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Verfahren : 2007/2582(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0249/2007

Eingereichte Texte :

B6-0249/2007

Aussprachen :

PV 20/06/2007 - 10
CRE 20/06/2007 - 10

Abstimmungen :

PV 21/06/2007 - 8.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0282

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 20. Juni 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

10. Auf dem Wege zu einem Vertrag über den Waffenhandel (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission – Auf dem Wege zu einem Vertrag über den Waffenhandel.

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, verehrte Frau Kommissarin Ferrero-Waldner, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der illegale Handel mit Waffen und die verantwortungslose Exportkontrollpolitik einiger Staaten befeuern weltweit Konflikte, untergraben die Beachtung von Menschenrechten und fördern Kriminalität und Terrorismus. Sie hindern darüber hinaus ganze Regionen an nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung.

Vor diesem Hintergrund entstand vor einigen Jahren die Idee, globale Prinzipien für den Waffenhandel in einem Abkommen verbindlich festzuschreiben. Die Idee des Waffenhandelsabkommens ATT war geboren. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich von Anfang an für ein solches Abkommen eingesetzt, und auch die derzeitige Ratspräsidentschaft misst diesem Prozess große Bedeutung bei. Auf einer Sitzung am 18. Juni hat der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen erneut die Wichtigkeit eines Waffenhandelsabkommens betont.

Es hat mich sehr gefreut, dass der Berichterstatter für den EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren des EP, Herr Romeva i Rueda, der Einladung der Präsidentschaft zum informellen Seminar für die Mitglieder der Ratsarbeitsgruppe COARM Anfang Januar nach Berlin gefolgt ist. Er hat dort ausführlich die Ansichten des Europäischen Parlaments zu einem globalen Waffenhandelsabkommen dargestellt. Die Präsidentschaft teilt Herrn Romevas Auffassung, dass ein solches Abkommen von außerordentlicher Bedeutung ist, um den weltweiten Waffenhandel rechtsverbindlichen und verantwortungsvollen Regeln zu unterwerfen.

Ein wichtiger Schritt war die Annahme der Resolution 61/89 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 6. Dezember 2006. Der Generalsekretär wird darin aufgefordert, die Positionen der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu eruieren und spätestens 2008 eine Expertengruppe einzurichten. Deren Aufgabe wird es sein, Machbarkeit, Umfang und Elemente eines solchen Vertrages auszuloten. Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten waren im Vorfeld der Generalversammlung an der Ausarbeitung der Resolution beteiligt und haben bei Drittstaaten für deren Annahme geworben.

Der Aufforderung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen sind bislang ungefähr 80 Staaten gefolgt, darunter sämtliche EU-Mitgliedstaaten. Die Ratspräsidentschaft hat in einer eigenen EU-Stellungnahme an den Generalsekretär den EU-Verhaltenskodex als positives Beispiel für internationale Kooperation auf dem Gebiet der Rüstungsexportkontrolle herausgestellt und für ein Waffenhandelsabkommen geworben. Gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten wirbt die Präsidentschaft auch weiterhin für das Einreichen nationaler Papiere. Eine große Anzahl positiver Stellungnahmen ist von herausgehobener Bedeutung, um die große Unterstützung, die das Projekt weltweit genießt, zu demonstrieren.

Entscheidend für den Erfolg eines solchen Abkommens wird sein, die Beteiligung nicht nur aller großen Exporteure von Rüstungsgütern sicherzustellen, sondern auch deren Importeure einzubinden. Die Vereinten Nationen sind demnach der richtige Ort für diese Verhandlungen.

Lassen Sie mich exemplarisch auf zwei Themenfelder hinweisen, denen die Expertengruppe besondere Aufmerksamkeit widmen muss, damit ein solches Abkommen wirksam sein kann: Erstens muss der Geltungsbereich des Abkommens detailliert aufgeschlüsselt werden. Dazu wird es einer eigenen Kontrollliste bedürfen. Diese darf sich nicht auf die Kategorien des Waffenregisters der Vereinten Nationen beschränken, sondern muss beispielsweise auch auf kleine und leichte Waffen, Munition und MANPADS Anwendung finden. Auch Herstellungsausrüstung und Technologie sollten in geeigneter Form berücksichtigt werden.

