das Urteil in dem Rechtsstreit, das endgültige Urteil des Staatsrats, in dem Herr Donnici zum gewählten Mitglied erklärt wurde. Lassen Sie uns nicht über den Rücktritt von Herrn Occhetto, seine Vereinbarkeit mit dem Wortlaut, mit dem Buchstaben oder mit dem Mandat diskutieren – lassen Sie uns nur über das Vorrecht und die Zuständigkeiten der innerstaatlichen Behörden für die Bekanntgabe eines Mitglieds erörtern, dessen Mandat anschließend bestätigt wird.

Die Folgen des Votums, das abzugeben wir im Begriff sind, würden einen ernsten institutionellen Konflikt bedeuten, einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrags und möglicherweise einen vakanten Sitz, denn auf jeden Fall müssten die nationalen Behörden später das Mitglied bekannt geben, das alternativ zu dem Mitglied, dessen Mandat nicht für gültig erklärt wurde, als gewählt gilt.

Abschließend möchte ich den Mitgliedern des Ausschusses meine Wertschätzung bekunden. Herr Gargani, niemand zweifelt an der Kompetenz der Ausschussmitglieder; vielmehr gilt Ihnen meine ganze Bewunderung, denn das wirkliche Können eines Juristen zeigt sich, wenn er verlorene Fälle, und nicht, wenn er sichere Fälle verteidigt. Die Art und Weise, wie es Ihnen gelungen ist, dieses Ergebnis zu erzielen, verdient meine Achtung und meinen Respekt.

 
  
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  Salvatore Tatarella, im Namen der UEN-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei allem Respekt vor den vielen renommierten Juristen, die sich angeblich im Rechtsausschuss tummeln, bin ich, wesentlich bescheidener, der Auffassung, dass, sollte dieses Hohe Haus morgen den Gargani-Bericht annehmen, das Europäische Parlament einen schwerwiegenden und einmaligen Akt begehen würde. Einen beispiellosen Willkürakt gegenüber einem Mitglied, dem widerrechtlich sein parlamentarisches Mandats entzogen würde, einen nie da gewesenen und einzigartigen Verstoß gegen die Verträge, die in puncto Wahlen ganz klar den Vorrang der Vorschriften, Verfahren und Behörden der Mitgliedstaaten anerkennen. Es würde einen ernsten Konflikt mit einem Mitgliedstaat heraufbeschwören, dem ein Mitglied des Parlaments genommen würde, das als solches durch die Gesetze und Gerichte dieses Landes anerkannt wurde.

Herr Präsident, der Rechtsausschuss hat sich Befugnisse angemaßt, die ihm nicht zustehen. Ich stehe weder auf der einen noch auf der anderen Seite der streitenden Parteien. Ich bin politisch neutral, weil beide dem Mittelinkslager angehören; ich verstehe das persönliche Problem von Herrn Occhetto, der mir rein menschlich gesehen sympathisch ist. Hier geht es jedoch um das Recht, um die korrekte Zusammensetzung des Europäischen Parlaments und um die Glaubwürdigkeit des höchsten Organs der Gemeinschaft. Deshalb muss Gerechtigkeit, und nur Gerechtigkeit, hergestellt werden, müssen die Politik und jedes kleinliche parteipolitische Kalkül beiseite gelassen werden. Wie sollen die Bürger einem Europäischen Parlament Vertrauen entgegenbringen, das seine Zusammensetzung manipuliert, indem es ein Mitglied ausschließt, das alle Rechte hat, ihm anzugehören?

Lassen Sie uns zu den Fakten kommen: Das Gericht hat Herrn Donnici in einem endgültigen Urteil zum siegreichen Kandidaten erklärt. Der italienische Staat hat dem Europäischen Parlament dessen Wahl mitgeteilt. Der Ausschuss wurde mit der Prüfung des Mandats von Herrn Donnici befasst. Er hatte die Ämter zu prüfen, die er bekleidet, und die etwaigen Unvereinbarkeiten. Gleichwohl war er berechtigt, Einwände Dritter zu prüfen, und demzufolge hat er zu Recht die von Herrn Occhetto vorgebrachten Anfechtungen geprüft. Was er allerdings nicht tun durfte war, eine Handlung für nichtig zu erklären, die vor einem Beamten eines Mitgliedstaats vorgenommen wurde. Das ist Sache der Gerichte und obliegt einzig und allein der Gerichtsbehörde des Mitgliedstaats, die sich damit befasste und ein unwiderrufliches und unanfechtbares Urteil erlassen hat.

 
  
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  Nicola Zingaretti (PSE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich Herrn Gargani danken, denn das Thema war wirklich komplex und schwierig, und die Arbeit wurde mit großer Sachkenntnis und verantwortungsbewusst ausgeführt, wobei ein einziges Kriterium zugrundegelegt wurde: in erster Linie die Rechte und Vorrechte des Europäischen Parlaments zu schützen.

Der Haupt- oder Kernpunkt der gefassten Beschlüsse ist richtig und vor allem verhindert er, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, nämlich die Anerkennung von Handlungen oder Maßnahmen, die die Kandidaten oder künftigen Mitglieder des Europäischen Parlaments in ihren Entscheidungen einengen.

Es stimmt, dass das ein Novum ist, und wahrscheinlich schafft es auch einen Präzedenzfall, doch dieser Präzedenzfall und dieses Novum sind berechtigt und gewährleisten die Vorrechte des Europäischen Parlaments. Die Entscheidungen, die wir treffen, sind mit einer Aufgabe und einem Vorrecht verbunden, das uns gewährt wird und uns das Recht gibt, uns zu äußern, die Beglaubigungsschreiben und Unterlagen, die uns unterbreitet werden, zu bewerten, zu akzeptieren oder abzulehnen. Damit überschreiten wir nicht unsere Befugnisse, sondern nehmen nur das uns von diesem Parlament eingeräumte Recht wahr, eine Stellungnahme abzugeben.

 
  
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  Der Präsident. Als Erstes müssen die Rechte der Kollegen und als Zweites die Rechte des Europäischen Parlaments geschützt werden.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Carlo Casini (PPE-DE), schriftlich. – (IT) Ich werde gegen den Vorschlag für einen Beschluss stimmen, und zwar aus den folgenden Gründen, die, dessen bin ich mir sicher, vom Gerichtshof akzeptiert werden. Der Vorschlag ist fehl am Platze, weil:

1) generell die Benennung der gewählten Mitglieder gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 und 11 des Akts vom 20. September 1976 den einzelstaatlichen Organen vorbehalten ist;

2) in Buchstabe C: Herr Occhetto ist überhaupt nicht vom Mandat zurückgetreten, sondern von der Benennung durch die zentrale italienische Wahlleitung und von seinem Platz in der Liste der gewählten Kandidaten; der Rücktritt, von dem in Artikel 3 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Rede ist, ist der eines bereits benannten Mitglieds und betrifft die der Benennung vorausgegangenen Handlungen;

3) in Buchstabe D: das Verbot eines imperativen Mandats, das an Aufträge oder Weisungen gebunden ist, gilt für die Ausübung eines bereits erhaltenen Mandats und nicht für der Benennung vorausgegangene Ereignisse;

4) in Buchstabe E, F und G: der Hinweis auf das Abgeordnetenstatut, das noch nicht in Kraft getreten ist, ist irrelevant, und ebenso der Hinweis auf die Mitglieder nach der Benennung;

5) in Buchstabe J, I, K und L: der italienische Staatsrat hat in einem rechtskräftigen Urteil die vorherige Entscheidung des regionalen Verwaltungsgerichts nicht nur aufgehoben, sondern abgeändert;

6) in Ziffer 2: das Parlament kann nicht anstelle der italienischen Behörde ein Mitglied des Parlaments benennen.

