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Verfahren : 2007/2628(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

O-0048/2007 (B6-0319/2007)

Aussprachen :

PV 24/10/2007 - 14
CRE 24/10/2007 - 14

Abstimmungen :

Angenommene Texte :


Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 24. Oktober 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

14. Internationaler Vertrag zum Verbot von Streumunition (Aussprache)
Protokoll
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  Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt eine Aussprache über

- die mündliche Anfrage an den Rat über einen internationalen Vertrag zum Verbot von Streumunition; Folgemaßnahmen auf die Erklärung von Oslo von Josep Borrell Fontelles im Namen des Entwicklungsausschusses (O-0048/2007 – B6-0319/2007),

- die mündliche Anfrage an die Kommission über einen internationalen Vertrag zum Verbot von Streumunition – Folgemaßnahmen auf die Erklärung von Oslo von Josep Borrell Fontelles im Namen des Entwicklungsausschusses (O-0052/2007 – B6-0320/2007).

 
  
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  Josep Borrell Fontelles (PSE), Verfasser.(ES) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, Herr Minister! Der Ruf nach einem Verbot von Splitterbomben wird immer lauter. Der Einsatz dieser Bomben im Sommer 2006 im Libanon machte deutlich, in welchem Ausmaß sie zu einer humanitären Katastrophe führen können.

Es handelt sich um Waffen, die eine Gefahr für Zivilisten und Armeekräfte darstellen, doch in der Praxis stammen 90 % ihrer Opfer aus der zivilen Bevölkerung. Darüber hinaus explodieren 10 % dieser tödlichen Bomben nicht, sie bleiben im Boden liegen und haben die gleiche Wirkung wie Landminen.

Deshalb ist das mit dieser Munition verseuchte Land für die Bevölkerung und auch für die internationalen Friedenskräfte gefährlich. Diese Bomben werden nicht nur für den Krieg verwendet, sie sind über einen langen Zeitraum ein Hindernis für Verkehr und Landwirtschaft sowie Handelsbarrieren und Hemmnisse für die humanitäre Hilfe.

Daher sind sie eines der Hauptprobleme, die sich nachteilig auf die Entwicklung der armen Länder auswirken. Gerade die ärmsten Länder sind besonders von ihnen betroffen, und in diesen Ländern kommen die Opfer vor allem aus den ärmsten Bevölkerungsgruppen mit dem niedrigsten Bildungsgrad.

Wir können nicht mehr sagen, dass die Bombardierung eines Feindes aus einer Höhe von 10 000 Metern und die gießkannenartige Streuung von Bomben, die dann am Boden liegen bleiben, ein wirksamer Weg zur Erhaltung des Friedens oder der militärischen Intervention ist.

Die Stationierung von Friedenstruppen und der Einsatz der humanitären Hilfe sind heute von wesentlicher Bedeutung, um die vom Konflikt betroffenen Regionen zu stabilisieren und wiederaufzubauen, und diese Bomben sind jetzt durch nichts mehr zu rechtfertigen, auch nicht aus militärischer Sicht.

Heute wollen wir mit der Kommission und dem Rat konkret über die Initiativen sprechen, die infolge eines breiten Wandels im Denken der internationalen Gemeinschaft zu diesen Splitterbomben entstanden sind.

Das Europäische Parlament hat wiederholt einen ganz klaren Standpunkt eingenommen: Wir wollen eine internationale Rechtsvorschrift globalen Charakters, mit der die Anwendung, Produktion, Weitergabe, Finanzierung und Lagerung von Splitterbomben verboten werden. Bis dahin sollten die Mitgliedstaaten einseitige Maßnahmen ergreifen, um den Einsatz und die Weitergabe dieser Bomben zu unterbinden, wie es viele Staaten bereits getan haben und andere jetzt vorbereiten.

Frau Kommissarin, Herr Minister, der Dank des Europäischen Parlaments gilt der Ratspräsidentschaft, der Kommission und den Mitgliedstaaten für ihre Bemühungen um die Verhandlung eines neuen Protokolls zur Konvention der Vereinten Nationen über den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen, in dem alle humanitären Probleme in Verbindung mit der Verwendung von Splitterbomben aufgegriffen werden. Doch leider müssen wir eingestehen, dass bis jetzt sehr wenige Fortschritte gemacht wurden.

Deshalb brauchen wir einen soliden Oslo-Prozess, auf dessen Grundlage die Staaten, die NRO, das Rote Kreuz und die internationalen Organisationen eine ambitiöse Agenda festlegen und umsetzen können. Im Moment wird Oslo von 80 Ländern unterstützt, einschließlich vieler Entwicklungsländer, doch es ist keineswegs sicher, dass dieser Prozess in einem vollständigen Verbot von Splitterbomben münden wird.

