Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Vorschlag der Kommission dient der Aufnahme der von der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO), zu deren Unterzeichnern die Gemeinschaft gehört, angenommenen Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen in den gemeinschaftlichen Besitzstand. Entsprechend der Vereinfachung anderer Rechtsetzungen hat die Kommission die Gelegenheit genutzt, alle über mehrere Dokumente verteilten Vorschriften zu aktualisieren und zu einem einzigen gesetzgebenden Rechtsakt zusammenzuführen. Der Berichterstatter hat diese Vorschriften mit anderen Texten aktualisiert, die gemäß dem Vorschlag der Kommission im Rahmen der Verordnung über zulässige Gesamtfangmengen und -quoten für 2007 angenommen wurden.
Der Vereinfachungsvorschlag an sich ist eine gute Sache. Wir meinen jedoch, dass den Folgen einiger darin enthaltener Maßnahmen für die Fernfangflotte, den Fischereisektor und in letzter Konsequenz die nationalen Ökonomien zuvorgekommen und darauf reagiert werden muss.
Ich möchte darauf hinweisen, dass Portugal bei seinem Beitritt 1986 als Mitglied der Gemeinschaft zu den Gründungsmitgliedern der NAFO gehörte. Dies brachte uns keine nennenswerten Vorteile – ganz im Gegenteil, wie die Schwierigkeiten beweisen, mit denen sich die portugiesische Fernfangflotte konfrontiert sieht.
Bairbre de Brún und Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Wir haben Probleme mit dem SIS und vor allem dem geplanten SIS II, mit dem riesige Datenbanken mit zu wenigen Garantien für den Schutz der Privatsphäre der Bürger geschaffen werden.
Dieser Bericht ändert allerdings das Wesen des derzeitigen Systems nicht, sondern dehnt es lediglich auf die neuen Mitgliedstaaten aus. Ohne Zugang zum SIS werden die Bürger dieser Länder nicht ungehindert die übrigen Länder der EU bereisen können.
Aus diesen Gründen haben wir für den Bericht gestimmt.
Miroslav Mikolášik (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments, über die wir heute abgestimmt haben, die das Parlament bereits angenommen hat und die auch ich unterstützt habe, ist ein bedeutender Meilenstein bei der Erweiterung des Schengen-Raums.
Diese Entschließung wird zur zügigen Implementierung des gemeinsamen Besitzstandes beitragen, da sie für das SIS in der Slowakischen Republik und den anderen Visegrad-Vier-Ländern ebenso wie in den baltischen Staaten und in Slowenien gilt.
Vor einiger Zeit forderten alle Abgeordneten der Slowakischen Republik den Rat auf, von einer Verschiebung der Erweiterung des Schengen-Raums bis 17. Dezember 2008, die wir für inakzeptabel hielten, Abstand zu nehmen. Anscheinend hatte diese Einmischung Einfluss auf die Neubeurteilung und Beschleunigung eines Prozesses, der den Schengen-Raum für die slowakischen Bürger meines Erachtens nun vor Ende 2007 zur Realität werden lässt.
Ich begrüße, dass die Implementierung der technischen Hilfe, sowie SIS, SIS II und SISone4ALL rechtzeitig durchgeführt werden, und dass das Europäische Parlament sich sehr bemüht hat, eine Einigung in der ersten Lesung zu erzielen und damit das Risiko zu vermeiden, dass das Parlament Verzögerungen bei der Umsetzung von SIS II verursacht.
Die Bürger der neuen Mitgliedstaaten freuen sich auf die Erweiterung des Schengen-Raums, die allgemein als die wahre, endgültige und vollständige Vollendung der EU-Integration betrachtet wird.
Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Die Freizügigkeit von Personen im Schengen-Raum ist eine sichtbare und praktische Ausübung der unter dem EG-Vertrag garantierten Grundrechte. Für unsere Bürger ist die Freizügigkeit von Personen, ohne Behinderung durch Ausweiskontrollen, ein konkretes Beispiel für die Vorteile im Zusammenhang mit der EU-Mitgliedschaft.
Dank dem Vorschlag Portugals wird sich die europäische Grenze des Schengen-Raums ab Januar 2008 nach Osten von der tschechisch-deutschen Grenze zur slowakisch-ukrainischen Grenze verschieben.
Die Innenminister der Mitgliedstaaten haben sich nach vielen Monaten der Verhandlungen und unzähligen Diskussionen auf dieses Erweiterungsdatum geeinigt. 2004 kündigte die Europäische Kommission an, dass sie wegen technischer Verzögerungen einen neuen Zeitplan vorschlagen musste, der die Einsatzbereitschaft des SIS II ab dem 17. Dezember 2008 vorsieht. Es bestand die Gefahr, dass das ursprüngliche Erweiterungsdatum auf 2009 verschoben werden könnte.
Ich habe für den Bericht Coelho über den Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Schengener Informationssystem in den neuen Mitgliedstaaten gestimmt. Ich denke, die neuen Mitgliedstaaten werden alle wesentlichen Voraussetzungen für eine Sicherung der Schengen-Außengrenzen, wie vom Berichterstatter des EP empfohlen, erfüllen.
Auch wenn es nicht möglich war, das neue SIS II plangemäß zu starten, wird die vorläufige Integration der neuen Mitgliedstaaten in das aktuelle System, SISone4ALL, ausreichend Zeit lassen, das SIS II zu vollenden.
Ich bin überzeugt, dass die Einhaltung des Termins für die Schengen-Erweiterung zu einer Stärkung des Vertrauens der Bürger in das europäische Projekt insgesamt beitragen wird.
Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. – (SV) Ich habe bei der heutigen Schlussabstimmung gegen den Bericht Coelho gestimmt. Die prinzipielle Kritik am Schengen-System ist immer noch in höchstem Grade aktuell, was beispielsweise den Schutz der Privatsphäre sowie die Möglichkeiten der Asylsuche für Flüchtlinge betrifft. Der weitere Ausbau der Festung Europa muss schnellstmöglich aufhören. Allerdings erkenne ich natürlich das Recht einzelner Mitgliedstaaten an, dem System beizutreten, wenn sie es für angezeigt halten.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meines geschätzten Kollegen Reimer Böge von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Höhe von 24 Millionen Euro gestimmt, die für unsere griechischen und ungarischen Freunde infolge der Überschwemmungen, von denen diese Mitgliedstaaten und ihre Bevölkerungen im März und April 2006 betroffen waren, vorgesehen sind. Selbst wenn einige Verzögerungen zu beklagen sind, die zum größten Teil von diesen Mitgliedstaaten selbst verschuldet wurden, sollten wir uns über den Nutzen dieses Fonds, der mit einem jährlichen Höchstbetrag von einer Milliarde Euro ausgestattet ist, freuen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Angesichts der verfahrenen Situation im Rat hinsichtlich der Überprüfung des Solidaritätsfonds bietet die Mobilisierung des Fonds zur Unterstützung der Opfer von Naturkatastrophen in Griechenland und Ungarn 2006 eine Chance, die Notwendigkeit zu unterstreichen, dass der Einsatz des Fonds im Falle regionaler Katastrophen weiterhin gewährleistet sein und dieser entsprechend angepasst werden muss, um den Erfordernissen der Opfer solcher Katastrophen so wirksam wie möglich gerecht werden zu können.
Es ist auch eine Gelegenheit, unsere Einwände gegen Überlegungen zu bekräftigen, den Geltungsbereich des Fonds unter Beibehaltung seiner finanziellen Obergrenze zu erweitern und die Schwelle für seine Mobilisierung dergestalt abzusenken, dass die EU-Mitgliedstaaten mit dem höchsten BIP die größten Vorteile daraus zu erwarten haben.
Weiterhin möchten wir auf unsere vom Parlament verabschiedeten Vorschläge verweisen, den besonderen Charakter von Katastrophen im Mittelmeerraum anzuerkennen – und den Solidaritätsfonds an Zeitrahmen und unterstützungsberechtigte Aktionen sowie an die Besonderheiten von Naturkatastrophen wie Dürren und Brände anzupassen – und die Möglichkeit der Schaffung eines Fonds für Notlagen in der Landwirtschaft zu prüfen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2007 dient der Mobilisierung des Solidaritätsfonds zur finanziellen Unterstützung Ungarns und Griechenlands im Rahmen der Hilfe zur Wiedergutmachung der durch die Überschwemmungen im März und April 2006 in diesen Ländern verursachten Schäden.
Neben der Verzögerung bei der Aktivierung dieser Finanzhilfe der EU, deren Ursachen nachgegangen werden muss, fällt der angesichts der geschätzten unmittelbar erlittenen Schäden dürftige Betrag mit am stärksten ins Auge. Insgesamt beläuft sich die Finanzhilfe der Gemeinschaft für diese Katastrophen auf rund 24,4 Millionen Euro, bei Gesamtschäden von fast 900 Millionen Euro – 520 Millionen im Falle Ungarns und 372 Millionen im Falle Griechenlands.
Mit anderen Worten, dies ist ein weiteres Beispiel für die Differenz zwischen Ausmaß der Schäden und Höhe der von der Gemeinschaft bereitgestellten Mittel. Damit wird der Gedanke wirkungsvoller Solidarität mit den Menschen in den betroffenen Regionen in Frage gestellt. Der gegenwärtige Solidaritätsfonds bedarf daher einer Neueinschätzung, um die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme so anzupassen, dass er den Bedürfnissen der Opfer von Naturkatastrophen besser gerecht wird.