Zweitens muss das Abkommen zudem ausführliche Kriterien beinhalten, die bei Exportentscheidungen zu berücksichtigen sind. Zu diesen Kriterien gehören unter anderem die Beachtung von Waffenembargos, die Achtung der Menschenrechte im Bestimmungsland, die Wahrung regionaler Stabilität, die Verhinderung interner oder regionaler Konflikte, die Förderung nachhaltiger Entwicklung und die Verhinderung einer unerwünschten Umleitung der Güter.

Mit diesen Fragen haben sich weltweit bereits zahlreiche Regionalorganisationen befasst. Der Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren ist das am weitesten entwickelte internationale Instrument für Rüstungsexportkontrolle. Die Europäische Union kann daher insbesondere für diese Fragen auf ihre Erfahrungen mit dem Verhaltenskodex verweisen. Dabei muss sie jedoch den Eindruck vermeiden, es gehe darum, den EU-Verhaltenskodex anderen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufzuzwingen. Schließlich gibt es derzeit eine bemerkenswerte Unterstützung für dieses Projekt in allen Teilen der Welt. Der Europäischen Union, zu der einige bedeutende Exportnationen gehören, kommt in diesem Prozess allerdings eine besondere Verantwortung zu.

Lassen Sie mich auch die Rolle der Zivilgesellschaft besonders würdigen: Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftler und Medien haben einen erheblichen Anteil daran, dass zögernde Regierungen sich von der Notwendigkeit eines Waffenhandelsabkommens überzeugen ließen. Sie haben von Anfang an wertvolle Anstöße und Beiträge geliefert und ich darf die Nichtregierungsorganisationen ermuntern, sich auch weiterhin aktiv in diesen Prozess einzubringen.

Die Präsidentschaft nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass sich das Europäische Parlament verschiedentlich für den Abschluss eines globalen Waffenhandelsabkommens ausgesprochen hat und seine interparlamentarischen Kontakte dafür nutzt. Den jüngsten Entwurf einer Entschließung habe ich mit großem Interesse gelesen und begrüße ausdrücklich die engagierten Vorschläge. Ich hoffe sehr, dass wir den intensiven Dialog mit dem Europäischen Parlament auch in dieser wichtigen Frage weiter fortführen und vertiefen können.

(Beifall)

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte die Ausführungen des Ratspräsidenten ergänzen.

In den letzten Jahren stand die Bekämpfung der illegalen Verbreitung von Waffen vermehrt im Mittelpunkt der politischen und öffentlichen Aufmerksamkeit, und dieses Thema ist uns allen nach wie vor sehr wichtig. Ich möchte den Damen und Herren Abgeordneten zu ihrer Vorreiterrolle im Zusammenhang mit dem rechtsverbindlichen Vertrag über den Waffenhandel gratulieren, mit dem der internationale Handel mit konventionellen Waffen geregelt werden soll. Dies ist ein ehrgeiziger Ansatz, der die Schaffung gemeinsamer internationaler Normen vorsieht. Wenn ich richtig informiert bin, haben Sie Ihren Entschließungsantrag bereits eingereicht. Die Kommission begrüßt ferner die vor zwei Tagen vorgelegten Schlussfolgerungen des Rates, auf die ich nicht näher eingehen muss, da sie bereits erwähnt worden sind.

Wir alle kennen die negativen Auswirkungen, die die verantwortungslose Ausfuhr von Militärausrüstungen auf die regionale Sicherheit, die Wirtschaftsentwicklung und die Sicherheit der Menschen in einigen der ärmsten Länder der Welt hat. Ein Vertrag über den Waffenhandel wäre von großem Nutzen, um beispielsweise die illegale Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen einzudämmen. Diese Waffen verursachen großes menschliches Leid, und da sie die Welt unsicherer machen, haben sie auch Auswirkungen auf unsere eigene Sicherheit und unseren Wohlstand.