Klar ist, dass wir einen integrierten, umfassenden Ansatz benötigen, der ein humanitäres Wesen besitzt und nicht nur auf die Abrüstung sondern vor allem auf den Schutz von Zivilisten gerichtet ist, um ihnen zu helfen, die Folgen des Krieges zu überwinden und dafür zu sorgen, dass die vorhandenen Bestände dieser Bomben vernichtet und die kontaminierten Flächen geräumt werden.

Mit einer Reihe von wichtigen Veranstaltungen, die kurz bevorstehen, wie dem Treffen in Wien im Dezember und dem Treffen in Brüssel nächste Woche sowie dem weltweiten Aktionstag zum Verbot von Splitterbomben am 5. November, wird es viele Aktivitäten weltweit geben, und was werden wir tun?

In diesem Zusammenhang möchte ich die Kommission und die Vertreter des Rates fragen, was wir tun werden, welche Position wir einnehmen. Wie ist die Position der Europäischen Union zum Stand der Diskussionen im Rahmen der Konvention über den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen?

Werden wir einen Gemeinsamen Standpunkt des Rates zu dieser Angelegenheit haben? Welche Initiativen entwickeln wir, um die Mitgliedstaaten zu ermuntern, nationale Maßnahmen zum Verbot von Splitterbomben zu ergreifen? Was tun wir, um Drittländer bei der Räumung der von dieser Munition verseuchten Gebiete, bei der Information über die Gefahren und der Vernichtung der Bestände bereits verbotener Munition zu unterstützen?

Und zum Schluss, wird die Kommission die Durchführung einer internationalen Konferenz über die Rolle der Europäischen Union bei der Bewältigung der sozioökonomischen, humanitären und entwicklungspolitischen Folgen nach Konflikten, bei denen diese Waffen zum Einsatz kamen, in Erwägung ziehen?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. (PT) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Herr Borrell, ich möchte Ihnen eingangs für Ihre drei Fragen zu diesem speziellen Thema des Verbots von Splitterwaffen danken. Ich werde versuchen, alle drei Fragen an den Rat kurz und so objektiv wie möglich zu beantworten.

Zu Ihrer ersten Frage muss ich sagen, dass die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union im Zusammenhang mit dem Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen – um mich kurz zu fassen, werde ich lediglich vom Übereinkommen sprechen – im Namen der Europäischen Union ihre Besorgnis angesichts der humanitären Auswirkungen von Streumunition zum Ausdruck gebracht hat. Die Europäische Union hat insbesondere auf der Dritten Konferenz der Unterzeichnerstaaten zur Überprüfung des Übereinkommens, die vom 7. bis zum 17. November in Genf abgehalten wurde, darauf hingewiesen, dass Streumunition künftig einen wichtigen Stellenwert im Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen erhalten wird.

Die EU hat einen Vorschlag zur Einrichtung einer offenen Gruppe von Regierungsexperten unterbreitet, die Empfehlungen für ein weiteres Vorgehen im Rahmen des Übereinkommens vorlegen sollen. Dieser Vorschlag wurde von den Unterzeichnerstaaten abgelehnt. Man hat sich allerdings darauf geeinigt, möglichst schnell eine Zwischentagung der Gruppe von Regierungsexperten für explosive Kampfmittelrückstände einzuberufen, die sich insbesondere mit Streumunition befassen soll.

Diese Tagung fand vom 19. bis 22. Juni 2007 in Genf statt. Die EU hat bei dieser Gelegenheit den Entwurf für ein Verhandlungsmandat für ein rechtsverbindliches Instrument vorgelegt, um alle humanitären Aspekte von Streumunition zu berücksichtigen. Dieses Instrument sollte bis Ende 2008 angenommen werden.

Die EU-Troika hat sich ausführlich mit Drittstaaten beraten, um diesen EU-Ansatz voranzubringen. Die Gruppe von Regierungsexperten hat jedoch beschlossen, alle Entscheidungen über ein rechtsverbindliches Instrument bis zur nächsten Sitzung der Hohen Vertragsparteien zum Übereinkommen zu vertagen, die im nächsten Monat stattfinden wird.

