Andreas Mölzer (ITS), schriftlich. Kiew befindet sich bei weitem nicht so klar auf einem „Brüsseler Weg“ wie manche glauben. Eine eindeutige Abkehr von Russland, wie sie ja Lukaschenko seit längerem vorzubereiten scheint, hätte Folgen – nicht zuletzt auch hinsichtlich Erdöl und –gas. Eine Instabilität in diesem Bereich würde dann auch für die Europäische Union Konsequenzen nach sich ziehen.
Obgleich wir mit der letzten Erweiterung an die Grenzen unserer Belastbarkeit gestoßen sind, ist nach wie vor ungeklärt, ob wir die russische Einflussspähre im postsowjetischen Raum respektieren oder weiterhin blind dem US-amerikanischen Vormachtstreben in Osteuropa folgen. Dem daraus resultierenden Zickzack-Kurs und den politischen Spannungen in der Ukraine zum Trotz ist es vorteilhaft, die nachbarschaftlichen Beziehungen zur Ukraine zu vertiefen. Im Zuge des Vertrauensvorschusses in Form von Visa-Erleichterungen ist jedenfalls sicherzustellen, dass der alte Skandal restlos aufgeklärt wird und es zu keinem weiteren Missbrauch kommt.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Entsprechend den Festlegungen der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens von 2005 wurde ein vereinfachtes System geschaffen, das ihnen den Beitritt zu auf der Grundlage von Artikel 34 EU-Vertrag oder Artikel 293 EG-Vertrag geschlossenen Übereinkünften (und Protokollen) ermöglicht, ohne dass spezielle Protokolle für den Beitritt zu diesen Übereinkommen verhandelt bzw. abgeschlossen werden müssen. Damit wird der gewaltige bürokratische Aufwand verringert, den die Ratifizierung seitens der 27 Mitgliedstaaten notwendig gemacht hätte.
So sind in Anhang I der Beitrittsakte für den Bereich Justiz und Inneres sieben Übereinkommen und Protokolle aufgelistet, darunter das vorliegende Übereinkommen.
Ich begrüße diese Art von Initiativen, die darauf abstellen, die Bürokratie auf Gemeinschaftsebene sowie den übermäßigen Zeitaufwand für derartig einfache Angelegenheiten abzubauen.
Deshalb unterstütze ich diesen Beschluss des Rates zur Festlegung des Datums, zu dem das Übereinkommen vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich sowie die entsprechenden Protokolle in Bulgarien und in Rumänien in Kraft treten sollen.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Ich stimme für den Bericht von Frau Grabowska über den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zum Europol-Übereinkommen vom 26. Juli 1995.
Mit der Akte über den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union wurde der Beitritt dieser Länder zu den von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union geschlossenen Übereinkünften vereinfacht. Daher ist es nicht mehr nötig, spezielle Beitrittsprotokolle auszuhandeln und zu schließen, die andernfalls von allen Mitgliedern der Gemeinschaft ratifiziert werden müssten. Der Rat muss jetzt lediglich – nach Konsultation mit dem Europäischen Parlament – einen Beschluss fassen, in dem festgelegt wird, wann das Europol-Übereinkommen einschließlich der erforderlichen Protokolle in Kraft tritt.
Zudem sollte der Rat die neuen Termine berücksichtigen, zu denen die drei Protokolle vom 30. November 2000, vom 28. November 2002 und vom 27. November 2003 in Kraft treten.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den ausgezeichneten Bericht meines Kollegen, Herrn Stubb, über den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über Ausgaben für Übersetzungsleistungen bei der Kommission, beim Parlament und beim Rat gestimmt. Erfreulicherweise konnte ich einen Änderungsantrag einbringen, in dem beanstandet wird, dass Dokumente und Mitteilungen – nicht zuletzt Kompromissänderungsanträge bei der Abstimmung im Ausschuss – sowie beispielsweise Anlagen zu Berichten immer häufiger nur in einer Sprache vorliegen. Dieser Trend steht im Widerspruch zu der Notwendigkeit, das Modell einer demokratischen Funktionsweise unserer Union aufrechtzuerhalten, in der verschiedene Völker unterschiedlicher Kulturen und Sprachen zusammengeschlossen sind. Unser Modell kann anderen Regionen in der Welt, vor allem dem Mittelmeerraum, als Vorbild dienen, und die Verwendung der Sprachen muss voll gewahrt bleiben. Bedauerlicherweise vermochte ich nicht zu verhindern, dass der Bericht die Ausschüsse und parlamentarischen Delegationen auffordert, wenn möglich, Texte nur in den Sprachen der Ausschuss- und Delegationsmitglieder und ihrer Stellvertreter zu liefern, und verlangt, dass zusätzliche Sprachfassungen auf Antrag geliefert werden sollten. Letztere Beschränkung wird dazu führen, dass es den Abgeordneten nicht mehr möglich sein wird, Arbeiten in anderen Ausschüssen als ihrem eigenen zu verfolgen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Anerkennung der Amtssprachen jedes Mitgliedstaates der Europäischen Union ist in den Verträgen verankert. Doch man favorisiert die Vorstellung, einige Übersetzungen seien überflüssig, und führt finanzielle Gründe und die Notwendigkeit ins Feld, Prioritäten und Beschränkungen festzulegen, beispielsweise den Umfang der Dokumente. Diese Prinzipien können wir nicht hinnehmen, denn sie laufen der Wahrung der Vielsprachigkeit zuwider.
Deshalb bekräftigen wir unsere nachdrückliche Ablehnung aller Versuche, die Verwendung irgendeiner Amts- oder Arbeitssprache in der EU wegen hoher Kosten einzuschränken. Ein Beispiel dafür sind, worauf wir zu gegebener Zeit hingewiesen haben, die derzeitigen Kriterien für die Sprachen, die in den Parlamentarischen Versammlungen EU-AKP verwendet werden, wo die portugiesische Sprache in diskriminierender Art und Weise ausgeschlossen wird.
Darüber hinaus lehnen wir eine Verringerung der Anzahl der Dolmetscher und Übersetzer unter dem Vorwand irreführender Haushaltsargumente und jede Verschlechterung bzw. Gefährdung ihrer Arbeitsbedingungen im Parlament, in der Kommission und im Rat immer ab, indem die Auslagerung dieser Dienste gefördert wird, die für ein angemessenes Funktionieren dieser Organe und für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger der verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zur sachdienlichen Information in ihrer Sprache unerlässlich sind.
Bairbre de Brún und Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Wir haben uns bei der heutigen Abstimmung zum Bericht von Herrn Stubb der Stimme enthalten, da wir befürchten, der Begriff der „kontrollierten umfassenden Mehrsprachigkeit“ könnte benutzt werden, um den Umfang des Irischsprechern zur Verfügung stehenden schriftlichen Materials im Vergleich zum Material, das den Sprechern anderer Amts- und Arbeitssprachen zur Verfügung steht, einzuschränken. Derzeit wird eine ganze Palette von Leistungen, die auf Irisch angeboten werden könnte, nicht angeboten, weil die Verwaltung des Europäischen Parlaments daran kein Interesse hat. Derart überflüssige Einschränkungen, die der irischen Sprache als einer Arbeitssprache auferlegt werden, sollten beseitigt werden.
Einige der Vorschläge im Bericht von Herrn Stubb in Bezug auf die Achtung der Mehrsprachigkeit, die Qualitätskontrolle, die Nutzerzufriedenheit, Übersetzungsspeichersysteme und eine gemeinsame Terminologiedatenbank sind positiv.
Andreas Mölzer (ITS), schriftlich. Der Kritik des Europäischen Rechnungshofes, wonach vom Jahr 2003 bis 2005 ein Anstieg der Übersetzungskosten um 25 Prozent zu verzeichnen ist, welcher sich nicht allein mit dem Anstieg der Amtssprachen von elf auf 21 erklären lässt, ist im Detail nachzugehen. In diesem Zusammenhang wäre es wirklich überlegenswert, die Kosten für Übersetzungen künftig nach Zielsprachen aufzuschlüsseln, damit Bedarf, Nachfrage und Übersetzungsleistung besser qualifiziert werden können. Einer Strategie bedarf es auch im Hinblick auf laufende Vor-Beitrittsgespräche, denn wenn Mazedonien allein schon sechs Amtssprachen hat, haben wir sonst allzubald babylonische Verhältnisse.
Nach Vorliegen aller Daten werden sich wohl sinnvolle Einsparungspotenziale abzeichnen. Diese Revision darf jedoch nicht dazu missbraucht werden, noch mehr wichtige EU-Dokumente als „Arbeitsdokumente“ oder „Anhänge“ einzustufen, um damit über die Hintertür die bindende Verpflichtung zur vollständigen Übersetzung zu umgehen. Insbesondere ist auch der Gebrauch des Deutschen angesichts dessen Bedeutung als meistgesprochene Muttersprache und zweitwichtigste Fremdsprache in der EU zu stärken.
Marianne Thyssen (PPE-DE), schriftlich. (NL) Frau Präsidentin! Ich habe für den Bericht Stubb gestimmt, weil ich im Wesentlichen gleicher Meinung bin.
Aus Respekt vor den Prinzipien der Gleichheit aller Bürger sowie im Interesse optimaler Kommunikationsbedingungen und der Demokratie muss die vollständige Mehrsprachigkeit Ausgangspunkt unseres Handelns bleiben. Gleichzeitig müssen wir kostensensibel vorgehen, ansonsten besteht die Gefahr, den gesellschaftlichen Rückhalt für die Vielsprachigkeit unserer Einrichtung zu verlieren.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meines Kollegen, Herrn Mulder, über die Verringerung der durch Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungskosten auf ein Minimum gestimmt. Das Ziel einer besseren Rechtsetzung der Europäischen Kommission muss gefördert und überwacht werden. Überflüssige Verwaltungsausgaben sind das Übel unserer rechtsstaatlichen Gesellschaften, denen bisweilen nicht bewusst ist, dass das Recht, wenn es überhand nimmt, damit an Wert verliert, denn die Bürger wenden keine Vorschriften an, die unnütz und kostspielig sind. Eine Verringerung der Verwaltungslasten um 25 % bis zum Jahr 2013 ist keine illusorische Vorstellung, sofern genau untersucht wird, worum es geht, und nicht außer Acht gelassen wird, dass Sparen am falschen Platz viel teurer zu stehen kommen kann.
Mittelmäßigkeit ist langfristig bekanntlich viel teurer als Qualität. Sollen sämtliche unnötigen Rechtsvorschriften und damit zusammenhängende Verwaltungskosten stetig bekämpft werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Wirtschaftstätigkeiten im wohlverstandenen Interesse der Verbraucher und Hersteller mit Sorgfalt und Bedacht reglementiert werden.
Andreas Mölzer (ITS), schriftlich. Wenn wir, nur um nationale Befindlichkeiten zu befriedigen, immer neue EU-Agenturen aus dem Boden stampfen, die dann noch dazu teilweise die gleichen Aufgaben innehaben, brauchen wir uns wirklich nicht zu wundern, wenn Vorwürfe über ausufernde Bürokratie, unkontrollierten Behördenwahnsinn und gezielte Arbeitsauslagerung laut werden. Zur angestrebten Bürgerfreundlichkeit gehört mehr als E-Government und ähnlicher PR-Spektakel, es sind Zweigleisigkeiten zu vermeiden bzw. abzubauen.
Weiters sind die vorhandenen Sparpotenziale zu nutzen. Dazu zählen etwa: Reduktion auf einen Parlamentsstandort, eine auf den tatsächlichen Kosten basierende Spesenabrechnung, Top-Betrugsbekämpfung und tatsächliche Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Fördergelder sowie das Milliardensparpotenzial bei Erweiterungen gegen den Willen unserer Bürger. Keinesfalls darf die EU der sich in einigen Mitgliedstaaten abzeichnenden Entwicklung vermehrter Aufnahme von Migranten in die Verwaltung Folge leisten. Dies würde dem angestrebten Auf- bzw. Ausbau einer europäischen Identität nachhaltigen, irreparablen Schaden zufügen.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meiner Kollegin, Frau Wallis, über den gemeinsamen Text für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“) gestimmt. Dieses äußerst komplexe Dossier stellt einen Schritt auf dem Weg zur Harmonisierung der auf außervertragliche Schuldverhältnisse, das heißt Folgen von Verkehrsunfällen, unfairer Wettbewerb, Umweltschäden, Verleumdung und ganz allgemein Verletzung von Persönlichkeitsrechten usw. anzuwendenden Kollisionsnormen der Mitgliedstaaten dar.
Das Europäische Parlament ist von den Mitgliedstaaten im Großen und Ganzen nicht ausreichend konsultiert worden, und die zahlreichen Studien und Berichte, in denen es um eine Folgenabschätzung in Bezug auf diese Einigung geht, werden unerlässlich sein, wenn dieses wichtige Thema erneut aufgegriffen wird. Wie kann man sich beispielsweise bei den Verkehrsunfällen damit zufrieden geben, das Recht des Unfalllandes und nicht des Wohnlandes des Opfers anzuwenden, und ist man sich sicher, dass bloße Erwägungen dieser Verordnung für die Gerichte bei der Bewertung des erlittenen Schadens verbindlich sein werden? Wie werden wir bei einer globalisierten und entmaterialisierten Presse mit Verleumdungen umgehen? Das ist nur ein Beispiel. Bei diesen Themen steht uns noch ein gewaltiges Arbeitspensum bevor.
Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Ich möchte die Berichterstatterin zu dem von ihr vorgeschlagenen ausgewogenen Text beglückwünschen. Ziel dieses Textes ist die Schaffung eines kohärenten Rechtsrahmens für die Beziehungen zwischen dem internationalen Privatrecht und anderen Gemeinschaftsinstrumenten.
Durch diese Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) sollen die Vorschriften der Mitgliedstaaten für Kollisionsnormen harmonisiert werden. Diese Vorschriften bestimmen das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht, wie beispielsweise Verkehrsunfälle, Produkthaftung, unfairer Wettbewerb oder Umweltschäden.
Wir sind grundsätzlich für die Verabschiedung von Vorschriften für Kollisionsnormen, vorausgesetzt allerdings, dass sie ausreichend klar und eindeutig sind. Bei den umstrittenen Bestimmungen zur Verleumdung durch die Medien war dies nicht der Fall. Die Freiheit der Meinungsäußerung und die Pressefreiheit müssen geschützt werden und uneingeschränkt ausgeübt werden können. Da es hier keine Schutzvorschriften für die verlegerische Unabhängigkeit gab, war es vernünftig, die Bestimmungen über die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Medien vom Anwendungsbereich von Rom II auszuschließen.
Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich begrüße den mit dem Rat ausgehandelten Kompromiss für das zweite Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit 2007-2013.
Für die Europäische Union ist ein gemeinschaftliches Gesundheitsprogramm mit gemeinsamen öffentlichen Investitionen nicht mehr länger verzichtbar. Bedauerlicherweise wurden die Haushaltsmittel nach unten korrigiert. Zur Ausstattung mit den präventiven und technischen Instrumenten bedarf es zuvor umfangreicher Investitionen. Da Vorbeugen besser ist als Heilen, stellen entsprechende Informationen über Lebensweisen und eine gesündere Ernährung zur Verringerung der Sterblichkeit infolge schwerer Krankheiten eine notwendige Voraussetzung dar. Ferner müssen technische Lösungen für Notsituationen allgemein bereitgestellt werden. Ein Beispiel von vielen sind die weit verbreiteten Defibrillatoren.
Die Gesundheit reduziert sich jedoch nicht lediglich auf eine finanzielle Frage. Sie ist auch und vor allem ein Gut für alle. Zentrales Element bildet die Mitverantwortung der Patienten. Die Aufstellung präziser, unionsweit geltender Bestimmungen stellt unzweifelhaft den für die Zukunft wichtigsten Weg dar.
Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Das als Gemeinsamer Standpunkt des Europäischen Rates vorgeschlagene Aktionsprogramm strebt nicht den Schutz und die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit an, sondern es geht um die Verwaltung ihrer Probleme, die Ausweitung der Kommerzialisierung und Privatisierung der Gesundheitsdienste sowie darum, privaten Unternehmensgruppen zu helfen, in einen profitablen Sektor vorzudringen.
Die Verantwortung und Verpflichtung des Staates, die öffentliche Gesundheit zu schützen und zu verbessern, wird lokalen Gebietskörperschaften, NRO und der „Zivilgesellschaft“ übertragen, während die persönliche Verantwortung als grundlegender bestimmender Faktor für die öffentliche Gesundheit propagiert wird.
Kapitalistische Umstrukturierungen sind Teil der allgemeinen gegen die Arbeiterklasse gerichteten Politik der EU, die mit einer Verschlechterung der Versicherungsbedingungen und der Anhebung des Rentenalters der Arbeiter einhergeht. Wir lehnen die arbeiterfeindlichen Vorschläge im Aktionsplan der Gemeinschaft im Bereich Gesundheit vehement ab.
Die Griechische Kommunistische Partei kämpft für ausschließlich öffentliche Gesundheits- und Sozialleistungen, die den heutigen Bedürfnissen von Arbeiterfamilien entsprechen.
Ivo Belet (PPE-DE). – (NL) Frau Präsidentin! Ich sitze hier in der Mitte. Gestatten Sie mir eine kurze Randbemerkung im Hinblick auf die Reduzierung des Einsatzes von Quecksilber, die jeder befürwortet. Es ist eine gute Sache, weil Quecksilber in vielen Bereichen überflüssig geworden ist und in der Tat durch andere Werkstoffe ersetzt werden muss. Allerdings geht ein vollständiges Verbot von traditionellen Gegenständen wie dem typischen Quecksilberbarometer unserer Ansicht nach zu weit.
Kürzlich besuchte ich das Unternehmen Dingens in der belgische Gemeinde Leopoldsburg, wo man seit Jahrzehnten unter Beweis stellt, dass Quecksilberbarometer nachhaltig und umweltverträglich hergestellt werden können. Außerdem haben diese traditionellen Barometer eine unbegrenzte Lebensdauer im Gegensatz zu ihren digitalen Nachfolgern, die batteriebetrieben sind und damit Strom verbrauchen. Darüber hinaus haben die Hersteller von traditionellen Barometern gelernt, diese nachhaltig zu warten: Quecksilber aus Barometern gelangt nicht mehr in den Abfallkreislauf.
Deshalb rufe ich die Kommission – das ist meine letzte Bemerkung – sowie alle Betroffenen auf, dem betreffenden Sektor jetzt ein Zeichen zu geben und bei der zweijährigen Bewertung die berechtigterweise besondere Lage von Quecksilberbarometerherstellern zu berücksichtigen, damit sie hoffentlich weiterhin Anspruch auf Ausnahmeregelungen haben.
Philip Claeys (ITS). – (NL) Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich habe für die Änderungsanträge 1 und 2 gestimmt, da ich die Auffassung vertrete, die Herstellung traditioneller Barometer sollte weiterhin möglich sein. Ich stoße mich an jeglicher Form europäischer Einmischung, die dazu führt, dass nicht nur traditionelle Bräuche und Herstellungsverfahren, sondern auch Arbeitsplätze verloren gehen.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob ein Verbot von Quecksilberbarometern eine wirksame Maßnahme darstellt. Andere Formen der Verwendung von Quecksilber sind wesentlich weit reichender und problembehafteter als die Herstellung von Barometern. Außerdem funktionieren Quecksilberbarometer ohne Batterien und haben damit eine unbegrenzte Lebensdauer.
Dem Parlament ist es heute wieder einmal gelungen, eine Chance zur Berücksichtigung einer konkreten Realität zu vergeben, nämlich, dass kleine und mittlere Unternehmen einen äußerst wichtigen Platz in unserer Wirtschaft und in Europa einnehmen. Das Letzte, was KMU brauchen, sind noch mehr europäische Wichtigtuerei und Einmischung.
Jim Allister (NI), schriftlich. (EN) Ich habe für die Änderungsanträge gestimmt, die eine Ausnahmeregelung für Barometer von diesen dirigistischen Rechtsvorschriften vorsahen. Da die Änderungsanträge abgelehnt wurden, habe ich gegen den Bericht gestimmt.
Das totale Verbot für quecksilberhaltige Instrumente vernichtet ein altes Handwerk im Vereinigten Königreich und ist das Produkt der obsessiven Einmischung Brüssels in Angelegenheiten, die weit über das Notwendige oder Vernünftige hinausgeht.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich begrüße die weise Entscheidung, die hinsichtlich des Gemeinsamen Standpunkts des Rates getroffen wurde, der die meisten vom Europäischen Parlament angenommenen Änderungsanträge übernimmt. Der Hauptunterschied zwischen dem Standpunkt des Parlaments und dem des Rates betrifft die quecksilberhaltigen Barometer sowie die zu treffenden Ausnahmeregelungen, nachdem sich das Verbot, das dann eingeführt würde, nur auf neue quecksilberhaltige Barometer beziehen würde, da bereits im Gebrauch oder auf dem Gebrauchtmarkt befindliche Barometer mit Quecksilber weiterhin verkauft, repariert und instand gehalten werden könnten.
