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Verfahren : 2005/0214(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0080/2007

Aussprachen :

PV 20/06/2007 - 2
CRE 20/06/2007 - 2

Abstimmungen :

PV 20/06/2007 - 5.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0269

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 20. Juni 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

6. Stimmerklärungen
Protokoll
  

- Bericht: Coelho (A6-0211/2007)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wie unsere Fraktion erklärt, wirft dieser Vorschlag zur Einführung biometrischer Daten in das einheitliche Modell des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige mehrere „Probleme hinsichtlich seiner technischen Durchführbarkeit, der Kosten und des Risikos seines Missbrauchs auf“.

Wie wir betont haben, ist es mehr als fragwürdig, ob die Einführung biometrischer Identifikatoren tatsächlich die Sicherheit erhöht oder ob sie durch die Risiken des Missbrauchs, technischer Fehler und eines Mangels an Transparenz und vernünftigem Datenschutz eher eine Bedrohung der Sicherheit darstellt.

Es handelt sich um eine unverhältnismäßige Maßnahme, die Teil einer supranationalen Dynamik ist, also um eine Maßnahme, mit der auf EU-Ebene Überwachungs- und Kontrollinstrumente eingerichtet werden sollen, ohne dass dies von „besonders konsequenten und strengen Sicherheiten, hauptsächlich bezüglich der Art und Weise ihrer Erhebung und Verwendung“ flankiert wird, und ohne dass es überhaupt möglich ist zu gewährleisten, dass ihre Verwendung „in einer relativ sicheren Umgebung stattfindet“.

Da der Bericht eine Folge und integraler Bestandteil des gegenwärtigen Abgleitens in einen von den EU-Institutionen verfolgten Sicherheitswahn ist, lehnen wir ihn ab.

 
  
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  Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. – (EN) Der zweite geänderte Vorschlag zur Einführung biometrischer Daten in die Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige wirft mehrere Probleme hinsichtlich seiner technischen Durchführbarkeit, der Kosten und des Risikos seines Missbrauchs auf. Es steht immer noch nicht eindeutig fest, ob die Einführung biometrischer Identifikatoren tatsächlich die Sicherheit erhöht oder ob sie durch die Risiken des Missbrauchs, technologischer Fehler und eines Mangels an Transparenz und vernünftigem Datenschutz eher eine Bedrohung der Sicherheit darstellt. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission hat sich ebenfalls als technisch unmöglich erwiesen, und die für seine Ausarbeitung zugewiesenen Finanzmittel sind zum Teil vergeudet worden. Aus diesen Gründen können wir den geänderten Vorschlag der Kommission, der wieder nur die Kosten und technischen Schwierigkeiten in Höhen treiben würde, die dem Wertzuwachs im Bereich der Sicherheit völlig unangemessen sind, nicht unterstützen.

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS), schriftlich. Dank der Visionen mancher Multi-Kulti-Träumer ist eine für die autochthone Bevölkerung immer schwerer tragbare Situation entstanden. Die Zuwanderer und deren Kinder nehmen nicht nur vielfach keine Rücksicht auf die autochthone Bevölkerung, sondern verlangen im Gegenteil immer mehr Rechte für sich, wollen die christlich-abendländischen Wurzeln anscheinend ausreißen und stellen sich umgekehrt, was Pflichten oder Bringschulden wie Integrationswille anbelangt, schlichtweg taub.

Die generelle Öffnung von gemeinnützigem Wohnraum für Drittstaatenangehörige und nicht integrierte Neo-EU-Bürger hat nicht nur zu starker Verunsicherung bei der angestammten Bevölkerung geführt, sondern auch eine massive Verschlechterung der Wohn- und Lebenssituation nach sich gezogen, bei der Gewaltausbrüche bald zum Alltag gehören. Angesichts dieser Realitäten gilt es, generell das Aufnahmerecht zu verschärfen. Der Bericht Coelho ist dafür nicht geeignet, weshalb ich ihn auch abgelehnt habe.

 
  
  

- Bericht: Papadimoulis (A6-0227/2007)

 
  
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  Milan Gaľa (PPE-DE). – (SK) Ich bin von Beruf Zahnarzt. In der Zahnheilkunde wird Quecksilber für Amalgamfüllungen verwendet, und ich verfolge mit Interesse die EU-Strategie zu Quecksilber und die Beseitigung von Quecksilber aus allen Lebensbereichen, wenn eine geeignete Alternative vorhanden ist. Im Prinzip kann ich vielen der Maßnahmen zustimmen, die die Kommission in Form von Rechtsaktentwürfen im Sinne der Quecksilberstrategie vorgelegt hat.

Ich bin jedoch sehr gespannt, wie wir mit der Auffassung umgehen, dass Quecksilber auch in der zahnärztlichen Praxis verboten werden sollte, wo Quecksilberamalgam seit nunmehr 150 Jahren zum Einsatz kommt, und das ziemlich erfolgreich. Es gibt keine relevanten Hinweise oder Belege für die toxischen Wirkungen von Amalgam bei zweckentsprechender Anwendung. Ebenso wenig liegt ein eindeutiges Gutachten darüber vor, ob geeignete alternative Füllmaterialien vorhanden sind. Wenn Amalgamabfälle in Zahnarztpraxen ordentlich getrennt werden und wir sie ordnungsgemäß, sicher und dauerhaft entsorgen, wie im Bericht vorgeschlagen, dann besteht derzeit keine Notwendigkeit eines Verzichts auf Amalgam als Füllmaterial.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte den Bericht ausdrücklich unterstützen und habe auch dafür gestimmt. Es ist wichtig, dass wir über eine europäische Strategie für Quecksilber verfügen, da es eines der schwersten Umweltgifte ist, und Europa hier sicher Vorreiter sein muss. Ich habe teilweise gegen Verschärfungen gestimmt, weil ich glaube, dass es notwendig ist, Einschleifregelungen für die Wirtschaft vorzusehen und einen sanften Übergang zu ermöglichen, um insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu sehr zu gefährden. Auch gilt meine Angst der Überbürokratisierung, und deshalb ist es notwendig, hier mit dem rechten Augenmaß vorzugehen. Insgesamt ist das ein sehr positiver Bericht.

 
  
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  Liam Aylward, Brian Crowley, Seán Ó Neachtain und Eoin Ryan (UEN), schriftlich. – (EN) Wir haben gegen die Änderungsanträge gestimmt, in denen vorgeschlagen wird, flüssiges Quecksilber in Einrichtungen über Tage zu lagern. Von der Kommission sind keine Folgenabschätzungen über die Sicherheit einer solchen Lagerung durchgeführt worden und es gibt keine Technologie zur Verfestigung von flüssigem Quecksilber: Die Lagerung von Quecksilber in Einrichtungen über Tage ist daher unter sicherheitsrelevanten und die zeitliche Dauer betreffenden Aspekten fragwürdig (in den Änderungsanträgen wird vorgeschlagen, dass diese Lagerung nur zeitlich begrenzt sein sollte). Ohne eine neue Technologie wäre die Lagerung nicht zeitlich begrenzt. Hingegen wurden von der Kommission Folgenabschätzungen zur Lagerung von flüssigem Quecksilber in Salzbergwerken oder in tiefen, harten Gesteinsschichten unter Tage durchgeführt, die ergeben haben, dass dort eine sichere Lagerung möglich ist.