 

14. Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Adam Gierek im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über „Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU“ (2006/2274(INI)) (A6-0159/2007).

 
  
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  Adam Gierek (PSE), Berichterstatter. (PL) Herr Präsident! Dieses Dokument soll Wege zur Umsetzung der Lissabon-Strategie aufzeigen und den Grundstein für eine europäische Innovationspolitik legen. Zu deren Verwirklichung sollen Instrumente eingesetzt werden, die die Forschung, den Wissenstransfer in die Wirtschaft und die Anwendung innovativer Lösungen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich rationeller gestalten.

Zunächst sollten wir uns fragen, was Innovation bedeutet. Die Bestimmung dieses Begriffes ist deshalb wichtig, weil im Rahmen der laufenden Programme für regionale Entwicklung ein Großteil der Mittel für Innovationen bereitgestellt wird. Unter Innovationen versteht man neuartige Lösungsmöglichkeiten für Probleme, die bei der Gestaltung des Umfelds des Menschen, d. h. bei der Herstellung und Verwendung von materiellen und immateriellen Produkten einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen auftreten. Durch Innovationen sollen die Herstellung und die Nutzung von Produkten sowie die Erbringung von Dienstleistungen ständig rationalisiert werden. Dies führt zu einer effizienten Nutzung von Energie, Material und Arbeitszeit und trägt zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz sowie des Umweltschutzes bei. Es geht also um alle Maßnahmen, die die Lebensqualität des Menschen verbessern.

Davon auszuschließen sind selbstverständlich künstliche Innovationen wie z. B. Produkte, die unter einem anderen Namen wieder auf den Markt gebracht werden. Das ist leider ein gängiger Trick, dem nicht selten eine irreführende Werbung vorausgeht.

Die breite Fassung der mit Innovation verbundenen Aspekte, um die es hier geht, ermöglicht es – im Einklang mit der vorstehenden Definition –, bekannte innovative Lösungen von einem Bereich auf einen anderen zu übertragen, in dem solche Lösungen bislang nicht umgesetzt wurden. In diesem Fall sollten die Kriterien für Innovationen auf lokaler Ebene mit Unterstützung von Experten von den örtlichen Gebietskörperschaften bestimmt werden, und dazu braucht es eine angemessene Mittelausstattung.

Innovation wird insbesondere gefördert durch einen reibungslos funktionierenden europäischen Markt für Waren und kommerzielle Dienstleistungen, der alle vier Freiheiten gewährleistet; einen entsprechenden innovativen Ansatz sowie Bildung – und hier vor allem eine entsprechende Ausbildungsstruktur, da die derzeitigen Absoventen von Studiengängen über wenig Innovationspotenzial verfügen –; eine bessere Umsetzung des beträchtlichen Fachwissens vor allem der Forschungseinrichtungen in den neuen EU-Mitgliedsländern in der Praxis; eine bessere Nutzung steuerlicher Anreize, was beispielsweise die Einrichtung von Innovationsfonds ermöglicht, wie auch Kreditbürgschaften, öffentliche Aufträge und öffentlich-private Partnerschaften. Innovationsfördernd wirken auch der Synergieeffekt aufgrund der Schaffung einheitlicher Gemeinschaftsnormen und –standards und nicht zuletzt entsprechende Regelungen in Bezug auf das geistige Eigentum.

Im weiteren Sinne umfasst Innovation drei Gruppen von innovativen Lösungen. Zum Ersten die Rationalisierung in allen Bereichen einschließlich Verwaltung, Bildung, Fremdenverkehr, Wirtschaft und zahlreichen weiteren, wo Prozesse vereinfacht und gestrafft werden können, die entsprechenden Maßnahmen dazu aber nicht als Erfindung angesehen werden. Solche Innovationen erfordern in der Regel ein umfangreiches praktisches Wissen.

Zum Zweiten innovative Lösungen, die auf patentfähigen Erfindungen oder Erfindungen basieren, die als Grundlage für Industrie- oder Gebrauchsmuster dienen könnten. Hier ist umfangreiches theoretisches und praktisches Wissen gefragt, wie es zum großen Teil in Patentämtern und ähnlichen Einrichtungen vorhanden ist.

Zum Dritten die breit angelegte innovative Forschung an neuen strategischen Entwürfen, Systemen und Technologien im Rahmen europäischer oder nationaler Forschungsprogramme.

Innovative Grundlagenforschung und vor allem angewandte Forschung führt zur Herausbildung neuer, innovativer Märkte und zu neuen Patenten. Um die zweite und dritte Kategorie von Innovationen entsprechend entwickeln zu können, brauchen wir eine einheitliche Gemeinschaftsstrategie für Patente und Lizenzen sowie ein Innovationszentrum in Gestalt des Europäischen Technologieinstituts.

Die derzeitigen Patentsysteme, von denen es in der Europäischen Union so viele gibt wie Mitgliedstaaten, sind zu kostspielig und die Verfahren zu langwierig. Das Fehlen eines gut funktionierenden, kostenoptimierten und effizienten europäischen Patentsystems ist nicht eben innovationsfördernd.

Von der gegenwärtigen Patentpolitik in der Europäischen Union profitieren die großen Unternehmen, die mittels des Patentschutzes Wettbewerbsbedingungen vorgeben, die ihnen selbst zum Vorteil gereichen. Kleine und mittlere Unternehmen, die im Bereich Innovationen führend sein könnten, werden benachteiligt.

Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass Innovation in der Wirtschaft und im öffentlichen Leben sowohl von reibungslos funktionierenden reinen Marktmechanismen als auch der Regulierung auf Gemeinschaftsebene und nationaler Ebene einschließlich der Finanzierung der Projekte aus Haushaltsmitteln abhängt.

Unsere Aufgabe ist es, mittels komplexer und geeigneter Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Steuern, Forschung, Patente und Information einen europäischen Innovationsraum zu schaffen.

Abschließend möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen, der Ko-Berichterstatterin, Frau Toia, sowie Herrn Kubacki, Herrn Hammerstein, Herrn Ransdorf und auch Herrn Janowski herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit danken.

 
  
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  Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen, war die vordringliche Aufgabe, die sich die Kommission bei ihrem Amtsantritt vorgenommen hat. Ich glaube, wir sind auf einem sehr guten Weg. Die allgemeine Wirtschaftslage in Europa ist so gut wie lange nicht, aber wir haben die Trendwende noch nicht erreicht. Wir müssen es schaffen, dass dieses Wachstum nachhaltig ist.

Deshalb brauchen wir die entsprechenden Rahmenbedingungen, die es den europäischen Unternehmen erlauben, ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern. Ein Schlüsselfaktor dafür ist die Innovationskraft in Europa und die Fähigkeit, unsere hervorragenden Forschungsergebnisse auch in die Praxis umzusetzen und zu kommerzialisieren. Wir müssen mit höherer und besserer Qualität konkurrieren. Wir müssen besser sein als die anderen. Wir müssen die höchsten Ansprüche an die Qualität unserer Produkte stellen. Wir müssen Technologieführer sein. Neue Technologien, neue Verfahren, neue Produkte, die uns einen Vorsprung gegenüber anderen verschaffen, das ist unsere Chance.

Ich möchte Ihnen zwei Beispiele aus der jüngsten Zeit nennen, wie innovative Ideen die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen steigern können. Ich denke etwa an innovative Sensoren für Airbags. Diese haben Airbags von einer ausgezeichneten, aber unbezahlbaren Idee zu einer preisgünstigen und flächendeckenden Sicherheitsausrüstung weltweit werden lassen. Inzwischen werden auf dieser Grundlage 50 Millionen dieser Sensoren pro Jahr produziert. Sie werden heute nicht mehr nur in der Automobilbranche eingesetzt, sondern finden sich z. B. auch in Mobiltelefonen, Laptops und DNA-Chips.

