3. Vorlage des Jahresberichts des Rechnungshofs – 2006 (Aussprache)
Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Vorlage des Jahresberichts des Rechnungshofs – 2006.
Hubert Weber, Präsident des Rechnungshofs. − Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrter Herr Vizepräsident Kallas, meine Damen und Herren! Ich freue mich, heute an Ihrer Aussprache zu den Jahresberichten des Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 2006 teilnehmen zu können. Ich habe die Jahresberichte bereits am 12. November dieses Jahres dem Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments und einen Tag später dem Rat für Wirtschaft und Finanzen vorgestellt.
Lassen Sie mich mit einem kurzen Überblick über die Kernaussagen der Jahresberichte 2006 beginnen. Ich komme zur Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses 2006. Der konsolidierte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2006 vermittelt in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinschaften und Ergebnisse des Jahres mit Ausnahme einer Überbewertung der Abrechnungsverbindlichkeiten und der Vorfinanzierungen in der Vermögensübersicht. Die Kommission hat weitere Fortschritte bei der Umsetzung der periodengerechten Rechnungsführung erzielt, wobei allerdings weiterhin einige Schwachstellen zu beobachten sind.
Der Hof stellte fest, dass die Kommission beträchtliche Anstrengungen unternommen hat, um die Schwachstellen beim Risikomanagement für die EU-Finanzen zu beseitigen. Einige Änderungen machen sich bereits positiv bemerkbar, etwa im Agrarbereich.
Ich komme nun zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Der Hof gibt erneut ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zu den Vorgängen ab, die den Einnahmen, Mittelbindungen, Verwaltungsausgaben sowie mit Ausnahme der Sapard-Ausgaben, den Ausgaben im Rahmen der Heranführungsstrategie zugrunde liegen. Außerdem wiesen die direkt von den Kommissionsdelegationen verwalteten Zulagen in den externen Politikbereichen im Jahr 2006 eine geringe Fehlerquote auf. Für den überwiegenden Teil der EU-Ausgaben gibt der Hof jedoch im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit erneut ein negatives Prüfungsurteil ab. Dies betrifft hauptsächlich den nicht im integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem – kurz InVeKoS – unterliegenden Teil der Agrarausgaben, die strukturpolitischen Maßnahmen, die internen Politikbereiche sowie einen erheblichen Teil der externen Politikbereiche. In diesen Bereichen wiesen die Zahlungen an die Endbegünstigten weiterhin eine wesentliche Fehlerquote auf, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß.
Die Feststellungen des Hofes zu den Haushaltsbereichen mit geteilter Mittelbewirtschaftung lauten wie folgt: Im Agrarbereich, auf den im Jahr 2006 Haushaltsmittel in Höhe von 49,8 Milliarden Euro entfielen, stellte der Hof insgesamt einen deutlichen Rückgang der geschätzten Gesamtfehlerquote fest, die allerdings noch knapp über der Wesentlichkeitsschwelle liegt. Bei ordnungsgemäßer Anwendung kann durch das InVeKoS, das sich auf rund 70 % der Agrarausgaben bezieht, das Risiko vorschriftswidriger Ausgaben wirksam eingedämmt werden. Finanzielle Berichtigungen der Agrarzahlungen, wie die jährlichen Konformitätsentscheidungen bei der Kommission im Zuge des Rechnungsabschlussverfahrens, betreffen hohe Beträge, die die Mitgliedstaaten als Berichtigungen – bzw. Geldbußen – an den Gemeinschaftshaushalt zurückzahlen müssen, weil sie es versäumt haben, angemessene Systeme einzusetzen. Diese Wiedereinziehungen zugunsten des Gemeinschaftshaushalts werden nach wie vor von den nationalen Steuerzahlern finanziert und nicht von den Begünstigten, die auf nicht ordnungsgemäße Weise Gemeinschaftsmittel bezogen haben.
Der Hof sieht es neben der Verdeutlichung von Problemfeldern durch das Aufzeigen illustrativer Fälle auch als seine Aufgabe an, Entwicklungen aufzuzeigen, deren Kenntnis für die politischen Verantwortungsträger bedeutsam sein mag. So hat der Hof darauf hingewiesen, dass die Betriebsprämienregelung zwar die Antrags- und Auszahlungsverfahren vereinfacht, aber auch Nebeneffekte hat, wie etwa die Zuweisung von Ansprüchen an Landeigentümer, die nie zuvor eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben. Wiewohl dies rechtlich zulässig sein mag, so hat es eine deutliche Umverteilung der EU-Beihilfe von den Betriebsinhabern hin zu den Landeigentümern zur Folge. Zu den neuen Empfängern von Agrarbeihilfen gehören Eisenbahngesellschaften, Reitvereine, Pferdezuchtbetriebe, Golf- und Freizeitclubs sowie Kommunalverwaltungen. Zudem ließen die Rechtsvorschriften für die Betriebsprämienregelung den Mitgliedstaaten großen Spielraum im Hinblick auf die Zuweisung von Ansprüchen, was zu ungleicher Behandlung von Begünstigten führte.
In Bezug auf die strukturpolitischen Maßnahmen – hierauf entfielen im Jahre 2006 32,4 Milliarden Euro – ist die Lage gegenüber den Vorjahren unverändert. Der Hof stellte eine wesentliche Fehlerquote fest, die sich nach seinen Schätzungen auf zumindest 12 % der Gesamtsumme der Erstattungen an Begünstigte belief. Die häufigsten Fehler bestanden darin, dass die Erstattung nicht förderfähiger Ausgaben beantragt wurde und keine Ausschreibungen durchgeführt wurden. Überdies fehlten Belegunterlagen zur Berechnung von Gemein- oder Personalkosten.
Aus Sicht des Hofes soll die Kommission bei den von ihr direkt verwalteten Ausgaben, d. h. interne und externe Politikbereiche, mit gutem Beispiel vorangehen. Wiewohl Verbesserungen feststellbar sind, weisen beispielsweise die von der Kommission verwalteten internen Politikbereiche, auf die im Jahr 2006 neun Milliarden Euro entfielen, erneut eine wesentliche Fehlerquote auf. Hauptgrund waren Erstattungen an Begünstigte, die überhöhte Angaben zu den Projektkosten geliefert hatten. Als Ursache für die Fehler der zugrunde liegenden Vorgänge sind unter anderem Fahrlässigkeit, unzulängliche Kenntnis der häufig komplexen Vorschriften sowie mutmaßliche Betrugsversuche von Antragstellern zu Lasten des EU-Haushalts zu nennen. Außerdem sind im Bereich der nicht dem InVeKoS unterliegenden Agrarausgaben sowie bei den Ausgaben im strukturpolitischen Bereich bzw. in den internen Politikbereichen die Kontrollen der Zahlungsanträge, die überwiegend auf Angaben der Begünstigten beruhen, in vielen Fällen im Hinblick auf die Anzahl und Abdeckung unzureichend und häufig auch qualitativ unzulänglich.
Die Kommission hat in den vergangenen Jahren Maßnahmen zur Verstärkung der Wiedereinziehungen und zur Verbesserung des Schutzes der finanziellen Interessen der EU getroffen. Wegen der komplexen Verfahren ist die Kommission hinsichtlich der Wiedereinziehung von zu Unrecht ausgezahlten Mitteln allerdings nach wie vor nicht zuverlässig über die jeweiligen Beträge und Empfänger und die finanziellen Auswirkungen auf den EU-Haushalt informiert. In der Tat haben lediglich sechs Mitgliedstaaten der im November letzten Jahres ergangenen Aufforderung der Kommission, über die Wiedereinziehung vorschriftswidriger Zahlungen zu berichten, Folge geleistet. In seinem Modell der „Einzigen Prüfung“ empfahl der Hof die Einrichtung eines effizienten Rahmens für sämtliche internen Kontrollsysteme für EU-Mittel. Alle Systeme sollten auf gemeinsamen Grundsätzen und Vorgaben beruhen und sowohl den inhärenten Risiken Rechnung tragen als auch ein angemessenes Verhältnis zwischen den Kosten der Kontrolle und dem daraus resultierenden Nutzen gewährleisten.
Zu den wichtigsten Neuerungen aus jüngster Zeit gehört zum einen die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, jährliche Zusammenfassungen ihrer Prüfungs- und Kontrollergebnisse vorzulegen. Ferner gab es freiwillige Initiativen von Rechnungsprüfungsorganen einiger Mitgliedstaaten zur Erstellung von „nationalen Erklärungen“ und von Prüfungsberichten über die Verwendung der EU-Mittel auf nationaler Ebene. Der Hof vertritt die Auffassung, dass sich die nationalen Erklärungen und die nationale Prüfungsarbeit positiv darauf auswirken könnten, innerhalb der Mitgliedstaaten die Bedeutung der internen Kontrolle der EU-Mittel stärker ins Bewusstsein zu rücken. In seiner Stellungnahme Nr. 6/2007 erklärt der Hof, dass derartige Prozeduren auf nationaler Ebene das Verantwortungsbewusstsein im Zusammenhang mit der Verwaltung von EU-Mitteln schärfen könnten. Außerdem ließen sich zu behebende Mängel und Beispiele bewährter Vorgangsweisen ermitteln sowie die Transparenz und Rechenschaftspflicht im Bereich des Finanzmanagements erhöhen.
Im Übrigen beteiligt sich der Hof weiterhin aktiv an der Förderung der Zusammenarbeit mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden in der Europäischen Union und hat die Federführung in einer neuen Arbeitsgruppe übernommen, die sich mit an den EU-Kontext angepassten, gemeinsamen Prüfungsnormen und vergleichbaren Prüfungsmaßstäben befasst.
Ich komme zu den Schlussfolgerungen: Trotz beträchtlicher Anstrengungen der Kommission zur Behebung der Schwachstellen beim Risikomanagement für die EU-Finanzen gibt der Hof erneut ein negatives Prüfungsurteil im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge in der Mehrzahl der Haushaltsbereiche ab. Verbesserungen wurden vor allem im Agrarbereich festgestellt. Die hohe Fehlerquote bei den zugrunde liegenden Vorgängen ist teilweise darauf zurückzuführen, dass die Begünstigten mitunter wegen komplizierter rechtlicher Anforderungen und Vorschriften sowie unklarer Kriterien in ihren Erstattungsanträgen überhöhte Kosten geltend machen, teilweise aber auch auf anhaltende Mängel im Bereich der internen Kontrolle.
Grundvoraussetzung für eine wirksame Verwaltung der Haushaltsmittel sind zuverlässige interne Kontrollsysteme auf allen Verwaltungsebenen in allen Mitglied- und Empfängerstaaten. Nach meiner Überzeugung haben die europäischen Bürger ein Recht darauf, dass die EU-Mittel in der gesamten Union ordnungsgemäß verwaltet und kontrolliert werden.
Siim Kallas , Vizepräsident der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Die Kommission begrüßt den Bericht des Rechnungshofs und die Ausführungen seines Präsidenten, Herrn Weber.
Insgesamt gibt der Rechnungshof in seinem Bericht für das Jahr 2006 eine positivere Bewertung ab, als dies beim Jahresbericht 2005 der Fall war. Dank des Ampelsystems des Rechnungshofs ist es nun möglich, die Fortschritte im Einzelnen zu messen. Im Bericht des Rechnungshofs wird für jeden einzelnen Ausgabenbereich erläutert, wo unsere Systeme als zufrieden stellend angesehen werden und wo die festgestellten Fehler unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle des Rechnungshofs von 2 % liegen.
Ausgehend von den zurückliegenden Jahren ist die Kommission erfreut darüber, dass der Rechnungshof alles in allem nun für über 40 % des Gesamtbetrags der Zahlungen grünes Licht gegeben hat, verglichen mit rund einem Drittel im Vorjahr und nur 6 % vor zwei Jahren. Dies ist ein echter Fortschritt auf dem Weg zu unserem gemeinsamen Ziel, eine positive Zuverlässigkeitserklärung (ZVE) zu erhalten.
Im Bericht wird ferner auf Verbesserungen in internen Politikbereichen, beispielsweise bei Forschungsprogrammen, sowie in externen Politikbereichen hingewiesen. Dem Rechnungshof zufolge vermittelt unser Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2006 in allen wesentlichen Punkten, mit Ausnahme einiger kleinerer Überbewertungen, die 0,13 % der Ausgaben ausmachen, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild. Der Rechnungshof stellt fest, dass die Kommission beträchtliche Anstrengungen unternommen hat, um die Schwachstellen beim Risikomanagement für die EU-Finanzen zu beseitigen.
Insgesamt jedoch gibt der Rechnungshof zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge erneut ein negatives Prüfungsurteil ab. Wir bewegen uns in die richtige Richtung und deshalb möchte ich an dieser Stelle auf das größte Hindernis eingehen, das uns den Weg zu einer positiven ZVE versperrt. Die große Schwierigkeit besteht nach wie vor darin, die ordnungsgemäße Umsetzung der strukturpolitischen Maßnahmen sicherzustellen. Bei den Ausgaben für strukturpolitische Maßnahmen, auf die im Jahr 2006 32,4 Milliarden Euro entfielen, ist die Lage gegenüber den Vorjahren praktisch unverändert, und der Rechnungshof hat erneut eine wesentliche Fehlerquote festgestellt.
Die häufigsten Fehler bestanden darin, dass die Erstattung nicht förderfähiger Ausgaben beantragt wurde und keine Ausschreibungen durchgeführt wurden. Überdies fehlten Belegunterlagen zur Berechnung von Gemein- oder Personalkosten.
Weiter teilt der Rechnungshof mit, dass er mit hinreichender Sicherheit belegen kann, dass mindestens 12 % der 2006 aus den Struktur- und Kohäsionsfonds geleisteten Zahlungen, nicht hätten erstattet werden dürfen. Wir teilen die Auffassung, dass in diesem Bereich erhebliche Probleme bestehen. Die Kommission weist in ihrem eigenen Synthesebericht für 2006 darauf hin, dass sie Zweifel an der Zuverlässigkeit der Systeme zur Verwaltung der Strukturfonds in bestimmten Regionen in Italien, Lettland, Schweden, der Slowakei, in Slowenien, Spanien und im Vereinigten Königreich hat. Die Generaldirektoren haben in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten Vorbehalte angemeldet.
2006 hat der Rechnungshof eine Stichprobe von 19 Regionen geprüft und keines der Kontrollsysteme als uneingeschränkt wirksam eingestuft. Dem Rechnungshof zufolge waren die Kontrollsysteme in Deutschland, England, Frankreich, Griechenland, Italien, Polen, Portugal, Schottland, Slowenien und Spanien sowie beim Interreg-Projekt zwischen Österreich und Ungarn nicht wirksam.
Unserer Meinung nach wird sich die Lage aufgrund der neuen Rechtsvorschriften verbessern. Gleichwohl kann dadurch das weiterhin bestehende hohe Risiko bei Zahlungen für Programme des Zeitraums 2000-2006 nicht verringert werden, sodass deren Situation also bis zu ihrem Abschluss 2009-2010 kritisch bleiben wird. Wir müssen in dieser Angelegenheit gemeinsame Anstrengungen unternehmen. Ich habe den Präsidenten des Rates, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament schriftlich über die von der Kommission geplanten, zusätzlichen Maßnahmen unterrichtet.
Auf der Tagung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ Mitte dieses Monats habe ich darüber hinaus die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihrer Verpflichtung nachzukommen und bis zum 15. Februar 2008 die jährlichen Zusammenfassungen der verfügbaren Prüfungsergebnisse und die Erklärungen vorzulegen. Darauf haben wir uns mit dem Parlament und dem Rat bei der Annahme der geänderten Haushaltsordnung geeinigt.
Die jährliche Zusammenfassung muss mehr sein als nur ein weiterer Bericht ohne zusätzlichen Nutzen. Sie muss maßgebliche, analytische Informationen enthalten, die die Kommission in ihrem Bericht verwenden kann, mit dem sie dem Rechnungshof und dem Parlament die Zuverlässigkeit der Kontrollen in den einzelnen Mitgliedstaaten bestätigt.
An der Anhörung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2006, die der Haushaltskontrollausschuss am 18. Dezember 2007 mit den maßgeblich für die Strukturfonds zuständigen Mitgliedern der Kommission durchführen wird, werden auch Vertreter der nationalen Haushaltskontrollausschüsse teilnehmen. Die Kommission begrüßt diese neue Regelung und hofft, dass sie dazu beitragen wird, dass auf nationaler Ebene größerer Anstrengungen unternommen werden, um die Verwaltung der EU-Mittel zu verbessern.
Wir müssen eine Politik verfolgen, bei der wir auf Missstände hinweisen, Abhilfe verlangen und Zahlungen aussetzen, wenn dies nicht geschieht. Die Kommission hat erklärt, dass sie Zahlungen aus den Strukturfonds aussetzen will, wenn sie nicht die notwendige Gewähr dafür erhält, dass die Systeme der Mitgliedstaaten ordnungsgemäß funktionieren. Das kann dazu führen, dass die Kommission einige unpopuläre Entscheidungen treffen muss, aber sie hat erkannt, dass nicht rasch genug Fortschritte erreicht werden, wenn wir die Dringlichkeit nicht deutlich machen.
Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich noch ein paar Worte über die Reaktion der Medien auf den diesjährigen Bericht sagen. In den letzten zwei Wochen wurde die Kommission von Journalisten aufgefordert, zu zwei Punkten Stellung zu nehmen. Der erste Punkt, zu dem sie sich äußern sollte, war die Feststellung des Rechnungshofs, dass Golfklubs und andere Einrichtungen, die mit der Landwirtschaft im eigentlichen Sinne nichts zu tun haben, im vergangenen Jahr EU-Beihilfen erhalten haben. Eine ansonsten seriöse Zeitung brachte die Schlagzeile „EU-Beihilfen für Hilfsbedürftige an Golfklubs verschwendet“. Damit ist es der Zeitung gelungen, in nur sechs Worten drei falsche Aussagen unterzubringen. Ich möchte den Sachverhalt klarstellen. Erstens sind Agrarbeihilfen keine Beihilfen für Hilfsbedürftige; zweitens wurde die fragliche Unterstützung nicht für Golfklubs gewährt, sondern als Beihilfe für förderfähige landwirtschaftliche Tätigkeiten, in diesen Fällen für angrenzende Flächen mit mehreren Eigentümern. Daraus folgt drittens, dass die Gelder nicht verschwendet wurden, sondern dass es sich bei diesen Zahlungen um rechtmäßige und ordnungsgemäße Ausgaben handelt, die der Rechnungshof nicht beanstandet. Der Rechnungshof hat lediglich auf eine politische Frage und das Resultat einer gemeinsam festgelegten Regelung, nämlich der Einführung der Betriebsprämienregelung, hingewiesen.
Wir begrüßen solche Diskussionen und, wie die Damen und Herren Abgeordneten sicher wissen, unternimmt die Kommission große Anstrengungen, um in Bezug auf die Empfänger von EU-Beihilfen völlige Transparenz zu schaffen, da wir glauben, dass so fundiertere politische Diskussionen möglich sind. Ein Beispiel dafür sind die Gesundheitschecks der Gemeinsamen Agrarpolitik, die Anfang dieses Monats von meiner Kollegin Marian Fischer Boel auf den Weg gebracht wurden.
Auf demselben Ansatz basiert auch die Initiative der Kommission, den Obersten Rechnungskontrollbehörden in allen Mitgliedstaaten eine vollständige Liste aller Zahlungen an Empfänger im betreffenden Mitgliedstaat zu übermitteln.
Durch diese Golfklub-Diskussion ist in einigen Medienberichten die Feststellung des Rechnungshofs leider völlig in den Hintergrund geraten, dass der Agrarbereich zu den Bereichen gehört, in denen die Kommission und die Mitgliedstaaten die deutlichsten Verbesserungen erreicht haben und für den der Rechnungshof schon in fast allen Punkten grünes Licht geben konnte. Deshalb war es mir wichtig, heute noch einmal auf diese Tatsache hinzuweisen.
Der zweite Punkt ist, dass dem Rechnungshof zufolge 12 % der Zahlungen für strukturpolitische Maßnahmen nicht hätten erstattet werden dürfen. Die meisten Journalisten haben darüber berichtet, dass der Rechnungshof dies beanstandet, ohne ein Wort darüber zu verlieren, dass im vergangenen Jahr fast 4 Milliarden Euro ausbezahlt wurden. Dieser Punkt bedarf ebenfalls einer Klarstellung. Derzeit liegen keine eindeutigen Fakten darüber vor, ob die besagten Mittel verloren gegangen sind oder unrechtmäßig in Anspruch genommen wurden, und es ist nicht bekannt, ob es sich hier um systematische Fehler oder um Einzelfälle handelt. Daher ist es Aufgabe der Kommission, eine Erklärung zu diesen 12 % abzugeben. Ich habe in meinem Redebeitrag mehrere Erklärungen genannt, auf einige der bestehenden Probleme hingewiesen und die von uns geplanten Maßnahmen erläutert.
Meine Kollegen von der Kommission, Frau Hübner und Herr Spidla, werden bei den Anhörungen im Haushaltskontrollausschuss nächsten Monat ausführlicher über dieses Thema berichten.
Abschließend möchte ich betonen, dass wir trotz der teilweise negativen Medienberichterstattung davon überzeugt sind, dass uns der Bericht des Rechnungshofs hilft, die schwerwiegendsten Probleme wirksam anzugehen. Die Kommission arbeitet mit aller Kraft daran, um bei diesen zentralen Punkten Verbesserungen zu erreichen.
José Javier Pomés Ruiz, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident, Hans-Gert Pöttering! Ich freue mich, dass Sie an dieser Aussprache teilnehmen und damit die Bedeutung unterstreichen, die das Parlament der Prüfung seiner Rechnungen beimisst, und dass Vizepräsident Kallas und Präsident Weber ebenfalls gekommen sind, aber wo ist der Rat? Wo ist der Sprecher, der uns sagen kann, wie der Rat mit all den Vorschlägen und Kommentaren umgeht, die der Präsident des Rechnungshofs, Vizepräsident Kallas und ich selbst an den Rat gerichtet haben?
Danke, Herr Präsident, dass Sie zu dieser Aussprache anwesend sind.
(Beifall von verschiedenen Seiten)
Ich möchte zunächst dem Rechnungshof für seine ausgezeichnete Arbeit danken, speziell für Kapitel 2 seines Berichts, dessen Präsentation sehr gut ist. Ihre Arbeit wird immer besser, und Sie helfen nicht nur dem Parlament, sondern auch dem normalen Bürger, zu verstehen, was die Tätigkeit der Europäischen Union kostet.
Die Landwirte sollten beglückwünscht werden, denn jetzt, da wir die direkten Zahlungen an sie reduzieren, ist es ihnen gelungen, viel besser mit dem Geld zurechtzukommen, das sie erhalten.
Mit einem solchen Lob können die Strukturfonds aber nicht überhäuft werden. Es ist nun schon drei Jahre her, seit dieses Parlament erklärte, der Rat, der große Abwesende, müsse sich stärker beteiligen, um zu begründen, wie er den größeren Teil des von ihm kontrollierten Haushalts ausgibt. Eines ist klar: Nunmehr sind die Mitgliedstaaten nach der neuen Finanzverordnung verpflichtet, die Zusammenfassungen ihrer nationalen Verwaltungserklärungen vorzulegen. Das ist keine Wahlmöglichkeit, es ist obligatorisch. Sie müssen es bis Mitte Februar des kommenden Jahres tun; und wie wir wissen – und hier stimmen wir mit Herrn Kallas überein –, sind die Mitgliedstaaten nicht geneigt, sich daran zu halten: Sie erwecken den Anschein, als wären sie nicht verpflichtet, Rechenschaft abzulegen. Wenn sie dazu verpflichtet sind, sollten sie die Ersten sein, die ein Beispiel geben. Sie sagten, dass nur sechs Mitgliedstaaten Rechenschaft darüber ablegen, wie sie die Mittel wieder hereinholen. Das ist skandalös, das verdient eine Titelzeile: Nur sechs Mitgliedstaaten sagen uns, was sie tun, um die von ihnen missbräuchlich verwendeten Mittel zurückzuerhalten. Das ist wirklich ein Skandal.
Zusammenfassend möchte ich Ihnen sagen, dass dieses Parlament weiterhin seine Arbeit machen wird; setzen Sie die Ihre fort. Sie und Herr Kallas haben unsere volle Unterstützung in ihren weiteren Bemühungen, eine positive Zuverlässigkeitserklärung durchzusetzen, und wir übernehmen unseren Teil der Verantwortung für all jene besonders beschwerlichen Verfahren; dafür tragen wir Schuld, weil wir manchmal Unmögliches verlangen. Wir bieten Ihnen unsere Mitarbeit an, um die Verfahren so weit wie möglich zu vereinfachen.
Danke, Herr Weber, für Ihren großartigen Bericht.
Herbert Bösch, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! In Bezug auf die Haushaltsführung der Union ergibt sich ein uneinheitliches Bild. Ich begrüße die Anstrengungen, die die Kommission im Agrarbereich unternommen hat. Der Rechnungshof hat einen klaren Rückgang der Fehlerquote bei den Agrarausgaben festgestellt. Dies sollte als wesentlicher Erfolg gewertet werden.
Andererseits wird über die Strukturfonds nur wenig Positives berichtet. Der Rechnungshof stellt fest, dass die Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten im Allgemeinen unwirksam oder nur bedingt wirksam sind. Aus diesem Grund ist die Forderung des Parlaments, nationale Managementerklärungen als Instrument zum Ausbau der nationalen Rechenschaftspflicht einzusetzen, wichtiger denn je.
Sehr enttäuschend finde ich darüber hinaus, dass das interne Kontrollsystem der Kommission sieben Jahre nach der Reform noch immer nicht so funktioniert, wie es sollte. Es bestehen erhebliche Mängel und ich begrüße es, dass der Rechnungshof diese Schwachstellen in Kapitel 2 seines Jahresberichts ausführlich analysiert hat.
Wie geht es nun weiter? Der Rechnungshof hat institutionelle Diskussionen über das Konzept eines „hinnehmbaren Fehlerrisikos“ vorgeschlagen. Ich begrüße diese Initiative. Das Parlament und die Kommission sind bereits auf unterschiedliche Weise aktiv geworden, um diesen Vorschlag weiterzuverfolgen. Wann wird der Rat, der heute nicht anwesend ist, seine Position zu diesem Thema mitteilen?
Der Reformvertrag besagt Folgendes: „In der Haushaltsordnung sind die Kontroll- und Wirtschaftsprüfungspflichten der Mitgliedstaaten bei der Ausführung des Haushaltsplans sowie die damit verbundenen Verantwortlichkeiten geregelt.“ Das Parlament wird die Einhaltung dieser neuen Bestimmung sehr genau beobachten.
Was die Prüfvereinbarungen der Union betrifft, so verweise ich auf meine Ausführungen vom 18. Oktober 2007 in Luxemburg. Ich möchte an dieser Stelle lediglich noch einmal betonen, dass das Parlament das Ergebnis des laufenden Peer-Review-Verfahrens beim Rechnungshof mit großem Interesse erwartet. Ich gratuliere Herrn Weber, und insbesondere Herrn Engwirda, dass es ihnen gelungen ist, die Durchführung eines solchen Verfahrens durchzusetzen.
Jan Mulder, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem Rechnungshof für das neue System danken, womit dem Europäischen Parlament Bericht erstattet wird. Seit Jahren haben wir die Frage gestellt, ob die Fehler in den verschiedenen Kapiteln nicht genauer quantifiziert werden könnten. Jahrelang hat der Rechnungshof geantwortet, das gehe nicht, jetzt aber erleben wir, dass glücklicherweise auch der Rechnungshof seine Meinung ändern kann. Für die Berichterstattung wird nun ein Ampelsystem verwandt – rot, gelb, grün. Wir begrüßen das sehr und hoffen, dass das System in den nächsten Jahren noch weiter ausgefeilt wird, sodass sich erkennen lässt, wo sich Dinge verbessert haben. Was Verbesserungen angeht – Herr Kallas hat dies bereits angesprochen –, kann die Kommission natürlich stolz sein. Vor drei Jahren wurden nur 6 % der Ausgaben als rechtmäßig anerkannt, inzwischen liegt die Zahl bei 40 %, und für die Landwirtschaft ist beinahe grünes Licht gegeben worden. Das ist ein Fortschritt. Die große Frage lautet nur: Ist der Normalbürger der Ansicht, dass dieser Fortschritt ausreicht? Nun, ich kann Ihnen sagen, die Antwort ist nein. Es einfach unglaublich, dass die Zuverlässigkeitserklärung nach so vielen Jahren immer noch nicht positiv ausfällt, und das gibt Anlass zu großer Sorge.
Ein noch größeres Problem stellen die Strukturfonds dar; 12 % ist natürlich viel zu hoch. Es wäre gut, wenn der Rechnungshof in künftigen Berichten darlegen könnte, wie diese 12 % genau zustande kommen. Durch falsch ausgefüllte Formulare? Sind das echte Fehler? Wenn ich draußen höre, wie schwierig es ist, Geld aus den Strukturfonds zu bekommen, dann kann ich kaum glauben, dass die Kontrollen unzureichend sein sollen. Immer öfter höre ich die Leute sagen: „Meinen Anteil kann jemand anders haben, mit den Fonds es ist viel zu kompliziert.“ Das höre ich zumindest in den Niederlanden.
