16. Vertrag von Prüm: Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität – Visa-Informationssystem (VIS) – Zugang zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen – Schutz personenbezogener Daten (Aussprache)
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über
- den Bericht von Fausto Correira im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über die Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Bundesrepublik Deutschland, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, des Großherzogtums Luxemburg, des Königreichs der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Finnland, der Portugiesischen Republik, Rumäniens und des Königreichs Schweden zum Erlass eines Beschlusses des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (Prüm-Vertrag) (06566/2007 – C6-0079/2007 – 2007/0804(CNS)) (A6-0207/2007)
- die beiden Berichte von Sarah Ludford im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (KOM(2004)0835 – C6-0004/2005 – 2004/0287(COD)) (A6-0194/2007) und über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Zugang der für die innere Sicherheit zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten (KOM(2005)0600 – C6-0053/2006 – 2005/0232(CNS)) (A6-0195/2007)
- den Bericht von Martine Roure im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden (erneute Konsultation) (07315/2007 – C6-0115/2007 – 2005/0202(CNS)) (A6-0205/2007).
Peter Altmaier, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wir behandeln heute drei Dossiers, die einen ganz wesentlichen Fortschritt in der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit im Bereich der europäischen Innenpolitik markieren. Dies betrifft zunächst einmal den Vertrag von Prüm, der ursprünglich ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen einigen wenigen Mitgliedstaaten war – es waren am Anfang sieben, zehn weitere Staaten sind ihm bisher beigetreten. Dieser Vertrag hat dazu geführt, dass es zum ersten Mal in Europa eine Vernetzung nationaler DNA- und Fingerabdruckdatenbanken und Kraftfahrzeugregister gibt.
Wir haben damit unter Beachtung eines hohen Datenschutzstandards die Grundlage für einen modernen polizeilichen Informationsverbund in Europa geschaffen. Dieser Vertrag zwischen einigen Mitgliedstaaten wird nun auf die europäische Ebene übertragen. Er wird in den Rechtsrahmen der Europäischen Union integriert und – was seine Kernbestandteile angeht – in allen 27 Mitgliedstaaten Anwendung finden.
Damit leisten wir nicht nur einen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Europa, weil bereits jetzt die Erfahrungen beim DNA-Abgleich zwischen einigen wenigen Ländern dazu geführt haben, dass Verbrecher identifiziert und schwere Straftaten geahndet werden konnten. Wir leisten auch einen Beitrag dazu, die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union zu stärken, denn es ist richtig, dass dieser Vertrag in Zukunft nicht nach dem Völkerrecht behandelt wird, sondern Teil unseres gemeinsamen europäischen Rechtsrahmens wird.
Ich möchte mich bei allen Mitgliedstaaten, aber auch bei der Europäischen Kommission und den Mitgliedern des Europäischen Parlaments bedanken, die dazu beigetragen haben, die Überführung des Vertrags von Prüm trotz eines sehr engen Zeitrahmens zu ermöglichen. Wir werden bei der Überführung und bei der Umsetzung auch die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments in gebührender Weise berücksichtigen.
Wir werden in der nächsten Woche über das Visa-Informationssystem entscheiden, zu dem wir bereits im Mai eine politische Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt haben. Nachdem auf der ASTV-Ebene eine Einigung erfolgt ist, bestehen gute Aussichten, dass der Rat den Zugriffsbeschluss in der nächsten Woche bestätigen wird. Eine formelle Einigung wird es dann geben, wenn die sprachjuristische Prüfung abgeschlossen ist.
Das Visa-Informationssystem ist ein besonders wichtiges Instrument zur Stärkung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Wir werden damit die Speicherung und den Abruf von alphanumerischen und biometrischen Daten im Visumverfahren ermöglichen. Dies wird dazu beitragen, dass wir Mehrfachvisumsanträge, Identitätstäuschungen und andere Täuschungshandlungen besser als bisher bekämpfen können.
