Der Präsident. − (PT) Als nächster Punkt folgt die Empfehlung für die zweite Lesung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (09388/2/2007 – C6-0261/2007 – 2005/0211(COD)) (Berichterstatterin: Marie-Noëlle Lienemann) (A6-0389/2007).
Marie-Noëlle Lienemann, Berichterstatterin. − (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Die Richtlinie, die unser Parlament in zweiter Lesung annehmen soll, ist äußerst wichtig, da sie die erste Richtlinie ist, die die Mitgliedstaaten zu einer Umweltstrategie zwingt, um einen guten Umweltzustand der Meere und Ozeane zu erreichen. Bei der Prüfung in erster Lesung haben wir bereits ihre Bedeutung unterstrichen, da jüngste wissenschaftliche Berichte zeigen, dass das Überleben von Fischpopulationen und die Biodiversität der Meere und Ozeane besonders bedroht sind. Manche sprechen sogar davon, dass es in fünfzig Jahren keine Fische mehr geben wird. Außerdem spielen die Ozeane eine grundlegende Rolle bei der Regulierung des Klimas, und dadurch, dass wir sie verschmutzen, laufen wir Gefahr, diese Regulierungsfunktion zu mindern und die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu verstärken. Für die Europäische Union war es nach der Annahme der Wasserrahmenrichtlinie insbesondere in Bezug auf Süßwasser daher dringend notwendig, sich schnell mit der Frage des Meerwassers zu befassen.
In erster Lesung haben wir unsere Bereitschaft gezeigt, den existierenden Text zu verbessern. Ich wende mich zunächst den strukturellen Punkten dieser Richtlinie und der existierenden Texte zu. Das erste Ziel besteht darin, einen guten Umweltzustand unserer Meere und Ozeane zu erreichen. Das zweite ist die Festlegung der notwendigen Schritte, die jeder Mitgliedstaat unternehmen muss: zunächst in den Meeresregionen oder Meeresunterregionen zusammenarbeiten, dann den Wasserzustand und die Biodiversität in diesen Meeren ermitteln, danach einen guten Umweltzustand und einige vorrangige Umweltziele festlegen und schließlich einen Aktionsplan sowie ein Maßnahmenprogramm erstellen. Wir haben daher diese Richtlinie positiv gefunden, waren jedoch der Meinung, dass sie in dem Zustand, in dem wir sie von der Kommission erhalten haben, nicht weit genug ging.
Wir haben auf einigen Punkten bestanden. Der erste ist die Notwendigkeit, dieser Richtlinie einen verbindlichen Charakter zu verleihen. Verbindlich in Bezug auf die Ressourcen wie auch auf die Ergebnisse. Dies ist zweifellos der positivste Punkt unserer Zusammenarbeit mit dem Rat und der Kommission gewesen: die Richtlinie ist verbindlich.
Zweitens hoffen wir, dass der gute Umweltzustand präzise definiert wird, sodass das Wiedererreichen dieses Zustands nicht bloßes Gerede ist. Wir waren sehr zufrieden damit, dass die Kriterien für einen guten Umweltzustand dahingehend erweitert worden sind, dass sie den Druck aller auf ein Ökosystem wirkenden Schadstoffe sowie die Notwendigkeit, sie zu bewerten und ihre Auswirkung zu verringern, in dieses Ziel der Wiederherstellung eines guten Umweltzustands einschließen.
Der dritte Punkt besteht darin, dass das Parlament unbedingt geschützte Meeresgebiete schaffen will, jene Arten von Reservaten, die eine Schlüsselrolle bei der Wiederherstellung der Vielfalt dieses Biotops und insbesondere der Wiederherstellung von Fischpopulationen spielen müssen. Wir hätten uns einen Text gewünscht, der in Bezug auf die Notwendigkeit dieser Reservate restriktiver, strenger, verbindlicher ist, aber das Prinzip ist festgelegt; jedenfalls steht die Notwendigkeit, dass sie groß genug sein müssen, um eine Rolle bei der Wiederherstellung der Biodiversität zu spielen, fest.
Schließlich wollte das Parlament, dass der Geltungsbereich der Richtlinie erweitert wird. Wir wollten insbesondere, dass die Küstengewässer gebührend berücksichtigt werden, und wir wollten, dass keine Unsicherheit in Bezug auf die Notwendigkeit, alle Gezeitengewässer zu berücksichtigen, bleibt. Jedenfalls ist dies für einen großen Teil von ihnen der Fall gewesen. Zwar hätten wir gern eine etwas bessere Definition der von den Gezeitengewässern bedeckten Fläche gehabt, aber der jetzt vorliegende Text ist zufriedenstellend.
