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Verfahren : 2007/2178(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0401/2007

Eingereichte Texte :

A6-0401/2007

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 24/10/2007 - 8.13
CRE 24/10/2007 - 8.13

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0458

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 24. Oktober 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

8.13. Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2007 (Abstimmung)
PV
  

- Bericht Elles (A6-0401/2007)

 
  
MPphoto
 
 

  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Ich möchte eine Stellungnahme im Namen der Kommission abgeben. In ihrem Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2007 hatte die Kommission vorgeschlagen, als neuen Haushaltsartikel „Schadenersatzanforderungen im Zusammenhang mit Rechtsverfahren gegen Entscheidungen der Kommission im Bereich Wettbewerb“ aufzunehmen und die entsprechenden Ausgaben in die Rubrik 1a des mehrjährigen Finanzrahmens einzustellen, da es sich hier um eine operationelle Tätigkeit im Bereich Wettbewerbspolitik handelt.

Mit diesem Haushaltsartikel wollte die Kommission mögliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushaltsplan verrechnen, die aus Urteilen des Gerichtshofs oder des Gerichts erster Instanz im Wettbewerbsbereich herrühren. Die Notwendigkeit dieses Haushaltsartikels ergibt sich aus jüngsten Urteilen des Gerichts erster Instanz und aus der Struktur des Haushaltsplans. Während Bußgelder im Bereich Wettbewerbspolitik als Einnahmen aus dem Gesamthaushaltsplan verbucht werden, ist es notwendig, für die zu zahlenden Beträge einen Haushaltsartikel auf der Ausgabenseite einzurichten, den es bis jetzt nicht gibt.

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Haushaltsbehörde nicht beabsichtigt, die Aufnahme dieses Haushaltsartikels für das Jahr 2007 zu unterstützen. Trotz dieser Entscheidung wird die Kommission möglicherweise gezwungen sein, im Rahmen des ordentlichen Haushalts und unter Anwendung der einschlägigen Bestimmungen erforderlichenfalls Zahlungen vorzunehmen, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus den im Jahr 2007 ergangenen gerichtlichen Entscheidungen ergeben könnten.

Der endgültigen Entscheidung über die Schaffung der zweckbestimmten Haushaltslinie und die Zuordnung der entsprechenden Ausgaben zu einer Rubrik im mehrjährigen Finanzrahmen wird von der Kommission nicht vorgegriffen.

 
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