Wir sind uns durchaus darüber im Klaren, dass bereits in nächster Zeit eine entsprechende Technologie entwickelt werden könnte. Wir begrüßen es, dass der Rat der vom Europäischen Parlament geforderten Aufnahme einer Bestimmung in den Vorschlag für eine Verordnung zugestimmt hat, die vorsieht, dass 2010 geprüft wird, ob der Anwendungsbereich der Verordnung ausgeweitet werden soll und ob andere Optionen für die Lagerung von Quecksilber zur Verfügung stehen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) 1990 empfahl die Oslo-Paris-Kommission (OSPAR) die Umstellung sämtlicher Chloralkali-Anlagen mit Quecksilberzellen (MCCAP) bis 2010 auf quecksilberfreie Technologie. In seiner Entschließung zur Quecksilberstrategie der Gemeinschaft (März 2006) forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, Maßnahmen zur Umsetzung des OSPAR-Übereinkommens zu ergreifen.

Abgesehen von laufenden Quecksilberemissionen aus MCCAP müssen bei Umstellung auf quecksilberfreie Technologien die großen Quecksilbermengen in den Zellen in umweltverträglicher Weise entsorgt werden.

Um zu verhindern, dass dieses überschüssige Quecksilber auf den Weltrohstoffmarkt gelangt, wurde im Oktober 2006 der Vorschlag für eine Verordnung verabschiedet, die ab dem 1. Juli 2011 die Ausfuhr von metallischem Quecksilber verbietet. Dieser Termin soll jetzt vorgezogen werden.

Der Vorschlag enthält zugleich Vorschriften über die unbedenkliche Lagerung des überschüssigen Quecksilbers, das hauptsächlich aus MCCAP stammt; um den Weiterverkauf zu unterbinden. Gegenwärtig befinden sich in Europa rd. 12 000 Tonnen Quecksilber in Quecksilberzellen. In diesem Zusammenhang hat sich Euro Chlor (EU-Verband der Chloralkaliindustrie) nach Aufforderung durch das Parlament bereit erklärt, eine freiwillige Vereinbarung über die Lagerung des überschüssigen Quecksilbers zu erarbeiten.

 
  
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  Marie-Noëlle Lienemann (PSE), schriftlich. – (FR) Der Umgang mit Quecksilber stellt für den Umweltschutz ein erhebliches Problem dar.

In Europa müssen mehr Quecksilberabfälle gelagert werden, weil unsere Industrie im Hinblick auf die Risiken des Verbrauchs dieses Metalls, vor allem bei der Erzeugung von Chlor, keine Vorsorge getroffen hat.

Die erste Lehre: Wir müssen baldigst alle unsere Herstellungsmethoden überdenken, um auf die umweltpolitische Umwälzung vorbereitet zu sein, zu der es unvermeidlich kommen wird.

Ferner ist es erforderlich, die Lagerung der Abfälle ständig zu überwachen, indem regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. Deshalb habe ich für Änderungsantrag 25 gestimmt, der die endgültige Lagerung über Tage und in Untertagedeponien ausschließt. Leider kam für diesen Antrag keine Mehrheit zustande. Gleichwohl rechtfertigen die übrigen Verbesserungen des Textes die Zustimmung zum endgültigen Bericht.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Obwohl in dem Bericht eingeräumt wird, dass es derzeit keine absolut sichere Methode zur Lagerung von metallischem Quecksilber gibt, wird mit ihm versucht, eine bestimmte Form des „Gebiets-Rassismus“ zu legalisieren, indem die Wahl der spanischen Provinz Almadén als Standort für die dauerhafte Lagerung des giftigsten chemischen Elements der Erde durchgesetzt wird. Das Schlimmste ist, dass man sich in dem Bericht bemüht, die Durchsetzung dieses bestimmten Gebiets mit dem Vorhandensein von Infrastruktur und „Arbeitskräften“ zu rechtfertigen. Anders gesagt, wird die Arbeitslosigkeit unverhohlen als Mittel benutzt, um auf die Arbeitnehmer Druck auszuüben, damit sie einwilligen, ihre Region in ein Deponiegelände für giftige Quecksilberabfälle aus der gesamten EU zu verwandeln, was unkalkulierbare Risiken für die Gesundheit der Bewohner und die Umwelt bedeutet.

Der im Bericht enthaltene Vorschlag für die Beteiligung und Finanzierung von NRO aller Art bei der entscheidenden Frage der Anwendung quecksilberfreier Technologien in Entwicklungsländern und so genannten „im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen“ ist Teil dieser gefährlichen Politik, da hier Regeln umgangen werden, die sich aus verbindlichen bilateralen Abkommen in diesem Sektor ergeben.

Aus diesem Grund hat die Kommunistische Partei Griechenlands sich der Stimme enthalten.

Die Kommunistische Partei Griechenlands vertritt die Ansicht, dass die Frage, wo metallisches Quecksilber gelagert und entsorgt werden sollte, Sache der Wissenschaft und der Anwendung ihrer Schlussfolgerungen ist und nicht von Entscheidungen, die die Interessen und Gewinne von Unternehmen widerspiegeln.

 
  
  

- Bericht: Oomen-Ruijten (A6-0080/2007)

 
  
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  Milan Gaľa (PPE-DE). – (SK) Zusatzrentensysteme, die als „zweite Säule der Sozialversicherung“ bezeichnet werden, sind ein untrennbarer Bestandteil der modernen Gesellschaft. In der Vergangenheit haben wir in mehreren Mitgliedstaaten Reformen der Arbeitsmärkte und Sozialversicherungssysteme erlebt, die auch Reformen des Rentensystems beinhalteten. Ich möchte gern die Slowakei als Beispiel für ein Land anführen, in dem im Rahmen einer Reform der Sozialversicherung Zusatzrentensysteme eingeführt wurden. Eine Vielzahl slowakischer Bürger ist bereits der zweiten Säule beigetreten.

Ersparnisse, die in der zweiten Säule angelegt werden, befinden sich in Privatbesitz. Sie sind sicherer als die Versprechungen des Staates, Renten aus dem Staatssäckel zu bezahlen. Ein Vorzug der zweiten Säule besteht darin, dass Ruhegeldleistungen nicht mehr von der demografischen Zusammensetzung eines Landes abhängig sind, sondern von den Ersparnissen, die für den Bürger persönlich angelegt werden. Aus diesen Gründen, und im Geiste einer Förderung der Mobilität der Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten, habe ich den Richtlinienentwurf begrüßt, der dazu dienen soll, die Portabilität von Zusatzrentenansprüchen zu verbessern. Ich bin der Auffassung, dass es auf diese Weise möglich sein wird, die Zahl der Probleme im Zusammenhang mit den Anwartschaften durch Bewahrung ruhender Rentenansprüche sowie mit der Portabilität erworbener Ansprüche zu verringern.

 
  
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  Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Herr Präsident! Binnenmarkt und Mobilität brauchen die soziale Sicherheit, auch nach dem aktiven Arbeitsleben. Hier gilt es, die Balance zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu halten, die zum Erwerb von Rentenansprüchen unbedingt notwendig ist.

