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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : O-0022/2007

Eingereichte Texte :

O-0022/2007 (B6-0122/2007)

Aussprachen :

PV 19/06/2007 - 18
CRE 19/06/2007 - 18

Abstimmungen :

Angenommene Texte :


Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 19. Juni 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

18. Ausnahmen von den Binnenmarktvorschriften für die Beschaffung von Verteidigungsgütern auf der Grundlage von Artikel 296 EGV (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die mündliche Anfrage an die Kommission über die Ausnahmen von den Binnenmarktvorschriften für die Beschaffung von Verteidigungsgütern auf der Grundlage von Artikel 296 EG-Vertrag von Arlene McCarthy im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (O-0022/2007 – B6-0122/2007).

 
  
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  Arlene McCarthy (PSE), Verfasserin. (EN) Herr Präsident! Ich bedauere, dass Herr Booth nicht im Saal ist, denn ich wollte ihm sagen, dass ich Musikliebhaberin bin. Vielleicht könnte er bei der nächsten Aussprache über meinen Bericht einen Euro-Rap vortragen!

Wie dem Herrn Kommissar bekannt ist, entfällt ein großer Teil der öffentlichen Beschaffung in der EU auf den Bereich Verteidigung. Schätzungen zufolge sind das rund 80 Milliarden Euro, bei einem kombinierten Verteidigungshaushalt der Mitgliedstaaten von 170 Milliarden Euro, und deshalb legen wir dieses Thema heute auf den Tisch: Im Bereich Verteidigung erfolgt die Beschaffung immer noch innerhalb äußerst zersplitterter nationaler Märkte.

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz nimmt daher die Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen vom 7. Dezember 2006 bezüglich der Anwendung von Artikel 296 des Vertrags auf die Beschaffung von Verteidigungsgütern zur Kenntnis. Diese hat zur Klarstellung des geltenden Rechtsrahmens beigetragen. Wir nehmen jedoch darüber hinaus auch Bemühungen der Kommission zur Kenntnis, neue Vorschriften vorzulegen, die wesentlich zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren Umfeldes für die europäische Verteidigungsindustrie und ihre Zulieferer beitragen dürften.

Wir möchten dem Kommissar daher folgende Fragen stellen: Welche Fortschritte gibt es hinsichtlich des Entwurfs der Richtlinie über die Beschaffung von Verteidigungsgütern, die nicht unter die Sonderregelung des Artikel 296 fallen? Welche Schritte plant die Kommission als nächstes auf diesem Gebiet? Wie bewertet die Kommission – unter dem Aspekt eines fairen und effizient funktionierenden Binnenmarktes - die Situation in der europäischen Verteidigungsindustrie, wo in mehreren Mitgliedstaaten eine erhebliche Anzahl hochqualifizierter Arbeitsplätze in Gefahr zu sein scheint? Welche Auswirkungen der Richtlinie werden für den Sektor erwartet, und worin besteht die Strategie der Kommission, die Mitgliedstaaten bei der Beschaffung von Verteidigungsgütern zu engerer Zusammenarbeit zu bewegen, die Transparenz zu verbessern und allmählich ihre nationalen Beschaffungsmärkte für Verteidigungsgüter zu öffnen, um ein gut funktionierendes und konkurrenzfähiges Umfeld für diesen sensiblen Sektor zu schaffen? Wir würden auch gern erfahren, welche Schlussfolgerungen aus dem 2006 geschaffenen Verhaltenskodex gezogen werden können und wie die Kommission den künftigen Zusammenhang zwischen einer potenziellen Richtlinie und dem Verhaltenskodex sieht.

 
  
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  Der Präsident. Vielen Dank, Frau McCarthy. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Rap-Musik und der Versbau des griechischen Elfsilbers denselben Rhythmus haben. Sie und Herr Booth sind sich also näher, als Sie glauben.