Miroslav Mikolášik (PPE-DE). – (SK) Herr Präsident! Ja, ich habe für den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Nahrungsmitteln gestimmt, in der die Verfahren für die Ausübung der der Kommission übertragenen exekutiven Befugnisse festgelegt werden, und ich unterstütze die Entscheidung des Rates im Komitologieverfahren vom 17. Juli 2006, die als „Regelungsverfahren mit Abstimmung“ zusammengefasst werden kann.
Das Europäische Parlament hat einen Text angenommen, der es ermöglicht, die Befugnis an die Kommission zu übertragen, um dort, wo es notwendig ist, quasi-legislative Maßnahmen zu ergreifen, wobei die besagten Maßnahmen in Artikel 2 des Beschlusses Nr. 468/1999/EG, geändert durch Beschluss Nr. 512/2006/EG, dargelegt sind. Und dieser bestimmt die Verfahren zur Ausübung der an die Kommission übertragenen exekutiven Befugnisse. In diesem Falle ist die Entscheidung ein Schritt in die richtige Richtung. Im Allgemeinen gilt jedoch noch immer, dass das Europäische Parlament die Befugnis, demokratisch über Gesetzgebungsverfahren zu entscheiden, seinen Abgeordneten überlassen sollte.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Scheele gestimmt, weil ich der Auffassung bin, dass die übermäßige Aufnahme von Vitaminen und Mineralstoffen gesundheitsschädlich sein kann, und weil entscheidend ist, dass Informationen von allen Verbrauchern leicht verstanden werden.
Mit diesem Vorschlag, der die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen harmonisiert, werden die sich aus unterschiedlichen nationalen Gesetzgebungen ergebenden Schwierigkeiten verringert.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Bortone über den Vorschlag für eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel gestimmt. Er basiert auf mehr Informationen und Verbraucherschutz und dient dem Verbot irreführender nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben, um so deren schädliche Folgen zu minimieren und besseren Verbraucherschutz zu erzielen.
Lebensmittel sind von grundsätzlicher Bedeutung für die Gesundheit. Der Begriff Gesundheit bedeutet nicht nur die Abwesenheit von Krankheit, er steht auch für körperliches und seelisches Wohlbefinden. Daher ist es meiner Ansicht nach wichtig, gesundheitsbezogene Angaben durch eine Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit wissenschaftlich zu untermauern.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL) , schriftlich. – (EL) Nach der Abstimmung zugunsten des Vertrags von Prüm, der Nachfolgeversion des Schengen-Vertrags, des SIS-II-Informationssystems und des Beschlusses über das unkontrollierte und ungehinderte Erfassen und Austauschen personenbezogener Daten, einschließlich politischer, ideologischer, philosophischer und religiöser Anschauungen, hat das Europäische Parlament nun das Visa-Informationssystem (VIS) angenommen.
Dieses System, das die Erfassung, die Verarbeitung und den Austausch von personenbezogenen und biometrischen Daten jedes Ausländers, der ein Visum für irgendein Land der EU beantragt, zu denen die Strafverfolgungsbehörden und die Geheimdienste jedes Mitgliedstaates Zugang haben, legalisiert, fügt der Kette, die die EU benutzt, um Persönlichkeitsrechte zu beschneiden, ein weiteres Glied hinzu.
Die EU will das VIS zur größten biometrischen Datenbank machen. Diese Maßnahmen verstärken die Repression und die Mechanismen, die dazu verwendet werden, um es in gigantischen Dimensionen durchzusetzen. Sie institutionalisieren das Potenzial, Daten über jeden Bewohner des Planeten zu erfassen. Die EU wird immer mehr zu einer Kaserne oder einer Festung für ihre Bevölkerung und die Bürger von Drittländern.
Doch in dem Maße, in dem das Kapital die Maßnahmen zur Unterdrückung und Beschneidung der Rechte der Arbeiter ausweitet, um seine Oberherrschaft zu festigen und zu sichern, werden auch die Wellen des Widerstands und des Ungehorsams und der unvermeidliche Kampf dafür zunehmen, die Macht der Monopole und ihrer reaktionären Union zu stürzen.
Jan Andersson, Göran Färm, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. – (SV) Was die sich aus diesem Vorschlag ergebenden Möglichkeiten für ausländische Behörden betrifft, Zugang zu Daten aus schwedischen Registern zu erhalten, möchten wir es zur Bedingung machen, dass vor einem solchen Zugang eine Anfrage bei den schwedischen Behörden sowie eine entsprechende Zustimmung erfolgt. Daher lehnen wir ein so genanntes Treffer-/Kein-Treffer-System ab.
Philip Bradbourn (PPE-DE), schriftlich. (EN) Auch wenn die Konservativen die Zusammenarbeit zwischen den Polizeikräften unterstützen, können wir es nicht befürworten, wenn die Bestimmungen des Vertrags von Prüm in den Rahmen der EU integriert werden. Wir hegen große Bedenken, wie auch der Europäische Datenschutzbeauftragte, was die Anforderungen an die Sammlung von Daten von Einzelpersonen angeht, die weder eines Verbrechens verdächtigt werden, noch ein solches begangen haben. Darüber hinaus erregt die Frage der „Nacheile“ ohne Genehmigung durch die Polizeikräfte anderer Mitgliedstaaten große Besorgnis. Die Konservativen sind der Ansicht, dass die zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Bereich Terrorismusbekämpfung und Schwerkriminalität unerlässlich ist, vertreten jedoch die Auffassung, dass es eine „Opt-in“-Klausel geben sollte, die den Mitgliedstaaten die Freiheit einräumt, ihre traditionellen Justizsysteme beizubehalten.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe mit Ja gestimmt, weil der Bericht der Angleichung der Gesetze und Vorschriften der Mitgliedstaaten dient, was zu engerer grenzüberschreitender Zusammenarbeit der Polizeibehörden durch den Austausch von Informationen und Recherchen bei der Verfolgung von Straftaten führen wird.
Es gehört zu den Zielen der EU, den Bürgern ein höheres Maß an Schutz, Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit zu bieten. Wirksame internationale Zusammenarbeit durch den Austausch von Daten unter Wahrung des Rechts auf Achtung des Privatlebens der Bürger und des Schutzes personenbezogener Daten wird dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Vertrag von Prüm wurde außerhalb des Rechtsrahmens der EU am 27. Mai 2005 von sieben Mitgliedstaaten unterzeichnet, wie es damals hieß zur „grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität“. Inzwischen haben weitere neun Mitgliedstaaten, darunter Portugal, ihre Absicht erklärt, den Vertrag zu ratifizieren.
Dieser Vertrag ist Teil des Strebens nach mehr Sicherheit, das unter dem Deckmantel des sogenannten „Kampfes gegen den Terrorismus“ entstanden ist und ernste Gefahren für die Rechte, Freiheiten und Garantien der Bürger darstellt.
Es geht um die Schaffung eines Rahmens für polizeiliche Zusammenarbeit – gemeinsame Operationen, gegenseitige Unterstützung und sogar die Möglichkeit für Polizeikräfte, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates Maßnahmen zu ergreifen. Dieser letztgenannte Punkt scheint im Rat Kontroversen ausgelöst zu haben. Der Austausch der zahlreichen Informationen aus personenbezogenen Daten hat sich als ähnlich umstritten erwiesen. Besonders bezeichnend ist, dass die Mehrheit im Parlament den Vorschlag unserer Fraktion abgelehnt hat, der darauf abzielte, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu untersagen, die die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, die Gesundheit oder die sexuelle Ausrichtung betreffen.
Deshalb haben wir mit Nein gestimmt.
Carl Lang (ITS), schriftlich. – (FR) In Bezug auf die Bekämpfung des Terrorismus ist es absolut ungewöhnlich, dass die nationalen Polizeibehörden und die für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Stellen der unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sich heutzutage mit der Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch noch immer so schwer tun.
Dennoch wissen wir heute mit Sicherheit, dass die Anschläge vom 11. September und die vom 11. März in Madrid zumindest teilweise auf dem Territorium der Union geplant wurden. Diese Anschläge haben die Unwirksamkeit der Instrumente und Politiken gezeigt, über die Europa im Kampf gegen den Terrorismus verfügt. Der Terrorismus kennt keine Grenzen; der Kampf gegen den Terrorismus darf ebenfalls keine Grenzen kennen, und die Zusammenarbeit auf Regierungsebene muss in diesem Bereich dringend verstärkt werden.
Gleiches gilt für die Kontrollen an den Grenzen der Mitgliedstaaten: Sie müssen schnellstmöglich wieder eingeführt werden, da sie die notwendige Mindestvoraussetzung für eine wirksame und effiziente Bekämpfung des Terrorismus darstellen.
Abschließend möchte ich eine Realität besonders betonen, nämlich die islamische Prägung des Terrorismus in seiner neuen Form. In Europa und in der islamischen Welt ist eine neue politisch-religiöse Ideologie auf dem Vormarsch. Sie bietet dem Terrorismus einen fruchtbaren Boden.
Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. (EN) Ich habe gegen Änderungsantrag 43 gestimmt, in dem es um die so genannten Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr in dem oben genannten Bericht geht, da ich davon überzeugt bin, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht wirksam zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität beitragen.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Das Europäische Parlament hat heute grünes Licht für die Übernahme der wesentlichsten Bestimmungen des Vertrags von Prüm, bekannt als Schengen III, in den so genannten gemeinschaftlichen Besitzstand und in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gegeben, mit anderen Worten, ohne die laut internationalen Verträgen erforderlichen Unterzeichnungs- und Ratifizierungsverfahren. Diese Bestimmungen verpflichten die Mitgliedstaaten, DNA-Dateien anzulegen, und gestatten die Erfassung, Verarbeitung und den automatischen Austausch von DNA-Daten, Fingerabdrücken und anderen Daten und Informationen durch die repressiven Mechanismen, einschließlich Daten von Personen, die verdächtigt werden, eine Straftat begehen zu wollen oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gefährden. Der Vertrag sieht ausdrücklich vor, dass der Zweck des Austauschs derartiger Informationen darin besteht, die öffentliche Ordnung bei internationalen Demonstrationen zu sichern, insbesondere im Vorfeld von EU-Gipfeln. Aus diesem Grunde garantiert er ausländischen Polizeikräften das Recht auf gemeinsame Operationen und volle Befugnisse, einschließlich des Schusswaffengebrauchs. Die griechische Kommunistische Partei verurteilt die weitere Kriminalisierung der zivilen und gewerkschaftlichen Tätigkeiten, die präventive Erfassung personenbezogener Daten und die zunehmende präventive Unterdrückung basisdemokratischer Bewegungen, die durch die Bestimmungen des Vertrags gefördert werden. Die Menschen müssen diesen Vertrag, der die Persönlichkeitsrechte und demokratischen Freiheiten gefährdet, verurteilen und ihren Kampf gegen die Zunahme autokratischer Maßnahmen und gegen die antidemokratische und antibasisdemokratische Politik der EU im Allgemeinen verstärken.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die deutsche Präsidentschaft versucht, einige Teile des Vertrags von Prüm auf die dritte Säule zu übertragen. Die Ziele dieses Textes, der auf die Bekämpfung terroristischer Bedrohungen und den Schutz der Öffentlichkeit ausgerichtet ist, sind von höchster Bedeutung. Deshalb muss ich hervorheben, dass das vom Rat gewählte Vorgehen – nämlich das Fordern einer sofortigen Stellungnahme des Parlaments – den normalen Ablauf interinstitutioneller Beziehungen erschwert hat.
Das Parlament hat stets eine eindeutige, verantwortungsvolle Position zu Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität eingenommen. Es hat die Schaffung von Bedingungen für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen den für die Prävention und Aufklärung von Straftaten verantwortlichen Stellen unterstützt. Nur so können wir hoffen, terroristische Bedrohungen wirksam zu verhindern.
Die Einrichtung von Verfahren für den schnellen und effektiven Austausch von Informationen ist zweifellos von höchster Bedeutung. Daher unterstütze ich den Bericht.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Annahme dieses Rahmenbeschlusses zum Datenschutz ist sowohl dringend als auch überaus wichtig. Ein neuer globaler Rechtsrahmen für den Datenschutz unter der dritten Säule, vergleichbar mit den geltenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft, ist für die Gewährleistung eines einheitlichen Schutzniveaus unverzichtbar.
Ich begrüße es daher, dass letztendlich eine politische Einigung erzielt wurde, und möchte der Berichterstatterin, Frau Roure, für ihren hervorragenden Anteil an diesem Ergebnis Anerkennung zollen.
Die Verbesserung des Datenschutzes im Rahmen der dritten Säule setzt voraus, dass dieser Rahmenbeschluss für die gesamte Säule gilt einschließlich Europol, Eurojust und Zollinformationssystem, die bereits in der dritten Säule geregelt sind. Daher begrüße ich diese Erweiterung und die von der Berichterstatterin vorgelegten Änderungsanträge, insbesondere die Aufnahme einer Bewertungs- und Überarbeitungsklausel, derzufolge die Kommission nach drei Jahren Vorschläge zur Verbesserung des Rahmenbeschlusses vorlegen kann.
Ich unterstütze auch die von Herrn Frattini vorgelegten 15 allgemeinen Prinzipien, die die Stoßrichtung des gemeinsamen Besitzstandes im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, widerspiegeln.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Kommunistische Partei Griechenlands hat gegen den Bericht gestimmt, da er trotz der darin vorgeschlagenen einzelnen Verbesserungen zu der neuen Version des Rahmenbeschlusses des Rates dessen Grundphilosophie im Grunde in vollem Umfang übernimmt. Diese besteht darin, dass die repressiven Mechanismen der EU und die Strafverfolgungsbehörden sowohl in den Mitgliedstaaten der Union als auch in Drittländern (wie den USA) und sogar Privatpersonen unbegrenzte und – in der Praxis – unkontrollierbare Möglichkeiten besitzen, alle persönlichen Daten jedes Bürgers der EU, einschließlich Daten zu ihren politischen und gewerkschaftlichen Aktivitäten und ideologischen, philosophischen und religiösen Überzeugungen zu erfassen, zu verarbeiten und auszutauschen.
Alle Bürger der EU sind nun im Visier der repressiven Mechanismen, da die Erfassung und Weitergabe der personenbezogenen Daten jedes Bürgers erlaubt ist, auch wenn er noch nicht einmal irgendeiner Tat verdächtigt wird, einfach nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
Die beigefügten 15 Leitlinien für den Schutz personenbezogener Daten sind nichts anderes als eine Wunschliste und ein Exposé von Ideen, ohne jede Möglichkeit, ihre Einhaltung durch die repressiven Mechanismen in der Praxis durchzusetzen. In der Realität gibt es absolut keinen Schutz, da die Ausnahmen von diesem Schutz die Regel werden, wobei einfach und unkontrolliert Gründe der öffentlichen Sicherheit angeführt werden, während Datenschutz die Ausnahme darstellt, deren Durchsetzung für alle Bürger nahezu unmöglich ist.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) In Zeiten terroristischer Bedrohung wird die Balance zwischen Datenschutz und dem Schutz der Bürger zu einer beständigen Herausforderung, der wir uns nur mit klaren, verantwortungsvollen Maßnahmen stellen können.
Die für die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften müssen so gehalten sein, dass das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens zwischen den zuständigen Behörden gestärkt wird, sodass eine effektivere europäische Zusammenarbeit und der größtmögliche Schutz der Bürger bei der Verwendung dieser Daten gewährleistet sind. Die einzuleitenden Maßnahmen müssen deshalb präzise und umfassend sein. Sie sollten Grundrechte schützen und den Artikeln der Charta der Grundrechte über die Wahrung der Geheimhaltung und den Schutz personenbezogener Daten entsprechen.
Ich begrüße daher die mit dem Rat erzielte politische Einigung, die zur schnellen Annahme dieses Vorschlags als Rahmenbeschluss führen wird.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Schaffung der Voraussetzungen für die Erholung der Fischbestände, in diesem Falle der Dorschbestände, ist nicht nur für den Schutz der meeresbiologischen Ressourcen, sondern auch für die Zukunft des Fischfangs unabdingbar.
Ziel sollte es sein, weniger zu fangen, wenn wissenschaftliche Untersuchungen und die Fischer selbst zu der Auffassung gelangen, dass sich die Bestände erholen müssen, um Fischfang künftig – vielleicht in größerem Maßstab – betreiben zu können.
Wir müssen jedoch bedenken, dass derartige Pläne zur Erholung der Bestände, die den Fischfang einschränken, ernste wirtschaftliche und soziale Folgen haben, die abgewogen und berücksichtigt werden müssen. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir die in diese Richtung zielenden Vorschläge des Berichts. Der Sektor muss für die wirtschaftlichen und sozialen Folgen einer solchen Unterbrechung der Fangaktivitäten entschädigt werden, und es sollte einen Entschädigungsfonds der Gemeinschaft speziell für diesen Zweck geben. Mit anderen Worten, die gemeinsame Fischereipolitik muss ihre Verantwortung wahrnehmen.
Wir haben gegen die Änderungsanträge 20, 21 und 22 gestimmt, weil wir der Auffassung sind, dass Entscheidungen über insgesamt zulässige Fangmengen und -quoten nicht automatisch an die Stellungnahmen des Internationalen Rates für Meeresforschung geknüpft sein sollten. Andere Faktoren, etwa wirtschaftlicher und sozialer Art, müssen berücksichtigt werden, z. B. durch Vertretung in den Regionalen Beiräten.
Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) Trotz der Beschränkung der Fangquoten in den letzten Jahren sind einige Dorschbestände in der Ostsee auf ein Niveau unterhalb der sicheren biologischen Grenzen zurückgegangen. In dem Bericht wird – was vernünftig ist – vorgeschlagen, die Zahl der Fangtage auf See auf 8 % zu reduzieren, die Zahl der Überprüfungen zu erhöhen und die meldepflichtige Mindestfangmenge, für die die Fischereifahrzeuge eine Genehmigung der zuständigen Behörden am Anlandeort benötigen, auf 300 kg zu erhöhen. Außerdem wird die Mindestgröße für Dorsch aus der Ostsee auf 40 cm erhöht.
