Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Zweihundert Worte reichen nicht, um das auszudrücken, was zu allen in diesem Bericht aufgeworfenen Fragen gesagt werden müsste, zumal in Anbetracht der tragischen und komplexen Lage in den besetzten palästinensischen Gebieten. Wir möchten jedoch die folgenden Punkte hervorheben:
- In dem Bericht werden die israelische Aggression gegen das palästinensische Volk sowie die völlige Missachtung des Völkerrechts durch die israelischen Behörden übergangen.
- Die Verantwortung, die die EU durch ihre Beteiligung an dem seit 2006 gegen die Autonomiebehörde betriebenen Boykott, der trotz aller Bemühungen um die Errichtung einer palästinensischen Regierung der nationalen Einheit und der diesbezüglich erreichten Vereinbarungen fortgesetzt wurde, für den Zusammenbruch der Palästinensischen Autonomiebehörde trägt, wird darin verschwiegen. Die Schaffung des „vorläufigen internationalen Mechanismus“ hatte nicht zum Ziel, den Zerfall der palästinensischen Institutionen zu verhindern, und konnte auch nicht die Zuspitzung der humanitären Krise, mit der Millionen von Palästinensern in den besetzten Gebieten konfrontiert sind, abwenden.
- In dem Bericht wird die Verschärfung der Lage in den besetzten palästinensischen Gebieten, die eine Folge der 40 Jahre dauernden israelischen Besetzung – in Komplizenschaft mit den USA und ihren Verbündeten – und ihrer Politik der Nichtanerkennung des legitimen und unveräußerlichen Rechts des palästinensischen Volkes auf einen unabhängigen, souveränen und lebensfähigen Staat gemäß den entsprechenden UN-Resolutionen ist, ignoriert.
Bairbre de Brún, Mary Lou McDonald und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Die EU und die internationale Gemeinschaft tragen eine große Verantwortung für die gegenwärtige Tragödie in Palästina. Ihre Ablehnung, Druck auf Israel auszuüben, ihre Weigerung, mit demokratisch gewählten Politikern zu reden, und ihre Sanktionen gegen die palästinensischen Behörden haben uns dahin geführt, wo wir heute sind.
Die EU muss nunmehr ihre politische Verantwortung wahrnehmen und den politischen Dialog mit allen relevanten Personen beginnen, die in Palästina Einfluss haben – sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland. Wir müssen dem palästinensischen Volk helfen, indem wir einen Dialog mit der konkreten Absicht führen, an der Errichtung eines einheitlichen, lebensfähigen und sicheren palästinensischen Staates mitzuhelfen.
Aus diesen Gründen haben wir beschlossen, uns bei diesem Bericht der Stimme zu enthalten.
Miroslav Mikolášik (PPE-DE), schriftlich. (SK) Der Barcelona-Prozess gewinnt allmählich an Bedeutung und führt zu konkreten Ergebnissen. Ebenso hat es in jüngster Zeit in allen Bereichen der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer Fortschritte gegeben. Am meisten bewegt haben mich die Erfolge, die im politischen Bereich, in dem auch ich tätig bin, erzielt wurden.
Das MEDA-Programm, über das wir abgestimmt haben, ist das wichtigste Finanzinstrument der EU für die Umsetzung der Partnerschaft Europa-Mittelmeer. Es unterstützt die Begleitmaßnahmen zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen unserer Mittelmeer-Partnerländer, die auf eine Verringerung der Kluft zwischen den beiden Seiten des Mittelmeerraumes abzielt.
Der israelisch-palästinensische Konflikt ist nicht nur für viele getötete Soldaten und Zivilisten verantwortlich. Für einen Teil der palästinensischen Bevölkerung bringt er auch erbärmliche und unüberwindliche wirtschaftliche und soziale Bedingungen mit sich. Erst kürzlich wurden wir Zeugen der blutigen Konflikte zwischen Hamas und Fatah und der Eskalation der Gewalt im Palästinensischen Autonomiegebiet. Es kommt darauf an, dass die im Rahmen des MEDA-Programms bereitgestellten Mittel, die nicht nur nach Palästina, sondern in acht weitere Länder fließen, nicht in die Hände der Extremisten der Hamas-Bewegung gelangen, sondern in die Hände derer, für die sie bestimmt sind, also in die Hände der von Armut gebeutelten palästinensischen Bürger.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die in dem Bericht vorgeschlagene Finanzhilfe der EU für Palästina bewegt sich in dieselbe Richtung wie die interventionistische imperialistische Politik in der Region insgesamt. Das ist die Kehrseite der Politik des Einfrierens der Hilfen für das palästinensische Volk als Strafe dafür, dass es in demokratischen und unumstrittenen Wahlen eine Regierung gewählt hat, die nicht nach dem Geschmack der EU ist. Nunmehr liegt ein Vorschlag zur Wiederaufnahme der Finanzhilfe für die von Präsident Abbas ernannte und von ihr gebilligte „neue Regierung“ vor. Die EU-Imperialisten schlagen in enger Zusammenarbeit mit den USA und Israel im Rahmen des „Neuen Nahost-Plans“ Kapital aus der Tragödie der palästinensischen Bevölkerung, die sie selbst ausgelöst haben. Sie instrumentalisieren die Finanzhilfe für die Ausübung von unverhohlenem Zwang, für die Einmischung in den innerpalästinensischen Konflikt. In Wirklichkeit gießen sie Öl ins Feuer, um den Konflikt und die Kluft zu vertiefen und damit den heldenhaften Widerstand der palästinensischen Bevölkerung und der anderen Völker in der Region zu brechen und ihnen ihre verbrecherischen Pläne aufzuerlegen.
Die Kommunistische Partei Griechenlands lehnt die Nutzung dieser Hilfe als Mechanismus für eine imperialistische Intervention ab und hat deshalb gegen den Bericht gestimmt. Sie bringt ihre Solidarität zum Ausdruck und fordert bedingungslose humanitäre und finanzielle Hilfe für das palästinensische Volk, das Ende der barbarischen israelischen Besatzung und die Schaffung eines unabhängigen Palästinenserstaates mit Ostjerusalem als Hauptstadt.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Wann immer das Thema dieses Berichts angesprochen wird, stellt sich unweigerlich die Frage, wozu die Finanzhilfe der EU für Palästina dienen und welche Strategie dabei verfolgt werden soll. Es gibt drei Schwerpunkte, die stets Teil dieser Antwort bilden müssen: erstens, Hilfe für die Bevölkerung; zweitens, Unterstützung beim Aufbau eines künftigen palästinensischen Staates auf der Grundlage der Demokratie und der Achtung Menschenrechte; sowie drittens, Förderung des Friedens.