Der VIS-Zugriffsbeschluss eröffnet den Sicherheitsbehörden auch die Möglichkeit zur Abfrage des VIS zum Zwecke der Prävention, der Aufdeckung und der Untersuchung von terroristischen und sonstigen schwerwiegenden Straftaten. Durch diese neu geschaffenen Recherchemöglichkeiten der Sicherheitsbehörden wird der Schutz vor allem vor dem internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität zukünftig einen entscheidenden Schritt vorangebracht. Ich möchte betonen, dass die Einigung, die wir mit dem Europäischen Parlament erzielt haben, eine sehr ausgewogene Einigung ist, die die unterschiedlichen Argumente, die vorgetragen worden sind, in ein vernünftiges Gleichgewicht bringt.
Wenn wir es schaffen, die polizeiliche Zusammenarbeit in Europa in der Weise zu verbessern, wie es durch die beiden Maßnahmen geschehen wird, und damit mehr Sicherheit für unsere Bürger zu erreichen, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass der Datenschutz in der Europäischen Union einen prominenten Platz hat und dass der Missbrauch von Daten, die zwischen den Mitgliedstaaten übermittelt werden, verhindert und wirksam bekämpft wird.
Deshalb bin ich sehr froh, dass es in den letzten Wochen gelungen ist, einen wichtigen Fortschritt beim Rahmenbeschluss zum Datenschutz im Bereich der dritten Säule zu erreichen, dass wir in Übereinstimmung mit der Berichterstatterin des Europäischen Parlaments einen neuen Entwurf in der Ratsarbeitsgruppe in zwei Lesungen behandeln konnten und dass wir die Zahl der Vorbehalte, die in der Vergangenheit verhindert haben, dass schnelle Fortschritte erzielt werden konnten, deutlich reduziert haben. Dieser neu überarbeitete Entwurf gewährleistet ein hohes Schutzniveau. Das Schutzniveau des Europaratsübereinkommens Nr. 108 von 1981 und des Zusatzprotokolls von 2001 wird vollständig gewährleistet werden.
Wir werden in den Fragen des Anwendungsbereichs und der Drittstaatenregelung ebenfalls vernünftige Lösungen finden. Das Europäische Parlament hat hierzu einen ganz wichtigen Beitrag geleistet, und ich möchte mich deshalb im Namen der Präsidentschaft noch einmal ganz herzlich für die außerordentlich schnelle Befassung mit dem überarbeiteten Entwurf bedanken. Insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit des Datenschutzniveaus von Drittstaaten und die Aufnahme einer Regelung zur Weiterleitung an nicht-öffentliche Stellen sind wir auf dem Weg, gute Lösungen zu finden.
Ich glaube auch, dass die Evaluierungsklausel, die das Europäische Parlament im Hinblick auf den Anwendungsbereich vorgeschlagen hat, eine überaus konstruktive Lösung ist, und wir werden die verbleibende Zeit der deutschen Präsidentschaft nutzen, um weitere Fortschritte zu erzielen. Kommissar Frattini hat mit seinen fünfzehn Prinzipien zum Datenschutz dazu beigetragen, dass wir die essenziellen Punkte, um die es geht, herausarbeiten konnten. Wir werden im Rat eine Ratserklärung vorschlagen und dafür werben, dass diese Prinzipien im weiterten Fortgang der Beratungen angemessen berücksichtigt werden.
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe dem, was Herr Altmaier im Namen des Rates ausgeführt hat, nicht viel hinzuzufügen. Was das erste Thema dieser Aussprache betrifft, so haben wir die Initiative des deutschen Vorsitzes zur Überführung eines Großteils der Bestimmungen der dritten Säule des Prüm-Vertrags in das europäische Rechtssystem von Anfang an unterstützt.
Das wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeibehörden erleichtern und verstärken und sicher einem Faktor zugute kommen, der absolut unerlässlich ist, wenn man die Sicherheit in Europa ausbauen will, nämlich dem Austausch der für die Verbrechensverhütung und -bekämpfung erforderlichen Informationen. Diese Initiative beruht offenkundig auch auf der Tatsache, dass sich die Bestimmungen dieses Vertrags in der Praxis bewährt haben. Wir hatten die Gelegenheit, einen interessanten Bericht der deutschen Ratspräsidentschaft zu lesen, aus dem hervorgeht, inwieweit die Umsetzung des Vertrags von Prüm zwischen Deutschland und Österreich zu positiven und teilweise überraschenden Ergebnissen geführt hat. Dank der Anwendung einiger Bestimmungen dieses Vertrags konnten schwere Straftaten aufgedeckt werden.
