Die Präsidentin. - Als nächster Punkt folgt die Empfehlung für die zweite Lesung von Hans-Peter Martin im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Verwendungszwecke und zu Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates [07656/5/2007 – C6-0218/2007 – 2005/0032(COD)] (A6-0353/2007).
Hans-Peter Martin (NI), Berichterstatter. – Herr Präsident, werte Anwesende zu so später Stunde! Ich zähle, mich eingeschlossen, vier Kolleginnen und Kollegen, aber nach mir spricht ja eine Quästorin, die wiederum das zum Anlass nehmen kann, dass wir solche Formen der so genannten Aussprache, die in Wirklichkeit nur für das Protokoll stattfinden, doch anders, effizienter und vernünftiger gestalten. Trotzdem herzlichen Dank, Herr Kommissar, dass Sie hergekommen sind und sich das antun. Ich denke better governance, effizientes und auch transparentes Regieren sähe eigentlich anders aus als solche Geisterstundenveranstaltungen abzuhalten.
In der Sache sind wir hergekommen, um noch einmal eine Arbeit aufzugreifen, die jetzt doch schon einige Zeit zurückliegt. Es geht um einen so zentralen Bereich wie den der Statistiken. Auf der einen Seite haben wir das sehr berechtigte notwendige Interesse der meisten am politischen Prozess Beteiligten, sich zu informieren, gerade auch im Bereich der Unternehmen genauer zu wissen, schneller zu wissen, welche Zusammenschlüsse es gibt und in welcher Form sie funktionieren, vor allen Dingen über Grenzen hinweg, die wir ja zum Glück und erfolgreicherweise quer durch Europa schon zwischen vielen Ländern aufgegeben haben.
In dieser Art und Weise haben wir hier vom Parlament den Vorschlag der Kommission aufgegriffen und dem Bedürfnis entsprechend auf den Weg gebracht, immer unter Beachtung dessen – und da gab es schon bei der ersten Lesung eine Vielzahl von Gesprächen, die ich führen konnte, mit meinem damals sehr hervorragenden Mitarbeiter von Seiten des Sekretariats des Ausschusses für Wirtschaft und Währung –, dass durch die Veränderungen und Vereinfachungen und auch teilweise genaueren Kontrollen, die damit einhergehen, nicht zusätzliches red tape erzeugt wird, nicht zusätzliche bürokratische Hürden errichtet werden, nicht im Bereich der Nationalstaaten noch mehr Formulare von den einzelnen Untenehmen ausgefüllt werden müssen. Dieses Ziel ist erreicht worden.
Was nicht erreicht wurde, ist, dass diese auf der Basis dieser neuen Richtlinie zur Verfügung stehenden Daten auch wirklich von einer breiteren interessierten Öffentlichkeit entsprechend genutzt werden können. Im Bereich Transparenz hätte man mehr tun können. Trotzdem war es dem Parlament wichtig, schon bei der ersten Lesung zügig und eindeutig zu Ergebnissen zu kommen. Leider Gottes ist es, nachdem es auch eine entsprechende Einigung gab, kurz nach der Verabschiedung hier – ich weiß nicht, ob es überhaupt im Parlament eine Gegenstimme gegeben hat – zu Veränderungen in anderen Bereichen der Legislative gekommen, die dazu geführt haben, dass der Bericht, der als abgeschlossen gelten konnte, plötzlich so nicht Bestand haben konnte und wir jetzt in der zweiten Lesung kurz und knapp durch die Änderung von zwei Worten an drei Stellen dem Rechnung tragen müssen.
Da stellt sich dann tatsächlich unter Bezugnahme auf all das, was ich schon gesagt habe, die Frage: War das wirklich notwendig? Hätte man uns nicht durch eine bessere Koordination des Austauschs in und bei Entscheidungsabläufen informieren können, so dass wir uns diese ganze Abendveranstaltung, die keine ist, hätten sparen können? Wir hätten das schon in der ersten Lesung, wenn wir den Bericht ein paar Wochen später verabschiedet hätten, erledigen können.
