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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 6. Juni 2007 - Brüssel Ausgabe im ABl.

14. UN-Menschenrechtsrat (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission – UN-Menschenrechtsrat: Fünfte Sitzung in Genf vom 11. bis 19. Juni 2007.

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, sehr geehrte Frau Kommissarin, liebe Frau Ferrero-Waldner, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Union hat die Schaffung des neuen Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen im Jahr 2006 von Beginn an begrüßt, hat dabei aber immer ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass der Rat ein effizientes und glaubwürdiges Gremium wird, das einen echten Beitrag zum weltweiten Schutz und zur Förderung der Menschenrechte erbringt. Während der bisherigen Sitzungen des Menschenrechtsrats hat die Europäische Union gleichermaßen Wert auf substanzielle Debatten zu Menschenrechtsthemen wie auch auf Dialog und gute Zusammenarbeit gelegt. Während der vierten regulären Sitzung konnte die von der Europäischen Union und der afrikanischen Gruppe gemeinsam eingebrachte Resolution zu Darfur im Konsens verabschiedet werden. Dies ist ein Ergebnis nachhaltiger Bemühungen der Europäischen Union, und das Ergebnis reflektiert nicht nur das Mandat, sondern auch die vom Rat zu erwartende Verantwortung.

Die Fähigkeit des Menschenrechtsrats, sein Mandat zu erfüllen, ist untrennbar mit seiner Zusammensetzung verbunden. Lassen Sie mich auch hier daran erinnern, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen von den Mitgliedstaaten des Rats die Einhaltung höchster Menschenrechtsstandards erwartet. Sie hat außerdem alle Staaten dazu aufgerufen, nur diejenigen in den Rat zu wählen, die über eine gute Menschenrechtslage verfügen. Obwohl dieses Ideal noch weit von seiner Erfüllung entfernt ist, möchte ich die Befriedigung der Europäischen Union darüber zum Ausdruck bringen, dass es im Mai gelungen ist, die Wahl von Belarus in den Menschenrechtsrat zu verhindern. Dieser Erfolg ist nicht zuletzt dem Widerstand der Europäischen Union gegen die Kandidatur Weißrusslands zu verdanken. Obwohl sie numerisch in der Minderzahl ist, verfügt die Europäische Union dennoch über eine Führungsrolle im Rat und hat sich als ein wichtiger Akteur etabliert.

Trotz einiger positiver Entwicklungen wie zum Beispiel der Annahme einer Internationalen Konvention zum Schutz vor dem Verschwindenlassen bedarf es noch weiterer Schritte, um den Menschenrechtsrat mit den Arbeitsweisen und Instrumenten auszustatten, die er braucht, um den in ihn gesetzten Erwartungen der internationalen Gemeinschaft und insbesondere auch der Europäischen Union entsprechen zu können. Der institutionelle Aufbau des Rats hat für die Europäische Union höchste Priorität. Sie arbeitet daher intensiv auf den erfolgreichen Abschluss dieses Aufbauprozesses zum Ende des ersten Jahres hin. Die bevorstehende fünfte Sitzung wird daher von entscheidender Bedeutung sein. Dort wird der Rat die abschließenden Entscheidungen zum institutionellen Aufbau treffen und somit letztlich über seine eigene Effizienz und Glaubwürdigkeit während der kommenden fünf Jahre entscheiden.

Die Europäische Union arbeitet derzeit in Genf eng mit allen Beteiligten zusammen, um ein Resultat zu erzielen, das dem Menschenrechtsrat eine umfassende Ausübung des Mandats ermöglichen wird. Bei den Kontakten der Präsidentschaft mit dem Vorsitzenden und mit anderen Delegationen des Menschenrechtsrats bemühen wir uns um eine zentrale, effiziente und glaubwürdige Rolle des Rats innerhalb des Systems der Vereinten Nationen. In diesem Zusammenhang will die Europäische Union auf der Schaffung eines wirksamen, universellen, periodischen Überprüfungsverfahrens sowie auf der Beibehaltung von thematischen und Ländermandaten bestehen. Der geplante Verhaltenskodex für Sonderberichterstatter darf deren Unabhängigkeit nicht antasten, er muss diese vielmehr sicherstellen und sich auf die Verpflichtung von Staaten konzentrieren, mit denen die Berichterstatter zusammenarbeiten. Außerdem verfolgen wir das Ziel, durch einen geeigneten Auswahlprozess der Mandatsträger deren Expertise, aber auch deren Unabhängigkeit zu sichern.