Die Ergebnisse der Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) waren bislang nicht gerade beruhigend. „Auf der Grundlage der in der Pressemitteilung von OLAF gegenwärtig verfügbaren Informationen wurde kein schlüssiger Nachweis dafür erbracht, dass mit den Zahlungen der EU an die Palästinensische Autonomiebehörde bewaffnete Angriffe oder illegale Machenschaften unterstützt wurden.“ Allerdings „stützen Indizien die Vermutung, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Teil der Mittel für die Palästinensische Autonomiebehörde möglicherweise von bestimmten Personen zweckentfremdet eingesetzt wurde“.
Die Unterstützung der EU muss bei der Umsetzung der genannten Ziele sichtbar, erkennbar und wirksam sein. Leider besteht keine Gewissheit, dass dies das Resultat unserer Initiativen war. Gleichwohl ist anzuerkennen, dass die EU summa summarum eine positive Rolle in der Region gespielt hat.
- Bericht Díaz de Mera García Consuegra (A6-0170/2007)
Andreas Mölzer (ITS), schriftlich. Ein gewisses Ausmaß an Informationsaustausch aus dem Strafregister ist, vor allem in sensiblen Bereichen wie etwa Pädophilie, aber auch um Drogendealern und anderen organisierten Verbrechensstrukturen besser Einhalt gebieten zu können, sicherlich zu begrüßen.
Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass der an sich unbescholtene Bürger, der durch eine Lappalie in das Strafregister geraten ist, kriminalisiert wird. Gerade wie das Beispiel so genannter Hooligan-Dateien zeigt, reicht es oft, in der Nähe eines Vorkommnisses gewesen zu sein, um in eine derartige „schwarze Liste“ zu geraten. Zudem ist dieses Vorgehen ohne Einschränkung auf sensible Bereiche allein schon aus Datenschutzgründen bedenklich, weswegen ich auch nicht dafür stimmen konnte.
Javier Moreno Sánchez (PSE), schriftlich. (ES) Wie die anderen Mitglieder der spanischen sozialistischen Delegation habe ich dafür gestimmt, weil ich nicht will, dass das in diesem Bericht genannte Legislativverfahren gelähmt wird, und weil ich einverstanden bin mit dem Ergebnis der Konsultation des Parlaments, wie es vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres angenommen worden ist.
Aber ich möchte mit dieser Stimmerklärung gegen die Auswahl des Berichterstatters, Herrn Díaz de Mera, protestieren, der wegen Missachtung des Gerichts verklagt und mit einer Geldstrafe belegt wurde, weil er sich weigerte, mit dem Gericht zusammenzuarbeiten, das die Verhandlung gegen die mutmaßlichen Täter der schrecklichen Attentate vom 11. März führt, des schlimmsten terroristischen Angriffs auf europäischem Boden, das während seiner Zeit als Polizeidirektor begangen wurde. Angesichts der Schwere seines Verhaltens hat der Richter das Vorverfahren zur Vorlage eines Ersuchens an das Europäische Parlament eingeleitet.
Ich glaube daher, dass die Geringschätzung des Gerichts durch Herrn Díaz de Mera und der Inhalt seiner Erklärungen nicht mit seiner Eigenschaft als Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Berichte über justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Bekämpfung des Terrorismus vereinbar sind und der Glaubwürdigkeit des Parlaments schaden.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Richtlinie über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister ist ein weiterer Schlag gegen das Recht auf Unverletzlichkeit der Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten der Bürger der EU. Sie sieht nicht nur die Übermittlung von Informationen aus dem Strafregister an die EU-Mitgliedstaaten, sondern auch an Drittstaaten vor, und das nicht nur in Verbindung mit der Verfolgung von Straftaten einer Person, sondern auch aus jedwedem Anlass. Die Richtlinie enthält keine substanzielle Maßnahme zum Schutz personenbezogener Daten in Zusammenhang mit diesen Informationen. Sie verstößt eklatant gegen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, unseres Landes und gegen die internationalen Abkommen, die vorsehen, dass Informationen zum Zwecke der Verurteilung einer Person völlig vertraulich sind und lediglich im Rahmen eines Strafverfahrens gegen sie oder unter ganz speziellen und begrenzten gesetzlich festgelegten Bedingungen übermittelt werden dürfen. Auf diese Weise wird die Harmonisierung des Strafrechts der Mitgliedstaaten – in eine reaktionäre Richtung – mit dem endgültigen Ziel weiter vorangetrieben, in der EU ein einziges Strafgesetzbuch auszuarbeiten, das die Grundrechte und politischen Freiheiten des Einzelnen einschränkt und abschafft, während den Mitgliedstaaten gleichzeitig eines der grundlegenden Elemente genommen wird, auf das sich ihre nationale Souveränität gründet.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. Dieser vom Entwicklungsausschuss eingereichte Entschließungsantrag ist sachdienlich und von hoher Bedeutung. Einige Beispiele zeigen, was seit langem bekannt ist, dass nämlich die durchgeführten Politiken und Maßnahmen oftmals im Widerspruch zu den genannten Zielen stehen.
Der Ausschuss unterstreicht, dass im Zusammenhang mit dem regionalen Strategiepapier 2007-2013 und dem mehrjährigen Richtprogramm für Asien, die von der Kommission vorgeschlagen wurden, und unter Berücksichtigung der Verordnung zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit, in der es heißt, dass „das wichtigste und übergeordnete Ziel der Zusammenarbeit nach dieser Verordnung die Beseitigung der Armut in den Partnerländern und -regionen im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung“ ist, beispielsweise nicht zu verstehen ist, wie es „im Bereich der Unterstützung des Verbandes südostasiatischer Nationen (ASEAN) zu den Zielen des Programms für institutionelle Unterstützung und Dialog zwischen den Regionen“ gehört, „etwaige Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen dem ASEAN und der EU und dessen Durchführung zu unterstützen“ sowie „die Öffentlichkeitswirksamkeit des Beitrags der EG zum ASEAN zu erhöhen“. Es ist nicht ersichtlich, wie diese Absicht mit dem prioritären Ziel der Ausrottung der Armut im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe zu vereinbaren ist.
Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident! Die österreichische ÖVP-Delegation hat bei diesem Bericht mit Enthaltung gestimmt, weil wir aus Subsidiaritätsgründen überzeugt sind, dass die Entscheidung von den regionalen, lokalen und nationalen Behörden zu treffen ist. Es handelt sich sicher um tragische Einzelschicksale. Dennoch sollte der Entscheidungsprozess nicht aus politischen Gründen nach Brüssel verlagert werden, sondern bei den zuständigen lokalen Behörden verbleiben.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir verstehen, dass es im Bausektor in Spanien erhebliche Probleme geben kann und dass nichtsahnende Bürger in gutem Glauben Immobilien kaufen, bei denen sich später herausstellt, dass die Baugesellschaft legal nicht berechtigt war, sie zu bauen. Diese Probleme müssen und können jedoch innerhalb des Rechtsrahmens des betreffenden Mitgliedstaats gelöst werden. Es gibt keinen Grund, für diese Fragen gemeinschaftliche Vorschriften einzuführen.
Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Sie wollen den – sagen wir „legalen“ Handel mit den so genannten klassischen Waffen moralischer gestalten und ihn insbesondere in Abhängigkeit von Kriterien für die wahrscheinliche Verwendung der Waffen (Terroranschläge, Menschenrechtsverletzungen, Verschärfung bzw. Auslösung von Konflikten usw.) verbieten. Dies ist zweifellos eine löbliche Absicht.
Doch gleichzeitig wird in der Europäischen Union seit mehreren Jahren immer wieder über die Zweckmäßigkeit der Aufhebung des Waffenembargos gegen China debattiert. Dieses Land ist nach wie vor eine kommunistische Diktatur, in der es immer noch Laogai, Zwangsarbeit, Christenverfolgung, die Unterdrückung der Tibeter u. Ä. gibt.
Vor diesem Hintergrund nimmt sich Ihre Absicht bestenfalls heuchlerisch, schlimmstenfalls zynisch aus.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat im vergangenen Dezember eine Resolution angenommen, die einen Prozess einleitete, der auf die Schaffung eines Übereinkommens über den Waffenhandel abstellte. Die Resolution wurde von 153 Ländern unterstützt, wobei die USA als einziger Mitgliedstaat der UNO gegen die Schaffung des Übereinkommens gestimmt hat.
Laut Jahrbuch 2007 des Stockholmer Instituts zur internationalen Friedensforschung – und wie unsere Fraktion unterstrichen hat – stiegen die Militärausgaben weltweit zu laufenden Preisen auf 1 104 Milliarden US-Dollar, d. h. um 3,5 % im Vergleich zu 2005. Von 1997 bis 2006 stieg der Betrag sogar um 37 %.
Im Zuge dieses sehr gefährlichen Anstiegs kam es zu Vorgängen, die deutlich machen, wie dramatisch der illegale Waffenhandel zugenommen hat. Man denke beispielsweise an die angebliche Zahlung von über einer Milliarde Pfund Sterling an Bestechungsgeldern durch das Unternehmen BAE Systems an den saudischen Prinzen Bandar bin Sultan mit Einverständnis des britischen Verteidigungsministeriums.
Es sei bemerkt, dass der Regulierung des Waffenhandels mehr Wirkungskraft verliehen wird, wenn sie von einem multilateralen, gegenseitigen Abrüstungsprozess und vor allem dem Abbau der riesigen Atomwaffenarsenale flankiert wird.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Kommunistische Partei Griechenlands hat sich bei der Abstimmung über den gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen (Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament, Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, Fraktion Union für das Europa der Nationen und Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke) über die Festlegung gemeinsamer internationaler Normen für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Transfer von konventionellen Waffen aus folgenden Gründen der Stimme enthalten:
• Sie hält es in einer Zeit, in der die Militärausgaben zwischen 1997 und 2006 weltweit um 37 % gestiegen sind und die Länder der EU (Frankreich, Großbritannien und Deutschland) zu den fünf führenden Exporteuren von konventionellen Waffen zählen, für eine grenzenlose Heuchelei, dass dies keine Erwähnung fand.
• Es ist zumindest naiv, von multinationalen Rüstungsfirmen, die für den Transfer und den Verkauf von konventionellen Waffen, auch an das organisierte Verbrechen, das ebenso zu ihren internationalen Abnehmern zählt, verantwortlich sind, „Regeln“ zu fordern. Überdies kennen sie bei jeder Ausfuhr sowohl die Unternehmen als auch die Länder, in denen sie ansässig sind.
• Wir können nicht gemeinsam mit Parteien und Fraktionen unterschreiben, die die Entwicklung der Rüstungsindustrie befürworten, deren Regierungen heute ebenso wie früher reaktionäre Regime, paramilitärische und militaristische Organisationen aufrüsten und sich als Erzengel der internationalen Regeln und Abrüstung gebärden.
• Wir werden nicht mithelfen, in der Bevölkerung den falschen Eindruck zu erwecken, die Imperialisten und ihre Unternehmen akzeptierten „faire Regeln“. Ihre Kriterien für die Ausfuhr von und den Handel mit Waffen sind ihre politischen Interessen und ihr Profit.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich unterstütze uneingeschränkt den Inhalt des vorliegenden Entschließungsantrags. Die Staaten haben das Recht und die Pflicht, ihre Bevölkerungen zu verteidigen und den Frieden auf ihrem Hoheitsgebiet sowie die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen sicherzustellen. Der illegale, unverantwortliche und jeglichen Verhaltensnormen zuwiderlaufende Waffenhandel gehört zu den Hauptfaktoren der Förderung von Konflikten, Kriegen und Tod. Der Waffenhandel, für den es keinen internationalen Verhaltenskodex gibt, der die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen würde, muss von uns konsequent und entschieden missbilligt werden, in der Zukunft, aber auch heute. Die Tatsache, dass es noch keinen Kodex auf internationaler Ebene gibt, darf keine weniger rigorose und anspruchsvolle Haltung der EU-Mitgliedstaaten und unserer Verbündeten bedeuten. Es gibt Werte, bei denen wir nicht kompromissbereit sein dürfen.
Miroslav Mikolášik (PPE-DE). – (SK) Das Phänomen der Jugendkriminalität ist im Wesentlichen deshalb so alarmierend, weil es so verbreitet ist. Wir haben bei verschiedenen Straftaten, die von Kindern unter dreizehn Jahren begangen werden, einen Anstieg zu verzeichnen. Leider ist statistisch belegt, dass diese Straftaten immer grausamer werden. Die Gründe für die Jugendkriminalität sind sicher vielfältig und zum Beispiel auf Faktoren wie die sozioökonomischen Bedingungen, das Umfeld, in dem Jugendliche sich in ihrer Freizeit aufhalten, Familie und Schule, das Bandenmilieu, falsche Freunde und den frühzeitigen Missbrauch von Alkohol und aller Arten von Drogen zurückzuführen.
Ich weiß es zu schätzen, dass das angenommene Dokument in seiner Endfassung im Gegensatz zur jüngsten Vergangenheit die absolut unabdingbare Rolle einer intakten Familie hervorhebt, in der Vater und Mutter ihren Kindern ausreichend Zeit widmen. Ist das nicht der Fall, dann haben diese Kinder bei der Persönlichkeitsbildung in ihrer eigenen Familie keinerlei Vorbilder. Endlich werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Familien und Eltern angemessen zu unterstützen. Ich appelliere zudem an alle Interessengruppen, sich für eine Beschränkung der in den Massenmedien permanent gezeigten exzessiven Gewalt, der pornographischen Szenen und der Szenen mit Drogenkonsum zu engagieren. Bilder dieser Art erscheinen auch auf Internet-Sites oder in allgemein verfügbaren Videospielen. Ich freue mich, dass wir nicht nur mit repressiven Maßnahmen gegen negative Phänomene vorgehen werden, sondern in allererster Linie mithilfe von Primärprävention.
