Präsident. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Gisela Kallenbach im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (KOM(2006)0093
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. − Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Waffen sind keine gewöhnlichen Produkte. Tragische Ereignisse, ob in Erfurt, Antwerpen oder Helsinki, haben uns das Gefahrenpotenzial vor Augen geführt, das Waffen für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und gerade von Kindern darstellen. Unsere Anforderungen an die Produktion, den Verkauf und den Besitz von Waffen müssen daher strikt sein.
Auch wenn unser europäisches Recht den Mitgliedstaaten ausdrücklich einräumt, über das gemeinsam vereinbarte Schutzniveau hinauszugehen, bin ich sehr dankbar, dass das Parlament eine deutliche Stärkung der Sicherheitslage anstrebt, soweit Waffen in Europa betroffen sind. Mein besonderer Dank gilt der Berichterstatterin des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Frau Kallenbach, und der Vorsitzenden dieses Ausschusses, Frau McCarthy. Ich möchte mich ausdrücklich bei Ihnen beiden für die vorzügliche Zusammenarbeit bedanken!
Ich möchte noch einmal den Hintergrund der heutigen Entscheidung in Erinnerung rufen. Ausgangspunkt war die notwendige Veränderung unseres Rechtes, um eine Ratifizierung des UNO-Waffenprotokolls möglich zu machen. Erst danach war eine umfassende Änderung des europäischen Waffenrechts geplant. Dank Ihnen, meine Damen und Herren, haben wir das in einem einzigen großen Schritt geschafft, und zwar im ersten Anlauf, denn auch der Rat hat sich politisch auf den heutigen Gesamtvorschlag festgelegt.
In einer Reihe von schwierigen Fragen waren Lösungen zu finden, und das heutige Ergebnis kann sich sehen lassen. Wir tasten die unterschiedlichen Traditionen und kulturellen Gegebenheiten in unseren Mitgliedstaaten nicht an, sondern respektieren, dass es lange und ganz verschiedene Traditionen gibt, was Jäger, Sportschützen und Waffensammler betrifft. Ein europäischer Schusswaffenpass wird demnächst grenzüberschreitendes Reisen erleichtern und die grenzüberschreitende Begegnung von Jägern und Sportschützen auf sichere Grundlagen stellen. Wir haben uns ebenfalls dafür entschieden, für eine angemessene Kennzeichnung und Registrierung von Waffen zu sorgen, damit grenzüberschreitender Handel und Transport von Waffen im Binnenmarkt möglich, aber auch nachvollziehbar und damit sicherer werden.
Eine wichtige Neuerung ist die Erfassung aller Waffen, die sich in persönlichem Besitz befinden. Wir müssen wissen, wer welche Waffen hat. Mit dieser Erfassung schieben wir dem illegalen Besitz von Waffen oder dem illegalen Handel mit Waffen einen weiteren Riegel vor. Die Daten sollen 20 Jahre aufbewahrt werden, damit über einen ausreichend langen Zeitraum die Rückverfolgbarkeit von Waffen gewährleistet ist. Das ist in jeder Hinsicht begrüßenswert. Allerdings hält es die Kommission an dieser Stelle für richtig, in einer Erklärung unser Verständnis des neuen Erwägungsgrundes 9e zur Datenschutzrichtlinie zu verdeutlichen.
Wir haben uns ebenfalls dafür entschieden, dass der Erwerb von Waffen durch Minderjährige unter 18 Jahren künftig verboten sein soll. Europa setzt damit ein klares Signal: Waffenkauf ist nichts für heranwachsende Jugendliche! Selbstverständlich bleibt es dabei, dass die Sportschützen und Jäger, auch wenn sie noch nicht 18 Jahre alt sind, ihrem Hobby nachgehen können, aber nur unter Aufsicht von Erwachsenen, wie zum Beispiel Trainern oder den Eltern. Es ist schon zu viel Unglück mit Waffen in den Händen von Heranwachsenden passiert. Ich hoffe, dass die neue Regelung dazu beitragen wird, neues Unglück zu vermeiden und das Bewusstsein für den notwendigen, besonders sorgfältigen Umgang mit Waffen, gerade auch bei jungen Sportschützen oder Jägern, zu stärken.
Wir waren damit konfrontiert, dass Technologie und kriminelle Energie in Europa zu einem bisher unbekannten Problem geführt hatten: Ich meine den Umbau von an sich ungefährlichen Waffen in scharfe Waffen. Frau McCarthy hat als Erste auf dieses Problem aufmerksam gemacht. De facto wurde damit das Recht einfach umgangen. Aber auch damit ist jetzt Schluss. Wir werden uns im Übrigen in den kommenden zwei Jahren noch intensiver mit dem Problem von Nachbauten von Schusswaffen zu beschäftigen haben, um keinerlei Sicherheitslücken zuzulassen. Gleiches gilt auch für die Frage, wie man Feuerwaffen am sinnvollsten entschärft.
Sie wissen auch, dass die Kommission dafür eingetreten ist, Sanktionen im europäischen Recht zu verankern, da der Europäische Gerichtshof in dieser Frage eindeutig entschieden hat. Die Kommission anerkennt aber, dass sich im Erwägungsgrund 8 ein Hinweis auf diese strafrechtlichen Sanktionen und auf das UN-Protokoll befindet. Das ist wichtig, denn die Einhaltung von Artikel 5 des UN-Protokolls erfordert zwingend Sanktionen durch die Mitgliedstaaten. Ich bin zuversichtlich, dass die Mitgliedstaaten das in ihrem nationalen Recht auch vorsehen. Eine Erklärung der Kommission dazu wird ebenfalls im Generalsekretariat des Parlaments abgegeben(1). Ich möchte mich an dieser Stelle besonders bei Herrn Alvaro für seine Unterstützung bedanken!