Wir sind uns der Schwierigkeiten bewusst, die diese Zielsetzungen mit sich bringen. Ich darf Ihnen aber versichern, dass wir in unseren Bemühungen, diese Ziele zu erreichen, nicht nachlassen werden. Es bleibt auch die feste Hoffnung der Europäischen Union, dass sich der Rat mit seinen regelmäßigen, über das Jahr verteilten Sitzungen, seinem neuen und verbesserten Instrumentarium und mit der Fortsetzung des aktiven Dialogs mit Sonderberichterstattern und der Hohen Kommissarin für Menschenrechte zu einem Eckstein des Menschenrechtssystems der Vereinten Nationen entwickeln wird. Es ist nun an allen Mitgliedern des Menschenrechtsrats, verantwortlich zu handeln und auch auf die Erreichung dieses Ziels hinzuarbeiten.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. Herr Präsident, Herr Ratsvorsitzender, lieber Günter Gloser, verehrte Damen und Herren! Die Europäische Union gehört ja seit ihrer Gründung zu den wichtigsten Motoren für den Schutz der Menschenrechte und war somit auch aktiv daran beteiligt, die Ziele des Menschenrechtsrates zu verwirklichen und zu gewährleisten, dass er gegenüber der Menschenrechtskommission eine echte Verbesserung darstellt.

Zunächst ging es also darum, dass auf den Tagungen des Rates dringende Menschenrechtsfragen mit Blick auf konkrete Ereignisse behandelt werden und die EU-interne Koordination sowie die Sensibilisierungsarbeit der EU gegenüber Drittstaaten, das so genannte outreach, verbessert wird. In dieser Hinsicht sind echte Fortschritte erzielt worden, die es uns erlaubt haben, einerseits in kohärenter und glaubwürdiger Weise im Menschenrechtsrat aufzutreten und andererseits die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern auch in bilateralen Treffen und mittels einer breit angelegten Sensibilisierungskampagne in zahlreichen Hauptstädten der Welt zu stärken.

Zu den vorrangigen Aufgaben während des ersten Jahres gehörten daher die Absicherung der Mandate und der Mechanismen des Menschenrechtsrats im Rahmen des Überprüfungsprozesses sowie die Einrichtung des neuen Systems zur Überprüfung der Menschenrechtslage in allen Ländern, das wir universal periodic review nennen.

Das gerade gestern nun vom Vorsitz des Menschenrechtsrats vorgelegte Paket eines Gesamtkompromisses weist wirklich in die richtige Richtung und stellt aus unserer Sicht eine erste, noch verbesserungsbedürftige, aber immerhin schon sehr gute Verhandlungsgrundlage dar. Die anstehende fünfte Tagung des Menschenrechtsrates in der kommenden Woche wird daher von ganz besonderer Bedeutung für die Zukunft dieses Gremiums sein. Umso mehr freue ich mich, dass auch eine Delegation des Europäischen Parlaments als Teil der Delegation der Europäischen Gemeinschaften daran teilnehmen wird.

Wie sieht es mit der Gesamtbilanz des Menschenrechtsrates bisher aus? Der Rat sollte meiner Ansicht nach – man kann keine schwarz-weiße Antwort geben – ein laufendes Projekt, sozusagen eine Art work in progress sein. Lassen Sie mich kurz ein paar Anmerkungen machen. Die ersten Tagungen des Rates waren ja eher enttäuschend. Es wiederholten sich die alten Verhaltensmuster. Wir waren das von der Menschenrechtskommission ja bereits gewohnt. Vor allem die Tagungen zum Nahen Osten waren wirklich von mangelnder Kooperationsbereitschaft seitens jener Staaten geprägt, die sie noch dazu selbst einberufen hatten. Das Ergebnis waren dann unausgewogene Resolutionsentwürfe, denen wir in der Europäischen Union nicht zustimmen konnten.

Daher lassen Sie mich klarstellen: Konfrontation in Menschenrechtsfragen kann zwar manchmal durchaus notwendig sein, wenn es um die Durchsetzung von Menschenrechtsinteressen geht, nicht aber, wenn unter dem Aufhänger Menschenrechte primär ein politischer Konflikt ausgetragen wird. Aber ebenso wie die Ratspräsidentschaft sehen auch wir, dass die negativen Eindrücke durch die sehr gute hier vor kurzem verabschiedete Resolution zu Darfur abgemildert wurden. Die war nach meiner Überzeugung bisher die wichtigste Resolution. Sie wurde natürlich in sehr langwierigen Verhandlungen eng mit der afrikanischen Gruppe abgestimmt, und schlussendlich konnte sie im Konsens verabschiedet werden. Eine beachtliche Leistung, wenn man bedenkt, dass es sich um eine so heikle Frage handelt, und die EU im Menschenrechtsrat mittlerweile auch mühelos überstimmt werden kann.

