Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Jan Mulder im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (KOM(2007)0484 – C6-0283/2007 – 2007/0177(CNS)) (A6-0470/2007).
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Eingangs möchte ich dem Parlament sowie natürlich vor allem dem Berichterstatter, Jan Mulder, und den Mitgliedern des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für ihre Arbeit an diesem Bericht danken.
Aus zahlreichen Gesprächen mit Herrn Mulder weiß ich, dass er mit diesem Thema äußerst vertraut ist, und ich habe gemeinsam mit meinen Dienststellen alle einzelnen vorliegenden Änderungsanträge gründlich geprüft. Den Bericht von Herrn Mulder habe ich mit großem Interesse gelesen. Ich freue mich sehr, dass Herr Mulder und das Europäische Parlament ein so starkes und ausgeprägtes Interesse an diesem Thema an den Tag legen. Zudem freut es mich, dass der Berichterstatter in seinem Bericht wiederholt seine Unterstützung für eine Regelung für die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen zum Ausdruck gebracht hat.
Wie ich bereits mehrfach gesagt habe, ist dieses System richtig und notwendig und muss aufrechterhalten werden, wenn wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger unsere Agrarzahlungen unterstützen. Mir ist bewusst, dass wir in dieser Frage zweifellos dieselbe Haltung vertreten.
Im Großen und Ganzen stimme ich mit der Begründung zu den im Bericht vorgeschlagenen Änderungsanträgen überein. Ganz besonders unterstützen kann ich die Forderung, das System möglichst einfach zu gestalten, ohne seine Wirksamkeit einzuschränken. Meines Erachtens haben wir diese Zielvorgabe mit dem Vorschlag für ein Kontroll- und Sanktionssystem weitestgehend erfüllt. Natürlich werden wir die Möglichkeit und die Gelegenheit haben, diese Arbeit im Rahmen der Halbzeitüberprüfung fortzusetzen, bei der wir uns vorrangig auf die Cross-Compliance-Regelung konzentrieren werden.
Mit Blick auf die Änderungsanträge zu unserem Vorschlag für eine Verordnung des Rates dürfen wir alle nicht vergessen, dass die Erörterungen im Rat ausgesprochen lebhaft waren. Unser ursprünglicher Vorschlag wurde überarbeitet und uns liegt mittlerweile ein von der Kommission gebilligter Kompromisstext vor, der das Ergebnis intensiver Gespräche ist.
Der portugiesische Ratsvorsitz hat in diesem Kompromiss soweit wie möglich die Erwägungen berücksichtigt, die Sie bei der Ausarbeitung ihres Berichts formuliert haben.
Zu den konkreten Änderungsanträgen bezüglich der Rechtsvorschriften, die sie nun vorschlagen, muss ich sagen, dass sie für die Verordnung des Rates, um die es heute geht, nicht von Belang sind: einige davon betreffen die Kontrollregeln, die der Zuständigkeit der Kommission unterliegen, und wie ich bereits gesagt habe, werden die neuen Kommissionsvorschriften in Kürze endgültig angenommen.
Ich denke, die wichtigsten Anliegen von Herrn Mulder wurden berücksichtigt. Dies trifft insbesondere auf die größere Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Anpassung des Kontrollsystems an ihre Verwaltungsstrukturen zu. Ferner haben wir weitere Möglichkeiten für die Ankündigung von Kontrollen geschaffen.
Der Rat hat ein zusätzliches Bündel von Parlamentsvorschlägen ausführlich erörtert, und der Kompromiss spiegelt alle unterschiedlichen Standpunkte wider. Es geht um die mögliche Abschaffung der Zehnmonatsregel – meines Erachtens ist es sinnvoller, einen Termin festzulegen –, das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit den De-Minimis-Zahlungen und geringfügigen Verstößen und die Einführung der vollständigen Cross-Compliance-Regelung für alle Mitgliedstaaten, die das vereinfachte System anwenden. Wir wollen an diesem Kompromisstext festhalten, über den intensiv verhandelt wurde.
Schließlich werden wir im Rahmen der Diskussionen zur Halbzeitüberprüfung ihren Vorschlag in Erwägung ziehen, den Zeitraum für die Verlängerung der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung auszuweiten. Ihnen wird sicher nicht entgangen sein, dass ich persönlich diese Idee befürworte.
Für abschließende Anmerkungen werde ich wieder zur Verfügung stehen.
Jan Mulder, Berichterstatter. − (NL) Frau Präsidentin! Nach den einleitenden Worten der Kommissarin müssen wir eigentlich nicht mehr großartig debattieren, aber dennoch möchte ich den Standpunkt des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung erläutern.
Zunächst zu Cross-Compliance. Ich weiß nicht, wie es in den anderen Sprachen aussieht, aber dieser Begriff hat mittlerweile Einzug ins Niederländische gehalten. Den Landwirten ist er geläufig. Wir befürworten die Cross-Compliance, wie die Kommissarin gerade eben auch erklärte. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der landwirtschaftlichen Erzeugung, und unseres Erachtens ist sie vertretbar, weil sie Anforderungen an die Agrarerzeugung stellt, die über das für die Gewährleistung von Agrarerzeugnissen, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind, notwendige Maß hinausgeht. Wir gehen mit allen möglichen Richtlinien darüber hinaus: Vogel- und Habitatrichtlinie, Umweltrichtlinien, Tierschutzstandards usw.
Dabei stellt sich die vielumfassende Frage, welche Form die Kontrollen annehmen sollten. Was die Kontrollen betrifft, so bin ich angesichts der wachsenden Zahl von Reformen der Meinung, dass es auf einen breiten Rückhalt bei den Landwirten für das Cross-Compliance-System und ihr Verständnis dafür ankommt. Und dann ist es nicht eben förderlich, wenn die Verfahren, wie derzeit, zu bürokratisch sind. Was könnten wir daran ändern?