Nun, da wir das Entlastungsverfahren für die Kommission einleiten, ist meines Erachtens von zentraler Bedeutung, was die Kommission als Reaktion auf die Empfehlungen des Parlaments in früheren Entlastungsentschließungen unternommen hat. Denn besagt nicht der Vertrag, dass die Kommission alles Geeignete zu tun hat, um die Entlastungsentschließungen so weit wie möglich umzusetzen? Meines Erachtens müssen zwei Dinge klarer formuliert werden – nicht nur in einer Entschließung, sondern auch im Vertrag im Abschnitt über den Mehrjahreshaushalt hinsichtlich der Erklärungen der Mitgliedstaaten. Auch andere haben sich darauf bezogen; in zwei Entschließungen des Parlaments heißt es, dass die Kommissare die Jahr für Jahr in welcher Form auch immer von den Generaldirektoren vorgelegten Erklärungen abzeichnen müssen. Für das Parlament bedeutet dies, dass die Verantwortung nicht bei der Kommission als Kollegium liegt, sondern dass die Kommissare individuell für ihren jeweiligen Haushalt verantwortlich sind. Ich würde dazu gerne mehr hören.
Schließlich besagt der neue Vertrag, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam verantwortlich sind. Angesichts der Erklärungen der Mitgliedstaaten wäre es interessant zu erfahren, welche Vorbereitungen die Kommission trifft, um den Vertrag heute und in Zukunft anzuwenden.
Bart Staes, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, Mitglieder des Rechnungshofs, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Im Jahre 2006 betrug der europäische Haushalt rund 106 Milliarden Euro. Freilich ist das nur 1 % des Bruttoinlandsprodukts der 27 Mitgliedstaaten, aber es ist doch eine stattliche Summe. Es ist Geld, das Sie und ich und alle Steuerzahler aufbringen, und daher muss seine Verwendung entsprechender Kontrolle unterliegen. Dies ist eine der wichtigsten Aufgaben des Europäischen Parlaments. Jetzt erleben wir zum dreizehnten Mal in Folge, dass sich der Rechnungshof weigert, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben voll zu bestätigen.
Das ist keine Nebensache, meine Damen und Herren, sondern ein Grund, um empört zu sein. Es ist eine ernste Warnung an Kommission und Mitgliedstaaten, dass sie etwas tun müssen. Karel Pinxten, das belgische Mitglied des Rechnungshofes, hat dazu in De Tijd und Echo de la Bourse einen Kommentar geschrieben: Wenn sich ein interner oder externer Rechnungsprüfer eines börsennotierten Unternehmens mit Mitteln in Höhe des EU-Haushalts auf diese Weise weigern würde, die Bücher abzuzeichnen, dann würde dies auf allen Finanzmärkten Schockwellen auslösen. Er hat nur allzu sehr Recht, und wir können das nicht auf uns beruhen lassen.
Wo liegen die Probleme? Die Landwirtschaft stellt mit rund 50 Milliarden Euro nach wie vor den wichtigsten Haushaltsposten dar. Die Fortschritte hier sind unbestreitbar und vor allem dem Einsatz des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems zu verdanken. Aber meine Damen und Herren, lassen Sie mich es deutlich aussprechen, einige Mitgliedstaaten, vor allem Griechenland, sind nicht bereit, daran mitzuwirken. Das Geld wird also von den Behörden der Mitgliedstaaten verwaltet, und meines Erachtens müssen wir Griechenland hier unbedingt die rote Karte zeigen. Wir sollten unsere Forderung wiederholen, die Auszahlung für die Landwirtschaft bestimmter Gelder an Griechenland so lange auszusetzen, bis Griechenland hier wirklich mit uns kooperiert.
Das zweite Problem in der Landwirtschaft – Herr Weber hat darauf angespielt, und Herr Kallas hat es aufgegriffen – ist die Auszahlung von Landwirtschaftmitteln an Golfclubs, Bahnunternehmen, Gestüte und Landbesitzer, die offenkundig keine echten Landwirte sind und trotzdem Gelder aus dem Landwirtschaftshaushalt kassieren. In der Regel sind dies Angehörige des Adels oder der Königshäuser. Hier haben wir dazu jetzt ein kleines Ja-Nein-Spiel: Herr Weber sagt, es treffe zu, Herr Kallas sagt, es treffe nicht zu. Der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments hat eine Anhörung veranstaltet, bei der Frau Fischer Boel, der Kommissarin für Landwirtschaft, gesagt hat, das sei alles übertrieben, und die Sache heruntergespielt hat. Ich würde jetzt gerne hören, was Herr Kallas und Herr Weber im Hinblick auf den Wahrheitsgehalt dieser Dinge zu sagen haben. Kann der Rechnungshof Belege für seine Vorwürfe vorlegen, bleibt er dabei?
Der zweite große Haushaltsposten sind die Strukturfonds. 12 % dieser Mittel hätten dem Bericht des Rechnungshofs zufolge eigentlich gar nicht ausgezahlt werden dürfen. Das ist kein gutes Ergebnis, wir müssen hier etwas tun. Deshalb, Herr Präsident, appellieren wir an die Mitgliedstaaten, an die Regierungen der Mitgliedstaaten, denn sie sind mitverantwortlich. 80 % der europäischen Fonds werden von ihnen verwaltet. Daher wiederhole ich hier die Forderung des Parlaments, des Plenums, dass sie eine Erklärung zu unterzeichen haben, wonach die europäischen Mittel sachgemäß verwendet wurden, und damit ihrer politischen Verantwortung gerecht werden. Dänemark, die Niederlande und das Vereinigte Königreich haben dies getan. Wir sieht es mit den Regierungen der anderen Mitgliedstaaten aus? Wo sind Belgien, Frankreich, Deutschland? Auch sie sind aufgefordert, sich ihrer politischen Verantwortung zu stellen.
Esko Seppänen, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FI) Herr Präsident, Herr Kommissar! Wieder einmal ist die Zeit des Jahres gekommen, in der der Rechnungshof ein negatives Gutachten über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben des Vorjahres vorlegt. Im Frühjahr muss dann das Parlament trotz des negativen Berichts Entlastung den Beteiligten erteilen. So war es zumindest in den letzten Jahren, ausgenommen das Jahr, in dem Wahlen stattfanden.
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Diagramme V und VI im Anhang zum Bericht des Rechnungshofs mit der Berechnung der Nettobeiträge der Mitgliedstaaten lenken. Die Zolleinnahmen der Mitgliedstaaten einschließlich der Zölle auf den Export in andere Mitgliedstaaten werden zu den traditionellen Eigenmitteln gerechnet. Das ergibt ein falsches Bild von den tatsächlichen Nettobeiträgen einiger Mitgliedstaaten, insbesondere der Niederlande und Belgiens, vor allem, wenn man die unangemessen hohe Zollprovision von 25 % berücksichtigt.
Außerdem fällt es schwer, eine Berechnungsmethode zu akzeptieren, die offensichtlich von der Kommission stammt und bei der die Verwaltungsausgaben in diesem Zusammenhang nicht in die Ausgaben der Union eingerechnet werden. Die Prüfungszahlen spiegeln schlicht und ergreifend nicht die ganze Wahrheit über die Verwendung der Mittel wider, das heißt, sie beinhalten auch politische Elemente. Positiv anzumerken ist, dass das Land, das das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem für die Agrarausgaben (InVeKoS) nicht anwendet, beim Namen genannt wird, nämlich Griechenland. Die vom Präsidenten des Rechnungshofes in seiner Einführungsrede genannten Beispiele für den Missbrauch von Agrarzahlungen müssen korrigiert werden. Dabei ging es nicht nur um Golfclubs, Herr Kommissar Kallas.
Ein gutes Beispiel für die positive Wirkung der Empfehlungen der Rechnungsprüfer ist die Aufmerksamkeit, die nun der Bezahlung der Assistenten der Abgeordneten zuteil wird. Die überarbeiteten Regeln sind eindeutig viel zu streng, aber besser so, als sich eines Versäumnisses schuldig zu machen.
(Beifall)
Nils Lundgren, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Somit lehnt der Rechnungshof die Ausführung des EU-Haushalts zum dreizehnten Mal hintereinander ab. Wie konnte das geschehen? Sind die Politiker, Bürokraten und Bürger der EU notorische Betrüger? Natürlich nicht! Das Problem liegt darin, dass die EU die Vorgänge in einer Region mit 23 Ländern und einer halben Milliarde Menschen detailliert regeln will. Das öffnet Betrügereien, Missbrauch und Fehlern Tür und Tor. Die gesamte Organisation muss von Grund auf reformiert werden. Dabei müssen wir zwei Dinge tun.
Erstens müssen wir von der anormalen Detailregulierung zu einem System übergehen, in dem arme Mitgliedstaaten Beihilfen ohne detaillierte Festlegungen über deren Verwendung erhalten. Zweitens müssen wir sicherstellen, dass die Schuldigen auch tatsächlich ermittelt werden. Das wiederum erfordert höchste Transparenz, dass Whistleblower als Helden und nicht als Verräter behandelt werden, dass die Untersuchung der Verwaltung der EU durch Journalisten begrüßt wird. Keine dieser drei Forderungen wird jedoch erfüllt. Ein aktuelles Beispiel ist das Schicksal des Journalisten Hans-Martin Tillack, der Betrügereien bei Eurostat aufdeckte, aber durch OLAF selbst strafbarer Handlungen angeklagt wurde. Er hat seinen Prozess vor einem belgischen Gericht und auch vor dem Europäischen Gerichtshof verloren, wurde jetzt aber vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte freigesprochen. Die Rolle der EU bei dieser traurigen Angelegenheit zeigt, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben, um ihren Charakter als bürokratisches Establishment zu ändern. Haben wir den Willen dazu? Ich hege so meine Zweifel.
Hans-Peter Martin (NI). – Herr Willkürpräsident! Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, objektive, dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Kontrolle wären ein Bollwerk gegen die Willkür. Doch genau daran mangelt es hier.
Der vorliegende Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs kann allerdings einen Beitrag leisten, vielleicht doch manches zum Guten zu wenden. Ich verweise auch hier noch einmal ausdrücklich auf das, was dankenswerter Weise unter Ihrer Verantwortung, Herr Weber, in den Punkten 10.9 bis inklusive 10.12 endlich einmal festgehalten wurde. Das ist eine Ohrfeige für das Europäische Parlament. Da wird nämlich festgehalten, dass hier die eigene Kontrolle gegenüber den Ausgaben durch die Mitglieder extrem mangelhaft ist, dass da vieles nicht gemacht wird. Wozu führt das in der Praxis? Dass man sich ganz gezielt, Herr Präsident, Herr Generalsekretär dieses Hauses, unliebsame Leute herauspickt, Herr Herbert Bösch, eine feige Anzeige bei OLAF macht, dann über Jahre ermittelt, und sich dann herausstellt: Da ist gar nichts, da gibt es gar keinen Betrug, gar nichts. Aber hier, wo es wirklich etwas zu finden gäbe – Sie sagen selbst, Herr Weber, nur 22 % der Fälle wurden ordnungsgemäß abgewickelt –, da schaut man nicht hin. Und das ist Willkür.
Man weiß hier im Hause – und das ist auch dem Präsidenten und dem Generalsekretär Rømer bekannt –, dass mindestens 80 Millionen Euro an Ausgaben von Abgeordneten nicht entsprechend abgedeckt sind. Warum wird dort nicht untersucht, warum werden da nicht entsprechende Schritte gesetzt, warum werden da ständig irgendwelche Fristen verlängert? Das, was hier abgeht – und ich sage es nochmals, ich bedanke mich beim Rechnungshof, dass Sie darauf den Finger gelegt haben –, führt zu einem System der Willkür und dazu, dass man das hier nicht ernsthaft als Parlament bezeichnen kann. Und dann rasen sie davon, die Verantwortlichen. So geht es nicht.
Ich fordere das Parlament und auch Sie beim Rechnungshof auf: Bitte, gehen Sie diesen Fällen konkret nach, finden Sie eine Lösung! Da liegt nämlich ganz viel echter Betrug verborgen.
Herbert Bösch (PSE). – Herr Präsident! Ich bin in diesem Hause von Herrn Martin einiges gewöhnt aber ich verwahre mich gegen die Bezeichnung „feige Anzeige“. Es wäre mir sehr recht, wenn man das klarstellen könnte, denn ich glaube, Herr Martin ist der letzte, der das Recht hat, derartige Anschuldigungen in den Raum zu stellen.
Alexander Stubb (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte am Ende meines Redebeitrags darauf hinweisen, dass der Entlastungsbericht eine wunderbare Quelle für antieuropäische Propaganda ist, aber da Herr Hans-Peter Martin dies bereits gesagt hat, beginne ich stattdessen mit der Bemerkung, dass ich froh bin, dass Herr Bösch sich dagegen verwahrt hat.
Ich möchte auf drei Punkte eingehen. Der erste ist allgemeiner Natur und besteht darin, dass ich dem Rechnungshof zu seinem Bericht gratuliere. Da der Bericht besser als letztes Jahr ausgefallen ist, sollten wir auch der Kommission gratulieren. Mir gefällt das Ampelsystem. Für einfache Abgeordnete des Europäischen Parlaments wie mich gibt es einen guten Überblick über das, was gut funktioniert und das, was nicht in Ordnung ist. Doch wir im Europäischen Parlament haben wie immer drei Möglichkeiten. Die erste ist, dass wir zustimmen und der Kommission die Entlastung erteilen, die zweite ist, dass wir die Entlastung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erteilen und die dritte ist, dass wir sie verweigern. Das müssen wir uns am Anfang jeder Aussprache klarmachen.
Mein zweiter Punkt betrifft die Politikbereiche und zunächst die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Ich würdige diesen Erfolg. Das einzige Problem scheint hier in Griechenland zu bestehen, wie mehrere Vorredner schon sagten. Das Golfplatz-Problem ist kein echtes Problem, auch darauf wurde bereits hingewiesen. Die Medien haben das Thema aufgebauscht. Ich sage das nicht nur, weil ich früher für die finnische Golf-Nationalmannschaft gespielt habe; von meiner Seite liegt kein unmittelbares Interesse vor!
Der andere Bereich sind die strukturpolitischen Maßnahmen mit einer geschätzten Fehlerquote von 12 %. Hier gibt es noch Verbesserungsbedarf. Dann sind da auch noch die so genannten RAL, die noch abzuwickelnden Mittelbindungen, die sich auf 130 Milliarden Euro belaufen. Auf diesem Gebiet muss die Kommission noch erhebliche Anstrengungen unternehmen.
Mein dritter und letzter Punkt ist, dass das Entlastungsverfahren ein willkommener Anlass für die Anti-EU-Propaganda ist, wie wir vorhin gesehen haben, und dass der Bericht tatsächlich auch negative Aussagen beinhaltet, denen zufolge nicht alles in Ordnung ist und noch Verbesserungen notwendig sind. Doch die gute Botschaft ist, dass bereits Fortschritte erreicht wurden. Wir haben eine zuverlässige Rechnungsführung und wir haben Verbesserungen bei der GAP erreicht. Außerdem sollten wir der Kommission dazu gratulieren, dass sie für ihre Verwaltung grünes Licht erhalten hat.
Deshalb rufe ich dazu auf, dass wir eine kritische, aber konstruktive Debatte über das Entlastungsverfahren führen und auf eine positive Zuverlässigkeitserklärung im Jahr 2009 hoffen.
Dan Jørgensen (PSE). – (DA) Herr Präsident! Ich möchte dem Rechnungshof zu Beginn für seinen ausgezeichneten Bericht und die gute Präsentation heute danken. Dieser Bericht ist zweifelsohne ein äußerst nützliches Instrument bei unserer Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass das Geld der EU-Bürger gut, rechtmäßig und ordnungsgemäß verwaltet wird. Leider ist das abschließende Urteil des Berichts nicht zufrieden stellend. Es liegt auf der Hand, dass es Anlass zu ganz erheblicher Kritik gibt, wenn 13 Jahre in Folge kein positiver Prüfbericht vorgelegt werden kann. Das zeigt bedauerlicherweise, dass es keine Kontrolle über die Verwendung von Steuergeldern gibt, und es bedeutet, dass wir hier im Parlament gemeinsam mit der Kommission und den Mitgliedstaaten eine sehr schwierige Aufgabe vor uns haben. Wir müssen uns mehr Mühe geben. Unsere Arbeit muss besser werden.
Im Haushaltskontrollausschuss läuft nun das alljährliche Verfahren, das heißt, dass wir die zuständigen Kommissionsmitglieder konsultieren und die uns jetzt vorliegenden Dokumente sorgfältig prüfen. Erst wenn wir dieses Verfahren abgeschlossen haben, können wir sagen, inwieweit wir die so genannte Entlastung erteilen können, oder anders gesagt, inwieweit wir die Rechnungsführung und die Ausführung des Haushaltsplans 2006 billigen können. Es gibt einige Argumente, die dafür sprechen: In mehreren Bereichen wurden Fortschritte erzielt. Doch leider gibt es auch einige sehr schwerwiegende Kritikpunkte und damit stichhaltige Argumente gegen die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans 2006.
Lassen Sie mich mit den positiven Aspekten beginnen. Es ist erfreulich, dass im Agrarsektor erhebliche Fortschritte erreicht worden sind. Einige Vorredner ebenso wie der Präsident des Rechnungshofs und Herr Kallas haben dies in ihren Redebeiträgen bereits erwähnt. Die als „Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem“ bezeichnete Regelung hat sich als wirksam erwiesen. Tatsache ist, dass in den Bereichen, in denen das System angewandt wird, eine wirksame Finanzkontrolle besteht. Wir können den Bürgern in die Augen sehen und sagen, dass ihre Steuergelder gut und ordnungsgemäß verwaltet werden. Im Fall Griechenlands, wo dieses System nicht ordnungsgemäß eingesetzt wird, hat die Kommission meiner Ansicht nach verantwortungsvoll gehandelt, als sie die Aussetzung der Zahlungen angekündigt hat. Dies ist gut und begrüßenswert. Im Forschungssektor gibt es ebenfalls Grund zu Optimismus. Dieser Bereich ist geradezu ein Musterbeispiel. Im vergangenen Jahr haben wir einige Dinge kritisiert und daraufhin hat Kommissar Potočnik die notwendigen Schritte zur Beseitigung dieser Probleme unternommen. Dies ist die übliche Vorgehensweise. Es ist sehr zu begrüßen, dass wir hier auf jedweden Populismus verzichten, auch wenn dies einigen Abgeordneten schwerfallen dürfte. Wir sind nicht hier, um den EU-Gegnern Argumente zu liefern, wir sind hier, um die Dinge beim Namen zu nennen, die Kritik verdienen, und um geeignete und konstruktive Lösungsvorschläge vorzulegen.
Im Zusammenhang mit den strukturpolitischen Maßnahmen gibt es enorme Probleme. Wir haben keine Erklärung zu den 12 % erhalten, die sie erwähnt haben, Herr Kallas. Möglicherweise gibt es eine Erklärung dafür. Wir hoffen es. Uns liegt jedenfalls eine solche Erklärung nicht vor. Zu unserem Bedauern müssen wir auch feststellen, dass es natürlich unbefriedigend ist, dass die Kontrollsysteme in allen vom Rechnungshof untersuchten Fällen als unwirksam bezeichnet werden. Zudem verweisen wir darauf, dass auch die Kontrolle im Bereich der außenpolitischen Maßnahmen lückenhaft ist. Hier geht es um die 1 Milliarde Euro, die gemeinsam mit anderen Organen und Einrichtungen in internationalen Treuhandfonds verwendet werden. Abschließend möchte ich betonen, dass wir zu einigen Punkten sehr konkrete Antworten verlangen. Wenn wir die Entlastung empfehlen sollen, müssen wir stichhaltige und überzeugende Erklärungen erhalten.
Helga Trüpel (Verts/ALE). – Herr Präsident, Herr Kommissar Kallas, meine Damen und Herren! Wir Grüne begrüßen die Arbeit des Rechnungshofs, wir brauchen seine Informationen, aber wir bedauern, dass seit Jahren vieles nicht besser geworden ist, denn diese Ergebnisse schaden dem Ansehen der Europäischen Union. Wir wollen keine Vertröstung mehr, sondern wir wollen, dass endlich effizient gehandelt wird.
Herr Kallas ist heute ziemlich konziliant aufgetreten, aber nachdem der Bericht des Rechnungshofes öffentlich geworden ist, hat er ihn als zu hart bezeichnet und auch die Mitgliedstaaten angegriffen. Das ist kein kluges Verhalten von Seiten der Kommission, denn sie ist politisch verantwortlich und wir erwarten, dass die Kommission diese Verantwortung auch übernimmt und dass es endlich zu Verbesserungen kommt.
Wir Grüne haben ernsthafte Zweifel, ob wir die Haushaltsentlastung für 2006 vornehmen können und es könnte gut sein, dass das, was wir jetzt gehört haben, auch politische Konsequenzen für einzelne Kommissare hat. Darum unsere dringende Aufforderung: Verändern Sie das Haushaltsgebaren der Kommission und kommen Sie zu deutlichen Verbesserungen.
Jeffrey Titford (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Jetzt sind es dreizehn Stück! Wir haben nun das 13. Jahr, in dem der Rechnungsabschluss nicht genehmigt wurde. Wir brauchen keine neuen Rechnungsprüfer, sondern ein neues System für die Zahlungen. Es erstaunt mich immer wieder, wie viele Politiker in diesem Hause, auch diejenigen, die in Westminster sitzen, guten Gewissens dazu bereit sind, nicht nur die prekäre Rechnungsführung der EU weiterhin zu tolerieren, sondern auch die Summe der in die EU fließenden Steuergelder weiter zu erhöhen. Wir hören die üblichen, altbekannten Entschuldigungen für Inkompetenz und mangelnde Sorgfalt, und vor allem, dass die Mitgliedstaaten die Hauptschuldigen sind, aber davon lassen wir uns nicht täuschen.
Wie kann die Europäische Kommission Gelder an die Mitgliedstaaten ausbezahlen, ohne dass ihr schriftliche Nachweise darüber vorliegen, wie und wo die Mittel verwendet werden? Ich kann mir keine andere Fachorganisation vorstellen, die so etwas und über einen so langen Zeitraum dulden würde. Wenn die Mitgliedstaaten nicht bereit sind, die notwendigen Unterlagen wie z. B. Quittungen und Schecks vorzulegen, sollte der Geldhahn zugedreht werden. Im Grunde sollte der Hahn auf beiden Seiten zugedreht werden. Wenn die EU es nicht schafft, ihre Hausaufgaben zu machen, sollten die Politiker in Westminster aufhören, weiter Geld in die EU-Kassen zu pumpen, die anscheinend mehr Löcher haben als ein Sieb!
Jana Bobošíková (NI). – (CS) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dreizehn Jahre tolerieren wir nun schon eine höchst alarmierende und völlig unhaltbare Situation. Die Kommission und die Mitgliedstaaten verwalten das Geld der Steuerzahler schlecht und unrechtmäßig. Der Bericht des Europäischen Rechnungshofs zeigt deutlich, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten fahrlässig handeln und die für Haushaltsausgaben geltenden Vorschriften nicht genau genug kennen.
Nun besteht sogar der Verdacht, dass versucht worden ist, Gelder aus dem Haushalt der Union missbräuchlich zu verwenden. Entgegen allen Vorschriften der Kommission und den gesetzlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten werden keine öffentlichen Ausschreibungsverfahren durchgeführt, es werden Anträge auf Erstattung nicht förderfähiger Ausgaben gestellt, Empfänger können die Rechtmäßigkeit von Gemein- oder Personalkosten nicht nachweisen und die Kontrollen sind ebenfalls unzureichend.
Meine Damen und Herren, wenn die Bürger, deren Geld wir so schamlos verschwenden, ihre eigenen Unternehmen und Haushalte ebenso führen würden, wäre die Europäische Union voll von sozial Ausgegrenzten und Wohnungslosen. Ich fordere die Kommission und den Rat jetzt auf, sich am Riemen zu reißen und mit dem Geld der Steuerzahler so umzugehen, als wäre es ihr eigenes. Nur so können wir das Vertrauen in den europäischen Integrationsprozess stärken.
Gabriele Stauner (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Weber, liebe Kolleginnen und Kollegen! Rechnungshofberichte sind immer interessant und wichtig. Für Europa gilt das im Besonderen, ist doch der sparsame und effiziente Umgang mit europäischen Geldern immer Gegenstand der besonderen Aufmerksamkeit der Bürger.
Dieser Bericht legt zurecht den Schwerpunkt auf die Verwendung der Mittel in den Mitgliedstaaten. In der Tat bleibt hier gerade bei den Strukturfonds noch viel zu tun. Allerdings darf das nicht den Blick auf die Ausgabenpraxis der eigenen Institutionen, insbesondere auch von Kommission und Rat, verstellen. Gerade bei den direkt verwalteten Ausgaben ist das Management der Kommission verbesserungsfähig. Die Kommission ist eben nicht nur die Hüterin der Verträge, sie muss auch im Finanzmanagement Vorbild sein. Bei der Umstellung in der Landwirtschaft, angefangen von den Subventionen bis hin zu einer Landschaftspflegepolitik, frage ich mich schon, ob hier etwa eine Subventionierung von Reitsportvereinen und Golfklubs angestrebt wird. Den eigentlichen Intentionen der Agrarförderung entspricht das nicht mehr.
Ein weites Feld für den Rechnungshof ist nach wie vor die Gebäudepolitik, ob es nun um das Erweiterungsgebäude des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg geht oder um die Gebäude von Rat und Parlament in Brüssel. Zu Recht legt der Rechnungshof vor allem bei nicht vorhandenen oder fehlerhaften Ausschreibungen konsequent den Finger in die Wunde. Es kann doch wohl nicht rechtens sein, wenn der Gerichtshof zwar zahlen muss, aber an der Aushandlung und Ausschreibung des Auftrags nicht beteiligt ist.
Ich erinnere die Kommission bei dieser Gelegenheit übrigens an die Beantwortung meiner diesbezüglichen schriftlichen Anfrage vom 2. August. Es macht einfach generell einen schlechten Eindruck, wenn jede kleine Gemeinde in Europa bei einer Auftragsvergabe von mehr als 200 000 Euro eine europaweite Ausschreibung durchführen muss, die europäischen Institutionen selbst aber bei Millionenaufträgen locker auf eine Ausschreibung verzichten. Das verstehen unsere Bürger nicht.
Den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen möchte ich auch noch ansprechen. Auch hier müsste der von uns geforderte Bericht vorgelegt werden. Ich möchte auch den Rat bitten, sicherzustellen, dass die zunehmenden operationellen Ausgaben bei der GASP nicht unter die Verwaltungsausgaben gebuttert werden.
Paulo Casaca (PSE). – (PT) Herr Präsident! Ich möchte damit beginnen, dass ich dem Rechnungshof, insbesondere seinem Präsidenten Hubert Weber, gratuliere, dessen Amtszeit sich ihrem Ende nähert und mit dem wir, die Sozialisten im Haushaltskontrollausschuss, hervorragend zusammen gearbeitet haben. Ich möchte ihm herzlich für seine Tätigkeit danken und vor allem die Leistungen des Hofes im Hinblick auf viele Sachthemen hervorheben, wie beispielsweise den Beitrag zur Verdeutlichung der EU-Politik für Ausfuhrerstattungen.
Ich möchte feststellen, dass mir der EU-Haushalt für Auslandsbeihilfen große Bauchschmerzen bereitet. Ein beträchtlicher Teil der fünf Milliarden Euro, rund eine Milliarde Euro, die wir 2006 ausgegeben haben, wurde über multilaterale Fonds ausgegeben. Darüber hinaus wurden viele andere Mittel von bestimmten internationalen Organisationen verwendet, die von der EU-Kommission finanziert werden. Mich würde interessieren, auf welcher Grundlage dies geschehen ist und es genehmigt, rechtmäßig und transparent war. Obgleich wir bereits im vergangenen Jahr detaillierte Zahlen und Erklärungen gefordert haben, setzt sich die Kommission weiter über die Haushaltsordnung hinweg und hat noch immer keinen Bericht darüber vorgelegt, wie europäische Gelder in vielen Ländern des Nahen Ostens ausgegeben werden.
Gleichzeitig weigert sich die Europäische Kommission ab, uns Gehör zu schenken, wenn wir betonen, dass die Europäische Agentur für Wiederaufbau einen wesentlichen Mechanismus darstellt, um die Sichtbarkeit der europäischen Präsenz im westlichen Balkan, europäische politische Führungsstärke sowie ein vernünftiges und effizientes Finanzmanagement zu gewährleisten. Man will sie jetzt schließen, obwohl sie gegenwärtig das einzig verfügbare Instrument ist, um die Arbeit zu leisten, die unserer Auffassung nach in Situationen wirksam ist, die alles andere als transparent sind. Das ist unannehmbar, und ich muss sagen, vor allem an die Adresse von Vizepräsident Kallas, dass er die Sache nicht einfach ignorieren kann und wir im Rahmen des Entlastungsverfahrens alle Positionen des Haushaltsplans gründlich unter die Lupe nehmen werden, einschließlich all jener Organisationen, die Mittel auf nicht transparente Weise einsetzen.