Eine ganz andere Erfolgsgeschichte ist die Erfindung eines biologisch abbaubaren Kunststoffbeutels. Eine ganz kleine Gruppe von Wissenschaftlern hat dieses umweltfreundliche Produkt erfunden und das Patent auf dem Markt verwertet. Daraus ist innerhalb von wenigen Jahren ein erfolgreiches mittelständiges Unternehmen entstanden mit einem Umsatz von 50 Millionen Euro und 60 Patenten – die Tendenz ist steigend. Das sind nur zwei Beispiele für die Hunderte, wenn nicht Tausende von Innovationen, die wir in Europa jedes Jahr haben und die wir brauchen, um Arbeitsplätze zu schaffen und dauerhaft zu erhalten.

Ich bin dem Europäischen Parlament und dem Berichterstatter Herrn Gierek sehr dankbar für die Unterstützung unserer Innovationsstrategie. Das gilt insbesondere für die Bereiche, die auch der Europäische Rat im Dezember 2006 als Priorität identifiziert hat. Das sind die Themenfelder, in denen wir zurzeit besondere Anstrengungen unternehmen. Dazu gehören etwa unsere Politik zur Stärkung von Clustern und die Initiative zur Schaffung und Stimulierung von Leitmärkten, in deren Rahmen wir nach einer Konsultierung der interessierten Gruppen noch vor Ende des Jahres einen Vorschlag zur Einrichtung mehrerer innovativer Leitmärkte vorlegen werden.

Wir nutzen verstärkt auch das weite Feld der Standardisierung zur Unterstützung von Innovation. Auch hierzu ist eine entsprechende Mitteilung für den Herbst 2007 geplant.

Es geht ebenso darum, die Vergabe öffentlicher Mittel gezielter zur Unterstützung von Innovation einzusetzen. Das haben wir getan, indem die Leitlinien für den Einsatz der Strukturfonds entsprechend gestaltet wurden und indem die Beihilferegeln so angepasst wurden, dass Innovation stärker gefördert werden kann als bisher.

Für ganz besonders wichtig halte ich den besseren Schutz geistigen Eigentums. Das ist sowohl auf europäischer Ebene wie auch im globalen Kontext entscheidend. Wie der Berichterstatter richtig dargestellt hat, gibt es ein Problem für kleine und mittlere Unternehmen, was die Wahrnehmung ihrer geistigen Eigentumsrechte angeht. Die Kommission arbeitet an einer Strategie, wie den kleinen und mittleren Unternehmen dabei geholfen werden kann.

Ich will auch darauf hinweisen, dass diese Rechte erschwinglich und von hoher Qualität sein müssen. Deshalb sind Fortschritte beim Gemeinschaftspatent entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft. Der derzeitige Zustand in der Patentpolitik ist ein schwerer Wettbewerbsnachteil für die europäische Wirtschaft.

Ich bin Ihnen sehr dankbar für die Bedeutung, die Sie besonders kleinen Unternehmen beimessen. In der Tat finden wir hier oft die größten innovativen Potenziale. Hier ist es wichtig, dass wir ihnen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern. Genau das tun wir verstärkt mit dem Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, das sich ja gezielt an kleine und mittlere innovative Unternehmen wendet.

Wir stimmen auch darin überein, dass Eco-Innovation von herausragender Bedeutung ist – ein ganz großes Thema für die Jahre, die vor uns liegen. Gerade Eco-Innovation und Energieeffizienz sind Bereiche, in denen sich europäische innovative Lösungen auf dem Weltmarkt durchsetzen, unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit steigern und auf diese Weise Wachstum und Arbeitsplätze schaffen können.

Ich habe den Eindruck, dass zwischen Parlament, Rat und Kommission weitgehende Einigkeit darüber besteht, dass die weitere Verbesserung und Förderung von Innovation eine unverzichtbare Bedingung ist, wenn wir Europa auf Erfolgskurs halten wollen. Wir wissen alle, was nötig ist. Nun kommt es darauf an, dass auch wirklich alle es tun.

 
  
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  Sharon Bowles (ALDE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung. (EN) Herr Präsident! Dieser Bericht enthält eine lange Liste von Möglichkeiten, wie Innovation gefördert werden kann, und viele davon sind nützlich. Aber ich kann nicht genug betonen, dass ein leichter Zugang – und ich meine nicht bloß einen einfacheren oder weniger komplizierten Zugang – zu Innovationsprogrammen und Unternehmen für kleinere Firmen unerlässlich ist, und in dieser Hinsicht gibt es noch viel zu tun.

Ich freue mich, dass der Bericht verschiedene Empfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung enthält, vor allem die eine, in der betont wird, dass das Ziel von 3 % des BIP für FuE-Ausgaben lediglich als Mindestziel betrachtet werden sollte. Es freut mich auch, dass der Vorschlag einer Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis begrüßt wird und die Probleme in Verbindung mit dem Schutz von Innovationen im Dienstleistungsbereich anerkannt werden, vor allem die Schwierigkeiten kleinerer Unternehmen bei Geschäftsgeheimnissen und Vertraulichkeitsvereinbarungen, was deren Fähigkeit zur Aufnahme von Kapital behindern kann.

Es trifft sicher zu, dass geistiges Eigentum eng mit Innovation verbunden ist. Bedauerlicherweise finden sich jedoch Äußerungen im Bericht, die der Arbeit vorgreifen, die zurzeit in der Kommission unter der Leitung von Kommissar McCreevy zu den verschiedenen Möglichkeiten für die Verbesserung des Patentsystems stattfindet.

Der Ansatz dieser Arbeit ist pragmatisch und konstruktiv und könnte optimalere Lösungen hervorbringen als beispielsweise der Versuch, das Europäische Patentamt in die Gemeinschaft zu integrieren, was keineswegs eine einfache Lösung ist, noch dürfte sie wohl die meisten der anstehenden Probleme beheben. Das ist gewiss nichts, was sich auf die Schnelle erreichen ließe.

Innovation, geistiges Eigentum und Wettbewerbsfähigkeit sind Teil der Globalisierung, wo internationale Normen wichtig sind. Dies bedeutet, dass auf jeden Fall eine offene internationale Sichtweise gefragt ist, und ich begrüße es, dass dies mit Standards anerkannt wird. Ich warne vor einer zu sehr nach innen gewandten Sichtweise bei Patenten. Dabei würde letztendlich die Wettbewerbsfähigkeit auf der Strecke bleiben.

 
  
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  Barbara Weiler (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist natürlich für Politiker sehr verführerisch, weil es so breit angelegt ist – wie dies die Kommission auch wollte. Darum will ich mich auf die wenigen wesentlichsten Punkte beschränken, die der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz beschlossen hat, und zwar auch mit relativ wenig Kontroversen.

Wir waren der Meinung, dass ein gut funktionierender Binnenmarkt ein günstiges Umfeld für Innovationen schafft. Ein gut funktionierender Binnenmarkt bedeutet für uns einen Binnenmarkt ohne unnötige Barrieren und ohne soziale Verwerfungen. Wir sprechen uns dafür aus, dass die Weitergabe wissenschaftlicher Ergebnisse besonders an KMU besser geregelt werden muss als in der Vergangenheit, denn die KMU – wie Sie es schon gesagt haben, Herr Kommissar – waren bisher Motor für Innovation und Kreativität. Die KMU waren in Deutschland und in ganz Europa auch diejenigen, die sich besonders der Ausbildung junger Menschen gewidmet haben. Ich sehe jetzt schon eine Katastrophe kommen, wenn weniger junge Menschen ausgebildet werden, die dann auch qualifiziert an unseren Themen arbeiten können.

