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Verfahren : 2006/0143(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0153/2007

Aussprachen :

PV 09/07/2007 - 15
CRE 09/07/2007 - 15

Abstimmungen :

PV 10/07/2007 - 8.32
CRE 10/07/2007 - 8.32
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0320

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 9. Juli 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

15. Einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen – Lebensmittelzusatzstoffe – Lebensmittelenzyme – Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über

- den Bericht von Åsa Westlund im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen (KOM(2006)0423 – C6-0258/2006 – 2006/0143(COD)) (A6-0153/2007),

- den Bericht von Åsa Westlund im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe (KOM(2006)0428 – C6-0260/2006 – 2006/0145(COD)) (A6-0154/2007),

- den Bericht von Avril Doyle im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelenzyme und zur Änderung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates, der Richtlinie 2000/13/EG sowie der Richtlinie 2001/112/EG des Rates (KOM(2006)0425 – C6-0257/2006 – 2006/0144(COD)) (A6-0177/2007) und

- den Bericht von Mojca Drčar Murko im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 des Rates, der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 2232/96 und der Richtlinie 2000/13/EG (KOM(2006)0427 – C6-0259/2006 – 2006/0147(COD)) (A6-0185/2007).

 
  
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  Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich muss sagen, ich freue mich, dass wir heute diese Diskussion führen, aber ich weiß auch, dass sie für viele, die diese Vorschläge nicht im Einzelnen kennen, vielleicht nicht besonders aufregend klingt. Als Thema mag es sehr technisch erscheinen, aber für mich ist es das nicht, denn diese Vorschläge vereinen in sich den Löwenanteil der europäischen Prioritäten. Sie betreffen die Lebensmittelsicherheit und den Verbraucherschutz, eine der Hauptprioritäten. Auch Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Lebensmittelindustrie, einer der wichtigsten Wirtschaftszweige Europas, spielen eine Rolle. Außerdem geht es um Vereinfachung und besserer Rechtsetzung. Wir sind zwar bei den Fragen in Verbindung mit diesen Vorschlägen immer noch nicht auf einer Linie, aber ich bin zuversichtlich, dass wir uns zu den Grundsätzen, dem Zweck und den Zielsetzungen dieser Vorschläge einigen und dass wir bald eine Lösung finden werden.

Ich möchte allen Berichterstattern danken: Frau Westlund für ihre geleistete Arbeit, Frau Doyle und Frau Drčar Murko für ihre großen Bemühungen bei der Ausarbeitung dieser Berichte und natürlich für die generelle Unterstützung für den Vorschlag. Neben der Vereinfachung sieht dieses Paket auch eine Harmonisierung vor und fördert die Einheitlichkeit der drei Bereiche. Mit dem einheitlichen Genehmigungsverfahren wird ein System zur einheitlichen Bewertung und Zulassung von Zusatzstoffen, Enzymen und Aromen eingeführt und werden die Verwaltungsverfahren für nationale Behörden und Wirtschaftsakteure vereinfacht.

Komitologie ist eine sensible Angelegenheit. Es wird vorgeschlagen, die Gemeinschaftslisten von Zusatzstoffen, Enzymen und Aromen über das Komitologieverfahren zu aktualisieren, damit sichergestellt ist, dass sie fristgemäß angepasst werden können. Ich möchte Sie daran erinnern, dass dies rein technische und wissenschaftliche Fragen sind, aber wir müssen in der Lage sein, sie fristgemäß zu klären. Das spielt eine große Rolle für die Sicherheit der Verbraucher und die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie. Mir sind die Bedenken bekannt, die Abgeordnete zur Anwendung des Komitologieverfahrens geäußert haben, aber die Alternative wäre unpraktisch und strapaziös für alle, besonders für das Europäische Parlament, und würde in der Praxis nicht funktionieren. Ich weiß, dass bereits mehrere Änderungsanträge eingereicht worden sind, die auf die Einführung der Mitentscheidung für die Aktualisierung der Gemeinschaftslisten der Zusatzstoffe, Enzyme und Aromen abstellen. Bei mehreren Lebensmittelzusatzstoffen zeigt die Erfahrung, dass eine Zulassung von Stoffen im Rahmen der Mitentscheidung langwierig und kompliziert ist. Das ist von Nachteil für die Innovation, und durch diese Verzögerungen steigt auch das Risiko für die Verbraucher. Die Komitologie hingegen ermöglicht eine schnelle Zulassung und die Einführung von Beschränkungen oder die Streichung von Stoffen, falls notwendig, um die Verbraucher zu schützen.

Unserer Meinung nach ist die vorgeschlagene Anwendung des Komitologieverfahrens ein Schritt zur Vereinfachung des Rechtsrahmens und für die drei Vorschläge unerlässlich. Deshalb wären wir gegen die Änderungsanträge, die auf die Einführung des Mitentscheidungsverfahrens für die Zulassung dieser Stoffe abstellen. Aber ich bin voll und ganz für die notwendigen Anpassungen im Vorschlag zur Errichtung eines Regelungsverfahrens mit parlamentarischer Kontrolle. Ich möchte das klarstellen, denn als der Kommissionsvorschlag angenommen wurde, befanden wir uns noch im Prozess der Einführung des neuen Systems, also bezieht es sich noch auf das normale Regelungsverfahren. Darum wird es angepasst werden müssen, und das werden wir in dem geänderten Vorschlag tun, um das neue Regelungsverfahren mit Kontrolle zu berücksichtigen, das die Rechte des Parlaments auf Kontrolle und volles Mitspracherecht bei der Zulassung von Zusatzstoffen, Enzymen und Aromen stärken wird. Ich denke, durch dieses neue Verfahren werden wir auch dem Willen des Europäischen Parlaments Rechnung tragen und zugleich die Vorteile eines einfacheren Verfahrens wahren.

Jetzt noch ein ganz kurzer Blick auf Lebensmittelzusatzstoffe und die anderen Vorschläge. Lebensmittelzusatzstoffe werden seit Urzeiten verwendet, um das Aussehen zu verbessern und die Nährwertqualität zu erhalten. Die Regulierung dieser Stoffe ist wichtig, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und außerdem sicherzustellen, dass die Verbraucher nicht irregeführt werden. Darum ist eine Aktualisierung der geltenden Rechtsvorschriften angebracht, um Innovation und Entwicklung zu fördern, so lange sie sicher sind. Diese werden von der EFSA überwacht und erfüllen andere Kriterien in den Rechtsvorschriften. Die geltende Richtlinie über Aromen muss ebenfalls wesentlich geändert werden, um den wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen im Bereich der Aromen und den Entwicklungen im Lebensmittelrecht in der Europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen. Im Interesse der Klarheit, Effektivität und Vereinfachung möchte ich hinzufügen, dass es am besten ist, die Richtlinie durch eine neue Rechtsvorschrift zu Aromen zusammen mit einer gesonderten Regelung zu einheitlichen Zulassungsverfahren zu ersetzen. Der Vorschlag zu Aromen bietet ein hohes Schutzniveau für die Verbraucher und ermöglicht zugleich der Industrie, weiterhin neue Aromen und neue Anwendungen zu entwickeln, um auf die wachsende Verbrauchernachfrage nach brauchbareren Produkten zu reagieren.

Schließlich haben wir noch den Vorschlag zu Lebensmittelenzymen. Sie werden traditionell bei der Herstellung von Lebensmitteln wie Brot, Käse, Bier und Wein verwendet. Sie können die Textur, das Aussehen und den Ernährungswert von Lebensmitteln verbessern und als Alternativen zu Technologien auf chemischer Grundlage eingesetzt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Verwendung von Lebensmittelenzymen in der Europäischen Union noch nicht vollständig harmonisiert und die nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen sehen in den Mitgliedstaaten ganz unterschiedlich aus. Diese fehlende Harmonisierung hat Handelshindernisse entstehen lassen und das Wachstum auf diesem Gebiet behindert. Zudem gibt es derzeit keine Sicherheitsbewertung von Lebensmittelenzymen auf europäischer Ebene außer für die wenigen, die als Zusatzstoffe gelten. Die Technologie hat sich inzwischen weiterentwickelt, die Methoden der Herstellung von Enzymen sind zunehmend komplizierter geworden, und ihre Verwendung ist technisch ausgereifter und hat wesentlich zugenommen. Deshalb ist eine Sicherheitsbewertung aller Lebensmittelenzyme unerlässlich.

Ziel des Kommissionsvorschlags ist es, die derzeitige Regulierungslücke zu schließen, indem harmonisierte Vorschriften für die Zulassung und Verwendung von Lebensmittelenzymen in der Gemeinschaft geschaffen werden. Die Erstellung einer Gemeinschaftsliste von zugelassenen Enzymen und die effektive Laufenthaltung der Liste durch das Komitologieverfahren wird die Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors, in dem Europa die Spitzenposition innehat, verbessern und für ein hohes Verbraucherschutzniveau sorgen.

