Milan Gaľa (PPE-DE). – (SK) Vielen Dank, dass Sie mir gestatten, das Wort zu ergreifen und herzlichen Dank an Sie, Frau Descamps, für Ihren Bericht, der einen Schritt vorwärts auf dem Weg zur Digitalisierung der Bibliotheken in der Europäischen Union darstellt.
Ich habe für den Vorschlag gestimmt, weil der gegenwärtig in allen Mitgliedstaaten laufende Prozess der Digitalisierung von Buchbeständen, Filmaufnahmen sowie Ton- und Videoaufzeichnungen langsam und bruchstückhaft verläuft. Meines Erachtens ist es nötig, die Aufmerksamkeit auf eine Koordinierung der einzelstaatlichen Initiativen zu richten, insbesondere auf die Konservierung des digitalen Materials. Auf europäischer Ebene muss der Konservierung digitaler Kopien besondere Beachtung geschenkt werden. Die Erstellung einer digitalen Kopie eines Buches oder eines Films birgt nicht notwendigerweise die Garantie ihrer langfristigen Konservierung in sich.
Sämtliches digitale Material – ob als digitalisiertes Werk oder digitales Original – muss so aufbewahrt werden, dass der Zugriff jederzeit möglich ist. Wir haben wenig Erfahrung mit digitaler Archivierung. Da eine einheitliche Strategie fehlt, kann die bloße Digitalisierung zu einer Minderung des Wertes dieser Investition führen.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den sehr soliden Bericht meiner geschätzten Kollegin Marie-Hélène Descamps zur Schaffung einer Europäischen Digitalen Bibliothek gestimmt, deren Ziel es sein wird, unser gesamtes kulturelles und wissenschaftliches Erbe in allen europäischen Sprachen zugänglich zu machen.
Mit diesem schriftlichen Beitrag möchte ich dem ehemaligen Präsidenten der Französischen Republik, Jacques Chirac, der im April 2005 gemeinsam mit fünf weiteren Regierungschefs der Europäischen Union die Initiative für dieses Projekt ergriffen hat, Anerkennung zollen. Ich freue mich über das starke Signal des Europäischen Parlaments an die Kommission, diesem Projekt Priorität einzuräumen. Ferner freue ich mich darüber, dass sich Lösungsmöglichkeiten für die operativen Fragen abzeichnen: Koordinierung sämtlicher digitaler Bibliotheken in Europa, Zugang für die Bürger, Zusammenarbeit mit den Akteuren dieses Sektors, insbesondere den Autoren, den Verlegern und den Buchhändlern zum Beispiel.
Dies ist ein Instrument, das unsere Unterstützung verdient, da es uns helfen wird, Unwissenheit zu bekämpfen und somit Demokratie, Frieden und Wohlstand voranzubringen. Gut gemacht, Marie-Hélène Descamps!
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Dieser Bericht bezieht sich auf die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 24. August 2006, in der sie die Mitgliedstaaten auffordert, ihre Anstrengungen zur Schaffung von europaweiten Synergien im digitalen Bereich zu koordinieren und die Einrichtung einer Europäischen Digitalen Bibliothek in Form eines einzigen, direkten und mehrsprachigen Zugangspunktes zum europäischen Kulturerbe vorschlägt. Der Rat hat am 13. November 2006 diese Empfehlungen einstimmig angenommen.
Das Europäische Parlament hat die Empfehlung angenommen, jedoch eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, um Klarheit zu schaffen, wobei all der Probleme Rechnung getragen wird, die auftreten können, beispielsweise während der Arbeit an der begrifflichen und technischen Organisation aller Kategorien des kulturellen Materials, bezüglich der verschiedenen zu berücksichtigenden Phasen sowie des Potenzials, das das keinen Rechten unterliegende schriftliche Textmaterial bietet.
Ungeachtet unserer Bedenken zu verschiedenen Vorschlägen in der Entschließung des Europäischen Parlaments haben wir dem Konzept zugestimmt, gleichzeitig aber auf die Notwendigkeit des Schutzes der Urheberrechte, der Wahrung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt, der Solidarität und der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts verwiesen, damit eine interessante Idee nicht zu einer weiteren Ursache für Diskriminierung und soziale Ausgrenzung wird.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. − (SV) Eine Bibliothek für urheberrechtlich nicht geschützte Werke ist eine ausgezeichnete Idee, viel zu gut, als dass die EU sich einmischen und alles durcheinander bringen sollte. Aus diesem Grund enthalte ich mich der Stimme. Gute Idee (+), die EU wird sie mit ihrer Bürokratie verschleppen (-) = Stimmenthaltung.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den ausgezeichneten Initiativbericht meines tschechischen Kollegen Thomáš Zatloukal über Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung gestimmt, den er als Reaktion auf eine Mitteilung der Europäischen Kommission verfasst hat.
Lebenslanges Lernen ist von wesentlicher Bedeutung. Dies trifft ebenso auf die Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen zu, der die Anerkennung von Bildungsabschlüssen vereinfacht und den Übergang zwischen verschiedenen Studienmöglichkeiten transparent und sichtbar gestaltet. Ich befürworte auch die Idee, innerhalb der Systeme zur allgemeinen und beruflichen Bildung eine Evaluierungskultur einzuführen, die auf zuverlässigen Messergebnissen basiert.
Die Investition in lebenslanges Lernen ist von zentraler Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt und verleiht den Menschen die notwendigen Kompetenzen, um sich besser an die unterschiedlichen Gegebenheiten ihres Lebens anpassen zu können. Ich unterstütze sämtliche Vorschläge dieses Berichts zu den unterschiedlichen Bildungsebenen: Vorschulbildung, Primar- und Sekundarbildung, Hochschulbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir haben gegen diesen Bericht gestimmt, auch wenn er unserer Auffassung nach einige positive Elemente enthält, weil wir nicht mit seiner allgemeinen Argumentation und einigen darin vertretenen Positionen konform gehen, sei es in Bezug auf die Ziele der Hochschulbildung oder die Studiengebühren, bei denen außer Acht gelassen wird, dass die Schwierigkeiten der benachteiligten Gruppen nicht durch ausschließlich finanzielle Anreize ausgeräumt werden können, wie sie für Portugal angekündigt wurden. Das ist nicht die Art und Weise, um die Zugangsmöglichkeiten zur Hochschulbildung zu verbessern.