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Vor vier Jahren gab die Kommission ihre Absicht bekannt, eine europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu entwickeln. Seitdem haben wir uns mit Hilfe einer Reihe von Initiativen bemüht, einen offeneren und faireren europäischen Verteidigungsmarkt zu schaffen. Die neue Richtlinie über das Beschaffungswesen für Verteidigungsgüter ist ein wesentliches Element dieser Gesamtstrategie und gehört zu den strategischen Prioritäten der Kommission für das laufende Jahr.

Derzeit findet die überwiegende Mehrzahl der Ausschreibungen für Verteidigungsgüter außerhalb gemeinschaftlicher Vorschriften statt. Die Mitgliedstaaten stützen sich auf die Sonderregelung gemäß Artikel 296 des Vertrages. Nach Ansicht der Kommission sollte diese Regelung auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Wir haben im Dezember des vergangenen Jahres eine Erläuterung zu diesem Punkt veröffentlicht. Trotzdem ist die Sonderregelung immer noch eher die Regel als die Ausnahme. Die Beschaffung von Verteidigungsgütern erfolgt daher in den meisten Fällen nach wie vor nicht nach den Prinzipien des Binnenmarktes. Das bedeutet, dass alle 27 Mitgliedstaaten Verteidigungsgüter nach ihren jeweiligen nationalen Vorschriften beschaffen, was oftmals undurchsichtige und manchmal diskriminierende Praktiken zur Folge hat.

Wir erkennen an, dass gegenwärtige Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen für die besonderen Bedürfnisse der Beschaffung von Verteidigungsgütern schlecht geeignet sind. Wir glauben jedoch, dass durch die Öffnung nationaler Verteidigungsmärkte, die 0,8 % des BIP der Europäischen Union und ein Viertel der öffentlichen Beschaffung auf staatlicher Ebene ausmachen, erhebliche wirtschaftliche Gewinne erzielt werden können.

Die Mitgliedstaaten und die Industrie räumen diese Vorteile weitgehend ein. Faire und transparente Bedingungen würden Unternehmen, insbesondere KMU, die Teilnahme an Ausschreibungen in anderen Mitgliedstaaten erleichtern und so ihren Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten auf einem weitaus größeren Binnenmarkt verbessern. Längere Fertigungsläufe würden Größenvorteile bringen. Dies würde wiederum zu einer Reduzierung der Kosten und zu niedrigeren Preisen beitragen, was letztendlich dem Steuerzahler zugute käme.

Unser Vorschlag sieht die Anpassung bestimmter Gemeinschaftsvorschriften für die Beschaffung an den besonderen Charakter der Verteidigung vor und bietet den Vergabebehörden mehr Flexibilität für sensible Beschaffungsaufgaben. Hierdurch wird es für die Mitgliedstaaten auch leichter, die Sonderregelung gemäß Artikel 296 des Vertrags nur in Ausnahmefällen anzuwenden. Wie bei den anderen Beschaffungsrichtlinien auch, werden sich die Mitgliedstaaten nach Umsetzung der Richtlinie weiterhin im Beratenden Ausschuss für öffentliches Auftragswesen über Fragen der Beschaffung von Verteidigungsgütern austauschen.

Ich möchte hervorheben, dass die neue Richtlinie den Verhaltenskodex der Europäischen Verteidigungsagentur anwenden wird. Der Verhaltenskodex gilt nur für Verträge, die aufgrund von Artikel 296 von den Vorschriften der Gemeinschaft ausgenommen sind, während die künftige Richtlinie für Verträge gelten wird, die nicht von den gemeinschaftlichen Vorschriften ausgenommen sind. Gemeinsam werden der Verhaltenskodex und die neue Richtlinie die Transparenz und den fairen Wettbewerb der Verteidigungspartner in der Europäischen Union verbessern.