Dass wir hier überhaupt zusammensitzen, ist ein klassisches Beispiel, wie es in dieser Union im Kleinen oft hakt, wie dringend notwendig es wäre, all diese Initiativen zu forcieren, die versuchen, diese verschiedenen legislativen Prozesse, die im Hause Europa im Großen ablaufen, im Kleinen so zu koordinieren, dass wir uns das, was wir jetzt gerade tun, in Zukunft nicht mehr antun müssen und uns das viele Geld, das das auch kostet – von der ersten zur zweiten Lesung mit all den Vorbereitungen und all den Dolmetschern und Übersetzungen, all diesen Treffen zu später Stunde –, im Interesse einer besseren Arbeit der Europäischen Union für ihre Bürger einfach sparen können.
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Ich bin dem Parlament wirklich sehr dankbar für diesen Bericht, der es dem Rat ermöglichen sollte, in zweiter Lesung zur Problematik der Unternehmensregister für statistische Zwecke zu einer Einigung zu kommen, was für die Erstellung von harmonisierten, vollständigen und verlässlichen Statistiken über die Unternehmertätigkeit und andere Wirtschaftstätigkeiten außerordentlich wichtig ist. Die neue Verordnung wird den Rahmen für die Unternehmensregister erweitern und die gesamte Wirtschaft verbindlich einbeziehen einschließlich der beiden Sektoren, denen die Beteiligung zum jetzigen Zeitpunkt noch freigestellt ist, nämlich die Landwirtschaft und die öffentliche Verwaltung.
Doch die bedeutendste Neuerung dieses Vorschlags besteht in der Ausdehnung auf die Daten multinationaler Unternehmensgruppen, die in der EU aktiv sind. Das sind ausschlaggebende Daten vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Globalisierung. Tatsächlich hat der informelle Europäische Rat vergangene Woche in Lissabon die Herangehensweise der Kommission unterstützt, um zu gewährleisten, dass die europäische Politik auf den Schutz der Europäer in der globalisierten Wirtschaft abzielt. Zu diesem Zweck ist es für Politiker als auch für Sozioökonomen von entscheidender Bedeutung, genaue Informationen über jegliche Tätigkeiten transnationaler Unternehmen, die in Europa operieren, zur Verfügung zu haben.
Um die Beteiligten an Erhebungen, die zur Erstellung von Statistiken notwendig sind, zu entlasten, und im Zusammenhang mit dem allgemeinen Streben nach einer besseren Verordnung hat die Kommission der Vereinfachung der Erfassung statistischer Daten besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Unternehmensregister sind ein wichtiger Baustein in zahlreichen Projekten, die die Entlastung der Unternehmen von Statistikaufgaben zum Ziel haben. Sie werden für die effektive Verwendung unternehmensbezogener Daten aus unterschiedlichen Quellen benötigt, wie beispielsweise die gemeinsame Verwendung von Verwaltungsdaten und gezielt erhobenen Statistiken.
Gewiss brauchen wir keine zusätzlichen Erhebungen, um die neuen Anforderung aus der Verordnung zu erfüllen. Diese kann unter Nutzung der zusätzlichen national verfügbaren administrativen Quellen sowie des Feedbacks aus vorhandenen Erhebungen umgesetzt werden.
Astrid Lulling, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Ich will zunächst dem Berichterstatter – der sich ja darüber beschwert hat, dass wir hier zur Geisterstunde diskutieren – sagen, dass ich 20 Jahre Mitglied eines nationalen Parlaments war. Ich weiß nicht, ob er jemals Mitglied eines nationalen Parlaments war, aber da ist man daran gewöhnt, dass es Nachtsitzungen gibt, und das ist hier für mich keine Geisterstunde. Und wenn der Berichterstatter jetzt sagt, das hätte zügiger gehen sollen, dann sollte er sich vielleicht auch einmal daran erinnern, dass er ja ein bisschen viel Zeit gebraucht hat, ehe er bereit war, diesen Bericht auszuarbeiten.