Europa gibt sich ein modernes Waffenrecht. Ein Recht, das auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger setzt und den Schutzbedürfnissen heranwachsender Jugendlicher Rechnung trägt. Wir heben unsere gemeinsamen europäischen Schutzanforderungen an.
Jetzt ist es Sache der Mitgliedstaaten, die Zeichen der Zeit zu erkennen und entsprechend den eigenen nationalen Bedingungen die Regeln im Einzelnen weiterzuentwickeln. Wer also auf nationaler Ebene striktere Regeln für richtig und zwingend hält, der hat meine ganz persönliche Unterstützung, und den kann ich nur auffordern, es zu tun!
Ich setze darauf, dass Ihre Kollegen in den nationalen Parlamenten bei Waffen ganz klar entscheiden. Es muss immer heißen: Vorfahrt für die Sicherheit. Die heutige Beschlussfassung macht den Weg dafür frei und dafür danke ich Ihnen.
1) Erklärung zu Sanktionen
„Die Kommission begrüßt die zügige Annahme der Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, bedauert jedoch, dass der Rat ihren ursprünglichen Vorschlag bezüglich Artikel 16 zu strafrechtlichen Sanktionen ablehnt.
Die Kommission stellt fest, dass die Gemeinschaft dafür zuständig ist, strafrechtliche Sanktionen in Übereinstimmung mit Artikel 5 des Protokolls betreffend die Bekämpfung der unerlaubten Herstellung von und des unerlaubten Handels mit Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen und Munition zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität festzulegen.
Deshalb ist die Kommission der Auffassung, dass eine Entscheidung über die Ratifizierung des Protokolls von einer Zuständigkeitserklärung begleitet sein muss, die dem Bereich der Zuständigkeit der Gemeinschaft korrekt Rechnung trägt.
Die Kommission behält sich in dieser Hinsicht ihre institutionellen Rechte vor.“
2) Entwurf einer Erklärung zum Datenschutz
„Die Kommission stellt fest, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie unter Einhaltung von Richtlinie 95/46/EG erfolgen muss und das Schutzniveau für Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß gemeinschaftlicher und einzelstaatlicher Rechtsvorschriften nicht beeinträchtigen darf und insbesondere die in der Richtlinie 95/46/EG festgelegten Pflichten und Rechte nicht ändert.
In dieser Hinsicht sollte die Notwendigkeit, die Mindestaufbewahrungszeit für Waffenbücher, die Angaben zu den Eigentümern von Waffen enthalten, von zehn auf zwanzig Jahre zu verlängern, begründet werden. Die Kommission ist überzeugt, dass eine solche Verarbeitung personenbezogener Daten begründet ist angesichts der Gefährlichkeit und der Langlebigkeit solcher Waffen wie auch deren möglicher missbräuchlicher Nutzung für kriminelle Zwecke, weshalb eine angemessene Rückverfolgung der Feuerwaffen sowie auch deren Eigentümer erforderlich ist.
Die Kommission stellt ferner fest, dass im Sinne dieser Richtlinie und entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 95/46/EG ein Zugriff auf die zentrale Datei bzw. das System, das einen Zugang zu nicht zentralen Dateien gewährleistet, nur für die Polizei- und Justizbehörden für die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten möglich sein sollte.“
Gisela Kallenbach, Berichterstatterin. − Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein langer Prozess kommt nun zu einem hoffentlich erfolgreichen Ende. Lassen Sie mich daher mit einem herzlichen Dank an alle beginnen, die mitgewirkt haben, die Schattenberichterstatter vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Herr Podestà, Herr Lehtinen, Frau Riis-Jørgensen, die Ausschussvorsitzende, Aline McCarthy, und das zuständige Sekretariat, die Mitarbeiter der Berichterstatter im LIBE-Ausschuss, Kollege Alexander Alvaro, und die Mitstreiter, die Ratspräsidentschaft, vertreten durch Herrn António Delicado und seine Kollegen, und last but not least, die Kommission, vertreten durch Herrn Michel Ayral und seine Kollegen, die durch ihren Chef, Herrn Kommissar Verheugen motiviert wurden, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Ich habe in diesem Prozess viel gelernt. Ich habe gelernt, welche Rolle Lobbyisten wirklich spielen können, wie einige konstruktiv an gemeinsamen Lösungen mitarbeiteten, wie aber andere durch Halbwahrheiten und Fehlinformationen dies bewusst verhindern wollten. Von Anbeginn war mir klar, dass es nicht so einfach ist, die richtige Balance zu finden zwischen den Erfordernissen eines funktionierenden Binnenmarktes und den berechtigten Sicherheitsinteressen der Bürger bei illegalem Waffengebrauch und den guten, nachvollziehbaren Erwartungen der Jäger und Sportschützen zur weitgehend ungestörten Ausübung ihres Hobbys. Herr Verheugen hat es bereits erwähnt, wir wollten die Erfahrungen aus der Anwendung der Richtlinie 477/91 nutzen, die dabei festgestellten Mängel beheben und das von der Kommission bereits 2002 unterzeichnete UN-Waffenprotokoll in Gemeinschaftsrecht überführen. Daher haben wir auch die Verpflichtung gehabt, bestimmte Artikel einzuführen, um eben illegale Nutzung, Handel und Erwerb zu unterbinden. Dieser Kompromiss trägt diesen Anforderungen Rechnung. Ich gestehe, dass ich mir hier oder da noch eindeutigere Regelungen gewünscht hätte, z. B. im Sinne von besserer Rechtsetzung oder Vereinfachung, ebenso wie die europaweite Reduzierung der Waffenkategorien auf zwei, wie dies bereits in zwei Dritteln der Mitgliedstaaten der Fall ist. Dafür habe ich keine Mehrheiten gefunden.