Zunächst einmal gibt es zurzeit in den einzelnen Mitgliedstaaten zu viele Kontrollstellen, die noch dazu an unterschiedlichen Tagen kontrollieren. In diesem Bericht sind wir der Überzeugung, dass die Zahl der Kontrollstellen auf ein Minimum begrenzt werden muss und dass die Kontrollen an einem Tag stattfinden und dem Landwirt rechtzeitig angekündigt werden sollten. Wie lang diese Frist sein muss, wird die heutige Abstimmung zeigen.
Ferner muss unserer Auffassung nach eine De-minimis-Regelung für geringfügige Verstöße, für unbedeutende Verfehlungen gelten: Die Behörden sollten in solchen Fällen mit den Landwirten nicht zu hart ins Gericht gehen. Man muss nicht immer das Haar in der Suppe suchen, und außerdem sollten die Landwirte für etwas, das unter das Gemeinschafts- und unter das einzelstaatliche Recht fällt, nie doppelt bestraft werden. Das würde auf zwei Strafzahlungen hinauslaufen, und das wollen wir nicht.
Ein wichtiger Punkt des Berichts – und ich meine, die Kommission ist dem auch wohl gesonnen – bezieht sich auf die Tatsache, dass viele Dinge sowohl von den Behörden im Rahmen der Cross-Compliance-Regelung als auch von der Privatindustrie kontrolliert werden. Weshalb muss es zwei Kontrollsysteme geben? Weshalb sagen die Behörden bei Kontrollen durch die Privatindustrie nicht einfach: „Schön, wir kontrollieren die Systeme der Privatindustrie hin und wieder, und wenn diese in Ordnung sind, brauchen wir in den Agrarbetrieben selbst keine Kontrollen mehr durchzuführen“. Das würde sehr viel bewirken, auch aus Sicht der Landwirte. Das liefe, wie ich meine, auf eine ausgezeichnete Form der Zusammenarbeit mit der Privatindustrie hinaus.
Kommission und Rat, wir sind uns mittlerweile über die Abschaffung der 10-Monate-Regelung einig. Und ich denke, der in den Mitgliedstaaten für die Einreichung von Anträgen geltende Schlusstermin ist ein Richtdatum für den Beihilfeantrag.
Wir im Agrarausschuss halten es für vertretbar, dass den neuen Mitgliedstaaten für die Anpassung auch zusätzliche Zeit eingeräumt wird, und wir haben erklärt, dass sie, wenn sie letzten Endes den vollen Betrag der Agrarbeihilfen erhalten, die Cross-Compliance-Vorschriften auch voll und ganz erfüllen müssen. Wir wissen zwar nicht, wie das System in Zukunft aussehen wird, wohl aber wissen wir, dass es zurzeit unglaublich teuer ist.
Könnte die Kommission eine grobe Schätzung vornehmen, welche Kosten jedem einzelnen Mitgliedstaat bei der Durchführung entstehen, wie hoch die Kosten eines Mitgliedstaates im Vergleich zu den Kosten eines anderen sind und was sich bei einer Gegenüberstellung mit den Gesamtausgaben ergibt, die mit der Cross-Compliance einhergehen? Diese Studie könnte eventuell auch mehrere Optionen umfassen, wie es durch Zusammenarbeit mit der Privatindustrie kostengünstiger werden kann.
Über den Daumen gepeilt müssen die Landwirte derzeit etwa 18 Richtlinien einhalten, damit ihnen die Einkommensbeihilfen nicht gekürzt werden. Vielleicht folgen noch weitere. In Vorbereitung ist beispielsweise eine Bodenrichtlinie. Die Kommission sollte prüfen, ob sich ihre Zahl vielleicht verringern lässt, und dabei denke ich an eine oder zwei Richtlinien.
Es ist lächerlich, dass es sowohl eine Nitratrichtlinie als auch eine Grundwasserrichtlinie gibt. Der Grundwasserrichtlinie zufolge sind 50 mg Nitrat je Liter Grundwasser zulässig (bei einem höheren Wert macht man sich strafbar), in der Nitratrichtlinie ist von 1,7 Großvieheinheiten je Hektar die Rede. Es sollte entweder die eine oder die andere gelten, aber nicht beide. Das ist zu viel des Guten. Eine muss weichen, und ich würde sagen, die Nitratrichtlinie.
Mairead McGuinness, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte der Kommissarin für Ihre Anmerkungen heute Vormittag sowie Herrn Mulder für seine Mitarbeit an diesem Bericht danken.
In der vergangenen Woche wurde in einer Sendung des Fernsehsender RTE (für die ich bereits als Redakteurin und Moderatorin gearbeitet habe) eine ausgesprochen einfache Frage gestellt: „Wie viele Inspektoren werden benötigt, um einen landwirtschaftlichen Betrieb zu prüfen?“ Im Falle des Landwirts Eamon Healy aus Redcross in der Grafschaft Wicklow waren sieben Inspektionen und neun Inspektoren erforderlich, um seinen Betrieb zu prüfen! Und ich bin der Auffassung, dass gemäß allen gängigen Standards ein solcher Inspektionsaufwand überhöht und in einem landwirtschaftlichen Betrieb, der läuft und in dem es viel zu tun gibt, nicht besonders willkommen ist. Meines Erachtens sagt das natürlich viel über die Notwendigkeit, die Durchführung unserer Cross-Compliance-Prüfungen gründlich zu überarbeiten und – wie Herr Mulder gesagt hat – die vielen unterschiedlichen Formen von nationalen, privatwirtschaftlichen oder in der EU erforderlichen Inspektionen zusammenzuführen.
