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Verfahren : 2006/0281(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0225/2007

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 14/11/2007 - 3.18
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0524

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 14. November 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

5. Stimmerklärungen
Protokoll
  

- Bericht Vakalis (A6-0388/2007)

 
  
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  Den Dover (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Die konservativen Abgeordneten haben den Bericht Vakalis befürwortet. Allerdings hegen sie große Bedenken bezüglich der Ziffern 16 und 17. Wir glauben, dass sowohl vorbeugende Maßnahmen als auch Soforthilfemaßnahmen in erster Linie mit den Ressourcen der Mitgliedstaaten ergriffen werden sollten, und können „die Schaffung einer Europäischen Katastrophenschutztruppe“ daher nicht unterstützen.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. − (EN) Ich befürworte diesen Bericht über die regionalen Auswirkungen von Erdbeben. Als Geologe und Ozeanograph – in meiner Abschlussarbeit ging es übrigens um die Seismizität des mittelatlantischen Rückens zwischen 12 Grad Nord und 20 Grad Süd – bin ich mir vollkommen darüber im Klaren, dass das Vereinigte Königreich fast immun ist. Britischen Aufzeichnungen zufolge ist bisher ein einziger Mensch bei einem Erdbeben ums Leben gekommen, und das war in der Mitte des 17. Jahrhunderts. Das sieht europaweit ganz anders aus. Hier haben Erdbeben im Verlaufe der Jahrhunderte von Lissabon bis Sarajevo Tausende von Menschenleben gekostet und schwere Verwüstungen angerichtet.

Ein Teil meines Wahlkreises Gloucestershire wurde im Juli von Überschwemmungen heimgesucht, die an Straßen und Bahngleisen, Krankenhäusern und Schulen, Wasser- und Kraftwerken Schäden in Millionenhöhe verursacht haben. Wir werden wahrscheinlich Hilfe aus dem Europäischen Solidaritätsfonds erhalten. Ich hoffe, es wird nicht nötig sein, dass Europa von Erdbeben betroffenen Ländern, Regionen und Kommunen helfen muss, falls aber doch, dann muss Europa dazu bereit und in der Lage sein.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wie bereits hervorgehoben wurde, wird ganz Südeuropa von den Rändern zweier tektonischer Platten begrenzt, die durch das Mittelmeer verlaufen und sich über einige der Azoren-Inseln durch den Atlantischen Ozean fortsetzen, was bedeutet, dass Erdbeben eine der häufigsten Naturkatastrophen in dieser Region sind.

Dieser Bericht des Europäischen Parlaments enthält eine Reihe von Bedenken und Vorschlägen, die wir begrüßen, insbesondere, wenn anerkannt wird, dass die außen liegenden Regionen regelmäßig unter diesem Phänomen zu leiden haben, oder wenn betont wird, dass es u. a. erforderlich ist, einzelstaatliche Maßnahmen in Bezug auf Vorbeugung, Reaktion und Schadensbehebung, Information der Öffentlichkeit, wissenschaftliche Forschungen, Katastrophenschutz und Solidarität auf Gemeinschaftsebene zu unterstützen.

In Bezug auf die Koordination wird in dem Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten vorgeschlagen. Allerdings wird auch festgehalten, dass das trotz der Unterstützung einer „Europäischen Katastrophenschutztruppe“ als einem „zentralisierten Vorbeugungs- und Managementinstrument“ – eine Politik, mit der wir nicht einverstanden sind –, „nur auf der Basis eines verbesserten nationalen Katastrophenschutzes und besserer Instrumente zur Koordinierung zwischen Mitgliedstaaten sinnvoll ist“, was unserer Auffassung nach die Frage erneut aufwerfen wird, wenn es soweit ist.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Unser Kollege Cornillet hat uns einen sehr präzisen Bericht vorgelegt, in dem er festhält, dass Erdbeben negative Auswirkungen auf den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in den entsprechenden Regionen haben.

Wir müssen bedenken, dass auch in den Ländern und Regionen der Europäischen Union schwere Erdbeben auftreten, insbesondere in Südeuropa und im Mittelmeerraum. Aus diesem Grund müssen wir sicherstellen, dass es die nötigen Vorbeugungsmaßnahmen und schnelle Reaktionsmöglichkeiten gibt, um mit einer solchen Katastrophe umzugehen.

Es ist wichtig, in der ganzen EU soziale Bildungs- und Informationskampagnen ins Leben zu rufen und das Personal der entsprechenden technischen Behörden in den Mitgliedstaaten zu schulen und auszubilden. Dazu müssen Schulungen auf regionaler und lokaler Ebene, aber auch für alle Experten, die mit Erdbeben zu tun haben, gehören. Außerdem müssen wir die Rolle der vielen nationalen, regionalen und lokalen Behörden berücksichtigen und sicherstellen, dass Anweisungen für einen wirksamen Schutz der wesentlichen Infrastruktur, wie beispielsweise den Zugang zur Telekommunikationsinfrastruktur, Stromnetzen, Krankenhäusern, Brücken, Häfen, Flughäfen usw., vorliegen.

Künftig sollte die Kohäsionspolitik die durch Erdbeben verursachten Schäden sehr genau berücksichtigen. Der Rahmen für ein neues Finanzierungsinstrument zum Schutz der Bevölkerung muss diese Überlegungen beinhalten.

Ich bin ferner der Auffassung, dass Fragen der Koordinierung, Zusammenarbeit und Flexibilität in der Tätigkeit der Behörden auf Gemeinschaftsebene, aber auch auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in die Aussprache gehören, da es hier beim Umgang mit Naturkatastrophen zu schwer wiegenden Problemen kommen kann.

 
  
  

- Bericht Cornillet (A6-0372/2007)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE).(LT) Heute haben wir für die Entschließung gestimmt, die ausgehend vom Bericht Cornillet über einen europäischen Konsens zur humanitären Hilfe verfasst wurde. Ich möchte dem Berichterstatter danken und noch einmal meine Zustimmung zu diesem wichtigen Dokument bekräftigen.

Uns ist bewusst, dass die Europäische Union – und dabei denke ich an die Kommission und die Mitgliedstaaten – bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe führend ist. Der Beitrag der EU belief sich im Jahr 2006 auf lediglich zwei Milliarden Euro. Ich teile voll und ganz die Auffassung, dass die EU eine Grenze für eine neue Ebene der humanitären Hilfe festlegen muss. Auf der anderen Seite muss die EU mit Blick auf internationale Initiativen und die Umsetzung der von den Vereinten Nationen eingeleiteten Reformen ihre Position festlegen. Als Mitglied des Haushaltsausschusses möchte ich auf das dritte Problem aufmerksam machen, das die EU lösen muss, nämlich die Verbesserung der Koordination zwischen den Mitteln der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, damit Opfer humanitärer Katastrophen besser darauf zurückgreifen können.

Ich hoffe, dass die konkrete und präzise Position des Parlaments dazu beiträgt, dass wir unsere gemeinsamen Ziele erreichen und im Bereich der humanitären Hilfe einen Konsens erzielen.

 
  
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  Koenraad Dillen (NI). - (NL) Herr Präsident, ich freue mich zu hören, dass es einen europäischen Konsens über humanitäre Hilfe gibt, und natürlich wird keine vernünftige Person Hilfe für Länder verweigern, die sie wirklich benötigen. Aber wir müssen auch ehrlich sein und zulassen, dass es offensichtlich keinen europäischen Konsens zu einem Verhaltenskodex hinsichtlich Diktatoren gibt.

Die Absicht Großbritanniens, das Gipfeltreffen Europa-Afrika zu boykottieren, wenn Mugabe teilnimmt, wird von den anderen Mitgliedstaaten schlicht und einfach ignoriert, und humanitäre Tragödien entstehen – wie wir alle wissen – oft infolge von Kriegen oder krimineller, schlechter Regierungsführung, wie dies in Zimbabwe der Fall ist. Die Realität ist auch weiterhin, dass Afrika der Schauplatz blutiger Konflikte ist und dass Afrikaner mehr für Waffen ausgeben, als sie an Entwicklungshilfe erhalten.

Es ist ebenso richtig, dass Staaten mit einem demokratischen System, bei dem die Machthaber und die Regierung nicht über dem Gesetz stehen, selten einen Krieg mit anderen anfangen. Wenn Diktatoren wie Mugabe an einem europäischen Gipfeltreffen teilnehmen dürfen, unterminiert dies Europas Glaubwürdigkeit bei Menschenrechten und Demokratie völlig. Wegen dieser Uneindeutigkeit habe ich mich bei der Abstimmung über den Bericht Cornillet enthalten.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Ungeachtet unserer Unterstützung für zahlreiche Aspekte der humanitären Hilfe, die in diesem Bericht hervorgehoben werden, können wir angesichts der Tatsache, dass „Zwangsmaßnahmen, einschließlich militärischer Aktionen, nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen“ keinen „Konsens“ über die Prinzipien, Ziele und Strategien der EU für die Bereitstellung humanitärer Hilfe in Drittländern befürworten, der fordert, „das Recht, ja sogar die Pflicht zum Eingreifen bei schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts und/oder der Menschenrechte“ zu fördern. Die Ergebnisse einer solchen Politik der „guten Absichten“ sind uns bekannt, siehe die Aggression gegen den Irak und dessen militärische Besetzung durch die USA und ihre Verbündeten und die daraus resultierenden Hunderttausende von Toten.

Wie bereits gesagt wurde, kaschiert die so genannte „humanitäre Intervention” häufig andere, wirkliche Ziele, für die sie je nach Interessen und skrupellosen Berechnungen der größten Mächte und multinationalen Unternehmen benutzt und manipuliert wird, was die Grundsätze des Völkerrechts infrage stellt.