Frank Vanhecke (ITS). – (NL) Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht Batzeli gestimmt, weil das Parlament meines Erachtens wieder einmal die Augen vor der Realität verschließt, die Ursachen von Jugendkriminalität nicht korrekt beurteilt und im Großen und Ganzen falsche Lösungen anbietet. Insbesondere ignoriert dieses Parlament nach wie vor die unverhältnismäßig hohe Kriminalität unter jungen Migranten und speziell jungen Muslimen, obgleich dieses Phänomen ganz offensichtlich in allen Mitgliedstaaten der EU verbreitet ist. Wenn Erläuterungen gegeben werden, beziehen sie sich lediglich auf alle möglichen sozioökonomischen Faktoren, während eindeutig auch kulturelle Aspekte mitspielen, wie die Ergebnisse der niederländischen Expertin Marion van San zu dieser Thematik zeigen.
Das Heil wird wieder einmal in notwendigen – wie ich zugeben muss – gesellschaftlichen und präventiven Maßnahmen aller Art gesucht, von rechtlichen und repressiven Maßnahmen ist jedoch nicht die Rede. Jedem sollte doch klar sein, dass verzweifelte Lagen nach verzweifelten Lösungen verlangen.
Jan Andersson, Göran Firm, Anna Hedy, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Es ist wichtig, die unterschiedlichen Erfahrungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Jugendkriminalität zu analysieren und gute Methoden zu verbreiten. Das kann jedoch im Rahmen der bereits vorhandenen Strukturen auf nationaler und europäischer Ebene erfolgen. Darum haben wir gegen Ziffer 33 gestimmt, in der die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Jugendkriminalität gefordert wird.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben uns bei der Endabstimmung über den Bericht der Stimme enthalten, da unsere wichtigsten Vorschläge nicht berücksichtigt worden sind. Sie lauteten wie folgt:
- ist der Auffassung, dass die im UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 verankerten Werte gefördert werden müssen.
- unterstreicht die Bedeutung der Ausbildung (Erstausbildung und Weiterbildung) von Richtern, die mit Minderjährigen – in diesem Falle Straftätern – arbeiten, und der Anstellung von Fachkräften anderer Bereiche in den Jugendgerichten, damit sie rechtzeitig eingreifen können.
Unserer Meinung nach müssen die Rechte des Kindes aufgewertet und sichtbarer gemacht werden, und wir halten es für notwendig, im Falle von jugendlichen Tätern präjudiziell tätig zu werden, indem beispielsweise die Verfahren eingestellt und Verhaltenspläne für die Jugendlichen aufgestellt werden, in die die Betreffenden selbst, ihre Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter einbezogen werden.
Da der Jugenddelinquenz in den meisten Fällen sozioökonomische Faktoren zugrunde liegen, müssen die Lebensbedingungen der Familien verbessert werden, damit diese den Kindern und Jugendlichen mehr Zuwendung zuteil werden lassen.
Deshalb sind wir für Prävention und nicht für gerichtliche Verfahren, wie sie von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten befürwortet werden, die, obwohl sie nicht alle ihre Ziele erreichte, den ursprünglichen Bericht verschlechtert hat.
Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Trotz einiger glänzender Feststellungen scheint die Berichterstatterin der Entschuldigungskultur anzuhängen und überzeugt zu sein, dass einzig und allein die Gesellschaft an den Verbrechen schuld ist, unter denen ihre Mitglieder zu leiden haben. Sie bietet uns daher Analysen und Vorschläge, die zumindest überraschend sind.
So grenzt die „Tertiärprävention“ (sic!) schon an das Absurde, ebenso wie die „zeitgemäße Lösung von Konfliktsituationen auf dem Schulgelände“. Sollen doch die Abgeordneten, die verstehen, was dies bedeutet, diese „Lösungen“ vor Ort anstelle der zu bewundernden Lehrer praktizieren, die jeden Morgen zu ihrer Arbeit gehen – trotz ihrer Angst, wegen eines falsch gedeuteten Blickes oder einer schlechten Zensur niedergeschlagen oder gar niedergestochen zu werden!
An der Grenze zum Delirium befinden wir uns mit der „Handhabung von Jugenddelinquenz im Sinne von Entkriminalisierung, Entpoenalisierung, Entjustizialisierung und Deinstitutionalisierung“. Nochmals sic?! Ein Verbrechen soll kein Verbrechen mehr sein, wenn es von einem Minderjährigen begangen worden ist! Ein Mörder soll nicht mehr bestraft werden, nur weil er noch nicht 18 Jahre alt ist!
Was Sie auch immer davon halten, auch die beste Vorbeugung kommt nicht ohne Strafen aus, denn sonst wird die Gesellschaft zu einem Dschungel, in dem die Schwächsten die ersten Opfer sind.
Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Da die Jugendkriminalität ein wesentliches Problem in allen Mitgliedstaaten ist, wäre es katastrophal, wenn das EP ein falsches Signal setzen würde.
Zwei Themen des Berichts sind dabei ausschlaggebend:
1) Die Entjustizialisierung und Deinstitutionalisierung der Jugendgerichtsbarkeit.
Dieses System besteht seit 1991 in einem Mitgliedstaat, und die Jugendrichter und -staatsanwälte haben kürzlich vor ihrem Gerichtsgebäude demonstriert, weil dieses System mit „unterlassener Hilfeleistung für Menschen in Gefahr“ gleichzusetzen ist.
Der Jugendombudsmann dieses Landes hat Folgendes erklärt: „Die Behörden senden an die Jugendlichen ein Signal der Ohnmacht, der Straflosigkeit und des Verzichts.“
Zum Glück ist die Entjustizialisierung nicht beibehalten worden.
2) Die Frage der „Sanktionen“ ist wieder zu einem Hauptthema im europäischen politischen Diskurs geworden.
In der Stellungnahme des EWSA zur Jugendkriminalität wurde ebenfalls hervorgehoben, welch wichtige Aktionslinien Vorbeugung, gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen, Integration und soziale Wiedereingliederung für eine wirkungsvolle Reaktion auf die Jugendkriminalität sind.
Ich habe für diesen Bericht stimmen können, denn unser in diesem Sinne formulierter Änderungsantrag ist übernommen worden.
Es stellt sich die Frage, ob es dem Europäischen Parlament ansteht, den Mitgliedstaaten Anweisungen zur Organisation ihrer Strafgerichtsbarkeit zu geben.
