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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 23. Oktober 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

15. Fragestunde (Anfragen an die Kommission)
Protokoll
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  Die Präsidentin. − Nach der Tagesordnung folgt die Fragestunde (B6-0318/07).

Wir wollten heute – und ich denke, einige Kollegen wissen das schon – ein kleines Experiment wagen, um die Fragestunde freundlicher und interaktiver zu gestalten. Daher möchte ich alle Abgeordneten dieses Parlaments bitten, in den vorderen Sitzreihen Platz zu nehmen, damit wir etwas freundlicher miteinander und mit der Kommission umgehen können. Bitte, kommen Sie nach vorn und bleiben Sie nicht ganz hinten sitzen.

Wie ich sehe, zögern einige noch. Na kommen Sie schon, ein solches Experiment macht doch bestimmt Spaß!

Die folgenden Fragen sind an die Kommission gerichtet.

Erster Teil

 
  
  

Anfrage Nr. 41 von Manuel Medina Ortega (H-0679/07)

Betrifft: Kindesentführungen

Welche Maßnahmen schlägt die Kommission angesichts der sich häufenden Fälle von Kindesentführungen vor, um das Vorgehen der Mitgliedstaaten zur Vorbeugung und Verfolgung dieser Taten in der gesamten Europäischen Union zu koordinieren?

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (EN) Die Kommission stimmt voll und ganz zu, dass der Kampf gegen Kindesentführungen ganz wichtig ist. Die Stärkung der Rechte von Kindern gehört, wie Ihnen bestens bekannt ist, zu meinen persönlichen Prioritäten.

Die von der Europäischen Kommission in dieser Hinsicht ergriffene erste Maßnahme bestand darin, 2001 die Einrichtung eines europäischen Netzwerks von Organisationen, die European Federation on Missing and Sexually Exploited Children, jetzt unter der Bezeichnung Missing Children Europe bekannt, zu unterstützen. Gegenwärtig gibt es 21 Organisationen in 15 Mitgliedstaaten.

Mit Hilfe von Child Focus wurden dann zwischen 2001 und 2005 mehrere Zentren mit finanzieller Unterstützung unseres Gemeinschaftsprogramms Daphne eingerichtet oder modernisiert.

In den letzten zehn Jahren haben mehrere Mitgliedstaaten Hotlines eingerichtet, um die Suche nach entführten Kindern bzw. die Unterstützung ihrer Familien zu beschleunigen.

Fälle von vermissten Kindern und Kindesentführung können ganz schnell zu einem grenzüberschreitenden Phänomen werden und sind es nach wie vor. Deshalb schlagen wir eine einheitliche Telefonnummer für Notrufe bei vermissten Kindern vor. Dazu dient die Umsetzung der Entscheidung der Kommission vom 15. Februar, den sechsstelligen Rufnummernbereich, der mit den Ziffern 116 beginnt, einheitlich für Dienste von sozialem Wert in Europa zu reservieren. Das ist eine wichtige Entscheidung für alle Mitgliedstaaten, in der die Rufnummer „116000“ als Hotline zur Meldung vermisster Kinder vorbehalten ist.

Wie Sie wissen, fällt die Einrichtung eines Dienstes im Bereich der 116er Rufnummern in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Leider muss ich sagen, dass drei Mitgliedstaaten überhaupt noch nicht reagiert haben. Siebzehn Mitgliedstaaten haben gesetzliche Maßnahmen ergriffen. In zwölf Mitgliedstaaten werden Bewerber für das Management der Hotline-Rufnummern gesucht, und lediglich vier Mitgliedstaaten haben bisher Erbringer für diese Dienstleistung ausgewählt: Belgien, Dänemark, Griechenland und Portugal. Daher bin ich mit dem aktuellen Stand der Umsetzung der Entscheidung vom Februar 2007 ganz und gar nicht zufrieden.

Neben diesen Notrufnummern wird ein Unterstützungsmechanismus für die Suche nach vermissten Kindern benötigt. Es gibt bereits verschiedene Systeme, die als Anregung für eine europaweite Aktion dienen können. Wie Sie wissen, gibt es bereits das amerikanische System „Amber Alert“, das französische „Alerte enlèvement“ sowie das griechische „Amber Alert Hellas“. Wir unterstützen die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung ähnlicher Mechanismen auf nationaler Ebene. Unter der Voraussetzung, dass alle Mitgliedstaaten solche Mechanismen schaffen und dass Verbundsysteme eingerichtet werden, würde die Klärung grenzüberschreitender Fälle möglich und leichter. Zu diesem Zweck haben wir Leitlinien erstellt, in denen unsere Ansichten zu einem europaweiten Kindersuchsystem dargelegt sind. Dieses Thema wurde zum ersten Mal auf dem informellen Rat „Justiz und Inneres“ am 1. Oktober 2007 diskutiert.

Abschließend möchte ich erklären, dass wir die Einrichtung einer internationalen Datenbank zu Bildern von Kindesmissbrauch unterstützen, die ein neues Instrument darstellt, um Opfer und Straftäter zu identifizieren. Die Durchführbarkeitsstudie sowie die Umsetzungsphase werden durch das Programm AGIS finanziert, und seit September 2005 wird die von Interpol verwendete Datenbank im Wesentlichen von den G8-Regierungen und Privatunternehmen finanziert. Aufgrund dieser Datenbank ist es bisher gelungen, mehrere Straftäter in und außerhalb Europas dingfest zu machen – kürzlich erst einen bekannten Pädophilen in Thailand –, aber auch Opfer zu schützen.

 
  
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  Manuel Medina Ortega (PSE).(ES) Frau Präsidentin! Vielen Dank, dass Sie uns die Möglichkeit zu einem engen Kontakt mit dem Kommissar geben, dem ich schon viele Fragen zu ähnlichen Themen gestellt habe.

Das Problem der vermissten Kinder erfüllt uns mit Sorge. Beispielsweise sind allein auf meiner Insel, den Kanaren, in den letzten Jahren drei Kinder spurlos verschwunden, das heißt, sie sind nicht einmal in pädophilen Netzen aufgetaucht. Sie verschwinden völlig, was die Frage aufwirft, ob diese Kinder für bestimmte Zwecke, wie zum Beispiel den Organhandel, benutzt wurden oder ob Mafiaorganisationen mit möglichen internationalen Verbindungen in der Europäischen Union operieren.

Dadurch gelange ich zu der Auffassung, dass dies eine Angelegenheit ist, die eine Initiative mit etwas mehr Einsatz erfordert, als die Kommission bisher gezeigt hat. Ich weiß, dass der Kommissar immer ambitiös war, doch ich bitte ihn, sich auch in diesem Bereich zu engagieren, der für die Eltern und die gesamte Gesellschaft schmerzlich ist, denn die Kinder sind das wertvollste Gut, das wir besitzen.

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (IT) Frau Präsidentin, Herr Medina, ich stimme voll mit Ihren Wünschen überein und kann Ihnen sagen, wie frustriert ich bin, wenn ich sehe, dass selbst, wenn wir Initiativen beschließen, diese dann von den Mitgliedstaaten nicht umgesetzt werden.

Die Idee von einer einzigen Notrufnummer in Europa hätte von allen Mitgliedstaaten bis Ende September verwirklicht werden müssen. Wir haben jetzt Ende Oktober und nur vier Mitgliedstaaten haben ein funktionsfähiges System; die anderen 17 haben zwar Maßnahmen ergriffen, hinken aber damit hinterher.

Der andere Vorschlag, den wir unterbreiten wollen, betrifft eine engere Zusammenarbeit bei der Überwachung dessen, was gemeinhin als „Sextourismus“ bezeichnet wird. Bedauerlicherweise reisen viele europäische Bürger dem Anschein nach als Touristen in andere Teile der Welt, um abscheuliche pädophile Handlungen vorzunehmen, und in diesem Bereich, da stimme ich Ihnen zu, muss die internationale Zusammenarbeit verstärkt werden. Ich bin wie Sie der Meinung – und leider haben wir Beweise dafür –, dass vermisste Kinder oft dem Organhandel zugeführt werden. Leider gilt das nicht nur für Ihre eigene Region, sondern auch für andere, in unmittelbarer Nähe zur Europäischen Union liegende Gebiete wie den Balkan, Osteuropa und die Schwarzmeerregion.

Bedauerlicherweise ist der Organhandel eine Realität, ganz zu schweigen von der Entdeckung des Handels mit Organen von Kindern und Erwachsenen aus dem Fernen Osten und Südostasien. Offenkundig, obwohl das ein Bereich ist, den die nationalen Regierungen bisher nicht gern der Zuständigkeit der EU überlassen wollten, könnte er schon bald wirksamer durch die Europäische Union gehandhabt werden, nicht zuletzt dank der Annahme der Vereinbarung über den neuen Institutionenvertrag.

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE).(EL) Frau Präsidentin! Darf ich den Kommissar fragen, ob es sicher ist, dass in allen Mitgliedstaaten die Geburten von Kindern gemeldet werden? Wird registriert, wie viele Kinder über die Grenzen der EU reisen, so dass sich gegebenenfalls ihr Verschwinden oder die Verwendung ihrer Organe feststellen lässt?

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (FR) Ja, Sie haben Recht. Wir haben Fälle von Kindern aufgedeckt, die bei Grenzübertritt noch nicht gemeldet waren, und daher messe ich der Erfassung große Bedeutung bei.

Erfassung bedeutet, den Herkunftsländern zu helfen, entweder innerhalb der EU – doch ich glaube nicht, das dies der Fall ist – oder vor allem in Nachbar- und Partnerländern, bei denen es zuweilen an Kontrollen der Register mangelt und in denen die Fälle von Kindern, die noch nicht oder überhaupt nicht gemeldet sind, mich besonders beunruhigen.

Aus eben diesem Grund haben wir beschlossen, strategische Projekte zu unterstützen, um die Kapazitäten der Melderegister von Partner- und Nachbarländern zu stärken, insbesondere durch europäische Finanzierungsprogramme.

 
  
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  Reinhard Rack (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Herr Kommissar, Sie haben in Ihren Beispielen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich etwa beim Kontakttelefon erst vier Mitgliedstaaten engagiert haben. Wir haben andere Fälle – ich erinnere mich an die Situation seinerzeit beim Tsunami –, in denen diejenigen, die in diesen Raum gefahren sind, um etwa ihren pädophilen Neigungen zu frönen, vom Datenschutz geschützt waren, und die Verwandten und Behörden nicht wussten, wer hier wirklich betroffen ist. Wäre es nicht an der Zeit, einmal die diplomatische Zurückhaltung aufzugeben und diese Mitgliedstaaten auch zu benennen? Name and shame wäre doch hier wirklich auch eine Methode, die Mitgliedstaaten zu dem aufzufordern, was sie hierzu tun sollten, damit sie nun endlich ein anderes Verhalten an den Tag legen.

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (EN) Ich habe bereits erklärt, dass ich mit dem Grad der Umsetzung ganz und gar nicht zufrieden bin. Bisher haben lediglich vier Mitgliedstaaten diesen Beschluss umgesetzt. Er muss nunmehr von allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Allein die Tatsache, dass bisher nur vier Mitgliedstaaten einen Beschluss, der im Februar 2007 einstimmig angenommen wurde, in die Tat umsetzen, zeigt, dass wir viel mehr tun müssen.

Was das richtige Verhältnis zwischen dem Datenschutz – oder dem Schutz privater Daten – und dem Kampf gegen Pädophilie betrifft, möchte ich sagen: Wenn wir über Pädophile und Straftaten sowie den Missbrauch von Kindern sprechen, bin ich persönlich auf der Seite der Opfer – der Kinder – und nicht auf der Seite der Straftäter. So, vorausgesetzt, dass alle Garantien gegeben sind, sollten wir vor allem die Opfer und deren Eltern unterstützen, nicht die verdächtigen Straftäter.

 
  
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  Die Präsidentin. − Dürfte ich bitte die Mitglieder an das erinnern, was ich zu Beginn der Fragestunde gesagt habe. Es handelt sich hier um ein Experiment, bei dem ich alle Mitglieder bitte, auf den vorderen Sitzen des Plenarsaals Platz zu nehmen, damit das Ganze etwas intimer und freundlicher wird und vielleicht eher einem Gedankenaustausch gleicht. Deshalb, auch wenn Sie normalerweise hinten sitzen, bitte ich Sie, vorn Platz zu nehmen.