Wir sind der Auffassung, dass zur Lösung der schwer wiegenden Probleme, die Millionen von Menschen betreffen, u. a. die Achtung der Souveränität aller Völker und Länder, die friedliche Lösung internationaler Konflikte, die Erfüllung der dringenden Bedürfnisse der wirtschaftlich ärmsten Länder auf Grundlage von Freundschaft und Solidarität und deren wirksame Entwicklung gehören.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. – (PL) Der Berichterstatter Thierry Cornillet betont zu Recht, dass die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten die Diskussion über politische Strategien für diese humanitäre Hilfe im Rahmen eines angemessenen Ratsforums vorantreiben sollten, indem eine neue spezielle Arbeitsgruppe gegründet wird. Die Gründung einer solchen Gruppe (z. B. COHUMA, d. h. die Arbeitsgruppe des Rates im Bereich der humanitären Hilfe) würde zur Entwicklung kohärenter Methoden beitragen, die zügige und schlüssige Aktionen in diesem Bereich ermöglichen.

Es war auch richtig, hervorzuheben, dass sich immer häufiger Naturkatastrophen ereignen, deren Auswirkungen zunehmend verheerend sind, was bedeutet, dass immer stärker eingegriffen werden muss.

Aus diesen Gründen stimme ich dem Vorschlag zu, dass die EU ihre Kapazitäten für Kriseneinsätze erhöhen sollte. Die Reaktionsbereitschaft und Reaktionsfähigkeit werden sich ganz gewiss aus den Verbesserungen bei der Koordinierung und bei den Frühwarnsystemen sowie der Lagerung geeigneter Materialien und Reserven auf internationaler Ebene ergeben.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Humanitäre Hilfe zu leisten ist oft wegen widriger Umstände oder Sicherheitsproblemen sehr schwierig. Dies macht eine gute Abstimmung und Koordination der Hilfsaktionen umso wichtiger. Diese Bestrebungen dürfen aber keinesfalls dazu missbraucht werden, EU-Institutionen weiter aufzublähen, auch können weder eine EU-Zivilschutzagentur noch eine EU-Eingreiftruppe wirksamen Schutz gegenüber Naturkatastrophen bieten.

Zudem ist die gestrige Kritik des Rechnungshofes zu beachten, der eine „wesentliche Fehlerquote“ auch bei den 5,2 Milliarden Euro beklagte, die die EU für Nahrungsmittelhilfe, humanitäre Hilfe und die Kofinanzierung von Nichtregierungsorganisationen ausgab. Da der vorliegende Bericht meines Erachtens nicht dazu geeignet ist, dies alles zu gewährleisten, habe ich gegen ihn gestimmt.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Als konsequenter Befürworter von humanitären Hilfsprojekten, die rechtzeitig und gezielt durchgeführt und effektiv ausgestattet werden, habe ich für den Bericht über humanitäre Hilfe gestimmt.

Ich habe allerdings ernsthafte Einwände gegen etliche der darin verwendeten Formulierungen. Bedauerlich ist, dass im Bericht auf den so genannten Reformvertrag – die wiederbelebte Verfassung –, den ich grundsätzlich ablehne, Bezug genommen wird. Es ist unrealistisch, davon auszugehen, dass humanitäre Hilfe gänzlich frei von politischen Überlegungen ist; der Bericht selbst ist ein sehr politisches Dokument, das die EU-Agenda propagiert.

In jedem Falle sind Prioritäten, der Umfang der Hilfe und die Durchführung der Hilfe, ohne dass sie abscheulichen Regimes in die Hände fällt, ganz klar politische Fragen. Abgesehen von vielen anderen Gründen, aus denen ich die Einmischung der EU in militärische Fragen ablehne, stellt sie eine Ablenkung vom eigentlichen Ziel der humanitären Hilfe dar. Die EU ist kein besonderer humanitärer Akteur. Sie sollte sich darauf konzentrieren, die humanitären Maßnahmen unserer Nationen durch bessere Koordinierung in bestimmten Bereichen und durch Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Kontrolle ihrer Ressourcen und deren Wirkung mit einem zusätzlichen Mehrwert auszustatten.

 
  
  

- Bericht Gutiérrez-Cortines (A6-0410/2007)

 
  
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  Hans-Peter Mayer (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich halte diese Bodenschutzrichtlinie für einen schweren Fehler, der die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Agrarwirtschaft und die Lebensmittelversorgung in Europa gefährdet. Was haben eigentlich diejenigen, die diese Richtlinie befürworten, für ein Bild von unseren Landwirten? Ich will es Ihnen sagen: Sie glauben, dass wir eine gewaltige bürokratische Richtlinie brauchen, 420 Millionen Hektar Boden kartieren, horrende Strafzahlungen androhen und schließlich Bodenschutzgebiete schaffen müssen, damit die Landwirte sorgsam mit den Böden umgehen.

Ich aber sage Ihnen: Dieses Bild ist grundverkehrt. Der Boden ist die wertvollste Ressource eines jeden Landwirts. Ein Landwirt, der seinen Boden nicht pfleglich behandelt, wird nicht lange Landwirt sein. Wir haben in der EU überwiegend gepflegte Böden, erhaltenswerte Böden, gepflegt von unseren Landwirten. Ich halte die Richtlinie für ein Beispiel für praxisfremde Bürokratie, und ich hoffe, dass wir diesen Fehler bald korrigieren können, bevor unsere Landwirtschaft ernsthaften Schaden nimmt.

 
  
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  Péter Olajos (PPE-DE).(HU) Danke, Herr Präsident! Als MdEP der MDF habe ich für die Schaffung der europäischen Bodenschutzrichtlinie gestimmt, weil ich von ihrer Notwendigkeit überzeugt bin. Ohne einen entsprechenden Bestand an hochwertigem Boden ist auch die europäische Landwirtschaft in Gefahr. Ich vertraue darauf, dass es uns möglich sein wird, wenn diese Rechtsvorschriften geschaffen werden, mit EU-Mitteln den Boden von Verschmutzung zu reinigen und seine Qualität zu schützen.

Allerdings möchte ich die Mitgliedstaaten an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass das nur dann möglich ist, wenn sie ihre Pflichten auch ernst nehmen. In meinem Heimatland z. B. beschränken sich die Maßnahmen zumeist auf die Erstellung von Plänen, die nur schleppend umgesetzt werden. In Ungarn gibt es zwar einen nationalen Plan zu Abhilfemaßnahmen, es wird aber kein Wort über dessen konsequente Umsetzung verloren. Die Regierung stellt nicht die erforderlichen Mittel sicher. Achtzehn Millionen Euro sind für die Zukunft vorgesehen, das ist angesichts des Ausmaßes des Problems ein lächerlicher Betrag. Wir würden so über 220 Jahre benötigen, um die allein bis jetzt bekannte Bodenverschmutzung zu beseitigen. Lassen Sie uns bitte ernster an die Sache herangehen! Ich danke Ihnen.

 
  
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  Anja Weisgerber (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich habe für die Ablehnung des Vorschlags der Kommission gestimmt. Der Vorschlag verletzt das Subsidiaritätsprinzip. Boden hat keine grenzüberschreitenden Aspekte, weshalb dieses Thema in den Mitgliedstaaten genauso gut oder sogar besser geregelt werden kann als auf europäischer Ebene. In vielen Ländern bestehen bereits Bodenschutzgesetze. Dies wird vom Vorschlag der Kommission nur unzureichend berücksichtigt.

Ich habe in der Endabstimmung auch gegen den Bericht und gegen die meisten Kompromisse gestimmt. Zwar bin ich der Ansicht, dass der vom Parlament angenommene Bericht den Kommissionsvorschlag durchaus verbessert. So hat es Verbesserungen bei der Ausweisung von potentiell verunreinigten Standorten gegeben. Wir haben hier mehr Flexibilität bei den Kriterien des Anhangs II. Insgesamt sind aber immer noch viele Bestimmungen enthalten, die diese Richtlinie zu einem aufwendigen bürokratischen und teuren Gebilde machen.

Positiv ist zu bewerten, dass die Kriterien aus Anhang I künftig wenigstens nicht mehr verpflichtend sind. Positiv ist auch, dass die Richtlinie die Besonderheiten der Bodennutzung für landwirtschaftliche Zwecke anerkennt. Die negativen Punkte überwiegen allerdings. So hätten wir auch bezüglich der Finanzierung deutlicher klarstellen müssen, dass die Bodenschutzrichtlinie keine Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt hat und dass keine neuen Fonds zur Umsetzung der Richtlinie eingerichtet werden. Nur bereits bestehende Fördertatbestände sollen weiter genutzt werden.

Aus den genannten Gründen habe ich gegen die Richtlinie gestimmt, und ich hoffe, dass der Rat diese Richtlinie jetzt korrigiert.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE).(CS) Herr Präsident, vor einiger Zeit ersuchte dieses Parlament die Kommission um eine Richtlinie zum Bodenschutz. Kommissar Dimas hat sie uns fünf Jahre später gegeben. Wir brauchen sie nicht mehr, und das ist kein Geheimnis. Wir haben andere Richtlinien für den Schutz spezieller, länderübergreifender Probleme in Verbindung mit dem Boden. Die Kommission ignoriert die Tatsache, dass viele Länder – und die Tschechische Republik ist nur ein Beispiel – über ihre eigenen Rechtsvorschriften und funktionierende Systeme zum Schutz des Bodens gegen weitere Erosion und Degradation verfügen. Was einige Länder (einschließlich Flandern) benötigen, ist eine gemeinsame Strategie und eine bessere Koordinierung.