Ich möchte die Wichtigkeit kohärenter Strategien nach geografischen Bereichen unterstreichen: wir hätten uns einen strengeren Text gewünscht, die Notwendigkeit der Kohärenz wird jedoch bekräftigt.
Schließlich war es der Wunsch unserer Kollegen aus der Ostseeregion, dass die Meeresregion Ostsee eine Art Pilotprojekt wird, das es uns ermöglicht, angesichts der Dringlichkeit der Situation schneller voranzukommen. Sie waren nicht vollkommen zufrieden, da es in unseren Institutionen Tradition ist, kein spezielles Gebiet herauszugreifen. Die Idee eines Pilotraums ist jedoch aufgegriffen worden, und in bin sicher, dass die Kommission die Ostsee als diesen Raum auswählt.
Schließlich der Zeitplan: unser Hauptanliegen war es, dass die Richtlinie bindend ist, selbst wenn dies bedeutet, dass sich der Zeitraum, der den Mitgliedstaaten zum Erreichen der Vorgaben eingeräumt wird, etwas verlängert. Auf diesen Kompromiss hat man sich schließlich geeinigt. Der Termin ist 2020, aber die Mitgliedstaaten dürfen nicht trödeln, da sie die Richtlinie 2010 umgesetzt haben müssen. Ich möchte sie jedoch bitten, keine Zeit zu verlieren, da der Rückstand im Rahmen der Wasserrichtlinie zunimmt und unsere Meere nicht warten können.
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Ich ergreife das Wort im Namen meines Kollegen Stavros Dimas, der auf der Klimakonferenz in Bali weilt und somit heute Abend nicht hier sein kann. Zunächst möchte ich mich bei der Berichterstatterin, Frau Lienemann, für ihre hervorragende Arbeit zur Meeresstrategie-Richtlinie und beim Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit für seinen positiven und konstruktiven Beitrag bedanken. Ich gratuliere Ihnen dazu.
Diese Richtlinie stellt den Beginn eines neuen Konzepts zum Schutz unserer Meere und Ozeane dar. Die nächste große Aufgabe wird dann natürlich ihre erfolgreiche Umsetzung sein. Die Bemühungen des Parlaments, das ehrgeizige Anliegen dieser Rechtsetzungsinitiative zu stärken, haben Früchte getragen und sie haben sichergestellt, dass die vereinbarte Richtlinie ein wirksames Instrument zum ganzheitlichen Schutz unserer Meere und Ozeane wird. Die Kommission ist erfreut darüber, dass es möglich war, in zweiter Lesung zu einer Vereinbarung zu kommen. Ich möchte vor allem die konstruktive Rolle des Europäischen Parlaments in diesem Verfahren hervorheben. Das Parlament hat zu jeder Zeit an seinen hohen politischen und ökologischen Zielen festgehalten und so eine hilfreiche und konstruktive Rolle bei der Erarbeitung dieser Vereinbarung gespielt.
Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist es, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um bis spätestens 2020 einen guten Umweltzustand der Meeresumwelt zu erreichen. Das wird durch die Schaffung und Umsetzung von Meeresstrategien in ihren Meeresgewässern erfolgen. Deshalb enthält die Richtlinie ein sehr anspruchsvolles Ziel. Die Kommission wird weiterhin sehr aufmerksam sein, um dafür zu sorgen, dass alle Maßnahmen ergriffen werden, die nötig sind, um den wirksamen Schutz unserer Meeresumwelt zu gewährleisten. In einigen wichtigen Punkten ist es dem Parlament gelungen, über den anfänglichen Kommissionsvorschlag hinauszugehen.
Ich möchte besonders drei Fragen hervorheben, die in den Verhandlungen eine zentrale Rolle gespielt haben: Sicherstellen eines ehrgeizigen Ziels der Richtlinie, eine genauere Definition des guten Umweltzustands, einschließlich einer Reihe spezifischer Deskriptoren, und die Forderung, im Zusammenhang mit dieser Richtlinie geschützte Meeresgebiete einzurichten.
