Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir sind der Ansicht, dass die Nachhaltigkeit der Fischbestände entscheidend dazu beiträgt, die Fangtätigkeit und die Existenzfähigkeit der Fischwirtschaft zu gewährleisten, aber wir lehnen eine Politik des Flottenmanagements – wie sie in der EU beschlossen wurde – oder eine Verkleinerung der Flotte, die vor allem einen signifikanten Abbau der Produktionsmittel und der Arbeitsplätze zur Folge hätten, ab.
Um das Ziel der Herstellung eines dauerhaften Gleichgewichts zwischen Fangkapazitäten und Fangmöglichkeiten zu erreichen, muss die soziale und wirtschaftliche Lage des Fischereisektors in Betracht gezogen werden, indem Mechanismen zur Subventionierung und Entschädigung von Fischern in Gang gesetzt werden, die von den wirtschaftlichen Folgen einer umweltfreundlichen Fangtätigkeit und Maßnahmen zur Reduzierung der Fangtätigkeit betroffen sind, und zwar insbesondere in benachteiligten Gebieten, die auf die Fischerei angewiesen sind.
Außerdem sollte die Fangtätigkeit an die Bestände und den Schutz der Meeresumwelt angepasst werden. Damit würde man gleichzeitig die kleine Küstenfischerei und die handwerkliche Fischerei unterstützen und die Fischergemeinden schützen. Besonders hilfreich wäre es in diesem Zusammenhang, wenn die exklusive Fischereizone der Mitgliedstaaten von den derzeit 12 Seemeilen auf 24 Seemeilen und die der Regionen in extremer Randlage von 100 auf 200 Seemeilen ausgeweitet würden.
Robert Navarro (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meines Kollegen Paulo Casaca gestimmt, denn dieser hebt deutlich die äußerst negativen Auswirkungen der gegenwärtigen Regelung hervor, die zuweilen zu Entscheidungen führt, die völlig losgelöst von den örtlichen Realitäten sind.
Als Beispiel möchte ich die Fischerei mit dem „Thonaille“-Netz im Mittelmeer nennen. Die Fischer, die dieses Netz verwenden, haben vieles getan, um ihre Fangmethoden weiterzuentwickeln, doch durch die kürzlich eingeführten Rechtsvorschriften werden ihnen unverhältnismäßig starke Beschränkungen auferlegt, die sie in den Ruin treiben könnten. So leiden sie unter einem unlauteren Wettbewerb von Seiten ihrer spanischen wie auch französischen Kollegen im Ostatlantik. Nach den im Bericht unterbreiteten Vorschlägen hätten ein Ansatz auf der Grundlage von geografischen Zonen und die Berücksichtigung der Besonderheiten der verwendeten Methoden es ermöglicht, eine ausgewogenere Aufteilung des Fangaufwands zu gewährleisten, die ein dauerhaftes Gleichgewicht zwischen Fangkapazitäten und -möglichkeiten gesichert hätte.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. – (EN) Ich unterstütze den Bericht Elles über den Entwurf des Berichtungshaushaltsplans Nr. 5/2007. In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein spezielles Problem meines Landes hinweisen, das als Argument gegen die Unterstützung einer Ausgabenerhöhung angeführt werden könnte.
Großbritanniens Problem besteht darin, dass Margaret Thatcher mit dem 1984 ausgehandelten Abkommen von Fontainebleau allen nachfolgenden britischen Regierungen eine bittere Pille hinterlassen hat. Nach dem Abkommen von Fontainebleau erhält Großbritannien einen Beitragsrabatt, der zwei Drittel der Differenz zwischen der Summe, die wir jährlich an die EU bezahlen und der Summe, die wir jährlich von der EU erhalten beträgt. Deshalb wird Großbritannien durch jedes neue Ausgabenprogramm doppelt belastet: Erst zahlen wir unsere 50 % ein und dann verlieren wir zwei Drittel des EU-Beitrags, sodass sich in unserem speziellen Fall der EU-Beitrag von 50 % auf weniger als 17 % verringert. Berücksichtigt man die Tatsache, dass Großbritanniens Anteil am Gesamthaushalt der EU nur knapp 15 % ausmacht, ist jedes neue Projekt, für das Großbritannien weniger als ein Drittel der Fördermittel erhält, ein finanzieller Verlust für das Land.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Im Bericht wird festgestellt, dass jährlich annähernd 110 Milliarden Tonnen gefährliche Güter – die für die Bevölkerung und die Umwelt eine Gefahr darstellen – je Kilometer innerhalb der EU transportiert werden, was fast 8 % des gesamten Frachtverkehrs ausmacht. Davon entfallen 58 % auf den Schienenverkehr, 25 % auf den Luftverkehr und 17 % auf den Transport auf Binnengewässern.
Der internationale Transport von gefährlichen Gütern wird durch internationale Abkommen geregelt.
Wir sind in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass im Rahmen der nützlichen und notwendigen Zusammenarbeit auf EU-Ebene beim Transport (gefährlicher) Güter innerhalb des Territoriums der einzelnen Mitgliedstaaten deren volle Souveränität gewahrt werden muss, beispielsweise durch das Recht, den Transport gefährlicher Güter aus Gründen der nationalen Sicherheit oder des Umweltschutzes zu regeln und zu verbieten bzw. entsprechende Einzelgenehmigungen zu erteilen.
Das ist eine Grundsatzfrage, die vor allem in Anbetracht der durch die EU geförderten ungebremsten Liberalisierung des Verkehrs ganz besondere Bedeutung erlangt.
Dieter-Lebrecht Koch (PPE-DE), schriftlich. − Dem Vorschlag der Kommission zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der europäischen Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter ist in vollem Umfang zuzustimmen, auch im Sinne von „better regulation“.
Erst am 31.8.2007 habe ich die Verkehrsmanagementzentrale von 7 Straßentunneln, darunter dem längsten Tunnel Deutschlands, besucht und bin auf die Notwendigkeit der Harmonisierung, besonders von Vorschriften zu Gefahrguttransporten in Tunnels, aufmerksam gemacht worden.
Nicht nur der Transport von Waren schlechthin, sondern auch der Transport von gefährlichen Gütern nimmt rasant zu. Und das weltweit, so dass selbst der Zuwachs nicht mehr von einem einzelnen Verkehrsmittel aufgefangen werden kann. Deshalb ist es sinnvoll, entsprechende Vorschriften nicht nur für den Straßen- und Schienenverkehr zu erlassen, sondern den Binnenschiffverkehr mit einzubeziehen. Damit verbessern sich die Chancen zur Umsetzung des komodalen Ansatzes bei der Lösung unserer Transportaufgaben. Dass der vorliegende Rechtsakt die besonderen Empfehlungen der Vereinten Nationen berücksichtigt und gleichzeitig den Subsidiaritätsanspruch der Mitgliedstaaten der EU beachtet, ist für das Verständnis bei unseren MitbürgerInnen besonders erwähnenswert. Indem die Richtlinie 4 „alte“ Richtlinien zusammenfasst und 2 000 Seiten Gesetzestext einspart, ist sie ein Beispiel dafür, wie Bürokratieabbau funktioniert.
Die Mitgliedstaaten werden auch künftig, z. B. aus Gründen der nationalen Sicherheit oder des Umweltschutzes, die innerstaatliche Beförderung bestimmter gefährlicher Güter regeln oder sogar versagen können. Im Ergebnis können die BürgerInnen durch diese Richtlinie gleichzeitig einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrs- und der Umweltsicherheit erwarten.
Fernand Le Rachinel (ITS), schriftlich. – (FR) Wenigstens einmal geht der Vorschlag der Kommission zur Beförderung gefährlicher Güter in die richtige Richtung, denn der uns vorliegende Text ist darauf ausgerichtet, die bestehenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.
Gegenwärtig gelten für den Bereich der Beförderung gefährlicher Güter auf dem Landweg (Schiene/Straße) und auf den Binnenwasserstraßen nicht weniger als vier Richtlinien und zahlreiche Kommissionsentscheidungen. Dieses recht zusammengewürfelte Vorschriftenwerk bewirkt, dass die Regeln zu kompliziert, schwer in einzelstaatliches Recht umzusetzen und oft veraltet sind.