Der illegale Handel mit konventionellen Waffen hat ebenfalls weltweite Konsequenzen und das bedeutet, dass wir die Kohärenz zwischen der Sicherheitspolitik der EU und der Entwicklungshilfe der Gemeinschaft verbessern müssen. Zwischen der Entwicklung und der Sicherheit besteht heute ein engerer Zusammenhang als jemals zuvor und die Bedrohung, die diese illegalen Waffen darstellen, geht über die unmittelbare Gewalt hinaus, die sie auslösen. In unserer globalisierten Welt sind sinkende BIP und zurückgehende Auslandsinvestitionen, um nur zwei Beispiele zu nennen, Fehlschläge, die sich nur wenige Länder leisten können.

Selbst ein Vertrag über den Waffenhandel wird nichts daran ändern, dass weltweit große Mengen illegaler Waffen im Umlauf sind. Zusätzlich zu dem entschlossenen politischen Engagement der Union leisten wir daher praktische Unterstützung für den Aufbau legislativer und administrativer Kapazitäten, und auf diese Weise spielt die EU eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der illegalen Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen.

Wir arbeiten sehr konsequent an der Umsetzung der 2005 beschlossenen EU-Strategie zur Bekämpfung der illegalen Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen. Dies ist, wie Sie wissen, kein neuer Bereich für uns. Die Kommission ist hier seit vielen Jahren sehr aktiv und hat darüber hinaus Erfahrung in der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, Universitäten, NRO und der Zivilgesellschaft gesammelt, was die Bewältigung der Folgen eines fragwürdigen bzw. illegalen Waffenhandels angeht. Es bleibt noch viel zu tun, sowohl durch den Vertrag als auch darüber hinaus.

(Beifall)

 
  
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  Ana Maria Gomes, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) In den letzten Jahren gab es für alle, die sich für Waffenkontrolle und Abrüstung im Rahmen multilateraler Rechtsinstrumente einsetzen, kaum Anlass zur Freude. Der Beschluss der UNO-Generalversammlung vom Dezember des vergangenen Jahres, den Prozess der Ausarbeitung eines weltweiten Übereinkommens über den Waffenhandel (ATT) offiziell einzuleiten, ist eine der seltenen Gelegenheiten, die Anlass zum Feiern geben.

Auch wenn es für uns keine Überraschung war, so ist das Abstimmungsverhalten der Vereinigten Staaten von Amerika, die mit ihrer Ablehnung der diesen Prozess einleitenden Resolution allein dastanden, zu bedauern. Bei diesem Übereinkommen geht es nicht nur darum, einen gemeinsamen rechtlichen Nenner für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Transfer von konventionellen Waffen zu finden, eine globale Antwort auf einen vollkommen globalisierten Handel zu geben und einheitliche Kriterien zu entwickeln, durch die der Waffenhandel den Geboten der Menschenrechte, der Stabilität und der nachhaltigen Entwicklung unterworfen wird.

Es geht auch um die Mobilisierung der öffentlichen Meinung in den entwickelten Ländern gegen die Undurchsichtigkeit der in Millionenhöhe abgeschlossenen legalen Verträge über den Waffenverkauf an verbündete Länder. Der skandalöse Beschluss der Regierung des Vereinigten Königreichs, die Untersuchung über Waffenverkäufe dieses Landes an Saudi-Arabien zu verhindern, und damit eine Untersuchung von Korruption auf höchster Ebene, ist ein ausgezeichnetes Beispiel für den wahren Charakter des Waffenhandels.

Nur in diesem Bereich wagt es eine europäische Regierung, eine ernsthafte Untersuchung im Namen des nationalen Interesses zu blockieren. Wegen der besonderen Behandlung des Waffenhandels seitens der Regierungen überall auf der Welt muss ein speziell auf die Kontrolle dieses Handels zugeschnittenes Übereinkommen entwickelt werden. Die EU kann und muss sich in diesem Bereich an die Spitze stellen und die Auslegung und Umsetzung der Lehren aus ihrem Verhaltenskodex forcieren, was insbesondere in Bezug auf die Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung und im Hinblick auf die Menschenrechte gilt, damit diese Lehren sich in dem neuen Übereinkommen widerspiegeln, denn diese beiden Aspekte sind, wie Frau Ferrero-Waldner unterstrich, besonders wichtig.

