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Verfahren : 2006/0276(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0270/2007

Eingereichte Texte :

A6-0270/2007

Aussprachen :

PV 09/07/2007 - 21
CRE 09/07/2007 - 21

Abstimmungen :

PV 10/07/2007 - 8.37
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0325

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 9. Juli 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

21. Ermittlung, Ausweisung und Schutz kritischer europäischer Infrastrukturen (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Jeannine Hennis-Plasschaert im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern (KOM(2006)0787 – C6-0053/2007 – 2006/0276(CNS)) (A6-0270/2007).

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte der Berichterstatterin für diesen wichtigen Bericht, der an eine von der Kommission vorgelegte Initiative anknüpft, danken.

Es versteht sich von selbst, dass der Schutz kritischer Infrastrukturen für die Europäische Kommission ebenso wie für die Mitgliedstaaten eine Priorität darstellt, nicht zuletzt, weil sich die Notwendigkeit, kritische Infrastrukturen z. B. vor möglichen Terroranschlägen zu schützen, auch aus der Beschaffenheit der Infrastrukturen selbst sowie aus deren gegenseitiger Vernetzung und Abhängigkeit ergibt. Wird nämlich eine physische oder technologische Infrastruktureinrichtung in einem Mitgliedstaat angegriffen, sind die Auswirkungen unweigerlich auch in den anderen Mitgliedstaaten zu spüren. Deshalb brauchen wir einen gemeinsamen europäischen Präventions- und Schutzrahmen.

Wir hielten es für den besten Weg, vor allem den Privatsektor einzubeziehen, was bedeutet, auf die gegenwärtig verfügbaren Technologien zurückzugreifen und eine verstärkte technologische Forschung zu fördern. Dabei sollten wir die Unternehmen und Forschungslabors um Mitwirkung ersuchen, um die Ergebnisse dieser Forschungen für den gemeinsamen europäischen Rahmen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, über richtige Sicherheitspläne für die verschiedenen Infrastrukturbereiche und über ein regelrechtes Netz von Verbindungsbeamten zu verfügen, die gewährleisten, dass dieser gemeinsame europäische Rahmen funktioniert.

Unserer Vorstellung nach sollten nur Infrastrukturen mit wirklich länderübegreifender Bedeutung und ganz sicher nicht solche, die auf das Gebiet eines einzigen Mitgliedstaates beschränkt sind, berücksichtigt werden, es sei denn, diese besonders kritische Infrastruktur hat einen Einfluss, der über die Landesgrenzen dieses Staates hinaus reicht.

Wie Sie wissen, haben wir im Dezember vorigen Jahres eine Mitteilung über ein Europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen und parallel dazu einen Richtlinienvorschlag zur Ermittlung der schutzbedürftigen Infrastrukturen angenommen. Ich bin deshalb dem Parlament dankbar, dass es alle Vorschläge zu einem so wichtigen Thema geprüft hat. Es ist klar, dass in der Mitteilung die anzuwendenden Grundsätze und Verfahren sowie die Instrumente zur Durchführung dieser Verfahren bestimmt werden, während in der Richtlinie die Vorschriften für die Ermittlung der Infrastrukturen festgelegt werden, die gemäß einem gemeinsamen europäischen Ansatz des Schutzes bedürfen. Wir beabsichtigen diesen Aktionsplan durch ein umfassendes Netz der öffentlich-privaten Zusammenarbeit voranzubringen.

Wir denken, dass die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der verschiedenen in dem Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen unterstützt werden sollten; und wir sind ferner der Überzeugung, dass die internationale Dimension berücksichtigt und dass Finanzierungsmaßnahmen umgesetzt werden sollten. Wir verfügen bekanntlich über ein Finanzierungsprogramm zur Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung der Terrorismusgefahr, in dessen Rahmen geeignete Mittel für Maßnahmen zum Schutz der kritischen Infrastrukturen bereitgestellt werden können.

Ich kann schon jetzt bekannt geben, dass ich einige bedeutsame Änderungsanträge, die das Parlament sodann prüfen wird, übernehmen kann. Der erste betrifft die im Text der Richtlinie notwendige Hervorhebung, dass es Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, die geeignetsten Formen und Methoden für ihre Umsetzung festzulegen: Mit anderen Worten, wir müssen den Grundsatz der flexiblen Umsetzung der Richtlinie hervorheben, auf dessen Grundlage die Maßnahmen, seien sie nun obligatorisch oder nicht, ohne ein übermäßig starres Herangehen durchgeführt werden müssen.

Der zweite meines Erachtens zustimmungsfähige Vorschlag betrifft die notwendige Klarstellung, nach welchen Modalitäten bestimmte Bereiche von einigen in der Richtlinie genannten Verpflichtungen befreit werden. Die Kommission hat die Möglichkeit der Freistellung bestimmter Sektoren vorgesehen, und in den Änderungsanträgen des Parlaments wird im Wesentlichen gefordert, genauer zu spezifizieren, wann eine solche Freistellung für einen bestimmten Sektor gilt. Ich denke, ich kann dem zustimmen, dass einige Präzisierungen eingearbeitet werden müssen, wodurch mehr Klarheit geschaffen wird.