Wir sind der Meinung, dass bessere Rechtsetzungen unnötige Belastungen der KMU verursachen können, dass sie aber auch das Vertrauen der Verbraucher verbessern werden. Wir sprechen uns für die schnellere Einführung von europäischen Normen, und von über die EU hinausgehenden internationalen Normen aus, und wir sind der Meinung, dass auch vernünftige, flexible Regeln im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe helfen könnten, eine Innovationsstrategie zu verbessern. Wir sind der Meinung, dass die Information von KMU und von anderen Institutionen verbessert werden muss, und ich freue mich – um das noch einmal zu erwähnen –, dass der Ausschuss für regionale Entwicklung einen Technologieberater einführen will.

Zum Schluss noch zwei Punkte, die uns besonders wichtig sind: Die Förderung von Innovationen mit sozialen Anwendungsmöglichkeiten, weil wir das für die Perspektive der Zukunft halten, und die Notwendigkeit, dass mit dieser Initiative der Kommission auch die Lebensqualität der Bürger verbessert werden muss.

 
  
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  Christa Prets (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für regionale Entwicklung. – Herr Präsident, Herr Kommissar! Es ist erfreulich, im letzten Innovationsanzeiger zu lesen, dass Europa im internationalen Vergleich immer besser dasteht. Bereits im vierten Jahr in Folge hat sich das Innovationsgefälle zwischen den USA und der Europäischen Union verringert. Dennoch sind wir in unserer Zeit des ständigen Wandels und der raschen Entwicklung immer wieder gefordert, neue Innovationen anzugehen. Innovation ist langfristig gesehen eine notwendige Antwort auf zukünftige globale Probleme. Innovative Unternehmen arbeiten EU-weit sehr viel seltener mit Universitäten und anderen höheren Bildungseinrichtungen zusammen als mit Kunden und Lieferanten. Interaktionen zwischen Universitäten und Bildungseinrichtungen und Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Betrieben, sind eine weitere Voraussetzung für wirtschaftliche Innovationsbereitschaft.

Ich möchte in diesem Zusammenhang das Europäische Technologieinstitut erwähnen, und bitte den Rat und die Kommission, hier für eine finanzielle Grundlage zu sorgen. Das Geld soll aber nicht aus den laufenden Programmen abgezogen und dann diesem Institut zugewiesen werden – das wäre kontraproduktiv und würde die anderen Projekte hemmen. Auf der lokalen und regionalen Ebene ist das Innovationspotenzial von kleinen und kleinsten Unternehmen besonders groß. Dieses innovative Potenzial muss EU-weit besser erkannt, gefördert und durch konkrete politische Maßnahmen ausgebaut werden, unter anderem auch durch einen verbesserten Zugang in den Regionen. In Österreich beispielsweise haben nach Statistiken von 2004 kleine Unternehmen öfter neue oder deutlich verbesserte Produkte auf den Markt gebracht als mittlere Unternehmen. Ich möchte auch die Cluster-Förderung erwähnen und abschließend sagen, dass Innovationspolitik auch mit Frauen in Verbindung zu bringen ist und dass Frauen eine bessere Möglichkeit des Zugangs gegeben werden muss.

 
  
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  Jaroslav Zvěřina (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. (CS) Herr Präsident, Frau Kommissarin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße es, dass in dieser Frage keine unrealistischen Ziele vorgeschlagen wurden, um den Rest der Welt einzuholen und zu überholen. Wir müssen in Europa von einer vollkommen realistischen Perspektive aus gewährleisten, dass wir bei Wissenschaft, Forschung und Entwicklung nicht den Anschluss an den Rest der Welt verlieren. Wenn es um Technologie und Innovation geht, bezweifle ich, dass es einen Zauberstab gibt, den Politiker schwenken können.

Meine internationalen Erfahrungen mit verschiedenen politischen Programmen in diesem Bereich machen mich etwas skeptisch. Die EU hat vor kurzem eine alles andere als positive Erfahrung mit der so genannten Lissabon-Strategie gemacht. Unsere Verantwortung als Politiker sollte vor allem darin bestehen, einen vernünftigen und stabilen Rechtsrahmen festzulegen und natürlich Forschung und technologischer Innovation die größtmögliche finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Wissenschaft und technologische Entwicklung erfordern meine Ansicht nach Transparenz, ausreichende Innovationsfreiheit und nicht zuletzt finanzielle Mittel.

Ich bin erfreut, dass der Bericht Forderungen enthält, das Ansehen von Forschung und Entwicklung zu erhöhen. Letzten Endes sollte es eine der Hauptaufgaben der Politiker sein, die Wertvorstellungen der Menschen zu beeinflussen. Im Rechtsausschuss haben wir erneut über die regulativen und legislativen Aspekte des Innovationsumfelds in Europa diskutiert. Was den Schutz des geistigen Eigentums angeht, ist die EU durch die einschlägigen internationalen Abkommen gebunden, und sie sollte in der Lage sein, ihre eigene wirtschaftliche und kulturelle Umgebung zu harmonisieren.

Wir können einige typische Mängel im Bereich der Patentpolitik sehen, wo es trotz wiederholter Bemühungen keine signifikanten Verbesserungen gegeben hat. Wir stellen erneut mit Bestürzung fest, dass es dem Patentumfeld der EU an Einheitlichkeit und Transparenz mangelt. In Europa müssen Wissenschaftler und Erfinder ebenso wie unsere Technologiezentren erheblich mehr Mittel für Patente aufwenden als es anderswo üblicherweise der Fall ist. Dieser Bericht ist meines Erachtens nicht kontrovers genug, denn schließlich wissen wir alle um die Bedeutung von Innovationen für die Zukunft der EU.

 
  
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  Ján Hudacký, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (SK) Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Gierek, meinen herzlichen Dank für seinen ausgewogenen und gründlichen Bericht aussprechen.

Ungeachtet der Tatsache, dass der Bericht die Förderung der Innovation innerhalb der Europäischen Union aus allen denkbaren Perspektiven beleuchtet, würde ich gern einen wichtigen Faktor besonders hervorheben, der die Innovationsstrategie als Ganzes betrifft. Ich denke dabei an die Förderung eines wettbewerbsfähigen Umfelds sowie flexibler Initiativen, die die treibende Kraft für Innovation in Unternehmen, Clustern, Technologie- und Entwicklungszentren sowie ähnlichen Institutionen bilden sollten. Die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Aktivitäten, die auf einem adäquaten Bestand an Fachkenntnissen, Erfahrungen und praktischem Know-how beruhen, und die darauf abzielen, den Anforderungen des Marktes so gut wie möglich gerecht zu werden, entscheidet nicht zuletzt über eine reibungslose Entwicklung aller Initiativen in diesem Bereich.

Aus diesem Grund sollten wir auf lokaler, regionaler, nationaler bzw. internationaler Ebene Mechanismen schaffen, die die Entstehung von informationsbasierten Gruppen fördern, die ihre Kenntnisse in einem flexibel strukturierten unternehmerischen Umfeld für Forschung und Entwicklung anwenden und sowohl gegenseitige Zusammenarbeit als auch Wettbewerb anregen.

In der Praxis würde dies bedeuten, dass eine Universität, ein Forschungs- und Entwicklungszentrum oder ein innovatives Unternehmen ein so genanntes Ad-hoc-Cluster bilden und gemeinsam an einem innovativen Projekt arbeiten, um später als Teil anderer Cluster in weiteren innovativen Projekten intensiv miteinander in Wettbewerb zu treten. Beim Entwurf einer neuen Strategie sollten wir von unflexiblen Langzeitvereinbarungen Abstand nehmen, weil diese sich durch Institutionalisierung üblicherweise selbst einschränken und oft in einem unscharf begründeten System fest eingebettet sind, das auf sinnlosen Auflagen, wie den Prinzipien der Spitzenleistung oder der kritischen Masse, fußt, die in der Regel kleine Akteure von Neuerungen ausschließen.

