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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : O-0041/2007

Eingereichte Texte :

O-0041/2007 (B6-0132/2007)

Aussprachen :

PV 10/07/2007 - 14
CRE 10/07/2007 - 14

Abstimmungen :

Angenommene Texte :


Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 10. Juli 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

14. Entsendung von Arbeitnehmern (Aussprache)
Protokoll
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die mündliche Anfrage an die Kommission zur Entsendung von Arbeitnehmern von Jan Andersson im Namen des EMPL-Ausschusses (0-0041/2007-B6-0312/2007).

 
  
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  Jan Andersson (PSE), Berichterstatter. – (SV) Ich glaube es war Jacques Delors, der einmal sagte, der Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen kommt nie ohne eine starke soziale Dimension aus. Warum hat er das gesagt? Es geht darum, dass wir auf dem Binnenmarkt nicht mit schlechten Arbeitsbedingungen, niedriger Entlohnung usw. miteinander konkurrieren. Warum nicht? Weil die europäischen Arbeitnehmer eine solche Politik nie akzeptieren würden. Die Flexicurity-Debatte zeigt außerdem, dass schlechte Entlohnung und Arbeitsbedingungen für uns kein Mittel im Wettbewerb mit den Ländern außerhalb der EU sind. Dann können wir diese auch nicht innerhalb der EU anwenden.

Vor diesem Hintergrund sollten wir die Entsenderichtlinie betrachten. Diese kam zustande, um den Arbeitnehmern gerechte und anständige Arbeitsbedingungen zu sichern, was Entlohnung, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen betrifft. Es war von Mindestvorschriften die Rede, aber, wenn wir dem Schlussantrag des Generalanwalts in der Rechtssache Laval folgen, handelt es sich nicht nur um Mindestvorschriften, sondern vielmehr um Normalvorschriften. So weit geht der Generalanwalt in seinem Schlussantrag. Es ist von großer Bedeutung für die Arbeitnehmer, dass sie gute Bedingungen erhalten, aber das ist auch wichtig für die Unternehmen. Ohne diese Vorschriften würden wir die Unternehmen begünstigen, die niedrige Löhne zahlen und schlechte Arbeitsbedingungen bieten, was keine Wettbewerbsneutralität schaffen würde. Das ist wichtig für Arbeitnehmer wie für Unternehmen.

Die Kommission hat eine Auslegung vorgenommen. Ich kann sagen, dass wir einigen Teilen zustimmen, anderen aber nicht. Lassen Sie mich mit den Bereichen beginnen, in denen wir uns einig sind. Wir brauchen einen besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten. Die Unternehmen, die zeitweilig in einem anderen Land tätig sind, müssen wesentlich besser über die dort geltenden Bedingungen informiert werden. In diesem Bereich können wir in Zukunft noch viel tun.

Die Kommission hat sich mit der Rechtsprechung beschäftigt und zu dieser teilweise Überinterpretationen, teilweise aber auch korrekte Interpretationen vorgenommen. Was Drittstaatsangehörige betrifft, haben wir keine abweichenden Ansichten zur Auslegung der Kommission, aber in einigen anderen Fragen teilen wir die Auffassung der Kommission nicht.

Ich möchte dazu zwei Beispiele anführen. Das eine betrifft die Forderung nach einem Vertreter. Hier hat die Kommission die herrschende Rechtsauffassung überinterpretiert. In dem vorliegenden Fall geht es um die Anforderung, dass der Vertreter seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats haben muss. Wir stellen diese Forderung nicht. Es ist allerdings wichtig, dass die Länder fordern können, dass der Vertreter nicht irgendjemand ist, sondern tatsächlich über ein Mandat zur Vertretung des Unternehmens verfügt. Das ist wichtig in meinem Heimatland, in dem wir Tarifverträge haben. Es ist aber aus Sicht der Behörden auch in anderen Ländern bedeutsam für den Arbeitsschutz und andere Fragen. Es müssen Forderungen an einen Vertreter gestellt werden können, der berechtigt ist, sich im Namen des Unternehmens zu äußern.

Der nächste Punkt betrifft die Personalunterlagen. Dazu verweist die Kommission auf verschiedene Rechtssachen. Es geht dabei um Belgien und eine fünfjährige Aufbewahrungsfrist für Personalunterlagen. Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass das eine unangemessen lange Zeit ist. Es sind jedoch Unterlagen erforderlich, aus denen hervorgeht, welche Arbeitnehmer angestellt sind und arbeiten und welche Entlohnung und Arbeitszeiten für sie gelten. Diese Informationen werden zweifellos während der Ausführung der Arbeiten und auch noch eine angemessene Zeit danach gebraucht. Wir wissen ja, dass es bei diesen Fragen eine Menge Betrug gibt, eine vernünftige Zeit nach Abschluss der Arbeiten ist also erforderlich.

Die Kommission hat den Fehler gemacht, in ihrer Mitteilung Überinterpretationen der Rechtsprechung vorzunehmen. Die Forderung nach einem Vertreter ist wichtig, ebenso wie die nach Personalunterlagen. Die Kommission erklärt, dass wir das europäische Sozialmodell nicht in Frage stellen dürfen. Das ist eine wichtige Aussage, aber mit der Kritik an den Mitgliedstaaten, die Forderungen in Bezug auf Vertreter und Personalunterlagen stellen, wird genau das getan. Wenn wir derartige Forderungen nicht stellen dürfen, ist es unmöglich für uns, einen geregelten Arbeitsmarkt zu erreichen und unser Arbeitsmarktmodell aufrecht zu erhalten. Wir sprechen hier von einem anderen Modell, und das sollte die Kommission berücksichtigen. Deutschland hat genau die gleiche Kritik wie die nordischen Länder geäußert.

Abschließend möchte ich noch die Frage des Gleichgewichts ansprechen. Die Länder, in denen es überhaupt keine Kontrolle gibt, sollten ebenfalls kritisiert werden. Es gibt Länder, die keine ausreichenden Kontrollen haben, wodurch die Arbeitnehmer vielleicht zu Bedingungen arbeiten, die die Anforderungen der Entsenderichtlinie nicht erfüllen. An diese Länder sollte Kritik gerichtet werden.

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. – (CS) Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete! Am 13. Juni 2007 nahm die Kommission die abschließende Mitteilung zur Mitteilung von 2006 an, in der sie ihre uneingeschränkte Unterstützung für das Ziel der Mitgliedstaaten bekundete, illegale Praktiken auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen. Die Kommission bestätigt, dass die nationalen Stellen geeignete Kontrollen durchführen müssen, um sicherzustellen, dass Dienstleister die nationalen Arbeitsbedingungen einhalten.

Dennoch geht aus einer Bewertung der Fortschritte seit 2006, die die Kommission auf der Basis von Informationen der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner auf EU-Ebene angestellt hat, hervor, dass einige Maßnahmen in einigen Mitgliedstaaten unverhältnismäßig sind und über das Ziel hinausschießen, einen wirksamen Schutz entsendeter Arbeitnehmer zu garantieren. Wie in der Mitteilung vom Juni 2007 ausgeführt, entstand diese Situation offenbar aufgrund eine ineffektiven Zusammenarbeit unter den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten und aufgrund eines unzureichenden Zugangs zu Informationen.

In ihren Mitteilungen weist die Kommission darauf hin, dass im Hinblick auf den im EG-Vertrag verankerten freien Dienstleistungsverkehr die Vorschriften aufgrund übergeordneter Gemeinwohlziele, z. B. der Schutz der Arbeitnehmer, eingeschränkt werden können, wobei die Gründe dafür angemessen sein müssen. Wir sollten fallweise prüfen, ob bestimmte einzelstaatliche Maßnahmen als berechtigt und angemessen zu betrachten sind, zum Beispiel das Erfordernis eines Vertreters mit Wohnsitz im Aufnahmemitgliedstaat oder die Verpflichtung, zwecks Kontrolle der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen entsandter Arbeitnehmer bestimmte Personalunterlagen auf dem Hoheitsgebiet des Aufnahmestaates bereitzuhalten.

Die Kommission prüft sehr sorgfältig die Situation in jedem Mitgliedstaat, um festzustellen, welche Kontrollmaßnahmen als unberechtigt und unangemessen gelten könnten. Wenn notwendig, wird die Kommission ein Verfahren wegen Nichteinhaltung von Verpflichtungen einleiten, so dass das Gemeinschaftsrecht durchgesetzt werden kann.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Kommission auch untersucht, ob von einzelnen Mitgliedstaaten angewandte Maßnahmen möglicherweise geeignet und wirksam sind. Sind sie es nicht, wird ebenso vorgegangen, denn das Ziel besteht darin, die Arbeitnehmer ohne Behinderung des Binnenmarktes wirksam zu schützen.

Derzeit hat die Kommission nicht die Absicht, weitere Leitlinien herauszugeben. Die endgültige Entscheidung darüber, ob nationale Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang stehen, obliegt dem Gerichtshof, der bereits eine Reihe von Urteilen gefällt hat, und nicht der Kommission oder dem Parlament.

Was die Zusammenarbeit bei Informationen betrifft, zeigen die Überprüfungen der Kommission, dass eine erfreuliche Verbesserung zu verzeichnen ist, die jedoch noch nicht ausreicht. Daher schlägt die Kommission den Ausbau und die Stärkung der verwaltungstechnischen Kooperation mit den Mitgliedstaaten vor, um vor allem auch andere Beteiligte, insbesondere die Sozialpartner, mit ins Boot zu holen, die eine wichtige Rolle bei der Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften spielen.

Wie die Bewertung der Durchsetzungsmaßnahmen zeigt, hat die Umsetzung der Richtlinie zwar nicht viele formale Beschwerden oder Gerichtsverfahren zur Folge gehabt, doch gibt es einige Probleme, die einer weiteren Prüfung bedürfen, wie z. B. die Wirksamkeit der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Sanktionen oder der Schutz der Arbeitnehmer bei verschachtelten Subunternehmen. Dabei möchte die Kommission gern die Sozialpartner und die Mitgliedstaaten mit einbeziehen.

Wie ich abschließend unterstreichen möchte, lässt die Mitteilung vom Juni 2007 erkennen, dass die Kommission grundsätzlich die verschiedenen Sozialmodelle der Mitgliedstaaten ebenso wenig untergraben will wie die Art und Weise, in der die Mitgliedstaaten ihr Tarifvertragswesen organisieren. Natürlich ist es aber Aufgabe der Kommission, zu gewährleisten, dass das Gemeinschaftsrecht strikt eingehalten wird, und so muss sie in Fällen, in denen unangemessene Maßnahmen ergriffen wurden, die nicht zum Schutz der Arbeitnehmer, sondern zu Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt führen, nach Maßgabe des EG-Vertrags einschreiten.

 
  
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  Philip Bushill-Matthews, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Eine der Herausforderungen bei der Erarbeitung einer mündlichen Anfrage, an die sich unverzüglich eine Entschließung anschließt, besteht darin, in ganz kurzer Zeit all die Elemente aufzunehmen, die uns am Herzen liegen. Ich glaube, dass in diesem Falle wie vielleicht auch in einigen anderen Fälle die große Eile dafür verantwortlich ist, dass nicht jeder von uns der Formulierung des Entschließungsentwurfs in jedem Detail zustimmt. Das ist nicht als Kritik an den politischen Gegnern auf der anderen Seite des Hauses gedacht. Sondern das ist einfach nur als Feststellung gedacht.

Ich möchte – inoffiziell hinsichtlich dessen, was die Kommission dazu zu sagen hat – zusätzlich die folgende Frage stellen. Wenn die geltende Richtlinie nicht in allen Mitgliedstaaten zufrieden stellend umgesetzt wird, könnte die Kommission bitte prüfen wieso? Liegen die Probleme bei der Richtlinie? Haben bestimmte Mitgliedstaaten Probleme mit der Umsetzung? Anstatt also einfach energisch zu sagen, „so lautet die Richtlinie nun einmal. Setzt sie gefälligst unverzüglich um“, könnten wir vielleicht etwas genauer hinsehen, denn ich glaube, dabei könnten wir etwas lernen. Grundsätzlich wollen wir ja alle eine Richtlinie in diesem Bereich, damit hier Klarheit herrscht.

Was ich abschließend zu sagen habe, kommt tatsächlich von dieser Seite des Hauses. Wir wollen Arbeitnehmer, die entsandt werden, unterstützen. Wir sind natürlich an sicheren Arbeitsbedingungen interessiert, aber wir sind an der Förderung ihrer Mobilität interessiert. Uns geht es nicht darum, diesen Bereich für protektionistische Zwecke zu benutzen und die Entsendung von Arbeitnehmern zu verhindern.

 
  
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  Anne Van Lancker, im Namen der PSE-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin! Herr Kommissar! Meine Fraktion betrachtet die neue Mitteilung der Kommission mit sehr gemischten Gefühlen. Zum einen ist natürlich zu begrüßen, dass die Kommission die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen fortsetzen will, denn fast jede Woche erfahren wir von neuen Fällen sozialer Ausbeutung von entsandten Arbeitnehmern – eine Situation, durch die übrigens starker Druck auf die Arbeitsbedingungen in unseren Ländern ausgeübt wird. Zum anderen können wir uns jedoch nicht des Eindrucks erwehren, dass die Kommission noch immer nicht das rechte Gleichgewicht zwischen der Gewährleistung der Dienstleistungsfreiheit einerseits und dem Schutz der Arbeitnehmer andererseits gefunden hat.

Ihnen, Herr Kommissar, sollte klar sein, dass eine Reihe von Kontrollmaßnahmen, die die Mitgliedstaaten eingeführt haben, wie beispielsweise die obligatorische Verwahrung von Dokumenten am Arbeitsplatz, die Einführung von Entsendeerklärungen oder die Anwesenheit eines rechtlichen Vertreters, Schlüsselelemente sind, um die Arbeitsbedingungen von entsandten Arbeitnehmern zu schützen.

Darüber hinaus ist nicht zu übersehen, Herr Kommissar, dass sich die Mitgliedstaaten nur auf ihre eigenen nationalen Maßnahmen verlassen können, da die bitter nötige grenzüberschreitende Kooperation zwischen Behörden und der Zugang zu den erforderlichen Informationen fast vollständig fehlen und internationale Zwangsmechanismen üblicherweise nicht greifen. Dennoch wird in der Mitteilung suggeriert, dass einige dieser Maßnahmen nicht mit dem Gemeinschaftsrecht kompatibel sind, und Sie drohen sogar mit Vertragsverletzungsverfahren, noch bevor die dringend nötigen Schritte umgesetzt wurden, um den Informationsfluss zu gewährleisten, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf wirklich tragfähige Beine zu stellen und ein wirksames Sanktionssystem einzuführen.

Natürlich begrüßt meine Fraktion das Vorhaben der Kommission, einen hochkarätigen Ständigen Ausschuss einzurichten, um die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung ihrer Zusammenarbeit zu unterstützen. Aber die administrative Zusammenarbeit reicht nicht, Herr Kommissar. Darüber hinaus fordern wir eine europäische Plattform für grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Inspektoraten der Mitgliedstaaten. Solange dieser Aspekt nicht geregelt ist, fehlt ein Schlüsselinstrument, um die Einhaltung der Entsenderichtlinie durchzusetzen.

 
  
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  Anne E. Jensen, im Namen der ALDE-Fraktion.(DA) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich möchte im Namen meiner Fraktion den von der Kommission im Zusammenhang mit dieser Richtlinie gewählten Ansatz unterstützen, der darin besteht, auf die Bereitstellung besserer Informationen und die intensivere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu vertrauen und bei ernsthaften Vertragsverletzungen die Mitgliedstaaten vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

Bedauerlicherweise müssen wir jedoch einräumen, dass es in einer erweiterten EU mit großen Einkommensunterschieden viel Unsicherheit gibt, darunter eine mit diesem Thema im Zusammenhang stehende Unsicherheit. Einerseits gibt es Befürchtungen, dass in einen anderen Mitgliedstaat entsandte Arbeitnehmer unter schlechteren sozialen Bedingungen arbeiten als es ansonsten im Aufnahmemitgliedstaat üblich ist und dass eine solche Situation zu einer Gefährdung der Sicherheit der Beschäftigung führt. Andererseits bestehen nach wie vor viele bürokratische Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr in der EU. Diese Faktoren behindern den Wettbewerb und bedeuten zudem, dass die Menschen schlechtere Dienstleistungen erhalten. Was die Entsenderichtlinie eigentlich anstrebt ist ein richtiges Verhältnis zwischen der Freiheit zur Bereitstellung grenzüberschreitender Dienstleistungen und der gleichzeitigen Aufrechterhaltung des Schutzes des Arbeitsmarktes im Aufnahmemitgliedstaat. Bei den Konsultationen im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten wurde uns zuvor von den Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften erklärt, die Entsenderichtlinie sei eigentlich ausreichend, allerdings äußerst kompliziert. Also wissen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur unzureichend Bescheid über ihre Pflichten und Rechte. Und hier müssen wir etwas tun. Es muss einfach und direkt möglich sein, gesetzestreu zu handeln, und diesen Zustand müssen wir durch die Bereitstellung von Informationen – verständlichen Informationen allerdings – in der Sprache der Menschen herbeiführen. Ferner brauchen die Bürgerinnen und Bürger leichten Zugang zu Hilfe bei der Lösung von Problemen.

Die Kommission hat erklärt, die Mitgliedstaaten vertrauten nicht immer auf den Informationsaustausch zwischen den Ländern, und deshalb halte ich es für eine gute Idee, nunmehr die gegenwärtige Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet zu verstärken. Des Weiteren sollte es sich die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Dublin zur Aufgabe machen, beispielhafte Praktiken auszutauschen und auf diese Weise die Arbeitsmarktpartner und die Mitgliedstaaten in einen positiven Prozess einzubeziehen.

Zu dem von Herrn Andersson angesprochenen Aspekt, dass der Aufnahmemitgliedstaat die Anwesenheit eines rechtlichen Vertreters des Entsendeunternehmens verlangt und Dokumente am Arbeitsplatz verwahrt sein sollten, bin auch ich der Meinung, dass wir unbedingt das richtige Verhältnis wahren müssen. Im Grunde genommen bin ich wirklich der Ansicht, dass die Kommission das richtige Verhältnis gefunden hat. Darauf basieren auch unsere Änderungsanträge zum Bericht. Ein Vertreter muss nicht unbedingt persönlich im Aufnahmemitgliedstaat anwesend sein. Dem stimmen wir zu, und ich möchte, dass das klargestellt wird.

Was den Hinweis auf den Fall Laval/Vaxholm betrifft, müssen wir meines Erachtens die endgültige Entscheidung abwarten, bevor wir diese Angelegenheit als Orientierung in Bezug auf die Vorschriften verwenden.

Damit schließe ich meine Ausführungen.

 
  
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  Elisabeth Schroedter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Diese Diskussion ist auch eine Warnung: Sollte diese Mitteilung ein weiterer Versuch sein, die gestrichenen Artikel 24 und 25 der ursprünglichen Dienstleistungsrichtlinie über die Hintertür wiedereinzuführen, dann erteilt das Parlament dem eine deutliche Absage! Die Entsenderichtlinie dient dem Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, und dieses Schutzziel bleibt unangetastet!

Bei der Entsenderichtlinie gilt das Vor-Ort-Prinzip, d. h. auch, dass alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die dem Schutz der entsandten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen am Einsatzort dienen und ihre Rechte gewährleisten, legitim und gewollt sind. Die Entsenderichtlinie ist ein Gesetz für den freien Dienstleistungsbinnenmarkt. Diese Freiheit gibt es aber nicht zu jedem Preis. Es gibt keinen Freibrief für Sozialdumping.

Ich bin es leid, eine Diskussion am grünen Tisch darüber zu führen, ob es theoretisch möglich ist, den Nachweis einer gerechten Lohnzahlung in zwei oder vier Wochen im Herkunftsland zu besorgen. Die Situation auf den großen und kleinen Baustellen Europas spricht eine andere Sprache. Ohne die Kontrollmöglichkeiten der Lohnunterlagen vor Ort werden die Räume für kriminelle Machenschaften deutlich ausgeweitet.

Dafür wollen Sie doch nicht die Verantwortung übernehmen? Gehen Sie auf die Baustellen, ehe Sie weitere Schritte unternehmen! Sehen Sie sich an, wie die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen um ihren gerechten Lohn geprellt werden, und wie dort Wettbewerb durch Sozialdumping verzerrt wird! Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort — das muss das Prinzip bleiben, das hier gilt!

 
  
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  Mary Lou McDonald, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Zunächst sollten wir bedenken, dass es bei der Entsenderichtlinie um die Rechte der Arbeitnehmer geht. Sie legt Mindestnormen in Bezug auf die Bezahlung, Urlaub, Arbeitszeiten usw. fest. Ohne die Richtlinie sind Arbeitnehmer dem Missbrauch durch Briefkastenfirmen und in Verbindung mit Scheinselbständigkeit schutzlos ausgesetzt, und einige Arbeitgeber haben diese Situation sehr schnell ausgenutzt.

Ich habe jedoch den Eindruck, dass die Kommission der Beseitigung von Hindernissen für die Bereitstellung von Dienstleistungen und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes Vorrang einräumt. Meines Erachtens stellt die an diese mündliche Anfrage gekoppelte Entschließung im Hinblick auf die derzeitigen Positionen des Parlaments, wie sie erst unlängst im Bericht Schroedter zum Ausdruck kamen, einen Rückschritt dar. Tatsache ist, dass die Kommission die Richtlinie nicht konsequent durchsetzt und viele Mitgliedstaaten ihre Bestimmungen ignorieren. Von diesen Versäumnissen sollte nicht mit Argumenten in Bezug auf Proportionalität oder Protektionismus abgelenkt werden. Als das Parlament die Dienstleistungsrichtlinie annahm, wurde jenen unter uns, die Bedenken bezüglich der Rechte der Arbeitnehmer hatten, versichert, dass die ordnungsgemäße Umsetzung der Entsenderichtlinie diese Bedenken ausräumen würden. Das ist nicht passiert, und die Kommission hat es versäumt, diese Richtlinie ordnungsgemäß durchzusetzen. Das hat zur Folge, dass viele Arbeitnehmer gefährdet sind, weil die zur Verhinderung von Ausbeutung und Missbrauch erforderlichen Mindestnormen fehlen.

 
  
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  Thomas Mann (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Am 13. Juni hat die Generaldirektion Beschäftigung der Kommission die Mitteilung veröffentlicht, dass einige Mitgliedstaaten das Arbeitnehmerentsendegesetz nicht paragraphengetreu umsetzen. Deutschland zählt dazu. Meinem Land wird vorgeworfen, die Kontrollen zu scharf auszuüben und damit eine Ausgrenzung von Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten zu betreiben. Das ist eine Provokation! Von einem Kommissar, den ich wegen seiner Ausgewogenheit sonst sehr schätze, erhoffe ich mir eine differenziertere Haltung.

Die Zusammenarbeit zwischen Entsendeländern und Aufnahmeländern ist zwar wichtig, kann jedoch eine effiziente Kontrolle keineswegs ersetzen. Unser gemeinsames Ziel muss doch sein, Arbeitnehmerschutz sicherzustellen, Sozialdumping zu unterbinden, Schwarzarbeit aufzudecken und zu bestrafen. Das aber lässt sich nur sicherstellen, wenn wir wesentliche Dokumente kennen, und zwar in der Sprache des Gastlandes. Diese sind bereitzuhalten: Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Arbeitszeitnachweise. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs unterstützt diese Ansicht. Denn offenkundig haben Kontrolleure erhebliche Probleme mit Dokumenten, die nicht in der jeweiligen Landessprache verfasst worden sind.

Zweitens: Um Mahnbescheide ordnungsgemäß zuzustellen, muss der Empfänger eine Anschrift in Deutschland nachweisen und keine dubiose Briefkastenadresse im Ausland, die nur deshalb gewählt wurde, um möglichst unauffindbar zu sein. Übrigens hat jedermann einen offiziellen Bevollmächtigten zu ernennen, er kann hierfür angeben, wen er für richtig hält. Als Adresse gilt übrigens auch der Arbeitsplatz. Ich halte das für eine faire Lösung.

Das angedrohte Vertragsverletzungsverfahren ist eine einzige Zumutung! In der Europäischen Union, Herr Kommissar, muss es gerecht zugehen, erst recht bei den Kontrollen! Herr Kommissar Špidla, bitte bewahren Sie Ausgewogenheit und Augenmaß, wie wir es sonst von Ihnen gewohnt sind!

 
  
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  Jean Louis Cottigny (PSE).(FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich gehöre zu denen, die die Entsendung von Arbeitnehmern als eine Chance für die Europäische Union und ihre Bürger betrachten. Eine Chance sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht ebenso wie als Beitrag zur Stärkung des Europagedankens. Arbeitnehmer, die auf dem Gebiet der Gemeinschaft entsendet werden, sind vor allem Europäer und müssen als solche behandelt werden, was meiner Meinung nach heißt, dass für dieselbe Beschäftigung auf demselben Hoheitsgebiet keine Ungleichheiten mehr erlaubt sein dürfen.

Eines der heute durch die Richtlinie 96/71/EG hervorgerufenen Probleme besteht darin, dass die fehlende Harmonisierung der arbeitsrechtlichen Regelungen der Mitgliedstaaten und die auf diesem Gebiet bestehenden Disparitäten zwischen neuen und alten Mitgliedstaaten befürchten lassen, diese Richtlinie werde eine Schlichtung zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen und mit „Sozialdumping“ verbunden sein. Ich sage es noch einmal: das soziale Europa muss von oben her aufgebaut werden und nicht, wie es manche hier wünschen, durch Abbau der sozialen Besitzstände, wofür einige der zu dem Bericht über das moderne Arbeitsrecht eingereichten Änderungsanträge ein Beleg sind.

Ihnen empfehle ich, auf diesem Gebiet nicht den Zauberlehrling spielen zu wollen, wodurch sie sich mit unkontrollierbaren sozialen Konflikten konfrontiert sehen könnten. Um solche Gefahren zu vermeiden, müssen meiner Meinung nach die Mitgliedstaaten gewisse Beschränkungen weiter beibehalten, aber auch bestimmte Bedingungen vorschreiben können, wenn sie entsandte Arbeitnehmer aufnehmen. Insbesondere sollten meiner Auffassung nach die entsandten Arbeitnehmer im Gastland über bevollmächtigte Vertreter verfügen, die unabhängig sein müssen. Sie müssen sachdienliche Informationen zu den Arbeitszeiten sowie zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz der betreffenden Beschäftigung bereitstellen können, damit ein Schutz gewährleistet werden kann. Die entsandten Beschäftigten müssen eine Voraberklärung abgeben, damit sich die Sozialpartner in den Gastländern, in denen die Löhne durch Tarifverträge festgelegt werden, einschalten können, um direkt mit dem Unternehmen zu verhandeln, von dem die entsandten Arbeitnehmer kommen.

In diesem Bereich müssen wir jedoch noch weiter gehen und Überlegungen beispielsweise über die Einführung eines europäischen Mindestlohns anstellen. Wir müssen den politischen Willen besitzen, uns auf einen Sockel gemeinsamer sozialer Rechte in der gesamten Europäischen Union zuzubewegen. Dies ist der Weg, der uns zu einem sozialen Europa, einem geschlossenen Europa, einem Europa der Arbeitnehmer, wie wir es alle anstreben, führen wird.

 
  
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  Evelyne Gebhardt (PSE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Als wir die Dienstleistungsrichtlinie diskutiert haben, haben wir sehr klar und eindeutig gesagt, dass die Dienstleistungsrichtlinie in keiner Weise die sozialen Rechte in den Mitgliedstaaten berühren darf. Deshalb haben wir die berühmten Artikel 24 und 25 aus der Dienstleistungsrichtlinie herausgenommen, weil diese Rechte nicht durch die Hintertür zunichte gemacht werden dürfen.

Wir waren uns auch darüber einig, dass die Entsenderichtlinie, falls es Probleme gibt, entsprechend geändert werden muss, damit Unklarheiten beseitigt werden. Ich möchte an diesen Kompromiss erinnern, dem auch die Europäische Kommission damals zugestimmt hat, und möchte diese Zustimmung auch wieder einfordern.

Ich teile Ihre Ansicht, Herr Kommissar, dass die fehlende bzw. schlechte Zusammenarbeit der Behörden einer der Hauptgründe dafür ist, dass wir mit der Entsenderichtlinie solche Probleme haben. Glauben Sie denn wirklich, dass durch die Abschaffung der Kontrollmöglichkeiten, der Dokumentation und all der Dinge, die für die Kontrolle notwendig sind, die fehlende Zusammenarbeit verbessert wird? Im Gegenteil! Fehlende Dokumentation plus schlechte Zusammenarbeit der Behörden bedeutet Sozialdumping pur. Ist es das, was Sie wollen? Ich glaube nicht!

Lassen Sie uns deswegen gemeinsam darauf hinarbeiten, dass die Verwaltungszusammenarbeit verbessert wird und dass die Öffnung der Märkte für Dienstleistungen und der Märkte für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf einem höchstmöglichen Sozialniveau erreicht werden. Dann tun wir etwas Positives für Europa, d. h. wir richten uns nicht destruktiv gegen die Mitgliedstaaten, sondern bemühen uns positiv um Lösungen, mit denen wir die Sache auch wirklich nach vorne bringen können. Das ist der Weg, den wir gehen sollten. Andernfalls werden wir nichts von dem erreichen, was wir eigentlich haben wollten.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich bin enttäuscht darüber, dass Kommissar Špidla uns heute mitgeteilt hat, dass er keine neue Mitteilung in dieser Sache vorschlagen wird.

Wenn europäische Arbeitnehmer in anderen Mitgliedstaaten arbeiten sollen, ohne einen Wettlauf nach unten auszulösen, dann müssen wir dafür sorgen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eindeutig sind, dass es EU-weit einheitlich anzuwendende Normen gibt, die vollständig umgesetzt werden. Die Entsenderichtlinie in ihrer jetzigen Form erfüllt diese Kriterien ebenso wenig wie die von der Kommission erst vor einem Jahr veröffentlichten Leitlinien. Jetzt geht es darum, dass die Kommission auf der Verwahrung von Dokumenten in den Mitgliedstaaten besteht, in die ein Arbeitnehmer entsandt wird, und wir müssen darauf bestehen, dass es einen ermittelbaren Arbeitgeber gibt, der die gesetzliche Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen trägt. Selbst das wird nicht ausreichen, sofern nicht alle Mitgliedstaaten für Einhaltungsmechanismen und hohe Strafen für Rechtsverletzungen sorgen.

Es wird keine Fortschritte in Fragen wie Flexicurity und Reform des Arbeitsrechts geben, solange wir nicht nach einer Lösung für Probleme wie die Sicherheit der Arbeitnehmer in diesem Bereich suchen. Die europäischen Arbeitnehmer werden eine Einschränkung ihrer Rechte oder einen Wettbewerb nach unten nicht akzeptieren. Dieses Haus wird keine Regelungen verabschieden, die ihre Rechte in irgendeiner Weise schwächen. Die Arbeitnehmer müssen erkennen, dass es sich lohnt, einen Wettlauf nach unten zu verhindern Ich halte die Kurzsichtigkeit des Rates und der Kommission in diesem Bereich für unglaublich, und ich kann mir nicht vorstellen, dass es ihnen mit der Schaffung einer Europäischen Sozialunion ernst ist.

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. – (CS) Verehrte Abgeordnete! Ich möchte gern eines klipp und klar feststellen: die Entsenderichtlinie stellt unter keinen Umständen eine Hintertür dar, durch die wir versuchen, dem Arbeitnehmerschutz auf dem europäischen Arbeitsmarkt Schaden zuzufügen. Ganz im Gegenteil – die korrekte Umsetzung der Richtlinie wird zu einem wirksamen Schutz der Arbeitnehmer führen, und darauf kommt es entscheidend an. Es ist keinesfalls so, dass die Kommission die Überwachungsbefugnisse einschränkt. Ich erkläre hiermit ganz kategorisch, dass alle Maßnahmen, die ein Mitgliedstaat für notwendig erachtet und bei denen die Verhältnismäßigkeit gegenüber der Zielsetzung gewahrt bleibt, selbstverständlich korrekt und zulässig sind.

Ebenso muss ich darauf hinweisen, dass die Entscheidung über diese Richtlinie ebenso wenig in irgendeinem Elfenbeinturm getroffen wurde wie der Beschluss über die Mitteilung. Sie wurde bei zahllosen Gelegenheiten vor Ort mit den Sozialpartnern erörtert. Wenn es um die Umsetzung von Rechtsvorschriften geht, dann wissen wir wohl alle, wo die Grenze zwischen den Fällen, in denen der Rechtsakt lediglich der Bürokratie anheimfällt und seine Ziele nicht erreicht, und denen, wo er andere und nicht beabsichtigte Ziele erreicht, zu ziehen ist. Die Kontrollen müssen daher gründlich und effektiv sein, jedoch im Rahmen einer angewandten Methode, da die Richtlinie und das Recht im Allgemeinen nicht alles erlauben. Es ist also nicht alles zulässig, sondern nur das, was sich im Rahmen des Gesetzes bewegt und was wirksam und verhältnismäßig ist.

Was eine Änderung der Richtlinie betrifft, die hier angeregt wurde, so möchte ich sagen, dass sich das Parlament selbst bereits mindestens zwei- oder dreimal mit dieser Frage befasst hat, ebenso wie die Sozialpartner. Dabei wurde jedoch keine brauchbare Position formuliert, anhand derer sich die Richtlinie nachhaltig neufassen ließe. Im Gegenteil – in den Standpunkten sprach man sich stets für eine Verbesserung von Zusammenarbeit und Umsetzung aus. Verweisen möchte ich auch darauf, dass die Umsetzung Sache der Mitgliedstaaten ist und es in der Zuständigkeit der Kommission liegt, dafür zu sorgen, dass die Umsetzung im Rahmen des europäischen Rechts erfolgt. Die Kommission ist zudem verpflichtet, die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel einzusetzen. Diesbezüglich prüft sie selbstverständlich die Lage auf den Arbeitsmärkten der einzelnen Mitgliedstaaten und geht dann wohlüberlegt vor, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Natürlich ist die Verbesserung der verwaltungstechnischen Zusammenarbeit außerordentlich wichtig. Ebenso wichtig ist es, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Überwachungsstellen in den Mitgliedstaaten zu verbessern, und die Kommission wird sich dafür einsetzen. Erweist sich in weiteren Debatten, dass Grund zur Ausweitung der Rechtsvorschriften besteht, wird dieser Punkt gewiss auf die Tagesordnung gesetzt und ausgiebig diskutiert werden. Im Augenblick deutet weder die vorläufige politische Erörterung im Parlament noch die Debatte mit den Sozialpartnern darauf hin, dass es richtig wäre, neue gesetzgeberische Maßnahmen auf diesem Gebiet zu ergreifen.

Verehrte Abgeordnete! Ich muss noch einmal nachdrücklich darauf hinweisen, dass das Ziel dieser Richtlinie darin besteht, die Arbeitnehmer wirksam zu schützen, und somit sind sämtliche Überwachungsmaßnahmen, die zu einem wirksamen Schutz beitragen, geeignet. Es liegt auf der Hand, dass die Überwachung in allen Bereichen im rechtlichen Sinne dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss, und wir streiten oft darüber, was verhältnismäßig ist. Der Gerichtshof in Luxemburg ist befugt, derartige Streitfälle zwischen den europäischen Organen beizulegen.

 
  
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  Die Präsidentin. Zum Abschluss der Aussprache wurde gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung ein Entschließungsantrag(1) eingereicht.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen, 11.7.2007, statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll

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