(FR) Frau Präsidentin! Ich möchte trotzdem sagen, dass die aktuelle Verordnung zu Unternehmensregistern, die sich auf die Harmonisierung von durch Mitgliedstaaten für statistische Verwendungszwecke genutzten Unternehmensregistern bezieht, von 1993 und jetzt zum Teil überholt ist. Der Vorschlag für eine Verordnung umfasst zwei größere Änderungen im Hinblick auf die neuen Datenanforderungen, die in diesem Zusammenhang festgestellt worden sind. Alle Unternehmen, die eine Wirtschaftstätigkeit ausüben, tragen zum BIP bei, und für ihre lokalen Einheiten wie auch die entsprechenden rechtlichen Einheiten besteht ab jetzt Registrierungspflicht. Bestimmte Tätigkeitsbereiche werden auf fakultativer Grundlage im Rahmen der aktuellen Version der Verordnung registriert.
Mein zweiter Punkt besteht darin, dass finanzielle Verbindungen und Unternehmensgruppen ebenfalls eingeschlossen werden müssen und die Daten zu multinationalen Unternehmensgruppen und deren Beratungsstellen zwischen den Mitgliedstaaten und Eurostat ausgetauscht werden sollten.
Zur Empfehlung für die zweite Lesung dieses Berichts sind uns zwei technische Änderungsvorschläge vorgelegt worden, die uns der Juristische Dienst des Europäischen Parlament. empfohlen hat. Wir haben sie an den Wirtschaftsausschuss verwiesen, und ich schlage ebenfalls vor, die Empfehlung des Juristischen Dienstes zu befolgen, die zu Recht feststellt, dass die Einfügung der Worte „Zweck“ und „Umfang“ in die der Kommission übertragenen Kompetenzen ihr die Möglichkeit geben würde, die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, der Behörden und der Zentralbanken sowie ihre eigenen Pflichten zu ändern. Diese Verpflichtungen sind Elemente des Basisrechtsakts; würde man sie in der einen oder anderen Richtung ändern, so würde dies die in dem Basisrechtsakt getroffenen politischen Entscheidungen ändern, und die Änderungen des Gemeinsamen Standpunkts stellen kein Hindernis für eine Zustimmung in zweiter Lesung dar, sofern sie die Ergebnisse der Vereinbarungen zwischen den drei Hauptinstitutionen widerspiegeln und es so ermöglichen, die Angelegenheit in zweiter Lesung abzuschließen. Ich glaube, genau das ist wichtig.
Margarita Starkevičiūtė, im Namen der ALDE-Fraktion. – (LT) Ich danke dem Berichterstatter für die intensiven Anstrengungen, die er für die Erstellung dieses sehr komplexen technischen Dokuments unternommen hat, gerade weil statistische Themen die allgemeinen Öffentlichkeit wenig interessieren und für diese kaum Anziehungskraft besitzen. Aus diesem Grund findet die Diskussion zu diesem Thema eher spät statt. Ich bin sehr erfreut, dass Herr Frattini anwesend ist, obwohl statistische Angelegenheiten ja für gewöhnlich in den Kompetenzbereich von Herrn Almunia fallen. Wir sprechen jedoch über riesige Datenbanken, deren Benutzung, Sicherheit und Verwaltung klar definiert werden müssen. Ich glaube, dass sich Herr Almunia sämtlicher Probleme sehr wohl bewusst ist, auf die wir mit unterschiedlichen Datenbanken, bei ihrer Verwendung, Sicherheit und der Möglichkeit, dass sie für den falschen Zweck benutzt werden, stoßen. In dem Dokument werden eine Reihe von Punkten hervorgehoben, die dabei helfen könnten, ähnliche Probleme zu vermeiden.
Es gibt noch eine andere Sache, über die ich mich freue: Das Dokument wird zu einer größeren Transparenz der administrativen Aufgaben der Regierung führen. Ich halte dies für sehr wichtig; diese Art von Informationen sollte der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sein.
Andererseits kann ich als Vertreter der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten Europas komme ich nicht umhin zu sagen, dass wir in letzter Zeit zahlreiche Dokumente in Bezug auf den Erhalt von statistischen Daten einschließlich verschiedener Aktivitäten in verschiedenen Verzeichnissen erörtert haben. Der Mehrwert, das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Datenerfassung finden immer weniger Beachtung.