Selbst wenn wir den Argumenten der Berichterstatterin folgen, dass die Bildung Einfluss auf das Wirtschaftswachstum hat, „da sie zum Ausbau der Humanressourcen und der Innovationsfähigkeit beiträgt“, und dass die Erhöhung der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung dem Einzelnen und der Gesellschaft zugute kommt, da der Investitionsgewinn jährlich durchschnittlich 8 % beträgt, können wir sehen, was die Länder verlieren, die nicht entschlossen auf eine für alle Bevölkerungsschichten zugängliche Hochschulbildung setzen.
Jüngste Untersuchungen haben ergeben, dass bei 75 Millionen EU-Bürgern – also bei 32 % der Arbeitnehmer – Bildungsdefizite bestehen. Im Jahr 2010 werden für diese Gruppe lediglich 15 % der neuen Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Die Mehrheit dieser Personen gehört darüber hinaus sozial benachteiligten Gruppen an. Deshalb muss es einen tatsächlich gleichberechtigten Zugang zur Bildung geben.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Die Mehrheit in diesem Parlament muss regelmäßig daran erinnert werden, dass die Bildungspolitik in der Europäischen Union eine nationale Angelegenheit ist.
Dieser Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments greift eine große Anzahl von Dingen auf, mit denen sich die EU-Institutionen beschäftigen sollen, die aber absolut nichts mit ihnen zu tun haben. So soll das Europäische Parlament z. B. nach Ziffer 12 des Berichtsentwurfs der Ansicht sein, „dass mehr Forschung im Bereich der Vorschulbildung auf EU-Ebene erforderlich ist, insbesondere im Hinblick auf frühzeitige und gezielte Maßnahmen, um die Praktiken zu ermitteln, die die gewünschten Wirkungen ermöglichen“.
Im Textentwurf für Ziffer 48 heißt es, das Europäische Parlament „ist der Ansicht, dass es zur besseren Ausrichtung der Maßnahmen der EU erforderlich wäre, einen Prozess auf der Grundlage regelmäßig von den Mitgliedstaaten übermittelter Berichte sowie einer unabhängigen Verifizierung mit dem Ziel zu entwickeln, die Leistung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU zu bewerten, und zwar unter besonderer Berücksichtigung des Erwerbs elementarer Fertigkeiten durch Schüler und der Verwirklichung der Ziele hinsichtlich der Gerechtigkeit“.
Das alles sind Versuche, sich in die nationalen Zuständigkeitsbereiche der Mitgliedstaaten einzumischen. Das Subsidiaritätsprinzip wird wie üblich außer Kraft gesetzt, und der institutionelle Wettbewerb in diesem wichtigen Bereich wird unterminiert. Aus diesen Gründen stimmen wir gegen den Bericht.
Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. – (PL) Herr Präsident! Ich stimme dem Bericht von Herrn Zatloukal über Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu.
Die allgemeine und berufliche Bildung hat einen wichtigen positiven Einfluss auf wirtschaftliche und soziale Entwicklung, auf ausgewogenes Wachstum und sozialen Zusammenhalt. Effizienzdefizite und Ungleichbehandlungen sind mit hohen versteckten Kosten verbunden – Steuermindereinnahmen, verstärkt notwendige Inanspruchnahme des Gesundheitssystems und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln sowie Ausgaben infolge der Zunahme von gesellschaftlich schädlichen Verhaltensweisen.
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon im März 2000 wurde betont, dass Bildung der Schlüssel zum Wachstum der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft ist.
Dieser Bericht liefert vernünftige Ideen zu Methoden der Wiedereinführung einer effizienten Lehre an Grund- und weiterführenden Schulen sowie an Universitäten.
Wichtig ist auch die im Bericht zum Ausdruck gebrachte Aufforderung an die Regierungen der Mitgliedstaaten, auf nationaler und lokaler Ebene langfristige Bildungsziele zu planen.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. − (SV) Der Bericht enthält viele gute Ideen zur Verringerung der sozialen Ausgrenzung usw., machte dies jedoch alles wieder zunichte, indem davon die Rede ist, dass Studiengebühren als finanzieller Anreiz dienen können! Am schlimmsten ist wohl das Einschwören auf „Effektivität“, „Wettbewerbsfähigkeit“ und „höhere Leistungsstandards“. Wo bleiben die Kreativität, die Fähigkeit zur kritischen Prüfung, das selbstständige Denken? Die EU will konformistische Produktionseinheiten, die auf Konsumtion und Produktion gedrillt sind. Zum Glück hat die EU keine Macht über die Bildung, und das soll auch so bleiben. Ich stimme gegen diesen Bericht.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE). – (PL) Herr Präsident! Obwohl inzwischen 129 Länder die Todesstrafe abgeschafft haben, ist der Umfang, in dem sie weltweit angewandt wird, nach wie vor beängstigend. Allein 2006 wurden 1 591 Menschen hingerichtet, und mindestens 3 861 Menschen sind derzeit zum Tode verurteilt. Die Europäische Union ist im Kampf gegen die Todesstrafe weltweit führend. Die Abschaffung der Todesstrafe ist ein zentrales Menschenrechtsthema in den Beziehungen der EU mit Nicht-EU-Staaten auf internationalem Parkett wie z. B. bei der UNO. Dieses politische Engagement wird begleitet von beträchtlichen Finanzhilfen für Projekte, die im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte durchgeführt werden. Außerdem gilt die Abschaffung der Todesstrafe als Voraussetzung für den Beitritt zur Europäischen Union und zum Europarat.
Umso trauriger ist es daher, dass Europa sich aufgrund des Widerstands der polnischen Regierung nicht am Internationalen Tag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober beteiligt. Ich möchte mein Bedauern darüber äußern, dass der Standpunkt, den die polnische Regierung im Rahmen ihrer Wahlkampfstrategie einnimmt, Polens Ansehen und der Verbreitung der Grundwerte auf internationalem Parkett und in der gesamten Europäischen Union schadet. Der Beschluss des Rates über das Moratorium für die Todesstrafe und die gemeinsame Resolution, die die Union bei der nächsten Generalversammlung der Vereinten Nationen vorlegen wird, verdienen unsere umfassende Unterstützung.
Marcin Libicki (UEN). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich gegen den Entschließungsantrag zur Todesstrafe gestimmt habe, muss aber betonen, dass die Todesstrafe in meinem Land, Polen, vor 19 Jahren abgeschafft wurde.
Sich gegen die Todesstrafe auszusprechen, ist das eine. Aber es ist etwas völlig anderes, fundamentalistische Gegner der Todesstrafe zu unterstützen, die ihren Widerstand gegen jede Form der Bestrafung von Verbrechen mit der tiefen Überzeugung begründen, dass der Mensch nicht für seine Taten verantwortlich ist. Ich bin mir sicher, dass Menschen für ihre Taten verantwortlich sind und daher auch dafür zur Verantwortung gezogen und bestraft werden sollten, denn schließlich haben sie einen freien Willen.