Außerdem billige ich den Vorschlag zur Änderung der Liste von Sektoren mit kritischen Infrastrukturen in Anhang I des Richtlinienvorschlags. Ich halte den Vorschlag des Parlaments zur Änderung dieses Anhangs für annehmbar, ebenso wie die Aufnahme einiger Änderungen bei den Sektoren, für die der Einsatz des Komitologieverfahrens vorgesehen ist. Diesbezüglich liegt ein konkreter Vorschlag vor, auch wenn wir uns dessen bewusst sein müssen, dass sich durch eine Einschränkung der Anwendung des Komitologieverfahrens zugleich die für die Richtlinienumsetzung erforderliche Zeit verlängern würde. Im Grunde genommen ist das Komitologieverfahren vielleicht ein ziemlich kompliziertes Instrument, das jedoch Zeit bei der Umsetzung spart. Gleichwohl habe ich nichts dagegen, den Gedanken, der hinter diesen Änderungsanträgen steht, zu übernehmen.

Abschließend, Herr Präsident, kann ich sagen, dass ich glücklich und zufrieden mit dem vorliegenden Bericht bin, und ich hoffe, dass ihn das Parlament mit breiter Mehrheit annehmen wird. Wir müssen unsere Geschlossenheit in Bezug auf eine strategische Maßnahme wie die europäische Initiative zum Schutz der kritischen Energie-, Verkehrs- und Technologieinfrastrukturen demonstrieren, die durchgreifender Präventions- und Schutzmaßnahmen bedürfen, weil sich die terroristische Bedrohung leider vor allem gegen kritische Infrastrukturen richtet. Deshalb bin ich dem Parlament dankbar für den Beitrag, den es zu dieser Arbeit der Kommission bereits geleistet hat und noch leisten wird.

 
  
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  Jeanine Hennis-Plasschaert (ALDE), Berichterstatterin. (NL) Herr Präsident! Im Juni 2004 forderte der Rat die Kommission auf, eine allgemeine Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen vorzubereiten. In den vergangenen drei Jahren ist das Thema nicht von der Tagesordnung der Kommission verschwunden, und das ist ganz richtig. Entsprechend den Wünschen des Rates und des Europäischen Parlaments hat die Kommission schließlich einen Vorschlag für ein europäisches Programm zum Schutz kritischer Infrastrukturen vorgelegt, das in der Richtlinie, die wir heute erörtern, seinen Abschluss fand.

Als Berichterstatterin unterstütze ich den Gedanken eines gemeinsamen Rahmens in dieser Sache. Der wirksame Schutz anfälliger, kritischer Infrastrukturen und Dienstleistungen erfordert Kommunikation, Koordinierung und Kooperation, an denen alle betroffenen Parteien beteiligt sind, auf nationaler und europäischer Ebene. Die komplexen Prozesse und Schnittstellen kritischer Infrastrukturen mit einer transnationalen Dimension sollten meines Erachtens auch einbezogen werden.

Wie Kommissar Frattini bereits mehrfach erläuterte, kann die Beschädigung oder der Verlust einer bestimmten Infrastruktureinrichtung in einem Mitgliedstaat negative Auswirkungen für andere Mitgliedstaaten oder auch die gesamte europäische Wirtschaft haben. Dank neuer Technologien, beispielsweise dem Internet, sowie der weit reichenden Liberalisierung des Marktes, beispielsweise bei der Strom- und Gasversorgung, sind viele Infrastruktureinrichtungen bereits Teil größerer Netze.

Unter diesen Umständen wird die Effizienz all dieser Schutzmaßnahmen vom schwächsten Glied bestimmt. Ich bin jedoch der Ansicht, wie Herr Frattini bereits sagte, dass die Kommission in einigen Teilen der Richtlinie etwas zu proaktiv bzw. übermäßig enthusiastisch war. Es muss klar sein, dass die hauptsächliche und endgültige Zuständigkeit bei den Mitgliedstaaten und den Eigentümern dieser kritischen Infrastrukturen liegt.

Aus dieser Sicht halte ich einen von unten nach oben gerichteten Ansatz für äußerst wichtig. Gemeinsame Maßnahmen sind meines Erachtens nur dann gerechtfertigt, wenn sie für mindestens drei Mitgliedstaaten nachteilige Folgen haben würden, oder zumindest zwei Mitgliedstaaten, bei denen es sich nicht um diejenigen handelt, in denen sich die kritischen Infrastrukturen befinden. Schließlich hat man sich auf bilateraler Ebene schon auf Vieles geeinigt, was, ehrlich gesagt, auch die flexibelste Lösung ist.

Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass Überschneidungen mit oder Widersprüche zu bestehenden Rechtsvorschriften und/oder Bestimmungen um jeden Preis vermieden werden müssen. Bestehende Kriterien und Mechanismen müssen daher berücksichtigt werden. Für mich ist ebenfalls wichtig, dass für den privaten Sektor kein unnötig großer Verwaltungsaufwand entsteht. Ich fordere ihn auf, das bereits bestehende Fachwissen zu nutzen, und würde vor allem davon abraten, das Rad neu erfinden zu wollen. Ich spreche mich daher für diesen pragmatischen, doch strukturellen Ansatz aus.