Dank der enormen Anstrengungen der Berichterstatter konnte das Parlament für die überarbeitete Richtlinie stimmen, die wahrscheinlich nicht allzu viel Schaden anrichten wird, da sie zumindest die Aufrechterhaltung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften ermöglicht, wo solche bereits existieren. In seiner gestrigen Rede hat der Kommissar keinerlei Verständnis für eine vernünftige Lösung gezeigt, die der Berichterstatter sorgfältig im Parlament ausgehandelt hat. Indem er sich für die Hinweise des Parlaments wenig zugänglich zeigt, trägt der Kommissar selbst dazu bei, seine eigene Richtlinie zu bestatten. Er hat mich geradezu darum gegeben, gegen seinen Bericht zu stimmen. Ich denke, dass sich der Rat ähnlich verhalten wird.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE).(PL) Frau Präsidentin! Ich bin davon überzeugt, dass die Klauseln, denen wir zugestimmt haben, absolut erforderlich sind und dass sie zu einer Verbesserung des Zustands der Umwelt und der Gesundheit der Menschen beitragen werden. Der Boden ist eine endliche und nicht erneuerbare natürliche Ressource. Aufgrund seiner sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und kulturellen Funktionen verdient er einen besonderen Schutz.

Ich teile die Ansicht, dass der Bodenschutz Gegenstand einer Verordnung auf Gemeinschaftsebene sein muss, um in allen Mitgliedstaaten der EU einen Mindestschutzstandard zu gewährleisten.

Ich stehe dem Vorschlag zur Erstellung öffentlich zugänglicher nationaler Verzeichnisse verunreinigter Standorte positiv gegenüber. Es sollte ein Verzeichnis über Standorte erstellt werden, an denen der Boden in der Vergangenheit möglicherweise kontaminiert wurde. Den EU-Mitgliedstaaten sollte nach dem Prinzip der Unterstützung geholfen werden, um kontaminierten Boden wieder zu kultivieren und bei der Entfernung noch im Boden vorhandener gefährlicher Stoffe unterstützend zu wirken.

Die Einführung einer geeigneten Verordnung zur Begrenzung der Verschlechterung der Bodenqualität und zur Gewährleistung einer nachhaltigen Bodennutzung, wobei gleichzeitig geschädigte Bereiche wieder der Kultivierung zugeführt werden, wird zweifelsohne ein Schritt in Richtung Schutz der Ressourcen der natürlichen Umwelt darstellen.

Ich bin ferner der Auffassung, dass es besonders wichtig ist, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Bodenschutz zu harmonisieren.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). - Herr Präsident! Alle österreichischen EVP-Abgeordneten treten für einen ambitionierten Bodenschutz ein, aber er muss auf der richtigen politischen Ebene stattfinden. Wir betrachten den Vorschlag, den Bericht als eine eindeutige Subsidiaritätsverletzung, und darum haben wir gegen sehr viele Änderungsanträge und auch gegen den gesamten Bericht gestimmt.

Trotz der ausgezeichneten Arbeit, die die Berichterstatterin, Frau Gutiérrez, geleistet hat, die sehr viele Giftzähne des Vorschlags gezogen hat, sind wir der Auffassung, dass dieser Bericht über das, was auf EU-Ebene geboten ist, weit hinausschießt. Die Mitgliedstaaten sollen aber angehalten werden, sehr stark auf diesem Sektor tätig zu werden, weil er die Basis jeglichen ökonomischen und landwirtschaftlichen Wirkens ist. Dazu sagen muss man auch, dass die Mitgliedstaaten verantwortlich sind für die Finanzierung der jeweiligen Programme.

 
  
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  Albert Deß (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich habe gegen die so genannte Bodenschutzrichtlinie gestimmt, weil ich es unglaubwürdig finde, dass wir jeden Tag über Bürokratieabbau reden und mit dieser Richtlinie ein neues bürokratisches Monster schaffen. Im Gegensatz zu Luft und Wasser ist Boden kein grenzübergreifendes Problem, sondern eine nationale Angelegenheit. Diese Richtlinie ist überflüssig wie ein Kropf. Die Kommission und Präsident Barroso hätten diese Richtlinie zurückziehen müssen. Präsident Barroso spricht in blumigen Reden von Bürokratieabbau, ohne dass er nach diesen Reden handelt. In meiner Heimat bezeichnet man solche Menschen als Dampfplauderer. Ich bewirtschafte seit 46 Jahren meinen Boden. Mein Boden ist heute ertragreicher wie vor 46 Jahren. Ich wäre für eine europäische Bodenschutzverordnung, aber für eine Bodenschutzverordnung, die meinen Boden vor europäischer Bürokratie schützt.

 
  
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  Bogusław Sonik (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Ich habe für diese Richtlinie gestimmt. Mit der Umsetzung der Bestimmungen dieser Richtlinie wird es möglich, geschädigte Bereiche wirtschaftlich zu nutzen und zudem grüne Wiesen vor der Nutzung zu industriellen und kommerziellen Zwecken zu schützen. Mit dieser Richtlinie wird es ferner möglich, Böden nach Einschätzung ihrer Leistungsfähigkeit für die pflanzliche und tierische Erzeugung, unter besonderer Berücksichtigung der Herstellung qualitativ hochwertiger Lebensmittel, zu klassifizieren.

Ich möchte betonen, dass es wichtig ist, eine europäische Strategie zu entwickeln, um die mit der Verschlechterung der Bodenqualität zusammenhängenden Probleme zu erkennen und zu lösen. Die beachtliche Vielfalt der verschiedenen Bodensorten bedeutet, dass es ungeachtet der einzelstaatlichen Initiativen einer europäischen Strategie bedarf, die auf Vorbeugung und einem zunehmenden Bewusstsein für den Bodenschutz sowie einer Beschreibung der bestehenden Risikofaktoren beruht, damit dieses Problem auf europäischer Ebene gelöst werden kann.

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh und Inger Segelström (PSE), schriftlich. − (SV) Wir haben für den Bericht gestimmt, obwohl zahlreiche EU-Mitgliedstaaten bereits heute eine voll funktionierende Gesetzgebung im Bereich Bodenschutz haben.

Wir unterstützen die Änderungsanträge 106, 107, 108 und 110, die folgenden Wortlaut haben:

„Mitgliedstaaten, die bereits über spezifische einzelstaatliche Rechtsvorschriften für den Bodenschutz verfügen, sind von den Verpflichtungen nach diesem Artikel ausgenommen, falls ihre Rechtsvorschriften ein mindestens gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten.“

Auch wenn die Richtlinie in einigen Mitgliedstaaten als überflüssig betrachtet werden kann, haben wir die Hoffnung, dass sie in den zahlreichen Mitgliedstaaten, in denen es gegenwärtig keine funktionierenden Vorschriften zum Bodenschutz gibt, eine Verbesserung bedeutet.

Wir hoffen, dass die Mitgliedstaaten, in denen es Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet haben, zusammen mit dem Parlament in den laufenden Verhandlungen darauf hinwirken können, dass die Richtlinie nach ihrem Inkrafttreten für sie keine unnötige Doppelarbeit bedeutet.

 
  
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  Jens-Peter Bonde (IND/DEM), schriftlich. (DA) Die Kohlenstoffspeicherung spielt bei der Senkung der Treibhausgasemissionen eine wichtige Rolle. Der mit der Verbrennung von Kohlenstoff verbundene Raubbau am Boden setzt uns unter enormen Druck. Daher ist in dieser Frage eine internationale Initiative vonnöten.

Die Juni-Bewegung unterstützt die Vorgehensweise der EU beim Bodenschutz in den Mitgliedstaaten.

Angesichts ihrer großen Bedeutung im Zusammenhang mit der CO2-Abscheidung ist es sehr gut, dass das Europäische Parlament die Prüfung einer möglichen Anwendung des Verursacherprinzips gemäß Artikel 22 und eine Bewertung der Bodennutzung gemäß Artikel 28 befürwortet. Beide Vorschläge gehen auf die Initiative von Herrn Bonde zurück.

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Ich habe für den Bericht von Frau Gutiérrez-Cortines gestimmt, weil ich alles in allem glaube, dass damit der Vorschlag für die Bodenschutzrichtlinie so umgeschrieben wurde, dass die Subsidiarität wieder hergestellt, eine Überschneidung von Auflagen beseitigt und ein freiwilliger Verhaltenskodex für die Landwirtschaft eingeführt werden, ohne weitere bürokratische Hindernisse zu errichten. Zudem, und das ist besonders wertvoll, wird darin die wichtige Rolle der Landwirte als Hüter des Bodens anerkannt.

Wichtig ist, dass der Vorschlag sowohl Torfgebiete als wertvolle Lebensräume, die bedroht sind, schützt, als auch einen angemessenen Abbau von Torf als Rohstoff gestattet. Unklar ist, ob Änderungsantrag 36 des Berichts Gutiérrez-Cortines (über die Anpassung der Aufzählung der Funktionen) dies gestattet, und ich fordere die Kommission und den Rat auf, dies in ihren Überlegungen zu präzisieren.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Gutiérrez-Cortines über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG gestimmt, weil Böden meines Erachtens eine lebenswichtige Ressource sind, die geschützt werden muss, um die Auswirkungen des Klimawandels einzudämmen und sicherzustellen, dass die Aktivitäten zukünftiger Generationen in einem sicheren und gesunden Umfeld durchgeführt werden können.

