Die Präsidentin - Als nächster Punkt folgt der Bericht von Bogdan Golik im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern (KOM(2007)0268 – C6-0203/2007 – 2007/0095(CNS)) (A6-0461/2007).
Mariann Fischer Boel , Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Eingangs möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Golik, für seinen hervorragenden Bericht über den Kommissionsvorschlag für eine einzige Verordnung des Rates über Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern danken.
Der vorliegende Vorschlag zielt darauf ab, zwei bestehende Verordnungen des Rates zu Absatzförderungsmaßnahmen im Binnenmarkt und in Drittländern in einer Verordnung zusammenzuführen. Sein Gesamtziel entspricht genau unserer Vereinfachungsinitiative und soll zu mehr Transparenz bei der Absatzförderungsregelung der Union für Agrarerzeugnisse beitragen. Das Ziel besteht nicht darin, die Informations- und Absatzförderungsstrategien grundlegend zu ändern.
Die von Herrn Golik und seinen Mitstreitern vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf mehrere wichtige Themen im Zusammenhang mit der EU-Absatzförderungsregelung, wie erstens die Unterstützung und bessere finanzielle Ausstattung von Absatzförderungsprogrammen in Drittstaaten, zweiten die Erhöhung des Gemeinschaftsanteil an Absatzförderungsmaßnahmen und drittens die Senkung des Finanzbeitrag der vorschlagenden Organisationen.
Was die Aufteilung der Beiträge unter den einzelnen Partnern anbelangt, wird Ihnen bekannt sein, dass sich der gängige Gemeinschaftsbeitrag auf 50 % beläuft und dass die übrigen 50 % unter den Mitgliedstaaten und den vorschlagenden Organisationen aufgeteilt werden, wobei letztere mindestens 20 % zahlen.
Diese Aufteilung der Finanzlast unter den einzelnen Partnern beruht auf unserer jahrelangen Erfahrung mit den Absatzförderungsprogrammen. Wenn alle Partner einen finanziellen Beitrag leisten, nimmt die Wahrscheinlichkeit, dass die Programme wirksam und zielgerichtet ausgeführt werden können, deutlich zu. In Ausnahmefällen, wie jüngst im Zusammenhang mit Obst und Gemüse für Schulkinder, ist es möglich, den Gemeinschaftsanteil auf 60 % zu erhöhen.
Ich spreche mich grundsätzlich für Ihre Idee aus, den Schwerpunkt auf zusätzliche Absatzförderungsprogramme in Drittstaaten zu legen, dies muss jedoch im richtigen Rahmen erfolgen. In diesem Vorschlag geht es lediglich darum, zwei Verordnungen zusammenzuführen; es geht nicht um strategische Erwägungen oder mehr Finanzmittel, also sollten wir uns mit diesem Thema am besten im Rahmen unserer Gespräche über die Zukunft unserer Gemeinsamen Agrarpolitik befassen, deren Haushaltszuweisungen unsere Prioritäten eindeutig widerspiegeln sollten.
Dies heißt jedoch nicht, dass ich die Absatzförderung in den Hintergrund drängen will. Wie Sie sicher wissen, haben wir im Rahmen unserer beiden Reformen der Gemeinsamen Marktorganisationen für Obst und Gemüse einerseits und für Wein andererseits, die wir hoffentlich Anfang nächster Woche abschließen können, die Bedeutung der Absatzförderungsprogramme betont. So haben wir beispielsweise im Weinsektor alljährlich 12 Millionen Euro speziell für die Absatzförderung unserer hervorragenden europäischen Weine in Drittstaaten veranschlagt.
Ich denke, wir befinden uns auf dem richtigen Weg, doch lassen Sie uns zu einem späteren Zeitpunkt auf dieses Thema zurückkommen – hier geht es lediglich um die Zusammenführung zweier Verordnungen.