Der Berichterstatter nimmt auch ganz richtig auf die Unterteilung der Ostsee in einen östlichen und einen westlichen Teil Bezug, da es sich um zwei völlig unterschiedliche Ökosysteme handelt. Die Fangquoten sind deshalb für diese beiden Teile getrennt festzulegen. Priorität sollte dabei dem östlichen Teil eingeräumt werden, da die Bestände dort inzwischen auf ein Niveau unterhalb der sicheren biologischen Grenzen zurückgegangen sind.
Der Vorschlag, einen Bericht über die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Anwendung dieser Verordnung auf den Sektor zu erstellen, verdient ebenfalls unsere Unterstützung. Das Hauptaugenmerk des Berichts sollte auf der Beschäftigungsstruktur und der wirtschaftlichen Lage von Fischern und Reedern sowie von Unternehmen liegen, die Dorsch fangen und verarbeiten.
Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte nur sagen, dass die irische Delegation und meine Kollegen in der PPE-DE-Fraktion für diesen Bericht gestimmt haben. Wir sind sehr zufrieden damit, dass die Rolle der Erzeugergemeinschaften und des Krisenmanagements so gestärkt wird.
Wir halten jedoch zwei Änderungsanträge für problematisch, und zwar die Anträge 11 und 111, über die gemeinsam abgestimmt wurde. Sie werden besondere Probleme für die Kartoffelbauern in Irland mit sich bringen, die zurzeit wesentliche Ansprüche auf Betriebsprämien an die nationale Reserve verlieren, weil das Land, das sie zum Kartoffelanbau nutzen, beim gegenwärtigen Stand der Dinge für die Betriebsprämienregelung nicht in Betracht kommt.
Wir begrüßen den Vorschlag der Kommission, diese Ausnahmeregelung abzuschaffen und diese Unregelmäßigkeit zu ändern, und hoffen, dass der Rat den Vorschlag der Kommission und nicht den heute hier geänderten Vorschlag annimmt.
Hynek Fajmon (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe gegen den Bericht Salinas García über besondere Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor gestimmt.
Die Kommission hält eine Reform in diesem Sektor für erforderlich, und ich schließe mich dieser Auffassung an. Der Vorschlag der Kommission ist jedoch keine Reform. Erforderlich sind eine Beendigung der unnötigen Regulierung des gesamten Sektors, die Abschaffung von Ausfuhrsubventionen und die vollständige Beseitigung von Quoten. Dies schlägt die Kommission aber nicht vor. Stattdessen unterbreitet sie geringfügige, kosmetische Änderungen, die den regulativen Charakter der gesamten Politik bewahren. Weder ich noch andere Abgeordnete der tschechischen Bürgerdemokraten (ODS) unterstützen diesen Ansatz, und dementsprechend haben wir gegen den Bericht gestimmt.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den wesentlichen Inhalt des Berichts meiner Kollegin María Isabel Salinas García zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor gestimmt.
Dieser wichtige Sektor, der ungefähr 17 % der landwirtschaftlichen Produktion der Union ausmacht, ist tatsächlich sehr vielseitig, anfällig, mit strukturellen Problemen konfrontiert und dabei gleichzeitig einem wachsenden Druck von außen ausgesetzt. Er verdient Unterstützung, nicht nur in Bezug auf die Erzeuger, sondern ebenfalls in Bezug auf die öffentliche Gesundheit – die Gesundheit der europäischen Verbraucher – und in Bezug auf unsere Lebensmittelindustrie. Die Vorschläge der Europäischen Kommission stellen eine erste Arbeitsgrundlage dar, die in vielen Bereichen korrigiert und verbessert werden muss. Nichtsdestotrotz begrüße ich die besondere Aufmerksamkeit, die die Union diesem bedeutenden Sektor beimisst.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Nach der Reform der GAP, mit der das Prinzip der einheitlichen Flächenzahlung eingeführt und der Weg zur Entkopplung von der Beihilfe nach Erzeugnissen geebnet wurde, hält es die Kommission nunmehr für angezeigt, sich dem Obst- und Gemüsesektor zuzuwenden.
Mit Verweis auf die altbekannten Argumente Wettbewerbsfähigkeit, Marktkräfte, WTO und so weiter hat die Kommission Vorschläge vorgelegt, die, sollten die Regierungen der Mitgliedstaaten ihnen zustimmen, künftig zu mehr Stilllegungen und mehr Arbeitslosigkeit führen und Beihilfen an „historische“ Zahlungen und die einheitliche Flächenzahlung binden werden, was wir ablehnen.
In Portugal ist der Anbau von Industrietomaten bedroht. In diesen Sektor sind umfangreiche Investitionen geflossen, er hat sich entwickelt, Quantität und Qualität hervorgebracht, und der überwiegende Teil der Produktion bietet zahlreichen kleinen und mittleren Betrieben, Familienunternehmen und vielen direkt oder indirekt im Landwirtschafts- und Ernährungssektor Beschäftigten Lohn und Brot.
Sollte der Vorschlag der Kommission angenommen werden, wären Tausende von Arbeitsplätzen in Landwirtschaft und Industrie gefährdet, selbst wenn es kurzfristig noch eine Zahlung an die Bauern gibt und eine Übergangsfrist eingeräumt wird.
Obwohl der Bericht verschiedene Maßnahmen einführt, die wir begrüßen, ändert er den Vorschlag der Kommission nicht wesentlich, weshalb wir ihn nicht unterstützen konnten.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Der vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments vorgeschlagene Zusatz zum Vorschlag der Kommission ist unter aller Kritik. Wir lehnen entschieden die Vorschläge ab, die Erzeuger von Pilzen, Kirschen und Beerenfrüchten zu subventionieren, Flächenbeihilfen für Knoblauch einzuführen, die Möglichkeiten für die Einführung eines EU-weiten Gütezeichens zu untersuchen und eine Europäische Behörde zur Kontrolle der Qualität von aus Drittstaaten eingeführtem Obst und Gemüse zu schaffen. Außerdem sind wir gegen einen Versicherungsfonds für den die genannten Anbausektoren sowie gegen Formulierungen über Ausfuhrbeihilfen u. ä. für verarbeitete Tomaten usw.
Die Juniliste stellt erneut fest, dass es in dieser Situation ein Glück ist, dass das Europäische Parlament kein Mitbestimmungsrecht bei der EU-Agrarpolitik hat, denn sonst würde die Union in eine Falle von Protektionismus und umfassenden Subventionen für alle Gruppen innerhalb der Agrarwirtschaft geraten.
Aus diesem Grunde haben wir gegen diesen Bericht gestimmt.
Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Ziel der vorgeschlagenen Überarbeitung der Vorschriften für Obst und Gemüse ist die Anpassung an die neue GAP, die Finanzielle Vorausschau der EU und die WTO.
Die Entkopplung der Subventionen von der Produktion, die erhebliche Reduzierung der Unterstützung der Gemeinschaft und die Abschaffung der verbleibenden Spuren von Ausfuhrsubventionen werden zu einer Erhöhung der Einfuhren und einem Rückgang der Ausfuhren sowie zu einer Schrumpfung der verarbeitenden Industrie führen, bestimmte Fabriken in Verpackungsanlagen für eingeführte Rohstoffe verwandeln und drastische Einschnitte bei oder gar die Aufgabe von bestimmten pflanzlichen Erzeugnissen bewirken, bei denen die Subventionen einen erheblichen Anteil des Einkommens der Landwirte ausmachen.
In Griechenland sind davon die Erzeuger von Saftorangen, Industrietomaten und Sultaninen, die die wichtigsten Produkte unseres Landes sind, am stärksten betroffen.
Im Ergebnis dessen kommt es zur Konzentration der Obst- und Gemüseproduktion in wenigen Händen, zur Massenvernichtung kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe, wobei entkoppelte Subventionen als Lockmittel verwendet werden, sowie zu einer Zunahme der Rentabilität der Industrie, mit garantierten niedrigen Preisen für heimische und importierte Rohstoffe.
Was die Erzeugerverbände betrifft, so wird ihre Rolle ausgebaut, auch unter Einsatz antidemokratischer Veränderungen, sodass auch die Landwirte, die dies nicht wollen, gezwungen sind sich anzuschließen.
Der Widerwille der Bauern, sich Erzeugerverbänden anzuschließen, rührt aus ihrer Rolle als Vermittlungsorgan zwischen Landwirten und Industrie, zum Vorteil der Interessen der Industrie.
Wir Abgeordnete der griechischen Kommunistischen Partei haben unseren Widerstand zum Ausdruck gebracht und gegen den Bericht gestimmt, da die vorgeschlagenen Änderungen nur ein weiterer Hieb gegen kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe sind.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. – (SV) Dieser Bericht bringt in gewissem Maße den Markt für Obst und Gemüse, der voller übertriebener Detailregulierungen ist, ins rechte Lot und lässt die Exportbeihilfen für diesen Sektor auslaufen. Ich stimme daher nicht gegen den Bericht, aber die Verbesserungen sind nicht umfassend genug, als dass ich dafür stimmen könnte. Darum enthalte ich mich der Stimme.
Peter Skinner (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe mich enthalten und gegen die Änderungsanträge des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung gestimmt.
