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Verfahren : 2007/2000(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0312/2007

Aussprachen :

PV 25/09/2007 - 15
CRE 25/09/2007 - 15

Abstimmungen :

PV 26/09/2007 - 6.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0413

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 26. September 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7. Stimmerklärungen
Protokoll
  

– Bericht Paasilinna (A6-0293/2007)

 
  
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  Jaroslav Zvěřina (PPE-DE).(CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe den Vorschlag zur Gründung eines Instituts für Technologie nicht unterstützt. Selbstverständlich möchte ich, wie die meisten von Ihnen, dass die Europäische Union sich anpasst und mehr Erfindungen und Patente hervorbringt.

Nachdem ich die Aussprache über diesen Vorschlag gehört habe, glaube ich allerdings nicht mehr, dass die Einrichtung einer weiteren Institution ein Schritt in die richtige Richtung ist. Unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden keine zusätzlichen Mittel erhalten, allenfalls werden sie eine weitere Einrichtung haben, die sich um Zuschüsse für Forschungstätigkeit bewirbt. Noch wird durch die Abstimmung in unserer ehrwürdigen Institution ein Gremium von Superwissenschaftlern geschaffen. Das Institut wird von Wissenschaftlern geleitet, die von den Hochschulen, an denen Sie jetzt lehren, abgezogen werden. Deshalb denke ich, es wäre besser, wenn wir die zur Verfügung stehenden Mittel – sofern wir diese finden – den bestehenden wissenschaftlichen Spitzenteams in Form von Zuschüssen für Forschungsprojekte zugute kommen ließen.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE). – (SK) Wenn wir die USA, Japan und andere im Bereich von Wissenschaft und Technik führende Nationen der Welt überholen wollen und Europa hier den Ton angeben soll, müssen die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Exzellenzzentren müssen über alle erforderlichen Voraussetzungen verfügen. Die Einrichtung des Europäischen Technologieinstituts markiert deshalb einen Schritt in die richtige Richtung. Es ist beschämend, dass diese Entscheidung so lange hinausgezögert wurde. Für das Problem der hinreichenden finanziellen Ausstattung des ETI wird man meiner Ansicht nach eine zufrieden stellende Lösung finden.

Außerdem unterstütze ich die Idee der Kofinanzierung nach dem Prinzip der Public Private Partnerships. Forschungszentren in den Vereinigten Staaten sind hierfür ein gutes Beispiel. Ich würde es begrüßen, wenn auch Wissenschaftler und Forscher aus den neuen Mitgliedstaaten für die wissenschaftlichen Teams ausgewählt und daran beteiligt werden und der Verwaltungsrat vom Europäischen Parlament überwacht wird. Die Forschungsziele sollten das Siebte Rahmenprogramm für Wissenschaft und Forschung widerspiegeln. Lediglich die Forschung an embryonalen Stammzellen sollte nicht mit Steuergeldern aus jenen Ländern gefördert werden, in denen die Stammzellenforschung gesetzlich verboten ist.

 
  
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  Tomáš Zatloukal (PPE-DE).(CS) Herr Präsident! Gestatten Sie mir eine Bemerkung zur Abstimmung über die Gründung eines Instituts für Technologie. Ich habe für diesen Vorschlag gestimmt, da dies das erste Mal ist, dass wir ein System schaffen, das Forschung, Bildung und die Wirtschaft miteinander verbindet.

Hierbei handelt es sich um ein grundlegendes Projekt auf dem Gebiet der europäischen Innovation, und wie auch andere ähnliche Vorhaben ist es mit Problemen verbunden – in diesem Fall sind es vor allem finanzielle Probleme. Daher verdient der Vorschlag, das Institut zu gründen und ihm genügend Spielraum zu geben, um sein weiteres Bestehen zu rechtfertigen, unsere Unterstützung.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE). – (FI) Herr Präsident! Gestatten Sie mir einige Worte zum Europäischen Technologieinstitut. Als erstes möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Paasilinna, danken. Er hat eine ausgezeichnete Arbeit geleistet. Ich weiß, dass er ein Experte für Bildung und Forschung sowie damit zusammenhängende Fragen ist.

Wir haben es hier mit einem sehr ehrgeizigen Projekt zu tun, aber ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass es, wenn wir in der Europäischen Union neue Institutionen schaffen, sehr wichtig ist, vorher sicherzustellen, dass die bereits bestehenden Einrichtungen ausreichend finanziert sind. Deshalb sollten wir auch dafür Sorge tragen, dass das heute vorhandene Netz von Hochschulen eine angemessene Unterstützung erhält und damit neue Forschung initiiert.

Bei der Abstimmung bin ich den Empfehlungen von Herrn Paasilinna gefolgt, aber ich möchte das Parlament bitten, darauf zu achten, dass bereits bestehende Forschungsgemeinschaften weiter ihre Finanzierung erhalten und dass das neue Institut nicht die Mittel aufbraucht, die für diese vorgesehen sind. Ich bittere darum, dass dies zu Protokoll genommen und berücksichtigt wird, wenn die Entscheidungen fallen.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. − (PT) Ich habe für den Bericht von Reino Paasilinna über das Europäische Technologieinstitut gestimmt, weil es nach meiner Auffassung einen entscheidenden Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Europas Wirtschaft leisten wird, indem Synergien zwischen Innovation, Forschung und Bildung gefördert werden.

Darum unterstütze ich die Vorschläge des Berichterstatters, die darauf abzielen, die Finanzierungsquellen für das künftige Europäische Technologieinstitut klar zu definieren, damit es seine Arbeit schnellstmöglich aufnehmen und seinen Auftrag entgegen den in der Lissabon-Strategie festgelegten Zielen erfolgreich erfüllen kann.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Unser Standpunkt zur Einrichtung des Europäischen Technologieinstituts ist aufgrund der von verschiedenen Forschungsorganisationen eingenommenen Position höchst kritisch. So legte beispielsweise die Liga Europäischer Forschungsuniversitäten im vergangenen Jahr eine Studie vor, deren Fazit lautete, der Plan für die Einrichtung des Europäischen Technologieinstituts sei falsch verstanden worden und zum Scheitern verurteilt. Euroscience, eine europäische Vereinigung von Wissenschaftlern und Politexperten, sprach von einer politisch motivierten Idee, die von falschen Prämissen ausgeht. Der britische Wissenschaftsberater Robert May meinte, alles beruhe auf einem Missverständnis darüber, was Innovation bedeutet.

Das Institut wird virtuell existieren und aus Wissenschaftlern zusammengesetzt sein, die an EU-Universitäten, in Forschungslabors und Unternehmen tätig sind. Im Gegensatz zum ursprünglichen Vorschlag wird es keine Abschlüsse vergeben. Aufgrund des Drucks, der von verschiedenen Ländern ausging, die sich als Standort für das Institut anboten, entschied man sich, es virtuell als eine Art Gateway zu gestalten, um wissenschaftliche Kreise in verschiedenen Bereichen zu konsultieren. Das Europäische Parlament hat soeben mehrere Änderungsanträge zum Vorschlag der Kommission angenommen, aber unserer Meinung nach reichen diese nicht aus, um etwas zu richten, was krumm das Licht der Welt erblickt hat.

Zur Finanzierung kommen auch EU-Haushaltsmittel in Betracht, darunter die für Forschung vorgesehenen Mittel, was letztlich vielleicht nur eine andere Möglichkeit ist, den entwickelten Ländern zu helfen und damit Ungleichheiten zu verschärfen.

 
  
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  Janusz Lewandowski (PPE-DE), schriftlich. (PL) Herr Präsident! Der Plan für die Einrichtung eines Europäischen Technologieinstituts hat im Zuge der lebhaften Debatte über Möglichkeiten, Innovation innerhalb der EU anzukurbeln, Veränderungen erfahren. Anfänglich sollte das Institut im Rahmen der Lissabon-Agenda ein europäisches Pendant zum Massachusetts Institute of Technology werden. Anders gesagt, es sollte Teil unserer Strategie sein, mit den USA zu konkurrieren. In der gegenwärtigen, sich rasch verändernden globalen Welt denken wir hingegen an ein Netz von Wissens- und Innovationsgemeinschaften, den so genannten KIC, die von einer zentralen Stelle koordiniert werden, was sich in der Trennung der beiden Haushaltslinien in den vom Europäischen Parlament vorgelegten Änderungsanträgen für den Haushaltsentwurf 2008 (separate Finanzierung für das Netz und die Koordinierungsstelle) widerspiegelt. Es scheint, als sei man einer Lösung für die Finanzierung dieses Vorhabens näher gekommen, da die Europäische Kommission vorgeschlagen hat, die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 zu überarbeiten und insbesondere die Obergrenzen für Rubrik 1a bei gleichzeitiger Senkung der Beträge für andere Rubriken zu erhöhen. Darin zeigt sich erneut, dass das Parlament nicht falsch gelegen hat, als es auf die ungebührlich niedrige Höhe von Haushaltsmitteln für die Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie hingewiesen hat.

Ich möchte Wrocław bei seiner Bewerbung als Sitz des Europäischen Technologieinstituts unterstützen. Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass die bessere Finanzierung von Forschung und Entwicklung sowie die Einrichtung einer neuen Institution nicht ausreichen, um zu gewährleisten, dass Europa wettbewerbsfähig und innovativ wird. Dies ist abhängig von der Entstehung einer Unternehmenskultur, von Risikobereitschaft und tragfähigen Verbindungen zwischen Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaften und privatem Unternehmertum.

 
  
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  Erika Mann (PSE), schriftlich. Ich halte die Entscheidung, an der Idee eines EIT festzuhalten, für einen Fehler. Alle vorgebrachten Argumente überzeugen nicht, weil sie von falschen Voraussetzungen ausgehen.

1. Bereits die ursprüngliche Idee von Kommissionspräsident Barroso, mit dem EIT eine europäische Antwort auf das amerikanische MIT zu finden, verfehlte die Realität; der Vorschlag, der heute zur Abstimmung kommt, verschlechtert den ursprünglichen Vorschlag erneut. Das MIT ist mit viel Geld und vielfältiger Unterstützung gewachsen – und in Europa betreiben bereits viele „Mini-MITs“ weltweite Spitzenforschung. Europas Dilemma ist die nicht ausreichende finanzielle und moralische Unterstützung von Innovationsgeist und Spitzenforschung.

2. Die Finanzierung der vorgesehenen 309 Mio. Euro aus dem Reservehaushalt blockiert andere Initiativen des Parlaments wie das strategisch wichtige Galileo-Projekt. Der Finanzierungsvorschlag entspricht lediglich 1/8 des geschätzten Budgets und stellt so keinen Anreiz für seriöse zusätzliche private Initiativen dar. BP hat allein in Berkeley/USA 500 Mio. USD in den Bereich Biokraftstoffe investiert.

3) Das EIT hätte mit eigenen großzügigen Finanzierungsquellen und mit Zuwendungen direkt an die bereits vorhandenen europäischen Spitzeneinrichtungen eine Chance. So könnte die EU nach dem Vorbild Kanadas z. B. einen Innovationsfond einrichten, der aus den Geldern gespeist wird, die am Ende des Jahres im EU-Haushalt verbleiben.

4. Die geplante Netzwerkstruktur ist eine virtuelle supranationale Einrichtung, ohne Bedeutung in der europäischen und internationalen Forschungslandschaft. Sie ist ein unglücklicher und bürokratischer Kompromiss.

Deshalb habe ich dagegen gestimmt.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Im Prinzip begrüße ich die Idee eines Europäischen Technologieinstituts. Ich habe mich jedoch bei der Entschließung der Stimme enthalten, da ich der Meinung bin, dass wir die Ziele, die Verwaltung und die Finanzen noch nicht genügend geklärt haben.

 
  
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  Pierre Pribetich (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe am Dienstag, dem 25. September, meinen Kollegen Reino Paasilinna unterstützt und für die Gründung des Europäischen Technologieinstituts (ETI) gestimmt.

Dieser Bericht widerspiegelt den echten Willen zum gemeinsamen Aufbau einer Wissensgesellschaft. Durch die Schaffung von Instrumenten in der Europäischen Union, die die Integration von Innovation, Forschung und Bildung fördern, wird es langfristig möglich, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stimulieren.

Das ETI wird von einem Verwaltungsrat geleitet, dem wissenschaftliche und Verwaltungsfachkräfte angehören. Dieser wird die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities „KIC“) ernennen, die die Aufgabe haben, die strategischen Prioritäten des ETI umzusetzen.

Jedoch kann man den Mangel an finanziellen Mitteln für dieses Projekt nur bedauern. Das könnte sich langfristig höchst nachteilig für diese viel versprechende Initiative auswirken.