In diesem Sinne begrüße ich die Schlussfolgerungen des letzten Rates „Allgemeine Angelegenheiten“, in denen hervorgehoben wurde, wie wichtig es ist, die Anstrengungen mit anderen Staaten und regionalen Organisationen für die Ausarbeitung eines neuen Übereinkommens zu bündeln. Nun muss die EU diesen guten Willen nur noch in eine in einem Gemeinsamen Standpunkt des Rates niedergelegte diplomatische Strategie für ein solches Übereinkommen umwandeln. Solange nicht Vernunft und Skrupel in das Weiße Haus einkehren, muss Europa in diesem Bereich nachdrücklich die Führungsrolle übernehmen.

 
  
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  Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Es ist wirklich beschämend, dass wir trotz der Gefahren für die Menschheit, die durch die unzähligen verantwortungslosen Waffengeschäfte über so viele Jahre hinweg entstanden sind, noch immer keinen rechtsverbindlichen UN-Vertrag über den internationalen Waffenhandel haben. Doch selbst wenn es einen solchen Vertrag gäbe, bezweifle ich, dass wir die Mittel oder die Verantwortlichen den Willen gehabt hätten, diesen Vertrag streng zu überwachen und ordnungsgemäß umzusetzen. Aber dies sind Fragen, mit denen wir uns erst befassen sollten, wenn wir einen solchen UN-Vertrag haben.

Heute ist es für die Skrupellosesten und Blutdürstigsten in allen Teilen der Welt sehr einfach, sich Waffen zu beschaffen. Wer genug Geld und die richtigen Beziehungen hat, kann alles kaufen, von der Handfeuerwaffe bis zum Kampfjet. Es ist vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis auch Nuklearwaffen auf dem freien Markt beschafft werden können.

Warum, so mag man sich fragen, herrschen in der Gesellschaft unseres 21. Jahrhunderts so verabscheuungswürdige Zustände? Die Antwort ist relativ einfach: Es wird immer geistesgestörte Menschen auf dieser Welt geben, die anderen ihre krankhaften kriminellen Absichten aufzwingen wollen und ebenso wird es immer gewissenlose Händler geben, die jedem das Werkzeug für Tod und Zerstörung liefern, solange sie dabei gut verdienen. An dieser Stelle sollte erwähnt werden, dass die höchst lukrativen Unternehmen der Rüstungsindustrie immer mehr und immer schneller noch modernere Tötungsmaschinen produzieren.

Ich weiß, dass wir die Welt nicht von heute auf morgen ändern können und dass die Mächte des Bösen immer einen gewissen Einfluss auf das Schicksal der Menschen haben werden. Doch wir müssen wenigstens einen Anfang machen und versuchen, die Dinge ansatzweise zu ändern. Somit unterstütze ich diesen Entschließungsantrag, in dem die Festlegung gemeinsamer internationaler Normen für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Transfer von konventionellen Waffen gefordert wird. Dies ist immerhin besser als gar nichts und wir können nur darauf hoffen, dass die Menschen eines Tages vernünftig genug sein werden, um einzusehen, dass die Herstellung von Waffen völlig überflüssig ist.

Noch ein letztes Wort. Ich halte es für erwähnenswert, dass über die Hälfte der 17 weltweit führenden Waffenexporteure EU-Mitgliedstaaten sind. Diese Zahl sollte uns allen zu denken geben.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(ES) Herr Präsident! Diese Haus hat sich schon viele Male für einen internationalen Vertrag über den Waffenhandel ausgesprochen.

Das Besondere an dieser Debatte und der Entschließung, die wir heute vorgelegt haben, ist jedoch, dass jetzt sich die Vereinten Nationen damit befassen. Eine Resolution, die im Dezember 2006 mit Unterstützung von 153 Ländern verabschiedet worden war, bildete den Ausgangspunkt für unsere heutige Debatte. Und wir dürfen nicht vergessen, dass 153 Länder sie unterzeichnet haben, denn das gibt dem Prozess eine echte Legitimität.