Dies war die erste Lesung, und wir werden noch viele Diskussionen führen. Die ÖVP-Delegation hat den Bericht Oomen-Ruijten uneingeschränkt unterstützt, da wir der Meinung sind, dass es der richtige Ansatz ist, um Mobilität und Binnenmarkt weiter auszubauen.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE).(LT) Herr Präsident, zunächst möchte ich der Berichterstatterin, Ria Oomen-Ruijten, und den anderen Kollegen danken, die diesen Bericht zur Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen vorbereitet haben. Ich habe für dieses Dokument gestimmt, da ich glaube, dass es positive Auswirkungen in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben wird, vor allem den jüngsten EU-Mitgliedern. In den baltischen Ländern, der Tschechischen Republik, der Slowakei, in Ungarn und Malta wurden bisher noch keine Rechtsvorschriften zu Zusatzrenten erlassen, wohingegen in den skandinavischen Ländern und Slowenien die Mehrheit der Arbeitnehmer an solchen Rentensystemen beteiligt ist.

Die Forderung unseres Parlaments, die EU-Mitglieder zu verpflichten, schrittweise eine einfachere Portabilität von Rentenansprüchen anzustreben, sollte vor allem den neuen Mitgliedstaaten und ebenso Griechenland, Italien und Portugal neuen Antrieb geben, ihre Rechtsvorschriften dahingehend zu ändern, dass die Mobilität der Menschen in der Europäischen Union gefördert und nicht bestraft wird.

 
  
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  Carlo Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, ich ergreife gern das Wort, um Europa zuzurufen: „Wenn du da bist, dann lass uns Taten sehen!“. Europa muss mehr Mut zeigen, es muss das Herz eines Löwen haben und darf kein Angsthase sein.

Die Richtlinie über die Portabilität von Zusatzrentenansprüchen ist von ausschlaggebender Bedeutung für alle europäischen Bürger und Arbeitnehmer. Mit der Annahme dieses Vorschlags tun wir zwar etwas für die Arbeitnehmer, doch werden wir in der Tat kein Resultat erreichen, zu dem die europäischen Bürger Europa gratulieren können. Deshalb, Herr Präsident, sollten wir nicht über das Scheitern der Verfassung bei den Referenden in Frankreich und in den Niederlanden lamentieren. Europa muss mutiger sein.

 
  
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  Lena Ek, Olle Schmidt, (ALDE), schriftlich. (SV) Für mich als Liberalen ist es schwer, gegen einen Vorschlag zu stimmen, der auf die Verbesserung der Möglichkeiten für eine größere Mobilität der Menschen in Europa abzielt. Es wird auch nicht leichter, wenn der Vorschlag darüber hinaus die Menschen ermuntern soll, eine aktivere Verantwortung für ihre Rentenversicherung zu übernehmen, eine wirklich entscheidende Frage für die Zukunft. Dennoch konnte ich nicht für den ursprünglichen Verschlag stimmen.

Das Problem ist zweifacher Art. Zum einen kann man sich fragen, ob diese komplizierte Fragestellung angesichts der sehr unterschiedlichen Rentensysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten geeignet ist, auf europäischer Ebene behandelt zu werden. Zum anderen musste ich feststellen, dass Schweden, ebenso wie Deutschland, ein System hat, das besonders schlecht für diese Art von Umstellung geeignet ist. Das schwedische Modell, in dem solche Fragen von den Sozialpartnern beschlossen werden, ist mit dem Vorschlag des Berichterstatters nicht vereinbar. Erhebliche Probleme könnten auch entstehen, wenn enorme Summen in Fonds angelegter Mittel plötzlich in kurzer Zeit freigesetzt würden, um die Möglichkeit der Übertragung von Renten sicherzustellen.

Langfristig spreche ich mich für ein System aus, in dem die Menschen die Arbeit und das Land wechseln können, ohne sich Gedanken machen zu müssen, wie sich dies auf ihre Rente auswirkt. Darum habe ich letztendlich für den Bericht in der im Plenum geänderten Version gestimmt, in der nationale Ausnahmen zugelassen werden.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Bei der Portabilität von Rentenansprüchen sind mindestens zwei wichtige Aspekte zu berücksichtigen: die Sicherstellung der Ansprüche der Beschäftigten und die Nachhaltigkeit der staatlichen Systeme der sozialen Sicherung.

In diesem Fall geht es ausschließlich um die Zusatzrentensysteme und nicht um die staatlichen Systeme der sozialen Sicherung. Unter Berücksichtigung dieser beiden Aspekte lehnen wir die im Bericht vorgestellten, den ursprünglichen Vorschlag der Kommission ändernden Änderungsanträge ab, die darauf abstellen, das Zugangsalter zu den Zusatzrentensystemen von 21 Jahren auf 25 Jahre zu erhöhen und den Zeitraum für den Erwerb von Anwartschaften auf mindestens fünf Jahre festzuschreiben.

Die Zusatzrentensysteme dürfen jedoch die staatlichen Systeme nicht ersetzen. Die auf Solidarität und Universalität beruhenden staatlichen Systeme der sozialen Sicherung sind ein Grundpfeiler jedweden Staates und etwas, das in einer gerechteren und stärker auf Gleichstellung ausgerichteten Gesellschaft gewährleistet sein muss.

Die Ablehnung unserer Änderungsanträge hat uns sehr enttäuscht, vor allem des Änderungsantrags, der darauf abzielte, die ursprüngliche Position der Kommission zum Mindestalter von 21 Jahren mit einem Zeitraum von zwei Jahren für den Erwerb von Anwartschaften zu verknüpfen, was für die Arbeitnehmer günstiger wäre. Deshalb haben wir am Ende dagegen gestimmt.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir haben gegen diesen Vorschlag gestimmt. Die Juniliste unterstützt voll und ganz einen gut funktionierenden Binnenmarkt und damit das Prinzip, dass ein Arbeitnehmer erworbene Rentenansprüche problemlos zwischen den Mitgliedstaaten übertragen kann. Allerdings sind wir nicht der Ansicht, dass die EU sich um die Form der jeweiligen Rentensysteme der Mitgliedstaaten kümmern sollte, so lange alle EU-Bürger in jedem System gleichberechtigt behandelt werden. Wir stehen daher einer Reihe einzelner Vorschläge im Bericht kritisch gegenüber, wie den Ansichten zu den Bedingungen für die Unverfallbarkeit für Versicherungsnehmer eines Zusatzrentensystems, die Ansichten zum Mindestalter für Rentenansprüche oder die EU-Regeln für die Wartezeiten für den Eintritt in ein Rentensystem. Die Ausformung der jeweiligen Rentensysteme durch die Mitgliedstaaten muss einzig und allein eine nationale Angelegenheit sein, solange alle EU-Bürger in den einzelnen Systemen gleichberechtigt behandelt werden.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) Ich stimme für den Bericht von Frau Ria Oomen-Ruijten über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen (COM(2005)0507 – C6-0331/2005 – 2005/0214(COD)).

Demografischer Wandel und eine alternde Bevölkerung haben uns erkennen lassen, dass wir Zusatzrentensysteme und Systeme der sozialen Sicherheit brauchen, die ein Leben in Würde gewährleisten. Die neue Richtlinie und der Bericht von Frau Ria Oomen-Ruijten zielen darauf ab, die Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch die Festlegung von Mindestanforderungen für den Erwerb und Erhalt von Zusatzrentenansprüchen zu verbessern.

In dem Bericht wird ganz richtig herausgearbeitet, wie die Mitgliedstaaten die Übertragung erworbener Rentenansprüche – insbesondere bei Einführung neuer Zusatzrentensysteme – kontinuierlich unterstützen. Spätestens fünf Jahre nach der Durchführung dieser Richtlinie erstellt die Kommission einen Bericht über die Bedingungen der Übertragung des den Zusatzrentenansprüchen der Arbeitnehmer entsprechenden Kapitals.