Das Parlament hat während des gesamten Verhandlungsprozesses darauf bestanden, dass es wichtig ist sicherzustellen, dass die Richtlinie in allen wesentlichen Punkten äußerst ambitioniert ist. Diese Richtlinie schafft einen neuen Rahmen, um erstmals eine gemeinsame, ganzheitliche Arbeit zum Schutz unserer Meere und Ozeane zu ermöglichen. Wir werden auf dieser politischen Initiative aufbauen, damit sich aus der Meeresstrategie-Richtlinie konkret die Umweltsäule der Meerespolitik der Europäischen Union bilden lässt. Daher kann die Kommission ein Kompromisspaket akzeptieren, um in zweiter Lesung zu einer Vereinbarung über diese Richtlinie zu kommen.
Eija-Riitta Korhola, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FI) Herr Präsident! Als Berichterstatterin für meine Fraktion ist es mir eine Freude, feststellen zu können, dass diese Richtlinie, zu der wir einen Kompromiss erzielt haben, eine jener EU-Umweltvorschriften ist, von der unsere künftigen Generationen auf eine sehr reale Art und Weise profitieren werden. Es ist höchste Zeit, dass wir endlich unsere Aufmerksamkeit auf unsere Meeresumwelt richten, deren zunehmende Verschlechterung traurig mit anzusehen war, und die Ostsee ist das schockierendste Beispiel von allen. Die vorliegende Richtlinie gibt Anlass zur Hoffnung, zielt sie doch darauf ab, der Verschmutzung der Meere Einhalt zu gebieten und die biologische Artenvielfalt wiederzubeleben.
Die Arbeit während dieser zwei Jahre war nicht immer einfach. Obwohl das Ziel für alle das gleiche war, haben sich die Fraktionen oftmals unterschiedlicher Mittel bedient. Ein Beispiel dafür, wie unsere Meinungen auseinandergingen, war die Frage der Perspektiven für die Technologie der Kohlendioxidabscheidung und -speicherung. Die Haltung von Frau Lienemann hätte in der Praxis die Entwicklung einer solchen Technik verhindert. Andererseits waren wir der Meinung, dass diese angesichts des Klimawandels notwendig ist und dass die Meeresstrategie-Richtlinie daher nicht mit Details beladen werden sollte, die das unmöglich machen würden.
Ich glaube, dass der Kompromiss, den wir jetzt erzielt haben, für alle Beteiligten zufrieden stellend ist. Er ist ehrgeizig in seinen Zielen, überlässt es jedoch den Mitgliedstaaten, wie sie ihn umsetzen, wobei sie gleichzeitig zur Zusammenarbeit in den einzelnen Meeresregionen verpflichtet sind, um das jeweils beste Ergebnis zu erzielen. In dem Kompromisstext wird klar und deutlich beschrieben, wie der von uns angestrebte gute maritime Umweltzustand aussieht und worin die möglichen Gefahren liegen. Gleichzeitig sind darin die verschiedenen Handlungen, die eine Bedrohung darstellen, nicht mehr detailliert aufgeführt, da die Liste nicht erschöpfend wäre und die einzelnen Handlungen, die in der Meeresumwelt vorgenommen werden, damit unterschiedlich eingeordnet würden.
Mit dem nunmehr gewählten Wortlaut wird den Parteien eine Verpflichtung auferlegt, ohne jedoch Schuldzuweisungen vorzunehmen. Der Text beinhaltet Forderungen, aber keine ungerechtfertigten Zwangsmaßnahmen. Die Ziele sind jedoch klar, wissenschaftlich belegt und verbindlich, und so werden sie sich auch als wirksam erweisen.
Ich danke Frau Lienemann für ihre erfolgreiche Arbeit. Sie war eine gute Verhandlungsführerin und hat auch den anderen Fraktionen Gehör geschenkt. Ich bin vor allem dankbar dafür, dass es uns gelungen ist, den ernsten Zustand der Ostsee deutlich herauszuarbeiten.
Ich bin sicher, dass die Meeresstrategie-Richtlinie ein hervorragender Umweltpfeiler einer gemeinsamen EU-Meerespolitik sein wird. Sie unterstützt auf hervorragende Art und Weise das Ziel einer gemeinsamen Meerespolitik zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und nachhaltiger Entwicklung und baut gleichzeitig auf solidem Wissen aus der Meeresforschung auf. Sie repräsentiert jene Art von Rechtsvorschriften, die unsere Gemeinschaft braucht.