Dabei gilt es einen wichtigen Aspekt zu berücksichtigen: Die Anwendung des Grundsatzes der Verfügbarkeit – d. h. der Informationsaustausch, der den Informationsfluss fördert – muss durch einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten flankiert werden. Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung muss es klare Präventionsvorschriften geben, um so etwas ein für allemal zu unterbinden. Ich halte es für wichtig und hoffe sehr, dass der Beschluss des Rates, der bereits von der Präsidentschaft abgesegnet wurde, bestätigt wird. Ich bin zuversichtlich und denke, dass er nächste Woche in Luxemburg angenommen werden kann. Er enthält eine klare Bezugnahme auf den Schutz personenbezogener Daten, denn leider gibt es noch keinen Rahmenbeschluss zum Datenschutz in diesem Bereich. Demzufolge muss der Beschluss des Rates zur Aufnahme der Artikel des Prüm-Vertrags in den europäischen Besitzstand offenkundig selbst für den Datenschutz Sorge tragen, sozusagen als Voraussetzung dafür, dass der Informationsaustausch rechtskonform abläuft.
Ein letzter Aspekt des Beschlusses betrifft die regelmäßige Evaluierung. Es wird eine umfangreiche Bewertung sowohl der praktischen Effizienz – d. h. der Funktionsweise dieser Bestimmungen – als auch der Wirkungsweise der Schutzklauseln stattfinden. Diese Evaluierung wird auch für das Parlament hilfreich sein, dem sie selbstverständlich vorgelegt wird.
Was das Visa-Informationssystem anbelangt, so kann ich der Berichterstatterin, Baroness Ludford, und dem Vorsitz nur gratulieren und sie zu ihrem gemeinsamen Ringen um eine tragfähige Übereinkunft beglückwünschen. Eine tragfähige Einigung kann in gewisser Weise nützlich sein, um zu gewährleisten, dass sowohl die von vielen Regierungen geltend gemachten Sicherheitserfordernisse als auch die Datenschutzerfordernisse berücksichtigt werden: Diese Rechte sind für die Europäische Union nicht verhandelbar! Wir werden in unseren Konsulaten und an unseren Grenzübergangsstellen wirksamere und besser funktionierende Instrumente besitzen, die ehrlichen Reisenden zur Verfügung stehen werden und andererseits der Polizei die Aufdeckung schwerwiegender Gesetzesverstöße ermöglichen. Datenschutzbestimmungen wurden fest im VIS verankert. Diese Vorschriften, inklusive derer über die Fingerabdrücke, waren absolut erforderlich. Dank dieser Einigung kann die Kommission nun die technische Umsetzung voranbringen, die erforderlich ist, da es, wie Sie wissen, unser Ziel ist, das VIS ab Frühjahr 2009 planmäßig in Betrieb zu nehmen.
Es wurde eine konkrete Forderung im Hinblick auf das Betriebsmanagement von VIS gestellt, die darin besteht, diese Aufgabe, nach Durchführung einer Folgenabschätzung, einer Verwaltungsbehörde zu übertragen. Diese technische Behörde soll binnen zwei Jahren nach Inbetriebnahme von VIS operativ vorgeschlagen werden, sowohl aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen, die zu bewerten sind, als auch aufgrund der vorzunehmenden technischen Folgenabschätzung. Ich kann Ihnen schon jetzt sagen, was ich persönlich davon halte: Wenn eine Behörde für das Betriebsmanagement eingerichtet werden soll, dann dürfte sie nicht nur auf VIS beschränkt sein, sondern es müsste eine einzige operative Verwaltungsstelle für SIS II und VIS zusammen geben, um die Ressourcen und Arbeitskapazitäten optimal zu nutzen.
