Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu den Menschenrechten im Sudan(1).
Karin Scheele (PSE), Verfasserin. – Herr Präsident! Amouna Abdallah
Daldoum, 23 Jahre, und Sadia Idries Fadul, 22 Jahre, wurden am 6. März bzw. am 13. Februar 2007 wegen Ehebruchs zum Tode durch Steinigung verurteilt. Beide Frauen waren von einem Strafgericht in der Provinz Managil im Bundesstaat Gezirah des Ehebruchs für schuldig befunden worden. Berichten zufolge hatten die Frauen während des Gerichtsverfahrens keinen Rechtsanwalt und konnten sich auch nicht selbst verteidigen, weil sie nur die jeweilige Sprache ihrer ethnischen Gruppe beherrschen. Der Prozess wurde auf Arabisch geführt, ohne dass man den Frauen Dolmetscher zur Verfügung gestellt hätte. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.
Laut Informationen der Botschaft des Sudan in Brüssel wurde das Todesurteil durch das Gericht aufgehoben. Die Begründung: fehlender Rechtsbeistand. Wir begrüßen die Aufhebung der Todesstrafe, wenn sie vom Gericht auch wirklich bestätigt wird und fordern die sudanesische Regierung auf, die körperliche und seelische Unversehrtheit der beiden Frauen zu gewährleisten.
Am 3. Mai wurden zwei Sechszehnjährige wegen Mordes und Raubes zum Tode verurteilt. Die Verhängung der Todesstrafe gegen jugendliche Straftäter ist nach internationalem Recht verboten. Der Sudan hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes ratifiziert und sich dementsprechend verpflichtet, keine Personen unter 18 Jahren hinzurichten. Die sudanesische Regierung wird aufgefordert, die Todesstrafe gegen die beiden Minderjährigen aufzuheben und ihre körperliche und seelische Unversehrtheit zu garantieren.
Wir fordern die Kommission, den Europäischen Rat und die Mitgliedstaaten auf, die Todesstrafe, das Auspeitschen und sonstige grausame und erniedrigende Bestrafungen zu verurteilen.
Ryszard Czarnecki (UEN), Verfasser. – (PL) Herr Präsident! Dies ist meine erste Amtszeit als Mitglied des Europäischen Parlaments, aber das ist, wenn ich mich recht erinnere, schon die dritte Aussprache zum Thema Sudan. Für die Menschen im Sudan wäre es am besten, wir brauchten uns nicht mit ihnen zu befassen. Ich begrüße es, dass die sechs größten Fraktionen im Parlament zu einem Übereinkommen in puncto Sudan gelangt sind und wir einen Gemeinsamen Standpunkt angenommen haben. Es ist schon paradox, dass das Leiden und die furchtbaren Urteile des Unrechtssystems – ich wiederhole: des Unrechtssystems – in diesem Land uns Europäer eint.
Es ist im 21. Jahrhundert nicht hinnehmbar, dass Frauen wegen Ehebruchs immer noch zum Tod durch Steinigung und Sechzehnjährige zum Tod durch den Strang verurteilt werden. Ja, wir mischen uns in die inneren Angelegenheiten des Sudans ein, und das sollten wir auch aus moralischen und anderen Gründen tun. Ein Grund besteht darin, dass wir diesem Land allein in diesem Jahr schon 85 Millionen Euro für humanitäre Hilfe bereitgestellt haben. Der Betrag, der ursprünglich bei 40 Millionen Euro lag, ist vor zwei Monaten aufgestockt worden. Wir müssen auch nachdrücklich solch grausame Praktiken wie die Verstümmelung von jungen Frauen verurteilen, wie es sie in diesem Land noch immer gibt.
Ich möchte eine persönliche Anmerkung machen. Es gibt keinen Grund zu verschweigen, dass in meinem Heimatland über die Todesstrafe diskutiert wird. Ich selbst bin gegen die Todesstrafe. Die Ereignisse im Sudan bestärken mich in meiner Überzeugung, obwohl der kulturelle Kontext natürlich ein völlig anderer ist.
