Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Ich habe für den Bericht von Paolo Costa zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten gestimmt. Dies bezieht sich auf einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union.
Das Protokoll sieht bedeutende Änderungen an bilateralen Abkommen über Luftverkehrsdienste zwischen dem Königreich Marokko und der Republik Bulgarien und Rumänien anlässlich des Beitritts dieser zwei Staaten zur Europäischen Union vor.
Bulgarien und Rumänien hatten in der Vergangenheit jeweils in den Jahren 1966 und 1971 Abkommen über Luftverkehrsdienste mit Marokko abgeschlossen. Die Europäische Gemeinschaft hat jedoch im Dezember 2006 ein horizontales Abkommen geschlossen. Daher wird es notwendig, die Abkommen dem Gemeinschaftsrecht anzupassen und es den beiden neuen Mitgliedstaaten zu ermöglichen, sich dem horizontalen Abkommen anzuschließen.
Silvia-Adriana Ţicău (PSE), schriftlich. − (RO) Bei der Abstimmung über den Bericht bezüglich der Abkommen zwischen der EU und Georgien, dem Libanon, den Malediven, der Republik Moldau, Singapur und Uruguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten haben sich die rumänischen Abgeordneten der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament der Stimme enthalten, weil im Text des Abkommens mit der Republik Moldau in dem Satz „Geschehen in Luxemburg in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und moldauischen Sprache“ auf die moldauische Sprache verwiesen wird.
Die Delegation der rumänischen Sozialdemokraten betont, dass Rumäniens Beteiligung an diesem Abkommen nicht die Anerkennung der Bezeichnung „moldauische“ Sprache zur Folge hat. Die rumänischen Mitglieder der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament bekräftigen erneut, dass in Übereinstimmung mit den sachlichen und wissenschaftlichen Beweisen, einschließlich der Auslegung der Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau (vom September 1994), die korrekte Bezeichnung rumänische Sprache ist.
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Kommission in zahlreichen anderen Abkommen die neutrale Fassung verwendet hat: „Geschehen zu ... am ... des Jahres ... in zwei Urschriften … in allen Amtssprachen der Vertragsparteien, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.“
Wir bedauern, dass in den Abkommen mit der Republik Moldau dieser Wortlaut nicht verwendet wurde und empfehlen diesen neutralen Wortlaut für offizielle Dokumente, die im Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau stehen.
Brian Simpson (PSE), schriftlich. − (EN) Ich möchte im Zusammenhang mit meiner Zustimmung zu diesem Bericht kurz auf die Probleme eingehen, mit denen EU-Fluggesellschaften nach wie vor im Zusammenhang mit ihren Rechten bezüglich des Überflugs von russischem Hoheitsgebiet konfrontiert sind.
Diese Rechte werden von den russischen Behörden nicht nur eingeschränkt, sondern mit einer hohen Gebühr versehen sowie diskriminierend und auf eine Weise vergeben, die die EU-Luftverkehrsunternehmen und insbesondere die, die zahlreiche Flugverbindungen in den Fernen Osten unterhalten, eindeutig benachteiligt.
Dieses Problem ist schon seit geraumer Zeit bekannt, doch die mangelnde Bereitschaft der russischen Behörden, in dieser Frage mit der EU erneut in Verhandlungen zu treten, war kostspielig und in keiner Weise förderlich.
Die Kommission und die russischen Behörden müssen sich nun auf ein Neues darum bemühen, eine Lösung für dieses ausgesprochen schwer wiegende Problem zu finden.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Auch wenn diverse Reaktorunfälle schon Jahre zurückliegen, zahlen wir jetzt noch immer die Rechnung für Fehler aus der Vergangenheit. Direkt nach Unglücksfällen werden etwa Wildfleisch, Beeren und Pilze kurzfristig vom Speiseplan gestrichen, nur um dann irgendwann wieder dort aufzutauchen. Es ist wichtig, hier restriktive Höchstwerte festzulegen, es mangelt aber noch immer an Studien über die Auswirkungen der Strahlenbelastungen für Menschen, ebenso wie auch der noch junge Bereich Gentechnik nicht ausreichend erforscht ist.
Die EU hat sich diesen wichtigen, dringend anstehenden Auswirkungsstudien umgehend zu widmen, einen Ausstieg aus der Atomenergie vorzubereiten und die Entscheidung über den Gentechnikeinsatz den Mitgliedstaaten selbst zu überlassen. Da die angesprochenen Punkte in dem Bericht nicht ausreichend berücksichtigt wurden, habe ich mich der Stimme enthalten.
Ian Hudghton (Verts/ALE) , schriftlich. − (EN) Mit der gemeinsamen Marktorganisation für Fischereierzeugnisse soll Marktstabilität und Einkommenssicherheit für die Wirtschaftsakteure geschaffen werden. Diese Zielsetzungen sowie natürlich die Zielvorgaben des EG-Vertrags hätten den europäischen Fischereigemeinschaften Wohlstand bescheren müssen.
Fatalerweise hatten die vergangenen zweieinhalb Jahrzehnte der zentralen Kontrolle durch Brüssel in Form der GFP verheerende Folgen für diese Gemeinschaften. Ein florierender Markt und Arbeitsplatzsicherheit sind im Rahmen der GFP undenkbar, und das Fischereimanagement muss wieder in die Hände der von der Fischerei lebenden Staaten gegeben werden.
Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Ich habe gegen den Bericht gestimmt, da er sich mit Vorschriften zur Gemeinsamen Agrarpolitik befasst, die wir abschaffen wollen. Die Gemeinsame Agrarpolitik muss radikal reformiert werden. Seit mehreren Jahren fordern wir bereits, endlich eine Diskussion darüber zu führen. Unserer Ansicht nach sollte die EU bereits 2010, nach dem so genannten Gesundheitscheck der Finanziellen Vorausschau 2007-2013, mit der Kürzung der Agrarbeihilfen beginnen.
Aus diesem Grunde können die Mitglieder der Juniliste in der Regel nicht für die verschiedenen Berichte zu Landwirtschaftsfragen, die dem Europäischen Parlament vorgelegt werden, stimmen.
Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Pflanzengesundheit und die Zertifizierung von Vermehrungsmaterial für Obstpflanzenarten und Obstbäume besitzen für die Erzeuger einen sehr hohen Stellenwert, da die korrekt durchgeführte Einrichtung einer Obstbauanlage eine Garantie für hochwertige Erzeugnisse bietet. Die Gesetzgebung muss zweifellos an die Entwicklungen in der Branche angepasst werden.
Obwohl wir den meisten Änderungsanträgen zum Bericht von Herrn Gklavakis zustimmen, machen wir Vorbehalte geltend und lehnen die Änderungsanträge ab, die genetisch verändertes Vermehrungsmaterial, auch wenn es nur als Pfropfgrundlage dient, akzeptieren, weil es die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährdet. Bisher existieren noch keine wissenschaftlichen Untersuchungen, die den Ausschluss von Folgewirkungen garantieren. Was die Einfuhren aus Drittstaaten betrifft, so schließen wir uns der Meinung an, dass es hier wegen des Risikos der Verbreitung von Schadorganismen in der Europäischen Union mit Auswirkungen auf Produktion, Erzeugnisqualität und landwirtschaftliche Einkommen keine Ausnahmen geben darf.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir unterstützen die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und stimmen deshalb der Forderung zu, dass die Gemeinschaft nicht in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten eingreifen soll. Das ist beispielsweise bei kommunalen Dienstleistungen der Fall, bei denen es nicht um grenzüberschreitende Tätigkeiten geht und die deshalb die Funktionsweise des Binnenmarktes grundsätzlich nicht beeinflussen. Deswegen sollte jeder Mitgliedstaat im Bereich der indirekten Besteuerung sowie der Festlegung der MwSt.-Sätze selbst agieren können.