Bogdan Golik, Berichterstatter. – (PL) Frau Präsidentin! Dieser Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern soll unterm Strich dazu dienen, zwei derzeit in Kraft befindliche Verordnungen zu harmonisieren und ihre technische Konsolidierung zu erreichen. Das alles stellt einen Bestandteil des weiter gefassten Prozesses dar, in dem das Gemeinschaftsrecht vereinfacht und transparenter gestaltet wird.
Ich möchte aber betonen, dass Vereinfachung in diesem Fall lediglich als technischer Vorgang zu verstehen ist. Der uns vorliegende Legislativvorschlag nimmt leider keinen Bezug auf die Hauptprinzipien von Absatzförderung und Information, wie sie in den Durchführungsbestimmungen der Europäischen Kommission niedergelegt sind.
Trotz dieser Einschränkungen habe ich mich in meinem Bericht für einen bedeutend weiteren und strategischeren Ansatz für die Absatzförderung von Agrarprodukten im Binnenmarkt entschieden. Das Europäische Parlament muss Zugang zu den mit einem derart wichtigen Mechanismus im Zusammenhang stehenden Schlüsselfragen erhalten. Das wird besonders relevant, wenn es um den Fortschritt der multilateralen Verhandlungen auf WTO-Ebene geht, und auch, wenn wir die Änderungen der Betriebsbedingungen der Gemeinsamen Agrarpolitik betrachten.
Sämtliche Exportsubventionen sollen bis 2013 auslaufen, was auch für die EG-Ausfuhrerstattungen gilt. Es ist eine Verringerung der Zölle geplant. Unter diesen Umständen stellt verstärktes Handeln im Bereich Absatzförderung und Information die einzige Möglichkeit dar, um die Ausfuhrwettbewerbsfähigkeit von Agrarerzeugnissen aus der EU aufrechtzuerhalten. Solche Aktivitäten werden auch bei der Sicherung neuer Märkte in Drittländern helfen, die Kunden für die Vorzüge europäischer Erzeugnisse sensibilisieren und so die Nachfrage stimulieren.
Gleichzeitig werden die Wettbewerbsbedingungen am Markt davon nicht beeinflusst; es wird auch keine negative Wirkung auf den Welthandel eintreten. Daher dürfen wir nicht zulassen, dass Absatzförderung und Information vernachlässigt werden. Im Gegenteil – wir sollten sie als Priorität für die Europäische Union begreifen.
Entsprechend der gegenwärtigen Regelung wird von der Europäischen Kommission eine Liste von konkreten Erzeugnissen aus Drittländern erstellt, zu denen Kampagnen durchgeführt werden können. Diese Liste kann alle zwei Jahre überprüft werden, während die Programme selbst nur einmal jährlich vorgelegt werden können. Weiterhin trifft die Europäische Kommission die abschließende Entscheidung, ob ein spezifisches Programm angenommen und in welchem Umfang es finanzielle Unterstützung erhalten wird.
Im Jahr 2007 beträgt die Finanzausstattung für Absatzförderungsmaßnahmen lediglich 45 Millionen Euro und nimmt Jahr für Jahr ab. Dieser Trend ist besonders überraschend, wenn wir bedenken, dass sich die Länderzahl in der Europäischen Union erhöht hat und dass bei den diskutierten Maßnahmen eine deutliche Zunahme zu verzeichnen war. Mit einer derartigen Politik kann die Position der Gemeinschaft nicht wirksam gestärkt werden, und das Bewusstsein für europäische Qualitätsstandards kann, gerade auf Märkten in Drittländern, nicht erhöht werden.
Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, sind entsprechende Mittel zur Finanzierung nötig. Daher muss meiner Meinung nach der Höchstbetrag der Finanzhilfe der Gemeinschaft von 50 % der tatsächlichen Kosten der Programme auf 60 % erhöht werden. Ich schlage auch eine Reduzierung des Mindestbeitrags der Berufsverbände bei der Finanzierung von Programmen auf 10 % vor, um konkret kleineren Verbänden die Teilnahme zu ermöglichen. Weiterhin kann die Beteiligung der Gemeinschaft im Falle des biologischen Anbaus und bei Programmen im Zusammenhang mit Maßnahmen nach Krisensituationen, wie beispielsweise Vogelgrippe oder BSE, bis zu 70 % betragen.
Die Programme sollten für alle zugänglich und flexibler sein. Durch die Aufnahme aller Erzeugnisse und aller Länder und durch die Möglichkeit für die Verbände, mindestens zwei Mal im Jahr Programme vorzulegen, werden schnelle Reaktionen auf sämtliche sich auf den Märkten bietenden Chancen und auf sämtliche sich Erzeugern bietende Gelegenheiten, in Drittländern zu expandieren, ermöglicht.
Um noch einmal auf die Aspekte der Verordnung zurückzukommen, die die Vereinfachung betreffen – es wäre sinnvoll, Absatzförderungsmaßnahmen in die Verordnung über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte aufzunehmen. So würde sich die legislative Transparenz erhöhen. Es muss betont werden, dass in der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse und auch in dem von Ihnen, Frau Präsidentin, erwähnten Entwurf der Reform der Marktorganisation für Wein ein Bezug auf das Absatzförderungsinstrument der Gemeinschaft enthalten ist. Wir sollten nichts unversucht lassen, um eine Situation zu vermeiden, in der Vorschriften über Mittel zur Absatzförderung unnötig verstreut auftreten.
Schließlich darf ich die Gelegenheit nutzen, um den Mitgliedern des Ausschusses für Landwirtschaft zu danken, die diesen Bericht einstimmig angenommen haben, den Vertretern der Europäischen Kommission, mit denen ich wiederholt konferiert habe, den 24 Landwirtschaftsministern, von denen ich Briefe zu diesem Thema erhalten habe und auch den betreffenden nationalen und europäischen Berufsverbänden. Ich darf meine Wertschätzung für ihre aktive Zusammenarbeit und ihre nützlichen Beiträge zum Ausdruck bringen. Diese Konsultationen ermöglichten mir, den bestehenden Regelungsrahmen zu bewerten und mich mit den Wünschen dieser Staaten und Verbände vertraut zu machen, um sie dann berücksichtigen zu können.
Abschließend glaube ich, dass die Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen bei Bereitstellung einer entsprechend höheren Finanzausstattung es den europäischen Erzeugern und Landwirten ermöglichen werden, neue Märkte zu erschließen. Auch der Bekanntheitsgrad der Marke „Made in Europe“ wird sich auf globalem Niveau erhöhen, was erstrebenswert ist.
VORSITZ: LUISA MORGANTINI Vizepräsidentin
Pilar Ayuso, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (ES) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Golik, für seine gute Arbeit und die hervorragende Kooperation mit uns Schattenberichterstattern danken.
Wie Sie, Frau Kommissarin, ganz richtig betont haben, schlägt die Kommission heute einen einheitlichen Rechtsrahmen vor, um zwei bereits bestehende Verordnungen des Rates zu einer einzigen Verordnung über Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse zusammenzufassen. Ziel ist die Straffung und Vereinfachung der Verfahren zur Anwendung dieser Politik bei gleichzeitiger Wahrung der Besonderheiten der einzelnen Maßnahmen entsprechend den Standorten, wo diese umgesetzt werden.
Dies ist ein äußerst wichtiger Vorschlag, wie auch bereits in den beiden angenommenen bzw. anzunehmenden Vorschlägen zur gemeinsamen Marktorganisation für Wein zum Ausdruck gebracht wurde. Der Vorschlag stellt die Bedeutung der Absatzförderung von Agrarprodukten heraus. Dabei beschränkt er sich nicht auf die Förderung innerhalb und außerhalb der EU, sondern erzielt durch staatliche und private Maßnahmen innerhalb der Sektoren eine Art Multiplikatoreffekt.
