Manfred Weber (PPE-DE). – Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die vier mündlichen Änderungsanträge, die von uns eingebracht werden, sind der letzte Versuch, eine Gemeinsame Entschließung zu erreichen. Ich möchte für die EVP-Fraktion klarstellen, dass wir die Kritik teilen. Kritik alleine wird die Terroristen jedoch nicht aufhalten. Deshalb wollen wir in diese Entschließung einen konstruktiven Ansatz einbringen. Wir beantragen daher zunächst folgende konkrete Ergänzung:
(EN) ;unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in den verbundenen Rechtssachen C-317/04 und C-318/04’,
Damit wollen wir einen seriösen Verweis auf das Urteil aufnehmen, das wir selbst als Parlament erzwungen haben. Das ist der erste mündliche Änderungsantrag, für den ich um Zustimmung bitte.
(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)
– Vor der Abstimmung über Bezugsvermerk 6
Manfred Weber (PPE-DE). – Die Ergänzung an dieser Stelle:
(EN) ,und der Antworten, die er von Minister Dr. Wolfgang Schäuble und Generaldirektor Jonathan Faull der GD Justiz, Freiheit und Sicherheit der Kommission am 29. Juni bzw. 3. Juli 2007 erhalten hat’,
(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)
– Nach Erwägung A
Manfred Weber (PPE-DE). – Dann beantragen wir die Aufnahme einer neuen Erwägung.
(EN) ‚in der Erwägung, dass das PNR-Abkommen der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus und des internationalen Verbrechens dienen soll’,
(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)
– Nach Erwägung B
Manfred Weber (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Wir möchten den folgenden mündlichen Änderungsantrag einbringen:‚in der Erwägung, dass das neue PNR-Abkommen einen Rechtsrahmen für die Übermittlung von EU-Fluggastdatensätzen an die USA darstellt und damit eine Grundlage für die Fluggesellschaften bei der Ausübung ihrer Unternehmenstätigkeit in Bezug auf die USA bildet’,
(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)