Die Ansicht der fundamentalistischen Gegner, dass Menschen über keinen freien Willen verfügen und daher auch nicht bestraft werden dürfen, beruht im Wesentlichen auf Menschenverachtung und einem falsch verstandenen Erbe der Französischen Revolution.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Die Todesstrafe verletzt das grundlegendste Menschenrecht überhaupt – das Recht auf Leben!
Es gibt keine einzige Studie, die die abschreckende Wirkung der Todesstrafe beweist. Die Todesstrafe ist unmenschlich, barbarisch und vollkommen unhaltbar und kann als nichts anderes betrachtet werden als ein Racheakt. Darum ist die Forderung der Europäischen Union nach der Abschaffung der Todesstrafe als Bedingung für den Beitritt zur EU eine Selbstverständlichkeit.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Laut Artikel 24 Absatz 2 der Verfassung der Portugiesischen Republik ist die Todesstrafe in allen Fällen ausgeschlossen.
Wie wir wiederholt bekräftigt haben, unterstützen wir die Initiative, der 62. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, einen Resolutionsentwurf für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe – das bereits von 95 Ländern unterstützt wird – als Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe vorzulegen.
Die Abschaffung der Todesstrafe ist ein Wunsch von Millionen Frauen und Männern in der ganzen Welt, und immer mehr Länder haben ein Moratorium in Bezug auf ihre Anwendung beschlossen bzw. sie aus ihrer nationalen Rechtsordnung gestrichen. Wie wir bereits früher unterstrichen haben, würde dieser Schritt einen Fortschritt für die Zivilisation bedeuten, der auf andere Länder ausgeweitet werden müsste. Die vorliegende Initiative kann in diesem Sinne einen Beitrag leisten.
Deshalb schließen wir uns denen an, die danach streben und ständig dafür kämpfen, der Kultur der Gewalt, der Banalisierung des Todes, der Aggression und des Krieges ein Ende zu bereiten.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe wäre ein eindeutiges Signal des Fortschritts für die Menschheit. Es liegt auf der Hand, dass es andere Gräueltaten gibt, die namentlich von Staaten begangen werden, die töten, ohne dass es eine Verurteilung gibt, die Akzeptanz der Todesstrafe spiegelt jedoch eine philosophische Auffassung wider, die aus unseren Gesellschaften verdrängt werden muss. Deshalb unterstützen wir den Vorschlag für ein Moratorium, das auf die Abschaffung der Todesstrafe abstellt, und die EU-Mitgliedstaaten sollten sich dafür einsetzen. In diesem Sinne könnte ein Internationaler Tag gegen die Todesstrafe die Staaten, die sie praktizieren, „in Verlegenheit bringen“ und hätte damit eine positive Wirkung.
Was die Idee eines Europäischen Tages gegen die Todesstrafe betrifft, so geht es dabei nach meinem Dafürhalten um den Versuch einer europäischen Proklamation gegen etwas, was es in Europa nicht gibt. Gleichzeitig werden damit andere Fragen aufgeworfen, zu denen mit Sicherheit keine Einigkeit herrscht. Deshalb habe ich so meine Bedenken in Bezug auf den Sinn dieser Initiative.
Abschließend möchte ich sagen, dass ich diese Kultur der Unantastbarkeit des Lebens nicht auf andere Bereiche und auf andere Fragen ausgedehnt sehen möchte, in denen meiner Meinung nach der Schutz des Lebens ebenfalls ein Zeichen von Zivilisation ist.
Marie-Arlette Carlotti (PSE), schriftlich. – (FR) Ich freue mich über das Engagement des Europäischen Parlaments für die Stationierung einer europäischen Truppe im Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik, um der Gewalt gegen die dortige Zivilbevölkerung eine Ende zu bereiten und um die Bedingungen für die freiwillige Rückkehr von Hunderttausenden von Flüchtlingen und Vertriebenen zu schaffen. Der Konflikt in Darfur hat sich bereits über die Landesgrenzen hinaus ausgebreitet, doch wenn die gemischte Truppe der UNO und der Afrikanischen Union künftig dort stationiert wird, könnte es unmöglich werden, das Übergreifen der Gewalt auf die Nachbarländer zu verhindern.
Daher ist diese europäische Truppe unverzichtbar für eine umfassende Lösung zur Wiederherstellung der Sicherheit und zur Aussöhnung in dieser Region. Sie wird jedoch nur dann ihr Ziel erreichen, wenn sich alle Konfliktparteien an diesem Friedensprozess beteiligen. Dazu sind mindestens zwei Bedingungen zu erfüllen, auf die ich bei der Ausarbeitung dieser Entschließung größten Wert gelegt habe. Erstens muss die Truppe absolut neutral und unparteiisch sein. Zweitens bedarf sie einer ausgewogenen Zusammensetzung: Frankreich darf nicht danach streben, „die Fäden in der Hand zu haben“. Die Haltung von Nicolas Sarkozy lässt dazu einige Zweifel aufkommen.
Gemeinsam mit den anderen französischen Sozialdemokraten im Europäischen Parlament werde ich besonders wachsam sein, um zu gewährleisten, dass in den Gebieten, für die Frankreich verantwortlich ist, die Interessen Afrikas und Europas im Vordergrund stehen.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Nach Ansicht der Juniliste ist für die Entsendung von Friedenstruppen in Konfliktgebiete durch ein Land oder eine zwischenstaatliche Organisation ein Mandat der UNO erforderlich. Wir haben prinzipiell keine Einwände dagegen, dass Mitgliedstaaten gemeinsam Truppen mit friedenserhaltendem Auftrag entsenden, vorausgesetzt, diese Mission steht unter UN- und nicht unter EU-Flagge.
Es ist jedoch bedrückend, dass die aktuelle Situation im Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik als Vorwand für die Ambitionen der EU zur Schaffung einer Militärmacht auf Unionsebene genutzt wird. Außen- und Sicherheitspolitik sind rein nationale Fragen und müssen es auch bleiben.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Es besteht kein Zweifel, dass das Ziel dieser eindeutig militärischen Operation unter der Ägide der UNO auf die Umsetzung des strategischen interventionistischen und militaristischen Konzepts der GASP/ESVP der Europäischen Union gerichtet ist.
Für einige ist diese militärische Operation ein echter Test für die so genannte Glaubwürdigkeit und operative Wirksamkeit der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, d. h. ihrer Militarisierung unter dem Kommando und entsprechend den Interessen ihrer Großmächte.