Aus diesem Grund bin ich der Auffassung, dass dieser Vorschlag insofern zu einem wirksamen Bodenschutz beiträgt, als er Ziele definiert, für die es keine gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Gesetzgebung gibt. Ihrer jeweiligen spezifischen Situation entsprechend werden die Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip entscheiden müssen, welche Maßnahmen vorrangig sind.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir sind uns der Bedeutung des Bodenschutzes in erster Linie für die Landwirtschaft bewusst, die mehr Lebensmittel herstellen und mehr Wasser benötigen wird. Der Bodenschutz ist aus diesem Grund für die Sicherung der Nahrungsmittelproduktion und ausreichendes und sauberes Wasser für künftige Generationen von überragender Bedeutung. Die Erde hat schließlich eine soziale Funktion, die durch keinerlei privates Interesse bedroht werden darf.

Der Boden bietet den Tätigkeiten des Menschen, zu denen auch Städte und Infrastruktur zählen, aber auch der Natur und den Landschaften eine Plattform. Sein Schutz ist deshalb für den Erhalt unseres kulturellen Erbes und der natürlichen Ressourcen von ausschlaggebender Bedeutung.

Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag ist aufgrund seiner einseitigen Betrachtung, den auferlegten Konditionen und der unzureichenden Beschäftigung mit der Landwirtschaft allerdings nicht der zweckdienlichste.

Das Europäische Parlament hat ihn beträchtlich geändert − mit Vorschlägen, die das Subsidiaritätsprinzips unterstützen, die Bedeutung der Landwirtschaft sowie die verschiedenen Konzepte zum Bodenschutz anerkennen und die feststellen, dass „jeder Mitgliedstaat entsprechend seinem Klima, seinen Bodengegebenheiten (…) seine Landwirtschaftspolitik in Zusammenhang mit dem Boden bestimmen kann“.

Nichtsdestotrotz verbleiben Aspekte, zu denen wir Vorbehalte haben. Daher haben wir uns schließlich entschieden, uns zu enthalten.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Meines Erachtens ist die Existenz einer Rahmenrichtlinie zum Bodenschutz extrem wichtig, weil es sich beim Boden um eine nicht erneuerbare Ressource handelt, die für menschliche Tätigkeiten und das Überleben der Ökosysteme grundlegende Bedeutung hat, insbesondere, da der Klimawandel zunehmend besorgniserregend ist und es bisher keine gesonderte europäische Gesetzgebung zum Bodenschutz gibt.

Aus diesem Grund unterstütze ich den Bericht Gutiérrez-Cortines und stimme gegen alle Änderungsvorschläge, die darauf abzielen, den Vorschlag der Kommission abzulehnen oder den Bericht bedeutend zu schwächen.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE), schriftlich. – (PL) Die vorgeschlagene Rahmenrichtlinie stärkt rechtsgültige Lösungen im Bereich der Bodenschutzpolitik, die teilweise in anderen Rechtsvorschriften zur Abfallwirtschaft, zur Verwendung von Pestiziden und zum Umweltschutz enthalten sind. Mit diesem Dokument werden nicht nur Maßnahmen für den Schutz und eine nachhaltige Nutzung des Bodens vorgeschlagen, um seiner Verschlechterung durch klimatische Veränderungen vorzubeugen, sondern auch Maßnahmen zur Sanierung bereits geschädigter Böden.

Die Rahmenrichtlinie ist ein Instrument, das in erster Linie den Unterschieden der Böden in einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung trägt und in ihrer Umsetzung flexibel sein wird. Ihre Ziele werden schon erreicht, wenn auch je nach den Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Ausmaß. Auf der anderen Seite bietet die Richtlinie jenen Ländern, die noch nicht über Bodenschutzvorschriften verfügen, eine große Chance.

In dieser Hinsicht erscheint die Entscheidung, eine Definition für kontaminierte Böden aufzunehmen, erheblich, ebenso wie die Verpflichtung für die EU-Länder, nationale Verzeichnisse geschädigter Böden zu erstellen, die öffentlich zugänglich wären und alle fünf Jahre aktualisiert würden. Darüber hinaus sind die Klauseln über die Verpflichtung zur Aufstellung einer Sanierungsstrategie für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Umsetzung der Richtlinie, die Ziele für Sanierungsmaßnahmen, einen Finanzierungsmechanismus und die Festlegung einer Rangfolge der Gebiete enthält, die besonders vor Erosion, Versalzung oder Versauerung geschützt werden müssen, sehr ermutigend.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Robert Goebbels (PSE), schriftlich.(FR) Die geologischen und klimatischen Bedingungen in der Europäischen Union sind von Land zu Land und zuweilen sogar innerhalb eines Landes äußerst unterschiedlich. Es gibt etwa 300 verschiedene Bodenarten. Trotzdem beharrt die Kommission darauf, die Bodennutzung europaweit reglementieren zu wollen, und dem Ausschuss für Umweltfragen ist dies noch nicht genug. Ich bin für die Subsidiarität und gegen Überregelung. Daher habe ich gegen diesen unverdaulichen und unnützen Bericht gestimmt.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Eine Rahmenrichtlinie für den Bodenschutz ist nicht notwendig. Die Situation in Bezug auf den Boden ist in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich. Die in der Richtlinie angesprochenen Problembereiche tragen nationalen Charakter und werden daher auch am besten auf Ebene der Mitgliedstaaten behandelt. Der notwendige Bodenschutz wird bereits durch vorhandene gemeinschaftliche und nationale Rechtsvorschriften geregelt.

Der Vorschlag führt lediglich zu mehr Bürokratie und komplizierteren Regeln für die Beteiligten. Detaillierte Bestimmungen und Aufforderungen sind typische EU-Ideen, die zu höheren Kosten sowie zu Irritationen über den EU-Apparat führen. In Schweden stellen einige von uns die Vereinbarkeit der Richtlinie mit der Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds infrage und wollen den Vorschlag im schwedischen Parlament nach dem Subsidiaritätsprinzip prüfen.

Wir haben deshalb aus prinzipiellen Gründen den Vorschlag insgesamt abgelehnt.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE), schriftlich. − (EN) Änderungsantrag 112: Ich lehne den Vorschlag der Kommission ab, weil eine Bodenrahmenrichtlinie einfach mehr Bürokratie und eine Überschneidung von Regelungen bedeuten würde, ohne dass dies mit einer zusätzlichen Verbesserung des Bodenschutzes verbunden wäre. Im Rahmen der GAP-Reform wie auch im Rahmen der Reform der Umweltgesetzgebung ist eine breite Palette von Maßnahmen vorgesehen, die dem Bodenschutz zugute kommen werden.

 
  
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  Christa Klaß (PPE-DE), schriftlich. Der Boden zählt zu den lebenswichtigen Ressourcen. Als nicht vermehrbares Gut ist er von größter Bedeutung für die biologische Vielfalt, als Rohstoffquelle und auch zur Speicherung und Filterung von Nährstoffen und Wasser. Aber Grund und Boden ist kein grenzüberschreitendes Gut und kann auch von der Europäischen Union nicht verrückt werden. Der Schutz unserer Böden liegt im ureigenen Interesse der Grundeigentümer und damit in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Diese Anwendung des Subsidiaritätsprinzips muss auch weiterhin sichergestellt sein.

Es ist nicht zu rechtfertigen, alle vorhandenen europäischen Rechtsvorschriften und das bisherige Engagement der Landwirte zu ignorieren und parallel zu den direkt oder indirekt den Bodenschutz betreffenden europäischen Richtlinien, nationalen Regelungen sowie Cross Compliance neue Vorschriften zu erlassen. Zu der Vielzahl an bodenrelevanten Richtlinien und Verordnungen, die die EU erlassen hat zählen z. B. Nitratrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie, Emissionsrichtlinie und Pflanzenschutzrichtlinie.

Der bürokratische Aufwand, der auf die Mitgliedstaaten und die Wirtschaft zukommen könnte steht in starkem Widerspruch zu den gemeinsamen Entbürokratisierungsbemühungen. Zusätzlich greifen die in der Richtlinie vorgesehenen Vorsorgemaßnahmen in alle landwirtschaftlich relevanten Rechtsbereiche ein. Ich halte eine Bodenschutzrichtlinie auf europäischer Ebene für überflüssig und nicht zielführend und habe gegen diesen Vorschlag gestimmt.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. Gesunde Böden sind die Grundlage von Reichtum und Gesundheit. Sie müssen geschützt werden. Mit dem jetzigen Bodenzustand in der EU können wir nicht überall zufrieden sein.

Es geht jedoch zu weit dieses Problem auf europäischer Ebene dirigistisch und bürokratisch regeln zu wollen.

Die Böden, welche die IVU- und FFH-Richtlinien bereits schützten, wandern ja nicht von einem Land ins andere, was allerdings für Wasser als möglicher Faktor der Bodenverschmutzung nicht gilt. Doch auch in diesem Bereich bestehen bereits die Wasserrahmenrichtlinie und die Grundwasserrichtlinie. Wenn wir noch eine Bodenschutzrichtlinie hinzufügen, führt dies zu Doppelregelungen und zu einem teueren Bürokratieaufwand, den keiner will.

Offene Koordinierung und Erfahrungsaustausch über beste Praxis wäre der bessere Ansatz. Eine Rahmenrichtlinie zum Bodenschutz macht den zweiten Schritt vor dem ersten. Es kann nicht sein, dass Länder, die bereits eine diesbezügliche vorbildliche Gesetzgebung haben, ihr ganzes Staatsgebiet, mit viel Geld und Zeit, erneut auf eventuelle Risikogebiete untersuchen müssen.