Das durch die Resolution eingerichtete Monitoring-Gremium von fünf unabhängigen UN-Berichterstattern wird dem Rat in den nächsten Wochen – vor allem wahrscheinlich in der nächsten Woche – einen ersten Bericht vorlegen.

Vergessen wir aber nicht, dass der Internationale Strafgerichtshof vor kurzem auch Anklage gegen zwei sudanesische Beschuldigte erhoben hat. Kurz: In Sachen Darfur gibt es zumindest Bewegung an dieser Front. Wir hoffen sehr, dass dieses Beispiel Schule machen wird und dass es auch Maßstäbe für die künftige Arbeit des Menschenrechtsrates setzt. Schließlich haben sich die interaktiven Dialoge mit der Hochkommissarin und der UN-Sonderberichterstatterin als eine sehr positive Entwicklung erwiesen. Sie ermöglichen es uns, die Menschenrechtslage in einzelnen Ländern – oft auch im Zusammenhang mit den thematischern Menschenrechtsfragen – auf eine sehr sichtbare und gleichzeitig auch viel konfrontationsfreiere Weise anzugehen. Wir müssen allerdings noch weitere Wege finden, wie im Nachgang zu diesen Dialogen dann auch konkrete Ergebnisse vor Ort erzielt werden können.

Bei aller Ungeduld hinsichtlich zügiger Fortschritte im UN-Menschenrechtsrat möchte ich jedoch davor warnen, schon jetzt den Stab über den Rat zu brechen. Bisher gibt es jedenfalls Licht- und Schattenseiten. Wir sind überzeugt, dass die EU sich auch weiterhin bemühen wird, auf den durchaus vorhandenen positiven Entwicklungen aufzubauen und im Rahmen eines intensiven Dialogs mit den UN-Partnern einen effektiven und vor allem im Interesse der betroffenen Menschen handelnden UN-Menschenrechtsrat zu entwickeln. Er bleibt das wichtigste internationale Forum zur Behandlung der Menschenrechte und wir, die EU, haben die Verantwortung, ihn aktiv zur Stärkung unserer Werte, unserer Ideale und unserer Interessen zu nutzen.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė, im Namen der PPE-DE Fraktion. – (LT) Zunächst möchte ich den Vertretern des Rates und der Kommission für ihre Berichte über das erste Arbeitsjahr des UNO-Menschenrechtsrates und für die fünfte Sitzung des Menschenrechtsrates danken. Morgen stimmt das Europäische Parlament über eine Entschließung zu dieser Frage ab, in der alle Grundprobleme dargelegt werden, wie beispielsweise unsere Bestrebungen bezüglich des Modus Operandi des Menschenrechtsrates, seiner Mechanismen, Sonderverfahren, Sonderberichterstatter, der allgemeinen regelmäßigen Überprüfungen und der Rolle der Europäischen Union. Das Europäische Parlament hat zweifelsohne weiterhin hohe Erwartungen an den Menschenrechtsrat, weil die Menschenrechte nun einmal besondere Bedeutung für uns haben, weil ihre Achtung und ihr Schutz Grundbestandteil der Ethik und Statuten der EU sind und allgemein die Grundlage für Europas Einigkeit und Integrität bilden. Der UNO-Menschenrechtsrat bietet hervorragende Möglichkeiten für wirksame Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung sowie zur Förderung der Menschenrechte im Namen der Vereinten Nationen. Vor diesem Hintergrund hat die fünfte Sitzung besondere Bedeutung, da ein Jahr Wirken des Menschenrechtsrates Probleme und Mängel offenbart hat, die unverzüglich behoben werden können und müssen. Dies ist nötig, damit der Menschenrechtsrat eine wirklich zuverlässige Kraft wird, die angemessen und bei Bedarf schnell auf Verletzungen der Menschenrechte in einem beliebigen Staat der Welt reagieren kann und in der Lage ist, wirksame Mittel zu finden, um auf die Regierungen jener Länder einzuwirken, in denen Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Das erste Arbeitsjahr des Menschenrechtsrates erlaubt es uns, zu bestimmen, ob der Menschenrechtsrat unter Anwendung der geplanten Verfahren und Mechanismen in der Lage sein wird, sein ambitioniertes Programm umzusetzen. Die Erfahrungen des ersten Jahres, die Resolutionen zu Darfur, Iran und Usbekistan, die Anwendung der Vertraulichkeitsbestimmungen im Rahmen der Diskussion von Menschenrechtsverletzungen in den beiden letztgenannten Ländern sowie bei anderen Entscheidungen haben gezeigt, dass die Verfahren des Menschenrechtsrates in höchstem Maße transparent gestaltet werden und die Sonderberichterstatter und Experten wirklich unabhängig sein müssen. Des Weiteren ist es unbedingt notwendig, klare Kriterien bei der Wahl von Mitgliedern für den Menschenrechtsrat anzuwenden. Nach logischer Überlegung kommt man zu dem Schluss, dass Länder, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden, nicht als Mitglieder des Menschenrechtsrates gewählt werden sollten.