Neben diesen Bemühungen, den Besorgnissen im Zusammenhang mit Streumunition zu begegnen, haben sich, wie Sie wissen, einige Mitgliedstaaten zur Einhaltung der Erklärung von Oslo verpflichtet und an einer Reihe von Zusammenkünften im Rahmen des so genannten „Prozesses von Oslo“ teilgenommen, der ein vollständiges Verbot von Streumunition zum Ziel hat.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich als Einzelstaaten daran beteiligt. Bisher konnte keine Einigung zu einem Standpunkt der Gemeinschaft zum Prozess von Oslo erzielt werden. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten betrachtet diese beiden Prozesse als einander ergänzend und als parallele Bemühungen um ein gemeinsames Ziel, nämlich ein internationales rechtsverbindliches Instrument für Streumunition zu schaffen.

Zu Ihrer zweiten Frage bezüglich der bevorstehenden Sitzungen in Brüssel und Wien muss ich sagen, dass sich, wie ich bereits angemerkt habe, die EU-Mitgliedstaaten und damit auch der Ratsvorsitz auf Wunsch als Einzelstaaten daran beteiligen können. Es ist kein gemeinsamer Standpunkt der EU vorgesehen.

Zu Ihrer dritten Frage kann ich abschließend sagen, dass die jüngsten Entscheidungen Österreichs und Belgiens zum Verbot von Streumunition, auf die sich Herr Borrell in seiner Frage bezogen hat, wie Sie wissen rein einzelstaatlicher Natur sind. Der Rat hat in dieser speziellen Frage keine spezifischen Maßnahmen ergriffen.

 
  
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  Die Präsidentin. − Lassen Sie uns hoffen, dass er sich bald dazu äußern wird.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Borrell Fontelles dafür danken, dass er diese mündliche Anfrage an uns gerichtet hat. Ich bin froh darüber, denn meiner Meinung nach ist dies für uns eine Gelegenheit, diese Frage umfassend zu beantworten, geht es doch um eine Sache mit besonders erschreckenden Konsequenzen. Die Auswirkungen auf die Menschen, insbesondere auf die Zivilbevölkerung, sind in hohem Maße negativ. Deshalb schätze ich diese Frage sehr, denn alles, was die Sicherheit der Menschen betrifft, liegt mir immer sehr am Herzen. Ich stimme voll und ganz mit dem Standpunkt unseres Ratspräsidenten überein, möchte aber auch noch ein paar andere Dinge ansprechen.

Im Laufe des vergangenen Jahres hatte ich Gelegenheit, diese Frage in verschiedenen offiziellen und inoffiziellen Foren zu erörtern, darunter auf zwei Tagungen – einer ersten in Paris und später einer weiteren in Alexandria – die vom Institut für Friedensfragen unter Leitung von Frau Mubarak veranstaltet wurden. Sie hat sich dieser Sache sehr angenommen und meiner Meinung nach versucht, die Dinge voranzubringen. Ebenso wie Antipersonenminen sind auch explosive Kampfmittelrückstände eine große Bedrohung für das Leben und die Sicherheit der Zivilbevölkerungen, und ich möchte auf die von Herrn Borrell Fontelles gestellten Fragen gern ausführlich antworten.

Solche Kampfmittel können sowohl Sofortwirkungen als auch Langzeitwirkungen haben. Durch das Ausstreuen von Sprengstoffen über große Flächen können sie, wie wir alle wissen, viele Zivilisten töten und verwunden; häufig, handelt es sich dabei um Kinder. Darüber hinaus kommt es oft vor, dass Kleinbomben oder Submunition beim Aufprall nicht implodieren bzw. explodieren und ihre tödliche Wirkung nach dem Konflikt weiter besteht, sodass durch Streumunition auch die internationale humanitäre Hilfe ernsthaft behindert wird. Das haben wir im Libanon-Krieg gesehen.

Was das Krisenmanagement in den letzten Jahren und die Nachkriegswiederaufbauprogramme in Kriegs- und Nachkriegszeiten betrifft, so haben wir in der Kommission sehr aktiv den durch Landminen und auch durch andere explosive Kampfmittelrückstände einschließlich Streumunition entstandenen Problemen entgegengewirkt.

Im Rahmen der beiden Antiminenstrategien der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2002 bis 2007 sind weltweit über 300 Millionen Euro in Projekten gebunden worden, bei denen es um Aktivitäten wie Minenräumung, Vernichtung von Munitionsvorräten, Aufklärung über Minengefahren, Minenopferhilfe, Rehabilitation und soziale und wirtschaftliche Wiedereingliederung ging. Projekte zum Thema Streumunition sind auch in Ländern durchgeführt worden, die stark unter diesen Waffen zu leiden hatten, wie zum Beispiel Afghanistan, Laos und Kambodscha, um nur einige zu nennen.