Da meine Redezeit zu Ende geht, werde ich Sie nicht mit einem speziellen Kommentar zu jedem Änderungsantrag ermüden, aber dem Parlament wird eine vollständige Aufstellung des Standpunkts der Kommission zu jedem einzelnen Änderungsantrag zur Verfügung gestellt werden. Ich bin sicher, dass das in den Sitzungsbericht für diese Sitzung aufgenommen wird. In unserer Antwort werden wir unsere Position zu jedem einzelnen Änderungsantrag darlegen.

Abschließend möchte ich dem Parlament noch für seine umfassenden Bemühungen für dieses gesamte Gesetzgebungspaket danken. Wir sollten weiter gemeinsam daran interessiert sein – und ich bin überzeugt, dass dem so sein wird –, diese Vorschläge zusammenzuhalten und geschlossen vorzugehen.

Standpunkt der Kommission zu Änderungsanträgen des Parlaments

Bericht Westlund (A6-0153/2007)

Insgesamt kann die Kommission 28 Änderungsanträge entweder vollständig, vorbehaltlich einer Neufassung, teilweise oder im Grundsatz annehmen. Sie lehnt 11 der insgesamt 39 Änderungsanträge ab.

17 Änderungsanträge können angenommen werden: 1, 2, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 15, 21, 22, 23, 24, 27, 28, 30 und 32.

Ein Änderungsantrag kann teilweise und vorbehaltlich einer Neufassung angenommen werden: 37.

10 Änderungsanträge können im Grundsatz und vorbehaltlich einer Neufassung angenommen werden: 3, 8, 11, 12, 19, 25, 34, 35, 36 und 38.

11 Änderungsanträge können nicht angenommen werden: 13, 14, 16, 17, 18, 20, 26, 29, 31, 33 und 39.

Bericht Westlund (A6-0154/2007)

Insgesamt kann die Kommission 46 Änderungsanträge entweder vollständig, vorbehaltlich einer Neufassung, teilweise oder im Grundsatz annehmen. Sie lehnt 35 der insgesamt 81 Änderungsanträge ab.

21 Änderungsanträge können angenommen werden: 8, 13, 14, 16, 18, 19, 21, 22, 36, 39, 42, 46, 48, 51, 56, 57, 59, 60, 3, 61 und 62.

Ein Änderungsantrag kann teilweise angenommen werden: 33 (Teil)

6 Änderungsanträge können im Grundsatz angenommen werden: 9, 26, 28, 35, 43 und 44.

18 Änderungsanträge können im Grundsatz und vorbehaltlich einer Neufassung angenommen werden: 7, 15, 23, 37, 55, 58, 1, 4, 63, 65 (64rev), 66 (65rev), 68 (67rev), 69 (68rev), 70rev, 71, 77, 79 und 80.

35 Änderungsanträge können nicht angenommen werden: 10, 11, 12, 17, 20, 24, 25, 27, 29, 30, 31, 32, 34, 38, 40, 41, 45, 47, 49, 50, 52, 53, 54, 2, 5, 6, 67 (66rev), 70 (69rev), 72, 73, 74, 75, 76, 78 und 81.

Bericht Doyle (A6-0177/2007)

Insgesamt kann die Kommission 32 Änderungsanträge entweder vollständig, vorbehaltlich einer Neufassung, teilweise oder im Grundsatz annehmen. Sie lehnt 8 der insgesamt 40 Änderungsanträge ab.

13 Änderungsanträge können angenommen werden: 2, 3, 8, 10, 22, 23, 25, 27, 28, 30, 31, 35 und 40.

3 Änderungsanträge können teilweise angenommen werden: 1, 4 und 19.

3 Änderungsanträge können teilweise und vorbehaltlich einer Neufassung angenommen werden: 12, 14 und 21.

13 Änderungsanträge können im Grundsatz und vorbehaltlich einer Neufassung angenommen werden: 5, 7, 11, 15, 17, 18, 20, 24, 26, 29, 33, 34 und 36.

8 Änderungsanträge können nicht angenommen werden: 6, 9, 13, 16, 32, 37, 38 und 39.

Bericht Drčar Murko (A6-0185/2007)

Insgesamt kann die Kommission 29 Änderungsanträge entweder vollständig, vorbehaltlich einer Neufassung, teilweise oder im Grundsatz annehmen. Sie lehnt 24 der insgesamt 53 Änderungsanträge ab.

15 Änderungsanträge können angenommen werden: 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 12, 15, 28, 29, 30, 35, 36 und 48.

10 Änderungsanträge können im Grundsatz und vorbehaltlich einer Neufassung angenommen werden: 10, 14, 18, 25, 27, 31 (erster Teil), 39, 41, 42 und 45.

3 Änderungsanträge können teilweise angenommen werden: 24, 33 und 34.

Ein Änderungsantrag kann teilweise und vorbehaltlich einer Neufassung angenommen werden: 1.

25 Änderungsanträge können nicht angenommen werden: 2, 11, 13, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 23, 26, 31 (zweiter Teil), 32, 37, 38, 40, 43, 44, 46, 47, 49, 50, 51, 52 und 53.

 
  
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  Åsa Westlund (PSE), Berichterstatterin. – (SV) Herr Präsident! Ich möchte der Kommission und Herrn Kommissar Kyprianou für die gute Zusammenarbeit danken. Mein Dank gilt ferner der deutschen und der portugiesischen Ratspräsidentschaft sowie dem Ministerrat für ihre Bereitschaft, in diesen für viele Akteure und Verbraucher so wichtigen Fragen zu einem Einvernehmen zu kommen. Recht herzlich bedanken möchte ich mich auch bei den Berichterstattern, Frau Doyle und Frau Drčar Murko, für die übrigen Berichte in diesem Paket sowie bei den Schattenberichterstattern zu meinen beiden Berichten. Wir hatten viele wertvolle Zusammenkünfte und ein sehr gutes Klima der Zusammenarbeit. Daher bin ich guter Hoffnung, dass die weiteren Gespräche zu diesen Themen im gleichen konstruktiven Geist geführt werden.

Ich möchte zunächst über den Vorschlag für eine Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe sprechen. Oftmals ist die Verwendung von Zusatzstoffen wirklich notwendig, beispielsweise zur Erhöhung der Haltbarkeit der Lebensmittel oder zur Verbesserung ihrer Konsistenz. Es ist jedoch durchaus nicht klar, welche Auswirkungen alle diese Zusatzstoffe auf unsere Gesundheit und die Umwelt haben, und manchmal werden Zusatzstoffe verwendet, um uns Verbraucher in die Irre zu führen. Aus diesem Grunde möchte ich das Gemeinschaftsrecht in Bezug auf Lebensmittelzusatzstoffe verschärfen, vor allem durch die stärkere Betonung der Forderungen, dass die Verbraucher nicht irregeführt werden dürfen und bei der Zulassung die Auswirkungen auf die Umwelt und auf Allergiker berücksichtig werden müssen.

Bereits in den gegenwärtig vorhandenen Vorschriften wird gefordert, dass es durch die Verwendung von Zusatzstoffen nicht zu einer Irreführung der Verbraucher kommen darf. Das kommt jedoch leider allzu oft vor. Ein Beispiel dafür sind Farbstoffe, die verwendet werden, um die Verbraucher glauben zu machen, dass der billige Joghurt mehr Früchte oder Beeren enthält als das in Wirklichkeit der Fall ist. Aus diesem Grunde muss die Forderung verschärft werden, dass Zusatzstoffe nicht zur Irreführung der Verbraucher verwendet werden dürfen. Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit war ebenfalls dieser Meinung, und ich hoffe, dass auch das Parlament morgen diesen Standpunkt unterstützen wird.

Was der Mensch isst, verbleibt nicht im Körper, sondern gelangt wieder in die Umwelt. Daher müssen wir damit beginnen, die Auswirkungen der Zusätze auf die Umwelt bei der Entscheidung über ihre Verwendung einzubeziehen. Ein guter Zustand der Umwelt muss daher auch eines der Ziele der Verordnung sein. Um dies noch deutlicher zu machen, sollte die Rechtsgrundlage für das Lebensmittelrecht dahingehend geändert werden, dass es deutlich auf die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt und nicht nur auf die Förderung des freien Warenverkehrs auf dem EU-Binnenmarkt ausgerichtet ist.

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit hat sich für eine Reihe von Vorschlägen zur stärkeren Einbeziehung von Umweltbelangen ausgesprochen, und ich hoffe, das Parlament wird dies morgen ebenfalls tun.

Lassen Sie mich nun auf die Allergiker und deren Situation zurückkommen. Gegenwärtig müssen alle Lebensmittel, die Allergie erzeugende Stoffe enthalten, entsprechend gekennzeichnet werden. Das ist gut, aber reicht nicht aus. Allergiker und Personen, die bestimmte Stoffe nicht vertragen, müssen die in normalen Lebensmittelläden und Restaurants verkauften Nahrungsmittel essen können und dürfen nicht auf spezielle Kost angewiesen sein. Darum darf sich das Angebot an Lebensmitteln für Allergiker durch die Zulassung von für sie problematischen Zusatzstoffen nicht verringern, es sei denn, es gibt für eine solche Genehmigung schwerwiegende Gründe. Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit hat meine Forderungen in dieser Hinsicht teilweise unterstützt. Meine Hoffnung ist, dass das Parlament morgen die Möglichkeit nutzt, Allergikern das Leben weiter zu erleichtern, indem es die von mir und anderen Kollegen eingebrachten Änderungsanträge zu einer stärkeren Berücksichtigung der Belange von Allergikern befürwortet.