Die Mehrheit des EP billigt das „Mandat“ für diese Militäraktion der EU, die im Rahmen von Artikel VII der Charta der Vereinten Nationen die „Anwendung von Gewalt“ in einer Region Afrikas einschließt. Es handelt sich um einen Akt von Einmischung und schließt die militärische „Präsenz“ mit neokolonialen Ambitionen in einer komplexen Region ein, in der große, mit der Kontrolle riesiger Energieressourcen verbundene Interessen auf dem Spiel stehen.
Die wirklichen Gründe für dieses große „Interesse“ an dieser Region seitens der Großmächte der EU, namentlich Frankreichs, stehen in direktem Verhältnis zu den Ergebnissen der durchgeführten Erkundungsarbeiten, die auf die Existenz riesiger Naturreichtümer hindeuten.
Kongo, Tschad und die Zentralafrikanische Republik. Wer ist der Nächste?
Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Die Delegation der britischen Konservativen spricht sich für eine abgestimmte Strategie unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zur Lösung der Probleme in Darfur und den benachbarten Regionen des östlichen Tschad sowie der Zentralafrikanischen Republik aus, einschließlich humanitärer Hilfe und des Schutzes von Binnenvertriebenen und Binnenflüchtlingen. Sie ist jedoch grundsätzlich gegen das konkrete Konzept einer ESVP-Operation und die unnötigen, verschwenderischen und kontroversen Bemühungen der EU, sich militärisch zu engagieren. Wir haben daher gegen die Entschließung gestimmt.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Ich habe für den Entschließungsantrag zur Lage in Birma/Myanmar gestimmt, aber ich habe ernsthafte Bedenken angesichts seiner Unverbindlichkeit. Wir müssen Indien für seine Unterstützung der Reformen in Birma danken und ernsthafte Maßnahmen gegen China ergreifen, das das Mandat der Vereinten Nationen zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Militärregime blockiert. China ist einer der mächtigsten Unterstützer diktatorischer Regime.
Weil die EU vor langer Zeit Sanktionen gegen Birma verhängt hat, hängt die Wirtschaft des Landes nun von China ab. Daher fordere ich die Union auf, der Androhung von Sanktionen gegen China Taten folgen zu lassen, es sei denn, das Land verurteilt die Junta. Wenn uns der Schutz der Menschenrechte und die Demokratie auf globaler Ebene wirklich wichtig sind, dürfen wir nicht zögern. China misst guten Handelsbeziehungen mit Europa große Bedeutung bei, während uns die Achtung unserer Werte am Herzen liegt. Der Schutz der Demokratie kollidiert unter Umständen mit den wirtschaftlichen Interessen europäischer Investoren in China, aber das ist ein vorübergehender Zustand. Um fairen Handel zu betreiben, muss man seine Stellung behaupten und nicht klein beigeben.
Ich bedauere die Verzögerung durch die Abgeordneten des linken Flügels in dieser Frage im Rahmen der Sitzung am Montag, als sie versuchten, die Abstimmung über die gemeinsame Entschließung zu blockieren, so als bedauerten sie, dass die Unterstützung Westeuropas 1968 dazu beigetragen hat, die kommunistischen Regime in Osteuropa zu stürzen.
Mario Borghezio (UEN). – (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben mit Überzeugung für diesen Entschließungsantrag gestimmt, doch muss Europa wesentlich mehr tun. Ich habe bereits ein Schreiben an Sie gerichtet, Herr Präsident, mit der Bitte, eine Delegation buddhistischer Mönche nach Europa einzuladen, vielleicht sogar in Begleitung Seiner Heiligkeit des Dalai Lama, dem gegenüber sich die Brüsseler Behörden und die belgische Regierung schmachvoll dem Diktat Chinas gebeugt haben.
Was die Brüsseler Behörden betrifft, so befremdet es mich, Herr Präsident, dass ich in diesem Hohen Haus von Ihrer Seite noch keine klaren Worte zur Verurteilung des ungerechten und bewussten Vorgehens der Brüsseler Behörden gegen einige EP-Mitglieder vernommen habe. Der Kampf um die Freiheit wird nicht nur von den buddhistischen Mönchen, sondern auch von denjenigen geführt, die zum Beispiel demokratisch gegen die Islamisierung Europas protestieren! Es ist eine Schande, dass das Europäische Parlament dazu schweigt, dass Mitglieder wie Vanhecke, Borghezio und andere für die Freiheit Europas demonstriert haben! Was für eine Schande!
Der Präsident. − Herr Kollege Borghezio, ich gebe jetzt ausnahmsweise eine Antwort. Wir sind tätig geworden, und ich möchte erneut zum Ausdruck bringen, wir werden es in keinem Fall akzeptieren, wenn hohe Persönlichkeiten oder Persönlichkeiten generell das Europäische Parlament besuchen wollen, dass das durch irgendjemand in der Welt unterbunden wird. Dies ist auch durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments gegenüber den Betroffenen deutlich gemacht worden. Der Dalai Lama ist immer im Europäischen Parlament willkommen!
Richard Howitt (PSE). – (EN) Herr Präsident! In seiner heutigen Abstimmung fordert das Europäische Parlament den uneingeschränkten Zugang des Sonderberaters der Vereinten Nationen zu der sich ausweitenden Krise in Birma, indem die Entscheidung des Landes, dem Sonderberater ein Visum zu verweigern, rückgängig gemacht wird. Es kann keine moralische Gleichstellung zwischen dem Visaverbot für birmanische Generäle und deren Verbot gegen den rechtmäßigen Vertreter der internationalen Gemeinschaft geben. Ich begrüße die Aufforderung Frankreichs vom gestrigen Abend, Vermögen in Birma einzufrieren. Einfrieren heißt jedoch nicht, das Kapital zurückzuziehen, und die von unserem Parlament geforderten gezielten Sanktionen lassen sich erst dann umsetzen, wenn das Vermögen abgezogen wird, und das schließt auch französische Unternehmen wie Total und Elf ein. Schließlich fordern wir nicht nur den Schutz der Demonstranten, sondern wir bringen auch unsere Solidarität ihnen gegenüber zum Ausdruck. Wenn dies eine Safran-Revolution ist, dann hoffen wir, dass sie friedlich verläuft, und im Namen der Menschenrechte und der Demokratie hoffen wir, dass sie zum Erfolg führt.
Francesco Enrico Speroni (UEN). – (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich nicht an der Abstimmung zu Myanmar beteiligt, weil ich glaube, dass sich die Behörden dieses Landes trotz unserer guten Absichten einen Teufel darum scheren, was wir beschließen.