Seit dem Jahr 2000 werden Maßnahmen umgesetzt, um die Verbraucher auf die Vorteile europäischer Lebensmittel, ihren hohen Nährwert, die Lebensmittelsicherheit, die Herstellungsverfahren, den Tierschutz usw. aufmerksam zu machen. Die bestehenden Verordnungen über Absatzförderungsmaßnahmen – ich erwähne das, weil ich im spanischen Landwirtschaftsministerium für diese beiden Verordnungen zuständig war – neigen dazu, das System in Frage zu stellen, und müssen überarbeitet und vereinfacht werden, um sie bei der Verwendung der Mittel wirksamer einsetzen zu können.
Die Förderungspolitik muss ein modernes, flexibles und ehrgeiziges Instrument sein, um die Anforderungen der Beteiligten zu erfüllen. Ich habe das Gefühl, dies ist das Ziel des Vorschlags der Kommission und dies ist auch das Ziel der vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung einstimmig angenommenen Änderungsanträge. Ich erwähne an dieser Stelle besonders die Änderungsanträge zu Zweck und Geltungsbereich, weil es für die Förderung von Vorteil wäre, wenn sie sich auf die Marken konzentrieren und nicht allein auf die allgemeine Förderung beschränken würde.
Ich hoffe, der Rat und die Kommission berücksichtigen diesen Bericht und danke ihnen für ihre Aufmerksamkeit.
Silvia-Adriana Ţicău, im Namen der PSE-Fraktion. – (RO) Frau Präsidentin! Die Vereinfachung der Gemeinschaftsregelungen zu Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern steht im Einklang mit dem Ziel des Europäischen Parlaments, den Rechtsrahmen zu vereinfachen.
Dieses Dokument ist auch deshalb äußerst wichtig, weil wir parallel dazu die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik erörtern, und in diesem Zusammenhang sollten die gemeinschaftlichen Mechanismen zur Förderung des Absatzes von Agrarerzeugnissen eine bedeutende Rolle spielen.
Reformen im Obst- und Gemüsesektor und auch im Weinsektor werden nur dann erfolgreich sein, wenn es Europa gelingt, den Absatz seiner Agrarprodukte entsprechend zu fördern.
5 % der arbeitsfähigen EU-Bürger sind direkt im Agrarsektor beschäftigt und tragen somit zu den 1,6 % des BIP der Europäischen Union bei.
Sobald der neue Vertrag in Kraft tritt, soll das Verfahren der Mitentscheidung auch auf die Gemeinsame Agrarpolitik angewendet werden.
Als Sozialdemokraten unterstützen wir die globale und allmähliche Öffnung der Märkte, die jedoch nach sachgemäßen und insbesondere auf Gegenseitigkeit beruhenden Regeln ablaufen sollte. Unser Agrarmodell stellt hohe Anforderungen im gesellschaftlichen und ökologischen Bereich sowie in Bezug auf die Qualität der Agrarerzeugnisse. Das bedeutet auch, dass bestimmte Kosten von den Landwirten zu tragen sind, aber wir sollten nicht vergessen, dass der Umweltschutz ebenfalls berücksichtigt werden muss.
Das Hauptaugenmerk des internationalen Handels sollte der Qualität unserer Produkte gelten. Wir Sozialdemokraten halten es für sinnvoll, die Marke „Made in Europe“, die auch für die Qualität von nach europäischen Standards hergestellten Erzeugnissen stehen soll, zu etablieren und zu definieren. Sehr wichtig ist auch die Förderung des Absatzes von Agrarprodukten der Europäischen Union.
Ich beglückwünsche den Berichterstatter.