Lassen Sie mich nun noch einige Worte zu einer Gruppe von Farbstoffen, den so genannten Azofarbstoffen sagen. Diese waren früher in Schweden verboten, da sie bei Allergikern zu Problemen führen können. Kürzlich hat die britische Zeitung „The Guardian“ auf eine noch nicht veröffentlichte britische Studie aufmerksam gemacht, die die recht beängstigende Diskussion über einen möglichen Zusammenhang zwischen Azofarbstoffen und Hyperaktivität bei Kindern neu belebt. Aus diesem Grunde unterstütze ich die Forderung, Lebensmittel, die Azofarbstoffe enthalten, entsprechend zu kennzeichnen.

Abschließend müssen wir uns folgende Frage stellen: Wer soll zukünftig Beschlüsse über den Inhalt unserer Nahrungsmittel fassen und wie soll dieser Entscheidungsprozess ablaufen? Ich möchte an alle Kolleginnen und Kollegen appellieren, gegen die Änderungsanträge zu stimmen, die den Einblick der Verbraucher in das Zulassungsverfahren begrenzen wollen, und stattdessen die Änderungsanträge zu unterstützen, bei denen es um größere Offenheit und Transparenz geht. Durch die Geheimniskrämerei, die unsere Nahrung umgibt, besteht die Gefahr, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit sowohl in die EU als auch in die Lebensmittelindustrie ernsthaft Schaden nimmt. Bei gemeinsamen Beschlüssen des Ministerrats und des Europäischen Parlaments wird der Entscheidungsprozess demokratischer und transparenter. Mit einem Ausschussverfahren wird die demokratische Möglichkeit aufs Spiel gesetzt, die zuständigen Entscheidungsträger zur Verantwortung zu ziehen, sowie die Transparenz und die Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidungen erheblich eingeschränkt. Darüber hinaus ist es leider schon vorgekommen, dass bei Beschlüssen im Rahmen des Ausschussverfahrens Befugnisse überschritten und die von Parlament und Ministerrat gemeinsam entwickelten Rahmen daher nicht eingehalten wurden. Ein Beispiel im Zusammenhang mit der Verwendung von Entwicklungshilfemitteln ist dem Europäischen Parlament gerade in dieser Woche bekannt geworden. Mein Rat lautet daher, dem Parlament in diesen Fragen ein Mitentscheidungsrecht zu geben, auch wenn das neue Regelungsverfahren mit Kontrolle gewisse Vorteile besitzt.

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE), Berichterstatterin. (EN) Herr Präsident! Als Berichterstatterin begrüße ich den Vorschlag der Kommission zu Lebensmittelenzymen und auch die anderen Vorschläge in diesem Paket, wie es auch die Industrie und die Verbrauchergruppen im Allgemeinen tun. Dieser Vorschlag ist im Grunde das erste Teilstück spezieller Rechtsvorschriften zu Lebensmittelenzymen.

Enzyme werden Lebensmitteln zugesetzt, um eine breite Palette technologischer Funktionen bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung von Lebensmitteln zu erfüllen. Am häufigsten kommen sie beim Backen, Brauen und in der Käseherstellung sowie bei der Herstellung von Alkohol und anderen Getränken zum Einsatz.

Zwar werden Enzyme schon seit Jahrhunderten bei der Lebensmittelherstellung verwendet, aber in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat die Verwendung von Lebensmittelenzymen bei der Lebensmittelherstellung erheblich zugenommen, und seit den 1980er Jahren nutzen Unternehmen, die Enzyme produzieren, Verfahren der genetischen Veränderung, um die Produktionseffektivität und –qualität zu verbessern und neue Produkte zu entwickeln.

Gegenwärtig gibt es keine harmonisierten Vorschriften auf Gemeinschaftsebene, um die Verwendung von Enzymen zu kontrollieren, was nicht nur zur Entstehung von Handelshindernissen und einem Mangel an Rechtssicherheit geführt hat, sondern auch zu unterschiedlichen Normen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes in den 27 Mitgliedstaaten. Derzeit verfügen nur drei Mitgliedstaaten über eigene Risikobewertungsverfahren, nämlich das Vereinigte Königreich, Frankreich und Dänemark.

Deshalb wird eine Verordnung zu Lebensmittelenzymen nicht nur das Funktionieren des Binnenmarktes in diesem Bereich verbessern und auf diese Weise die europäische Innovation und Wettbewerbsfähigkeit fördern, sondern auch für ein hohes Verbraucher- und Umweltschutzniveau sorgen.

Das vorgeschlagene einheitliche Zulassungsverfahren, für das Frau Westlund die Berichterstatterin ist, wird außerdem die Effektivität des Binnenmarktes verbessern, denn alle Risikobewertungen und alle Zulassungen für Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln werden dann von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vorgenommen.

Ich möchte nur einige Punkte herausstellen. Herr Kommissar, auch ich bin für das Verfahren „Komitologie mit dem Recht auf parlamentarische Kontrolle“ für diese Rechtsvorschrift. Und ich bin dafür, dass dies für alle vier Berichte im Paket harmonisiert wird, denn es handelt sich um technische Berichte, mit denen sich am besten die Fachleute der EFSA und der Kommission befassen. Zudem müssen wir, da wir uns noch in der frühen Phase dieses neuen Kontrollsystems befinden, abwarten, wie es funktioniert, ehe wir es in Frage stellen.

Ich bin besorgt wegen der Möglichkeit einer doppelten Zulassung, die sich bei dieser neuen Verordnung für aus genetisch veränderten Organismen gewonnenen Lebensmittelenzyme ergeben könnte, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel fallen. Nach dem vorliegenden Kommissionsvorschlag müssten solche Lebensmittelenzyme nach dieser Verordnung zugelassen werden, bevor sie nach der vorliegenden Verordnung im Hinblick auf die Aufnahme in die Gemeinschaftsliste bewertet werden können.

Obwohl wir davon ausgehen können, dass in diesen Fällen bewährte Verwaltungsverfahren bei der EFSA zur Anwendung kommen werden, habe ich meinem Bericht Änderungsanträge hinzugefügt, über die im Plenum abgestimmt werden soll, um deutlich zu machen, dass die EFSA entsprechend den beiden Teilen der relevanten Rechtsvorschrift parallel bzw. gleichzeitig laufende Bewertungen vornehmen könnte. Ich unterstütze ähnliche Änderungsanträge zu den Berichten über Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmittelaromen. Die Formulierung muss in diesem gesamten Gesetzgebungspaket einheitlich sein, und Rat, Kommission und Industrie sind sich weitgehend einig darüber, wie vorzugehen ist.

Lebensmittelenzyme können und dürfen keine GVO sein. Doch immer mehr werden aus genetisch veränderten Mikroorganismen gewonnen, und man muss diesen Unterschied betonen, um Missverständnisse zu vermeiden.

In meinem Bericht über Enzyme empfehle ich ausdrücklich eine einheitliche Rechtsgrundlage für diese Verordnung, da so die Rechtssicherheit verstärkt wird, was den meisten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zu diesen Angelegenheiten entspricht. Bei allem Respekt, doppelte Rechtsgrundlagen bedeuten im Allgemeinen eine nachlässige Formulierung und machen die Maßnahme anfällig. Diese Verordnung ist eine reine Harmonisierungsmaßnahme für den Markt, weshalb ich eine einheitliche Rechtsgrundlage allein in Artikel 95, der Rechtsgrundlage für den Binnenmarkt, befürworten würde.

Ein zentrales Anliegen im Bericht über Lebensmittelzusatzstoffe ist die vorgeschlagene Änderung bei der Definition von Verarbeitungshilfsstoffen in verschiedenen Änderungsanträgen, wonach sie als Zusatzstoffe zugelassen und gekennzeichnet werden müssten, wenn sie im Enderzeugnis vorhanden sind, auch wenn sie nicht wirksam sind. Diese Änderung hat die Kommission in ihrem ursprünglichen Vorschlag nicht vorgelegt. Das wäre eine deutliche Abweichung vom derzeitigen Ansatz im EU-Lebensmittelrecht mit möglicherweise erheblichen Folgen für die europäische Lebensmittelindustrie.

Eine solche Änderung entspräche nicht der Kodexdefinition von Verarbeitungshilfsstoffen und könnte damit die europäische Wettbewerbsfähigkeit und den internationalen Handel beeinträchtigen. Ich bezweifle auch, dass eine solche Überfrachtung der Kennzeichnung die Information des Verbrauchers wirklich verbessern würde.