 
  
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  Thomas Mann (PPE-DE), schriftlich. Ich habe gegen den Bericht zur Portabilitätsrichtlinie gestimmt. Das eigentliche Ziel, die grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitnehmer zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken, wurde klar verfehlt. Im EU-Durchschnitt kommen nur 10 % aller Arbeitnehmer in den Genuss von Betriebsrenten. Die soeben beschlossenen hohen Mindeststandards führen dazu, dass wegen der erwarteten Kostensteigerungen um mindestens 20% kaum Interesse am Auf- oder Ausbau von Betriebsrentensystemen besteht. Ich befürchte, dass das, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf nationaler Ebene zum beiderseitigen Vorteil über Jahrzehnte geschaffen haben, jetzt in Frage gestellt ist.

Das Mindestalter für den Erwerb von Betriebsrenten wurde ganz gestrichen. Die Unverfallbarkeitsfrist von fünf Jahren wurde abgeschafft. Die Mindeststandards sollen auch noch rückwirkend gelten – ein klarer Widerspruch zum Grundsatz des Vertrauensschutzes. Ich habe auch für die Streichung der Dynamisierung gestimmt, die vom EuGH mit großer Wahrscheinlichkeit als „faire Anpassung“ interpretiert und als Verpflichtung ausgelegt werden dürfte. Werden Mitarbeiter, die ihr Unternehmen gewechselt haben, genau so behandelt wie Mitarbeiter, die im Betrieb sind, entstehen nach Berechnungen des Deutschen Bundesrates Mehrkosten von 30 %.

Der EU-Kommissar Špidla hat angekündigt, einen neuen Vorschlag zu präsentieren. Der wird sich – nach der Nichteinigung im Rat – weitgehend

am heutigen Beschluss des EP orientieren und damit nicht nur in Deutschland Betriebsrentensysteme gefährden.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. – (NL) Richtlinie 98/49/EG handelt zwar von der Wahrung ergänzender Rentenansprüche von Arbeitnehmern und Selbstständigen, die innerhalb der Europäischen Union zu- und abwandern, bietet jedoch auf der Ebene der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen und der Flexibilität von Erwerbsbedingungen keine Garantien.

Damit befasst sich die Kommissionsvorlage. Sie legt Fristen fest und schlägt drei Mindestregeln für die Portabilität von Ansprüchen vor: entweder sie verbleiben in dem Unternehmen (ruhende Ansprüche), sie werden in einem bestimmten Zeitraum übertragen, oder sie werden in bar ausbezahlt (bis zu einem bestimmten Schwellenwert). Der Kommission zufolge soll die neue Richtlinie für alle Zusatzrenten gelten, die arbeitsbezogen sind.

Besonders bedauere ich, dass der Bericht Oomen-Ruijten den Vorschlag der Portabilität der Rentenansprüche von der Richtlinie ausnimmt. In ihrer jetzigen Form bezieht sie sich nur auf ruhende Ansprüche.

Nach meinem Dafürhalten sollte die neue Richtlinie alles daransetzen, Arbeitnehmer zu unterstützen, die in Zusatzrentenansprüche investieren. Demzufolge darf niemand aufgrund von Mindestbedingungen in puncto Alter oder Fristen ausgeschlossen werden. Ich kann den Bericht nur dann befürworten, wenn in der Richtlinie der von der Kommission vorgeschlagene weit gefasste Geltungsbereich erhalten bleibt. Andernfalls werde ich dagegen stimmen.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Der Vorschlag für eine Richtlinie der Kommission in seiner Fassung mit den arbeitnehmerfeindlichen Änderungen, die gemeinsam von den Christdemokraten, den Sozialdemokraten und den Liberalen, mit Unterstützung der MdEP von Nea Dimokratia und PASOK, angenommen wurden, fügt allen nationalen Zusatzversicherungssystemen der EU schweren Schaden zu. Er bedeutet eine Verschlechterung für die Versicherung und den Ruhestand der Arbeiter, eine Absenkung der Renten und einen Anstieg des Rentenalters. Er beschleunigt die Verfahren für private Versicherungsunternehmen, um ihren Anteil an diesem Sektor zu vergrößern. Diese reaktionären Veränderungen laufen im Wesentlichen auf das so genannte „Drei-Pfeiler-System“ hinaus, das aus der staatlichen Hauptrente sowie einer Zusatzrente und einer Betriebsrente von privaten Unternehmen besteht. Der Schlag gegen die Rechte der Arbeiter im Bereich der Zusatzrentensysteme hängt mit dem Bestreben der Monopole zusammen, die Reserven in diesen Versicherungsfonds für die Finanzierung ihrer Investitionen zu nutzen und zugleich die Akzeptanz des „Investitionsrisikos“ oder eines möglichen Verlustes des Geldes der Arbeiter zu legalisieren.

Nea Dimokratia und die PASOK stimmen einerseits für alle volksfeindlichen Maßnahmen im Europäischen Parlament und halten den Arbeitern in unserem Land andererseits Predigten und täuschen sie, indem sie sich bemühen, dem Volk unter der Maske des Biedermanns gegenüberzutreten.

Die Kommunistische Partei Griechenlands ruft die Arbeiter dazu auf, ihren Kampf gegen die arbeitnehmer- und volksfeindliche Politik der EU zu verstärken, die staatlichen Sozialversicherungssysteme zu verteidigen und die Befriedigung der Bedürfnisse, die sie in der heutigen Zeit haben, sowie höhere Renten und ein geringeres Renteneintrittsalter zu fordern.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE-DE), schriftlich. Ich habe gegen die Portabilitätsrichtlinie gestimmt, da das eigentliche Ziel der Richtlinie, die grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitnehmer zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken, verfehlt wurde. Die Regelung zur Übertragung von Betriebsrentenanspüchen hat nur noch empfehlenden Charakter für die Mitgliedstaaten. Daher hatte ich immer wieder geraten, die Richtlinie gänzlich zu verwerfen, da sie überflüssig geworden ist.

 
  
  

- Bericht: Langen (A6-0244/2007)

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS). – Herr Präsident! Auch wenn die Euro-Einführung zweifellos vielerlei Erleichterungen gebracht hat – wie etwa beim grenzüberschreitenden Handel –, darf man dabei weniger positive Aspekte, wie etwa die Abgabe von Souveränitätsrechten oder Preissteigerungen, nicht übersehen.

Ebenso wie bei einer EU-Erweiterung wird schließlich auch bei der Einführung des Euro in neuen Mitgliedstaaten die sensible Stabilität des gesamten Systems beeinflusst. Deshalb ist meines Erachtens unbedingt sicherzustellen, dass das Gleichgewicht des Gesamten nicht durch die Zuführung schwacher Volkswirtschaften ins Schwanken gerät.