Ich möchte unterstreichen, dass wir hier solidarisch sein müssen. Wir müssen gemeinsam handeln, denn nur unsere Solidarität, die Solidarität der gesamten Europäischen Union, kann bewirken, dass solche absurden Urteile nicht mehr gefällt werden.
Marios Matsakis (ALDE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Vielleicht ist der Sudan ja vor allem durch den Darfur-Konflikt bekannt, bei dem die Menschenrechtsverletzungen gigantische Ausmaße angenommen haben. Doch im gesamten Sudan lässt die Achtung der Menschenrechte im Allgemeinen ernsthaft zu wünschen.
Dieser Entschließungsantrag erinnert uns erneut an das anachronistische und primitive Rechtssystem des Sudan, ein System, in dem des Ehebruchs für schuldig befundene Frauen zum Tode durch Steinigung und sogar Kinder zum Tode verurteilt werden. Es ist wirklich schwer zu verstehen, dass es im 21. Jahrhundert immer noch Regierungen gibt, die so außerordentlich barbarische Systeme weiterhin tolerieren und stützen.
Wir wissen, dass der Sudan ein sehr armes Land ist und viele politische und wirtschaftliche Probleme hat, doch solche Probleme dürfen keine Entschuldigung dafür sein, nicht einen vom gesunden Menschenverstand geleiteten fortschrittlichen Kurs hin zur Achtung der universellen Werte der Gerechtigkeit und Demokratie zu verfolgen. Außerdem fällt es uns schwer, den Einfluss der Religion auf straf- und zivilrechtliche Angelegenheiten, der so drastische und gelegentlich sadistische Folgen hat, zu akzeptieren.
Wir wollen ein deutliches Signal an die sudanesische Regierung senden, dass unsere Geduld nun langsam zu Ende ist und dass die Grenzen unserer Toleranz schon lange überschritten sind. Wir fordern, dass sie ihr Rechtssystem unter Berücksichtigung des Völkerrechts, der UNO-Konventionen und der Achtung der Menschenrechte des sudanesischen Volkes dringend revidieren. Wir hoffen, dass dies schnell geschieht, damit wir nicht zu drastischeren, überzeugenderen Maßnahmen greifen müssen.
Bernd Posselt (PPE-DE), Verfasser. – Herr Präsident! Ich stimme mit dem Kollegen Matsakis völlig überein, nur in einem Punkt nicht. Er sagt: Sudan ist ein armes Land. Das stimmt. Aber potenziell ist Sudan durch seinen Ölreichtum und vieles andere ein ausgesprochen reiches Land. Aber es ist ein Land, das zum einen ausgebeutet wird und wo internationale Kräfte und Konzerne den Krieg etwa in Darfur und anderswo durchaus geschürt haben, um ihre jeweiligen Energieinteressen voranzutreiben.
Sudan ist aber auch ein Land, das sich selbst durch ein kaputtes politisches System unendlichen Schaden zufügt, nicht nur durch den Konflikt zwischen Nord und Süd, Ost und West, Christen und Muslimen, wie das immer wieder pauschalisierend gesagt wird, sondern durch eine Unzahl von Einzelkonflikten. Deshalb müssen wir darauf dringen, dass hier elementare Menschenrechte eingehalten werden. Es wurde eben mit Recht gesagt: Wir lehnen in Europa die Todesstrafe ab. Es wurde über die Debatte in Polen gesprochen. Die Todesstrafe ist mit der Mitgliedschaft in der Europäischen Union und auch im Europarat unvereinbar – das wissen wir. Aber ähnliche Standards müssen natürlich in Afrika erst langsam entwickelt werden. Hier ist in besonderer Weise die Afrikanische Union, die noch ganz am Anfang steht, gefordert, Schritt für Schritt – wir wissen, dass das nicht von heute auf morgen geht – entsprechende Menschenrechtsstandards nicht nur zu entwickeln, sondern auch politisch umzusetzen und durchzusetzen.
