17. Spezifische Probleme bei der Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und ihre Beziehung zur Lissabonner Agenda (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Arlene McCarthy im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über die spezifischen Probleme bei der Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und ihre Beziehung zur Lissabonner Agenda (2006/2084(INI) (A6-0226/2007).
Arlene McCarthy (PSE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte zunächst den Koordinatoren des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz danken, die meine Tätigkeit als Vorsitzende bei der Erarbeitung des ersten detaillierten Dokuments, das der Ausschuss zur Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt in Angriff genommen hat – nämlich zur Untersuchung der Wirksamkeit des öffentlichen Beschaffungswesens – unterstützt haben.
Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis von Monaten umfassender Untersuchungen und informeller Konsultationen mit Mitgliedstaaten, Fachleuten und Spezialisten für öffentliche Beschaffung sowie Mitarbeitern der Kommission. Große Unterstützung leistete auch das Sekretariat des Binnenmarktausschusses, dem ich ebenfalls danken möchte.
Wir führten einen Workshop durch, um bewährte Verfahren näher zu beleuchten, wobei unser Hauptaugenmerk der öffentlichen Beschaffung und dem Nachweis der Entschlossenheit des Parlaments galt, eine bessere Rechtsetzung zu schaffen, die Erfahrungen der Unternehmen mit Rechtsvorschriften der EU zu verbessern und die Vorteile für die Bürger aufzuzeigen.
Warum haben wir uns gerade den Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen zugewandt? Etliche negative Artikel in der Presse in den Jahren 2003 bis 2006 schienen darauf hinzudeuten, dass der Binnenmarkt nicht funktioniert, weil die EU-Vorschriften über die Beschaffung ungenügend beachtet werden, insbesondere die Vorschriften über Nichtdiskriminierung aufgrund von Nationalität. Es wurde auch die Sorge geäußert, die Anzahl der illegal direkt vergebenen Aufträge nähme zu. Der Binnenmarkt im öffentlichen Beschaffungswesen, der auf rund 16 % des BIP der EU geschätzt wird und einen Wert von rund 1,7 Billionen Euro hat, ist zweifellos für das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU von enormer Bedeutung. Immer öfter wird öffentliche Beschaffung von unseren lokalen Behörden vorgenommen, die damit insbesondere KMU Chancen für mehr Beschäftigung vor Ort bieten.
Unsere Analyse hat ergeben, dass bei der korrekten Anwendung der Rechtsvorschriften der EU in Bezug auf öffentliche Beschaffung tatsächlich eine Reihe von Problemen auftreten, einschließlich Fälle grenzüberschreitender Diskriminierung. Eine maßgebliche Anzahl der von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren betrifft Fragen der öffentlichen Beschaffung, und wir hätten einen Bericht erarbeiten können, der schlechte Praktiken anprangert oder jene fünf Mitgliedstaaten namentlich nennt, die die Richtlinien über öffentliche Beschaffung selbst 2007 noch nicht umgesetzt haben. Das hätte gewiss Schlagzeilen gemacht.
Wir meinen jedoch, dass die EU-weite Öffnung des öffentlichen Beschaffungsmarktes unter dem Strich positiv zur Gesundheit des Binnenmarktes beiträgt und der EU hilft, die Ziele von Lissabon zu erreichen. Deshalb haben wir es vorgezogen, uns stattdessen in konstruktiver Weise auf Maßnahmen zu konzentrieren, die die Bilanz der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung bestehender – und auch entstehender – Probleme bei der Umsetzung und Anwendung verbessern.
Der Bericht empfiehlt daher, dass die Kommission einen Aktionsplan vorlegt, der die Mitgliedstaaten eindeutig ermutigt, sich den Problemen zuzuwenden. Wir raten zur Einführung kooperativer Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission, darunter dem informellen Austausch von Informationen zu einem frühen Zeitpunkt. Wir unterstreichen die Rolle der informellen Streitbeilegung, neben der Einlegung formaler Rechtsmittel. Wir fordern die Kommission zur Veröffentlichung von Richtlinien für die Anwendung sozialer Kriterien auf, sobald ihre Studie hierzu abgeschlossen ist, und streben einen intensiveren Austausch bewährter Verfahren bei der öffentlichen Beschaffung an, zum Beispiel durch systematische Ausbildung von Beschaffungsexperten und Koordinierung der Tätigkeit europäischer Netzwerke für den Austausch bewährter Verfahren. Wir empfehlen die Annahme aller optionalen Elemente der neuen Richtlinie, wie E-Auktionen, und sind an der Einrichtung nationaler Beratungsstellen zur Unterstützung von sowohl auftragvergebenden Behörden als auch Bietern interessiert.