Nun mag es zwar sein, dass Zypern und Malta bereit sind. In der Vergangenheit wurde jedoch allzu oft mit gezinkten Karten gespielt, um in den Euro-Club aufgenommen zu werden. Eine derart wichtige Entscheidung darf meines Erachtens keineswegs über die Köpfe der Bevölkerung hinweg entschieden werden, weshalb ich mich in diesem Fall der Stimme enthalten habe.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben uns bei dieser Abstimmung der Stimme enthalten, weil nur jeder Mitgliedstaat souverän entscheiden muss, ob er dem Euroraum betreten möchte oder nicht. Dennoch ist unsere Haltung gegen die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion und des Euro-Währungsgebiets bekannt. Das Beispiel Portugal zeigt klar, dass der Euro ein Instrument ist, das zur Lohnmäßigung und zur Flexibilisierung der Arbeit eingesetzt wird. Durch das Festhalten an der nominalen und nicht der realen Konvergenz wird der Euro zu einem Element, das sich nachteilig auf Wachstum, Beschäftigung und Lebensbedingungen auswirkt – stets im Dienste allerdings der großen europäischen multinationalen Unternehmen und der Finanzgruppen.

Darüber hinaus sei hervorgehoben, dass die Beschleunigung der Erweiterung des Euroraums auch mit politischen Kriterien zusammenhängt, vor allem mit der Stärkung der politischen Integration und des Eurogebietes selbst. Mit den beiden neuen Mitgliedstaaten – Malta und Zypern – gehört der Eurozone über die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten an. Das ist eine wichtige psychologische Schwelle zu einem Zeitpunkt, da im Eurogebiet die Unzufriedenheit der Arbeitnehmer und der Bevölkerungen wächst und die Beratungen über den künftigen Verfassungsvertrag laufen. Deshalb akzeptiert die Mehrheit den Beitritt, obwohl Malta nicht alle Kriterien der nominalen Konvergenz erfüllt. Wie in der Vergangenheit ist dies keine „wirtschaftliche“, sondern eine politische Entscheidung.

 
  
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  Cem Özdemir (Verts/ALE), schriftlich. Auf der Basis wirtschaftlicher Kriterien ist die Entscheidung zweifelsohne folgerichtig. Aus politischer Sicht ist diese Entscheidung trotzdem bedauerlich. Hiermit wird die Chance verpasst, dass beide Seiten der Insel Zypern gemeinsam in die Eurozone eintreten können. Statt mit einer gemeinsamen Euro-Währung den Norden und Süden zusammenzubringen, werden die Gräben zwischen beiden Teilen der Insel vertieft.

 
  
  

- Bericht: Langen (A6-0243/2007)

 
  
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  John Attard-Montalto (PSE). – (MT) Danke, Herr Präsident. Die Regierung hat als ihre Politik das Ziel festgelegt, den Euro zum 1. Januar 2008 einzuführen. Dazu wurden eine Reihe von Kriterien erfüllt, beispielsweise hinsichtlich des Defizits und der Inflation. Diese hatten offensichtlich nachteilige Auswirkungen auf die Finanzpolitik der Regierung sowie den schwächeren Teil der Gesellschaft.

Wir haben tatsächlich geglaubt, es gebe eine Alternative, den Euro zwar einzuführen, jedoch weniger rasch. Offensichtlich wird unser Beitritt zur Eurozone eine Reihe positiver Auswirkungen, aber auch nachteilige Folgen in anderen Bereichen haben. Mit Blick auf nationale Interessen hat die Delegation der maltesischen Labour-Partei jedoch dafür gestimmt.

 
  
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  Sylwester Chruszcz (NI). – (PL) Herr Präsident! Wir haben heute über die Erweiterung der Euro-Zone und den Beitritt Zyperns und Maltas zu dieser Zone gesprochen und abgestimmt. Die souveräne Entscheidung über die Abschaffung der nationalen Währung in Zypern und Malta überlasse ich den Bürgern dieser Länder. Als Vertreter der Liga Polnischer Familien im Europäischen Parlament jedoch bin ich angesichts der negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auf die Menschen in Polen gegen den Beitritt unseres Landes zur Eurozone.

In sämtlichen aktuellen Meinungsumfragen hat sich bestätigt, dass die Mehrheit der Polen den Euro nicht will. Ich denke, wir sollten nicht nur übereilte Maßnahmen vermeiden, sondern den Euro in Polen gar nicht erst einführen. Ich teile auch nicht die heute geäußerte Auffassung, dass die Mitgliedstaaten die Pflicht hätten, der Euro-Zone beizutreten. Die polnischen Bürger sollten darüber in einem nationalen Referendum entscheiden, und ich hoffe, der polnische Złoty wird – wie das britische Pfund sowie die dänische und die schwedische Währung auch – eine nationale Währung in Europa bleiben.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Bekanntermaßen haben wir die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion und den Euro abgelehnt. So haben wir gegen den Entschließungsantrag des Parlaments vom 2. Mai 1998 über die Errichtung des Euroraums, dem ursprünglich 12 Staaten angehörten, darunter Portugal, gestimmt. Unserer Auffassung nach fallen die Geldpolitik und die Möglichkeit der Ausgabe von Zahlungsmitteln in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Deshalb haben wir diese Übertragung der Souveränität abgelehnt, durch die es unmöglich ist, auf die wirtschaftlichen und sozialen Probleme jedes Landes zu reagieren, wie das Beispiel Portugal verdeutlicht.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht die Erweiterung des Euroraums in engem Zusammenhang mit politischen Kriterien, zum Beispiel mit der Stärkung der politischen Integration und der des Eurogebietes selbst, wie dieser Fall deutlich zeigt, denn Malta erfüllt ja gar nicht alle Kriterien der nominalen Konvergenz. Gleichwohl gehört mit den beiden neuen Mitgliedstaaten – Malta und Zypern – der Eurozone über die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten an. Das ist eine wichtige psychologische Schwelle zu einem Zeitpunkt, da im Eurogebiet die Unzufriedenheit der Arbeitnehmer und der Bevölkerungen wächst und die Beratungen über den künftigen Verfassungsvertrag laufen.

Wir respektieren jedoch die souveräne Entscheidung eines Mitgliedstaates, der Eurozone beitreten zu wollen. Deshalb unsere Stimmenthaltung.

 
  
  

- Berichte: Langen (A6-0244/2007 und A6-0243/2007)

 
  
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  Jonathan Evans (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die britischen Konservativen haben den Beitritt des Vereinigten Königreichs zur Euro-Zone von Anfang an abgelehnt. Wir haben jedoch nie anderen souveränen Nationen das Recht abgesprochen, ein gemeinsames Währungssystem zu schaffen. Unsere Enthaltung bei der Abstimmung steht im Einklang mit der von uns vertretenen Auffassung, dass die Mitglieder der Euro-Zone darüber entscheiden sollen, welche Geldpolitik im Interesse einer stabilen Währung am besten verfolgt werden sollte.

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. (FR) Bezüglich der Einführung des Euro durch Malta und Zypern werden wir genauso abstimmen wie bei Slowenien, d. h. wir werden uns der Stimme enthalten. Wir werden nicht gegen etwas auftreten, was wie wir hoffen, dem bewussten Willen souveräner Völker entspricht.

Allerdings müssen wir feststellen, dass damit eine Grenze überschritten wurde, denn diese Länder sollen den Euro nicht etwa auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin annehmen, sondern weil sie die „dummen“ Maastricht-Kriterien, wie Herr Prodi gesagt haben soll, nahezu erfüllt haben. Wurden ihre Bürger darüber in Kenntnis gesetzt? Wenigstens eines dieser Länder erfüllt besagte Kriterien nicht und keines von beiden, so scheint es, stellte die für eine korrekte Bewertung des Standes ihrer Vorbereitung erforderlichen Statistiken zur Verfügung. Wozu diese Eile? Die technischen Durchführungsbestimmungen für den konkreten Übergang zur Einheitswährung sind eine große Unbekannte. Und die „Aufnahmefähigkeit“ des Euro-Währungsgebiets, die sonst Herrn Langen Sorgen bereitete, ist von der Bildfläche verschwunden und spielt in den Untersuchungen keine Rolle mehr.