Solch komplizierte Mechanismen binden auf ineffektive Art und Weise gewaltige Ressourcen und verlieren nach einer Weile die Fähigkeit, flexibel auf die sich schnell verändernden Anforderungen einer globalisierten Welt zu reagieren.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău, în numele grupului PSE. – La Lisabona, Uniunea Europeană şi-a propus să devină cea mai dinamică şi competitivă economie bazată pe cunoaştere. Pentru a încuraja cercetarea, au fost dezvoltate programele-cadru de cercetare şi instrumente precum JEREMIE, care sprijină dezvoltarea întreprinderilor mici şi mijlocii la nivel regional. Aceste instrumente financiare ar trebui să existe şi la nivel naţional, cu sprijinul sistemului bancar. Din păcate, există încă multe regiuni ale Uniunii Europene care nu investesc 3% din produsul intern brut în cercetare şi dezvoltare. Există însă şi state membre care au decis să-şi dezvolte economia prin investiţii masive în resurse umane, în noile tehnologii şi în cercetare şi inovare. Aceste state au acordat inclusiv facilităţi fiscale companiilor care au investit în cercetare. Ele nu trebuie să rămână însă cazuri izolate şi solicităm Comisiei Europene să faciliteze cunoaşterea bunelor practici şi să recomande statelor membre acordarea de facilităţi fiscale pentru investiţiile realizate în cercetare.

O economie bazată pe cunoaştere se bazează pe triunghiul cunoaşterii format din universităţi, centre de cercetare, parcuri ştiinţifice şi tehnologice şi companii, iar toate acestea trebuie să fie sprijinite. În acelaşi timp, Uniunea Europeană trebuie să asigure un echilibru corespunzător între accesul la informaţii, la rezultatele cercetării, şi protecţia proprietăţii intelectuale. Pentru a încuraja cercetătorii şi, mai ales, companiile să investească mai mult în cercetare şi în cercetarea aplicată, trebuie să protejăm munca intelectuală a acestora. În acelaşi timp, roata nu trebuie reinventată, iar rezultatele cercetării trebuie să fie disponibile celor interesaţi. Pentru aceasta, reţelele de comunicaţii de mare viteză, accesibile în şcoli, universităţi, parcuri tehnologice, institute de cercetare şi companii, trebuie să fie infrastructura minimă existentă.

 
  
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  Patrizia Toia, im Namen der ALDE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Wirtschaftswachstum in Europa hängt zunehmend von der Innovationsfähigkeit und der technologischen Weiterentwicklung des europäischen Produktionssystems ab, damit es seine Wettbewerbsfähigkeit in einem immer härteren internationalen System bewahren kann. Leider ist das Innovationsgefälle zwischen Europa und den anderen großen Wirtschaften der Welt, insbesondere den Vereinigten Staaten, noch groß und schadet Europa. Gleichwohl können wir behaupten, dass unser Europa bzw. die Staaten Europas über ein gewaltiges Forschungspotenzial an Hochschulen, in Spitzenleistungszentren und Labors verfügen; diese Spitzenleistungen sind breit gefächert, und es herrscht ein hohes Niveau an Fachwissen und wissenschaftlichen Kenntnissen.

Was Europa tragischerweise vermissen lässt, sind die Möglichkeit und die Fähigkeit, diese Forschung und ihre Ergebnisse in die Produktionsprozesse zu transferieren. Es fehlt tatsächlich an der Fähigkeit des technologischen Transfers von Fachwissen, das die Forschung bereitstellt, um das Produktionssystem, die Unternehmen und die Dienstleistungsgesellschaften in allen Bereichen im Sinne der Innovation von Produkten, Prozessen und Organisation neu zu beleben. Herr Kommissar, die Anstrengungen, die Sie und die Kommission unternommen haben, um das Thema Innovation voran zu bringen, sind sehr positiv: Die Maßnahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms, die Rahmenprogramme für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, die Finanzierungsinstrumente, die heute wieder in Gang gebracht wurden, all diese Elemente müssen gefördert werden, und das ist umso mehr erforderlich, um die Schulungsprojekte zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen nicht zuletzt mit angemessenen finanziellen Mitteln sowie angemessenen Organisations- und Verfahrensinstrumenten zu unterstützen.

Solche und andere Maßnahmen sind erforderlich. Es müssen organisatorische Instrumente und Verfahrensabläufe festgelegt werden, die besser zugänglich sind, damit die Anstrengungen, die wir unternehmen, wirklich zu konkreten Ergebnissen in der Industrie und im Dienstleistungssektor Europas führen. Im Interesse der Innovationssteigerung in Europa halte ich es zudem für erforderlich, wie es im Bericht unseres Kollegen Gierek steht, von einem innovationsfreundlichen Bildungskonzept auszugehen, auch in der Schule, die dem Anschein nach weit von den Produktionsprozessen entfernt sein mag, es in Wirklichkeit aber nicht ist. Die Schüler von heute sind die Arbeitnehmer und die Unternehmer von morgen!

Es müssen alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden, um in Europa eine Einstellung und eine Mentalität zu entwickeln, die offen sind für Veränderung, Forschung und Experimente, und letztendlich auch eine Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung. In Zeiten, in denen wir so viel über Bildung in Europa sprechen, halte ich das für wichtig. Wie Sie in dem Bericht der Kommission hervorheben, und wie es auch in unserem Bricht steht, spielt der öffentliche Sektor eine bedeutende Rolle. Ich glaube fest an den Beitrag, den der öffentliche Sektor zur Innovation leisten kann, und zwar unmittelbar durch Verbesserungen, die zu einer höheren Qualität und zu einer angemesseneren Bandbreite der durch die öffentliche Verwaltungen angebotenen Dienstleistungen führen; wenn die öffentlichen Verwaltungen sich selbst erneuern und bessere Produktionsverfahren einführen, können sie überdies das Wirtschaftswachstum und Kostensenkungen fördern.

Der letzte Punkt betrifft die Cluster. Der Herr Kommissar und auch meine Kollegen haben darüber gesprochen; es ist wirklich wichtig, die Regionalpolitik mit der Innovation zu verbinden.

 
  
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  Mieczysław Edmund Janowski, in Namen der UEN-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Im Namen der Fraktion Union für das Europa der Nationen möchte ich den Berichterstatter beglückwünschen. Vor zwei Wochen habe ich einen Bericht über Innovation im Kontext der Regionalpolitik vorgestellt, und ich danke dem Verfasser, dass er diesen Aspekt in seinen Bericht einbezogen hat.

Ich denke, der Bericht von Herrn Gierek kann zu effektiveren und praktikablen Forschungsergebnissen, Patenten, Erfindungen und Rationalisierungslösungen in der Wirtschaft im weitesten Sinne führen, ohne die wir zu scheitern drohen. Dabei geht es nicht um Innovation zum Selbstzweck oder um künstliche, also Scheininnovationen. Wir müssen die Ergebnisse der Arbeit der Wissenschaftler, Erfinder und Ingenieure nutzen, die einen echten Mehrwert für Europa und unsere Gesellschaft schaffen.

Wir müssen herausfinden, wo die Hindernisse für die Umsetzung von Innovationen liegen und ob der bürokratische Aufwand nicht zu hoch ist. Die EU-Institutionen könnten zusammen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten und den regionalen Gebietskörperschaften diesbezügliche positive Aktivitäten unterstützen, denn die Regionen verfügen oftmals über erstklassige Universitäten, Forschungseinrichtungen oder Cluster. Über die offenkundige Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen haben wir bereits gesprochen. Wichtig sind aber auch die Finanzierungsinstrumente einschließlich der Steuerinstrumente sowie der zweckmäßige Einsatz der Strukturfondsmittel.