Abschließend möchte ich meinen Kollegen für ihre Unterstützung und Zusammenarbeit danken, vor allem Frau Westlund und Frau Drčar Murko. Wir müssen die vier Rechtsakte in diesem Paket so weit wie möglich koordinieren und harmonisieren, um einheitliche und praktische Regelungen zu erreichen, die in allen Mitgliedstaaten problemlos verstanden und angewandt werden können. Ich sehe der Feinabstimmung dieser Berichte in der zweiten Lesung erwartungsvoll entgegen.

 
  
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  Mojca Drčar Murko (ALDE), Berichterstatter. (SL) Ich unterstütze den Standpunkt zur Verordnung über Aromastoffe: die veralteten europäischen Rechtsvorschriften müssen modernisiert und vereinfacht werden, um das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern und den technischen Fortschritt zu fördern, wenn auch nicht auf Kosten des Verbraucherschutzes. Im Gegenteil, der Schutz muss erhöht werden.

Ziel standardisierter Bestimmungen zur Verbesserung neuer Lebensmittelzusatzstoffe ist es, das Vertrauen der Bürger zu stärken. Die Bestimmungen müssen so geartet sein, dass sie die Möglichkeit der Irreführung von Verbrauchern ausschließen, und dies erfordert abgesehen von allem anderen, eine korrekte und klare Kennzeichnung der Produkte.

Neben dem toxikologischen Aspekt der Lebensmittelsicherheit müssen wir meines Erachtens auch die Zweckmäßigkeit der Anreicherung von Nahrungsmitteln mit Aromastoffen berücksichtigen. Hersteller können starke Aromastoffe verwenden, um schlechte Zutaten in ihren fertigen Lebensmitteln zu überdecken. Die Frage der technischen Zweckmäßigkeit von Aromastoffen ist folglich mit den Grundsätzen des Schutzes der menschlichen Gesundheit verbunden.

Der strittige Teil der Verordnung ist meines Erachtens der Teil zu Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, vor allem Kräutern und Gewürzen. Sie wurden nach der Veröffentlichung von Berichten über die Genotoxizität und die krebserzeugende Wirkung bestimmter rein biologischer Wirkprinzipien in Kräutern in den Text der Verordnung aufgenommen. Die höchstzulässigen Mengen von etwa 60 Kräutern und Gewürzen sind in Anhang III der Verordnung aufgelistet.

Wir unterschätzen nicht die wissenschaftliche Erkenntnis, dass biologische Wirkprinzipien als solche schädlich sein können. Ich teile die Ansicht, dass wir die Möglichkeit ausschließen müssen, dass giftige Stoffe unbeabsichtigt in fertige Lebensmittel gelangen. Derzeit gibt es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, dass solche Prinzipien auch dann schädlich sind, wenn sie in geringen Mengen in Kräuter- und Gewürzmischungen vorkommen, und wir sie in fertigen Lebensmitteln aufnehmen.

Eine mögliche Folge der Festlegung von Höchstwerten anhand biologischer Wirkprinzipien könnte darin bestehen, dass bestimmte traditionelle Erzeugnisse, die es schon seit Jahrzehnten auf dem europäischen Markt gibt, verschwinden, dass die Nahrungsmittelerzeuger Gewürze weglassen und stattdessen Aromastoffe verwenden.

Ich spreche im Namen fast aller Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, wenn ich sage, dass die Frage der biologischen Wirkprinzipien in einer komplexen und ganzheitlichen Weise behandelt werden muss. Ich schlage vor, dass die von einer großen Mehrheit des Ausschusses befürwortete Lösung von den Abgeordneten im Plenum unterstützt wird. In diesem Fall würde Anhang III Teil B in der Verordnung bestehen bleiben, jedoch so lange keine Einträge enthalten, bis wissenschaftlich fundierte Beweise vorliegen und die Kommission, im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs, eine einschlägige Studie in Auftrag gibt, in der anhand des durchschnittlichen Tagesverbrauchs dieser Lebensmittel die tatsächlichen Risiken für die Gesundheit des Menschen berechnet werden.

In der Verordnung zu Lebensmittelzusatzstoffen vertreten wir die Auffassung, dass eine Bedingung für die Aufnahme in die Liste der zulässigen Stoffe eine positive Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist, doch dies sollte nicht das einzige Kriterium sein. Die toxikologische Akzeptanz sagt nicht alles darüber aus, wie sinnvoll es angesichts der Bemühungen der Europäischen Union, die Menschen zu gesunden Essgewohnheiten zu erziehen, ist, Zusatzstoffe zu verwenden. Ein vernünftiges technisches Interesse ist ein Konzept, das wir angesichts dessen als Instrument für die politische Interpretation grenzwertiger Probleme unterstützen. Beispielsweise ist es sinnvoll zu verhindern, dass die Verbraucher über den Wert von Lebensmittelzusatzstoffen irregeführt werden, wenn diese Stoffe in Wirklichkeit keinen Wert haben.

Unsere Fraktion unterstützt ferner ein einheitliches und zentralisiertes Verfahren für die Zulassung neuer Zusatzstoffe, Aromastoffe und Enzyme unter der Voraussetzung, dass es effizienter, schneller und transparenter wird. Wir hatten einige Vorbehalte, die wir in der Aussprache im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit zum Ausdruck gebracht haben, aber nach Abwägung der guten und weniger guten Seiten des neuen Vorschlags sind wir zu der Ansicht gekommen, dass die Komitologie mit dem Kontrollrecht dem Parlament die Möglichkeit gibt, die technischen Aspekte der Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen anhand bestimmter politischer Kriterien zu konkretisieren, die aus der Sicht eines langfristigen Verbraucherschutzes wichtig erscheinen.

Abschließend möchte ich den beiden Berichterstattern für die anderen Verordnungen, die das neue Paket von Rechtsvorschriften bilden werden, sehr herzlich für die ausgezeichnete Zusammenarbeit und den sehr produktiven Gedankenaustausch danken.

 
  
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  Manuel Medina Ortega (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses.(ES) Herr Präsident! Der Rechtsausschuss wurde vom Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit gebeten, eine Stellungnahme zur geeigneten Rechtsgrundlage für den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen abzugeben.

Der Rechtsausschuss hat dies geprüft und zunächst festgestellt, dass durchaus zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen bestehen können. Beispielsweise gibt es das Urteil des Gerichtshofs von 1988 in der Rechtssache Kommission gegen Rat, wo diese die Möglichkeit einer doppelten Rechtsgrundlage einräumt, wenn die Ziele des Schutzes von Personen und des Funktionierens des Binnenmarktes übereinstimmen.

Wir vertreten die Auffassung, dass sie im Fall dieser Richtlinie übereinstimmen. Diese Richtlinie ist nicht nur auf die Aufrechterhaltung des Binnenmarktes gerichtet, sondern sie soll auch einen größtmöglichen Rechtsschutz bieten.

Aus Verfahrenssicht besteht kein Problem, denn das Verfahren ist das gleiche: das Mitentscheidungsverfahren. Allerdings sind wir der Meinung, dass die Rechtsgrundlage von Artikel 95 – basierend ausschließlich auf dem Binnenmarkt – nicht ausreicht und deshalb durch Artikel 175 Absatz 1 verstärkt werden muss, der den Schutz der menschlichen Gesundheit betrifft.

 
  
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  Horst Schnellhardt, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Herr Kommissar, Sie haben in Ihren einführenden Worten die Vorteile dieser neuen Regelung dargestellt: bessere Rechtssicherheit, bessere Information der Verbraucher und – was sehr wichtig ist – Abbau der Bürokratie. Ich kann Sie nur unterstützen! Machen Sie weiter so. Wandeln Sie diesen Flickenteppich von Richtlinien in Verordnungen um! Dann haben wir wichtige und richtige Grundlagen für die europäische Gesetzgebung.

Da Verordnungen natürlich in allen Mitgliedstaaten textgleich gelten, verlangen die Bedingungen des Binnenmarktes, dass ein gewisses Maß an Flexibilität vorhanden ist und die Aussagen sachbezogen sind. Deshalb ist die Prüfung eines Produktes im Mitentscheidungsverfahren, wie es im Ausschuss vorgeschlagen wurde, nicht notwendig. Ich bin ein Verfechter des Mitentscheidungsverfahrens, aber hier plädiere ich doch dafür, dass wir das erweiterte Komitologieverfahren anwenden. Das wird Ihnen sicherlich entgegenkommen.

Auch die Wirkung von Produkten und Lebensmittelzusatzstoffen auf die Gesundheit oder – wie die Berichterstatterin Westlund sagt – auf die Natur sollte nicht Bestandteil dieser Verordnungen sein. Hier sollten wir uns auf das konzentrieren, was erreicht werden soll. Sonst bekommen wir einen breiten Teppich von Regelungen, und wir werden das Ziel nicht erreichen. Dafür gibt es viele andere Regelungen.