Wir erkennen, dass die Kommission über ausreichende Humanressourcen auf diesem Gebiet verfügen muss, um sich den Problemen zu stellen, und fordern auch eine bessere Datenerhebung zur öffentlichen Beschaffung, wobei wir wissen, dass dies allein wegen des Volumens und der unterschiedlichen nationalen Rechnungsführungssysteme ein sehr schwieriges Unterfangen ist. Wir werben um das politische Engagement der Mitgliedstaaten, insbesondere zur Beschleunigung der korrekten Umsetzung und Anwendung dieser Rechtsvorschriften.
Ein gegenwärtig heiß diskutiertes Thema sind „In-House“-Geschäfte und die Anwendbarkeit der Vorschriften für öffentliche Beschaffung auf öffentlich-öffentliche Partnerschaften. Der Ausschuss gelangte zu der Auffassung, dass nach der Rechtssache Teckal derzeit keine ausreichende Rechtsprechung des Gerichtshofes vorliegt, die Klarheit darüber schafft, wie sich staatliche Behörden verhalten sollten. Wir bitten die Kommission jedoch dringend, ihre Arbeit auf diesem Gebiet fortzusetzen, um diese Fragen zu lösen und Rechtsklarheit zu schaffen. Ich erinnere die Kollegen, dass wir unlängst den Bericht Weiler angenommen haben, der sehr gute Empfehlungen zu öffentlich-öffentlichen Partnerschaften enthält.
Letztendlich besteht ein deutlicher Zusammenhang zwischen diesem Bericht und der Zukunft des Binnenmarktes. Es wird erwartet, dass sich die Kommission im Herbst zu künftigen Politiken äußern wird.
Ich danke allen Kollegen, die sich an dieser Aussprache beteiligt haben, sowie allen, die an unserem Workshop sowie auf viele andere Weise mitgewirkt haben. Ich freue mich auf die starke Unterstützung der Kommission für einen meiner Meinung nach positiven und praxisnahen Bericht zur Verbesserung dieses wichtigen Sektors des Binnenmarktes.
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Wie Sie wissen, beschäftigt sich die Kommission gegenwärtig mit der Zukunft des Binnenmarktes. Wir rechnen damit, im Herbst unsere Vorstellungen darüber vorzulegen, was in den kommenden Jahren im Mittelpunkt der Binnenmarktpolitik stehen sollte.
Ein wichtiges Element unserer Analyse ist die Frage, wie die korrekte Anwendung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft vor Ort besser gewährleistet werden kann. Ich begrüße es, dass Sie einen Bericht vorlegen, der sich mit diesem Thema auseinandersetzt und sein Augenmerk speziell auf öffentliche Beschaffung richtet, und beglückwünsche Ihre Berichterstatterin, Frau McCarthy, zu dieser Initiative.
Als eine wichtige Empfehlung schlägt der Bericht die Einrichtung nationaler Beratungsstellen zur Unterstützung öffentlicher Auftraggeber und der Bieter vor. Derartige nationale Anlaufstellen könnten bei der Gewährleistung der korrekten Anwendung der Vorschriften für öffentliche Beschaffung eine wichtige Rolle spielen. Es ist sehr sinnvoll, die Beratung für öffentliche Beschaffung mit Hilfe nationaler Beratungsstellen näher an die zahlreichen öffentlichen Auftraggeber und die jeweiligen Bieter heranzuführen. Die Kommission ist bereit, mit solchen nationalen Beratungsstellen zusammenzuarbeiten und ihre etwaigen Fragen zu beantworten.
Die Mitgliedstaaten sollten die im Bericht enthaltenen Vorschläge aufgreifen und zum Beispiel die genannten nationalen Beratungsstellen einrichten. Einige Mitgliedstaaten sind gegenwärtig dabei, Anlaufstellen oder Binnenmarktzentren zu schaffen, die Unternehmen und Bürger im Zusammenhang mit SOLVIT, dem freien Warenverkehr, oder der Dienstleistungsrichtlinie unterstützen könnten. Ich begrüße solche Initiativen und hoffe, dass solche nationale Zentren ihre Tätigkeit auf alle Sektoren des Binnenmarktes einschließlich öffentlichem Beschaffungswesen ausdehnen werden.