Hier sehen wir uns erneut dem „Fahrradsyndrom“ gegenüber, unter dem das europäische Aufbauwerk wohl leidet – wenn es nicht fährt, fällt es um. Das Euro-Währungsgebiet soll um jeden Preis erweitert werden. Punkt! Allerdings sind es die Bürger Europas, die den Preis dafür zahlen!

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir haben uns bei der Schlussabstimmung zu diesen Berichten der Stimme enthalten, denn es ist allein Sache der Bürger Zyperns und Maltas, am besten in einer Volksabstimmung, über eine eventuelle Mitgliedschaft ihres jeweiligen Landes im Euroraum zu entscheiden.

Wir halten es für besser, wenn Schweden außerhalb der Währungsunion verbleibt und empfehlen auch anderen Ländern keine solche Mitgliedschaft.

 
  
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  Marie-Noëlle Lienemann (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Einführung des Euro in Malta und Zypern gestimmt, denn es geht dabei um die Unterstützung der verstärkten Integration dieser Länder im Sinne der EU. Dennoch hätte diese Entscheidung mit Maßnahmen einhergehen müssen, die eine demokratischere Steuerung der gemeinsamen Währung ermöglichen würden (Errichtung einer echten Wirtschaftsregierung des Euro-Währungsgebiets, die in der Lage sein sollte, einen Ausgleich für die Macht der Europäischen Zentralbank (EZB) zu schaffen; Änderung der Ziele der Zentralbank, damit die Wachstumsforschung und die Vollbeschäftigung einbezogen werden können, Änderung der Kriterien des Stabilitätspaktes, damit künftig die öffentliche Investitionspolitik keinen Nachteil erleidet).

Geben wir Acht, dass wir die Erweiterung des Euro-Währungsgebiets nicht endlos weiter betreiben, ohne über neue Perspektiven zu verfügen.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Galileo (B6-0238/2007)

 
  
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  Richard James Ashworth (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die Delegation der britischen Konservativen unterstützt den Entschließungsantrag des Haushaltsausschusses, in dem die Kommission aufgefordert wird, geänderte Vorschläge für eine Verordnung zur Finanzierung des Programms Galileo vorzulegen. Erhebliche Bedenken haben wir allerdings gegen Vorschläge, nach denen das Programm aus dem bestehenden Haushaltsplan der Europäischen Union finanziert werden sollte.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir bedauern, dass die Mehrheit des Parlaments die von unserer Fraktion eingereichten Änderungsanträge abgelehnt hat, mit denen garantiert werden sollte, „dass das Programm Galileo auf keinen Fall für militärische Zwecke genützt werden sollte“ und dass Garantien gegen jedwede zukünftige Privatisierung dieses Programms vorgesehen werden müssen, umso mehr als seine Umsetzung vollends durch öffentliche Mittel sichergestellt wird.

Bedeutet diese Ablehnung, dass nach der viel gerühmten Finanzierung durch die öffentliche Hand bereits jetzt die inakzeptable Möglichkeit, das Programm für den privaten Sektor auszuschreiben, in Erwägung gezogen wird?

Unsere Haltung ist eindeutig.

Wir sind der Auffassung, dass das Programm Galileo (Europäisches Satellitennavigationsprogramm) einen Beitrag zur Zusammenarbeit, zum wissenschaftlich-technischen Fortschritt und zum Informationszugang und -austausch leisten kann.

Es handelt sich um ein Projekt, das auf einer Strategie der öffentlichen Investition und der öffentlichen Kontrolle beruhen muss, so dass eine öffentliche Dienstleistung erbracht werden kann. Dann gibt es auch einen gleichberechtigten Zugang und die entgeltfreie Nutzung der verfügbaren Informationen für alle Nutzer.

Es handelt sich um ein Vorhaben, in dessen Rahmen die Rechte, die Garantien und die Freiheiten der Bürger sichergestellt sein müssen. Ebenfalls zu garantieren ist, dass es nicht für militärische Zwecke genutzt und/oder dem Trend der übermäßigen Orientierung auf Sicherheitsbelange unterworfen wird.

 
  
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  Jens Holm, Kartika Tamara Liotard, Helmuth Markov, Erik Meijer, Søren Bo Søndergaard und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. – (EN) Die europäischen Mitgliedstaaten werden zur Zahlung von weiteren 2,4 Milliarden Euro aufgefordert, damit das europäische Satellitennavigationsprogramm Galileo fertig gestellt werden kann. Jahrelang wurde behauptet, dass durch dieses Programm technologische Innovationen entstehen, die Bedürfnisse der Verbraucher erfüllt und Arbeitsplätze geschaffen würden und dass Europa dadurch von den Vereinigten Staaten unabhängig werden würde. Angesichts dieser Vorteile kann es gerechtfertigt sein, Gemeinschaftsmittel zur Verfügung zu stellen, statt dieses Feld allein den gewinnorientierten multinationalen Unternehmen oder der amerikanischen Rüstungsindustrie zu überlassen. Solange Galileo ein System ist, das friedlichen Zwecken dient, lehnen wir es nicht grundsätzlich ab. Leider wird Galileo 10 bis 20 Jahre zu spät entwickelt, und in der Zwischenzeit hat das amerikanische Gegenstück GPS bereits den Weltmarkt erobert. Dadurch wird Galileo zu einem kostspieligen Prestigeprojekt. Dass Gemeinschaftsmittel in enormem Umfang in dieses Projekt fließen, mag die großen Konzerne freuen, aber die Wähler und Verbraucher werden darin zunehmend eine skandalöse Geldverschwendung sehen. Europäische Unternehmen sind nicht an einer Beteiligung an öffentlich-privaten Partnerschaften interessiert, weil sie wegen des Rückstands zu GPS keine Gewinne erwarten. Sie hoffen darauf, dass sie 2012 ohne jegliche Gegenleistung von einer umfangreichen Investition der Gemeinschaft profitieren können. Deshalb wollen wir nicht noch mehr Geld für Galileo ausgeben. Wenn es keine echten Perspektiven für Galileo gibt, sollten wir uns nicht davor scheuen, das Programm zu stoppen.

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die EU-Mitgliedstaaten werden technologisch von den gegenwärtigen und zukünftigen militärischen Großmächten, wie USA, Russland und China, abhängig sein, wenn wir kein eigenes Satellitennavigationsprogramm entwickeln.

Galileo ist zweifellos notwendig, aber dieses kostenintensive Programm sollte zum größten Teil durch private Akteure mit politischer Hilfe finanziert werden. In Ziffer 6 des Entschließungsentwurfs wird erklärt, das Europäische Parlament sei der Auffassung, dass das Programm Galileo vollständig aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union finanziert werden sollte. Ich bin nicht bereit, so weit zu gehen und habe daher gegen den Entschließungsentwurf in seiner Gesamtheit gestimmt.