In diesem Zusammenhang müssen wir einige Punkte der heute von uns vorgelegten Entschließung hervorheben.

Erstens sind die 153 Länder aufgefordert, ihre Berichte an den Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln, mit Bemerkungen dazu, welchen Inhalt und welchen Geltungsbereich der Vertrag nach ihrer Ansicht haben sollte, und sie sind vor allem um ihre Meinung im Hinblick auf seine Durchführbarkeit gebeten.

Zweitens müssen diese Berichte auf den derzeitigen internationalen Rechtsnormen basieren, insbesondere dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten im Allgemeinen. Es bestehen bereits wichtige Verträge, die zu berücksichtigen sind.

Drittens müssen sich die Regierungen der Staaten verpflichten, eine genaue Überprüfung der Erfüllung und vor allem der Nichterfüllung der geltenden Bestimmungen, internationaler Embargos und, im Fall von Europa, der strikten Anwendung des Verhaltenskodexes für Waffenexporte vorzunehmen. Besonders hervorzuheben sind hier die Waffenausfuhren in den Sudan, ein Thema, das wir speziell in der Juli-Tagung diskutieren werden.

Viertens müssen sich die Regierungen auch für die Expertengruppe engagieren, die 2008 zur Festlegung des Vertragsinhalts gebildet werden soll, und sie müssen ihr jede nur mögliche Unterstützung geben.

Schließlich müssen wir uns bewusst sein, dass der Prozess zur Erarbeitung eines internationalen Vertrags über den Waffenhandel, auch wenn er in Gang gesetzt wurde, langsam voranschreiten wird, während die Waffenverkäufe in der Welt inzwischen weiter ansteigen. Nach dem SIP beliefen sich 2005 die Verkäufe, davon rund ein Drittel aus der Europäischen Union, auf 290 Milliarden USD. Daher müssen wir in der Zwischenzeit besonders streng und anspruchsvoll im Hinblick auf Kontrollmechanismen sein und der Überwachung der Zwischenhändler, der Einhaltung von Embargos sowie einer größeren Transparenz und parlamentarischen Kontrolle dieser Exporte besondere Aufmerksamkeit schenken.

 
  
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  Tobias Pflüger, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident! Ich begrüße ausdrücklich, dass es diesen gemeinsamen Entschließungsantrag zu einem internationalen Vertrag über Waffenhandel gibt. Denn die Zeit drängt: Weltweit explodieren die Rüstungsausgaben und die Rüstungsexporte. Laut der Studie des Stockholmer Instituts zur internationalen Friedensforschung (SIPRI) wurden im Vorjahr umgerechnet 900 Milliarden Euro, und damit pro Kopf der Weltbevölkerung 137 Euro für militärische Zwecke ausgegeben.

Das waren 3,5% mehr als 2005. In den vergangenen zehn Jahren sind die Rüstungsausgaben weltweit um 37% gestiegen. Beim internationalen Waffenhandel ermittelte SIPRI in seinem neuen Jahrbuch über Rüstung und Abrüstung insgesamt einen Anstieg um 50% seit 2002. Die beiden mit Abstand größten Exporteure waren dabei erneut die USA und Russland. Deutschland schob sich mit Rüstungsexporten von 9,2 Milliarden Dollar, 6,9 Milliarden Euro, zwischen 2002 und 2006 auf den dritten Platz vor Frankreich.

Die EU-Staaten sind weltweit vorne dabei, wenn es um die Rüstungsexporte geht. Allein im Vorjahr wurden aus Deutschland Rüstungsgüter für 3,9 Milliarden Dollar ausgeführt und damit mehr als doppelt soviel wie 2005 mit 1,5 Milliarden Dollar. Frankreich rüstete den Sudan aus, Belgien liefert Waffen an den Autokraten Kabila im Kongo, unter anderem damit dieser die Opposition massakrieren kann. Nachdem der Konflikt eingeheizt wird, kommt dann auch die EU mit militärischen Einsätzen in Afrika, Kongo, Sudan usw. Die Brandstifter löschen mit Benzin. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen mit diesen Geschäften endlich aufhören. Rüstungsexporte verletzen weltweit Menschenrechte. Rüstungsexporte töten weltweit. Machen wir diesem Handel mit dem Tod endlich ein Ende!