Deshalb appellieren wir an die sudanesische Regierung, nicht nur die Todesstrafe nicht mehr anzuwenden – vor allem nicht gegen Minderjährige, was besonders skandalös ist –, sondern auch davon abzulassen, a) die Scharia so misszuinterpretieren, wie sie das tut, denn diese barbarischen Sitten dort haben mit der wahren Scharia nichts zu tun, und b) außerdem die Scharia nicht auf nichtislamische Bevölkerungsgruppen auszudehnen. Hier muss ein normales ziviles Recht befolgt werden, das den Menschenrechtsstandards der Vereinten Nationen entspricht.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), Verfasser. – (ES) Von allen Gräueln, die Menschen zugefügt werden können, gehört der Tod durch Steinigung fraglos zu den unbegreiflichsten und ist in keinem Fall zu akzeptieren.
Der heute von uns diskutierte Fall, die Verurteilung von Sadia Idris Fadul und von Amouna Abdallah Daldoum zum Tode durch Steinigung, hat zwei gleichermaßen wichtige Dimensionen. Einerseits zwingt er uns einmal mehr, unseren Widerstand gegen die Todesstrafe als Form der Bestrafung unter allen Umständen zu bekräftigen, und andererseits konfrontiert er uns mit einem weiteren Fall flagranter Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, da sich das entsprechende Urteil auf ein angebliches Verbrechen – den Ehebruch – stützt, das nur bei Frauen als solches eingestuft wird, aber nicht bei Männern.
Daher genügt es nicht, die Einhaltung des internationalen Rechts im Hinblick auf die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige zu fordern, und alle Länder, die sie noch praktizieren, zu drängen, sie in die juristische und politische Geschichte zu verbannen. Den vorliegenden Fall müssen wir auch als eklatanten Sexismus oder, was auf dasselbe hinausläuft, selektive Tötungen im Namen eines Patriarchats darstellen.
Wenn es um solche Urteile geht, die nur Frauen betreffen, dann haben wir eine Situation, in der dem Leben der Frauen weniger Wert zugemessen wird als dem der Männer. Das ist weder im Sudan noch in einem anderen Land der Welt hinnehmbar.
Daher freue ich mich über den sehr breiten Konsens zu dieser Entschließung, und ich hoffe, dass sie dazu beitragen wird, nicht nur die Todesstrafe abzuschaffen, sondern auch der Praxis einer unterschiedlichen Bewertung des Lebens von Männern und Frauen ein Ende zu setzen.
Erik Meijer (GUE/NGL), Verfasser. – (NL) Herr Präsident! Schon als der heutige Staat Sudan noch als anglo-ägyptischer Sudan bekannt war, stellte sich die Frage, ob dieses riesige Gebiet mit sehr unterschiedlichen Völkern die Unabhängigkeit als ein Staat erlangen sollte. Ein Einheitsstaat wäre hauptsächlich der Staat der arabischen Bevölkerungsgruppe im Norden, im Osten und im Zentrum, da für die islamische schwarze Bevölkerungsgruppe im Westen und die christlich-animistische schwarze Bevölkerung im Süden eine gleichwertige Stellung schwierig sein würde.
Diese weit weniger entwickelten Gebiete lagen vom Meer ziemlich entfernt und waren der internationalen Gemeinschaft weitgehend unbekannt. Letztendlich wurden sie von allen ignoriert. Nach jahrelangem Krieg scheint ein Kompromiss für den nichtislamischen Süden geschlossen worden zu sein, dem die Selbstverwaltung und eine Vertretung in der Zentralregierung zuerkannt wurden. Für die im Westen gelegene Provinz Darfur gilt dies bekanntlich nicht.