Wir möchten Ihnen auch versichern, dass die Kommission alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzt, um die schnellstmögliche Umsetzung der Beschaffungsrichtlinien von 2004 in jenen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, die immer noch im Verzug sind. Ich bedaure, dass trotz unserer Anstrengungen, jedweden Rat und Unterstützung zu erteilen, rechtliche Schritte gegen eine Reihe von Mitgliedstaaten eingeleitet werden mussten, die den Umsetzungsprozess in nationales Recht nicht abgeschlossen haben. Wir können es uns aber nicht leisten, bei der Schaffung gleicher Bedingungen für alle Bieter in Europa Zeit zu verlieren.
Abschließend möchte ich unterstreichen, wir brauchen das Engagement der Mitgliedstaaten beim Thema öffentliche Beschaffung, um mit der korrekten Umsetzung und Anwendung voranzukommen. Fälle aus dem Bereich öffentliche Beschaffung machen immer noch einen viel zu hohen Anteil der gegen Mitgliedstaaten angestrengten Verletzungsverfahren aus. Dies beeinträchtigt den fairen Wettbewerb unter Bietern und ist auch für die öffentlichen Finanzen, und damit das Geld der Steuerzahler, von Nachteil. Ihr Bericht unterstreicht, wie notwendig Verbesserungen sind, und ich danke dem Parlament für seine Unterstützung.
Charlotte Cederschiöld, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich der Berichterstatterin, Frau McCarthy, für ihren ausgezeichneten Bericht vielmals danken.
Ich habe in letzter Zeit im Europäischen Parlament eine Tendenz beobachtet, die ich als Europäerin beunruhigend finde, und zwar ist das ein Nachlassen der Achtung vor den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes. Der EuGH zieht bei seinen Urteilen keine nationalen Erwägungen in Betracht: Er berücksichtigt die Interessen der Union und ihrer Bürger. Darüber hinaus gehört es zu den Grundlagen des Vertrags, dass die Rechtsprechung des EuGH in jedem Mitgliedstaat maßgeblich ist. Das Europäische Parlament hat vor allem eine gesetzgeberische Funktion. Bei der Wahrnehmung unserer Aufgabe ist es für uns wichtig, die europäische Herangehensweise des EuGH als unsere Richtschnur – und nicht etwa das EuGH als unseren Feind – zu betrachten, was heutzutage leider gar nicht so selten geschieht.
Die Rechtsvorschriften zur öffentlichen Beschaffung haben noch mit einigen Kinderkrankheiten zu kämpfen. Viele der Probleme sind auf mangelnde nationale Umsetzung bzw. Schwierigkeiten hierbei zurückzuführen. Es muss stets unser Ziel und das Ziel der Mitgliedstaaten sein, die Rechtsvorschriften möglichst verständlich und an wirkliche Bedürfnisse anpassbar zu gestalten. KMU sollten tatsächlich in der Lage sein, am grenzüberschreitenden Markt teilzunehmen, nicht nur theoretisch.
Wir müssen einen funktionierenden Rahmen für öffentlich-private Partnerschaften festsetzen und Rechtssicherheit sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Auftraggeber schaffen und kontrollieren, dass die Vorschriften der Gemeinschaft von allen eingehalten werden, ohne unnötigen Papierkrieg. Wir haben dafür zu sorgen, dass lokale und nationale Interessen unser europäisches Ziel nicht überdecken, das für alle Bürger und Unternehmen Europas nach wie vor das beste Ergebnis ist.
Schließen möchte ich mit der Bemerkung, ich vertraue auf die Kommission und auf unsere weitere gute Zusammenarbeit.
Manuel Medina Ortega, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Frau McCarthy zu ihrem ausgezeichneten Bericht beglückwünschen, aber ich glaube, dies ist eine gute Gelegenheit, einige Dinge deutlich auszusprechen, damit die Menschen außerhalb dieses Plenarsaals, die normalen Bürger, sie verstehen können.
Ich habe eine gewisse praktische Berufserfahrung auf diesem Gebiet und muss darauf hinweisen, dass das öffentliche Beschaffungswesen der Prüfstein für die Bekämpfung der Korruption ist. Die Transparenz und der Grad des verantwortungsvollen Handelns der öffentlichen Verwaltungen werden daran gemessen, wie die Rechtsvorschriften funktionieren und von den Institutionen angewendet werden.
Ich möchte der Kommission zu der in Anwendung dieser Rechtsvorschriften geleisteten Arbeit gratulieren und dem Gerichtshof meine Anerkennung für die korrekte Anwendung dieser Gesetze aussprechen. Wie die Berichterstatterin bemerkte, dürfen wir den derzeitigen Zustand nicht hinnehmen, denn viele der Vorschriften der Europäischen Union sind noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden, und in der Europäischen Union gibt es leider noch viele öffentliche Verwaltungen, die das Gemeinschaftsrecht nicht korrekt anwenden.