Jeder muss sich der dringenden Notwendigkeit bewusst sein, die Europäische Union mit Gemeinschaftsprojekten auszustatten, um ihre Entwicklung im Rahmen der Strategie von Lissabon zu gewährleisten.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Die Europäische Union befindet sich an einem Scheideweg, was ihre Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zur übrigen Welt betrifft. Trotz vieler Pull-Faktoren – ob historisch oder kulturell, wirtschaftlich oder touristisch – lassen sich die großen Herausforderungen des globalen Wettbewerbs mit den neuen aufstrebenden asiatischen Volkswirtschaften nicht umgehen. Unsere Fähigkeit, ein attraktives Umfeld für Wissen und Innovation zu bieten, steht in Frage.

Nach meinem Dafürhalten markiert die Abstimmung über das Europäische Technologieinstitut einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines Rahmens für europäische Aktionen, um auf der Grundlage von Innovation, Forschung und Bildung zu Wachstum und Entwicklung unserer Wirtschaft beizutragen. Meiner Auffassung nach sollte die EU nicht aufgrund niedriger Löhne oder billiger Arbeitskräfte für Investitionen und Wachstum von EU-Unternehmen interessant sein. Zukunftsträchtig sind jene Firmen, die begreifen, dass sie in die Qualifizierung der Bevölkerung investieren müssen, indem die Gesellschaft die Möglichkeit erhält, im Zusammenwirken mit der Industrie und den Unternehmen qualitativ hochwertige und hochinnovative Antworten auf die dynamischen Anforderungen des Marktes zu finden.

 
  
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  Dominique Vlasto (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Als die Europäische Kommission vorschlug, ein Europäisches Technologieinstitut (ETI) ins Leben zu rufen, sollte dieses zu einem neuen Exzellenzzentrum in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation werden. Diese hohe Zielsetzung wird jedoch gefährdet durch die schwierige Frage der Finanzierung, für die keine zufrieden stellende und dauerhafte Antwort gefunden wurde. Das ist höchst besorgniserregend, denn es mindert die Glaubwürdigkeit des ETI, noch bevor es überhaupt gegründet wurde.

Die Idee, dass das ETI ein ETI-Gütezeichen vergibt, könnte dazu beitragen, das Problem der Außenwirkung zu lösen, unter dem die europäische Forschung leidet, und eine echte Anerkennung für Projekte mit sich bringen, deren hohes Niveau und Qualität auf diese Weise beurkundet würden. Aus meiner Sicht würde diese flexible Formel, die der europäischen Vielfalt gerecht wird, einen gesunden Wettbewerb zwischen Hochschulen und Forschungsprojekten fördern.

Ein weiteres Erfordernis sehe ich in der Einbindung des Privatsektors in das ETI-Projekt. Die Rolle der staatlichen Stellen sollte sich darauf beschränken, Impulse zu geben und die erforderlichen Instrumente zu strukturieren. Alles Übrige sollte dem Privatsektor obliegen, d. h. die Finanzierung, die Organisation und das Management des ETI. Meiner Meinung nach darf das ETI vor allem nicht zu einer der unzähligen Agenturen der EU werden.

Trotz dieser Vorbehalte habe ich den Bericht unterstützt, um dem ETI seine Chance zu geben.

 
  
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  Glenis Willmott (PSE), schriftlich. (EN) Die EPLP hat sich entschlossen, sich sowohl bei dem abgeänderten Vorschlag als auch bei der legislativen Entschließung zum Bericht Europäisches Technologieinstitut der Stimme zu enthalten. Wir sind zwar für die allgemeinen Zielsetzungen des Vorschlags und seine Konzentration auf Innovation, doch sollte man das Geld der EU und der Mitgliedstaaten besser für die bestehenden Universitäten und die Rahmenforschungsprogramme der EU ausgeben. Nach unserer Überzeugung sollte der Verwaltungsaufbau des ETI so wenig bürokratisch wie möglich sein und deshalb eine geringere Zahl als die vorgeschlagenen 21 benannten Mitglieder umfassen. Es bestehen auch immer noch ernsthafte Bedenken in der Frage der privaten und öffentlichen Finanzierung des ETI. Da der Vorschlag der Kommission zur Finanzierung des ETI von der erneuten Öffnung der Finanziellen Vorausschau ausgeht, müssen wir dem Bericht unsere Unterstützung versagen.

 
  
  

– Bericht Andrew Duff (A6-0267/2007)

 
  
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  Frank Vanhecke (ITS). – (NL) Herr Präsident! Ich möchte kurz erläutern, warum ich gegen den Bericht von Andrew Duff gestimmt habe, obgleich der Bericht als solcher eigentlich nicht umstritten ist. Ich bin nämlich ein Gegner der Idee eines föderalen Europas, die dem Bericht zu Grunde liegt.

Kurz gesagt lehne ich einen europäischen föderalen Staat und damit auch automatisch eine Unionsbürgerschaft ab, deren integraler Bestandteil das aktive und passive Wahlrecht für EU-Bürger in Mitgliedstaaten, deren Staatsbürgerschaft sie nicht besitzen, ist. Meiner Ansicht nach sollte die EU eine Gemeinschaft nationaler Demokratien bleiben, in denen das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen jeder Art nur Bürgern des betreffenden Staates zusteht. Im Grunde ist es bezeichnend für die Entwicklung der Europäischen Union, dass die Unionsbürgerschaft systematisch gestärkt und erweitert wird, unter anderem indem die Charta der Grundrechte nun Rechtskraft erhält.

 
  
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  Bogusław Rogalski (UEN). – (PL) Herr Präsident! Heute haben wir über den Bericht von Herrn Duff über das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat abgestimmt und diesen gebilligt.

Ich kann den Bericht nicht unterstützten, weil die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei Wahlen zum Europäischen Parlament meiner Ansicht nach entgegen den Absichten des Berichterstatters den gutnachbarschaftlichen Beziehungen zwischen Ländern, insbesondere Nachbarstaaten, nicht förderlich ist. Über einen langen Zeitraum haben Länder mit einem hohen Anteil an nationalen Minderheiten Normen für die Vermeidung nationalistischer Konflikte entwickelt.

Das verabschiedete Wahlverfahren kann unter Umständen zu einem Wiederaufflammen solcher Streitigkeiten führen, was dem Geist der friedlichen Koexistenz zwischen den Staaten Europas entgegensteht, denn auf diese Weise können Einzelpersonen das aktive und passive Wahlrecht ausüben, auch wenn sie nicht Staatsangehörige eines bestimmten Staates sind. Ein Missbrauch des Systems ist vorprogrammiert, beispielsweise durch Angabe eines fiktiven Wohnsitzes, um die Stimme eines bestimmten Landes zu beschneiden und das Wahlergebnis zu manipulieren. Die entsprechenden Informationen zu überprüfen, ist kompliziert und teuer.

Darüber hinaus stärkt das Wahlverfahren separatistische Bewegungen, was heute in Europa sicher nicht das Ziel sein kann. Bedauerlicherweise drängen wir den Mitgliedstaaten in dieser Frage aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen unseren Willen von oben auf und mischen uns damit in nationale Wahlverfahren ein.

 
  
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  Daniel Hannan (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Von allen Argumenten der Befürworter der Europäischen Verfassung ist die, dass die Unionsbürgerschaft die nationale Staatsbürgerschaft nicht beeinträchtige, die dümmste. Die mit der Staatsbürgerschaft verliehenen Rechte sind eines nach dem anderen ausgehöhlt worden: das Recht auf Wohnsitzwahl, das Recht, die eigenen Vertreter zu wählen, und zunehmend das Recht auf Sozialfürsorge.

Jeder neutrale Beobachter käme zu dem Schluss, dass die Unionsbürgerschaft zum vorrangigen rechtlichen Status unserer Wähler wird und ihre nationale Staatsbürgerschaft zweitrangig, beinahe folkloristisch, ist.

Ich akzeptiere, dass die Mehrheit dieses Hohen Hauses das anstrebt, aber seien wir um Himmels willen ehrlich in dieser Frage! Ich möchte nicht noch mehr Unsinn dahingehend hören, dass der Status meiner Wähler als britische Staatsbürger davon unberührt bliebe.

 
  
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  Ignasi Guardans Cambó (ALDE), schriftlich. (ES) Ich bin der Ansicht, dass die Annahme dieses Berichts ein schwerer Fehler und höchst unverantwortlich ist, daher stimme ich dagegen.

Vor allem sei darauf hingewiesen, dass kein europäisches Wahlsystem existiert. Anders wäre es, wenn es irgendwann eingeführt würde (was ich unterstützen würde). Bis dahin müssen die Europawahlen im Einklang mit den Wahlsystemen der einzelnen Mitgliedstaaten stehen. Der Bericht Duff schlägt die Abschaffung der doppelten oder mehrfachen Kandidatur bei den Wahlen zum Europäischen Parlament vor. Ein und derselbe Kandidat könnte sich in mehreren Staaten zur Wahl stellen und nach den Wahlen entscheiden, welchen Sitz er behalten möchte.

Neben den offenkundig komplizierten Verfahren wäre dies ganz klar ein Betrug am Wähler und trüge in keiner Weise zum Ansehen des Parlaments bei, das wir schaffen wollen.

Zudem beseitigt der heute zur Abstimmung stehende Vorschlag die verbindliche Anerkennung von (zivil- und strafrechtlichen) Gerichtsentscheidungen in Bezug auf die Fähigkeit zu kandidieren und ermöglicht es damit jemandem, der von einem Gericht seines Heimatstaates von einer Kandidatur ausgeschlossen wurde, sich in einem anderen Staat zur Wahl zu stellen. Dies ist ein Widerspruch in der Praxis des europäischen Rechts und der jeweiligen Innenpolitik, und wir können uns unschwer vorstellen, welche peinlichen Situationen daraus entstehen könnten.

 
  
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  Monica Maria Iacob-Ridzi (PPE-DE), schriftlich. − (RO) Aufgrund des komplizierten Systems des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten wissen praktisch nur wenige Bürger, wie sie von ihrem vertraglich zugesicherten passiven Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament Gebrauch machen können, wenn sie Staatsangehörige eines anderen EU-Landes sind. Die Stimme dieser Menschen muss gehört und ihr Zugang zum politischen Leben ihres Wohnsitzlandes ermöglicht werden. Deshalb spreche ich mich dafür aus, dass an die Stelle des gegenwärtigen Systems die Verpflichtung zur Abgabe einer förmlichen Erklärung tritt.

Die Pflicht für Bürger, eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen, wenn sie für die Wahlen zum Europäischen Parlament kandidieren wollen, steht in keinem Verhältnis zur allgemeinen Zielsetzung der Richtlinie 93/109/EG. In der Praxis ist die Erlangung einer solchen Bescheinigung der zuständigen Behörde des Landes, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen, äußerst kompliziert und zeitaufwändig. Diese formale Auflage führt eigentlich zu einer Aufhebung des im Vertrag gewährten Rechts.

In einem künftigen Vorschlag der Europäischen Kommission sollte auch die Frage der Gründung von politischen Parteien durch ausländische Bürger erörtert werden. Wahlgesetze der Mitgliedstaaten dürfen nicht zwischen nationalen Parteien, deren Mitglieder Staatsangehörige des jeweiligen Landes sind, und anderen Parteien unterscheiden. Politische Repräsentanz bei den Wahlen zum EU-Parlament spielt eine entscheidende Rolle für Länder wie Rumänien, wo ein Großteil der Bevölkerung in anderen EU-Mitgliedstaaten lebt.

 
  
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  Carl Lang (ITS), schriftlich. – (FR) Wenn die europäischen Bürger nicht in großer Zahl in ihrem Wohnsitzland zur Wahl gehen, wenn die Wahlbeteiligung bei den Europawahlen nicht den Vorstellungen der Eurokraten gerecht wird, so liegt das nicht daran, dass die Umsetzung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Europawahlen durch den vorgeschriebenen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu kompliziert geworden wäre.

Es liegt ganz einfach daran, dass sie Ihre Bürokratie und die entsprechenden Politiken bestenfalls für unnütz oder unverständlich und schlimmstenfalls für schädlich halten und dass viele Bürger, die nicht in ihrem Herkunftsland leben, lieber an den Parlamentswahlen ihres Heimatlandes teilnehmen.

Was den Bericht betrifft, so nutzt er diese technische Pseudovereinfachung für den Versuch, Mehrfachkandidaturen zuzulassen, das heißt, dass ein und derselbe Kandidat in mehreren Ländern aufgestellt werden könnte, was rechtlich gesehen ein außerordentlicher Vorteil allein zugunsten von ausländischen Wohnansässigen wäre, und er versucht, die Gesetze der Mitgliedstaaten betreffend die Nichtwählbarkeit zu umgehen. Das ist vollkommen inakzeptabel.

Für uns ist die Staatsbürgerschaft untrennbar mit der Nationalität verbunden, und die daraus hergeleiteten Rechte, insbesondere das Wahlrecht, können nur im nationalen Rahmen ausgeübt werden. Wenn ein europäischer Bürger am demokratischen Leben seines Aufnahmelandes teilhaben will, hat er immer eine Möglichkeit: die Einbürgerung.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht, der die Wahlbehörden und Einzelpersonen in der Frage des Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament entlasten dürfte. Ich bin für die Abschaffung des gegenwärtigen Systems für den Informationsaustausch unter Beibehaltung der Abgabe der persönlichen Erklärung, nicht zu wählen oder zwei Mal zu kandidieren.