Auch in Zukunft werden wir unser Engagement fortsetzen, indem wir die Aktionen gegen Antipersonenminen und explosive Kampfmittelrückstände in unseren gemeinschaftlichen Programmen und Strategien unserer externen Hilfe festschreiben – das wird also überall sein.

Bei der Finanzierung von humanitären Minenräumaktionen greift die Kommission auch auf das von ECHO verwaltete Instrument für humanitäre Hilfe zurück. Das jüngste Beispiel für die Unterstützung einer humanitären Minenräumung war Libanon, wohin nach dem bereits von mir erwähnten Konflikt im Dezember 2006 bedeutende humanitäre Hilfe geflossen ist.

Was die Rolle der Kommission bei den Verhandlungen zu Abrüstungsverträgen oder -übereinkommen betrifft, so möchte ich daran erinnern, dass solche Verhandlungen manchmal nicht in unserer Zuständigkeit liegen. Wenn die Gemeinschaft nicht als Partei an den Abrüstungsverträgen oder -übereinkommen beteiligt ist, dann kann sie rechtlich nur an Partnerländer appellieren, sich für den Multilateralismus stark zu machen, besonders durch Beteiligung an Verträgen und Abkommen. Ich denke, dazu hat sich unser Präsident bereits ausführlich geäußert.

Wir haben bei den Demarchen der EU-Troika in Kernländern wie den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Brasilien, Südkorea, Kanada, Pakistan und der Ukraine mitgewirkt, um die multilateralen Initiativen zu Streumunition im Rahmen des Übereinkommens über das Verbot bestimmter konventioneller Waffen, insbesondere Verhandlungen über ein rechtsverbindliches Instrument zur Behandlung der humanitären Probleme von Streumunition, zu fördern. Das Ziel besteht darin, die Verhandlungen bis Ende nächsten Jahres abzuschließen.

Gleichzeitig verfolgt die Kommission aufmerksam den Oslo-Prozess und beabsichtigt, als Beobachter an den in diesem Zusammenhang geplanten Zusammenkünften in Brüssel und in Wien teilzunehmen.

Abschließend möchte ich Ihnen, Herr Borrell Fontelles, und auch dem Europäischen Parlament versichern, dass sich die Kommission weiterhin nach besten Kräften bemühen wird, alle multilateralen Initiativen zu unterstützen, die auf ein umfassendes und wirksames Verbot von Streuminen abzielen.

 
  
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  Tunne Kelam, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte der Frau Kommissarin sagen, dass ich es ermutigend finde, dass wir die gleichen Sorgen und Ziele haben, und ich möchte ihr für ihre Darstellung und Beschreibung der Entwicklungen danken. Ich bin auch froh über die gute Zusammenarbeit zwischen den Abgeordneten bei der Vorbereitung eines entsprechenden Entschließungsantrags.

Zuallererst einmal ist die Sache dringend, sie ist menschlich und politisch gesehen dringlich, weil Streubomben ungeachtet der von überall in der Welt kommenden Warnsignale nach wie vor eingesetzt werden. Wir müssen uns also mit zwei Problemen auseinandersetzen.

Erstens ist der Einsatz von Streubomben ganz besonders unmenschlich. Diejenigen, die solche Bomben abwerfen, sind in der Regel nicht in der Lage, sie ganz genau auf ein Ziel auszurichten. Mitunter sind ja die Fehlerquoten viel höher als zu erwarten gewesen wäre. Das tragische Ergebnis sind extrem hohe Opferzahlen unter der Zivilbevölkerung, über 90 %, wie es hieß.

Ein zweites Problem ist die Vielzahl von nicht gezündeten Streubomben, die in den ehemaligen Konfliktgebieten liegen. Das ist für Staaten, die sich entschlossen haben, nach einem Konflikt mit dem Wiederaufbau ihrer Wirtschaft zu beginnen, ein großes Hindernis. Vor diesem Hintergrund sollte die EU meiner Ansicht nach vorangehen und versuchen, jede Form der Produktion, des Einsatzes und des Verkaufs von Streumunition zu verbieten.

Der erste Schritt sollte darin bestehen, ein sofortiges Moratorium für den Einsatz dieser Waffen zu bewirken. Weiterhin fordern wir in unserer Entschließung, dass die Truppen der EU unter gar keinen Umständen Streumunition jedweder Art einsetzen dürfen, bis die entsprechenden internationalen Verträge zustande gekommen sind. Wir appellieren eindringlich an das Parlament und die Kommission, die finanzielle Unterstützung für Bevölkerungsgruppen und Personen, die unter gezündeter oder nicht gezündeter Streumunition zu leiden haben, zu erhöhen und dafür alle verfügbaren Instrumente zu nutzen.