Meines Erachtens ist es Zeit für die Kommission – wie die Berichterstatterin empfiehlt –, einen großen Aktionsplan aufzustellen, der auf die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und seine Weiterentwicklung und, in Zusammenarbeit mit den Staaten, die für die Anwendung dieser Vorschriften verantwortlich sind, auf die Erreichung einer wirksamen Durchsetzung auf allen Verwaltungsebenen gerichtet ist, denn auch wenn in einigen Ländern vielleicht keine Korruption existiert, würde ich sagen, dass sie die größte Gefahr für die Tätigkeit der Verwaltungen und das Funktionieren unserer Demokratie darstellt.
Ich möchte Frau McCarthy nochmals meinen Dank aussprechen. Nach meiner Ansicht werden wir diesen Bericht morgen mit breiter Mehrheit annehmen können.
Heide Rühle, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Auch ich möchte mich bei Frau McCarthy für den ausgezeichneten Bericht bedanken. Auch ich bin der Meinung, dass wir dringend darauf achten müssen, dass die Richtlinien in die Praxis umgesetzt werden. Wenn eine Rechtsetzung lückenhaft ist, kann dies zu Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen führen. Das sollten wir verhindern.
Wir haben bei diesem Bericht leider feststellen müssen, dass die neuen Richtlinien bis heute nur in 20 von 27 Mitgliedstaaten umgesetzt sind, und das, obwohl die Frist bereits am 21.1.2006 abgelaufen ist. Als häufigste Gründe für die mangelnde Umsetzung wurden ein Defizit an juristischem Sachverstand, mangelnde Humanressourcen, aber auch mangelnder politischer Wille in den Mitgliedstaaten genannt. Hier müssen wir also ansetzen, und ich halte die Vorschläge von Frau McCarthy für ausgezeichnet. Der Ausschuss schlägt der Kommission einen Aktionsplan vor, um die Mitgliedstaaten zu ermutigen, bisher bestehende und neue Umsetzungs- und Anwendungsprobleme im öffentlichen Beschaffungswesen anzugehen.
Ich finde es aber auch wichtig, dass der Ausschuss nochmals bekräftigt hat, dass es in bestimmten Bereichen eine gute Praxis gibt, die ausgetauscht werden soll. Mitgliedstaaten sollen Kenntnisse und best practices bezüglich der Umsetzung im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens aktiv untereinander austauschen und die Zusammenarbeit mit der Kommission in diesem Bereich verbessern. Der Ausschuss ermuntert die Mitgliedstaaten nachdrücklich, elektronische Kauftechniken zu koordinieren und zu vereinfachen und den Zugang zu solchen Beschaffungen zu erleichtern. Er begrüßt das Handbuch der Kommission über die Anwendung von umweltbezogenen Kriterien und fordert die Veröffentlichung von Leitlinien zur Anwendung von sozialen Kriterien. Auch das würde dazu beitragen, Rechtsunsicherheit zu verhindern.
Es gibt aber noch einen weiteren Bereich, auf den man hinweisen muss, wenn es um das Thema Rechtsunsicherheit geht, nämlich das ungelöste Problem der öffentlichen Zusammenarbeit, in Deutschland nennen wir sie interkommunale Zusammenarbeit. Hier betreiben Kommunen – und zwar wirklich nur Kommunen – untereinander Einrichtungen wie Kindergärten, Wasserversorgung, Wasserentsorgung und Müll. Sie machen das, weil es inzwischen im ländlichen Raum einen Bevölkerungsrückgang gibt und dieser durch gemeinsame Zusammenarbeit aufgefangen werden soll.
Ich bin nun der Meinung, dass diese Art von interkommunaler Zusammenarbeit eben nicht in das öffentliche Beschaffungswesen gehört, und ich würde erwarten, dass die Kommission hier endlich eine Klarstellung vornimmt. Aus diesem Grund wird übrigens auch die Grüne Fraktion den Änderungsantrag 12 zurückziehen und morgen nicht zur Abstimmung stellen.
Nils Lundgren, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Dies ist endlich einmal ein Bericht, für den jemand von der EU-skeptischen Partei Juniliste erhebliche Wertschätzung bekunden kann. Genau damit sollte sich die Europäische Union eigentlich beschäftigen, nämlich sicherzustellen, dass wir in den Bereichen, in denen wir den Markt gewählt haben, liberale wirtschaftliche Lösungen erhalten, was wir in jedem Fall tun sollten. Der Bericht ist daher genau richtig.
