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Ausführliche Sitzungsberichte
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Donnerstag, 21. Juni 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 3. Mittelübertragungen: siehe Protokoll
 4. Nachprüfungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens (Aussprache)
 5. Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld (Aussprache)
 6. Begrüßung
 7. Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld (Fortsetzung der Aussprache)
 8. Abstimmungsstunde
  8.1. MEDA und die Finanzhilfe für Palästina – Bewertung, Umsetzung und Kontrolle (Abstimmung)
  8.2. Nachprüfungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens (Abstimmung)
  8.3. Austausch von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten (Abstimmung)
  8.4. Regionales Strategiepapier 2007-2013 und mehrjähriges Richtprogramm für Asien (Abstimmung)
  8.5. Informationsreise nach Andalusien, Valencia und Madrid (Abstimmung)
  8.6. Vertrag über den Waffenhandel (Abstimmung)
  8.7. Jugenddelinquenz: die Rolle der Frau, der Familie und der Gesellschaft (Abstimmung)
  8.8. Strategie für die Außendimension des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Abstimmung)
  8.9. Entwicklungen in den Verhandlungen über den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Abstimmung)
  8.10. Asyl: praktische Zusammenarbeit, Qualität der Beschlussfassung im gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Abstimmung)
  8.11. Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld (Abstimmung)
 9. Stimmerklärungen
 10. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 11. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll
 12. Tagungskalender: siehe Protokoll
 13. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 14. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit(Aussprache)
  14.1. Kuba
  14.2. Menschenrechte in Äthiopien
  14.3. Burma
 15. Abstimmungsstunde
  15.1. Kuba (Abstimmung)
  15.2. Menschenrechte in Äthiopien (Abstimmung)
  15.3. Burma (Abstimmung)
 16. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 17. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll
 18. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll
 19. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll
 20. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
 21. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
 22. Unterbrechung der Sitzungsperiode
 ANLAGE (Schriftliche Anfragen)


  

VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS
Vizepräsident

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 10.00 Uhr eröffnet.)

 

2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

3. Mittelübertragungen: siehe Protokoll

4. Nachprüfungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Jean-Claude Fruteau über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates zwecks Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens (KOM(2006)0195 – C6-0141/2006 – 2006/0066(COD) (A6-0172/2007)).

 
  
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  Meglena Kuneva, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Im Namen von Herrn Kommissar McCreevy möchte ich dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und insbesondere dem Berichterstatter, Herrn Fruteau, für seine ausgezeichnete Arbeit bei der Erstellung des Berichts über die Nachprüfungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens herzlich danken. Bevor ich mir die Bemerkungen der Abgeordneten anhöre, möchte ich auch Herrn Fruteau zu seiner Wahl in das französische Parlament gratulieren. Ich wünsche ihm alles Gute für diese neue Aufgabe, und ich bin sicher, dass er nun von einer andere Warte aus weiter für die europäischen Werte eintreten wird. Weiterhin möchte ich dem Ausschussvorsitzenden, dem Berichterstatter und den Schattenberichterstattern meine Anerkennung dafür zollen, wie sie die Verhandlungen zwischen den drei Institutionen geführt haben.

Das öffentliche Auftragswesen ist ein Eckpfeiler des Binnenmarkts und macht etwa 16 % des BIP der EU aus. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Märkte des öffentlichen Auftragswesens offen und transparent sind und dass sie einen fairen Wettbewerb zwischen Anbietern unterschiedlicher Mitgliedstaaten garantieren. Das allein wird für die öffentlichen Einrichtungen zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis auf dem Gebiet des Beschaffungswesens führen. Lassen Sie mich unterstreichen, dass die Nutznießer hier letztlich die europäischen Bürger und Steuerzahler sind.

Die europäischen Regelungen zum öffentlichen Beschaffungswesen tragen zu offeneren, transparenteren und wettbewerbsfähigeren Beschaffungsmärkten bei. Diese Regelungen sind in Kraft, und wir müssen jetzt sicherstellen, dass sie eingehalten werden. Der Kommission ist bekannt, dass abgelehnte Bieter in einem öffentlichen Beschaffungsverfahren auf Schwierigkeiten beim Einlegen von Rechtsmitteln gestoßen sind, vor allem dann, wenn der öffentliche Vertrag bereits abgeschlossen war. In solchen Situationen kann ein abgelehnter Bieter die Entscheidung sehr oft nicht mehr rückgängig machen, selbst wenn er im Recht ist.

Die neue Verordnung will dem auf zweierlei Weise abhelfen. Erstens, durch Verhängung einer obligatorischen Stillhaltefrist von 10 Tagen zwischen der Zuschlagserteilung und dem Vertragsabschluss; zweitens, durch Einführung eines neuen Mechanismus, der es einem nationalen Gericht ermöglicht, öffentliche Verträge als „unwirksam“ zu erklären. Unwirksam bedeutet, dass der Vertrag null und nichtig ist. Unwirksamkeit wird als Strafe für Verträge vorgeschlagen, die an einen einzigen Lieferanten ohne vorherige Transparenz und Wettbewerbsausschreibung vergeben wurden. Unwirksamkeit ist auch die vorgeschlagene Strafe für den Fall, dass die zehntägige Stillhaltefrist nicht eingehalten wurde und die Möglichkeiten des Bieters, den Zuschlag zu erhalten, beeinträchtigt wurden.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Unternehmen durch eine solche Stärkung der einzelstaatlichen Nachprüfungsverfahren bessere Anreize haben, um sich anderswo in der EU um Aufträge zu bewerben. Die Annahme der vorgeschlagenen Richtlinie dürfte daher einen großen Einfluss haben und eine weitere Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte stimulieren.

Ich lenke Ihre Aufmerksamkeit auf die im Kompromiss enthaltene Verpflichtung, dass die Mitgliedstaaten der Kommission über spezielle, auf der Grundlage der Richtlinie getroffene Entscheidungen der nationalen Nachprüfungsinstanzen berichten. Diese Verpflichtung wurde in den Text auf Antrag des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz aufgenommen. Die Kommission möchte den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit unterstreichen, den die Mitgliedstaaten bei der Einhaltung dieser Verpflichtung zu beachten haben. Eine entsprechende Erklärung wird dem Protokoll der Ratstagung beigefügt, auf der die vorgeschlagene Richtlinie angenommen wird.

Der im vergangenen Mai vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz unter der Leitung von Herrn Fruteau angenommene Bericht hat in den Verhandlungen eine ganz wichtige Rolle gespielt. Der nun als Änderung 86 auf dem Tisch liegende Kompromiss soll den Zielvorstellungen des Ausschusses und insbesondere seiner Forderung nach einer Stärkung der nationalen Nachprüfungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens entsprechen.

Lassen Sie mich mit der Feststellung schließen, dass die europäischen Unternehmen heutzutage offene öffentliche Beschaffungsmärkte brauchen. Wirksame Rechtsmittelverfahren sind unbedingt erforderlich, um sicherzustellen, dass öffentliche Aufträge an dasjenige Unternehmen vergeben werden, das das beste Angebot abgegeben hat. Das wird zur Schaffung von Vertrauen unter den Unternehmen und den Bürgern darin beitragen, dass öffentliche Beschaffungsverfahren fair sind und korrekt ablaufen. Diese neue Richtlinie stellt einen weiteren großen Schritt zu mehr Wettbewerb auf unserem europäischen Binnenmarkt dar.

 
  
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  Jean-Claude Fruteau (PSE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vollendung und das reibungslose Funktionieren unseres Binnenmarktes machen es heute erforderlich, die Wirtschaftsteilnehmer in die Lage zu versetzen, auf dem gesamten Unionsgebiet tätig zu werden. Von diesem Standpunkt aus gesehen, müssen die europäischen Unternehmen die Gewissheit haben, dass im Fall des Auftretens von Problemen ein Rechtsrahmen zur Verfügung steht, der ihnen den Schutz ihrer Interessen ermöglicht.

Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens muss garantiert sein, dass sie wirkungsvolle Nachprüfungsverfahren anstrengen können, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Rechte in den Verfahren zur Vergabe solcher Aufträge verletzt worden sind. Die einzelstaatlichen Rechtssysteme sehen bereits eine Reihe von Rechtsvorschriften in diesem Sinne vor. Allerdings hat das Fehlen von koordinierten Vorschriften hinsichtlich der Fristen für Nachprüfungsverfahren vor Vertragsschluss zur Entwicklung eines Wettlaufs um die Vertragsunterzeichnung beigetragen, was zur Folge hat, dass jede Anfechtung der durchgeführten Verfahren nach der Vertragsunterzeichnung unmöglich gemacht wird.

Dieses Problem zu lösen, ist das Hauptanliegen des Textes, über den das Europäische Parlament heute im Plenum abzustimmen hat und der auf einem mit der Europäischen Kommission und dem Rat gefundenen Kompromiss beruht. Ich möchte in diesem Zusammenhang den Schattenberichterstattern der einzelnen Fraktionen für ihre ausgezeichnete Mitarbeit in einem Geist der Offenheit und Dialogbereitschaft danken. Mein Dank gilt selbstverständlich auch den Vertretern der Kommission und der Ratspräsidentschaft für ihre Kooperationsbereitschaft, ihren Sachverstand und ihre Ergebnisorientiertheit, die eine Einigung in erster Lesung ermöglicht haben.

Der endgültige Text bestätigt die generelle Orientierung der Reform auf der Grundlage von zwei Hauptzielen: erstens Aufrechterhaltung der Nachprüfungsmöglichkeiten für die Bieter, indem das Vergabeverfahren rechtzeitig ausgesetzt werden kann; und zweitens die Einführung einer Palette von angemessenen Sanktionen, die für die Verhinderung von Rechtsverstößen unerlässlich sind.

Zur Erreichung des ersten Ziels schlagen Parlament, Kommission und Rat die Einführung einer Stillhaltefrist von mindestens 10, in bestimmten Fällen 14 Tagen, zwischen der Zuschlagsentscheidung und der Vertragsunterzeichnung vor, damit die Bieter, die sich in ihren Rechten verletzt fühlen, über die erforderliche Zeit für die Einleitung einer Nachprüfung verfügen. Um den Gegebenheiten der Praxis zu entsprechen, gilt diese Mindeststillhaltefrist nicht für eine Reihe von Fällen, insbesondere bei Vorliegen von zwingenden, dringlichen Gründen. Die mit Rahmenvereinbarungen verbundenen spezifischen Gegebenheiten ermöglichen ebenfalls Abweichungen von dieser Stillhaltefrist, wobei allerdings besonders strenge Sanktionen zur Anwendung kommen, wenn Verstöße festgestellt werden.

Der zweite Hauptpfeiler des Reformprojektes betrifft die für Fälle von Regelverstößen vorgesehenen Sanktionen. In dieser Frage berücksichtigt der mit dem Rat und der Kommission gefundene Kompromiss voll und ganz das vom Parlament vertretene Anliegen, über eine Palette von strengen Sanktionen zu verfügen, die ebenfalls den Realitäten entsprechen, mit denen die örtlichen Gebietskörperschaften konfrontiert sind. So ziehen schwerwiegende Regelverstöße die Nichtigkeit des Vertrages nach sich und haben damit eine abschreckende Wirkung für die Auftraggeber. Zu diesen Fällen gehört die rechtswidrige freihändige Vergabe von Aufträgen, die der Gerichtshof als einen beträchtlichen Verstoß gegen das gemeinschaftliche Vergaberecht bezeichnet hat. Betroffen sind ebenfalls Verletzungen der Regeln für Rahmenvereinbarungen sowie die Verstöße, die die Chancen der Bieter auf Erhalt des Vertrags beeinträchtigen.

Bei geringfügigeren Rechtsverstößen ist die Annullierung des Vertrags jedoch nicht zwingend; in diesem Fall lässt das Reformprojekt die Möglichkeit der Anwendung anderer, weniger drastischer Sanktionen zu. Von der Annullierung kann weiterhin in Fällen abgesehen werden, in denen es aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses geboten ist, die Gültigkeit des Vertrages aufrechtzuerhalten – natürlich vorbehaltlich der vom Parlament gewünschten und erhaltenen Sicherheitsvorkehrungen.

Das auf diesen beiden Zielen beruhende Reformvorhaben, über das die Abgeordneten zu entscheiden haben, stellt einen ausgewogenen Text dar, der die Zustimmung der Vertreter des Parlaments wie auch der Kommission und des Rates erhalten hat. Dieses innerhalb eines engen Zeitplanes fertig gestellte Dokument bietet eine Reihe von Garantien, die für die sich um öffentliche Aufträge bewerbenden Wirtschaftsteilnehmer notwendig sind, ohne den Auftraggebern überzogene Belastungen aufzuerlegen. Seine heutige Annahme wird es Europa ermöglichen, einen weiteren Schritt auf dem Wege der Harmonisierung der Binnenmarktvorschriften voranzukommen. Es wird weiterhin dazu beitragen, die Union mit wirkungsvollen Instrumenten auszustatten, mit denen die Vergabepraktiken für öffentliche Aufträge durch die Verringerung der Betrugs- und Korruptionsrisiken moralischer gestaltet werden sollen.

 
  
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  Hans-Peter Mayer (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. – Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich dem Kollegen Fruteau zu seinem Bericht gratulieren. Der Kollege weiß allerdings auch, dass ich mit der vorliegenden Fristenregelung immer noch nicht ganz einverstanden bin.

Ich habe mich als Berichterstatter im Rechtsausschuss intensiv mit dem Thema beschäftigt und in meinem Wahlkreis ein eigenes Hearing abgehalten. In meinem Bericht habe ich daher eine einheitliche Frist von 14 Kalendertagen, beginnend ab Zugang gefordert. Ich bin der Meinung, dass gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine einheitliche und einfache Fristenregelung unumgänglich ist. Das vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz eingeholte Gutachten hat mich in dieser Ansicht bestärkt. Der Rechtsausschuss hat meinen Vorschlag ohne Gegenstimme angenommen. Leider wurde das Votum des Rechtsausschusses trotz verstärkter Zusammenarbeit letztlich ignoriert. Ich möchte daher noch einmal vermerken, dass die verstärkte Zusammenarbeit in dieser Form ihren Zweck eigentlich verfehlt. Wir sind daher gut beraten, in der laufenden Diskussion um die Reform der verstärkten Zusammenarbeit klarere Verhältnisse zu schaffen.

In der Sache selbst halte ich nach wie vor den Kompromiss bezüglich der Fristen für etwas zu kompliziert für Mittelständler. Die Unterscheidung zwischen postalischer und elektronischer Zusendung ist meines Erachtens unnötig. Auf der anderen Seite ist zu begrüßen, dass der Kollege Fruteau in Zusammenarbeit mit den Schattenberichterstattern eine einheitliche Frist akzeptiert hat, um das Durcheinander des ursprünglichen Kommissionsvorschlags hinsichtlich der Laufzeit der Fristen sowie der Tageszählung nach Kalendertagen und nach Arbeitstagen zu beseitigen.

Insgesamt werde ich dem gefundenen Kompromiss zustimmen, denn er wurde nach vielen Gesprächen und großem Einsatz aller Berichterstatter, der Kommission und der Ratspräsidentschaft erarbeitet.

 
  
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  Andreas Schwab, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte zunächst dem Berichterstatter und den Schattenberichterstattern sowie den Verfassern der Stellungnahmen für ihre Arbeit danken. Ich kann Ihnen versichern, dass wir bei der Abstimmung im Trilog versucht haben, die Interessen der verschiedenen Ausschüsse zu berücksichtigen. Aber es gab im Rat klare Leitlinien, die wir leider nicht alle mit den Positionen des Parlaments vereinigen konnten.

Wir haben uns hier in erster Lesung geeinigt. Es wird verfassungsrechtlich immer als etwas schwierig dargestellt. Ich glaube aber, dass wir mit diesem Kompromiss keine übereilte oder unangemessene Lösung getroffen haben. Deswegen hoffe ich, dass die Kolleginnen und Kollegen diesem Kompromiss auch zustimmen.

Die Rechtsetzung, der wir uns hier genähert haben, beruht einerseits auf der Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH in den Urteilen Alcatel und Stadt Halle und andererseits auf der Behauptung der Kommission, dass illegale Direktvergaben ein großes Problem für den Binnenmarkt darstellen. Wir haben uns dieser Argumentation als Parlament angeschlossen, haben aber auch klar gemacht – unter anderem vergangenen Dienstag bei der Beratung über den Bericht Arlene McCarthy –, dass die Betrachtung dieses Sachverhalts allein nach ökonometrischen Kriterien dem Parlament in Zukunft nicht ausreichen wird, sondern dass wir klarere, verlässlichere Daten zur Begründung dieser Behauptung wollen.

Wesentliche Vorteile dieser neuen überarbeiteten Rechtsmittelrichtlinie sind, dass unterlegene Bieter zum einen mehr Transparenz über die Abwicklung der Vergabe erhalten und auch bessere Möglichkeiten des rechtlichen Schutzes haben, wenn sie mit der Vergabe nicht einverstanden sind. Ich glaube, dass das für den Binnenmarkt angesichts der Tatsache, das 16 % aller BIP-Anteile unter das Vergaberecht fallen, ein großer Schritt sein kann, wenn die vergebenden Behörden sich wirklich an Sinn und Geist des Vertrages halten.

Gleichzeitig mit der Ungültigkeit von illegalen Vergaben haben wir auch klar gemacht, dass Vetternwirtschaft in der Europäischen Union keinen Platz hat und dass alle, die sich nicht an die Regeln halten, nicht auf die Gültigkeit ihrer Verträge hoffen können. Ich glaube, dass wir damit bei der Realisierung eines wirklich einheitlichen Binnenmarktes einen großen Schritt weiter sind.

 
  
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  Evelyne Gebhardt, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Im Namen meiner Fraktion möchte ich vorab zwei grundsätzliche Dinge sagen. Zum einen freue ich mich sehr, dass wir mit Herrn Fruteau, der in diesem Bereich eine hervorragende Arbeit geleistet hat, zu einem Ergebnis gekommen sind. Wir können froh sein, dass wir ihn haben.

Als Zweites möchte ich mein Bedauern darüber äußern, dass wir dadurch, dass Herr Fruteau in die Assemblée nationale gewählt wurde, einen hervorragenden Kollegen weniger haben werden. Es tut mir Leid, dass wir Sie bald nicht mehr in unseren Reihen sehen werden, Herr Fruteau. Es ist immer schade, wenn wir in diesem Parlament besonders gute Abgeordnete verlieren.

Vielleicht darf ich erst einmal auf die Äußerungen von Herrn Mayer zu der viel diskutierten Stillstandsfrist etwas entgegnen. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und auch Herr Fruteau haben versucht, eine einfache Regelung zu finden. Es gab eine kleine Differenz: Sie wollten vierzehn Tage, Herr Fruteau zwölf Tage. Aber diese zwei Tage waren nicht das eigentliche Problem. Das Problem bestand darin, dass der Rat schlicht und einfach keine einfache Lösung wollte und wir in diesem Bereich auf Granit gebissen haben. Wir als IMCO-Ausschuss hätten auch sehr gerne eine einfachere Lösung gefunden als die, die jetzt vorgeschlagen wurde.

Wenn die Richtlinie nun umgesetzt wird, möchte ich in diesem Zusammenhang von keinem der Minister aus irgendeinem Mitgliedstaat hören, dass da etwas Bürokratisches vollbracht worden sei und die in Brüssel dafür zuständig seien. Zuständig dafür sind nämlich die Minister selbst, Brüssel bzw. Straßburg wollte es durchaus anders haben. In diesem Bereich sollten sie ihre Verantwortung übernehmen.

Der zweite Punkt betrifft die sehr heikle Diskussion zwischen Parlament und Ministerrat in der Frage, in welchen Bereichen Ausnahmen vorgesehen werden können und wie stark wir die Möglichkeiten zu Ausnahmen im Bereich des öffentlichen Interesses ausweiten können. Wir als Parlament haben hier eine etwas striktere Ansicht als der Rat, denn hier geht es ganz klar um eine Richtlinie zum Zwecke der Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, und zwar in den Fällen, in denen es schon einen Widerspruch zum geltenden Recht gegeben hat. Es geht also nicht darum, in irgendeiner Weise die in den Mitgliedstaaten geltenden Richtlinien zum Vertragswesen zu ändern, sondern darum, welche Sanktionen in diesem Bereich eventuell verhängt werden können. Hier sollten wir die Diskussionen nicht durcheinander bringen. Das ist zwar heute im Plenum nicht geschehen, in der öffentlichen Diskussion jedoch manchmal schon. Wir sollten noch einmal klarstellen, dass es darum geht, Sanktionen zu definieren, wenn Aufträge illegal vergeben worden sind. Dass wir da streng sein müssen, ist wohl gerechtfertigt.

 
  
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  Alexander Lambsdorff, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte die Gelegenheit nutzen, dem Berichterstatter für seine Arbeit sehr herzlich zu danken. Ich schließe mich den guten Wünschen für seine zukünftige Arbeit in der Assemblée Nationale an. Sie hatten diesen Bericht mitten im Wahlkampf zu bearbeiten, das war sicher nicht leicht. Herzlichen Dank dafür!

Ich begrüße außerordentlich, dass Parlament und Rat sich im Trilog auf die entscheidenden Eckpunkte einigen konnten. Es ist wichtig, dass in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die gleichen bindenden Rahmenbedingungen auf diesem Feld herrschen. Ich möchte hier einige wenige Punkte herausgreifen, denen meiner Ansicht nach besondere Bedeutung zukommt.

Der erste Punkt – er wurde hier bereits angesprochen – betrifft die Dauer der Stillhaltefrist vor Zuschlagserteilung. Ich begrüße, dass es die Einigung gibt. Aber auch ich denke, dass die Dauer von zehn Tagen mit zusätzlichen fünf Tagen für Postzustellung relativ kurz ist. Ich hätte es auch begrüßt, den Unternehmen für die Überprüfung der Auftragsvergabe mehr Zeit zu geben. Denn für Unternehmen, die über keine Rechtsabteilung verfügen – und das sind in der Regel kleine und mittlere Unternehmen – ist eine Überprüfung der Vergabeentscheidung immer schwierig und zeitintensiv. Frau Gebhardt ist hier ausdrücklich zuzustimmen: Das geht auf die Kappe des Rates und nicht die des Parlaments.

Zweiter Punkt: Ich begrüße außerordentlich, dass wir uns darauf geeinigt haben, bei illegaler Direktvergabe die Nichtigkeit als Rechtsfolge einzuführen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Ausnahmeregelungen aus Gründen des Allgemeininteresses nur aus eng zu definierenden Gründen zugelassen sind. Insbesondere darf die auf Allgemeininteresse gründende Ausnahme im Regelfall nur dann gelten, wenn die Gründe hierfür nicht auf wirtschaftlichem Interesse beruhen. Zieht ein Mitgliedstaat für eine Ausnahme dennoch wirtschaftliche Gründe heran, so begründet dies eine Berichtspflicht an die Kommission. Manche Mitgliedstaaten befürchten, dass hiermit die Grundlage für künftige Vertragsverletzungsverfahren gelegt wird. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Wie der Rat selber immer wieder betont hat, geht es hierbei um seltenste Ausnahmefälle, in denen wirtschaftliche Erwägungen jenseits des eigentlichen Vertrags so wichtig sind, dass sie eine Ausnahme von der Nichtigkeit als Rechtsfolge begründen können. Nur für diese seltenen Fälle gibt es ja diese Berichtspflicht. Ihr nachzukommen ist für die Mitgliedstaaten zumutbar, damit die Kommission eine einheitliche Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie in der ganzen Europäischen Union überwachen kann.

Es ist auch im Sinne der besseren Gesetzgebung, dass wir eine einheitliche Umsetzung haben und dass die Kommission einen Überblick darüber hat, dass das tatsächlich auch geschieht. Das ist ein Grundsatz der Fairness und für das bessere Funktionieren des Binnenmarktes unabdingbar.

Abschließend danke ich nochmals Herrn Fruteau, Frau Rühle, Herrn Schwab, Herrn Zillmann. Ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, den Assistenten der Fraktionen und der Abgeordneten zu danken, die auch sehr entscheidend mitgewirkt haben, einen guten Text zustande zu bringen. Im Übrigen wäre ich allerdings froh, wenn wir in Zukunft derartige Debatten in Brüssel führen könnten und nicht in Straßburg.

 
  
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  Heide Rühle, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch mein Dank gilt dem Berichterstatter. Ihm ist es letztlich zu verdanken, dass wir heute in erster Lesung eine Richtlinie verabschieden können, die das Ziel hat, die Rechtssicherheit im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu verbessern. Dies wird sowohl den Kommunen als auch den privaten Auftragnehmern zugute kommen. Wir erwarten, dass davon vor allem die kleinen Unternehmen profitieren, die sich keine großen Rechtsabteilungen leisten können.

Besonders begrüßen wir, dass der Berichterstatter von Anfang an darauf bestanden hat, die Richtlinie exakt auf die EU-Richtlinien zu begrenzen und nicht ihren Anwendungsbereich zu erweitern. Um allen Bewerbern die Möglichkeit zur Überprüfung von Auftragsvergaben zu ermöglichen, wurde eine einheitliche Stillhaltefrist von mindestens 10 Tagen eingeführt. Ich merke an, auch mir wäre natürlich eine längere Frist lieber gewesen, aber mir war wichtig, dass wir in der ersten Lesung einen Kompromiss erreichen, um mehr Rechtssicherheit zu ermöglichen. Immerhin können die Mitgliedstaaten, falls gewünscht, in ihrem Bereich diese Frist verlängern.

Verträge, die illegal innerhalb der Stillhaltefrist abgeschlossen werden, gelten als unwirksam, wenn nicht zwingende Gründe eines nichtwirtschaftlichen Allgemeininteresses dem entgegenstehen. Die Feststellung der Unwirksamkeit obliegt einer unabhängigen Nachprüfungsinstanz. Auch das war uns wichtig, und darin haben wir den Berichterstatter voll und ganz unterstützt.

Die Informationspflicht der öffentlichen Auftraggeber wurde exakt festgelegt, um die Transparenz öffentlicher Vergaben zu erhöhen und der Gefahr illegaler Praktiken und korrupter Einflussnahme entgegenzutreten. Alles in allem ist damit ein guter und tragfähiger Kompromiss erzielt worden, der zur besseren Rechtsetzung in Europa beiträgt. In diesem Sinne wird unsere Fraktion heute den Bericht voll und ganz mittragen.

 
  
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  Eva-Britt Svensson, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Ich möchte meine Redezeit nicht darauf verwenden, auf Details einzugehen, sondern werde mich stattdessen auf übergreifendere Aspekte des öffentlichen Auftragswesens insgesamt konzentrieren. Ferner möchte ich erklären, dass unsere Fraktion, die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke, für den Bericht in seiner Gesamtheit stimmen wird. Natürlich möchte ich auch dem Berichterstatter und dem Schattenberichterstatter dafür danken, dass wir jetzt einen besseren Bericht vorliegen haben.

Ich habe sehr große Achtung vor dem Berichterstatter und dem Schattenberichterstatter, die alle juristischen Begriffe erklärt haben, die man braucht, wenn man sich mit diesen Vorschriften vertraut machen will. Ich als Abgeordnete muss jedenfalls zugeben, dass es für mich bisweilen schwierig, wenn nicht unmöglich ist, mich in dem Rechtstext zurechtzufinden. Die in diesem Hohen Hause gefassten politischen Beschlüsse müssen für diejenigen, die die politische Verantwortung für die Beschlüsse tragen, in allen Teilen glasklar und verständlich sein.

Schwer verständlich ist mir auch, warum in dieser Frage überhaupt politische Beschlüsse gefasst werden müssen. Eigentlich sollte es doch so sein, dass wir als gewählte Volksvertreter im Parlament darüber entscheiden, was wir mit unseren politischen Beschlüssen erreichen wollen. Dann ist es Aufgabe der Rechtsexperten, die Rechtsvorschriften zu formulieren, und zwar so, dass sie dem Inhalt des politischen Beschlusses und dem Anliegen unserer Beschlüsse entsprechen.

Wir sind uns wohl alle einig darüber, dass die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen gerecht sein und eine gleichberechtigte Behandlung garantieren müssen. Im Vorschlag für eine Richtlinie heißt es in der Begründung unter anderem, dass es insbesondere für kleine Volkswirtschaften und Unternehmen wichtig ist, dass es einen leistungsfähigen, wettbewerbsfähigen und ordnungsgemäß funktionierenden Markt für öffentliche Aufträge gibt. Das ist sicherlich richtig, aber ich frage mich, wie viele kleine Unternehmen eigentlich die Möglichkeit haben, den gesamten Gesetzestext aufzunehmen. Sie müssen nämlich völlig sicher sein, dass sie die Vorschriften voll und ganz verstehen, um nicht im Nachhinein angeklagt zu werden und für eine falsche Ausschreibung haftbar gemacht zu werden.

Für die Zukunft sollten wir meines Erachtens auch mehr darüber nachdenken, dass es beim Auftragswesen nicht nur um Finanzen geht. Wir brauchen vielmehr eine Form des Auftragswesens, die auch der Tatsache Rechnung tragen kann, dass wir den Transportaufwand und die schädlichen Klimaauswirkungen senken, die ja tatsächlich vorhanden sind, wenn das öffentliche Auftragswesen 27 Mitgliedstaaten umfasst.

 
  
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  Marc Tarabella (PSE). – (FR) Herr Präsident! Entschuldigen Sie, dass ich die Aussprache auf der Grundlage von Artikel 145 unserer Geschäftsordnung unterbreche. Ich möchte darauf verweisen, dass sich auf der Ehrentribüne eine Delegation von rund 40 belgischen Abgeordneten des Parlaments der Wallonischen Region befindet. Sie begleiten Jugendliche, die die europäischen Institutionen heute hier in Straßburg und morgen in Brüssel besuchen. Die Delegation wird geleitet vom Präsidenten des Wallonischen Parlaments, Herrn José Happart, der von 1984 bis 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments war. Ich mache diese Mitteilung im Namen aller meiner wallonischen Abgeordnetenkollegen der vier im Parlament der Wallonischen Region vertretenen Fraktionen. Ich danke Ihnen und bitte nochmals um Entschuldigung, dass ich die Aussprache unterbrochen habe.

(Beifall)

 
  
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  Petre Popeangă, în numele grupului ITS. – Desigur, orice iniţiativă care are drept scop îmbunătăţirea activităţilor comunitare, în special a celor din domeniul economic, este benefică realizării obiectivelor Uniunii, cu deosebire a celui mai important dintre acestea – promovarea progresului economic şi social.

În acest context general, iniţiativele care au ca obiectiv îmbunătăţirea modului de derulare a uneia dintre activităţile economice importante, cea a achiziţiilor publice, nu poate fi decât una salutară. De aceea, demersul Parlamentului şi al Consiliului de a propune adoptarea acestei directive este pe deplin justificat, deoarece a rezultat dintr-o necesitate reală: aceea că actualele norme nu creează cadrul legal suficient care să permită promovarea în condiţii de eficienţă a recursului în cazurile de nerespectare a prevederilor comunitare în materie de achiziţii publice. La această concluzie s-a ajuns şi în urma consultării unor operatori economici din mai multe state membre, care, cu această ocazie, au confirmat faptul că actualele proceduri naţionale de recurs nu permit întotdeauna o corecţie suficientă a cazurilor de nerespectare a prevederilor comunitare în materie.

Prin textul final al directivei, majoritatea acestor lacune sunt corectate, iar aplicarea acesteia va avea efecte benefice în toate situaţiile, dar mai ales în cazurile de atribuire, prin înţelegerea părţilor, a contractelor de achiziţii, practică ilegală, care se înregistrează în mai toate statele Uniunii, dar pentru a cărei stopare, până în prezent, nu au fost adoptate soluţii eficiente. Efecte benefice se vor înregistra şi în ţările nou-aderate precum România, unde prevederile legale în materie sunt încă destul de permisive, situaţie care poate facilita atribuirea oneroasă a contractelor de achiziţii publice.

În concluzie, susţin şi voi vota pentru adoptarea proiectului de directivă.

 
  
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  Malcolm Harbour (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Als Koordinator meiner Fraktion möchte ich es meinen Kolleginnen und Kollegen gleichtun und Herrn Fruteau für eine außerordentlich gründliche und komplexe Arbeit danken. Als wir damit begannen, hatten wir nicht erwartet, dass im Rat so viel ins Einzelne gehende Arbeit vonnöten sein würde, und er hat diesen Prozess sehr effektiv geleitet, was ihm sicher zustatten kommt, wenn er in das französische Parlament einzieht.

Ich habe nur ein paar Bemerkungen zur Bedeutung dieser Richtlinie, ausgehend davon, was mehrere Kollegen, unter ihnen meine Koordinatorenkollegin Frau Gebhardt, darüber sagten, wie wichtig es ist, dass die Kommission die Umsetzung dieser Richtlinie sorgsam überwacht. Sie ist, denke ich, unnötig komplex, aber die Mitgliedstaaten wollten es so.

Dennoch müssen wir sicherstellen, dass Unternehmen ihre Rechte gemäß der Richtlinie auf einfache Weise wahrnehmen und sich diejenigen, die meinen, etwas sei falsch gelaufen, auf die Erklärung der Unwirksamkeit des Vertrags berufen können. Wie die Richtlinie aufzeigt, ist dies das bei weitem wirksamste Rechtsmittel, und das wird den Wettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen fördern.

Wie üblich haben sich die Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten, sorgfältig definierten Bedingungen die Suspensionsverfahren nicht anzuwenden. Es ist jedoch äußerst wichtig, dass die Mitgliedstaaten dieses Recht sehr sparsam anwenden, und daher bitte ich die Kommission, für eine gewissenhafte Überwachung Sorge zu tragen.

Der andere Punkt, wo ich insbesondere Herrn Fruteau für seine Zusammenarbeit danken will, betrifft Rahmenvereinbarungen, die ein neues Element darstellen, das durch die von diesem Ausschuss im Jahr 2003 vorgenommene Richtlinienreform eingebracht wurde. Diese Rahmenvereinbarungen bedürfen nicht des vollen Gewichts einiger dieser Suspensionsverfahren bei der auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung erfolgten Auftragsvergabe an kleinere, zuvor wirksam bestätigte Unternehmen, damit diese einen Nutzen aus der Vereinbarung ziehen können. Wir haben hier das richtige Mittel gefunden, und ich bin dem Berichterstatter sehr dankbar dafür.

Insgesamt ist dies eine sinnvolle Reform, aber sie wird von der Kommission mit Unterstützung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ständig überwacht werden müssen, um zu gewährleisten, dass sie auch wirklich greift.

 
  
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  Jacques Toubon (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident! Wir haben es hier mit einem Text zu tun, der aus technischer und juristischer Sicht von großer praktischer Bedeutung ist, denn die Nachprüfmöglichkeiten für Bewerber um öffentliche Aufträge sollen durch die Einführung einer Frist, die einen Aufschub der Auftragserteilung bewirkt, d. h. einer Frist zwischen der Zuschlagserteilung und dem Vertragsabschluss, gewahrt bleiben, um den abgewiesenen Bewerbern die Einleitung eines Nachprüfverfahrens zu ermöglichen, da es viel sinnvoller ist, den Vertragsabschluss anzufechten als eine Entschädigung einzufordern, nachdem der Vertrag abgeschlossen ist. Des Weiteren sieht dieser Vorschlag wirksame Maßnahmen gegen die rechtswidrige freihändige Vergabe von Aufträgen vor.

Die Diskussion mit dem Rat fand auf der Grundlage des ausgezeichneten Berichts von Herrn Fruteau statt und drehte sich hauptsächlich um die Frage der Sanktion, die die Unwirksamkeit der unter Verletzung der Aufschubsfrist erteilten Aufträge bewirkt, die wir im Ergebnis des Trilogs erreicht haben. Die Mitgliedstaaten haben somit die Möglichkeit, alternative Sanktionen für die Verletzung der Stillhalte- bzw. Aufschubsfrist vorzusehen, und diese Lösung unterstützen wir. Sie ist ein guter Kompromiss. Die gegen solche Verletzungen gerichtete Sanktion der Unwirksamkeit und die Möglichkeit der Anwendung alternativer Sanktionen, d. h. die Gewährung eines gewissen Spielraums für die einzelstaatlichen Gerichte in Fällen der Verletzung der Stillhaltefrist, ist ein sinnvolles Vorgehen, das unsere Zustimmung findet.

 
  
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  Meglena Kuneva, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich habe der Diskussion über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien zu Nachprüfungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens aufmerksam zugehört und möchte den Abgeordneten für alle ihre Bemerkungen aufrichtig danken.

Lassen Sie mich abschließend auf einige entscheidende Punkte eingehen. Erstens können wir ohne wirksame Nachprüfungen für Unternehmen, die Rechtsmittel einlegen wollen, keinen wirklich offenen und wettbewerbsfähigen Markt für öffentliche Aufträge schaffen. Zweitens ist das wichtig, um sicherzustellen, dass öffentliche Aufträge letztendlich an die Firma vergeben werden, die das beste Angebot abgegeben hat. Drittens müssen wir den Unternehmen, der öffentlichen Verwaltung und den Bürgern die Sicherheit geben, dass öffentliche Auftragsverfahren fair ablaufen.

Das Parlament wird im Laufe des Tages Gelegenheit haben, einen Vorschlag zu billigen, der die im Bericht des federführenden Ausschusses bereits vorgetragenen Auffassungen widerspiegelt. Im Namen von Kommissar McCreevy möchte ich noch einmal dem Berichterstatter, Herrn Fruteau, und dem Parlament dafür danken, dass sie dem Gegenstand solche Bedeutung beigemessen haben, und unterstreichen, dass die Abstimmung im Parlament eine historische Gelegenheit darstellt, um zu einem fairen und dem Wettbewerb förderlichen öffentlichen Auftragswesen in Europa beizutragen.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch ab 12.00 Uhr statt.

 

5. Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Zuzana Roithová im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über das Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld (2006/2048(INI) (A6-0191/2007)).

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE), Berichterstatterin. – (CS) Herr Präsident, Frau Kommissarin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu meiner Freude können die Schattenberichterstatter und ich Ihnen nunmehr nach einjähriger Arbeit den vollständigen Bericht über das Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld präsentieren.

Mit diesem Bericht richtet das Parlament einen eindringlichen politischen Appell an die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Bedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr zu aktualisieren und Schritte zur Stärkung des Verbrauchervertrauens in die jüngsten Trends im digitalen Umfeld zu setzen. Unternehmen und Verbraucher warten auf eindeutige, einfache, umsetzbare Vorschriften, die die Kultur des elektronischen Geschäftsverkehrs auf dem europäischen Markt verbessern. Der Bericht markiert lediglich den Beginn des gesamten Prozesses. Ich bin mir bewusst, dass die Implementierung mit einer Menge Arbeit für die Kommission verbunden wäre, deren Finanz- und Humanressourcen bereits jetzt begrenzt sind.

Öffentliche Anhörungen und Studien haben einige aufschlussreiche Fakten zutage gefördert, über die wir nicht hinwegsehen dürfen. Gerade einmal 6 % der Verbraucher tätigen Internetkäufe bei Anbietern in anderen Mitgliedstaaten. Ein Drittel erhalten die von ihnen bestellten Waren oder Dienstleistungen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnlandes oder des Landes, in dem ihre Zahlungskarte ausgestellt wurde, nicht. Einige moderne elektronische Dienste, die digitale Inhalte bereitstellen, stehen nur den in den alten EU-15 ansässigen Verbrauchern zur Verfügung.

Die Nutzer sind an unzählige digitale Verträge gebunden, die sie einfach angeklickt, aber nicht gelesen haben. Sie wissen daher nicht, dass diese Verträge möglicherweise einige unlautere und irreführende Vertragsklauseln enthalten. Wie wir festgestellt haben, sind nicht einmal Rechtsexperten imstande, den genauen Inhalt digitaler Verträge wie Lizenzverträge mit Endnutzern zu entschlüsseln. Kleine Unternehmen sind sich ihrer Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nicht bewusst und haben Probleme, sich im Dickicht der 27 verschiedenen Rechtssysteme zurechtzufinden. Die Verbraucher kennen ihre Rechte im Internet nicht, und tatsächlich gibt es kein Papier, das diese Rechte zusammenfasst. Die Nutzer sind sich nicht darüber im Klaren, was sie mit den von ihnen erworbenen digitalen Inhalten anfangen können. Sie befürchten Probleme wie Ansprüche in einem anderen Land lösen zu müssen und wissen nicht über im Internet verkaufte Arzneimittelfälschungen Bescheid. Deshalb schlagen wir Folgendes vor: die Einleitung einer weltweiten Kampagne durch die Kommission, in der auf die Gefahren von Arzneimittelfälschungen hingewiesen wird; die Einrichtung eines europäischen Frühwarnsystems zur Bekämpfung betrügerischer Handlungen im Online-Umfeld; sowie eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf Verträge, die aufgrund unfairer Vertragsbedingungen zu untersagen sind.

Der Binnenmarktgrundsatz bedeutet weniger Beschränkungen und mehr Möglichkeiten. Trotz der grenzüberschreitenden Möglichkeiten scheint dieses Prinzip im elektronischen Umfeld seltsamerweise nicht zu gelten. Ich wage zu sagen, dass die 27 abgeschotteten nationalen Märkte ein Hindernis für die Entwicklung der Informationsgesellschaft in Europa darstellen werden, das gegenüber den USA und Asien ins Hintertreffen geraten ist.

Wenn wir die künstlichen oder natürlichen Hindernisse im elektronischen Geschäftsverkehr abbauen wollen, müssen wir der Zersplitterung der Vorschriften der Mitgliedstaaten ein Ende setzen. Das ist langfristig möglich, wenn der politische Wille zur vollständigen Harmonisierung vorhanden ist. Ein derart dynamischer Sektor bedarf jedoch einer schnelleren und flexibleren Lösung. Deshalb habe ich mich in dem Bericht für die koordinierte Arbeit an freiwilligen Normen oder eher Supernormen wie fakultativen standardisierten Verträgen im grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr entschieden. Über den Inhalt müssen sich die Unternehmen und die Verbraucherschutzorganisationen verständigen, und der Kommission kommt eine nicht unbedeutende Rolle bei der Koordinierung zu. Die Inhaber des europäischen Vertrauenssiegels für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr müssen sich an diese Normen halten und sind verpflichtet, jedweden Missbrauch mithilfe der vorhandenen technischen und rechtlichen Mittel aufzudecken und zu melden.

Wir fordern zudem die Formulierung einer europäischen Charta der Nutzerrechte in der Informationsgesellschaft. Das Europäische Parlament zählt zu den ersten Parlamenten in der Welt, die sich um die Klarstellung der Verbraucherrechte im Internet bemühen. Wenn die Charta weithin zugänglich ist und in allen Amtssprachen vorliegt, werden die Verbraucher ihre Rechte allmählich einfordern und sich die Unternehmen an die Charta halten und nicht riskieren, Gelder für die Beilegung von Streitigkeiten zu zahlen.

Nach meinem Dafürhalten wird der Bericht einen Impuls zur Verbesserung der Normen im digitalen Umfeld geben.

Nunmehr möchte ich den Schattenberichterstattern meinen Dank für ihre hervorragende Unterstützung aussprechen: Frau Herczog, Frau Rühle, Frau Schmidt und Frau Jäätteenmäki sowie den Assistenten, insbesondere Herrn Jirsovi für seine unschätzbare fachkundige Beratung. Dankbar bin ich auch den Koordinatoren, dem Vorsitzenden und dem Sekretariat des Ausschusses sowie den Diensten. Erfreut hat mich die konstruktive Kommunikation von Verbraucherschutzorganisationen, Unternehmen und einzelnen Kommissionsbediensteten. Ein besonderes Lob verdient Frau Kuneva für ihr Entgegenkommen und ihre recht offene Haltung. Der Einstieg in ihre neue Position in der Kommission ist ihr hervorragend gelungen. Meiner Meinung nach werden wir alle Schwierigkeiten, die möglicherweise auftreten, meistern, wenn unsere Vorschläge zur Stärkung des Vertrauens in das europäische digitale Umfeld in die Tat umgesetzt werden.

 
  
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  Meglena Kuneva, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich freue mich wirklich sehr, heute hier mit Ihnen über dieses hochwichtige Thema der Verbesserung des Vertrauens der Verbraucher in das digitale Umfeld zu diskutieren.

Eingangs möchte ich Frau Roithová und allen Schattenberichterstattern für ihre ausgezeichnete und ganz enge Zusammenarbeit danken – das sage ich nicht aus Höflichkeit, sondern in aufrichtiger Anerkennung ihrer äußerst schwierigen Arbeit.

Ich freue mich, dass sich die Kommission und das Europäische Parlament auf eine gemeinsame Linie beim Herangehen an dieses sehr wichtige und anspruchsvolle Thema einigen. Dies ist eindeutig ein bedeutender und ehrgeiziger Bericht, und ich denke, wir alle haben im Wesentlichen die gleichen Ziele und greifen auf die gleichen Analysen der Probleme zurück.

Die digitale Wirtschaft – konkret der elektronische Handel – hat ein großes Potenzial zur Verbesserung des Wohlstands der Verbraucher, indem sie eine größere Produktpalette verfügbar macht, dem Preiswettbewerb Auftrieb gibt und neue Märkte schafft. Auch spielt sie eine zentrale Rolle bei der Vervollständigung der Einzelhandelsseite des Binnenmarkts. Gegenwärtig sind die Einzelhandelsmärkte noch in nationale Minimärkte zersplittert, wie Frau Roithová bemerkte. Im Zeitalter des elektronischen Handels und des Internets ergibt das keinen Sinn. Der elektronische Handel verändert das Gesicht des Einzelhandels, doch lediglich auf nationaler Ebene. Das Internet ist ohne Grenzen, nicht aber die Verbraucher, die Unternehmen und die Regulierer. Fünfzig Prozent der europäischen Verbraucher, die zu Hause einen Computer besitzen, haben in den vergangenen zwölf Monaten einen Kauf im elektronischen Handel getätigt, aber nur 12 % der Verbraucher mit einem Computer im Hause haben grenzüberschreitend gekauft. Das legt die Notwendigkeit nahe zu handeln, um das Vertrauen der Verbraucher in den Einzelhandel im Rahmen des Binnenmarkts zu stärken, und es weist auf das Erfordernis hin, die Zersplitterung des Marktes zu überwinden und am Ende zu einem Bürgermarkt zu gelangen.

Wie Ihnen bekannt ist, haben wir seit Anfang des Jahres zwei große Verbraucherinitiativen eingeleitet: die Strategie zur Verbraucherpolitik und die Konsultation zur Überprüfung der bestehenden Gesetzgebung über den Verbraucherschutz. Unser Ziel als Kommission besteht darin, beizutragen, dass die EU den Anforderungen an Wachstum und Beschäftigung gerecht wird und die Verbindung zu den Bürgerinnen und Bürgern neu zu gestalten. Dieses Ziel ist erreichbar, wenn wir bis 2013 allen Bürgerinnen und Bürgern glaubhaft nachweisen, dass sie überall in der EU einkaufen können – im Eckladen oder von einer Website – im Vertrauen darauf, den gleichen wirksamen Schutz zu genießen.

Die Notwendigkeit, das Vertrauen der Verbraucher in die digitale Wirtschaft zu stärken, durchzieht jeden Aspekt dieser Strategie. Der Bericht von Frau Roithová zeigt zahlreiche Hindernisse auf – auch ordnungspolitische. Meine Vorgänger haben mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, mit der das Netz der Europäischen Verbraucherzentren geschaffen wurde, Fortschritte bei der Überwindung einiger dieser Hindernisse erzielt. Mein vorrangiges Ziel besteht nun darin, mit der Reform der bestehenden Gesetzgebung zum Verbraucherschutz hinsichtlich der Verbraucherverträge die letzten Hindernisse zu beseitigen.

Wie Sie wissen, haben wir eine breit angelegte Konsultation über die Zukunft des Verbraucherschutzes eingeleitet und mit der Analyse der Reaktionen seitens der Beteiligten begonnen. Wir sind gespannt auf Frau Petres Bericht nach der Sommerpause. Ihre Meinungen und Ihre Unterstützung werden für unsere Nachfolgearbeit und für konkrete Vorschläge einen wichtigen Bezugspunkt bilden. Die Arbeiten der Kommission im Anschluss an die Überprüfung des Besitzstands sind ein Fundament, auf dem Verbrauchervertrauen aufgebaut werden kann. Die Entwicklung genormter Verbraucherverträge könnte etwas näher zu Untersuchendes sein, sobald dieses solide Fundament errichtet ist.

Eines der Ziele dieses Vorgehens besteht in der Verringerung der ordnungspolitischen Zersplitterung des Binnenmarkts durch gezielte Harmonisierung von Themen, die den Verbrauchern und Unternehmen besondere Probleme bereiten. Wir werden unter anderem überlegen, ob Normen und Normierung in diesem Prozess eine Rolle spielen können.

Ähnlich ist es mit der Selbstregulierung. Die Kommission hat Wichtiges geleistet, um ein Modell der bewährten Praxis für die Selbst- und Koregulierung zu schaffen, und wir werden das auch zukünftig tun. Ich teile Ihre Besorgnis über das Wechselspiel unterschiedlicher Rechtsvorschriften für den Online-Geschäftsverkehr oder für digitale Waren. Es gibt viele präzise Gesetze, und Verbraucher wie Unternehmen sind sich möglicherweise nicht in ausreichendem Maße ihrer Rechte und Pflichten im digitalen Umfeld bewusst. Ich werde prüfen, wie diese Fragen mit meinen Kollegen Reding und McCreevy am besten zu klären sind.

Dank Ihren Anregungen werden wir den Gedanken eines Praxis-Leitfadens für Leistungen der Informationsgesellschaft prüfen, der den Bürgerinnen und Bürgern zu einem besseren Verständnis ihrer Rechte verhelfen soll. Danken möchte ich Ihnen auch für Ihren Hinweis auf die Bedeutung der Durchsetzung – da stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu. Qualitativ gute Rechtsvorschriften reichen nicht aus, wenn sie nicht durch eine effektive Durchsetzung gestützt werden. Wir haben in der Europäischen Union ein Netz einzelstaatlicher Stellen zur Überwachung der Einhaltung der Gesetze geschaffen und werden das Netz jetzt Schritt für Schritt um Partner in Drittländern erweitern, um seine Wirksamkeit zu erhöhen.

Abschließend möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie so engagiert dazu beigetragen haben, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger alle Vorzüge des Binnenmarkts und der digitalen Wirtschaft genießen können. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen zur Erreichung unserer gemeinsamen Ziele und zur Schaffung eines Binnenmarkts für die Bürgerinnen und Bürger.

 
  
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  David Hammerstein (Verts/ALE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. – (ES) Herr Präsident! Ich möchte Frau Roithová für diesen wunderbaren Bericht danken.

Das Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld hängt in hohem Maße von unserem Vermögen ab, ihnen in diesem Umfeld Schutz und Übersichtlichkeit zu bieten.

Wir müssen berücksichtigen, dass die KMU ebenfalls Verbraucher sind, und die Europäische Union muss die Anwendung dieser neuen Technologien fördern und die KMU ermutigen, sich an Online-Märkten zu beteiligen. Gleichzeitig gilt es, das Vertrauen der Verbraucher in diese Plattformen zu fördern, indem wir sicherstellen, dass die Transaktionen transparent und fair sind.

Die Verbraucher müssen sich ihrer Pflichten und Rechte in der digitalen Welt bewusst sein. Bei einigen Produkten, wie den MP3-Playern, DVDs und Computerspielen, ist der Verbraucher gezwungen, sehr strenge Bedingungen im Kleingedruckten zu akzeptieren, und in einigen Fällen grenzt dies ans Ungesetzliche und verletzt das Recht auf Privatsphäre.