Drittes Thema ist der Rahmenbeschluss über den Datenschutz. Auch hier habe ich Frau Roure für ihren Bericht zu danken, der für den Rat eine Ermutigung ist. Ich hatte den Vorschlag bereits 2005 vorgelegt; seitdem hatte ich mehrfach an die Minister im Rat appelliert; und heute nähern wir uns einer gemeinsamen Lösung. In einer Frage möchte ich meine Auffassung, die Ihnen wohlbekannt ist, wiederholen: Ich hätte mir gewünscht, dass diese Datenschutzbestimmungen, die unter die dritte Säule fallen, auch in den internen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten und nicht nur im grenzüberschreitenden Datenaustausch und in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Anwendung finden. Daher unterstütze ich den Vorschlag von Frau Roure, spätestens drei Jahre nach Annahme des Rahmenbeschlusses Ziel und Anwendungsbereich dieser Vorschriften und dann vielleicht auch die Möglichkeit ihrer Ausdehnung auf die innerstaatlichen Rechtsordnungen zu prüfen. Drei Jahre sind ein ausreichender Zeitraum.
Frau Roure empfiehlt eine Evaluierung, genau die, über die wir hier sprechen, um die Datenschutzvorschriften stärker zu harmonisieren. Das eine schließt das andere nicht aus: beides ist möglich, wenn wir den Bericht nutzen, der uns drei Jahre nach Inkrafttreten des Systems zeigen wird, ob der Mechanismus greift, wo er verbessert werden kann und wo eine weitere Harmonisierung möglich ist. Wir alle sollten uns in einem Punkt einig sein, dass nämlich die Datenverwendung für Ziele, die nicht im Voraus festgelegt wurden, ausgeschlossen werden muss; mit anderen Worte, die personenbezogenen Daten dürfen für polizeiliche und für Sicherheitszwecke erst dann genutzt werden, wenn vorab die Zielarten festgelegt wurden, für die sie von den Sicherheitsbehörden verwendet werden dürfen. Das ist ein Schlüsselgrundsatz, an dem wir festhalten sollten.
Es muss noch eine Debatte über die Datenschutzüberwachungsbehörden geführt werden. Hierzu sind zweifellos einige sorgfältige Überlegungen notwendig, denn die gegenwärtigen Behörden und die zukünftige europäische Behörde unterscheiden sich grundlegend, weshalb vielleicht ein umfassenderer Beschluss erforderlich wäre. Ich habe ein Konzept mit 15 Grundprinzipien vorgeschlagen, um somit die Herbeiführung einer Einigung zu erleichtern. Ich bin sehr froh, dass die Ratspräsidentschaft eine Berücksichtigung der von mir vorgeschlagenen 15 Grundsätze für sachdienlich hält. Lassen Sie mich abschließend sagen, dass wir den Zeitverlust aufholen können, doch in dieser Frage sind wir wirklich stark im Verzug.
VORSITZ: MIGUEL ANGEL MARTÍNEZ MARTÍNEZ Vizepräsident
Fausto Correia (PSE), Berichterstatter. – (PT) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Frattini, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige kurze persönliche Bemerkungen zu der Prümer Initiative, die heute und morgen Gegenstand der Aussprache und der Abstimmung im Parlament ist und deren Berichterstatter des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ich war.
Der vor drei Monaten durch das Parlament mit nahezu kriminalistischer Ausführlichkeit vorgelegte Kommissionsvorschlag wurde in einem atemberaubenden Tempo vom Ausschuss diskutiert und bewertet. Dazu wurde mit ständigem und vollem Engagement, Kompetenz und Hingabe seitens des Sekretariats des Ausschusses eine öffentliche Anhörung mit dem Ziel vorgeschlagen, alle öffentlichen und privaten Akteure einzubinden, um die von ihnen geäußerten Besorgnisse so gut wie möglich kennen zu lernen. Das ist ein Prozess, in dem versucht wird, das richtige Verhältnis zwischen den Erfordernissen einer wirksamen operativen polizeilichen Zusammenarbeit und dem Schutz und der Förderung der Grundrechte zu finden.
Dieses Abwägen ist äußerst wichtig, wenn ein Vorschlag wie der vorliegende auf dem Spiel steht, der Mechanismen zur Erleichterung von Maßnahmen und Ermittlungen im strafrechtlichen Bereich festlegt, der aber potenziell die Rechte und Freiheiten der Bürger gefährdet – ein Aspekt, der nicht außer Acht gelassen werden kann und darf.