Insgesamt bin ich aber mit dem erzielten Kompromiss sehr zufrieden. Bedenken wir, dass wir somit ein teilharmonisiertes Waffenrecht in 27 Mitgliedstaaten umsetzen. Wir haben es noch mit sehr unterschiedlichen nationalen Waffenrechten zu tun. Dieser Fakt der Teilharmonisierung wird den legalen Handel erleichtern und auch zu mehr Sicherheit beitragen. 100% Sicherheit vor Missbrauch kann niemand gewährleisten. Aber wir sollten uns verpflichtet fühlen, auch das haben wir bereits gehört, solch tragischen Ereignissen wie in Deutschland, Finnland oder auch Belgien weitgehend vorzubeugen.
Ich will jetzt nicht auf Einzelheiten der neuen Regelung eingehen – Sie kennen sie – Herr Verheugen hat einige bereits genannt. Ich denke, es ist sehr gut, dass wir bis 2014 ein computergestütztes Waffenregister in den Mitgliedstaaten einführen wollen. Das wird den Informationsaustausch verbessern und die Rückverfolgbarkeit bei Missbrauch wesentlich erleichtern oder überhaupt erst möglich machen. Auch dem Zeitalter des Web wird Rechnung getragen, die Vorschriften gelten im Internethandel gleich wie im Direkthandel.
Gestatten Sie mir abschließend noch einige Anmerkungen, die Ihnen Ihre Entscheidung erleichtern sollen und Argumente von Gegnern eines verbesserten europäischen Waffenrechts berücksichtigen. Die Richtlinie gilt nicht für Waffen- und Munitionssammler, auch nicht für öffentliche Dienste oder kulturelle und historische Einrichtungen. Die Bestimmungen werden nicht retroaktiv eingeführt. Wir schlagen nationalstaatliche und nicht europaweite Waffenregister vor. Obwohl ein solches für Kühe existiert, bei Waffen scheint es sich damit etwas schwieriger zu verhalten. Wir sind auch keine grundsätzlichen Gegner von Herstellern, Händlern, Sportschützen oder Jägern, die verantwortungsbewusst mit dem besonderen Handelsgut Waffen umgehen.
Ich habe mir berichten lassen, dass bei der Diskussion zur Ursprungsrichtlinie in den 90er Jahren sehr große Vorbehalte geäußert und emotionale Diskussionen geführt wurden. Später wurde die Richtlinie als sehr hilfreich, praktikabel und wirksam angesehen. In diesem Sinne bin ich gewiss, dass uns das mit dem Ihnen vorliegenden gemeinsamen Kompromiss auch gelingen wird. Ich rechne mit Ihrer Unterstützung.
Alexander Alvaro, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. − Herr Präsident! Dem, was die Kollegin Kallenbach gesagt hat, gibt es nicht sehr viel hinzuzufügen, außer, dass es mir eine Freude ist, mich sowohl bei der Vorsitzenden des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Arlene McCarthy, bei meiner Kollegin im Binnenmarktausschuss, Gisela Kallenbach, mit der ich in dieser Phase sehr vertrauensvoll und eng zusammengearbeitet habe, zu bedanken, und nicht zuletzt bei der Kommission, vertreten in diesem Fall durch Herrn Kommissar Verheugen. Wir haben in seltenen Fällen eine solch enge Zusammenarbeit gehabt.
Was bleibt einem in einer Minute zu sagen, wenn man dreißig Sekunden auf Danksagungen verbraucht?
Im Wesentlichen haben wir durchgesetzt, dass die Europäische Union ein klares Signal gegeben hat, dass sie, wenn sie den legalen Waffenhandel regelt, damit auch gleichzeitig illegalen Waffentransfer und Waffenmissbrauch bekämpft. Wir haben deutlich gemacht, dass die Europäische Union nicht tolerieren wird, dass auf ihrem Gebiet in irgendeiner Form Verbrechen begangen werden mittels Waffen, mittels Funktionen, die nicht in einen legalen Prozess eingebunden worden sind, geschweige denn, dass wir tolerieren würden, dass Menschen die Rechte, die sie durch die EU bekommen haben, missbrauchen.
All diejenigen, die wie ich heute zahlreiche E-Mails von Jägern und Sportschützen bekommen haben, die uns als Europäische Union eine Einschränkung ihrer Freiheiten vorwerfen, kann ich nur darauf hinweisen: Lesen Sie diese Richtlinie, wenden Sie sich an die Kommission, und Sie werden feststellen: Die Europäische Union hat zum Schutze ihrer Bürger gehandelt und nicht zum Gegenteil!
Guido Podestà, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin der Berichterstatterin, Frau Kallenbach, und den Schattenberichterstattern aus den anderen Fraktionen dankbar dafür, dass sie durchgehend für Konsultationen zur Verfügung gestanden haben, was es uns ermöglicht hat, einen innovativen und doch wirklich sehr ausgewogenen Kompromiss zu erzielen.
Der Zweck der vorgeschlagenen Änderung der Richtlinie ist es, die Richtlinie an das UN-Protokoll zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität anzupassen, was den legalen Erwerb von und den Handel mit Feuerwaffen ausschließlich für die zivile Nutzung betrifft. Die Richtlinie umfasst heikle Fragestellungen von allgemeinem Interesse, z. B. die Sicherheit unserer Bürger, aber auch sportliche Traditionen und die Brauchtumspflege von Millionen von Europäern, die auf die Jagd gehen.