Ich habe versucht bei der Abstimmung Schadensbegrenzung zu betreiben. Das ist mir leider nicht gelungen. Deshalb konnte ich nicht für den Bericht stimmen. Ich will unseren Landwirten noch in die Augen schauen können.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Gemeinsam mit meinen Abgeordnetenkollegen von der Labour-Partei habe ich gegen diesen Richtlinienvorschlag gestimmt. Während wir gestern die allgemeine thematische Strategie für den Bodenschutz in der vorgelegten Fassung befürwortet haben, ist die Richtlinie über den Bodenschutz zu dirigistisch. Sie lässt die in den Mitgliedstaaten bereits geltenden und gut funktionierenden Rechtsvorschriften außer Acht.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Trotz meiner erklärten Ablehnung gegenüber dem Vorschlag für eine Richtlinie zum Bodenschutz habe ich in der Endabstimmung für diesen Bericht gestimmt.

Ich habe meine Ablehnung gegenüber einer solchen Richtlinie bereits im Zusammenhang mit der thematischen Strategie für den Bodenschutz zu Protokoll gegeben. Meines Erachtens besteht keinerlei Bedarf an weiteren Rechtsvorschriften für den Bodenschutz. Wir verfügen bereits über eine Reihe von Rechtsinstrumenten zur Sicherung des Bodenschutzes, und solange diese Rechtsakte nicht vollständig umgesetzt sind und ihre Wirkung nicht umfassend analysiert ist, sind weitere Rechtsvorschriften in diesem Bereich meiner Meinung nach weder notwendig noch wünschenswert.

Die von der Berichterstatterin vorgeschlagenen Änderungen tragen jedoch maßgeblich zu einer Verringerung der Überschneidungen zwischen diesem neuen Vorschlag und der geltenden Gesetzgebung bei, und das ist zu begrüßen.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Bodenschutz ist sehr wichtig, um die Zerstörung natürlicher Bodensysteme, Erosion, Vergiftung und Austrocknung zu verhindern. Ohne derartige Maßnahmen wird es unmöglich, Pflanzen in dicht besiedelten Gebieten anzubauen, in denen es eine intensive Bodennutzung gibt. An vielen Orten in Europa habe ich Brachland gesehen, das allen Wert für die Nutzung durch die Natur und den Menschen verloren hat.

Gestern habe ich mit der Mehrheit in diesem Hohen Haus für den Bericht Prodi gestimmt, in dem die Notwendigkeit zielgerichteter Maßnahmen zum Schutz unserer Böden dargelegt wird.

Heute beschäftigen wir uns damit, wie diese Maßnahmen aussehen sollten. Ich bin dafür, die Mitgliedstaaten, die noch nicht die notwendigen Maßnahmen auf eigene Initiative ergriffen haben, darin zu bestärken, dies nun zu korrigieren. Ihre Untätigkeit wirkt sich nicht nur auf sie, sondern auch auf die Nachbarstaaten aus, beispielsweise durch die Entstehung von Erosionsschutt, das zum Verschlammen und Überlaufen von Flüssen führt.

Bestimmungen der EU dürfen jedoch keinesfalls bedeuten, dass Mitgliedstaaten, die diese Fragen bereits angemessen regeln, mehr Bürokratie oder Hindernisse hinnehmen müssen, um sie wirksam zu behandeln. Ich unterstütze Änderungsanträge mit dem Ziel, denjenigen, die gleiche oder höhere Normen anwenden, dies zu gestatten. Es ist jedoch unverantwortlich, das Bodenschutzpaket in der Weise abzulehnen, zu vertagen oder zu begrenzen, wie es die größte Fraktion im Parlament vorschlägt.

 
  
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  Robert Navarro (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Gutiérrez-Cortines gestimmt, denn er schlägt positive Schritte nach vorn für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Böden vor – einer nicht erneuerbaren Ressource, deren Qualität unbedingt erhalten werden muss, um eine quantitativ ausreichende Nahrungsmittelproduktion sowie den Zugang zu sauberem Wasser zu sichern. Das Europäische Parlament hat sich für eine bessere Bestimmung der verunreinigten Standorte ausgesprochen, auf denen aufgrund menschlicher Aktivitäten Schadstoffe vorhanden sind, die ein erhebliches Gesundheits- und Umweltrisiko darstellen. Sie müssen in einem nationalen bzw. regionalen Verzeichnis erfasst werden, das öffentlich zugänglich ist. Jeder Mitgliedstaat muss Sanierungsstrategien aufstellen, um die Anzahl verschmutzter Gelände zu begrenzen, und eine nachhaltige Landwirtschaftspolitik fördern, die die Besonderheiten der nationalen Böden berücksichtigen, so dass die Böden sauber gehalten werden. Mit der Annahme dieses Textes betont das Europäische Parlament die Notwendigkeit des Schutzes und einer angemesseneren Nutzung der Bodenressourcen.

 
  
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  James Nicholson (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Das ist ein weiteres Beispiel für eine dieser undifferenzierten Einheitsregelungen, die dafür sorgt, dass die Europäische Union in unseren Mitgliedstaaten einen schlechten Ruf hat. Wie können wir angesichts von über dreihundert Bodentypen in der Europäischen Union erwarten, dass eine einzige Richtlinie sie alle erfasst? Haben wir es hier nicht eindeutig mit einem Paradebeispiel für einen Bereich zu tun, in dem wir es den Mitgliedstaaten überlassen sollten, auf der Grundlage ihrer jeweiligen Bodentypen die entsprechenden Rechtsvorschriften zu erlassen?

Es ist sehr enttäuschend, dass die Europäische Kommission trotz des ihr zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Know-how einen Legislativvorschlag erarbeitet hat, der einfache wissenschaftliche Tatsachen ignoriert. Wenn beispielsweise im Verlaufe ein und desselben Sommers das Vereinigte Königreich unter Überschwemmungen leidet und Griechenland von einer Hitzewelle heimgesucht wird, dann liegt es auf der Hand, dass sich diese Witterungsbedingungen ganz unterschiedlich auf die Böden in diesen Mitgliedstaaten auswirken. Die einzige wirkliche Konsequenz dieses Vorschlags wird darin bestehen, dass der Agrarindustrie noch mehr Bürokratie und noch höhere Kosten aufgebürdet werden. Es ist frustrierend, dass die Landwirte wieder einmal für das Streben nach nutzloser Einheitlichkeit zur Kasse gebeten werden.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Ich bin erfreut über die Annahme des Berichts von Cristina Gutiérrez-Cortines durch das Plenum, der die Einführung einer einheitlichen, kohärenten Bodenschutzpolitik zum Ziel hat.

Der Bodenschutz ist aufgrund der zunehmenden Verschlechterung der europäischen Böden zu einer Priorität der EU geworden. Schuld daran sind eine rasante Verstädterung, immer mehr belastete Standorte (über 2 Millionen gegenwärtig) sowie eine intensive Landwirtschaft in den letzten 50 Jahren, in der im Übermaß Schädlingsbekämpfungsmittel und nitrathaltige Düngemittel eingesetzt werden.

Meiner Meinung nach haben die 225 Abgeordneten, die gegen diese Richtlinie stimmten, sich von nationalistischem Eifer leiten lassen oder zumindest das Gespür für die Sorgen der einfachen Menschen verloren! Im Bereich des Bodenschutzes, für den nur neun Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften haben, kann Europa in der Tat einen echten Mehrwert bieten.

Zudem lässt die Richtlinie den Mitgliedstaaten mit zwei präzisen, innerhalb eines großzügig bemessenen Zeitraums zu erreichenden Zielen große Wahlfreiheit: Innerhalb von fünf bzw. sieben Jahren nach Umsetzung des Textes müssen sie ein Verzeichnis der belasteten Standorte erstellen und eine nationale Sanierungsstrategie annehmen.

Meiner Meinung nach kann es keinen Zweifel geben, dass damit den Grundsätzen der Flexibilität und der Subsidiarität Genüge getan wird!

 
  
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  Brian Simpson (PSE), schriftlich. − (EN) Ich fürchte, ich werde gegen diesen Bericht stimmen, weil ich der Meinung bin, dass ein Rahmen zum Schutz des Bodens nicht erforderlich ist. Ich habe anfangs für eine Ablehnung gestimmt, weil ich glaube, dass diese Frage im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips den Mitgliedstaaten überlassen werden sollte.

Mit diesem Dokument liegt uns ein Rechtsakt vor, der unangemessen ist, dem es an Flexibilität mangelt und der nur das wiederholt, was bereits in anderen Richtlinien erfasst ist. Darin wird versucht, einerseits die Wüstenbildung abzudecken und andererseits die Sanierung von Böden – ein wirklich weites Aufgabengebiet –, doch letztlich kann der Bericht weder das eine noch das andere leisten und schafft lediglich Probleme in Bezug auf die Umsetzung.

In meiner Region, in der sich lokale Behörden um ein Bodenrecycling bemühen, würde dieser Vorschlag derartige Maßnahmen so erschweren, dass die Realisierbarkeit der gesamten Maßnahme dadurch in Frage gestellt würde.

Mit Bedauern stelle ich fest, dass es sich hierbei um einen schlechten und überflüssigen Rechtsakt handelt, und ich werde in der Hoffnung, Landwirte, Gärtner und lokale Behörden vor einem bürokratischen Alptraum zu bewahren, gegen ihn stimmen.

 
  
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  Gabriele Stauner (PPE-DE), schriftlich. Ich lehne die Bodenschutz-Richtlinie ab, da sie die Subsidiarität massiv verletzt und somit als europäische Gesetzgebung nicht zulässig ist. Ich werde auch nach einem positiven Votum des EP über die Bundesregierung dafür kämpfen, dass die Bundesrepublik gegen diese Richtlinie vor dem EuGH klagt.

