Der Präsident. – Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zum EU-Jahresbericht zur Menschenrechtslage.
Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Es ist eine große Ehre für mich, heute dieser Aussprache zum neunten EU-Jahresbericht zur Menschenrechtslage beizuwohnen. Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2007 und wurde dem Europäischen Parlament offiziell am 26. November in Brüssel vorgelegt.
Wie die Berichte der vergangenen Jahre ist auch der neunte EU-Jahresbericht zur Menschenrechtslage 2007 das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen der Ratspräsidentschaft, der Europäischen Kommission und dem Generalsekretariat des Rates. Mit diesem neunten EU-Jahresbericht zur Menschenrechtslage soll ein Überblick über die Arbeit gegeben werden, die die Europäische Union im Menschenrechtsbereich im Zeitraum vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2007 geleistet hat. In dem Bericht soll gezeigt werden, wie sich die gemeinsamen Werte, auf die sich die EU gründet, in den Aktivitäten der EU im Bereich Menschenrechte in Bezug auf Drittländer, in den Maßnahmen auf multilateraler Ebene sowie im Hinblick auf eine Reihe thematischer Fragen widerspiegeln. Weitere Ziele dieses Berichts sind die Transparenz der Aktivitäten der EU im Bereich Menschenrechte und die Außenwirkung dieser vielfältigen und außerordentlich wichtigen Aktivitäten.
Ich möchte jetzt die wichtigsten allgemeinen Aspekte der EU-Menschenrechtspolitik im Berichtszeitraum hervorheben. Dazu gehören unter anderem folgende: Einführung der EU-Leitlinien zu Menschenrechtsfragen – wie Sie wissen, haben wir bereits Leitlinien zur Folter, zur Todesstrafe, zu Menschenrechtsverteidigern sowie zu Kindern in bewaffneten Konflikten; die Erarbeitung neuer umfassenderer Leitlinien über die Rechte des Kindes, die sich ursprünglich auf das Thema Gewalt gegen Kinder konzentriert hatten; das erste Jahr der Arbeit des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen; die Vollendung des institutionellen Aufbauprozesses dieses neuen Gremiums sowie schließlich die generelle Berücksichtigung der Menschenrechte in allen EU-Politikbereichen, einschließlich der Krisenbewältigungsoperationen und -missionen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Zwar deckt sich die Gliederung dieses Berichts weitgehend mit dem Aufbau des Vorjahresberichts, doch soll in der diesjährigen Ausgabe die Auswertung einen weiteren Schwerpunkt bilden, damit die Auswirkungen und die Effizienz der EU-Maßnahmen im Bereich der Menschenrechte und der Demokratisierung noch umfassender und eingehender dargelegt werden können. Diese Konzentration auf die Analyse ist das Ergebnis der im Bericht Coveney von April enthaltenen Vorschläge des Europäischen Parlaments.
Daher werden in diesem Bericht die Aktivitäten der EU im Bereich Menschenrechte sowohl aus themen- als auch aus länderbezogener Sicht erläutert. In diesem Jahr sind zwei neue Abschnitte hinzugekommen: einer zur Nachbarschaftspolitik und ein anderer zur Religions- und Glaubensfreiheit. Damit wollten wir die große Bedeutung unterstreichen, die wir dem Kampf gegen Intoleranz aufgrund der Religion oder des Glaubens beimessen.
Der Jahresbericht behandelt auch die von der Europäischen Union auf der 61. Tagung der UNO-Generalversammlung 2006 eingebrachte Resolution zu diesem Thema. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir in diesem Jahr wiederum eine Resolution zur Intoleranz aufgrund der Religion oder des Glaubens eingebracht haben, die im Dritten UNO-Ausschuss im Konsensverfahren angenommen wurde.
Auf der gestern, am 10. Dezember, in Genf eröffneten Sitzung des Menschenrechtsrates wird eine weitere EU-Resolution zu religiöser Intoleranz eingebracht. Diese hat insbesondere die Verlängerung des Mandats der UNO-Sonderberichterstatterin zum Ziel. Wir hoffen, dass auch diese Resolution im Konsensverfahren angenommen wird. Der Bericht enthält ferner einen umfangreichen Abschnitt über die Tätigkeiten des Europäischen Parlaments zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie, insbesondere durch Resolutionen, aber auch durch vom Unterausschuss für Menschenrechte, vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten sowie vom Entwicklungsausschuss organisierte Anhörungen und Diskussionen mit Vertretern von Drittländern.
Das Europäische Parlament leistet zweifellos einen entscheidenden Beitrag zu unseren gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte. Im Bericht werden auch die in der EU entwickelten verschiedenen Mechanismen aufgezählt, die die Achtung und den Schutz der Menschenrechte sicherstellen sollen. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte als Nachfolgerin der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die ihre Tätigkeit am 1. März dieses Jahres aufgenommen hat. Ferner behandelt der Bericht unter anderem die Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Leitlinien zu Menschenrechtsfragen.
Lassen Sie mich zunächst auf die im Laufe des Jahres ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Leitlinien zur Todesstrafe eingehen. Durch die Zusammenarbeit mit Ländern in allen Regionen hat die EU ihrer Kampagne gegen die Todesstrafe neuen Auftrieb verliehen. Im Berichtszeitraum hat die EU zahlreiche Initiativen gegen die Todesstrafe ergriffen, mit denen sie die Länder zu einer Änderung ihrer Positionen in dieser Frage zu bewegen sowie Menschenleben zu retten versucht. Im Zusammenhang mit diesen Leitlinien haben wir 2006 unter anderem der UNO-Generalversammlung eine Erklärung über die Todesstrafe vorgelegt, was zur Annahme einer Resolution gegen die Todesstrafe am 15. November dieses Jahres geführt hat.
Im Rahmen der Leitlinien haben wir zudem unsere Position gegen Folter gestärkt und die Umsetzung der Leitlinien zu Kindern in bewaffneten Konflikten und zu Menschenrechtsverteidigern weiter verbessert. In diesem Jahr hat die EU eine neue Initiative ergriffen und Leitlinien über die Rechte des Kindes erarbeitet, die aller Wahrscheinlichkeit nach Ende dieses Jahres vom Rat gebilligt werden.
Im Mittelpunkt des Berichts stehen auch weiterhin die Aktivitäten der EU in den Bereichen Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Menschenrechtsdialoge mit verschiedenen Ländern und Troika-Konsultationen. Dabei wird auf die Entwicklung von politischen Konzepten und Maßnahmen zu zwanzig verschiedenen thematischen Fragen eingegangen, zu denen nicht nur die Bereiche gehören, in denen die EU Leitlinien in Bezug auf die Menschenrechte angenommen hat, sondern auch andere Themenbereiche wie die Rechte der Frau, die Rechte des Kindes sowie der Kampf gegen Rassismus und Menschenhandel.
Der Bericht enthält ferner eine Analyse der Aktivitäten der Europäischen Union in Nachbarländern und gibt einen Überblick über ihre Tätigkeit in internationalen Organisationen. Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass der Berichtszeitraum mit dem ersten Jahr der Arbeit des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen zusammenfällt, an der die Europäische Union maßgeblichen Anteil hat.
Eine weitere Priorität für die EU in Bezug auf die Menschenrechte war, wie bereits in den vorangegangenen Jahren, die generelle Berücksichtigung der Menschenrechte in allen Aspekten der EU-Politiken. Ich denke dabei an die Planung und Durchführung von Krisenbewältigungsoperationen und -missionen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie die Ernennung von Beratern für Menschenrechte und Gleichstellung bei diesen Missionen. Die Mandate der Sonderbeauftragten der Europäischen Union enthalten inzwischen auch konkrete Anweisungen auf diesem Gebiet.