Auch halte ich den Vorschlag für völlig überzogen, dass Lebensmittelzusatzstoffe nur eingesetzt werden dürfen, wenn die Wirkung mit Gewürzen nicht erreicht werden kann. Hier fehlt die wissenschaftliche Grundlage. Dem kann man nicht zustimmen.

Bei den Zulassungsverfahren bin ich eigentlich sehr zufrieden. Aber, meine Damen und Herren von der Kommission, trauen Sie doch Ihren Kollegen etwas zu! Warum sechs Monate Frist für die Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA und neun Monate für die Kommission? Das, Herr Kommissar, sollten Sie ändern! Folgen Sie dem Vorschlag, sechs Monate für beide Einrichtungen vorzusehen. Dann sollte es gelingen, etwas Positives zu entwickeln.

 
  
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  Karin Scheele, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte mich bei den drei Berichterstatterinnen bedanken, insbesondere bei Frau Doyle, die jenen Bericht erarbeitet hat, bei dem ich für die Sozialdemokratische Fraktion Schattenberichterstatterin bin. Ich möchte versuchen, die Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede unserer Positionen herauszuarbeiten. Ich unterstütze — wie die Vorredner aus meiner Fraktion — den Ansatz, die Verordnungen auf zwei Rechtsgrundlagen zu stützen, weil für mich die in diesem Kommissionsvorschlag enthaltene gesteigerte Verbrauchersicherheit wirklich das wesentliche Argument ist.

Die Berichterstatterin Doyle hat ja bereits erwähnt, dass bislang nur drei Mitgliedstaaten eine Sicherheitsbewertung von Enzymen in ihr geltendes nationales Recht umgesetzt haben. Deswegen brauchen wir — gerade aus Gründen der Verbrauchersicherheit — eine Sicherheitsbewertung auf europäischer Ebene.

Ich hoffe, dass das Plenum morgen dem Weg des Ausschusses folgen wird und zusätzlich zu den im Kommissionstext vorgesehenen Kriterien, wann ein Lebensmittelenzym in die Gemeinschaftsliste aufgenommen wird, noch ein weiteres Kriterium aufnimmt: dass nämlich die Verwendung einen Nutzen für den Verbraucher mit sich bringen muss.

Ein wichtiges Thema für mich — wie auch für sehr viele andere Abgeordnete in diesem Haus — sind jene Enzyme, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Ich kann mich gut erinnern: Vor einigen Jahren, als wir die Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel in diesem Haus diskutiert haben, haben viele von uns probiert, dem Wunsch der europäischen Bevölkerung zum Durchbruch zu verhelfen, dass Enzyme, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden, entsprechend gekennzeichnet werden. Damals wurden wir auf diese allgemeine Überarbeitung der Enzym-Gesetzgebung verwiesen. Heute stehen wir genau an diesem Punkt, und deswegen glaube ich, dass jetzt der Moment gekommen ist, dem Wunsch einer breiten Mehrheit in der europäischen Bevölkerung zum Durchbruch zu verhelfen.

Wenn ich jetzt von meiner Zuständigkeit direkt zum Bericht von Åsa Westlund übergehen darf: Ich werde selbstverständlich den Ansatz der Mitentscheidung unterstützen, weil wir bei einem Thema wie Enzyme für breitestmögliche Transparenz sorgen sollten. Es ist allerdings interessant, dass die Kommission hier für das erweiterte Komitologieverfahren eintritt, während wir hier bei einem anderen Dossier über gentechnisch veränderte Organismen gegen eine Wand rennen. Ich finde es sehr interessant, dass man hier bei den Enzymen sagt, das Regelungsverfahren mit Kontrolle ist bei der individuellen Zulassung möglich, während dies bei anderen Themen wie etwa den gentechnisch veränderten Organismen offensichtlich noch nicht der Fall ist.

 
  
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  Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Ich möchte Frau Doyle zu ihrem ausgezeichneten Bericht über Lebensmittelenzyme gratulieren und ihr für die sehr gute Zusammenarbeit mit allen Schattenberichterstattern danken.

Die Verwendung von Enzymen bei der Lebensmittelverarbeitung ist aus allen Zeiten bekannt. In den letzten Jahren hat sie jedoch in Zahl, Menge und Komplexität erheblich zugenommen. Deshalb sind neue EU-Rechtsvorschriften zu diesem Teilbereich der Lebensmittelherstellung unumgänglich.

Zu den Punkten, auf die die Berichterstatterin ihr Hauptaugenmerk gerichtet hat, gehören eindeutige Begriffsbestimmungen für Lebensmittelenzyme und Lebensmittelenzymzubereitungen, die sachgerechte Kennzeichnung von Erzeugnissen und, vielleicht am umstrittensten, aus genetisch veränderten Mikroorganismen gewonnene Lebensmittelenzyme.

Generell unterstütze ich die Richtung, die die Berichterstatterin in diesem Bericht verfolgt. Bei aus GVO gewonnenen Lebensmittelenzymen allerdings habe ich mich für einen deutlicheren „grünen“ Ansatz als Frau Doyle entschieden, obwohl ich zugeben muss, dass die Berichterstatterin erhebliche Kompromissänderungen vorgenommen hat, mit denen die Vorgehensweise in der Frage der GVO stark verbessert wird.

Dennoch würde ich das Thema gern angehen, auch wenn ich vielleicht eher etwas zu vorsichtig als zu sorglos erscheine, da hier noch eine Reihe ungelöster wissenschaftlicher Fragen und unbekannte Größen im Raum stehen. Außerdem ist, wenn es um die Gesundheit der Bürger geht, meiner Meinung nach Vorsicht immer besser als Nachsicht. Zudem ist die Auffassung und Einstellung der europäischen Öffentlichkeit gegenüber allem, was mit GVO zu tun hat, momentan von Misstrauen geprägt, um es vorsichtig auszudrücken. Es ist nur recht und billig, dass die Öffentlichkeit mit aller Klarheit, ehrlich und korrekt vollständig über Lebensmittel informiert wird, die bestimmte aus GVO gewonnene Stoffe enthalten. Nur so werden sich unsere Bürger beim Verzehr von Lebensmitteln, die unter Verwendung von Enzymen hergestellt wurden, völlig sicher fühlen, weil sie genau wissen, wie die Enzyme hergestellt wurden. Die große Mehrheit der Verbraucher macht davon vielleicht nicht vollständig Gebrauch, aber es wird für jene verfügbar sein, die das Recht und den Wunsch haben, allumfassend informiert zu sein.

 
  
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  Andrzej Tomasz Zapałowski, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Herr Präsident! In Europa und in der ganzen Welt werden Lebensmitteln heute zunehmend chemische Stoffe zugesetzt. Die Lebensmittelindustrie setzt der Bevölkerung und vor allem den Kindern immer mehr Lebensmittelersatzstoffe vor. Sehr oft hat es den Anschein, als würden wir ebenso viele chemische Zusatzstoffe wie Lebensmittel konsumieren.

Vor allem Kinder und Jugendliche sind den Gefahren ungesunder Nahrungsmittel ausgesetzt. Sie sind am leichtesten durch Werbung zu verführen, und sie sind es, die die meisten Farbstoffe in Getränken und Süßigkeiten – vor allem in abgepackten – konsumieren. Der Bericht ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch die Tatsache, dass darin kein Verbot der Verwendung von GVO in Lebensmitteln ausgesprochen und ihre mögliche Verwendung sogar noch hervorgehoben wird, gibt Anlass zur Sorge.

Ich bitte Sie, Folgendes zu bedenken, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wenn wir die Lebensmittelzusatzstoffe in bestimmten Fällen durch GVO ersetzen, könnten wir die Menschen künftig neuen Gefahren aussetzen, indem wir die Voraussetzungen für derzeit noch unbekannte Krankheiten und ihre schädlichen Auswirkungen auf den menschlichen Organismus schaffen.

 
  
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  Carl Schlyter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (SV) Ich möchte den Berichterstattern für die konstruktive Zusammenarbeit danken. Das hat unter anderem dazu geführt, dass meine Änderungsanträge, die die Verwendung von Geschmacksverstärkern einschränken, vor Azofarben warnen und die Kennzeichnung sowie eine Risikobewertung von gentechnisch veränderten Zusätzen und von Pflanzenschutzmitteln fordern, die als Konservierungswirkstoffe verwendet werden, in den Bericht aufgenommen worden sind. Ich hoffe, diese Änderungen werden im Plenum Bestand haben.

Mit meinem Vorschlag, zwei Rechtsgrundlagen zu verwenden, unterstütze ich die Berichterstatterin. Bei der Zulassung von Zusätzen sind deren Umweltkonsequenzen zu beachten. Das kann erforderlich sein, um in den Kläranlagen eine richtige Reinigung zu erreichen.

Die Hauptidee des Vorschlags der Kommission ist die Einführung des Ausschussverfahrens für Zusätze. Dabei würde jedoch die Gefahr bestehen, dass zu viele Zusätze zugelassen werden und lediglich nachweisbar gefährliche Substanzen verboten werden. Die Erfahrungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zeigen, dass das Vorsorgeprinzip nicht sehr hoch im Kurs steht. Darüber hinaus ist eine der grundlegenden Forderungen der Verordnung, die Irreführung der Verbraucher zu verhindern. Die Auslegung dieser Fragen ist eine politische Angelegenheit, und damit ein Thema für das Parlament.