Die EU und die Kommission müssen unbedingt dafür sorgen, dass die Regelsysteme eingehalten werden und dass es absolut verboten ist, einheimische Lieferanten gegenüber ausländischen zu bevorzugen. Das liegt im Interesse sowohl der Verbraucher als auch der Bürgerinnen und Bürger.
Aber was wäre ich für ein EU-Skeptiker, wenn ich keine Einwände hätte? Ich habe zwei:
Erstens halte ich es für falsch, jetzt die Einstellung von mehr Personal bei der Kommission zu Überwachungszwecken zu fordern. Im Ausschuss für Haushaltskontrolle, dessen erster stellvertretender Vorsitzender ich bin, gehen wir in die entgegengesetzte Richtung. Wichtig ist nämlich, dass wir von den Mitgliedstaaten und den führenden Politikern, einschließlich Finanzministern und Ministerpräsidenten, fordern, dass sie die Regeln, denen jeder Mitgliedstaat der Europäischen Unionen unterliegt, auch wirklich einhalten.
Zweitens dürfen wir auch nicht vergessen, dass die Länder das Recht haben, andere Lösungen zu wählen. Wenn ein Land keine Deregulierung wünscht und eine staatliche Postbehörde oder eine andere Institution in staatlicher Regie behalten will, ist es absolut berechtigt, eine solche Position einzunehmen, und damit gibt es keinen Bedarf, ein solches Beschaffungswesen zu fordern.
Andreas Schwab (PPE-DE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte allen Koordinatoren und stellvertretend für sie der Berichterstatterin für die gute Arbeit an diesem Bericht danken. Wir waren uns fraktionsübergreifend einig, dass die Richtung und der Inhalt des Berichts so richtig sind, und dies zeigt auch das klare Votum des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz.
Grundsätzlich müssen wir beachten, dass das Vergaberecht innerhalb der EU in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich kohärent umgesetzt ist und dass deshalb die von der Kommission immer wieder geäußerte Behauptung, es gebe in bestimmten Mitgliedstaaten Probleme mit dem Vergaberecht, in dieser Form anhand von makroökonomischen Grundkriterien nicht haltbar ist, sondern dass wir unbedingt eine bessere Datenerhebung über die Probleme brauchen, die es im Bereich des Vergaberechts in den Mitgliedstaaten gibt. Deswegen freue ich mich sehr, dass dieser Punkt in dem Bericht aufgegriffen wird und die Kommission aufgefordert wird, die Datengrundlage bei der Bewertung der nationalen Vergaberechtssysteme breiter zu gestalten.
Ich möchte nun auf einige Änderungsanträge eingehen. Die meisten Änderungsanträge lehnen wir ab. Ich freue mich, dass Frau Rühle erklärt hat, dass der Änderungsantrag 12 zurückgezogen wird. Wir finden nicht alle Änderungsanträge des Kollegen Lipietz oder des Rechtsausschusses schlecht, aber sie würden den Bericht, der insgesamt sehr rund ist, etwas aufweichen.
Eine rechtzeitige und korrekte Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen würde wesentlich dazu beitragen, dass die Ziele des Programms der EU für eine bessere Rechtsetzung erreicht werden und dass durch eine konsequentere und bessere Umsetzung die Anwendung der Richtlinie im Binnenmarkt verbessert wird.
Wir bitten die Kommission, aber insbesondere auch den Rat, auf die Mitgliedstaaten einzuwirken, mehr Kapazitäten dafür aufzuwenden, die Professionalität im Beschaffungswesen zu steigern und best practices auszutauschen, um eine einheitliche Anwendung dieser Vorschriften in allen Bereichen der Europäischen Union zu gewährleisten.
Zum Änderungsantrag der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa möchte ich noch anfügen, dass es die Kommunen natürlich vermutlich begrüßen, dass lokale Gebietskörperschaften unbürokratisch kooperieren sollen, aber dass letztlich die Rechtsprechung des EuGH weder in Spanien noch in Traxa wirklich klare Richtlinien für die Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit oder public-public partnerships schafft. Deswegen ist die Kommission gefordert zu prüfen, welche weiteren Schritte in diesem Bereich notwendig sind.
Barbara Weiler (PSE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kommissar! Ich möchte mich dem Dank an unsere Ausschussvorsitzende anschließen, die diesen Bericht in einer hervorragenden Weise in der Linie unserer bisherigen Berichte erarbeitet hat und auch alle unsere Anregungen aufgenommen hat. Ich bedanke mich insbesondere, weil ich diesen Bericht als eine Konsequenz in der gleichen Folgelinie zu dem Bericht über die öffentlich-private Partnerschaft sehe, und das ist ja eigentlich sehr sinnvoll und auch hilfreich.