Die Errichtung einer neuen Europäischen Beobachtungsstelle für Jugendkriminalität ist nicht zwingend geboten. Die modernen Kommunikationsmittel ermöglichen es den nationalen Beobachtungsstellen, sich problemlos zu vernetzen.
Viorica-Pompilia-Georgeta Moisuc (ITS). – Propunerea de intrare în vigoare a Tratatului Constituţional, cu precizarea de numire în funcţie a unui ministru de externe şi a unui aparat diplomatic corespunzător, mi se pare hazardată în situaţia în care acest Tratat a fost respins de unele state europene, iar în statele nou intrate în Uniune nici măcar nu a fost pus în discuţie.
Lipsurile grave în privinţa respectării drepturilor şi libertăţilor omului, în special în ţările terţe, cu care Uniunea are relaţii speciale, mi se par a fi tratate global şi generalizant, problema fiind mult mai complexă. Un exemplu: ignorarea totală a acestui lucru în zona Transnistria este o chestiune minimalizată în raport. După părerea mea, situaţia drepturilor omului în Transnistria ar necesita ea însăşi o dezbatere aparte, pentru că este vorba de un focar de insecuritate la frontiera de est a Uniunii Europene.
Combaterea corupţiei în statele Uniunii Europene, nu numai în statele terţe, trebuie văzută şi urmărită atent, deoarece se petrec alunecări periculoase chiar în sânul comunităţii europene, ce trec cvasi-neobservate. Un exemplu: în România au fost puşi sub acuzare şi urmărire penală, pentru însuşire de sume mari de bani, fals şi uz de fals, o serie de membri ai actualului guvern, dintre care şi unii membri ai ungurilor din România, cetăţeni români. Reacţia guvernului de la Budapesta a fost promptă: a cerut oficial explicaţii guvernului român pentru aceasta, politizând acţiunea Parchetului General. Este un gest nu numai reprobabil, dar şi de amestec făţiş în treburile interne ale unui stat vecin, membru al Uniunii Europene. Este motivul pentru care noi am supus acest raport unui vot negativ.
Frank Vanhecke (ITS). – (NL) Herr Präsident! Der Bericht Klich ist in meinen Augen ein weiterer Bericht, in dem sich das Parlament einfach über den von der Mehrheit der französischen und der niederländischen Bevölkerung in ihren Referenden demokratisch zum Ausdruck gebrachten Willen hinwegsetzt und Teile dieser Europäischen Verfassung weiterhin auf eine recht zweifelhafte Weise implementiert. Ich halte es für inakzeptabel und undemokratisch, dass hier offen darauf gedrungen wird, die Passerelle-Klausel zu aktivieren, und ich zitiere: „parallel zum Fortschreiten des Verfassungsprozesses“.
Zudem ist es meines Erachtens ebenso wenig hinnehmbar, dass die Einführung von qualifizierten Mehrheiten in den Bereichen Zuwanderung und Integration gefordert wird. Meiner Meinung nach haben die einzelnen Mitgliedstaaten und Völker Anspruch auf ein Vetorecht und sollten Herr ihres eigenen Arbeitsmarkts bleiben können. All das mag recht europäisch sein, aber demokratisch ist es mit Sicherheit nicht.
Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Unsere Außengrenzen sind völlig durchlässig? Dann sollten wir sie doch für noch mehr Einwanderung öffnen, die wir dann als „legal“ oder „gewählt“ bezeichnen oder auch „Flexibilisierung der Visapolitik“. Die Terroristen wollen unsere westlichen Gesellschaften aus Hass gegen deren politische Grundlagen und deren Werte vernichten? Dann sollten wir damit drohen, die sie unterstützenden Staaten zu ächten, und uns dem Wesentlichen widmen: einer gemeinsamen Definition des Terrorismus im Rahmen der UNO! Die Angehörigen der Opfer der Anschläge von London und Madrid werden eine solche semantische Entschlossenheit zu würdigen wissen. Unsere Polizeidienststellen brechen unter den absurden und bürokratischen Anforderungen von Europol fast zusammen? Dann sollten wir Europol bevollmächtigen, ihnen noch unnützere Befehle zu erteilen, und seine Bürokraten in den Stand versetzen, selbst Ermittlungen einzuleiten.
Machen wir uns nichts vor: Die Errichtung eines Raumes „der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ durch die Beseitigung der Binnengrenzen der Europäischen Union ohne Verstärkung ihrer Außengrenzen hat zu einem explosionsartigen Anstieg der illegalen Einwanderung, des Schwarzhandels und der grenzüberschreitenden Kriminalität geführt und die Anfälligkeit unserer Staaten gegenüber dem Terrorismus verstärkt.
Natürlich sind Zusammenarbeit und Solidarität in diesen Bereichen unabdingbar, doch müssen sie im Rahmen der Regierungszusammenarbeit zwischen Staaten mit national bestimmten und kontrollierten Grenzen stattfinden.
Carl Lang (ITS), schriftlich. – (FR) Nachdem sich die Errichtung eines „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, einer wahren Insel des Friedens, zu der das Unionsgebiet nach der Ratifizierung der Schengener Übereinkommen werden sollte, als Fehlschlag erwiesen hat, ist Brüssel über dessen „Außendimension“ beunruhigt.
So will Europa seine demokratischen Werte und seine auf der Achtung der Menschenrechte und dem Vorhandensein von handlungsfähigen Institutionen beruhenden rechtsstaatlichen Prinzipien exportieren.
All das ist sehr lobenswert. Doch was schlägt es uns konkret dazu vor? Eine ständige die Dritte Welt, die Einwanderung und Europa verklärende Propaganda.
So werden wir im Bericht aufgefordert, die Brückenklausel von Artikel 42 EUV zu aktivieren, um die Einbeziehung der Bestimmungen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit sowie für die legale Zuwanderung in den Gemeinschaftsrahmen zu ermöglichen. Die Mitgliedstaaten wären dann an die von einer Mehrheit anderer Staaten getroffenen Entscheidungen gebunden, selbst wenn sie diese ablehnen.
Die Einsetzung eines europäischen Außenministers, die bereits im Verfassungsvertrag vorgeschlagen war, der jedoch in den Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt wurde, ist wieder auf die Tagesordnung gesetzt worden. Es geht also wieder einmal darum, den Staaten zugunsten von Brüssel immer mehr von ihren hoheitlichen Rechten zu entziehen. Dieser Bericht schlägt uns nicht mehr Demokratie vor, sondern immer mehr Unterwerfung.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht fördert die Umsetzung einer aggressiveren Außenpolitik gegen die Nationen und Völker sowie eine autokratischere und repressivere Politik innerhalb der EU.