Wir haben einen Anspruch auf gute, natürliche und sichere Lebensmittel. Oft werden jedoch Zusätze in den Nahrungsmitteln verwendet, die nicht frisch oder natürlich sind. Die Verbraucher können nur dabei gewinnen, wenn die Wettbewerbsvorteile von natürlichen und frischen Lebensmitteln nicht durch eine schludrige Gesetzgebung über Zusätze gemindert werden, die zentralisiert und industriell hergestellte Lebensmittel mit für die Umwelt ebenfalls ungünstigen langen Transporten begünstigt.

Darum ist es absurd, dass die Kommission die Notwendigkeit des Färbens ansonsten farbloser Lebensmittel als einen besonders wichtigen Grund für die Verwendung von Farbstoffen anführt. Wenn das keine Irreführung der Verbraucher ist! Der Vorschlag, Süßungsmittel ausdrücklich zur Verlängerung der Haltbarkeit eines Produkts zu verwenden, ist irreführend und sollte gestrichen werden.

Ich hoffe, dass ich zum Schutz der Kinder Unterstützung für die Einschränkung von Farbstoffen in Nahrungsmitteln für Kinder erhalten werde. Ebenso wenig sollten Nanopartikel im Rahmen dieser Verordnung zugelassen werden, da diese nicht geeignet ist, die Eigenschaften von Nanopartikeln zu behandeln. Auch auf Allergiker sollten wir besondere Rücksicht nehmen, indem wir nicht zulassen, dass ihre Auswahl an Lebensmitteln durch Zusätze begrenzt wird.

Herstellern, die nicht ausreichend über ihre Zusätze informieren, dürfen wir natürlich keine Genehmigung erteilen. Es darf sich nicht lohnen, Informationen zurückzuhalten. Wir von der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz haben alle diese Dinge in Änderungsanträgen erfasst. Wenn diese angenommen werden, erhalten wir eine Gesetzgebung, die die Verbraucher schützt.

Die gleiche Logik hat die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz in Bezug auf die übrigen Verordnungen angewandt. Natürlich gewürzte Nahrungsmittel dürfen nicht benachteiligt werden, wie das durch den Vorschlag der Kommission erfolgen würde. Ich appelliere an alle, die natürliche Würzung zu unterstützen und sich nicht von der Industrie für synthetische Zusätze täuschen zu lassen.

 
  
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  Pilar Ayuso (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich werde zur Verordnung über Aromen sprechen. Ich möchte der Berichterstatterin, Frau Murko, für die Zusammenarbeit und die guten Vereinbarungen, die wir erreicht haben, meinen Dank aussprechen.

Erstens, ich begrüße den Vorschlag der Kommission, denn er aktualisiert die Rechtsvorschriften, vereinfacht gleichzeitig die Zulassungsverfahren und zentralisiert die Bewertung der Risiken für das Inverkehrbringen von Aromen und die Erstellung einer Positivliste im Rahmen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Wichtig ist auch der Beitrag des Parlaments zu diesem Bericht, den Frau Murko ja, wie gesagt, so gut koordiniert hat.

Wir halten das Komitologieverfahren für angebracht und sind mit ihm einverstanden, vorausgesetzt, das Parlament hat weiterhin die Möglichkeit, es zu überprüfen, wenn es das angebracht hält. Die Anwendung der Verordnung muss auf tief gefrorene Kräuter und Gewürze ausgedehnt werden, weil es die Technologie so fordert.

Natürliche Aromen sind als solche auszuweisen, denn der Verbraucher hat das Recht auf diese Information. Lebensmittel und Lebensmittelzutaten aus genetisch veränderten Organismen (GVO), die die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und die der vorliegenden Verordnung erfüllen, müssen einer einheitlichen Bewertung durch die EFSA unterzogen werden, die für beide Zulassungsverfahren gilt. Sie dürfen nicht zwei unterschiedlichen Verfahren für denselben Zweck unterworfen sein.

Natürliche Kräuter und Gewürze haben ganz spezifische Eigenschaften, und meiner Ansicht nach wurde für sie eine gute Lösung gefunden, die darin besteht, sie aus dem Anhang herauszunehmen.

Die Übergangsfrist, die in der Verordnung nicht vorgesehen ist, wird auch benötigt, solange die bestehende Rechtsvorschrift in Kraft ist. In diese Richtung gehen die Änderungsanträge der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten.

 
  
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  Edite Estrela (PSE).(PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wie viele Hobby- oder Berufsköche in Europa und darüber hinaus hätten gedacht, dass die übertriebene Verwendung von Aromastoffen die Gesundheit gefährden könnte? Sicherlich sehr wenige. Und wie viele von uns, die wir den Geschmack von Oregano und Nelken schätzen, hätten sich vorstellen können, dass es in Extremfällen gefährlich sein könnte, die Speisen zu würzen? Wahrscheinlich niemand. Die Fachleute jedoch sagen, dass es zu Lebensmittelvergiftungen und Allergien kommen kann, wenn die Verwendung von Aromen keinerlei Verbrauchervorschriften unterliegt.

Die Verbraucher wissen – und falls nicht, sollten sie wissen –, dass der Konsum chemischer Inhaltsstoffe nicht dasselbe ist wie der Verzehr von Naturprodukten. Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass synthetische, chemische und industrielle Erzeugnisse günstiger sind als Naturprodukte. Deshalb müssen die Verbraucher über die Eigenschaften der Aromen informiert und muss der Sektor geregelt werden.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Verordnungen und die vorliegenden Berichte gehen genau in diese Richtung. Bei dieser Gelegenheit möchte ich der Kommission und den Berichterstatterinnen, Frau Westlund, Frau Doyle und Frau Murko, zu ihrer Arbeit und ihrer Zusammenarbeit mit den Schattenberichterstattern, namentlich Frau Drčar Murko, gratulieren, mit der ich als Schattenberichterstatterin seitens der Sozialdemokratischen Fraktion zusammengearbeitet habe.

Der Schutz der öffentlichen Gesundheit, die Information und der Schutz der Verbraucher sind Ziele, von denen sich alle europäischen Politiken leiten lassen müssen. In diesem Sinne begrüße ich den Verordnungsvorschlag, da er darauf abstellt, die Vorschriften für die Verwendung von Aromastoffen zu aktualisieren, um mit den technologischen und wissenschaftlichen Entwicklungen in diesem Bereich Schritt zu halten. Die neuen Vorschriften beinhalten klarere Regelungen über den Grenzwert von giftigen Inhaltsstoffen und berücksichtigen die jüngsten wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit. Es werden genauere Definitionen für Aromen und strengere Bedingungen für die Verwendung des Begriffs „natürlich“ in der Bezeichnung der Aromen festgelegt.

Unserer Meinung nach kommt der Beitrag des Europäischen Parlaments einer besseren Klarstellung und Harmonisierung der Vorschriften im Bereich der Aromen entgegen. Die Verbraucher sind durch die neuen Vorschriften besser informiert und geschützt, ohne dass dies der Industrie zum Nachteil gereicht. Es gibt also nur Vorteile. Die Schaffung eines klaren Rechtsrahmens führt zu Innovation und erleichtert neue technologische Entwicklungen. Darüber hinaus kann die europäische Industrie ihre führende Position im Bereich der Aromen bewahren. Damit sind auch positive Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit zu erwarten.

 
  
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  Alexandru-Ioan Morţun (ALDE). – Mâine, Parlamentul European urmează să adopte patru regulamente urmare cărora Comisia şi Comitetul permanent pentru lanţul alimentar şi sănătatea animală vor trebui să revizuiască toate autorizaţiile existente din punct de vedere al criteriilor, altele decât siguranţa, ca de exemplu: dozele, necesităţile tehnologice şi chiar eventuala inducere în eroare a consumatorului.

După intrarea în vigoare a regulamentelor menţionate, Comisia Europeană va trebui să monitorizeze aplicarea lor şi să ia măsuri cu precădere împotriva producătorilor de produse alimentare pentru sugari şi copii, care nu menţionează încă pe etichete cantitatea şi denumirea tuturor aditivilor, mai ales a celor care sunt utilizaţi în cantităţi foarte mici şi care nu pot fi depistaţi cu uşurinţă prin metodele clasice de analiză.

În prezent, în multe ţări ale Uniunii Europene, medicii au semnalat multe cazuri de alergii din cauza unor produse alimentare ce conţin diverşi aditivi. În absenţa menţionării tuturor acestora pe etichetele produselor alimentare, medicii – şi vă vorbesc ca medic – nu reuşesc să găsească remediile necesare la aceste alergii, mai ales dacă este cazul unui tratament de urgenţă.

Din aceste motive cred că Parlamentul European ar trebui să susţină aceste idei mâine, să susţină amendamentele care se referă la acestea.