Bei der nächsten Anfrage geht es um den Tropischen Chikungunya-Virus in Europa. Aber ich weiß nicht, ob ich das richtig ausgesprochen habe.

 
  
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  Die Präsidentin. − Anfrage Nr. 42 von Milan Gala (H-0738/07)

Betrifft: Tropischer Chikungunya-Virus in Europa

Die italienischen Behörden haben die übrigen Mitgliedstaaten der EU über das Europäische Frühwarnsystem vom Ausbruch eines vom Chikungunya-Virus ausgelösten Tropenfiebers in der Region Emilia-Romagna informiert. Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten warnt, dass insbesondere im Mittelmeerraum in den kommenden Monaten für diesen Virus günstige klimatische Bedingungen zu erwarten sind und ein hohes Risiko besteht, dass er auf andere europäische Länder, in denen er vergleichbare klimatische Bedingungen vorfindet, übertragen wird. Bereitet die Kommission angesichts sich deutlich abzeichnender klimatischer Veränderungen und zunehmender Mobilität Maßnahmen für den Fall einer tropischen Fieberepidemie großen Ausmaßes vor?

 
  
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  Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Auch ich hatte in der Tat einige Probleme mit der Aussprache. Vorweg möchte ich sagen, dass ich gehofft hatte, das Virus würde ausgerottet, ohne dass ich lernen müsste, seinen Namen auszusprechen. Aber leider wird es persistent, so dass wir nunmehr über dieses Thema sprechen müssen.

Ich hatte gestern Gelegenheit, während der Ausführungen von einer Minute die Bemerkungen des Abgeordneten zu dieser Angelegenheit zu hören, und ich teile seine Besorgnis. Man kann sagen, dass wir – relativ gesehen – eine geringe Zahl von Infektionen zu verzeichnen haben – beispielsweise etwa 250 in Italien im Vergleich zu über 150 000 auf der Insel Réunion vor einigen Jahren. Beängstigend ist allerdings die Tendenz. Unsere Besorgnis wird noch durch die Tatsache verstärkt, dass sich im Zusammenhang mit dem Klimawandel jetzt tropische Krankheiten in Europa ausbreiten. Und das trägt zur Verbreitung und dem Überleben des Vektors bei. Dazu kommt noch die erhöhte Mobilität, die die Einführung des Virus über die Menschen ermöglicht, die aus den Tropen kommen.

Wichtig war für uns, sofort Maßnahmen zu ergreifen. Die italienischen Behörden haben von Anfang an richtig, schnell und effektiv reagiert, so dass wir jetzt von einer wesentlich verbesserten Lage sprechen können, obwohl es noch immer Fälle gibt.

Als Erstes hat die Kommission verschiedene Maßnahmen eingeleitet und vorhandene Instrumente genutzt bzw. diese der Situation angepasst. Vor allem haben wir dafür gesorgt, dass durch das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten technische Unterstützung gewährt wurde. Hier hat sich wieder einmal gezeigt, dass die Entscheidung der Europäischen Union klug war, ein solches Zentrum einzurichten.

Wir mussten uns nun mit dieser neuen Gefahr und einer neuen Form von Herausforderung befassen. Wir haben unsere Rechtsakte angepasst und vektorbedingte Krankheiten auf die Liste der Krankheiten gesetzt, denen wir uns vorrangig zuwenden müssen. Gleichzeitig haben wir die Mitgliedstaaten aufgefordert – und dabei handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung –, die Kommission und andere Mitgliedstaaten mit Hilfe des Frühwarnsystems zu informieren. Es ist ganz wichtig, Fälle so früh wie möglich nachzuweisen, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) hat neben Falldefinitionen auch normative Verfahren entwickelt, die regelmäßig aktualisiert werden. Vor allem haben wir die Laborkapazität modernisiert und erweitert, um das Chikungunya-Virus nachzuweisen. Das erfolgte über das Europäische Netzwerk für die Diagnose eingeschleppter Viruserkrankungen, das im Rahmen des gesundheitspolitischen Programms finanziert wird. Über das gleiche Programm finanzieren wir gleichfalls gemeinsame Aktivitäten mit den Mitgliedstaaten, um die Bereitschaft für Krisensituationen im Bereich der öffentlichen Gesundheit weiter zu erhöhen.

Wir hatten Gelegenheit, im Plenum eine Mitteilung sowie den Aktionsplan für allgemeine Bereitschaftsplanung zu erörtern, die 2005 angenommen wurden. Das System ist vorhanden, und wir können es nutzen, und es wurde auch genutzt. Aber wir werden es selbstverständlich anpassen, damit es auch für diese Form der Bedrohung der öffentlichen Gesundheit geeignet ist. Ganz wichtig ist es, die Bevölkerung zu informieren, und das erfolgt auch über das ECDC – sowohl in den betroffenen Gebieten als auch für Reisende.

Es gibt einen technischen Leitfaden für die Schnellerkennung einer Erkrankung am Chikungunya-Fieber, das den Grundstein für eine effektive epidemiologische Überwachung bildet. Ferner hat das EDCD ein umfangreiches Paket von technischen Leitfäden für im Gesundheitswesen tätiges Personal, Falldefinitionen für Chikungunya-Fieber sowie Fließdiagramme für den Nachweis von Fällen erarbeitet. Diese stehen zur Verfügung und werden gegenwärtig von den zuständigen Organen verwendet, um die Entscheidungsprozesse auf nationaler Ebene zu erleichtern.

Gegenwärtig befassen wir uns in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden auch mit der Frage der Sicherheit von Blut, die ebenfalls einen wichtigen Faktor darstellt. Sollte sich die Lage jedoch nicht verändern, sind meine Dienststellen bereit, eine neue Regelung zur Ablehnung von Blutspendern auch für diese Krankheit anzunehmen.

Aus dem neuen öffentlichen Programm sowie mit anderen Instrumenten wird auch die Forschung zu vielen Aspekten von vektorbedingten Erkrankungen finanziert. Ferner müssen wir uns mit den Insekten befassen und natürlich auch mit globalen Veränderungen. Das geschieht mit Hilfe von Projekten wie Eden, die neuen Krankheiten in einem sich verändernden europäischen Umfeld gewidmet sind.

All das zeigt, wie sich der Klimawandel unmittelbar auf die Gesundheit auswirkt. Parallel dazu möchte ich erwähnen, dass es auch Probleme mit der Tiergesundheit gibt, die auf den Klimawandel zurückzuführen sind. Die Europäische Kommission plant, im kommenden Jahr eine Mitteilung anzunehmen, die sich auch mit diesem Aspekt des Klimawandels befasst.

 
  
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  Milan Gaľa (PPE-DE). - (SK) Herr Kommissar, danke für Ihre kompetente Antwort und Glückwunsch an die italienischen Behörden zu ihren angemessenen Maßnahmen. Wenn ich die ganze Sache betrachte, so finde ich es etwas seltsam, dass es bisher keinen Impfstoff gegen den Chikungunya-Virus gibt, obwohl einigen Angaben zufolge bis zu einer Million Menschen in Afrika mit dem Virus infiziert sind. Ich verstehe dies in gewisser Weise bei der Vogelgrippe, bei der bisher noch kein Virus, der übertragen werden kann, isoliert wurde und deshalb kein Impfstoff entwickelt werden konnte. In dem vorliegenden Fall haben wir es offenbar jedoch mit einem Virus zu tun, der mit serologischen und anderen Methoden aufgespürt werden kann, sodass jetzt ein Serum oder ein Impfstoff entwickelt werden könnte. Bei einer Ausbreitung des Virus wäre ein Serum oder ein Impfstoff eine wirksame Behandlung gegen den Chikungunya-Virus und möglicherweise auch gegen eine noch schlimmere Infektion, das Dengue-Fieber.

 
  
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  Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Vor allem ist der Hinweis auf das Dengue-Fieber wichtig, weil das gleiche Insekt dieses Fieber auch auf Frischfleisch übertragen kann. Somit berührt uns das auch. Deshalb bereiten wir einen Bericht vor, der sich mit Erkrankungen befasst, die durch Insekten übertragen werden, weil – wie ich schon sagte – der Klimawandel ihre Verbreitung unterstützt, aber aufgrund der milden Winter auch für das Überleben der Insekten sorgt, die dann Krankheiten übertragen.

Sie haben Recht: Dagegen gibt es keine Impfung. Das ist eine Schande. Fakt ist, dass dazu geforscht wird, doch ich muss hier auch sagen, dass wir von einem Ergebnis noch ziemlich weit entfernt sind.

Selbstverständlich ist das ein Thema, das wir auch bei der WHO ansprechen und versuchen werden, über unsere verschiedenen Instrumente und Politiken die Entwicklung dieser Impfstoffe voranzubringen.

Wenn Sie gestatten, möchte ich noch eine ganz persönliche Anmerkung dazu machen, die ich auch gegenüber den Mitgliedstaaten seit den ersten Diskussionen über die Vogelgrippe zum Ausdruck gebracht habe: Wir sind nicht nur zur Solidarität gegenüber den Entwicklungsländern, gegenüber Drittstaaten verpflichtet, indem wir sie beim Umgang mit dieser Gesundheitsgefahr unterstützen, sondern das ist auch eine Form der Selbstverteidigung, und wir müssen erkennen, dass wir uns selbst nicht als immun und in unserer gemütlichen Region hier in der Europäischen Union geschützt betrachten dürfen. Nein, das sind wir nicht! Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns mit den gesundheitlichen Gefahren in der ganzen Welt als einer Gefahr befassen, die auch für die Europäische Union eine Gefahr darstellt, und sie zu einer unserer Prioritäten machen.

Die Gesundheitsstrategie, die wir heute in der Kommission angenommen haben, wird auch dem Parlament vorgelegt, damit wir sie mit Ihnen ebenfalls diskutieren können. Dazu gehört der äußerst wichtige globale Aspekt der Gesundheitspolitik der Europäischen Union, und ich bin recht optimistisch, dass wir durch diesen neuen Ansatz die Lage verändern und verbessern können.

 
  
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  Die Präsidentin. − Anfrage Nr. 43 von Paulo Casaca (H-0752/07)

Betrifft: Humanitäre Katastrophe im Irak

Durch die Schließung der Grenze mit Syrien wird Tausenden von irakischen Flüchtlingen, zu denen vielköpfige Familien gehören, die überwiegend aus Kindern bestehen, der einzige bislang noch offene Fluchtweg abgeschnitten.

Zu der ethnischen Säuberung – die häufig von den iranischen Staatsorganen aktiv begünstigt wird – kommt jetzt eine schwere Cholera-Epidemie hinzu, die in direktem Zusammenhang mit den katastrophalen sanitären Verhältnissen im größten Teil des Landes steht.

Die Reaktion der Kommission auf die humanitäre Katastrophe im Irak ist völlig unbedeutend und steht in krassem Gegensatz zu den europäischen Werten.

Wie gedenkt die Kommission die innerhalb und außerhalb des Landes auf der Flucht befindliche irakische Bevölkerung zu unterstützen?

Wie gedenkt die Kommission die Frontstaaten wie Jordanien zu unterstützen, die in unverhältnismäßigem Umfang mit den Folgen dieser Lage fertig werden müssen?

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. − (EN) Die Kommission ist sich des ungeheuren Bedarfs an humanitärer Hilfe im Irak und seinen Nachbarländern voll bewusst. Die Kommission reagiert auf diese Krise auf zweierlei Weise. Erstens, um die Flüchtlinge aus dem Irak sowie die Nachbarländer zu unterstützen, hat die Kommission sofort mit dem Beschluss über die Bereitstellung von 6,2 Millionen Euro an humanitärer Hilfe reagiert, der im Mai 2007 angenommen wurde und die dringendsten Bedürfnisse der Flüchtlinge befriedigen soll. Diese Hilfe wird bis Ende 2007 noch auf 7 Millionen Euro aufgestockt.

Die Kommission hat sich mit den Regierungen von Syrien und Jordanien in Verbindung gesetzt, die den Löwenanteil der Belastung durch die Flüchtlinge tragen, um ein Hilfsprogramm zu erarbeiten. Diese Regierungen haben deutlich gemacht, dass sie keine externen humanitären Hilfsprogramme möchten, die über internationale Organisationen und NRO laufen. Sie erwarten von der internationalen Gemeinschaft eine Unterstützung ihrer nationalen Systeme vor allem im Bereich des Bildungs- und Gesundheitswesens, da diese auch irakischen Flüchtlingen zugute kommen.

