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Verfahren : 2005/0040(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0262/2007

Eingereichte Texte :

A6-0262/2007

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 11/07/2007 - 7.4
CRE 11/07/2007 - 7.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0330

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 11. Juli 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7.4. Spezifisches Programm „Ziviljustiz“ (2007-2013) (Abstimmung)
Protokoll
  

– Bericht: Segelström (A6-0262/2007)

– Vor der Abstimmung:

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Kommission möchte vor der Abstimmung die folgende Erklärung abgeben:

„Die Kommission hofft, dass heute alle Institutionen einen akzeptablen Kompromiss finden werden, denn es kommt darauf an, das Finanzprogramm „Ziviljustiz“ so schnell wie möglich anzunehmen. Wir sind bereits in Verzug. Wenn wir heute keine akzeptable Lösung finden, dann ist klar, dass das Programm „Ziviljustiz“ nicht mehr rechtzeitig angenommen werden wird, um noch 2007 in Kraft treten zu können, und das hätte sehr negative Folgen.

Ohne dieses Finanzprogramm wird die Kommission nicht in der Lage sein, Vereine oder andere Akteure der Zivilgesellschaft bzw. Studien und Projekte zu unterstützen, die für die Entwicklung der Politik im Bereich der Ziviljustiz von grundlegender Bedeutung sind.

Die Kommission könnte den Kompromiss unterstützen, der im Änderungsantrag 2 enthalten ist, der dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates eine neue Erwägung hinzufügt, in der das Recht des Parlaments, im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG unterrichtet zu werden und insbesondere den Entwurf eines Jahresprogramms für das Finanzprogramm „Ziviljustiz“ zugeleitet zu bekommen, wenn er dem Verwaltungsausschuss übermittelt wird, festgeschrieben wird. Dem Parlament sollten außerdem die Abstimmungsergebnisse und die Kurzniederschriften der Sitzungen des Verwaltungsausschusses vorgelegt werden.

Die Kommission bekräftigt zudem, dass sie den Entwurf des Jahresprogramms direkt an den Vorsitzenden des zuständigen parlamentarischen Ausschusses – den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres – weiterleiten und das Parlament unverzüglich über eventuell daran vorgenommene Änderungen informieren wird.

Die Kommission bekräftigt ebenso nachdrücklich wie in den Briefen von Vizepräsident Frattini an den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, dass sie bereit ist, dem federführenden Parlamentsausschuss auf Wunsch beizuwohnen, um die Mitglieder des Ausschusses mit allen notwendigen Informationen zum Entwurf des Jahresprogramms zu versorgen“.

 
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