 
  
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  Raimon Obiols i Germà, im Namen der PSE-Fraktion.(ES) Herr Präsident! Ich meine, wir können uns freuen über den Konsens, den wir zwischen den Fraktionen dieses Hauses in Bezug auf den morgen zur Abstimmung stehenden Text zur 5. Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen erreicht haben.

Dieser Rat hat seit seiner Schaffung wirklich keine leichte Zeit durchlebt. Deshalb ist es wichtig, dass das Europäische Parlament einmal mehr Entschlossenheit in der Frage zeigt, wie bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte vorzugehen ist und vor allem wie die Arbeit des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen erleichtert und verbessert werden kann.

Die Bilanz seiner Tätigkeit offenbart einige Mängel, die überwunden werden müssen und die auf zwei grundlegenden Problemen beruhen.

Zum einen sind da die zögerlichen und unzureichenden Reaktionen auf dramatische und dringende Ereignisse, die ein viel energischeres Handeln erforderlich machen. Ich denke da vor allem an die explosive Lage in Darfur, der alle größtmögliche Aufmerksamkeit schenken müssten.

Zum anderen müssen wir die internen Mechanismen des Rates und die Dynamik der Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten zum Zweck einer effektiveren und ambitiöseren Arbeit erheblich verbessern.

Beiden Themen liegt ein wesentliches Problem zugrunde, zu dessen Lösung das Parlament und die Europäische Union einen wichtigen Beitrag leisten können. Ich meine die politischen Differenzen, die uns nicht hindern dürfen, entscheidende gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um die Völker der Welt bedeutend besser vor Missbrauch und Verletzungen der Menschenrechte zu schützen.

Dieser Aspekt ist lebenswichtig, denn Europa muss in vorderster Reihe stehen, wenn es um die Gleichbehandlung aller Länder im Dialog über die Menschenrechte geht.

Wir vertreten die Ansicht, dass diese Philosophie auf den Rat ausgeweitet werden muss und dass die kommende rumänische Präsidentschaft des UN-Menschenrechtsrates eine gute Gelegenheit bieten kann, um diese wichtigen Verbesserungen in die Tat umzusetzen.

 
  
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  Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Die Menschenrechte haben universelle Gültigkeit und Bedeutung und sind natürlich ein grundlegendes Prinzip der EU. Das Parlament widmet diesem Prinzip – was nicht weiter überrascht – besondere Aufmerksamkeit, wie die regelmäßigen Berichte und Entschließungen zu Menschenrechtsverletzungen in der ganzen Welt belegen.

Wir haben jahrelang mit großem Bedauern die ineffektive Arbeit der Menschenrechtskommission beobachtet und vor ungefähr einem Jahr mit großer Erleichterung die Ersetzung der Menschenrechtskommission durch den Menschenrechtsrat begrüßt. Wie ein Vertreter von „Human Rights Watch“ einmal so schön sagte, ist die Menschenrechtskommission im Grunde genommen zu einem Klub der Menschenrechtsverletzer geworden. Denn menschenrechtsverachtende Regierungen waren äußerst erpicht auf eine Mitgliedschaft, um Maßnahmen gegen sich selbst und andere Länder zu blockieren. Leider wurden unsere Hoffnungen, dass sich die Dinge zum Besseren wenden würden, nach den Ratswahlen ziemlich erschüttert, als Angola, Ägypten und Katar Sitze gewannen. In diesen drei Ländern wurden in der Vergangenheit bekanntermaßen schwere Menschenrechtsverletzungen begangen. Es war eine Erleichterung, dass wenigstens Belarus nicht in den Rat gewählt wurde, obwohl dies nur mit knapper Mehrheit geschah.