Nach den Debatten in den parlamentarischen Ausschüssen haben einige Fraktionen des Parlaments auch befürwortet, sich auf so genannte vorrangige Sektoren zu konzentrieren. Es wurde auch beschlossen, das vorgeschlagene Komitologieverfahren zu streichen. In der Vergangenheit hat die Anwendung des Komitologieverfahrens allzu oft zu einer unsicheren Situation geführt. Ich bin daher dem Herrn Kommissar für seine Anmerkungen zu dieser Frage und zu anderen Änderungsvorschlägen sowie für die Tatsache sehr dankbar, dass er seine Zufriedenheit geäußert hat. Ich hätte jedoch gern eine Reaktion auf die Definition der zwei bis drei Mitgliedstaaten, denn dies ist meines Erachtens der wichtigste Änderungsantrag.

Ich möchte mit einer Anmerkung an die Adresse des Rates schließen, der wieder einmal durch Abwesenheit glänzt. Die Einigung auf einen Gemeinsamen Standpunkt scheint für ihn ein zu großes Wagnis zu sein. Dies ist recht erstaunlich, angesichts der Tatsache, dass der Rat diesen gemeinsamen Rahmen selbst gefordert hat, und ungewöhnlich, denn wenn etwas passiert, ist der Rat allzu gern der Erste, der sofort alle Arten von Bestimmungen ankündigt, ohne die Qualität der Vorschläge wirklich zu berücksichtigen, ihre Auswirkungen auf den Binnenmarkt, beispielsweise, oder auf die europäischen Bürger.

Doch Visionen und Energie sind zwei Fähigkeiten, die man vom Rat bei dieser Frage erwarten kann. Bei der Eröffnung dieser Tagung heute Vormittag sprach Präsident Pöttering weise Worte. Niemand erwartet Ad-hoc-Bestimmungen und Vorschriften, die durch Panik diktiert werden. Ein strukturelles, taktisches Vorgehen jedoch, das den rechtsstaatlichen Grundsätzen Rechnung trägt – und Letzteres ist äußerst wichtig – ist sehr willkommen. Ich danke Ihnen und ich danke dem Herrn Kommissar.

 
  
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  Harald Ettl (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung. – Herr Präsident! Grenzüberschreitende Krisen – seien sie durch Terror oder durch Katastrophen hervorgerufen – erfordern unionsweiten Schutz der kritischen Infrastrukturen. Kritische Infrastrukturen können durch Nichtnennung nicht verheimlicht werden. Das zu glauben, wäre völlig naiv.

Psychologisch gesehen führt die Zerstörung kritischer Infrastrukturen zum Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit der Europäischen Union. Daher ist Krisenschutz nicht allein eine nationale Angelegenheit, sondern erfordert – wie von der Kommission vorgesehen – ein europäisches Krisenmanagement.

Außerdem wurde vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung klar darauf hingewiesen, dass die Verbringung von Bestandteilen europäischer Infrastrukturen außerhalb der Union erhöhte Gefahr bei terroristischen Anschlägen bedeutet und spezieller Datenzugang die gesamte Infrastruktur anfälliger macht. Das gilt auch für Banken und das Versicherungswesen. Auch wenn in diesen Bereichen der Sicherheitszustand und die Kontrollen ständig verbessert werden, bedarf es auch hier eines zusätzlichen koordinierten europäischen Vorgehens. Doppelregelungen wird niemand wollen. Was wir benötigen, ist zusätzlicher Sicherheitsgewinn. Daran, und nicht an kurzsichtig formulierten Wünschen der Wirtschaft, muss sich auch die GD Markt orientieren.

 
  
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  Renate Sommer (PPE-DE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr. – Herr Präsident! Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ist für seinen Bereich der Meinung, dass die Kommission mit diesem Richtlinienentwurf ihre Kompetenzen überschreitet, denn sie geht mit ihrem Aufgabenverständnis von falschen Voraussetzungen aus. Sie spricht von Stabilisierung des Binnenmarktes, aber die Richtlinie soll hauptsächlich dem Schutz vor Terrorakten dienen.

Außerdem verletzt der Kommissionsvorschlag das Subsidiaritätsprinzip, denn es sollen nicht nur bestehende Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzt werden, sondern diese sollen teilweise ersetzt werden. Schließlich löst der Vorschlag auch nicht die eigentliche Aufgabe, sondern delegiert dies an einen Komitologieausschuss.

Daher lehnte der Verkehrsausschuss den Kommissionsvorschlag ab, obwohl wir wissen, dass wir natürlich eine europäische Zusammenarbeit brauchen. Die Frage ist eben nur, wie. Mein Hauptanliegen ist es sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet werden, ihre kritischen europäischen Infrastrukturen an die Kommission zu melden, damit diese dann eine komplette Liste mit sensiblen Infrastrukturen der EU erstellt, Sicherheitspläne dazuheftet und dann alles in irgendeinem Büro in Brüssel lagert. Dies widerspräche nationalen Sicherheitsinteressen. Eine solche Liste wäre eine interessante Informationsquelle für Terroristen.