Rund 68 % aller Fälle, in denen die anderweitigen Verpflichtungen nicht eingehalten wurden, werden als geringfügige Verstöße betrachtet, führen aber dennoch zu Kürzungen der Direktzahlungen, und ich denke, wir sollten hier flexibler vorgehen. Meines Erachtens sollte eine Kürzung der Direktzahlung, die sich auf weniger als 250 Euro beläuft, nicht durchgesetzt werden. Mir ist bekannt, dass die Kommission andere Vorstellungen hat, doch ich hoffe, sie lässt sich von unseren Argumenten überzeugen.
In mehr als 70 % der Fälle geht es um den Verlust einer Ohrmarke oder andere zu vernachlässigende Kennzeichnungsprobleme, die keine Probleme oder Gefahren für die Gesundheit von Mensch oder Tier mit sich bringen, und ich denke, wir müssen bei diesem speziellen Sachverhalt mehr Flexibilität an den Tag legen. Meines Erachtens müssen wir den Landwirten eine Vorankündigung geben. Viele von ihnen sind halbtags tätig, und eine solche Vorankündigung ermöglicht es ihnen, eine Inspektion einzuplanen. Innerhalb eines kurzen Zeitraums können sie in ihrem Betrieb nicht viel ändern.
Wir müssen in meinen Augen also pragmatisch vorgehen. Ich bezweifle doch sehr, dass der von mir soeben genannte Landwirt Eamon Healy von unserer heutigen Aussprache weiß. Ich glaube nicht, dass er sie im Internet verfolgt. Doch ich weiß, dass er ein großes Interesse an dem Ergebnis unserer Arbeit und unserer Abstimmung haben wird. Er will auf seinem Hof innerhalb von drei Monaten nicht sieben Inspektionen und neun Inspektoren sehen, und er weist uns darauf hin, dass wir unsere Arbeitsweise straffen müssen. Meines Erachtens sind wir es ihm und anderen Landwirten schuldig, dies zu tun.
Bernadette Bourzai, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Herrn Mulder danken und ihn zu seiner Arbeit sowie zu seiner Methode und den Konsultationen, die er durchgeführt hat, beglückwünschen.
In dem Bericht über die Umsetzung der Cross-Compliance-Regelung für Agrarsubventionen wird eine Startphase für die Umsetzung dieses recht komplizierten Systems anerkannt. Das Ziel besteht darin, die Akzeptanz durch sämtliche Akteure zu erhöhen. Es wird empfohlen, die Fragen, die sich aus dem Gemeinschaftsrahmen ergeben, losgelöst von denen zu betrachten, die mit der nationalen Umsetzung im Zusammenhang stehen. Neben der Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips und der Normen und Anforderungen, die an die lokalen Risiken und Erfordernisse angepasst werden müssen, wird auch die Bedeutung eines gemeinsamen Rahmens, der den europäischen Landwirten eine Gleichbehandlung garantiert, unterstrichen.
Diese doppelte Ebene von Regeln hat die Umsetzung des Systems sehr erschwert. Die Information der Landwirte war nicht ausreichend; die Risikokriterien wurden kaum eingesetzt; das System des Managements, der Kontrolle und der Reduzierung ist zu kompliziert; die Fälle der geringfügigen Nichteinhaltung wurden nicht adäquat berücksichtigt; die Kontrollsätze sind nicht harmonisiert; die Vorankündigung der Kontrollen bringt Probleme mit sich.
Persönlich möchte ich den Geist der Cross-Compliance-Regelung absolut nicht in Frage stellen, der den legitimen Erwartungen unserer Gesellschaft entspricht: Achtung vor der Umwelt, Rückverfolgbarkeit, Lebensmittelsicherheit, Transparenz. Hingegen möchte ich unterstreichen, wie schwerfällig die Vorschriften sind, welche Umsetzungsschwierigkeiten vor Ort sie mit sich bringen und wie negativ sie bei einigen Landwirten aufgenommen werden, die den Eindruck haben, dass ihr berufliches Können und ihr Know-how in Frage gestellt werden. Ich unterstütze also die Notwendigkeit einer Vereinfachung.
Ich war enttäuscht von den Vorschlägen der Kommission, die wirklich ihre Grenzen hatten, und ich hoffe, dass die Vorschläge des Parlaments aufgegriffen werden und dass die Kommission im Zusammenhang mit dem Gesundheitscheck ebenfalls ambitioniertere Vorschläge unterbreitet.
Lassen Sie mich unterstreichen, dass ich mit der Logik der Kompensation grundsätzlich nicht einverstanden bin, die besagt, dass die europäischen Landwirte Agrarsubventionen erhalten, weil sie strikten Produktionsbedingungen unterliegen (Wohlbefinden der Tiere, Umwelt, Veterinärpraktiken). Die Agrarsubventionen würden sozusagen die Bedingungen des lauteren Wettbewerbs mit den Landwirten aus Drittländern, die nicht den gleichen Produktionsbedingungen unterliegen, wiederherstellen. Meiner Auffassung nach müssen aber die Landwirte, eben weil sie Agrarsubventionen erhalten, als Gegenleistung bestimmte Produktionsregeln einhalten. Es geht um den Abschluss eines echten Vertrages zwischen den Landwirten und der Europäischen Union. Man muss gewissermaßen von Auflagen zum Vertrag übergehen.
Ich freue mich somit darüber, dass mein entsprechender Änderungsantrag angenommen wurde und dass man von dem Landwirt, wenn er seinen Sammelantrag stellt und seine landwirtschaftlich genutzte Fläche angibt, verlangt, sich auch zur Einhaltung der Kriterien der öffentlichen Gesundheit, des Tierschutzes und des Umweltschutzes zu verpflichten.
Die Kürzungen der Zahlungen müssen danach gestaffelt werden, ob die Zuwiderhandlung vorsätzlich erfolgte oder nur auf eine Nachlässigkeit zurückzuführen ist. Ich legte auch Wert darauf, dass die Sanktion in einem Verhältnis zur Bedeutung des von der Nichteinhaltung betroffenen Bereichs im Landwirtschaftsbetrieb steht, vor allem wenn Polykultur und Tierhaltung miteinander kombiniert sind.
Ferner müssen die Landwirte in den einzelnen Mitgliedstaaten die gleichen Regeln einhalten, und es muss also für eine harmonische Umsetzung der Anforderungen an die Betriebsführung in den Richtlinien gesorgt werden. Ich begrüße auch die Anpassungsmaßnahmen für die neuen Mitgliedstaaten.
Hingegen bin ich, wenngleich ich die Einführung einer Schwelle befürworte, oberhalb derer die Mitgliedstaaten beschließen können, die Kürzung der Direktbeihilfen nicht anzuwenden, als Bagatellgrenze also, strikt gegen die Anhebung dieser Schwelle auf 250 Euro, wie es Änderungsantrag 16 vorschlägt. Wenn das der Fall wäre, würden die meisten Verstöße, die Beihilfekürzungen zur Folge haben, nicht sanktioniert und das System der Konditionalität der Beihilfen hätte überhaupt keinen Sinn mehr. Ich bitte Sie also, den Änderungsantrag 31 von Herrn Mulder zu unterstützen, der eine Bagatellgrenze von 100 Euro vorschlägt, ein Kompromiss, dem meiner Meinung nach alle zustimmen könnten.
Nathalie Griesbeck, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Ich möchte ebenfalls unserem Kollegen Jan Mulder für den vorgetragenen Bericht und für seine Methode danken. Ich freue mich, dass unser Parlament sich mit den Mechanismen der Cross-Compliance-Regelung der GAP beschäftigt, die seit der bedeutenden Reform von 2003 die Grenzen eines Systems aufgezeigt haben, dessen Regeln oftmals zu kleinlich sind und die den Beruf des Landwirts zu dem eines Ad-hoc-Beamten der europäischen Verwaltung gemacht haben, während die Landwirte doch eine wesentliche Mission der Menschheit zu erfüllen haben: nämlich uns zu ernähren.
Die Reform von 2003 stellt unbestreitbar einen Fortschritt dar, der es unserer Landwirtschaft ermöglichen soll, die Umwelt und die Gesundheit zu erhalten, und in diesem Geiste haben wir im Jahr 2005 die neue Verordnung ELER als Nachfolgeverordnung für den EAGFL Garantie verabschiedet.
Wenn ich mir gestatte, heute hier das Wort zu ergreifen, so tue ich das in meiner Eigenschaft als Ständige Berichterstatterin für Strukturfonds im Haushaltsausschuss, um zu unterstreichen, wie es viele meiner Kolleginnen und Kollegen getan haben, wie wichtig es ist, die übermäßige Bürokratie bei der Verwaltung dieser Mittel abzubauen. Ich halte es im Sinne des Haushalts für absolut unerlässlich, dass erstens die Akteure der Landwirtschaft und der Raumordnung, die die ersten Wächter für den Umweltschutz sind, die unnützen Verwaltungslasten reduzieren können, um sich auf ihre Haupttätigkeit zu konzentrieren, das heißt das Betreiben der qualitätsvollen Landwirtschaft, die wir erwarten, einer Landwirtschaft, die die Umwelt respektiert.
Zweitens wünsche ich mir, dass die Verwaltung ihre Kontrollen auf wirklich sinnvolle Fragen konzentriert, um ein adäquates Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erreichen. In meinen Augen ist es unerlässlich, dass die Regeln, die wir uns geben, nicht die Nutzung der verfügbaren Mittel behindern, für die wir uns bei jeder Verhandlung mit den Mitgliedstaaten, die im Rat sitzen, vehement schlagen. Es ist nicht normal, wenn man heute, Ende des Jahres 2007, eine solche Unterausschöpfung der Mittel feststellen muss.
Ich werde also für all diese Maßnahmen stimmen, solange sie in die Richtung einer Reduzierung der Verwaltungslasten gehen.
Janusz Wojciechowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Ich möchte im Namen der Fraktion Union für das Europa der Nationen Herrn Mulder unsere Unterstützung aussprechen. Der Bericht wird von der Sorge darum bestimmt, sicherzustellen, dass die Bauern durch das Prinzip der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance) und die mit ihm verbundenen Kontrollen nicht ungerechtfertigt belastet werden.
Die Landwirtschaft stellt nicht einfach eine wirtschaftliche Tätigkeit unter vielen anderen dar. Ihr fällt eine besondere soziale Rolle zu. An die Erfüllung vieler ökologischer Bedingungen geknüpfte Zahlungen helfen nicht nur den Bauern, sondern auch der Gesellschaft als Ganzem. Diese weit gefächerte soziale Rolle der Zahlungen muss stets betont werden. Einem beträchtlichen Teil der Gesellschaft ist diese Rolle nicht bewusst – sie sollte den Menschen erklärt werden.
Ich möchte zu einem sehr wichtigen Punkt kommen. Wir verlangen von unseren Bauern, sich an das Prinzip der Cross-Compliance zu halten. Wir erlegen ihnen Bedingungen auf. Dieselben Bedingungen sollten wir auch denen auferlegen, die ihre Agrarerzeugnisse nach Europa ausführen. Besonders die Tierschutzanforderungen sollten ausnahmslos auf alle Einfuhren angewendet werden. Wirtschaftliche und humanitäre Interessen machen dies erforderlich.
Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Zunächst einen Dank an den Berichterstatter, der sich wirklich viel Mühe gemacht hat, auch wenn seine Vorschläge nicht alle im Agrarausschuss angenommen wurden. Das bedauere ich. Ich will jetzt nicht auf die Einzelheiten eingehen, sondern grundsätzlich sagen, dass die Auflagenbindung ja die Einhaltung von Gesetzen ist. Das Neue nach der Entkoppelung ist, dass diese Einhaltung der Gesetze an die Auszahlung der Prämien gebunden ist.
Wer die Prämien nicht nimmt, dem kann auch keine Prämien gekürzt werden. Man braucht bloß keinen Antrag zu stellen. Trotzdem müsste man die Gesetze einhalten. Frau McGuinness, wenn Sie von sieben Inspektionen und neun Inspektoren – oder umgekehrt – sprechen, dann müssen Sie das mit Ihrem Mitgliedstaat ausfechten, denn die Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, wie die Kontrollen durchgeführt werden. Und wenn Sie keine Koordination haben, weil so viele Gesetze in unterschiedlichen Administrationen angelagert sind und jeder einzeln geschickt wird und damit eine unübersehbare Belastung auf die Betriebe zukommt, dann ist das nicht Sache der europäischen Ebene, sondern Ihrer Ebene zu Hause. Bringen Sie das in Ordnung, dann ist die Sache gut.
Ich finde, es ist sehr dringend, dass diese Gelder konditioniert sind. Denn wir haben das in dem Kongress gehört, als jemand sagte: „Das sind Gelder der Landwirtschaft.“ Nein, das sind nicht Gelder der Landwirtschaft, die werden der Landwirtschaft gegeben! Es ist berechtigt – damit ich nicht verkehrt verstanden werde –, dass sie gegeben werden. Es ist aber auch berechtigt, dass die Gesellschaft fordert, dass sie an bestimmte Bedingungen gebunden sind.
Ich selber habe gerade eine Inspektion gehabt. Es kamen zwei Leute, sie haben sich angekündigt – sie haben mir zwar den Zeitraum nicht freigestellt, aber sie haben sich angekündigt, sie sind gekommen, und es ist hervorragend gelaufen. Natürlich sollte man, Frau Kommissarin, diese Kontrollen nutzen, um ein Beratungssystem auszubauen, damit man den Landwirten Hilfen gibt, wie in dem Betrieb am sinnvollsten die Gesetze eingehalten und umgesetzt werden können.
Dies ist ja damals auf Initiative des Parlaments auf den Weg gebracht worden. Es besteht also die Möglichkeit. Bitte machen Sie es verbindlich für die Mitgliedstaaten, dann sind wir einen Schritt weiter.
Jacky Hénin, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Theoretisch sollte die GAP die Lebensmittelsicherheit, die Preis- und Erzeugungsstabilität in der Union und angemessene Einkommen für alle Landwirte gewährleisten. Leider stellt die GAP von 2003 im Namen des Dogmas des ungehemmten Wettbewerbs mit ihrem System der Entkoppelung der Beihilfen einen neuen Schritt in Richtung auf die Aufgabe dieser Ziele, die immerhin lebenswichtig für Europa sind, dar.
Der Einheitswert für den Betriebsprämienanspruch trägt zu den großen Schwierigkeiten in Sektoren wie dem Weinbau, dem Milchsektor, dem Fleischsektor dem Rüben- und dem Obst- und Gemüseanbau bei. Das Prinzip der Ökokonditionalität ist lediglich eine Täuschung, um diese Reform an die Bohemiens zu verkaufen, die sich als Umweltschützer ausgeben, weil das gerade so im Trend liegt. Wie will man denn den Umweltschutz verstärken, indem man den Wettbewerb in der Landwirtschaft verschärft und gleichzeitig die Aufkaufpreise für Lebensmittel drückt? Diese beiden Forderungen widersprechen sich: Es ist unmöglich, die Absenkung der Produktionskosten mit der gleichzeitigen Erhöhung der ökologischen Standards zu vereinbaren.
Ebenso hätte die Entkoppelung der Prämie von der Beibehaltung der Herden von Milchkühen sofort zur Folge, dass die natürlichen Weiden verschwinden, die den Kohlenstoff aufnehmen und besonders effizient bei der Bekämpfung der Treibhausgasemissionen sind.
Der Schutz des Planeten und die Aufrechterhaltung einer Erzeugung von qualitätsvollem Rindfleisch in Europa machen es erforderlich, der Entkoppelung eine Absage zu erteilen. Wir brauchen generell eine andere Agrarpolitik!
Jeffrey Titford, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Die Begründung des Berichterstatters ist aufschlussreich, denn seiner Meinung nach ist die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen Voraussetzung für die öffentliche Stützung, und er erläutert, dass Landwirte nun Zahlungen für die „Einhaltung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz“ erhalten. Weiterhin wird angemerkt, dass diese Vorschriften verglichen mit den Standards in der übrigen Welt sehr streng sind.
Damit fasst er treffend alles zusammen, was an der Landwirtschaftsstrategie der Gemeinschaft nicht stimmt: Es handelt sich um ein aggressives Regelwerk, das die Landwirte von ihrer eigentlichen Tätigkeit als Nahrungsmittelerzeuger ablenkt und sie zu Umweltschützern macht, was in diesem Bericht auch als Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums bezeichnet wird. All dies führt zu einem Anstieg der Kosten und zu einem Rückgang der Erträge. Ferner werden die Landwirte auf diese Weise in einen direkten Finanzierungswettbewerb mit Einrichtungen wie Landschaftsparks und Naturschutzgebieten getrieben, die normalerweise nicht zu ihren Konkurrenten gehören.
Mir ist bewusst, dass dieser Bericht darauf abzielt, die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen zu vereinfachen, denn es wird eingeräumt, dass sie einen umfangreiche Verwaltungsaufwand für die Landwirte und die durchführenden Mitgliedstaaten mit sich bringen. Ich habe dies von vornherein für eine schlechte Idee gehalten, und eine Vereinfachung bringt keine wirkliche Verbesserung mit sich. Im üblichen EU-Sprachgebrauch bedeutet „Vereinfachung“ mehr Vereinheitlichung und eine zusätzliche Kontrolle durch die Kommission. Ich möchte erneut darauf hinweisen, dass angesichts der grundlegenden Unterschiede der landwirtschaftlichen Strukturen, die auf die vielfältigen klimatischen Bedingungen innerhalb der EU zurückzuführen sind, eine solche Vereinheitlichung nicht möglich ist. In diesem Bericht wird voller Enthusiasmus die Auffassung kundgetan, dass die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen ein wichtiges Instrument sei, um die öffentliche Stützung der Landwirte zu rechtfertigen. Ich bezweifle, dass auch nur ein Prozent der Bevölkerung jemals von der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen gehört hat oder überhaupt versteht, was dies bedeutet. Für eine tatsächliche Vereinfachung müssen wir die Cross-Compliance vollständig abschaffen und die Landwirte das tun lassen, was sie am besten können, nämlich Ackerbau und Viehzucht betreiben.
Jim Allister (NI). – (EN) Frau Präsidentin! Landwirte sind in der Regel weder unvernünftig noch unaufrichtig, doch im Rahmen der Regelung über die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen werden sie häufig ungerecht behandelt, was sich in unverhältnismäßigen Sanktionen für geringfügige Verstöße und unangekündigten Inspektionen niederschlägt. Wir haben gehört, dass 68 % aller Fälle, in denen die anderweitigen Verpflichtungen nicht eingehalten wurden, als geringfügige Verstöße betrachtet werden, doch die damit verbundenen Strafen bringen die ums Überleben kämpfenden Landwirte viel zu häufig an den Rand des Ruins. Die Ablehnung auf Seiten einiger Landwirte wird angesichts der Tatsache, dass die Cross-Compliance-Regelung in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich durchgesetzt wird, noch verstärkt.
In meinem Wahlbezirk in Nordirland waren wir mit einem spezifischen Problem der Dopplung von Anbauflächen aufgrund unseres Conacre-Systems konfrontiert. Anstatt pragmatisch nach einer Lösung zu suchen, wurde die Regelung mit äußerster Härte durchgesetzt. Ein großer Teil der diesbezüglichen Verantwortung fällt der lokalen Vertretung des Landwirtschaftsministeriums zu, aber sowohl das Ministerium als auch Brüssel hätten mehr unternehmen können, um dieses Problem zu lösen. Für die Zukunft fordere ich daher Vereinfachung und Flexibilität sowie anstelle der Unbeweglichkeit einiger übereifriger Bürokraten ein ausreichendes Maß an gutem, altem gesunden Menschenverstand.
James Nicholson (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Eingangs möchte ich den heutigen Bericht begrüßen und dem Berichterstatter zu seiner Arbeit gratulieren.
Die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen und ihre Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten sind von entscheidender Bedeutung. Wir können in unserer Union nicht zulassen, dass jeder einzelne Mitgliedstaat diese Regelung individuell auslegt. Wenn Sie heute Vormittag die Wortmeldungen von Frau McGuinness und Herrn Graefe zu Baringdorf verfolgt haben, dann werden Sie verstehen, wie unterschiedlich die Auslegungen in den einzelnen Mitgliedstaaten ausfallen. Wir müssen auf einzelstaatlicher Ebene für Ordnung sorgen und von den Mitgliedstaaten verlangen, dass diese Richtlinie in jedem einzelnen Mitgliedstaat richtig und ordnungsgemäß umgesetzt wird.
Was die Landwirte dringend benötigen, sind weniger und nicht mehr Inspektionen. Eine Inspektion ist rechtzeitig vorher anzukündigen. Es ist meines Erachtens widersinnig, Landwirte für Kleinigkeiten zu bestrafen, doch dies ist bereits der Fall. Die Landwirte sollten die Möglichkeit erhalten, innerhalb einer Frist alle festgestellten Probleme zu beheben, anstatt dass ihnen lediglich mitgeteilt wird, dass sie ihre Verpflichtungen nicht eingehalten und mit einer Kürzung zu rechnen haben. Es ist dringend notwendig, einen Bürokratieabbau im Bereich der Landwirtschaft vorzunehmen. Die Cross-Compliance darf nicht zu einem System werden, das die Bestrafung und Überwachung von Landwirten erleichtert. Unsere Aufgabe sollte es sein, die Landwirte zu unterstützen oder sie zu beraten, wie sie besser arbeiten können. Die Cross-Compliance könnte eine positive Kraft sein, und die Inspektoren sollten zielgerichtet und angemessen geschult werden und ihre Zuständigkeiten kennen.
Ja, Herr Graefe zu Baringdorf hat Recht. In meinem Betrieb wurde eine siebenstündige Inspektion durchgeführt. Sie hatten nur eine Beanstandung: Auf einer kleinen Fläche, die nicht mehr als Anbaufläche genutzt wurde, hatten wir einen Geflügelstall gebaut, über den wir sie nicht unterrichtet hatten. Ein derart geringfügiges Vergehen – der Bau eines Geflügelstalls auf dem Hof, über den die Behörde nicht innerhalb des 12-Monatszeitraums in Kenntnis gesetzt wurde – ist meines Erachtens kein wirklicher Anlass für Sanktionen. Es sollte dagegen möglich sein, diesen Fehler so schnell wie möglich zu berichtigen.
Francesco Ferrari (ALDE). - (IT) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Meiner Meinung nach stellt der Bericht von Herrn Mulder eine bewundernswerte Bemühung für die Verbesserung der Landwirtschaftspolitik in Europa dar.
Landwirtschaft zieht zunehmend das Interesse in Europa auf sich. Wenn man bedenkt, dass die Hälfte des Bodens der Europäischen Union landwirtschaftlich genutzt wird, so glaube ich, dass hier Auflagen zu den wichtigsten politischen Signalen gehören und unseren Wunsch verdeutlichen, unsere Unterstützung des Agrarsektors zu bestätigen und gleichzeitig diese Unterstützung vom Respekt vor der Umwelt abhängig zu machen. Ich möchte den Zusammenhang zwischen diesen Regelungen und unseren Bürgern und Verbrauchern betonen: Wir haben hier ein sehr bedeutsames Mittel, um das Bewusstsein für ein so aktuelles Thema wie die Umwelt zu schärfen.
Ich befürworte die Bemühungen des Berichterstatters, die Auflagen zu vereinfachen. In der Tat bin ich der Meinung, dass es kontraproduktiv wäre, von den Inhabern von Weinanbaubetrieben übermäßige Anstrengungen bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zu fordern. Durch die Einführung neuer Themen wie Klimaänderung, Biokraftstoffe, Wasserressourcen und Risikomanagement hat die Kommission ihren Wunsch gezeigt, sich vorwärts zu bewegen, selbst wenn noch Fragen hinsichtlich der Methoden für die Auflagen offen sind und unklar ist, ob diese Auflagen sich auf eine allgemeine Forderung nach Vereinfachung ohne Festlegung der Methode oder des Zwecks beschränken.
Elemente wie Vereinfachung, Deregulierung und – dies würde ich hinzufügen – Transparenz müssen jeder Initiative der Europäischen Union zugrunde liegen. Damit komme ich zum Schluss, aber, Frau Kommissarin, ich weiß, dass Sie vor zehn Tagen in Brescia waren, meinem Heimatort, und – auch wenn dies nicht unmittelbar relevant ist für die aktuelle Debatte – Sie hatten die Gelegenheit, die für Brescia typischen Weine und Spezialitäten zu kosten. Ich bin der Überzeugung, dass der Verzicht auf Zuckerung des Weines ein Mittel ist, um die richtige Balance zwischen Qualität und fairer Bezahlung der Erzeuger zu erreichen.
Seán Ó Neachtain (UEN). - (GA) Frau Präsidentin! Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Jahre 2007-2013 sollten die Landwirte garantierte EU-Behilfen erhalten. Deshalb kann ich mich nicht damit abfinden, dass die Kommission versucht, diese Garantie durch den kürzlich eingeführten „Gesundheitscheck“ zu schmälern. Die Kommission will die Direktzahlungen an die Landwirte auf weniger als 13 % herunterfahren. Dieser Wortbruch ist meiner Meinung nach inakzeptabel, denn die Landwirte haben für diese Zeit Flächenstilllegungsregelungen getroffen, und es wäre falsch, dies rückgängig zu machen.
Zu den Normen möchte ich Folgendes sagen: Wenn sie EU-weit durchgesetzt werden, sollten sie auch für alle in die EU eingeführten Lebensmittel gelten, und die Landwirte in Europa sollten sich keinen überflüssigen Überprüfungen unterziehen müssen.
Wir sollten die Normen für die nach Europa eingeführten Lebensmittel überprüfen. Die Kommission sollte hier handeln, statt die Landwirte zu gängeln, die in allen Teilen Europas ihr Bestes geben, was sicherlich auch für meine Heimat, Irland, gilt.
Maria Petre (PPE-DE). – (RO) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich unseren Kollegen, Berichterstattern und Schattenberichterstattern gratulieren, die die schwierige Aufgabe übernommen haben, uns dieses Paket mit komplexen, für die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik unverzichtbaren Änderungen vorzustellen.
Die Vielzahl der von den Landwirten zu beachtenden EU-Verordnungen und -Richtlinien erschwert es ihnen offensichtlich, auf die Beihilfensysteme zuzugreifen. Die Vorschriften zur Betriebsprämienregelung müssen im Hinblick auf die Konditionalität vereinfacht werden. Für die Kürzung von Zahlungen sowie für die Aussetzung der Kürzung im Falle geringfügiger Verstöße gestattet die Rechtsgrundlage die Anwendung der Minimalregel.
Durch verringerten Verwaltungsaufwand, harmonisierte Kontrollen, die Zusammenlegung der Kontrollen, auch innerhalb der europäischen Organe, und rechtzeitige Zahlungen würde die für die Landwirte vorgesehene Gesamthilfe verbessert und somit die gemeinsame Agrarpolitik effizienter gestaltet.
Mehr Unterstützung muss auch für die Vorbereitung der Kontrollen gegeben werden, die meiner Meinung im Voraus angekündigt, zeitlich begrenzt und von entsprechend geschultem Personal durchgeführt werden sollten.
Im Falle Bulgariens und Rumäniens als neue Mitgliedstaaten halte ich es für sinnvoll – und damit komme ich zum Schluss –, die fakultative Anwendung der Artikel 3, 4, 6, 7 und 9 bis zum Jahr 2013 auszudehnen, soweit sich die Bestimmungen dieser Artikel auf die Grundanforderungen an die Betriebsführung beziehen.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Alle Arten landwirtschaftlicher Tätigkeit und Produktion sollten den Anforderungen von Umweltschutz, Sicherheit, Qualität und Tierschutz gerecht werden. Der Bericht von Jan Mulder enthält diesbezüglich viele wichtige Vorschriften.
Ich möchte die Kommissarin bitten, den vier Änderungsanträgen 19, 26, 27 und 29 besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Wenn die Cross-Compliance-Regelung in den neuen Mitgliedstaaten bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Erwartungen der Gesellschaft korrekt umgesetzt werden soll, dann muss sie stufenweise eingeführt werden.
In diesen Ländern sollten die Anforderungen in vollem Umfang erst 2013 in Kraft treten, wenn sie die ungekürzten Direktzahlungen zu erhalten beginnen. Wir dürfen nicht vergessen, dass in der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 Mittel für Anpassungsmaßnahmen der Inhaber und für Investitionen bereitgestellt werden. Frau Kommissarin, unseren Bauern werden strengere Anforderungen und Standards auferlegt, als sie in Drittstaaten gelten. Wir müssen unsere Bauern unterstützen und sie vor unlauterem Wettbewerb schützen. Eingeführte Erzeugnisse müssen denselben Produktionsstandards gerecht werden, wie Produkte aus der Gemeinschaft.
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte den Abgeordneten sehr herzlich für ihre zahlreichen Beiträge zu dieser Aussprache danken.
Wie Sie sicher wissen, standen Bürokratieabbau und Vereinfachung schon immer an oberster Stelle des Arbeitsplans dieser Kommission. Als wir die Debatte zur Cross-Compliance ins Rollen gebracht haben, haben wir daher bei Rambøll Management eine Studie zur Vereinfachung der GAP mit besonderem Hinweis auf die Cross-Compliance in Auftrag gegeben. Diese Studie beschränkt sich zwar nur auf fünf Mitgliedstaaten, sie ist allerdings ausgesprochen interessant, und ich werde Ihnen ein Exemplar zur Verfügung stellen.
Sie zeigt auf, dass, wie Herr Graefe zu Baringdorf zu Recht angemerkt hat, erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. In den Mitgliedstaaten wird die Cross-Compliance-Regelung auf unterschiedliche Weise durchgesetzt. Daher ist, wie ganz richtig bemerkt wurde, die Rolle der Beratungssysteme von entscheidender Bedeutung.
Meines Erachtens sollten wir auf Grundlage dieser Studie im Rahmen der Halbzeitüberprüfung weiterführende Diskussionen darüber führen, was wir unternehmen können, um die Cross-Compliance-Regelung zu vereinfachen, ohne ihre Grundidee zu verwässern.
Neben den Gesprächen im Rat und dem Bericht von Herrn Mulder ist dies ein erster, aber nicht der letzte Schritt. Lassen Sie uns die Halbzeitüberprüfung fortsetzen, um herauszufinden, was möglich ist, und alle verfügbaren Informationen nutzen. Dieser Bericht wird zahlreiche Möglichkeiten aufzeigen, was unternommen werden kann, was die Mitgliedstaaten tun können und wie die Mitgliedstaaten gemeinsam bewährte Praktiken definieren können, um eine Lösung zu finden, die gleiche Wettbewerbsbedingungen ermöglicht.
Ich danke Ihnen für diese Aussprache. Ich bin mir sicher, dass wir auf diese Angelegenheit zurückkommen werden.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Witold Tomczak (IND/DEM), schriftlich. – (PL) Ich begrüße die Verschiebung der Umsetzung der kostspieligen, mit der Cross-Compliance-Regelung verbundenen Anforderungen in den neuen Mitgliedstaaten (den so genannten EU-10). Dies ist auf jeden Fall berechtigt. Die betreffenden Länder erhalten noch nicht die vollen Direktzahlungen, die schon den Löwenanteil der Gesamtausgaben für Landwirtschaft in der Europäischen Union ausmachen.
Ich begrüße es auch, dass nun auch die neuen Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, im Zeitraum 2010 bis 2013 von der einheitlichen Flächenzahlung SAPS zu profitieren. So wird vermieden, ihnen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Betriebsprämienregelung SPS schwere und unnötige Belastungen aufzubürden.
Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber wir sollten dadurch nicht die ernste Situation bei der Ressourcenverteilung zwischen den alten und neuen Mitgliedstaaten verschleiern lassen. Entsprechend den aktuellsten zur Verfügung stehenden Informationen, die aus dem Jahr 2005 stammen, erhielten die neuen Mitgliedstaaten Direktzahlungen von 1,5 Milliarden Euro. Das ist 21-mal weniger, als die Zahlungen an die alten 15 Mitgliedstaaten betrugen. Die Begünstigten erhielten allerdings nur 2,4-mal weniger (2 Millionen Euro beziehungsweise 4,9 Millionen Euro). Diese großen Unterschiede schlagen sich auch in den Durchschnittszahlungen an jeden einzelnen Begünstigten nieder. Diese lagen in den neuen Mitgliedstaaten bei 723 Euro, in den alten 15 Mitgliedstaaten hingegen bei 6 327 Euro, was fast 9-mal mehr ist!
Die fortgesetzte Diskriminierung der neuen Mitgliedstaaten schadet den Landwirten in diesen Ländern. Sie stellt auch den Geist der Gemeinsamen Agrarpolitik per se und die Entwicklung der Landwirtschaft in der ganzen Europäischen Union in Frage.
(Die Sitzung wird um 11.25 Uhr unterbrochen und um 11.30 Uhr wieder aufgenommen.)