Eingehende Gespräche mit dem Rat haben es uns ermöglicht, einen Entwurf zu erarbeiten, der einen fairen Ausgleich erzielt zwischen dem Wunsch nach harmonisierten Regeln einerseits und der Achtung der spezifischen kulturellen Praktiken einzelner Länder andererseits unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips.
Zum ersten Punkt möchte ich das Kennzeichnungssystem für Feuerwaffen und deren Hauptbestandteile hervorheben, das nicht zuletzt der Gewährleistung ihrer Rückverfolgbarkeit dient, des weiteren die Verpflichtung, bestimmte Angaben für mindestens 20 Jahre zu speichern, die strengere Überwachung von Online-Verkäufen angesichts der damit bekanntlich verbundenen Risiken, die Einschränkungen für den Gebrauch von Feuerwaffen durch Minderjährige und durch Menschen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen könnten, sowie die Einführung allgemeiner Grundsätze für die Deaktivierung von Feuerwaffen.
Hinsichtlich des zweiten Punktes möchte ich daran erinnern, dass die gegenwärtige Einteilung in vier Kategorien aus Achtung vor dem bereits erwähnten kulturellen und historischen Brauchtum beibehalten wurde, wobei eine erneute Bewertung ermitteln soll, welche Vor- und Nachteile eine Reduzierung auf nur zwei Kategorien bis 2012 mit sich bringen würde.
Die mangelnde Verfügbarkeit des Rates hat jedoch verhindert, dass der Europäische Feuerwaffenpass das einzige für die Mitnahme von Schusswaffen erforderliche Dokument sein wird, und das ist in meinen Augen eine verpasste Gelegenheit.
Lasse Lehtinen, im Namen der PSE-Fraktion. – (FI) Herr Präsident! Meinen aufrichtigen Dank an die Berichterstatterin, Frau Kallenbach, und die Schattenberichterstatter sowie an Frau McCarthy als Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz dafür, dass sie dieses komplizierte Paket von Rechtsvorschriften zu Ende gebracht haben. Als wir vor fast zwei Jahren mit dieser Arbeit begannen, wurde uns versichert, es würde sich hierbei in erster Linie um eine technische Maßnahme handeln, deren alleiniger Zweck darin bestehe, das UN-Protokoll zu den Schusswaffen in EU-Recht zu überführen. Der Prozess war jedoch alles andere als eine technische Aufgabe. Einige wollten Waffen vollständig verbieten und selbst den legalen Gebrauch für Freizeitaktivitäten beschränken, während einige andere Leute keinerlei Kontrolle über den Erwerb und die Verwendung von Waffen haben wollten.
Unter der Leitung unserer Berichterstatterin, Frau Kallenbach, haben wir jedoch einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den wichtigsten Gruppen gefunden, der sowohl die Sicherheit des Einzelnen und der Gesellschaft als auch die Bedürfnisse derjenigen berücksichtigt, die Waffen für Freizeitaktivitäten nutzen, oder z. B. auch von Jägern. Es ist gut, dass sämtliche Waffen in der EU registriert werden, um sie leichter rückverfolgen zu können, und dass die Mitgliedstaaten die Daten zu einer Waffe und ihrem Besitzer künftig über einen Zeitraum von 20 Jahren aufbewahren müssen. Wichtig ist weiterhin, dass auch Nachahmungen von Waffen sowie umgebaute Waffen unter diese Richtlinie fallen. Das Leben von Jägern und Sportschützen wird um Einiges leichter, wenn der Europäische Feuerwaffenpass das einzige Dokument ist, das sie bei Reisen von einem Land in ein anderes vorlegen müssen, und dafür sollte auch keine Gebühr erhoben werden.
Die in der Richtlinie vorgesehene Altersgrenze von 18 Jahren und die Ausnahmeregelungen halte ich für vernünftig. Das bedeutet zum Beispiel, dass in meinem Heimatland Finnland die Tausenden von registrierten minderjährigen Jägern auch weiterhin mit Erlaubnis ihrer Eltern ihrem Hobby nachgehen können, so wie sie es bislang getan haben. Gerade Richtlinien wie diese erweisen sich in den Augen der Öffentlichkeit als sinnvoll. Auch die vier Grundfreiheiten der EU werden in dem Maße an Stärke gewinnen, wie die EU zu einer sicheren Region der Binnenrechte fortentwickelt wird.
Samuli Pohjamo, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FI) Herr Präsident! Auch ich möchte zunächst der Berichterstatterin, Frau Kallenbach, für ihren sehr guten Bericht danken. Für die Zukunft aller ist es wichtig, die illegale Herstellung von und den Handel mit Schusswaffen zu verhindern. Der Bericht dient der Verwirklichung dieses Ziels.
Wir Finnen waren besorgt darüber, ob junge Menschen auch weiterhin die Möglichkeit haben würden, in ihrer Freizeit der Jagd nachzugehen. Der Jagdsport unterliegt in Finnland der Zulassungspflicht und wird streng überwacht. Erfahrene Jäger geben Unterweisungen im sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Waffen. Ich halte es für wichtig, dass diese bewährte Praxis und die lange Tradition in Finnland auch nach der Annahme dieser Richtlinie fortgeführt werden können. Es ist wichtig, dass wir morgen einem sorgfältig ausgearbeiteten Kompromiss zustimmen können, in dem die unterschiedlichen Praktiken in den Mitgliedstaaten miteinander vereinbar werden und die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen zum Zwecke der Jagd für unter 18-Jährige regeln können.