Ich freue mich, mitteilen zu können, dass die Arbeiten am Vorschlag für eine Verteidigungsrichtlinie weit fortgeschritten sind. Gegenwärtig beenden die Dienststellen der Kommission die Folgenabschätzung, die uns mehr über die zu erwartenden Auswirkungen der Initiative auf den Markt, einschließlich sozialer Folgen, sagen wird. Parallel dazu arbeiten wir im Beratenden Ausschuss für öffentliches Auftragswesen und in der Europäischen Verteidigungsagentur eng mit den Mitgliedstaaten zusammen. Die Industrie ist ebenfalls in die Folgenabschätzung eingebunden.

Die Kommission hat die Annahme eines Vorschlags für den Herbst vorgesehen. Gegenwärtig planen wir, diesen im Rahmen eines Gesamtpakets zusammen mit einem Vorschlag für eine Verordnung über innergemeinschaftliche Transfers von Verteidigungsgütern und einer Mitteilung über Verteidigungsindustrien vorzulegen.

Seit wir uns mit dem Thema Beschaffung von Verteidigungsgütern beschäftigen, hat das Parlament stets zu unseren stärksten Unterstützern gehört. Die Entschließung des Parlaments aus dem Jahre 2005 zeigt dies ganz deutlich. Dafür möchte ich Ihnen danken. Ich hoffe, dass sich unsere erfolgreiche Zusammenarbeit weiter fortsetzen wird.

 
  
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  Malcolm Harbour, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Ich möchte zunächst das klare Engagement des Herrn Kommissars für die möglichst rasche Vorlage der neuen Richtlinie begrüßen und ihm für die kurze Darstellung einer Reihe wichtiger Maßnahmen danken, an denen er und seine Abteilungen bereits arbeiten. Dies ist ohne Frage ein besonders sensibler Bereich, sowohl wegen seiner strategischen Bedeutung als auch wegen bestimmter industriepolitischer Fragen, die den gesamten Verteidigungssektor betreffen.

Ich möchte im Folgenden zwei Punkte ansprechen, auf die der Herr Kommissar in seinen Schlussbemerkungen vielleicht eingehen könnte.

Erstens, es besteht kein Zweifel, dass es in vielen Bereichen der Beschaffung von Verteidigungsgütern sehr komplexe vertragliche Regelungen gibt, die häufig auch einen wesentlichen Teil der Produktentwicklung abdecken. Mit anderen Worten, die Spezifikation der Ausrüstung kann auch neue technologische Entwicklungen beinhalten. Diese Vereinbarungen werden sich in vielen Fällen von herkömmlichen Kaufverträgen deutlich unterscheiden, obwohl, wie ich in meiner Stellungnahme zum Bericht McCarthy feststellte, zunehmendes Interesse an transparenteren Bedingungen für derartige Verträge besteht. Ich wäre dem Kommissar sehr verbunden, wenn er erwähnen oder bestätigen könnte, dass er diese besonderen strategischen Bedürfnisse berücksichtigen wird.

Der zweite Punkt ist schwierig und bezieht sich darauf, dass Vereinbarungen über die Beschaffung von Verteidigungsgütern vielfach mit einer bestimmten Art von Ausgleichsvereinbarung verbunden sind. So können die beschaffenden Länder zum Beispiel an lokalen Investitionen in irgendeiner Form interessiert sein, die örtliche Unternehmen in die Montage der Ausrüstungen einbeziehen. Oder, in manchen Fällen gibt es einen völlig anders gearteten finanziellen Ausgleich in Form einer Vereinbarung über den Erwerb von Produkten eines Unternehmens auf einem anderen Markt.

Diese Vereinbarungen scheinen schwierige Fragen aufzuwerfen, sowohl in Bezug auf das Wettbewerbs- als auch das Beschaffungsrecht, und ich wäre sehr dankbar, wenn der Herr Kommissar bestätigen könnte, dass er diese bei der zugesagten Überprüfung der Richtlinie berücksichtigen wird.