Benita Ferrero-Waldner , Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Auch ich begrüße diesen EU-Bericht, der ein gemeinsamer Bericht des Rates und der Europäischen Kommission ist. Alle diejenigen, die bei meiner ersten Rede im Parlament als Kommissarin anwesend waren, werden wissen, dass es immer mein Wunsch gewesen ist, dieses Thema gemeinsam anzugehen. Ferner möchte ich den Abgeordneten danken, die zu unserem Bericht beigetragen haben. Letztlich haben wir einen sehr guten Bericht verfasst, der alles enthält, was wir zu sagen haben, und erläutert, was wir im Bereich der Menschenrechte unternommen haben.
Gestern wurde weltweit der Internationale Tag der Menschenrechte begangen, dem in diesem Jahr besondere Bedeutung zufällt, denn er steht am Beginn der Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Sie war der erste Schritt zur Errichtung eines umfassenden internationalen Ordnungsrahmens zum Schutz der Menschenrechte, an die sich in den vergangenen Jahrzehnten eine umfangreiche Kodifizierung internationaler Menschenrechtsgesetze angeschlossen hat.
Heute besteht unsere Aufgabe darin, weltweit für die Durchsetzung zu sorgen. So werden wir angesichts der schrecklichen Menschenrechtslage in Burma/Myanmar, im Sudan/Darfur, im Iran und in Simbabwe mit Nachdruck an unsere Aufgaben erinnert. Eine davon hat uns heute der Sacharow-Preisträger Salih Mahmoud Osman in Erinnerung gerufen. Er ist ohne Zweifel mit gutem Beispiel vorangegangen.
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf vier wichtige Ereignisse lenken, die die Tätigkeit der Europäischen Union in den vergangenen Jahren besonders geprägt haben. Erstens waren wichtige Veränderungen im Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen zu verzeichnen. Die Aufbauphase des Menschenrechtsrates konnte mehr oder weniger erfolgreich abgeschlossen werden, und es gibt Anlass zu vorsichtigem Optimismus, vorausgesetzt, der Rat reagiert rechtzeitig auf Menschenrechtsverletzungen überall auf der Welt.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns gefreut, dass der Menschenrechtsrat im Anschluss an die EU-Initiative Schritte unternommen hat, um zu den schweren Menschenrechtsverletzungen in Burma/Myanmar sowie in Darfur im Sudan Stellung zu beziehen. Ferner begrüßen wir die Schaffung des Systems der universellen regelmäßigen Überprüfung, das ab dem kommenden Jahr ebenfalls eine gründliche Prüfung der Menschenrechtssituation in jedem einzelnen UNO-Mitgliedstaat ermöglichen wird.
Ungeachtet der Einrichtung des Menschenrechtsrates wird der Dritte Ausschuss der UNO-Generalversammlung natürlich auch weiterhin ein ebenso wichtiges Forum für Menschenrechtsfragen bleiben. Die Europäische Union wird diesen Ausschuss nach wie vor umfangreich nutzen, um sowohl thematische als auch länderbezogene Resolutionen vorzuschlagen. Auf der diesjährigen Tagung waren besondere Erfolge zu verzeichnen – darunter die erstmalige Annahme einer Resolution, in der ein weltweites Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe gefordert wird. Dank der Gemeinschaftsinitiative und mit Hilfe des Zusammenschlusses einer überregionalen Koalition wird mit der historischen Verurteilung der Todesstrafe ein wichtiger Schritt unternommen, um einen internationalen Konsens bezüglich ihrer möglichen Abschaffung zu erlangen.
Zweitens sind die Menschenrechtsdialoge eines unserer wichtigsten Instrumente, um Menschenrechtsfragen gegenüber Drittstaaten anzusprechen. Sie geben uns ferner die Möglichkeit, bestimmte Menschenrechtsfragen mit einem Partnerstaat zu erörtern, Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten und zudem Möglichkeiten aufzuzeigen, Reformanreize im Rahmen von Weiterbildungs- und Zusammenarbeitsmaßnahmen zu schaffen. Im vergangenen Jahr hat die Zahl der Menschenrechtsdialoge deutlich zugenommen.
Wir führen mittlerweile Dialoge mit etwa 25 Partnerstaaten. So haben wir beispielsweise Menschenrechtsdialoge mit den meisten europäischen Nachbarstaaten aufgenommen, und die ersten Zusammenkünfte waren in den meisten Fällen sehr, in einigen Fällen sogar äußerst konstruktiv.
Mit der ersten Runde des Dialogs der Menschenrechtsexperten unter Beteiligung der Afrikanischen Union haben sich neue Möglichkeiten eröffnet, in Menschenrechtsfragen mit dem afrikanischen Kontinent zusammenzuarbeiten. Die Europäische Union hat im Mai 2007 den ersten Menschenrechtsdialog mit Usbekistan geführt, und die EU-Strategie für Zentralasien sieht die Einrichtung dieser Dialoge mit allen zentralasiatischen Staaten vor.
Mit der zunehmenden Zahl der Dialoge müssen wir allerdings aufmerksam über ihre Einheitlichkeit und Wirksamkeit wachen. Diesen Punkt hat das Europäische Parlament zu Recht in seiner Entschließung vom 6. September 2007 hervorgehoben.
Drittens möchte ich auf die EU-Menschenrechtsleitlinien eingehen. Es freut mich, und die Ratspräsidentschaft hat dies bereits festgestellt, dass 2007 die neuen Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes einschließlich der Umsetzungsstrategie angenommen wurden. An erster Stelle sollten wir uns im Rahmen dieser Leitlinien mit dem wichtigen Thema der Gewalt gegen Kinder befassen.
Wie im Falle aller EU-Leitlinien ist natürlich vor allem die Umsetzung entscheidend. Die Europäische Union ist insbesondere im Rahmen der Leitlinien zu Todesstrafe, Folter und Missbrauch tätig geworden und hat zahlreiche allgemeine Demarchen unternommen, ist aber auch in vielen spezifischen Einzelfällen der Todesstrafe oder der Folter gegenüber mehreren Drittstaaten vorstellig geworden. Wir werden diese Fragen bei allen unseren Begegnungen mit Drittstaaten im Rahmen des politischen Dialogs zur Sprache bringen.
Schließlich möchte ich etwas zum Europäischen Instrument „Demokratie und Menschenrechte“ sagen, das im Januar 2007 eingeführt wurde. Mit diesem Instrument haben wir die Möglichkeit, Finanzmittel weltweit direkt an Organisationen der Zivilgesellschaft ohne Einschalten der Regierungen zu vergeben. Dies hat sich zu einem wichtigen Instrument der weltweiten Unterstützung von Organisationen an der Basis entwickelt, ohne die sich Menschenrechte und Demokratie nicht entfalten könnten. Mit dem Instrument wird der Förderung der Demokratie ein neues Gewicht verliehen, und es ermöglicht uns ferner, Maßnahmen zur Unterstützung der EU-Menschenrechtsleitlinien zu fördern.
Eine weitere Neuerung besteht darin, dass nun Mittel für Menschenrechtsaktivisten zur Verfügung gestellt werden können, die aufgrund ihrer Tätigkeit gefährdet sind. Insgesamt werden im Rahmen dieses Instruments alljährlich etwa 140 Millionen Euro zur Verfügung stehen, und die ersten Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen laufen bereits.
Aus Zeitgründen kann ich heute nur auf diese wenigen Punkte eingehen. Allerdings denke ich, dass jeder, der diesen hervorragenden und interessanten Jahresbericht liest, allein von der geografischen Bandbreite unserer Menschenrechtsaktivitäten sowie von der Zahl der behandelten Themen beeindruckt sein wird.