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE).(LT) Herr Präsident, die Europäische Union, die immer für eine Konfliktlösung durch Verhandlung statt Gewalt eintritt, hat ein Interesse daran, das uneingeschränkte Wachstum von Unternehmen zu drosseln, die mit Mordinstrumenten handeln. Im vergangenen Jahr wurden, wie es bereits hieß, 900 Milliarden Euro für militärische Zwecke ausgegeben. Dies entspricht umgerechnet auf die Weltbevölkerung 137 Euro pro Einwohner. Was die Militärausgaben angeht, so befinden wir uns wieder in Zeiten des Kalten Krieges. Nahezu die Hälfte dieser gewaltigen Summe bilden die Rüstungsausgaben der Vereinigten Staaten.

Die Ausgaben für Waffen nehmen in gefährlicher Weise zu und betrugen im vergangenen Jahr fast 40 Milliarden Euro. Die größten Exporteure waren in den letzten Jahren die Vereinigten Staaten und Russland, wobei der Anteil der beiden Länder am globalen Waffenhandel jeweils 30 % beträgt, dicht gefolgt von der EU mit 20 %. Die größte Sorge ist dabei der Strom hochmoderner Waffen in die Konfliktregionen unberechenbarer Länder.

Im letzten Jahr unterstützten 153 Länder eine Resolution der Vereinten Nationen zu einem Prozess für den Abschluss eines Vertrags über den Waffenhandel. Derzeit ist eine Einigung aller Länder auf ein rechtlich bindendes Dokument, das eine internationale Bestimmung für die Importe und Exporte von Waffen ermöglichen würde, schwierig. Schritte der Vereinten Nationen in dieser Richtung sind jedoch entscheidend. Gleichzeitig muss hervorgehoben werden, dass einzelne Länder die wichtigsten Kämpfer gegen einen unverantwortlichen Waffenhandel und den Schaden sind, den dieser für Frieden, Sicherheit, Entwicklung und Menschenrechte mit sich bringt. Die internationale Gemeinschaft und ebenso die Öffentlichkeit jedes Landes, das den Waffenhandel für gefährliche und korrupte Unternehmungen nutzt, hat die Pflicht, in angemessener Weise Druck auf solche Regierungen und Parlamente auszuüben.

 
  
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  Margrietus van den Berg (PSE).(NL) Herr Präsident! Etwa eine Million Menschen werden jährlich durch Handfeuerwaffen, Maschinengewehre oder Granatwerfer verletzt. Weltweit ist das Ausmaß der Gewalt durch Schusswaffen ebenso wie das menschliche Leid enorm. In den jüngsten bewaffneten Konflikten werden oft einzig und allein kleine und leichte Waffen verwendet. Allein im südlichen Afrika zirkulieren etwa 30 Millionen leichte Schusswaffen. Im Nahen Osten bewegen sich die Schätzungen zwischen 60 und 110 Millionen. Die Mehrzahl dieser Waffen werden legal hergestellt und verkauft. Seit zig Jahren gelten internationale Verträge über die Kontrolle biologischer, chemischer und atomarer Waffen und ihre Verbreitung, aber trotz der gewaltigen Zahl von Todesopfern ist dies für den Verkauf und den Handel von konventionellen Waffen bislang noch nicht der Fall. Das führt zu Menschenrechtsverletzungen, Dauerkriegen und zunehmender Verarmung von Ländern. Diese Waffen werden mehrheitlich von fünf reichen Ländern hergestellt. 2005 belief sich der Anteil Russlands, der USA, Frankreichs, Deutschlands und Großbritanniens am weltweiten Waffenhandel auf 81 %.