Daher hat die Kommission Soforthilfeprojekte in Höhe von insgesamt 37,7 Millionen Euro ins Auge gefasst, zu denen sie die Mitgliedstaaten gegenwärtig konsultiert. Alle diese Maßnahmen stellen die unmittelbare Reaktion der Kommission auf die dringendsten Bedürfnisse der Flüchtlinge dar.

Die Kommission ist sich bewusst, dass diese Maßnahmen nur zum Teil das ungeheure Leid und den Druck auf die Institutionen und die soziale Struktur der Nachbarländer mildern. Deshalb entwickelt sie gegenwärtig auch ihre Strategie weiter, um sie mit den entsprechenden Mitteln auszustatten.

Was zweitens die Lage im Iran betrifft, unterstützt die Kommission das Internationale Komitee vom Roten Kreuz bisher mit 4 Millionen Euro und sucht nach weiteren soliden und annehmbaren Partnern, die im Irak tätig sind, um ihre Unterstützung zu verstärken.

Man muss auch sehen, dass einerseits zwar ein erheblicher humanitärer Bedarf besteht, doch andererseits die humanitäre Hilfe erheblich erschwert wird. Es geht dabei um schwerwiegende Problem mit der Sicherheit sowie Fragen des Zugangs, die die Kommission und andere Geber davon abhalten, die Mittel, die durchaus dem Bedarf angemessen sind, auch an Ort und Stelle zur Verfügung zu stellen.

Es mangelt an humanitären Partnern, die im Irak arbeiten und Programme umsetzen können und die Bedürfnisse der bedürftigsten Menschen auch angemessen befriedigen können.

Abschließend möchte die Kommission nochmals daran erinnern, dass sie mit einem Beitrag in Höhe von 123 Millionen Euro der wichtigste Geldgeber im Rahmen des Internationalen Wiederaufbaufonds für den Irak ist. Das sind, nebenbei gesagt, 46 % der bisherigen Gesamtsumme. Seit 2003 hat die Kommission mehr als 800 Millionen Euro für den Irak gebunden.

 
  
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  Paulo Casaca (PSE).(PT) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Vielen Dank für Ihre Erläuterungen, doch darf ich Sie erinnern, dass sich die Zahl der irakischen Flüchtlinge in Ägypten bereits auf geschätzte 200 000 beläuft; die Europäische Kommission bietet Ägypten nichts an. Die Universität Amman hat soeben eine Studie durchgeführt, deren Schätzung zufolge Jordanien über eine Million Flüchtlinge aufgenommen hat – mit absolut katastrophalen makroökonomischen Auswirkungen; die Europäische Kommission unternimmt diesbezüglich keinerlei Schritte. Selbst Israel hat ein bemerkenswertes Programm zur medizinischen Hilfe für irakische Kinder aufgestellt. Was Syrien betrifft, so nehme ich nicht an den Gesprächen teil, die die Kommission mit Syrien führt, doch ich habe mehrfach mit syrischen Behörden gesprochen: Es ist eine Tatsache, dass das Land bereits etwa zwei Millionen zusätzliche Bewohner hat. Frau Präsidentin, gestatten Sie mir, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass sich heute, jetzt, in Rabiah, an der Grenze zwischen Syrien und Irak, eine riesige humanitäre Katastrophe entwickelt: Tausende Iraker haben ein Gerücht gehört, dass sich die Grenzen öffnen würden, sie haben sich dort versammelt, kommen jedoch nicht hinein. Die Situation ist außerordentlich tragisch, und wir dürfen nicht länger ignorieren, was dort passiert.

 
  
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  Die Präsidentin. − Ich denke, wir alle teilen Ihre Sorgen, doch unsere Geschäftsordnung gestattet nur eine halbe Minute für Zusatzfragen.

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. − (EN) Ich habe bereits erwähnt, dass die Regierungen, insbesondere die syrische Regierung, von der der Herr Abgeordnete sprach, eindeutig darauf hingewiesen haben, dass sie keine externen humanitären Hilfsprogramme möchten, die über internationale Organisationen und NRO realisiert werden. Somit ist der geringe Umfang der geleisteten Unterstützung der Ablehnung der syrischen und jordanischen Regierungsbehörden geschuldet, internationale nichtstaatliche Akteure wie die UNO und NRO in ihren jeweiligen Ländern agieren zu lassen.

Unsere Hilfeleistung kann nur durch Organisationen erbracht werden, die von den örtlichen Behörden akzeptiert werden und über ausreichende operative Kapazitäten verfügen. Das setzt dem, was wir tun können, natürliche Grenzen. Wir arbeiten jedoch an Programmen für den Kapazitätsaufbau und führen einen direkten Dialog mit den jordanischen und syrischen Behörden, um unsere Möglichkeiten der Hilfeleistung in diesen Ländern zu verbessern.

Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass die irakische Regierung selbst ihre Nachbarn nur sehr widerstrebend unterstützt. Sie hat wiederholt erklärt, sie werde 25 Millionen USD für die Unterstützung irakischer Flüchtlinge bereitstellen. Zwar wurden auf der Konferenz von Sharm el-Sheikh im vergangenen Mai Zusagen gemacht und auch die Beziehungen zwischen irakischen, syrischen und jordanischen Beamten haben sich verbessert, doch es hat den Anschein, als würde der Irak nicht ausreichend zusammenarbeiten. Deshalb müssen wir die irakische Regierung auffordern, zumindest ihre finanzielle Verantwortung für ihre eigenen Bürger wahrzunehmen.

Die fehlende Koordinierung zwischen den UNO-Organisationen bei der Bewältigung humanitärer Krisen ist äußerst Besorgnis erregend. Wir beobachten zwischen den humanitären Organisationen der UNO – und es ist schrecklich, das sagen zu müssen – eine starke Konkurrenz, statt einer engen Zusammenarbeit. Allerdings haben wir die große Hoffnung, dass durch die Ernennung eines neuen humanitären Koordinators unsere UNO-Partner besser in der Lage sein werden, die Krise zu bewältigen.

 
  
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  Danutė Budreikaitė (ALDE).(LT) Die Türkei, die sich um die Mitgliedschaft in der EU bewirbt, hat kürzlich eine militärische Operation gegen irakische Kurden im Irak eingeleitet. Wie ist Ihr Standpunkt dazu? Welche Folgen könnte diese Operation für die Lage im Irak haben? Ist Hilfe nötig und welchen Standpunkt vertritt die Kommission zu der Aktion der Türkei?

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. − (EN) Das ist keine leichte Frage. Die Kommission verurteilt alle terroristischen Anschläge unter allen Umständen als kriminelle und durch nichts zu rechtfertigende Handlungen. Andererseits bedauern wir das durch diese Aktionen verursache Leid.

Die Türkei wird fortgesetzt mit grenzüberschreitenden terroristischen Anschlägen der PKK konfrontiert, die, wie Sie ja wissen, auf der EU-Liste der terroristischen Organisationen steht. Die Kommission versteht, dass die Türkei ihre Bürger schützen muss, doch wir fordern immer wieder die Türkei und den Irak auf, das Problem durch Zusammenarbeit zwischen den maßgeblichen Behörden zu lösen und das Völkerrecht zu achten. In diesem Zusammenhang stellt die jüngste bilaterale Vereinbarung zwischen der Türkei und dem Irak zum Kampf gegen den Terrorismus einen begrüßenswerten Schritt dar.

Die EU und die Türkei haben wiederholt betont, dass sie sich nach wie vor für die Unabhängigkeit, Souveränität, Einheit und territoriale Integrität des Irak einsetzen werden. Wir erwarten von der Türkei, dass sie auch weiterhin eine konstruktive Rolle spielt, um diese Ziele zu erreichen und die regionale Zusammenarbeit zu fördern.

Allerdings dürfen wir auch den Druck seitens der türkischen Bevölkerung nicht vergessen, die fast jede Woche den Tod von Soldaten und Zivilisten im Südosten des Landes miterlebt. Die Regierung muss ihre Bereitschaft unter Beweis stellen, dass sie in der Lage ist, wirksamere Maßnahmen zu ergreifen.

Wie viele unserer Mitgliedstaaten wissen, ist es äußerst schwierig, gegen Terroristen wirksam vorzugehen. Die türkischen Behörden versuchen verständlicherweise, die US-amerikanischen, irakischen und irakisch-kurdischen Behörden in ihre Bemühungen einzubeziehen. Das ist die einzige Möglichkeit. Die im Parlament verabschiedete Entschließung und der Aufbau einer glaubhaften Interventionsdrohung sollten als Teil dieser Strategie angesehen werden.

 
  
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  Die Präsidentin. − Einige Mitglieder sind bereits meiner Einladung gefolgt, und ich bitte diejenigen, die es noch nicht getan haben, sich nach vorn zu begeben. Wir wollen versuchen, die ganze Sache bequemer und interaktiver zu gestalten. Also kommen Sie doch bitte ganz nach vorn; dann können wir dem Herrn Kommissar direkt in die Augen schauen. Ich bin sicher, er wird sich sehr darüber freuen!

Zweiter Teil

 
  
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  Die Präsidentin. − Anfrage Nr. 44 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0681/07)

Betrifft: Befristet Beschäftigte, die langfristig und dauerhaft anfallende Arbeiten bei den Organen und Diensten der EU ausüben

Nach der Richtlinie 1999/70/EG(1) dürfen die Mitgliedstaaten den Missbrauch von befristeten Arbeitsverträgen für langfristig und dauerhaft anfallende Arbeiten nicht zulassen.

Inwieweit halten sich die Organe und Dienste der EU selbst an diesen Grundsatz? Wie hoch liegt der Anteil der Vertragsbediensteten bei den Organen und Diensten der EU, die langfristig und dauerhaft anfallende Arbeiten ausüben?

 
  
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  Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. − (EN) Ich möchte die Frau Abgeordnete darauf aufmerksam machen, dass sich die nachfolgende ausführliche Antwort lediglich auf die Kommission bezieht, die ja bei Weitem der wichtigste Arbeitgeber unter den Organen der EU ist.

Eines der Ziele von Richtlinie 1999/70/EG zu der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge besteht darin, einen Rahmen zu schaffen, der den Missbrauch durch aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge oder Beschäftigungsverhältnisse verhindert.

Um einen solchen Missbrauch zu verhindern, verpflichtet Paragraph 5 Ziffer 1 die Mitgliedstaaten, wenn keine gleichwertigen gesetzlichen Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs durch aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge oder Beschäftigungsverhältnisse bestehen, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

a) sachliche Gründe, die die Verlängerung solcher Verträge oder Verhältnisse rechtfertigen;

b) die insgesamt maximal zulässige Dauer aufeinander folgender Arbeitsverträge oder -verhältnisse;

c) die zulässige Zahl der Verlängerungen solcher Verträge oder Verhältnisse.

Die Vorschriften für die Beschäftigung von Mitarbeitern in den europäischen Organen sind im Statut der Beamten enthalten, über das mit Personalvertretern beraten wurde, bevor es vom Rat angenommen wurde.

Die europäischen Organe sind somit gesetzlich verpflichtet, die Bestimmungen dieses Statuts der Beamten einzuhalten. Das Beamtenstatut gestattet es den EU-Organen, drei Hauptkategorien von Mitarbeitern einzustellen: Beamte, nicht ständige Bedienstete und Vertragsbedienstete.

Nicht ständige Bedienstete und Beamte nehmen einen Posten laut Stellenplan ein. Es gibt keinerlei Beschränkung für die Verantwortung, die Beamte und nicht ständige Bedienstete übernehmen können.

Bei den Vertragsbediensteten sieht es anders aus. Ihr Posten ergibt sich nicht aus dem Stellenplan, und sie müssen unter Aufsicht eines Beamten oder eines nicht ständigen Bediensteten arbeiten. Es gibt zwei unterschiedliche Kategorien von Vertragsbediensteten. Die eine Kategorie wurde geschaffen, um andere als Kerntätigkeiten zu übernehmen, die nicht unbedingt von einem Beamten ausgeführt werden müssen. Diesen Vertragsbediensteten können unbefristete Verträge angeboten werden, so dass ihr Aufgabengebiet dem Charakter nach als dauerhaft angesehen werden kann.