 
  
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  Wiesław Stefan Kuc (UEN). – (PL) Herr Präsident! Der sich verschärfende Wettbewerb zwischen den Lebensmittelherstellern und ihr Kampf um die Verbraucher münden in den Versuch, ihre Produkte so attraktiv wie möglich zu präsentieren. Sie setzen künstliche Mittel ein, um das Erscheinungsbild und den Geschmack ihrer Produkte zu verbessern und ihre Haltbarkeit zu verlängern. Das alles ist aber der Gesundheit der Verbraucher nicht immer zuträglich.

Die Berichte von Frau Westlund, Frau Doyle und Frau Drčar Murko spiegeln das Bemühen wider, sowohl unsere Gesundheit als auch die Umwelt zu schützen. Ich beziehe mich auf Änderungsantrag 17 zu Artikel 3. Ich verstehe deshalb nicht, weshalb so viele Stoffe von der Definition für Lebensmittelzusatzstoffe ausgenommen wurden. Warum sind Kohlenhydrate ausgenommen? Zu den Kohlenhydraten zählen für mich Polysaccharide wie Stärke, Ammoniumchlorid, Pektine und Aminosäuren. Haben die Großproduzenten hier Druck ausgeübt? Wenn dem so ist, wird der Bericht sein Ziel nicht erreichen.

 
  
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  Kathalijne Maria Buitenweg (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident! Aromastoffe mit schädlichen Folgen für die Gesundheit des Menschen gehören einfach nicht in unsere Lebensmittel. Wie bereits gesagt wurde, haben die Verbraucher ein Recht auf sichere Lebensmittel, und die ökologischen Folgen sollten ebenfalls aufgezeigt werden.

Wie die Berichterstatterin sagte, ist es gut, dass Prüfungen vorgenommen werden, um herauszufinden, ob bestimmte Nahrungsmittel krebserregend sind. Aromastoffe jedoch, die nicht unmittelbar schädlich sind, können indirekt eine negative Wirkung haben. Unser Körper wird durch künstliche Aromastoffe irregeführt. Aromastoffe können bis zu 90 % verantwortlich für den Geschmack eines Nahrungsmittels sein, und wir entscheiden, ob wir ein Erzeugnis essen wollen oder nicht, indem wir es kosten, anriechen oder ansehen. Eine ganz andere Frage ist, wie frisch oder wie gesund es ist, und ohne Aromastoffe kämen Sie bestimmt nie auf den Gedanken, Fast Food zu essen.

Es gibt auch künstliche Aromastoffe, die süchtig machen, wie Mononatriumglutamat, von denen die Menschen immer mehr essen wollen, wie Chips beispielsweise. Ich begrüße, dass das Parlament Vorschläge für eine Kennzeichnung mit genauen, objektiven Angaben vorlegt. Dies allein reicht jedoch nicht, denn die Menschen wissen nicht, dass sie das Kleingedruckte lesen müssen. Deshalb ist es so wichtig, eine Kampagne auf den Weg zu bringen, beispielsweise im Rahmen der Kampagne gegen Fettleibigkeit, die die Europäische Kommission gestartet hat. Auf diesem Weg muss erklärt werden, was gesundes Essen ist, und dass das Kleingedruckte eine große Rolle dabei spielen kann, ob man zu- oder abnimmt.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Uns liegt heute ein Paket von Verordnungen vor, die für die Verbraucher besonders wichtig sind. Wichtig deswegen, wie Kommissar Kyprianou zutreffend bemerkt hat, weil es hier um die Lebensmittelsicherheit, um die Erfüllung der geschmacklichen Erwartungen der Verbraucher sowie schließlich um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Lebensmittel verarbeitenden Unternehmen geht.

Hinsichtlich der Zulassung von Lebensmittel verbessernden Stoffen, die aus GVO hergestellt werden, war es meines Erachtens in der Tat notwendig, dass die Verordnung über GVO eingehalten wird. Nach dieser Vorbemerkung möchte ich mich vor allem den Aromen zuwenden, genauer gesagt den natürlichen Aromen. Eine sorgfältigere Prüfung der Frage der Kennzeichnung „natürliches Aroma“ erscheint mir unerlässlich, da beim gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung Hersteller ihre Erzeugnisse mit dem Etikett „natürliches Aroma“ versehen dürfen, wenn das Aroma zu 100 % natürlich ist, unabhängig davon, wie es zusammengesetzt ist oder nach welchen Verfahren es hergestellt wurde.

Wird die vorgeschlagene Verordnung morgen in ihrer jetzigen Fassung angenommen, dürfen die Hersteller diese Bezeichnung „natürliches Aroma“ nicht mehr verwenden, sondern müssen den – mir viel schwerfälliger erscheinenden – Begriff „natürliches Apfelaroma“ beispielsweise benutzen, wenn es sich um ein aus Äpfeln gewonnenes Produkt handelt. Hier hätte ich mir die Beibehaltung des bisher geltenden Prozentsatzes gewünscht, d. h. dass von der Gesamtheit der Aromastoffe mindestens 90 % aus der bezeichneten Quelle stammen müssen, wobei die restlichen 10 % selbstverständlich ebenso natürlich sind, weil sie aus einer anderen natürlichen Quelle stammen. Zur Kreierung bestimmter Geschmacksnoten ist es bekanntlich erforderlich, andere natürliche Aromen zu verwenden, z. B. 10 % eines anderen natürlichen Aromas zuzusetzen, durch das der Geschmack verstärkt werden kann.

Die Entwicklung in Richtung eines Verhältnisses 95 % zu 5 % oder gar 100 % würde mithin zu einer Standardisierung der Aromen auf europäischer Ebene führen, was nach meinem Dafürhalten im Gegensatz zur Kreativität der Industrie – im Gegensatz zur Innovation der Lebensmittelindustrie – stünde, und das finde ich außerordentlich bedauerlich.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte in dieser Aussprache auf vier Punkte aufmerksam machen. Erstens: Lebensmittelzusatzstoffe dürfen das Leben und die Gesundheit der Verbraucher nicht gefährden. Zweitens: Sie dürfen nur dann verwendet werden, wenn das aus technologischen Gründen erforderlich ist und die Verbraucher letztendlich davon profitieren. Zusatzstoffe dürfen auch verwendet werden, wenn die beabsichtigte Wirkung nicht mit natürlichen Produkten erzielt werden kann.

Drittens: Die Lebensmitteletiketten müssen zuverlässig über die in den Produkten enthaltenen Zusatzstoffe informieren. Viertens: Zusatzstoffe, die auf der Grundlage oder durch GVO hergestellt werden, dürfen generell nicht für Lebensmittel verwendet werden.

Sollten solche Zusatzstoffe dennoch in Lebensmitteln eingesetzt werden, so muss dies eindeutig aus den Etiketten ersichtlich sein, die überdies einen Warnhinweis für den Verbraucher enthalten müssen, dass für die Zusatzstoffe GVO verwendet wurden.

 
  
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  Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Abgeordneten für eine sehr interessante Aussprache danken. Wie erwartet, sind wir bei einigen Punkten nicht ganz einer Meinung, aber ich bin sicher, dass es uns mit Gesprächen und etwas gutem Willen auf beiden Seiten gelingen wird, Lösungen zu finden.

Zunächst einmal ist die Priorität, die wichtigste Überlegung für uns alle, der Schutz der Verbraucher, das ist keine Frage, und ich bin sicher, dass Sie nicht an meiner Bereitschaft zweifeln, das Interesse der Verbraucher in diesem Zusammenhang zu schützen, aber gleichzeitig müssen wir die Verhältnismäßigkeit wahren, wir müssen praktisch sein und wir müssen dieses Ziel mit einem möglichst geringen Verwaltungsaufwand erreichen können.

Ich möchte auf einige Punkte eingehen, aber nicht zu viel Zeit darauf verwenden. Erstens, im Hinblick auf die Frage von Mitentscheidung und Komitologie sollte ich Sie vielleicht daran erinnern, dass der Grund, warum wir, die beiden Organe, uns auf das neue Prinzip der Komitologie mit Kontrolle geeinigt haben, eben darin liegt, ein Verfahren zu finden, mit dem wir praktisch, einfach und zügig Entscheidungen zu technischen und wissenschaftlichen Fragen treffen können, indem wir dem Europäischen Parlament ein größeres Mitspracherecht geben und mehr Transparenz ermöglichen, damit das Europäische Parlament seine Auffassungen kundtun kann. Im Übrigen ist das noch nicht zur Anwendung gekommen, wir haben gerade erst damit begonnen. Es wurde erstmals bei meiner Rechtsvorschrift zu gesundheitsbezogenen Angaben angewendet, so dass ein Verweis auf das alte Komitologieverfahren für das, was wir jetzt beraten, nicht von Belang ist, denn jetzt diskutieren wir das neue, mit dem die Zielsetzungen der Transparenz und der Einbeziehung des Europäischen Parlaments erfüllt werden, aber gleichzeitig auch zügig und praxisbezogen über technische und wissenschaftliche Fragen entschieden werden kann. Man stelle sich vor, jedes Mal den gesamten Legislativvorschlag durchgehen zu müssen, wenn man über ein Enzym, einen Zusatzstoff, eine Kalorie entscheiden muss und letztlich alles auf die Standpunkte der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ankommt, die wir gemeinsam, mit Gesetzgebung vom Parlament, für eben diesen Zweck geschaffen haben.

Ich würde das Parlament bzw. die Seiten des Parlaments, die hier unbedingt die Mitentscheidung einführen wollen, doch bitten, dies zu überdenken, denn am Ende werden wir keines der gesetzten Ziele erreichen, und die langwierigen Verfahren schaden letztlich auch den Interessen der Verbraucher.

In der Frage der Rechtsgrundlage stimme ich Frau Doyle zu. Sie kennen unseren Standpunkt, und ich bin der Meinung, dass wir eine einheitliche Rechtsgrundlage haben sollten. Ich glaube, dass dies all den anderen Überlegungen Rechnung tragen kann, denn die anderen Überlegungen kommen in der Rechtsvorschrift zum Ausdruck.

Bei der Allergenität stimme ich zu, dass dies einer der Faktoren sein sollte, die bei der Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen auf jeden Fall zu prüfen wären, also wird dieser Faktor Berücksichtigung finden. Auch die Kennzeichnung ist ein sehr wichtiger Aspekt und wird den Verbrauchern helfen, Informationen zu erhalten, aber wir konnten eine alleinige Beschränkung bei potenziell allergenen Zusatzstoffen nicht akzeptieren, da die von diesen betroffenen Verbraucher durch die Kennzeichnungsvorschrift geschützt werden können.

Was doppelte Zulassungsverfahren bei den GVO betrifft, da stimme ich zu, dass wir praktische und gute Verwaltungsverfahren brauchen. Deshalb könnten wir die vorgeschlagene Klarstellung akzeptieren, aber mit einigen Umformulierungen, um den Text mit der Verordnung (EG) Nr.1829/2003 in Einklang zu bringen.

Bei Kräutern und Gewürzen stimme ich zu, dass sie natürlich sind, aber das heißt doch nicht, dass sie nicht auf natürliche Weise bestimmte Stoffe enthalten, die gesundheitliche Probleme verursachen können. Deshalb ist es sinnvoll und wichtig, auch sie auf die Liste zu setzen und Höchstmengen festzulegen. Wir hatten vor kurzem in mindestens einem Mitgliedstaat eine Situation, in der wir die Möglichkeit der Wiedereinführung von Höchstgrenzen in Erwägung ziehen mussten. Nur, weil etwas natürlich ist, bedeutet das also nicht zwangsläufig und definitionsgemäß, dass es nicht auch gewisse Stoffe enthalten kann, die bei übermäßigem Verzehr schädlich sein können.

Zur Frage der neun Monate für die Kommission, sechs Monate für die EFSA: Neun Monate sind der vorgeschlagene Höchstzeitraum, aber das heißt nicht, dass es auch neun Monate dauern wird. Gleichzeitig gibt es ein Verfahren für die Kommission ausgehend von der Stellungnahme der EFSA, die beteiligten Interessengruppen und die Mitgliedstaaten zu konsultieren, um zu erfahren, wie sie es schaffen, mit den technologischen Anforderungen, den Vorteilen für die Verbraucher umzugehen und sicherzustellen, dass die Verbraucher nicht irregeführt werden. Viele andere Faktoren spielen da hinein. Wie Sie wissen, brauchen Konsultationsprozesse in der Europäischen Union einige Zeit. Wir müssen diese Prozesse voll nutzen können. Darum hätten wir gern ausreichend Zeit, aber das bedeutet nicht unbedingt, dass diese Zeit ausgeschöpft werden wird.

Bei den Vorteilen für die Verbraucher könnten wir akzeptieren, dass diese in eine Erwägung aufgenommen werden – damit würde ein wichtiger Grundsatz bekräftigt –, aber nicht beschränkend in die Rechtsvorschrift. Ich werde nicht auf Einzelheiten eingehen. Wenn wir unseren Standpunkt haben, werden wir den Grund sehen können, warum wir einen Teil davon akzeptieren können.

In der Frage, wie sich die Rechtsvorschriften zu Schädlingsbekämpfungsmitteln und die vorliegende Regelung gegenseitig ergänzen, glauben wir, dass eine die andere ergänzt. Wenn also ein Erzeugnis nicht unter das Pflanzenschutzrecht fällt, dann fällt es unter dieses hier. Der Eindeutigkeit halber ist es wichtig, klar zwischen diesen Gesetzgebungsbereichen zu unterscheiden. Mich hat besonders interessiert, ob hier möglicherweise eine Lücke entstehen könnte, und das ist nicht der Fall. Es ist klar, dass mit dem einen oder anderen Teil der Rechtsvorschrift die Sicherheit des Erzeugnisses bewertet wird, je nachdem, in welcher Phase es verwendet wird, wobei einige technische Aspekte davon berücksichtigt werden.

Zur „Natürlichkeit“ und der Frage von 90 % oder 95 %. Wichtig ist, dass wir, wenn wir von der Quelle sprechen, den höchstmöglichen Anteil von dieser Quelle meinen. Gleichzeitig muss der Rest auch aus einer natürlichen Quelle stammen. Wenn hingegen etwas als „natürlich“ bezeichnet und keine konkrete Quelle angegeben wird, dann muss es zu 100 % natürlich sein.

Das Hauptziel bei all dem ist zu gewährleisten, dass die Verbraucher nicht irregeführt werden. Letzten Endes ist der wichtigste Aspekt der Vorschläge ja, die Sicherheit zu bewerten, sicherzustellen, dass keine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher besteht, und Informationen bereitzustellen, damit die Verbraucher eine sachkundige Wahl treffen können. Sie werden darüber entscheiden, ob sie ein verarbeitetes Erzeugnis oder etwas Natürliches und Frisches kaufen wollen. Unser grundlegendes Anliegen ist, den Verbrauch frischer Lebensmittel zu fördern, aber wir können die anderen Erzeugnisse nicht vom Markt ausschließen. Deshalb müssen wir den Verbrauchern eine Wahl ermöglichen, und die können sie dann entsprechend ihren Bedürfnissen treffen.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag, dem 10. Juli 2007, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE) schriftlich. – (EN) Lebensmittelenzyme werden seit vielen Jahren sehr häufig in der Nahrungsmittelherstellung verwendet, um die höchste und beste Produktqualität zu erzielen. Da sich unsere Technologien verbessern und auch genetisch veränderte Mikroorganismen in diesem Prozess verwendet werden, wird dringend eine Regelung gebraucht, um die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher auf europäischer Ebene zu schützen. Gegenwärtig gibt es keine EU-Rechtsvorschriften für Lebensmittelenzyme, die als Verarbeitungshilfsstoffe eingesetzt werden. Die Vorschriften der Mitgliedstaaten für Lebensmittelenzyme weichen erheblich voneinander ab, was zu Problemen für den Binnenmarkt und einer unklaren Situation für den europäischen Verbraucher führen kann. Deshalb unterstütze ich die Bemühungen der Berichterstatterin und der Kommission für die Annahme des Pakets, dessen Ziel es ist, ein vereinfachtes einheitliches Genehmigungsverfahren für Lebensmittelenzyme einzuführen.

 
  
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  Gyula Hegyi (PSE) , schriftlich.(HU) Viele Menschen haben Vorbehalte gegenüber Lebensmittelzusatzstoffen. Das ist zum Teil auf einen Mangel an Informationen zurückzuführen, zum Teil auch auf viele Skandale und Missbrauch. Daher können wir die Absicht der Kommission nur begrüßen, die geltenden Vorschriften zu konkretisieren und zu vereinfachen. Meiner Meinung nach ist die Erarbeitung einer neuen Liste von nützlichen, sicheren Zusatzstoffen eine gute Initiative. Selbstverständlich müssen auch die Ansichten der Verbraucher Berücksichtigung finden, und diese können von Land zu Land, ja sogar innerhalb kleinerer Regionen und nach Altersgruppen unterschiedlich sein. Wir müssen auch versuchen, junge Menschen davon zu überzeugen, dass sie mehr natürliche und gesunde Lebensmitteln zu sich nehmen.

Meines Erachtens ist es äußerst wichtig, bestimmte Bevölkerungsgruppen zu schützen, beispielsweise die unter Nahrungsmittelallergien leidenden Menschen. In meiner Eigenschaft als Berichterstatter für den GVO-Bericht unterstütze ich auch den Vorschlag, unmissverständlich anzugeben, ob das Produkt irgendwelche genetisch veränderte Zutaten enthält. Das Vertrauen in ein Produkt kann nur durch zuverlässige, konkrete Informationen gestärkt werden. Das Genehmigungsverfahren muss transparent sein und die Verwendung sicherer Stoffe gefördert werden.

 
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