 
  
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  Jacques Toubon (PPE-DE), schriftlich. – (FR) In Übereinstimmung mit dem Abstimmungsergebnis im Rechtsausschuss bin ich der Auffassung, dass die Kommission hier über ihre Aufgabe hinausgegangen ist und dass es nicht erforderlich ist, dass die Europäische Union den Mitgliedstaaten in diesem Bereich neue Richtlinien auferlegt. Er fällt in die nationale Zuständigkeit. Ich sehe es als widersinnig an, gleiche Vorschriften auf Länder mit äußerst unterschiedlichen juristischen Traditionen und Umweltsituationen anwenden zu wollen. Die Kommission sollte daher ihren Vorschlag überarbeiten und speziell die Situationen ermitteln, die gemeinschaftliche Rechtsvorschriften erfordern.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE-DE), schriftlich. Ich lehne die Bodenschutz-Richtlinie ab, da sie die Subsidiarität massiv verletzt und somit als europäische Gesetzgebung nicht zulässig ist. Ich werde auch nach einem positiven Votum des EP über die Bundesregierung dafür kämpfen, dass die Bundesrepublik gegen diese Richtlinie vor dem EuGH klagt.

 
  
  

- Bericht Berès (A6-0425/2007)

 
  
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  Janusz Lewandowski (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Herr Präsident! Die Begründung für den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament enthält ein neues Ausschussverfahren, das die Befugnisse des Europäischen Parlaments signifikant erhöht. Es ist das Regelungsverfahren mit Kontrolle. Der Standpunkt der Berichterstatterin, der Unterstützung verdient, lautet, dass das neue Verfahren für Prospekte gelten wird, die beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren zu veröffentlichen sind. Das betrifft ebenso Maßnahmen zur Befreiung von der Verpflichtung, einen Prospekt zu veröffentlichen, das Format des Prospektes sowie die Anpassung der Terminologie.

Das ist die Grundlage für die im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung bei der Abstimmung im Plenum vorgelegten Änderungsanträge. Der zur Diskussion stehende Bericht gibt der Idee signifikanter Fortschritte bei der Harmonisierung von Bestimmungen für europäische Finanz- und Börsenmärkte neue Impulse. Das ist zu einem großen Teil auf den unerbittlichen Fortschritt der Globalisierung und zum anderen auf den Aktionsplan für Finanzdienstleistungen von 1999 zurückzuführen.

Zudem ist es eine Bestätigung der Entscheidung, die zu Beginn der 1990er-Jahre in Ländern wie Polen getroffen wurde, als der Wiederaufbau der Kapitalmärkte auf europäische Normen gestützt wurde, wodurch nun die Harmonisierung der Bestimmungen in der Europäischen Union erleichtert wird.

 
  
  

- Bericht Cashman (A6-0289/2007)

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Nach Jahren der Verhandlung zwischen dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Parlament wurde die Entscheidung zur Änderung der vorangegangenen Entscheidung aus dem Jahr 1999, in der die Bestimmungen zur Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse festgelegt wurden, endlich angenommen.

Das Regelungsverfahren mit Kontrolle wurde somit eingeführt. Es muss für den Erlass von Maßnahmen von allgemeiner Tragweite zur Änderung (durch Streichung oder Hinzufügung) nicht wesentlicher Bestimmungen eines nach dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag − d. h. im Verfahren der Mitentscheidung − erlassenen Basisrechtsakts angewendet werden.

Das ist daher ein neues Komitologieverfahren, das auf eine von der Kommission erstellte Liste mit 25 Instrumenten anzuwenden ist, die bereits angenommen wurden und die geändert werden müssen. Dazu gehört die vorliegende Verordnung über den Schengener Grenzkodex.

Daher unterstütze ich die fachlichen Vorschläge des Berichterstatters Herrn Cashman, die Besonderheit des Schengener Grenzkodex zu berücksichtigen, weil er aus dem Schengen-Besitzstand hervorgegangen ist.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Gerade der Schengen-Besitzstand ist ein sensibler Bereich, in dem wir auch auf allfällige Entwicklungen reagieren können müssen. Organisierte Schlepperbanden suchen nach immer neuen Schlupflöchern, um die EU mit Migranten zu überschwemmen. Aus diesem Grunde darf es auch keinesfalls zu einer überhasteten Schengen-Erweiterung kommen. Zuvor ist sicherzustellen, dass die betroffenen Mitgliedsstaaten den Schutz der Außengrenze wirklich im Griff haben. Da hier aus meiner Sicht noch massive Zweifel bestehen, habe ich den Bericht Cashman abgelehnt.

 
  
  

- Bericht Hegyi (A6-0292/2007)

 
  
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  Hiltrud Breyer (Verts/ALE). - Herr Präsident! Ich habe für den Bericht Hegyi gestimmt, denn wir haben wiederholt das Demokratiedefizit kritisiert, das bei den genveränderten Organismen existiert.

Wir wissen, es gibt kaum Fälle, wo es eine qualifizierte Entscheidung im Ministerrat oder im Ständigen Ausschuss für oder gegen die Zulassung von GVO gab. Es ist im Grunde genommen immer das gleiche Spiel passiert: Die EU-Kommission hat trotz Bedenken vieler Mitgliedstaaten und Experten als Risikomanager die GVO gegen den Willen der EU-Bürger zugelassen. Es darf nicht sein, dass die EU-Kommission das letzte Wort hat. Es braucht die Kontrolle des EP.

Der Bericht Hegyi geht zwar in die richtige Richtung, nämlich die Mitentscheidung des Parlaments für GVO-Zulassungen bindend zu machen. Wir lehnen aber den ausgehandelten Kompromiss ab, denn das Demokratiedefizit der Komitologie bleibt bestehen. Dazu kann es eigentlich nur eine Lösung geben, nämlich Mitentscheidung des Europäischen Parlaments in allen Bereichen der GVO-Zulassung. Daher finde ich es etwas bedauerlich, dass wir nicht das Optimum aus dieser Abstimmung herausgeholt haben und nicht die Gelegenheit beim Schopfe ergriffen haben, endlich mehr Druck gegen das weitere Bestehen dieses Demokratiedefizits auszuüben.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Es stimmt, dass die langfristigen Folgen der GVO-Technologie noch nicht bekannt sind. Es gibt widersprüchliche wissenschaftliche Stellungnahmen und viele Menschen haben Angst vor möglichen Gefahren und Risiken. Aus diesem Grund sind Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, und es darf nicht auf der Verwendung der GVO-Technologien in der Landwirtschaft bestanden werden.

Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt ist gültig. Diese Richtlinie deckt die experimentelle Freisetzung von GVO in die Umwelt ab, mit anderen Worten, die Einführung von GVO in die Umwelt zu experimentellen Zwecken (wie beispielsweise für Feldtests) und das Inverkehrbringen von GVO (Produkte, die GVO enthalten oder aus ihnen bestehen), wie beispielsweise für die Kultivierung, den Import oder die Verarbeitung zu industriellen Produkten.

Wir sind der Auffassung, dass es wichtig ist, wenigstens in Bezug auf die Verfahren zumindest über eine breitere Kontrolle der GVO-Technologie zu verfügen, wie das Europäische Parlament es jetzt beabsichtigt. Aber wir betonen, dass es erforderlich ist, Vorsicht walten zu lassen, ganz gleich, ob in Bezug auf die Landwirtschaft oder auf verarbeitete Nahrungsmittel.

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS), schriftlich. 70% der europäischen Bevölkerung lehnt die Gentechnik ab, in Österreich ist die Angst vor giftigen Rückständen im Essen sogar größer als vor Terroranschlägen oder der Vogelgrippe. Zusätzlich zum Verdacht des Zusammenhanges zwischen zunehmenden gesundheitlichen Problemen und gentechnisch veränderten Organismen häufen sich auch Anhaltspunkte, wonach der Gentechnikeinsatz zu Verwüstungen und Abhängigkeit der Landwirte von internationalen Konzernen führt.

 
  
  

- Bericht Bradbourn (A6-0225/2007)

 
  
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  Philip Bradbourn (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Die Abgeordneten der Konservativen Partei haben für diesen Bericht gestimmt, bedauern jedoch den Ansatz, den der Rat im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens gewählt hat. Im Anfangsstadium der Erarbeitung des Berichts wurde durch den damaligen Ratsvorsitz unangemessener Druck auf das Parlament ausgeübt. Das halten wir für inakzeptabel, zumal es Aufgabe des Parlaments ist, Rechtsakte gründlich zu prüfen.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Diese Richtlinie ist angesichts der wachsenden Besorgnis im Hinblick auf Geldwäsche und ihre Rolle bei der internationalen Verbrechens- und Terrorismusfinanzierung extrem wichtig.

Aus diesem Grund ist ein gemeinschaftliches Konzept erforderlich, um einheitliche Regeln zu schaffen, Gesetzeslücken zu schließen und einen Mittelweg zwischen der erforderlichen Kontrolle und den Anforderungen an den Schutz der Binnenmärkte und des freien Kapitalverkehrs zu finden.

Ich unterstütze diese Initiative, die eine Aktualisierung der Richtlinie 2005/60/EG über Geldwäsche anstrebt, insbesondere was die in Artikel 41 der Richtlinie aufgeführten Durchführungsmaßnahmen betrifft.

Aus diesem Grund ist das ein weiterer Fall der Aktualisierung geltender Rechtsvorschriften, die mit dem neuen Regelungsverfahren mit Kontrolle im Rahmen der Komitologieentscheidung einhergeht.