Sylwester Chruszcz (NI). – (PL) Herr Präsident, die Rechnungsprüfung und Kontrolle von EU-Mitteln in den Mitgliedstaaten sind Grundvoraussetzungen für die effiziente und transparente Verwaltung der Haushaltsmittel der Gemeinschaft. Doch die jüngsten Vorschläge der Kommission sind Besorgnis erregend, da sie für die Empfänger von EU-Beihilfen schwerwiegende Folgen haben könnten. Die Kommission will die Verfahren verschärfen und bei Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Ausschreibungen Sanktionen verhängen, obwohl dafür häufig keine objektiven Gründe vorliegen.
Ich beziehe mich auf das Dokument „Strukturfonds: Leitlinien für die von den Kommissionsdienststellen angewendeten Grundsätze, Kriterien und indikativen Sätze bei der Festsetzung von Finanzkorrekturen“. Der EU-Vorschlag für Sanktionen ist vor allem für lokale und regionale Behörden eine Gefahr. Wir können nicht zulassen, dass die EU, wie einige Abgeordnete bereits erwähnten, Golfplätze in den 15 alten Mitgliedstaaten finanziell unterstützt und gleichzeitig ein Bestrafungs- und Sanktionssystem einführt, das den weniger entwickelten europäischen Ländern, wie Polen, schadet.
Ingeborg Gräßle (PPE-DE). – Herr Präsident, verehrter Herr Präsident des Rechnungshofs, liebe Mitglieder des Rechnungshofs, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten dem Rechnungshof von ganzem Herzen unsere Anerkennung aussprechen für einen besser aufbereiteten Bericht und Sie bitten, auf diesem Weg doch weiterzugehen. Wir sind hier noch nicht am Ende des Machbaren angekommen. Denn je verständlicher Ihre Berichte sind, desto besser helfen Sie uns und desto besser helfen Sie auch der Kommission bei der Umsetzung all dessen, was nach Ihren Schlussfolgerungen zu tun ist. Deswegen: Bitte, machen Sie weiter. Wir finden das, was bisher vorliegt, sehr gelungen.
Unser Glückwunsch auch an die Kommission. Das, was im Agrarbereich geleistet wurde, ist wirklich ein Meilenstein, und es zeigt: Wenn man sich über Jahre und intensiv daran macht, die Dinge zu verbessern, dann geht es auch.
Jetzt kommen wir zu den Strukturfonds. Denn auch hier müssen wir so gut werden, zumindest in die Nähe des Agrarbereichs kommen. Wir sind bereit, die notwendigen Diskussionen zu führen. Wir wollen nichts Unmögliches. Deswegen reden wir auch über das tolerierbare Risiko. Wir sehen die Probleme der Kommission. Aber wir sehen auch, dass wir nur dann vorankommen, wenn wir die Kommission unterstützen. Und deswegen, Herr Kommissar Kallas: Für die Leitlinien der Strukturfonds haben Sie die Unterstützung dieses Parlaments und des Haushaltskontrollausschusses. Wir möchten Sie nachhaltig ermutigen, hier zu Ergebnissen zu kommen. Wir müssen hier vorankommen.
Leider haben wir keinen Ansprechpartner auf Seiten des Rates. Aber wir werden uns den Rat an geeigneter Stelle schon einmal vornehmen. Wir können so nicht weitermachen. Wir können nächstes Jahr nicht wieder mit der gleichen Bilanz hier stehen. Wir haben uns auch schon lange genug lächerlich gemacht.
Noch einen Satz zum Parlamentshaushalt: Das, was die Parlamentarier von anderen verlangen, verlangen sie natürlich auch von sich selbst. Ich möchte dem Rechnungshof danken: Sie haben es zugelassen, dass die Fortschreibung des Parlamentshaushalts 2006, was die Mitglieder und die Sekretariatszulage betrifft, ermöglicht wurde. Inzwischen ist dieses Problem des Jahres 2006 – die Nachweise der Sekretariatszulage – für alle Kollegen bis auf sechs geregelt und gelöst. Herr Parlamentspräsident, das ist eine Nachricht, die wir auch zum europäischen Steuerzahler hinaustragen müssen. Wir sind daran interessiert, die Altfälle zu lösen und werden dies auch zusammen mit der Parlamentsverwaltung tun. Wir werden hier eine Lösung finden, und diese Lösung wird nicht anders sein als das, was wir von anderen erwarten.
Francesco Musotto (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich gern die sehr positive Einstellung und die wertvolle Arbeit des Rechnungshofs hervorheben und insbesondere auf die Zahlen hinweisen, die uns der Jahresbericht 2006 liefert.
Es gibt Verbesserungen bei der Verwendung der Gemeinschaftsmittel. Der Rechnungshof hat dieses Jahr die Verwendung von 40 % der Mittel als positiv eingestuft verglichen mit 30 % im letzten Jahr. Auch wenn die Mittel noch lange nicht vollständig verwendet werden, sind die Fortschritte, die wir jedes Jahr erzielen, ganz sicher eine positive Entwicklung. Vor Jahren noch hat der Rechnungshof nur 6 % der Ausgaben positiv bewertet.
Interessant ist deshalb festzustellen, dass die meisten der aufgetretenen Probleme überwiegend auf Unregelmäßigkeiten und nicht auf Betrug zurückzuführen sind. Die meisten Fehler treten auf, weil Unterlagen fehlen, Förderfähigkeitskriterien nicht genügend beachtet werden, fehlerhafte Erklärungen vorliegen und die Verfahren unzureichend eingehalten werden. Die Erledigung der geforderten Formalitäten ist offensichtlich ein Problem.
Die neue Haushaltsordnung ist ein Schritt nach vorn hin zu einer einfacheren und transparenteren Steuerung. Besonders wichtig ist die Offenlegungspflicht in Bezug auf die Mittel, die direkt von nationalen und regionalen Behörden verwaltet werden und die etwa 80 % des Gemeinschaftshaushalts ausmachen.
Mit Blick auf eine Erleichterung der Vorschriften zur Regelung der Mittelvergabe muss noch viel getan werden, um die geforderten Formalitäten zu straffen. Das würde es ermöglichen, die Unregelmäßigkeiten deutlich zu verringern, insbesondere was die kleinen Begünstigten anbelangt, die oft nicht die geforderten Möglichkeiten haben, um die notwendigen Verfahren durchzuführen.
Und schließlich sind die Rückzahlungen weiterhin ein zentraler Punkt des Europäischen Finanzkontrollsystems. Wenn die Rückzahlungen erleichtert werden sollen, müssen Rechnungshof, Parlament und Kommission genauere Informationen und Daten erhalten und verbindlichere Rechtsinstrumente wie etwa ein System von Gewährleistungen und Erfüllungsbürgschaften eingeführt werden.
Obwohl die im Jahresbericht des Rechnungshofes aufgeführten Ergebnisse einige Verbesserungen aufweisen, möchte ich abschließend anmerken, dass auch künftig die Hauptaufgaben darin zu sehen sind, die Verfahren zu vereinfachen und die Zusammenarbeit der Staaten während der Kontrollphase zu verbessern.
VORSITZ: MIGUEL ANGEL MARTÍNEZ MARTÍNEZ Vizepräsident
Richard James Ashworth (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Als Erstes möchte ich Herrn Weber und dem Rechnungshof für den diesjährigen Bericht danken, den ich mit großem Interesse gelesen habe. Ich habe mehrfach mein Bedauern darüber ausgedrückt, dass die Rechnungsprüfer in den Bereichen, in denen Verbesserungen dringend notwendig sind, die Missstände und die Verantwortlichen nicht klar genug beim Namen nennen. Wäre dies der Fall, erhielten die Mitglieder dieses Hauses die Informationen, die sie brauchen, um ihre Anstrengungen noch gezielter auf die Erlangung einer positiven Zuverlässigkeitserklärung, kurz ZVE, ausrichten zu können.
Ungeachtet dessen ist völlig klar, dass das bei weitem größte Problem, das wir in Angriff nehmen müssen, darin besteht, dass mindestens 80 % aller Transaktionen der Europäischen Union im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung innerhalb der Mitgliedstaaten und in der Regel von Agenturen durchgeführt werden. Damit meine ich nicht die Tatsache, dass 80 % der Transaktionen von Agenturen durchgeführt werden, sondern den Umstand, dass die Rechenschaftspflicht dieser Agenturen für die Gelder, die sie im Namen der Europäischen Union verwalten, völlig unzureichend ist. Es ist ein großes Verdienst des Haushaltsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses, dass sie diese Schwachstelle erkannt und 2006 die Aufnahme von Ziffer 44 in die interinstitutionelle Vereinbarung erreicht haben. Ich erinnere daran, dass die Mitgliedstaaten gemäß dieser Bestimmung verpflichtet sind, eine jährliche Zusammenfassung der Kontrollen und Erklärungen für die von ihnen verwalteten Mittel und die durchgeführten Transaktionen vorzulegen.
Dies war ein positiver Schritt, doch bis heute sind, wenn überhaupt, nur wenige echte Fortschritte auf dem Weg zu diesem Ziel erreicht worden. Daher kann mit einiger Sicherheit davon ausgegangen werden, dass wir, selbst wenn jetzt sofort etwas geschehen würde, erst etwa im Jahr 2012 eine positive ZVE erreichen würden. Das wären dann 18 Jahre, in denen es uns nicht gelungen ist, eine positive Zuverlässigkeitserklärung zu erhalten.
Der Rat und die Kommission müssen verstehen, dass dies untragbar ist. Sie müssen einsehen, dass diese alljährliche Verweigerung einer positiven ZVE diesem Haus ganz erheblich schadet. Für die gewählten Mitglieder dieses Hauses wird es nun Zeit, mehr Druck auf den Rat und die Kommission auszuüben, damit diese noch größere Anstrengungen zur Erfüllung dieser immens wichtigen Aufgabe unternehmen. Ich selbst habe nie dafür gestimmt, die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans zu erteilen. Ich werde erst dann mit Ja stimmen, wenn ich sehe, dass sowohl vom Rat als auch von der Kommission entschlossenere Anstrengungen unternommen werden.
Hubert Weber, Präsident des Rechnungshofs. − Herr Präsident! Zuallererst möchte ich mich sehr herzlich bedanken für die vielen freundlichen Worte gegenüber dem Rechnungshof, für seinen Bericht und seine Darstellung. Ich betrachte das als sehr wichtig, ich nehme das gerne mit nach Luxemburg. Ich glaube, das ist auch für unsere Mitarbeiter ein sehr großer Motivationsschub. Ich bin auch froh, dass sehr häufig die neuen Begünstigten der Agrarpolitik angesprochen wurden. Ich glaube, ich habe hier die Gelegenheit, doch einige Klarstellungen vorzunehmen. Ich bin von Herrn Staes auch direkt aufgefordert worden, dies zu tun.
Ich muss ein bisschen weiter ausholen. Die Betriebsprämienregelung ist an sich etwas, was der Rechnungshof von Anfang an begrüßt hat. Das ist eine wesentliche Vereinfachung und wir sehen auch die Konsequenzen. In Verbindung mit dem InVeKoS hat es dazu geführt, dass eben die Fehlerhäufigkeit erheblich zurückgegangen ist. Aber immer, wenn neue Regelungen geschaffen werden, gibt es natürlich die Möglichkeit, die Vorschriften nicht einzuhalten. Wir sollten uns auch diesen Bereich ansehen und uns nicht nur mit einem Phänomen beschäftigen. Dass hier beispielsweise die 10-Monats-Frist verletzt wird, was zu großen finanziellen Verlusten führt.
Daneben haben wir natürlich festzuhalten, dass die Regelungen sehr weitmaschig formuliert wurden und die Mitgliedstaaten hier sehr viel Gestaltungsraum haben. Das hat zu bestimmten Phänomenen geführt. Es gibt eben die so genannten Nebeneffekte, jene die vielleicht weniger finanzielle Konsequenzen haben, aber vielleicht in der Öffentlichkeit ein bisschen mehr beachtet worden sind. Hier ist auch festzuhalten, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit insgesamt sehr weit formuliert wurde. Heute genügt es, eine Fläche landwirtschaftlich und ökologisch gut zu behandeln. Es genügt einfach, den Rasen zu mähen, und zu einer Begünstigung zu kommen. Wir wollten das aufzeigen, um es zu hinterfragen. Wir haben insgesamt 700 Fälle, ich kann daher heute nicht sagen, ob alle Fälle rechtlich relevant sind, denn das wird man einzeln untersuchen müssen. Sicher: Wenn ein Golfplatz auch für den Bereich gefördert wird, der dem Spiele dient, wäre das sicher nicht rechtmäßig. Aber wie gesagt, wir müssen – und die Kommission ist ja auch eingeladen dazu – das von Fall zu Fall behandeln.
Aber ich habe gesagt, es gibt auch noch andere Effekte dabei. Die Einführung eines dynamischen Modells bedeutet, dass eine Umverteilung von den Landbetreuern, den Landwirten hin zu den Grundstückseigentümern stattfinden wird. Ich bin sehr froh, dass wir auch aufgefordert wurden, festzuhalten, zu welchen Konsequenzen eine Politik führt.
Siim Kallas , Vizepräsident der Kommission. – (EN) Herr Präsident, ich möchte allen Abgeordneten für ihre Beiträge danken. Das Hauptthema, die bessere Verwaltung der Strukturfonds, wird bei den Anhörungen im Haushaltskontrollausschuss am 18. Dezember ausführlich erörtert werden. Im Januar werden dann umfangreiche Anhörungen über die allgemeine Verwaltung und die internen Kontrollsysteme stattfinden.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Beiträge. Die Kommission ist bereit, alle Ihre Fragen bei den Anhörungen ausführlicher zu beantworten.
Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße den Jahresbericht 2006 des Europäischen Rechnungshofs, der erfreuliche Verbesserungen, insbesondere bei den Agrarausgaben, feststellt. Die ermittelten Fehler stehen meist im Zusammenhang mit Schwachstellen in den internen Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten und der Kommission.
Die positiven Entwicklungen bei den Agrarausgaben machen deutlich, dass das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) und die Vereinfachung von Antrags- und Auszahlungsverfahren in der neu eingeführten Betriebsprämienregelung Wirkung zeigen.
Im Agrarbereich – im Jahr 2006 entfielen darauf 49,8 Milliarden Euro – stellte der Rechnungshof insgesamt einen deutlichen Rückgang der geschätzten Gesamtfehlerquote fest.
Der Rechnungshof weist darauf hin, dass die Betriebsprämienregelung auch Nebeneffekte hat, wie etwa die Zuweisung von Ansprüchen an Landbesitzer, die nie eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben, was eine deutliche Umverteilung der EU-Beihilfe von den Betriebsinhabern hin zu den Landbesitzern zur Folge hat.
Ich kann diese allgemeine Aussage nicht akzeptieren, da die Betriebsprämien an aktive Erzeuger, NICHT an Landbesitzer gezahlt werden.
Nicht korrekt ist die Aussage des Rechnungshofs, dass Golfklubs Betriebsprämien erhalten. Wenn dem so ist, so ist dies nicht beabsichtigt, denn die Zahlungen können nur an aktive Erzeuger geleistet werden, die Landwirtschaft betreiben und die Böden in gutem landwirtschaftlichem Zustand erhalten. Golfplätze erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
4. Ernennung von 7 Mitgliedern des Rechnungshofs (Aussprache)
Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über sieben Berichte von Inés Ayala Sender im Namen des Haushaltskontrollausschusses über die Vorschläge zur Ernennung von David Bostock, Michel Cretin, Maarten B. Engwirda, Henri Grethen, Harald Noack, Ioannis Sarmas und Hubert Weber zu Mitgliedern des Rechnungshofs.
Inés Ayala Sender, Berichterstatterin. − (ES) Herr Präsident! Wie Sie alle wissen, werden die Mitglieder des Rechnungshofs nach Anhörung des Parlaments vom Rat für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Der Haushaltskontrollausschuss ist für die Erarbeitung der Stellungnahme des Parlaments verantwortlich.
Der Rechnungshof besteht zurzeit aus 27 Mitgliedern aus den Mitgliedstaaten der Union, und wir bereiten jetzt die Verlängerung des Mandats von vier Kandidaten – David Bostock für das Vereinigte Königreich, Maarten B. Engwirda für die Niederlande, Ioannis Sarmas für Griechenland und Hubert Weber für Österreich – sowie den Vorschlag von drei neuen Mitgliedern – Michel Cretin für Frankreich, Henri Grethen für Luxemburg und Harald Noack für Deutschland – vor.
Während der Anhörungen im Haushaltskontrollausschuss wurden sämtliche Kandidaten bestätigt, aber nicht alle einstimmig. Wir werden jedoch sehen, dass, vorbehaltlich einiger weniger Klarstellungen, mein endgültiger Vorschlag im Prinzip lauten wird, alle diese Ernennungen zu bestätigen, falls es keine weiteren Bemerkungen gibt.
Nach den persönlichen Interviews der drei neuen Kandidaten möchte ich die gute Präsentation des französischen Kandidaten, Herrn Cretin, hervorheben, der seine beachtliche Erfahrung in internationaler Rechnungsprüfung, sowohl in den Vereinten Nationen als auch bei der NATO, in den Hof einbringen wird. Der Haushaltskontrollausschuss betrachtete dies als ein sehr großes Plus.
In den persönlichen Gesprächen mit den vier Mitgliedern, deren Mandat zur Erneuerung ansteht, standen im Mittelpunkt ihre Meinung zu dem vom Rechnungshof eingeleiteten Selbstbewertungsprozess, der Ende 2008 abgeschlossen werden soll, sowie der Beitrag jedes Bewerbers zu der laufenden Debatte über die Notwendigkeit einer Reform der Organisation des Hofes, insbesondere nach der Erweiterung, da er gegenwärtig ein Kollegium von 27 Mitglieder hat, auch mit Blick auf die Verbesserung seiner Effektivität und Modernisierung.
In diesem Zusammenhang möchte ich sagen, dass Herr Sarmas einen besonderen Eindruck hinterlassen hat und einstimmig vom Ausschuss bestätigt wurde, ich denke, weil er während des Bestätigungsvorgangs besonders kooperativ war.
Andererseits war das Übereinkommen zwischen Herrn Engwirda und der Regierung der Niederlande nicht völlig transparent, und das erregte gewissen Argwohn im Ausschuss.
Was Herrn Weber, den derzeitigen Präsidenten des Rechnungshofs betrifft, so möchte ich vor der Abstimmung einen Punkt ansprechen, der mir ein besonderes Anliegen ist und der erst nach der Anhörung im Haushaltskontrollausschuss aufgetreten ist; und so denke ich, dass dieses Forum eine ausgezeichnete Gelegenheit bietet, ihn zu klären.
Herr Präsident, diesbezüglich bitte ich Sie, Herrn Weber das Wort zu erteilen, wenn ich geendet habe, um die folgende Angelegenheit klarzustellen:
Am 13. November 2007, nach der Vorlage des Jahresberichts des Rechnungshofs, dessen Präsident Herr Weber ist, brachte BBC News Erklärungen einer früheren Leiterin der Buchführung der Kommission, in denen sie behauptete, 80 % des Gemeinschaftshaushalts seien noch suspekt. Unmittelbar danach wurde Herr Weber zitiert, der sagte, diese Analyse stelle eine eher orthodoxe Herangehensweise dar, aber die ganz andere Erklärung von Herrn Kallas sei ebenfalls gültig.
Ich möchte die Wahrheit hören und ersuche Herrn Weber zu bestätigen, ob diese Erklärungen von ihm stammen, und falls nicht, möchte ich ihn bitten, ein Dementi zu veröffentlichen und eine Kopie an das Parlament zu senden, um den Schaden abzuwenden, den Widersprüche dieser Art in der Öffentlichkeit verursachen.
Zurück zum Inhalt meines Berichts: Ich gebe meiner Enttäuschung darüber Ausdruck, dass der Rat – dessen Abwesenheit bei dieser Sitzung bedauerlich ist, das sei wiederholt – erneut die Kriterien ignoriert hat, die das Parlament in seiner Entschließung von 1992 zur Gewährleistung von mehr Transparenz festgelegt hat.
Grundsätzlich setzte sich der Rat in zwei Fällen über die Empfehlung hinweg, zwei Amtszeiten, also eine Mitgliedschaft im Rechnungshof von 12 Jahren, nicht zu überschreiten. Aber noch schlimmer ist seine Missachtung der Empfehlung dieses Parlaments, ein besseres Gleichgewicht von Männern und Frauen im Rechnungshof anzustreben. Während bis jetzt fünf der insgesamt 27 Mitglieder Frauen sind, wird nun vorgeschlagen, ihre Zahl auf vier zu reduzieren. In diesem Zusammenhang sollte der Rat meines Erachtens ein für alle Mal Sondermaßnahmen einleiten.
In diesem Zusammenhang fordern wir den Rat ebenfalls auf anzuerkennen, dass gute Beziehungen zwischen dem Parlament und dem Rechnungshof von grundlegender Bedeutung sind, wenn das Kontrollsystem ordnungsgemäß funktionieren soll. Wir sollten deshalb den Vorschlag des Rates mit seinen Ernennungsvorschlägen rechtzeitig erhalten, damit wir die Möglichkeit haben, in der Zeit bis zur Entscheidung enger mit den Mitgliedern zusammenzuarbeiten.
Was noch wichtiger ist: Wir möchten den Rat an die Notwendigkeit erinnern, die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu berücksichtigen, um eine Wiederholung der Geschehnisse von 2004 nach einer ablehnenden Stellungnahme zu einem der vorgeschlagenen Mitglieder, die vom Rat völlig ignoriert wurde, zu vermeiden.
Mit Blick auf die Zukunft des Rechnungshofs möchte ich die unter den Mitgliedern des Europäischen Parlaments weit verbreitete Besorgnis in Bezug auf die Leistungsfähigkeit einer so wichtigen Institution erwähnen, wenn sie durch ein Kollegium von bis zu 27 Mitgliedern geleitet wird. Wir warten daher mit einer gewissen Ungeduld auf den Abschluss der Selbstbewertung des Hofes, und ich empfehle in meinem Bericht, dass das Parlament diese Ende 2008, wenn sie vorgelegt wird, gründlich studieren und zu den verschiedenen Optionen Stellung beziehen sollte.
In der Zwischenzeit können jedoch Verbesserungen vorgenommen werden, und so fordere ich den Rechnungshof auf, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um seine Arbeit zu rationalisieren und zu vereinfachen, insbesondere durch die Nutzung der nach dem derzeitigen Vertrag verfügbaren Optionen, zum Beispiel der Möglichkeit der Annahme von Berichten durch eine Mehrheit und nicht immer durch Konsens und auch der Einrichtung von Gremien, die für bestimmte Berichte zuständig sind, die folglich nicht durch das gesamte Kollegium bearbeitet werden müssten.
Dementsprechend empfehle ich dem Parlament, den Vorschlag über die Ernennungen der Mitglieder mit den erwähnten Vorbehalten anzunehmen und den Wunsch zum Ausdruck zu bringen, auf jeden Fall eine Klarstellung zu dem, was ich vorhin angesprochen hatte, zu erhalten.
Der Präsident. − Danke, Frau Ayala. Da Herr Weber nicht im Saal ist, hoffe ich, dass Ihre Bitte ihm durch einen seiner Kollegen übermittelt wird, damit Herr Weber zu Ihrem Anliegen Stellung nehmen kann.
Petya Stavreva im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (BG) Heute stimmen wir über die Ernennung von sieben neuen Mitgliedern des Rechnungshofs ab. Das Europäische Parlament und die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben diesem Organ stets große Bedeutung beigemessen. Als Europaabgeordnete aus Bulgarien und Vertreterin eines neuen Mitgliedstaats halte ich die reibungslose Arbeit des Rechnungshofs und seine effektive Zusammenarbeit mit den Europaabgeordneten im Hinblick auf finanziell gesunde Verhältnisse in der gesamten Europäischen Union für sehr wichtig.
Im Verlauf der Anhörungen der Kandidaten im Haushaltskontrollausschuss hatten wir Gelegenheit, ihre Fachkompetenz, ihr persönliches Wissen und ihre individuelle Motivation kennenzulernen. Natürlich konnten wir nur bedauern, dass keine Frau und kein junger Kandidat benannt wurden, aber das Europäische Parlament hat keine Befugnisse gegenüber den Mitgliedstaaten und bezüglich der Auswahl, die diese auf nationaler Ebene treffen.
Unsere Verantwortung als Abgeordnete des Europäischen Parlaments besteht darin, die Benennungen zu beurteilen, und nach meiner Ansicht erfüllen die Kandidaten, die wir im Haushaltskontrollausschuss angehört haben, voll und ganz die Voraussetzungen, um zu Mitgliedern des Rechnungshofs gewählt zu werden. Die Mehrheit, die bei der Abstimmung im Ausschuss für die sieben Kandidaten zustande kam, ist ein Beleg dafür, wie hoch wir die einzelnen Kandidaten eingeschätzt haben. Ihre politische und berufliche Unabhängigkeit zählte zu den grundlegenden Kriterien, von denen wir uns bei der Beurteilung der Kandidaten leiten ließen. Die PPE-DE-Fraktion im Europäischen Parlament wird sich in der Erwartung einer guten und fruchtbaren Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofs für alle Kandidaten aussprechen.
Gabriele Stauner (PPE-DE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße die Vorschläge zur Ernennung von sieben Mitgliedern des Rechnungshofs und kann nur wiederholen, wie bedeutsam die Arbeit des Rechnungshofs für die Wahrung der finanziellen Interessen der EU und der Mitgliedstaaten ist. Der Rechnungshof spielt hier eine herausragende Rolle und hat sich einen entsprechenden Ruf aufgebaut. Furchtlos, fair, fachlich fundiert und unabhängig macht er seine Arbeit. Aber natürlich hängt es immer an den Personen, denn von ihnen wird eine Institution getragen. Und da die Vorschläge von den Mitgliedstaaten kommen, richten sich meine Ausführungen eigentlich eher an diese.
Man kann bei diesen Benennungen das relativ hohe Alter der Kandidaten bemängeln. Ich halte allerdings gerade bei diesen Positionen Berufs- und Lebenserfahrung für ausschlaggebend, und die hat man in diesem Bereich eben nicht mit 25, 30, 35 Jahren. Eher gerechtfertigt erscheint mir die Kritik am Frauenanteil. Der ist sehr niedrig. Aber auch hier muss man sagen, Qualität muss vor Geschlecht gehen. Ganz wichtig erscheint mir, dass ein Team- und Corpsgeist entwickelt und eine enge Anbindung an die nationalen Rechnungshöfe gesucht wird. Zusammenarbeit soll es geben, aber keine Abhängigkeit.
Heiß diskutiert war ja in letzter Zeit auch immer die Frage: Hat der Rechnungshof nicht zu viele Mitglieder? Das ist nun durch den Reformvertrag entschieden. Es bleibt aber gleichwohl die Sorge – und sie ist berechtigt –, ob 27 Mitglieder noch effizient und optimal arbeiten können. Die Anzahl und das Profil müssen stimmen. Vor allem darf die Fachkompetenz gerade hier nicht von der Politik verdrängt werden. Und für zukünftige Umstrukturierungspläne, die es sicher gibt, möchte ich schon jetzt ein Beispiel nennen: den Bundesrechnungshof des Landes, aus dem ich komme, der eine hohe Anzahl von Mitgliedern hat – ich denke, es sind über 50 –, die aber als Abteilungsleiter voll im Prüfungsgeschäft mit voller richterlicher Unabhängigkeit sind.
Wie die Zukunft des Rechnungshofs auch aussehen mag, er ist und bleibt unser wichtigster Verbündeter bei der Haushaltskontrolle.
Der Präsident. − Ich denke, wir sollten Herrn Weber fragen, ob er kurz das Wort ergreifen möchte, um auf die dringende Bitte der Berichterstatterin für diese Aussprache, Frau Ayala, zu antworten oder zu reagieren.
Herr Weber, möchten Sie etwas sagen?
Hubert Weber, Präsident des Rechnungshofs. − Herr Präsident! Ich war bereits außerhalb des Saales, als diese Frage gestellt worden ist. Ich möchte hier natürlich gerne eine Klärung herbeiführen. In einem BBC-Interview wurde behauptet, ich hätte mich auf die Seite von Frau Andreasen gestellt. Ich darf dazu nur sagen, ich habe der BBC wohl ein Interview gegeben, der Name Andreasen ist dabei überhaupt nicht gefallen. Ich habe zwei Mitarbeiter, die hier anwesend sind, die können das bezeugen.