1. Der Bericht fordert das Inkrafttreten der Europäischen Verfassung, die formell und materiell tot ist, damit sie durch die Anwendung reaktionärer, antidemokratischer Gesetze im Namen des Terrorismus noch weiter bewahrt bleibt. Es ist typisch, dass die antifaschistischen Demonstrationen in den baltischen Ländern als „gewaltsame radikale Tendenzen unter den russischen Minderheiten“ bezeichnet werden. Zudem fordert er:
• wirksamere repressive Mechanismen auf europäischer Ebene;
• die Nutzung aller Aspekte der Politik (militärisch, wirtschaftlich, zivil) zur Unterjochung der Völker und Länder durch unverhohlenen Zwang;
• die verstärkte Zusammenarbeit mit den USA;
• Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten zu begrenzen, indem der Standpunkt bezogen wird, dass „die EU mit einer Stimme spricht“;
2. Auf dem Gebiet der internationalen Beziehungen und Verhandlungen macht er sich ein US-amerikanisches Rezept zu Eigen, dem zufolge Inlandsrecht exportiert und in Völkerrecht umgewandelt wird, indem inakzeptable Klauseln in Bezug auf „Demokratie“, „Terrorismus“ und „Menschenrechte“ selbst im Handel erlassen und dabei Grundsätze des Völkerrechts umgestoßen werden. Er ernennt sich selbst zum Inquisitor im Namen der Menschenrechte und Demokratie und versucht das Prinzip „wer auch immer für mich ist“ zu institutionalisieren, mit anderen Worten, wer den Kapitalismus nicht akzeptiert, ist ein Feind.
3. Die Neue Demokratie und die PASOK haben für den Bericht gestimmt und kundgetan, dass sie zwei Seiten ein und derselben Medaille sind und sich zusammengetan haben, um die EU zu stärken und die neue imperialistische Ordnung zu etablieren.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die jüngste Mitteilung der Kommission zu dieser Frage tritt für einen kohärenten und zusammen mit den Herkunftsländern der Immigranten, insbesondere illegaler Einwanderer, erarbeiteten Ansatz ein. Das ist die richtige Herangehensweise, die wir unterstützen. Als Bestandteil dieser Politik müssen gleichzeitig Kanäle geschaffen werden, die die legale Einwanderung fördern, sowohl durch die Bekanntmachung der möglichen Gefahren der illegalen Einwanderung und ihrer Folgen, als auch durch Vereinfachung und Transparenz der legalen Wege.
Zu diesem Konzept gehört ferner, dass gemeinsam mit diesen Ländern in die Schaffung von Arbeitsplätzen investiert wird. Anderenfalls wird es, solange auf der einen Seite Armut herrscht und auf der anderen Seite die Anziehungskraft der Arbeitsmöglichkeiten besteht, immer illegale Einwanderung geben, wenn der Zutritt zu einem Land nicht auf andere Weise möglich ist.
Schließlich besteht die Notwendigkeit einer verstärkten und erneuerten Zusammenarbeit mit den Ländern des Mittelmeerraums auch – obschon nicht ausschließlich – aufgrund der Einwanderung.
Philip Claeys (ITS). – (NL) Herr Präsident! Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass dieses Parlament mit der Verabschiedung des Berichts Roure das Recht auf Meinungsfreiheit, wie es in verschiedenen internationalen Übereinkommen verankert ist, untergräbt. In dieser Hinsicht geht der Bericht Roure erheblich weiter als all die früheren ideologisch gefärbten Berichte über einseitigen Rassismus, worauf dieses Parlament ein Patent zu haben scheint. Mit der vorbehaltlosen Unterstützung des gefährlichen Rahmenbeschlusses spricht sich das Parlament nämlich dafür aus, dass die Äußerung von Meinungen und Überzeugungen zu einer Straftat wird, und zwar auf eine Weise, die an totalitäre Regimes erinnern lässt.
„Jede Meinung“ – und ich zitiere wortwörtlich aus dem Bericht – „die zu einer strafbaren Handlung führen könnte, wird darauf in jedem Mitgliedstaat der Europäschen Union unter Strafe gestellt“. Folglich wird jede Abweichung von dem herrschenden politischen Diskurs über Zuwanderung, nationale Identität und Islamisierung im Keim erstickt. Voltaires Geist der Toleranz, so wunderbar ausgedrückt in dem Satz „Ich missbillige was Sie sagen, aber ich werde bis in den Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen“, wird durch das offizielle Europa entweiht. Dieses Europa ist weitaus gefährlicher als das imaginäre Monster, gegen das es vorgeblich kämpft. Dieses Europa stellt eine Gefahr für die Demokratie dar.
Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Am 19. April wurde zwischen den europäischen Justizministern mit großer Mühe eine politische Einigung über die Bekämpfung des Rassismus in Europa erzielt. Es handelt sich um ein neues Rechtsinstrument, mit dem die Freiheit der Meinungsäußerung noch weiter beschränkt werden soll.
Wir sollten in diesem Zusammenhang den Staaten danken, die einen gewissen Widerstand gegen die Annahme dieses Textes geleistet haben und die meinen, dass der Rassismus nicht mit der Beschränkung der Meinungsfreiheit zu bekämpfen ist. Es handelt sich um Großbritannien, Italien, Irland und einige skandinavische Länder.
Die Meinungsfreiheit ist eine Grundfreiheit, die zivilrechtlich nur im Falle von Verletzungen der Privatsphäre, von Verleumdungen und vom Aufruf zur Begehung von Verbrechen eingeschränkt werden kann.
Welches ist die Zweckmäßigkeit und Sachdienlichkeit dieses Textes zum gegenwärtigen Zeitpunkt? In einer Zeit, da die Grenzen Europas verschwunden sind, was ein explosionsartiges Anwachsen der illegalen Einwanderung und der grenzüberschreitenden Kriminalität zur Folge hat, ist es doch wohl dringender, die Sicherheit der europäischen Völker auf ihrem eigenen Territorium zu sichern als sich Gedanken über die Bestrafung von angeblich rassistischen Meinungsäußerungen zu machen.
Des Weiteren stelle ich fest, dass in diesem Text seltsamerweise eine Verurteilung der stalinschen Verbrechen oder des armenischen Genozids fehlt. Nur die Naziverbrechen und die von internationalen Gerichten anerkannten Verbrechen (Srebrenica, Ruanda) sind aufgeführt. Dieser Text ist freiheitsfeindlich, unangemessen und sektiererisch. Wir werden dagegen stimmen.
Andreas Mölzer (ITS), schriftlich. Vor dem Gesetz sind alle gleich – nur manche eben gleicher. Mit Migrationshintergrund genießt man in der EU augenscheinlich eine gewisse Vogelfreiheit. Nicht nur, dass man aus falsch verstandener Rücksicht auf die anderen Sitten schon mal straffrei ausgehen kann, auch in den Medien wird über Kriminalität und Rassismus unter den Migranten nicht berichtet. Da läuft weder die Gutmenschen-Empörungsmaschinerie an, noch werden Lichterketten gebildet oder Schreie nach Bekämpfung des Rassismus laut.