Nils Lundgren, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Frau Präsidentin! Dieser Bericht lässt mich an Alice im Wunderland denken, und, Frau Präsidentin, ich kann der Versuchung nicht widerstehen, meine Dolmetscher herauszufordern, indem ich ausrufe: ‚“Seltsamer und seltsamer!“, rief Alice‘. Was tun wir hier eigentlich? Ist es wirklich sinnvoll, dass die EU das Geld der europäischen Steuerzahler für Absatzförderungskampagnen ausgibt, mit denen sie die gleichen Steuerzahler zum Kauf von Waren überreden will, die diese bereits selbst subventioniert haben? Natürlich nicht. Eines der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik besteht darin, den Verbrauchern vernünftige Preise zu garantieren. Wenn das jedoch über Steuern anstatt durch Produktivitätssteigerungen finanziert wird, zahlen die Verbraucher jedoch in jedem Fall genauso viel für ihre Nahrungsmitte, nur auf anderem Wege. Hinzu kommt, dass der Anreiz zur Steigerung der Produktivität geschwächt wird, Somit werden die Lebensmittel wegen dieser Agrarpolitik langfristig teurer.
Der Ausschuss befürwortet Wettbewerbsbeschränkungen. Bei einer Abschaffung der Zölle wird die Produktion in den Mitgliedsländern durch billigere Produkte aus Drittländern bedroht. Im Bericht werden mehr Mittel für Kampagnen für die Stärkung der Marke der Union und die Ankurbelung des Verbrauchs vorgeschlagen. Der gesamte Vorschlag riecht nach verdecktem Protektionismus. Wir haben bereits viele Beispiele für EU-Werbekampagnen gesehen.
1997 wurden Absatzförderungskampagnen für Schnittblumen aus der EU durchgeführt, als Importe dank der Abschaffung von Zöllen billiger wurden. Der bedeutende schwedische Kolumnist Johan Hakelius schrieb damals folgendes in einer führenden schwedischen Zeitung: „Wenn EU-Bürger in ganz Europa die gleichen Blumen kaufen, verstärken sich natürlich der Zusammenhalt und die europäische Harmonie. Tulpen sind wichtig für den Frieden.“ In diesem Hause muss man vielleicht darauf hinweisen, dass das ironisch gemeint ist...
Im Jahr 2000 hatte die EU 450 000 Tonnen Olivenöl in ihren Lagern und beschloss, in den skandinavischen Ländern Absatzförderungskampagnen durchzuführen, um uns darüber zu informieren, wie gut und gesund Olivenöl ist.
2007 stimmte das Europäische Parlament für die Bereitstellung von Mitteln für Werbung im Milchsektor, um diesen Wirtschaftszweig vor der zunehmenden Marktliberalisierung zu schützen.
Es findet tatsächlich eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik statt. Sie kommt langsam voran, aber sie macht Fortschritte. Die Vorschläge des Berichterstatters führen uns jedoch gleich mehrere Schritte zurück. Sie zielen darauf ab, die Reformen, die endlich Wirklichkeit werden, durch verstärkte, Absatz fördernde Maßnahmen und Informationskampagnen zu ersetzen. Der Berichterstatter gibt der WTO die Schuld und will die Anzahl der Produkte erhöhen, die diese Unterstützung erhalten. Das ist nichts anderes als unlauterer Wettbewerb gegenüber den Agrarproduzenten in Ländern außerhalb der EU. Die Gemeinsame Agrarpolitik muss letztendlich abgeschafft und Preise und Produktion von Angebot und Nachfrage bestimmt werden, so wie es auf allen anderen Gebieten auch ist.
Durch unglückliche Beschlüsse in der Vergangenheit sitzen wir in einem unangemessenen System fest. Umso wichtiger ist es, dass wir uns in die richtige Richtung bewegen. Hier wird allerdings eine falsche Richtung empfohlen. Die Mittel, die jetzt durch Zollsenkungen, die Abschaffung von Ausfuhrerstattungen sowie durch gesenkte nationale Beihilfen für die Bürger Europas freigesetzt werden können, dürfen nicht durch die Veranschlagung von Haushaltsmitteln für Absatzförderungsmaßnahmen und Informationskampagnen verschwendet werden. Kampagnen und Werbung für Waren und Dienstleistungen müssen von den Herstellern bezahlt werden, und nicht von Steuerzahlern, die knapp bei Kasse sind.