Justas Vincas Paleckis, im Namen der PSE-Fraktion. – (LT) Ich gratuliere der Berichterstatterin zu ihrer so wichtigen Arbeit. Ich möchte festhalten, dass auch nach meinem Dafürhalten ein durch stärkere Stellungnahmen geprägter Bericht noch wirksamer gewesen wäre. Allerdings können diese Stellungnahmen auch noch warten. Zwischenzeitlich können wir uns erst einmal über den erzielten Kompromiss freuen.
Dem Schutz der Meere und Ozeane wird seit einiger Zeit nicht mehr die ihm gebührende Aufmerksamkeit beigemessen. Die Ressourcen des Meeres werden unerbittlich genutzt, das Ökosystem wird ausgebeutet und wir behandeln die Meeresumwelt, als würden wir den Ast, auf dem wir sitzen, absägen. Deshalb ist die Einrichtung geschützter Meeresgebiete für den Erhalt lebendiger Gewässer für zukünftige Generationen so wichtig.
Es ist eine allgemein bekannte Tatsache, dass das Seegebiet der Europäischen Union größer als ihr Landgebiet ist. Das Wohlergehen der Regionen der EU und von Millionen von EU-Bürgern hängt von dem guten Umweltzustand und der Produktivität der umliegenden Meere und Ozeane ab. Daher muss die Europäische Union den Umweltschutz in Zukunft in seiner Gesamtheit betrachten, weil er sich bekanntermaßen nicht durch einzelne unbedeutende Beschlüsse „zusammenflicken“ lässt. Verringern wir die Bodenverschmutzung, verringert sich auch die Meeresverschmutzung. Wir müssen mehr Mittel für den Bau von Ableitungen bereitstellen und nicht weniger wichtig ist es, solche Maßnahmen auch außerhalb der EU zu unterstützen.
Ich begrüße die Tatsache, dass die Europäische Union einmal mehr weltweit eine Führungsrolle übernimmt und sich dazu verpflichtet, innerhalb von 13 Jahren einen guten Meeresumweltzustand zu erreichen.
Das Thema Ostsee wurde bereits angesprochen. Dieses Meer ist besonders empfindlich. Sein Wasser tauscht sich nur alle 25 bis 30 Jahre aus. Die Auswirkungen von Verschmutzungen sind also überdurchschnittlich hoch. Wir bekommen die Folgen einer jahrzehntelangen unverantwortlichen Verwendung von Chemikalien noch immer zu spüren. Bevor wir mit der Erdölförderung und Plänen für den Bau von Pipelines in der Ostsee beginnen, sollten wir über Umweltfragen nachdenken. Wir müssen sicherstellen, dass sich unsere Entscheidungen nicht nachteilig auf das Wohlergehen unserer Kinder und Enkelkinder auswirken.
Adamos Adamou, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Ich möchte Frau Lienemann für ihre Bemühungen und die Art, wie sie die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission geführt hat, danken und ihr dazu gratulieren. Ich möchte mich auf die wesentlichen positiven Punkte konzentrieren.
Durch die Richtlinie werden die erforderlichen Maßnahmen für die Erfüllung und den Erhalt eines guten Umweltzustands ausreichend in den Blickpunkt gerückt. Jede Verschlechterung des Umweltzustands wird vermieden werden. Wenngleich das Europäische Parlament ursprünglich für 2017 plädiert hat, haben die Mitgliedstaaten jetzt bis 2020 Zeit, sie umzusetzen. Das ist ein realistisches Datum, das der Rat in Abstimmung mit den nationalen Vertretern vorgeschlagen hat.
Die Mitgliedstaaten werden bis 2012 eine Anfangsbewertung fertig stellen, in der der gute Umweltzustand definiert und kohärente Umweltziele erklärt werden. Dem Europäischen Parlament ist es gelungen, vom Rat eindeutige Zusagen zu integrierten Politiken und Konzepten zu erhalten, die die Mitgliedstaaten ermutigen werden, zusammen an einem EU-weiten guten Umweltzustand zu arbeiten.
In dieser Richtlinie wird ferner die Gemeinsame Fischereipolitik berücksichtigt, die eine praktikable Verwertung der Fischbestände vorsieht und zudem auf die Integrität der Ökosysteme achtet, sodass diese erhalten oder wiederhergestellt werden können. Wo nötig, können Orte zum Eierlegen, als Zuflucht und zum Füttern geschützt werden.