Neben den Fragen, auf die ich bereits eingegangen bin, möchte ich darauf hinweisen, dass die Europäische Union in den unterschiedlichsten Bereichen tätig geworden ist, darunter die Förderung der Mitgliedschaft im Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Frauenrechte und Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Das Jahr 2007 war ein erfolgreiches Jahr. Nichtsdestotrotz ist uns auch bewusst, dass Menschenrechtsverletzungen weltweit nach wie vor an der Tagesordnung sind. In diesem sechzigsten Jahr des Bestehens der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte werden wir natürlich unsere Bemühungen fortsetzen, damit die in dieser Erklärung verankerten Rechte eines Tages für alle Menschen Realität werden.
VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS Vizepräsident
Laima Liucija Andrikienė, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (LT) Eingangs möchte ich allen danken, die den Jahresbericht erarbeitet haben. Nicht nur das Europäische Parlament, sondern auch Institutionen wie der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, der Europarat und die NRO, die weiterhin im Bereich des Schutzes der Menschenrechte tätig sind – ein Dialog, dessen Stellenwert kaum überschätzt werden kann –, haben auf dieses Dokument gewartet. Ich beziehe mich hier auf den Dialog zwischen dem Europäischen Parlament, seinem Unterausschuss Menschenrechte und dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, der Gesellschaft und den in ihnen vorhandenen Gruppen.
Ich stimme den Gedanken zu, die durch das die EU-Ratspräsidentschaft innehabende Land und die Kommissarin vorgetragen wurden. Ich möchte aber dennoch auf einige Punkte hinweisen.
Der Jahresbericht ist eine ausführliche Übersicht über die Maßnahmen, die durch die EU weltweit im Bereich der Menschenrechte ergriffen wurden. Er umfasst die Aktivitäten der EU-Mitgliedstaaten, der Kommission und des Europäischen Parlaments. Im Bericht werden Situationen in bestimmten Regionen der Welt behandelt, doch meiner Meinung nach fehlen einige Dinge, durch die der Bericht noch wertvoller geworden wäre.
Erstens lässt der Bericht bei der Bewertung der EU-Menschrechtspolitik zu wünschen übrig. Am Jahresende wäre es schön, die Meinung von Rat und Kommission zu den Ergebnissen und Auswirkungen der dargestellten Maßnahmen zu erfahren. Eine derartige Rechenschaftslegung wäre wesentlich mehr wert als eine, die lediglich die ergriffenen Maßnahmen auflistet – egal, wie lang diese Liste sein mag. Ein ergebnisorientierter Ausblick würde alle von der EU auf dem Gebiet des Schutzes der Menschenrechte ergriffenen Maßnahmen verdeutlichen und die Bedeutungslosigkeit unterstreichen. Das gilt auch für die im Bericht aufgeführten Einzelfälle: Welche Ergebnisse hat die EU tatsächlich erreicht? Wäre es möglich, dass unsere Taktik und Aktivitäten überhaupt keine Ergebnisse erbrachten oder sogar negative Auswirkungen hatten?
Andererseits vermisse ich eine klarere Erläuterung der Arbeit des Europäischen Parlaments und der Entschließungsempfehlungen, die wir beschlossen haben. Informationen darüber, welche Empfehlungen durch Kommission und Rat in Betracht gezogen, welche umgesetzt wurden und wie die Ergebnisse aussehen, würden dem Parlament bei seiner Arbeit helfen.
Raimon Obiols i Germà, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Erlauben Sie mir drei kurze Bemerkungen zu diesem neunten Jahresbericht, gefolgt von einer kurzen Überlegung zu künftigen Berichten.
Die Bemerkungen sind positiver Natur. Ich möchte hervorheben, dass dieser Bericht, auch wenn er im Aufbau den Vorgängerversionen folgt, der detaillierten Analyse mehr Beachtung schenkt. Einige Fragen werden sogar von zwei Seiten betrachtet, geografisch und thematisch. Das ist positiv.
Weiterhin ist mir positiv aufgefallen, dass sich der Bericht verstärkt mit der Abschaffung von Todesstrafe und Folter und mit den Rechten der Kinder befasst und dass größeres Augenmerk auf den Schutz von Menschenrechtsverteidigern gelegt wird.
Außerdem ist erfreulich, dass der Bericht in wachsendem Maße die Sorge über die Anfälligkeit von Frauen in Missbrauchssituationen zum Ausdruck bringt und infolgedessen auch die Notwendigkeit, sie besser zu schützen.
Meine dritte Bemerkung bezieht sich darauf, dass der Bericht auf das erste Jahr des UN-Menschenrechtsrats eingeht. Die EU hat sich aktiv an der Einführung der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung beteiligt, was zu höchst positiven Synergien führen könnte.
Abschließend noch eine Überlegung, die sich teilweise mit den Gedanken von Frau Andrikiene deckt. Wir sind auf dem besten Weg zu einer wesentlich komplexeren, jährlichen Diagnose, aber es bleibt noch viel zu tun, bis diese umfassende, kritische Analyse handfeste, wirkungsvolle Ergebnisse für die Arbeit der Europäischen Union liefert.
Daher müssen wir ein begriffliches und analytisches Instrument entwickeln, mit dem wir unsere eigenen Instrumente bewerten können. Die Art und Weise, wie wir an den Dialog mit Drittstaaten herangehen, die Auflagenbindung, die Diskursbegriffe, die wir verwenden, wenn wir uns gegen bestimmte Situationen aussprechen, ob wir, je nach Größe oder strategischer Bedeutung eines bestimmten Landes Doppelstandards anwenden oder nicht, all das müsste umfassend untersucht werden, und wir hoffen, dass dies in den künftigen Fassungen unserer Jahresberichte berücksichtigt wird.
(Beifall)
Sarah Ludford , im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Meines Erachtens hat das Parlament mit der Verleihung des Sacharow-Preises für geistige Freiheit an den beeindruckenden Salih Mahmoud Osman die Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gut eingeleitet.
Doch er hat uns darauf hingewiesen, dass wir unserer Verpflichtung nicht nachkommen, den Menschen in Darfur Schutz zu gewähren, und dass die EU dieses Ziel mit Entschlossenheit und Mitteln, darunter auch Truppen, verfolgen muss. Wie kann es sein, dass eine EU, die Menschenrechte predigt, den Mord an 600 000 und die Vertreibung von vier Millionen Menschen zulässt? Die EU muss ihre Kriseninterventionskapazitäten für derartige Situationen verbessern. Wenn wir nicht handeln, dann sind unsere Worte zur Förderung unserer gemeinsamen Werte nicht mehr als heiße Luft. Ich denke, viele meiner Wählerinnern und Wähler und die leidenden Menschen in Darfur hätte es überrascht, die EU-Staats- und Regierungschefs am vergangenen Wochenende in Lissabon mit den Präsidenten von Simbabwe und dem Sudan Cocktail trinken zu sehen.
Im Menschenrechtsbericht 2007 des Rates und der Kommission klafft eine große Lücke, was als Reaktion auf die Enthüllungen nicht nur des Europaparlaments zu den geheimen Absprachen der EU-Regierungen bei den außerordentlichen Überstellungen zu werten ist. Uns wird gesagt, dass die EU etwas gegen Folter unternommen hat. Wie kann es sein, dass eine EU, die für Menschenrechte und die Abschaffung der Folter steht, mit Blick auf diese Barbarei nicht wirklich Rechenschaft ablegen oder zur Wahrheitsfindung beitragen kann, sondern nur gehaltlose Dementi und fade Zusicherungen abliefert, nicht daran beteiligt gewesen zu sein? Die Charta der Grundrechte, die in dieser Woche unterzeichnet wird – so sehr sie auch zu begrüßen ist, wird doch zum ersten Mal die Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung in einem internationalen Menschenrechtsinstrument verboten – zur Bedeutungslosigkeit verurteilt sein, wenn wir es in der Praxis mit Scheinheiligkeit zu tun haben.