 
  
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  Barbara Weiler, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich hier nicht nur um ein heikles Thema, sondern erstaunlicherweise auch um ein Thema, bei dem die Mitgliedstaaten hartnäckig gegen europäisches Recht verstoßen.

Im Jahr 2004 haben wir über das Grünbuch diskutiert, 2006 kam dann die Entschließung des Parlaments und jetzt haben wir eine neue Auslegung, und dennoch ist in der Realität kaum etwas geschehen. Die Mitgliedstaaten tun weiter, was sie wollen. Ist die GASP in dieser Hinsicht gescheitert? Ich sehe nirgendwo in der Realität eine Verbesserung seit 2004. Artikel 296 unseres EG-Vertrags scheint den Mitgliedstaaten und den Abgeordneten der nationalen Staaten überhaupt nicht bekannt zu sein. Da ist nämlich in der Tat eine Sondersituation beschrieben und nicht die Regel. Hinzu kommt noch, dass der Europäische Gerichtshof nochmals festgestellt hat, dass es hier eben nicht um eine allgemeine automatische Ausnahme geht. Aber eine Verbesserung ist nicht zu sehen, obwohl – und auch das ist ja vielleicht noch erwähnenswert – der relevante Kreis der Betroffenen sich auf sechs Mitgliedstaaten beschränkt, und auch dort sehe im Moment keine Verbesserung.

Um es klar und eindeutig zu sagen: Ich will keine Erhöhung der Rüstungsetats, und meine Fraktion wünscht vor allen Dingen Einsparungen durch Kooperation und die Nutzung von Synergieeffekten. Dafür hat das Parlament einige Vorschläge gemacht, zum Beispiel dazu, welche Bestandteile der neue Verhaltenskodex beinhalten sollte. Herr Kommissar, vielleicht sagen Sie dazu noch etwas.

Wir haben Sie auch aufgefordert – und nicht nur Sie, sondern auch die Europäische Verteidigungsagentur –, mit uns besser zusammenzuarbeiten. Davon kann ich in der Realität auch nicht viel feststellen. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass wir Ihnen vorgeschlagen haben, welche wettbewerblichen Auftragsvergabemechanismen Sie noch verändern müssten, um endlich zu erreichen, was wir alle hier im Hause wollen. Denn wir sind der Auffassung der Kommission, dass ein echter europäischer Verteidigungsmarkt notwendig ist, um die Kosten der Militärausgaben zu reduzieren und die Produktion im Sinne der Steuerzahler und der Bürger effizienter zu gestalten.

 
  
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  Alexander Lambsdorff, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Vorsitzender, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Erstmals herzlichen Dank, Herr Kommissar, für Ihre Ausführungen, in denen Sie den aktuellen Standpunkt der Kommission zu diesem Thema verdeutlichen. Sie haben darauf hingewiesen, dass das Parlament ein guter Verbündeter der Kommission ist. Wir unterstützen in der Tat Ihre Auffassung, dass ein transparenterer, effektiverer und offener europäischer Rüstungsmarkt ein wichtiges Ziel ist, sowohl für die Stärkung der Branche in Europa als auch für darüber hinausgehende Ziele. Ich glaube, was ich hier gesagt habe, gilt wirklich für alle Kollegen. Ich erinnere an den großen Konsens, den wir bei der Entschließung zum Grünbuch erzielt haben.

Wir hören mit Interesse, dass die Arbeiten an der Richtlinie für die Beschaffung von Verteidigungsgütern gut fortgeschritten sind und dass die Kommission im Herbst einen Vorschlag vorlegen will. Frau Weiler hat eben darauf hingewiesen, dass die Verteidigungsmärkte noch weitgehend national definiert sind. Der Staat ist der einzige relevante Nachfrager nach Verteidigungsgütern und in der Tat, erfolgen viele Vergabeentscheidungen nach wie vor unter Rückgriff auf zumindest zweifelhafte Rechtsgrundlagen.

