Der Präsident − Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über
– den Bericht von Katerina Batzeli im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Gemeinschaft (KOM(2007)0227 – C6-0176/2007 – 2007/0085(CNS)) und
– den Bericht von Katerina Batzeli im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (KOM(2007)0227 – C6-0177/2007 – 2007/0086(CNS)).
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Frau Batzeli und den Mitgliedern des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für die Arbeit danken, die sie im Zusammenhang mit diesem Vorschlag geleistet haben. Ich möchte den Vorschlag jetzt in seinen Kontext einordnen.
Bekanntlich ist die Umstrukturierung nach einem recht viel versprechenden ersten Jahr im zweiten Jahr des Umstrukturierungszeitraums hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben.
Wie Sie sich vielleicht erinnern, waren wir von einer Quotenrückgabe in Höhe von zirka 1,5 Millionen Tonnen im ersten Jahr und von über 3 Millionen Tonnen im zweiten Jahr ausgegangen. In Wirklichkeit belief sich die Rückgabe in den ersten beiden Jahren im Vergleich zu den erwarteten 4,5 Millionen Tonnen auf insgesamt lediglich 2,2 Millionen Tonnen.
Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass der Umstrukturierungsfonds insgesamt ein gutes Instrument ist, das auf der Grundlage der bisher gesammelten Erfahrungen gestärkt und verbessert werden sollte.
Was den heute zur Debatte stehenden Vorschlag betrifft, so möchte ich klarstellen, dass es nicht darum geht, die Reform von 2005 neu zu verhandeln. Angesichts der unzureichenden Inanspruchnahme des Umstrukturierungsfonds während der ersten beiden Jahre seiner Laufzeit muss das Ziel darin bestehen, ihn in den letzten beiden Jahren zum Erfolg zu verhelfen. Andernfalls wird 2010 die endgültige entschädigungslose Quotenkürzung einsetzen.
Ziel dieses Vorschlags ist es, jenen Unternehmen und Erzeugern, die im Wirtschaftsjahr 2008/09 ihre Quotenerzeugung aufgeben wollen, ein sehr attraktives Angebot zu unterbreiten, während die Bedingungen für das letzte Jahr der Umstrukturierung im Prinzip unverändert bleiben sollen. Die Erzeuger werden erstmals in der Lage sein, den Umstrukturierungsprozess in Gang zu setzen, allerdings nur bis zu einer Obergrenze von 10 % der Quote eines Unternehmens. Der Anteil der Umstrukturierungsbeihilfe für Erzeuger wird auf 10 % festgesetzt, wobei diese Zahlung dann um 237,50 Euro je Tonne Zuckerquote aufgestockt wird, so dass sich die Zahlung auf insgesamt 300 Euro pro Tonne beläuft.
Meines Erachtens ist das ein sehr interessantes Angebot für die Erzeuger, und ich sehe keine Notwendigkeit für darüber hinausgehende Angebote. Deshalb bin ich nicht in der Lage, die Änderungsanträge des Berichts über den Umstrukturierungsfonds, in denen andere Beträge gefordert werden wie in den Änderungsanträgen 6, 7 und 12 oder in denen eine Veränderung des Anteils für die Landwirte gefordert wird wie in Änderungsantrag 8, zu befürworten.
Ein Element der Rückwirkung wird gewährleisten, dass jenen Unternehmen und Erzeugern von Zuckerrüben, die sich bereits am Umstrukturierungsprogramm beteiligt haben, daraus kein Nachteil erwächst oder erwachsen wird.
Wie in Änderungsantrag 9 erbeten, wird der Anspruch von Inulin- und Zichorienerzeugern auf rückwirkende Zahlungen in der endgültigen Fassung ausdrücklich Erwähnung finden. Außerdem können Unternehmen, die im Anbau- bzw. Wirtschaftsjahr 2008/09 umstrukturiert werden, von dem auf die Menge der präventiven Marktrücknahme für 2007/08 anzuwendenden Umstrukturierungsbetrag befreit werden, wenn sie entsprechend auf ihre Quote verzichten. Und schließlich ist als zusätzlicher Anreiz vorgesehen, die individuellen Umstrukturierungsbemühungen im Falle einer obligatorischen abschließenden Quotenkürzung in Betracht zu ziehen.
Damit während des Umstrukturierungszeitraums problemloser ein ausgeglichener Markt erzielt werden kann, wird vorgeschlagen, den Mechanismus der präventiven Marktrücknahme nicht nur für den Umstrukturierungszeitraum, sondern auf Dauer einzurichten, wie Frau Batzeli in ihrem Bericht vorschlägt.
Die vorgeschlagenen Verordnungsentwürfe sollen ein sicheres Umfeld schaffen und bestehende Hindernisse beseitigen. Mit all diesen Verbesserungen dürfte sich der Fonds im dritten Jahr zu einem Erfolg entwickeln, ohne dass die gemeinsame Marktorganisation für Zucker auf der Grundlage der von uns im Jahr 2005 vereinbarten Reform verändert wird. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind ausgewogen und stellen für alle am Umstrukturierungsprozess beteiligten Parteien einen großen Anreiz dar.
Ich möchte mich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit bedanken, die uns ein Festhalten an unserem sehr knappen Zeitplan und die Einführung dieses wesentlich effizienteren Systems zum Wirtschaftsjahr 2008/09 ermöglicht. Mir ist klar, dass der Fonds verbessert werden muss, damit dieses Ziel erreicht werden kann. Gelingt das nicht, so, da bin ich mir ganz sicher, wird es keine Gewinner geben. Es wird nur Verlierer geben, und deshalb bin ich sehr dankbar für die Unterstützung, die ich vom Landwirtschaftsausschuss und seinen Mitgliedern erhalten habe.
Katerina Batzeli, Berichterstatterin. – (EL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Gestatten Sie mir, Sie eingangs daran zu erinnern, dass das Europäische Parlament in seiner ursprünglichen Stellungnahme zur gemeinsamen Marktorganisation für Zucker erklärte, dass die Vorschläge der Kommission zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit des neuen Systems und zur Absicherung der Zuckerrübenanbauer, der Arbeitnehmer in den Zuckerraffinerien und anderen Produktionsbereichen beitragen sollten, die alle von der Abschaffung der Quoten betroffen sein werden. Das war unsere politische Verpflichtung und Abmachung, auf deren Grundlage wir der Kommission unsere Zustimmung gaben.
Doch die endgültigen Beschlüsse des Rates von 2005 über die Reform des Zuckersektors wurden diesen hohen Erwartungen nicht gerecht. Der Sektor ist von besonderer Bedeutung für die Ausgewogenheit des Marktes für Ertragskulturen, die Belieferung europäischer Zucker- und Bioethanolfabriken sowie die Vorlage eines neuen Rahmens von Maßnahmen für die Überarbeitung anderer GMO, die derzeit im Rahmen der neuen GAP einer Überprüfung unterzogen werden. Es war von Anfang an relativ klar, dass die Beschlüsse des Rates nicht von Bestand sein und ein Schattendasein führen würden, da es sich dabei allenthalben um eine Mixtur aus einzelstaatlichen Forderungen und komplexen Mechanismen handelte.
Diese Entscheidung und die Art ihrer Umsetzung auf nationaler Ebene haben bisher zu einem Rückgang um lediglich 2,2 Millionen Tonnen geführt, obwohl eigentlich 6 Millionen Tonnen bis 2010 vorgesehen waren. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die produzierenden Regionen, Arbeitnehmer und Produzenten nach 2010 für Produktionssenkungen jeder Art keinerlei Entschädigungen aus dem Umstrukturierungsfonds erhalten werden, der sich vollkommen selbst finanziert.
Das waren die wichtigen politischen Fragen, die uns im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung beschäftigten, als wir über den Ihnen vorliegenden Bericht zu entscheiden hatten.
Frau Kommissarin, wir haben im Landwirtschaftsausschuss wesentliche Verbesserungen vorgenommen, um eine ungehinderte Umsetzung der gemeinschaftlichen Beschlüsse auf nationaler Ebene zu ermöglichen. Uns ging es nicht um eine radikale Reform der GMO für Zucker, wie das ja auch in Ihren Ausführungen deutlich wird. Wir wollten keine Reform mit verschiedenen Geschwindigkeiten, da die Zuckerproduktion in vielen Regionen wie z. B. Irland bereits gesenkt oder vollständig eingestellt wurde.
Außerdem haben wir die derzeitigen Einsparungen bei den Haushaltsausgaben in Betracht gezogen, die sich auf annähernd 3 Millionen Euro belaufen. Werden die Mittel nicht genutzt, so werden sie nicht in den Sektor zurückfließen, sondern für andere Vorhaben eingesetzt oder zurückgezahlt.
Ausgehend vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Gleichheit in Bezug auf die Zuckerrübenanbauer müssen wir alle dem Rückwirkungsgrundsatz für die vorgeschlagenen Maßnahmen zustimmen, um ein Klima der Ungerechtigkeit gegenüber Erzeugern, Raffinerien und Regionen, die dem neuen System bereits beigetreten sind, zu vermeiden.
Sorge bereitet uns ferner, das möchte ich noch anmerken, dass das hohe Maß an Flexibilität und Subsidiarität, das die Mitgliedstaaten genießen, so unwirksam ist. Diese Flexibilität hat eine inoffizielle Nationalisierung der Maßnahmen bewirkt: Die Mitgliedstaaten haben bei der Umsetzung der neuen GMO vollkommen freie Hand und beugen sich dem Druck kollektiver Gremien und regionaler Behörden. Die Art und Weise, in der die Mitgliedstaaten mit dem Thema Flexibilität umgehen, sollte uns bei künftigen Überprüfungen ebenso zu denken geben wie die Frage, wie diese Politik bei Entscheidungen im Rahmen des Gesundheitschecks gehandhabt wird.
Frau Kommissarin, wir müssen uns jetzt von den politischen Fragen ab- und den technischen Aspekten zuwenden, die ebenfalls über den Verlauf der GMO-Reform entscheiden werden. Was die Änderung der Verordnung Nr. 318 betrifft, so geht es unserer Ansicht nach um eine gerechtere Handhabung der endgültigen linearen Senkung der Quoten bis 2010. Falls eine lineare Senkung der Quoten 2010 für notwendig gehalten wird, so sollte diese Senkung nach Ansicht unseres Ausschusses in zwei Stufen durchgeführt werden. Auf der ersten Stufe sollte die lineare Senkung 13,5 % betragen. Auf der zweiten Stufe sollte der Vorschlag der Kommission umgesetzt werden, demzufolge die Mitgliedstaaten und jene Unternehmen, die während der Umstrukturierung auf ihre Quote verzichten, befreit sind. Die Befreiung wird den Bemühungen entsprechen, die auf nationaler Ebene unternommen werden.
Gegenüber der Kommission und des in dieser Aussprache nicht vertretenen Rates möchte ich jedoch feststellen, dass wir den verminderten Beitrag der Unternehmen berücksichtigen müssen, die entweder ihre Quoten durch Teilnahme an der Umstrukturierungsregelung freiwillig gesenkt oder sich am präventiven Rücknahmemechanismus beteiligt haben. Wir schlagen eine breitere und langfristigere Nutzung der präventiven Marktrücknahme vor, um dem Sektor die Anpassung an künftige Herausforderungen zu erleichtern. Da die Problematik der freiwilligen Rücknahme bisher keinen Eingang in den Kompromiss auf Ratsebene gefunden hat, möchte ich für deren Aufnahme plädieren, wenn Sie nichts dagegen haben, Frau Kommissarin.
Hinsichtlich der Änderung von Verordnung Nr. 320/2006 zur Umstrukturierungsregelung, die ja den zentralen Aspekt der Reform darstellt, enthält mein Bericht folgende Vorschläge:
- Erstens den Pauschalbetrag für Erzeuger von 237 Euro je Tonne auf 260 Euro anzuheben. Trotz Ihrer Ablehnung, Frau Kommissarin, bestehen wir darauf, weil diese Erhöhung unserer Ansicht nach einen wichtigen Anreiz für Erzeuger darstellt, sich für eine freiwillige Quotenrückgabe in Höhe von 10 % zu entscheiden.
- Zweitens die Höhe der an Erzeuger aus der Umstrukturierungshilfe zu zahlenden einheitlichen Entschädigung, die derzeit 10 % beträgt, auf 50 % anzuheben. Diese Aufstockung stellt eine politische Verpflichtung des Europäischen Parlaments dar; sie verdeutlicht, dass die Subventionen vor allem an die Erzeuger gezahlt werden sollten. Das ist eine eher politische als finanzielle Botschaft.
- Drittens sollte die an Unternehmen für die Erzeugung von Bioethanol gezahlte Entschädigung von 35 % auf 100 % angehoben werden, da den Unternehmen unseres Erachtens ein beträchtlicher Anreiz geboten werden sollte, damit sie einen Beitrag zum Sektor für erneuerbare Energien leisten.
- Viertens und von besonderer Bedeutung für die Regionen ist die Aufrechterhaltung der Beihilfe für die Diversifizierung für Regionen, in denen die Produktion eingestellt wurde: Sie sollte auch künftig 109,5 Euro je Tonne aufgegebener Zuckerproduktion bis 2009/2010 betragen. Frau Kommissarin, wir streben u. a. deshalb eine Aufstockung der Mittel an, weil wir die Auswirkungen auf die Regionen abfedern und zusätzliche Anreize schaffen wollen. Bei der Überprüfung geht es nicht darum, einige allgemeine Bestimmungen zu ändern, sondern die Anreize zu verbessern;
- Fünftens sollte die 10%ige Quotenrückgabe vor allem für kleinere und weniger wettbewerbsfähige Erzeuger gelten.
- Sechstens muss die Umstrukturierungshilfe für die teilweise Stilllegung für den Zeitraum 2008-2009 von 218,75 Euro auf 625 Euro angehoben werden. Ich muss zugeben, dass der Standpunkt des Berichterstatters hinsichtlich der Unterstützung von Fragen wie dieser besonderes Gewicht hat.
Als Berichterstatterin möchte ich feststellen, dass bestimmte Vorschläge des Landwirtschaftsausschusses nochmals überprüft werden sollten, um das richtige Maß zu finden. Aus diesem Grunde halte ich es für erforderlich, dass wir die Finanzierung aus dem Umstrukturierungsfonds sowie zusätzliche Mittel aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft in Betracht ziehen.
Deshalb möchte ich als Berichterstatterin die Änderungsanträge 27 bis 30 befürworten, die drei Grundprinzipien vorsehen:
- erstens eine rückwirkende Maßnahme, weil Erzeuger, Unternehmen und Regionen, die von Anfang an die Regelungen der neuen GMO übernommen haben, nicht bestraft werden können;
- zweitens muss die Höhe der Beihilfe für alle Seiten angemessen und vertretbar sein (und nicht 625 Euro für ein Jahr);
- drittens sollte unbedingt rückwirkend und bis zum Ende des Übergangszeitraums die Beihilfe für die teilweise Stilllegung aufgestockt werden.
Abschließend möchte ich zur Vorsicht mahnen. Die Verhandlungen der Kommission mit den AKP-Staaten laufen noch. Die Kommission ist offenbar bereit, sowohl die Sicherheitsklauseln in Bezug auf die Gesamtzuckermenge, die durch jedes Partnerland in die Gemeinschaft importiert werden darf, als auch den Mindestpreis für importierten Zucker abzuschaffen. Ferner wird vorgeschlagen, den Zugang zum Gemeinschaftsmarkt für die 16 Zuckerprotokollländer auf ähnliche Weise zu liberalisieren.
Frau Kommissarin, ich glaube, wir sind aufgerufen, in dieser Sache ein wichtiges Stück Arbeit zu leisten. Derartige Entscheidungen außerhalb des institutionellen Rahmens sollten keine Gültigkeit haben: Sie würden die politische und institutionelle Rolle des Europäischen Parlaments ad absurdum führen.
László Surján, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltsausschusses. – (HU) Vielen Dank, dass Sie mir das Wort erteilt haben, Herr Präsident. Grundsätzlich befürwortet der Haushaltsausschuss diesen Vorschlag. Darf ich der Berichterstatterin zunächst persönlich gratulieren. Es ist – gleich unter welchen Bedingungen – stets sehr schwierig, die Erzeuger eines bestimmten Sektors davon zu überzeugen, dass sie ihre Produktion drosseln müssen. Gleichzeitig wirft die Tatsache, dass wir so etwas unterstützen und finanzieren, in den Augen der europäischen Bürger kein gutes Licht auf uns.
Doch wenn es notwendig wird, auf diese Weise einzugreifen, und wenn dies darüber hinaus keine größeren Auswirkungen auf den Gesamthaushalt der Europäischen Union hat als die Auswirkungen in der jetzigen Form, dann sollte diesbezüglich gezielter vorgegangen und jenen, die produktionsseitig tatsächlich entsprechende Schritte einleiten, Entschädigung gezahlt und Hilfe zuteil werden, so wie das derzeit geschieht.
Ein großes Problem besteht darin, dass einige Länder bereits Teile ihrer Quoten zurückgegeben haben, nur um dann festzustellen, dass die Vorschriften anschließend geändert wurden. Der Bericht schlägt verschiedene Lösungsmöglichkeiten vor, und ich bitte das Parlament, sie in dieser Form zu unterstützen. Vielen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.
Albert Deß, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einen kleinen Rückblick über die letzte Reform geben. Viele Zuckerrübenbauern fragen, warum überhaupt eine Reform dieser Marktordnung notwendig ist, die sich über Jahrzehnte bewährt hat? Es gibt zwei Hauptgründe, warum diese Reform notwendig war und notwendig ist. Zum ersten ist vor einigen Jahren im Zuge der Waffeninitiative beschlossen worden, dass ab 2009 aus den ärmsten Ländern alles außer Waffen nach Europa geliefert werden darf. Hiervon ist auch der Zuckersektor betroffen.
Der zweite Grund ist, dass es eine WTO-Entscheidung gibt und wir die Überschussmengen abbauen müssen. Dies führt dazu, dass wir über 6 Millionen Tonnen Zucker aus der Produktion nehmen müssen. Frau Kommissarin, wir haben 2005 im Parlament Vorschläge gemacht, und Sie haben gerade gesagt, dass der Umstrukturierungsfonds unsere Erwartungen nicht erfüllt hat. Heute möchte ich hier anmerken: Wenn die Kommission und der Rat 2005 den Vorschlägen des Parlaments besser gefolgt wären, wären wahrscheinlich größere Mengen an Zucker freiwillig zurückgegeben worden.
Wir haben jetzt die Chance, Korrekturen vorzunehmen, damit die Anreize verbessert werden. Ich kann die Kommission und den Rat nur bitten, den Vorschlägen zu folgen. Ich möchte mich bei der Berichterstatterin, Frau Batzeli, für den Bericht, den sie vorgelegt hat, bedanken. Der Agrarausschuss ist diesen Vorschlägen – mit geringen Korrekturen – weitgehend gefolgt, und ich bin überzeugt, dass, wenn die Kommission diesen Vorschlägen folgt, die Anreize dermaßen erhöht werden, dass wesentlich größere Zuckermengen freiwillig zurückgegeben werden. Ich möchte feststellen, Frau Kommissarin, dass sich im Agrarausschuss viele Mitglieder befinden, die das Ohr sehr nahe an den Zuckerrübenerzeugern haben. Wenn die Wünsche, die hier vorgetragen werden, erfüllt werden, gehe ich davon aus, dass diese Reform zum Erfolg führt.
Csaba Sándor Tabajdi, im Namen der PSE-Fraktion. – (HU) Frau Fischer Boel! Meines Erachtens sind Frau Batzelis Bericht und Herrn Surjáns Stellungnahme technisch solide und politisch äußerst korrekt. Die Wiederherstellung des Marktgleichgewichts ist von großer Bedeutung, und wir sind noch weit davon entfernt, in Bezug auf die europäische Zuckerproduktion und den Zuckerrübenanbau bis 2010 einen ausgeglichenen Markt zu erreichen.
Ich beneide weder die Kommission noch das Parlament, denn es ist nicht einfach, in einem verzerrten, übermäßig komplizierten und übersubventionierten System für Ordnung und Ausgewogenheit zu sorgen. Schließlich war dieser Sektor im Gegensatz zu anderen, weniger bevorzugten Sektoren das Hätschelkind der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Ich teile die Ansicht, dass Gegengewichte geschaffen werden müssen, voll und ganz. Wenn wir die zusätzliche Senkung von 10 % umsetzen, weist das System immer noch einen Überschuss von 2,1 Millionen Tonnen auf, und wenn wir dieses Problem bis 2010 nicht bewältigen, dann müssen wir eine weitere Senkung um 14 % vornehmen.
Ich halte das für unfair, und ich würde die Kommissarin und die Kommission bitten, hier genau abzuwägen, denn jene Länder, die bereits umfangreiche Senkungen vorgenommen haben, und zwar Italien, Portugal und Finnland, müssen dann gemeinsam mit allen anderen eine weitere Kürzung um 10 % durchführen. Das ist nicht fair.
Ich teile ferner die Ansicht, dass wir die Interessen kleiner und mittlerer Erzeuger besser schützen müssen, denn sie werden durch die Regel „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ in Bezug auf Informationen gegenüber multinationalen Unternehmen benachteiligt. In Ungarn wurde eine von fünf Fabriken geschlossen. Der beste Zuckerproduzent musste den Betrieb einstellen, doch weder dem Produzenten noch den Erzeugern sind dadurch Einbußen entstanden. Das einzige, was in der früheren Verordnung nicht angemessen abgedeckt war, das war die Entschädigung der Beschäftigten, ich meine die Beschäftigten des Zuckerproduzenten.
Ich halte es, um das abschließend noch festzustellen, für sehr wichtig, dass Unternehmen von der Zahlung des Umstrukturierungsbetrags freigestellt werden sollten, wenn sie ihre Quote senken. Es gibt eine diesbezügliche Forderung. Ich bitte Frau Fischer Boel, eine solche Regelung zu unterstützen, da sie sich positiv auf weitere Senkungen auswirken und dazu beitragen würde, das Gleichgewicht am Markt wiederherzustellen. Ich wiederhole, dass es vor allem auf die Unterstützung der kleinen und mittleren Erzeuger ankommt, weil dies immense soziale Auswirkungen für die europäischen Zuckerrübenanbauer hat. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Andrzej Tomasz Zapałowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die Reform des Zuckersektors ist in ihrer jetzigen Form inakzeptabel. Sie richtet sich in erster Linie gegen die Zuckerrübenerzeuger und die Beschäftigten der Zuckerfabriken. Die außerordentliche Aktivität, die europäische Konzerne beim Aufkauf von Zuckerfabriken in Osteuropa vor dem Beitritt dieser Länder zur EU an den Tag gelegt haben, legt den Verdacht nahe, dass die Reform bereits damals geplant war und Entschädigungen in großer Höhe für die Besitzer von Zuckerfabriken vorgesehen waren, die ihre Fabriken schließen würden.
Während der Vorbeitrittsphase investierten die Landwirte in den damaligen Kandidatenländern riesige Summen in die Modernisierung ihrer Betriebe, einschließlich des Zuckerrübenanbaus. Zwei Jahre später stellt sich heraus, dass die Produktion gesenkt werden muss, während vor allem die neuen Eigentümer der Zuckerfabriken in den Genuss der für die Produktionseinstellung gezahlten Entschädigungen kommen werden. Schätzungen zufolge sollen allein in Polen zehn Fabriken geschlossen werden.
Die vorgeschlagenen Anpassungen, die höhere Beträge aus dem Umstrukturierungsfonds für Anbauer vorsehen, sind gut. Meine Zweifel resultieren jedoch aus der Förderung für Erzeuger, die im Verlaufe der letzten Jahre Zuckerfabriken aufgekauft haben, denn könnte es nicht sein, dass sie diese Fabriken mit der Absicht erworben haben, sie gewinnträchtig zu schließen?
Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Die Zuckermarktordnung ist kein Glanzstück der Kommission und des Rates! Herr Deß hat es schon gesagt: Hätten Sie etwas mehr auf die Vorschläge des Parlaments gehört, wären einige Pannen nicht passiert.
Wenn man ein Instrument wie die Quote hat, dann muss man es auch anwenden und nicht für 2010 androhen, dann muss man linear oder gestaffelt kürzen und dafür einen Ausgleich geben. Ihr Weg, dies über den Preis zu machen, war zum Scheitern verurteilt, weil Sie zunächst einmal die Quote um eine Million Tonnen erhöht haben, indem Sie C-Zucker in Quotenzucker umgewandelt haben. Ferner hat die Finanzierung durch die Konsumenten über den Preis dazu geführt, dass die Zuckerindustrie kein Interesse hatte, umzustrukturieren. Die Exportsubventionen sind nicht radikal gestrichen worden. Auch das wäre notwendig gewesen.
Die Fehler sind zu benennen, und sie werden jetzt auch nicht korrigiert. Der Umstrukturierungsfonds und die Umstrukturierungshilfe sind im Wesentlichen Schließungen. Sie haben die Regionen gegen sich, die Gewerkschaften, die Bauern. Es ist keine Diversifizierung aufgenommen worden, wie sie das Parlament gefordert hat, um eine sozial-ökologische Entwicklung der Regionen sicherzustellen. Alle diese Fehler werden auch jetzt nicht korrigiert. Von daher doktern wir an den falschen Symptomen.
Ein wichtiger Punkt ist auch noch: Sie wollen jetzt die Umstrukturierungshilfe, die an die Bauern fließt, auf 10 % begrenzen. Es war ja so, dass die Länder höher ansetzen konnten. Wir machen hier einen anderen Vorschlag, und ich hoffe, dass das Parlament ihn mit dem Instrument der Rückverweisung diesmal durchsetzt. Denn Sie haben die Versprechungen, die Sie uns bei der letzten Abstimmung gemacht haben, nicht eingelöst, sondern jetzt zurückgenommen.
Diammanto Μanolakou, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Die Neuregelung des Zuckersektors, die 2006 beschlossen wurde und bereits umgesetzt wird, ist eine bittere Pille und hat bereits ihre ersten Opfer gefordert.
Wir haben natürlich dagegen gestimmt und das aus gutem Grund: Zuckerraffinerien wurden geschlossen, und zahlreiche Zuckerrübenanbauer sind arbeitslos. Sie erhalten eine armselige Entschädigung, mit der ihr Widerstand gebrochen und ihr Protest erstickt werden soll.
In Griechenland, meinem Heimatland, hat der Zuckerrübenanbau in der Vergangenheit die Selbstversorgung mit Zucker gesichert; er bot vielen Menschen Arbeit und kurbelte die Wirtschaft in strukturschwachen Regionen an. Heute sind zwei von fünf Zuckerfabriken geschlossen, die Produktion ist um 50 % zurückgegangen, die Arbeitslosigkeit in diesem Sektor ist gestiegen, viele Landwirte haben ihren Lebensunterhalt verloren, und ganze Regionen sind entvölkert.
Die heute vorgelegten Änderungsanträge haben die umfassende Umsetzung der neuen Verordnung zum Ziel. Die Senkung der Produktion wird vorangetrieben. Derzeit beläuft sich der Rückgang auf 2,2 Millionen Tonnen, und er soll auf 6 Millionen Tonnen ansteigen.
Die Auswirkungen werden noch drastischer sein als bisher. Die Gewinner werden die großen Lebensmittelunternehmen sein, die billigen Zucker importieren werden, die Verlierer werden die Arbeitnehmer der Zuckerindustrie sein, da noch mehr Zuckerfabriken schließen und weitere kleine und mittlere Zuckerrübenanbaubetriebe eingehen werden.
Das lehnen wir ab, und wir werden gegen die zusätzlichen Regelungen stimmen. Sie beschleunigen die Vollendung der Grundverordnung und sind ein weiterer krimineller Schachzug in der Kampagne gegen die europäische Zuckerindustrie und ihre Arbeitskräfte.
Hélène Goudin, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Die europäische Zuckerindustrie wird durch künstliche Beatmung am Leben erhalten. Der Beatmungsapparat, die heutige EU, versorgt die europäischen Zuckererzeuger jährlich mit Millionen Euro in Form von Direktbeihilfen und Interventionsmaßnahmen. Damit finanzieren die EU-Steuerzahler ein veraltetes System, das sich selbst überlebt hat. Leider bedeutet der Vorschlag des Ausschusses höhere Kosten und ein langsameres Reformtempo und damit das genaue Gegenteil zur Marktanpassung, die dieser nicht wettbewerbsfähige Sektor so dringend benötigt.
Zuckererzeugerländer außerhalb der EU müssen uneingeschränkten Zugang zum Binnenmarkt erhalten. Ein auf gerechteren Bedingungen basierender internationaler Handel bietet weniger entwickelten Ländern eine Chance, im Wettbewerb auf dem globalen Markt zu bestehen. Außerdem wäre eine Liberalisierung der Zuckerindustrie auch von Vorteil für die europäischen Verbraucher. Einerseits müssten sie nicht mehr ein künstliches System zur Unterstützung der Erzeuger mit ihren Steuern finanzieren, und andererseits gäbe es in den Geschäften niedrigere Preise. Das würde allen nutzen.
Jean-Claude Martinez, im Namen der ITS-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Die Gemeinsame Marktorganisation für Zucker hat funktioniert. Sie war nicht kostspielig und ermöglichte den AKP-Ländern Zugang zu unserem Markt.
Im Rahmen der WTO-Verhandlungen haben jedoch Thailand, Australien und vor allem Brasilien auf einem Zuckermonopol bestanden. Gleichzeitig hat der damalige EU-Kommissar für Handel, Pascal Lamy, die Abschaffung der Zölle für die 49 am wenigsten entwickelten Länder mit dem Programm „Alles außer Waffen“ angeboten, um auf diese Weise im Rahmen der Doha-Runde Verbündete zu gewinnen. 2009–2010 wird es in Europa die ersten Importe von Zucker geben, der theoretisch aus den armen Ländern stammt, der jedoch im Sudan oder anderswo mit kuwaitischem, saudischem oder anderem Kapital produziert wird.
Die europäischen Zuckerrübenbauern und die Zuckerfabrikanten in den Gebieten in äußerster Randlage müssen also zugunsten Brasiliens und anderer Länder Opfer bringen, was zur Reform von 2006 geführt hat. Gleiches gilt für Getreide und Milch und wird bald für Wein gelten. Unsere Produzenten müssen aufgeben, was wir in Europa als „Umstrukturierung“ bezeichnen.
Damit die Getreidebauern ihre Produktion einstellen, werden sie selbstverständlich bezahlt: das nennt sich dann „Umstrukturierungshilfe“, wie es die Flächenstilllegungsbeihilfe oder die Rodungsprämie gibt.
Aber auch 18 Monate nach Einführung dieses Hilfsprogramms funktioniert es nicht! Frau Kommissarin, Sie erzählen uns immer wieder dasselbe über Getreideberge und Milchseen. Sie sagen, dass wir 2007-2008 mit vier Millionen Tonnen Überschüssen rechnen müssen, weshalb uns heute die beiden Vorschläge für eine Verordnung vorliegen, mit denen die Zuckerproduktion anscheinend um nahezu vier Millionen Tonnen reduziert werden soll. Die finanziellen Anreize und die jährlichen Rückgabemengen werden erhöht, sowohl durch zusätzliche Zahlungen als auch durch verstärkte Hilfen. Selbstverständlich werden diese Hilfen nach 2010 nicht mehr fließen und unsere Landwirte werden nicht mehr gebraucht, ebenso wenig wie die AKP-Produzenten, ganz zu schweigen von den Arbeitern. Einzige Gewinner werden die Importeure sein.
Diese malthusianische Politik wurde seit 1993 beim Getreide angewendet. Herr Parish hat um 9 Uhr erklärt, die Getreidevorräte seien knapp, die Preise explodierten und die Flächenstilllegung müsse eingestellt werden. Es bleibt allerdings noch ein Hoffnungsschimmer: 2011 wird es eine neue Verordnung geben, die uns darüber informieren wird, dass Zuckermangel herrscht und wir deshalb neu aussäen müssen!
Jana Bobošíková (NI). – (CS) Meine Damen und Herren! Als Mitglied des Parlaments für die Tschechische Republik, wo der Zuckermarkt bereits umstrukturiert wurde, kann ich den vorgeschlagenen Änderungen nicht zustimmen. Sie sind unangemessen und ungerecht.
Es wird deutlich, dass die Reform nicht dazu führt, dass Unternehmen ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Sie verursacht jedoch unangemessene Bedingungen, von denen nur die großen europäischen Zuckerfirmen profitieren und die keinen Vorteil für Verbraucher und Erzeuger bringen.
Ich kann den Bürgern nicht erklären, warum einige Länder überhaupt nicht oder nur zu einem kleinen Teil auf ihre Zuckerquoten verzichtet haben, während die übrigen ihnen jetzt mehr dafür zahlen sollen, dass sie eine Verpflichtung nicht eingehalten haben.
Erstens lehne ich es entschieden ab, die Beihilfe im Falle einer teilweisen Umstrukturierung auf die Höhe der vollen Umstrukturierungsbeihilfe aufzustocken. Zweitens ist die Erhöhung der Umstrukturierungsbeihilfe für Erzeuger und Lohnunternehmen von 10 % auf 50 % völlig ungerechtfertigt. Drittens unterstütze ich eine Erhöhung der zusätzlichen Zahlungen an Erzeuger nicht und auch keine Erhöhung der zeitweiligen Umstrukturierungsbeihilfe; des Weiteren lehne ich auch jegliche Erhöhung der zusätzlichen Zahlungen an Lieferanten ab. Viertens ist der Vorschlag, den Abbau von Anlagen im vergangenen Jahr in diesem Wirtschaftsjahr und im Laufe der nächsten Wirtschaftsjahre zu verbuchen, abwegig.
Meine Damen und Herren, die Kernfrage ist für mich vielmehr die Berücksichtigung des vollen Umfangs der Quoten, auf die während des gesamten Umstrukturierungszeitraums verzichtet wurde. Ich werde mit Sicherheit nicht unterstützen, dass die Quoten, auf die Unternehmen im Wirtschaftsjahr 2008-2009 verzichten, berücksichtigt werden.
Sofern die Kommission nicht beabsichtigt, ihr rein bürokratisches und höchst ungerechtes Verfahren bei der Durchführung der Zuckerreform zu ändern, wäre es meines Erachtens am besten, die Zuckerquoten so bald wie möglich abzuschaffen und den Zuckermarkt zu liberalisieren.
Kyösti Virrankoski, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FI) Herr Präsident! Die Zuckerpolitik der EU befindet sich in einer merkwürdigen Lage. Die Zuckerquoten wurden um 2,2 Millionen Tonnen gekürzt, gleichzeitig hat aber die Kommission Millionen von Tonnen an neuen Quoten verkauft. So beläuft sich die Nettokürzung nur auf eine Million Tonnen, während das Ziel das Sechsfache davon war.
Zur gleichen Zeit haben die großen Erzeugerländer ihre Produktion gesteigert. Beispielsweise stieg die Produktion in Deutschland um rund 240 000 Tonnen und in Frankreich um 350 000 Tonnen pro Jahr. Es sind in erster Linie nur die kleinen Länder, die ihre Produktion verringert haben. Von den größeren Ländern hat nur Italien die Produktion deutlich reduziert. Somit mussten die kleinen Länder und jene Länder, die unter schlechteren natürlichen Bedingungen leiden, ihre Zuckerproduktion zurückfahren.
Zugleich haben sich wiederum mehr als 3 Milliarden Euro – dreitausend Millionen Euro – im Restrukturierungsfonds der Zuckerindustrie angesammelt, von denen derzeit vielleicht rund 2 000 Millionen noch nicht ausgegeben worden sind. Dieses Geld stammt vor allem von den Verbrauchern, weil die Verbraucherpreise langsamer gefallen sind als die Erzeugerpreise, und diese Differenz hat sich in dem Fonds angesammelt. Auf der anderen Seite stammen sie auch von den Landwirten, deren Erzeugerpreise gesunken sind. Dieses Geld wurde und wird hauptsächlich an die Industrie gezahlt, in Form massiver Entschädigungen in Höhe von 730 Euro pro Tonne, während gleichzeitig nur etwa 10 %, bestenfalls 20 %, dieser Gelder für den Strukturwandel in der Industrie und für den Rückbau von Fabriken eingesetzt werden.
Die gesamte Zuckerpolitik ist ein warnendes Beispiel dafür, was geschehen kann, wenn wir versuchen, Agrarpolitik zu den Bedingungen der Industrie umzusetzen. Der Industrie fließen riesige Beträge als Ausgleichszahlungen zu, und wir erhalten im Gegenzug nur sehr wenig zurück. Es bleibt zu hoffen, dass Agrarpolitik künftig als Landwirtschafts- und nicht als Industriepolitik betrieben wird.
Besonderes Augenmerk sollten wir auf die Bedeutung der Solidarität richten. Auch sie sollte Beachtung finden, weil alle Länder, eingeschlossen die, die ihre Zuckerproduktion reduziert haben, nach wie vor Zuckerpreise zahlen müssen, die über den Weltmarktpreisen liegen, während es ihnen schlicht nicht erlaubt wird, ihn selbst zu produzieren, weil sich die Industrie dagegen entschieden hat.
Dementsprechend müssen wir künftig darauf achten, dass wir nicht dazu übergehen, ähnliche Systeme auf andere Bereiche der landwirtschaftlichen Produktion anzuwenden.
Neil Parish (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte Frau Batzeli herzlich für ihren Bericht danken. Mein Dank gilt auch Herrn Deß, dem Schattenberichterstatter der PPE-DE-Fraktion für diesen Bericht.
Ich glaube, es war Margaret Thatcher, die einmal sagte, dass man sich den Märkten nicht widersetzen könne, und das Problem beim Zuckerregime besteht darin, dass wir seit Jahren versuchen, genau das zu tun.
Ich spreche der Kommissarin meine Anerkennung für ihre Arbeit aus, denn wir haben es hier mit einer sehr komplexen Situation zu tun, die geklärt werden muss. Wir müssen die Zuckermenge reduzieren, und wir müssen dafür sorgen, dass die Zuckererzeugung in Europa wettbewerbsfähiger wird. Die GAP-Reform ist im Wesentlichen darauf ausgerichtet, die Landwirte aus ökologischen Gründen zu unterstützen, aber es geht auch darum, sie nachdrücklich anzuhalten, marktorientiert zu produzieren.
Ich denke, dass die Zuckerreform in diesem Jahr vielleicht etwas unproblematischer verlaufen wird als in den Vorjahren, und zwar einfach deshalb, weil sich die Getreidepreise seit dem letzten Jahr verdreifacht haben. Folglich werden einige Zuckererzeuger möglicherweise beschließen, die Umstrukturierungshilfe in Anspruch zu nehmen und dann Getreide oder Ölraps in dem Bewusstsein anzubauen, dass sie davon gut leben können. Denn was immer wir in Bezug auf Zucker unternehmen, wir müssen, wie ich bereits sagte, die in Europa erzeugten Mengen reduzieren – aber gleichzeitig müssen wir den Landwirten die Möglichkeit geben, mit ihrem Grund und Boden ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Dabei geht es aber nicht nur um eine ausgewogene Zuckerproduktion in der Europäischen Union, sondern wir dürfen nicht vergessen, dass es AKP-Länder gibt, aus denen wir Zucker einführen. In meinem Heimatland, dem Vereinigten Königreich, importiert das Unternehmen Tate & Lyle über eine Million Tonnen Zucker. Das Unternehmen macht sich angesichts der von uns eingeleiteten Reduzierung der Zuckermengen und der Reformierung des Zuckerregimes große Sorgen über den Zugang zu diesem Zucker. Ich bitte die Kommissarin, auch für diesen Aspekt der Debatte Verständnis zu zeigen.
María Isabel Salinas García (PSE). – (ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Vor knapp zwei Jahren wurde ein Gesetzespaket zur Reform des Zuckersektors verabschiedet, mit dem dieser an einen globalisierten Markt angepasst werden sollte, der unseren Landwirten wirklich wenige Chancen ließ.
Das war, wie Sie sich gut erinnern werden, Frau Kommissarin, eine traumatische Reform, und nur schwer gelang eine Einigung im Parlament. Nun sind die Ziele der Quotensenkung offenbar nicht erreicht worden; deshalb legt die Kommission diesen neuen Vorschlag vor, um die Situation zu retten, bevor es zu spät ist.
Im Prinzip halten wir den Vorschlag der Kommission für positiv, da er den Landwirten zu einem gewissen Grad die Initiative zum Verzicht überlässt. Doch in einigen Aspekten, Frau Kommissarin, sind wir auch der Meinung, dass er unzulänglich ist und unerwünschte Auswirkungen auf manche Länder, wie Spanien, haben kann.
Deshalb lassen Sie mich zwei Punkte hervorheben, die ich als sehr wichtig erachte. Erstens möchte ich die Bedeutung der von der Sozialdemokratischen Fraktion eingereichten Änderungsanträge unterstreichen und unserer Berichterstatterin, Katerina Batzeli, für ihre Arbeit danken, für die Einsicht in die Notwendigkeit, den Landwirten in einigen Fällen die zusätzliche Hilfe für die Rücknahme auf das Wirtschaftsjahr 2009-2010 auszudehnen. Wir denken, dass diese Änderung ganz wichtig ist, damit die Maßnahme auch greift und die Erwartungen der Produzenten erfüllt werden.
Zweitens, ich möchte die Aufmerksamkeit auf den Änderungsantrag lenken, der im Ausschuss in meinem Namen angenommen wurde. Er liegt dem Plenum als Änderungsantrag 11 vor, es geht um die Zweckmäßigkeit, die Umwandlung der Anlage zur Produktion von Bioäthanol als völlige Demontage zu betrachten. Diese Maßnahme verfolgt zwei Ziele: Zum einen ermutigt sie zur Aufgabe, denn sie öffnet diesen Anlagen den Weg zu anderen Märkten, und zum anderen stimuliert sie einen Sektor, wie den der Biokraftstoffe, zu einer Zeit, da so viel über die Notwendigkeit eines gesteigerten Angebots gesprochen wird.
Frau Kommissarin, diese Reform war für viele Länder, wie meins, bereits ein Trauma; ich denke, es sollte Geld und Möglichkeiten geben, um die Einkommen jener Landwirte zu erhalten, die aufzugeben wünschen, aber vor allem jener, die weitermachen wollen.
Janusz Wojciechowski (UEN). – (PL) Herr Präsident! Die Reform des Zuckermarktes zählt zu jenen Reformen, deren Sinn den Landwirten in der Europäischen Union, einschließlich der Landwirte in meiner polnischen Heimat, nur sehr schwer zu vermitteln ist. Der administrative und finanzielle Druck, die Zuckerproduktion von 18 auf 12 Millionen Tonnen zu senken, kann nicht überzeugend gerechtfertigt werden. Da ist von der Notwendigkeit, Solidarität mit Landwirten auf anderen Kontinenten zu üben, die Rede, obwohl klar ist, dass es nicht um deren Interessen geht. Es geht weniger um die Interessen der Landwirte als vielmehr um die globalen Interessen großer Konzerne. Im Namen dieser Interessen entledigt sich die Europäische Union im Rahmen von aufeinander folgenden Reformen allmählich ihrer Landwirtschaft und schlägt damit einen sehr gefährlichen Kurs ein, der in die Abhängigkeit von Lebensmittellieferungen aus Drittländern führt. Diese Politik führt zum Verlust der Versorgungssicherheit, einer Sicherheit, die für künftige Generationen von großer Bedeutung ist. Ich befürchte, dass es nicht lange dauern wird, bis jeder – nicht nur die Landwirte – diese unverantwortlichen Reformen, die derzeit stattfinden und deren gefährliche Folgen wir bald erkennen werden, bedauern wird.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL). – (PT) Bekanntermaßen stehen wir dieser Reform des Zuckersektors äußerst kritisch gegenüber. Wir haben uns stets für die Nahrungsmittelsouveränität eingesetzt und halten es deshalb für unannehmbar, dass ein Land wie Portugal mit lediglich einer einzigen Zuckerfabrik in Coruche und einer kleinen Fabrik in São Miguel auf den Azoren, die kaum die Hälfte des Konsumbedarfs des Landes decken, sich verpflichtet sieht, seine Quote für die Produktion von Zucker aus Zuckerrüben zu senken.
Die Folgen liegen auf der Hand: Landwirte und Unternehmen werden die Produktion aufgeben, was zu mehr Arbeitslosigkeit führen und sich negativ auf die Entwicklung der ländlichen Gebiete auswirken wird. Deshalb muss – wie Tausende von kleinen und mittleren Landwirten am vergangenen 17. September während einer Demonstration in Porto aus Anlass der Tagung des Rates „Landwirtschaft“ bekräftigten, ein Politikwandel stattfinden, damit die spezifische Situation jedes Mitgliedstaates und dessen eigener Produktions- und Konsumbedarf Berücksichtigung finden und das Einkommen der Landwirte und die Entwicklung der ländlichen Gebiete sichergestellt werden. Das ist es, was wir der Frau Kommissarin erneut vorschlagen wollen.
Kathy Sinnott (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Darf ich die Kollegen eingangs daran erinnern, dass das Ganze keine Frage von Getreide oder Zuckerrüben ist. In Irland werden Zuckerrüben und Weizen in einer Fruchtfolgewirtschaft angebaut, die beiden Kulturen zugute kommt.
Frau Kommissarin, in Irland war die Umstrukturierung der Zuckerwirtschaft eine Katastrophe. Das Unternehmen Greencore und unser Landwirtschaftsminister sind dabei sehr ungeschickt vorgegangen. Viele meiner Wähler sind betroffen, und soziale Segregation ist ein großes Problem. Deshalb ist eine Entschädigung dieser Menschen das Mindeste, was wir tun können.
Unser Streben nach einer integrierten Biokraftstoffindustrie, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsgüterproduktion steht, wurde um Jahre zurückgeworfen, wenn nicht gar völlig zunichte gemacht. Als ich mich an die Kommission wandte, um die Katastrophe abzuwenden, wurde mir gesagt, der Zeitplan stehe fest, und jede Änderung, selbst wenn es dafür gute Gründe gibt, würde das Gesamtprojekt gefährden. Aber jetzt basteln wir doch an dem Ganzen herum. Wäre es zum jetzigen Zeitpunkt der Anpassung nicht möglich, etwas gegen das Chaos zu tun, das in Irland verursacht wurde?
Ιoannis Gklavakis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident, Frau Kommissarin, Frau Batzeli, Herr Deß! Wir alle wissen, dass die vorgeschlagenen Änderungen zur Verordnung über die GMO für Zucker die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Zuckerindustrie im Rahmen der Umstrukturierungsregelung attraktiver gestalten sollen, um die anvisierte Senkung der gemeinschaftlichen Zuckerproduktion zu erreichen. Gestatten Sie mir dazu drei Anmerkungen:
Erstens: Der Ansatz der Kommission ist positiv. Das gilt insbesondere hinsichtlich ihres Vorschlags, Begünstigten, die die Auflagen der Verordnung Nr. 318/2006 bereits erfüllen, rückwirkend zusätzliche Beihilfe zu gewähren, damit sie sich nicht ungerecht behandelt fühlen, obwohl sie als Erste zur Umstrukturierung des Sektors beigetragen haben.
Zweitens wurde meines Erachtens eindeutig klargestellt, dass für den Fall, dass die gewünschte Produktionssenkung nicht erreicht wird, künftige Maßnahmen im Rahmen einer linearen Senkung nur für jene Mitgliedstaaten gelten werden, die keine Anstrengungen unternommen haben, um dieses Ziel zu erreichen. Andererseits wird die Verordnung die Länder berücksichtigen, die signifikante Senkungen vorgenommen haben und deren verbleibende industrielle Anlagen einen kritischen Stand erreicht haben. Gerade für Länder wie mein Heimatland ist es wichtig zu wissen, dass diese Situation nicht in Vergessenheit gerät, wenn wir über die Zukunft der GMO für Zucker nach 2010 diskutieren.
Drittens möchte ich die Bioethanolproblematik ansprechen. Wir sollten diese Gelegenheit nutzen und uns ernsthaft mit der Möglichkeit auseinander setzen, dass unsere Begeisterung für Bioethanol möglicherweise verpuffen wird und viele der entsprechenden Produktionsanlagen unter Umständen schließen müssen. Wie wird die Zukunft für die Arbeitskräfte dieser Branche aussehen, und was wird aus den Landwirten? Werden wir dann wieder ein Heer von Arbeitslosen haben, das wir irgendwie auffangen müssen?
Gábor Harangozó (PSE). – (HU) Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Bedauerlicherweise hat die Umstrukturierung des Zuckersektors nicht die erhofften Ergebnisse gebracht. Bei der Modifizierung der Umstrukturierungsregelung muss berücksichtigt werden, dass einige Mitgliedstaaten einen erheblichen Teil ihrer Quote zurückgenommen haben. So hat Ungarn 27 % seiner Quote aufgegeben, während der Durchschnitt für die Europäische Union insgesamt bei 10,5 % liegt.
Deshalb meine ich, dass bei der Festsetzung der endgültigen Quotenreduzierungen der Produktionsumfang in den einzelnen Mitgliedstaaten in Betracht gezogen werden sollte. Es wäre nicht richtig, für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichzeitig dieselbe Senkung vorzuschreiben, da jedes Land andere Produktionsmerkmale aufweist.
Außerdem sollte sich die Änderung der Umstrukturierungsregelung nicht negativ auf Mitgliedstaaten auswirken, die eine überdurchschnittliche Quotenreduzierung vorgenommen haben. Aus diesem Grund lehne ich eine Zusammenlegung der Zuckerquote und der Isoglucosequote bei der Berechnung des Verhältnisses der zurückgegebenen Quote im Vergleich zur ursprünglichen Quote ab. Gleichzeitig sollte der Höchstbetrag an Umstrukturierungshilfe auch in Fällen gewährt werden, in denen die entsprechenden Anlagen nicht demontiert, sondern alternativ genutzt werden wie beispielsweise für die Erzeugung von Biomasse oder Bioethanol. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN). – (PL) Herr Präsident! Die Tatsache, dass das Zuckerangebot in den letzten zwei Jahren im Rahmen der Zuckerreform um 0,2 Millionen Tonnen, einer Menge, die beträchtlich von der vorgesehenen Menge abweicht, zurückgegangen ist, dürfte niemanden überraschen. Dieses Resultat haben die polnischen Europaabgeordneten vorhergesehen, wie unsere Ausführungen sowohl im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung als auch im Plenum des Europäischen Parlaments zeigen.
Das Unvermögen, die anvisierten Ziele zu erreichen, deutet darauf hin, dass es an einer angemessenen Motivierung und an Anreizen, einschließlich von Möglichkeiten zur Diversifizierung, gefehlt hat. Das hat auch der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bestätigt, indem er u. a. vorschlug, die Beihilfe für Erzeuger und Lohnunternehmen von 10 % auf 50 % der einer Zuckerfabrik zugebilligten Beihilfe aufzustocken und die zusätzliche Zahlung für Erzeuger je Tonne zurückgegebener Quote für das Wirtschaftsjahr 2008-2009 von 237,50 Euro auf 260 Euro anzuheben.
Ferner sollte darauf hingewiesen werden, dass die Kommission die Grundsätze der Reform, deren Ziel die Aufrechterhaltung der Produktion in den wettbewerbsfähigsten Regionen ist, derzeit nicht anwendet. Die vorgeschlagenen Änderungen wirken den Problemen nicht entgegen und tragen schon gar nicht zu deren Lösung bei; sie verschlimmern die Lage nur noch.
VORSITZ: MECHTILD ROTHE Vizepräsidentin
Carmen Fraga Estévez (PPE-DE). – (ES) Frau Präsidentin! Ich bin der Kommissarin für ihre Anwesenheit sehr dankbar. Meiner Ansicht nach haben die Kommissarin, die Berichterstatterin und viele Redner die im Zuge der Zuckerreform von 2005 aufgetretenen Probleme sowie die Tatsache beleuchtet, dass sich die Aufgabe der Produktion verzögert hat, womit das in der Reform festgesetzte Ziel von sechs Millionen Tonnen in weite Ferne gerückt ist.
Deshalb sollten wir, meine ich, den Vorschlag begrüßen, den die Kommission nun vorlegt und der den Landwirten einen neuen Impuls zur Aufgabe gibt. Auch der Sektor, vor allem der Sektor der Zuckerrübenproduktion, freut sich sehr darüber, dass der Umstrukturierungsprozess beschleunigt wird, da es ansonsten, wie die Kommissarin sagte, 2010 eine lineare Kürzung der Quoten ohne Mittel für Beihilfen zum Ausgleich für diese Kürzungen geben wird.
Nach meiner Auffassung steht der Änderungsantrag, den ich im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten eingereicht habe, im Einklang mit dieser Philosophie und diesem neuen Vorschlag. Ich meine den Änderungsantrag 31, der einen Bericht über die Bewertung der Reform und, falls notwendig, Vorschläge zur Verlängerung dieser Beihilfen um ein Jahr, das Wirtschaftsjahr 2010-2011, fordert. Sie waren urprünglich für einen Vierjahreszeitraum geplant, um, wie ich sagte, diese anfängliche Verzögerung bei der Einführung der Reform zu kompensieren.
Dies ist eine Forderung, die von den Produzenten erhoben wurde, und ich meine, dass sie Unterstützung finden sollte, insbesondere da die Mittel ausschließlich vom Sektor finanziert werden und somit keine Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt haben.
Ich bitte die Kommission und natürlich auch meine Kollegen, diesen Änderungsantrag anzunehmen.
Abschließend möchte ich einfach Frau Batzeli meinen Dank aussprechen für ihre Arbeit, ihre Berichte und die Verbesserungen, die sie mit Unterstützung des gesamten Ausschusses für Landwirtschaft angeregt hat, und auch für den von der Kommission unterbreiteten Vorschlag.
Libor Rouček (PSE). – (CS) Meine Damen und Herren! Es besteht kein Zweifel daran, dass in der Zuckerindustrie der Europäischen Union weitreichende Reformen notwendig sind, damit diese auch in Zukunft erfolgreich bleibt. Eine Einschränkung der Produktion ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Reformen. Der Schwerpunkt sollte dabei jedoch in erster Linie auf den Unternehmen liegen, die nicht wettbewerbsfähig sind; bedauerlicherweise ist dies in der Realität häufig anders.
In meinem Land beispielsweise, der Tschechischen Republik, wurden neue, leistungsfähige und florierende Zuckerfabriken geschlossen und Quoten im Interesse supranationaler Erzeuger aufgegeben. Dies hatte natürlich negative Folgen für einheimische Erzeuger und Verbraucher.
Ich möchte die Kommission daher auffordern, bei der Durchführung der notwendigen Reformen in der Zuckerindustrie das Prinzip der Wettbewerbsfähigkeit stärker als bisher zu berücksichtigen und der Entwicklung des Biokraftstoffsektors deutlich mehr Beachtung zu schenken. Meines Erachtens bieten die zukunftsträchtigen Biokraftstoffe den Zuckerrübenanbauern neue Möglichkeiten.
Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN). – (PL) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Die 2005 angelaufene Reform des Zuckermarktes erreicht trotz des enormen finanziellen Aufwandes nicht die erwarteten Ergebnisse. Trotz großer finanzieller Anreize in Höhe von 730 Euro je Tonne Zucker, die nicht produziert wird, ist die Zuckerproduktion in der Gemeinschaft insgesamt um gerade einmal 1,1 Millionen Tonnen anstelle der erwarteten 6 Millionen Tonnen gesunken. Die nächsten von der Kommission für die Funktionsweise des Zuckermarktes vorgeschlagenen Änderungen werden die Lage nicht nur nicht verbessern, sondern sie sogar verschlechtern, da sie sich nicht im Einklang mit den wichtigsten Grundsätzen der Reform befinden, die auf die Erhaltung der Zuckerproduktion in den wettbewerbsfähigsten Regionen abstellt.
Meines Erachtens müssen erstens die Voraussetzungen für eine stabile Entwicklung der wettbewerbsfähigsten Erzeuger in der Gemeinschaft geschaffen werden, damit sich die Zuckerproduktion der EU auf einem sich immer weiter öffnenden Weltmarkt behaupten kann.
Zweitens müssen wir das Exportpotenzial von Zucker im Rahmen der mit der Welthandelsorganisation vereinbarten Grenzen maximal nutzen.
Falls dieses Vorgehen keine deutliche Verbesserung am Zuckermarkt bewirkt, wird es drittens notwendig sein, die Produktion zu drosseln, allerdings unter Anwendung eines für alle Mitgliedstaaten gleichen linearen Faktors.
Vladimír Železný (IND/DEM). – (CS) Frau Präsidentin! Ich vertrete ein Land, das den Würfelzucker erfunden hat. Hochwertiger Zucker war etwas, auf das wir immer stolz waren, doch die Europäische Union hat uns diesen Stolz ohne Rücksicht genommen.
Wird die Verordnung (EG) Nr. 320/2006 umgesetzt, wird die Tschechische Republik für ihr angemessenes Verhalten gegenüber ausländischen Investoren aus den ursprünglichen EU-Staaten bestraft, nämlich die Übernahme der Zuckerindustrie des Landes zugelassen zu haben. Diese Verordnung ist ein unangebrachter Versuch, die Interessen der großen europäischen Zuckerraffinerie-Unternehmen zufrieden zu stellen, während die Interessen der traditionellen Anbau- und Erzeugerländer ignoriert werden.
Entsprechend dem Änderungsantrag von Herrn Fajmon und anderen muss es den Mitgliedstaaten daher ermöglicht werden, die Bestimmungen a) und b) zu streichen, und es muss den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleiben, zu bestimmen, wie mit der kritischen Situation umgegangen wird, die entstünde, wenn die Quote um 20 % oder mehr fiele. Anderenfalls könnte die Tschechische Republik absurderweise zu einem Importeur des traditionellen Erzeugnisses werden, das sie seit Jahrhunderten herstellt.
Eines Tages, wenn unsere Enkelkinder eine Liste der Gründe für den Austritt der Tschechischen Republik aus der Europäischen Union aufstellen, werden die Zuckerpolitik und die Verordnungen, die wir heute erörtern, ganz oben auf dieser Liste stehen.
Ville Itälä (PPE-DE). – (FI) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Ich verstehe sehr gut, dass die Zuckerquoten weiter abgebaut werden müssen, und ich bin auch dafür. Angesichts der uns vorliegenden Zahlen verstehe ich auch, dass die bisherigen Reformen nicht so erfolgreich waren.
Die Frage ist allerdings, wie diese künftige Reform umgesetzt werden soll. Sie sollte fair für alle Mitgliedstaaten sein. Wenn wir es beispielsweise einmal aus Sicht meines Heimatlandes, Finnland, betrachten, dann gab es im ganzen Land zwei Zuckerfabriken, und die Kürzung der bisherigen Quoten – in der Praxis bedeutete das eine Reduzierung von 40 % – führte dazu, dass eine der beiden Fabriken geschlossen wurde. Müsste im Rahmen dieser Reform eine weitere Kürzung um 13 % vorgenommen werden, dann würde das im schlimmsten Fall das völlige Aus für die Zuckerproduktion in Finnland bedeuten, weil beide Fabriken geschlossen werden müssten.
Das ist eindeutig eine ungerechte Situation für die finnischen Zuckererzeuger und für die finnische Industrie. Deshalb unterstütze ich den Änderungsantrag von Herrn Fajmon, in dem es heißt, dass dieser Vorschlag auf keinen Fall für die Mitgliedstaaten Anwendung finden soll, deren Quoten bereits um mehr als 20 % gekürzt wurden, es sei denn, dass sie dies selbst anders entscheiden.
Ich hoffe, dass auch die Frau Kommissarin Verständnis für die Lage kleiner Länder hat. In Finnland ist das Vertrauen der ländlichen Bevölkerung in die Europäische Union, angesichts der Tatsache, dass wir gerade darüber diskutieren, die Beihilfen nach Artikel 141 des Beitrittsvertrags für den Süden des Landes zu kürzen, sehr schwach. Es muss gewisse Hoffnungsschimmer geben, und vor allem müssen diese Reformen fair durchgeführt werden, um eine Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Eingangs möchte ich Ihnen allen für Ihre wertvollen Ausführungen danken, die meines Erachtens ein Hinweis auf die Komplexität dieser Angelegenheit sind. Ich möchte einige kurze Anmerkungen machen.
Zunächst einmal bin ich davon überzeugt, dass die Vorschläge, die ich als einen großen Anreiz für den Sektor beschreiben möchte, funktionieren werden. Das Angebot ist sehr attraktiv, denn wir bieten den Landwirten jetzt 10 % des Umstrukturierungsfonds an, und der Umstrukturierungsfonds für das Jahr 2008/09 beläuft sich auf 625 Euro. 62,50 Euro plus einer zusätzlichen Zahlung aus den Umstrukturierungsmitteln in Höhe von 237,50 Euro ergeben 300 Euro je Tonne, die die Landwirte an die Kommission zurückgeben.
Am wichtigsten ist meiner Ansicht nach dabei, dass die Landwirte erstmals die Möglichkeit haben, die Zahlungen aus dem Umstrukturierungsfonds selbst auszulösen. Das war bisher nicht möglich. Bisher konnte das nur die Branche tun. Jetzt können die Landwirte sagen: „Ich möchte ausscheiden, und ich möchte meine 300 Euro je Tonne haben. Zusätzlich erhalte ich eine Entschädigung für die Senkung der Preise.“ Das ist keine einmalige Zahlung, sondern eine kontinuierliche Leistung.
Ich teile Herrn Parishs Meinung voll und ganz. Ich denke, dass die Alternative zur Zuckerrohrerzeugung heute angesichts der Preise für Getreide und Ölsaaten wesentlich attraktiver ist als in den letzten Jahrzehnten. Deshalb nehme ich an, dass die Landwirte ihre Berechnungen anstellen und schauen werden, der Anbau welcher Kulturen für sie unterm Strich am attraktivsten ist.
In meinem ersten Redebeitrag erwähnte ich die Rückwirkung. Es wird rückwirkend gezahlt, so dass niemand, der von Anfang an die Bedingungen erfüllt hat, bestraft wird; er erhält definitiv eine Entschädigung. Das gilt für Zuckerrübenerzeuger, für Inulinsiruperzeuger und für Zichorienerzeuger. Es wird also keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Arten der Rübenerzeugung geben.
Ich bin also zuversichtlich, und ich danke dem Parlament für seine rasche Reaktion, die es uns hoffentlich ermöglichen wird, morgen im Rat eine politische Einigung zu erzielen, damit wir ein klares Signal an den Sektor, an die Rübenanbauer aussenden und sie ihre nächste Produktionssaison planen können.
Ich bin ziemlich sicher, dass das dem gesamten Sektor zugute kommen wird, denn, wie heute schon erwähnt wurde, wäre die Alternative dazu eine lineare Kürzung ohne Entschädigung. Ich bin also ziemlich sicher, dass man das in den verschiedenen Betrieben und Gebieten, in denen diese Lösung attraktiv sein könnte, durchrechnen wird, um die Tonnen anbieten zu können, die wir brauchen, um für unseren Zuckersektor das richtige Maß zu finden.
Ich möchte Ihnen – vor allem Frau Batzli, der Berichterstatterin – nochmals für die Arbeit an diesem schwierigen Dossier herzlich danken.
Die Präsidentin. − Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet heute statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Béla Glattfelder (PPE-DE), schriftlich. – (HU) Frau Präsidentin! Die Europäische Kommission fordert im Rahmen ihrer derzeitigen Überprüfung der Zuckerreformen, dass europäische Landwirte und die europäische Zuckerindustrie im Namen der Wiederherstellung eines ausgewogenen Zuckermarktes weitere unangemessene Opfer bringen. In meiner Stellungnahme zum Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments, den ich im Auftrag des Ausschusses für internationalen Handel erarbeitet hatte, stellte ich fest, dass es nicht möglich sein wird, die angestrebte Ausgewogenheit des europäischen Zuckermarktes zu erreichen, solange es keine gesetzlichen Regelungen gibt, die für einen wirksamen Importschutz sorgen. In seinem Bericht unterbreitet das Europäische Parlament der Europäischen Kommission und dem Rat der Landwirtschaftsminister auch Vorschläge zur Beschränkung der Zuckereinfuhren aus Drittländern. Der Gesetzgeber hat diese Vorschläge dann jedoch nicht in das endgültige Dokument aufgenommen.
Ich stimme dem Änderungsantrag zum vorliegenden Vorschlag zu, demzufolge Mitgliedstaaten, die bereits mindestens 20 % ihrer Quote zurückgegeben haben, von weiteren Quotensenkungen ausgenommen werden sollten. Das wäre den Ländern gegenüber, die bereits ernsthafte Anstrengungen zur Umsetzung der Zuckerreformen unternommen haben, nur recht und billig.
Gleichzeitig halte ich es jedoch für erforderlich, dass im Rahmen der Überprüfung der Zuckerreformen auch Maßnahmen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Zuckerindustrie vorgesehen werden sollten. Ausgehend davon habe ich einen Änderungsantrag vorgelegt, demzufolge es zunächst im Ermessen der Mitgliedstaaten liegen soll, ob sie kleineren und weniger wettbewerbsfähigen Erzeugern die Möglichkeit geben, auf ihr Recht auf die Lieferung von Zuckerrüben zu verzichten. Das ist ein beträchtlicher Vorteil für kleinere und weniger gut informierte Erzeuger, und gleichzeitig fördert diese Regelung die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Zuckerindustrie.
Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Es ist bedauerlich, dass die Kommission dem Parlament innerhalb so kurzer Zeit ein zweites Paket zur Umstrukturierung des Zuckersektors zur Abstimmung vorlegt. Das ursprüngliche Paket hat den Niedergang der irischen Zuckerindustrie bewirkt und damit dem Land, den Landwirten und den Erzeugern geschadet.
Bedauerlicherweise ist das Entschädigungspaket noch immer nicht vollständig bei den Landwirten wie Lohnunternehmern angekommen.
Den Versuch der Kommission, die Entschädigung für Erzeuger und Lohnunternehmer im aktuellen Paket auf 10 % zu beschränken, lehne ich ab – der für die Verarbeitungsbetriebe verbleibende Anteil von 90 % erscheint mir viel zu hoch.
Bei der ursprünglichen Umstrukturierung waren mindestens 10 % für Erzeuger und Lohnunternehmer vorgesehen, wobei die Mitgliedstaaten die Möglichkeit hatten, über die genaue Aufteilung selbst zu entscheiden. Aber bei diesem Paket lässt die Kommission keinerlei Flexibilität bezüglich der Zuteilung der Entschädigung zu.
Klar ist, dass für die Erreichung der von der Kommission gesetzten Ziele mehr Umstrukturierungsbeihilfe erforderlich ist. Ich begrüße die Tatsache, dass all jene, die die Rübenerzeugung bereits eingestellt haben, mehr Umstrukturierungsbeihilfe erhalten werden.
Ich rufe dazu auf, dass die irischen Landwirten und Lohnunternehmern zustehende Entschädigung vordringlich ausgezahlt wird – diese Geschichte dauert schon viel zu lange.
Witold Tomczak (IND/DEM), schriftlich. – (PL) Frau Präsidentin! Gegen die Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik wird seit geraumer Zeit an vielen Märkten in flagranter Weise verstoßen. Der Zuckermarkt ist lediglich ein weiteres Beispiel, durch das die GAP in Verruf gerät. Die vor kaum zwei Jahren beschlossene Reform dieses Marktes war unfair gegenüber den neuen Mitgliedstaaten, denn sie bevorzugte einige alte Mitgliedstaaten, die einen Überschuss bei den so genannten B-Quoten erzeugen, welche den Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Eines der Ziele der Reform bestand darin, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu steigern, wobei die wettbewerbsfähigsten Marktteilnehmer am Markt verbleiben sollten. Mit der jetzt vorgeschlagenen Änderung sollen jene bestraft werden, die am wettbewerbsfähigsten sind. Genau das werden die Einführung der neuen Faktoren und die höhere rückwirkende Entschädigung bewirken. Lässt sich darin irgendeine Art von Logik erkennen?
Sobald die Interessen der alten EU in Gefahr geraten, werden sämtliche Prinzipien über Bord geworfen. Solidarität oder Chancengleichheit im Wettbewerb werden bedeutungslos.
Das gilt für den gesamten Agrarsektor, auf dem die reicheren Länder die höheren Subventionen bekommen. Alle Versuche, die Diskriminierung der neuen Mitgliedstaaten zu beseitigen, scheitern an der entwaffnenden Aufrichtigkeit der Vertreter der älteren Mitgliedstaaten – Ihr habt Recht, sagen sie, aber wir werden die Büchse der Pandora nicht öffnen. Doch was den Zuckersektor betrifft, können die vor noch nicht so langer Zeit geschlossenen Vereinbarungen jetzt plötzlich doch verändert werden, und zwar nur, weil die Interessen der älteren Mitgliedstaaten und der großen Konzerne betroffen sind.