Auf Kommissionsebene sollten lediglich die wichtigsten gefährdeten Sektoren in Europa allgemein definiert und inventarisiert werden. Die Ermittlung dieser Sektoren sollte den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, denn sie sind es, die in erster Linie für den Schutz kritischer Infrastrukturen zuständig sind, und sie tragen die letzte Verantwortung für Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen innerhalb ihrer nationalen Grenzen. Dies muss im Interesse der nationalen Sicherheit auch so bleiben. Nur eine dezentrale Verwaltung der sensiblen Infrastrukturen kann das Gefährdungspotenzial senken.

Für richtig halte ich die enger gefasste Definition von kritischen europäischen Infrastrukturen, die vorsieht, dass mindestens drei bzw. zwei andere Mitgliedstaaten als der jeweilige Staat, in dem sich die kritische Infrastruktur befindet, betroffen sein müssen. Es muss sichergestellt sein, dass die Richtlinie lediglich europäische und keine nationalen Infrastrukturen erfasst. Im Übrigen halte ich aus Sicherheitsgründen eine bilaterale Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich für sinnvoller.

Abschließend möchte ich der Berichterstatterin, Jeanine Hennis-Plasschaert, ganz herzlich danken und Sie meiner Unterstützung versichern.

 
  
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  Herbert Reul, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist unstrittig, dass wir mit den kritischen europäischen Infrastrukturen ein sehr schwieriges Thema angesprochen haben. Es ist aber zweifelsohne notwendig, dass wir uns auf europäischer Ebene mit dieser Frage befassen und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten auch Lösungen finden und entwickeln, weil die Bedrohungspotenziale, wie vom Herrn Kommissar eben beschrieben wurde, so vorhanden sind und deshalb ernst genommen werden müssen.

Es ist allerdings recht schwierig, bei diesem Thema die Frage zu beantworten, wo hier die europäische Zuständigkeit liegt, was auf europäischer Ebene geregelt werden muss und wo bestimmte dezentrale Aufgaben erledigt werden müssen. Diese Frage hat uns im Ausschuss sehr lange beschäftigt. Wir haben versucht – ich möchte der Berichterstatterin für die sehr faire und offene Zusammenarbeit recht herzlich danken –, hier einen Weg zu finden, der den Austausch von best practice zwischen den Mitgliedstaaten und eine EU-weite Koordination sicherstellt, allerdings auf der anderen Seite das Subsidiaritätsprinzip in den Mittelpunkt stellt. Wir wollen auch nicht, wie Kollegin Sommer schon vorgetragen hat, konkrete kritische Infrastrukturen melden und irgendwo sammeln, sondern wir wollen sicherstellen, dass eine Geheimhaltung gewährleistet ist.

Wir haben uns deshalb darauf verständigt, dass die Mitgliedstaaten der Kommission ihre jeweils kritischen Sektoren und keine konkreten Infrastrukturen mitteilen. Wir haben Wert darauf gelegt, dass wir auf ein Komitologieverfahren verzichten, und ich bin dem Kommissar dankbar, dass er dem Parlament hier entgegengekommen ist. Die Berichterstatterin hat schon darauf hingewiesen, dass die geringe Effizienz des Verfahrens in der Vergangenheit wenig Mut macht, diesen Weg weiterzuverfolgen. Wir schlagen einen anderen Weg vor.

Uns war wichtig – das will ich noch vortragen –, dass unnötige Bürokratie vermieden wird, dass eine Kontaktstelle in den Mitgliedstaaten ausweist und ermittelt, und dass dafür keine neuen Bürokratien geschaffen werden sollen, dass der Verwaltungsaufwand reduziert ist und dass in hohem Maße Flexibilität gegeben ist.

 
  
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  Inés Ayala Sender, im Namen der PSE-Fraktion.(ES) Herr Präsident! Der Präsident des Europäischen Parlaments, Herr Pöttering, bezog sich heute genau auf diesen Bericht von Frau Hennis-Plasschaert, als er die jüngsten terroristischen Anschläge verurteilte, sowohl in Europa – wo Flughäfen das Ziel waren – als auch in Drittländern wie dem Jemen – wo spanische Touristen ermordet wurden. Im letzteren Fall war das Ziel keine konkrete Infrastruktur, sondern Touristen, die in einem Fahrzeug auf der Straße unterwegs waren.

Dieser Bezug zeigt oder unterstreicht erneut die Bedeutung dieses Vorschlags der Kommission, der uns unterbreitet wurde, und ich möchte dem Kommissar nochmals aufrichtig dafür danken. Dies ist keine Einzelmaßnahme, sondern Teil eines langen Prozesses – der 2004 begann – und der jetzt durch immer interessantere und wirksamere Maßnahmen konkretisiert wird.

