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Verfahren : 2006/0278(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0253/2007

Eingereichte Texte :

A6-0253/2007

Aussprachen :

PV 04/09/2007 - 14
CRE 04/09/2007 - 14

Abstimmungen :

PV 05/09/2007 - 5.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0370

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 4. September 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

14. Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (Aussprache)
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Bogusław Liberadzki im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland

(KOM(2006)0852 – C6-0012/2007 – 2006/0278(COD)) (A6-0253/2007).

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen heute den Vorschlag für die Änderung der Richtlinie über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland vorstellen zu können.

Diese Beförderung gefährlicher Güter macht etwa 8 % des gesamten Güterverkehrs aus, d. h. etwa eine Million Transportvorgänge täglich. Wir müssen die freie Beförderung gefährlicher Güter und die Intermodalität im nationalen und internationalen Verkehr garantieren und dabei die Sicherheitsaspekte im Auge haben, um unsere Umwelt, die Bürger und die Beschäftigten des Sektors zu schützen.

Dieser Vorschlag ist darauf gerichtet, vier Richtlinien und vier Entscheidungen der Kommission über die Beförderung gefährlicher Güter zu aktualisieren, indem sie zu einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden. Es handelt sich um eine deutliche Vereinfachung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts.

Des Weiteren geht es darum, den Anwendungsbereich der Gemeinschaftsregeln auf die Binnenschifffahrt auszuweiten, denn für diesen Sektor gelten bislang noch keinerlei gemeinschaftsrechtliche Rechtsvorschriften. Dabei handelt es sich zwar um einen Binnenverkehrsträger von geringerer Bedeutung, jedoch könnte ein Unfall auf einer Wasserstraße ernste Konsequenzen haben. Die Existenz eines einheitlichen Regelwerks für sämtliche Transporte gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen wird es ermöglichen, diese Risiken zu verringern. Weiterhin erstreckt sich der Vorschlag sowohl auf internationale als auch auf nationale Beförderungen.

Soweit die Ziele dieses Vorschlags, dessen Berichterstatter Herr Liberadzki ist. Bevor die Aussprache beginnt, möchte ich Ihrem Berichterstatter und dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr dafür danken, dass sie den Vorschlag der Kommission unterstützt haben.

 
  
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  Bogusław Liberadzki, Berichterstatter. – (PL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich freue mich, Ihnen im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr einen Bericht vorlegen zu können, in dem wir zuallererst den Umstand begrüßen, dass die Kommission den Richtlinienentwurf erarbeitet hat, den wir heute hier erörtern.

Wir stimmen Ihnen vollkommen zu, Herr Kommissar, dass damit die Regelungen zur Beförderung gefährlicher Güter konsolidiert und zugleich reduziert werden. Zweitens sind wir ebenfalls der Meinung, dass sich diese Regelungen in großem Maße sowohl auf die Transportsicherheit als auch auf die Lebensqualität der Bevölkerung auswirken könnten. Darüber hinaus basieren die Regelungen, die wir annehmen bzw. aus vielen verschiedenen Quellen kombinieren und damit zahlenmäßig reduzieren wollen, auf den Empfehlungen der UN für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen, Schiene oder Binnenwasserstraßen, die insgesamt mehr als 110 Milliarden t/km pro Jahr innerhalb der Europäischen Union ausmacht.

Im Zusammenhang mit der Vorlage dieses Berichts möchte ich betonen, dass der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ihn nahezu einstimmig angenommen hat und ihn ebenso wichtig wie notwendig hält und dass der Bericht ein neues Qualitätsniveau mit sich bringt, da die Regelungen zur Beförderung gefährlicher Güter auf Reisezüge ausgedehnt werden. Außerdem wird geregelt, wann Mitgliedstaaten aus nicht streng sicherheitsrelevanten Gründen bestimmte Abweichungen von allgemein geltenden Vorschriften anwenden können und wie diese Abweichungen auf EU-Ebene eingeführt und behandelt werden sollten.

Ich möchte alle Anwesenden bitten, die Änderungsanträge zu unterstützen, die beraten und aufgenommen wurden, vor allem Änderungsantrag 44, mit dem wir auf Antrag des Rates neben Fahrzeugen auch Eisenbahnwagen und Binnenschiffe einfügen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Hier möchte ich Sie bitten, dafür zu stimmen. Konkret bitte ich auch um Ihre Stimme für Änderungsantrag 45, der nach ausgiebiger Diskussion als guter Kompromiss erstellt wurde. Dabei geht es um Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b, wo wir die Formulierung aufgenommen haben, dass es in begründeten Fällen möglich ist, die Strecke und das zu verwendende Beförderungsmittel vorzuschreiben. Änderungsantrag 16 könnte dann als nicht notwendig wegfallen, oder wir könnten gegen ihn stimmen.