Gleichzeitig erweitern die Hersteller dieser Geräte die Verwendung von digitalen Rechteverwertungssytemen, um unerlaubte Kopien zu verhindern. Das erzeugt Angst, wodurch das Vertrauen der Verbraucher unterminiert werden kann. Zur Lösung des Problems der Interoperabilität sind offene Standards erforderlich, die ein sichereres, offeneres und vertrauenswürdigeres Umfeld schaffen.

Softwarepatente stellen ebenfalls eine schwer wiegende Bedrohung für Softwareentwickler in den KMU dar, die sich die Gerichtskosten nicht leisten können. Angst in diesem Umfeld ist nicht mit Vertrauen vereinbar, weder bei den KMU noch bei den Verbrauchern.

Die digitalen Plattformen können nur dann Wachstum und Entwicklung bieten, wenn sie auf diesen offenen und interoperablen Standards basieren. Die Standards können zu einer geringeren Fragmentierung der Märkte beitragen, und die Verwendung von Open-Source-Software kann ebenfalls einen erheblichen Beitrag zur Förderung der Online-Sicherheit leisten.

Die Verbesserung der Sicherheit und des Vertrauens der Verbraucher hängt von einigen Schlüsselelementen ab: Rechtsvorschriften, Mechanismen zur Stärkung und Schaffung von Regulierungsinstrumenten wie Verhaltenskodizes und Gütesiegeln.

 
  
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  Malcolm Harbour, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Mit großer Freude begrüße ich diesen Bericht, und ich danke meiner Kollegin Roithová für ihre ausgezeichnete Arbeit. Ich danke auch den hier anwesenden Schattenberichterstattern. Es war eine sehr gute Teamarbeit. Danken möchte ich auch Frau Kuneva für ihre sehr positive Antwort.

Dieser Bericht zeugt davon, welchen Wert ein Parlamentsausschuss für die Lösung eines komplexen Problems haben kann, vor allem eines Problems, das sich durch so viele Politikbereiche zieht. Mein besonderes Anliegen ist, dass die Frau Kommissarin an dieser Frage dran bleibt und zur Interessenvertreterin der Verbraucher in der elektronischen Welt und im elektronischen Handel wird, denn wie sie sagte, es haben nicht nur ihre Dienste einen Anteil daran, sondern auch die von Frau Reding und von Herrn McCreevy und natürlich auch Herr Frattini sowie Herr Verheugen in seiner Funktion als Vertreter der Industrie, vor allem der kleinen Unternehmen. Was Herrn Frattini betrifft, so möchte ich noch einmal der Besorgnis Ausdruck verleihen, die viele von uns insbesondere hinsichtlich der vorgeschlagenen Reform der Rom-I-Verordnung haben, mit der wir Gefahr laufen, dass die Bestimmungen, die die Aktivitäten kleiner Unternehmen in der Welt des elektronischen Handels berühren, untergraben werden. In diesen Bereich fällt auch die Frage, dass Verbraucher über wichtige Datenschutzbestimmungen beunruhigt sind, wenn sie ihre Daten preisgeben und dann online gehen. Daher denke ich, wir brauchen ein koordiniertes Vorgehen.

Ich möchte auch aufgreifen, was Herr Hammerstein-Mintz sagte, dass es nämlich gerade die kleinen Unternehmen sind, um die wir uns kümmern müssen. Große Unternehmen können komplexe Websites in mehreren Sprachen erstellen, sie sind in unterschiedlichen Ländern tätig, aber wir wollen kleinen Unternehmen mit einem innovativen, spannenden Produkt oder Service und mit Sitz in einem EU-Land einen freien, einfachen Zugang zum EU-Markt ermöglichen. Wir wollen, dass sie echte Vorteile aus der Kraft des elektronischen Handels ziehen. Mit großer Sorgfalt müssen wir ein Regime gestalten, mit dem wir sicherstellen, dass sie dabei nicht entmutigt werden, denn wir wollen nicht nur, dass Verbraucher online gehen, sondern wir wollen auch, dass Unternehmen ihre Produkte online anbieten, wir wollen, dass beide zueinander finden, denn diese Möglichkeiten haben wir auf unserem dynamischen elektronischen Handelsmarkt von jetzt an.

 
  
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  Edit Herczog, im Namen der PSE-Fraktion. (HU) Ich möchte der Berichterstatterin für die in den letzten achtzehn Monaten geleistete Arbeit danken, bei der sie große Aufgeschlossenheit und Kompromissbereitschaft bewiesen hat. Nicht zuletzt möchte ich auch der Frau Kommissarin für ihre Aufgeschlossenheit während unserer Zusammenarbeit seit ihrem Amtsantritt danken.

Das Ergebnis dieser Arbeit ist ein Bericht, dessen ambitionierte politische Botschaften nicht, wie das sonst oft der Fall ist, durch die zahlreichen Kompromisse verwässert worden sind. Im Gegenteil – die Kompromisse tragen eher zur Stärkung dieser Botschaften bei. Und genau das ist es, was wir brauchen, denn letztendlich geht es ja darum, die europäische Gesellschaft und Wirtschaft für das digitale Zeitalter fit zu machen. Wir müssen die Informationstechnologien immer breiteren Schichten der europäischen Gesellschaft zugänglich machen. Deshalb müssen wir diesem Bericht auf jeden Fall eine Fußnote beifügen, in der wir unterstreichen, wie wichtig es ist, dass die Bürger Zugang zu den Informationstechnologien („e-inclusion“) erhalten, dass also die Einwohner ländlicher Gebiete, behinderte Menschen, die älteren Generationen und die Menschen mit den geringsten Einkommen in die dynamische digitale Gesellschaft Europas eingebunden werden.

Es steht außer Frage, dass die Zukunft der Informationsgesellschaft und der wissensbasierten Wirtschaft gehört. Wir müssen ganz einfach akzeptieren, dass sich sowohl die Geschäftstätigkeit und der Waren- und Dienstleistungsmarkt als auch der Konsum selbst in Richtung wissensbasierter und digitaler Bereiche entwickeln. Doch Verbraucher bleiben auch dann Verbraucher – mit all ihren Rechten und Pflichten –, wenn sie sich im Internet bewegen. Vor allem aber müssen sie wissen, was genau sie erwartet – Broschüren, kostenlose Zeitungen, Waren und sogar Dienstleistungen.

Mit diesem Wissen ausgestattet, müssen sie sich genauso kritisch wie in herkömmlichen Büchereien, Banken, Reisebüros oder Geschäften verhalten. Sie müssen wissen, was sie tun können und was sie lassen müssen. Als Gegenleistung dafür, dass sie sich an die Regeln halten, können die Verbraucher dann auch denselben Schutz genießen wie auf dem herkömmlichen Markt. Doch es gibt zahlreiche Aspekte des digitalen Umfelds, die das Vertrauen der Verbraucher erschüttern. Der leichte, schnelle Informationsfluss, der häufige Mangel an Verbraucherinformationen und die rasche, starke Ausbreitung rechtswidrigen Verhaltens sind nur einige der vielen Gründe, weshalb jeder Internetnutzer die Grenze des gesetzestreuen Verbraucherverhaltens überschreiten kann, selbst wenn er nach Treu und Glauben handelt. Als Politiker tragen wir die politische Verantwortung für die Entwicklung geeigneter Instrumente für Europas digitales Umfeld, die es unseren Internetnutzern ermöglichen, gesetzestreue Verbraucher zu bleiben.

Im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament kann ich sagen, dass wir die Idee einer Charta der Verbraucher in der digitalen Welt, die jeden einzelnen Verbraucher klar und verständlich darüber informiert, wie er sich in bestimmten Situationen im Internet verhalten soll, langfristig unterstützen werden. Dem Parlament ist auch bewusst, dass sich die dynamische Entwicklung des digitalen Umfelds und die fortlaufende Kontrolle der verbraucherrechtlichen Bestimmungen stark auf den Inhalt einer zukünftigen Charta auswirken werden. Doch die Verbraucher benötigen bereits jetzt Informationen, und deshalb ersuchen wir die Kommission, auch unter den gegenwärtigen Umständen und auf der Grundlage der derzeit geltenden Rechtsvorschriften Leitlinien zu den Rechten und zum Schutz der E-Consumer zu erarbeiten.

Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor, nach dem Vorbild des SOLVIT-Systems und der Dolceta-Website ein Netz von Verbraucherzentren einzurichten. Mit anderen Worten – ein europäisches E-Consumer-Informations- und -Unterstützungssystem, das den europäischen Online-Verbrauchern mit Ratschlägen, Antworten und Lösungen zur Seite steht. Gleichermaßen unterstützen wir die Klarstellung der Rechtsvorschriften für die Nutzung und den Schutz von digitalen Inhalten. Schließlich sind auch die Interoperabilität zwischen den Tools und den Inhalten auf der einen Seite und der Online-Verwaltung der Rechte auf der anderen Seite zwei wichtige Aspekte.

Abschließend möchte ich die Verbraucher und die Industrie auf die Tatsache hinweisen, dass sie hier gemeinsame Interessen verfolgen. Wie die herkömmlichen Märkte ist auch der digitale Markt von gesetzestreuem Verhalten abhängig. Zurzeit sind zahlreiche Ausschüsse mit diesem Thema befasst. Wir würden es daher begrüßen, wenn der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, der sich mit Verbraucherthemen befasst und am schnellsten reagiert, innerhalb der Kommission die weiteren Schritte in diesem Bereich koordinieren würde.

 
  
  

VORSITZ: MARIO MAURO
Vizepräsident

 
  
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  Olle Schmidt, im Namen der ALDE-Fraktion. – (SV) Frau Kommissarin! Herr Präsident! Nur wenige konnten sich wohl vorstellen, wie das Internet die Welt von Grund auf verändern würde, sowohl politisch als auch wirtschaftlich. Trotz der Versuche totalitärer Regimes, den Informationsfluss zu begrenzen, gewinnt das Internet Millionen neuer Nutzer. Auch die Art und Weise der Nutzung des Internets verändert sich schnell, vom passiven Einholen von Informationen hin zur Interaktivität. Wir kaufen und verkaufen Waren und Dienstleistungen, chatten und treffen einander. Wir haben sogar ein zweites Leben im Internet, eine virtuelle Wirklichkeit, die für einige wichtiger wird als die echte Realität.

Statistiken zeigen eine jährliche Steigerung des Internet-Handels um 21 %, und auch wenn der grenzüberschreitende Handel innerhalb der EU nicht sehr umfassend ist, deutet vieles darauf hin, dass er zunehmen wird. Mehr als die Hälfte der europäischen Haushalte besitzen einen Computer, eine Steigerung um etwa 4 % innerhalb eines Jahres. Ferner verfügen 42 % aller Haushalte über einen Internetanschluss, was ebenfalls einer Steigerung um 4 % in einem Jahr entspricht. In meinem eigenen Heimatland haben gut 75 % der Bevölkerung einen Internetanschluss zuhause. Besonders erfreulich ist jedoch, dass der höchste Anstieg in den neuen Mitgliedstaaten erfolgt.

Wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen erklärt haben, nimmt im Zuge dieser Entwicklung auch die Anzahl der Betrügereien und Täuschungen zu. Angesichts dessen ist der Bericht Roithová ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen der Verbraucher in den digitalen Markt zu stärken. Wir wissen auch, dass die Kommission parallel zur Arbeit des Parlaments das gesamte Verbraucherrecht der EU überarbeitet.

In Ziffer 19 des Berichts wird ein europäisches Vertrauenssiegel vorgeschlagen. Das ist sicherlich eine gute Idee, aber ich sehe dabei gewisse Probleme. Zum einen kann die laufende Aktualisierung eines solchen Qualitätssiegels mit hohen Kosten verbunden sein. Die Kommission hat selbst die Kosten mit einer Million Euro pro Land und Jahr errechnet, was eine erhebliche Summe ist. Zum anderen besteht die Gefahr, dass das Vertrauenssiegel gestohlen, missbraucht und gefälscht wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schaffung einer Europäischen Charta der Nutzerrechte und -pflichten in der Informationsgesellschaft. Das ist keine neue Frage und natürlich ein wichtiger Bereich für die Kommission, wie ja auch die Kommissarin in Bezug auf die gegenwärtig laufende Überprüfung anführte. Ich glaube, dass die in den Änderungsanträgen vorgeschlagenen Formulierungen der Komplexitäten und dem Tempo der Veränderungen im digitalen Umfeld besser Rechnung tragen.

Vielleicht muss es ja nicht einmal besonders betont werden, aber das digitale Umfeld braucht natürlich einen gut funktionierenden Rechtsrahmen in Form von Regeln und Vorschriften. Alle Akteure, die das Internet nutzen, müssen ihre Rechte und Pflichten kennen. Außerdem brauchen wir sachkundige und kundige Verbraucher. Wir brauchen nicht nur verantwortungsvolle Verkäufer und Unternehmer, sondern auch kühne Innovatoren, die neue Möglichkeiten und neue Arbeitsplätze sehen. Außerdem benötigen wir natürlich auch Gesetze, die in einem veränderlichen Umfeld funktionieren.

Die Kommission muss alle diese Interessen in Einklang bringen, damit die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit besser steigern und die Anforderungen der Lissabon-Strategie erfüllen kann.

Zum Schluss möchte ich noch betonen, dass wir nicht vergessen sollten, dass die Grundlage für den enormen Erfolg des Internets die Freiheit und der freie Zugang zu Informationen ist.

 
  
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  Mieczysław Edmund Janowski, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Ich möchte Frau Roithova meine Anerkennung aussprechen, dass sie sich dieses wichtigen Themas angenommen hat. Erinnern wir uns: Vor knapp 40 Jahren nahm die Entwicklung des Internet ihren Anfang. Heute können wir von einer Internetrevolution sprechen.

Dieses außergewöhnliche Instrument eröffnet uns enorme Möglichkeiten in vielen Bereichen, stellt uns aber auch vor eine Reihe von Herausforderungen. Man kann es für seriöse Zwecke, aber leider auch für kriminelle Aktivitäten nutzen. Das gilt auch für zahlreiche andere Instrumente, die der Mensch im Laufe seiner zivilisatorischen Entwicklung genutzt hat.

In diesem Kontext ist die Nutzung der digitalen Technologie im elektronischen Geschäftsverkehr zum Kauf von Waren und Dienstleistungen zu sehen. Wie es in dem Bericht heißt, müssen die rechtlichen und technischen Lösungen eine Reihe von Kriterien erfüllen. Dazu möchte ich einige Anmerkungen machen.

Erstens: Der Zugang zum digitalen Markt muss erheblich verbessert werden. Dazu gehört ein besserer Breitbandinternetzugang, ein Punkt, der in diesem Hohen Haus wiederholt angesprochen wurde. Gegenwärtig verfügen nur etwa 25 % der Haushalte in der Europäischen Union über eine Breitbandverbindung und damit über eine hochwertige Verbindung.

Zweitens: Die Käufer müssen die Gewissheit haben, dass auf diesem Wege getätigte Kaufgeschäfte sicher sind – sowohl im Hinblick auf die Transaktion selbst als auch auf die entsprechende Garantie für die erworbenen Waren und Dienstleistungen, und zwar über die Grenzen hinweg.

Drittens: Die Tatsache, dass die Transaktionen oftmals anonym abgewickelt werden, darf nicht dazu führen, dass kriminellen Machenschaften Vorschub geleistet wird. Ich denke dabei an Produktpiraterie bei Filmen und Musik, die urheberrechtlich geschützt sind. Deshalb muss dringend geklärt werden, was unter der Formulierung „nur für den persönlichen Gebrauch“ zu verstehen ist.

Viertens: Aktivitäten wie der Kauf von pädophilem oder pornographischem Material und die Propagierung der Prostitution über das Internet erfordern spezifische Maßnahmen der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden. Das belastet unser Gewissen.

Fünftens: Bei Online-Zahlungen muss beiden Seiten vollständige Sicherheit garantiert werden. Sechstens: Bei Anzeigen für den Online-Erwerb von Waren oder Dienstleistungen muss der potenzielle Käufer die Möglichkeit haben, die dort enthaltenen Informationen zu prüfen.

Siebtens: Die Sicherheit beim Onlinebanking muss erheblich verbessert werden. Achtens: Große Bedeutung kommt den Möglichkeiten zu, die die digitale Technik bei der Bereitstellung bestimmter medizinischer Leistungen, der Ferndiagnose und Fernüberwachung – vor allem in entlegeneren Regionen – bietet.

Meine vorletzte Anmerkung bezieht sich auf die Bedeutung des Fernunterrichts. Schließlich dürfen wir auch nicht übersehen, dass vor allem behinderte Menschen als Verbraucher in hohem Maße von der Nutzung von Online-Plattformen profitieren.

Abschließend möchte ich unterstreichen, dass der auf eine solide Basis gegründete, wettbewerbsoffene Online-Dienstleistungsmarkt, den wir errichten wollen, sich durch hohe Qualität, Ehrlichkeit, Transparenz und Flexibilität auszeichnen muss.

 
  
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  Heide Rühle, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein ganz besonderer Dank gilt der Berichterstatterin. Ihr verdanken wir es, dass das Parlament heute einen ausgezeichneten Initiativbericht verabschieden kann. Ich hoffe und erwarte, dass die Kommission bei der Überprüfung des europäischen Verbraucherrechtes die Empfehlungen und Schlussfolgerungen dieses Berichtes aufgreift.

Unsere Fraktion unterstützt Ihren Bericht, Frau Roithová, und die meisten Ihrer Kompromissänderungsanträge. Allerdings bedauern wir, dass Sie sich beim Thema europäisches Vertrauenssiegel auf eine Verwässerung Ihres Entwurfes eingelassen haben. Änderungsantrag 4 werden wir deshalb nicht zustimmen, und wir lehnen auch die Änderungsanträge der Liberalen ab.

Der Schutz des geistigen Eigentums darf nicht zu einer Aushöhlung von Verbraucherrechten führen. Verbraucher brauchen klare Informationen über ihre Rechtslage im Umgang mit digitalen Inhalten und der Verwaltung digitaler Rechte. Sie haben ein Recht auf interoperable Lösungen.

Der Bericht greift wichtige Themen auf, wie die Forderung nach einer europäischen Charta der Nutzerrechte, die Einrichtung eines europäischen Frühwarnsystems sowie einer Datenbank zur Bekämpfung betrügerischer Handlungen im Internet. Die Einführung einer Pflicht zur Durchführung externer Audits für einige spezifische elektronische Dienste, wie z. B. das Internet-Banking, die Standardisierung der europäischen Vorschriften für auf elektronischem Weg übermittelte grenzüberschreitende Rechnungen. Schließlich fordert er ein koordiniertes Gesamtkonzept für das digitale Umfeld, einschließlich der Analyse marktexterner Faktoren, wie Schutz der Privatsphäre, Zugang der Bürger zu Informationstechnologien und Sicherheit des Internets.

Der Bericht fordert ferner die Kommission auf, die Prüfung von Maßnahmen bezüglich Sammelklagen bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern im digitalen Umfeld zu beschleunigen. Wir werden ihn unterstützen und hoffen, dass er im Plenum angenommen wird.

 
  
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  Nils Lundgren, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Der Handel sowie der Austausch von Waren, Dienstleistungen und Kapital bilden die eigentliche Grundlage für wirtschaftlichen Wohlstand. Darum sind alle Technologien, die die Transaktionskosten für den Handel senken, auch maßgebend für einen verstärkten Aufschwung. Da die Welt nun durch moderne Kommunikationsmittel, sichere und schnelle Zahlungsmethoden und die Aufgabe eines großen Teils des Protektionismus immer näher zusammenrückt, werden immer mehr Länder auf der ganzen Welt Teil eines weltumspannenden Handels. Langfristig ist das von Vorteil für jeden auf der Welt. Aus diesem Grunde ist es die wichtigste Aufgabe der EU, alles in ihrer Macht stehende zur Erleichterung des Handels zu tun, erstens auf dem Gebiet der Europäischen Union und zweitens zwischen dem EU-Raum und der übrigen Welt.

Die EU ist sehr erfolgreich bei der Förderung des Handels innerhalb der Europäischen Union und hat einen großen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der EU-Mitgliedstaaten geleistet. Die große Ausnahme ist die Landwirtschaft, wo gerade keine Liberalisierung stattgefunden hat und also noch große Wohlstandsgewinne ausstehen.

Beim Handel zwischen dem EU-Raum und der übrigen Welt stehen die Dinge nicht so gut. Der Protektionismus der EU gegenüber der sie umgebenden Welt ist erheblich und umfasst nicht nur Agrarprodukte, sondern auch arbeitsintensive Industrieprodukte. Die wirtschaftlichen Kosten für die armen Länder der Welt und die Verbraucher in der EU sind sehr hoch. Daher wollen wir unsere politischen Ressourcen vor allem in diesen Bereichen einsetzen, um eine EU-Politik für wachsenden Handel und Wohlstand zu entwickeln.

Der E-Handel hat derzeit begrenzt, aber ich wage doch zu sagen, dass wir alle davon ausgehen, dass es eine Handelsform mit großer Zukunft ist. Frau Roithová behandelt daher ein Gebiet, das sich für die Zukunft als äußerst wichtig erweisen wird, die Frage ist nur, welche Rolle die EU in diesem Bereich zum jetzigen Zeitpunkt bei der Entwicklung des E-Handels spielen kann.

Frau Roithová und der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie behaupten, dass die Verbraucher sich aufgrund ungenügender Rechtssicherheit nicht trauen, innerhalb der EU grenzüberschreitende Einkäufe über das Internet zu tätigen. Das mag so sein, aber wissen wir das genau? Alle neuen Bereiche, alle identifizierten Probleme werden in diesem Hause als Beweis dafür hingestellt, dass die EU eingreifen muss. Der ermüdende Satz: „Das zeigt, dass die EU gebraucht wird.“ wird wie ein Mantra wiederholt. In einer sozioökonomischen Analyse solcher Probleme wird jedoch zunächst versucht festzustellen, worin der Misserfolg auf dem Markt besteht, ob er durch politische Maßnahmen korrigiert werden kann, welche Maßnahmen das in diesem Fall wären und auf welcher politischen Ebene sie ergriffen werden sollten.

Hier in diesem Hohen Hause geht man meistens davon aus, dass die Misserfolge auf Gemeinschaftsebene behoben werden müssen. Jedes ermittelte Problem wird zum Anlass genommen, die strategischen Positionen der EU auf Kosten der Mitgliedstaaten oder internationaler Organe mit globalerer Reichweite nach vorn zu verschieben. „Man merkt die Absicht“, und zwar ständig.

Der E-Handel steckt noch in den Kinderschuhen und wir wissen nicht, was sein Wachstum bremst, auf welchen Gebieten er florieren wird und welche Formen er annehmen wird. Deshalb empfehle ich dem Parlament, sich allen Vorschlägen für durch die EU gesteuerte und gesponserte Stipendienprogramme und Bildungs- und Informationskampagnen zu widersetzen und abzuwarten, ehe es nach Rechtechartas, Streitbeilegungsverfahren und einer Harmonisierung des Vertragsrechts auf EU-Ebene ruft, und ich empfehle ihm, ein Logo für ein europäisches Vertrauenssiegel auf diesem Gebiet abzulehnen.

Die Länder und Regionen, die kreativ sind und auf verschiedenen Gebieten zu den Schrittmachern gehören, bieten Unternehmern die Freiheit, selbst nach Lösungen zu suchen, die in der Regel kein Politiker oder Beamter vorhersehen kann. Wir werden beim E-Handel feststellen, dass es sehr starke Anreize für die Unternehmen gibt, Sicherheit für die Verbraucher zu schaffen. Eine solche Sicherheit wird daher durch den Finanzmarkt mit Hilfe neuer Versicherungsdienstleistungen und durch die Entwicklung von eigenen Marken der Unternehmer geschaffen.

 
  
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  Milan Gaľa (PPE-DE). – (SK) Ich möchte Frau Roithová für ihren Bericht danken. Er ist eine Reaktion auf ein sich dynamisch entwickelndes digitales Umfeld. Dieser Bereich gehört zum Alltag von uns allen, ob wir nun Verbraucher oder Geschäftsleute sind. Neue Technologien bieten die riesige Chance, den Binnenmarkt umfassend zu nutzen. Doch statistisch gesehen tätigen nur 6 % der europäischen Verbraucher Online-Transaktionen, und 33 % haben Probleme, weil sie in einem anderen Land als die Verkäufer der Waren wohnen.

Laut einer Eurobarometer-Umfrage wären 48 % der Händler in der Europäischen Union zum grenzüberschreitenden Handel bereit, doch nur 29 % der Unternehmen betreiben diesen auch tatsächlich mit mindestens einem anderen Land der Europäischen Union. Dennoch bieten 57 % der Einzelhändler in der Europäischen Union ihre Waren und Dienstleistungen im Internet an. Die größten Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel sind die Unsicherheit der Transaktionen, unterschiedliche Buchführungsvorschriften, Schwierigkeiten bei Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren, Diskrepanzen zwischen den einzelstaatlichen verbraucherrechtlichen Bestimmungen, Schwierigkeiten mit dem Kundendienst, zusätzliche Kosten durch grenzüberschreitende Lieferungen und Übersetzungskosten.

Aufgrund der vielen Hindernisse ist die Nutzung des Online-Umfelds komplizierter als die des Offline-Umfelds. Deshalb halte ich den Vorschlag, eine Strategie zur Stärkung des Verbrauchervertrauens zu entwickeln, für sehr wichtig. Auf diese Weise sollte man versuchen, auf die Situation zu reagieren und Schritte einzuleiten, um den Internet-Handel attraktiver zu machen und so der Zersplitterung des Binnenmarktes im digitalen Umfeld ein Ende zu bereiten. Das sollte zu Verbesserungen beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen führen, die in anderen Mitgliedstaaten online angeboten werden.

 
  
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  Evelyne Gebhardt (PSE). – Herr Präsident! Frau Roithová, vielen Dank für Ihren sehr guten Bericht und auch vielen Dank an die Schattenberichterstatterin Frau Herczog, die für meine Fraktion die Arbeiten in diesem Bereich durchgeführt hat.

Es geht hier um ein Thema, das für die Bürgerinnen und Bürger von besonderer Wichtigkeit ist. Ich habe sehr positiv aufgenommen, dass Kommissarin Kuneva in diesem Bereich tätig werden muss. Das ist absolut notwendig, und dabei können wir sie nur unterstützen. Sie werden unsere Unterstützung auch voll und ganz bekommen.

Die Bürgerinnen und Bürger haben sehr viele Probleme im digitalen Bereich. Sie bekommen ihre Waren nicht oder nicht rechtzeitig. Sie wollen etwas in einem anderen Land bestellen, können dies aber nicht, weil sie – wie die Unternehmen sagen – im falschen Land ansässig sind. Oder sie bestellen etwas und haben plötzlich ein Abonnement an der Backe. Das sind die Probleme, mit denen die Bürgerinnen und Bürger konfrontiert sind. Natürlich gibt es in der Europäischen Union bereits sehr positive Regelungen in diesem Bereich, aber diese sind sehr disparat. Es ist äußerst wichtig, dass wir eine positive Gesetzgebung zustande bringen, die auch die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und vor allem der Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Bereich erfüllt.

Wir wollen ja, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich vom Binnenmarkt profitieren. Sie können aber nur davon profitieren, wenn man ihnen auch Rechtssicherheit bietet, wenn sie wissen, auf welcher Grundlage sie Geschäfte machen, wenn sie wissen, dass sie, wenn sie ein Problem mit einem Unternehmer haben, auch Recht bekommen werden und nicht 12 oder 15 Jahre auf ihr Recht warten müssen. Sie werden auch von dieser Öffnung profitieren können, wenn sie einen besseren Preisvergleich und bessere Informationen haben. Sie sehen, wir werden in diesem Bereich noch sehr viel machen müssen.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten nämlich von uns, dass wir nicht nur den Binnenmarkt regeln, nicht nur die Regeln für die Unternehmer positiv gestalten und vereinfachen und dafür sorgen, dass die Unternehmen sich in der Europäischen Union frei bewegen dürfen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten ein Europa, das auch für sie da ist und in dem eine Politik gestaltet wird, bei der es nicht heißt, die Politik werde für die Wirtschaft gemacht und die Bürger hätten für die Wirtschaft da zu sein. Das Gegenteil muss die Maßgabe der Politik auch und gerade im Bereich des Verbraucherschutzes im digitalen Umfeld sein! Die Politik muss so aussehen, dass wir eine Politik für die Verbraucher machen, dass die Wirtschaft für die Verbraucherinnen und Verbraucher da ist. Wenn dies geschieht, Frau Kuneva – ich weiß, dass Sie auch in dieser Richtung handeln wollen –, dann werden wir genau das erreichen, was wir wollen, nämlich ein Europa für die Bürgerinnen und Bürger, ein Europa, in dem sie ohne Probleme und ohne Hemmnisse Einkäufe online in einem anderen Staat machen können, da sie wissen, dass sie Rechte haben und sich auch voll auf ihre Rechte berufen können. Sie werden auf jeden Fall voll und ganz die Unterstützung meiner Fraktion haben, Frau Kommissarin, und wir werden sehr gerne mit Ihnen weiter in diese Richtung wirken.

 
  
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  Marek Aleksander Czarnecki (UEN). – (PL) Herr Präsident! Der Markt für den elektronischen Geschäftsverkehr ist heute bei der Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen oder Informationen darüber von unschätzbarem Wert. Frau Roithová hat jedoch in ihrem Bericht ganz richtig festgestellt, dass die Entwicklung und zunehmende Bedeutung dieses Marktes durch seine Zersplitterung innerhalb der Europäischen Union beeinträchtigt werden.

Ich teile die Ansicht, dass die fehlende Harmonisierung der Rechtsvorschriften in der Europäischen Union und das mangelnde Vertrauen der Verbraucher in Transaktionen auf dem digitalen Markt die Wettbewerbsfähigkeit der Union auf dem Weltmarkt gefährden könnten, zumal Europa heute hinter den Vereinigten Staaten und einigen asiatischen Ländern zurückliegt.

Die Einrichtung eines europäischen Informationssystems ist sicher eine gute Idee, erfordert aber Zeit und beträchtliche Investitionen. Allerdings dürfte dieser Vorschlag dazu beitragen, die Sicherheit von Online-Transaktionen zwischen den Unternehmen in den einzelnen Ländern zu verbessern. Gerade die unterschiedlichen Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten und der fehlende Zugang dazu werden nämlich von den Unternehmen als Hauptursache dafür genannt, dass sie sich nicht entscheiden können, ob sie an dieser Art von Transaktionen teilnehmen wollen.

Ein Problem, das es ebenfalls dringend zu lösen gilt, ist meiner Meinung nach die Situation in den neuen Mitgliedstaaten, wo finanzielle Mittel für Informationskampagnen über den Zugang zu elektronischen Dienstleistungen und deren Qualität fehlen. Die Bürger dieser Länder – vor allem in den ländlichen Gebieten – haben oft keinen Zugang zu solchen Dienstleistungen. In dem Bericht wird ganz richtig festgestellt, dass die Verbraucher in diesen Ländern in puncto elektronischer Geschäftsverkehr benachteiligt sind. Die Kommission sollte sich, wie ich meine, dieses Problems dringend annehmen, denn alle Verbraucher in der Union haben das Recht auf Gleichbehandlung.

 

6. Begrüßung
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  Der Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine große Freude, Ihnen mitzuteilen, dass eine Delegation der Nationalversammlung der Republik Korea auf der Ehrentribüne Platz genommen hat.

Ich heiße die koreanische Delegation, die hier ist, um am 10. Interparlamentarischen Treffen Europäisches Parlament-Republik Korea teilzunehmen, herzlich willkommen. Die Delegation steht unter der Leitung von Herrn Lee Sang-Deuk und besteht aus sechs Mitgliedern der Nationalversammlung.

Unser Dialog hat in den letzten Jahren an Tiefe und Regelmäßigkeit gewonnen. Inzwischen hat er sich zu einem durch und durch politischen Dialog entwickelt, der ein breites Themenspektrum, von der regionalen und internationalen Sicherheit bis hin zu den täglichen Sorgen und Nöten der Bürger, umfasst, während zugleich die aktive Rolle der Europäischen Union und Südkoreas in der internationalen Gemeinschaft gewachsen ist.

Wir sind überaus froh über diese fruchtbaren, stabilen und stetig tiefer werdenden Kooperationsbeziehungen mit der Republik Korea.

 

7. Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld (Fortsetzung der Aussprache)
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Fortsetzung der Aussprache über den Bericht von Zuzana Roithová über das Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Zunächst einmal möchte ich der Berichterstatterin, Frau Roithová, für die geleistete Arbeit danken, denn sie hat uns einen sehr geschlossenen und zeitgemäßen Bericht über das Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld vorgelegt. Das Vertrauen der Verbraucher ist ein entscheidender Aspekt, denn obwohl es den Binnenmarkt gibt und den Verbrauchern Informationstechnologien zur Verfügung stehen, ist der Anteil der Verbraucher, die grenzüberschreitend Waren und Dienstleistungen erwerben, immer noch sehr gering.

Zu den am häufigsten genannten Gründen gehören die Angst vor möglichen Problemen bei Beschwerdeverfahren, Streitbeilegungsverfahren sowie die Kosten für Übersetzungen und für die grenzüberschreitenden Lieferungen. Indem wir das Vertrauen der Verbraucher stärken, bauen wir auf jeden Fall nicht nur das Entwicklungspotenzial großer Unternehmen aus, sondern auch das von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit mithilfe der Informationstechnologien auf den gesamten EU-Binnenmarkt ausdehnen könnten. Alle Verbraucher müssen ihre Rechte kennen. Nur dann werden sie Internet-Transaktionen nicht mehr misstrauisch gegenüberstehen.

Die Berichterstatterin schlägt verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens der Verbraucher vor. Ich hoffe, dass die Kommission bei der Überarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstands eine ganze Reihe dieser Maßnahmen berücksichtigen wird. Ich teile die Vorstellung der Berichterstatterin, durch eine europäische Charta der Nutzerrechte und -pflichten und – was noch wichtiger ist – durch die Betonung der Pflichten, das Vertrauen der Verbraucher in die online angebotenen Waren und Dienstleistungen zu stärken. Den Verbrauchern wird oft genug gesagt, was sie im Internet alles nicht tun sollten, doch eine spezielle Liste mit den Rechten und Pflichten von Online-Verbrauchern und -händlern gibt es nicht.

Wenn die Verbraucher ihre Rechte nicht kennen, dann wird Europa Amerika und Asien auch weiter hinterherhinken. Die Europäische Kommission sollte jetzt handeln und das Potenzial nutzen, das uns der Binnenmarkt bietet. Frau Kommissarin, lassen Sie mich abschließend noch sagen, wie sehr es mich freut, dass die Europäische Kommission es mit Ihrer Hilfe doch noch geschafft hat, dem Thema des europäischen Verbraucherschutzes das notwendige Gewicht zu verleihen. Frau Kommissarin, ich freue mich auf die zukünftige Zusammenarbeit mit Ihnen.

 
  
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  Gabriela Creţu (PSE). – (EN) Herr Präsident! Auf den ersten Blick sieht das digitale Umfeld wie das Modell einer Welt ohne Grenzen aus, wie eine Art theoretischer vollkommener gemeinsamer Markt, auf dem jeder Waren, Informationsdienste, Kommunikation und Unterhaltung anbieten und jeder alle diese Dinge kaufen kann. Dem ist nicht so. Wir stellen eine große Zersplitterung fest, verursacht durch den Mangel an Vertrauen auf beiden Seiten – Anbieter und Verbraucher –, doch haben wir auch einen unbegründeten wirtschaftlichen Protektionismus festgestellt, der zu seiner Rechtfertigung für den Ausschluss einiger möglicher Interessenten vom Markt die gleichen Ungewissheiten anführt.

Verbraucher, insbesondere aus den kleinen oder neuen Mitgliedstaaten, sind immer noch Opfer der Segregation aufgrund von Nationalität, Wohnort oder Ausgabeort ihrer Kreditkarten. In meinem Land, in Rumänien, bestehen in dieser Hinsicht infolge eines künstlich erworbenen und eingebürgerten schlechten Rufs immer noch große Probleme, obwohl der von der CyberSource Corporation vorgelegte Bericht Rumänien nicht unter den Ländern mit einem hochgradigen Risiko bezüglich des elektronischen Handels aufführt.

Das trifft nicht nur auf uns zu. Es gibt Unternehmen, die die Preise in Abhängigkeit vom Wohnort des Verbrauchers ändern oder den Zugang zu ihrem Angebot völlig verweigern. Solch ein kommerzielles Verhalten ist für Verbraucher und kleine Unternehmen kaum hinnehmbar. Um das Gefühl der Diskriminierung zu vermeiden, brauchen wir greifbare, dringende Maßnahmen: eine Datenbank mit wirklich Vertrauensunwürdigen; europäische Vertrauensmarken; gemeinsame Normen in Bezug auf Verträge sowie Verkaufs- und Lieferbedingungen; und auch härtere Rechtsinstrumente sowie technischen Schutz für die Nutzer des Cyberspace.

Frau Kommissarin, wir freuen uns auf eine europäische Charta der Rechte und Pflichten von Nutzern als Unterstützung für eine integrative Gesellschaft in einem digitalen Umfeld. Ich danke Ihnen allen für die bisher geleistete Arbeit.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte der Kommissarin Kuneva und auch der Berichterstatterin gratulieren, weil das digitale Umfeld für uns in Wahrheit immer wichtiger wird und wir natürlich auch darauf achten müssen, dass es für die europäische Bevölkerung erschwinglich wird. Da gibt es noch viel zu tun.

Wir haben ja Gott sei Dank die Roaming-Verordnung unter Dach und Fach gebracht. Wie am Montag hier im Plenum angekündigt, beginnt sich in Europa in diesem Bereich jetzt tatsächlich Wettbewerb zu entwickeln. Wir haben gestern in der Bild-Zeitung auf der Titelseite gelesen, dass in Deutschland die größten Anbieter bei der Gebührengestaltung bereits jetzt aktiv werden mit dem Euro-Schutz-Tarif. Darüber wurde gestern und heute auch bereits im ARD-Fernsehen berichtet. Hier kommt Bewegung in die Landschaft. Gerade beim Mobiltelefon brauchen wir ganz einfach mehr Transparenz. Bis heute hat man erst am Ende des Monats gewusst, was der Datentransfer kostet. Mit dieser Regelung wird es jetzt erstmals möglich, durch mehr Transparenz bessere Preise zu erreichen und deshalb das digitale Umfeld auch im Mobilbereich zukunftsorientiert zu gestalten. Das ist ganz entscheidend.

Es wird aber auch notwendig sein, im Zusammenhang mit dieser Roaming-Verordnung, die mit Ende dieses Monats in Kraft tritt, internationale Vereinbarungen zu treffen, damit nicht nur im Europa der 27 ein kostengünstiges Telefonieren und Versenden von Daten möglich wird, sondern dass wir auch international zu vernünftigen Wettbewerbsbedingungen kommen und dass auch im internationalen Roaming endlich ein entsprechender Wettbewerb eintritt.

Für viele Konsumenten, die neue Verträge abschließen, wird der Tarif meiner Meinung nach schon ab Ende nächster Woche gelten. Hier kann man, wenn man im Urlaub oder auf Geschäftsreise ist, die günstigen Euro-Tarife schon in Kraft gesetzt sehen. Der Wettbewerb wird vermutlich die Preise aber noch deutlich niedriger drücken, und damit wird die digitale Kommunikation für die Wettbewerbsfähigkeit in Europa eine wesentliche Rolle spielen.

 
  
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  Μaria Matsouka (PSE). – (EL) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Aussprache ist besonders interessant, und bei dieser Gelegenheit darf ich die Berichterstatterin zu ihrem anerkennenswerten Bemühen beglückwünschen.

Zunächst möchte ich jedoch herausstellen, dass die logische Vorbedingung für die Nutzung der digitalen Umgebung die Entwicklung und Verbreitung von IT-Wissen unter allen Bürgern der EU sowie ein kostengünstiger Zugang zum Internet in ausnahmslos allen Staaten sind. Das Internet gilt als exzellentes Instrument für Unternehmen und, was noch wichtiger ist, für Verbraucher zur Nutzung des Binnenmarkts. Darüber hinaus sollte die Öffnung des Marktes durch digitale Kommunikationswerkzeuge den Bürgern zugute kommen, die eine größere Auswahl an Waren und Dienstleistungen einer besseren Qualität und zu wettbewerbsfähigen Preisen haben. Diese Vorteile bestehen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der europäische digitale Markt ist weder stark noch einheitlich, und wegen der herrschenden allgemeinen Unsicherheit machen nur sehr wenige Verbraucher, speziell natürliche Personen, vom elektronischen Geschäftsverkehr, vor allem vom grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr, Gebrauch. Würde jedoch der Rechtsschutz in allen drei Phasen der Transaktion, also vor, während und nach Abschluss der Transaktion, gestärkt, dann könnten wir eine sichere Umgebung sowohl für die Transaktionen der Bürger als auch für ihre Privatsphäre gewährleisten.

Hilfreich bei der Erreichung dieses Ziels könnten die rechtzeitige und laufende Information der Verbraucher über ihre Rechte und Pflichten, die Einbindung der Verbraucherpolitik in andere Politikfelder der Gemeinschaft, eine bessere Kontrolle der Märkte zur Vermeidung von möglichem Missbrauch durch stärkere Vertragsparteien, insbesondere große Unternehmen, die Möglichkeit von Sammelklagen zur wirksamen Regulierung eines möglichen Schadens und schließlich stärkere unabhängige Verbraucherverbände sein.

All das setzt selbstverständlich gewisse politische Weichenstellungen voraus, im Besonderen seitens der Mitgliedstaaten, und solange es Gebiete oder sogar Länder gibt, in denen der tatsächliche Zugang einerseits und der schnelle und preisgünstige Zugang zum Internet andererseits nach wie vor Fremdwörter sind, befürchte ich stark, dass wir auf den digitalen Graben stoßen und uns dem digitalen Umfeld theoretisch annähern müssen.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE). – Ansamblul instituţiilor publice reprezintă cel mai mare furnizor de servicii din Uniunea Europeană. Serviciile de guvernare electronică asigură transparenţă, acces facil la informaţii şi servicii publice şi conduce la importante economii de timp şi resurse financiare. Serviciile de guvernare electronică aduc instituţiile publice aproape de cei pe care acestea trebuie să-i servească. Serviciile de guvernare electronică cresc încrederea utilizatorilor în mediul digital şi se bazează pe aceasta, indiferent dacă vorbim de cetăţeni, de angajaţii instituţiilor publice sau de companii.

Cele douăzeci de servicii publice stabilite de Comisia Europeană în 2003, pentru a fi furnizate de statele membre şi prin mijloace electronice, trebuie să devină o realitate în toate statele membre până în 2010, indiferent dacă ne referim la un oraş mare sau la o comunitate mică. Servicii precum licitaţiile electronice, plata taxelor prin mijloace electronice, transpunerea de formulare către instituţiile publice, mai ales prin puncte unice de acces la nivel naţional, pentru autentificare şi acces la servicii integrate de guvernare electronică, contribuie la dezvoltarea societăţii informaţionale. România a început introducerea acestor servicii încă din 2001.

Infrastructura de chei publice, serviciile de semnătură electronică, protecţia datelor cu caracter personal sunt esenţiale pentru încrederea utilizatorilor în societatea informaţională. Deci se impun investiţii semnificative şi acordarea de prioritate pentru asigurarea securităţii mediului digital. De asemenea, este important ca în toate şcolile să existe calculatoare şi acestea să fie conectate la internet. Instruirea cetăţenilor şi mai ales sprijinirea lor în asigurarea securităţii calculatorului personal şi a conexiunii internet, aflată la domiciliul propriu, vor spori încrederea utilizatorilor în mediul digital.

 
  
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  Meglena Kuneva, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Wir haben mehrere sehr informative und sehr inhaltsreiche Beiträge zu dieser Aussprache gehört. Ich nehme sie zur Kenntnis und danke denjenigen, die es auf sich genommen haben, hier zu reden.

Die Bedeutung des Schaffens von Vertrauen und Sicherheit sollte nicht unterschätzt werden, und ich bin für alle diesbezüglichen Bemerkungen sehr dankbar. Das digitale Umfeld ist für viele Bürgerinnen und Bürger in vielerlei Hinsicht noch neu. Wir müssen uns weiterhin um die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für gut funktionierende Märkte bemühen. Wir brauchen einen einfachen und kohärenten Rechtsrahmen, und die Vorschriften müssen tatsächlich angewendet werden. Die gegenwärtige Überprüfung der Gesetzgebung zum Verbraucherschutz sollte in ein einziges konkretes Paket von Vorschriften zum Verbraucherschutz münden, was sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugute kommt. Wir befinden uns am Anfang dieses Prozesses, und ich werde Ihre Unterstützung und Mitwirkung brauchen, um ihn erfolgreich zu gestalten. Deshalb bin ich jenen Abgeordneten unter Ihnen sehr dankbar, die unseren gemeinsamen Bemühungen in diesem Bereich bereits solchen Auftrieb gegeben haben.

Die rasche Entwicklung neuer Technologien führt auch zu einer viel höheren Komplexität der Beziehungen der Verbraucher zu den Anbietern von Produkten und Dienstleistungen im digitalen Umfeld. Wir müssen die Verbraucher stärken. Nur kompetente Verbraucher werden in der Lage sein, echte Entscheidungen auf der Grundlage präziser Informationen zu treffen, und darauf vertrauen, dass sie durch solide Rechte wirksam geschützt sind.

Schließlich müssen wir eine wirksame Anwendung der Vorschriften gewährleisten und energischen Nachdruck auf deren Durchsetzung legen. Verbraucher können nur dann Vertrauen haben, wenn sie ihre Rechte tatsächlich ausüben können, wenn skrupellose Händler auch wirklich von den Märkten ausgeschlossen werden und wenn alle Beteiligten zur Anwendung der Gesetze auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes beitragen.

Ich denke, wir sind uns über diese Elemente einig, die auch in Ihrem Entschließungsantrag hervorgehoben werden. Wir werden jetzt die anderen Empfehlungen und Vorschläge des Parlaments sorgfältig prüfen. Als Hüterin der Verträge wird die Kommission das jedoch unter Beachtung des bestehenden Rechtsrahmens tun. Ich möchte Ihnen für die Fortschritte bei der Stärkung des Verbrauchervertrauens in das digitale Umfeld danken. Wir brauchen Ihre Meinung und Ihre weitere Mitwirkung, um auf diesem ehrgeizigen Weg die richtigen Entscheidungen treffen zu können.

Ich bin sehr froh über den heute erreichten Fortschritt und freue mich auf die weitere enge Zusammenarbeit mit dem Parlament. Ich habe mir alle Bemerkungen über die inhaltliche Stärkung dieses Dokuments, nämlich über eine Charta, aufmerksam angehört und auch bereits aufschlussreiche Gespräche mit Frau Roithová und vielen weiteren Abgeordneten geführt. Wir werden in diesem Bereich weiterarbeiten und kooperieren, und ich bin davon überzeugt, dass wir nach der notwendigen Überprüfung, vor allem in Frau Redings Zuständigkeitsbereich und im Hinblick auf die Verbrauchergesetzgebung, eine positive Lösung vorlegen können.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE), Berichterstatterin. – (CS) Vielen Dank für diese überaus fruchtbare und positive Aussprache. Ich möchte auf einen Nebeneffekt dieser Thematik hinweisen. Sie bietet insofern ein großes Potenzial, als sie sich an die europäische Öffentlichkeit, einschließlich der jungen Generation, wendet, selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass wir die praktische Bedeutung eines Online-Binnenmarkts vermitteln können. Und vielleicht stärkt das wiederum das Vertrauen der Menschen in die Institutionen der Gemeinschaft, die bei der Umsetzung derart gute Arbeit leisten.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute statt.

(Die Sitzung wird um 11.40 Uhr unterbrochen und um 12.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: LUIGI COCILOVO
Vizepräsident

 

8. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll.)

 

8.1. MEDA und die Finanzhilfe für Palästina – Bewertung, Umsetzung und Kontrolle (Abstimmung)
  

- Bericht Kratsa-Tsagaropoulou (A6-0210/2007)

- Vor der Abstimmung über Ziffer 38:

 
  
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  Paulo Casaca (PSE).(PT) Herr Präsident! Ich möchte einen Änderungsantrag einbringen, der mit unserer Berichterstatterin Frau Kratsa-Tsagaropoulou abgestimmt worden ist. Diese Änderung soll die derzeitige Ziffer 38 durch den folgenden Text ersetzen:

(EN) Begrüßt den Beschluss des Rates vom 18. Juni 2007, mit dem er die Europäische Union dazu auffordert, unverzüglich wieder normale Beziehungen mit der Palästinensischen Autonomiebehörde aufzunehmen und hierzu die Bedingungen für vordringliche praktische und finanzielle Hilfeleistungen auszuarbeiten, darunter eine direkte finanzielle Unterstützung der neuen Regierung, sowie die Leistung von Nothilfe und humanitärer Unterstützung für die Bevölkerung im Gaza-Streifen sicherzustellen’.

 
  
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  Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (PPE-DE), Berichterstatterin. – (EL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich mich bei all meinen Freunden der einzelnen Fraktionen bedanken, die gemeinsam mit mir an diesem Bericht gearbeitet haben, der für unsere Partnerschaft Europa-Mittelmeer von derart großer Bedeutung ist und der zudem wesentliche und sensible Punkte enthält, die mit der Finanzierung der Palästinensischen Autonomiebehörde im Zusammenhang stehen.

In dem von Herrn Casaca erwähnten Änderungsantrag, den wir, wie er weiß, gemeinsam erarbeitet haben, ist am Ende in Klammern „(insbesondere über den TIM)“ eingefügt, was zu dem mündlichen Änderungsantrag gehört. Ich habe keine weiteren Änderungsanträge einzubringen und möchte nur darauf hinweisen, dass Ziffer 38, die sich auf das Abkommen von Mekka und auf eine Regierung der nationalen Einheit bezieht, nicht mehr aktuell ist sowie gestrichen und durch die Passage ersetzt wurde, die Herr Casaca soeben verlesen hat und die mit („insbesondere über den TIM)“ in Klammern endet. Das ist alles, ansonsten möchte ich Ihnen meinen Dank für Ihre Zusammenarbeit und Unterstützung aussprechen.

 
  
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  Der Präsident. Um es noch einmal für alle zusammenzufassen, Herr Casaca hat einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 38 gestellt, die bereits in der ursprünglichen Version durch Ergänzung der Berichterstatterin mit den Worten („insbesondere durch den vorläufigen internationalen Mechanismus“) als Zusatz zu dem Text endet, den Sie im Anhang zu Ihren Abstimmungslisten finden. Gibt es Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag im Ganzen? Es gibt keine Einwände. Ausnahmsweise bittet die Berichterstatterin erneut ums Wort.

 
  
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  Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (PPE-DE), Berichterstatterin. – (EL) Erwägung N, die damit im Zusammenhang steht.

 
  
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  Der Präsident – Der zweite, gleichzeitig eingereichte mündliche Änderungsantrag betrifft die Streichung von Erwägung N. Die Abstimmung darüber erfolgt getrennt, doch sind beide Änderungsanträge miteinander verbunden.

(Die mündlichen Änderungsanträge werden angenommen.)

 

8.2. Nachprüfungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens (Abstimmung)
  

- Bericht Fruteau (A6-0172/2007)

- Nach der Abstimmung:

 
  
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  Hannes Swoboda (PSE). – Herr Präsident! Ich glaube, wir sollten dem Kollegen Fruteau zu seiner Wahl in die Französische Nationalversammlung gratulieren. Für uns ist dies vielleicht kein gutes, für ihn aber sicherlich ein erfreuliches Ereignis.

 
  
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  Der Präsident. Ich schließe mich den Glückwünschen an Herrn Fruteau an, und wir kommen nun zum nächsten Punkt der Tagesordnung.