Die Vorschläge der Berichterstatterin finde ich hervorragend. Sie bringen uns in der Realisierung des Binnenmarktes grundsätzlich weiter. Die Kritik, die sie erwähnt, ist allerdings für uns alle, auch für die Öffentlichkeit, sehr überlegenswert.
Wenn wir lesen, dass die Gründe meistens „mangelnder nationaler juristischer Sachverstand, mangelnde Humanressourcen oder das Fehlen von politischem Willen in den Mitgliedstaaten sind“, dann ist das in der Tat ein Armutszeugnis. Wir erwarten von unseren Nachbarstaaten, von Asien und Afrika korrektes Handeln, und wir selbst erfüllen unsere selbst gestellten Ziele nicht. Nun möchte ich hier nicht nur Schuldzuweisungen vortragen, aber alle gerichtlichen Verfahren, die in diesem Zusammenhang stattfinden, sind ärgerlich, unnötig und teuer. Darum ist es wichtig, dass wir in diesem Bereich aktiv werden und auch die Aktivitäten der Kommission unterstützen.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es gut ist, dass die umweltbezogenen und sozialen Kriterien stärker bekannt gemacht werden. Es ist sehr überraschend, dass in den Mitgliedstaaten gerade die KMU, die Träger unserer wirtschaftlichen Innovationskraft, zum großen Teil nicht wissen, was möglich ist, und die Bürger in unseren Mitgliedstaaten meistens nur denken, es sei notwendig, den billigsten Bieter zu bedienen und sich nicht an anderen Kriterien zu orientieren.
Zum Schluss danke ich für die gute Zusammenarbeit, und weil sie so gut war, empfehle ich allen, die Änderungsanträge gestellt haben, diese zurückzuziehen.
Graham Booth (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Ich muss mich bei den Dolmetschern entschuldigen, der folgende Text funktioniert tatsächlich nur auf Englisch.
Meine 60 Sekunden Redezeit heute, das muss ich einsehen,
reichen nicht für eine Gettysburg-Rede.
Um diese so wertvolle, kurze Zeit möglichst gut zu nutzen,
werde ich die wichtigen Punkte aufzählen und in Reimform vortragen.
Kommissar Verheugen sagt, die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
konfrontieren die EU-Mitgliedstaaten mit einer halben Billion Gesetzen.
Dies begünstigt größere Unternehmen und schadet den KMU.
Richtlinien wie diese werden sie in die Knie zwingen.
Mit dieser Situation unzufrieden, war der große Traum von Frau McCarthy
die zentralisierte Kontrolle des Themas öffentliches Beschaffungswesen.
Nationale Beratungsstellen und der Austausch von Daten als Ziel
haben Sie immer weiter graben lassen, obwohl sie bereits in einem Loch stand.
Wenn das sozialdemokratische Paradies Vorschriften braucht, die wir durchsetzen,
fresse ich meinen Hut, und meinen Mantel dazu, mit oder ohne Soße.
(Beifall von der IND/DEM-Fraktion)
Der Präsident. Vielen Dank, Herr Booth, Sie haben das dichterische Niveau dieses Parlaments gesteigert.
Malcolm Harbour (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Mir ist es leider nicht gegeben, auf so poetische Weise zu antworten. Gestatten Sie mir lediglich die Bemerkung: Wenn ich Herrn Booth sage, diese Regelung der öffentlichen Beschaffungswesens sollte Kleinunternehmen in Europa die größtmöglichen Vorteile bringen, finden wir sicherlich einen Hutmacher, der ihm einen Hut macht, den er zu gegebener Zeit fressen kann!
Ich möchte Frau McCarthy nicht nur für diesen Bericht danken, sondern auch dafür, dass sie einen klaren Kurs für unseren Ausschuss abgesteckt hat, indem sie die Prüfung dieser Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen gelenkt und deren politische Bedeutung unterstrichen hat. Schließlich haben wir es beim öffentlichen Beschaffungswesen mit der ersten vollständig überarbeiteten Binnenmarktgesetzgebung aus den 50er-Jahren zu tun, und dennoch frage ich mich häufig, ob genügend Unternehmen dies als reale Chance begreifen.
Der wichtigste Hinweis lautet hier, die Mitgliedstaaten müssen sich wirklich anstrengen, um ihre Professionalität in Fragen der Beschaffung zu verbessern, wodurch sich Chancen eröffnen, nicht nur zum Wirtschaftswachstum in Europa beizutragen, sondern auch den Bürgern Dienstleistungen von höherer Qualität zu bieten, indem Kosten reduziert werden und die Qualität verbessert wird. Wir wissen, dass dort, wo dies geschieht, klare Vorteile entstehen, und um diese kleinen Unternehmen muss man sich in diesem Prozess kümmern.
Abschließend möchte ich sagen - und ich danke Frau McCarthy für die Aufnahme eines von mir selbst eingereichten Änderungsantrags - öffentliche Auftraggeber stehen angesichts der großen Mengen, die sie einkaufen, tatsächlich in der Pflicht, Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen zu fördern. Im Rahmen der geltenden Richtlinien können sie der Beschaffung oder dem Wettbewerb vorausgehende Vereinbarungen schließen, um innovativen Lösungen, die den Bürgern spürbare Vorteile bringen, auf dem Markt zum Durchbruch zu verhelfen. Das ist die nächste Entwicklung, die wir in den Griff bekommen müssen, und ich weiß, dass Frau McCarthy und der Ausschuss – ich spreche hier als der Koordinator für meine Fraktion – hierbei zusammenarbeiten werden, um der europäischen Wirtschaft und all unseren Bürger weiterhin wirkliche Vorteile zu bieten.
Silvia-Adriana Ţicău (PSE). – Licitaţiile publice reprezintă peste 16% din produsul intern brut comunitar. Sistemele de achiziţii dinamice şi licitaţiile electronice asigură transparenţa, accesul egal la piaţă şi realizarea de importante economii. În acelaşi timp, armonizarea procedurilor de achiziţii publice duce la creşterea competiţiei între întreprinderile mici şi mijlocii şi, implicit, a competitivităţii acestora. Programul comunitar IDA, destinat schimbului de date între administraţiile publice, a permis din 2003 cunoaşterea implementărilor de succes ale sistemelor de licitaţie electronice. Cu un an înainte, România a introdus sistemul electronic de achiziţii publice, în martie 2002. Cu un număr de peste 7200 de autorităţi publice contractante şi peste 7500 de ofertanţi înregistraţi în sistem, au fost astfel realizate economii faţă de bugetul planificat de 24%. Consider că utilizarea mijloacelor electronice pentru realizarea achiziţiilor publice va ajuta în mod real Uniunea Europeană să realizeze obiectivele propuse prin strategia de la Lisabona. Felicit raportorul pentru munca depusă.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Ich begrüße den Bericht von Frau McCarthy, der die spezifischen Probleme beleuchtet, die mit der Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen verbunden sind, welche für die EU und den Binnenmarkt von wachsender wirtschaftlicher Bedeutung sind. Die Märkte für das öffentliche Beschaffungswesen in den EU-Mitgliedstaaten müssen sich für den grenzüberschreitenden Wettbewerb öffnen, um überall in der Gemeinschaft, insbesondere für kleine und mittlere Zulieferer, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Die neue Richtlinie klärt nun, inwiefern ökologischen und sozialen Forderungen entsprochen werden soll. Allerdings sollte dabei darauf geachtet werden, dass Beschaffungsstellen bei der Anwendung der Kriterien Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten nicht benachteiligen. Ich pflichte der Berichterstatterin bei, dass die Einrichtung nationaler Beratungsstellen die öffentlichen Auftraggeber bei der korrekten Anwendung der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und die Bieter, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, bei Ausschreibungen für öffentliche Aufträge unterstützen würde.
Eine höchst professionelle und entpolitisierte Verwaltung spielt eine Schlüsselrolle für die erfolgreiche Umsetzung und Anwendung der europäischen Rechtsvorschriften. Nur durch ausgezeichnete Beamte mit umfassender Erfahrung im öffentlichen Dienste bzw. in der Kommunalverwaltung sowie regelmäßige Schulungen ist es möglich, angemessen auf die durch die europäische Gesetzgebung entstandenen neuen Herausforderungen zu reagieren. Die neuen ehemals kommunistischen Mitgliedstaaten scheinen in der Tat einen neuen Volkssport erfunden zu haben, indem eine neue Regierung nach Amtsantritt versucht, nahezu alle öffentlich Bediensteten in Positionen auszutauschen, bei denen es vor allem auf Professionalität ankommt.
Auf der Grundlage meiner eigenen langjährigen Erfahrung im öffentlichen Dienst und in der Kommunalpolitik sowie im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesen bin ich davon überzeugt, dass es nur einer professionell arbeitenden und glaubwürdigen Verwaltung gelingen kann, die europäischen Rechtsvorschriften auf verantwortungsbewusste Weise in nationale Gesetze zu übertragen. Dabei ist es gleichwohl von äußerster Wichtigkeit, dass die Mitgliedstaaten dem Einzelnen und juristischen Personen keine Verantwortlichkeiten aufbürden, die über die in nationales Recht umgesetzten Rechtsvorschriften hinausgehen. Insbesondere sollten sie kleine und mittlere Unternehmen von unnötigem Verwaltungsaufwand verschonen. Nach meinem Dafürhalten würde der aktive Austausch von Wissen und besten Praktiken unter den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Gesetzgebung im öffentlichen Beschaffungswesen sowie die Modernisierung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen die Leistungsfähigkeit in diesem Bereich deutlich erhöhen.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Gemeinschaftliche Rechtsvorschriften, die auf ein gerechtes und nicht diskriminierendes öffentliches Beschaffungswesen abzielen, sind meiner Ansicht nach ein Schritt in die richtige Richtung, fördern sie doch die Entwicklung des gemeinsamen Marktes.
Die geltenden EU-Rechtsvorschriften legen Mindestnormen für das öffentliche Beschaffungswesen fest, die aber hauptsächlich wegen der Probleme bei ihrer Umsetzung in nationales Recht und des Fehlens eines wirksamen Systems, mit dem die Einhaltung der in der Richtlinie niedergelegten Anforderungen bei der Auftragsvergabe überprüft werden kann, oftmals unzureichend sind. Die Berichterstatterin legt diese Probleme zutreffend dar und zeigt Wege zu ihrer Lösung auf.
Hier geht es vor allem darum, dass starke nationale Unternehmen bevorzugt und die Grundsätze eines freien und fairen Wettbewerbs missachtet werden, und es geht natürlich auch um Korruption, durch die beispielsweise kleine und mittlere Unternehmen der Möglichkeit beraubt werden, an der Auftragsvergabe teilzunehmen. Wir brauchen deshalb für das öffentliche Beschaffungswesen ein Überwachungssystem, um illegale, direkte Auftragsvergaben zu verhindern. Deshalb teile ich die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten die Unterstützung der Europäischen Kommission für eine bessere Umsetzung und Anwendung der Richtlinie umfassender nutzen sollten.
Von Vorteil wäre auch die Entwicklung von Beratungsstellen im öffentlichen Beschaffungswesen in den Mitgliedstaaten. Neben der Unterstützung für Unternehmen, die an der öffentlichen Auftragsvergabe teilnehmen, könnten diese Stellen auch die Lage in den Mitgliedstaaten überwachen und der Kommission statistische Daten übermitteln. Zudem sollten wir durch die Vereinfachung elektronischer Kauftechniken den Zugang zu solchen Beschaffungen erleichtern.
Wir dürfen nicht vergessen, dass das öffentliche Beschaffungswesen ein wichtiger Indikator für das Wirtschaftswachstum in der Union ist und gegenwärtig 16 % des BIP ausmacht. Ziel der Richtlinie ist es, diskriminierende Auftragsvergabepraktiken in den Mitgliedstaaten auszuschalten und das System so flexibel zu gestalten, dass ausländische Unternehmen gleichberechtigten Zugang zu den Märkten anderer Länder erhalten.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir zur Lösung der Probleme bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht nur formale, sondern auch informelle Lösungen anstreben sollten, wie z. B. die Förderung bewährter Verfahren, den Austausch von Erfahrungen, die Organisation von Schulungen oder den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten.
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die strikte Umsetzung und Anwendung haben für die Kommission Vorrang. Die Kommission untersucht derzeit, wie die korrekte Anwendung unserer Vorschriften weiter verbessert werden kann.
Das Thema öffentliche Partnerschaften ist für etliche Mitgliedstaaten von besonderer Bedeutung. Es sind Fragen hinsichtlich der Notwendigkeit aufgetaucht, Begriffe wie „öffentlicher Auftraggeber“ oder „In-house“-Geschäfte zu klären.
Es wird ein Legislativvorschlag für diesen Bereich gefordert, entsprechende Änderungsvorschläge wurden eingereicht. Ich muss allerdings sagen, ich bin von der Notwendigkeit legislativer Maßnahmen nicht überzeugt. Angesichts der vorliegenden Hinweise halte ich ein solches Vorgehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für verfrüht.
Die Kommission untersucht nationale Vorgehensweisen in diesem Bereich. Sollten diese Untersuchungen ergeben, dass eine Klarstellung notwendig ist, könnten wir darüber entscheiden, wie diese am besten zu bewerkstelligen ist.
Ich begrüße Ihren Bericht als einen Beitrag zur rechten Zeit zu diesen Überlegungen und sehe mit Freuden der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament entgegen, damit der Binnenmarkt Verbrauchern und Unternehmen greifbare Vorteile bringt.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch, dem 20. Juni 2007, statt.