Und vor allem noch eine andere wichtige Frage. Ich soll nämlich geäußert haben: 80 % seien im roten Bereich, wenn ich das so einfach ausdrücken darf. Ich habe genau das Gegenteil behauptet. Der Journalist, der natürlich in seinen Darstellungen Freiheit hat, hat mir die Frage gestellt: Haben Sie ein Problem damit, wenn Herr Kallas sagt, 40 % sind im grünen Bereich. Ich habe daraufhin gesagt, ich habe damit kein Problem. Damit stelle ich klar, dass es zwischen Herrn Kallas und mir keine Differenz in der Auffassung gibt. Über Prozentsätze kann man immer streiten. Sie können auch höher liegen als bei 40 %, aber wie gesagt, die Zahl 80 habe ich nicht in den Mund genommen. Ich habe keinen Bezug auf Andreasen genommen, denn das ist eine Diskussion zwischen der Kommission und Frau Andreasen. Der Rechnungshof mischt sich hier nicht ein. Ich danke noch vielmals für diese Gelegenheit.
Der Präsident. − Danke für Ihre Klarstellung, die das Anliegen der Berichterstatterin beantwortet. Damit ist die gemeinsame Aussprache geschlossen.
Die Abstimmung findet heute Vormittag um 11.00 Uhr statt.
5. Das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (Aussprache)
Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Aussprache über den Bericht von Cristian Dumitrescu im Namen des Rechtsausschusses über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (A6-0450/2007).
Franco Frattini, Mitglied der Kommission. − (FR) Herr Präsident! Ich bin sehr erfreut über das ausgezeichnete Ergebnis der Verhandlungen. Wir unterstützen den heute vorliegenden Kompromiss. Wenn Sie, sehr verehrte Abgeordnete, Ihr Einverständnis geben, werden wir einen Schlusspunkt unter zweijährige Diskussionen setzen, die die Bedeutung dieses Themas für den europäischen Rechtsraum und den Binnenmarkt deutlich gemacht haben. Ich beglückwünsche ganz besonders den Berichterstatter, Herrn Dumitrescu, zu der Effizienz, mit der er weitgehend zum Erfolg dieses Dossiers beigetragen hat, aber auch die Schattenberichterstatter aller Fraktionen.
Das Jahr 2007 war aus meiner Sicht ein wichtiges Jahr für die gemeinschaftliche Harmonisierung des internationalen Privatrechts auf dem Gebiet der zivil- und handelsrechtlichen Schuldverhältnisse. Die Verordnung Brüssel I über die gerichtliche Zuständigkeit, die sowohl für Verträge als auch für unerlaubte Handlungen gilt, wird nunmehr durch die Verordnung Rom II über die gerichtliche Zuständigkeit bei unerlaubten Handlungen, die Anlass für die erste Vermittlung im Bereich Recht und Sicherheit im Mai dieses Jahres war, und schließlich durch die Verordnung Rom I ergänzt.
Der für Artikel 5 gefundene Kompromiss stellt einen Fortschritt für den Verbraucher dar. Der Artikel ist übrigens vereinbar mit der Brüssel-I-Verordnung, nach der ein Verbraucher nicht von anderen Gerichten als denen seines Wohnsitzlandes verfolgt werden kann. Ich bestätige auch die Verpflichtung der Kommission, dem Mitgesetzgeber im Rahmen des Berichts über die Anwendung der Verordnung Rom I Studien über zwei wichtige Fragen vorzulegen, für die der Kompromiss es nicht ermöglicht hat, harmonisierte Regeln auf Gemeinschaftsebene festzulegen: die Abtretung von Forderungen und die Versicherungsverträge. Hier sind später gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu treffen. Auch Artikel 5 über Verbraucherverträge wird im allgemeinen Bericht berücksichtigt, vor allem im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit den auf Verbraucherverträge anwendbaren Regeln des internationalen Privatrechts. Ich möchte jedoch präzisieren, dass dieser Bericht nicht das materielle Verbraucherrecht einbeziehen wird.
Was die Versicherungsverträge betrifft, hielten die Kommission und der Rat eine Erklärung für erforderlich, um klarzustellen, dass die Einbeziehung spezieller Regeln in die Rom-I-Verordnung nicht dazu führen darf, dass die Arbeiten an dem Solvency-II-Vorschlag verzögert werden. Das Parlament kann sich, wenn gewünscht, dieser Erklärung ebenfalls anschließen.
Um ihr Initiativrecht im Bereich der externen Zuständigkeiten deutlich zu machen, hat die Kommission, wie Sie wissen, eine zweite Erklärung zu Erwägung 16 b abgegeben. Ich erinnere daran, dass wir die Absicht haben, einen horizontalen Mechanismus vorzuschlagen, der den Mitgliedstaaten das Recht einräumt, bilaterale Abkommen mit Drittstaaten in Bereichen abzuschließen, in denen Gemeinschaftszuständigkeiten bestehen. Die Kommission hat allerdings die Erwägung 16 b akzeptiert, um eine Einigung in erster Lesung nicht zu verhindern.
Lassen Sie mich abschließend daran erinnern, dass wir den Standpunkt des Parlaments zur Bedeutung von alternativen Streitschlichtungsverfahren zu per Internet abgeschlossenen Verträgen teilen. Deshalb haben wir die Entwicklung solcher Verfahren aktiv gefördert, vor allem mit der Meditationsrichtlinie und der Schaffung eines europäischen Netzwerks zur Unterstützung von Verbrauchern, die ein außergerichtliches Verfahren in einem anderen Mitgliedstaat anstrengen wollen.
Ich wünsche mir daher, dass das Parlament die mit dem Rat ausgehandelte Vereinbarung heute bestätigt, damit dieser die Änderungsanträge des Parlaments auf seiner Tagung am 6. und 7. Dezember 2007, also nächste Woche, annehmen kann.
Cristian Dumitrescu, Berichterstatter. − (FR) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute werden wir über einen zweiten Text zum internationalen Privatrecht abstimmen, genauer über die künftige Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, das heißt einen reinen Rechtstext, der im Rahmen des Gemeinschaftsrechts nicht oft vorkommt.
Jedoch ist diese Verordnung trotz ihres technischen Charakters von großer Bedeutung für die europäischen Bürgerinnen und Bürger. Das Vertragsrecht bildet die Grundlage des gesamten wirtschaftlichen und sozialen Lebens, und im Binnenmarkt werden Verträge zunehmend zwischen Wirtschaftsbeteiligten abgeschlossen, die in unterschiedlichen Staaten ansässig sind. Darin liegt die Bedeutung dieses Instruments, das einheitliche Regeln für das anwendbare Recht schafft. Die Lösungen, die letztlich in den Änderungsanträgen, die wir Ihnen vorgelegt und zur Abstimmung gestellt haben, enthalten sind, sind das Ergebnis einer freundschaftlichen, ambitionierten und innovativen Zusammenarbeit mit den Schattenberichterstattern Herrn Gauzès, Frau Wallis und Frau Frassoni sowie mit der portugiesischen Präsidentschaft und den Koordinatoren der Fraktionen im Rechtsausschuss, Herrn Medina Ortega und Herrn Lehne. Großen Dank schulde ich auch Frau Maria Berger, die vor mir als Berichterstatterin tätig war.
Anfangs schienen die Probleme unüberwindbar zu sein, vor allem für einen Abgeordneten aus einem ganz neuen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Es sei daran erinnert, dass die Europäische Kommission, als sie daran ging, das Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht zu ersetzen, vielleicht mit einer gewissen Naivität behauptete, es handele sich um die Vergemeinschaftung eines bereits bestehenden Instruments, während sie in Wirklichkeit radikale Veränderungen vornahm. Diese Situation löste die weit verbreitete Kritik aus, die Kommission sei ihrer Aufgabe, eine Folgenabschätzung zu erstellen, nicht nachgekommen.
Bevor ich auf Artikel 5 eingehe, der das Hauptproblem darstellte, das wir lösen mussten, werde ich in großen Zügen skizzieren, was wir erreicht haben. Immerhin bildet nicht Artikel 5 das Herzstück des Instruments, sondern Artikel 3, der das Grundprinzip der Autonomie der Parteien beschreibt, sowie Artikel 4, der die Regeln zum anwendbaren Recht für den Fall enthält, dass die Parteien keine Rechtswahl getroffen haben. In dieser Frage folgte der Rat dem Ansatz des Rechtsausschusses. Man muss sagen, dass das Parlament und der Rat in diesem Mitentscheidungsverfahren eine Vorreiterrolle gespielt haben, indem sie den Anwendungsbereich der künftigen Verordnung auch auf Versicherungs- und Beförderungsverträge ausgedehnt und die Regeln für Eingriffsnormen und zwingende Bestimmungen klargestellt haben
Um nun auf die strittige Frage von Artikel 5 zurückzukommen, muss gesagt werden, dass das Parlament hier einen vollständigen Sieg errungen hat, der die enge und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Berichterstatter und den Schattenberichterstattern widerspiegelt. Das Problem bestand darin, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission von dem Übereinkommen von Rom abwich, indem er festlegte, dass vorbehaltlich einiger Ausnahmen das Recht des Verbrauchers auf Verträge zwischen diesem und Unternehmen angewandt werden müsse. Das Problem mit dieser von der Kommission vorgeschlagenen Fassung von Artikel 5 lag also darin, dass Händler, vor allem E-Commerce-Händler, auf jeden einzelnen EU-Mitgliedstaat zugeschnittene vertragliche Bedingungen hätten vorsehen müssen. Das wäre für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über solche Ressourcen verfügen wie die großen multinationalen Konzerne, nicht machbar gewesen. Dadurch wären enorme Zugangsbarrieren für die KMU entstanden, die sich am elektronischen Handel im Binnenmarkt beteiligen wollen. Der Berichterstatter ist sich wohl bewusst, dass die KMU der Motor der europäischen Wirtschaft sind, dass sie Arbeitsplätze und Innovation schaffen. Zudem befürchteten die kleineren Mitgliedstaaten, vom E-Commerce-Markt ausgeschlossen zu werden.
Die Lösung, die schließlich angenommen wurde, bestand darin, zu einer vereinfachten Fassung des Artikels 5 des Übereinkommens von Rom zurückzukehren. Der neue Artikel 5 geht von dem Grundsatz aus, dass das Recht des Wohnsitzlandes des Verbrauchers gilt, wobei gleichzeitig die Parteien auch die Möglichkeit der Rechtswahl haben. In der Praxis bedeutet das, da die meisten Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern Standardverträge sind, die man übernimmt oder nicht, dass die Händler ihr Recht durchsetzen werden. Da Artikel 5 jedoch vorsieht, dass die Rechtswahl den zwingenden Bestimmungen des Wohnsitzlandes des Verbrauchers unterliegt, stellt er eine sehr günstige Lösung für die Verbraucher dar. Folglich bietet der neue Artikel 5, den wir vorschlagen, eine Win-win-Lösung, bei der der Verbraucher von maximalen Schutzgarantien profitiert und die kleinen und mittleren Unternehmen die Freiheit haben, ihre Waren und Dienstleistungen im Internet auf der Grundlage von Verträgen nach ihrem eigenen Landesrecht anzubieten.
Weiterhin möchte ich Sie auf eine kurze Erwägung hinweisen, die vorsieht, dass die Gemeinschaft künftig vertragliche Standardkonditionen für elektronische Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern festlegen kann. Der letzte große Fortschritt besteht in der Einbeziehung der Versicherungsverträge, was lange Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich machte – wie Kommissar Frattini bereits erwähnte – sowie von Beförderungsverträgen.
Als letzter Punkt ist unbedingt noch zu erwähnen, dass das Vereinigte Königreich, das zunächst beschlossen hatte, die Verordnung nicht anzunehmen, da es Vorbehalte gegen das Übereinkommen von Rom geltend gemacht hatte, sich nun entschieden zu haben scheint, auf der Grundlage des aus den Verhandlungen hervorgegangenen Textes doch noch zuzustimmen.
Wir empfehlen daher diesen Text dem Hohen Haus, denn aus unserer Sicht stellt er ein sehr positives Ergebnis für die Verbraucher und die Unternehmen dar und ist ein beredtes Zeugnis für den wirksamen Beitrag, den das Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens selbst in so heiklen Fällen leisten kann.
Der Ratspräsident hat uns versichert, dass, wenn die Änderungsanträge im ersten Block der Abstimmungsliste angenommen werden, eine Einigung in erster Lesung sicher ist. Das ist ein außerordentlicher und unerwarteter Erfolg für das Parlament und den Vorsitz, und als Berichterstatter, der aus dem neuen Mitgliedsland Rumänien kommt, bin ich hoch erfreut, dass ich einen bescheidenen Beitrag dazu leisten konnte. Da ich vor dem Ende meines Mandats als rumänischer Abgeordneter im Europäischen Parlament stehe, möchte ich sagen, dass ich ebenfalls sehr stolz bin.
Der Präsident. − Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Herr Dumitrescu, um Ihnen viel Erfolg und Glück in Ihrer Tätigkeit zu wünschen, wenn Sie dann diesen Platz verlassen, den Sie über viele Monate mit so großer Würde ausgefüllt haben.
Klaus-Heiner Lehne, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Die EVP-ED-Fraktion ist mit dem Ergebnis dieses Dossiers zufrieden. Das ist vor allem dem Umstand zu verdanken, dass der Berichterstatter es mit außerordentlichem Verhandlungsgeschick, viel Geduld und großem Beharrungsvermögen geschafft hat, einen Kompromiss auszuhandeln und zu erzielen, dem am Ende im Rechtsausschuss alle zustimmen konnten. Mein Dank gilt deshalb ganz besonders unserem Berichterstatter.
Aus dem Ergebnis war auch klar erkennbar, dass es richtig war, zu warten. Nicht schnelle Entscheidungen in einer Lesung zu treffen, sondern darauf zu setzen, mit dem Rat und der Kommission weiter zu verhandeln, weil sich dieses Dossier geradezu anbot, um diese schwierigen Fragen in einer Lesung zu lösen, statt sich zwei Jahre später wieder in mitternächtlichen Vermittlungsausschusssitzungen zu treffen, bei denen die gleichen Probleme diskutiert werden müssten wie jetzt.
Nach meinem Verständnis ist Artikel 5 das Herz dieser Verordnung, und wir sind sehr froh, dass es gelungen ist, hinsichtlich des Inhalts von Artikel 5 im Grunde auf das zurückzukommen, was ursprünglich in der Konvention gestanden hat, nämlich ein Gleichgewicht zwischen den Verbraucherinteressen und den Interessen der Anbieter herzustellen. Wir wissen, dass, wenn der Kommissionsvorschlag sich durchgesetzt hätte, dies zu erheblichen Nachteilen für den Internethandel, für kleine und mittelständische Unternehmen geführt hätte und damit auch zu Nachteilen für die Verbraucher hinsichtlich des Angebots.
Wir haben immer kritisiert, dass die Kommission trotz der Interinstitutionellen Vereinbarung vom Dezember 2003 es in diesem Fall unterlassen hat, ein impact assessment durchzuführen. Wir gehen allerdings sicher davon aus, dass dies das letzte Mal der Fall gewesen ist und dass eine solche Panne sich bei Gesetzgebungsvorschlägen der Kommission in Zukunft nicht wiederholen wird.
Zum Schluss möchte ich nur noch anmerken, dass die ganze Debatte über die Fragen Verbraucherverträge, Bestimmungslandprinzip, Herkunftslandprinzip, Verhältnis zwischen Dienstleister, Lieferant und Verbraucher auf der anderen Seite nur einmal mehr belegt hat, was das Parlament immer wieder sagt: Wir brauchen auf Dauer ein optionales Instrument für das Vertragsrecht für den grenzüberschreitenden Handel, und wir sind froh, dass sich diese Forderung auch in den Erwägungsgründen der Beschlussvorlage, die wir hier auf dem Tisch liegen haben, wiederfindet.
Manuel Medina Ortega, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Ich glaube, dies ist ein gutes Beispiel für das ordentliche Funktionieren der europäischen Institutionen. Trotz unserer institutionellen Komplexität arbeiten alle, das Parlament, die Kommission und der Rat, gut an dieser Angelegenheit, und ich hoffe, dass wir mit einer zufrieden stellenden Abstimmung in dieser Parlamentssitzung ohne weiteren Verzug in erster Lesung eine Entschließung erreichen.
Ich bin Herrn Frattini dankbar, dass er das Ergebnis erleichtert hat, und zolle dem Berichterstatter für diese schwierige Arbeit zur Erzielung dieses Übereinkommens meine Anerkennung.
Wie mehr als einmal dargelegt wurde, konzentrierten sich unsere Diskussionen hier auf Artikel 5, der sich auf den Schutz der Verbraucherrechte bezieht. In Vertragsangelegenheiten ist der Verbraucher nicht gleichgestellt; in der Regel befindet er sich im Nachteil. Um ein einfaches Beispiel zu geben: Nehmen Sie eine Person, die am Flughafen einen Automietvertrag unterschreiben muss: Der Verbraucher hat keine Möglichkeit, den Inhalt des Vertrags zu lesen, er weiß nicht, nach welchem Recht sich der Vertrag regelt und ob er einen rechtlichen Schutz genießt, er ist der Person, die den Vertrag anbietet, völlig ausgeliefert.
Dieser Vorschlag für eine Verordnung verfolgt das Ziel, ohne die Grundsätze des Wahlrechts in Bezug auf das anzuwendende Recht zu opfern, ein Schutzsystem für den Verbraucher sicherzustellen, und dies spiegelt sich jetzt in der – vom Rat vorgeschlagenen – Formel wider, dass die Wahl des Rechts für den Verbraucher nicht zum Verlust des Schutzes führen darf, den ihm die unveräußerlichen vertraglichen Bestimmungen des Rechts gewähren würden, das bei Fehlen einer Wahlmöglichkeit nach Absatz 1 gelten würde.
Ganz allgemein besteht das Hauptproblem hier in der Europäischen Union in der fehlenden Harmonisierung des materiellen Rechts. Diese das Konfliktrecht betreffenden Formeln sind nur von zweitrangiger Bedeutung, und wir hoffen, dass die Kommission weitere Impulse zur Fortsetzung der gesetzgeberischen Tätigkeit gibt, indem sie Texte für einen in der gesamten Europäischen Union einheitlichen materiellen Verbraucherschutz vorschlägt, wodurch es nicht mehr notwendig wird, auf diese komplizierten Kollisionsnormen zurückzugreifen.
Katalin Lévai (PSE). – (HU) Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Kommissar, meine Damen und Herren, das Dokument, mit dem wir uns hier befassen, ist unter wirtschaftlichen, sozialen und politischen Gesichtspunkten von großer Bedeutung. Sein Hauptanliegen war die Harmonisierung des Inhalts der Brüssel-I-Verordnung und der Gesetzgebungsarbeit im Zusammenhang mit Rom II zur Schaffung eines angemessenen Gleichgewichts zwischen beiden. Daraus ist eine gute Kompromisslösung entstanden, wie auch aus den Ausführungen unserer Kolleginnen und Kollegen deutlich geworden ist, und dies liegt tatsächlich an der beispielhaften Zusammenarbeit zwischen dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Parlament. Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, und dazu bedarf es der Kompromisslösungen, die uns hier vorliegen, und es bedeutet einen erheblichen Fortschritt für die Verbraucher. Ein Verbraucher kann nur in seinem Heimatland vor Gericht gebracht werden, und damit weist eine solche Lösung für das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, die für das Wirtschaftsleben eine so wichtige Rolle spielt, den Weg vorwärts, was immer auch geschieht. Vielen Dank.
Andrzej Jan Szejna (PSE). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter für seinen Beitrag an der Erarbeitung einer Verordnung danken, die für die Zukunft der Europäischen Union ausgesprochen wichtig ist. Wir dürfen nicht vergessen, dass das Übereinkommen von Rom das einzige Rechtsinstrument im Bereich des Internationalen Privatrechts auf Gemeinschaftsebene ist, das derzeit in Form eines internationalen Vertrags vorliegt.
Das Übereinkommen muss geändert werden, damit den aktuellen und zukünftigen Erfordernissen des Binnenmarkts der Europäischen Union Rechnung getragen werden kann. Auch deshalb ist die vorgeschlagene Verordnung politisch äußerst heikel, insbesondere, was den Verbraucherschutz und die Möglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen anbelangt, ihre Waren und Dienstleistungen über das Internet anzubieten.
Der vorliegende Bericht ist ein Kompromiss, der einerseits Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher vorsieht und andererseits kleinen und mittleren Unternehmen ihre Tätigkeit im EU-Binnenmarkt erleichtert. Er geht außerdem auch auf die wichtige Frage der Standardisierung von Vertragsklauseln für Geschäfte ein, die über das Internet getätigt werden. Ich teile die Auffassung, dass die Europäische Kommission eine geeignete Regelung für diesen Bereich treffen musste. Dies ist geschehen und ich begrüße den erreichten Kompromiss. Ich möchte dem Berichterstatter nochmals gratulieren und werde die Annahme der Verordnung unterstützen.
Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet heute um 11.00 Uhr statt.
(Die Sitzung wird um 10.50 Uhr unterbrochen und um 11.00 Uhr wieder aufgenommen.)
VORSITZ: GÉRARD ONESTA Vizepräsident
6. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident! Gestern in der Nachtsitzung hat Frau McCarthy eine Waffe hier im Parlament gehabt. Ich möchte fragen, wer eine Genehmigung dafür erteilt hat, dass in dieses Plenum eine Waffe mitgenommen werden konnte.
Der Präsident. – Das ist eine gute Frage. Ich werde mich an die zuständigen Stellen wenden, und dann erhalten Sie eine Antwort.
7. Abstimmungsstunde
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.
(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)
7.1. Aufhebung der Richtlinie 84/539/EWG über die in der Veterinärmedizin eingesetzten elektrischen Geräte (Abstimmung)
Siim Kallas , Vizepräsident der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Die Kommission wird die Entwicklungen im Zusammenhang mit dieser Richtlinie und ihrer Umsetzung weiter beobachten und auf der Grundlage der daraus resultierenden Ergebnisse entsprechende Folgemaßnahmen anwenden.
7.3. Änderung der Richtlinie 2003/54/EG hinsichtlich der Anwendung bestimmter Vorschriften auf Estland (Abstimmung)
Martine Roure (PSE). – (FR) Herr Präsident! Ich möchte nur sagen, dass das Europäische Parlament einmal mehr seine Reife und sein Verantwortungsbewusstsein unter Beweis gestellt hat, und ich möchte gegenüber dem Rat, der nicht anwesend ist, feststellen, dass er sich ein Beispiel an uns nehmen möge: Wir haben einen Text vorgelegt, zu dem es praktisch Einmütigkeit in unserem Ausschuss gab, und darauf können wir stolz sein. Ich danke all meinen Kolleginnen und Kollegen vom Ausschuss.
7.9. Behandlung von Vorabentscheidungsersuchen zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Abstimmung)
Erklärung der Kommission Die Kommission bereitet einen Legislativvorschlag vor, der auf ihrem Gesetzgebungsprogramm für 2008 steht und durch den das Überwachungssystem der Gemeinschaft für Humanarzneimittel geändert werden soll. Es wird eine gründliche Überarbeitung des Titels IX („Pharmakovigilanz“) der Richtlinie 2001/83/EG geben.
Mit diesem Vorschlag bezweckt die Kommission, für die Verabschiedung endgültiger Maßnahmen zum Schutz der Volksgesundheit im Zusammenhang mit Genehmigungen für das Inverkehrbringen, die im Ergebnis der Prüfung von Pharmakovigilanzdaten notwendig werden könnten (in dem neuen Vorschlag vorgesehene Maßnahmen zur Änderung oder Ersetzung des vierten Unterabsatzes von Artikel 107 Absatz 2 der Richtlinie 2001/83/EG), das Regelungsverfahren gemäß Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG in Anspruch zu nehmen.
In ihren künftigen Vorschlägen beabsichtigt die Kommission auch, die bestehende Situation aufrechtzuerhalten, der zufolge die Kommission gemäß Artikel 107 die Mitgliedstaaten auffordern kann, unverzüglich vorübergehende Maßnahmen zu ergreifen, wenn dringendes Handeln zum Schutz der Volksgesundheit geboten ist, ohne ein Ausschussverfahren anzuwenden. Sie wird sich bei der Verabschiedung von Einzelbeschlüssen über die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln weiterhin auf das Verwaltungsverfahren gemäß Artikel 4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG stützen.
7.13. Änderung der Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft (Abstimmung)
Gisela Kallenbach (Verts/ALE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es bemerkenswert und erfolgreich, dass wir bei dem sensiblen Handels- und Besitzgut Feuerwaffen durch diesen Kompromiss zwischen den Ausschüssen IMCO und LIBE, dem Rat und der Kommission in einer ersten Lesung ein Ergebnis erzielt haben. Ich möchte allen, die daran beteiligt, sind ganz herzlich danken.
- Nach der Abstimmung:
Arlene McCarthy (PSE). – (EN) Herr Präsident! Herr Rübig hat mir nun bereits zweimal vorgeworfen, dass ich eine Waffe mit ins Plenum gebracht habe. Ich möchte klarstellen, dass dies vom Sicherheitsdienst genehmigt wurde und der Vorsitz darüber informiert ist.
Vor dieser Abstimmung zählte dieser Gegenstand nicht zur Kategorie der Feuerwaffen. Jetzt, wo das Haus entschieden hat, dass es sich bei Gegenständen dieser Art um Feuerwaffen handelt, bin ich bereit, ihn den zuständigen Stellen zu übergeben!
Der Präsident. – Ich glaube, unsere einzige Waffe hier ist unsere Überzeugungskraft.
7.16. Das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (Abstimmung)
- Vor der Abstimmung über Artikel 5, Änderungsantrag 77
Cristian Dumitrescu, Berichterstatter. − (FR) Herr Präsident! Ich hatte bereits um das Wort gebeten, aber Sie haben es zuerst Frau McCarthy erteilt, was ich verstehe, da der Dame der Vortritt gehört.
Doch zurück zu meinem Anliegen. Wir befinden uns hier in einem Abstimmungsverfahren, und ich bitte Sie, mit Artikel 5 und Änderungsantrag 77 zu beginnen.
Ich schlage vor, den Änderungsantrag der GUE/NGL-Fraktion abzulehnen, so dass wir über das Paket abstimmen können, das sich aus dem mit allen anderen Fraktionen erreichten Kompromiss ergibt. Auf diese Weise können wir dank der Entscheidung des Rates und der Kommission darauf hoffen, die Annahme bereits in erster Lesung zu erreichen. Ich danke Ihnen.
Der Präsident. – Ausgezeichnet, Herr Berichterstatter, denn genau das wollte ich ebenfalls vorschlagen.
7.17. Genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (Durchführungsbefugnisse der Kommission) (Abstimmung)
Jo Leinen, Berichterstatter. − Herr Präsident! Dank der wirklich guten und engagierten Verhandlungsführung der portugiesischen Präsidentschaft können wir dieses schwierige Thema heute in erster Lesung verabschieden. Alle Kompromissanträge sind in dem Block 1, und alle anderen Anträge sind damit erledigt.
Europäische Parteien können mit dieser Verordnung endlich an den Europawahlen teilnehmen. Man denkt, das wäre normal, das war aber nicht normal. Ich erhoffe mir, dass mit dieser neuen Verordnung die zehn politischen Familien 2009 wirklich eine neue Dynamik in die nächsten Europawahlen bringen. Vielen Dank an alle, die mitgearbeitet haben.
(Beifall)
7.19. Pestizidrückstände in oder auf Lebens- und Futtermitteln (Durchführungsbefugnisse der Kommission) (Abstimmung)
Siim Kallas , Vizepräsident der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Die Kommission möchte dem Europäischen Parlament für seine konstruktive Unterstützung danken und begrüßt den erzielten guten Kompromiss. Die Kommission hat beschlossen, zu diesem Kompromiss folgende Erklärung abzugeben:
„Die üblichen Fristen für das Regelungsverfahren mit Kontrolle sind in Artikel 5a Absatz 3 und Absatz 4 des Beschlusses 1999/468/EG festgelegt. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann auf die Anwendung von Absatz 3 und Absatz 4 verzichtet werden. Mit der Kürzung der Fristen des Regelungsverfahrens mit Kontrolle, die im Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse festgelegt sind, soll erreicht werden, dass das Verfahren vom Antrag auf die Festlegung eines Rückstandshöchstgehalts bis zur Annahme des Antrags in weniger als einem Jahr abgeschlossen werden kann. Diese Änderungen sind notwendig, um die Übereinstimmung mit der im Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln vorgesehenen Frist von einem Jahr für die Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen.
Die Europäische Kommission wird nach zwei Jahren praktischer Erfahrung mit dem im Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln vorgesehenen Zulassungsverfahren prüfen, ob eine Kürzung der Fristen im Regelungsverfahren mit Kontrolle angebracht ist. Dabei sollen auch die Erfahrungen berücksichtigt werden, die im Europäischen Parlament und im Rat bei der Anwendung dieser Verfahren gemacht wurden.“
7.20. Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs (David Bostock) (Abstimmung)
Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE). – (FR) Herr Präsident! In Ziffer 9 soll ersetzt werden:
(EN) „begrüßt die Bereitschaft der georgischen Staatsorgane, internationale Beobachter bei den Wahlen zuzulassen“ durch „begrüßt das Ersuchen der georgischen Regierung, internationale Beobachter zu den Wahlen zu entsenden“.