Auch wenn der Rat eine endgültige Regelung für die Besteuerung von innergemeinschaftlichen Umsätzen beschließt, sollten die Mitgliedstaaten auf Waren und Dienstleistungen des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel oder Medikamente ermäßigte Sätze oder gegebenenfalls sogar Nullsätze anwenden dürfen. Das sollte auch für kommunale Dienstleistungen gelten, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen und der Lieferung von Waren, die eng mit den Bereichen Bildung, Sozialfürsorge, soziale Sicherheit und Kultur zusammenhängen.
Auch nach der Beschlussfassung über die endgültige Regelung für die Besteuerung von innergemeinschaftlichen Umsätzen bis Ende 2010 sollten die Mitgliedstaaten ermäßigte MwSt.-Sätze anwenden dürfen, um die Existenz und Aufrechterhaltung von kommunalen Dienstleistungen sowie ihre Rolle in der formellen Wirtschaft zu stärken.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Ausnahmsweise gerieten wir einmal in die Versuchung, für einen Bericht dieses Parlaments über die Mehrwertsteuer zu stimmen. Dieser befürwortet das Ziel einer endgültigen Regelung auf der Grundlage der Besteuerung im Verbrauchsland, das einzige Ziel, das eine stärkere Harmonisierung der Sätze rechtfertigen könnte. Er befürwortet zugleich die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips, das es den Mitgliedstaaten ermöglichen würde, für lokal erbrachte Dienstleistungen wie die Gastronomie oder andere Bereiche einen reduzierten MwSt.-Satz oder gar einen Nullsatz anzuwenden, um sozialen, bildungspolitischen, kulturellen Zielen usw. zu dienen. Er sieht gleichzeitig vor, zahlreiche Ausnahmen, die bereits im Jahr 2007 auslaufen sollten, bis 2010 beizubehalten. All das findet unsere Zustimmung.
Allerdings können wir der Absicht zur Beibehaltung von europäischen Mehrwertsteuer-Vorschriften und dem Wunsch, im Namen der Vereinfachung der handels- und zollpolitischen Formalitäten im innereuropäischen Handel um jeden Preis identische Sätze festzulegen, nicht zustimmen. Die Steuerpolitik ist ein Hoheitsrecht der Staaten, und die Unterschiede bei dieser Art der Besteuerung kompensieren vielfach die bei einer anderen Art bestehenden Ungleichheiten. Sie sind also nicht immer rechtswidrig.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Im Zusammenhang mit der anhaltenden Diskussion über befristete Mehrwertsteuersätze ist das Europäische Parlament um eine Stellungnahme zur Verlängerung der befristeten Bestimmungen bei diesen Steuersätzen gebeten worden. Heute stimmen wir über diese Stellungnahme ab. Das erfolgt etwas verspätet – wir sind uns bewusst, dass die Europäische Union beschlossen hat, nach dem 1. Januar 2008 weiterhin ermäßigte Mehrwertsteuersätze anzuwenden. Trotzdem denke ich, dass es sich um eine sehr wichtige Stellungnahme handelt.
Für die Länder, die sich im Jahr 2004 der Gemeinschaft angeschlossen haben, stellt dies mit großer Sicherheit die richtige Entscheidung dar, und wir unterstützen sie in vollem Umfang. Die Stellungnahme des Parlaments zu diesem Gegenstand ist klar – sie tritt für die Beibehaltung bestimmter befristeter Bestimmungen über die Mehrwertsteuersätze ein. Die Entscheidung verdient breite Unterstützung.
Ian Hudghton (Verts/ALE) , schriftlich. − (EN) Ich habe für den Bericht von Frau van den Burg über die Mehrwertsteuersätze gestimmt. Der Bericht hebt die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips in Steuerfragen hervor und weist meines Erachtens zu Recht darauf hin, dass dieser Grundsatz gelten sollte, wenn Dienstleistungen keine Auswirkung auf den Binnenmarkt haben, soweit es bei ihnen nicht um grenzüberschreitende Tätigkeiten geht.
Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich. – (FR) Die Kommission hat sich in Fragen der Mehrwertsteuer immer wieder verrechnet. In den 1980er Jahren plädierte der Bericht Cockfield für eine Spanne beim Mehrwertsteuersatz. Letztlich gab es dann nur einen Mindestsatz von 15 %, einen normalen Satz von 5 % und den ermäßigten Satz.
Dann wollte die Europäische Kommission die Mehrwertsteuer zum Satz des Ursprungslandes. In der Praxis wurde dann die Mehrwertsteuer zum Satz des Bestimmungslandes eingeführt. Das war eine vorläufige Regelung, die dann zu einer endgültigen wurde, die so genannte Bolkestein-Mehrwertsteuer ließ sich nicht durchsetzen. Bis heute gelten die ermäßigten MwSt.-Sätze für die französische Gastronomie, für CDs und Arbeitsplätze schaffende Tätigkeiten.
Die Kommission wird zumindest vorläufig von ihrer Liste in Anhang H der 6. Richtlinie von 1977 abrücken, weil sie entdeckt, dass ein Deutscher wenig Chancen hat, mit seinem Mercedes zu einem grenzüberschreitenden Mittagessen in einem Restaurant mit ermäßigter Mehrwertsteuer zu fahren.
Wie schade, dass sie nicht bereits 1993 begriffen hat, dass ohne Grenzkontrolle die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer eine unerschöpfliche Quelle für massenhaften Betrug darstellte. Die Philosophie der Mehrwertsteuer als eine intelligente, weil wirtschaftlich neutrale Steuer, erschließt sich den meisten Bediensteten der Kommission nicht. Deshalb erleiden sie seit 20 Jahren eine legislative Niederlage nach der anderen.
Joseph Muscat (PSE), schriftlich. − (MT) Ich möchte Sie auf meine beiden Änderungsanträge aufmerksam machen, die im endgültigen Bericht berücksichtigt wurden.
Der erste Vorschlag besagt, dass jedes Land aus sozialen und ökologischen Gründen und zum Nutzen der Verbraucher das Recht haben sollte, ermäßigte Mehrwertsteuersätze und unter außergewöhnlichen Umständen für Güter und Dienstleistungen des Grundbedarfs wie Lebensmittel und Medikamente sogar Nullsätze festzusetzen.
Der zweite Vorschlag sieht vor, dass für Waren, die mit der Bildung, der sozialen Sicherheit und der Kultur zusammenhängen, ermäßigte Mehrwertsteuersätze oder sogar Nullsätze festgelegt werden können.
Gegenwärtig können für Waren, die mit der Bildung zusammenhängen, bereits ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewendet werden. Das wird durch diesen Änderungsvorschlag untermauert.
Ich fordere den Ministerrat auf, sich der Politik des Europäischen Parlaments anzuschließen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Unsere Stimmenthaltung bei der Abstimmung zu diesem Bericht ist auf unsere Bedenken im Zusammenhang mit der Gründung von ARTEMIS, seiner Funktionsweise und seiner Verwaltung zurückzuführen. Die Gründung gemeinsamer Unternehmen im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften, wie in diesem Fall die im Bericht beschriebene Gründung von ARTEMIS zur Umsetzung einer gemeinsamen Technologieinitiative, basiert auf dem Konzept der Verwendung öffentlicher Mittel für private Zwecke und Interessen, während die Zusammenarbeit in die andere Richtung offensichtlich weder im finanziellen Bereich noch beim Wissenstransfer funktioniert.
In diesem Zusammenhang widersprechen sich ganz offensichtlich die angestrebten Ziele, da der Grundpfeiler der privaten Initiative die Erzielung von Gewinnen ist, während der öffentliche Sektor auf Dienstleistungen im öffentlichen Interesse und auf die Berücksichtigung der Besorgnisse der Öffentlichkeit ausgerichtet ist.
Investitionen in die Forschung, insbesondere im Bereich eingebettete IKT-Systeme, betrachten wir jedoch als wesentlich für die technologische Entwicklung in Europa.
Janusz Lewandowski (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Frau Präsidentin! ARTEMIS ist das erste von vier vorgeschlagenen gemeinsamen Unternehmen, die ein gemeinsames Ziel und eine gemeinsame Begründung haben. Bei den anderen handelt es sich um Clean Sky, ENIAC und die Initiative Innovative Arzneimittel. Alle vier Unternehmen haben sogar einen gemeinsamen Sitz in Brüssel, der gemeinsamen Hauptstadt von Flamen und Wallonen.
Der Haushaltsausschuss des Parlaments hat den nach dem 7. Rahmenprogramm vorgesehenen vier neuen Institutionen seine Unterstützung ausgesprochen. Das geschah in der Hoffnung, dass sich das für sie entwickelte Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft als realistischer erweist, als es beim Galileo-Programm der Fall war. Es sollte aber nicht vergessen werden, dass der zeitliche Rahmen und die Haushaltsvereinbarungen für ARTEMIS und die anderen gemeinsamen Unternehmen (2008-2013) nicht mit den Standardfinanzierungsregelungen übereinstimmen, wie sie in der siebenjährigen Finanziellen Vorausschau 2007-2013 festgelegt sind. Das könnte in der Zukunft zu gewissen Problemen führen.
Weiterhin ist uns die relativ niedrige Zahl von 84 Millionen Euro für die Jahre 2008-2017 aufgefallen, die in der Aufgliederung der Gesamtausgaben der vier gemeinsamen Unternehmen für die Verwaltungskosten vorgesehen ist. Dies stellt etwa 3,5 % der Gesamtausgaben dar und belegt unsere Bedenken. Das Problem der Zunahme der Institutionen innerhalb der Europäischen Union bleibt allerdings offen und betrifft nicht nur den institutionellen Umbau des 7. Rahmenprogramms.
Miroslav Mikolášik (PPE-DE). – (SK) Die Initiative „Innovative Arzneimittel“ ist eine einzigartige, von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Verband der Pharmazeutischen Industrie (EFPIA) gemeinsam durchgeführte Initiative, die mit einem Gesamthaushalt von zwei Milliarden Euro bis 2013 ausgestattet ist. Darum werde ich für diesen Bericht stimmen.
Ich bin davon überzeugt, dass diese Partnerschaft zwischen privaten und öffentlichen Sektoren die Verbreitung besserer und sicherer Arzneimittel beschleunigen wird.
Darüber hinaus freut es mich, dass die Initiative „Innovative Arzneimittel“ die Forschungsbedingungen und damit die Chancen für die Entwicklung besserer Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheit verbessern wird.
Als Mitglied der Mittelstandsvereinigung bin ich begeistert von dieser ersten öffentlich-privaten Partnerschaft, zu der auch die Finanzierung der Zusammenarbeit zwischen kleinen und mittleren Unternehmen, Universitäten, Forschungszentren, Akademien und Vereinigungen gehört, die Mitglieder der EFPIA sind.
Diese Finanzierungsmethode ermöglicht letztendlich den Zugang zu den erforderlichen Mitteln und schafft ein förderliches Forschungsklima in der Europäischen Union, die damit ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Unsere Mitgliedstaaten sollten Ergebnisse...
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident! Ich gehöre zu den Kritikern der mangelhaften Kooperation zwischen Großunternehmen und Universitäten, ich spreche mich auch gegen das niedrige Niveau der innerhalb der EU für die Forschung zur Verfügung stehenden Mittel aus, das darauf zurückzuführen ist, dass hier im Vergleich mit den USA nur ein Drittel der Finanzierung aus dem Privatsektor stammt. Heute senden wir endlich der europäischen Forschungsindustrie eine frohe Botschaft aus Straßburg, indem wir einen 2 Milliarden Euro teuren Siebenjahresplan für innovative Arzneimittel verabschieden. Die Ausgestaltung dieses Vorhabens ist schon an sich innovativ, da es eine Partnerschaft zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor darstellt. So können die zur Verfügung stehenden Mittel verdoppelt und die Vereinheitlichung der Forschungsziele unterstützt werden. Meiner Ansicht nach wird es dem Wissensmanagement, der Bildung und der Ausbildung einen neuen Anstoß geben. Ich bin sicher, dass wir den Trend der nachlassenden Effizienz in der pharmazeutischen Industrie Europas umkehren und leichter zugängliche, hochqualitative Behandlung, besonders für Krebs und die Alzheimer-Krankheit, zuwege bringen können. Ich möchte dem Berichterstatter danken, dass er die erfolgreiche zweite Lesung des Berichts erreicht hat.
Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Als Berichterstatterin freue ich mich über die Verabschiedung dieses Berichts über die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel“.
Die Schaffung dieser öffentlich-privaten Partnerschaft zwischen dem Europäischen Verband der Pharmazeutischen Industrie (EFPIA) und der Europäischen Kommission stellt einen wesentlichen und viel versprechenden Fortschritt für die groß angelegten Forschungsprogramme dar. Die Europäische Kommission muss nun die Bedürfnisse Europas unter einem anderen Blickwinkel betrachten.
Das gemeinsame Unternehmen IMI wird über ein Gesamtbudget von zwei Milliarden Euro für den Zeitraum 2008-2013 verfügen. Der Beitrag der Europäischen Kommission in Höhe von einer Milliarde Euro wird an KMU und Hochschulen gehen. Als Gegenleistung werden die großen Unternehmen sich diesem Betrag durch Sachleistungen anpassen. Sie werden die gleichen KMU und Hochschulen einbeziehen, indem sie ihnen die Instrumente und Methoden für die bessere Voraussage bezüglich der Unbedenklichkeit und Wirksamkeit der Arzneimittel sowie intelligente Infrastrukturen und Wissensmanagement zur Verfügung stellen.
Diese Kooperation zwischen Großunternehmen, kleineren Forschungszentren, KMU und Hochschulen wird es ermöglichen, ihre Forschungsprojekte konkreter auszurichten. Auf diese Weise wird das IMI zur Verbesserung des Wissenstransfers innerhalb der Hochschulen und der Unternehmen und zur Einbeziehung der kleinen Unternehmen in die europäische Forschung beitragen.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Die Frage der innovativen Arzneimittel liegt mir besonders am Herzen, da ich mich in Polen aktiv bei der Hilfe für Kinder engagiere, die an seltenen genetischen Erkrankungen leiden. Leider gibt es für diese Kinder keine Krankenversicherungsprogramme, die die Kosten übernehmen würden, und die von ihnen benötigten Arzneien sind zu teuer. In den meisten europäischen Staaten werden die Kosten der Arzneimittel rückerstattet, die benötigt werden, um solche Kinder am Leben zu erhalten und ihnen die Chance zu geben, ein nahezu normales Leben zu führen.
Als Abgeordneter des Europäischen Parlaments ist mir bewusst, wie dringend erforderlich ein gesamteuropäischer Ansatz für die ganze Problematik der Arzneimittel ist. Ich beziehe mich dabei auf Innovation, Gemeinschaftshilfen für Forschung und Wissenschaftler und auch darauf, die Pharmaunternehmen dazu anzuhalten, neue Arzneimittel zu entwickeln. Meiner Ansicht nach ist der Bericht von Frau Grossetête tatsächlich sehr wichtig.
Ich bin auch der Meinung, dass die Gemeinschaft zu einer neuen und effizienteren Methode des Forschungs- und Innovationsmanagements übergehen muss, die auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Kontinents abzielt, unseren Bürgern hilft und in einigen Fällen sogar ihr Leben rettet. Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung gemeinsamer Technologieinitiativen wird die Projektfinanzierung harmonisieren und vereinfachen.
Was die Forschungsprogramme für innovative Arzneimittel anbelangt, müssen kleine und mittlere Unternehmen, Universitäten, Patienten, Krankenhäuser und die pharmazeutische Industrie einbezogen werden, um sicherzustellen, dass Arzneimittel sicherer, preisgünstiger und leichter zugänglich werden. Die von der Kommission vorgeschlagenen öffentlich-privaten Partnerschaften sind daher eine hervorragende Lösung. Sie stellen für den Sektor der pharmazeutischen Forschung eine neue Option dar.
Teresa Riera Madurell (PSE), schriftlich. − (ES) Die Delegation der spanischen Sozialisten stimmt für den Bericht von Lena Ek über die Gründung der gemeinsamen Technologieinitiative „Clean Sky”, aber ich möchte darauf hinweisen, dass die Grundprinzipien – Offenheit und Transparenz – bei allen gemeinsamen Technologieinitiativen streng eingehalten werden müssen. Insbesondere bei „Clean Sky“ hat die Delegation der spanischen Sozialisten immer wieder die Notwendigkeit offener Ausschreibungen betont, um auf der Grundlage der Exzellenz Teilnehmern aus allen Mitgliedstaaten gleichberechtigten und ungehinderten Zugang zu gewähren.
Aus diesem Grund möchte die Delegation der spanischen Sozialisten zu Protokoll geben, dass die „Clean Sky“-Initiative nicht zum Präzedenzfall für andere gemeinsame Technologieinitiativen oder für andere Instrumente des siebten Rahmenprogramms werden darf. Wir halten es für entscheidend, dass alle Mitgliedstaaten auf gleichberechtigter Grundlage beteiligt sind.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Als europäische Bürger haben wir eine Reihe von Rechten, einschließlich des Rechts auf diplomatischen und konsularischen Schutz. Jeder EU-Bürger kann in den Fällen, in denen sein Heimatstaat keine Botschaft oder kein Konsulat auf dem Hoheitsgebiet eines Drittstaates hat, Schutz durch die diplomatische und konsularische Vertretung jedes anderen Mitgliedstaates erhalten.
Dieses Thema ist umso relevanter, wenn wir bedenken, dass es lediglich drei Länder gibt – China, Russland und die USA – in denen alle EU-Mitgliedstaaten eine diplomatische und konsularische Vertretung haben.
Neben der Tatsache, dass die diplomatische Vertretung der Mitgliedstaaten in Drittländern sehr unterschiedlich ist, gibt es auch Fälle, in denen es keine Vertretung gibt (beispielsweise die Malediven).
Ich unterstütze diese Initiative, die eine effektivere Umsetzung der Bestimmungen von Artikel 20 EG-Vertrag und von Artikel 46 der Charta der Grundrechte gewährleisten soll, indem sie die Grundlage für ein echtes harmonisiertes Grundrecht auf diplomatischen und konsularischen Schutz für jeden Unionsbürger, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, legt.
Die im Vertrag von Lissabon vorgesehene Schaffung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes mit eigenen Befugnissen und Verantwortlichkeiten ist ebenfalls positiv zu bewerten.
Da ich darüber hinaus die Information der Bürger für wichtig halte, unterstütze ich die Einrichtung einer einheitlichen europäischen Notrufnummer, über die die EU-Bürger die benötigten Informationen, insbesondere in kritischen oder Notsituationen, erhalten.
Ian Hudghton (Verts/ALE) , schriftlich. − (EN) Ich habe für den Bericht von Herrn Varvitsiotis gestimmt, der darauf abzielt, den diplomatischen und konsularischen Schutz der Unionsbürger zu verbessern, die in Drittstaaten leben oder reisen, in denen ihr Heimatmitgliedstaat nicht über eine Vertretung verfügt. Mein Heimatland Schottland hat gegenwärtig in keinem Land der Welt eine diplomatische Vertretung. Meines Erachtens wird sich dies in den nächsten Jahren ändern, und ich freue mich darauf, dass dann die schottischen Vertretungen im Ausland allen Unionsbürgern im Notfall zur Seite stehen können.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Wie schnell man im Ausland in die Bredouille geraten kann, hat uns der Mohammed-Teddy-Fall erneut vor Augen geführt. Es muss also nicht immer eine Naturkatastrophe, ein Unfall oder Verlust des Passes sein, es reicht schon ein kulturelles Missverständnis. In diesem Bereich haben wir aber noch viel zu tun. So kann man auch im Beitrittswerberland Türkei als abendländischer Reisender gefährlich leben, da ja – wie eine jüngste Studie belegt – der stets propagierte verbesserte Minderheitenschutz nur auf dem Papier besteht und sich die tatsächliche Situation verschärft hat.
Zum einen ist also ein sinnvolles Netz an diplomatischen Vertretungen aufzubauen, das unseren Bürgern als Rettungsanker dienen kann, zum anderen ist sicherzustellen, dass diese nicht nur über die Aufgaben der Botschafter Bescheid wissen, sondern auch darüber, dass sie sich an die Botschaft jedes EU-Mitgliedstaates wenden können. In diesem Sinne habe ich den angedachten Aktionsplan befürwortet.
Bogusław Rogalski (UEN), schriftlich. – (PL) Es gibt nur drei Staaten auf der Welt, in denen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union diplomatisch und konsularisch vertreten sind – das sind China, die Vereinigten Staaten und Russland. An manchen bei Touristen beliebten Reisezielen existiert dagegen überhaupt keine Vertretung.
Im Rahmen der Initiative der Kommission steht jedem Unionsbürger von jedem anderen Mitgliedstaat mit einer Vertretung in einem Drittstaat diplomatischer und konsularischer Schutz zu denselben Bedingungen zu, wie sie für die Bürger dieses anderen Mitgliedstaats gelten. Das wird allerdings nur wirksam, wenn der heimatliche Mitgliedstaat selbst in dem Drittstaat über keine Botschaft oder diplomatische Vertretung verfügt. Ich trete für eine derartige Lösung ein.
Leider war ich wegen des Inhalts des zweiten Teils dieses Entwurfs einer Entschließung gezwungen, dagegen zu stimmen. Gegenseitiger praktischer diplomatischer und konsularischer Schutz im weitesten Sinne darf nicht die Anmaßung von Zuständigkeiten irgendeines anderen Mitgliedstaats beinhalten. Leider will der Entwurf einer Entschließung das erreichen.
Ewa Tomaszewska (UEN), schriftlich. – (PL) Bei der Abstimmung über den diplomatischen und konsularischen Schutz von Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union habe ich mich der Stimme enthalten. Ich bin allerdings ganz klar dafür, dass ein solcher Schutz geboten wird.
Am 11. September 2007 hat die belgische Polizei Herrn Mario Borghezio, einen Abgeordneten des Europäischen Parlaments, vor dem Gebäude des Europäischen Parlaments verprügelt und festgenommen, obwohl er sich als Abgeordneter des Europäischen Parlaments legitimierte und die Polizei von seiner parlamentarischen Immunität in Kenntnis setzte. Dieser Zwischenfall verdeutlicht, dass wir uns gar nicht mit Drittstaaten befassen müssen, um uns darüber klar zu werden, dass es mit dem vorhandenen Schutz, sogar was die Parlamentarier angeht, nicht zum Besten steht. Ich meine, dass wir uns zuerst einmal mit der Lage in unserer unmittelbaren Umgebung befassen sollten.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Berichtigungshaushaltsplan Nummer 7/2007 enthält eine Erhöhung der Einnahmesätze um 4 324.8 Millionen Euro sowie eine Kürzung der Ermächtigungen um 1 651.4 Millionen Euro und ermöglicht damit den Mitgliedstaaten, ihre Beiträge zum Gemeinschaftshaushalt um rund 5 976.2 Millionen Euro zu senken.
Während die Erhöhung der Einnahmesätze sich insbesondere aus den MwSt.- und den BNE-Salden ergibt, ist für die erhebliche Reduzierung der Ausgaben vorwiegend die niedrige Rate der Mittelausführung verantwortlich, wobei die Kürzungen vor allem die Rubriken Kohäsion, Fischerei, Umwelt und Landwirtschaft betreffen.
Die Kommission und der Rat begründen die Nichtanwendung der Verwendungsprognose für 2007 mit der späten Annahme vieler operationeller Programme der Strukturfonds für den Zeitraum 2007-2013. Diese Beträge werden jedoch nicht auf den Haushalt 2008 übertragen, um die Zuwendungen für diese Bereiche zu erhöhen. Es kann festgestellt werden, dass die im Haushalt 2008 für diese Rubriken veranschlagten Beträge denen entsprechen, die im Mehrjährigen Finanzrahmen 2007-2013 vereinbart wurden.
Dass diese Mittel nicht in den Gemeinschaftshaushalt aufgenommen wurden, ist sehr beunruhigend und sollte genau beobachtet werden, zumal 2007 das erste Jahr des neuen Finanzrahmens 2007-2013 ist und die Regel N+2 in Bezug auf den vorherigen Finanzrahmen, nach der die Zuwendungen bis 2008 vollständig genutzt werden müssen, noch immer Anwendung findet.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Wir leben im 21. Jahrhundert, und wir müssen uns den neuen und sich schnell ändernden Bedingungen anpassen.
Ich begrüße daher sehr den Bericht von Christopher Heaton-Harris zur Einführung eines papierlosen Arbeitsumfelds für Zoll und Handel.
Die Bestimmungen dieses Dokuments besitzen einen hohen Stellenwert für das moderne Europa und sollten mit großer Dringlichkeit eingeführt werden. Sie nehmen Bezug auf die Instrumente, mit denen eine neue Generation von Arbeitsumfeld in Zoll und Handel geschaffen werden kann. Ich meine damit die Schaffung eines papierlosen Arbeitsumfelds, das für die Entlastung unserer Beamten, die von den Anforderungen einer überflüssigen Papierdokumentation in der Verwaltung erdrückt werden, so dringend erforderlich ist. Wir sollten auch die Fragen des Umweltschutzes und die Zahl der Bäume bedenken, die der Deckung der Nachfrage nach Papier für diese Zwecke zum Opfer fallen.
Für besonders wichtig und dringlich erachte ich die Einführung von elektronischen Zollsystemen. Ich bin auch für die Schaffung von Einrichtungen nach den Konzepten des einzigen Schalters („Single Window“) und der einzigen Anlaufstelle („One-Stop Shop“). Meiner Überzeugung nach sollte Europa mehr in diese Art von Lösungen investieren, damit die Inhalte der Lissabon-Strategie keine leeren Worte bleiben.
Zuzana Roithová (PPE-DE), schriftlich. – (CS) Wir sind derzeit mit dem ernsten Problem der Kontrolle der enormen Menge an – hauptsächlich aus Asien – eingeführten Waren konfrontiert. Zur Lösung dieses Problems sind elektronische, miteinander verknüpfte Zollsysteme erforderlich. Sogar vor der Einführung des modernisierten Zollkodexes sind elektronischer Handel und Zoll für einen effizienten europäischen Markt schon unabdingbar geworden. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir auch ein System benötigen, mit dem Waren sichergestellt werden können, die den europäischen Sicherheitsstandards nicht entsprechen, und die Einfuhr dieser Waren in die EU verhindert werden kann. Der heute von uns angenommene Text wird eine viel effektivere Kontrolle von Importen ermöglichen. Er besitzt auch die Vorteile der Konzepte des einzigen Schalters („Single Window“) und der einzigen Anlaufstelle („One-Stop Shop“), die nicht nur den Zollbehörden, sondern auch den Lieferanten, Käufern und Spediteuren Zugriff auf die Informationen zu internationalen Transaktionen gewähren. Zweifellos wird dieses System auch durch die nationalen Aufsichtsbehörden eingesetzt werden, die für die Kontrolle der Sicherheit auf dem Markt befindlicher Waren verantwortlich sind. Die Implementierung des Systems wurde durch die Kommission dadurch verlangsamt, dass es stufenweise in 3, 5 und 6 Jahren eingeführt wird. Ich fürchte aber, dass viel schnelleres Handeln erforderlich ist, und hoffe, dass die Kommission sich bald gezwungen sieht, ihre Entscheidung zu revidieren.
Danutė Budreikaitė (ALDE). - (LT) Ich freue mich, dass die Ostsee, das am stärksten verschmutzte Seegebiet in Europa, als Pilotraum für die Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ausgewählt wurde.
Die Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates obliegt den Mitgliedstaaten, die einen integrierten Rahmen für die Meerespolitik in der Ostseeregion geschaffen haben.
Neun Länder des Ostseeraums sind EU-Mitgliedstaaten, und es gibt nur einen Drittstaat – Russland. Bezüglich der Verbesserung des Umweltzustands im Ostseeraum bis 2010 bestehen erhebliche Zweifel. Diese Zweifel ergeben sich aus den Plänen zum Bau der russisch-deutschen Gaspipeline durch die gesamte Ostsee. Wir alle werden die Konsequenzen des Baus und der Nutzung dieser Gaspipeline zu tragen haben. Das Seewasser wird zum Testen des Drucks in der Gaspipeline verwendet werden; danach wird es wieder ins Meer gepumpt werden.
Darüber hinaus stellen auch die chemischen Waffen aus dem Zweiten Weltkrieg, die auf dem Meeresboden lagern, eine Gefahr dar.
Ich unterstütze das Dokument – trotzdem kann ich mir den integrierten EU-Rahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands der Ostsee schlecht vorstellen. Außerdem sollten wir meiner Meinung nach Russland in die Entwicklung und Umsetzung dieses Rahmens einbeziehen.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für Frau Lienemanns Empfehlung für die zweite Lesung (A6-0389/2007) betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) gestimmt.
Der zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte Kompromiss ermöglicht die Schaffung eines Rahmens für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt, die Verhinderung einer Verschlechterung ihres Zustands und – wo durchführbar – die Wiederherstellung dieser Umwelt in Gebieten, in denen sie geschädigt wurde.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben heute die Empfehlung für die zweite Lesung betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt angenommen.
Bei Betrachtung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte wird offensichtlich, dass eine Politik für die Meeresumwelt mit der erforderlichen Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den einzelnen Ländern bei Wahrung der vollen Souveränität über ihre Territorien und Ressourcen äußerst wichtig ist. Die Kernfrage ist jedoch die Achtung der Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten, insbesondere über ihre ausschließlichen Wirtschaftszonen, sowie ihres Rechts auf eigene Maßnahmen zum Schutz ihrer Ressourcen.
In diesem Zusammenhang dürfen wir nicht vergessen, dass der vorgeschlagene Reformvertrag eine Klausel enthält, die der Europäischen Union die ausschließliche Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik überträgt.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Verschmutzung der Meeresumwelt und der intensive Seeverkehr Auswirkungen auf die Fischereitätigkeit und den Schutz der Fischbestände haben. Daher sind es in allererster Linie die Fischer, die an einem Schutz und der Erholung der Fischbestände interessiert sind. Somit müssen Maßnahmen zur Bestandserhaltung auch eine adäquate Finanzierung einschließen, um diesem Sektor und seinen Beschäftigten einen finanziellen und sozialen Ausgleich zu bieten.
Françoise Grossetête (PPE-DE) , schriftlich. – (FR) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der die Mitgliedstaaten aufruft, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um bis zum Jahr 2020 einen guten Umweltzustand der Meere zu erreichen.
Die Meeresumwelt birgt lebenswichtige Ressourcen in sich, und ihr Ökosystem leistet unerlässliche Dienste, wie die Klimaregulierung oder die Sauerstoffproduktion.
Die Politiken in den Bereichen Seeverkehr, Fischerei, Energie oder auch Tourismus haben sich getrennt voneinander entwickelt, was zuweilen Mängel, Widersprüchlichkeiten und Nutzungskonflikte mit sich bringt.
So wurde ein globalerer Ansatz erforderlich, der alle Aspekte einer Politik der nachhaltigen Entwicklung des europäischen Meeresraums berücksichtigt.
Die Mitgliedstaaten müssen mehrstufige Strategien für das Meeresmilieu für die Gewässer erarbeiten, die im Hoheitsgebiet ihrer Meeresregionen liegen. Diese Strategien müssen bis zum Jahr 2015 in Maßnahmenprogramme für die Herstellung eines guten Umweltzustands münden. Die Staaten, die in ein und derselben Region oder Unterregion präsent sind, müssen zusammenarbeiten, um die Koordinierung der verschiedenen Elemente der Strategie für das Meeresmilieu zu gewährleisten.
Zugleich müssen die Anstrengungen zur Einrichtung natürlicher Meeresparks fortgesetzt werden, wie es das Umweltforum von Grenelle unterstrichen hat. Der Bericht sieht die Schaffung von geschützten Meeresgebieten vor, er hätte sich jedoch für verbindlichere Regelungen aussprechen können.
Ian Hudghton (Verts/ALE) , schriftlich. − (EN) Ich konnte das Kompromisspaket unseres Parlaments zum Bericht von Frau Lienemann zur Meeresumwelt unterstützen. Für künftige Strategien in diesem Bereich ist ein ganzheitlicher und ausgewogener Ansatz von entscheidender Bedeutung. Die Gemeinsame Fischereipolitik kann möglicherweise als Vorlage dafür dienen, wie man besser nicht mit der Meeresumwelt umgeht. Die zentrale Kontrolle durch Brüssel ist nicht der richtige Weg, um die Meere und Ozeane in Europa und der Welt zu verwalten. Ich erkenne daher an, dass der EU bei der Politik im Bereich der Meeresumwelt eine wichtige Rolle zufällt, bin jedoch auch der Auffassung, dass die Bedürfnisse und Ansichten der einzelnen Fischereigemeinden ebenfalls berücksichtigt werden müssen.
Ryszard Czarnecki (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Als Repräsentant eines der acht ganz unmittelbar betroffenen Länder und in vollem Bewusstsein der Sachlage habe ich für diesen Bericht gestimmt, weil in Polen erhebliche Partikelkonzentrationen existieren, die die zulässigen Tages- und Jahreswerte überschreiten. Schlesien, die am meisten industrialisierte Region des Landes, ist das am stärksten betroffene Gebiet. Für den Umweltschutz in meinem gesamten Heimatland, und ganz besonders in Schlesien, stellt dies meiner Ansicht nach einen Schritt in eine sehr positive Richtung dar.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) (Der Anfang des Redebeitrags war akustisch nicht zu verstehen) ... und sauberere Luft für Europa stellt ein gutes Beispiel dafür dar, wie die Gemeinschaft funktioniert. Der Gemeinsame Standpunkt beruht auf Artikel 251 des EG-Vertrags. Diese Richtlinie vereinfacht die Gesetzgebung, ersetzt mehrere andere Richtlinien und legt die zulässigen Belastungswerte der Luft mit Feinpartikeln fest. Sie stellt das Ergebnis eines Konsenses sowohl zwischen den Fraktionen als auch zwischen den Ländern dar. Darüber hinaus ist sie ein Beispiel für einen sinnvollen Ansatz zur Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet. Ich möchte meine Wertschätzung für das von den Berichterstattern Geleistete ausdrücken und freue mich, dass wir diese zukunftsweisende Richtlinie angenommen haben, die unsere hochgesteckten Ziele auf diesem Gebiet vereinfacht und untermauert.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für Herrn Krahmers Empfehlung für die zweite Lesung (A6-0398/2007) betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und sauberere Luft für Europa gestimmt, da das zwischen dem Parlament und dem Rat ausgehandelte Dokument meines Erachtens insgesamt positiv ist, sowohl im Hinblick auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit als auch in Bezug auf den Umweltschutz.
In Europa sterben aufgrund der Luftverschmutzung 360 000 Personen 10 Jahre zu früh. Studien zeigen, dass die Luftverschmutzung sich insbesondere negativ auf die Gesundheit von Kindern auswirkt, weshalb Luftqualitätspläne zu den Maßnahmen gehören müssen, mit denen besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen, wie beispielsweise Kinder, speziell geschützt werden.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Naturressource Luft wird Tag für Tag stärker verschmutzt, vor allem in den städtischen Zentren und den am dichtesten bevölkerten Regionen der EU-Mitgliedstaaten. Die Luftverschmutzung wirkt sich in Form von Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Krankheiten negativ auf die menschliche Gesundheit aber auch auf die Ökosysteme aus. Wir wissen, dass Kinder, ältere Menschen, die Bewohner der am dichtesten besiedelten und verkehrsreichsten städtischen Zentren sowie die in der Nähe von Hauptverkehrsadern lebenden Personen besonders gefährdet sind.
Das Europäische Parlament hat heute in zweiter Lesung seinen Standpunkt zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates über Luftqualität und sauberere Luft für Europa deutlich gemacht. Der Text dieses Gemeinsamen Standpunktes enthält einige Vorschläge des Parlaments aus der ersten Lesung. Allerdings gibt es auch einige Punkte, bei denen der Rat nicht von seinem Standpunkt abrückt. So akzeptiert er beispielsweise keine Änderungen der Grenzwerte pro Tag und pro Kalenderjahr.
Das Europäische Parlament beabsichtigt seinerseits, drei Hauptpunkte seines Standpunktes zu verteidigen: die Festlegung ehrgeizigerer Ziele und Grenzwerte, eine größere Flexibilität bei der Ergreifung strengerer Maßnahmen an der Quelle sowie die Festlegung langfristiger Ziele.
Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für diesen Bericht gestimmt.
Unter allen Verschmutzungsarten bildet die Luftverschmutzung die Hauptsorge von 54 % der Franzosen. Es kommt also darauf an, die Öffentlichkeit, vor allem besonders anfällige Personen, täglich über die Partikeldichte in der Umgebungsluft zu informieren.
Als Präsidentin des Netzwerks für Luftqualität des Departements Loire seit 1991 freue ich mich über die Einführung von Normen für die Feinstaubpartikel, die oftmals die schädlichsten sind, die bislang nicht geregelt waren. Das wird es ermöglichen, der Zunahme von Atemwegserkrankungen, wie Asthma, Bronchitis und Emphysemen, besser Rechnung zu tragen.
Über die Bewahrung der Qualität der Außenluft darf man auch die Luft in geschlossenen Räumen, an denen wir vielfach mehr als 80 % unserer Zeit verbringen, nicht vergessen. Den Studien über die Luftqualität in Gebäuden wird wenig Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl ihre Wirkung auf die Gesundheit zumindest ebenso groß ist wie die der Außenluft.
Mit dieser neuen Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten auch Messstationen für die Probenahme von Partikeln in urbanen Zonen einrichten. Diese Maßnahme liegt auf der Linie der Arbeiten, die wir in Frankreich innerhalb des Umweltforums von Grenelle durchführen.
Ian Hudghton (Verts/ALE) , schriftlich. − (EN) Ich habe für das Kompromisspaket gestimmt, auf das sich die verschiedenen Fraktionen zum Bericht von Herrn Krahmer zur Luftqualität geeinigt haben. Luftverschmutzung verursacht unionsweit schwer wiegende Gesundheitsschäden und führt dazu, dass Tausende von Menschen vorzeitig sterben. Mit dem Kompromisspaket werden Kontrollverpflichtungen für bestimmte Feinstaubarten aufgenommen, sodass er hoffentlich einen Schritt in die richtige Richtung, also zur Verbesserung der Luftqualität und damit der Lebensqualität der Unionsbürger darstellt.
Jean Lambert (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich habe nicht für diesen Bericht gestimmt, weil ich der Auffassung bin, dass wir damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten können, sondern weil er zumindest einige Fortschritte bringt, auch wenn einige Abgeordnete bestrebt waren, diesen Schutz einzuschränken.
Wir erkennen nun, wie wichtig es ist, etwas gegen kleinere Partikel zu unternehmen, die für die menschliche Gesundheit ausgesprochen schädlich sind, und haben es vermieden, die Durchführungsfristen zu verlängern.
Den lokalen Behörden fällt bei der Durchführung der Luftqualitätsrichtlinien eine zentrale Rolle zu, und diesen Standards muss bei neuen Vorhaben wie dem Ausbau von Flughäfen oder dem Neubau von Straßen in der Nähe von Schulen oder Krankenhäusern Rechnung getragen werden.
Jules Maaten (ALDE), schriftlich. − (NL) Die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa hat heute für die Vereinbarung über Luftqualität gestimmt, die strenge Grenzwerte für Feinstaub vorsieht. 2015 darf die Luft höchstens 25 µg PM2,5 enthalten. Außerdem wurde vereinbart, dass bestimmten Gebieten mit hohen Konzentrationen eine Fristverlängerung gewährt werden kann, wenn sie nachweisen, dass alle Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität unternommen und wirksame Maßnahmen an der Schadstoffquelle eingeleitet worden sind. Für die Niederlande ist dies insofern von immenser Bedeutung, als Bauvorhaben nicht zum Stillstand kommen. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt gehen so mit der wirtschaftlichen Entwicklung Hand in Hand.
Dennoch hält die ALDE-Fraktion den Zielwert von 20 µg PM2,5 vor 2020 in dem Kompromiss für nicht erreichbar. Vernünftiger wäre es, vor der Festlegung künftiger Zielwerte zunächst die Beurteilung im Jahr 2013 abzuwarten.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das Ziel dieses Berichts ist die Interoperabilität des Eisenbahnsystems der Gemeinschaft oder, mit anderen Worten, die Verbesserung der Möglichkeiten, für einen Zug aus einem Mitgliedstaat eine Genehmigung zum Fahren in einem anderen Mitgliedstaat zu erhalten.
Neben weiteren wichtigen Aspekten in diesem Zusammenhang, einschließlich bestimmter technischer Fragen, besteht das grundlegende Ziel dieser Richtlinie in der Beseitigung aller Hindernisse für das Betreiben von „Gemeinschaftszügen“.
Dabei sollte nicht vergessen werden, dass dieser Bericht Teil der Strategie zur Liberalisierung (und Privatisierung) des Eisenbahnverkehrs in der Europäischen Union ist. Wie wir bei anderen Gesetzesinitiativen der Gemeinschaft im Verkehrsbereich, und auch bei dieser, gesehen haben, besteht das Hauptziel darin, alle Hindernisse für die Liberalisierung des internationalen Eisenbahnverkehrs zu beseitigen, in diesem Fall durch die Harmonisierung und Vereinfachung der in den einzelnen Ländern geltenden unterschiedlichen Vorschriften und Anforderungen in Bezug auf die Fahrzeuge.
Schließlich sei hervorgehoben, dass durch die Harmonisierung und Vereinfachung der nationalen Genehmigungsverfahren sowie dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung angemessenere nationale Regelungen oder das Vorrecht jedes Mitgliedstaates, solche Regelungen festzulegen, niemals aufgehoben werden dürfen.
Robert Navarro (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Larrea über die Neufassung der Richtlinie über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems der Gemeinschaft gestimmt, da die Interoperabilität der Schlüssel für die Erneuerung des europäischen Eisenbahnsystems ist. Der Schienenverkehr kann nur dann wieder wettbewerbsfähig werden – vor allem gegenüber der Straße –, wenn er die kontinentale Ebene erreicht, was im Wesentlichen von der Kapazität der Züge zum grenzüberschreitenden Einsatz abhängt. Nun sind zwar die verwaltungsmäßigen Grenzen deutlich abgesenkt worden, jedoch bestehen nach wie vor reale technische Hemmnisse. Ich freue mich also, dass dieser Text bereits in erster Lesung verabschiedet wurde, denn wir brauchen in diesem Bereich dringend konkrete Fortschritte. Mit diesem Text, der nunmehr die Interoperabilität zu einer politischen Priorität macht, dürfte der europäische Schienenraum einen großen Schritt vorangekommen sein.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Bericht über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems der Gemeinschaft, über den wir heute abgestimmt haben, ist als Anreiz für Investitionen in den Eisenbahnverkehr sowie für die Schaffung einer echten Freizügigkeit auf dem Territorium der Europäischen Union von größter Bedeutung.
Auf die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erleichterung der Interoperabilität von Lokomotiven in der Gemeinschaft haben wir bereits seit langem gewartet. Für die Schaffung eines europäischen Raumes des grenzenlosen Verkehrs, der den freien Personen- und Warenverkehr tatsächlich fördert, müssen wir die notwendigen Voraussetzungen schaffen, damit eine Reise von Lissabon nach Helsinki mit allen Transportmitteln möglich ist.
Der Eisenbahnverkehr muss sich zu einem vollwertigen Partner entwickeln, damit wir die Ziele der gemeinsamen Verkehrspolitik erfüllen können. Wir dürfen nicht vergessen, dass dies ein sicheres und umweltfreundliches Verkehrsmittel ist, das die Beförderung umfangreicher Warenmengen und einer großen Anzahl von Fahrgästen ermöglicht. Dieser Verkehrsträger steht an vorderster Front im Kampf gegen die negativen Auswirkungen der Luftverschmutzung, der Gefahren des Straßenverkehrs sowie von Staus im Straßenverkehr. Ich habe deshalb für den Bericht meines Kollegen Ortuondo Larrea gestimmt.
Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Ich befürworte Initiativen, die zu einer grundlegenden Verbesserung der Eisenbahnsysteme in Europa beitragen können. In Ostengland werden dringend Verbesserungen der Passagier- und Frachtkapazitäten benötigt, und die Möglichkeiten einer TEN-Finanzierung der Verbindungen zu den ostenglischen Hafenstädten sollten besser genutzt werden. In dieser Angelegenheit ist jedoch ein weiterer Aspekt von Bedeutung und zwar die Direktzüge vom Kontinent, die eine Gelegenheit für illegale Einwanderer bieten. Der Bericht zielt darauf ab, den ungehinderten Zugverkehr durch die Beseitigung technischer und betrieblicher Hindernisse weiter zu verbessern. Sicherheitsfragen werden dabei nicht berücksichtigt. Umfangreiche Schwierigkeiten am Frachtterminal im nordfranzösischen Frethun haben den Betrieb des Ärmelkanal-Tunnels so lange beeinträchtigt, bis im Jahre 2002 zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen geschaffen wurden. Weil der Bericht auf diesen Sachverhalt nicht eingeht, habe ich mich der Stimme enthalten.
Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh und Inger Segelström (PSE), schriftlich. − (SV) Wir haben für den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie gestimmt, da wir unserer Ansicht nach gemeinsame Regeln für ein System der Direktzahlungen benötigen. Außerdem begrüßen wir es, dass das System, bei dem die Beihilfen an die Produktion gekoppelt waren, durch ein anderes ersetzt wird, bei dem beispielsweise die Entwicklung des ländlichen Raumes, offene Landschaften und die Qualität im Mittelpunkt stehen.
Wir unterstützen den Vorschlag der Kommission für Vereinfachungen. Ein vereinfachtes Verfahren ist der richtige Weg, um Akzeptanz bei den Landwirten zu erreichen. Im Gegensatz zum Ausschuss halten wir Kontrollen für wichtig, um dem System in den Augen der europäische Steuerzahler Legitimität zu verleihen. Die Kontrollen müssen jedoch im richtigen Verhältnis zu den jeweiligen Umständen und zu ihrem Ziel stehen. Die gesetzgeberischen Rahmen sollten so gestaltet werden, dass es zu keinen Missverständnissen kommen kann.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir wenden uns gegen die im Bericht zur Abschaffung der Produktionsbeihilferegelung zugunsten einer Betriebsprämienregelung auf der Grundlage der historischen Entwicklung der Produktion der Betriebe dargelegten Ansichten, durch die die Betriebe zur Erfüllung der Ziele des Cross-Compliance-Systems gezwungen sind. Dieses System hat in einigen Mitgliedstaaten dazu geführt, dass viele kleine und mittlere Landwirte und Familienbetriebe ihre Produktion stillgelegt haben, die ländlichen Gebiete verlassen werden, die biologische Vielfalt zurückgeht und es weniger Möglichkeiten gibt, um das Ziel der Entscheidungsautonomie in Nahrungsmittelfragen, insbesondere in Portugal, zu erreichen.
Ich bin allerdings auch der Meinung, dass dem Agrarsektor mehr Informationen gegeben werden müssen, damit er sich an die Cross-Compliance-Regelungen anpassen kann. Außerdem halten wir es für sehr wichtig, dass die für die Inspektion der Tätigkeit der Landwirte vorgesehenen Fachkräfte geschult werden müssen und dass die Inspektoren die Entscheidungsfreiheit haben müssen, jahreszeitlich unübliche und plötzlich auftretende Faktoren, durch denen es den Landwirten ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist, die Forderungen umfassend zu erfüllen, zu berücksichtigen.
Wir dürfen die große Bedeutung der landwirtschaftlichen Arbeit nicht außer Acht lassen, denn die Landwirte erbringen eine echte öffentliche Dienstleistung in der Gesellschaft. Aus diesem Grunde müssen die Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich der pünktlichen Auszahlung der Beihilfen, beibehalten werden.
Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Die vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eingebrachten Änderungsanträge zum Vorschlag der Kommission sind zum Teil gut, zum Teil aber auch sehr schlecht. Die Juniliste stimmt der Auffassung zu, dass es für den einzelnen Landwirt schwierig ist, den Inhalt der zahllosen Richtlinien und Verordnungen der EU im Agrarsektor zu verstehen. Hier brauchen wir unbedingt eine Vereinfachung.
Ich lehne jedoch die vom Landwirtschaftsausschuss vorgeschlagene Formulierung ab, unangekündigte Kontrollen seien in dieser Regelung fehl am Platze, da sie zu „einer unverhältnismäßigen, aber berechtigten Besorgnis“ beitragen würden. Wir brauchen effektive Kontrollen, wenn öffentliche Mittel an Einzelpersonen gezahlt werden. Das können wir nicht aufs Spiel setzen, wie das der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments aus irgendeinem Grund tun will.
Darum habe ich gegen die Entschließung des Europäischen Parlaments zu dieser Frage gestimmt.
Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Vereinfachung und Verringerung der Bürokratie ist wünschenswert – hier wird sie aber zum Vorwand für eine stärkere Überwachung der Landwirte genommen.
Die Cross-Compliance-Regelung ist darum ein höchst heuchlerisches Konzept, weil bei ihr wichtige Probleme im Zusammenhang mit Umwelt und Gesundheit wissentlich ignoriert werden, wie zum Beispiel die genetisch modifizierten Organismen, und besonderer Wert auf Dinge gelegt wird, die nur eine geringe Bedeutung haben. Was den Tierschutz betrifft, so dient er nur als Vorwand für die Wahrung externer Interessen – hauptsächlich die der Transportunternehmen –, was sich zu Lasten der Züchter und Verbraucher auswirkt, da die Kosten steigen, ohne dass ein substanzieller Vorteil für die Allgemeinheit erzielt wird.
Insgesamt betrachtet ist die Cross-Compliance-Regelung eine schwere finanzielle Belastung für Landwirte und Viehzüchter und bringt keinerlei substanzielle Vorteile für die Umwelt, die menschliche Gesundheit oder die Tiergesundheit, weshalb sie doch angeblich eingeführt wurde. In unserem Heimatland sind die Compliance-Kosten bei Viehzuchtbetrieben für Ziegen- und Schafzüchter unerträglich – bei vernachlässigbarem Nutzen für Umwelt, menschliche Gesundheit und Tiergesundheit – obwohl dies ja Bereiche sind, in denen die Probleme effizient gelöst werden können, wenn die Produktionsmethoden der Physiologie von Tieren und Pflanzen entsprechen. Wenn beispielsweise genetisch modifizierte Pflanzen, Fleischmehl, Mineralöle und Hormone mit einem Verbot belegt und systematische Überprüfungen auf Pestizidrückstände in Agrarprodukten durchgeführt werden, wären die Ergebnisse für die menschliche Gesundheit und die Umwelt viel besser.