Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Dimitrios Papadimoulis im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber (KOM(2006)0636 – C6-0363/2006 – 2006/0206(COD)) (A6-0227/2007).
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Es ist mir eine Freude, diese Aussprache über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber zu eröffnen. Ich möchte dem Verfasser und dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit für die bisher geleistete Arbeit danken. Darüber hinaus danke ich dem Ausschuss für internationalen Handel und seinem Berichterstatter, Herrn Holm, für die Mitarbeit an diesem Dokument.
Quecksilber ist international als hochgiftig für den Menschen, für Ökosysteme und für wildlebende Tiere anerkannt. Wurde die Quecksilberverschmutzung zunächst als akutes lokales Phänomen betrachtet, gilt sie heute als globales, weit verbreitetes und chronisches Problem. Hohe Dosen können für den Menschen tödlich sein, aber auch relativ niedrige Mengen können bereits erhebliche Entwicklungsstörungen des Nervensystems verursachen.
Vor diesem Hintergrund entwickelte die Kommission eine umfassende Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber, die im Januar 2005 verabschiedet wurde. Ihr Hauptziel besteht in der Verringerung der Quecksilberexposition von Mensch und Umwelt durch eine Reihe von Maßnahmen, die alle Aspekte des Lebenszyklus von Quecksilber berücksichtigen. Das Europäische Parlament begrüßte die Strategie und ihren generellen Ansatz in ihrer im März 2006 angenommenen Entschließung.
Mit dem Ihnen nunmehr vorliegenden Vorschlag werden zwei der in der Strategie benannten Schlüsselmaßnahmen umgesetzt, nämlich Maßnahme 5 (durch das Verbot der Ausfuhr von metallischem Quecksilber aus der Gemeinschaft) und Maßnahme 9 (durch die Verpflichtung zur sicheren Lagerung von in der Chloralkaliindustrie nicht mehr benötigtem Quecksilber).
Die Urerzeugung von Quecksilber ging in der Gemeinschaft vor vier Jahren mit der Stilllegung der letzten aktive Mine im spanischen Almadén zu Ende. Allerdings trägt die aus Gründen des Umweltschutzes wünschenswerte stufenweise Einstellung der Verwendung von Quecksilberzellen in der Chloralkaliindustrie zur Erhöhung des Quecksilberangebotes bei: Bis die Umstellung auf quecksilberfreie Technologien abgeschlossen ist, wird dieser Industriezweig in den kommenden Jahren rund 12 000 Tonnen überschüssiges Quecksilber abgeben.
Das meiste Quecksilber wird derzeit aus der Gemeinschaft ausgeführt, und Exporte von bis zu 800 Tonnen jährlich landen, zumindest teilweise, in ungeregelten und unkontrollierten Anwendungen wie dem handwerklich geprägten Goldbergbau. Somit erhöht Quecksilber aus der EU das weltweite Quecksilberangebot.
Das grundlegende Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist es, solche Ausfuhren zu unterbinden und sicherzustellen, dass in der Chloralkaliindustrie nicht mehr benötigtes Quecksilber sicher gelagert wird und nicht wieder in die Umwelt gelangen kann.
Gestützt auf die Folgenabschätzung schlägt die Kommission auch die Anwendung der Verpflichtung zur sicheren Lagerung auf zwei weitere industrielle Quellen vor – Quecksilber, das bei der Reinigung von Erdgas sowie als Nebenprodukt bei der Förderung von Nichteisenmetallen anfällt.
Die Lagerpflicht ergibt sich logisch aus dem Ausfuhrverbot, da der kleine verbleibende Binnenmarkt für Quecksilber nicht in der Lage sein wird, die entsprechenden Mengen aufzunehmen. Mit Hilfe von Recycling und Rückgewinnung wird gewährleistet, dass für verbliebene rechtmäßige Verwendungen weiterhin Quecksilber zur Verfügung steht. Die Lagerung wird unter die Richtlinie über Abfalldeponien fallen, mit zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen wegen der besonderen Eigenschaften metallischen Quecksilbers.
Ziel der Kommission war die Vorlage eines einfachen und unkomplizierten, durch solides Wissen untermauerten Legislativvorschlags, der gemäß den Prinzipien besserer Rechtsetzung überzogenen Verwaltungsaufwand für die Industrie oder staatliche Behörden vermeidet.
Der Vorschlag verzichtet auf das Ergreifen legislativer Maßnahmen auf Gebieten, auf denen die Folgenabschätzung keine zuverlässige Begründung für derartige Maßnahmen oder klare Aussagen über mögliche Folgen ergeben hat.
Ich möchte auch hervorheben, dass die betroffene Industrie, namentlich der Chloralkali-Sektor, ihre Unterstützung für diesen Vorschlag signalisiert und sich zur Unterzeichnung einer freiwilligen Verpflichtung bereit erklärt hat. Mit dieser Zusage verpflichtet sich die Industrie zur Auswahl hoch qualifizierter Lagerbetreiber und gewährleistet die Bereitstellung von Eckdaten über Quecksilberströme.
Die Kommission beabsichtigt, diese Verpflichtung entsprechend den in der 2002 angenommenen Mitteilung über Umweltübereinkommen festgelegten Prinzipien und Verfahren anzunehmen.
Zweck des Vorschlags ist nicht die Umsetzung der gesamten Quecksilberstrategie: Sein Anwendungsbereich ist bewusst viel enger gefasst. An weiteren Maßnahmen der Strategie wird gearbeitet.
Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL), Berichterstatter. – (EL) Herr Präsident! Herr Kommissar! Meine Damen und Herren! Quecksilber und Quecksilberverbindungen sind hochgiftige Substanzen. Selbst in geringen Dosen wirken sie sich schädlich auf unser Herz-Kreislauf-, Immun- und Fortpflanzungssystem aus. In der Umwelt kann Quecksilber zu Methylquecksilber werden und sich in der Nahrungskette ansammeln, vor allem in der aquatischen Umwelt. In der japanischen Stadt Minamata starben 1956 8 000 Menschen infolge des Verzehrs von Fisch mit hohem Quecksilbergehalt.
Quecksilber ist ein globales Problem und erfordert zu seiner Lösung ein abgestimmtes internationales Vorgehen. Die Europäische Union kann nicht überzeugend zugunsten einer Verringerung des Angebots argumentieren und gleichzeitig weiterhin zu den Hauptlieferanten weltweit zählen. Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung stellt eine einzigartige Gelegenheit dar, den Exportkreislauf dieses gefährlichen Stoffes zu durchbrechen.
Es freut mich außerordentlich, dass sowohl der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit als auch der Rechtsausschuss die zweifache Rechtsgrundlage abgelehnt und sich für Artikel 175 als einzige Rechtsgrundlage entschieden haben, da der Zweck der Verordnung im Schutz der Umwelt und der Volksgesundheit besteht.
Was den Termin des Ausfuhrverbots angeht, so fordere ich etwas Gerechtes und Einfaches: Wir als Europäisches Parlament müssen bei der Entschließung bleiben, die wir selbst im März 2006 mit einer sehr großen Mehrheit zur Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber angenommen haben. Deshalb fordere ich Sie auf, für Änderungsantrag 43 zu stimmen, damit wir im Einklang mit dieser erklärten Haltung des Europäischen Parlaments bleiben. Nach meiner Meinung sollten auch die Verbindungen und die quecksilberhaltigen Produkte, die bereits Verwendungs- und Vermarktungsbeschränkungen in der Europäischen Union unterliegen, in das Ausfuhrverbot einbezogen werden, wie wir im März letzten Jahres beschlossen haben.