Was schließlich die finanziellen Mittel betrifft, wird die Umsetzung für bestehende Fonds im Rahmen der Finanzierungsmöglichkeiten und einhergehend mit den wirtschaftlichen Aussichten für 2007 bis 2013 gelten und angesichts der Tatsache, dass die Richtlinie bis 2020 andauert, für die nächste Periode neu verhandelt werden.
Ioannis Gklavakis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Auch ich möchte zunächst der Berichterstatterin, Frau Lienemann, zu ihrer hervorragenden Arbeit gratulieren. Die Richtlinie hat, so wie sie sollte, den Schutz der Meeresumwelt zum Ziel. Als Berichterstatter des Fischereiausschusses möchte ich mich allerdings gern zu einigen Punkten äußern.
Der Ausschuss für Umweltfragen muss die Frage der Fischerei und der damit verbundenen Probleme aufgrund der Meeresverschmutzung stärker betonen. Seeleute und Fischer kennen die Meere besser als jeder Andere. Sie leben auf und von ihnen. Sie müssen bei der Bekämpfung dieses Problems mitmachen. Ferner möchte ich meine Zufriedenheit über die Ausdehnung der geschützten Meeresgebiete zum Ausdruck bringen.
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass der Erfolg der Sicherung der Meeresstrategie von vier Hauptfaktoren abhängt: Erstens müssen die Parteien sich an den in der Richtlinie dargelegten Zeitplan halten. Wir können und dürfen keinerlei Verzögerungen in unserem Programm zulassen. Die Ziele müssen bis 2020 erreicht sein. Gelingt uns das bis dahin nicht, wird es zu spät sein, um die Dinge wieder in den Griff zu bekommen.
Zweitens, die Zusammenarbeit mit Drittländern: Meere haben keine Grenzen. Wir sollten uns zusammen an einen Tisch setzen und diese Fragen mit all unseren Nachbarn besprechen. Lassen Sie uns nicht vergessen, dass rund um das Mittelmeer 27 Länder liegen und nur sieben von ihnen EU-Mitgliedstaaten sind. Daher sollten wir uns alle zusammensetzen und überlegen, was wir tun können.
Drittens müssen für diesen Zweck angemessene Mittel bereitgestellt werden.
Viertens müssen wir die Fischer dazu bringen mitzumachen. Sie sind unsere einzige Hoffnung auf Erfolg.
Abschließend und um meine Anmerkungen zu vervollständigen, möchte ich wiederholen, dass die Meeresstrategie-Richtlinie, wenn sie korrekt angewendet wird, einen Beitrag zu einem praktikablen und nachhaltigen Fischereiwesen und zu gesunden Meeren leisten wird, damit wir saubere Meere haben und uns an deren Schönheit erfreuen können.
Inger Segelström (PSE). – (SV) Herr Präsident! Ich möchte zunächst der Kollegin Lienemann für ihre gute Arbeit an der Rahmenrichtlinie danken. Als Schwedin, die in Stockholm an der Ostsee, dem weltweit am stärksten verschmutzten Meer, wohnt, begrüße ich grundsätzlich diese Richtlinie. 40 % der schwedischen Bevölkerung leben weniger als fünf Kilometer von der Küste entfernt, und die Tourismusbranche in unserem Land, einschließlich unserer Inseln, hat 71 000 Beschäftigte. Darüber hinaus bietet die Fischereiindustrie weitere 4 000 Arbeitsplätze. Dank unserer Fischereiindustrie haben wir auch die Möglichkeit, Fisch zu essen, was für uns Schweden von großer Bedeutung ist.
Eine zerstörte Meeresumwelt bedeutet für viele Menschen eine geringere Lebensqualität. Eine solche Entwicklung wollen wir nicht. Wenn wir in der EU nicht hier und heute gemeinsam Maßnahmen ergreifen, besteht die Gefahr, dass es binnen kurzem keine Berufs- und Freizeitfischerei mit Booten, kein Baden im Meer und keine Erholung an der Küste mehr geben wird. Eine gemeinsame Meerespolitik dient der Stärkung und dem Schutz des Meeresökosystems sowie der Einrichtung von Datenbanken, um diese zu überwachen und unsere Kenntnisse darüber zu erweitern. Wir, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, verfolgen ehrgeizigere Ziele als die Kommission, und ich bin froh darüber, dass wir das Ziel, einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen, bereits für 2017 und nicht erst 2021 festgelegt haben. Ferner begrüße ich es, dass die Mitgliedstaaten bereits 2015 Maßnahmenprogramme für die Meeresumwelt vorlegen müssen.
Ich möchte Kommissar Frattini dafür danken, dass er sich uns angeschlossen hat. Als jemand, der sich in Umweltfragen engagiert, würde ich gern noch zügiger vorangehen, aber wenn nun alle 27 Mitgliedstaaten an Tempo zulegen, können wir etwas bewegen, und damit können wir jetzt beginnen. Das ist eines der besten Beispiele für einen Bereich, in dem grenzübergreifende Zusammenarbeit notwendig ist. Ich hoffe, die Ostsee kann ein Pilotraum werden, denn acht von neun Ostsee-Anrainerstaaten sind EU-Mitglieder. Die Ostsee ist unser Problem und unsere Verantwortung. Es ist ebenfalls wichtig, dass wir, die wir in der internationalen Zusammenarbeit im Umweltbereich engagiert sind, in Bezug auf die Ostsee und die Meeresumwelt mit Russland zusammenarbeiten. Vor uns liegen Beschlüsse, die sowohl die Umwelt- als auch die Energiepolitik berühren. Lassen Sie uns die Meeresumwelt jetzt in den Mittelpunkt stellen.
Georgios Toussas (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Die Entwicklung im Rahmen der Lissabon-Strategie, gelenkt vom Grundsatz der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, d. h. einer Steigerung der Rentabilität der Monopolgruppen in der Europäischen Union, führt nicht nur zu einer bis zum Äußersten gehenden Ausbeutung der Arbeiterklasse und der Arbeitnehmer im Allgemeinen, sondern auch zu einer ernsthaften Verschlechterung der Umweltprobleme, indem die Meeresökosysteme und die Biodiversität der Meere systematisch zerstört werden, was zu einer anhaltenden Verschlechterung der Meerwasserqualität führt.
Zusätzlich zu dem Schaden, der dem Meerwasser durch die von Schiffen ausgehende Verschmutzung zugefügt wird, ist die Verschmutzung durch die Industrie zu einem hohen Grad für die Kontaminierung des Meerwassers verantwortlich. Sie führt zu einem unberechenbaren Verschmutzungsgrad des Grundwasservorkommens, der in der Folge auf das Meerwasser übertragen wird. Die Meeresumwelt und das Funktionieren der Ökosysteme werden ebenfalls schwer durch die von der zunehmenden Anzahl an Fischzuchtbetrieben ausgehende Verschmutzung belastet.
Die Invasion der Monopole in zahlreichen Bereichen, die sich vor der Privatisierung von Versorgungseinrichtungen und öffentlichen Infrastrukturen in öffentlicher Trägerschaft befanden, sowie die Kommerzialisierung öffentlichen Vermögens wie beispielsweise des Meerwassers, verschärfen die Probleme der Meeresumwelt erheblich. Riesige touristische Komplexe, die Monopolgruppen gehören, führen zu einem ertragsstarken touristischen Entwicklungsmodell, während öffentliches Vermögen wie Küsten, Strände und Meerwasser geplündert werden.
Die Verschmutzung des Meerwassers ist nicht länger nur auf das Abladen von Müll oder den Zufluss von Abwässern aus diesen touristischen Komplexen in das Meer zurückzuführen, sondern auch auf den Bau industrieller Anlagen für deren Geschäftstätigkeiten, einschließlich der Installation von Entsalzungsanlagen zur Bewässerung von Golfplätzen und insgesamt zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse. Die Folgen sind für die Einwohner ganzer Gebiete verheerend.
Abschließend, Herr Präsident, möchte ich betonen, dass die gemeinsame Position des Berichts des Rates und der Kommission nicht die notwendige Lösung bietet, um ernsthafte Umweltprobleme zu lösen oder wenigstens zu mindern.
Andres Tarand (PSE). – (ET) Die Meere sind der am wenigsten untersuchte und am wenigsten bekannte Teil der Biosphäre. Zudem sollten bei der Nutzung der Meere die bekannten Vorsorgeprinzipien des Umweltschutzes zugrunde gelegt werden.
Glücklicherweise teilt die Berichterstatterin, Frau Lienemann, diesen Ansatz, und dafür danke ich ihr.
Hoffentlich werden wir uns in der zweiten Lesung mit dem Rat einigen können, damit die Meeresstrategie rasch umgesetzt werden kann.
