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Ausführliche Sitzungsberichte
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Donnerstag, 12. Juli 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 3. Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen EG/Ukraine (Aussprache)
 4. Zeitplan für das Haushaltsverfahren: siehe Protokoll
 5. Kohäsionspolitik in den ärmsten Regionen der Europäischen Union (Aussprache)
 6. Abstimmungsstunde
  6.1. Statistisches Programm der Gemeinschaft (2008-2012) (Abstimmung)
  6.2. Darfur (Abstimmung)
  6.3. Die künftige EU-Meerespolitik: eine europäische Vision für Ozeane und Meere (Abstimmung)
  6.4. Durchführung des ersten Eisenbahnpakets (Abstimmung)
  6.5. Für ein mobiles Europa – nachhaltige Mobilität (Abstimmung)
  6.6. Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Herz-Kreislauferkrankungen (Abstimmung)
  6.7. Abkommen über Fluggasdatensätze (PNR) mit den USA (Abstimmung)
  6.8. Euroraum (Jahresbericht 2007) (Abstimmung)
  6.9. EZB-Jahresbericht 2006 (Abstimmung)
  6.10. Palästina (Abstimmung)
  6.11. Lage in Pakistan (Abstimmung)
  6.12. Fortschrittsbericht über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 2006 (Abstimmung)
  6.13. TRIPS-Abkommen und Zugang zu Arzneimitteln (Abstimmung)
  6.14. Demokratische Aufsicht im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit (Abstimmung)
  6.15. Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen EG/Ukraine (Abstimmung)
  6.16. Kohäsionspolitik in den ärmsten Regionen der Europäischen Union (Abstimmung)
 7. Stimmerklärungen
 8. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 9. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll
 10. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 11. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Aussprache)
  11.1. Humanitäre Lage der irakischen Flüchtlinge
  11.2. Menschenrechtsverletzungen in Transnistrien (Moldau)
  11.3. Menschenrechte in Vietnam
 12. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll
 13. Abstimmungsstunde
  13.1. Humanitäre Lage der irakischen Flüchtlinge (Abstimmung)
  13.2. Menschenrechtsverletzungen in Transnistrien (Moldau) (Abstimmung)
  13.3. Menschenrechte in Vietnam (Abstimmung)
 14. Billigung von in erster Lesung vom Parlament angenommenen Standpunkten durch den Rat (Artikel 66 GO): siehe Protokoll
 15. Beschlüsse über bestimmte Dokumente: siehe Protokoll
 16. Mittelübertragungen: siehe Protokoll
 17. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll
 18. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
 19. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
 20. Unterbrechung der Sitzungsperiode
 ANLAGE (Schriftliche Anfragen)


  

VORSITZ: MIGUEL ANGEL MARTÍNEZ MARTÍNEZ
Vizepräsident

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 9.30 Uhr eröffnet.)

 

2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

3. Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen EG/Ukraine (Aussprache)
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  Der Präsident. Der erste Punkt ist die Aussprache über den Bericht von Michał Tomasz Kamiński im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (2007/2015(INI)) (A6-0217/2007).

 
  
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  Michał Tomasz Kamiński (UEN), Berichterstatter. (PL) Herr Präsident! Der Bericht, über den wir heute sprechen und über den wir abstimmen werden, betrifft das Abkommen über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Ukraine. Ich möchte nicht wiederholen, was in dem Bericht steht, sondern mich auf den breiteren Kontext konzentrieren, in dem dieser Bericht gesehen werden muss.

Der Bericht enthält eine realistische Einschätzung der Lage in der Ukraine und macht deutlich, dass wir die gewaltigen Anstrengungen des ukrainischen Volkes und des ukrainischen Staates auf dem Weg zu vollständiger Demokratie, einer Marktwirtschaft und der Achtung der Menschenrechte anerkennen sollten. Es sei hinzugefügt, dass die Ukraine in den mehr als zehn Jahren ihrer Unabhängigkeit große Fortschritte beim Aufbau einer modernen europäischen Gesellschaft erzielt hat.

Die Ukraine ist heute ein tolerantes, freies, demokratisches Land, dessen Bürger – wie alle Meinungsumfragen gezeigt haben – die Integration mit der Europäischen Union mehrheitlich unterstützen. Wir verheimlichen in dem Bericht aber auch nicht, dass es in der Ukraine Probleme gibt. Wir fordern die ukrainische Regierung auf, diese Probleme zu lösen. Hier geht es unter anderem um die ungehinderte und reibungslose Tätigkeit ausländischer Unternehmen in diesem Land, darunter auch Unternehmen der Europäischen Union. Es gibt Fälle von kriminellen Machenschaften. Die ukrainische Regierung hat erklärt, dass sie sich bemühen werde, die Kriminalität zu bekämpfen, und das sollten wir begrüßen.

Ich möchte auch betonen, dass während der Arbeiten an diesem Bericht Abgeordnete aus allen Fraktionen, die sich für die Ukraine interessieren, große Solidarität gezeigt haben. So möchte ich unter anderem Herrn Siwiec von der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament danken, der heute hier anwesend ist. Als Vizepräsident des Europäischen Parlaments und zuständig für die Beziehungen zur Ukraine hat er mich sehr unterstützt.

Mein Ziel war es von Anfang an, mit diesem Bericht ein Dokument vorzulegen, dass dieses Hohe Haus eint und nicht spaltet. Ein Dokument, das die Grundlage für einen Konsens bilden könnte. Heute nun könnte es hilfreich sein, wenn das Europäische Parlament, das bei den Ukrainern große Beachtung findet, ein Signal an das ukrainische Volk sendet, dass dieses Hohe Haus die Tür zur Ukraine nicht zuschlagen will. Gleichwohl schätzt es die Aussichten für eine Mitgliedschaft des Landes realistisch ein und sieht diese für die nächste Zukunft noch nicht.

Diese große Nation ist eine europäische Nation, und jeder, der einmal in der Ukraine war, kann leicht feststellen, wie viel vom europäischen Kulturerbe dort zu finden ist. Man braucht sich nur Kiew als Wiege eines überaus bedeutsamen Zweiges des Christentums in Osteuropa anzuschauen, um zu begreifen, dass die Ukrainer und der ukrainische Staat die Bezeichnung europäische Nation voll und ganz verdienen und wir, das Europäische Parlament, die Europäische Union, dieses Land mit Freundschaft und Respekt behandeln sollten.

Ich hoffe, dieses Hohe Haus wird – wie ich das schon angedeutet habe – den Bericht als Kompromissdokument verstehen, das den guten Willen unserer Institution, des Europäischen Parlaments, gegenüber dem ukrainischen Volk widerspiegelt.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident, Meine Damen und Herren Mitglieder des Europäischen Parlaments! Im Namen meiner Kollegin Ferrero-Waldner, die ich heute vertrete, begrüße ich diese Gelegenheit, auf der Grundlage des sehr guten Berichts von Herrn Kamiński mit Ihnen über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zu diskutieren.

Dieser Bericht ist ein ausgewogenes politisches Dokument, das klare Botschaften enthält. Wie Sie wissen, ist die Lage in der Ukraine nach wie vor schwierig. Entscheidend ist, dass die zwischen Präsident Juschtschenko und Ministerpräsident Janukowitsch am 27. Mai getroffene Vereinbarung, am 30. September vorgezogene Wahlen abzuhalten, erfüllt wird. Die Hauptakteure müssen die politische Situation des Landes stabilisieren und ein lebensfähiges verfassungsmäßiges System etablieren. Nur so können sie die Voraussetzungen dafür schaffen, dass es in dem Land mit politischen und wirtschaftlichen Reformen auf der Grundlage der Achtung der Prinzipien der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit der Menschenrechte und der Marktwirtschaft weitergehen kann.

Was die Wahlen angeht, so muss unbedingt sichergestellt sein, dass sie demokratisch und in Übereinstimmung mit internationalen Standards verlaufen. Wir hatten regelmäßigen Kontakt zu den verschiedenen politischen Seiten in der Ukraine und haben dabei diese Botschaften weitergegeben. Das geschieht auch in regelmäßigen Abständen weiter. So traf meine Kollegin Ferrero-Walder beispielsweise beim Kooperationsrat am 18. Juni mit Ministerpräsident Janukowitsch zusammen, und sie wird in der kommenden Woche eine Begegnung mit Außenminister Jazenjuk haben. Der Gipfel EU-Ukraine am 14. September in Kiew, nur zwei Wochen vor den Wahlen, wird ein wichtiges Ereignis sein, um diese Botschaften auf höchster Ebene zu bekräftigen.

Wir begrüßen es nachdrücklich, dass diese entscheidenden Botschaften im Bericht von Herrn Kamiński hervorgehoben werden. Dieses Dokument stellt neben dem jüngsten Ukraine-Besuch einer Delegation des Europäischen Parlaments unter der Leitung von Herrn Severin, des Vorsitzenden der Delegation des Parlaments für Beziehungen zur Ukraine, einen wertvollen Beitrag zur Sicherung der Stabilisierung der Lage in der Ukraine und zur Bekräftigung der Bedeutung der Verfassungsreform dar. Besonders begrüßenswert ist eine enge Abstimmung dieser Schritte zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission.

Was das neue verbesserte Abkommen angeht, so hat sich die politische Krise bisher nicht nachteilig auf die Verhandlungen ausgewirkt. Beide politischen Seiten in der Ukraine messen den Verhandlungen eine große Bedeutung bei; vier Runden hat es bereits gegeben. Die letzte Runde fand erst in der vergangenen Woche, vom 2.bis 4. Juli, in Kiew statt, und es wurden gute Fortschritte in Fragen der Politik, des Rechts, der Freiheit und der Sicherheit sowie in anderen Teilaspekten des Abkommens erreicht.

Die ukrainische Seite, für die die europäische Perspektive ein Hauptanliegen ist, betont in diesen Verhandlungen immer wieder das Ziel der ‚politischen Assoziation und wirtschaftlichen Integration’. Der Gipfel am 14. September wird eine wichtige Gelegenheit darstellen, um den Gesamtstand der Verhandlungen zu bewerten und dem weiteren Voranschreiten einen politischen Impuls zu verleihen. Wie es im Bericht von Herrn Kamiński heißt, werden Verhandlungen über eine weit reichende und umfassende Freihandelszone – die ein Schlüsselelement im neuen verbesserten Abkommen bilden wird – aufgenommen, sobald der Prozess des Beitritts der Ukraine zur WTO abgeschlossen ist. Es muss noch über einige offene Fragen diskutiert werden, nicht nur mit der Europäischen Union, sondern auch mit anderen Seiten, aber mit einigem guten Willen seitens der Ukraine, dürften ihre Bemühungen im Laufe dieses Jahres Früchte tragen.

Wir begrüßen also sehr diesen Bericht und die an die ukrainische Seite gehenden entscheidenden Botschaften. Zu dem von Ihnen aufgeworfenen Hauptproblem, das heißt, zur Reaktion auf die Europa-Bestrebungen der Ukraine, ist unsere Position eindeutig: Unser Verhandlungsziel besteht darin, die Ukraine in möglichst vielen Bereichen so nahe wie möglich an die Europäische Union heranzuführen, ohne möglichen künftigen Entwicklungen in den Beziehungen EU-Ukraine vorzugreifen.

 
  
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  Charles Tannock, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Im Namen der PPE-DE-Fraktion begrüße ich wärmstens Herrn Kamińskis Bericht. Die Ukraine ist für uns, abgesehen davon, dass sie der unmittelbare strategische Nachbar der EU ist, ein äußerst wichtiger Handelspartner im Bereich der Energie. In diesem Augenblick befindet sie sich inmitten einer Verfassungskrise in der Frage der Aufteilung der Macht zwischen dem Präsidenten und dem Parlament sowie zwischen den ukrainischsprachigen westlichen und zentralen Regionen, die in der Hauptsache den Präsidenten Juschtschenko und Julia Timoschenko unterstützen, und dem Süden und Osten, die russischsprachig sind und hauptsächlich für Ministerpräsident Janukowitsch sind.

Die Lösung dieses Problems wird einen Reifetest für die ukrainische Demokratie und eine Herausforderung für das andauernde Vermächtnis der orangenen Revolution sowie für den Rechtsstaat darstellen, doch bislang – und das muss man der Ukraine sehr zugute halten – ist keine Gewalt ausgebrochen. Leider ist es dem Verfassungsgericht infolge ungebührlicher Politisierung nicht gelungen, den Disput in der Frage der Zuständigkeit des Präsidenten, die Rada aufzulösen, zu klären. Die gegenwärtige parteienübergreifende Vereinbarung über Neuwahlen zur Rada am 30. September mag die Lage klären oder zumindest bestätigen, dass alle großen Akteure im Wesentlichen für das Weiterbestehen der Einheit der Nation und für die bevorstehende Mitgliedschaft in der WTO sowie für weitaus umfassendere Wirtschaftsbeziehungen mit der Europäischen Union sind.

Der Bericht Kamiński unterstützt diese Ziele und geht noch weiter, indem er die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in der EU in der weiteren Zukunft offen hält. Zunächst jedoch baut die EU zu Recht auf den ENP-Aktionsplan von 2005 und geht von dem jüngsten Abkommen über Visaerleichterungen und Rückübernahme aus; sie strebt die Schaffung einer weit reichenden Freihandelszone mit der Ukraine an, möglicherweise in Form eines Assoziierungsabkommens, an Stelle des überkommenen postsowjetischen PKA-Modells.

Ich fordere nunmehr die EU auf, ihre finanzielle Unterstützung der Ukraine im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments aufzustocken, und die Ukraine, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption im öffentlichen Leben zu verdoppeln, die Unabhängigkeit der Gerichte zu stärken und gleichzeitig ihre feste Absicht unter Beweis zu stellen, näher an die Europäische Union heranzurücken, indem sie sich um die Angleichung ihrer Gesetze an den Besitzstand der Europäischen Union bemüht.

 
  
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  Marek Siwiec, im Namen der PSE-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Der Bericht, der von allen gelobt wird, ist das Ergebnis der Reflexion darüber, was die Ukraine ist und welche Bedeutung sie für Europa hat. Vor fast drei Jahren, als von der orangenen Revolution noch keine Rede war, hat das Europäische Parlament damit begonnen, sich mit diesem Thema zu befassen.

Wir sind nun an einem Punkt angekommen, da wir einen Plan konzipieren wollen. Wir wollen ihn als Abkommen – vielleicht als Assoziierungsabkommen – bezeichnen, das die Ukraine näher an die Europäische Union heranrückt. So nah wie möglich, wie der Herr Kommissar feststellte. „So nah wie möglich“ kann auch bedeuten „hautnah“ – als künftiges Mitglied der Europäischen Union. Wir sollten uns nicht scheuen, das zu sagen, und auch nicht, dass eine solche Aussicht besteht. Das sollten wir auch den Ukrainern sagen. Dieser Bericht, der das erste offizielle Dokument der Europäischen Union zu diesem Thema ist, enthält eine solche Feststellung.

Um diese Pläne Wirklichkeit werden zu lassen, hat die Ukraine noch eine gewaltige Aufgabe zu bewältigen und sie muss gegenüber ihren Bürgern Verantwortung und Pflichtgefühl entwickeln. Diese Reformen werden schwierig und schmerzhaft sein, und wir wollen sie unterstützen. Wir sollten über das Thema Europäische Union, Mitgliedschaft der Ukraine in der Union und die europäischen Bestrebungen des Landes Einigkeit erzielen und uns nicht streiten.

Die politischen Parteien in der Ukraine, die an den Wahlen teilnehmen, müssen dem ukrainischen Volk klar sagen, dass sie die Mitgliedschaft in der Europäischen Union unterstützen, dass sie darüber nicht streiten, sondern auf dieses Ziel hinarbeiten werden.

Ich freue mich, das sagen zu können, weil die Europäische Union mit dem Konsens, der auf dem jüngsten Gipfel erzielt wurde, unmissverständlich gezeigt hat, dass sie für die Aufnahme weiterer Mitglieder offen ist. Sie hat deutlich gemacht, dass sie das Erweiterungsverfahren umsichtig und wohldurchdacht anwenden wird, so dass dies sowohl den Mitgliedstaaten und den Kandidatenländer als auch den Ländern, die sich künftig um eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union bewerben, zum Nutzen gereicht.

Ich plädiere dafür, den Bericht ohne die zusätzlichen Änderungsanträge anzunehmen. Ich hoffe, dass wir damit ein wichtiges Signal an die Ukraine und die Menschen in der Europäischen Union senden und dass es uns gelingen wird, die Zukunft der Ukraine nicht als Bedrohung zu sehen und damit Befürchtungen zu verbinden, sondern sie als eine große Chance und Herausforderung sowohl für die Europäer als auch die Ukrainer zu begreifen.

 
  
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  István Szent-Iványi, im Namen der ALDE-Fraktion. – (HU) Ende 2004 haben wir mit großer Freude und Hoffnung die Nachricht aufgenommen, dass sich die Ukraine für europäische Werte und Demokratie entschieden hat. Seither haben die Erfahrungen gezeigt, dass die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und freier Marktwirtschaft kein einfacher Prozess ist und dass die Ukraine sorgsam darauf achten muss, das Erreichte zu bewahren, weil es noch nicht gefestigt ist.

Eben aus diesem Grunde billigen wir nachdrücklich die in Herrn Kamińskis Bericht ebenfalls enthaltene Aussage, dass die Europäische Union der Ukraine in dieser schwierigen Zeit nicht den Rücken kehrt, sondern eine noch stärkere Zusammenarbeit anbietet. Für uns selbst ist es von grundlegendem Interesse, dass die Ukraine ein unabhängiges und auf Europa orientiertes Land ist. Es liegt in unserem Interesse, dass in diesem Land eine feste, auf Rechtsstaatlichkeit beruhende Demokratie und eine funktionsfähige Marktwirtschaft entsteht. Deshalb möchten wir durch das Abkommen Unterstützung leisten.

Die Ukraine muss erkennen, dass auch sie Verpflichtungen und Aufgaben hat und dass dieses Abkommen nur sinnvoll ist, wenn es ihr gelingt, die Schwierigkeiten zu meistern und sich den Problemen zu stellen. Unserer Meinung nach sollten die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine nicht die Form einer Partnerschaft, sondern die Form eines Assoziierungsabkommens annehmen. Wir hoffen, dass das jetzige Partnerschaftsabkommen in der Folgezeit durch ein Assoziierungsabkommen ersetzt wird.

Später käme es auf eine Erweiterung der Freihandelszone zwischen der Ukraine und Europa an, da die wirtschaftlichen Bindungen immer umfangreicher und enger werden. Wir erachten es für wichtig, im Zuge der Überprüfung des Instruments der Nachbarschaftspolitik die Unterstützung für die Ukraine anzuheben. Unserer Meinung nach ist es unbedingt erforderlich, nach dem Überprüfungszeitraum und sogar schon jetzt den größten Teil der Unterstützung für den Aufbau der Zivilgesellschaft einzusetzen, d. h. für die Stärkung der unabhängigen Medien, die in der Ukraine so dringend benötigt werden.

Auch in punkto Marktwirtschaft gibt es in der Ukraine noch viel zu tun. Wichtig sind die Reformierung des intransparenten Systems der staatlichen Beihilfen und ein stärkerer Schutz des geistigen Eigentums und der ausländischen Investitionen, da in diesem Bereich zahlreiche Probleme existieren.

Mit Freude begrüßen wir das Abkommen über Visaerleichterungen, das wir unterzeichnet haben, aber nur als ersten Schritt betrachten. Wir sind überzeugt, dass dies die Ukraine und Europa wirklich näher zusammenbringt. In diesem Sinne schließen wir uns dem umfassenden, konsensbasierten Bericht von Herrn Kamiński an.

 
  
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  Adam Bielan, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Im Namen der Fraktion Union für das Europa der Nationen möchte ich dem Verfasser des vorliegenden Berichts, unserem brillanten Kollegen Michał Kamiński, für dieses überaus wichtige Dokument meinen aufrichtigen Dank aussprechen.

Dem Bericht kommt große Bedeutung zu, wird doch der Rat darin aufgefordert, der Ukraine eine klare europäische Perspektive zu geben. Das neue verbesserte Abkommen sollte in diesem Zusammenhang einen geeigneten Rahmen für die Integration der Ukraine in die EU schaffen und ihr den Weg zu einer Vollmitgliedschaft in der EU ebnen.

Wie Herr Marek Siwiec von der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament bereits festgestellt hat, ist das praktisch das erste offizielle Dokument der Europäischen Union, in dem die Vollmitgliedschaft erwähnt wird.

Wir sprechen über diesen Bericht zu einem für die Ukraine überaus wichtigen Zeitpunkt. In gut zwei Monaten finden dort Parlamentswahlen statt. Wir müssen eingestehen, dass unser Versäumnis, Kiew ein deutliches Signal zu senden, von denjenigen genutzt werden könnte, die gegen Reformen und gegen eine pro-westliche Ausrichtung der Ukraine sind.

Ein solches Signal geht von Herrn Kamińskis Bericht aus, der eine weitere pro-ukrainische Stimme im Parlament ist. Ich bin sicher, dass die Annahme des vorliegenden Berichts die Beziehungen der Europäischen Union zur Ukraine weiter festigen wird.

Mitunter hören wir skeptische Stimmen in der Ukraine, die meinen, ihr Land habe keine andere Wahl als sich in Richtung Osten zu bewegen, weil der Westen es nicht wolle. Ich hoffe, die heutige Abstimmung wird zeigen, dass diese Politiker Unrecht haben. Die Ukraine muss Vorrang haben, allein schon deshalb, weil sie bei der Gewährleistung der Stabilität und Energiesicherheit der Europäischen Union eine Schlüsselrolle spielt. Gerade zum jetzigen Zeitpunkt ist das besonders wichtig, wo es darum geht, die Entscheidung über einen veränderten Verlauf der Odessa-Brody-Pipeline und ihre Verlängerung bis zur Europäischen Union zu unterstützen.

Ein wichtiges Beispiel für das Vertrauen, das wir in die Ukraine als ein wertvolles Mitglied der europäischen demokratischen Gemeinschaft setzen, ist der Beschluss der UEFA, Polen und der Ukraine die gemeinsame Austragung der Fußballeuropameisterschaft im Jahr 2012 zu übertragen.

Abschließend möchte ich unterstreichen, dass die Ukraine durch ihre historischen Beziehungen zu ihren Nachbarn ein Teil Europas ist. Seit Erlangung ihrer Unabhängigkeit hat die Ukraine für ihre Entwicklung den demokratischen Weg gewählt, wie er für alle europäischen Länder kennzeichnend ist. Ich hoffe, das Parlament wird heute bekräftigen, dass die Wahl, die die Ukraine getroffen hat, richtig war.

 
  
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  Rebecca Harms, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte mich bei dem Berichterstatter für seinen Bericht bedanken. Meiner heutigen Rede, die gegenüber dem politischen System der Ukraine sehr kritisch sein wird, möchte ich eines vorausschicken: Ein Blick auf die Landkarte oder in die Geschichtsbücher macht klar, dass die Ukraine ein europäisches Land ist und dass die Frage der Mitgliedschaft in der Europäischen Union eigentlich nur daran gebunden werden kann, wie die demokratischen Reformen in der Ukraine voranschreiten. Dass die Ukraine ein Teil Europas ist, sollte für jeden von uns selbstverständlich sein.

Das politische System bzw. die politischen Eliten in der Ukraine – das muss ich nach vielen Besuchen auch nach der Orangen Revolution sagen – befinden sich in einem ausgesprochen bedauerlichen Zustand. Die Parteienblöcke sind inzwischen – ohne Ausnahme – völlig diskreditiert. Der Ruf der Kerninstitutionen, der Ruf des Amtes des Präsidenten und der Ruf des Parlaments haben schwer darunter gelitten, dass in den letzten zwei Jahren die Interessen der Bürger in diesen Institutionen eigentlich keine Rolle mehr gespielt haben, sondern dass allein die Interessen der Eliten, die diese Institutionen inzwischen besetzen, im Mittelpunkt gestanden haben. In der Ukraine ist ein Machtvakuum entstanden.

Man berichtet zum Beispiel von einer zweiten Bereicherungswelle, die im Schatten der Auseinandersetzung im Parlament stattfindet. Das muss sich unbedingt ändern. Nach den Wahlen müssen wir darauf hinwirken, dass zwischen den Blöcken endlich der Weg zu echten demokratischen Kompromissen beschritten wird, denn es wird wieder eine Pattsituation geben. Dem Versuch, in der Ukraine eine Art Tyrannei der Mehrheit einzuführen, muss entgegengewirkt werden.

Demgegenüber gibt es aber auch Hoffnungszeichen. Ich finde es sehr gut, dass die Bürger der Ukraine diesem ganzen Konflikt gelassen gegenüberstehen und dass sie nicht mehr Gefahr laufen, in gewaltsame Auseinandersetzungen getrieben zu werden. Ich wünsche mir, dass das so bleibt, und ich glaube, dass sich die Lage stabilisiert, wenn wir die Perspektive der Mitgliedschaft gegenüber den Ukrainern weiter aufrichtig vertreten. In diesem Sinne finde ich die Signale für ein Assoziierungsabkommen und diesen Bericht sehr gut!

 
  
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  Jiří Maštálka, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (CS) Auch ich möchte dem Berichterstatter für seine hervorragende Arbeit danken. Inzwischen haben wir in unserer Aussprache alle zugestimmt, dass die Ukraine als einer unserer Nachbarn ein stabiler, demokratischer und sich weiterentwickelnder Staat sein sollte. Meiner Meinung nach gibt es drei Punkte, die in dem Bericht etwas stiefmütterlich behandelt wurden und auf die ich mich konzentrieren möchte. Der erste Punkt ist, dass wir auf Stabilisierung im sozioökonomischen Bereich drängen sollten, insbesondere im Hinblick auf die gesundheitliche Situation in der Ukraine. Ich bin nicht sicher, ob wir ausreichend mit der besorgniserregenden Tatsache vertraut sind, dass in der Ukraine eine Zunahme von sehr gefährlichen Erkrankungen und insbesondere Infektionskrankheiten zu beobachten ist, die ein Ergebnis der wirtschaftlichen Schwäche ist. Diese Krankheiten stellen aufgrund der hohen Migration eine Gefahr für andere Länder und insbesondere für die Länder der Europäischen Union dar. Ich erachte es als außerordentlich wichtig, unsere Unterstützung für die Ukraine im Gesundheitsbereich in nächster Zukunft aufzustocken.

Der zweite Punkt betrifft Nachbarländer der Ukraine, die Republik Moldau und Belarus. Die EU hat sich mit umfangreichen politischen Bemühungen und auch mit finanziellen Ressourcen für die Beilegung des Transnistrien-Problems engagiert. Ich denke, wir sollten stärker darauf achten, wie diese Gelder und Humanressourcen auf ukrainischer Seite genutzt werden, um eine positive Lösung für Transnistrien herbeizuführen, was insbesondere für die Kontrolle des Schwarzmarkts und andere Problemfragen in diesem Grenzgebiet gilt, wo die Ukraine umfangreiche Möglichkeiten für eine positive Einflussnahme hat.

Zum Thema Belarus möchte ich sagen, dass wir vor allem die Ukraine zu einer stärkeren Kooperation mit Belarus bewegen sollten, was die Überwindung der Folgen des Unglücks von Tschernobyl und die Lösung von Einwanderungsfragen anbelangt, denn es steht fest, dass über die Ukraine zahlreiche illegale Einwanderer in die EU geschleust werden. Ich meine, wir alle sollten uns wünschen, dass die bevorstehenden Wahlen in der Ukraine ohne äußere Einmischung ablaufen, wahrhaft demokratisch sind und zeigen, dass die Ukraine für die Europäische Union ein guter und stabiler Partner ist.

 
  
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  Bastiaan Belder, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Von dem augenscheinlich abwesenden portugiesischen Vorsitz möchte ich vor allem eines: Klarheit über die Grenzen der Europäischen Union. Meiner Auffassung nach gehört die Ukraine eindeutig dazu. Eine solch klare Botschaft aus Brüssel an die Adresse Kiews erfordert selbstverständlich Hilfe seitens Europas in Form von Engagement, was in Kiew eindeutig vorhanden ist, wie ich während eines Delegationsbesuchs Ende Mai erfahren habe. Diese Visite war eine informative und inspirierende europäisch-ukrainische Initiative, zu der ich die Kommission beglückwünschen darf. Der Ukraine wird der Weg nach Europa gleichermaßen durch Herrn Kamińskis konstruktiven Bericht gewiesen, den ich gern unterstütze, informiert er die ukrainischen Staats- und Verwaltungseinrichtungen doch offen und ehrlich über die europäischen Reformanforderungen.

Der heutigen politischen Elite der Ukraine obliegt die immense Verantwortung, sich selbst von dem üblen Geruch des Egoismus zu befreien, sowohl in materiellem als auch in immateriellem Sinn. Diese Selbstreinigung wird der nationalen Sache die öffentliche Unterstützung bringen, die zum Beitritt in die Europäische Union vonnöten ist. Zu dieser europäischen Perspektive, die der Ukraine winkt, müssen die europäischen Institutionen gerade während dieser spannenden polarisierenden Zeit der Wahlen einen konkreten Beitrag leisten. Der Bericht Kamiński geht mit gutem Beispiel voran. Knapp und präzise weist er der Ukraine den zweifellos langen Weg nach Europa. Wir sollten sicherstellen, dass die Reise ruhig verläuft. Lassen Sie uns dieses Land auf seiner Reise begleiten.

 
  
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  Jana Bobošíková (NI).(CS) Meine Damen und Herren! Ich stehe voll und ganz hinter dem Bericht von Herrn Kamiński, dessen Schilderung der Lage genau mit dem übereinstimmt, was ich selbst und andere Mitglieder des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Ukraine bei Treffen mit dem ukrainischen Parlament, der Regierung und Präsident Jutschtschenko erlebt haben. Der Bericht beschreibt auch die bisher ungewisse Position der Union hinsichtlich der Ukraine. Nachdem wir die Orange Revolution im Dezember 2005 unterstützt und Präsident Juschtschenko hier im Parlament willkommen geheißen hatten, hätten wir weiter gehen sollen. Wir hätten klar sagen sollen, dass wir die Ukraine nicht nur unterstützen, sondern Schulter an Schulter mit ihr stehen. Trotz der Probleme, mit denen unser östlicher Nachbar konfrontiert ist, bin ich der festen Überzeugung, dass die Ukraine in absehbarer Zukunft Mitglied der Europäischen Union werden kann. Sie hat nicht nur starke historische, kulturelle und wirtschaftliche Bindungen zu den Mitgliedstaaten, sondern spielt auch eine Schlüsselrolle in puncto Energiesicherheit.

Genau wie der Berichterstatter bin auch ich für ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine, das konkrete Bedingungen sowie einen Zeitplan für den Ausbau der Beziehungen und für Reformen mit dem Ziel der Integration der Ukraine in die Union enthält. Außerdem bin ich für eine Aufstockung der Finanzhilfe für die Ukraine, wobei wir weiterhin konsequent die Forderung nach Durchsetzung von Reformen, Bekämpfung der Korruption und Schaffung eines stabilen, verlässlichen und berechenbaren Investitionsumfelds erheben müssen. Ich hoffe, dass sich insbesondere die neuen Mitgliedstaaten in diesen Prozess einbringen, da sie der Ukraine sprachlich und geografisch nahe sind und mit ihr auch eine totalitäre Vergangenheit und von Reformen geprägte Gegenwart gemeinsam haben.

 
  
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  Elmar Brok (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Man braucht nur auf die Landkarte zu schauen, um zu erkennen, dass die Ukraine eines der strategisch bedeutendsten Länder für uns ist. Deswegen müssen wir großes Interesse daran haben, dass die Ukraine eine demokratische und rechtsstaatliche Entwicklung nimmt und wirtschaftlichen Erfolg hat, weil das die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass das Land die richtige Orientierung hat.

Gleichzeitig muss auch gesagt werden, dass die Ukraine als selbständige Nation frei entscheiden kann, in welche Richtung sie geht, und dass niemand — auch nicht ein großer Nachbar — das Recht hat, hier Einfluss auszuüben. Die Zeit der Hemisphären ist vorbei, jedes europäische Land kann freie Entscheidungen treffen. Deswegen ist es wichtig, dass der Ukraine dieses verstärkte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen angeboten wird, das für die Möglichkeit einer freien Entscheidung der Ukraine von großer Bedeutung ist.

Ich sehe dieses Abkommen im Zusammenhang mit dem WTO-Beitritt, einer zukünftigen Freihandelszone, der Weiterentwicklung der europäischen Nachbarschaftspolitik und der Möglichkeit eines europäischen Wirtschaftsraumes plus — oder wie auch immer wir das im Europäischen Parlament bezeichnet haben. Es geht darum, den Weg einer freien, europaorientierten Ukraine — als Teil der euro-atlantischen Gemeinschaft — zu stärken.

Wie weit dieser Weg führen wird, wird von der Entwicklung der Europäischen Union und von der Entwicklung der Ukraine abhängen. Wir haben alle unsere Hausarbeiten zu machen. Aber wir sollten jetzt keine falschen Versprechungen machen, von denen niemand weiß, ob wir sie erfüllen können, denn dies wird zu Enttäuschungen führen. Wir sollten jetzt vielmehr dieses Partnerschafts- und Kooperationsabkommen umsetzen, damit die Bürger heute und morgen und übermorgen merken, dass es Fortschritte gibt und dass es sich lohnt, in Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit westlich orientiert zu leben, und dass dies den Menschen Nutzen bringt. Und hier müssen wir helfen.

Frau Harms hat es gesagt: Auch die politische Elite in der Ukraine muss sich dessen bewusst werden, und diese Sandkastenspiele, die nur mit persönlichen Eitelkeiten zu tun haben, aber nicht weiterführen, müssen beendet werden.

Ich glaube, dass wir eine Pflicht haben und diese wahrnehmen sollten, aber dass wir dabei keine falschen Versprechungen machen, sondern realistisch bleiben sollten, damit unsere Aussagen auch Glaubwürdigkeit haben.

 
  
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  Jan Marinus Wiersma (PSE). – (NL) Herr Präsident! Auch uns ist es wichtig, dass die Kommission Ehrgeiz an den Tag legt, was den Abschluss eines neuen Abkommens mit der Ukraine betrifft. Von unserer Warte aus muss insbesondere die weit reichende und anhaltende wirtschaftliche Integration in Verbindung mit der Verstärkung der Zusammenarbeit auf möglichst vielen anderen Feldern obenan stehen.

Die Europäische Union sollte das Signal aussenden, dass wir die Beziehungen zur Ukraine weiter vertiefen wollen. Wenn wir das richtig machen wollen, muss selbstverständlich auch innerhalb der Ukraine selbst etwas geschehen, denn der Schlüssel zum Erfolg dieser Zusammenarbeit liegt letzten Endes in Kiew selbst. Das bedeutet auch, wir müssen Druck ausüben, damit die politische Balance in diesem Land wiederhergestellt wird. Im Grunde müssen wir eine Art historischen Kompromiss zwischen Ost und West anstreben oder dabei mithelfen. Wenn der politische Konflikt in der Ukraine nicht gelöst wird, sehe ich gewaltige Probleme bei der weiteren Entwicklung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union vorher.

Die Worte sind im Bericht dort mit Bedacht gewählt, wo es um die längere Sicht geht, er verschließt die Tür aber nicht ganz. Außerordentlich wichtig ist es auch, dass wir heute diese Botschaft an die Ukraine übermitteln, wiederum unter dem Vorbehalt, dass der Schlüssel bei Kiew selbst liegt. Von der Reformfähigkeit dieses Landes hängt es ab, ob sich die Frage der Mitgliedschaft tatsächlich jemals stellen wird. Wir sollten die Tür heute nicht zuschlagen, aber doch realistisch bleiben. Die Ukraine muss unbedingt, wie bereits gesagt, eine eigene Reformagenda entwickeln, in der vor allem nicht nur die Bekämpfung der Korruption und die Schaffung transparenterer Strukturen in diesem Land, sondern auch der stufenweise Abbau oligarchischer Strukturen von Bedeutung sind.

Schließen möchte ich mit zwei Bemerkungen. Meines Erachtens kann die Ukraine eine Rolle als Schlüsselland in der Region spielen. Das müssen wir fördern, und das findet sich auch im Bericht Kamiński. Wenn wir die Region des Schwarzen Meeres betrachten, die sich mit Problemen wie Energie, Handel, Bekämpfung von Kriminalität herumplagt und in der Zusammenarbeit zwischen den Ländern mit Unterstützung der Europäischen Union geboten ist, dann kann die Ukraine dort einen herausragenden Part übernehmen.

Schließlich, und auch das ist in dem Bericht treffend formuliert, kommt der Ukraine eine Schlüsselrolle bei der Energieversorgung Europas zu, was die Lieferung und Durchleitung betrifft, aber auch wenn es gilt, ihren eigenen Energiehaushalt in Ordnung zu bringen. Hier können die Kommission und die Europäische Union ebenfalls eine maßgebliche Rolle spielen.

 
  
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  Grażyna Staniszewska (ALDE). – (PL) Herr Präsident! Mit dem Mandat, über das wir heute sprechen, kommt von der Europäischen Gemeinschaft endlich ein positives und konstruktives Signal, auf das die Reformkräfte in der Ukraine schon lange gewartet haben.

Die Ukraine ist keine zwanzig Jahre alt und damit ein sehr junges Land. Sie beginnt eben erst damit zu lernen, wie sie funktionieren, wie sie ihre eigenen Strukturen und Institutionen aufbauen und respektieren und die Regeln der Demokratie handhaben soll. Davor hatten die Ukrainer über Jahrhunderte keinen eigenen Staat, und so ist die Situation dieses Landes überhaupt nicht mit der der baltischen Staaten zu vergleichen, die ihre Eigenstaatlichkeit für die Dauer von vierzig Jahren verloren hatten.

Nach welchen Grundsätzen der junge ukrainische Staat gestaltet wird, ist ganz entscheidend, denn schließlich ist die Ukraine der größte direkte Nachbar der Europäischen Union. Die Frage ist, wer die Ukrainer mobilisieren kann und zu welchem Zweck. Wird es Russland sein – ein undemokratisches Land mit einer Wirtschaft, in der Korruption herrscht und die als Instrument benutzt wird, um politischen Einfluss auszuüben – oder eine demokratische und freie Europäische Union?

Bislang hat sich die Europäische Union im besten Falle gleichgültig gegenüber den europäischen Bestrebungen der Ukraine gezeigt. Von dem kurzzeitigen, konstruktiven Engagement der Europäischen Union während der organgenen Revolution einmal abgesehen, haben die Erklärungen der einzelnen Kommissare bislang nur Gleichgültigkeit und Distanz erkennen lassen. Das Mandat, über das wir heute sprechen, ist eine Chance, das zu ändern. Damit verbunden sind eine langfristige Perspektive für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union, die Zusage für eine Aufstockung der finanziellen Hilfe nach einer Halbzeitbewertung, die Einrichtung einer Freihandelszone und Visaerleichterungen.

Das alles hat natürlich seinen Preis. So erwartet die Gemeinschaft im Gegenzug von der Ukraine, dass sie weiter den Weg zur Demokratie beschreitet, dass sie Institutionen aufbaut, wie sie für ein demokratisches Land, das Krisen eigenständig zu lösen vermag, charakteristisch sind. Die Europäische Union erwartet von der Ukraine, dass sie die Justiz reformiert und vor allem deren Unabhängigkeit von politischen Einflüssen garantiert, so dass das Land schließlich über ein gänzlich unabhängiges Verfassungsgericht verfügt. Zudem soll die Ukraine Politik und Wirtschaft trennen und die Korruption wirksam bekämpfen.

Das ist eine gewaltige Aufgabe, die für die Ukrainer nur schwer zu bewältigen sein wird und viele Jahre voller Mühen in Anspruch nehmen wird. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass die Ukraine diese Herausforderungen nur meistern wird, wenn sie eine klare, wenn auch langfristige Perspektive der europäischen Integration hat.

(Beifall)

 
  
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  Gintaras Didžiokas (UEN).(LT) Zuerst einmal möchte ich dem Berichterstatter Herrn Kamiński danken und ihn zu diesem meiner Meinung nach sehr wichtigen und notwendigen Bericht beglückwünschen. Die Ukraine spielt nicht nur im wirtschaftlichen, sondern auch im geopolitischen Sinne eine äußerst bedeutende Rolle und wird dies auch weiterhin tun. Die Stabilität Europas wird davon abhängen, wie und an wessen Seite sich die Ukraine entwickelt. Davon können wir uns durch einen Blick auf die Geschichte überzeugen. Europa braucht die Ukraine, und die Ukraine – daran gibt es keinen Zweifel – braucht Europa. Wir müssen dem Volk der Ukraine die Hand reichen, wir müssen ihm helfen, die von der sowjetischen und russischen Propaganda geschürte Furcht zu überwinden, wir müssen die Überbleibsel des Kalten Krieges beseitigen, und die Ukraine muss ein zuverlässiges, stabiles, sicheres und wahrhaft europäisches Land werden. Dafür brauchen wir vielfältigere Programme und mehr Kontakte; wir müssen den Menschen in der Ukraine ganz klare Signale vermitteln, weil Kräfte am Werk sind, die ihnen Angst vor Europa machen, die Zwietracht und Spannungen erzeugen. Europa muss dem ein Ende bereiten.

 
  
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  Milan Horáček (Verts/ALE). – Herr Präsident! Dem Bericht zur Ukraine stimmen wir zu. An einigen Stellen hätte ich mir aber noch eine deutlichere Sprache gewünscht.

Die Ukraine befindet sich in einer Umbruchphase, auch wenn die Einigung der Konfliktparteien auf Neuwahlen Ende September zu einer Entspannung geführt hat. Es gibt keine Garantie, dass eine neu gewählte Werchowna Rada die Lösung der politischen Probleme bedeutet. Wird es nach den Wahlen zwischen dem blauen und dem orangefarbenen Lager mehr Zusammenarbeit und Vertrauen geben?

Auf dem Weg zu dringend notwendiger Stabilität in der Ukraine gibt es politische und institutionelle Hürden, die noch überwunden werden müssen. Eine klare europäische Perspektive kann den notwendigen Demokratisierungs- und Modernisierungsschub schaffen. Dass die Ukraine von der Erfüllung der internationalen Menschenrechtsnormen weit entfernt ist, muss genauso erwähnt werden wie die Tatsache, dass korrupte Strukturen vor allem in Politik und Justiz sowie die undurchsichtige Verflechtung mit der Wirtschaft einen erfolgreichen Reformprozess behindern.

Die Perspektive eines Beitritts ist sowohl für die Ukraine als auch für die EU sehr wichtig und notwendig. Die europäische Idee, einen Kontinent des Friedens, der Demokratie, des Wohlstands und der Menschenrechte zu schaffen, gilt für alle europäischen Länder, und das sagen wir auch deutlich in Richtung Ukraine.

 
  
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  Jerzy Buzek (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Ich beglückwünsche den Berichterstatter zu seinem ausgezeichneten Bericht. Drei Jahre nach der orangenen Revolution sind wir zu Recht unzufrieden mit den Fortschritten, die in der Ukraine in puncto Demokratie, freier Markt und Rechtsstaatlichkeit erzielt wurden. Diejenigen, die die kommunistische Ära in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts überlebt haben – und diese Erfahrung haben hier in der Europäischen Union zehn Länder gemacht – wissen jedoch, wie schwer es ist, sich sowohl psychisch als auch institutionell von dem repressiven und übermächtigen System des realen Sozialismus zu befreien.

In der Ukraine gibt es heute freie Medien und Medienvielfalt, was stets die wichtigste Garantie für Fortschritt ist. Ich stimme den meisten Aussagen meiner Vorredner zu. Wenn wir uns hierin alle einig sind – weshalb setzen wird dann nicht den i-Punkt? Weshalb treffen wir keine klare Aussage über die künftige Mitgliedschaft der Ukraine in der Europäischen Union, die selbstverständlich noch in ferner Zukunft liegt?

Wenn die Europäische Union ihr Wertesystem, nämlich Demokratie, freier Markt und Rechtsstaatlichkeit, in Osteuropa und insbesondere in Belarus, Russland oder der Region des Kaspischen Meeres verbreiten will, müssen wir gegenüber der Ukraine eine klare Position vertreten. Wir müssen uns unmissverständlich zu einer künftigen Mitgliedschaft des Landes äußern. Tun wir das nicht, verspielen wir die Chance, in Osteuropa eine langfristige Stabilität aufzubauen, die für alle von Nutzen ist.

Mit unseren Vorschlägen für eine künftige Mitgliedschaft der Ukraine in der Europäischen Union zwingen wir der Ukraine nichts auf. Das wird stets – und das möchte ich unterstreichen – die Entscheidung der Ukrainer selbst bleiben. Wir machen damit auch keine falschen Versprechungen.

Im Moment warten noch zwei konkrete Aufgaben auf uns. Wir müssen zunächst mittels diplomatischer Bemühungen sicherstellen, dass die für den 30. August angesetzten Wahlen auch tatsächlich stattfinden. Außerdem müssen wir eine hochrangige – und nicht nur symbolische – Gruppe von Beobachtern zu diesen Wahlen entsenden. Das ist unsere Pflicht, und das ist es auch, was alle Ukrainer, mit denen ich gesprochen habe, fordern.

 
  
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  Libor Rouček (PSE).(CS) Gestatten Sie mir, zunächst die Entscheidung des Rates zur Aufnahme von Verhandlungen über einen neuen Vertrag zwischen der EU und der Ukraine zu begrüßen, dessen Ziel die Erweiterung der politischen Zusammenarbeit und die allmähliche wirtschaftliche Integration der Ukraine in den Binnenmarkt der EU ist. Ich stimme mit dem Berichterstatter überein, dass die Verwirklichung dieser ehrgeizigen und für beide Seiten wichtigen Ziele es erfordert, spezifische Verfahren, Bedingungen und Prioritäten festzulegen. Zu diesen Prioritäten zählen der Beitritt zur WTO und die allmähliche Schaffung einer integrierten Freihandelszone, die auf einem einheitlichen rechtlichen Fundament stehen sollte und sich meiner Meinung nach auf den gesamten Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr beziehen sollte. Der zweite Schwerpunkt im wirtschaftlichen Bereich sollte die möglichst rasche Integration der Ukraine in die europäische Energiegemeinschaft sein.

 
  
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  Janusz Onyszkiewicz (ALDE). – (PL) Herr Präsident! Heute sprechen wir über das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem nach Russland größten Land in Europa – der Ukraine. Die Ukraine ist – geografisch gesehen – das größte Land in Europa, und es hat über Tausende von Jahren an der europäischen Kultur teilgehabt und sie mitgestaltet. Seit Jahren äußert das Land seinen eindeutigen Wunsch, der Europäischen Union beizutreten, weil es davon überzeugt ist, dass das, was in unseren Verträgen steht, die jedem europäischen Land das Recht auf einen Beitritt zur Europäischen Union zugestehen, nicht nur leere Worte sind.

Die Ukraine ist auch sehr wichtig für Europa, was in diesem Hohen Haus wiederholt angesprochen wurde und auch in dem Berichtsentwurf festgestellt wird. Allein schon wegen der Frage der Energie sollte die Ukraine bereits heute in das europäische System zur Gewährleistung der Energiesicherheit eingebunden werden, und solche Vorhaben, wie der Bau der Ölpipeline Odessa-Brody, die Einbindung der Ukraine in das Nabucco-Gaspipelineprojekt oder Anreize für eine Zusammenarbeit innerhalb der GUAM sind dafür hervorragend geeignet.

Es wurde hier festgestellt, dass die ukrainischen politischen Institutionen nicht reif genug für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union seien. Das mag im Moment so sein, doch ist die Lage bezüglich der Institutionen und der Demokratie in der Ukraine meiner Ansicht nach keineswegs schlechter als in der Türkei. Wir sollten auch bedenken, dass nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion in der Ukraine – von den baltischen Staaten einmal abgesehen – in puncto Demokratie die größten Fortschritte erzielt wurden. Deshalb sollten wir der Ukraine grünes Licht geben.

 
  
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  Guntars Krasts (UEN). – (LV) Ich danke Ihnen, Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter Herrn Kaminski meinen Glückwunsch aussprechen. Sein großes persönliches Interesse an der Entwicklung des Geschehens in der Ukraine und an der Förderung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine war fraglos eine große Hilfe bei der Erarbeitung des Standpunkts des Parlaments. Die Ukraine hat schon immer die besondere Aufmerksamkeit der Europäischen Union auf sich gezogen. Sie spielt weit über ihre Grenzen hinaus eine bedeutende geopolitische Rolle. Seitens der Europäischen Union besteht ein vitales Interesse an einer demokratischen und wirtschaftlich erfolgreichen Ukraine. Es wäre ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele, wenn die Europäische Union eine Perspektive für die von der Ukraine angestrebte EU-Mitgliedschaft aufzeigen würde. Damit würde sie die Entwicklung des demokratischen Prozesses in der Ukraine maßgeblich unterstützen, den internen politischen Prozessen im Lande zu mehr Stabilität verhelfen und die gesellschaftliche Einigung in der Ukraine voranbringen. Die im Bericht enthaltenen Orientierungen und Aufgabenstellungen in Bezug auf Reformen, Demokratieentwicklung, Rechtsstaatlichkeit, Unternehmertum und Investitionen in die Umwelt fördern die langfristige Stabilisierung der Ukraine. Die immer engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Union wird den Weg zur Lösung dieser Fragen weisen und das Tempo des Fortschritts der Ukraine in Richtung EU-Integration bestimmen. Vielen Dank!

 
  
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  Michael Gahler (PPE-DE). – Herr Präsident! Wir Parlamentarier im Europäischen Parlament haben bei zahlreichen Gelegenheiten im Plenum wie in den Ausschüssen verdeutlicht, wie wichtig uns der Nachbar Ukraine ist. Positive Entwicklungen durch die orange Revolution haben wir mit großer Sympathie begleitet und versucht, diese Entwicklungen zu fördern, wo immer es möglich war. Dies setzen wir heute fort, indem wir die Ausarbeitung einer verstärkten Partnerschaft zwischen der Ukraine und der EU befürworten.

Die Ukraine befindet sich in einem potenziell viel versprechenden Transformationsprozess. Vom Stadium, das unsere jüngeren EU-Mitglieder erreicht haben, ist sie aber noch weit entfernt. Sie kann das Tempo selbst beeinflussen. Wir sind bereit, sie dabei zu unterstützen.

Ich verstehe die kommenden Parlamentswahlen und die nachfolgende Regierungsbildung auch als einen Test dafür, wie sich das Land weiter orientiert. Wenn sich eine europäische Perspektive realisieren soll, muss sich eine politische Kultur entwickeln, die mit europäischen Standards kompatibel ist. Die Strukturen, die in der Vergangenheit Wahlen gefälscht haben und heute im Parlament auf Shopping-Tour gehen, um sich fehlende Stimmen zu kaufen, müssen ihr Verhalten grundlegend ändern. Das Gleiche gilt natürlich für diejenigen, die sich kaufen lassen.

Alle politischen Kräfte sind aufgerufen, die Institutionen des Landes, ihre jeweiligen Kompetenzen und ihre Integrität zu achten und zu schützen und sie nicht als Verfügungs- und Manövriermasse in der innenpolitischen Auseinandersetzung zu instrumentalisieren. Nur wenn das dauerhaft gelingt, werden die Bürger Vertrauen in die Demokratie als eine unterstützenswerte Staatsform gewinnen.