Während des ersten Amtsjahres des Menschenrechtsrates wurden zwar einige Änderungen vorgenommen, die zur Verbesserung seiner Arbeitsweise beitrugen, aber es muss gesagt werden, dass die Änderungen nicht sehr spektakulär waren. Wir erwarten und hoffen, dass noch mehr Erfolg versprechende Verbesserungen in Vorbereitung sind. Der in Genf ansässige Rat hat bisher großen Eifer gezeigt, wenn es darum ging, weltweite Probleme gegebenenfalls schnell und wiederholt anzugehen. Aber was die Effektivität seiner Arbeit betrifft, ist doch eine kritischere Einschätzung erforderlich. Ein Beispiel hierfür wäre, dass der Rat im vergangenen Jahr sage und schreibe acht Entschließungen verabschiedet hat, in denen Israel für seine Militäroperationen in den libanesischen Palästinensergebieten kritisiert wurde. Diese Resolutionen waren aber nur von geringem praktischen Nutzen. Daran ist nicht der UN-Menschenrechtsrat Schuld, sondern der Rat muss selbst etwas mehr Verantwortung dafür übernehmen, Mittel und Wege zu finden, um seiner Stimme mehr Gehör zu verschaffen. Weitere Beispiele wären das problematische Vorgehen des Rates gegenüber Usbekistan und dem Iran.

Da die nächste Tagung des Rates …

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Jan Tadeusz Masiel, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Heute ist es die Europäische Union, die – wie einst die Vereinigten Staaten – die Menschenrechte in der Welt verteidigt. Von all unseren Politikbereichen ist das derjenige, der uns weltweit zu größter Popularität verhilft.

Leider gelingt es der Europäischen Union nicht immer, ihren rechtmäßigen Platz bei Zusammenkünften einzunehmen. Auf der Weltklimakonferenz im November vergangenen Jahres zum Beispiel hatte die Delegation der Union den Platz von Finnland eingenommen, das damals den Ratsvorsitz innehatte. Wir müssen als EU unseren rechtmäßigen Platz einnehmen, damit unsere Stimme deutlich vernommen wird, denn wir befassen uns mit den zahlreichen Problemen unserer heutigen Welt. Sorge bereitet uns unter anderem der Nahe Osten, wo die Hamas mit der Vernichtung Israels droht und Israel schon dabei ist, das palästinensische Volk zu vernichten.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(ES) Der Menschenrechtsrat wurde als Ersatz für die Menschenrechtskommission geschaffen und stand vor der keineswegs leichten Aufgabe, nicht in zu große Politisierung und Einmischung der Regierungen in solch einem wichtigen Bereich wie der Überwachung der allgemeinen Achtung der Menschenrechte zu verfallen. Dennoch ist der bisherige Fortschritt, zumindest was dieses Gebiet angeht, gelinde gesagt, beunruhigend.

Gerade gestern hörten wir Jody Williams – die Sonderberichterstatterin des Menschenrechtsrates für Darfur –, die sich über den gewaltigen Druck beklagte, dem sie ausgesetzt war, um den Bericht so abzufassen, dass er für jeden annehmbar wurde.

Wir alle wissen, was das heißt. Es bedeutet, die Kritiken zu streichen oder zumindest so weit wie möglich abzuschwächen, um niemanden aufzubringen.

Das größte Problem ist jedoch, dass diese Forderungen gestellt werden, um nicht den Fortbestand des Rates zu gefährden.

Es steht schlecht, wenn ein Gebilde wie der Menschenrechtsrat sein eigenes Überleben vor seine vorrangige und hauptsächliche Aufgabe stellt: den Schutz der Menschenrechte in der Welt, wozu unter anderem gehört, die Verantwortlichen für die Verletzungen zu ermitteln, auch oder gerade wenn es sich dabei um Regierungen handelt.

Jetzt, am ersten Jahrestag des Bestehens des Rates, müssen wir uns dieser Gefahren gewärtig sein, wenn wir nicht wollen, dass der Rat zu einem weiteren Gebilde wird, dessen einziger Zweck darin besteht, die Schande jener zu bemänteln, die ständig die grundlegendsten Menschenrechte in- und außerhalb ihrer Grenzen verletzen.

Mit dieser Entschließung, über die wir uns im Europäischen Parlament einig sind, worüber ich mich freue, rufen wir den Rat auf und ermuntern ihn, auf der 5. Sitzung des Menschenrechtsrates eine konsequente Führungsrolle zu übernehmen, und wir wissen, dass dies nicht leicht sein wird. Doch es gibt mindestens zwei Themen, die unserer Ansicht nach vorrangig sein sollten.

