Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2007/2018(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0202/2007

Eingereichte Texte :

A6-0202/2007

Aussprachen :

PV 06/06/2007 - 21
CRE 06/06/2007 - 21

Abstimmungen :

PV 07/06/2007 - 5.19
CRE 07/06/2007 - 5.19
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0237

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 6. Juni 2007 - Brüssel Ausgabe im ABl.

21. Mehrjahresplan für die Dorschbestände der Ostsee und für die entsprechenden Fischereien (Aussprache)
Protokoll
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Zdzisław Kazimierz Chmielewski im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen
(KOM(2006)0411 – C6-0281/2006 – 2006/0134(CNS)) (A6-0163/2007).

 
  
MPphoto
 
 

  Joe Borg, Mitglied der Kommission.(EN) Herr Präsident! Vor allem möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Chmielewski, dem Fischereiausschuss sowie dem Ausschuss für Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit meinen Dank für den Bericht aussprechen. Das Ziel besteht darin, den Vorschlag auf der Junitagung des Rates nächste Woche zu verabschieden. Im Rahmen der im Zusammenhang mit den Vorbereitungen auf die Ratstagung geführten Diskussionen wurden viele Veränderungen am ursprünglichen Vorschlag vorgenommen. Einige von ihnen gingen in die Richtung der von Ihnen eingebrachten Änderungsvorschläge.

Wie Ihnen bekannt ist, leiden die Dorschbestände in der Ostsee unter einer Überfischung, wobei die Bestände in der östlichen Ostsee auf ein Niveau unterhalb der sicheren biologischen Grenzen zurückgegangen sind, sodass die Gefahr eines Zusammenbruchs in naher Zukunft besteht. Gleichzeitig hat ICES darauf hingewiesen, dass Ungenauigkeiten in den Angaben über die Fänge in 35 bis 45 % der Fälle die östliche Ostsee betreffen, was nicht nur zu zusätzlichen ungeklärten Auswirkungen der Fischerei auf die Bestände führt, sondern auch die Genauigkeit der wissenschaftlichen Gutachten beeinträchtigt.

Die gegenwärtige Situation wirkt sich nicht nur nachteilig auf die Dorschbestände in der Ostsee aus, sondern sie bedroht auch den Fischereisektor, der von dieser Ressource abhängig ist. Dorsch gehört zu den wichtigsten Fischbeständen dieses Wirtschaftszweigs in der Ostsee. Daher ist es einerseits aus ökologischer, andererseits aber auch aus sozialer und wirtschaftlicher Sicht unabdingbar, möglichst bald ein Gleichgewicht zwischen der Fischerei und der Verfügbarkeit der Ressourcen herzustellen, damit die Fischer wieder auf stabile, gute Fänge zählen können.

Grundlage des von der Kommission vorgelegten Mehrjahresplans sind die mit der Bewirtschaftung der Dorschbestände in der Ostsee bisher gemachten Erfahrungen sowie zahlreiche Beratungen mit Akteuren, Mitgliedstaaten und Wissenschaftlern. Das damit verfolgte Ziel besteht darin, bei den Beständen nicht nur sichere biologische Grenzen wieder zu erreichen, sondern ein darüber hinausgehendes Niveau. Das soll die höchsten nachhaltigen Fänge ermöglichen und damit langfristige Stabilität für diesen Fischereisektor schaffen, indem die insgesamt zulässigen Fänge und der Fischereiaufwand schrittweise auf ein Maß zurückgefahren werden, das diesem Ziel entspricht.

Ich möchte mich nun dem Bericht zuwenden. Die Erwägungen im Plan entsprechen den Maßnahmen, die später in den eigentlichen Bestimmungen erläutert werden. Deshalb kann ich nur den Änderungsanträgen 1 und 5 zustimmen, die den Festlegungen des Plans entsprechen, z. B. der Forderung, den Status der Dorschbestände in der östlichen Ostsee in der ersten Erwägung zu spezifizieren. Änderungsantrag 4 ist im Grundsatz akzeptabel. Die Unterteilung in einen westlichen und einen östlichen Teil stützt sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse dahin gehend, dass es zwei getrennte Dorschbestände in der Ostsee gibt, nicht aber auf die ökologischen Merkmale dieser beiden Gebiete.