In der dominierenden arabischen Volksgruppe und vor allem bei denen, die Macht ausüben und Recht sprechen, ist der Fundamentalismus vorherrschend, was sich nach außen am schlimmsten in der Todesstrafe, sogar der Steinigung, wegen strafbarer Handlungen wie Ehebruch sind, zeigt. In dem Entschließungsantrag wird zu Recht auf die internationalen Abkommen und die notwendige Abschaffung der Todesstrafe hingewiesen. Diesem Bereich muss gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden, denn der Sudan befindet sich einer schrecklichen Lage.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, im Namen der PSE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Der nun schon über 50 Jahre währende Konflikt im Sudan hat mindestens zwei Millionen Opfer gefordert. Der Durchbruch in einem der blutigsten Kriege im heutigen Afrika wurde im Jahr 2005 mit der Unterzeichnung eines Friedensabkommens in Nairobi erzielt. Im Westen des Landes – in Darfur – geht der Konflikt jedoch weiter. Bis heute hat dieser Konflikt 400 000 Tote gefordert, zwei Millionen Menschen wurden vertrieben. Die Einwohner dieser Provinz sind die Opfer dieser gegenwärtig größten humanitären Krise in der Welt. Sie haben nichts zu essen, kein Wasser und keine ärztliche Versorgung. Die Tragödie in Darfur währt nun schon vier Jahre. Bislang hat die Europäische Union keine wirksamen Schritte unternommen, um die Regierung in Khartoum zu zwingen, dass sie den Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Einhalt gebietet.
Die jüngsten Berichte über die Hinrichtung Minderjähriger im Sudan bestätigen einmal mehr, dass dieses Land ein weiteres Mal die Menschenrechte verletzt hat. Obwohl der Sudan zahlreiche internationale Abkommen einschließlich des Cotonou-Abkommens unterzeichnet hat, missachtet er diese ganz offen. Wir dürfen nicht mehr nur unsere Besorgnis über die Lage im Sudan zum Ausdruck bringen, wie dies die europäischen Außenminister in den letzten drei Jahren in neunzehn entsprechenden Entschließungen getan haben. Es ist Zeit für wirksame wirtschaftliche Sanktionen, die den politisch Verantwortlichen im Sudan deutlich machen, dass ihre Aktionen massiver Gewalt gegen die eigenen Bürger einen realen Preis haben.
Danutė Budreikaitė, im Namen der ALDE-Fraktion. – (LT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der schon vier Jahre andauernde Krieg in Darfur gibt wenig Hoffnung, dass die Menschenrechte in kriegführenden Ländern geachtet werden.
Obgleich entsprechende Dokumente unterzeichnet worden sind, wurden die Verpflichtungen nicht eingehalten.
Im Verlauf der militärischen Auseinandersetzungen haben etwa 200 000 Menschen ihr Leben gelassen, und zweieinhalb Millionen Menschen in der Provinz sind obdachlos geworden. Im Land herrschen Chaos und die Selbstherrlichkeit der Regierenden.
Ich möchte die Aufmerksamkeit auf die Bedingungen im Sudan lenken, die die Ursache weiterer militärischer Konflikte sind und Menschenrechtsverletzungen Tür und Tor öffnen.
Wessen Waffen werden für die Kämpfe in Darfur benutzt? Amnesty International zufolge stammen die Waffenlieferungen für Darfur aus China und Russland, obwohl diese Länder das leugnen und die Resolution des UN-Sicherheitsrats über das Verbot von Waffenlieferungen nach Darfur unterstützt haben.
Darüber hinaus hat China umfangreiche Interessen im Sudan auf dem Gebiet der Energie und der Rohstoffe. Das Land streicht Profite ein, und offenbar gereicht ihm die instabile Lage zum Vorteil.
Eine Lösung des Konflikts und die Wiederherstellung der Menschenrechte im Sudan werden von der Zusammenarbeit der EU mit interessierten Parteien und internationalen Organisationen und von deren Verpflichtungen, denen diese Länder nicht nachkommen, abhängig sein.
Dalia Grybauskaitė, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Menschenrechtsbilanz des Sudan bereitet der Europäischen Kommission und der EU weiterhin große Sorge, insbesondere angesichts der nach wie vor unsicheren und äußerst unbeständigen Lage in benachteiligten Gebieten wie Darfur. Fast zwei Jahre nach der Unterzeichnung des umfassenden Friedensabkommens kommt die sudanesische Regierung vielen Menschenrechtsverpflichtungen, die sie im CPA und in der vom Präsidenten der Republik im Juli 2005 unterzeichneten Interimsverfassung des Landes, eingegangen ist, überhaupt nicht nach.