Mit diesen Änderungsanträgen entfernen wir uns von dem Grundsatz und der Praxis der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Ich habe mich dort enthalten, wo nicht klar war, was es für die Interessen des Vereinigten Königreichs bedeutet, aber wo die Mitgliedstaaten auf dem Festland klare Bedenken hatten – bei der gewissen Abstimmung ging es um die „Nacheile“.
Ich habe auch gegen acht Änderungsanträge gestimmt, die, zusammengenommen, eine Erhöhung der Mittel für den Obst- und Gemüsesektor darstellen, was der Auffassung der britischen Labour-Partei, dass die Ausgaben für die Unterstützung reduziert werden sollen, widerspricht und der GAP-Reform zuwiderläuft.
Marcin Libicki (UEN). – (PL) Herr Präsident! Montesquieu zufolge basieren Demokratien auf dem Gesetz, Monarchien auf der Ehre und Despotien auf der Furcht. Da wir eine demokratische Institution sind, möchte ich anmerken, dass ich nicht damit einverstanden bin, dass in Rechtsakten Bezug auf andere – nicht bindende – Rechtsakte genommen wird. Ich schließe mich der Meinung von Herrn Bonde in dieser Frage an. Im Zusammenhang damit möchte ich feststellen, dass ich gegen Änderungsantrag 25 zum Bericht von Herrn Crespo und Herrn Brok gestimmt habe. Sollte sich herausstellen, dass ich aufgrund eines Fehlers dafür gestimmt habe, so nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es meine Absicht war, dagegen zu stimmen.
Sylwester Chruszcz (NI). – (PL) Herr Präsident! Ich habe heute gegen den Bericht gestimmt, in dem mit Blick auf die Verabschiedung eines Vertragsentwurfs dazu aufgefordert wird, so bald als möglich mit den Arbeiten an dem neuen Unionsvertrag, der neuen Verfassung für Europa, zu beginnen. Die Liga Polnischer Familien, der ich angehöre, ist gegen die Schaffung eines neuen europäischen Superstaats und gegen alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Nationalstaaten ihrer Souveränität zu berauben. Wir hoffen, dass der Versuch fehlschlagen wird, einen neuen Vertrag auszuarbeiten, der auf dem Entwurf der europäischen Verfassung basiert, der von einigen Mitgliedern dieses Hohen Hauses mit Gewalt durchgedrückt wurde.
Carlo Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu meinem Vorredner ist die Rentnerpartei eine starke Befürworterin eines Europas, das auch eine politische Dimension besitzt und somit Vorteile für die Bürger bringt, insbesondere für die Bürger, die eine Zukunft haben wollen, weil sie heute arbeiten, und die Bürger, die eine Gegenwart haben wollen, weil sie Rentner sind und Anspruch auf ein bessere Leben als die älteren Menschen und die Rentner in der Vergangenheit haben.
Daher erwarten sie Garantien von Europa, denn die Staaten zeigen all zu oft oder gar generell kein Interesse für die realen Alltagsprobleme der Bürger, die in einer globalisierten Gesellschaft, in der nur das Geld zählt und nicht der Mensch, ihr ganzes Leben lang, von der Geburt bis zum Alter, um ihr Überleben kämpfen müssen.
Deshalb hoffen wir, dass die Europäische Verfassung so schnell wie möglich angenommen wird.
Jan Andersson, Göran Färm, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. – (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten haben für den Bericht gestimmt, der im Grunde solide ist. Wir möchten jedoch einige Dinge verdeutlichen. Da wir für eine Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sind, haben wir für die Formulierung in Ziffer 8 gestimmt. Es sei jedoch unterstrichen, dass wir gegen eine gemeinsame Verteidigung sind.
Ziffer 12 hebt für die europäischen Bürger wichtige Fragen hervor, wie das europäische Sozialmodell und die Bekämpfung des Klimawandels. Wir lehnen allerdings eine Aufnahme der Kopenhagener Kriterien in die Verfassung ab. Diese halten wir zwar für bedeutsam, wollen sie aber nicht in der Verfassung festschreiben, da dies die fortgesetzte Erweiterung erschweren würde. Aus dem gleichen Grund lehnen wir auch die Einführung anderer Hindernisse für die Kandidatenländer ab.
Darüber hinaus wenden wir uns dagegen, dass Religionsgemeinschaften in Ziffer 18 eine Sonderstellung gegenüber der übrigen Zivilgesellschaft erhalten sollen.
Liam Aylward, Brian Crowley, Seán Ó Neachtain und Eoin Ryan (UEN), schriftlich. (EN) Der Verfassungsvertrag ist ein äußerst wichtiges Dokument, das einen Entwurf für eine dynamischere und effektivere Europäische Union darstellt, den demokratischen Charakter einer erweiterten Union stärkt und unsere Entscheidungs- und Reaktionsfähigkeit auf der Weltbühne erhöht. Wir fühlen uns verpflichtet, den wesentlichen Kern der Verfassung so weit wie möglich beizubehalten.
Wir unterstützen diesen Bericht und lehnen die Idee eines Zweiklasseneuropas ab.
Allerdings haben wir gegen Ziffer 11 gestimmt, in der es um den geringeren Schutz der Rechte der Bürger geht, weil sie zu vage ist. Wie wird das beschlossen und wer beschließt, dass der Schutz dieser Rechte geringer ist?
Wir haben auch gegen Ziffer 20 gestimmt, in der alle Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ihre Ratifizierungsverfahren miteinander zu koordinieren, damit der Ratifizierungsprozess überall gleichzeitig abgeschlossen werden kann. Wie können wir die verschiedenen Systeme der Mitgliedstaaten koordinieren, vor allem, wenn einige die Ratifizierung durch Referenden und andere die Ratifizierung durch das Parlament erfordern? Wir müssen das Ratifizierungssystem jedes einzelnen Mitgliedstaats respektieren. Hiermit ermutigen wir die Regierungen, zusammenzukommen und sich auf einen so knappen Zeitrahmen wie möglich zu einigen, um einen ihren nationalen Anforderungen entsprechenden Vertrag zu vereinbaren und zu ratifizieren.
Wir haben für Kompromissänderungsantrag 28 gestimmt, da er mehr der Wirklichkeit entspricht als der Änderungsantrag der PSE, der die Ratifizierung in Frankreich und den Niederlanden betrifft.
(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)
Françoise Castex (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe mich bei der Schlussabstimmung über den Bericht Barón-Brok zu der Roadmap für den EU-Verfassungsprozess der Stimme enthalten.
Tatsächlich wird der Vorschlag, der den Mitgliedstaaten 2005 zur Ratifizierung vorgelegt wurde, infolge der Ablehnung des europäischen Verfassungsvertrages durch zwei Mitgliedstaaten hinfällig. Dieser Sachverhalt muss demnach von den Staats- und Regierungschefs, die den ursprünglichen Text selbst „in einer anderen Form“ nicht beibehalten dürfen, berücksichtigt werden.
Gleichermaßen darf der Prozess der Erarbeitung eines neuen Vertrages nicht auf Kosten der europäischen Demokratie durch eine einfache Regierungskonferenz fortgesetzt werden.
Richard Corbett (PSE), schriftlich. (EN) Die Sozialdemokratische Fraktion hat diese Entschließung mit überwältigender Mehrheit gebilligt. Im Namen der Abgeordneten der Labour-Partei möchte ich noch hinzufügen, dass sie voll und ganz hinter der wichtigsten Schlussfolgerung dieses Berichts stehen, in der es um Folgendes geht: „Einberufung einer Regierungskonferenz und die Festlegung einer Roadmap, in der ein Verfahren, ein klares Mandat und das Ziel, bis Ende dieses Jahres eine Einigung zu erreichen, aufgezeigt werden sollen.“ Wir halten es jedoch nicht für angemessen, einige Elemente des Verfassungsvertrags als wesentlich herauszugreifen, und andere nicht, da der neue Vertrag nur das Licht der Welt erblicken wird, wenn ihn alle 27 Mitgliedstaaten akzeptieren können.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe mit Ja gestimmt, weil ich es für wesentlich und zunehmend dringend erachte, dass wir Lösungen finden, um die Probleme und Herausforderungen zu meistern, denen die EU sowohl intern als auch extern gegenübersteht. Der vorliegende Bericht ist ausgewogen und trägt wesentlich zu einer möglichst raschen Überwindung der festgefahrenen Lage bezüglich der Institutionen der Union bei. Die Union muss über ausreichende Ressourcen verfügen, um die Sorgen der Bürger im Zusammenhang mit den Herausforderungen der Globalisierung und des Klimawandels aufzugreifen und so zur Stärkung der demokratischen Kontrolle über ihre Entscheidungsfindungsprozesse beizutragen.
Der neue Vertrag, welche Bezeichnung und Struktur er letztendlich auch haben mag, muss die Stoßrichtung des bereits von einer Anzahl von Mitgliedstaaten ratifizierten Textes beibehalten und gleichzeitig jene Änderungen aufnehmen, die erforderlich sind, um den unverzichtbaren Konsens zu erreichen. Mit den richtigen Rechtsetzungs- und Haushaltsverfahren, die der EU maximale Möglichkeiten zur Entscheidungsfindung und zur Gestaltung ihrer Politiken auf möglichst effektive Weise an die Hand geben, kann der neue Vertrag zur Lösung einiger der wichtigsten Probleme beitragen, vor denen Europa heute steht.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Annahme dieses Berichts ist der endgültige Beweis der schamlosen Nichtachtung der souveränen Entscheidung der Völker Frankreichs und der Niederlande und zeigt erneut, dass die Vorstellungen des Parlaments von Demokratie nicht so weit gehen, die per Referendum von Völkern getroffenen souveränen Entscheidungen zu respektieren.