Das Thema ist insofern besonders bedeutsam, da der Umfang des Binnentransports in der Europäischen Union und damit auch die Beförderung von Gefahrgut ständig ansteigen. Fast 110 Milliarden tkm/a solcher Güter werden jährlich in der Union befördert, was 8 % des gesamten Gütertransports entspricht. Aufgrund seiner strategischen Lage als europäischer Verkehrsknotenpunkt kommt es in Frankreich regelmäßig zu einer Überlastung seines Straßen-, Eisenbahn- und Wasserstraßennetzes, woraus eine beträchtliche Gefahr von Transportunfällen erwächst.
Es ist höchste Zeit, sämtliche nebensächlichen und überflüssigen europäischen Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet zu beseitigen, um den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern, aber auch den nationalen Behörden zu ermöglichen, die Sicherheit dieser Beförderungsart voll zu gewährleisten und zu verstärken.
Andreas Mölzer (ITS), schriftlich. − Der katastrophale Lastwagenbrand im Gotthardtunnel und ähnliche Vorfälle werden angesichts des kontinuierlichen Anstiegs des Güterverkehrs sicher nicht die letzten Horrormeldungen über LKW-Unfälle sein. Nicht zuletzt auch deshalb, da Lastwagen überproportional oft beim Zustandekommen von Unfällen auf Autobahnen beteiligt sind und aufgrund immer enger werdender Margen und des immer größeren Konkurrenzdrucks Ruhezeiten oft nicht eingehalten werden. Das Gefahrenpotential steigt auch durch schlecht ausgebaute Straßen und Kolonnenbildung.
Ist nun ein Transporter gefährlicher Güter in einen derartigen Unfall verwickelt, sind die Folgen natürlich umso schwerwiegender. Auch finden immer wieder illegale Transporte radioaktiver, ätzender oder explosiver Fracht statt, sodass bei Unfällen für die Einsatzkräfte teilweise Lebensgefahr besteht. Es ist nur recht und billig, die Sicherheitsanforderungen zu aktualisieren, weshalb ich auch für den Bericht gestimmt habe, jedoch sind die Kontrollen ebenso entsprechend zu verschärfen.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Zu den grundlegenden Pflichten und Zuständigkeiten der EU gehört es, sichere Lebensbedingungen für die europäischen Bürger zu gewährleisten. Der Umfang der Güterbeförderung innerhalb der EU nimmt ständig zu und damit auch der Umfang der Beförderung gefährlicher Güter.
Deshalb müssen wir die für die Beförderung gefährlicher Güter geltenden Rechtsvorschriften vereinfachen und präzisieren. Die Absicht, die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn, auf der Straße und in der Binnenschifffahrt in einer Richtlinie zusammenzufassen, könnte die Ko-Modalität fördern und bei Einhaltung der geltenden Vorschriften die Sicherheit erhöhen. Gleichzeitig könnte durch die Annahme neuer Kriterien über die Expresslieferung und Bestimmungen zu den entsprechenden Diensten die Güterbeförderung beschleunigt werden. Voraussetzung dafür ist noch mehr Sicherheit bei der Beförderung innerhalb der EU, einschließlich der Beförderung gefährlicher Güter. Meines Erachtens wird die Umsetzung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen dies ermöglichen.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. − (PL) Ich stimme für Bogusław Liberadzkis Bericht zur Beförderung gefährlicher Güter.
Professor Liberadzki ist ein führender Spezialist auf dem Gebiet des Transports. Der von ihm vorgelegte Bericht ist professionell verfasst und vermittelt eine tiefgründige Analyse des aufgeworfenen Problems.
Eine der Prioritäten der Europäischen Union ist zweifellos die Gewährleistung sicherer Lebensbedingungen für die Europäer. Dazu gehört auch die Sicherheit der Beförderung in der gesamten Union, insbesondere der Beförderung gefährlicher Güter. Der zunehmende Verkehr von Waren und Dienstleistungen hat zu einem Anwachsen des Straßen-, Schienen und Binnenschifffahrtstransports geführt. Deshalb unterstütze ich die Initiative, diese Formen der Beförderung in einer einzigen Richtlinie zusammenzufassen. Meiner Meinung nach sollten wir auf europäischer Ebene bemüht sein, eine Gesetzgebung mit dem größten Mehrwert für die Unionsbürger zu schaffen. Die Einbindung der Verordnungen in ein einziges EU-Dokument wird ihre Transparenz und die Möglichkeiten des Zugangs zu ihnen und auch die Wirksamkeit ihrer Anwendung erhöhen.
Andreas Mölzer (ITS). – Herr Präsident! Ich habe für die Berichte Jeggle gestimmt, weil ich hoffe, dass damit das Überleben unserer Bauern erleichtert wird. Es hat ja eine Zeit gegeben, in der Bauern sehr gut von ihren Erzeugnissen leben konnten. Heute steigen die Lebensmittelpreise kontinuierlich, und während die Großunternehmen davon profitieren und satte Gewinnspannen einfahren, wird der einfache Bauer immer mehr in die Rolle eines Bittstellers gedrängt. Oft lässt sich der kleinbäuerliche Betrieb nur mehr im Nebenerwerb halten, wobei vor allem die Liebe zur Natur der einzige Grund ist, warum viele diese Doppelbelastung auf sich nehmen. Aber immer mehr werfen das Handtuch, was im Bereich Obst, Gemüse und Futtermittelproduktion schon in eine Importabhängigkeit geführt hat.
Seit dem EU-Beitritt haben über 50 % der österreichischen Landwirte aufgegeben, also die Milchproduktion eingestellt. Wir nähern uns daher rasant jenem Punkt, ab dem unsere Selbstversorgungsfähigkeit mit Frischmilch und Frischmilchprodukten bedroht ist.
Hynek Fajmon (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Während der heutigen Abstimmung über die drei Milch-Berichte habe ich bereits meine Unterstützung für die Vorschläge der Kommission signalisiert, weil sie nach meinem Dafürhalten Schritte in die richtige Richtung sind.
Die Überregulierung des Marktes bei Milch und Milcherzeugnissen für Konsummilch in der EU ist unnötig und sinnlos. Sowohl Verbraucher als auch Erzeuger leiden unter den Folgen. Es ist daher richtig, dass die bestehenden Vorschriften liberalisiert werden. Es wäre ratsam, neben den drei bereits bestehenden Milch-Kategorien zusätzliche Kategorien mit anderem Fettgehalt zuzulassen. Dadurch hätten Verbraucher und Erzeuger eine größere Auswahl. Eine solche Entwicklung wäre zu begrüßen.
Die Kommission sollte die Liberalisierung des Milchmarktes energisch vorantreiben, denn das bestehende Quotensystem ist veraltet und wirkungslos. Es gibt keinen Grund, Erzeuger von großen Milchmengen weiterhin mit Strafen zu belegen. In Zeiten, in denen die Nachfrage nach Milch und Milcherzeugnissen weltweit steigt, sind Milchquoten eindeutig ein Hindernis für die Entwicklung der Milchwirtschaft in der EU.
Liam Aylward (UEN), schriftlich. – (EN) Die derzeit gute wirtschaftliche Lage des Milchsektors sorgt für großen Optimismus bei den Milchbauern in Europa. Eine wachsende Nachfrage nach Milcherzeugnissen in Asien, der Rückgang der Produktion in Europa und die Tatsache, dass in den USA immer mehr Flächen zur Erzeugung von Biokraftstoffen genutzt werden, haben die Preise für Milcherzeugnisse auf ein Rekordniveau steigen lassen.
Als Mitglied des Europäischen Parlaments, das einen ländlichen Wahlkreis in Irland vertritt, freue ich mich über diese wohlverdiente Verschnaufpause für die Milchbauern, obgleich die Produktionskosten weiter steigen und vor allem kleineren Milchviehbetrieben das Überleben erschweren.
Eine Änderung der Marktverwaltungsmechanismen führt zu Instabilität. Angesichts der für 2015 geplanten Abschaffung der Milchquoten müssen die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um Marktschwankungen auszugleichen. Derzeit kann niemand sagen, wie die Erzeuger reagieren werden. Ein Anstieg der Mengen in der Milchproduktion wird zu einem Verfall der Preise führen. Schutzmaßnahmen, die im Einklang mit den WTO-Regeln stehen, sind wichtig, um die Stabilität zu gewährleisten.
Aufgrund der weltweit guten Marktsituation für Milcherzeugnisse werden derzeit keine Ausfuhrerstattungen gewährt. Wir sollten dafür sorgen, dass diese Erstattungen als Mechanismen beibehalten werden, um sie gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt wieder einsetzen zu können.
Eine Erneuerung des Milchsektors ist unausweichlich, aber der Übergang muss sorgfältig gesteuert werden, um den Landwirten in Europa eine gesicherte und lebenswerte Zukunft bieten zu können.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir befürworten den im Bericht vertretenen Standpunkt, dass das Schulmilchprogramm in qualitativer Hinsicht aufgewertet werden muss. Wir bedauern jedoch, dass das Programm in seiner derzeitigen Form aufgrund der vorherrschenden Managementphilosophie und der derzeit dafür bereitgestellten Mittel in vielen Fällen eher eine Ermunterung zum Verzicht auf Milch darstellt, da die angebotenen Produkte in qualitativer Hinsicht und ihrem Wesen nach kaum den Geschmack der Schüler in der Sekundarstufe I treffen.
Deshalb teilen wir die Ansicht, dass die für die Aufnahme in dieses Programm vorgesehene Palette an Produkten hinsichtlich ihrer Vielfalt sowie ernährungswissenschaftlicher Überlegungen und aus Zweckmäßigkeitsgründen erweitert werden sollte. Dabei müssen wir jedoch bedenken, dass es vordringlich gilt, einfache Probleme zu lösen wie den Mangel an vernetzten Kühlsystemen, der dafür sorgt, dass Schulen und zahlreiche portugiesische Schüler lediglich Zugang zu UHT-Milch haben.
Milch ist für seinen Nährwert bekannt, und wir wissen, dass wir die Menschen zum Milchkonsum anregen müssen. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn wir die Produktion von Qualitätsmilch fördern, und der Schlüssel dazu liegt bei den zahllosen kleinen Herden. Es sind vor allem landwirtschaftliche Familienbetriebe, die mit ihren extensiven Methoden der Milchproduktion ländliche Gemeinden am Leben erhalten und die völlige Abwanderung der Menschen in die Städte verhindern.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Die Berichte des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über Milchprodukte haben einen unterschiedlichen Inhalt. Die Juniliste unterstützt die Kommission dahingehend, nunmehr auch die Produktion und Vermarktung von Konsummilch zu erlauben, die nicht einer der drei bisherigen Kategorien zugeordnet werden kann. Eine solche Liberalisierung ist positiv und erleichtert die Situation in Schweden, das seit 1995 Probleme hatte, die schwedischen Traditionen an die starren EU-Vorschriften über Milchprodukte anzupassen.
Die beiden anderen Milch-Berichte basieren auf der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU und werden von der Juniliste abgelehnt. Die Milchproduktion sollte, abgesehen von der normalen Lebensmittelkontrolle aus Gründen der Volksgesundheit, dem freien Markt überlassen werden.
Die Änderungsanträge des Landwirtschaftsausschusses zum Bericht (A6-0283/2007) über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse sind völlig absurd. Darin wird die Umverteilung der Mitteleinsparungen im Milchsektor vorgeschlagen sowie die Einrichtung eines Milchfonds-Restrukturierungsprogramms zur Unterstützung derjenigen, die von einer zunehmenden Marktliberalisierung betroffen sind, zur Verstärkung von Absatzförder- und Ernährungsaufklärungsmaßnahmen sowie zur Unterstützung der Milchproduktion in Berggebieten und zur Verstärkung der Schulmilchregelung.
Wir lehnen diese Vorschläge rundweg ab. Die Juniliste stellt fest, dass es in dieser Situation von Vorteil ist, dass das Europäische Parlament kein Mitentscheidungsrecht in Fragen der EU-Agrarpolitik hat, denn dann wäre die Union im Teufelskreis des Protektionismus und der hohen Subventionierung aller Bereiche des Agrarsektors gefangen.
Christel Schaldemose (PSE), schriftlich. – (DA) Die dänischen Mitglieder der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament – Herr Rasmussen, Frau Thomsen, Frau Schaldemose, Herr Jørgensen und Herr Christensen – haben nicht nur gegen die Vorschläge der Kommission, sondern auch gegen die vom Parlament eingebrachten Änderungsanträge gestimmt. Nach Ansicht der Delegation ist eine Reform des Milchverteilungssystems in Schulen notwendig, gleichwohl geht der Vorschlag aber nicht weit genug. Nach Ansicht der Delegation sollte die Förderung von Milch mit hohem Fettgehalt gänzlich abgeschafft werden, um stattdessen gesunde Milch bestmöglich zu fördern.
Die Delegation möchte aber betonen, dass sie die Reform der EU-Agrarförderung mit Blick auf eine stärkere Marktorientierung unterstützt. Die Agrarpolitik der EU sollte unter anderem mit umweltpolitischen Initiativen und mit Initiativen zur Volksgesundheit verknüpft werden.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. – (EN) Um die Integrität dieses Parlaments sicherzustellen, sollten alle Abgeordneten, die ein finanzielles Interesse am Milchsektor haben, bei diesen Abstimmungen eine Interessenerklärung abgeben.
Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass wir nach einer gewissen Zeit überprüfen und bewerten müssen, ob diese Maßnahme tatsächlich sinnvoll ist und ob sie tatsächlich wirksam ist. Wenn sie nicht wirksam ist, dann werden wir sie abschaffen, wenn sie teilweise wirksam und sinnvoll ist, dann werden sinnvolle Modifikationen notwendig sein. In jedem Fall ist aber darauf hinzuarbeiten, dass eine Standardisierung bei der Umsetzung, d. h. Einheitlichkeit bei den Kontrollen, gegeben ist, damit das Ärgernis, das wir gegenwärtig auf den Flughäfen erleben, endlich auch beseitigt wird.
John Attard-Montalto (PSE). – (MT) Ich möchte unterstreichen, dass es keine Kompromisse geben sollte, wenn es um die Sicherheit geht. Daran sollten wir denken, wenn es Einschränkungen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Flugzeug gibt. Natürlich ist es unbequem, natürlich ist es ärgerlich, wenn man etwas wegwerfen muss, doch die Sicherheit hat oberste Priorität, Sicherheit ist der beste Weg.
Wenn die britischen Geheimdienste erklären, dass es noch immer eine Bedrohung gibt, dann gibt es noch eine Bedrohung. Wir dürfen keine Kompromisse eingehen, deshalb müssen wir besonders vorsichtig sein, wenn wir Entschließungsanträge zu diesem Thema annehmen, damit wir in unserer Haltung nicht schwach oder kläglich wirken.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Bei meinen regelmäßigen Dienstflügen erlebe ich immer wieder ärgerliche Zwischenfälle mit Fluggästen, die auf europäischen Flughafen Flüssigkeiten im Handgepäck haben. Von ihren Kosmetika müssen sie sich trennen. Glücklicherweise gelingt es ihnen, einen halben Liter Mineralwasser auszutrinken, aber wenn ein Aftershave oder Shampoo die zulässige Höchstmenge übersteigt, landet es im bereitstehenden Container.
Die Fluggäste empfinden die strengen Kontrollen am Flughafen als Verletzung ihrer Rechte. Sie verstehen nicht, warum es sie gibt, und sind wütend auf die Union mit ihren bürokratischen Vorschriften. Sie fliegen aus anderen Gründen und haben daher kein Verständnis dafür, dass sie sich von Hygieneartikeln des täglichen Bedarfs trennen müssen. Und das Flughafenpersonal hat weder die nötige Zeit noch Lust, die strengen Kontrollen, die als Anti-Terror-Maßnahme eingeführt wurden, zu begründen.
Ich habe für den Entschließungsantrag gestimmt, in dem vorgeschlagen wird, die umstrittenen Maßnahmen, die zur Beeinträchtigung der Passagiere führen, zu beenden und sich stärker auf Forschungsstudien zu konzentrieren, um wirksame Instrumente für das Aufspüren von Sprengstoffen in Flüssigkeiten zu entwickeln. Ich glaube, die Europäische Kommission wird das Verbot des Mitführens von Flüssigkeiten im Flugzeug eingehend überprüfen und – wenn keine neuen Sachverhalte auftauchen – diese umstrittene Maßnahme aufgeben.
Gerard Batten, Derek Roland Clark, Nigel Farage, John Whittaker und Thomas Wise (IND/DEM), schriftlich. – (EN) Die UKIP befürwortet zwar grundsätzlich jede Aufhebung gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften, doch da es im vorliegenden Fall um die nationale Sicherheit geht, kann die Partei eine Maßnahme nicht unterstützen, durch die Fluggäste und Flugbesatzungen gefährdet werden könnten. Die britische Regierung hat darauf hingewiesen, dass der Terrorismus weiterhin eine ernst zu nehmende Bedrohung darstellt.
Graham Booth (IND/DEM), schriftlich. – (EN) Die UKIP befürwortet zwar grundsätzlich jede Aufhebung gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften, doch da es im vorliegenden Fall um die nationale Sicherheit geht, kann die Partei eine Maßnahme nicht unterstützen, durch die Fluggäste und Flugbesatzungen gefährdet werden könnten. Die britische Regierung hat darauf hingewiesen, dass der Terrorismus weiterhin eine ernst zu nehmende Bedrohung darstellt.
Sie hat ihre Position wie folgt erläutert:
Die britische Regierung begrüßt die im Entschließungsantrag des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr geäußerte Feststellung, dass ein hohes Sicherheitsniveau im europäischen Luftverkehr erforderlich ist. Der Terrorismus stellt weiterhin eine ernst zu nehmende Bedrohung dar. Derzeit kann lediglich ein kleiner Teil der von Fluggästen mitgeführten Flüssigkeiten überprüft werden. Deshalb sind die Kontrollen, die bis zur Entwicklung eines weniger aufwändigen technischen Kontrollverfahrens durchgeführt werden, gegenwärtig die einzige Möglichkeit, um die Sicherheit der Fluggäste in der erforderlichen Weise zu gewährleisten.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe insbesondere deshalb für diesen Entschließungsantrag gestimmt, weil darin eine Überprüfung gefordert wird, um festzustellen, ob die Verordnung (EG) Nr. 1546/2006 (Mitführen von Flüssigkeiten im Flugzeug) wirksam ist und die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen berücksichtigt. Besonders absurd ist für mich die Tatsache, dass auf Flügen nach Europa zollfreie Flüssigkeiten – wie Alkohol, Parfüm oder Lebensmittel, die außerhalb der EU erworben wurden – mitgeführt werden dürfen, während diese Flüssigkeiten von den Behörden beschlagnahmt werden, wenn ein Passagier innerhalb der EU in ein anderes Flugzeug umsteigt.
Ist der Kommission noch nicht in den Sinn gekommen, dass Terroristen wahrscheinlich sehr viel besser über diese Verordnung Bescheid wissen, als der durchschnittliche Fluggast, und diesen Umstand bei ihren Planungen berücksichtigen werden? Diese Regelung unterstellt außerdem, dass die Sicherheit auf Flughäfen außerhalb der EU grundsätzlich noch weniger gewährleistet ist als auf dem EU-Flughafen mit dem geringsten Sicherheitsniveau. Da ich sehr viel mit dem Flugzeug reise, erscheint mir dies wenn nicht gänzlich unmöglich, so doch äußerst unwahrscheinlich.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Hinsichtlich der Verordnung betreffend Restriktionen über das Mitführen von Flüssigkeiten im Flugzeug bin ich der Ansicht, dass die Annahme des auch von unserer Fraktion vorgelegten Änderungsantrags, in dem die Europäische Kommission aufgefordert wird, diese Verordnung außer Kraft zu setzen, einen positiven Schritt darstellt, da keinerlei Hinweise dafür vorliegen, dass sie die Sicherheit wirksam erhöht. Ebenso wenig wurden durch einen ausführlichen öffentlichen Bericht die versprochenen stichhaltigen Fakten vorgelegt. Ferner wurde betont, dass die Kommission, sollte sie künftig eine Verordnung dieser Art vorschlagen wollen, zunächst einen Bericht vorzulegen hat, der die Wirksamkeit der entsprechenden Maßnahme belegt.
Ich möchte feststellen, dass die Kommission, obwohl die derzeitige Verordnung angewendet wird, bisher keine konkrete Erklärung zu den für die Bürger geltenden Verboten und Beschränkungen, keine Auflistung von Ausnahmen oder die Gründe für die Maßnahme veröffentlicht oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Ebenso wenig hat die Kommission dafür gesorgt, dass Flugpassagiere umfassend und ordnungsgemäß über ihre Rechte informiert werden, und zwar insbesondere in Bezug auf Fälle von Machtmissbrauch bei der Anwendung der Sicherheitsvorschriften.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße die angestrebte Überprüfung der derzeit geltenden Mengenbeschränkungen für Flüssigkeiten, die Fluggäste in der EU im Flugzeug mitführen dürfen. Ich habe für den Entschließungsantrag gestimmt, in dem die Europäische Kommission aufgefordert wird, die Beschränkungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie im richtigen Verhältnis zu den Risiken stehen.
Wir brauchen Beschränkungen, die realistisch und den potenziellen Risiken angemessen sind. Wir alle müssen terroristische Bedrohungen sehr ernst nehmen und uns wirksam davor schützen, aber unsere Maßnahmen müssen verhältnismäßig und gerechtfertigt sein.
Es besteht parteiübergreifend die Sorge, dass die geltenden Beschränkungen, die von der Europäischen Kommission eingeführt wurden, gemessen an den Risiken zu hohe Kosten und zu große Beeinträchtigungen verursachen. Ich befürworte eine Überprüfung der aktuellen Situation und wenn diese Beschränkungen beibehalten werden sollen, muss die Kommission ganz konkret erläutern und begründen, warum sie erforderlich sind.
Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die britischen Konservativen unterstützen eine Überprüfung der Verordnung betreffend Flüssigkeiten, die Passagiere in Flugzeugen mitführen können. Diese Verordnung wird in der EU nicht einheitlich angewandt und das hat zu unterschiedlichen Vorgehensweisen und offenkundigen Benachteiligungen geführt. Bei einer etwaigen Überprüfung muss diesem Aspekt besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Wir halten es jedoch nicht für zweckmäßig, zum jetzigen Zeitpunkt die Aufhebung dieser Regelungen zu fordern, da das Ergebnis einer Überprüfung durch Sachverständige grundsätzlich nicht vorweggenommen werden sollte und der Schutz der Öffentlichkeit an erster Stelle steht.
Roger Knapman (IND/DEM), schriftlich. – (EN) Die UKIP befürwortet die Aufhebung aller gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um eine besondere Maßnahme, durch die Fluggäste und Flugbesatzungen gefährdet werden könnten und die wir aus diesem Grund nicht unterstützen können.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe gegen diesen Entschließungsantrag gestimmt, dessen Ziel die Aufhebung der im letzten Jahr erlassenen Verordnung ist, die Beschränkungen für Flüssigkeiten festlegt, die im Flugzeug mitgeführt werden können. Ich bin besorgt darüber, dass die Abgeordneten der britischen Liberalen und der Grünen im Europäischen Parlament nun den Weg für eine Aufhebung dieser Rechtsvorschrift geöffnet haben, obgleich sowohl die Sicherheitsdienste als auch das Verkehrsministerium dringend empfehlen, diese Regelung beizubehalten. Ich unterstütze eine fortlaufende Überprüfung dieser Verordnung, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es nicht nur verfrüht, sondern gefährlich, diese Rechtsvorschrift außer Kraft zu setzen.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Meines Erachtens haben wir es hier mit einer sehr realen Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs zu tun, die mit enormen Risiken verbunden ist. Deshalb glaube ich, dass die Unannehmlichkeiten für die Passagiere in einem proportionalen Verhältnis zur Gewährleistung der Sicherheit stehen und dass von einer Verletzung von Rechten, Freiheiten oder Garantien keine Rede sein kann, sondern dies ist einfach eine technische Maßnahme, die sich als wirksam erwiesen hat. Deshalb reagiert das Europäische Parlament meiner Meinung nach übereilt und geht mit seiner Forderung, dass die Verordnung über das Mitführen von Flüssigkeiten im Flugzeug nicht umgesetzt werden sollte, solange keine neuen Erkenntnisse vorliegen, die eine solche Umsetzung unterstützen, zu weit.
Das Vorsorgeprinzip gebietet, dass ein gewisses Maß an Unannehmlichkeiten besser ist, als eine Katastrophe zu riskieren. Der Grundsatz der Sicherheit gebietet, dass wir keine Vorschriften lockern sollten, solange wir uns nicht über die damit verbundenen Risiken im Klaren sind.
Deshalb habe ich gegen den Entschließungsantrag zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen grundlegenden Normen für die Luftsicherheit (Mitführen von Flüssigkeiten im Flugzeug) gestimmt.
Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Zu einem Zeitpunkt, da zahlreiche Urlauber sich wieder zur Arbeit begeben müssen, ist es angebracht, bestimmte Regeln für die Sicherheit an Bord von Flugzeugen und auf Flugplätzen zu hinterfragen.
Zur Erinnerung sei angemerkt, dass mehr als 16 Millionen Fluggäste jährlich den Flughafen Brüssel National nutzen, für die seit November letzten Jahres das Verbot der Mitführung von Flüssigkeiten in ihrem Handgepäck gilt.
Es steht für mich außer Frage, dass man die Sicherheit nicht auf die leichte Schulter nehmen darf. Doch hat sich eine Vielzahl von Passagieren darüber beschwert, wie dieses Verbot in den einzelnen europäischen Flughäfen gehandhabt wird: So ist es in dem einen möglich, auf dem Flughafen gekaufte Erzeugnisse im Handgepäck mitzunehmen, während dies auf dem anderen verboten ist.
Zudem ist es schwierig, eine solche Maßnahme den Passagieren vorzuschreiben, wenn ihr Wert für die Sicherheit nicht eindeutig belegt ist, was nicht der Fall zu sein scheint.
Ich halte es daher für sinnvoll, von der Kommission zu fordern, die Begründetheit dieser Maßnahme nachzuweisen, und wenn diese feststeht, eine einheitliche Anwendung bei völliger Transparenz zu gewährleisten. Damit die Fluggäste endlich wissen, woran sie sich zu halten haben.
Peter Skinner (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe gegen diesen Entschließungsantrag gestimmt, weil diese Maßnahme nicht aufgehoben werden darf, auch wenn es sicher sinnvoll ist, ihre Wirkung zu überprüfen. Die Fluggäste, die europäische Flughäfen wie Gatwick in meiner Region nutzen, sind häufig irritiert und verärgert über die Anwendung dieser Vorschrift. Problematisch ist vor allem, dass von den Fluggästen bei der Kontrolle ihres Handgepäcks verlangt wird, die Flüssigkeiten, die sie auf einem Flughaften zollfrei eingekauft haben, den Sicherheitsbeamten auszuhändigen. Vor allem Transitpassagiere scheinen davon betroffen zu sein, die im Transitflughafen Flüssigkeiten einkaufen und dann die Sicherheitskontrollen für ihren Weiterflug passieren wollen. Ich habe gegen eine vollständige Aufhebung gestimmt, weil es nach wie vor begründete Sicherheitsbedenken gibt, die für uns an erster Stelle stehen müssen. Eine Aufhebung ist außerdem nicht der einzige Weg; es gibt Alternativen, mit denen die Beeinträchtigungen der Fluggäste verringert und die Sicherheit aufrechterhalten werden könnten.
Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die derzeitigen sinnlosen Flughafen- und Luftsicherheitsmaßnahmen sind eine beängstigende und ständige Erinnerung an terroristische Bedrohungen. Sie sind nicht geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken. Sicherheitskontrollen sind unverzichtbar, sowohl von öffentlicher als auch von Luftfahrtseite. Doch diese Kontrollen sollten sinnvoll und flexibel sein. Vor allen Dingen aber sollten sie gezielter vorgenommen werden. Damit ist die Konzentration auf bestimmte Personengruppen gemeint, eine sehr wichtige Maßnahme, auf die aus Angst vor Diskriminierungsvorwürfen verzichtet wird.
Es ist sonderbar, dass die Europäische Kommission glaubt, grünes Licht für neue Sicherheitsmaßnahmen für europäische Flughäfen geben zu müssen. Die Regierungen der EU-Länder sollten ihre Maßnahmen abstimmen, aber dies darf von der Kommission nicht als Vorwand benutzt werden, um ihre Zuständigkeit auf neue Bereiche auszudehnen. Die britische Regierung muss jedem weiteren Versuch entgegentreten, der auf die Abschaffung unseres nationalen Vetorechts in Belangen der Justiz und der Polizei abzielt. Die internationale Zivilluftfahrtorganisation mit ihrem weltweiten Wirkungsbereich ist die geeignete Stelle, um dafür zu sorgen, dass die Flughäfen in allen Ländern der Welt die Sicherheitsanforderungen erfüllen. Wir haben uns bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Stimme enthalten.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meiner Kollegin Ayala-Sender als Reaktion auf die Mitteilung der Kommission zur Güterverkehrslogistik in Europa und zur nachhaltigen Mobilität gestimmt. Wir erwarten mit Ungeduld den für Herbst 2007 angekündigten Bericht der Kommission über einen Aktionsplan für Güterlogistik. Im Bereich der Logistik ist es jedoch erforderlich, die Debatte über eine ehrgeizige europäische Raumordnungspolitik in Gang zu bringen, die sich auf die Finanzierung der Infrastrukturen (Autobahnen, Schienennetz, Flugplätze, Häfen, neue Technologien, Satelliten usw.) unter Nutzung des Hebeleffekts der Verschuldung beispielsweise durch eine umfassendere Heranziehung der Europäischen Investitionsbank (EIB), die über 10 Jahre rund 1 000 Milliarden Euro für Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung stellen könnte, durch öffentlich-private Partnerschaften usw. stützt. Eine ehrgeizige europäische Raumordnungspolitik auf der Grundlage von massiven Investitionen ist eine wesentliche Voraussetzung, um den Logistikakteuren zu ermöglichen, ihre Arbeit zu günstigsten Kosten und unter Achtung der Umwelt zu leisten.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Es gibt gute Gründe für eine Zusammenarbeit zur Schaffung eines funktionierenden Verkehrssystems zwischen den Mitgliedstaaten, das zu einer Förderung des Binnenmarktes beiträgt. Mit mehreren Einzelpunkten des vorliegenden Berichts können wir uns jedoch nicht einverstanden erklären. So teilen wir nicht die vertretene Auffassung hinsichtlich einer Unterfinanzierung der Gemeinsamen Verkehrspolitik und die Forderung nach Zuführung weiterer Mittel in diesem Sektor. Ferner sind wir vom Bedarf an einheitlichen Standards für die Ausbildung von Verkehrs- und Logistikpersonal nicht überzeugt, sondern haben volles Vertrauen in die Fähigkeit jedes einzelnen Mitgliedstaates, in diesem Bereich gemäß den Erfordernissen zu agieren. Schließlich sind wir der Meinung, dass die Mitgliedstaaten selbstständig darüber entscheiden müssen, ob sie 60-Tonnen-Lkw zulassen oder nicht. Ausgehend von den genannten Kritikpunkten haben wir gegen den vorliegenden Bericht gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Obwohl viele weitere Überlegungen im Zusammenhang mit diesem Bericht Erwähnung verdienen, möchten wir in dieser Erklärung zur Abstimmung feststellen, dass wir nicht verstehen können, wieso unser Änderungsantrag, mit dem die Regionen in extremer Randlage – wie die Azoren und Madeira – in die Definition der Verkehrslogistik in den verschiedenen Mitgliedstaaten aufgenommen werden sollten, abgelehnt wurde.
Unsere Änderungsanträge, die abgelehnt wurden, legten den Schwerpunkt auf:
– die strategische Bedeutung der Leistungen der Daseinsvorsorge und ihrer Erbringung durch die öffentliche Hand bei der Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts; kritisiert die politischen Bestrebungen, die Rolle des Staates als Erbringer von Leistungen der Daseinsvorsorge in Frage zu stellen;
– die Tatsache, dass öffentliche Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik, die durch die Strukturfonds kofinanziert werden, als Anreize wirken und private Investitionen stimulieren; und die Möglichkeit, Gemeinschaftsmittel zu nutzen, um private Investitionen zu finanzieren, wenn keine Strategie für öffentliche Investitionen existiert.
Die Ablehnung ist umso bemerkenswerter, als der Bericht feststellt, dass die Logistik zwar in erster Linie eine geschäftsbezogene Tätigkeit ist, jedoch die Auffassung vertritt, dass die staatlichen Stellen … eine Rolle spielen und eine Mittlerfunktion einnehmen können, und dazu auffordert, für die Verbreitung bewährter Verfahren für die Logistikfinanzierung zu sorgen, beispielsweise durch verschiedene Initiativen zur öffentlich-privaten Kofinanzierung.
Das sollte uns zu denken geben…
Dieter-Lebrecht Koch (PPE-DE), schriftlich. − Ich habe der Richtlinie zugestimmt, da sie insbesondere den Transportsektor stärker ins öffentliche Bewusstsein rückt. Schließlich ist Verkehrslogistik einer der entscheidenden Faktoren für Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität in Europa, und sie dient der Reduzierung von Umweltbelastungen.
Nicht in diese Richtlinie gehören jedoch meines Erachtens die zu kurz greifenden und kurzsichtigen Aussagen zur Zulassung von Long-Linern. Ich stimmte der Richtlinie nur in der Hoffnung zu, dass die Kommission in unmittelbarer Zukunft das Thema aufgreift und separat regelt. Dabei sind sicherheits- sowie umwelt-, verkehrs- und logistikrelevante Aspekte gleichermaßen zu beachten. Neueste Erkenntnisse müssen genauso einfließen wie die Möglichkeiten der Politik, einen strengen Nutzungsrahmen für solche Fahrzeuge festzulegen. Zum Beispiel Vorschriften zur Verwendung von Fahrerassistenzsystemen wie den Notbrems- und Spurhalteassistenten, den Tempomaten mit Abstandsregelung, Kameraüberwachung des Umfeldes oder auch Vorschriften zu lenkbaren Achsen und zur Verteilung der Antriebskräfte auf mehrere Räder. Schließlich darf bei Long-Linern nicht automatisch an 60 Tonnen zulässige Gesamtmasse gedacht werden. Es gilt auch zu berücksichtigen, dass gerade Long-Liner mit einem Gesamtgewicht von 44 Tonnen Straßen entlasten, enorme Vorteile für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt bringen und der Bahn, die nicht einmal den Bedarfszuwachs an Verkehrsleistung abfangen kann, nicht schadet.
Robert Navarro (PSE), schriftlich. – (FR) Ich begrüße zwar die Annahme des Initiativberichts von Frau Ayala Sender zur Logistik, in dem die Bedeutung der Intermodalität für umweltschonendere und nachhaltigere Beförderungsarten betont wird, doch kann ich die Annahme von Ziffer 21 nur bedauern, gegen die ich schon im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr gestimmt hatte.
Ich habe gegen diese Ziffer gestimmt, denn die 60-Tonnen-Lkw, denen dieser Absatz die Tür gerade geöffnet hat, sind gefährlich für die Umwelt und die Nutzer unserer Straßen, die für solche Lasten nicht ausgelegt sind. Die Argumente der Spediteurslobby sind fadenscheinig: Da die Ladekapazitäten der gegenwärtigen Lkw schon nicht voll ausgenutzt sind, ist die Verringerung des Ausstoßes von umweltschädlichen Gasen, die uns mit der Behauptung „weniger Fahrzeuge für mehr beförderte Fracht“ vorgegaukelt werden soll, ein Trugschluss. Die Auswirkungen dieser Kolosse auf unsere Infrastrukturen gehen letztlich zulasten der Steuerzahler, denn sie bewirken einen explosionsartigen Anstieg der Kosten für die Instandsetzung der Straßen.
Was schließlich die Verkehrssicherheit betrifft, so stellt, abgesehen von den Risiken durch die Schäden an der Infrastruktur, die bloße Größe dieser Monsterfahrzeuge schon eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer dar.
Brian Simpson (PSE), schriftlich. – (EN) Ich werde den Bericht von Ayala Sender unterstützen, weil er mehrere gute und konstruktive Vorschläge zum technischen Bereich der Güterverkehrslogistik enthält, auch wenn es einige Punkte gibt, denen ich nicht zustimmen kann.
So halte ich zum Beispiel den Vorschlag, 60 Tonnen schwere Mega-Lkw in ganz Europa zuzulassen, für einen falschen und ungeeigneten Weg, vor allem angesichts der Tatsache, dass der Schienengüterverkehr einen Tiefstand erreicht hat. Mir erscheint es wenig sinnvoll, die derzeitigen Gewichtsbeschränkungen aufzuheben, ohne zu berücksichtigen, dass die Infrastrukturen in den einzelnen Ländern nicht für den Einsatz von 60-Tonnen-Lkw ausgelegt sind. Ich habe nichts dagegen einzuwenden, dass in einigen Ländern bereits 60-Tonnen-Lkw eingesetzt werden und halte es deshalb für richtig, den Mitgliedstaaten die Festlegung ihrer nationalen Gewichtsgrenzen selbst zu überlassen. Dies bedeutet aber weder, dass damit grünes Licht für 60-Tonnen-Lkw gegeben wird, noch dass hier eine Strategie der kleinen Schritte mit dem Ziel einer Zulassung verfolgt werden soll.
Leider ist die Diskussion über den ausgezeichneten Bericht von Frau Ayala Sender sehr einseitig verlaufen, weil sich sowohl die Abgeordneten als auch die Medien nur auf einen einzigen Bereich des Berichts konzentriert haben, nämlich die 60-Tonnen-Lkw. Daher sollte an dieser Stelle nochmals betont werden, dass es keine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten geben wird, diese Lkw auf ihren Straßennetzen zuzulassen.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. − (PL) Ich stimme für den Bericht von Inés Ayala Sender über Güterverkehrslogistik in Europa – der Schlüssel zu nachhaltiger Mobilität.
Frau Ayala Sender hat einen sehr guten Bericht vorgelegt, der dieses wichtige Problem gründlich analysiert. Ohne einen wirksamen Logistiksektor können die Wachstums- und Beschäftigungsziele sowie die Erhöhung der Attraktivität der Europäischen Union für Investoren und Arbeitnehmer – mit anderen Worten, die Hauptsäulen der Strategie von Lissabon – nicht erreicht werden. Die Logistik ist ein wichtiges Element in der Entwicklung Europas und dessen Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene. Logistische Aktivitäten machen insgesamt 13 % des BIP in der EU aus.
Wir sollten uns auch des enormen Einflusses richtiger logistischer Lösungen bei der Eindämmung der Umweltverschmutzung und ihres Beitrags für die Einschränkung des Energieverbrauchs bewusst sein.
Ich meine, wir sollten einen Bericht unterstützen, der zur Ausarbeitung eines Aktionsplans im Bereich der Logistik auf europäischer Ebene beitragen will.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten vorgeschlagenen Entschließungsantrag gestimmt, in dem dieser fordert, dass das Netz der europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES) eine wichtige Kommunikationsplattform für den europäischen Arbeitsmarkt und zu einer einheitlichen Anlaufstelle zur Entwicklung der geografischen und beruflichen Mobilität der Arbeitnehmer werden soll. Diese Stelle sollte sich insbesondere dafür einsetzen, bestehende Hindernisse, insbesondere in beschäftigungsbezogenen Sozialversicherungsfragen, zu beseitigen und die Kenntnisse der Arbeitnehmer über ihre individuellen Rechte zu verbessern. Die geografische und berufliche Mobilität ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg der revidierten Lissabonner Strategie und generell für das gute Funktionieren des Binnenmarktes auf der Grundlage der sozialen Marktwirtschaft. Sie ist von großer Bedeutung für die Einführung von Flexicurity-Konzepten in der Beschäftigung, die eine höhere Flexibilität bei der Verwaltung der Humanressourcen unter Wahrung der von unseren Mitbürgern erwarteten Sicherheit der Arbeitsplätze ermöglichen würden.
Françoise Castex (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Entschließung zum EURES-Tätigkeitsbericht 2004-2005: Auf dem Weg zu einem integrierten europäischen Arbeitsmarkt gestimmt.
Ich halte die geografische und berufliche Mobilität für einen ausschlaggebenden Faktor für den Erfolg der revidierten Lissabonner Strategie.
Daher bin ich der Auffassung, dass die Europäische Kommission die geografische und berufliche Mobilität der Arbeitnehmer weiterhin fördern sollte, indem die Mittelausstattung der entsprechenden Haushaltslinie für 2007 zur Unterstützung von Projekten im Zusammenhang mit transnationalen Einstellungen und grenzüberschreitenden Partnerschaften aufgestockt wird.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Das Netzwerk EURES wird als potenzielle Kommunikationsplattform für den europäischen Arbeitsmarkt präsentiert, als ein Faktor, der die geografische und berufliche Mobilität von Arbeitnehmern fördern könnte. Es könnte zur Behebung der derzeitigen Mängel in Bezug auf Informationen beitragen, mit denen die schreckliche Lage verhindert werden soll, in die Arbeitnehmer in Ländern geraten, in denen sie Arbeit gefunden haben, nachdem sie ihr Heimatland aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit dort verlassen mussten, wie das bei portugiesischen Arbeitnehmern der Fall ist.
Wir müssen die Informationen zur sozialen Sicherheit und die Rechte der Arbeitnehmer in Bezug auf Urlaub, Bezahlung, Krankengeld, Wohngeld sowie Bildungs- und Ausbildungsförderung verbessern. Wir müssen dafür sorgen, dass die Rechte von Arbeitnehmern, die in einem anderen Land als ihrem Heimatland arbeiten, ordnungsgemäß anerkannt und respektiert werden. Ein ernsthaftes Problem, das dringend in Angriff genommen werden muss, ist die mangelnde Kontrolle. Es ist bekannt, dass Arbeitnehmer oft Überstunden machen müssen, nicht angemessen untergebracht sind, mitunter keinen Arbeitsvertrag haben und nicht den vereinbarten Lohn erhalten.
Diese Probleme müssen thematisiert werden, wenn die Mobilität der Arbeitnehmer reibungslos funktionieren soll.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Ich unterstütze den Bericht zur Verringerung des gefährlichen und schädlichen Alkoholkonsums. Ich befürworte auch eine Null-Promille-Regelung, aber nur für Berufskraftfahrer.
Ich bin gegen den willkürlichen Einsatz von Warnhinweisen, weil ich sie für zu unverbindlich halte und dies auch nicht in die Zuständigkeit der EU fällt. Meiner Ansicht nach ist es Aufgabe der nationalen Parlamente, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht willkürlich angewandt werden und die nicht populistisch und unverbindlich sind, sondern vielmehr auf die durch übermäßigen Alkoholkonsum gefährdete Zielgruppe erzieherisch wirken sollen.
Erna Hennicot-Schoepges (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident! Die Vorstellung des Initiativberichts von Herrn Foglietta hat zu Kommentaren Anlass gegeben, durch die der Eindruck entstehen könnte, dass sämtliche Mitglieder der PPE-DE-Fraktion das ernste Alkoholproblem herunterspielen wollen. Ich kann nicht billigen, mit welcher Leichtfertigkeit die Probleme der Alkoholabhängigkeit durch eine unterwürfige Haltung gegenüber den Herstellern von alkoholischen Getränken und ihren Lobbys verschleiert werden. Der Jugendschutz hätte mehr Aufmerksamkeit verdient ebenso wie die Behandlung des Alkoholismus als schwere Krankheit, die die Umgebung des Kranken beeinträchtigt. Letztlich wird dieser Initiativbericht allerdings nichts an der gegenwärtigen Situation ändern.
Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh und Inger Segelström (PSE), schriftlich. − (SV) Wir haben in der Schlussabstimmung für den Bericht gestimmt, hätten aber gern schärfere Formulierungen hinsichtlich der Kennzeichnung von Alkoholverpackungen und der Hinweise auf die Gefahren des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft gesehen. Es ist bedauerlich, dass das Parlament die entsprechenden Änderungsanträge und Teile des Berichts im Plenum nicht unterstützen konnte.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Initiativbericht von Herrn Foglietta über eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden gestimmt. Die Kommission hat gut daran getan, eine Mitteilung über den gefährlichen und schädlichen Alkoholkonsum und seine gesundheitsschädlichen Auswirkungen vorzulegen. Ich unterstützte die Empfehlungen, unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips ehrgeizige Globalziele für die Mitgliedstaaten zur Eindämmung des gefährlichen und schädlichen Alkoholkonsums vorzugeben, wobei besonders schutzbedürftige gesellschaftliche Gruppen wie Kinder, Jugendliche und Schwangere im Vordergrund stehen sollten. Ich freue mich, dass die Abgeordneten so klug waren, einzuräumen, dass Alkoholkonsum als Teil des europäischen Kulturerbes und Lebensstils gelten kann und ein geringer Alkoholgenuss (10 g/Tag) unter bestimmten Umständen zur Vorbeugung von gewissen Krankheiten beitragen kann.
Liam Aylward (UEN), schriftlich. – (EN) Neben Tabakkonsum und Bluthochdruck ist der Alkoholmissbrauch in der EU die dritthäufigste Ursache für Erkrankungen und vorzeitige Todesfälle, durch die unsere Gesundheitssysteme jedes Jahr mit Millionen belastet werden. Alkoholbedingte Verkehrsunfälle fordern weiterhin zahlreiche Menschenleben und in allen europäischen Ländern nehmen die Straftaten, die unter Alkoholeinwirkung begangen werden, ebenso zu wie der Alkoholkonsum unter Jugendlichen.
Das wirksamste Instrument zur Verringerung alkoholbedingter Schäden ist eine umfassende Aufklärung in Verbindung mit strengen gesetzlichen Regelungen. Eine wirksame Aufklärung in den Familien und in der Schule, die schon in der Grundschule beginnt, ist äußerst wichtig.
Frauen und Männer sollten besser über die Gefahren des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft und insbesondere über fetale Alkohol-Spektrumsstörungen (FASD) informiert werden. Ich unterstütze die ursprüngliche Formulierung des Berichts, in dem betont wird, dass entsprechende Warnhinweise auf der Verpackung alkoholischer Getränke Frauen vom Alkoholkonsum vor und während der Schwangerschaft abhalten könnten. Ich fordere die irische Regierung auf, die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf der Verpackung alkoholischer Getränke dahingehend zu überprüfen, ob ein entsprechender Hinweis auf dieses Syndrom aufgenommen werden kann.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Kommission aufgefordert wird, Schritte zu unternehmen, um die Durchführung einer unabhängigen Studie zu ermöglichen, die untersucht, inwieweit innovative Kommunikationsmittel, einschließlich der Kennzeichnung, zur Verringerung eines gefährlichen und schädlichen Alkoholkonsums beitragen können.
Jens-Peter Bonde (IND/DEM), schriftlich. – (DA) Die Junibewegung unterstützt Warnhinweise auf alkoholischen Getränken. Wenn diese Vorschläge an das Parlament zurückgehen, sollten wir an einer Mindestregelung für die Kennzeichnung arbeiten, damit die Mitgliedstaaten nach dem Vorsorgeprinzip gesetzgeberisch tätig werden können.
Françoise Castex (PSE), schriftlich. – (FR) Meiner Meinung nach nehmen die Probleme im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholkonsum in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union beunruhigende Dimensionen an.
Abgesehen von dem herkömmlichen Alkoholgenuss in Gesellschaft, der von Region zu Region und von Staat zu Staat andere Formen annimmt, ist anzumerken, dass regelmäßiger unkontrollierter Alkoholkonsum gesundheitsschädlich ist und schwerwiegende direkte Auswirkungen wie Verkehrsunfälle oder asoziales Verhalten hat.
Daher ist es dringend geboten, die Hersteller und Vertreiber von Alkohol in die Verantwortung zu nehmen, von den Wirtschaftsteilnehmern der Branche die notwendige Hilfe einzufordern, Schulen und Familien einzubeziehen, Botschaften zu verbreiten, die Jugendlichen positive Beispiele vermitteln, sowie die Risiken für die durch Alkoholkonsum am stärksten gefährdeten Gruppen stärker zu verdeutlichen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Der Bericht streift das zentrale Thema der Ursachen für den Alkoholmissbrauch lediglich, ohne sich eingehend damit zu befassen, und verfolgt daher allenthalben einen Ansatz, den man als kognitiv bzw. repressiv bezeichnen könnte und der auf einem Prozess beruht, bei dem das Gleichgewicht zwischen Risiko, Gefahr und Bestrafung bewertet wird.
Dabei sollte berücksichtigt werden, dass jede Drogenabhängigkeit und jedes Abhängigkeitsverhalten seine eigenen Merkmale aufweist. Der Bericht verweist auf die Notwendigkeit, dass auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen effektive Schlussfolgerungen gezogen werden sollten, aber es entsteht der Eindruck, dass er dabei auf eine von vornherein feststehende Schlussfolgerung zusteuert.
Bevor wir die große Frage „Alkohol am Arbeitsplatz“ in Angriff nehmen, sollten wir die herausragende Bedeutung von Vorbildern bei der Herausbildung der Werte und Haltungen junger Menschen betonen. Selbst die Arbeitsmedizin, die eine zentrale Rolle bei der Prävention und der therapeutischen Anleitung spielen sollte, wird als verlängerter repressiver/ausbeuterischer Arm des Arbeitgebers gesehen und nicht als unabhängiger Mechanismus für die Vermeidung gesundheitlicher Probleme und die Gesundheitsförderung.
Es sollte ein Haushaltsposten zur Finanzierung von Programmen gebildet werden, mit denen Arbeitnehmer unterstützt werden können, die unter Stress am Arbeitsplatz, Arbeitsüberlastung und Arbeitslosigkeit leiden, deren Arbeitsplätze bedroht sind, die zur Feststellung und Behandlung von Alkoholabhängigkeit, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zur Krankheitsprävention und zur Förderung der Gesundheit genutzt werden könnten.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Die Juniliste hat gegen diesen Bericht sowie gegen mehrere Änderungsanträge gestimmt. Die Alkoholpolitik ist eine nationale Angelegenheit und kann daher nicht auf Gemeinschaftsebene gestaltet werden. Jeder Mitgliedstaat hat seine eigene Trinkkultur, von der seine Bürger bei den Anstrengungen zur Verringerung alkoholbedingter Schäden ausgehen müssen.
Internationale Fortschritte auf diesem Gebiet, wie auch in fast allen anderen Bereichen, entstehen dadurch, dass die Länder unterschiedliche Wege gehen. Indem er Lehren aus den Erfahrungen anderer Länder zieht, kann dann jeder Staat seine eigene Alkoholstrategie in bestmöglicher Art und Weise entwickeln. Ein solcher institutioneller Wettbewerb zwischen den Ländern ist die Erklärung für die historischen Erfolge der europäischen Länder auf fast allen Gebieten. Das Parlament darf diesen Wettbewerb nicht behindern, indem es für eine Vereinheitlichung auf EU-Ebene eintritt.
Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der eine Reihe von konkreten Vorschlägen für die Vorbeugung des Alkoholkonsums bei den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen wie Jugendliche oder Schwangere enthält.
In diesem Bericht geht es nicht darum, einen mäßigen Weinkonsum zu verteufeln (ausgenommen der spezielle Fall von schwangeren Frauen), der Teil unserer Kultur und unserer Traditionen ist, sondern um die Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs.
Ich begrüße auch die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer besseren Information von Schwangeren über die alkoholbedingten Risiken während der Schwangerschaft.
Selbst in geringen Mengen ist Alkoholkonsum schädlich für den Fötus. Faziesanomalien, Mikroenzephalie, neurologische Störungen mit Unruhezuständen, kognitive Störungen oder verzögerte geistige Entwicklung sind die Risiken, die sich daraus für das Kind ergeben.
Erfreut bin ich weiterhin über den Vorschlag der Einführung geeigneter Kommunikationsmaßnahmen für Schwangere durch Gesundheitseinrichtungen.
Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Wir wollen alle den gefährlichen und schädlichen Alkoholmissbrauch bekämpfen, insbesondere bei Jugendlichen, unter denen der neueste beliebte Exzess in dem – wie die Deutschen sagen – Koma-Saufen besteht, wobei dieser Begriff auch in meinem Land wohlbekannt ist.
Ich erkenne die Zuständigkeit der Europäischen Union bei Problemen der öffentlichen Gesundheit und die Rolle an, die sie zur Förderung des Austauschs von Informationen und bewährten Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten zu spielen hat.
Leider betont die Entschließung nur die negativen Auswirkungen des Alkohols und nicht auch die positiven Effekte eines gemäßigten Alkoholkonsums. So ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass mäßiger Weinkonsum vorbeugend gegen Herz- und Kreislaufkrankheiten, Krebs und Demenz wirkt. Doch diese nützliche Information darf aufgrund der europäischen Rechtsvorschriften nicht auf den Etiketten erscheinen.
Warum will man die Frauen vor Alkoholkonsum vor und während der Schwangerschaft warnen, aber verschweigt die Auswirkungen des Alkohols auf die Zeugungsfähigkeit von Männern? Warum wird eine höhere Besteuerung von alkoholischen Getränken befürwortet, obgleich feststeht, dass der Alkoholmissbrauch in den Ländern mit hoher Besteuerung am schlimmsten ist?
Ich möchte hervorheben, dass es nicht darum gehen kann, auf EU-Ebene einen einheitlichen Grenzwert für den Blutalkoholgehalt von Autofahrern festzulegen. Null-Toleranz für Verkehrsrowdies, ob alkoholisiert oder nicht, wäre wirkungsvoller zur Bekämpfung des Anstiegs der Opfer von Verkehrsunfällen.
Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Ich habe für den oben erwähnten Bericht gestimmt und begrüße die Aufnahme einer Änderung zu Ziffer 16, die ich bei der Abstimmung unterstützt habe, in der die schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft hervorgehoben werden.
Derzeit können die Mitgliedstaaten die Kennzeichnung zur Information der Verbraucher über die möglichen negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums nutzen und die irische Regierung sollte diese Möglichkeit in der Tat prüfen. Hinsichtlich der Kennzeichnung können aber nur dann spürbare Erfolge erreicht werden, wenn innerhalb der EU eine gewisse Harmonisierung in diesem Bereich stattfindet.
Ich bin gespannt darauf, welche Ergebnisse die Studie der Kommission über den Beitrag innovativer Kommunikationsmittel zur Verringerung eines gefährlichen und schädlichen Alkoholkonsums erbringen wird, die, wie im oben erwähnten Bericht festgelegt, bis zum 1. Januar 2010 veröffentlicht werden soll.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe diesen Bericht unterstützt und freue mich, dass nun wirksame Maßnahmen gegen den Alkokohlkonsum von Jugendlichen sowie gegen Alkoholexzesse getroffen werden sollen. Ich befürworte darüber hinaus die Empfehlung, dass insbesondere für Fahranfänger ein Grenzwert für den Blutalkoholgehalt eingeführt werden sollte, der soweit irgendwie machbar, möglichst nahe der Null-Promille-Grenze liegt, obgleich ich glaube, dass eine Null-Promille-Grenze nicht zu verwirklichen sein wird. Meiner Ansicht nach müssen so genannte Alkopops in den Supermärkten deutlicher von Limonaden getrennt werden und ich freue mich, dass dies im vorliegenden Bericht hervorgehoben wird.
Jean-Claude Martinez (ITS), schriftlich. – (FR) Es ist gut, Rechtsvorschriften zur Milch, zu ihrer Verteilung in den Schulen und der Armee oder über die Einführung einer neuen Kategorie zu erlassen, doch der Milchsektor ist eine ganz andere Sache.
In den 1980er Jahren erklärte uns die Brüsseler Kommission, dass es Milchseen und Butterberge gäbe. Daher wurde wie beim Getreide eine „bürokratisch-malthusianische“ Politik eingeführt. Auf Anregung des französischen Landwirtschaftsministers Michel Rocard wurden die Milchquoten erfunden, d. h. die Rationierung, die bewusste Erzeugung des Mangels. Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit verzichten Menschen darauf, zu produzieren, lehnen Menschen die auf natürliche Weise von der Natur gebotenen Reichtümer ab. Schlimmer noch, um den Markt des Mangels auch bis ins Letzte zu organisieren, wurde die Schlachtprämie für Rinder erdacht.
Es kam, wie es kommen musste. Durch die Hindernisse für die Produktion wurde diese begrenzt. Die Milchseen sind ausgetrocknet wie der Aralsee. Es kommt zu Buttermangel. Die Preise steigen. Es handelt sich um einen organisierten Mangel wie beim Getreide.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. – (EN) Fetale Alkohol-Spektrumsstörungen (FASD) sind ein Thema, das sehr ernst genommen und vorrangig behandelt werden muss. Die Kennzeichnung alkoholischer Getränke mit Warnhinweisen zum fetalen Alkohol-Syndrom (FAS), ähnlich wie sie in den USA vorgenommen wird, ist in Verbindung mit einer Aufklärungskampagne ein wirksames Instrument, um auf die Auswirkungen des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft hinzuweisen. Während der Schwangerschaft gibt es keine Grenze, bis zu der gefahrlos Alkohol konsumiert werden kann, und Frauen haben ein Recht darauf, über die Fakten informiert zu werden. Die Alkoholindustrie muss in dieser Angelegenheit so schnell wie möglich aktiv werden.
Außerdem sollten die Abgeordneten, die ein finanzielles Interesse an der Alkoholindustrie haben, eine Interessenerklärung abgeben.