Der Bericht schlägt mehrere Änderungen der Regelungen zur Verfahrensweise für die Verringerung der zulässigen Gesamtfangmengen und des Fischereiaufwands auf ein nachhaltiges Maß vor. Die Änderungsanträge 8 und 11 würden zu einer Abschwächung der Verringerung führen und ihre Anwendung begrenzen.

In Anbetracht der ernsten Lage, in der sich die Bestände befinden, aber auch der Notwendigkeit, alle Arten von Fischerei, bei der erhebliche Mengen an Dorsch gefangen werden, einzuschränken, kann ich diese Änderungsanträge nicht akzeptieren. Mir ist allerdings klar, dass ein System festgelegt werden muss, mit dem die Industrie leben kann. Deshalb hat die Kommission ihren Plan geändert, indem sie die Schonzeiten im Sommer und die „Tage auf See“ miteinander kombiniert. Damit erhöht sich die Flexibilität der Branche. Insbesondere kleine Flotten profitieren davon, die mit einem feststehenden und starren System schlechter umgehen können. Außerdem wurde ein Artikel zum Europäischen Fischereifonds in den Plan aufgenommen, um eine finanzielle Entschädigung des Sektors zu gewährleisten.

Veränderungen, die am System des Aufwands vorgenommen werden, bedeuten, dass auch einige Bestimmungen zur Kontrolle und Überwachung zu verändern waren. Der höchstzulässige Fehler wurde mit Ausnahme von Dorsch auf 10 % erhöht und die Regelung zum Anlanden wurde gestrichen. Das würde den Änderungsanträgen 14 und 16 des Berichts entsprechen.

Was Änderungsantrag 15 betrifft, so wurden die Regelungen zur Einfahrt in das Gebiet und zur Ausfahrt aus diesem ebenfalls geändert. Das bedeutet, dass die spezifischen Forderungen nur dann gelten, wenn das Fischereifahrzeug das Gebiet verlässt, in dem es gefischt hat.

Da Ungenauigkeiten bei den Fangdaten gegenwärtig eines der wesentlichen Probleme bei der Bewirtschaftung der Dorschbestände in der Ostsee darstellen, ist es unabdingbar, diese Regelung zu verbessern, damit umfassend überwacht werden kann, wie viel und wann Fisch von welchem Dorschbestand gefangen wird. Aus diesen Gründen kann ich Änderungsantrag 13 nicht zustimmen, der die Forderung nach Führen eines Logbuchs auf Fischereifahrzeuge beschränkt, die eine spezielle Fangerlaubnis für Dorsch besitzen.

Der Bericht schlägt in den Änderungsanträgen 17 bis 19 vor, den Bewertungszeitraum von drei auf zwei Jahre zu verkürzen und eine Bestimmung zur Überwachung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Plans einzuführen.

Neue Fische stehen für die Fischerei im Durchschnitt im Alter von zwei bis drei Jahren zur Verfügung. Würde mit einer Bewertung im zweiten Jahr begonnen, wären Auswirkungen auf den Bestand und damit auf die Industrie nur sehr schwer festzustellen. Die Kommission trägt sich jedoch mit dem Gedanken, ein Projekt in Angriff zu nehmen, das nicht nur die ökologischen, sondern auch die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Plans als ersten Schritt in Richtung der Folgenabschätzung überwacht, die im dritten Jahr der Anwendung des Plans vorzunehmen ist.