Diese mit Parlamentsmehrheit gefasste Entscheidung zeigt, dass die „Periode des Nachdenkens“ nichts anderes als ein Mittel war, das negative Ergebnis der beiden Referenden zu übergehen und zusätzliche Volksbefragungen zu verhindern, die weitere Ablehnungen der sogenannten Europäischen Verfassung ergeben könnten.
Zwei Jahre später wird mehr Druck ausgeübt, um die kapitalistische Durchdringung der EU zu verstärken, die neoliberale Politik, die immer schnellere Militarisierung und die Zentralisierung der Macht in den Händen supranationaler Institutionen, die sich immer weiter von den Bürgern entfernen und die von den Großmächten dominiert werden.
Es ist inakzeptabel, wenn sich das Parlament eine Legitimität gibt, die es nicht hat, denn genau dies tut es mit seinen Versuchen, in den Zeitplan und Inhalt des Prozesses, also die souveräne Entscheidung einzelner Länder, einzugreifen und Ratifizierungsprozesse zu koordinieren.
Wir sind für ein demokratischeres, faireres, solidarisches Europa, ein Europa, das Frieden und Zusammenarbeit mit Menschen aus allen Teilen der Welt fördert, ein Europa, das das Prinzip souveräner, gleichberechtigter Staaten hochhält.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Die föderalistische Mehrheit im Europäischen Parlament ist nicht ideologisch repräsentativ für ihre Wähler, was die EU-Verfassung betrifft. Es wird jetzt alles getan, um zu verhindern, dass die Wähler in Referenden nach ihrer Ansicht zur Zukunft Europas befragt werden. Wir sind für Volksbefragungen zu diesen Themen, meinen aber nicht, dass das Europäische Parlament die richtige Instanz ist, Referenden in den Mitgliedstaaten durchzusetzen.
Die föderalistische Mehrheit will jetzt so viel Überstaatlichkeit wie möglich aus dem alten Vorschlag zum Verfassungsvertrag retten, indem sie einfach die Überschrift des Vorschlags zur EU-Verfassung ändert.
Aus diesem Grunde haben wir gegen den Bericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen gestimmt.
Die Union braucht einen Vertrag, der auf der Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten basiert und durch den wir gemeinsam die Handhabung grenzüberschreitender Fragen regeln.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Man muss nur Ziffer 6 lesen, um die Ablehnung der Entschließung zu begründen. Unter Ziffer 6 heißt es in der Entschließung: „bekräftigt sein Engagement für eine Lösung für den laufenden Verfassungsprozess der Europäischen Union auf der Grundlage des Inhalts des Verfassungsvertrags, gegebenenfalls in einer anderen Präsentation …“
Diese wenigen Worte enthüllen die wahre Absicht der (bequemen) Verhandlungen, die gegenwärtig im Rat stattfinden – also zwischen den Regierungen, die von den portugiesischen Sozialisten, von der deutschen Koalition aus Christ- und Sozialdemokraten und so weiter geführt werden – und die weiter nichts als ein Versuch sind, den Geist des von Frankreich und den Niederlanden abgelehnten Vertrags (wieder) zu beleben. Dies zeigt die tiefe Verachtung für den von den Völkern dieser beiden Länder in nationalen Referenden zum Ausdruck gebrachten demokratischen, souveränen Willen.
Hat während der Aussprache tatsächlich jemand gefragt, ob man „die Menschen für dumm verkaufen will“? Trotzdem, gerade weil man die Menschen nicht für dumm verkaufen will, verhandeln die politische Rechte und die Sozialdemokraten, die unter einer Decke stecken, „hinter verschlossenen Türen“ und lassen sich nicht in die Karten schauen, um die Gefahr eines Misserfolgs auszuschließen.
Die deutsche Präsidentschaft marschiert mit Volldampf voraus und behauptet, sie hätte ein „Mandat“, den Inhalt und die „Substanz“ der sogenannten „Europäischen Verfassung“ in dem „neuen“ Entwurf des Vertrages zu „bewahren“, der bis Dezember 2007 (!) vorgelegt und bis 2009 ratifiziert werden soll.
Kurzum, das ist unannehmbar.
Dan Jørgensen (PSE), schriftlich. (DA) Die dänische sozialdemokratische Delegation im Europäischen Parlament hat für den Entwurf einer Entschließung über die Roadmap für den EU-Verfassungsprozess gestimmt. Wir möchten in diesem Zusammenhang betonen, dass die Frage, wie und wann sich die einzelnen Mitgliedstaaten zur Ratifizierung eines neuen Vertrags entschließen, weiterhin eine Angelegenheit des jeweiligen Staates als souveräne Nation sein sollte.
Wir halten es jedoch für vernünftig, den Ratifizierungsprozess so zu koordinieren, dass er, ungeachtet der Gestalt, die er in den einzelnen Mitgliedstaaten annehmen könnte, so geführt wird, dass es formal möglich wird, ihn in allen Ländern gleichzeitig abzuschließen, wie in Ziffer 20 des Berichts angegeben.
Marie-Noëlle Lienemann (PSE), schriftlich. – (FR) Aus meiner Sicht hat sich das Europäische Parlament mehrheitlich nicht darum bemüht, auf die Botschaft der Bevölkerungen der Europäischen Union, die den Verfassungsvertrag abgelehnt haben, einzugehen. Durch die Zurückweisung von Änderungsantrag 1 hat es das Parlament abgelehnt, die Völker im Wege von Referenden zu jeglichem neuen Vertrag zu befragen. Allerdings ist dies ein wesentliches Element, da es für sie um die Möglichkeit geht, Sozialpolitiken bzw. Politiken durchzusetzen, die ihren Vorstellungen entsprechen. Dies ist eine schwerwiegende Schwäche der Europäischen Union. Deshalb werde ich gegen diesen Bericht stimmen.
Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. (EN) Ich habe gegen Ziffer 20 (ursprünglicher Text) des oben genannten Berichts gestimmt, da ich den Vorschlag, den Ratifizierungsprozess in allen EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig durchzuführen, für unpraktisch halte.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Mit dem Bericht wird angestrebt, die Europäische Verfassung wieder zu beleben. Das Europäische Parlament ignoriert frech die Ablehnung und Verurteilung der „Europäischen Verfassung“ in Referenden durch die Bevölkerung Frankreichs und der Niederlande und durch die anderen Völker, die von ihren Regierungen des Rechts auf Meinungsäußerung beraubt werden.
Die übliche Koalition der politischen Wortführer des Kapitals (Konservative, Sozialdemokraten und Liberale) und die Fraktion der Grünen/Europäische Freie Allianz fordern die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2007 eine Einigung zu erzielen, die „Europäische Verfassung“ vor den Europawahlen 2009 anzunehmen und umzusetzen, mit demselben reaktionären Inhalt, vielleicht anders verpackt, um die Menschen zu täuschen.
Es kann keine progressive „Europäische Verfassung“ der imperialistischen EU des Kapitals geben. Jeder „Verfassungsvertrag“ bleibt ein Vertrag, der die Interessen und Begierden des großen Eurokapitals sichert und fördert, ebenso wie die aktuellen Verträge der EU und zuvor der EWG.
Die europäische Plutokratie, die Imperialisten und ihre Helfershelfer brauchen eine europäische Verfassung, um ihre Macht zu schützen, das kapitalistische System zu sichern, die Rechte der Arbeiterklasse und der Völker Europas zu zerschlagen, basisdemokratische Bewegungen zu unterdrücken und um ihre aggressive Politik von Intervention und Krieg zu verstärken.
Es ist im Interesse der Menschen, den „Verfassungsvertrag“ und die EU selbst ein für alle Mal zu begraben.
Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. (SK) Kritiker bezeichnen die EU häufig als eine starke Organisation, die sich in zu viele Bereiche einmischt. Als Europaabgeordnete für die Slowakische Republik, einen neuen Mitgliedstaat, der erst vor kurzer Zeit der Union beigetreten ist, bin ich der Ansicht, dass wir ein stärkeres Europa brauchen, das zu mehr Aktion fähig ist. Aus diesem Grund halte ich es für wesentlich, einen überarbeiteten Verfassungstext anzunehmen, d. h., über klare Spielregeln zu verfügen. Die Union muss die Gründungsverträge in einer Weise überarbeiten, die die breite Unterstützung der Bevölkerung erfahren würde.
Ich begrüße die Anstrengungen von Kanzlerin Merkel, die Union aus ihrer Verfassungskrise herauszuführen, indem eine Roadmap eingeführt wird, die geeignete Lösungen für die inneren und äußeren Probleme anbietet, mit denen die Europäische Union konfrontiert wird, aber auch für die Probleme im Zusammenhang mit der Erweiterung und Vertiefung der politischen Dimension der EU.