Vielmehr wird seitens staatlicher Stellen die Rassismuskeule geschwungen, um unliebsame Oppositionen aus dem Weg zu schaffen. Nationale, heimatverbundene Parteien unter dem Rassismusvorwand zu verbieten, bloß weil sie regierungsamtliche Statistiken über überproportional hohe Verbrechensraten von Einwanderern zitieren, dürfte in einer Demokratie nicht möglich sein. Der geplante Rahmenbeschluss gegen Rassismus ist ein weiterer Schritt in Richtung totalitären Staat, in dem Multikulti-Träumer uns mit Vollgas in die Leitplanke fahren lassen wollen. Es wird Zeit, die Handbremse zu ziehen, deshalb habe ich gegen den Bericht Roure gestimmt.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Ich stimme für die Annahme des Berichts von Frau Roure über die Entwicklungen in den Verhandlungen über den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
Rassistisch motivierte Straftaten sind in allen Mitgliedstaaten nach wie vor ein Problem. Schätzungen zufolge fallen jährlich über neun Millionen Menschen rassistisch motivierten Straftaten zum Opfer. Gleichwohl machen es die beträchtlichen Unterschiede in den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den EU-Mitgliedstaaten unmöglich, diese Erscheinungen grenzüberschreitend oder auf europäischer Ebene wirksam zu bekämpfen.
Das ist auch der Grund, weshalb das Europa der Bürger konsequente politische Unterstützung braucht und der Rahmenbeschluss angenommen werden muss, um die Grundrechte wirksam zu schützen. Wichtig ist ferner ein solider Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, der durch die rasche Verabschiedung der horizontalen Richtlinie über die Bekämpfung der Diskriminierung gemäß Artikel 13 des Vertrages über die Europäische Union, die wirksame, verhältnismäßige und der Abschreckung dienende Strafmaßnahmen vorsieht, gegeben wäre.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte auch ich Ihnen zu Ihrem heutigen Namenstag gratulieren. Das Problem der Flüchtlinge haben nicht nur direkt betroffene Regionen wie Malta. Flüchtlinge leben auch unter uns. Mein Land – die Slowakei – ist in erster Linie ein Transitland für Ausländer, die vor bewaffneten Konflikten fliehen müssen. Viele von ihnen haben hier ein neues Zuhause gefunden und können sich auf dem Arbeitsmarkt behaupten.
Im Zusammenhang mit der Debatte über den Bericht über Asyl, praktische Zusammenarbeit und die Qualität der Beschlussfassung im gemeinsamen europäischen Asylsystem, den unser Kollege Hubert Pirker ausgearbeitet hat, möchte ich dem Rat für Migranten und Flüchtlinge der Bischofskonferenz der Slowakei von ganzem Herzen für seine sensible und vorbildliche Herangehensweise an die Lösung dieser äußerst schwierigen Situation der Flüchtlinge danken.
Die Debatte über den Bericht von Hubert Pirker findet im Europäischen Parlament am 20. Juni statt, also genau an dem Tag, der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Weltflüchtlingstag erklärt wurde. Für mich ist dies ein Symbol der Solidarität des Europäischen Parlaments mit den Mitgliedstaaten, die mit dieser schwierigen Flüchtlingssituation zu kämpfen haben. Ich bin dem Berichterstatter für diesen Bericht dankbar, den ich mit meiner Stimme als einen Schritt hin zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem unterstützt habe. Er bildet eine ausgezeichnete Grundlage für Entscheidungen, die im Interesse aller Beteiligten schnell, sicher und gerecht getroffen werden müssen.
Frank Vanhecke (ITS). – (NL) Herr Präsident! Obgleich wir meines Erachtens in diesem Parlament schon das eine oder andere an Berichten erlebt haben, drängt sich mir der Eindruck auf, dass auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik der Bericht Pirker alle schlägt. Wie heißt es wortwörtlich in dem Bericht? Darin steht geschrieben, dass sich eine proaktive gemeinsame Asylpolitik, und ich zitiere „auf die Verpflichtung gründet, Asylsuchende zuzulassen, und der Grundsatz der Zurückweisung keine Option ist“. Das ist nicht nur rechtlich und völkerrechtlich reiner Nonsens, sondern auch ein völlig verkehrtes politisches Signal.
Meiner Auffassung nach muss eine echte proaktive Asylpolitik zunächst einmal von der Aufnahme echter Asylsuchender in der Region oder auf dem Kontinent der Asylbewerber selbst ausgehen. Sie können nur in streng überwachten Zentren aufgenommen werden. Und nur diejenigen, die nach einer strengen Überprüfung als echte Flüchtlinge anerkannt werden, können eventuell vorübergehend in einem Land der Europäischen Union unterkommen. Ganz entscheidend für eine solche Politik ist selbstverständlich die Liste sicherer Staaten. Zu meinem Bedauern geht der Bericht Pirker diesbezüglich in die völlig falsche Richtung, wie wir es in diesem europäischen Integrationsprozess leider gewöhnt sind.
Philip Bradbourn (PPE-DE), schriftlich. (EN) Wir Konservativen sind absolut gegen ein gemeinsames Asylsystem für die Europäische Union. Es ist das souveräne Recht eines Mitgliedstaats, vor allem wenn es sich nicht am Schengen-Abkommen beteiligt, über seine eigene Asyl- und Einwanderungspolitik zu entscheiden. Aus diesem Grund haben wir Konservativen gegen diesen Bericht gestimmt.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme für eine gemeinsame proaktive EU-Asylpolitik.
Die Grundlagen dieser Asylpolitik sind die Verpflichtungen, Asylsuchende zuzulassen sowie die Beachtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung. Zusätzlich stimme ich für eine gerechtere Verteilung der Lasten zwischen den Mitgliedstaaten, eine gemeinsame Datenbank über Herkunftsländer sowie Informationskampagnen in den Herkunfts- und Transitländern.
Ich unterstütze die Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens auf EU-Ebene bis 2010 sowie die Einführung eines einheitlichen Status für die Personen, die ein Recht auf Asyl oder auf subsidiären Schutz haben.
Andreas Mölzer (ITS), schriftlich. Aus dem Bericht sind einzig die geplanten Info-Kampagnen in den Herkunftsländern zu befürworten. Ich habe gegen das vorliegende Dokument gestimmt, denn wenn Großbritannien 12 Prozent aller Flüchtlingsanträge akzeptiert und Schweden mit 91 Prozent quasi zu allem ja und amen sagt, werden wir uns einfach nie einigen können. Dem Asyl-Shopping werden wir auch mit EU-einheitlichen Regelungen nicht beikommen können, solange Asylrecht dazu missbraucht wird, um gesetzliche Zuwanderungsregelungen zu umgehen, und unsere Verfahren mit sinnlosen Einsprüchen in die Länge gezogen werden, obgleich schlichtweg kein Asylgrund vorhanden ist.