Als Berichterstatter, der es mit einer Initiative zu tun hatte, die eine derartige Bedeutung und Öffentlichkeitswirksamkeit besitzt, war ich dementsprechend vor allem bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen den Erfordernissen einer wirksamen operativen polizeilichen Zusammenarbeit im Kampf gegen die wichtigsten Bedrohungen für die Grundfeste der EU – d. h. gegen den Terrorismus und das Verbrechen – und dem Schutz der Grundrechte jedes Einzelnen zu wahren.
Natürlich war die Wahrung dieses Gleichgewichts und seine Umsetzung in einem Text, der von der überwältigenden Mehrheit der im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres vertretenen Abgeordneten angenommen werden soll, zwar keine leichte, aber mit Sicherheit eine lohnende Aufgabe. Ich bin fest davon überzeugt, dass die dem Plenum unterbreiteten Vorschläge den vom Rat vorgelegten Entwurf substanziell verbessert haben. Ich freue mich deshalb, dass die von uns vereinbarten Änderungen, die das Ergebnis eines breiten Konsenses der verschiedenen im Parlament vertretenen Fraktionen und einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Berichterstatter und den Schattenberichterstattern sind, im Ausschuss fast einstimmig – bei einer Stimmenthaltung – angenommen worden sind. Ich hoffe nun, dass sie in diesem Plenum ähnliche Akzeptanz finden.
Von den eingereichten Änderungsanträgen möchte ich aufgrund ihrer Bedeutung für die Wirtschaft die folgenden hervorheben, auch wenn sie, wie ich meinen würde, eigentlich Teil eines formalen Rahmenbeschlusses sein müssten: eine größere Harmonisierung der Bedingungen für den Zugang zu biometrischen Datenbanken, wobei gewährleistet wird, dass dieser Zugang auf Ermittlungen und, bei daktyloskopischen Daten, auf die Prävention schwerer Straftatbestände beschränkt ist; klare Festlegung von Vorschriften, die bei gemeinsamen Operationen zur Anwendung kommen; die Festlegung von Kriterien der strikten Notwendigkeit, die Übermittlung personenbezogener Daten rechtmäßig vorzunehmen, insbesondere bei den heikelsten Fällen, bei Großveranstaltungen und bei der Verhinderung terroristischer Anschläge; Ausweitung des Anwendungsbereichs des Kapitels zum Datenschutz auf alle Arten der Datenverarbeitung, unter Einhaltung aller Empfehlungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten; Bestimmung des längstmöglichen Zeitraums, in dem personenbezogene Daten gespeichert werden dürfen; Einrichtung spezieller Sicherungsmaßnahmen zum Verbot der Verarbeitung sensibler Daten, die zur Erstellung eines ethnischen Profils dienen könnten; Stärkung der Rolle des Parlaments bei der Weiterverfolgung des Vorschlags für einen Beschluss, insbesondere zum Zeitpunkt der Annahme von Maßnahmen zu seiner Umsetzung und seiner Bewertung; und schließlich Klärung der Beziehung zwischen dem vorliegenden Vorschlag für einen Beschluss und dem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über den Datenschutz im Rahmen des dritten Pfeilers, wobei der Beschluss auf jeden Fall ein allgemeiner Rechtsrahmen in diesem Bereich sein sollte.
Schließlich möchte ich die Bedeutung der Einbeziehung der durch den Vertrag von Prüm eingeführten Interventionsmechanismen – die zweifellos im Kampf gegen den Terrorismus und das organisierte Verbrechen wichtig sind – in den juristischen Besitzstand der EU hervorheben. Gleichwohl komme ich nicht umhin zu erklären, dass ich hinsichtlich des Votums seitens des Rates zur Stellungnahme des Parlaments besorgt bin.
Abschließend möchte ich sagen, dass es der Annahme des Rahmenbeschlusses, der darauf abstellt, die grenzübergreifende Zusammenarbeit insbesondere im Kampf gegen den Terrorismus und die Kriminalität zu vertiefen, klar an demokratischer Legitimität mangelt, wenn die Rolle des Parlaments zum Teil oder völlig ignoriert wird. Das würde auf keinen Fall das Vertrauen der Unionsbürger in den Prozess des Aufbaus der Gemeinschaft stärken, ganz im Gegenteil.