Hans-Peter Mayer (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als nachfolgender Berichterstatter für die Kodifizierung nach Frau Wallis möchte ich auf ein Problem aufmerksam machen, das auch unsere Kollegin Wallis hatte. Das Kodifizierungsverfahren ist ein einfaches und schnelles Verfahren. Es basiert auf einer Einigung von Rat, Parlament und Kommission und ermöglicht es, dass mehrmals veränderte Rechtsakte zu einem Rechtsakt gebündelt werden. Inhaltliche Änderungen sind ausdrücklich von der Kodifizierung ausgenommen, weshalb ich die Einigung über ein schnelles Verfahren grundsätzlich begrüße.
Die Prüfung wird von den juristischen Diensten des Rates, des Parlaments und der Kommission durchgeführt, die die überarbeiteten Rechtsakte sorgsam vergleichen. Das Ergebnis wird dann dem Rechtsausschuss und dem Berichterstatter vorgelegt.
Ich bin ein Fürsprecher einer Vereinfachung und besseren Rechtsetzung, allerdings mit einer Einschränkung. Als Berichterstatter erhalte ich die kodifizierten Rechtsakte zusammen mit dem Resultat der Prüfung durch die juristischen Dienste zwischen drei Wochen und einer Woche vor der Abstimmung im Rechtsausschuss. In dieser kurzen Zeit ist eine sorgfältige Prüfung so vieler Rechtsakte nicht möglich. Man sollte aber die Möglichkeit zur sorgfältigen Prüfung haben, wenn man anschließend in seinem Namen über Rechtsakte abstimmt.
Ich möchte daher bitten, dass zukünftig die kodifizierte Fassung den juristischen Diensten und dem Berichterstatter des Europäischen Parlaments gleichzeitig übersandt wird. Die Einfachheit des Verfahrens bliebe davon unberührt, und die Position des Berichterstatters wäre erheblich gestärkt. Ich denke, dies ist im Sinne des gesamten Parlaments und des Berichterstatters zur Kodifizierung.