Als Wirtschaftswissenschaftler verstehe ich durchaus die Bedeutung dieser Daten für das Ausarbeiten einer Wirtschaftspolitik, den Entscheidungsfindungsprozess, und selbst in Anbetracht der Sicherheit ist es wichtig, sich der unterschiedlichen Aspekte von Aktivitäten multinationaler Unternehmen innerhalb der EU, innerhalb der Mitgliedsstaaten bewusst zu sein.
Als Vertreter Litauens, einem Grenzland, einem EU-Grenzland, verstehe ich das nur zu gut. Zu Beginn meiner Amtszeit wurde jedoch viel über die Notwendigkeit gesprochen, zu analysieren, wie viel es den Handel kostet, die relevanten Berechnungen zu erstellen. Einige Mitgliedstaaten waren bereit, dies zu tun. So haben beispielsweise die Niederlande dies getan.
Bedauerlicherweise ist diese Initiative im Sande verlaufen. Ich kann es nur bedauern, dass in diesem Fall die Möglichkeit, die Belastung für die Unternehmen zu erfassen und diese zu verringern, nicht ergriffen wurde. Es hätten verschiedene kleine Auswahlgruppen entwickelt und als Beispiele betrachtet und die statistische Grundlage für Europa als Ganzes analysiert werden könne.
Hans-Peter Martin (NI), Berichterstatter. – Frau Präsidentin! Nachdem Frau Lulling mich direkt angesprochen hat, noch einmal ganz kurz: Nur weil andere es schlecht machen, soll das doch für uns kein Vorbild sein. Dass in nationalen Parlamenten diskutiert wird oder noch später gesprochen wird, macht doch die Situation hier nicht besser. Ich finde es bitter, wenn man Reformvorschläge macht, dass die gleich immer so abgeblockt und mit etwas anderem in Bezug gebracht werden.
Punkt 2: Eine allfällige Zeitverzögerung, Frau Lulling, hat es auch nicht gegeben, allenfalls Missverständnisse. Die Zeitverzögerung, von der ich sprach, war die Unglücklichkeit der Ungleichzeitigkeit bestimmter Abläufe.
Punkt 3: Ich bleibe dabei, ich glaube, dass es politisch und auch demokratiepolitisch nicht sinnvoll ist, solche so genannten Aussprachen zu so später Stunde fortzuführen, und ich freue mich darauf, den Herrn Kommissar wieder einmal bei unserem gemeinsamen Freund, Herrn Staffler, im Laurin, in Bozen zu sehen und dort einen Dialog zu führen. Da kann ich mir viel eher vorstellen, dass politisch etwas weitergeht als wenn wir mittlerweile hier nur noch zu dritt plus Kommissar – jawohl, ich wiederhole es, zu dritt – zu dieser Geisterstunde miteinander Pseudogespräche führen.
Astrid Lulling (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Der Berichterstatter hat gesagt, er wäre nicht verantwortlich für die Verzögerung. Das war er! Er hat ja auch den entsprechenden Zirkus im Ausschuss veranstaltet, und ich brauche damit nicht weiter darauf einzugehen.
(FR) Frau Präsidentin! Ich möchte noch etwas sagen und darauf hinweisen, dass die vom Berichterstatter abgegebene Erklärung Bemerkungen enthält, die vollkommen an der Sache vorbei gehen und außerhalb des in diesem Bericht behandelten Themas liegen. Die persönliche Ansicht des Berichterstatters zu ...
(Die Präsidentin fordert die Rednerin auf, zum Schluss zu kommen.)
Sie sind die Vorsitzende einer Arbeitsgruppe. Ich muss sagen, dass die persönlichen Ansichten des Berichterstatters zu den Pensionen, die den EU-Bediensteten gezahlt werden, in einem von dieser Institution herausgegebenen offiziellen Dokument nichts zu suchen haben. Und ich möchte, dass dies im Protokoll festgehalten wird.
Die Präsidentin. - Die Aussprache ist geschlossen.