 
  
  

– Vorschlag für eine Verordnung des Rates – Flächenstilllegung für das Jahr 2008

 
  
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  Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Herr Präsident! Die Abschaffung der Flächenstilllegung ist ein absolut richtiger Weg, den wir gehen. Die Nachfrage nach Lebens- und Futtermitteln sowie nachwachsenden Rohstoffen steigt ständig, und es ist daher unbedingt nötig, diese Flächen in der Produktion zu haben. Für die Bauern war die Flächenstilllegung eine Maßnahme, die sie nie wollten, aber trotzdem machen mussten, weil es notwendig war. Bauern wollen produzieren! Ich hoffe, dass es diese Aufhebung nicht nur für ein oder zwei Jahre gibt, sondern generell. Das ist auch die Möglichkeit der Landwirtschaft, ihren Beitrag zu den großen Zielen der EU im Hinblick auf weniger CO2-Emissionen zu leisten.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir teilen nicht nur die Ansicht, die Bewirtschaftung von stillgelegten Flächen für landwirtschaftliche Zwecke sollte im Jahr 2008 gestattet werden, sondern wir denken über eine faktische Aufhebung des Verbots für einen längeren Zeitraum nach. Aus diesem Grund haben wir einen Vorschlag für 2009 und 2010 vorgelegt. Die Zustimmung für 2009 wurde bereits erteilt. Im Ergebnis dessen können Landwirte vor dem Hintergrund der extrem hohen Getreidepreise besser planen.

Allerdings bietet diese Maßnahme keine Lösung für die grundsätzliche Notwendigkeit einer Erhöhung der Produktion und Versorgung der Mitgliedstaaten und der Beschäftigungsquote in ländlichen Gebieten.

Außerdem muss auf die Getreideknappheit am europäischen Markt und die negativen Auswirkungen des Hasardspiels mit Biokraftstoff aufmerksam gemacht werden, für das sich der Rat in puncto Angebot und Preis entschieden hat.

Erneut bekräftigen wir den Bedarf an einer gründlichen Revision der Gemeinsamen Agrarpolitik, bei der Bodenmerkmale und Artenvielfalt jedes Landes berücksichtigt werden, um die Fruchtfolge anzupassen und Landwirten ein ausreichendes Einkommen zu garantieren, ohne die Interessen der Verbraucher im Sinne gesunder und qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel zu gefährden.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Hätten Sie es für möglich gehalten, dass man nach Jahrzehnten, in denen man die Gemeinsame Agrarpolitik aller Übel bezichtigte, sie sei zu teuer, sie produziere vor allem Milchseen und Getreideberge, die auf dem Markt unverkäuflich seien, heute entdecken könnte, dass aufgehört werden muss, unser Erzeugungspotenzial in diesen Bereichen zu reduzieren?

Ich bin erfreut über die schnelle Reaktion der Kommissarin nach den steigenden Preisen, die für unsere Landwirte endlich einträglich sind: Schluss mit der Flächenstilllegung, um unsere Landwirte zur Erzeugung von mehr Getreide anzuregen und so den Druck vom Markt zu nehmen.

Sie sollte ebenfalls rasch reagieren, um die Milchquoten zu erhöhen und die Aufschläge im Falle der Überschreitung der Quoten auf nationaler Ebene abzuschaffen. Zudem hoffe ich, dass dies der Kommission eine Lehre sein wird, die auch beabsichtigt, das Weinbaupotenzial um 200 000 Hektar zu verringern, ungeachtet der Möglichkeit der europäischen Winzer, auf neue Märkte wie China und Indien zu exportieren.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Angesichts der sich ändernden Marktbedingungen verstehe und befürworte ich den Vorschlag der Kommission, 2008 für die Landwirtschaft keine Flächenstilllegungen vorzunehmen. Mit der Beendigung der Flächenstilllegungen wird eine Ertragssteigerung von mindestens zehn Millionen Tonnen Getreide erwartet. Das dürfte den Druck von den steigenden Getreidepreisen nehmen.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (ITS), schriftlich. – (FR) Seit 1992 erklärt uns die Brüsseler Kommission, es gebe Getreideberge. Ganz zu schweigen von den Milchseen und sonstigen überquellenden Kühllagern. Man müsse also Flächen in Europa stilllegen, die Erzeugung herunterfahren. Die Südhalbkugel und die USA forderten von der WTO das Monopol für Weizen und Ölsaaten.

Man erinnere sich daran, dass es die Europäische Kommission im Rahmen der Uruguay-Runde mit dem Blair-House-Abkommen von 1992 akzeptiert hatte, unsere Anbauflächen für Ölsaaten auf 5 Millionen Hektar zu begrenzen.

Es kam, wie es kommen musste. Die Landwirtschaft unterliegt den Zufällen des Klimas. Das hat Joseph in der Bibel bereits dem Pharao erklärt: Die Dürre in Australien, der Produktionsrückgang in der Ukraine, die ständig steigende Nachfrage in China, in Indien und in Afrika treiben die Preise für Getreide und Mais in die Höhe.

Nachdem unsere Landwirte seit 1993 dafür finanziert wurden, dass sie nicht produzierten, nachdem die Erzeugungsbeihilfen entkoppelt und Millionen Hektar stillgelegt wurden, während ein Drittel der Menschheit Hunger leidet, entdeckt die Brüsseler Kommission nun den Getreidemangel und die Erschöpfung der Vorräte. Und so macht sie den Stilllegungsbeschluss rückgängig.

Das wird beim Wein genauso sein. Es ist bereits so bei Butter und Fleisch. Chaos und Malthusianismus beherrschen das Bild.

 
  
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  Brian Simpson (PSE), schriftlich. (EN) Für die Menschen in der Europäischen Union ist es eines der großen Rätsel, wie wir ein System erdenken können, nach dem die Landwirte dafür bezahlt werden, dass sie Boden unbearbeitet lassen. Nun begreife ich zwar, dass einige namhafte Organisationen wie die RSPB in Großbritannien dieses System nutzen, um ihre ausgezeichnete Arbeit zu finanzieren, dennoch kann es nicht rechtens sein, dass wir guten Boden stilllegen und die Landwirte dafür bezahlen, dass das so bleibt.

Deshalb bin ich für eine Null-Prozent-Stilllegungsprämie, aber wir müssen gleichzeitig sicherstellen, dass unsere Landwirte und andere Betroffene dazu angehalten werden, den Boden in gutem Zustand zu erhalten und ihn produktiv zu machen, indem wir ihnen Beihilfen aus anderen Quellen gewähren.

Wenn es uns Ernst ist mit einer grundlegenden Reform der GAP, dann muss im Mittelpunkt jedes Reformverfahrens die Abschaffung von Stilllegungsprämien stehen. Deshalb werde ich den Vorschlägen der Kommission meine Stimme geben.

 
  
  

– Entschließungsantrag (B6-0351/2007)

 
  
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  Kathy Sinnott (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte, dass die Mitglieder des Parlaments zur Kenntnis nehmen, wie ich abgestimmt habe.

Grundsätzlich geht es darum, dass wir die Kinder schützen müssen und werden. Wir sollten in der Frage von Chemikalien und Schadstoffen, die ihr Leben und ihre Entwicklung in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnten, unnachgiebig sein. Unternehmen müssen zur Verantwortung gezogen werden.

Aber damit darf es nicht genug sein. Wir müssen uns ernsthaft vor Augen führen, welcher Art von Druck die Unternehmen ausgesetzt sind. Die in China tätigen Unternehmen unterliegen dem Druck seitens der chinesischen Regierung. Die Spielregeln in China unterscheiden sich gewaltig von denen in der übrigen Welt. Wenn ein Unternehmen dort tätig werden will, muss es ihre Entscheidungs- und Produktionsabläufe größtenteils der Zuständigkeit der Regierung überlassen.

China setzt Anreize, mit denen die vertikalen Produktionsprozesse kontrolliert werden. Die von Mattel zur Herstellung von 21 Millionen Spielwaren verwendeten Werkzeuge wurden in China produziert und sind chinesisches Eigentum. Die in die Maschinen für die Produktion aller dieser Spielwaren verwendeten Formen für den Kunststoff gehören China. Der Grund ist, dass die Chinesen Teile von Unternehmen subventionieren, wenn sie in China verbleiben, und wenn man dieses System durchbricht, erhöhen sich ihre Kosten um 20 %.

Wir sehen also, dass China die Unternehmen viel stärker kontrolliert als wir vielleicht wahrhaben wollen, und wir müssen daraus unsere Lehren für die Sicherheit von Spielwaren ziehen. Wir dürfen das nicht tolerieren, genauso wenig wie wir die Menschenrechts- und Umweltpraktiken Chinas noch länger dulden dürfen.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe die Europäische Kommission wiederholt aufgefordert, sich verstärkt um eine Gesetzgebung zu bemühen, nach der alle eingeführten Produkte ein Etikett mit der Herkunftsbezeichnung tragen müssen. Das ist äußerst wichtig, denn man hat festgestellt, dass im Jahr 2006 bei 17 % aller entdeckten unsicheren Produkte, darunter Spielsachen, ihre Herkunft nicht zu ermitteln war, wobei 58 % aus Drittländern kommen.

Obwohl 48 % der entdeckten unsicheren Produkte aus China stammten, sollte man nicht unterstellen, das Problem sei allein auf Mängel bei der Qualitätskontrolle durch chinesische Hersteller zurückzuführen. Es hat sich zum Beispiel gezeigt, dass man von den in den vergangenen drei Monaten durch das USA-Unternehmen Mattel (das seine Produkte auch in Europa unter der Marke Fisher-Price vertreibt) zurückgerufenen 21 Millionen Spielwaren 18 Millionen deshalb beanstandet hatte, weil das Mattel-Design, nicht die Herstellung, fehlerhaft war.

Es steht seit einiger Zeit fest, dass strengere Strafen sowohl für Hersteller als auch für Importeure erforderlich sind, um sicherzustellen, dass sie ihre Verantwortung gegenüber den Verbrauchern, in diesem Fall gegenüber wehrlosen Kindern, wirklich ernst nehmen. Doch einige Mitgliedstaaten widersetzen sich einer Veränderung auf Betreiben von Importeuren und Unternehmen, die den Herstellungsprozess auslagern.

 
  
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  Brigitte Douay (PSE), schriftlich. – (FR) Die Globalisierung des Handels und der Mangel an Transparenz und Informationen hinsichtlich des Ursprungs der Erzeugnisse, die in der Europäischen Union verkauft werden, erhöhen die Risiken des Erwerbs von gefährlichen, beschädigten oder gefälschten Artikeln.

Die gemeinsame Entschließung zur Produktsicherheit und insbesondere zur Sicherheit von Spielzeug, für die ich am Mittwoch gestimmt habe, wurde von fast allen Fraktionen angenommen. Sie ist ein weiteres Beispiel für das Engagement der Europäischen Union und vor allem des Europäischen Parlaments für den Verbraucherschutz.

Mit ihren Forderungen hinsichtlich der Sicherheit, der Zuverlässigkeit der CE-Marke, der Bekämpfung von Produktfälschung und der Einführung der Rückverfolgbarkeit dürfte diese Entschließung es ermöglichen, die Verbraucher, vor allem die Kinder, wirksamer zu schützen.

Allerdings darf die Forderung nach einer besseren Zusammenarbeit mit den betroffenen Drittländern nicht die Verantwortung der Importeure verschleiern, die gewährleisten müssen, dass ihre Produktspezifikationen diesen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen genügen.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. − (PT) Ich habe für den Entschließungsantrag über „Gefährliches Spielzeug aus China“ gestimmt, weil meines Erachtens legislativ und administrativ alles getan werden muss, um zu gewährleisten, dass Konsumgüter, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht nur bestehende EU-Normen erfüllen, sondern auch die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern nicht gefährden. Meiner Überzeugung nach sollte die Richtlinie 88/378/EG über die Sicherheit von Spielzeug schnellstmöglich überarbeitet werden und wirksame Auflagen hinsichtlich der Produktsicherheit enthalten.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Die Gewährleistung von Produktsicherheit, allen voran die Sicherheit von Spielzeug, genießt im Rahmen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und insbesondere der Gesundheit von Kindern Vorrang.

Die notwendige Überprüfung und Qualitätskontrollen von Produkten bilden einen grundlegenden Mechanismus zur Erreichung dieser Zielstellung. Unternehmen und zuständige eigenstaatliche öffentliche Einrichtungen sollten die entsprechenden Kontrollen und Zertifizierungsverfahren vorbeugend durchführen.

Da sämtliche für Produkte geltenden Sicherheitsanforderungen gesetzlich vorgeschrieben sind, ist es Sache von Unternehmen, die die entsprechenden Erzeugnisse entwickeln, herstellen und in Verkehr bringen, ihrer Verantwortung nachzukommen.