Abgesehen davon möchte ich meine persönliche Unterstützung für Änderungsantrag 29 zum Ausdruck bringen, der vorsieht, der Meeresregion Ostsee eine Pilotfunktion für die Umsetzung der Meeresstrategie der Europäischen Union zu übertragen.
Unter allen Meeren, von denen Europa umgeben wird, ist die Ostsee durch ihre seichten Gewässer und den geringen Wasseraustausch mit dem Atlantik zweifellos das am stärksten gefährdete Meer. Deshalb werden beispielsweise keine Gaspipelines gebaut, wie dies in der Nordsee oder im Mittelmeer der Fall ist.
Wäre die Meeresregion Ostsee bereits ein Pilotgebiet für die Umsetzung der Meeresstrategie der Europäischen Union, dann wäre sie wahrscheinlich nicht Teil des NordStream-Projekts.
Glücklicherweise muss die Europäische Union das Ostsee-Maßnahmenprogramm nicht von Grund auf neu einrichten. Mit dem Helsinki-Übereinkommen, das den Schutz der Ostsee begründete, wurde die dafür notwendige Basisarbeit im Rahmen des Ostsee-Aktionsplans geleistet.
Daher ist es möglich, die Ostsee erfolgreich als Pilotraum für die Meeresstrategie zu nutzen. Ein weiterer positiver Aspekt besteht darin, dass Russland durch das HELCOM auch an der Umsetzung des Maßnahmenprogramms für die Ostsee teilnehmen kann. Ohne die Mitwirkung Russlands ist es schwierig, die Ostsee zu schützen und einen guten Umweltzustand zu gewährleisten.
Daciana Octavia Sârbu (PSE). – (RO) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich der Berichterstatterin danken und sie beglückwünschen.
Ein grundlegender Bestandteil der europäischen Meeresstrategie besteht darin, die nachteiligen Folgen der menschlichen Tätigkeit auf das Ökosystem anzuerkennen und die Bemühungen um eine Bekämpfung dieser Folgen zu verstärken. Die menschliche Entwicklung und die Entwicklung des Fremdenverkehrs entlang der Küsten wirkt sich durch die Intensivierung der Fischereitätigkeit, des Seeverkehrs und des Tourismus zu Erholungszwecken beträchtlich auf die Meeresumwelt aus. Klimawandel, Abfälle, Fischereitätigkeiten, akustische, biologische und chemische Faktoren bedrohen die Meeresgewässer. Diese Richtlinie ist ein wichtiger Schritt hin zur Verbesserung der Integrität der Ökosysteme und zum Erhalt der Artenvielfalt.
Die Verunreinigung durch Öl und Schwefel im Schwarzen Meer und im Asowschen Meer, zu der es kürzlich infolge eines Sturms kam, der den Untergang mehrerer Handelsschiffe verursachte, wird uns mindestens in den nächsten zehn Jahren beeinträchtigen. Das Unglück wurde durch einen Systemfehler verursacht, da die Schiffe für den Verkehr auf Flüssen und nicht auf Meeren bestimmt waren. Dies zeigt, dass es keine Bemühungen um die Erhaltung und den Schutz der Meeresumwelt gibt. Dieser schwere Unfall belastet den Prozess der ökologischen Verbesserung dieser Gewässer, die bereits als die am stärksten verschmutzten Meeresgebiete der Welt eingestuft sind.
Die Schädigung der Gewässer des Schwarzen Meeres wirkt sich auf die Gesundheit der Bevölkerung und die Artenvielfalt im Meer aus. Beträchtliche Anstrengungen sind erforderlich, um die Integrität des Ökosystems wiederherzustellen. Überdies müssen bei der Beförderung gefährlicher Fracht die Bestimmungen internationaler Übereinkommen erfüllt und ein Mindestsicherheitsniveau gewährleistet werden, um ähnlich verheerende Unfälle in Zukunft zu verhüten, die das Leben im Meer und den Menschen schädigen.
Mit dieser Richtlinie werden wir sicherstellen, dass die Meeresumwelt in der Europäischen Union besser geschützt ist, und dass die Tätigkeit des Menschen sowie der Verkehr die Qualität der Gewässer und die Artenvielfalt nicht beeinträchtigen.
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Die Mitgliedstaaten müssen nunmehr auf Grundlage der vereinbarten Texte die Meeresstrategien für ihre Meeresgewässer umsetzen. Solche Strategien sollen mit einer Bewertung des Zustands der Meeresgewässer und der bestehenden Auswirkungen und Belastungen beginnen, aus der dann Ziele zum Erhalt eines guten Umweltzustandes entwickelt werden.
Die Mitgliedstaaten werden Überwachungsprogramme einrichten und dann ab 2015 Programme und Maßnahmen entwickeln, die erforderlich sind, um die Ziele zu erreichen. Diese Reihe von Maßnahmen wird regelmäßig wiederkehrend alle sechs Jahre durchgeführt.
Das nunmehr vorgeschlagene Kompromiss-Gesamtpaket enthält einige Schlüsselkomponenten. Am wichtigsten ist, dass das Ziel der Richtlinie jetzt klar und ambitioniert ist, weil die Mitgliedstaaten aufgefordert sind, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um bis spätestens 2020 einen guten Umweltzustand für die Meeresumwelt zu erreichen.
Die Gesetzgeber haben sich auf eine Definition des guten Umweltzustands und auf eine Reihe damit verbundener Deskriptoren geeinigt, die zu erfüllen sind. Einem überarbeiteten Zeitplan wurde nunmehr zugestimmt, der tatsächlich anspruchsvoller ist, als der aus dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission, gleichzeitig aber genug Zeit lässt, um auf jeder Stufe die angemessenen Maßnahmen zu ergreifen.
Ausnahmen und Abweichungen, einschließlich unverhältnismäßig hoher Kosten, wurden genauer bestimmt. Die Mitgliedstaaten sollen geschützte Meeresgebiete einrichten, um ihre Ziele im Rahmen dieser Richtlinie und in Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten zu erreichen. Im Zusammenhang mit jeder Meeresregion sind Maßnahmen zu ergreifen. Deshalb bedeutet die Entwicklung von Meeresstrategien eine feste Zusammenarbeit mit und innerhalb regionaler Meeresübereinkommen.
Die Umsetzung dieser Richtlinie erfordert in der Tat eine verstärkte Koordinierung. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal an die Bedeutung erinnern, die das Parlament den wichtigen regionalen Verfahren in den Verhandlungen beigemessen hat. Ich möchte hierbei vor allem den Ostsee-Aktionsplan erwähnen, der im Rahmen des Helsinki-Übereinkommens verabschiedet worden ist. Wie das Parlament betont hat, ist dieser integrierte Aktionsplan ein nützliches erstes Beispiel und ein Mittel, das Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinie erleichtern wird.
Ein solcher integrierter Ansatz muss ein wichtiger Bestandteil aller Maßnahmen sein, die im Rahmen der verschiedenen regionalen Meeresübereinkommen zum Schutz der europäischen Meere – des Mittelmeers, des Nordatlantiks, des Schwarzen Meers oder der Ostsee – ergriffen worden sind.
Abschließend bleibt mir zu sagen, dass die Kommission mit den Ergebnissen der Verhandlungen sehr zufrieden ist. Die Kommission kann die vorgeschlagenen Änderungsanträge vollständig annehmen.
Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Richard Seeber (PPE-DE), schriftlich. – Im Sinne eines effektiven Umweltschutzes müssen die Weltmeere, insbesondere die europäischen Meere, verstärkt in den Politiken der EU berücksichtigt werden. Die vorliegende Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie reagiert auf die durch den Klimawandel entstandenen Herausforderungen und sieht Maßnahmen sowohl von Seiten der EU als auch von Seiten der Mitgliedstaaten vor. Um auf europäischer Ebene geeignete Schritte zu setzen, ist es zunächst unerlässlich, dass der Umweltzustand der Meere anhand einheitlicher Kriterien erfasst wird. Weiter verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten, bis 2017 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen und die dafür notwendigen Regelungen zu treffen.
Im Sinne des Berichts fordere ich die Mitgliedstaaten auf, notwendige Maßnahmen zur Nachweisbarkeit und Rückverfolgbarkeit von Meeresverschmutzungen zu ergreifen, damit das Verursacherprinzip zur Anwendung kommt. Die von der EU bereits gesetzten Schritte im Bereich der Speicherung von CO2 im Meeresboden müssen verstärkt werden, da diese einen innovativen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel darstellen. Bereits bestehende Pilotprojekte müssen jedoch vor allem hinsichtlich ihrer Effizienz und möglicher Folgeschäden kritisch beurteilt werden. Um dem Klimawandel effektiv zu begegnen, dürfen wir uns Innovationen nicht verschließen, sondern müssen diese in eine breit angelegte EU-Umweltpolitik mit einbeziehen.