 

8.3. Austausch von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten (Abstimmung)
  

- Bericht Díaz de Mera García Consuegra (A6-0170/2007)

 

8.4. Regionales Strategiepapier 2007-2013 und mehrjähriges Richtprogramm für Asien (Abstimmung)
  

- Entschließungsantrag B6-0265/2007

 

8.5. Informationsreise nach Andalusien, Valencia und Madrid (Abstimmung)
  

- Entschließungsantrag B6-0251/2007

- Vor der Abstimmung über Ziffer 11:

 
  
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  Luciana Sbarbati (ALDE). – (IT) Herr Präsident, ich möchte auf einen Fehler in der italienischen Übersetzung hinweisen, der für uns gravierend und keineswegs nebensächlich ist. Wo in der englischen Fassung steht „calls upon regional authorities to establish special administrative commissions”, heißt es im Italienischen „invita le autorità regionali a istituire tribunali amministrativi speciali“. Das ist eine Situation, die wir zu Zeiten des Faschismus hatten und die wir keinesfalls zurückholen wollen. Deshalb schlage ich vor, „commissioni“ zu schreiben, im Einklang mit dem englischen und dem französischen Text. Außerdem möchte ich vorschlagen, die „Schlichtungsbefugnisse“ der besonderen Verwaltungsausschüsse noch einmal zu überdenken und durch „Entscheidungsbefugnisse“ zu ersetzen.

 
  
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  Der Präsident. Vielen Dank, Frau Sbarbati; wir werden selbstverständlich die zuständigen Dienste bitten, hinsichtlich des sprachlichen Teils Ihrer Bemerkung tätig zu werden.

 

8.6. Vertrag über den Waffenhandel (Abstimmung)
  

- Entschließungsantrag B6-0249/2007

 

8.7. Jugenddelinquenz: die Rolle der Frau, der Familie und der Gesellschaft (Abstimmung)
  

- Bericht Batzeli (A6-0212/2007)

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 7:

 
  
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  Katerina Batzeli (PSE), Berichterstatterin. – (EL) Herr Präsident! Die Wortfolge hat sich geändert, die vorgeschlagene Änderung lautet:

(Die Berichterstatterin spricht auf Englisch weiter.)

(EN) ‚soziale Einbindung aller Jugendlichen sowie gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen.’

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird nicht angenommen.)

 

8.8. Strategie für die Außendimension des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Abstimmung)
  

- Bericht Klich (A6-0223/2007)

- Vor der Abstimmung:

 
  
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  Bogdan Klich (PPE-DE), Berichterstatter. (PL) Herr Präsident! Ich möchte mich bei allen, die an diesem Bericht mitgewirkt haben, herzlich bedanken. Mein besonderer Dank gilt Herrn Sakalas, der in dem komplizierten Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit zwischen zwei unserer Parlamentsausschüsse der Berichterstatter für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten war. Ich appelliere an das Hohe Haus, diesen Bericht zu unterstützen, und zwar aus drei Gründen.

Erstens: Wir plädieren in dem Bericht für eine bessere Koordinierung zwischen unserer Außenpolitik und unserer Innenpolitik, um die Umsetzung der Prioritäten des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in unserer Außenpolitik sicherzustellen.

Zweitens: Wir sprechen uns für die spezifische europäische Verfahrensweise aus, bei der ein Gleichgewicht besteht zwischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit unserer Bürger und Maßnahmen zum Schutz ihrer bürgerlichen Freiheiten.

Drittens: Wir plädieren für die Vergemeinschaftung dessen, was von der dritten Säule übrig bleibt, nämlich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.

 
  
  

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 3, erster Teil:

 
  
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  Sophia in 't Veld (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Um Verwirrung zu vermeiden, möchte ich lediglich unseren Antrag auf getrennte Abstimmung und einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderung 3 erläutern.

Der mündliche Änderungsantrag betrifft den Teil des Textes, der laut Änderungsantrag der PPE-DE-Fraktion gestrichen werden soll. Wenn Sie also den Text, einschließlich der mündlichen Änderung beibehalten wollen, sollten Sie gegen den ersten Teil von Änderungsantrag 3 stimmen.

Herr Präsident! Wir schlagen vor, die Wörter ‚durch den Rat und die Kommission’ einzufügen, so dass der Text wie folgt lautet: ‚einen Bericht des Rates und der Kommission über die Einhaltung der Menschenrechte in alle außenpolitischen Initiativen oder Dokumente im RFSR aufzunehmen…’

Ich muss Sie darauf hinweisen, dass der mündliche Änderungsantrag hinfällig ist, wenn dieses Haus Änderungsantrag 3 befürwortet. Sollte der Änderungsantrag 3 der PPE-DE-Fraktion jedoch abgelehnt werden, wird der mündliche Änderungsantrag aufgenommen.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 

8.9. Entwicklungen in den Verhandlungen über den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Abstimmung)
  

- Bericht Roure (A6-0151/2007)

 

8.10. Asyl: praktische Zusammenarbeit, Qualität der Beschlussfassung im gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Abstimmung)
  

- Bericht Pirker (A6-0182/2007)

 

8.11. Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld (Abstimmung)
  

Bericht Roithová (A6-0191/2007)

 
  
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  Thijs Berman (PSE). (EN) Herr Präsident! Am 31. Januar 2007 habe ich an den Präsidenten dieses Parlaments ein Schreiben gerichtet, in dem ich vorschlug, einen jährlich stattfindenden Gedenkvortrag zu Ehren der russischen Journalistin Anna Politkowskaja zu organisieren. Dieser Politkowskaja-Vortrag sollte von einem Journalisten oder einer Journalistin gehalten werden, der oder die sich durch ihr außergewöhnliches Eintreten für Demokratie und für die Achtung aller Menschen ausgezeichnet haben. Mit diesem Vortrag würden wir alle Journalisten für ihre unverzichtbare Rolle bei der Aufrechterhaltung einer offenen Gesellschaft ehren.

Mitunterzeichner dieses Vorschlags waren Bart Staes, Jean-Marie Cavada, Ewa Klamt und Luisa Morgantini. Laut Artikel 28 hat das Präsidium innerhalb von 30 Tagen zu antworten. Ich habe nur eine vage Antwort erhalten, und in der Zwischenzeit hat sich nichts getan. Wir möchten diese Veranstaltung im Oktober dieses Jahres organisieren, ein Jahr nach der Ermordung unserer verehrten Anna Politkowskaja. Wir brauchen die Mitwirkung des Präsidiums und hoffen, wir können auf Sie zählen.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Vielen Dank, Herr Berman. Ich denke, mit der kurzen Antwort wurde eigens bezweckt, keine Frist verstreichen zu lassen. Selbstverständlich werde ich jedoch Ihr Ersuchen dem Präsidium und dem Präsidenten übermitteln und mit ihnen gemeinsam prüfen, wie weiter damit zu verfahren ist.

 

9. Stimmerklärungen
  

- Bericht Kratsa-Tsagaropoulou (A6-0210/2007)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Zweihundert Worte reichen nicht, um das auszudrücken, was zu allen in diesem Bericht aufgeworfenen Fragen gesagt werden müsste, zumal in Anbetracht der tragischen und komplexen Lage in den besetzten palästinensischen Gebieten. Wir möchten jedoch die folgenden Punkte hervorheben:

- In dem Bericht werden die israelische Aggression gegen das palästinensische Volk sowie die völlige Missachtung des Völkerrechts durch die israelischen Behörden übergangen.

- Die Verantwortung, die die EU durch ihre Beteiligung an dem seit 2006 gegen die Autonomiebehörde betriebenen Boykott, der trotz aller Bemühungen um die Errichtung einer palästinensischen Regierung der nationalen Einheit und der diesbezüglich erreichten Vereinbarungen fortgesetzt wurde, für den Zusammenbruch der Palästinensischen Autonomiebehörde trägt, wird darin verschwiegen. Die Schaffung des „vorläufigen internationalen Mechanismus“ hatte nicht zum Ziel, den Zerfall der palästinensischen Institutionen zu verhindern, und konnte auch nicht die Zuspitzung der humanitären Krise, mit der Millionen von Palästinensern in den besetzten Gebieten konfrontiert sind, abwenden.

- In dem Bericht wird die Verschärfung der Lage in den besetzten palästinensischen Gebieten, die eine Folge der 40 Jahre dauernden israelischen Besetzung – in Komplizenschaft mit den USA und ihren Verbündeten – und ihrer Politik der Nichtanerkennung des legitimen und unveräußerlichen Rechts des palästinensischen Volkes auf einen unabhängigen, souveränen und lebensfähigen Staat gemäß den entsprechenden UN-Resolutionen ist, ignoriert.

 
  
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  Bairbre de Brún, Mary Lou McDonald und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Die EU und die internationale Gemeinschaft tragen eine große Verantwortung für die gegenwärtige Tragödie in Palästina. Ihre Ablehnung, Druck auf Israel auszuüben, ihre Weigerung, mit demokratisch gewählten Politikern zu reden, und ihre Sanktionen gegen die palästinensischen Behörden haben uns dahin geführt, wo wir heute sind.

Die EU muss nunmehr ihre politische Verantwortung wahrnehmen und den politischen Dialog mit allen relevanten Personen beginnen, die in Palästina Einfluss haben – sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland. Wir müssen dem palästinensischen Volk helfen, indem wir einen Dialog mit der konkreten Absicht führen, an der Errichtung eines einheitlichen, lebensfähigen und sicheren palästinensischen Staates mitzuhelfen.

Aus diesen Gründen haben wir beschlossen, uns bei diesem Bericht der Stimme zu enthalten.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE), schriftlich. (SK) Der Barcelona-Prozess gewinnt allmählich an Bedeutung und führt zu konkreten Ergebnissen. Ebenso hat es in jüngster Zeit in allen Bereichen der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer Fortschritte gegeben. Am meisten bewegt haben mich die Erfolge, die im politischen Bereich, in dem auch ich tätig bin, erzielt wurden.

Das MEDA-Programm, über das wir abgestimmt haben, ist das wichtigste Finanzinstrument der EU für die Umsetzung der Partnerschaft Europa-Mittelmeer. Es unterstützt die Begleitmaßnahmen zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen unserer Mittelmeer-Partnerländer, die auf eine Verringerung der Kluft zwischen den beiden Seiten des Mittelmeerraumes abzielt.

Der israelisch-palästinensische Konflikt ist nicht nur für viele getötete Soldaten und Zivilisten verantwortlich. Für einen Teil der palästinensischen Bevölkerung bringt er auch erbärmliche und unüberwindliche wirtschaftliche und soziale Bedingungen mit sich. Erst kürzlich wurden wir Zeugen der blutigen Konflikte zwischen Hamas und Fatah und der Eskalation der Gewalt im Palästinensischen Autonomiegebiet. Es kommt darauf an, dass die im Rahmen des MEDA-Programms bereitgestellten Mittel, die nicht nur nach Palästina, sondern in acht weitere Länder fließen, nicht in die Hände der Extremisten der Hamas-Bewegung gelangen, sondern in die Hände derer, für die sie bestimmt sind, also in die Hände der von Armut gebeutelten palästinensischen Bürger.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die in dem Bericht vorgeschlagene Finanzhilfe der EU für Palästina bewegt sich in dieselbe Richtung wie die interventionistische imperialistische Politik in der Region insgesamt. Das ist die Kehrseite der Politik des Einfrierens der Hilfen für das palästinensische Volk als Strafe dafür, dass es in demokratischen und unumstrittenen Wahlen eine Regierung gewählt hat, die nicht nach dem Geschmack der EU ist. Nunmehr liegt ein Vorschlag zur Wiederaufnahme der Finanzhilfe für die von Präsident Abbas ernannte und von ihr gebilligte „neue Regierung“ vor. Die EU-Imperialisten schlagen in enger Zusammenarbeit mit den USA und Israel im Rahmen des „Neuen Nahost-Plans“ Kapital aus der Tragödie der palästinensischen Bevölkerung, die sie selbst ausgelöst haben. Sie instrumentalisieren die Finanzhilfe für die Ausübung von unverhohlenem Zwang, für die Einmischung in den innerpalästinensischen Konflikt. In Wirklichkeit gießen sie Öl ins Feuer, um den Konflikt und die Kluft zu vertiefen und damit den heldenhaften Widerstand der palästinensischen Bevölkerung und der anderen Völker in der Region zu brechen und ihnen ihre verbrecherischen Pläne aufzuerlegen.

Die Kommunistische Partei Griechenlands lehnt die Nutzung dieser Hilfe als Mechanismus für eine imperialistische Intervention ab und hat deshalb gegen den Bericht gestimmt. Sie bringt ihre Solidarität zum Ausdruck und fordert bedingungslose humanitäre und finanzielle Hilfe für das palästinensische Volk, das Ende der barbarischen israelischen Besatzung und die Schaffung eines unabhängigen Palästinenserstaates mit Ostjerusalem als Hauptstadt.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Wann immer das Thema dieses Berichts angesprochen wird, stellt sich unweigerlich die Frage, wozu die Finanzhilfe der EU für Palästina dienen und welche Strategie dabei verfolgt werden soll. Es gibt drei Schwerpunkte, die stets Teil dieser Antwort bilden müssen: erstens, Hilfe für die Bevölkerung; zweitens, Unterstützung beim Aufbau eines künftigen palästinensischen Staates auf der Grundlage der Demokratie und der Achtung Menschenrechte; sowie drittens, Förderung des Friedens.

Die Ergebnisse der Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) waren bislang nicht gerade beruhigend. „Auf der Grundlage der in der Pressemitteilung von OLAF gegenwärtig verfügbaren Informationen wurde kein schlüssiger Nachweis dafür erbracht, dass mit den Zahlungen der EU an die Palästinensische Autonomiebehörde bewaffnete Angriffe oder illegale Machenschaften unterstützt wurden.“ Allerdings „stützen Indizien die Vermutung, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Teil der Mittel für die Palästinensische Autonomiebehörde möglicherweise von bestimmten Personen zweckentfremdet eingesetzt wurde“.

Die Unterstützung der EU muss bei der Umsetzung der genannten Ziele sichtbar, erkennbar und wirksam sein. Leider besteht keine Gewissheit, dass dies das Resultat unserer Initiativen war. Gleichwohl ist anzuerkennen, dass die EU summa summarum eine positive Rolle in der Region gespielt hat.

 
  
  

- Bericht Díaz de Mera García Consuegra (A6-0170/2007)

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS), schriftlich. Ein gewisses Ausmaß an Informationsaustausch aus dem Strafregister ist, vor allem in sensiblen Bereichen wie etwa Pädophilie, aber auch um Drogendealern und anderen organisierten Verbrechensstrukturen besser Einhalt gebieten zu können, sicherlich zu begrüßen.

Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass der an sich unbescholtene Bürger, der durch eine Lappalie in das Strafregister geraten ist, kriminalisiert wird. Gerade wie das Beispiel so genannter Hooligan-Dateien zeigt, reicht es oft, in der Nähe eines Vorkommnisses gewesen zu sein, um in eine derartige „schwarze Liste“ zu geraten. Zudem ist dieses Vorgehen ohne Einschränkung auf sensible Bereiche allein schon aus Datenschutzgründen bedenklich, weswegen ich auch nicht dafür stimmen konnte.

 
  
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  Javier Moreno Sánchez (PSE), schriftlich. (ES) Wie die anderen Mitglieder der spanischen sozialistischen Delegation habe ich dafür gestimmt, weil ich nicht will, dass das in diesem Bericht genannte Legislativverfahren gelähmt wird, und weil ich einverstanden bin mit dem Ergebnis der Konsultation des Parlaments, wie es vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres angenommen worden ist.

Aber ich möchte mit dieser Stimmerklärung gegen die Auswahl des Berichterstatters, Herrn Díaz de Mera, protestieren, der wegen Missachtung des Gerichts verklagt und mit einer Geldstrafe belegt wurde, weil er sich weigerte, mit dem Gericht zusammenzuarbeiten, das die Verhandlung gegen die mutmaßlichen Täter der schrecklichen Attentate vom 11. März führt, des schlimmsten terroristischen Angriffs auf europäischem Boden, das während seiner Zeit als Polizeidirektor begangen wurde. Angesichts der Schwere seines Verhaltens hat der Richter das Vorverfahren zur Vorlage eines Ersuchens an das Europäische Parlament eingeleitet.

Ich glaube daher, dass die Geringschätzung des Gerichts durch Herrn Díaz de Mera und der Inhalt seiner Erklärungen nicht mit seiner Eigenschaft als Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Berichte über justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Bekämpfung des Terrorismus vereinbar sind und der Glaubwürdigkeit des Parlaments schaden.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Richtlinie über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister ist ein weiterer Schlag gegen das Recht auf Unverletzlichkeit der Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten der Bürger der EU. Sie sieht nicht nur die Übermittlung von Informationen aus dem Strafregister an die EU-Mitgliedstaaten, sondern auch an Drittstaaten vor, und das nicht nur in Verbindung mit der Verfolgung von Straftaten einer Person, sondern auch aus jedwedem Anlass. Die Richtlinie enthält keine substanzielle Maßnahme zum Schutz personenbezogener Daten in Zusammenhang mit diesen Informationen. Sie verstößt eklatant gegen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, unseres Landes und gegen die internationalen Abkommen, die vorsehen, dass Informationen zum Zwecke der Verurteilung einer Person völlig vertraulich sind und lediglich im Rahmen eines Strafverfahrens gegen sie oder unter ganz speziellen und begrenzten gesetzlich festgelegten Bedingungen übermittelt werden dürfen. Auf diese Weise wird die Harmonisierung des Strafrechts der Mitgliedstaaten – in eine reaktionäre Richtung – mit dem endgültigen Ziel weiter vorangetrieben, in der EU ein einziges Strafgesetzbuch auszuarbeiten, das die Grundrechte und politischen Freiheiten des Einzelnen einschränkt und abschafft, während den Mitgliedstaaten gleichzeitig eines der grundlegenden Elemente genommen wird, auf das sich ihre nationale Souveränität gründet.

 
  
  

- Entschließungsanträge (B6-0265/2007)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. Dieser vom Entwicklungsausschuss eingereichte Entschließungsantrag ist sachdienlich und von hoher Bedeutung. Einige Beispiele zeigen, was seit langem bekannt ist, dass nämlich die durchgeführten Politiken und Maßnahmen oftmals im Widerspruch zu den genannten Zielen stehen.

Der Ausschuss unterstreicht, dass im Zusammenhang mit dem regionalen Strategiepapier 2007-2013 und dem mehrjährigen Richtprogramm für Asien, die von der Kommission vorgeschlagen wurden, und unter Berücksichtigung der Verordnung zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit, in der es heißt, dass „das wichtigste und übergeordnete Ziel der Zusammenarbeit nach dieser Verordnung die Beseitigung der Armut in den Partnerländern und -regionen im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung“ ist, beispielsweise nicht zu verstehen ist, wie es „im Bereich der Unterstützung des Verbandes südostasiatischer Nationen (ASEAN) zu den Zielen des Programms für institutionelle Unterstützung und Dialog zwischen den Regionen“ gehört, „etwaige Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen dem ASEAN und der EU und dessen Durchführung zu unterstützen“ sowie „die Öffentlichkeitswirksamkeit des Beitrags der EG zum ASEAN zu erhöhen“. Es ist nicht ersichtlich, wie diese Absicht mit dem prioritären Ziel der Ausrottung der Armut im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe zu vereinbaren ist.

Das ist nur die Spitze vom Eisberg...

 
  
  

- Entschließungsanträge (B6-0251/2007)

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident! Die österreichische ÖVP-Delegation hat bei diesem Bericht mit Enthaltung gestimmt, weil wir aus Subsidiaritätsgründen überzeugt sind, dass die Entscheidung von den regionalen, lokalen und nationalen Behörden zu treffen ist. Es handelt sich sicher um tragische Einzelschicksale. Dennoch sollte der Entscheidungsprozess nicht aus politischen Gründen nach Brüssel verlagert werden, sondern bei den zuständigen lokalen Behörden verbleiben.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir verstehen, dass es im Bausektor in Spanien erhebliche Probleme geben kann und dass nichtsahnende Bürger in gutem Glauben Immobilien kaufen, bei denen sich später herausstellt, dass die Baugesellschaft legal nicht berechtigt war, sie zu bauen. Diese Probleme müssen und können jedoch innerhalb des Rechtsrahmens des betreffenden Mitgliedstaats gelöst werden. Es gibt keinen Grund, für diese Fragen gemeinschaftliche Vorschriften einzuführen.

 
  
  

- Entschließungsanträge (B6-0249/2007)

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Sie wollen den – sagen wir „legalen“ Handel mit den so genannten klassischen Waffen moralischer gestalten und ihn insbesondere in Abhängigkeit von Kriterien für die wahrscheinliche Verwendung der Waffen (Terroranschläge, Menschenrechtsverletzungen, Verschärfung bzw. Auslösung von Konflikten usw.) verbieten. Dies ist zweifellos eine löbliche Absicht.

Doch gleichzeitig wird in der Europäischen Union seit mehreren Jahren immer wieder über die Zweckmäßigkeit der Aufhebung des Waffenembargos gegen China debattiert. Dieses Land ist nach wie vor eine kommunistische Diktatur, in der es immer noch Laogai, Zwangsarbeit, Christenverfolgung, die Unterdrückung der Tibeter u. Ä. gibt.

Vor diesem Hintergrund nimmt sich Ihre Absicht bestenfalls heuchlerisch, schlimmstenfalls zynisch aus.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat im vergangenen Dezember eine Resolution angenommen, die einen Prozess einleitete, der auf die Schaffung eines Übereinkommens über den Waffenhandel abstellte. Die Resolution wurde von 153 Ländern unterstützt, wobei die USA als einziger Mitgliedstaat der UNO gegen die Schaffung des Übereinkommens gestimmt hat.

Laut Jahrbuch 2007 des Stockholmer Instituts zur internationalen Friedensforschung – und wie unsere Fraktion unterstrichen hat – stiegen die Militärausgaben weltweit zu laufenden Preisen auf 1 104 Milliarden US-Dollar, d. h. um 3,5 % im Vergleich zu 2005. Von 1997 bis 2006 stieg der Betrag sogar um 37 %.

Im Zuge dieses sehr gefährlichen Anstiegs kam es zu Vorgängen, die deutlich machen, wie dramatisch der illegale Waffenhandel zugenommen hat. Man denke beispielsweise an die angebliche Zahlung von über einer Milliarde Pfund Sterling an Bestechungsgeldern durch das Unternehmen BAE Systems an den saudischen Prinzen Bandar bin Sultan mit Einverständnis des britischen Verteidigungsministeriums.

Es sei bemerkt, dass der Regulierung des Waffenhandels mehr Wirkungskraft verliehen wird, wenn sie von einem multilateralen, gegenseitigen Abrüstungsprozess und vor allem dem Abbau der riesigen Atomwaffenarsenale flankiert wird.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Kommunistische Partei Griechenlands hat sich bei der Abstimmung über den gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen (Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament, Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, Fraktion Union für das Europa der Nationen und Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke) über die Festlegung gemeinsamer internationaler Normen für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Transfer von konventionellen Waffen aus folgenden Gründen der Stimme enthalten:

• Sie hält es in einer Zeit, in der die Militärausgaben zwischen 1997 und 2006 weltweit um 37 % gestiegen sind und die Länder der EU (Frankreich, Großbritannien und Deutschland) zu den fünf führenden Exporteuren von konventionellen Waffen zählen, für eine grenzenlose Heuchelei, dass dies keine Erwähnung fand.

• Es ist zumindest naiv, von multinationalen Rüstungsfirmen, die für den Transfer und den Verkauf von konventionellen Waffen, auch an das organisierte Verbrechen, das ebenso zu ihren internationalen Abnehmern zählt, verantwortlich sind, „Regeln“ zu fordern. Überdies kennen sie bei jeder Ausfuhr sowohl die Unternehmen als auch die Länder, in denen sie ansässig sind.

• Wir können nicht gemeinsam mit Parteien und Fraktionen unterschreiben, die die Entwicklung der Rüstungsindustrie befürworten, deren Regierungen heute ebenso wie früher reaktionäre Regime, paramilitärische und militaristische Organisationen aufrüsten und sich als Erzengel der internationalen Regeln und Abrüstung gebärden.

• Wir werden nicht mithelfen, in der Bevölkerung den falschen Eindruck zu erwecken, die Imperialisten und ihre Unternehmen akzeptierten „faire Regeln“. Ihre Kriterien für die Ausfuhr von und den Handel mit Waffen sind ihre politischen Interessen und ihr Profit.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich unterstütze uneingeschränkt den Inhalt des vorliegenden Entschließungsantrags. Die Staaten haben das Recht und die Pflicht, ihre Bevölkerungen zu verteidigen und den Frieden auf ihrem Hoheitsgebiet sowie die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen sicherzustellen. Der illegale, unverantwortliche und jeglichen Verhaltensnormen zuwiderlaufende Waffenhandel gehört zu den Hauptfaktoren der Förderung von Konflikten, Kriegen und Tod. Der Waffenhandel, für den es keinen internationalen Verhaltenskodex gibt, der die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen würde, muss von uns konsequent und entschieden missbilligt werden, in der Zukunft, aber auch heute. Die Tatsache, dass es noch keinen Kodex auf internationaler Ebene gibt, darf keine weniger rigorose und anspruchsvolle Haltung der EU-Mitgliedstaaten und unserer Verbündeten bedeuten. Es gibt Werte, bei denen wir nicht kompromissbereit sein dürfen.

 
  
  

- Bericht Batzeli (A6-0212/2007)

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE). – (SK) Das Phänomen der Jugendkriminalität ist im Wesentlichen deshalb so alarmierend, weil es so verbreitet ist. Wir haben bei verschiedenen Straftaten, die von Kindern unter dreizehn Jahren begangen werden, einen Anstieg zu verzeichnen. Leider ist statistisch belegt, dass diese Straftaten immer grausamer werden. Die Gründe für die Jugendkriminalität sind sicher vielfältig und zum Beispiel auf Faktoren wie die sozioökonomischen Bedingungen, das Umfeld, in dem Jugendliche sich in ihrer Freizeit aufhalten, Familie und Schule, das Bandenmilieu, falsche Freunde und den frühzeitigen Missbrauch von Alkohol und aller Arten von Drogen zurückzuführen.

Ich weiß es zu schätzen, dass das angenommene Dokument in seiner Endfassung im Gegensatz zur jüngsten Vergangenheit die absolut unabdingbare Rolle einer intakten Familie hervorhebt, in der Vater und Mutter ihren Kindern ausreichend Zeit widmen. Ist das nicht der Fall, dann haben diese Kinder bei der Persönlichkeitsbildung in ihrer eigenen Familie keinerlei Vorbilder. Endlich werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Familien und Eltern angemessen zu unterstützen. Ich appelliere zudem an alle Interessengruppen, sich für eine Beschränkung der in den Massenmedien permanent gezeigten exzessiven Gewalt, der pornographischen Szenen und der Szenen mit Drogenkonsum zu engagieren. Bilder dieser Art erscheinen auch auf Internet-Sites oder in allgemein verfügbaren Videospielen. Ich freue mich, dass wir nicht nur mit repressiven Maßnahmen gegen negative Phänomene vorgehen werden, sondern in allererster Linie mithilfe von Primärprävention.

 
  
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  Frank Vanhecke (ITS).(NL) Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht Batzeli gestimmt, weil das Parlament meines Erachtens wieder einmal die Augen vor der Realität verschließt, die Ursachen von Jugendkriminalität nicht korrekt beurteilt und im Großen und Ganzen falsche Lösungen anbietet. Insbesondere ignoriert dieses Parlament nach wie vor die unverhältnismäßig hohe Kriminalität unter jungen Migranten und speziell jungen Muslimen, obgleich dieses Phänomen ganz offensichtlich in allen Mitgliedstaaten der EU verbreitet ist. Wenn Erläuterungen gegeben werden, beziehen sie sich lediglich auf alle möglichen sozioökonomischen Faktoren, während eindeutig auch kulturelle Aspekte mitspielen, wie die Ergebnisse der niederländischen Expertin Marion van San zu dieser Thematik zeigen.

Das Heil wird wieder einmal in notwendigen – wie ich zugeben muss – gesellschaftlichen und präventiven Maßnahmen aller Art gesucht, von rechtlichen und repressiven Maßnahmen ist jedoch nicht die Rede. Jedem sollte doch klar sein, dass verzweifelte Lagen nach verzweifelten Lösungen verlangen.

 
  
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  Jan Andersson, Göran Firm, Anna Hedy, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Es ist wichtig, die unterschiedlichen Erfahrungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Jugendkriminalität zu analysieren und gute Methoden zu verbreiten. Das kann jedoch im Rahmen der bereits vorhandenen Strukturen auf nationaler und europäischer Ebene erfolgen. Darum haben wir gegen Ziffer 33 gestimmt, in der die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Jugendkriminalität gefordert wird.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben uns bei der Endabstimmung über den Bericht der Stimme enthalten, da unsere wichtigsten Vorschläge nicht berücksichtigt worden sind. Sie lauteten wie folgt:

- ist der Auffassung, dass die im UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 verankerten Werte gefördert werden müssen.

- unterstreicht die Bedeutung der Ausbildung (Erstausbildung und Weiterbildung) von Richtern, die mit Minderjährigen – in diesem Falle Straftätern – arbeiten, und der Anstellung von Fachkräften anderer Bereiche in den Jugendgerichten, damit sie rechtzeitig eingreifen können.

Unserer Meinung nach müssen die Rechte des Kindes aufgewertet und sichtbarer gemacht werden, und wir halten es für notwendig, im Falle von jugendlichen Tätern präjudiziell tätig zu werden, indem beispielsweise die Verfahren eingestellt und Verhaltenspläne für die Jugendlichen aufgestellt werden, in die die Betreffenden selbst, ihre Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter einbezogen werden.

Da der Jugenddelinquenz in den meisten Fällen sozioökonomische Faktoren zugrunde liegen, müssen die Lebensbedingungen der Familien verbessert werden, damit diese den Kindern und Jugendlichen mehr Zuwendung zuteil werden lassen.

Deshalb sind wir für Prävention und nicht für gerichtliche Verfahren, wie sie von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten befürwortet werden, die, obwohl sie nicht alle ihre Ziele erreichte, den ursprünglichen Bericht verschlechtert hat.

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich.(FR) Trotz einiger glänzender Feststellungen scheint die Berichterstatterin der Entschuldigungskultur anzuhängen und überzeugt zu sein, dass einzig und allein die Gesellschaft an den Verbrechen schuld ist, unter denen ihre Mitglieder zu leiden haben. Sie bietet uns daher Analysen und Vorschläge, die zumindest überraschend sind.

So grenzt die „Tertiärprävention“ (sic!) schon an das Absurde, ebenso wie die „zeitgemäße Lösung von Konfliktsituationen auf dem Schulgelände“. Sollen doch die Abgeordneten, die verstehen, was dies bedeutet, diese „Lösungen“ vor Ort anstelle der zu bewundernden Lehrer praktizieren, die jeden Morgen zu ihrer Arbeit gehen – trotz ihrer Angst, wegen eines falsch gedeuteten Blickes oder einer schlechten Zensur niedergeschlagen oder gar niedergestochen zu werden!

An der Grenze zum Delirium befinden wir uns mit der „Handhabung von Jugenddelinquenz im Sinne von Entkriminalisierung, Entpoenalisierung, Entjustizialisierung und Deinstitutionalisierung“. Nochmals sic?! Ein Verbrechen soll kein Verbrechen mehr sein, wenn es von einem Minderjährigen begangen worden ist! Ein Mörder soll nicht mehr bestraft werden, nur weil er noch nicht 18 Jahre alt ist!

Was Sie auch immer davon halten, auch die beste Vorbeugung kommt nicht ohne Strafen aus, denn sonst wird die Gesellschaft zu einem Dschungel, in dem die Schwächsten die ersten Opfer sind.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich.(FR) Da die Jugendkriminalität ein wesentliches Problem in allen Mitgliedstaaten ist, wäre es katastrophal, wenn das EP ein falsches Signal setzen würde.

Zwei Themen des Berichts sind dabei ausschlaggebend:

1) Die Entjustizialisierung und Deinstitutionalisierung der Jugendgerichtsbarkeit.

Dieses System besteht seit 1991 in einem Mitgliedstaat, und die Jugendrichter und -staatsanwälte haben kürzlich vor ihrem Gerichtsgebäude demonstriert, weil dieses System mit „unterlassener Hilfeleistung für Menschen in Gefahr“ gleichzusetzen ist.

Der Jugendombudsmann dieses Landes hat Folgendes erklärt: „Die Behörden senden an die Jugendlichen ein Signal der Ohnmacht, der Straflosigkeit und des Verzichts.“

Zum Glück ist die Entjustizialisierung nicht beibehalten worden.

2) Die Frage der „Sanktionen“ ist wieder zu einem Hauptthema im europäischen politischen Diskurs geworden.

In der Stellungnahme des EWSA zur Jugendkriminalität wurde ebenfalls hervorgehoben, welch wichtige Aktionslinien Vorbeugung, gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen, Integration und soziale Wiedereingliederung für eine wirkungsvolle Reaktion auf die Jugendkriminalität sind.

Ich habe für diesen Bericht stimmen können, denn unser in diesem Sinne formulierter Änderungsantrag ist übernommen worden.

Es stellt sich die Frage, ob es dem Europäischen Parlament ansteht, den Mitgliedstaaten Anweisungen zur Organisation ihrer Strafgerichtsbarkeit zu geben.

Die Errichtung einer neuen Europäischen Beobachtungsstelle für Jugendkriminalität ist nicht zwingend geboten. Die modernen Kommunikationsmittel ermöglichen es den nationalen Beobachtungsstellen, sich problemlos zu vernetzen.

 
  
  

- Bericht Klich (A6-0223/2007)

 
  
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  Viorica-Pompilia-Georgeta Moisuc (ITS). – Propunerea de intrare în vigoare a Tratatului Constituţional, cu precizarea de numire în funcţie a unui ministru de externe şi a unui aparat diplomatic corespunzător, mi se pare hazardată în situaţia în care acest Tratat a fost respins de unele state europene, iar în statele nou intrate în Uniune nici măcar nu a fost pus în discuţie.

Lipsurile grave în privinţa respectării drepturilor şi libertăţilor omului, în special în ţările terţe, cu care Uniunea are relaţii speciale, mi se par a fi tratate global şi generalizant, problema fiind mult mai complexă. Un exemplu: ignorarea totală a acestui lucru în zona Transnistria este o chestiune minimalizată în raport. După părerea mea, situaţia drepturilor omului în Transnistria ar necesita ea însăşi o dezbatere aparte, pentru că este vorba de un focar de insecuritate la frontiera de est a Uniunii Europene.

Combaterea corupţiei în statele Uniunii Europene, nu numai în statele terţe, trebuie văzută şi urmărită atent, deoarece se petrec alunecări periculoase chiar în sânul comunităţii europene, ce trec cvasi-neobservate. Un exemplu: în România au fost puşi sub acuzare şi urmărire penală, pentru însuşire de sume mari de bani, fals şi uz de fals, o serie de membri ai actualului guvern, dintre care şi unii membri ai ungurilor din România, cetăţeni români. Reacţia guvernului de la Budapesta a fost promptă: a cerut oficial explicaţii guvernului român pentru aceasta, politizând acţiunea Parchetului General. Este un gest nu numai reprobabil, dar şi de amestec făţiş în treburile interne ale unui stat vecin, membru al Uniunii Europene. Este motivul pentru care noi am supus acest raport unui vot negativ.

 
  
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  Frank Vanhecke (ITS).(NL) Herr Präsident! Der Bericht Klich ist in meinen Augen ein weiterer Bericht, in dem sich das Parlament einfach über den von der Mehrheit der französischen und der niederländischen Bevölkerung in ihren Referenden demokratisch zum Ausdruck gebrachten Willen hinwegsetzt und Teile dieser Europäischen Verfassung weiterhin auf eine recht zweifelhafte Weise implementiert. Ich halte es für inakzeptabel und undemokratisch, dass hier offen darauf gedrungen wird, die Passerelle-Klausel zu aktivieren, und ich zitiere: „parallel zum Fortschreiten des Verfassungsprozesses“.

Zudem ist es meines Erachtens ebenso wenig hinnehmbar, dass die Einführung von qualifizierten Mehrheiten in den Bereichen Zuwanderung und Integration gefordert wird. Meiner Meinung nach haben die einzelnen Mitgliedstaaten und Völker Anspruch auf ein Vetorecht und sollten Herr ihres eigenen Arbeitsmarkts bleiben können. All das mag recht europäisch sein, aber demokratisch ist es mit Sicherheit nicht.

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich.(FR) Unsere Außengrenzen sind völlig durchlässig? Dann sollten wir sie doch für noch mehr Einwanderung öffnen, die wir dann als „legal“ oder „gewählt“ bezeichnen oder auch „Flexibilisierung der Visapolitik“. Die Terroristen wollen unsere westlichen Gesellschaften aus Hass gegen deren politische Grundlagen und deren Werte vernichten? Dann sollten wir damit drohen, die sie unterstützenden Staaten zu ächten, und uns dem Wesentlichen widmen: einer gemeinsamen Definition des Terrorismus im Rahmen der UNO! Die Angehörigen der Opfer der Anschläge von London und Madrid werden eine solche semantische Entschlossenheit zu würdigen wissen. Unsere Polizeidienststellen brechen unter den absurden und bürokratischen Anforderungen von Europol fast zusammen? Dann sollten wir Europol bevollmächtigen, ihnen noch unnützere Befehle zu erteilen, und seine Bürokraten in den Stand versetzen, selbst Ermittlungen einzuleiten.

Machen wir uns nichts vor: Die Errichtung eines Raumes „der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ durch die Beseitigung der Binnengrenzen der Europäischen Union ohne Verstärkung ihrer Außengrenzen hat zu einem explosionsartigen Anstieg der illegalen Einwanderung, des Schwarzhandels und der grenzüberschreitenden Kriminalität geführt und die Anfälligkeit unserer Staaten gegenüber dem Terrorismus verstärkt.

Natürlich sind Zusammenarbeit und Solidarität in diesen Bereichen unabdingbar, doch müssen sie im Rahmen der Regierungszusammenarbeit zwischen Staaten mit national bestimmten und kontrollierten Grenzen stattfinden.

 
  
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  Carl Lang (ITS), schriftlich. (FR) Nachdem sich die Errichtung eines „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, einer wahren Insel des Friedens, zu der das Unionsgebiet nach der Ratifizierung der Schengener Übereinkommen werden sollte, als Fehlschlag erwiesen hat, ist Brüssel über dessen „Außendimension“ beunruhigt.

So will Europa seine demokratischen Werte und seine auf der Achtung der Menschenrechte und dem Vorhandensein von handlungsfähigen Institutionen beruhenden rechtsstaatlichen Prinzipien exportieren.

All das ist sehr lobenswert. Doch was schlägt es uns konkret dazu vor? Eine ständige die Dritte Welt, die Einwanderung und Europa verklärende Propaganda.

So werden wir im Bericht aufgefordert, die Brückenklausel von Artikel 42 EUV zu aktivieren, um die Einbeziehung der Bestimmungen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit sowie für die legale Zuwanderung in den Gemeinschaftsrahmen zu ermöglichen. Die Mitgliedstaaten wären dann an die von einer Mehrheit anderer Staaten getroffenen Entscheidungen gebunden, selbst wenn sie diese ablehnen.

Die Einsetzung eines europäischen Außenministers, die bereits im Verfassungsvertrag vorgeschlagen war, der jedoch in den Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt wurde, ist wieder auf die Tagesordnung gesetzt worden. Es geht also wieder einmal darum, den Staaten zugunsten von Brüssel immer mehr von ihren hoheitlichen Rechten zu entziehen. Dieser Bericht schlägt uns nicht mehr Demokratie vor, sondern immer mehr Unterwerfung.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht fördert die Umsetzung einer aggressiveren Außenpolitik gegen die Nationen und Völker sowie eine autokratischere und repressivere Politik innerhalb der EU.

1. Der Bericht fordert das Inkrafttreten der Europäischen Verfassung, die formell und materiell tot ist, damit sie durch die Anwendung reaktionärer, antidemokratischer Gesetze im Namen des Terrorismus noch weiter bewahrt bleibt. Es ist typisch, dass die antifaschistischen Demonstrationen in den baltischen Ländern als „gewaltsame radikale Tendenzen unter den russischen Minderheiten“ bezeichnet werden. Zudem fordert er:

• wirksamere repressive Mechanismen auf europäischer Ebene;

• die Nutzung aller Aspekte der Politik (militärisch, wirtschaftlich, zivil) zur Unterjochung der Völker und Länder durch unverhohlenen Zwang;

• die verstärkte Zusammenarbeit mit den USA;

• Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten zu begrenzen, indem der Standpunkt bezogen wird, dass „die EU mit einer Stimme spricht“;

2. Auf dem Gebiet der internationalen Beziehungen und Verhandlungen macht er sich ein US-amerikanisches Rezept zu Eigen, dem zufolge Inlandsrecht exportiert und in Völkerrecht umgewandelt wird, indem inakzeptable Klauseln in Bezug auf „Demokratie“, „Terrorismus“ und „Menschenrechte“ selbst im Handel erlassen und dabei Grundsätze des Völkerrechts umgestoßen werden. Er ernennt sich selbst zum Inquisitor im Namen der Menschenrechte und Demokratie und versucht das Prinzip „wer auch immer für mich ist“ zu institutionalisieren, mit anderen Worten, wer den Kapitalismus nicht akzeptiert, ist ein Feind.

3. Die Neue Demokratie und die PASOK haben für den Bericht gestimmt und kundgetan, dass sie zwei Seiten ein und derselben Medaille sind und sich zusammengetan haben, um die EU zu stärken und die neue imperialistische Ordnung zu etablieren.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die jüngste Mitteilung der Kommission zu dieser Frage tritt für einen kohärenten und zusammen mit den Herkunftsländern der Immigranten, insbesondere illegaler Einwanderer, erarbeiteten Ansatz ein. Das ist die richtige Herangehensweise, die wir unterstützen. Als Bestandteil dieser Politik müssen gleichzeitig Kanäle geschaffen werden, die die legale Einwanderung fördern, sowohl durch die Bekanntmachung der möglichen Gefahren der illegalen Einwanderung und ihrer Folgen, als auch durch Vereinfachung und Transparenz der legalen Wege.

Zu diesem Konzept gehört ferner, dass gemeinsam mit diesen Ländern in die Schaffung von Arbeitsplätzen investiert wird. Anderenfalls wird es, solange auf der einen Seite Armut herrscht und auf der anderen Seite die Anziehungskraft der Arbeitsmöglichkeiten besteht, immer illegale Einwanderung geben, wenn der Zutritt zu einem Land nicht auf andere Weise möglich ist.

Schließlich besteht die Notwendigkeit einer verstärkten und erneuerten Zusammenarbeit mit den Ländern des Mittelmeerraums auch – obschon nicht ausschließlich – aufgrund der Einwanderung.

 
  
  

- Bericht Roure (A6-0151/2007)

 
  
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  Philip Claeys (ITS).(NL) Herr Präsident! Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass dieses Parlament mit der Verabschiedung des Berichts Roure das Recht auf Meinungsfreiheit, wie es in verschiedenen internationalen Übereinkommen verankert ist, untergräbt. In dieser Hinsicht geht der Bericht Roure erheblich weiter als all die früheren ideologisch gefärbten Berichte über einseitigen Rassismus, worauf dieses Parlament ein Patent zu haben scheint. Mit der vorbehaltlosen Unterstützung des gefährlichen Rahmenbeschlusses spricht sich das Parlament nämlich dafür aus, dass die Äußerung von Meinungen und Überzeugungen zu einer Straftat wird, und zwar auf eine Weise, die an totalitäre Regimes erinnern lässt.

„Jede Meinung“ – und ich zitiere wortwörtlich aus dem Bericht – „die zu einer strafbaren Handlung führen könnte, wird darauf in jedem Mitgliedstaat der Europäschen Union unter Strafe gestellt“. Folglich wird jede Abweichung von dem herrschenden politischen Diskurs über Zuwanderung, nationale Identität und Islamisierung im Keim erstickt. Voltaires Geist der Toleranz, so wunderbar ausgedrückt in dem Satz „Ich missbillige was Sie sagen, aber ich werde bis in den Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen“, wird durch das offizielle Europa entweiht. Dieses Europa ist weitaus gefährlicher als das imaginäre Monster, gegen das es vorgeblich kämpft. Dieses Europa stellt eine Gefahr für die Demokratie dar.

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Am 19. April wurde zwischen den europäischen Justizministern mit großer Mühe eine politische Einigung über die Bekämpfung des Rassismus in Europa erzielt. Es handelt sich um ein neues Rechtsinstrument, mit dem die Freiheit der Meinungsäußerung noch weiter beschränkt werden soll.

Wir sollten in diesem Zusammenhang den Staaten danken, die einen gewissen Widerstand gegen die Annahme dieses Textes geleistet haben und die meinen, dass der Rassismus nicht mit der Beschränkung der Meinungsfreiheit zu bekämpfen ist. Es handelt sich um Großbritannien, Italien, Irland und einige skandinavische Länder.

Die Meinungsfreiheit ist eine Grundfreiheit, die zivilrechtlich nur im Falle von Verletzungen der Privatsphäre, von Verleumdungen und vom Aufruf zur Begehung von Verbrechen eingeschränkt werden kann.

Welches ist die Zweckmäßigkeit und Sachdienlichkeit dieses Textes zum gegenwärtigen Zeitpunkt? In einer Zeit, da die Grenzen Europas verschwunden sind, was ein explosionsartiges Anwachsen der illegalen Einwanderung und der grenzüberschreitenden Kriminalität zur Folge hat, ist es doch wohl dringender, die Sicherheit der europäischen Völker auf ihrem eigenen Territorium zu sichern als sich Gedanken über die Bestrafung von angeblich rassistischen Meinungsäußerungen zu machen.

Des Weiteren stelle ich fest, dass in diesem Text seltsamerweise eine Verurteilung der stalinschen Verbrechen oder des armenischen Genozids fehlt. Nur die Naziverbrechen und die von internationalen Gerichten anerkannten Verbrechen (Srebrenica, Ruanda) sind aufgeführt. Dieser Text ist freiheitsfeindlich, unangemessen und sektiererisch. Wir werden dagegen stimmen.

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS), schriftlich. Vor dem Gesetz sind alle gleich – nur manche eben gleicher. Mit Migrationshintergrund genießt man in der EU augenscheinlich eine gewisse Vogelfreiheit. Nicht nur, dass man aus falsch verstandener Rücksicht auf die anderen Sitten schon mal straffrei ausgehen kann, auch in den Medien wird über Kriminalität und Rassismus unter den Migranten nicht berichtet. Da läuft weder die Gutmenschen-Empörungsmaschinerie an, noch werden Lichterketten gebildet oder Schreie nach Bekämpfung des Rassismus laut.

Vielmehr wird seitens staatlicher Stellen die Rassismuskeule geschwungen, um unliebsame Oppositionen aus dem Weg zu schaffen. Nationale, heimatverbundene Parteien unter dem Rassismusvorwand zu verbieten, bloß weil sie regierungsamtliche Statistiken über überproportional hohe Verbrechensraten von Einwanderern zitieren, dürfte in einer Demokratie nicht möglich sein. Der geplante Rahmenbeschluss gegen Rassismus ist ein weiterer Schritt in Richtung totalitären Staat, in dem Multikulti-Träumer uns mit Vollgas in die Leitplanke fahren lassen wollen. Es wird Zeit, die Handbremse zu ziehen, deshalb habe ich gegen den Bericht Roure gestimmt.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Ich stimme für die Annahme des Berichts von Frau Roure über die Entwicklungen in den Verhandlungen über den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

Rassistisch motivierte Straftaten sind in allen Mitgliedstaaten nach wie vor ein Problem. Schätzungen zufolge fallen jährlich über neun Millionen Menschen rassistisch motivierten Straftaten zum Opfer. Gleichwohl machen es die beträchtlichen Unterschiede in den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den EU-Mitgliedstaaten unmöglich, diese Erscheinungen grenzüberschreitend oder auf europäischer Ebene wirksam zu bekämpfen.

Das ist auch der Grund, weshalb das Europa der Bürger konsequente politische Unterstützung braucht und der Rahmenbeschluss angenommen werden muss, um die Grundrechte wirksam zu schützen. Wichtig ist ferner ein solider Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, der durch die rasche Verabschiedung der horizontalen Richtlinie über die Bekämpfung der Diskriminierung gemäß Artikel 13 des Vertrages über die Europäische Union, die wirksame, verhältnismäßige und der Abschreckung dienende Strafmaßnahmen vorsieht, gegeben wäre.

 
  
  

- Bericht Pirker (A6-0182/2007)

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte auch ich Ihnen zu Ihrem heutigen Namenstag gratulieren. Das Problem der Flüchtlinge haben nicht nur direkt betroffene Regionen wie Malta. Flüchtlinge leben auch unter uns. Mein Land – die Slowakei – ist in erster Linie ein Transitland für Ausländer, die vor bewaffneten Konflikten fliehen müssen. Viele von ihnen haben hier ein neues Zuhause gefunden und können sich auf dem Arbeitsmarkt behaupten.

Im Zusammenhang mit der Debatte über den Bericht über Asyl, praktische Zusammenarbeit und die Qualität der Beschlussfassung im gemeinsamen europäischen Asylsystem, den unser Kollege Hubert Pirker ausgearbeitet hat, möchte ich dem Rat für Migranten und Flüchtlinge der Bischofskonferenz der Slowakei von ganzem Herzen für seine sensible und vorbildliche Herangehensweise an die Lösung dieser äußerst schwierigen Situation der Flüchtlinge danken.

Die Debatte über den Bericht von Hubert Pirker findet im Europäischen Parlament am 20. Juni statt, also genau an dem Tag, der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Weltflüchtlingstag erklärt wurde. Für mich ist dies ein Symbol der Solidarität des Europäischen Parlaments mit den Mitgliedstaaten, die mit dieser schwierigen Flüchtlingssituation zu kämpfen haben. Ich bin dem Berichterstatter für diesen Bericht dankbar, den ich mit meiner Stimme als einen Schritt hin zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem unterstützt habe. Er bildet eine ausgezeichnete Grundlage für Entscheidungen, die im Interesse aller Beteiligten schnell, sicher und gerecht getroffen werden müssen.

 
  
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  Frank Vanhecke (ITS).(NL) Herr Präsident! Obgleich wir meines Erachtens in diesem Parlament schon das eine oder andere an Berichten erlebt haben, drängt sich mir der Eindruck auf, dass auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik der Bericht Pirker alle schlägt. Wie heißt es wortwörtlich in dem Bericht? Darin steht geschrieben, dass sich eine proaktive gemeinsame Asylpolitik, und ich zitiere „auf die Verpflichtung gründet, Asylsuchende zuzulassen, und der Grundsatz der Zurückweisung keine Option ist“. Das ist nicht nur rechtlich und völkerrechtlich reiner Nonsens, sondern auch ein völlig verkehrtes politisches Signal.

Meiner Auffassung nach muss eine echte proaktive Asylpolitik zunächst einmal von der Aufnahme echter Asylsuchender in der Region oder auf dem Kontinent der Asylbewerber selbst ausgehen. Sie können nur in streng überwachten Zentren aufgenommen werden. Und nur diejenigen, die nach einer strengen Überprüfung als echte Flüchtlinge anerkannt werden, können eventuell vorübergehend in einem Land der Europäischen Union unterkommen. Ganz entscheidend für eine solche Politik ist selbstverständlich die Liste sicherer Staaten. Zu meinem Bedauern geht der Bericht Pirker diesbezüglich in die völlig falsche Richtung, wie wir es in diesem europäischen Integrationsprozess leider gewöhnt sind.