Ich muss jedoch darauf hinweisen, dass, während in Myanmar die Demonstrationen mehrere Tage lang ohne übermäßige Probleme weitergehen konnten, in unserer Hauptstadt Brüssel eine friedliche Demonstration brutal unterbunden wurde, kaum dass sie begonnen hatte. Lassen Sie uns daher lieber etwas genauer auf die Verletzungen unserer Rechte, unserer Demonstrationsfreiheit in unserem Europa schauen, bevor wir uns bei anderen Völkern umsehen!
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Die jüngsten Ereignisse in Birma beweisen anschaulich – so es denn noch eines Beweises bedarf –, dass die Demokratie (mit allem, was sie impliziert, insbesondere ihre wichtigste Voraussetzung, nämlich die Freiheit) ein Wunsch der Völker ist. Die Idee, Demokratie sei mit einigen Völkern oder geografischen Regionen unvereinbar, ist eine große Lüge, die selbst von der selbstgefälligsten „Realpolitik“ nicht gebilligt werden kann.
Dies vorausgeschickt liegt es auf der Hand, dass unsere Erklärungen wenig ausrichten, um diesem Versuch eines demokratischen Umbruchs zum Sieg zu verhelfen. Zu ignorieren, dass sowohl China als auch Russland in diesem Fall wie bereits bei anderen Anlässen eine Außenpolitik verfolgen, die in Nichts mit den Werten, die wie Europäer und unsere Verbündeten vertreten, vereinbar ist, ist ein kapitaler Fehler.
Die Ausweitung der Demokratie ist eine grundlegende Bedingung für eine Welt des Friedens, und die Unterstützung für die demokratischen Bewegungen, in Abstimmung mit unseren Verbündeten, ist unsere Pflicht angesichts der Werte, an die wir glauben.
Abschließend bin ich davon überzeugt, dass wir uns in diesem Fall wie schon bei anderen auch der geopolitischen Realität der Region bewusst sein müssen. Andernfalls ist zu befürchten, dass wir eine anormale Weltordnung fördern.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Initiativbericht meines finnischen Kollegen Lasse Lehtinen über die Verpflichtungen von grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringern gestimmt.
Es ist wirklich an der Zeit, die Umsetzung von Maßnahmen zu fördern, die zur Vollendung des Binnenmarktes für Dienstleistungen beitragen, indem wir ein einheitliches System von Verpflichtungen für Dienstleistungserbringer schaffen, um die Entwicklung eines homogenen Binnenmarktes für Dienstleistungen noch stärker zu unterstützen. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass nicht nur Verbraucher, sondern auch und vor allem Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ihrer Eigenschaft als Käufer und Verkäufer von grenzüberschreitenden Dienstleistungen – Nutzen aus einer höheren Rechtssicherheit, einer stärkeren Vereinfachung und einer Senkung der Kosten ziehen können.
Ich unterstütze den im Bericht entwickelten Gedanken, dass kein Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Dienstleistungserbringern, die beide gleichermaßen in den Anwendungsbereich der Verbraucherschutzrichtlinien fallen sollten, gemacht werden darf.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir haben gegen diesen Bericht gestimmt, weil mit dem Argument des „Verbraucherschutzes“ und der „Rechtsunsicherheit“ der jetzt schon umfassenden Deregulierung des Dienstleistungsbereichs, insbesondere der öffentlichen Dienste, de facto ein weiterer Impuls verliehen werden soll, wie es aus der endgültigen Entschließung noch deutlicher wird.
Wenn das Ziel in dem so dringenden Schutz der Verbraucher bestehen würde, hätte man die Debatte über die Ursachen des „niedrigen Verbraucherschutzes“ und die Bedeutung der „Rechtsunsicherheit“, vor allem die Deregulierung der Märkte, die Privatisierung der Dienstleistungsbereiche, die Unsicherheit der Arbeitsplätze und das Leben der Beschäftigten und Verbraucher vertiefen müssen. Diese im Namen des hoch gepriesenen „Binnenmarktes“ und der „Wettbewerbsregeln“ beschlossenen Maßnahmen haben Rechte beschnitten und den Zugang zu den elementarsten Dienstleistungen erschwert.
Daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass diese Politiken im Namen des Verbraucherschutzes fortgesetzt und verstärkt werden müssen, ist nicht nur unfair, sondern auch falsch, umso mehr, als selbst die Kommission bereits die Absicht angekündigt hat, die einzelnen geltenden Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz komplett neu zu fassen und zu harmonisieren.
Der effektive Schutz der Verbraucher geschieht über den Bruch mit diesen Politiken und die Förderung der Entwicklung hochwertiger öffentlicher Dienste sowie die Würdigung der Arbeit und der Arbeitnehmer.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich habe für den Bericht Lehtinen über grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer gestimmt und bin für Maßnahmen zur Stärkung des Verbrauchervertrauens auf diesem Gebiet. Der Dienstleistungssektor macht fast 70 % des BIP der EU aus und wächst kontinuierlich. Dennoch ist das Verbrauchervertrauen in den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr nach wie vor gering, und somit lässt sich aus dem Binnenmarkt nicht der volle Nutzen ziehen. Nach Ansicht meiner Fraktion ist dem Verbrauchervertrauen am besten mit den EU-weit klar geltenden Verpflichtungen von Dienstleistungserbringern gedient, so dass die Verbraucher entsprechend geschützt sind.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. − (SV) Die Dienstleistungsrichtlinie ist unklar und sperrig und überlässt die Deutung ihrer Umsetzung einem nicht absetzbaren Gerichtshof. Jetzt haben wir einen Bericht, der ausdrücklich erklärt: keine neuen Rechtsvorschriften im Dienstleistungssektor. Das ist gut und verhindert weitere Schäden. Darüber hinaus werden die Möglichkeit von grenzüberschreitenden Sammelklagen von Verbrauchern sowie eine gewisse Regulierung der Haftung von Unternehmen vorgeschlagen. Aus diesem Grund stimme ich für den Bericht, trotz der Forderung nach neuen „Initiativen“, d. h. Gesetze auf Gemeinschaftsebene, die nicht notwendig sind. Aber gegen diese kann ich ja dann stimmen, wenn sie vorliegen...
Miroslav Mikolášik (PPE-DE). – (SK) Für keinen Bürger der EU ist es hinnehmbar, aufgrund der Herkunft oder der Religion diskriminiert zu werden.