Erstens, die Garantie, dass die Auswahl der Sonderberichterstatter aufgrund ihrer Unabhängigkeit und ihrer Fähigkeiten erfolgt und dass sie in der Lage sind, weiterhin als unabhängige Berichterstatter zu wirken.

Zweitens, dass zu den universellen regelmäßigen Überprüfungen auch unabhängige Sachverständige herangezogen werden.

Nur so können wir die Glaubwürdigkeit dieses Rates gewährleisten.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident, die Ergebnisse der Arbeit des UN-Menschenrechtsrats in seinem ersten Jahr werden derzeit geprüft. Die Erwartungen der internationalen Gemeinschaft wurden bisher nicht erfüllt. Das bedauerlichste Beispiel ist wohl die Resolution zur Lage in Darfur, deren Inhalt zum Teil infolge der ständigen Kompromisse verwässert wurde. Die Arbeit wurde verständlicherweise dadurch behindert, dass sich die Arbeitsweise und die Verfahren noch entwickeln müssen.

In unseren Vorschlägen für eine Entschließung werden, wie dies auch sein sollte, die problematischen Bereiche der Arbeit des Menschenrechtsrats hervorgehoben. Insbesondere zwei Fragen muss Aufmerksamkeit geschenkt werden. Erstens müssen wir aus der Geschichte lernen. Die Arbeit der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (UNCHR) als Vertreter des Menschenrechtsrats hat an Glaubwürdigkeit verloren, da dem Rat Länder angehörten, die in eklatanter Weise gegen Menschenrechte verstoßen haben. Die EU muss weiterhin nachdrücklich dafür eintreten, dass es für die Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat objektive Kriterien geben muss und die Auflagen für eine Mitgliedschaft hinreichend streng sind. Der Begriff der Menschenrechte ist sehr umfassend. Bestimmte grundlegende Menschenrechte müssen uneingeschränkt in die Bedingungen für die Mitgliedschaft aufgenommen werden. Meines Erachtens sind Länder, in denen Scharia-Gerichte Teil des Rechtssystems sind, besonders problematisch. Die EU muss sich dafür einsetzen, dass der Menschenrechtsrat nicht wie das Vorgängergremium zu einem Club für Länder wird, die gegen Menschenrechte verstoßen.

Die zweite Frage betrifft das Verhältnis zwischen dem Instrument der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung und den in einzelnen Ländern angewandten Verfahren. Die EU muss darauf dringen, dass die Arbeit der Experten in den jeweiligen Ländern bei der UNO künftig getrennt vom UPR und wirklich unabhängig von den Regierungen durchgeführt wird. Ich halte es für besorgniserregend, dass Mitgliedstaaten in Verbindung mit einer Debatte über die Lage in einem Land von dem indirekten Vetorecht beim UPR Gebrauch machen und so ihren eigenen länderspezifischen Bericht umgehen können.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Versammlung des Menschenrechtsrats die Einflussmöglichkeiten der EU begrenzt. Allein die Länder Afrikas und Asiens zusammen können mit ihren 29 Sitzen die Arbeit des Rats in eine Richtung lenken, die von den menschenrechtspolitischen Zielen der westlichen Länder abweicht. Die EU muss nun Führungsvermögen und ein starken Willen zeigen. Wir sollten versuchen, die Gespräche zu nutzen, um regionale Blöcke aufzulösen. Ich möchte dem deutschen Ratsvorsitz danken, der mit seinem Aufruf zum Verbot der Todesstrafe eine beispielhafte Entschlossenheit gezeigt hat.

 
  
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  Józef Pinior (PSE).(PL) Herr Präsident! Vor über einem Jahr begrüßte das Europäische Parlament mit Vorsicht die Bildung des UN-Menschenrechtsrates, der an die Stelle der in Verruf geratenen Menschenrechtskommission treten sollte. Wir hofften, der neue Rat würde die Vereinten Nationen reformieren helfen und entschiedene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Menschenrechte in der ganzen Welt stärker geachtet werden.

Die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und die Delegationen des Europäischen Parlaments haben sich aktiv an der Arbeit des Rates beteiligt. Es ist nun an der Zeit, um über das erste Jahr der Tätigkeit des Rates Bilanz zu ziehen. Leider muss festgestellt werden, dass mit der Einrichtung dieses neuen Rates bisher keine Wende in den Aktivitäten der Vereinten Nationen in Bezug auf die Menschenrechte eingetreten ist. Die Interessen einzelner Länder werden immer noch über die Verteidigung der bedrohten Grundrechte und Grundfreiheiten gestellt.