Andrzej Tomasz Zapałowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die Kontrolle des Besitzes von Waffen ist von außerordentlicher Wichtigkeit, wenn es darum geht, die Sicherheit der in Europa lebenden Menschen zu gewährleisten. Selbstverständlich dürfen einschlägige Bestimmungen weder das Recht der Bürger, ihre eigene Sicherheit auf ihrem eigenen Grund zu garantieren, über Gebühr einschränken, noch dürfen sie ihr Recht beschneiden, ihre persönliche Sicherheit zu schützen, während sie wichtige öffentliche Aufgaben wahrnehmen bzw. nachdem sie ein solches öffentliches Amt bekleidet haben.
Außerdem sind Bürger berechtigt, Waffen zu besitzen, bei denen es sich um Erbstücke handelt oder die zum Jagen bzw. für sportliche Aktivitäten verwendet werden. All dies ist Teil der europäischen Tradition. Sämtliche Einschränkungen sollten sich auf den psychologischen Zustand der betreffenden Person beziehen sowie für Menschen gelten, die im Verdacht stehen, Straftaten begangen zu haben. Des Weiteren sollten entsprechende Beschränkungen meiner Ansicht nach für Personen Gültigkeit haben, die sich öffentlich für Faschismus und radikalen Kommunismus aussprechen sowie für islamistische Extremisten.
In Europa steht gegenwärtig Technik zur Verfügung, die es jedem, der keine zwei linken Hände hat, erlaubt, relativ schnell eine Amateurwaffe zu bauen. Die Umsetzung von unnötigen Restriktionen wird Kriminelle daher nicht vom Waffenbesitz abhalten, sondern nur die Rechte der Bürger übermäßig beschränken, einschließlich ihres Rechts auf Selbstverteidigung. Unser Grenzschutz muss weiter verstärkt werden, weil es illegalen Einwanderern noch immer gelingt, nach Europa einzudringen, und Waffen können sogar noch einfacher eingeschmuggelt werden.
Jens Holm, im Namen den GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Die vorgeschlagenen Änderungen der EU-Waffenrichtlinie zielen auf eine bessere Waffenkontrolle ab. Wir werden eine bessere Kennzeichnung sowie strengere Auflagen für den Waffenhandel und die Herstellung von Waffen erhalten. Das ist gut. Besonders positiv ist, dass der Ausschuss diese Anforderungen weiter verschärft hat. Dieses Thema gewinnt besondere Bedeutung im Lichte der tragischen Todesschüsse in der Jokela-Schule in Finnland vor einigen Wochen. Die Kombination von Jugendlichen auf der schiefen Bahn, der Verbreitung einer Kultur der Gewalt über das Internet und dem Zugang zu Waffen ist leider tödlich. Deshalb sind die strengeren Vorschriften, die wir jetzt annehmen, so wichtig.
Positiv ist ebenfalls, dass es sich um eine Mindestrichtlinie handelt. Mit anderen Worten, Mitgliedstaaten können weiter reichende Bestimmungen erlassen. Ich würde mir wünschen, die gesamte EU-Gesetzgebung wäre so aufgebaut. Das würde viele Probleme lösen. Es sieht so aus, als könnten wir in der ersten Lesung eine Einigung erzielen. Das ist erfreulich, denn so können wir Zeit und Mittel sparen, die wir für andere Dinge, beispielsweise für die Schaffung einer friedlicheren und kinderfreundlicheren Gesellschaft, einsetzen können.
Hélène Goudin, im Namen den IND/DEM-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Die Jagd ist ein alter Brauch. Jeder Mitgliedstaat hat seine besonderen Jagdtraditionen, die er bewahren möchte. Die heutige Aussprache kennzeichnet daher den Abschluss eines langen Prozesses. Dabei sind starke Willen aufeinandergeprallt, wurden zahlreiche Diskussionen geführt und den Schattenberichterstattern die Teilnahme an den Trilog-Sitzungen verwehrt.
Einige der ursprünglichen Vorschläge hätten die Jagdkultur der Mitgliedstaaten bedrohen können. Der Europäische Feuerwaffenpass als alleiniges Dokument für die zeitweilige Verbringung von Jagd- und Sportwaffen in einen anderen Mitgliedstaat war bedauerlicherweise nicht ausreichend. Die Freizügigkeit wird dadurch behindert, dass einige Mitgliedstaaten die Vorlage weiterer Dokumente fordern können. Die Jäger und Sportschützen der Gemeinschaft sind einer größeren Bürokratie ausgesetzt als Personen aus Drittländern. Erfreulicherweise ist die Erhebung von Gebühren für diese Genehmigung verboten worden.
Im Laufe der Verhandlungen habe ich als Schattenberichterstatterin versucht, Einfluss auf den endgültigen Bericht zu nehmen, wenn ich zu den Sitzungen zugelassen war. Ich habe mich in meiner Arbeit vor allem auf zwei Schwerpunkte konzentriert: die Verhinderung eines Verbots, Waffen über das Internet zu bestellen, sowie einer Änderung der Möglichkeiten für Ausnahmegenehmigungen für die Ausbildung an Schulen, die Programme für Naturverwaltung und Jagd anbieten. In abgelegenen Regionen würde ein Verbot des Waffenkaufs über das Internet den Zugang zu Waffen für Jagdzwecke behindern. Wir haben in Schweden bereits heute gute Vorschriften für den Internethandel, die sowohl von den Jägern als auch den Behörden akzeptiert sind.
Bei der zweiten Frage ging es um die Kriterien für das Mindestalter, die verschiedene Programme in Sekundarschulen beeinträchtigen würden. In Schweden erfüllt die Jagdausbildung eine wichtige Funktion, um zukünftigen Generationen Wissen über Jagd und Wildhege zu vermitteln. Jetzt können unsere Jagdtraditionen weiter bestehen. Der zunächst umständliche, bürokratische Vorschlag ist jetzt zu einem – wenn auch nicht idealen – Kompromiss geworden.
Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Schengen und immer brutalere kriminelle Banden machen zweifellos ein verstärktes Vorgehen gegen illegalen Waffenbesitz und organisierte Kriminalität notwendig. Allein, das Ganze gerät zur Farce, wenn unbescholtene Bürger, Jäger und Sportschützen, quasi mit Kriminellen gleichgesetzt werden. Stattdessen müsste es oberste Priorität sein, in den letzten Jahren reduzierte Polizeikräfte wieder aufzustocken.
In Großbritannien ist die Kriminalstatistik seit dem völligen Verbot von Faustfeuerwaffen explodiert. Das sollte uns meines Erachtens zu denken geben. Gerade in unseren rauer werdenden Zeiten, in denen der Staat an der Sicherheitspolitik spart, muss es dem unbescholtenen, psychisch gesunden Bürger erlaubt sein, sich im Notfall gegen einen drohenden Angriff auf Leib und Leben auch zur Wehr zu setzen. Das Gros der Straftaten wird nun einmal nicht mit legal erworbenen Waffen verübt.
Die EU sollte vielleicht auf besseren Grenzschutz, etwa durch Erhöhung der FRONTEX-Mittel, setzen und sich auf eine sicherheitspolitische Verbesserung der Zusammenarbeit konzentrieren.
Die EU-Staaten haben durchwegs ein funktionierendes Waffenrecht, und sollten Verschärfungen erwünscht beziehungsweise notwendig sein, sollten die Entscheidungen darüber in den betroffenen Ländern fallen.
Andreas Schwab (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns anschauen, von welchem Ausgangspunkt aus wir bei diesem Dossier nun am Ende angelangt sind, so kann man ehrlich sagen, dass es gelungen ist, ein politisch hoch brisantes Thema auf eine sachliche Basis zurückzuführen und in Zusammenarbeit mit dem LIBE-Ausschuss eine Lösung zu finden, die auf der einen Seite eine bessere Kontrolle von Waffen innerhalb der gesamten Europäischen Union ermöglicht, ohne aber die berechtigten Interessen von Sportschützen und Jägern, die Angst vor zu viel Bürokratie und vor zu schwerwiegenden und schwerfälligen Registrierungspflichten haben, zu vergessen. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar, Herr Kommissar Verheugen, aber auch der Vorsitzenden des Binnenmarktausschusses, Arlene McCarthy, und natürlich auch unserem Schattenberichterstatter, der über Monate hinweg mit der Berichterstatterin und den Kollegen an diesem Dossier sehr hart gearbeitet hat. Das war für die verschiedenen Gruppierungen nicht einfach. Aber ich glaube, das Ergebnis ist ein Kompromiss, der vor dem Hintergrund der Situation im Rat nicht anders ausfallen konnte.
Die Frage wird sein, inwieweit die Kommission für den handelsrelevanten Teil, der im Bereich des UN-Protokolls ja noch vor uns liegt, in der Lage ist, einen Vorschlag zu machen, der im Rat insgesamt auf Wohlgefallen stößt und die Arbeit im Parlament etwas einfacher macht. Da, lieber Herr Verheugen, wünsche ich Ihnen heute ohne Ironie, sondern mit vollem Ernst viel Erfolg und auch das notwendige Quäntchen Geschick, um die Kolleginnen und Kollegen im Rat davon zu überzeugen, dass die Verpflichtungen, die sie im UN-Protokoll eingegangen sind, natürlich nun auch in der EU gelten müssen.
Ich danke also allen, die bei diesem hoch brisanten Thema am Schluss in der Lage waren, den Ball flach zu halten. Ich glaube, dass für alle Beteiligten hier eine solide Lösung auf Kompromissbasis gefunden werden konnte. Ich hoffe, dass wir morgen mit breiter Mehrheit diesen Kompromiss annehmen.
Arlene McCarthy (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich ergreife das Wort als besorgte Europaabgeordnete und nicht als Ausschussvorsitzende. Ich glaube, dass wir mit dieser neuen Rechtsvorschrift zu Waffen unseren Bürgern beweisen können, dass Europa in der Lage ist zu handeln, um das Problem illegaler Waffen anzugehen. Wir haben in Großbritannien strenge Gesetze, aber ohne diese EU-Rechtsvorschrift werden auch weiterhin Waffen auf die Straßen von Städten wie Manchester und Liverpool gelangen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist die Kopie einer 9 mm Smith & Wesson – eine umbaubare Waffe für das Abfeuern von Platzpatronen oder CS-Gaspatronen –, mit der – umgebaut – auch mit echter Munition geschossen werden kann. Keine Panik! Sie ist nicht geladen, sie ist umbaubar, nicht umgebaut. Mit einer solchen Waffe wurde Kamilah Peniston, ein zwölf Jahre altes Mädchen aus Manchester getötet. „Mothers Against Violence“, das heißt Mütter, die Kinder durch Schusswaffenstraftaten verloren haben, fragen mich, wo diese Waffen herkommen und was wir hier unternehmen, um den illegalen Handel mit diesen tödlichen Waffen zu verhindern.
Die Polizei des Großraums Manchester berichtet mir, dass 46 % aller im letzten Jahr beschlagnahmten Waffen umgebaute Waffen waren. Umgebaute Waffen sind jetzt eine billige, beliebte Wahl für Straftäter, und sie sind in ganz Europa, nicht nur im Vereinigten Königreich, ein zunehmendes Problem.
Deshalb danke ich Kommissar Verheugen, unserer Berichterstatterin, Frau Kallenbach, Herrn Alvaro und 25 Mitgliedstaaten für die Unterstützung meiner Änderungsanträge zu hartem Durchgreifen und strengeren Kontrollen im Zusammenhang mit diesen umbaubaren Waffen. Wenn sie den gleichen Kontrollen unterliegen wie echte Handfeuerwaffen, wird es für kriminelle Banden viel schwerer, an sie heranzukommen, und der Schmuggel mit diesen Waffen, die in Großbritannien verboten sind, wird abnehmen.
Die Association of Chief Police Officers, der Verband der leitenden Polizeibeamten im Vereinigten Königreich unterstützt diese Rechtsvorschrift und deren Bestimmungen für umbaubare und stillgelegte Waffen in Bezug auf die Kennzeichnung, die Rückverfolgbarkeit und die Kontrollen von Waffenverkäufen im Wege der Fernkommunikation, einschließlich des Internets.
Nach dem tragischen Ereignis vor kurzem in Finnland und dem geplanten Amoklauf an einer Schule in Deutschland steht fest, dass wir strengere EU-weite Normen für die Kontrolle von Feuerwaffen brauchen. So handelt Europa pragmatisch und trifft praktische Maßnahmen zum Schutz unserer Bürger.
Der tragische und sinnlose Schusswaffentod junger Menschen in meiner Region – des 15-jährigen Jessie James, des 11-jährigen Rhys Jones und der 12-jährigen Kamilah Peniston – sind ein hochsensibles Thema. Ihr Leben wurde ihnen genommen. Wir hier in Europa sind es ihnen und ihren Familien schuldig, dafür zu sorgen, dass diese Schusswaffen von den Straßen verschwinden.
In der heutigen Gesellschaft mit all ihren Gefahren sind alle Bemühungen, die Sicherheit der Menschen zu verbessern, von ganzem Herzen zu begrüßen. Sicherheit ist eine Voraussetzung für Freiheit aller Art. Sicherheit ist eine Grundeigenschaft einer demokratischen Gesellschaft.
Uns allen ist noch das Schulmassaker von Jokela in frischer Erinnerung, das nicht das erste Beispiel für einen derartigen Vorfall war. Wir müssen aber dafür sorgen, dass es der letzte war.
Angaben der Weltgesundheitsorganisation zufolge stehen zwischenmenschliche Gewalt und Selbstmord an dritter bzw. vierter Stelle der Hauptursachen für Krankheiten und vorzeitigen Tod bei den 15- bis 44-Jährigen.
Ein hoher Anteil davon ist auf den Gebrauch von Schusswaffen zurückzuführen. Der Anstieg der durch Schusswaffen verursachten Todesfälle wird darauf zurückgeführt, dass Schusswaffen sehr leicht zu beschaffen sind.
Es ist sehr zu begrüßen, dass die Europäische Union die Notwendigkeit erkennt, die Aufmerksamkeit auf diese besondere Gefahr zu lenken.
Ich möchte noch auf einen weiteren Aspekt eingehen. Seit der Umsetzung der Richtlinie im Jahre 1993 hat sich nämlich das Internet beträchtlich entwickelt und ist zu einem elektronischen Marktplatz geworden.
Das Ziel der Richtlinie, den Handel mit Waffen zu unterbinden, kann deshalb nur erreicht werden, wenn der Internethandel in ihren Geltungsbereich einbezogen wird.
Daher bin ich der Meinung, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union angemessen und konsequent auf die Lage bei den betreffenden Schusswaffen reagieren müssen. Dazu brauchen wir harmonisierte Verhütungs- und Strafmaßnahmen, die wir im Rahmen einer einheitlichen Politik gestalten müssen.
Abschließend möchte ich der Berichterstatterin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken.
Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte Frau McCarthy nur darauf aufmerksam machen, dass Schusswaffen im Parlament verboten sind.
Jim Allister (NI). – (EN) Herr Präsident! Da ich nur Zeit für eine Bemerkung habe, möchte ich auf die Ungleichbehandlung beim Europäischen Feuerwaffenpass in der Praxis, besonders in Bezug auf die Jägerschaft, aufmerksam machen. Wenn der Besitzer einer registrierten Waffe in einem anderen EU-Land auf die Jagd gehen möchte, dann legt er in den meisten Ländern bei der Einreise einfach seinen Europass vor, doch wenn er in das Vereinigte Königreich einreisen will, muss er das Original seines Europasses vorab einreichen und dann sechs bis acht Wochen warten, bis dieser von der örtlichen Polizei bearbeitet ist. Somit hat er für diesen Zeitraum keinen Pass und kann in der Zwischenzeit in anderen Drittländern nicht auf die Jagd gehen.
Es besteht keine Notwendigkeit für eine solche Bürokratie, die der Förderung von Jagdurlauben im Vereinigten Königreich, einschließlich in meinem Wahlkreis in Nordirland, ernsthaft schadet. Sicher würde auch eine vorab eingereichte Fotokopie des Europasses den gleichen Zweck erfüllen. Daher vertraue ich darauf, dass diese abweichende Vorgehensweise zu gegebener Zeit geregelt wird.
Michl Ebner (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Basis für die Änderung dieser Richtlinie waren die UNO-Protokolle und die Frage, wie man sich an die Terrorismusbekämpfung effektvoll anpassen kann. Das war auch der Vorschlag der Kommission. Der Vorschlag der Berichterstatterin war dann eine ziemliche Revolutionierung der bestehenden Richtlinie.
Wenn man dann sieht, was wir heute diskutieren und morgen abstimmen, ist es ein Kompromiss, der – wie so oft – nicht alle Seiten voll zufrieden stellt. Der Kompromiss besteht darin, dass man auf der einen Seite versucht, alles was illegal ist zu bekämpfen – und hier sind wir nie konsequent genug – und auf der anderen Seite das Handhaben der legalen Waffen nicht zu sehr zu verkomplizieren. Es hätte sicherlich Bereiche gegeben, wie etwa die Kategorien oder die Registrierung, in denen eine etwas stärkere Regelung unter Einbindung der Subsidiarität angebracht gewesen wäre, doch ist dies nicht voll gelungen. Aber die Ansätze sind vorhanden und wir werden sehen, wie nun die Studie ausfällt bzw. wie die Mitgliedstaaten hier an die Sache herangehen werden.
Ich glaube, dass dieser Kompromiss lebensfähig ist und alle, die daran beteiligt waren, haben sich sicherlich bemüht, genau das zu erreichen. Deswegen von meiner Seite auch den entsprechenden Dank!
Wir sollten uns bei dieser Gelegenheit aber immer wieder den Unterschied zwischen legalen und illegalen Waffen in Erinnerung rufen. Während wir konsequent und hart gegen die Illegalität vorgehen müssen, müssen wir bei den legalen Bereichen auch entsprechende Weisheit und Unkompliziertheit in der Bürokratie als einen wichtigen Maßstab sehen.
Véronique Mathieu (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Text, über den wir morgen abstimmen, ist ein Kompromiss, der letztlich all jene zufrieden stellt, die auf legale Weise Waffen verwenden. Der Ausgangstext der Kommission sagte uns sehr zu, und auch die Positionen des Rates gefielen uns. Leider waren die Positionen der Berichterstatterin ziemlich verworren, und wir mussten energisch gegen ihre Ausgangspositionen ankämpfen. Ich danke Herrn Podesta für seine akribische Arbeit, für seine Geduld, für sein diplomatisches Geschick innerhalb der EVP-Fraktion und bei den zahlreichen Arbeitssitzungen.
Die Kompromisse, die wir erzielt haben, stellen all jene zufrieden, die auf legale Weise Waffen verwenden. Ich muss sagen, dass die französischen Jäger zufrieden sind, dass die vier Kategorien beibehalten wurden: Das war ein sehr wichtiger Punkt für Frankreich, und ich freue mich, heute feststellen zu können, dass wir sie erhalten konnten. Ich freue mich auch, sagen zu können, dass das Zentralregister mir zusagt, weil es ebenfalls logisch ist, die Waffen rückverfolgen zu können. Ich halte das für einen sehr wichtigen Punkt für die Sicherheit der Bürger. Die Waffenhändler sind auch zufrieden mit der CIP-Kennzeichnung. Ferner freuen wir uns über den Versandhandel. Wir sind relativ zufrieden mit dem Text insgesamt.
Allerdings denke ich, dass das vergangene Arbeitsjahr uns veranlassen sollte, über die Ausgangsposition der Berichterstatter nachzudenken, und ich muss sagen, man sollte sich davor hüten, zu einigen Ausgangspunkten eine zu starre Haltung einzunehmen. Wenn nämlich die Kommission und der Rat oder die EVP-Fraktion ihre Positionen nicht entschieden verteidigt hätten, glaube ich, hätten wir einen Text erhalten, der nicht anwendbar wäre, und wären bei grünen Positionen und Ideologien gelandet, die den Jägern und den legalen Nutzern von Waffen sehr geschadet hätten.
Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte mich nur bei Frau McCarthy erkundigen, ob die Waffe, die sie dabei hat, gekennzeichnet und registriert ist, und ob sie eine Erlaubnis dafür hat, sie hier im Parlament dabei zu haben.
Arlene McCarthy (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich muss auf diese Frage antworten, denn sie zeigt doch, dass Herr Rübig die ihm vorliegende Rechtsvorschrift nicht versteht. Weil diese Waffe nämlich nicht als Feuerwaffe definiert wird, braucht man keine Genehmigung: Jeder von der Straße kann sie kaufen – auch ein Straftäter kann sie kaufen. Herr Rübig sollte sich also sachkundig machen, bevor er hier interveniert.
Ich habe jedoch eine Bemerkung zur Geschäftsordnung, nämlich zu einem Vorwurf, den Frau Goudin erhoben hat, und ich möchte, dass das Protokoll entsprechend berichtigt wird. Bei diesem Trilog wurde kein Schattenberichterstatter ausgeschlossen. Die IND/DEM-Fraktion war eingeladen, sie hat vor 18 Monaten einen Berichterstatter ernannt, dieser erschien weder auf den Sitzungen im Ausschuss noch bei den Anhörungen, und er erschien auch bei keinem Trilog. Frau Goudin weiß sehr wohl, dass sie erst vor zwei Wochen ernannt wurde, um für den Schattenberichterstatter einzuspringen, der nicht erschien.
Ich werde mich vor die Arbeit unserer Berichterstatterin, der Schattenberichterstatter und des Ausschusses stellen, denn wir nehmen unsere Aufgaben ernst, wir leisten ernsthafte Arbeit, und die IND/DEM-Fraktion sollte ihre Arbeit ebenfalls ernst nehmen.