Schließlich hat Herr Osman davor gewarnt, dass Gerechtigkeit und demokratische Kontrolle nicht einer politischen Einigung zum Opfer fallen dürfen und dass der Kreislauf der Straflosigkeit durchbrochen werden muss. Meines Erachtens können wir diese Warnung auf die gegenwärtige Lage in den Balkanstaaten übertragen. Die Europäische Union darf nicht zulassen, von Serbien zur Unterzeichnung eines Assoziationsabkommens erpresst zu werden, um dem Land den Verlust des Kosovo zu versüßen, so lange und bis nicht Ratko Mladić und Radovan Karadžić an Den Haag ausgeliefert wurden. Wir dürfen die Meinung der Haager Chefanklägerin Carla Del Ponte, dass die serbische Regierung Mladić und Karadžić bewusst nicht an das Gericht ausliefert, nicht unbeachtet lassen. Wir können Serbien nicht dafür belohnen, dass es auf eine gewalttätige Reaktion gegenüber dem Kosovo verzichtet.
Konrad Szymański, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die Verteidigung der Menschenrechte sollte eine Gewissensfrage sein und kein Hinterherhecheln nach der gerade angesagten intellektuellen Mode. Ich fordere daher eine Durchdringung der Tätigkeiten der EU auf diesem Gebiet mit mehr Feingefühl für die Frage der Religionsfreiheit. Das Gewissen der Gläubigen wird immer häufiger angegriffen, und das Problem hat inzwischen dramatische Ausmaße erreicht.
Ich könnte hier China, Birma, Nordkorea, Iran, Sudan, Eritrea, Vietnam und auch Russland, Saudi-Arabien, Usbekistan und Kuba aufzählen. Ist diese Liste lang genug? Es ist daher erstaunlich, dass diesem Problem besonders im ersten Teil des Berichts so wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird. Ich begrüße die Tatsache, dass Gleichstellungsproblemen und Kinderrechten in unserer Agenda Priorität eingeräumt wurde, bedauere aber das mangelnde Interesse für die Religionsfreiheit. Dies könnte den Eindruck entstehen lassen, dass bestimmte Menschen in Europa Vorurteile gegen den Glauben per se hegen.
Die Europäische Union sollte dringend allgemeine Richtlinien zur Glaubensfreiheit entwickeln. Die Religionsfreiheit stellt das Menschenrecht dar, das in der Welt gegenwärtig am häufigsten ungestraft verletzt wird.
Hélène Flautre, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Ich begrüße den uns vorgelegten Jahresbericht, der von großem Interesse ist. Dabei handelt es sich um eine sachgerechte Arbeit, die uns einen ausführlichen Überblick über die Initiativen bietet, die für den Zeitraum eines Jahres unter zwei Präsidentschaften für die Umsetzung der EU-Politik im Bereich der Menschenrechte ergriffen werden. Das ist nicht ohne Bedeutung: Das ist ein praktisches Instrument und ein Bezugsdokument.
Allerdings möchte ich Frau Andrikienė Recht geben, diesem Bericht mangelt es an dem nötigen Abstand, es mangelt an einer Analyse und an kritischem Geist, und da er es versäumt, die Schlussfolgerungen aus den genannten Fakten zu ziehen, fehlt es ihm auch an Empfehlungen. Die Erfolge oder die Misserfolge dieser Politik werden nicht hinreichend herausgestellt. Das wird, wie ich hoffe und mir sicher bin, die Arbeit der Parlamentarier in dem Bericht sein, den das Parlament im Frühjahr vorlegen wird: Sie müssen in dieser Richtung vorankommen.
Als störend empfinde ich auch, dass einige Dinge in diesem Bericht nicht angesprochen werden. Das Kapitel, das, wie von Frau Ludford angemerkt wurde, den Menschenrechten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung gewidmet ist, enthält glücklicherweise eine Bezugnahme auf die Arbeit des Parlaments im Zusammenhang mit den CIA-Flügen und den außerordentlichen Überstellungen, aber es sagt nichts über die Untätigkeit des Rates bezüglich der Fortsetzung der Untersuchungen, der Anklage der Verantwortlichen und noch weniger über die Entschädigung der Opfer, die zu Unrecht überstellt, eingesperrt oder gefoltert wurden.
Ebenso sagt das Kapitel über Asyl und Migration nichts zu den massiven Verletzungen der Personenrechte der Migranten. Es fehlt eine Bilanz der Umsetzung der Abkommen zur Rückführung über mehrere Länder, eine Bilanz der quasi militärischen Grenzverwaltung sowie eine Bilanz betreffend die Tausende von Personen, die bei dem Versuch unsere Küsten zu erreichen, ihr Leben verlieren, während die Abgeordneten sachgerecht und regelmäßig an diesen Fragen arbeiten.
Wenn man diesen Bericht liest, versteht man auch nicht, aus welchen Gründen unsere Mitgliedstaaten sich in eine sehr kritische Situation gegenüber unseren Partnern und gegenüber dem Völkerrecht begeben haben, indem sie die Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien entschieden verweigern. In diesen Fragen hat unsere interne Politik Folgen für die Menschenrechte außerhalb der Union.
Ich begrüße die Verabschiedung der Charta der Grundrechte, die uns künftig helfen wird, einen kundigeren Blick auf uns selbst zu werfen, auch in Großbritannien und in Polen. Die Analyse der Erfolge könnte auch unsere künftigen Strategien günstig beeinflussen. Frau Ferrero-Waldner hat Recht: Die bestimmende Rolle, die die Union dabei gespielt hat, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen viel versprechende und anspruchsvolle Arbeitsmechanismen gebilligt hat, wie die unlängst erfolgte Annahme der Resolution über das Moratorium der Todesstrafe, muss analysiert werden. Eine aktive Präsidentschaft, ein mobilisierter Rat, ein offensives Parlament, hartnäckige Zivilorganisationen würden dazu beitragen, dass Europa zu einem effizienten globalen Akteur wird: Das ist eine sehr gute und ermutigende Nachricht.
Patrick Louis, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (FR) Werte Kolleginnen und Kollegen! „Ein neuer Mensch der Menschenrechte ist geboren, der mit seinem Ahnen von 1789 nur noch den Namen gemein hat“, in diesen verdrießlichen Worten fasst der Philosoph Marcel Gauchet die Charta der Grundrechte zusammen, die hier in diesem Raum verkündet wurde und die durch Artikel 6 des Vertrags von Lissabon für verbindlich erklärt wird.
Bekanntlich stehen die zahlreichen darin verkündeten Rechte im Widerspruch zu den Rechten und Freiheiten, die durch unsere nationalen Verfassungen geschützt sind. Nun hat aber das europäische Recht Vorrang gegenüber dem einzelstaatlichen Recht, sogar dem Verfassungsrecht. Was bleibt somit von dem Prinzip der Laizität angesichts von Artikel 10 der Charta, der besagt, dass die Religionsfreiheit die Freiheit einschließt, seine Religion öffentlich oder privat zu bekennen? Was bleibt vom Grundsatz der Gleichheit angesichts der Artikel 20 und folgende der Charta, die einen Katalog von Opferrechten auf der Grundlage der Zugehörigkeit zu einer Gruppe aufstellen? Was bleibt vom Grundsatz der Freiheit, der das Recht auf Selbstbestimmung einschließt, angesichts der Artikel 6 bis 19, die dies mit den Personenrechten und der einfachen Vollmacht, von jemandem eine Leistung zu verlangen, verwechseln?