Die Stimmung in einigen EU-Mitgliedsländern deutet darauf hin, dass Diskriminierung ein häufig auftretendes Phänomen ist. Wir kennen das Beispiel aus der Vergangenheit, die Diskriminierung und allmähliche Assimilierung der slowakisch sprechenden Bevölkerung in Ungarn durch Institutionen verschiedenster politischer Couleur – ob faschistisch, kommunistisch, sozialistisch und rechtsgerichtet. Lebten in den 1920er Jahren noch 500 000 slowakisch sprechenden Bürger in Ungarn, sind es heute nur noch 37 000.
Andererseits sollten Bürger, die sich in einem EU-Mitgliedstaat ansiedeln, keine neuen ethnisch geprägten Ansiedlungen bilden, sondern sich vollständig integrieren und die in ihrem Gastland geltenden Grundsätze der Freiheit und Demokratie annehmen. Einige meiner britischen Kollegen erzählten neulich, bestimmte Bürger hätten in Großbritannien öffentlich den Slogan „Not British but Muslim“ im Rahmen einer friedlichen Zusammenkunft als Aufschrift auf T-Shirts verkündet.
Die Umsetzung einer EU-Richtlinie in das Recht der Mitgliedstaaten muss den höchstmöglichen Standards entsprechen, und zu Recht sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, über geltende Anti-Diskriminierungsbestimmungen Auskunft zu geben, auch wenn diese manchen Bürgern nicht bekannt sind und sie in dieser Hinsicht über wenig Rechtsbewusstsein verfügen.
Koenraad Dillen (ITS). – (NL) Herr Präsident! Mit dem Bericht Buitenweg steuert das Europäische Parlament in eine sehr gefährliche Richtung, weshalb ich auch gemeinsam mit meiner Fraktion dagegen gestimmt habe. Die Verbindung des Rechts so genannter Gleichbehandlungsstellen auf Anklage von Personen vor Gericht mit der Umkehr der Beweislast bei Rechtsstreitigkeiten und aus anderen Diskriminierung verbietenden Gründen führt unseres Erachtens zweifellos zu einer Hexenjagd auf Menschen, die eine andere, eine kritische Meinung vertreten. Denn darum geht es: Europa will eine neue Inquisition gegen jeden, der sich weigert, ihre Dogmen und die multikulturelle Gesellschaft zu akzeptieren. Das hat nichts mit der Bekämpfung der Diskriminierung von Minderheiten zu tun; es geht hier einzig und allein um die gesetzliche Festschreibung sorgfältig ausgearbeiteter politischer Korrektheit.
Wenn wir etwas gegen echte Diskriminierung unternehmen wollen, dann sollten wir uns mit der Situation der Frauen in Europas muslimischer Gemeinschaft beschäftigen bzw. den Beitrittskandidaten Türkei wegen seiner unverhohlenen Diskriminierung religiöser Minderheiten unter Druck setzen, aber das passt natürlich dem Europäischen Parlament mit seinen Vorstellungen nicht in den Kram.
Robert Evans (PSE). (EN) Herr Präsident! Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil ich an die Gleichbehandlung von Personen ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft glaube. Und ich glaube an die Gleichberechtigung in diesem Hohen Haus, und somit glaube ich daran, dass Menschen das Recht haben, gegen Änderungsanträge zu sein, die das nicht unterstützen. Doch befremdet mich immer wieder die Zahl von Änderungsanträgen, für die einige Mitglieder dieses Hohen Hauses gestimmt haben und die dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Minderheiten zuwiderlaufen, und ebenso befremdet es mich, dass einige Leute sich dabei der Stimme enthielten.
Ich sage das, weil meiner Ansicht nach eines der Grundprinzipien der Europäischen Union darin besteht, dass wir Minderheiten respektieren, dass wir Menschen mit unterschiedlichstem Hintergrund achten, und ich meine, es ist uns ein Bedürfnis, diese in jeder Hinsicht zu unterstützen.
Philip Bradbourn (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Die britischen Konservativen treten vorbehaltlos für den Grundsatz der Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft ein. Die Konservativen haben sich jedoch bei diesem Bericht der Stimme enthalten, weil in Teilen des Berichts die Beweislast vom Kläger auf den Beklagten übergehen soll. Es gehört zu den Grundsätzen des Rechts im Vereinigten Königreich, dass das Prinzip der Unschuldsvermutung gilt. Auch sind wir der Auffassung, dass die EU in keinerlei Hinsicht in den Rechtsprechungsprozess souveräner Mitgliedstaaten eingreifen sollte.
Charlotte Cederschiöld und Christofer Fjellner (PPE-DE), schriftlich. − (SV) Wir haben für den Initiativbericht der Kollegien Buitenweg über die Anwendung der Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (A6-0278/2007) gestimmt.
Wir halten es für wichtig, alle Formen von Diskriminierung in der Gesellschaft zu bekämpfen und begrüßen daher die Überprüfung der Anwendung dieser Richtlinie durch die Kommission. Diese Überprüfung ist ein wertvolles Hilfsmittel, um festzustellen, wie der Kampf gegen die Diskriminierung verbessert werden kann.
Wir treten für Gleichheit ein und lehnen daher die Forderung der Berichterstatterin nach Fördermaßnahmen ab. Wir wenden uns strikt gegen die Registrierung und Erhebung von Daten, die der Kategorisierung von Menschen nach Rasse oder ethnischer Herkunft dienen. Als Verteidiger der grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates haben wir ebenfalls unsere Zweifel bezüglich der Forderung nach einer Umkehrung der Beweislast.
Patrick Gaubert (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich freue mich über die Annahme dieses Berichts, der eine ganze Reihe von zutreffenden und ausgewogenen Feststellungen enthält und die hauptsächlichen Probleme bei der Anwendung der Richtlinie eingehend zur Sprache bringt. Er verweist zu Recht darauf, dass nur wenige unserer Mitbürger klare Vorstellungen von ihren Rechten besitzen und fordert eine wirksamere Verbreitung von Informationen.
Ich unterstütze besonders den Gedanken, den Gleichstellungsstellen ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen. Ihnen kommt in diesem Bereich eine Schlüsselrolle zu, und sie müssen zu Recht unbedingt unabhängig bleiben.
Der Bericht stellt mit Besorgnis fest, dass bestimmte Mitgliedstaaten die Richtlinie nicht oder nur unzureichend durchgesetzt haben.
In Bezug auf die sensibelste Frage, nämlich die Datenerfassung, stellt der Bericht deutlich klar, dass diese unter Wahrung der Privatsphäre und einzig und allein zur Feststellung von Diskriminierungen erfolgen muss, denen Minderheiten zum Opfer fallen können.