 
  
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  Philip Bradbourn (PPE-DE), schriftlich. (EN) Wir Konservativen sind absolut gegen ein gemeinsames Asylsystem für die Europäische Union. Es ist das souveräne Recht eines Mitgliedstaats, vor allem wenn es sich nicht am Schengen-Abkommen beteiligt, über seine eigene Asyl- und Einwanderungspolitik zu entscheiden. Aus diesem Grund haben wir Konservativen gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme für eine gemeinsame proaktive EU-Asylpolitik.

Die Grundlagen dieser Asylpolitik sind die Verpflichtungen, Asylsuchende zuzulassen sowie die Beachtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung. Zusätzlich stimme ich für eine gerechtere Verteilung der Lasten zwischen den Mitgliedstaaten, eine gemeinsame Datenbank über Herkunftsländer sowie Informationskampagnen in den Herkunfts- und Transitländern.

Ich unterstütze die Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens auf EU-Ebene bis 2010 sowie die Einführung eines einheitlichen Status für die Personen, die ein Recht auf Asyl oder auf subsidiären Schutz haben.

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS), schriftlich. Aus dem Bericht sind einzig die geplanten Info-Kampagnen in den Herkunftsländern zu befürworten. Ich habe gegen das vorliegende Dokument gestimmt, denn wenn Großbritannien 12 Prozent aller Flüchtlingsanträge akzeptiert und Schweden mit 91 Prozent quasi zu allem ja und amen sagt, werden wir uns einfach nie einigen können. Dem Asyl-Shopping werden wir auch mit EU-einheitlichen Regelungen nicht beikommen können, solange Asylrecht dazu missbraucht wird, um gesetzliche Zuwanderungsregelungen zu umgehen, und unsere Verfahren mit sinnlosen Einsprüchen in die Länge gezogen werden, obgleich schlichtweg kein Asylgrund vorhanden ist.

Solange man nur die Papiere wegwerfen muss und mit dem Zauberwort Asyl auf Jahre hinweg in der EU verbleiben kann, bieten sich dann schon genug Möglichkeiten für Diebestouren oder gleich unterzutauchen. Diesem Missbrauch können wir lediglich dadurch beikommen, dass Asylanträge nur mehr in Auffanglagern vor den EU-Grenzen gestellt werden dürfen.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht ist das Spiegelbild und die Illustration der feindseligen Politik der EU gegenüber Zuwanderern und Flüchtlingen. Er vermeidet es, auf die Ursachen für die Ströme von Zuwanderern und Flüchtlingen einzugehen: die imperialistischen Kriege und Interventionen der EU, der USA und der NATO sowie die Plünderung der Wohlstand schaffenden Ressourcen von Ländern und Völkern überall auf der Welt. Tausende von Zuwanderern und Flüchtlingen ertrinken an den Seegrenzen der EU und werden in den EU-Ländern in „Konzentrationslagern“ unter Bedingungen gehalten, die eine Schande für die menschliche Zivilisation sind. Das Bild von absolutem Elend und barbarischer Behandlung der Zuwanderer und Flüchtlinge, das sich der Mission des Europäischen Parlaments vor einigen Tagen in den Auffanglagern in Samos und Athen bot, ist ein typisches Beispiel dafür. Die griechische Regierung gewährte 39 Menschen (0,84 %) von 4 624 Bewerbern Asyl. In den anderen EU-Mitgliedstaaten sieht es ähnlich aus. Der Bericht mit seinen Maßnahmen für ein europäisches Rückführungsverfahren und einer Liste „sicherer Drittstaaten“ fördert im Grunde die Abschaffung des Asyls, während seine Vorschläge zum Einsatz von Überwachungssystemen und biometrischen Datenbanken im Rahmen eines gemeinsamen Asylsystems der repressiven Behandlung von Flüchtlingen dienen. Er verschlimmert die dramatische Lage von Flüchtlingen in der EU und offenbart dabei die ganze Erhabenheit der inhumanen und barbarischen Natur dieser imperialistischen Union und ihres ausbeuterischen kapitalistischen Systems.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Zahl der Asylanträge nimmt im gesamten Gebiet der EU tagtäglich zu.

Die Verzweiflung vieler Menschen hat zu tragischen Folgen geführt.

Für die EU ist es außerordentlich wichtig, dass gemeinsame Regelungen festgelegt werden, damit sich solche Situationen nicht wiederholen können, und dass die Grundlagen für die gegenseitige Hilfe zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen werden, da diese aufgrund ihrer geografischen Lage häufig unterschiedlichem Druck ausgesetzt sind.

Die Errichtung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems muss deshalb auf drei großen Pfeilern gründen: Einführung eines einheitlichen Verfahrens, Informationsaustausch über die Herkunftsländer und verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um den Mitgliedstaaten zu helfen, die besonderem Druck ausgesetzt sind. Deshalb müssen enge Verbindungen zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten mit dem letztendlichen Ziel gefördert werden, die Qualität des Entscheidungsprozesses, der rascher, gerechter und verlässlicher sein muss, zu verbessern. Nur so können wir ein gemeinsames Asylsystem bis 2010 erreichen.

 
  
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  Martine Roure (PSE), schriftlich. – (FR) Die Europäische Union hat stets darauf bestanden, dass an dem Termin 2010 für die Einführung eines gemeinsamen Asylsystems festgehalten wird. Mit der Verbesserung der Qualität der Beschlussfassung soll eine Annäherung der Politiken der Mitgliedstaaten erreicht werden, um zu diesem gemeinsamen System zu kommen. Mit der verbesserten Qualität der gefassten Beschlüsse soll erreicht werden, dass schutzbedürftige Menschen in voller Sicherheit auf das EU-Gebiet gelangen können sowie dass ihre Anträge ordnungsgemäß geprüft werden.

Wir müssen die abwegigen Vorstellungen bestimmter Leute bekämpfen, die der Meinung sind, mit einer Verbesserung der Beschlüsse im Asylbereich könne die Anzahl der Asylanträge verringert werden. Die gemeinsame Asylpolitik muss vor allem dem Schutz der Menschen dienen und das Recht auf Asyl sowie den Grundsatz der Nichtabschiebung gemäß den Genfer Übereinkommen gewährleisten. Ich wende mich ebenfalls gegen jeden Versuch der Externalisierung der Asylanträge. Daher habe ich Änderungsanträge zur Liste der sicheren Drittländer eingereicht und dafür gestimmt. Ich halte es für beunruhigend, dass die Kommission sich ohne Mitentscheidung durch das Europäische Parlament und ohne die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, den wir in diesem Punkt angerufen haben, mit dieser Liste befasst.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Obwohl ich gegen eine gemeinsame Asylpolitik bin, die aller Erfahrung nach die Rechte der Asylsuchenden untergräbt, enthalte ich mich der Stimme, da die vorgeschlagenen Verbesserungen trotz allem eine Ablehnung nicht rechtfertigen.

 
  
  

- Bericht Roithová (A6-0191/2007)

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich.(FR) Ich möchte einige Anmerkungen zu diesem Bericht machen.

Es steht fest, dass die Stellung des Verbrauchers im Bereich des digitalen Handels äußerst schwach ist. Dies trifft insbesondere auf eBay zu, wo man seinem Geschäftspartner im Falle eines Kaufes vertrauen muss, dass er das im eigenen Land oder im Ausland bestellte Produkt auch wirklich zuschickt.

Es gibt zwar bestimmte Systeme wie PayPal, mit denen solche Transaktionen abgesichert werden sollen, doch sie sind weder sehr praktisch, noch für den Durchschnittsnutzer leicht zu handhaben. Es muss etwas getan werden, um das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Handel, diesen expandierenden riesigen Sektor, zu erhöhen.

Doch müssen wir auch sehr aufpassen, dass wir diesen Markt nicht überregulieren und kein zu großes Vertrauen der Verbraucher schaffen. Wir müssen uns immer vor Augen halten, dass es den so genannten „informierten und verantwortungsbewussten Verbraucher“ gibt, der sich die Informationen über das Produkt selbst verschaffen und im Problemfall die bestehenden Rechtsinstrumente nutzen kann.

Daher sollten wir uns meiner Meinung nach als erstes Ziel die Verbesserung der bestehenden Rechtsinstrumente (z. B. der gesetzlichen Garantie) und die Information der Verbraucher darüber setzen, ehe wir neue Verbraucherschutzgesetze erlassen.

 

10. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll

11. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll

12. Tagungskalender: siehe Protokoll
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  Der Präsident. – Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.

(Die Sitzung wird um 13.05 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: DIANA WALLIS
Vizepräsidentin

 

13. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

14. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit(Aussprache)

14.1. Kuba
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über vier Entschließungsanträge zu Kuba.(1)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE), Verfasserin. (EN) Frau Präsidentin! Der Rat hat vor kurzem eingestanden, dass in Fragen der Menschenrechte in Kuba trotz des vom Rat im Jahr 2005 gezeigten guten Willens keine konkreten Ergebnisse erreicht worden sind.

Die meisten, wenn nicht gar alle von uns sind sich einig, dass Kuba einen Prozess des politischen Übergangs zu einer Mehrparteien-Demokratie einleiten muss. Das ist nicht die eurozentristische Position, die unsere Gegner gern gegen uns ins Feld führen, sondern es geht hier um die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte, einschließlich bürgerlichen, politischen und wirtschaftlichen Rechten, an die wir fest glauben. Heute fordern wir erneut den Rat und die Kommission auf, weiterhin alles Notwendige zu tun und die Freilassung der politischen Gefangenen und der aus Gewissensgründen Inhaftierten zu fordern.

Wir müssen der Einleitung eines friedlichen Prozesses des Übergangs zu einer Mehrparteien-Demokratie in Kuba unsere bedingungslose Unterstützung angedeihen lassen und umfassend dazu ermutigen. Es gibt Beispiele, denen wir folgen können. Vor zwanzig Jahren befanden sich die gegenwärtigen EU-Mitgliedstaaten aus Ost- und Mitteleuropa in vielerlei Hinsicht – auch was ihre Menschenrechtssituation anging – in einer ähnlichen Lage wie Kuba heute. Ich hoffe, wir sind bald Zeugen großer Veränderungen in Kuba, und ich sehe diesem ganz besonderen Tag erwartungsvoll entgegen.

 
  
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  Marcin Libicki (UEN), Verfasser. (PL) Frau Präsidentin! Kuba wird seit nahezu einem halben Jahrhundert von einem Diktator regiert, und die Menschenrechte werden in diesem Land ständig verletzt. Kuba ist praktisch die letzte Bastion des Kommunismus in der Welt. Auch Nordkorea ist eine solche Bastion, während sich das Regime in China etwas anders – oft aber gleichermaßen grausam – darstellt.

Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus im Jahr 1989 hegten wir die Erwartung, dass es in diesen kommunistischen Ländern einen Wandel geben und der Kommunismus auch dort zusammenbrechen würde. Leider war dem nicht so, vor allem nicht in Kuba. Natürlich nahm die Verfolgung in diesem Land unterschiedliche Ausmaße an. Es gab Zeiten besonderer Brutalität, dann wieder Perioden, in denen eine gewisse Liberalisierung zu verzeichnen war und gleichsam Zugeständnisse an die Opposition gemacht wurden. Ausgesprochen besorgniserregend ist, dass es Kuba in jüngster Zeit gelungen ist, eine Reihe von Verbündeten zu gewinnen, zu denen auch linksgerichtete Regierungen in Europa gehören.

Sehr beunruhigend ist die – wenngleich indirekte – Unterstützung, die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten dem kubanischen Regime angedeihen lassen. Der versöhnlichere Kurs, der inzwischen gegenüber solchen Schreckensregimen eingeschlagen wird und den sich auch die Vereinten Nationen zu eigen gemacht haben, ist nicht hinnehmbar. So wird zum Beispiel behauptet, in Belarus und Kuba gebe es keine Menschenrechtsverletzungen.

Ich appelliere an das Hohe Haus, die kubanische Regierung unmissverständlich zu verurteilen und dem konkrete Maßnahmen folgen zu lassen, die auf den Sturz des brutalen kommunistischen Regimes von Fidel Castro abzielen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), Verfasser. – (ES) Frau Präsidentin! Ich möchte zunächst meiner Sorge angesichts der Tatsache Ausdruck verleihen, dass durch diesen Punkt über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der kubanischen Regierung nach Kriterien der Dringlichkeit ein anderes Thema ersetzt wurde, das ich für weitaus wichtiger und dringender halte: die Lage der Flüchtlinge im Irak.

Dies ist besonders bedenklich, weil der Hauptgrund für diese Änderung in Wirklichkeit nicht so sehr mit Themen dieser Karibikinsel zu tun hat, sondern eher mit der üblichen Tendenz einiger Mitglieder der Volkspartei, das Europäische Parlament zu nutzen, um ihren persönlichen Widerstand gegen die spanische Regierung zum Ausdruck zu bringen.

Es ist nicht meine Aufgabe, die Position der spanischen Regierung zu verteidigen; ich bin nicht Mitglied dieser Regierung oder dieser Partei, aber es bereitet mir Sorgen, dass eine so wichtige Gelegenheit wie die Donnerstagnachmittagssitzung, die für Fälle der Verletzung von Menschenrechten in der Welt bestimmt ist, durch solche Initiativen in Frage gestellt wird, die im Widerspruch zum eigentlichen Geist dieser Debatten stehen.

Außerdem weise ich darauf hin, dass der Rat am Montag seine Schlussfolgerungen zu den Beziehungen mit der kubanischen Regierung angenommen hat, in denen er erneut seine Absicht darlegt, den Dialog mit der Zivilgesellschaft aufrecht zu erhalten, und anbietet, den Dialog mit der kubanischen Regierung im gemeinsamen, wechselseitigen und fairen Interesse wieder aufzunehmen.

Kuba muss große Fortschritte bei Themen wie Freiheiten, Rechte, besonders politische Rechte, und demokratische Öffnung machen, aber ich möchte betonen, dass dies nichts Neues ist, es besteht keine Dringlichkeit. Zudem glaube ich, dass der am Montag vom Rat angenommene Standpunkt die Parameter festlegt, um in dieser Richtung voranzukommen, insbesondere indem er sich von der Strategie der USA abgrenzt, die sich auf eine sterile Konfrontation und ein Embargo gründet, das sowohl unwirksam als auch unverantwortlich ist, unter anderem, weil es bestimmte Reformen auf der Insel, die einen geordneteren Übergang erlauben würden, wirklich behindert.

Wie wir in unserer Entschließung, der Entschließung der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz, erklärten, muss die Zusammenarbeit außerdem ein Entwicklungsinstrument sein, um die Millenniumsziele zu erreichen, und kein Werkzeug zur Auferlegung von Bedingungen für die Erreichung politischer Ziele.

 
  
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  Marco Cappato (ALDE), Verfasser. – (IT) Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ausnahmsweise bin ich einmal nicht mit Herr Romeva i Rueda einverstanden, denn ich glaube, dass eine Dringlichkeitsfrage besteht, die Kuba und eigentlich auch uns selbst als Europäische Union betrifft. Ansonsten wäre es überflüssig, dass wir die Probleme von Ländern, in denen seit Jahren oder gar Jahrzehnten Diktaturen und keine Demokratie herrschen, im Dringlichkeitsverfahren behandeln.

In diesem Fall betrifft die Dringlichkeit uns und unsere Politik. Im Rat wurde ein Beschluss gefasst, eine kubanische Delegation einzuladen. Was kann und was muss die Einleitung dieses Dialogs bedeuten? Unserer Auffassung nach muss sie bedeuten, dass jedwede Änderung, Reform oder Verstärkung der Beziehungen zu Kuba von einem ebenso konkreten Plan zur Änderung der Menschenrechts- und Demokratielage auf der Insel abhängig sein muss.

Es stimmt, dass unsere Strategie als Europäische Union nicht darin besteht, ein Embargo zu verhängen – und ich beabsichtige, das mit einem mündlichen Änderungsantrag klarzustellen und erneut zu bekräftigen –, doch es stimmt auch, dass es keine Strategie der bedingungslosen und einseitigen Öffnung geben kann oder darf, denn diese würde sich, wie sich schon früher zeigte, wieder als eine verheerende Strategie erweisen.

Wir müssen zum Beispiel die Dissidenten, die sich unter dem Aufruf „Unidad por la Libertad“ („Einheit für die Freiheit“) zusammengeschlossen haben, tatkräftig unterstützen, und das ist eher eine Dringlichkeit für die Europäische Union als für Kuba. Ein Problem der kubanischen Dissidenten und Oppositionellen waren stets ihre internen Grabenkämpfe, während es diesmal ein Dokument bzw. eine gemeinsame Erklärung gibt, in der von Gewaltverzicht und Demokratie die Rede ist. Unsere Aufgabe ist es, diese Regimekritiker zu unterstützen. Das muss bei Eröffnung der Gespräche und des Dialogs berücksichtigt werden, denn andernfalls würden sie der Politik und den Grundsätzen dieser Union im Bereich Menschenrechte und Demokratie zuwiderlaufen.

 
  
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  Michael Gahler, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Ich möchte zunächst dem spanischen Kollegen sagen: Also ich brauche keinen Besuch von Herrn Moratinos, um mich darüber aufzuregen, was die spanische Regierung macht. Innerhalb der EVP haben wir aus Mittel- und Osteuropa genügend Kollegen, die sich aus Solidarität mit den Menschen auf Kuba dafür einsetzen, und das ist keine spanische Angelegenheit innerhalb der EVP. Das möchte ich Ihnen deutlich versichern.

Die Zukunftsoption für die Menschen auf Kuba, die darf sich nicht auf die Alternative reduzieren: entweder kommunistisches „Weiter so“ oder Übernahme der Regierung aus Miami. Aufgrund des Gemeinsamen Standpunktes von 1996 haben wir die politische Verantwortung, die demokratischen und friedlichen Kräfte in ihrem Streben nach Wandel zu unterstützen. Deswegen haben wir auch als Parlamentarier die Sacharow-Preise an die „Damen in Weiß“ und an Oswaldo Payá verliehen.

Ich hätte mir im Ratsbeschluss ausdrücklich die Klarstellungen gewünscht, dass die fortgesetzte Gültigkeit des Gemeinsamen Standpunktes von 1996 bestätigt wird und dass ihn dieser Ratsbeschluss, der am Montag getroffen worden ist, auch nicht verändert, dass die Maßnahmen von 2003 nur suspendiert sind und dass wir auf jeden Fall im nächsten Jahr im Juni eine erneute Überprüfung (die 17. Reevaluierung des Gemeinsamen Standpunktes) haben. Das hätte vonseiten des Rates ausdrücklich gesagt werden müssen.

 
  
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  Manuel Medina Ortega, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Frau Präsidentin! Ich möchte bekräftigen, was Herrn Romeva gerade sagte. Das einzige Motiv, dieses Thema hier vorzubringen, liegt in der spanischen Innenpolitik, die nichts mit der Situation in dem angesprochenen Land zu tun hat. Die Volkspartei hat es vorgezogen, eine wirklich dringende Angelegenheit, wie das Irak-Problem, nicht zu diskutieren.

Derzeit gibt es zwei Millionen irakische Flüchtlinge innerhalb des Irak und weitere zwei Millionen, die sich gezwungen sahen, das Land zu verlassen. Anstatt diese armen Menschen aufzunehmen, die vor den Bombardements und dem Töten im Irak fliehen, schicken die Länder sie in ihr Herkunftsland zurück. Mit anderen Worten, auf der einen Seite bombardieren wir die irakische Bevölkerung, und auf der anderen gestatten wir ihnen nicht, das Land zu verlassen, und schicken sie in diese Hölle zurück. Das ist ein Fall beispielloser Unmenschlichkeit, wir dürfen die Lage dieser Menschen an dieser Stelle nicht vergessen.

Daher sind wir der Ansicht, dass diese Dringlichkeit völlig unangemessen ist und dass wir eine Gelegenheit verpasst haben, uns mit einem Fall wirklicher humanitärer Dringlichkeit in einem Moment zu befassen, da Maßnahmen getroffen werden müssen.

Vor ganz kurzer Zeit fand eine Irak-Konferenz statt, auf der diese Frage diskutiert und eine Reihe von Entschließungen angenommen wurde, und dieses Parlament ist nicht in der Lage, sie zu verfolgen, weil es lieber innenpolitische Themen anstelle der wirklichen Probleme, die die Menschheit derzeit bewegen, behandelt.

 
  
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  Die Präsidentin. Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie alle daran erinnern, dass das Thema dieser Aussprache Kuba ist, und sollte jemand über etwas anderes diskutieren wollen, werde ich sehr konsequent sein.

 
  
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  Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Frau Präsidentin! Ich werde definitiv über Kuba sprechen.

Dieses Hohe Haus hat sich bei mehreren Gelegenheiten mit der Lage in Kuba befasst. Leider sind alle unsere Forderungen nach voller Achtung der Grundfreiheiten für kubanische Bürgerinnen und Bürger auf taube Ohren gestoßen. Das zutiefst anachronistische Castro-Regime ist heute so überlebt und fern der Realität und moderner demokratischer Normen, dass es meiner Meinung höchst unwahrscheinlich ist, dass irgendeine signifikante Änderung zum Besseren eintritt, solange Castro noch an der Macht ist. Jetzt ist er jedoch alt, krank und physisch nicht in der Lage, das Land zu führen, also müssen wir langsam darüber nachdenken, was zu tun ist, wenn er endgültig von der Bühne der Macht in Kuba abgetreten ist.

Inzwischen fordern wir einmal mehr demokratische Reformen, und wir rufen insbesondere die kubanischen Behörden auf, den beiden kubanischen Trägern des Sacharow-Preises des EP die Reise nach Europa zu gestatten. Hoffen wir, dass sich in den Köpfen der Herrschenden in Kuba noch ein paar Reste gesunden Menschenverstands finden lassen und dass wir die Sacharow-Preisträger bald im Parlament begrüßen dürfen.

 
  
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  Giusto Catania, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige Sekunden lang erschien auf dem Display unserer Sitzung „Irakische Flüchtlinge“. Offensichtlich hat der Lapsus auch die Technik dieses Hohen Hauses in Mitleidenschaft gezogen. Tatsächlich hätten wir dieses Thema erörtern müssen: 4 Millionen Iraker, die versuchen, nach Europa zu gelangen, denen wir aber keine freundliche Aufnahme bereiten.

Stattdessen diskutieren wir über Kuba, weil eine internationale Kampagne im Gange ist, die dieses Parlament auf seiner letzten Tagung veranlasst hat, gegen Venezuela zu stimmen, und es heute vielleicht dazu bringt, gegen Kuba zu stimmen. Nun warten wir darauf, dass jemand von der spanischen Volkspartei einen Entschließungsantrag gegen Ecuador und gegen Bolivien einbringt. Damit rechnen wir.

Das eigentliche Ziel besteht nämlich darin, die derzeit von einem Großteil Lateinamerikas verfolgte, im Widerspruch zum Neoliberalismus und zur imperialistischen Philosophie des permanenten Krieges stehende Wirtschaftspolitik zu bekämpfen. Das ist eine objektive Tatsache in unserer Debatte.

Ich glaube indessen, dass wir energisch die Überarbeitung des Gemeinsamen Standpunkts der Europäischen Union und die Überprüfung des Embargos fordern sollten. Was der Rat am letzten Montag getan hat, als er eine Delegation der kubanischen Behörden nach Brüssel einlud, war ein äußerst wichtiger Schritt, den wir begrüßen sollten, um einen positiven Dialog einzuleiten und die von Kuba erzielten Fortschritte zu würdigen.

Ich glaube allerdings, dass der Inhalt dieses Entschließungsantrags, insbesondere von Ziffer 1, explizit für die Ansichten eines Teils unseres Parlaments steht. Mit anderen Worten, es wird die Änderung des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Systems eines souveränen Inselstaats gefordert. Ich halte das für unannehmbar.

 
  
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  Daniel Hannan (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Castros Kuba ist das letzte Staatswesen in der westlichen Hemisphäre, das nicht beanspruchen kann, eine Demokratie zu sein: Oppositionsbewegungen werden verboten, Dissidenten verhaftet, Bürgern wird das Recht auf Reisen ins Ausland verwehrt. Wenige Ansichten sind so haltlos wie die westlicher Linker, die argumentieren, das alles sei irgendwie gerechtfertigt, weil Kuba gute Ärzte und Ballerinen hervorbringt.

Zwei Faktoren haben die Castro-Dynastie an der Macht gehalten: die unsinnige Blockade der Amerikaner, die es dem Regime ermöglicht hat, die für eine Diktatur notwendige Belagerungsmentalität aufrecht zu erhalten, und, zweitens, die Nachsichtigkeit derer in Europa – und hier ist vor allem die Regierung Zapatero zu nennen, die die kubanischen Kommunisten mit allen diplomatischen Ehren verwöhnen.

Die Freiheit bringt man nach Kuba durch wirtschaftliches Engagement, aber auch durch politische Isolierung. Stattdessen tun wir das Gegenteil, mit verheerenden Folgen für dieses unglückliche Land.

‚Sola mors tyrannicida est’ schrieb mein Landsmann Thomas Morus – Nur der Tod befreit uns von Tyrannen. Dass sich das im Fall Castro als richtig erweisen sollte, sagt nichts Gutes über uns aus.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL).(PT) Was auf der Tagesordnung des Europäischen Parlaments hätte stehen müssen, ist die Äußerung eines echten Wunsches der EU nach einem auf der Achtung Kubas gründenden Dialog.

Unserer Meinung nach ist es für die Aufnahme eines offenen Dialogs über alle Fragen gegenseitigen Interesses selbstverständlich notwendig, die Hindernisse, die errichtet wurden, um ihn zu erschweren, ja sogar unmöglich zu machen, abzubauen. Das bedeutet, dass die von der EU 2003 auferlegten Sanktionen, die vorübergehend ausgesetzt sind, definitiv aufgehoben werden und dass die Gemeinsame Stellungnahme der EU zu Kuba endgültig annulliert wird. Diese Maßnahmen würden den Weg zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der EU und Kuba ebnen.

Das ist jedoch nicht die Absicht derjenigen, die darauf drängten, dieses Thema auf die Tagesordnung des Parlaments zu setzen, und die den heute zur Abstimmung vorgelegten Entschließungsantrag unterschrieben haben. Sein Ziel besteht darin, im Gleichklang mit dem von der US-Administration gegen Kuba verhängten nicht hinnehmbaren Embargo die Isolierung Kubas zu befördern. Ferner zielt er darauf ab, die Einmischung in die inneren Angelegenheiten Kubas unverhüllt und vorbehaltlos zu fördern und Druck von außen auszuüben, um Entscheidungen aufzuzwingen, zu denen nur dem kubanischen Volk das souveräne Recht zusteht. Die Realität zeigt, dass die beste Antwort auf solche Vorhaben das hohe Prestige, die enorme Bedeutung des Landes sowie die von den Abermillionen von Menschen in der ganzen Welt unter Beweis gestellte aktive Solidarität mit Kuba und seinem Volk sind.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Sehr geehrte Damen und Herren! Vor nicht allzu langer Zeit weilte ich in Kuba. Das Land hat keinerlei Fortschritte auf dem Gebiet der Achtung der Menschenrechte erzielt. Ganz im Gegenteil, es ist schlimmer geworden. Deshalb appelliere ich an den Rat und die Kommission, schärfer gegen eklatante Menschenrechtsverletzungen in Kuba zu protestieren, Organisationen zu unterstützen, die für das Überleben der Vertreter der politischen Opposition und ihrer Familien kämpfen oder den NRO in Kuba beizustehen, miteinander zu kommunizieren, und ihre Meinung darüber zum Ausdruck zu bringen, wie die öffentlichen Probleme zu lösen sind, sowie in unseren Botschaften den Kubanern Zugang zum Internet zu gewähren, denn die Menschen in Kuba sind von Informationen abgeschnitten.

Der Rat muss sich für die Freilassung der politischen Gefangenen stark machen, die körperlich misshandelt werden und nicht die Medikamente erhalten, die sie brauchen. Auch die einfachen Kubanerinnen und Kubaner leben in Armut und leiden an Krankheiten. Es mangelt an Ärzten und moderner Technik. Das Gesundheitswesen war einmal Castros Freude und ganzer Stolz, heute jedoch sind die normalen Medikamente nur für reiche kommunistische Führer oder ausländische Touristen bestimmt.

Die Kubaner wollen Veränderungen, und sie wollen Freiheit. Wir dürfen es nicht zulassen, dass der Rat in einen Dialog mit dem kubanischen Regime eintritt, ohne eindeutige Bedingungen für die Freilassung von Inhaftierten und die Meinungsfreiheit zu formulieren.

 
  
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  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Wir haben guten Grund, die jüngsten Ereignisse in Kuba aufmerksam zu verfolgen, denn nach 47 Jahren Herrschaft über Kuba hat Fidel Castro die Macht an seinen Bruder Raúl übergeben, der das Land relativ ruhig und organisiert geführt hat. Es ist zu früh zu sagen, ob sich Fidel von seiner Krankheit vollständig erholt, aber fast alle Beobachter sind sich darin einig, dass er nie wieder in der Lage sein wird, das Tagesgeschäft zu übernehmen.

Zum ersten Mal seit der Revolution von 1959 besteht in Kuba die Aussicht, dass das Land nicht mehr uneingeschränkt von Fidel Castro geleitet wird. Das ist eindeutig eine neue Situation, die wir zur Kenntnis nehmen müssen. Die Frage ist: Wie kann, und wie sollte, die Europäische Union auf diese neue Entwicklung reagieren?

Der Rat der Europäischen Union hat vor drei Tagen eine erste Antwort gegeben. In seinen Schlussfolgerungen zu Kuba vom 18. Juni erneuerte die EU ihr Angebot, mit den kubanischen Behörden einen offenen, umfassenden Dialog zu führen, und lud eine kubanische Delegation nach Brüssel ein, um eine solche Möglichkeit zu sondieren. Diese Methode der offenen Tür entspricht der Gesamtpolitik der EU, die auf einem konstruktiven Herangehen im Zusammenhang mit Kuba beruht.

Seit 1966, als die Europäische Union ihre Stellungnahme zu Kuba annahm, hat die Erfahrung gezeigt, dass nur eine Politik des Engagements und der Zusammenarbeit, nicht eine Politik der Sanktionen, das Potenzial birgt, in Kuba einen friedlichen Wandel in Richtung Demokratie, Achtung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, stabile wirtschaftliche Entwicklung und Verbesserung der Lebensbedingungen des kubanischen Volkes zu fördern, wie es in der Gemeinsamen Stellungnahme der EU von 1966 heißt.

Nur die Errichtung eines offenen, umfassenden und ergebnisorientierten Dialogs mit den kubanischen Behörden wird es uns ermöglichen, aus der Vielfalt der der EU und den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden Instrumente das Beste zu machen, um die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der politischen Beziehungen, der Menschenrechte, der Investition und des Handels, der Entwicklungsarbeit, der wissenschaftlichen Forschung, des Bildungsaustauschs und der Kultur zu fördern.

Die Europäische Union ist eine zutiefst wertebasierte Körperschaft, die die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu einer entscheidenden politischen Priorität in ihrer außenpolitischen Tätigkeit macht. Sie ist fest davon überzeugt, dass diese Bereitschaft zu einem offenen Dialog auch die weitere kubanische Zivilgesellschaft einbeziehen muss. Der kubanischen Regierung die Hand für eine langfristige Partnerschaft mit der Europäischen Union zu reichen, ergibt nur dann einen Sinn, wenn die Europäische Union gleichzeitig alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um ihren Dialog mit den Vertretern der kubanischen Zivilgesellschaft, einschließlich der Menschenrechtsaktivisten und der friedlichen politischen Aktivisten, aufrecht zu erhalten und zu verstärken.

Solange Kuba seinen Bürgerinnen und Bürgern international anerkannte grundlegende bürgerliche, politische und wirtschaftliche Rechte verwehrt, wird die Europäische Union nicht aufhören, ihre Stimme für die Demokratie und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundfreiheiten zu erheben. Sie sollte nicht aufhören, ihre uneingeschränkte Solidarität mit jenen zu bekunden und jene zu unterstützen, die diese universellen Werte in Kuba in friedlicher Absicht zu verwirklichen trachten. Das ist die eigentliche Bedeutung des „zweigleisigen Vorgehens“: Ja dazu, dass wir den kubanischen Behörden die Hand zum Dialog und zur Zusammenarbeit reichen und gleichzeitig unsere kritischen Bemerkungen und unsere Sorgen äußern, und ein Ja zum Eintreten für das Recht der kubanischen Bürgerinnen und Bürger, frei über ihre Zukunft zu entscheiden.

Es ist die feste Überzeugung der Kommission, dass die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juni ein willkommener und notwendiger erster Schritt in dieser Richtung sind.

 
  
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  Die Präsidentin. Damit ist die Aussprache zu Kuba geschlossen.

Die Abstimmung findet in Kürze statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Filip Kaczmarek (PPE-DE), schriftlich. (PL) Frau Präsidentin! Der Vorschlag, die Europäische Union solle von einem Einfrieren der diplomatischen Beziehungen zu Kuba absehen, ist absolut inakzeptabel. Wir sind dafür, mit Blick auf eine Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Kuba mit den kubanischen Behörden in allen Bereichen von gemeinsamem Interesse einen umfassenden und offenen politischen Dialog zu führen, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Würden wir keine Bedingungen stellen, so wäre das das falsche Signal an das kubanische Regime. Damit würden wir signalisieren, dass wir das inakzeptable Verhalten der Behörden in diesem Land billigen. Ein Dialog ist von der Sache her ein zweiseitiger und kein einseitiger Prozess.

Eine Voraussetzung für die Wiederaufnahme eines umfassenden Dialogs ist das Einverständnis der kubanischen Behörden, dass in den Gesprächen auch die Menschenrechtslage in Kuba behandelt wird. Solange den Sacharow-Preisträgern nicht gestattet wird, nach Europa zu reisen, ist ein aufrichtiger Dialog mit Kuba schwer vorstellbar. Das Verhalten der gegenwärtigen spanischen Regierung in dieser Sache ist ambivalent. Man sollte meinen, die spanischen Sozialisten würden sich stärker mit der europäischen Politik gegenüber Kuba solidarisieren. Es ist unsere Pflicht, uns den offenkundigen Menschenrechtsverletzungen durch das Castro-Regime konsequent entgegenzustellen. Wenn der Dialog zwischen Kuba und der Europäischen Union einen Wandel zum Positiven bewirken soll, muss es ein echter Dialog und darf es kein Propagandamanöver sein. Die kubanische Seite hat die Offenheit der Union schon einmal für eine Propagandaoffensive ausgenutzt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


14.2. Menschenrechte in Äthiopien
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über Menschenrechte in Äthiopien.

Ich habe sechs Entschließungsanträge erhalten.(1)

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), Verfasser. – (SV) Äthiopien liegt in Bezug auf die menschliche Entwicklung auf Platz 170 von insgesamt 177 Ländern.

Äthiopien hat also Wichtigeres zu tun als Oppositionelle zu unterdrücken, sie einzukerkern und die Menschen als Kollektiv zu behandeln, statt sie für einzelne Vergehen anzuklagen. Wir haben bereits im Oktober 2005 die Art und Weise kritisiert, in der Äthiopien seine Opposition behandelt, aber die Situation hat sich 2006 und in diesem Jahr noch verschlimmert.

Meiner Ansicht nach müssen wir härtere Forderungen an Äthiopien stellen. Immerhin hat die Afrikanische Union ihren Sitz in diesem Land. Äthiopien muss mit gutem Beispiel vorangehen, und wir können nicht akzeptieren, dass es im gesamten Rechtswesen des Landes, in dem unser Kooperationspartner, die Afrikanische Union, seinen Sitz hat, erhebliche Menschenrechtsverletzungen stattfinden.

Bevor wir alle Fragen angehen können, die mit Armut und armutsbedingten Problemen zu tun haben, müssen wir Äthiopien helfen, diese Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen. Ohne eine lebendige Opposition können wir die Probleme nicht lösen.

 
  
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  Marco Cappato (ALDE), Verfasser. – (IT) Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte den Herrn Kommissar auf einen Widerspruch hinweisen, in den wir zu geraten drohen.

2005 haben wir, die Europäische Union, alle Menschen in Äthiopien, einschließlich der Vertreter der Volksgruppe der Oromo, zur Beteiligung an den Wahlen aufgefordert, um zur Einführung eines demokratischen Systems beizutragen. Wir schickten auch eine der größten Beobachterdelegationen ins Land. Heute sind unsere Kollegen, die ins äthiopische Bundesparlament und ins Parlament der Oromia-Region Oromiyaa gewählt wurden und den Mut fanden, aus der Illegalität herauszutreten, gezwungen, ihr Land zu verlassen. Sie haben einen Appell an uns gerichtet, weil einige von ihnen aus politischen Gründen ermordet wurden, während andere zusammen mit Tausenden von Oromo-Flüchtlingen ins benachbarte Somalia fliehen und von äthiopischen Truppen verfolgt werden.

Unter diesen Umständen glaube ich, dass wir diese Menschen nicht sich selbst überlassen dürfen, denn schließlich haben wir dazu beigetragen, diesen Prozess anzuregen und einzuleiten. Wir müssen zu unserer Verantwortung stehen und sofort eine Unterstützungsstrategie im Rahmen der Sondermaßnahmen des neuen Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte annehmen.

 
  
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  Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN), Verfasser. (PL) Frau Präsidentin! Die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit und der Freiheit – das ist das Fundament, auf das ein gerechter Staat aufbauen muss.

Kommission und Rat müssen eine kohärente Strategie zur Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in Äthiopien entwickeln und Mechanismen in Gang setzen, um eine weitere Verschlechterung der Menschenrechtslage in dieser Region zu verhindern. Abgesehen von der Tatsache, dass Menschen wegen ihrer Anschauungen verhaftet und ins Gefängnis geworfen werden, sind Informationen über das Leid und die Ausbeutung von Kindern für mich besonders alarmierend. Wir dürfen es nicht hinnehmen, wenn schutzlosen und unschuldigen Kindern Leid zugefügt wird. Das ist meiner Überzeugung nach das schlimmste Verbrechen überhaupt, und das gilt es unmissverständlich zu verurteilen.

Nur gemeinsam und im Zusammenwirken mit den Nachbarländern Äthiopiens sowie mit verstärkter Unterstützung der gesamten internationalen Gemeinschaft wird es uns gelingen, die besorgniserregende Lage in diesem Land zum Besseren zu wenden und Äthiopien zur Normalität zurückzuführen, so dass die Menschen dort wie Menschen und nicht wie Objekte behandelt werden.

 
  
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  Ana Maria Gomes (PSE), Verfasserin. (EN) Frau Präsidentin! Ich habe 2005 die Wahlbeobachtermission der EU geleitet. Damals warnten Oppositionsführer die EU, die Wahlen seien nur ein weiterer Betrug seitens des Ministerpräsidenten Meles Zenawi, um die internationale Gemeinschaft zu täuschen, und am Ende würden sie alle ins Zuchthaus geworfen oder umgebracht. Wir, die EU, überredeten sie, die Wahlen nicht zu boykottieren, und versprachen, die Wahrnehmung der Verantwortung zu beobachten und zu sichern. Die Äthiopier glaubten uns und gingen zahlreich und geordnet zur Wahl.

Als die Menschen jedoch friedlich gegen Wahlbetrug protestierten, griffen die regierungsamtlichen Kräfte zu brutaler Repression. Im Juni und im November wurden in Massakern hunderte Personen getötet, Tausende wurden verwundet und ins Gefängnis gesteckt, unter ihnen auch die führenden Persönlichkeiten, die die EU gewarnt hatten. Sie gehören zu den 38 politischen Gefangenen, die am 11. Juni dieses Jahres in einem absurden Verfahren, in dem sie keine Möglichkeit zur Verteidigung hatten, für schuldig befunden wurden. Die Urteile, möglicherweise die Todesstrafe, gegen einige der repräsentativsten, redegewandtesten und mutigsten führenden Persönlichkeiten Äthiopiens – gewählte Mitglieder des Parlaments, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Entwicklungsaktivisten, Lehrer und andere aus Gewissensgründen Inhaftierte – werden für kommenden Juli erwartet. Professor Mesfin Woldemariam, 77 Jahre alt, der geachtete Begründer des äthiopischen Rates für Menschenrecht, gehört zu ihnen. Die EU ist der größte Geber von Hilfe in Äthiopien. Ich habe dort sehen können, was das ausmacht. Und es wäre spürbar, wenn die Kommission, der Rat und die Mitgliedstaaten nicht mehr die Augen davor verschließen würden.

Sie müssen unverzüglich handeln und die Regierung Äthiopiens an ihre im Rahmen des Cotonou-Abkommens eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Menschenrechte gemahnen sowie Ministerpräsident Meles Zenawi persönlich verantwortlich machen und auf die unverzügliche und bedingungslose Freilassung der Gefangenen pochen. Sie müssen den Empfehlungen dieses Parlaments Folge leisten, die in mehreren Entschließungen zum Ausdruck gebracht worden sind, darunter auch in der, die wir heute annehmen werden, nämlich das äthiopische Volk nicht länger zu missachten, Europas Engagement für Entwicklung in Afrika nicht länger in Misskredit zu bringen und unsere grundlegenden Werte der Demokratie und der Menschenrechte nicht länger zu verraten.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE), Verfasser. – Frau Präsidentin! Äthiopien hat schon im frühen Mittelalter eine führende Rolle im Dialog zwischen Christentum und Islam gespielt. Es ist der älteste unabhängige Staat Afrikas, verfügt über eine uralte Hochkultur, hat gegen Faschismus und Kolonialismus gekämpft, und es ist das Land – das wurde bereits erwähnt –, wo heute die Organisation für Afrikanische Einheit ihren Sitz hat.

Wenn man all dies in Betracht zieht, dann kann man nur voller Entsetzen registrieren, was der Kommunismus aus diesem Land gemacht hat. Als in Äthiopien vor zwei Jahren freie Wahlen durchgeführt wurden, war dies ein Moment der Hoffnung. Aber diese Hoffnung wurde sofort erstickt, als die Demonstrationen blutig niedergeschlagen wurden und es zu Verhaftungswellen kam. Die Kollegin Gomes hat mit Recht darauf hingewiesen, dass es die führenden und besten Köpfe dieses Landes aus allen Lagern und allen beruflichen Schichten waren, die Opfer dieser ersten Verhaftungswellen wurden und die auch von der jüngsten Verhaftungswelle in diesem Jahr mit ihren Verurteilungen und Prozessen erfasst wurden. Deshalb müssen wir endlich eine schärfere Gangart einlegen.

Ich appelliere an Rat und Kommission, uns endlich die Untersuchungsberichte der Beobachter zur Verfügung zu stellen, die an diesen Scheinprozessen, diesen Schauprozessen, diesen ungerechten Prozessen teilgenommen haben. Ich fordere – wie es diese Entschließung tut – eine unabhängige Untersuchungskommission, denn die Untersuchungskommission des äthiopischen Parlaments wurde eingesperrt oder ins Ausland verjagt, weil sie eben die Wahrheit über diese Vorgänge darlegen wollte. Das können wir nicht hinnehmen! Deshalb brauchen wir endlich eine unabhängige Untersuchung. Und es ist dringend notwendig, dass wir unsere starke Position in diesem Land dazu nutzen, um dort endlich für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einzutreten.

 
  
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  Tadeusz Zwiefka, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (PL) Frau Präsidentin! Wenn in Äthiopien demnächst weitere Aktivisten der Opposition zum Tode verurteilt werden, so ist das nicht nur für Menschen in diesem Land, sondern auch für unsere Demokratie eine Katastrophe. Ich habe die Entwicklung in Äthiopien verfolgt und den Eindruck gewonnen, dass die äthiopischen Behörden die Wahlen im Jahr 2005 als das Ziel und nicht als den Beginn eines Prozesses zur Erreichung dieses Ziels betrachten.

Ich frage mich, ob das nicht daran liegt, dass diese Wahlen trotz der bestätigten und belegten Manipulation seitens der regierenden Partei als die demokratischsten Wahlen in der ganzen dreitausendjährigen Geschichte Äthiopiens angesehen werden.

In der Entschließung, über die wir heute im Europäischen Parlament abstimmen, werden viele Beispiele aufgezeigt, die unmissverständlich zu verurteilen sind. Die Menschenrechtslage in Äthiopien ist nach wie vor sehr ernst. Der Demokratisierungsprozess in diesem Land ist vollständig zum Erliegen gekommen. Es gibt keine Rechtfertigung für die Verhaftung führender Mitglieder der Opposition, denen nach Verfahren, in denen die internationalen Standards für freie und faire Prozesse nicht geachtet wurden, die Todesstrafe droht.

Wir dürfen die Verletzung der Grundrechte nicht einfach hinnehmen, indem wir argumentieren, dass wir in Afrika keine vollständige Einhaltung der europäischen demokratischen Normen erwarten dürfen. Äthiopien ist ein Land mit einer langen und wechselvollen Geschichte. Die Menschen dort verdienen nach meiner Überzeugung viel mehr, und es ist unsere Pflicht, ihnen zu helfen.

 
  
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  Karin Scheele, im Namen der PSE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Am 11. Juni wurden 38 führende Oppositionelle schuldig gesprochen. Die Anklagen reichten von Verbrechen gegen die Verfassung bis hin zu schwerem Hochverrat und stehen im Zusammenhang mit den Massenprotesten nach den umstrittenen Wahlen von vor zwei Jahren, bei denen fast 200 Personen getötet worden sind. Die Untersuchungskommission des äthiopischen Parlaments – bevor ihre Mitglieder verhaftet bzw. ins Ausland getrieben wurden – stellte fest, dass die Sicherheitskräfte damals mit unverhältnismäßiger Gewalt vorgegangen sind und dass Scharfschützen führende Oppositionspolitiker ins Visier nahmen. Mit dem Urteil wird in den nächsten Monaten gerechnet, und es besteht die Gefahr, dass die meisten Angeklagten zum Tode verurteilt werden. Wir fordern die äthiopische Regierung auf, alle politischen Gefangenen unverzüglich und bedingungslos freizulassen. Die äthiopischen Justizbehörden müssen ihr Urteil dringend überdenken, und die Regierung muss für ein unabhängiges Justizsystem und für Pressefreiheit sorgen.

 
  
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  Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Frau Präsidentin! Äthiopien, ein Land mit einer Bevölkerung von 75 Millionen, ist einer der ärmsten Staaten Afrikas, und nahezu zwei Drittel seiner Bürger sind Analphabeten. Es kann auf eine traumatische Geschichte zurückblicken, die vom Kolonialismus über eine königliche Oligarchie und eine marxistische Diktatur bis, in jüngster Zeit, zu einer Art parlamentarischer Scheindemokratie mit ernsthaften demokratischen Defiziten reichte.

Wir erwarten nicht, dass die demokratischen Normen in Äthiopien einem europäischen Standard entsprechen. Das wäre unsererseits unrealistisch, wenn man an die gewaltigen Probleme des Landes denkt, aber wir erwarten, dass die äthiopische Regierung zumindest die grundlegenden Menschenrechte achtet.

Wir sind zurzeit sehr besorgt über die psychologisch paranoide Mentalität des Regimes in Addis Abeba, die hinter dem groß angelegten harten Vorgehen gegen Oppositionsführer, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten steckt. Besonders beunruhigt uns das von der Regierung kontrollierte korrupte Gerichtswesen und Polizeisystem im Lande, und wir fordern die äthiopischen Behörden auf, unverzüglich drastische Veränderungen und Korrekturmaßnahmen einzuleiten, um die gegenwärtig katastrophale Situation zu bereinigen und der Welt zu beweisen, dass sie es mit der Gerechtigkeit und der Demokratie wirklich ernst meinen und es nicht nur vorgeben.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sicher, diesmal werden wir mit Herrn Cappato einer Meinung sein.

(ES) Frau Präsidentin! Ich möchte meine Unterstützung und Anerkennung für die Arbeit zum Ausdruck bringen, die einige unserer Kolleginnen und Kollegen seit langer Zeit im Zusammenhang mit Äthiopien leisten, und insbesondere für die Tätigkeit unserer Freundin und Kollegin Ana Gomes, nicht nur durch die damalige Mission, sondern weil sie über all diese Jahre die Situation in Äthiopien verurteilt und sie äußerst ernst genommen hat.

Ich glaube, die Unterstützung für diese Entschließung, die wir heute annehmen werden, kann für eine Veränderung der Lage in Äthiopien von entscheidender Bedeutung sein.

Meines Erachtens war es bezeichnend zu sehen, wie sowohl der Vorsitzende als auch der stellvertretendende Vorsitzende des Ausschusses zur Untersuchung der Ereignisse von vor zwei Jahren unter dem Druck der Regierung Meles und angesichts der Ergebnisse ihrer Untersuchung aus dem Lande fliehen mussten.

Bei so etwas dürfen wir nicht schweigen, gerade weil es die Europäische Union war, die die Wahlen in jenem Land vor zwei Jahren gefördert und legitimiert hat.

Die Situation ruft somit natürlich Besorgnis hervor. Sie ist ernst und erfordert eine unverzügliche Reaktion.

 
  
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  John Attard-Montalto (PSE). – (MT) Europa betrachtet Äthiopien zwiespältig. Ursprünglich war es uneingeschränkt davon überzeugt, es könnte diesem Land bei der Entwicklung hin zu einer Demokratie helfen. Deshalb schickten wir eine der größten Beobachtungsmissionen, die wir je entsendet haben, nach Äthiopien.

Der Westen sieht in Äthiopien nahezu einen Verbündeten, und mit Westen meine ich auch die USA. Der Westen klatschte Somalia auch Beifall, als es der äthiopischen Regierung Hilfe anbot. Was ist jedoch im Inneren passiert? Im Inneren haben wir erlebt, dass, da dieses Land auf internationale Unterstützung, insbesondere des Westens, angewiesen ist, die Menschenrechte nicht geachtet werden, Minderheiten auf die eine oder andere Weise bestraft werden und im Polizeiapparat sowie im Justizwesen Korruption herrscht. Zudem wissen wir von knapp 40 inhaftierten Menschen, denen wahrscheinlich die Todesstrafe droht. Deshalb sollte Europa meines Erachtens eher auf gemeinschaftliche als auf autoritäre Weise erneut in Verhandlungen mit diesem Land eintreten. Wir müssen Äthiopien die Botschaft übermitteln, dass es so nicht weitergehen kann.

 
  
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  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte Ihnen versichern, dass die Kommission die Sorge des Parlaments über die ausbleibenden Fortschritte bei der Demokratisierung in Äthiopien, mehr noch, über die Verschlechterung der Lage seit der Krise nach den Wahlen von 2005 uneingeschränkt teilt.

Die Kommission hat in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und der internationalen Gemeinschaft aktive Bemühungen zur Entschärfung der Spannungen unternommen und die äthiopische Regierung gedrängt, praktische Schritte zur Versöhnung und zur Demokratisierung des Landes zu unternehmen, das Vertrauen wieder herzustellen und die inhaftierten Oppositionsführer sowie Vertreter der Medien und der Zivilgesellschaft freizulassen. In ihren Beziehungen zu den äthiopischen Behörden betont die Kommission stets die Wichtigkeit von Reformen, einschließlich der Umsetzung der Empfehlungen der Wahlbeobachtermission der EU aus dem Jahr 2005.

Was die politischen Gefangenen betrifft, so haben Präsident Barroso und Kommissar Michel bei mehreren Gelegenheiten dem Ministerpräsidenten Meles Zenawi gegenüber ihre Besorgnis geäußert und ein kurzes, faires und transparentes Verfahren gefordert. Sie haben um die Rücknahme der eher absurden Anschuldigungen ersucht und darauf hingewiesen, dass sie das Gerichtsverfahren nicht als angemessene Antwort auf die politischen Probleme in Äthiopien ansehen. Dem Ministerpräsidenten Äthiopiens wurde auch eine Amnestie der politischen Gefangenen nahe gelegt. Mit der Anwesenheit eines anwaltlichen Beobachters der EU bei dem Verfahren sollen die äthiopischen Behörden daran erinnert werden, dass die EU die Angelegenheit aufmerksam verfolgt.

