Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Agustín Díaz de Mera García Consuegra im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten (KOM(2005)0690 – C6-0052/2006 – 2005/0267(CNS)) (A6-0170/2007).
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (EN) Herr Präsident! Im Augenblick ist es schwierig, Informationen aus dem Strafregister der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu erhalten. Das ist in einem europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nicht hinnehmbar. Daher verfolgt die EU im Hinblick auf die Strafregister zwei Ziele: Erstens will sie die Verbreitung der Informationen aus Strafregistern zwischen den Mitgliedstaaten verbessern, und zweitens sollen diese Informationen außerhalb des Hoheitsgebiets des Urteilsmitgliedstaates verwendet werden.
Wie Sie wissen, nahm die Kommission im Jahre 2005 zwei Legislativvorschläge an, die sich mit diesen beiden Aspekten befassten. Im Dezember 2006 wurde ein Vorschlag, der den zweiten Aspekt – die Verbreitung von Informationen – zum Inhalt hatte, gebilligt. Am 13. Juni schließlich wurde im Rat der Innenminister in Luxemburg eine politische Einigung über den Vorschlag erzielt, der sich mit der Verbreitung von Informationen befasst. Dieses Instrument ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Durch die Verbesserung der Art und Weise, wie der Informationsaustausch erfolgt und die Informationen den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden, wird das veraltete, ineffiziente System des Informationsaustauschs im Rahmen des Abkommens über gegenseitige Rechtshilfe aus dem Jahre 1959 grundlegend überarbeitet. An seine Stelle tritt ein vereinfachtes System, das sicherstellt, dass in einem Mitgliedstaat gespeicherte Informationen aktualisiert und dann den anderen Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus werden die Informationen besser verständlich und damit für den Endverbraucher von größerem Wert sein.
Ich stelle mit Bedauern fest, dass die Mitgliedstaaten beschlossen haben, dass die Folgemaßnahmen die Form von Ratsentscheidungen haben sollten. Noch bedauerlicher ist es, dass die Mitgliedstaaten einander nicht genügend Vertrauen entgegenbringen und festlegen, dass die Durchführungsmaßnahmen nicht von einer qualifizierten Mehrheit, sondern einstimmig zu billigen sind.
Wie ich weiß, gibt es einige Änderungsanträge, und ich danke dem Berichterstatter für seinen qualitativ ausgezeichneten Bericht. Ich teile die in der großen Mehrzahl der eingereichten Änderungsanträge zum Ausdruck gebrachten Ansichten. Ich habe jedoch Vorbehalte in Bezug auf die Änderungsanträge, die die Einführung allgemeiner Rechtsvorschriften zum Datenschutz vorschlagen. Warum? Weil es sich bei diesem Instrument um eine sektorspezifische Maßnahme handelt: Sie enthält einige Datenschutzbestimmungen, die konkret auf Strafregister zutreffen und deshalb auch restriktiver sind. Daher befürchte ich, dass allgemeine Rechtsvorschriften zum Datenschutz zu flexibel und weniger restriktiv wären. Übrigens sind personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rahmenbeschlusses weitergegeben werden, entsprechend den Bestimmungen des zukünftigen Rahmenbeschlusses über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, zu schützen. Sie alle wissen recht gut, dass ich den Rat dränge, bis zum Ende dieses Jahres zu einer Einigung über einen solch wichtigen Rahmenbeschluss über den Schutz der Privatsphäre zu gelangen.
Agustín Díaz de Mera García Consuegra (PPE-DE), Berichterstatter. – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich möchte allen meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für ihre Unterstützung bei der Ausarbeitung dieses Berichts und insbesondere den Schattenberichterstatterinnen, Frau Buitenweg, Frau Vălean und Frau Grabowska, meinen Dank aussprechen.
Der Informationsaustausch über strafrechtliche Verurteilungen erfolgt nach den Verfahren, die im Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen von 1959 vorgesehen sind, doch es bestehen ernste Schwierigkeiten bei diesem Mechanismus.