(FR) Damit würde der Text die aktuelle Entwicklung genauer widerspiegeln.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)
- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 4
Vytautas Landsbergis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Die Worte „Russlands eigenes Auftreten“ am Ende des Texts, der nach Ziffer 10 eingefügt werden soll und der in der Abstimmungsliste unter Änderungsantrag 4 zu finden ist, sind nicht eindeutig. Ist dieses Auftreten gut oder schlecht? Ich schlage daher vor, dies mit der Einfügung des Wortes „bedauerliches“ klarzustellen, so dass die betreffende Textstelle folgendermaßen lauten würde „Russlands eigenes bedauerliches Auftreten …“. Ich fordere die Abgeordneten auf, diese Klarstellung zu unterstützen.
Der Präsident. – Herr Landsbergis, würden Sie bitte präzisieren, ob Sie von Ziffer 10 oder Änderungsantrag 4 sprechen?
Vytautas Landsbergis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Nach der Abstimmungsliste ist die Einfügung nach Ziffer 14 vorgesehen. Es handelt sich um Ziffer 14 Buchstabe a und das ist der Änderungsantrag 4 von Herrn Gahler und anderen.
Der Präsident. – Jetzt ist alles klar, danke.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)
- Vor der Abstimmung über Erwägung D
Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE). – (FR) Herr Präsident! Wiederum um größerer Klarheit willen möchte ich gern vor das Wort Sicherheitskräfte noch polizeiliche einfügen, sodass es dann heißen würde:
(EN) „in der Erwägung, dass es nach sechs Tage anhaltenden Demonstrationen, die von der Opposition organisiert worden waren, zum Einsatz von Gewalt kam, als polizeiliche Sicherheitskräfte“ usw.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)
- Vor der Abstimmung über Erwägung G:
Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE). – (FR) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wiederum aus dem gleichen Anliegen heraus und weil eine Untersuchung im Gange ist, möchte ich den Verweis auf 90 % streichen, so dass folgende Formulierung wegfiele:
(EN) „bis zu 90 %“ soll ersetzt werden durch „ein Teil“, so dass der Text lautet „ein Teil der technischen Ausrüstung des Senders ...“ usw.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)
- Vor der Abstimmung über Erwägung H:
Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE). – (FR) Herr Präsident! Die georgische Verfassung enthält die Begriffe „Referendum“ und „Volksabstimmung“, die nicht das gleiche bedeuten. Ich schlage also vor, den Ausdruck „Referendum“ durch „Volksabstimmung“ zu ersetzen, um uns an die georgische Verfassung anzulehnen.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)
- Nach der Abstimmung über Erwägung J
Hannes Swoboda (PSE). – (EN) Herr Präsident! Da die jüngsten Ereignisse auch soziale Ursachen hatten, sollten wir diese zumindest mit einem neutralen Hinweis erwähnen. Mein mündlicher Änderungsantrag lautet daher: „in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen und sozialen Reformen in Georgien den Lebensstandard der breiten Bevölkerung anheben sollten“.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)
7.29. Billigung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch das Europäische Parlament (Abstimmung)
Jo Leinen, Berichterstatter. − Herr Präsident! Mit diesem Beschluss schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Charta der europäischen Grundrechte am 12. Dezember in Straßburg von allen drei Institutionen feierlich proklamiert werden kann.
Ich darf auf den wichtigen Änderungsantrag 3 hinweisen, den ich unterstütze, nämlich die Aufforderung an Großbritannien und an Polen, noch einmal alle Anstrengungen zu unternehmen, das Opt-out zu überdenken und zu korrigieren. Bei den Grundrechten und Grundfreiheiten muss die EU in der Lage sein, sowohl nach innen wie nach außen mit einer Stimme zu sprechen. Änderungsantrag 3 ist also sehr wichtig!
7.30. Gemeinsame Grundsätze beim Flexicurity-Ansatz (Abstimmung)
Stavros Lambrinidis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Ich möchte lediglich auf einige gravierende Probleme im Zusammenhang mit der griechischen Übersetzung dieses Texts hinweisen, die insbesondere die Erwägungsgründe 4, 5, 6, 8, Ziffer 20 usw. betreffen, für den die englische Fassung als verbindlich gilt.
Der Präsident. – Sie haben Recht, Herr Lambrinidis, die Flexibilität darf nicht zu sprachlichen Ausrutschern führen.
7.31. Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus (Abstimmung)
David Martin (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass die PPE/DE-Fraktion Ziffer 4 zu einem zentralen Element dieses Berichts erklärt hat. Wir hätten dafür gestimmt, werden dies aber nicht tun, wenn zu viele Zugeständnisse im Hinblick auf den Bericht gemacht werden. Wir empfehlen Stimmenthaltung. Ich rufe die Mitglieder der PSE-Fraktion auf, sich bei der Abstimmung über diese Ziffer der Stimme zu enthalten.
Der Präsident. – Das Hohe Haus nimmt dies zur Kenntnis.
- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 18
David Martin (PSE). – (EN) Um eine Einigung zu erzielen, schlagen wir vor, bei der Textstelle „zu prüfen, ob die Regeln über Handelsschutzmaßnahmen“ das Wort „prüfen“ zu streichen und durch das Wort „bewerten“ zu ersetzen.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)
7.33. Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft – Vorschlag für die landwirtschaftliche Entwicklung und die Nahrungsmittelsicherheit in Afrika
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident! Der Bericht Leinen ist ein weiterer Beleg für das üble System der Selbstbedienung, das sich in dieser Europäischen Union in allen politischen Parteien entfaltet. Meines Erachtens ist es symptomatisch, dass selbst europäische Wahlkämpfe – natürlich die von europafreundlichen Parteien geführten Kampagnen – jetzt vom Steuerzahler finanziert werden. Bekanntlich wurde ja die Latte absichtlich so hoch gelegt, dass es für Euroskeptiker sehr schwer ist, die Finanzierungskriterien zu erfüllen. Das ist der x-te Fall von Steuerdiebstahl, der in diesem Hause als Demokratisierung bemäntelt und angepriesen wird. Die Leute, die sich nun selbst bedienen, sich das Geld auf den Gemeinschaftstöpfen holen, sind dieselben Leute, die sich strikt geweigert haben – und immer noch weigern –, in Frankreich, den Niederlanden und früher in Dänemark demokratische Referenden abzuhalten. Es sind dieselben Leute, denen zufolge unsere Bürger in der Frage, ob die Türkei der EU beitreten sollte oder nicht, nicht mitzureden haben. Mögen sie doch in Gottes Namen aufhören, von Demokratisierung zu faseln und ihre unersättliche Geldgier als das Bestreben zu tarnen, der Gesellschaft zu helfen.
Philip Claeys (NI). – (NL) Herr Präsident! Ich habe aus einigen prinzipiellen Gründen gegen den Bericht Roure gestimmt. Einer davon ist, dass die Mitgliedstaaten sehr wohl in der Lage sind, gesetzliche Sicherheitsvorkehrungen gegen Rassismus zu erlassen. Mit anderen Worten: Die EU-Tätigkeit in diesem Bereich steht generell im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip. Zudem stellt die Rahmenrichtlinie einen Angriff auf die Meinungsfreiheit dar. Denn während die Bekämpfung des Rassismus – und unter Rassismus verstehe ich konkret die Aufforderung zu Gewalt oder ihre Anwendung – akzeptabel ist, ist es nicht akzeptabel, diesen Begriff mit der legitimen öffentlichen Debatte etwa über das Eintreten gegen Masseneinwanderung und gegen Islamisierung oder für die Verteidigung der nationalen Identität zu vermengen.
Jean-Louis Bourlanges (ALDE). – (FR) Herr Präsident! Wie alle meine Kolleginnen und Kollegen habe ich für den Bericht von Frau Roure über die strafrechtliche Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gestimmt. Ich habe das getan, weil ich dessen Orientierungen billige, aber auch, weil die Berichterstatterin und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres uns einen Text vorgeschlagen haben, der darauf abzielt, die Gedanken-, Forschungs- und Meinungsfreiheit zu schützen. Jeder Beschluss dieser Art birgt natürlich ein Risiko in sich: dass nämlich einer politischen Behörde das Recht zugesprochen wird, den Leuten zu sagen, was ihnen zu denken, zu sagen oder zu schreiben erlaubt ist oder nicht.
In meinem Land haben wir ungeeignete Gesetze erlebt: Herr Gollnisch wollte, dass in die Lehrpläne schmeichelhafte Bemerkungen über die kolonialen Aktivitäten Frankreichs aufgenommen werden. Auf subtilere Weise wurden Gesetze, deren Orientierung nicht in Zweifel stand, wie das Taubira-Gesetz, missbräuchlich interpretiert oder verwendet, um ungerechtfertigte rechtliche Schritte gegen historische Arbeiten einzuleiten, deren Objektivität, intellektuelle Leistung und wissenschaftliche Qualität im Allgemeinen von den Historikern einmütig gewürdigt worden waren.
Aus meiner Sicht ist der Standpunkt, über den wir abgestimmt haben, geeignet, solche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Zunächst weil die Meinungsfreiheit darin förmlich als ein Grundrecht anerkannt wird und dann, weil der Rahmenbeschluss nicht darauf abzielt, Kommentare, Analysen oder Meinungen zu sanktionieren, sondern Aufrufe zum Hass, was etwas vollkommen anderes ist. Man kann sich nur wünschen, dass alle Mitgliedstaaten und politischen Formationen sich von dem gleichen ausgewogenen und klugen Herangehen leiten lassen wie unsere Berichterstatterin.
Koenraad Dillen (NI). – Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht Leinen über die europäische Parteienfinanzierung gestimmt, da es nicht akzeptabel ist, dass europäische Mittel bestehenden europäischen politischen Vereinigungen zufließen und damit die Gruppen diskriminiert werden, die es nicht für nötig halten, sich auf europäischer Ebene zu organisieren. Und es ist sehr zynisch, die Finanzierung europäischer Wahlkämpfe und aller möglichen europäischen politischen Stiftungen aus EU-Mitteln als Stärkung der europäischen Demokratie darzustellen. Denn die betreffenden Parteien sind – wie Herr Claeys gerade ausgeführt hat – genau jene, die stets im Chor geraten haben, sich über das französische und niederländische Nein zur Europäischen Verfassung hinwegzusetzen und den Ratifizierungsprozess einfach fortzuführen. Von diesen Parteien war auch in der Frage eines Referendums über den Türkei-Beitritt wenig zu hören. Gerade dies würde aber eine Stärkung der europäischen Demokratie bedeuten. Finanzierung ist offenbar nur für jene Parteien geeignet, die in ihren Auffassungen über Europa politisch korrekt sind. Deshalb sollten wir dagegen stimmen.
Frank Vanhecke (NI). – Herr Präsident! Da ich den ersten Bericht Leinen soeben ausführlich kritisiert habe, möchte ich mich nun einfach meinem Freund Philip Claeys anschließen, der auf die etwas merkwürdigen Kommentare von Frau Bourlanges die angemessene Antwort gegeben hat. Die Begriffe Rassismus einerseits und legitime öffentliche Debatte andererseits werden völlig durcheinander geworfen. Das geht aus den Ausführungen der Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit hervor, denen zufolge Islamfeindlichkeit eine neue Form des Rassismus sei und dass auf die dänischen Karikaturen mit einem Gesetz gegen Gotteslästerung reagiert werden müsse. Das ist sehr gefährlich, denn es ist bekannt, dass die normale öffentliche Diskussion über Islam und Islamisierung als Aufforderung zum Hass gegen Muslime interpretiert werden kann. Aus all diesen Gründen halten wir die ganze Debatte für inakzeptabel und haben sowohl gegen den Bericht Leinen als auch gegen den Bericht Roure gestimmt.
Philip Claeys (NI). – (NL) Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht Leinen gestimmt, da die Vorschriften für die Finanzierung europäischer Parteien, die ich an sich schon für inakzeptabel halte, gelockert werden. Als Förderfähigkeitskriterien werden nicht nur quantitative, sondern auch ideologische Maßstäbe angelegt, sodass Parteien, die gegen den Strom schwimmen, keine Chance haben. Die etablierten Parteien und Fraktionen entscheiden darüber, wer Mittel erhält. Es ist nicht einmal die Möglichkeit vorgesehen, gegen solche Entscheidungen Einspruch zu erheben.
Zudem ist auf den schleichenden Entscheidungsprozess hinzuweisen. Hier wird die typische Salamitaktik angewendet. Vor einigen Jahren wurde das Prinzip der europäischen Parteienfinanzierung ganz vorsichtig zur Diskussion gestellt. Seinerzeit wurde ausdrücklich beschlossen, dass das Geld nicht zur Finanzierung von Wahlkämpfen zu verwenden ist. Und jetzt? Wahlkämpfe werden doch finanziert. Obendrein fließt allen möglichen politischen Stiftungen Geld zu. Unter diesen Umständen dürfte wohl verständlich sein, Herr Präsident, dass ich gegen diese Selbstbedienungsformel gestimmt habe.
Sylwester Chruszcz (NI). – (PL) Herr Präsident! Ich habe heute für die Annahme der Entschließung über die Lage in Georgien gestimmt. Ich möchte meine tiefe Besorgnis über die jüngsten Ereignisse in Tiflis und die von den Sicherheitskräften ausgeübte Gewalt zum Ausdruck bringen.
Die Lage in der Region erfordert einen Dialog mit allen Parteien, auch mit den Oppositionsführern. Die internationale Gemeinschaft, zu der auch die Europäische Union und die Russische Föderation gehören, müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass die anstehenden Wahlen in Georgien demokratisch durchgeführt und die Menschenrechte und die Freiheit der Medien geachtet werden.
Ich war allerdings überrascht darüber, dass Abgeordnete der UEN-Fraktion die Streichung einer Textstelle in Erwägungsgrund C über die Freilassung von Personen beantragt haben, die als politische Gefangene angesehen werden.
Herr Präsident, ich glaube, Sie haben meinen Namen am Anfang nicht ganz korrekt ausgesprochen, daher die etwas ausführlichere Einleitung. Ich war mir nicht sicher, ob mir das Wort bereits erteilt worden war.
Jaroslav Zvěřina (PPE-DE). – (CS) Ich teile die hier im Allgemeinen vorherrschende Begeisterung für diesen Text nicht. Meiner Ansicht nach müssen für den Bereich der Menschenrechte die Zehn Gebote gelten, die Gott der Welt durch Moses vor langer Zeit gegeben hat. Natürlich hat auch das Gültigkeit, was in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen steht.
Wir glauben, dass die Freiheit des Einzelnen ganz oben auf der Werteskala stehen muss und nur beschränkt werden darf, um die Freiheit anderer nicht zu beeinträchtigen. Insbesondere sind hier einige Bestimmungen über soziale Rechte nicht klar definiert, was zu Schwierigkeiten bei der Auslegung führen kann. Dies bezieht sich in erster Linie auf Nichtdiskriminierungsbestimmungen, aber auch auf das selbstverständliche Recht älterer Menschen auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Ich bin der Meinung, dass allgemeingültige Grundsätze nicht durch Gesetzesvorschriften geregelt werden sollten. Die Bestimmung über die Rechte von Arbeitnehmern schafft eher Probleme, als dass sie einen klaren Rahmen vorgibt.
Ich glaube, dass die Europäische Union nicht nur aus einer Ansammlung von angestellten Arbeitskräften besteht. Deshalb funktioniert die Charta nur einseitig, wenn der Schutz des Privateigentums und die Rechte von Eigentümern und Unternehmen nicht stark genug verankert werden. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass diese Charta unser Leben nicht wesentlich bereichern wird.
Seán Ó Neachtain (UEN). – (GA) Herr Präsident! Ich stimme für diesen Bericht, weil ich der festen Überzeugung bin, dass der Reformvertrag bzw. der Vertrag von Lissabon der Charta der Grundrechte mit ihren 54 einzelnen Rechten, zu denen das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Achtung des Familienlebens und das Recht auf Zugang zu den Gerichten gehören, einen rechtsverbindlichen Status verleiht.
Ich glaube, die meisten Menschen in Irland werden diese Charta unterstützen, so wie es die Regierung tut, und ich denke dabei auch daran, dass die Europäische Verfassung vor einigen Jahren angenommen wurde.
Herr Präsident, wir werden in Irland ein Referendum zur EU-Reform, also zum Vertrag von Lissabon, abhalten müssen, und wenn das erfolgreich sein soll, müssen wir eine klare, transparente, sichtbare und professionelle Kampagne starten. Ein positives Votum der Iren wird meines Erachtens entscheidend von den Maßnahmen Europas abhängen, um die uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte durch den Vertrag zu gewährleisten.
Kathy Sinnott (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet unter Artikel 3 Buchstabe d) lediglich das reproduktive Klonen von Menschen und erlaubt somit das therapeutische Klonen. Dies steht im Widerspruch zur Erklärung der Vereinten Nationen vom 8. März 2005 über das Klonen von Menschen, nach der alle Formen des Klonens von Menschen zu verbieten sind. Durch das Klonen werden, unabhängig von den Zwecken, denen es dient, menschliche Embryonen zerstört. Dem konnte ich nicht zustimmen. Artikel 26 über den Integrationsanspruch von Menschen mit Behinderungen hätte ich gerne unterstützt.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident! Ich möchte hier keine Missverständnisse aufkommen lassen. Die Tatsache, dass ich gegen den Leinen-Bericht gestimmt habe, bedeutet gewiss nicht, dass ich dagegen sei, dass die Europäer mehr Grundrechte und Grundfreiheiten erhielten, im Gegenteil. Sowohl innerhalb wie außerhalb dieses Hauses habe ich oft die Meinungsfreiheit verteidigt und gegen Gesetze zur Knebelung des Volkes gesprochen. Der springende Punkt ist, dass es in dem Bericht nicht um Grundfreiheiten geht. Die Europäer sind glücklicherweise mit Grundrechten und Grundfreiheiten bereits sehr gut ausgestattet, aufgrund derer sie gegen Missbräuche in ihren Heimatländern und auf EU-Ebene vorgehen können. Ich habe dagegen gestimmt, weil eine Verbindlichkeit dieser Charta ein sehr großer Schritt in Richtung auf einen europäischen Bundesstaat wäre. Ich bin für ein Europa als Konföderation freier Nationen, und daher habe ich gegen den Bericht über die Grundrechte gestimmt, ohne dass ich natürlich gegen Grundrechte als solche wäre.
Mario Borghezio (UEN). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! In den sieben Stunden, die ich tief unten in einer Zelle im Belgischen Justizpalast verbracht habe, was ich dem Bürgermeister von Brüssel und den zuständigen Behörden verdanke, hatte ich genügend Zeit, um über Grundrechte nachzudenken.
Ich weise deutlich darauf hin, und das ist auch der Grund, weshalb die Lega Nord gegen die Charta der Grundrechte gestimmt hat, dass den Gefahren, die sich in Artikel 10 verbergen, keine Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Die Religionsfreiheit steht natürlich außer Frage, aber die Freiheit der Riten, ohne Grenzen? Jene Grenzen, die in der Verfassung meines Heimatlandes, Italiens, enthalten sind, nämlich die Grenzen von öffentlichem Anstand, Sicherheit sowie von Recht und Ordnung.
Ist sich die Europäische Union im Klaren darüber, dass Kannibalismus ein andauerndes Problem ist? Weiß sie denn, was Voodoo-Riten sind? Ich denke, unsere flämischen Kollegen hatten Recht, als sie in sehr deutlichen Worten auf die Doppeldeutigkeit der Texte hinwiesen, die die Europäische Union veröffentlicht, zum Beispiel gegen Islamfeindlichkeit. Über Christenfeindlichkeit oder über Rassismus gegen Weiße wird aber nie ein Wort verloren. Das sind reale Probleme, und die Europäische Union sollte auch diese Risiken und Gefahren bedenken und ihre eigenen Bürger, ihre Kultur und ihre Tradition schützen, die Identität der Völker in Europa, wenn wir ein Europa der Völker wollen und nicht ein Europa, das zum Schmelztiegel wird, in dem die Grundrechte nicht richtig geschützt werden.
Wir sind der Beweis dafür, wir, die wir ins Gefängnis gesteckt wurden dafür, dass wir unsere Anschauungen und die Rechte der Bürger Europas verteidigt haben, während Europa schweigend zugesehen hat.
Francesco Enrico Speroni (UEN). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe ebenfalls gegen den Bericht über die Charta der Grundrechte gestimmt, nicht weil ich gegen diese Rechte bin, sondern um auf die Doppeldeutigkeit hinzuweisen, auf die Gefahr, die in der Formulierung dieser Rechte steckt, vor allem – wie Herr Borghezio bereits herausgestellt hat – in Artikel 10, der die unbegrenzte Religionsfreiheit durch Gottesdienst, Bräuche und Riten enthält.
Weil es dort keine Grenzen gibt, könnten satanistische Praktiken, Voodoo -Riten, Riten, die gegen die öffentliche Ordnung, die öffentliche Moral und gegen andere Rechte verstoßen, sehr wohl erlaubt und praktiziert werden. Der Gerichtshof in Luxemburg hätte – sofern er den Text wörtlich auslegen soll – keine andere Wahl, als zugunsten jeder Handlung derjenigen zu entscheiden, die solche Riten praktizieren, und das würde nicht nur uralten Traditionen, sondern auch dem gesunden Menschenverstand zuwiderlaufen.
Georgios Papastamkos (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Die PPE/DE-Fraktion hat beschlossen, auf dieser kleinen Plenarsitzung für den Bericht von Herrn Lipietz über Handel und Klimaänderung zu stimmen. Der Bericht verdient Anerkennung und geht auf viele Probleme ein, die uns allen am Herzen liegen. Dennoch haben wir entschieden, dass wir mehrere Änderungsanträge zu bestimmten Absätzen ablehnen, weil wir der Meinung sind, dass die globale Erwärmung mit nachhaltigen Maßnahmen bekämpft werden muss, die keine negativen Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum oder die langfristige Zukunft des europäischen Sozialmodells haben.
Für uns als Fraktion hat das Thema Klimaänderung einen sehr hohen Stellenwert. Die Europäische Union hat mit ihren weitreichenden Vorschlägen zur Bekämpfung des Klimawandels eine Führungsrolle übernommen. Wir glauben, dass sich die zukünftige Diskussion an den europäischen Vorschlägen orientieren wird und dass diese mit unserem Wirtschaftsmodell vereinbar sind.
Unserer Auffassung nach kommt der weltweite Handel der Weltwirtschaft zugute, doch zugleich räumen wir ein, dass mehr getan werden muss, insbesondere im Verkehrssektor, um die schädlichen Emissionen zu verringern. Der Welthandel als solcher darf jedoch nicht beeinträchtigt werden.
Brian Simpson (PSE), schriftlich. – (EN) Ich werde für diesen Bericht stimmen, weil er den Mitgliedstaaten, insbesondere dem Vereinigten Königreich, letztendlich die weitere Verwendung imperialer Maßeinheiten gestattet.
Ich persönlich bevorzuge das metrische System, aber es gibt Bereiche, in denen die Art der durchzuführenden Arbeit die Verwendung von imperialen Maßeinheiten erforderlich macht. Damit meine ich nicht den Verkauf von Gemüse, sondern Tätigkeiten wie die Restaurierung von historischen und altertümlichen Verkehrsmitteln, insbesondere von Museumsbahnen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass im Vereinigten Königreich nicht generell am imperialen Messsystem festgehalten wird. Das beliebte 13er-Rugby wurde schon vor Jahren auf das metrische System umgestellt.
Peter Skinner (PSE), schriftlich. – (EN) Obwohl einige hartnäckig versucht haben, die Europäische Union wegen der Diskussion um die Maßeinheiten in ein schlechtes Licht zu rücken, ist nun eindeutig klar, dass die EU in der Lage ist, Probleme mit praxisnahen Lösungen aus der Welt zu schaffen. Die Bürger im Vereinigten Königreich verwenden schon seit einiger Zeit sowohl imperiale als auch metrische Maßeinheiten. Auch wenn die Schulen heute mit dem metrischen System arbeiten und viele mit diesen Maßeinheiten groß geworden sind, besteht für andere weiterhin die Möglichkeit, das imperiale Maßsystem zu nutzen. Dies ist begrüßenswert und sicher eine gute Nachricht für all diejenigen, bei denen gegenteilige Presseberichte für Irritationen gesorgt haben.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Der Libanon gehört heute zu den am höchsten verschuldeten Ländern der Welt und die Gewährung von Makrofinanzhilfe durch die EU ist völlig gerechtfertigt. Es müssen jedoch die Voraussetzungen geschaffen werden, um sicherzustellen, dass die Finanzhilfen der EU ordnungsgemäß verwendet und Betrug und Misswirtschaft konsequent geahndet werden. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass die EU wieder einmal die Rechnung für die Angriffe Israels auf eines seiner Nachbarländer bezahlt.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Wir müssen dafür sorgen, dass es in Europa nicht nur innerhalb der – physisch bereits verschwundenen – nationalen Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten gerecht zugeht.
Die Gewährleistung der Gleichbehandlung aller EU-Bürger ungeachtet ihrer Nationalität oder ihres Wohnsitzstaates ist von grundlegender Bedeutung. Eine beschuldigte Person, die ihren Wohnsitz nicht im Verhandlungsstaat hat, darf nicht anders behandelt werden als ein Beschuldigter, der dort wohnt.
Überwachungsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug können gegenwärtig nicht zwischen den Mitgliedstaaten übertragen werden, da diese gegenseitig nicht anerkannt werden. Damit wird der rechtliche Schutz der Rechte des Einzelnen in Frage gestellt.
Aus diesem Grund unterstütze ich den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren, der die gegenseitige Anerkennung von Überwachungsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug im Ermittlungsverfahren ermöglichen soll, sodass Beschuldigte während der Ermittlungen in den Staat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, zurückzukehren können.
Dadurch verringert sich der Haftspielraum (im Besonderen bei geringfügigen Vergehen), während zugleich eine effizientere Zusammenarbeit im juristischen Bereich gefördert wird.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wie schon bei früheren Prozessen ist der Rahmenbeschluss des Rates über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren innerhalb der Europäischen Union, der soeben mit dem Bericht des EU-Parlaments gebilligt wurde, Teil des Versuches, einen gemeinsamen europäischen Rechtsraum entsprechend dem in den Programmen von Tampere und Den Haag vorgezeichneten Weg zu festigen und zu vervollkommnen, um ein Europa ohne (Binnen-)Grenzen zu schaffen.
Unter anderem wird sowohl im Vorschlag für den Rahmenbeschluss als auch im Bericht die Ausweitung der Anwendung des Europäischen Haftbefehls für sämtliche Vergehen (ohne Festsetzung eines Grenzbereichs) befürwortet.
Diese und andere geplante Maßnahmen zielen auf die Erweiterung der Möglichkeiten für eine Harmonisierung des Strafrechts in verschiedenen Mitgliedstaaten und die Stärkung des föderalen Wesens der Europäischen Union. Außerdem dienen sie dazu, den „Reformvertrag“ voranzutreiben und zu nutzen, der den Staaten neue Kompetenzen in Bereichen der Rechtsprechung in Justiz- und inneren Angelegenheiten entzieht.
Patrick Gaubert (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Nach mehr als fünfjährigen Verhandlungen ist der Rat schließlich zu einer Einigung über den Rahmenbeschluss über die strafrechtliche Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gelangt. Dieser Durchbruch ist zu begrüßen, jedoch ist gleichzeitig zu bedauern, dass dies um den Preis eines Minimalschutzes geschah.
Wie aus dem Bericht von Frau Roure hervorgeht, schafft der Rahmenbeschluss nur ein Mindestmaß an Harmonisierung. Seine Effizienz und sein Anwendungsbereich sind durch zahlreiche vorgesehene Ausnahmeregelungen weitgehend beschnitten.
Trotz der Anstrengungen des Europäischen Parlaments bei seiner Konsultation zu diesem Text, diesem mehr Durchschlagskraft zu verleihen, bleibt der Rahmenbeschluss ein Text, dem es an Ambition fehlt und der den zu bewältigenden Herausforderungen nicht gerecht wird: der Bekämpfung des Rassismus und der breiten Akzeptierung unserer universellen Werte.
Dieser Rahmenbeschluss ist als ein erster Schritt hin zu einer echten Bekämpfung des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit auf europäischer Ebene und einer maximalen Harmonisierung in diesem Bereich zu werten.
Trotz dieser Unzulänglichkeiten habe ich für die Annahme dieses Berichts im Plenum gestimmt, denn es kommt vorrangig darauf an, dass die Europäische Union und insbesondere das Europäische Parlament eine deutliche politische Botschaft zugunsten der Grundrechte aussenden.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Ich schließe mich der Minderheitenmeinung an, die offiziell von meinem Kollegen Dillen zum Ausdruck gebracht wurde. Die Rahmenrichtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung „bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ ist ein freiheitsfeindliches Gesetz auf europäischer Ebene, das für die Gedanken- und Meinungsfreiheit ebenso mörderisch ist wie die Gesetze Gayssot oder Taubira in Frankreich.
Jetzt ist keine politische Rede, in der die nationalen Identitäten verteidigt, Stolz auf die nationale Geschichte zum Ausdruck gebracht oder der Kampf gegen die Einwanderungsflut und die sich aus der zunehmenden Islamisierung unseres Kontinents ergebenden Gefahren für die Freiheit verteidigt wird, mehr sicher vor der Verfolgung durch die Gesinnungspolizei. Wiederum agiert Europa gegen die Europäer, denn für die Verfasser dieser Richtlinie und die Abgeordneten, die gerade dafür gestimmt haben, steht längst fest, wer die vermeintlichen Täter und die angeblichen Opfer ist.