Der Geist der Richtlinie 1999/70/EG wird für dieses Personal insofern eingehalten, als ihnen generell ein erster Arbeitsvertrag für einen bestimmten Zeitraum, dann eine Verlängerung für einen bestimmten Zeitraum und ein dritter Vertrag für einen unbefristeten Zeitraum angeboten wird. In einigen Fällen kann direkt bei der Einstellung ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.

Gegenwärtig gibt es etwa 2 300 solche Vertragsbedienstete, die für die Kommission in der ganzen Welt tätig sind – vor allem in Delegationen, Vertretungen und Verwaltungsbüros.

Eine zweite Kategorie von Vertragsbediensteten ist vorgesehen, um einen zeitweiligen oder konkreten Bedarf zu decken, für den keine Planstellen existieren, und um vorübergehend abwesende Mitarbeiter, unter anderem wegen Schwangerschafts- oder Elternurlaub, zu ersetzen. Durch Begrenzung der maximal zulässigen Dauer von aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen auf drei Jahre in einer Institution findet Paragraph 5 Absatz 1 Buchstabe b des Beamtenstatuts de facto Anwendung.

Solche Vertragsbedienstete machen ungefähr 15 % des gesamten Personals aus. Es steht außer Zweifel, dass Beamte das Rückgrat der Kommissionsbediensteten bilden. Vertragsbedienstete stellen eine vorübergehende wertvolle Unterstützung für die Arbeit der Bediensteten der Kommission dar. Gegenwärtig arbeiten ungefähr 3 200 solche Vertragsbedienstete für die Kommission an unterschiedlichen Standorten.

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE).(EL) Frau Präsidentin! Ich danke dem Kommissar für seine Antwort. Ich möchte ihn ferner fragen, ob im Falle der Vertragsbediensteten, oder Hilfskräften, wie sie früher bezeichnet wurden, die bisherigen Arbeitsjahre als Dienstjahre anerkannt werden? Wenn ja, wiegen ihre Dienstjahre in einem Auswahlverfahren schwerer als die Qualifikationen anderer Bewerber, die zwar das Auswahlverfahren bestanden, aber noch keine Stelle erhalten haben?

 
  
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  Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Selbstverständlich beruht das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Vertragsbediensteten und dem Arbeitgeber auf dem Arbeitsvertrag, der gleichzeitig mit den Gesetzen und dem Arbeitsmarkt an diesen Orten in Einklang stehen muss. Es gibt also kein Laufbahnsystem, wie das bei den Beamten der Fall ist. Es handelt sich daher um einen Vertrag, der von den Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt abhängt, und wir haben erfolgreich eine Menge gute Vertragsbedienstete eingestellt.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). - Herr Kommissar, für uns ist natürlich die künftige Personalentwicklung in der Europäischen Union eine große Herausforderung. Deshalb ist es für das Parlament sehr wichtig, nicht nur die Anzahl der Beschäftigten und der zuständigen Rekrutierungsstellen zu erfahren – Sie haben, glaube ich, diese Beschäftigten als Vollzeitäquivalent bezeichnet –, sondern auch die genauen Beträge, die in den verschiedenen Kategorien geplant sind, und wie das auf die Länder aufgeteilt ist. Können Sie uns einmal so eine Statistik unterbreiten?

 
  
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  Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Sie haben nach einer Aufgliederung des Personals nach Mitgliedstaaten gefragt. Die finden Sie in unserer Statistik. Alle Zahlen sind vorhanden, deshalb bitte ich Sie, sich an unsere Leute zu wenden, die Ihnen die ausführlichen Zahlen zur Verfügung stellen werden.

 
  
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  Die Präsidentin. − Anfrage Nr. 45 von Johan Van Hecke (H-0718/07)

Betrifft: Auswirkungen einer zunehmenden Zahl von EU-Beamten auf die Pensionskosten

Die Zahl der festen Mitarbeiter der Europäischen Kommission soll in den vergangenen sieben Jahren um rund 16 % auf nahezu 20 000 Beamte angestiegen sein. Anfang dieses Jahres wurden nach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Stärkung des Binnenmarkts weitere mehr als 700 Beamte eingestellt. Es ist offensichtlich, dass diese Zunahme der Anzahl von EU-Beamten Auswirkungen auf den Haushalt hat; insbesondere die Pensionskosten dürften in beunruhigendem Maße ansteigen. 2008 werden die Pensionslasten um mehr als 10 % höher sein, selbstverständlich ausschließlich zu Lasten des europäischen Steuerzahlers.

Wie sieht die Europäische Kommission die zahlenmäßige Zunahme ihrer Beamten in der nahen Zukunft? Wurde bereits über eine Art Beamtenstopp nachgedacht? Ist die Kommission sich der finanziellen Auswirkungen bewusst, insbesondere was die Pensionslasten betrifft?

 
  
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  Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Pensionsansprüche und Pensionssysteme gehören selbstverständlich zu den kompliziertesten Dingen in ganz Europa. Zuerst möchte ich erwähnen, dass im Haushalt 2007 23 198 Planstellen für die Kommission vorgesehen sind. Diese Anfrage gliedert sich in zwei Teilaspekte: einerseits geht es um die von der Kommission getroffenen Maßnahmen bezüglich der Einstellung, um die Auswirkungen der wachsenden Zahl von EU-Bediensteten auf den Haushalt zu begrenzen, und andererseits um die Auswirkungen der wachsenden Zahl von EU-Bediensteten auf die Pensionskosten.

Zum ersten Teilaspekt: Es sei daran erinnert, dass die Reform des Beamtenstatuts 2004 erfolgte, um unter anderem die mit der Zunahme des Personals der Organe verbundenen Haushaltskosten in Grenzen zu halten. Ziel der neuen Laufbahn- und Beförderungsstruktur sowie der neuen Kategorie der Vertragsbediensteten war es, positive Auswirkungen auf den Haushalt zu erzielen. Vielleicht erinnert sich der Herr Abgeordnete, dass das Europäische Parlament beim Haushaltsverfahren 2007 die Kommission ersuchte, ein umfassendes Screening durchzuführen, in dessen Ergebnis eine mittelfristige Bedarfsermittlung sowie ein ausführlicher Bericht über die Personalausstattung der Kommission für Unterstützungs- und Koordinierungsaufgaben erstellt wurden. Ferner wollte das Europäische Parlament über die Absichten der Kommission im Hinblick auf die Personalumsetzung informiert werden, um die Prioritäten der neuen interinstitutionellen Vereinbarung zur Haushaltsdisziplin und einer soliden Haushaltsführung und insbesondere die Maßnahmen besser angehen zu können, die vom Parlament während der Verhandlungen befürwortet wurden.

Im Ergebnis des Screenings der Humanressourcen der Kommission, das auf Antrag des Europäischen Parlaments durchgeführt wurde, bekräftigte die Kommission den 2002 und 2005 ermittelten Bedarf an zusätzlichem Personal ausschließlich für im Zusammenhang mit der Erweiterung stehenden Aufgaben: 890 neue Bedienstete für 2008, das heißt 640 neue Mitarbeiter für die Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten und 250 Planstellen für die EU-2-Erweiterung. Für das Jahr 2009 besteht ein bestätigter Bedarf für eine letzte Welle von 250 Planstellen für die EU-2-Erweiterung.

Die Kommission bestätigt den Beschluss, den Personalbestand auf einem konstanten Niveau zu halten, sobald die mit der Erweiterung verbundenen Bediensteten voll integriert sind und für den Zeitraum 2009-2013 keine Forderungen für neue Planstellen zu stellen. Die Kommission verpflichtet sich, neuen Personalbedarf in wichtigen politischen Bereichen ausschließlich durch Umsetzung innerhalb und zwischen den Dienststellen zu decken. Die Kommission setzt alles daran, ein hohes Niveau der Mittelverwendung für die Bürgerinnen und Bürger, in deren Dienst sie steht, zu gewährleisten, indem sie Dienstleistungen von hoher Qualität durch Erhöhung der Effizienz erbringt. Die Kommission hat bereits in der Praxis unter Beweis gestellt, dass sie sich diesen Zielen verpflichtet fühlt. Die Zahlen für den Zeitraum 2000-2007 belegen, dass die Zahl der Posten im Stellenplan der Kommission weniger zugenommen hat als in den anderen Organen.

Zum zweiten Teilaspekt möchte ich sagen, dass sich die Einstellungen im Zeitraum 2004-2008 aufgrund der Erweiterung erst in 30 Jahren auf die Pensionskosten auswirken werden. Das heißt also, dass die Erweiterung in unmittelbarer Zukunft keine Auswirkungen auf die Pensionskosten haben wird. Dennoch wird die Kommission den Anstieg der Pensionskosten in den kommenden Jahren sehr aufmerksam im Auge behalten. Im Haushalt wurde ein Anstieg der Pensionskosten um 10 % im Jahr 2008 vorgesehen. Hier spielen außergewöhnliche Umstände eine Rolle. Der überdurchschnittliche Anstieg 2008 ist normal nach der unterdurchschnittlichen Zunahme in den Jahren 2006 und 2007. Die ersten Vertragsbediensteten werden ausscheiden, und deren Beiträge werden in ein anderes System übertragen. Es wird mit einem 3 %igen Anstieg der Bezüge und Pensionen gerechnet. Auch bei dieser Ausnahme gehen wir davon aus, dass die Steigerungsrate der Pensionen im Zeitraum 2007-2013 mit dem durchschnittlichen Anstieg der Ausgaben um 8,5 % in Einklang steht, der im Finanzrahmen für den Zeitraum 2007-2013 berücksichtigt wurde.

Zu den langfristigen finanziellen Folgen der gegenwärtigen Einstellungswelle möchte ich bemerken, dass die Auswirkungen bei der Reform des Beamtenstatuts untersucht wurden. Es wurden Maßnahmen getroffen, um die Pensionskosten zu verringern. Ferner ist im Beamtenstatut vorgesehen, dass der Rentenbeitragssatz, der vom Bediensteten zu zahlen ist, also gegenwärtig 10,25 %, jährlich aktualisiert wird, so dass er einem Drittel des Gesamtbeitrags entspricht, um das Gleichgewicht des Versorgungssystems der Gemeinschaft langfristig zu sichern.

 
  
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  Johan Van Hecke (ALDE).(NL) Frau Präsidentin! Ich bin Mitglied des Gemeinderates einer belgischen Gemeinde mit 13 000 Einwohnern. Der Haushalt dieser kleinen Gemeinde wird von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt, wenn kein Personalbedarfsplan mit einem detaillierten vollständigen Haushalt vorgelegt wird. Eine Aufstockung der Zahl der Beamten um 16 % in wenigen Jahren, wie in der EU, würde niemals zugelassen, ebenso wenig wie ein Anstieg der Pensionslasten in einem einzigen Jahr um mehr als 10 %. Der Kommissar hat auf die Erweiterung hingewiesen, aber trotz dieser Erweiterung wurde die Zahl der Abgeordneten des Parlaments gesenkt. Meine Frage lautet: Ist es nach Ansicht des Herrn Kommissars nicht höchste Zeit, trotz einer möglichen erneuten Erweiterung über ein Einstellungsstopp nachzudenken?

 
  
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  Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Ja, doch wie ich bereits sagte, wird es nach der Erweiterung einen Beamtenstop geben. Daher kann diese Situation mit einer Gemeinde nicht verglichen werden. Wir haben ein großes politisches Vorhaben – die Erweiterung der Europäischen Union – und wir haben neue Beamte eingestellt. Das erfolgte nach dem gleichen Muster wie bei allen vorhergehenden Erweiterungen. Es ist uns recht gut gelungen, Mitarbeiter aus den neuen Mitgliedstaaten zu gewinnen, und damit ist jetzt Schluss. Danach bleibt es bei dieser Gesamtzahl.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE).(EN) Herr Kommissar! In Brüssel heißt es, wenn man alle dieses Tests und Prüfungen besteht und in der Europäischen Kommission Beamter wird, dann wird man auf jeden Fall bis zu seiner Pensionierung ein ruhiges Leben führen können.

Deshalb möchte ich eine Frage zur Qualität derjenigen stellen, die in den Organen der EU arbeiten. Möglicherweise hat die Kommission Pläne, das Leben derjenigen, die nicht sehr arbeitsam sind, zu erschweren, Beurteilungen vorzunehmen und eine klare Unterscheidung zu treffen zwischen denen, die ihr Bestes geben, und denjenigen, die sich nicht anstrengen und ein allzu ruhiges Leben führen.