Selbstverständlich geht es um Innovationen zur Lösung spezifischer Probleme der Konstruktionstechnologie und heutzutage vor allem der digitalen Technologien, Nanotechnologien, der Werkstofftechnik, Biotechnologie, Medizin usw. Hier eröffnen sich für das Europäische Technologieinstitut und die entsprechende Umsetzung des Siebten Rahmenprogramms enorme Möglichkeiten. Innovationen brauchen wir auch in den Bereichen Bildung, Management, Verwaltung, im Dienstleistungssektor, der Landwirtschaft, der kommunalen Wirtschaft usw.

Echte Innovationen – und damit komme ich zum Schluss – haben stets einen humanen Aspekt. Das gilt für diejenigen, die sie entwickeln, ebenso wie für ihre Nutzer, denn sie dienen den Menschen.

 
  
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  David Hammerstein, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Nehmen Sie zunächst meine Anteilnahme zum Fußballergebnis entgegen. Wir sehen Liverpool in gewissem Maße als unsere Mannschaft an, da so viele Spanier für sie spielen.

Um auf die Innovation zurückzukommen: Ich möchte Herrn Gierek für seine Arbeit danken, weil die Innovation eine große Herausforderung für die Europäische Union, für die Wirtschaft, für die Menschen, für die Kommunen und für den territorialen Zusammenhalt ist. Ich möchte darauf hinweisen, wie wichtig es ist, dass auf Programme wie EUREKA, die kleine Unternehmen begünstigen, solch ein Nachdruck gelegt wird.

Auch die Förderung von Initiativen wie EUROSTARS ist wichtig für die kleinen Unternehmen, und der Gedanke der Schaffung von Clustern kleiner geförderter Unternehmen zur gemeinsamen Nutzung von Informationen, zur Erlangung öffentlicher Unterstützung, kann ein gemeinsames Ziel für die Europäische Union als Ganzes darstellen.

Wir sehen eine Veränderung im Denken der Gemeinschaft: von der Schaffung von Asphaltautobahnen zur Schaffung von Informationsautobahnen; anstatt fast alle unsere europäischen Mittel für Beton einzusetzen, verwenden wir sie für das Wissen. Das ist wichtig, wenn wir darüber nachdenken, wofür die Fonds oder ein großer Teil der Struktur- und Regionalfonds eingesetzt werden sollen.

Ich war kürzlich in Polen und wollte Erfahrungen darüber austauschen, wie wachsende Beträge aus den Fonds zur Forschung, Innovation und zu Infrastrukturen, nicht nur schweren Infrastrukturen, sondern auch Intelligenzinfrastrukturen, umgeleitet werden können.

Denn gleichzeitig ist die Frage des geistigen Eigentums extrem wichtig. Wenn wir unüberwindliche Hindernisse für den Zugang zu wissenschaftlich-technischen Informationen errichten, wirken wir damit möglicherweise der notwendigen Schaffung eines eng gewebten wirtschaftlichen und kulturellen Netzwerks entgegen. Wir könnten den Zugang zu den für die Innovation erforderlichen Informationen versperren.

Wir dürfen die Anhäufung von Patenten nicht mit Innovation verwechseln. Denn entgegen den Aussagen einiger Personen locken wir in Europa derzeit Risikokapital in beträchtlicher Höhe an, das von einem weniger strikten System des geistigen Eigentums angezogen wird.

Wir sollten nicht den Fehler begehen, das USA-System der Patente auf geistiges Eigentum zu kopieren, während dieses Land gerade dabei ist, sein Patentsystem von Grund auf zu überdenken, da es zu kostenaufwändig ist und die Entwicklung von Patenten um ihrer selbst willen fördert, indem Listen von Patenten erzeugt werden, mehr um das zu schützen, was man hat, als um neue Innovationen zu erobern.

Wir sind uneingeschränkt dafür, das Europäische Patentamt in die europäischen Institutionen zu integrieren und es unter demokratischer Kontrolle zu halten.

Darüber hinaus vertreten wir die Ansicht, dass im Falle von realen, physischen Patenten, die die Innovation fördern können, patentiert werden muss. Aber wir dürfen nicht diesen irrigen Gedanken akzeptieren, das geistige Eigentum an sich sei ein Ziel. Nein. Das geistige Eigentum muss dem Ideenreichtum dienen.

Die Priorität muss darin bestehen zu teilen. Die Priorität muss sein, Bereiche lebendiger schöpferischer Aktivität zu schaffen, in denen Informationen gemeinsam genutzt werden können, um eine bessere Welt und ein besseres soziales Gefüge zu schaffen.

 
  
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  Der Präsident. Ich rufe jetzt Herrn van Nistelrooij auf. Sind Sie zufällig mit dem Fußballspieler verwandt?

 
  
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  Lambert van Nistelrooij (PPE-DE). – (EN) Ja, das bin ich, aber nicht heute Abend, denn ich muss gerade hier sein. Tut mir sehr leid. Herr Präsident, ich möchte nur sagen, dass Adam Giereks Bericht genau zum richtigen Zeitpunkt kommt.

(NL) da wir weltweit vor einer neuen und großen Herausforderung stehen. Die Globalisierung verdrängt uns vom Markt. Teile unserer traditionellen Produktionsindustrie verlassen ihn, und der viel diskutierte Bericht von Herrn Aho fordert mehr Clustering, eine kritischere Haltung der Öffentlichkeit, höhere Spezialisierung und die Förderung von Kreativität.

In der EU geben wir etwa 43 % des EU-Haushalts für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Form von Strukturfonds, Forschungsgeldern und Mitteln für kleine und mittlere Unternehmen aus. Dennoch frage ich mich, ob die Wettbewerbsbeziehungen im Rahmen dieser Instrumente angemessene Berücksichtigung finden. Was tun wir, wenn sich schlussendlich herausstellt, dass die Zahl der technisch ausgebildeten Menschen nicht ausreicht, um verschiedenste Aufgaben zu erfüllen?

Im globalen Vergleich ist unser Fokus offenbar unzureichend, während uns in Europa der Mut fehlt, bestimmte Dinge mit Hilfe von Wissensregionen verschiedenster Art zu profilieren. Meinen Vorstellungen zufolge ist offene Innovation für große und kleine Unternehmen in Zusammenarbeit mit Wissenseinrichtungen und Behörden darauf die Antwort.

Unter dem Strich brauchen wir Spitzenregionen. Es geht um Spitzensport, wie auch Herr Verheugen sagte. Es geht darum, in der Technologie den Ton anzugeben. Ohne Vorreiter gibt es kein Gefolge. In diesem Falle bleibt die Anwendung der Kohäsionspolitik in ganz Europa, einschließlich in den weniger entwickelten Gebieten, hinter ihren Möglichkeiten zurück.

Meines Erachten müssen wir es wagen, unsere Politik in den kommenden Jahren neu auszurichten. Wir brauchen mehr Zielrichtung. Der Bericht von Herrn Gierek trifft in dieser Hinsicht den richtigen Ton, wofür ich ihm besonders danke.

 
  
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  Gábor Harangozó (PSE). – (HU) Die Wirtschaft der Europäischen Union steht vor immer größeren globalen Herausforderungen. Um sich diesen erfolgreich zu stellen, braucht die EU spezialisierte Unternehmen, die Innovation mit hohem Mehrwert betreiben und effizient zusammenarbeiten.