Was die strafrechtliche Harmonisierung betrifft, so gibt es zu Zeiten, da in französischen Vororten mit Kriegswaffen auf Polizisten geschossen wird, da unser Kontinent noch immer von mörderischen Terroranschlägen bedroht ist, da notorische Kriminelle von der Abschaffung der Grenzen profitieren, um schlimmste Verbrechen in einem Land nach dem anderen zu begehen, wahrlich Dringenderes zu tun, als die Anhänger der Auslandspräferenz und der erzwungenen Multikulturalität offiziell zu geistigen und rechtlichen Diktatoren zu erheben.
Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Der Bericht von Frau Roure hat die Bekämpfung des Rassismus zum Gegenstand. Dieses äußerst lobenswerte Ziel dient leider als Vorwand für die Einführung einer diskriminierenden Politik gegenüber den Staatsangehörigen unserer Mitgliedstaaten, die in ihrem eigenen Land zu Bürgern zweiter Klasse werden.
Zwei Dramen, die sich letzten Sonntag ereigneten, illustrieren dies. Die Ermordung einer jungen Französin, Anne-Lorraine Schmitt, durch einen rückfälligen Vergewaltiger türkischer Herkunft kam nicht in die Schlagzeilen, im Gegensatz zum Tod von zwei „Jugendlichen“ am gleichen Tag, Moushin und Larami, die auf einem Minimotorrad mit überhöhter Geschwindigkeit und ohne Helm ein Polizeifahrzeug rammten. Die Fernsehnachrichten kommentierten diesen Unfall ausführlich, und der Präsident der Republik empfing die Eltern der beiden jungen Männer.
Muss man also, um das Mitgefühl des Staates zu erregen, ein Stadtviertel in Brand setzen und plündern wie es Hunderte von Randalierern getan haben, die angeblich den Tod ihrer „Kumpel“ Moushin und Larami rächen wollten? Warum haben die unschuldigen Opfer weniger Recht auf Zuwendung als die Täter? Es ist höchste Zeit, den Ursachen dieser Absurditäten ein Ende zu bereiten: der Untätigkeit der Behörden, der seit 30 Jahren praktizierten unsinnigen Zuwanderungspolitik und einem angeblichen Antirassismus, der in Frankreich eher einem wirklichen antifranzösischen Rassismus gleicht.
Martine Roure (PSE), schriftlich. – (FR) Die Europäische Union ist nicht nur ein Binnenmarkt, sie ist vor allem eine Union von Völkern, die die gleichen Werte und insbesondere den Schutz der individuellen Grundrechte teilen. Es war also dringend geboten, endlich den Rahmenbeschluss über die strafrechtliche Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu verabschieden.
Europa kämpft aktiv gegen Rassismus und Diskriminierungen. Deshalb ist ein Instrument erforderlich, das in allen Mitgliedstaaten den gleichen Schutz gegen rassistische und fremdenfeindliche Akte garantiert. Wir müssen ein ausgewogenes Gleichgewicht sichern, indem wir ein gleichartiges Strafmaß gegen Worte und Taten gewährleisten, die zu Gewalt und Hass aufrufen, und gleichzeitig das Recht auf Meinungsfreiheit garantieren. Damit achten wir beispielsweise die nationalen Traditionen, wenn es um die Ahndung des Negationismus geht.
Ich bedaure allerdings, dass die Ambition dieses Vorschlags durch die Regel der Einstimmigkeit im Rat eingeschränkt wurde. Und ich appelliere an die Mitgliedstaaten, bei der erneuten Prüfung dieses Textes zusammen mit dem Europäischen Parlament einen Schritt weiter zu gehen.
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. − (SV) Der Bericht Roures bereitet mir etwas Kopfschmerzen. Ich unterstütze natürlich vorbehaltlos das Ziel, den Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit überall dort, wo sie auftreten, an mehreren Fronten zu bekämpfen. Es gibt gute Gründe für eine Diskussion von Vorschriften auf Gemeinschaftsebene. Ideen – gute wie schlechte – verbreiten sich rasch über Grenzen und zwischen Menschen. Der rechtliche Schutz ist in Europa lückenhaft.
Gleichzeitig sollte man vorsichtig sein, wenn es um eine Harmonisierung des Strafrechts geht, nicht zuletzt auf einem Gebiet, das verfassungsrechtliche Fragen berührt. Schweden hat eine großzügige Haltung zur Rede-, Presse- und Religionsfreiheit, die in anderen Teilen Europas aus verständlichen Gründen so nicht zu finden ist. Der von der deutschen Ratspräsidentschaft mühsam ausgehandelte Ratsbeschluss stellt einen Mindestschutz dar. Frau Roure wollte in ihrem Bericht weiter gehen und hat eine Reihe von sehr undeutlichen Formulierungen aufgenommen. Aus diesen Gründen habe ich schließlich für eine Ablehnung des Berichts gestimmt.
Die Redefreiheit kann natürlich nicht absolut sein. Das macht jedoch nicht deutlich, dass alle Einschränkungen besonders gut begründet sein müssen.
Marie-Hélène Descamps (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Der heute verabschiedete Text stellt einen wichtigen Schritt für den Sektor der audiovisuellen Medien, aber auch für die europäischen Bürger dar.
Er ist das Ergebnis langer Verhandlungen, bei denen das Europäische Parlament eine bedeutende Rolle gespielt hat.
Er verbessert den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission deutlich, insbesondere durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf die neuen Medien und die Konkretisierung der Förderung europäischer audiovisueller Werke.
Diese Punkte garantieren, dass die traditionellen und digitalen audiovisuellen Medien sich im Wettbewerb entwickeln können und dass gleichzeitig die kulturelle Vielfalt gesichert wird, die die Identität Europas ausmacht.
Die Anerkennung eines Zugangsrechts zu kurzen Auszügen stellt darüber hinaus einen echten Fortschritt zugunsten der Rundfunkanstalten, auch der gesamteuropäischen, dar, sofern dieses Recht zu vernünftigen Bedingungen ausgeübt wird.
Schließlich werden wir erstmals über klare Regeln zur Produktplatzierung verfügen. Diese bereits bestehende Praxis entwickelt sich derzeit außerhalb jedes Regelungsrahmens auf Kosten der Transparenz und der Rechtssicherheit. Mit den vorgeschlagenen Garantien wird die Produktplatzierung neue Chancen für die europäische audiovisuelle Produktion und das audiovisuelle Schaffen eröffnen, wobei gleichzeitig der notwendige Schutz und die Information der Verbraucher gewährleistet werden.
Henri Weber (PSE), schriftlich. – (FR) Wir sind nun am Ende eines langen und arbeitsreichen Prozesses angekommen. Wir haben das Maximum dessen erreicht, was der Rat uns zugestehen konnte. Wir haben in dem Text das formuliert, was uns wesentlich schien, und zu unserer freudigen Überraschung ist festzustellen, dass fast alle unsere neuen Vorschläge berücksichtigt wurden.
Natürlich hätte es uns noch mehr befriedigt, wenn es uns gelungen wäre, den Eifer der Privatsender und der Betreiber hinsichtlich der Liberalisierung der Werbung zu zügeln. Natürlich hätten wir gewünscht, dass die Produktplatzierung verboten wird. Natürlich hätten wir uns mehr Entschlossenheit in Bezug auf die Werbung für Kinder erhofft. Aber das war eindeutig nicht die Position der Mehrheit dieses Hauses und auch nicht der Ratsmitglieder.
Da die audiovisuellen Mediendienste diese neuen Rechtsvorschriften baldmöglichst brauchen, da anerkanntermaßen der Rat und die deutsche Präsidentschaft eine offene und letztlich fruchtbare Zusammenarbeit praktiziert haben, können wir sagen, dass das Glas halbvoll ist. Die Sozialdemokratische Fraktion unterstützt daher den Vorschlag, den aus den Verhandlungen hervorgegangenen Text anzunehmen.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Die unerlaubte Herstellung und der illegale Handel mit Feuerwaffen, Teilen von Feuerwaffen und Munition haben verheerende Auswirkungen auf die Sicherheit aller Einwohner der Europäischen Union. Darüber hinaus spielt die Rückverfolgung von Feuerwaffen eine maßgebliche Rolle im Kampf gegen das organisierte Verbrechen.
Hier müssen unbedingt die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um diese Art von Verbrechen zu verhindern, zu bekämpfen und auszumerzen.
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stehen die Gewalt gegen Personen und Selbstmord bei der Altersgruppe der 15- bis 44-Jährigen weltweit an dritter bzw. vierter Stelle der Ursachen für schlechte Gesundheit und vorzeitige Sterblichkeit, und in vielen Fällen ist der Gebrauch von Schusswaffen der Grund.
Ziel der Initiative ist deshalb eine Anpassung der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen und die Festlegung gemeinsamer Regelungen, um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, den Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie deren Verbringung von einem Mitgliedstaat in einen anderen zu überwachen.
Der Vorschlag der Kommission ist im Allgemeinen positiv, beschränkt sich jedoch auf die Einarbeitung von Punkten des UN-Protokolls von 2001. Er muss auch die im Bericht der Kommission von 2000 als erforderlich erkannten Änderungen berücksichtigen.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Ich habe für den Bericht meiner Fraktionskollegin, Frau Kallenbach, über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen gestimmt, der einen wohlverdienten Kompromiss darstellt.
Der rechtmäßige Umgang mit Feuerwaffen spielt in der gesamten Europäischen Union eine wichtige Rolle. Feuerwaffen leisten in mehreren Bereichen einen Beitrag zur Wirtschaft, sei es bei der Herstellung, beim Vertrieb oder in den Teilen der ländlichen Wirtschaft, in denen ihr Gebrauch notwendig ist. Außerdem nehmen Tausende von Menschen in ihrer Freizeit an Schießveranstaltungen teil.
Gleichwohl sind wirksame Kontrollen unerlässlich, um zu verhindern, dass legale Feuerwaffen für kriminelle Handlungen verwendet werden. Im vorliegenden Bericht wird ein ausgewogener Mittelweg vorgeschlagen, der den Betroffenen die legale Nutzung von Feuerwaffen weiterhin gestattet, gleichzeitig aber denen einen Riegel vorschiebt, die sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen wollen.
Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. – (PL) Herr Präsident! Ich stimme für die Annahme des Berichts von Frau Kallenbach über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (KOM(2006)0093 – C6-0081/2006 – 2006/0031(COD)). Ich teile die Auffassung, dass die unerlaubte Herstellung von und der unerlaubte Handel mit Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen und Munition die Sicherheit aller Bürger in der EU gefährden.
Im Bericht wird zu Recht darauf hingewiesen, dass Kleinwaffen zur Gewalt in der Gesellschaft beitragen, weil sie leicht verfügbar, billig, tragbar und einfach zu verwenden sind.
Ferner wird hervorgehoben, dass es notwendig ist, den Internethandel und die Bereitstellung von Internetplattformen, die den Waffenhandel unterstützen, in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufzunehmen.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt und begrüße den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Protokoll der Vereinten Nationen über die unerlaubte Herstellung von und den unerlaubten Handel mit Schusswaffen. Das Protokoll wird einen besseren Schutz der Verbraucher ermöglichen, da es die Überwachung des Marktes stärkt, die schnelle Rückverfolgbarkeit von Waffen durch den Einsatz von Computerdatenbanken gewährleistet und die Zerstörung illegaler Waffen vorsieht. Auf diese Weise wird es zur Eindämmung der unerlaubten Herstellung von und des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten beitragen.
Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. − (SK) Waffen sind keine handelsüblichen Erzeugnisse. Sie stellen vor allem für Kinder und Jugendliche eine große Gefahr dar, die durch die Ausbreitung der Kultur des Waffengebrauchs über das Internet gefährdet sind. In Europa ist es in jüngster Zeit zu einigen sehr negativen Vorfällen gekommen, bei denen die Hauptakteure junge Leute waren, die Waffen benutzten. Ich freue mich, dass wir angesichts der Ereignisse in Finnland und im belgischen Antwerpen nicht untätig geblieben sind.
Mir ist bewusst, dass ein Waffenverbot eine Zunahme des unerlaubten Handels nach sich ziehen würde, und deshalb verlangt diese Frage eine sehr sensible politische Vorgehensweise. Die UNO-Protokolle haben als Ausgangspunkt für diese Richtlinie gedient. Vor ihrer Ratifizierung mussten ihre Vorschriften in europäisches Recht umgesetzt werden.
Ich habe für den Bericht gestimmt, weil er einen realistischen Kompromiss herstellt, durch den der unerlaubte Verkauf von Waffen eingeschränkt, zugleich aber auch die berechtigten Interessen von Jägern und rechtmäßigen Besitzern von Sportwaffen gewahrt werden. Die Richtlinie führt zu einer besseren Kennzeichnung von Waffen und trägt dem Umstand Rechnung, dass jeder Mitgliedstaat seine eigene Tradition und Kultur des Waffengebrauchs hat. Sie verbietet den Waffengebrauch durch Jugendliche unter 18 Jahren. Jugendliche dürfen an sportlichen Betätigungen nur unter Aufsicht ihrer Trainer und Eltern teilnehmen.
Meiner Meinung nach erhält Europa dank der verantwortungsvollen Arbeit des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz eine moderne Waffengesetzgebung. Die teilweise Harmonisierung der Vorschriften in der Union ermöglicht nicht nur die Unterbindung unerlaubter Verkäufe, sondern sorgt auch dafür, dass gefährliche Waffen, von denen eine Bedrohung für unschuldige Menschen ausgeht, allmählich von unseren Straßen verschwinden.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. – (EN) Dieser Bericht über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen ist zu begrüßen. Wir müssen der Bekämpfung der Waffenkriminalität und des illegalen Schmuggels von Waffen in die EU Priorität einräumen.
Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Dumitrescu gestimmt und begrüße die Anstrengungen des Parlaments, die es uns ermöglicht haben, praktikable Kompromisse für alle betroffenen Akteure anzunehmen. Für Luxemburg ist Artikel 5 der Verordnung von vorrangiger Bedeutung.
Dieser Artikel führt die Vertragsfreiheit wieder ein, die es beiden Parteien, das heißt dem Verbraucher und dem Unternehmer, ermöglicht, das nationale Recht zu wählen, das für ihren Vertrag gelten soll. Dies kann das Recht des Mitgliedstaates sein, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, oder des Mitgliedstaates, in dem der Unternehmer ansässig ist.
In ihrem Vorschlag hatte die Kommission versucht, diese Situation zu ändern, indem festgelegt werden sollte, dass allein das Recht des Wohnsitzstaates des Verbrauchers gelten sollte. Dies hätte verheerende Auswirkungen für die kleineren Mitgliedstaaten gehabt, denn die Unternehmen, die von diesen Ländern aus im Binnenmarkt agieren, wären gezwungen gewesen, bis zu 27 verschiedene nationale Rechtsvorschriften anzuwenden, was vor allem die KMU abgeschreckt hätte, sich auf kommerzielle Aktivitäten über die nationalen Grenzen hinaus einzulassen.
Die Verbraucher in kleineren Mitgliedstaaten hätten unter einer deutlichen Schrumpfung des Angebots zu leiden gehabt, denn die bürokratische Mehrbelastung aufgrund dieses Vorschlags hätte Unternehmer sicherlich davon abgehalten, ihre Dienstleistungen den Verbrauchern dieser Mitgliedstaaten weiterhin anzubieten.
Inger Segelström (PSE), schriftlich. − (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten haben für den Bericht gestimmt, da moderne gemeinsame Regeln für das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht unserer Ansicht nach vom Standpunkt der Rechtssicherheit und im Kontext der Entwicklung in den Bereichen Handel und Marketing wichtig sind. Allerdings sind wir mit dem erreichten Kompromiss nicht ganz zufrieden und haben darum gegen Ziffer 2 im Änderungsantrag 77 zu Verbraucherverträgen gestimmt. Unserer Ansicht nach braucht Europa einen stärkeren Verbraucherschutz mit deutlichen Regeln für Gewerbetreibende und Verbraucher. Der Kompromiss löst diese Frage unseres Erachtens nicht zufriedenstellend.
Sichere Verbraucher, die ihre Rechte kennen und vertrauensvoll über Grenzen hinweg einkaufen sind für die Wirtschaft und den Wohlstand Europas von großer Bedeutung. Wir teilen jedoch die Besorgnis kleiner Unternehmen angesichts der Lasten, die denjenigen, die e-Handel in Europa betreiben, in Bezug auf die Information über das Verbraucherrecht in den einzelnen Mitgliedstaaten auferlegt werden. Das ist eine wichtige Frage, die noch einer Lösung bedarf.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. − (PT) Ich habe für den Bericht von Karin Scheele über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel gestimmt, weil meiner Meinung nach die im Bericht dargelegten Änderungen, die den Anwendungsbereich der Verordnung erweitern, die Rolle des Europäischen Parlaments bei der Umsetzung stärken und damit eine bessere Regulierung fördern.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Das Europäische Parlament hat heute den Bericht von Karin Scheele über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel gebilligt. Bekanntermaßen sind genetisch veränderte Lebensmittel von vielen Zweifeln begleitet, vor allem was ihre Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren betrifft. Angesichts mangelnder wissenschaftlicher Sicherheit muss das Vorsorgeprinzip weiter gelten.
Außerdem gelangen die betreffenden Produkte durch die Fütterung von Tieren mit genetisch veränderten Futtermitteln auch in unsere Nahrungskette, obwohl es keine wissenschaftlichen Garantien dafür gibt, dass diese die Gesundheit nicht beeinträchtigen.
Im Bericht unterstützt das EU-Parlament den Standpunkt der Kommission zu den der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnissen und stellt eine Reihe von Bedingungen für bestehende Gesetze auf, ohne jedoch die grundlegenden Probleme zu lösen.
Deshalb können wir nicht dafür stimmen. Auch wenn die Bedingungen positiv sein mögen, wird damit das grundsätzliche Problem nicht aus der Welt geschafft.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Meine Fraktion hat einen wichtigen Änderungsantrag zum Bericht von Frau Scheele vorgelegt. Nach unserer Auffassung sollte das Europäische Parlament umfassende Kontrollbefugnisse in allen Fragen erhalten, die den Bereich der GVO betreffen. Ich glaube, dass GVO eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt in der EU darstellen und alle Entscheidungen über solche Fragen mit der größtmöglichen Sorgfalt geprüft werden sollten.
Renate Sommer (PPE-DE), schriftlich. − Nach langen Beratungen haben wir uns als Berichterstatter der Fraktionen dieses Hauses auf einen Kompromiss zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse geeinigt. Dieser Kompromiss wurde insbesondere auch mit dem Ministerrat abgestimmt. Er trägt dem neuen Regelungsverfahren mit Kontrolle voll und ganz Rechnung.
Dabei gelang es einerseits, die Rechte des Parlaments im Vergleich zum Kommissionsentwurf auszuweiten. Andererseits konnte die Berichtsvorlage aus dem Umweltausschuss korrigiert und zu einem praktikablen und realistischen Text zurechtgestutzt werden: Alle Änderungsanträge, die darauf abzielten, das neue Komitologieverfahren in der Weise zu missbrauchen, dass auf dem Umweg hierüber wesentliche Inhalte der bestehenden Gesetze zu GVO verändert werden, wurden abgelehnt.
Wir können es uns nämlich nicht leisten, auf grüne Gentechnik zu verzichten. Im Gegenteil: GVO sind für unsere Zukunft unverzichtbar. Angesichts der Klimadiskussion müsste längst auch der ideologieüberfrachteten grünen Politik klar sein, dass wir nachwachsende Rohstoffe zur Produktion von Biomasse bzw. Energie durch biotechnologische Methoden verbessern müssen. Unsere landwirtschaftlich nutzbare Fläche reicht einfach nicht aus, um genügend konventionelle Energiepflanzen zu erzeugen. Außerdem müssen wir die Konkurrenz zwischen Nahrungs- und Energiepflanzen verhindern! Zugelassene GVO sind sicher, und Ideologie macht nicht satt!
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Wir lehnen weitere Subventionen für politische Parteien auf EU-Niveau ab. Es liegt in der Natur der Demokratie, dass politische Parteien von unten her durch einen Meinungsbildungsprozess aufgebaut werden, gefolgt von der Formulierung politischer Programme, der Parteigründung und der Gewinnung von Unterstützung in allgemeinen Wahlen. Die Idee, dem politischen und technokratischen Establishment, die Bildung von EU-Parteien mit Hilfe von Steuergeldern zu gestatten, ist einer Demokratie unwürdig. Im Ergebnis dessen werden die Parteien unabhängig von ihren Mitgliedern, aber abhängig von einer politischen Elite.
Darum ist es vollkommen falsch, die Subventionen für EU-Parteien durch die Schaffung politischer Stiftungen auf europäischer Ebene weiter zu erhöhen. Die europäischen Parteien kosten bereits jetzt die Steuerzahler im Gemeinschaftshaushalt für 2007 mehr als 10 Millionen Euro, und es sieht so aus, als würden die politischen Stiftungen noch einmal ebenso viel an finanziellen Zuwendungen erhalten. Somit werden die europäischen Steuerzahler in Zukunft jährlich etwa 190 Millionen Schwedische Kronen an europäische Parteien und die an sie gebundenen Organisationen zahlen. Die Mittel gehen an EU-Parteien, die reine Kunstprodukte aus Brüssel sind, Parteien, die die Menschen weder in ihrer Eigenschaft als Bürger noch als Steuerzahler gewollt haben.
Es ist auch moralisch zweifelhaft, dass Politiker in diesem Hause ihren eigenen Organisationen so leichtfertig Steuermittel zuschanzen, während gleichzeitig die öffentlichen Ausgaben in den Mitgliedstaaten gekürzt werden.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Bei dem Versuch, den Bürgern den Kern eines Vertragsentwurfs, der bereits abgelehnt wurde und mal als „Verfassungs-“ oder „Minivertrag“, mal als „vereinfachter“ oder „Reformvertrag“ bezeichnet worden ist, aufzudrängen, fördern die supranationalen Organe der EU weiter die künstliche Schaffung einer so genannten europäischen öffentlichen Meinung.
Erinnern wir uns zudem: Diese Entschlossenheit ist nach dem französischen und niederländischen Nein zur „Europäischen Verfassung“ zu einer Art Kreuzzug geworden, bei dem jedes verfügbare Mittel recht ist, um ein „europäisches Bewusstsein zu formen“, so etwa die Ausnutzung der europäischen politischen Parteien wie jetzt auch ihrer politischen Basisorganisationen.
Wie der portugiesische Vorsitz betont hat, liegt in der Einbeziehung aller unserer Bürger in diesen faszinierenden Prozess des Aufbaus Europas der eigentliche Kern, der wahre Grund, das echte Thema. Darum sollten wir die Frage stellen, warum man trotz soviel Begeisterung versucht, die Durchführung von Volksabstimmungen über den EU-Vertrag zu vermeiden.
Doch das wollen die herrschenden Kräfte in der EU nicht. Was sie jetzt wollen, ist unter anderem Haushaltsmittel zur Finanzierung des Wahlkampfs der europäischen politischen Parteien für das EU-Parlament, was unter Umständen eine klare Einmischung in die innenpolitischen Angelegenheiten und die demokratische Funktionsweise der Mitgliedsländer darstellt.
Kartika Tamara Liotard and Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. – (NL) In Staaten, in denen verschiedene Völker zusammenleben, gibt es in der Regel keine landesweit tätigen Parteien. Das frühere Österreich-Ungarn hatte verschiedene sozialdemokratische, katholische und liberale Parteien, die unterschiedliche Teile der Bevölkerung vertraten und an ihre jeweilige Interessen- und sprachliche Gruppe gebunden blieben. In Belgien gibt es seit Jahren keine nationalen Parteien mehr, nur flämische und wallonische. Wie kann es also in der EU „europäische“ Parteien geben?
Unsere Partei, die Sozialistische Partei der Niederlande, versteht Parteien als Basisorganisationen, als Bürgerbewegungen, die zusammenarbeiten, um ihre Vision dessen, wie die Gesellschaft sein sollte, zu verwirklichen, und die Interessen jener Gruppen vertreten, die ihnen das Vertrauen schenken. Parteien sind nicht Teil des Staatsapparats und sollten nicht mit Steuergeldern aufgebaut werden. Deshalb haben wir früher gegen Beschlüsse über die Finanzierung europäischer Parteien gestimmt und sind auch dagegen, ihr Niveau auf 85 % anzuheben. Wir halten es zudem für irreal, im Hinblick auf künftige Europawahlen europäische statt nationale Parteien zu fördern. Es finden 27 nationale Wahlen unter unterschiedlichen Umständen statt; daraus geht ein Parlament mit internationaler Mitgliedschaft und Fraktionen gleichgesinnter Menschen hervor. Wir alle sind für die internationale Zusammenarbeit der Gleichgesinnten, aber dafür ist keine EU-Finanzierung erforderlich.
Kyriacos Triantaphyllides (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die politischen Parteien auf europäischer Ebene vertreten in Bezug auf die europäische Politik in verschiedenen Bereichen unterschiedliche und manchmal auch widersprüchliche politische Positionen. Alle politischen Organisationen in Europa, die mit den politischen Parteien in Verbindung stehen, müssen daher unabhängig sein, damit sie ihre politischen Positionen in geeigneter Weise vertreten können.
Den politischen Organisationen in Europa, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, soll die Aufgabe übertragen werden, die offiziellen europäischen Politiken zu fördern, die häufig im Widerspruch zu den erklärten Positionen der politischen Parteien stehen. Dies stellt eine direkte Einmischung in die politische Arbeit der europäischen politischen Parteien, aber auch der nationalen politischen Parteien dar, aus deren Mitgliedern sie zusammengesetzt sind. Zudem würde dies einer indirekten Einflussnahme auf politische Verfahren und Wahlen in den Mitgliedstaaten gleichkommen, da es – durch die gezielte Finanzierung – zu einer Einteilung in „erwünschte“ und „unerwünschte“ politische Parteien kommen könnte, was wiederum Auswirkungen auf die Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament hätte.
Jede Verordnung muss daher die Meinungsfreiheit und die Transparenz unterstützen und es dürfen keine wechselseitigen Abhängigkeiten entstehen, die die Positionen und die Aktivitäten der europäischen und nationalen politischen Parteien beeinträchtigen würden.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße diesen Bericht, mit dem ein möglichst geringer Gehalt an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln sichergestellt werden soll. Dies ist ein wichtiges Thema für die Gesundheit von Menschen und Tieren.
- Proklamierung des Konsens zur humanitären Hilfe (B6-0484/2007)
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wie schon gesagt, können wir den „Konsens“ über die Grundsätze, Ziele und Strategien der EU für die Bereitstellung von humanitärer Hilfe in Drittstaaten nicht mittragen, denn dieser zwingt uns, so genannte „humanitäre“ Interventionen als ein „Recht“, ja sogar eine „Pflicht“ zu befürworten und Zwangsmaßnahmen, einschließlich militärischer Eingriffe, als letztes Mittel anzuwenden, womit die Grundprinzipien des internationalen Rechts in Frage gestellt werden.
Bedauerlicherweise sind die Folgen einer solchen Politik deutlich sichtbar (obwohl sie verschleiert und übergangen werden). Die Politik tarnt inakzeptable Ziele und Interessen mit guten Absichten, als wäre es genug, dass die militärische Aggression und Besetzung des Iraks durch die USA und ihrer Verbündeten ständig angeprangert wird, die zum Tod von hunderttausenden Menschen und zur Plünderung der enormen Naturreichtümer des Landes geführt hat.
„Humanitäre Intervention“ ist ein Instrument, das die Großmächte einsetzen, um ihren Eingriff in Situationen zu rechtfertigen, die sie so häufig selbst angeheizt und durch jahrelange Einmischung im Streben nach ihren eigenen strategischen Interessen und durch Unterstützung der skrupellosen Manöver von multinationalen Konzernen verschärft haben.
Die Lösung der ernsten Probleme, die Millionen von Menschen betreffen, verlangt die Achtung der nationalen Souveränität, die friedliche Lösung internationaler Konflikte und die Befriedigung der dringenden Bedürfnisse der wirtschaftlich ärmsten Länder.
Roberta Alma Anastase (PPE-DE), schriftlich. − (RO) Ich habe in der Hoffnung für diese Entschließung gestimmt, dass sie sich konkret auf die Lage in Georgien und seine Entscheidung auswirken wird, die demokratische Reform wie auch den Prozess der Verstärkung von EU-Maßnahmen in diesem Land und in der Nachbarschaft im Osten allgemein entschlossen fortzusetzen.