Bei den Änderungsanträgen 46 und 47 möchte ich Sie bitten, dagegen zu stimmen, da diese Vorschriften bereits im Text enthalten sind und die Regelung daher nur unnötig ausgeschmückt würde. Abschließend möchte ich den Schattenberichterstattern für ihre Mitarbeit danken, die sehr fruchtbar war. Mein besonderer Dank gilt dem Rat und der Kommission, und zwar dem Rat sowohl unter der deutschen als auch unter der portugiesischen Präsidentschaft. Wir sind etwa fünfmal zusammengetroffen. Es gab keine wesentlichen Meinungsverschiedenheiten, und es ist uns gelungen, alle auftretenden Differenzen zu lösen. Das zeugt meines Erachtens von einer beispielhaften Zusammenarbeit.

 
  
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  Renate Sommer, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ja, der Richtlinienvorschlag über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland ist ein bedeutendes Dossier, denn tatsächlich werden in der EU jährlich rund 110 Milliarden Tonnenkilometer gefährlicher Güter befördert: 58 % auf der Straße, 25 % mit der Eisenbahn und bisher 17 % auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Der vorliegende Richtlinienentwurf zielt darauf ab, die bestehenden Vorschriften zum Gefahrguttransport zu vereinfachen und zusammenzuführen. Außerdem wird der Anwendungsbereich der EU-Bestimmungen, der zurzeit die Beförderung auf der Straße und mit der Eisenbahn umfasst, auf die Binnenschifffahrt ausgeweitet. Diese Vereinfachung führt zu Bürokratieabbau und zur Verbesserung der Intermodalität. Denn durch die gemeinsame Regelung der Bereiche Straße, Schiene und Binnenwasserstraße wird gemeinschaftsweit ein einheitliches Sicherheitsniveau im innerstaatlichen und im grenzüberschreitenden Verkehr gewährleistet. Einheitliche Bestimmungen für die Verkehrsträger bedeuten eine Erleichterung und Förderung der multimodalen Transportvorgänge.

Insbesondere die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die Binnenschifffahrt ist begrüßenswert. Es gelten dann gleiche Sicherheitsvorschriften für alle Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft. Das wirkt sich positiv auf die Arbeitsbedingungen an Bord, auf die Sicherheit bei der Beförderung und auf den Schutz der Umwelt aus. Der einheitliche Standard führt zu Kostensenkungen durch Vermeidung von mehrfachen Genehmigungen und Zulassungen. Außerdem dürften sich die Einsatzmöglichkeiten und Marktaussichten für die Binnenschifffahrt verbessern, und wir wollen ja versuchen, mehr Gefahrgüter auf die Binnenwasserstraßen zu verlagern.

Die vom Verkehrsausschuss angenommenen Änderungsanträge greifen vorwiegend die Ratsposition auf. Wir sind uns einig, und wir wollen versuchen, möglichst in erster Lesung zum Ende zu kommen. Ich möchte unterstreichen, dass gerade ein Änderungsantrag, den der Berichterstatter schon erwähnt hat, der einen Kompromiss darstellt, von diesem Haus bitte angenommen wird. Es ist wichtig, dass sinnvolle Bestimmungen in dieses Dossier hineingestimmt werden. Wir sind mit der Kommission und dem Rat auch einer Meinung. Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Vorschrift, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, besondere Regelungen zu erlassen und vielleicht auch die Verkehrsträger vorzuschreiben, wenn sie es gegenüber der Kommission begründen können.

Zum Schluss herzlichen Dank an den Berichterstatter, mit dem man hervorragend zusammenarbeiten konnte, und die Bitte an dieses Haus, dieses Dossier in erster Lesung abzuschließen.

 
  
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  Brian Simpson, im Namen der PSE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Im Namen meiner Fraktion möchte ich dem Berichterstatter danken, und zwar nicht nur für seinen Bericht, sondern auch dafür, dass er das Parlament, den Rat und die verschiedenen politischen Gruppierungen in dieser wichtigen Frage zusammengeführt hat.