Zunächst wird die Schuld für unsichere oder gesundheitsschädigende Produkte, vor allem Spielzeug, das aus Drittstaaten importiert wird, erst einmal anderen in die Schuhe geschoben. Dies führt mitunter soweit, dass die „Financial Times“ bemerkte, Mattel habe sich förmlich bei der chinesischen Regierung und dem chinesischen Volk entschuldigt. Es sollte hervorgehoben werden, dass viele importierte Erzeugnisse zwar in Drittstaaten hergestellt werden, die Besitzer jedoch große multinationale Konzerne mit Sitz in der EU sind, die aus Profitgier ihre Produktion in andere Staaten außerhalb der EU verlagern.

Konzentriert man sich zudem in der Diskussion ausschließlich auf die minderwertige Qualität importierter Waren, so wird die Tatsache verschleiert, dass viele in der EU hergestellte Erzeugnisse ebenfalls nicht den geltenden Normen entsprechen.

 
  
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  Malcolm Harbour, Andreas Schwab, Marianne Thyssen und Corien Wortmann-Kool (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die heute mit großer Mehrheit angenommene Entschließung des Parlaments konzentriert sich zu Recht auf die unmittelbaren Probleme der Gewährleistung der Sicherheit von Produkten gemäß den gültigen EU-Richtlinien.

Die PPE-DE-Fraktion hat stets darauf gedrungen, dass im Mittelpunkt der Entschließung praktische Vorschläge stehen sollten, mit denen unverzüglich die Verbrauchersicherheit gestärkt wird.

Wir haben darüber hinaus die Evaluierung des europäischen Verbraucherschutz-Kennzeichens vorgeschlagen, das die Anbieter von Konsumgütern auf freiwilliger Basis anwenden sollten. Wir freuen uns, dass das Parlament diesem Vorschlag zugestimmt hat.

Wir haben großes Interesse an der künftigen Spielzeug-Richtlinie und werden die von der Kommission vorgeschlagenen Reformen unvoreingenommen prüfen. Unserer Ansicht nach war der Versuch, in diese Entschließung ganz detaillierte und konkrete Anforderungen an diese künftige Richtlinie einzubringen, völlig unnötig. Wir haben daher gegen die vorgeschlagenen Hinzufügungen gestimmt, aber das beeinträchtigt keineswegs unser Interesse und unser Anliegen, eine wirksame, funktionsfähige Richtlinie zustande zu bringen, wenn uns 2008 der Kommissionsvorschlag vorgelegt wird.

 
  
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  Carl Lang (ITS), schriftlich. – (FR) Die Entschließung des Parlaments enthält nur einige wenige Vorschläge, um der Einfuhr von gefährlichen Erzeugnissen, von denen die Hälfte aus China kommt, ein Ende zu setzen. Sie konzentriert sich auf Spielzeug, ohne auf Kleidung, die giftige Farbstoffe enthält, gefährliche Arzneimittel, Nahrungsmittel mit für den menschlichen Verbrauch ungeeigneten Inhaltsstoffen, selbstentzündliche elektrische Geräte, mit Frostschutzmitteln versetzte Zahnpasta usw. einzugehen, wobei diese Liste beliebig verlängert werden könnte. Und sie begnügt sich mit Minimaßnahmen, die auf Kooperation oder Zertifizierung ausgerichtet sind, und zeigt mit dem Finger auf die Verantwortung der Mitgliedstaaten anstatt auf die Chinas, auf die der europäischen Unternehmen und nicht auf die der Anderen.

In diesem speziellen Fall ist das unzureichend. Es ist an der Zeit, exemplarische Sanktionen gegen ein Land zu ergreifen, das, seit es der WTO beigetreten ist, unaufhörlich an zweifelhaften kommerziellen Praktiken festhält, wie Dumping, Produktfälschung oder Zwangsarbeit. Es ist leider so, dass die wenigen Handelsschutzinstrumente, über die die Union verfügt, in die Zuständigkeit von Herrn Mandelson fallen, der zu Recht wegen seiner Passivität in dieser Frage in der Kritik steht.

Wenn wir letztlich diesen Text billigen, so weil trotz allem einige wenig wirksame Maßnahmen immerhin besser sind als gar nichts. Das ist zumindest eine Reaktion.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße die überwältigende Zustimmung zu dieser Entschließung. Wir haben an die Spielzeughersteller und an China eine klare Botschaft gesandt, dass die Nichteinhaltung höchster Sicherheitsstandards bei Kinderspielzeug nicht geduldet wird. China wird ermahnt, die Warenprüfung und die Methoden der Feststellung zu verbessern, um den Zustrom unsicherer Waren auf den europäischen Markt drastisch zu verringern.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (ITS), schriftlich. – (FR) Die Kinder in Vietnam, in Afrika und anderswo werden durch Landminen in die Luft gesprengt. Unsere Kinder in Europa ersticken, werden vergiftet und leiden an Allergien durch Barbiepuppen und Spielzeug.

Das Kino hatte mit dem Film „Le père noël est une ordure“ bereits die Alarmglocke geläutet. Jetzt müssen wir Abgeordneten reagieren. Im Namen des Vorsorgeprinzips und um die demografische Zukunft unseres Kontinents zu retten, der bereits durch die gefährlichen Spiele heimgesucht wird, denen sich die Erwachsenen in aller Freiheit hingeben.

Es ist höchste Zeit. Wie viele Gesichter, die glatt waren wie eine Skulptur von Brancusi, wurden bereits in der Vergangenheit durch Zelluloidpuppen verunstaltet, die mit der kleinsten Streichholzflamme entzündet werden können. Spielzeug tötet, und die Kinder von Darfur wissen gar nicht, welches Glück sie haben, dass sie nicht Essen spielen können.

 
  
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  Tokia Saïfi (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Nachdem der amerikanische Hersteller Mattel massenhaft chinesisches Spielzeug aufgrund seiner Gefährlichkeit vom Markt genommen hat, nimmt die Europäische Kommission nun eine Bestandsaufnahme ihrer Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit, vor allem von importiertem Spielzeug, vor. Das europäische ordnungspolitische System ist zwar mit RAPEX und der CE-Kennzeichnung solide, aber es muss verstärkt werden.

Das Europäische Parlament geht daher einen Schritt weiter und äußert im Rahmen seiner Entschließung zur Sicherheit von Spielzeug den Wunsch, einen gemeinsamen Regelungsrahmen für den Handel mit Produkten und die Marktüberwachung zu verabschieden. Ich sehe in der Wiederherstellung des Vertrauens der Verbraucher und dem Schutz der Gesundheit unserer Kinder eine wesentliche Voraussetzung. So habe ich auf der Linie der REACH-Vorschriften für eine strenge Überwachung der chemischen Substanzen in unseren Konsumgütern heute für ein bedingungsloses Verbot aller giftigen Substanzen in Spielzeug gestimmt.

Des Weiteren habe ich mich mit der Unterstützung der Änderungsanträge 8 und 6 für ein totales Verbot gefährlicher Phtalate in allen Spielzeugen, die in den Mund genommen werden können, ausgesprochen. Die chemische Sicherheit von Spielzeug ist nicht nur eine ordnungspolitische Frage, sondern auch eine gesundheitliche und damit eine lebenswichtige Voraussetzung für die Sicherheit unserer Kinder.

 
  
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  Karin Scheele (PSE), schriftlich. Die heutige Entschließung unterstreicht die notwendige und dringende Überarbeitung der Richtlinie für Spielzeug. CWR-Stoffe – also krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsstörende Stoffe – müssen in der neuen Spielzeugrichtlinie verboten werden. Kommissar Verheugen stimmte dieser Forderung bei der gestrigen Aussprache zu. Weiters wird es notwendig sein, die Irreführung durch das CE-Kennzeichen zu beenden. Europäische Konsumenten und Konsumentinnen verbinden mit diesem Zeichen entweder eine Aussage über die Herkunft des Produkts oder ein Sicherheitsgütesiegel. Beide Dinge erfüllt die CE-Kennzeichnung nicht.

 
  
  

– Bericht Saryusz-Wolski (A6-0312/2007)

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE). – (SK) Energiesicherheit und Energie sind der Nabel, um den sich sowohl die Innen- als auch die Außenpolitik der Union drehen. Sie bilden einen entscheidenden Faktor für die Aufrechterhaltung des Wohlstands und dort, wo sie knapp sind, für das Überleben.

Wir müssen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um uns aus der Rohstoffabhängigkeit von Russland zu befreien, die in der Folge auch zu politischer Abhängigkeit führen kann. In meinen Augen ist es alarmierend, wenn wir zulassen, dass Energie als politisches Druckmittel auf Transit- und Zielländer eingesetzt wird. Ich unterstütze die Entwicklung der Schwarzmeer-Dimension, die Zusammenarbeit mit Ländern des südlichen Kaukasus, sowie die Intensivierung unseres Engagements mit Norwegen, den Maghreb-Staaten und den Ländern des Nahen Ostens sowie die EU-Mittelmeer-Partnerschaft. Die Vorhersagbarkeit der Energiemärkte muss durch Abkommen mit China, Indien and Brasilien und eine Partnerschaft mit der Regierung der Vereinigten Staaten gewährleistet werden.

Umweltschützer mit Scheuklappen an den Augen sollten ein für allemal begreifen, dass das Verbrennen von Biokraftstoffen und Biomasse zu einem kolossalen Anstieg der CO2-Menge in der Atmosphäre führt und ein vernünftiger, maßgeblicher Anteil an Kernenergie erforderlich ist. Tragikomische Ausmaße hat der Einfluss fanatischer Grüner angenommen, denen es sogar gelungen ist, die Atomenergie in der Verfassung eines Mitgliedstaates zu verbieten – was mit Sicherheit keine Auswirkungen auf die Wirtschaft des betreffenden Landes oder auch die seiner Nachbarn haben wird.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident! Die Sicherheit der Energieversorgung ist einer der entscheidenden Faktoren der europäischen Sicherheit insgesamt. Der Bericht von Herrn Saryusz-Wolski stellt eine Antwort auf diese Herausforderung für die Zukunft Europas dar.

Das Problem der EU ist, dass der Grad der Unabhängigkeit ihrer Energieversorgung im Rückgang begriffen ist. Die EU importiert heute bereits die Hälfte ihres Energiebedarfs von außen; und Schätzungen zufolge wird die Abhängigkeit von Energieimporten bis zum Jahr 2025 die Grenze von 70 % überschritten haben. Zur Lösung dieses Problems brauchen wir eine starke gemeinsame Stimme, eine neue Art von Energiediplomatie und, um diese zu betreiben, einen speziellen Hohen Vertreter der EU für die externe Energiepolitik.

Wenn wir das Mandat der Union für die externe Energiepolitik stärken, dann darf das jedoch nicht eine Schwächung der Souveränität der Mitgliedstaaten, selbst über die Mittel und Strukturen ihrer Energieerzeugung zu bestimmen, bedeuten. Dafür danke ich dem Berichterstatter ganz besonders. Der Bericht ermöglicht es den Mitgliedstaaten, eigenständig über die Strukturen ihrer Energieversorgung zu entscheiden.

 
  
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  Lena Ek (ALDE), schriftlich. (EN) Transparenz, Reziprozität und Rechtsstaatlichkeit sind Eckpfeiler europäischer Energiepolitik und folglich unserer Außenpolitik. Es ist allerdings nicht der rechte Zeitpunkt, um neue Institutionen hinzuzufügen, und daher bin ich gegen die Schaffung des Postens eines Hohen Beamten für Energieaußenpolitik, was auch den Einfluss des Europäischen Parlaments auf eine Energieaußenpolitik gefährdet.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der darauf abzielt, eine gemeinsame Energieaußenpolitik ins Leben zu rufen.

Die vorgeschlagenen Lösungen müssen international sein, und die Europäische Union muss dabei eine führende Rolle spielen. Die Energie ist ja heute zu einer echten Waffe in internationalen Verhandlungen geworden.

Seit der Gaskrise zwischen Russland und der Ukraine im Januar 2006 ist sich die Europäische Union bewusst, wie anfällig sie in Fragen der Energieversorgung ist. Um zu einer Energieaußenpolitik zu gelangen, schlägt der Bericht insbesondere vor, den Posten eines Hohen Beauftragten für Energieaußenpolitik zu schaffen, der die Tätigkeit der EU in diesem Bereich koordinieren soll. Dieser Hohe Vertreter für die Außenbeziehungen im Energiebereich wird einen „Doppelhut“ tragen, denn er wird dem künftigen Hohen Vertreter, der gleichzeitig Vizepräsident der Kommission ist, unterstellt sein.

Ich begrüße diesen Schritt, der insbesondere dazu beitragen wird, den Dialog mit den Erzeugerländern – ein Beispiel ist die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft – und den Verbraucherländern zu intensivieren. Das wird es der EU ermöglichen, ihre Interessen auf dem Gebiet der Energiesicherheit in den Verhandlungen mit externen Lieferländern zu verteidigen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Die Energiefrage ist gegenwärtig ein zentrales strategisches Problem.

Aufgrund ihrer enormen Energieabhängigkeit versuchen verschiedene EU-Staaten die Ausbeutung der bestehenden Energiequellen unter ihre Kontrolle zu bekommen, daher der Vorschlag, im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik einen eigenen Energiebereich vorzusehen. Wird dieser gebilligt, wäre dies auch eine Möglichkeit, die zwischen den einflussreichsten Staaten bestehenden Gegensätze zu überwinden.

Zu diesem Zweck sollte die EU ihren „Markt“, ihren „Wettbewerb“ und ihre Einbeziehung anderer Länder im Rahmen der so genannten „Energiegemeinschaften“, dem „Vertrag über die Energiecharta“, definieren, um die Sicherheit von Investitionen zu gewährleisten und das Recht auf Entschädigung im Falle einer Enteignung und/oder Verstaatlichung zu garantieren. Außerdem sollte eine Energiesicherheitsklausel in Handelsabkommen aufgenommen werden. All diese Aspekte können gesteuert werden, daher ihre Angst vor der Schaffung einer „Gas-OPEC“.

Die Mehrheit der Parlamentsabgeordneten befürwortet auch die „Schaffung einer Partnerschaft mit den USA zur Sicherung der Energieversorgung“ sowie natürlich einen „kritischen und konstruktiven Dialog“ mit den Ländern im Südkaukasus, in der kaspischen Region und in Zentralasien, bei dem das Interesse der EU an der Diversifizierung ihrer Öl- und Gasversorgung mit dem Ziel, politische Reformen in jenen Ländern zu erreichen, in Einklang gebracht wird. Weitere Worte für wen? Den Irak, Afghanistan, Afrika ...?

 
  
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  Janusz Lewandowski (PPE-DE), schriftlich. (PL) Herr Präsident! Die Europäische Union ist ein Energie-Großverbraucher und abhängig von externen Energiequellen, die von Unsicherheit und potenzieller Destabilisierung gekennzeichnet sind. Im besonderen Fall von Russland und den an natürlichen Ressourcen reichen GUS-Staaten trägt die Tendenz, Energie als Waffe für politische Zwecke einzusetzen, zusätzlich zur Unsicherheit bei. Zeugen dieses Vorgehens sind wir bereits geworden. Dadurch hätte die EU mobilisiert werden sollen, um zusammenzurücken und gemeinsam Schulter an Schulter in Krisensituation zu handeln. Ein solches Verhalten hat sich jedoch aufgrund der unterschiedlichen nationalen Interessen von Staaten, die in geringerem Maße der Energieerpressung zum Opfer fallen als die ehemaligen sozialistischen Länder, nur sehr langsam herausgeprägt.

Der Bericht von Herrn Saryusz-Wolski ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er ruft dazu auf, die Beziehungen zwischen der EU und Russland auf gegenseitiges Vertrauen und die Achtung der in der Energiecharta vereinbarten Grundsätze zu gründen.

Die aktuelle Debatte ist von dem gleichzeitigen Bemühen der Europäischen Kommission gekennzeichnet, den Energiemarkt der EU mit Gazprom im Hintergrund zu liberalisieren, was zu einem größeren Druck für die Umsetzung des Grundsatzes der Entflechtung von Energieerzeugung und Energieverteilung führt. Die Länder, die ihren Markt nur zögerlich liberalisieren, sind dieselben, die dazu tendieren, bilaterale Energieabkommen mit Russland zu schließen und mit russischen Staatsunternehmen kapitaltechnisch zusammenzuarbeiten. Nicht zufällig betrifft dies die Überbleibsel der öffentlichen Energiemonopole auf dem europäischen Festland, was zur Folge hat, dass sich die angestrebte freie Wahl von Energieversorgern und die Entwicklung einer Gemeinschaftspolitik, die auf Solidarität in diesem strategischen Sektor fußt, verzögern.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Es steht fest, dass die Europäische Union ihren Zugang zu äußeren Energiequellen viel besser koordinieren muss, als es zurzeit der Fall ist. Ich vermag jedoch keinen Wert in dem Vorschlag zu erkennen, einen Hohen Beamten für Energieaußenpolitik zu benennen, denn nach meiner Überzeugung würde das nur ein Durcheinander in Bezug auf Herrn Solanas derzeitige Funktion stiften, und ich habe deshalb gegen diesen Vorschlag gestimmt. Andererseits habe ich für die Bezugnahme auf die Entbündelung von Energieerzeugung und Energieübertragung und –verteilung gestimmt.

 
  
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  Tobias Pflüger (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Der Bericht spricht sich für eine gemeinsame europäische Energieaußenpolitik aus. Obgleich es bislang nicht einmal eine Rechtsgrundlage für eine solche Politik gibt, soll sie vorangetrieben werden, noch ehe sie in einen neuen Reformvertrag eingebunden werden kann. Anstatt das Problem teurer und die Umwelt verschmutzender Energie zu lösen, will der Bericht die EU als einen hegemonischen, globalen Akteur sehen. Ein solch expansives geopolitisches Vorgehen der EU würde weltweit größere Spannungen und mehr Konflikte hervorrufen. Durch den Text zieht sich als roter Faden eine starke antirussische Strömung. Nahezu jeder Gedanke, der die normale Entwicklung der Beziehungen zwischen Russland und den EU-Mitgliedstaaten behindern könnte, wurde aufgenommen. Kritiker sprechen daher von einem Hauch Kalten Krieges. Durch die Aufnahme einer so genannten Energiesicherheitsklausel in alle Vereinbarungen mit Erzeuger- und Transitländern wird die EU ihr Interesse weit jenseits ihrer Grenzen bekunden. Wir sind besorgt über die Grundlage einer Energieaußenpolitik der EU, die auf geopolitischem Druck, vor einem Hintergrund militärischer Bedrohung beruhen würde. Der Bericht fordert eine enge Partnerschaft mit den USA auf dem Gebiet der Energiesicherheit, wobei klar ist, dass die USA derzeit im Irak einen Krieg zur Sicherung billiger Energiequellen führen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich (PT) Angesichts der steigenden Bedeutung von Energie in der modernen Gesellschaft einerseits und der zunehmenden weltwirtschaftlichen Verflechtung andererseits ist es unmöglich, die Energiepolitik aus den externen Politikbereichen der EU auszuklammern – sei es auf einzelstaatlicher Ebene oder in der gemeinsamen Außenpolitik.

Daher bin ich mit dem Abschnitt der Entschließung einverstanden, in dem es heißt: „dass die Mitgliedstaaten zwar ihr souveränes Recht im Hinblick auf strategische Entscheidungen über den Energiemix, die Ausschöpfung ihrer Energieressourcen und Entscheidungen über die Versorgungsstrukturen behalten sollten, dass aber (eine gemeinsame Politik und nicht notwendigerweise ein einzelner Ansatz) erarbeitet werden muss, der die Versorgungssicherheit, den Transit und Investitionen im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit im Energiebereich sowie die Förderung von Energieeffizienz, Energieeinsparung und sauberen und erneuerbaren Energiequellen, insbesondere in Ländern, deren Energieverbrauch rasch ansteigt, umfasst“. Allerdings muss im Sinne des Vorschlags für die Berufung eines Hohen Beauftragten für Energieaußenpolitik diese Dimension in die Arbeit des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik aufgenommen werden, da nach meinem Dafürhalten ein noch spezifischerer Ansatz nicht sinnvoll ist.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Ich habe für die Annahme des Berichts von Herrn Saryusz-Wolski zum Thema „Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik“ gestimmt.

Entsprechend dem vom Rat im März 2007 gebilligten Aktionsplan für eine Energiepolitik für Europa müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um eine gemeinsame EU-Energieaußenpolitik zu entwickeln, die mit den für eine wirksame Umsetzung erforderlichen Instrumenten ausgestattet ist. Ich möchte das Augenmerk auf die Notwendigkeit von Solidarität und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, die Diversifizierung der Energiequellen und den weiteren Ausbau und die bessere Zusammenarbeit in diesem Bereich lenken.

Ich teile die Auffassung, dass ein detaillierter Fahrplan verabschiedet werden muss, in dem die verschiedenen Stufen der Einführung dieser Politik festgelegt werden. Die Kommission sollte ihre entsprechenden Vorschläge schnellstmöglich vorlegen. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten untereinander sowie gemeinsam mit der EU-Kommission Fragen im Hinblick auf strategische Entscheidungen zu Abkommen mit Drittstaaten beraten. Der Vorschlag, einen Hohen Beauftragten für Energieaußenpolitik zu benennen, dient der Sache außerordentlich und verdient weitere Betrachtung. Die entsprechende Person wäre für die Koordinierung aller politischen Aspekte der externen Energiesicherheit zuständig. Ein solcher Posten würde zu einem verbesserten Schutz der Interessen der EU-Mitgliedstaaten bei Verhandlungen mit ausländischen Partnern beitragen.

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die britischen Konservativen sehen die Notwendigkeit, dass sich die 27 Mitgliedstaaten in der Frage der Energieaußenpolitik solidarischer verhalten, da alle Mitgliedstaaten in den kommenden Jahren zunehmend von aus Drittländern importiertem Erdöl und Ergas abhängig sein werden, und diese Drittländer könnten sonst die stärker abhängigen und anfälligeren Staaten zum Nachteil der gesamten Union unter Druck setzen.

Das soll nicht heißen, dass wir eine gemeinsame Energieaußenpolitik unterstützen, insbesondere nicht, dass die EU zum Beispiel den Energiemix einzelner Mitgliedstaaten, wie das Verhältnis von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energieträgern, festlegen darf.

Im Großen und Ganzen unterstützen die Konservativen die Zielsetzungen dieses Berichts, wenngleich wir die Notwendigkeit einer einzigen machtvollen Person ablehnen, die in dieser Frage das Sagen hat. Wir sehen auch keine Notwendigkeit dafür, dass in diesem Zusammenhang im Rahmen der Verträge eine neue Rechtsgrundlage geschaffen wird.

Versuche, der EU neue Zuständigkeiten zuzuweisen, anstatt von den derzeitigen Zuständigkeiten richtigen Gebrauch zu machen, sind unnötig. Wir Konservativen sind auch von einem marktorientierten Vorgehen überzeugt und halten nichts von einer weiteren Institutionalisierung der EU.

 
  
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  Glenis Willmott (PSE), schriftlich. (EN) Die Labour Party im Europäischen Parlament unterstützt diese Entschließung in weiten Teilen, insbesondere die Tatsache, dass der Förderung erneuerbarer Energiequellen Priorität verliehen, dass die Energie als ein Eckpfeiler der europäischen Nachbarschaftspolitik gefördert und dass weitere Sicherheiten gegen Verschmutzung gefordert wird.

Wir haben uns zu Erwägung 12 wegen der Aufgabe des Verfassungsvertrags, wodurch die vorgeschlagene Erwägung irrelevant wird, der Stimme enthalten. Zu Änderungsantrag 2 und zu Ziffer 13 haben wir uns der Stimme enthalten, weil unserer Ansicht nach der Posten eines neuen Hohen Beamten für Energieaußenpolitik zu unnötiger Verwirrung führen könnte.

Wir haben für Ziffer 62 gestimmt, in der der Hinweis auf die Entbündelung der Energieerzeugung beibehalten wird, denn wir wollen mit einer zuvor geäußerten Position im Einklang bleiben, der zufolge die Entbündelung des Eigentums an Übertragungsleitungen als wirksamster Weg zur Förderung von Investitionen, zu einem fairen Netzzugang und zur Transparenz des Marktes betrachtet wird.

 
  
  

– Bericht Gruber (A6-0322/2007)

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE).(SK) Ich habe für den Bericht von Frau Gruber gestimmt.

Ich begrüße den Entwurf einer allgemeinen Rahmenrichtlinie sowie die Vorschläge für die Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise hoch qualifizierter Arbeitnehmer, die Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern und die Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von bezahlten Auszubildenden.

Es steht außer Frage, dass die Europäische Union genaue Regelungen festschreiben und aktiv regulieren muss, wem es gestattet ist, in der EU zu arbeiten. Bekanntermaßen erlebt die EU bereits einen „demografischen Winter“ und ist dringend auf Arbeitskräfte aus Nicht-Mitgliedstaaten angewiesen. Trotzdem ist es äußerst wichtig, nur qualifizierten Arbeitskräften die Einreise zu gestatten. Ich schlage vor, jene Berufsgruppen auszuwählen, die auf dem europäischen Arbeitsmarkt Mangelware sind. In dieser Hinsicht muss man konsequent vorgehen, denn wenn wir die EU bereitwillig und gedankenlos mit unqualifizierten Arbeitskräften überschwemmen, könnten Probleme durch den Müßiggang arbeitsloser Migranten entstehen, die in der Folge straffällig werden, illegalen Handel betreiben und in der Schattenwirtschaft jenseits des Gesetzes arbeiten bzw. oft in Drogen- und Menschenhandel involviert sind. Sie bilden Ghettos und treten häufig terroristischen Gruppierungen bei.

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich habe dem Bericht zugestimmt, weil im Parlament eindeutig klargestellt worden ist, dass es in der Kompetenz der Mitgliedstaaten bleibt, festzulegen, welche und wie viele Arbeitsmigranten in ihr Hoheitsgebiet aufgenommen werden. Sollte die „BlueCard“ tatsächlich kommen, muss tatsächlich sichergestellt sein, dass sie als Kontrollinstrument für sich legal in der EU aufhaltende hochqualifizierte Arbeitskräfte gilt und den Aufenthalt – nicht die Niederlassung – in der gesamten Europäischen Union zulässt.

An Kommissar Frattini – der jetzt leider nicht mehr da ist – richte ich aus den Reihen der Europäischen Volkspartei den Vorschlag, die „BlueCard“ mit einer nationalen Zusatzkennzeichnung – etwa der Flagge – zu versehen, damit eindeutig sichtbar ist, welcher Mitgliedstaat die Arbeits- und die Aufenthaltserlaubnis erteilt hat.

 
  
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  Antonio Masip Hidalgo (PSE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte meine Kollegen Lilli Gruber und Javier Moreno beglückwünschen. Da ich zeitweilig behindert bin, musste ich auf einen Pflegevertrag für Einwanderer zurückgreifen und habe noch besser verstanden, wenn das möglich ist, was Herr Lobo Antunes heute über die Notwendigkeit von Solidarität und Menschlichkeit sagte, obwohl ich auch die Erläuterungen von Herrn Frattini zur vollen Achtung der Rechtsstaatlichkeit nachvollziehen kann.

In meinen einsamen Stunden habe ich oft darüber nachgedacht, dass Don Quijote, die berühmte, die größte literarische Figur aller Zeiten, ohne Sancho nicht existiert hätte, und heute wäre Sancho ganz fraglos ein Einwanderer, der ihm zur Seite stände.

Deshalb muss stets die Rechtsstaatlichkeit, aber auch der Mensch respektiert werden.

 
  
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  Frank Vanhecke (ITS). – (NL) Herr Präsident! Ich habe dem Bericht Gruber über den strategischen Plan zur legalen Zuwanderung aus zwei wesentlichen Gründen nicht zugestimmt. Erstens ist es meiner Auffassung nach nicht vernünftig, die Abwanderung von Fachkräften aus den ärmeren Ländern in Richtung Europa noch weiter zu fördern, als dies ohnehin schon der Fall ist. Nach meinem Dafürhalten nützt dies niemandem, vor allem nicht den ärmeren Ländern.

Zweitens versetzt mich weiterhin die Naivität in Erstaunen, mit der das Parlament Zuwanderung als eine Lösung für das unverkennbare demografische Problem Europas betrachtet. Mit keinem Wort werden jedenfalls weder die enormen Kosten der Zuwanderung für die Aufnahmeländer noch die Tatsache erwähnt, dass wir mehr denn je den Erhalt unserer europäischen Kultur wahren müssen, die immer stärker durch die große Zahl von Zuwanderern aus anderen Kulturen unter Druck gerät. Neben allen anderen Problemen hat dies auch einen wirtschaftlichen Preis. Von den Einwohnern Brüssels, der Hauptstadt Europas, haben heute bereits rund 53 % sozusagen nicht belgische Wurzeln. Bis zum Jahr 2050 kann diese Zahl auf 75 % steigen. Wir brauchen keine neue Masseneinwanderung, sondern genau das Gegenteil.

 
  
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  Philip Claeys (ITS). – (NL) Herr Präsident! Mit dem Bericht Gruber folgt das Parlament einmal mehr dem einseitigen, quantitativen ökonomischen Ansatz zur Lösung des Zuwanderungsproblems. Mit Nachdruck weise ich die Behauptung zurück, nur eine neue Einwanderungswelle sei die Garantie für die wirtschaftliche Zukunft Europas. Gleichzeitig möchte ich darauf verweisen, dass es bei der Frage der Zuwanderung um weit mehr geht als Zahlen und Tabellen. Die im Bericht enthaltenen Vorschläge werden die bereits bestehenden gravierenden Integrationsprobleme noch verschärfen. Man muss dies wirklich gelesen haben, um es zu glauben. Während ein Teil der Zuwanderer gar nicht arbeiten möchte und sich nicht umschulen lassen will, wird tatsächlich erwogen, in Mali ein Zentrum für Migrationsfragen zu errichten. Unbestritten tauchen bereits heute viele so genannte befristet beschäftigte Arbeitnehmer nach Ablauf ihrer Arbeitserlaubnis in die Illegalität ab. Erfahrungen, beispielsweise in der Schweiz, verdeutlichen, dass auch Familienangehörige von Saisonarbeitnehmern weiterhin illegal einreisen.

Nicht zuletzt wird die stärkere legale Zuwanderung von hoch qualifizierten Arbeitskräften unzweifelhaft zu einer fortgesetzten Abwanderung von Spitzenkräften aus den Entwicklungsländern mit allen damit verbundenen Folgen führen.

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für den Bericht Gruber gestimmt, weil er viele Fragen aufgenommen hat, die im Namen der PPE-DE-Fraktion und von mir selbst gestellt worden sind. Gleichwohl glaube ich – auch wenn ich mir der Bedeutung der Integration bewusst bin –, dass sie mit Zustimmung unserer Bürger erfolgen muss. Deshalb muss es neben der Integration auch eine sichere und strikte Anwendung der Vorschriften geben. Beispielsweise müssen die Mitgliedstaaten jene Bestimmungen anwenden, denen zufolge Migranten, bei denen sich erweist, dass sie den Lebensunterhalt ihrer Familie nicht bestreiten können, nach drei Monaten zurückgeführt werden können. In einigen Staaten geschieht das nämlich nicht, was letztendlich dazu führt, dass jede europäische Integrationsmaßnahme durch die Unzufriedenheit der Bürger im Sande verläuft.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Obgleich der Bericht wichtige Aspekte der Zuwanderungsfrage anspricht, die wir schon seit langem befürworten, übt er nicht nur keine Kritik an den aktuellen Leitlinien und Maßnahmen der EU, mit denen Zuwanderer kriminalisiert und unterdrückt werden, sondern stellt faktisch einen weiteren Stein in diesem Mosaik dar.

Genauer gesagt wird im Bericht das Modell der Einstufung von Zuwanderern in verschiedene Kategorien wie „hoch qualifizierte Zuwanderer“, „Saisonarbeitnehmer“ u. Ä. sowie ihrer Behandlung entsprechend dem Arbeitskräftebedarf der verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere durch Einführung einer Blue Card, übernommen – welch entmenschlichende Betrachtung von Zuwanderung und Zuwanderern.

Darüber hinaus wird im Bericht die Schaffung einer gemeinsamen Migrationspolitik befürwortet, was wir angesichts der Ergebnisse anderer „gemeinsamer“ Politikfelder und der unterschiedlichen Situationen in den Mitgliedstaaten als unangemessenen und unrealistischen Vorschlag betrachten. Wir betonen erneut, dass jedes Land und seine demokratischen Institutionen für die Migrationspolitik zuständig sind.

Wie bereits erwähnt, bedarf es keiner gemeinsamen Politik, sondern einer Politik im Rahmen der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, durch die die Rechte von Zuwanderern fördert werden, insbesondere durch Ratifizierung der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen.

 
  
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  Carl Lang (ITS), schriftlich. – (FR) Mit der Einschätzung, dass die „Lage auf den Arbeitsmärkten in der Europäischen Union…eine legale Zuwanderung erforderlich macht“, will Frau Gruber ebenso wie Herr Sarkozy in Frankreich der Zuwanderungspolitik in unseren Staaten eine wirtschaftliche Rechtfertigung geben. Jedoch sind die Arbeitskräfte aus Ländern mit Entwicklungsrückstand in ihrer großen Mehrzahl nicht für die Berufe geeignet, die unsere Wirtschaften brauchen. Im Übrigen braucht wohl nicht daran erinnert zu werden, dass die legale Zuwanderung im Wesentlichen keine Arbeitnehmerzuwanderung, sondern eine Bevölkerungszuwanderung ist.

Diese Politik, die alljährlich fast zwei Millionen zusätzliche Zuwanderer anlockt, führt faktisch zu einer Kolonisierung Europas. Bis zum Jahr 2050 wird sich die außereuropäische Bevölkerung, die bereits 40 Millionen Personen umfasst, verdreifachen. Mit dem Beitritt der Türkei würde das Brüsseler Europa dann 220 Millionen Asiaten und Afrikaner zählen, die zumeist aus der islamischen Welt stammen.

Diese Bevölkerungsansiedlung stellt eine tödliche Bedrohung für die christlichen und humanistischen Werte unserer Zivilisation dar. Um das legitime Recht der europäischen Völker, über sich selbst zu bestimmen und sie selbst zu bleiben, zu bewahren, müssen wir unsere Grenzen wiederherstellen, die Migrationsströme umkehren und eine große Familien- und Geburtenpolitik einleiten. Wir brauchen ein neues Europa, ein „europäisches“ Europa, das Europa der souveränen Nationen, denn nur so können unsere Rechte auf kulturelle und historische Selbstverteidigung garantiert werden.

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Die Tatsache, dass etwa 18,5 Millionen Drittstaatsangehörige in der EU leben, zeigt uns deutlich, dass Europa einer einheitlichen Zuwanderungspolitik bedarf. Wir müssen unseren Bürgern ihre Sorgen und Ängste vor Zuwanderung nehmen und ihnen vermitteln, dass geregelte und sinnvolle Zuwanderung in gewissen Bereichen in Europa durchaus notwendig ist. Ich teile aber nicht die scheinbar wie ein Glaubensbekenntnis insbesondere von den Konservativen vorgebrachte Ansicht, dass die Frage der demografischen Entwicklung mit der Frage der Aufrechterhaltung des europäischen Sozialmodels verknüpft werden muss. Hier müsste vielmehr eine Diskussion darüber eingeleitet werden, inwieweit die überaus gestiegene Wertschöpfung in der europäischen Wirtschaft, die unabhängig von der demografischen Entwicklung zu sehen ist, einen solidarischen Beitrag zum europäischen Sozialmodel zu leisten hat.

 
  
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  Kartika Tamara Liotard (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Ich habe mich bei der Abstimmung über Änderungsantrag 8 der Stimme enthalten, da ich zwar begreife, dass die Abwanderung von Spitzenkräften aus den Entwicklungsländern nach Europa ein schwerwiegendes Problem darstellt, aber ich den Absichten der ITS-Fraktion misstraue, die diesen Änderungsvorschlag eingebracht hat. Ziel muss es sein zu vermeiden, dass hoch qualifizierte Arbeitskräfte in großer Zahl ihr Heimatland verlassen und damit wirtschaftliche Schäden verursachen, aber sicher sollte es nicht darum gehen, die Zuwanderung nach Europa per Definition zu verhindern.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht, der legalen Zuwanderern das Leben leichter machen soll. Trotz ihres Status werden legale Zuwanderer oft bewusst oder unbewusst diskriminiert. Die Berichterstatterin fordert eine Palette von Maßnahmen für legale Zuwanderer, darunter bessere Rechte auf dem Gebiet der Beschäftigung, die Übertragung von Pensionsansprüchen und Ansprüchen auf Sozialleistungen, die Anerkennung von Berufsqualifikationen, Langzeit-Mehrfachvisa, was ich alles unterstütze.

 
  
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  Mary Lou McDonald, Søren Bo Søndergaard und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. − (EN) Unsere heutige Stimmabgabe widerspiegelt unseren Wunsch nach einem effizienten, humanen und auf Rechten beruhenden Herangehen an die Zuwanderung in Europa. Zuwanderer aller Art müssen gleichberechtigt und im Einklang mit den höchsten Menschenrechtsnormen und mit Anstand behandelt werden.

Ferner sollten die europäischen Mitgliedstaaten Zuwanderer generell, abgesehen vom Bedarf der Volkswirtschaften der Länder Europas, auf der Grundlage der Bedürfnisse der Zuwanderer aufnehmen. Die Zuwanderungspolitik in ganz Europa darf nicht zu einem weiteren Verlust von entscheidenden Fähigkeiten und Fertigkeiten – zum Brain Drain – in Entwicklungsländern führen. Die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission dürfen keine Politik verfolgen, die die Entwicklung unterminiert.

 
  
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  Erik Meijer und Esko Seppänen (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Wir haben für Änderungsantrag 8 gestimmt. Im Allgemeinen sind unsere Auffassungen sehr weit entfernt von denen der Fraktion, die ihn eingebracht hat, vor allem im Fall von Flüchtlingen, Zuwanderern und ethnischen oder religiösen Minderheiten. Die ITS-Fraktion will die Aufnahme von Flüchtlingen, die sich in Gefahr befinden, blockieren, und im Gegensatz dazu versuchen wir, diesen Opfern von Unterdrückung, Katastrophen und Armut zu helfen. Wir verstehen daher sehr gut, dass die Mehrheit unserer Fraktion die Änderungsanträge der ITS-Fraktion zur Zuwanderung nicht unterstützen möchte. Im Unterschied zur Situation in der Frage von Flüchtlingen und herkömmlichen Formen der Einwanderung schaffen die EU-Mitgliedstaaten im Fall der vorgeschlagenen Anwerbung von hoch qualifizierten Arbeitnehmern ein Problem für deren Herkunftsländer. Qualifizierte Personen in Ländern wie Indien, Südafrika oder Brasilien sind äußerst gefragt für die notwendige Entwicklung. Wir stellen heute fest, dass solche Probleme selbst in den jüngsten EU-Mitgliedstaaten, in Rumänien und Bulgarien, entstehen, die in rascher Folge ihr medizinisches und technisches Personal an die reicheren Länder verlieren. Privilegierte Länder und Unternehmen stehlen die Hirne dieser Menschen. Da wir diesen Brain Drain nicht unterstützen wollen, haben wir für diesen Änderungsantrag gestimmt.

 
  
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  Tobias Pflüger (GUE/NGL), schriftlich. Der Bericht Gruber betrachtet die Einwanderung in Teilen allein im Hinblick auf die Nützlichkeit der einwandernden Arbeiter für das Kapital. So unterstreicht der Bericht, „wie wichtig der Aufbau stabiler und gesetzlicher Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern zur Verbesserung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der EU ist“, und „fordert die Kommission daher auf, die Auswirkungen, die die zirkuläre Migration in dieser Hinsicht haben könnte, zu berücksichtigen“.

Während die repressiven Maßnahmen gegen Migranten und Asylsuchende auf keinerlei Widerstand stoßen, soll „jede Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität der Union für hochqualifizierte Arbeitskräfte, um den Bedarf des Arbeitsmarktes der EU zu decken, damit der Wohlstand Europas gewährleistet und die Lissabonner Ziele verwirklicht werden“, unterstützt werden.

Während man der „Gefahr der Abwanderung von Spitzenkräften“ vorbeugen will, ist für Migranten, die in die Festung Europa nur illegal einreisen können, die „Rückführung“ vorgesehen. Bei der Zustimmung zum „Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung“ soll es insbesondere um Zulassungsverfahren gehen, „die es ermöglichen, unmittelbar auf eine sich verändernde Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren“.

Einwanderung kann nicht nach dem Kriterium der Nützlichkeit für das EU-Kapital geregelt werden. Statt um Einwanderung für EU-Unternehmen muss es um Grund- und Menschenrechte für Migranten und Asylsuchende gehen. Menschen nach Nützlichkeitskriterien einzustufen, lehne ich ab.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Die Zuwanderungsdebatte dreht sich viel zu oft um Fragen illegaler Migrationsströme und lässt dabei häufig die legale Zuwanderung außer Acht, die einen wichtigen Beitrag für unsere Wirtschaft und unsere kulturelle Bereicherung leistet.

In diesem Kontext finden zwei grundlegende Konzepte unsere Zustimmung: Eine klare und wirksame Politik für die legale Zuwanderung ist ein Schlüssel zur Lösung des Problems der illegalen Einwanderung. Daneben muss man Neuankömmlinge auf der Grundlage gemeinsamer Prinzipien herzlich willkommen heißen, um Integration und Anpassung zu fördern. Allerdings muss man auch erkennen, dass Migrationsströme, Zuwanderergruppen und Aufnahmeländer unterschiedliche Traditionen, Sitten und historische Erfahrungen haben, vor denen man die Augen nicht verschließen kann.

Ein anderes Thema im Rahmen dieser Diskussion ist die Frage der Zuwanderung von Spitzenkräften. Die Idee einer Blue Card, die die Einreise und Freizügigkeit ermöglicht, könnte durchaus interessant sein, obgleich sie zu komplex erscheint. In jedem Falle muss die Attraktivität, vor allem auf wissenschaftlichem Niveau, an oberster Stelle stehen. Darum müssen Bildungseinrichtungen unbedingt für die Notwendigkeit sensibilisiert werden, das Interesse von Studierenden aus anderen Teilen der Welt zu wecken. Selbstverständlich unterstütze ich dieses Ziel.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. − (SV) Die schwedische Partei der Grünen unterstützt eine liberale Zuwanderungspolitik. Der Bericht enthält viele gute Ansätze, die diesem Ziel dienen. Meiner Ansicht nach wird jedoch eine Rahmenrichtlinie auf diesem Gebiet die Einwanderungsmöglichkeiten beschränken und nicht umgekehrt. Außerdem birgt dieser Vorschlag das Risiko, dass der Brain Drain, dem die Entwicklungsländer ausgesetzt sind, und den die EU zynisch für ihre eigene Entwicklung ausnutzt, weiter verstärkt wird. Aus diesem Grunde enthalte ich mich bei der Schlussabstimmung der Stimme.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Es ist ein gefährlicher Trugschluss, dass der demografische Wandel in unserer einheimischen Bevölkerung eine groß angelegte Zuwanderung von Menschen aus unterschiedlichen, oft feindlichen Kulturen und Gesellschaften notwendig macht, mit all den Folgen für unseren nationalen Zusammenhalt und unsere nationale Identität, für die volle Integration unserer bereits eingebürgerten Migrantenpopulation, mit der Auswirkung auf unsere öffentlichen Dienstleistungen sowie auf die öffentliche Gesundheit und die Sicherheit.

Ich bin grundsätzlich gegen die Übertragung von Zuständigkeiten oder Verantwortlichkeiten von nationalen Behörden an die EU, was die Kontrolle an unseren nationalen Grenzen sowie die Zuwanderungs- und Asylpolitik betrifft. Ich habe daher gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
  

– Bericht Moreno Sánchez (A6-0323/2007)

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil das Europäische Parlament hier ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung von Schlepperkriminalität und illegaler Zuwanderung beschlossen hat. Wir als Europäisches Parlament haben also klar gemacht, dass „illegal“ auch „nicht legal“ bedeutet und damit entsprechend zu ahnden ist. Als besonders notwendig erachte ich die Klarstellung, die wir erreicht haben, dass es keine quotenmäßige Verteilung von Illegalen auf alle Mitgliedstaaten geben wird und dass keine Massenlegalisierungen – wie sie in den letzten Jahren passiert sind – mehr zulässig sind. Damit wird erreicht, dass es keine Sogwirkung gibt und indirekt auch die Schlepperkriminalität bekämpft werden kann.

 
  
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  Frank Vanhecke (ITS). – (NL) Herr Präsident! Der soeben von uns angenommene Bericht über die politischen Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung ist sicher nicht der Schlechteste seiner Art, der in diesem Hause verabschiedet wurde. Er enthält in der Tat eine Reihe äußert interessanter Empfehlungen, doch wird meines Erachtens im Bericht versäumt, deutlich Ross und Reiter zu nennen. Deshalb habe ich dagegen gestimmt.

Die Zuwanderung nach Europa droht zum Problem des vor uns liegenden Jahrhunderts zu werden – möglicherweise ist sie schon heute das Problem des anstehenden Jahrhunderts –, und einen wesentlichen Anteil daran hat die illegale Einwanderung. Deshalb hätten wir uns einen weitaus entschiedeneren Standpunkt erwarten dürfen, insbesondere gegen die aufeinander folgenden Regularisierungswellen in den verschiedenen Ländern Europas, die ja einen Sogeffekt haben, der letztlich die gesamte EU, ja sämtliche Mitgliedstaaten erfasst.

Eigentlich ist es ganz einfach: Wir hätten den Mut haben müssen, es in Worte zu fassen. Illegale Zuwanderung kann nicht toleriert werden. Illegale Einwanderer müssen ermittelt und auf humane Weise resolut in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden. Wer nicht wagt, dies auszusprechen, wird sich erst recht nicht getrauen, es in die Tat umzusetzen, und damit enorme Probleme verursachen, die letztlich unserem Wohlstand und unserer Kultur teuer zu stehen kommen werden.

 
  
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  Koenraad Dillen (ITS). – (NL) Herr Präsident! Liest man den Bericht Moreno Sánchez, denkt man automatisch an das niederländische Sprichwort „zachte heelmeesters maken stinkende wonden“, was heißt, dass in Notzeiten drastische Maßnahmen erforderlich sind. Wie mein Kollege Vanhecke bereits betonte, nimmt das Parlament, obgleich einige im Bericht enthaltene Vorschläge sicher einen Schritt in die richtige Richtung darstellen, im Allgemeinen immer noch eine halbherzige Haltung ein, die für eine wirksame und entschlossene europäische Politik zur Bekämpfung illegaler Einwanderung nichts Gutes verspricht. So hat das Parlament beispielsweise versäumt, klarzustellen, dass die in einer Reihe von europäischen Ländern durchgeführten Regularisierungsmaßnahmen angesichts des Sogeffekts, den sie in den Herkunftsländern erzeugen, eine wichtige, um nicht zu sagen, die entscheidende Ursache für illegale Zuwanderung sind.

Illegale Einwanderer dürfen nicht regularisiert werden. Nach ihnen muss aktiv gefahndet werden, und sie müssen auf resolute, aber humane Weise ausgewiesen werden. Im Gegensatz zu den Unterstellungen des Parlaments hat die unmissverständliche Verlautbarung dieser politischen Botschaft nichts mit dem so genannten Fremdenhass zu tun. Neben einer beherzten Ausweisungspolitik, strikten Kontrollen an den Außengrenzen und Rücknahmeabkommen sollten auch Aufnahmezentren in den Herkunftsländern gewisse Abhilfe schaffen, was allerdings vom Parlament zurückgewiesen worden ist. Darum habe ich gegen den vorliegenden Bericht gestimmt.

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh und Inger Segelström (PSE), schriftlich. − (SV) Wir Sozialdemokraten wollen eine solidarische und humane Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik in der EU, die verantwortungsvoll die grenzüberschreitende Mobilität fördert und allen Schutz gewährt, die ihn benötigen. Wir wollen jedoch keine ständige EU-finanzierte Grenzwachtruppe. Die Mitgliedstaaten sind selbst für den Schutz ihrer Grenzen zuständig. Gemeinschaftseinsätze sollten nach Bedarf und auf Anfrage erfolgen. Deshalb haben wir uns bei der Abstimmung zu Ziffer 37 der Stimme enthalten.

Was Ziffer 18 bezüglich einer Überprüfung des der Dublin II-Verordnung zu Grunde liegenden Prinzips betrifft, ist unserer Ansicht nach eine Debatte über dieses Prinzip zwar gerechtfertigt, sie sollte jedoch in einem größeren Zusammenhang und als Teil einer Diskussion über die Gemeinschaftliche Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik als Ganzes geführt werden.

 
  
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  Gérard Deprez (ALDE), schriftlich. – (FR) Ich unterstütze diesen ausgezeichneten Bericht voll und ganz und möchte noch drei Bemerkungen hinzufügen.

Erstens: Wir müssen uns von der Illusion verabschieden, dass eine aktive Politik der legalen Zuwanderung dazu führen würde, die illegale Zuwanderung in unsere Länder zu stoppen. Eine aktive Politik der legalen Zuwanderung wird sich per definitionem von unseren eigenen Bedürfnissen herleiten, während die illegale Zuwanderung den Bedürfnissen derjenigen entspricht – und dies sind derzeit Dutzende Millionen, vor allem in Afrika –, die zu uns kommen wollen, um Krieg, Verfolgungen, Armut oder ganz einfach den fehlenden Zukunftsperspektiven für sich selbst und ihre Kinder zu entfliehen.

Zweitens: Die Kontrolle der Außengrenzen der EU und die Bekämpfung der illegalen Schleuserkanäle werden leider noch viele Jahre lang als eine unserer politischen Prioritäten vonnöten sein, weil in der Realität der Handel mit dem Elend in die Hände krimineller Banden gefallen ist. Der Kampf gegen die illegale Zuwanderung richtet sich also nicht „gegen“ die illegalen Zuwanderer, sondern ist Teil des Kampfes gegen das organisierte Verbrechen, den wir gemeinsam gewinnen müssen.

Drittens und letztens: Natürlich gilt es, parallel und unermüdlich gegen die Armut zu kämpfen, was notwendigerweise über die Ko-Entwicklung in Afrika geschehen muss.

 
  
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  Patrick Gaubert (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich freue mich über die Verabschiedung dieses Berichts, der eine ausgewogene und realistische Sicht des Phänomens der Zuwanderung bietet und, wie es die Berichterstatterin wünschte, einen breiten Konsens gefunden hat.

Wenn man die aktuellen Ereignisse betrachtet und sieht, wie die Mitgliedstaaten jeder für sich versuchen, ihre Rechtsvorschriften anzupassen, um den Migrationsströmen bestmöglich zu begegnen, kommt der Bericht genau zum richtigen Zeitpunkt.

In Wahrheit wissen wir alle, dass das Ausmaß des Migrationsphänomens die Fähigkeit der Staaten übersteigt, diese Erscheinungen allein zu steuern, und dass daher ein globaler und kohärenter Ansatz auf europäischer Ebene erforderlich ist, wie der Bericht zu Recht feststellt.

In dem Text wird eine Reihe von Prioritäten genannt: die Bekämpfung des Menschenhandels, die Achtung der Grundrechtecharta der Europäischen Union sowie der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Anwendung von Maßnahmen gegen die illegale Zuwanderung, die Verstärkung der Kooperation mit Drittländern, die notwendige Entschlossenheit bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und schließlich die Notwendigkeit einer verantwortungsbewussten Rückführungspolitik.

Aus diesen Gründen habe ich die Annahme dieses Textes bei der Schlussabstimmung im Plenum unterstützt.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Trotz bestimmter Punkte, denen wir zustimmen, wird im Bericht auch ein mit der „illegalen Zuwanderung“ verbundener repressiver, sicherheitsorientierter Standpunkt vertreten.

Abgesehen von gewissen Aspekten befürwortet der Bericht die Entwicklung der Schwerpunkte der aktuellen EU-Leitlinien und Entscheidungen zur Migration. Diese beinhalten unter anderem: die so genannte europäische Rücknahmepolitik oder anders gesagt die Repatriierung; die Aktivitäten von Frontex im Hinblick auf Grenzpatrouillen und -kontrollen; die so genannten Übergangslager; die Entwicklung biometrischer Instrumente bzw. die so genannten Rückübernahmeabkommen. Im Bericht wird außerdem die Einrichtung „europäischer Patrouillen“, eines „europäischen Überwachungssystems“ an den Seegrenzen und sogar eines Systems zur „automatischen Registrierung von Ein- und Ausreisen“ in die bzw. aus der EU vorgeschlagen.

Mit anderen Worten zielt der Bericht auf eine Stärkung der sicherheitsorientierten europäischen Politik der Kriminalisierung „illegaler Zuwanderung“, indem man sie zu einer gemeinsamen europäischen Politik erklärt, die repressiv ist und geheime Informationssysteme umfasst sowie Maßnahmen und Infrastrukturen für die Verwahrung und Ausweisung von Migranten beinhaltet. Das lehnen wir grundsätzlich ab.

Die Anwendung einer repressiven Politik wie dieser hat dazu geführt, dass die Behörden eines Mitgliedstaates rechtliche Schritte gegen sieben tunesische Fischer, die 44 Menschen auf See das Leben gerettet hatten, einleiteten, obwohl die Rettungsaktion internationalem Seerecht entsprach.

 
  
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  Carl Lang (ITS), schriftlich. – (FR) Die offiziellen Zahlen belegen es: Europa wird von illegalen Zuwanderern überschwemmt. Es erweist sich als vollkommen unfähig, seine Außengrenzen zu kontrollieren. Der Jahresbericht 2006 über die Tätigkeit von Eurodac, dem biometrischen Instrument, das europaweit zur Überprüfung von Asylbewerbern verwendet wird, zeigt, dass die Zahl der Personen, die beim illegalen Grenzübertritt über eine europäische Grenze erfasst wurden, gegenüber dem Jahr 2005 um 64 % gestiegen ist.

Im Bericht von Herrn Moreno Sánchez werden zahlreiche Wege aufgezeigt, um dieses Phänomen, das exponentiell zunimmt, zu stoppen. Sie sind meiner Meinung nach einer wie der andere völlig unnütz und sogar kontraproduktiv.

Wie kann man z. B. nur die Idee vertreten, die legale Zuwanderung mit Hilfe insbesondere der „europäischen Blue Card“, einer echten europäischen Arbeitserlaubnis für Zuwanderer, stoppen zu wollen? Das ist Blödsinn. Wenn man die Türen für einige öffnet, öffnet man sie für alle.

Wozu soll die Einrichtung einer biometrischen Datenbank bei der Bekämpfung der illegalen Zuwanderung gut sein? Warum will man mehr Personal und mehr Mittel für die europäische Grenzkontrollagentur Frontex vorsehen, wenn die Grenzen, seien es Binnengrenzen oder Außengrenzen, immer noch nicht effektiv durch die Mitgliedstaaten geschützt werden?

Wieder einmal legen die europäischen Instanzen den Finger auf ein Problem, erweisen sich aber aufgrund ihrer immigrationistischen und internationalistischen Ideologie als unfähig, sie zu lösen.

 
  
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  Janusz Lewandowski (PPE-DE), schriftlich. (PL) Herr Präsident! Sowohl die legale als auch die illegale Zuwanderung gehören zu den größten Herausforderungen, denen die EU gegenübersteht. Abgesehen von Verfahrens- und Rechtsfragen wird die tragische menschliche Dimension dieser Erscheinung immer offensichtlicher. Ich habe Lager für afrikanische Flüchtlinge in Malta besucht und das Thema mit den im Mittelmeer patrouillierenden Einheiten sowie den zuständigen Beamten erörtert. Gerade als ich dort war, wurde die Tragödie der tschetschenischen Familie in der Region Bieszczady bekannt, die den universellen Charakter des Phänomens belegt. Da ich aus einem Land stamme, das jahrhundertelang Ausgangspunkt politischer und wirtschaftlicher Emigration war, fällt es mir schwer, gegenüber dem Schicksal der Flüchtlinge, für die die EU ein gelobtes Land ist, gleichgültig zu bleiben.

Aus dieser Perspektive betrachte ich die beiden Berichte, die heute im Europäischen Parlament zur Diskussion stehen. Sie bieten einen Überblick über das Ausmaß des Einwanderungsproblems und den gegenwärtigen Stand der EU-Politik in diesem Bereich. Ich teile die Prämisse, Europa brauche aufgrund der demografischen Situation kontrollierte Kanäle für die Zuwanderung, die den Arbeitskräftemangel ausgleichen sowie den Umfang der Schattenwirtschaft und der damit einhergehenden Probleme beschneiden könnten.

All diese Fragen sind von Frontex, der Spezialagentur der EU, erkannt worden. Die vorgeschlagenen Lösungen, nämlich die so genannte Lastenteilung, sind einer ernsthaften Überlegung wert.

Die Einführung einer gemeinschaftlichen Migrationspolitik, die auf einem soliden rechtlichen und finanziellen Fundament fußt, ist längst überfällig. Lieber spät als nie!

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen gestimmt, und ich möchte unterstreichen, dass die Steuerung der Migrationsströme in Richtung Europa, vor allem aus Drittländern, eine der größten Herausforderungen für die europäischen Politiker darstellt.

Im 21. Jahrhundert ist der Menschenhandel absolut nicht hinnehmbar, und wir müssen eine Lösung finden, dieser Geißel und den damit leider einhergehenden persönlichen Dramen ein Ende zu setzen. Hierfür gilt es, das Problem der illegalen Zuwanderung auf europäischer Ebene zu erörtern, denn jede Öffnung für die illegale Zuwanderung in einen Mitgliedstaat setzt alle anderen Mitgliedstaaten unter Druck.

Die Durchführung einer Politik der legalen Zuwanderung muss die Bekämpfung der illegalen Zuwanderung einschließen, denn zwischen beiden besteht ein enger Zusammenhang.

Was diesem Bericht fehlt, sind konkrete Vorschläge, die es ermöglichen würden, eine Lösung zu erarbeiten, um die massenhafte illegale Zuwanderung zu stoppen und die Schleuser abzuschrecken. In Italien hat beispielsweise die Einführung von Quoten für die Wirtschaftszuwanderung nicht zu einem Rückgang der illegalen Zuwanderung auf italienisches Territorium geführt. Im Gegenteil, die Ankündigung jährlicher Quoten bewirkte einen Anstieg der Zahl von illegalen Zuwanderern, die bereit sind, ihr Leben zu riskieren, um in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union zu gelangen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht, der im Wesentlichen eine auf der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und der Zusammenarbeit mit Drittländern beruhende standhafte Politik zur Bekämpfung illegaler Zuwanderung bei voller Achtung der persönlichen Grundrechte fordert.

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS), schriftlich. Trotz millionenschwerer Förderungen sind Herkunftsländer nicht zur Zusammenarbeit bereit. Illegale Einwanderer zurückzunehmen, muss jedoch endlich zur Pflicht werden! Aber auch die EU handelt grob fahrlässig, wenn sie nicht ausreichend Mittel für die Sicherung der Außengrenzen zur Verfügung stellt und aufgegriffene Illegale bis zur Rückführung in Auffanglagern unterbringt, um ein Untertauchen zu verhindern. Ganz zu schweigen von einer Grenzschutzagentur, die in der Hauptmigrationszeit eine Pause einlegt!

Zudem hat Brüssel das Gefährdungspotential islamischer Zuwanderer verschlafen. Wenn die EU nicht bald aufwacht, dem Zuzug radikaler Moslems einen Riegel vorschiebt und einen Einbürgerungs- und Zuwanderungsstopp für Bürger islamischer Länder verhängt, werden wir nicht nur in ständiger Angst vor Terroranschlägen leben müssen, sondern bald Fremde im eigenen Land sein.

Der vorliegende Bericht geht viel zu wenig auf diese Problematik ein, weshalb ich ihn leider trotz darin enthaltener guter Ansätze ablehnen muss.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Wirksame politische Interventionen im Bereich der illegalen Zuwanderung müssen auf zwei Aspekte des Problems wirken, nämlich Herkunfts- und Zielland, oder wie es in der angenommenen Entschließung heißt, bilden „die zuständigen Stellen in den Herkunftsländern sowie die Verschärfung des für Schleppernetze angewandten Strafrechts, die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Menschenhandel“ wichtige Elemente. Ohne konsequentes Auftreten in diesen Feldern wird die Antwort unbefriedigend ausfallen, obgleich sie andere Dimensionen umspannt wie die Entwicklungszusammenarbeit und Maßnahmen im Bereich der legalen Zuwanderung.

Wie im Bericht über die europäische Meeresstrategie dargelegt, müssen die Mitgliedstaaten bei jeder Form der Migrationspolitik, die in der EU Wirkung zeigen soll, folgende Grundsätze einhalten: Solidarität, gemeinsame Verantwortung, gegenseitiges Vertrauen und Transparenz, wie es im Bericht heißt. Diese Auffassung teilen wir in jeder Hinsicht.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. − (SV) Ich werde in der Schlussabstimmung gegen den Bericht stimmen, da ich gegen FRONTEX und eine EU-Grenzpolizei bin, für die eine Rechenschaftspflicht schwer durchzusetzen wäre. In dem Bericht wird für teure und ineffektive biometrische Daten in Pässen und Visa plädiert, die außerdem die persönliche Integrität gefährden. Die EU nutzt zynisch die schwierige Situation von Flüchtlingen aus, um Macht über unsere Grenzen zu erlangen.

 
  
  

– Berichte Gruber (A6-0322/2007), Moreno Sánchez (A6-0323/2007)

 
  
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  Philip Bradbourn (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die britischen Konservativen haben gegen die Berichte zur Zuwanderung gestimmt, da das Migrationsproblem ausschließlich eine Sache der Mitgliedstaaten und der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit ist. Bezugnahmen auf den Entwurf des Reformvertrags und die Ausweitung der qualifizierten Mehrheit sind der falsche Weg, um die Probleme anzugehen, vor denen die EU steht. In Fragen der Zuwanderung gibt es keine Patentlösung.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), schriftlich. (EN) Mit der Forderung, Ehepartner von EU-Bürgern aus Nicht-EU-Staaten müssten in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt haben, ehe sie das Recht haben, sich in Irland frei zu bewegen und aufzuhalten, verstößt die Regierung meines Erachtens gegen die Richtlinie aus dem Jahr 2004. Ferner widerspricht der Erlass von Ausweisungsanordnungen gegen Ehegatten nichtirischer EU-Bürger der EU-Gesetzgebung, die die Diskriminierung aufgrund der Nationalität verbietet.

Ich möchte die Kommission daran erinnern, dass sie im Jahr 2006 das Europäische Parlament darüber informierte, dass die Richtlinie über das Aufenthaltsrecht aus dem Jahr 2004 von den Mitgliedstaaten im Einklang mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2002 (Aktenzeichen C/459/99) (MRAX) sowie vom April 2005 (Aktenzeichen C/157/03) steht. Mit diesen Entscheidungen wird festgestellt, dass sich das Recht des Angehörigen eines Drittstaates, der Familienmitglied eines EU-Bürgers ist, auf Einreise und Wohnsitznahme in der Gemeinschaft, aus dieser Beziehung ergibt und weder von der Rechtmäßigkeit ihres vormaligen Wohnsitzes in der Gemeinschaft noch von der Vorlage einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthalts- oder anderen Erlaubnis abhängig ist. Irlands Maßnahmen verstoßen eindeutig gegen diese gerichtlichen Entscheidungen. Daher ist die Kommission gemäß den Verträgen verpflichtet, gegen die irische Regierung vorzugehen.

 
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