Zum Schluss möchte ich mich den von Herrn Schlyter vergangene Woche vorgelegten drei Änderungsanträgen zuwenden. Sie sind für die Kommission aus folgenden Gründen nicht annehmbar: Ziel der grundlegenden Verordnung für die gemeinsame Fischereipolitik ist es, die nachhaltige Bewirtschaftung in ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht zu gewährleisten. Daher ist es auch Aufgabe der Kommission, ein Gleichgewicht zwischen diesen drei Säulen anzustreben, wobei das in erster Linie auf wissenschaftlichen Gutachten über die Bestände beruhen muss. Daher ist meiner Meinung nach eine allmähliche Verringerung der TAC sowie des Fischereiaufwands bis zum Erreichen der Zielvorgaben, wie sie von ICES vorgegeben werden, in dieser Hinsicht recht ausgewogen.

ICES empfiehlt außerdem, relative Ziele wie die fischereiliche Sterblichkeit anstelle feststehender Vorgaben wie z. B. Biomasse zu verwenden, da diese weniger empfindlich auf wissenschaftliche Unsicherheit und den Bestand beeinträchtigende Umweltveränderungen reagieren.

Unter den gegenwärtigen Bedingungen, wo sich Ungenauigkeiten größeren Umfangs bei den Fangdaten störend auf Bewirtschaftung und wissenschaftliche Gutachten sowie im Hinblick auf die eventuell bevorstehende Revision der Biomasse-Bezugspunkte für den östlichen Bestand auswirken, ist die Aufnahme von Biomasse-Zielen nicht angezeigt. Da jedoch ein erwartetes Ergebnis des Plans in der Verbesserung der wissenschaftlichen Informationsgrundlage besteht, könnte die Aufnahme von Biomasse-Referenzmengen im Zuge der Überarbeitung des Plans für die Wiederherstellung der Dorschbestände ins Auge gefasst werden. Eine solche Überarbeitung wird voraussichtlich vorgenommen, wenn der Plan drei Jahre in Kraft war.

 
  
MPphoto
 
 

  Zdzisław Kazimierz Chmielewski (PPE-DE), Berichterstatter. – (PL) Herr Präsident! Bei der Verordnung des Rates, die Gegenstand dieses Berichts ist, handelt es sich um einen lange erwarteten Legislativvorschlag, mit dem versucht wird, den überaus wichtigen Bedürfnissen des Fischereisektors in einem der bedeutendsten europäischen Gewässer Rechnung zu tragen. Das allein ist Grund genug, um all jene zu beglückwünschen, die für den Bericht verantwortlich zeichnen. Sie haben sich der schwierigen Aufgabe angenommen, ein langfristiges Programm für die Wiederauffüllung der Dorschbestände und den Fang von Dorsch in der Ostsee auszuarbeiten. Mit dem Dorsch verdienen viele Familien ihren Lebensunterhalt. Er ist der wichtigste Fisch in der Ostsee und deshalb für die im Fischereigewerbe Tätigen von großem Interesse. Die Stellungnahme des Parlaments und die nachfolgenden Regelungen des Rates rufen in der Ostseeregion heftige Emotionen hervor.

Ein Bericht, der sich auf verifizierte Daten stützt, die sich inhaltlich auf wissenschaftliche Prognosen zur Entwicklung der Dorschbestände und der Fangmöglichkeiten beziehen, bot unter diesen Umständen die Chance, einen zufrieden stellenden Kompromiss zu erzielen. Der Fischereiausschuss musste in Bezug auf den Vorschlag des Rates unbedingt intervenieren, da die unvermeidlichen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der geplanten Fangbeschränkungen in diesem Dokument berücksichtigt werden mussten. Ich freue mich, dass der Kommissar das erwähnt hat.

Einer der angenommenen Änderungsanträge war vom Berichterstatter eingereicht worden und verpflichtet die Europäische Kommission, diese Auswirkungen zu überwachen und dem Parlament die notwendigen Bewirtschaftungsmaßnahmen vorzuschlagen. In einem anderen – vom Fischereiausschuss ebenfalls angenommenen – Änderungsantrag wurde vorgeschlagen, die in der Verordnung festgelegten Fangtage nur um 8 % statt um 10 % zu reduzieren und die Fangmenge, die der Meldepflicht unterliegt, von 100 kg auf 300 kg zu erhöhen. Der Fischereiausschuss hat auch einen Vorschlag des Ministerrates angenommen, dem zufolge der höchstzulässige Fehler im Logbuch von 8 % auf 10 % erhöht wurde. Unterstützt wurde auch der Vorschlag, die Mindestgröße für angelandeten Dorsch aus der Ostsee auf 40 cm zu erhöhen.