In Anbetracht der sehr schädlichen Eigenschaften von Quecksilber und der viel größeren Quecksilbermenge, die in traditionellen Barometern im Vergleich beispielsweise zu Fieberthermometern enthalten ist, stellt die vom Rat vorgeschlagene Lösung einer begrenzten Ausnahmeregelung einen ausgewogenen Kompromiss dar: es geht nämlich darum, eine befristete Ausnahme zu gewähren, die es den Herstellern traditioneller Barometer ermöglicht, sich an die neue Situation anzupassen.
Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich begrüße die Annahme des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates hinsichtlich der Beschränkung des Inverkehrbringens gewisser quecksilberhaltiger Messinstrumente.
Ich befürworte die Beschränkung des für die breite Öffentlichkeit bestimmten Inverkehrbringens quecksilberhaltiger Messinstrumente, die in Frankreich seit 1998 verboten sind.
Der vom Parlament angenommene Gemeinsame Standpunkt des Rates stellt eine Ausgewogenheit her, indem er ermöglicht, dass weniger Queckilber in die Umwelt gelangt, und gleichzeitig für bestimmte Artikel wie traditionelle Barometer eine Übergangsfrist vorgesehen wird. Eine Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie bietet den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit zur Weiterentwicklung ihrer Technik im Hinblick auf die Herstellung quecksilberfreier Vorrichtungen.
James Nicholson (PPE-DE), schriftlich. (EN) Ich finde es empörend, dass wir noch immer Rechtsvorschriften produzieren, die ohne wirklichen Nutzen für die Umwelt Arbeitsplätze gefährden. Wie in anderen Mitgliedstaaten ist die Herstellung von Barometern auch im Vereinigten Königreich ein traditionelles Handwerk, das seit mehreren Jahrhunderten existiert. Es ist selbstverständlich erforderlich, dass die Verwendung von Quecksilber ordnungsgemäß kontrolliert wird, und wir haben in den letzten Jahren beträchtliche Fortschritte im Hinblick auf verwandte Bereiche wie Lagerung und Export erzielt. Es sollte jedoch möglich sein, die traditionelle Barometerherstellung durch die Verwendung ordnungsgemäßer Sicherheitshinweise und anderer Maßnahmen zu schützen. Es ist nicht nötig, ein altes Handwerk zu vernichten, nur weil es einfacher ist, mit Einheitsregelungen zu arbeiten. Das soziale Europa ist bedeutungslos, wenn wir mit unserem Vorgehen Arbeitsplätze im traditionellen Handwerk vernichten.
Marianne Thyssen (PPE-DE), schriftlich. (NL) Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Quecksilber ist ein Gefahrenstoff, mit dem vorsichtig umzugehen ist. Daran zweifelt niemand in diesem Haus. Bedauerlicherweise hat das Europäische Parlament diese Ansicht bei der heutigen Abstimmung über den Bericht von Sornosa Martínez bis in die Absurdität gesteigert, was ich sehr bedauere.
Durch ihr Beharren auf ein Totalverbot der Herstellung traditioneller Barometer hat die Kommission, mit Unterstützung durch eine Mehrheit im Parlament, heute einem Sektor den Todesstoß versetzt, der für 360 Jahre europäische Tradition steht. Die Tatsache, dass sämtliche Barometerhersteller in der Europäischen Union lediglich für etwa zehn Prozent des Jahresverbrauchs an Quecksilber verantwortlich sind, wobei das Quecksilber zu 100 % wieder verwertet wird, macht die Sache nur schlimmer. Bei unserer heutigen Entscheidung hat der kluge Menschenverstand eindeutig nicht gesiegt.
Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Erklärung zur Abstimmung in Bezug auf den Bericht über das Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen.
Im Gegensatz zur Berichterstatterin sind wir Abgeordneten der schwedischen Moderaten Sammlungspartei nicht der Ansicht, dass das Europäische Parlament zur Zulassung einzelner Lebensmittelzusätze Bewertungen vornehmen oder Beschlüsse fassen sollte, beispielsweise im Hinblick auf solche Details, wie die Risiken einzelner Lebensmittelzusätze für Allergiker. Das würde eine Politisierung wichtiger Fragen bedeuten, über die auf wissenschaftlicher Grundlage und auf Behördenebene entschieden werden sollte. Wir lehnen daher den Vorschlag über größere Mitentscheidungsbefugnisse des Parlaments ab.
Ausgehend davon haben wir in der heutigen Abstimmung gegen allzu detaillierte Vorschriften gestimmt.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Herr Kommissar! Ich habe die flexiblere Genehmigung von Lebensmittelzusatzstoffen befürwortet. Die Kommission sollte sich konkret mit den Auswirkungen dieser Zusatzstoffe auf die Umwelt und die Gesundheit befassen. Wenn Sie mir gestatten, würde ich Sie gern auf die große Zahl von Menschen mit Allergien aufmerksam machen, deren Leben von einer glutenfreien Ernährung abhängt. Neben speziellen Nahrungsmitteln kaufen sie normale Lebensmittel, die in der Regel kein Gluten enthalten. Zusatzstoffe bedürfen einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung, damit die Verbraucher nicht getäuscht werden. Hersteller und Aufsichtsbehörden lassen oftmals außer Acht, dass auf jedem Produkt ausdrücklich gekennzeichnet sein muss, ob es Gluten enthält. Laut Statistik erhalten europäische Lebensmittelallergiker leider nicht die notwendigen Informationen, wenn sie einkaufen, so dass sie entweder in der Wahl ihrer Lebensmittel eingeschränkt sind oder, viel schlimmer, ihre Gesundheit riskieren. Daher fordere ich die Kommission auf, eine gründliche Untersuchung des Themas Gluten in Zusatzstoffen vorzunehmen und sich für die umfassende Kennzeichnung sämtlicher Lebensmittel einzusetzen, damit Europäer, die sich glutenfrei ernähren müssen, auch entsprechend informiert sind.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den ausgezeichneten Bericht meiner schwedischen Kollegin, Frau Westlund, über Lebensmittelzusatzstoffe gestimmt. Die Aufgabe der Kommission zu erleichtern, indem zugestimmt wird, dass über die Genehmigung von Zusatzstoffen nach dem Komitologieverfahren entschieden wird, ist eine Selbstverständlichkeit, doch muss die Kommission ihrerseits den in den vergangen Jahren vom Europäischen Parlament ständig geäußerten Feststellungen nunmehr in der neuen Verordnung über Zusatzstoffe und in der neuen Verordnung zur Festlegung eines einheitlichen Genehmigungsverfahrens für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen Rechnung tragen.
Diese Anmerkungen betreffen vor allem die Umwelt, die öffentliche Gesundheit und Allergiker. Begrüßenswerterweise sehen die neuen Rechtsvorschriften als Kriterium für die Genehmigung von Lebensmittelzusatzstoffen vor, dass die Verbraucher nicht irregeführt werden dürfen. Durch Farbstoffe soll jedoch bisweilen der Eindruck erweckt werden, ein Lebensmittel enthalte Früchte, obwohl dies nicht der Fall ist. Der Verbraucherschutz muss daher in diesem Punkt verbessert werden, ohne den Unternehmern dabei zu schaden.
Thomas Wise (IND/DEM), schriftlich. (EN) Obwohl ich den Änderungsanträgen zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen dem Grundsatz nach zustimme, habe ich mich der Stimme enthalten, weil diese Fragen meines Erachtens durch die nationalen Regierungen geklärt werden und nicht in die Zuständigkeit der EU fallen sollten.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den ausgezeichneten Bericht meiner irischen Kollegin, Frau Doyle, über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelenzyme und zur Änderung zahlreicher bestehender Texte gestimmt. Zur Beseitigung von Handelshemmnissen und zur Vermeidung nicht nur von Rechtsunsicherheit, sondern auch von unterschiedlichen Gesundheits- und Verbraucherschutzstandards in den einzelnen Mitgliedstaaten ist die Harmonisierung der Rechtsvorschriften für die Verwendung von Enzymen bei der Lebensmittelverarbeitung auf Gemeinschaftsebene, die in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat (Herstellung von Brot, Käse, Bier, Fruchtsäften, Stärkeverarbeitung usw.), dringend vonnöten.
Angesichts der bedeutenden wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen, durch die neue Enzyme aus genetisch veränderten Mikroorganismen gewonnen werden können, müssen wir bereit sein, die geplante Harmonisierung der Rechtsvorschriften für die Verwendung von Lebensmittelenzymen in der EU zu befürworten. Dies liegt im wohlverstandenen Interesse der Verbraucher und Hersteller, sofern die Rechtsvorschriften nicht zu kostspielig sein werden.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den ausgezeichneten Bericht meiner slowenischen Kollegin, Frau Drčar Murko, über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung zahlreicher geltender Texte gestimmt.
Heute lassen sich alle natürliche Düfte oder Geschmacksstoffe synthetisch kopieren, wobei von 2 600 Molekülen mit Aromaeigenschaften ausgegangen wird und neue Geschmacksnoten kreiert werden können, die in der Natur nicht vorkommen. Die technologischen Entwicklungen im Bereich der Aromen und die sich rasch ändernden Geschmackspräferenzen unserer Mitbürger müssen uns dazu veranlassen, für die Lebensmittelsicherheit und den Verbraucherschutz Sorge zu tragen und der betreffenden Industrie die Möglichkeit zur technologischen Weiterentwicklung zu bieten, damit all dies zur Stärkung des Binnenmarkts beitragen kann.
Zahlreiche Fragen wurden aufgeworfen, und ich begrüße die von der Berichterstatterin erreichten Kompromisse, dank derer der Verordnungsvorschlag eine nützliche Initiative zur Aktualisierung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften über Aromen darstellt.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich werde für diesen Bericht stimmen. Ich begrüße insbesondere die Verpflichtung zur GVO-Kennzeichnung. Die von einigen meiner Kollegen bezüglich der Sicherheit von GVO geäußerten Bedenken kann ich nicht vollständig teilen Das schätze ich anders ein. Als Wissenschaftler glaube ich, dass wir auf die GVO nicht völlig verzichten müssen. Trotzdem akzeptiere ich, dass jeder das Recht hat, seine eigene Wahl zu treffen. Folglich gibt die Kennzeichnung jenen, die zu einer anderen Einschätzung als ich gelangen, die Möglichkeit, die von ihnen abgelehnten Produkte zu meiden.
Gerard Batten (IND/DEM), schriftlich. (EN) Obwohl wir diesen Änderungsanträgen zur Kennzeichnung von GVO dem Grundsatz nach zustimmen, hat sich die UKIP der Stimme enthalten, weil diese Fragen durch die nationalen Regierungen geklärt werden und nicht in die Zuständigkeit der EU fallen sollten.
Nigel Farage (IND/DEM), schriftlich. (EN) Obwohl durchaus zu begrüßen, veranlasst mich Änderungsantrag 38 – der vorsieht, dass aus GVO hergestellte Ausgangsstoffe für Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen – aufgrund seiner gefährlich und hartnäckig undemokratischen Quelle (der EU-Institutionen) zur Stimmenthaltung (anstelle einer Befürwortung). Anders ausgedrückt, halte ich die zentralistische EU-Herrschaft, die keiner demokratischen Kontrolle unterliegt, für eine viel größere Gefahr für die Zivilisation als nicht gekennzeichnete Lebensmittelzusatzstoffe auf GVO-Basis. Deshalb ziehe ich es vor, mich der Stimme zu enthalten, anstatt für diesen Änderungsantrag zu stimmen.
Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für das Paket betreffend die Rationalisierung der Zulassungs- und Verwendungsverfahren, die Konsolidierung der Richtlinien über Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen sowie die Harmonisierung der Rechtsvorschriften für Enzyme gestimmt.
Zur Sicherstellung der Transparenz der Entscheidungen und des Verbraucherschutzes wurden einige zusätzliche Garantien eingeführt, was ich sehr begrüße. Ziel der künftigen Rechtsvorschriften ist die Gewährleistung des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit bei gleichzeitiger Wahrung der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittel verarbeitenden Industrie.
Die Lebensmittelindustrie verwendet eine Vielzahl natürlicher und künstlicher Aromen: erfasst sind nicht weniger als 2 600. Enzyme finden auch in die Lebensmittelverarbeitung zunehmend Eingang, und durch die angenommenen Texte soll die Sicherheit bei der Verwendung dieser Stoffe verbessert werden.
Die Lebensmittel verarbeitende Industrie muss auf dem Markt wettbewerbsfähig bleiben. Die natürlichen Aromen bestehen gänzlich aus natürlichen Aromastoffen. Das von der Kommission vorgeschlagene Verhältnis 90/10 ermöglichte die Gewinnung eines natürlichen Aromas mit unterschiedlichem Geschmack, je nach Erzeugnis, Zielgruppe oder der Kultur der Mitgliedstaaten. Die 10 % stammten aus anderen natürlichen Quellen als der betreffenden Substanz.
Ich bedaure daher die Annahme der so genannten 95/5-Regel, die willkürlich ist und die Lebensmittel verarbeitende Industrie benachteiligen könnte, ohne dass die Verbraucherinformation verbessert würde.
Konrad Szymański (UEN), schriftlich. (EN) Ich habe gegen den Bericht über die Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke gestimmt. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung stimmte für eine Erhöhung der Mindestsätze um 4,5 %. Da ich jegliche Steuerharmonisierung oder –erhöhung, mag sie noch so geringfügig sein, ablehne, musste ich gegen Astrid Lullings Bericht stimmen.
Marianne Thyssen (PPE-DE), schriftlich. (NL) Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Jedes Mal, wenn in diesem Hause Bier, Wein oder andere alkoholische Getränke zur Diskussion stehen, erregen sich die Gemüter. So war es bei den Brauereivereinbarungen, und auch heute ist es nicht anders. Vor fünfzehn Jahren wurden im Rat Mindestverbrauchsteuersätze auf alkoholische Getränke festgesetzt. Die Absicht war eindeutig: die Annäherung der stark voneinander abweichenden Steuersätze zwischen den Mitgliedstaaten.
So viele Jahre später müssen wir feststellen, dass die Entscheidungen von damals ihr Ziel verfehlt haben. So wenden einige Mitgliedstaaten wie beispielsweise die skandinavischen Länder der Volksgesundheit wegen Steuersätze an, die weit über dem Mindestsatz liegen. Letztlich ist das keine schlechte Sache. Jeder Mitgliedstaat hat das Recht, eine Verbrauchsteuerpolitik zu führen, die seinen nationalen Traditionen und politischen Präferenzen entspricht.
Dennoch sollten wir einräumen, dass die von der Kommission vorgeschlagene Inflationsbereinigung der bestehenden Steuersätze den Kohl nicht fett macht. Die gegenwärtige Steuerspanne zwischen den Mitgliedstaaten und die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen werden unvermindert fortbestehen. Darum habe ich auch die Neinstimme der Berichterstatterin, Frau Lulling, unterstützt.
Hubert Pirker (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Die Zielsetzung von Frau Hennis-Plasschaert für den Richtlinienvorschlag ist als positiv zu befürworten, weil es ganz einfach darum geht, dass wichtige Infrastrukturen, die mehrere Länder betreffen, gegen terroristische Aktivitäten geschützt werden sollten. Daher brauchen wir die Ermittlung und Ausweisung der Infrastrukturen sowie Sicherheitspläne.
Der Kommissionsvorschlag geht aber viel zu weit. Er verletzt das Solidaritätsprinzip. Er vermischt Antiterror und Wirtschaftsinstrumentarien, und die Kommission muss sich die Fragestellung gefallen lassen, ob eine zentrale Erfassung kritischer Infrastrukturen nicht den Terroristen dient und somit das Risiko erhöht.
Das Europäische Parlament hat konstruktive Abänderungsvorschläge eingebracht, und wir haben diesen Vorschlägen Gott sei Dank mit einer großen Mehrheit zugestimmt. Ich empfehle daher der Kommission, diese Vorschläge zu überarbeiten. Dem Bericht habe ich meine Zustimmung gegeben.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den ausgezeichneten Bericht meiner niederländischen Kollegin, Frau Hennis-Plasschaert, über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über kritische Infrastrukturen gestimmt. Als Erstes begrüße ich den Weitblick des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom Juni 2004, der diesem Richtlinienvorschlag zugrunde liegt. Es ist nämlich dringend erforderlich, dass die Europäische Union die Mitgliedstaaten beim Schutz kritischer Infrastrukturen gegen Gefahren, einschließlich terroristischer, mit denen wir konfrontiert sind, unterstützt. Obwohl die Verantwortung für den Schutz solcher Infrastrukturen bei den Mitgliedstaaten und den in der Regel mit ihnen verbundenen Eigentümern/Betreibern liegt, ist es folgerichtig, einen gemeinsamen Ansatz für bestimmte Aspekte der Prävention, Ermittlung und Klassifizierung kritischer Infrastrukturen sowie für die Bewertung der Notwendigkeit, den Schutz derartiger Infrastrukturen zu verbessern, einzuführen. Angesichts der Entwicklung des Internet und der Liberalisierung bestimmter Märkte (Strom, Gas, Telekommunikation, schienengebundener Verkehr usw.) müssen wir unsere kritischen Infrastrukturen, die europaweit zunehmend miteinander verbunden sind und deren – endgültiger oder vorübergehender – Ausfall bzw. Zerstörung gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit, die Sicherheit oder das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der EU-Bürger sowie auf das effiziente Funktionieren der Regierungen in den Mitgliedstaaten haben könnten, äußerst sorgfältig überwachen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Bei der Aufstellung eines gemeinsamen Aktionsrahmens für den Schutz kritischer europäischer Infrastrukturen stehen wir erneut vor der zentralen Frage der Übertragung von Zuständigkeiten, die den Kern der Souveränität der Staaten innerhalb der EU bilden.
Die Festlegung des Schutzes dieser Infrastrukturen auf Gemeinschaftsebene im Namen des „Kampfes gegen den Terrorismus“ wird zur Folge haben, dass die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sind, verbindliche Maßnahmen einzuführen, wie auch in der Begründung dieses Vorschlags festgestellt wird.
Obwohl die Berichterstatterin die Tragweite des ursprünglichen Vorschlags herunterspielt, indem sie beispielsweise unterstreicht, dass „die Hauptverantwortung für den Schutz kritischer Infrastrukturen letztendlich bei den Mitgliedstaaten liegt“ und dass „ein Vorgehen auf europäischer Ebene nur gerechtfertigt ist, wenn mindestens drei Mitgliedstaaten oder mindestens zwei andere Mitgliedstaaten als derjenige, in dem sich die kritischen Infrastrukturen befinden, betroffen wären“, werden die wesentlichen Ziele nicht in Frage gestellt.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass – wie aktuelle Ereignisse gezeigt haben – unter dem Vorwand dieses „Kampfes gegen den Terrorismus“ Maßnahmen eingeführt wurden, die die Rechte, Freiheiten und Garantien der Bürger gefährden. Hoffen wir, dass der Begriff „Schutz kritischer europäischer Infrastrukturen“ nicht am Ende dazu herhält, um den legitimen Kampf der Arbeitnehmer zur Verteidigung ihrer Rechte zu unterdrücken.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme für den Bericht über die Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern.
Die Beschädigung oder der Ausfall einer Infrastruktureinrichtung in einem Mitgliedstaat kann sich negativ auf mehrere andere Mitgliedstaaten und auf die europäische Wirtschaft insgesamt auswirken. Daher ist der Schutz kritischer Infrastrukturen von essenzieller Bedeutung für die innere Sicherheit der EU.
Zugleich befürworte ich den Vorschlag im Bericht, dass anhand gemeinsamer Kriterien eine Liste vorrangiger Sektoren mit kritischen europäischen Infrastrukturen erstellt werden muss. Jedoch sollten die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet werden, der Kommission ganz konkret ihre kritischen Infrastrukturen mitzuteilen, da dies den nationalen Sicherheitsinteressen widersprechen würde.
Die Schaffung horizontaler Rechtsvorschriften auf EU-Ebene, welche die komplexen Prozesse und Schnittstellen kritischer Infrastrukturen mit grenzüberschreitendem Charakter berücksichtigen, ist ein berechtigtes Anliegen. Gleichzeitig sollte jedoch anerkannt werden, dass die EU die Arbeit der Mitgliedstaaten unterstützen und nicht verdoppeln sollte. Somit befürworte ich auch den Vorschlag eines basisorientierten Ansatzes, da nationale Stellen am besten wissen, was in ihrem jeweiligen Land gerade geschieht.
Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht akzeptiert ohne jede Einschränkung die Philosophie des Vorschlags für eine Richtlinie, die jede wichtige öffentliche oder private Infrastruktur, die sich auf mehrere Mitgliedstaaten der EU auswirkt, als kritische europäische Infrastruktur ausweist und sie verpflichtet, der Europäischen Kommission eine Liste derartiger Infrastrukturen vorzulegen, die dann eine einzige Liste für die gesamte EU erarbeitet, damit sie deren Sicherheit vor „Terroranschlägen“ überwachen und kontrollieren kann.
Nach diesem Vorschlag für eine Richtlinie:
Wird dem privaten Sektor – also Monopolunternehmen – die Zuständigkeit in Fragen der nationalen Sicherheit, für die zuvor ausschließlich der Staat verantwortlich war, übertragen.
Er schafft die Voraussetzungen dafür, dass Arbeiter- oder Massenbewegungen, die sich auf Infrastrukturen von „europäischer Bedeutung“ und sogar private Anlagen auswirken, als „Terroraktionen“ abgestempelt werden können (z. B. Streiks in kritischen Sektoren wie Energie, Telekommunikation usw., die symbolische Besetzung von Fabriken, Unternehmen usw., Streikposten, Demonstrationen usw.).
Er unterminiert deutlich die nationale Sicherheit und Souveränität der Mitgliedstaaten, indem er sie verpflichtet, eine Liste aller ihrer sicherheitsrelevanten Infrastrukturen und ihre Sicherheitspläne an die EU zu übergeben.
Der Vorwand der „terroristischen Bedrohung“ ist erneut ein bequemes Mittel für die EU, um ihren reaktionären institutionellen Rahmen zu vollenden, der sich gegen die Arbeiterbewegung richtet und die Macht des europäischen Kapitals schützt und damit die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten noch weiter unterminiert.
Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. (EN) Es gibt keine kritischen europäischen Infrastrukturen, nur nationale. Ihr Schutz ist Aufgabe der nationalen Regierungen, vor allem in Anbetracht der Gefahren, die den Demokratien durch terroristische Anschläge drohen.
Ich befürworte natürlich Maßnahmen, die eine echte Erhöhung der Sicherheit bewirken würden. Die Richtlinie ist jedoch ein weiterer Schritt, mit dem die EU versucht, ihren Einfluss auf den Bereich der Sicherheit und Verteidigung auszudehnen. Das ist das verwerflichste Element. Die Kommission scheint die Sicherheit als ein Mittel anzusehen um „die Stabilität des Binnenmarktes zu wahren“, was am eigentlichen Ziel vorbeigeht. Das vorgeschlagene System der Meldung der Risiko- und Gefahrenabschätzung sorgt lediglich für einen höheren Verwaltungsaufwand und schafft zusätzliche bürokratische Strukturen. Die Anforderung an die Mitgliedstaaten, der Kommission spezifische kritische Infrastrukturen zu melden, ist kontraproduktiv, da dadurch eine Liste von Zielen entstehen würde, die für die falschen Personen von größtem Interesse wäre.
Markus Pieper (PPE-DE). – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe gegen den Bericht des Kollegen Vidal-Quadras gestimmt, nicht etwa, weil ich gegen die Öffnung der Strom- und Gasmärkte bin, ganz im Gegenteil. Ich kann aber einer Kernforderung, nämlich der eigentumsrechtlichen Entflechtung, nicht zustimmen — besser, ich kann ihr noch nicht zustimmen —, und zwar aus drei Gründen: Erstens müssen wir einigen nationalen Regulierungsbehörden mehr Zeit für den Aufbau einer wirksamen Wettbewerbskontrolle geben, zweitens ist für mich bislang nicht der Nachweis erbracht, dass eine Entflechtung des Eigentums Investitionen in die Netze fördert, und drittens gilt der Vorschlag der Entflechtung ja nicht dort, wo sich Netz und Erzeugung noch im Staatsbesitz befinden.
Genau hier sollten wir jetzt denjenigen strenge Liberalisierungsvorgaben auferlegen, die sich dem Wettbewerb bislang verweigern, und nicht diejenigen mit einer strikten Entflechtungsvorgabe schwächen, die marktwirtschaftlich auf dem richtigen Weg sind.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meines spanischen Kollegen, Herrn Vidal-Quadras, über die Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt gestimmt. Der Bericht ermöglichte es, nach einem langen Prozess der Liberalisierung des Erdgas- und Elektrizitätsbinnenmarkts und vor allem nach der Annahme durch den Europäischen Rat im März 2006 eines „Energiepakets“ zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und ökologischen Nachhaltigkeit im Bereich der Energiepolitik der Europäischen Union Bilanz über dieses Dossier zu ziehen. Leider ist der Änderungsantrag, der von meinen Kollegen Reul, Laperrouze, Trautmann und anderen eingereicht wurde und für den ich gestimmt habe, vom Parlament nicht übernommen worden; er bot nämlich die Möglichkeit einer ausgewogenen Alternative zur eigentumsrechtlichen Entflechtung der Energienetze bei gleichzeitiger Wahrung der Unabhängigkeit dieser Entflechtung. Diese Themen sind politisch noch längst nicht ausdiskutiert. Gleiches gilt für die Rolle der Regulierungsbehörden, die Beseitigung der bei den Verbindungsleitungen bestehenden Hindernisse, die Entwicklung neuer umfangreicher Energieerzeugungen aus erneuerbaren Energiequellen, beträchtliche Infrastrukturinvestitionen zur Deckung des wachsenden Bedarfs und so weiter.
Bernadette Bourzai (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe gegen den Bericht Vidal-Quadras über die Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt gestimmt, durch den die Vorlage eines dritten „Liberalisierungs“-Pakets durch die Kommission kommenden September vorbereitet wird.
Zunächst einmal bin ich gegen den dogmatischen liberalen Grundsatz der eigentumsrechtlichen Entflechtung (Netzeigentum und Netzbetrieb), denn er bietet keinerlei Garantie, was Investitionen, Versorgung, Sicherheit oder den Netzzugang Dritter und erneuerbarer Energien anbelangt. Er stellt nicht die für die Bürger preisgünstigste Verfügbarkeit von Energie sicher und erfüllt auch nicht die gemeinwirtschaftlichen Dienstverpflichtungen. Weshalb also eine totale Änderung der gegenwärtigen Organisation, die einwandfrei funktioniert und die effektive Unabhängigkeit der Netzbetreiber sicherstellt, insbesondere dank der massiven Intervention der Regulierungsbehörden und der Aufstellung strenger Regeln, die allen Netzbenutzern die Gleichbehandlung und hochwertige Dienstleistungen gewährleisten, selbst denen, die in Gebieten mit natürlichen Nachteilen und in sehr abgelegenen Regionen wohnen?
Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass das Problem der Unabhängigkeit der Übertragungsnetzbetreiber nichts mit der eigentumsrechtlichen Frage, sondern mit der Frage der Regulierung zu tun hat. Weshalb sollte daher gefordert werden, den staatlichen Charakter der Energiebetreiber aufzuheben?
Françoise Castex (PSE), schriftlich. – (FR) Ich bedauere die Verabschiedung der von den eifrigen Verfechtern der Zerschlagung von Großunternehmen verteidigten eigentumsrechtlichen Entflechtung.
Die liberale Rechte hat meines Erachtens dem für die europäischen Bürger so wertvollen Grundsatz der Gemeinwohlverpflichtung soeben einen erneuten Schlag versetzt.
Die eigentumsrechtliche Entflechtung bietet nach meinem Dafürhalten keinerlei Garantie in Bezug auf Investitionen, Sicherheit oder Netzzugang Dritter (einschließlich erneuerbarer Energien, die aufgrund ihrer hohen Kosten benachteiligt werden könnten). Auch stellt sie nicht die preisgünstigste Energieverfügbarkeit für die Bürger sicher.
Meiner Auffassung nach wäre es besser gewesen, ein System wie das französische beizubehalten, dessen Funktionsweise auf der Integration der Rechtsvorschriften aus vorhergehenden EU-Richtlinien beruht.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dies ist ein neuerlicher Schritt in Richtung Liberalisierung des Erdgas- und des Elektrizitätsbinnenmarktes im Gefolge der Strategie von Lissabon. Die Schlüsselworte in diesem Bericht lauten „Liberalisierung“ und „Markt“. Die Grundidee, von der sie ausgehen, ist stets dieselbe. Die Prämisse, die durch zahllose Beispiele bereits widerlegt worden ist, dass der Markt allein das Problem der Energieversorgung und des Energieverbrauchs lösen wird, wird mit wachsender Beharrlichkeit verteidigt, um zu verschleiern, was immer weniger zu übersehen ist: dass der „Markt“ nur für einige funktioniert, die märchenhafte Gewinne anhäufen, aber nicht für die Verbraucher, die mit immer höheren Energierechnungen zu kämpfen haben.
Der Energiesektor ist aufgrund seines strategischen Charakters von entscheidender Bedeutung für die Unabhängigkeit und Souveränität eines Landes. Ihn nationalen und transnationalen Privatinteressen unterzuordnen ist ein Angriff auf die Souveränität der Völker sowie auf die Rechte der Arbeitnehmer und Bevölkerungen.
Deshalb lehnen wir erneut die Liberalisierung des Erdgas- und des Elektrizitätssektors ab und treten für deren weitere Zugehörigkeit zum öffentlichen Sektor als einzige Sicherheit für den Zugang zu einer kontinuierlich bereitgestellten hochwertigen Dienstleistung zu erschwinglichen Preisen ein.
Robert Goebbels (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe gegen die Liberalisierung der Gas- und Elektrizitätssektoren gestimmt, weil ich die eigentumsrechtliche Entflechtung im Bereich des Verkehrs nicht für das wirksamste Instrument zur Förderung der Investitionen in diese Infrastrukturen halte. Wie in dem Bericht anerkannt wird, könnte es sein, dass „dieses Modell nicht alle offenen Fragen, wie zum Beispiel die der Verbindungsleitungen oder Engpässe, abdeckt“. Fakt ist, dass der Elektrizitäts- und der Gasmarkt beträchtliche Investitionen erfordern. Die EU wird ihre Versorgungssicherheit nicht dadurch gewährleisten können, dass die großen Marktteilnehmer beseitigt werden. Ein Kuriosum bleibt die Tatsache, dass in den europäischen Ländern, die am meisten liberalisiert haben, auch die Verbraucherpreise am höchsten sind.
Bairbre de Brún und Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Sinn Féin lehnte den Bericht Vidal-Quadras über den Erdgas- und Elektrizitätsbinnenmarkt deshalb ab, weil in ihm die Betonung auf Privatisierung und „Entflechtung“ gelegt wird. Die Mitgliedstaaten sollten das Recht auf vollständigen Besitz und Betrieb ihrer Energiesysteme behalten, wenn sie dies wünschen.
Als gesamtirische Partei sehen wir der Entwicklung eines vollständig integrierten und verantwortungsbewusst verwalteten gesamtirischen Energiemarktes mit Freude entgegen. Verbindungen zwischen Nord und Süd sind wichtige infrastrukturelle Elemente bei der Schaffung einer gesamtirischen Wirtschaft.
Dominique Vlasto (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Die Delegation der UMP (Union pour la Majorité Présidentielle) möchte darauf hinweisen und unterstreichen, dass die eigentumsrechtliche Entflechtung nicht die beste Antwort auf die derzeitigen Funktionsstörungen des Marktes darstellt.
Vor dem Hintergrund eines lebhaften Wettbewerbs und des Auftretens neuer mächtiger Akteure aus Drittländern halten wir es für gefährlich, europäische Energieunternehmen im Namen eines dogmatischen wettbewerbspolitischen Konzepts zu zerschlagen, das weit entfernt von den Unternehmensstrategien ist, durch die die Europäische Union im globalen Wettbewerb eigentlich gestärkt werden sollte.
Die Energieversorgung Europas ist eine langfristige strategische Aufgabe, die es erforderlich macht, die Versorgungssicherheit über die Dauer eines einzigen Vertrags hinaus zu gewährleisten. Diese Energieversorgungssicherheit hängt von Investitionen ab, die ohnehin eindeutig unzureichend sind. Zur Deckung unseres künftigen Bedarfs sei es an Erdgas oder Elektrizität müssen sie jedoch wesentlich erhöht werden.
Die eigentumsrechtliche Entflechtung bedeutet, dass es unseren traditionellen Energiebetreibern nicht möglich sein wird, solche Investitionen in die Energienetze zu tätigen. Diese Möglichkeit Neueinsteigern, die nicht unbedingt über die erforderlichen Mittel verfügen, oder nichteuropäischen Unternehmen, die nicht zwangsläufig unsere Schätzungen hinsichtlich unseres künftigen Bedarfs teilen, zu überlassen, ist extrem gefährlich und höchst bedenklich.
Unter diesen Umständen erwartet die UMP-Delegation von der Europäischen Kommission die Entwicklung eines Alternativkonzepts zur eigentumsrechtlichen Entflechtung.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Tierische Eiweiße gehören nicht zur natürlichen – und ich betone „natürlichen“ – Nahrung beispielsweise eines ausgewachsenen Rindes.
Zurzeit scheinen viele die Folgen der „Rinderwahn“-Krise (BSE) für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die sozioökonomischen Folgen, die dem Modell der Intensivhaltung – der Ursache des Problems – innewohnen, zu vergessen oder vergessen zu wollen.
Im vorliegenden Bericht wird die Aufhebung des Embargos der Verwendung von Fischmehl oder -öl in der Fütterung von Wiederkäuern befürwortet. Das Ziel ist außerdem, die Gewinne der Agrarindustrie und der Großbauern noch mehr zu steigern.
Dieses Ansinnen müssen wir zurückweisen. Nicht nur, weil diese Maßnahme mit der Entwicklung der Intensivhaltung und der Vertikalisierung der Agrarproduktion verbunden ist, sondern auch, weil sie die industrielle Fischerei zur Gewinnung von Fischmehl und -öl zur Fütterung vor allem der Wiederkäuer verstärken würde – und das, wenn in Zeiten des Mangels die Fischressourcen der Meere besser als Lebensmittel für die Menschen genutzt werden sollten –, aber vor allem, weil nach wie vor Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren bestehen.
Somit halten wir die Anwendung des Vorsorgeprinzips für zwingend erforderlich. Deshalb bedauern wir, dass unser Vorschlag, die Aufhebung des derzeitigen Verbots abzulehnen, nicht angenommen wurde.