 
  
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  Ana Maria Gomes , im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Herr Präsident! Ich melde mich im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament zu Wort. Diese Fragen lassen auf die führende Rolle schließen, die unser Hohes Haus bei der Abrüstung von konventionellen Waffen, der Kontrolle des Munitionstransfers und der Stärkung des humanitären Völkerrechts übernimmt.

Wir haben uns für die Ausweitung des Ottawa-Übereinkommens auf alle Arten von Minen eingesetzt. Lange vor dem Europäischen Rat haben wir uns um einen internationalen Vertrag zum Waffenhandel bemüht. Ferner hat unser Parlament wiederholt auf das dringende Erfordernis verwiesen, den EU-Verhaltenskodex zu Waffenausfuhren rechtsverbindlich zu gestalten.

Diese Fragen befassen sich mit der Zukunft der Splitterwaffen und mit den Maßnahmen, die die EU ergreifen muss, um diese Waffen zu beseitigen, die keinen Unterschied zwischen Zivilisten und Soldaten machen und unzählige Menschenleben fordern. Wir sprechen uns für ein sofortiges Moratorium für die Verwendung, Herstellung, Lagerung, und Ausfuhr dieser Waffen aus. Das Moratorium muss schnellstmöglich in ein Rechtsinstrument umgewandelt werden, das darauf abzielt, diese barbarische Munition dauerhaft aus den Arsenalen und von den Kriegsschauplätzen zu verbannen, nach dem Vorbild von Antipersonenminen, deren Zahl bereits kontinuierlich zurückgeht.

Neben unserer Forderung an die Europäische Union, eine diplomatische Offensive für dieses neue Instrument zu starten, wollen wir, dass die Mitgliedstaaten mit gutem Beispiel vorangehen und den Einsatz dieser Waffen durch ihre Streitkräfte untersagen. Und nicht nur das, sie müssen sich auch um ein dauerhaftes Verbot der Ausfuhr, Herstellung und Lagerung bemühen. Tagtäglich zahlen Menschen im Libanon, in Tschetschenien, Afghanistan und Dutzenden anderen Ländern mit ihrem Leben für die kriminelle und unmoralische Verantwortungslosigkeit der Streitkräfte, die jegliches Gefühl für die ethischen und rechtlichen Grenzen, die das Handeln zivilisierter Menschen bestimmen sollten, verloren haben.

Es ist Aufgabe Europas, sich an die Spitze einer internationalen Allianz zu stellen, die diese Grenzen wieder herstellt, bekräftigt und stärkt. Wir benötigen dringend einen gemeinsamen Standpunkt, um Streuwaffen und andere Streumunition aus der Welt zu schaffen.

 
  
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  Elizabeth Lynne, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Durch Streubomben werden unterschiedslos Zivilisten getötet oder verwundet, darunter auch viele Kinder. Es werden Träume zerstört und Leben vernichtet. Nehmen Sie das Beispiel des irakischen Jungen, Ahmed Kamel. Neugierig geworden durch einen glänzenden Gegenstand, nahm Ahmed eine kleine Bombe auf, und da explodierte sie. Er verlor beide Hände und sein Augenlicht. Wie soll ein Zwölfjähriger damit klarkommen?

Und dennoch haben wir es mit der schockierenden Tatsache zu tun, dass in mehr als 15 EU-Mitgliedstaaten Streumunitionsvorräte gelagert werden. Entsetzlich dabei ist, dass mindestens zehn EU-Mitgliedstaaten solche Waffen herstellen: Frankreich, Spanien, Griechenland, Italien, die Niederlande, Polen, Rumänien, die Slowakei, Schweden und Bulgarien. Mein Standpunkt ist, dass sowohl diese Länder als auch diejenigen, die solche Waffen eingesetzt haben, einschließlich Großbritannien, Blut an ihren Händen haben.

Ich begrüße Schritte von Ländern wie Belgien zur Einführung innerstaatlicher Rechtsvorschriften zum Verbot von Streumunition, aber alle anderen EU-Mitgliedstaaten müssen diesem Beispiel folgen. Ich appelliere dringend an den Rat und die Kommission, sich dem Oslo-Prozess anzuschließen, denn dazu hatten wir sie ja bereits aufgefordert.

Mit diplomatischen Manövern der britischen Regierung und von anderer Seite, wo behauptet wird, es gäbe „dumme“ und „intelligente“ Streumunition, muss kurzer Prozess gemacht werden – sie alle töten und verstümmeln. Das Wort „intelligent“ könnte nicht irreführender oder unangebrachter sein.

