Jo Leinen, Berichterstatter. Herr Präsident! Mit diesem Beschluss schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Charta der europäischen Grundrechte am 12. Dezember in Straßburg von allen drei Institutionen feierlich proklamiert werden kann.
Ich darf auf den wichtigen Änderungsantrag 3 hinweisen, den ich unterstütze, nämlich die Aufforderung an Großbritannien und an Polen, noch einmal alle Anstrengungen zu unternehmen, das Opt-out zu überdenken und zu korrigieren. Bei den Grundrechten und Grundfreiheiten muss die EU in der Lage sein, sowohl nach innen wie nach außen mit einer Stimme zu sprechen. Änderungsantrag 3 ist also sehr wichtig!