José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident! Bevor wir zur Abstimmung über den Bericht von Herrn Cappato kommen, möchte ich dem Haus erklären, dass sich ein Fehler in die spanische Version geschlichen hat: In Ziffer 1 Buchstabe b heißt es in der drittletzten Zeile „la puesta en marcha de proyectos piloto“, obwohl die authentische Version die englische sein muss, und da steht „looking at the possibility“.
Der Präsident. - Vielen Dank, dass Sie den Text so sorgfältig durchgeschaut haben. Das wird natürlich korrigiert.
– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 4
Marco Cappato (ALDE), Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Ihnen verzeihen, dass Sie meinen Namen falsch ausgesprochen haben, und zweitens möchte ich zum Änderungsantrag 4 vorschlagen, dass das, was als der sachliche Teil des Änderungsantrags bezeichnet werden könnte, das heißt, lediglich der erste Teil, beibehalten werden sollte.
(EN) „in der Erwägung, dass es laut dem Internationalen Suchtstoffkontrollamt (INCB) ein weltweites Überangebot an Opiaten für medizinische Zwecke gibt,
(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Änderungsantrag sollte hier enden; wenn es keine Einwände gibt, stimmen wir in diesem Fall dafür.
(Der mündliche Änderungsantrag wird übernommen.)
– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 5
Marco Cappato (ALDE), Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bitte entschuldigen Sie, es geht hier wieder lediglich darum, Fakten zu ersetzen; da das afghanische Gesetz angeführt wird, sollte der entsprechende Gesetzestext ersetzt werden.
(EN) „in der Erwägung, dass es in der afghanischen Verfassung heißt, ‚der Staat muss jeden Anbau und den Schmuggel von Betäubungsmitteln verhindern’ und dass das afghanische Antidrogengesetz von 2005 die Möglichkeit einer lizenzierten Produktion und den Vertrieb kontrollierter Substanzen innerhalb Afghanistans vorsieht;“