Wir brauchen ein sofortiges Moratorium aller EU-Mitgliedstaaten für den Einsatz, die Finanzierung, die Lagerung, die Produktion, den Umschlag oder die Ausfuhr jeglicher Streumunition. Alle Staaten, die solche Waffen eingesetzt haben, müssen die Verantwortung für ihre Räumung übernehmen, und die Kommission muss dringend die finanzielle Unterstützung für die von nicht gezündeten Kleinbomben betroffenen Bevölkerungsgruppen aufstocken. Ich bitte Sie alle, diese Entschließung zu unterstützen.

 
  
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  Frithjof Schmidt, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Oslo-Prozess eröffnet eine historische Chance, zu einem internationalen Vertrag – nicht nur zu irgendeiner Erklärung, sondern zu einem internationalen Vertrag – über die Ächtung der Streubomben zu kommen. Es gab zwei Jahrzehnte lang Kampagnen, internationale Initiativen, die immer wieder im diplomatischen Gestrüpp von militärischen und wirtschaftlichen Interessen steckengeblieben sind. Jetzt haben wir die Chance, 2008 einen solchen Vertrag zu erreichen.

Das bedarf der Unterstützung nicht nur des Parlaments, das hier über alle Fraktionen hinweg eine klare Position einnimmt. Ich habe mit Interesse und Freude gehört, Frau Ferrero-Waldner, dass die Kommission diese Haltung unterstützt. Jetzt ist es ganz wichtig, dass der Rat dieser klaren Haltung von Parlament und Kommission folgt. Denn es geht ja nicht nur um den Einsatz und die Lagerung von Streubomben und den Handel damit, die geächtet werden sollen, sondern es geht auch um die Produktion. Die Produktion dieser Bomben soll verboten werden, und nach wie vor ist die Europäische Union einer der Hauptproduzenten dieser Waffen. In Deutschland, in Großbritannien, in Frankreich, in Spanien, in Belgien werden diese Waffen nach wie vor produziert. In Belgien und Österreich hat es jetzt ein Gesetz zum Verbot der Produktion gegeben, aber ich weiß, dass die Produktion in Belgien noch immer nicht gestoppt ist. Auch dieses Gesetz hat Lücken.

Wir müssen vorangehen in der Ächtung dieser Waffen. Die Mitgliedstaaten müssen vorangehen in der Ächtung dieser Waffen, und der Rat muss diese klare Position, die hier formuliert wird, aufnehmen. Dann können wir gemeinsam erreichen, dass wir 2008 diesen Vertrag abschließen können!

 
  
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  Tobias Pflüger, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Frau Präsidentin! Persönlich habe ich mich zum ersten Mal mit Streubomben intensiver während des NATO-Angriffskriegs gegen Jugoslawien beschäftigt. Das war einer der Kriege, gegen den ich gekämpft habe, und der wie viele andere Kriege von westlichen Staaten geführt wurde.

98 % der Opfer von Streubomben sind Zivilisten. 5 bis 40 % der Submunition von Streubomben explodieren nicht. Ich will hier einfach einmal Klartext reden: Es sind vor allem große westliche Industriestaaten, die Splitterbomben produzieren, ihre Armeen damit ausrüsten und Streubomben in Kriegen einsetzen. 34 Länder produzieren Streubomben, davon 13 EU-Staaten. Streubomben sind Teil einer Art von Kriegsführung, an der EU-Staaten beteiligt sind, zum Beispiel in Jugoslawien, Afghanistan oder im Irak. Deshalb, vergießen Sie hier bitte keine Krokodilstränen!

Die EU muss sich an die eigene Nase fassen. Das heißt ganz konkret, dass es einer gemeinsamen ablehnenden Position der Europäischen Union gegen diese schlimmen Mordwaffen bedarf. Das heißt: keine Produktion mehr von Streubomben und natürlich auch kein Einsatz von Splitterbomben, so wie im Golfkrieg oder in Jugoslawien, in Afghanistan, im Irak und im Libanon geschehen. Das darf nicht mehr sein!

 
  
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  Alain Hutchinson (PSE). (FR) Frau Präsidentin, Herr Ratspräsident, Frau Kommissarin! Es ist schon viel zu diesem Thema gesagt worden und natürlich bedauern wir – das Wort ist nicht stark genug – die Verwendung von Streumunition, die in einer Reihe von Ländern so schwere Schäden angerichtet hat, und ich möchte Herrn Borrell dafür danken, dass er dieses beunruhigende Thema angesprochen hat.