Mehr als zwei Drittel dieser Waffen sind für Afrika, den Nahen Osten und Lateinamerika bestimmt. Nicht nur Menschenleben werden zerstört, sondern auch die Wirtschaft, Infrastruktur, Gesundheitsversorgung und Bildung. Allein in Norduganda besuchten in den vergangenen 20 Jahren 2 500 Kinder wegen Waffengewalt keine Schule.

Die UN-Resolution vom 6. Dezember 2006 schafft optimale Voraussetzungen für ein Übereinkommen gegen diese freie Verbreitung und für die Kontrolle des Handels insgesamt. Selbstverständlich ist das immens wichtig, wenn wir konventionelle Waffen im Zaum halten wollen. Ich appelliere daher an den Rat – und von dem amtierenden Ratsvorsitzenden, Herrn Glomser, ist zu hören, dass etwas passieren wird –, vonseiten Europas eine massive, schnelle und positive Antwort zu geben und unsererseits die gravierenden Mängel bei der Anwendung des europäischen Verhaltenskodexes von 1998 anzugehen. EU-Waffen finden nach wie vor problemlos ihren Weg in Länder wie Sudan, China und Sierra Leone. Es ist höchste Zeit, dass wir diesen Kodex rechtsverbindlich machen. Das würde dem UN-Prozess einen enormen Schub verleihen.

 
  
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  Richard Howitt (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich war letztes Jahr im Auftrag dieses Parlaments zwei Wochen in der Demokratischen Republik Kongo. Vier Millionen Menschen starben im dort herrschenden Bürgerkrieg und natürlich konnte ein internationales Waffenembargo gegen dieses Land nicht verhindern, dass Waffen aus der ganzen Welt – unter anderem auch aus Deutschland und Frankreich, wie eindeutig erwiesen ist – in das Land gelangten und den bestehenden Konflikt noch verschärften. Es gibt kein Beispiel, das besser verdeutlichen könnte, weshalb die internationale Gemeinschaft mehr tun muss, um in diesem Bereich ihren Willen und ihre Werte durchzusetzen.

Wie es in unserem Entschließungsantrag heißt, fordern wir einen umfassenden, strikten und uneingeschränkt umgesetzten Vertrag über den Waffenhandel. Die Europäische Union kann in der internationalen Gemeinschaft eine zentrale Rolle dabei spielen, dass dieses Ziel mit dem vorliegenden Text auch tatsächlich erreicht wird. Ich bin sehr stolz darauf, dass in dem Text des Europäischen Parlaments, der uns heute vorgelegt wurde, hervorgehoben wird, dass der Waffenhandel „unannehmbares menschliches Leid verursacht und bewaffneten Konflikten, Instabilität, Terrorangriffen […] Vorschub leistet“. Ich danke Herrn Gloser, der deutschen Ratspräsidentschaft und dem Rat dafür, dass sie in ihrer Entschließung eine ähnlich harte Position vertreten und von „einer unerwünschten und verantwortungslosen Verbreitung konventioneller Waffen“ sprechen. Lassen Sie uns diese Worte ernst nehmen, damit wir auf das, was in den Vereinten Nationen beschlossen wird, wirklich Einfluss nehmen können.

Der nächste Schritt muss die Einbeziehung der Zivilgesellschaft sein. Ich glaube, dass wir unseren heutigen Stand dank der Kampagnen erreicht haben, die Mitte der 90er Jahre von den NRO durchgeführt wurden, die uns später bei der Erarbeitung des EU-Verhaltenskodexes tatkräftig unterstützt haben. Ich bin sehr stolz darauf, dass Fachleute vom Lauterpacht Centre der Universität Cambridge aus meinem Wahlkreis den ersten Entwurf dieses Vertrags erarbeitet haben, der der internationalen Gemeinschaft vorgelegt werden soll. Ich fordere die Abgeordneten auf, die Erklärung zur Unterstützung des Vertrags auf der Website controlarms.org zu unterzeichnen. Unsere Arbeit mit der Zivilbevölkerung ist unverzichtbar, damit wir die Unterstützung der gesamten Weltbevölkerung für einen wirksamen Vertrag erreichen.

Abschließend möchte ich sagen, dass ich mich sehr darüber freue, dass mein Heimatland, das Vereinigte Königreich, gemeinsam mit Finnland diesen Vorschlag in den Vereinten Nationen vorgestellt hat und dass ausnahmslos alle EU-Mitgliedstaaten der UNO bereitwillig ihre Unterstützung zugesagt haben. Wir sollten auch auf Europa stolz sein.

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich im Namen der Präsidentschaft des Rates sehr herzlich bei Ihnen für Ihre Beiträge, Ihre Anstöße, aber auch für die bisher ergriffenen Initiativen zu diesem sehr wichtigen Thema und auch für die bei manchen Beiträgen zum Ausdruck gebrachten Mahnungen bedanken.

Lassen Sie mich noch auf zwei Punkte eingehen: Erstens: Die Beachtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in den Empfängerländern muss in jedem Fall gegeben sein, bevor eine Genehmigung erteilt werden kann. Ich habe deutlich gemacht, dass wir uns weltweit auf verschiedenen Ebenen für die Einhaltung der Menschenrechte engagieren. Das ist auch in diesem Parlament mehrfach ein Thema gewesen. Das Recht auf Leben, das Verbot der Sklaverei, politische und soziale Mitwirkungsrechte, Gleichheit vor dem Gesetz, Rede- und Versammlungsfreiheit und Diskriminierungsverbot werden weiterhin in zu vielen Staaten dieser Erde missachtet. Daher ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese Verletzungen grundlegender Werte nicht durch die Lieferung von Rüstungsgütern begünstigt werden.

Zweitens: Embargos. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, die OECD und die Europäische Union, haben gegen eine Reihe von Ländern Embargos verhängt, und im vorliegenden Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments wird insbesondere die Einhaltung des Embargos gegen den Sudan eingefordert. Ein Waffenhandelsabkommen muss unbedingt auch die Einhaltung von Embargos zu einem zentralen Kriterium erheben. Nicht von ungefähr steht dieses Kriterium ganz am Anfang des Kriterienkodex im Verhaltenskatalog der Europäischen Union.

Ich darf Ihnen versichern, dass wir uns als Präsidentschaft weiterhin für einen wirkungsvollen Vertrag über den Waffenhandel einsetzen werden. Die zentrale Rolle, die das Europäische Parlament in dieser Diskussion spielt, ist auch eine große Hilfe und Unterstützung. Ich hoffe, wir können das auch in den nachfolgenden Präsidentschaften weiterhin auf diese kooperative Art und Weise gestalten.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Ich danke dem Parlament für seine Unterstützung, für seine Initiative und für seinen Entschließungsantrag. Wie ich bereits erwähnte, unterstützt die Kommission im Zuge der allgemeinen EU-Anstrengungen die Aufnahme von Verhandlungen über einen rechtsverbindlichen Vertrag über den Waffenhandel im Rahmen der Vereinten Nationen – das muss ausdrücklich hervorgehoben werden.

Ein internationales Instrument zur Förderung strenger Verantwortungsnormen ist zweifelsohne wünschenswert, und damit dieses Vorhaben erfolgreich ist, müssen wir einen möglichst breiten Konsens erreichen und alle Staaten ermutigen, diese Initiative zu unterstützen. Wir wünschen uns eine rechtsverbindliche, unabhängige und eigenständige Initiative, die alle Transfers von konventionellen Waffen erfasst, die Grundsätze für die Definition illegaler Transfers festlegt, einschließlich der Überwachung, und die sich auf ein breites Fundament stützt. Wir wissen, dass es nicht einfach sein wird, alle weltweit aktiven Waffenlieferanten zu überzeugen, und deshalb ist es sehr wichtig für alle großen Waffenhersteller, dass eine Situation, wie wir sie beim IStGH oder beim Verbot von Antipersonenminen hatten, vermieden wird. Wir werden daher versuchen, einen möglichst breiten Konsens zu erreichen.

 
  
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  Der Präsident. – Zum Abschluss der Aussprache wurde gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung ein Entschließungsantrag(1) eingereicht.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag, dem 21. Juni 2007, statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.

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