Ungeachtet der kürzlichen Freilassung von 26 der ursprünglich 131 Angeklagten, bei denen einige der einstigen Anklagepunkte fallen gelassen wurden, ist die Kommission zurzeit ernsthaft beunruhigt über den am 11. Juni gegen 38 politische Gefangene verhängten Schuldspruch, der sogar zur Todesstrafe führen könnte.

Die Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft verfolgen die Lage sehr aufmerksam und nehmen auch die laufenden Vermittlungsbemühungen zwischen den äthiopischen Behörden und den Gefangenen zur Kenntnis, erwarten aber, dass diese Vermittlung zur bedingungslosen Freilassung der politischen Gefangenen führt.

Die Kommission ist sich dessen bewusst, dass die politische Situation auf das Ausbleiben demokratischer Reformen und auf umfassende Menschenrechtsverletzungen, wie Festnahmen und Verhaftungen ohne Anklage, zurückzuführen ist. Ich möchte Ihnen versichern, dass wir diese Äthiopier, die sich für die Demokratie einsetzen und von denen viele verhaftet wurden und zum Verlassen des Landes gezwungen waren, nie im Stich lassen werden.

Abgesehen von gewissen Fortschritten auf dem Gebiet der parlamentarischen Regeln sind wesentliche Fortschritte bei der Erfüllung der Zusagen des Ministerpräsidenten gegenüber der Opposition nach den Wahlen ausgeblieben, namentlich Zusagen zu Reformen des Wahlsystems, zur Unabhängigkeit der Nationalen Wahlkommission, zu den Reformen der Medien, zur Unabhängigkeit des Gerichtswesens sowie der Sicherheits- und der Streitkräfte.

Die Kommission ist nach wie vor überzeugt, dass wir bei jeder Gelegenheit mit den äthiopischen Behörden weiterhin einen intensiven politischen Dialog über solche entscheidenden Fragen führen sollten. Kommissar Michel, der sich persönlich dafür einsetzt, hat der Weiterführung eines offenen und strukturierten Dialogs mit ihnen im Rahmen des Artikels 8 des Cotonou-Abkommens über politischen Dialog als dem am besten geeigneten Weg zur Förderung besserer Regierungstätigkeit, zur Versöhnung und zu mehr Demokratie Priorität eingeräumt. Die Kommission gesteht zu, dass die Demokratisierung Zeit braucht, dass wir wachsam bleiben und den Bemühungen der Regierung in dieser Richtung bereitwillig Unterstützung gewähren müssen.

Was die Todesstrafe betrifft, haben wir dem Ministerpräsidenten Äthiopiens explizit deutlich gemacht, dass die Europäische Union unter allen Umständen gegen ihre Anwendung ist und ihre Abschaffung als einen entscheidenden Schritt zur Beförderung der Menschenwürde ansieht.

 
  
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  Die Präsidentin. Danke, Herr Kommissar.

Die Aussprache ist geschlossen; die Abstimmung findet in Kürze statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


14.3. Burma
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu Burma.(1)

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE), Verfasser. (EN) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Burma taucht regelmäßig als Thema unserer Tagungen zu Menschenrechtsverletzungen auf. Hätten wir einen Preis für das Regime mit der schlimmsten Bilanz im Bereich der Menschenrechte, dann stünde Burma gewiss ganz oben auf der Liste der Bewerber. Übrigens ist Burma auch ein Weltstar, was ein anderes Übel betrifft: Drogen. Gemäß dem International Narcotics Central Strategy Report für 2006 ist Burma der zweitgrößte Produzent von gesetzlich verbotenem Opium, was über 90 % des südostasiatischen Heroins entspricht. Ich weiß nicht, wie eng Verstöße gegen die Menschenrechte mit der Drogenherstellung in Burma verbunden sind, aber ich weiß eines: Mit Beidem sollte konsequent, rasch und wirksam Schluss gemacht werden.

Leider hat es den Anschein, als trete die EU – ebenso wie die internationale Gemeinschaft – nicht hart genug gegenüber dem burmesischen Regime auf, als dass es sich positiv auswirken könnte. Ein gutes Beispiel ist die jüngst vom Rat gewährte Erlaubnis für den burmesischen Außenminister, an der ASEM-Tagung teilzunehmen, und das nur wenige Tage nachdem die Militärjunta in Burma den bedauerlichen Hausarrest von Frau Aung San Suu Kyi verlängert hatte. Der Rat sollte dazu eine Erklärung abgeben. Ein weiteres Beispiel ist das zum großen Teil unwirksame Waffenembargo, weil sich Länder wie China und Indien nicht daran beteiligen. Doch es muss auf solche Länder Druck ausgeübt werden, sich dem Waffenembargo gegenüber Burma anzuschließen.

Lassen Sie mich abschließend unsere Forderung nach sofortiger Aufhebung des Hausarrests von Frau Aung San Suu Kyi wiederholen. Diese bemerkenswerte Dame hat einen enormen Beitrag zu Frieden und Demokratie geleistet, nicht nur in Burma, sondern international, und sie ist sowohl mit dem Friedensnobelpreis als auch mit unserem eigenen Sacharow-Preis ausgezeichnet worden. Es ist geradezu empörend und beschämend, dass sie mehr als elf der letzten siebzehn Jahre in ihrem Heimatland unter Arrest stand. Internationale und EU-Forderungen nach Freilassung blieben wirkungslos. Unsere Geduld ist längst vorbei. Wir empfehlen, dass es jetzt drastischere Aktionen wie Ausweitung der Sanktionen und Ergänzung der Liste der Personen geben muss.

 
  
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  Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN), Verfasser. (PL) Frau Präsidentin! Die Europäische Union hat einen entschiedenen Standpunkt zu den Übergriffen des Militärregimes in Birma/Myanmar. Europa dringt darauf, dass Birma/Myanmar die Menschenrechte stärker achtet und auf den Weg zur Demokratie zurückkehrt.

Die burmesischen Behörden verhaften und verfolgen jedoch nach wie vor demokratiefreundliche Aktivisten. Meiner Ansicht gibt es zwei Wege, um die Lage in diesem Land zu verbessern. Zum einen müssen China und Indien die Lieferung von Waffen und anderem strategischen Material einstellen. Zum anderen sollten ausländische Unternehmen, die in Birma/Myanmar investieren, die Menschenrechte achten. Wichtig sind außerdem Programme zur Förderung der Zivilgesellschaft in dem Land, insbesondere von Frauenorganisationen und ethnischen Minderheiten.

Ich vertrete die Fraktion Union für das Europa der Nationen. Wir unterstützen alle Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte und zur Respektierung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Freiheiten einschließlich der Versammlungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Das werden wir auch weiterhin tun. Wir möchten auf die finanzielle Lage der Menschen in Birma aufmerksam machen. Über 15 Millionen von ihnen, also etwa 30 % der Bevölkerung, leben unterhalb der Armutsgrenze. Sofortige Hilfe ist erforderlich, um das Leben und die Gesundheit dieser Menschen zu schützen.

 
  
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  Marc Tarabella (PSE), Verfasser.(FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich in diesem Saal schon häufig zur Lage in Birma geäußert und die Worte Unterdrückung, an der Macht befindliche Militärjunta, Missachtung der Menschenrechte kamen schon oft in meinen Äußerungen vor.

Die Entschließung, die heute zur Abstimmung steht, ist ein Appell an Birma, bestimmte Praktiken zu beenden. Mit meinen Kollegen bedauere ich insbesondere und vor allem die Verhängung von Hausarrest seit dem 30. Mai 2003 gegen die birmanische Oppositionspolitikerin Aung San Suu Kyi, die diesen Dienstag ihren 62. Geburtstag hatte und in den letzten 17 Jahren insgesamt 11 Jahre lang ihrer Freiheit beraubt war, meist durch Hausarrest. Sie hat ihr Haus nur ein einziges Mal wegen gesundheitlicher Probleme, die dringende ärztliche Behandlung erforderten, verlassen dürfen und hat nur wenig Kontakt zur Außenwelt. Aung San Suu Kyi ist die Symbolfigur des birmanischen Widerstandes gegen die Militärdiktatur und hat 1991 den Nobelpreis erhalten. Aus diesen Gründen fordern wir ihre sofortige bedingungslose Freilassung.

Birma muss unbedingt aufhören, die Kämpfer für Demokratie zu verfolgen und hinter Gitter zu bringen, und muss die bereits Inhaftierten freilassen. Dabei denke ich insbesondere an den heute 77-jährigen Journalisten U Win Tin, der sich seit fast 20 Jahren in Haft befindet, weil er in einem Schreiben an die Vereinten Nationen die schlechten Haftbedingungen für politische Häftlinge beklagt hatte.

Als stellvertretender Vorsitzender der ASEAN-Delegation dieses Parlaments weiß ich, welche wachsende Rolle diese Organisation in der Region spielen kann. Möge sie in naher Zukunft einen positiven Einfluss auf die birmanische Regierung ausüben!

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE), Verfasser. (EN) Frau Präsidentin! Burma gehört zu den Ländern mit der negativsten Bilanz in Fragen der Menschenrechte und mangelnder Demokratie; es wird Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung, für häusliche Dienste und zur Zwangsarbeit in der Wirtschaft betrieben. Verschlimmert wird das noch durch das gravierende ökonomische Missmanagement der Militärjunta. Burma ist darüber hinaus der zweitgrößte Produzent von ungesetzlichem Opium.

Trotz der Mehrparteien-Wahlen im Jahr 1990, aus denen die NLD als Siegerin hervorging, weigert sich die repressive Militärjunta nach wie vor, die Macht abzugeben. Die Führerin der NLD und Nobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi, die diesen Dienstag ihre 62. Geburtstag beging, war während der letzten achtzehn Jahre elf davon inhaftiert. Im Februar 2006 verlängerte die Junta ihren Arrest für ein weiteres Jahr. Ihre Anhänger und alle, die für Demokratie und bessere Menschenrechte eintreten, werden in einem Land ohne unabhängige Gerichtsbarkeit und mit brutaler Polizei routinemäßig schikaniert oder ins Zuchthaus geworfen.

Nach der jüngsten Weigerung des UN-Sicherheitsrats, gegen Burma Sanktionen zu verhängen, hat sich der UN-Menschenrechtsrat in skandalöser Weise nahezu uneingeschränkt und ausschließlich auf ein einziges Land, auf Israel, konzentriert und Burma völlig ignoriert. Die EU muss gemeinsam mit den benachbarten ASEAN-Staaten sowie auch Indien und China jetzt stärkeren Druck ausüben, um Aung San Suu Kyis Freilassung zu erreichen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), Verfasser. – (ES) Frau Präsidentin! Wie andere Mitglieder betonten und wie aus den Berichten des Sondergesandten für Menschenrechte der Vereinten Nationen für Burma, Herrn Paulo Sérgio Pinheiro, sowie der Sonderbeauftragten für Menschenrechtsverteidiger/innen des UNO-Generalsekretärs, Hina Jilani, hervorgeht, ist die Lage in Burma weiterhin Besorgnis erregend und spitzt sich von Tag zu Tag zu.

Ich möchte zunächst an die Appelle dieses Hauses bei früheren Anlässen erinnern, die es zu erneuern gilt. Die Verlängerung des Hausarrests von Aung San Suu Kyi um ein Jahr ist völlig unannehmbar, und deshalb müssen wir die burmesische Regierung auffordern, diesen Arrest schnellstmöglich aufzuheben.Wichtig ist auch, einmal mehr die Freilassung aller politischen Gefangen und die Garantie des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Demonstrationsfreiheit zu fordern, die zurzeit in diesem Land verletzt werden.

Doch andererseits müssen wir an unsere Verantwortung als westliche Länder gegenüber diesem Land im Zusammenhang mit den Investitionen erinnern, und ich sage das, weil hier mindestens zwei Faktoren eine entscheidende Rolle spielen.

Erstens dürfen wir nicht vergessen, dass Burma gegenwärtig, wenn nicht über den größten, so doch einen der größten Erdgasvorräte in Südostasien verfügt. Dieser Punkt besitzt natürlich große Attraktivität. Daher ist es unverzichtbar, dass wir, bevor dort irgendwelche ausländischen Investitionen getätigt werden, sicherstellen, dass zumindest eine Analyse der Auswirkungen dieser Investitionen auf die Menschenrechte durchgeführt wird. Diese Frage verlieren wir zu oft aus den Augen.

Zweitens muss meiner Ansicht nach auch daran erinnert werden, dass die gegenwärtig von den USA verhängten Sanktionen und die Restriktionen der Europäischen Union keine Wirksamkeit zeigen. Die Tatsache, dass viele andere asiatische Länder ihre Investitionen in diesem Land deutlich erhöhen, zwingt uns auch zu einer regionalen Betrachtung des Problems, um zu gewährleisten, dass unsere Aktionen und die unserer Verbündeten effektiver sind.

 
  
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  James Nicholson, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (EN) Frau Präsidentin! Ich bekräftige die Verurteilung des burmesischen Regimes, wie sie so klar und wirkungsvoll in der Entschließung zum Ausdruck kommt.

Nur wenige Menschen könnten das siebzehn Jahre währende Leid von Aung San Suu Kyi überstehen. Selbstlos hat sie dem unbegrenzten Arrest und der andauernden Trennung von ihren Angehörigen Widerstand geleistet, und dennoch legt sie ungebrochenen Mut und unerschütterliche Festigkeit in ihrer Sache an den Tag, und das verdient unseren Beifall. Sie ist zweifellos eine Führungspersönlichkeit unserer Zeit, wie sie die Beschneidung ihrer bürgerlichen Freiheiten erträgt, ein Spiegelbild der Unterdrückung ihrer Landsleute. Die Verstöße gegen die Menschenrechte in Burma reichen von religiöser Verfolgung und Zwangsarbeit bis zur Verhaftung ohne Gerichtsverfahren und sind Elemente politischer Gewalt, die die UN vor kurzem mit Recht verurteilt hat.

Die Unterzeichner dieser Entschließung verurteilen energisch die dem Regime durch Investitionen in den Waffenhandel und die Energiewirtschaft seitens anderer fernöstlicher Länder gewährte wirtschaftliche Unterstützung, womit diese skrupellose Diktatur nur aufgewertet wird. Alle Demokratien sollten ernsthaft überlegen, ob sie ein Land finanzieren sollten, das mit das niedrigste Budget in der Welt für das Gesundheitswesen aufwendet.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, in Namen der PSE-Fraktion. (PL) Frau Präsidentin! Sechs Monate sind vergangen, seit das Europäische Parlament seine letzte Entschließung verabschiedet hat, in der es vor der ernsten Lage in Birma warnte. Das Militärregime, das in diesem Land an der Macht ist, hat jedoch keinerlei Fortschritte in Richtung Demokratie gemacht.

Die wirtschaftliche Lage in Birma ist besorgniserregend. 30 % der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze, und die Menschenrechte werden offen verletzt. Zwangsarbeit und die Rekrutierung von Kindersoldaten sind an der Tagesordnung. Mitglieder der Opposition werden verfolgt und für lange Zeit ins Gefängnis geworfen wie etwa die Nobelpreisträgerin und Sacharow-Preisträgerin Aung San Suu Kyi, die seit 17 Jahren inhaftiert ist.

Vor diesem Hintergrund müssen alle politischen Gruppierungen in Birma einschließlich der Vertreter der Nationalen Liga für Demokratie nachdrücklich aufgefordert werden, sich am Nationalkonvent zu beteiligen, der eine neue Verfassung ausarbeiten soll. Die Mitgliedschaft Birmas in der ASEAN ist für die Zukunft des Landes von besonderer Bedeutung, sind ihre Mitglieder doch gehalten, verstärkte Anstrengungen auf dem Weg zur Demokratie zu unternehmen.

China und Indien müssen politischen und wirtschaftlichen Druck auf das Regime in Birma ausüben und die Unterstützung der birmanischen Armee einstellen. Die internationale Gemeinschaft ihrerseits sollte Wirtschaftssanktionen verhängen und das Vermögen der Regierung und ihrer Verbündeten einfrieren. Nur mit solchen entschlossenen Maßnahmen kann das Regime in Birma gezwungen werden, einen demokratischen Wandel herbeizuführen.

 
  
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  Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (PL) Frau Präsidentin! In der heutigen Aussprache über Menschenrechtsverletzungen sprechen wir erneut über die politische und soziale Lage in Birma. Seit 1962 ist in Birma das Militär an der Macht, das das Land mit eiserner Faust regiert.

Seit über 40 Jahren werden in diesem asiatischen Land Menschenrechte verletzt, und Tausende von Menschen wurden für ihre oppositionellen Aktivitäten verfolgt und verurteilt. Viele wurden ins Gefängnis geworfen. Zwangsarbeit ist an der Tagesordnung, und die Kinder werden als Soldaten rekrutiert. Die meisten Menschen in Birma haben keinen Zugang zu medizinischer Versorgung. Viele von ihnen sterben an Tuberkulose, Malaria, HIV oder AIDS, und nahezu die Hälfte der Kinder besucht keine Schule. Einrichtungen des Roten Kreuzes wurden geschlossen und die Bedürftigen so des Schutzes und der humanitären Hilfe beraubt. Die Militärjunta missachtet die Maßnahmen des UN-Menschenrechtsrates und der IAO und reagiert ebenso wenig auf die Entschließungen des Europäischen Parlaments und die Dokumente des Rates der Europäischen Gemeinschaft.

Am 15. Mai 2007 wurde der Hausarrest für Aung San Suu Kyi um ein weiteres Jahr verlängert. Die Nobelpreisträgerin und Oppositionelle hat von den letzten 17 Jahren insgesamt 11 Jahre im Gefängnis oder unter Hausarrest zugebracht. Wir bestehen auf ihrer Freilassung und der aller anderen politischen Inhaftierten. Wir verlangen außerdem, dass die Nationale Liga für Demokratie ihre Tätigkeit wieder aufnehmen kann, und wir fordern die Wiederaufnahme der humanitären Hilfe, um zu verhindern, dass das Volk von Birma und die ethnischen Minderheiten ausgelöscht werden.

Dass dieses Regime und andere totalitäre Regime weiterbestehen können, liegt – und darin besteht das Besondere an diesem Problem – daran, dass die Maßnahmen der internationalen Organisationen unwirksam sind. Trotz gegenteiliger Versicherung haben die Sanktionen keine Auswirkungen auf die Wirtschaftsstrukturen der Regime, sondern treffen nur die normalen Menschen, die ohnehin verfolgt werden und in äußerster Armut leben. Solange dieses Problem nicht gelöst ist, werden die Entschließungen des Europäischen Parlaments und alle weiteren Maßnahmen oberflächlich sein und keine Wirkung zeigen.

 
  
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  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Die Kommission ist nach wie vor beunruhigt über die Lage in Burma. Die größten Sorgen machen die sozialen und ethnischen Verwerfungen, die das Land spalten und zu Unsicherheit unter den Menschen, zu allgemeiner Armut und zu mangelndem Fortschritt in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung führen. In einem Klima menschlicher Unsicherheit und andauerndem bewaffneten Konflikt in einigen Grenzgebieten ist natürlich wenig Raum für die Achtung der Menschenrechte.

Die Behörden von Burma stehen vor zahlreichen Herausforderungen wie der Errichtung der nationalen Einheit sowie der Herbeiführung politischer Stabilität und – was ganz wichtig ist – der Erhöhung des Entwicklungsniveaus ihres Landes, das immer noch eines der ärmsten Länder der Welt ist. Für die internationale Gemeinschaft sollte die Hilfe beim Übergang Burmas zu einer offeneren, stärker entwickelten Gesellschaft – die von einer legitimen, zivilen Regierung geführt wird – die allerwichtigste Zielsetzung sein.

Der in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht erratische Regierungskurs der Militärführung dauert an. Das Militär wendet weiterhin Praktiken der Zwangsarbeit an, während die Zivilgesellschaft Repression, Unsicherheit und alltägliche Schwierigkeiten erdulden muss. Die ‚88 Studenten’ – die einstigen Führer des Aufstands von 1988 – nutzen, so weit es geht, weiterhin den minimalen Raum für die Zivilgesellschaft, während die Nationale Liga für Demokratie ausgegrenzt wird und Frau Aung San Suu Kyi sich nach wie vor unter ungerechtfertigtem Arrest befindet.

Angesichts von über tausend politischen Gefangenen, unter denen Frau Aung San Suu Kyi als Ikone des Friedens und der Versöhnung herausragt, ist ein Übergang schwer vorstellbar. Undenkbar ist ein solcher Übergang auch ohne echten Dialog mit den verschiedenen ethnischen Gruppen, einschließlich derer, die ihren bewaffneten Kampf weiterführen.

Die Kommission unterstützt die Arbeit von Professor Paolo Sergio Pinheiro, des Sonderberichterstatters der UN für Menschenrechte in Burma. In seiner letzten Erklärung stellte er fest, dass ‚gravierende Menschenrechtsverletzungen nicht nur ungestraft bleiben, sondern dass sie sogar gesetzlich sanktioniert werden.’ Die Kommission begrüßt auch die Benennung von Professor Ibrahim Gambari als Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Burma und erwartet, dass die Regierung umfassend mit ihm kooperiert, damit die guten Dienste des UN-Generalsekretärs fortgeführt werden können.

Was die bevorstehende Tagung des Nationalkonvents angeht, so rufen wir die Regierung auf, auf die Stimmen ethnischer Gruppen und oppositioneller Politiker zu hören. Wir stellen einen Fortschritt in den Arbeitsbedingungen des lokalen Büros der Internationalen Arbeitsorganisation fest, wodurch sich hoffentlich die Lage der Beschwerde einlegenden Opfer von Zwangsarbeitspraktiken bessert. Wir bedauern indes die sich verschlechternden Arbeitsbedingungen für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) und fordern die Regierung auf, dem IKRK die Wiederaufnahme seiner humanitären Mission zu gestatten.

Unter den meisten Beobachtern besteht zunehmend Einigkeit, dass mehr im Bereich der politischen und sozioökonomischen Lage getan werden muss. In ihrer Gemeinsamen Stellungnahme hat die Europäische Union die Kommission beauftragt, die Regierung zu einem Dialog über ihre Verantwortung für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu veranlassen. Die EU hat daher nach wirksamen Maßnahmen Ausschau gehalten, die den Menschen von Burma helfen und sie wieder in die internationale Gemeinschaft einbinden können. Der von der EU und ihren Partnern unterstützte Drei-Krankheiten-Fonds steht als Beispiel für diese Politik.

In unserem Vorgehen konzentrieren wir uns auf die grundlegendsten und unmittelbarsten menschlichen Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung; wir sind uns natürlich der außen stehenden Akteuren gesetzten Grenzen bewusst. Ein Zurückhalten der Hilfe und stärkere Isolierung würde allerdings bedeuten, dass die Bevölkerung den Preis zu zahlen hat, also die bereits leidenden Menschen von Burma. Wir glauben einfach nicht, dass das Leid der Menschen durch verstärkte Sanktionen gelindert werden kann. Außerdem würde solch ein Vorgehen nicht ermöglichen, Einfluss auf die Militärführer auszuüben.

Die Kommission ist absolut entschlossen, ihre Programme in Burma quantitativ und qualitativ aufzustocken, um wirksam zur Entwicklung und Versöhnung beizutragen

 
  
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  Die Präsidentin. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Die Abstimmung findet in Kürze statt.

 
  

(1)Siehe Protokoll.


15. Abstimmungsstunde
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die Abstimmung.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll.)

 

15.1. Kuba (Abstimmung)
  

- Gemeinsamer Entschließungsantrag (RC B6-0250/2007)

Vor der Abstimmung:

 
  
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  Marco Cappato (ALDE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich habe zwei mündliche Änderungsanträge. Einer ist wie folgt als Erwägung Ia einzufügen: ‚bedauert die Entscheidung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, die Menschenrechtsverletzungen in Kuba nicht weiter zu überwachen’.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 
  
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  Marco Cappato (ALDE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte den folgenden neuen Absatz nach Ziffer 15 einfügen: ‚Verurteilt jegliche Politik der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Repression, wie sie in Kuba bisher angewandt wird, und begrüßt die Bildungskampagnen hinsichtlich der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, die zurzeit vom nationalen Zentrum für sexuelle Erziehung in Kuba durchgeführt werden’.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 

15.2. Menschenrechte in Äthiopien (Abstimmung)
  

- Gemeinsamer Entschließungsantrag (RC B6-0246/2007)

 

15.3. Burma (Abstimmung)
  

- Gemeinsamer Entschließungsantrag (RC B6-0248/2007)

 

16. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll

17. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll

18. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll

19. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll

20. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll

21. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll

22. Unterbrechung der Sitzungsperiode
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  Die Präsidentin. Ich erkläre die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 16.10 Uhr geschlossen.)

 

ANLAGE (Schriftliche Anfragen)
ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der Vorsitz des Rates der Europäischen Union die Verantwortung.)
Anfrage Nr. 17 von Rosa Miguélez Ramos (H-0398/07)
 Betrifft: Roter Thun vom Aussterben bedroht
 

Auf der ICATT-Sitzung vom November 2006 wurde ein Plan zur Wiederauffüllung der Bestände an Rotem Thun angenommen, dessen Übernahme in den Rechtsrahmen der Gemeinschaft noch aussteht, weil der Rat diesen Plan wegen des Drucks, der von einigen Mitgliedstaaten ausgeübt wird, noch nicht gebilligt hat.

Biologen wie Fischer, und ganz besonders die Fischergenossenschaft von Formentera, weisen seit Jahren darauf hin, dass das Verschwinden dieser Art gefährliche Folgen für das empfindliche Gleichgewicht von Flora und Fauna im Mittelmeer haben würde. Es würde zu einer übermäßigen Zunahme von Quallen kommen, die offenbar die größten Nahrungskonkurrenten von Thunfisch sind, was Zooplankton betrifft. Damit die Bestände sich erholen, müsse die EU daher unbedingt ein langfristiges Fangverbot einführen.

Kann der Rat bestätigen, ob er plant, langfristige Fangverbote für die Industriefischerei einzuführen und während der Dauer des Verbots die Mindestgröße für Fänge heraufzusetzen? Ist geplant, ein System für die Kontrolle von Thunfisch, der zu Mastzwecken gefangen wird, einzuführen?

 
 

Anfrage Nr. 18 von Teresa Riera Madurell (H-0400/07)
 Betrifft: Roter Thun vom Aussterben bedroht
 

Die ICATT hat in ihrer Sitzung vom November 2006 einen Wiederauffüllungsplan für Roten Thun angenommen, dessen Umsetzung in das Gemeinschaftsrecht noch immer aussteht, da der Rat diesen Plan infolge des von bestimmten Mitgliedstaaten ausgeübten Drucks noch nicht gebilligt hat.

Der Vorsitzende der Berufsvereinigung der Fischer von Formentera (Spanien) erklärte vor einigen Tagen, dass große Thunfischfänger seit dem Jahr 2000 Flugzeuge einsetzen, die mit der fortschrittlichsten Technologie ausgestattet sind, um Thunfischschulen zu orten. Diese Schiffe richten zudem Schäden am Meeresboden und am Fischfanggerät der lokalen Fischer an, da sie lebende Fische, die für die Mast in Fischfarmen bestimmt sind, in Käfige treiben und dann in bis zu 35 Metern Tiefe an ihren Bestimmungsort schleppen, wobei sie Angelseile und Netze der handwerklichen Fischer zerstören.

Für wann ist die Annahme des Wiederauffüllungsplans für Roten Thun im Rat geplant? Kann der Rat mitteilen, ob das Verbot der Ortung durch Flugzeuge in diesen Plan aufgenommen wurde?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Juni 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat hat sich auf seiner Tagung vom 11./12. Juni 2007 über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 des Rates hinsichtlich des von der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände des Atlantiks empfohlenen Wiederauffüllungsplans für Roten Thun geeinigt.

Was zeitweilige Einstellungen der industriemäßigen Fischerei anbelangt, so sind in Artikel 80e Fangverbote vorgesehen, und zwar

vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2007 für große pelagische Langleinenfänger von über 24 m Länge im Ostatlantik und im Mittelmeer, ausgenommen in dem Gebiet westlich 10°W und nördlich 42°N,

vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2007 für Ringwadenfänger im Ostatlantik und im Mittelmeer,

vom 15. November 2007 bis zum 15. Mai 2008 für Köderschiffe im Ostatlantik und im Mittelmeer,

vom 15. November 2007 bis zum 15. Mai 2008 für pelagische Trawler im Ostatlantik.

Der Einsatz von Flugzeugen und Hubschraubern zum Auffinden von Rotem Thun ist im Konventionsgebiet verboten. Dies ist in Artikel 80f festgelegt.

In Artikel 80g sind Maße für Mindestanlandegrößen festgelegt.

Für Thunfisch, der zu Mastzwecken gefangen wird, ist ein Überwachungssystem vorgesehen. Die Einzelheiten dazu sind in Artikel 80o (Fangeinsätze mit Käfigen) dargelegt.

 

Anfrage Nr. 19 von Paulo Casaca (H-0399/07)
 Betrifft: Kritik des Rates an demokratischen Strömungen in der Türkei
 

Mit großer Bestürzung habe ich die ausführliche Berichterstattung in der westeuropäischen Presse über die im Namen der EU und insbesondere vom Generalsekretär des Rates vertretenen Ansichten zur Kenntnis genommen, die gegen die Achtung grundlegender Prinzipien jeglichen demokratischen Systems in der Türkei, wie z.B. Trennung von Kirche und Staat , auch Laizität genannt, gerichtet waren.

Mit welcher demokratischen Legitimität nimmt sich der Rat das Recht heraus, die in Artikel 10 der Charta der Grundrechte verankerten Grundsätze der Religionsfreiheit zu verunglimpfen?

Kann der Rat erläutern, ob er der Erklärung des türkischen Premierministers Erdogan vom 11. Juli 2006 zustimmt, in der dieser Yassin Al-Qadi, einen Finanzier von Netzen religiöser Fanatiker, der auch bei den Vereinten Nationen als solcher auf einer Liste geführt wird, unterstützt?

Kann der Rat mitteilen, ob er die zahlreichen Aufrufe dieses islamistischen Führers zur Anwendung der Gesetze der Scharia gutheißt, wobei dieser sogar die von türkischen laizistischen Persönlichkeiten ausgearbeitete Verfassung kritisiert hat, weil die Verfasser Weintrinker sind?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Juni 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Ich möchte vorausschicken, dass der Rat zu Presseartikeln grundsätzlich nicht Stellung nimmt.

Ich möchte dem Herrn Abgeordneten jedoch versichern, dass die EU in Bezug auf die Achtung der und das Eintreten für die Grundprinzipien der Demokratie, auf die er sich in seiner Anfrage bezieht, nach wie vor einen eindeutigen Standpunkt bezieht. Als ein Land, das mit der EU über seinen Beitritt verhandelt, muss die Türkei die politischen Kriterien erfüllen, die der Europäische Rat auf seiner Tagung in Kopenhagen festgelegt hat, d.h. eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie für die Achtung und den Schutz von Minderheiten.

Wie in dem Verhandlungsrahmen festgestellt wird, den der Rat im Oktober 2005 angenommen hat, erwartet die Europäische Union, dass die Türkei den Reformprozess fortsetzt und auf weitere Verbesserungen hinarbeitet, was die Achtung der Grundsätze von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der Menschenrechte und der Grundfreiheiten angeht. Die EU erwartet ferner, dass die Türkei ihre Rechtsvorschriften und Durchführungsmaßnahmen insbesondere in Verbindung mit Bestimmungen u.a. in Bezug auf die Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Rechte von Minderheiten konsolidieren und erweitern wird. In jüngerer Zeit hat der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 11. Dezember 2006 festgestellt, dass die Türkei erhebliche weitere Anstrengungen unternehmen muss, um die Meinungs- und Religionsfreiheit zu stärken. All diese Fragen werden regelmäßig im Rahmen des politischen Dialogs zwischen der EU und der Türkei angesprochen.

Schließlich möchte ich in Bezug auf Yassin Al-Kadi daran erinnern, dass die Kommission im Einklang mit dem Beschluss des Sanktionsausschusses der VN vom Oktober 2001 in ihrer Durchführungsverordnung (EG) Nr. 2062/2001 Herrn Kadi auf die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen gesetzt hat, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren sind.

 

Anfrage Nr. 20 von Brian Crowley (H-0410/07)
 Betrifft: Schuldenerlassprogramme für ärmere Drittstaaten
 

Kann der Europäische Rat eine Erklärung über den Erfolg bzw. das sonstige Ergebnis der Schuldenerlassprogramme für arme Drittstaaten abgeben, die von der Europäischen Union derzeit betrieben werden?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Juni 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge beabsichtigt der Europäische Rat nicht, diese Frage auf seiner nächsten Tagung am 21./22. Juni 2007 zu erörtern.

 

Anfrage Nr. 21 von Seán Ó Neachtain (H-0412/07)
 Betrifft: Sicherheitsmaßnahmen auf EU-Flughäfen
 

Wird der Europäische Rat zu den Fortschritten bei der Festlegung von Sicherheitsvorkehrungen auf Flughäfen in der EU bzw. auf Flughäfen in den USA/Kanada Stellung nehmen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Juni 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Eine Stellungnahme des Europäischen Rates zu dem angesprochenen Thema ist nicht vorgesehen.

 

Anfrage Nr. 22 von Eoin Ryan (H-0414/07)
 Betrifft: Unterstützung der Wirtschaften von Nordafrika
 

Kann der Europäische Rat Angaben zur Höhe der finanziellen Unterstützung machen, die er den Ländern Nordafrikas für deren Wirtschaftswachstum gewährt? Ist der Europäische Rat nicht der Auffassung, dass die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder im Gegenzug dazu beitragen wird, das Ausmaß der illegalen Einwanderung aus diesen Ländern in die Europäische Union einzudämmen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Juni 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Die Europäische Union unterhält seit langem Wirtschaftsbeziehungen zu den Ländern Nordafrikas im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaftsabkommen und der Europäischen Nachbarschaftspolitik.

Im Rahmen des Barcelona-Prozesses hat die EU ihr beständiges Engagement für die sozioökonomische Entwicklung und die Konsolidierung des Wohlstands rund um das Mittelmeer und insbesondere in den Ländern Nordafrikas unter Beweis gestellt. Durch die MEDA-Verordnung haben die Länder Nordafrikas im Zeitraum 2000-2006 insgesamt 5,2 Mrd. EURO erhalten. Das Hauptziel bestand darin, in diesen Ländern ein wirtschaftliches Umfeld zu schaffen, das ein beschleunigtes Wachstum begünstigt. Mit dem Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI), das ab 2007 MEDA ablöst, hat die EU die Mittel für ihre Nachbarn um ein Drittel erhöht. Von ca. 5 Mrd. EURO für 2007-2010 wurden 3,4 Mrd. für die südlichen Nachbarländer vorgemerkt. Das ENPI dient vor allem der Umsetzung der Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Zu den Bemühungen in diesem Bereich gehören unter anderem Marktöffnungsmaßnahmen, die Modernisierung von Unternehmen und die Entwicklung des Privatsektors, die Förderung von Handel und industrieller Zusammenarbeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur. Zusätzlich zu den ENPI-Mitteln steht den Mittelmeeranrainern Nordafrikas für den Zeitraum 2007-2013 ein Kreditvolumen in Höhe von insgesamt 10,7 Mrd. EURO durch die Europäische Investitionsbank (EIB) zur Verfügung.

Eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in Nordafrika wird zweifelsfrei dazu beitragen, dass der Strom illegaler Zuwanderer in die Europäische Union abnimmt.

 

Anfrage Nr. 23 von Liam Aylward (H-0416/07)
 Betrifft: Palästina
 

Kann der Europäische Rat sich umfassend zur derzeitigen Lage in Palästina äußern?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Juni 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Derzeit ist noch keine endgültige Entscheidung darüber getroffen worden, ob der Europäische Rat auf seiner Tagung am 21. und 22. Juni eine Erklärung zu der aktuellen politischen Lage in Palästina abgeben wird, die vom Herrn Abgeordneten in seiner Anfrage angesprochen wird.

Der Vorsitz verweist den Herrn Abgeordneten auf den Beitrag von Herrn Solana auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments vom 6. Juni 2007 und auf die Schlussfolgerungen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 18. Juni 2007.

 

Anfrage Nr. 24 von Athanasios Pafilis (H-0419/07)
 Betrifft: „Britisches Guantanamo“ - Neue Antiterrormaßnahmen der britischen Regierung
 

Die neuen Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, die der britische Innenminister John Reid plant und die der Polizei das Recht einräumen, Bürger überall anzuhalten, zu vernehmen und sogar festzunehmen, auch wenn es keine Hinweise oder keinen Verdacht auf Beteiligung an einer gesetzwidrigen Handlung gibt, sind auf Kritik gestoßen. Politiker und Organisationen zum Schutz der individuellen und bürgerlichen Freiheiten bezeichnen diese Maßnahmen als „britisches Guantanamo“, weil es sich um ein Vorgehen handele, das in Kriegszeiten üblich sei. Die Maßnahmen wurden bereits nach den Anschlägen auf die Londoner U-Bahn im Juli 2005 vom britischen Unterhaus und von Gerichten abgelehnt.

Verurteilt der Rat diese Maßnahmen der britischen Regierung als direkten Verstoß gegen die demokratischen Rechte, der einen gefährlichen Präzedenzfall für alle europäischen Völker schafft?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Juni 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat möchte darauf hinweisen, dass es nach Artikel 33 EUV ausgeschlossen ist, dass der Rat Stellung nimmt, wenn es um nationale Maßnahmen im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit geht.

 

Anfrage Nr. 25 von Johan Van Hecke (H-0423/07)
 Betrifft: China - Wirtschaftswachstum offensichtlich wichtiger als Klimaschutz
 

China hat ein Programm vorgelegt, mit dem es nach eigener Aussage die Treibhausgasemissionen begrenzen will.

Das Programm enthält jedoch kaum konkrete Maßnahmen. Die wirtschaftliche Entwicklung von Entwicklungsländern hat nach dem chinesischen Plan Vorrang vor der Bekämpfung des Klimawandels.

Der Plan enthält vornehmlich Schritte, die China zu unternehmen gedenkt, um schon früher angekündigte Verbesserungen beim Energieverbrauch zu realisieren. China bleibt jedoch dabei, dass es nicht ehrlich sei, obligatorische Reduzierungen Ländern aufzuerlegen, die sich noch in ihrer industriellen Entwicklung befinden, während „die Erwärmung der Erde zum großen Teil durch eine zweihundertjährige ungehinderte Industrialisierung durch den Westen verursacht wurde“.

Wie reagiert der Rat auf diese Haltung? Wurde sie auf dem G8-Gipfel in Deutschland behandelt? Inwieweit werden Maßnahmen zugunsten des Klimas bei den Handelsgesprächen mit China als prioritär betrachtet?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Juni 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Wie der Herr Abgeordnete weiß, ist die EU fest entschlossen, bei der Bekämpfung des Klimawandels eine Führungsrolle zu übernehmen. Die EU hat außerdem zugesagt, den Entwicklungsländern entsprechend dem Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten zu helfen, ihren Verpflichtungen aus der Klimakonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll nachzukommen.

Dem Herrn Abgeordneten werden auch die jüngsten, festen Zusagen der EU zur Emissionsreduzierung bekannt sein, die auf der Tagung des Europäischen Rates im März 2007 gegeben wurden. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass zusätzlich zu absoluten Emissionsreduktionen der Industrieländer auch die wirtschaftlich weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländer in angemessenem Umfang und entsprechend ihren Verantwortlichkeit und Möglichkeiten einen Beitrag zur Reduzierung ihres Emissionsumfangs leisten. Dazu gehören auch neue und flexible Arten von Verpflichtungen und eine verstärkte Zusammenarbeit im technischen Bereich.

Darüber hinaus wurde vor kurzem auf dem G8-Treffen in Heiligendamm vereinbart, dass beim Klimaschutz in einer Weise vorgegangen werden muss, die das Wachstum in den Entwicklungsländern, den Schwellen- und den Industrieländern unterstützt, gleichzeitig aber wirtschaftliche Verwerfungen vermeidet. Außerdem wurde beschlossen, mit Ländern, deren Wirtschaft große Emissionsmengen verursacht (einschließlich Brasilien, China, Indien, Mexiko und Südafrika), langfristige Strategien auszuarbeiten. Auch China hat sich dabei dazu bekannt, einen fairen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten.

Auch wenn das chinesische Programm zur Bekämpfung des Klimawandels derzeit noch keine absoluten Reduktionsziele enthält, ist es dennoch ein positiv zu würdigendes Signal, das Bewegung hin zu einem Ausbau des internationales Klimaregimes unter dem Dach der UNFCCC verdeutlicht. China sieht verstärkten Klimaschutz als nationale Aufgabe und ist bereit, den eingeschlagenen Pfad einer nachhaltigen Entwicklung fortzusetzen. Chinas Premierminister Wen Jiabao hat 2007 mehrfach Maßnahmen zur Abkühlung der überhitzten Konjunktur (1. Quartal ca. 11 % Wachstum, April/Mai ca. 18 %) sowie zur Kontrolle der steigenden Umweltverschmutzung und des Energieverbrauchs angekündigt, dabei jedoch Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung eingestanden.

Abschließend möchte ich dem Herr Abgeordneten versichern, dass sich die EU ernsthaft um eine Zusammenarbeit mit China in Klimafragen bemüht und dabei Handelsfragen berücksichtigt. Erstens erstreckt sich die 2005 begründete Partnerschaft EU-China im Bereich des Klimaschutzes auf die Ausräumung von Hindernissen für die Entwicklung, den Einsatz und den Transfer von Technologie. Zweitens haben im Jahr 2007 die EU-ASEM-Treffen die Gelegenheit geboten, den Klimawandel ins Zentrum der Aufmerksamkeit zu rücken. Es ist eindeutig erforderlich, das Thema „Klimawandel“ in anderen Kontexten, auch im Kontext der Handelsbeziehungen, anzusprechen. Das Thema Klimaschutz wurde auch bei der AM-Troika EU-China am 28.5.2007 in Hamburg angesprochen. AM Steinmeier hat dabei auf die gemeinsame Verantwortung zum Klimaschutz und die Bereitschaft der EU, China bei der Verringerung von Emissionen zu unterstützen, hingewiesen.

 

Anfrage Nr. 26 von Linda McAvan (H-0424/07)
 Betrifft: Europas Zusage, Entwicklungshilfe zu leisten
 

Im Jahr 2005 haben die Minister der EU-Mitgliedstaaten zum wiederholten Male erklärt, man strebe gemeinsam an, bis zum Jahr 2015 mindestens 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungshilfe auszugeben. Dieser Anteil ist von den Vereinten Nationen als Zielvorgabe gesetzt worden. Angesichts der Höhe der Entwicklungshilfe in den letzten Jahren und der jetzt vorgelegten Pläne für die Entwicklungsausgaben in den kommenden Jahren steht aber eher zu vermuten, dass dieses Ziel nicht erreicht wird. Welche Initiativen zieht der Rat in Erwägung, damit die EU ihre Zusagen, die Entwicklungshilfe aufzustocken, auch wirklich einhält?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Juni 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Die Zusage des Rates von 2005, die offizielle Entwicklungshilfe zu erhöhen, gingen über eine bloße Bestätigung des Ziels der VN, 0,7 % des BNE für offizielle Entwicklungshilfe zu verwenden, hinaus, weil der Rat zugesagt hat, dieses Ziel bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich 2015, zu erreichen. Durch die realen und substantiellen Erhöhungen in den Haushalten der EU-Mitgliedsstaaten sind die Aussichten hinsichtlich der ODA ermutigend, obwohl noch große Herausforderungen vor uns liegen.

Der Rat hat unlängst seinen Standpunkt zu dieser Frage deutlich gemacht (Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Mai 2007).

2002 hat sich die EU verpflichtet, im Jahr 2006 0,39 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) für Entwicklungshilfe aufzuwenden; im Jahr 2005 hat sie zugesagt diesen Prozentsatz bis zum Jahr 2010 auf 0,56 % und bis zum Jahr 2015 auf 0,7 % zu steigern.

2006 erreichte die EU insgesamt 0,42 % des BNE und übertraf somit die Zielvorgabe von 0,39 %. Dies entspricht einem Rekordbetrag von 48 Milliarden Euro.

Bei diesem Gesamtbetrag gibt es Mitgliedstaaten, die über ihrer jeweiligen Zielvorgabe liegen, während andere aus unterschiedlichen Gründen darunter geblieben sind. Die Anstrengungen der Europäischen Union insgesamt können jedoch nur als sehr zufrieden stellend betrachtet werden.

Dem Rat ist bekannt, dass einige der Maßnahmen, die zu diesem befriedigenden Gesamtwert geführt haben, einmalige Maßnahmen sind, und dass folglich zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind, um die zukünftigen Ziele zu erreichen.

Davon abgesehen, ist die Frau Abgeordnete sich sicherlich der Tatsache bewusst, dass die Qualität der Hilfe ebenso wichtig ist wie ihr Umfang. In diesem Zusammenhang hat der Rat auch ganz wesentliche Schlussfolgerungen über eine größere Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit durch gemeinsame Programmplanung und eine stärkere Arbeitsteilung zwischen den Gebern angenommen. Im Einklang mit der Pariser Erklärung zur Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit dürfte dies dazu beitragen sicher zu stellen, dass die Entwicklungshilfe stärkere Auswirkungen auf die Armutsbekämpfung, die Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele und die Reduzierung des Verwaltungsaufwands in den Empfängerländern hat.

 

Anfrage Nr. 27 von Elspeth Attwooll (H-0427/07)
 Betrifft: EU-Übereinkommen über den Entzug der Fahrerlaubnis
 

Kann der Rat bezugnehmend auf die schriftliche Anfrage E-1673/07 und Artikel 19 des EU-Übereinkommens über den Entzug der Fahrerlaubnis (98/C 216/01) als Verwahrer des Übereinkommens mitteilen, welche Fortschritte in Richtung auf eine Ratifizierung des Übereinkommens gemacht wurden und wann nach Einschätzung des Generalsekretärs alle Mitgliedstaaten die Vorschriften des Übereinkommens erfüllen werden? Bedeutet die Antwort auf die schriftliche Anfrage E-1673/07, dass der Rat es nicht mehr für erforderlich hält, als Verwahrer für dieses Übereinkommen zu fungieren?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Juni 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Bislang haben nur drei Mitgliedstaaten der Europäischen Union (CY, ES, SK) das Übereinkommen von 1998 ratifiziert. Die Einzelheiten der Ratifizierungen durch diese Mitgliedstaaten wurden auf der offiziellen Website des Rates veröffentlicht.

Da der Rat jedoch nicht Vertragspartei des Übereinkommens ist und das Übereinkommen den Rat nicht verpflichtet, seine Umsetzung zu überwachen, wird diese Frage vom Rat derzeit nicht geprüft.

 

Anfrage Nr. 28 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-0428/07)
 Betrifft: Neuer Vertrag über die Europäische Union
 

In den letzten Wochen hat sich der neu gewählte Präsident der Französischen Republik, Nicolas Sarkozy, energisch für die Verabschiedung einer neuen, vereinfachten Fassung des Verfassungsvertrags, der von Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war, eingesetzt. Der französische Präsident hat seinen Vorschlag bereits der deutschen Bundeskanzlerin und amtierenden Ratspräsidentin Angela Merkel, Kommissionspräsident Barroso und dem britischen Premierminister Blair sowie dem Ministerpräsidenten der Niederlande Balkenende und dem belgischen (Verhofstadt), dem luxemburgischen (Junker) und dem italienischen (Prodi) Ministerpräsidenten vorgestellt. Die Ministerpräsidenten von Spanien (Zapatero) und Portugal (Sócrates) haben der Initiative bereits zugestimmt.

Welchen Standpunkt vertritt der Rat zu diesem Vorschlag? Wird er den genannten französischen Vorschlag mit seinen Initiativen – im Lichte des bevorstehenden Gipfeltreffens des Rates am 21./22. Juni – oder einen Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft unterstützen? Hat er bereits die Mitgliedstaaten kontaktiert, insbesondere diejenigen, die gegenüber dem Verfassungsvertrag eher zurückhaltend waren? Wie schätzt er die Entwicklung dieses Vorschlags ein?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Juni 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat hat zu keinem Vorschlag aus den Mitgliedstaaten in Bezug auf den EU-Vertrag Stellung bezogen, und dies wäre auch nicht angebracht.

Die Frage eines neuen Vertrags wird auf der Tagung des Europäischen Rates am 21./22. Juni 2007 auf der Grundlage eines Berichts des Vorsitzes erörtert, den der Europäische Rat auf seiner Tagung im Juni 2006 angefordert hatte. Es wäre nicht angemessen, dass sich der Rat zu den Vorbereitungen für diese Tagung, für die der Vorsitz zuständig ist, oder aber zu den voraussichtlichen Ergebnissen äußert.

 

Anfrage Nr. 30 von Ryszard Czarnecki (H-0434/07)
 Betrifft: Mögliche Benennung eines EU-Sonderbeauftragten für Energiepolitik
 

Was hält der Rat von der Idee, einen EU-Sonderbeauftragten für Energiepolitik zu benennen (analog zum Hohen Vertreter für die Außenpolitik und zum Koordinator für Terrorismusbekämpfung)?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Juni 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

In der Tat kann der Rat in Rahmen von Titel V „Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ nach Artikel 18 Absatz 5 des EU-Vertrags einen Sonderbeauftragten für besondere politische Fragen ernennen.

Sicherlich ist dem Herrn Abgeordneten bekannt, dass der Europäische Rat in Bezug auf die externe Energiepolitik bereits im März 2006 erklärt hat, dass die Energiepolitik für Europa (EPE) dazu beitragen sollte, die Versorgungssicherheit durch Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts für die externe Energiepolitik zu erhöhen, wobei er unter den Maßnahmen zur Verwirklichung der EPE u.a. die Entwicklung einer gemeinsamen Position zur Unterstützung energiepolitischer Ziele in den Beziehungen zu Drittstaaten genannt hat.

Die allgemeinen Grundsätze dieses Konzepts wurden anschließend von der Kommission und dem Generalsekretär/Hohen Vertreter in ihrem gemeinsamen Papier „Eine Außenpolitik zur Förderung der EU-Interessen im Energiebereich“ weiter ausgeführt, das der Europäische Rat im Juni 2006 begrüßt hat, wobei er den Vorsitz, die Kommission und den Hohen Vertreter ersuchte, die Arbeiten zur Durchführung der externen Energiepolitik voranzubringen. Der Vorsitz, die Kommission und der Hohe Vertreter haben bereits häufig in energiepolitischen Gesprächen mit Drittstaaten oder Gruppen von Drittstaaten die erwähnte „gemeinsame Position“ vertreten.

Zuletzt hat der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung im März 2007 die wesentlichen Punkte für die Weiterentwicklung dieser gemeinsamen Position der EU festgelegt.

Zwar hat der Rat nicht beschlossen, einen Sonderbeauftragten für die Energiepolitik zu ernennen, doch wird die externe Energiepolitik der EU auf höchster Ebene behandelt und entsprechend gegenüber den Drittstaaten vertreten

 

Anfrage Nr. 31 von Georgios Toussas (H-0437/07)
 Betrifft: G8-Gipfel in Heiligendamm
 

Die deutsche Bundesregierung hat im Hinblick auf den G8-Gipfel der Führer der acht mächtigsten kapitalistischen Länder in Heiligendamm unter dem Vorwand von Antiterrormaßnahmen in massivem Umfang „vorbeugende“ Festnahmen von Arbeitnehmern vorgenommen und die Stadt mit Polizeikräften und Militärs abriegeln lassen, was Unmut und Bestürzung bei den Arbeitnehmern und Bewohnern der Umgebung ausgelöst hat. Bei den Demonstrationen in Hamburg und Rostock haben die Polizeikräfte Hunderte von Demonstranten angegriffen und verletzt sowie Dutzende festgenommen. Diese Mobilisierung des Staatsapparates und die brutalen Übergriffe der Ordnungskräfte stellen eine flagrante Verletzung der bürgerlichen Rechte und Freiheiten dar.

Wie steht der Rat zu diesen unannehmbaren Akten von staatlicher Gewalt und Terror, die die Regierung gegen die Arbeitnehmer und die Jugend vollführt hat?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Juni 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Vorsitz möchte darauf hinweisen, dass es nach Artikel 33 EUV ausgeschlossen ist, dass der Rat Stellung nimmt, wenn es um nationale Maßnahmen im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit geht.

 

Anfrage Nr. 32 von Pedro Guerreiro (H-0438/07)
 Betrifft: Verteidigung der legitimen Interessen des saharauischen Volkes, einschließlich seines Rechts auf Selbstbestimmung
 

In letzter Zeit wurden Fälle brutaler repressiver Maßnahmen marokkanischer Behörden gegen Studenten und sonstige Personen, die sich aktiv für die grundlegendsten Rechte des saharauischen Volkes einsetzten, gemeldet. Im Bericht der Delegation des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für die Menschenrechte über ihre Reise im Jahr 2006 wurde die Situation der Menschenrechte im Gebiet Westsahara, das rechtswidrig von Marokko besetzt gehalten wird, als „sehr kritisch“ bezeichnet. In der Entschließung Nr. 1754 (2007) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wird das Recht des Volks der Westsahara auf Selbstbestimmung bekräftigt.

Wie reagiert der Rat auf die Welle der Repression durch die marokkanischen Behörden gegen Studenten und sonstige Aktivisten, die sich für die Verteidigung der Grundrechte des saharauischen Volkes einsetzen? Welche Maßnahmen ergreift der Rat, um in wirksamer Weise zur Wahrung des Rechtes dieses Volkes auf Selbstbestimmung beizutragen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Juni 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Die Ereignisse, auf die der Herr Abgeordnete verweist, gehen einher mit der Aufnahme von Verhandlungen über Westsahara unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen (vorbehaltlich aktueller Entwicklungen sollten die direkten Verhandlungen zwischen Marokko und der Polisario am 18./19. Juni in Long Island, Vereinigte Staaten, begonnen haben). Dies ist der Moment für Verhandlungen. Sie wurden von der internationalen Gemeinschaft in der Resolution Nr. 1754 des VN-Sicherheitsrats vom 30. April 2007 gefordert. Die Europäische Union unterstützt die Vereinten Nationen ohne Einschränkung. Zur Vorbereitung der Verhandlungen wurden erhebliche Anstrengungen unternommen und im Vorfeld wichtige Beiträge geleistet. Das Volk von Westsahara hofft auf eine bessere Zukunft und eine gerechte und dauerhafte Lösung des Konflikts. Wir rufen alle Seiten auf, diese Gelegenheit zu nutzen, Zurückhaltung zu üben und auf jegliche Handlung zu verzichten, die die Gespräche gefährden könnte.

Die Europäische Union wird mit Marokko zum nächsten Mal am 23. Juli auf der Tagung des Assoziationsrats zusammentreffen. Auch hierbei wird Gelegenheit sein, diese Fragen weiter zu erörtern. Die Missionschefs in Rabat und die Präsidentschaft sprechen zudem regelmäßig Menschenrechtsthemen mit der marokkanischen Regierung an, auch das Vorgehen gegen die Studenten.

 

Anfrage Nr. 33 von Diamanto Manolakou (H-0442/07)
 Betrifft: Gummigeschosse und Farbkugeln - Verstoß gegen grundlegende demokratische Rechte
 

Die griechische Regierung wird in naher Zukunft neue Maßnahmen zur Niederschlagung von Demonstrationen ergreifen. Dazu gehört die Verwendung von Gummigeschossen und Farbkugeln, mit denen die Demonstranten markiert werden sollen, damit man sie später leichter festnehmen kann. Die diesbezüglichen Ankündigungen haben einen Sturm des Protests von Organisationen zum Schutz der Menschenrechte hervorgerufen, weil erwiesen ist, dass diese Kugeln zu schmerzhaften und schweren Verletzungen, zur Erblindung oder sogar zum Tode führen können, wenn sie den Demonstranten an einer bestimmten Stelle treffen. Dies wird sogar von hohen Polizeibeamten nicht bestritten. Gleichzeitig richtet sich der Einsatz solcher Maßnahmen unmittelbar gegen das Versammlungsrecht und stellt einen schweren Verstoß gegen die individuellen Rechte dar, da die „Markierung“ der Demonstranten den Strafverfolgungsbehörden als Vorwand dienen soll, um Anklagen zu verfertigen und Strafverfahren einzuleiten.

Verurteilt der Rat diese Praktiken zur Niederschlagung von Demonstrationen, die extrem gefährlich für die öffentliche Gesundheit sind, sich gegen die Volksbewegungen richten und eklatant gegen grundlegende demokratische Rechte und Freiheiten verstoßen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Juni 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Vorsitz möchte darauf hinweisen, dass es nach Artikel 33 EUV ausgeschlossen ist, dass der Rat Stellung nimmt, wenn es um nationale Maßnahmen im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit geht.

 

Anfrage Nr. 34 von Laima Liucija Andrikienė (H-0446/07)
 Betrifft: Umweltverträglichkeitsprüfung bei der geplanten nordeuropäischen Gas-Pipeline
 

Der Bau der nordeuropäischen Gas-Pipeline gibt Anlass zu erheblichen Bedenken, was die möglichen negativen Auswirkungen auf die Ostsee betrifft. Gemäß internationalen Umweltnormen sowie gemäß den rechtlichen Auflagen und Usancen der EU kann ein Projekt nicht durchgeführt werden, wenn nicht zuvor von unabhängigen Stellen eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wird.

Hat der Rat Maßnahmen ergriffen, damit für die geplante Gas-Pipeline in Nordeuropa eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt wird, und falls ja, welche unabhängigen Stellen sind an der Bewertung beteiligt? Liegen dem Rat bereits vorläufige Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie vor, anhand derer Schlussfolgerungen über die Auswirkungen des Baus der nordeuropäischen Gas-Pipeline auf die Ostsee gezogen werden können?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Juni 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Vorsitz ist sich durchaus bewusst, dass das von der Frau Abgeordneten angesprochene Vorhaben bei mehreren EU-Mitgliedstaaten, Drittstaaten und Umweltorganisationen auf Bedenken hinsichtlich möglicher nachteiliger Umweltauswirkungen stößt. Es trifft auch zu, dass internationale Übereinkommen, insbesondere das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (die „Espoo-Konvention), das Gemeinschaftsrecht und innerstaatliches Recht Vorschriften und Verpflichtungen im Zusammenhang mit Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) vorsehen.

Der Rat verfügt jedoch über keinerlei Rechtsgrundlage, um spezifische Maßnahmen zu ergreifen, damit eine UVP durchgeführt wird; es obliegt der Kommission zu gewährleisten, dass das Gemeinschaftsrecht ordnungsgemäß angewandt wird, und die Maßnahmen zu ergreifen, die sie im Falle von Verstößen für angemessen erachtet.

Was die ersten Ergebnisse einer UVP anbelangt, so kann der Vorsitz lediglich die öffentlich verfügbaren Informationen zur Kenntnis nehmen, wonach alle betroffenen Länder offiziell über das Vorhaben unterrichtet worden sind und vorgesehen ist, bis Herbst 2007 einen UVP-Bericht zu erstellen, der anschließend den zuständigen Behörden zur Genehmigung vorgelegt werden soll.

Wie der Frau Abgeordneten zudem sicherlich bekannt sein dürfte, wird in der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze mehrfach auf eine Gasfernleitung zwischen Russland und Deutschland über die Ostsee oder „über die Offshoreroute“ Bezug genommen.(1)

Der Rat und das Europäische Parlament haben daher in Anhang I der Entscheidung eine „Nordeuropäische Ferngasleitung“ als „Vorhaben von europäischem Interesse“ ausgewiesen, ein Begriff, der die Kategorie der Vorhaben umfasst, denen „oberste Priorität“ zukommt (siehe Erwägungsgrund 8 und Artikel 8).

Die Frau Abgeordnete wird insbesondere auf Artikel 13 dieser Entscheidung hingewiesen, der wie folgt lautet: „Diese Entscheidung lässt die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung von Vorhaben und der Pläne oder Programme, die den Rahmen für die zukünftige Genehmigung der in Frage stehenden Vorhaben festlegen, unberührt. Sofern nach einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist, werden deren Ergebnisse berücksichtigt, bevor über die Durchführung der Vorhaben nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft entschieden wird.“

 
 

(1) ABl. L 262 vom 22.9.2006, S. 1.

 

ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 41 von Georgios Toussas (H-0445/07)
 Betrifft: Anhebung des Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank
 

Die bevorstehende Anhebung des Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank (von bisher 3,75 auf 4 %) und seine für September 2007 vorgesehene Erhöhung auf 4,25 % verschärfen die ohnehin ernsthaften Probleme der Arbeiterhaushalte, Darlehen zu den ohnehin ungünstigen Bedingungen, die von den Banken festgesetzt worden sind, zurückzuzahlen. Es ist aufschlussreich, dass die sieben aufeinander folgenden Zinssteigerungen seit September 2005, als der Basiszinssatz 2 % betrug, die Gewinne der Banken steil nach oben getrieben, zu vielfältigen Erhöhungen bei den Rückzahlungen für Baudarlehen geführt und in Verbindung mit gesenkten Löhnen und Renten ganz allgemein einen starken Einschnitt in den Lebensstandard der Arbeiterfamilien verursacht haben.

Wie beurteilt die Kommission diese arbeitnehmerfeindlichen Entscheidungen der Europäischen Zentralbank?

 
  
 

Getreu der ihr vom Vertrag übertragenen Aufgabe, für Preisstabilität zu sorgen, bestimmt die Europäische Zentralbank die Geldpolitik für den Euroraum auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und geldpolitischen Lage in völliger Unabhängigkeit.

Seit der Einführung des Euro weisen sowohl die Inflation als auch die Zinssätze (nominell wie real) niedrige Werte auf. In diesem Zusammenhang sei angeführt, dass eine inflationäre Entwicklung normalerweise wie eine regressive Steuer wirkt, unter der insbesondere die ärmeren Bevölkerungsgruppen leiden, da sie häufig völlig von Lohneinkommen (oder Rentenzahlungen) abhängig sind und über kein Sachvermögen verfügen. Aus diesem Grund kann das Verfolgen von Geldwertstabilität gewiss nicht als „arbeitnehmerfeindliche“ Politik bezeichnet werden.

 

Anfrage Nr. 46 von Leopold Józef Rutowicz (H-0391/07)
 Betrifft: Finanzmittel zur Bewältigung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
 

Derzeit vollzieht sich ein tief greifender Klimawandel, der mit Missernten, Überschwemmungen, Dürren, Veränderungen der Umwelt, usw. einhergeht. Zur Bewältigung der Auswirkungen dieser Phänomene ist die Rücklage von Finanzmitteln erforderlich. Sieht die Kommission eine konstante Erhöhung der Finanzmittel zur Bewältigung dieser Phänomene vor?

 
  
 

Die Klimaänderung hat bereits eingesetzt, so dass die finanziellen Folgen, die sich bei der Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen und bei der Anpassung an die unvermeidlichen Folgen der Klimaänderung ergeben, Berücksichtigung finden müssen. Für den Zeitraum 2007-2013 ist der Haushalt der EU festgelegt, und noch ist es zu früh, um Aussagen zur Finanziellen Vorausschau nach 2013 zu treffen. Allerdings können Maßnahmen zur Risikoprävention und –begrenzung sowie zur Anpassung an die Klimaänderung bereits jetzt aus den laufenden Strukturfondsprogrammen der Gemeinschaft finanziert werden. Weitere Schritte werden erforderlich sein, damit Maßnahmen dieser Art in die laufenden Programme aufgenommen werden können. In den aus diesen Fonds finanzierten Projekten müssen Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen werden, damit ihre Nachhaltigkeit gesichert ist.

Für den Zeitraum 2007-2013 gehört im Programm LIFE+ die Bewältigung der Klimaänderung zu den Hauptzielen. Im Rahmen von LIFE+ werden innovative Vorhaben und Demonstrationsprojekte finanziert, mit denen die Anpassung grenzüberschreitend gefördert wird, d. h. Projekte, die der Entwicklung kostengünstiger Anpassungstechnologien und innovativer Ansätze dienen.

Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union ist kein Instrument, das speziell für die Klimaänderung konzipiert wurde, jedoch kann aus ihm bei größeren Naturkatastrophen europäischen Ausmaßes unabhängig davon, ob sie mit der Klimaänderung zusammenhängen oder auf andere natürliche Ursachen zurückzuführen sind, finanzielle Unterstützung geleistet werden. Die Finanzierung dieses Fonds erfolgt fallweise außerhalb des Haushaltsplans der EU.

Darüber hinaus hat der Rat im März ein Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz angenommen, mit dem die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zum Schutz von Bevölkerung, Umwelt und Sachanlagen bei Naturkatastrophen und auf menschliches Einwirken zurückzuführenden Katastrophen unterstützt und ergänzt werden sollen.

Zur Unterstützung der ehrgeizigen Klimaschutzziele der Gemeinschaft und als Teil einer allgemeinen Reform der Vorschriften für die Gewährung staatlicher Beihilfen hat die Kommission vor kurzem einen neuen Entwurf von Gemeinschaftsleitlinien für die Gewährung staatlicher Umweltschutzbeihilfen vorgelegt. In den aktualisierten Leitlinien kommt ein stärker wirtschaftsorientierter Ansatz zur Anwendung, damit die Mitgliedstaaten Maßnahmen zugunsten der Umwelt fördern können, der Wettbewerb aber so wenig wie möglich verzerrt wird.

Die Sorge um die Klimaänderung wird auch die Beziehungen der EU zu Drittländern beeinflussen. In den Entwicklungsländern kommt der Anpassung an die Folgen der Klimaänderung besondere Bedeutung zu, da die armen Bevölkerungsschichten dort stärker gefährdet sind und nur begrenzt reagieren können. Es bestehen bereits mehrere Politiken und Finanzierungsmechanismen, die aber weiterentwickelt werden müssen, damit der Herausforderung der Anpassung weltweit begegnet werden kann.

Damit die Politikgestaltung auf einer soliden Wissensgrundlage erfolgen kann, wird im Rahmen der Forschungsprogramme der Gemeinschaft seit Jahren in die gezielte Erforschung der Klimaänderung investiert. Die Ausgaben für die Anpassungsforschung sollen weiter erhöht werden.

Die Kommission wird noch vor Sommerbeginn ein Grünbuch über die Anpassung an die Klimaänderung vorlegen, in dem sich nähere Ausführungen zu den Kosten und den für die Anpassung vorgeschlagenen politischen Antworten finden.

 

Anfrage Nr. 47 von Zita Gurmai (H-0402/07)
 Betrifft: Umweltauswirkungen des Bauvorhabens Jachthafen La Punta auf Ibiza
 

Die Insel Ibiza leidet, was die Stadt- und Umweltentwicklung betrifft, schwer unter Verschlechterung infolge überzogener öffentlicher Bauprojekte, die das empfindliche und knappe Territorium zubetonieren. Das Vorhaben Jachthafen La Punta auf Ibiza ist Teil eines Plans über den Bau einer doppelspurigen Straße und eines Golfplatzes. Diese Projekte haben zu heftigen öffentlichen Protesten geführt, da sie eindeutig schädliche Auswirkungen auf den Naturpark Parque Reserva Natural de Ses Salines haben werden, ein im Sinne der gemeinschaftlichen Vogelschutzrichtlinie besonderes Schutzgebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung.

Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um sicherzustellen, dass die Vogelschutzrichtlinie und die Habitatrichtlinie beachtet werden?

 
 

Anfrage Nr. 48 von Jörg Leichtfried (H-0403/07)
 Betrifft: Umweltauswirkungen des Vorhabens Jachthafen La Punta auf Ibiza
 

Das Vorhaben Jachthafen La Punta auf Ibiza mit einer Kapazität von 885 bis zu 40 m langen Jachten wird irreversible Folgen für die Meeresökosysteme haben und neben anderen nachteiligen Auswirkungen die Zerstörung einer Fläche von rund 120.000 m2 der geschützten Art Posidonia oceanica (Poseidongras) mit sich bringen, wie in dem Vorhaben selbst eingeräumt wird. Der Bau des Jachthafens wird den Naturpark „Parque Reserva Natural de Ses Salines“, ein besonderes Schutzgebiet gemäß der Vogelschutzrichtlinie der EU, das zu einem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung erklärt wurde, und das Meeresreservat „Reserva Marine de Es Freus de Eivissa y Formentera“, das sich in der Nähe des geplanten Hafens befindet und für das Strukturfondsmittel der EU im Rahmen des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) gewährt werden.

Welche Maßnahmen wird die Kommission treffen, um die Einhaltung der Habitat-Richtlinie sicherzustellen?

 
 

Anfrage Nr. 49 von Britta Thomsen (H-0404/07)
 Betrifft: Umweltauswirkungen des Bauvorhabens Jachthafen La Punta auf Ibiza
 

Laut der förmlichen Beschwerde bei der GD Umwelt und der GD Fischerei und Maritime Angelegenheiten wird sich das Vorhaben Jachthafen La Punta auf Ibiza äußerst nachteilig auf die Küstenregion der Insel auswirken und zu einer irreversiblen Zerstörung der Meeres- und Landökosysteme führen. Die geplanten Arbeiten scheinen im Verhältnis zu den Erfordernissen des Hafens überdimensioniert zu sein, was den Zielen der einschlägigen gemeinschaftlichen Errungenschaften widerspricht. Ist der Kommission bekannt, dass dieses Vorhaben gegen gemeinschaftliche Rechtsvorschriften verstößt?

 
 

Anfrage Nr. 50 von Inés Ayala Sender (H-0409/07)
 Betrifft: Auswirkungen des geplanten Sporthafens in La Punta (Ibiza, Spanien) auf durch die Europäische Union geschützte Naturräume
 

Seit ihrer Gründung bekräftigt die Europäische Union ihr Interesse an der Erhaltung der Umwelt und trägt aktiv zum Schutz von Naturreservaten bei. Doch der geplante Bau eines Sporthafens in La Punta auf Ibiza (Spanien) beeinträchtigt sowohl das Meeresschutzgebiet Es Freus de Eivissa y Formentera als auch den Nationalpark Ses Salines, die beide mit europäischen Mitteln (PESCA bzw. LIFE) gefördert werden.

Ist der Kommission bekannt, welche Auswirkungen dieses Projekt sowohl auf das Meeresschutzgebiet Es Freus de Eivissa y Formentera als auch auf den Nationalpark Ses Salines haben kann? Wie beabsichtigt die Kommission zu verhindern, dass im Zuge dieses Vorhabens die in diesen Gebieten investierten Gemeinschaftsmittel missbräuchlich verwendet werden?

 
  
 

Projekte in Zusammenhang mit Jachthäfen fallen unter Anhang II Abschnitt 10 Buchstabe e) der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten(1), geändert durch die Richtlinie 97/11/EG(2) und 2003/35/EG(3) (die Umweltverträglichkeitsprüfungs – UVP – Richtlinie). Es ist daher Sache des Mitgliedstaats, vor der Erteilung einer Genehmigung für ein Projekt zu entscheiden, ob es möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat. Ist dies der Fall, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden.

Das Gebiet „Ses Salines d'Eivissa i Formentera“ wurde im Rahmen der Richtlinie 92/43/EWG(4) (Habitat-Richtlinie) als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung und im Rahmen der Richtlinie 79/409/EWG(5) (Vogelrichtlinie) als besonderes Schutzgebiet ausgewiesen. Für Projekte, die sich möglicherweise negativ auf solche Gebiete auswirken, muss gemäß Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 6 Absatz 4 der Habitat-Richtlinie eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Auf der Grundlage dieser Prüfung müssen die zuständigen Behörden entscheiden, ob das Projekt weitergeführt werden kann, und wenn ja, unter welchen Bedingungen.

Den vorliegenden Informationen zufolge waren das Projekt und die Umweltverträglichkeitsprüfung im Mai 2006 Gegenstand eines Verfahrens zur Anhörung der Öffentlichkeit. Überdies gab die zuständige Behörde der Balearen im April 2007 - unter bestimmten Bedingungen - eine befürwortende Stellungnahme zu dem Projekt ab. Nach Auffassung der Kommission ist das Projekt in einem Gebiet außerhalb des Natura 2000-Gebiets geplant, wird es kein Natura 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen und werden die Auswirkungen, die das Projekt auf den prioritären Lebensraum von „Posidonia oceanica“ (Poseidongras) haben würde, nicht erheblich sein.

Nach Ansicht der Kommission liegen daher keine Beweise dafür vor, dass das EU-Recht nicht eingehalten wurde.

 
 

(1) ABl. L 175 vom 5.7.1985.
(2) ABl. L 73 vom 14.3.1997.
(3) ABl. L 156 vom 25.6.2003.
(4) ABl. L 206 vom 22.7.1992.
(5) ABl. L 103 vom 25.4.1979.

 

Anfrage Nr. 51 von Lambert van Nistelrooij (H-0405/07)
 Betrifft: Gemeinschaftliches Emissionshandelssystem
 

Die EU hat jedem Land Emissionsrechte zugeteilt. Im „Strategic European Energy Review” vom 10. Januar 2007 wurde vorgeschlagen, dieses Emissionshandelssystem anzupassen und zu harmonisieren. Nach dem gegenwärtigen System fallen die kleineren Emittenten (< 20 Mw-Leistung) zwar nicht unter das Handelssystem, haben aber auch Emissionsrechte. Bei der Zuteilung der Menge der Emissionsrechte durch die EU gibt es für die kleineren Verbraucher jedoch keinen Rabatt.

In den Niederlanden werden die Emissionsrechte der kleinen Unternehmen über das Energieunternehmen gehandelt. Dabei fürchten die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), dass die Energieunternehmen den Wert der Emissionsrechte den KMU noch einmal in Rechnung stellen. Dies wäre für KMU in den Niederlanden kein Anreiz zu einer aktiven Emissionsverringerungspolitik.

Was hält die Kommission von Maßnahmen, die gegebenenfalls von einer Reduzierung der Emissionen durch kleine und mittlere Unternehmen abhalten können? Welche Möglichkeiten sieht die Kommission, um KMU einen zielgerichteteren Beitrag zur gemeinschaftlichen Emissionspolitik leisten zu lassen?

 
  
 

Zur Anfrage des Herrn Abgeordneten ist noch eine Klarstellung erforderlich: Anlagen mit einer Leistung von unter 20 Megawatt (MW) fallen nicht in den Anwendungsbereich der EU-Emissionshandels-Richtlinie(1). Das bedeutet auch, dass es für sie keine Emissionszertifikate gibt und sie keine anderen Pflichten in Bezug auf den Emissionshandel haben.

Ein grundlegendes Gestaltungsprinzip des EU-Emissionshandelssystems besteht darin, dass es nur Verursacher direkter Emissionen von Treibhausgasen einschließt. Das heißt, dass nur die Erzeuger, nicht aber die Endverbraucher von Elektrizität am Emissionshandel teilnehmen. Daher können Zertifikate, die von Elektrizitätserzeugern als Entschädigung für die Treibhausgase abgegeben werden, die von ihnen bei der Erzeugung von Elektroenergie ausgestoßen werden, die u. a. von kleinen und mittleren Unternehmen verbraucht wird, nicht als Zertifikate angesehen werden, die den kleinen und mittleren Unternehmen „gehören“.

Stromerzeuger könnten jeden potenziellen Anstieg der Kosten für die Stromerzeugung an die Stromverbraucher weiterreichen, wozu auch die Kosten im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten gehören können. Hohe Energiekosten bestärken Endverbraucher, z. B. kleine und mittlere Unternehmen, darin, weitere Einsparungen bei ihrem Stromverbrauch vorzunehmen. Die Kommission wird jedoch mögliche Maßnahmen zur Eindämmung unerwarteter Gewinne prüfen. In erster Linie wird dies durch die Überprüfung des Emissionshandelssystems der EU und durch Erhöhung des Wettbewerbsdrucks in den Energiemärkten der EU geschehen.

Nach Meinung der Kommission sollten alle Wirtschaftsbereiche zu der notwendigen Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen, um den Temperaturanstieg auf 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu beschränken. Die zurzeit laufende Überprüfung der Emissionshandels-Richtlinie der EU bietet die Gelegenheit zu beurteilen, wie und in welchem Umfang kleine und mittlere Unternehmen in den Emissionshandel einbezogen werden sollten, und die Bedingungen dafür zu schaffen, dass sie dies kosteneffizient tun können.

 
 

(1) Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates, ABl. L 275 vom 25.10.2003.

 

Anfrage Nr. 52 von Michl Ebner (H-0420/07)
 Betrifft: Unterschiedliche Müllregelung in den EU-Staaten
 

Europas Müllberge wachsten ständig. Bis jetzt wird in allen 27 EU-Staaten der Müll auf unterschiedliche Weise „entsorgt“.

Gegenmaßnahmen sind kaum zu finden: Das System des „grünen Punkts“ gibt es nur in 20 EU-Staaten, und die EMAS-Verordnung zur umweltfreundlichen Unternehmenszertifizierung beruht ausschließlich auf Freiwilligkeit. Dieses System ist bürger- und umweltbelastend und ermöglicht auch noch die ökonomische Ausbeutung der Müllbergbeseitigung (Stichwort: „Müllmafia“).

Wie und wann gedenkt die Kommission einheitliche Mindeststandards durchzusetzen, sodass die Müllentsorgung bzw. das Recycling des ständig wachsenden Müllaufkommens in den EU-Mitgliedstaaten für die Bürger verständlicher, umweltfreundlicher und sozial verträglicher wird?

 
  
 

Die EU ist seit 30 Jahren auf dem Gebiet der Abfallpolitik intensiv tätig. Es handelt sich hier sogar um eines der ersten Umweltprobleme, die auf europäischer Ebene in Angriff genommen wurden. In der EU gelten heute 14 Abfallrechtsakte, von ganz allgemeinen Rechtsvorschriften wie der Abfallrahmenrichtlinie(1) bis hin zu speziellen Vorschriften über Abfallbewirtschaftungsmethoden oder einzelne Abfallströme.

In Gestalt u. a. der Deponien-Richtlinie(2), der Abfallverbrennungsrichtlinie(3) und der IPPC-Richtlinie(4) finden ambitionierte, einheitliche und ausführliche Normen Anwendung, damit die Umwelt und die menschliche Gesundheit keiner Gefahr durch Abfallbehandlungsanlagen ausgesetzt sind, gleichgültig, wo sie in der EU liegen. Zudem wird durch Rechtsakte wie die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte(5) und die Richtlinie über Altfahrzeuge(6) dafür gesorgt, dass die Mitgliedstaaten gegen heikle Abfallströme mit einem gemeinsamen Ansatz vorgehen, sodass die Umwelt geschützt und Hemmnisse im Binnenmarkt unterbunden werden.

Dennoch gibt es auch heute in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Ansätze zur Abfallbewirtschaftung. Ein Teil davon ist normal und lässt sich als Ergebnis unterschiedlicher geografischer und kultureller Gegebenheiten nicht vermeiden. In anderen Fällen, wie sie in der thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling vom Dezember 2005(7) dargelegt sind, bemüht sich die Kommission um mehr Koordinierung und zusätzliche abfallrechtliche Mindestnormen. Ein Beispiel dafür ist die Abfallvermeidung; hier hat die Kommission im Zuge der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie(8) empfohlen, die Koordinierung und den Informationsaustausch zu verbessern, weil das Maß, in dem die Mitgliedstaaten Fortschritte machen, sehr unterschiedlich ist.

 
 

(1) Richtlinie 2006/12/EG über Abfälle, ABl. L 114 vom 27.4.2006.
(2) Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien, ABl. L 182 vom 16.7.1999.
(3) Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen, ABl. L 332 vom 28.12.2000.
(4) Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, ABl. L 257 vom 10.10.1996.
(5) Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, ABl. L 37 vom 13.2.2003.
(6) Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge, ABl. L 269 vom 21.10.2000.
(7) KOM(2005)0666 endgültig.
(8) KOM(2005)0667 endgültig.

 

Anfrage Nr. 53 von Athanasios Pafilis (H-0441/07)
 Betrifft: Am Meer gelegene Flächen: Eigentum des Volkes
 

In den vergangenen acht Jahren haben die verschiedenen griechischen Regierungen große am Meer gelegene Flächen sowie überhaupt öffentlich genutzte Räume, olympische Sporteinrichtungen sowie Flächen, die für den Fremdenverkehr von Interesse sind, privatisiert. Diese Grundstücke wurden dem Großkapital entweder direkt überlassen, damit es dort profitable Investitionen tätigt, oder ihre Bewirtschaftung wurde im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften an Unternehmer übertragen. Dies hat dazu geführt, dass das Kapital gewaltige Profite einstreicht und die betreffenden Sektoren verwaltet und bestimmt, dass jedoch die Arbeitnehmer Flächen nicht nutzen können, die eigentlich dem Volk gehören, oder gezwungen sind, erhebliche Summen dafür zu entrichten, dass sie im Meer baden oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen.

Die Gewerkschaften und die Organisationen des Volkes in Griechenland sind der Auffassung, dass am Meer gelegene Flächen dem Volk gehören und dass die Arbeitnehmer freien Zugang zu diesen Flächen haben müssen. Deshalb dürfen Unternehmen dort nicht tätig werden.

Welche Position vertritt die Kommission in dieser Frage?

 
  
 

Sollten am Meer gelegene Landflächen öffentlich oder privat sein? Das ist der entscheidende Punkt in der Anfrage des Herrn Abgeordneten. Allerdings ist das Eigentum an Grundbesitz eine Frage, die nicht in die Zuständigkeit der EU fällt. Die Kommission äußert sich nicht dazu, ob am Meer gelegene Landflächen sich in öffentlicher oder in privater Hand befinden sollen.

Die Empfehlung zur Umsetzung einer Strategie für ein integriertes Management der Küstengebiete in Europa aus dem Jahre 2002 hat dennoch auch den ausreichenden Zugang der Öffentlichkeit zu den Küsten zum Gegenstand.

In der Empfehlung ist übrigens von „ausreichendem“ Zugang die Rede ist. Damit ist nicht gemeint, dass jeder Strand bzw. der gesamte Küstenstreifen für die breite Öffentlichkeit zugänglich sein muss. Ob der Küstenstreifen in einem konkreten Fall öffentlich zugänglich ist oder nicht – und zu welchen Bedingungen – ist ausschließlich Sache der Subsidiarität.

Die Empfehlung für ein integriertes Management der Küstengebiete ist nicht rechtsverbindlich. Ihr Ziel ist die nachhaltige Entwicklung von Küstengebieten, insbesondere durch bessere Koordinierung und Einbeziehung von Akteuren. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, auf allgemeinen Grundsätzen aufbauende Strategien für das integrierte Management der Küstengebiete aufzustellen. Im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität werden in der Empfehlung weder konkrete Fragen noch bestimmte Geländeabschnitte angesprochen.

 

Anfrage Nr. 57 von Iles Braghetto (H-0363/07)
 Betrifft: Thermalwasserqualität
 

Die vom Europäischen Parlament im März angenommene Entschließung P6_TA(2007)0073 sieht im inhaltlichen Teil u. a. die Notwendigkeit vor, bei allen Gemeinschaftsmaßnahmen beim Schutz der menschlichen Gesundheit ein hohes Niveau zu gewährleisten sowie einen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Bestimmungen im Bereich der Gesundheitsversorgung zu schaffen, der den rechtzeitigen Zugang der Patienten zu angemessenen und hochwertigen Diensten der Gesundheitsversorgung garantiert. Das Thermalwesen stellt in diesem Sinne eine Ressource dar, die zum einen großen Zuspruch bei den europäischen Patienten findet, der es zum andern jedoch an einem europäischen Rechtsrahmen zur Gewährleistung von Qualitätsstandards sowie zu ihrer Erschließung als natürliche Ressource mangelt. Denn im Unterschied zu den Badegewässern, dem Grundwasser, dem Trinkwasser usw. wird die Qualität der Thermalwässer gegenwärtig durch keine europäische Rechtsvorschrift geregelt. Dasselbe gilt für die anderen Ressourcen wie z. B. Schlamm usw.

Beabsichtigt die Kommission, Thermalkuren zu therapeutischen Zwecken im Rahmen der grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen anzuerkennen? Wenn ja, gedenkt sie einen Vorschlag zur Festlegung der Qualitätsanforderungen zu erarbeiten, die Thermalwässer, Schlamm und Dampf erfüllen müssen, um die natürlichen Thermalressourcen stärker für therapeutische Zwecke zu nutzen und einheitliche Standards für die europäischen Patienten zu gewährleisten?

 
  
 

In einigen Mitgliedstaaten wird Thermalwasser für therapeutische Zwecke eingesetzt.

Allerdings gibt es zwischen den Ländern erhebliche Unterschiede beim Ausmaß ihrer Nutzung und in der Art der bereitgestellten Behandlungen.

Laut dem Vertrag sind die Mitgliedstaaten für die Organisation und Erbringung medizinischer Leistungen und die medizinische Versorgung zuständig.

Es liegt in ihrer Verantwortung, die angemessene Qualität und Sicherheit der erbrachten medizinischen Leistungen zu gewährleisten.

Im Falle der Nutzung von Thermalwasser ist es deshalb Sache der Mitgliedstaaten, zu gewährleisten, dass alle Aspekte der zu erbringenden Behandlungsleistungen, einschließlich der Wasserqualität, unbedenklich sind. Die Kommission wird sich dennoch schon bald mit Vertretern des Europäischen Heilbäderverbands (EHV) treffen, um weitere mögliche Wege der Zusammenarbeit zu diesem Thema zu sondieren. Das Treffen soll am 9. Juli 2007 stattfinden.

 

Anfrage Nr. 58 von Markus Pieper (H-0367/07)
 Betrifft: Neue Strategien zur Bekämpfung der Schweinepest
 

Neue Seuchenbekämpfungsstrategien zielen darauf ab, im Fall von Schweinepest die Tötung der Tiere als ein Bekämpfungsinstrument auf ein Minimum zu begrenzen. Wie bewertet die Kommission die Praxistauglichkeit des so genannten Freitestens?

Die Bekämpfung der Schweinepest in Nordrhein-Westfalen im letzten Jahr war begleitet von unzureichender Koordination und Kommunikation. Gibt es Bestrebungen, den zuständigen „Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit“ im Seuchenfall um Länder-Sachverständige zu ergänzen, die spezielle Vor-Ort-Kenntnisse einbringen, um so Kommunikation und Koordination zu verbessern?

 
  
 

Die Richtlinie 2001/89/EG des Rates und die Entscheidung der Kommission 2002/106/EG sehen ausführliche Maßnahmen vor, mit denen nach einem Ausbruch der klassischen Schweinepest in einem Mitgliedstaat der Status „schweinepestfrei“ von Tieren, Betrieben und Zonen festgestellt wird.

Der Kommission ist bekannt, dass deutsche Sachverständige für diese Zwecke ein neues Verfahren vorgeschlagen haben, mit dem eine umfangreiche Nutzung der Polymerase-Kettenreaktion in Echtzeit in Aussicht genommen wird.

Dieser Test ist bereits durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft vorgesehen, und seine Verwendung wurde auch im Zusammenhang mit Maßnahmen zugelassen, die zur Bekämpfung der Schweinepest in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2006 getroffen wurden.

Das Vertrauen in die Sicherheit der Seuchenfreiheit nach einem negativen Ergebnis dieses oder anderer Tests hängt jedoch stark von den Probenahmeverfahren und den Maßnahmen im Bereich der biologischen Sicherheit ab, die unmittelbar vor und nach der Entnahme von Stichproben im Betrieb angewandt werden, um eine Infektion zu verhindern.

Diese Fragen werden von Sachverständigen bei einem Seminar über Seuchenbekämpfungsmaßnahmen weiter erörtert, das im September 2007 im Referenzlabor der Gemeinschaft in Hannover stattfindet und zu dem auch Sachverständige vor Ort eingeladen werden. Die Kommission hatte bei der Vorbereitung der Gemeinschaftsmaßnahmen während der Schweinepestfälle im Jahr 2006 regelmäßig Sachverständige aus Nordrhein-Westfalen hinzugezogen.

 

Anfrage Nr. 59 von John Bowis (H-0388/07)
 Betrifft: Im Krankenhaus erworbene Infektionen
 

In der Europäischen Union wächst die Besorgnis im Zusammenhang mit im Krankenhaus erworbenen Infektionen, einschließlich des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) und Clostridium difficile (c-difficile), vor allem nach dem kürzlich auf einen virulenten Stamm von c-difficile zurückgehenden Ausbruch, der im Vereinigten Königreich zu Todesfällen führte. Kann die Kommission mitteilen, was die im Jahr 2000 ergriffenen Maßnahmen zur Überwachung der im Krankenhaus erworbenen Infektionen (Healthcare Acquired Infections — HCAI) ergeben haben und welche Vorschläge sie zu unterbreiten gedenkt, um dieser wachsenden Gesundheitsgefahr zu begegnen?

 
  
 

Die Entscheidung 2000/96/EG der Kommission betreffend die von dem Gemeinschaftsnetz nach und nach zu erfassenden übertragbaren Krankheiten gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG sieht in ihrem Anhang I die Überwachung von nosokomialen Infektionen vor.

Aus dem Programm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit wird ein spezielles Netz für die Überwachung nosokomialer Infektionen (HELICS) finanziert.

Schätzungen auf der Grundlage der Überwachungsdaten besagen, dass jährlich drei Millionen Patienten in der EU eine nosokomiale Infektion erleiden – das sind 10 % der in Krankenhäuser eingewiesenen Patienten. Infolge dieser Infektionen kommt es Jahr für Jahr schätzungsweise zu etwa 50 000 Todesfällen.

Die EU-Überwachungsnetze sind auf die Daten der nationalen Überwachungssysteme angewiesen, die sehr unterschiedlich und in zahlreichen Fällen nicht ohne weiteres verfügbar sind.

Da die EU die Überwachung übertragbarer Krankheiten in zunehmendem Maße über das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) erfasst, sind die Qualität und die Vergleichbarkeit der Daten von entscheidender Bedeutung.

In seinem epidemiologischen Jahresbericht 2007 stellte das ECDC nosokomiale Infektionen als eine der größten Gefahren in Bezug auf übertragbare Krankheiten in der EU heraus.

Die Kommission veranstaltete von Dezember 2005 bis Januar 2006 eine öffentliche Konsultation zu dem Dokument „Strategien zur Erhöhung der Patientensicherheit durch Prävention und Kontrolle nosokomialer Infektionen“.

Dieses Dokument ist als Grundlage für eine Empfehlung des Rates zur Verhütung und Kontrolle nosokomialer Infektionen zu verstehen, die 2008 als Bestandteil eines umfassenderen Pakets zur Sicherheit von Patienten und zur Qualität von Gesundheitsdienstleistungen verabschiedet werden soll.

Zu den wichtigsten Empfehlungen gehören die Einführung bzw. Stärkung von:

- Kontroll- und Präventivmaßnahmen zur Unterstützung der Eindämmung von Infektionen;

- Programmen zur Prävention und Kontrolle von Infektionen in Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge;

- Überwachungssystemen entsprechend allgemein vereinbarten Normen;

- Austauschmaßnahmen in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Forschung und Information.

Das Endziel jedes künftigen Vorschlags für eine Empfehlung des Rates ist es, die Patientensicherheit zu erhöhen und die enorme Belastung der EU-Länder durch nosokomiale Infektionen zu verringern.

 

Anfrage Nr. 60 von James Nicholson (H-0395/07)
 Betrifft: Brasilianisches Rindfleisch
 

Es muss sichergestellt werden, dass die europäischen Verbraucher volles Vertrauen in das ihnen angebotene Rindfleisch haben können. Wird die Kommission daher nicht in Erwägung ziehen, ein sofortiges Verbot für Rindfleischausfuhren aus Brasilien in die Europäische Union zu verhängen anstatt bis Ende dieses Jahres abzuwarten?

 
  
 

Während einer Inspektion, die die Kommission vor kurzem in Brasilien durchführte, wurde geprüft, ob die auf die Ausfuhr von Rindfleisch bezogenen Normen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier im Einklang mit den Vorschriften der Gemeinschaft stehen. Die Inspektion fand im März 2007 statt, und der Abschlussbericht soll gemäß den üblichen Verfahren auf der Website(1) der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz (GD SANCO) veröffentlicht werden.

Nach dieser Inspektion schätzt die Kommission ein, dass die Einfuhr von Rindfleisch aus Brasilien in die Europäische Gemeinschaft kein Gesundheitsrisiko für unsere Verbraucher und den Viehbestand darstellt und nicht zu sofortigen Änderungen der zurzeit in Kraft befindlichen umfangreichen Einfuhrbestimmungen führen muss. Ein Verbot wäre daher für die aktuelle Situation unangemessen.

Laut den üblichen Verfahren nach einem Besuch vor Ort des Lebensmittel- und Veterinäramts haben die brasilianischen Behörden, nachdem ein Berichtsentwurf ausgearbeitet wurde, die Möglichkeit, sich dazu zu äußern und gegebenenfalls den Nachweis dafür zu erbringen, dass an der Beseitigung der festgestellten Mängel gearbeitet wird. Die Kommission behält sich danach das Recht einer Neubewertung der Lage und der Prüfung weiterer Maßnahmen vor.

Die Kommission steht in dieser Frage mit den brasilianischen Behörden weiterhin in engem Kontakt, damit die festgestellten Mängel bei der Durchsetzung der Bestimmungen der Gemeinschaft für die Einfuhr von Rindfleisch ordnungsgemäß abgestellt werden.

 
 

(1) http://ec.europa.eu/food/fvo/index_en.htm.

 

Anfrage Nr. 61 von Justas Vincas Paleckis (H-0396/07)
 Betrifft: Verhinderung des Rauchens
 

Die Anfrage beginnt mit Selbstkritik: Das Europäische Parlament geht leider nicht mit gutem Beispiel voran und ist nicht in der Lage, in seinen öffentlichen Räumen ein Rauchverbot durchzusetzen. Einige EU-Staaten jedoch – Irland, Italien, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Belgien und Litauen – setzen das Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen erfolgreich um (auch wenn dort zugegebenermaßen hier und da Ausnahmen gelten). Wenngleich die Regelung des Rauchens in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, könnte die Kommission nach Ansicht des Fragestellers im Bereich der Verhinderung des Rauchens und der Ausarbeitung von Vorschlägen, wie die nachahmenswerten Beispiele der EU-Staaten übernommen werden können, viel bewirken.

Welche Schritte unternimmt die Kommission, um das Rauchen zu verhindern? Ist nicht geplant, die positiven und negativen Erfahrungen aller EU-Mitgliedstaaten mit dem Rauchverbot in öffentlichen Räumen zu verallgemeinern und entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten?

 
  
 

Die Kommission dankt dem Herrn Abgeordneten für die Anfrage zur Eindämmung des Tabakkonsums, vor allem zu den Maßnahmen zur Verhinderung des Rauchens. Die Kommission beglückwünscht alle Mitgliedstaaten, die ihre Rauchverbotsgesetze bereits verstärkt haben, und hofft, dass andere ihrem Beispiel zur Schaffung eines rauchfreien Europas folgen werden.

Im Januar 2007 nahm die Kommission ein Grünbuch an, mit der eine öffentliche Konsultation darüber in Gang gesetzt wurde, wie man am besten bei der Förderung rauchfreier Zonen in Europa vorankommen kann.

Diese Konsultation endete am 1. Juni 2007. Es gingen mehr als 250 Antworten ein. Derzeit ist die Kommission mit der Auswertung befasst, sie hat jedoch die Absicht, im Sommer eine Zusammenfassung der Antworten zu veröffentlichen. Eine erste Bewertung der eingegangenen Antworten zeigte, dass weitere Maßnahmen der EU nötig sind. Dabei wird die unterschiedliche Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden müssen. Die Kommission wird sich von den Erfahrungen der Staaten leiten lassen, die Rauchverbote bereits erfolgreich eingeführt haben.

In dieser Hinsicht waren die jüngsten Diskussionen im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments und auf der Tagung des Rates „Gesundheit“ im Mai sehr hilfreich.

Das Parlament soll im September seine Stellungnahme dazu abgeben, und danach wird die Kommission die Auswertung abschließen und 2008 in einer neuen Mitteilung Folgemaßnahmen auf EU-Ebene vorschlagen.

Aus dem breiten Spektrum von Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums in der EU möchte die Kommission hier eine hervorheben:

Die neuen bildlichen Warnhinweise auf Tabakwarenpackungen sollen Rauchern helfen, sich den Charakter von Krankheiten, die durch Tabak verursacht werden, bildlich vorzustellen, einschließlich der Risiken des Passivrauchens. Leider finden die bildlichen Warnhinweise, die auch vom Europäischen Parlament unterstützt werden, nur in einigen wenigen Ländern Anwendung. Die Kommission bittet die Mitglieder des EP um Mithilfe bei der Förderung ihrer Verwendung in noch mehr Ländern der EU.

 

Anfrage Nr. 62 von Maria Badia i Cutchet (H-0401/07)
 Betrifft: Kostenzuschuss für glutenfreie Spezialprodukte für Zöliakiekranke
 

Die Zuständigkeit für Maßnahmen im Zusammenhang mit bestimmten Krankheiten liegt zwar nach wie vor bei den Mitgliedstaaten, doch ab dem zweiten Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2008-2013) wird es möglich sein, das Auftreten von Zöliakie auf der Ebene der Europäischen Union zu verfolgen, den Austausch von Kenntnissen und bewährten Verfahren zu ihrer Behandlung zu unterstützen und Informationen über diese Krankheit zu sammeln, zu analysieren und zu verbreiten.

Eines der Ziele des genannten Programms ist die Gesundheitsförderung zur Steigerung von Wohlstand und Solidarität. Unter Ziel 2 dieses Programms werden Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns bei guter Gesundheit und der Beseitigung von Ungleichheit im Gesundheitsbereich getroffen. Ist die Kommission unter diesen Umständen bereit, im Rahmen von Ziel 2 des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit einen Zuschuss zu den Mehrkosten vorzuschlagen, die durch den Kauf von glutenfreien Spezialprodukten für Zöliakiekranke entstehen, da dies die einzigen Behandlungsmöglichkeit ist und diese Erzeugnisse für die Erkrankten Grundgüter darstellen? Ist die Kommission nicht der Ansicht, dass sich die Diskriminierung aus Gründen der Gesundheit, gegen die die Europäische Union eintritt, noch verschärfen könnte, wenn keine derartigen Maßnahmen getroffen werden?

 
  
 

Die Kommission kennt sehr wohl die potenziellen Gefahren, die Zöliakiekranken nach dem Verzehr von glutenhaltigen Lebensmitteln bzw. dem Umgang mit glutenhaltigen Erzeugnissen drohen.

Wie die Frau Abgeordnete bereits erwähnt hat, kann das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit Unterstützung für Initiativen leisten, die darauf abzielen, das Auftreten von Zöliakie zu verfolgen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse und bewährte Verfahren zur Prophylaxe und Behandlung dieser Krankheit auszutauschen.

Allerdings kommt der Kommission bei der Entschädigung für Lebensmittel, die besonderen Ernährungsanforderungen dienen, keine Rolle zu. Diese Frage bleibt auch weiterhin in der unmittelbaren Verantwortung der Mitgliedstaaten Die Programme im Bereich der öffentlichen Gesundheit bieten keine Rechtsgrundlage für derartige Zahlungen.

Da Zöliakiekranke streng auf eine glutenfreie Ernährung achten müssen, ist die richtige Kennzeichnung besonders wichtig. Die gesetzlichen Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung verlangen von den Lebensmittelherstellern, glutenhaltiges Getreide in der Liste der Inhaltsstoffe aufzuführen.

Außerdem wird in den Rechtsvorschriften über diätetische Nahrungsmittel darauf verwiesen, dass von der Kommission die Bedingungen definiert werden sollen, wie Angaben zum Nichtvorhandensein von Gluten in Nahrungsmitteln vorzunehmen sind. Zu diesem Zweck arbeitet die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten zusammen und berücksichtigt dabei die Entwicklungstendenzen auf internationaler Ebene im Rahmen des Codex Alimentarius.

Solche Kennzeichnungsmaßnahmen sind wichtig, weil Zöliakiekranke damit in die Lage versetzt werden, sich entsprechend ihren Bedürfnissen zu ernähren.

 

Anfrage Nr. 63 von Stavros Arnaoutakis (H-0408/07)
 Betrifft: Illegale Transplantationen
 

Lange Wartelisten bei Transplantationen (beispielsweise warten in Europa 65 000 Patienten auf Nierentransplantationen) führen dazu, dass viele Patienten auf dem „Schwarzmarkt“ nach einem Transplantat suchen und bereit sind, viel dafür zu bezahlen, wie Anzeigen im Internet beweisen. Laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation macht der illegale Handel mit menschlichen Organen 10 % der Transplantationen weltweit aus. Die Spende von Organen stellt zwar eine freie Handlung dar, jeglicher Austausch zwischen Empfänger, Spender und ihren Familien oder einer anderen Person ist aber untersagt und gesetzlich unter Strafe gestellt. Wie will die Kommission die Transparenz im Bereich der Transplantationen erhöhen? Wie fördert und gewährleistet sie die legale Vernetzung zwischen den im Bereich der Transplantationen zuständigen nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten, um eine verbesserte und raschere Nutzung der Transplantate zu erreichen? Kann sie die Veröffentlichung dieser Art von Anzeigen im Internet einschränken, ohne die Freiheit des Einzelnen und die Rechte der europäischen Bürger im Bezug auf die Nutzung des Internet zu verletzen?

 
  
 

Die Bekämpfung des illegalen Organhandels und die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich gehören zu den Themen, die in der von der Kommission am 30. Mai angenommenen Mitteilung angesprochen werden.

Zurzeit liegen noch keine eindeutigen Angaben zum illegalen Organhandel vor, wobei davon auszugehen ist, dass das Problem in Europa weitaus geringer ist als in anderen Teilen der Welt.

Über internationale Rechtsinstrumente besteht das Verbot des illegalen Handels mit menschlichen Organen bereits. Die Kommission verweist ständig auf diese internationalen Rechtsinstrumente und wird alle Entwicklungen auf dem Gebiet des illegalen Organhandels in der EU und weltweit genau verfolgen.

Mit dem in der Mitteilung vorgeschlagenen künftigen Rechtsinstrument ist eine Ergänzung dieser Maßnahmen dadurch beabsichtigt, dass gemeinsame Normen für die Genehmigung von Einrichtungen und Programmen für Organspenden und Organbeschaffung in Europa festgelegt werden.

Dieses Rechtsinstrument verpflichtet die Mitgliedstaaten zu den erforderlichen Schritten, damit gesichert ist, dass Förder- und Werbemaßnahmen zur Unterstützung von Organspenden diesen Leitlinien bzw. gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Diese Bestimmungen werden die Werbung für Organspenden unter dem Gesichtspunkt des Angebots oder der Erlangung finanzieller Vorteile angemessen einschränken bzw. ganz verbieten.

Die zunehmende Mobilität der Menschen in der EU macht es erforderlich, die Transparenz der Regeln des Transplantationssystems zu verbessern. Es ist wichtig, gemeinschaftsweite Vereinbarungen zu erzielen.

Die Kommission erarbeitet zurzeit einen Aktionsplan zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um Erfahrungen und bewährte Verfahren auszutauschen, damit sie sich den gemeinsamen Problemen besser stellen können.

 

Anfrage Nr. 64 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-0426/07)
 Betrifft: Organspenden und Transplantationen
 

Aus den jüngsten Eurobarometer-Umfragen vom 30. Mai 2007 geht hervor, dass sich zwar 8 von 10 Europäern für den Organspenderausweis aussprechen und 56 % bereit sind, nach ihrem Tod ein Organ zu spenden, dass aber nur 12 % der Europäer derzeit im Besitz eines solchen Ausweises sind. Worauf ist diese Diskrepanz nach Ansicht der Kommission zurückzuführen? In ihrer Mitteilung hat die Kommission vor kurzem Maßnahmen für eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Organspenden und Transplantationen vorgeschlagen (beispielsweise EU-Richtlinie zur Qualität und Sicherheit von Organspenden, Kampagnen zur Sensibilisierung der europäischen Öffentlichkeit für den Erwerb von Organspenderausweisen usw.). Wie gedenkt die Kommission die gewaltigen Unterschiede unter den Mitgliedstaaten, was die Verfügbarkeit von Organspenden und den Organspendeausweis betrifft, zu überwinden? Welche Maßnahmen schlägt sie vor, um den illegalen Handel mit menschlichen Organen angesichts der Tatsache, dass heute 40 000 Patienten in Europa auf Wartelisten für Transplantationen stehen, zu bekämpfen? Wie wird sie die öffentliche Meinung und insbesondere die Bevölkerungs- und sozialen Schichten (ältere Menschen, Menschen mit niedrigem Bildungsniveau), die diesem Problem eher gleichgültig gegenüberstehen, besonders in den neuen Mitgliedstaaten sensibilisieren?

 
  
 

Die Eurobarometer-Umfrage zeigte, dass die Spendenbereitschaft in den EU-Ländern zwischen 29 % und 81 % schwankt. Es wurden mehrere Gründe ermittelt, mit denen sich diese Unterschiede erklären lassen:

In den Gesellschaften gibt es unterschiedliche Einstellungen zur Organspende, die auf kulturellen und sozialen Faktoren beruhen.

Der Grad des öffentlichen Verständnisses für Organspenden und damit verbundene ethische Faktoren sowie Unterschiede in den rechtlichen Verfahren für das Einverständnis der Spender wirken sich auf die Spendenbereitschaft aus.

Die Unterschiede in den konkreten Transplantationssystemen stehen in puncto Spendenbereitschaft an oberster Stelle. Jeder Mitgliedstaat hat seine eigenen Methoden der Organisierung und Durchführung von Transplantationen, die von der Art des Gesundheitssystems und den verfügbaren Ressourcen sowie davon abhängen, welches Augenmerk auf die Erhöhung der Zahl der Transplantationen gelegt wird.

Am 30. Mai des Jahres nahm die Kommission die Mitteilung „Organspende und –transplantation“ an, die folgende Ziele anstrebt:

Verbesserung der Qualität und Sicherheit von Organen zur Transplantation;

Erhöhung der Verfügbarkeit von Transplantationsorganen und

Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Zugänglichkeit der Transplantationssysteme.

Diese Maßnahmen werden vor allem für die Mitgliedstaaten mit niedrigeren Spenderraten von Vorteil sein.

Die Kommission ist bestrebt, diese Ziele durch folgende Maßnahmen zu erreichen:

Aktionsplan zur Verbesserung der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten. Die Aussprachen mit Fachleuten zu den konkreten Möglichkeiten sollen im Juli beginnen; die Annahme eines Vorschlags durch die Kommission ist für Ende 2008 bzw. für 2009 vorgesehen.

Vorschlag für ein Ende 2008 vorzulegendes Rechtsinstrument über die Sicherheit und Qualität von Organen.

Zurzeit liegen noch keine eindeutigen Angaben zum illegalen Organhandel vor, wobei davon auszugehen ist, dass das Problem in Europa weitaus geringer ist als in anderen Teilen der Welt.

Die Kommission wird alle Entwicklungen auf dem Gebiet des illegalen Organhandels in der EU und weltweit genau verfolgen. Das Rechtsinstrument wird zur Bekämpfung des illegalen Handels beitragen, indem gemeinsame Normen für die Genehmigung von Einrichtungen und Programmen für Organspenden und Organbeschaffung in Europa festgelegt werden.

Das Eurobarometer zeigt, dass acht von zehn Europäern die Organspenderausweise befürworten, aber nur 12 % Inhaber eines solchen Ausweises sind. Das ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen; wahrscheinlich liegt einer der Hauptgründe darin, dass diese Möglichkeit den Bürgern nicht deutlich genug aufgezeigt wird.

Die Kommission ist ebenfalls der Meinung, dass ein europäischer Spenderausweis zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und zur Schließung dieser Lücke beitragen könnte. Er ist auch angesichts der Tatsache erforderlich, dass die Bürger Europas immer mobiler werden.

 

Anfrage Nr. 65 von Saïd El Khadraoui (H-0433/07)
 Betrifft: Verbot des Konservierungsmittels E211
 

In Ihrer Antwort vom 24. Mai 2007 auf die Anfrage P-2223/07 teilt die Kommission mit, gegenwärtig nicht die Absicht zu haben, spezifische Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Bildung von Benzol in Erfrischungsgetränken vorzuschlagen. Aus jüngeren Untersuchungen von Professor Peter Piper von der Universität Sheffield ergibt sich, dass das Konservierungsmittel E211 neben der Bildung von Benzol in Kombination mit Vitamin C auch unmittelbar schädliche Auswirkungen haben kann. E211 in Erfrischungsgetränken wie Sprite oder Pepsi Max können zur Zellschädigung und Krankheiten wie Leberzirrhose und Morbus Parkinson führen. Weiß die Kommission um diese Problematik? Könnte dies zu einem generellen Verbot des Konservierungsmittels E211 führen? Erwägt die Kommission, eine unschädliche Alternative zu Benzoesäure, und zwar Sorbinsäure als Ersatz von E211 vorzuschreiben?

 
  
 

Vor der Genehmigung der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Gemeinschaft müssen sie zunächst einer Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) unterzogen werden. Vor der Einrichtung des EBLS wurde diese Aufgabe vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss erledigt, der letztmalig 2002 die Sicherheit von Benzoesäure bewertete. Zum damaligen Zeitpunkt legte der Ausschuss die zulässige Tagesdosis für Benzoesäure und ihre Salze fest.

Der Kommission ist die jüngste Berichterstattung in der Presse bekannt, die sich auf eine Studie von Professor Peter Piper aus dem Jahr 1999 bezieht, in der die Wirkung von Benzoesäure auf Hefen untersucht wurde. In den Schlussfolgerungen aus dieser Studie wurde die Frage aufgeworfen, ob diese Wirkung bei der Exposition des Menschen gegenüber diesem Zusatzstoff von Bedeutung sein kann. Jedoch sind der Kommission keine weiteren Studien bekannt, die auf diesem Gebiet durchgeführt worden sind.

Bezüglich des Vorschlags zu Lebensmittelzusatzstoffen, der Bestandteil des Pakets „Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln“ ist, hat sich die Kommission an das EBLS gewandt und es darum gebeten, eine Neubewertung aller in jüngster Zeit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe vorzunehmen. Diese Neubewertung hat begonnen, und das EBLS ist zurzeit dabei, die bereits zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe neu zu bewerten.

Die Kommission wird das EBLS bitten, diese Studie bei der Neubewertung von Benzoesäure zu berücksichtigen, vor allem aber wird sie das EBLS um die Beantwortung der Frage ersuchen, ob angesichts dieser Einzelstudie der Neubewertung von Benzoesäure und ihrer Salze Priorität eingeräumt werden muss.

 

Anfrage Nr. 66 von Bill Newton Dunn (H-0440/07)
 Betrifft: Vorbereitung auf die kommende Pandemie
 

Eine weltweite Pandemie – wahrscheinlich eine Grippe – ist unvermeidlich. Im zwanzigsten Jahrhundert hat es drei gegeben, die letzte vor 39 Jahren. Bei der ersten Pandemie, die unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg auftrat, kamen mehr Menschen aller Bevölkerungsgruppen ums Leben als Jahrhunderte zuvor bei der Beulenpest.

Verhaltenswissenschaftlicher in den USA befassen sich mit den Folgen von Beschränkungen des internationalen Reiseverkehrs bei Ausbruch der nächsten Pandemie.

Bemüht sich die Kommission, die Pläne der Mitgliedstaaten zu koordinieren, um die Zahl der Todesfälle in der Europäischen Union beim Auftreten einer Pandemie möglichst gering zu halten?

 
  
 

Seit dem ersten Auftreten der aviären Influenza oder Vogelgrippe besitzt die Pandemievorsorge Priorität für die Kommission und die Mitgliedstaaten.

Überall in der EU ist von allen Seiten intensiv an der Vorbereitung gearbeitet worden. Nun ist es an der Zeit für eine Bestandsaufnahme.

Im Jahr 2005 beauftragte die Kommission das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) mit einer Erhebung zur Influenza-Bereitschaftsplanung in der EU.

Welche Erkenntnisse brachte der – im Januar 2007 veröffentlichte – Zwischenbericht des ECDC?

Erstens haben alle Länder große Anstrengungen unternommen. Europa ist weitaus besser vorbereitet, als dies 2005 der Fall war. Niemals zuvor arbeiteten die Mitgliedstaaten und die Kommission bei der Vorbereitung auf eine drohende – aber nicht aktuelle – Bedrohung der öffentlichen Gesundheit so konzertiert zusammen.

Doch das ECDC stellte auch fest, dass es kein schneller Job ist, für eine angemessene Vorsorge aller Länder zu sorgen. Dies ist ein kontinuierlicher Prozess.

Es sind nationale Pläne für die Bereitstellung von Impfstoffen gegen das H5N1-Virus und eine Pandemie aufgestellt und entsprechende Verträge geschlossen worden. Es wurden Simulationsübungen durchgeführt, und alle Länder haben Antivirenvorräte angelegt.

Nach Ansicht des ECDC, der nationale Experten beipflichten, muss diese Arbeit fortgesetzt werden. Es sind einige Lücken ermittelt worden, wobei vor allem in fünf Bereichen Handlungsbedarf besteht:

- Übergang von der Planung im Gesundheitssektor zu nationalen Plänen unter Einbeziehung aller Sektoren,

- Klärung der Frage der „Interoperabilität“, damit im Falle einer Pandemie möglichst einheitlich vorgegangen wird,

- Verfahrensforschung,

- Sicherung der Einsatzfähigkeit der nationalen Pläne auf lokaler Ebene,

- Verbesserung der Reaktion auf das saisonale Grippevirus.

Die Notwendigkeit der Einbeziehung anderer Ministerien ist selbstverständlich, da sich eine Pandemie auf viele Aspekte der Gesellschaft auswirken wird.

Was die „Interoperabilität“ angeht, so sind jetzt die Arbeiten zu der Frage aufzunehmen, was zu Beginn einer Pandemie gemeinsam im Hinblick auf Themen wie die Beschränkung des grenzüberschreitenden Verkehrs zu tun ist. Maßnahmen zur Einschränkung von Bewegungen an den EU-Außengrenzen würden im Anfangsstadium der Pandemie die Einfuhr neuer Fälle kaum verringern, doch unabhängig davon sind ihre Bedeutung und mögliche Umsetzungsmethoden einer weiteren Prüfung zu unterziehen.

Es ist fraglich, ob sich alle Länder auf politische Maßnahmen einigen werden. Vermutlich wird es angesichts der Vielschichtigkeit der Umstände kein Patentrezept geben.

Es ist aber wichtig, dies gemeinsam zu erörtern und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammenzufassen, so wie das erneut während des 4. Gemeinsamen Workshops von EG/ECDC/WHO zur Pandemievorsorge geschehen wird, der von der Kommission im September 2007 in Luxemburg ausgerichtet wird.

Damit ist der Stand der Influenza-Bereitschaftsplanung in der EU umrissen.

Eine Menge wurde bereits getan, aber es gibt noch viel mehr zu tun.

Wir müssen den Schwung der Arbeit beibehalten, damit Europa bis zum Ende des Jahrzehnts ausreichend vorbereitet sein wird, um alle Herausforderungen zu bewältigen.

 

Anfrage Nr. 67 von Konstantinos Hatzidakis (H-0444/07)
 Betrifft: Parallelwirtschaft im Gesundheitssystem
 

Eine im Jahre 2006 landesweit durchgeführte Studie zu den privaten Ausgaben für Gesundheit in Griechenland hat ergeben, dass die Parallelwirtschaft ein Volumen von 1,8 Mrd. Euro besitzt, wobei sich die privaten Ausgaben für Gesundheit auf insgesamt 7 Mrd. Euro belaufen. Den größten Bereich der Parallelwirtschaft bildet die Steuerhinterziehung (keine Ausstellung von Belegen), und einen kleineren Anteil die „informellen zusätzlichen Zahlungen“ der Patienten an das medizinische Personal. Kann die Kommission mitteilen, ob derartige Phänomen auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verzeichnen sind, und welche Maßnahmen sie im Rahmen der Debatte über die Gesundheitsdienstleistungen zur Reduzierung der Parallelwirtschaft vorschlägt?

 
  
 

Der Kommission sind die Untersuchungsdaten bekannt, die darauf schließen lassen, dass die „informellen Zahlungen“ im Gesundheitswesen in Griechenland ein nicht unerhebliches Problem darstellen. Dies kann auch in einigen anderen Mitgliedstaaten ein Problem sein.

Doch wie der Herr Abgeordnete weiß, sind für die Organisation und Finanzierung von Gesundheitsdiensten und der medizinischen Versorgung in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich. Es ist daher Sache der Mitgliedstaaten einzuschätzen, ob es Probleme mit den bei ihnen praktizierten Systemen gibt, wie z. B. die Frage „informeller Zahlungen“, und sich mit ihnen auseinanderzusetzen.

Die Kommission hilft den Mitgliedstaaten beim Austausch von Erfahrungen und bewährten Methoden in Bezug auf ihre Gesundheitssysteme. Doch die Verantwortung dafür, die Einhaltung der Vorschriften im Gesundheitswesen in der Praxis zu gewährleisten, liegt bei den einzelstaatlichen Behörden oder gar bei den regionalen und örtlichen Gebietskörperschaften.

 

Anfrage Nr. 68 von Glenis Willmott (H-0368/07)
 Betrifft: Kosmetische Kontaktlinsen
 

Kosmetische Planlinsen werden zur Zeit in Europa nicht als Medizinprodukte behandelt, im Gegensatz zu anderen Märkten, u.a. in den USA, obwohl sie die gleichen Auswirkungen haben und das gleiche potenzielle Gesundheitsrisiko für das Auge darstellen, wenn sie nicht hinreichend sorgfältig hergestellt oder ohne Konsultation und Überwachung durch Fachpersonal verwendet werden.

Hält die Kommission dies für akzeptabel? Im Rahmen der vor Kurzem durchgeführten ersten Lesung kam es zu einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Überarbeitung der Richtlinien über Medizinprodukte, bei der aber der demokratische Wille des Ausschusses für Binnenmarkt sowie des Ausschusses für Umweltfragen und Volksgesundheit des Europäischen Parlaments das Problem einer sicheren Regelung für kosmetische bzw. Plankontaktlinsen in Angriff zu nehmen, unberücksichtigt blieb. Beabsichtigt die Kommission nun, Maßnahmen zu ergreifen, um die derzeitige nicht zufrieden stellende Situation zu verbessern?

 
  
 

In der Europäischen Union fallen Kontaktlinsen unter verschiedene Regulierungssysteme – je nachdem, ob sie Korrekturfunktionen haben oder nicht. Wenn ja, dann erfüllen sie die Definition eines Medizinprodukts. Im Gegensatz dazu ist dies bei Kontaktlinsen ohne Korrekturfunktionen („Planlinsen“) nicht so, weil sie in diesem Fall keine Behinderung lindern bzw. kompensieren. Diese Eigenschaft ist einer der Bestandteile der Definition für ein Medizinprodukt.

Die Verhütung möglicher Gesundheitsrisiken, die durch Kontaktlinsen ohne Korrekturfunktionen entstehen können, wird innerhalb der EU durch die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit(1) geregelt. Was die unsachgemäße Anwendung solcher Kontaktlinsen anbelangt, so ist es in erster Linie Sache des Herstellers zu gewährleisten, dass unbewusster Missbrauch ausgeschlossen oder so weit als möglich eingeschränkt ist, und zwar insbesondere durch geeignete Gebrauchsanweisungen.

Die Kommission ist der Auffassung, dass sich dieser Regulierungsrahmen als wirksam und angemessen erwiesen hat. Diese Meinung wurde durch die Abstimmung des Europäischen Parlaments im Rahmen der letzten Überarbeitung der Richtlinien über Medizinprodukte bestätigt: Die Einbeziehung von Kontaktlinsen ohne Korrekturfunktionen in den Regulierungsrahmen für Medizinprodukte(2) wurde bei dieser Abstimmung nicht befürwortet.

Schließlich möchte die Kommission der Frau Abgeordneten mitteilen, dass der Kommission ein deutlicher Anstieg der Anzahl von Augeninfektionen oder Komplikationen in Verbindung mit der Verwendung von Kontaktlinsen mit oder ohne Korrekturwirkung nicht bekannt ist. Wenn die Frau Abgeordnete nähere Einzelheiten benötigt, so verweisen wir sie auf die Antwort auf ihre schriftliche Anfrage E-2633/06.

 
 

(1) Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit, ABl. L 11 vom 15.1.2002.
(2) Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. März 2007 über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates sowie der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Überarbeitung der Richtlinien über Medizinprodukte (KOM(2005)0681 – C6-0006/2006 – 2005/0263(COD)).

 

Anfrage Nr. 69 von Georgios Karatzaferis (H-0370/07)
 Betrifft: Mittelausschöpfung in Griechenland
 

In der letzten Zeit hat die verehrte Kommissarin Hübner immer vagere Antworten auf konkrete Fragen gegeben, die ich im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von EU-Mitteln gestellt habe. Dies gilt auch für die Antwort auf die Anfrage Ε-0898/07, in der sie auf die Internetadresse www.hellaskps.gr verwies, unter der jedoch keine Antworten auf die gestellten Fragen zu finden sind. Daher bin ich gezwungen, die Angelegenheit vor das Plenum des Europäischen Parlaments zu bringen, zumal ich sicher bin, dass die Kommission über Informationen zu den einfachen Fragen verfügt, die ich an sie richte: In welcher Höhe sind bisher Gemeinschaftsmittel des 3. GFK in Griechenland zur Auszahlung gekommen und für welche Initiativen in den Präfekturen Lesvos, Ätoloakarnanien und Euböa? In welcher Höhe bewegte sich in diesen drei Präfekturen die Ausschöpfungsrate des 3. GFK?

 
  
 

In seiner früheren schriftlichen Anfrage (E-0898/07) zum selben Gegenstand fragte der Herr Abgeordnete nach Finanzdaten bezüglich der Ausschöpfungsrate in drei Präfekturen Griechenlands, und zwar in Lesvos, Ätoloakarnanien und Euböa. In ihrer Antwort stellte die Kommission fest, dass Angaben zur Zuweisung von Mitteln aus den Strukturfonds, einschließlich der Ausschöpfungsraten auf Präfekturebene, von den griechischen Behörden zu erfragen sind, da die Kommission nicht über detaillierte Finanzdaten auf dieser Ebene verfügt.

Die Kommission möchte darauf hinweisen, dass die Durchführung der Interventionen der Gemeinschaft, wie es in Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds(1) heißt, in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt. Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, die Kommission über die Zuweisung von Strukturfondsmitteln bzw. die Ausschöpfungsraten auf Präfekturebene zu unterrichten. Ebenso wenig ist die Kommission an der geografischen Verteilung der Mittel im Rahmen der einzelnen regionalen operationellen Programme beteiligt. Die Projektauswahl und die operative Projektdurchführung fallen in die Zuständigkeit der einzelstaatlichen Behörden. Daher sollte die Frage nach Erlangung ausführlicher Informationen zur Kofinanzierung in den einzelnen in der mündlichen Anfrage genannten Präfekturen an die griechischen Behörden gerichtet werden.

 
 

(1) ABl. L 161 vom 26.6.1999; Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 173/2005 des Rates, ABl. L 29 vom 2.2.2005.

 

Anfrage Nr. 70 von Hélène Goudin (H-0372/07)
 Betrifft: Subventionen für die Presse
 

Die Zeitung „Journalisten“ schreibt in ihrer Ausgabe vom 17. April 2007, dass die Europäische Kommission es missbilligt, dass Zeitungskonzerne, die auf internationaler Ebene tätig sind, Subventionen erhalten sollen. Stimmt diese Behauptung und wenn ja, warum ist die Kommission nicht der Auffassung, dass Schweden vollkommen unabhängig darüber entscheiden können soll, welche Subventionen an die Presse gezahlt werden?

 
  
 

Im Bereich der staatlichen Beihilfen hat die Kommission nicht die Aufgabe, sich in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten bezüglich der Verwendung öffentlicher Mittel einzumischen, vielmehr soll sie mögliche Verzerrungen von Wettbewerb und Handel verhindern, die aus der Gewährung öffentlicher Subventionen resultieren. Die Kommission ist sich der Bedeutung des Medienpluralismus für die kulturelle, demokratische und öffentliche Debatte in den Mitgliedstaaten bewusst. Die Kommission hat mehrere Beihilfeprogramme genehmigt, durch die von Mitgliedstaaten Finanzhilfen an den Sektor Verlagswesen ausgereicht werden.

Jeder Fall muss anhand seiner Merkmale beurteilt werden, und ob ein Beihilfeprogramm als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt werden kann, hängt von den Details des jeweiligen Beihilfeprogramms ab, wie dem konkreten Anliegen der Beihilfe, der Programmdauer, der Art der zu finanzierenden Kosten und der Intensität der Beihilfe in Bezug auf die Kosten. Bei Beihilfen, die an kleine und mittlere Unternehmen ausgereicht werden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie mit dem Binnenmarkt vereinbar sind, vermutlich größer als bei Beihilfen an größere Unternehmen, weil es für kleinere Unternehmen beispielsweise schwieriger ist, Kapital zu beschaffen und Kredite aufzunehmen. Allerdings ist es gewiss nicht so, dass Subventionen grundsätzlich lediglich deswegen nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar seien, weil die geplanten begünstigten Unternehmen international tätig sind.

Die schwedische Pressebeihilferegelung wurde von der Kommission überprüft, weil die schwedische Regierung Änderungen an der Regelung angezeigt hatte, für die sie um Vorabgenehmigung im Rahmen der Vorschriften über die Gewährung staatlicher Beihilfen ersuchte. Des Weiteren ging bei der Kommission eine Beschwerde zur Pressebeihilferegelung ein, in der verzerrende Auswirkungen sowohl auf den Zeitungsmarkt als auch die Anzeigenverkäufe geltend gemacht wurden. Unter diesen Umständen steht die Kommission in der Pflicht, eine Untersuchung einzuleiten. Nach Abschluss der Untersuchung wird die abschließende Entscheidung der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

 

Anfrage Nr. 71 von Robert Evans (H-0376/07)
 Betrifft: EU-Bewerberstatus
 

Könnte die Kommission klarstellen, welche Kriterien angewandt werden, wenn es um die Frage geht, ob ein Staat mit Blick auf eine künftige Mitgliedschaft in der EU beantragen kann, dass ihm der Bewerberstatus zuerkannt wird?

Welche „europäischen Verbindungen“ – beispielsweise hinsichtlich Geographie, Geologie, Kultur, Erbe, Mitgliedschaft im Europarat usw. – werden bei der Festlegung dieser Antragsvoraussetzungen in Betracht gezogen, und werden einige Kriterien für wichtiger gehalten als andere?

 
  
 

Die Kriterien für die grundsätzliche Eignung für eine Unionsmitgliedschaft sind in Artikel 49 des Vertrags niedergelegt, dessen erster Satz wie folgt lautet:

„Jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden. …“

Die Kommission gründet ihre Empfehlung zur grundsätzlichen Eignung für eine Unionsmitgliedschaft ausschließlich auf diese Bestimmung.

Für die Staaten, die die Perspektive einer Mitgliedschaft erhalten haben, sind die zu erfüllenden politischen, wirtschaftlichen und den gemeinschaftlichen Besitzstand betreffenden Kriterien in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Kopenhagen 1993 zur Mitgliedschaft festgelegt.

Im Einklang mit den Schlussfolgerungen von Kopenhagen berücksichtigt die Erweiterungsstrategie der Kommission auch das Vermögen der Union zur Aufnahme neuer Mitgliedstaaten. In den im Dezember 2006 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates wurde bestätigt, dass diese Strategie die Grundlage für unseren erneuerten Konsens zur Erweiterung bildet.

Die Erlangung des Kandidatenstatus stellt einen Schritt auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft dar. In ihrem Strategiepapier 2005 zur Erweiterung legte die Kommission einen Fahrplan zur Mitgliedschaft für die westlichen Balkanstaaten dar, in dem die Bedeutung der Erlangung des Kandidatenstatus – und die dafür notwendigen Bedingungen – enthalten sind:

„Im Anschluss an ein Beitrittsgesuch und auf der Grundlage der Stellungnahme der Kommission kann die EU beschließen, einem Bewerberland den Kandidatenstatus zuzuweisen.

Dieser Status bedeutet die politische Anerkennung einer engeren Beziehung zu einem Land auf seinem Weg zur Mitgliedschaft. In der Praxis bedeutet dies, dass die EU-Hilfe in allen Bereichen genutzt werden kann, die wichtig sind für die Fähigkeit des Landes, die aus der Mitgliedschaft resultierenden Verpflichtungen wie z. B. die Vorbereitung auf die Umsetzung der Strukturfonds zu übernehmen. Allerdings bedeutet dies keine automatische Erhöhung der Gesamthilfen, die diesem Land zugewiesen werden.

Der Kandidatenstatus beinhaltet, dass das betreffende Land in eine neue Phase seiner Beziehungen zur EU eintritt. Hierzu gehören auch ein intensiverer politischer Dialog und eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten.“

 

Anfrage Nr. 72 von Inger Segelström (H-0377/07)
 Betrifft: Diskriminierung auf Grund des Alters
 

Gemäß Richtlinie 2000/78/EG(1) müssen alle Mitgliedstaaten bis spätestens 31. Dezember 2006 die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung auf Grund des Alters umgesetzt haben. Schweden ist das einzige Land in der EU, das keine solchen Rechtsvorschriften hat. Meldungen in den schwedischen Massenmedien zufolge hat die zuständige Ministerin erklärt, sie beabsichtige nicht, die in der Richtlinie enthaltenen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.

Welche Maßnahmen plant die Kommission angesichts des Unwillens der schwedischen Regierung, diese wichtige und fortan rechtsverbindliche Richtlinie umzusetzen, gegen die schwedische Regierung zu ergreifen?

 
  
 

Schweden nutzte die in Artikel 18 der Richtlinie 2000/78/EG gebotene Gelegenheit aus, um die Umsetzung der Bestimmungen über die Diskriminierung wegen des Alters bis zum 2. Dezember 2006 aufzuschieben. Die Kommission prüft zurzeit die Umsetzung von Richtlinie 2000/78/EG in allen Mitgliedstaaten und wird ihre Pflicht als Hüterin der Verträge ohne zu zögern erfüllen, sollte sie feststellen, dass ein Mitgliedstaat die Richtlinie nicht uneingeschränkt bzw. nicht korrekt umgesetzt hat.

 
 

(1) ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.

 

Anfrage Nr. 73 von Philip Bushill-Matthews (H-0379/07)
 Betrifft: Mögliche Diskriminierung von Piloten aus Altersgründen
 

Sind öffentliche Verkehrsdienste wie Polizeihubschrauber oder Rettungshubschrauber, die von einem einzigen Piloten innerhalb des Luftraums eines einzigen Mitgliedstaats geflogen werden, im Rahmen des EU-Rechts in der Lage, auch weiterhin ausreichend kompetente und ärztlich geprüfte Menschen als Piloten im Alter über 60 Jahren zu beschäftigen?

Bedeutet das britische Luftfahrtgesetz von 2005 einen Verstoß gegen das EU-Recht über das Verbot der Diskriminierung aus Altersgründen? (Bezugnahme auf das Luftfahrtgesetz: Berufspilotenbasislizenz (Flugzeuge) ... (Punkt 3) Er darf (e) ein solches Flugzeug, wenn er das Alter von 60 Jahren erreicht hat, zum Zwecke des öffentlichen Verkehrsdienstes nur fliegen, wenn das Flugzeug mit Doppelsteuerung ausgestattet ist und ein zweiter Pilot an Bord ist, der das Alter von 60 Jahren noch nicht erreicht hat und der eine entsprechende Lizenz gemäß diesem Gesetz besitzt, die ihn zur Ausübung der Tätigkeit als verantwortlicher Flugzeugführer oder Kopilot des Flugzeugs befugt).

 
  
 

Die Richtlinie 2000/78/EG des Rates legt einen allgemeinen Rahmen für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf fest. Untersagt sind Diskriminierungen in Beschäftigung und Berufsbildung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf. Die Richtlinie gilt für alle Mitgliedstaaten.

Artikel 2 Absatz 5 der Richtlinie 2000/78/EG sieht vor, dass sie nicht die im einzelstaatlichen Recht vorgesehenen Maßnahmen berührt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit notwendig sind.

Artikel 6 der Richtlinie erlaubt die gerechtfertigte Ungleichbehandlung aus Gründen des Alters unter bestimmten Umständen, solange dies objektiv durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind. Außerdem lässt Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie eine Ungleichbehandlung wegen des Alters (wie auch wegen der anderen geschützten Merkmale) zu, wenn dies eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt.

Der Kommission sind die Einzelheiten zu der in der Anfrage genannten konkreten Situation nicht bekannt. Die Kommission vertritt jedoch die Auffassung, dass sich die Festlegung eines obligatorischen Pensionierungsalters für Piloten, die sich aus der Ungleichbehandlung wegen des Alters ergibt, aus den obigen Bestimmungen rechtfertigen lässt, um die Flugsicherheit und den Schutz der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

 

Anfrage Nr. 74 von Frank Vanhecke (H-0383/07)
 Betrifft: Tunnel zwischen Europa und Afrika
 

2008 soll mit dem Bau eines Tunnels begonnen werden, der Europa und Afrika verbindet. Planer aus der Schweiz, Frankreich, Spanien und Marokko sollen derzeit an dem endgültigen Entwurf für den Tunnel arbeiten. Zweifellos wird dieser Tunnel ein Magnet für Wirtschaftsflüchtlinge aus Afrika sein, die auf diese Weise versuchen, nach Europa zu gelangen.

Ist der Kommission der Anfangs- und der Endpunkt dieses Tunnels bekannt? Welche Einrichtungen und Länder haben die Initiative für den Bau dieses Tunnels ergriffen? Verfügt die Kommission über Schätzungen der Gesamtkosten dieses Tunnels? Durch welche Einrichtungen und Länder wird der Bau dieses Tunnels finanziert? Wie viel wird die EU – nach einer ersten Schätzung – beitragen?

 
  
 

Die Idee einer festen Verbindung zwischen Spanien und Marokko ist vor vielen Jahren zum ersten Mal aufgekommen. Dazu wurden verschiedene technische Lösungen vorgeschlagen, darunter eine Brücke und ein Tunnel. Die Tunneloption scheinen die spanischen und marokkanischen Behörden umfassenderen Technik- und Wirtschaftlichkeitsstudien unterziehen zu wollen. Dem spanischen Strategieplan(1) zufolge ist die feste Verbindung ein wichtiges jedoch langfristiges Projekt.

Die Kommission hat unlängst die Mitteilung „Leitlinien für den Verkehr in Europa und den Nachbarregionen“(2) angenommen. In dieser Mitteilung hat sie fünf wichtige transnationale Verkehrsachsen herausgestellt, darunter die Verbindung zwischen Spanien und Marokko. Dem Vorschlag Marokkos folgend wurde die feste Verbindung in die Liste der nach 2020 umzusetzenden langfristigen Projekte aufgenommen. Wie in der Mitteilung betont wird, ist diese Aufstellung der Vorhaben als vorläufig zu betrachten. Bevor ein Finanzierungsbeschluss gefasst werden kann, ist jedes dort aufgeführte Vorhaben eingehend nach wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten zu prüfen.

Den der Kommission vorliegenden Informationen zufolge sind viele höchst komplexe technische Studien (geologische Studien, Meeresuntersuchungen usw.) und innovative Lösungen notwendig, bevor der Bau der festen Verbindung beginnen kann. Das Jahr 2008 scheint daher als Termin für den Beginn der Bauarbeiten verfrüht zu sein.

Die Kommission hat sich an der Finanzierung des Projekts nicht beteiligt. Es ist auch keine Finanzierung für dieses Projekt im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds im Zeitraum 2007-2013 vorgesehen. Zukünftig könnten Mittel aus dem EFRE zur Finanzierung des spanischen Teils eines solchen Projekts bereitgestellt werden, sofern der Mitgliedstaat dies beantragt und die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Fonds erfüllt sind.

Ein Finanzierungsantrag seitens der spanischen und marokkanischen Behörden wäre innerhalb des grenzüberschreitenden Kooperationsprogramms im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments grundsätzlich möglich. Angesichts der begrenzten Mittel des Gemeinschaftshaushalts in diesem Bereich würde sich eine eventuelle Unterstützung jedoch eher auf technische Hilfsmaßnahmen beschränken.

 
 

(1)PEIT – Plan estrategico de infraestructuras y transportes.
(2) KOM(2007) 32 vom 31. Januar 2007.

 

Anfrage Nr. 75 von Antonio López-Istúriz White (H-0384/07)
 Betrifft: Ankunft von Flüchtlingsbooten aus Algerien in Mallorca, das neue Einfallstor für illegale Einwanderer
 

Ende April erreichten zwei Flüchtlingsboote aus Algerien die Balearen und legten im Süden Mallorcas an. Seit September vergangenen Jahres sind vier Flüchtlingsboote illegal auf den Balearen gelandet. Die spanische Regierung hat keinerlei Sofortmaßnahmen ergriffen, um die Ankunft weiterer Flüchtlingsboote zu verhindern und zu vermeiden, dass die Balearen sich zum neuen Einfallstor für die illegale Einwanderung nach Europa entwickeln. Es besteht nämlich durchaus die Gefahr, dass sich innerhalb kurzer Zeit auch auf den Balearen derart dramatische Situationen zutragen wie beispielsweise auf den Kanaren in den letzten Jahren. Die Regierung der Balearen ist der Auffassung, dass die Nationalregierung nicht abwarten darf, bis weitere Flüchtlingsboote eintreffen, bevor sie konkrete Maßnahmen trifft und u. a. verstärkt mit Algerien zusammenarbeitet, um die Ankunft illegaler Einwanderer besser zu überwachen. Die Küsten der Balearen und des gesamten Mittelmeers müssen aus der Luft und von See aus stärker kontrolliert werden. Die jetzige spanische Regierung hat vor ein paar Jahren völlig unverantwortlich gehandelt, als sie die Situation von Immigranten in massivem Umfang regularisiert hat. Dies hat einen regelrechten Zustrom bewirkt, dessen Auswirkungen jetzt auch die Balearen zu spüren bekommen könnten.

Ist der Kommission bekannt, ob die spanische Regierung die europäische Agentur Frontex um Mithilfe bei der Überwachung des Mittelmeers ersucht hat, um zu verhindern, dass sich die illegale Einwanderung von Afrika nach Europa neue Wege sucht? Mit welchen Maßnahmen wird die Kommission zu unterbinden versuchen, dass diese Route zu den Balearen auf Dauer zum neuen Fluchtweg wird?

 
  
 

Laut den von der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) und den Mitgliedstaaten gewonnenen Erfahrungen ändern sich die illegalen Einwanderungsrouten sowie die Intensität der Nutzung dieser Routen ständig. Im Einklang mit dem ihr übertragenen Auftrag nimmt die FRONTEX regelmäßige sowie auch Ad-hoc-Risiko- und Gefahrenbewertungen vor, um das operative Reagieren auf diese Veränderungen vorzubereiten und zu koordinieren. Was die Balearen betrifft, so gab es 2006 und 2007 ein paar Zwischenfälle, als illegale Einwanderer an Land gingen, aber die von FRONTEX erarbeiteten Bewertungen bestätigen noch nicht, dass dort eine neue Hauptroute im Entstehen begriffen ist.

Gemäß dem Jahresarbeitsprogramm 2007 für FRONTEX sind mehrere gemeinsame Maßnahmen geplant. Sie werden im Laufe des Jahres 2007 unter Federführung der FRONTEX an den Außengrenzen der Europäischen Union durchgeführt werden. Gemeinsame Aktionen können im Bereich der Balearen stattfinden, wenn die weitere Entwicklung der Lage dies erforderlich macht sowie vorbehaltlich der weiteren Planung und Verfügbarkeit der notwendigen Mittel.

Es sei hier betont, dass die Verantwortung für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen bei den Mitgliedstaaten liegt. Aufgabe von FRONTEX ist es, die Anwendung von Gemeinschaftsmaßnahmen zum Schutz der Außengrenzen der EU durch Koordinierung des Handelns der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu erleichtern. Zudem verfügt die Agentur FRONTEX über keinerlei eigene Einsatzmittel, so dass sie ohne aktiven Beitrag und ohne Mitwirkung der Mitgliedstaaten nicht in der Lage wäre, Maßnahmen zu planen und durchzuführen, die auf eine wirksame Kontrolle der Grenzen und die Bekämpfung illegaler Einwanderung abzielen.

Außerdem kann FRONTEX laut Artikel 14 der Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union(1) mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten im Rahmen von mit diesen Behörden zu schließenden Arbeitsvereinbarungen zusammenarbeiten. Das Jahresarbeitsprogramm 2007 für FRONTEX sieht vor, eine solche Arbeitsvereinbarung mit den zuständigen Behörden von Algerien zu schließen. Erste Kontakte mit diesem Ziel sind von der Agentur bereits aufgenommen worden.

 
 

(1) ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.

 

Anfrage Nr. 76 von Tobias Pflüger (H-0386/07)
 Betrifft: Menschenrechtsverletzungen in Estland
 

Am 27. April nahm die estnische Sicherheitspolizei mehrere führende Mitglieder der „Nachtwache“-Bewegung fest (eine Organisation, die sich dem friedlichen Widerstand gegen die Entfernung des Denkmals verschrieben hat), darunter den 18-jährigen antirassistischen Aktivisten Mark Siryk, der wegen Krankheit und Vorbereitung auf eine Prüfung in der Schule an der friedlichen Demonstration vom 26. April nicht einmal teilgenommen hatte.

Hat die Kommission die estnischen Behörden aufgefordert, eine unparteiische Untersuchung aller während der Unruhen begangenen Menschenrechtsverletzungen sowie des brutalen Vorgehens der Polizei, der unverhältnismäßigen Gewaltanwendung und der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung durchzuführen und hat sie darauf hingewiesen, dass das Recht auf ein faires Verfahren uneingeschränkt zu garantieren ist, oder sind der Kommission Menschenrechtsverletzungen in den EU-Mitgliedstaaten gleichgültig?

 
  
 

Zu den Festnahmen, die das ehrenwerte Mitglied erwähnt, betont die Kommission, dass es sich hierbei um eine Angelegenheit handelt, die in die Zuständigkeit der estnischen Behörden fällt. Diese sollten unter vollständiger Achtung der Grundrechte handeln.

Zu den gewalttätigen Ereignissen in Tallinn vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Verlegung des Tönismäe-Grabsteins (Bronzesoldat) und die Umbettung der sterblichen Überreste von Soldaten, die beim Tönismäe beerdigt wurden, auf einen Kriegerfriedhof souveräne Entscheidungen der estnischen Regierung auf der Grundlage estnischen Rechts sind. Wenn die Kommission auch das Recht aller Einwohner Estlands, ihre Meinung zu der Verlegung des Tönismäe-Grabsteins (Bronzesoldat) frei zu äußern und friedlich gegen diese Entscheidungen zu demonstrieren, achtet, verurteilt sie doch scharf den gewalttätigen Charakter der Demonstrationen, die sich in Tallinn und anderen estnischen Städten anschlossen. Eine solche Gewalt, die zu schweren Opfern sowohl bei den Polizisten als auch bei den Randalierern führte, kann nicht hingenommen werden. Die Kommission bedauert die Tatsache, dass ein russischer Bürger bei diesen Krawallen sein Leben gelassen hat.

 

Anfrage Nr. 77 von Irena Belohorská (H-0389/07)
 Betrifft: Farbige Kontaktlinsen in der Richtlinie über Medizinprodukte
 

Einige medizinische Produkte können die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher in Europa stark gefährden, fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich der neu überarbeiteten Richtlinie über Medizinprodukte. Da Produkte wie z. B. Brustimplantate oder Kontaktlinsen ohne Korrekturwirkung (farbige Kontaktlinsen) nicht immer als Medizinprodukte eingestuft werden, besteht für sie keine ausreichende Regulierung. Beispielsweise können in vielen EU-Mitgliedstaaten derzeit farbige Kontaktlinsen rezeptfrei und ohne Beratung zu ihrem Gebrauch im Supermarkt gekauft werden. Außerdem bestehen für farbige Kontaktlinsen keine verbindlichen Fertigungsstandards. Produkte von schlechter Qualität oder die falsche Anwendung dieser Art von Kontaktlinsen können zu einer Schädigung des Auges führen.

Da kein Rechtsrahmen vorhanden ist, in dessen Mittelpunkt der Gesundheitsschutz steht, sind die europäischen Bürger unnötigen Gesundheitsrisiken ausgesetzt.

Wie steht die Kommission zu einer Regulierung dieser Produkte, um die Gesundheit und die Sicherheit der Bürger Europas zu schützen?

 
  
 

Gemäß der Richtlinie über Medizinprodukte(1) ist eine Voraussetzung dafür, dass ein Erzeugnis der Definition als Medizinprodukt entspricht, dass der Hersteller mit dem Erzeugnis einen medizinischen Zweck verfolgt. Dies folgt aus der Definition, auf die sich die Kommission, die Mitgliedstaaten und alle Beteiligten geeinigt haben(2).

Hinsichtlich des Regelwerks für Kontaktlinsen mit Korrekturwirkung einerseits bzw. ohne Korrekturwirkung andererseits, möchte die Kommission die Frau Abgeordnete auf die Antworten auf die schriftliche Anfrage E-2633/06 von Herrn Titley und die mündliche Anfrage H-0368/07 von Herrn Wilmott verweisen.

Was die unsachgemäße Anwendung solcher Kontaktlinsen anbelangt, so ist es in erster Linie Sache des Herstellers zu gewährleisten, dass unbewusster Missbrauch ausgeschlossen oder so weit als möglich eingeschränkt ist, und zwar insbesondere durch geeignete Gebrauchsanweisungen.

Die Kommission möchte die Frau Abgeordnete davon in Kenntnis setzen, dass bei ihr keine neuen Informationen über einen deutlichen Anstieg der Anzahl von Augeninfektionen oder Komplikationen in Verbindung mit der Verwendung von Kontaktlinsen mit oder ohne Korrekturwirkung eingegangen sind. Die Kommission wäre der Frau Abgeordneten für ihr zur Verfügung stehende Informationen über diesen Anstieg bei Augeninfektionen oder Komplikationen in der EU dankbar.

Abschließend möchte die Kommission darauf hinweisen, dass das Problem implantier- und injizierbarer Schönheitsprodukte gegenwärtig von ihren Dienststellen und unter Konsultation der Beteiligten geprüft wird.

 
 

(1) Richtlinie 93/42/EWG vom 14. Juni 1993, ABl. L 169 vom 12.7.1993, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 zur Anpassung der Bestimmungen über die Ausschüsse zur Unterstützung der Kommission bei der Ausübung von deren Durchführungsbefugnissen, die in Rechtsakten vorgesehen sind, für die das Verfahren des Artikels 251 des EG-Vertrags gilt, an den Beschluss 1999/468/EG des Rates, ABl. L 284 vom 31.10.2003.
(2) MEDDEV 2.1/1.

 

Anfrage Nr. 78 von Ioannis Varvitsiotis (H-0397/07)
 Betrifft: Verstoß gegen die Verordnung über Einhüllen-Öltankschiffe
 

In der diesjährigen Änderung (25.4.2007) der Verordnung (EG) Nr. 417/2002(1) zur beschleunigten Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Öltankschiffe heißt es: „Öltankschiffe (…) dürfen, unabhängig davon, welche Flagge sie führen, nur dann in Häfen oder Vorhäfen unter der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats einlaufen oder aus ihnen auslaufen oder in Gebieten unter der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats vor Anker gehen, wenn es sich um Doppelhüllen-Öltankschiffe handelt.“

Mit Hinblick auf die bisherige Erfahrung auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 417/2002 wird an die Kommission daher die Frage gerichtet, was sie für die Fälle vorgesehen hat, in denen Öltankschiffe, die die festgelegten Kriterien nicht erfüllen, Häfen oder Vorhäfen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union anfahren?

Was geschieht im Falle eines Schiffes, das unter der Flagge eines Drittlandes fährt? Sind entsprechende Geldbußen, Sanktionen und/oder das Verbot der Einfahrt in die Häfen vorgesehen? Wie wird dies in der Praxis umgesetzt und welches sind die bislang vorliegenden Daten? Gab es derartige Fälle in den Mitgliedstaaten, und wenn ja, wie wurde verfahren?

 
  
 

Mit der Verordnung (EG) Nr. 457/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. April 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 417/2002 zur beschleunigten Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Öltankschiffe wird der Transport von Schweröl auf Einhüllen-Öltankschiffen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, verboten, und zwar unabhängig davon, in welchen Gewässern sie sich befinden. Das Verbot des Transports von Schweröl auf Einhüllen-Öltankschiffen gleich welcher Flagge in den Gemeinschaftsgewässern war bereits in der Verordnung (EG) Nr. 417/2002 verankert.

Gemäß der Richtlinie 2002/59/EG muss jedes Schiff, das gefährliche oder umweltschädliche Substanzen befördert, unabhängig davon, welche Flagge es führt, seine Identität und Ladung vor dem Einlaufen in einen Hafen der Union melden. Auf dieser Grundlage haben die zuständigen Behörden das Einlaufen von Schiffen, die gegen die Verordnung (EG) Nr. 417/2002 verstoßen, zu untersagen.

Bei falscher oder irrtümlicher Meldung durch den Kapitän oder den Betreiber des Schiffes können die Mitgliedstaaten der Richtlinie 2002/59/EG zufolge geeignete Sanktionen wie Geldstrafen verhängen.

Stellen die zuständigen Behörden fest, dass sich trotz des Verbots ein Schiff im Hafen befindet, das gegen die Verordnung (EG) Nr. 417/2002 verstößt, haben sie die geeigneten Maßnahmen zu treffen, so die Verpflichtung, die Ladung vor Auslaufen des Schiffes auf ein den Bestimmungen entsprechendes Öltankschiff zu verbringen.

Der Kommission ist bislang kein Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 417/2002 durch Schiffe, die unter der Flagge eines Drittstaates fahren, bekannt.

 
 

(1) ABl. L 64 vom 7.3.2002, S. 1

 

Anfrage Nr. 79 von Panagiotis Beglitis (H-0406/07)
 Betrifft: Arbeitslosigkeit in Griechenland
 

Laut statistischen Angaben zur Arbeitslosigkeit in der EU im März 2007, herausgegeben von Eurostat am 2. Mai dieses Jahres, hat Griechenland (unter Zugrundelegung von Angaben vom Dezember 2006) die zweithöchste Arbeitslosenquote im Euroraum und die vierthöchste in der ganzen Union.

Was einzelne Indikatoren wie die Arbeitslosenquote der Frauen und jungen Menschen betrifft, so sind diese in Griechenland unter allen EU-Staaten die höchsten.

Angaben des griechischen Statistischen Amtes zufolge hat sich die Arbeitslosensituation von Dezember 2006 bis Februar 2007 bei allen Indikatoren verschlechtert und ist die Arbeitslosigkeit insgesamt angestiegen (auf 9 % gegenüber 8,6 % im Dezember 2006) – die Arbeitslosenquote der Frauen erhöhte sich von 13,4 % im Dezember 2006 auf 13,9 % und die der jungen Menschen von 25,5 % im Dezember 2006 auf 26,1 %.

Wie bewertet die Kommission in Anbetracht der Tatsache, dass im vergangenen Jahr die Arbeitslosigkeit in Griechenland stabil blieb (9,2 % im März 2006 gegenüber 9 % im Februar 2007), während sie in den übrigen Mitgliedstaaten kontinuierlich und spürbar zurückging, unter Berücksichtigung der Ziele der überarbeiteten Strategie von Lissabon die Wirksamkeit der von den griechischen Behörden ergriffenen Maßnahmen?

 
  
 

Im Nationalen Reformprogramm (NRP) Griechenlands, das der Kommission im Oktober 2006 vorgelegt wurde, ist der Hinweis enthalten, dass die hohe Arbeitslosigkeit bekämpft sowie Bildung und lebenslanges Lernen entwickelt werden müssen. In ihrer Bewertung des griechischen NRP stimmte die Kommission dieser Analyse zu, unterstrich jedoch die Notwendigkeit, die aktive Arbeitsmarktpolitik zu verstärken, die allgemeine und berufliche Bildung zu reformieren und den regionalen und sozialen Zusammenhalt zu verbessern.

Die Kommission stellte fest, dass die geschlechtsspezifischen Beschäftigungsunterschiede nach wie vor sehr groß sind und die strukturelle Arbeitslosigkeit besonders Frauen betrifft. Auch die Jugendarbeitslosigkeit ist unverändert hoch. Griechenland hat Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Problems ergriffen, deren Umsetzung voraussichtlich Ende 2007 abgeschlossen sein wird.

Die Kommission beabsichtigt, mit allen Mitgliedstaaten einschließlich Griechenlands Gespräche über den Stand der Umsetzung ihrer nationalen Reformprogramme zu führen. Darüber hinaus wird die Kommission im Herbst im Zusammenhang mit der Vollendung des ersten Dreijahreszyklus der erneuerten Lissabon-Strategie einen strategischen Fortschrittsbericht annehmen, der individuelle Länderbewertungen enthalten wird.

 

Anfrage Nr. 80 von Paulo Casaca (H-0407/07)
 Betrifft: Fehlen einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik
 

Die generelle Gleichgültigkeit der europäischen Institutionen und der Mitgliedstaaten angesichts der Tragödie im Irak, welche im Umgang mit den Tausenden von Flüchtlingen und Vertriebenen dieses Landes deutlich wird, die vor der von bewaffneten Gruppen innerhalb und außerhalb des Staatsapparates betriebenen Politik des Völkermords fliehen, besonders deutlich wird, untergräbt in jeder Hinsicht die Glaubwürdigkeit des europäischen Projekts.

In der Ausgabe der European Voice vom 24. Mai wird über die schändliche Praxis einiger Mitgliedstaaten berichtet, die Flüchtlinge wieder in den Iran zurückschicken, und über das völlige Fehlen einer sachkundigen, aufeinander abgestimmten und intelligenten Politik, die eine angemessene Reaktion auf die humanitäre Katastrophe im Irak wäre.

Wie will die Kommission auf diese Situation reagieren?

 
  
 

Die Kommission beobachtet die Entwicklung des Zustroms irakischer Asylbewerber in die EU sowie die Entwicklungen im Irak selbst und in dessen Nachbarstaaten sehr aufmerksam. Zu diesem Zweck steht die Kommission in ständigem Kontakt mit verschiedenen internationalen Organisationen einschließlich der UN-Flüchtlingsbehörde (UNHCR(1)).

Diese Krise hat zwei deutlich und klar hervortretende Dimensionen, die zu bewältigen sind, und zwar zum einen intern in Verbindung mit den Auswirkungen der Krise auf die EU und zum anderen extern im Zusammenhang mit den Auswirkungen im Irak selbst und auf die Nachbarstaaten. Die Bemühungen der Kommission richten sich in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf beide Aspekte. Die Kommission beabsichtigt, das Parlament über alle anzunehmenden relevanten Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten.

In Bezug auf die interne Dimension hat sich herausgestellt, dass trotz des Bestehens eines harmonisierten Rechtsrahmens auf EU-Ebene über die Kriterien für die Gewährung internationalen Schutzes die nationalen politischen Maßnahmen gegenüber irakischen Asylbewerbern sehr unterschiedlich sind und einen Anreiz zur Sekundärmigration in der EU bieten.

Die Hauptursache für die festgestellten Unterschiede liegt anscheinend darin, dass oftmals mehrere Gründe für den beantragten Schutz vorgebracht werden, so dass jedem Grund jeweils ein anderes Gewicht beigemessen werden kann. Die Mitgliedstaaten bewerten auch die allgemeine Natur, die Ernsthaftigkeit und Schwere der behaupteten Gefahr der Verfolgung oder des schweren Schadens unterschiedlich, die die Gewährung eines Schutzstatus rechtfertigen kann.

Die Anzahl positiver Entscheidungen über die Gewährung eines Schutzstatus in der EU ist insgesamt offenbar beträchtlich angestiegen. Darüber hinaus verfahren die meisten Mitgliedstaaten so, dass für irakische Asylbewerber insbesondere aus dem Mittel- und Südirak eine Art zusätzlicher Schutz aus humanitären oder persönlichen Gründen gewährt wird.

Was die Rückkehr betrifft, so scheint die Lage im Nordirak als stabiler zu gelten als im zentralen und südlichen Teil des Landes. Die meisten Mitgliedstaaten nehmen jedoch gegenwärtig keine Zwangsrückführung in den Irak vor, während offenbar die Zahl der freiwilligen Rückkehrer im Verhältnis zum laufenden Zustrom von Asylbewerbern abgenommen hat.

Ganz allgemein ist in allen diesbezüglichen Gesprächen die Komplexität bei der Bewertung der von irakischen Asylbewerbern geltend gemachten Schutzansprüche sowie die Notwendigkeit einer eingehenderen Untersuchung der einzelstaatlichen Verfahren zur Statusbestimmung - und der hierbei festgestellten Unterschiede - im Lichte der maßgeblichen EU-Vorschriften deutlich geworden, um eine einheitlichere Entscheidungsfindung zu ermöglichen und den Schutz in diesen Fällen EU-weit zu gewährleisten.

Zu diesem Zweck beabsichtigt die Kommission, den weiteren Austausch konkreter Informationen über die aktuelle Lage im Irak und über nationale Maßnahmen als Grundlage für eine genauere Analyse der von den Mitgliedstaaten getroffenen Entscheidungen zu organisieren und zu erleichtern.

Zur Unterstützung der mit einer zunehmend hohen Anzahl irakischer Asylbewerber konfrontierten Mitgliedstaaten, deren Aufnahme- und Asylsysteme stark belastet sind, wird ein Teil der neuen Haushaltslinie „Vorbereitende Maßnahme: Migrationssteuerung - Tätige Solidarität“ zur Finanzierung nationaler Maßnahmen zur Beseitigung dieser besonderen Belastungen bereitgestellt werden. Insbesondere werden daraus Maßnahmen zur Verbesserung der Aufnahmequalität und -kapazität an den Ankunftsstellen oder zur Zusammenlegung der Ressourcen finanziert werden, um den besonders betroffenen Mitgliedstaaten operative Unterstützung zuteil werden zu lassen.

Was die externe Dimension der Krise betrifft, so konzentrieren sich die Bemühungen der Kommission auf die Bereitstellung von Hilfe für die Nachbarstaaten Iraks, die angesichts des Zustroms von Flüchtlingen zunehmend überfordert sind.

Die Kommission hat bereits ein erstes Finanzierungspaket im Betrag von 6,2 Mio. EUR zur Deckung des humanitären Bedarfs der Flüchtlinge bereitgestellt, die sich unter anderem in Syrien, Jordanien, der Türkei, Ägypten und Libanon aufhalten. Die geplante Hilfe konzentriert sich auf die bedürftigsten Bevölkerungsgruppen und soll Maßnahmen im Bereich der medizinischen Grundversorgung und der Bildung umfassen; ferner sollen Nahrungsmittel und wichtige Haushaltsgegenstände gezielt verteilt werden. Für Menschen, die im Irak selbst Not leiden, wird ein weiteres Erstfinanzierungspaket von rund 4 Mio. EUR vorbereitet, wobei sich die geplante Hilfe auf eine umsichtige Beurteilung des dringendsten Bedarfs stützt und die äußerst instabile Sicherheitslage berücksichtigt wird. Eine weitere Million Euro ist für den UNHCR zur Finanzierung von Schutzmaßnahmen in Jordanien, Syrien und im Libanon und insbesondere für Soforthilfemaßnahmen für die Bedürftigsten unter den irakischen Flüchtlingen bereitgestellt worden.

Schließlich ist die Kommission der Ansicht, dass eine koordinierte gemeinschaftliche Antwort auf den Appell des UNHCR zur Neuansiedlung irakischer Flüchtlinge, die in den wichtigsten drei Asylländern (Syrien, Jordanien und Türkei) leben, einen nützlichen Beitrag leisten würde. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten daher aufgefordert, die Bereitstellung von Hilfen für die Neuansiedlung irakischer Flüchtlinge in diesen drei Ländern als konkreten Beweis der Lastenteilung gegenüber den Aufnahmeländern zu erwägen.

 
 

(1) Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge.

 

Anfrage Nr. 81 von Seán Ó Neachtain (H-0413/07)
 Betrifft: Regionale Beiräte für Fischerei
 

Kann die Kommission Auskunft über den Erfolg oder Nichterfolg der Durchführung des Programms für regionale Beiräte geben, die der Konsultation zwischen europäischen Fischern und der Europäischen Kommission dienen?

 
  
 

Es sind bereits sechs regionale Beiräte eingesetzt worden: die regionalen Beiräte Nordsee (arbeitsbereit seit November 2004), Pelagische Arten (arbeitsbereit seit August 2005), Nordwestliche Gewässer (arbeitsbereit seit September 2005), Ostsee (arbeitsbereit seit März 2006), Ferne Gewässer (arbeitsbereit seit März 2007, obgleich seine Eröffnungssitzung am 29. Mai 2007 stattfand) und Südwestliche Gewässer (arbeitsbereit seit April 2007). Die Vorbereitungsarbeiten für den regionalen Beirat Mittelmeer wurden gerade erst Anfang Juni abgeschlossen und die Kommission hofft, dass er noch vor Ende des Jahres 2007 arbeitsbereit sein wird.

Bis jetzt sind die Erfahrungen mit den regionalen Beiräten sehr positiv. Die Kommission hat ca. 60 Empfehlungen von den vier regionalen Beiräten erhalten, die in den vergangenen drei Jahren arbeitsfähig waren, darunter verschiedene konstruktive Beiträge. Die Kommission ist der Meinung, dass die regionalen Beiräte zweifellos dazu beigetragen haben, die Kommunikation zwischen der Kommission und den Beteiligten zu verbessern.

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit den regionalen Beiräten hat die Kommission bereits eine Änderung des Beschlusses zur Einsetzung regionaler Beiräte (2004/585/EG) vorgeschlagen, um ihnen eine dauerhafte EU-Finanzierung zu gewähren, indem sie als Einrichtungen eingestuft werden, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen. Dieser Beschluss wurde vom Rat am 11. Juni 2007 angenommen.

Wie in dem Ratsbeschluss über die regionalen Beiräte vorgesehen, überprüft die Kommission gegenwärtig das Funktionieren der regionalen Beiräte. Ziel dieser Überprüfung ist es, die für die regionalen Beiräte vorgesehenen Arbeitsbedingungen zu verbessern, wobei alle Aspekte der Funktionsweise der regionalen Beiräte abgesehen von Finanzierungsfragen erfasst werden. Der Bericht der Kommission wird im Laufe dieses Jahres veröffentlicht werden.

 

Anfrage Nr. 82 von Eoin Ryan (H-0415/07)
 Betrifft: Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Europa
 

Kann die Kommission eine Erklärung darüber abgeben, welche Maßnahmen sie gegenwärtig durchführt, um in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten der EU die organisierte Kriminalität zu bekämpfen?

 
  
 

Die organisierte Kriminalität wird in der gesamten Europäischen Union und auf allen Ebenen sehr ernsthaft bekämpft, um die Europäische Union als einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts auf Grundlage des mehrjährigen Haager Programms der EU (2004) und des von der Kommission im Jahr 2005 erarbeiteten Aktionsplans zur Umsetzung des Haager Programms zu stärken. Nach Aufstellung des Haager Programms hat die Kommission im Juni ihre Mitteilung zur Entwicklung eines Strategiekonzepts für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität veröffentlicht, in der strategische Prioritäten und Ziele ergänzt durch konkrete Maßnahmen zu deren Erreichung aufgestellt werden. Um die umfassenden und bereichsübergreifenden Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der EU effektiv umzusetzen, konzentriert sich die Kommission auf die folgenden Prioritäten:

Verbesserung der Kenntnisse über organisierte Kriminalität durch Einführung einer zuverlässigen Kriminalitätsstatistik: Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 8. August 2006 über die Entwicklung einer umfassenden und kohärenten EU-Strategie zur Messung von Kriminalität und Strafverfolgung einen EU-Aktionsplan zur Entwicklung von Kriminal- und Strafverfolgungsstatistiken der Gemeinschaft im Zeitraum 2006-2010 vorgeschlagen. Der Aktionsplan enthält Darlegungen zum schrittweisen Ansatz, der in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten und anderen zuständigen Stellen mit dem Ziel umgesetzt werden soll, qualitativ wie quantitativ hochwertige Informationen für zielgerichtetere Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität, Durchführung von Leistungsvergleichen und Bewertung durchgeführter Maßnahmen nutzen zu können. Die Kommission führte das erste Treffen der Expertengruppe zur Ermittlung des Bedarfs der Politik an Kriminalitäts- und Strafverfolgungsdaten am 2. und 3. April 2007 durch. Was die europäische Informationspolitik für Strafverfolgungszwecke und die Festlegung eines Europäischen „Intelligence-Modells“ anbelangt, so ist ein entscheidendes Element die europäische Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität durch Europol. Europol hat im April 2007 seine zweite Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität vorgelegt.

Menschenhandel: Die Kommission setzt sich für die vollständige Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels ein; dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Organen der EU, den EU-Mitgliedstaaten und den Organisationen der Zivilgesellschaft. Der Aktionsplan sollte als ein langfristiges Programm betrachtet werden, das eine Richtschnur für kontinuierliche EU-Maßnahmen in der nahen Zukunft und weit über den Sommer 2007 hinaus ist. Er wird regelmäßig überarbeitet und aktualisiert werden. Die Kommission bereitet Empfehlungen unter Einbeziehung der Regierungen, Kontaktstellen, NRO und internationalen Organisationen vor, um die frühzeitige Ermittlung von Opfern des Menschenhandels und die Unterstützung dieser Personen mit besonderer Bezugnahme auf Kinder zu gewährleisten. Darüber hinaus hat die Kommission einen Europäischen Tag gegen Menschenhandel vorgeschlagen, mit dem auf die Probleme im Zusammenhang mit dem Menschenhandel stärker aufmerksam gemacht werden soll. Er ist für den 18. Oktober 2007geplant. Eines der Hauptziele der Konferenz an diesem Tag in Brüssel wird es sein, die Entwicklung eines Konzepts zur Bekämpfung des Menschenhandels auf nationaler und europäischer Ebene zu fördern, das den Schutz der Opfer in den Mittelpunkt stellt. Zudem wird die Sachverständigengruppe der Kommission für Menschenhandel ihre Arbeit an Instrumenten zur Bemessung der Fortschritte bei den Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels vorlegen. Die Kommission bemüht sich sehr darum, das Problembewusstsein zu schärfen und die politischen Mittel zu verstärken, um den Unterstützungsbedürftigen qualitativ hochwertige Dienste zu leisten. Ein Bericht über die Umsetzung des EU-Aktionsplans einschließlich Vorschlägen für weitere Maßnahmen wird Ende 2007 herausgegeben werden. Die Kommission räumt dem Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung, insbesondere über das Internet, höchste Priorität ein. Diesem Thema widmet sich die Kommission u. a. in ihrer Mittelung „Eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität“, die am 22. Mai 2007 angenommen wurde. Spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Absprache und Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden sowie zwischen diesen und dem privaten Sektor werden eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Internetkriminalität spielen und andere, auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene ergriffene Maßnahmen ergänzen.

Verringerung der Erträge aus Straftaten: Was die organisierte Finanzkriminalität betrifft, so ist es dringend geboten, die Untersuchungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zu verbessern. Der Schlüssel zur Bekämpfung krimineller Aktivitäten ist die Einführung geeigneter Rechtsinstrumente, die die schnelle Feststellung und Verfolgung illegaler Finanztransaktionen und anderer Vorgänge ermöglichen. In diesem Bereich gibt es eine Reihe von Rahmenbeschlüssen, in denen es um das Einfrieren und die Einziehung von Vermögen aus Straftaten geht. Mit der am 26. Oktober 2005 angenommenen dritten Geldwäscherichtlinie werden die geltenden gemeinschaftlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verschärft, indem beispielsweise das Spektrum der Vortaten auf alle Formen schwerer Kriminalität ausgedehnt wird und neue Personenkategorien der Meldepflicht unterworfen werden. Des Weiteren hat die Kommission am 29. November 2005 eine Mitteilung zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung angenommen, die eine Empfehlung der Kommission an die EU-Mitgliedstaaten und den Entwurf eines Verhaltenskodexes für gemeinnützige Organisationen zur Prävention der Terrorismusfinanzierung und anderer Straftaten durch verbesserte Transparenz und Buchführung auf dem gemeinnützigen Sektor enthält.

Bessere Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung: Im Haager Programm wurde betont, dass das Potenzial der bestehenden EU-Gremien, insbesondere von Europol, stärker genutzt werden müsse. Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2006 hat die Kommission im Dezember 2006 einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates angenommen, mit dem Europol als eine aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierte EU-Agentur verfasst wird, mit der Folge, dass für dessen Personal das Beamtenstatut der EU und das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen gelten. Die Zuständigkeiten von Europol werden auf die Bekämpfung des Terrorismus sowie des organisierten und sonstigen schweren Verbrechens ausgedehnt.

Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit: Die EU ist auf der internationalen Bühne bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens ein wichtiger Partner. Durch Vereinbarungen und andere Instrumente ist eine enge Zusammenarbeit mit vielen Partnerländern, regionalen und internationalen Organisationen wie dem Europarat, der OSZE, der OECD, der G8 und den Vereinten Nationen aufgebaut worden. Die Kommission setzt die das organisierte Verbrechen betreffenden Aspekte der EU-Strategie für die Außendimension des Bereichs Justiz und Inneres (Dezember 2005) insbesondere durch die Förderung der multidisziplinären regionalen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in den Ländern des westlichen Balkans und den Nachbarländern der EU um.

Sicherung von Finanzierungsquellen zur Förderung der Politik in den Bereichen Recht, Freiheit und Sicherheit: Die Kommission hat mit Unterstützung des Parlaments in seinem Finanzprogramm 2007-2013 annähernd 5 Mrd. EUR für politische Maßnahmen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht eingesetzt. Mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität beschäftigt sich insbesondere das neue Programm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“, das die spezifischen Programme „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ (ca. 600 Mio. EUR) und „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken“ (ca. 140 Mio. EUR) enthält. Die Sicherung von Finanzierungsquellen zur Förderung politischer Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und anderer Bereiche ist ein wichtiger Schritt.

 

Anfrage Nr. 83 von Liam Aylward (H-0417/07)
 Betrifft: Nuklearanlage Sellafield, Cumbria
 

Kann die Europäische Kommission Auskunft darüber geben, wie viele Beschwerden bei ihr in den vergangenen fünf Jahren über die Gesundheits- und Sicherheitsstands der Nuklearanlage Sellafield in Cumbria, England, eingegangen sind?

 
  
 

Bei der Kommission sind in den letzten fünf Jahren keine Beschwerden hinsichtlich der Gesundheits- und Sicherheitsstandards der Nuklearanlage Sellafield in Cumbria, England, eingegangen.

Die Kommission beobachtet diese Anlage jedoch sehr aufmerksam und steht in regelmäßigem Kontakt mit den Behörden des Vereinigten Königreichs und dem Betreiber.

Die Kommission hat die Anlage Sellafield gemäß Artikel 35 des Euratom-Vertrags vom 8. bis 12. März 2004 überprüft. Diese Überprüfung ergab, dass hinsichtlich der Überwachung der flüssigen und gasförmigen Ableitungen sowie der Radioaktivitätswerte in der Umwelt die Situation im Großen und Ganzen zufriedenstellend ist. Es wurden jedoch einige Mängel festgestellt, aufgrund derer die Kommission Empfehlungen an die Behörden des Vereinigten Königreichs mit dem Ziel gerichtet hat, Verbesserungen vorzunehmen.

Die Ergebnisse dieser Überprüfung wurden auf der Europa-Website veröffentlicht(1).

 
 

(1) http://ec.europa.eu/energy/nuclear/radioprotection/verification_en.htm.

 

Anfrage Nr. 84 von Ivo Belet (H-0418/07)
 Betrifft: Umstrukturierung bei gleichzeitigem Verlust zahlreicher Arbeitsplätze bei Opel in Antwerpen
 

Am 31. Mai 2007 wurde bekannt gegeben, dass in den nächsten Monaten 2200 Arbeitsplätze im Opel-Werk Antwerpen verloren gehen werden. Diese Umstrukturierung ist die direkte Folge der Auswirkungen der Globalisierung für die europäische Autoindustrie. Gerade um ähnliche verhängnisvolle soziale Auswirkungen der wirtschaftlichen Zerrüttung durch die Globalisierung in Europa auszugleichen, wurde 2006 die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006(1) zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) angenommen. Die Verordnung trat am 19. Januar 2007 in Kraft.

Kann die Kommission mitteilen, ob die 2200 entlassenen Arbeitnehmer des Opel-Werks Antwerpen auf Unterstützungsmaßnahmen aus dem EGF rechnen können?

Der schriftlichen Antwort der Kommission auf die mündliche Anfrage H-0351/07 vom 22. Mai 2007 zufolge wurden bisher zwei Anträge auf einen Beitrag aus dem EGF eingereicht, die beide aus Frankreich stammten. Kann die Kommission mitteilen, um welche konkreten Fälle es dabei geht?

 
  
 

Aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) kann Unterstützung für Arbeitnehmer bereitgestellt werden, die aufgrund von Veränderungen im Welthandelsgefüge arbeitslos geworden sind, nachdem ein förmlicher Antrag eines Mitgliedstaats auf diese Unterstützung eingegangen ist. Im Fall des Opel-Werks in Antwerpen ist bisher kein Antrag von Belgien gestellt worden.

Sollte ein Antrag Belgiens auf Unterstützung der bei Opel in Antwerpen, seinen Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern arbeitslos gewordenen Beschäftigten gestellt werden, wird die Kommission den Antrag gemäß den in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 niedergelegten Kriterien prüfen. Gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass der Antrag die Bedingungen für die Unterstützung erfüllt, wird sie der Haushaltsbehörde einen Vorschlag für die Bewilligung der notwendigen finanziellen Mittel unterbreiten.

Die zwei Anträge auf Unterstützung, die der Herr Abgeordnete anspricht, betreffen Zulieferer großer Automobilhersteller in Frankreich. In dem einen Fall geht es um 1 345 Entlassungen bei verschiedenen Zulieferern der Peugeot SA und in dem anderen Fall um 1 057 Entlassungen bei verschiedenen Zulieferern der Renault SA. In beiden Fällen verteilen sich die Entlassungen auf mehrere französische Regionen. Die französischen Behörden haben die Inanspruchnahme des EGF in konzentrierter Form vorgeschlagen, um einen Teil der betroffenen Arbeitnehmer in Fällen zu unterstützen, in denen ihr Arbeitnehmer in Konkurs gegangen ist und nicht mehr die im französischen Gesetz vorgesehene übliche Unterstützung gewähren kann.

 
 

(1) ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

 

Anfrage Nr. 85 von Mia De Vits (H-0421/07)
 Betrifft: Schließung von Nexans Harnesses in Huizingen (B)
 

Am Montag, dem 21. Mai, fanden die Beschäftigten von Nexans Harnesses in Huizingen (B) ihren Betrieb leer vor. Ein Speditionsunternehmen hatte im Auftrag der Unternehmensleitung und ohne Wissen der Arbeitnehmer alle Produktionsmittel und Vorräte abgeholt. Erst am Nachmittag fand ein Treffen mit dem Betriebsrat statt, bei dem die Unternehmensleitung ihre Absicht bekannt gab, die Produktionstätigkeiten in Belgien einzustellen. Die Produktion soll in der Slowakei fortgesetzt werden. 70 Beschäftigte verlieren ihren Arbeitsplatz. Hat die Kommission Kenntnis von dieser Praxis, die gegen die Vorschriften der Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates verstößt(1)? Sind der Kommission ähnliche Praktiken aus anderen Mitgliedstaaten bekannt und falls ja, um welche Praktiken handelt es sich? Hat das Unternehmen Nexans Harnesses, das u.a. an dem europäischen Galileo-Projekt beteiligt ist, EU-Mittel für seine Niederlassung in der Slowakei erhalten? Erwägt die Kommission im Rahmen der Verschärfung der Richtlinie Vorschläge zu unterbreiten, um solchen Praktiken zu begegnen und solche Praktiken zu sanktionieren?

 
  
 

Den der Kommission vorliegenden Informationen zufolge wurde bei Nexans durch eine Vereinbarung vom 16. Juli 2003 gemäß Artikel 6 der Richtlinie über die Europäischen Betriebsräte(2) ein Europäischer Betriebsrat eingesetzt.

Alle Streitsachen betreffend die Umsetzung der Rechte auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung sind nach dem geltenden französischen Recht zu prüfen und den zuständigen nationalen Behörden und Gerichten vorzutragen.

Darüber hinaus ist in der Richtlinie 98/59/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen(3) festgelegt, dass ein Arbeitgeber, der beabsichtigt, Massenentlassungen vorzunehmen, den Arbeitnehmervertretern konkrete Auskünfte über die geplanten Entlassungen zu erteilen und sie rechtzeitig anzuhören hat, um zu einer Einigung zu gelangen.

Die Kommission prüft gegenwärtig die Möglichkeiten für die Gewährleistung der uneingeschränkten Wahrnehmung der Rechte auf Unterrichtung und Anhörung der Europäischen Betriebsräte. In diesem Zusammenhang berücksichtigt die Kommission die ihr von den Sozialpartnern in Reaktion auf die von ihr eingeleiteten Konsultationen übermittelten Arbeiten sowie die vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss im Verlauf der letzten Monate hierzu geäußerten Ansichten.

Den von den nationalen Behörden übermittelten Informationen zufolge hat Nexans Harnesses in der Slowakei keine Unterstützung aus den Strukturfonds erhalten.

 
 

(1) Richtlinie 94/45/EG (ABl. L 254 vom 30.9.1994, S. 64), geändert durch Richtlinie 97/74/EG (ABl. L 10 vom 16.1.1998, S. 22 (Ausdehnung auf das Vereinigte Königreich)).
(2) Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen; ABl. L 254 vom 30.9.1994.
(3) ABl. L 225 vom 12.8.1998.

 

Anfrage Nr. 86 von Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (H-0422/07)
 Betrifft: 2007 - Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle
 

Die Initiative des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle 2007 verfolgt hehre Ziele, trotzdem ist in einigen Mitgliedstaaten (z. B. in Polen) bis Mai kein einziges Programm angelaufen, da die Europäische Kommission keine Vereinbarungen zur Mobilisierung von Geldern unterzeichnet hat. Kann die Kommission diesen Sachverhalt bestätigen? Wie weit ist die Umsetzung dieser Initiative bisher fortgeschritten?

 
  
 

In den meisten Ländern, die sich am Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle beteiligen, haben die Maßnahmen schon begonnen oder sind bereits abgeschlossen, wie z. B. die Eröffnungsveranstaltungen, die in fast allen Ländern abgehalten wurden.

Was Polen betrifft, so wurde die Fördervereinbarung zwischen der polnischen Behörde zur Durchführung des Europäischen Jahres 2007 am 7. Mai 2007 unterzeichnet und eine Vorauszahlung von 80 % der Gemeinschaftsmittel wurde daraufhin am 16. Mai geleistet. Die polnische Durchführungsbehörde hat der Kommission am 31. Mai mitgeteilt, dass sie nunmehr den Trägern der im Rahmen des Europäischen Jahres in Polen finanzierten Maßnahmen die Vereinbarungen übermitteln werde.

 

Anfrage Nr. 87 von Katerina Batzeli (H-0425/07)
 Betrifft: Öffentliche Konsultation zur Reform der Gemeinsamen Marktordnung für Baumwolle
 

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht die Reform der GMO für Baumwolle nicht im Einklang mit den Protokollen der Akte über den Beitritt Griechenlands und Spaniens zur EU. Deshalb ist eine erneute Änderung erforderlich, vor der die Kommission einen umfangreichen Fragebogen herausgegeben hat, um das Thema in öffentlicher Konsultation zu behandeln.

Soll durch die geplante Reform eine neue Regelung geschaffen werden, bei der diese Protokolle nicht berücksichtigt werden? Stellen das Verfahren und der Inhalt des Fragebogens sowie die beiliegende Pressemitteilung eine objektive und umfassende Basis für die Konsultation dar, so dass alle Beteiligten vollständig informiert werden, wobei konstruktive Anregungen für die Zukunft des Sektors erwartet werden? Bei welchen anderen Reformen einer GMO wurde ein ähnliches Verfahren angewandt, bei dem die Öffentlichkeit um ihre Position ersucht wurde, unabhängig von den Zuständigkeiten und der Beteiligung an dem konkreten Sektor? Inwieweit wird die Kommission die Meinungen berücksichtigen, die sie durch dieses Verfahren einholt, an dem jeder Interessierte teilnehmen kann, unabhängig von seinen Kenntnissen oder seiner Beziehung zu dem betreffenden Sektor?

 
  
 

Im September 2006 hat der Gerichtshof die Verordnung des Rates zur Reform des Baumwollsektors aus dem Jahre 2004 für nichtig erklärt. Grundlage des Urteils war nicht die Tatsache, dass bei der Reform das Beitrittsprotokoll Nr. 4 oder die Ziele der Reform (d. h. die Änderung der Stützungsregelung) nicht eingehalten worden wären, sondern dass gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen wurde, weil die Kommission versäumt hatte, eine Folgenabschätzung durchzuführen, die bei der Berechnung der Produktionskosten auch die Lohnkosten berücksichtigte, und die potenziellen Auswirkungen der Reform auf die örtliche Entkörnungsindustrie zu bewerten.

Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit für die Wirtschaftsteilnehmer hat der Gerichtshof im Einzelnen festgelegt, dass die für nichtig erklärte Regelung so lange in Kraft bleibt, wie es für den Erlass einer Verordnung auf fundierterer Grundlage notwendig ist. Die Kommission bereitet gegenwärtig einen neuen Vorschlag vor, der mit einer Einschätzung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen verschiedener Reformszenarien versehen ist. Das Protokoll Nr. 4 war ein gesetzgeberisches Hauptelement der vergangenen Reform und bleibt es auch für die in Vorbereitung befindliche Reform.

Um den Umfang der zur Verfügung stehenden Informationen zu erweitern, führt die Kommission eine Reihe von Zusammenkünften mit Beteiligten (Beratender Ausschuss für Baumwolle und Verwaltungsausschuss für Naturfasern) durch. Zu besonderen Aspekten der Reform werden auch spezielle Konsultationstreffen durchgeführt. Es sind zwei externe Untersuchungen über sozioökonomische und ökologische Fragen in Arbeit. Darüber hinaus hat ein bilaterales Treffen mit Vertretern der Regierung der Region Andalusien stattgefunden.

Es wurde eine Internetkonsultation auf den Weg gebracht, die bis zum 22. Juni 2007 geöffnet bleibt und einer breiteren Öffentlichkeit Gelegenheit geben soll, ihre Meinung zu äußern. Dies ist jedoch nur eine der Informationsquellen, deren sich die Kommission zur Vorbereitung eines neuen Vorschlags bedient.

Öffentliche Internetkonsultationen wurden auch bei der Reform anderer Sektoren eingesetzt: Gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse, für Bananen und für Kalbfleisch.

Die Kommission wird nach Abschluss des Konsultationsverfahrens Bericht darüber erstatten.

Die Kommission beabsichtigt, einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates im November 2007 vorzulegen; sie sollte vor den nächsten Aussaaten im Jahre 2008 angenommen sein.

 

Anfrage Nr. 88 von Johan Van Hecke (H-0429/07)
 Betrifft: Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit bei Angebot von Dienstleistungen
 

Eine niederländische Reiseagentur mit dem Namen KRAS bietet kostengünstige Reisen an. Wenn Interessenten aus einem anderen EU-Land dieses Angebot jedoch in Anspruch nehmen wollen, wird ihnen dies verweigert, weil die Angebote offenbar ausschließlich für Niederländer bestimmt sind. Das Gleiche gilt für die niederländische Hotelkette „Van Der Valk“, die eine Kundenkarte mit Kreditmöglichkeiten (eine Art Kreditkarte), mit der Vielnutzer interessante finanzielle Vorteile bekommen, ausschließlich Kunden mit niederländischer Staatsbürgerschaft gewährt. Diese Hotelkette betreibt jedoch auch Niederlassungen in anderen EU-Ländern, vor allem in Belgien.

Steht die Tatsache, dass finanzielle Vorteile im Zusammenhang mit bestimmten Dienstleistungen im Reisesektor ausschließlich einer bestimmten Nationalität gewährt werden, nicht einen Verstoß gegen den EU-Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit oder des freien Dienstleistungsverkehrs und der Freizügigkeit dar? Wird die Kommission diese Angelegenheit untersuchen, oder was können Personen, die sich getäuscht fühlen, selbst dagegen unternehmen?

 
  
 

Das von dem Herrn Abgeordneten geschilderte Verhalten könnte in der Tat eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes der Empfänger von Dienstleistungen darstellen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die Rechte der Empfänger von Dienstleistungen Bestandteil des freien Dienstleistungsverkehrs gemäß Artikel 49 EGV.

Die angebliche Diskriminierung besteht in diesem Fall jedoch aus Verhaltensweisen privater Wirtschaftsbeteiligter, und bisher hat der Gerichtshof Artikel 49 EGV auf Privatunternehmen nur im Zusammenhang mit Maßnahmen angewendet, durch die die Erbringung von Dienstleistungen kollektiv geregelt wird (d. h. Maßnahmen, die von Sportverbänden oder Berufsorganisationen getroffen wurden)(1). Dies tritt auf die Verhaltensweisen der betreffenden niederländischen Wirtschaftsbeteiligten offenbar nicht zu. Da Artikel 49 EGV aber in den einzelstaatlichen Rechtsordnungen unmittelbare Wirkung besitzt, können Bürger, die von der beschriebenen Praxis betroffen sind, selbstverständlich vollen Gebrauch von ihrem Recht machen, sich gegenüber einzelstaatlichen Gerichten und Behörden auf diese Vorschrift zu berufen, welche dann gegebenenfalls in ihre Entscheidung auch die oben erwähnte ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs einfließen lassen werden.

Was die Kommission im engeren Sinne betrifft, so bedauert sie, dem Herrn Abgeordneten mitteilen zu müssen, dass sie in Fällen wie diesem nicht unmittelbar tätig werden kann, weil sie keine Zuständigkeit hat, auf der Grundlage der Befugnisse zur Überwachung der Anwendung des EG-Rechts gemäß Artikel 226 EGV gegen Privatunternehmen vorzugehen.

Die Kommission möchte jedoch auch darauf hinweisen, dass es in Zukunft möglich sein wird, gegen diskriminierende Verhaltensweisen gegenüber Empfängern von Dienstleistungen auf der Grundlage der kürzlich verabschiedeten Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt(2) einzuschreiten. Insbesondere haben die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 20 Absatz 2 dieser Richtlinie sicherzustellen, dass die allgemeinen Bedingungen für den Zugang zu einer Dienstleistung, die der Dienstleistungserbringer bekannt gemacht hat, keine auf der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhenden diskriminierenden Bestimmungen enthalten. Zugleich haben die Dienstleistungserbringer, wie in derselben Vorschrift ausdrücklich klargestellt wird, das Recht, den Nachweis zu erbringen, dass Unterschiede bei der Behandlung durch objektive Kriterien begründet und daher gerechtfertigt sind. Die Kommission arbeitet gegenwärtig gemeinsam mit den Mitgliedstaaten daran, sicherzustellen, dass die Dienstleistungsrichtlinie einschließlich der oben erwähnten Vorschrift bis zum Termin Ende 2009 ordnungsgemäß in die einzelstaatlichen Rechtsordnungen umgesetzt wird.

 
 

(1) Siehe Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave, Rechtssache 36-74, und vom 19. Februar 2002, Wouters, Rechtssache C-309/99.
(2) ABl. L 376 vom 27.12.2006.

 

Anfrage Nr. 89 von Zdzisław Zbigniew Podkański (H-0430/07)
 Betrifft: Europäische Verfassung
 

2005 lehnten die Bürger Frankreichs und der Niederlande in einem Referendum – und folglich durch eine kollektive Entscheidung, die auf eine Art gefasst wurde, die dem Ideal der direkten Demokratie so nahe wie möglich kommt – den Vertrag über eine Verfassung für Europa ab. Dieser Vertrag zielt darauf ab, die Souveränität der Mitgliedstaaten, insbesondere der kleineren Mitgliedstaaten, einzuschränken. Die Bürger der fraglichen Länder sind sich voll bewusst, dass ihre Entscheidungen respektiert werden müssen. Weshalb schenken die Politiker dann Entscheidungen, die von Nationen gefasst werden, deren Bevölkerung Millionen Menschen umfasst, so wenig Beachtung, und setzen ihre Bemühungen fort, einen unerwünschten Vertrag durchzusetzen? Wie hoch waren die Kosten für diese Anstrengungen bisher und welche Beträge wurden für die Fortsetzung dieser Arbeit bereitgestellt? Würden diese Mittel nicht besser für andere in sozialer Hinsicht wichtige Ziele ausgegeben?

 
  
 

Die Ratifizierung des von allen Staats- und Regierungschefs im Oktober 2004 unterzeichneten Verfassungsvertrags wurde von 18 Mitgliedstaaten gebilligt, während zwei von ihnen dies abgelehnt haben.

Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten daran erinnern, dass jede Änderung der bestehenden Verträge von den Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert wird.

Die Kommission unterstützt die Bemühungen des derzeitigen EU-Vorsitzes, einen neuen Konsens zu erreichen und so die Effizienz, Demokratie und Transparenz der Union zu verbessern.

Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten darauf verweisen, dass die Union durch die Reform der Verträge in die Lage versetzt werden soll, sich die Instrumente zu geben, die notwendig sind, um sich den Herausforderungen einer zunehmend globalisierten Welt zu stellen und den Erwartungen der Bürger in so wichtigen politischen Bereichen wie der Außenpolitik oder des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gerecht zu werden.

 

Anfrage Nr. 90 von Silvia Ciornei (H-0431/07)
 Betrifft: Bürokratieabbau in der Europäischen Union
 

Die Europäische Kommission hat sich die Verringerung von unnötigen EU-Verwaltungslasten für Unternehmen zum Ziel gesetzt. Die Bürokratie in den einzelnen Mitgliedländern ist jedoch viel größer als die, die durch das Gemeinschaftsrecht bedingt ist. So stellen beispielsweise die für den Start oder die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit notwendigen Gutachten, Genehmigungen und Lizenzen einen großen Verwaltungsaufwand für Unternehmen dar, da diese oft jährlich erneuert werden müssen und mit komplizierten Ausstellungsverfahren verbunden sind.

Welche Maßnahmen könnten nach Meinung der Kommission die Einbeziehung aller Mitgliedstaaten in den Prozess zum Abbau der nicht durch das Gemeinschaftsrecht bedingten Verwaltungsbürokratie bewirken? Könnte die Initiative „Europäisches Jahr für den Abbau der Bürokratie“ diesen Prozess beschleunigen?

 
  
 

Die Kommission hat ein ehrgeiziges Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten für die Wirtschaft vorgelegt.(1) In diesem Programm weist sie eindeutig auf die Notwendigkeit hin, dass alle Beteiligten – Kommission, Mitgliedstaaten und Parlament – ihre Verpflichtungen erfüllen.

Um für tatsächliche Fortschritte in dieser Frage zu sorgen, hat die Kommission im Aktionsprogramm vorgeschlagen, auf der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2007 eine 25 %ige Verringerung der Verwaltungslasten bis zum Jahr 2012 als Zielvorgabe festzulegen. Diese Zielvorgabe wurde zusammen mit dem Aktionsprogramm vom Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung im März dieses Jahres gebilligt. Der Europäische Rat forderte die Mitgliedstaaten auch auf, sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bis 2008 ähnlich ehrgeizige nationale Ziele zu setzen.

Die Kommission wird dies überwachen und die Mitgliedstaaten sowie die interessierten Kreise aktiv in die Messung und Verringerung der Verwaltungslasten einbeziehen.

Die Verringerung der Verwaltungslasten und die Schaffung einer besseren Rechtsetzung sind ein Prozess – kein einmaliges Ereignis. In diesem Aktionsprogramm ist das Jahr 2012 als Zieldatum vorgesehen, und die Arbeit ist für diesen Zeitraum geplant. Daher schlägt die Kommission vor, sich nicht nur ein Jahr lang, sondern in den nächsten fünf Jahren um die Verringerung der Verwaltungslasten zu kümmern.

 
 

(1) KOM(2007) 23.

 

Anfrage Nr. 91 von Erna Hennicot-Schoepges (H-0436/07)
 Betrifft: Berücksichtigung der besonderen beruflichen Situation der Kulturschaffenden im künftigen Richtlinienentwurf über die Europäische Green Card
 

Kommissionsmitglied Frattini hat vor Kurzem die Ausarbeitung des Modells einer „Green Card“ angekündigt, um hoch qualifizierte Kulturschaffende zu gewinnen und diesen nach Prüfung ihrer Qualifikationen zu ermöglichen, sich während eines Zeitraums von fünf Jahren in der Union aufzuhalten und visumfrei zu reisen.

Beabsichtigt die Kommission, die besondere Situation von Künstlern und Kulturschaffenden in ihrem künftigen Richtlinienentwurf ausdrücklich zu berücksichtigen?

Wird diese Green Card die Koordinierung zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der Besteuerung, der Sozialversicherung und der Renten erleichtern, und werden dabei die spezifischen Probleme, die sich für die Mobilität der Künstler stellen, berücksichtigt?

 
  
 

Entsprechend ihrem Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung aus dem Jahre 2005(1) wird die Kommission im September 2007 zwei Legislativvorschläge annehmen, die sich unmittelbar und positiv auf die Lage der Künstler aus Drittstaaten auswirken können, welche die Einreise in die EU beantragen, und zwar

einen Richtlinienentwurf mit dem Ziel, eine einheitliche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis einzuführen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern, und die Mindestrechte festzulegen, die allen legal in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union beschäftigten Drittstaatsangehörigen einschließlich Künstlern zu gewähren sind;

einen Richtlinienentwurf über die Aufnahme hoch qualifizierter Arbeitnehmer. Diese Richtlinie wird in bestimmten Fällen unmittelbar für Künstler aus Drittstaaten gelten und ihnen leichteren Zugang zum EU-Arbeitsmarkt sowie weitere günstige Aufenthaltsbedingungen gewähren.

Was das derzeit geltende System der „Blue Card“ angeht, so fallen nur solche Drittstaatsangehörige darunter, die die Voraussetzungen für die Aufnahme gemäß den Bestimmungen des Vorschlags für hoch qualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten erfüllen. Die Einzelheiten müssen jedoch noch festgelegt werden.

Die Möglichkeit des Umzugs in andere Mitgliedstaaten, um dort zu arbeiten, stellt nach Auffassung der Kommission eines der Hauptelemente für die Attraktivität des Systems dar. Sie sollte allerdings an bestimmte Bedingungen gebunden sein.

Hinsichtlich der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (einschließlich der Renten) für Personen, die legal in andere Mitgliedstaaten umziehen, wurden die Verordnungen des Rates 1408/71 und 574/72 bereits durch die Verordnung des Rates 859/2003 auf Drittstaatsangehörige ausgedehnt, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben und deren Situation mit einem Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweist. Außer der Gleichbehandlung mit den Bürgern des Wohnsitzmitgliedstaats in Bezug auf Steuervergünstigungen sind derzeit keine weiteren Maßnahmen im steuerlichen Bereich vorgesehen.

Im strategischen Plan sind jedoch keine Vorschläge für Maßnahmen vorgesehen, die sich ausschließlich auf die Bedingungen für die Einreise, den Aufenthalt und die Mobilität von Künstlern aus Drittstaaten beziehen. Im strategischen Plan werden vielmehr auch andere nichtlegislative Maßnahmen vorgeschlagen.

 
 

(1) KOM(2005)669 endg. vom 21.12.2005.

 

Anfrage Nr. 92 von Pedro Guerreiro (H-0439/07)
 Betrifft: Überprüfung der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur
 

Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung P6_TA(2006)0390 vom 28. September 2006 zu der wirtschaftlichen Lage der Fischwirtschaft und ihrer Verbesserung darauf hingewiesen, dass der Rückgang der Erträge im Fischereisektor u.a. auch durch „die anhaltend niedrigen Erstverkaufspreise, die von der Struktur dieses Sektors herrühren“, und die „ungünstige Verteilung des Mehrwerts“ bedingt ist. Es hat außerdem darauf hingewiesen, dass die derzeitige gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur „nicht immer ausreichend dazu beitragen konnte, dass sich die Erstverkaufspreise günstiger entwickeln und der Mehrwert in der Wertschöpfungskette auf diesem Sektor besser verteilt wird“. Die Kommission räumt im Übrigen ein, dass die Marktpreise „in den letzten Jahren nicht an der Entwicklung der Produktionskosten ausgerichtet waren“. Die Kommission weist in ihrer Mitteilung vom 9. März 2006 über die wirtschaftliche Lage der Fischwirtschaft und ihre Verbesserung darauf hin, dass eine Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000(1) über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur notwendig ist.

Die Vorlage des Berichts zur Bewertung der GMO hat sich um fast ein Jahr verzögert: Wann gedenkt die Kommission daher die Leitlinien für die Überprüfung der GMO für Erzeugnisse der Fischerei vorzulegen, und was hält sie von den Vorschlägen des EP, neue Instrumente der Marktintervention wie Höchstgewinnspannen oder Ausgleichszahlungen für Sardinen einzuführen?

 
  
 

Die Kommission ist sich der Besorgnisse wohl bewusst, die der Herr Abgeordnete in Bezug auf die Einkommenssituation im Fischereisektor äußert. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis darauf wichtig, dass jeder politische Ansatz zur Behandlung der Probleme in diesem Bereich den Umstand zu berücksichtigen hat, dass die Entwicklung der Erstverkaufspreise und die Verteilung des Mehrwerts von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden können, die einer gründlichen Untersuchung bedürfen.

In ihrer jetzigen Form stellt die gemeinsame Marktorganisation (GMO) eine Reihe von Instrumenten mit dem Ziel bereit, die finanziellen Einkünfte der Erzeuger zu erhöhen. Im Rahmen der laufenden Bewertung der GMO sollen die Effektivität und die Effizienz der bestehenden Mechanismen überprüft sowie mögliche neue Werkzeuge erkundet werden, um die Vermarktung von Fischereierzeugnissen zu verbessern. Die Bewertung ist von wesentlicher Bedeutung, um ein vollständiges und genaues Bild der Elemente, die funktionsfähig sind, wie auch derjenigen, die einer Verbesserung bedürfen, zu erhalten. Betont werden sollte in diesem Zusammenhang, dass die Kommission gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung zur Bewertung der Finanzinstrumente der GMO verpflichtet ist.

Die Bewertung der GMO besteht aus einer Reihe von Untersuchungen, die im Zeitraum von zwei Jahren durchgeführt werden. Gegenstand dieser Untersuchungen sind die einzelnen finanziellen und nichtfinanziellen Instrumente der GMO sowie Aspekte im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Lage des Sektors, dem Angebot des Sektors, dem Verbrauch und den Erwartungen der Verbraucher. Ferner ist es die Verknüpfung mit der Politik zur Erhaltung der Bestände. In der jetzigen Phase des Bewertungsverfahrens ist es daher noch zu früh, den Umfang einer künftigen GMO unter möglicher Einbeziehung neuer Interventionsmechanismen in Betracht zu ziehen. Legislativvorschläge für eine Reform und Überarbeitung der GMO sind erst nach Abschluss der Bewertung im Jahre 2008 denkbar. Eine Beschleunigung des Bewertungsverfahrens würde sich nachteilig auf die Fähigkeit der Kommission auswirken, die Notwendigkeit der Beibehaltung oder aber der Änderung der Marktorganisation angemessen zu beurteilen und dementsprechend operative Vorschläge auf diesem besonders wichtigen Gebiet der Gemeinsamen Fischereipolitik zu unterbreiten.

 
 

(1) ABl. L 17 vom 21.1.2000, S. 22.

 

Anfrage Nr. 93 von Diamanto Manolakou (H-0443/07)
 Betrifft: Unterstützung für die Inseln der Ägäis beim Transport von Schlachtvieh
 

Die Verordnung (EG) Nr. 1914/2006(1), in der besondere Vorschriften für Fahrzeuge zum Transport lebender Schlachttiere festgelegt sind, schafft erhebliche Probleme für die Viehzucht auf den kleinen Inseln der Ägäis, auf denen keine Schlachthöfe existieren, wenn die Reeder sich weigern, diese speziellen Fahrzeuge zu transportieren, oder besonders hohe Gebühren dafür erheben. Damit werden jegliche Anreize für die Viehzucht auf diesen Inseln zunichte gemacht.

Wird die Kommission diese Verordnung ändern und den Transport von lebendem Schlachtvieh besonders fördern oder etwa die Inseln der Ägäis von den diesbezüglichen Bestimmungen ausnehmen?

 
  
 

Der Tierschutz ist wichtig für den europäischen Bürger, und der Transport von Tieren ist ein besonders sensibles Thema.

Seit Januar 2007 gilt eine neue Gemeinschaftsverordnung(2) für den Schutz von Tieren beim Transport.

Durch diese Verordnung werden verbesserte Normen insbesondere für Straßenfahrzeuge zur Beförderung lebender Tiere (Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine) während mehr als acht Stunden festgelegt (insbesondere mechanische Belüftung, Temperaturüberwachungssystem und Datenschreiber, Tränkevorrichtungen für die Tiere und bei Neufahrzeugen ein Navigationssystem), um bessere Bedingungen für die beförderten Tiere zu gewährleisten.

Um der Abgelegenheit bestimmter Gebiete vom Kerngebiet der Gemeinschaft Rechnung zu tragen, sieht die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 die Möglichkeit vor, dass die Kommission auf dem Wege des Komitologieverfahrens Ausnahmeregelungen für bestimmte Vorschriften gewährt.

Die Kommission wäre bereit, den Sonderfall der Ägäischen Inseln zu prüfen. Dieses Verfahren setzt jedoch ein Ersuchen der griechischen Behörden an die zuständigen Dienststelle der Kommission (GD SANCO) voraus.

Hinsichtlich des Transports lebender Tiere für Schlachtzwecke sind Maßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1914/2006 der Kommission nicht möglich. In dieser Kommissionsverordnung sind detaillierte Vorschriften für die kleineren Inseln des Ägäischen Meeres festgelegt, die insbesondere den Inhalt, die Durchführung und die nachträgliche Änderung des Förderprogramms sowie Überprüfungs-, Benachrichtigungs- und Berichterstattungsregelungen betreffen.

 
 

(1) ABl. L 365 vom 21. 12. 2006, S. 64.
(2) Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97.

 

Anfrage Nr. 94 von Laima Liucija Andrikienė (H-0447/07)
 Betrifft: Umweltverträglichkeitsprüfung bei der geplanten nordeuropäischen Gas-Pipeline
 

Der Bau der nordeuropäischen Gas-Pipeline gibt Anlass zu erheblichen Bedenken, was die möglichen negativen Auswirkungen auf die Ostsee betrifft. Gemäß internationalen Umweltnormen sowie gemäß den rechtlichen Auflagen und Usancen der EU kann ein Projekt nicht durchgeführt werden, wenn nicht zuvor von unabhängigen Stellen eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wird.

Hat die Kommission Maßnahmen ergriffen, damit für die geplante Gas-Pipeline in Nordeuropa eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt wird, und falls ja, welche unabhängigen Stellen sind an der Bewertung beteiligt? Kann die Kommission die Unabhängigkeit dieser Gremien bzw. der beteiligten Wissenschaftler bestätigen? Liegen der Kommission bereits vorläufige Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie vor, anhand derer Schlussfolgerungen über die Auswirkungen des Baus der nordeuropäischen Gas-Pipeline auf die Ostsee gezogen werden können?

 
  
 

Nach internationalen Umweltnormen und den Rechtsvorschriften und der Rechtspraxis der EU ist vor dem Bau einer Gasleitung wie der Nordeuropäischen Gasleitung eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. In den entsprechenden EU-Rechtsvorschriften heißt es, dass es dem Bauherrn obliegt, die Untersuchungen zur Erhebung und Erstellung der erforderlichen Umweltinformationen durchzuführen, und dass die betroffenen Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass die jeweiligen Normen und Rechtsvorschriften eingehalten werden. Was die Rechtsvorschriften der EU angeht, so schließen sie insbesondere die Anwendung der entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten(1) und der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen(2) ein. Die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) wurde durch die Richtlinie 97/11/EG geändert, um die UVP-Richtlinie in Einklang mit den Vorschriften des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Übereinkommen von Espoo) zu bringen.

Aus den Informationen, die der Kommission vom Träger des Projekts der Nordeuropäischen Gasleitung (inzwischen mit der Bezeichnung „Nord Stream“) zur Verfügung gestellt wurden, geht hervor, dass von „Nord Stream“ eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Übereinkommens von Espoo, zu deren Vertragsparteien alle neun Ostseeanrainerstaaten gehören, mit dem Ziel durchgeführt wird, die Vorschriften des Erlaubnisverfahrens zu erfüllen und die notwendigen Genehmigungen einzuholen. Dieses Verfahren ist bereits im Gange und wird voraussichtlich im Jahre 2008 abgeschlossen, sobald das abschließende Umweltgutachten (das im Herbst 2007 vorliegen soll) für gültig erklärt worden ist.

Denselben Informationen zufolge wurde allen betroffenen Ostseeanrainerstaaten zwecks Einleitung des Erlaubnisverfahrens am 14. November 2006 eine offizielle Projektbenachrichtigung auf der Grundlage des Übereinkommens von Espoo zugestellt. Aus diesen Informationen geht ebenfalls hervor, dass über 20 offene öffentliche Anhörungen und 100 Besprechungen von Behörden stattgefunden haben und dass 129 Stellungnahmen eingegangen sind. Auf Grund der abgegebenen Empfehlungen werden zusätzliche Untersuchungen veranlasst. Die Mitglieder der UVP-Gruppe wurden in ihrer 10. Sitzung, die vom 21. bis 23. Mai in Genf stattfand, auch über die Ergebnisse dieser Konsultation unterrichtet.

Die Kommission verfolgt diese Entwicklungen wegen ihres politisch sensiblen Charakters und der Tatsache, dass es sich bei der Nord-Stream-Gasleitung um ein vorrangiges Projekt handelt, das von Rat und Parlament für von europäischem Interesse erklärt wurde, sehr aufmerksam.(3)

 
 

(1) ABl. L 175 vom 5.7.1985, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/35/EG des Rates, ABl. L 156 vom 25.6.2003.
(2)ABl. L 206 vom 22.7.1992.
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(3) Entscheidung Nr. 1364/2006/EG, ABl. L 262 vom 22.9.2006.

 
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