Allem Anschein nach hat die Überzeugung, die Fangkapazitäten der Dorschflotte in der Ostsee würden gegenwärtig die bestehenden Fangquoten bei weitem übersteigen, auf den Bericht großen Einfluss gehabt. Nach wie vor fehlt auf Gemeinschaftsebene und auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten ein systematischer Vorschlag zur Lösung dieses Problems. Es wird verstärkt gefordert, entschieden gegen automatische Entscheidungen zum Flottenabbau vorzugehen. Vielmehr müssten Lösungen gesucht werden, die dem Erhalt einer bestimmten Fangkapazität bis zum Moment der Wiederauffüllung der Bestände dienen, damit zu diesem Zeitpunkt entsprechende Fangkapazitäten zur Verfügung stehen.

Ich denke, die Länge der Schonzeiten im Sommer wird früher oder später im Rahmen der Debatte über den Plan zur Wiederauffüllung der Dorschbestände erörtert werden. Der Kommissar hat heute von diesen Schonzeiten gesprochen. Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass diejenigen Mitgliedstaaten, die nach Möglichkeiten zur weiteren Beschränkung des Fischereiaufwandes durch eine weitere Verringerung der Fangtage für die Fischerei auf Dorsch suchen, eher zu so genannten „Tagen auf See“ und nicht zu Schonzeiten neigen.

In den wissenschaftlichen Gutachten, die die allgemeine Diskussion über die Verordnung des Rates begleiten, wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die bisherige Bewertung der biologischen Bezugspunkte zu überprüfen. Ich freue mich, dass der Kommissar das hier erwähnt hat. Keiner der Ostseeanrainerstaaten stellt infrage, dass die fischereiliche Sterblichkeit zur Bestimmung der erreichbaren Ziele des Mehrjahresplans zur Wiederauffüllung der Dorschbestände der Ostsee herangezogen werden sollte. Ich beziehe mich auf Artikel 4 des Plans.

Wichtig scheint jedoch eine ausführliche Aussprache über einen entsprechenden Wert der Biomasse-Bezugspunkte, der dem tatsächlichen Zustand der Bestände und dem gegenwärtigen allgemeinen Zustand des Ökosystems der Ostsee Rechnung trägt. Diese stünde im Einklang mit der Verpflichtung der Gemeinschaft, im Fischereimanagement einen ökosystemorientierten Ansatz einzuführen. Ich beziehe mich auf Erwägung 5. Ich möchte unterstreichen dass die derzeit gültigen Grenzwerte für die Biomasse 1998 auf der Grundlage von Daten aus den 1960er- und 1970er-Jahren eingeführt wurden und deshalb dem heutigen Zustand der Bestände nicht mehr entsprechen.

Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass die frühere Verordnung des Rates Nr. 2371/2002 (EG), auf die in diesem Dokument Bezug genommen wird, darauf abzielte, bei der Umsetzung grundlegender Reformen in der Fischereipolitik Vorsicht walten zu lassen, auch bei der Bestandsbewirtschaftung und der Bewertung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Reformen. Diese Herangehensweise ist auch nach dem Beitritt von vier Ostseeanrainerstaaten zur EU höchst aktuell.

