Bruno Gollnisch, im Namen der ITS-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Ich glaube, der nächste Bericht ist der Bericht von Frau Wallis. Im Namen meiner Fraktion Identität, Tradition, Souveränität möchte ich unter Berufung auf Artikel 168 einen Antrag auf Rücküberweisung dieses Berichts an den Ausschuss stellen.
Herr Präsident, dieser Antrag gründet sich auf Artikel 168 unserer Geschäftsordnung. Beim Lesen des Berichts von Frau Wallis wird sehr klar, dass bei der Berichterstatterin und vielleicht bei dem Ausschuss keine Klarheit über Artikel 9 und Artikel 10 des Protokolls über Vorrechte und Befreiungen besteht.
Der Bericht sagt aus, dass das Verhalten von Herrn Gobbo nicht dem Artikel 9 entsprach, aber Artikel 9 bezieht sich auf die Äußerungen und Handlungen des Parlamentsmitglieds in Ausübung seiner Funktionen und insbesondere in diesem Plenarsaal. Demzufolge hätte nicht Artikel 9 des Protokolls herangezogen werden dürfen, sondern Artikel 10, der sich auf andere Handlungen eines Parlamentsmitglieds bezieht. Es war zu untersuchen, ob die Handlungen von Herrn Gobbo – die ich, wie ich hinzusetzen muss, auf politischer Ebene nicht unterstütze – in den politischen Bereich fielen oder nicht.
Diese Handlungen fallen offensichtlich in den politischen Bereich. Herr Gobbo hat einige Handlungen im Namen von etwas begangen, das er „Padanien“ nennt. Das sind natürlich politische Handlungen, und zweifellos wäre angesichts der traditionellen Rechtsprechung in Bezug auf die Immunität einem Abgeordneten einer anderen politischen Couleur die Immunität bestätigt worden, wie es im italienischen Parlament für die nationalen Parlamentsmitglieder, die dieselben Handlungen wie Herr Gobbo begangen haben, der Fall war.
Wenn der Bericht von Frau Wallis so angenommen wird, wie er ist, laufen wir folglich Gefahr, eine Unterscheidung, eine Form der Diskriminierung zwischen nationaler Immunität und europäischer Immunität im Gegensatz zu dem Protokoll einzuführen, das eben auf die nationale Immunität verweist. Deshalb glaube ich, dass dieser Bericht an den Ausschuss rücküberwiesen werden sollte.
Francesco Enrico Speroni (UEN). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin auch dafür, die Angelegenheit an den Ausschuss zurückzuverweisen, auch wenn ich möglicherweise etwas andere Gründe dafür habe.
In der Tat ist das Parlament, wenn wir nach Artikel 5, 6 und 7 der Geschäftsordnung und Artikel 9 und 10 des Protokolls urteilen, eindeutig nicht zuständig, um zu den gegen Herrn Gobbo vorgebrachten Sachverhalten Stellung zu beziehen, einfach, weil Gian Paolo Gobbo zum Zeitpunkt dieser Ereignisse kein Abgeordneter des Europäischen Parlaments war.
Artikel 9 des Protokolls, der das Recht der MdEP auf Meinungsäußerung schützt, bezieht sich auf Personen, die, als sie bestimmte Begriffe benutzten oder Taten begingen, die ihnen eindeutig zugeschrieben werden können, Abgeordnete dieses Hauses waren. Da Herr Gobbo zum Zeitpunkt der Ereignisse kein MdEP war, ist es meiner Meinung nach am besten für das Parlament, wenn es dazu keine Stellung bezieht, da er ja kein Kollege von uns war.
Diana Wallis (ALDE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Als Verfasserin dieses Berichts im Auftrag des Rechtsausschusses kann ich dem Hohen Haus bestätigen, dass im Ausschuss eine umfassende Debatte stattgefunden hatte, bevor der Bericht der Plenarsitzung vorgelegt wurde. Der Ausschuss hat auch Herrn Gobbo angehört, und es gab eine klare Mehrheit für den Bericht.
Es ist beschämend, dass Herr Gollnisch die von ihm erwähnten Sachverhalte nicht früher zur Sprache gebracht hat, aber ich habe da keinerlei Bedenken und bin vollkommen überzeugt, dass der Ausschuss seinen Standpunkt in voller Kenntnis aller Fakten und aller Bestimmungen angenommen hat. Ich sehe keinen Grund, warum der Bericht an den Ausschuss zurückverwiesen werden sollte.
(Das Parlament lehnt den Antrag auf Rücküberweisung an den Ausschuss ab.)