Als Berichterstatterin für die Schwarzmeerzusammenarbeit möchte ich bekräftigen, welche Bedeutung der Schaffung eines Raums der politischen Stabilität und echten Demokratie in dieser Region zukommt. In meinem Berichtsentwurf wird dieser Bereich neben anderen Schlüsselprioritäten der regionalen Zusammenarbeit benannt, und die Lage in Georgien bestätigt für uns, wie wichtig es ist, die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu fördern und zu festigen. Nach meiner Meinung sind dafür drei Faktoren maßgeblich: die Festigung der demokratischen Reform in Georgien, die Schaffung gutnachbarlicher Beziehungen in der Region und die konstruktive Beteiligung Russlands an diesem Prozess sowie schließlich die intensive und aktivere Mitwirkung der EU an der eigentlichen Stabilisierung und Demokratisierung Georgiens und der Schwarzmeerregion allgemein.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Nur einige Anmerkungen zur Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Georgien.
Erstens wird zwar in der Entschließung auf die Verschlechterung der politischen Lage und die Unterdrückung in Georgien eingegangen, aber es ist doch nur ein anderer Ausdruck der Einmischung der EU, die schönfärberisch als Unterstützung für die „notwendigen politischen und wirtschaftlichen Reformen” und die „euroatlantischen Werte“ bezeichnet wird.
Zweitens – und als Konsequenz dessen – werden „die politischen, demokratischen und wirtschaftlichen Fortschritte, die der gegenwärtige Präsident und die Regierung Georgiens erzielt haben“, anerkannt, obwohl in der Entschließung inhaltlich das genaue Gegenteil gesagt und die Welle der Unterdrückung gar nicht erwähnt wird, unter der die fortschrittlichen Kreise des Landes seit langem leiden.
Drittens wird in der Entschließung ignoriert, dass die Verschlechterung der sozialen und wirtschaftlichen Lage in Georgien sowie der Lebensbedingungen für die Mehrheit der Bevölkerung durch das Absinken von Einkommen und Beschäftigungszahlen die Wurzel für die gegenwärtige soziale Unzufriedenheit ist und die inneren Disparitäten verstärkt hat, die die Machthaber zu benutzen und zu manipulieren versuchen, wie sie es auch in der jüngsten Vergangenheit getan haben.
Schließlich „drängt“ das EU-Parlament Präsident Saakaschwili und die georgische Regierung, wo es Andere schon für weniger „verurteilt“ hat.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Bei der Charta der Grundrechte, die im Jahr 2000 in Nizza verabschiedet wurde, handelt es sich um eine Liste gemeinsamer europäischer Werte, mit denen sich alle Bürger identifizieren können.
Diese Werte wurzeln in dem reichen kulturellen Erbe der verschiedenen EU-Staaten, ihren Verfassungstraditionen und Gesetzen, und charakterisieren die EU nicht nur als Wirtschaftseinheit, sondern auch als Wertegemeinschaft.
Das Europäische Parlament hat sich systematisch dafür stark gemacht, dass die Charta den Status des Primärrechts erhält, wodurch sie zu einem zentralen Referenzpunkt für den Gerichtshof und die eigenstaatlichen Gerichte werden würde und rechtlich bindend wäre.
Darum bin ich schlussendlich sehr zufrieden, eine entsprechende Bestätigung zu haben, und es freut mich festzustellen, dass der Entwurf des Reformvertrags weiterhin den Kern von Teil II des Verfassungsvertrags umfasst.
Ich bedauere, dass die Charta dem Vertrag als Anhang beigefügt worden ist, statt sie in den Haupttext zu integrieren, wie es ihrer Bedeutung angemessen wäre. Bedauerlich ist meines Erachtens auch, dass das Vereinigte Königreich und Polen von ihrem Recht Gebrauch machen, sich dieser Verpflichtung zur Einhaltung der Grundrechte zu entziehen, auch wenn jüngste Äußerungen der neuen polnischen Regierung offenbar auf eine andere Haltung schließen lassen, die dem gemeinsamen Geist wesentlich mehr entspricht.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Es ist offensichtlich, dass der Bericht über die Charta der Grundrechte als Deckmantel benutzt wird, um den Wesensgehalt der Europäischen Verfassung wieder zu erwecken und den souveränen Willen der Franzosen und Niederländer, die sie abgelehnt haben, zu umgehen, um die Durchführung von Volksabstimmungen über den Reformvertrag zu verhindern. Das ist unannehmbar, und deshalb haben wir dagegen gestimmt.
In gewisser Weise ist es scheinheilig, über den Schutz der Grundrechte zu reden, wenn man versucht, den Inhalt des Vertrags vor den Menschen zu verschleiern, eine öffentliche Diskussion zur Klärung der Fragen zu vermeiden und die Bürger daran zu hindern, ihre Meinung an der Urne in nationalen Volksabstimmungen kundzutun.
Dennoch müssen wir erneut betonen, dass die Charta schwächer ist als andere Instrumente wie beispielsweise die Verfassung der Portugiesischen Republik, die Europäische Sozialcharta und die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates, die international verbindlich, umfassender und rechtlich anerkannt sind.
Schließlich darf man nicht vergessen, dass die Charta hauptsächlich dazu bestimmt ist, den großen Schritt hin zu Neoliberalismus, Föderalismus und Militarismus zu ermöglichen, die der so genannte Reformvertrag zum Ziel hat.
Robert Goebbels (PSE), schriftlich. – (FR) Die Tatsache, dass die Europäische Union sich anschickt, erneut die Annahme der Charta der Grundrechte zu feiern, macht deutlich, dass die europäischen Bürger getäuscht wurden. Die ursprüngliche Charta war abgeändert worden, vor allem hinsichtlich ihrer Rechtswirkung, um es dem Vereinigten Königreich zu ermöglichen, den Verfassungsvertrag in Rom zu unterzeichnen. Das war ein Zugeständnis an die Briten.
Trotzdem sieht das Protokoll Nr. 7 des künftigen Vertrags von Lissabon das Opting-out des Vereinigten Königreichs und Polens vor und besagt, „um jeden Zweifel auszuräumen“, dass die Charta „keine Ausweitung der Befugnis des Gerichtshofs der Europäischen Union“ bewirkt, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften dieser Länder auf der Grundlage der Charta zu bewerten, und dass „keine für Polen oder das Vereinigte Königreich geltenden einklagbaren Rechte geschaffen werden“. Das heißt, dass die in der Charta verankerten Rechte keine gemeinschaftlichen Rechte sein werden. Ich distanziere mich von diesem Täuschungsmanöver.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Alle EU-Institutionen sind bereits jetzt an internationales Recht gebunden, das den Schutz der Menschenrechte regelt. Das geht klar und deutlich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Racke hervor. Darüber hinaus haben alle EU-Mitgliedstaaten die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterzeichnet. Diese Konvention ist für alle Staaten verbindlich und erfüllt ihre Funktion gut.
Ein neuer Text würde im Gegenteil die Gefahr in sich bergen, dass eine Rechtsunsicherheit entsteht und dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Urteile fällt, die denen des bereits tätigen Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zuwiderlaufen.
Wir sind dagegen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in der diesem Bericht beigefügten Version eine rechtlich verbindliche Form zu geben.
Außerdem halten wir es für falsch, den Präsidenten zu beauftragen, vor der Unterzeichnung des Reformvertrags die Charta feierlich zu verkünden, und lehnen alle Schritte ab, um sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen zu lassen, ehe das Ratifizierungsverfahren mit einem positiven Ergebnis beendet wurde, falls das jemals geschieht.
Stattdessen appellieren wir an die Mitgliedstaaten, Verhandlungen einzuleiten, um der Europäischen Union den Beitritt zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu ermöglichen, damit auch die EU-Institutionen diesen gemeinsamen Vorschriften zu den Menschenrechte unterliegen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wie es aussieht, hat das Europäische Parlament die Charta der Grundrechte sieben Jahre nach dem ersten Mal zum zweiten Mal gebilligt (?).
Wir sollten an dieser Stelle beachten, dass die Grundrechtecharta von einem so genannten Konvent erarbeitet wurde, der zu dem Zwecke gebildet worden war, einen Konsens auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner unter Druck von Kräften zu erreichen, die äußerst reaktionäre Positionen vertraten, nämlich die britische Labour-Regierung unter Tony Blair.
Das Ergebnis dieses Verfahrens ist eine Charta der Grundrechte, die im Hinblick auf soziale Rechte wesentlich schwächer ist als beispielsweise die Verfassung der Portugiesischen Republik oder die Europäische Sozialcharta, die Portugal ratifiziert hat.
Nehmen wir ein Beispiel: Der Schutz des Rechts auf Arbeit ist klar und ausdrücklich in der portugiesischen Verfassung (Artikel 58) und der Europäischen Sozialcharta (Artikel 1) verankert und findet sich in der Grundrechtscharta in abgeänderter und modernisierter Form als „Recht zu arbeiten“ wieder.
Es gibt weitere Beispiele, wie aus den „Erläuterungen, die unter der Leitung des Präsidiums des Konvents zur Ausarbeitung der Charta formuliert und unter der Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aktualisiert wurden“, hervorgeht, das die „Europäische Verfassung“ ausgearbeitet hat. Diese „Erläuterungen“ dienen als Richtschnur für die Auslegung des Inhalts der Grundrechtscharta, liegen ihr aber fast nie bei. Fragt sich, warum?
Jules Maaten (ALDE), schriftlich. – „Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden.“ So lautet der erste Satz der Präambel der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die die führenden Politiker der EU am 7. Dezember 2000 in Nizza unterzeichnet haben.
Und dieser Satz enthält auch gleich die Kernwahrheit. In unserer Union haben wir gemeinsame Werte und Normen, die nun in der Charta als Rechte verankert sind: Freiheiten, Gleichheit, Würde des Menschen, Solidarität, Bürgerrechte und Gerechtigkeit.
Meines Erachtens wäre es besser gewesen, wenn die EU einfach die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarats unterzeichnet hätte. Aber letztlich ist die Lösung akzeptabel. Es handelt sich um eine ausdrückliche Anerkennung der Menschenrechte in der EU.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße den Bericht von Herrn Leinen über die Charta der Grundrechte der Union und habe dafür gestimmt. Bei der Abstimmung über den Änderungsantrag, in dem Polen aufgefordert wird, alle Anstrengungen zu unternehmen, um doch noch zu einem Konsens über die uneingeschränkte Geltung der Charta zu kommen, habe es ich mich jedoch der Stimme enthalten, weil es in meinen Augen heuchlerisch gewesen wäre, wenn ich als britischer Abgeordneter dafür gestimmt hätte.
José Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Ich habe mich bei der Abstimmung über diesen Vorschlag der Stimme enthalten, weil die portugiesische Verfassung einen besseren Schutz der Grundrechte gewährt und weil die Auffassung einiger, Gemeinschaftsrecht habe Vorrang vor dem eigenstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten, Rechtsstreitigkeiten mit verheerenden Folgen nach sich ziehen könnte.
Marek Siwiec (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe heute für die Annahme der Charta in ihrer neuen Form gestimmt, damit sie für die europäischen Institutionen verbindlich wird. Meine sozialistische Partei in Polen und Europa unterstützt die Annahme der Charta ausdrücklich und ich schließe mich dem an. Die Charta ist ein zentrales Instrument in unserer Union, das allen Bürgern der Union Rechte garantiert – individuelle Rechte ebenso wie staatsbürgerliche Rechte. Mit dieser Charta schließen wir eine wesentliche Lücke. Eine Nichtbeteiligung hat praktisch keine Wirkung, da die Charta für die Institutionen und das Gemeinschaftsrecht verbindlich bleibt, auch wenn einige Länder noch immer darauf hoffen, dass sie keinen Einfluss auf innerstaatliches Recht haben wird. Der Gerichtshof wird für die ordnungsgemäße Anwendung der Charta Sorge tragen. Die Proklamation der überarbeiteten Charta und der Verweis im neuen Vertrag werden die Europäische Union als gemeinsamen Raum mit gemeinsamen Werten und gemeinsamen Rechten stärken. Aus diesem Grund hoffe ich nach wie vor, dass die Charta ohne Ausnahme für alle 27 Mitgliedstaaten gelten wird, vor allen Dingen natürlich auch für mein Heimatland Polen.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Ich stimme für die Annahme des Berichts von Herrn Leinen über die Billigung der Charta der Grundrechte der Union durch das Europäische Parlament.
Meiner Ansicht nach sollte die Charta der Grundrechte der Union ohne Einschränkungen angenommen werden, auch von meinem Heimatland Polen.
Mit der Annahme des neuen Reformvertrags wird die Charta ein rechtsverbindliches Dokument sein, das auf der gleichen Stufe steht wie die Verträge. Sie ist wichtig für unsere Bürger und sie ist zudem ein Ansporn, die Maßnahmen der EU-Institutionen in den Bereichen zu kontrollieren, in denen die Mitgliedstaaten ihnen Handlungsbefugnis erteilt haben. Jeder Bürger kann sich unmittelbar auf die Charta berufen und seine Rechte auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts bei allen Gerichten in der Europäischen Union geltend machen.
Konrad Szymański (UEN), schriftlich. – (PL) Die Charta der Grundrechte macht das System für den Schutz der Grundrechte in Europa komplizierter. Durch sie wird das System für die Bürger noch schwerer verständlich und viele Europäer zweifeln am Nutzen der Charta. Deshalb haben zwei Mitgliedstaaten Protokolle verabschiedet, die sie vor den nicht absehbaren Auswirkungen der Charta schützen sollen. Aus den genannten Gründen stimme ich gegen den Bericht von Herrn Leinen.
Jan Andersson, Ole Christensen, Göran Färm, Anna Hedh, Dan Jørgensen, Christel Schaldemose, Inger Segelström und Britta Thomsen (PSE), schriftlich. − (SV) Wir schwedischen und dänischen Sozialdemokraten haben für den Änderungsantrag 41 zum Bericht gestimmt. Es gibt auf dem Arbeitsmarkt Probleme in Form von unsicheren Anstellungsverträgen und Löhnen, von denen man nicht leben kann. Dagegen müssen wir etwas tun. In einigen Ländern wird das durch gesetzliche Mindestlöhne geregelt, in anderen werden diese Fragen durch Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern gelöst. In den skandinavischen Ländern haben wir letzteres Modell gewählt. Wir schwedischen und dänischen Sozialdemokraten wollen auch in Zukunft unser Modell der Tarifverträge weiterführen, um den Arbeitnehmern vernünftige Löhne zu garantieren.
Da der Änderungsantrag fordert, dass diese Fragen über die nationalen Systeme der Mitgliedstaaten geregelt werden, meinen wir, dass dies mit dem von uns gewählten Modell der Tarifverträge vereinbar ist.
Philip Bushill-Matthews (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die PPE-DE-Fraktion befürwortet den Grundsatz der Flexicurity und die Unterstützung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei der Anpassung an die Herausforderungen der Globalisierung ausdrücklich. Wir haben intensiv mit anderen Fraktionen und dem Berichterstatter der PSE zusammengearbeitet, um einen positiven, aber auch ausgewogenen Bericht vorlegen zu können, und wir haben in allen wichtigen Punkten weitgehende Übereinstimmung erzielt.
Allerdings haben wir auch deutlich gemacht, dass wir die endgültige Fassung des Berichts nicht unterstützen können, wenn zwei nachträglich eingereichte Änderungsanträge angenommen werden. Wir können dem kurzfristig vorgelegten Änderungsantrag (41) der GUE/NGL-Fraktion über die zwangsweise Verkürzung der Arbeitszeit nicht zustimmen, der die individuelle Wahlfreiheit ebenso wie die Vergütung eingeschränkt hätte, und wir lehnen auch den Änderungsantrag 45 dieser Fraktion bezüglich eines EU-weiten Mindestlohns ab, da dieses Thema, wie der Vertrag bestätigt, Sache der EU-Mitgliedstaaten ist, nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU fällt und somit nicht in diesen Bericht gehört.
Wir werden weiterhin eng mit allen Fraktionen zusammenarbeiten, die konstruktive Vorschläge haben, wie Arbeitnehmer bei der Bewältigung von Veränderungen unterstützt werden können. Doch wir halten nichts davon, wenn Fraktionen mit diesem Thema Wahlkampf betreiben wollen, statt sich um das zu kümmern, was die Betroffenen wirklich brauchen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir haben dagegen gestimmt, weil es für das Europäische Parlament unannehmbar ist, die grundlegenden Ziele der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Flexicurity zu unterstützen. Im Bericht wird hingenommen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Interesse an Flexibilität haben, und damit werden die wesentlichen Aspekte der Mitteilung der Kommission gebilligt, in der es um eine Deregulierung des Arbeitsmarktes, die Liberalisierung des Kündigungsschutzes, die Abwertung von Tarifverträgen und die Schwächung der Gewerkschaften und der Bedeutung von Arbeitskämpfen geht, auch wenn im Text einige Punkte der Mitteilung kritisch gesehen werden.
Inhaltlich wird wiederholt auf die Notwendigkeit eines „flexiblen Arbeitsmarkts“, von „flexiblen vertraglichen Vereinbarungen“ und von „anpassungsfähigen Beschäftigten“ verwiesen. Damit ist die eigentliche Absicht des Berichts völlig klar, das Ergebnis einer Einigung zwischen den beiden großen politischen Fraktionen im Europäischen Parlament, der PPE und der PSE, zu denen die portugiesischen Abgeordneten der PS, PSD und der CDS/PP gehören.
Bedauerlicherweise wurden unsere Änderungsvorschläge nicht übernommen, so auch unsere Ablehnung der Aufnahme der Flexicurity-Grundsätze in die Lissabon-Strategie, die Überprüfung der beschäftigungspolitischen Leitlinien für den Zeitraum 2008-2010 and der nationalen Reformpläne sowie die Verwendung von Gemeinschaftsmitteln zur Finanzierung von Angriffen auf die Rechte von Arbeitnehmern.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Die jeweilige Arbeitsmarktpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten muss auf nationaler Ebene über eine breite und demokratisch verankerte Debatte festgelegt werden, die auf Forschung und nationalen Erfahrungen basiert. Sie muss sich aus einem institutionellen Wettbewerb entwickeln.
Dass wir jetzt glücklicherweise das dänische Modell der Flexicurity diskutieren können, hat auch damit zu tun, dass die EU vor, sagen wir, 25 Jahren keine gemeinsame Arbeitsmarktpolitik eingeführt hat. Wenn das der Fall gewesen wäre, hätten einige Staaten auf dem Kontinent unter Führung Deutschlands eine EU-Gesetzgebung eingeführt, die verheerende Folgen für Beschäftigung und Wachstum in Europa gehabt hätte und geradezu unmöglich zu ändern gewesen wäre. Den neuen Mitgliedstaaten wäre diese Politik als Teil des Gemeinschaftlichen Besitzstandes aufgezwungen worden, wodurch sie unter unzumutbaren Bedingungen gestartet wären.
Dank der Tatsache, dass es keine gemeinsame Politik auf diesem Gebiet gibt, können wir jetzt Flexicurity, das skandinavische Modell, das anglosächsische Modell und das kontinentale miteinander vergleichen. Mittels dieses institutionellen Wettbewerbs zum Finden guter Lösungen können wir in der Realität existierende Lösungen vergleichen.
Ausgehend von der oben genannten Argumentation haben wir in der Schlussabstimmung gegen den Bericht sowie gegen alle Änderungsanträge gestimmt, in denen Aussagen darüber getroffen werden, welche Form der Arbeitsmarktpolitik die Mitgliedstaaten anwenden sollten.
Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Die Schaffung neuer Wörter ist eines der Symptome eines unheilbaren Übels: des Mangels an Talent oder Sachkenntnis trotz des Reichtums des vorhandenen Vokabulars. Es ist auch ein Abgleiten in die Einheitssprache, die von einer Elite ohne Vaterland, Glauben oder Gesetz sowie von ihrer Propagandamaschinerie verwendet wird.
Das Wort „Flexicurity“, das sich als ein Konzept versteht, um Wohlstand in ganz Europa mit Hilfe einer ausgewogenen Kombination von „Flexibilität“ im wirtschaftlichen Bereich und „Sicherheit“ in sozialer Hinsicht zu erreichen, ist ein neuer Trick der Europafanatiker im Dienste der Globalisierung.
Für die Europäische Kommission geht es dabei im Wesentlichen nur darum, das Arbeitsrecht im Namen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit flexibler zu gestalten. In Wahrheit wird dieses liberale Konzept vor allem den Unternehmen ermöglichen, leichter und kostengünstiger Entlassungen vorzunehmen, um dann billigere Neueinstellungen zu tätigen. Dadurch wird die Sogwirkung auf die außereuropäische Zuwanderung verstärkt, aber dies stellt auch eine soziale Bedrohung durch einen Dominoeffekt dar, indem niedrig bezahlte Arbeitsstellen unsicherer werden, aber dann auch die höheren Kategorien betroffen werden.
Unser Parlamentsausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat versucht, diesen Text abändern, um seine beschäftigungspolitischen Auswirkungen abzumildern. Das wird nicht ausreichen, um den ultraliberalen Appetit der Europafanatiker zu zügeln.
Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Christensen gestimmt, weil er Flexibilität und Sicherheit angemessen und konsensorientiert kombiniert. Dieser Bericht macht deutlich, dass die Flexibilität am Arbeitsmarkt die Sicherheit des Arbeitsplatzes nicht ausschließt.
Der Ausdruck „Flexicurity“ wird oft verteufelt. In diesem Bericht ist es uns jedoch gelungen, den pejorativen Unterton dieses Leitprinzips zu überwinden, das die Beschäftigungspolitik in Europa bestimmen soll. Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig, um die Arbeitslosigkeit in Europa zu bekämpfen, die trotz der Fortschritte in den letzten Jahren nach wie vor zu hoch ist. Die Flexicurity gibt uns eine realistische Perspektive, um die Ziele der Lissabon-Strategie zu erreichen.
Hierfür gilt es Lösungen zu finden, um den Zugang zur Beschäftigung und zur Heranbildung qualifizierter, flexibler, mobiler und motivierter Arbeitskräfte zu erleichtern.
Einen Arbeitsplatz zu haben, ist der beste Schutz gegen jede Form sozialer Ausgrenzung. Europa muss die Mitgliedstaaten ermutigen, den Zugang zu Beschäftigung für diejenigen zu erleichtern, die versuchen, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder wieder zu integrieren.
Alle Rechtsvorschriften betreffend Beschäftigung und Arbeitsbedingungen liegen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, und ich unterstütze die Änderungsanträge, die das Subsidiaritätsprinzip stärken.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße die Richtung grundsätzlich, in die das Dokument der Kommission über die Flexicurity geht. Mit diesem Bericht stellt das Parlament klar, dass der Zweck der Flexicurity darin besteht, die Arbeitsplatzsicherheit zu verbessern und die Beschäftigungssicherheit zu fördern. Keinem Arbeitnehmer sollte das Recht auf Gleichbehandlung, lebenslanges Lernen oder soziale Sicherheit vorenthalten werden.
Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich. – (FR) Der Begriff „Flexicurity“ ist ein Rauchvorhang, der verschleiern soll, dass nicht nur die Arbeit, sondern auch die Arbeitnehmer zur Ware werden.
Dieser Rauchvorhang soll aus Dänemark stammen. Nach dem schwedischen Modell der 60er Jahre, dem jugoslawischen Modell der 70er Jahre über die Selbstverwaltung, dem ewigen Mao-Modell, dem einstigen sowjetischen Modell, dem Blairschen Modell oder dem Zappatistischen Modell folgt nun das dänische Modell. Das ist die „Andersenmania“, die als kleine Meerjungfrau verkleidete Margaret Thatcher, die uns vorgaukeln soll, dass der zum „Wegwerfarbeiter“ gewordene Arbeitnehmer durch ein paar Entschädigungen, eine Fortbildung und eine rasche Wiedereingliederung abgesichert werden könnte.
In Dänemark sind mehr Streiktage zu verzeichnen als in Frankreich, doch darauf soll es nicht ankommen. Die Flexicurity lässt es zum Paradies flexibler Arbeitsmärkte und glücklicher Arbeitnehmer werden (obwohl man sich fragen könnte, warum sie trotzdem streiken...).
Was ist die Wahrheit? Dass sich in Europa „Mindongs“ entwickeln sollen, jene chinesischen Arbeitnehmer, die „halb Bauern“ und „halb Arbeiter“ sind und unter schlimmsten Bedingungen produzieren.
Die dahinter steckende Idee ist, das vom Sozialgesetzbuch und vom Arbeitsrecht gebotene Schutzniveau abzusenken.
„Flexicurity“ bedeutet auf das Arbeitsrecht angewendete Heuchelei mit einem so illusorischen wirtschaftlichen Ergebnis wie dem der Absenkung der Sozialabgaben, das die Asymmetrie der Produktionskosten zwischen Asien und Europa niemals ausgleichen kann.
Bairbre de Brún und Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. – (EN) Wir begrüßen die Tatsache, dass der Bericht zum Ausgleich des Defizits beiträgt, das die Mitteilung der Kommission im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmerrechte aufweist. Wir freuen uns, dass anerkannt wird, dass Arbeitsplätze hoher Qualität geschaffen, das lebenslange Lernen finanziell gefördert, Arbeitnehmer kontinuierlich weiterqualifiziert und fortgebildet und spezielle Strategien zur Integration junger Arbeitnehmer und Frauen entwickelt werden müssen, aber wir bedauern, dass die Zusagen vage sind und keine konkreten Zielvorgaben in diesen Bereichen festgelegt wurden.
Eine dynamische und flexible Wirtschaft muss die Rechte und Bedürfnisse von Arbeitnehmern ebenso berücksichtigen wie die Interessen von Unternehmen. Wir lehnen die hier präsentierte einseitige Version der Flexibilität ab.
Wir stimmen gegen den Bericht, weil die EU und die Mitgliedstaaten nichts gegen die weiter fortschreitende Prekarisierung und den Missbrauch von atypischen Arbeitsverhältnissen, von dem insbesondere Leiharbeitnehmer betroffen sind, unternommen haben.
Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Ich habe gegen den Bericht von Herrn Christensen zur Flexicurity gestimmt, weil darin im Namen der Flexibilität der Arbeitsbeziehungen der Schutz der regulären Beschäftigung und der Beschäftigungssicherheit aufgeweicht wird. Ungeachtet der Anstrengungen und Vorschläge der Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken hat sich das Europäische Parlament mit dem von ihm gebilligten Kompromiss der europäischen Konservativen/Sozialdemokraten der Philosophie angeschlossen, die den – trotz der vorgenommenen Änderungen – neoliberalen Vorschlägen der Kommission zugrunde liegt. Unter dem Credo der Wettbewerbsfähigkeit und des Unternehmensprofits werden die Errungenschaften der Gewerkschaften nun als „mangelnde Flexibilität“ und „Belastung“ angesehen. Entlassungen werden leichter möglich sein, ohne dass dadurch Kosten für die Unternehmen entstehen, und die Kosten für den Schutz von arbeitslosen jungen Menschen werden vollständig auf die Gemeinschaft abgewälzt. Die Verantwortung der Unternehmen für die Beschäftigten wird durch die Verantwortung der Gesellschaft für die Arbeitslosen ersetzt. Bei diesem neuen Modell werden die Tarifverhandlungen und die Rolle der Gewerkschaften massiv eingeschränkt. Die Europäische Linke setzt sich, gemeinsam mit den Gewerkschaften, mit ihren im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten eingereichten Vorschlägen nachdrücklich für den Schutz aller Beschäftigten, unabhängig von der Art ihres Arbeitsvertrags, ein. Sie verweist darauf, dass das Recht auf Tarifverhandlungen ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist. Wir rufen die Mitgliedstaaten auf, die reguläre Beschäftigung zu fördern und die Arbeitnehmerrechte durch einen hohen Sozialschutzstandard zu sichern und zu verbessern.
Pierre Pribetich (PSE), schriftlich. – (FR) Ein grundlegender Änderungsantrag zu dem Bericht von Ole Christensen über die gemeinsamen Grundsätze beim Flexicurity-Ansatz wurde leider durch die Mehrheit des Europäischen Parlaments abgelehnt. Deshalb habe ich gegen diesen Bericht gestimmt.
In Änderungsantrag 41 zur Förderung einer europäischen Lohnpolitik wurde ein Mindestlohn von mindestens 50 % des nationalen Durchschnittslohns vorgeschlagen. Das hielt ich für wesentlich zur Bekämpfung der Niedriglöhne, die häufig in die Armut führen.
Die Harmonisierung des Mindestlohns auf europäischer Ebene könnte entscheidende Fortschritte bei den Beschäftigungsbedingungen der europäischen Arbeitnehmer ermöglichen. Ich kann dieses Votum nur bedauern, das leider erneut Fortschritte des sozialen Europas in Richtung auf mehr Gerechtigkeit und Kohäsion verhindert hat.
Peter Skinner (PSE), schriftlich. – (EN) Für die Mobilität von Arbeitskräften innerhalb der EU ist es von zentraler Bedeutung, dass eine ganze Palette gesetzlich verankerter Grundrechte vorhanden ist, die falls nötig auf dem Rechtsweg eingefordert werden können.
In Anbetracht der Probleme, mit denen Millionen Beschäftigte in einer modernen, liberalisierten Wirtschaft konfrontiert sind, aber auch angesichts der Auswirkungen des Binnenmarkts ist es wichtig, dass die Bedürfnisse aller Beteiligten angemessen und wirksam berücksichtigt werden. Ich habe aus den genannten Gründen die Elemente dieses Berichts unterstützt, die sich auf diese Anliegen beziehen.