Welche Botschaft richten wir an Drittstaaten, wenn wir die Quecksilberprodukte, die in der Europäischen Union verboten sind, weil sie gefährlich sind, dorthin exportieren? Denken wir an die wohlbekannte Redensart ‚bon pour l’orient’? Im Zusammenhang mit dem Verbot der Einfuhr von Quecksilber hat es keinen Sinn, einerseits Quecksilber aus der Europäischen Union zu lagern und andererseits Quecksilber zur Verwendung innerhalb der Europäischen Union einzuführen. Wir rufen zu gesundem Menschenverstand auf. Übrigens übersteigt das Angebot den Angaben der Kommission zufolge derzeit die Nachfrage, und dieser Zustand dürfte auch in der Zukunft anhalten.
Auch bei der Lagerverpflichtung für metallisches Quecksilber, das in der Chloralkaliindustrie nicht mehr verwendet wird, stützt sich meine Auffassung auf die Entschließung des Europäischen Parlaments. Solange es keine geeigneten Techniken für die endgültige Entsorgung von Quecksilber, vorzugsweise in verfestigter Form, gibt, fordere ich die vorübergehende Lagerung in wiederauffindbarer Form entweder in Salzgruben unter Tage oder in Einrichtungen über Tage, die ausschließlich zur Zwischenlagerung genutzt werden und entsprechend ausgestattet sind. Sonst wird der menschliche Körper selbst zur Lagerstätte für diesen Giftstoff. Jedenfalls sprechen wir hier nicht über Millionen Tonnen. Insgesamt werden die überschüssigen Quecksilbermengen in der Chloralkaliindustrie auf rund 12 000 Tonnen geschätzt, deren Volumen sich wegen der hohen Dichte auf etwa 1 000 Kubikmeter beläuft.
Gleichzeitig fordere ich die Verabschiedung eines Rahmens von Mindestvorschriften für die Lagerung, der eine ständige Überwachung, Sicherheitsmindestnormen, regelmäßige Berichterstattung, Informationsaustausch und Sanktionen bei Verstößen entsprechend dem Verursacherprinzip gewährleistet.
Die Verantwortung während der vorübergehenden Lagerung sollte bei dem Eigentümer der Lagereinrichtung bleiben, während die Mitgliedstaaten die administrative und finanzielle Verantwortung für die unbedenkliche endgültige Entsorgung übernehmen sollten. Ich fordere deshalb die Mitgliedstaaten auf, einen Fonds auf der Grundlage eines Finanzbeitrags der Chloralkaliindustrie einzurichten, der die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt. Ich fordere auch ein Verzeichnis der Käufer, Verkäufer und Händler von Quecksilber, um die regelmäßige Überwachung der Einfuhr- und Ausfuhrbewegungen zu ermöglichen.
Wehren wir uns gegen eine verwässerte Verordnung, die den Schutz der Volksgesundheit und der Umwelt nicht in dem von den Bürgern gewünschten Umfang bietet. Die Forderung nach einem Ausfuhrverbot und das Problem der Lagerung müssen auf der Grundlage dieser Kriterien behandelt werden. Die anfallenden Kosten für eine solche Zukunftsinvestition sind angesichts des Vielfachen, das sie an Nutzen einbringen, verhältnismäßig gering. Die Europäische Union, das Europäische Parlament können und müssen an der Spitze der weltweiten Bemühungen stehen, Quecksilber zurückzuziehen. Ich hoffe, dass unsere Beschlüsse morgen dazu beitragen.
Jens Holm (GUE/NGL), Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Internationalen Handel. – (SV) Es ist höchste Zeit, diesen wichtigen Beschluss über ein Ausfuhrverbot für metallisches Quecksilber zu fassen. Viele wissen das vielleicht nicht, aber die EU ist in der Tat der weltweit größte Exporteur dieses Stoffes. Jährlich werden mehr als 1 000 t aus der EU in andere Länder exportiert, was fast einem Drittel des gesamten Welthandels mit Quecksilber entspricht. Das gefährliche Quecksilber landet fast ausschließlich in Entwicklungsländern, wo es sehr großen Schaden anrichtet.
Ich freue mich, dass ich eine Stellungnahme zu einem gut durchdachten Bericht meines Kollegen Papadimoulis abgeben kann. Bei diesem Bericht geht es nicht nur um ein Verbot der Ausfuhr von metallischem Quecksilber, sondern auch um die sichere Lagerung dieses gefährlichen Stoffes, was ich für äußerst positiv halte. Besonders froh bin ich darüber, dass Kollege Papadimoulis zahlreiche wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Vorschlag der Kommission eingebracht hat.
Dazu gehören folgende Verbesserungen:
– Ausdehnung der Vorschriften auf Quecksilberprodukte und -verbindungen,
– Ausweitung des Verbots auf die Einfuhr,
– Inkrafttreten der Verbots ein Jahr früher als von der Kommission beabsichtigt, das heißt 2010 anstatt 2011,
– Schaffung eines Systems der Rückverfolgung der Handelswege von Quecksilber zur besseren Überwachung des Quecksilbers,
– Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Umstellung auf moderne, quecksilberfreie Technologien.
Diese Veränderungen entsprechen genau dem, was ich als Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Internationalen Handel vorgeschlagen habe, und ich bin sehr dankbar dafür.
Das Einzige, was mich beunruhigt, ist die Forderung der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa nach getrennter Abstimmung. Bei einer getrennten Abstimmung würde die Gefahr bestehen, dass wichtige Teile dieses ansonsten ausgezeichneten Berichts unterminiert werden. Halten Sie sich deshalb bitte an die Linie des Berichterstatters zum Schutz der Umwelt und der Volksgesundheit und nehmen Sie nicht die marktfreundliche Haltung der ALDE-Fraktion an.
Morgen wird die EU also ihre Verantwortung wahrnehmen und das Abkippen von lebensgefährlichem Quecksilber in den Entwicklungsländern beenden. Es wird wirklich höchste Zeit. Mit unseren Änderungen und Verbesserungen wird die EU auch ihrer historischen Verantwortung gerecht, die Länder im Süden bei der Umstellung auf alternative, quecksilberfreie Technologien zu unterstützen. Das wird die Gesundheit von Tausenden Menschen und unsere gemeinsame Umwelt schützen. Und das wäre nicht schlecht!
Manuel Medina Ortega (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. – (ES) Herr Präsident! Wir hatten im Rechtsausschuss keine Schwierigkeit mit der Frage der Rechtsgrundlage, denn das Ziel dieser Maßnahme ist nicht die Durchführung einer Handelspolitik – deshalb kommt Artikel 133 nicht zur Anwendung –, sondern der Gesundheitsschutz – somit trifft Artikel 175 zu. Der Rechtsausschuss hat daher vorgeschlagen, dass Artikel 175 als einzige Rechtsgrundlage herangezogen wird, mit allen Konsequenzen, die sich daraus verfahrenstechnisch ergeben.
Nach dieser Klarstellung, Herr Präsident, weise ich als Mitglied des Europäischen Parlaments aus einem Land, das historisch sehr eng mit der Quecksilberverarbeitung verbunden ist, darauf hin, dass der Änderungsantrag 40 zur Lagerung von Quecksilber viel genauer ist als der Text, den die Kommission zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a) vorgeschlagen hat. Nach dem Vorschlag dieser Rechtsgrundlage, Herr Präsident, möchte ich daher auch zur Unterstützung des Änderungsantrags 40 von Herrn Callanan aufrufen.
Martin Callanan, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Wie diesem Hohen Haus bekannt ist, entspricht dieser Vorschlag für eine Verordnung über das Verbot der Ausfuhr und die Lagerung von metallischem Quecksilber den von uns im März 2006 im Rahmen der Strategie für Quecksilber verabschiedeten Verpflichtungen.
Die PPE-DE-Fraktion unterstützt die umfassenden Ziele der Verordnung. Quecksilber muss sicher entsorgt und gelagert werden, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Die Quecksilberzellentechnologie wird schrittweise durch die umweltfreundlichere und energieeffiziente Membranzelltechnologie ersetzt, und aufgrund dieser Umstellung wird überall in der Europäischen Union überschüssiges Quecksilber frei. Mit dieser Verordnung soll verhindert werden, dass dieses überschüssige Quecksilber auf den Weltmarkt gelangt. Meiner Ansicht nach ist der Vorschlag der Kommission weitgehend akzeptabel und das brauchbarste Herangehen.
Es wurden Änderungsanträge eingereicht, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ausfuhrverbots vorzuverlegen. Wir unterstützen solche Änderungsanträge nicht. Der Zeitplan für das Verbot wurde vor dem Umweltrat im Juni 2005 ausführlich diskutiert und der Termin 2011 in den Schlussfolgerungen des Rates vereinbart, wie im Vorschlag der Kommission enthalten. Ich meine, dass sich seit Annahme dieses Beschlusses durch den Rat nichts geändert hat, und möchte nicht, dass diese sehr schwierigen Entscheidungen noch einmal zur Diskussion gestellt werden. Dies könnte die Einführung des Verbots nur verzögern, vor allem, wenn erneut untersucht würde, ob ein Ausfuhrverbot tatsächlich der beste Weg ist, die Ziele der EU zu erreichen. Man hat das Datum gewählt, das anscheinend die breiteste Unterstützung der meisten Mitgliedstaaten und, was natürlich genau so wichtig ist, der vielen anderen betroffenen Akteure erhält. Dieser Termin wurde von der Kommission mit Zustimmung der spanischen Behörden und Minas de Almadén festgesetzt, damit ausreichend Zeit für die Reorganisierung und Umstrukturierung dieses Unternehmens bleibt, und ich meine, er verdient unsere volle Unterstützung.
Die Vorschläge zur Verhängung eines Einfuhrverbots für Quecksilber und Quecksilberverbindungen werden von mir nicht unterstützt. Angesichts der durch die Stilllegung der Chloralkalianlagen in der Gemeinschaft anfallenden Mengen von Quecksilber dürfte für Einfuhren absolut kein wirtschaftlicher Anreiz bestehen, so dass zu diesem Zeitpunkt zur Aufnahme eines Einfuhrverbots keine Notwendigkeit besteht. Der Markt ist durchaus in der Lage, sich selbst zu regulieren.
Auch die Ausweitung des Geltungsbereichs des Ausfuhrverbots wird von uns nicht unterstützt. Wir akzeptieren den Standpunkt der Kommission, dass metallisches Quecksilber gegenüber Quecksilberverbindungen und Quecksilber enthaltenden Produkten von der Menge her mit Abstand der wichtigste Stoff ist und eine Ausweitung des Ausfuhrverbots zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehr verfrüht wäre. Zudem würden Unternehmen ihre Produktion einfach verlagern und anderenorts fortsetzen. Ist es wirklich unsere Aufgabe, Reglungen vorzunehmen, die andere Länder der Welt betreffen? Meiner Ansicht nach nicht. Beide Erweiterungen des Vorschlags der Kommission erfordern eine genauere Analyse besserer Regulierungsprinzipien sowie der Kosten und Auswirkungen bestehender Geschäftstätigkeit.
Miguel Angel Martínez Martínez, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für Sie ist Quecksilber nur ein giftiges Metall, das wir loswerden müssen und das Sie nur in Thermometern gesehen haben, wenn Sie Fieber hatten. Mich erinnert das Quecksilber auch an einen Ort in meiner Provinz, Almadén, dessen Minen zu den Geburtsstätten der Arbeiterbewegung in Spanien gehörten. Quecksilber erinnert an tausende Männer und Frauen, die über Jahrhunderte davon lebten, hunderte Namen und Gesichter, Freunde, mit denen ich in den letzten 30 Jahren als sozialistisches Mitglied des Parlaments gearbeitet habe, ihnen Erläuterungen gegeben, sie überzeugt und mit Alternativen unterstützt habe, um das Paradoxon zu überwinden, dass der menschliche Fortschritt, der das Quecksilber eliminiert, anscheinend den Verlust ihrer Existenz eingeläutet hat.
Diese Menschen haben unsere Anstrengungen gewürdigt und uns gerade neulich wieder ihr Vertrauen bestätigt, indem sie für die Kandidaten der Sozialistischen Partei in ihren Kommunalräten stimmten. Heute, da ich an diese Freunde denke und meine Verpflichtung ihnen gegenüber bekräftige, möchte ich den Abgeordneten für ihr Verständnis danken, das sich in dem Text widerspiegelt, der im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit angenommen wurde und den wir morgen durch einige Änderungen verbessern werden.
Er enthält drei positive Informationen, die in Almadén mit Dankbarkeit, Interesse und Hoffnung aufgenommen werden. Erstens, es wird empfohlen, einen konkreten wirtschaftlichen Ausgleich der Gemeinschaft für die sozioökonomische Entwicklung von Almadén und seine Umgebung zur Verfügung zu stellen. Zweitens, es wird angeregt, Almadén vorrangig als Standort für das Quecksilberlager zu prüfen, das für die sichere Aufbewahrung des gesamten in Europa vorhandenen Metalls vorgesehen ist. Drittens, angesichts der bestehenden Erfahrung und des vertrauten Umgangs mit Quecksilber in Almadén gebietet der gesunde Menschenverstand, das Lager dort anzusiedeln, wo mehr als 80 % des Quecksilbers der Europäischen Union bereits völlig sicher lagert.
Ein Landsmann meiner Region sagte mir, das Quecksilber aus Almadén zu irgendeinem anderen Ort zu verbringen, wäre so, als würde man das Klavier zum Hocker tragen, statt den Hocker zum Klavier zu tragen, um ein Konzert zu geben.
Abschließend danken wir jenen für ihre Kohärenz, die den Vorschlag unterbreiten, den Export und die übrigen Operationen mit dem Quecksilber bis 2010 fortzuführen – wie wir im Bericht Matsakis gesagt hatten –, und zudem den 1. Dezember als Termin setzen, wodurch das Quecksilber noch etwas länger in Umlauf bleiben kann.
Ich bin sicher, dass das Parlament mit der Entschließung, die wir morgen annehmen, einen guten Ausgangspunkt hat, um seiner Mitentscheidungspflicht in den entsprechenden Verhandlungen mit dem Rat gerecht zu werden.
Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Herr Kommissar! Ich möchte Herrn Papadimoulis von Herzen zu seinem ausgezeichneten Bericht beglückwünschen und ihm für die Zusammenarbeit mit den Schattenberichterstattern danken.
Insgesamt war der Berichterstatter bemüht, den Vorschlag der Kommission etwas zu präzisieren, in einigen Aspekten durchaus zu Recht. In zwei Bereichen scheint mir eine solche Position jedoch weder sehr klug noch realistisch.
Der erste Punkt betrifft die Vorverlegung des vorgeschlagenen Termins auf 2009. Wir halten dies für unnütz und nicht umsetzbar. Wir meinen, dass an dem in der Strategie für Quecksilber bereits beschlossenen Termin 1. Januar 2010 festgehalten werden sollte.
Der zweite Punkt ist brisanter und betrifft die Lagerung metallischen Quecksilbers. Meiner Ansicht nach ergibt sich diese Brisanz weitgehend aus der Unsicherheit darüber, was vorübergehende und Endlagerung in der Praxis tatsächlich bedeuten. Ich unterstütze die Auffassung, wenn die Lagerung in lokalen Salzbergwerken oder an anderen geeigneten und zugelassenen Orten unter strengen Auflagen bei vollständiger Überwachung und Sicherheitsgarantien für Tausende von Jahren möglich ist, so ist das für mich ausreichend. Es besteht keine Notwendigkeit, in dieser Rechtsvorschrift ausdrücklich festzulegen, dass dieses Quecksilber rückgewinnbar sein muss, um es durch ganz Europa zu einer neuen, längerfristigen Lagermöglichkeit zu transportieren. Wenn künftige Gesetzgeber neue technische Fortschritte in Erwägung ziehen, die die sichere Behandlung von gelagertem Quecksilber auf eine bestimmte Art und Weise oder dessen Überführung an einen anderen Ort gestatten, kann und wird dies mit Sicherheit geschehen, egal, was wir heute in die Rechtsvorschrift aufnehmen.
Ich komme zum Schluss. Gebrauchen wir den gesunden Menschenverstand und lassen wir alles so einfach und nüchtern wie möglich. Bis vor kurzem war Quecksilber in jedem Haushalt anzutreffen, und vielfach ist das auch heute noch so, in jeder Arzt- und Zahnarztpraxis und in jedem Krankenhaus, in Thermometern, Barometern, Blutdruckmessgeräten, Zahnfüllungen, usw. Wir müssen das Quecksilber loswerden, aber es ist weder ein hochansteckendes tödliches Virus noch ein bei der kleinsten Berührung tödliches Nervengas. Versuchen wir also, bei der Behandlung der Änderungsanträge zu diesem Bericht nicht zu übertreiben und mit unseren Forderungen nicht über das Ziel hinauszuschießen.
VORSITZ: MIGUEL ANGEL MARTÍNEZ MARTÍNEZ Vizepräsident
Leopold Józef Rutowicz, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber werden das Vorkommen von Quecksilber in der Umwelt und seine Auswirkungen auf Mensch und Tier eingeschränkt. Zwischen 1990 und 2000 haben die Länder der Europäischen Union die Quecksilberemissionen um insgesamt 60 % gesenkt. Weltweit jedoch haben diese Emissionen um 20 % zugenommen.
In den 1940er-Jahren fanden meine Freunde und ich etwas Quecksilber, und wir haben uns gefreut, dass die Münzen, die wir darin eintauchten, eine silberne Farbe bekamen. Heute hat sich die Einstellung der Gesellschaft zu Quecksilber grundlegend geändert, und die Industrie rückt wegen seiner Toxizität immer mehr von Verfahren ab, in denen Quecksilber verwendet wird.
Ich bewerte diesen Vorschlag für eine Verordnung positiv, habe aber dennoch einige Anmerkungen dazu. Vor allem müssen schnellstmöglich Einrichtungen für die dauerhafte Lagerung von Quecksilberabfällen gefunden werden, um so die Zwischenlagerung zu begrenzen. Zweitens sollten sich die Lagereinrichtungen möglichst in nächster Nähe befinden, um zu vermeiden, dass Quecksilberabfälle durch ganz Europa transportiert werden. Drittens müssen alle neuen Verfahren zur Verwertung von Quecksilberabfällen vor ihrer Einführung entsprechend geplant und getestet werden.
Wir sollten berücksichtigen, dass angesichts der Gefährlichkeit von Quecksilber die Industrie selbst darum bemüht ist, Verfahren, in denen Quecksilber eingesetzt wird, nicht mehr anzuwenden. Die Änderungsanträge 11, 12, 15 sowie 23 bis 27 zum Vorschlag der Kommission sind unbegründet.
Carl Schlyter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (SV) Metallisches Quecksilber stellt eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt dar. Gegenwärtig müssen 12 000 t Quecksilber gelagert werden. Das mag viel erscheinen, aber diese Menge könnte leicht in der Hälfte dieses Plenarsaals Platz finden. Darum wäre es merkwürdig, wenn wir das Quecksilber herumschicken würden und an vielen verschiedenen Orten in nicht sicheren Lagern verwahren würden. Aus diesem Grunde bin ich gegen den Versuch der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa das Quecksilber loszuwerden, denn das wäre nur eine zeitweilige Lösung.
Eine permanente Lösung muss völlig sicher sein, und die einzige völlig sichere Lösung ist die endgültige Stabilisierung des Quecksilbers. Quecksilbersulfid ist fast völlig unlöslich und kann daher sicher gelagert werden. Ohne Stabilisierung können wir keine große Anzahl verschiedener Lagerplätze unter schlecht überwachten Formen haben. Ich lehne daher Änderungsantrag 40 ab, da dieser die Sicherheit am Arbeitsplatz unterminieren würde.
Für uns ist es wichtig, dass wir uns auf dasselbe Datum, den 1. Januar 2010, einigen, der in dem von meiner Fraktion eingebrachten Änderungsantrag 43 angeführt ist. Dieser verbietet die Ein- und Ausfuhr sämtlicher Quecksilber enthaltender Erzeugnisse und stellt somit eine ganzheitliche Herangehensweise dar. Alles andere würde in einem zynischen Export von Quecksilber münden. Wir wissen, dass die Chloralkaliindustrie die Ausfuhr beenden muss. Wenn sie die Chance erhält, auch nach dem Inkrafttreten des Verbots ein Jahr lang weiter zu exportieren, wird sie ihre Lager an metallischem Quecksilber leeren und dafür bezahlt werden. Das Quecksilber wird dann von Goldwäschern am Amazonas verwendet und riesige Flussgebiete mit Quecksilber vergiften und sie so zerstören.
Es ist wichtig, das Verbot am 1. Januar 2010 einzuführen, denn sonst untergraben wir die gesamte Idee des Ausfuhrverbots.
Jaromír Kohlíček, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (CS) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Quecksilber ist ein Schwermetall und in der Nahrungskette äußerst gefährlich. Einige andere Schwermetalle wie Chrom, Nickel, Uran und Plutonium können in die gleiche Kategorie eingeordnet werden.
Nicht nur Schwermetalle, sondern auch große Mengen einer Reihe von leichteren Elementen im Periodensystem können die Gesundheit schädigen. Beispielsweise verursacht Beryllium bekanntermaßen Berylliose. Quecksilber ist nicht nur ein Metall, das nach Verzehr in seiner metallischen Form schwere Schäden verursachen kann, sondern es spielt auch in der Technik eine herausragende Rolle. In der Vergangenheit war es für die Elektrolyse, die Zahnheilkunde und in der Schmuckherstellung unerlässlich. Die Methode der chemischen Analyse mittels Quecksilbertropfelektroden ist wohlbekannt. Im Jahre 1959 gewann der tschechische Wissenschaftler Jaroslav Heyrovský für dieses Verfahren, das er als Polarografie bezeichnete, den Nobelpreis für Chemie. Eine grundlegende Frage betrifft die potenziellen Anwendungsmöglichkeiten von Quecksilber und seiner Verbindungen in der Industrie, wobei natürlich die höchsten Umweltstandards eingehalten werden müssen.
Ich hege Zweifel, ob die Lagerung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen an einem Ort die beste Lösung ist. Gleiches gilt für die Länge der Übergangszeit, bevor die Verordnung in Kraft tritt. Mir scheint, der in Änderungsantrag 8 vorgeschlagene Zeitraum ist für einige Mitgliedstaaten zu kurz. Darum betrachte ich den Vorschlag mit Vorbehalt, obwohl in den meisten Mitgliedstaaten Quecksilber und Quecksilberverbindungen, einschließlich der vorhandenen Bestände, von den zuständigen staatlichen Stellen streng überwacht werden.
Meiner Ansicht nach ist es unannehmbar, die Rolle von nicht näher benannten NRO, ungeachtet möglicher Probleme hinsichtlich der Toleranz und Offenheit gegenüber der Öffentlichkeit, in der Verordnung festzuschreiben. Dies gehört nicht in eine Verordnung über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber. Die Einbeziehung der Bürger in Überwachungsmaßnahmen wird in anderen Bereich der EU-Gesetzgebung geregelt.
Mir ist unverständlich, warum Salzbergwerke oder die Minen im Gebiet von Almadén in Spanien die idealen Orte für die Lagerung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen sein sollten. Fraglos ist die Schließung eines Bergwerks mit sozialen Problemen für die Bergarbeiter verbunden. In der Tschechischen Republik und anderen mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten wurden Dutzende großer Bergwerke geschlossen, ohne dass EU-Verordnungen ausgearbeitet wurden, um das dadurch verursachte Problem massiver Arbeitslosigkeit zu lösen. Nach meinem Dafürhalten eignen sich Erzbergwerke besser als Lagerorte als Salzbergwerke. Die Lösung für das Problem von Stoffen mit einem Quecksilbergehalt von weniger als fünf Massenprozent findet meine uneingeschränkte Unterstützung.
Ferner ist der Gehalt an Schwermetallen in Gesteinen in ganz Europa im Normbereich. Im Rahmen der natürlichen Verwitterung gelangen sie, einschließlich Quecksilber, in die europäischen Gewässer. Deshalb findet man beispielsweise in der Elbe immer Konzentrationen an Quecksilber und anderen Schwermetallen. Dabei handelt es sich selbstverständlich um eine natürliche Erscheinung.
Ein weiteres Problem stellen Wasser aus alten Bergwerken, die Extraktion von Quecksilber aus alten Mülldeponien und Klärschlamm dar, der eine potenziell große Quelle von Umweltverschmutzung ist. Die vorliegende Verordnung kann dieses Problem natürlich nicht behandeln.
Abschließend möchte ich all jenen danken, die an der Ausarbeitung der Verordnung mitgewirkt haben – ein Prozess, der in einer positiven Atmosphäre der Zusammenarbeit verlief. Wie die Verordnung zeigt, werden Quecksilber und Quecksilberverbindungen auch künftig eine Rolle in Wissenschaft und Technik spielen. Deshalb findet die Verordnung unsere Unterstützung.
Irena Belohorská (NI). – (SK) Gestatten Sie mir zunächst, dem Berichterstatter, Herrn Papadimoulis, meinen Dank dafür auszusprechen, dass er in seinem Bericht die Notwendigkeit eines Ausfuhrverbots für Quecksilber,
en und quecksilberhaltige Erzeugnisse hervorhebt. Das ist für die Europäische Union von nicht zu unterschätzender Bedeutung, da sie einer der weltweit größten Exporteure von Quecksilber ist. Gerade weil es sich um einen hochgradig toxischen Stoff handelt, der insbesondere für Kinder eine große Gefahr darstellt, sollten wir unser Augenmerk nicht nur auf Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit der Quecksilberproduktion und -verwendung richten, sondern auch auf eine entsprechend sichere Lagerung und Entsorgung von quecksilberhaltigen Abfällen.
Hohe Dosen Quecksilber sind für den Menschen tödlich; kleinere Mengen an Quecksilber, die sich im menschlichen Organismus anreichern, können schwere Erkrankungen des Immun- und Herz-Kreislauf-Systems sowie der Fortpflanzungsorgane hervorrufen. Die Industrie erzeugt große Mengen an Quecksilber, zum Beispiel als Nebenprodukt von chemischen Prozessen, in Verbindung mit der Reinigung von Gasen oder bei der Gewinnung von Nichteisenmetallen sowie in metallurgischen Schmelzvorgängen.
Die Frage stellt sich, ob wir durch die Ausfuhr von überschüssigem Quecksilber an Dritte, insbesondere an Entwicklungsländer, die zu den größten Verbrauchern an Quecksilber zählen, nicht in der Tat Quecksilber entsorgen. Zahlreichen Entwicklungsländern fehlt es an Mitteln für die Anwendung moderner, umweltfreundlicher Technologien, und ihre Überwachungsmechanismen sind weniger streng. Ich stimme mit dem Berichterstatter darin überein und unterstütze seinen Standpunkt, dass die Europäische Union keine Doppelmoral an den Tag legen sollte – das heißt, ein Produkt, dessen Verwendung in der EU untersagt ist, sollte nicht in Länder exportiert werden, die über keine Gesetze bezüglich der Nutzung von Quecksilber verfügen.
Dessen sollten wir uns bewusst sein – nicht nur in Hinblick auf die Notwendigkeit des Umwelt- und Naturschutzes. Gleichzeitig sollten wir beachten, dass Quecksilber in Form von Rückständen in Nahrungsmitteln oder in verunreinigten Flüssen in den natürlichen Kreislauf zurückgelangen kann, ganz zu schweigen von der Gefahr der direkten Belastung von Arbeitnehmern und anderen Bevölkerungsteilen. Im Hinblick auf Quecksilber und quecksilberhaltige Erzeugnisse muss die Europäische Union sicherstellen, dass Quecksilbervorräte Bedarf und Nachfrage entsprechen. Überschüssiges Quecksilber muss auf ökologisch vertretbare Weise in Übereinstimmung mit der von uns verabschiedeten Richtlinie über gefährliche Abfälle entsorgt werden.
Zeitgleich ist es notwendig, die Kontrollmechanismen auszubauen und jedwede Verletzung der Bestimmungen mit Sanktionen zu belegen. Ich kann dem Berichterstatter nur beipflichten, dass Hersteller, die Quecksilber im Rahmen der Produktion erzeugen, auch die Verantwortung für dessen sichere Lagerung bzw. ökologisch nachhaltige Entsorgung tragen sollten. Ein solches Vorgehen spielt auch für ein gesichertes kontinuierliches Wachstum im Industriebereich und die Förderung des Übergangs zu neuen alternativen quecksilberfreien Technologien eine Rolle. Im Rahmen der Entwicklungshilfe sollten wir daher gerade in Bereichen, in denen diese gefährliche Chemikalie bereits schwere Umweltschäden angerichtet hat, einen stärkeren Akzent auf den Einsatz solcher Technologien setzen.
Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident! Die jetzt vorliegende Verordnung ist Bestandteil der Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber. Entsprechend dieser Strategie sind die EU-Umweltvorschriften in dieser Sitzung auf den aktuellen Stand gebracht worden. Ich bin froh, dass wir jetzt ein Stadium erreicht haben, in dem wir unsere Haltung gegenüber der Ausfuhr von Quecksilber überprüfen. Schließlich ist die EU weltweit der größte Exporteur dieser Substanz.
Es ist nicht zu bestreiten, dass Quecksilber und seine vielen Verbindungen für den Menschen und die Umwelt giftig sind, und die Kosten für die Gesellschaft im öffentlichen Gesundheitswesen und durch Umweltschäden sind viel höher als man das früher gedacht hat. Die in dieser Verordnung enthaltenen Verbote und die Kriterien für die Lagerung sind auch eine klare Botschaft an die Welt außerhalb der EU. Wir übernehmen Verantwortung für diese Schäden.
Der entscheidende Ansatz im Umweltrecht ist der, dass die gewählten Mittel nicht nur ökologisch wirksam, sondern auch sozial tragfähig sein müssen. Aus Umwelterwägungen heraus sollte das Exportverbot für Quecksilber möglichst schnell wirksam werden, wie Herr Papadimoulis zu Recht sagte. In Anbetracht anderer Realitäten dürfen wir jedoch nichts überstürzen. Es besteht nämlich in der Tat die Gefahr, dass eine Lösung an der einen Stelle zu einer Reihe neuer Probleme an anderer Stelle führt.
Das Ausfuhrverbot in der Gemeinschaft sollte zu einem Zeitpunkt wirksam werden, der mit anderen angestrebten internationalen Beschränkungsmaßnahmen abgestimmt ist. Da es noch einige Jahre dauern kann, bis internationale Vereinbarungen erzielt sind, erscheint es richtig, die Kommission bei der Terminplanung für das Exportverbot zu unterstützen. Danach würde die Ausfuhr von Quecksilber ab dem 1. Juli 2011 verboten sein. Das wird praktisch von jedem Mitgliedstaat mitgetragen.
Dasselbe gilt für den Vorschlag, Quecksilberverbindungen mit in das Ausfuhrverbot einzuschließen. Wir können die Kommission um einen Vorschlag bitten, den Geltungsbereich der Verordnung auszuweiten, wenn wir genug über deren weit reichende Auswirkungen wissen. Im Moment ist es nicht erforderlich, weiter gehende Schritte zu erzwingen. Lassen Sie uns mit der gewählten Politik fortfahren und beim Quecksilber ein Problem nach dem anderen lösen.
Gyula Hegyi (PSE). – (EN) Herr Präsident! Quecksilber ist nicht nur ein Metall, sondern auch historischer Bestandteil unserer Kultur und Zivilisation. Die Menschen haben es stets bewundert und an seine magischen Kräfte geglaubt. Viele Jahrhunderte lang spielte Quecksilber in der Alchemie und in den Geheimwissenschaften eine wesentliche Rolle.
Quecksilber, das einzige flüssige Metall, ist schön anzuschauen, und man kann es als in der Natur einzigartig bewundern. Neuen Informationen zufolge ist Quecksilber jedoch auch ein gefährlicher Stoff, und wir müssen uns und kommende Generationen vor seiner Giftwirkung schützen. Die Arbeiter in den traditionellen Quecksilberminen, vor allem in Spanien, führen ein hartes und ehrliches Leben, aber sie wissen, dass ihr Beruf keine Zukunft hat. Wir sollten die Traditionen der Bergleute respektieren, müssen aber verstehen, dass ein Verbot unumgänglich ist.
Die Europäische Union hat die Verwendung von Quecksilber und Quecksilber enthaltenden Stoffen auf ihrem Territorium bereits verboten. Nun wollen wir auch die Ausfuhr von Quecksilber verbieten. Wir tun dies, weil wir uns auch um die Gesundheit anderer Länder und Kontinente sorgen. Wir hoffen, dass unsere Entscheidung andere Länder anregen wird, ihren Quecksilbereinsatz ebenfalls zu verringern.
Als Schattenberichterstatter für die Fraktion der Sozialdemokraten hatte ich Konsultationen mit unseren spanischen Kollegen, die im Geiste der Solidarität verliefen. Ihre Einsicht war für mich entscheidend. Eine weitere Richtschnur meines Handelns war die Entschließung des Parlaments vom März 2006. Unsere Entscheidung muss Umweltbelange und die Interessen der Industrie gegeneinander abwägen.
Für das Inkrafttreten des Verbots wurden unterschiedliche Termine vorgeschlagen: 2011 von der Kommission, 2009 vom Berichterstatter und 2008 von den NRO. Ich habe mich entschieden, den 1. Dezember 2010 als annehmbaren Kompromiss vorzuschlagen, gemäß der Entschließung des Parlaments vom vergangenen Jahr. Andere Zeitrahmen und Termine sollten diesem grundsätzlichen Datum entsprechen. Wenn wir freiwillig die Ausfuhr von Quecksilber verbieten, ist es mehr als logisch, auch seine Einfuhr zu verbieten.
Zur Lagerung, hier gab es unterschiedliche Vorschläge: von Spanien wurde Almadén vorgeschlagen, von Deutschland ein Salzbergwerk, und von anderen die Verfestigung. Da wir uns noch nicht auf eine Lösung geeinigt haben, sollten wir keine Änderungsanträge unterstützen, die bestimmte potenzielle Lösungen ausschließen. Wir sollten den von unseren Kollegen, den spanischen Sozialdemokraten, unterbreiteten Vorschlag bezüglich Ausgleichsmaßnahmen für die größte europäische Quecksilbermine Almadén unterstützen.
Das Verbot sollte für jedes Material mit einer Quecksilberkonzentration von 5 % und mehr gelten. Wir müssen Schlupflöcher schließen, da es sehr billig ist, Quecksilber in Kalomel umzuwandeln. Es ist sehr wichtig, dass jeder von uns mit Hilfe eines vereinfachten Kompromisspakets zur Einigung beiträgt, sonst entsteht Chaos, und es wird bis zu den nächsten Parlamentswahlen höchstwahrscheinlich keine Verordnung geben.
Als Schattenberichterstatter habe ich mich für einen Kompromiss eingesetzt. Ein guter Kompromiss dient unseren Bürgern mehr als aufgeschobene Aussprachen, die zu keiner Verordnung führen.
Hiltrud Breyer (Verts/ALE). – Herr Präsident! Quecksilber muss umfassend und schnell verboten werden. Es ist geradezu zynisch, gefährliche Produkte bei uns aus dem Verkehr zu nehmen, aber den Export in andere Länder weiterhin zu erlauben.
Wir wissen, dass Quecksilber sich über Wasser und Luft weltweit ausbreitet. Letztendlich würde das Quecksilber auch bei uns landen und die Menschen schädigen. Es ist doch geradezu absurd, wenn wir Warnungen herausgeben, so wie die Kommission das getan hat, dass Schwangere und Kinder nicht mehr als 100 g Thunfisch pro Woche verzehren sollen, weil dieser so stark mit Quecksilber belastet ist.
Wir wissen – und eine Studie, die in der Zeitschrift Lancet veröffentlicht worden ist, hat das noch einmal deutlich gemacht –, dass Schwermetall nervenschädigend ist und vor allem bei Kindern bleibende, nicht wieder gutzumachende Schäden im Gehirn verursacht. Von daher muss es unser oberstes Ziel sein, dieses Exportverbot durchzusetzen, denn wir würden uns in der Weltgemeinschaft unglaubwürdig machen, wenn wir sagen: Wir wollen uns schützen, aber den Export lassen wir zu.
Thomas Ulmer (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Quecksilber ist überall vorhanden, es ist zum Beispiel plazentagängig. Quecksilber ist ein Metall, das bei Normaltemperatur flüssig ist und verdunstet. Als Grenzwerte gelten für metallisches und anorganisches Quecksilber 25 Mikrogramm, für organische Quecksilberverbindungen 100 Mikrogramm im Blut. Über die Auswirkungen von Quecksilbervergiftungen will ich hier nicht berichten. Sie kennen sicher alle Myamoto in Japan. Es geht also nicht nur um wirtschaftliche Vor- oder Nachteile in unserer Gemeinschaft, sondern um den Schutz der Gesundheit unserer Mitbürger und um den Schutz einer intakten Umwelt.
Mit dem Bericht von Herrn Papadimoulis, dem ich für seine Arbeit danke, verabschiedet sich Europa vom Export von Quecksilberverbindungen und beginnt mit einer sicheren Lagerung des vorhandenen Materials. Gleichzeitig ist es sinnvoll, alle Quecksilberverbindungen in den Exportstopp einzubeziehen, sofern es Substitutionsmöglichkeiten gibt, was in fast allen Anwendungen zutrifft. Als Exporteur eines gefährlichen Stoffes sind wir außerdem nach heutigem Kenntnisstand nicht in der Lage und durch WTO-Verpflichtungen auch nicht berechtigt, den Empfängern die Rückverfolgbarkeit des Quecksilbers aufzuzwingen, womit der Verbleib des Quecksilbers zweifelhaft ist und die Rückkehr in unsere Gemeinschaft durchaus im Rahmen des Möglichen ist. Artikel 175 unserer Gemeinsamen Verträge halte ich für zutreffend für diese Verordnung. Die Verschärfungen, Fristverkürzungen und das Einbeziehen von Quecksilberverbindungen in die Export- und Importbestimmungen sind ebenso sinnvoll wie toxikologisch folgerichtig. Bei den Fristen gibt es sicher noch Verhandlungsspielraum, um zu einer Einigung zu gelangen.
Bei der Frage der Endlagerung von Quecksilber gilt das Augenmerk der Forschung, da hier weltweit noch keine zuverlässige Lagerungsmethode in großtechnischer Anwendung gefunden werden konnte. Es geht hier um Mengen von mehreren Tausend Tonnen.
Ich stimme dem Bericht in der ursprünglichen Version des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit zu.
Åsa Westlund (PSE). – (SV) Ich danke dem Berichterstatter, Herrn Papadimoulis, für seine ausgezeichnete Arbeit. Im vergangenen Herbst habe ich an einer Studie teilgenommen, bei der mir eine Haarprobe entnommen und auf Quecksilber untersucht wurde. Erstaunlicherweise hatte ich einen relativ hohen Quecksilbergehalt in meinem Körper, was mich sehr stark beunruhigt. Ich bin schwanger und habe viel Quecksilber in mir, wodurch jetzt das Kind in meinem Bauch Schaden nehmen kann und als Erwachsener vielleicht Konzentrationsschwierigkeiten hat.
Der hohe Quecksilbergehalt ist auch deshalb beunruhigend, weil ich aus einem Land komme, das bei der Abschaffung des Quecksilbers bereits sehr weit gekommen ist. Wir verwenden keine Quecksilberthermometer mehr und im Großen und Ganzen auch kein Amalgam als Füllung für Zähne, und dennoch habe ich einen hohen Gehalt an Quecksilber in meinem Körper.
Es gibt Alternativen zum Quecksilber. Angesichts der erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit sollten wir es nicht nur hier in Europa, sondern auch weltweit aus dem Verkehr ziehen.
Gerade heute Abend geht es darum, dass wir durch ein Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von Quecksilber sicherstellen, dass wir nicht zur weltweiten Verbreitung dieses Stoffes beitragen.
Damit dieses Verbot nicht umgangen werden kann, habe ich mich dafür eingesetzt, dass das Ausfuhrverbot so schnell wie möglich gilt und auch auf andere Quecksilberprodukte ausgeweitet wird. Ferner habe ich darauf hingearbeitet, dass wir uns nicht endgültig auf eine bestimmte Form der Endlagerung festlegen, da wir gegenwärtig nicht wissen, wie die optimale Technologie für eine endgültige Lagerung aussieht. Quecksilber sollte also sicher, aber vorübergehend gelagert werden.
Für die Zukunft hoffe ich vor allem, dass alle Frauen auf der ganzen Welt den Fisch aus den Gewässern in ihrer unmittelbaren Umgebung essen können, ohne einen Schaden für die Entwicklung ihrer Kinder befürchten zu müssen.
Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! In diesem Kampf müssen wir uns alle einig sein. Es geht um eine Frage der öffentlichen Gesundheit, ja der öffentlichen Sicherheit.
Wir kennen die Gefahren und schädlichen Wirkungen von Quecksilber, die die Gesundheit derer, die damit zu tun haben, schwer belasten. Seit dem Beginn des industriellen Zeitalters hat sich die Situation in ungeahntem Ausmaß verschlimmert. Seit Minamata und dem Schrecken ohne Ende, die diese Industriekatastrophe nach sich gezogen hat, wissen wir noch besser, wie gefährlich Quecksilber ist. Trotzdem haben wir weitergemacht, als sei nichts geschehen.
Während dieser ganzen Zeit hat die eingeborene Bevölkerung in den Goldwäscheregionen wie Französisch-Guyana weiterhin einen schweren Tribut an den Gott Merkur entrichtet, ebenso wie jene, die am anderen Ende der Welt unter unvorstellbaren Bedingungen unsere industriellen, elektronischen und sonstigen Abfälle recyceln, nicht zu vergessen die Arbeiter, die in Europa in Batterie-Recyclinganlagen arbeiten.
Ja, es ist höchste Zeit, sich dieses Giftes zu entledigen, und es gibt nur eine Lösung, das strikte Verbot in Europa wie anderswo in der Welt, denn dieses Gift findet sich überall, zum Beispiel auch im Organismus der Eisbären, die in Regionen leben, wo es weder hergestellt noch verwendet wird. Ich bedauere, dass die Vorschläge meiner Fraktion für ein rascheres Verbot nicht berücksichtigt wurden und dass die unterirdische Lagerung nicht abgelehnt wurde. Unabhängig davon ist heute die Zeit für Äußerungen des Bedauerns vorbei, gebraucht wird vielmehr eine möglichst breite Mehrheit für ein endgültiges Verbot dieses gefährlichen Metalls.
Pilar Ayuso (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident! Dieser Vorschlag für eine Verordnung empfiehlt, die Exporte von metallischem Quecksilber spätestens ab dem 1. Juli 2011 zu untersagen, und enthält gleichzeitig Vorschriften für die sichere Lagerung der Quecksilberüberschüsse, die vor allem aus stillgelegten Chloralkali-Anlagen mit Quecksilberzellen kommen. Es wird geschätzt, dass diese Zellen europaweit etwa 12 000 Tonnen Quecksilber enthalten.
Die Vorverlegung des Termins für das Exportverbot von metallischem Quecksilber widerspricht dem Konsens, wie er durch das Parlament in der Debatte über die Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber sowie durch die Vereinbarung, die zwischen der Kommission und Euro Chlor, dem Europäischen Verband der Chloralkaliindustrie, zustande gekommen war, erreicht wurde. Letzterer akzeptierte die Einstellung der Quecksilberexporte ab 1. Juli 2011, und ich glaube, dass diese Übereinkommen zu respektieren sind und die Frist für das Verbot von Quecksilberausfuhren unter keinen Umständen vorverlegt werden darf.
Die Überschüsse aus der Chloralkaliindustrie müssen gelagert werden, das ist notwendig. Die im März 2006 angenommene Entschließung zur Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber besagt, dass „die Möglichkeit geprüft werden sollte, die Minen in Almadén für die sichere Lagerung der vorhandenen Bestände an metallischem Quecksilber oder des europaweit in der Industrie als Nebenprodukt anfallenden metallischen Quecksilbers zu nutzen und sich dabei der dort zur Verfügung stehenden Infrastrukturen, Arbeitskräfte und technologischen Fachkenntnisse zu bedienen, wobei die Lagerung von quecksilberhaltigen Produkten, die zu Abfall geworden sind, jedoch kategorisch auszuschließen ist“.
Ich verweise auch darauf, dass der Text der Gemeinschaftsstrategie eindeutig die historische Bedeutung des Quecksilbers für Almadén und die Notwendigkeit, in diesem Gebiet dafür einen Ausgleich zu schaffen, anerkennt.
Abschließend möchte ich erklären, dass ich gegen die Änderungsanträge bin, in denen vorgeschlagen wird, kein flüssiges, sondern nur festes Quecksilber zu lagern. Beim heutigen Stand der Forschung sind wir nicht in der Lage, Quecksilber zu verfestigen, und deshalb muss flüssiges Quecksilber gelagert werden. Zudem kann die Lagerung in sehr unbedenklicher Form erfolgen, ohne dass die schädlichen Dämpfe entstehen.
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Gestatten Sie mir nun, auf einige der wichtigsten Änderungsanträge ausführlicher einzugehen.
Änderungsanträge 1, 7, 8, 9, 20, 21, 22 und 44 enthalten eine erhebliche Erweiterung des Geltungsbereichs des Vorschlags durch Einführung eines Ausfuhrverbots für Zinnobererz, Kalomel, Quecksilberverbindungen und einige Quecksilber enthaltende Produkte sowie durch Einführung eines Einfuhrverbots. Die Kommission erachtet diese Änderungsanträge als entweder unnötig oder nicht ausreichend begründet. Da innerhalb der Gemeinschaft kein Quecksilber abgebaut wird, ist ein Ausfuhrverbot für Zinnobererz nicht erforderlich.
Ebenso ist die Gemeinschaft zwar ein starker Exporteur von Quecksilber gewesen, aber kein Importeur. Die Folgenabschätzung gelangte zu der Schlussfolgerung, dass sekundäre Quecksilberquellen – Rückgewinnung und Verwertung – die verbleibende Nachfrage in der Gemeinschaft abdecken werden. Da es um Quecksilberverbindungen und Quecksilber enthaltende Produkte geht, würden wir eine viel umfassendere Informationsgrundlage benötigen, um eine solche Erweiterung zu rechtfertigen. Gegenwärtig ist eine zuverlässige Abschätzung der etwaigen Folgen einer solchen Maßnahme für die Industrie und die Gesellschaft, sowohl innerhalb der Gemeinschaft als auch in Drittstaaten, nicht möglich. Der Einsatz von Rechtsvorschriften zur Vermeidung eines hypothetischen Problems wäre kein gutes Verfahren im Sinne einer besseren Rechtsetzung.
Mehrere Änderungsanträge – 12, 25, 27, 28, 29 und 45 – schließen die langfristige Lagerung oder endgültige Entsorgung metallischen Quecksilbers aus und gestatten nur eine Zwischenlagerung. Es muss angemerkt werden, dass derzeit keine umweltverträgliche und wirtschaftlich vernünftige Lösung für die Verfestigung von Quecksilber vor der Entsorgung bekannt ist.
Änderungsanträge 6, 24 und 36 laufen darauf hinaus, dass die ehemaligen Minen in Almadén für die Lagerung von Quecksilber bevorzugt werden sollten. Die Kommission ist sich der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Schließung der Mine und der Einstellung der Geschäftstätigkeit an diesem Standort bewusst, möchte jedoch Wirtschaftsteilnehmern keinen konkreten Standort für die Lagerung vorschreiben.
Änderungsanträge 8, 10, 13, 30 und 32 erhöhen den Verwaltungsaufwand sowohl für die Industrie als auch für die Mitgliedstaaten und die Kommission. Die Kommission hat starke Zweifel an der potenziellen Wirksamkeit und dem Nutzen dieser sehr detaillierten Anforderungen angesichts der hierdurch verursachten Kosten.
Zu der in Änderungsantrag 2 erwähnten Rechtsgrundlage ist festzustellen, der Vorschlag der Kommission folgt den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-94/03 und C-178/03 in Bezug auf das Übereinkommen von Rotterdam über die vorherige fundierte Zustimmung zu Einfuhren von chemischen Stoffen. Unser Vorschlag ist dem Wesen nach sehr ähnlich, da er handelsbezogene Maßnahmen als umweltpolitisches Instrument vorschlägt. Wir können daher den Änderungsantrag zur Rechtsgrundlage nicht unterstützen.
Änderungsanträge 17 und 34, in denen die Einführung eines Artikels zu Sanktionen gefordert wird, sind hingegen für die Kommission akzeptabel.
Insgesamt kann die Kommission acht der vorgeschlagenen 50 Änderungsanträge vollständig, teilweise oder grundsätzlich akzeptieren. Ich werde dem Parlamentssekretariat eine Liste zukommen lassen, in der die Position der Kommission zu den Änderungsanträgen ausführlich dargelegt ist(1).
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142 der Geschäftsordnung)
James Nicholson (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Es steht außer Frage, dass es sich bei Quecksilber um einen Stoff handelt, der vorsichtig und sicher gehandhabt werden muss. Der vorliegende Bericht beschäftigt sich mit der wichtigen, umfassenden Frage des Umgangs mit Quecksilber bei der Einfuhr, Ausfuhr und Lagerung des Stoffes und benennt einen Termin für das Verbot seiner Aus- und Einfuhr. Ich unterstütze die Vorschläge der Kommission für eine Verordnung zu diesem Thema und halte sie generell für eine gute Sache. Ich möchte die Bemerkung der Kommission wiederholen, wonach dieser Bericht der im März vergangenen Jahres verabschiedeten Strategie für Quecksilber folgt, und möchte die Kommission bestärken, an der Strategie für Quecksilber weiterzuarbeiten. Dies ist nur einer von zahlreichen Berichten, die sich anderen Themen wie dem Einsatz kleiner Mengen von Quecksilber in der Zahntechnik zuwenden werden. Ich bin sicher, dass die Arbeit an anderen strategischen Themen fortgesetzt wird.