Aufgrund der Vielschichtigkeit unserer europäischen Gesellschaft, die auf diesen komplexen und offenen Kommunikations-, Übermittlungs- und Servicenetzen beruht, welche zudem das Fundament der Wirtschaft bilden, müssen wir sie verteidigen und uns angesichts ihrer potenziellen Verwundbarkeit für terroristische Anschläge schützen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass meine Fraktion eher für den ursprünglichen Vorschlag der Kommission zur Definition der kritischen europäischen Infrastrukturen war, also zu von zwei oder mehreren Staaten gemeinsam genutzten Infrastrukturen oder zu Fällen, in denen ein Staat durch eine Infrastruktur eines anderen Mitgliedstaats betroffen ist.

Für uns wäre etwa der Eurotunnel ein gutes Beispiel für die Anwendung dieses optimalen Schutzes vor möglichen Anschlägen, ganz abgesehen von Flughäfen usw., wo wir ja solche Anschläge schon erlebt haben.

Deshalb werden wir uns auch morgen für den ursprünglichen Vorschlag der Kommission einsetzen, denn wir wollen die Hoffnung nicht aufgeben, im Rat mehr Rückhalt zu finden. Auf jeden Fall ziehen wir es vor, weiterhin stärker integrierte und europäische Ansätze zu verfolgen und Einsparungen zu vermeiden, die dem Anschein nach Kosten senken, die wir aber irgendwann bereuen könnten.

Wir unterstützen alles, was Frau Hennis-Plasschaert zum Schutz gegenüber Drittländern vorschlägt; wir unterstützen alles in Bezug auf den Schutz involvierter personenbezogener Daten; natürlich unterstützen wir alles zur notwendigen Vertraulichkeit – wir haben langjährige Erfahrungen im Umgang mit dieser Vertraulichkeit, sowohl auf Mitgliedstaaten- als auch auf Kommissionsebene, und wir glauben nicht, dass sie in diesem Fall verletzt wird. Wir stimmen außerdem zu, dass wir Überschneidungen zwischen dem, was in den Mitgliedstaaten bereits unternommen wird, und dem, was die Kommission jetzt vorschlägt, vermeiden müssen.

Wir hoffen, auf diese Weise die rückwärts gerichtete Position zu überwinden, die wir im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr akzeptieren mussten und mit der meine Fraktion auch nach wie vor nicht einverstanden ist. Wir hoffen, dass es uns mit dem Vorschlag, über den wir morgen abstimmen, gelingen wird, weiter voranzukommen und sowohl mit dem Vorschlag des Parlaments – und ich danke Frau Hennis-Plasschaert und allen Abgeordneten für die hervorragende Arbeit – als auch mit dem des Rates einen besseren Schutz für unsere kritischen europäischen Infrastrukturen zu erreichen.

 
  
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  Margarita Starkevičiūtė, im Namen der ALDE-Fraktion. (LT) Ich möchte dem Mitglied der Kommission sowie der verehrten Berichterstatterin für ihre Vorschläge danken. Allerdings möchte ich betonen, dass diese Vorschläge nur als Beginn der Diskussion angesehen werden sollten. Ich weiß nicht, ob das Internet als kritische Infrastruktur entsprechend der von der Kommission verwendeten Definition bezeichnet werden kann. Ich kann nicht verstehen, wenn eine Website in einem Land blockiert ist, bedeutet das dann, dass es sich dann nicht mehr um eine kritische Infrastruktur handelt? Man braucht nur die Website einer großen Bank zu blockieren, die ihren Firmensitz beispielsweise in Deutschland, Frankreich oder Großbritannien hat, und alle Einwohner Europas merken es. Wir sprechen über die Konsolidierung des Finanzsektors, die Konsolidierung von wirtschaftlicher Tätigkeit, selbst von der Konsolidierung von Hotelketten. Anders gesagt, wir müssen anerkennen, dass die kritische Infrastruktur in den Cyberspace vorgedrungen ist, und ich glaube, Estland ist das erste Land, das Elemente eines Cyber-Krieges zu spüren bekommen hat. Bedauerlicherweise wurde dem kaum Aufmerksamkeit geschenkt, und jetzt geht dieses Thema über die Zuständigkeit des für Kommunikation zuständigen Kommissionsmitglieds hinaus. Ich möchte jedoch betonen, dass dieses Thema aus sicherheitspolitischer Sicht in den Vordergrund gestellt werden muss, denn es ist kaum vorstellbar, wie das Leben der europäischen Bürgerinnen und Bürger ohne das Internet aussehen würde. Ob das Internet nun europäischen Charakter trägt oder einem bestimmten Land gehört, spielt keine Rolle – es ist ein weltweites Netz. Natürlich ist es recht kompliziert festzulegen, wie das Netz gegen einen Angriff geschützt werden kann, der jede Minute gestartet werden könnte, und die Aussprache müsste ganz anders geführt werden. Wir sprechen gegenwärtig im Wesentlichen über die physische Infrastruktur, und es steht außer Zweifel, dass uns tragische Ereignisse an die Nieren gehen. Aber das Leben wird immer virtueller, und dem müssen wir Beachtung schenken.