Wenn es um einen derart fundamentalen Grundsatz wie die Gleichbehandlung geht, dann darf Europa nicht nur Lippenbekenntnisse abgeben, darf Europa sich nicht mit Mindestregelungen zufrieden geben und damit begnügen, lediglich zuzuschauen. Deshalb habe ich mich im Plenum mit Nachdruck für die Annahme dieses Berichts ausgesprochen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir hatten bereits Gelegenheit, im Zusammenhang mit dem proklamierten „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“ zu betonen, dass die Kernfrage, die sich beim Thema Chancengleichheit stellt, die Gewährleistung der Wahrnehmung der Rechte ist.
Mit anderen Worten, Voraussetzung für die Bewahrung und Umsetzung des Grundsatzes der Chancengleichheit – vor allem was die im Bericht behandelte Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft betrifft – ist die Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu den Grundrechten und ihrer uneingeschränkten Wahrnehmung, wie unter anderem dem Recht auf Gesundheit, Ernährung, Bildung, Beschäftigung, Arbeits- und Gewerkschaftsrechte, gerechte Löhne, Kultur und Unterhaltung, Sport, Bürgerschaft und Bürgerbeteiligung. Diese Frage, die nach unserem Dafürhalten die Kernfrage ist, wird jedoch in dem Bericht lediglich nebenbei erwähnt.
Ohne Zweifel muss jeder Einzelne von uns sich voll im Klaren sein über seine Rechte und die Möglichkeit, Schritte zu unternehmen und Unterstützung zu bekommen, wenn diese Rechte missachtet werden, insbesondere weil ja der freie und universelle Zugang zur Justiz – einem elementaren öffentlichen Dienst und Grundpfeiler der Demokratie – gewährleistet ist. Unbedingt erforderlich ist jedoch eine tief greifende gesellschaftliche Umwälzung, die den Kapitalismus, die Hauptursache für die Ungleichheiten, in seinen Grundfesten erschüttert.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich bin für den Bericht Buitenweg über die Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft. Eine Diskriminierung aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft oder aber auch aufgrund einer Behinderung, des Alters, des Geschlechts, des Glaubens oder der Religion, der sozialen Herkunft oder der sexuellen Orientierung ist nach wie vor überall in der EU nur allzu oft anzutreffen. Die einzelnen Mitgliedstaaten und die EU als Ganzes müssen Maßnahmen ergreifen, um die Diskriminierung in allen ihren Formen zu beseitigen – vom zielgerichteten Vorgehen gegen einzelne Vorfälle auf der Straße bis hin zur Abschaffung des archaischen Act of Settlement im Vereinigten Königreich.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − Ich stimme für den Bericht von Kathalijne Buitenweg zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft.
Rassismus steht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Europäischen Union, und es ist erschreckend festzustellen, dass die Zahl der erfassten rassistischen Übergriffe in der Europäischen Union dramatisch gestiegen ist. Daher bin ich der Auffassung, dass die Information über die Antidiskriminierungsgesetze und die Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung einen viel höheren Stellenwert erhalten sollten. Ferner unterstütze ich die Aufforderung der Berichterstatterin, dass die Kommission nicht nur auf die korrekte rechtliche Umsetzung der Richtlinie achten sollte, sondern auch die in der Praxis bestehenden Hindernisse berücksichtigen muss.
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. − (SV) Manchmal befindet sich ein Abgeordneter in der schwierigen Situation, zwischen Pest und Cholera wählen zu müssen. Die Abstimmung zu diesem Bericht war ein typisches Beispiel dafür. So haben wir einerseits einen Bericht, bei dem es um die Anwendung einer Richtlinie geht, die ich in großen Teilen für höchst zweifelhaft halte, andererseits die Änderungsanträge der ITS-Fraktion, von denen die meisten nicht die Schwächen des Berichts ausgleichen, sondern auf die Einführung neuer, noch schlimmerer Argumente abzielen. Somit kann man kaum für die Beiträge von der ITS-Fraktion stimmen, so dass ich beschlossen habe, mich der Stimme zu enthalten.
Diskriminierung ist zweifellos ein nach wie vor weit verbreitetes, schwer zu lösendes Problem in Europa. Ich bestreite nicht, dass es gute Gründe dafür geben kann, über ein gemeinsames Herangehen auf überstaatlicher Ebene nachzudenken. In diesem Fall geht es jedoch um eine sehr weitgehende Gesetzgebung, die auf einem Rechtsgrundsatz basiert, der unseren Konzepten recht fremd ist. Positive Fördermaßnahmen an sich sind eine zweifelhafte Methode, und die Registrierung der Rasse – Voraussetzung dafür, dass solche Maßnahmen funktionieren – ist sowohl aus moralischer Sicht als auch aus Sicht des Datenschutzes nicht hinnehmbar. Ebenso gibt es gute Gründe für Vorbehalte gegen die Umkehrung der Beweislast. Ich bin überzeugt davon, dass unser Rechtssystem, nach dessen Grundsatz jeder als unschuldig gilt, bis seine Schuld bewiesen ist, verteidigt werden muss, wie lobenswert die ursprüngliche Absicht auch immer gewesen sein mag.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Ich stimme dem Bericht von Frau Buitenweg zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft zu.
Frau Buitenweg hat einen hervorragenden Bericht vorgelegt. Trotz der Fortschritte bei der Umsetzung von Antidiskriminierungsrichtlinien ist die Anzahl der Opfer von rassistischer oder ethnischer Diskriminierung noch nicht zurückgegangen.
Im Bericht wurde auf sehr wichtige Themen hingewiesen wie z. B. den Beistand bei Gerichtsprozessen und die leichtere Wahrnehmung der eigenen Rechte vor Gericht.
Ich glaube außerdem, dass es sehr wichtig ist, umfassend über die Rechte der EU-Bürger zu informieren, denn Rechte nützen wenig, wenn die Menschen sie nicht kennen oder nicht einsetzen können. Um gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen, sind Arbeitgeber in Polen verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Antidiskriminierungsgesetze zu informieren.
Wir müssen im Rahmen des Europäischen Jahres der Chancengleichheit dafür sorgen, dass sowohl aufseiten der Europäischen Union als auch aufseiten der Mitgliedstaaten alles unternommen wird, um sicherzustellen, dass jeder in Europa seine Rechte kennt.
Glyn Ford (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich habe für den Bericht Kauppi über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU gestimmt. Unter Führung Europas ist eine Situation eingetreten, in der gewaltige Anstrengungen auf dem Gebiet der Gleichstellung unternommen worden sind, überall in der Union.