 
  
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  Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Ich kann Sie gerne über alle Details unseres Laufbahnsystems informieren, das – und das muss ich schon sagen – zu den kompliziertesten Systemen weltweit gehört und das immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen ist. Die Leistung jedes einzelnen Beamten wird einmal jährlich beurteilt. Es gibt ein Beförderungssystem, bei dem diese Beurteilung berücksichtigt und eine bestimmte Zahl von Punkten vergeben wird, die am Ende die Grundlage für die Beförderung bilden. Dieses System ist recht ausgefeilt und modern.

Sie haben Recht, wenn Sie auch die Qualität des Personals ansprechen. Was das allgemeine Auswahlverfahren oder concours betrifft, so kommen auf jeden ausgeschriebenen Posten ungefähr 42 ernsthafte Bewerber – von anderen Bewerbern ganz zu schweigen. Das erfolgt das ganze Jahr über, so dass sich immer eine Vielzahl sehr guter und erfahrener Personen beworben hat. Außerdem sind die Einstellungstests sehr anspruchsvoll.

Ich muss sagen, dass man es in der Kommission gar nicht so leicht hat und dass das Leben bis zum Rentenalter gar nicht so ruhig und gediegen verläuft. Selbstverständlich haben Sie Recht, wenn Sie feststellen, dass die meisten Beamten recht lange in der Kommission tätig sind. Das kann auch als Vorteil für die Kommission angesehen werden.

 
  
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  Ingeborg Gräßle (PPE-DE). - Sie haben heute mehrmals das Personalscreening erwähnt. Eines der Ergebnisse des Personalscreenings war, dass 32 % der Kommissionsbediensteten mit der Verwaltung der Verwaltung beschäftigt sind, nämlich in der Verwaltungsunterstützung und Koordinierung.

Das sind 11 000 Mitarbeiter! Frage: Wann werden Sie aus dieser Zahl Schlüsse ziehen? Wann gibt es einen Aktionsplan zum Personalumbau?

 
  
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  Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. − (EN) Wir nehmen das sehr ernst, und wir werden ganz bestimmt Vorschläge unterbreiten. Wir beraten über diese Angelegenheit.

Vor allem muss in Betracht gezogen werden, dass alle diese Verwaltungs- und Kontrollfunktionen irgendwie eine Folge der Entwicklung in der Kommission sind, wo die leitenden Funktionen als ein wesentlich wichtigerer Faktor beurteilt oder bewertet werden. Des Weiteren wurden ihre Unterstützungssysteme ausgebaut. Wir diskutieren gegenwärtig darüber, wie es weitergehen soll, und bevor eine neue Forderung nach einer Reduzierung unserer Planstellen kommt, werden wir ganz sicher ein angemessenes Projekt vorlegen können. Wir diskutieren gegenwärtig über all diese Verwaltungskosten und Parallelfunktionen, und in der Kommission gibt es natürlich unterschiedliche Ansichten darüber. Es überrascht keineswegs, dass einige horizontale Dienststellen ihre Leistungen stärker rationalisieren möchten, während andere Dienststellen das bestehende System favorisieren.

Wir führen also eine Auseinandersetzung, aber ich kann Ihnen versichern, dass es einen deutlichen nächsten Schritt bei diesem Personalscreening geben wird.

 
  
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  Die Präsidentin. − Anfrage Nr. 46 von Esko Seppänen (H-0726/07)

Betrifft: Kommission und die Gewerkschaften

Gibt es in der Kommission die Praxis, dass Funktionären der Gewerkschaften der bei der Kommission Beschäftigten Gehälter aus EU-Mitteln gezahlt werden, und wie viele Funktionäre erhalten so ihr Gehalt?

 
  
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  Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Ich bedaure, nicht sofort in Finnisch antworten zu können, aber wir können weitere Gespräche durchaus in Finnisch führen. Ich habe etwas Angst, dass ich nicht die richtige Terminologie verwende, die ja in der Europäischen Union so exakt sein muss.

Wie der Rat, so hat auch die Kommission eine Vereinbarung mit den Gewerkschaften ihrer Mitarbeiter abgeschlossen und stellt ihnen in bestimmtem Umfang Humanressourcen zur Verfügung. Ausgehend von der Personalvereinbarung aus dem Jahre 2001 und den jährlichen Personalprotokollen werden den Gewerkschaften von den insgesamt über 23 000 Planstellen in der Kommission ständig 12 so genannte Abordnungsstellen gewährt.

Eine solche Abgabe von Planstellen an die Gewerkschaften auf der Grundlage ihrer Repräsentativität erfolgt seit 1989. Weiterhin wird eine äußerst begrenzte Zahl von Planstellen nach Bedarf zur Verfügung gestellt, vor allem um sich ändernden Mehrheiten nach Wahlen Rechnung zu tragen. Die auf diese Weise den Gewerkschaften zur Verfügung gestellten Beschäftigten erhalten weiterhin aus dem EU-Haushalt ihre Bezüge als Kommissionsbedienstete. Darüber hinaus erhalten die Gewerkschaften ein Budget, das ihnen erlaubt, bis zu neun Vertragsbedienstete aus der Funktionsgruppe II (Sekretariatstätigkeit) zu beschäftigen.

 
  
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  Esko Seppänen (GUE/NGL).(FI) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Soweit ich mich erinnere, waren Sie in ihrem Heimatland als Gewerkschaftsführer tätig, weshalb die gewerkschaftliche Arbeit für Sie bei Ihrem Hintergrund sicherlich von Interesse sein dürfte. Ich habe keine präzise Antwort auf meine Frage erhalten, wie viele dieser Gewerkschaftsmitarbeiter derzeit insgesamt in allen vertretenen Gewerkschaften für die Kommission arbeiten?

Ich habe in diesem Zusammenhang eine weitere Frage. Es geht ein Gerücht um, dass die Kommission ihren Mitarbeitern während eines Streiks Gehalt zahlt. Ist es den Gewerkschaften gelungen, eine Lösung auszuhandeln, bei der sie, während sie im Streik sind, bezahlt werden?

 
  
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  Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. − (FI) Ich kann die Frage in der Tat aus eigener Kenntnis der Situation beantworten. In der Gewerkschaft der Kommission arbeiten zwölf abgeordnete Experten. Darüber hinaus gibt es 19 Stellen für die Personalräte, die natürlich separate Gremien sind. Diese können insgesamt neun Sekretariatskräfte beschäftigen.

Das, was Sie über die Streiks gesagt haben, ist teilweise richtig. Richtig ist, dass in der Kommission eine Verhandlungslösung gefunden wurde, nach der während eines Streiks ein Teil des Gehalts gezahlt werden kann, gewöhnlich aber nicht das gesamte Gehalt. Für mich ist es in gewisser Hinsicht erfreulich, dass Mitarbeiter, die sich im Streik befinden, ein halbes Gehalt gezahlt bekommen.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). - Sehr geehrter Herr Kommissar! Mich würde interessieren: Können Sie angeben, was die Kosten für diese Funktionäre sind. Was kostet das pro Jahr?

 
  
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  Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Der Haushalt für die Gewerkschaften beläuft sich auf jährlich ungefähr 500 000 Euro, der vom Gemeinschaftshaushalt abgezweigt wird.

 
  
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  Die Präsidentin. − Ich möchte auch die Mitglieder, die in der Zwischenzeit zu uns gestoßen sind, daran erinnern, dass wir heute ein Experiment starten. Deshalb bitte ich Sie, in den vorderen Teil des Sitzungssaals zu kommen. Seien Sie bitte nicht so schüchtern und nehmen Sie die vorderen Sitze ein, anstatt in den hinteren Reihen zu bleiben, so sitzen wir enger zusammen.

Anfrage Nr. 49 von Bart Staes (H-0685/07)

Betrifft: Gesamthöhe der Geldbußen gegen Unternehmen im Rahmen der Wettbewerbsregeln

Kann die Kommission mitteilen, in welcher Gesamthöhe sie seit Beginn ihres jetzigen Mandats Geldbußen gegen Unternehmen im Rahmen der europäischen Wettbewerbsregeln verhängt hat und ob im Kollegium Initiativen ergriffen oder Überlegungen angestellt wurden, diese Gelder, abzüglich der im Haushalt dafür veranschlagten Beträge, für zusätzliche Tätigkeiten der Europäischen Union zu reservieren, anstatt diese zusätzlichen Einnahmen den Mitgliedstaaten zukommen zu lassen?

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (EN) Zwischen Beginn ihrer jetzigen Amtszeit und Ende September 2007 hat die Kommission 21 Entscheidungen zur Verhängung von Geldbußen gegen Unternehmen getroffen, die gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen haben.

Die in dieser Zeit verhängten Geldbußen belaufen sich insgesamt auf etwas über 5,2 Milliarden Euro, 95 % davon gegen Kartellmitglieder.

Allerdings darf man nicht vergessen, dass solche Geldbußen erst dann in den europäischen Haushalt einfließen, wenn sie endgültig sind, das heißt, wenn das Unternehmen, gegen das eine Geldbuße verhängt wurde, keinen Einspruch einlegt, bzw. wenn alle möglichen Beschwerden von den europäischen Gerichten zurückgewiesen wurden.

Da Unternehmen häufig die Gültigkeit der Kommissionsentscheidungen zu Geldbußen anfechten, ist ein großer Teil der genannten Summe sozusagen nicht endgültig.

Die mögliche Verwendung der Geldbußen für zusätzliche Aktivitäten, wie es von dem Herrn Abgeordneten vorgeschlagen wird, ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Eine solche Verwendung würde gegen den Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung entsprechend Artikel 17 bis 20 der geltenden Haushaltsordnung verstoßen.

Gemäß diesem Grundsatz dienen die Gesamteinnahmen zur Deckung der Gesamtausgaben, ohne dass zwischen einem bestimmten Einnahmeposten und einem bestimmten Ausgabeposten eine Verbindung besteht.

Das Hauptziel der Geldbußen wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln, wie es in der Präambel der Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen bei Kartellverstößen aus dem Jahr 2006 festgelegt ist, besteht in ihrer Abschreckungswirkung, mit anderen Worten, sie sollen Unternehmen davon abhalten, sich wettbewerbswidrig zu verhalten.

Es steht zu hoffen, dass mit der Zeit das Ausmaß der Zuwiderhandlungen und damit auch die Zahl und Höhe der verhängten Geldbußen in dem Maße zurückgehen, wie sich die Einhaltung des Vertrags verbessert, und wir auch weiterhin unsere Arbeit gut machen.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE).(NL) Vielen Dank für diese überaus interessante Information, Frau Kommissarin. Ich möchte wissen, ob ich sie richtig verstanden habe: Aufgrund der Haushaltsordnung fließt das Gros dieser Gelder eigentlich irgendwann an die Mitgliedstaaten zurück – ist das richtig? Zweitens, Sie sagen mir, dass das Geld nur dann zum EU-Haushalt gehört, wenn die Geldbuße endgültig ist. Können Sie ungefähr sagen, wie viel von dieser großen Summe von fünf Milliarden Euro tatsächlich als „endgültig“ bezeichnet werden kann?

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (NL) Die Antwort auf den ersten Teil der Frage lautet rundheraus „Ja“, es geht zurück an die Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass der Beitrag eines Mitgliedstaates zum EU-Haushalt als niedriger veranschlagt wird. Ihre nächste Frage lautete, wann welcher Teil endgültig ist, und das ist sehr schwer zu sagen. Dies hängt jedes Jahr von Neuem von den Umständen ab, ob die betreffende Partei vernünftig gewesen ist und auf Rechtsmittel verzichtet hat oder ob sie sich für einen eher langen Weg entschieden und versucht hat, eine geringe Kürzung der Geldbuße zu erreichen.

 
  
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  Reinhard Rack (PPE-DE). - Frau Kommissarin, Sie haben auf die Beträge hingewiesen, die an Geldbußen verhängt worden sind. Diese Geldbußen haben ja auch den Sinn, das Verhalten der betreffenden Gesellschaften zu verändern. Welche Erfahrungen haben Sie da gemacht?

Und aus gegebenem Anlass: Seinerzeit zu Beginn Ihrer Aufgabe als Kommissarin haben Sie uns im Ausschuss für regionale Entwicklung die Möglichkeit gegeben, über die De-minimis-Regel mit Ihnen zu sprechen. Sie haben damals sehr rasch reagiert. Danke vielmals. Reagieren die Unternehmen auch so rasch, wie Sie das damals getan haben?