Das beste Beispiel dafür liefert die Unfähigkeit des Menschenrechtsrates, angemessen auf die Lage in Darfur zu reagieren. Im März wurde ein Bericht über die tragische Situation in dieser Region angenommen, aber der Rat selbst war nicht imstande, die logischen Schlussfolgerungen aus diesem Bericht zu ziehen und die Frage der politischen Verantwortung der sudanesischen Behörden für die politische Lage in diesem Land zu thematisieren. Andererseits hat der Menschenrechtsrat Israel acht Mal verurteilt, was die Unausgewogenheit in der Arbeit des Rates sowie seine politische Einstellung verdeutlicht.

In wenigen Tagen kommt der Menschenrechtsrat zu seiner fünften Sitzung zusammen, an der auch eine Delegation des Europäischen Parlaments teilnehmen wird. Inzwischen gehören auch die Niederlande, Slowenien und Italien dem Rat an, und mit Bosnien-Herzegowina wird ein weiteres europäisches Land beitreten. Belarus, das zurzeit von Herrn Lukaschenkos autoritärem Regime regiert wird, wurde nicht in den Rat gewählt, um Kontroversen zu vermeiden.

Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union stärker in die Arbeit des Menschenrechtsrates einbezogen werden, damit aus ihm ein Gremium wird, das sich tatsächlich für die Achtung der Grundfreiheiten einsetzt. Es geht dabei um eine wirksame Menschenrechtspolitik in unserer heutigen Welt und um die Reform der Vereinten Nationen. Und es geht auch um die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union selbst. Dessen sollten wir uns bewusst sein.

 
  
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  Alexander Lambsdorff (ALDE). – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses Parlament hat den Reformprozess der Vereinten Nationen stets konstruktiv und im Geiste des effektiven Multilateralismus begleitet. Wir wollen eine starke UNO, wir wollen Sicherheit und Stabilität, wir wollen wirksame Armutsbekämpfung, wir wollen effektiven Schutz der Menschenrechte. Als Vorsitzender der Arbeitsgruppe für die Beziehungen des Europäischen Parlaments zu den Vereinten Nationen ist mir hieran auch ganz persönlich gelegen.

Als der Menschenrechtsrat als neues Instrument eingerichtet wurde, haben wir das sehr begrüßt, denn die Versprechungen waren sehr positiv: eine echte Wahl der Mitglieder, vernünftige Arbeitsverfahren, die allgemeine periodische Überprüfung aller Mitglieder. Und heute? Unsere Entschließung ist sehr kritisch gehalten: Angola, Katar und Ägypten gesellen sich zu Staaten wie China und Kuba, eine Wahl zwischen verschiedenen Kandidaten findet praktisch nicht statt. Mit Mühe und Not konnten wir gerade noch Belarus verhindern. Die Organisation islamischer Länder hat die Mehrheit sowohl in der asiatischen als auch in der afrikanischen Regionalgruppe. Damit kontrolliert und blockiert sie faktisch den gesamten Rat, von den Länderberichten bis hin zur allgemeinen Überprüfung. Frau Kommissarin, ich bin sehr gespannt auf das Schicksal des gestern vorgelegten Pakets. Ich hoffe, dass wir da optimistisch sein können.

Eine Ihrer Bemerkungen ist wirklich wichtig. Wir können als Europäische Union mühelos überstimmt werden, wie Sie sagten. Da stellt sich die Frage: Hat der Westen seine Hausaufgaben nicht gemacht? Die Frage geht an den Rat, besser noch an die Mitgliedstaaten. Sie sind bei den Verhandlungen über den Tisch gezogen worden und haben es nicht einmal gemerkt. Es war offenkundig mangelhafte Arbeit unserer Regierungen. Aber auch wir als Parlamentarier müssen uns fragen, ob unsere Kontrolle und die unserer nationalen Kollegen scharf genug war. Ich meine, nein! Das beweist einmal mehr, dass wir Parlamentarier die Vereinten Nationen nicht den Regierungen überlassen dürfen. Wir müssen die parlamentarische Dimension der UNO stärken.

Frau Ferrero-Waldner, ich freue mich sehr über Ihren kritischen Blick auf das erste Jahr dieses Menschenrechtsrats, denn der Rat hat die Erwartungen, die in ihn gesetzt wurden, nicht erfüllt. Aber diese Institution existiert nun einmal, und sie bleibt das wichtigste internationale Forum. Wir müssen damit arbeiten, und ich hoffe, dass es gelingen wird, aus dieser Sackgasse wieder herauszukommen. Im Übrigen bin ich froh, dass wir diese Debatte in Brüssel führen und nicht in Straßburg.