 
  
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  Eva Lichtenberger, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Kein Mensch in diesem Haus bestreitet, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Abwehr terroristischer Gefahren sehr wichtig und notwendig ist. Was wir jedoch kritisieren, ist die Art und Weise, wie das geschehen soll. Mehr Bürokratie hilft nicht gegen Terrorismus! Ich danke der Berichterstatterin, dass sie den Vorschlag zumindest auf den Boden der Realität zurückgeholt und die Fassung der Kommission stark verbessert hat. Sie hat auch einige sehr zweckmäßige Vorschläge gemacht.

Wir sind uns alle einig, dass verbesserte Kooperation und Information positiv sind. Das kann bilateral oder multilateral geschehen. Aber eine Liste von allen gefährdeten Infrastrukturen aufzustellen, bringt keinen Mehrwert für die Sicherheit, dies kann sogar kontraproduktiv sein! Letzten Endes sind aber ohnehin die Mitgliedstaaten zuständig, und die Zuständigkeit kann sinnvollerweise gar nicht auf die europäische Ebene verlagert werden.

Ich wünsche uns allen, dass wir morgen bei der Abstimmung mit ebenso großem Augenmaß vorgehen, wie es die Berichterstatterin bewiesen hat, um im weiteren Prozedere das zu sichern, was wir jetzt haben: eine sinnvolle Vorgangsweise, die die Realität berücksichtigt und nicht Illusionen züchtet!

 
  
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  Erik Meijer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (NL) Herr Präsident! Die Position derer, die in der Vergangenheit bereits mehr Druck durch die Regierung bei Armee, Polizei, Sicherheitsdiensten, allen anderen Arten von Kontrollsystemen und Gefängnissen wollten, wurde seit der Jahrhundertwende gestärkt. Sie können sich nun auf das Erscheinen einer neuen Art von Terrorismus berufen, der, da er für alle ein Schock war, Raum für schlecht durchdachte Lösungen bietet.

Auf der Verwaltungsebene wurden alle Vorschläge darauf ausgerichtet, die Demokratie, die Versammlungsfreiheit, die Demonstrationsfreiheit, das Streikrecht, die Reisefreiheit und die Privatsphäre den vorgeschlagenen Sicherheitsgarantien zu unterwerfen. Das Problem bei diesem Vorgehen besteht darin, dass es nicht dazu beiträgt, die Brutstätten des Terrorismus zu beseitigen, und dazu gehört auch die große Ungleichheit bei Wohlstand und Macht, die die Welt spaltet.

Stattdessen sammeln wir mehr Geheimdienstinformationen, überwachen mehr Objekte, schaffen mehr Bürokratie und erzeugen mehr Unmut. In der Europäischen Union gibt es auf dem Gebiet der kritischen Infrastrukturen bereits 32 Richtlinien, Verordnungen, Verträge und Beschlüsse, die einen europäischen Ansatz ermöglichen. Deshalb hat eine neue Richtlinie mit noch mehr Befugnissen und Verpflichtungen Verwunderung hervorgerufen.

Im Januar wurde ich durch den Subsidiaritätsausschuss des niederländischen Parlaments auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Dieser Ausschuss stellt Artikel 308 des EG-Vertrags, bei dem es um die zeitweilige Verstärkung von Befugnissen geht, als Rechtsgrundlage in Frage und betrachtet den Schutz kritischer Infrastrukturen als eine in erster Linie nationale Angelegenheit.

Als Schattenberichterstatter des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr für diese Frage war ich erfreut, dass dieser Ausschuss beschloss, den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres aufzufordern, den Vorschlag ausdrücklich abzulehnen. Der Hauptgrund für diese Aufforderung bestand darin, dass alles, was im Richtlinienentwurf steht, auf einer niedrigeren Ebene besser geregelt werden kann, mit anderen Worten durch die Mitgliedstaaten oder ihre Regionen. In diesem Fall bedeutet das Eingreifen der Europäischen Union vor allem mehr unproduktive Bürokratie.

Leider waren die Fraktionen, die im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr einstimmig mit „Nein“ gestimmt hatten, im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres uneins. Dies galt auch für meine Fraktion. Die meisten kleineren nationalen Delegationen halten dies für einen schlechten Vorschlag, weil ein unnötiges Eingreifen die Aufteilung der Aufgaben zwischen den Mitgliedstaaten und der Union einerseits verwischt und weil er andererseits in unpassender Weise dazu genutzt werden könnte, bürgerliche Rechte, wie die Demonstrationsfreiheit, durch den Verweis auf den Schutz von Infrastrukturen zu beschneiden. Das jedoch hat keine Auswirkungen auf den internationalen Terrorismus, sondern in erster Linie auf die inländische Demokratie.

Die Mitglieder unserer größeren Delegationen aus Deutschland und Italien dagegen sehen auch positive Aspekte in dem Vorschlag. Sie erwarten eine Verminderung der Befugnisse, die die Kommission bereits ausübt, und eine bessere parlamentarische Kontrolle der Anwendung der übrigen Befugnisse. Die Befürworter und Gegner in meiner Fraktion begrüßen die Tatsache, dass die Änderungsanträge in erster Linie die Wirkung des Entwurfs schwächen und die Anwendung auf Fragen beschränken, die mindestens drei Mitgliedstaaten betreffen.