Eine erweiterte EU benötigt Werkzeuge und Mittel, um effizient zu funktionieren, um ihre Rolle in der Welt zu stärken und um die Sorgen ihrer Bürger vor dem Hintergrund der Herausforderungen, die u. a. mit der Globalisierung, dem Klimawandel, der Notwendigkeit der Sicherung der Energieversorgung und einer überalternden Bevölkerung einhergehen, anzugehen. Viele der Fragen, die mit die größten Befürchtungen bei den Bürgern Europas hervorriefen, wie etwa die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt und der Finanzrahmen, sind seitdem gelöst worden.
Wie in der Berliner Erklärung anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge bekräftigt wurde, müssen wir die EU auf einem erneuerten gemeinsamen Fundament errichten, und wir müssen dies vor den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 tun. Aus diesem Grunde habe ich für den Bericht der Berichterstatter Enrique Barón Crespo und Elmar Brok gestimmt.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Wäre in Portugal ein Referendum über den Verfassungsvertrag mit dem Wortlaut und in der Situation von vor zwei Jahren durchgeführt worden, hätte ich mit Ja gestimmt. Unter anderem wäre die daraus entstehende institutionelle Stabilität für die EU nutzbringend gewesen. Wie sich zeigte, haben genau wie vorgesehen zwei Länder ihr Recht wahrgenommen, Referenden durchzuführen, was die Situation gewaltig verändert hat. Wir müssen jetzt auf die Realität reagieren, nicht ungeachtet der Realität.
Ich bin immer noch der Auffassung, dass das institutionelle Gefüge angepasst werden muss, um die Realität eines auf 27 Länder erweiterten „Europa“ zu berücksichtigen. Hierbei halte ich die maximalistische Lösung zur Überwindung der sich aus diesen neuen Umständen ergebenden Schwierigkeiten für die beste – und sei es nur, um sicherzustellen, dass die erreichte Lösung stabil ist. Eine minimalistische Lösung hingegen, die Einführung von Änderungen – wie sehr die Autoren des vorgeschlagenen Vertrags sich dies auch wünschen – würde abgelehnt. Realismus ist nicht weniger tugendhaft als Idealismus.
Was schließlich das Referendum und die Möglichkeit der Durchführung eines solchen in Portugal anbetrifft, je weiter die Lösung vom Verfassungsvertrag entfernt ist, desto weniger ist ein Referendum erforderlich; und umgekehrt, natürlich.
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. – (SV) Bei der Abstimmung über die Roadmap für den EU-Verfassungsprozess habe ich mich bezüglich eines Änderungsantrags der Stimme enthalten, dem zufolge alle Länder Referenden durchführen „sollen“. Ich bin für Referenden, aber darüber muss jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden. Das deutsche Grundgesetz beispielsweise erkennt das Instrument der Volksabstimmung nicht an.
Peter Skinner (PSE), schriftlich. (EN) Gemeinsam mit meinen Kollegen von der Labour-Partei im Europäischen Parlament habe ich mich bei kritischen Punkten dieses Berichts enthalten, der, selbst als Initiativbericht, auf bestimmten Ebenen unangemessen ist.
In Ziffer 5 wird nicht eindeutig auf die Mitgliedstaaten Bezug genommen, die den Text noch nicht ratifiziert haben. Darüber hinaus enthält der Bericht Punkte, bei denen zu einer Liste von Themen unangemessene Forderungen gestellt werden, oder die unnütze Drohungen betreffen, die Verhandlungen des Rates abzulehnen. Des Weiteren wird dazu aufgefordert, die Ratifizierung gleichzeitig durchzuführen, was in vielen Mitgliedstaaten gravierende Probleme mit sich bringen könnte.
Es gab jedoch auch andere ernstzunehmende Fragen, die unterstützenswert waren und die ich, wo es mir möglich war, auch befürwortet habe.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Das ist ein sehr wichtiger Bericht, der es dem Europäischen Parlament ermöglicht, seine Vorstellungen vom Aktionsplan zum Verfassungsprozess der Europäischen Union auf der bevorstehenden Tagung des Europäischen Rates im Juni darzulegen.
Es sollte nichts unversucht bleiben, um den Inhalt des Vertrags zu bewahren, der gleichzeitig aber auch den neuen Herausforderungen Rechnung tragen muss, vor denen Europa steht. Ich möchte hier den Klimawandel, das soziale Europa, den Kampf gegen den Terror, den interkulturellen Dialog und das Wirtschaftsmanagement nennen. Es sei auch darauf hingewiesen, dass der so genannte Minivertrag für diese schwierige Situation allem Anschein nach keine Lösung bereithält.
Der Europäische Rat sollte alsbald eine Regierungskonferenz einberufen und bis Ende 2007 zu einem Kompromiss gelangen, damit der Ratifizierungsprozess vor Ende 2008 zum Abschluss gebracht werden kann und das nächste Parlament, das 2009 gewählt wird, seine Arbeit gemäß den Bestimmungen des neuen Verfassungsvertrags aufnehmen kann.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Debatte über die Definition der Funktionen des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) kommt in der Entschließung des Parlaments und in den Erklärungen des Rates sehr klar zum Ausdruck. Es wird mehr als deutlich, dass Versuche im Gange sind, den UNHCR zu kontrollieren und zu manipulieren.
In diesem Zusammenhang muss man die Kritik und den Druck der EU sehen in Bezug auf erstens die Art und Weise, in der einige Länder in dieses Gremium gewählt wurden – die EU lehnt das sogenannte Clean-Slate-Prinzip ab und bevorzugt die Einführung von Auswahlkriterien; zweitens das „Sonderverfahren“ zur Erhöhung der Mandate pro Land und die Möglichkeit der Einrichtung neuer Mandate durch einfache Mehrheit – und das Fehlen eines „Verhaltenskodex“ für diesen Mechanismus; und drittens die Modalitäten der „jährlichen universellen Überprüfung“.
Das bedeutet, einerseits muss die Entwicklung des UNHCR weiter beobachtet werden, insbesondere, da bekannt ist, dass die USA und ihre Verbündeten ihn manipulieren, und andererseits müssen unsere Vorschläge zur Förderung grundlegender Freiheiten, Rechte und Garantien, für sozialen Fortschritt, Frieden und Solidarität, die Zurückweisung der Instrumentalisierung von Menschenrechten zur Verschleierung einer Politik der Einmischung und Aggression gegenüber souveränen Völkern und Staaten unterstützt werden.
Carlo Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Vertreter der Rentnerpartei habe ich für den Bericht von Frau Gibault über die Arbeits- und Rentenbedingungen der Künstler gestimmt.
Manche Künstler werden berühmt und haben es nicht nötig, dass sich das Europäische Parlament für die Verbesserung ihrer Freizügigkeit und ihrer Rentensituation einsetzt, doch es gibt auch andere sehr fähige Künstler, denen leider kein Erfolg beschieden ist. Diese, sehr zahlreichen Künstler sind jedoch trotzdem Menschen, Arbeitnehmer oder Rentner, denen wie allen anderen Bürgern Respekt gebührt.
Es gibt Künstler, die ein jämmerliches Dasein fristen, ohne den Schutz gesetzlicher Regelungen und ohne geachtet zu werden. Dies ist umso schlimmer, wenn die Person; der man keine Achtung entgegenbringt, empfindsam ist wie es Künstler nun einmal sind.
Daher habe ich für den Bericht gestimmt und hoffe darauf, dass die Union mehr für die Künstler in ganz Europa und weltweit tut.
Hannu Takkula (ALDE). – (FI) Herr Präsident, ich habe für den Bericht von Claire Gibault über den sozialen Status der Künstler gestimmt. Ich möchte ihre vorbildliche Arbeit in diesem Bereich unterstützen, da sie, die selbst Künstlerin ist, sich um die Existenzgrundlage der europäischen Künstler kümmert.
Wir wissen natürlich, dass der Lebensunterhalt vieler Künstler heutzutage von sehr kurzfristigen Verträgen in verschiedenen Ländern Europas abhängt. Daher ist es sehr wichtig sicherzustellen, dass Künstler in Europa auch einen entsprechenden sozialen Status und eine soziale Sicherung haben und zu gegebener Zeit eine Rente erhalten, denn schließlich wollen wir in Europa Bildung und Kultur fördern. Wir wollen den europäischen Kulturraum fördern, weil wir wissen, dass dies der wichtigste Bereich bei der Entscheidungsfindung in Europa ist. Ist dieser Bereich gesund, können wir dann auch einen Binnenmarkt sowie eine Außen- und Sicherheitspolitik darauf aufbauen.
Ich habe für diesen Bericht als Europäer, als Finne und als Mitglied der finnischen Zentrumspartei Keskusta gestimmt, die auch die finnische Kulturbewegung vertritt.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich es für wichtig erachte, dass europäische Künstler ein angemessenes Niveau der Integration bei ihrer beruflichen Tätigkeit erreichen.
Es müssen europäische Standards angewendet werden, um eine dynamische und innovative europäische Kulturpolitik in allen künstlerischen Bereichen zu schaffen, die es uns gestattet, Künstlern jene sozialen Garantien zu bieten, in deren Genuss alle anderen europäischen Arbeitnehmer kommen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir wissen, dass dieser Bericht Themen anspricht, die mit besonderer Umsicht angepackt werden müssen. Dennoch gibt es zwei Punkte, die hervorzuheben sind: Am allerwichtigsten ist es, dass Künstlern angesichts des besonderen Charakters ihrer Tätigkeit und auf Grund der Rede- und Schaffensfreiheit Arbeits- und Sozialrechte zuerkannt werden.