Doch wenn dieses Verbot wirksam sein soll und wenn der in der Entschließung ausgedrückte Wille Erfolg haben soll, müssen wir natürlich viel weiter gehen als den Einsatz Verwendung solcher Waffen zu verbieten. Wir müssen uns auch mit ihrer Herstellung und ihrem Vertrieb befassen, weil wir nicht auf der einen Seite humanitäre Debatte führen können – und es stimmt, dass diese Bomben, die nicht explodieren, sondern an allen möglichen Orten verborgen in der Erde liegen und somit Gemeinschaften und Flüchtlinge daran hindern in ihr Heimatland zurückzukehren, auch humanitäre Hilfe verhindern – wir können nicht eine solche Debatte führen, um den humanitären Aspekt des Problems hervorzuheben, ohne zugleich wirksame Maßnahmen gegen die Industrien hier bei uns zu ergreifen, die leider diese Waffen immer noch herstellen und vertreiben.

Ich möchte abschließend sagen, dass diese Entschließung uns vielleicht eine Möglichkeit gibt, auch an die Mitgliedstaaten zu appellieren. Mein Land, Belgien hat die notwendigen Gesetze verabschiedet, ich denke wirklich, dass es damit das erste Land war und ich glaube, dass wir uns von dem Gesetz, das in Belgien angenommen worden ist, inspirieren lassen können, um an die anderen 26 Mitgliedstaaten zu appellieren, dies auch zu tun.

 
  
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  Annemie Neyts-Uyttebroeck (ALDE).(NL) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, Herr Minister, Herr amtierender Präsident des Rates! Ich möchte mich meinerseits dafür aussprechen, sowohl die Frage und ihre Formulierung durch Herrn Borrell als auch unseren gemeinsamen Entschließungsantrag in dieser Angelegenheit zu unterstützen.

Mir ist vollkommen bewusst, dass die Bemühungen um Rüstungskontrolle immer sehr schwierig sind und manchmal der Springprozession von Echternach gleichen, wo man einen Schritt vorwärts und zwei zurück geht. Meines Erachtens müssen wir diese Bemühungen intensivieren, denn, jetzt, da die Aufrüstung wieder auf der Tagesordnung steht, sind Menschen, die sich für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Kontrolle von Waffen einsetzen, in den letzten Jahren offensichtlich zu altmodischen Wesen aus vergangenen Zeiten geworden. Ich finde das außerordentlich alarmierend.

Wenn man bedenkt, dass ein Staatschef der einzig noch verbliebenen Supermacht in der Welt unlängst mit einem möglichen dritten Weltkrieg gedroht hat, läuft es mir eiskalt den Rücken herunter. In diesem Zusammenhang, der einer Bündelung der Kräfte weit weniger förderlich ist, ist es meines Erachtens wichtiger denn je, dass der Rat und die Kommission unablässig betonen, dass die Mitgliedstaaten in dieser Sache gemeinsam handeln müssen, was bisher leider nicht der Fall war.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE). - (SV) Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich spreche auch im Namen meines Kollegen Raül Romeva, der aus Spanien kommt, während ich aus Schweden bin. Beide Länder stellen diese schrecklichen Waffen her und haben zugesagt, sie zu verbieten. Aber was tut mein Heimatland? In den Verhandlungen in Oslo hat Schweden argumentiert, dass es eine begrenzte Anwendung einem Verbot vorziehen würde. Das ist eine skandalöse Einstellung, kein zivilisiertes Land kann diese grausamen Waffen befürworten. Darum freut mich die heute deutlich gewordene große Einigkeit zwischen Rat, Kommission und Parlament für ein Totalverbot.

Wenn diese Waffen eingesetzt werden, bedrohen sie unschuldige Kinder. Es ist eine effektive Waffe gegen Menschenrechte und wirtschaftliche Entwicklung. Aus diesem Grunde müssen wir auch einen außerordentlich effektiven Kampf für ihr Verbot führen. Dies ist also erst der Anfang. Lassen Sie uns den Prozess schnellstmöglich zu Ende bringen, denn jede Minute stirbt ein weiteres Kind. Vielen Dank.

 
  
  

VORSITZ: MANUEL ANTONIO DOS SANTOS
Vizepräsident

 
  
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  Luis Yañez-Barnuevo García (PSE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte mich den Rednern anschließen, die bereits über das Verbot der Produktion, des Exports und der Lagerung dieser Waffen – der Splitterbomben – sprachen, die den Zivilpersonen so großen Schaden zufügen, und ich möchte meine Unterstützung für den Oslo-Prozess zum Ausdruck bringen, trotz der Tatsache, dass mein Heimatland, wie Vorredner sagten, diese Art von Waffen herstellt, lagert und exportiert.