Diese Mängel zeigten sich dramatisch im Fall Fourniret, eines Franzosen, der in den Achtzigerjahren zu sieben Jahren Haft wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen verurteilt worden war und dann nach nur zwei Jahren freigelassen wurde. Jahre später erfuhren wir, dass Fourniret zwischen seiner Freilassung und seiner erneuten Verhaftung im Juni 2003 neun Mädchen umgebracht hatte und des Mordes an weiteren zwölf verdächtigt wurde. Es war ihm gelungen, sich mehr als 14 Jahre lang der Gerichtsbarkeit zu entziehen, indem er einfach seinen Wohnsitz von einem Mitgliedstaat in einen anderen verlegte, wo er noch dazu eine Anstellung in einer Schule erhielt. Es war klar, dass die Mechanismen für den Informationsaustausch über Strafregister verändert und verbessert werden mussten.
Der Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates verfolgt den Zweck, den im Artikel 22 des Übereinkommens von 1959 geregelten Informationsaustausch zu ersetzen und den Beschluss vom 21. November 2005 aufzuheben, um damit sicherzustellen, dass der Herkunftsmitgliedstaat Anfragen, die er zu den Vorstrafen seiner Bürger erhält, rasch, korrekt und umfassend beantworten kann.
Unter den Maßnahmen im Vorschlag des Rates seien folgende hervorgehoben:
– das Prinzip der Zentralisierung der Informationen wird beibehalten;
– es wird ein Rahmen geschaffen, um zur Erstellung und Einführung eines computergestützten Systems für den Informationsaustausch über strafrechtliche Verurteilungen auf der Grundlage eines europäischen Standardformats beizutragen, das den einheitlichen, computergestützten und leicht übersetzbaren Informationsaustausch durch automatisierte Mechanismen ermöglicht;
– das Prinzip der obligatorischen Übermittlung an den Herkunftsmitgliedstaat wird aufgegriffen, und die Befreiung von der Notifikation wird aufgehoben, wenn eine Person gleichzeitig die Staatsbürgerschaft des Urteilsmitgliedstaats besitzt;
– und schließlich wird die Pflicht zur Aufbewahrung der an den Herkunftsstaat übermittelten Informationen eingeführt.
Von den vorgeschlagenen parlamentarischen Maßnahmen möchte ich folgende besonders unterstreichen:
– zur Gewährleistung der Vollständigkeit und Authentizität der übermittelten Informationen muss der Urteilsmitgliedstaat als Eigentümer oder Inhaber der Daten über die von seinen Gerichten ausgesprochenen strafrechtlichen Urteile angesehen werden;
– der künftige Rahmenbeschluss muss ein Paket zusätzlicher Garantien im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten vorsehen;
– was die Strafdefinition angeht, so muss, um die Kohärenz mit anderen Berichten dieses Parlaments zu wahren, jene Definition aufrechterhalten werden, die im Bericht meines geschätzten Freundes und Kollegen Demetriou enthalten ist;
– die Aufnahme der Strafen in das Strafregister des Urteilsmitgliedstaats ist eine Vorbedingung, denn sie garantiert die Authentizität und Richtigkeit der übermittelten Informationen; die Informationen über Urteile werden somit nur weitergeleitet, wenn sie registriert sind, nicht früher;
– es muss klar gestellt werden, dass die Streichung aus den Strafregistern nicht nur von der Verbüßung der Strafe abhängt, sondern auch von anderen zusätzlichen Auflagen, wie der Erfüllung der zivilrechtlichen Haftung, die sich aus den Straftaten ergeben, und der Vermeidung einer Rückfälligkeit innerhalb der gesetzlichen Frist;
– es ist eindeutig zu bestimmen, welcher Rechtsrahmen die Streichung von Daten regelt, das heißt, ob die Rechtsvorschriften des Urteilsmitgliedstaats oder die des Herkunftsstaats des Verurteilten zur Anwendung kommen.
Was die Durchführungsbedingungen angeht, Herr Frattini, so teile ich wirklich Ihre Bedenken in Bezug auf die personenbezogenen Daten. Der Vorschlag ist viel restriktiver als die geltenden Bestimmungen in Fragen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, was durch die Schnelligkeit gerechtfertigt wird, mit der die Informationen über Strafregister ihre Aktualität verlieren können. Deshalb wird es jedes Mal, wenn Informationen über das Strafregister einer Person für ein neues Strafverfahren angefordert wird, notwendig sein, einen neuen Antrag auf Informationen zu stellen.
Abschließend, Herr Präsident, möchte ich die Abgeordneten aufrufen, für den vorgeschlagenen Bericht zu stimmen, und Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit danken.
Panayiotis Demetriou, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Der Vorschlag, über den wir heute Abend diskutieren, ist ein notwendiger Schritt zum Ausbau der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ein Schritt zur Förderung der Strategie für die Entwicklung eines Raumes des Rechts und der Sicherheit, und ich beglückwünsche Kommissar Frattini zu seinem Eintreten für die uns heute vorliegenden Vorschläge, mit denen das Haager Programm gefördert wird.
Die Registrierung von Verurteilung und deren Weiterleitung zur Registrierung in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger der Verurteilte ist, sowie der Austausch von Informationen über Verurteilungen im Allgemeinen werden zweifellos dazu beitragen, sowohl die inländische als auch die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen.
Natürlich weist der Vorschlag Lücken auf. Es gibt kein Gemeinschaftsverfahren zur Regelung der Frage der Registrierung von verwaltungsgerichtlichen Verurteilungen, die in den meisten Mitgliedstaaten nicht in das Strafregister aufgenommen werden. Es gibt keine Gemeinschaftsregelung zur Frage der Registrierung von Verurteilungen, die dem Strafregister entnommen wurden. Leider werden die verschiedensten nationalen Regelungen noch immer benötigt. Selbst zu diesen Verfahrensfragen besteht noch immer keine Annäherung der Rechtsvorschriften. Dennoch trägt die im Rahmenvorschlag enthaltene Kopplung einzelstaatlicher Systeme zur Registrierung und Verwendung von Informationen über Verurteilungen schon in gewissem Maße dazu bei, das Fehlen einer einheitlichen Gemeinschaftspolitik zu allen Aspekten der Sache zu bewältigen. Wir müssen jedoch auf die notwendige Wahrung des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten nicht nur theoretisch, sondern auch in der Praxis hinweisen. Dies wird sich im natürlichen Lauf der Ereignisse herausstellen. Wir hoffen, dass die Wahrung dieses Rechts real und dauerhaft sein wird.
Ich befürworte den Bericht meines Kollegen Díaz de Mera und danke ihm für das Interesse, das er im Europäischen Parlament stets für die Förderung dieser Strategie zur Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bewiesen hat. Ich bin überzeugt, dass der Bericht morgen mit breiter Mehrheit im Parlament unterstützt wird.
Genowefa Grabowska, im Namen der PSE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die Mitgliedstaaten haben ihre eigenen Leitlinien für die Erhebung von Daten über strafrechtlich verurteilte Personen. Daten über die Gerichtsurteile werden in die nationalen Strafregister eingetragen. Für die zentrale Aufbewahrung und Verwaltung von Informationen über Verurteilungen sind die einzelnen Mitgliedstaaten zuständig. Wir überschreiten jedoch immer häufiger die nationalen Grenzen, und da wir keine Engel sind, geraten wir bisweilen mit dem Strafrecht eines anderen Mitgliedstaats in Konflikt, wo wir dann auch vor Gericht gestellt und verurteilt werden.
Was sollen wir mit diesen Urteilen machen? Sollen wir sie eintragen oder nicht? Die Mitgliedstaaten wenden hier unterschiedliche, sehr uneinheitliche Methoden an, und deshalb brauchen wir in diesem Bereich eine Angleichung. Erforderlich sind eine engere Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden sowie ein besserer und effizienterer Austausch von Informationen. Wir müssen außerdem dafür Sorge tragen, dass die Mitgliedstaaten auf jede Anfrage zu Informationen aus dem Strafregister korrekt, umfassend und vollständig Informationen austauschen.
Darin besteht das Ziel des Vorschlags für einen Rahmenbeschluss. Wir brauchen ein europäisches Verfahren, das den Austausch von Informationen auf elektronischem Wege in einer einheitlichen Form ermöglicht, die die automatisierte Übersetzung erleichtert, wobei ein Standardformat zur Anwendung kommen soll.
Deshalb unterstützt meine Fraktion diesen Bericht. Allerdings hegt sie in Bezug auf diesen Bericht, in dem es um die justizielle Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen geht, in einem Punkt ernsthafte Zweifel. In Anbetracht der Notwendigkeit, wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen, die Rechte der Opfer der Terroranschläge vom 11. März in Spanien zu respektieren und ihnen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, sind wir besorgt über die Auswahl des Berichterstatters für diesen Bericht. Er hat schon andere Berichte über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen verfasst. Es ist wichtig, dass das Europäische Parlament als Institution wahrgenommen wird, die auf dem Grundsatz der Transparenz fußt und den Bürgern dient. Deshalb darf es nicht sein, dass Berichterstatter im Zusammenhang mit ihrer Arbeit auf nationaler Ebene als umstritten empfunden werden.
Abschließend möchte ich anmerken, dass meine Fraktion den guten Kompromiss in diesem Bericht begrüßt. Wir unterstützen den Bericht und werden dafür stimmen. Wir sind ferner der Ansicht, dass die Umsetzung dieses Beschlusses zu mehr Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten beitragen wird und dass diese wichtige Vertrauensbasis sich auch bei Strafverfahren bewährt.
Adina-Ioana Vălean, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte zunächst dem Berichterstatter, Herrn Díaz de Mera García Consuegra, für seine ausgezeichnete Arbeit danken, die zu diesem Bericht geführt hat.
Ich möchte Sie, wie er es bereits getan hat, an die schreckliche Geschichte erinnern, die sich vor drei Jahren in Belgien abgespielt hat. Ein 62-jähriger Franzose erhielt Arbeit an einer Schule. Er wurde inhaftiert und gestand neun Morde auf beiden Seiten der französisch-belgischen Grenze. Dann wurde bekannt, dass er bereits früher in Frankreich wegen Vergewaltigung verurteilt worden war, doch in Belgien wusste niemand etwas über sein Strafregister. Wir alle erinnern uns an den Fall Fourniret. Dieser Fall zeigt wie andere auch, wie dringend wir ein funktionierendes europäisches System des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister in einem Europa brauchen, in dem es so viele unterschiedliche Rechtssysteme gibt.
Ich beglückwünsche die Kommission zu diesem äußerst wertvollen Vorschlag. Hier handelt es sich eindeutig um dringend benötigte Rechtsvorschriften, die für die Sicherheit der Menschen im täglichen Leben greifbare Verbesserungen bringen. Deshalb begrüße ich die im Rat in der vergangenen Woche erzielte Einigung, fordere ihn jedoch auf, dieses so wichtige Dokument so bald als möglich anzunehmen. Zum ersten Mal liegen uns jetzt für die gesamte EU einheitliche Regelungen vor, die einen schnelleren Informationsaustausch über Strafregister gewährleisten und mehr Rechtssicherheit bringen. Dies ist außerdem ein erster Schritt in Richtung einer Online-Datenübertragung zwischen den EU-Ländern. Ich freue mich, dass es sich bei der gewählten Option um eine Verknüpfung der Strafregister und nicht um die Schaffung einer weiteren zentralen EU-Datenbank handelt. Das ist ein positiver Schritt, was die Kosten und vor allem den Datenschutz betrifft.
Ich möchte nochmals auf die Privatsphäre zurückkommen. Da keine Einigung über den Rahmenbeschluss über Verfahrensrechte bei Strafverfahren sowie den Datenschutz in der dritten Säule erzielt wurde, fordere ich den Rat dringend auf, die zusätzlichen Datenschutzbestimmungen in diesem Bericht zu billigen. Wir können nicht weiterhin solche Instrumente annehmen, ohne unseren Bürgern zusätzliche Garantien zu geben, dass ihre Grundrechte respektiert werden.
Jaromír Kohlíček, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (CS) Meine Damen und Herren, im Bericht von Herrn Díaz de Mera García Consuegra heißt es zu Recht, dass es für den Austausch von Informationen über Ermittlungen ein Standardformat geben und Informationen so flexibel wie möglich ausgetauscht werden sollten. Ziel des Berichts ist es auch, den Austausch weiterer Informationen sicherzustellen, die in bestimmten Situationen nützlich sein könnten. Natürlich gibt es bei jedem Austausch von Informationen potenzielle Hindernisse, nicht zuletzt die unterschiedlichen Rechtssysteme in den Mitgliedstaaten und die unterschiedlichen Einstufungen der gleichen Handlungen. In Extremfällen kann es dabei um die Unterscheidung zwischen einem Verbrechen und einem geringfügigen Vergehen gehen.
Ich persönlich bin nicht glücklich darüber, dass Herr Díaz de Mera García Consuegra zum Berichterstatter für diesen Bericht ernannt wurde, obwohl er der mangelnden Zusammenarbeit mit der spanischen Polizei in Verbindung mit irreführenden Informationen über die Beteiligung der ETA an dem Zuganschlag von Madrid beschuldigt wird. Wo bleibt das politische und menschliche Verantwortungsbewusstsein des ehemaligen Chefs der spanischen Polizei? Meine Fraktion hat, abschließend gesagt, große Vorbehalte gegenüber diesem Bericht.
Carlos Coelho (PPE-DE). – (PT) Herr Präsident! Ich muss zu Beginn noch einmal kurz auf meinen Vorredner eingehen. Es ist nicht hinnehmbar, dass hier im Plenarsaal versucht wird, die parlamentarischen und politischen Rechte irgendeines Mitglieds zu beschneiden, eines Mitglieds, dessen Rechte weder auf Beschluss des Parlaments noch auf richterlichen Beschluss in seinem Land beschnitten wurden.
Diese Art der politischen Verfolgung von Díaz de Mera, der sich im Kampf gegen das Verbrechen und bei der Verteidigung des Rechts als Angehöriger seines Berufsstandes in seinem Land Verdienste erworben hat und der als Mitglied dieses Parlaments eine hervorragende Arbeit leistet, können wir nicht hinnehmen. Der Bericht, über den wir heute diskutieren, ist ein weiterer Beweis der politischen Fähigkeit und Beharrlichkeit, durch die sich seine parlamentarische Arbeit und sein gesamtes berufliches Leben auszeichnen.
Herrn Frattini möchte ich sagen, dass ich mit allem, was er in Bezug auf die Haltung des Rates gesagt hat, einverstanden bin. In der Tat ist diese Maßnahme dringend und wichtig, und es ist schon eine große Schande, dass der Rat im Hinblick auf das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und die Einbeziehung des Parlaments nicht noch weiter gegangen ist.
Wie dem auch sei, ich unterstütze all das, was andere Redner über die Notwendigkeit gesagt haben, die strafrechtliche Vorgeschichte genau zu kennen, und darüber, dass der Austausch dieser Informationen zwischen den Mitgliedstaaten einen zusätzlichen Nutzen in der Verbrechensbekämpfung sowohl bei der Identifizierung von Verdächtigen als auch bei der Unterstützung der Ermittlungen und der Festlegung der Schwere der Tat darstellt.
Abschließend möchte ich sagen, dass ich mich auch denjenigen anschließe, die vom Rat ein schnelleres Handeln verlangen, vor allem bei der Annahme des Rahmenbeschlusses über Verfahrensgarantien für Verdächtige und Angeklagte in Strafverfahren und bei der Annahme des Rahmenbeschlusses über den Schutz personenbezogener Daten im Rahmen des dritten Pfeilers, wofür Frau Roure Berichterstatterin war und was ein weiteres wesentliches Element für die Austarierung der legislativen Maßnahmen in diesem Bereich ist.
Agustín Díaz de Mera García Consuegra (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident! Ich habe um das Wort gebeten, um einige inakzeptable persönliche Bemerkungen zurückzuweisen, doch vor allem, um meinem Kollegen, Herrn Coelho, zu danken, der nicht nur als Freund, sondern auch in Kenntnis der Sache gesprochen hat. Ich möchte nur eine Bemerkung machen und Herrn Kohlíček auffordern, sich zu korrigieren und zu entschuldigen.
Herr Kohlíček, die einzigen möglichen Erklärungen für Ihre äußerst unglücklichen Bemerkungen heute Abend in diesem Haus sind Ignoranz, Böswilligkeit oder unmoralische Absicht. Ich bin sicher, Herr Kohlíček, dass Sie von etwas gehört haben – ich hoffe, Sie haben davon gehört –, was sich Unschuldsvermutung nennt. Ich bin sicher, Sie haben von der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und ihrem Artikel 48 gehört. Ich bin sicher, Sie haben von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und ihrem Artikel 11 gehört. Ich glaube nicht, dass Sie mit dem Artikel 24 der spanischen Verfassung vertraut sind – und es gibt keinen Grund für Sie, ihn zu kennen. Aber alle freien und demokratischen Verfassungen enthalten ihren Artikel 48, Artikel 11 oder Artikel 24.
Deshalb hoffe ich, dass es Ihnen, wenn Sie in der Lage sind zu begreifen, was Unschuldsvermutung bedeutet, und vor allem, wenn Sie imstande sind, einen Fall richtig zu verstehen, den Sie, nach Ihren Worten zu urteilen, überhaupt nicht kennen, möglich sein wird, eine private und öffentliche Entschuldigung auszusprechen, die ich akzeptieren werde. Es war eine misslungene und untragbare Rede Ihrerseits zum Abschluss der heutigen Aussprache, Herr Kohlíček.