Wir halten es deshalb für wesentlich, die Aktivitäten derer, die als Künstler kreativ tätig sind, zu berücksichtigen und ihren sozialen Status zu verbessern. Allerdings stehen wir einigen Vorschlägen in diesem Bericht, über den das Parlament abgestimmt hat, kritisch gegenüber.
Wie wir wissen, kann kulturelle Demokratisierung nur unter den richtigen Bedingungen stattfinden, und die Zeiten, in denen wir leben, gekennzeichnet durch immer stärkeren Neoliberalismus, sind der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Kreativität der meisten Künstler nicht zuträglich. In Portugal ist die Situation in dieser Hinsicht ebenfalls kompliziert, mit Angriffen auf die erworbenen Rechte und Kürzungen im kulturellen und künstlerischen Bereich, bei denen alle – die Künstler ebenso wie die Bevölkerung – verlieren. Wir hoffen jedoch, dass etwas getan werden kann, um diese Themen stärker ins Blickfeld zu rücken.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Die Möglichkeiten von Künstlern zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts sind eine wichtige Frage, die jedoch die Mitgliedstaaten nach dem Subsidiaritätsprinzip politisch lösen müssen.
Wir haben aus diesem Grunde gegen den Bericht gestimmt.
Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) Frau Gibaults Bericht, der auf eine Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für Künstler abzielt, verdient breite Unterstützung. Die meisten Schwierigkeiten, auf die Künstler stoßen, die nicht in ihrem Herkunftsland, sondern einem Land der Gemeinschaft arbeiten, sind nicht kultureller Art, sondern stehen im Zusammenhang mit der Mobilität, der Visa-Politik, der Gesundheitspolitik, der sozialen Sicherheit, der Arbeitslosigkeit und der Rente.
In dem Bericht werden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, ein Europäisches Berufsregister für Künstler einzurichten, in dem ihr Status, die Art und die jeweilige Dauer ihrer Verträge sowie Angaben über ihre Arbeitgeber aufgeführt werden könnten. Mit einem solchen Register wäre es möglich, Renten- und Sozialversicherungsansprüche von Künstlern aus Drittstaaten nach ihrer Rückkehr in ihr Land zu übertragen und ihre durch die Arbeit in einem Land der Europäischen Union erworbene Berufserfahrung zu berücksichtigen.
Die Herausforderung einer europäischen Kulturpolitik liegt darin, ein kulturelles Umfeld zu schaffen, das in allen künstlerischen Bereichen dynamisch und dem Schöpferischen sowie der Innovation förderlich ist. Indem wir diesen Bericht unterstützen, verpflichten wir uns, den Künstlern soziale Garantien zu bieten, wie sie allen anderen europäischen Arbeitnehmern gewährt werden.
Daniel Strož (GUE/NGL), schriftlich. (CS) Ich werde für die Annahme des Berichts über den sozialen Status der Künstler stimmen. Ich halte ihn für einen Schritt hin zur Lösung dieses Problems, auch wenn er nur an der Oberfläche kratzt und weitere Arbeiten erforderlich macht.
Nach meinem Dafürhalten legt der Bericht den Schwerpunkt implizit auf ausübende Künstler und übersieht eher die Literatur, die ein in hohem Maße kreativer und wichtiger Kunstzweig ist. Was den Bericht betrifft, sind Schriftsteller bloß Amateure, deren Arbeit selten als „professionelle künstlerische Tätigkeit“ klassifiziert wird.
Was die beispielsweise in der Tschechischen Republik herrschenden Bedingungen angeht, so kenne ich nur einen einzigen Künstler, dem es „gestattet“ ist, professioneller Künstler zu sein. Darüber hinaus gibt es klare und überzeugende Hinweise, dass die Unie českých spisovatelů (Tschechischer Schriftstellerverband) – eine linksgerichtete tschechische Schriftstellerorganisation – jahrelang vom tschechischen Kulturministerium zum Schweigen gebracht und ausgegrenzt wurde. Dies erwähne ich nur, um den erbärmlichen Zustand der Unterstützung für die Kunst des Schreibens aufzuzeigen.
Des Weiteren definiert der Bericht nicht, was mit dem Begriff „europäischer Künstler“ gemeint ist, auch wenn dieser Begriff mehrfach verwendet wird. Fallen Schriftsteller in diese Kategorie? Wenn ja, können sie meiner Ansicht nach nicht nach den gleichen Maßstäben wie so genannte ausübende Künstler gemessen werden.
Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich habe für diesen Bericht gestimmt, aber mit einem warnenden Hinweis, was die vorgeschlagene Erhöhung der Informationsausgaben angeht, da dies dem Vorschlag gleichkäme, lokale Journalisten nach Brüssel einzuladen. Wir müssten ganz unmissverständlich zum Ausdruck bringen, was wir mit diesen Journalisten tun würden, und sicherstellen, dass die Informationen, die hier zur Verfügung stehen, für diejenigen relevant sind, die sich hörend und lesend mit lokalen Medien befassen. Das haben wir meiner Meinung nach in der Vergangenheit nicht besonders gut gemacht, weswegen wir hierzu nähere Einzelheiten brauchen.
Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE). – (LT) Herr Präsident! Heute hat das Parlament eine Entschließung zum UN-Menschenrechtsrat und seiner 5. Sitzung angenommen. Als an dieser Entschließung beteiligte Verfasserin bin ich sehr erfreut, dass sich alle Fraktionen auf eine Bewertung des ersten Tätigkeitsjahrs des UN-Menschenrechtsrates sowie darauf geeinigt haben, auf welche Mängel er zu achten hat. Sie haben zudem eine Ad-hoc-Delegation des Europäischen Parlaments genehmigt, die nächste Woche an der 5. Sitzung des Menschenrechtsrates teilnehmen wird – einer Sitzung, die für die Zukunft dieser Organisation außerordentlich wichtig ist.
Als eine der Verfasserinnen dieser Entschließung und als Mitglied der Delegation danke ich dem Parlament und meinen Kolleginnen und Kollegen für die Unterstützung der Entschließung.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Was den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für 2008 anbelangt, möchten wir nur zwei der zahlreichen Aspekte hervorheben, die es wert sind, beachtet zu werden.
Erstens ist dies der Vorschlag, im Jahr 2008 die Summe von 10 300 000 Euro für „eine Sensibilisierungskampagne für die Europawahlen 2009” sowie 900 000 Euro für die Realisierung des Fernsehkanals des Parlaments bereitzustellen. Dies ist von besonderem Belang, da keine Einzelheiten oder Begründungen hinsichtlich der Verwendung dieser Mittel angegeben wurden. Wie werden sie zum Beispiel eingesetzt und von wem? Welche Aktionen sollen gefördert werden? Wer entscheidet darüber, wie sie eingesetzt werden, und nach welchen Kriterien?
Könnte es sein, dass diese „Sensibilisierungskampagne“, ähnlich wie die Referenden über den hinfälligen Verfassungsvertrag, als verdeckte Möglichkeit genutzt wird, in ungeheuerlicher Weise Mittel der Gemeinschaft zur Finanzierung von Propagandakampagnen zur Werbung für den Inhalt des Vertrags heranzuziehen?
Zweitens möchte ich die effektive Gewährleistung und Ausübung von Mehrsprachigkeit in den europäischen Institutionen, in diesem Falle dem Parlament ansprechen. Wir möchten unterstreichen, dass die zunehmende Auslagerung von Sprachen- und Übersetzungsdiensten und andere Arten unbeständiger Verträge die Qualität der Leistungen unweigerlich beeinträchtigen und die Rechte der Erbringer dieser Leistungen untergraben.
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. – (SV) Im Änderungsantrag 1 verweist Herr Lundgren darauf, dass der Wanderzirkus zwischen den drei verschiedenen Arbeitsorten aberwitzig hohe Kosten verursacht. Soweit stimme ich dem zu. Das Problem liegt in der Anklage, die auch Änderungsantrag 3 durchzieht, die EU wäre in fragwürdige Immobilienspekulationen verwickelt. Das Gegenteil ist der Fall: Das Europäische Parlament spart Geld mit dem Besitz der Gebäude. Da ich dem Vorschlag teilweise zustimmen konnte, habe ich mich im ersten Fall der Stimme enthalten und im zweiten dagegen gestimmt.
Im Änderungsantrag 2 meint Herr Lundgren, die EU solle von zentralen Kampagnen Abstand nehmen. Auch hier stimme ich ihm zu, dass es unwahrscheinlich ist, dass sich die Einstellung der europäischen Bürger gegenüber der EU im Ergebnis der Kommunikationsstrategien der Kommission positiv verändert. Ich kann allerdings kaum etwas dagegen haben, dass die EU Mittel dafür aufwendet, im Zusammenhang mit der Wahl zum Europäischen Parlament über ihre Arbeit zu informieren. Die besten Informationen auf lokaler Ebene vermitteln wir jedoch durch unsere konstruktive Arbeit in unseren jeweiligen Heimatländern in der Zeit zwischen den Wahlen. Politik vermittelt man am besten dadurch, dass man gute Politik macht.