Europa ist auf diesem Gebiet, ebenso wie auf vielen anderen, auf dem Holzweg. Die Europäische Union muss ein Europa der Freiheit werden, in dem Menschen und Unternehmen um die Gunst der Verbraucher kämpfen, und nicht um die der Protektionisten. Um Europas willen wünschte ich, ich könnte optimistisch sein, aber leider kann ich das nicht.
Mariann Fischer Boel , Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte den Abgeordneten für Ihre Beiträge zu dieser äußerst wichtigen Aussprache danken. Ich hoffe, wir alle sind uns darin einig, dass wir unbedingt Mittel benötigen, um die Verbraucher sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch auf den überseeischen Märkten über die hervorragende Qualität europäischer Erzeugnisse aufzuklären.
Ich muss sagen, dass es mich ein wenig überrascht, dass dieser Ansatz als protektionistisch bezeichnet wird, denn es ist gegenwärtig doch so, dass alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und alle anderen Akteure auf dem Agrarrohstoffmarkt bei den Verbrauchern für ihre Erzeugnisse werben.
In diesem Zusammenhang steht die Position der Europäischen Union fest, denn wir verfügen aus Sicht des Umweltschutzes, des Tierschutzes sowie mit Blick auf unsere strengen Veterinärvorschriften über qualitativ hochwertige Erzeugnisse.
Zur Frage der Nichtausschöpfung der Mittel oder der Tatsache, dass die Mittelausstattung gesunken ist, möchte ich sagen, dass eine Mittelverwendung nicht möglich war, weil auf Seiten der Erzeugerorganisationen kein Interesse an den überseeischen Märkten bestand. Ich hoffe, dieses Problem kann mit der Zusammenführung dieser beiden Verordnungen gelöst werden, damit sie besser und flexibler gehandhabt werden können.
Ich wäre beispielsweise im Rahmen der Generalüberprüfung bereit, darüber zu sprechen, welche Ziele wir für künftige Absatzförderungskampagnen zugunsten unserer Agrarerzeugnisse stecken könnten. Der letzte mögliche Zeitpunkt dafür wären meines Erachtens jedoch die Erörterungen zum künftigen Haushaltsplan, nach 2013.
Ich denke, wir haben im Zusammenhang mit der Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse und für Wein dennoch einige eindeutige Signale gesendet, wie wichtig eine Absatzförderung unserer Erzeugnisse ist.
Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch, den 12. Dezember 2007, statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Gábor Harangozó (PSE), schriftlich. – (EN) Angesichts der jüngsten Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der möglichen künftigen Entwicklung der WTO-Verhandlungen besteht die tatsächliche Notwendigkeit, die Absatzförderungsmechanismen der Gemeinschaft für Agrarerzeugnisse zu verbessern. Ferner ist im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans zur Vereinfachung die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern erforderlich. Absatzförderungsmaßnahmen und -kampagnen sollten vor dem Hintergrund des geplanten Zollabbaus, der Abschaffung der Ausfuhrerstattungen und der Kürzungen der internen Stützung oberste Priorität erhalten. Es liegt in dieser Hinsicht auf der Hand, dass wir den Anwendungsbereich und die Mittelausstattung für die Absatzförderung unserer Agrarerzeugnisse erweitern müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Erzeugnisse sowohl im Binnenmarkt als auch in Drittländern zu gewährleisten. In der Tat ist eine Erhöhung der Haushaltsmittel von entscheidender Bedeutung, um innerhalb eines einheitlichen und vereinfachten Rechtsrahmens anspruchsvolle Absatzförderungsinstrumente und transparente Maßnahmen sicherzustellen. Vor allem die Aussprache zur Gemeinsamen Marktorganisation, die wir heute Vormittag geführt haben, ist ein besonders gutes Beispiel dafür, wie dringend wir angemessene Investitionen in wirksame Absatzförderungsinstrumente und Vermarktungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb der Union benötigen.
Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN), schriftlich. – (PL) Frau Präsidentin! Wir sind uns alle einig, dass Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern sehr wichtig sind. Wir sind uns auch darüber einig, dass die Vorschriften vereinfacht und harmonisiert werden müssen und dass die Verwaltungsverfahren zur Umsetzung der Informationspolitik beschränkt werden müssen. Es ist uns ferner klar, dass entsprechende Informationen und Absatzförderung den Handel stimulieren und die Märkte für die Erzeugnisse zu sichern helfen. Wir sind auch alle der Meinung, dass der Betrag von 45 840 000 Euro als das Niveau der Finanzausstattung für 2007 viel zu niedrig ist.
Wie sollen wir auf diese Situation reagieren? Worauf sollten wir uns in erster Linie konzentrieren? Ich meine, dass wir den Fokus auf die Absatzförderung für gesunde, GMO-freie Agrarerzeugnisse aus biologischem Anbau richten sollten. Wir sollten bei Jugendlichen und Bildungseinrichtungen ansetzen. Im Rahmen besonderer Absatzförderungsmaßnahmen für Schulkinder sollte außer Obst auch eine breite Palette gesunder Produkte aus biologischem Anbau propagiert werden.
Entscheidend für den Erfolg ist ein Kennzeichnungssystem, das dem Verbraucher wichtige Informationen liefert, z. B. über Herkunft, Qualität, Herstellungsmethode, Sicherheit und Nährstoffgehalt des Produkts. Diese Information sollte auf der Verpackung in der jeweiligen lokalen Sprache des Verbrauchers gegeben werden. Beim Handel und bei der Kennzeichnung in Supermärkten müssen, besonders in den neuen Mitgliedstaaten, entsprechende Änderungen vorgenommen werden.
Folgende Maßnahmen sind zur Erreichung der gewünschten Ergebnisse maßgeblich: Erforschung neuer Märkte, Verbesserung des gesamten Kontrollsystems und gute Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedstaaten.
Andrzej Tomasz Zapałowski (UEN), schriftlich. – (PL) Frau Präsidentin! Der von uns heute diskutierte Bericht über Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse sollte in seinem Titel das Wort „ökologisch“ enthalten. Die Gesellschaft kann letztlich nur eine bestimmte Menge an Nahrungsmitteln verbrauchen, weshalb es uns nicht so sehr um eine Erhöhung des Verbrauchs geht, sondern um gesunde Ernährung und qualitativ hochwertige Lebensmittel.
Viele große Gaststättenunternehmen auf dem Gebiet der Europäischen Union liefern Essen, das so viele Chemikalien und Düngemittel enthält, dass es nicht verwundern kann, wenn jede neue Generation von Europäern dicker als die vorangehende ist. Ich wünsche mir keine Absatzförderung für diese Art von Lebensmitteln, die dazu geführt haben, dass die europäische Gesellschaft anfälliger für Krankheiten und Fettleibigkeit ist. Wenn wir anfangen, unsere Bürger mit gesunden Lebensmitteln zu versorgen, wird sich der gute Ruf unserer Erzeugnisse weltweit verbreiten. Wir müssen die Welt davon überzeugen, dass Europa qualitativ hochwertige Lebensmittel erzeugt und verkauft.
Die Teile des Berichts, die sich für regionale Selbstversorgung bei der Erzeugung traditioneller Lebensmittel für die jeweilige Region aussprechen, werden von mir in vollem Umfang unterstützt. Abschließend möchte ich Herrn Golik für einen guten Bericht danken.