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (EN) Wir hoffen, dass sie das tun, aber ich bin mir nicht absolut sicher, vor allem nicht sicher genug, um Ihnen eine offene und ehrliche Antwort geben zu können.

Wir dürfen nicht vergessen, dass hier nicht nur die Höhe der Geldbuße, sondern auch ihr Ruf eine Rolle spielt, was hoffentlich zu einer Änderung des Verhaltens der Unternehmen führt.

Ich finde es interessant, dass jetzt eine ganze Reihe von Vorstandsvorsitzenden, die sich an mich wenden, erklären, ihnen sei klar, dass die Kommission es ernst meint und dass diejenigen, die sich nicht richtig benehmen können und gegen die Regeln und Gesetze verstoßen, mit hohen Geldbußen rechnen müssen. Wie Sie wissen, ist das bei der Höhe unserer neuen Geldbußen in der Tat kein Zuckerschlecken mehr.

So ergreifen sie in ihren Unternehmen die Initiative und treten vor ihre Leute. Sie erklären, dass so etwas auf keinen Fall mehr in ihren Unternehmen geschehen darf. Sie setzen sich mit ihnen auseinander, wenn nicht die richtigen Maßnahmen getroffen werden. Sie fordern sie auf, sich an ihre Vorgesetzten zu wenden, wenn etwas faul ist, und dass sie ohne Wenn und Aber entlassen würden, wenn so etwas nochmals geschieht.

Sie haben ferner berichtet, dass die Gefährdung ihres guten Rufs in Verbindung mit den Geldbußen ausschlaggebend für ihre Haltung und ihr Vorgehen sei, in ihren Unternehmen Ordnung zu schaffen. Kürzlich erklärten einige, sie würden gern auf der Titelseite der „Financial Times“ stehen, jedoch nicht wegen ihrer Geldbußen. Das ist allerdings schon ein richtiger Schritt vorwärts.

 
  
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  Danutė Budreikaitė (ALDE).(LT) In diesem Sommer gab Deutschland seine Pläne zur Erhöhung der Lebensmittelpreise bekannt. Zur gleichen Zeit bekundeten litauische Erzeuger ihre Absicht, im Herbst die Preise für Lebensmittel zu erhöhen, ohne dass sie objektive Gründe dafür angaben. Können Sie sich vorstellen, dass es Kartellabsprachen internationaler Lebensmittelhersteller gibt? Die Lebensmittelpreise steigen gleichzeitig in allen Ländern, ohne dass es Preiserhöhungen bei den Rohstoffen gegeben hat.

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (EN) Wir sind nicht die Einzigen, die den Kampf gegen Kartelle aufgenommen haben. Das tun auch die nationalen Wettbewerbsbehörden, und ich bin mir sicher, dass alle 27 nationalen Wettbewerbsbehörden hierbei mit uns an einem Strang ziehen.

Wir sprechen darüber innerhalb des europäischen Wettbewerbsnetzes. Ich denke, dass es sich in diesem Fall um eine einseitige Maßnahme handelt. Deshalb ist Ihr Beispiel ausschließlich eine innerstaatliche Angelegenheit, mit der sich die nationale Wettbewerbsbehörde befassen sollte. Es könnte viele Gründe für den Anstieg der Lebensmittelpreise geben. Es muss sich nicht unbedingt um ein Kartell handeln, obwohl man sich da nicht so sicher sein kann. Deshalb rate ich der Frau Abgeordneten, die Initiative zu ergreifen und sich in dieser Sache an die nationale Wettbewerbsbehörde zu wenden.

 
  
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  Die Präsidentin. − Anfrage Nr. 50 von Lambert van Nistelrooij (H-0690/07)

Betrifft: Fusion von Suez und Gaz de France

Am 3. September wurde angekündigt, dass die Verwaltungsräte des französischen Energieunternehmens Suez und des staatlichen Unternehmens Gaz de France beschlossen haben, die geplante Fusion durchzuführen. Damit würde das drittgrößte Energieunternehmen nach Gazprom, Electricité de France und EON entstehen. Die Kommission hat dem Fusionsunternehmen bereits auferlegt, eine Reihe belgischer und französischer Aktivitäten abzustoßen.

Ist die Kommission der Auffassung, dass diese Fusionspläne weiterhin mit den geltenden Grundsätzen im Einklang sind, auf die sie im Hinblick auf die Liberalisierung des Energiemarktes in der Europäischen Union pocht?

In welchem Umfang haben das neue Fusionsunternehmen und der französische Staat zugesagt, die eigentumsrechtliche Abtrennung der Hauptnetze, wie sie von der Kommission verlangt wird, vorzunehmen?

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (EN) Die Kommission hat die Fusion von Gaz de France (GDF) und der Suez-Gruppe im November 2006 vorbehaltlich von Verpflichtungen beider Parteien genehmigt, durch die die Kommission zu dem Schluss gelangte, dass dieser Zusammenschluss den Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigt.

Zu den Verpflichtungen der beteiligten Unternehmen gehören vor allem die Veräußerung von Suez-Anteilen an Distrigas, dem etablierten Gasunternehmen in Belgien, das, wie Sie wissen, auch auf dem französischen Markt Fuß gefasst hat, die Veräußerung von GDF-Aktien an dem belgischen alternativen Gas- und Stromanbieter SPE sowie die Unterlassung jeglicher Kontrolle – weder per Gesetz noch de facto – seitens Suez über den belgischen Betreiber des Gasfernleitungsnetzes, Fluxys.

Zwar darf GDF Suez auch weiterhin Aktionär von Fluxys bleiben, doch sorgen spezifische Regelungen dafür, dass Letzterer unabhängig verwaltet wird. Dieses Ergebnis stimmt voll und ganz mit den politischen Zielen der Kommission in Bezug auf die Liberalisierung der Energiemärkte in Europa überein, insbesondere mit dem Vorschlagspaket vom September 2007.

Die Entscheidung der Kommission über die Fusion sieht vor, dass die Parteien die Veräußerung ihres Eigentums, darunter eine teilweise Veräußerung ihrer Beteiligung an Fluxys, sowie die anderen Verpflichtungszusagen, wie die zur Unternehmensführung von Fluxys, innerhalb eines bestimmten Zeitraums fortsetzen. Die Parteien müssen die Verpflichtungen vollständig einhalten, um die Fusion auch rechtlich zu vollziehen. In der Zwischenzeit müssen die Parteien bestimmten Pflichten nachkommen, was von der Kommission mit Unterstützung der Bevollmächtigten kontrolliert wird.

 
  
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  Lambert van Nistelrooij (PPE-DE).(NL) Frau Präsidentin! Glücklicherweise kann ich auf Niederländisch sprechen. Die Frau Kommissarin ist sich des Interesses des Parlaments für nationale Meister bewusst: das „Level Playing Field“. Ich habe zwei kurze zusätzliche Fragen. Ist es richtig, dass Kreuzsubventionierung zwischen dem Erzeugerunternehmen und dem Netzunternehmen nun der Vergangenheit angehört? Zweitens: Hörte ich Sie sagen, dass die aktuellen Vorschläge auch völlig im Einklang mit dem neuen Paket stehen, das Sie und Kommissar Piebalgs vorgestellt haben?

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (NL) Die Antwort auf beide Fragen lautet „Ja“.

 
  
  

Die Anfrage Nr. 51 entfällt, da der Verfasser nicht anwesend ist.

 
  
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  Die Präsidentin. − Anfrage Nr. 52 von Anne Van Lancker (H-0755/07)

Betrifft: Beihilfen für Volvo Cars Gent/EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen

Die Kommission hat am 12. September 2007 eine Untersuchung der Frage angekündigt, ob eine von der Flämischen Region geplante Beihilfe in Höhe von 6,02 Mio. Euro zur Förderung spezifischer und allgemeiner Fortbildungsmaßnahmen bei Volvo Cars Gent, die 20 % der gesamten Fortbildungskosten des Unternehmens beträgt, mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen vereinbar ist. Die Kommission erklärt, dass sie verhindern will, dass die Beihilfe nur zur Subventionierung von Fortbildungskosten verwendet wird, die das Unternehmen ohnehin tragen würde. Dabei geht die Kommission von einer restriktiven Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 68/2001(2) aus.

Kann die Kommission erläutern, wie sie die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen in diesem Fall anwenden wird? Auf welche Fakten stützt sich die Kommission bei ihrer Behauptung, dass die Beihilfe zu einem unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil führt und daher mit den Vorschriften der EU für staatliche Beihilfen nicht vereinbar ist?

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. − (EN) Die Kommission wird die geplante Beihilfe für Volvo Cars Gent unmittelbar anhand des EG-Vertrags prüfen, da diese Angelegenheit die in der speziellen Gruppenfreistellungsverordnung für Ausbildungsbeihilfen festgelegte Höchstgrenze von einer Million Euro übersteigt. Artikel 87 des Vertrags sieht vor, dass Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige, die den Wettbewerb nicht verfälschen, als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden können.

Ausbildungshilfe ist zulässig, wenn sie Anreize für Tätigkeiten schafft, die den Facharbeiterpool in der Europäischen Union erweitern, aber ansonsten nicht durchgeführt würden. Das ist der Fall, wenn die Ausbildung über das hinausgeht, was normalerweise in dem betreffenden Sektor geschieht – weil zum Beispiel mehr Arbeitskräfte ausgebildet werden oder weil die Ausbildung aufwändiger ist. Das war beispielsweise kürzlich in der Rechtssache Fiat der Fall.

Andererseits kann Beihilfe für Ausbildung nicht genehmigt werden, wenn diese unabdingbar für das ordentliche Funktionieren des betreffenden Unternehmens ist und daher auch ohne Beihilfe erfolgen würde. Wenn beispielsweise ein Automobilunternehmen ein neues Modell herausbringen will, müssen die Arbeiter für die neuen Technologien ausgebildet und neue Arbeitsmethoden eingeführt werden. Die Subventionierung dieser Art von Schulung befreit das Unternehmen lediglich von Kosten, die es normalerweise tragen würde. Daher hat die Kommission in jüngster Vergangenheit teilweise Beihilfen für einige Montagefirmen untersagt – Sie erinnern sich bestimmt noch an General Motors in Belgien und Ford Genk.

Die vorgeschlagenen acht Maßnahmen für Volvo Cars Gent beziehen sich auf die Einführung einer neuen Produktionsplattform. Die Kommission kann zu diesem Zeitpunkt nicht ausschließen, dass die entsprechende Ausbildung auf jeden Fall erfolgen und somit nicht zur Erweiterung des Facharbeiterpools in der EU beitragen würde. Deshalb hat die Kommission beschlossen, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten, das die endgültige Entscheidung in dieser Sache nicht vorwegnimmt. Wir brauchen mehr Zeit, um herauszufinden, worum es hier geht. Die belgischen Behörden, die Begünstigten sowie Dritte werden Gelegenheit haben, Stellungnahmen und Informationen abzugeben, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

 
  
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  Anne Van Lancker (PSE).(NL) Vielen Dank für Ihre Antwort, Frau Kommissarin. Und übrigens Glückwunsch zu Ihrem Sieg gegen Microsoft. Nun zu dem, was ich sagen wollte. Ich verstehe Sie demnach so, dass die Sache noch in Bearbeitung ist. Gehe ich richtig in der Annahme, dass auch die neue Auslegung der Regeln für staatliche Beihilfen für Fortbildung noch genug Raum für die soziale Relevanz von Fortbildungen lässt und dass, wenn die Fortbildung den Arbeitnehmern mehr Chancen auf dem globalen Arbeitsmarkt einräumt, diese Fortbildungsbeihilfe nicht als erhebliche Einmischung in den Wettbewerb betrachtet wird?

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (NL) Vielen Dank für Ihre netten Worte. Sie gehen recht in der Annahme, dass wir bei der Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen sehr sorgfältig geflissentlich vorgehen müssen, da es in der Tat möglich sein sollte, dies für Fortbildungsmaßnahmen zuzulassen, die zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten der europäischen Arbeitnehmer beitragen. Hierzu sind jedoch Fakten erforderlich, und das bedeutet, dass wir in diesem Fall wieder zu den betroffenen Parteien zurückgekehrt sind, um von ihnen mehr Informationen zu erhalten.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 53 von Georgios Papastamkos (H-0682/07)

Betrifft: Handel und Klimawandel

Die EU spielt völlig zu Recht eine Vorreiterrolle, was die Ergreifung politischer Maßnahmen für den Klimaschutz betrifft. Aber es genügt selbstverständlich nicht, wenn nur die EU Anstrengungen in diese Richtung unternimmt. Zudem dürfen die Wettbewerbsnachteile der europäischen Unternehmen sowie die Gefahr von Unternehmensverlagerungen und Arbeitsplatzabbau nicht übersehen werden. Kommissar Mandelson hat sich dafür ausgesprochen, Anreize für klimafreundlichen Handel zu gewähren.