Das Europäische Parlament wird so eine größere Kontrolle über die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse haben.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Wir haben für den Vorschlag insgesamt gestimmt. Es ist wichtig, internationale Normen einzuführen und einzuhalten, um das Finanzsystem vor Kriminalität und Geldwäsche generell zu schützen. Dabei dürfen jedoch die von den Mitgliedstaaten selbst ergriffenen Maßnahmen nicht gegen die Vorschriften des Binnenmarktes verstoßen. Es missfällt uns jedoch, dass die EU durch den ständigen Gebrauch des Begriffs Terrorismus versucht, ihre Macht auf Kosten der Mitgliedstaaten auszuweiten. Die Terrorismusfinanzierung macht nur einen äußerst geringen Teil der Geldwäsche aus. Die großen Beträge betreffen andere Formen des organisierten Verbrechens.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der eingereichte Vorschlag ändert die Bestimmungen der Richtlinie 2005/60/EG zur Verhinderung der Benutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, in der eine zeitliche Beschränkung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse in diesem Bereich vorgeschrieben wurde.

Der jüngsten Entscheidung über die Ausübung der Befugnisse der Kommission entsprechend wurde diese Beschränkung aufgehoben, das Europäische Parlament bewahrt sich aber das Recht, die Umsetzung von Akten, die im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens verabschiedet wurden, zu kontrollieren. Aus diesem Grund ist nunmehr klar, dass Änderungen dieser Richtlinie dem Europäischen Parlament und dem Rat zu deren Einschätzung vorgelegt werden müssen.

Das soll allerdings nicht bedeuten, dass einzelstaatliche Parlamente von dem Gesetzgebungsverfahren ausgeschlossen werden und sich lediglich darauf beschränken müssen, auf Gemeinschaftsebene angenommene Richtlinien in diesem Bereich umzusetzen. Und es geht noch weiter, denn der „Reformvertrag“ versucht dies einzuführen, indem Angelegenheiten aus den Bereichen Justiz und Inneres schrittweise in eine zukünftige Gemeinschaftspolitik umgewandelt werden, was wir klar ablehnen.

Schließlich müssen wir die Inkonsequenz der Europäischen Union hervorheben, die den absolut freien Kapitalverkehr und Steuerparadiese unterstützt und sich gleichzeitig vehement für die Bekämpfung der Geldwäsche einsetzt.

 
  
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  Jeffrey Titford (IND/DEM), schriftlich. − (EN) Die Rechtfertigung für diesen Rechtsakt ist der Schutz des Finanzsystems der EU vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die UKIP würde stets eine internationale Zusammenarbeit in diesen Fragen anstreben, doch die EU verfügt in puncto Verteidigung über keinerlei vereinbarte Kompetenz. Als eine Organisation, die seit dreizehn Jahren nicht in der Lage ist, ihre Rechnungsabschlüsse abzeichnen zu lassen, muss man der Kommission zudem jegliche Kompetenz in finanzieller Hinsicht oder die Fähigkeit, Rechtsakte zur Kontrolle des Finanzsystems vorzuschlagen, absprechen.

 
  
  

- Bericht Cavada (A6-0417/2007)

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh und Inger Segelström (PSE), schriftlich. − (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten haben für den Bericht gestimmt, da unserer Ansicht nach die Kenntnisse über die neue synthetische Droge BZP erweitert und dazu Kontrollmaßnahmen und strafrechtliche Vorschriften eingeführt werden müssen. Wir haben jedoch gegen sämtliche Vorschläge gestimmt, die darauf abzielen, Beschlüsse zu Kontrollmaßnahmen und strafrechtlichen Vorschriften zu verhindern, weil dies dem Vorsorgeprinzip zuwiderlaufen würde.

 
  
  

- Entschließung Internationale Rechnungslegungsstandards (B6-0437/2007)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Seit 2005 müssen börsennotierte Unternehmen unter bestimmten Umständen ihre konsolidierten Abschlüsse gemäß internationalen Rechnungslegungsstandards erstellen. Diese Standards wurden von einer in London ansässigen privaten Organisation entwickelt (International Accounting Standards Committee Foundation/International Accounting Standards Board) und sind mittels einer Verordnung nach und nach in die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften eingeflossen.

Trotz einiger Vorbehalte wird in dieser Entschließung der Vorschlag der Kommission (zur Änderung der Verordnung) angenommen, einen Standard (IFRS 8) zu bestätigen, der im Gegenzug einen US-Standard (SFAS 131) in EU-Recht umwandelt.

Das wird, wie in der Entschließung dargelegt, akzeptiert, obwohl das Interesse der Benutzer und die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen mit Sitz in den verschiedenen europäischen Ländern und der nur lokal agierenden Unternehmen in einer von der Kommission durchgeführten Folgenabschätzung nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

Aus diesem Grund können wir diese Entschließung nicht unterstützen.

 
  
  

- Gemeinsame Entschließung EU-Russland-Gipfel (RC-B6-0434/2007)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE). - (EN) Herr Präsident! Ich habe um eine Stimmerklärung zur Entschließung über den EU-Russland-Gipfel gebeten. Ich bedauere, dass einige wichtige Absätze aus merkwürdigen Gründen geopfert wurden, und zwar um die Entschließung zu verkürzen, anstatt sich auf eine längere Entschließung zu einigen, die sich dann aber auf wichtige Fragen erstrecken würde.

Meines Erachtens ist es dringend geboten, die Kommission und den Rat aufzufordern, gemeinsame Initiativen mit der russischen Regierung zu verfolgen mit dem Ziel, die Sicherheit und Stabilität in der gemeinsamen Nachbarschaft zu stärken, insbesondere mit Hilfe eines intensivierten Dialogs über Ukraine und Belarus sowie gemeinsamer Bemühungen, um die ungelösten Konflikte in Berg-Karabach sowie in Moldau und Georgien endlich beizulegen und dazu die uneingeschränkte territoriale Integrität dieser Staaten zu gewährleisten, sowie, was Transnistrien betrifft, eines Abzugs der verbleibenden russischen Truppen, die erforderlichenfalls von einem Kontingent internationaler Beobachter abgelöst werden sollten.

 
  
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  Jana Hybášková (PPE-DE).(CS) Ich habe ausdrücklich gegen diesen Entschließungsantrag zum Ergebnis des 10. EU-Russland-Gipfels gestimmt. Das russische KGB-Regime strebt nach Legitimierung. Ich lehne es ab, eine Marionette zu sein, und schäme mich für all jene, die auf Grund von Ignoranz und Feigheit zu Marionetten Russlands werden, zumal es dabei um die Erlangung geringfügiger wirtschaftlicher Vorteile geht. Russland ist nicht Europas Partner. Ich lehne die Auffassung, dass Russland bezüglich der Unabhängigkeit des Kosovo unser Partner sei, entschieden ab. Warum misst dieses Parlament der Partnerschaft eine solch hohe Bedeutung bei? Russland wirft über Tschetschenien weiterhin die Leichen von Tschetschenen aus Hubschraubern ab, hält Tausende von Regimegegnern gefangen, führt rechtswidrige Gerichtsverfahren gegen Politiker des Anderen Russlands und hält Michail Chodorkowski ohne Rechtsgrundlage im Gefängnis fest. Durch wen und wann werden wir die Wahrheit über den Tod von Anna Politkowskaja erfahren? Wann wird Russland aufhören, Menschenrechtsaktivisten zu bedrohen? Warum lud man uns nicht zur Beobachtung der russischen Parlamentswahlen ein? Warum möchte Herr Putin uns, seine Partner, nicht dabei haben? Sowohl in Marokko als auch in Palästina hat man uns gewähren lassen.

Wer das Grundprinzip der Solidarität in Form der Unterstützung Polens bezüglich freier Exporte und gleicher Ausfuhrbedingungen verletzt, wird von diesem Parlament als Partner betrachtet. Russland nimmt uns als Geisel. Wenn wir kein demokratisches und stabiles Russland unterstützen, stattdessen aber ein Geheimdienst-Regime, sind wir uns selbst die schlimmsten Feinde. Zum Schluss sei gesagt, dass unser Land das Recht hat, zu Europas Sicherheit beitragen zu dürfen und Europa gegen einen möglichen Angriff der iranischen Streitkräfte zu schützen. Wie können wir die USA auffordern, den Frieden in Europa mit ihrer Politik nicht zu gefährden, während wir bezüglich der mehr als offensichtlichen Unterstützung der Russen für das iranische Regime Zugeständnisse machen? Diese Entschließung ist ein Exempel von Perfidität und Schwäche. Wie wir Tschechen wissen, zahlt sich Nachgiebigkeit gegenüber Russland wirklich nicht aus. Ich lehne diese Entschließung ausdrücklich ab, allein schon als Ausdruck der Achtung gegenüber dem Vermächtnis der tschechischen politischen Gefangenen und allen, die Widerstand gegen die Okkupation geleistet haben.

 
  
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  Vytautas Landsbergis (PPE-DE). - (EN) Herr Präsident! Ich habe zwar für den Entschließungsantrag zum Gipfel EU-Russland gestimmt, dennoch bedauere ich, dass die von mir als neue Erwägung vorgeschlagene Änderung vom Berichterstatter abgelehnt wurde. Deshalb zitiere ich sie jetzt: „in der Erwägung, dass die Russische Föderation keine der Verpflichtungen erfüllt hat, die sie bei ihrem Beitritt zum Europarat 1996 übernommen hatte, und dass sie vor zwei Jahren das bereits unterzeichnete Grenzabkommen mit dem EU-Mitgliedstaat Estland einfach gekündigt und damit eine Regulierung dieses Abschnitts der Grenze zwischen der EU und Russland bisher verhindert hat; in der Erwägung, dass die Rechtsvorschriften der Russischen Föderation nach wie vor aggressive Standpunkte enthalten wie z. B. hinsichtlich sozialer Vorrechte ihrer Militärangehörigen im Falle von Verlusten als Folge von Verletzungen, die sie bei bewaffneten Aktionen in den baltischen Staaten erleiden, oder hinsichtlich von Verfahren des Beitritts ausländischer Staaten oder ihrer Teile zur Russischen Föderation“. Ich bin überzeugt davon, dass dieses Haus diese Standpunkte zu einem späteren Zeitpunkt neu überdenken wird.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. − (EN) Ich habe diese Entschließung nur recht zögernd befürwortet. Russland und Wladimir Putin als dessen Führer haben sich in letzter Zeit in einer Reihe von Bereichen, vor allem in Energiefragen, als schwierig erwiesen.