Solange man nur die Papiere wegwerfen muss und mit dem Zauberwort Asyl auf Jahre hinweg in der EU verbleiben kann, bieten sich dann schon genug Möglichkeiten für Diebestouren oder gleich unterzutauchen. Diesem Missbrauch können wir lediglich dadurch beikommen, dass Asylanträge nur mehr in Auffanglagern vor den EU-Grenzen gestellt werden dürfen.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht ist das Spiegelbild und die Illustration der feindseligen Politik der EU gegenüber Zuwanderern und Flüchtlingen. Er vermeidet es, auf die Ursachen für die Ströme von Zuwanderern und Flüchtlingen einzugehen: die imperialistischen Kriege und Interventionen der EU, der USA und der NATO sowie die Plünderung der Wohlstand schaffenden Ressourcen von Ländern und Völkern überall auf der Welt. Tausende von Zuwanderern und Flüchtlingen ertrinken an den Seegrenzen der EU und werden in den EU-Ländern in „Konzentrationslagern“ unter Bedingungen gehalten, die eine Schande für die menschliche Zivilisation sind. Das Bild von absolutem Elend und barbarischer Behandlung der Zuwanderer und Flüchtlinge, das sich der Mission des Europäischen Parlaments vor einigen Tagen in den Auffanglagern in Samos und Athen bot, ist ein typisches Beispiel dafür. Die griechische Regierung gewährte 39 Menschen (0,84 %) von 4 624 Bewerbern Asyl. In den anderen EU-Mitgliedstaaten sieht es ähnlich aus. Der Bericht mit seinen Maßnahmen für ein europäisches Rückführungsverfahren und einer Liste „sicherer Drittstaaten“ fördert im Grunde die Abschaffung des Asyls, während seine Vorschläge zum Einsatz von Überwachungssystemen und biometrischen Datenbanken im Rahmen eines gemeinsamen Asylsystems der repressiven Behandlung von Flüchtlingen dienen. Er verschlimmert die dramatische Lage von Flüchtlingen in der EU und offenbart dabei die ganze Erhabenheit der inhumanen und barbarischen Natur dieser imperialistischen Union und ihres ausbeuterischen kapitalistischen Systems.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Zahl der Asylanträge nimmt im gesamten Gebiet der EU tagtäglich zu.
Die Verzweiflung vieler Menschen hat zu tragischen Folgen geführt.
Für die EU ist es außerordentlich wichtig, dass gemeinsame Regelungen festgelegt werden, damit sich solche Situationen nicht wiederholen können, und dass die Grundlagen für die gegenseitige Hilfe zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen werden, da diese aufgrund ihrer geografischen Lage häufig unterschiedlichem Druck ausgesetzt sind.
Die Errichtung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems muss deshalb auf drei großen Pfeilern gründen: Einführung eines einheitlichen Verfahrens, Informationsaustausch über die Herkunftsländer und verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um den Mitgliedstaaten zu helfen, die besonderem Druck ausgesetzt sind. Deshalb müssen enge Verbindungen zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten mit dem letztendlichen Ziel gefördert werden, die Qualität des Entscheidungsprozesses, der rascher, gerechter und verlässlicher sein muss, zu verbessern. Nur so können wir ein gemeinsames Asylsystem bis 2010 erreichen.
Martine Roure (PSE), schriftlich. – (FR) Die Europäische Union hat stets darauf bestanden, dass an dem Termin 2010 für die Einführung eines gemeinsamen Asylsystems festgehalten wird. Mit der Verbesserung der Qualität der Beschlussfassung soll eine Annäherung der Politiken der Mitgliedstaaten erreicht werden, um zu diesem gemeinsamen System zu kommen. Mit der verbesserten Qualität der gefassten Beschlüsse soll erreicht werden, dass schutzbedürftige Menschen in voller Sicherheit auf das EU-Gebiet gelangen können sowie dass ihre Anträge ordnungsgemäß geprüft werden.
Wir müssen die abwegigen Vorstellungen bestimmter Leute bekämpfen, die der Meinung sind, mit einer Verbesserung der Beschlüsse im Asylbereich könne die Anzahl der Asylanträge verringert werden. Die gemeinsame Asylpolitik muss vor allem dem Schutz der Menschen dienen und das Recht auf Asyl sowie den Grundsatz der Nichtabschiebung gemäß den Genfer Übereinkommen gewährleisten. Ich wende mich ebenfalls gegen jeden Versuch der Externalisierung der Asylanträge. Daher habe ich Änderungsanträge zur Liste der sicheren Drittländer eingereicht und dafür gestimmt. Ich halte es für beunruhigend, dass die Kommission sich ohne Mitentscheidung durch das Europäische Parlament und ohne die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, den wir in diesem Punkt angerufen haben, mit dieser Liste befasst.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Obwohl ich gegen eine gemeinsame Asylpolitik bin, die aller Erfahrung nach die Rechte der Asylsuchenden untergräbt, enthalte ich mich der Stimme, da die vorgeschlagenen Verbesserungen trotz allem eine Ablehnung nicht rechtfertigen.
Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Ich möchte einige Anmerkungen zu diesem Bericht machen.
Es steht fest, dass die Stellung des Verbrauchers im Bereich des digitalen Handels äußerst schwach ist. Dies trifft insbesondere auf eBay zu, wo man seinem Geschäftspartner im Falle eines Kaufes vertrauen muss, dass er das im eigenen Land oder im Ausland bestellte Produkt auch wirklich zuschickt.
Es gibt zwar bestimmte Systeme wie PayPal, mit denen solche Transaktionen abgesichert werden sollen, doch sie sind weder sehr praktisch, noch für den Durchschnittsnutzer leicht zu handhaben. Es muss etwas getan werden, um das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Handel, diesen expandierenden riesigen Sektor, zu erhöhen.
Doch müssen wir auch sehr aufpassen, dass wir diesen Markt nicht überregulieren und kein zu großes Vertrauen der Verbraucher schaffen. Wir müssen uns immer vor Augen halten, dass es den so genannten „informierten und verantwortungsbewussten Verbraucher“ gibt, der sich die Informationen über das Produkt selbst verschaffen und im Problemfall die bestehenden Rechtsinstrumente nutzen kann.
Daher sollten wir uns meiner Meinung nach als erstes Ziel die Verbesserung der bestehenden Rechtsinstrumente (z. B. der gesetzlichen Garantie) und die Information der Verbraucher darüber setzen, ehe wir neue Verbraucherschutzgesetze erlassen.