Man möchte die Verwandlung des Bürgers als Akteur seiner Zukunft in einen vulgären passiven Konsumenten, der Dienstleistungen erbringt, beschleunigen, wie man es besser nicht tun könnte! Denjenigen unter meinen Kolleginnen und Kollegen, die sich den durch ihre Verfassung geschützten säkularen Freiheiten ihrer Nation verbunden fühlen, sage ich nur eines: Wachen Sie auf!
Philip Claeys (NI). – (NL) Herr Präsident! Eine Menschenrechtspolitik, die nicht konsequent verfolgt wird, ist heuchlerisch und wenig glaubhaft. Zu Recht will die Europäische Union die Menschenrechte in Drittstaaten fördern, um jedoch glaubwürdig zu sein, müssen wir auch bei uns sämtliche demokratischen Grundrechte achten.
Und das ist speziell dann nicht immer der Fall, wenn es um das Recht auf freie Meinungsäußerung geht. Dieses Recht zählt zu den grundlegenden Rechten, wenn es nicht gar das grundlegendste Recht ist, aber es wird zunehmend problematisiert. Insbesondere wird Kritik an der gescheiterten Einwanderungs- und Integrationspolitik stets als Rassismus abgestempelt und mithin kriminalisiert.
Auch der Bericht, den wir jetzt erörtern, begeht diesen Fehler. Menschen nehmen das Risiko auf sich, strafrechtlich verfolgt und verurteilt zu werden, jedoch nicht wegen ihrer Taten, sondern wegen ihrer Gedanken und der Äußerung dieser Gedanken. Auf diese Weise trägt die verfolgte Politik nicht zur Lösung der Probleme bei, sondern wird Teil des Problems.
Ari Vatanen (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich bin dankbar für diesen Bericht, möchte allerdings darauf hinweisen, dass unsere Menschenrechte immer noch selektiv sind – sie sind politisch korrekt. Nicht einmal in diesem Hohen Hause konnten wir eine Fotoausstellung über die Gräueltaten in Tschetschenien zeigen, weil wir Angst hatten, dass dies den Russen nicht gefallen könnte.
In unserem Menschenrechtsdialog mit China sind wir mit keinem Wort auf die 30 bis 40 Millionen Mädchen eingegangen, die in China aus demografischer Sicht fehlen. Wo sind diese Kinder? Sie wurden abgetrieben, nach der Geburt ermordet oder zurückgelassen oder befinden sich in den Händen des organisierten Verbrechens. Unsere Aufgabe sollte es also sein, dieses Thema bei der nächsten Gelegenheit gegenüber den chinesischen Behörden zur Sprache zu bringen.
Doch ist die Situation in der EU überhaupt besser? Ich möchte auf keinen Fall Schuldzuweisungen aussprechen. Ich bitte Sie lediglich darum, über die Grundlagen der Menschlichkeit nachzudenken. Warum zeigen wir – ganz zu Recht – mit dem Finger auf die Länder, in denen es die Todesstrafe gibt, wenn wir angesichts der Ermordung von einer Million Kindern vor ihrer Geburt in der EU ebenfalls eine solche Strafe haben? Ich stelle nur die Frage, ob dies menschlich ist. Können wir eine bessere Gesellschaft errichten, wenn das menschliche Leben keinen absoluten Wert hat?
Unsere vorrangige Aufgabe besteht darin, die Wehrlosen und Schwächsten zu schützen. So sieht wirkliche Solidarität aus. Diese Denkweise ist womöglich nicht politisch korrekt, aber wir müssen uns fragen, wie Werte aussehen. Sind sie verhandelbar? Können menschenrechtliche Wertvorstellungen an einem Tag eine Mehrheit, am nächsten eine Minderheit erhalten? Oder, um es einfacher zu formulieren, das erste Menschenrecht besteht darin, geboren zu werden. Ich bin sehr froh, dass ich geboren wurde, und ich mir sicher, dass meine Kolleginnen und Kollegen auch froh sind, dass sie geboren wurden. Wenn wir den absoluten Wert des menschlichen Lebens betrachten, können wir eine Gesellschaft des Mitgefühls und der Liebe schaffen. Auf Sand, der von den Tränen der ungeborenen Kinder getränkt ist, können wir keine bessere Zukunft aufbauen.
Józef Pinior (PSE). – (PL) Herr Präsident! Uns liegt der EU-Jahresbericht zur Menschenrechtslage vor. Es handelt sich um einen hervorragenden Bericht. Es ist tatsächlich eines der besten in letzter Zeit in der Europäischen Union verfassten Dokumente und stellt ein positives Beispiel für koordiniertes Handeln der wichtigsten EU-Organe, in diesem Fall des Rates und der Kommission, auf dem Gebiet der Menschenrechte dar.
Die Menschenrechtspolitik der Europäischen Union ist die am besten entwickelte all ihrer Politikbereiche. Sie symbolisiert, wofür die Europäische Union, über den gemeinsamen Binnenmarkt hinaus, innerhalb der heutigen Zivilisation zu Beginn des 21. Jahrhunderts steht. Zum Thema Menschenrechte spricht die Europäische Union auf der internationalen Bühne mit einer Stimme. Sie zögert nicht, ihre Haltung zu demonstrieren, die sich nicht immer mit dem Standpunkt der Vereinigten Staaten deckt. Die Union kann sich weltweit immer effizienter und hilfreicher für Menschen einsetzen, die von undemokratischen Regimes verfolgt werden.
Herr Präsident, wir wissen dennoch, dass noch viel zu tun bleibt. Der Träger des diesjährigen Sacharow-Preises, Herr Salih Mahmoud Osman, hat dies beispielsweise in der heutigen Ansprache im Parlament verdeutlicht. Wir sollten uns überlegen, was getan werden muss, um die Menschenrechtspolitik der Europäischen Union wirksamer zu gestalten. Ich denke hier ganz besonders an eine Studie zu den Menschenrechten in Russland nach den dortigen Wahlen. Ich denke auch an die Lage in China im Vorfeld der Olympischen Spiele, die dort im nächsten Jahr stattfinden. Hier gibt es für die Europäische Union viel zu tun, vor allem in Bezug auf die Menschenrechte.
Anneli Jäätteenmäki (ALDE). – (FI) Herr Präsident! Der Herr Ratspräsident hat erklärt, dass Menschenrechtsfragen in allen Politikbereichen Berücksichtigung finden sollten. Das ist wahr, und das sollte auch in der Außenpolitik so sein, aber die EU sollte auch einmal einen Blick in ihren eigenen Hinterhof werfen. Werden ausländische Arbeitnehmer innerhalb der EU so behandelt, dass die Menschenrechte eines Jeden beachtet werden? Es herrscht hier viel Armut. Die gehört in der Tat nicht in die Verantwortung der offiziellen EU-Politik. Das wird der Kirche und karitativen Einrichtungen überlassen. Die EU muss entschiedener zu den Menschenrechten stehen; nur Taten zählen, nicht Worte.
Abschließend möchte ich noch die Frage der humanitären Krise im Irak ansprechen, die dabei ist, katastrophale Ausmaße anzunehmen. Etwa 4,5 Millionen Menschen mussten ihre Häuser verlassen, und Iraker stellten im vergangenen Jahr die größte Gruppe von Asylsuchenden in Europa. Die EU hat auf die Krise reagiert, indem sie 4 Millionen Euro für die Arbeit der UN-Flüchtlingsagentur und des Niederländischen Roten Kreuzes bereitgestellt hat, weitere 11 Millionen Euro für das Gesundheitswesen und die Schulen im Lande sind geplant. Reicht aber diese Unterstützung seitens einer reichen Europäischen Union für jene 4,5 Millionen Menschen, die ohne eigenes Verschulden in eine solche Notlage geraten sind, aus? Die Irak-Krise ist heute einer der schlimmsten Krisen weltweit.
Hanna Foltyn-Kubicka (UEN). – (PL) Herr Präsident! Ich begrüße besonders den Abschnitt zu den Aktivitäten der Abgeordneten dieses Parlaments in diesem Bericht. Die Auszeichnung von Alexander Milinkiewitsch mit dem Sacharow-Preis hat zusammen mit der entschiedenen und unmissverständlichen Verurteilung des Mordes an Anna Politkowskaja gezeigt, dass Europa nicht tatenlos zusieht und dass es Menschenrechtsverletzung jenseits unserer östlichen Grenzen nicht ignoriert. Es bleibt aber in dieser Hinsicht noch viel zu tun.
Die jüngsten Parlamentswahlen in Russland haben bewiesen, dass die grundlegenden Prinzipien und Freiheiten dort wie selbstverständlich verletzt werden. Die Ereignisse, die sich in Russland abspielten, stellen die regelmäßigen Konsultationen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation im Bereich Menschenrechte in Frage. Vielleicht wäre es an der Zeit, den Charakter dieser Treffen neu zu definieren, Sanktionen wegen fehlender Fortschritte bei der Umsetzung abgegebener Verpflichtungen einzuführen und Mechanismen einzurichten, um ihre Umsetzung zu überwachen. Eines ist gewiss: Russland entfernt sich immer weiter von der Demokratie.
Wir können nur hoffen, dass wir nächstes Jahr mehr Gründe besitzen werden, um uns dazu beglückwünschen zu können, Zeit und Chancen, die Welt zu verbessern, nicht vergeudet zu haben.
Milan Horáček (Verts/ALE). - Herr Präsident! Der Bericht enthält gute Neuerungen. Zum Beispiel gibt es ein Kapitel über die Europäische Nachbarschaftspolitik. Auch wird die sich verschlechternde Menschenrechtssituation in Russland beschrieben, gleichzeitig aber vor einer Isolation des Landes gewarnt. Dennoch wäre es wichtig, wenn in Folgedialogen Themen wie Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit, die NGO- und Antiextremismus-Gesetzgebung, der Kampf gegen Terrorismus sowie auch Tschetschenien weiter diskutiert werden. Rat und Kommission sollten einen Follow-up-Mechanismus einrichten. Zudem fehlt von russischer Seite jegliche Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit den NGOs. Es wäre zu wünschen, dass die russische Regierung an den Konsultationen im Vorfeld der Menschenrechtsdialoge endlich teilnimmt.
Der Bericht zeigt, dass die EU im Bereich der Menschenrechte aktiver geworden ist, lässt aber leider eine kritischere Reflexion über die Menschenrechtslage innerhalb der EU außen vor. Die brauchen wir aber für eine glaubwürdige Menschenrechtspolitik.
Roberta Alma Anastase (PPE-DE). – (RO) Meine Damen und Herren! Ich möchte den EU-Organen zu diesem Bericht gratulieren, der eindrucksvoll zeigt, welche Bedeutung die Europäische Union den Menschenrechten und der Förderung demokratischer Werte weltweit beimisst. Der Bericht ist sehr ausführlich, und ich begrüße die Initiative, ihn auch auf andere Bereiche auszudehnen. Ich möchte beim Thema Verbesserung bleiben und drei wichtige Aspekte hervorheben, die in der zukünftigen Tätigkeit der Europäischen Union Vorrang haben sollten.
Erstens möchte ich betonen, wie wichtig es ist, die Menschenrechte als Garant für den Frieden in Europa zu fördern und zu achten. Das Europa von heute ist globalisiert und multiethnisch, und die Anerkennung und gegenseitige Achtung unserer Rechte und Freiheiten sollte die Grundlage für die Förderung von Toleranz und Verständnis sein. Deshalb ist es ganz entscheidend, dass die Rechte der Minderheiten – besonders im Westbalkan und im Rahmen der Nachbarschaftspolitik – garantiert werden und die Europäische Union ihre diesbezüglichen Anstrengungen verstärkt.
Parallel dazu sollten die Förderung der Rechte der Roma und ihre Integration in die europäische Gemeinschaft, beispielsweise durch die Errichtung einer für diesen Bereich zuständigen Agentur, weiter verstärkt werden.
In der Europäischen Union, die die Rolle eines Förderers der Menschenrechte anstrebt, ist die Menschenrechtslage nicht weniger bedeutsam und deshalb beispielgebend. In diesem Zusammenhang möchte ich meiner Sorge darüber Ausdruck verleihen, dass sich die Lage der rumänischen Bürger in Italien in letzter Zeit verschlechtert hat und ihre Rechte massiv beschnitten wurden. Deshalb ersuche ich die Kommission und den Rat, entschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte der rumänischen Bürger wiederherzustellen und eine solche Situation in Zukunft zu verhindern.
Zum Schluss möchte ich die Aufmerksamkeit des Rates und der Kommission auf die notwendige Konsolidierung der Bewertungsmechanismen der Europäischen Union im Rahmen der Jahresberichte zur Menschenrechtslage lenken. Nur wenn wir konkrete Ergebnisse haben, werden wir zu kohärentem und effektivem Handeln fähig sein. Auch sollten die Überprüfung und Auswertung der regionalen Maßnahmen der EU, einschließlich der Entwicklung der Schwarzmeersynergie, in zukünftige Berichte mit einfließen.
Richard Howitt (PSE). – (EN) Herr Präsident! Auch ich möchte den aktuellen Jahresbericht des Rates und der Kommission begrüßen. Es gab sicherlich Verbesserungen mit Blick auf die Genauigkeit, die wir in den vergangenen Jahren gefordert haben. Doch erlauben Sie mir, darauf hinzuweisen, dass die Beschreibung bedauerlicherweise nach wie vor einen wichtigeren Platz als die Analyse einnimmt.
Nichtsdestotrotz möchte ich dem portugiesischen Ratsvorsitz herzlich zu seinen neuen Leitlinien zu den Rechten des Kindes gratulieren, die einen wichtigen Fortschritt darstellen.
Ich hoffe, dass sich die aufeinander folgenden Vorsitze des kommenden Jahres um eine wirksame Rolle der Grundrechteagentur und um die Verbesserung der EU-Rechtsvorschriften für einen wirksamen Schutz vor Diskriminierungen aus allen Gründen bemühen und den Druck auf die Staaten des Westlichen Balkan aufrechterhalten werden, Kriegsverbrecher vor Gericht zu stellen.
Ferner möchte ich an dieser Stelle für das nächste Jahr zu einer spezifischen Gemeinschaftsunterstützung des Abschlussberichts des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte aufrufen. Als Berichterstatter des Parlaments zu diesem Thema bereitet es mir große Sorgen, dass die indischen Gerichte in Bangalore in dieser Woche einen internationalen Haftbefehl gegen sieben niederländischen Aktivisten der Kampagne für Saubere Kleidung erlassen wollen, weil diese im Internet einen Bericht über arbeitsrechtliche Verstöße beim indischen Lieferanten des Modelabels G-Star veröffentlicht haben, darunter erzwungene Überstunden und physische und verbale Gewalt.
Dies steht im Widerspruch zu den Verpflichtungen der indischen Regierung laut Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Ich fordere den Rat und die Kommission auf, diesen Fall zu prüfen, und ich bitte die EU-Regierungen inständig, diesen Haftbefehl nicht auszuführen, weil es hier um ein grundsätzliches Problem des Arbeitsrechts und der Meinungsfreiheit geht.
Ewa Tomaszewska (UEN). – (PL) Herr Präsident! Der Bericht birgt Informationen zu Gesprächen mit russischen und chinesischen Funktionären bezüglich der Achtung der Menschenrechte. Leider sind die Informationen nicht sehr spezifisch. Gleichzeitig hält der Konflikt über von Tschetschenen entnommene Organe zwischen Polizei und Armee in Russland an. Tschetschenen werden aus ihren Wohnungen verschleppt und, nachdem alle transplantationsfähigen Organe aus ihren Körpern entnommen wurden, irgendwo abgeladen.
In China werden von politischen Gefangenen Organe entnommen. Der Europarat hat schon früher im Jahr zu diesen Fällen Erklärungen abgegeben. Das Einzige, wozu sich unser Parlament aufraffen konnte, war, eine Schautafel, auf der die durch Russland an Tschetschenen verübten Verbrechen dargestellt wurden, zu entfernen. Die Schautafel wurde eines Abends entfernt, weil man sie als zu schockierend empfand. Ich möchte betonen, dass es die Schautafel war, die man für zu schockierend befand, nicht die auf ihr dargestellten Abläufe.
Wie lange noch werden wir Völkermord ungestraft hinnehmen? Ich möchte hiermit um eine Klarstellung bitten, ob das von mir erwähnte Problem in den Gesprächen mit Russland und China angesprochen wurde.
Ana Maria Gomes (PSE). – (PT) Ich möchte der portugiesischen Ratspräsidentschaft zu diesem Bericht gratulieren, der detailliert die wichtige Arbeit beschreibt, die nach meinem Dafürhalten insbesondere in Bezug auf das Moratorium für die Todesstrafe geleistet wurde. Allerdings fehlt im Bericht eine kritische und vor allem selbstkritische Analyse. Ich meine damit, dass eine Antwort des Europäischen Rates auf die Empfehlungen dieses Parlaments sowie von Senator Dick Marty im Hinblick auf die so genannten CIA-Flüge fehlt. Obwohl ihnen Beweise dafür vorgelegt wurden, dass die Territorien und Beamten verschiedener Mitgliedstaaten in die Entführung und Folterung von Terrorverdächtigen einbezogen waren, denen somit keine Gerechtigkeit widerfahren ist, haben weder der Europäische Rat noch die portugiesische Ratspräsidentschaft bisher etwas unternommen, um herauszufinden, was genau geschehen ist, um die Schuldfrage zu klären und derartige kriminelle Handlungen für die Zukunft zu verhindern.
Trotz der Anerkenntnis der Sachverhalte und der Untersuchungen in den USA stecken die europäischen Regierungen noch immer den Kopf in den Sand, verletzen damit grundlegende europäische Werte und Interessen und setzen die Glaubwürdigkeit Europas in Bezug auf die allgemeine Achtung der Menschenrechte ernsthaft aufs Spiel.
Genowefa Grabowska (PSE). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte Ihnen mitteilen, wie froh ich bin, dass mein Heimatland Polen sich entschlossen hat, seinen Vorbehalt bezüglich der Einrichtung eines Welttags gegen die Todesstrafe zurückzunehmen. Diese Entscheidung gibt nicht nur die Gefühle des polnischen Volkes genau wieder, sie ermöglicht auch der Gemeinschaft, mit einer Stimme zu sprechen.
Bezüglich des vorliegenden Berichts begrüße ich das Kapitel 4.5 „Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter“. Es ist positiv, dass die Europäische Union die Gleichstellung der Geschlechter und die Frauenrechte in ihre Prioritäten und Aktionsrahmen für 2010 aufgenommen hat. Alle Mitgliedstaaten müssen jetzt diese Themen beachten und sie bei allen der Entwicklung dienenden politischen Initiativen und gemeinsamen Aktionen einbeziehen.
Wir täten gut daran, uns in Bezug auf diese Probleme mit der Situation vor Ort zu beschäftigen. Können wir denn wirklich zufrieden sein, wenn wir hören, was tatsächlich geschieht? Ich könnte beispielsweise die 24 Jahre alte Iranerin Delaram Ali anführen, die zu 32 Monaten Gefängnis und 10 Hieben verurteilt wurde, nur weil sie an einer Demonstration gegen die Verfolgung von Frauen teilgenommen hatte. Zudem wurden im Juli dieses Jahres in Basra die Leichen von 42 Frauen gefunden. Wie reagieren wir darauf, dass diese Frauen einzig und allein deshalb ermordet wurden, weil sie ihren Kopf nicht bedeckt oder Make-up getragen hatten? Wir können doch zum unnötigen Sterben dieser Frauen nicht einfach schweigen!
Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. – (PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, eine Damen und Herren! Ich möchte mich kurz fassen. Lassen Sie mich Ihnen zunächst in Bezug auf den hier vorstellten und diskutierten Bericht sowie die Art und Weise dieser Aussprache für Ihre Unterstützung danken. Ich möchte noch weitergehen und danke Ihnen für die Anerkennung der Arbeit des Rates, der Kommission und auch des Generalsekretariats des Rates bei der Vorbereitung dieses Berichts und seines Inhalts. Die Kommentare, die wir gehört haben, waren Musik in unseren Ohren, denn sie haben die Details und Verdienste des Berichts sowie die darin investierte Arbeit anerkannt. Wir haben aber auch Kritik gehört, insbesondere wurde die Meinung geäußert, wir hätten hier und da die Analyse verbessern und die Gründe und Auswirkungen näher beleuchten können. Der Bericht geht definitiv in diese Richtung, er ist analytischer als frühere Berichte, oder strebt das zumindest an. Sie können auch versichert sein, meine Damen und Herren, dass wir auf diesem Weg entsprechend Ihrer Ratschläge und Anregungen weiter fortfahren werden.
Es gab auch Kommentare zum Inhalt. Ein Abgeordneter erklärte, dass Europa etwas oder sogar eine ganze Menge getan hat, aber noch viel zu tun bleibt. Meiner Ansicht nach ist Europa wahrscheinlich der größte Raum der Freiheit, Gerechtigkeit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Es hat in seiner immer stärker und stabiler werdenden Verteidigung der Menschenrechte stets Konsequenz und Beständigkeit bewiesen. Aber natürlich kann immer noch mehr getan werden, denn im Bereich Freiheit und Menschenrechte werden wir nie ein Ende erreichen. Es wird immer etwas zu verteidigen, zu entwickeln, zu schützen und abzusichern geben. Aber wir sollten auch anerkennen, dass die Europäische Union sowohl in ihrem Inneren als auch im Außenbereich schon sehr viel unternommen hat. Es wurde auch ein Fall aus jüngerer Zeit erwähnt: beispielsweise Beschlüsse oder Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Kindern. Das haben wir getan.
Ich möchte ferner vier oder fünf Initiativen auf dem Gebiet der Menschenrechte nennen, die unzweifelhaft beweisen, was die EU zur Verteidigung der Menschenrechte unternimmt. Morgen werden wir an dieser Stelle feierlich die Charta der Grundrechte der Europäischen Union proklamieren. In diesem Halbjahr 2007 hat die Europäische Union dafür gesorgt, dass bei den Vereinten Nationen eine Resolution über ein Moratorium für die Todesstrafe angenommen wurde. Wir haben außerdem die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte geschaffen, für die zurzeit die letzten Vorbereitungen getroffen werden, und den Europäischen Tag gegen die Todesstrafe ins Leben gerufen. Das sind konkrete, spezifische und aktuelle Beispiele für unsere fortlaufende, beharrliche und zuverlässige Arbeit zur Verteidigung der Menschenrechte. Wir müssen akzeptieren, dass es Probleme gibt und bestimmte Maßnahmen, Aktionen oder Haltungen nicht ganz perfekt sind.
Aber wir müssen auch die großen Erfolge anerkennen, die wir auf diesem Gebiet erreicht haben. Im Bereich Außenpolitik wurde der EU/Afrika-Gipfel genannt, den wir als nächstes behandeln werden. Dort waren die Menschenrechte und die verantwortungsvolle Staatsführung ein wichtiges Thema, um nicht zu sagen ein Schwerpunktbereich, bei dem in Lissabon geführten Dialog. Ebenso wie Sie, meine Damen und Herren, wissen auch die Bürger Europas, dass in unserem Dialog mit Drittstaaten der Schutz der Menschenrechte ein ständiges Thema von hoher Priorität auf unserer Tagesordnung und in unseren bilateralen Dialogen ist. Das zeigt sich auch darin, dass wir jede Menschenrechtsverletzung in Drittstaaten verurteilen sowie in den Maßnahmen, die wir als Reaktion darauf ergriffen haben, insbesondere Sanktionen, die eine Wiederholung solcher Menschenrechtsverletzungen in der Zukunft verhindern sollen. Lassen Sie uns also unsere Verdienste und Anstrengungen auf diesem Gebiet anerkennen. Natürlich müssen wir das korrigieren, was korrigiert werden muss, aber wir sollten zu diesem Thema eine vertrauensvolle und positive Haltung einnehmen und daran glauben, dass wir auf dem richtigen Weg sind, der unseren humanistischen Traditionen entspricht.
Benita Ferrero-Waldner , Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Bevor ich auf einige der im Verlauf der Aussprache angeschnittenen Themen eingehe, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir einige Exemplare mitgebracht haben, falls Sie interessiert sind. Sie stehen Ihnen zur Verfügung.
In meinem Diskussionsbeitrag möchte ich zunächst einige allgemeine Anmerkungen zum Bericht machen. Es freut mich, dass viele von Ihnen den Bericht für nützlich befunden haben, und wir haben ebenfalls ihre Vorschläge und Empfehlungen im Verlauf dieser Aussprache zur Kenntnis genommen. Zur Frage einer Bewertung der Wirksamkeit unserer eigenen Strategie, die einige von Ihnen gestellt haben, möchte ich lediglich darauf hinweisen, dass sich Kapitel 7 diesem Thema widmet und Beurteilungen und Analysen enthält; allerdings haben Sie auch Recht, dass wir unser Potenzial noch nicht voll ausschöpfen und mehr tun können. Ferner gibt es meines Erachtens gewisse Grenzen, denn bei Menschenrechtsfragen geht es auch um gesamtgesellschaftliche Veränderungen, und sie sind daher nicht so gut zu beurteilen wie andere Aspekte, die sich rasch umsetzen lassen.
Darüber hinaus möchte ich einige allgemeine Anmerkungen machen. Sie haben die Religionsfreiheit erwähnt. Die Europäische Union spricht sich natürlich mit Nachdruck gegen die Diskriminierung sämtlicher religiöser Gruppen aus, und unser Dialog mit Drittstaaten dürfte die eigenen Bemühungen der einzelnen Regierungen zur Befolgung und Durchsetzung der Menschenrechtsgrundsätze beflügeln, beispielsweise durch Vermittlung nationaler Menschenrechtsorganisationen.
Mit Blick auf die weiteren Fragen, die aufgeworfen wurden, wird im Jahresbericht beispielsweise zur Lage der Roma in den Bewerberländern darauf hingewiesen, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Menschenrechte aller Personen – auch der Angehörigen von Minderheiten – in vollem Umfang geachtet werden. In der Zwischenzeit wurden die Roma-Gemeinschaften als eine der schwächsten Minderheiten sowohl innerhalb der EU als auch in den Bewerberländern eingestuft. Meines Erachtens müssen wir uns auch weiterhin mit dieser Thematik befassen und uns um Verbesserungen bemühen.
Ferner ging es allgemein um Überstellungen. Wir vertreten die Auffassung, dass Praktiken, die als „Überstellungen“ oder „geheime Inhaftierungen“ bezeichnet werden, eine Verletzung der Grundrechte darstellen. Dies wurde klar hervorgehoben. In dieser Frage hat die Kommission die Untersuchungen des Europarates und des Europäischen Parlaments zu den Überstellungen und geheimen Inhaftierungen von Anfang an aktiv unterstützt und gefördert. Darauf möchte ich an dieser Stelle hinweisen. Es wurde etwas unternommen.
Zum Sudan: Wir haben gehört, was Herr Osman heute hier im Parlament gesagt hat. Eines der Schlüsselelemente der gemeinsamen Strategie auf dem Gipfeltreffen war die Partnerschaft für Sicherheit und Frieden. In diesem Rahmen stellen wir umfangreiche Unterstützung für Konfliktverhütung und Friedenssicherung sowie zur Stärkung der afrikanischen Kapazitäten zur Konfliktbeilegung auf regionaler und nationaler Ebene zur Verfügung. Präsident Barroso und Kommissar Michel haben jede Gelegenheit, darunter auch das letzte Afrika-EU-Gipfeltreffen, genutzt, um noch bestehende Hindernisse zu beseitigen.
Ich war bei der heutigen Rede von Herrn Osman anwesend, und er hat unter anderem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er viel Unterstützung von den Delegationen der Europäischen Kommission erhalten hat. Es besteht also bereits umfangreiche Unterstützung, aber es kann natürlich immer mehr geben.
Zur ebenfalls angesprochenen Menschenrechtslage im Irak ist uns bewusst, dass die Situation nach wie vor alarmierend ist, insbesondere angesichts der schlechten Sicherheitslage und auch was Frauen, Kinder, Minderheiten und Vertriebene anbelangt. Hier sollten meines Erachtens eine verantwortungsvolle Staatsführung, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit im Mittelpunkt unserer Strategien stehen, um das Land schrittweise in die richtige Richtung zu lenken. Wir haben den Irak häufig zur Abschaffung der Todesstrafe aufgefordert. Dies waren nur einige Fragen, die ich besonders hervorheben wollte.
Zu Russland: zweimal im Jahr finden Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Russland zu Menschenrechtsfragen statt, und Russland findet in unserem Bericht ebenfalls zweimal Erwähnung, auf den Seiten 72 und 73. Erstens wurde auf die Konsultationen hingewiesen, zweitens haben wir uns klar zur Menschenrechtslage auch in Tschetschenien geäußert. Ich weise erneut darauf hin, dass wir Tschetschenien nicht außer Acht lassen.
Abschließend möchte ich einige Anmerkungen zu Indien machen. Wir sind uns der rechtlichen Schritte bewusst, die Fibres and Fabrics International gegen die „Kampagne für saubere Kleidung“ unternommen hat. Diese Frage ist insbesondere für die Bediensteten der Generaldirektionen der Kommission von Bedeutung, die sich mit gerechten Arbeitsbedingungen befassen. Wir haben die Kommissionsdelegation in Delhi aufgefordert, uns über das weitere Vorgehen der indischen Gerichte auf dem Laufenden zu halten, und wir müssen die erwähnte Inhaftierung prüfen.
Es gäbe noch viel mehr zu sagen, doch ich denke, diese Aussprache war sehr umfassend, und ich möchte nicht noch mehr Zeit darauf verwenden.