 
  
MPphoto
 
 

  Christofer Fjellner (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. – (SV) Vielen Dank, Herr Präsident! Als Zuständiger für den Dorschfang im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit möchte ich zunächst einmal kritisieren, dass so wenige unserer Ansichten in den Bericht aufgenommen wurden, über den wir morgen abstimmen werden. Wir tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass in der Ostsee auch künftig Dorsch gefischt werden kann. Die Lage in Bezug auf den Dorsch ist ernst. Trotz gesenkter Fangquoten sind die Dorschbestände zum Teil auf ein Niveau unterhalb der sicheren biologischen Grenzen zurückgegangen. Um zu verhindern, dass der Bestand völlig zusammenbricht, brauchen wir eine noch strengere Verteilung der Quoten. Diese Quoten müssen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und nicht auf endlosem politischem Gezänk. Umweltschutz und Nachhaltigkeit müssen bei der Fischerei im Vordergrund stehen, und nicht kurzfristige beschäftigungspolitische Ziele. Ich kann nur bedauern, dass der Fischereiausschuss offensichtlich genau umgekehrt denkt.

Der Vorschlag der Kommission zur Senkung der Fischereiquoten stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar, aber er ist wirkungslos, wenn er nicht eingehalten wird. Die Gefährdung der Dorschbestände und somit der Ostsee hat zwar vielfältige und komplexe Ursachen, doch die illegale Fischerei stellt die größte Bedrohung dar. Es wird geschätzt, dass illegal gefangener Dorsch zwischen 35 und 45 % der Anlandungen ausmacht. Daher sind nicht so sehr neue Vorschriften nötig, sondern vielmehr Garantien, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Für mich ist es daher unbegreiflich, warum der Fischereiausschuss sich weigert, u. a. meine Forderungen anzuerkennen, strenge Maßnahmen gegen die Länder zu ergreifen, die die Augen vor der illegalen Fischerei verschließen. Und das Schlimmste dabei ist ja, dass wir wissen, welche Länder damit gemeint sind.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass wir langfristig eine völlig neue Fischereipolitik benötigen, durch die sich die Fischer ihrer Verantwortung im Hinblick auf die Bestandserhaltung des Dorsches bewusst werden. Das System der übertragbaren Einzelquoten (ITQ), hat sich als erfolgreich erwiesen, um den Fischern einen Anreiz zu geben, Verantwortung für das Überleben der Bestände zu übernehmen. Auf diese Weise können wir eine bessere Fischereipolitik in der EU erreichen. So ärgerlich es ist, dass der Fischereiausschuss dieses System offensichtlich nicht haben will, so erfreulich ist es, dass die Kommission der Möglichkeit einer Einführung von übertragbaren Einzelquoten positiv gegenüberzustehen scheint.

Lassen Sie mich abschließend noch eine Sache erwähnen, die mich am Bericht des Fischereiausschusses freut, nämlich dass mein Vorschlag zur Erhöhung der Mindestgröße für angelandeten Dorsch aufgegriffen wurde. So können sich die Dorsche stärker vermehren, was zu einer Erholung der Bestände führt. Leider kann ich aber zusammen mit meinen konservativen Mitgliedern von der schwedischen Moderaten Sammlungspartei nicht für den vorliegenden Bericht stimmen.

 
  
MPphoto
 
 

  Heinz Kindermann, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Vor dem Hintergrund der nach ICES-Untersuchungen rückläufigen Dorschbestände in der Ostsee und der Forderungen der betroffenen Fischer nach Fangbedingungen, die es ihnen gestatten, ihr soziales Umfeld zu erhalten, möchte ich die Arbeit meines Kollegen Chmielewski anerkennen. Er musste einen Spagat hinlegen: Auf der einen Seite der Vorschlag der Kommission und die nachhaltige Fischerei, auf der anderen Seite die harten Forderungen der Fischer.

Wenn aber Nachhaltigkeit nicht nur auf dem Papier stehen soll, muss sich das auch in der Arbeitsweise auf den Fischereischiffen und der persönlichen Einstellung zu wissenschaftlichen Vorgaben zeigen. Akzeptieren von Fangquoten ist die eine Seite. Und das bedeutet vor allen Dingen nicht nur die Einhaltung der vorgegebenen Rahmenbedingungen, sondern auch die Unterstützung von neuen Maßnahmen zur Bestandsverbesserung und einer effektiven Kontrolle durch die Mitgliedstaaten.