Prüft die Kommission auch die Möglichkeit, handelspolitische Schutzinstrumente einzusetzen, beispielsweise gegen die Handelspartner, die nicht das Protokoll von Kyoto anwenden? Welche Initiativen wird sie gegen Umweltdumping und zur Gewährleistung von Gegenseitigkeit zwischen der EU und ihren Handelspartnern ergreifen, was die Einhaltung von Umweltstandards auf bilateraler, regionaler und multilateraler Ebene betrifft?

 
  
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  Peter Mandelson, Mitglied der Kommission. − (EN) Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit, darauf muss man hier nicht unbedingt noch einmal hinweisen. Hierbei handelt es sich nicht in erster Linie um eine Frage des Handels, aber es gibt auch Bereiche, in denen der Handel helfen kann. Deshalb will die Kommission, dass die Doha-Runde zu einer Liberalisierung des Marktes für Umweltgüter und -dienstleistungen führt. Ferner sieht sie Möglichkeiten für eine neue Generation von Freihandelsabkommen zur Unterstützung eines nachhaltigen Handels.

Die Kommission bemüht sich, ehrgeizige und umfassende Klima-Rahmenbedingungen für die Zeit nach 2012 auszuhandeln. Wenn es uns gelingt, alle wichtigen Akteure einzubeziehen, werden wir ein Stück vorangekommen sein, den größten Schritt, den wir machen können, um gleiche Ausgangsbedingungen für die EU-Industrie zu erreichen. Das bedeutet auch, dass die Verlagerung von CO2-Emissionsquellen – die Verlagerung der Verschmutzung von einem Ort zum anderen –, die sich ansonsten ergeben könnte, wenn wir keine Einigung erreichen, verhindert wird. Unser Ziel ist es, alle großen Verursacher unter Achtung der Verhältnismäßigkeit einzubeziehen und keinen der Partner vom Verhandlungstisch in Bali zu verscheuchen, und später dann Maßnahmen für Einfuhren zu treffen. Wir sollten die Frage der „Trittbrettfahrer“ nur dann angehen, wenn sie sich wirklich stellt.

Eine gut durchdachte Handelspolitik kann der Welt helfen, den Klimawandel zu bewältigen, indem der Reichtum geschaffen wird, den wir brauchen, um die erforderlichen Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen und zur Anpassung zu treffen. Durch Investitionen in den Handel, in kohlenstoffarme Güter und Dienstleistungen, können Fertigkeiten und klimafreundliche Technologien weltweit in der Wirtschaft verbreitet werden, und das trägt dazu bei, den Klimawandel im Weltmaßstab auf kostengünstigste Art und Weise anzugehen. Das nicht zu nutzen, würde bedeuten, der Politik zur Eindämmung des Klimawandels einen schlechten Dienst zu erweisen. Man darf nicht vergessen, dass durch unser Herangehen an den Klimawandel die europäische Industrie bei umweltfreundlichen kohlenstoffarmen Technologien an vorderster Front steht. Die EU hat den großen Vorteil, dass sie als Erste Erfahrungen mit dieser Technologie gemacht hat.

Der Bericht im „Stern“ hat deutlich gezeigt, dass der Kampf gegen den Klimawandel neben den zahlreichen gesellschaftlichen Vorteilen wirtschaftlich Sinn macht, denn die damit verbundenen Kosten fallen geringer aus als wenn wir nichts tun würden. Die Handelspolitik kann die für die Bekämpfung des Klimawandels gesteckten Ziele befördern, indem sie diese Kosten minimiert und einen Teil der erforderlichen Mittel erwirtschaftet sowie die Schaffung von Rechtsrahmen unterstützt, die Investitionen und den Handel mit kohlenstoffarmen Gütern, Dienstleistungen und Technologien fördern.

 
  
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  Georgios Papastamkos (PPE-DE).(EL) Frau Präsidentin! Kommissar Mandelson scheint die Fragestunde wahrlich zu würdigen. Er begnügt sich kaum mit formalistischen Antworten.

Heute, Herr Kommissar, haben wir einen neuen Rahmen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Das Inkrafttreten dieser Regelungen wird Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Primärproduktion und damit auch auf die europäische Lebensmittelindustrie haben. Können Sie uns versichern, dass importierte Erzeugnisse wirksamen Kontrollen unterliegen, sodass festgestellt werden kann, ob die für die nationale Produktion geltenden strengen Vorschriften eingehalten werden?

 
  
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  Peter Mandelson, Mitglied der Kommission. (EN) Wir befassen uns durchaus mit all diesen Aspekten. Aber ich möchte noch einmal das betonen, was ich ursprünglich sagte: Wir wollen das beste, weitreichendste, umfassendste Abkommen für die Zeit nach 2012 erreichen, das irgendwie möglich ist.

Das erfordert große Überzeugungsarbeit bei unseren Handelspartnern, den Schwellenländern, die wir überzeugen müssen, sich dem Abkommen für die Zeit nach 2012 anzuschließen und dieses zu unterzeichnen, das – und da sind wir uns alle einig – unbedingt gebraucht wird und einen maximalen geografischen Anwendungsbereich haben muss.

Wir müssen uns die Frage stellen, mit welcher Taktik wir die Schwellenländer höchstwahrscheinlich überzeugen können, das Abkommen zu unterschreiben, für das wir uns einsetzen wollen.

Unserer Meinung nach wäre es nicht nur verfrüht, sondern auch kontraproduktiv, mit Zwangsmaßnahmen oder Drohungen vorzugehen bzw. ein Szenario zu schaffen, bei dem diejenigen, die eher zurückhaltend sind, durch irgendwelche Handelsmaßnahmen oder Sonstiges bestraft würden, weil sie unter die Kategorie der „Trittbrettfahrer“ fallen.

Wenn es an der Zeit ist, über solche Maßnahmen nachzudenken, dann werden wir das erst nach reiflicher Überlegung und Konsultation tun. Selbstverständlich müssen jegliche Maßnahmen, die wir überhaupt in Erwägung ziehen würden, und dass muss ich betonen, auf ihre Vereinbarkeit mit den WTO-Vorschriften geprüft werden.

Es steht außer Frage, dass die Europäische Union keine Maßnahme unterstützen oder durchführen würde, die nicht eindeutig mit den WTO-Vorschriften übereinstimmt.

 
  
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  Daniel Caspary (PPE-DE). - Sehr geehrter Herr Kommissar! Ich möchte eine Nachfrage stellen. Mein Kollege Papastamkos hat ja vollkommen Recht, wenn er sagt, dass wir uns irgendwie Gedanken machen müssen, wie wir mögliche Nachteile für europäische Unternehmen ausschließen können, wenn sich andere Staaten nicht an einem Kyoto-Nachfolgesystem beteiligen.

Da gibt es drei Möglichkeiten: Erstens, wir als Europäische Union sind die einzigen, die sich weiterverpflichten. Das wird natürlich die Unternehmen finanziell belasten und uns Nachteile bringen. Die zweite Möglichkeit ist: Wenn die anderen nicht mitmachen, machen wir auch nicht mit, wobei wir es dann nicht schaffen werden, unsere selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen. Die dritte Möglichkeit wäre, dass wir, wenn sich die anderen nicht an diesem Kyoto-plus- oder Nach-Kyoto-System beteiligen, dann wirklich entsprechende Sanktionen beschließen. Wie könnten diese Sanktionen ganz konkret aussehen? Können Sie sich konkrete Sanktionen vorstellen?

 
  
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  Peter Mandelson, Mitglied der Kommission. − (EN) Wir sind noch weit davon entfernt zu überlegen, was geschehen würde, wenn die Verhandlungen, vor denen wir stehen, die noch nicht einmal begonnen haben, möglicherweise ein Misserfolg werden. Wir sind noch weit davon entfernt, uns über die Folgen oder Konsequenzen Gedanken zu machen, wenn sich einige Nationen weigern, entsprechende Verpflichtungen einzugehen – bzw. einzuhalten. Heute Abend eine Diskussion über Sanktionen zu führen, ist deshalb, wie ich schon sagte, nicht nur verfrüht, sondern wäre möglicherweise durchaus auch kontraproduktiv.

In der Kommission werden gegenwärtig Gespräche über die Überprüfung des Emissionshandelssystems (ETS) sowie die Untersuchung der Position vor allem der energieintensiven Industrien in diesem Zusammenhang geführt. Letzterem wird in unserem gemeinsamen Bemühen voll Rechnung getragen, ein besseres ETS auf den Weg zu bringen. Ganz gewiss wird auch die Position dieser Industriezweige im Rahmen eines internationalen Abkommens, über das verhandelt wird, in Betracht gezogen, und die Auswirkungen für die europäische Industrie, vor allem die energieintensiven Unternehmen, wenn wir keine gleichen Ausgangsbedingungen schaffen, die wir durch Verhandlungen erreichen wollen.

 
  
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  Die Präsidentin. − Anfrage Nr. 54 von Daniel Caspary (H-0695/07)

Betrifft: Diskussion um die Zukunft der Handelsschutzinstrumente

Das Europäische Parlament hat sich in der Abstimmung über den Bericht „Globales Europa“ am 22. Mai 2007 eindeutig zur Beibehaltung der jetzigen Handelsschutzinstrumente bekannt und einer Aufweichung ihrer Anwendung eine Absage erteilt.

Wie gedenkt die Kommission dies bei ihren Arbeiten zur Zukunft der Handelsschutzinstrumente zu berücksichtigen? Wie soll der Widerspruch zwischen den Aussagen von Herrn Kommissar Mandelson zur Zukunft der Handelsschutzinstrumente und der Meinung des Europäischen Parlaments aufgelöst werden?

Es liegen Erkenntnisse vor, dass es in verschiedenen Verfahren zu einer restriktiveren Anwendung von Anti-Dumping-Maßnahmen durch eine veränderte administrative Praxis gekommen ist. Insbesondere die Interpretation des Gemeinschaftsinteresses wird zunehmend im Sinne der Importeure und Verbraucher und zulasten der Gemeinschaftsindustrie verwendet. Kann die Kommission darlegen, was eine solche Änderung der Anwendung rechtfertigt?

Kann die Kommission Angaben darüber machen, warum im ersten Halbjahr 2007 kein Anti-Dumping-Fall angenommen wurde?

Anfrage Nr. 55 von Laima Liucija Andrikiene (H-0770/07)

Betrifft: EU-Instrumente zum Schutz des Handels

Wie beurteilt die Kommission die Ergebnisse der Konsultationen betreffend das Grünbuch über die europäische Handelspolitik? Welchen endgültigen Vorschlag wird die Kommission angesichts dessen vorlegen, dass die meisten Beteiligten eine weitere Liberalisierung dieser Politik nicht mehr mittragen wollen?

 
  
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  Peter Mandelson, Mitglied der Kommission. − (EN) Die Kommission freut sich über das vom Parlament gezeigte Interesse an einer Überprüfung der Handelsschutzinstrumente (HSI) und möchte betonen, dass sie die Ansichten des Parlaments im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Überprüfung für wichtig erachtet. Sie freut sich auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel, der – so hoffen wir – bald vorliegen wird.

Die Kommission ihrerseits steht mit ihrer Antwort auf den Anhörungsprozess kurz vor dem Abschluss. So gab es in der Kommission zu diesem Thema eine Vorabaussprache, eine Orientierungsdebatte, vor dem heutigen Treffen. In den nächsten Wochen könnten Vorschläge für den Rat vorgelegt werden. Die Kommission beabsichtigt, das Parlament darüber genauestens zu informieren und es einzubeziehen.

Selbstverständlich hat die Kommission alle Reaktionen – es gab Hunderte – auf das Grünbuch sorgfältig geprüft. Sie beabsichtigt nunmehr, die Mitgliedstaaten und das Parlament über die wichtigsten Reaktionen und eingegangenen Vorschläge zu informieren, die dann auch veröffentlicht werden. Sie werden von der Kommission nochmals erörtert, bevor dem Rat Vorschläge unterbreitet werden, was voraussichtlich in der letzten Novemberhälfte geschieht.