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, verehrte Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur kurz zusammenfassen, weil wir uns in der Zielsetzung einig sind. Ich kann, Herr Lambsdorff, Ihre Enttäuschung über das, was Sie am Schluss hier aufgeführt haben, verstehen. Aber nicht nur Sie sind enttäuscht, sondern auch wir, weil wir ganz andere Erwartungen hatten.

Ich teile die Auffassung von Frau Kommissarin Ferrero-Waldner, die gesagt hat, dass der Rat seit einem Jahr existiert, wir uns das alles anders vorgestellt haben, jedoch nur nicht schon jetzt den Stab über den Rat brechen wollten. Ich plädiere dafür, jetzt keinen Keil zwischen die Parlamente und die Regierung zu treiben. Das bringt uns nicht weiter. Im Gegenteil!

Auch wenn es das ein oder andere Verbesserungswürdige geben mag, muss die Europäische Union – dazu gehören die nationalen Parlamente, das Europaparlament, die Regierungen und die Kommission – zusammenstehen und ein klares Signal setzen, dass wir uns nicht auseinanderdividieren lassen, da uns die Menschenrechte ein zu ernstes Anliegen sind. Ich kann nur hoffen, dass wir im zweiten Jahr den einen oder anderen Fortschritt erzielen, auch wenn nach dem ersten Jahr zunächst einmal eine ernüchternde Zwischenbilanz zu ziehen ist. Aber ich werbe dafür, dass uns das mit Ihnen, die Sie sich für das Anliegen der Menschenrechte sehr stark engagieren, gemeinsam gelingt. Ich hoffe, dass wir dann im folgenden Berichtsjahr ein etwas positiveres Fazit ziehen werden, als wir es heute tun können.

 
  
  

VORSITZ: MARIO MAURO
Vizepräsident

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Parlamentarier! Für mich ist der Menschenrechtsrat tatsächlich ein neues Gremium, das daher noch unter gewissen Kinderkrankheiten leidet. Es ist in der UNO für uns als Europäische Union nicht leicht, heute unsere Menschenrechtsstandards wirklich zu stärken. Warum? Wir haben wenige stetige Verbündete. Meist sind das die Kanadier, die Schweiz, die Norweger, die Beitrittskandidaten, einzelne Länder der Nachbarschaftspolitik, um jetzt einige aufzuzählen. Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend. Wir sehen uns aber oft einem Block von Ländern der G77 gegenüber, und mit einem konfrontativen Ansatz können wir meist nicht viel erreichen.

Daraus müssen wir unsere Lehren ziehen. Was ist das? Was können wir tun? Wir können zum Beispiel den Sonderberichterstatter stärken, die Hochkommissarin für Menschenrechte unterstützen, universelle Überprüfungen durchführen, aber wir können auch die schwerwiegendsten Fälle verurteilen und die schwersten Verletzungen anprangern. Das heißt, in Einzelfällen müssen wir auch in Zukunft sehr klare Worte finden, und zwar im Interesse der betroffenen Menschen.

Mir geht es oft um eine raschere Antwort und Reaktion auf Entwicklungen. Von Anfang an hatte ich zum Beispiel eine Art von Alarmmechanismus eingefordert. Ich hoffe sehr, dass wir uns graduell in diese Richtung bewegen können. Längerfristig jedenfalls setzt die Verwirklichung der Ziele des Menschenrechtsrats die Durchsetzung eines neuen Ansatzes im Bereich der Menschenrechte innerhalb der Vereinten Nationen voraus.

Der Übergang zu diesem neuen Ansatz war auch das Kernstück der Resolution zur Einrichtung dieses neuen Rates. Darin heißt es nämlich, dass der Rat in seiner Arbeit „von den Grundsätzen der Universalität, der Unparteilichkeit, der Objektivität und der Nichtselektivität, eines konstruktiven internationalen Dialogs und der konstruktiven internationalen Zusammenarbeit geleitet sein soll“. Natürlich muss uns auch bewusst sein, dass es nie ein apolitisches UN-Forum geben wird. Wir müssen daher nicht nur unsere Werte, sondern selbstverständlich auch alle unsere Interessen vertreten.

 
  
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  Der Präsident. – Zum Abschluss der Aussprache wurden gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung zwei Entschließungsanträge(1) eingereicht.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.

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