 
  
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  Lydia Schenardi (ITS), schriftlich. – (FR) Wir unterstützen das Galileo-Projekt, auch wenn wir hinsichtlich unserer Unterstützung einige Vorbehalte geltend gemacht haben.

Hingegen können wir diese Entschließung nicht unterstützen. Es ist bedauerlich, dass sich dieses Parlament nach dem vorhersehbaren Scheitern der öffentlich-privaten Partnerschaft bereit erklärt, auf ein unabhängiges GPS-System zu verzichten, wenn es kein rein gemeinschaftliches Projekt mehr ist, um direkte Finanzierungen der Mitgliedstaaten aufzunehmen.

Galileo ist nützlich! Es muss finanziert werden, auf welche Art und Weise auch immer. Sollte es der Kommission nicht gelingen, bei Hunderten von Milliarden Euro, die bis 2013 ausgegeben werden sollen – und nicht etwa immer für einen nützlichen Zweck – 2,4 Milliarden Euro zu finden? Und was dann? Weshalb sollten die Staaten ausgeklammert werden? Galileo ist kein Spielzeug und auch kein exklusives und symbolisches Projekt des Brüsseler Europas, das uns glauben machen will, dass es sich nicht nur um sich selbst, seine eigenen Zuständigkeiten und sein Weiterbestehen sorgt.

Lassen Sie doch einmal das Dogmatische beiseite. Stecken Sie in dieses industrielle Abenteuer nur ein Viertel des politischen Willens, den eine Handvoll Staaten vor einigen Jahren aufgebracht hat, um eine europäische Luft- und Raumfahrtindustrie aufzubauen, und damit unter Beweis gestellt hat, was Sie nicht zugeben wollen, dass nämlich die zwischenstaatliche Zusammenarbeit funktioniert. In Brüssel hingegen tritt man auf der Stelle.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Das erklärte Ziel dieses Entschließungsantrags besteht darin, dass Galileo sozusagen per Blankoscheck aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, um die politischen Ambitionen der EU zu unterstützen. Gemeinsame Technologieprojekte sind nicht immer erfolgreich. Sie erfordern keine Beteiligung der EU und sollten nur durchgeführt werden, wenn klare wirtschaftliche, strategische oder die Industrie betreffende Gründe dafür sprechen, und nicht, um den Ehrgeiz der EU, ein globaler Akteur zu sein, zu unterstützen.

Die britischen Konservativen sind der Ansicht, dass Galileo Chancen für die britische Industrie und die F&E in Großbritannien bieten muss, aber dies wird durch den vorliegenden Entschließungsantrag nicht gewährleistet. Der Entschließungsantrag unterstützt den Vorschlag der Kommission, öffentliche Mittel – über den EU-Haushalt – zur vollständigen Finanzierung des Galileo-Projekts zu verwenden. Diese Vorgehensweise wird die Steuerzahler im Vereinigten Königreich und in anderen EU-Mitgliedstaaten noch weiter belasten, und das, obwohl sie in diesem Bereich nicht das geringste Mitspracherecht haben.

Lehnte die EU in der Vergangenheit einen möglichen Einsatz für militärische Zwecke noch ab, so hat man diese Zurückhaltung inzwischen aufgegeben. In der Mitteilung der Kommission zur europäischen Raumfahrtpolitik vom 26. April 2007 wird die „Deckung des einschlägigen Sicherheits- und Verteidigungsbedarfs Europas“ als eines der wichtigsten Ziele genannt. Als erklärte Gegner der ESVP lehnen die britischen Konservativen alle Vorschläge ab, die darauf abzielen, die Befugnisse der Kommission auf den Bereich der Verteidigung auszuweiten.

 
  
  

- Bericht: McCarthy (A6-0226/2007)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Uns genügte schon der erste Erwägungsgrund, um gegen diesen Bericht zu stimmen. Ziel der Gemeinschaftsgesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen ist die Öffnung – Liberalisierung wäre wohl das bessere Wort – der öffentlichen Märkte in den EU-Mitgliedstaaten für den grenzüberschreitenden Wettbewerb, um die Entwicklung des Binnenmarkts in Übereinstimmung mit der Liberalisierungsagenda der Lissabon-Strategie zu unterstützen.

Natürlich sind wir für nationale Vorschriften über Ausschreibungstransparenz, Voraussetzung ist jedoch, dass sie die Chance nicht verbauen, öffentliche Aufträge für die Förderung des Wirtschaftsgeflechts und, bedenkt man deren Größe und Bedeutung, der nationalen kleinen und mittleren Unternehmen zu nutzen. Aber es gibt hier einen substanziellen Unterschied, der uns zur Ablehnung veranlasste, und zwar dass diese Frage auch weiterhin in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen sollte.

Was das öffentliche Beschaffungswesen betrifft, so stellen wir fest, dass es auch als Instrument zur Förderung der Sozial- und der Umweltpolitik wichtig ist, da bei der Vergabe von Aufträgen Kriterien Berücksichtigung finden, die sich auf soziale und ökologische Aspekte beziehen. Wir sind also dagegen, dass hier unter dem Vorwand der Durchsetzung des Diskriminierungsverbots oder sonstiger wirtschaftlicher Interessen eine Begrenzung auf die supranationale Ebene erfolgt.

 
  
  

- Bericht: Kinnock (A6-0220/2007)

 
  
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  Gay Mitchell, Mairead McGuinness, Colm Burke und Jim Higgins (PPE-DE) , schriftlich. – (EN) Wir haben für den ersten Teil von Ziffer 40 und gegen den zweiten Teil dieser Ziffer gestimmt. Bei Ziffer 41 haben wir ebenfalls dem ersten Teil zugestimmt, den zweiten Teil aber abgelehnt. Bei der Abstimmung über die Entschließung als Ganzes haben wir uns der Stimme enthalten.

Der Grund für unsere Enthaltung ist, dass wir nicht signalisieren wollten, dass wir eine Auslegung des Worts „Rechte“ im Sinne einer Befürwortung der Abtreibung unterstützen. Selbstverständlich unterstützen wir die Millenniumsziele im Grundsatz und deshalb haben wir nicht gegen die Entschließung als Ganzes gestimmt.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Kinnock (A6-0220/2007) „Bericht über die Millenniums-Entwicklungsziele – Zwischenbilanz“ gestimmt, da wir meiner Auffassung nach eine umfassende Partnerschaft benötigen, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen. Deshalb ist es wünschenswert, dass die nationalen Parlamente und die Zivilgesellschaft der betreffenden Länder eingebunden werden.

Ein wesentlicher Aspekt für die Umsetzung dieser Ziele ist die Verringerung der Armut um 50 % bis 2012. Dabei soll Problemen wie HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Auch die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern und die Diskriminierung der Frauen sind Aspekte, die in den Entwicklungsprogrammen berücksichtigt werden müssen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Begrüßenswert ist die Anerkenntnis im Bericht, dass die Lage in der Welt sehr ernst ist.

Wie im UNO-Bericht aus dem Jahr 2006 über die Millenniums-Entwicklungsziele kritisiert wird, waren die Fortschritte zur Verringerung des Hungers zu schleppend, und die Zahl der hungernden Menschen hat sich mit 854 Millionen (17 % der Weltbevölkerung) sogar noch erhöht. Fast 16 000 Kinder sterben täglich aus mit dem Hunger verbundenen Gründen.

Der Bericht verschweigt jedoch einmal mehr die Ursachen, die zu dieser nicht zu tolerierenden Situation führen.