Innerhalb der internationalen Gemeinschaft liegt das Hauptaugenmerk der europäischen Anstrengungen, die Zivilbevölkerung im Sudan besser zu schützen, gleichzeitig sowohl auf Sicherheits- als auch auf Politikmaßnahmen im zivilen Bereich. Seit 2005 hat die Kommission etwa 35 Projekte zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie im Sudan mit einem Gesamtvolumen von etwa 6 Millionen Euro finanziert.
Zum Fall der zwei Frauen, die in der Entschließung des Parlaments erwähnt werden, kann ich Ihnen versichern, verehrte Abgeordnete, dass die Europäische Union und die Kommission den Fall sehr aufmerksam verfolgen. Er wurde zuerst auf der Tagung der Missionsleiter Mitte März in den Niederlanden angesprochen und dann am 27. März auf der EU-Troika aus Vertretern Deutschlands, Griechenlands und der Kommission.
Kürzlich brachte die EU dieses Thema auf der letzten Tagung des beratenden Ausschusses für Menschenrechte am 16. April vor. Das Berufungsgericht verfügte, der Fall sei an das Ursprungsgericht – den al-Gezira State Court – zurückzuverweisen, damit er neu aufgerollt werden kann. Obwohl wir die Todesstrafe nach wie vor nachdrücklich ablehnen, ist es doch positiv, dass der Fall neu aufgerollt wird, und wir hoffen, dass die Frauen ein faires Gerichtsverfahren bekommen, das mit internationalen Menschenrechtsnormen in Einklang steht.
Der letzte Fall, über den wir jetzt diskutieren, ist der Fall von zwei Jungen im Alter von 16 Jahren, die zum Tod durch den Strang verurteilt worden sind. Mehrere Mitgliedstaaten und die Kommission haben dieses Thema bei der Deutschen Botschaft vorgebracht und warten nun darauf, dass die EU-Präsidentschaft in den kommenden Tagen in dieser Angelegenheit die Führung übernimmt. Falls nicht, plant die Kommission, dieses Thema in einem Brief an die sudanesischen Behörden, wie den Justizminister und den beratenden Ausschuss für Menschenrechte, direkt anzusprechen.
Das nächste Treffen mit dem beratenden Ausschuss für Menschenrechte im Rahmen des politischen Dialogs EU-Sudan wird Anfang Juni stattfinden, und das könnte eine gute Gelegenheit sein, das Thema erneut anzusprechen.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Kathy Sinnott (IND/DEM), schriftlich. – (EN) Wie kommt es, dass dies immer noch geschieht? Es hat in den vergangenen hundert Jahren so viele Völkermorde gegeben, und jedes Mal sagen wir, das werde nie wieder geschehen. Doch wir wissen, es passiert in diesem Moment in Darfur, und die Welt weiß, das es passiert – warum also steht es dann nicht in unserer Macht, dem Einhalt zu gebieten?
In meinem Land, Irland, ist es uns gelungen, die Waffen zum Schweigen zu bringen und Gruppen miteinander zu versöhnen, bei denen wir es nie für möglich gehalten hätten. Warum also sind wir nicht in der Lage, solche Fortschritte im anderen Teil der Welt zu machen?
Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir die Lage in Darfur aus einem anderen Blickwinkel betrachten. Wenn die Sympathien der Welt und unsere Entschließungen den Menschen im Sudan Frieden und Hilfe bringen könnten, dann wäre das schon längst geschehen. Wir können eine unempfängliche Regierung im Sudan weiterhin dazu aufzufordern, ihre Haltung zu ändern, oder wir können untersuchen, warum die Unterstützung für ihre unnachgiebige Politik anhält. Wir müssen die Lebensadern kappen, die die Zerstörung in Darfur ermöglichen, Lebensadern wie das chinesische Ölgeld und die russischen Waffen. Solange wir nicht willens sind, uns gegen diese Mächte zu stellen, werden unsere Entschließungen macht- und wirkungslos bleiben.