Gegenwärtig stehen kleine und mittlere Unternehmen vielfältigen Problemen gegenüber. Dazu zählen insbesondere ihre geringe Sichtbarkeit auf europäischer Ebene aufgrund ihrer Größe sowie die Schwierigkeit, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Maßstab von grundlegender Bedeutung sind. Dieser ihrer Größe geschuldete Marktnachteil kann durch Vernetzung und Clustering ausgeglichen werden.

Sektorale Konzentration und die Schaffung von Wachstumszentren stellen daher wichtige und wirksame Instrumente wirtschaftlicher Entwicklung dar. Obgleich Entwicklungszentren zweifelsohne eine Schlüsselrolle bei der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit Europas spielen, sollten bei der Umsetzung der Innovationsstrategie der EU nicht nur entsprechende Entwicklungs- und Forschungszentren im Vordergrund stehen. Gleichzeitig sollten wir berücksichtigen, dass die EU ein vereinigtes Gebilde ist, das sowohl entwickelte als auch weniger entwickelte Regionen umfasst. Die EU muss sowohl im Hinblick auf die Erhöhung der Chancen für Innovation als auch beim Abbau regionaler Disparitäten Verantwortung übernehmen.

Es bedarf einer besseren Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Organisationen, Wirtschaftsakteuren, Universitäten, Forschungszentren und dem öffentlichen Sektor. Wir müssen sicherstellen, dass durch diese Kanäle erworbenes Wissen in Unternehmen in die Praxis übertragen wird. Verwaltungsprozesse müssen vereinfacht, die Kapitalbeschaffung gefördert und ein Steuersystem geschaffen werden, das Anreize für die Förderung des Wachstums der Innovationsfähigkeit von Unternehmen bietet.

Indem Europas Wirtschaftsleben neue Impulse erhält, sollten innovative Strategien die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft erhöhen. Es wäre eine einmalige Chance, wenn wir durch das Europäische Entwicklungszentrum allen Menschen den Zugang zu solchen Entwicklungen ermöglichen und Wege für den ständigen Informationsaustausch schaffen könnten. Innovation gehört allen. Ziel dabei ist es, die Lebensbedingungen und die Lebensqualität für alle Bürger der EU zu verbessern.

 
  
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  Šarūnas Birutis (ALDE). – (LT) Herr Präsident! Herr Kommissar! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Herrn Adam Gierek und allen Abgeordneten des Parlaments danken, die zu diesem umfassenden Bericht beigetragen haben. Meinerseits würde ich gern kurz auf einige wichtige Aspekte eingehen.

Zunächst schlage ich vor, noch stärker hervorzuheben, dass regionale Partnerschaften genau der Schlüssel zur Umsetzung der von uns geschaffenen europäischen Innovationspolitik sind. Die Vernetzung von Unternehmen spielt eine grundlegende Rolle, da Firmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, auf diese Weise die Chance erhalten, in einem sicheren Umwelt dynamisch auf die Herausforderungen der Globalisierung zu reagieren. Europa und die Mitgliedstaaten müssen die Herausbildung eines solchen Systems fördern!

Zweitens müssen die prioritären Bereiche in der wissenschaftlichen Forschung und Innovationsförderung verantwortungsbewusst bestimmt werden. Litauen hat unlängst eine gründliche Überprüfung der Entwicklung der nationalen Wirtschaft nach regionalen und globalen Tendenzen abgeschlossen. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Wirtschaft nicht vordergründig durch die Schaffung neuer Wirtschaftssektoren und die Zuführung nationaler Mittel für diese Sektoren wächst, sondern aufgrund bereits stattfindender Transformationen im Wirtschaftssektor. Um stabiles Wirtschaftswachstum zu garantieren, ist es daher unerlässlich, Innovation in Unternehmen in allen Bereichen der Wirtschaft zu fördern, wobei man nicht vergessen sollte, dass die Vitalität von Spitzentechnologiefirmen zu einem großen Teil von der Dynamik traditioneller Industrien auf lokaler Ebene und der Umsetzung neuer Ideen abhängt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Langfristig hängt die Zukunft der europäischen Wirtschaft nicht primär von den Industriesektoren ab, die wir entwickeln wollen, sondern von der Frage, ob es uns gelingt, eine neue Gesellschaft zu schaffen, in der die Umsetzung neuer Ideen Teil des Lebens ist!

Drittens möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf Folgendes lenken: Wie gehen die einzelnen Länder mit Innovation um und bewerten diese? Um den Grad der Innovation einzuschätzen, bedarf es einer neuen Methodik! Studien zeigen, dass die Art und Weise, wie Litauen und andere EU-Mitgliedstaaten Innovation in verschiedenen Wirtschaftsbereichen auf der Grundlage der anerkannten Bewertungsmethode („Innovationsstrategie für die EU“) bewerten, unter Umständen recht fehlerbehaftet ist. Die gängige Aussage, es bestünde eine direkte Verbindung zwischen wissenschaftlichen Forschungsaktivitäten und dem wirtschaftlichen Innovationspotential einer nationalen Wirtschaft lässt ernsthafte Zweifel aufkommen.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN). – (PL) Herr Präsident! Ich melde mich in dieser Aussprache zu Wort, um darauf aufmerksam zu machen, dass in der Europäischen Union für die Bereiche Forschung und Entwicklung nur etwa knapp 2 % des BIP zur Verfügung stehen, während die meisten entwickelten Länder außerhalb der EU wie beispielsweise die Vereinigten Staaten mindestens 3 % ihres BIP dafür aufwenden. Unter diesen Umständen wird es uns nicht gelingen, die Kluft zwischen den Vereinigten Staaten und Europa zu überbrücken, wir lassen es vielmehr zu, dass sie sich weiter vertieft.

Zweitens: Die EU-Haushaltsmittel für Forschung und Entwicklung müssen unbedingt durch Mittel aus den nationalen und lokalen Haushalten und vor allem des privaten Sektors ergänzt werden. Es wird beabsichtigt, die Gesamtausgaben für Forschung in der EU bis zum Jahr 2010 auf 2,6 % des BIP aufzustocken, wovon zwei Drittel auf den privaten Sektor entfallen.

Drittens: Ich möchte meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die für Forschung und Entwicklung bereitgestellten Mittel aus dem EU-Haushalt nicht nur an renommierte Hochschulen und Forschungszentren vergeben werden, sondern auch an Universitäten und Forschungseinrichtungen in den neuen wie auch in den alten Mitgliedstaaten.

 
  
  

VORSITZ: RODI KRATSA-TSAGAROPOULOU
Vizepräsidentin

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Eingangs möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Gierek, sowie meinem Kollegen und Schattenberichterstatter, Herrn Hudacký, im federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie dafür danken, dass sie verschiedene Änderungen in diesen Bericht haben einfließen lassen, die in den Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vorgeschlagen wurden. Ich selbst war als Schattenberichterstatterin meiner Fraktion an der Ausarbeitung dieser Änderungsanträge beteiligt.

Die Europäische Union sieht sich in einer zunehmend globalisierten Welt neuen Herausforderungen gegenüber. Deshalb sollte die Wettbewerbsfähigkeit durch die Förderung der gewerblichen Nutzung der in der Forschung und Entwicklung erzielten Ergebnisse gestärkt werden. Die EU verfügt über zahlreiche Instrumente, die für das Vorantreiben von Innovationen effektiver genutzt werden könnten. Damit meine ich insbesondere die Instrumente des Binnenmarktes, wie öffentliche Beschaffungsmittel für innovative Produkte und Dienstleistungen, die Gründung von öffentlich-privaten Partnerschaften in innovativen Bereichen und die Anwendung technischer Normen. Ich bin überzeugt, dass eine schnelle und wirksame Einführung technischer Innovationen durch Standardisierung erreicht werden kann. Daher bin ich dem Berichterstatter sehr dankbar dafür, dass er diese Idee in seinem Bericht berücksichtigt und meine Änderungsanträge aufgenommen hat, die auf die schnelle Entwicklung von technischen Standards in neuen Bereichen ausgerichtet sind, insbesondere auf dem Gebiet von innovativen Technologien und der Telekommunikationstechnologie.