Leider ist die Kontrolltätigkeit einiger Mitgliedstaaten ein Schwachpunkt. Hier gibt es noch genügend Reserven, die auszuschöpfen sind. Die Einbindung von regionalen Beratungsgremien ist nicht nur hilfreich, sondern auch zwingend notwendig.

Der Kommissionsvorschlag geht somit in die richtige Richtung, und die Sozialdemokratische Fraktion unterstützt diesen Vorschlag sowie die Bemühungen des Berichterstatters, einen sozioökonomischen Ausgleich zu erreichen.

Ich appelliere an die Verantwortlichen, bei der Festlegung der zulässigen Gesamtfangmengen und Quoten für den Dorsch sowie bei der Ausarbeitung von Maßnahmen, die eine weitere Reduzierung der Dorschbestände verhindern sollen, die Hinweise des ICES und anderer wissenschaftlicher Gremien ernst zu nehmen. Die Ostsee ist ein sensibles Meer, und das sollten wir auch bei jeder Maßnahme berücksichtigen.

 
  
MPphoto
 
 

  Hélène Goudin, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Vielen Dank, Herr Präsident. Die Lage für den Dorsch in der Ostsee ist sehr ernst. Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) hat für 2007 empfohlen, keinen Dorsch in der östlichen Ostsee zu fangen. Trotz dieser Empfehlung wird eine erhebliche Menge Dorsch dort angelandet. In den westlichen Beständen werden 30 % mehr als die empfohlene Menge gefischt. Hinzu kommen die nicht gemeldete und die illegale Fischerei. Der Fischereiausschuss versucht den Vorschlag der Kommission zu verwässern, der die Folgen für die biologische Vielfalt im Grunde auch nicht beachtet.

Wie immer bei der Behandlung von Fischereifragen in diesem Hause wird auf die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Fischerei verwiesen. Sicherlich kann ein Verbot des Dorschfangs negative Folgen für die Berufsfischer haben, aber eine Überfischung bedeutet, dass es in Kürze keinen Fisch mehr geben wird, der gefangen werden könnte. In Zeiten der Globalisierung muss man flexibel und zu strukturellen Veränderungen in der Gesellschaft bereit sein. Ich werde morgen gegen den Vorschlag des Parlaments stimmen, auch wenn ich den Vorschlag der Kommission ebenfalls nicht für zufrieden stellend halte.

 
  
MPphoto
 
 

  Åsa Westlund (PSE).(SV) Herr Präsident! Ich wohne selbst an der Ostsee und konnte daher aus nächster Nähe verfolgen, wie schlimm es um die Ostsee bestellt ist. Die Situation dort verschlechtert nicht nur die Lebensqualität der Menschen, sondern bedroht auch – wie Kommissar Joe Borg selbst erklärt hat – die wirtschaftliche Entwicklung an der gesamten Ostseeküste. Die Bürgerinnen und Bürger der EU erwarten von uns, dass wir in diesem Hause große Anstrengungen zur Rettung der Ökosysteme unserer Meere unternehmen. Daher hätte ich es vorgezogen, wenn das Parlament sich hinter das vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit in seiner Stellungnahme vorgeschlagene Dorschfangverbot gestellt hätte. Mit einem solchen Verbot wäre es außerdem leichter, gegen die illegale Fischerei anzukommen, die auch von mehreren Rednern hier erwähnt wurde. Es gibt aber offensichtlich in diesem Hause keine Mehrheit dafür, dennoch hoffe ich, dass eine Mehrheit die Änderungsanträge 20 bis 22 unterstützen kann. Das bedeutet u. a., dass man bei der Festlegung der zulässigen Gesamtfangmenge den Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung folgt, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Dass wir nicht von den vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgehen, ist einer der Gründe für die gegenwärtige Bedrohung des Dorschbestandes und des gesamten Ökosystems der Ostsee.