 
  
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  Christian Ehler (PPE-DE). – Herr Präsident! Anders als vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie oder vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung wurde vom federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres die Bedeutung der europäischen Ebene für den Schutz kritischer Infrastrukturen nicht anerkannt. Auch steht nicht mehr der Schutz einzelner Infrastrukturen im Mittelpunkt, sondern die Betrachtung von Sektoren.

Ich halte das im Bericht vorgeschlagene Verfahren für unentschlossen. Der Mehrwert, der sich aus der Einbeziehung der europäischen Ebene ergibt, wurde fast vollständig aufgegeben. Es ist klar, dass die Verantwortung für die kritischen Infrastrukturen bei den Mitgliedstaaten liegen muss. Dennoch werden wir durch eine rein nationalstaatliche Ausweisung nicht die Schwachstellen und strukturellen Abhängigkeiten identifizieren, und gerade das ist bei der Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen notwendig.

Die Vorstellung, dass durch eine Liste quasi eine Anleitung für Anschläge entstünde, ist geradezu naiv. Solche Listen gibt es in den Nationalstaaten längst. Einer der wichtigsten strukturellen Fehler war beispielsweise, dass wir diese Listen nicht mit der NATO abgeglichen haben. Im militärischen Bereich gibt es im Rahmen der NATO seit 40 Jahren solche Listen kritischer Infrastrukturen, und für die militärischen Krisenfälle sind entsprechende Szenarien längst vorgesehen.

 
  
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  Inger Segelström (PSE). – (SV) Ich möchte zunächst der Berichterstatterin für einen konstruktiven Bericht und eine effiziente Arbeit danken. Ich habe das Gefühl, dass wir uns im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres systematisch durch alle Bereiche der Gesellschaft graben, die für die Bedrohung der Bürger durch den Terrorismus von Belang sind. Diese Frage hat heute auch der Präsident angesprochen.

Es ist äußerst wichtig, dass wir nicht jede einzelne Maßnahme für sich betrachten, sondern alle Bereiche zusammen überprüfen, so dass wir gemeinsame Sicherheitsbestimmungen erhalten, die die gesamte Palette umfassen, von Visumbestimmungen und Sicherheitskontrollen im Flugverkehr bis hin zu einem besseren Schutz gegen die Bedrohung von Flughäfen, dem öffentlichen Nahverkehr und Häfen sowie der gesamten Infrastruktur, die aufgrund der große Zahl von Passagieren in Falle eines Terroranschlags von einer großen Katastrophe betroffen wären.

Aus dem Vorschlag der Berichterstatterin möchte ich die Frage aufgreifen, ob drei oder mehr Mitgliedstaaten von einer Störung oder Zerstörung wichtiger Infrastrukturen betroffen sein müssen, oder ob zwei ausreichend sind. Der Vorschlag der Berichterstatterin bedeutet eine Erhöhung von zwei auf drei im Vergleich zur ursprünglich vorgeschlagenen Richtlinie. Ich halte diese Verschärfung nicht für angemessen, da eine Bedrohung, eine Katastrophe oder eine Zerstörung sehr viele Menschen betreffen kann, auch wenn es sich nur um wenige Länder handelt. Darüber hinaus kann ein solcher Vorfall größere Auswirkungen auf das betroffene Gebiet haben als auf zentraler gelegene Gebiete der EU. Dieser Vorschlag macht es noch schwerer, den Interessen kleinerer Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, obwohl für sie die gleiche Gefahr besteht, von mindestens ebenso ernsthaften und umfassenden Krisen betroffen zu werden.

Ich glaube zudem, dass die Terroristen, wenn wir nach und nach die Löcher stopfen und Angriffe auf den Luftverkehr erschweren, andere Ziele und zentral gelegene Gebiete in der Infrastruktur anvisieren, in denen große Schäden angerichtet werden können. Wir dürfen nicht naiv sein, sondern müssen uns so gut wie nur irgend möglich vorbereiten. Das liegt in unserer Verantwortung.

 
  
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  Marianne Mikko (PSE).(ET) Die Internet-Anschläge gegen Estland im April und Mai dieses Jahres waren die ersten Vorfälle dieser Art, die weltweit Aufmerksamkeit erregten. Doch dies waren nicht die ersten Angriffe auf die grundlegende Infrastruktur Europas. Bisher richteten sich Internet-Anschläge gegen einzelne Unternehmen, hauptsächlich im Finanzsektor, wo das Internet ein unverzichtbares Medium für die Abwicklung von Geschäften geworden ist.

Aus verständlichen Gründen ziehen Banken es vor, nicht viel Aufsehen um Anschläge zu machen. Fehlendes Vertrauen in die Verlässlichkeit von Bankensystemen hätte schwerwiegende Folgen für die gesamte europäische Wirtschaft.

Zu den Tätigkeitsbereichen, in denen das Internet ein maßgeblicher Teil der Infrastruktur geworden ist, gehören die öffentliche Verwaltung und die Medien. Die Unfähigkeit, einen Internet-Anschlag abzuwehren, könnte die Europäische Union im schlimmsten Fall in die Zeit des vergangenen Jahrhunderts zurückwerfen.

Stellen Sie sich eine Situation im 21. Jahrhundert vor, in der die Kommunikation zwischen Ministerien unterbrochen ist, und sowohl die Regierung als auch die Medien nicht in der Lage sind, die Öffentlichkeit zu informieren. Genau dies ist in Estland geschehen, wie Frau Starkevičiūtė ganz richtig sagte.

Ich möchte der Berichterstatterin danken und ihre ausgezeichnete zeitliche Planung hervorheben. Internet-Sicherheit ist das beste Beispiel für die Zusammenarbeit beim Schutz der entscheidenden Infrastruktur der Europäischen Union. Bei diesem bisher einmaligen Anschlag gegen einen unabhängigen Staat wurden die estnischen Computerspezialisten von Experten aus der Europäischen Union und darüber hinaus unterstützt.

Möge diese Zusammenarbeit für die verantwortlichen Stellen in allen Mitgliedstaaten ein Beispiel und eine Lehre in innerer Sicherheit sein. Weder Wohlstand noch militärische Stärke können dabei helfen, Internet-Anschläge abzuwehren. Die einzige Verteidigung ist Zusammenarbeit. Noch einmal vielen Dank an die Berichterstatterin.

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Obgleich ich allen Rednern, einschließlich der Berichterstatterin, dankbar bin, hege ich doch einige Bedenken, den ziemlich restriktiven Ansatz, den der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr verfolgen wollte, zu akzeptieren.

Wie einige Abgeordnete, zuletzt Frau Segelström, aber auch andere, ganz richtig ausgeführt haben, hätte die Begrenzung der Mindestschwelle für die Definition einer europäischen Infrastruktur auf lediglich drei oder mehr Mitgliedstaaten aus meiner Sicht zwei Nachteile. Erstens würde kleineren europäischen Staaten die Beteiligung an dem Schutzprogramm für kritische Infrastrukturen verwehrt werden. Es versteht sich von selbst, dass wir jede derartige Möglichkeit ausschließen wollen. Wir wollen allen Mitgliedstaaten, die potenzielle Zielscheiben von Terroranschlägen sind, die Gelegenheit zur Beteiligung an dieser europäischen Strategie bieten.

Außerdem muss ich Bedenken gegen die restriktive Haltung anmelden, wonach der Gedanke, dass sich Europa mit einem gemeinsamen Rahmen für den Schutz der Infrastrukturen befasst, abgelehnt wird. Das ist keine Frage der Subsidiarität, auf deren Einhaltung wir strikt bedacht sind. Das Problem ist, dass die Infrastrukturen heutzutage eng miteinander vernetzt sind, und der letzte Redebeitrag der Vertreterin Estlands, die von einem Cyberangriff auf ihr Land berichtete, ist ein mehr als offenkundiger Beweis dafür: Das war ein Angriff, der ein ganzes landesweites System in Mitleidenschaft zog. Und obwohl nur ein einziges landesweites System betroffen war, können wir daran zweifeln, dass dieser Angriff indirekt Estlands komplettes Netz von Verbindungen zu den anderen europäischen Ländern traf? Wird das Banksystem eines einzigen Staates für einige Tage lahm gelegt, wird damit unweigerlich ein Stützpfeiler der Europäischen Union getroffen. Deshalb halte ich den ursprünglichen Kommissionsvorschlag, für den ich meine Unterstützung bekräftige, für besser, weil er eine breitere Palette von Möglichkeiten bietet.

Was die Cyberangriffe anbelangt, so schließe ich nicht aus, dass die Terroristen einen Angriff auf ein landesweites System, beispielsweise ein Banksystem, ein Ministerium oder ein Verwaltungssystem, planen könnten: Wir prüfen gegenwärtig die Vorkommnisse in Estland, und unsere Agentur für Netz- und Informationssicherheit wird uns nach dem Sommer einen Bericht vorlegen. Selbstverständlich habe ich die Absicht, diesen Bericht zu veröffentlichen, doch, abgesehen von der Analyse dieses Vorfalls, können wir nicht ausschließen, dass terroristische Vereinigungen erwägen, ein ganzes landesweites System mit einem Netzangriff auszuschalten. Deshalb halte ich eine weniger restriktive Auslegung für absolut erforderlich.

Zum Schluss möchte ich mich noch einmal bei der Berichterstatterin und allen Mitgliedern dieses Parlaments bedanken. Ich denke, die Annahme eines rigorosen Berichts über die von der Kommission ergriffenen Initiativen würde deutlich zeigen, dass wir um die Prävention besorgt sind. Wie ganz richtig hervorgehoben wurde, sind die Europäische Kommission und die Organe der Europäischen Union seit 2004 um eine Verstärkung der Präventionsmaßnahmen bemüht. Nur so werden wir eine wirklich effektive und abgestimmte Antwort auf die terroristische Bedrohung geben können.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen, am 11. Juli 2007, statt.

 
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