In meinen Änderungsanträgen habe ich den Schwerpunkt auf die zeitliche Bestimmung und Förderung führender Märkte gelegt. Beispiele für Märkte, in denen die Europäische Union weltweit eine Spitzenposition übernehmen könnte, sind intelligente Textilien, Umwelttechnologien und elektronische Gesundheitspässe. Da uns nur noch wenig Zeit bis zu der durch die Lissabon-Strategie festgelegten Frist im Jahr 2010 bleibt, sollten wir uns auf die Regionen Europas konzentrieren. Mehr denn je zuvor braucht ein wettbewerbsfähiges Europa Dynamik, Einfallsreichtum und Enthusiasmus für Innovationen in den Regionen.

Ein einheitlicher und transparenter Rahmen für staatliche Unterstützung, die als Anreiz dient, kann eine maßgebliche Rolle für die Bildung regionaler Partnerschaften spielen, die sich auf die Zusammenarbeit zwischen kleinen und mittleren Betrieben, Universitäten, Forschungseinrichtungen, lokalen Behörden und Finanzinstituten stützen.

Ich rufe die Mitgliedstaaten auf, die Bedeutung der Förderung innovativer Strategien nicht zu unterschätzen, die innerhalb der operationellen Programme Priorität genießen sollten. Meiner Überzeugung nach wird es uns gelingen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und somit die Entvölkerung und das Abwandern qualifizierter Kräfte zu verhindern – Phänomene, die vor allem die weniger attraktiven Regionen betreffen – wenn wir das Angebot der EU nutzen, d. h., die angemessene Zuteilung von Strukturfondsmitteln für Investitionen in Forschung, Innovation und Weiterbildung.

 
  
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  Jorgo Chatzimarkakis (ALDE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Zunächst einmal geht meine Gratulation an den Kollegen Gierek, der hier wirklich einen hervorragenden Bericht vorgelegt hat. Es ist gut, dass wir über Innovation sprechen, es ist auch gut, dass wir hier den breiten Innovationsbegriff benutzen. Das haben wir jahrelang vernachlässigt. Wir haben uns viel zu lange allein auf die Forschung konzentriert und nicht auf die Umsetzung der Ergebnisse unserer Forschung. Hier haben wir jetzt endlich einmal einen Bericht, der sich darauf konzentriert.

Der breite Innovationsbegriff gibt uns auch die Möglichkeit, Deutungshoheit in neuen Bereichen zu gewinnen. Ein Beispiel dafür ist die Klimawandel-Diskussion, wo wir als Europäer tatsächlich neue Innovationsfelder schaffen, vor allem durch die Konzentration auf die Reduktion von CO2. Ich finde das sehr gut. Auch das wird ja in Ihrem Bericht gehäuft erwähnt. Ich möchte am Beispiel des Automobilmarktes, wo wir ja stark sind, wo wir ja global im Premium-Sektor führend sind, einmal deutlich machen, was das bedeutet. Es bedeutet, dass wir uns durchaus ambitionierte Ziele setzen können. Das ist nicht das Problem. Wir sprechen gerade über CO2-Reduktionen bei den Abgasen.

Allerdings müssen wir diese Ziele dann eben auch durch Forschungsmaßnahmen begleiten und uns darauf konzentrieren. Hierin sind wir noch ein bisschen schwach. Wir können uns ambitionierte Ziele setzen, doch um Demonstrationsmärkte zu schaffen, müssen wir diese Ziele auch wirklich begleiten.

Ich kann auch das EIT, das neue Europäische Technologieinstitut, erwähnen. Das ist eine gute Sache. Ich möchte dem Herrn Kommissar ganz persönlich dazu gratulieren, dass er mit dem CIP, dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, einen Vorstoß gewagt hat, auf den jetzt eine eigene Agentur für Innovation folgt. Das ist eine hervorragende Initiative, Herr Kommissar! Das Parlament – ich als alter Berichterstatter ganz besonders – wird Sie bei diesem Thema unterstützen.

Ein letztes Wort zum Lissabon-Prozess: Lassen Sie uns das Wort Lissabon-Prozess ersetzen durch Liverpool-Prozess. Heute Abend spielt Liverpool gegen Mailand. Vor zwei Jahren haben sie einen Rückstand von 3:0 aufgeholt. Einen solchen Rückstand hat Europa im Moment. Wir sind im Rückstand, wir müssen aufholen. Man kann es schaffen, Liverpool hat es bewiesen. Deswegen rufe ich heute den Liverpool-Prozess aus!

 
  
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   Jerzy Buzek (PPE-DE). – (PL) Ich danke Herrn Chatzimarkakis für die neuesten Fußballergebnisse! Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich den Berichterstatter, Adam Gierek, und Kommissar Verheugen zu ihren Initiativen in puncto Innovation beglückwünschen.

Innovation ist zweifellos der zentrale Punkt der Lissabon-Strategie, denn das bedeutet Wettbewerbsfähigkeit. Die von Herrn Gierek in seinem Bericht vorgestellte Innovationsstrategie verdient Anerkennung, enthält sie doch 61 ausführliche Punkte.

Eine wichtige Rolle spielt die neue Definition von Innovation: Sie erstreckt sich nicht nur auf die Technologie, sondern auch die Bereiche Marketing und Management, den Dienstleistungssektor und nichttechnologische Innovationen. Von wesentlicher Bedeutung ist eine kohäsive Innovationsstrategie, insbesondere ein Wissensdreieck, das hier vom Europäischen Technologieinstitut repräsentiert wird. Wichtig sind auch der Schutz des geistigen Eigentums und die Förderung des Marktes, d. h. der Makroökonomie. Der Bericht passt sich gut in vorangegangene Initiativen ein wie das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, die EU-Bildungsprogramme und natürlich das Siebte Rahmenprogramm.

Es erhebt sich jedoch die Frage, weshalb wir in der Europäischen Union Probleme haben. Die Antwort liegt in der Schwäche des Marktes. Erstens: Wir haben zu viel staatliche Hilfe. Zweitens: Wir schützen führende nationale Unternehmen. Drittens: Wir reagieren zu langsam auf monopolistische Praktiken. Viertens: Wir haben keinen vollendeten einheitlichen Markt für Dienstleistungen, Beschäftigung und Kapitalbewegungen. Anstatt uns zu öffnen, ziehen wir uns zurück. Wir schenken dem Markt und den Verbrauchern kaum Beachtung, von der heutigen Abstimmung über die Richtlinie über die Roaminggebühren einmal abgesehen.

Wie wir sehen, sind die Vorschläge der Kommission für die Lissabon-Strategie und den europäischen Markt zweifellos besser als die Vorschläge der Mitgliedstaaten. Ich möchte die Kommission und den Berichterstatter nochmals beglückwünschen.

 
  
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  Die Präsidentin. – Die Kommission hat uns mitgeteilt, dass sie an dieser Stelle nicht das Wort ergreifen möchte.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen, Donnerstag, um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Piia-Noora Kauppi (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die Innovation wird in Europa dadurch behindert, dass es kein geeignetes System für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum gibt. Soviel steht fest. Im Bericht wird dieser Punkt zu Recht betont, und es wird eine Reihe von Verbesserungen gefordert.

Meiner Meinung nach sollten wir jedoch bei der Ermittlung der Schwachstellen im aktuellen System weiter gehen und bei unseren Lösungsvorschlägen ehrgeiziger sein. Im