Es muss verurteilt werden, dass zur selben Zeit, da täglich 16 000 Kinder aus mit dem Hunger verbundenen Gründen sterben:

- die US-Regierung in ihren Haushalt für 2007 über 600 Milliarden Dollar für Militärausgaben einstellt,

- die 691 reichsten Menschen der Welt ein Nettovermögen von 2,2 Milliarden Dollar besitzen, was dem Gesamtreichtum der 145 ärmsten Länder entspricht,

- die 500 reichsten Menschen ein Gesamteinkommen haben, das größer als das der 146 Millionen ärmsten Menschen der Welt ist,

- die 8 Millionen reichsten Menschen ein Nettovermögen besitzen, das 80 % des BIP aller Länder der Erde entspricht.

Das ist der Kern des Problems.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Der Ansatz der Berichterstatterin zu diesem äußerst wichtigen Thema verdient unsere Anerkennung. Es ist dringend notwendig, unsere Anstrengungen zu verstärken, damit wir die Millenniums-Entwicklungsziele erreichen können. Das bedeutet einen umfassenden Schuldenerlass und die Aufstockung, bessere Koordinierung und gezieltere Ausrichtung der Hilfe.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) In dem Rahmen, der für die Erklärung zur Abstimmung zur Verfügung steht, möchte ich zwei Anmerkungen machen, die ich für wichtig halte.

In Ziffer 1 der Entschließung heißt es: das Europäische Parlament „unterstreicht, dass das übergreifende Ziel der Entwicklungszusammenarbeit die Bekämpfung der Armut ist und sein muss; betont jedoch, dass dieser Kampf nicht auf materielles Wachstum begrenzt ist und dass daher Demokratieaufbau und die Förderung von grundlegenden Menschenrechten, der Rechtsstaat und die Grundsätze der Gerechtigkeit, Ausgewogenheit, Transparenz und Rechenschaftspflicht stets im Mittelpunkt einer solchen Zusammenarbeit stehen müssen“.

Ich habe nicht gegen diese Entschließung gestimmt, weil ich weiß, dass diese Anliegen von uns verlangen, einen möglichst großen Beitrag zu leisten, jedoch muss auch darauf hingewiesen werden, dass es keinen wirksamen Kampf gegen die Armut geben kann, wenn wir nicht ihre Ursachen bekämpfen. Unter den strukturellen Ursachen ist immer die mangelhafte Regierungsführung zu nennen. Deshalb, und nicht weil irgendein Modell eingeführt werden soll, ist es so wichtig, den Kampf an diesen beiden Fronten gleichzeitig zu führen. Andernfalls tun wir nichts weiter, als heute ein Problem zu lösen, vor dem wir morgen erneut stehen werden.

Ich bedauere es sehr, dass, wie im Bericht bekräftigt wird, „Portugal, das während seiner Ratspräsidentschaft Gastgeber des EU-Afrika-Gipfels sein wird, 2006 lediglich einen Anteil von 0,21 % ODA/BIP erreicht hat“.

 
  
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  Konrad Szymański (UEN), schriftlich. (PL) Ich sah mich gezwungen, gegen den Bericht über die Millenniums-Entwicklungsziele – Zwischenbilanz zu stimmen.

Die Aufnahme der Vorschläge, Abtreibungen aus EU-Mitteln zu finanzieren, in diesen Bericht führt unweigerlich zu einer Spaltung in Bezug auf die Hilfestrategie für Afrika. Damit wird die Wirksamkeit unserer Maßnahmen untergraben. Abtreibung ist weder in moralischer noch medizinischer Hinsicht eine Antwort auf das Problem der Müttersterblichkeit.

EU-Mittel zur Finanzierung von Abtreibungen in Afrika zu verwenden, ist mit dem Grundsatz der Hilfeleistung unvereinbar. Das macht alle Bürger der Europäischen Union zwangsläufig zu indirekt Beteiligten und stellt zudem eine Art moralischen Imperialismus gegenüber Afrika dar. Die fortgesetzte Unterstützung dieses Hohen Hauses für die Finanzierung von Abtreibungen in Entwicklungsländern ist der größte Fehler, den wir bei der Gestaltung der Politik der humanitären Hilfe gemacht haben.

 
  
  

- Bericht: Cornillet (A6-0208/2007)

 
  
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  Gerard Batten, Roger Knapman und Thomas Wise (IND/DEM), schriftlich. – (EN) Die UKIP erkennt die Legitimität der Paritätischen Versammlung AKP-EU nicht an und kann diesen Änderungsantrag daher nicht unterstützen. Wir unterstützen den Text aber im Grundsatz und hoffen sehr, dass die internationale Gemeinschaft als Ganzes sicherstellen wird, dass die internationalen Einreiseverbote für führende Politiker des Regimes von Simbabwe uneingeschränkt eingehalten werden.

 
  
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  Derek Roland Clark (IND/DEM), schriftlich. – (EN) Die UKIP erkennt die Legitimität der Paritätischen Versammlung AKP-EU nicht an und kann diesen Änderungsantrag daher nicht unterstützen. Wir unterstützen den Text aber im Grundsatz und hoffen sehr, dass die internationale Gemeinschaft als Ganzes sicherstellen wird, dass die internationalen Einreiseverbote für führende Politiker des Regimes von Simbabwe uneingeschränkt eingehalten werden.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Die Arbeit der Paritätischen Versammlung AKP-EU ist angesichts der großen Zahl der am wenigsten entwickelten Länder in dieser Gruppe und des Umfangs der Entwicklungshilfe, die die EU für die AKP-Länder bereitstellt, von größter Bedeutung. Ich unterstütze viele der Forderungen, die im vorliegenden Bericht erhoben werden, beispielsweise nach einer stärkeren Einbeziehung der nationalen Parlamente und der Zivilgesellschaft in den nationalen Prozess der Programmierung der Hilfe in den AKP-Ländern.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Wie aus dem Bericht hervorgeht, sind die von der Paritätischen Versammlung AKP-EU sowohl 2006 als auch in früheren Jahren durchgeführten Tätigkeiten eine ausgezeichnete Form zur Entwicklung der Strukturen, der Beziehungen und des Dialogs, die für die Errichtung der für die guten Beziehungen zwischen beiden Partnern und für die Entwicklung wirklich nutzbringender Projekte erforderlichen Grundlagen unerlässlich sind.

Dies vorausgeschickt, muss angemerkt werden, dass die erreichten Fortschritte durchaus lobenswert sind, dass wir uns aber auf das konzentrieren müssen, was noch vor uns liegt. Wir haben die Pflicht – die einerseits moralischer und ethischer Art ist und andererseits in unserem eigenen Interesse liegt –, die Entwicklung in den assoziierten Ländern zu unterstützen, mit ihnen die Mechanismen zur Öffnung der Volkswirtschaften zu entwickeln und die Globalisierung gemeinsam zu einer allseits nützlichen Entwicklung zu machen. Dabei liegt es an uns, die Schwierigkeiten, die sich auftun werden, zu meistern, sie in ihrem Umfang zu verringern oder zu beseitigen.

Somit ist es mit Blick auf einige dieser Partner von großer Bedeutung, dass der nächste, während der portugiesischen Ratspräsidentschaft stattfindende EU-Afrika-Gipfel Ergebnisse zeitigt. Lieber ein Realismus mit Ergebnissen als Utopien ohne Geschichte.

 
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