Renate Sommer und Gabriele Stauner (PPE-DE), schriftlich. − Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, weil er ein Sammelsurium sich widersprechender Feststellungen ist, die in keiner entscheidenden sozialpolitischen Frage eine klare Linie erkennen lassen. Man kann alles Mögliche daraus für sich ableiten. Das gibt vor allem der Kommission einen Freibrief für Handeln ohne ordnungsgemäße Rechtsgrundlage. Zudem lehne ich den Bergriff „Flexicurity“ als künstliche Worthülse ab.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. – (EN) Flexicurity kann nur funktionieren, wenn jemand, der seinen Arbeitsplatz verliert, sowohl finanziell als auch bei der Suche nach einer neuen Stelle angemessen unterstützt wird.
Lars Wohlin (PPE-DE), schriftlich. − (SV) Der Begriff Flexicurity hat leider so stark in dieser Aussprache Fuß gefasst, dass man sich dem nicht entziehen kann. Der Streit dreht sich stattdessen darum, wessen Definition gelten soll. Etwas vereinfacht bedeutet das, dass die Konservativen den Schwerpunkt auf die Flexibilität und die Sozialdemokraten auf die Sicherheit legen wollen. In dem Bericht über Flexicurity, über den wir heute im Europäischen Parlament abgestimmt haben, war glücklicherweise die erstgenannte Definition die vorherrschende. Aus diesem Grunde konnte ich dem Bericht zustimmen, trotz einiger weniger gelungener Formulierungen. Der Abschaffung der Starrheit, die vor allem Jugendlichen und älteren Arbeitnehmern den Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert, muss höchste Priorität genießen, wenn wir die Ausgrenzung bekämpfen wollen!
Emanuel Jardim Fernandes (PSE), schriftlich. − (PT) Der von der EU-Kommission in ihrer Mitteilung „Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus“ unterbreitete Vorschlag für eine neue EU-Tourismuspolitik, um die es im vorliegenden Bericht geht, verdient unsere volle Unterstützung.
Der Bericht stärkt und ergänzt die Bestimmungen im Vorschlag der Kommission und verbessert diesen durch
- Befürwortung der Harmonisierung von Qualitätsstandards für Beherbergungsbetriebe in Europa und Schaffung eines europäischen Forums für Systeme für das Qualitätsmanagement;
- Schutz der Verbraucher, insbesondere im Bereich von Diensten für Touristen (Reservierungen, Zahlungen) auf elektronischem Wege;
- Unterstützung des barrierefreien Tourismus, wobei nicht nur Touristen mit eingeschränkter Mobilität, sondern auch die schlechte Anbindung der Regionen mit besonderen natürlichen oder geographischen Merkmalen, wie die Gebiete in äußerster Randlage, gebührend berücksichtigt werden;
- Förderung der (wirtschaftlichen, sozialen, territorialen, ökologischen und kulturellen) Nachhaltigkeit des Fremdenverkehrs;
- Stärkung der Rechte von Flugreisenden;
- Werbung für das Reiseziel Europa und europäische Reiseziele.
Aus diesen Gründen habe ich dafür gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir begrüßen einige Aspekte des Berichts, wie die Förderung der Qualitätsstandards für Beherbergungsbetriebe, den Schutz der Verbraucher, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Erreichbarkeit von Reisezielen sowie den „Zugang für alle“, bedauern aber die Ablehnung unserer Änderungsanträge, mit denen folgende Punkte als notwendig hervorgehoben wurden:
- Sicherung der Rechte von Arbeitnehmern und qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze durch Investitionen in die Schulung und Entwicklung von Humankapital, um sichere Arbeitsverträge und gerechte, menschenwürdige Löhne zu garantieren;
- Anwendung eines übergreifenden Konzepts für den Sektor im Rahmen der Gemeinschaftspolitik und -finanzierung durch Schaffung eines besonderen Gemeinschaftsprogramms zur Ergänzung der Initiativen der Mitgliedstaaten;
- Verringerung der saisonalen Nachfrage, Minimierung der Auswirkungen des Einsatzes von Ressourcen und Abfall sowie Entwicklung einer Form des Tourismus, der ohne jegliche Diskriminierung allen Menschen offen steht.
Wir begrüßen die Annahme der Vorschläge mit dem Ziel,
- die Nachhaltigkeit des Fremdenverkehrs sicherzustellen, der andere vor- und nachgelagerte wirtschaftliche Aktivitäten fördert, die Landschaft und unser kulturelles und historisches Erbe sowie die Umwelt würdigt und den territorialen Zusammenhalt stärkt;
- den Bau von Einrichtungen für den Massentourismus zu verhindern, die äußerst negative Auswirkungen auf lokale Gemeinden, die Umwelt sowie das geschichtliche und kulturelle Erbe haben würden.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Ich habe für den Bericht von Herrn Costa über die Tourismuspolitik gestimmt. Die Tourismusindustrie spielt für die Wirtschaft aller europäischen Nationen eine wichtige Rolle und ist für manche ländliche Regionen, wie etwa die schottischen Highlands und Inseln, lebenswichtig. Wir in der EU müssen die Entwicklung einer Tourismusindustrie umfassend unterstützen, die der lokalen Wirtschaft zugute kommt, die die kulturelle und sprachliche Vielfalt fördert und die Umwelt nicht belastet.
Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. − (SK) Angesichts der Möglichkeiten, die die neuen Technologien im Fremdenverkehrsgewerbe bieten, verzichten Touristen zunehmend auf Vermittler und Reisebüros und nehmen ihre Reservierungen – hauptsächlich von Reiseverbindungen und Unterkünften – auf elektronischem Wege vor.
Es kommt häufig vor, dass Verbraucher enttäuscht sind, wenn ihnen nicht die Dienstleistungen geboten werden, für die sie im Voraus bezahlt haben. Ich habe kürzlich Kenntnis von Praktiken im Hotel „Victoria Garden Suites“ in Straßburg erhalten, wo slowakische Touristen von einem Dreisterne- auf ein Zweisternehotel umgebucht und wie Bürger zweiter Klasse behandelt wurden. Das Hotel erstattete ihnen nicht den Differenzbetrag zwischen den von ihnen bezahlten und den tatsächlich erbrachten Leistungen, obwohl das nun wirklich nicht zu viel verlangt war.
Diese Entwicklung der Nutzung von Informationstechnologie für Tourismusdienstleistungen erfordert bei elektronischen Buchungen einen Rahmen für den Schutz von Verbraucher- und personenbezogenen Daten. Es ist wichtig, dass die Verbraucher nicht irreführende, sondern wahrheitsgetreue Informationen erhalten, die aktuell und unmissverständlich sind. Im Interesse des Verbraucherschutzes wäre die Zertifizierung der Internetseiten hilfreich, die auf elektronischem Wege Informationen bereitstellen und Tourismusdienstleistungen (Reservierung und Zahlung) anbieten.
Nichts ist schlimmer für den Fremdenverkehr als die Unzufriedenheit der europäischen Verbraucher, und deshalb habe ich den Bericht über ‚Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus’ ohne Einschränkung unterstützt, wie der Berichterstatter Herr Costa empfohlen hatte, und ich begrüße insbesondere, dass er den Schwerpunkt auf den Verbraucherschutz gelegt hat.
Brian Simpson (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er zahlreiche gute Vorschläge enthält, wie wir unsere Tourismusindustrie voranbringen können. Ich möchte aber auf die Bedeutung des industriellen Erbes hinweisen und wie der Schutz dieses Erbes dazu beitragen kann, dass alte Industrieregionen neu belebt werden und uns dennoch Kultur und Geschichte vermitteln können.
Die Bewahrung unseres industriellen Erbes ist ebenso wichtig wie die Erhaltung von alten Kunstgegenständen oder geografischen Besonderheiten. Ich komme aus einer Region, in der die Industrielle Revolution ihren Ausgang nahm, eine Revolution, die das Leben unzähliger Menschen so grundlegend verändert hat, dass sie als Teil unserer einzigartigen europäischen Kultur Anerkennung verdient.
Verglichen mit anderen Tourismussektoren sind die Mittel jedoch gering, die auf nationaler und europäischer Ebene für das industrielle Erbe bereitgestellt werden.
Die Europäische Föderation der Museums- und Touristikbahnen „FEDECRAIL“ beispielsweise ist weltweit führend bei der Erhaltung von historischen Bahnen und bekommt von der Europäischen Union dennoch nur wenig Unterstützung.
Die Europäische Union sollte die Bedeutung des industriellen Erbes anerkennen und diesem speziellen Zweig des Tourismussektors Vorrang einräumen, damit junge Menschen verstehen können, wie wichtig unsere industrielle Vergangenheit ist.
Jetzt ist sicher der richtige Moment, um zu erkennen, dass das industrielle Erbe eine maßgebliche Rolle in einer künftigen europäischen Tourismuspolitik spielen kann.
Renate Sommer (PPE-DE), schriftlich. − Ich unterstütze den Bericht über eine neue EU-Tourismuspolitik. Er zeigt Handlungsmöglichkeiten der EU im Bereich des Tourismus auf.
Die EU hat zwar keine globalen Kompetenzen, aber sie kann Maßnahmen ergreifen, um den Tourismus zu fördern. Hierdurch kann auf EU-Ebene ein Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dieses volkswirtschaftlich und insbesondere auch arbeitsmarktpolitisch bedeutenden Wirtschaftsbereichs geleistet werden.
Insbesondere wichtig ist mir dabei, dass ein nachhaltiger Tourismus gefördert wird, also ein Tourismus, der ökologische, wirtschaftliche und soziale Elemente gleichermaßen berücksichtigt. Der nachhaltige Tourismus ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung und Aufrechterhaltung von touristischen Aktivitäten und ein entscheidender Faktor für die Bewahrung und Aufwertung unseres Kultur- und Naturerbes. Der Schutz des Naturerbes trägt essentiell zu einem erfolgreichen Fortbestand dieser wirtschaftlich wichtigen Branche bei und ermöglicht es den europäischen Tourismusregionen, sich gegen die internationale Konkurrenz zu behaupten. Außerdem dürfen wir nicht vergessen, dass die EU immer auch eine Schaufenster-Funktion hat. Unser Beispiel wird in vielen verschiedenen Bereichen nach und nach in vielen Regionen der Welt nachgeahmt. Gerade deshalb tragen wir eine hohe Verantwortung. Daher möchte ich insbesondere alle Kolleginnen und Kollegen, die aus Tourismus-Regionen kommen, bitten, das Ziel der Nachhaltigkeit zu unterstützen!
Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Die neue europäische Tourismuspolitik müsste den Verbraucherschutz besser berücksichtigen. Deshalb bin ich für die Zertifizierung der Internet-Webseiten, die touristische Leistungen anbieten. Den Verbrauchern muss ein eindeutiger und transparenter Service geboten werden, der bei der Reservierung und der Zahlung die entsprechenden Sicherheitsnormen einhält.
Trotz der bei der Förderung Europas als Reiseziel festgestellten realen Fortschritte durch die Schaffung eines Portals für europäische Reiseziele fordere ich die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um die abgelegenen Regionen mit starkem Tourismuspotenzial (vor allem die Regionen in äußerster Randlage), für die der Tourismus der Haupterwerbssektor und ein entscheidendes Element für ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist, stärker zu erschließen.
Ich möchte auch die Verbände des Sektors ermutigen, sich über eine Harmonisierung des Kennzeichnungssystems für Unterkünfte zu verständigen, indem sie insbesondere öffentlich-private Partnerschaften zu diesem Zweck ins Leben rufen.
Des Weiteren fordere ich die Kommission auf, eine Folgenabschätzungsstudie über die Konsequenzen des saisongebundenen Tourismus aus regionaler und zeitlicher Sicht zu erstellen. Ein besseres Verständnis dieser Erscheinung würde ermöglichen, sie effizienter zu bekämpfen.
Lars Wohlin (PPE-DE), schriftlich. − (SV) Bereits zu Beginn, in Erwägung A, wird festgestellt, dass es keine Rechtsgrundlage für eine europäische Fremdenverkehrspolitik gibt. Dann ist im Bericht von der wichtigen Rolle des Fremdenverkehrs als Mittel zur gesellschaftlichen Integration sowie von der großen Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeit bei der Bereitstellung von Einrichtungen für Touristen die Rede. Ferner geht es um die Erhebung statistischer Daten und gemeinsame Maßnahmen für die Qualitätssicherung und den Verbraucherschutz. Es finden sich auch Überlegungen dazu, dass das europäische Kulturerbe geschützt, bewahrt und wiederhergestellt werden muss.
Das Parlament fordert von der Kommission, für die Mitgliedstaaten einen Leitfaden zur Verfügung zu stellen, der eine bessere politische Koordination in der touristischen Entwicklung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ermöglicht. Außerdem schlägt das Europäische Parlament vor, die Schaffung eines Gütezeichens für das europäische Kulturerbe zu fördern, durch das die Elemente gefördert werden, die als erhaltenswert betrachtet werden (europäische Kulturwege und Denkmäler werden als Beispiele genannt).
Die Fremdenverkehrspolitik ist meiner Ansicht nach sowie gemäß den geltenden Gesetzen eine nationale Angelegenheit. Die Fremdenverkehrsindustrie muss im Wettbewerb mit der anderer Länder entwickelt werden, und jedes Land muss die Möglichkeit zur Entwicklung seiner eigenen Politik erhalten. Aus diesen Gründen habe ich gegen den Bericht gestimmt.
Daniel Caspary (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Ich habe mich entschlossen, bei der kleinen Plenarsitzung im November in Brüssel für den Bericht von Alain Lipietz über Handel und Klimaänderung zu stimmen. Der Bericht verdient Anerkennung und geht auf viele Probleme ein, die uns allen am Herzen liegen. Einige Änderungsanträge und Absätze werde ich jedoch ablehnen, weil ich der Meinung bin, dass die globale Erwärmung mit nachhaltigen Maßnahmen bekämpft werden muss, die keine negativen Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum oder die langfristige Zukunft des europäischen Sozialmodells haben.
Ich bin sehr besorgt über das Phänomen der Klimaänderung. Die Europäische Union hat mit ihren weitreichenden Vorschlägen zur Bekämpfung des Klimawandels eine Führungsrolle übernommen. Ich glaube, dass sich die zukünftige Diskussion an den europäischen Vorschlägen orientieren wird und dass diese mit unserem Wirtschaftsmodell vereinbar sind.
Meiner Ansicht nach kommt der weltweite Handel der Weltwirtschaft zugute, doch zugleich räume ich ein, dass mehr getan werden muss, insbesondere im Verkehrssektor, um die schädlichen Emissionen zu verringern. Der Welthandel als solches darf jedoch nicht beeinträchtigt werden.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. − (PT) Ich habe für den Bericht Lipietz über Handel und Klimaveränderung gestimmt, weil nach meiner Überzeugung Europa im Kampf gegen den Klimawandel weltweit eine führende Rolle übernehmen sollte, und deshalb muss die Handelspolitik der EU nach meinem Dafürhalten in wesentlichen Zügen verändert werden, um Wirtschaft mit niedrigem CO2-Ausstoß zu fördern.
Im Bericht wird die Notwendigkeit hervorgehoben, Produktions-, Konsum- und Handelsmuster zu entwickeln, mit denen der Klimawandel und seine wirtschaftlichen Auswirkungen gemildert werden. Darum sind Maßnahmen erforderlich, um die lokale Produktion zu fördern und auf diese Weise den Transportbedarf zu verringern sowie um gemeinsame EU-Normen und Kennzeichnungssysteme einzuführen, mit deren Hilfe das Bewusstsein der Verbraucher für den „ökologischen Fußabdruck“ verschiedener Produkte geschärft werden kann.
Christofer Fjellner (PPE-DE), schriftlich. − (SV) Wir Mitglieder der Moderaten Sammlungspartei konnten heute das Europäische Parlament davon überzeugen, gegen den Vorschlag zu stimmen, Zölle auf Waren aus Ländern zu erheben, die das Kyoto-Protokoll nicht unterzeichnet haben. Außerdem haben wir das Europäische Parlament dazu bewegt, sich nicht hinter die Beschreibung zu stellen, dass die Marktwirtschaft die Verantwortung für die Umweltprobleme der Welt trägt. Darum haben wir für den Bericht über Handel und Klimaänderung gestimmt.
Der Handel an sich stellt keine Bedrohung der Umwelt dar – im Gegenteil. Handel erzeugt den Wohlstand, den wir brauchen, um uns den ökologischen Herausforderungen der Zukunft stellen zu können. Er gibt uns die Möglichkeit, die knappen Ressourcen effizienter zu nutzen und befreit die Menschen aus der Armut, die die Wurzel der meisten Umweltprobleme der Welt darstellt. Offenheit und Handel sind außerdem Voraussetzungen für den Technologietransfer, durch den die Entwicklungsländer heute schneller zu einer besseren Umwelt kommen als wir selbst.
Transporte, die ihre Umweltkosten nicht selbst tragen, sind ein großes Problem. Wir Mitglieder der Moderaten Sammlungspartei sind jedoch der Ansicht, dass das Parlament in der heutigen Abstimmung eine falsche Herangehensweise gezeigt hat, indem es Vorschläge zur Bekämpfung und Begrenzung des Handels unterstützt hat. Vielmehr sollte es sich darauf konzentrieren, dass die Transporte gezwungen werden, ihre Umweltkosten selbst zu tragen. Unser aller Sorge um die Umwelt sollte keine Entschuldigung für Protektionismus sein, denn dieser stellt eine Bedrohung für die Entwicklung und damit für eine gute Umwelt dar.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. – (EN) Der Bericht von Herrn Lipietz behandelt ein wichtiges Thema. Wenn wir ernsthaft vorhaben, den Ausstoß von Treibhausgasen wirksam zu kontrollieren, müssen wir sicherstellen, dass die damit verbundenen Kosten immer und überall berücksichtigt werden. Der – freie – Handel ist ein wichtiger Motor der Weltwirtschaft und ein Bereich, den wir fördern müssen. Nichtsdestotrotz können wir langfristig nicht so weitermachen wie bisher und Waren Tausende von Kilometern rund um die Welt schicken, während praktisch identische Waren in die entgegengesetzte Richtung befördert werden, ohne die Berücksichtigung aller Kosten sicherzustellen. Doch dieses Umsteuern muss behutsam erfolgen, wenn wir nicht wollen, dass einige der Ärmsten dieser Welt die Zeche für den verschwenderischen und sorglosen Umgang der Industrieländer mit den ökologischen Ressourcen der Erde zahlen. Europa trägt eine Verantwortung für den Schutz dieser Menschen, deren Lebensgrundlagen, ohne ihr eigenes Verschulden, auf dem kurzfristigen Streben nach Profit, statt auf einer langfristigen Sicherung des Überlebens dieses Planeten aufgebaut wurden.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Nach Ansicht der Juniliste spielt die EU eine wichtige Rolle im Kampf für die Verringerung der Klimaauswirkungen der Menschheit auf die Erde. Als einer der Hauptakteure des Welthandels hat die EU die Möglichkeit, Einfluss auf die Umweltauswirkungen von Produktion und internationalen Transporten zu nehmen.
Mit diesem Bericht sind jedoch auch eine Reihe erheblicher Risiken verbunden. Man kann sowohl auf als auch zwischen den Zeilen lesen, dass eine auf diesen Erwägungen basierende Politik den von vielen Interessengruppen und Mitgliedstaaten befürworteten protektionistischen Tendenzen Tor und Tor öffnet. Sonderinteressen versuchen sich stets als Vertreter öffentlichen Interesses darzustellen. Eine Unterstützung dieses Berichts ist daher sehr risikoreich. Letztendlich könnte er zu verstärktem Protektionismus und damit zu hohen Kosten für die Armen der Welt und die europäischen Verbraucher führen.
Die EU sollte stattdessen den eingeschlagenen Weg fortsetzen und als Vorbild und Verbündeter aller Länder der Welt, die Verantwortung für den Klimawandel übernehmen wollen, agieren. Die Juniliste hat aus diesen Gründen gegen den Bericht gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir schließen uns dem Bericht in jeder Hinsicht an, wenn es heißt, dass „das derzeit bestehende Wirtschaftsmodell, das auf der ständigen Steigerung von Konsum, Produktion und Handel beruht, unhaltbar ist, weil es zu ständig zunehmendem Ressourcenverbrauch und Transportaufkommen führt und immer größere Mengen an Abfall und Emissionen mit sich bringt“ und demzufolge das derzeitige Handelssystem „eine weltweite Arbeitsteilung bewirkt, die einen sehr hohen Umfang an Transport von (…) Produkten voraussetzt“, die in nächster Umgebung nachhaltiger hergestellt werden könnten.
Dennoch möchten wir auf einige negative Aspekte hinweisen, so etwa die Forderung, bei den Verhandlungen der laufenden Doha-Runde der WHO eine Einigung über die Beseitigung tariflicher und nichttariflicher Hemmnisse für „umweltverträgliche Waren und Dienstleistungen“ zu erzielen, und auch die indirekte Hinnahme der Verhandlung über Freihandelsabkommen, was im Widerspruch zu früheren Aussagen im Bericht über das bestehende Handelssystem steht.
Außerdem sind wir mit Nachdruck gegen „die Umsetzung des Verursacherprinzips (...) vorzugsweise durch die Ausdehnung des Systems für den Handel mit Emissionsberechtigungen auf die ganze Welt“ wegen der Folgen, die dies hätte.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Ich habe für den Bericht von Herrn Lipietz über Handel und Klimaänderung gestimmt. Der Klimawandel gehört zu den drängendsten Problemen unserer Tage und erfordert wirksame Maßnahmen auf nationaler, EU-weiter und globaler Ebene.
Ich unterstütze den vorliegenden Bericht, der viele wichtige internationale Probleme anspricht, doch ich möchte auch den von der schottischen Regierung vorgelegten Gesetzesentwurf zum Klimaschutz erwähnen. Die Regierung hat als verbindliches langfristiges Ziel festgelegt, dass Schottland seine Emissionen bis zum Jahr 2050 um 80 % verringert. Ich halte dies für anerkennenswert und hoffe, dass andere EU-Länder sich bei ihren eigenen Anstrengungen zur Bekämpfung der globalen Erwärmung ebenso ehrgeizige Ziele setzen werden.
Syed Kamall (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Es besteht allgemeine Übereinstimmung darin, dass der Ausstoß schädlicher Emissionen reduziert werden muss, doch der Verfasser des vorliegenden Berichts fordert Maßnahmen, die den Handel mit ärmeren Ländern einschränken würden – mit der Folge, dass deren Bevölkerung zur Armut verurteilt wäre, dass globale Lieferketten unterbrochen und unrealistische Sanktionen eingeführt würden.
Die Konservativen glauben, dass der beste Weg zur Reduzierung schädlicher Emissionen darin besteht, technologische Lösungen verstärkt zu fördern, realistische Ziele festzulegen und den Handel mit ärmeren Ländern auszuweiten, damit sie sich Investitionen in sauberere und umweltfreundlichere Technologien und Verfahren leisten können.
Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die vorliegende Entschließung ist mit billigen umweltfreundlichen Farben und allgemein gehaltenen Absichtserklärungen herausgeputzt worden, um ihren reaktionären Inhalt zu verschleiern, der die Handschrift imperialistischer Gruppierungen und Organisationen trägt.
Darin wird kritisiert, dass der Luft- und Straßenverkehr im Vergleich zum See- und Schienenverkehr mit die größten Verursacher von CO2-Emissionen sind, während gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass die Freiheit der Wahl der Beförderungsmittel (für multinationale Unternehmen) im weltweiten Handel entscheidende Bedeutung hat.
Für den Verkehrssektor wird ein Handel mit Treibhausgasemissionen gefordert, mit dem zwar keine Verringerung der CO2-Emissionen erreicht werden konnte, der sich aber als profitables Instrument zur Kapitalbeschaffung an den Börsen erwiesen hat. Die Entschließung unterstützt die internationalen Monopole bei ihrem Versuch, über den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung großzügige Finanzmittel zu erhalten.
Sie weist der Europäischen Investitionsbank die Rolle einer „umweltfreundlichen“ Aufsichtsbehörde zu, die „entsprechend den Empfehlungen der OECD und der G8“ handelt und fordert, dass künftige Vorschläge mit dem übereinstimmen, was von der WTO diktiert wird.
Tatsache ist, dass die natürlichen Ressourcen weiterhin von multinationalen Unternehmen geplündert werden, dass Wälder abgeholzt werden, dass die Trinkwasserreserven abnehmen und belastet werden, dass sich die Wüsten weiter ausbreiten, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zunimmt, dass giftige Chemikalien Umweltschäden verursachen, dass bewaffnete Konflikte und imperialistische Interventionen in endlosem Wechsel aufeinander folgen, dass die Treibhausgase ansteigen, dass Milliarden Menschen Opfer von kapitalistischer Plünderei und Geschäftemacherei sind und dass diese Entschließung all das unterstützt und fördert.
Wir, die Abgeordneten im Europäischen Parlament aus der Kommunistischen Partei Griechenlands, werden daher gegen die Entschließung stimmen.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße diesen Bericht, in dem mehrere realistische Maßnahmen vorgestellt werden, mit deren Hilfe der Handel zur Bekämpfung des Klimawandels eingesetzt werden könnte. Vorschläge, wie die Zollbefreiung von Erzeugnissen, bei deren Anwendung geringe Mengen an Treibhausgasen entstehen bzw. verbraucht werden, ein Verbot der Einfuhr exotischer Hölzer, Maßnahmen zur Kennzeichnung von energiesparenden Erzeugnissen und die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Emissionsberechtigungen, sollten umgesetzt werden.
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. − (SV) Der Bericht Lipietz über Handel und Klimaänderung berührt zwei Bereiche, in denen die EU die größten Möglichkeiten hat, internationalen Einfluss auszuüben. Daher ist es von größter Bedeutung, dass wir als Europäisches Parlament uns zu diesen Fragen äußern. Alle Länder der Welt müssen durch den Handel an der Weltwirtschaft beteiligt werden. Erst ein entwickelter Handel und wirtschaftliche Entwicklung bieten eine echte Grundlage dafür, die Menschen aus der Armut zu befreien und die Umwelt zu beeinflussen. Europas Engagement für Umwelt und Entwicklung muss auch weiterhin ein Katalysator für eine nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage von Handel sein, und kein Hindernis dafür. Darum ist es in meinen Augen bedauerlich, dass der heute befürwortete Bericht eine Linie vertritt, die Handel und Entwicklung nicht voll und ganz begünstigt. Dennoch habe ich mit großen Zweifeln dafür gestimmt, da die problematischsten Formulierungen entfernt wurden.
Jim Allister (NI), schriftlich. – (EN) Die Abstimmung über Änderungsantrag 6 zum Bericht von Frau Morgantini über eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft hat uns ein eindrucksvolles Bild über die Geistesverwandtschaften und Sympathien der GUE/NGL-Fraktion und des linken Spektrums im Allgemeinen vermittelt. Mit ihrer wohlwollenden Haltung gegenüber dem Tyrannen Mugabe und ihrer Ablehnung der Forderung, ihm die Teilnahme am EU-Afrika-Gipfel in Lissabon zu verwehren, haben sie ihr wahres Gesicht gezeigt. Ich halte Mugabe für einen abscheulichen Despoten, der sein Land zugrunde gerichtet hat, und daher habe ich mit Genugtuung gegen Änderungsantrag 6 gestimmt, um auf diese Weise meine Empörung über sein Verhalten und seine beabsichtigte Teilnahme am Gipfel zum Ausdruck zu bringen. Die Tatsache, dass das Parlament den Änderungsantrag, wenn auch nur mit knapper Mehrheit, angenommen hat, ist eine empörende Ermutigung für diesen Tyrannen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir verurteilen das unannehmbare politische Manöver der reaktionärsten Teile des Europäischen Parlaments, die versuchen, einen Bericht über die afrikanische Landwirtschaft zu benutzen, um die rechtmäßige Teilnahme des Präsidenten der Republik Simbabwe, einem Vollmitglieder der Afrikanischen Union, am bevorstehenden EU-Afrika-Gipfel zu kritisieren. Dieser Winkelzug muss in jeder Hinsicht vereitelt werden.
Der Bericht an sich enthält unseres Erachtens eine Reihe begrüßenswerter Punkte, wie die Kritik, dass die Unterstützung für „eine neuen Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft“ zur „Förderung des Handels“ einzig und allein auf der Basis von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen eine Form der Erpressung sei, um die Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen anzukurbeln.
Die Ermutigung vieler dieser Länder, ihre Landwirtschaften von der EU abhängig zu machen, ist ein Versuch, diese Staaten an eine Vereinbarung zu binden, die ihnen ein Landwirtschaftsmodell aufzwingt, das auf dem Anbau von Monokulturen für den Export fußt und zu offensichtlichen, ernsten wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Problemen für die Menschen in vielen Ländern Afrikas und für die Bevölkerung der EU-Staaten führt.
Deshalb bedeutet Hilfe für die afrikanische Landwirtschaft unserer Meinung nach, die sozialverträgliche Entwicklung eines Landwirtschaftsmodells zu unterstützen, das auf den speziellen Bedürfnissen sowie auf der Nahrungsmittelsouveränität und -sicherheit der einzelnen Länder selbst beruht.
9. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll