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Verfahren : 2007/2006(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0291/2007

Aussprachen :

PV 22/10/2007 - 14
CRE 22/10/2007 - 14

Abstimmungen :

PV 24/10/2007 - 8.22
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0467

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 22. Oktober 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

14. Aktionsrahmen für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden – Thematische Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden – Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über

– den Bericht von Christa Klaß im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden (KOM(2006)0373 – C6-0246/2006 – 2006/0132(COD)) (A6-0347/2007),

– den Bericht von Irena Belohorská im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über eine Thematische Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden (2007/2006(INI)) (A6-0291/2007) und

– den Bericht von Hiltrud Breyer im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (KOM(2006)0388 – C6-0245/2006 – 2006/0136(COD)) (A6-0359/2007).

 
  
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  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. (EL) Herr Präsident! Lassen Sie mich zunächst dem Europäischen Parlament und insbesondere den Berichterstatterinnen Frau Belohorská und Frau Klaß für ihre außerordentlich gründliche Arbeit danken. Dank gebührt auch dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, Herrn Ebner und dem Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Frau Corbey und dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie für die Berichte und ihre bei der ersten Lesung getroffenen Aussagen.

In den letzten dreißig Jahren konnten wir dank der Politik und der Gesetzgebung der EU zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt erhebliche Fortschritte erzielen und die Risiken durch Pestizide deutlich senken. Die derzeitige Gesetzgebung konzentriert sich jedoch einerseits auf die Zulassung und das Inverkehrbringen von Produkten und andererseits auf die Überwachung von Produktrückständen in Lebens- und Futtermitteln. Zwischen diesen beiden Bereichen aber gibt es kein Gesetz, das den Zeitraum abdeckt, in dem die Pestizide eingesetzt werden. Dies ist allerdings die kritische Phase, in der die menschliche Gesundheit und die Umwelt einem Risiko ausgesetzt sind.

Im Rahmen der von den Mitgliedstaaten eingeführten Überwachungsprogramme wurden Spuren von Pestiziden nicht nur in Lebens- und Futtermitteln, sondern auch in der Umwelt gefunden, und zwar in Konzentrationen, die über den Grenzwerten der Gemeinschaftsvorschriften liegen. Darüber hinaus ist deutlich geworden, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger ernsthafte Bedenken zum Thema Pestizide haben. Deshalb sollten wir unsere Anstrengungen verstärken, um den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Umwelt zu verbessern. Die thematische Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden und die damit verbundene Rahmenrichtlinie gehören zu dem allgemeinen Thema Schutz der menschlichen Gesundheit und Umweltauswirkungen von Pestiziden.

Der Vorschlag der Kommission für eine Rahmenrichtlinie umfasst folgende wesentliche Elemente:

Erstens: Jeder Mitgliedstaat stellt einen nationalen Aktionsplan mit entsprechenden Zielsetzungen, Maßnahmen und Zeitplänen zur Verringerung der Risiken sowie der Abhängigkeit von Pestiziden auf.

Zweitens: Professionelle Anwender von Pestiziden – zumeist Landwirte, Vertreiber oder Berater – müssen entsprechend geschult werden. Dadurch lernen sie die Risiken von Pestiziden und die Nutzung von Alternativen hinreichend kennen. Ebenso muss die Öffentlichkeit stärker für die Risiken des Pestizideinsatzes sensibilisiert werden.

Drittens: Die professionellen Ausbringungsgeräte für Pestizide müssen regelmäßig kontrolliert und korrekt gewartet werden.

Viertens: Das Sprühen aus der Luft wird verboten; die Mitgliedstaaten können dies jedoch in Ausnahmefällen genehmigen, wenn das Sprühen aus der Luft die einzige praktikable Alternative darstellt.

Fünftens: Es werden spezielle Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit und besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen sowie der Gewässer und geographischen Gebiete wie des Natura-2000-Netzes ergriffen. Dazu können z. B. die Einrichtung von Pufferzonen oder das Verbot von Pestiziden bzw. ein begrenzter Pestizideinsatz zählen.

Sechster und letzter Punkt, der aber gleichermaßen wichtig ist: Wir müssen landwirtschaftliche Verfahren mit niedrigem Pestizideinsatz fördern. Damit soll die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes ermöglicht werden, der ab 2014 verpflichtend vorgeschrieben ist.

Weitere im Rahmen der thematischen Strategie vorgesehene Maßnahmen wurden oder werden in Kürze in andere Rechtsakte eingefügt. Hierzu gehört auch der Vorschlag, das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zu regulieren. Mit dieser Verordnung wird die Zahl der sich im Umlauf befindlichen schädlichen Wirkstoffe vor allem durch die vergleichende Bewertung und die Einhaltung des Substitutionsprinzips weiter verringert. Das ist ein Vorschlag meines Kollegen, Herrn Kyprianou, über den wir heute Abend auf der Grundlage des Berichts von Frau Breyer auch noch reden werden.

Es gibt auch einen Vorschlag zur Regelung der Erhebung statistischer Daten über Pflanzenschutzmittel. Dieser Vorschlag ist von entscheidender Bedeutung, da er die Indikatoren zur Messung des Fortschritts bei der Risikominderung festlegt. Darüber wird jetzt im zuständigen parlamentarischen Ausschuss beraten.

Ein weiterer Vorschlag bezieht sich auf eine neue Richtlinie mit grundlegenden Vorschriften für das Inverkehrbringen von Ausbringungsgeräten. Der Vorschlag wird eine Ergänzung der bestehenden Bestimmungen zur Wartung und regelmäßigen technischen Prüfung der Ausbringungsgeräte sein.

Herr Präsident, lassen Sie mich abschließend noch betonen, wie wichtig der integrierte Pflanzenschutz als Bestandteil der vorgeschlagenen Richtlinie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden ist. Diese in dem Kommissionsvorschlag enthaltene Maßnahme ist von grundlegender Bedeutung und wurde in den anderen parlamentarischen Unterausschüssen erörtert.

Niemand zweifelt daran, dass wir unsere Abhängigkeit von Pestiziden verringern und nach umweltfreundlicheren Alternativen für den Pflanzenschutz und die Schädlingsbekämpfung suchen müssen. Mit integriertem Pflanzenschutz lässt sich dieses Ziel am besten erreichen. Deshalb ist es so wichtig, dass diese Maßnahme Bestandteil unseres Vorschlags bleibt und ab 2014 in allen Mitgliedstaaten verpflichtend vorgeschrieben wird.

 
  
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  Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EL) Herr Präsident! Heute sprechen wir über ein sehr schwieriges, aber wichtiges Thema.

Zunächst möchte ich all jenen danken, die diese Aussprache heute möglich gemacht haben. Das gilt insbesondere für die Berichterstatterin Frau Breyer.

Das ist schon immer ein schwieriges Thema gewesen. Es muss ein Gleichgewicht gefunden werden. Der Schutz der Gesundheit und der Umwelt muss verbessert, Verfahren müssen vereinfacht und Verwaltungskosten gesenkt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und mehr Innovationen zu ermöglichen. Ich bin davon überzeugt, dass der Kommissionsvorschlag dazu beitragen wird, diese beiden Ziele zu erreichen, da er der Förderung des Binnenmarkts dient: Es wird ein System der flexiblen gegenseitigen Anerkennung der Zonen geschaffen, und es wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, im Falle besonderer Gefahren für Gesundheit oder Umwelt entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und Beschränkungen festzulegen, die für den gesamten Mitgliedstaat oder nur für bestimmte Teile des Landes gelten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Pflanzenschutzmittel spielen in der Landwirtschaft, beim Pflanzenanbau, in der Forstwirtschaft und im Gartenbau eine wichtige Rolle. Ich wünschte, wir würden sie nicht brauchen, weil sie mit Sicherheit die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt beeinträchtigen. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass die einschlägigen Vorschriften wirksam und ausgewogen sind.

Die geltenden Vorschriften stammen aus dem Jahre 1991. Basierend auf dem Kommissionsbericht von 2001 über die Aufgabe der Gesetzgebung und mögliche Verbesserungen haben sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat die Kommission ersucht, Vorschläge für die Änderung der Richtlinie vorzulegen. Ich wage zu sagen, dass niemand daran zweifelt, dass die bestehenden Vorschriften überarbeitet werden müssen.

Gestatten Sie mir, den beteiligten Institutionen aus allen Bereichen zu danken und den bedeutenden Beitrag zu erwähnen, den sie im Rahmen des Vorentwurfs dieses Vorschlags geleistet haben. Die Kommission hat auch eine umfassende Folgenabschätzung vorgenommen.

Oberstes Ziel ist unbestritten, ein möglichst hohes Niveau des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt zu gewährleisten. Dies kann unter anderem dadurch erreicht werden, dass klare, strenge Kriterien für die Zulassung von Wirkstoffen aufgestellt werden, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bei der Bewertung der Wirkstoffe eine zentrale Rolle übertragen wird und Landwirte dazu verpflichtet werden, Daten über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aufzubewahren, die ihren Nachbarn und der Wasserwirtschaft auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen außerdem die Kontrollen der kommerziellen Nutzung und des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln verstärken, und die Kommission wird überprüfen, wie effektiv diese Kontrollen in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Weitere Tierversuche werden mit sofortiger Wirkung untersagt. Zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft werden die schädlichsten Produkte durch die sichersten alternativen Lösungen ersetzt. Somit wird mit diesem Vorschlag ein zuverlässigerer Rahmen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der EU geschaffen und werden die Maßnahmen zum Schutze der Umwelt verstärkt.

Der Vorschlag verfolgt das gleiche Ziel wie die Strategie von Lissabon, nämlich die Senkung der Verwaltungskosten. Das Verfahren wird gestrafft und effektiver, wobei – und das ist meines Erachtens wichtiger – das bestehende Schutzniveau beibehalten und die Umwelt geschützt wird.

Die Mitgliedstaaten werden nicht länger getrennt für sich arbeiten, weil die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen nun die Regel und nicht die Ausnahme sein wird. Damit wird eine Spaltung des Binnenmarktes in Bezug auf Pflanzenschutzmittel vermieden und der Spaltung des Marktes im Hinblick auf landwirtschaftliche Erzeugnisse Einhalt geboten.

Die Änderung der Datenschutzvorschriften führt zu größerer Transparenz und fairerem Wettbewerb, ohne Forschung und Innovation zu behindern.

Die vorgeschlagene Verordnung ist eines der Schlüsselelemente der Gesamtstrategie der Kommission im Pestizidsektor. Sie ergänzt den Vorschlag für eine Richtlinie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden, der schon von meinem Kollegen, Herrn Dimas, analysiert worden ist.

Zum Schluss möchte ich noch die zahlreichen Änderungsvorschläge erwähnen, die hierzu eingebracht worden sind. Bei einem derart komplexen Thema kommt das kaum überraschend, und vielleicht sind wir auch noch nicht völlig einer Meinung. Ich bin optimistisch, dass wir die nächsten Etappen des Verfahrens bald bewältigen werden. Inzwischen kann die Kommission bestimmte Änderungsanträge annehmen und andere ablehnen. Die vollständige Liste einschließlich der Stellungnahme der Kommission zu jedem Änderungsantrag sowie der entsprechenden Begründung steht dem Europäischen Parlament und seinen Abgeordneten zur Verfügung. Ich werde hier nicht jeden Änderungsantrag einzeln erörtern, denn dafür haben wir nicht genügend Zeit. Ich bitte darum, diese Liste in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich freue mich auf eine konstruktive und anregende Aussprache.

 
  
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  Christa Klaß (PPE-DE), Berichterstatterin. – Herr Präsident, sehr geehrte Herren Kommissare Dimas und Kyprianos, meine Damen und Herren! Ich begrüße den Vorschlag der Kommission für einen Aktionsrahmen für den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, und ich werde heute hier nur zu diesem Teil des gesamten Paketes reden.

Dies ist ein weites Feld, wo noch viel im Sinne der Verbraucher und der Anwender und besonders auch im Sinne der Umwelt europaweit angepasst werden muss. Unterschiedliche Regelungen in der Europäischen Union bringen nicht nur unterschiedliche Sicherheitsstandards, sondern sie sind auch verwirrend und wettbewerbsverzerrend.

Die Zeiten, in denen die Ernten eines ganzen Jahres den Schädlingen zum Opfer fielen, sind bei uns in Europa, Gott sei Dank, inzwischen Vergangenheit. Aber wir stehen heute vor neuen großen Herausforderungen, denen wir mit einer vernünftigen Pflanzenschutzpolitik begegnen müssen. Die Weltbevölkerung wächst, Lebensmittel werden weltweit immer knapper. Durch den Klimawandel hat die Landwirtschaft andere Bedingungen: Neue Schädlinge treten auf, Naturkatastrophen führen zu Ernteausfällen. Ernten müssen also auch heute noch gesichert werden, und dabei hilft der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Beim Pflanzenschutz ist es wie bei Vielem im Leben: Die Dosis macht das Gift. Ist eine Schlaftablette ein Segen, so können viele Schlaftabletten tödlich sein. Der sach- und fachgerechte Umgang mit Pflanzenschutzmitteln muss sichergestellt werden, denn unsachgemäßer Einsatz bringt Gefahren. Das gilt nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch im öffentlichen Bereich, in Parks, auf Spiel- und Sportplätzen, auf Wegen und auf Bahngleisen. Information und Bildung und das Wissen um die Zusammenhänge, um den Nutzen, aber auch um die Risiken, sie sind die Kernpunkte dieser Richtlinie. Der Verkäufer und der Anwender müssen geschult und informiert sein.

Die Mitgliedstaaten müssen über nationale Aktionspläne den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sicherstellen. Dabei muss die Kohärenz mit anderen Gemeinschaftsvorschriften sichergestellt sein. Gut geprüfte und sichere Ausbringungsgeräte stellen sicher, dass Pflanzenschutz gezielt durchgeführt wird. Ziel ist es, das Risiko zu reduzieren.

Eine willkürliche prozentuale Mengenreduzierung aller zugelassenen Pflanzenschutzmittel untergräbt die Ziele der guten landwirtschaftlichen Praxis genauso wie die des integrierten Pflanzenschutzes. Herr Kommissar Dimas, wir brauchen beide Ebenen, wir brauchen auch künftig die gute fachliche Praxis und den integrierten Pflanzenschutz, denn wir brauchen die Dynamik. Auch die strenge Zulassungsverordnung würde ad absurdum geführt. Mittel, die schädigend wirken, dürfen gar nicht zugelassen sein, auch nicht zu 50%. Wenn Pflanzenschutzmittel jedoch eine strenge Zulassung bestanden haben, dann gibt es keinen greifbaren Ansatz einer prozentualen, pauschalen Mengenreduktion. Keiner kann mir übrigens bisher genau erklären, wie das überhaupt gehandhabt und berechnet werden soll.

Das Gleiche gilt für den Schutz der aquatischen Umwelt. Willkürlich festgelegte pauschale Pufferzonen zu Wasserkörpern sind nicht zielführend. Hier muss weiterhin differenziert vorgegangen werden. Pufferzonen müssen der geographischen Situation, der Bodenbeschaffenheit und der zu behandelnden Pflanzen entsprechen. So ist es heute schon in den Anwenderbestimmungen der einzelnen Pflanzenschutzmittel geregelt.

Das Sprühen aus der Luft – Herr Kommissar, Sie haben es angesprochen. Zum Beispiel im Steillagenweinbau bei mir an der Mosel, oder aber auch im Reisanbau im Süden Europas, dazu gibt es keine Alternativen. Hier kann auf die Luftsprühung von Pflanzenschutzmitteln nicht verzichtet werden. Der Einsatz eines Spritzhubschraubers muss aber geregelt sein. In den empfindlichen Gebieten, in Parks, auf Spiel- und auf Schulplätzen ist besondere Sorgfalt angebracht. Hier muss der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden, nicht chemische Alternativen sollten bevorzugt werden. Das kann meiner Meinung nach auch eine ganze Schulklasse sein, die zum Unkrautjäten aufs Schulgelände geschickt wird.

In Flora-Fauna-Habitatgebieten den Pflanzenschutz ganz zu verbieten, das steht den Zielen von Flora-Fauna-Habitat entgegen. Gerade hier ist Pflanzenschutz für den Erhalt dieser Gebiete notwendig. Pflanzenschutz ist teuer, und kein Landwirt wird mehr als unbedingt nötig ausbringen. Zusätzliche Steuern führen zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Weltmarkt. Der Verbraucher wird das billigere Drittlandsprodukt kaufen und damit wird dem Nachhaltigkeitsgedanken ein Bärendienst erwiesen.

Wir wollen EU-weit den gleichen Schutz und den gleichen Standard. In vielen Ländern gehören die vorgeschlagenen Maßnahmen schon seit geraumer Zeit zur guten Praxis. Deshalb ist eine Harmonisierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln unerlässlich und deshalb ist der Ansatz der Kommission richtig. Es ist jetzt unserer aller Aufgabe – und dazu lade ich uns ein –, eine Richtlinie auf den Weg zu bringen, die den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich hält, die aber unseren Zielen gerecht wird. Ich bitte um Ihre Unterstützung.

 
  
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  Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE). - (FR) Herr Präsident! Ich wollte das Wort ergreifen, weil ich mir nicht ganz sicher bin, was hier vor sich geht. Ich habe an den Aussprachen über diese verschiedenen Berichte im Umweltausschuss teilgenommen, aber ich habe den Eindruck, dass das, was Frau Klaß gerade erläutert hat, nicht der Bericht ist, den der Ausschuss einstimmig angenommen hat, sondern eher ihr persönlicher Standpunkt. Ich möchte daher wissen, ob wir auf eine objektivere Darstellung des Standpunkts des Umweltausschusses zu diesem sehr wichtigen Bericht hoffen dürfen.

 
  
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  Christa Klaß (PPE-DE), Berichterstatterin. – Herr Präsident! Ich möchte der Kollegin sagen, dass es keine einstimmige Abstimmung im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit gab, dass wir hier durchaus gegenteiliger Meinung waren, und dass die Mehrheit meiner Fraktion dem entgegengehalten hat. Ich habe sehr wohl betont, dass ich den Vorschlag der Kommission unterstütze.

 
  
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  Irena Belohorská (NI), Berichterstatterin. – (SK) Die thematische Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden ist ein nichtlegislatives Begleitdokument zur Richtlinie und reagiert auf die Tatsache, dass die Risiken des Pestizideinsatzes nicht geringer werden. Der Rückstandsgehalt in Lebensmitteln liegt heute über den zulässigen Höchstwerten. Obst ist zu 44 % durch Pestizide verunreinigt, in 5,5 % der Fälle wird der Höchstwert überschritten. Sogar in dem Obst, das in den Gebäuden des Europäischen Parlaments verkauft wird, fand sich ein zu hoher Rückstandsgehalt. Ziel meines Berichts ist es, dass die Gefahren sowie Gesundheits- und Umweltrisiken, die aus der Nutzung der Pestizide entstehen, auf ein Minimum gesenkt werden.

In erster Linie möchte ich betonen, dass der Einsatz von Pestiziden mit der Entstehung von bösartigen Tumoren, Immunerkrankungen und anderen neurotoxischen Störungen verknüpft ist. Deshalb war ich (leider im negativen Sinne) überrascht, dass die Kommission sich in ihrem Text nur am Rande mit den gesundheitlichen Risiken befasst, die aus der Nutzung von Pestiziden, vor allem aus ihrer kumulativen Wirkung, erwachsen. Schwangere, Kinder und Föten sind die anfälligsten Gruppen. Ich bin zwar für Pflanzenschutz, aber in allererster Linie müssen wir die Gesundheit der Menschen schützen. Hier besteht ein klarer Zusammenhang mit dem Klimawandel. Die globale Erwärmung wird ein erhöhtes Auftreten von Schädlingen bewirken, aber wir können die Menge der angewendeten Pestizide nicht ins Unendliche steigern.

Der wichtigste Teil des gesamten Prozesses sind die nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten, in denen einzelne Ziele zur Verringerung der Gefahren festgelegt werden müssen. Ich halte den Vorschlag der Kommission, der quantitative Kriterien ablehnt, für unzureichend, und die vage Formulierung „Verringerung der Gefahren und Risiken von Pestiziden sowie der Abhängigkeit von Pestiziden“ wird die Mitgliedstaaten nicht dazu bringen, wirklich weniger Pestizide einzusetzen.

Die Thematische Strategie ist ein allgemeines Dokument, das keine detaillierte Lösung für die Mengenfestlegung bietet. Gleichwohl schlagen meine Kollegen und ich für die Richtlinie Folgendes vor: eine 50-prozentige Verringerung bei den gefährlichsten Stoffen, die in bestimmten großen Mengen kanzerogen und mutagen wirken; bei biologischen und wenig gefährlichen Pestiziden ist eine Verringerung momentan nicht erforderlich, bei den übrigen gilt der so genannte Index der Häufigkeit der Anwendung. Die spezifischen Charakteristika und Bedingungen jedes Mitgliedstaats werden berücksichtigt. Es muss betont werden, dass auch quantitative Kennziffern in den nationalen Aktionsplänen nicht zu einer in allen Ländern gleichen Reduzierung der Pestizidmengen führen. Hier kommen auch die konkreten geografischen Bedingungen und Ackerbausysteme des jeweiligen Landes zum Tragen.

Es ist wahr, dass eine automatische Verringerung der Mengen nicht zwangsläufig zu einer Verringerung der Gefahren führt. In vielen Fällen ist es jedoch so. Die Thematische Strategie und die Richtlinie müssen sich sowohl auf Pflanzenschutzmaßnahmen als auch auf Biozide erstrecken. Der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Pestizide muss durch die Einrichtung großer Pufferzonen entlang der Wasserläufe erhöht werden. Ich unterstütze das Verbot des Sprühens von Pestiziden aus der Luft. Allerdings kann unter bestimmten Bedingungen in Ermangelung einer geeigneteren Alternative eine Ausnahme erteilt werden. Wenn aus der Luft gesprüht wird, muss die Öffentlichkeit in angemessener Form über Zeitpunkt, Ort und den eingesetzten Stoff unterrichtet werden. Die Strategie richtet sich nicht gegen die Landwirte. Ich glaube, alle diese Maßnahmen können ohne radikale Einschnitte in deren Budget durchgeführt werden. Das zeigen auch die Erfahrungen aus Dänemark. Wir alle müssen uns bewusst sein, wie wichtig die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte ist, und dafür sorgen, dass ihre Erzeugnisse nicht durch Produkte von Bauern aus Drittstaaten verdrängt werden.

Zum Abschluss gestatten Sie mir einige Worte zu den Änderungsanträgen. Ich kann dem Änderungsantrag 4, in dem versucht wird, die gesamte thematische Strategie umzubenennen, nicht zustimmen. Auch wenn ich natürlich will, dass Pestizide mit Vorsicht eingesetzt werden, bin ich doch der Meinung, dass wir die offizielle Bezeichnung des ganzen Dokuments beibehalten sollten; schließlich ist es auch der offizielle Name im Amtsblatt, und ich denke, er ist passend. Ich möchte auch die Änderungsanträge 3 und 5 erwähnen, in denen die Wohngebiete angesprochen werden. Im Änderungsantrag 3 wird die Einfügung des Begriffs „urban“ vorgeschlagenen, womit meiner Ansicht nach „städtische Randzone“ (suburban zone) gemeint ist, was somit diejenigen ausschließt, die im ländlichen Raum leben. Der Begriff „Wohngebiete“ ist verschwommen und ungenau. Ferner schlage ich vor, Ziffer 8 sprachlich zu überarbeiten, denn „practitioner“ ist eine schlechte Übersetzung, im Französischen steht sogar „médecin“. Ich komme zum Ende, Herr Präsident, und möchte abschließend allen danken, die an dem Bericht mitgearbeitet haben.

 
  
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  Hiltrud Breyer (Verts/ALE), Berichterstatterin. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Kommissare! Ich freue mich, einen Bericht vorstellen zu dürfen, der dem Parlament bei der morgigen Abstimmung eine Steilvorlage für mehr Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz bieten wird. Laut Eurobarometer steht die Sorge um den Einsatz von Pestiziden auf Platz eins bei den europäischen Verbrauchern, und dem hat der Ausschuss Rechnung getragen.

In Europa werden jährlich über 220 000 Tonnen Pestizide ausgebracht, das ist ein Anteil von 25 % weltweit bei nur 4 % der landwirtschaftlichen Fläche! Herzstück der Verordnung soll unseres Erachtens sein, dass hochgefährlichen Pestiziden die rote Karte gezeigt wird. Das sind Pestizide, die kanzerogen, erbgutverändernd und fortpflanzungsschädigend sind, aber auch Pestizide, die neurotoxisch und immunotoxisch sowie hormonell wirksam sind.

Damit hätten wir einen riesigen Beitrag dazu geleistet, Pestizide sicherer zu machen. Aber auch für Pestizide, die eine geringere Gefährlichkeit haben, müssen wir Regularien einbauen. Diejenigen Wirkstoffe, die am häufigsten oberhalb der EU-Grenzwerte für maximale Rückstandsmengen gefunden werden, sollen nicht mehr auf den Markt kommen, denn sie haben ja dann leider den Nachweis erbracht, dass sie nicht handhabbar sind.

Wir freuen uns auch, dass das Substitutionsprinzip, das ja schon in der EU-Chemikalienverordnung ein entscheidender Schritt hin zu einem verbesserten Gesundheitsschutz war, hier verankert werden soll, denn gerade die Substitution stärkt den Wettbewerb in der Pestizidwirtschaft. Es ist hanebüchen und bloße Panikmache, wenn davor gewarnt wird, dass bis zur Hälfte aller Pestizide vom Markt verschwinden könnten.

Ich danke der Kommission, dass sie gerade so strenge Kriterien für die Substitution aufgestellt hat, denn Pestizide müssen zehnfach besser sein. Sie sollen – und das ist der Vorschlag des EU-Umweltausschusses – nicht länger als für fünf Jahre zugelassen sein. In dem Vorschlag der Kommission ist aber auch geregelt, wie wir mit Resistenzen umgehen.

Ein weiteres Kernstück der Verordnung soll der bessere Schutz sensibler Gruppen sein. Wir wissen: Föten, Babys und Kinder sind in besonderem Maße den bedrohlichen Wirkungen der gefährlichen Chemikalien ausgeliefert. Daher freue ich mich, dass der Umwelt- und Gesundheitsausschuss vorgeschlagen hat, die Zulassung der Wirkstoffe und ihre Risikobewertung an sensiblen Gruppen der Gesellschaft auszurichten.

Ich freue mich ganz besonders, Ihnen heute sagen zu dürfen, dass wir auch ein Labelling eingeführt haben, denn Lebensmittel, die nicht der Richtlinie 2006/215 entsprechen, müssen gekennzeichnet werden. Das ist ein ganz gewaltiger Schritt hin zu mehr Transparenz, denn gerade auch eine Untersuchung, die von Umwelt-NGOs im Supermarkt des Parlaments durchgeführt worden ist, hat gezeigt, wie risikobehaftet gerade alltägliche Produkte sein können. Die Werte lagen bis zum 200fachen über dem, was normalerweise für Kleinkinder- und Säuglingsnahrung vorgeschrieben ist.

Mehr Transparenz bei diesen sensiblen Gruppen, aber auch mehr Transparenz für Verbraucher und Anwohner, das heißt auch mehr Unterstützung für Europa insgesamt – denn wir müssen Schluss machen mit dem „Im-Nebel-Stochern“ bei der Frage der Rückverfolgbarkeit. Berichterstattung, Listen mit zugelassenen Pestiziden, Rückstandsbefunde und vor allem toxische und ökotoxische Daten sollen zeitnah im Internet für alle verfügbar sein, und Anwohner müssen vor dem Sprühen durch ein zentrales Informationssystem informiert werden. Gerade durch den Pestizidpass kann im Groß- und Einzelhandel zurückverfolgt werden, welches Pestizid wann eingesetzt worden ist. Das schafft Wettbewerb und von diesem Wettbewerb für sichere Produkte profitieren natürlich zuallererst die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wir wollen aber auch mit der Verordnung einen hohen Umweltstandard sichern. Daher hat sich der Umweltausschuss dagegen ausgesprochen, Europa in drei Zonen aufzuteilen, die keinerlei ökologischen, klimatischen und naturräumlichen Kriterien entsprechen, sondern willkürlich sind. Im Übrigen, Herr Kommissar, hat es auch keine Mehrheit im Rat gegeben. Wir sprechen uns ähnlich wie der Rat für bessere freiwillige Kooperation in Europa bei der Zulassung von Produkten aus. Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass es große rechtliche Bedenken gibt, weil wir innerhalb der Zonen keine Staatsverträge haben, nach denen diese Pestizide gegenseitig zwingend anzuerkennen sind. Die gibt es nur auf EU-Ebene mit den entsprechenden Verträgen, nicht aber auf zonaler Ebene.

Die Menschen in Europa wollen kein Gift auf ihrem Teller! Ich hoffe, dass diese Verordnung auch den Wirtschaftsstandort Europa entscheidend verbessert, weil er dann ein Verbraucherstandort ist, von dem alle profitieren – nicht nur die Umwelt, die Verbraucher, der Tierschutz, sondern vor allem auch die Industrie und die Bauern, denn sie bekommen mehr Anreize für Innovation und für mehr Wettbewerb.

Ich möchte mich zum Schluss ganz herzlich bei meinen Schattenberichterstattern bedanken, die wirklich sehr kooperativ an diesem Bericht mitgearbeitet haben. Ich hoffe, dass wir mit dieser neuen Pestizidverordnung dem Gesundheits- und Umweltschutz neue Sternstunden in Europa bereiten.

 
  
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  Neil Parish (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. (EN) Herr Präsident! Wir haben uns mit dem ganz praktischen Gedanken abzufinden, dass wir in Europa Lebensmittel produzieren müssen – letzten Monat haben wir die Flächenstilllegung auf Null reduziert und dabei 10 % Nutzfläche in die Produktion zurückgeholt – und für diese Aufgabe brauchen wir die notwendigen Hilfsmittel.

Wir sind alle mit Eifer dabei, wenn wir uns sichere Lebensmittel und sichere Chemikalien wünschen, aber – und das handhabt die Kommission ganz richtig – dies muss nach einem System auf Risikobasis erfolgen, ähnlich wie bei REACH: Wenn ein chemischer Stoff anwendungssicher ist, dann kann er eingesetzt werden, aber wenn er nicht anwendungssicher ist, dann sollte er vom Markt genommen werden. Genauso sollten wir das durchgängig handhaben.

Bei der Wahl des geeigneten Sprühzeitpunktes sind die klimatischen Verhältnisse entscheidend; man braucht also Flexibilität in Bezug auf den Zeitpunkt und die Art und Weise des Sprühens. Es gibt jetzt Satellitensysteme, die das Sprühen zum richtigen Zeitpunkt einplanen können, und man kann tatsächlich die Einsatzmengen an Sprühmitteln und chemischen Stoffen reduzieren. Nehmen wir zum Beispiel dieses Jahr, das in vielen Teilen Europas extrem feucht war. In meinem Heimatland, Großbritannien, gibt es keine Biokartoffeln zu kaufen, weil man sie nicht spritzen und damit nicht vor der Kraut- und Knollenfäule bewahren konnte. Deshalb sind nur sehr wenige Biokartoffeln zu haben. Wir brauchen die notwendigen Hilfsmittel, und deshalb können wir keine alljährliche Reduzierung um soundso viel Prozent anstreben. Wir müssen ein vernünftiges System auf Risikobasis anstreben.

Was im Übrigen den 10-Meter-Streifen anbelangt, so gibt es Chemikalien – ob Sie es glauben oder nicht – die man in Wasserläufen anwenden kann. Es gibt eine Chemikalie mit der Bezeichnung Roundup, die tatsächlich an Fluss- oder Bachufern versprüht werden kann. Sollen wir etwa deren Anwendung in einem 10-Meter-Streifen neben einem Bach verbieten, wenn sie in Wirklichkeit an Bachufern eingesetzt werden kann? Lassen Sie uns das vernünftig handhaben. Wir brauchen Lebensmittelsicherheit, wir brauchen Lebensmittelproduktion, und wir brauchen sichere Lebensmittel in Europa. Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um das zu erreichen.

 
  
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  Dorette Corbey (PSE), Verfassung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie.(NL) Herr Präsident! Ich glaube, eine Minute Redezeit für zwei Stellungnahmen ist sehr wenig, aber nun gut, ich werde versuchen, mich so kurz wie möglich zu fassen.

Pestizide sind nützlich und notwendig, und ohne diese Produkte wird es schwierig, 6 Milliarden Menschen zu ernähren. Es besteht mit Sicherheit noch großer Handlungsbedarf, um die für Umwelt und Gesundheit schädlichen Auswirkungen von Pestiziden zu bekämpfen. Die Markteinführung von neuen Produkten ist ein langer und stets kostenintensiver Prozess. Für die Industrie ist es gut, dass Zulassungen nun schneller bearbeitet werden können, das Parlament tut jedoch richtig daran, das Recht der Mitgliedsstaaten dahin gehend einzufordern, Produkte auf ihrem Hoheitsgebiet abzulehnen.

Die Industrie konzentriert sich zunehmend auf die bedeutendsten Anbaupflanzen, die „großen Fünf“, also Reis, Getreide, Mais, Sojabohnen und Baumwolle, da sie mit diesen einen Großteil der Kosten wieder decken kann. Es geht jedoch auch darum, die weniger bedeutenden Anbaupflanzen angemessen zu schützen, und zu diesem Thema hat der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie eine Reihe guter Vorschläge vorgebracht. Der Ausschuss macht zudem auch einige gute Vorschläge hinsichtlich der Schaffung von Anreizen für die Umstellung auf nachhaltigere Produkte. Auch dies ist von großer Wichtigkeit.

Ich möchte noch eine weitere Anmerkung in Bezug auf den Einsatz von Pestiziden machen. Für einige Mitgliedsstaaten ist die vorgeschriebene Pufferzone von 10 Metern zu Oberflächengewässern keine gute Idee. Dementsprechend begrüße ich den Änderungsantrag, der von der PSE-Fraktion zu diesem Punkt eingereicht worden ist. Oberflächenwasser ist nun eines der Bewertungskriterien für die Genehmigung, auf dieser Grundlage steht den Mitgliedstaaten das Recht zu, selbst eine Pufferzone für Produkte festzulegen.

Im Großen und Ganzen glaube ich, dass dies für das Parlament ein ausgewogener Standpunkt ist, mit dem man arbeiten kann.

 
  
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  Manuel Medina Ortega (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. – (ES) Herr Präsident! Der Vorschlag der Kommission zu diesem Bericht stützte sich auf eine zweifache Rechtsgrundlage: Artikel 37 Absatz 2 des EG-Vertrags zur Agrarpolitik und Artikel 152 Absatz 4 Buchstabe b) des EG-Vertrags zum Gesundheitsschutz.

Der Rechtsausschuss hat diese Vorschläge geprüft. Es gab zum Beispiel einen Vorschlag des in der Sache zuständigen Ausschusses, Artikel 37 Absatz 2 zu streichen und Artikel 175 Absatz 1 aufzunehmen; so sollte Artikel 37 Absatz 2 gestrichen, Artikel 152 Buchstabe b) beibehalten und Artikel 175 Absatz 1 hinzugefügt werden.

Das Wesentliche an der Rechtsgrundlage ist, dass sich die Debatte an Zweck und Inhalt orientieren soll, und der Rechtsausschuss hält einstimmig Artikel 152 Absatz 4 Buchstabe b) für anwendbar, ohne dass es einer Bezugnahme auf Artikel 175 Absatz 1 bedarf.

Unseres Erachtens ist das völlig eindeutig, und weder die von der Kommission vorgeschlagene zweifache Rechtsgrundlage noch die zweifache Rechtsgrundlage, die der in der Sache zuständige Ausschuss vorgeschlagen hat, sind notwendig, sondern es genügt ein Verweis auf Artikel 152 Absatz 4 Buchstabe b), da das Ziel dieses Richtlinienvorschlags im Schutz der menschlichen Gesundheit besteht.

 
  
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  Anja Weisgerber (PPE-DE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. – Herr Präsident! Als Verfasserin der Stellungnahme zur Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, den Bericht Breyer, möchte ich dazu Stellung nehmen.

Es ist wichtig, dass wir hier mit dem Vorschlag für eine Verordnung einen Ausgleich zwischen den folgenden Interessen finden: Zum einen sind da die Interessen der Verbraucher an gesunden Nahrungsmitteln ohne Rückstände, also an sicheren Pflanzenschutzmitteln, die keine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt bedeuten, und auch das Interesse an sauberem Trinkwasser. Zum anderen haben die Verbraucher aber auch ein Interesse an der sicheren Versorgung mit frischen und bezahlbaren Produkten, und sie wollen einheimisches Obst und Gemüse und keines aus Drittstaaten, bei dem kaum kontrolliert wird, welche Pflanzenschutzmittel dort eingesetzt worden sind.

Unsere Landwirte brauchen bestimmte Pflanzenschutzmittel, um gegen Resistenzen gewappnet zu sein. Dies ist aber ohne eine bestimmte Anzahl von Pflanzenschutzmitteln nicht zu bewerkstelligen. Sie wollen aber gleichzeitig auch sichere Pflanzenschutzmittel, die ungefährlich sind. Deshalb sind wir auch der Meinung, dass nachweislich krebserregende Stoffe verboten werden müssen. Bezüglich der anderen Zulassungskriterien wollen wir uns aber auf wissenschaftliche Grundlagen berufen und uns auch an Schwellenwerten orientieren. Das ist eine ausgewogene Mittelposition, die unsere Verbraucher schützt und gleichzeitig gewährleistet, dass einheimisches Obst und Gemüse bezahlbar ist und auch gleichzeitig ausreichend geprüft wird.

Zur Information der Nachbarn: Wenn wir strenge Zulassungskriterien haben, wenn wir hier die Pflanzenschutzmittel ausreichend testen, dann weiß ich nicht, warum wir die Anwohner und Nachbarn, die gar nicht nach einer Information fragen, über den Einsatz der Pflanzenschutzmittel in einem bürokratischen Verfahren informieren müssen. Was soll der Verbraucher mit dieser Information anfangen? Wie soll der Landwirt in der Praxis alle Nachbarn und Anwohner vor dem Einsatz des Pflanzenschutzmittels informieren? Deshalb spreche ich mich hier mit Nachdruck gegen den Vorschlag des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit aus, der dies zur Folge hätte. Und ich plädiere auch dafür, den Informationsvorschlag der Kommission an dieser Stelle abzulehnen. Denn wenn wir sichere Pflanzenschutzmittel haben, dann brauchen wir diese bürokratischen Verfahren nicht.

Noch ganz kurz zum zonalen Ansatz: Wir möchten eine stärkere Harmonisierung erreichen. Das ist der wichtigste Punkt, auch für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Der Bericht Breyer führt dazu, dass wir 27 nationale Zulassungszonen haben. Wir wollen hier letztendlich eine Harmonisierung unter Berücksichtigung der Meinungen der Mitgliedstaaten, die dann auch diese Zulassung an ihre Verwendungsbedingungen anpassen können. Deshalb plädiere ich hier für diese Harmonisierung und den Kommissionsvorschlag zu diesem Punkt.

 
  
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  Kyösti Virrankoski (ALDE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. – (FI) Herr Präsident! Das Thema, das wir hier diskutieren, den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden und das Inverkehrbringen nachhaltiger Pflanzenschutzmitteln, ist von großer Wichtigkeit. Es betrifft sowohl die Praxis der nachhaltigen Landwirtschaft als auch die Fragen der öffentlichen Gesundheit. Es ist daher bedauerlich, dass die Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung gerade jetzt nicht an dieser Debatte teilnimmt.

Seit Jahrtausenden kämpft die Menschheit gegen Schädlinge, Ungeziefer, Unkraut sowie Pflanzenkrankheiten. Sie haben zu Einbußen bei Ernten geführt und diese für den menschlichen Verzehr ungenießbar gemacht. In den letzten Jahrzehnten ist der Kampf bis zu einem gewissen Grad bewältigt worden, vor allem dank neuer Pflanzenschutzmittel. Gleichzeitig sind jedoch Gefahren für die Gesundheit entstanden.

Die uns jetzt vorliegenden Vorschläge für eine Richtlinie sind sehr streng. Der Zweck der neuen Regelungen besteht, ganz allgemein gesagt, darin, die Situation in Bezug auf die öffentliche Gesundheit zu verbessern. Eine eindeutige analytische Darstellung der Gefahren von Pflanzenkrankheiten und Unkräutern, die durch den Einsatz von Pestiziden bekämpft werden sollen, ist allerdings nicht vorgelegt worden. Das ist ein riesiges Manko, weil in diesem Fall das Beste möglicherweise der Feind des Guten ist. Die Praxis der nachhaltigen Landwirtschaft könnte um Jahre zurückgeworfen werden. Pestizide nicht einzusetzen, ist nicht unbedingt eine gute Option, auch was die öffentliche Gesundheit angeht.

 
  
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  Ambroise Guellec, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (FR) Herr Präsident! Das Thema, das wir heute erörtern, ist ein wichtiges, komplexes und heikles Thema. Die Bekämpfung der Schädlinge, die Kulturpflanzen befallen und schädigen, ist eine wichtige Herausforderung in Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit sowie den Schutz und die Verbesserung unserer Umwelt.

Ein sinnvoller Einsatz von Pestiziden ist daher unvermeidbar. Jedoch müssen die damit verbundenen Gefahren in ausgewogener Weise bewertet werden, insbesondere in Hinblick auf die Gesundheit des Menschen, und Maßnahmen zur Reduzierung der Verwendung von Pestiziden sollten sorgfältig geplant werden. Der Entschließungsantrag zu einer thematischen Strategie in diesem Bereich ist meines Erachtens eine hilfreiche Antwort auf die entscheidenden Fragen, denen wir gegenüberstehen. Ich möchte unserer Berichterstatterin, Irena Belohorská, meine Anerkennung aussprechen und begrüße auch die enge Zusammenarbeit, die es bei der Ausarbeitung dieses Textes gab.

Gestatten Sie jedoch einige Anmerkungen: Das zentrale Problem des Risikomanagements ist untrennbar mit der Frage verbunden, in welcher Menge Pestizide eingesetzt werden. Der Verzicht auf die Verwendung giftiger oder äußerst gefährlicher Stoffe muss als unverrückbarer Grundsatz gelten. Bei anderen Pestiziden muss die Subsidiarität angewendet werden. Ausgehend von einem gemeinsamen europäischen Rahmen werden die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sein, ihre eigenen nationalen Ziele, Zeitpläne und Kriterien für die Reduzierung der verwendeten Mengen festzulegen. Nationale Aktionspläne werden auch die Anpassung an die besonderen Umstände in jedem Land erleichtern. Es ist ferner äußerst wichtig, die aquatische Umwelt zu schützen, und wir müssen hier ganz rigoros vorgehen, indem wir entsprechend den Bedingungen vor Ort Pufferzonen festlegen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass das System, das wir umsetzen wollen, eine logische Fortsetzung der REACH-Richtlinie ist. In Hinblick auf die Pestizidmengen sollte als Motto unseres Handelns gelten „so wenig wie möglich und so viel, wie notwendig“.

 
  
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  Dan Jørgensen, im Namen der PSE-Fraktion. (DA) Herr Präsident! Meine britischen Kollegen verwenden mitunter den Ausdruck „An apple a day keeps the doctor away“. Und so sollte es auch sein! Obst und Gemüse gehören normalerweise zu den gesunden Lebensmitteln, aber leider ist dies nicht immer der Fall. Viel zu oft enthalten Obst und Gemüse Pestizidrückstände, und natürlich hat dies direkte negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Deshalb ist auch das Thema, das uns hier beschäftigt, äußerst wichtig. Und demzufolge ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir diese Substanzen auf nachhaltige Weise verwenden, so dass wir ihre Nutzung in den Fällen reduzieren können, in denen wir zu viele Pestizide verwenden. Unsere Natur, die Umwelt und unsere Gesundheit nehmen Schaden, und möglicherweise werden auch die Grundwasserquellen verseucht.

Dementsprechend bin ich der Meinung, dass Anlass zu Kritik an der Kommission besteht, insbesondere weil Sie, Herr Kyprianou, (auch in meinem Land) als ein Mann bekannt sind, dem Verbraucherinteressen ein wichtiges Anliegen sind und der beachtliche Anstrengungen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz unternommen hat. Ich verstehe einfach nicht, wie Sie heute hier stehen können und einen Vorschlag der Kommission hinsichtlich einer Zonenunterteilung befürworten, der die europäischen Länder dazu zwingen wird, ihr Umweltschutzniveau herabzusetzen und die europäischen Länder darüber hinaus dazu zwingen wird, ihr Verbraucherschutzniveau zu reduzieren.

Gestatten Sie mir, einige Beispiele anzuführen, die die Konsequenzen aufzeigen, wenn wir den von ihnen eingereichten Vorschlag annehmen. In Dänemark sind ungefähr 100 Arten von Pestiziden zugelassen. Wir haben die Verwendung von Pestiziden seit Beginn der 80er Jahre um ungefähr 50 % reduziert. Ich bin mir sicher, Sie stimmen dahingehend zu, dass dies sehr vernünftig war zu tun. Wenn Ihr Vorschlag umgesetzt wird, werden wir dazu gezwungen, die Anzahl der in Dänemark zugelassenen Pestizide zu verdoppeln. Die Anzahl der Pestizide verdoppeln! Das wird wahrscheinlich bedeuten, dass es für uns sehr schwierig sein wird, weiterhin unbelastetes Grundwasser zu trinken, wie wir das heute tun.

Ich erachte dieses Thema nicht als rein nationales Thema. Ich spreche im Namen der gesamten Sozialistischen Fraktion in dem Europäischen Parlament und glücklicherweise auch im Namen der großen Mehrheit, die ihre Meinung durch die Abstimmung im Ausschuss für Umwelt, Öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kundgetan haben. Es lassen sich zahlreiche Beispiele finden. In jeder einzelnen Zone wird es natürlich so sein, dass jedes Land außer einem dazu gezwungen wird, Pestizide zuzulassen, die aktuell nicht zugelassen sind. Gestatten Sie mir, dass ich ein Beispiel für eine Anbaupflanze anführe: Mais. In dem Vereinigten Königreich wird ein Mais-Pestizid eingesetzt, das rund 15 aktive Substanzen enthält. In Ungarn werden 57 aktive Substanzen verwendet, wohingegen in Polen 37 verwendet werden. Werden die Vorschläge der Kommission jedoch umgesetzt, wird jedes Land folglich Pestizide zulassen, die bis zu 57 aktiven Substanzen enthalten könnten. Das bedeutet, dass in dem Vereinigten Königreich die Menge auf das Vierfache ansteigen wird. Es sollte keine Aufgabe der EU sein, Länder dazu zu zwingen, mehr Pestizide einzusetzen. Dadurch wird der Umwelt, der Gesundheit und dem Grundwasser geschadet. Das kann doch nicht wirklich das Ziel sein.

Ich hoffe, dass Sie den von uns im Ausschuss für Umwelt eingebrachten Vorschlag unterstützen; dadurch würde auch der Industrie das Leben leichter gemacht. Es ist ein Kompromiss, den wir in dem Ausschuss für Umwelt angenommen haben: wir sagen „Nein“ zu der gegenseitigen obligatorischen Zulassung von Pestiziden, aber „Ja“ zu der gegenseitigen obligatorischen Zulassung von Daten. Darüber hinaus sprechen wir nicht nur über Zonen, sondern auch über Daten in ganz Europa. Dadurch werden die Dinge viel leichter für die Industrie. Zur gleichen Zeit verschaffen wir tatsächlich den Ländern das Recht, Nein zu sagen, wenn dies ihnen die klimatischen Bedingungen abfordern.

Schließlich möchte ich noch etwas zu den Reduzierungszielen sagen. Herrn Dimas möchte ich gern sagen, dass es unglaublich positiv ist, dass wir die gefährlichsten Substanzen abschaffen – Substanzen, die krebserregend sind, Substanzen, die die kindliche Entwicklung beeinträchtigen, usw. Natürlich würden wir diese Substanzen gern vom Markt entfernen. Sie sind auch völlig unnötig. Darüber hinaus glaube ich, dass wir noch einen Schritt weiter gehen sollten und ein allgemeines Reduzierungsziel für alle Substanzen festlegen sollten. Natürlich sollte dies durch jedes Land einzeln bestimmt werden, aber wenn wir dies gleichzeitig mit den europäischen Reduzierungszielen von ungefähr 20 % verbinden, ist dies durchaus ein ehrgeiziges Vorhaben, denke ich. Trotz alledem glaube ich immer noch, dass wir uns in einer Phase befinden, in der dies möglich ist. Für die Gesundheit und die Umwelt in Europa wird dies von großer Bedeutung sein.

In Bezug auf die Rechtfertigung, die seitens der Kommission für die Nicht-Einführung dieser Reduzierungsziele herangezogen worden ist, haben wie einen Behandlungshäufigkeitsindex eingeführt, der die Punkte berücksichtigt, die Sie ansonsten hervorgehoben haben.

 
  
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  Anne Laperrouze, im Namen der ALDE-Fraktion. (FR) Herr Präsident, meine Herren Kommissare, meine Damen und Herren! Zwar haben einige Mitgliedstaaten bereits Maßnahmen zur Verringerung pestizid-bedingter Gefahren ergriffen, doch die Tendenzen beim Einsatz von Pestiziden sind von Land zu Land verschieden. Bestimmte Stoffe beispielsweise, deren Einsatz in einigen Mitgliedstaaten verboten ist, werden trotzdem in diesen Staaten verkauft, weil ihr Einsatz in anderen Staaten erlaubt ist. Es steht außer Frage, dass die Bestimmungen hier harmonisiert werden müssen, um sicherzustellen, dass unionsweit die gleichen Bedingungen gelten. Die ALDE-Fraktion spricht sich für eine strikte Kontrolle von Pestiziden aus, erkennt jedoch an, dass ihre Verwendung eine Notwendigkeit und eine Realität ist.

Wir haben eine Reihe von Änderungsanträgen eingereicht, durch die der Text leichter anwendbar werden soll. Dabei wird jedoch der Grundsatz gewahrt, dass sichere oder nicht chemische Alternativen gefördert werden sollten. Meine Fraktion möchte, dass der Schwerpunkt der Ziele einer Volumenreduzierung auf den gefährlichen Stoffen liegt. Wir haben einen Änderungsantrag zu Artikel 4 bezüglich der nationalen Aktionspläne mit unterzeichnet, bei dem als unionsweites Ziel eine Verringerung der Anwendungshäufigkeit um 20 % innerhalb von zehn Jahren und bei gefährlichen Stoffen eine Reduzierung um 50 % bis 2013 vorgesehen ist.

Einige mögen es als widersinnig empfinden, dass meine Fraktion einen weiteren Änderungsantrag, ebenfalls zu Artikel 4, eingereicht hat, der den Mitgliedstaaten die Option eines Ansatzes bietet, der auf der Verringerung der Risiken basiert. Dies ist sicherlich ein realistischerer Ansatz, doch die Berechnungen sind komplizierter als bei der Volumenreduzierung. Wir hielten es für wichtig, diesen Änderungsantrag einzureichen, denn dies ist eine Frage, die unseres Erachtens in den Gesprächen zwischen den Institutionen erörtert werden sollte, die nach der Abstimmung in erster Lesung stattfinden.

Ich möchte nun auf einige konkrete Punkte eingehen. Was den Schutz von Wasserläufen angeht, erscheint es sinnvoller, auf das geologische Umfeld zugeschnittene Maßnahmen zu ergreifen, als eine Mindestgröße für eine Pufferzone festzulegen. Es ist legitim, spezielle Lebensräume wie Parks, Kinderspielplätze und Schulplätze schützen zu wollen, da der Einsatz von Pestiziden in der Nähe dieser Bereiche auf ein notwendiges Minimum beschränkt oder verboten werden und nicht chemische Verfahren Vorrang haben sollten.

In Hinblick auf die äußerst heikle Frage der Schädlingsbekämpfung aus der Luft ist der Vorschlag der Kommission, der ein grundsätzliches Verbot mit Ausnahmen vorsieht, die begründet werden müssen, sehr sinnvoll. Der Text des Umweltausschusses ist jedoch akzeptabel. Ich verstehe zwar, dass die Öffentlichkeit über das Versprühen von Pestiziden unterrichtet werden muss, bin jedoch der Ansicht, es sollte den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, Form und Umfang der Unterrichtung und die dafür eingesetzten Mittel festzulegen. Es geht hier um so viele verschiedene Arten von Gebieten und so viele verschiedene Ansätze, dass jeder Versuch einer Vereinheitlichung unrealistisch erscheint.

Die ALDE-Fraktion möchte damit ein Gleichgewicht erzielen, das darauf beruht, dass kein einzelner Akteur, sei er Nutzer oder Hersteller, bestraft werden sollte, sondern dass stattdessen strikte und kohärente Rechtsvorschriften eingeführt werden sollten, die es den Nutzern von Pestiziden ermöglichen, ihre Pflanzen zu schützen, den Herstellern, Erzeugnisse zu verkaufen, die immer weniger schädlich sind und den Verbrauchern, nicht nur gesunde Lebensmittel zu konsumieren, sondern auch, in einer gesunden Umwelt zu leben.

 
  
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  Wiesław Stefan Kuc, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Die drei vorgelegten Berichte sind untrennbar miteinander verbunden. Die Europäische Union versucht so viel wie möglich zur Verringerung der negativen Auswirkungen von Pestiziden auf die Umwelt beizutragen und deren Anreicherung im Boden, im Wasser und in Pflanzen zu verhindern. In den vergangenen Jahren wurde sehr viel unternommen, um diese Auswirkungen zu minimieren. Eine besonders wichtige Rolle bei dieser Arbeit haben die Forschungseinrichtungen gespielt, die moderne Präparate entwickelt haben, die selektiver wirken. Wir sollten jedoch daran denken, dass die Qualität der Pestizide in den vergangenen Jahren viel schlechter war. Sie wurden in viel höheren, weitaus höheren Dosen verwendet, und aufgrund dessen ist die Verschmutzung unserer Umwelt eine Folge der Aktivitäten in den vergangenen Jahren. Daher müssen wir zusätzlich zu neuen Richtlinien die geltenden Rechtvorschriften durch eine Richtlinie für die Vernichtung und Entsorgung veralteter Pestizide ergänzen.

Ich möchte Sie um rege Beteiligung in dieser Angelegenheit bitten, da trotz dessen, dass einige Jahre vergangen sind, die Probleme noch größer anstatt kleiner werden, und sich die Risiken erhöhen anstatt sich zu verringern, wie dies auf dem letzen NRO-Forum in Kishinev gezeigt wurde.

 
  
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  Marie Anne Isler Béguin, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. (FR) Herr Präsident, meine Herren Kommissare! Ich möchte Frau Breyer zu ihrem ausgezeichneten Ergebnis beglückwünschen. Ich kann diejenigen nicht unterstützen, die den Einsatz von Pestiziden verteidigen, denn es ist unabdingbar, dass wir unsere Umwelt und unsere Körper von diesen gefährlichen Stoffen befreien. Ich hoffe, das Europäische Parlament wird künftig die fortschrittlichsten Standpunkte bei dieser Frage vertreten, statt den letzten Lockrufen von Herstellern nachzugeben, die eine todbringende Industrie vertreten. Die Beseitigung krebserregender, erbgutverändernder und reprotoxischer Pestizide und Stoffe, die unsere Nerven- und Stoffwechselsysteme schwächen und unsere Immunsysteme schädigen, ist ein durch und durch gesundes Ziel.

Wir sollten auch die Bemühungen unserer Kollegen begrüßen, für Transparenz bei der Information von Verbrauchern zu sorgen, die „unschuldige Opfer“ dieser gefährlichen Stoffe sind. Es war wirklich höchste Zeit, Maßnahmen zu ergreifen, meine Herren Kommissare. Niemals zuvor wurden Insektizide, Fungizide und andere Herbizide so systematisch wie heute eingesetzt. Nehmen wir nur das Beispiel Frankreichs: Hier haben der Staat und die chemische Industrie in der öffentlichen Pestizid-Politik sozusagen gemeinsame Sache gemacht, was den Erwartungen der normalen Bürger an das Gesundheitswesen und den Umweltschutz zuwiderlief und die Forschungsergebnisse zur Umwelttoxizität sowie die statistischen Untersuchungen, die Verbindungen zwischen chemischen Substanzen und pathologischen Befunden herstellen, außer Acht ließ, all dies unter Missachtung der Warnungen von Medizinern – beispielsweise dem so genannten Aufruf von Paris oder dem Grenelle-Forum zu Umweltfragen in Frankreich. Die Industrie setzt alles daran, die Folgen von Pestiziden herunterzuspielen.

Nach der Verschmutzung von Wasserläufen durch das Unkrautbekämpfungsmittel Atrazin, von der alle gehört haben, und der Dezimierung von Bienenvölkern versucht die chemische Industrie die Tatsache zu verschleiern, dass Frankreich beim Einsatz von Pestiziden weiterhin die Nummer eins in der Europäischen Union ist. Jedes Jahr gelangen in Frankreich zwischen 70 000 und 80 000 Tonnen Pestizide in unsere Umwelt. In Hinblick auf das „Pestizidpaket“ – und im Gegensatz zu REACH – werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments sich nicht mundtot machen lassen. Die Erwartungen der Bürger sind nach wie vor hoch, wie aus den vielen Schreiben deutlich wird, die wir erhalten und in denen ein rasches und entschlossenes Handeln gefordert wird.

Die Menschen weisen beispielsweise auf die Gefahren des Einatmens von Pestiziden hin, die von Gemüsebauern in Südfrankreich versprüht werden; andere äußern sich besorgt über den massiven Einsatz von Herbiziden in öffentlichen Parks und Gartenanlagen, was manche dazu veranlasst, pestizidfreie Zonen zu fordern.

 
  
  

VORSITZ: MARTINE ROURE
Vizepräsidentin

 
  
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  Jiří Maštálka, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (CS) Meine Damen und Herren! Ich möchte vor allem der Berichterstatterin, Frau Belohorská, zu ihrem Bericht über eine thematische Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden gratulieren.

Meiner Meinung nach ist es ihr gelungen, ein Dokument zu erarbeiten, in dem einerseits die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion in Europa berücksichtigt und dafür die richtige Balance gefunden wird, und in dem andererseits die Anwendung von Pestiziden nur dort empfohlen wird, wo die negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt minimal sind.

Ich freue mich, dass in den Bericht auch der Änderungsantrag zum Vorsorgeprinzip im Hinblick auf die menschliche Gesundheit sowie den Schutz der Ökosysteme Boden und Wasser aufgenommen wurde, dessen Mitverfasser ich bin.

Wie auch die Berichterstatterin, Frau Belohorská, bedauere ich, dass sich die thematische Strategie, von der vor allem eine Verringerung der negativen Auswirkungen der Pestizide auf die menschliche Gesundheit erwartet wird, nur am Rande mit deren gesundheitlichen Folgen befasst. Diesem Aspekt sollte sich die Europäische Kommission meiner Ansicht nach künftig stärker zuwenden.

Aus Sicht des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz begrüße ich vor allem die Punkte des Berichts, die auf die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Unterweisung, aber auch angemessener und regelmäßiger Kontrollen der Ausbringungsgeräte hinweisen.

Ich glaube, wir haben hier ein Instrument mit vielen konkreten und wirksamen Mechanismen, um die Anwendung von Pestiziden einzuschränken und sicherer zu machen.

 
  
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  Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin! In der Debatte um die Pestizide habe ich stets versucht, eine realistische und ausgewogene Haltung zwischen Umweltbedenken auf der einen Seite und den Interessen der Hersteller und Verbraucher auf der anderen Seite einzunehmen. Ich möchte nun ausführlicher über verschiedene Aspekte dieser Berichte sprechen.

Einer der Vorschläge besagt, dass die Strategie auf einer reduzierten Nutzung basieren sollte. Was dies angeht, bin ich sehr skeptisch. Sicher kann man die Pestizidgesamtmenge reduzieren, oftmals sind jedoch die am häufigsten eingesetzten Pestizide diejenigen, die am wenigsten gefährlich sind. In diesem Fall sind die Risiken jedoch mehr oder weniger die gleichen.

Ich befürworte vielmehr eine Strategie, die auf dem Abbau des Risikos beruht. In den Niederlanden wird eine solche Strategie seit dem Jahr 2000 praktiziert, und es hat sich herausgestellt, dass damit das Risiko für die Umwelt um 86 % gesunken ist. Ein weiterer Nachteil der reduzierten Nutzung besteht darin, dass weniger unterschiedliche Pestizide erhältlich sind und sich somit schneller eine Resistenz dagegen aufbaut.

Ein weiterer Punkt ist die Einführung von Pufferzonen um Wasserläufe herum. In dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit wurde ein Änderungsantrag zum Schaffen einer 10 m-Pufferzone verabschiedet. Für ein Land mit enormen Wassermengen wie etwa die Niederlande, stellen diese 10 m ein Problem dar. Dies bedeutet in der Realität, dass 35 % der landwirtschaftlichen Flächen nicht besprüht werden können.

Schließlich möchte ich noch hervorheben, dass nicht nur eine Norm an sich wichtig ist; auch die Umsetzung der Norm ist zweifelsohne wichtig. Im Moment fehlt dies noch, wie dies anhand der für den Verbrauch vorgesehenen Produkte sichtbar ist, die uns regelmäßig begegnen, die die Norm nicht erfüllen, selbst im Europäischen Parlament.

 
  
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  Andreas Mölzer, im Namen der ITS-Fraktion. – Frau Präsidentin! Ein Zusammenhang zwischen in der Landwirtschaft verwendeten Pestiziden oder auch gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln auf der einen Seite und diversen Krankheiten auf der anderen Seite wird bekanntlich seit langem vermutet. Wenn sich nun sogar da oder dort Pestizide im Trinkwasser finden, ist es zweifellos hoch an der Zeit, die langsam mahlenden Mühlen der EU-Bürokratie zu beschleunigen.

Wie weit man wirklich das nun angestrebte Ziel der Reduktion der eingesetzten Schädlingsbekämpfungsmittel erreichen wird, bleibt abzuwarten. Wir kennen das ja schon: hochgesteckte Ziele, die dann doch nicht erreicht werden. Der nun angepeilte Ersatz von krebserregenden Stoffen ist allerdings keineswegs eine so große Errungenschaft, wie man vollmundig vorgibt, sondern meines Erachtens vielmehr ein Gebot der Stunde. Man ist eigentlich sehr spät dabei, diese Stoffe zu ersetzen.

Wenn man bedenkt, dass die EU ein Viertel aller weltweit verwendeten Pestizide verbraucht, auch wenn sie nur 4% der Anbaufläche besitzt, wird einem dieses Problem sofort klar. Dies zeigt zudem, dass wir mit EU-Förderungen unsere herkömmliche Landwirtschaft eindeutig in die falsche Richtung gesteuert haben.

Generell entsteht ja beim Verbraucher sicher nicht zu Unrecht der Verdacht, dass findige Agrarproduzenten die vorgeschriebenen Grenzwerte durch eine Kombination erlaubter Pflanzenschutzmittel zu umgehen suchen. Angesichts unerforschter Wechselwirkungen wird es höchste Zeit, dass man auch hier kontrollierend eingreift. Zudem ist das stetige Anheben der Grenzwerte in den vergangenen Jahren in Anbetracht des erhöhten Gefährdungspotentials bei Risikogruppen, wie etwa bei Kindern, rückgängig zu machen.

Bioprodukte von der anderen Seite des Globus zu importieren, steht nicht nur im Widerspruch zu diversen Umweltschutzzielen, sondern ist mit ein Grund für erhöhte Verkehrsbelastung und jahrelanger Ausdruck verfehlter Förderungspolitik der Union. Unsere Förderungen sollten in diesem Sinne überdacht werden, so dass vor allem heimische Bauern, die auf Pestizideinsatz verzichten, mehr Unterstützung erfahren. Wenn man sie stattdessen weiter mit bürokratischen Hürden schikaniert, darf man sich nicht wundern, dass sie letztendlich genervt das Handtuch werfen, während sich Brüssel über das andauernde Bauernsterben wundert.

 
  
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  Jim Allister (NI). - (EN) Frau Präsidentin! Ich bin versucht zu sagen, dass ein politisches Pestizid zur Bekämpfung des wuchernden Unkrauts von EU-Vorschriften uns allen einen Gefallen tun würde. Wenn ich mir einige dieser Änderungen und Vorschläge so ansehe, einen Vorschlag wie die 10-Meter-Regel, dann entdecke ich darin eine gehörige Portion Übertreibung.

Ich denke, wir müssen ein paar Tatsachen ins Auge sehen. Ohne den kontrollierten Einsatz von Pestiziden in unserer Landwirtschaft werden wir mehr Lebensmittelproduktion in weniger reglementierte Regionen der Welt verlagern und dadurch die Qualität und Lebensmittelsicherheit gefährden. Was vielleicht für manche von noch größerem Interesse ist: Ohne Fungizide und Herbizide zum Schutz und zur Krankheitsbekämpfung von Feinrasen würden viele Golf- und Bowlingflächen von Unkraut überwuchert und unbespielbar werden.

Ja, Pestizide müssen kontrolliert werden, aber unsere Maßnahmen müssen eine gesunde wissenschaftliche Basis haben und in landwirtschaftlichen Betrieben und an Straßen praktisch anwendbar sein. Die für den Einsatz in meinem Land geltenden scharfen Verfahrenskodizes sind meiner Meinung nach hinreichend, und deshalb werde ich gegen solche dogmatische Änderungen stimmen, die uns einige aufzuzwingen wünschen.

 
  
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  Erna Hennicot-Schoepges (PPE-DE). - (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Es ist bedauerlich, dass Vertreter des Agrarsektors nicht an dieser Aussprache beteiligt waren, denn es wäre angesichts der jüngsten GAP-Reform äußerst interessant gewesen, auch die Stimme der Landwirte zu hören.

Es geht nicht nur darum, die Zukunft der Landwirtschaft in Europa und die Qualität und Quantität der Lebensmittelproduktion zu sichern, sondern auch, die Forschung zu fördern und den Datenschutz zu gewährleisten. Die größte Herausforderung besteht natürlich darin, die Gesundheit des Menschen zu schützen und zu verhindern, dass sich giftige Produkte in unseren Gewässern und in unserer Umwelt ansammeln. Wir müssen uns jedoch auch um die Gesundheit der Landwirte und ihrer Familien kümmern, die einen besseren Schutz brauchen, da sie in direkten Kontakt zu diesen Produkten kommen und die Hinweise, die sie erhalten, vielfach von den Unternehmen stammen, die Pestizide vertreiben. Diese Unternehmen werden ihnen wohl kaum sagen, dass die Forscher sich heute Fragen nach der Verbindung zwischen der Belastung durch Pestizide und der ständigen Zunahme bestimmter Krankheiten, wie Parkinson, Alzheimer, Prostatakrebs, Hirntumore und angeborenen Missbildungen, stellen. Daher wird es unerlässlich sein, strikte Regeln für die Marktzulassung festzulegen. Wir sollten auch die Forschung durch einen angemessenen Datenschutz fördern und Forschungsprogramme zur biologischen Schädlingsbekämpfung unterstützen – ein nützliches Beispiel für Innovation. Und diese Produkte müssen schließlich auch für die Landwirte bezahlbar werden.

Herr Kommissar, mein letzter Punkt betrifft den Bienenschutz: Die in der Richtlinie 91/414 vorgesehenen Langzeitbewertungen wurden nicht durchgeführt. Regeln und Bestimmungen allein reichen nicht aus, sie müssen auch umgesetzt werden, und ihre Umsetzung muss sichergestellt werden. Ich stimme zu, dass die wichtigste Frage darin besteht, das Inverkehrbringen dieser Produkte zu regeln, aber ich möchte auch feststellen, Frau Präsidentin, dass wir eine leidenschaftliche Debatte geführt haben, in der die Industrielobby zuweilen eine seltene Unverfrorenheit an den Tag legte.

 
  
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  Anne Ferreira (PSE). - (FR) Frau Präsidentin, meine Herren Kommissare, meine Damen und Herren! Alle Gesundheits- und Umweltdaten, die ich heute Abend nicht auflisten kann, müssen dieses Hohe Haus dazu veranlassen, entschlossene Maßnahmen für die Reduzierung der Pestizide und hinsichtlich der Bedingungen ihres Einsatzes zu ergreifen. Dabei müssen wir uns auf messbare Ziele stützen. In den Aussprachen vor der Abstimmung im Plenum hat sich gezeigt, dass es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei ihrem Vorgehen und ihrem politischen Ansatz gibt, was uns zu Kompromissen im Sinne der Subsidiarität geführt hat. Ich hoffe, die Subsidiarität wird uns hier nicht enttäuschen, denn sie hat eine Flexibilität zur Folge, die leicht als Vorwand dienen könnte, unsere Politik zu verwässern und den politischen und öffentlichen Willen, der hier heute zum Ausdruck gebracht wird, auf ein Minimum zu reduzieren; dies gilt insbesondere für Fragen der Gefahrenbelastung von Risikogruppen und die Größe der Pufferzonen an Wasserläufen.

Soll Subsidiarität bei Pestiziden sinnvoll sein, muss sie ein umfassenderes Nachdenken über landwirtschaftliche und ökologische Fragen in jeder europäischen Region fördern. Dies erfordert eine Intensivierung der Forschung und des Technologietransfers, die Einbeziehung aller Beteiligten, einschließlich der Landwirte, Forscher, NGO, der Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Vertreter der Nahrungsmittelindustrie, sowie die Durchführung gründlicher Studien in allen geografischen Gebieten, um gemeinsam bewährte Verfahrensweisen und nicht chemische Alternativen aufzuzeigen, die dem Boden, dem Klima und den Kulturen angepasst sind. In einigen wenigen Regionen läuft diese Arbeit bereits.

Ich schlage daher vor, dass die Kommission die Einführung eines solchen Ansatzes unterstützt, den Austausch zwischen den Regionen erleichtert und gleichzeitig sicherstellt, dass europäische Rechtsvorschriften ordnungsgemäß angewandt werden.

 
  
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  Holger Krahmer (ALDE). - Frau Präsidentin! Viele Kollegen denken, dass wir für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln strenge Regelungen brauchen. Damit haben sie Recht. Aber wir dürfen dabei nicht völlig ignorieren, welche Auswirkungen die Gesetze haben, die wir beschließen. Denn Pflanzenschutzmittel sind ein wichtiger Teil der Landwirtschaft, so wie sie heute existiert.

Nehmen wir ein Beispiel aus der Zulassungsverordnung: Wir sind dabei, über Ausschlusskriterien bündelweise Wirkstoffe zu verbieten, allein wegen abstrakter Gefährlichkeit. Dieser Ansatz ignoriert das tatsächliche Risiko beim Einsatz des Mittels auf dem Feld. Am Ende werden Wirkstoffe verboten, die beim Einsatz in der Realität gar kein Problem darstellen. Die Folge ist, dass künftig nicht mehr genug Wirkstoffe für vernünftige Schädlingsbekämpfung zur Verfügung stehen.

Wenn nur wenige Wirkstoffe eingesetzt werden, wird die Bildung von Resistenzen beschleunigt. Für manches Schädlingsproblem wird es gar keine zuverlässige Hilfe mehr geben. Und das sind wahrscheinlich die Sternstunden, von denen Frau Breyer gerade gesprochen hat. Wenn das eintritt, dann haben wir Sternschnuppenstunden für Europas Versorgungssicherheit. Wir sollten statt pauschaler Verbote für ein zuverlässiges Zulassungsverfahren sorgen, das das tatsächliche Risiko bei der Verwendung eines Stoffes untersucht.

Das nächste Beispiel stammt aus der thematischen Strategie. Dort plädieren wir für ein pauschales europaweites Reduktionsziel bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Das hat mit den Risiken bei deren Einsatz aber überhaupt nichts zu tun.

Die Kommission hatte Ziele für die Verringerung des tatsächlichen Risikos gesetzt. Diese gute Idee sollten wir beibehalten! Und wir sollten uns am Ende auf das konzentrieren, was machbar ist: effiziente Schädlingsbekämpfung mit vernünftigem Risikomanagement. Schließlich geht es auch um die Frage, wie der wachsende Bedarf nach pflanzlichen Rohstoffen in Zukunft bedient werden soll.

In der Vergangenheit haben innovative Pflanzenschutzmittel geholfen, die Produktion viel stärker zu steigern als den Bedarf nach Agrarflächen. Es sollte nicht unser Ziel sein, dieses Verhältnis in Zukunft umzudrehen.

 
  
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  Gintaras Didžiokas (UEN). – (LT) Es wird sich wohl in diesem Haus, in diesem Parlament niemanden finden, der behauptet, Ökologie, eine gesunde Umwelt und menschliche Gesundheit wären nicht wichtig. Meiner Ansicht nach würde das kein europäischer Bürger jemals sagen.

Meine Damen und Herren, wenn wir jedoch Entscheidungen treffen, über Gesetzgebung reden und Vorschriften aufstellen und umsetzen, an die sich Hunderttausende Menschen halten müssen und die zweifelsohne Einfluss auf das Leben von Millionen Menschen haben, dürfen wir uns nicht von Gefühlen und guten Absichten leiten lassen. Wir müssen wohlüberlegt und mit Vernunft vorgehen, um dieses Ziel zu erreichen. Eines der wichtigsten Ziele für den EU-Agrarsektor besteht darin, qualitativ hochwertige Lebensmittel zu erschwinglichen Preisen anzubieten. Die EU ist bekannt für ihre hohen Anforderungen an die Nahrungsmittelproduktion und die strengen Agrarverordnungen, die sie für ihre Mitgliedstaaten festgelegt hat. Andererseits ist die Landwirtschaft der EU ständig dem Druck ausgesetzt, wettbewerbsfähig zu sein und gleichzeitig qualitativ hochwertige Lebensmittel zu produzieren.

Wenn wir also über Pflanzenschutzvorschriften sprechen, dürfen wir diese Faktoren nicht außer Acht lassen. Die Stellungnahme der Kommission und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hat die Erwartungen aller Beteiligten erfüllt. Dennoch sind die Änderungsanträge bzw. die zum Zeitpunkt der Debatte im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit eingebrachten Änderungsanträge auf ernsthafte Bedenken gestoßen.

Wenn diese Änderungsanträge angenommen werden, wären die Folgen unvorhersehbar. Sie stellen nicht nur ein Risiko für die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelindustrie, sondern auch für die Natur selbst dar. Heißt das nun, dass genetisch veränderte Organismen auf den EU-Binnenmarkt gelangen? Die Auswirkungen für herkömmliche Nutzpflanzen wären enorm, wenn 90 % der Pflanzenschutzmittel vom Markt genommen würden.

Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie erneut eindringlich, Ihre Entscheidung auf der Grundlage zuverlässiger wissenschaftlicher Erkenntnisse und bewährter Praktiken und nicht aufgrund von Gerüchten und Gefühlen zu treffen. Ich hoffe, dass Ihre Stimme die Meinung aller Beteiligten widerspiegeln wird und wir zu einem ausgewogenen und angemessenen Ergebnis gelangen, damit die Landwirtschaft nicht zerstört wird, die Bürgerinnen und Bürger der EU nicht ohne europäische Nahrungsmittel leben müssen und Millionen Menschen nicht im Namen des Umweltschutzes arbeitslos werden.

 
  
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  Jens-Peter Bonde (IND/DEM).(DA) Frau Präsidentin! Morgen früh werde ich in das Lebensmittelgeschäft gehen und in Flaschen abgefülltes Trinkwasser kaufen. Menschen in vielen Ländern tun dies, da die Grundwasserquellen durch Verschmutzung verseucht worden sind. Das Wasser wird einer chemischen Behandlung unterzogen, als ob es sich um einen schmutzigen Mantel handeln würde. Anschließend wird es mit Chlor versetzt und schmeckt nicht nur schlecht, sondern ist auch noch teuer! In Dänemark haben wir eine reiche Ader aus goldenem Untergrund: sauberes Grundwasser. Wir trinken es direkt als Trinkwasser, ohne dass es vorher zu Trinkwasseraufbereitungsanlagen geleitet wird. Es ist gesünder als Wasser in Flaschen, es schmeckt besser und ist viel, viel billiger.

Dies bedeutet jedoch auch, dass wir es hüten müssen und das Sprühen von Pestiziden in jenen Fällen verbieten, in denen das Pestizid in das Grundwasser eindringen könnte. Dementsprechend ist in Dänemark Sprühen von 13 Pestizidarten von verboten, von denen 12 im Trinkwasser zu finden sind. Wir möchten diese Handhabung auch weiterhin beibehalten, ich fordere dementsprechend meine Kollegen dazu auf, dass sie für einen Änderungsantrag stimmen, der Schutzzonen erlaubt. Der Vorschlag wurde von uns bereits in vorherigen Vorschriften angenommen; diese müssen nun noch einmal verabschiedet werden, um zu verhindern, dass sie für nichtig erklärt werden. Schließlich haben wir Unterstützung von einer großen Mehrheit hier im Parlament und folglich auch vom Präsidenten der Kommission, José Manuel Barroso. Ich danke Ihnen dafür! Von dem dänischen Kommissar für Landwirtschaft, der zusammen mit dem dänischen Minister für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischereien (ebenfalls von der liberalen Partei Dänemarks) (Venstre)) lieber die Möglichkeiten der Bauern unterstützt, unser Trinkwasser zu verseuchen, haben wir keine Unterstützung erhalten. Es ist schon traurig, dass der dänische Landwirtschaftsrat lieber die Venstre-Partei unterstützt. Es ist doch sehr kurzsichtig, nach leicht höheren Kornerträgen zu streben und dann Milliarden von Kronen für die Aufbereitung des Grundwassers ausgeben zu müssen. Laut Vertrag bezahlen diejenigen, die die Verschmutzung verursachen, selbst. Ich habe dies in einem Änderungsantrag vorgeschlagen und fordere meine Kollegen dazu auf, die Bestimmungen des Vertrages zu unterstützen. Niemand besitzt das Recht, unser gemeinsames Grund- und Trinkwasser zu vergiften.

 
  
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  Pilar Ayuso (PPE-DE).(ES) Frau Präsidentin, meine Herren Kommissare! Der von der Europäischen Kommission ausgearbeitete Vorschlag für eine Verordnung, die die Richtlinie 91/414/EG ersetzen soll, gewährleistet die weitere Harmonisierung der Genehmigungsverfahren und garantiert zugleich den Schutz der Verbraucher. Das im Ausschuss für Umweltfragen erzielte Ergebnis lässt jedoch nicht nur das genannte Ziel der weiteren Harmonisierung unberücksichtigt, sondern verschärft auch die Maßnahmen des Verbraucher- und Umweltschutzes in ungerechtfertigter Weise.

Der Bericht geht von einem absoluten Misstrauen in Bezug auf die Methoden der Agrarproduktion aus, die in der Europäischen Union bisher angewendet werden. Darunter leiden freilich nicht nur die Landwirte: Die Verbraucher sind wahrscheinlich genauso betroffen, denn dem Anbau vieler Kulturen wird die Grundlage entzogen, so dass Importe notwendig werden, was wiederum die Lebensmittelsicherheit einschränkt.

Es ist nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass die Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bereits strengen Kontrollen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unterliegen.

Des Weiteren wird die Anzahl der 1991 zugelassenen 1 100 Wirkstoffe mit diesem Vorschlag auf die 148 Wirkstoffe reduziert, die in Anhang I dieses Vorschlags aufgeführt sind. Von diesen 148 Wirkstoffen sind nur 34 Insektizide, Nematizide oder Akarizide und damit diejenigen Wirkstoffe, die für den Anbau im europäischen Mittelmeerraum, der den höchsten Insektenbefall in der gesamten EU zu verzeichnen hat, am meisten benötigt werden. Die Insekten stellen nicht nur eine Bedrohung für die Pflanzen dar, sondern sie übertragen auch sehr gefährliche Krankheiten auf den Menschen.

Der Vorschlag der Kommission zur Einteilung der Europäischen Union in drei Zonen zur gegenseitigen Anerkennung der Pflanzenschutzmittel sollte wieder vorgelegt werden. Die Ausschlusskriterien für Pestizide müssen auf ordentlichen Risikoanalysen basieren. Ohne Risikoanalyse lassen sich die Auswirkungen dieser Stoffe auf die Gesundheit oder die Umwelt nicht feststellen.

Abschließend möchte ich daran erinnern, dass die Dosis das Gift macht.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE). - (FR) Frau Präsidentin! Ich habe die Bedeutung der Aussprache heute Abend betont, denn worum es hier heute geht, ist nichts weniger als unsere Vision für die Zukunft der europäischen Landwirtschaft und die Notwendigkeit, von einer intensiven Landwirtschaft, die der Umwelt zweifellos großen Schaden zufügt, zu einer nachhaltigen Landwirtschaft zu gelangen, in der die Artenvielfalt erhalten bleibt. Diese Herausforderung muss Europa aus drei Gründen bewältigen. Erstens: Da immer mehr Skandale und Gesundheitsrisiken aufgedeckt werden, ist die Öffentlichkeit nunmehr gegen den Einsatz von Pestiziden. Zweitens: Die Mehrheit der Landwirte selbst will, dass die Europäische Union ihnen dabei hilft, ihre Verfahrensweisen zu ändern, damit sie nicht länger zwischen der Erhaltung ihrer Gesundheit und einer besseren Rentabilität wählen müssen. Und drittens fordern die Bienenzüchter in ganz Europa strikte Rechtsvorschriften, um den Verkauf von Pestiziden zu stoppen, deren Auswirkungen auf Bienen nicht bewertet wurde.

Es ist daher entscheidend, dass die ehrgeizige Haltung des Umweltausschusses bei der morgigen Abstimmung über die drei Berichte von Hiltrud Breyer, Christa Klaß und Irena Belohorská bestätigt wird. Wir müssen bekräftigen, dass Gesundheit und Umwelt Vorrang haben, dass zielgerichtete Maßnahmen notwendig sind, um die gefährdetsten Personen zu schützen, dass die gefährlichsten Stoffe unter das Vorsorgeprinzip fallen, dass die Verwendung nicht chemischer Stoffe unterstützt wird, und dass Schädlingsbekämpfung aus der Luft künftig grundsätzlich verboten ist. Kurz gesagt, wir müssen die Anliegen in praktische Maßnahmen umsetzen, die von den vielen Männern und Frauen in Europa vorgebracht wurden. Sie haben uns geschrieben, wie Frau Isler-Béguin sagte, und gefordert, dass die Landwirtschaft künftig nicht von Chemikalien abhängig sein sollte.

 
  
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  Leopold Józef Rutowicz (UEN). - (PL) Frau Präsidentin! Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln – Pestiziden – ist unter gewissen Umständen unerlässlich. In Polen überwiegen kleine landwirtschaftliche Betriebe, deren Besitzer aufgrund unzureichender Finanzmittel an teueren Pestiziden sparen, was in einigen Fällen zu schädlingsbedingten Verlusten führt.

Anstelle der Verwendung von Pestiziden begrüße ich sämtliche Maßnahmen zur Unterstützung der rationellen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, einschließlich Beratung, Fortbildung, Forschung, Zuschüsse für moderne Pflanzenschutzgeräte, die Einführung von Ersatzprodukten, die dabei helfen, die Umwelt und Gesundheit zu schützen, und die mit den Interessen der Bauern vereinbar sind.

Wenn das Risiko eines Ernteverlustes besteht, können Unwissenheit und eine fehlende angemessene Unterstützung für Landwirte zur unkontrollierten Verwendung von Pestiziden führen. Ein uns seit langem bekanntes Problem, das jedoch nie vollständig gelöst wurde, ist die Frage der Entsorgung von Depots hochgiftiger Pestizide, die in den Ländern des früheren Ostblocks bestehen oder bestanden, sowie die Rekultivierung des Bodens. Pestizide vergiften sowohl das Wasser als auch den Boden. Dieser Ballast könnte die Wirksamkeit der in diesen Dokumenten ausgearbeiteten Maßnahmen verringern.

 
  
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  Urszula Krupa (IND/DEM). - (PL) Frau Präsidentin! Hersteller, die gezwungen werden, perfekt aussehende Lebensmittel zu erzeugen, verwenden Pestizide, die nicht nur für die Umwelt und die Wirtschaft sondern auch für die menschliche Gesundheit schädlich sind. Ich hoffe, dass die zur Diskussion stehenden Dokumente eine Verbesserung der Qualität der konsumierten Lebensmittel herbeiführen sowie Verfahren des ökologischen Landbaus mehr fördern, wobei vermehrt natürliche Düngemittel zur Düngung des Bodens eingesetzt werden. Darüber hinaus möchte ich bezüglich der skrupellosen und unethischen Praxis des Exports von als schädlich geltenden Substanzen in die Länder der Dritten Welt ein bekanntes polnisches Sprichwort anführen: „Was du nicht willst, das man dir tu’, das füg’ auch keinem andern zu.“ Dies gilt umso mehr, da die gefährlichen Pestizide in Form von Lebensmitteln zu uns zurückkommen, die von reichen Ländern billig eingekauft werden, und die menschliche Gesundheit zerstören.

Zusätzlich zu den allgemeinen Richtlinien sollten Strategien zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden auf nationaler Ebene entwickelt werden, wo geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. In Gebieten, in denen mehr Pestizide zum Einsatz kommen, sollte die Menge der eingesetzten Pflanzenschutzmittel in höherem Maße gesenkt werden.

 
  
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  Peter Baco (NI).(SK) Für überaus zweckdienlich halte ich die in den drei Berichten enthaltene Forderung, dass Personen in allen Phasen des Umgangs mit Pestiziden über eine hohe Qualifikation verfügen müssen. Weitere positive Beispiele aus all den Berichten sind die Aktionspläne, das integrierte Management und die strenge Importkontrolle. Dass aber sowohl ein Verbot des Sprühens aus der Luft festgelegt wird als auch Möglichkeiten des Sprühens aus der Luft in Betracht gezogen werden, bedarf meines Erachtens einer klareren Formulierung.

Ebenso sind auch die quantitativen Einschränkungen für die Anwendung nicht klar definiert, und die nichtselektive Anwendung macht den Weg für viele Risiken frei. In der Slowakei wird z. B. pro Hektar weniger als 1 kg Pestizid verbraucht, während es in anderen Ländern bis zu 8 kg sind. Es gibt also Länder, in denen in der Tat eine Verringerung notwendig ist, und es gibt solche, in denen die Anwendung sogar erhöht werden sollte. Deshalb schlage ich vor, bei der Abstimmung die Empfehlungen des Europäischen Pflanzenschutzverbands zu berücksichtigen bzw. als Alternative dazu in der ersten Lesung die Berichte A6-0347/2007 und A6-0359/2007 nicht anzunehmen und die ausgewogenen Vorschläge der Kommission beizubehalten.

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE-DE). (NL) Frau Präsidentin, meine Herren Kommissare, meine Damen und Herren! Es ist an der Zeit, dass wir die thematische Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden mit Leben erfüllen, und wir tun auch gut daran, einen Teil dieser Strategie sofort umzusetzen. In Anbetracht der enormen Auswirkungen auf die Lebensmittelqualität, die öffentliche Gesundheit, die Umwelt und die Nachhaltigkeit unserer Landwirtschaft – alles Themen, die zu berücksichtigen sind – hat unsere ganze Fraktion und haben unsere Berichterstatter und Schattenberichterstatter, diesem Paket sehr viel Zeit gewidmet. An dieser Stelle möchte ich insbesondere vier Punkte erwähnen.

Zuerst ist eine weitere Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden heikel. Dadurch müsste dann eigentlich die Auswirkung auf die Umwelt reduziert werden, und aus diesem Grund sind wir gegen die bloße Reduzierung der verwendeten Menge. Wir wollen eine Reduzierung der tatsächlichen Auswirkung auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Risikobewertung.

Zweitens nehmen wir eine ähnliche Haltung in Bezug auf Sprühverbotszonen um Wasserläufe ein. Auch hier befürworten wir einen risikobasierten Ansatz, und wir haben das Gefühl, dass die Mitgliedstaaten noch besser als wir in der Lage sind, verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen, teilweise aufgrund der Kriterien, die in der Wasserrahmenrichtlinie verankert sind.

Drittens frage ich mich, warum sich dieses Parlament, das ja schließlich ein Verfechter eines Binnenmarktes mit einem hohen Schutzniveau für die Verbraucher, die Gesundheit und die Umwelt ist, gegen einen ersten Schritt in Richtung Harmonisierung in diesem Bereich auflehnt. Wir sind für die Idee der Zonen mit einer internen gegenseitigen Anerkennung, die durch die Kommission vorgeschlagen wurde, und wir würden gern auch eine freiwillige gegenseitige Anerkennung zwischen den Zonen sehen.

Schließlich lehnen wir die allgemeine Bereitstellung von Informationen an Nachbarn ab, die durch Frau Beyer in ihrem Bericht befürwortet wurde. Nicht nur, dass es sich dabei um Informationen handelt, die für eine streng geregelte Tätigkeit nicht erforderlich sind, sie verursachen zudem auch noch unnötige Angst und Frustration. Sicherlich kann das Ziel nicht darin bestehen, sich in Richtung einer privaten Durchsetzung zu bewegen. Dies ist eine Gesellschaft, die wir weder wollen noch unterstützen.

 
  
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  Bogdan Golik (PSE). - (PL) Frau Präsidentin! Die heutige Debatte ist für die europäische Landwirtschaft und den Umweltschutz von ungeheurer Wichtigkeit.

Es gibt viele Menschen, die den Einsatz von Pestiziden begrüßen und viele, die dagegen sind. Ich bin jedoch der Meinung, dass für die Landwirte der folgende Leitsatz gelten sollte: ‚so wenig Pestizide wie möglich, nur die, die unbedingt notwendig sind’. Hingegen sollte der Leitsatz für die Hersteller und Vertreiber das Vorsorgeprinzip sein, das das oberste Prinzip in Bezug auf das Leben und die Gesundheit von Konsumenten in den Fällen darstellen sollte, in denen die Einführung neuer Pestizide Bedenken aufkommen lässt, und zwar entweder aufgrund einer gewissen Mehrdeutigkeit der Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung oder dann, wenn nicht genügend Zeit zur Verfügung stand, um ein gegebenes Produkt oder eine gegebene Substanz kategorisch für unbedenklich für Menschen und Tiere zu erklären.

Im Zusammenhang mit dem nachhaltigen Einsatz von Pestiziden sollten meiner Meinung nach die folgenden Schritte durchgeführt werden: zunächst sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten regelmäßige Aus- und Fortbildung sowie Beratungs- und Bildungsprogramme anbieten, die zumindest teilweise von den Pflanzenschutzmittel herstellenden Unternehmen finanziert werden. Es sollte eine koordinierte Beobachtung und Erfassung von Daten bezüglich der nachteiligen Auswirkungen von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt stattfinden, wobei langfristige Forschungsprogramme und die Verhängung von Sanktionen gegen Umweltverschmutzer eingeschlossen sein sollten. Es sollte ein koordiniertes System zur Sammlung von Daten über Produktion, Einfuhr und Ausfuhr, Verkauf, Vertrieb und Verwendung von Pestiziden eingerichtet werden und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Es sollten landwirtschaftliche Praktiken zur Förderung des Einsatzes geringer Pestiziddosen verbreitet werden, was zu einer allgemeinen Änderung des Einsatzes dieser Präparate beitragen wird. Es sollten angemessene Kontrollen eingeführt und die Einfuhr von landwirtschaftlichen Nahrungsmittelerzeugnissen in die EU, die unter Verwendung von Chemikalien erzeugt wurden, verboten werden.

 
  
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  Jan Mulder (ALDE). (NL) Frau Präsidentin! Für die landwirtschaftliche Produktion und für die Nahrungsmittelversorgung in Europa sind Pflanzenschutzmittel immer noch von entscheidender Bedeutung. Die große Frage, wann wir in Europa spezielle Maßnahmen ergreifen, wird dahin gehend gestellt, welchen Einfluss dies auf die Wettbewerbsbeziehungen mit der übrigen Welt hat. Wenn wir in Europa zu streng vorgehen und dem Rest der Welt nicht die gleichen Regeln auferlegen können, bedeutet dies, dass wir in Europa Produkte konsumieren können, zu deren Produktion wir hierzulande außerstande sind, was meiner Ansicht nach falsch zu sein scheint.

Selbstverständlich ist es für uns immer besonders wichtig, weiterhin die schädlichen Auswirkungen einzuschätzen, wir sollten dies jedoch nicht übertreiben. Ich stimme mit jedem überein, der sagt, dass wir uns auf das Risiko und nicht auf die Reduzierung der Menge konzentrieren sollten. Darüber hinaus werden die 10 m-Pufferzonen für die Niederlande und andere eine Katastrophe sein, sie sollten aus der Vorschrift gestrichen werden.

Und schließlich – die Informationen an die Nachbarn. Wenn etwas genehmigt ist, warum sollten auch noch die Nachbarn darüber informiert werden? Dies ist eine völlig unnötige Vorschrift.

 
  
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  Michael Henry Nattrass (IND/DEM). - (EN) Frau Präsidentin! Im Vereinigten Königreich wurden Pestizide bereits 1985 streng kontrolliert. Unternehmen wie Syngenta meinen, man sollte den Landwirten nicht die Hilfsmittel verweigern, die sie brauchen.

Diese Vorschriften bringen uns vom Prinzip der guten, wissenschaftlich fundierten Regelung ab. Zum Beispiel ist die Unkrautbekämpfung auf Gehwegen ohne Chemikalien 400mal teurer. Die Golf- und Feldsportbranche erklärt, ohne Pestizide sei die Instandhaltung des Rasens nicht möglich. Laut Pflanzenschutzbehörde bedeutet ein Pestizidverbot 65 % bis 200 % mehr land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche, wodurch die Produktivität sinkt. Die Corbett Farms sagen, dieses Jahr habe sich der Wert des vorbeugenden Spritzens gegen Kartoffelfäule gezeigt. Pestizide sind teuer, und zum Schutz unserer Kulturen wird die kleinstmögliche Menge verwendet. Entscheidungen über die Art und Weise und den Zeitpunkt des Sprühens müssen auf individueller Feldbasis getroffen werden. Eine willkürliche Verringerung des Einsatzes kann nicht wissenschaftlich fundiert sein.

Frau Präsidentin! Bitte rotten Sie die schädlichen EU-Vorschriften aus. Die UKIP wird gegen den Bericht stimmen.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). - Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zuerst bei den Berichterstattern und Schattenberichterstattern bedanken. Man kann vorausschicken, dass Gesundheits- und Verbraucherschutz uns allen sehr am Herzen liegt, und man sieht auch an der hochwogenden Debatte, wie viel Gefühl jeweils von den einzelnen Kolleginnen und Kollegen hineingebracht wird.

Trotzdem ist es wichtig, dass wir wirklich aufgrund der Faktenlage entscheiden und nicht sozusagen Feindbilder konstruieren, die eigentlich nicht der Realität entsprechen. Es ist sehr einfach, gerade mit diesem Gesetzespaket eine bestimmte Berufsgruppe in eine Ecke zu stellen und sie dort nicht mehr herauszulassen. Das wäre vollkommen falsch. Man muss vorausschicken, dass wir alle in Europa eine funktionierende Landwirtschaft und damit auch einen gewissen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln brauchen.

Zum Bericht Klaß im Einzelnen: Es ist doch sinnvoll, wenn man gewisse Reduktionsziele vor Augen hat. Aber ich glaube, der Mengenansatz, der hier gewählt wurde, ist einfach zu schablonenhaft. Jeder Mitgliedstaat sollte wirklich selbst überlegen, was er dort machen kann, denn nur die Menge zu reduzieren und dann zu glauben, dass man eine saubere Umwelt bekommt, ist einfach wissenschaftlich falsch. Was die Pufferzonen anbelangt, ist das von der Kommission gewählte Ziel, die Subsidiarität als entscheidenden Aspekt zu betrachten, nicht schlecht. Jeder Mitgliedstaat sollte selbst überlegen, wie er das geregelt haben will. Hier sollte man auf Gemeinschaftsebene nicht stur mit einer 10-Meter-Grenze vorgehen. Auch der Ansatz, dass man in sensiblen Gebieten, FFH-Gebieten usw., nach nichtchemischen Alternativen sucht, ist vollkommen zu unterstützen.

Beim Bericht Breyer ist wichtig, das Drei-Zonen-Konzept zu unterstützen. Das nur auf die Mitgliedstaaten einzuschränken, wäre zu eng. Bei den Ausschlusskriterien müssen wir besonders aufpassen: CMR 1 – eindeutiges Verbot, das ist klar. Aber bei CMR 2 bin ich auch dafür, dass wir wissenschaftliche Daten als Grundlage nehmen.

 
  
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  Evangelia Tzampazi (PSE). - (EL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Der Legislativvorschlag, über den wir abstimmen sollen, zielt darauf ab, ein hohes Niveau des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu erreichen, indem Gemeinschaftsmodelle für die nachhaltige Nutzung von Pestiziden und Vorschriften für deren Inverkehrbringen aufgestellt werden.

Ich denke, dass wir eine starke Botschaft aussenden, wenn wir den Vorschlag des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, den Pestizideinsatz in Europa um 20 % zu senken, unterstützen. Wir müssen den vernünftigen Einsatz von Pestiziden stärker kontrollieren und – was das Wichtigste ist – die Forschung zu sicheren alternativen Pflanzenschutzmethoden fördern.

Ein ausgewogener Ansatz ist auch der Vorschlag zur Abschaffung des Zonensystems und zur verbindlichen gegenseitigen Zulassung. Angesichts der Bedenken der Landwirte und der Industrie soll es Mitgliedstaaten, die dies wollen, gestattet sein, im Einklang mit ihren lokalen Bedingungen ein höheres ökologisches Schutzniveau durchzusetzen.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, wie wichtig der Schutz des sekundären Einsatzes ist. Ich fordere Sie, meine Damen und Herren, auf, den Vorschlag zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Förderung der Forschung zu unterstützen. Damit garantieren wir das Wohlergehen der Landwirte und bewahren unsere besonderen nationalen Erzeugnisse, die Teil unserer europäischen landwirtschaftlichen Tradition sind und der europäischen Landwirtschaft wesentliche Impulse verleihen.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE). - (EN) Frau Präsidentin! Ich danke Ihnen für die Gelegenheit, einige Worte zu diesen drei Berichten zu sagen.

Erstens glaube ich, dass wir in Europa in der Lage sein müssen, europäische Feldfrüchte und europäisches Obst und Gemüse zu produzieren, die für den menschlichen Verzehr sicher sind. Dieses Ziel müssen wir jedoch in ausgewogener und vernünftiger Weise erreichen, sodass wir die Gesundheit des Menschen schützen, ohne der Landwirtschaft zu schaden.

Was wir nicht wollen, ist die Einführung von Beschränkungen, die sich negativ auf die europäische Landwirtschaft auswirken, sodass wir am Ende gezwungen sind, riesige Mengen von Lebensmitteln einzuführen, mit all den Konsequenzen für Lebensmittelmeilen und natürlich mit wenig Kontrolle über die Pestizidmengen, die bei der Erzeugung dieser importierten Lebensmittel eingesetzt werden.

Zweitens unterstütze ich den Vorschlag für eine Bewertung auf Risikobasis, der wissenschaftlich fundiert ist und sich für die Mitgliedstaaten als durchführbar erweisen wird.

Nach meinem Dafürhalten stellt eine 10-Meter-Pufferzone eine „Einheitsgrößenlösung“ dar und sollte modifiziert werden, um den Mitgliedstaaten die Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen zu ermöglichen. Wie ich bereits zuvor sagte, kann nicht einmal das Europäische Parlament Gesetze für klimatische Bedingungen und Bodenverhältnisse auf dem gesamten Kontinent erlassen.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). - (FI) Frau Präsidentin! Die thematische Strategie und die Rahmenrichtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sind anspruchsvolle Legislativvorhaben und zugleich Ausdruck der grundlegenden Herausforderung, vor der die EU-Umweltpolitik steht, nämlich der Frage, wie man den Schutz der Umwelt wirksam mit dem Schutz der Gesundheit in einer Politik kombiniert, die die gesellschaftlichen Realitäten berücksichtigt.

Man muss anerkennen, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Pestiziden erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt. Der sachgerechte Einsatz dieser Stoffe ist, ehrlich gesagt, eine entscheidende Voraussetzung für die Nahrungsmittelproduktion in der heutigen Zeit. Zugleich sind jedoch die negativen Auswirkungen der Pflanzenschutzmittel auf die Umwelt, und speziell auf die Gewässer, sehr real. Wie also können wir diese Stoffe so einsetzen, dass wir von den Pestiziden profitieren, gleichzeitig aber die negativen Auswirkungen verringern?

Ich komme aus einem Land, in dem der Landwirt ein angesehener Beruf ist und wo die heimische Landwirtschaft als wichtig gilt. Andererseits ist die Umwelt besonders empfindlich. Beispielsweise hat Finnland fast 200 000 Seen, hunderttausende anderer Gewässer und eines der weltweit am stärksten verschmutzten Meere. Die diffuse Wasserverschmutzung ist ein enormes Umweltproblem, und Pflanzenschutzmittel sind Teil dieses Problems. Es handelt sich dabei um eine herausfordernde Gleichung, und so ist es nur gerechtfertigt, dass die Richtlinie die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten berücksichtigt. Natürlich brauchen wir bestimmte EU-weite Standards, aber die Mittel in Finnland können nicht die gleichen sein wie die, sagen wir einmal, in Luxemburg.

Deshalb erfordern auch in diesem Fall Vernunft und umweltbezogene Überlegungen, dass wir uns auf die Ziele konzentrieren und die Mittel den Mitgliedstaaten selbst überlassen. Ein gutes Beispiel dafür sind die so genannten Pufferzonen, die zweifellos eine wichtige Rolle beim Schutz der Gewässer spielen. Ich bin überzeugt davon, dass Pufferzonen, jeweils auf den Einzelfall angepasst und gemäß den Vorschlägen der Kommission, der richtige Weg sind. Wenn wir uns jetzt für genau festgesetzte Grenzen und die Anwendung des Prinzips „Was für den einen gut ist, ist auch für alle anderen gut“ entscheiden, dann besteht die reale Gefahr, dass wir in vielen Ländern vom Regen in die Traufe kommen. Oder vielleicht sollte ich besser sagen, dass man damit das Problem weder flexibel noch zufrieden stellend lösen würde.

 
  
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  Dan Jørgensen (PSE). - (DA) Frau Präsidentin! Es kam heute zu einigen Missverständnissen in einigen der Ausführungen unserer Kollegen. Dementsprechend bin ich froh, ein zweites Mal sprechen zu dürfen. Es liegen drei Missverständnisse vor. Das erste betrifft ein Reduzierungsziel: einige Kollegen sagen, dass dies einfach nicht möglich sei. Es gäbe Unterschiede zwischen den Ländern und ein gemeinsames europäisches Reduzierungsziel sei nicht möglich. Nein, darum geht es doch auch gar nicht! Und es ist auch nicht das, was gemacht werden soll. Wir sagen nur, dass das gemeinsame europäische Reduzierungsziel bei 20 % liegen sollte. Das kann jedoch natürlich für einige Länder 30 % und für andere Länder 10 % bedeuten. Das nationale Reduzierungsziel wird auf der Grundlage von nationalen Aktionsplänen festgelegt. Demzufolge rührt es von einem Missverständnis her, Angst vor diesem Thema zu haben. Ein Schlüsselelement ist hierbei, dass wir die Tatsache berücksichtigen, dass ein Gramm an Pestizid mitunter gefährlicher sein kann als ein ganzes Kilogramm eines anderen Pestizids. Dementsprechend haben wir einen Behandlungshäufigkeitsindex als Teil dieser Verpflichtung zur Reduzierung eingeführt. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Kommission ebenfalls etwas dazu zu sagen hat, wenn Sie, Herr Dimas, in Kürze noch einmal sprechen dürfen.

Das zweite Missverständnis betrifft die Zonen. Es besteht der Glaube, dass, wenn wir die Zonen nicht haben, dies fast ein Verrat am Binnenmarkt ist. Aber nein, das Gegenteil ist der Fall! Durch Fallenlassen dieser fixen Idee mit den Zonen und die Aussage, dass wir den gegenseitigen Datenaustausch allmählich einführen, drücken wir aus, dass die gesamte EU eine Zone ist, innerhalb derer wir Daten austauschen. Es ist jedoch auch klar, dass wir nicht über die gegenseitige obligatorische Anerkennung von Pestiziden sprechen können, einfach weil in jedem einzelnen Land andere geographische, klimatische und umweltbezogene Bedingungen vorzufinden sind. Ich glaube, dass nahezu jeder, der heute in diesem Haus das Wort ergriffen hat, in diesem Punkt zustimmen wird.

Das dritte grundlegende Missverständnis besteht darin, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zerstören würden. Aber nein! In Dänemark haben wir den Einsatz von Pestiziden seit den 80er Jahren um 50 % reduziert, ohne dass dies irgendeine Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft gehabt hätte. Pestizide sind teuer in der Anwendung, und dementsprechend gilt, dass, je weniger sie eingesetzt werden, desto besser dies für die Wettbewerbsfähigkeit ist, vorausgesetzt, sie werden richtig angewendet

 
  
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  Anders Wijkman (PPE-DE).(SV) Frau Präsidentin! Meine Redezeit ist begrenzt, und ich möchte in erster Linie die Mitberichterstatterin der PPE-DE-Fraktion zum Bericht Breyer, Frau Hennicot-Schoepges, meiner Unterstützung versichern. Meiner Ansicht nach ist es äußerst bedauerlich, dass eine Mehrheit meiner Fraktion die Ratschläge von Frau Hennicot-Schoepges in mehreren wichtigen Punkten ignoriert hat und damit wichtige Vorschläge des Berichts nicht unterstützt. Ich bin natürlich auch der Meinung, dass eine Verpflichtung zur Unterrichtung der Nachbarn innerhalb von 48 Stunden vor Einsatz eines Pflanzenschutzmittels unpraktisch ist und nicht funktionieren würde, aber daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass wir überhaupt keine Informationspflicht benötigen, ist unangemessen. Der Vorschlag der Kollegin Hennicot-Schoepges ist als Kompromiss sehr ausgewogen.

Eine weitere wichtige Frage sind die Ausschlusskriterien für besonders sensible Substanzen. In erster Linie muss natürlich unser Beschluss mit den vom Parlament in Bezug auf die neue Chemikalienrichtlinie REACH gefassten Beschlüssen übereinstimmen. Eines der grundlegenden Prinzipien dieser Gesetzgebung bestand darin, Substanzen vom Markt zu nehmen, bei denen nur schwer Risikogrenzwerte in Bezug auf besonders Besorgnis erregende Stoffe festgelegt werden können. Selbstverständlich müssen wir diese Strategie ebenfalls verfolgen, insbesondere dann, wenn es um Substanzen geht, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder in Kontakt kommen können.

Ich unterstütze die Berichterstatterin Breyer in einem weiteren Punkt, und zwar in Bezug auf den Vorschlag für ein Zonensystem. Auf den ersten Blick fand ich den Vorschlag der Kommission zur Einteilung Europas in Zonen mit relativ ähnlichen Verhältnissen in Bezug auf Vegetationsbedingungen, Klima usw. interessant. Die vorgeschlagene Einteilung in Zonen ist jedoch leider zu willkürlich. Ich kann diese Herangehensweise nicht unterstützen und bin der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten auch weiterhin das Recht haben müssen, verschiedene Pflanzenschutzmittel zu verbieten, auch wenn andere Länder in ihrer Nachbarschaft grünes Licht dafür gegeben haben. Ich hätte gern noch weitere Punkte angesprochen, aber leider ist meine Redezeit vorbei.

 
  
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  Esther De Lange (PPE-DE).(NL) Herr Präsident! Wenn ich mein Dorf zu Fuß verlasse, befinde ich mich inmitten eines einzigartigen Landwirtschaftsgebietes, dem „Grünen Herz“ zwischen großen Städten wie Amsterdam, Rotterdam und Utrecht. Momentan ist dies immer noch grünes Ackerland, aber durch die 10 m-Pufferzone, die von dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit vorgeschlagen wurde, wird in diesem Gebiet praktisch keine Landwirtschaft mehr möglich sein, insbesondere wenn es sich um einen Landbau handelt, der die Gegend grün hält.

Vorige Woche habe ich einmal die Probe aufs Exempel gemacht, aber ich konnte kaum ein Stück Land zwischen den vielen 20 m breiten Gräben finden. Jeder, der die Niederlande ein wenig kennt, weiß, dass dies nicht nur im „Grünen Herz“ so ist. Es ist ganz typisch für die holländische Landwirtschaft, dass das Weideland von vielen Gräben durchzogen wird. Dies bedeutet, dass die Niederlande durch die 10 m-Pufferzonen 800.000 Hektar ihres Ackerbodens, das sind 35 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche, einbüßen würde.

Dementsprechend fordere ich die Mitglieder auf, diesen Vorschlag nicht zu unterstützen, auch in Anbetracht der landwirtschaftlichen Produktion, die in Europa und in der Welt erforderlich ist, wie der Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bereits gesagt hat. Dies soll nicht heißen, dass ich dem Ziel des Schutzes von Natur und öffentlicher Gesundheit nicht zustimme. Wir alle streben dieses anspruchsvolle Ziel an. Ich bin einfach der Meinung, man kann das Ziel mit einem Ansatz, der auf Risikoanalyse und Risikominderung beruht, besser erreichen

Die Alternative dazu, die Nutzung zu reduzieren, klingt mit Sicherheit schön und einfach – eine Reduzierung von insgesamt 20 % –, doch diese liefert nicht den besten Schutz für den Verbraucher, da sie lediglich in Bezug auf Mengen und nicht die letztendliche Auswirkung, das letztendliche Risiko betrachtet werden kann. In diesem Zusammenhang fällt es mir schwer, die schmerzvollen Verdrehungen der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa zu verstehen, die eine Gesamtreduzierung von 20 % und gleichzeitig einen risikobasierten Ansatz befürwortet.

Zwei abschließende Bemerkungen möchte ich noch machen. Alles was ich über das Lizenzsystem sagen möchte, ist, dass für 27 Mitgliedsstaaten drei Klimazonen zu bevorzugen sind, wobei natürlich die nationalen Umstände berücksichtigt werden. Schließlich möchte ich die Kommission bitten, in diesen großen umstrittenen Bereichen die weniger wichtigen Anbaupflanzen nicht außer Acht zu lassen.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE). - (FR) Frau Präsidentin! Rückstände von Pestiziden befinden sich heute überall: in Nahrungsmitteln, im Wasser, in der Luft, in unserem Gewebe, in der Muttermilch und, am beunruhigendsten, in den Körpern ungeborener Kinder. Wir fangen gerade erst an, einen kleinen Einblick in die langfristigen Folgen dieser überall vorhandenen Pestizidrückstände zu bekommen, zu denen verschiedene Formen von Krebs, Stoffwechselstörungen, eine Einschränkung der Fruchtbarkeit des Mannes, Schädigungen unseres Immunsystems und nervenzerstörende Erkrankungen gehören.

Daher ja und wieder ja: Lassen Sie uns den Einsatz von Pestiziden verringern und dies schnell. Ich unterstütze uneingeschränkt die Vorschläge meiner Kollegin, Frau Hennicot, zum Bericht Breyer. Um Zeit zu sparen, möchte ich einen weiteren Punkt hervorheben, den ich für entscheidend halte, und der in der PPE-Fraktion erörtert wurde, nämlich die Unterrichtung von Personen, die in der Nähe von Gebieten leben, in denen Pestizide eingesetzt werden. Meines Erachtens ist es unvernünftig, wenn ein Teil unserer Fraktion empfiehlt, eine solche Unterrichtung sei nicht nötig, unter dem Vorwand, die anzuwendenden Stoffe seien, sofern sie im Vorhinein gebilligt wurden, nicht schädlich.

Das Versprühen von Schädlingsbekämpfungsmitteln aus der Luft ist weit verbreitet, vor allem in Wäldern und Weinbaugebieten. Es birgt die Gefahr, dass Stoffe in bewohnte oder anfällige Gebiete gelangen, daher muss dieses Verfahren strikt geregelt werden. Es ist äußerst wichtig, dass die Landwirte die Menschen, die in der Nähe wohnen und daher potenziell belastet sind, vor dem Versprühen von Pestiziden warnen. Personen, die an Atemwegserkrankungen wie Asthma leiden, könnten schwere Schäden davontragen, wenn sie nicht im Voraus informiert werden. Die Übermittlung und Zusammenstellung dieser Informationen muss keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Landwirte mit sich bringen, wie dies einige meiner Kollegen sagten. Einfache Hinweistafeln mit den geplanten Daten für das Versprühen, die in der Nähe von Siedlungen in den Gefahrenzonen angebracht werden, könnten ausreichend sein.

Abschließend möchte ich die Forderung zum Ausdruck bringen, dass es nun an der Zeit ist, zu einer neuen Generation landwirtschaftlicher Verfahrensweisen überzugehen, die umweltfreundlich sind und damit einen Beitrag zur Modernisierung des Agrarsektors leisten.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). - (PL) Frau Präsidentin! Der Schlüssel für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden ist eine rationale Risikoreduzierung. Wir sollten dieses Ziel durch die Umsetzung der Leitlinien in der Richtlinie für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden erreichen. Jedes Land wird zur Erstellung seines eigenen Plans gemäß den in dieser Richtlinie gegebenen Leitlinien verpflichtet sein. Jedes Land sollte unter Berücksichtigung der unterschiedlichen lokalen Bedingungen und Gegebenheiten dazu in der Lage sein.

Wir unterscheiden uns hauptsächlich in Bezug auf den Stand der landwirtschaftlichen Entwicklung; ich wiederhole: den Stand der landwirtschaftlichen Entwicklung. Die Länder, die neue Mitglieder der Europäischen Union sind, müssen oftmals sehr hart arbeiten, um hinsichtlich des Entwicklungsstandes aufzuholen. Eine Verringerung des Einsatzes von Pestiziden in diesen Ländern gegenüber ihrer derzeitigen Einsatzmenge wird sich letztlich negativ für uns als Konsumenten auswirken, wenn wir bei der Senkung ihres Einsatzes nicht die derzeitige Einsatzmenge dieser Produkte berücksichtigen, die sehr gering ist.

Unsere Landschaft unterscheidet sich ebenfalls. In Polen können riesige Waldgebiete nur durch das Sprühen aus der Luft gegen Schädlinge geschützt werden. Es ist eine Pflicht gegenüber der natürlichen Umwelt, diese Wälder zu schützen, und es liegt in der Verantwortung des Parlaments, Leitlinien für den sicheren Einsatz von Produkten aufzustellen, die die natürliche Umwelt schützen.

Die Richtlinie geht zum Großteil auf den Wissensstand der Landwirte ein, der den wichtigsten Faktor für die Umsetzung des nachhaltigen Einsatzes von Pestiziden darstellt. Es liegt in unser aller Verantwortung, die Ausbildung zu fördern und Bedingungen zu schaffen, dass diese Informationen jeden Landwirt erreichen können. Mit der Vorlage eines Änderungsantrages in Bezug auf zeitlich begrenzte nationale Beihilfen für Pestizide spreche ich mich für den Mechanismus des schnellstmöglichen Austauschs von älteren Präparaten gegen moderne oder sicherere Präparate aus. Ich möchte Sie um Ihre Unterstützung bitten.

Die Leitlinien in der Richtlinie sollten rationelle Maßnahmen fördern und nicht die Mitgliedstaaten und Landwirte abschrecken.

 
  
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  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. (EL) Frau Präsidentin! Ich danke den Rednern, die heute Abend das Wort ergriffen haben, für Ihre positiven Beiträge. Erlauben Sie mir, kurz den Standpunkt der Kommission zu bestimmten Themen, die hier angesprochen wurden, darzulegen.

Ich möchte mit der thematischen Strategie beginnen, und insbesondere mit den Punkten, die nicht in der Richtlinie enthalten sind.

Zunächst einmal bin ich sehr erfreut, dass die thematische Strategie für die nachhaltige Nutzung von Pestiziden in dem Bericht unterstützt wird. Besonders zu begrüßen ist der Vorschlag, neue Vorschriften für den Umgang mit den Risiken des Pestizideinsatzes aufzustellen.

Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass eine intensivere Forschung zu den Auswirkungen des kombinierten und kumulativen Pestizideinsatzes auf die Gesundheit wichtig ist. Meiner Meinung nach ist das Substitutionsprinzip von entscheidender Bedeutung, wonach die gefährlichsten Stoffe aus dem Verkehr gezogen und durch weniger bedenkliche – auch nicht-chemische – Alternativen ersetzt werden.

Nicht zuletzt enthält der Bericht Belohorská, der vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit angenommen wurde, bestimmte zusätzliche, überaus positive Maßnahmen.

Nun möchte ich mich der Rahmenrichtlinie zuwenden. Viele der Änderungsanträge, die vom Europäischen Parlament angenommen wurden, enthalten nützliche Erläuterungen und können akzeptiert werden. Andere wiederum würden eher zu unerwünschten Ergebnissen führen. Zunächst möchte ich etwas zu den grundlegenden Änderungen sagen, denen die Kommission im Prinzip vollständig oder teilweise zustimmen kann.

Die Kommission akzeptiert teilweise den Vorschlag, dass die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Aktionsplänen eigene Zielvorgaben für die Einschränkung des Einsatzes der schädlichsten Pestizide festlegen. Tatsächlich befinden sich diese Zielsetzungen im Einklang mit dem allgemeinen Ziel der Richtlinie, das mit dem Pestizideinsatz verbundene Risiko zu verringern. Zusätzlich zu den nationalen Zielen eine generelle dauerhafte Zielvorgabe für die Verringerung des Pestizideinsatzes auf EU-Ebene festzuschreiben, ist jedoch nicht notwendig und wird daher von der Kommission nicht unterstützt. Allerdings führt die Gesamtreduzierung der Pestizidmenge nicht automatisch zu einem entsprechend geringeren Risiko: Das Risiko kann zwischen den Wirkstoffen variieren. Dementsprechend sollten sich Maßnahmen zur Risikominderung hauptsächlich auf die schädlichsten Stoffe konzentrieren.

Die Kommission kann die Festlegung einer Mindestbreite für die Pufferzonen, die auf Feldern in der Nähe von Wasserläufen eingerichtet werden sollen, grundsätzlich akzeptieren, weil dies zu einem besseren Umweltschutz führt. Jedoch erscheint es nicht angemessen, unterschiedslos und in allen Fällen eine Mindestbreite von zehn Metern festzulegen. Die Kommission würde es vorziehen, wenn die Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum hätten und die Breite der Pufferzonen entsprechend ihren geographischen Bedingungen festlegen könnten.

Die Kommission begrüßt auch bestimmte zweckdienliche Erläuterungen zu anderen Punkten, wie technische Schulungen und das Ablegen von Prüfungen. Andere Änderungsanträge wiederum kann die Kommission nicht unterstützen.

Erstens: Die Kommission ist davon überzeugt, dass die strenge Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften zum integrierten Pflanzenschutz durch gewerbliche Anwender von Pestiziden wesentlich dazu beiträgt, die Abhängigkeit von Pestiziden zu verringern. Das ist für die gesamte EU von entscheidendem ökologischen Nutzen und trägt zur Entwicklung eines nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Agrarsektors bei. Aus diesem Grund kann ich die Streichung dieser im Vorschlag der Europäischen Kommission enthaltenen außerordentlich wichtigen Maßnahme gemäß Änderungsantrag 86 nicht akzeptieren.

Zweitens: Die Europäische Kommission unterstützt Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, die in der Nähe von aus der Luft besprühten Feldern lebt. Dennoch erachtet sie ein vollständiges Verbot des Pestizideinsatzes in „sensiblen“ Bereichen für nicht angemessen. Wir müssen den Mitgliedstaaten und örtlichen Gebietskörperschaften einen gewissen Ermessensspielraum lassen. Erforderlichenfalls und in Ausnahmefällen, wenn nur der Einsatz von Pestiziden wirkungsvoll ist, müssen sie die Möglichkeit haben, in Bezug auf die für die menschliche Gesundheit oder die Biodiversität bestehenden Risiken entsprechend zu entscheiden.

Drittens: Auch wenn die Kommission sich dazu verpflichtet hat, die Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf Biozide zu prüfen, erfordert eine solche Entscheidung gründliche Untersuchungen und die Umsetzung bestimmter Aspekte der Pestizid-Richtlinie. Wenn uns mit dem in der Biozid-Richtlinie vorgesehenen Überprüfungsprogramm mehr Informationen zur Verfügung stehen, können wir den Einsatz von Bioziden besser regeln.

Viertens: Die Kommission kann den eingefügten Verweis auf Artikel 152 Absatz 4 des Vertrags nicht unterstützen, da sich die vorgeschlagene Richtlinie klar auf den Umweltschutz bezieht, in dem die Frage der Volksgesundheit bereits enthalten ist.

Fünftens: Obwohl das Verursacherprinzip bei der Erhebung von Steuern und Abgaben Berücksichtigung findet, gibt es derzeit kein effektives System, um die Steuersätze entsprechend dem Risiko festzulegen, das von dem jeweiligen Pestizid ausgeht. Daher plädiert die Kommission dafür, Steuern und Abgaben auf Gemeinschaftsebene nicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt, sondern erst nach Abschluss einer entsprechenden Studie zu diesem Thema zu erheben.

Frau Präsidentin, die Kommission kann von den 166 eingebrachten Änderungsanträgen 121 annehmen. Davon kann sie 25 vollständig und 96 im Grundsatz oder teilweise akzeptieren. Ich hinterlege beim Sekretariat des Parlaments eine vollständige Liste der Stellungnahmen der Kommission zu den Änderungsanträgen.

Ich möchte noch einmal all jenen danken, die zu dieser Aussprache heute Abend beigetragen haben. Mein besonderer Dank gilt den Berichterstattern für ihre Arbeit. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EL) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich die Abgeordneten an das derzeitige grundlegende politische Konzept der EU zur Förderung von gesunder Ernährung erinnern. Obst und Gemüse spielen für eine gesunde Ernährung sicherlich eine große Rolle. Das sollten wir keineswegs vergessen. Deshalb haben wir heute zwei Ziele. Wir müssen die Obst- und Gemüseproduktion sicherstellen, und das ist eine großartige Chance für die Produktion und die Unterstützung der Landwirtschaft. Des Weiteren müssen wir gewährleisten, dass Obst und Gemüse für den Verzehr unbedenklich sind. Unserer Ansicht nach wird der Vorschlag der Kommission auf ausgewogene Art und Weise zur Bewältigung dieser zweifachen Herausforderung beitragen.

Ich habe die Aussprache der Mitglieder des Europäischen Parlaments mit großem Interesse verfolgt. Die vorgetragenen Argumente sind ernst zu nehmen, und wir werden sie entsprechend berücksichtigen. Da mir wenig Zeit zur Verfügung steht, möchte ich mich nicht zu allen Punkten äußern. Ich möchte aber auf zwei oder drei Punkte eingehen, die ich für sehr wichtig halte und die heute angesprochen wurden.

Erstens: In Bezug auf den Schutz schutzbedürftiger Gruppen bin ich ebenfalls der Meinung, dass wir diese schützen müssen. Das wurde in der vorgeschlagenen Verordnung berücksichtigt. Wir akzeptieren auch den Änderungsantrag zu der darin enthaltenen Definition schutzbedürftiger Gruppen, weil ihr Schutz dadurch weiter verbessert wird. Auch wenn das nicht direkt etwas mit dem zur Diskussion stehenden Thema zu tun hat, würde ich gern etwas zu den Einfuhrprodukten sagen. Ich möchte unterstreichen, dass sie im Rahmen einer anderen Verordnung, nämlich der Verordnung über Höchstgehalte an Pestizidrückständen, ebenfalls auf Pestizidrückstände überprüft werden. Außerdem gibt es Untersuchungsvorschriften, die auch bei Importen den Verbraucherschutz garantieren.

Im Allgemeinen sind Zulassungskriterien ein sehr wichtiger Bestandteil der Gesetzgebung. Der Vorschlag zielt im Wesentlichen auf den Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Umwelt ab. Das ist sehr wichtig, und wir sollten das nicht vergessen. Die vorgeschlagenen Zulassungskriterien sind für die Erreichung dieses Ziels notwendig. Eine Abweichung davon kann die Kommission deshalb nicht akzeptieren. Wie aus der Aussprache und einigen Änderungsanträgen hervorgeht, verfolgt das Europäische Parlament die gleichen Ziele. Bestimmte Änderungen würden diese Kriterien sogar noch verstärken. Nach Ansicht der Kommission sollten die vorgeschlagenen Kriterien ein hohes Schutzniveau gewährleisten, ohne jedoch den Pflanzenschutz in seiner Funktionsweise zu beeinträchtigen. Deshalb kann die Kommission keine Änderungsanträge billigen, die diese Kriterien unterminieren würden.

Nun komme ich zu dem kontroversen Thema der gegenseitigen Anerkennung, das durch die Angleichung der unterschiedlichen Zonen in diesem Sektor aufkam. Ich glaube, unser Vorschlag wurde ein wenig fehlinterpretiert. Zunächst möchte ich Sie daran erinnern, dass mit dem neuen Vorschlag strengere Kriterien eingeführt werden, die auf zonaler Basis umgesetzt werden. Das sollten wir nicht vergessen, wird damit doch ein besserer Schutz der Gesundheit und der Umwelt gewährleistet. Gleichzeitig sollten wir einen gemeinsamen Markt, einem Binnenmarkt anstreben und so die Anomalie eines Binnenmarktes für Agrarprodukte auf der einen und eines geteilten Marktes für Pflanzenschutzmittel auf der anderen Seite vermeiden. Wenn wir bestimmte Besonderheiten in Bezug auf das Klima und den Boden berücksichtigen, ist eine Trennung in separate Zonen unvermeidlich. Das Thema ist jedoch nicht so einfach und klar abgegrenzt, weshalb ich ein mögliches Missverständnis vorhergesehen habe. Die Mitgliedstaaten können Maßnahmen zu ihrem Schutz ergreifen, doch sind Experten aus anderen Mitgliedstaaten im Rahmen des Zulassungsverfahrens an der Entscheidungsfindung, für die die Zustimmung des ersten Mitgliedstaates der Zone erforderlich ist, aktiv beteiligt, wodurch sie die Besonderheiten für die gesamte Zone besser einschätzen können. Oder anders gesagt: Die Entscheidung wird nicht einseitig von einem Mitgliedstaat allein getroffen, der der betreffenden Zone angehört, sondern dank dieses Verfahrens sind auch die Vertreter der anderen Mitgliedstaaten dieser Zone daran beteiligt. Sie können ihren Standpunkt darzulegen und andere über die besonderen Bedingungen in ihren Ländern informieren.

Als Beispiel möchte ich den Gewässerschutz nennen. Das ist auch ein sensibler Punkt, der hier von einigen Abgeordneten angesprochen wurde. Der Vorschlag berücksichtigt den notwendigen Schutz der Wasserressourcen und speziell die Wasserrahmenrichtlinie. Wenn aus der Risikobewertung hervorgeht, dass unter den vorgeschlagenen Anwendungsbedingungen die zulässigen Grenzwerte in sensiblen Gebieten überschritten werden, kann und muss der Mitgliedstaat den Pestizideinsatz in dem betreffenden Gebiet verbieten. Wenn der Mitgliedstaat darüber hinaus nachweisen kann, dass sein gesamter Boden ein sensibles Gebiet ist, kann er die Zulassung für das in Frage stehende Produkt verweigern. Aus diesem Grund werden die besonderen Merkmale und der notwendige Schutz der Wasserressourcen in dem in der neuen Verordnung vorgeschlagenen Verfahren berücksichtigt. Deshalb kann die Kommission Änderungsanträge zum Genehmigungsverfahren auf zonaler Basis nicht akzeptieren, auch wenn sie für die vorgebrachten Argumente Verständnis hat.

Wie ich bereits gesagt habe, gibt es über 250 Änderungsanträge, und die Zeit reicht nicht aus, um sie alle im Detail zu besprechen. Ich sehe, dass wir nach wie vor unterschiedlicher Meinung sind, doch gehe ich davon aus, dass wir in diesem Verfahren und in dieser Aussprache einen gemeinsamen Nenner finden werden.

(EN) Anhang – Standpunkt der Kommission

Bericht Klaß (A6-0347/2007)

Die Kommission kann die Änderungsanträge 2, 3, 6, 17, 26, 49, 52, 53, 60, 61, 66, 68, 76, 94, 95, 97, 103, 105, 106, 107, 108, 109, 111, 115 und 117 annehmen.

Die Kommission kann die Änderungsanträge 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 18, 19, 20, 21, 24, 25, 27, 31, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 42, 43, 44, 45, 47, 48, 50, 51, 54, 56, 59, 62, 63, 64, 65, 67, 70, 71, 74, 75, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 85, 87, 90, 92, 93, 100, 101, 110, 112, 113, 114, 116, 118, 119, 122, 126, 128, 129, 130, 131, 133, 134, 135, 136, 137, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 160, 163, 164 und 165 im Grundsatz oder teilweise annehmen.

Die Kommission kann die Änderungsanträge 1, 5, 16, 22, 23, 28, 29, 30, 32, 37, 40, 41, 46, 55, 57, 58, 69, 72, 73, 77, 84, 86, 88, 89, 91, 96, 98, 99, 102, 104, 120, 121, 123, 124, 125, 127, 132, 138, 139, 157, 158, 159, 161 und 162 nicht annehmen.

Zum Änderungsantrag 166 behält sich die Kommission ihren Standpunkt noch vor.

Bericht Breyer (A6-0359/2007)

Die Kommission kann die Änderungsanträge 9, 11, 20, 22, 26, 29, 31, 32, 33, 36, 41, 43, 45, 49, 51, 56, 57, 64, 67, 75, 78, 79, 82, 84, 92, 93, 96, 102,107, 112, 114, 119, 124, 130, 131, 140, 145, 153, 155, 156, 157, 159, 160, 167, 170, 181, 184, 190, 195, 196, 197, 201, 203, 206, 212, 213, 215, 217, 220, 254, 258, 274, 282, 283, 286 und 301 annehmen bzw. vorbehaltlich einer Neuformulierung annehmen.

Die Kommission kann die Änderungsanträge 4, 5, 6, 7, 10, 14, 18, 19, 21, 24, 25, 27, 34, 39, 46, 50, 53, 54, 59, 61, 62, 63, 66, 76, 77, 80, 87, 89, 94, 95, 98, 99, 100, 108, 109, 115, 116, 121, 122, 123, 133, 134, 136, 149, 163, 169, 175, 176, 177, 180, 183, 188, 189, 193, 199, 209, 218, 225, 233, 243, 244, 248, 251, 252, 268, 279, 284, 290, 296, 297, 300, 302 und 305 im Grundsatz oder teilweise annehmen.

Die Kommission kann die Änderungsanträge 1, 2, 3, 8, 12, 13, 15, 16, 17, 23, 28, 30, 35, 37, 38, 40, 42, 44, 47, 48, 52, 55, 58, 60, 65, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 81, 83, 85, 86, 88, 90, 91, 97, 101, 103, 104, 105, 106, 110, 111, 113, 117, 118, 120, 125, 126, 127, 128, 129, 132, 135, 137, 138, 139, 141, 142, 143, 144, 146, 147, 148, 150, 151, 152, 154, 158, 161, 162, 164, 165, 166, 168, 171, 172, 173, 174, 178, 179, 182, 185, 186, 187, 191, 192, 194, 198, 200, 202, 204, 205, 207, 208, 210, 211, 214, 216, 219, 221, 222, 223, 224, 226, 227, 228, 229, 230, 231, 232, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 245, 246, 247, 249, 250, 253, 255, 256, 257, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 269, 270, 271, 272, 273, 275, 276, 277, 278, 280, 281, 285, 287, 288, 289, 291, 292, 293, 294, 295, 298, 299, 303, 304 und 306 nicht annehmen.

 
  
  

VORSITZ: MECHTILD ROTHE
Vizepräsidentin

 
  
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  Gyula Hegyi (PSE), schriftlich. – (EN) Pestizide gehören zu den gefährlichsten Chemikalien, denn sie sind zum Töten bestimmt und sie werden absichtlich in die Umwelt freigesetzt und auf Lebensmittel aufgebracht. Nur etwa 1 % eines Pestizids erreicht tatsächlich sein Ziel. Bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften über die Verwendung und Zulassung von Pestiziden müssen wir daher berücksichtigen, was im Interesse der verschiedenen Akteure ist. Die Landwirte sind an hohen Ernteerträgen und qualitativ hochwertigen Produkten mit niedrigen Kosten interessiert. Wenn sie dieses Ziel mit weniger Pestiziden erreichen können, dann werden sie Kosten einsparen und gesündere Produkte liefern. Die Bürger sind an sicheren, billigen Produkten und pestizidfreiem Trinkwasser interessiert. Somit liegt die Verwendung von weniger und sichereren Pestiziden im Interesse von beinahe jedem.

Wenn wir eine spürbare Verringerung des Pestizideinsatzes in Europa erreichen wollen, so brauchen wir dafür wirksame nationale Pläne mit dem Schwerpunkt auf örtlichen Gegebenheiten und unter Nutzung der örtlichen Möglichkeiten.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Ich unterstütze die Aussage dieses Berichts, denn dadurch wird die gegenwärtige Gesetzgebung zu Pflanzenschutzmitteln verbessert. Die Verbraucher sollen mehr Vertrauen zu den Lebensmitteln haben können, die sie essen; diejenigen, die unmittelbar mit diesen Mitteln in Berührung kommen, wie Produzenten, Landwirte, Lieferanten, sollen klarere Richtlinien in Bezug auf die Verwendung von Pestiziden erhalten, und ganz allgemein wird so für die sichere Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten in der EU gesorgt.

Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass mehr Rechtsvorschriften in diesem Bereich nur effektiv sein werden, wenn in den Mitgliedstaaten ausreichende Kontrollen und Überwachung stattfinden. Gegenwärtig hat es den Anschein, dass zwar eine gewisse Überwachung im Hinblick auf Rückstände in Lebensmittelprodukten stattfindet, aber dies möglicherweise nicht genügt, um den Verbrauchern dieser Produkte ausreichende Sicherheiten zu geben. Es müssen Schritte unternommen werden, um zu gewährleisten, dass die im Rahmen dieser Rechtsvorschriften vorgesehenen Maßnahmen durch eine effektive Überwachung durchgesetzt werden.

 
  
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  Péter Olajos (PPE-DE), schriftlich.(HU) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben mittlerweile mehrere Monate über die Details des Gesetzgebungspakets für Pflanzenschutzmittel debattiert. Während dieser Zeit haben wir zahlreiche Gesichtspunkte untersucht und sie in den Text eingearbeitet. Als Folge dessen glaube ich, dass der nun vor uns liegende Entwurf in vielerlei Hinsicht auf Kompromissen basiert und so viele Anforderungen wie möglich enthält. Es gibt jedoch einige Punkte, bei denen kein Kompromiss geschlossen werden sollte. Wenn das Leben der Menschen auf dem Spiel steht, sollten wirtschaftliche Interessen keinen Vorrang haben. Dieses Gesetzesdokument dreht sich nicht um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Landwirtschaftssektors, sondern um den Gesundheitsschutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Wir haben außerdem festgestellt, dass die bestehenden Vorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten stark variieren. Die in meinem Heimatland bestehenden gehören zu den strengsten. Während wir hier in Straßburg über die Einrichtung einer Pufferzone von 5 oder 10 Metern neben Wasserläufen diskutiert haben, gibt es in Ungarn seit Jahrzehnten Pufferzonen von 50 Metern, und in einigen Fällen sogar von 500 Metern. Obwohl die Menge an Pflanzenschutzmitteln, die unsere Landwirte einsetzen, 15-mal geringer ist als in den Niederlanden, platzten Europas Interventionslager, als es sie noch gab, mit ungarischem Mais aus allen Nähten. Angesichts all dieser Fakten, möchte ich meine Kolleginnen und Kollegen auffordern, mit Ihrer Stimme morgen die Einführung von strengen Ausschlusskriterien zu unterstützen. Gemäß dem Kompromiss-Entwurfstext wären davon knapp 29 der mehr als 600 Substanzen betroffen. Dies ist kein zu hoher Preis, wenn wir sicherstellen wollen, dass nachweislich krebserregende und toxische Verbindungen von der Liste gestrichen werden. Auch wenn es bei der Stimmabgabe aufgrund besonderer nationaler Situationen Unterschiede geben mag, sind wir uns doch in diesem Punkt einig. Lassen Sie uns daher unsere Stimme nutzen, damit wir uns mit gutem Gewissen an den Tisch setzen und essen können.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. (SK) So wie wir Arzneimittel für Menschen haben, gibt es auch Arzneimittel für Pflanzen: Als solche können Pestizide zu Recht bezeichnet werden, denn sie bekämpfen Krankheiten, Schädlinge und Unkraut. Selbstverständlich müssen sie nach bestimmten Regeln angewendet werden. Bei falschem Einsatz führen sie zu Organversagen in Form von Krebserkrankungen.

Meine Damen und Herren! Die Behandlung eines so wichtigen Themas muss auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Analyse erfolgen. Wir dürfen nicht der im Europäischen Parlament entfesselten Pestizidhysterie unterliegen. Die Lebensmittelselbstversorgung Europas geht zurück und führt zu einer zunehmenden Abhängigkeit der Agrar-Lebensmittelindustrie vom Angebot der Weltmärkte. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass ein Lebensmittelmangel zum Anstieg der Lebensmittelpreise führen würde.

Nach Rücksprache mit Fachleuten halte ich einige Änderungsanträge des ENVI-Ausschusses zur EU-Richtlinie 91/414/EWG und zur Rahmenrichtlinie für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden für unbrauchbar. Diese neuen Elemente entfernen uns vom Grundsatz einer gezielten und verhältnismäßigen, wissenschaftlich basierten Rechtsetzung.

Ich bin mir bewusst, dass wir die europäischen Rechtsvorschriften, die sich mit Pestiziden befassen, harmonisieren müssen, um für sichere Lebensmittel zu sorgen. Doch wir dürfen die Landwirte nicht daran hindern, die Mittel einzusetzen, die sie für die Produktion sicherer, hochwertiger und erschwinglicher Lebensmittel benötigen.

Die Berichte der Kolleginnen Klaß und Breyer kann ich so, wie sie im ENVI-Ausschuss angenommen worden sind, nicht unterstützen. Ich werde nur dann für den Bericht stimmen, wenn die Änderungsanträge unserer Fraktion, der PPE-DE, angenommen worden sind.

 
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