Allerdings – und auch bin ich mit Frau Weiler einig – gibt es wenig Unterstützung für eine Erhöhung der Verteidigungsetats. Ich glaube, dass dieser Richtlinienentwurf genau der richtige Weg in die richtige Richtung ist, nämlich die Effizienzreserve in der europäischen Rüstungsindustrie zu heben, die Zersplitterung zu überwinden und tatsächlich zu mehr Effizienz und zu Skalenerträgen zu kommen. Herr Kommissar, deswegen begrüßen wir Ihre Ausführungen zu dem zu erwartenden Wachstum und zu größerer Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Verteidigungsgütermarkt. Ich glaube, dass das auch auf den Arbeitsmarkt für ausgebildete Kräfte einen positiven Einfluss haben wird.

Wir brauchen eine klare Definition derjenigen Güter, die unter die Ausnahmeregelung fallen. Die bestehenden Regelungen sind in der Tat nicht ausreichend, um den besonderen Bedürfnissen des Marktes für Verteidigungsgüter gerecht zu werden. Deswegen begrüßen wir auch die Initiative der Kommission, die Regeln den Gegebenheiten des Verteidigungsgütermarktes anzupassen und hier größere Flexibilität anzustreben. Ich wäre dankbar, wenn Sie sich dazu äußern könnten, warum Sie sich dafür entschieden haben, das allgemeine Vergaberecht anzupassen, anstatt eine eigene Richtlinie vorzulegen. Das mag sinnvoll sein, ich würde aber gerne von Ihnen dazu etwas hören.

Unter dem Strich stimmen wir Ihnen zu, wenn Sie sagen, dass eine Öffnung dieses Marktes zu mehr Transparenz und mehr Wettbewerb führen wird und dass wir letztlich damit den Steuerzahler entlasten.

Zum Schluss möchte ich festhalten, dass dieser Richtlinienentwurf meiner Ansicht nach in seiner Bedeutung weit über industriepolitische oder binnenmarktpolitische Betrachtungen hinausgeht. Er wird vielmehr einen Beitrag dazu leisten, die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik fortzuentwickeln, er wird also auf einem Gebiet Fortschritte bringen, das traditionell ein Kernbereich nationaler Souveränität ist. Die Richtlinie wird hier vielleicht nicht revolutionäre, aber doch hoffentlich messbare Fortschritte bringen hin zu einer gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die diesen Namen wirklich verdient. Im Übrigen wäre ich dankbar, wenn wir solche Debatten künftig in Brüssel führen könnten und nicht in Straßburg.

 
  
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  Leopold Józef Rutowicz, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Etwa 180 Milliarden Euro werden jährlich auf dem gemeinsamen Markt der Europäischen Union für Verteidigungszwecke ausgegeben. Fast die Hälfte davon fällt nicht unter die geltenden Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen. Dieser Umstand, der sich von der Anwendung von Artikel 296 des Vertrags in Bezug auf die Beschaffung von Verteidigungsgütern herleitet, muss überprüft werden. Durch die Mitteilung ist dieser Punkt teilweise geklärt worden.

In Anbetracht der Spezifik der Rüstungsindustrie und ihrer notwendigen Integration in die Verteidigungspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der NATO müssen wir die technische Kompatibilität der Ausrüstung und der Kommunikationssysteme wie auch das reibungslose Zusammenspiel von Ausrüstung und Geräten gewährleisten. Erforderlich sind eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ländern, eine gut funktionierende Verteidigungsindustrie und deren reibungslose Belieferung.

Zu diesem Zweck sollten wir eine Richtlinie über das öffentliche Beschaffungswesen im Verteidigungssektor ausarbeiten. Ein stabiler Rüstungsmarkt und Stabilität im Hinblick auf die Auftragsvergabe werden sich positiv auf den Beschäftigungsstand und die Leistungsfähigkeit des Sektors auswirken.

 
  
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  Andreas Schwab (PPE-DE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundlage für die heutige Aussprache ist der Bericht unseres ehemaligen Kollegen Joachim Würmeling. Auf dieser Grundlage hat die Kommission Ende letzten Jahres ihre Mitteilung herausgebracht, die eine Klarstellung zur Anwendung von Artikel 296 bringen sollte, aber die Auswirkungen dieser Mitteilung waren doch eher bescheiden. Sie war ja auch ursprünglich nur auf nichtmilitärische Güter ausgerichtet, damit fiel ein Großteil der militärischen Beschaffungen zwangsläufig unter den Anwendungsbereich dieser Ausnahmevorschrift.

Daher ist es wirklich Aufgabe der Kommission, dafür zu sorgen, dass durch die Vergaberegeln für die Beschaffungen im Verteidigungssektor zum einen die Arbeit der Europäischen Verteidigungsagentur wirklich unterstützt wird, und dass zum Zweiten der Tatsache Rechnung getragen wird, dass dieser Sektor – wie bereits von vielen Vorrednern gesagt wurde – Besonderheiten unterliegt. Deswegen, Herr Kommissar McCreevy, möchte ich Ihnen drei Fragen stellen.

Erstens: Hat eine Richtlinie in diesem Bereich nicht von vornherein den Makel, dass sie auf einer Mitteilung beruht, die ursprünglich nur nichtmilitärische Beschaffungen betreffen sollte und dass sie damit auch nicht das leisten kann, was wir uns von ihr für die Gemeinsame Sicherheitspolitik erwarten?

Zweitens: Wäre es nicht möglich, die Liste aus dem Jahr 1958, in der die Ausnahmen ja relativ klar festgelegt waren, die aber heute nicht mehr zeitgemäß ist, zu aktualisieren? Hat die Kommission diese Aktualisierung endgültig aufgegeben?

Drittens: Sie haben zu Recht davon gesprochen, dass das normale Vergaberecht für den Verteidigungssektor nicht geeignet ist. Ich wäre im Anschluss an das, was Kollege Lambsdorff gefragt hat, jedoch sehr daran interessiert, von Ihnen zu hören, in welcher Weise Sie mit einer Richtlinie den Besonderheiten des Verteidigungssektors Rechnung tragen wollen.

 
  
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  Karl von Wogau (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Kollegen! Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union geben jedes Jahr 170 Milliarden Euro für Verteidigung aus. Diese 27 Mitgliedstaaten verfügen über 2 Millionen Soldaten, 10 000 Panzer und 3 000 Kampfflugzeuge. Dennoch war es nicht möglich, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei dem Konflikt auf dem Balkan das Blutvergießen beendet haben, sondern wir brauchten dazu unsere amerikanischen Freunde, die das für uns erledigt haben. Warum? Es gab damals noch keine gemeinsamen Entscheidungsstrukturen in der Europäischen Union, um derartige Einsätze durchführen zu können.

Einer der wesentlichen Gründe für die Ineffizienz der europäischen Verteidigung ist auch darin zu sehen, dass es keinen gemeinsamen Markt im Bereich der Verteidigung gibt. Einer der Gründe hierfür ist Artikel 296. Ich bin davon überzeugt, dass dieser Artikel auch in Zukunft bestehen bleibt. Dieser Artikel wurde in der Vergangenheit exzessiv angewendet. Deshalb kam kein gemeinsamer europäischer Markt im Bereich der Verteidigung zustande. Zunächst einmal kam die Mitteilung der Kommission zur Klarstellung, was unter den Artikel 296 fällt und was nicht. Ich halte diese Mitteilung für nützlich. Dann wurde die Europäische Verteidigungsagentur aktiv. Der von ihr erlassene Verhaltenskodex war meines Erachtens ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aber nun brauchen wir auch eine Gesetzgebung der Europäischen Union in diesem Bereich. Deshalb begrüße ich, dass diese Richtlinie jetzt vorgesehen ist.

Als Abgeordnete hören wir aber, gerade aus dem kommunalen Bereich, immer wieder sehr viel Kritik an den Ausschreibungsregeln der Europäischen Union. Darum werden wir als europäische Abgeordnete sehr genau darauf achten, dass die Regeln, die hier geschaffen werden, auch tatsächlich auf den Bereich der Verteidigung zugeschnitten sind und die Situation dort nicht verschlechtern, sondern sie verbessern. Das wird die Voraussetzung für unsere Zustimmung sein.

Im Übrigen hören wir immer wieder, dass wir Europäer zu wenig Geld für Verteidigung ausgeben. Wenn wir in diesem Bereich weiter gehen, hier einen gemeinsamen Markt schaffen, dann werden wir zumindest erreichen, dass wir für das gleiche Geld mehr Sicherheit bekommen.

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Als Antwort auf die Ausführungen von Herrn Harbour, Herrn Lambsdorff und Herrn Schwab kann ich bestätigen, dass das Ziel einer spezifischen Richtlinie für die Beschaffung von Verteidigungsgütern gerade in der Berücksichtigung der Besonderheiten des Verteidigungsmarktes besteht. Wir räumen ein, dass der bestehende Rahmen für den Verteidigungsmarkt kaum geeignet ist. Natürlich müssen die Grundprinzipien der Vorschriften für öffentliche Beschaffung gelten, aber die Verteidigung stellt besondere Anforderungen bezüglich der Versorgungszuverlässigkeit, der Informationssicherheit und der Notwendigkeit ausgehandelter Verfahren.

Herr Harbour sprach auch Ausgleichsvereinbarungen an, ein sehr komplexes Thema. Ausgleichsvereinbarungen sind wirtschaftliche Entschädigungen, die die meisten Mitgliedstaaten von ausländischen Anbietern verlangen, wenn sie militärische Ausrüstungen im Ausland erwerben. Sie sind rechtlich problematisch, politisch umstritten und wirtschaftlich bedenklich.

Direkte Ausgleichsvereinbarungen stehen mit dem Gegenstand des Beschaffungsvertrags in unmittelbarem Zusammenhang. Sie können zuweilen unter Artikel 296 fallen, wenn der Beschaffungsvertrag selbst auf Grundlage dieses Artikels unter die Ausnahmeregelung fällt. Bei den meisten Ausgleichsvereinbarungen geht es jedoch um einen mittelbaren Ausgleich im nichtmilitärischen Bereich.

Aus Sicht der Kommission fallen solche Ausgleichsvereinbarungen nicht unter Artikel 296. Sie müssen das Gemeinschaftsrecht respektieren, selbst wenn sie im Zusammenhang mit Verteidigungsverträgen stehen, die unter die Sonderregelung des Artikels 296 fallen. Das heißt also, Ausgleichsvereinbarungen sind an sich problematisch, selbst in dem von Artikel 296 abgedeckten Bereich. Eine Behandlung dieses Problems im Rahmen der Verteidigungsrichtlinie würde lediglich den die Gemeinschaft betreffenden Teil des Verteidigungsmarktes erfassen und indirekte Ausgleichsvereinbarungen für gemäß Artikel 296 ausgenommene Verträge blieben unberührt.

Letzten Endes wird die Öffnung nationaler Verteidigungsmärkte, wie ich bereits sagte, wichtige wirtschaftliche Vorteile bringen und schließlich allen Steuerzahlern zugute kommen. Um dies zu erreichen, müssen wir einen neuen Rechtsrahmen schaffen, der bestimmte Vorschriften der Gemeinschaft für Beschaffung den Besonderheiten des Verteidigungssektors anpasst. Mit der neuen Richtlinie werden nationale Behörden bei sensiblen Beschaffungsaufgaben flexibler sein.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

 
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