Frau Kollegin Harms hat es bereits ausgeführt: Ich bin wirklich über die Art und Weise besorgt, wie dort mit den Institutionen umgegangen wird. Ich glaube, wir in der Europäischen Union können uns gar nicht vorstellen, welches Ausmaß diese Praktiken angenommen haben. Deswegen ist unser Bericht mit detaillierten Forderungen im Hinblick auf das, was wir von der Ukraine auf ihrem Weg nach Europa erwarten, gespickt. Diese Erwartungen müssen erfüllt werden!

 
  
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  Adrian Severin (PSE). – (EN) Herr Präsident! Die Ukraine ist ein reiches Land, ein riesiger Markt, eine aus vielen Bürgerinnen und Bürgern zusammengesetzte dynamische Gesellschaft, eine beeindruckende Quelle natürlichen Reichtums und eine große Transitroute für Energie und Güter des Grundbedarfs. Sie ist Heimstatt einer großen europäischen Kultur und ein weites Territorium mit einer entscheidenden geostrategischen Lage.

Wir müssen uns entscheiden, ob wir wollen, dass die Ukraine lediglich eine Pufferzone hinter einer ihre strukturellen Schwächen verbergenden parochialen Europäischen Union oder ein Vorposten einer starken, stolzen, demokratischen, politischen Union an der Nahtstelle – und nicht an der Demarkationslinie – zwischen Europa und Eurasien, zwischen Europa und Russland ist.

Die meisten Ukrainer begreifen unabhängig von ihrer politischen und ideologischen Zugehörigkeit, dass ihre individuelle, soziale, nationale und internationale Sicherheit nur im Rahmen der Beziehungen zur Europäischen Union gefestigt werden kann. Als Reaktion auf ihre legitimen Bestrebungen und im Einklang mit unseren fundamentalen Interessen müssen wir ihnen sagen, dass wir bereit sind, alle unsere Ressourcen und Politiken mit ihnen zu teilen, sobald die rechtliche, politische, legislative, institutionelle und moralische Interoperabilität zwischen der Ukraine und der Europäischen Union hergestellt ist. Wir müssen ihnen auch sagen, dass wir, wenn die Umstände es nahe legen und die Zeit reif ist, sogar bereit sind, die Möglichkeit ins Auge zu fassen, unsere Institutionen letztendlich mit ihnen zu teilen.

Damit diese Ziele und Erwartungen realistisch sind, muss die Europäische Union ihre institutionellen Reformen erfolgreich zum Abschluss bringen. Gleichzeitig muss die Ukraine zunächst ihre demokratischen Strukturen mit ihren Check-and-Balance-Mechanismen entscheidend verbessern, die Politik von der Wirtschaft trennen und so die staatliche Politik von der oligarchischen Kontrolle befreien und die kulturellen Unterschiede zwischen ihren östlichen und westlichen Territorien überbrücken.

Die Europäische Union muss eine klare Beziehung zwischen dem inneren Fortschritt in der Ukraine und ihren Fortschritten bei der Nutzung der von der Europäischen Union gebotenen Chancen herstellen. Das uns vorgeschlagene Dokument beruht auf diesen Gedanken, daher ist es wichtig, dass man es annimmt, damit die richtigen Botschaften an alle Betroffenen übermittelt werden.

 
  
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  Adina-Ioana Vălean (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich begrüße von Herzen die Fortschritte der Ukraine in den letzten Jahren, um näher an Europa und unsere fundamentalen Werte heranzurücken. Wir sollten jedoch nicht die gravierenden Probleme des Landes verkennen: Überall herrscht Korruption, das gegenseitige Misstrauen ist stark, und das Gerichtswesen ist funktionsuntüchtig und vollkommen in Verruf geraten. In diesem Zusammenhang müssen wir zu Reformen anregen, aber die Ukraine sollte auch sicherstellen, dass ihren Erklärungen praktisches Handeln folgt und Worte zu Taten werden.

Beweis dafür ist die Haltung der Ukraine gegenüber Rumänien und Bulgarien in der Frage der Visapolitik. Vergangenen Monat unterzeichnete die EU mit der Ukraine zwei Abkommen über Visaerleichterungen und Rückübernahme. Ich erfuhr jedoch kürzlich, dass sich unser privilegierter Partner weigert, die Visaerleichterung auf rumänische und bulgarische Bürgerinnen und Bürger auszudehnen. Das ist völlig inakzeptabel. Die Behörden der Ukraine haben wohl vergessen, dass Rumänien und Bulgarien nunmehr Vollmitglieder der Europäischen Union sind, und als solche haben ihre Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf Gleichbehandlung. Das ist ein Grundprinzip, das die Ukraine so schnell wie möglich zur Kenntnis nehmen sollte, wenn sie als ernst zu nehmender Partner gelten will.

Ich rufe daher den Rat und die Kommission auf, dazu zu stehen, dass dieses Abkommen erst dann ratifiziert wird, wenn die Ukraine die Visapflicht für die Bürgerinnen und Bürger Rumäniens und Bulgariens aufgehoben hat. Die Ukraine muss begreifen, dass das dringend geschehen muss, ansonsten könnte ihre Glaubwürdigkeit insgesamt Schaden nehmen. Ich hoffe, wir können für den nächsten Gipfel im September mit positiven Entwicklungen rechnen.

 
  
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  Andrzej Tomasz Zapałowski (UEN). – (PL) Herr Präsident! In der heutigen Aussprache geht es in weiten Teilen um die Zukunft Europas, darum nämlich, ob es auf den christlichen Traditionen fußen oder seine Vergangenheit und seine Zukunft verlieren wird.

Die Ukraine ist ein Teil Europas. Mit Europa verbinden sie die Traditionen und Werte unserer Vorfahren, und ihr Platz ist hier unter uns. Es überrascht mich, dass der Nahe Osten für manche Abgeordnete wichtiger ist. Sie können sich vorstellen, dass Europa sich nach Asien ausdehnt, lassen aber einen großen Teil unseres Kontinents außer Acht. Die Ukraine erlebt zurzeit eine politische und wirtschaftliche Krise. Deshalb sollten wir jetzt ein klares Signal senden, dass wir das Land an unserer Seite haben wollen und es unser Wunsch ist, dass die ukrainische Gesellschaft die richtige politische Wahl trifft, um die Lage im Osten der Union zu stabilisieren.

Ich beglückwünsche Herrn Kamiński zu seinem Bericht, der den Wunsch widerspiegelt, Europa zu stärken – ein Europa der Traditionen und Werte – und das wirtschaftliche und geopolitische Potenzial einer erweiterten Gemeinschaft aufzeigt.

 
  
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  Bogdan Klich (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Die Europäische Union hat gegenüber der Ukraine Verpflichtungen. Vor zwei Jahren haben wir die orangene Revolution in Kiew maßgeblich unterstützt. Damals ging es darum, das Land wieder zur Demokratie zurückzuführen, heute darum, die Demokratie zu festigen. Deshalb sollte die Ukraine eine klare Perspektive für die Zukunft haben. Es reicht nicht festzustellen, wie der Herr Kommissar das getan hat, dass die Ukraine so nah wie möglich an die Europäische Union heranrücken sollte. Nein. Wir müssen deutlicher werden. Die Ukraine braucht – und ich möchte das unterstreichen – eine Perspektive für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union.

Inzwischen sollten wir den wirtschaftlichen Fortschritt in der Ukraine unterstützen, indem wir ein Assoziierungsabkommen abschließen, eine Freihandelszone errichten und den Beitritt des Landes zur WTO unterstützen.

Eines muss auch klar gesagt werden: Die Union hat ihre Erwartungen an die Ukraine, und deshalb verlangen wir von den Ukrainern zu Recht, dass sie europäische Wirtschaftsstandards einführen, Politik und Wirtschaft trennen, die derzeitige politische Krise mit demokratischen Mitteln lösen und sicherstellen, dass die bevorstehenden Wahlen vorschriftsmäßig durchgeführt werden.

Wir erwarten ferner, dass die interfraktionelle Gruppe des ukrainischen Parlaments für die Anpassung des ukrainischen Rechts an die EU-Normen in der nächsten Amtsperiode des Parlaments wieder mitwirkt und künftig für uns ein wichtiger Partner sein wird.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE).(LT) Ich gratuliere dem Berichterstatter und stimme vollkommen zu, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für ein neues Abkommen zwischen der EU und der Ukraine ist. Ich bin sicher, dass die Ukraine auf dem Weg nach Europa nicht zaudern wird. Allerdings bringen solche Aktionen wie die Machtkämpfe und Reibereien im Frühjahr dieses Jahres die Ukraine ihrem Ziel nicht näher. Ich bin für die vorgeschlagene EU-Schwarzmeer-Dimension, deren Hauptachse die Ukraine und die Türkei wären und die Russland und einige andere Länder anziehen würde. Dabei wären die bereits gesammelten Erfahrungen mit der Ostsee-Kooperation und der Nördlichen Dimension eine sehr große Hilfe. Es wird schon seit langem ausgiebig darüber diskutiert, die Richtung der Ölpipeline Odessa-Brody zu ändern und sie näher an die EU heranzuführen, aber jetzt ist es Zeit, sich auch wirklich an die Arbeit zu machen. Ich befürworte den Änderungsantrag, in dem hervorgehoben wird, dass der Erfolg der EU-Integration der Ukraine nicht nur von Reformen in der Ukraine, sondern auch von Reformen in der EU selbst abhängt. Ob beabsichtigt oder nicht, haben Polen, Großbritannien und einige andere Länder mit ihren Machenschaften bezüglich eines Reformabkommens mit der Ukraine gegen die Interessen der Ukraine verstoßen, deren Ziel eine konsequente Annäherung an die EU ist.

 
  
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  Roberta Alma Anastase (PPE-DE). – Relaţiile dintre Uniunea Europeană şi Ucraina se află în prezent în pragul unor decizii cruciale pentru viitorul lor. Odată cu aderarea României la Uniunea Europeană, frontiera comună cu Ucraina s-a extins, ambele părţi devenind tot mai conştiente de avantajele şi oportunităţile unor relaţii aprofundate şi consolidate. Îi mulţumesc, în acest sens, domnului raportor pentru examinarea tuturor elementelor cheie în această direcţie.

Aş dori să atrag atenţia că o relaţie aprofundată şi mutual avantajoasă presupune responsabilitate crescândă şi angajament ferm din partea ambelor părţi. Îmi exprim astfel speranţa că Ucraina îşi va continua eforturile de conformare la standardele şi valorile europene atât pe plan intern, cât şi pe plan internaţional.

Pe plan intern, stabilitatea politică şi consolidarea principiilor democratice constituie o prioritate. Printre ele, respectarea drepturilor omului şi libertăţilor fundamentale, mai ales a minorităţilor şi a drepturilor acestora de a-şi vorbi limba şi de a-şi promova cultura, trebuie să stea la baza eforturilor Ucrainei de a deveni o societate multiculturală democratică, partener credibil al Uniunii Europene. Pentru a nu vorbi la modul general, doresc să atrag atenţia asupra încălcării drepturilor minorităţii române din Ucraina. Dreptul la educaţie în ţară şi în străinătate, dreptul la cultură şi religie sunt grav încălcate de către statul ucrainean care, în acelaşi timp, depune eforturi susţinute de divizare a acestei minorităţi în minoritatea română şi moldovenească, fără nicio raţiune istorică sau ştiinţifică.

Nu mai puţin importantă este acţiunea Ucrainei la nivel regional şi internaţional, în conformitate cu obligaţiile asumate. Ucraina şi-a demonstrat deja capacitatea de a fi un partener credibil şi eficient prin eforturile de pregătire pentru aderarea la Organizaţia Mondială a Comerţului, precum şi prin cooperarea cu Uniunea Europeană şi Moldova în cadrul Misiunii Uniunii Europene de asistenţă la frontieră.

Noua iniţiativă a Uniunii Europene de consolidare a cooperării regionale la Marea Neagră va fi, în sfârşit, o nouă şansă pentru toţi actorii din regiune pentru a-şi uni eforturile în crearea unui spaţiu de democraţie, stabilitate şi prosperitate în zona Mării Negre.

 
  
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  Marianne Mikko (PSE).(ET) Als Leiterin der Delegation der Republik Moldau möchte ich die Rolle der Ukraine als stabilisierende Kraft in der Europäischen Union hervorheben. Der festgefahrene Konflikt in Transnistrien ist ein Überbleibsel des Kalten Krieges in Europa. Das separatistische Regime kann sich dank der Einnahmen aus Schmuggel und dank der russischen Streitkräfte an der Macht halten.

Die Bereitschaft der Ukraine zur Kooperation bei der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes, in deren Ergebnis die Haushaltseinnahmen des transnistrischen Regimes um ein Drittel gesunken sind, hat uns besser in der Lage versetzt, auf das Ende unrechtmäßiger Regierungen hinzuarbeiten.

Ich bin dafür, dem Rat das Mandat zum Abschluss eines neuen und erweiterten Abkommens zu übertragen. Auch wenn die Dinge keinesfalls zum Besten stehen, hat die Ukraine doch Fortschritte bei der Achtung der Menschenrechte und beim Ausbau der Rechtsstaatlichkeit gemacht. Die Lösung des Konflikts zwischen dem Präsidenten und dem Ministerpräsidenten wird in Kiew in einem demokratischen Rahmen erfolgen, wie es sich für ein Land gehört, das den Beitritt zur Europäischen Union anstrebt.

Um ein ernsthafter Anwärter auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union werden zu können, muss die Ukraine die Zivilgesellschaft stärken, die Medienfreiheit gewährleisten, für größere Unabhängigkeit der Justiz sorgen und die demokratische Kontrolle zur Norm machen.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Ziele von der Ukraine und von uns allen in der Europäischen Union, die mit der Ukraine kommunizieren, wichtig genommen werden. Ich möchte Herrn Kamiński für seinen konstruktiven Bericht danken.

 
  
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  Anna Ibrisagic (PPE-DE).(SV) Seit der Orangen Revolution ist viel geschehen, sowohl in der Ukraine als auch in der EU. Der heute zur Diskussion stehende Bericht beschreibt die Ereignisse in der Ukraine, die Probleme und Herausforderungen, denen dieses Land gegenüberstand und -steht sowie die Arbeit und die Reformen, die noch vor diesem Land liegen. Wie bei den meisten unserer Aussprachen über die Beziehungen der EU zu verschiedenen Ländern, beschränken wir uns auf die Beschreibung der Situation in der Ukraine, auf Forderungen und Appelle.

Viel zu selten denken wir jedoch darüber nach, dass sich die EU im Laufe der Zeit verändert hat. Allein in den weniger als drei Jahren, in denen ich dem Europäischen Parlament angehöre, ist Europa bereits weniger offen, solidarisch und großzügig geworden und dafür kühler und geschlossener. Wir denken zu häufig daran, was die Dinge kosten, und zu selten daran, was sie für uns und das Europa unserer Kinder bedeuten. Das gilt insbesondere, wenn wir über die Aussichten eines Landes in Bezug auf die EU oder die Möglichkeiten eines zukünftigen Beitritts sprechen. Ich freue mich daher, dass der Bericht den Wunsch und die Bestrebungen der Ukraine unterstützt, sich der EU anzunähern und eines Tages wieder mit dem übrigen Europa vereint zu werden.

Ich verwende bewusst den Begriff Wiedervereinigung anstelle von Erweiterung, da die Ukraine ebenso wie der Rest Osteuropas ein Teil Europas ist und schon immer war. Diese Länder waren lediglich einige Jahrzehnte lang vom Kommunismus okkupiert. Jetzt ist es an der Zeit, diesen Fehler zu korrigieren, und im Fall der Ukraine geschieht das am besten durch die Annahme dieses Berichts, die Unterstützung eines Ausbaus der Verbindungen zwischen der Ukraine und der EU sowie durch eine deutliche EU-Perspektive für die Ukraine, die einen Beitritt nach Erfüllung aller Bedingungen nicht ausschließen darf.

 
  
  

VORSITZ: MARTINE ROURE
Vizepräsidentin

 
  
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  Francisco Assis (PSE).(PT) Frau Präsidentin! Jemand wie ich, der aus dem äußersten Westen unseres Kontinents kommt, muss seinen tiefen Respekt einem Volk bezeugen, dessen Schicksal – insbesondere im Verlaufe des 20. Jahrhunderts – oftmals tragisch war und das nun enorme Anstrengungen unternimmt, um den Weg der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit einzuschlagen.

Das zeigte sich vor drei Jahren auf den Straßen Kiews und kommt heute in dem Willen des ukrainischen Volkes, eines Tages der EU beizutreten, zum Ausdruck. Wir müssen diesen Willen respektieren und Signale aussenden, dass wir sowohl die Zusammenarbeit mit der Ukraine verstärken als auch die Entwicklung der Ukraine auf den verschiedensten Ebenen unterstützen wollen.

Sicher können wir nicht die Aufgaben erledigen, die die Ukrainer erledigen müssen: die Festigung ihrer Demokratie, die umfassende Institutionalisierung ihres Rechtsstaates sowie die Überwindung der Probleme, mit denen sie noch zu kämpfen haben. Aber auch wenn dies eine Aufgabe der Ukrainer ist, müssen wir Signale aussenden, und ich bin überzeugt, dass dieser Bericht ein gutes politisches Signal ist, das wir der Ukraine senden, und deshalb möchte ich den Berichterstatter beglückwünschen.

 
  
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  Bogusław Sonik (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin! Voraussetzung für politischen Erfolg sind in erster Linie klare Ziele und ein konsequentes Hinarbeiten auf ihre Verwirklichung. Konsequenz ist im Hinblick auf das komplizierte politische System der Europäischen Union ganz entscheidend.

Im Falle der Ukraine, die erhebliche politische, wirtschaftliche und strategische Bedeutung besitzt, muss die Europäische Union große Entschlossenheit zeigen, wenn es um die Umsetzung ihrer Ziele geht. Die Europäische Union hat die Ukraine zu einem entscheidenden Zeitpunkt in ihrer Geschichte unterstützt – während der orangenen Revolution, als darüber entschieden wurde, welchen Weg dieses Land einschlagen wird – in Richtung Osten oder Westen, in Richtung der Europäischen Union oder Russland. Wir haben die richtige Entscheidung getroffen, und das muss nun konsequent umgesetzt werden.

Inzwischen ist die Lage nicht mehr so dramatisch. Dennoch muss die Europäische Union entschlossen darauf hinarbeiten, die Ukraine in die Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren. Dem Grundsatz der Partnerschaft und der Solidarität folgend sollte die Europäische Union die junge ukrainische Demokratie unterstützen und sie vor inneren Gefahren schützen. Für eine stärkere Einbindung in die Strukturen der Europäischen Union bedarf es seitens der Ukraine größerer Anstrengungen, beispielsweise bei der Bekämpfung der Korruption, der Modernisierung des ukrainischen Rechtssystems und der Infrastruktur. Ohne unsere Hilfe wird es der Ukraine nicht gelingen, die Normen der Europäischen Union in puncto Demokratie und freier Markt zu erreichen, einen Staat zu errichten, der auf Rechtsstaatlichkeit basiert, oder Politik und Wirtschaft zu trennen.

Ich stelle mit Bedauern fest, dass die portugiesische Ratspräsidentschaft der Ukraine keine Priorität einräumt. Die Ukraine wird in dem vorliegenden Dokument zwar erwähnt, doch wird ihr im Gegensatz zu Brasilien kein gesondertes Kapitel gewidmet, was ich als beschämend empfinde. Als größtes europäisches Land gehört die Ukraine nicht der Europäischen Union an. Wir müssen dem Land – wie der Türkei auch – eine langfristige Perspektive für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union geben.

Noch ein Wort zur europäischen Scheinheiligkeit. Die Befürworter des Verfassungsvertrags haben den Vertrag von Nizza kritisiert. Einer ihrer Hauptkritikpunkte lautet, dass er keine Grundlage für die Erweiterung der Europäischen Union biete. Dann sollten sie aber konsequent sein und ebenso vehement unterstreichen, dass wir mit der Reform des Vertrages die Möglichkeit haben, in Bezug auf eine künftige Mitgliedschaft der Ukraine in der Europäischen Union eine historische Entscheidung zu treffen.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE). – Ucraina se află la intersecţia marilor axe rutiere, feroviare şi de transport de hidrocarburi. Dispunând de cea mai mare densitate de gazoducte şi oleoducte din Europa, Ucraina este un actor important pentru securitatea energetică a Uniunii Europene. Referitor la energia nucleară, Ucraina trebuie să facă dovada securităţii reactoarelor nucleare aflate pe teritoriul său.

În 2007, Grupul de nivel înalt a decis ca axa centrală prin care se va face integrarea sistemului comunitar de transport cu cele ale statelor vecine va asigura conectarea cu Ucraina şi Marea Neagră. Această axă include şi o conexiune prin Ucraina cu calea ferată transsiberiană şi utilizând fluviile Don şi Volga, o cale navigabilă internă către Marea Caspică.

Uniunea Europeană trebuie să fructifice ieşirea la Marea Neagră a României şi Bulgariei. Pentru România, Acordul consolidat este extrem de important şi solicităm asigurări că dezvoltarea infrastructurii de transport fluvial din Ucraina se va face cu protejarea biodiversităţii Deltei Dunării.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE).(CS) Ich begrüße nachdrücklich die politische Sichtweise des Berichts. Er zeigt, dass die Ukraine für die EU keine Bedrohung, sondern eine Chance darstellt. Ich weiß, dass Europa erst dann ein vollständiges Ganzes sein wird, wenn die Ukraine ein Teil der Europäischen Union ist. Uns vereinen eine gemeinsame Geschichte und hunderttausende familiäre Bande. Ich bin wirklich froh, dass die Ukraine den Weg der Demokratie beschreitet. Ich hoffe, dass der Beitrittsprozess nicht übereilt in Angriff genommen wird, wie es bei der Türkei der Fall war, als nicht alle Kopenhagener Kriterien erfüllt wurden, was auf beiden Seiten zu Ernüchterung führte. Außerdem hoffe ich auf eine eindeutige Erklärung der ukrainischen Opposition, dass die EU-Mitgliedschaft auch für die Bewohner des östlichen Landesteils ein wichtiges Ziel ist. Dieses langfristige Ziel setzt ein Umdenken bei Millionen Bürgern voraus, die diesem Vorhaben ebenfalls zustimmen müssen. Es wäre leicht, der Ukraine heute die Mitgliedschaft zu versprechen, aber zuallererst kommt es darauf an, sie beim Beitritt zur NATO und zur WTO zu unterstützen.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte zwei Bemerkungen machen, die erste zur Zukunft der Ukraine und die zweite zur finanziellen Unterstützung seitens der Europäischen Union. Die im Bericht Kamiński über die Perspektive hinsichtlich der Europäischen Union verwendete Formulierung ist eindeutig und sehr ausgewogen. Es gibt viele wichtige Fortschritte, die wir nicht ignorieren können.

Wir befinden uns in einer intensiven Phase der Verhandlungen über das neue verbesserte Abkommen. Die Ukraine steht in der Endphase der Verhandlungen über den Beitritt zur WTO, der auch den Weg für Verhandlungen über die Freihandelszone eröffnet. Wir sprechen über Visaerleichterung, bei der die Gleichbehandlung hinsichtlich der Erfordernisse für alle EU-Bürgerinnen und –Bürger zu berücksichtigen ist.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es, wenngleich demokratische Reformen in der Ukraine mehr als notwendig sind, bei weitem kein leichter Weg ist, also müssen wir hart arbeiten, wir müssen gemeinsam arbeiten, und wir müssen mit einem offenen Geist und offenen Herzen arbeiten. Ich weiß auch aus eigener Erfahrung, dass klare Botschaften der Unterstützung und der Bereitschaft, auf dem schwierigen Weg voran zu helfen, von außerordentlicher Wichtigkeit für den Erfolg sind. Von dem Bericht, über den wir heute diskutieren, gehen genau diese Signale und wichtigen Botschaften zur Zukunft der Ukraine aus.

Meine zweite Bemerkung betrifft die finanzielle Hilfe gegenüber der Ukraine. Wie Sie wissen, tritt die Ukraine in eine neue Phase ein: Es geht hier um das neue Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI), und in dem Vierjahreszeitraum 2007-2010 werden der Ukraine fast 500 Millionen Euro als Hilfe gewährt. Wenn Sie die TACIS-Hilfe von vor einigen Jahren, aus dem Jahr 2002, mit der heutigen Zahl, der des Jahres 2007, vergleichen, werden Sie feststellen, dass sie sich in den fünf Jahren verdreifacht hat.

Das ist jedoch nicht nur eine Frage der technischen Unterstützung. Heute stellen wir diese Hilfe auf eine höhere Stufe und orientieren sie auf die Stärkung guter Regierungstätigkeit, auf die demokratische Entwicklung, auf die ordnungspolitische und rechtliche Annäherung, auf die Infrastruktur, auf Entwicklung, vor allem in Energiebereich, und modernes Management, einschließlich der Fragen im Zusammenhang mit der Rückübernahme. Darüber hinaus bedeutet die Ausweitung des EIB-Mandats auf die Ukraine, dass das Land auch Zugang zu erheblichen Mitteln in diesem Bereich haben wird. Wir in der EU leisten natürlich finanzielle Unterstützung, um der Ukraine beim Zugang zu diesen Mitteln zu helfen.

Ich möchte Ihnen, den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, für Ihre Bemerkungen danken, die von Ihrem echten Interesse an einem unserer entscheidenden Nachbarn zeugen. Der Bericht von Herrn Kamiński und die heutige Aussprache sind wahrhaft wertvolle Beiträge für den derzeitigen Fortgang der Beziehungen der EU zu diesem Land. Es ist wichtig, dass wir zusammenarbeiten, um die Ukraine dazu anzuhalten, weiterhin konsequent den Weg der Reform zum Wohl des Landes und im Interesse seiner Zukunft zu beschreiten.

 
  
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  Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 11.30 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Marian-Jean Marinescu (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die Ukraine ist ein Land mit anerkannten europäischen Traditionen und einem bedeutsamen Pfand in der Entwicklung einer lebensfähigen regionalen und intraregionalen Politik im Rahmen der ENP.

In jüngster Zeit wurden in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine erhebliche Fortschritte erzielt. Dazu gehören die Aufnahme von Verhandlungen über ein neues verbessertes Abkommen und die vor kurzem unterzeichneten Abkommen über Visaerleichterungen und Rückübernahme.

Das durch die jüngsten Geschehnisse hervorgerufene Durcheinander sollte keine Auswirkungen auf die Fortsetzung einer guten Beziehung auf eben diesen Partnerschaftsrahmen im Einklang mit europäischen demokratischen Prinzipien haben.

Ich bin überzeugt, dass die Ukraine es letztendlich schaffen wird, aus der derzeitigen Krise herauszufinden.

Um das zu gewährleisten, sollte die politische Klasse in der Ukraine gemäß den Bestimmungen des Abkommens vom 27. Mai handeln: Sie sollte die geplanten vorgezogenen Parlamentswahlen abhalten und die gegenwärtige Verfassung ändern.

Ich begrüße die Unterzeichnung der Erklärung der Vereinigung Demokratischer Kräfte und ihr erklärtes Ziel, der Ukraine eine blühende europäische Zukunft zu sichern sowie demokratische Kräfte hervorzubringen, die standhaft ihre Rechte schützen und sich dafür einsetzen, der Ukraine europäische sozioökonomische Standards zu bringen.

Die Ukraine sollte den Bericht Kamiński als einen Ansporn und als eine Botschaft der Unterstützung seitens der Union betrachten.

Es ist meine Überzeugung, dass das künftige Abkommen ein Assoziierungsabkommen sein sollte.

 

4. Zeitplan für das Haushaltsverfahren: siehe Protokoll

5. Kohäsionspolitik in den ärmsten Regionen der Europäischen Union (Aussprache)
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  Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Lidia Joanna Geringer de Oedenberg im Namen des Ausschusses für regionale Entwicklung über die Rolle und Wirksamkeit der Kohäsionspolitik im Hinblick auf die Verringerung der Disparitäten in den ärmsten Regionen der EU (2006/2176(INI)) (A6-0241/2007).

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE), Berichterstatterin. (PL) Frau Präsidentin! Ich möchte Sie zur Übernahme dieses ehrenvollen Amts beglückwünschen.

Die Europäische Union umfasst nicht nur 27 Staaten, sondern auch 268 Regionen mit ganz unterschiedlichem Entwicklungsstand. Im Zuge der jüngsten Erweiterung der Union auf 27 Staaten ist die Bevölkerung der Gemeinschaft auf fast 493 Millionen Menschen angewachsen, von denen rund 30 % in den ärmsten Regionen, also den gegenwärtig 100 so genannten Konvergenzregionen leben.

Mit jeder folgenden Erweiterung wurden die Disparitäten zwischen den reichsten und den ärmsten Regionen der Gemeinschaft größer. Heute nun – in der Union mit 27 Ländern – sind die BIP-Unterschiede zwischen den Regionen größer als noch in der Union der Fünfzehn. Die Spanne liegt zwischen 24 % in Nordostrumänien und 303 % in London-Stadt.

Die wirtschaftliche Strukturschwäche der einzelnen Regionen hat verschiedene Ursachen. In den ärmsten Regionen fehlt es vor allem an der notwendigen Grundinfrastruktur, die für eine nachhaltige, langfristige Entwicklung, weitere Investitionen und die entsprechenden Humanressourcen erforderlich ist. Wie die Statistik zeigt, hat die bisherige Kohäsionspolitik der Europäischen Union einen wirksamen Beitrag zur Entwicklung zahlreicher Regionen in Ländern geleistet, die wie Irland, Griechenland, Portugal und Spanien im Rahmen der Kohäsionspolitik gefördert wurden.

Entsprechend den Zielen der Gemeinschaft, die nach Artikel 158 des Vertrages über die Europäische Union unter anderem in einer harmonischen Entwicklung und der Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen bestehen, fordert das Europäische Parlament die Einleitung entschiedener Maßnahmen zum Abbau der größten Entwicklungsrückstände der ärmsten Regionen der EU.

Vor allem die neuen Mitgliedstaaten haben Schwierigkeiten mit der Abrufung der EU-Mittel, und ihre Zuteilung allein ist noch keine Garantie für ihre zielgerichtete Verwendung. Den zuständigen Stellen in den armen Regionen fehlen oft die Fähigkeiten und Erfahrungen sowie Eigenmittel, um die ihnen zustehenden Mittel vollständig auszuschöpfen.

Die Verfahren zur Bewerbung um Strukturfondsmittel sind oft sehr kompliziert und für den Endnutzer überhaupt nicht durchschaubar. Wir fordern deshalb eine Vereinfachung dieser Verfahren auf allen Ebenen, und zwar auf der europäischen, der nationalen und der regionalen Ebene.

Bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik müssen die unterschiedlichen Bedürfnisse der Regionen, insbesondere der städtischen und der ländlichen Gebiete, der schwer zugänglichen Regionen sowie der Regionen in Insellage und in äußerster Randlage, berücksichtigt werden. Sie muss den Bedingungen und Besonderheiten dieser Regionen angepasst werden und deren Potenzial für eine nachhaltige und langfristige Entwicklung nutzen.

Die Mitgliedstaaten und Regionen sollten deshalb solchen Projekten Vorrang einräumen, die darauf abzielen, den Zugang zu den ärmsten Regionen durch Sicherung einer entsprechenden Verkehrs- und IT-Infrastruktur zu verbessern. Im Rahmen der Kohäsionspolitik müssen Unternehmertum und Investitionen in den ärmsten Regionen gefördert werden. Neue Finanzierungsinstrumente wie JEREMY und JESSICA können erfolgreich zur regionalen Entwicklung beitragen, doch sind die Kenntnisse darüber, wie diese Instrumente auf der lokalen und regionalen Ebene einzusetzen sind, noch sehr begrenzt.

Die Mitgliedstaaten müssen ermutigt werden, öffentlich-private Partnerschaften zu bilden und erprobte Konzepte in diesem Bereich auszutauschen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Projekte zu fördern, die die Fähigkeit der Regionen verbessern, neue Technologien zu entwickeln und einzusetzen, insbesondere solche, die den Schutz der natürlichen Umwelt garantieren.

Ein schwerwiegendes Problem für die ärmsten Regionen der Union ist die hohe Arbeitslosigkeit von bis zu 20 %. Daher muss in den armen Regionen dringend in Humankapital investiert werden, wobei insbesondere für Jugendliche, Frauen und ältere Menschen sowie von sozialer Ausgrenzung bedrohte Minderheiten bessere Ausbildungen und fortwährende Weiterbildungen ermöglicht werden müssen.

Die Förderung der Chancengleichheit für alle muss Bestandteil eines jeden Gemeinschaftsprogramms sein, vor allem jener, die sich auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt auswirken, und sie muss auf allen Ebenen der Planung und Umsetzung von Projekten im Rahmen der Kohäsionspolitik der Europäischen Union erfolgen.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, präzise, vollständige und vergleichbare statistische Angaben bereitzustellen, die uns im Moment noch nicht vorliegen. Die Kommission muss neue Methoden zur Messung der regionalen Entwicklung ausarbeiten, bei denen nicht nur das BIP und die Arbeitslosenquote, sondern auch andere qualitative und quantitative Indikatoren herangezogen werden, die den tatsächlichen Lebensstandard der Bevölkerung widerspiegeln. Auch muss die Methodik für die Berechnung der Kaufkraftparitäten insbesondere durch die Entwicklung regionaler anstatt nationaler Indikatoren verbessert werden.

Die Kommission sollte ihre Halbzeitbewertung des Gemeinschaftshaushalts im Jahr 2009 zum Anlass nehmen, um die Auswirkungen der Kohäsionspolitik zu analysieren und die Gründe möglicher unerwünschter Folgen zu untersuchen.

Abschließend möchte ich allen danken, die an diesem Bericht mitgewirkt haben. Ich danke Ihnen für Ihre wertvollen Änderungsanträge, die das Dokument bereichert haben, und hoffe sehr, dass dieser Initiativbericht nützliche Leitlinien für die Mitgliedstaaten und die Regionen enthält und für die Europäische Kommission ein Ansporn sein wird, um die Effektivität der Kohäsionspolitik in den bedürftigsten Regionen zu verbessern.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Es ist mir eine Freude, vor das Parlament zu treten und Gedanken über den Bericht Geringer de Oedenberg zur Rolle und Wirksamkeit der Kohäsionspolitik im Hinblick auf die Verringerung der Disparitäten in den ärmsten Regionen der Europäischen Union auszutauschen.

Wie bei anderen vom Ausschuss für Regionale Entwicklung angenommenen Initiativberichten zeugt dies erneut von der ausgezeichneten Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Institutionen. Ich spreche im Namen von Frau Hübner, die nach Rumänien reisen musste und die Ihnen ihre besten Wünsche übermittelt.

Ich begrüße diesen Bericht und schätze seinen positiven Beitrag zur Aussprache über die Bedeutung und die Effektivität der Kohäsionspolitik zu einem entscheidenden Zeitpunkt innerhalb des Programmzeitraums 2007-2013 und am Vorabend der im Jahr 2008/2009 vorzunehmenden Überprüfung des Haushalts. Ich teile uneingeschränkt die Ansicht, dass die Kohäsionspolitik nicht nur wichtig ist, sondern dass mit ihr auch die sozioökonomischen und territorialen Disparitäten wirksam verringert werden und das Entwicklungspotenzial aller EU-Regionen genutzt wird.

Der Mehrwert der Kohäsionspolitik hat sich bereits erwiesen, und wir alle wissen, dass sie weit über die Mittelüberweisungen hinausgeht und unter anderem die Entwicklung von Partnerschaften, den Austausch bewährter Praktiken, Haushaltsstabilität und ein strategisches Konzept einbezieht.

Vor allem schätze ich das Thema und den Inhalt Ihres Berichts, denn sie berühren das Rückgrat der Kohäsionspolitik. Das Hauptziel unserer Politik ist nämlich die Verringerung der sozioökonomischen und territorialen Disparitäten in den ärmsten Regionen der EU. Das ist keine vernachlässigbare Größe. Diese Disparitäten haben sich im Gefolge der jüngsten Erweiterungen dramatisch verschärft, und die Kohäsionspolitik ist das einzige Gemeinschaftsinstrument, das speziell diesem Hauptziel dienen soll. Zum Beispiel haben sich die Disparitäten im Pro-Kopf-BIP zwischen den oberen und den unteren 10 % der EU-Regionen nach den beiden letzten Erweiterungen fast verdoppelt.

Die regionalen Disparitäten in der EU stellen in der Tat ein sehr wichtiges Problem dar; es ist viel wichtiger als in den Vereinigten Staaten oder Japan und hat eine ähnliche Dimension wie beispielsweise das in China oder Indien.

Trotz eindrucksvoller Wachstumsraten in den neuen Mitgliedstaaten und der Konvergenz vieler Regionen der EU-15 gibt es noch immer siebzig Regionen – die Heimat von 123 Millionen Europäern – mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75 % des EU-Durchschnitts. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Regionen – die meisten von ihnen gehören zu den am weitesten entwickelten –, die an Boden verlieren. In 27 Regionen hat das Pro-Kopf-BIP zwischen 2000 und 2004 real abgenommen, und in weiteren 24 Regionen betrug das Wachstum unter 0,5 % jährlich.

Dennoch vollzieht sich eine Konvergenz, wie in dem kürzlich veröffentlichten Vierten Kohäsionsbericht ausführlich erläutert wird. Der Grund ist sowohl das beschleunigte Wachstum der meisten neuen Mitgliedstaaten und die zuweilen flaue Entwicklung einiger der am weitesten fortgeschrittenen Mitgliedsländer. Insgesamt gesehen, holt die Peripherie der EU im Vergleich zum Kerneuropa auf – nicht nur hinsichtlich des Pro-Kopf-BIP, sondern auch in der Beschäftigung, in der Produktivität und bei weiteren Indikatoren, und das ist eine gute Nachricht. Das betrifft die früheren Kohäsionsländer, die mit Ausnahme Portugals in den letzten Jahren eindrucksvolle Fortschritte erzielt haben.

Dieses Phänomen – der langfristige Konvergenzprozess – tritt insbesondere auf EU-Ebene zwischen Mitgliedstaaten und Regionen auf. Wir wissen, dass das Bild auf nationaler Ebene etwas anders aussieht, denn in vielen Fällen konzentriert sich das Wachstum zunehmend in der hauptstädtischen Region oder den großen Ballungsgebieten, was die internen Disparitäten vertieft und Probleme im Zusammenhang mit der Agglomeration verursacht, wie Verkehrsstau, Verschmutzung, Mietpreissteigerungen und so weiter.

Lassen Sie mich den wesentlichen Beitrag unserer Politik zu diesem insgesamt positiven Konvergenzprozess unterstreichen. Unabhängige Bewertungsstudien haben ergeben, dass die Kohäsionspolitik dringend erforderliche Investitionen in die Infrastruktur, Humanressourcen, Modernisierung und Diversifizierung regionaler Volkswirtschaften gefördert hat. Von 2000 bis 2005 lagen die staatlichen Investitionen in den vier Kohäsionsländern um etwa 25 % höher, als es ohne die Kohäsionspolitik der Fall gewesen wäre. Sie haben zum Wachstum des BIP beigetragen. Die der Regionalpolitik zuzuschreibenden erhöhten BIP-Raten reichten von 10 % in Griechenland und 8,5 % in Portugal für den Zeitraum 1989-1999 bis zu 6 % für Griechenland und Portugal, 4 % für die deutschen Bundesländer und 2,4 % für Spanien im Zeitraum 2000-2006. Vorläufige Berechnungen für 2007-2013 lassen eine Wirkung von fünf bis neun Prozent in den neuen Mitgliedstaaten erkennen.

Diese Politik hat auch zu einer Verringerung der sozialen Ausgrenzung und der Armut beigetragen. Die Kohäsionspolitik finanziert die Ausbildung von jährlich neun Millionen Menschen. Mehr als die Hälfte von ihnen sind Frauen, was zu besseren Beschäftigungsbedingungen und höherem Einkommen führt. Zum Beispiel wurden in sechs Ländern – in Dänemark, Frankreich, den Niederlanden, Spanien, Schweden und dem Vereinigten Königreich – über 450 000 Brutto-Arbeitsplätze geschaffen. Im Zeitraum 2000-2005 hat sie zwei Drittel der Ziel-2-Mittel ausgemacht. Sie hat dazu beigetragen, den Policy-Mix öffentlicher Investitionen in den Mitgliedstaaten in Richtung auf wachstumsfördernde Investitionen zu verschieben.

Laut jüngsten Daten hat sich die für 2007-2013 für Forschung und Entwicklung, Innovation sowie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) vorgesehene Summe an Kohäsionsinvestitionen im Vergleich zu den Jahren 2000-2006 mehr als verdoppelt. Natürlich bleibt abzuwarten, wie diese Pläne umgesetzt werden, aber wir stellen sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Regionen bereits eine zunehmende Kenntnis ihrer Entwicklungsstrategien für den kommenden Finanzzeitraum fest.

Natürlich liegt ein Schlüssel für den Erfolg darin begründet, dass es sich bei der Kohäsionspolitik um eine integrierte, umfassende Politik handelt; sie ist keine sektorale Politik oder ein zusammenhangloses Bündel sektoraler Politiken, sondern ein integrales Instrument zur Bereitstellung spezifischer, maßgeschneiderter Lösungen für jede europäische Region oder jedes europäische Territorium. Gleichzeitig ist sie keine bloße, isoliert wirkende EU-Politik, sondern sie verlangt die aktive Einbindung von Partnern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

Ihr Bericht weist zu Recht auf eine Reihe von Problemen hin, die von besonderer Relevanz für die ärmsten Regionen sind, wenn diese aus den zugewiesenen Mitteln den größten Nutzen ziehen sollen. Ich werde nur einige erwähnen, mit denen ihnen entsprechende technische Unterstützung gegeben werden soll: Die Bedeutung der Ausarbeitung maßgeschneiderter Entwicklungsstrategien oder der Wert der Verwirklichung effektiver Partnerschaften oder die Förderung bewährter Praktiken.

Ich habe Ihre Vorschläge zur Kenntnis genommen und bin überzeugt, dass einige davon ihren Weg in den derzeitigen Rechtsrahmen finden werden, auf den die kürzlich von der Kommission angenommenen neuen Initiativen zurückgehen, wie die drei ‚J’ – Jasper, Jeremy und Jessica – oder Regionen für ökonomischen Wandel. Die Flexibilität der Kohäsionspolitik ermöglicht die Umsetzung der für jeden Fall angenommenen besten Maßnahmen. In dieser Hinsicht wird Frau Hübner sicherstellen, dass die Kommission bei den laufenden Verhandlungen über die Programmdokumente für die Jahre 2007-2013 den Bedürfnissen der ärmsten Regionen besondere Aufmerksamkeit schenkt.

Ich schätze auch den Beitrag Ihres Berichts zu der mit der Veröffentlichung des Vierten Kohäsionsberichts eingeleiteten Debatte über die künftige Kohäsionspolitik. Ich begrüße diese auf die Erhöhung der Effizienz der Kohäsionspolitik gerichteten wertvollen Empfehlungen.

Wie Sie wissen, befinden wir uns jetzt in der Anfangsphase des Nachdenkens über die Zukunft der Kohäsionspolitik. Diese Debatte soll der Überprüfung des EU-Haushalts, die die Kommission in den Jahren 2008 und 2009 vornehmen muss, eine Grundlage geben.

Abschließend möchte ich Sie darüber informieren, dass die Konsultation der Öffentlichkeit zur Zukunft der Kohäsionspolitik nach dem Ende September stattfindenden Kohäsionsforum beginnen wird. Auf einer speziellen Internet-Site werden die Beiträge von Mitgliedstaaten, Regionen, Städten, EU-Institutionen, Wirtschafts- und Sozialpartnern und natürlich von Organisationen der Zivilgesellschaft zusammengefasst werden. Die Kommission beabsichtigt, die Ergebnisse dieser Konsultation im Frühjahr 2008 zusammen mit dem fünften Fortschrittsbericht über die wirtschaftliche und soziale Kohäsion vorzulegen. In Anbetracht dieses Berichts und weiterer kürzlich angenommener Initiativberichte sehe ich dem Beitrag des Parlaments zu dieser Debatte mit großem Interesse entgegen.

 
  
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  Oldřich Vlasák, im Namen der PPE-DE. – (CS) Frau Präsidentin, Herr Potočnik, sehr geehrte Damen und Herren! Die Unterschiede zwischen den armen und den reichen Regionen der Gemeinschaft sind wahrhaft enorm. In der heutigen erweiterten Europäischen Union treten diese regionalen Unterschiede noch stärker zutage als in den ursprünglichen 15 Staaten. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, beispielsweise die geografische Lage, die Art der Wohninfrastruktur, die Sektorstruktur der Wirtschaft, die gesellschaftliche Struktur oder andere Gründe, die mit der Geschichte des jeweiligen Gebiets zusammenhängen. Bis zu einem gewissen Grade können die Unterschiede durch strukturpolitische Maßnahmen ausgeglichen werden, aber wir werden immer reichere und ärmere Regionen haben. Meiner Meinung nach sollte das Hauptziel darin bestehen, dass alle Regionen der Europäischen Union mehr oder weniger auf konkrete wirtschaftliche Fortschritte und eine soziale Entwicklung verweisen können. Wir sollten die Strukturfonds so ausrichten, dass sie zur Steigerung des BIP-Wachstums, zu einer Zunahme der Beschäftigung und zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen stellen: Welche Strukturmaßnahmen haben erfolgreichen Regionen wie Irland zum Wachstum verholfen? Wie kommt es, dass Regionen wie der Mezzogiorno in Italien, wo es trotz jahrzehntelanger Strukturhilfen keine wesentlichen Änderungen gab, immer noch im Rückstand sind? Wie können wir sicherstellen, dass die europäischen Fördermittel nicht in der Gegenwart verschleudert, sondern in die Zukunft investiert werden?

Meine Damen und Herren, ich bin nicht ganz sicher, ob uns der Bericht, den wir heute erörtern, in dieser Hinsicht klare Leitlinien vermittelt. Tatsache ist jedoch, dass wir nur dann eine Wiederholung der bisherigen Fehler in den heute ärmsten Regionen verhindern können, wenn wir Antworten auf die obigen Fragen finden und auf diese Weise gewährleisten, dass die europäischen Fördergelder den regionalen Wirtschaften und Gesellschaften tatsächlich einen zusätzlichen Nutzen bringen. Für eine umfassende Beurteilung der Nutzeffekte der Strukturpolitik in den ärmsten Regionen ist es allerdings noch zu früh, weil die ärmsten Regionen der Union gerade erst beigetreten sind. Die Komplexität der Gesamtstruktur stellt nach wie vor ein Problem dar.

 
  
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  Constanze Angela Krehl, im Namen der PSE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Auch von meiner Seite noch einmal Glückwünsche zu Ihrer gestrigen Wahl und zu Ihrem ersten Amtieren hier im Plenum!

Ich möchte mich bei der Berichterstatterin ganz herzlich für diesen spannenden Bericht bedanken, weil wir ja eigentlich alle ein Ziel haben: Wir wollen die Disparitäten zwischen den Regionen der Europäischen Union beseitigen. Das ist nicht nur im Interesse der ärmsten Regionen der Europäischen Union, sondern im Interesse aller, weil ansonsten die Entwicklung insgesamt stagnieren würde. Wir haben ja ein riesiges Potenzial in den Regionen, die wir unterstützen. Die Menschen dort wollen sich engagieren und in die Europäische Union einbringen, aber wir müssen ihnen auch die Chance dazu geben.

Ich möchte einige Punkte aufgreifen, die die Berichterstatterin in ihrem Bericht auch erwähnt hat und die mir ganz wichtig erscheinen. Wir brauchen eine schnelle Hilfe der Europäischen Union, d. h. wir müssen die Administration aufbauen und dürfen uns auf den unterschiedlichen Ebenen der Verwaltung nicht gegenseitig auf den Füßen stehen. Dazu gehört auch eine funktionierende grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Ich bin sehr gespannt, wie die Mitgliedstaaten das in den nächsten Wochen und Monaten tatsächlich umsetzen werden.

Ich würde mich freuen, wenn die neuen Finanzinstrumente JESSICA, JEREMIE und JASPERS, die schon vor einigen Jahren erfunden worden sind, in den Mitgliedstaaten auch endlich bekannt wären und so angewendet würden, dass sie wirksam werden. Von den über 400 Anträgen, die für die operationellen Programme eingereicht wurden, ist bislang allenfalls ein Viertel genehmigt worden. Ich würde mich freuen, wenn das zügiger vonstatten ginge, vielleicht auch mit der Chance, dass man später noch einmal nachbessert.

Eines möchte ich noch unterstreichen: Disparitäten zwischen den Regionen beseitigen heißt auch, daran arbeiten, dass Unterschiede in der Chancengleichheit von Männern und Frauen beseitigt werden. Ich bitte deshalb nachdrücklich darum, die entsprechenden Anträge hier im Plenum zu unterstützen.

 
  
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  Jean Marie Beaupuy, im Namen der ALDE-Fraktion. (FR) Frau Präsidentin! Wie meine Kollegin Frau Krehl beglückwünsche auch ich Sie zu Ihrer Wahl und Ihrer ersten Sitzung als Vorsitzende.

Herr Kommissar Potočnik, ich möchte Ihnen sagen, dass dieser Bericht, den unsere Kollegin Frau Geringer de Oedenberg so ausgezeichnet vorgestellt hat, in erster Linie ein Ruf ist, der von Herzen kommt. Sodann handelt es sich, wie Frau Krehl gerade gesagt hat, um eine Notwendigkeit für die Europäische Union und um einen Aufruf an die Kommission. Ein Ruf des Herzens deshalb, weil es bei der Entwicklung armer Regionen nicht nur um die Entwicklung von Regionen geht, sondern darum, die –zum Teil dramatische – Lage von Menschen zu berücksichtigen, die beispielsweise arbeitslos sind oder umziehen müssen, usw. Es handelt sich also um einen Ruf des Herzens auf menschlicher Ebene. Es handelt sich auch um eine Notwendigkeit – der Bericht erklärt dies sehr gut – für die Entwicklung der Europäischen Union.

Nachdem wir dies gesagt haben, Herr Kommissar, müssen wir weiter gehen, und sehen Sie meine Worte bitte nicht als Kritik, sondern als Feststellung; Sie selbst haben ungefähr sechs Minuten lang verschiedene Tatsachen aufgelistet und dann am Schluss gesagt: „Ich warte jetzt auf Vorschläge des Parlaments.“ Der Bericht unserer Kollegin enthält ja eine Reihe von Vorschlägen. Was ich in den wenigen mir zur Verfügung stehenden Sekunden zu verstehen geben möchte, ist, dass wir heute von der Kommission Klarheit darüber brauchen, wer was, wann und wie macht.

Wer? Welche Rolle spielt die Europäische Union? Ich denke, dass wir bis jetzt größtenteils erfolgreich die Bedingungen festgelegt haben, wenn es um die Finanzierung, Verordnungen usw. ging. Der Bericht unserer Kollegin enthält zusätzliche Initiativen, insbesondere in Bezug auf finanzielle Aspekte und technische Unterstützung, die darauf abzielen, die entscheidende Rolle der Kommission zu stärken und sie in eine bessere Ausgangsposition zu bringen, um Vorschläge zu unterbreiten und Hilfe zu gewähren. Es ist jedoch nichts oder kaum etwas gesagt worden über die Rolle der Mitgliedstaaten. Wenn wir aber Regionen in Schwierigkeiten helfen wollen, dann reicht es nicht zu sagen, „es gibt europäische Gelder“, dann müssen die Mitgliedstaaten auch Verantwortung übernehmen. Auf dieser Ebene kann die Kommission keine Vorschriften machen, da sie das Subsidiaritätsprinzip achten muss. Man kann jedoch anhand dessen, was beispielsweise in Irland und Süditalien usw. passiert ist, Beobachtungen anstellen und Vorschläge unterbreiten.

Ich muss sagen, dass ich gestern selbst ein paar Bürgermeister von sehr kleinen Gemeinden aus benachteiligten Regionen empfangen habe, und es liegt an ihnen, Projekte aufzubauen – ihnen muss nur gesagt werden, wie.

Abschließend, Herr Kommissar, erwarte ich persönlich, abgesehen von dem, worauf im Bericht unserer Kollegin hingewiesen wird, dass die Kommission ihre Pflicht tut und uns klar sagt, wer was macht und wie.

 
  
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  Elisabeth Schroedter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, auch ich beglückwünsche Sie herzlich zu Ihrem neuen Amt!

Nach der Reform ist vor der Reform! Das war der Grund, warum wir uns im Ausschuss für regionale Entwicklung – und zwar unmittelbar nach der Strukturfondsreform und zum wiederholten Male – die Frage gestellt haben, wie wir in Zukunft die ärmsten Regionen Europas bewerten sollen. Das Ziel war es, der Kohäsionspolitik vor dem Hintergrund der Erfahrungen von heute im Hinblick auf die neue Strukturfondsreform 2014 eine Zukunft zu geben. Denn wir wissen, die Bereitschaft der reichen Mitgliedstaaten, in den Solidaritätspakt einzuzahlen, nimmt ab. Dabei hält gerade das gemeinsame Engagement für die ärmsten Regionen im Rahmen der Kohäsionspolitik die Europäische Union im Innersten zusammen!

Leider befasst sich dieser Bericht kaum mit diesen Zukunftsfragen. Er konzentriert sich auf die Umsetzungsprobleme im Zusammenhang mit der aktuellen Strukturfondsverordnung in den neuen Mitgliedstaaten. Er zeigt exemplarisch, was passiert, wenn man an einer schlagkräftigen dezentralen Verwaltungsstruktur spart! Ich halte es jedoch für blauäugig zu glauben, dass das verstärkte Engagement durch Banken als Allheilmittel für die Absorptions- und Verwaltungsprobleme in den allerärmsten Regionen ersetzt werden kann.

Die Initiativen JASPERS und JESSICA müssen so eingesetzt werden, dass demokratisches Handeln nicht ausgesetzt wird und dass die öffentliche Hand sich nicht über Generationen verschuldet. Dann bleiben nämlich die ärmsten Regionen am Tropf der Europäischen Union, und das kann nicht in unserem Sinne sein!

 
  
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  Pedro Guerreiro, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Zunächst möchte ich die Berichterstatterin zu ihrem Initiativbericht beglückwünschen, der einige Aspekte hervorhebt, die wir für wichtig halten, auch wenn wir mit anderen nicht konform gehen, namentlich im Zusammenhang mit der Debatte um die zukünftige Kohäsionspolitik und dem vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union.

In diesem Zusammenhang muss hervorgehoben werden, dass die Ungleichheiten, vor allem die regionalen, mit den aufeinander folgenden Erweiterungen der EU dramatisch angestiegen sind, dass es einen Beweis für die wachsenden regionalen Disparitäten und die in jedem Land auf der internen Ebene zunehmend polarisierenden Wirkungen gibt und dass allgemein gesehen weiterhin ein reiches Zentrum und eine sich immer mehr ausweitende arme Peripherie bestehen.

Indem wir diese Aspekte hervorheben, möchten wir deutlich machen, dass eine starke Regionalpolitik vonnöten ist, um die Ungleichheiten zu verringern und eine reale – und keine nominale – Konvergenz in den ärmsten Regionen der Europäischen Union zu fördern. Eine starke regionale Kohäsionspolitik ist aufgrund der steigenden Kosten des Binnenmarktes, der Politik der Marktliberalisierung und des Wettbewerbs, der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, des Euro und des Stabilisierungspaktes für die ärmsten Regionen der Europäischen Union umso notwendiger.

Erforderlich ist die Stärkung der regionalen Kohäsionspolitik, indem der viel gepriesene wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt und die reale Konvergenz als zentrales Ziel und Politik der Europäischen Union festgelegt werden, die Umverteilungsrolle des Gemeinschaftshaushalts untermauert und für eine angemessene Finanzierung Sorge getragen wird, um auch tatsächlich die gesteckten Ziele zu erreichen.

Soll die regionale Kohäsionspolitik wirksam sein, müssen Maßnahmen, durch die ihr Wert beeinträchtigt wird, wie die Umverteilung ihrer Mittel zur Finanzierung anderer Politikbereiche und Prioritäten, die keinesfalls zur Erreichung der vorstehend genannten Ziele beitragen, abgelehnt werden.

 
  
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  Georgios Karatzaferis, im Namen der IND/DEM-Fraktion.(EL) Frau Präsidentin! Können Sie sich folgende Situation am Mittagstisch einer Familie vorstellen: Der Vater bekommt Lobster, die Mutter Lachs, ein Kind Fleisch, eines Bohnen, eines grünen Salat und eines gar nichts. Das kann doch einfach nicht sein, und doch ist es genau das, was derzeit in der großen europäischen Familie geschieht, die wir unter einer Verfassung zusammenführen wollen.

In Europa leben 80 Millionen Menschen unterhalb der Armutsgrenze. In Griechenland gibt es Rentner, die von 300 EUR im Monat leben und denen es damit recht gut geht, denn in Nachbarländern müssen Rentner mit 80 EUR im Monat auskommen.

Das ist die Politik von Europa. Einige unzugängliche Gebiete in Griechenland wie Ipiros oder einige isolierte Inseln nahe der Türkei sind plötzlich reich, weil die neu hinzugekommenen Länder den Durchschnitt gedrückt haben. Das ist nicht logisch. Wir müssen einen Weg finden, damit jeder gleichermaßen von der wirtschaftlichen Entwicklung profitiert.

Wenn allerdings die für die Wirtschaft maßgeblichen Minister eine rassistische Einstellung vertreten, wie etwa Finanzminister Alogoskoufis, der jüngst sagte, dass Schwarze keine Menschen seien, und sie auf widerwärtige und unverschämte Art und Weise als „Nigger“ bezeichnete, wenn sie also diese Art rassistische Einstellung haben, dann können sie nicht die wirtschaftliche Chancengleichheit in allen Teilen der Welt durchsetzen.

Arme Menschen haben das Recht auf Leben und wir müssen Lösungen finden. Die Standards in Europa messen wir nicht daran, wie viele Leute einen Mercedes 500 fahren, sondern an der Zahl der Kinder, die morgens nicht einmal ein Glas Milch trinken können.

 
  
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  Lambert van Nistelrooij (PPE-DE). – (NL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Das Wirtschaftswachstum in den neuen Mitgliedstaaten beträgt seit 2004 etwa 5,3 % und liegt damit 2 % über dem der alten Mitgliedstaaten. Die Ausfuhren haben sich verdoppelt. Die Investitionen nehmen beträchtlich zu. Diese Ergebnisse, die, wie Herr Potočnik soeben dargelegt hat, nachdrücklich und nachweislich durch die Kohäsionspolitik gestützt werden, sind ausgezeichnet. Statistisch geht die Zahl ärmerer Regionen zurück.

Aber dennoch sind die regionalen Unterschiede in den Mitgliedstaaten selbst nach wie vor gewaltig. Der Bericht Geringer de Oedenberg macht zu Recht darauf aufmerksam. Und ich stelle fest, dass wir das Engagement in den Mitgliedstaaten selbst kritischer beurteilen müssen. Zu viel Konzentration in den zentralen Stadtgebieten bringt die Regionen in Randlage nicht weiter. Auch die Mitgliedstaaten müssen sich gemeinsam mit der Europäischen Union für einen territorialen Ansatz ihrer Kohäsionspolitik entscheiden. Bei der Überprüfung der Wirksamkeit sollten wir in erheblich stärkerem Maße eine politische Bewertung der vorgelegten nationalen Pläne vornehmen. Weitaus politischer, denn letzten Endes gelingt es uns nicht, die wirtschaftliche Entwicklung und die Kohäsion in ärmeren Regionen zu beschleunigen. Eine Neuorientierung ist daher geboten. Ein vierter Kohäsionsbericht bietet dazu den Diskussionsrahmen. Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten wird mithelfen und die Initiative ergreifen. Am 8. November organisieren wir dazu im Parlament eine Anhörung.

Zum Schluss möchte ich anführen, dass es gute Ergebnisse, gute Chancen für die Kohäsionspolitik gibt, sofern wir auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene vermehrt auf Synergie zugunsten dieser ärmeren Regionen setzen und uns gegen das Europa der mehreren Geschwindigkeiten wehren. Auch ärmere Regionen müssen voll und ganz in die wissensbasierte Wirtschaft und Globalisierung eingebunden werden.

 
  
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  Evgeni Kirilov (PSE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte Frau Geringer de Oedenberg zu ihrem ausgezeichneten Bericht beglückwünschen. Diese Regionen stehen vor einer zweifachen Herausforderung bei der Umsetzung der Regionalpolitik der EU: Sie müssen die zugewiesenen Mittel richtig einsetzen und die in den Zielsetzungen für die wirtschaftliche und soziale Kohäsion geplanten Ergebnisse erreichen.

Die Europäische Kommission, die Regierungen und lokalen Behörden sollten auf allen Ebenen spezielle Maßnahmen treffen, um die besten Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger sowie für den gesamten Wirtschaftssektor zu erzielen. Vor allem ist spezielle technische Unterstützung vonnöten, die sich auf die Schaffung der Verwaltungskapazität und die Verbesserung der Koordinierung zwischen den Führungsgremien auf staatlicher und lokaler Ebene zu konzentrieren hat. Ansonsten stimme ich dem Herrn Kommissar zu, dass spezielle maßgeschneiderte Lösungen erforderlich sind. Die Eindämmung der institutionellen, administrativen und wirtschaftlichen Mängel dieser Regionen wird zur Steigerung der Effizienz der finanziellen Unterstützung der EU insgesamt beitragen. Die ärmsten Regionen müssen dazu angehalten werden, integrierte Entwicklungspläne als nationale Dokumente auszuarbeiten, die als Grundlage für die Darlegung ihrer spezifischen Merkmale und ihres Potenzials dienen könnten.

Die Mitgliedstaaten sollten angeregt werden, den Rechtsrahmen auf dem Gebiet öffentlich-privater Partnerschaften zu verbessern und ihn zu einer guten Grundlage für einfache, transparente Vorschriften machen. Doch was die Institutionen und Nutznießer dieser unterschiedlichen Programme, darunter auch mein eigenes Land, Bulgarien, am dringendsten benötigen, ist ein noch aktiverer Austausch bewährter Praktiken, vor allem unter den neuen Mitgliedstaaten, den Transfer von Know-how an die zentralen, regionalen und möglichst untersten lokalen Verwaltungen sowie die Organisation von spezifischer Ausbildung im Bereich des gesamten Zyklus der Projekterstellung und –durchführung.

Vier entscheidende Aspekte sollten wir beachten: Konvergenz, Unterstützung, Fähigkeit zur Aufnahme von Finanzmitteln und Vereinfachung der Vorschriften. Abschließend möchte ich sagen, dass alle Maßnahmen im Bericht sehr wichtig sind, unter ihnen natürlich die Gleichberechtigung von Mann und Frau, was in diesen Regionen ein ernstes Problem darstellt. Ich unterstütze uneingeschränkt die Initiative zur Annahme einer speziell auf die ärmsten Regionen der EU ausgerichteten Entschließung.

 
  
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  Jan Olbrycht (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin! Der unlängst von der Kommission veröffentlichte Vierte Bericht über den Zusammenhalt bestätigt die schon vorher zu verzeichnende Tendenz zu einer Verringerung der Entwicklungsunterschiede zwischen den reichsten und den ärmsten Regionen in Europa.

Wenn wir davon ausgehen, dass die stärksten Regionen ein gleichbleibend hohes Wirtschaftswachstum verzeichnen, das durch hohe Investitionen in die Innovation gefestigt wird, so führt uns das zu dem Schluss, dass die schwächsten Regionen eine höhere Wachstumsrate aufweisen, die es ihnen nicht nur ermöglicht, den gleichen Abstand zu halten, sondern ihn sogar erfolgreich zu verringern. Diese Tatsachen belegen auch die These von der Wirksamkeit der Kohäsionspolitik der Europäischen Union sowie die Notwendigkeit, sie in den nächsten Programmzeiträumen fortzuführen und weiterzuentwickeln.

Der vorliegende Bericht bezieht sich auf die ärmsten Regionen in der Europäischen Union, nicht auf die ärmsten Regionen in den Mitgliedstaaten, die – im europäischen Maßstab betrachtet – oftmals relativ reich sind. Interregionale Disparitäten auf nationaler Ebene fallen hauptsächlich in die Zuständigkeit der nationalen Behörden, und Maßnahmen zur ihrer Verringerung sollten vor allem in den so genannten Kohäsionsländern durch Maßnahmen auf europäischer Ebene unterstützt werden.

Wir müssen den politischen Mut haben zu entscheiden, welche Regionen wir zu den ärmsten zählen und welche konkreten Maßnahmen zur Förderung ihrer Entwicklung nötig sind. Im Vertrag ist – wie wir wissen – die Rede von den Disparitäten zwischen den Regionen sowie davon, dass die Kohäsionspolitik nicht nur die nach dem Pro-Kopf-BIP ärmsten Regionen umfassen soll, sondern auch Regionen, die gegenüber anderen einen Entwicklungsrückstand in puncto Innovation, Entwicklung einer wissensbasierten Wirtschaft, Attraktivität für Investoren, geografische Lage usw. aufweisen.

Bestimmte Unterschiede werden sich aufgrund des Wirtschaftswachstums und einer stärkeren Integration des gemeinsamen Marktes verringern, doch es werden neue auftauchen. Kohäsionspolitik war und ist keine karitative Maßnahme, sondern muss ein flexibles Interventionsinstrument der Europäischen Union bleiben.

 
  
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  Stavros Arnaoutakis (PSE).(EL) Frau Präsidentin, heute, sieben Monate nach Beginn des vierten Programmzeitraums und im Vorfeld der Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik, betont das Europäische Parlament in diesem Bericht, wozu ich dem Berichterstatter gratuliere, dass es im neuen Programmzeitraum kein Scheitern geben darf.

Die Kohäsionspolitik muss nicht nur die festgelegten Ziele erreichen und das Wachstum und die Beschäftigung in den ärmsten Regionen verbessern, sondern auch dafür Sorge tragen, dass ihre Ergebnisse auf allen Ebenen und für jedermann sichtbar, spürbar und annehmbar sind.

Finanzhilfen und Mittelzweckbindungen allein garantieren jedoch noch keine ordnungsgemäße Verwendung von Ressourcen oder eine Verringerung der derzeit weitverbreiteten Ungleichheiten zwischen den europäischen Regionen. Eine ordnungsgemäße Verwendung erfordert Koordinierung und Beteiligung auf allen Ebenen.

Wir durchleben eine Zeit gewaltiger wirtschaftlicher Veränderungen und Herausforderungen. Wir müssen die Politik schützen und fördern, durch die Solidarität und Zusammenhalt in der Praxis realisiert werden, und wir müssen deren Wirksamkeit erhöhen.

Dieser Bericht enthält wichtige Empfehlungen in dieser Richtung. Nutzen wir sie.

 
  
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  Gábor Harangozó (PSE).(HU) Gestatten Sie mir, zunächst den Berichterstatter zu diesem äußerst gelungenen, ausgezeichneten Bericht zu beglückwünschen.

Damit die Entwicklung nicht an den Regionen vorbeigeht, die sie am nötigsten brauchen, müssen wir die Besonderheiten dieser Regionen berücksichtigen. In der Anfangsphase hat sich eine Zunahme der Ungleichheiten innerhalb der einzelnen Länder gezeigt. Das Wachstum kann im nationalen Durchschnitt als gut bezeichnet werden, konzentriert sich aber auf die Hauptstadt- und Großstadtregionen. In den typischen ländlichen, dörflichen Gegenden nimmt die Armut zu, und es sind regelrechte Ghettos entstanden.

Angesichts dieser Probleme reicht das vorhandene Potenzial für die ländliche Entwicklung bei weitem nicht aus, so dass die einzige Hoffnung auf Veränderung in einer gezielten Harmonisierung der Grundlagen und in einer umfassenden Entwicklungsinitiative liegt. Aus diesem Grund halte ich es für erforderlich, den ländlichen Gebieten Priorität einzuräumen. Außerdem sollte stärkere Betonung auf die Unterstützung von Minderheiten beim Aufholprozess und auf diesbezügliche Aus- und Weiterbildungsprogramme gelegt werden.

Ferner erachte ich es für wichtig, die Absorptionskapazität der neuen Mitgliedstaaten zu erhöhen und die dafür erforderliche technische Hilfe weiter zu intensivieren. So kann diese Integration zu einem Instrument für die Integration des Europas der Regionen werden.

 
  
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  Emanuel Jardim Fernandes (PSE).(PT) Frau Präsidentin! Der Bericht von Frau de Oedenberg ist dank ihrer absoluten Aufgeschlossenheit und ihrer Fähigkeit zur Aushandlung eines Konsenses nicht nur ausgezeichnet, sondern unterstreicht auch die ausgeprägten regionalen Ungleichheiten, die europaweit, in den alten ebenso wie in den neuen Mitgliedstaaten, bestehen, in denen ein Großteil der Regionen aus rein statistischen Gründen nicht zu der Gruppe der ärmsten Gebieten gezählt wird, wobei die Statistiken häufig unvollständig sind oder nicht richtig verglichen wurden und deshalb verbessert werden müssen.

Da ich aus einer Region in äußerster Randlage, der Insel Madeira, stamme, habe ich mehrere Beiträge mit den folgenden Zielen eingebracht: Sicherstellung der Anpassung der Kohäsionspolitik an die Gegebenheiten in den Gebieten in äußerster Randlage gemäß Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags; Erreichen einer klareren Festlegung der Kriterien, um die reichen und die ärmeren Regionen festzulegen; Verstärkung der Forschung und Bildung als Weg für die Entwicklung, denn diese Regionen müssen Möglichkeiten finden, um tatsächlich aus ihrer Situation, in der sie sich befinden, herauszukommen.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Die ärmsten Regionen Europas erfordern ohne Zweifel unsere Aufmerksamkeit. Einige Regionen in Europa verlangen jedoch besondere Aufmerksamkeit, beispielsweise Regionen, die statistisch gesehen benachteiligt sind, die am äußersten Rand und isoliert gelegenen Regionen sowie die Städte. Wir müssen uns auf die Umstrukturierung der Strukturhilfe konzentrieren und den Lissabonner Zielen in den Bereichen Innovation sowie Forschung und Entwicklung mehr Aufmerksamkeit widmen, da das Aktivitäten sind, die eine solide Basis für die künftigen Volkswirtschaften dieser Regionen schaffen. Auch sollten wir auf eine Verringerung des Energieverbrauchs durch die Nutzung erneuerbarer Energien achten, denn diese werden eine solide Grundlage für eine dauerhafte Zukunft der jeweiligen Länder bilden.

Die Gleichstellung ist ein horizontales Prinzip, dem wir bei allen unseren Aktionen im Rahmen der Strukturfonds folgen werden. Wir achten ständig auf die Absorptionskapazität. All diesem wurde laufend Aufmerksamkeit geschenkt, und so wird es auch bleiben.

Die Solidarität mit den Ärmsten in Europa ist das Rückgrat der Europäischen Union, insbesondere nach den beiden jüngsten Erweiterungen. Wir sollten die Probleme nicht leugnen, aber auch nicht vergessen, dass wir in der Vergangenheit gute Ergebnisse erzielt haben. Es ist wichtig, sowohl über die Erfolge als auch über die Probleme zu reden, denn so sichern wir eine höhere Anerkennung der Kohäsionspolitik und vermeiden künftige Problemen.

Ich möchte Ihnen für den ausgezeichneten Bericht Geringer, für Ihre Kommentare und Ihre kritischen Bemerkungen danken. Es ist unsere Pflicht, uns um die Probleme der Ärmsten in Europa zu kümmern. Die Kommission wird sich ihnen ganz gewiss widmen. Die Solidarität sollte eines der Gebiete sein, auf denen wir das menschliche Antlitz Europas als Ganzes zeigen.

 
  
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  Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet in der Abstimmungsstunde statt, die in ein paar Minuten folgt.

 
  
  

VORSITZ: HANS-GERT PÖTTERING
Präsident

 
  
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  Der Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Je eher wir abstimmen, umso schneller sind Sie im verdienten Urlaub. Aber heute Nachmittag findet natürlich auch noch eine Sitzung statt. Ich darf den Kollegen Robert Atkins bitten, das nächste Mal dafür Sorge zu tragen, dass die Kollegen auch alle pünktlich hier sind.

 
  
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  Thomas Wise (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident, zur Geschäftsordnung! Ich bin sicher, Sir Robert wird das gern tun, wenn Sie ihm zusichern können. Dass wir rechtzeitig anfangen.

 
  
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  Der Präsident. Für heute trifft das noch nicht zu, Herr Kollege, weil Kollege Atkins noch nicht für Disziplin der Kolleginnen und Kollegen sorgen konnte. Aber er wird sich für die Zukunft sicher Mühe geben. Dann werden wir uns gegenseitig fair und objektiv beurteilen.

 
  
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  Sir Robert Atkins (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Wenn derjenige, der den Vorsitz führt, rechtzeitig begänne, dann würden die Mitglieder, da bin ich sicher, bald mitbekommen, dass sie rechtzeitig hier zu sein haben!

(Beifall)

 
  
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  Giles Chichester (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Viele von uns haben Sie sehr darum beneidet, wie geschickt Sie sich gestern zur Mittagspause vom Vorsitz befreit haben. Während wir hier zur Abstimmung verblieben, gingen Sie Mittag essen. Werden Sie das heute auch so machen?

(Heiterkeit)

 
  
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  Der Präsident. Ich weiß nicht, ob Sie das Amt des Präsidenten des Europäischen Parlaments anstreben, Kollege Chichester. Sollten Sie aber einmal Präsident sein, dann werden Sie feststellen, dass es weniger um das Essen als um die Wahrnehmung vieler Verpflichtungen geht.

 

6. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

 

6.1. Statistisches Programm der Gemeinschaft (2008-2012) (Abstimmung)
  

– Bericht: Becsey (A6-0240/2007)

 

6.2. Darfur (Abstimmung)
  

– Entschließungsantrag (B6-0311/2007)

– Vor der Abstimmung

 
  
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  Josep Borrell Fontelles (PSE).(ES) Herr Präsident! Diese Entschließung wird gemäß Artikel 91 in das Plenum eingebracht, aufgrund der Dringlichkeit, ohne Aussprache. Sie ist zweifellos dringend, und ich möchte in meinem Namen und im Namen der fünf Abgeordneten, die fünf Tage in Darfur weilten, ganz kurz die Gründe für diese Dringlichkeit erläutern.

Darfur ist heute ein gesetzloses Gebiet, in dem jeder gegen jeden Krieg führt. Die großen Probleme unserer Zeit sind dort in verdichteter Form wiederzufinden: der Konflikt zwischen zentralen und am Rand gelegenen Gebieten, ethnische Konflikte, die zynische Ausnutzung von Rivalitäten zwischen Gruppen für politische Zwecke und vielleicht der erste Krieg in der Welt, der durch den Klimawandel verursacht wurde.

Doch die Dringlichkeit rührt daher, dass sich die Sicherheitslage immer noch weiter verschlechtert, und wenn dies anhält, werden die humanitären Helfer ihre Arbeit nicht mehr fortsetzen können. Das Schicksal von zweieinhalb Millionen Menschen hängt von dieser Arbeit ab, denn sie erhalten dank der Mühe dieser Helfer und zum Teil dank des Geldes der Europäischen Union jeden Tag Lebensmittel.

Wenn sich die Sicherheitslage bis zum Jahresende nicht verbessert, kann es geschehen, dass zwei Millionen Menschen in der Wüste ihrem Schicksal überlassen werden, was die Gefahr birgt, die größte humanitäre Krise heraufzubeschwören, die die Welt je erlebt hat.

Deshalb ist es wichtig, Herr Präsident, meine Damen und Herren, dass die Truppen der Vereinten Nationen, die wir so oft für Darfur gefordert haben, endlich dorthin entsandt werden, da sich die sudanesische Regierung jetzt nicht mehr widersetzt. Die sudanesische Regierung sagt nicht länger Nein. Sie sagt jetzt Ja. Sie sagt, die Truppen sollten so bald wie möglich stationiert werden, denn sie sei nicht länger in der Lage – als ob sie es jemals gewollt hätte –, ein Minimum an Sicherheit zu garantieren.

Die Janjaweed sind nicht entwaffnet worden. Ganz im Gegenteil. Die sudanesische Regierung wird die Sicherheitslage in Darfur nicht verbessern. Wenn wir der Gefahr einer totalen humanitären Krise entgehen wollen, müssen wir Druck ausüben, damit diese Truppe so bald wie möglich an Ort und Stelle ist.

Doch da dies mindestens ein Jahr dauern wird, müssen wir die Afrikanische Union unterstützen und wenigstens sicherstellen, dass ihre Soldaten bezahlt werden, denn Sie sollten wissen, dass wir mehr Geld für die Unterstützung dieser Truppe als für humanitäre Hilfe ausgegeben haben.

Das sind die Gründe für die Dringlichkeit, Herr Präsident.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Herzlichen Dank für diesen Bericht und Ihr großes Engagement, Josep Borrell!

 

6.3. Die künftige EU-Meerespolitik: eine europäische Vision für Ozeane und Meere (Abstimmung)
  

– Bericht: Piecyk (A6-0235/2007)

– Vor der Abstimmung

 
  
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  Willi Piecyk (PSE), Berichterstatter. – Der Änderungsantrag 1 sollte bitte nicht nach Ziffer 4, sondern nach Ziffer 146 zur Abstimmung gestellt werden, das ist mit dem Antragsteller so abgestimmt. Diese Ziffer gehört nicht an den Anfang, sondern an das Ende dieser Entschließung. Wenn Sie so verfahren würden, wäre ich Ihnen dankbar!

 
  
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  Der Präsident. Das haben unsere tüchtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon so vorgesehen.

 

6.4. Durchführung des ersten Eisenbahnpakets (Abstimmung)
  

– Bericht: Cramer (A6-0219/2007)

 

6.5. Für ein mobiles Europa – nachhaltige Mobilität (Abstimmung)
  

– Bericht: Barsi-Pataky (A6-0190/2007)

 
  
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  Rosa Miguélez Ramos (PSE).(ES) Herr Präsident! Dieser Bericht erscheint auf den Monitoren noch immer als Krahmer, obwohl es sich in Wirklichkeit um den Bericht Barsi-Pataky handelt. Das kann zu Verwirrung führen. Mich hat es verwirrt.

 
  
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  Der Präsident. Jetzt ist es richtig. Vielen Dank, dass Sie mich darauf aufmerksam machen, was im Hintergrund vor sich geht.

 

6.6. Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Herz-Kreislauferkrankungen (Abstimmung)
  

– Entschließungsantrag (B6-0277/2007)

 

6.7. Abkommen über Fluggasdatensätze (PNR) mit den USA (Abstimmung)
  

– Gemeinsamer Entschließungsantrag (RC-B6-0278/2007)

– Vor der Abstimmung über Bezugsvermerk 4

 
  
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  Manfred Weber (PPE-DE). – Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die vier mündlichen Änderungsanträge, die von uns eingebracht werden, sind der letzte Versuch, eine Gemeinsame Entschließung zu erreichen. Ich möchte für die EVP-Fraktion klarstellen, dass wir die Kritik teilen. Kritik alleine wird die Terroristen jedoch nicht aufhalten. Deshalb wollen wir in diese Entschließung einen konstruktiven Ansatz einbringen. Wir beantragen daher zunächst folgende konkrete Ergänzung:

(EN) ;unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in den verbundenen Rechtssachen C-317/04 und C-318/04’,

Damit wollen wir einen seriösen Verweis auf das Urteil aufnehmen, das wir selbst als Parlament erzwungen haben. Das ist der erste mündliche Änderungsantrag, für den ich um Zustimmung bitte.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)

– Vor der Abstimmung über Bezugsvermerk 6

 
  
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  Manfred Weber (PPE-DE). – Die Ergänzung an dieser Stelle:

(EN) ,und der Antworten, die er von Minister Dr. Wolfgang Schäuble und Generaldirektor Jonathan Faull der GD Justiz, Freiheit und Sicherheit der Kommission am 29. Juni bzw. 3. Juli 2007 erhalten hat’,

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)

– Nach Erwägung A

 
  
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  Manfred Weber (PPE-DE). – Dann beantragen wir die Aufnahme einer neuen Erwägung.

(EN) ‚in der Erwägung, dass das PNR-Abkommen der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus und des internationalen Verbrechens dienen soll’,

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)

– Nach Erwägung B

 
  
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  Manfred Weber (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Wir möchten den folgenden mündlichen Änderungsantrag einbringen:‚in der Erwägung, dass das neue PNR-Abkommen einen Rechtsrahmen für die Übermittlung von EU-Fluggastdatensätzen an die USA darstellt und damit eine Grundlage für die Fluggesellschaften bei der Ausübung ihrer Unternehmenstätigkeit in Bezug auf die USA bildet’,

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)

 

6.8. Euroraum (Jahresbericht 2007) (Abstimmung)
  

– Bericht: Rosati (A6-0264/2007)

 

6.9. EZB-Jahresbericht 2006 (Abstimmung)
  

– Bericht: Mitchell (A6-0266/2007)

 

6.10. Palästina (Abstimmung)
  

– Gemeinsamer Entschließungsantrag (RC-B6-0268/2007)

 

6.11. Lage in Pakistan (Abstimmung)
  

– Gemeinsamer Entschließungsantrag (RC-B6-0279/2007)

– Vor der Abstimmung über Ziffer 1

 
  
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  Robert Evans (PSE). – (EN) Herr Präsident! Bitte entschuldigen Sie, aber die Kolleginnen und Kollegen werden einsehen, dass sich diese Situation täglich ändert, und der mündliche Änderungsantrag stimmt nicht ganz mit dem überein, wie er auf den Blättern einiger Leute steht, also lese ich ihn vor: ;äußert seine Solidarität mit dem pakistanischen Volk, das Opfer der von bewaffneten Extremisten verübten Gewalt ist; ist tief besorgt um die Sicherheit der 1 800 oder mehr Menschen in der Roten Moschee, von denen einige als Geiseln festgehalten wurden; erkennt an, welche Herausforderung die Belagerung für die pakistanische Regierung darstellte; bringt seine tiefe Besorgnis wegen der immer noch unbekannten Zahl von Opfern zum Ausdruck und unterstützt die Bemühungen, die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen.’

 
  
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  Eva Lichtenberger (Verts/ALE). – Da die Erstürmung der Roten Moschee abgeschlossen ist, müssten wir dann nicht zumindest im zweiten Teil nicht die Vergangenheitsform verwenden?

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)

 

6.12. Fortschrittsbericht über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 2006 (Abstimmung)
  

– Bericht: Meijer (A6-214/2007)

– Vor der Abstimmung

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), Berichterstatter. (EN) Herr Präsident! Zu Beginn der Abstimmung über meinen Bericht muss ich das Hohe Haus über zwei Dinge informieren. Erstens, bei der Vorbereitung auf die Abstimmung im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten waren sich alle Fraktionen einig, in diesem Bericht nur einen Terminus für den Staat zu verwenden, der sich selbst Republik Mazedonien nennt. Es ist der lange Ausdruck ‚Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien’, ohne jede Abkürzung, wie das englische FYROM oder das französische ARYM. Ich schlage daher vor, dass, wenn Teile des endgültig angenommenen Textes irgendwelche anderen Termini enthalten, diese auf der Grundlage dieser breiten Einigung ersetzt werden.

Zweitens schlug die PPE-DE-Fraktion mir vor, zwei Änderungen in Ziffer 13 – mein Änderungsantrag 22 und den Änderungsantrag 6 der PSE – zu einer zusammenzufassen. Da die Abstimmung über Änderungsantrag 22 nach der Abstimmung über Änderungsantrag 6 erfolgen würde, ist diese Lösung nur möglich, wenn Änderungsantrag 6 abgelehnt wird.

Ich möchte daher um eine Änderung der Reihenfolge der Abstimmung über die Änderungsanträge ersuchen. Herr Pinior von der PSE-Fraktion sagte gestern Abend, er sei für dieses Vorgehen.

 
  
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  Der Präsident. Ich hoffe, das hat jeder so verstanden. Dann verfahren wir entsprechend.

 

6.13. TRIPS-Abkommen und Zugang zu Arzneimitteln (Abstimmung)
  

– Entschließungsantrag (B6-0288/2007)

 

6.14. Demokratische Aufsicht im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit (Abstimmung)
  

– Entschließungsantrag (B6-0310/2007)

 

6.15. Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen EG/Ukraine (Abstimmung)
  

– Bericht: Kamiński (A6-0217/2007

– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 4:

 
  
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  Elmar Brok (PPE-DE). – Herr Präsident! Schweren Herzens möchte ich diesen Kompromissänderungsantrag vorschlagen, weil dies vielleicht die Möglichkeit zur Erzielung einer breiten Mehrheit bietet. Es sollte an das Ende dieses Änderungsantrags nach „open the corresponding process“ hinzugefügt werden: „including the possibility of membership“.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)

 
  
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  Elmar Brok (PPE-DE). – Änderungsantrag Nummer 6/revidiert ist zurückgezogen.

 
  
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  Der Präsident. Dann bleibt es bei der Ziffer 11.

 

6.16. Kohäsionspolitik in den ärmsten Regionen der Europäischen Union (Abstimmung)
  

– Bericht: Geringer de Oedenberg (A6-0241/2007)

 
  
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  Der Präsident: – Ich wünsche allen frohe Ferien, aber erst, nachdem Sie heute Nachmittag noch an der Abstimmung teilgenommen haben!

 
  
  

VORSITZ: MARTINE ROURE
Vizepräsidentin

 
  
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  Marcin Libicki (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Ich möchte darauf hinweisen, dass ich für den ersten Teil der Abstimmung über den Bericht Barsi-Pataky nicht die Verantwortung übernehme, da zu diesem Zeitpunkt noch der Name des vorangegangenen Berichterstatters, Herrn Cramer, angezeigt war. Möglicherweise habe ich deshalb bei der Abstimmung über den Bericht Barsi-Pataky einen Fehler gemacht.

 
  
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  Die Präsidentin. – Das wird im Protokoll vermerkt.

 

7. Stimmerklärungen
  

- Darfur (B6-0311/2007)

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). – (FI) Frau Präsidentin! Ich bin sehr froh darüber, dass der Begriff „Verantwortung für den Schutz“ in die Entschließung übernommen wurde, über die wir gerade abgestimmt haben. Es geht dabei nicht immer um militärische Interventionen, aber selbstverständlich haben die Vereinten Nationen diese Verpflichtung. Ohne diese würde die Organisation zu einem Verein von solchen verkommen, dessen Mitglieder das System missbrauchen und solchen, die nur zustimmend nicken.

Leider gibt es Anzeichen für die Unfähigkeit der UNO. Die menschliche Tragödie, die die Krise in Darfur darstellt, ist ein erneuter Schandfleck in der Chronik der internationalen Gemeinschaft. Warum ist die UNO eher bereit, sich mit den Problemen des Nahen Ostens zu befassen als mit denen Afrikas? Ein Grund für die Krise ist die Marginalisierung von Ethnien, und der Schlüssel zu einer politischen Lösung liegt darin, dass wir es schaffen, alle betroffenen Parteien dazu zu bewegen, sich zu Friedensgesprächen zu verpflichten. Auch die Unterentwicklung und Umweltkatastrophen bilden den Hintergrund für diese Krise. Sie ist der erste Krieg im Zeichen des Klimawandels. Auch deshalb ist eine humanitäre Lösung unabdingbar.

Es ist anzuerkennen, dass die EU ihrer Verantwortung für die Lösung der Probleme in Darfur sowie anderer Probleme in Afrika gerecht werden will. Ich hoffe und wünsche, dass wir das eines Tag auch von den Vereinigten Staaten von Amerika sagen werden. Es mag vielleicht heißen, Europa leide wegen seiner Geschichte unter einem schlechten Gewissen. Das mag sein, doch das tötet keine Menschen. Stillschweigen und Gleichgültigkeit töten.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diese Entschließung zur Lage in Darfur gestimmt. Insbesondere bin ich dafür, dass der Schwerpunkt auf eine strengere Überwachung des Waffenembargos gegen Khartoum und die Durchsetzung einer Flugverbotszone über der Region gelegt wird. Ich unterstütze die Forderung nach einer eingehenden Untersuchung der Tatsache, dass Soldaten der Mission der Afrikanischen Union keinen Sold erhalten haben.

 
  
  

- Bericht Piecyk (A6-0235/2007)

 
  
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  John Attard-Montalto (PSE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte zu Protokoll geben, dass das Stimmverhalten hinsichtlich der maritimen Integration die Tatsache berücksichtigt, dass das Frontex-Problem beinahe zu einer Farce geworden ist.

Bekanntlich ist der Frontex erwiesene Grad an Solidarität – denn Frontex ist Teil dieser integrierten Politik – fast ein Witz. Nur ein Hubschrauber – der deutsche Hubschrauber – wurde zugesichert, und vielleicht hat man nicht bemerkt, dass zwei Nachbarländer von Malta im Grunde ihren Luftraum geschlossen hatten. Eines hat in regelmäßigen Abständen den Eintritt des deutschen Hubschraubers in seinen Luftraum verweigert; ein anderes hat sogar gedroht, ihn zum Landen zu zwingen. Deshalb habe ich so gewählt.

 
  
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  Philip Claeys (ITS). – (NL) Frau Präsidentin! Selbstverständlich steht das maritime Europa vor wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen aller Art, die eines gemeinschaftlichen Ansatzes bedürfen, aber darum geht es hier nicht. Es stellt sich die Frage, ob eine umfassende europäische integrierte Meerespolitik mit allen weiteren Vorschriften und Regelungen vonnöten ist, die letzten Endes damit verbunden sind, um dieses Problem anzugehen.

Nach meinem Dafürhalten ist der Meerespolitik und dem maritimen Management in Europa vielmehr mit praxisorientierten, auf weit reichende Zusammenarbeit ausgerichteten Maßnahmen zwischen Mitgliedstaaten und anderen Akteuren als mit allen möglichen neuen Regelungen gedient. Im Vordergrund stehen die Koordinierung, der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, der Abbau der administrativen Belastung und die Förderung der Meeresforschung. Auf keinen Fall kann sich die Europäische Union jedoch in Angelegenheiten wie Küstenverteidigung, Raumordnung oder Marktordnung von Seehäfen einmischen, die unter das Subsidiaritätsprinzip oder den Marktmechanismus fallen.

 
  
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  Christine De Veyrac (PPE-DE), schriftlich. (FR) Ich unterstütze den Bericht meines Kollegen Willi Piecyk ohne Einschränkung.

Dieser Text, der die Antwort des Europäischen Parlaments auf das Grünbuch der Kommission zur EU-Meerespolitik darstellt, spricht zahlreiche wichtige Punkte an.

Er behandelt insbesondere die Herausforderung, die der Klimawandel für die Meerespolitik darstellt. Die europäische Meerespolitik muss in diesem Bereich eine wichtige Rolle spielen, indem sie auf die Verringerung der CO2-Emissionen von Schiffen, die mögliche Aufnahme von Schiffen in das Emissionshandelssystem und die Förderung erneuerbarer Energien aufbaut.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass ein dauerhaftes Gleichgewicht zwischen Umweltschutz und der kommerziellen Ausbeutung von Europas Ozeanen gefunden wird. Ferner muss meiner Ansicht nach die Kommission, wie wir es befürwortet haben, alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der zivil- und strafrechtlichen Haftung bei Unfällen oder Vorfällen verstärken und noch stärker auf die Anwendung der Vorschriften über den zwingend vorgeschriebenen Einsatz von Doppelhüllen achten.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht, der auf dem Grünbuch der Kommission über die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere basiert, gestimmt, weil meiner Meinung nach die Förderung einer florierenden und nachhaltigen Meereswirtschaft von grundlegender Bedeutung ist.

Der vorliegende Bericht stellt einen integrierten politischen Ansatz für diese Frage vor und unterbreitet konkrete Vorschläge in Bezug auf die Schifffahrt, die Schiffs- und Seeverkehrssicherheit, den Tourismus, die Fischerei, die Hafenpolitik, die Meeresumwelt, die Forschung, die Industrie und die Raumordnung, insbesondere den Vorschlag zur Verringerung der von Schiffen verursachten Treibhausgasemissionen und die Einrichtung einer europäischen Küstenwache.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Politische Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels sind natürlich wichtig. Was einige der in dieser Entschließung vorgeschlagenen, über das Gesetzgebungsverfahren hinausreichenden Maßnahmen betrifft, so übertreibt es jedoch wie gewöhnlich die Mehrheit im Europäischen Parlament. Die Vorschläge verstärken die Bürokratie und bestätigen das Bild des Europäischen Parlaments als Institution mit einer pathologischen Tendenz zur Übertreibung.

Einige Vorschläge in diesem Bericht gehen zu weit, weshalb ich gegen diesen „Ansichtsbericht“ gestimmt habe, denn meiner Meinung nach hätte er prägnanter und knapper formuliert werden können. So wie es jetzt aussieht, ist die Sicht auf eine zukünftige Meerespolitik der EU durch eine Unfähigkeit gekennzeichnet, sich aus Dingen herauszuhalten.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. Unserer Meinung nach könnte eine Meerespolitik, die auf der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten beruht und auf Gemeinschaftsebene in einer Koordinierung von Synergien zum Ausdruck kommt, die Mehrwert schafft und die von jedem Land definierten mit dem Meer zusammenhängenden Politiken und Maßnahmen (wie u. a. Fischerei, Verkehr, Umwelt, Energie) voranbringt, positive Wirkungen haben.

Das ist jedoch nicht die Option des Initiativberichts des Parlaments, der für die Entwicklung einer zukünftigen „gemeinsamen Meerespolitik“ eintritt und darauf abzielt, zentrale Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten auf die supranationale Ebene der EU zu übertragen. Das ist ein Ansatz, den wir ganz klar ablehnen.

Bezeichnend ist in dieser Hinsicht die Ablehnung der von uns eingereichten Änderungsanträge, die auf Grundsatzfragen verweisen, an denen wir festhalten, als da sind:

- die völlige Achtung der Souveränität und der Zuständigkeit jedes Mitgliedstaates für das Management ihrer Hoheitsgewässer und ausschließlichen Wirtschaftszonen, insbesondere in Bezug auf die Meeresressourcen – vor allem die biologischen – und die Fragen der Sicherheit, Rettung und der Überwachung und Kontrolle der Schifffahrt in diesen Gewässern;

- die Aufwertung des Fischereisektors aufgrund seiner strategischen Bedeutung für zahlreiche Länder wie Portugal und die Sicherstellung der sozioökonomischen Nachhaltigkeit dieses Sektors durch entsprechende Finanzpolitiken und -mittel.

Deshalb haben wir gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. (EN) Ich begrüße zwar die Umweltaspekte und die Vorschläge für praktische Formen der Kooperation im Bericht Piecyk ‚Die künftige EU-Meerespolitik’, kann jedoch die in vielen Vorschlägen in diesem Bericht enthaltenen Forderungen, wie zum Beispiel die Einrichtung einer Küstenwache der EU, nicht unterstützen. Ich fürchte, die übermäßige Regulierung als Folge des Berichts geht am Subsidiaritätsprinzip vorbei, und ich habe mich entschlossen, dass wir uns unsere Position dieses Mal vorbehalten.

 
  
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  Marie-Noëlle Lienemann (PSE), schriftlich. (FR) Ich habe für alle Änderungsanträge gestimmt, die die Umweltdimension dieser Meerespolitik betonen.

Der Umweltpfeiler dieser Meeresstrategie darf auf keinen Fall nur ein Zusatz „für’s Gefühl“ sein, sondern die Wiederherstellung des guten ökologischen Zustands der Meere und Ozeane muss ein wesentliches Ziel sein, von dem die Entscheidungen im Rahmen der anderen Politiken der EU und der Mitgliedstaaten abhängen.

Die Verschlechterung des Ökosystems der Ozeane hat ernsthafte Konsequenzen für unseren Planeten und die menschlichen Tätigkeiten: Die Fischereibestände gehen zurück, und die Rolle der Ozeane für die Klimaregulierung nimmt ab. Der Hauptgrund hierfür ist die Verschmutzung durch die menschlichen Tätigkeiten. Daher muss der Vorrang der Umwelt mit Nachdruck betont werden, und die künftige Rahmenrichtlinie über Meeresgewässer muss für die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftspolitiken verbindlich sein.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Ich stimme gegen Änderungsantrag 34, da die biologische Vielfalt des Meeres keine rein nationale Frage ist. Die Ressourcen der Meeresumwelt sind in ständiger Bewegung und die Überfischung in einem Gebiet hat Auswirkungen auf das gesamte Meer und kann Gebiete und Ökosysteme zerstören, die wesentlich größer sind als die nationalen. Aus diesem Grunde müssen restriktive internationale Bestimmungen für die Nutzung der Meeresressourcen akzeptiert werden.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. (EN) Ich unterstütze den Bericht Piecyk zur maritimen Politik von ganzem Herzen und gratuliere dem Berichterstatter zu seinem umfassenden Konzept.

Der Bericht ist mit seinem Bemühen, ein neues Konzept für den Schutz unserer Meeresumwelt darzulegen, von entscheidender Bedeutung. Dieses Konzept wird dringend gebraucht, um ökologisch sensible Gebiete vor Umladungen von Öl zu schützen. Gegenwärtig droht dem Firth of Forth in meinem Heimatland Schottland ein Vorschlag zur Umladung von Öl auf See. Ich hoffe, die Habitat-Richtlinie wird ordnungsgemäß umgesetzt, um Meeresvögel, Meeressäuger und andere Arten zu schützen. Doch ein allumfassendes Konzept für unsere Meeresumwelt mit klaren und transparenten Verantwortlichkeiten ist von wesentlicher Bedeutung, um unsere Meeresumwelt für künftige Generationen zu bewahren.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE), în scris. Am votat pentru raportul Piecyk privind o viitoare politică maritimă a Uniunii şi felicit raportorul pentru calitatea activităţii desfăşurate. Integrarea politicilor, acţiunilor şi deciziilor legate de politica maritimă va asigura o mai strânsă cooperare între toţi actorii ale căror acţiuni au un impact asupra oceanelor şi mărilor europene. Consider, de asemenea, că sectoarele maritime ale fluviilor europene trebuie şi ele incluse în politica maritimă a Uniunii Europene.

Autostrăzile maritime se numără încă din 2004 printre cele 30 de proiecte prioritare ale reţelei transeuropene de transport.

Aderarea României şi a Bulgariei asigură Uniunii Europene vecinătatea cu Marea Neagra şi aproape întreg cursul Dunării se află în interiorul sau. Pentru Uniunea Europeană dezvoltarea cooperării la Marea Neagră va fi extrem de importantă. Regiunea Mării Negre joacă un rol important pentru securitatea energetică a Uniunii Europene şi pentru extinderea pieţei interne de transport către statele vecine Uniunii Europene.

Sper ca Uniunea Europeană să includă prevederi ale politicii maritime comunitare, de exemplu protejarea mediului şi a biodiversităţii zonelor de coastă şi de delte sau estuare, în politica sa de vecinătate şi în acordurile bilaterale pe care le semnează cu terţe ţări. În acest context menţionez ca deosebit de importantă protejarea biodiversităţii Deltei Dunării.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. (EN) Im Bericht finden sich zwar viele nützliche Bemerkungen, doch weise ich den Gedanken der Beanspruchung einer Zuständigkeit der EU über im eigentlichen Sinne britische Territorialgewässer oder der Einbindung militärischer Aktivitäten in eine maritime Politik der EU zurück. Außerdem war die Gemeinsame Fischereipolitik bislang eine Katastrophe für unsere Fischereiindustrie und für das Meeeresleben, sodass ihre Zuständigkeiten an die Länder zurückübertragen werden sollten.

 
  
  

- Bericht Cramer (A6-0219/2007)

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Ich stehe dem Ausbau der Bahn generell positiv gegenüber, da dies wichtig für die Umwelt ist. Nicht unterstützen kann ich allerdings Ziffer 4 des Berichtsentwurfs, demzufolge das Europäische Parlament überlange LKW (so genannte Gigaliners) ablehnen soll. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip müssen die Mitgliedstaaten selbst dazu Stellung nehmen können, ob diese LKW in ihr gesamtes Verkehrsbild passen. Ich hoffe, Kommission und Rat lassen die Mitgliedstaaten selbst über diese Frage entscheiden.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das erste Eisenbahnpaket wurde mit dem angekündigten Ziel aufgelegt, „die Grundlagen für den modal shift zu legen“. Mit anderen Worten, es sollte die Verlagerung des Straßenverkehrs auf die Schienen gefördert werden. In Wirklichkeit jedoch sollte mit diesem „Trojanischen Pferd“ die Öffnung des Eisenbahnverkehrs, vor allem des Eisenbahngüterverkehrs, für den Wettbewerb und private Interessen als erster Schritt der völligen Liberalisierung des Eisenbahnsektors auf EU-Ebene verschleiert werden.

Wir haben von Anfang an die Ziele dieses Prozesses angeprangert und abgelehnt.

Wie bei anderen von der EU vorangetriebenen Liberalisierungen wird zuerst das ausgeschlachtet, was zu einem bestimmten Zeitpunkt schlecht läuft (indem die tatsächlichen Ursachen dieser Situationen, vor allem die systematischen Politiken der Demontage und Schwächung des öffentlichen Verkehrssektors kaschiert werden), um Liberalisierungsmaßnahmen zu rechtfertigen und den so genannten Wettbewerb als Lösung zur Beseitigung allen Übels – ohne klarzustellen weshalb und wie –, als Wundertäter, zu preisen, der aber letztendlich zu den Folgen führt, auf die wir bereits hingewiesen haben.

Zweifelsfrei sind öffentliche Investitionen im Eisenbahnsektor notwendig, je nach den von jedem Land definierten Erfordernissen und Optionen, nicht aber um sie der Logik des Profits der großen privaten Interessen zu opfern, die danach streben, diesen für jedes Land so wichtigen öffentlichen Sektor durch seine Liberalisierung im EU-Binnenmarkt zu beherrschen.

 
  
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  Jens Holm, Kartika Tamara Liotard, Erik Meijer, Esko Seppänen, Søren Bo Søndergaard und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Im Bericht Cramer wird richtig festgestellt, dass Umweltfragen beim Gütertransport vernachlässigt worden sind. Das ist die Folge der Ausweitung des Gütertransports auf den Autobahnen und in der Luft bei gleichzeitiger weiterer Verringerung des Schienentransports. Der Bericht erinnert an die Förderung des Transports auf der Straße und in der Luft durch Finanzinstrumente, die gleichermaßen für die Verringerung des Transports auf der Schiene verwendet werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass in der letzten Zeit viele Schienenanbindungen an Fabriken und Häfen stillgelegt worden sind. Hinsichtlich der Möglichkeiten des freien Marktes, dieses Problem zu lösen, stimmen wir mit dem Berichterstatter allerdings nicht überein. Der Berichterstatter ist, ebenso wie die rechtsgerichteten Fraktionen in diesem Parlament der Auffassung, der freie Wettbewerb sei beim grenzüberschreitenden Transport die beste Lösung. Unter Bezugnahme auf die Situation auf der Straße und in der Luft erwarten die Vertreter dieser Ansicht, dass der Wettbewerb eine neue Welle interessierter Unternehmen anzieht. In der Praxis haben wir bisher keine solchen positiven Ergebnisse gesehen. Trotz dieser Realitätsferne verdient der übrige Teil des Berichts unsere volle Unterstützung.

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme für eine Wiederbelebung des Schienenverkehrs als „Kernpunkt“ der EU-Verkehrspolitik.

Der Bericht zur Durchführung des 1. Eisenbahnpaketes hat gezeigt, dass dieses weder zu einer nachhaltigen Wiederbelebung des Schienenverkehrs noch zu einer spürbaren Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene geführt hat.

Der Schienenverkehr muss jedoch aus folgenden Aspekten „Kernpunkt“ der EU-Verkehrspolitik werden: steigende Verkehrsbelastung, wachsende Emissionen, begrenzte Energieressourcen und steigende Verkehrsunfallopfer.

Ich verlange daher eine Vorlage der Richtlinie „Eurovignette 2“ bis 2008, welche eine Maut auf allen Straßen der EU für alle LKW ab 3,5 t einheitlich vorschreibt. Zusätzlich müssen die so genannten externen Kosten, also die anfallenden Umweltkosten, angerechnet werden. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das äußerst lukrative System der Schweiz in Form der „leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe“ verweisen. Dadurch konnte die Schweiz bemerkenswerte Erfolge bei der Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene erzielen, während die Kosten beim Verbraucher auf Grund der verbesserten Effizienz des Straßengüterverkehrs lediglich um 0,5 % gestiegen sind.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Das erste Eisenbahnpaket, das vorsah, den Markt für internationale Unternehmen des Eisenbahngüterverkehrs bis zum 15. März 2003 zu öffnen, konnte gewisse Erfolge verzeichnen. Gleichwohl können wir Unzulänglichkeiten und Verzögerungen bei der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten feststellen. Diese Verzögerungen wirken sich auf die Umstrukturierung der Eisenbahnverkehrsunternehmen und auf die Schaffung eines echten wettbewerbsorientierten Marktes aus.

Da noch zahlreiche Aspekte fehlen, damit von den positiven Wirkungen des ersten Eisenbahnpakets profitiert werden kann, müssen unserer Auffassung nach Mittel entwickelt werden, um die Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten zu bereinigen. Dazu benötigen wir einen unabhängigen und transparenten nationalen Kontrollorganismus, der über ausreichend Mittel verfügt, um energisch gegen bestehende Wettbewerbsverzerrungen vorzugehen. Wir brauchen ferner Maßnahmen für die Schaffung einer echten Interoperabilität – deren Fehlen in den Eisenbahnverkehrsnetzen nach wie vor das Haupthindernis für die Errichtung eines integrierten europäischen Eisenbahnverkehrsraumes ist –, wie beispielsweise die rasche Einrichtung des Zugsicherungs- und Signalsystems ERTMS vor allem in den prioritären Korridoren des Eisenbahnverkehrs.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE), în scris. Am votat pentru raportul Cramer şi consider acest document ca fiind deosebit de important. Având în vedere că transportul contribuie la 15%-30% din emisiile de CO2, dezvoltarea modalităţilor mai puţin poluante de transport trebuie să constituie o prioritate la nivel european. De altfel, 70% din proiectele prioritare de transport transeuropean sunt destinate transportului feroviar şi transportului naval, mai puţin generatoare de gaze cu efect de seră.

Dezvoltarea transportului feroviar de mare viteză pentru pasageri trebuie să se realizeze cu prioritate în toate statele Uniunii Europene. Investiţiile în infrastructura de transport şi pentru modernizarea sistemului rulant sunt foarte mari, dar şi beneficiile aduse vor fi pe măsură.

De asemenea, pentru dezvoltarea transportului feroviar, va fi esenţială asigurarea interoperabilităţii, dezvoltarea şi implementarea sistemului ERTMS.

Felicit raportorul şi doresc să îl asigur că avem aşteptari foarte mari de la transportul feroviar.

 
  
  

- Bericht Barsi-Pataky (A6-0190/2007)

 
  
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  Kathy Sinnott (IND/DEM). – (EN) Frau Präsidentin! Der Bericht über die nachhaltige Mobilität für unseren Kontinent, über den wir soeben abgestimmt haben, unterstreicht nicht nur die Notwendigkeit, eine bessere Infrastruktur zu errichten, sondern legt auch nahe, dass dieses verantwortungsvoll und rücksichtsvoll geschehen muss. Er weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die ökologischen Folgen einer verbesserten Infrastruktur im Auge behalten und auch den Transport überprüfen und gleichzeitig sozioökonomische Faktoren bezüglich der Sicherheit berücksichtigen müssen.

Das trifft besonders für mein eigenes Land, für Irland, zu, wo es gegenwärtig dringend erforderlich ist, die Pflege natürlicher, historischer Denkmäler zu einer Priorität zu machen. Im Bemühen, die Verkehrssysteme in Irland zu verbessern, sind die irischen Behörden dabei, eine der bedeutendsten archäologischen Stätten in Europa zu zerstören. 41 Stätten, die europäisches Erbe darstellen, darunter das Nationaldenkmal in Lismullen, werden zerstört, weil eine Autobahn dort durchführen soll, die nicht notwendig ist. Sind diese Denkmäler erst einmal zerstört, gibt es keine Möglichkeit mehr, das Kulturerbe zu ersetzen, das mit diesen Denkmälern verloren ist.

Gemäß dem Bericht über die nachhaltige Mobilität wird die künftige Transportpolitik das eigene Potenzial eines jeden Landes optimieren müssen, um die Ziele sauberer und effizienter Transportsysteme zu erreichen. Irland kann das schaffen, doch eine Autobahn durch Tara ist keine Antwort.

Die irischen Behörden haben keine Alternativstrecken in Betracht gezogen, sondern sie vernichten durch den Straßenbau gegenwärtig bedeutende historische Stätten wie die bei Baronstown, die vor sechs Tagen um vier Uhr morgens zerstört wurde. Sie haben auch nicht erwogen, eine alte Bahnlinie in diesem Gebiet wieder zu beleben, um Pendler nach Dublin zu befördern und damit den Straßenverkehr und den Kraftstoffverbrauch zu verringern. Wir sollten zu den alten Transportmethoden wie der Bahn zurückkehren, die einst nahe Tara betrieben wurde.

Wir sind zwar für dieses nachhaltige Europa und eine bessere Verkehrsinfrastruktur, doch bin ich fest davon überzeugt, dass wir keine unserer kostbaren archäologischen Stätten einer Autobahn opfern können und sollten, die fehl am Platze ist.

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Nachdem der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr sechs Jahre nach Veröffentlichung des Weißbuchs Verkehr eine intensive Bilanz gezogen hat, spreche ich mich für die Verwirklichung der Transeuropäischen Netze sowie für die Nutzung intelligenter Verkehrssysteme und technologischer Innovationen aus.

Ich kritisiere, dass auf Grund „finanzieller Inaktivität bei Infrastrukturen“ ein großes Risiko für das europäische Wirtschaftswachstum besteht. Da die EU-Mittel zur Finanzierung der Transeuropäischen Netze nach wie vor beschränkt sind, kann der wahre Mehrwert des TEN-T-Programms nur mit dem Bau des gesamten Netzes erreicht werden. Ich fordere die Kommission daher auf, Vorschläge zur möglichen Ausweitung neuer Alternativen und innovativer Finanzierungswege zu unterbreiten.

Betrachtet man die negativen Umweltauswirkungen des Verkehrs, so möchte ich anmerken, dass erwiesenermaßen schon eine bescheidene Verlagerung des Verkehrs die Verkehrsüberlastung auf der Straße erheblich verringern würde. Aus diesem Grund sehe ich der Bewertung der externen Umweltkosten durch die Kommission bis 2008 mit großer Erwartung entgegen.

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS), schriftlich. Der Bericht Barsi-Pataky bringt uns nicht wirklich weiter, weshalb ich mich meiner Stimme enthalten habe. Denn es ist zwar schön und gut, wenn man sich erneut zum Transeuropäischen Verkehrsnetz bekennt und davon die Rede ist, dass bereits geringe Verkehrsverlagerungen die Überlastung der Straße erheblich verringern würden. Aber es gilt zu bedenken, dass viele – vor allem innerstädtische – Routen hauptsächlich wegen unattraktiver Bedingungen des öffentlichen Nahverkehrs überlastet sind. Außer leeren Lippenbekenntnissen hat die EU in diesem Bereich kaum intelligente Lösungen zustande gebracht.

Bezüglich der heiß diskutierten Gigaliner ist nicht einzusehen, warum die Allgemeinheit in Form höherer Straßenerhaltungskosten und vermehrter Sicherheitsrisiken für eventuelle Einsparungen für Transportunternehmer aufkommen sollte. Wenn wir Umweltschutz groß schreiben wollen, mit dem ja auch für die Riesen-LKWs argumentiert wird, gilt es, umweltfreundliche Antriebssysteme verstärkt zu forcieren – hier könnte das Europaparlament mit gutem Beispiel vorangehen und dies etwa beim Chauffeur-Service entsprechend berücksichtigen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Durch die Unzufriedenheit mit der Umsetzung und den Ergebnissen der europäischen Verkehrspolitik werden die zu verzeichnenden Verbesserungen von der Sicherheit im Verkehr bis hin zur Qualität der Dienstleistungen oder in Bezug auf die Umwelt nicht in Abrede gestellt.

Es bleibt jedoch noch viel zu tun.

Die Einschränkungen der Gemeinschaftsfinanzierung sind eine der Hauptursachen für die Unzulänglichkeiten dieser Politik. Nur die Anwendung innovativer Finanzierungsformen wie die öffentlich-privaten Partnerschaften und die Beteiligung der Mitgliedstaaten an der Finanzierung der Projekte kann Verzögerungen und die Neuausrichtung von Prioritäten verhindern.

Die Gemeinschaftsfonds zur Finanzierung transeuropäischer Verkehrsprojekte sind begrenzt. Deshalb müssen grenzüberschreitende Strecken im Mittelpunkt stehen, deren Wertzuwachs die Errichtung eines zusammenhängenden und interoperablen transeuropäischen Verkehrsnetzes ermöglicht.

Jedoch muss unbedingt verhindert werden, dass ein Flickenteppich nationaler Netze geschaffen wird. Die Kommission muss deshalb im Zusammenwirken mit den Mitgliedstaaten die Anwendung und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften für den Verkehr sicherstellen.

Abschließend möchte ich sagen, dass die verstärkte Zusammenarbeit auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene für die Verknüpfung guter Praktiken sowie zwischen der Verkehrspolitik und anderen nationalen oder gemeinschaftlichen Politikbereichen wie Energie, Umwelt, Fremdenverkehr oder Innovation notwendig ist.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE), în scris. Domeniul transporturilor este esenţial pentru dezvoltarea economică a tuturor regiunilor Uniunii Europene, prin crearea de locuri de muncă, asigurarea liberei circulaţii a persoanelor şi a mărfurilor şi dezvoltarea întreprinderilor.

Calea navigabilă interioară Uniunii Europene formată din Rhin, canalul Main şi Dunăre scurtează distanţa dintre partea de nord-vest si partea de sud-est a Uniunii Europene cu aproape 4000 de kilometri, asigurând în acelaşi timp dezvoltarea unui mod de transport mai puţin poluant. Sper ca programele NAIADES şi Marco Polo II să sprijine mai mult statele membre să îşi dezvolte transportul naval.

Interoperabilitatea, interconectarea reţelelor europene de infrastructură şi dezvoltarea de terminale multi-modale vor contribui la o dezvoltare echilibrată a tuturor modalităţilor de transport.

Nu trebuie însa să uităm că una din cauzele schimbărilor climatice este poluarea datorată mijloacelor de transport. Este important că 70% din cele 30 de proiecte prioritare sunt dedicate transportului feroviar şi celui naval. Sper însa ca lista celor 30 de proiecte prioritare să fie extinsă în curând pentru a include mai multe proiecte ale noilor state membre şi pentru a fructifica ieşirea Uniunii Europene la Marea Neagra.

 
  
  

- Maßnahmen zur Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (B6-0277/2007)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für diesen Entschließungsantrag gestimmt, denn wir wissen, dass die Realität der Herz-Kreislauf-Erkrankungen besorgniserregend ist. Es notwendig ist, die Kenntnisse über die Prävention der Risikofaktoren für diese Erkrankungen zu vertiefen. Deshalb muss den in dieser Entschließung genannten Maßnahmen Beachtung geschenkt werden.

Wir wissen, dass die Gesundheit das gesamte körperliche, geistige und soziale Wohlergehen bestimmt. In der gegenwärtigen Gesellschaft sind wir einem ständigen Stress ausgesetzt, gibt es kaum Zeit für die Erholung oder um mit der Familie zusammen zu sein oder sich seiner körperlichen Gesundheit und der psychologischen Ausgeglichenheit zu widmen. Hinzu kommen eine falsche Ernährung, fehlende Zeit zur sportlichen Betätigung, der Verlust von Rechten in der Arbeit, vor allem die zeitliche Überbelastung, die Kürzung der Urlaubszeit, wenn nicht sogar Arbeitslosigkeit oder die ständige Gefahr der Arbeitslosigkeit. Das alles hat ernsthafte Auswirkungen auf das Leben der Menschen, ihre Ausgeglichenheit und folglich auf die Verbreitung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Diese Sensibilisierungs- und Präventionskampagne für Herz-Kreislauf-Erkrankungen darf jedoch nicht zu einem Banner der Vergemeinschaftung der Gesundheitspolitik umfunktioniert werden. Wir wollen, dass die öffentlichen Gesundheitsdienste geschützt werden und dass die Verantwortung für diese Dienste in der Verantwortung der Mitgliedstaaten verbleibt, um allen Personen – und nicht nur denen, die das Geld haben, sie zu bezahlen – das Recht auf Gesundheit zu garantieren.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, die sich mit der gegenwärtig wichtigsten Todesursache in Europa befasst, den Herz-Kreislauferkrankungen. Vorbeugungsstrategien, Aufklärungskampagnen und die Förderung gesunder Lebensweisen – alles das wurde in der Entschließung empfohlen, und ich gebe dem meine Unterstützung.

 
  
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  James Nicholson (PPE-DE), schriftlich. (EN) Bei den Herz-Kreislauferkrankungen, auf die 40 % aller Todesfälle in der EU zurückzuführen sind, ist es erforderlich, dass wir das Problem dringend sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene anpacken. Die Mitgliedstaaten selbst können viel tun, um die Risikoüberwachung zu verbessern, Leitlinien zur Vorbeugung aufzustellen und so weiter. Das ist jedoch eindeutig ein Bereich, in dem die EU einen Mehrwert hinzufügen kann, indem sie den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten fördert. Ich begrüße die Forderung in der Entschließung, eine EU-weite Datenbank für Herz-Kreislauferkrankungen zur Beobachtung der Prävalenz, der Mortalität, der Morbidität und der Risikofaktoren einzurichten. Mit einer solchen Datenbank lässt sich viel erreichen, um eine bessere Vorbeugung auf einzelstaatlicher Ebene zu erleichtern.

 
  
  

- Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Fluggastdatensätze (RC-B6-0278/2007)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Inakzeptabel – das ist das Mindeste, was man zu dem jüngsten Abkommen zwischen der EU und den USA über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das Ministerium für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten (DHS) sagen kann. Von den zahlreichen ungeheuerlichen Aspekten seien die Folgenden hervorgehoben:

Die Übermittlung der Daten beruht auf nicht verbindlichen Garantien, die zu jedem beliebigen Zeitpunkt vom DHS einseitig geändert werden können.

Diese Daten können für nicht spezifizierte Zwecke genutzt werden, und der Zeitraum ihrer Speicherung wird von dreieinhalb Jahren auf fünfzehn Jahre verlängert. Es gibt jedoch keinerlei Garantien, dass die Daten nach diesem Zeitraum von 15 Jahren, der sich zusammensetzt aus 7 Jahren aktiver Verfügbarkeit und 8 Jahren passiver Speicherung, endgültig gelöscht werden.

Sensible Daten (z. B. personengebundene Daten über die Rassenzugehörigkeit oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöses Bekenntnis oder Weltanschauung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sowie Daten betreffend Gesundheit oder sexuelles Verhalten von Personen) werden dem DHS offen gelegt.

Darüber hinaus erwähnt das Abkommen ein mögliches künftiges Fluggastdaten-Erfassungssystem auf EU-Ebene oder in dem einen oder anderen Mitgliedstaat und enthält die Bestimmung, dass jegliche Fluggastdaten in einem solchen System dem Ministerium für innere Sicherheit zur Verfügung gestellt werden können.

Mit einem Wort: inakzeptabel!

 
  
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  Martine Roure (PSE), schriftlich. (FR) Ich freue mich, dass die Europäische Union mit den Vereinigten Staaten ein Abkommen über Fluggastdatensätze erzielt hat. Ich gebe zu, dass ein europäisches Abkommen vor dem Auslaufen des vorläufigen Abkommens notwendig war. Ich bedauere jedoch, dass dieses Abkommen bedeutende Mängel in Bereichen aufweist, die für das Parlament von wesentlicher Bedeutung sind.

Die Verringerung der übertragenen Daten ist unwesentlich. Die Umstellung vom Pull-System auf das Push-System ist eine Errungenschaft aus dem Jahr 2004 – dies hätte schon längst erfolgen sollen.

Ich freue mich, dass das amerikanische Datenschutzgesetz auf europäische Bürger ausgeweitet wurde, da wir dies gefordert hatten. Dies wird jedoch durch die Tatsache gefährdet, dass es sich hier um unverbindliche Zusicherungen handelt und nicht um ein rechtsverbindliches Abkommen. Ferner behält sich das Heimatschutzministerium das Recht vor, Ausnahmen für den Datenschutz einzuführen, ohne dafür jegliche Kriterien festzulegen.

Schließlich verurteile ich den Mangel an demokratischer Kontrolle, den bedeutenden Anstieg der Frist für die Speicherung personenbezogener Daten auf bis zu 15 Jahre sowie das Fehlen einer ordnungsgemäßen Bewertung dieses Abkommens. Wir hatten gefordert, dass diese Punkte die Grundlage des neuen Abkommens über Fluggastdatensätze bilden; ich bedauere, dass der Rat diese Forderungen des Parlaments nicht gehört hat.

 
  
  

- Bericht Rosati (A6-0264/2007)

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE).(SK) Ich habe für den Bericht von Dariusz Rosatiho über die Eurozone gestimmt, der im Europäischen Parlament zu einem Zeitpunkt zur Aussprache gelangt, da andere Mitgliedstaaten unbedingt darin bestärkt werden müssen, ihre Bemühungen um den Beitritt zur Eurozone fortzusetzen.

Nach Malta und Zypern wird im nächsten Jahr die Slowakei dasjenige Land sein, dessen Antrag auf Beitritt zur Eurozone geprüft wird. Unter der vorherigen Regierung von Mikuláš Dzurinda zählte die Slowakei zu den zehn neuen Mitgliedstaaten, die am besten für die Einführung des Euro gerüstet waren. Angesichts der Erfahrungen Litauens, dessen Antrag allein aufgrund der Nichteinhaltung der Inflationsvorgabe abgelehnt wurde, und ermutigt durch das Beispiel Sloweniens, das der Eurozone am 1. Januar 2007 beitrat, bin ich überzeugt, dass die Slowakei Verantwortung zeigen und für eine dauerhafte Einhaltung der Kriterien von Maastricht sorgen wird.

Im Zusammenhang mit der Einführung der europäischen Einheitswährung in den neuen Mitgliedstaaten möchte ich Sie erneut darauf hinweisen, dass das Europäische Parlament im Oktober 2005 in einer schriftlichen Erklärung die Notwendigkeit der Ausgabe von Ein- und Zwei-Euro-Banknoten anerkannt hat. Weil es diese Banknoten immer noch nicht gibt, können diejenigen europäischen Bürger, die wie in der Slowakei umgerechnet nur ein paar Hundert Euro pro Monat verdienen, den höheren Wert des Eurocent nicht richtig einschätzen.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. (FR) Ich habe für den von Herrn Rosati verfassten Initiativbericht über die jährliche Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Euroraum 2007 gestimmt. Zunächst möchte ich den technischen und finanziellen Erfolg des Euro und das reibungslose Funktionieren des Euroraums begrüßen. Ich beglückwünsche Slowenien – das hoffentlich bald meinen Freund Alojz Peterle zum Präsidenten haben wird, der somit der nächste Ratsvorsitzende der EU wäre – dafür, dass es am 1. Januar 2007 die Voraussetzungen für den Euroraum erfüllt hat, und ich wünsche Zypern und Malta denselben Erfolg für den 1. Januar 2008.

Es ist unabdingbar geworden, wie es der französische Präsident Nicolas Sarkozy regelmäßig betont, das Funktionieren des Euroraums sowohl in seinen Strukturen als auch in der konkreten Economic Governance zu verbessern. Ebenso müssen einige Mitgliedstaaten, darunter auch Frankreich, diese gute Konjunktur nutzen, um ihre öffentlichen Finanzen in Ordnung zu bringen. Schließlich muss die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) sich dringend mit der Europäischen Zentralbank (EZB) abstimmen, um mehr Kohärenz zwischen Währungspolitik, Wachstum und Beschäftigung einzuführen, so wie es in den Verträgen vorgesehen ist.

 
  
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  Jonathan Evans (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die britische Konservative Partei spricht sich entschieden gegen einen Beitritt des Vereinigten Königreichs zur Eurozone aus, und gemäß unserer üblichen Praxis haben wir uns bei der Endabstimmung über den Bericht Rosati der Stimme enthalten. Wir wachen dennoch aufmerksam über eine gesunde Währungspolitik im EU-Handelsblock und wenden uns insbesondere gegen Bemühungen, die Währungspolitik zu politischen Zwecken zu nutzen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Bericht „begrüßt die günstigen wirtschaftlichen Entwicklungen im Jahre 2006“ im Eurogebiet, verschweigt aber nicht gewisse Bedenken und Gefahren in Bezug auf die zukünftige Entwicklung der Eurozone. In Wahrheit stehen die Gewinne – in Prozenten des BIP – auf einem der höchsten Niveaus, während die Löhne immer langsamer und unter dem Niveau der Arbeitsproduktivität steigen. Mit anderen Worten, von den Produktivitätszuwächsen profitieren nach wie vor mehr die Unternehmer.

Der Bericht verhehlt die sozialen Spannungen und sagt kaum etwas über die wachsenden Ungleichheiten und die wachsende Armut in der EU, über die um sich greifende Prekarität der Arbeit oder die hohen Arbeitslosenquoten. Es wird immer schwieriger, neue Lohnenthaltungen zu rechtfertigen und zu fordern, den Gürtel enger zu schnallen, wenn wie immer die Finanz- und Wirtschaftsgruppen von den Früchten des Reichtums profitieren.

In Wahrheit wollen sie nicht anerkennen, dass die große Aufgabe, um diese Phase des Wirtschaftszyklus zu konsolidieren, darin besteht, die Löhne und die öffentlichen Investitionen zu erhöhen, um die Nachfrage zu fördern. Und eben das macht der Bericht nicht. Er beharrt auf der These der Haushaltskonsolidierung und der Preisstabilität, d. h. weniger öffentliche Investitionen und mehr Lohnmäßigung.

Diese Strategie lehnen wir ab, und deshalb stimmen wir gegen den Bericht.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Bericht vermittelt ein deutliches Bild davon, wie die WWU und die Schaffung eines EU-Staates Hand in Hand gehen. In ihm wird eine engere Koordination der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten gefordert sowie eine Stärkung der externen Vertretung des Euroraumes und eine Verbesserung der internen Koordination auf der Weltbühne.

Gleichzeitig wird festgestellt, dass es im Euroraum unterschiedliche Tendenzen bei der Wettbewerbsfähigkeit gibt und dass die Höherbewertung des Wechselkurses des Euro u. a. gegenüber dem US-Dollar in den einzelnen Mitgliedstaaten je nach deren wirtschaftlichen Strukturen und der Flexibilität ihrer Fertigungsindustrie unterschiedliche Auswirkungen hat. Ferner erinnert der Bericht daran, dass die Geldpolitik der EZB in keinem Fall maßgeschneidert an die spezifische Lage eines einzelnen Mitgliedstaates angepasst werden kann.

Genau diese Faktoren wurden bei der Volksbefragung zum WWU-Beitritt Schwedens 2003 als Argumente der Gegner einer solchen Mitgliedschaft angeführt und fanden bei einer großen Mehrheit der schwedischen Wähler Gehör.

Ich kann nur konstatieren, dass die WWU-Gegner bei der Volksabstimmung völlig korrekt argumentiert haben, als sie darauf verwiesen, dass die WWU ein großer Schritt in Richtung auf die Vereinigten Staaten von Europa sei.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Ich stimme für Herrn Rosatis Bericht über den Jahresbericht zum Euroraum 2007.

Professor Rosati hat einen ausgezeichneten Bericht vorgelegt, der sicherlich eine gute Grundlage für eine Debatte über die allgemeine Wirtschaftslage im Euroraum sowie weitere Maßnahmen und die vor uns liegenden Aufgaben bildet.

Im Jahr 2006 verzeichnete der Euroraum einen dynamischen Anstieg bei den Exporten. Die Binnennachfrage hat sich erholt, das BIP-Wachstum beschleunigt und die Arbeitslosenquote ist gesunken. Es wurden zwei Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen. Die Inflationsrate blieb unverändert, das Haushaltsdefizit hingegen ist gesunken.

Gleichwohl – und das wurde auch in dem Bericht herausgestellt – verzeichnen die größten Volkswirtschaften nach wie vor hohe Haushaltsdefizite. Mangelnde Haushaltsdisziplin könnte zu einer restriktiveren Währungspolitik und wachsenden Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten in puncto Wirtschaftswachstum, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit führen.

Der Berichterstatter hat richtig festgestellt, dass Strukturreformen ebenso notwendig sind wie Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Öffnung des Dienstleistungsmarktes, was sich positiv auf das Wachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze auswirken könnte.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE), în scris. Am votat pentru raportul Rosati privind „zona Euro“ şi felicit raportorul.

Consider că introducerea euro a determinat o mai mare coeziune între cele 318 milioane de cetăţeni ai Uniunii Europene care utilizează această monedă în viaţa de zi cu zi. Creşterea economică realizată precum şi creşterea gradului de angajare (aproape 2 milioane de noi locuri de muncă) din această zonă sunt dovezi clare că Uniunea Economică şi Monetară a contribuit la stabilitatea macroeconomică a statelor aderente.

Felicit Slovenia pentru aderarea la zona euro începând cu 1 ianuarie 2007. Raportorul propune reanalizarea criteriilor de convergenţă în cazul noilor state membre, având în vedere că inflaţia ar putea face o parte din procesul de relansare economică, dar subliniază că acestea trebuie aplicate conform Tratatului. De asemenea, este nevoie de o mai buna coordonare în domeniul politicii de schimb valutar.

În ciuda performanţelor zonei euro, totalul cheltuielilor pentru cercetare şi dezvoltare ale statelor din zona euro nu depăşeşte 2% din PIB, ceea ce este sub ţinta de 3% stabilita de Strategia de la Lisabona.

Statele din zona euro trebuie să reprezinte un model de dezvoltare economică şi socială pentru celelalte state membre ale Uniunii Europene.

 
  
  

- Bericht Mitchell (A6-0266/2007)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. (FR) Ich habe mich bei der Abstimmung über den von Herrn Mitchell verfassten Initiativbericht über den Jahresbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) für 2006 enthalten. Mir ist die Unabhängigkeit der EZB sehr wichtig, weil unsere wirtschaftliche und währungspolitische Geschichte uns lehrt, dass wir die Währungskontrolle nie mehr den Politikern anvertrauen dürfen. Ich bin jedoch der Ansicht, dass der Bericht nicht ausreichend darlegt, inwiefern das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) nicht genug auf das Wirtschaftswachstum ausgerichtet ist. Wir dürfen nicht vergessen, dass Artikel 105 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vorsieht, dass das ESZB, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft unterstützt, um zur Verwirklichung der in Artikel 2 festgelegten Ziele beizutragen. Das bedeutet insbesondere, eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens, ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an sozialem Schutz sowie einen hohen Grad von Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz der Wirtschaftsleistungen zu fördern. Auch wenn wir zur Sicherung unserer Aktiva einen stabilen Euro brauchen, sollte der Euro für die Entwicklung eines dauerhaften Wirtschaftswachstums und insbesondere für den Export auch nicht zu stark sein.

 
  
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  Jonathan Evans (PPE-DE), schriftlich (EN) Die britische Konservative Partei spricht sich entschieden gegen einen Beitritt des Vereinigten Königreichs zur Eurozone aus, und gemäß unserer üblichen Praxis haben wir uns bei der Endabstimmung über den Bericht Mitchell der Stimme enthalten. Wir wachen dennoch aufmerksam über eine gesunde Währungspolitik im EU-Handelsblock und wenden uns insbesondere gegen Bemühungen, die Währungspolitik zu politischen Zwecken zu nutzen.

 
  
  

- Bericht Rosati (A6-0264/2007) und Mitchell (A6-0266/2007)

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. (FR) Ich habe zwei Anmerkungen zu den Berichten über die Arbeit der Europäischen Zentralbank und über den Euroraum, über die wir heute abgestimmt haben.

Die erste ist, dass man den Eindruck hat, dass im Bereich Einheitswährung nichts unter Kontrolle ist. Es stimmt, es gibt sie, aber was dann? Sie führt weder zu Wachstum – die mit ihr verbundenen Haushalts- und Strukturreformen sollen dies tun – noch zu einer Konvergenz der Konjunkturzyklen, der Ergebnisse, der von den Banken festgelegten Zinssätze. Was die europäische Währungspolitik angeht, kann man nur weiterhin beklagen, dass sie es versäumt, den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten des Euroraums gerecht zu werden, dass die Europäische Zentralbank in 18 Monaten achtmal ihren Leitzins erhöht hat, dass ihre Gründe fragwürdig sind und dass es nach wie vor keine Wechselkurspolitik gibt.

Darüber hinaus ist festzustellen – und das ist meine zweite Anmerkung –, dass trotz des, meiner Ansicht nach unrechtmäßigen, Verfahrens zur Reform der Verträge nicht einmal darüber nachgedacht wird, das festgeschriebene Ziel dieser Politik in Frage zu stellen, um die in Frankfurt niedergelassene Bank zu zwingen, Wachstum und Beschäftigung statt der ideologisch begründeten Schaffung eines europäischen Währungsraums zu fördern. Herr Sarkozy, der bei dieser Gelegenheit die Rolle des Finanzministers spielt, vermag es anscheinend nicht, diese Situation zu verändern.

 
  
  

- Palästina (RC-B6-0268/2007)

 
  
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  Françoise Castex (PSE), schriftlich. (FR) Ich habe für die Entschließung zur Lage im Nahen Osten gestimmt.

Ich bin weiterhin sehr besorgt über die humanitäre Lage der gesamten palästinensischen Zivilbevölkerung. Konkrete Maßnahmen – in Form der Auszahlung sämtlicher Steuereinnahmen, der teilweisen Aufhebung der 500 Sperren im Westjordanland und der Öffnung der Grenzübergänge im Gazastreifen für die internationale Hilfe – müssen getroffen werden, um die Lebensbedingungen aller Palästinenser zu verbessern.

Als französisches Mitglied der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament möchte ich das Europäische Parlament und die internationale Gemeinschaft dringend dazu aufrufen, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die humanitäre Hilfe und die Nothilfe die Bevölkerung von Gaza erreicht.

Schließlich möchte ich zur Wiederaufnahme des internen politischen Dialogs der Palästinenser untereinander aufrufen, der im Geiste der Versöhnung und nationalen Einheit zur Bildung einer neuen Regierung führen muss, um eine geografische und politische Teilung des Westjordanlands und des Gaza-Streifens zu verhindern.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, die die Übernahme des Gazastreifens durch die Hamas verurteilt. Insbesondere unterstütze ich die Hervorhebung der Tatsache, dass die gegenwärtige Krise nicht als Vorwand für eine Einstellung der Bemühungen um einen dauerhaften Frieden dienen sollte.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Situation in Palästina gibt Anlass zu großer Sorge. Sie beweist nicht nur, dass im Mittelpunkt der Frage nicht Israel steht – eine Tatsache, die von vielen so oft bekräftigt wurde –, sondern sie offenbart auch zwei bittere Wahrheiten. Zum einen, dass es Gruppen gibt, die interessiert und bereit sind, alles zu tun, um durch Gewaltanwendung an die Macht zu gelangen und diese mit Gewalt auszuüben; zum anderen, dass eine Autonomiebehörde, deren Überleben bedroht ist, ein Partner ist, der weder fähig ist, Abkommen hervorzubringen noch sich selbst zu ordnen.

Der Nahe Osten, Israel, Europa, wir alle brauchen auf der anderen Seite des Verhandlungstischs einen glaubwürdigen und starken Partner, um die Vereinbarungen zu erfüllen. Ohne diese Elemente gibt es keine erfolgreichen Friedensverhandlungen. Aber es ist auch nicht möglich, ohne Entschlossenheit Frieden und Sicherheit zu vereinbaren. Unser klares Ziel muss es sein, das friedliche uns sichere Nebeneinanderbestehen zweier Staaten sicherzustellen – nichts weniger als das. Dazu muss vorbehaltlos anerkannt werden, welche konkreten Hindernisse es in Bezug auf Frieden und Sicherheit gibt, anstatt, wie so häufig, Schuld zuzuweisen, so als ob alle Handlungen denselben Stellenwert besäßen.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich.(EL) Wir stimmen gegen den Entschließungsantrag zur Lage im Nahen Osten.

Durch das scheinheilige Getöne in der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Nahen Osten soll über die imperialistische Politik der EU in diesem Gebiet hinweggetäuscht werden. Sie sagt nichts über die riesige Verantwortung der EU, die Politik der Gleichsetzung der Täter mit den Opfern und die imperialistische Einmischung seitens EU/USA und NATO, wodurch die israelische Besetzung palästinensischer Gebiete und die Verbrechen der israelischen Regierung gegenüber dem palästinensischen Volk aufrechterhalten werden.

Die imperialistischen Maßnahmen von USA/NATO und EU für einen „neuen Nahen Osten“ und die abenteuerliche Politik Israels in der Region insgesamt sind verantwortlich für die gefährliche Lage in den Palästinensergebieten, im Libanon und in der gesamten Region. Der sofortige Rückzug der israelischen Besatzungsarmee aus den palästinensischen Gebieten, die Gründung eines unabhängigen palästinensischen Staates mit seiner Hauptstadt Ost-Jerusalem und die Beendigung imperialistischer Einmischung in den Ländern des Nahen Ostens sind die grundlegenden Forderungen, die die Menschen in dieser Region mit ihrem Kampf verfolgen.

 
  
  

- Lage in Pakistan (RC-B6-0279/2007)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Mit dieser Erklärung zur Abstimmung soll lediglich unterstrichen werden, dass der Inhalt der Entschließung, obwohl einige der wichtigsten Aspekte der gegenwärtigen Lage in Pakistan genannt werden, letztendlich die Beteiligung der Regierung Pakistans an der Invasion und Besetzung Afghanistans durch die USA und ihre Verbündeten und bei deren späterer „Ersetzung“ durch die NATO verschweigt. Es wird nichts gesagt über den Druck, dem pakistanische Behörden – wie sie bereits zugaben – seitens der USA und ihren europäischen Verbündeten ausgesetzt waren, um den Angriff auf Afghanistan zu unterstützen. Auch wird nichts gesagt zu den Bombenangriffen der NATO an der Grenze zwischen Afghanistan und Pakistan, denen beiderseits der Grenze zahlreiche unschuldige Zivilpersonen zum Opfer fielen.

Das ist ein Beispiel dafür, dass mit zweierlei Maß gemessen wird ...

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Auch wenn Europa, die Vereinigten Staaten und die Welt im Allgemeinen die Zusammenarbeit Pakistans im Kampf gegen den Terrorismus und Al-Qaida im Besonderen brauchen, heißt das nicht, dass die Regierung Pakistans – das heute de facto ein Präsidentialsystem hat – unsere uneingeschränkte Unterstützung hat. Ganz im Gegenteil. Wir müssen für die Grundwerte und die Unverzichtbarkeit der Demokratie eintreten, und in diesem Geist muss die Europäische Union ihre Beziehungen zu Pakistan gestalten, insbesondere am Vorabend der Wahlen. Dies vorausgeschickt muss gleichwohl hervorgehoben werden, dass die jüngsten Vorkommnisse in der Roten Moschee ein Beweis dafür sind – als ob es noch irgendeines Beweises bedurft hätte –, dass der radikale Islamismus eine sehr reale, sehr gefährliche und sehr aktive Bedrohung ist.

 
  
  

- Bericht Meijer (A6-0214/2007)

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Das Mazedonien, das ich erstmals 1962 kennen lernte, rühmte sich mit traditionellen kleinen Landhäusern, Feldwegen, Transport mit Pferd und Wagen, Trachten und verschiedenen ethnischen Gruppen, die nebeneinander lebten, zahlreicher Merkmale vergangener Jahrhunderte. 45 Jahre später ist Mazedonien Ergebnis einschneidender Entwicklungen seit dieser Zeit.

In den 90er Jahren hat die Europäische Union meines Erachtens bei dem zwangsläufigen Zerfall von Jugoslawien schwerwiegende Fehler begangen. Dieses Auseinderbrechen wurde zu lange geleugnet, und als es dann anerkannt wurde, haben wir uns entschieden, die verbliebene ethnische Vielfalt zu ignorieren. In manchen Fällen wurden die falschen Grenzen anerkannt, unnötig militärische Mittel eingesetzt und eine Entscheidung zugunsten unangemessener Einmischung getroffen. In Mazedonien war dieser Schaden verhältnismäßig begrenzt. Als Berichterstatter hoffe ich, einen Beitrag zu Frieden, Demokratie, Versöhnung und Fortschritt in diesem Land zu leisten. Die 558 Stimmen, mit denen dieses Parlament meinen Bericht befürwortet hat, bedeuten einen Schritt nach vorn in Richtung der bereits zugesagten, aber bislang erfolglosen Aufnahme Mazedoniens in die Europäische Union. Im nächsten Jahresbericht können wir hoffentlich lesen, dass wesentliche Hindernisse für den Beitritt beseitigt worden sind und der Rat die Beitrittsverhandlungen aufgenommen hat.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Wir haben gegen den Bericht gestimmt, und zwar nicht nur, weil wir gegen die EU und die Integration der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in die EU sind, sondern auch weil wir glauben, dass die Intervention der EU die Situation in der Region auf gefährliche Weise verkompliziert und die Verfahren unterminiert, mit denen nach einer gegenseitig annehmbaren Lösung im Rahmen der UN gesucht wird.

Wir richten unsere Aufmerksamkeit nicht vorrangig auf den Namen, weil er eine geographische Bezeichnung darstellt und sämtliche Verweise auf Minderheiten und irredentistische Ansichten beseitigt sind.

Ursache der Probleme sind die imperialistischen Pläne, die Interventionen der EU, der USA und der NATO auf dem Balkan und die Änderungen der Grenzen. Die Integration der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und anderer Balkanländer in die EU und die NATO wird neue Probleme hervorbringen, die zu Lasten der Bevölkerung gehen. Die Geschichte der Beziehungen zwischen unserem Land und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wie auch die Entwicklungen bei den die Ägäis und Zypern betreffenden Fragen beweisen, dass EU, NATO und USA keine Garanten für Frieden und Sicherheit sind. Ganz im Gegenteil. Sie untergraben die nationale Unabhängigkeit und bringen unser Land und andere Länder der Region in Gefahr.

Neue Demokratie, PASOK, Synaspismos und Laos führen die Menschen mit ihrem billigen Patriotismus in der Frage des Namens in die Irre, während sie doch gleichzeitig mit den Imperialisten gemeinsame Sache machen, die für die Situation auf dem Balkan verantwortlich sind.

Unser Volk und die Völker in der Regionen können ...

(Gekürzt wegen Überschreitung der 200-Wörter-Obergrenze)

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Ich habe nicht für den Bericht Meijer in seiner endgültigen Fassung gestimmt, denn ich möchte, dass die Positionen und Befindlichkeiten der griechischen Seite und die derzeit unter der Ägide der UN geführten bilateralen Verhandlungen über den Namen unseres Nachbarlandes stärkere Berücksichtigung finden.

Ich befürchte sehr stark, dass die historische Chance auf einen zufriedenstellenden Kompromiss mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der einen für beide Seiten annehmbaren Doppelnamen beinhaltet, im Jahre 1992 ein für alle Mal vergeben wurde. Meine Partei unterstützt nach wie vor eine Lösung in Form eines für beide Seiten akzeptablen Doppelnamens und alle Initiativen zu deren Erreichung. Dennoch betrachten wir den Namen des Nachbarlandes nicht als einen zentralen Schwerpunkt unserer Außenpolitik.

 
  
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  Tobias Pflüger (GUE/NGL), schriftlich. Ich habe gegen den Bericht meines Fraktionskollegen Erik Meijer zur „früheren jugoslawischen Republik Mazedonien“ gestimmt, weil entgegen der Auffassung des Berichterstatters im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten der folgende Punkt 3 in den Bericht aufgenommen wurde. Dort heißt es: „begrüßt die Mitarbeit der mazedonischen Regierung im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), vor allem ihre Beteiligung an der EU-Mission Althea und ihre Bereitschaft, zur Entwicklung von ESVP-Kapazitäten und zu künftigen Missionen zur zivilen und militärischen Krisenbewältigung unter Führung der EU beizutragen“.

Diese Position ist fatal. Hier wird die „GASP“ begrüßt, die aber in Wirklichkeit eine Militarisierung der EU ist. Mit dieser Formulierung wird einem möglichen Beitrittkandidatenstaat auferlegt, schon jetzt an der militärischen Komponente der EU teilzunehmen und aufzurüsten, um „ESVP-Kapazitäten“ bereitstellen zu können. Die Mission Althea wird hier begrüßt. Die Mission Althea ist u. a. ein Symbol für die Finanztricksereien bei Militärmissionen der EU z. B. durch den ATHENA-Mechanismus, der parlamentarisch nicht kontrolliert werden kann. Das Europäische Parlament sollte sich nicht an der Fortschreibung der Militarisierung der EU beteiligen. Der übrige Bericht ist besser als üblicherweise Berichte des Europäischen Parlaments zu Balkanländern sind.

 
  
  

- TRIPS-Übereinkommen und Zugang zu Arzneimitteln (B6-0269/2007)

 
  
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  Françoise Castex (PSE), schriftlich. (FR) Ich habe für die Entschließung zum TRIPS-Übereinkommen und Zugang zu Arzneimitteln gestimmt.

Ich denke, dass der Zugang zu pharmazeutischen Produkten zu erschwinglichen Preisen in armen Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der von der Europäischen Union vorgeschlagenen Entwicklungsziele ist. Meiner Ansicht nach würde die Bereitstellung dieser Medikamente dazu beitragen, Armut zu verringern, die Sicherheit für die Menschen zu erhöhen sowie Menschenrechte und die nachhaltige Entwicklung zu fördern. Dementsprechend sollte die Politik der Europäischen Union darauf abzielen, die größtmögliche Menge erschwinglicher pharmazeutischer Produkte in den Entwicklungsländern verfügbar zu machen.

Schließlich möchte ich den Rat dazu aufrufen, die Entwicklungsländer zu unterstützen, die die im TRIPS-Übereinkommen vorgesehene und von der Doha-Erklärung bestätigte so genannte Flexibilität nutzen, damit sie im Rahmen ihrer nationalen Gesundheitsprogramme grundlegende Medikamente zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stellen können.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Nach der Erklärung von Doha war die Umsetzung des Mechanismus, der darauf abstellte, den Zugang zu Arzneimitteln zu erleichtern, ein einziger Flop, der hauptsächlich als Alibi diente, um die am wenigsten entwickelten Länder, vor allem in Afrika, in eine Verhandlungsagenda zur Liberalisierung des Welthandels einzubinden.

Die großen Pharmakonzerne sind nicht bereit, auf die märchenhaften Gewinne aus den Patenten und dem riesigen „Geschäft“ Gesundheit zu verzichten.

So werden Millionen von Menschen ihres Rechts auf Leben und auf Gesundheit beraubt. Die Forschung mit dem Ziel der Heilung wird „palliativ“ ausgerichtet, denn die andauernde Krankheit ist lukrativer. Der Kapitalismus kommerzialisiert das Leben.

Die Weltbank und der IWF knüpfen Darlehen und Beihilfen an Bedingungen zur Privatisierung und Liberalisierung der nationalen Gesundheitssektoren, die zunehmend in den Händen der großen multinationalen Betreiber sind.

Die Gesundheit darf nicht unter den Zuständigkeitsbereich der WTO, der führenden Institution für Wettbewerb und Handel fallen.

Das Recht jedes Staates, das Recht auf Gesundheit zu gewährleisten, muss sichergestellt sein.

Der öffentliche Sektor hat eine unersetzbare Rolle bei der Gewährleistung dieses Rechts, vor allem bei der Präventions- und Grundbetreuung und bei der Förderung der Forschung zum Wohle aller, aber auch bei der Herstellung von Arzneimitteln und Impfstoffen ohne Patentbeschränkungen und sonstige Formen der Lizenzierung, die den Zugang der Menschen zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen einschränken.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, in der die Forderung erhoben wird, mehr zu unternehmen, um Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern den Zugang zu Medikamenten zu ermöglichen. Vor allem meine ich, dass der Rat die Entwicklungsländer unterstützen sollte, die die im TRIPS-Übereinkommen vorgesehene Flexibilität nutzen. Ferner unterstütze ich den in der Entschließung enthaltenen Antrag, die Kommission und die Mitgliedstaaten mögen finanzielle Hilfe für die lokale Produktion von Arzneimitteln in Entwicklungsländern leisten.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (ITS), schriftlich. (FR) Die Verbindung „Medikamente und arme Länder des Südens“ wirft Probleme auf, wenn es um die Vereinbarkeit von „Geistigen Eigentumsrechten pharmazeutischer Unternehmen und dem Menschenrecht auf Gesundheitsversorgung“ geht.

Auf dem WTO-Gipfel in Hongkong wurde eine Einigung erzielt, deren Ergebnisse in den Bereichen Tuberkulose, Malaria und Aids noch auf sich warten lassen. Die Bevölkerung hat keinen Zugang zu Medikamenten, weder zu Generika noch zu anderen.

Diese ehrgeizige Lösung setzt jedoch im Grunde voraus, dass der Begriff eines „gemeinsamen Guts der Menschheit“, der aus den 60er Jahren stammt, hier aufgegriffen wurde.

Schwere Krankheiten werden durch Migranten und Reisende auf der ganzen Welt verbreitet. Diese Krankheiten können die Menschheit in die Knie zwingen. Wir haben dies bei SARS und der Vogelgrippe gesehen. Daher brauchen wir für weltweite Krankheiten auch weltweite Medikamente.

Für Medikamente, die zur Behandlung weltweiter Krankheiten genutzt werden, muss es ein „Patent für das gemeinsame Gut der Menschheit“ geben.

Die Rechtsstellung dieser Patente des 21. Jahrhunderts wäre offen sowie auch die Abgabe, die von Beiträgen der Regierungen gezahlt werden müsste. Man könnte über „öffentlich-private Partnerschaften“ nachdenken, an denen „multinationale Pharmaunternehmen und die WHO“ oder Regierungen beteiligt wären. Man könnte sich auch ein „Unternehmen“ mit internationalem Status vorstellen, so wie es für die Ausbeutung des Meeresgrundes vorgesehen ist.

Das Wesentliche liegt in dem innovativen Prinzip eines weltweiten Umgangs mit den Risiken weltweiter Pandemien.

 
  
  

- Demokratische Kontrolle der Anwendung des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (B6-0310/2007)

 
  
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  Karin Scheele (PSE), schriftlich. Die heutige Entschließung ist bereits die vierte innerhalb weniger Monate und zeigt die Wichtigkeit der parlamentarischen Kontrolle bei den Geldern für Entwicklungszusammenarbeit. Die Europäische Union muss den Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit auf die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele setzen. Es ist bedauerlich, dass viele der Länderstrategiepapiere nur unzureichend auf die Armutsbekämpfung abzielen. Die Kommission soll dem Parlament Informationen zur Verfügung stellen, die zeigen, welche Wirkung die geplanten Aktivitäten auf die Armutsbekämpfung haben.

 
  
  

- Bericht Kamiński (A6-0217/2007)

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE).(CS) Ich war froh, dass die Vorschläge der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten nicht blockiert worden sind, denn sie haben der im Bericht enthaltenen politischen Geste eine solidere Grundlage verliehen. Wir alle wissen, dass Beitrittsgespräche mit der Ukraine nicht jetzt und sofort beginnen können, sondern erst im Laufe der nächsten zehn Jahre oder darüber hinaus, obwohl jeder hier – mit Ausnahme der extremistischen Politiker – möchte, dass die Ukraine beitritt. Ich lehne billige Gesten ab und begrüße daher die einfühlsamen Änderungen an dem Bericht. Das wird vor den Wahlen in der Ukraine ein wichtiges Signal für demokratische Aktivitäten sein und insbesondere den Abschluss des Vertrags zur Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit voranbringen, und das ist ein ganz realer Schritt zur Integration mit Europa. Ich möchte Herrn Kamiński und Herrn Brok für ihre Bereitschaft zu diesem Kompromiss danken.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE).(SK) Der Bericht des Kollegen Kamiński ist das Ergebnis von Überlegungen über die zukünftige Gestaltung Europas und darüber, ob es uns gelingen wird, ein auf christlichen Prinzipien beruhendes Europa aufzubauen.

Was bedeutet die Ukraine der Europäischen Union? Ich halte die Ukraine für einen der wichtigsten strategischen Partner Europas, und deshalb ist es erfreulich, dass das Europäische Parlament Kiew durch diesen Bericht eine helfende Hand reicht. Nur die Aussicht auf eine europäische Zukunft kann der Ukraine helfen, den Reformprozess fortzusetzen. Der Bericht ist das erste offizielle Dokument, das der Ukraine und insbesondere den dortigen pro-europäischen und pro-demokratischen Kräften ein positives, konstruktives Signal vermittelt und das Land drei Jahre nach der Orangen Revolution ermutigt, den Schritt zur europäischen Integration zu vollenden.

Ich habe mit Freude für diesen Bericht gestimmt und werde als Mitglied der Delegation im Parlamentarischen Kooperationsausschuss EU-Ukraine auf seine Umsetzung hinarbeiten. Die postkommunistischen Länder, die eine totalitäre Vergangenheit hinter sich haben und wissen, wie anstrengend und schwer es ist, all die Kriterien für den Beitritt zur europäischen Familie zu erfüllen, zeigen besondere Solidarität mit der Ukraine und bieten die Gewähr, dass die Tür zur Heimat Europa für die Ukraine stets weit offen steht.

 
  
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  Elmar Brok (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Ich möchte zum Bericht Kamiński eine mündliche Stimmerklärung im Namen der Fraktion abgeben:

Die Ukraine ist ein bedeutendes europäisches Land, das in seiner demokratischen, rechtsstaatlichen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung – auch im Interesse der EU – unterstützt werden muss.

Ein verbessertes Abkommen zwischen der Ukraine und der EU ist dafür ein wichtiges Instrument.

Wir brauchen nun viele praktische Schritte wie WTO-Beitritt, Freihandelszone, verbesserte Nachbarschaftspolitik sowie eine Art Europäischen Wirtschaftsraum. Die Menschen in der Ukraine müssen spüren, dass sich Demokratie für sie auszahlt.

Das Maß der europäischen Perspektive der EU hängt von der Reformfähigkeit nicht nur der Ukraine, sondern auch der EU ab.

Die Bürger der Ukraine benötigen keine Versprechen, die unrealistisch sein mögen oder in absehbarer Zeit nichts an praktischen Fortschritten bringen.

Deshalb kann es heute keine verbindliche Zusage für eine EU-Mitgliedschaft geben, ohne dabei diese Möglichkeit auszuschließen.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin! Wir haben einen überaus wichtigen Bericht über das Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits angenommen.

Ich bin davon überzeugt, dass dieses große und schöne Land einmal Mitglied der Europäischen Union sein wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es seine sozialen, wirtschaftlichen und politischen Reformen vorantreibt sowie die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte weiter stärkt.

Wir sollten unsere Beziehungen zu unserem östlichen Nachbarn vor allem im wirtschaftlichen und kulturellen Bereich vertiefen. Wir sollten Jugendprojekte sowie den Austausch von Studenten und Wissenschaftlern fördern. Ganz entscheidend ist, dass wir die Integration des ukrainischen Energiesektors in den Energiemarkt der Europäischen Union unterstützen. Es ist höchste Zeit, dass die Europäische Union sich der Ukraine stärker öffnet. Der Bericht, den wir angenommen haben, ist dafür ein gutes Beispiel.

 
  
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  Bogusław Rogalski (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Der Bericht Kamiński über das Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits ist ein guter Schritt, der die Union und die Ukraine einander näherbringt. Beschämend ist nur, dass der Bericht so spät gekommen ist. Die Angst vor Russland und seinen Absichten einschließlich jener, die die Ukraine betreffen, hat zu einem neuen Eisernen Vorhang geführt – diesmal an der Westgrenze der Ukraine. Es ist an der Zeit, das zu ändern.

Statt der Türkei sollte meiner Ansicht nach der Ukraine Vorrang eingeräumt werden, wenn es um die Mitgliedschaft in der Europäischen Union geht. Die Ukraine gehört mehr zu Europa als die Türkei. Sie ist Teil der europäischen Kultur und basiert auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Überdies erkennt die Ukraine alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union an. Die Türkei erkennt beispielsweise nicht die Unabhängigkeit von Zypern an. Deshalb muss bei künftigen Beitrittsverhandlungen die Ukraine Vorrang vor der Türkei haben, deren Kultur uns fremd ist.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Ich möchte unterstreichen, dass das Europäische Parlament mit dem Bericht von Herrn Kamiński seine wichtigste Erklärung während dieser Tagung abgegeben hat. Sie kommt genau zum rechten Zeitpunkt, obwohl es in der Ukraine zurzeit keine politische Stabilität gibt. Wir, die Europäische Union, senden ein klares und verständliches Signal: „Ja, wir sind geeint; wir laden Euch ein, künftig eng mit uns zusammenzuarbeiten, und werden Euch zu gegebener Zeit auch den Beitritt zur Union anbieten.“

Das ist eine Botschaft an alle proeuropäisch und prowestlich eingestellten Politiker in der Ukraine, dass es sich lohnt, in Reformen zu investieren, die Demokratie weiterzuentwickeln und dem Land ein anderes Profil zu geben. Die Stimme des Europäischen Parlaments ist – und das möchte ich ebenfalls unterstreichen – vor allem unter moralischem Aspekt wichtig, wenden wir uns doch einmal mehr an ein Land aus dem ehemaligen sowjetischen Einflussbereich, der ehemaligen UdSSR.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Bericht über die Ukraine enthält Aspekte, die immer wieder auftauchen, wenn es um die Beziehungen zwischen der EU und den osteuropäischen Ländern geht. Ein Beispiel dafür ist die Empfehlung, die internen Reformen zu vertiefen, damit sich diese Länder vollkommen der neoliberalen Doktrin der EU anpassen.

Dieses Mal werden als vorrangige Ziele „die stufenweise wirtschaftliche Integration der Ukraine in den Binnenmarkt der Europäischen Union“, durch die eine wettbewerbsfähige Marktwirtschaft (unter Hervorhebung des Energiesektors) gewährleistet wird, und die völlige Einbeziehung der Ukraine in die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU genannt. Hinzugefügt sei von uns noch die Beseitigung der Realität (und möglichst des Gedächtnisses) jedweder Spuren, die an die ersten Fortschritte erinnern könnten, die mit der ersten Erfahrung des Aufbaus des Sozialismus in der Welt erzielt wurden.

Trotz der Ambitionen der USA/NATO/Hauptmächte der EU in Bezug auf dieses Land – mit seiner besonderen strategischen Bedeutung in Europa – werden diese sich immer denjenigen in der Ukraine zu stellen haben, die ihnen Widerstand entgegenbringen. Deshalb ist es wichtig, sich mit dem ukrainischen Volk und den Demonstrationen, die vor kurzem in Odessa als Protest gegen die Militärübung der USA/NATO – Sea Breeze 2007 – in der Ukraine stattfanden, solidarisch zu erweisen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht über die Prüfung einer EU-Mitgliedschaft der Ukraine gestimmt. Ich unterstütze die Forderung nach einer Lösung der gegenwärtigen Krise sowie die Forderung, die Regierung möge gegen die Probleme der Korruption angehen und die Energiemärkte des Landes stärker in die Union integrieren.

 
  
  

- Bericht Geringer de Oedenberg (A6-0241/2007)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir bedauern, dass unsere Vorschläge abgelehnt wurden, die:

- empfahlen, dass nicht nur die spezifische Situation der vom so genannten statistischen Effekt betroffenen Länder, die im derzeitigen Finanzrahmen Kürzungen hinnehmen mussten, berücksichtigt werden muss, sondern dass es notwendig ist, den Finanzrahmen zu überprüfen, damit diese Regionen dieselbe Unterstützung erhalten, die sie erhalten würden, wenn das Kriterium der Förderfähigkeit von der EU-15 ausgehen würde;

- die Kommission aufforderten, rasch den Inhalt der „verstärkten Partnerschaft“ genau anzugeben, die sie für die Regionen in äußerster Randlage angekündigt hat, einschließlich der Einführung von ständigen, flexiblen und mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestatteten Maßnahmen und Politiken, die sich den Erfordernissen jeder dieser Regionen anpassen können und helfen, den ständigen Einschränkungen für die Entwicklung, auf die sie stoßen, entgegenzuwirken;

und die ferner:

- die Kommission aufforderten, neue Mittel zur Bewertung der verschiedenen Aspekte der regionalen Entwicklung zu prüfen, nicht nur ausgehend vom Pro-Kopf-BIP, sondern auch unter Hinzuziehung weiterer Indikatoren wie Arbeitslosenquoten und quantitative und qualitative Indikatoren sozialer Natur (wie Armutsquote, Bildungsniveau und Einkommensunterschiede) und gleichzeitig die Methoden zur Berechnung der Kaufkraftparitäten durch die Entwicklung besserer regionaler und nationaler Indikatoren zu vervollkommnen.

 
  
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  Miloš Koterec (PSE), schriftlich. (SK) Ich habe den Bericht so, wie er vom Berichterstatter vorgelegt wurde, voll und ganz unterstützt. Vor allem schließe ich mich der Forderung nach Einleitung entschiedener Maßnahmen zum Abbau der größten Entwicklungsrückstände der ärmsten Regionen der EU an.

Ich möchte erneut darauf hinweisen, dass unbedingt die Fehler vermieden werden müssen, die in den alten Mitgliedstaaten begangen und 2004-2006 in den neuen Mitgliedstaaten wiederholt wurden, und ich rufe die Kommission auf, ein Kompendium der besten und schlechtesten Praktiken und eine umfangreiche Liste prägnanter Fallstudien zu erarbeiten, um unter anderem die Gefahr mangelnder Zielgenauigkeit der Gemeinschaftshilfe in bestimmten Regionen zu verringern. Ferner kommt es darauf an, dass die Mitgliedstaaten optimale Vorgehensweisen anwenden und die natürlichen und kulturellen Reichtümer der ärmsten Regionen nutzen, um sie zu attraktiven Investitionsstandorten zu machen. Dies ist ein Bereich, in dem es auf innovative Ansätze ankommt.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ungeachtet der vielfach behaupteten „europäischen Krise“ wurde eine der Politiken, die die Grundsätze, Werte und Strategien definieren, erfreulicherweise nicht in Frage gestellt. Im Allgemeinen sind die europäischen Bürger wie auch die politischen Führer nach wie vor der festen Überzeugung, dass die Kohäsionsanstrengungen der Notwendigkeit der Solidarität zwischen Partnern ein und derselben Gemeinschaft gerecht werden, auch weil sie eine Investition sind, um allgemein für alle die Bedingungen für das Wirtschaftswachstum des Ganzen, dessen Teil wir sind, zu schaffen.

Es gibt jedoch zwei Aspekte, auf die eingegangen werden muss. Erstens muss die Frage der statistischen Unstimmigkeit hervorgehoben werden. Es gibt mehrere Regionen, die allein im Ergebnis der Erweiterung statistisch als reicher eingestuft wurden, als sie es tatsächlich sind. Sie aus dem Gemeinschaftlichen Förderkonzept herauszunehmen wäre nicht nur ungerecht, sondern auch ein Fehler in Bezug auf die bislang verfolgten politischen Ziele. Zweitens müssen die Kohäsionspolitiken der neuen wirtschaftlichen Realität angepasst werden. Die Ursachen für Rückständigkeit und Armut, oder anders gesagt, die Faktoren, die zu dieser Situation beitragen, sind heute andere, weshalb diese Politiken abgestimmt und angepasst werden müssen, damit die derzeitigen Fonds nicht nur auf alte Ungleichgewichte ausgerichtet sind.

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich. (FR) Ich danke Frau Geringer de Oedenberg für die Unterstützung meiner Änderungsanträge, mit denen noch einmal betont werden soll, dass die meisten der Regionen in äußerster Randlage nach wie vor zu den ärmsten Regionen der Europäischen Union gehören.

Diesbezüglich legt Artikel 299 Absatz 2 EG-Vertrag fest, dass die Gemeinschaft ihre Politiken anpassen und spezifische Maßnahmen festlegen muss, um die Regionen in äußerster Randlage angesichts des ständigen Zusammenwirkens strukturbedingter und geografischer Beeinträchtigungen zu unterstützen.

Ich befürworte die von der Union verfolgte Strategie, um den Regionen in äußerster Randlage zu helfen, rufe aber die Kommission auf, den Inhalt der von ihr angenommenen „verstärkten Partnerschaft“ – nicht zuletzt im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen – sowie den Aktionsplan für das größere nachbarschaftliche Umfeld rasch zu erläutern.

Die Strukturpolitiken, die in den Regionen in äußerster Randlage durchgeführt werden, würden noch mehr Wirkung entfalten, wenn die Kommission mehr Flexibilität zeigen würde, indem sie bereit wäre, sich soweit und wenn nötig von bestimmten „Gemeinschaftsdogmen“ zu befreien, und indem sie die besonderen Gegebenheiten dieser Regionen stärker berücksichtigt.

Ich freue mich auf die neue Mitteilung zu den Regionen in äußerster Randlage, die die Kommission für dieses Jahr versprochen hat, und hoffe, dass diese den Regionen, die unter den Nachteilen ihrer Abgelegenheit leiden, neues Leben einhauchen wird.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die Kommunistische Partei Griechenlands ist entschieden gegen den Bericht über die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik der EU und hat auch dagegen gestimmt. Die im Bericht verwendeten EU-Daten zeigen, dass von Wirksamkeit nicht die Rede sein kann. Gegensätze und Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Regionen der EU nehmen immer mehr zu. Ein Beispiel, welches das Märchen von der Annäherung und dem Zusammenhalt zwischen den EU-Mitgliedstaaten Lügen straft, ist Griechenland, wo das Pro-Kopf-BIP 1960 bei 44,78 % des Gemeinschaftsdurchschnitts lag und 1980, also vor dem Beitritt des Landes in die damalige EWG, bei 71,79 %. Mehr als zwanzig Jahre später, im Jahre 2002, waren es gerade mal 66,59 %.

Die EU-Politik ist nicht nur unfähig, Ungleichheit und Armut zu verringern, sondern trägt vielmehr dazu bei, diese aufs Äußerste zu verschärfen. Sie ebnet den Weg für die Ausplünderung der für die Schaffung des Reichtums so wichtigen Ressourcen der Mitgliedstaaten durch das Monopolkapital und für eine Verstärkung der Ausbeutung ihrer Völker. Ziel der so genannten Kohäsionspolitik ist nicht die angebliche Kohäsion, vielmehr soll die Existenz der Arbeitnehmer auf niedrigstem Niveau gesichert werden, gerade mal einen Schritt von der Armutsgrenze entfernt, um so den sozialen Protest zu unterdrücken, der jedoch unabwendbar ist.

 
  
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  Die Präsidentin. – Ich habe keine weiteren Stimmerklärungen.

 

8. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll

9. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll
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  Bogusław Rogalski (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Entschuldigen Sie bitte, aber ich möchte etwas zu meinem Abstimmungsverhalten bezüglich des Berichts über Mazedonien sagen, wenn das möglich ist.

 
  
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  Die Präsidentin. – Herr Rogalski, Sie standen nicht auf der Liste, und ich habe die Stimmerklärungen für abgeschlossen erklärt. Es tut mir leid. Lassen Sie es uns das nächste Mal bitte innerhalb der vorgeschriebenen Frist wissen. Ich weise Sie jedoch darauf hin, dass Sie Ihre Stimmerklärung schriftlich abgeben können.

(Die Sitzung wird um 12.45 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: ADAM BIELAN
Vizepräsident

 

10. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

11. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Aussprache)

11.1. Humanitäre Lage der irakischen Flüchtlinge
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zur humanitären Lage der irakischen Flüchtlinge.(1)

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE), Verfasser. (EN) Herr Präsident, Herr Kommissar! Der Irak befindet sich heute in einer abgrundtief katastrophalen Lage, und die irakische Bevölkerung erleidet einen Zustand äußerster Verzweiflung und größten Schreckens. Die von internationalen Agenturen, wie der United Nations Assistance Mission im Irak und anderen UN-Organisationen, bestätigten Statistiken sehen wirklich finster aus und brechen einem das Herz. Tag für Tag werden im Durchschnitt einhundert Menschen getötet und zweihundert verwundet; die Hälfte der Bevölkerung lebt von weniger als einem Dollar pro Tag, und von der Arbeitslosigkeit sind über 80 % der Bevölkerung betroffen. Nur eine Minderheit hat Zugang zu ausreichender Wasserversorgung und entsprechender Hygiene. Die Stromversorgung ist stark eingeschränkt und wird oft ohne vorherige Ankündigung unterbrochen. Vier von fünf Ärzten haben ihre Krankenhäuser verlassen, und drei Viertel der Kinder gehen nicht zur Schule.

Fast drei Millionen Menschen sind Binnenvertriebene, das heißt, sie sind Flüchtlinge im eigenen Land, und ihre Zahl wächst täglich um etwa 2 000. Weitere zwei Millionen Iraker sind in die Nachbarstaaten geflohen, nach Syrien, Jordanien, die Golfregion, nach Ägypten und in den Iran. Die Menschen haben keinen formellen Flüchtlingsstatus, der sie schützt.

Die EU und die internationale Gemeinschaft insgesamt haben eine moralische Pflicht, Mitgefühl und Verständnis für die beklagenswerten Bedingungen zu zeigen, unter denen die irakischen Flüchtlinge leben. Darüber hinaus – und das ist noch wichtiger – müssen sie viel mehr wirksame Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diesen armen Menschen die Hilfe und Unterstützung zuteil wird, die sie so dringend benötigen, um die Würdelosigkeit und das Unglück, die sie überkommen haben, zu überstehen.

In diesem Gemeinsamen Entschließungsantrag ist eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt, die wichtig sind, um den irakischen Flüchtlingen zu einer menschlicheren Existenz zu verhelfen.

Bisher habe ich als Vertreter meiner Fraktion gesprochen; gestatten Sie mir nunmehr einige persönliche Worte. Der Irak ist ein relativ junges Land; es wurde erst 1932 von Großbritannien unabhängig. Sodann folgte eine Geschichte des Chaos, und schließlich gelangte Saddam Hussein an die Macht. Er war ein Tyrann und ein Verbrecher, aber er gelangte mithilfe des Westens, leider auch einiger europäischer Staaten, an die Macht.

So traurig es ist: Selbst die schlimmsten Tage von Saddam Husseins totalitärer Herrschaft scheinen nichts zu sein im Vergleich zu dem Tod, der Zerstörung und dem Leid, die nach der Bush-Blair-Invasion und der andauernden Besetzung des Landes über das irakische Volk gekommen sind. Diese beiden ‚Friedensstifter’ haben einen Angriff auf den Irak befohlen und dem irakischen Volk Glück und Wohlstand versprochen. Stattdessen ist es ihnen gelungen, Unglück von gigantischen Ausmaßen zu bringen. Doch einige EU-Kreise loben nach wie vor diese Invasion, und vor kurzem haben sie sogar vereinbart, Herrn Blair für seine ‚Friedensdienste’ gegenüber der arabischen Welt mit der Ernennung zum Sondervertreter des Quartetts für den Nahen Osten auszuzeichnen. Möge Gott solchen Kreisen ein gewisses Maß an Vernunft bringen, und bewahre uns Gott vor den Bushs und Blairs dieser Welt!

 
  
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  Esko Seppänen (GUE/NGL), anstelle des Verfassers. – Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich verlese die Rede von Tobias Pflüger. Die Debatte über die Hilfe für die irakischen Flüchtlinge führen wir leider erst heute. Ich bedauere dies zutiefst. Warum haben denn die Fraktionen der Liberalen, Rechtsnationalisten und Konservativen das Thema von der Tagesordnung der letzten Plenarsitzung abgesetzt? Stattdessen wurden hier ideologische Debatten über Kuba geführt.

Die Lage im Irak ist dramatisch. Seit dem Einmarsch der USA und der so genannten Koalition der Willigen sind über 600 000 Menschen getötet worden. Über 2 Millionen Irakerinnen und Iraker sind ins Ausland geflüchtet. Dazu kommen 2 Millionen Binnenvertriebene und über 40 000 nichtirakische Flüchtlinge. Aber auch die Opferzahlen der US-Armee steigen täglich, auf jetzt insgesamt 3 600. Leider tragen auch Mitgliedstaaten der EU durch ihre Kriegsbeteiligung und Kriegsunterstützung — speziell auch Deutschland — ein hohes Maß an Mitverantwortung für die Situation im Irak.

Nun muss den Flüchtlingen wirklich geholfen werden. Das kann nicht allein Aufgabe der Nachbarländer sein. Hier muss sich die EU finanziell einsetzen. Abschiebungen in den Irak müssen sofort gestoppt werden. Die Truppen der USA und der so genannten Koalition der Willigen müssen zurückgezogen werden. Die Kriegsunterstützung durch EU-Mitgliedstaaten ist zu beenden. Ein Ende des völkerrechtswidrigen Krieges und der Besatzung des Irak ist notwendig.

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE), Verfasser. (EN) Herr Präsident! Ich gehörte zu jenen Politikern, die damals, im Jahr 2003, für den Irak-Krieg waren in dem Glauben, dass Saddam Hussein langfristig eine ernste Gefahr für die regionale Stabilität darstellen würde, aber auch wegen der horrenden Brutalität seines Baath-Regimes. Ich war überzeugt, dass es durch Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ersetzt werden würde.

Aber wie viele andere habe ich die Wucht des darauf folgenden Aufruhrs und den gravierenden Mangel an Friedensplanung, die nachfolgende Invasion durch unsere Verbündeten in den USA, insbesondere ihre desaströse Auflösung der irakischen Armee als Ent-Baathifizierungsmaßnahme, was verärgerte sunnitische Offiziere veranlasste, ihre Expertise den Aufständischen zu leihen, leider unterschätzt. Man hatte auch versäumt, die jordanische und syrische Grenze gegen eindringende Dschihad-Extremisten zu sichern, die auf die Verbündeten einschlugen, ganz zu schweigen davon, dass Saddam vor seinem Sturz seine Gefängnisse öffnete, wodurch sich das organisierte Verbrechen in diesen tödlichen Cocktail mischen konnte, und stets hatte der Iran auf der Seite der Schiiten seine Finger im Spiel, sodass nun praktisch ein Bürgerkrieg daraus geworden ist.

Kurioserweise gab es unmittelbar nach der Invasion kaum Binnenvertriebene und Flüchtlinge im Vergleich zu dem vorherigen Exodus von Kurden in den Tagen Saddams. Paradoxerweise ist der Kurdenstrom nun versiegt, denn ihr Gebiet ist eines der wenigen verbliebenen friedlichen Gegenden des Landes.

In den letzten zwei Jahren hat nun leider einige riesige Zahl von Irakern – vielleicht mehr als zwei Millionen – das Land verlassen, vor allem die verfolgten christlich-assyrischen Minderheiten, die so lange gelitten hatten und die von allen Seiten durch die Islamisten, die sie der Kollaboration mit den Kreuzfahrern beschuldigen, und durch die Kurden bedrängt worden sind, die auf ihr Land aus sind. Der Geistliche Andrew White, der der einzigen anglikanischen Kirche im Irak vorstand, hat gestern Bagdad aus Furcht um sein Leben und seine Sicherheit verlassen, nachdem er sich um die Freilassung von fünf entführten Briten bemüht hatte.

Doch die EU muss jetzt mehr zur Eindämmung der Krise unternehmen, indem sie die Finanzhilfe für die benachbarten arabischen Staaten aufstockt, die den Großteil der Flüchtlingen aufgenommen haben, insbesondere Jordanien und Syrien, und diese haben sich besonders bei der Aufnahme der Assyrer hervorgetan. Auch die EU-Mitgliedstaaten müssen im vernünftigen Rahmen mehr zeitweilige Flüchtlinge aufnehmen.

 
  
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  Paulo Casaca (PSE), Verfasser. – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren Abgeordneten, verehrte irakische Brüder und Schwestern! Ein erstes Wort des Gedenkens an alle, die wegen ihrer ethnischen oder religiösen Herkunft, ihrer tatsächlichen oder vermutlichen Überzeugungen, oder weil sie ein Symbol des demokratischen Mutes und Bürgersinns waren, des Wertvollsten, was sie besaßen, beraubt wurden. Gestatten Sie mir, die Aufmerksamkeit auf meinen Kameraden, Genossen und Freund, den Abgeordneten Mohammad Hossein Ahwad, der ein Sinnbild des Kampfes gegen den theokratischen Faschismus war und am 12. April im irakischen Parlament ermordet wurde, zu lenken.

Damit unsere die Augen trübenden Tränen des Schmerzes uns nicht daran hindern, die weiter für das Überleben ihrer Kinder auf den Wegen, auf die sie die ethnischen Säuberungen geführt haben, kämpfenden Frauen, die unzähligen Tausenden von Irakern, die in den Straßen von Amman, Damaskus oder Kairo auf das Unermessbare starren, Opfer schwerer posttraumatischer Syndrome, die auf Plätzen und unter Bogen zerstörter Kirchen oder Moscheen errichteten Lager, zu sehen, möchte ich allen eine Botschaft der Solidarität, der Liebe, der Zuneigung und der Hoffnung senden.

Wir können uns die Grausamkeit der Mächte der Dunkelheit, die an den Ufern des Tigris und des Euphrat das proben, was sie für den gesamten großen Nahen Osten planen, nicht vorstellen und finden auch keine Worte dafür. Der Gemeinsame Entschließungsantrag, den wir nun vorlegen, ist ein erster unerlässlicher Schritt, damit diese Situation sich ändert.

 
  
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  Jean Lambert (Verts/ALE), Verfasser. (EN) Herr Präsident! Ich begrüße die Entschließung, und wie auch andere Abgeordnete bin ich echt besorgt über die wirklich tragische Situation, wie sie sich uns im Augenblick im Irak und an den Grenzen des Landes darbietet. Dieses Volk hat bereits unter Krieg, ethnischer Säuberung, einer brutalen Diktatur, einer unrechtmäßigen Invasion und kommunaler Gewalt gelitten, und nun sieht es die Grenzen von innen und außen verschlossen, mit wenig Aussicht auf Rückkehr und einer sehr gemischten Aufnahmebereitschaft, sollte es jemand in die Europäische Union schaffen.

Es sollte uns nicht überraschen, wenn ein Krieg Flüchtlinge hervorbringt – das ist immer der Fall –, und wie bereits gesagt wurde, tragen einige unserer Mitgliedstaaten in der Tat eine sehr schwere Verantwortung für diese Lage. Ich möchte Herrn Tannock in der Frage mangelnder Planung für die Zeit nach dem Krieg ausnahmsweise zustimmen.

In dieser Entschließung begrüße ich insbesondere die Feststellung, dass es keine zwangsweise Rückführung irakischer Flüchtlinge oder der Personen, deren Anträge abgelehnt wurden und die gegenwärtig in der Europäischen Union leben, geben sollte, und wir müssen jetzt wirklich einen Status für diese Menschen finden und dürfen sie sich nicht selbst überlassen in unseren eigenen Mitgliedstaaten, mittellos, wie es hier und da geschieht.

Ich würde sagen, dass es gegenwärtig nirgendwo im Irak sicher ist. Selbst in Kurdistan erleben wir zurzeit, wie türkische Truppen massiv an den dortigen Grenzen aufmarschieren und die Möglichkeit der Rückkehr in die zerstörten Dörfer verbauen sowie Bemühungen zur Erhöhung der wirtschaftlichen Stabilität in diesem Gebiet untergraben. Ja, einige von denen, die zurückgeschickt wurden, trugen Flak-Jacken und Helme, woraus ich schließe, dass die Gegend nicht eigentlich sicher ist. Erst vergangene Woche erhielten wir einen Bericht von Human Rights Watch, aus dem hervorging, dass trotz der Bemühungen der Behörden in Kurdistan freischärlerische Sicherheitskräfte weiterhin Entführung und Folter praktizieren; es gibt also kein wirklich sicheres Gebiet im Irak.

Wir wissen, dass wir unsere Unterstützung gegenüber den Ländern, die an der Grenze mit Flüchtlingen zu tun haben, sowie gegenüber dem UNHCR verstärken müssen, denn wir wissen auch, was passiert, wenn man die Not der Flüchtlinge an der Grenze ignoriert. Wir brauchen nur an unsere Erfahrung zu denken, als wir den zwei Millionen afghanischen Flüchtlingen an der pakistanischen Grenze mehr oder weniger den Rücken kehrten und sie ohne angemessene Unterstützung sich selbst überließen – Das Vakuum ist gefüllt, und das Ergebnis ist uns nicht immer lieb.

Ich begrüße die in der Entschließung enthaltene Forderung, die Kommission möge dem Haushaltsausschuss des Parlaments näher erläutern, wie unsere Irak-Hilfe konkret aussieht und wie wir bestrebt sind, die Nachbarländer zu unterstützen. Doch genauso sollten wir, denke ich, unsere eigene Rückführungspolitik überprüfen, um wenigsten einigen von denen, deren Leben erneut in absolutes Chaos versinkt, Unterstützung anzubieten.

 
  
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  Bogusław Rogalski (UEN), Verfasser. (PL) Herr Präsident! Die humanitäre Lage und die Situation der Menschenrechte im Irak verschlechtern sich immer mehr, wie aus den Berichten der UN-Unterstützungsmission für den Irak hervorgeht.

Die Zahlen sind erschreckend. Täglich sterben im Durchschnitt einhundert Menschen, und über zweihundert werden verletzt. 50 % der Bevölkerung müssen mit weniger als einem Dollar pro Tag auskommen und 80 % sind von Arbeitslosigkeit betroffen. Es gibt keine angemessene Wasserversorgung und keine funktionierende Kanalisation, was die Verbreitung von Krankheiten begünstigt. Drei Viertel der Kinder besuchen keine Schule. Kriminelle Aktivitäten, bewaffnete Überfälle, Entführungen, die Tötung von am politischen Prozess oder an Wiederaufbautätigkeiten beteiligten Personen sind an der Tagesordnung. Viele Iraker fliehen deshalb aus ihrem Land, und des gibt über zwei Millionen Binnenvertriebene. Es sei außerdem angemerkt, dass es im Irak über 40 000 Flüchtlinge aus anderen Ländern gibt, darunter 15 000 Palästinenser. So ist die Lage im Irak heute.

Politische und humanitäre Sofortmaßnahmen sind deshalb erforderlich, um das tragische Schicksal der Flüchtlinge zu lindern. Wir sollten bedenken, dass eine halbe Million Flüchtlinge Kinder sind. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Binnenvertriebenen registriert werden. Damit haben sie Anspruch auf Lebensmittelrationen. Dieser Anspruch wird ihnen zurzeit verwehrt. Desgleichen sollten wir auf die Nachbarländer Einfluss ausüben, damit sie die Beschränkungen aufheben, die den Flüchtlingen den Zutritt zu dem Land verwehren und viele zwingen, an der Grenze Halt zu machen.

Die Union muss dem Irak, dem irakischen Volk umfassende und nachhaltige Hilfe leisten, die mit den Maßnahmen der Vereinigten Staaten abgestimmt ist. Sie muss antiamerikanische Vorurteile ein für allemal zurückweisen. Nur so werden wir das schwere Los der Millionen von Flüchtlingen lindern und eine humanitäre Krise großen Ausmaßes verhindern können.

Wir fordern die irakische Regierung auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit für alle Vertriebenen zu gewährleisten und die Diskriminierung aufgrund der Herkunft zu beenden. Die Europäische Kommission wird aufgefordert, die humanitäre Hilfe für alle Vertriebenen im Irak zu verstärken und die Nachbarländer, die bereits solche Hilfe leisten, zu unterstützen.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FI) Herr Präsident! Das Elend der irakischen Flüchtlinge ist immer noch groß, einmal abgesehen von dem einen Schritt in die richtige Richtung. Die Empfehlung des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge, den Asylsuchenden aus dem Süd- und Zentralirak den Flüchtlingsstatus gemäß dem Übereinkommen von 1951 zuzuerkennen, war eine erfreuliche Lösung, ebenso auch das Angebot der subsidiären Schutzformen in den Fällen, in denen der Flüchtlingsstatus nicht anerkannt wird.

Ich möchte zwei inner-irakische Probleme besonders ansprechen. Zum ist der Status der religiösen Minderheiten zunehmend untragbar. Assyrische, armenische, orthodoxe und andere christliche Gruppen sowie Mandäer und Juden werden beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt massiv diskriminiert. In bestimmten Regionen sind die Behörden nicht in der Lage, Minderheiten vor Gewalttätigkeiten moslemischer Soldaten ausgehende Gewalttätigkeiten zu schützen. Die Religionsfreiheit ist praktisch nicht vorhanden.

Zweitens empfinde ich die Drohungen der irakischen Behörden, die Versorgung der iranischen Flüchtlinge mit lebenswichtigen Waren zu blockieren, als unglaublich. Nach dem Völkerrecht haben diese Mitglieder der Opposition Flüchtlingsstatus und ein unveräußerliches Recht auf Schutz.

 
  
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  John Attard-Montalto, im Namen der PSE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Wir müssen zugeben, dass das, was im Irak geschieht und geschehen ist, viel schlimmer ist als Bürgerkrieg – eine oft gestellte Frage. Natürlich herrscht kein Bürgerkrieg. Schlimmer. Dort herrscht totales Chaos. Niemand hat eine Vorstellung oder einen Plan, wie in das Chaos, in das wir den Irak gestürzt haben, Ordnung zu bringen ist. Ich sage ‚gestürzt’, denn was folgte, war nicht nötig, nicht erforderlich und auch nicht gewollt. Es war eine Invasion, die sich für die, die daran beteiligt waren, als schrecklicher Alptraum erwiesen hat.

Wenn jemand einen Fehler macht, muss er die Verantwortung dafür übernehmen. Es ist an der Zeit, dass sich die Leute, die daran beteiligt waren, die Länder der Koalition wie auch die willigen Partner, für das, was dem irakischen Volk widerfahren ist, vor allem den Hilfe suchenden Flüchtlingen – und selbst wenn sie Hilfe finden, handelt es sich nur um einen minimalen Betrag –, verantwortlich zeigen.

Es ist an der Zeit, dass die Leute, die den Anfangsfehler begingen, die für die chaotische Lage zuständig sind, diese Verantwortung auf sich nehmen, und die Ersten, denen geholfen werden sollte, sind die Flüchtlinge.

 
  
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  Kathy Sinnott, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (EN) Herr Präsident, Herr Kommissar! Beinahe versteckt unter den ständigen Nachrichten von Gewalt im Irak ist da die fast unhörbare Stimme der christlichen Minderheit im Irak. Diese kleine Bevölkerungsgruppe hat keinen Schutz und ist der internationalen Gemeinschaft nahezu unbekannt. Sie ist heftigen Wellen gewaltsamer Verfolgung ausgesetzt. Christliche Iraker haben die Wahl zwischen Exil – wenn es ihnen zu entkommen gelingt –, Konvertierung oder Verfolgung.

Die Verfolgung nimmt viele Formen an: Gewalt, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Beschlagnahme des Eigentums und so weiter. Für einen chaldäischen Christen, den Priester Ragheed Aziz Ganni, führte die Verfolgung in den Tod.

Was wird die Europäische Gemeinschaft unternehmen, um den chaldäischen, assyrischen und orthodoxen christlichen Gemeinschaften zu helfen? Die irakische Regierung erklärt ihre Absicht, der Gewalt ein Ende zu setzen, aber die mangelnde Sicherheit macht es unmöglich, den Frieden vor Ort durchzusetzen und schwache Bevölkerungsschichten zu schützen. Sie brauchen unsere Hilfe.

 
  
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  Jean-Claude Martinez, im Namen der ITS-Fraktion. (FR) Herr Präsident! Es ist eine gute Sache, eine Entschließung zum Irak vorzulegen, um der humanitären Lage, der Flüchtlinge und der internationalen Hilfe willen und so weiter. Wer wäre auch nicht mit Erwägungsgrund A einverstanden und dessen Feststellung, dass täglich 100 Menschen getötet und 200 verletzt werden, dass 70 % der Bevölkerung ohne Wasser, drei Millionen Menschen unterernährt und zwei Millionen auf der Flucht sind, davon 500 000 Kinder in Syrien, Jordanien, Ägypten und andernorts?

Aber wer hat das verursacht? Wer ist dafür verantwortlich? Wer hat das Chaos bewirkt? Ist es Saddam Hussein? Ist es die Baath-Partei? Dieses Chaos ist aus dem Krieg entstanden, einem ungerechten Krieg in den Augen der Theologen des Mittelalters, aus einem illegalen Krieg gemäß der UN-Charta, der durch eine Lüge zweier Staatschefs – der USA und des Vereinigten Königreichs – ausgelöst wurde. Wer hat den Krieg hier im Europäischen Parlament unterstützt? Wer hat den Einsatz, der zu diesem Chaos geführt hat, gerechtfertigt, wer hat ihn gefordert oder gebilligt? Der amtierende französische Außenminister, Herr Kouchner, und zahlreiche Unterzeichner dieses Entschließungsantrags haben dies getan.

Was heißt das? Dass es gut ist, humanitäre Hilfe zu leisten und die Auswirkungen zu behandeln, dass es aber besser ist, vorzubeugen und die Ursachen zu vermeiden. Das ist das Problem des politischen Europas! In Europa lieben wir die Menschenrechte so sehr, dass wir überall – in Palästina, im Irak, in Afrika, im Bereich der wirtschaftlichen Globalisierung – Politiken unterstützen, die es uns durch ihre Missachtung der Menschenrechte ermöglichen, unsere unendliche Verbundenheit mit eben diesen Menschenrechten zu beteuern, die letztlich mit unserer Unterstützung im Vorfeld mit Füßen getreten werden. Daher ist es gut, dass in Ziffer 16 Zentren zur Behandlung posttraumatischer Störungen für Flüchtlinge vorgeschlagen werden, aber auch hier für unsere politischen Entscheidungsträger müssen Zentren zur politischen Vorbeugung geschaffen werden, damit sie Weisheit, Klarsicht und der Mut gelehrt werden können, „nein“ zu sagen und den naiven Optimismus abzulehnen, der alles im Keim erstickt.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE).(LT) Ich unterstütze die Entschließung, und mein Mitgefühl gilt den mehr als vier Millionen Irakern, die aus ihren Heimatorten fliehen mussten. Das sind mehr Menschen, als mein Heimatland Litauen Einwohner hat. Die Zahl der Flüchtlinge nimmt zu, und die Hälfte von ihnen sieht sich zur Flucht ins Ausland gezwungen. Es gibt keine Verbesserung der Lage im Irak. Die Flüchtlinge vegetieren in Armut dahin, sind meist ohne Arbeit, und ihre Kinder wachsen als Analphabeten auf. Aus diesen Gründen haben es terroristische Organisationen leicht, Gefolgsleute zu rekrutieren.

Die humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge ist beschämend gering, wenn man sie mit den Summen vergleicht, die die USA und Großbritannien – die Länder, die den Irakkrieg begonnen haben – für Waffen ausgeben. Die 60 Millionen US-Dollar von amerikanischen Gebern sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

In diesem Jahr werden rund 40 000 Flüchtlinge aus dem Irak in Ländern der Europäischen Union eintreffen, also doppelt so viele wie im vergangenen Jahr, während die USA in diesem Jahr gerade einmal ein paar Dutzend Iraker aufgenommen haben.

Es wäre gut, wenn führende Politiker aus den USA und Großbritannien in den Irak und in benachbarte Länder reisen und das Leid der Flüchtlinge mit eigenen Augen sehen würden. Vielleicht würden sie sich dann anders verhalten.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Verschlechterung der Sicherheitslage im Irak hat zu einer umfassenden Vertreibung geführt: Etwa zwei Millionen Iraker sind innerhalb der Grenzen des Iraks und weitere rund zwei Millionen sind in die Nachbarstaaten geflohen – 750 000 nach Jordanien und 1,4 Millionen nach Syrien. Diese Vertreibung kann eine humanitäre Krise zur Folge haben und eine Gefahr für die regionale Stabilität darstellen. Die Kommission ist äußerst besorgt über das Ausmaß menschlichen Leids.

Wir verfolgen die Lage vor Ort aufmerksam und überprüfen ständig alle Entwicklungen. Wir halten engen Kontakt zu weiteren entscheidenden Akteuren der internationalen Gemeinschaft wie dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge. In dieser Hinsicht hat sich die Kommission an der internationalen Konferenz des UNHCR im vergangenen April in Genf aktiv beteiligt.

Was die derzeitige Hilfe zur Linderung der Schwierigkeiten der Vertriebenen betrifft, hat die Kommission über EuropeAid 2006 zehn Millionen Euro für die Unterstützung von Binnenvertriebenen bereitgestellt. Im Februar 2007 hat die Kommission als unmittelbare Reaktion auf die sich verschlechternde Situation und in Beantwortung des Appells des UNHCR vom Januar die Bereitstellung von weiteren 10,2 Millionen Euro angekündigt, die sich aus vier Millionen Euro für die Binnenvertriebenen und 6,2 Millionen für die ins Ausland vertriebenen Iraker zusammensetzten. Ferner fährt die Kommission mit ihrer Unterstützung bei der Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen innerhalb des Iraks fort.

Wir sind uns im Klaren darüber, dass diese Hilfe angesichts des Ausmaßes menschlichen Leids nach wie vor begrenzt ist. Dennoch stellt sie eine erste, unmittelbare Reaktion auf die humanitäre Situation dar. Die Kommission erwägt zurzeit verschiedene Optionen, wie man den irakischen Flüchtlingen in Zukunft besser beistehen kann. Die Bereitstellung von Hilfe innerhalb des Iraks wird allerdings durch die Sicherheitslage stark eingeschränkt. Viele unserer Partner, darunter auch der UNHCR, unterhalten nur eine ganz minimale Präsenz im Irak.

Durch verschiedene technische und politische Missionen ist die Kommission bemüht, die Lage besser einzuschätzen und gleichzeitig ihre Bereitschaft zu bekunden, die irakischen Flüchtlinge weiterhin zu unterstützen. Kommissar Michel hat Ende April die Region persönlich besucht. Seitdem sind mehrere Missionen nach Jordanien und Syrien gefolgt.

Wir engagieren uns daher weiterhin für die Arbeit mit den Ländern, die irakische Flüchtlinge aufnehmen. Die Kommission hat bereits regelmäßige Gespräche mit den syrischen und jordanischen Behörden über die Situation geführt und wird das auch weiterhin tun.

Wir sehen insbesondere unserer Teilnahme an der in Sharm El-Sheikh vereinbarten Arbeitsgruppe zu Flüchtlingen entgegen, die am 22. Juli in Amman tagen wird. Kommissarin Ferrero-Waldner hat bereits die Bereitschaft der Kommission zum Ausdruck gebracht, der Arbeitsgruppe technische Hilfe zu leisten, um den Prozess zu erleichtern.

Nach unserer Überzeugung besteht die einzig dauerhafte Lösung für die Flüchtlinge in Frieden und Versöhnung innerhalb des Iraks. Zu diesem Zweck werden wir den irakischen Flüchtlingen weiterhin unsere Unterstützung leihen. Ich pflichte Ihnen bei, dass wir eine moralische Pflicht haben zu helfen.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


11.2. Menschenrechtsverletzungen in Transnistrien (Moldau)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu den Menschenrechtsverletzungen in Transnistrien (Moldau)(1).

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE), Verfasser. (EN) Herr Präsident! Moldau, und insbesondere Transnistrien, waren Gegenstand vorangegangener Entschließungen dieses Hohen Hauses. Seit dem Konflikt in Moldau im Jahr 1992, der zur Errichtung des separatistischen und illegitimen Regimes im transnistrischen Landesteil führte, gab es zahlreiche gravierende Verletzungen der Menschenrechte der betroffenen Bürger von Moldau. Diese Verletzungen, die auch heute weiterhin vorkommen, reichen von gravierenden Einschränkungen der Redefreiheit bis zu willkürlichen Verhaftungen und Festnahmen sowie zur Anwendung von Folter gegen politische Gegner und Bürgerrechtsaktivisten.

Aufrufe der internationalen Gemeinschaft zur Verteidigung der Menschenrechte der in Transnistrien lebenden Bürgerinnen und Bürger von Moldau verhallten weitgehend ungehört. Selbst die Urteile des Europäischen Menschenrechtshofs gegen Moldau und die mit dieser Republik verbundenen Russischen Föderation hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen in Transnistrien wurden von dem separatistischen transnistrischen Regime völlig ignoriert.

Wir verurteilen nachdrücklich die gegenwärtig in Transnistrien verübte Unterdrückung, Schikanierung und Verfolgung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von NRO, die das Werk des totalitären transnistrischen Regimes sind. Wir fordern eine rasche Beilegung des eingefrorenen Konflikts in dieser Region und weisen unnachgiebig darauf hin, dass die territoriale Integrität von Moldau niemals in Zweifel gezogen werden darf und dass das Regime in Tiraspol unrechtmäßig und nicht anerkannt ist, und so bleibt das auch in unseren Augen und in unseren Entscheidungen.

Da Moldau in unmittelbarer Nachbarschaft der EU liegt und vor allem, da dieses Land offenbar bestrebt ist, die EU-Mitgliedschaft zu erwerben, muss die EU das moldauische Volk weiterhin an entscheidender Stelle dabei unterstützen, dass endlich Frieden und Wohlstand einkehren, die es in einer einigen und konfliktfreien demokratischen Nation so sehr verdient hat.

 
  
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  Marcin Libicki (UEN), Verfasser. (PL) Herr Präsident! Wir befassen uns heute mit einem gewissermaßen unerwünschten Erbe, dass die Sowjetunion nach ihrem Zusammenbruch hinterlassen hat. Um ihre Macht im Innern zu festigen, versuchte die Sowjetunion, die Migration auf ihrem Territorium zu verstärken. Das ist die Ursache für die Probleme in allen ehemaligen Republiken, wo russische Minderheiten einen großen Teil der örtlichen Gemeinschaft ausmachen. Das ist auch der Grund für die Probleme im Kaukasus, in den baltischen Staaten und in Transnistrien.

Die russischen Minderheiten stellen in diesen Ländern eine reale Gefahr dar, weil sie sich in der Regel mit Russland solidarisieren und als Erben der ehemaligen Sowjetunion die Unterstützung Russlands suchen. In der Republik Moldau jedoch wurde die staatliche Integrität weitgehend zerstört, da die russische Minderheit dort so groß war, dass es zur Abspaltung eines separaten Gebiets innerhalb der Republik Moldau kam, das sich selbst zur Republik Transnistrien ernannte.

Meine Damen und Herren! Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass diese politische Gesetzlosigkeit, die die russischen Führer in Transnistrien zugelassen haben, ihren eindeutigen und direkten Niederschlag in der Verletzung der grundlegenden Menschenrechte und der Verfolgung der moldauischen (de facto der rumänischen) Bevölkerung findet und auch zu einer anderen Form der Gesetzlosigkeit – nämlich zu kriminellen Aktivitäten – führt, die der politischen Gesetzlosigkeit alsbald folgt. Die zahlreichen Banden, die das öffentliche Leben in der Republik Moldau kontrollieren, und die verschiedenen Gesetzesverstöße beeinträchtigen das Leben der Einwohner in diesem Teil des Landes ganz erheblich.

Ich möchte jedoch zu bedenken geben, dass eine etwaige künftige Unabhängigkeit nach dem Vorbild des Kosovo, wo die albanische Bevölkerung in einem autonomen serbischen Gebiet die Mehrheit bildet, dazu führen könnte, dass die russische Bevölkerung in Transnistrien in ihrem Widerstand gegen die rechtmäßige moldauische Regierung verharrt.

 
  
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  Esko Seppänen (GUE/NGL), Verfasser. – (FI) Herr Präsident, Herr Kommissar! An die Adresse des EU-Kommissars für Wissenschaft und Forschung gerichtet, möchte ich als erstes sagen, dass man eines Tages auch in der Republik Moldau und in Transnistrien sicherlich Wissenschaft betreiben wird, aber zuvor brauchen die Menschen dort Frieden, Brot und Menschenrechte.

Neben der Balkanregion sind die Republik Moldau und ihre Enklave Transnistrien das politische Sorgenkind Europas. Eine friedliche Lösung zur Stabilisierung der Lage ist bislang nicht gefunden worden, obwohl recht viele Kräfte von außen mit zahlreichen internationalen Erklärungen bei der Suche geholfen haben.

Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt den Schlussfolgerungen der Tagungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall Ilascu und andere gegen die Republik Moldau und die Russische Föderation.

Mit Fug und Recht befassen wir uns hier im Europäischen Parlament erneut mit der Notwendigkeit der Stabilität in der Region und der Sicherheit der Menschen und damit letztlich der Verhinderung von Armut. Armut führt zur Verletzung von Menschenrechten und im Falle der Republik Moldau zu breit angelegtem illegalen Menschenhandel.

Die Entschließung unserer Fraktion ersucht den Rat der Europäischen Union und die Kommission, ihre Bemühungen für eine Lösung des Konflikts in Transnistrien zu intensivieren, die für alle Parteien annehmbar ist und alle Betroffenen in die Verantwortung nimmt, um dafür zu sorgen, dass die Probleme nicht eskalieren. Wir müssen dieser Region, die die ärmste in Europa ist, wieder auf die Füße helfen.

 
  
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  Maria Petre (PPE-DE), Autor. – Am generat dezbaterea pentru că noi credem că nu trebuie să rămânem fără reacţie în faţa unei realităţi care poate fi un precedent periculos. O hotărâre a Curţii Europene a Drepturilor Omului este ignorată din iulie 2004 până în iulie 2007.

La eliberarea ultimilor doi deţinuţi din grupul Ilaşcu sunt în continuare violate drepturile omului, sunt bătuţi, predaţi poliţiei din Moldova şi împiedicaţi să se întoarcă la domiciliul aflat pe teritoriul transnistrean de către nişte aşa-zise autorităţi nerecunoscute de nimeni. Credem că soluţionarea rapidă şi definitivă a conflictului din Transnistria presupune implicarea mai activă a Comisiei, a Consiliului şi a Parlamentului European. Aspiraţiile europene proclamate de Republica Moldova trebuie însoţite de crearea unui spaţiu al democraţiei şi de respectarea deplină a drepturilor omului pe întreg teritoriul acesteia şi acest subiect trebuie abordat nu doar în procesul de negociere din formula actuală pentru rezolvarea conflictului, ci şi în toate contactele cu oficialii din Moldova şi Federaţia Rusă.

Doar astfel, concluziile summit-ului OSCE de la Istanbul şi ale Consiliului ministerial de la Porto şi hotărârea Curţii Europene a Drepturilor Omului vor fi cu adevărat aplicate.

 
  
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  Marianne Mikko (PSE), Verfasserin. – (ET) Unseres Wissens gibt es momentan keine politischen Gefangenen in Transnistrien. Wir müssen aber jederzeit mit Verhaftungen rechnen.

Valentin Besleag saß zwei Wochen im Gefängnis, weil er gemäß moldauischem Recht für die Kommunalwahlen Anfang Juni kandidieren wollte. Die Behörden in Tiraspol nahmen ihn fest, weil er Wahlbroschüren aus Moldau ins Land gebracht hatte, obwohl das illegale Regime politische Publikationen aus dem Ausland verboten hatte.

Eine Besserung der Lage ist nicht in Sicht. Die Behörden in Transnistrien haben, wie bereits gesagt wurde, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ignoriert, der Tudor Petrov Popa und Andrei Ivantoci vor drei Jahren freisprach. Beide hatten für die territoriale Integrität Moldaus gekämpft und wurden nur freigelassen, weil die vom illegalen Regime verhängte Haftstrafe abgelaufen war. Außerdem wurde den Dissidenten die Rückkehr nach Transnistrien verboten, so dass sie jetzt im Grunde Exilanten sind.

Das Europäische Parlament hat sich wiederholt für die territoriale Integrität Moldaus ausgesprochen. Es gibt keine rechtliche Existenzgrundlage für das transnistrische Regime. Besonders zynisch ist, dass das Regime in Tiraspol die Verhandlungen zur Lösung des Konflikts vor mehr als einem Jahr abgebrochen hat.

Vielleicht könnte Russland das Regime zur Rückkehr an den Verhandlungstisch bewegen, aber es unternimmt nichts. Außerdem sind immer noch russische Streitkräfte auf moldauisch/transnistrischem Territorium stationiert, obwohl die OSZE in ihrem Beschluss von Istanbul bereits Ende 2002 den Truppenabzug forderte.

Durch den EU-Beitritt Rumäniens liegt Transnistrien jetzt unmittelbar an der Grenze zur Europäischen Union. Es geht nicht an, dass wir weiter nur die Rolle des Beobachters spielen. Die Europäische Union muss bei den Verhandlungen zum Transnistrien-Konflikt gleichberechtigter Partner und aktiver Teilnehmer sein.

 
  
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  Gérard Onesta (Verts/ALE), Verfasser. – Herr Präsident! Ich träume, werte Kolleginnen und Kollegen, von einem Donnerstagnachmittag, an dem wir hier im Plenum im Rahmen dieser Dringlichkeiten nicht mehr über die undurchsichtige Rolle Russlands sprechen müssen. Wenn es nicht Tschetschenien ist, dann ist es Transnistrien; wenn es nicht Transnistrien ist, dann ist es das Schicksal von Journalisten. Ich glaube, wir haben ein großes Problem vor unserer Tür, und dieses Problem heißt Russland, denn in diesem Fall wie in so vielen anderen läuft die Lösung über Moskau. Jeder hier in diesem Parlament weiß das. Ich denke, dass die Kommission mit der Faust auf den Tisch schlagen sollte, denn diese ständigen Destabilisierungsversuche, mit denen Russland versucht, die Macht seines Reiches aus Sowjet-Zeiten wiederzugewinnen, können im dritten Jahrtausend nicht mehr hingenommen werden.

Diese Situation besteht nun seit fast 15 Jahren. Fünfzehn Jahre, das ist eine sehr lange Zeit! Das heißt, dass es in diesem Land ganze Teile der Bevölkerung gibt, die nur Destabilisierung und dieses autoritäre und selbst ernannte Regime kennen. Ich werde jetzt nicht die ganzen Menschenrechtsverletzungen aufzählen, weil dies bereits andere Redner getan haben, aber ich muss wie diese darauf hinweisen, dass wir im Fall von Tudor Petrov-Popa und Andrei Ivantoc unbedingt tätig werden müssen. In jedem Fall muss dieses Dossier jedoch umfassend angegangen werden.

Man spricht hier von einem „eingefrorenen Konflikt“. Ich kann dieses Wort nicht leiden, als ob ein Konflikt eingefroren sein könnte, als wäre ein Konflikt etwas Kaltes, das irgendwo im Schrank liegt. Männer und Frauen leiden, weil das Recht missachtet wird. Vergessen wir nicht, dass die Republik Moldau nicht weit von uns entfernt ist; sie befindet sich am Rand der Europäischen Union. Über Transnistrien zu sprechen, das ist wie auf die andere Straßenseite zu schauen. Ich rufe die Kommission wirklich dazu auf, sich anzusehen, was auf der anderen Straßenseite passiert.

 
  
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  Bernd Posselt, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Bessarabien, aus dem die Republik Moldau gemeinsam mit den angrenzenden Gebieten der Ukraine hervorgegangen ist, war ein blühendes Kleineuropa, in dem Rumänen, Ukrainer, Russen, Deutsche — die Familie des heutigen deutschen Bundespräsidenten stammt von dort —, Gagausen und viele andere Völker friedlich zusammengelebt haben. Umso dramatischer ist es, dass wir es heute dort mit der verbrecherischen Hinterlassenschaft des Hitler-Stalin-Paktes zu tun haben! Hätte es nämlich den Hitler-Stalin-Pakt nicht gegeben, dann wäre dieses Land am Anfang des Jahres gemeinsam mit Rumänien Teil der Europäischen Union geworden. Das dürfen wir nicht vergessen, und deshalb haben wir eine besondere Verantwortung.

Die kriminelle stalinistische Struktur namens Transnistrien hat absolut nichts mit dem zu tun, was wir im Kosovo sehen. Deshalb möchte ich dem Kollegen Libicki aus Polen ausnahmsweise widersprechen. Kosovo ist ein demokratisches Land, wo es einen Völkermord gegeben hat, wo die UNO und die NATO interveniert haben, um diesen Völkermord zu stoppen. Das mit der Lage in einer verbrecherischen Struktur namens Transnistrien zu vergleichen, bedeutet wirklich, Äpfel mit Birnen zu verwechseln!

Wir müssen diese verbrecherische Struktur in Transnistrien auflösen, wir müssen dieses Gebiet Schritt für Schritt in Europa integrieren, das ist unsere historische Verpflichtung. Und wir müssen vor allem Russland daran erinnern, dass es beim OSZE-Gipfel in Istanbul — vor mittlerweile acht Jahren — Verpflichtungen eingegangen ist, von denen bis jetzt keine einzige verwirklicht ist. Das können wir nicht akzeptieren, und hier müssen wir auch mit unseren russischen Partnern, die diese Struktur in Transnistrien stützen, Klartext reden, weil es ohne sie diese verbrecherische Struktur schon längst nicht mehr gäbe.

 
  
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  Józef Pinior, im Namen der PSE-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Das Europäische Parlament befasst sich einmal mehr mit der Frage der Menschenrechte in Transnistrien. Ich habe mich schon verschiedentlich zu diesem Thema geäußert. Dieses Gebiet befindet sich im Zentrum dessen, was wir Europa nennen, im Zentrum des europäischen Kontinents. Es gibt dort keine Informationsfreiheit, keine der liberalen und demokratischen Freiheiten, wie sie in der Europäischen Union garantiert sind. Russland hat hier seine Hand im Spiel, denn ohne den Schutz des russischen Staates würde diese bizarre Situation, dieses seltsame Gebiet und dieses merkwürdige Machtgefüge nicht bestehen können. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Gazprom in diesem Jahr die Kontrolle über den moldauischen staatlichen Gasversorger „Moldova Gas“ übernommen hat.

Mit dem Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union ist die Transnistrien-Frage zu einem der grundlegenden Probleme der Europäischen Union geworden. Ich appelliere an das Europäische Parlament, die EU-Institutionen dazu zu bewegen, dass sie sich ernsthaft mit diesem Thema befassen. Meiner Ansicht nach müssen Lösungen gefunden werden, wie diese merkwürdige und sehr gefährliche Situation, die Frieden, Demokratie und Stabilität auf dem europäischen Kontinent gefährdet, geändert werden kann. Wir müssen wirklich etwas tun, um diese Situation an den Grenzen der Europäischen Union zu ändern.

 
  
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  Roberta Alma Anastase (PPE-DE). – Atunci când privim dintr-o perspectivă globală sau regională conflictul îngheţat din Transnistria, obişnuim să spunem că este o zonă generatoare de instabilitate şi insecuritate aflată sub controlul unui regim autoritar şi nelegitim. În viaţa de zi cu zi a oamenilor de acolo, acest lucru se traduce prin a nu putea să mergi la şcoală, prin a nu putea să-ţi vizitezi mama sau prin a trăi într-o lume controlată cu arma la brâu, în care doar cei care vor să vorbească despre ordine şi libertate intră în închisori, sfârşim prin a fi torturaţi chiar de aşa-zisele autorităţi. De aceea, dezbaterea de astăzi este una foarte importantă.

În demersul nostru am pornit de la un exemplu care a ajuns să fie cunoscut întregii lumi, cel al domnilor Ivanţoc şi Popa. Vreau să atrag atenţia că o mulţime tăcută de oameni suferă acolo fără ca noi să le cunoaştem numele sau să le auzim glasurile disperate. Este nevoie ca Uniunea Europeană să se implice profund în soluţionarea definitivă a conflictului transnistrean în conformitate cu standardele internaţionale. Uniunea Europeană trebuie să-şi activeze la maximum toate instrumentele pentru a contribui substanţial la crearea unui veritabil spaţiu de pace şi democraţie în vecinătatea de est, implicit în Transnistria. În viaţa de zi cu zi a oamenilor de acolo, asta se va traduce prin a avea dreptul de a merge la şcoală, să vorbeşti liber, să poţi să-ţi vizitezi mama.

 
  
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  Tadeusz Zwiefka (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Ich habe den Eindruck, die merkwürdigen administrativen Gebilde in Transnistrien dienen einzig und allein dem Zweck, uns daran zu erinnern, wie wenig es braucht, um eine Situation zu schaffen, in der Menschenrechtsverletzungen als Norm betrachtet werden und der Modus Operandi auf einem Mangel an Respekt vor dem Gesetz und der Stimme der internationalen Gemeinschaft beruht.

Sollte irgendjemand vergessen haben oder wissen wollen, wie die KGB-Version des Modellkommunismus aussieht, dann sollte er nach Transnistrien gehen. Trotz der großen Anstrengungen internationaler Organisationen hat sich dort in den ganzen Jahren nichts geändert. Transnistrien ist heute das europäische – wenn nicht gar das internationale – Zentrum des illegalen Waffenhandels. Waffen werden in die größten Konfliktherde der Welt verkauft. Das Land ist auch eine Basis des Drogen-, Frauen- und Kinderhandels, und die Rechte von Gefangenen werden dort völlig missachtet.

Wenn wir diese Situation nicht ändern, wie es unsere Pflicht ist, kann es durchaus sein, dass sich diese Verhaltensweisen, die wir entschieden verurteilen, durchsetzen. Ich möchte einen Änderungsantrag zu dem zur Abstimmung stehenden Entschließungsantrag einbringen. Herr Tudor Popa wird darin erwähnt. Zu unserer großen Freude wurde er kürzlich freigelassen. In dem Text werden beide Teile seines Nachnamens genannt, nämlich Petrov-Popa. Er möchte jedoch nicht, dass der russische Teil seines Namens verwendet wird, da ihm dieser von den selbsternannten Behörden Transnistriens aufgezwungen wurde. Deshalb sollte sein Name Tudor Popa lauten.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Festigung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie die Sicherung der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten bilden den Kern der Beziehungen zwischen der EU und Moldau. Sie sind auch die entscheidenden Elemente des im Februar 2005 beschlossenen Aktionsplans der Europäischen Union für die Republik Moldau.

Die Europäische Kommission überwacht aufmerksam und regelmäßig die Beachtung dieser Rechte und Prinzipien durch die moldauischen Behörden. Wir erörtern diese Fragen regelmäßig und offen mit unseren moldauischen Partnern und halten sie bei jeder Gelegenheit dazu an, die volle Umsetzung und Ausübung dieser entscheidenden Grundsätze zum Wohl der moldauischen Bürgerinnen und Bürger sowie der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Moldau zu gewährleisten.

Was die Lage in der Region Transnistrien angeht, so befindet sich dieser Landesteil faktisch nicht unter der Kontrolle der Regierung in Chisinau. Das heißt, die Reformen, die in Moldau durchgeführt wurden, wurden nicht in der Region Transnistrien durchgeführt. Das bedeutet auch, dass der Aktionsplan der Europäischen Union für die Republik Moldau und die Unterstützung der Europäischen Union für den Reformprozess in Moldau bisher faktisch noch keine echte Auswirkung auf die Situation in der Region Transnistrien hatten.

Die Lage in der Region hinsichtlich der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte ist daher hoch problematisch. Ein wichtiger Aspekt unserer Arbeit besteht darin, allen Bürgern von Moldau, auch denen in Transnistrien, die Vorzüge einer engeren Beziehung zur Europäischen Union aufzuzeigen; dazu gehören auch die Implikationen, die sie für die Reform im Lande und für die Achtung der Menschenrechte hat. Das ist ein Schlüsselaspekt unserer Arbeit im Kontext der Bemühungen um eine Klärung des Transnistrien-Problems.

Die Europäische Union engagiert sich nachdrücklich für die Lösung der Transnistrien-Frage und will zur Beilegung des eingefrorenen Konflikts beitragen. Eine solche Lösung muss auf den Prinzipien der Souveränität und der territorialen Integrität Moldaus sowie auf den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte beruhen.

Im Rahmen dieser Bemühungen versuchen wir, die NRO und die Zivilgesellschaft der Region Transnistrien zunehmend einzubeziehen. Dazu wird die Kommission auch finanzielle Hilfe im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments mit dem Ziel der Stärkung der Zivilgesellschaft in Transnistrien leisten.

Ich möchte Ihnen für alle Ihre Bemerkungen danken; ich habe Ihre Ansichten zur Kenntnis genommen, auch die Auffassung, dass die Rolle der Europäischen Union in den Gesprächen über eine Beilegung des Konflikts aufgewertet werden sollte.

Die Notwendigkeit einer Beilegung des Transnistrien-Konflikts auf der Grundlage der Souveränität und territorialen Integrität Moldaus sowie der Prinzipien der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte wird von der EU in ihren Kontakten mit Russland ständig und auf allen Ebenen angesprochen.

Lassen Sie mich unser nachdrückliches Engagement bei der Unterstützung des Reformprozesses in Moldau und unsere umfassende Beteiligung an den Bemühungen um eine Lösung der Transnistrien-Frage bekräftigen. Das Ziel dieser Bemühungen ist eine wiedervereinigte Republik Moldau auf der Grundlage der Prinzipien der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.

Schriftliche Erklärung (Artikel 142)

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE), schriftlich. – (FI) Die Situation in Transnistrien ist eine ernsthafte Erinnerung daran, dass es auch innerhalb Europas eklatante und unübersehbare Menschenrechtsverletzungen gibt. Die Gleichgültigkeit der separatistischen, autoritären Regierung Transnistriens gegenüber Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ist jetzt seit 15 Jahren bewiesen.

Menschenrechtsverletzungen in Transnistrien sind auch ein Anzeichen dafür, dass es infolge der anhaltenden Regierungskrise keinerlei Fortschritte im Bereich der Bürgerrechte gibt. So wird es wohl nicht möglich sein, den Menschenrechten zum Durchbruch zu verhelfen, ehe nicht der Disput zwischen der Republik Moldau und Transnistrien dauerhaft und nachhaltig gelöst ist. Derzeit sind die Dinge in eine Sackgasse geraten. Die Parteien haben ihren Standpunkt verhärtet. Auf den Menschenrechten wird herumgetrampelt, und die unabhängigen Medien sowie die Organisationen der Zivilgesellschaft sind Angriffen ausgesetzt.

Die Republik Moldau hat ein Recht auf territoriale Integrität und sein ganzes Volk ein Recht auf Grundrechte.

Die Republik Moldau möchte der Union beitreten. Klar ist, dass das Problem Transnistrien gelöst sein muss, bevor sich die Tür zur Integration schließlich öffnen kann.

 
  

(1)Siehe Protokoll.


11.3. Menschenrechte in Vietnam
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu den Menschenrechten in Vietnam(1).

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE), Verfasser. (EN) Herr Präsident! Vietnam, ein Synonym für Katastrophe, ist ein Land, das, wie wir alle wissen, eine äußerst traumatische Vergangenheit hat, mit einem lange währenden und tückischen Kampf gegen den Kolonialismus, mit einem verheerenden Bürgerkrieg und mit einem katastrophalen Krieg gegen die amerikanischen Streitkräfte, der dem vietnamesischen Volk ungeahntes Leid brachte. Darauf folgte das totalitäre kommunistische Regime, das –das muss gesagt werden – zumindest einige richtige Bemühungen unternommen hat, um die Wunden der Vergangenheit zu heilen und das Land wieder auf die Beine zu bringen. Demzufolge wurde die Sozialistische Republik Vietnam von der internationalen Gemeinschaft auf verschiedene Weise belohnt, darunter auch mit der Erlaubnis, der Welthandelsorganisation beizutreten, aber leider ist es noch ein weiter Weg bis zur Erreichung eines akzeptablen Niveaus der Demokratie für das vietnamesische Volk.

Besonders beunruhigt sind wir über die neuen Verfolgungswellen gegen Dissidenten und über die Unterdrückung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung. Besorgt sind wir auch über die schleppenden Reformen auf dem Gebiet der Religionsfreiheit und über die Rückschläge bei der Reform des Gerichtswesens, das fair und demokratisch sein und zur Abschaffung aller Formen der Inhaftierung ohne ordentlichen rechtlichen Schutz führen sollte.

In der Hoffnung, dass der Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Vietnam trotz der jüngsten Rückschläge zu greifbaren Verbesserungen für das vietnamesische Volk führen wird, rufen wir die Behörden in Vietnam auf, unsere Besorgnisse in der Frage der Verletzung der Menschenrechte in ihrem Land ernsthaft zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig rufen wir die Kommission und den Rat auf, die Politik der Zusammenarbeit mit Vietnam zu überprüfen und dabei zu bedenken, dass diese Zusammenarbeit von der Achtung demokratischer Grundsätze und der Grundrechte sowie von Reformen abhängig sein sollte. Sehen wir diesen Entschließungsantrag nicht als eine Drohung an, sondern eher als eine Mahnung an die vietnamesische Regierung.

 
  
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  Esko Seppänen (GUE/NGL), Verfasser. – (FI) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich war in den achtziger Jahren in meinem Heimatland Vorsitzender der Freundschaftsgesellschaft Vietnam. Ich sehe, dass das Land, insbesondere in den letzten 10 Jahren, eine steile wirtschaftliche Entwicklung genommen hat. Davon sprechen die neuen Generationen, diejenigen, die keine persönlichen Erfahrungen mit dem amerikanischen Angriff auf Vietnam haben.

Als alter Freund Vietnams möchte ich, gemeinsam mit den anderen Fraktionen des Europäischen Parlaments, auf die Notwendigkeit aufmerksam machen, die Menschenrechte sowie die Vereinigungs-, die Meinungs- und die Religionsfreiheit im Geiste der Resolutionen und Übereinkommen der UNO zu respektieren.

Die Entschließung unserer Fraktion fordert die Freilassung der buddhistischen Führer Thich Huyen Quang und Thich Quang Don aus der unserer Meinung nach ungerechtfertigten Gefangenschaft. Wir denken, dass Vietnam seine Minderheitenpolitik liberalisieren sollte. Auch die EU sollte daran arbeiten, die Zusammenarbeit mit Vietnam zu fördern.

Auch wenn in Vietnam Erdöl entdeckt worden ist, stellt das keine Öl- und Gasreserve für den Westen dar, und so können die politischen Rechte und die Menschenrechte in den Vordergrund gerückt werden, anders als z. B. bei der Zusammenarbeit mit Aserbaidschan und Kasachstan.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE), Verfasserin. – (FI) Herr Präsident! Die Lage in Vietnam erfordert die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft. Die EU muss eine klare Botschaft aussenden: Diskriminierung gegen religiöse Gemeinschaften wie die Vereinigte Buddhistische Kirche Vietnams, die protestantische Kirche des Landes und Dissidentengruppen muss aufhören. Mitglieder dieser Gemeinschaften, die ihren Glauben friedlich ausüben, werden Opfer von Inhaftierungen und Hausarresten.

Dies war ein Auszug aus einer Rede zur Lage der Menschenrechte in Vietnam, die ich vor vier Jahren hier in diesem Haus gehalten habe. Er ist traurig erkennen zu müssen, dass ich heute dieselbe Rede halten kann, da sich die Lage in Hinblick auf die Religionsfreiheit nicht verbessert hat. Das mag die Frage nach dem Wert dieser Diskussionen aufwerfen, aber es gibt keine Alternative dazu. Wir müssen weiter Druck ausüben und alles in unserer Macht stehende unternehmen, um internationale Aufmerksamkeit zu erregen.

Aber es gibt auch etwas Hoffnung, angesichts kleinerer Verfassungsreformen in Vietnam, zumindest auf der Ebene der Gesetzgebung. Wir müssen diese Dinge würdigen, und ich hoffe, dass wir in vier Jahren etwas mehr darüber sagen können.

 
  
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  Marc Tarabella (PSE), Verfasser. (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum eigentlichen Thema komme und über den Entschließungsantrag zu Vietnam spreche, den wir heute behandeln, möchte ich auf einen Punkt hinweisen, der mir wichtig erscheint. Ich frage mich, wie die Dringlichkeiten, die wir hier im Parlament erörtern, ausgewählt werden. Ich bezweifle nicht die Dringlichkeit der Probleme in den Ländern, über die wir sprechen, aber mir scheint, dass einige Länder völlig vergessen werden, während über andere gleich mehrfach in einer Legislaturperiode gesprochen wird. Ich möchte nur das Beispiel Kolumbien nennen, wo zahlreiche Gewerkschafter ermordet wurden und Geiseln in zunehmend schwierigen Umständen leben. Meinen Untersuchungen zufolge war Kolumbien zwar Gegenstand gesonderter Entschließungen, aber seit 2002 keine Dringlichkeit mehr; ich finde das erstaunlich.

Ich habe heute jedoch das Wort ergriffen, um über die Lage in Vietnam zu sprechen. Obwohl es scheint, dass 2006 ein Jahr der politischen Öffnung war, das eine Lockerung möglich gemacht hat, stellen wir fest, dass die Religionsfreiheit eines der Probleme ist, von denen NRO uns berichten. Vietnam muss sämtliche auf seinem Gebiet praktizierte Religionen berücksichtigen und seiner gesamten Bevölkerung erlauben, ihre Religion frei zu wählen. Das Recht auf geistige Freiheit und freie Meinungsäußerung darf unter keinen Umständen mit Füßen getreten werden. Alle Bürger Vietnams müssen die Möglichkeit haben, sich mithilfe der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich der Mittel zur weiten Verbreitung wie dem Internet, zu äußern.

Trotz der Lage möchte ich auch betonen – vielleicht entgegen dem, was meine Kollegin Frau Korhola gerade gesagt hat –, dass es in Vietnam auch Bemühungen gegeben hat. Das Land hat bereits gewisse Anstrengungen getätigt, von denen wir uns insbesondere überzeugen konnten, als wir 2006 mit der ASEAN-Delegation dort waren. Es ist wichtig, dass wir dieses Land weiterhin unterstützen, damit die Rechte aller seiner Bürger uneingeschränkt geachtet werden. Hoffen wir, dass dieser Entschließungsantrag dazu einen Beitrag leistet.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (UEN), Verfasser. (PL) Herr Präsident! Heute führen wir eine weitere Aussprache über die Verfolgung aus religiösen Gründen und Menschenrechtsverletzungen in Ländern wie Vietnam, Kambodscha oder Laos. Vietnam spielt in dieser Region eine besonders wichtige Rolle. Das Land verzeichnet ein dynamisches Wachstum und ist dabei, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Kluft zu überwinden, die sich nach der kommunistischen Ära aufgetan hatte. Leider geht der wachsende Reichtum nicht mit der Achtung der Menschenrechte, der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung oder der Religionsfreiheit einher.

In unseren Ausführungen im Europäischen Parlament haben wir uns alle – mich eingeschlossen – auf die Verfolgung der Buddhisten konzentriert, weil das die größte Glaubensgemeinschaft in Vietnam ist. Nun hören wir aber, dass Katholiken wie der katholische Pfarrer Nguyen Van Ly verfolgt werden. Ich finde es betrüblich, dass ich, obwohl ich – wie Frau Korhola auch – bereits vor anderthalb Jahren hier im Parlament über dieses Thema gesprochen habe, heute praktisch wieder die gleichen Worte benutzen muss.

Wir müssen von Ländern, die asiatischen internationalen Organisationen wie ASEAN oder ASEM angehören, aber auch von den Vereinten Nationen und dem Hochkommissar für Menschenrechte erwarten dürfen, dass sie die Regierung der Sozialistischen Republik nachdrücklich auffordern, die Menschenrechte und die Religionsfreiheit in ihrem Land zu achten. Als Vietnam noch kommunistisch und arm war, wurden dort die Menschenrechte verletzt und die Religionsfreiheit unterdrückt. Heute tut das Land das Gleiche – wenn auch in geringerem Umfang –, obwohl es reicher ist und angeblich von der kommunistischen Ideologie abrückt. Dazu dürfen wir nicht schweigen!

 
  
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  Bogusław Sonik, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Im März dieses Jahres wurden fünfzehn vietnamesische Dissidenten zu langen Haftstrafen und Hausarrest verurteilt. Dieses Ereignis, das in der internationalen Presse keine Erwähnung fand, belegt einmal mehr die schlechte Menschenrechtslage in diesem Land.

In Vietnam werden bürgerliche Grundrechte wie Religionsfreiheit, Presse- und Vereinsfreiheit verletzt. Das Recht auf einen fairen und ordnungsgemäßen Prozess wird missachtet. Dissidenten werden in psychiatrische Anstalten eingewiesen, so wie das früher in der ehemaligen Sowjetunion der Fall war. Ethnische Minderheiten werden verfolgt, Pfarrer und Vertreter verschiedener Glaubensrichtungen sind Repressalien ausgesetzt.

Die Europäische Union kann und darf diese Menschenrechtsverletzungen nicht länger hinnehmen. Wir sind schließlich Vietnams wichtigster Handelspartner. Vietnam profitiert von dem Zollpräferenzsystem der Europäischen Union. Wir haben die Mittel, um die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam nachdrücklich dazu zu veranlassen, dass sie die bürgerlichen Grundrechte ihrer Bürger garantiert. Das ist unsere Pflicht.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, im Namen der PSE-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Nachdem Vietnam im Jahr 2006 vorübergehend von seiner Politik der Unterdrückung und Beschränkung der politischen und bürgerlichen Rechte abgerückt ist, erleben wir jetzt wieder eine Welle von Verhaftungen von Bürgern, die für die Behörden „unbequem“ sind.

Die USA haben Vietnam kürzlich als Partner für stabile, normale Handelsbeziehungen anerkannt. Vietnam ist auch der Welthandelsorganisation beigetreten. Obwohl sich das Land im Wirtschaftsbereich geöffnet hat, ist es nicht bereit, zugunsten eines demokratischen Systems auf sein Machtmonopol zu verzichten.

Wir müssen jeglicher Form der Unterdrückung der Mitglieder der Vereinigten Buddhistischen Kirche in Vietnam ein Ende setzen; sie muss offiziell anerkannt werden. Wir müssen die Freilassung der politischen Gefangenen in Vietnam fordern, die verhaftet wurden, weil sie legal und friedlich von der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit Gebrauch gemacht haben. Die vietnamesischen Behörden müssen den Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats zum Aufbau eines Rechtssystems und zur Achtung der Grundrechte folgen.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Europäische Union Vietnams größter Handelspartner ist und die für den Zeitraum 2007-2013 bereitgestellte Hilfe 304 Millionen Euro betragen wird, sollten wir eine Überprüfung des bereits unterzeichneten Kooperationsvertrages in Erwägung ziehen, denn nur mit wirtschaftlichen Sanktionen kann Vietnam gezwungen werden, politische und institutionelle Reformen durchzuführen, die zu einem demokratischen und auf Rechtsstaatlichkeit basierenden Staatswesen führen.

 
  
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  Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (PL) Herr Präsident! In der heutigen Aussprache geht es um Vietnam, eines der letzten kommunistischen Länder, wo die Menschenrechte seit Jahren verletzt werden. In Vietnam werden Menschenrechts- und Demokratieaktivisten inhaftiert, religiöse Führer der angeblichen Spionage und der Propaganda gegen die sozialistische Republik beschuldigt oder als Gefahr für die nationale Sicherheit angesehen.

Nachdem Vietnam im Zusammenhang mit seiner Bewerbung um eine Mitgliedschaft in der WTO zunächst teilweise von seinem Unterdrückungskurs abgerückt war, wurden dann Oppositionsparteien ebenso verboten wie unabhängige Medien und Gewerkschaften. Vietnam praktiziert die präventive Zensur, und alle Medien werden von der Partei kontrolliert. Viele Menschen, die als politische Dissidenten gelten, werden unter Hausarrest und Aufsicht gestellt. Kinder und Jugendliche werden brutal und rücksichtslos indoktriniert.

Leider haben die Bemühungen der internationalen Organisationen und Menschenrechtsaktivisten wie auch entsprechende Entschließungen nichts an der Lage ändern können. Wir unterstützen die Entschließung und fordern die vietnamesischen Behörden auf, die Menschenrechte zu achten, Gefangene freizulassen und Reformen durchzuführen. Allem Anschein nach bedarf es jedoch drastischerer Maßnahmen.

 
  
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  Janez Potočnik, Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Kommission teilt die Besorgnis des Europäischen Parlaments über die Verletzung der Menschenrechte in Vietnam. Das betrifft insbesondere die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Religionsfreiheit. Wir müssen das jedoch im Gesamtzusammenhang sehen. Vietnam hat beträchtliche Fortschritte im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Rechte erzielt. In den vergangenen zehn Jahren ist es dem Land gelungen, einen erheblichen Teil seiner Bevölkerung aus der absoluten Armut herauszuführen und das Land fest auf einen Kurs des Wirtschaftswachstums zu bringen und gleichzeitig das Auftreten von sozioökonomischen Disparitäten unter der Bevölkerung zu begrenzen.

Begleitet wurde das in den letzten Jahren von einigen Verbesserungen der Situation im Bereich der bürgerlichen und politischen Rechte. Beispielsweise hat eine neue in den letzten drei Jahren angenommene Gesetzgebung zur Religionsfreiheit einige, wenngleich nicht alle, staatlichen Instrumente der Kontrolle religiöser Organisationen gemildert, sodass nicht organisierte Gruppierungen die Möglichkeit haben, um offizielle Anerkennung nachzusuchen.

Das hatte vor Ort bereits positive Auswirkungen. Unter anderem waren einige protestantische Glaubensrichtungen, wie die Baptisten und Mennoniten, in der Lage, Gemeinden auf unterster Ebene registrieren zu lassen.

Bei allem verläuft die Umsetzung der neuen Gesetzgebung noch stockend, und die Fortschritte insbesondere in den Hochebenen des Nordens waren merklich langsamer als in Teilen des zentralen Hochlandes und in der Tiefebene. Außerdem werden einige Glaubensgemeinschaften vom Regime als Dissidenten betrachtet, wie die Vereinigte Buddhistische Kirche Vietnams, und einige Hoa-Hoa- und Cao-Dai-Gruppierungen sind weiterhin illegal und nach wie vor Schikanen ausgesetzt.

Verbessert hat sich in den letzten zwei Jahren auch das Klima für politische Dissidenten. Eine erhebliche Zahl hochrangiger Aktivisten wurde 2005 und 2006 auf freien Fuß gesetzt. Im vergangenen Jahr sind im Land auch einige neue Parteien und andere Gruppierungen von Aktivisten entstanden, was sowohl hinsichtlich der Zahl der Gruppierungen als auch der Zahl ihrer Anhänger einmalig war. Die offizielle Reaktion auf diese Entwicklung war anfangs relativ zurückhaltend. Das änderte sich jedoch Anfang 2007, insbesondere seit Mitte Februar. Schikanen gegenüber Dissidenten scheinen sich verstärkt zu haben, und zahlreiche Aktivisten wurden inhaftiert. Viele von ihnen wurden seitdem vor Gericht gestellt und erhielten längere Haftstrafen. Zu ihnen gehören bekannte Persönlichkeiten wie Pater Nguyen Van Ly sowie die Rechtsanwälte Nguyen Van Dai und Le Thi Cong Nha. Wir wissen nicht, ob das ein vorübergehender Reflex oder etwas tiefer Sitzendes ist, aber es beunruhigt die Kommission stark.

Die Beziehungen der EU zu Vietnam haben sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt, und die Kommission hat jede Gelegenheit ergriffen, um auf eine ständige Verbesserung der Menschenrechtssituation zu drängen, insbesondere in Bezug auf Gefangene, um die wir Sorge haben. Die Kommission und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten in Hanoi haben insbesondere die jüngsten Verhaftungen und Prozesse gegen Aktivisten mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. EU-Diplomaten waren als Beobachter bei einigen Prozessen anwesend, und die EU hat auf die Verurteilungen hart reagiert. In ihrer Erklärung vom 15. Mai bekräftigte sie ihre Forderung an die Regierung Vietnams nach Freilassung aller gewaltfreien politischen Aktivisten, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Vereinigungsfreiheit ausgeübt hatten. Die EU-Missionen in Hanoi haben bei der vietnamesischen Regierung auch den Antrag gestellt, die im Gefängnis einsitzenden Dissidenten besuchen zu dürfen, um sich ihrer Haftbedingungen zu vergewissern.

Die jüngsten Prozesse wurden auch von Kommissarin Ferrero-Waldner bei ihrem bilateralen Treffen mit dem vietnamesischen Stellvertretenden Ministerpräsidenten Khiem am 28. Mai 2007 am Rande des ASEM-Ministertreffens in Hamburg rigoros zur Sprache gebracht. Neben politischen Kontakten auf hoher Ebene haben sich die EU und Vietnam auf Mechanismen der Führung eines Dialogs und des Meinungsaustauschs über Menschenrechtsfragen geeinigt. Ein Hauptinstrument in dieser Hinsicht ist der reguläre Menschenrechtsdialog zwischen den EU-Missionen in Hanoi und der Regierung Vietnams. Die Untergruppe für Zusammenarbeit in den Bereichen des Aufbaus von Institutionen, der Verwaltungsreform, der Governance und der Menschenrechte stellt eine weitere Möglichkeit für die Kommission dar, diese Fragen zur Sprache zu bringen.

Bei allen möglichen Gelegenheiten haben wir unsere Auffassung kundgetan, dass die Inhaftierung gewaltfreier politischer Aktivisten mit den Verpflichtungen Vietnams im Rahmen der internationalen Menschenrechtsinstrumente, denen das Land beigetreten ist, unvereinbar ist. Seien Sie bitte versichert, dass die Kommission weiterhin alle ihr verfügbaren Instrumente nutzen wird, um auf die Lösung des jeweiligen Falls zu drängen und, ganz allgemein, Fortschritte auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Religionsfreiheit in Vietnam zu fördern und zu unterstützen. Wir vertrauen auch sehr darauf, dass sich das Europäische Parlament weiterhin für eine Verbesserung der Menschenrechtssituation in Vietnam stark macht.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Herr Präsident, zur Geschäftsordnung! In den letzten drei Jahren meiner Teilnahme an diesen Nachmittagsaussprachen über Verstöße gegen die Menschenrechte war die Kommission stets, gewöhnlich mit einem Kommissionsmitglied, vertreten, wenngleich es eine schwierige Zeit ist. Wir sind dafür sehr dankbar. Gleichzeitig möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ich von Ratsseite niemals einen Vertreter gesehen habe. Ich frage mich, ob das daran liegt, dass der Rat nicht eingeladen wird, oder ist das so, weil er seine Anwesenheit hier nicht für wichtig hält? Vielleicht könnten Sie sich erkundigen und uns die Antwort wissen lassen.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Ich verspreche Ihnen, das zu klären.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte nur darauf hinweisen, dass der Kollege Recht hat, dass aber während der deutschen Ratspräsidentschaft der Menschenrechtsbeauftragte, Herr Nooke, zweimal am Donnerstagnachmittag hier war. Das ist ein Präzedenzfall, dem sich künftige Ratspräsidentschaften anschließen sollten.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich einen Antrag der ALDE-Fraktion erhalten habe, Bill Newton Dunn in den Haushaltskontrollausschuss zu berufen.

Es gibt keine Einwände gegen diesen Antrag. Der Antrag ist damit angenommen.

 
  

(1)Siehe Protokoll.


12. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll

13. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Abstimmung.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

 

13.1. Humanitäre Lage der irakischen Flüchtlinge (Abstimmung)
  

- Gemeinsamer Entschließungsantrag: Humanitäre Lage der irakischen Flüchtlinge (RC-B6-0291/2007)

- Vor der Abstimmung über den Entschließungsantrag:

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, zur Geschäftsordnung! Ehe Sie den Entschließungsantrag zur Abstimmung stellen, sollte, denke ich, die ALDE-Fraktion im Interesse der Fairness eingestehen, dass ihre Änderungsanträge ohne die Anwesenheit der PPE-DE-Fraktion heute Nachmittag nicht durchgegangen wären. Ich denke, wir sollten in unserer Kritik an der Anwesenheit in diesem Plenum konsistent sein.

 

13.2. Menschenrechtsverletzungen in Transnistrien (Moldau) (Abstimmung)
  

- Gemeinsamer Entschließungsantrag: Menschenrechtsverletzungen in Transnistrien (Moldau) (RC-B6-0292/2007)

- Vor der Abstimmung über den Entschließungsantrag:

 
  
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  Roberta Alma Anastase (PPE-DE). – Am un amendament cu caracter tehnic, ca în textul rezoluţiei să fie înlocuit termenul de „Moldova” cu „Republica Moldova”, dacă, bineînţeles, colegii sunt de acord.

 
  
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  Tadeusz Zwiefka (PPE-DE). – (PL) Ich möchte einen mündlichen Änderungsantrag einbringen. Ich schlage vor, aus dem Namen von Tudor Petrov-Popa, wie er in Erwägung C der Präambel genannt ist, das Wort Petrov zu streichen, so dass der Name nun Tudor Popa lautet.

 
  
  

(Die mündlichen Änderungsanträge werden angenommen.)

 

13.3. Menschenrechte in Vietnam (Abstimmung)
  

- Gemeinsamer Entschließungsantrag: Menschenrechte in Vietnam (RC-B6-290/2007)

 
  
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  Der Präsident. Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (UEN). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte eine eindeutige Erklärung zu dem Bericht abgeben, über den wir heute Morgen abgestimmt haben.

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Der Präsident. Es tut mir leid, aber Stimmerklärungen können im Moment nicht abgegeben werden.

 

14. Billigung von in erster Lesung vom Parlament angenommenen Standpunkten durch den Rat (Artikel 66 GO): siehe Protokoll

15. Beschlüsse über bestimmte Dokumente: siehe Protokoll

16. Mittelübertragungen: siehe Protokoll

17. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll

18. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll

19. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll

20. Unterbrechung der Sitzungsperiode
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  Der Präsident. – Ich erkläre die Sitzung für unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 16.20Uhr geschlossen.)

 

ANLAGE (Schriftliche Anfragen)
ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 33 von Maria Badia i Cutchet (H-0488/07)
 Betrifft: Vorschlag einer Mittelmeerunion
 

Der derzeitige Präsident der Französischen Republik, Nicolas Sarkozy, gab am 7. Februar 2007 seinen Vorschlag bekannt, eine Mittelmeerunion zu gründen, die aus den Staaten Nordafrikas und des östlichen Mittelmeers sowie den südlichen EU-Mitgliedern bestehen würde. Dieser Vorschlag gründet sich auf vier Säulen: einem zwischenstaatlichen Forum nach dem Vorbild des Europarats, einem System der kollektiven Sicherheit, einer Politik der gemeinsamen Entwicklung und einer integrierten polizeilichen Zusammenarbeit verbunden mit einem gemeinsamen Polizeiraum.

Bei dem Projekt einer Mittelmeerunion scheinen sicherheitspolitische Aspekte und die Präferenz für zwischenstaatliche anstatt supranationaler Mechanismen offensichtlich im Vordergrund zu stehen. Außerdem bedarf die Entwicklung der Beziehungen im Mittelmeerraum eines besonderen Impulses im wirtschaftlichen, sozialen und menschlichen Bereich und insbesondere der Stärkung des interkulturellen Dialogs. Wie meint die Kommission angesichts dieser Sachlage, dass dieser Vorschlag die Entwicklung des im Jahr 1995 ins Leben gerufenen Prozesses von Barcelona beeinflussen kann? Ist sie auch der Meinung, dass der Prozess von Barcelona weiter gestärkt werden muss, ohne den multilateralen und multisektoriellen Ansatz aufzugeben, der aus den derzeit laufenden Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den an sie angrenzenden Drittländern herrührt und der durch die Tatsache bestärkt wurde, dass die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer ihre Arbeit aufgenommen hat? Welche Auswirkungen könnte ihrer Meinung nach der Vorschlag einer Mittelmeerunion auf den Prozess der Verhandlungen mit der Türkei haben?

 
  
 

Die Kommission teilt die Auffassung der Frau Abgeordneten, dass unseren Beziehungen zu den südlichen Mittelmeerländern entscheidende Bedeutung zukommt.

Die Stimme und der Einfluss Europas in der Region müssen verstärkt werden. Die Kommission befürwortet jede Initiative, die darauf abzielt, unsere Beziehungen zu unseren südlichen Partnern zu verbessern. Selbstverständlich ist die Kommission bereit, sich an der weiteren Erörterung dieses Themas mit dem Parlament, Frankreich, den anderen Mitgliedstaaten und den Partnerländern zu beteiligen.

Die Kommission unterstützt grundsätzlich jede Initiative, mit der die Beziehungen zu unseren Mittelmeernachbarn zu einer zentralen europäischen Priorität gemacht werden sollen, obgleich sie betonen möchte, wie wichtig es ist, die Errungenschaften der Europa-Mittelmeer-Zusammenarbeit (Barcelona-Prozess) und der Nachbarschaftspolitik zu bewahren, in deren Rahmen tragfähige institutionelle Beziehungen zwischen Europa und der Mittelmeerregion geknüpft wurden und so wichtige Themen wie z. B. die politischen und wirtschaftlichen Reformen, die Steuerung der Migrationsströme, die Energienetze, die Säuberung des Mittelmeers sowie Handel und Investitionen als Faktor der Integration und der Entwicklung behandelt werden.

Wie der Frau Abgeordneten sicherlich bekannt ist, hat sich seit 1995 mit dem Europa-Mittelmeer-Prozess von „Barcelona“ und seit 2004 im Zusammenhang mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik viel getan. Es bleibt jedoch noch viel zu tun, um die Beziehungen der EU zu den Mittelmeerländern zu verstärken und sie bei ihrem politischen und wirtschaftlichen Übergangsprozess zu unterstützen.

Dank des Barcelona-Prozesses und der Nachbarschaftspolitik ist es der Europäischen Union gelungen, in sämtlichen Schlüsselbereichen wichtige Initiativen einzuleiten:

Einwanderung: verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Einwanderung (EU-Afrika-Ministertagungen im Jahr 2006 in Rabat und Tripolis und demnächst die erste Euro-Med-Tagung im November 2007 in Portugal).

Energie: integrierter Euro-Med-Energiemarkt (insbesondere Gasnetze).

Investitionen: Errichtung eines Investitionsfonds für die Region im Rahmen der Nachbarschaftspolitik (Beitrag in Höhe von 700 Mio. EUR aus dem Gemeinschaftshaushalt im Zeitraum 2007-2013).

Umwelt: Auflegung eines Programms zur Säuberung des Mittelmeers.

Die Kommission ist davon überzeugt, dass der durch die Nachbarschaftspolitik unter deutschem Ratsvorsitz gewonnene Schwung unter dem portugiesischen Vorsitz anhalten wird und dabei ein besonderer Schwerpunkt auf die Mittelmeerregion gelegt werden wird.

Es ist wichtig, dass die Errungenschaften des Barcelona-Prozesses und der Nachbarschaftspolitik als umfassender Kooperationsrahmen, der einen breiten Handlungsspielraum für die Entwicklung spezifischer Beziehungen zu unseren Partnern bietet, gewahrt werden. Ich bin der Überzeugung, dass z. B. die Partnerländer in der Maghreb-Region ein starkes Interesse daran haben, neue gemeinsame Mechanismen in einigen wichtigen Bereichen wie Terrorismusbekämpfung, Energie und Wasserbewirtschaftung zu entwickeln.

Was die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei anbelangt, so laufen diese zwischen der Europäischen Union und der Türkei seit dem 3. Oktober 2005 auf der Grundlage eines einstimmig angenommenen Verhandlungsrahmens, in dem es klar und deutlich heißt, dass das Ziel der Verhandlungen der Beitritt ist, auch wenn die Verhandlungen ein Prozess mit offenem Ende sind, dessen Ausgang sich nicht im Vorhinein garantieren lässt. Die Kommission erachtet jede neue Initiative, die dazu beitragen soll, unsere Beziehungen zu unseren Mittelmeerpartnern zu verstärken, und die die Türkei einschließt, als Beitrag zum laufenden Prozess der Beitrittsverhandlungen.

Es ist schließlich von ganz entscheidender Bedeutung, dass die gesamte Union in Projekte eingebunden wird, die die Mitgliedstaaten als Ganzes betreffen. Nur durch die Einbindung der Union - im politischen, finanziellen und institutionellen Bereich - können spürbare Ergebnisse erzielt werden.

 

Anfrage Nr. 34 von Laima Liucija Andrikienė (H-0512/07)
 Betrifft: Außenhilfe der EU
 

Die Europäische Union stellt jährlich über 150 Ländern und Gebieten der Welt mehr als 7 Milliarden Euro an Außenhilfe zur Verfügung und führt eine Reihe politischer Maßnahmen in diesem Bereich durch, u.a. im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI). Welches sind die wichtigsten Trends und Prioritäten im Rahmen der externen Finanzhilfe der EU? Gibt es neue Prioritäten oder Veränderungen? Wo sieht die Kommission Unzulänglichkeiten bei der Unterstützung, und hat die Kommission eine Strategie, diese zu überwinden? Gibt es neue Instrumente für die Außenhilfe der EU? Welche Fortschritte sind bei der Umsetzung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments erzielt worden?

 
  
 

Die Europäische Union (Kommission und Mitgliedstaaten) kann für sich in Anspruch nehmen, den größten Beitrag zur Außenhilfe zu erbringen, beträgt doch ihr Anteil an der weltweit geleisteten öffentlichen Entwickungshilfe 55 %. Die Kommission allein verwaltet ein Fünftel dieses europäischen Finanzmittel.

Die Außenhilfe ist ein fundamentaler Bestandteil des auswärtigen Handelns der EU. Sie wird eingesetzt, um eine breite Palette von externen Maßnahmen zu unterstützen. Im Jahresbericht der Kommission von 2007 über die Entwicklungspolitik und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2001(1), der dem Parlament Mitte Juni 2007 zugeleitet wurde, findet sich eine detaillierte Darstellung der jüngsten Politik und weiterer Entwicklungen.

Im Einklang mit der einheitlichen EU-Entwicklungspolitik setzt die Kommission die Außenhilfe zur Bekämpfung der Armut und zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung, der Menschenrechte und der Demokratie in 160 Ländern ein.

Durch die Vereinfachung ihres Instrumentariums und ihrer Verfahren sorgt die Kommission für eine immer größere Flexibilität und Effizienz der Außenhilfe, damit diese weltweit besser und schneller zum Tragen kommt. Das 2006 fertiggestellte neue Instrument für die Außenhilfe bietet einen vereinfachten Rahmen für Hilfsmaßnahmen, die im Zeitraum 2007 bis 2013 aus dem Gesamthaushaltsplan finanziert werden. Neun Finanzierungsinstrumente sind an die Stelle einer Vielzahl von geographischen und themenbezogenen Regelungen getreten. Allerdings wird die Zusammenarbeit mit Ländern in Afrika, der Karibik und dem pazifischen Raum auch künftig in erster Linie über den Europäischen Entwicklungsfond finanziert.

2006 war für die Außenhilfe der Europäischen Gemeinschaften ein weiteres Rekordjahr, denn die Mittelbindungen erreichten eine Höhe von 9,8 Mrd. EUR. Mit ihrem Teil der EU-Verpflichtung, die öffentliche Entwicklungshilfe zur Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele bis 2015 zu verdoppeln, liegt die Europäische Gemeinschaft also im Plan. Was den Haushaltsvollzug anbelangt, zahlte die Kommission 2006 einen Gesamtbetrag von 8,1 Mrd. EUR aus, während im Vorjahr noch 7,5 Mrd. EUR zu verzeichnen gewesen waren.

Mit tatsächlich empfangenen Zahlungen von 3,3 Mrd. EUR war Afrika Hauptempfänger der Außenhilfe der Europäischen Gemeinschaft.

Im Jahr 2006 erfuhr die Europäische Nachbarschaftspolitik eine weitere Stärkung durch den Abschluss drei neuer Aktionspläne mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien sowie durch die Fertigstellung der Aktionspläne mit Ägypten und dem Libanon. Darüber hinaus wurde ein neues Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument beschlossen. Nach der Annahme der Programmplanungsdokumente (Strategiepapiere) für den Zeitraum 2007-2013 durch die Kommission im März 2007 verläuft die Erarbeitung der Jahresaktionsprogramme wie geplant. Die Kommission geht davon aus, dass sie noch vor Ende 2007 diese Programme verabschieden und alle erforderlichen Mittelbindungen vornehmen kann.

Die Kommission ist bemüht, die Erbringung ihrer Hilfsleistungen durch Umsetzung der Pariser Erklärung von 2005 zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe noch effektiver zu gestalten. Zugleich sind bei der Erfüllung unserer Verpflichtungenen zu einer einheitlichen Ausrichtung der Entwicklungspolitik spürbare Fortschritte zu verzeichnen, was im Einklang mit den 2005 von der Kommission und den Mitgliedstaaten gefassten Beschlüsse zu zwölf Politikbereichen steht, darunter Handel, Migration, Fischerei und Klimawandel.

Die Kommission geht davon aus, dass die stärkere Koordinierung der Geber, vor allem innerhalb der EU zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission, zur Erreichung dieser Zielsetzungen beiträgt. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik, der im Mai 2007 vom Rat verabschiedet wurde.

Die Kommission hat auch ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt, in Krisensituationen effektiv zu handeln. Angesichts der Gefahr eines größeren Ausbruchs der Geflügelpest reagierte die Kommission 2006 sehr schnell, indem sie 80 Mio. EUR für Hilfsmaßnahmen und als Beitrag zu einer Zusammenkunft der Hauptakteure in Peking bereitstellte. In Palästina hat die Kommission zusammen mit der Weltbank einen vorläufigen internationalen Mechanismus (TIM) eingerichtet, um die sozio-ökonomischen Verhältnisse der hilfsbedürftigsten Bevölkerungsschichten zu verbessern. Insgesamt belief sich die finanzielle Unterstützung der Europäischen Gemeinschaft für das palästinensische Volk 2006 auf 339 Mio. EUR.

Auch im wichtigen Bereich der Menschenrechte engagierte sich die Kommission 2006 sehr stark, was an der Entsendung von immerhin 13 Wahlbeobachtungsmissionen der EU ins Ausland und der Einführung eines revidierten Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte ablesbar ist. Dies ist Ausdruck der festen Überzeugung der EU, dass die Förderung der Einhaltung der Menschenrechte ein unabdingbarer Bestandteil unserer Entwicklungspolitik ist.

 
 

(1)  Jahresbericht 2007 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2006 {SEK(2007) 840}; {KOM(2007) 349 endg.}

 

Anfrage Nr. 38 von Claude Moraes (H-0482/07)
 Betrifft: Ziele im Bereich der erneuerbaren Energiequellen
 

Welche Unterstützung wird die Kommission den Mitgliedstaaten bieten, damit diese die kürzlich festgelegten verbindlichen Ziele erreichen können, denen zufolge bis 2020 der Anteil von Kraftstoffen aus erneuerbaren Energiequellen auf 20 % erhöht und der CO2-Ausstoß um 20 % verringert werden soll? Wie beabsichtigt die Kommission die Umsetzung der einzelnen nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten zu überwachen und durchzusetzen?

 
  
 

Damit die anspruchsvollen Zielvorgaben des Europäischen Rates für die Absenkung der Treibhausgasemissionen und die Erzeugung erneuerbarer Energien erreicht werden können, erfolgt derzeit eine Überarbeitung der Gemeinschaftskonzepte.

Die zentrale Bedeutung EU-weiter Maßnahmen ist vom Europäischen Rat ausdrücklich anerkannt worden.

Die Kommission prüft derzeit eine Kombination aus ordnungspolitischen und marktorientierten Anreizen, um den Anteil der erneuerbaren Energien am europäischen Energiemix zu erhöhen, wobei sie ein doppeltes Ziel verfolgt: die Reduzierung der Treibhausgasemissionen und die Erhöhung der Versorgungssicherheit Europas.

Zwei EU-Programme dienen unmittelbar der Förderung erneuerbarer Energien. Erstens sieht das Programm Intelligente Energie Europa (IEE) als Teil des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) im Zeitraum 2007-2013 316,35 Mio. EUR für Maßnahmen zur Förderung neuer und erneuerbarer Energiequellen und ihrer Verwendung vor. Zweitens wird die Entwicklung innovativer Ansätze im Bereich der erneuerbaren Energien über das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technische Entwicklung (RP7) unterstützt. Dieses ist das Hauptinstrument der Europäischen Union zur Finanzierung von Forschungsarbeiten in Europa. Darüber hinaus werden auch Strukturfondsmittel für Investitionen in erneuerbare Energien eingesetzt. Angaben zufolge, die auf den Entwürfen von 402 operationellen Programmen beruhen, von denen 12 bereits beschlossen sind, werden bis 2013 ca. 3,8 Mrd. EUR in Projekte für erneuerbare Energien fließen. Weitere 3,3 Mrd. EUR sollen für Energieeffizienz, Kraft-Wärme-Kopplung und Energiemanagement verwendet werden. Diese operationellen Programme müssen von den Mitgliedstaaten und der Kommission gebilligt werden.

Die Kommission hat den Entwurf neuer Leitlinien über staatliche Beihilfen zum Umweltschutz vorgelegt. Sie sollen den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen wirksamer zu fördern.

Die nationalen Aktionspläne sind ein Wesenselement der neuen Architektur für die EU-Politik im Bereich der erneuerbaren Energieträger, wie sie im Fahrplan für erneuerbare Energie(1) dargelegt wird. Momentan erarbeitet die Kommission einen Vorschlag, um diese neue Architektur rechtlich auszugestalten. Die Kommission wird sicherstellen, dass die nationalen Aktionspläne wirksam kontrolliert, realisiert und durchgesetzt werden.

 
 

(1)  KOM/2006/0848 endg.: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Fahrplan für erneuerbare Energie – Erneuerbare Energien im 21. Jahrhundert: Größere Nachhaltigkeit in der Zukunft.

 

Anfrage Nr. 39 von Carl Schlyter (H-0483/07)
 Betrifft: Zuverlässigkeit der Einstufung von Kühlschränken in Energieklassen
 

Die schwedische Energiebehörde hat Kühlschränke getestet, die mit A, A+ und A++ eingestuft waren, das heißt Kühlschränke, die von Personen gekauft werden, für die umweltpolitische Erwägungen bestimmt wichtig sind.

Nur drei der getesteten Kühlschränke erfüllten die Anforderungen der Energieklasse, mit der sie gekennzeichnet waren. Zwei Kühlschränke hätten sogar in die Energieklasse B heruntergestuft werden müssen.

Es wurde zwar von jedem Modell nur ein einziger Kühlschrank getestet, dennoch kann man das Gesamtergebnis nur als alarmierend bezeichnen.

Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um zu verhindern, dass Unternehmen sich durch irreführende Kennzeichnung unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen?

 
  
 

Die Einstufung in eine Energieklasse erfolgt anhand eines Index, der sowohl den Energieverbrauch als auch den Rauminhalt des Kühlschranks und der Gefrierfächer berücksichtigt. Die Kommission hat die vom Abgeordneten angesprochenen detaillierten Testergebnisse der schwedischen Energiebehörde geprüft. Sie zeigen, dass alle untersuchten Geräte einen gemessenen Energieverbrauch aufweisen, der in der Toleranzzone des Messverfahrens der anwendbaren Richtlinie(1) liegt. Die Differenz zwischen dem angegebenen und dem gemessenen Rauminhalt bei zwei der zehn Geräte würde eine zweite Untersuchung erforderlich machen, die bei Bestätigung des ersten Testergebnisses Folgen für die Energieetikettierung hätte.

Die Kommission begrüßt die Tatsache, dass Schweden die Richtlinie über die Energieetikettierung durchsetzt.

Der wichtigste Fachverband für diese Produkte, der Europäische Verband der Haushaltsgerätehersteller (CECED), hat moniert, dass die Mitgliedstaaten zu wenig tun, um die Richtlinie durchzusetzen, und führt eigene Testprogramme (mit unabhängigen Prüfanstalten) durch.

Die Kommission wird in der zweiten Jahreshälfte 2007 eine Untersuchung zur praktischen Umsetzung der Richtlinie über die Energieetikettierung in den Mitgliedstaaten in die Wege leiten und in Abhängigkeit von den Ergebnissen über ihre weiteren Schritte befinden.

 
 

(1)  Richtlinie 2003/66/EG der Kommission vom 3. Juli 2003 zur Änderung der Richtlinie 94/2/EG zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates betreffend die Energieetikettierung für elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte, ABl. L 170, 9.7.2003.

 

Anfrage Nr. 40 von Ivo Belet (H-0489/07)
 Betrifft: Probleme bei der Liberalisierung des Gasmarktes in Belgien
 

Die Kommission erklärt, dass der freie Markt für Gas in Belgien nicht oder nur sehr beschränkt funktioniert (siehe SEK(2006)1709 und KOM(2006)0841 endg.). Dies wurde kürzlich durch die angekündigte Preiserhöhung von Electrabel für Erdgas um 13% bis 20% bestätigt. Trotzt der theoretischen Öffnung des Marktes ist die Monopolstellung von Electrabel noch immer eine Tatsache.

Wie ist der Stand der diesbezüglichen Verstoßverfahren gegen Belgien, und welche Schritte wird die Kommission jetzt konkret weiter unternehmen?

Welche nationalen oder gemeinschaftlichen Interventionen hält die Kommission kurzfristig für machbar, um die unverantwortlichen Preissteigerungen noch abzuwenden?

Eine Fusion zwischen Gaz de France und Suez würde die Lage auf dem Gasmarkt in Belgien grundlegend ändern und eine Reihe von Problemen lösen, da die Fusion unter Bedingungen erfolgen müsste, die mit der Kommission ausgehandelt werden. Was wird die Kommission hinsichtlich der Situation in Belgien unternehmen, wenn diese Fusion nicht erfolgt?

 
  
 

Als kurzfristige Maßnahmen kommen für die Kommission Vertragsverletzungsverfahren in Betracht. Derartige Verfahren laufen bereits im Hinblick auf die Richtlinien 2003/54/EG(1) und 2003/55/EG(2). Bei den Vertragsverletzungsverfahren geht es hauptsächlich um Probleme, die mit den Befugnissen der föderalen Regulierungsbehörde zusammenhängen.

Die Kommission hat eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Als nächster Schritt ist die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs vorgesehen.

Im Allgemeinen fällt die Gestaltung der Energiepreise in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch sorgt die Kommission dafür, dass das Preisniveau nicht den Wettbewerb verfälscht. In diesem Zusammenhang kann die Kommission Vertragsverletzungsverfahren und/oder Verfahren wegen Verstoßes gegen die Beihilfevorschriften einleiten, doch ist dies bisher bei Belgien nicht der Fall.

Es ist aber eine feststehende Tatsache, dass der belgische Markt einen hohen Konzentrationsgrad aufweist und dass die staatlichen Maßnahmen noch nicht voll zum Tragen gekommen sind.

Die Kommission wird Vorschläge zur Änderung des rechtlichen Rahmens vorlegen, um die Herausbildung eines wirklich wettbewerbsoffenen Strom- und Gasmarktes zu erleichtern. Parallel dazu wird sie weiterhin darauf hinwirken, dass die in Artikel 81 und 82 EG-Vertrag verankerten Wettbewerbsvorschriften von den Unternehmen eingehalten werden, insbesondere von den etablierten Anbietern. Dabei ist anzumerken, dass die Kommission beabsichtigt, in naher Zukunft eine an Distrigaz, den etablierten Gasanbieter in Belgien, gerichtete Entscheidung zu treffen, um den Wettbewerb auf dem belgischen Gasmarkt zu fördern. In diesem Zusammenhang sollte auch berücksichtigt werden, dass die Kommission mit der gleichen Zielsetzung bereits ein Kartellverfahren gegen Distrigaz eingeleitet hat.

Die Genehmigung der Fusion von Gaz de France und Suez ist an wichtige Bedingungen geknüpft, die zur Entstehung eines Gasmarktes in Belgien und Frankreich beitragen werden.

Wenn die Fusion nicht zustande kommt, müssten die Parteien sich nicht mehr an die eingegangenen Verpflichtungen halten. In diesem Falle würde die Kommission sorgfältig prüfen, ob für die Entwicklung des Gasmarktes weitere Maßnahmen vonnöten sind.

 
 

(1)  Richtlinie 2003/54/EG des Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Energiebinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG.
(2)  Richtlinie 2003/55/EG des Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung des Richtlinie 98/30/EG.

 

Anfrage Nr. 41 von Gay Mitchell (H-0490/07)
 Betrifft: Europäischer Tag des Windes
 

Anlässlich des Europäischen Tags des Windes, der in diesem Jahr erstmals am 15. Juni begangen wurde, brachte Herr Piebalgs mit den Worten „Wir brauchen Veränderungen im großen Stil“ zum Ausdruck, dass er sich viel vorgenommen hat.

Kann die Kommission klar und deutlich umreißen, worin diese Veränderungen bestehen, und wie sie die erforderliche verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in Europa, vor allem die Nutzung der Windkraft, bewerkstelligen will?

 
  
 

Die Kommission hat im Januar einen Fahrplan für erneuerbare Energien in den Bereichen Stromerzeugung, Wärme- und Kälteerzeugung und Verkehr vorgelegt.

Der Europäische Rat bestätigte dieses Vorgehen und einigte sich auf ein verbindliches Gesamtziel von 20 % erneuerbarer Energie für die EU. Dieses wird in verbindliche nationale Vorgaben aufgeschlüsselt (wozu ein Mindestanteil von 10 % Biokraftstoffe gehört). Nach Schätzungen der Kommission könnten bis 2020 12 % der Stromerzeugung auf Windkraft entfallen.

Die Kommission möchte die Schranken abbauen, die der Einbeziehung erneuerbarer Energieträger in den europäischen Energiemarkt entgegenstehen, so durch die Entwicklung und Liberalisierung des Elektrizitätsbinnenmarktes. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, rasche, faire und einfache Verfahren für erneuerbare Energien zu gewährleisten und dabei den Planungsvorlauf zu verbessern, indem Regionen und Gemeinden geeignete Standorte, z. B. für die Anlegung von Windparks, ausweisen. Die Kommission unternimmt verschiedene Schritte zur Förderung einer besseren Einbindung erneuerbarer Energieträger in das Stromnetz. Dazu zählen die Durchsetzung von Stromnetzcodes, Projekte im Rahmen von „Intelligente Energie Europa“ und die Beteiligung an der Technologieplattform für Windenergie. In diesem Zusammenhang wird den besonderen Anforderungen an den verstärkten Einsatz von Offshore-Windenergie große Aufmerksamkeit geschenkt, nicht zuletzt den grenzübergreifenden Verbindungen. Auch die bessere Nutzung der Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft, namentlich der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds, wird gefördert.

Das geplante Vorhaben zur Verknüpfung der Offshore-Windanlagen in Nordeuropa hat für die EU hohe Priorität. Die Einspeisung der in der Ost- und Nordsee erzeugten Offshore-Windenergie in das kontinentale Netz soll dadurch erleichtert werden. Die Kommission holt derzeit den Standpunkt des Parlaments zu der von ihr vorgeschlagenen Nominierung eines europäischen Koordinators ein. Er soll nicht nur als Projektleiter fungieren, sondern auch die Kommission bei der Festlegung künftiger Schwerpunkte im Rahmen des TEN-E-Programms unter besonderer Beachtung der Windenergieverbindungen unterstützen.

Die Zuwachsraten bei der installierten Windkraftleistung in der EU sind beträchtlich, so dass Ende 2006 eine Gesamtleistung von 48.000 MW zu Buche stand. Die Kommission wird den Einsatz der Windkraft auch künftig fördern, zum einen durch neue Forschungsinitiativen wie den Strategieplan für Energietechnologien, zum anderen durch vorhandene Finanzierungsinstrumente wie das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung, die transeuropäischen Netze für Energie und das Programm „Intelligente Energie für Europa“.

 

Anfrage Nr. 42 von Leopold Józef Rutowicz (H-0498/07)
 Betrifft: Energieprogramm für Europa
 

Der Umweltschutz, der Anstieg der Preise und die Schwierigkeiten bei der Versorgung mit traditionellen Energierohstoffen, d.h. Gas und Erdöl, erfordern eine aktive Politik in diesem Bereich, die auf einem horizontalen Ansatz beruht und mindestens die nächsten 30 Jahre abdeckt.

Wird ein Energieprogramm für die Europäische Union ausgearbeitet, das auf einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren angelegt ist? Welche Probleme und Schlussfolgerungen haben sich im Zusammenhang mit der Ausarbeitung dieses Programms ergeben?

 
  
 

Auf der Frühjahrstagung 2007 einigte sich der Europäische Rat auf eine Energiepolitik für Europa.

Dem Beschluss des Europäischen Rates waren von der Kommission veranlasste Vorarbeiten vorausgegangen, insbesondere das im März 2006 vorgelegte Grünbuch „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“. Das Parlament verabschiedete dazu am 14. Dezember 2006 eine Entschließung und leistete wertvolle Beiträge zu weiteren Arbeiten, was auch für die breite Öffentlichkeit gilt. Im Januar 2007 präsentierte die Kommission das Paket „Energie für eine Welt im Wandel“, darunter die Mitteilung „Eine Energiepolitik für Europa“(1).

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates heißt es, dass die globalisierte Energiewelt einen europäischen Ansatz erfordert, um die Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Der vom Europäischen Rat angenommene Aktionsplan beinhaltet diesen europäischen Ansatz: einen reibungslos funktionierenden Energiebinnenmarkt; Regelungen zur Krisenbewältigung im Geiste der Solidarität; klare Ziele und Verpflichtungen bei der Energieeffizienz und den erneuerbaren Energieträgern; Rahmenbedingungen für Investitionen in Technologien, insbesondere Kohlenstoffabscheidung und -speicherung; und eine wirksame Energiepolitik auf internationaler Ebene, bei der Europa mit einer gemeinsamen Stimme spricht.

Bei den Vorarbeiten ging man von einem Zeithorizont aus, der bis 2030 und darüber hinaus reicht. Die Modellrechnungen und Szenarioanalysen der Kommission sind auf ihrer Website einsehbar. Sie dienen als Ausgangspunkt für die Prüfung mehrerer Varianten beim Aktionsplan.

Der Europäische Rat verabschiedete einen klaren und begründeten Aktionsplan, der nach umfassender Konsultation erstellt worden war. Er stellt eine gute Grundlage für die nächste Schwerpunktaufgabe dar –die Umsetzung.

 
 

(1)  KOM(2007) 1.

 

Anfrage Nr. 43 von Ryszard Czarnecki (H-0511/07)
 Betrifft: Gemeinsame Energiepolitik
 

In den Schlussfolgerungen der jüngsten Tagung des Europäischen Rates in Brüssel fehlt ein klarer Verweis auf die gemeinsame Energiepolitik. Bedeutet dies, dass die Konzeption dieser Politik von wesentlicher Bedeutung zurückgestellt wurde?

 
  
 

Die weitere Ausgestaltung und Umsetzung einer Energiepolitik für Europa ist sicher nicht auf Sparflamme gesetzt worden. Die Kommission orientiert sich in ihrer Arbeit an dem umfassenden Mandat, das ihr im März 2007 vom Europäischen Rat erteilt wurde.

Hauptthema des Europäischen Rates im Juni 2007 war das Mandat für den Reformvertrag. Es schließt die Einführung eines spezifischen Artikels zum Thema Energie ein. Das Mandat geht über den Text des Verfassungsentwurfs von 2004 zur Energiepolitik hinaus. Zusätzlich werden die Förderung der Interkonnektion der Energienetze als Ziel der gemeinsamen Energiepolitik und eine Bezugnahme auf den Geist der Solidarität eingefügt. Eine ähnliche Bezugnahme erfolgt im Artikel 100 zur Versorgungssicherheit, wobei ausdrücklich der Energiebereich erwähnt wird.

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2007 wird die Bedeutung der Energiepolitik unterstrichen und weitere Orientierung für die Zukunft gegeben. Dazu gehört ein Absatz (Ziffer 40), der sich mit der integrierten Klima- und Energiepolitik der Europäischen Union befasst. Der Europäische Rat verweist auf seine Schlussfolgerungen vom März 2007 und betont, dass alle Aspekte des umfassenden Aktionsplans für Energie wirksam und rasch umgesetzt werden müssen, damit die Energiepolitik für Europa vorangebracht wird. Im Kapitel zu den Beziehungen EU-Afrika wird unter Ziffer 50 die Absicht begrüßt, eine Energiepartnerschaft Afrika-EU zu begründen.

Es ist nun am Europäischen Rat, im Frühjahr 2008 die Fortschritte zu bewerten, die von Kommission, Parlament und Rat bei der Umsetzung der Energiepolitik für Europa erzielt wurden.

 

Anfrage Nr. 44 von Manuel Medina Ortega (H-0449/07)
 Betrifft: Verbindungsstraße zwischen La Aldea de San Nicolás und Agaete (Gran Canaria, Spanien)
 

Weiß die Kommission, wie wichtig der Bau der neuen Verbindungsstraße zwischen dem abgelegenen Dorf La Aldea de San Nicolás (auf Gran Canaria) und dem Ort Agaete für die Dorfbewohner ist? Ist die Kommission bereit, zur Lösung der etwaigen Probleme beim Bau der geplanten Straße infolge der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden beizutragen?

 
  
 

Die Kommission kann bestätigen, dass sie aufgrund der schriftlichen Anfragen P-0490/05 und E-1928/06 sowie einer Beschwerde zum gleichen Thema bei den spanischen Behörden vorstellig wurde, um die Übereinstimmung des fraglichen Straßenbauprojekts mit dem geltenden Umweltrecht der Gemeinschaft weiter zu untersuchen.

Die Sachlage wurde auf der Zusammenkunft mit den spanischen Behörden zum Thema Vertragsverletzungen erörtert, die am 26. April 2007 in Madrid stattfand. Entsprechend den auf diesem Treffen gemachten Zusagen haben die zuständigen Stellen der Kommission zusätzliche Informationen zu den eingeleiteten Verfahren und vorgesehenen Maßnahmen übermittelt, mit denen bei diesem Projekt die vollständige Einhaltung des Gemeinschaftsrecht sichergestellt werden soll. In Sonderheit haben die spanischen Behörden die Bedeutung des Projekts für die Bewohner der Ortschaft La Aldea de San Nicolas hervorgehoben. Die zuständigen Stellen unterrichteten die Kommission auch über Maßnahmen, die gewährleisten sollen, dass die vermutlichen Auswirkungen des Projekts auf geschützte Gebiete weiterhin mit der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen(1) vereinbar sind.

Die Auswertung der spanischen Antwort ist derzeit im Gange. Die Kommission wird den Herrn Abgeordneten über ihre Schlussfolgerungen in Kenntnis setzen.

 
 

(1)  ABl. L 206 vom 22.7.1992.

 

Anfrage Nr. 45 von Manolis Mavrommatis (H-0450/07)
 Betrifft: Handel mit antiken Kunstwerken
 

Wie einem Artikel in der griechischen Zeitung „Eleftherotypia“ zu entnehmen war, befinden sich im Carlos Museum von Atlanta in den Vereinigten Staaten drei gestohlene Kunstwerke der griechischen Antike, die allesamt durch illegale Ausgrabungen erworben wurden. Nachforschungen hätten ergeben, dass die illegalen Transaktionen zwischen 2002 und 2003 in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU abgewickelt wurden. Obwohl die illegalen Ausgrabungen selbst in Griechenland stattfanden, seien die drei griechischen Kunstwerke über andere Mitgliedstaaten wie Italien und über weitere europäische Staaten wie die Schweiz in die Vereinigten Staaten gelangt. Laut Verordnung (EWG) Nr. 3911/92(1) über die Ausfuhr von Kulturgütern und gemäß Richtlinie 93/7/EWG(2) über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbrachten Kulturgütern hat sich die Gemeinschaft das Ziel gesetzt, nationale Kunstschätze auf Gemeinschaftsebene zu schützen.

Könnte die Kommission, da die präventiven Kontrollen an den Außengrenzen der Union nicht effizient waren, Auskunft geben, welche zusätzlichen Maßnahmen sie zur Verbesserung des Schutzes der Außengrenzen der Mitgliedstaaten zu ergreifen gedenkt. Wird sie den Mitgliedstaaten neue effektivere Modelle für eine administrative Zusammenarbeit vorschlagen, damit die illegale Ausfuhr nationaler Kunstschätze in Drittländer unterbunden wird? Welche einschlägigen Maßnahmen sind auf europäischer Ebene bereits ergriffen worden?

 
  
 

Die Kunstwerke, von denen in der Frage des Herrn Abgeordneten die Rede ist, wurden durch illegale Ausgrabungen in einem Mitgliedstaat erworben. Bei derartigen illegalen Machenschaften ist es wohl am effektivsten, dem Problem an Ort und Stelle beizukommen, indem die einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften durchgesetzt werden.

Was die Genehmigung der Ausfuhr von Kulturgütern aus der Gemeinschaft anbelangt, so wird durch die Verordnung Nr. 3911/92 des Rates(3) und die Verordnung Nr. 752/1993 der Kommission(4) ein Kontrollsystem geschaffen, das auf Genehmigungen beruht, die von den zuständigen Stellen erteilt und von den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten geprüft werden. Es lässt sich aber nicht völlig ausschließen, dass das geschaffene System der Ausfuhrkontrollen durch kriminelle Machenschaften umgangen wird, insbesondere wenn Kulturgüter aus der Gemeinschaft herausgeschmuggelt werden. Ob das System umgangen werden kann, hängt in starkem Maße von den Kontrollmaßnahmen der Mitgliedstaaten ab.

Um das notwendige Instrumentarium für eine bessere Durchsetzung der Ein- und Ausfuhrverbote und -beschränkungen für Kulturgüter zu schaffen, sind in letzter Zeit die folgenden von der Kommission vorgeschlagenen Initiativen in die Wege geleitet worden:

Durch die jüngsten Änderungen des Zollkodex der Gemeinschaft(5) und seiner Durchführungsbestimmungen(6), wurde ein gemeinsamer Risikomanagementrahmen auf Gemeinschaftsebene eingeführt. Es werden neue Systeme eingesetzt, um risikobezogene Informationen zwischen den Zollbehörden der Mitgliedstaaten und mit der Kommission auszutauschen, um die Zielgenauigkeit der Zollkontrollen weiter zu verbessern.

Die jüngsten Änderungen der Zollvorschriften der Gemeinschaft sehen zudem vor, dass die Erklärungen rechtzeitig vor dem Abgang der Güter einzureichen sind. Dies gibt den Zollbehörden der Mitgliedstaaten die nötige Zeit, um eine Risikoanalyse vorzunehmen und verdächtige Sendungen einer Warenkontrolle zu unterziehen.

Der Kommissionsvorschlag zur Änderung der Verordnung Nr. 515/97(7) durchläuft gegenwärtig das Gesetzgebungsverfahren im Parlament und im Rat. Die Änderung wird eine Verbesserung des Zollinformationssystems mit sich bringen, die Nutzung des Systems für Analysezwecke ermöglichen, den automatischen Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und den Informationsaustausch mit Drittstaaten zulassen und die Kontrolle personenbezogener Daten gewährleisten. Überdies wird in diesem Änderungsvorschlag die Schaffung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke (FIDE) vorgeschlagen, Damit soll es der Kommission und den für die Zollfahndung zuständigen Stellen eines Mitgliedstaates, die Ermittlungen über eine oder mehrere Personen oder Unternehmen aufnehmen oder durchführen, ermöglicht werden, die zuständigen Stellen der anderen Mitgliedstaaten ausfindig zu machen, die mit Ermittlungen über diese Personen oder Unternehmen befasst sind oder waren, um die Verhinderung von Zuwiderhandlungen gegen die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft einschließlich der Vorschriften über die Ausfuhr von Kulturgütern aus der EU zu unterstützen und ihre Ermittlung, Verfolgung und Ahndung zu erleichtern und zu beschleunigen.

Das „Übereinkommen über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollbehörden” (Neapel II)(8), dessen Anwendungsbereich die Verhütung und Aufdeckung von Verstößen gegen die nationalen Zollvorschriften sowie die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht und das innerstaatliche Recht einschließt, ist ein Instrument für die Zusammenarbeit im Bereich der dritten Säule, das auch auf Kulturgüter anwendbar ist.

Zur operativen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten ist anzumerken, dass das Mandat von Europol auch den Schmuggel von Kulturgütern umfasst.

Die Richtlinie 93/7/EWG des Rates(9) über die Rückgabe von Kulturgütern sieht Mechanismen der Zusammenarbeit und ein Verfahren für die Rückgabe nationaler Kunstschätze vor, wenn die Kulturgüter rechtswidrig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbracht wurden und sich auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates befinden.

Mit Blick auf die Mechanismen der Zusammenarbeit sei daran erinnert, dass der nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 3911/92 des Rates und Artikel 17 der Richtlinie 93/7/EWG des Rates gegründete beratende Ausschuss 2001 Leitlinien zur Verbesserung und Stärkung der administrativen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden durch Schaffung eines Netzes von Kontaktstellen und den Austausch von Informationen beschlossen hat. Sie versorgen die betroffenen Institutionen und Personen mit nützlichen Informationen zu Gemeinschaftsinstrumenten, die die Ausfuhr von Kulturgütern in Drittstaaten und die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbrachten Gütern regeln.

Das Fazit des zweiten Berichts über die Anwendung der Richtlinie 83/7/EWG lautet, dass die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten verbesserungsbedürftig sind. Die Kommission wird prüfen, wie die Leitlinien zur administrativen Zusammenarbeit verbessert werden können.

 
 

(1)  ABl. L 395 vom 31.12.1992, S. 1.
(2)  ABl. L 74 vom 27.3.1993, S. 74.
(3)  Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 des Rates vom Dezember 1992 über die Ausfuhr von Kulturgütern (ABl. L 395, 31.12.1992), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 806/2003 des Rates vom 14. April 2003 zur Anpassung der Bestimmungen über die Ausschüsse zur Unterstützung der Kommission bei der Ausübung von deren Durchführungsbefugnissen, die in nach dem Konsultationsverfahren (qualifizierte Mehrheit) erlassenen Rechtsakten des Rates vorgesehen sind, an den Beschluss 1999/468/EG (ABl. L 122 vom 16.5.2003).
(4)  Verordnung (EWG) Nr. 752/93 der Kommission vom 30. März 1993 zur Durchführung der Verordnung  (EWG) Nr. 3911/92 des Rates über die Ausfuhr von Kulturgütern (ABl. L 77, 31.3.1993), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 656/2004 der Kommission vom 7. April 2004 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 752/93 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 des Rates über die Ausfuhr von Kulturgütern (ABl. L 104 vom 8.4.2004).
(5)  Verordnung (EG) Nr. 648/2005 des Parlaments und des Rates vom 13. April 2005 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 117, 4.5.2005, S. 13–19)
(6)  Verordnung (EG) Nr. 1875/2006 der Kommission vom 18. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 360, 19.12.2006)
(7)  KOM(2006) 866 endg.
(8)  Rechtsakt des Rates 98/C 24/01 vom 18. Dezember 1997 über die Ausarbeitung des Übereinkommens aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollbehörden (ABl. C 24, 23.01.1998).
(9)  Richtlinie 93/7/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern (ABl. L 74, 27.3.1993), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2001/38/EG des Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2001 zur Änderung der Richtlinie 93/7/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern (ABl. L 187 vom 10.7.2001).

 

Anfrage Nr. 46 von Sarah Ludford (H-0455/07)
 Betrifft: Abkommen EU-Russland über Visaerleichterungen
 

Kann die Kommission mitteilen, warum die EU-Konsulate in Russland nicht auf das Inkrafttreten des Abkommens EU-Russland über Visaerleichterungen am 1. Juni vorbereitet waren? Offensichtlich hatten sie bis zu jenem Zeitpunkt noch keine Verwaltungsanweisungen zur genauen Durchführung des Abkommens erhalten. Wird die Kommission sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten in Zukunft besser vorbereitet sind, wenn andere Abkommen über Visaerleichterungen mit Balkanstaaten und Nachbarländern in Kraft treten, da dies sehr wichtig für den Zusammenhalt, das Image und den Ruf der EU ebenso wie für den Handel und die Kontakte unter den Menschen ist?

 
  
 

Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation(1) muss vom Tag seines Inkrafttretens an, also ab 1. Juni 2007, umgesetzt werden.

Es ist nicht auszuschließen, dass in den ersten Tagen der praktischen Durchführung des Abkommens einige Probleme aufgetreten sind. Der Kommission ist aber nichts davon bekannt, dass EU-Konsulate in der Russischen Föderation zum Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht auf die Umsetzung des Abkommens vorbereitet gewesen seien, wie dies die Frau Abgeordnete andeutete.

Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den russischen Behörden Verwaltungsleitlinien erarbeitet, die für die Konsulate der Mitgliedstaaten und Russlands bestimmt sind und die eine abgestimmte Umsetzung der Bestimmungen des Abkommens sicherstellen sollen. Die im Entwurf vorliegenden Leitlinien werden dem in naher Zukunft einzusetzenden Gemischten Ausschuss zur Überwachung der Durchführung des Abkommens vorgelegt, damit sie von beiden Seiten angenommen und umgesetzt werden können.

Die Kommission wird aber das Thema in jedem Falle in den zuständigen Gremien des Rates zur Sprache bringen, um die Mitgliedstaaten an ihre Pflichten zur Umsetzung des Abkommens zu erinnern und um Informationen über mögliche Schwierigkeiten bei der Durchführung zu sammeln.

 
 

(1)  ABl. L129 vom 17.5.2007.

 

Anfrage Nr. 47 von Glenis Willmott (H-0457/07)
 Betrifft: Kürzere Transportwege für Lebensmittel (Food Miles)
 

Die Kommission erkennt an, dass die heutige Energie- und Verkehrspolitik der EU nicht nachhaltig ist. Die EU hat sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen zu senken, aber die gegenwärtige Energie- und Verkehrspolitik würde bedeuten, dass die CO2-Emissionen der EU bis zum Jahr 2030 um etwa 5 % steigen würden. Ein Teil des Problems ist die Zunahme des Straßenverkehrs, wofür eine Lösung gefunden werden muss, und dabei insbesondere die Zunahme des Warentransports. Der Fragestellerin ist bekannt, dass die Kommission verschiedene Maßnahmen prüft, die auf eine Verringerung unserer Abhängigkeit von stark verschmutzenden fossilen Brennstoffen sowie auf eine höhere Energieeffizienz abzielen. Lebensmittel werden über immer größere Entfernungen zu uns transportiert, und die Umweltauswirkungen der Nutzung fossiler Brennstoffe bei Lieferungen aus Übersee sind stärker als bei einer Versorgung mit lokalen Erzeugnissen. Welche Rolle sieht die Kommission für eine stärker lokal orientierte Lebensmittelversorgung als Teil der Lösung, was die Transportwege für Lebensmittel verkürzen und einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten würde?

 
  
 

Die Kommission möchte zunächst darauf hinweisen, dass der freie Warenverkehr einer der Eckpfeiler des Binnenmarkts ist und als solcher einen wichtigen Beitrag zu Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand leistet. Darüber hinaus ist die gemeinsame Verkehrspolitik darauf ausgerichtet, jedwede Verzerrungen bezüglich der Merkmale und Verkehrsstrukturen der beförderten Güter zu vermeiden, was sowohl in den Bereich der Handelsfreiheit als in diesem Fall auch in die Gemeinsame Agrarpolitik fällt.

Andererseits ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese Politik durch eine nachhaltige Mobilität unterstützt wird, wie es die Europäische Kommission in der Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch 2001 und den damit im Zusammenhang stehenden Strategien der EU bezüglich Klimawandel und Energie vorschlägt. Es muss also durch technologische und organisatorische Innovationen ein saubererer Güterverkehr gefördert werden, um so vor allem umweltfreundliche Antriebssysteme, den Einsatz intelligenter Transportsysteme und die Förderung einer effizienten Transportlogistik zu erreichen. Ferner ist eine solche Investitions- und Marktzugangspolitik zu verfolgen, dass alle Verkehrsträger - einzeln oder kombiniert (Ko-Modalität) – optimal eingesetzt werden. Es ist vor allem darauf zu achten, dass die Transportkosten den tatsächlich verursachten Kosten einschließlich der negativen Konsequenzen für die Umwelt besser Rechnung tragen. Die Kommission arbeitet an einer Methodik für die Internalisierung der externen Kosten in der Europäischen Union, die 2008 fertiggestellt werden wird.

Zu dem vorliegenden Fall möchte die Kommission schließlich hervorheben, dass die Mehrzahl der Ein- und Ausfuhren im Agrar- und Lebensmittelbereich auf dem Seeweg erfolgen, dessen Umwelteinfluss im Allgemeinen geringer ist als der anderer Verkehrsträger. Abschließend sei darauf verwiesen, dass für die Entwicklungsländer - die nur wenig Verantwortung für den Klimawandel tragen, jedoch unter seinen Konsequenzen leiden - die Möglichkeit, ihre Erzeugnisse nach Europa auszuführen, von zentraler Bedeutung bleibt, weshalb sich das Problem der Herkunft unserer Lebensmittel nicht mit einem einfachen „Verlagerungsprogramm“ lösen lässt.

 

Anfrage Nr. 48 von Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (H-0458/07)
 Betrifft: Regionalpolitik - Neue Parameter zur Bewertung der regionalen Entwicklung in der EU
 

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist verhältnismäßig leicht zu beziffern und hervorragend geeignet, um die wirtschaftliche Entwicklung und die wirtschaftliche Konvergenz der Regionen in der EU zu bewerten. Zur Bewertung des sozialen und territorialen Zusammenhalts reicht es hingegen nicht aus.

Kann die Kommission neben BIP und Arbeitslosigkeit weitere Parameter zur Bewertung und zum Vergleich der einzelnen Regionen der EU vorschlagen, darunter qualitative Parameter, die einen Vergleich auf europäischer Ebene ermöglichen würden (z. B. Parameter zur Bewertung der Entwicklung der Humanressourcen oder der Zugangsmöglichkeiten zu infrastrukturellen Einrichtungen)?

 
  
 

Auch wenn das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach wie vor ein sehr wichtiger Gradmesser für die Wirtschaftsleistung und den regionalen Zusammenhalt ist, teilt die Kommission die Ansicht, dass das BIP allein nicht ausreicht, um die ganze Vielfalt der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Gegebenheiten zu erfassen. Deshalb wird im vierten Kohäsionsbericht(1) eine breite Palette von Indikatoren verwendet, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt darzustellen. Herangezogen wurden z. B. Beschäftigung und Arbeitslosigkeit, forschungs- und entwicklungsbezogene Indikatoren, die Qualität des Straßennetzes, der Bildungsstand der Bevölkerung und das Angebot an Flugverbindungen, Krankenhäusern und Hochschulen, auch wenn nicht alle Daten in der Endfassung des Berichts berücksichtigt werden konnten.

Die Kommission wird 2008 eine Mitteilung zum territorialen Zusammenhalt vorlegen, in der weiter untersucht wird, wie dieser Sachverhalt sowohl quantitativ als auch qualitativ erfasst werden kann.

 
 

(1)  Growing regions, growing Europe. 4. Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Mai 2007. http://ec.europa.eu/regional_policy/index_en.htm

 

Anfrage Nr. 49 von Jacky Henin (H-0461/07)
 Betrifft: Sicherere Parkplätze für Fahrzeuge mit Gefahrgut
 

Wie alle anderen Waren, sind auch Gefahrgüter immer mehr auf den Straßen der Gemeinschaft und immer weniger in Lagern und Fabriken anzutreffen. Allerdings weisen die Gemeinschaftsvorschriften über den Gefahrguttransport auf der Straße einen besorgniserregenden Schwachpunkt auf: die Parkplätze.

Durch die hier abgestellten Waren könnten diese Parkplätze faktisch zu SEVESO-Plätzen werden. Bewachte öffentliche Parkplätze für Gefahrguttransporter sind selten. Generell ist die Zahl der vorhandenen Parkplätze entweder unzureichend oder ihre Kapazität zu begrenzt, um ein wirklich sicheres Parken zu gewährleisten. Das Fehlen von Informationen über die Art des auf den geparkten Transportern mitgeführten Gefahrguts und über dessen eventuelle Wechselwirkungen lässt die Einsatzpläne für den Fall von Unfällen sehr lückenhaft erscheinen.

Wie gedenkt die Kommission die Gemeinschaftsvorschriften über das Parken von Gefahrguttransportern zu stärken und praktisch durchzusetzen?

 
  
 

Im EU-Recht ist der Gefahrguttransport auf der Straße durch die Rahmenrichtlinie 94/55/EG(1) geregelt. Die Anhänge enthalten Anforderungen an die Verwendung sicherer Parkmöglichkeiten für bestimmte Stoffe und für alle Güter, die mit besonderen Gefahren verbunden sind und als für Terroristen besonders attraktiv gelten. Die Anhänge der Richtlinie werden alle zwei Jahre aktualisiert und die Bestimmungen zum sicheren Parken dabei kontinuierlich überprüft.

Die Regelungen zum Gefahrguttransport werden über die Richtlinie 95/50/EG(2) durchgesetzt. Bei Änderungen der Richtlinie, die Ende 2005 erfolgten, wurde eine neues System von Risikokategorien eingeführt, wonach Verstöße gegen die Vorschriften über sicheres Parken als „Verstoß der Kategorie II“ eingestuft werden, der die Gefahr von Personen- oder Umweltschäden mit sich bringt. Auch die Zuordnung der Verstöße zu einzelnen Risikokategorien unterliegt der Überprüfung.

Die Kommission ist sich ohnehin des Bedarfs an angemessenen Parkmöglichkeiten für den Gütertransport auf der Straße bewusst. In diesem Zusammenhang brachte sie am 12. Juni 2007 ein Pilotprojekt auf den Weg, um Investitionen in sichere Rastplätze entlang des transeuropäischen Straßennetzes zu fördern und damit die Kraftfahrer vor Kriminalität im Zusammenhang mit den beförderten Gütern zu schützen und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Im Rahmen des Projekts werden Standards an fünf Modellrastplätzen entwickelt und erprobt sowie ein neuer sicherer Parkplatz in der Nähe von Valenciennes angelegt, zu dem ein gesonderter Bereich für Gefahrguttransporter gehört.

 
 

(1)  ABl. L 319 vom 12.12.1994.
   ABl. L 275 vom 28.10.1996.
(2)  ABl. L 249 vom 17.10.1995.
  ABl. L 087 vom 08.04.2000.

 

Anfrage Nr. 50 von James Nicholson (H-0463/07)
 Betrifft: Brasilianische Rinderzuchtbetriebe
 

Sind der Kommission die jüngsten Enthüllungen im „Irish Farmers Journal“ vom 26. Mai 2007 über schwerwiegende Verstöße gegen Rechtsvorschriften im Rinderzuchtsektor in Brasilien bekannt?

 
  
 

Der Kommission sind die im “Irish Farmers Journal” veröffentlichten Artikel bekannt.

Die in diesen Artikeln gemachten Angaben decken sich aber nicht mit den Ergebnissen der Inspektionen, die in Brasilien vom Lebensmittel- und Veterinäramt (FVO) der Kommission durchgeführt wurden.

Die Inspektionen des FVO förderten bestimmte Mängel zutage, die aber bisher keine Änderung der Politik gegenüber Brasilien in der Frage der Rindfleischimporte rechtfertigen.

Die Kommission bleibt in dieser Angelegenheit wachsam und verfolgt intensiv die Maßnahmen, die in Brasilien ergriffen werden, um die vom FVO festgestellten Mängel abzustellen.

 

Anfrage Nr. 51 von Marian Harkin (H-0516/07)
 Betrifft: Untersuchung brasilianischen Rindfleischs auf Rückstände
 

Kann die Kommission mitteilen, welche Untersuchungen auf Rückstände in brasilianischen Rindfleischimporten in die EU zunächst von den brasilianischen Behörden in Brasilien und dann von Dienststellen der Kommission in Brasilien und bei der Einfuhr in die EU durchgeführt werden? Zu welchen Ergebnissen haben diese Untersuchungen durch die genannten Behörden geführt, und kann die Kommission im Interesse der Sicherheit und des Vertrauens der Verbraucher detaillierte Angaben über die Ergebnisse dieser Untersuchungen in den letzten drei Jahren machen?

 
  
 

Nahrungsmittel tierischen Ursprungs dürfen nur dann aus einem Drittland in die EU eingeführt werden, wenn das betreffende Land einen Jahresplan mit den von ihm gewährten Garantien für die Überwachung der Gruppen von Rückständen und Stoffen nach Anhang I der Richtlinie 96/23/EG des Rates vorgelegt hat. Diese Garantien müssen von ihrer Wirkung her denen dieser Richtlinie mindestens gleichwertig sein. Wenn die Prüfung ergibt, dass der Plan gleichwertige Garantien bietet, wird empfohlen, das Land auf der Liste der Länder mit genehmigten Plänen zur Rückstandsüberwachung zu belassen. Die Liste wird mittels Entscheidung der Kommission bekanntgegeben, über die Vertreter der Mitgliedstaaten im Rahmen des Komitologieverfahrens abstimmen.

Bei Rindfleisch und verschiedenen anderen Gütern wurde der brasilianische Plan für die Rückstandsüberwachung genehmigt und Brasilien in die Länderliste der genannten Entscheidung aufgenommen. Der gesamte brasilianische Plan weist deutliche Verbesserungen gegenüber den einschlägigen Inspektionsbesuchen des Lebensmittel- und Veterinäramts 2003 und 2005 auf. Güter, bei denen der Plan laut Prüfung keine gleichwertigen Garantien bot, wurden von der Kommission aus der Liste herausgenommen (z. B. Honig, Zuchtwild).

Wenn Sendungen mit Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs über Grenzkontrollstellen in die EU gelangen, entscheiden die EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer Risikobewertung, ob die Sendungen auf Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen oder Umweltschadstoffen untersucht werden sollen.

Der brasilianische Plan für die Rückstandsüberwachung bei Rindfleisch wurde von der Kommission genehmigt und umfasst bei wachstumsfördernden Verbindungen wie Hormonen und Beta-Agonisten alle in der Richtlinie 96/23/EG des Rates aufgeführten Stoffgruppen. Wie die Mitgliedstaaten veröffentlicht Brasilien seine Ergebnisse jährlich. In den letzten drei Jahren wurden keine Rückstände von Beta-Agonisten nachgewiesen. Rückstände von Zeranol, einer hormonartigen Substanz, wurden 2006 und 2005 bei etwa 0,1 % der Rinder entdeckt. Rückstände dieser Substanz können nicht nur aufgrund absichtlicher (unzulässiger) Verwendung auftreten, sondern auch infolge einer Kontamination der Futtermittel, die weltweit vorgekommen ist, auch in den Mitgliedstaaten.

Die Mitgliedstaaten melden die Ergebnisse der Rückstandskontrollen bei importierten Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs an die Dienststellen der Kommission. Bei einem nicht konformen Ergebnis wäre der Mitgliedstaat verpflichtet, die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten über das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) davon in Kenntnis zu setzen.

Bei brasilianischem Rindfleisch fand die letzte RASFF-Meldung über Rückstände von Hormonen oder Beta-Agonisten im Jahr 2001 statt, als der Beta-Agonist Clembuterol in einer für das Vereinigte Königreich bestimmten Sendung Corned Beef nachgewiesen wurde.

Vom 1. Januar 2006 bis zum 25. Juni 2007 wurden seitens der Mitgliedstaaten Proben aus 274 Sendungen brasilianischen Rindfleischs entnommen und auf die verschiedensten Rückstände von Veterinärarzneimitteln und Schadstoffen untersucht, darunter in 57 Fällen auf Rückstände hormonaler Substanzen. Die Mitgliedstaaten haben über das RASFF-Schnellwarnsystem keine nicht konformen Ergebnisse gemeldet.

Alles in allem kann die Kommission der Frau Abgeordneten versichern, dass die Einfuhr von brasilianischem Rindfleisch im Hinblick auf Arzneimittel- und sonstige Rückstände nicht gegen die hohen Veterinärstandards verstößt, auf die der europäische Verbraucher Anspruch hat.

 

Anfrage Nr. 52 von Mairead McGuinness (H-0465/07)
 Betrifft: Geltende Standards für die Herstellung von Kindersitzen für Kraftfahrzeuge
 

Ist der Kommission bekannt, dass in einer vor kurzem von einer britischen Verbraucherschutzorganisation(1) durchgeführten Studie gravierende Schwächen bei den Standards zu Tage traten, die für die Herstellung und Prüfung von Kindersitzen für Kraftfahrzeuge zur Anwendung kommen?

Der Bericht kommt insbesondere zu dem Schluss, dass der derzeit für die Herstellung dieser Kindersitze geltende Mindeststandard (ECE R44.03) nicht hoch genug ist, um die Kinder im Falle eines seitlichen Zusammenstoßes ausreichend zu schützen.

Beabsichtigt die Kommission, dieser Frage nachzugehen und sicherzustellen, dass wirksame und in ausreichendem Maße strenge Standards für die Herstellung und die Vermarktung aller Kindersitze angewandt werden?

 
  
 

Seit Mai 2006 müssen alle Kinder auf Sitzen befördert werden, die ihrer Körpergröße und ihrem Alter entsprechen. Dies ergibt sich aus den Bestimmungen der Richtlinie 2003/20/EG, die zwingend die Verwendung von Sicherheitsgurten vorschreibt(2) und technische Mindestanforderungen an die Kindersitze vorgibt.

Die Anforderungen entsprechen der Norm 44 der UN-Wirtschaftskommission für Europa in Genf, die unlängst im Hinblick auf die Qualitätsprüfung der Produktion verschärft wurde. Die Europäische Gemeinschaft hat diese Norm 1997 eingeführt.

Die Kommission weiß von der jüngsten Studie zur Prüfung der Tauglichkeit von Kindersitzen, deren Ergebnisse die von der Frau Abgeordneten erwähnte Verbraucherschutzorganisation am 5. Juni 2007 veröffentlichte. Darin werden in der Tat Schwachpunkte der derzeitigen technischen Vorschriften für die Herstellung und Prüfung von Auto-Kindersitzen angesprochen.

Die Kommission ist mitten in der Analyse der Testergebnisse und der vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen, um festlegen zu können, wie die einschlägigen Bestimmungen zu verbessern sind.

 
 

(1)  Die Studie wurde von Which? durchgeführt. Genaue Einzelheiten sind auf folgender Website abrufbar: https://www.which.co.uk/reports_and_campaigns/cars/reports/safety_and_security/car_safety/Child%20seats/Child_seats_esential_guide_574_74191_8.jsp.
(2)  Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 zur Änderung der Richtlinie 91/671/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gurtanlegepflicht in Kraftfahrzeugen mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen 6- ABl. L 115 vom 9.5.2003..

 

Anfrage Nr. 53 von Liam Aylward (H-0469/07)
 Betrifft: Kennzeichnung von in der EU verkäuflichen Lammerzeugnissen
 

Kann die Kommission mitteilen, welche Kennzeichnungs- und Herkunftssicherungsmaßnahmen sie durchzuführen gedenkt, um sicherzustellen, dass sich die Verbraucher in der EU künftig voll darüber im Klaren sind, dass Lammerzeugnisse, die sie in Supermärkten kaufen oder in Restaurants essen, in der EU zugelassen sind, aus einem bestimmten Mitgliedstaat der EU stammen oder aus einem Drittland in die EU eingeführt wurden?

 
  
 

Die Kennzeichnung von Lammerzeugnissen, die für den Endverbraucher bestimmt sind, ist in der allgemeinen Richtlinie zur Etikettierung von Lebensmitteln 2000/13/EG geregelt. Danach ist der Ursprung des Lammfleischs nur anzugeben, wenn ohne diese Angabe ein Irrtum des Verbrauchers über die wahre Herkunft des Lebensmittels möglich wäre.

Folglich ist nach EU-Recht eine Ursprungskennzeichnung für Lammerzeugnisse nicht vorgeschrieben, solange die Etikettierung oder Aufmachung des Lammerzeugnisses keine Angaben enthält, die den Verbraucher in die Irre führen könnten, beispielsweise ein Bild oder eine Flagge, die einen falschen Eindruck von der Herkunft vermitteln.

EU-weit gelten die gleichen Vorschriften für Lebensmittelhygiene, und zwar unabhängig vom Ursprung des Lammfleischs, das in der EU in den Verkehr gebracht wird. Aus Gründen der Lebensmittelsicherheit gewährleistet zudem die nach dem allgemeinen Lebensrecht erforderliche Rückverfolgbarkeit, dass die Herkunft des Lammfleischs über die gesamte Verarbeitungskette bekannt ist.

Während die Angaben zu Lebensmitteln, die an den Endverbraucher und an Restaurants verkauft werden, in europäischen Rechtsvorschriften, namentlich in der Richtlinie 2000/13/EG, geregelt sind, trifft dies nicht auf die Informationen zu, die Besucher eines Restaurants erhalten.

Der Gastwirt und sein Personal verfügen jedoch über sämtliche Informationen und können sie den Gästen auf Verlangen mitteilen. Wenn man bedenkt, dass Restaurants ihre Produkte und Zutaten vielfach von einem Tag auf den anderen bestellen, erscheinen strenge ordnungspolitische Vorgaben dafür nicht angebracht.

Die Frage weiterer Vorschriften zur Ursprungskennzeichnung von Lebensmitteln ist Bestandteil des Konsultations- und Reflexionsprozesses im Rahmen der Überarbeitung der Kennzeichnungsrichtlinie, die Ende 2007 ansteht.

 

Anfrage Nr. 54 von Eoin Ryan (H-0471/07)
 Betrifft: Bekämpfung von Doping im Sport
 

Kann die Kommission eine Erklärung zu den aktuellen Maßnahmen abgeben, die sie zur Bekämpfung von Doping im Sport eingeleitet hat?

 
  
 

Da eine ausdrückliche Zuständigkeit der EU für den Sport in den Verträgen nicht vorgesehen ist, hat die Kommission im Kampf gegen Doping bisher eine eher bescheidene Rolle gespielt.

Jedoch wurde auf Veranlassung der Kommission am 11. November 1999 von der Europäischen Ethikgruppe eine Stellungnahme zum Thema Doping abgegeben. Kurz darauf wurde am 11. November 1999 ein vom Parlament positiv aufgenommener Förderplan der Gemeinschaft beschlossen. Dieser Plan ermöglichte unter anderem die Kofinanzierung von 16 Pilotprojekten im Zeitraum 2000-2001 und 16 weiteren Vorhaben im Zeitraum 2001-2002. Das Finanzierungsvolumen belief sich auf insgesamt 7.360.212 EUR. Besondere Erwähnung verdient dabei die erste länderübergreifende Studie zu Dopingpraktiken in der europäischen Bodybuilding-Szene, die vielerorts auf Resonanz stieß. Es wurde eine externe Bewertung der ersten 16 Pilotprojekte vorgenommen und dem Parlament übermittelt. Überdies wurde 2004 im Rahmen des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 ein Projekt kofinanziert, dass die internationalen Erkenntnisse über die biomedizinischen Nebenwirkungen von Doping und Drogenmissbrauch im Hinblick auf verschiedene Altersgruppen, das Suchtpotenzial und geschlechtsspezifische Unterschiede harmonisieren soll. Es ist auf 36 Monate angelegt.

Auch bei der Gründung der neuen Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) spielte die Kommission eine aktive Rolle.

Im März 2007 beschlossen die Sportminister der Mitgliedstaaten auf einer Zusammenkunft in Stuttgart, ein Netzwerk nationaler Anti-Doping-Organisationen der Mitgliedstaaten ins Leben zu rufen. Unter Berücksichtigung des zwischenstaatlichen Charakters dieses Vorhabens und der Rolle der Mitgliedstaaten unterstützte die Kommission die deutsche Präsidentschaft bei der Errichtung dieses Netzwerks, so auch bei einer Auftaktveranstaltung, die am 25. Juni 2007 in Brüssel stattfand. Im Mittelpunkt der Arbeit des Netzwerks werden die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch in Bereichen wie Recht, Medizin, Prüfverfahren, Forschung, Bildung und Prävention stehen.

Die Kommission geht grundsätzlich davon aus, dass das Doping für den Sport in der ganzen Welt und auch in Europa eine Gefahr darstellt, weil es den Gedanken des offenen und fairen Wettbewerbs untergräbt. Es bringt auch gravierende Gefahren für die Gesundheit des einzelnen Sportlers mit sich, so dass es erforderlich scheint, die Bemühungen auf dem Gebiet der Strafverfolgung und der gesundheitlichen Prävention miteinander zu koordinieren.

Diese Überlegungen werden ihren Niederschlag im geplanten Weißbuch Sport finden.

 

Anfrage Nr. 55 von Seán Ó Neachtain (H-0473/07)
 Betrifft: EU-Zölle auf die Einfuhr von gekochtem Wellhornschneckenfleisch aus Südkorea
 

Die Europäische Union erhebt bei der Einfuhr von gekochtem Wellhornschneckenfleisch aus Südkorea in die EU einen Zoll von 20%. Der KN-Code für diese Einfuhren lautet 1605-90-30.

Beabsichtigt die Europäische Union, diese Zölle in naher Zukunft zu senken oder abzuschaffen?

 
  
 

Wie der Herr Abgeordente richtig festgestellt hat, beträgt der Zolltarif der Europäischen Union für gekochtes Wellhornfleisch aus Südkorea 20 %.

Wie ihm jedoch bekannt sein dürfte, laufen seit kurzem Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Südkorea mit dem Ziel, ein Freihandelsabkommen zu schließen. Es handelt sich dabei um weitreichende und bedeutsame Verhandlungen.

Im Verlauf der Verhandlungen wird auch das Zollregime für Fischereiprodukte erörtert, aber es ist noch zu früh, um Aussagen zu möglichen Änderungen der Tarife für die Einfuhr des genannten Erzeugnisses zu treffen.

 

Anfrage Nr. 56 von Chris Davies (H-0476/07)
 Betrifft: Anwendung der EU-Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten
 

Kann sich die Kommission dazu äußern, wie häufig sie in den vergangenen zwölf Monaten beantragt hat, dass die Frage der nicht ordnungsgemäßen Anwendung von EU-Rechtsvorschriften durch Mitgliedstaaten auf die Tagesordnung für die verschiedenen Tagungen des Ministerrats gesetzt wird?

 
  
 

Aus einer ersten Prüfung geht hervor, dass es im Verlauf der letzten 12 Monate keinen Fall gegeben hat, in dem ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht nach einem förmlichen Antrag auf die Tagesordnung einer Ministerratstagung gesetzt wurde.

Es kann jedoch bei anderer Gelegenheit, so z. B. bei der Vorlage des Jahresberichts über die Umsetzung eines bestimmten Programms oder Aktionsplans, spontan zu einer allgemeinen Aussprache im Rat gekommen sein. Für die letzten zwölf Monate sind beispielsweise die folgenden Fälle zu nennen:

Auf mehreren Tagungen des Rates „Wettbewerb“ im Zeitraum 2006-2007 sind die Mitgliedstaaten aufgerufen worden, mit der Kommission zusammenzuarbeiten und ihrerseits Anstrengungen zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass die Ziele der Agenda für bessere Rechtsetzung, wozu die korrekte Anwendung des Gemeinschaftsrechts gehört, erreicht werden.

Die Umsetzung steht im Ministerrat gelegentlich zur Unterrichtung oder Erörterung in Verbindung mit dem Binnenmarktanzeiger an, d. h. zweimal im Jahr. Auf der Tagung des Rates „Wettbewerb“ im Februar 2007 beschloss der Rat aufgrund der von den Mitgliedstaaten im Dezember 2006 erzielten guten Ergebnisse, das Umsetzungsdefizitziel von 1,5 % auf 1 % bis 2009 abzusenken.

Hinzuweisen ist auch noch auf ein weiteres zukünftiges Beispiel:

Die Kommission hat am 3. Juli 2007 einen Bericht über die Umsetzung des Haager Programms im Jahr 2006(1) angenommen, womit sie dem Wunsch des Rates entsprach, ihm jährlich einen Bericht über die Umsetzung des Haager Programms und des diesbezüglichen Aktionsplans („Fortschrittsanzeiger”) vorzulegen. Neben der Überprüfung des Annahmeprozesses besteht das Ziel des Berichts darin, die Umsetzung der politischen Maßnahmen in den Bereichen Recht, Freiheit und Sicherheit durch die Mitgliedstaaten zu untersuchen. Dazu gehören sowohl die Instrumente gemäß dem EG-Vertrag als auch die auf der Grundlage von Titel VI des EU-Vertrags diesbezüglich angenommenen Instrumente.

 
 

(1)  KOM(2007) 373 endg.

 

Anfrage Nr. 57 von Robert Evans (H-0478/07)
 Betrifft: Somalische Gemeinden
 

Allein im Vereinigten Königreich leben 400 000 somalischsprachige Menschen, in der EU sind es bis zu einer Million. Hat die Kommission Strukturen zur Unterstützung der somalischen Gemeinden in Europa geplant?

 
  
 

Die Frage des Herrn Abgeordneten betrifft Initiativen der Kommission zur Förderung von zugewanderten Bevölkerungsgruppen, nämlich somalischen Gemeinden, in der EU. Die Initiativen der Kommission sind nicht auf einzelne Gruppen gerichtet. Alle Migrantengruppen können aber die politische und finanzielle Unterstützung im Bereich der Integration von Drittstaatsangehörigen in Anspruch nehmen und werden dazu auch ermutigt.

Damit politische Bemühungen zum Erfolg führen, müssen sie mit hinreichenden Finanzmitteln untersetzt sein. Seit 2003 kofinanziert die Kommission länderübergreifende Integrationsprojekte zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Stellen und anderen interessierten Kreisen über vorbereitende Maßnahmen des Programms INTI(1). Im Rahmenprogramm für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme (2007-2013) dient der Europäische Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen dazu, Europa die Bewältigung der integrationspolitischen Aufgaben zu erleichtern. Mit dem Fonds soll eine neue Form der Solidarität geschaffen werden, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, Drittstaatsangehörigen mit unterschiedlicher kultureller, religiöser, sprachlicher und ethnischer Prägung die Möglichkeit zu geben, in Europa Fuß zu fassen und sich dort in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu engagieren. Der Fonds wird die Erarbeitung nationaler Integrationskonzepte und Aktionspläne unter Berücksichtigung der GGP(2) ebenso unterstützen wie die Koordinierung der nationalen Integrationsmaßnahmen und die Förderung des strukturellen Austauschs von Erfahrungen, Erfolgsmodellen und Informationen auf dem Gebiet der Integration (825 Millionen Euro für den Zeitraum 2007-2013).

Was nun die Integration jener Drittstaatsangehöriger betrifft, deren internationale Schutzbedürftigkeit von den Mitgliedstaaten anerkannt und denen folglich ein Schutzstatus (Flüchtlings- oder Asylstatus) eingeräumt wurde, so sind dafür spezielle EU-Instrumente zur Regelung und Förderung vorhanden, wozu auch Finanzhilfen gehören. Die Richtlinie 2004/83/EG des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen („Anerkennungsrichtlinie“) beinhaltet konkrete Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, für geeignete Integrationsprogramme zu sorgen und die Voraussetzungen für den Zugang dieser Kategorien von Drittstaatsangehörigen zu diesen Programmen zu schaffen. Überdies werden aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds, der seit dem Jahre 2000 besteht, umfassende und gezielte Finanzhilfen gewährt, um einerseits den Mitgliedstaaten die Schaffung und Verwaltung von Integrationsprogrammen für diese Gruppen zu erleichtern und andererseits die Bemühungen aller anderen Akteure zur Durchführung einschlägiger länderübergreifender Maßnahmen oder sonstige Integrationsmaßnahmen zu unterstützen, die für die Gemeinschaft insgesamt von Interesse sind.

 
 

(1)  Integration of Third Country Nationals (Integration von Drittstaatsangehörigen).
(2)  Gemeinsame Grundprinzipien.

 

Anfrage Nr. 58 von Katerina Batzeli (H-0484/07)
 Betrifft: Erklärung von Städten zu "Anziehungs-/Entwicklungspolen" im Rahmen des einzelstaalichen strategischen Referenz-Rahmenplans (NSRF) 2007-2013 (Griechenland) zur Förderung der Beschäftigung
 

Oberstes Ziel der gemeinschaftlichen Strukturpolitik ist die Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit durch die Erhöhung der Beschäftigung und die Förderung von Entwicklung und sozialem Zusammenhalt. Die gemeinschaftlichen Strukturpolitiken und alle ihre diesbezüglich durchgeführten Programme müssen in diese Richtung weisen.

Welche Kriterien gelten für die Auswahl der Städte, die in den einzelnen Mitgliedstaaten zu Anziehungs-/Entwicklungspolen erklärt werden? Gibt es für die einzelnen Mitgliedstaaten zahlenmäßige Einschränkungen bezüglich der Anzahl der Städte, die in den Referenz-Rahmenplan 2007-2013 aufgenommen werden?

Welche Rolle sollten diese Städte spielen und welche Vorkehrungen könnten sie treffen, damit sie auch die Entwicklungspolitik der anderen Regionen/Städte fördern können, die nicht als „Anziehungs- bzw. Entwicklungspole“ gelten?

In welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten über die endgültige Auswahl der Städte, die zu Anziehungs-/Entwicklungspolen erklärt werden sollen, sowie über die Genehmigung ihrer Programme?

Ist es möglich, die Anzahl der zu Anziehungs-/Entwicklungspolen erklärten Städte über die Anzahl der bislang im Rahmen der Operationellen Regionalen Programme ernannten Städte hinaus zu erhöhen so dass beispielsweise Lamia (Hauptstadt der Region Mittelgriechenland im dritten GFK) einbezogen werden kann, da diese Region mit beträchtlichen Problemen der Deindustrialisierung und der wachsenden Arbeitslosigkeit zu kämpfen hat?

 
  
 

Die vom Rat am 6. Oktober 2006 beschlossenen strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaften(1) unterstreichen die Bedeutung der Städte und ihren Beitrag zu Wachstum und zu mehr und besseren Arbeitsplätzen. Dabei werden unter anderem Maßnahmen befürwortet, um eine ausgewogenere polyzentrische Entwicklung durch den Ausbau des städtischen Netzes auf der nationalen und gemeinschaftlichen Ebene zu fördern und bei der Ermittlung und Stärkung von Wachstumspolen und deren Beitrag zur Förderung der Lissabon-Strategie eine strategische Auswahl zu treffen. Bezug genommen wird in den Leitlinien auf städtische Gebiete mit über 50.000 Einwohnern und deren Möglichkeiten in den Bereichen unternehmerische Initiative, Innovationen, Forschung und technologische Entwicklung sowie Beschäftigungsfähigkeit, die in vollem Einklang mit den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung stehen und einen Eckpfeiler der überarbeiteten Lissabon-Strategie bilden. Auch wenn in den Kohäsionsleitlinien keine konkrete Zahl von Wachstumspolen genannt wird, sind die dafür in Betracht kommenden Gebiete aufgrund des vorzuweisenden Entwicklungspotenzials zwangsläufig nicht sehr zahlreich.

In den einzelstaatlichen strategischen Rahmenplänen und operationellen Programmen nahezu aller Mitgliedstaaten wird es für wichtig erachtet, die Entwicklung leistungsstarker Ballungszentren zu gewährleisten, damit Wachstum und Beschäftigung das weitere Umfeld und auch das ländliche Hinterland erfassen. Städte und regionale Zentren gelten als Transmissionsriemen für den Sachverstand und die Kompetenz der Regionen, als Träger der Wettbewerbsfähigkeit, Triebkräfte der Entwicklung und Wachstumsmotoren für die gesamte Region, in der sich die Stadt befindet. In den vorgelegten Programmen liegt das Hauptaugenmerk auf den Beziehungen zwischen den Wachstumszentren und ihrem Hinterland sowie dem sie umgebenden ländlichen Raum. Ein erheblicher Teil der geplanten Strukturfondsaufgaben werden dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit durch die Förderung von Innovationen zu steigern, und das Gros der Investitionen wird in Zentren städtischer Entwicklung erfolgen.

Der griechische strategische Rahmenplan (NSRF) sieht vor, dass alle großen Städte Griechenlands als Wachstumspole fungieren können. Entsprechend den Prioritäten der genannten strategischen Leitlinien der Gemeinschaft und im Rahmen der Umsetzung der Lissabon-Strategie enthält er eine Reihe von Kriterien zur Ermittlung solcher Pole. Wie aus dem Text des griechischen Rahmenplans ersichtlich ist, kann die aufgrund dieser Kriterien vorgenommene Einteilung überprüft werden, und zwar je nachdem, wie sich die betreffenden Gebiete künftig entwickeln und welchen Beitrag sie zur Förderung der Lissabon-Strategie leisten. Jedenfalls wird sich die Kommission nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Pläne für Wachstumspole zum Gegenstand einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gemacht werden, die im ersten Halbjahr 2008 beginnen soll. Daran können sich Akteure aus allen wichtigen Städten in Griechenland beteiligen.

Zwar können auch andere Gebiete Fördermittel für ähnliche Aktivitäten beantragen, doch beim Konzept der Wachstumspole handelt es sich um ein Instrument, mit dem in einem bestimmten geographischen Gebiet mit vorgegebenen Merkmalen eine konzentrierte und koordinierte Förderung erfolgt, die insbesondere folgenden Bereichen gilt: Innovationen, Forschung und technologische Entwicklung, Wissenstransfer, Informations- und Kommunikationstechnik und Kompetenzzentrenfür die allgemeine und berufliche Bildung.

 
 

(1)  ABl. L 291 vom 21.10.2006.

 

Anfrage Nr. 60 von Danutė Budreikaitė (H-0492/07)
 Betrifft: Regionalpolitik
 

Ziel der EU-Regionalpolitik, die mit Hilfe eines der Strukturfonds, des Fonds für regionale Entwicklung, durchgeführt wird, ist der Abbau des Entwicklungsgefälles zwischen den Regionen.

Litauen ist als eine Region ausgewiesen und erhält auch die Unterstützung als eine einheitliche Region. Geografisch gesehen und vom Standpunkt der kulturellen Traditionen aus betrachtet besteht Litauen jedoch aus vier Regionen, die sich in Bezug auf ihr Entwicklungsniveau deutlich voneinander unterscheiden. Sie weisen einen unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungsgrad, eine unterschiedliche Beschäftigungssituation und unterschiedliche soziale Probleme auf.

Kann die Kommission mitteilen, welche Möglichkeiten es für eine flexiblere Durchführung der Regionalpolitik gibt? Könnte Litauen den Fonds für regionale Entwicklung nicht dezentral einsetzen, indem es den Regionen die Mittel entsprechend ihrem Entwicklungsniveau und entsprechend dem Erfordernis einer Vereinheitlichung des Entwicklungsniveaus innerhalb des Landes zuteilt? Welche Maßnahmen könnte Litauen treffen, um ein derartiges flexibleres Konzept durchzuführen?

 
  
 

Es ist Sache der Mitgliedstaaten, die Stukturen für die Durchführung der europäischen Regionalpolitik festzulegen. Die Kommission stellt sicher, dass diese Strukturen mit dem vorgegebenen rechtlichen Rahmen vereinbar sind. Dies ist bei Litauen der Fall, das im Vergleich zum Zeitraum 2004-2006 eine Reihe von Schritten unternomnen hat, um die regionale Aufteilung der Finanzmittel zu verbessern.

Der strategische Rahmenplan des Landes für 2007-2013 beinhaltet vor allem die gezielte Unterstützung von regionalen Zentren des Wirtschaftswachstums und von Problemgebieten durch Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung dieser ausgewählten Gebiete.

Litauen hat zudem die regionale Entwicklung als eines der vier horizontalen Themen des Rahmenplans benannt, um für die gesamte Strategie einen ganzheitlichen Ansatz zu gewährleisten, und sich das Ziel gesetzt zu erreichen, dass sich der Abstand zwischen dem Entwicklungsniveau der ärmsten Regionen und dem litauischen Durchschnittswert bis 2013 nicht vergrößert.

Die Kommission hält die Mitgliedstaaten dazu an, den Grundsatz der Partnerschaft und das Subsidiaritätsprinzip zu befolgen, damit die Bedürfnisse von Regionen und lokalen Gebieten gebührende Berücksichtigung finden und sich die lokalen Behörden als Teilnehmer am Entscheidungsprozess mit den Projekten identifizieren, die im Rahmen der Ausarbeitung dieser regionalpolitischen Maßnahmen beschlossen werden. Die genannten Grundsätze sind im strategischen Rahmenplan 2007-2013 und in den entsprechenden operationellen Programmen umfassend berücksichtigt worden. Durch die Einrichtung von 11 Arbeitsgruppen mit 376 Mitgliedern hat Litauen gegenüber dem Programm 2004-2006 die Einbeziehung von Partnern, darunter regionalen und lokalen Behörden, in die Erarbeitung des Rahmenplans spürbar verbessert. Die Behörden werden in den Begleitausschüssen für die Programme vertreten sein, so dass sie voll über den Verlauf und die Ergebnisse der jeweiligen Programme unterrichtet sind.

Der strategische Rahmenplan 2007-2013 sieht ein operationelles Programm vor, das speziell die Förderung des Zusammenhalts zum Inhalt hat. Es soll den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt fördern und ähnliche Lebensverhältnisse unabhängig vom Wohnort gewährleisten. Der erste Schwerpunkt betrifft die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen, um das lokale Entwicklungspotenzial zu stärken. Den zweiten Schwerpunkt bilden allgemein zugängliche und hochwertige öffentliche Dienstleistungen des Gesundheits- und Bildungswesens und der staatlichen Einrichtungen zur Arbeitsförderung. Der dritte Schwerpunkt zielt auf eine höhere Umweltqualität unter besonderer Betonung einer verbesserten Energieeffizienz.

Darüber hinaus sieht der strategische Rahmenplan eine stärkere Einbeziehung der Regionalräte in die Regelung von Fragen vor, die in die Zuständigkeit lokaler Behörden fallen und im Programm 2004-2006 auf zentraler Ebene geregelt wurden. Die Regionalräte werden die Investitionsvorhaben vorher auswählen, und die lokalen Behörden sind für die Realisierung verantwortlich.

 

Anfrage Nr. 61 von Johan Van Hecke (H-0495/07)
 Betrifft: Diskriminierung beim Hypothekarkredit
 

In Belgien und den Niederlanden gelten unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Hypothekenbelastungen: Für einen Belgier ist ein Hypothekenkredit nur begrenzt abzugsfähig (sowohl im Hinblick auf die Höhe als auch auf den Zeitraum), während für niederländische Staatsbürger die Zinsen unbegrenzt absetzbar sind. Niederländische Banken bieten niederländischen Darlehensnehmern (auch beim Erwerb von Immobilieneigentum in Belgien) Optionen an wie tilgungsfreie Hypotheken, die in Belgien nicht zulässig sind. Da die Immobilienpreise in den Niederlanden viel höher sind als in Belgien, sind niederländische Staatsbürger gerne bereit, im Grenzgebiet mehr als den Marktwert für Immobilien zu bezahlen, was für Belgier mit demselben Einkommen aufgrund der unterschiedlichen Steuersysteme häufig unmöglich ist. Immobilien im Grenzgebiet werden auf diese Weise höher bewertet, als es dem tatsächlichen Preis entspricht.

Liegt nach Ansicht der Kommission hier insofern eine Diskriminierung vor, als die belgischen Steuerzahler gegenüber den niederländischen Steuerzahlern benachteiligt werden. Können Banken aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Bestimmungen niederländischen Staatsbürgern andere Formen des Hypothekarkredits anbieten als belgischen Staatsbürgern, und beinhaltet dies nicht einen Verstoß gegen Artikel 49 des EG-Vertrags?

 
  
 

Der Kommission ist bekannt, dass bei Privatbanken die Praxis anzutreffen ist, gebietsfremde Kunden anders als gebietsansässige zu behandeln.

Diese Praxis ist möglicherweise auf Unterschiede im Steuerrecht zurückzuführen, vielleicht aber auch auf rein wirtschaftliche Überlegungen.

Da kein einheitliches Steuerrecht gilt, ist die steuerliche Behandlung von Hypothekarkrediten Sache der einzelnen Mitgliedstaaten. Die sich daraus ergebenden Unterschiede in der Steuerbelastung stellen keine Diskriminierung im Sinne des EG-Vertrags dar.

Wenn die Unterschiede auf wirtschaftlichen Erwägungen einer Bank basieren, kann die Kommission in der Regel nichts dagegen unternehmen.

 

Anfrage Nr. 62 von Mia De Vits (H-0499/07)
 Betrifft: Überarbeitung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat (94/45/EG)
 

In ihrer schriftlichen Antwort vom 19.6.2007 auf die Anfrage zur Schließung von Nexans in Huizingen (Belgien) (H-0421/07) erklärt die Kommission, sie prüfe verschiedene Optionen, um sicherzustellen, dass der Europäische Betriebsrat sein Recht auf Unterrichtung und Anhörung in vollem Umfang ausüben könne.

Kann die Kommission mitteilen, welche Optionen zur Diskussion stehen? Wird sie eine Verbesserung der Richtlinie vorschlagen, und wie sieht der Zeitplan aus? Unterrichtung und Anhörung kommen in mindestens drei verschiedenen Richtlinien zur Sprache (94/45/EG(1), 2001/23/EG(2), 2005/56/EG(3)). Ist es sinnvoll, zeitgleich an drei Richtlinien zu arbeiten, obwohl in ihnen ausnahmslos mehr oder weniger dieselbe Problematik (Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen) geregelt wird? Wäre es nicht zielführender, eine übergeordnete Regelung auszuarbeiten? In der gleichen Antwort erklärt die Kommission, Nexans Harnesses habe in der Slowakei keine Unterstützungszahlungen aus EU-Mitteln erhalten. Kann die Kommission mitteilen, ob dem Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten Unterstützungszahlungen aus EU-Mitteln gewährt worden sind?

 
  
 

Die Richtlinie 2002/14/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer(4) ist das wichtigste Rechtsinstrument der Gemeinschaft für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer auf nationaler Ebene. Die Richtlinie 98/59/EG(5) und die Richtlinie 2001/23/EG(6) sehen die nationale Unterrichtung und Anhörung sowie weitere Bestimmungen unter den besonderen Umständen von Massenentlassungen und des Übergangs von Unternehmen vor. Auf grenzüberschreitender Ebene sind die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer ganz allgemein durch die Richtlinie 94/45/EG über die Europäischen Betriebsräte(7) geregelt. Die Richtlinien 2001/86/EG(8), 2003/72/EG(9) und 2005/56/EG(10) gelten für die speziellen Fälle der Gründung von Europäischen Gesellschaften oder Europäischen Genossenschaften sowie für die Verschmelzung von Gesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten und regeln nicht nur die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, sondern auch andere Modalitäten ihrer Einbeziehung sowie Fragen des Gesellschaftsrechts.

Die Kommission beabsichtigt, diese gemeinschaftlichen Rechtsinstrumente besser aufeinander abzustimmen. Darüber hinaus prüft sie die Möglichkeiten, die bei der praktischen Anwendung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat erkannten Probleme zu beheben und die Wirksamkeit der Rechte auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Sie prüft diese Frage insbesondere im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Berichts über die Anwendung der Richtlinie 2002/14/EG. Was die Möglichkeiten zur Überarbeitung der Rechtsvorschrift anbelangt, so möchte die Kommission auf ihre Antwort auf die Anfrage H-0421/07 verweisen.

Zu einer etwaigen Unterstützung für Nexans Harnesses durch andere Mitgliedstaaten ist es uns angesichts der äußerst kurzen Fristen leider nicht möglich, eine erschöpfende Antwort zu geben.

Vorläufig können wir die folgenden Angaben bestätigen:

- Nexans Harnesses hat keine Beihilfe aus dem ESF in Dänemark im Zeitraum 2000-2007 erhalten.

- Nexans Harnesses hat keine Beihilfe aus dem ESF in Deutschland erhalten.

- Nexans Harnesses hat keine Beihilfe in Estland, Schweden, Litauen, Finnland und Belgien erhalten.

- Den von den Verwaltungsbehörden in Polen, Zypern und Griechenland übermittelten Informationen zufolge hat Nexans Harnesses keine Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds erhalten.

Italien hat die Kommission nicht über dem betreffenden Unternehmen etwaig gewährte Mittel unterrichtet. Wir behalten uns das Recht vor, notwendigenfalls Kontakt zu den betreffenden Verwaltungsbehörden aufzunehmen, um konkretere Auskünfte in dieser Angelegenheit zu erhalten.

- Die Kommission hat Kontakt zu den spanischen Behörden aufgenommen, deren Antwort allerdings noch aussteht. Wir werden die Frau Abgeordnete natürlich so bald wie möglich informieren.

Die Kommission sieht den Informationen seitens der anderen Mitgliedstaaten entgegen.

 
 

(1)  ABl. L 254 vom 30.9.1994, S. 64.
(2)  ABl. L 82 vom 22.3.2001, S. 16.
(3)  ABl. L 310 vom 25.11.2005. S. 1.
(4)  Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft - ABl. L 80 vom 23.3.2002.
(5)  Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen - ABl. L 225 vom 12.8.1998.
(6)  Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen - ABl. L 82 vom 22.3.2001.
(7)  Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen - ABl. L 254 vom 30.9.1994.
(8)  Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer - ABl. L 294 vom 10.11.2001.
(9)  Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer - ABl. L 207 vom 18.8.2003.
(10)  Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten - ABl. L 310 vom 25.11.2005.

 

Anfrage Nr. 63 von Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (H-0501/07)
 Betrifft: Beziehungen zwischen der EU und Russland
 

Im Herbst 2007 verhängte Russland ein Embargo für Einfuhr von Lebensmitteln aus Polen. Hiervon sind insbesondere Fleischerzeugnisse betroffen. Obwohl sich die Kommission für eine umgehende Aufhebung dieses Embargos ausgesprochen hat, ohne weitere Monate verstreichen zu lassen, konnte dieses Problem nicht gelöst werden. Gleichzeitig sind die Verhandlungen über die Aufnahme Russlands in die WTO weitestgehend abgeschlossen.

Wird die EU das Ausbleiben einer Einigung in der Frage des Embargos auf WTO-Ebene ansprechen und Russlands Aufnahme in die WTO von der Lösung dieses Problems abhängig machen?

 
  
 

Die Kommission kennt die Umstände des russischen Einfuhrverbots für polnische Fleischerzeugnisse und misst einer Lösung dieses Problems, das schon viel zu lange andauert, große Bedeutung bei. Sie vertritt den Standpunkt, dass das russische Einfuhrverbot dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht und deshalb ohne jegliche weitere Verzögerung aufzuheben ist.

Die Bemühungen der Kommission auf technischer wie politischer Ebene werden in enger Abstimmung mit Polen und der EU-Präsidentschaft fortgesetzt. Nach Ansicht der Kommission sollte eine Lösung des Problems vor allem durch die weitere Zusammenarbeit mit den Sachverständigen angestrebt werden, doch ganzheitlich betrachtet ist das Thema auch Gegenstand der Diskussionen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen im Rahmen der Verhandlungen über den Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation (WTO). Natürlich sind derartige Fragen auch für Russlands Beitritt zur WTO von Belang.

 

Anfrage Nr. 64 von Anne E. Jensen (H-0502/07)
 Betrifft: Fonds zur Anpassung an die Globalisierung
 

In der Presse waren in letzter Zeit Stimmen zu hören, wonach das Interesse für Mittel aus dem Globalisierungsfonds nur sehr begrenzt sei. Seit Schaffung des Fonds im Jahr 2006 hätten nur sehr wenige Mittel aus dem 500 Mio. Euro-Fonds beantragt.

Kann die Kommission erläutern, wie es um den Globalisierungsfonds steht? Wie viele haben Mittel aus dem Globalisierungsfonds beantragt? Was veranlasst die Antragsteller, Mittel aus dem Globalisierungsfonds zu beantragen?

 
  
 

1. Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), der zur Unterstützung von Arbeitnehmern gedacht ist, die aufgrund von Veränderungen des Welthandelsgefüges entlassen wurden, steht seit Anfang 2007 zur Verfügung. Alljährlich können bis zu 500 Millionen Euro bereitgestellt werden. Dieser Betrag wird als Reserve in den Haushalt eingestellt und abgerufen, wenn die Kommission einen entsprechenden Antrag an die Haushaltsbehörde richtet.

Bisher sind bei der Kommission drei förmliche Anträge auf einen EGF-Beitrag eingegangen, zwei aus Frankreich und einer aus Deutschland:

Ein am 9. März 2007 eingereichter und am 11. März 2007 fertiggestellter Antrag zu einem Fall mit über 1000 Entlassungen bei Zulieferbetrieben von Peugeot-Citroën (PSA). Frankreich hat um einen Beitrag von 2.558.250 EUR nachgesucht, um 267 Arbeitnehmer zu unterstützen, die durch den Konkurs ihres Arbeitgebers, eines Teilelieferanten für PSA, ihren Arbeitsplatz verloren haben.

Ein am 27. März 2007 eingereichter und am 11. Mai 2007 fertiggestellter Antrag zu einem Fall mit über 1000 Entlassungen bei Zulieferbetrieben von Renault (RSA). Frankreich hat um einen Beitrag von 1.258.030 EUR nachgesucht, um 628 Arbeitnehmer zu unterstützen, die durch den Konkurs ihres Arbeitgebers, eines Teilelieferanten für RSA, ihren Arbeitsplatz verloren haben.

Ein am 27. Juni 2007 eingereichter Antrag zu Entlassungen in den deutschen Zweigwerken des taiwanesischen Mobilfunkherstellers BenQ. Deutschland hat um einen Beitrag von 14.266.155 EUR nachgesucht, um 3300 Arbeitnehmer zu unterstützen, die ihren Arbeitsplatz verloren, als Ben-Q alle Finanzhilfen für seine Tochterunternehmen in Deutschland einstellte.

Die Kommission hat die ersten beiden Anträge genehmigt und am 25. Juni 2007 der Haushaltsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Der dritte Vorschlag wird derzeit von der Kommission geprüft.

2. Der EGF kommt zum Einsatz, wenn es in einem Unternehmen und seinen Zulieferern oder in mehreren Unternehmen einer Branche in ein oder zwei benachbarten Regionen zu mehr als 1000 Entlassungen kommt. Bei kleineren Arbeitsmärkten und außerordentlichen Umständen sind Ausnahmen möglich, die aber der antragstellende Mitgliedstaaten begründen muss. Damit der EGF wirksam werden kann, muss der betreffende Mitgliedstaat in seinem Antrag den eindeutigen Nachweis führen, dass die Entlassungen mit Veränderungen des Welthandelsgefüges zusammenhängen.

 

Anfrage Nr. 65 von Feleknas Uca (H-0503/07)
 Betrifft: Absetzung von Bürgermeister Demirbas und Auflösung des Gemeinderats von Sur wegen des Beschlusses des Gemeinderats, für die lokale Öffentlichkeit Dienstleistungen in mehreren Sprachen bereitzustellen
 

Am 5. Januar 2007 hat der türkische Innenminister an den Staatsrat appelliert, Bürgermeister Demirbas abzusetzen und den Gemeinderat von Sur aufzulösen, da dieser Gemeinderat beschlossen hatte, für die lokale Öffentlichkeit Dienstleistungen in mehreren Sprachen bereitzustellen. Der Staatsrat hat sich nunmehr für die Amtsenthebung von Herrn Demirbas ausgesprochen.

Wie beurteilt die Kommission die örtlichen Umstände sowie den rechtlichen und administrativen Kontext für das Betreiben der Amtsenthebung des Bürgermeisters und der Auflösung des Gemeinderats durch das Innenministerium?

Wie betrachtet die Kommission das Vorgehen des türkischen Innenministeriums im Zusammenhang mit lokalen Anstrengungen zur Förderung der Demokratie und der kulturellen Freiheiten auf regionaler Ebene und in der gesamten Türkei?

Inwieweit macht diese Situation aus der Sicht der Kommission eine Geringschätzung der Grundsätze der Demokratisierung sowie eine Missachtung der Menschenrechte und der kulturellen Freiheiten deutlich, die nicht nur vom Europäischen Rat propagiert werden, sondern auch von der türkischen Regierung durch Dokumente wie die Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung offiziell anerkannt werden?

Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um auf den derzeitigen rechtlichen, administrativen und psychologischen Druck auf die Bürgermeister der DTP sowie auf die zunehmenden politischen Spannungen in der Region zu reagieren?

 
  
 

Die Kommission ist über den Beschluss des türkischen Staatsrates informiert, den Bürgermeister von Sur, Herrn Abdullah Demirbaş, abzusetzen und den Gemeinderat von Sur aufzulösen.

Soweit der Kommission bekannt ist, wurde der Beschluss gefasst, da es gegen die Verfassungsgrundsätzen der Türkei, wonach die Staatssprache Türkisch ist und außer Türkisch keine andere Sprache als Muttersprache gelehrt werden darf (Artikel 3 und 42 der Verfassung), verstößt, der Öffentlichkeit lokale Dienstleistungen in mehreren Sprachen bereitzustellen.

Gemäß den Grundsätzen zur Beitrittspartnerschaft von 2006 muss die Türkei die kulturelle Vielfalt und die Achtung und den Schutzes von Minderheiten im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und den im Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten enthaltenen Grundsätzen sowie entsprechend der bewährten Praxis in den Mitgliedstaaten gewährleisten. Somit gibt der Beschluss der ersten Instanz des Staatsrats Grund zur Besorgnis.

Derzeit läuft ein Berufungsverfahren. Die Kommission wird die weiteren Entwicklungen dieses Falles verfolgen und diesen erforderlichenfalls sowie angemessen bei den türkischen Behörden zur Sprache bringen. Die Kommission wird dazu ferner im für Herbst 2007 vorgesehen Fortschrittsbericht Bericht erstatten.

 

Anfrage Nr. 66 von Karin Riis-Jørgensen (H-0504/07)
 Betrifft: Aktienklassen
 

Im Mai 2007 wurde die ISS-Studie zur Proportionalität zwischen Kapital und Kontrolle bei börsennotierten Gesellschaften veröffentlicht. Es hat sich gezeigt, dass es in allen der 16 befragten Länder verschiedene Aktienklassen gibt. Die Studie hat keinen eindeutigen Beweis dafür erbracht, dass sich verschiedene Aktienklassen nachteilig auf die Investitionstätigkeit oder die Wettbewerbsfähigkeit auswirken.

Es hat auch nicht den Anschein, als ob sich die Aufteilung in Aktienklassen hemmend auf die Zahl der Unternehmensübernahmen auswirken würde. Eine Aufteilung der Aktien wie z.B. in Dänemark stellt auch kein Hindernis für Investorentransparenz im Unternehmen dar.

Kann die Kommission daher die Frage beantworten, ob die Gesellschaften nicht selbst am besten beurteilen können, wie sie ihr Unternehmen zu organisieren haben? Sollte die Kommission, nachdem sie bereits früher erklärt hat, sie wolle sich die Übernahmerichtlinie erst wieder vornehmen, wenn diese im Jahr 2009 zur Revision ansteht, bis dahin, auch im Lichte der Agenda Bessere Rechtsetzung, nicht ganz von etwaigen Maßnahmen – beispielsweise in Form einer Empfehlung – absehen?

 
  
 

Wie aus der Frage der Frau Abgeordneten hervorgeht, wurde unlängst im Auftrag der Kommission eine externe Studie zur Proportionalität zwischen Kapital und Kontrolle durchgeführt. Der Abschlussbericht wurde am 4. Juni 2007 im Internet veröffentlicht.(1) Die Studie liefert nützliche Fakten zur Frage der Proportionalität zwischen Kapital und Kontrolle in börsennotierten Unternehmen. Sie war breit angelegt, um die u. a. von den nordischen Ländern vorgebrachten Bedenken zu berücksichtigen. Zu den in der Studie untersuchten Fragen zählten Mehrstimmrechtsaktien, aber auch Mechanismen wie Höchststimmrechte, Vorzugsaktien ohne Stimmrechte, Unternehmenspyramiden usw.

Die Kommission analysiert gegenwärtig die Schlussfolgerungen der Studie. Anscheinend liefern die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse keine stichhaltigen Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen Abweichungen vom Grundsatz der Proportionalität zwischen Kapital und Kontrolle und (1) der Wirtschaftsleistung börsennotierter Unternehmen oder (2) der Unternehmensführung. Einiges deutet aber darauf hin, dass Anleger diese Mechanismen negativ beurteilen und die Meinung vertreten, dass mehr Transparenz bei Investitionsentscheidungen hilfreich wäre.

Diese Studie ist nur ein Schritt. Sie liefert Material für eine derzeit von der Kommission durchgeführte Folgenabschätzung. Diese soll im Herbst 2007 veröffentlicht werden. Darin werden zentrale Fragen wie die Vertragsfreiheit im Zusammenhang mit Sonderstimmrechten umfassend berücksichtigt.

Die Untersuchungen der Kommission zur Frage der Proportionalität zwischen Kapital und Kontrolle befinden sich noch in der Sondierungsphase. Bis zur Veröffentlichung der obenerwähnten Studie hatte die Kommission keine klare Vorstellung davon, wie sich diese Frage auf börsennotierte Unternehmen in Europa auswirkte und ob sie Folgen für ihre Wirtschaftsleistung hatte. Da die Fakten nun auf dem Tisch liegen, wird die Kommission auf der Grundlage sämtlicher verfügbarer Informationen vorurteilslos prüfen, ob auf diesem Gebiet für die Kommission Handlungsbedarf besteht, und dann entscheiden, wie weiter zu verfahren ist. Es ist in dieser Frage noch keine Entscheidung gefallen, und es wird auch die Möglichkeit ins Auge gefasst, gänzlich von Maßnahmen abzusehen.

 
 

(1)  Siehe http://ec.europa.eu/internal_market/company/shareholders/indexb_en.htm

 

Anfrage Nr. 67 von Diamanto Manolakou (H-0505/07)
 Betrifft: Überwachung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz
 

In jüngster Zeit werden immer umfassender Systeme zur elektronischen Überwachung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz eingesetzt (Überwachungskameras, elektronische Systeme zur Erfassung der Anwesenheit, zur Erfassung biometrischer Daten wie Fingerabdrücke usw.). Die Sicherheitserwägungen, auf die sich die Arbeitgeber berufen, sind ganz und gar haltlos, denn ähnliche Gründe waren schon früher gegeben, und es gibt viele technische Möglichkeiten für den Schutz und die Sicherheit der Unternehmen, ohne dass die Arbeitnehmer überwacht werden müssen. Ziel der Unternehmen ist es, ein Klima der Angst unter den Arbeitnehmern zu schüren, indem sie die Arbeitsintensität kontrollieren und verschärfen und das soziale Verhalten und die gewerkschaftliche Tätigkeit der Arbeitnehmer überwachen. Niemand weiß, zu welchen Zwecken die elektronischen Daten genutzt werden, die bei der Überwachung gewonnen und von den Arbeitgebern gespeichert werden.

Verurteilt die Kommission dieses Vorgehen der Unternehmen angesichts der Tatsache, dass die Überwachung unzulässig ist und damit gegen grundlegende demokratische Rechte und den Schutz personenbezogener Daten der Arbeitnehmer verstoßen wird? Wird sie Maßnahmen zur Beseitigung der Überwachungssysteme und zur Gewährleistung der Freiheit der gewerkschaftlichen Tätigkeit am Arbeitsplatz ergreifen?

 
  
 

Die Richtlinie 95/46/EG(1) setzt den rechtlichen Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU und enthält konkrete Bestimmungen zum Schutz der Rechte von Einzelpersonen. Dieser Rahmen gilt ebenso wie die innerstaatlichen Datenschutzvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie in vollem Umfang für die personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern. Diese Richtlinie ist allgemein gehalten und geht im Prinzip nicht speziell auf das Thema Beschäftigung ein. Doch gelten ihre Bestimmungen in vollem Umfang für alle Arten der automatischen oder nichtautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, zu denen die Videoüberwachung, elektronische Zugangskarten und die Verarbeitung biometrischer Daten von Arbeitnehmern gehören.

Jeder Arbeitgeber ist in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter den Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG unterworfen und hat demzufolge konkrete Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht, die betroffenen Personen auf angemessene Weise zu unterrichten, der nationalen Aufsichtsbehörde jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten zu melden und im Einklang mit den in der Richtlinie verankerten Grundsätzen des Datenschutzes zu handeln.

Nach den genannten Grundsätzen müssen personenbezogene Daten nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden; für festgelegte eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben werden; den Zwecken entsprechen, für die sie erhoben und/oder weiterverarbeitet werden, dafür erheblich sein und nicht darüber hinausgehen; sachlich richtig und, wenn nötig, auf den neusten Stand gebracht sein (Artikel 6 der Richtlinie).

Die Datenschutzgruppe(2) gemäß Artikel 29 hat eine Reihe von Stellungnahmen und Arbeitsdokumenten zur Anwendung der gemeinschaftlichen Bestimmungen auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern vorgelegt. Das wichtigste Dokument ist die Stellungnahme 8/2001 zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten, in der dieser Frage intensiv nachgegangen wird und die wichtigsten Leitlinien für die Auslegung der einschlägigen allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie zu finden sind. Von Bedeutung ist auch das Arbeitsdokument zur Überwachung der elektronischen Kommunikation von Beschäftigten (WP 55) vom 29. Mai 2002. Darüber hinaus enthalten weitere Dokumente der Datenschutzgruppe zum Schutz personenbezogener Daten in den Bereichen Telekommunikation, elektronische Kommunikation und Videoüberwachung Leitlinien, die auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten gelten.(3)

Die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ist in allen 27 Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt worden. In einigen Mitgliedstaaten gelten für den Beschäftigungsbereich spezielle gesetzliche Bestimmungen(4) und/oder Gutachten bzw. Verhaltenskodizes der Datenschutzbehörden(5), die die elektronische Überwachung von Arbeitnehmern im Betrieb zum Gegenstand haben. In einigen Mitgliedstaaten(6) wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer aufgrund besonderer nationaler Traditionen und Gepflogenheiten auch durch kollektivrechtliche Vereinbarungen geregelt.

Es ist Sache der jeweiligen nationalen Datenschutzbehörden, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern, wie sie die Frau Abgeordnete angesprochen hat, anhand der einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie und der innerstaatlichen Datenschutzvorschriften zu beurteilen.

 
 

(1)  Richtlinie 95/46/EG des Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABl. L 281 vom 23/11/1995.
(2)  Die auf der Grundlage von Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingerichtete Datenschutzgruppe hat eine Reihe wichtiger Stellungnahmen verfasst, die sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Arbeitswelt befassen und im Internet unter folgender Adresse abrufbar sind:
http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/dataprot/wpdocs/index.htm.
(3)  Empfehlung 2/99, Stellungnahme 2/200 und Stellungnahme 7/2000 der Datenschutzgruppe sowie Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videoüberwachung (siehe Arbeitsdokument WP 67 vom 25. November 2002 und Stellungnahme 4/2004 der Datenschutzgruppe).
(4)  Siehe z. B. Artikel 11 des luxemburgischen Gesetzes vom 2. August 2002 über den Schutz von Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und das finnische Gesetz Nr. 759/2004 über den Schutz der Privatsphäre im Erwerbsleben.
(5)  Siehe z. B. Belgien, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Vereinigtes Königreich, Portugal.
(6)  Siehe z. B. Belgien, Dänemark.

 

Anfrage Nr. 68 von Georgios Toussas (H-0509/07)
 Betrifft: Ökologische Katastrophe bei Santorini durch die Havarie der "Sea Diamond"
 

Obwohl seit dem 5.4.2007, als das Kreuzfahrtschiff „Sea Diamond“ vor der Küste der Insel Santorini gesunken ist, die Zerstörung der Meeresumwelt der Region voranschreitet, weigert sich die Reederei „Hellenic Louis Cruises“ unter Rückendeckung durch das Ministerium für Handelsschifffahrt, das Dieselöl, die Schmierstoffe sowie andere giftige Stoffe abzupumpen, die aus den Tanks des Schiffes ins Meer fließen. Die Maßnahmen des zuständigen Ministeriums für Handelschifffahrt, das Geldbußen gegen die Reederei verhängt, sind wirkungslos, da die Zerstörung der Meeresumwelt der Insel weiter anhält. Diese willkürliche Inaktivität – ein abgekartetes Spiel der „Hellenic Louis Cruises“ und des Ministeriums für Handelsschifffahrt – hat unter den Einwohnern Santorinis, die über die ökologische Zerstörung der Region besorgt sind, Empörung hervorgerufen.

Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass die Vorschläge der Bürgerverbände von Santorini und der breiteren Region umgesetzt werden, die sich für ein unverzügliches Abpumpen des Öls, der Schmierstoffe und der anderen giftigen Stoffe aus den Tanks des Schiffes einsetzen sowie für die Bergung des Kreuzfahrtschiffs „Sea Diamond“ und die Wiederherstellung der Meeresumwelt der Insel plädieren?

 
  
 

Das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz wurde mit der Entscheidung Nr. 2001/792/EG, Euratom eingerichtet. Verfügt ein Mitgliedstaat nicht über ausreichende Kapazitäten, um auf einen Katastrophenfall zu regieren, kann er über das Verfahren Hilfe in Anspruch nehmen und Fachwissen sowie sonstige Ressourcen aus den am Verfahren beteiligten Mitgliedstaaten anfordern.

Das Beobachtungs- und Informationszentrum der Kommission (MIC) stand mit den griechischen Behörden und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) in Kontakt, um die Auswirkungen - insbesondere die Umweltauswirkungen - der durch den Untergang der „Sea Diamond“ verursachten Katastrophe zu bewerten.

Darüber hinaus kann die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten operationelle Unterstützung bei der Bekämpfung der durch Schiffe verursachten Meeresverschmutzung über die seit 2004 tätige EMSA anbieten, der vor allem Spezialschiffe zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung zur Verfügung stehen. Es ist Sache des betroffenen und für den Umweltschutz zuständigen Mitgliedstaats, bei Bedarf operationelle Kapazitäten der EMSA über das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz zu beantragen.

Im vorliegenden Fall hat Griechenland keine Hilfe über das Verfahren beantragt.

Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip kann sich die Kommission nicht zu Gesprächen zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden in Griechenland über den Umgang mit dem Wrack äußern.

 

Anfrage Nr. 69 von Silvia-Adriana Ţicău (H-0513/07)
 Betrifft: Erweiterung der Liste der 30 vorrangigen Projekte als Teil des Europäischen Verkehrsnetzes
 

Der EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens hat zur Folge, dass die Europäische Union nunmehr ans Schwarze Meer angrenzt, und dass die Donau fast in ihrem gesamten Verlauf eine Binnenwasserstraße bildet. Die Europäische Kommission hat im Jahr 2004 eine Liste mit 30 vorrangigen Projekten für das Europäische Verkehrsnetz genehmigt, in die auch die neuen Mitgliedstaaten einbezogen sind.

Im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik hat die Kommission vorgeschlagen, die europäischen Hauptverkehrsachsen auch auf die Nachbarstaaten auszudehnen. Angesichts der fünf transnationalen Achsen, die von der Hochrangigen Gruppe 2005 ermittelt wurden, sowie des Vorschlags, im Jahr 2008 die Europäischen Verkehrsprojekte zu überarbeiten, wird die Kommission ersucht, mitzuteilen, mit welchen neuen Verkehrsprojekten und Finanzmitteln die Europäische Union beabsichtigt, von ihrem Zugang zum Schwarzen Meer nutzbringend Gebrauch zu machen, und welche neuen europäischen vorrangigen Verkehrsprojekte im Rahmen der Nachbarschaftspolitik mit der Republik Moldau und der Ukraine geplant sind.

 
  
 

Bei den transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-T) wurde durch die Entscheidung 2004/884 die Liste der prioritäten Projekte mit der speziellen Zielsetzung abgeändert, die Netze der 12 neuen Mitgliedstaaten zu integrieren. Die Liste umfasst 30 Schwerpunktachsen, von denen vier den Zugang zum Schwarzen Meer per Straße, Schiene, Binnenwasserstraße oder Seeweg gewährleisten.

Es handelt sich um die folgenden vier prioritäten Projekte:

Nr. 7, Autobahnachse Igoumenitsa/Patras-Athen-Sofia-Budapest mit Abzweigung nach Constanta,

Nr. 18, Binnenschiffahrtsachse Rhein/Maas-Main-Donau,

Nr. 21 südosteuropäische Meeresautobahn mit möglicher Verbindung zwischen Schwarzem Meer und Mittelmeer und

Nr. 22 Eisenbahnachse Athen-Sofia-Budapest-Wien-Prag-Nürnberg/Dresden mit Abzweigung nach Costanta.

Projekte im Zusammenhang mit diesen vier Achsen kommen für eine Finanzierung aus dem TEN-T-Budget und im Falle Rumäniens vor allem aus dem Kohäsionsfonds in Betracht.

Im Hinblick auf die Verbindungen zwischen der EU und den Nachbarstaaten hat die Kommission(1) die fünf von der Hochrangigen Gruppe vorgeschlagenen transnationalen Achsen gebilligt. Diese fünf Achsen sind auf EU-Ebene die wichtigsten für den internationalen Handel und bewältigen bereits heute ein erhebliches Verkehrsvolumen.

Bilaterale Verbindungen wie zwischen Rumänien und der Republik Moldau gehören nicht dazu, sondern fallen in den Rahmen der regionalen Zusammenarbeit. Die Gemeinschaft kann einen Beitrag zu derartigen Kooperationsrahmen leisten und dabei für Investionen innerhalb der EU die geeigneten Finanzierungsmechanismen wie den Kohäsionsfonds und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung einsetzen, während für Investitionen in Länder, die in die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) einbezogen sind, der ENP-Investmentfonds zur Verfügung steht. Soweit der Kommission bekannt ist, sind mit Unterstützung der EBWE(2) auf der moldauischen Seite bereits Straßensanierungsarbeiten im Gange, die für eine verbesserte Anbindung an die TEN in Rumänien sorgen sollen.

 
 

(1)  Mitteilung KOM (2007) 32 vom 31.1.2007.
(2)  Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung.

 
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