Ein Bereich, in dem besondere Fortschritte erreicht wurden, sind die Dienstleistungen für den Schutz der Öffentlichkeit. Doch in meinem Wahlkreis sind diese Fortschritte trotz massiver Proteste der Feuerwehr-Gewerkschaft und der Öffentlichkeit bedroht, da der von den Liberalen geführte County Council mit einer Kürzung des Budgets um 700 000 GBP droht, was ein Ende des Rund-um-die-Uhr-Einsatzes der letzten beiden verbliebenen Feuerwehren in Camborne und Falmouth bedeutet, während sich der Council selber eine Million britische Pfund zusätzlich im Jahr an Vergünstigungen zahlt.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Ich freue mich, dass vier der fünf von mir im Namen unserer Fraktion zur Abstimmung in der Plenarsitzung eingereichten Vorschläge, die Teil meiner im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung angenommenen Stellungnahme waren, angenommen wurden.
Ich möchte hervorheben, dass auf die Armut und Isolierung der Frauen in einigen ländlichen Gebieten hingewiesen und gefordert wurde, dass wirksame Maßnahmen eingeleitet werden müssen, um die Chancengleichheit für Frauen zu gewährleisten, die in allen Instrumenten der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und anderer einschlägiger Politiken der Gemeinschaft ein zentrales Ziel sein muss.
Desgleichen war es wichtig, die unbedingte Notwendigkeit anzuerkennen, dass die Lebensqualität der in ländlichen Gebieten lebenden Frauen verbessert wird, indem ihr Zugang zu Bildung und Berufsbildung, zu lebenslangem Lernen, zu den neuen Medieninfrastrukturen, zu wirksamen, angemessenen und leicht erreichbaren öffentlichen Gesundheitsdiensten, zu Infrastruktur und Einrichtungen zur Förderung der Kinder und Familien, insbesondere zu Krippen, Vorschulen, Schulen, Kulturzentren und leicht erreichbaren Märkten, verbessert wird.
Gleichermaßen zu nennen sind die Forderung nach einem gleichberechtigten Status für die in der Landwirtschaft tätigen Frauen sowie die Aufforderung an EUROSTAT, diese Gruppen in die Statistiken aufzunehmen, wodurch die Arbeit der Frauen sichtbarer wird.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Nach Ansicht der Juniliste ist die Gleichstellung von Frauen und Männern eine grundlegende demokratische Frage, der in allen Ländern der Welt Priorität eingeräumt werden muss.
Der Bericht enthält zahlreiche Vorschläge dazu, wie Gleichstellung erreicht werden kann. So werden unter anderem arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die Beteiligung von Frauen am politischen Leben sowie verschiedene Weiterbildungspläne angeführt. Es wird jedoch deutlich, dass es hier – wie immer – um eine Aufstockung der finanziellen Mittel der Union, eine Erweiterung ihrer Macht sowie um die Durchführung kostspieliger Kampagnen im Namen der Union geht. Die EU-Institutionen sind nicht die richtigen Instanzen für Fragen dieser Art. Eine Harmonisierung führt oft zu einem Rückschritt in den Ländern, die am weitesten gekommen sind, denn die Ausgangsbasis ist in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern muss ein Ziel für alle Mitgliedstaaten sein, das jedoch auf nationaler Ebene zu behandeln ist. Wir stimmen gegen diesen Bericht, da er darauf abzielt, die Zuständigkeiten der EU auf Kosten der souveränen Staaten in der Europäischen Union auszuweiten.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − Ich stimme für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Auch wenn die Kommission um die Gleichstellung von Frauen und Männern bemüht ist, sind weitere Anstrengungen und Maßnahmen notwendig, da sich bisher noch kein echter Fortschritt bei der Umsetzung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ abzeichnet.
Ich fordere geschlechtsneutrale Löhne und Renten sowie die Förderung des Elternurlaubs für Männer und des Vaterschaftsurlaubs. Auch müssen die Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern zu bekämpfen, welche durch eine Unterbrechung der Erwerbsbiographie entsteht (z. B. durch Mutterschaft oder die Betreuung pflegebedürftiger Personen).
Ich stimme dem Bericht von Frau Kauppi über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union zu.
Frau Kauppi ruft in ihrem Bericht die Mitgliedstaaten zum Kampf gegen Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern im Erwerbsleben auf.
Gerade im Erwerbsleben sind diese Ungleichheiten am offensichtlichsten. Frauen verdienen im EU-Durchschnitt 15 % und in einigen Ländern sogar bis zu 30 % weniger als Männer. 32 % der berufstätigen Frauen in der EU haben eine Teilzeitstelle, bei Männern trifft das gerade auf 7 % zu.
Besondere Aufmerksamkeit sollten wir ethnischen Minderheiten angehörenden, eingewanderten Frauen, älteren Frauen und allein erziehenden Müttern widmen, da sie in vielen Lebensbereichen ausgegrenzt und diskriminiert werden.
Wir sollten Geschlechtsklischees im Arbeits- und Bildungsbereich sowie in den Medien entgegenwirken. Es wäre auch gut, Informationskampagnen zu starten, damit sich die Frauen selbst gegen Verletzungen ihrer Würde zur Wehr setzen können.
Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Kauppi gestimmt, weil er die Europäische Kommission ausdrücklich dazu auffordert, geschlechterbezogene Analysen und Gender Mainstreaming im Hinblick auf die Auswirkungen von Rentenreformen für das Leben der Frauen in der EU zu entwickeln, und zwar mit dem Ziel der Individualisierung der Rentenansprüche und der Sozialversicherung sowie der Steuersysteme.
Nachdem ich 1997 Berichterstatterin über die Situation der mitarbeitenden Ehepartner von selbständigen Erwerbstätigen, in Kleinunternehmen und in der Landwirtschaft war, möchte ich unterstreichen, dass wir zehn Jahre später noch immer auf die Vorschläge der Europäischen Kommission für eine Verschärfung der Richtlinie von 1986 und für die Schaffung eines europäischen Rahmens für den rechtlichen Status der mitarbeitenden Ehepartner warten, dieser zig Millionen von unsichtbaren Arbeitnehmern, die in keiner Statistik erscheinen und die bei Krankheit, Invalidität und vor allem im Scheidungsfall häufig keinerlei soziale Sicherheit besitzen.
Ich hoffe, dass die Kommission in dieser Sache endlich ihre Pflicht erfüllt und dieser Entschließung konkrete Maßnahmen folgen lässt.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Ich bin für diesen Bericht, dem zufolge die Gleichstellungspolitik ein wichtiges Mittel ist, um der demografischen Herausforderungen in Europa eine eindeutige Genderdimension zu verleihen.