Der Punkt, in dem ich allerdings Verständnis für Russland habe, ist dessen Reaktion auf den höchst umstrittenen Plan der USA, in der EU einen Raketenabwehrschirm zu stationieren, um sich angeblich gegen die kaum glaubwürdige Gefahr eines iranischen Angriffs durch mit Atomsprengköpfen bestückte Interkontinentalraketen zu schützen, der gleichzeitig eine Gefahr für die Verteidigung Russlands darstellt.

Deshalb bedauere ich, dass Änderungsantrag Nr. 3 der Fraktionen der Grünen, für den ich gestimmt habe, mit 242 zu 362 Stimmen abgelehnt wurde.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Über diese Entschließung zum Gipfeltreffen EU/Russland gibt es viel zu sagen, deshalb werden wir nur einige Beispiele bezüglich der Ziele erwähnen.

Während z. B. die Initiativen und die tief greifende Verantwortung der US-Administration bei der Förderung einer neu eskalierenden Militarisierung Europas – mit Unterstützung der NATO-Mitgliedstaaten, das gilt es festzuhalten – beschönigt werden, wird festgestellt, dass die „Erklärungen der russischen Regierung“ und die „unangebrachte Drohung, aus dem Abkommen über konventionelle Streitkräfte in Europa auszuscheren, erhebliche Sorgen um die Erhaltung von Frieden und Stabilität auf dem europäischen Kontinent haben aufkommen lassen“.

In der Entschließung werden die wesentlichen Aspekte, wie beispielsweise die Tatsache, dass Russland es EU-Unternehmen erlaubt hat, strategische Anteile an russischen Unternehmen zu kaufen, die Bedeutung einer Verbesserung des Klimas für Investitionen in Russland (zur Freude der großen EU-Finanzkonzerne) und der „gleichberechtigte Zugang zu Märkten, Infrastrukturen und Investitionen“ auf Grundlage der Grundsätze der „Energiecharta“ mehr oder weniger direkt hervorgehoben.

Einhergehend mit den gerade genannten Beispielen wird der politische Druck auf die Russische Föderation aufrecht erhalten und gar versucht, Interventionsinstrumente zu fördern. Gleichzeitig wird aber die inakzeptable Situation bezüglich der grundlegendsten Rechte der russischsprachigen Bevölkerung in Lettland, einem EU-Mitgliedstaat, ignoriert.

 
  
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  Richard Howitt (PSE), schriftlich. − (EN) Die Labour Party im Europäischen Parlament befürwortet diese Entschließung und ihr Ziel, eine strategische Zusammenarbeit mit Russland auf der Grundlage gemeinsamer Werte, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte aufzubauen. Vor allem unterstützen wir die Forderung nach einem positiven russischen Beitrag bei der Suche nach einer nachhaltigen politischen Lösung der Kosovo-Frage.

Wir haben für Änderungsantrag 3 gestimmt, da es Überlegungen gibt, die hinsichtlich jeder weiteren Stationierung von konventionellen und nicht konventionellen Waffen auf dem europäischen Kontinent in Betracht gezogen werden sollten, und wir befürworten die Fortsetzung der bilateralen Gespräche zwischen den USA und Russland in dieser Angelegenheit.

 
  
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  Janusz Lewandowski (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Herr Präsident! Der EU-Russland-Gipfel in Mafra zeigt, dass sich die Beziehungen seit den 1990er-Jahren, als das 2007 auslaufende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen geschlossen wurde, geändert haben. Diese Beziehungen wurden von drei Hauptfaktoren beeinflusst.

Zunächst die Erweiterung der Europäischen Union, die die endgültige Befreiung einer ganzen Gruppe von Ländern aus dem Einflussbereich Russlands bedeutete und die das frühere russische Imperium nicht akzeptieren will.

Zweitens der autoritäre Charakter der Präsidentschaft Putins, der ein Rückschlag für Russlands Demokratisierung war. Obwohl diese Präsidentschaft in Russland weitestgehend akzeptiert wird und sie eine grundlegende Wirtschaftsordnung bietet, kann die EU angesichts der Menschenrechtsverstöße, die einen weiteren Reibungspunkt darstellen, nicht passiv bleiben.

Drittens die Situation auf den Energiemärkten, die eine Nutzung von Gasprom zu politischen Zwecken begünstigt und die europäischen Länder für die Frage der Energieversorgungssicherheit sensibilisiert hat.

Vor diesem Hintergrund bietet die von der Fraktion der Europäischen Volkspartei und Europäischer Demokraten vorgeschlagene Entschließung ein Gleichgewicht zwischen der Kritik an Russland und den Hoffnungen auf ein wärmeres diplomatisches Klima, das mit Grundsätzen aus unserem Wertesystem untermauert wird. Besondere Erwähnung verdienen die Punkte über die Achtung der Menschenrechte und die Forderung – und die ist für Polen wichtig – nach Aufhebung der ausweglosen Situation in Bezug auf polnische Agrarexporte auf den russischen Markt. Das ist eine Bestätigung der viel gewünschten Solidarität zwischen den Ländern der Europäischen Union in den Beziehungen zu Moskau.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Ich habe für den gemeinsamen Entschließungsantrag zum Gipfeltreffen EU-Russland gestimmt, in dem das Parlament die russische Regierung unter anderem auffordert, gemeinsam mit der Europäischen Union die Voraussetzungen für eine zügige Aufnahme der Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Russland zu schaffen. Weitere Fragen, die darin angesprochen werden, betreffen den bevorstehenden Beitritt Russlands zur WTO, die Menschenrechte in Russland, das Investitionsklima sowie anhaltende Bedenken bezüglich der Aufrechterhaltung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Der 18. Jahrestag des Falls der Berliner Mauer fiel in die Zeit nach dem Gipfeltreffen EU/Russland, das stattfand, nachdem dieser Bericht besprochen, aber bevor über ihn abgestimmt wurde. Nach achtzehn Jahren ist das frühere Osteuropa nunmehr ein demokratischer Raum, in dem sich die Marktwirtschaft etabliert hat. Russland hingegen ist weit davon entfernt, demokratisch und ein verlässlicher Partner zu sein. In Bezug auf Energie, den Kosovo, den Kaukasus, Zentralasien, die Ukraine, Moldawien oder die nukleare Frage im Iran war Russlands Beitrag zu einer Lösung unzureichend.

In derselben Woche hat der European Council on Foreign Relations einen Bericht vorgelegt, in dem zu lesen war, dass die Russen die Regeln für die Beziehungen zwischen Russland und der Europäischen Union festlegten, und dass Europa nicht genug Einheit und Strategie bewiesen und in einigen Fällen scheinbar die Erinnerungen an die Sowjetzeiten noch nicht hinter sich gelassen habe, wogegen es in anderen Fällen zu pragmatisch gewesen sei. Es wird zu Recht vorgeschlagen, dass die EU-Strategie Russland dazu ermutigen sollte, die Rechtsstaatlichkeit zu respektieren. Wenngleich es sich bei Russland nicht um eine liberale Demokratie handelt, muss es ein durchschaubarer und verlässlicher Staat sein. Daran muss Europa härter arbeiten.

 
  
  

- Bericht Iturgaiz Angulo (A6-0392/2007)

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh und Inger Segelström (PSE), schriftlich. − (SV) Unserer Ansicht nach ist das Recht auf Weitergabe von Informationen ein wichtiger Grundsatz. Beamte sollten in Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf Weitergabe von Informationen ohne Gefahr von Repressalien Informationen einholen und weitergeben dürfen, ein Recht auf Anonymität sowie auf Schutz vor Nachforschungen besitzen, d. h. Behörden und andere öffentliche Organe dürfen nicht untersuchen, wer gemäß dem Recht auf Weitergabe von Informationen möglicherweise Informationen weitergegeben hat.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), schriftlich. − (EN) Ich lehne den Änderungsantrag von Herrn Atkins (Änderungsantrag 1 zu Ziffer 15) zu dem von Carlos José Iturgaiz Angulo erarbeiteten Bericht des Petitionsausschusses entschieden ab.

Der Sonderbericht des Bürgerbeauftragten über das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF betrifft Aussagen des Amtes in Bezug auf einen Journalisten, der über dessen Untersuchungen von Behauptungen berichtet hatte, die von Herrn van Buitenen aufgestellt worden waren.

Unabhängig davon, ob die Behauptungen von Herrn van Buitenen richtig oder falsch sind, sollten wir das Recht von Journalisten auf Berichterstattung über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch in Fällen verteidigen, in denen diese Journalisten für Zeitungen tätig sind, die unseren Ansichten nicht gerade positiv gegenüberstehen.

Der Bürgerbeauftragte stellte in seinem Sonderbericht fest, dass OLAF vorschriftswidrig gehandelt hat, als es seine Anschuldigungen gegen einen Journalisten vorbrachte. Der Petitionsausschuss kam überein, um einen Initiativbericht in dieser Sache zu ersuchen, um OLAF durch entsprechenden Druck zu veranlassen einzuräumen, dass es vorschriftswidrig gehandelt hat. Mit einer Befürwortung des PPE-DE-Änderungsantrags werden wir außerstande sein, die Unabhängigkeit der journalistischen Tätigkeit zu verteidigen, den Petitionsausschuss bei seiner Arbeit zu unterstützen und die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten zu unterstützen.

 
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