Den Kolleginnen und Kollegen wird bekannt sein, dass das geltende Gemeinschaftsrecht in diesem Bereich in erster Linie aus vier Richtlinien besteht, in der die Beförderung gefährlicher Güter behandelt wird. Die RID-Richtlinie und die ADR-Richtlinie befassen sich mit der Schienen- bzw. Straßenbeförderung, wobei die Beförderung gefährlicher Güter mit Binnenschiffen in den Anhängen dieser beiden Richtlinien abgedeckt ist.

Mit dem neuen Richtlinienvorschlag wird der Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts nunmehr auf Binnenwasserstraßen ausgedehnt, und wir müssen einen derartigen Schritt unterstützen.

Einige mögen der Ansicht sein, dass der Berichterstatter nicht weit genug gegangen ist, insofern es um den Geltungsbereich der Richtlinie geht, andere wiederum, zumeist aus der Wirtschaft, meinen, die Richtlinie sei zu restriktiv und gehe zu weit.

Der Berichterstatter hat nach meiner Auffassung die richtige Balance getroffen, und der wichtige Aspekt besteht darin, dass wir damit ein einheitliches Regelungssystem für die Beförderung gefährlicher Güter auf den Binnenschifffahrtswegen festlegen würden, bei dem entsprechende Normen vorhanden sind und jeder, auch die Mitgliedstaaten, weiß, wofür er zuständig ist.

Dieser Bericht gibt uns tatsächlich einen Zugewinn, wie der Berichterstatter angeführt hat. Er wird zu einer höheren Sicherheit führen und verdient daher nach meiner Meinung und nach Meinung meiner Fraktion unsere uneingeschränkte Unterstützung.

 
  
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  Jeanine Hennis-Plasschaert, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Wie bereits gesagt wurde, zielt der Richtlinienentwurf auf die Aktualisierung und Konsolidierung der bestehenden Richtlinien und Verordnungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland ab. Ein einziger Gesetzestext wird nun neben der Beförderung auf der Straße und mit der Eisenbahn auch die Binnenschifffahrt abdecken. Ehrlich gesagt frage ich mich, wie man damit nicht einverstanden sein könnte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand den Nutzen und die Notwendigkeit von Maßnahmen anzweifelt, die dafür sorgen sollen, dass derartige Transporte unter den bestmöglichen Sicherheitsbedingungen stattfinden. Wenn diese Maßnahmen dann auch noch gebündelt und in besser verständliche Worte gekleidet werden, ist uns allen damit gedient.

Im Ausschuss haben wir den meisten der hauptsächlich technischen Änderungsvorschläge des Berichterstatters zugestimmt. Er hat bei diesem Dossier offensichtlich eng mit dem Rat zusammengearbeitet, und das ist für einen Richtlinienvorschlag dieser Art im Allgemeinen die effizienteste Vorgehensweise. Ebenso lobenswert ist die Tatsache, dass der Berichterstatter eine Einigung in der ersten Lesung erreichen möchte. Die ALDE-Fraktion wurde jedoch von Änderungsantrag 45 ziemlich überrascht und findet ihn ein wenig salopp. Warum sich nicht mit dem Text in Änderungsantrag 16 begnügen, mit dem jeder, uns eingeschlossen, zufrieden war? Warum sofort allen Wünschen des Rates nachgeben, auch wenn dies die Effizienz von Logistikketten beeinträchtigen könnte? Warum nicht mit dem Rat darüber sprechen? Nicht alle Mitgliedstaaten befürworten diesen „Kompromiss“. Was werden der Berichterstatter, aber auch Frau Sommer und die Kollegen Jarzembowski und Simpson erreicht haben, wenn die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, willkürlich einem Verkehrsträger den Vorzug vor einem anderen zu geben? Es liegt eindeutig auf der Hand, dass jeder Verkehrsträger auf seine ganz eigene Weise dafür sorgen muss, dass seine Transporte sicher und effizient sind. Warum sollten die Marktteilnehmer nicht in der Lage sein, dies selbst zu regeln? Wir haben dies früher mit Änderungsantrag 16 sichergestellt, und ich bitte Sie daher dringend, Änderungsantrag 45 noch einmal zu prüfen und Ihren Standpunkt eventuell zu überdenken.

Ich danke dem Berichterstatter für seinen Einsatz, aber ich finde es schade, dass er sich hat verleiten lassen, diese Bestimmung über die Verwendung vorgeschriebener Transportträger durch die Hintertür wieder einzuführen. Ich bitte Sie nochmals, Ihren Standpunkt hinsichtlich Änderungsantrag 45 zu überdenken.

 
  
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  Leopold Józef Rutowicz , im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Der neue Richtlinienvorschlag zur Regelung der Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland ist ein notwendiger Rechtsakt. Er führt die bisherigen EU-Bestimmungen zu einem einheitlichen Akt zusammen und erweitert sie um die Beförderungen auf Binnenwasserstraßen.

Mit der Einbeziehung internationaler Regelungen für die Beförderung gefährlicher Güter wird die Richtlinie zu einem konsolidierten Dokument mit internationaler Geltung. Die neue Richtlinie ermöglicht auch in begrenztem Maße die Berücksichtigung spezifischer nationaler Bedingungen, wenn dies aufgrund wirtschaftlicher Erfordernisse und aufgrund des Zustands der Straßen erforderlich ist. Ein Beispiel hierfür wäre der Umfang, in dem Megaliner zum Einsatz kommen.

Die eingereichten Änderungsanträge sind technischer Art und geben keinen Anlass zur Besorgnis, mit Ausnahme der Änderungsanträge 46 und 47. Ich möchte dem Berichterstatter Herrn Liberadzki für seine konstruktive Zuarbeit bei der Erstellung des Berichts danken. Nach Auffassung der UEN erfüllt die Richtlinie die Erwartungen der betreffenden Akteure.

 
  
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  Eva Lichtenberger, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Für die multimodalen Transporte, die in Zukunft – so hoffe ich – dann doch zunehmen, ist das eine sehr positive Regelung, weil sie durchschaubarer und einfacher lesbar wird. Endlich sind auch – wie von der Fraktion der Grünen in einem vorherigen Bericht verlangt – die Wasserwege mit integriert. Es ist für mich unverständlich gewesen, dass das so lange gedauert hat. Gerade auf einem Fluss kann sich die Schadwirkung bei einem Unfall mit einem Transport mit hochgiftigen Chemikalien natürlich noch mehr konzentrieren, als das vielleicht auf hoher See der Fall ist.

Die angesprochenen strengeren Regeln, die Mitgliedstaaten erlassen können, bis hin zum Vorschreiben von Transportmitteln halte ich für notwendig, wichtig und richtig. Es gibt äußerst unterschiedliche Verhältnisse auf unseren Strecken. Wir haben hohe Brücken, wo zum Beispiel für Rettungskräfte keine Zugänglichkeit gegeben ist. Wir haben hohe Verkehrsdichten, wo Gefahrguttransporte unter Umständen noch gefährlicher werden könnten. Gefahrguttransporte verlaufen oft in Stadtnähe. All das führt dazu, dass wir diese Möglichkeit einräumen müssen, um flexibel auf die Gefährdungen reagieren zu können.

Zentral ist allerdings bei diesem Bericht wie bei vielen anderen die Kontrolle. Die Nationalstaaten müssen die Einhaltung dieser Regeln systematisch kontrollieren, denn sonst haben wir leeres Papier, das eine Sicherheit vorspiegelt, die es leider nicht gibt. Hier gibt es in einigen Staaten in Europa – ich möchte das ganz offen ansprechen – große Defizite. Das ist auch für die Ausbildung der Feuerwehren und der Rettungskräfte eine große Herausforderung.

Ich hoffe, dass das auch eine Aufforderung ist, genau diese Kontrollen zu verschärfen und die Gefahren auf den Transportwegen – sei es zu Wasser, auf der Bahn oder auf der Straße – endlich zu minimieren.

 
  
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  Jacky Henin, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(FR) Herr Präsident! Die Nutzung von Just-in-Time-Lieferungen in Industrie und Handel, deren Endziel, zusammenfassend gesagt, darin besteht, sofortigen Maximalprofit zu erzielen, bringt es mit sich, dass sich die gefährlichen Güter immer weniger in gesicherten Lagern und Fabriken befinden, sondern mehr und mehr auf Straßen, Flüssen, Schienen und Ozeanen unterwegs sind.

Seit vielen Jahren bemüht sich die Europäische Kommission mit allen Mitteln darum, den Beförderungssektor zum größtmöglichen Nutzen für die Privatinteressen und auf Kosten des allgemeinen Interesses zu deregulieren. Das geht so weit, dass die Kommission, sobald jemand versucht, die Frage der Sicherheit der Bürger aufzuwerfen, sich sofort hinter dem Subsidiaritätsprinzip verschanzt.

Wie gewohnt brüstet sich die Europäische Kommission damit, eng mit den Unternehmern zusammengearbeitet zu haben, und vergisst, ebenfalls wie gewohnt, die Arbeitnehmer, von denen sie einiges hätte lernen können, insbesondere über die umfassende Deregulierung des Beförderungssektors, das Sozialdumping, die Weigerung, verbindliche Vorschriften zu den Arbeitsbedingungen und der Ausbildung der Arbeitnehmer im Straßentransport zu verabschieden. Es ist stark zu befürchten, dass sich in den nächsten Jahren eine größere Katastrophe im Zusammenhang mit einer Beförderung gefährlicher Güter ereignet. Dann werden diejenigen, die die Entscheidungen getroffen haben, zur Verantwortung gezogen werden.

Doch könnten von diesem Parlament einfache und wirksame Maßnahmen verabschiedet werden wie die Einstufung von Parkplätzen und Verschiebebahnhöfen, über die gefährliche Güter befördert werden, als Seveso-Standorte; die Einführung der Verpflichtung zur Echtzeitrückverfolgung durch GPS für sämtliche gefährlichen Güter, um zu vermeiden, dass unvereinbare Güter zusammen gelagert werden; die Schulung des betreffenden Personals in den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Die meisten sehen darin jedoch nur unnütze Ausgaben! Handeln Sie nach Ihrem Gutdünken, aber zählen Sie dabei nicht auf unsere Unterstützung!

 
  
  

VORSITZ: GÉRARD ONESTA
Vizepräsident

 
  
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  Luca Romagnoli, im Namen der ITS-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt wirklich nicht viel über den hervorragenden Bericht des Kollegen Liberadzki und seinen überzeugenden Vorschlag für eine Richtlinie über die Beförderung gefährlicher Güter zu diskutieren. Ich habe ihm im Ausschuss meine Zustimmung gegeben und bestätige hiermit mein Votum, dem sich, wie ich glaube, auch viele meiner Kollegen in der ITS-Fraktion anschließen werden.

Je mehr der Binnenhandel zwischen den EU-Staaten zunimmt, desto zweckmäßiger ist es nach meinem Dafürhalten, dass vor allem in Bezug auf die Sicherheit, aber auch hinsichtlich der Kontrollen und der entsprechenden Verwaltungsverfahren ähnliche Bedingungen für diese Warenströme gelten. Außerdem widerspräche es jeder Logik, einen derart technischen Text, zu dem eine so umfassende und sachkundige Konsultation vieler Experten der Mitgliedstaaten stattgefunden hat, zu kritisieren oder gar abzulehnen.

Daher möchte ich die Gelegenheit ergreifen, um nicht nur Herrn Liberadzki, sondern auch dem Ausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter für ihre Arbeit zu danken, und daran erinnern, dass diese Arbeit im Einklang mit den in diesem Bereich geltenden internationalen Abkommen stand.

Abschließend möchte ich bemerken, dass meiner Meinung nach die Änderungsanträge, oder zumindest viele von ihnen, übernommen werden können, insbesondere Änderungsantrag 2 zu Erwägung 14 und die Änderungsanträge mit Bemerkungen zu den Mitgliedstaaten, die offenkundig kein Eisenbahnsystem haben und somit von der Richtlinie ausgenommen werden sollten. Und ehrlich gesagt beabsichtige ich auch, Änderungsantrag 45 zu unterstützen.

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE). – Herr Präsident, Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuerst die Gelegenheit nutzen, meinem guten Freund und jetzigen Berichterstatter Bogusław Liberadzki zu diesem wirklich ausgewogenen und gelungenen Bericht zu gratulieren. Kollegin Sommer hat es schon erwähnt: Jährlich werden in der EU 110 Milliarden Tonnenkilometer an gefährlichen Gütern befördert. Mir wäre es – wie dem Kollegen Henin – auch lieber, wenn ein Teil davon zumindest in Lagerhäusern lagerte. Das ist aber leider nicht der Fall, und deshalb müssen wir uns auch darum kümmern.

Ein erster wichtiger Punkt in diesem Bericht ist die Aktualisierung und Zusammenfassung der bestehenden Regeln hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen für Tanks und Fahrzeuge. Zweiter wichtiger Punkt: Ausweitung dieser Anforderung von Straße und Schiene auf die Binnenwasserstraßen. Gerade wenn man die Verkehrsentwicklung der letzten Jahre betrachtet, wird deutlich, dass gerade dieser Verkehrsträger immer mehr an Wichtigkeit gewinnt. Ich schließe mich der Kollegin Lichtenberger an, dass gerade, wenn in Flüssen etwas passiert, das natürlich besonders gefährlich ist.

Diese Maßnahmen – und hier spreche ich als Bewohner eines Transitlandes – können auch eine gewisse Verlagerung auf die Schiene bringen. Das ist natürlich sehr positiv. Insbesondere weil Österreich aufgrund seiner geographischen Lage sehr hohe Anforderungen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit an die Verkehrsteilnehmer stellt, ist dieser Bericht für uns natürlich zu begrüßen. Ich begrüße auch außerordentlich, dass es so sein wird, dass jeder Mitgliedstaat auch künftig das Recht haben sollte, die innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter auf seinem Gebiet selbst zu regeln oder zu untersagen. Dazu zählen aus meiner Sicht ganz besonders die besonderen Vorkehrungen für den Umweltschutz und die Möglichkeit des Verbots oder der Einschränkung für den Transport bestimmter Risikogüter.

Wenn dieser Bericht so beschlossen werden wird, wie er vom Berichterstatter vorgeschlagen wird, wird es ein sehr guter Bericht, und wir können alle mit diesem Ergebnis zufrieden sein.

 
  
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  Nathalie Griesbeck (ALDE). – (FR) Herr Kommissar, Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meinerseits unserem Berichterstatter für die Arbeit danken, die unter seiner Leitung zu wirklich sehr technischen Fragen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter durch Europa, welche fast 10 % des Gütertransports ausmachen, geleistet wurde. Ich freue mich natürlich, dass dieser Text nicht nur die Vorschriften entstauben will, die die öffentliche Sicherheit betreffen, sondern auch, dass er auf den Gütertransport auf Binnenwasserstraßen ausgeweitet wird, denn hier handelt es sich um einen Verkehrsträger, den man – wie viele von uns meinen – in Europa als Alternative zum Straßenverkehr weiterentwickeln sollte. Zugleich weckt er große Erwartungen bei den europäischen Bürgern.

Der Bericht ist ein Schritt zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften im Bereich der Verwaltungsverfahren sowohl für die Absender als auch für die Empfänger, aber er ist auch ein wesentlicher Beitrag zur Schulung der Beschäftigten, die mit der Sicherheit der gefährlichen Güter zu tun haben. Wenngleich wir unsere Position in einigen in den Änderungsanträgen angesprochenen Punkten noch vertiefen müssen, stellt dieser Text doch einen unbestreitbaren Fortschritt dar, vor allem was die Verständlichkeit und die Sicherheit betrifft.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident! Ich schließe mich vollinhaltlich den Äußerungen meiner Fraktionskollegin Lichtenberger an. Wir begrüßen dieses Paket als einen Schritt in die richtige Richtung, wenn auch mit einigen Vorbehalten. Unsere Änderungsanträge sollen das Paket stärken, vor allem in Sachen Schulung zum Verhalten bei Unfällen sowie in Bezug auf das Recht jedes einzelnen, zu wissen, was befördert wird.

Ich persönlich würde gern noch weiter gehen. Ich würde gern auch militärisches und ziviles Nuklearmaterial in denselben Rahmen einfügen. Leider ist Schottland Standort von militärischen Nukleareinrichtungen und zivilen Kernkraftanlagen, so dass auch immer wieder Transporte stattfinden. Vor Kurzem meldete die Zeitung „Sunday Herald“, dass sich in den letzten sieben Jahren 67 sicherheitsrelevante Vorfälle beim Transport von Kernmaterial in Schottland ereignet haben. Es bestehen also noch eindeutige Verbesserungsmöglichkeiten, und ich denke, die EU kann hier handeln, wenn die britische Regierung es unterlässt. Bis dahin jedoch begrüße ich alle Schritte, die darauf abzielen, der Bevölkerung mehr Rechte dahingehend zu verschaffen, über entsprechende Transporte auf den Straßen und Wasserwegen informiert zu werden, und die dafür sorgen, dass diese Transporte sicher sind. Der vorliegende Bericht leistet dazu einen Beitrag, und daher begrüßen wir ihn.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE). – (RO) Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Abgeordnete! Zwischen 1995 und 2004 nahm der Gütertransport um 28 % zu, und bis 2020 wird mit einem Anstieg von 50 % gerechnet. 58 % des Gütertransports werden auf der Straße, 25 % auf der Schiene und 17 % auf Binnenwasserstraßen durchgeführt. Bei 8 % der beförderten Fracht handelt es sich um gefährliche Güter. Diese Transporte gefährden die Regionen, durch die diese Güter geleitet werden, sehr, weshalb die Europäische Union die erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss, um die Sicherheit solcher Transporte zu erhöhen.

Die in der Europäischen Union geltenden Gesetze regeln nur den Transport gefährlicher Güter auf der Straße und auf der Schiene, während für den Transport auf dem Wasserweg nur internationale Abkommen gelten, denen sich die Mitgliedstaaten angeschlossen haben. Nach dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens zur EU wurde die Donau fast auf ihrer gesamten Länge Binnenwasserstraße. Die Donau durchfließt sieben europäische Hauptstädte und viele weitere städtische Ballungsräume, so dass die Sicherheit des Transports gefährlicher Güter auf der Donau außerordentlich wichtig ist.

Die Maßnahmen in Bezug auf den Transport gefährlicher Güter müssen durch Maßnahmen zum Eingreifen bei Unfällen mit derartigen Transporten ergänzt werden. Es ist mit einer großen Zahl Geschädigter zu rechnen, selbst unter den Helfern, die bei solchen Unfällen eingreifen.

Außerdem sollte der Transport gefährlicher Güter zu weniger belebten Zeiten und auf weniger befahrenen Routen erfolgen, um die daraus resultierenden Risiken möglichst gering zu halten. Ich meine, dass im Interesse der Sicherheit des Transports gefährlicher Güter eine möglichst kurze Übergangszeit für die Umsetzung dieser Richtlinie vonnöten ist.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vor allem nochmals Herrn Liberadzki und dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr für diese ausgezeichnete Arbeit danken, die es uns, was ich ebenso wie Sie hoffe, ermöglichen wird, den Vorschlag bereits in der ersten Lesung zu verabschieden. Aus dem Anliegen heraus, bereits bei dieser ersten Lesung ans Ziel zu gelangen, akzeptieren wir gern die Änderungsanträge, die den zwischen den Institutionen ausgehandelten Kompromiss widerspiegeln, während wir hingegen die Änderungsanträge, die die Einigung in erster Lesung in Frage stellen würden, nicht für wünschenswert halten.

Es trifft zu, und alle haben das hervorgehoben, dass dieser Text es ermöglichen wird, die Rechtsvorschriften zu vereinfachen und folglich leichter anwendbar zu machen und sie somit auf die Binnenwasserstraßen auszuweiten. Ich stimme mit dem Parlament darin überein, das Binnenwasserstraßennetz umfassend auszubauen, das für Europa ein Mittel sein kann, die Verkehrsverlagerung, die wir anstreben, zustande zu bringen. Das wollte ich noch anmerken.

Nochmals Dankeschön an das Parlament und an seinen Berichterstatter für die sehr gute Arbeit an diesem sachkundigen Bericht. Ich glaube sagen zu können, dass dieser Text wirklich Gegenstand einer beispielhaften Zusammenarbeit war.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Christine De Veyrac (PPE-DE) , schriftlich. (FR) Die zunehmende Ausweitung der Beförderung gefährlicher Güter hat es erforderlich gemacht, auf europäischer Ebene Rechtsvorschriften einzuführen, die die für die Beförderung dieser Art von Gütern anwendbaren Regeln vereinfachen und vereinheitlichen.

Wir sind dafür verantwortlich, die öffentliche Sicherheit zu garantieren, und das schließt auch die Beförderung gefährlicher Güter ein. Deshalb halte ich es für wichtig, dass die Staaten die Möglichkeit haben, falls notwendig in angemessener und transparenter Weise die Nutzung vorgeschriebener Trassen festzulegen. Sie müssen auch das Transportunternehmen verpflichten können, eine bestimmte Verkehrsart anstelle einer anderen zu verwenden, wenn sie der Auffassung sind, dass die Sicherheit ihrer Bürger auf diese Weise besser gewährleistet ist.

 
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