Die meisten Beteiligten, die befragt wurden und ihre Ansichten geäußert haben, teilen die Meinung der Kommission, dass HSI in einer immer stärker globalisierten Weltwirtschaft, in der es keine multilateral vereinbarten Wettbewerbsregeln gibt, unbedingt erforderlich sind.

Außerdem sieht die Mehrzahl der Betroffenen keine Notwendigkeit, das HIS-System gründlich zu überarbeiten. Auch die Kommission nicht. Allerdings besteht der Wunsch, die Regeln eindeutiger zu machen sowie die Transparenz zu erhöhen und die Instrumente wirksamer einzusetzen.

Die Behauptung, die Kommission habe in einigen jüngsten Fällen ihr Herangehen an die Einschätzung der Gemeinschaftsinteressen geändert, ist einfach nicht wahr. Jeder Fall wurde anhand der speziellen Sachlage geprüft. Einige Fälle haben zu untypischen Problemen geführt, wurden jedoch in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht und im Rahmen des geringen Spielraums, den die Vorschriften gewähren, nach eingehenden Gesprächen mit den Mitgliedstaaten geklärt.

Schließlich ist es richtig, dass im ersten Halbjahr kein Anti-Dumping-Fall angenommen wurde. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass Antidumpinguntersuchungen von der Industrie und nicht von uns veranlasst werden. Mit anderen Worten, sie werden aufgrund von Beschwerden von EU-Unternehmen eingeleitet.

In den ersten sechs Monaten von 2007 wurden keine Beschwerden eingereicht, die den Bestimmungen des Gesetzes entsprachen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich die Zahl der eingeleiteten Untersuchungen von Jahr zu Jahr ändert, was von solchen Faktoren wie dem Konjunkturzyklus, der Überkapazität in Drittländern und der Veränderung des Handels infolge von Handelsschutzmaßnahmen in anderen Weltmärkten abhängt.

Auch in früheren Jahren schwankte die Zahl der eingeleiteten Untersuchungen. 2003 beispielsweise hat die Kommission insgesamt nur acht neue Untersuchungen eingeleitet, wobei die erste Ende Mai des Jahres erfolgte. Das erste Quartal 2007 folgte auch auf eine Zeit außerordentlich großer Aktivität Ende 2006.

Abschließend möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass im September 2007 zwei neue Antidumpinguntersuchungen gegen Einfuhren aus China eingeleitet wurden: eine zu Zitronensäure und eine weitere zu Mononatriumglutamat.

 
  
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  Daniel Caspary (PPE-DE). - Sehr geehrter Herr Kommissar! Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Transparenz spielt in diesem Verfahren eine große Rolle. Wann bekommen wir endlich die Auswertung der Grünbuch-Umfrage? Entweder es gibt noch keine Auswertung, dann hätten Sie ja Ihr derzeitiges Papier ohne Auswertung erstellt, oder es gibt die Auswertung – wovon ich ausgehe –, dann ist sie der Öffentlichkeit und dem Parlament endlich darzulegen.

Zum Zweiten interessiert mich: Halten Sie es wirklich für rechtlich haltbar, wesentliche Dinge ohne die Änderung der Grundverordnung im Wege neuer Leitlinien festzulegen?

Drittens: Warum wollen Sie Market- und Non-Market-Economies gleichstellen?

Und viertens: Wo sehen Sie die prozentuale Grenze für Produktion im Ausland, um noch von Gemeinschaftsproduktion zu sprechen?

 
  
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  Peter Mandelson, Mitglied der Kommission. − (EN) Die Kommission hat eine vorläufige Auswertung der Antworten auf das Grünbuch vorgenommen, und darauf stützt sich auch die heutige richtungweisende Aussprache zu diesem Thema. Damit wird der Weg für eine noch gründlichere Auswertung geebnet, die einhergeht mit der Beschäftigung mit und der Einigung über die Vorschläge, die die Kommission den Mitgliedstaaten auf der Grundlage dieser Überprüfung vorlegen will.

Ich kann dem Herrn Abgeordneten versichern, dass Informationen über die Antworten – so nehme ich jedenfalls an – bereits auf der Website der Generaldirektion Handel zu finden sind, aber wir werden hoffentlich auch eine leicht zugängliche Version oder Präsentation der Antworten veröffentlichen, die wir auf das Grünbuch erhalten haben, damit genügend Zeit zum Nachdenken über diese Antworten zur Verfügung steht, bevor die Kommission ihre Vorschläge unterbreitet.

Der Herr Abgeordnete scheint bereits auf einige Aspekte der Kommissionsvorschläge gestoßen zu sein, die von der Kommission noch gar nicht vorgelegt bzw. abgestimmt wurden. Daher denke ich, bei allem Respekt, dass er bei einigen Vermutungen, die er offensichtlich anstellt, den Dingen etwas vorgreift.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE).(LT) Grundlage der Frage, die ich stellen möchte, sind natürlich meine Begegnungen und Gespräche mit den Unternehmern des Landes, das ich vertrete, nämlich Litauen. Ich kann wiederholen, was mein Kollege sagte: Es gibt viele Bedenken in Bezug auf die Liberalisierung der Handelspolitik, und auch viel Kritik. Meine Frage lautet: Wenn der Standpunkt unverändert bleibt, wie wird die Reaktion der Kommission aussehen? Welche Maßnahmen sind von der Kommission zu erwarten? Wären Sie bereit, anzuhören, was Vertreter der Wirtschaft zu sagen haben, oder würden Sie andere Argumente für wichtiger halten?

 
  
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  Peter Mandelson, Mitglied der Kommission. (EN) Ich bin mir nicht ganz sicher, was die Frau Abgeordnete mit „Liberalisierung unserer Handelspolitik“ sagen will. Per definitionem kann Handel nur dann stattfinden, wenn die Märkte geöffnet werden und die Handelsströme wirklich liberalisiert werden. Handel findet nicht hinter geschlossenen Grenzen statt oder wenn Wirtschaften zu Festungen gemacht werden. Daher versucht die Kommission, die Liberalisierung des Handels voranzutreiben.

In der Überprüfung der handelspolitischen Strategie „Globales Europa“, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten vor einem Jahr vorgelegt und abgestimmt wurde, werden die Interessen der Europäischen Union eindeutig dargelegt, die darin bestehen, im Inneren für offene Märkte zu sorgen, multilaterale und bilaterale Verhandlungen zu fördern und zu führen, Märkte im Ausland zu erschließen und wirksame Handelschutzmaßnahmen anzuwenden, um gegen unfairen Handel bzw. unlauteren Wettbewerb vorzugehen. Das sind die drei Standbeine unserer Strategie, und sie sind alle gleich wichtig.

Die Überprüfung des dritten Standbeins dieses Ensembles erfolgt, nachdem ziemlich drastische Veränderungen in der Weltwirtschaft und auch in der europäischen Wirtschaft stattgefunden haben, denn die letzte Überprüfung unserer Handelsschutzmaßnahmen haben wir vor mehr als 10 Jahren vorgenommen. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass unsere Maßnahmen so gut wie möglich funktionieren und dass zwischen unseren Mitgliedstaaten Konsens, Unterstützung und Solidarität herrschen. Wenn das nicht mehr gegeben ist, wird es schwerer oder kaum möglich, die Handelschutzinstrumente einzusetzen. Wir führen diese Überprüfung in dem Bemühen durch, diesen Konsens, diese Unterstützung und Solidarität zwischen unseren Mitgliedstaaten wieder zu erreichen.

 
  
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  Die Präsidentin. − Herr Kommissar, damit noch eine weitere Frage beantwortet werden kann, werde ich die beiden nächsten Zusatzfragen zusammenfassen, und ich bitte Sie, beide zusammen zu behandeln.

 
  
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  Georgios Papastamkos (PPE-DE).(EL) Frau Präsidentin! Den Fragen meines Kollegen Caspary möchte ich noch eine eigene hinzufügen: Wann werden wir Zugang zur Auswertung des Fragebogens zum Grünbuch erhalten? Herr Kommissar, europäische Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen stellen weniger als 0,45 % des Wertes der gesamten Einfuhren in die EU dar. Was ist also der Grund für die Eile der Kommission, die Handelsschutzpolitik einseitig zu revidieren? In welche Richtung tendiert die Kommission? Soll das Verfahren politisiert werden oder soll das Vorgehen gegen unlautere Methoden erschwert werden?

 
  
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  Elisa Ferreira (PSE).(PT) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich möchte eine Frage zu Ihren Antworten stellen. Das Parlament erkennt nicht an, dass die handelspolitischen Schutzinstrumente überarbeitet werden müssen und die öffentliche Anhörung ist zu dem gleichen Schluss gekommen. Der Kommissar hat dem Parlament nicht erklärt, worin der Kern seines Vorschlags besteht, und vor allem nicht, inwiefern sich seine Vorschläge und Überzeugungen auf Grund der öffentlichen Anhörung und der Meinung des Parlaments geändert haben. Das ist der Kern des Problems, denn wir verstehen nicht, wozu auf der Überarbeitung von Instrumenten bestanden wird, die jeder für nützlich und funktional hält. Das ist es also, was wir verstehen müssen.

 
  
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  Peter Mandelson, Mitglied der Kommission. (EN) Ich weiß eigentlich nicht, auf welche Richtungsänderung sich die Frau Abgeordnete bezieht. Es gibt keine Richtungsänderung, und wie ich bereits sagte, sind weder die Beteiligten, die auf die Umfrage geantwortet haben, noch die Kommission der Meinung, dass eine grundlegende Überarbeitung oder grundsätzliche Reform erforderlich ist. Deshalb bin ich mir nicht sicher, was sie mit einer Richtungsänderung meint. Wenn keine Notwendigkeit einer Überprüfung bestünde, dann hätten wir meiner Meinung nach weit weniger als 500 Antworten auf unser Grünbuch erhalten. Das zeigt doch, dass dann, wenn auf ein Grünbuch mehr als 500 Antworten eingegangen sind, ein Interesse an einer Überprüfung besteht, und die hat stattgefunden.

Auf die erste Frage möchte ich antworten, dass ich dem Parlament erst dann eine Einschätzung vorlegen kann, wenn diese erfolgt ist. Die Kommission hat diese Einschätzung noch nicht vorgenommen. Die Entscheidung liegt noch nicht vor. Heute hatten wir eine Aussprache im Plenum, und sie wird ihre Meinung kundtun, wenn sie ihre Vorschläge den Mitgliedstaaten unterbreitet. Gleichzeitig werden sie auch dem Parlament vorgelegt, und das wird irgendwann in der zweiten Novemberhälfte sein, was ja nicht mehr so lange hin ist.

Was die Politisierung betrifft, so ist eine Politisierung dieser Themen kaum zu vermeiden. Wenn die europäische Wirtschaft unterschiedliche Ansichten und miteinander wetteifernde Interessen vertritt und – offen gesagt – ganz unterschiedliche, rivalisierende Aussagen trifft, ob sie will, dass Handelsschutzinstrumente angenommen werden oder nicht, dann wird sich das auch zweifelsohne in den Positionen unserer Mitgliedstaaten widerspiegeln. Würden die Mitgliedstaaten stattdessen die objektive und klare Analyse der Dienststellen der Kommission erst einmal so hinnehmen und die von uns vorgeschlagenen Schlussfolgerungen und Maßnahmen annehmen und bereit sein, das einfach zu tun, dann würde es keine Politisierung geben. Die Mitgliedstaaten sind jedoch der gleichen Lobbyarbeit und den unterschiedlichen, miteinander wetteifernden Interessen von Herstellern, Einzelhändlern, Anbietern, Importeuren und Verbrauchern wie wir ausgesetzt. Wenn Menschen unterschiedlicher Meinung sind, dann müssen diese Meinungen ausführlich auf politische Weise, in einem politischen Prozess, diskutiert werden, und genau das geschieht.

 
  
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  Die Präsidentin. − Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).

Es tut mir leid für die, die warten mussten.

Die Fragestunde geschlossen.

(Die Sitzung wird um 19.35 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: ADAM BIELAN
Vizepräsident

 
  

(1) ABl. L 175 vom 10.7.1999, S. 43.
(2) ABl. L 10 vom 13.1.2001, S. 20.

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