Doch ich muss eine Anmerkung machen: Am 21. September, das heißt vor nur einem Monat, legte die Regierung durch die Partei, die sie stützt, die Sozialistische Partei, im Parlament einen Änderungsantrag zum Gesetz über die Kontrolle des Außenhandels mit Verteidigungs- sowie zivil und militärisch nutzbaren Materialien auf den Tisch, der unter anderem die Einschränkung – und gegebenenfalls das Verbot – von Splitterbomben vorsieht, die für die Zivilbevölkerung besonders gefährlich sind.

Mit anderen Worten, in meinem Heimatland ist eine Trendwende zu beobachten: Die Herstellung, Lagerung und Ausfuhr dieser Waffen wurden von vorhergehenden Regierungen beschlossen. Diese Regierung bekennt sich vorbehaltlos zum Oslo-Prozess und wünscht eine schrittweise Abschaffung und eventuell ein vollständiges Verbot ihrer Produktion, Lagerung und ihres Exports. Das war die wichtige Anmerkung, die ich machen wollte.

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, werte Damen und Herren! Ich möchte auf zwei wichtige Punkte eingehen, werde mich aber kurz fassen, weil ich weiß, dass wir bereits weit über der Zeit liegen. Erstens hat mir diese Aussprache einen klaren Eindruck darüber vermittelt und mich davon überzeugt, dass das Europäische Parlament diese Frage nicht aus den Augen verlieren wird und dass viele Abgeordnete davon betroffen sind. Ich werde ihr daher natürlich angemessen Rechnung tragen.

Zweitens möchte ich betonen, dass die Europäische Union ebenfalls eine führende Rolle in dieser Angelegenheit übernimmt, wenn auch nicht mit der von vielen Mitgliedstaaten gewünschten Energie und sicherlich mit einigen Schwierigkeiten, aber dennoch mit einem gewissen Optimismus.

Wir haben bei gegebenem Anlass, also im Rahmen des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen, bereits die Besorgnisse der Europäischen Union angesichts der humanitären Folgen dieser Waffenart zum Ausdruck gebracht. Ferner haben wir bereits die Aushandlung eines rechtsverbindlichen Instruments, das spätestens bis Ende 2008 angenommen werden soll, vorgeschlagen, wenn auch nicht mit dem Einsatz, den sich viele von Ihnen gewünscht hätten. Dennoch muss festgestellt werden, dass wir grundlegende Schritte geplant haben. In diesem Prozess werden sich hoffentlich ein zusätzlicher politischer Wille, Enthusiasmus und Einsatz bündeln lassen, damit wir letzten Endes die vorgegebenen Zielsetzungen erreichen können.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Ich möchte lediglich noch eine Ergänzung zu dem machen, was ich bereits gesagt hatte. Ich kann natürlich nur über Bereiche sprechen, die in der Zuständigkeit der Kommission liegen, und Sie wissen ja, dass dieser Bereich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Ich kann jedoch etwas zur finanziellen Unterstützung von Betroffenen sagen.

Ich möchte noch einmal meine Darlegung von vorhin bekräftigen, dass wir bereits unser Möglichstes getan haben, um die durch explosive Kampfmittelrückstände einschließlich Streumunition entstandenen Probleme insbesondere durch unsere Antiminenstrategien und die erwähnte horizontale Haushaltslinie, auf die etwa ein Drittel der Ausgaben in diesem Bereich entfiel, zu mildern.

Ich kann Ihnen versichern, dass durch die neuen geografischen Instrumente weiterhin Aktionen gegen Minen und explosive Kampfmittelrückstände durchgeführt werden und dass sie jetzt sogar in unseren Strategien und Programmen für die externe Hilfe festgeschrieben werden – und das ist neu.

Einige Aktionen können auch im Rahmen des neuen Stabilitätsinstruments finanziert werden, sodass uns jetzt für dieses wichtige Anliegen mehr Instrumente zur Verfügung stehen, und natürlich werden wir die vom Parlament zum Ausdruck gebrachte energische Position berücksichtigen, indem wir diese Mittel bei Bedarf so effektiv wie möglich einsetzen, denn ich stimme völlig mit den von Ihnen geäußerten Zielsetzungen überein.

 
  
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  Der Präsident. − Ich habe gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung einen Entschließungsantrag erhalten.(1)

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen statt.

(Die Sitzung wird vor der Fragestunde für einige Augenblicke unterbrochen.)

 
  

(1) Siehe Protokoll.

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