 
  
  

VORSITZ: ADAM BIELAN
Vizepräsident

 
  
MPphoto
 
 

  Andres Tarand (PSE).(ET) Die Ostsee ist ein Binnenmeer. Dank ihrer schlechten Anbindung an offene Meere und Ozeane handelt es sich um ein unverwechselbares Gewässer. Der begrenzte Wasseraustausch zwischen Ostsee und Atlantik bedeutet jedoch auch, dass Erstere sehr anfällig ist, das heißt, die Ostsee ist nicht in der Lage größere Verschmutzungsmengen zu verdünnen. Außerdem erholen sich die Fischbestände nach Überfischung nur ausgesprochen langsam.

Im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit haben wir die Frage der Überfischung der Dorschbestände und der illegalen Fischerei in der Ostsee ausführlich erörtert. Der Ausschuss teilt die Auffassung, dass der Dorschfang im östlichen Teil der Ostsee eine Zeitlang untersagt werden bzw. die Quote für die fischereiliche Sterblichkeit Null betragen sollte. Ziel wäre es, den stark dezimierten Dorschbeständen Gelegenheit zu geben, sich zu erholen, damit sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder nachhaltig befischt werden können.

Zu meinem Bedauern hat der Fischereiausschuss den einen maßgeblichen Standpunkt des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit in Verbindung mit der Bewirtschaftung der Dorschbestände in der Ostsee nicht berücksichtigt. Es sollte auch im langfristigen Interesse der Fischer liegen, die Fischerei gegenwärtig zu stoppen, sodass sich die momentan stark gefährdeten Dorschbestände wieder erholen können.

 
  
MPphoto
 
 

  Joe Borg, Mitglied der Kommission.(EN) Herr Präsident! Erstens möchte ich mich bei Ihnen für die Vielzahl der angesprochenen Punkte bedanken. Meines Erachtens steht außer Zweifel, dass wir ein gemeinsames Ziel haben, nämlich die Dorschbestände in der Ostsee auf lange Zeit und damit die Lebensgrundlage der Fischer in dieser Region zu sichern. Zwar können wir unterschiedliche Ansichten haben, wie dieses Ziel zu erreichen ist, aber ich zweifle nicht daran, dass das Ziel gleich ist. Zu den aufgeworfenen konkreten Punkten möchte ich folgende Anmerkungen machen.

Erstens müssen wir Regelungen zur Einschränkung des Fischereiaufwands vorschlagen und den Aufwand berücksichtigen, den kleine Flotten haben, da ihre Fänge etwas 50 % der Gesamtfänge ausmachen. Wir sind jedoch bereit, flexible Regelungen in Betracht zu ziehen, um es ihnen zu ermöglichen, den Plan durchzusetzen, ohne dass dies eine zu große Belastung für sie darstellt. Ich möchte darauf verweisen, dass der östliche Dorschbestand in den letzten Jahrzehnten ständig weiter zurückgegangen ist. Gleiches gilt auch für die durchschnittliche Fangmenge. Daraus geht hervor, wie ernst die Lage dieser Bestände ist. Zwar ist es unbedingt notwendig, die sozioökonomischen Aspekte zu berücksichtigen, doch in erster Linie muss sich der ökologische Status verbessern. Das ist von entscheidender Bedeutung. In dieser Hinsicht wurde eine jährliche Reduzierung um 10 % als Mindestgröße festgelegt, um Veränderungen in der Entwicklung des Status der Bestände oder des Sektors feststellen zu können, die sich auf den Plan zurückführen lassen. Eine verminderte jährliche Reduzierung würde den Sektor mit einer längeren Verringerungsperiode konfrontieren. Das wiederum würde größere und stabilere Fänge verzögern, und es wäre unwahrscheinlich, dass vor 2015 eine Bewirtschaftung der Bestände nach dem Konzept des Maximalen Nachhaltigen Ertrags (MSY-Bewirtschaftung) erreicht werden kann, wie es in der Verpflichtung von Johannesburg gefordert wird.

Abschließend sei unterstrichen, dass die Kontrolle das A und O ist, vor allem bei dieser Fischerei. Wir hoffen, in der kommenden Woche im Rat eine solide und gangbare Lösung für dieses Problem erreichen zu können.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag statt.

 
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen