Michael Gahler (PPE-DE). – Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir schreiben in dieser Entschließung ausdrücklich, dass EUFOR eine Brückenfunktion mit einem zeitlich begrenzten Mandat und einer darauf folgenden Anschlussmission hat. Aus dem Brief der Regierung des Tschad vom 21.9. geht aber nicht klar hervor, dass diese dem auch zustimmen wird. Deswegen habe ich folgenden ergänzenden Änderungsantrag zu Ziffer 3 Buchstabe h:
(EN) „Vor dem Beginn des EUFOR-Einsatzes ist eine eindeutige Zusicherung seitens der Regierung des Tschad erforderlich, dass diese die Bewertung der internationalen Gemeinschaft hinsichtlich der Notwendigkeit eines Nachfolgeeinsatzes akzeptiert.“
Und dann geht es im Text weiter.
Philippe Morillon (ALDE). – (FR) Herr Präsident! Sie haben nicht um unsere Stellungnahme zu diesem Änderungsantrag gebeten, bevor Sie ihn zur Abstimmung gestellt haben.
Sie hätten fragen müssen, ob es Einwände gibt.
Michel Rocard (PSE) . – (FR) Herr Präsident! Meines Erachtens ist dieser Änderungsantrag unnötig, da die Vereinten Nationen am 11. September 2007 ein Schreiben der Regierung des Tschad erhalten haben, in dem diese ihre Zustimmung zum Ausdruck bringt. Mir liegt hier eine Fotokopie vor und ich zitiere: „die Regierung des Tschad begrüßt die im Bericht vom 10. August 2007 enthaltenen neuen Empfehlungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Einrichtung einer internationalen Präsenz im Osten des Tschad, die darauf gerichtet ist [...]“ und so weiter und so fort.
Dieser Änderungsantrag ist daher gegenstandslos. Der Vertrag liegt schriftlich vor und ist für jedermann zugänglich. Ich bin recht verwundert, da ich Herrn Gahler eine Kopie des Textes zugesandt habe. Daher schlage ich vor, gegen diesen Änderungsantrag zu stimmen.
Michael Gahler (PPE-DE). – Ich habe den Text hier natürlich auch, und der entscheidende Punkt ist:
(EN) nach sechs Monaten bewertet die Regierung des Tschad das vorläufige Ergebnis dieser Anwesenheit mit Blick auf eine mögliche Nachfolge des Einsatzes der Europäischen Union durch andere Kontingente im Rahmen der Vereinten Nationen und mit Einwilligung des Tschad.’
Das heißt, der Tschad hat eine Veto-Möglichkeit. Wenn die Regierung nicht einverstanden ist, dann findet das nicht statt. Deswegen meine Formulierung, dass der Tschad die Bewertung der internationalen Gemeinschaft akzeptieren soll und sich nicht in eine Veto-Funktion begeben kann.
(Beifall)
(Der mündliche Änderungsantrag wird nicht übernommen.)