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Verfahren : 2006/0048(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0416/2007

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 12/12/2007 - 3.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0600

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 12. Dezember 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7. Stimmerklärungen
Protokoll
  

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

- Bericht Adriana Poli Bortone (A6-0464/2007)

 
  
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  Renate Sommer (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Heute wurden endlich auch für Kinder-Claims Übergangsfristen eingeführt. Die Kommission hat das vergessen und wollte diesen Schwarzen Peter dem Parlament zuschieben. Wir haben es verhindert, wir haben uns diesen Schwarzen Peter nicht zuschieben lassen. Wir haben die Kommission gezwungen, eine Erklärung abzugeben, dass es nötig ist, auch für Kinder-Claims Übergangsfristen einzuführen. Das Problem ist dabei nur: Da sich die Kommission so lange geweigert hat, eine entsprechende Vorlage zu machen, ist es zu einer Wettbewerbsverzerrung gekommen. Es wurden bereits Produkte vom Markt genommen, weil die Verordnung zwischenzeitlich in Kraft getreten war. Das ist also ein großer handwerklicher Fehler der Kommission.

Außerdem hatte ich im Namen meiner Fraktion einen Änderungsantrag zur Streichung des Artikels 4 eingereicht. Das war eine politische Demonstration. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass diese Verordnung unsinnig ist. Es ist nicht möglich, für alle Lebensmittel Nährwertprofile zu erstellen. Fast die Hälfte dieses Hauses trägt diese Meinung mit. Die EFSA hat inzwischen erklärt, dass sie sich nicht in der Lage sieht, alle Produkte mit Nährwertprofilen zu belegen. Bürokratie, Unsinnigkeit, ein überflüssiges Gesetz!

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE).(FI) Frau Präsidentin! Ich halte es für sehr wichtig, dass wir uns dafür einsetzen, gesundheitsbezogene Angaben über Produkte durchzusetzen, aber es ist richtig, dass wir dafür sorgen müssen, dass diese der Wahrheit entsprechen und auf Wissen beruhen. Es kann nicht sein, dass jedes Unternehmen seine eigenen Forschungsergebnisse und die so genannten kommerziellen Argumente selbst liefert, als wäre das ausreichend zum Thema Gesundheit. Mit anderen Worten, Forschung und Wissen müssen sich als angemessen und korrekt und somit als zuverlässig erweisen.

Es ist ausgesprochen wichtig, darauf zu achten, dass die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben korrekt sind und dass man dadurch in die Lage versetzt wird, auf eine gesündere Ernährung umzusteigen. Dies ist besonders wichtig für Kinder und Jugendliche, weil wir die schwer wiegenden Probleme kennen, die es derzeit in Europa mit Fettleibigkeit, Typ-II-Diabetes und deren Folgeerscheinungen gibt. Wir müssen dafür sorgen, dass der Nährwert gut ist und die gesundheitsbezogenen Angaben der Wahrheit entsprechen.

 
  
  

- Bericht Klaus-Heiner Lehne (A6-0453/2007)

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE). - (CS) Frau Präsidentin! Ich habe gegen den Bericht über die Liberalisierung des Sekundärmarktes für Ersatzteile gestimmt. Die Strategie ist in sich nicht ausgewogen.

Einerseits fordern wir von der Industrie die Entwicklung von Kraftfahrzeugen, die immer sicherer sind, und bekämpfen die industrielle Piraterie. Im Widerspruch dazu hat das Parlament heute jedoch den Nachbau von Ersatzteilen gesetzlich zugelassen, wodurch diese angeblich preislich günstiger werden. Dadurch wird allerdings der Sicherheitsstandard im reparierten Fahrzeug beeinträchtigt und dem Verbraucher damit keine vollständige Sicherheit geboten. Die Befürworter der Marktöffnung, vor allem aus Großbritannien, behaupten, kleine und mittlere Unternehmen würden von dieser Politik profitieren. Die Mehrzahl der heute erhältlichen billigen Kopien von patentierten Ersatzteilen wird jedoch in Asien, nicht in Europa gefertigt. Dennoch liegen die Kosten für Ersatzteile in den zehn Mitgliedstaaten, in denen es bislang keinen Designschutz gibt, um 7 % höher als in den übrigen 17 Staaten. Letztere schützen Muster so wie Japan und andere führende Staaten im Automobilsektor. Gestatten Sie mir, die Aufmerksamkeit auf die Tatsache zu lenken, dass bei einem Unfall jetzt sowohl Fahrzeuginsassen als auch Fußgänger größeren Risiken ausgesetzt sind, weil Nichtoriginalersatzteile von minderer Qualität sind. Die Richtlinie ist bedauerlicherweise ein Beispiel für eine inkonsistente EU-Strategie.

 
  
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  Jan Březina (PPE-DE). - (CS) Frau Präsidentin! Ich möchte meine Ablehnung der Beschränkung des gesetzlichen Geschmacksmusterschutzes für Ersatzteile zum Ausdruck bringen. Wir sind Zeugen einer beispiellosen Einmischung im Bereich gewerblicher Schutzrechte. Bei Missbrauch von Monopolen durch Eigentümer von Schutzrechten können übliche gesetzliche Instrumente wie Lizenzauflagen angewendet werden. Die Entwicklung eines Geschmacksmusters verursacht erhebliche Kosten, weshalb der rechtliche Schutz auch aus wirtschaftlicher Sicht angemessen ist. Eine entsprechende Aufhebung wird nicht zu der von der Kommission erwarteten Liberalisierung des Ersatzteilmarktes führen, sondern höchstwahrscheinlich zu einem Preisanstieg des Endprodukts. Es ist voraussehbar, dass die Hersteller auf die Präsenz unabhängiger Produzenten im Ersatzteilmarkt mit einem Ausgleich ihrer Verluste durch höhere Preise reagieren werden. Besorgniserregend ist auch die Tatsache, dass die niedrigeren Kosten für die Ersatzteile unabhängiger Hersteller in Sicherheits- und Qualitätseinbußen resultieren. Mich beunruhigt, dass damit letztlich eine Gefährdung der Verbraucher verbunden ist.

 
  
  

- Bericht Giuseppe Castiglione (A6-0477/2007)

 
  
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  Michl Ebner (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Ich möchte mitteilen, dass ich für den Bericht Castiglione gestimmt habe und der Auffassung bin, dass es ein sehr ausgewogener Bericht ist, vor allem, wenn man sieht, was für eine Ausgangslage wir hatten: 800 Änderungsanträge im Landwirtschaftsausschuss. Die Bemühungen, sowohl des Berichterstatters als auch einer Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen, haben ohne Zweifel Früchte getragen in einem Sektor, der mit großen Schwierigkeiten behaftet ist und in dem es unbedingt notwendig ist, dass wir den Menschen, die in diesem Bereich tätig sind, eine Zukunftsperspektive geben.

Ich glaube, hier ist die Grundlage gelegt worden, und ich hoffe, dass die Europäische Kommission den Entscheidungen des Europäischen Parlaments in der entsprechenden Form, soweit es irgend möglich ist – d.h. zu 100%, wenn es geht –, im Geiste der neuen Verträge Rechnung tragen wird.

 
  
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  Anja Weisgerber (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Die heutige Abstimmung über die Weinmarktreform ist ein sehr großer Erfolg für das Europäische Parlament und die verschiedenen Weinregionen und die Winzer. So konnten wir durchsetzen, dass die Anreicherung von Wein mit Saccharose weiterhin möglich ist. Den Plänen der Kommission, jetzt bereits festzulegen, das Verbot der Neuanpflanzungen 2014 aufzuheben, hat das Parlament eine Absage erteilt. Hier haben wir eine praktikable Lösung vorgeschlagen, indem wir uns dafür einsetzen, dass über die Liberalisierung erst nach dem Vorliegen einer Studie im Jahr 2012 entschieden wird. Auch hinsichtlich der Etikettierung der verschiedenen Weine haben wir eine Einigung gefunden, die den verschiedenen Weinbezeichnungssystemen in Europa gebührend Rechnung trägt. Es ist uns auch gelungen, den Schutz der besonderen Flaschenformen bei uns in Franken, den Schutz des Bocksbeutels, in die Weinmarktordnung aufzunehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute ein sehr ausgewogenes Konzept vorgelegt, das eine gute Grundlage für die anstehenden Verhandlungen im Rat darstellen wird. Jetzt liegt die Verantwortung beim Rat, wir als Parlament haben unsere Aufgabe sehr gut erfüllt.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (UEN).(PL) Frau Präsidentin! Ich bin sehr erfreut, dass das Europäische Parlament den Vorschlag des Landwirtschaftsausschusses unterstützt hat, insbesondere den Änderungsantrag der polnischen Abgeordneten, dem zufolge die Nutzung von Handelsbezeichnungen wie „Obstwein“, „Apfelwein“ oder „Johannisbeerwein“ zugelassen wird. Solche Weine werden in meinem Land seit dem 13. Jahrhundert hergestellt, seit fast 800 Jahren also, und ich freue mich, dass das Europäische Parlament die Wirklichkeit und die Tatsachen anerkannt hat.

Abschließend möchte ich der Präsidentin zur ausgezeichneten Leitung der Sitzungen gratulieren, vor allem in dieser heute aufgeheizten – manchmal vielleicht überhitzten – Atmosphäre. Frau Präsidentin, als echter Vertreterin der britischen Schule von parlamentarischem Benehmen möchte ich Ihnen meine Anerkennung zollen.

 
  
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  Armando Veneto (PPE-DE). - (IT) Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Bezüglich der Abstimmung über die gemeinsame Marktorganisation für Wein möchte ich darauf hinweisen, dass ich für den von Herrn Lavarra von der PSE-Fraktion eingebrachten Änderungsantrag 294, dessen Mitunterzeichner ich bin, gestimmt habe, da Verbraucher nach meinem Dafürhalten das Recht haben sollten zu wissen, ob dem Wein, den sie trinken, Saccharose zugesetzt wurde, und weil die Rückverfolgbarkeit von Produkten jetzt ein von der Union allgemein befürwortetes Prinzip ist. Ich sehe keinen Grund, warum dieser Grundsatz nicht auch für den Weinsektor gelten sollte.

Aus dem gleichen Grund habe ich für Änderungsantrag 310 gestimmt, der von der UEN-Fraktion eingereicht worden ist. Keiner der beiden Anträge hat Auswirkungen auf den von Herrn Castiglione hart erarbeiteten Kompromiss. Abschließend zu meinem Standpunkt zu diesen Problemfeldern, der von dem meiner Fraktion abweicht: Die Interessen der Bürger bedeuten, dass die einzige politische Haltung, die es meines Erachtens zu beachten gilt, die Annahme jedes Vorschlags ist, der auf den Schutz dieser Interessen abzielt, egal von welcher Fraktion er stammt.

 
  
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  Danutė Budreikaitė (ALDE).(LT) Durch den Standpunkt der Kommission zur Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein werden bestimmte Länder, besonders die neuen Mitgliedstaaten, diskriminiert.

Das Vorhaben, EU-Weine in Drittländern zu fördern, soll den Handel ankurbeln, aber aus bestimmten Gründen trifft es sich, dass es an die zuvor kultivierten Rebflächen und Daten über die durchschnittliche Weinerzeugung in den letzten drei Jahren gekoppelt ist. Die Kommission will Weinausfuhren und bestimmte Etikettierungen unterstützen. Erzeuger und Exporteure in den unterstützten Ländern würden so von einem Wettbewerbsvorteil profitieren. Dass Weinerzeuger in Litauen und einigen anderen Ländern ohne Rebflächen keine Unterstützung erhalten, ist nicht zu akzeptieren.

Ich habe gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE). - (CS) Ich unterstütze die Reform des Weinmarktes, weil sich dadurch die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Weine erhöht. Das betrifft vor allem Italien, wo illegale Weingärten gerodet und keine weiteren Beihilfen für die Überproduktion minderwertiger Weine gewährt werden sollten. Durch die Reform sollte südlichen Produzenten jedoch nicht der Vorzug vor nördlichen Winzern gegeben werden. Ich bin kategorisch gegen die Rodung von Weinstöcken in Mähren, wo alles, was hergestellt wird, auch verwendet wird und die traditionelle Weinproduktion sowohl kulturell als auch für den Tourismus in dem Gebiet von großer Bedeutung ist. Ich lehne das Verbot der Zuckerung in Osteuropa, einschließlich Mähren, ab, es sei denn, das in südlichen Ländern praktizierte Säuern des Weines wird ebenfalls verboten. Ich begreife nicht, warum mährische Winzer teuren Most aus südlichen Ländern einkaufen sollen, nur um eine 200 Jahre alte Tradition des Süßens zu beenden, wodurch letztlich das traditionelle Bouquet und der Geschmack ihrer Qualitätsweine verändert werden. Dieser Ansatz widerspricht den Wettbewerbsprinzipien im Binnenmarkt, womit ich nicht einverstanden sein kann. Ich danke jenen Kolleginnen und Kollegen, die bei der Abstimmung hinter uns gestanden und damit gesunden Menschenverstand bewiesen haben. Die Kommission muss sich nun danach richten.

 
  
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  Jan Březina (PPE-DE). - (CS) Wir haben erlebt, wie die südlichen EU-Staaten mit einer ausgeprägten Weinkultur mit Händen und Füßen ihre Überproduktion an Wein verteidigen. Gleichzeitig werden aufgrund niedriger Preise für überschüssigen Wein durch übertriebene Beihilfen Qualitätsweine aus anderen Mitgliedstaaten vom Markt verdrängt. Ich erhebe Einspruch gegen die Tatsache, dass die Kommission die führenden Länder im europäischen Weinsektor mit Samthandschuhen anfasst, während Staaten wie die Tschechische Republik streng und sogar barsch behandelt werden. Wie sonst kann man den Vorschlag verstehen, an der häufigen Verwendung von Most im Süden der EU festzuhalten, während der Zusatz von Saccharose verboten wird. Darum freut es mich außerordentlich, dass das Parlament in verantwortungsvoller Weise an die Reform herangeht und ein Element der gleichen und fairen Behandlung eingebracht hat. Durch die Unterstützung des Zusetzens von Saccharose begünstigte das EU-Parlament unter anderem die Tschechische Republik und stellte seine Unparteilichkeit und Ablehnung der Einflussnahme aufgrund widerstreitender nationaler Interessen unter Beweis. Ich verstehe, dass eine Reform des Weinmarktes notwendig ist. Ich hege keinen Zweifel an den grundsätzlichen Zielen, vielmehr jedoch an der Art und Weise, wie diese erreicht werden sollen. Ich möchte die Bedeutung des Festhaltens am Prinzip der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung hervorheben.

 
  
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  Hynek Fajmon (PPE-DE). - (CS) Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe, wie die anderen Abgeordneten aus der Tschechischen Republik, die der tschechischen bürgerlich-demokratischen Partei (ODS) angehören, gegen den Bericht Castiglione gestimmt. Eine Reform, die einem solchen Ansatz folgt, nützt dem tschechischen, mährischen bzw. europäischen Weinbau nicht. Statt einer Öffnung und einem Abbau von Bestimmungen und Verwaltungslasten, die dem Weinsektor wirklich nützen würden, besteht eine Tendenz zu mehr Vorschriften, Beschränkungen und Auflagen. Zentrale Planung hat bislang nie zu positiven Ergebnissen geführt, und wird es auch nicht im Weinsektor tun. Aus diesem Grund habe ich den Bericht nicht unterstützt.

 
  
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  Daniel Hannan (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Mein Wahlkreis, Südostengland, ist die am schnellsten wachsende Weinbauregion in Europa. Als Folge des Klimawandels wird gegenwärtig eine größere Anbaufläche Englands für den Weinbau genutzt als je zuvor seit der Regierung Heinrichs II., also seit der letzten Wärmeepoche in Europa.

Die Winzer in unseren Grafschaften haben noch nie Subventionen von der EU gefordert. In Kent und Surrey, Sussex und Hampshire, Oxfordshire, Buckinghamshire und Berkshire haben wir gewerblich nutzbare Weinberge, die mit der Qualität ihrer Produktion stehen und fallen. Doch nun droht sich ihr großer Erfolg gegen sie zu wenden, da sie die für den gewerblichen Anbau zulässige Grenze in absehbarer Zeit erreichen werden.

Obwohl die Winzer nicht unter den EU-Rechtsrahmens fallen und keine Almosen angenommen haben, sollen sie sich nun dennoch den EU-Vorschriften unterwerfen.

Da wir aber Brüssel nicht um Geld bitten, wollen wir auch keine Beschränkungen aus Brüssel. Die englischen Winzer wollen einzig und allein die Möglichkeit haben, uneingeschränkten Wettbewerb zu treiben.

 
  
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  Adriana Poli Bortone (UEN). - (IT) Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Ich habe einem Dokument eine klare Absage erteilt, das durch die Annahme verschiedener Änderungsanträge weiter an Qualität eingebüßt hat. Letztere haben es nur schlimmer gemacht, vor allem durch die Einführung der Zuckerung, die wir jahrelang abwenden konnten, weil wir der Ansicht sind, der Zusatz von Zucker sei lediglich eine Methode, um die Natur zu ersetzen.

Die Mehrzahl der Abgeordneten hat Beihilfen für Traubenmost abgelehnt, die, obgleich es sich dabei nur um eine finanzielle Maßnahme handelt, nichtsdestotrotz den Schaden verringert hätte, der durch die Genehmigung der Zuckerung entstanden ist. Das ist ein Sieg für die Länder des Nordens und eine Niederlage für die Länder im Mittelmeerraum, denen es nicht gelungen ist, die die spezielle Eignung ihrer Gebiete zu verteidigen. Die vorliegende GMO schadet der Qualität und dem typischen, echten Charakter der Produkte und schädigt Weinbauern, -hersteller und -konsumenten.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Bekämpfung des Terrorismus (B6-0514/2007)

 
  
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  Antonio Masip Hidalgo (PSE). (ES) Frau Präsidentin! Meines Erachtens hat der heutige Tag viel Positives gebracht: Wir haben der Allianz der Zivilisationen eine Charta von Grundrechten gegeben, die seinerzeit von Präsident Zapatero und dem UNO-Generalsekretär Kofi Annan unterstützt wurden. Meiner Ansicht nach ist das ein viel versprechender Anfang.

Darüber hinaus wird in der von uns heute unterzeichneten Grundrechtscharta meiner Meinung nach die wahre Natur unserer Zivilisation festgeschrieben und nicht die fundamentalistischen Ansichten jener, die heute hergekommen sind, um ihren Widerstand zu äußern – eine bedauernswerte und brutale Einstellung. Es ist gleichermaßen bedauerlich und brutal, wenn islamische Radikale vergleichbar verbissen an tief verwurzelten Traditionen festhalten. Diese beiden Formen des Radikalismus müssen wir ausrotten, um in Frieden statt im Terror zu leben.

 
  
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  Mario Borghezio (UEN). - (IT) Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte darauf hinweisen, dass ich gegen den Bericht über den Terrorismus gestimmt habe, obwohl ich fälschlicherweise dafür gestimmt habe, was ich hiermit offiziell mitteile.

Ein scheinheiliger Bericht, ein Bericht, der die feige Haltung des Europas der Institutionen gegenüber dem Terrorismus verdeutlicht. Ihm fehlt sogar der Mut, das Kind beim Namen zu nennen: islamischer Terror. Dann stimmte das Haus gegen einen von mir und anderen Mitgliedern der UEN-Fraktion eingebrachten Änderungsantrag, in dem wir die Aufmerksamkeit Europas auf die Infiltrierung des Maghreb durch Al-Qaida gelenkt haben. Wir haben ihn vor ein paar Tagen eingereicht und leider haben uns die gestrigen Ereignisse jenseits unserer pessimistischsten Voraussagen Recht gegeben. Das islamische Massaker durch Al-Qaida hat die Armen in Algier getroffen und bedeutet auch das islamische Massaker derer, die wahrscheinlich selbst Muslime sind.

Dass so etwas vor Europas Haustür geschieht, ist beschämend, und dieses Haus lehnt einen Änderungsantrag ab, der zur Vergeltung aufruft, weil Europa seine Augen nicht vor der Bedrohung vor seiner Tür verschließen kann.

 
  
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  Dimitar Stoyanov (NI). - (BG) Ich habe mich bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag zur Bekämpfung des Terrorismus der Stimme enthalten. Selbstverständlich bin ich gegen die Ausbreitung des Terrorismus, aber ich kann auch kein Dokument unterstützen, das meiner Ansicht nach nur noch mehr Angst unter den Bürgern Europas schürt und zur weiteren Erreichung des ultimativen Ziels des Terrors beiträgt, nämlich Terror um des Terrors willen. Dennoch haben mich die vorgeschlagenen und angenommenen Änderungsanträge der Fraktion Union für das Europa der Nationen mit Freude erfüllt, in denen es heißt, man müsse die Ursachen bekämpfen, so wie auch das alte Sprichwort besagt, man müsse die Ursache jeder Krankheit behandeln. Wenn wir es also beispielsweise versäumen, auf Israel Druck auszuüben, um seine Politik der Abspaltung zu beenden und den Bau der Mauer zu stoppen, die Araber und Israelis voneinander trennt und damit die Araber ihrer grundlegenden Menschenrechte beraubt, tragen wir in wesentlich größerem Maße zum Kampf gegen den Terror bei als durch das Abhören von Telefonen und die Überwachung von Websites. Die Vorschläge der UEN-Fraktion für entgegenstehende Änderungsanträge hätten dennoch nicht abgelehnt werden sollen, da sie damit Aufmerksamkeit für die Entwicklung des Terrors in Europa gefordert hat, denn in meinem Heimatland entstehen verbotene Terrororganisationen unter dem Schutzschild der regierenden BRF.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE).(FI) Frau Präsidentin! Ich halte diese Entschließung für gut, aber auch für etwas widersprüchlich, da man an einigen Stellen den Eindruck gewinnt, als kapituliere man vor dem Terrorismus. Mit anderen Worten, in ihr wird der Gedanke, dass der Terrorismus vollständig beseitigt, dass er mit seinen Wurzeln ausgerottet werden muss, anscheinend nicht angenommen; Frau Muscardini von der UEN-Fraktion hat diesen Punkt in ihrem mündlichen Änderungsantrag angesprochen. Für mich ist dies eine der Fragestellungen, die bei der Erörterung dieses Berichts vielleicht etwas genauer hätte geprüft werden sollen.

Meines Erachtens sollte die Linie der Europäischen Union gegenüber dem Terrorismus absolut klar sein. Wir fördern Demokratie, Menschenrechte und Meinungsfreiheit, und wir können Terrorismus unter keinen Umständen hinnehmen. Ich hätte es auch begrüßt, wenn bei der Betrachtung seiner Ursachen mehr Gewicht auf die Bedeutung der Bildung gelegt worden wäre. Beispielsweise sollte der Kampf gegen Terrorismus in den palästinensischen Autonomiegebieten in erster Linie auf der Bildung beruhen, damit künftige Generationen frei von Hass ausgebildet und erzogen werden und auf diese Weise lernen können, in friedlicher Koexistenz mit ihren Nachbarn zusammenzuleben.

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Im Kampf gegen den Terrorismus haben wir alle rechtsstaatlichen Mittel einzusetzen, die effektiv und verfügbar sind. Die Union hat mit Partnern zu kooperieren, will sie erfolgreich sein.

Ich habe gegen diese Entschließung gestimmt, weil sie tendenziös antiamerikanisch ist. Anstatt sich gegen den Terrorismus zu stellen, stellt sich der Autor und stellen sich viele gegen eine Partnerschaft mit den USA im Kampf gegen den Terror. Ich habe auch deshalb dagegen gestimmt, weil Kommission und Rat in der Entschließung aufgefordert werden, Gefangene aus Guantánamo nach Europa zu bringen. Das hieße gleichzeitig auch, den Terrorismus nach Europa zu importieren. Es wäre ein falscher Akt.

Es gibt einen dritten Grund, warum ich dagegen gestimmt habe: In der Entschließung werden Maßnahmen abgelehnt, die nachweislich im Interesse des Kampfes gegen den Terror eingesetzt werden können, nämlich eine Flugpassagierdatei auch in Europa und eine Stärkung von Europol.

 
  
  

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

- Bericht Johannes Blokland (A6-0416/2007)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Das Luftverkehrsabkommen mit Marokko ist das zweite Abkommen zum so genannten gemeinsamen europäischen Luftraum und das erste, das in diesem Zusammenhang mit einem Land abgeschlossen wird, das nicht auf dem europäischen Kontinent liegt.

Unter einem stärkeren politischem Aspekt bedauern wir, dass mit diesem Abkommen – wie es auch schon im Fall der Fischerei in unannehmbarer Weise geschehen ist – nicht ausdrücklich klargestellt wird, dass das Hoheitsgebiet in der Zuständigkeit des Königreichs Marokko das Gebiet unter marokkanischer Hoheitsgewalt in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht ist, was die Achtung des Völkerrechts und der legitimen und unveräußerlichen Rechte des Volks der Sahara sicherstellt.

Die marokkanische Hoheitsgewalt über das Gebiet der Westsahara ist völkerrechtlich nicht anerkannt, wie der Internationale Gerichtshof in Den Haag in seiner Stellungnahme vom Oktober 1975 betonte. Folglich hat Marokko als illegaler Besatzer des Gebiets der Westsahara keine Hoheitsgewalt oder Zuständigkeit über dieses Gebiet.

Zudem beruht dieses Abkommen fast ausschließlich auf der Unterstützung zweier Ziele, die wir ablehnen: der Öffnung der Märkte und der Harmonisierung von Regelungen, um den Wettbewerb im Luftverkehr zu fördern.

 
  
  

- Bericht Reimer Böge (A6-0485/2007)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Im Juni und Juli dieses Jahres gingen bei der Kommission der dritte und vierte Antrag auf Inanspruchnahme dieses Fonds ein. Die Anträge betrafen zwei deutsche Unternehmen und ein finnisches, die alle im Telekommunikationssektor tätig sind, genauer gesagt in der Herstellung von Mobiltelefonen.

Beide Anträge hängen mit der Produktionsverlagerung in Drittländer zusammen, durch die 4 211 Mitarbeiter entlassen werden sollen.

Neben diesen beiden Anträgen und zwei französischen Anfragen, die bereits genehmigt wurden, hat die Kommission bisher weitere Anträge aus Italien, Malta, Spanien und Portugal erhalten. Anfang des nächsten Jahres sollen diese Anträge genehmigt werden.

Wie wir betont haben, darf die Existenz dieses Fonds nicht dazu dienen, die unannehmbaren sozialen und wirtschaftlichen Kosten der Verlagerung von Unternehmen und der damit einher gehenden Entlassungen „abzufedern“.

Daher bestehen wir auf der Schaffung eines Rechtsrahmens, der Verlagerungen von Unternehmen verhindert und mit Strafen belegt. Nach unserer Auffassung muss jede öffentliche Beihilfe für Unternehmen an die Bedingung geknüpft sein, dass sich diese Unternehmen langfristig für regionale Entwicklung und Beschäftigung engagieren, und sie dürfen keinerlei Unterstützung erhalten, die zur Förderung von Verlagerungen genutzt werden kann. Genauso wesentlich ist, die Rolle der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten der Unternehmen und bei Managemententscheidungen struktureller Art zu stärken.

 
  
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  Nina Škottová (PPE-DE), schriftlich. (CS) Die aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung entnommenen Mittel belaufen sich auf etwa 3,6 % und betreffen lediglich drei Länder. Die Globalisierung hat jedoch mehr oder minder Einfluss auf sämtliche menschlichen Aktivitäten. Die geringe Ausschöpfung dieser Geldmittel wirft zumindest zwei Fragen auf: Erstens, sind die Auswirkungen der Globalisierung so begrenzt und zweitens, ist bekannt, wie man an Mittel aus dem Fonds herankommt? Anders gesagt kann man sich zunächst fragen, ob wir den Fonds wirklich brauchen. Wenn ja, dann sind zweitens eine genauere Definition der potenziellen Folgen der Globalisierung und eine Überprüfung der Regeln für den Bezug von Mitteln erforderlich, so dass der Fonds auch anderen Ländern und ihren problematischeren Regionen zur Verfügung steht und für diese begreiflich ist. Hinweise auf wirtschaftliche, soziale und andere Elemente wären in diesem Zusammenhang auch hilfreich. Rechtfertigungen wie „Unvorhersehbarkeit“ seitens der Kommission sind schwer hinzunehmen. Aufgrund der oben angeführten Zweifel habe ich gegen den Vorschlag gestimmt.

 
  
  

- Bericht Reimer Böge (A6-0499/2007)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments bildet mit der Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung einen festen Bestandteil des Haushaltsentwurfs der Kommission für 2008.

So wird neben der Korrektur von 1 600 Millionen Euro im mehrjährigen Finanzrahmen mit der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments auch vorgeschlagen, die Finanzierung der Programme für das Europäische Globale Satellitennavigationssystem (EGNOS-GALILEO) um etwa 200 Millionen Euro zu ergänzen. Durch die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments soll außerdem die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU weitere 70 Millionen Euro Finanzierung erhalten.

Anzumerken ist, dass der Berichterstatter betont, dass „generell für Maßnahmen im Bereich der Außenbeziehungen und insbesondere der GASP auf lange Sicht im Vergleich zu den inzwischen ermittelten Erfordernissen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen”. Er erläutert, dass zu den „ermittelten Erfordernissen“ die Verstärkung der EU-„Missionen“ im Kosovo und in Afghanistan zählt. Auf diese Weise werden der zunehmenden EU-Einmischung und militärischen Intervention als Unterstützung von NATO-Operationen neue Impulse gegeben, sowohl auf dem Balkan – wo ein Beispiel die Vorbereitungen sind, die „einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo“ in Verletzung des Völkerrechts zu unterstützen –, als auch in Zentralasien, besonders durch die Finanzierung dieser „Missionen“ aus dem Gemeinschaftshaushalt. Dies sind politische und militärische Zielstellungen, die wir eindeutig ablehnen.

 
  
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  Janusz Lewandowski (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Frau Präsidentin! Die Inanspruchnahme des Flexibilisierungsinstruments ist ebenso wie die Überprüfung der finanziellen Vorausschau das natürliche Ergebnis des Schlichtungsübereinkommens vom 23. November dieses Jahres bezüglich des Haushalts für 2008. Grundsätzlich soll das Flexibilisierungsinstrument den Haushaltsplan in schwer vorhersehbaren Ausnahmesituationen sichern. Nach meiner bescheidenen Erfahrung aber erfüllt der Einsatz dieses Instruments selten die Kriterien, die in der interinstitutionellen Vereinbarung festgelegt sind.

Dasselbe gilt für den Haushaltsplan für 2008. Sowohl die 200 Millionen Euro zur Finanzierung des Galileo-Programms im Jahr 2008 als auch die 70 Millionen Euro in der Rubrik 4 zur Finanzierung zusätzlicher Bedürfnisse im Bereich der GASP sind Lösungen für Probleme, die vorauszusehen waren. Trotz der Bedenken der Delegation des Europäischen Parlaments, die darauf hingewiesen hatte, dass die Satellitennavigation nicht angemessen finanziert ist und sie gemessen an den internationalen Ambitionen der Europäischen Union unzureichende Mittel zur Verfügung hat, ist es nicht gelungen, den Rat davon zu überzeugen, dass die entsprechenden Haushaltszuweisungen erhöht werden sollten.

In der endgültigen Fassung der Finanziellen Vorausschau für die Jahre 2007-13 haben sich Schwierigkeiten abgezeichnet, die sich während der Vorbereitungen des Haushalts 2008 bestätigt haben. Letztlich konnte das Europäische Parlament aber im Laufe des Konzertierungsverfahrens die Probleme, die der Rat verursacht hat, lösen. Angesichts falscher Darstellungen in den Medien sollten wir für die Zukunft entsprechende Schlüsse ziehen.

 
  
  

- Bericht Bogdan Golik (A6-0461/2007)

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh und Inger Segelström (PSE), schriftlich. − (SV) Wir können kein System befürworten, in dem Steuergelder dazu verwendet werden, europäische Agrarprodukte in Drittländern zu vermarkten. Solche Maßnahmen sollten nur in sehr begrenztem Umfang durchgeführt werden, und insbesondere nicht in Entwicklungsländern, da dort die Gefahr besteht, der einheimischen Industrie Schaden zuzufügen. Unserer Ansicht nach muss die EU die lokale Landwirtschaft in diesen Ländern ermuntern und nicht die Landwirte dort ausbooten. Eine funktionierende lokale Produktion kann für diese Länder eine Chance auf wirtschaftliche Entwicklung und einen Weg zu einer demokratischen Entwicklung bedeuten.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Die Vereinfachung der europäischen Gesetzgebung zu Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern ist für die Entwicklung einer einfacheren und überschaubareren GAP von höchster Bedeutung.

Ich begrüße den Kommissionsvorschlag, das System zu verbessern, vor allem die Konsolidierung der Rechtsvorschriften mit der Zusammenführung der beiden Verordnungen über den Binnenmarkt und über Drittländer.

Ich stimme dem Bericht Golik zu und möchte die Aussagen hervorheben, die darin zur notwendigen stärkeren Beachtung der Fragen von Information und Absatzförderung in den WTO-Verhandlungen enthalten sind.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. − (PL) Frau Präsidentin! Ich stimme für die Annahme des Berichts Golik über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern.

Der Berichterstatter stellt zu Recht fest, dass es gilt, die Gemeinschaftsregelungen zu Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern zu vereinfachen, um einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer einfachen und überschaubaren europäischen Agrarpolitik zu machen.

Ich stimme der Formulierung zu, dass Informationskampagnen dazu dienen sollten, den Verbrauchern entsprechende Kenntnisse über die nachhaltige Erzeugung im Rahmen der GAP, über qualitativ hochwertige EU-Agrarprodukte, den biologischen Landbau und andere gesundheitliche Aspekte zu vermitteln.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich.(EL) Angesichts der Tatsache, dass die WTO-Gespräche und eingegangenen Verpflichtungen zur Abschaffung von Ausfuhrerstattungen, Einschnitten bei EU-Beihilfen in Höhe von 20,1 Milliarden Euro und Preisrückgängen von 48 bis 73 % für die meisten in der EU hergestellten landwirtschaftlichen Erzeugnisse führen werden, sind gravierende Auswirkungen auf die Einkommen von Landwirten zu erwarten.

Mit dem Vorschlag für eine Verordnung versucht die Kommission den negativen Folgen entgegenzuwirken, die in der Vergangenheit aus dem GATT und den früheren Reformen der GAP entstanden sind, die durch die WTO und die erwarteten GAP-Reformen weiter verstärkt werden. Die Folgen werden überwiegend beim Vertrieb von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowohl an Drittstaaten als auch an EU-Länder spürbar, da Importzölle und interne Beihilfen für die EU-Landwirtschaft gleichzeitig drastisch gesenkt werden.

Deshalb gibt es Vorschläge für Förder- und Informationsprogramme. Dennoch kann man den Auswirkungen durch die für diese Programme vorgesehenen Mittel nicht entgegenwirkenIm Ergebnis wird es zu einer Verschärfung der Vertriebsprobleme von landwirtschaftlichen Produkten aus der EU an Drittstaaten sowie innerhalb der EU, einem Rückgang der Erzeugerpreise und einer wahren Katastrophe für kleine und mittlere Landwirte kommen, die bereits jetzt nur ein grenzwertiges Einkommen aus der Landwirtschaft beziehen. Andererseits nutzen die Programme vorwiegende großen Agrarbetrieben mit wettbewerbsfähigen Produktionskosten.

 
  
  

- Bericht Pedro Guerreiro (A6-0467/2007)

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, eine der vier Säulen der gemeinsamen Fischereipolitik, soll tief greifend umstrukturiert werden.

Im Vordergrund stehen dabei die Neufassung von Aspekten im Zusammenhang mit der Verbraucherinformation über Fischereierzeugnisse und eine gerechtere Verteilung des Mehrwerts der Produkte im gesamten Vermarktungsprozess (mit besonderem Schwerpunkt auf dem Erstverkauf).

Die EU muss auch zu Lösungen gelangen, um dem „Sozialdumping“, das heute in einigen Drittländern verbreitet praktiziert wird und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Fischereierzeugnisse verringert, entgegenzuwirken.

In diesem Bericht werden nationale Interessen geschützt, weshalb er meine Zustimmung verdient.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir begrüßen die Annnahme des Berichts über die GMO für Fischereierzeugnisse, mit dem der Europäischen Kommission klar signalisiert wird, dass eine ehrgeizige Überarbeitung dieser GMO dringend erforderlich ist, um ihren Beitrag zur Gewährleistung der Einkommen in diesem Sektor, zur Verbesserung der Vermarktung von Fischereierzeugnissen und zur Steigerung des Mehrwerts dieser Erzeugnisse zu erhöhen, besonders durch eine wesentliche Aufstockung der Finanzierung.

Angesichts dessen, dass die GMO eine effektive Antwort auf die Aufgaben geben soll, für die sie geschaffen wurde, und dass die unsicheren Einkommen im Fischereisektor zum großen Teil auf die Vermarktungsform in diesem Sektor zurückzuführen sind, bedauern wir, dass der Fischereiausschuss unsere Vorschläge abgelehnt hat, die genau den Kern des Problems betreffen, darunter:

- die Einführung maximaler Gewinnraten;

- die Notwendigkeit öffentlicher Beihilfen und die Schaffung wirksamer Marktinterventionsmechanismen;

- die Berücksichtigung von Produktionskosten bei der Festlegung von Richtpreisen;

- die Einführung von Entschädigungszahlungen für freiwillige zeitweilige Reduzierungen des Fangs oder Fischereiaufwands.

Dennoch werden wir uns weiter für diese gerechten Maßnahmen einsetzen.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei soll die Stabilität des Marktes und die Einkommenssicherung für die Beschäftigten in diesem Sektor gewährleisten. Diese Zielsetzungen und natürlich auch die im EG-Vertrag festgelegten sind richtig und hätten den europäischen Fischereigemeinden zu Wohlstand verhelfen sollen.

Die vergangenen zweieinhalb Jahrzehnte, in denen Brüssel eine zentralisierte Kontrolle in Form der GFP ausgeübt hat, hatten jedoch für diese Gemeinden katastrophale Folgen. Ein florierender Markt mit sicheren Arbeitsplätzen ist im Rahmen der GFP nicht zu erreichen, und die Kontrolle über die Fischereibewirtschaftung muss den von der Fischerei abhängigen Ländern zurückgegeben werden.

 
  
  

- Bericht Jörg Leichtfried (A6-0482/2007)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wie von uns dargestellt wurde, erfüllen die einzelstaatlichen Behörden bereits seit langem die nach internationalen Abkommen geltenden Vorschriften im Bereich der Zivilluftfahrt und gewährleisten deren Einhaltung. Die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie zwischen diesen Staaten und anderen Ländern ist bereits Realität, eine Realität, die weiter gefördert und entwickelt werden könnte, aber schon jetzt die Achtung der Souveränität jedes Landes, der Arbeitnehmer und ihrer Rechte (was vor allem die soziale Harmonisierung durch die Anwendung der günstigsten Bedingungen garantiert) und der Rechte der Nutzer sicherstellt.

Dennoch werden die Befugnisse jedes Mitgliedstaats im Bereich der Zivilluftfahrt allmählich auf die EU übertragen; und das ist ein Prozess, der besonders negativ ist, wenn er sich auf einem Gebiet ohne klar festgelegte Grenzen vollzieht.

Im Wesentlichen bedeutet die Errichtung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit einen weiteren „Schritt“ in diese Richtung. Dabei sollte betont werden, dass diese Agentur für die Wahrnehmung von Befugnissen zuständig sein wird, die derzeit von den jeweiligen nationalen Behörden wahrgenommen werden. Grundsätzlich ist dies eine Maßnahme hin zum so genannten einheitlichen europäischen Luftraum und zur Liberalisierung des Luftverkehrs und der Luftfahrt auf EU-Ebene. Diese Liberalisierung um der finanziellen Ertragslage willen stellt die Rechte der Arbeitnehmer, die Qualität der Leistungen und die Sicherheit in Frage.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Der Bericht Leichtfried markiert den Höhepunkt sehr komplexer Verhandlungen, in die das Parlament, der Rat und die Kommission gleichermaßen einbezogen sind. Die Ausweitung der Vollmachten der EASA ist für die Flugsicherheit in Europa eine wichtige Entwicklung, und meine Fraktion konnte die endgültige Kompromisslösung unterstützen.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bekräftige hiermit mein früheres Votum für den Bericht von Jörg Leichtfried. Die Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat haben mit Unterstützung der Kommission in einen Text gemündet, der einen soliden Kompromiss darstellt, auch wenn er nicht alle von mir unterstützten Forderungen vollständig erfüllt. Ich möchte die wichtige Rolle betonen, die die Europäische Agentur für Flugsicherheit bei der Überwachung der Luftfahrt, aber auch von Unternehmenspraktiken spielen wird. Die Agentur wird für die Erneuerung und Ausstellung von Zertifikaten und Lizenzen sowie für die Überwachung der Anwendung einheitlicher Sicherheitsstandards zuständig sein.

Außerdem kann sie Bußgelder für die nicht ordnungsgemäße Umsetzung von Sicherheitsanforderungen erheben. Aus diesem Grund erfreut mich der mit Änderungsantrag 15 erreichte Kompromiss, durch den die vollständige Selbständigkeit und Unparteilichkeit der Agentur gewährleistet wird, auch in Fragen des Entzugs von Zulassungen und der Verhängung von Geldbußen. Des Weiteren möchte ich hervorheben, dass das Personal eine gewichtige Rolle bei der Entwicklung und Arbeit dieses Organs spielen wird. Folglich teile ich ganz das Anliegen des Berichterstatters, den Status dieser Arbeit zu verbessern, gegebenenfalls durch Nutzung der Möglichkeiten, die das Beamtenstatut der Europäischen Union vorsieht.

 
  
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  Brian Simpson (PSE), schriftlich. (EN) Ich werde für diesen Bericht stimmen. Ich möchte dem Berichterstatter gratulieren, denn er hat eine äußerst wichtige technische Problematik aufgearbeitet. Dennoch möchte ich einige Anmerkungen machen.

Das Thema der Flugbegleiterzeugnisse löst natürlich in gewissen Mitgliedstaaten einigen Unmut aus und hat dazu geführt, dass die Flugbegleitergewerkschaften zielstrebig versucht haben, hier gegenzusteuern. Ich denke, der Berichterstatter hat einen Kompromiss gefunden, der helfen kann, die Befürchtungen einiger Mitgliedstaaten zu zerstreuen, gleichzeitig aber die wichtige Rolle der Flugbegleiter anerkennt. Manche Fluglinien nutzen ihre Flugbegleiter ganz offen aus, indem sie sie nicht nur als bloße „Flugzeugkellner“ betrachten, sondern darüber hinaus für Mindestgehälter mit Höchstarbeitszeiten beschäftigen und sie für ihre Ausbildung noch selbst bezahlen lassen.

Zweitens müssen wir anerkennen, dass die EU-OPS, wie von diesem Parlament genehmigt, nun in den Zuständigkeitsbereich der EASA fallen. Doch bei der Gelegenheit möchte ich die Kommission und die EASA daran erinnern, dass Flug- und Dienstzeiten gemäß Unterabschnitt Q der EU-OPS-Verordnung nicht geändert werden können, bevor nicht eine Studie zur Ermüdung in Auftrag gegeben und weitere Kreise der Branche zu Rate gezogen wurden.

Abschließend möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck geben, dass nun EU-weit zusätzliche Aspekte der Flugsicherheit, einschließlich der Überwachung der Cockpittüren und des aufgegebenen Gepäcks, umgesetzt werden können.

 
  
  

- Bericht Adriane Poli Bortone (A6-0464/2007)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wie allgemein bei Regelungen in diesem Bereich der Fall, beruhen die konkreten Zielsetzungen dieses Berichts auf der Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, um die Entwicklung des europäischen Binnenmarkts zu fördern, in diesem Fall hinsichtlich der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel.

Der Vorschlag besteht aus zwei Änderungsanträgen zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel und bezweckt, für eine ausreichende Übergangszeit gesundheitsbezogene Angaben vorzusehen, die sich auf die kindliche Entwicklung und Gesundheit beziehen.

Nährwertbezogene Angaben, die in einem Mitgliedstaat vor dem 1. Januar 2006 nach den geltenden nationalen Bestimmungen verwendet wurden und die nicht im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt sind, dürfen nach Inkrafttreten der Verordnung weitere drei Jahre verwendet werden. Auch andere gesundheitsbezogene Angaben als zur kindlichen Entwicklung und Gesundheit profitieren von den Übergangsmaßnahmen, die in Artikel 28 Absatz 5 und 6 der Verordnung niedergelegt sind. Ähnliche Übergangsmaßnahmen sind jetzt für Angaben zur kindlichen Entwicklung und Gesundheit vorgesehen.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe wegen der zur Sicherung der gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben erforderlichen Kontrollen für diesen Bericht gestimmt. Gesundes Essen ist nicht nur für viele die Voraussetzung für ein langes und aktives Leben, daher ist es wichtig, dem Verbraucher adäquate Informationen zur Verfügung zu stellen. Zu lange haben die Angaben einiger Hersteller beliebter Produkte die Verbraucher über die nährwert- und gesundheitsbezogenen Eigenschaften dieser Produkte irregeführt. Ich fordere die Kommission auf, die nötige Zeit zu investieren, um hier die gebotene Klarheit für die EU-Bürger sicherzustellen.

 
  
  

- Bericht Klaus-Heiner Lehne (A6-0453/2007)

 
  
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  Bert Doorn (PPE-DE), schriftlich. (NL) Die Liberalisierung des Marktes für Auto-Ersatzteile ist schon seit 1993 Gegenstand hitziger Debatten. Die Abschaffung des Geschmacksmusterschutzes für sichtbare Auto-Ersatzteile ist meiner Meinung nach längst überfällig. Daher stimme ich dem Vorschlag der Kommission uneingeschränkt zu, denn gegenwärtig gibt es keinen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt für solche Teile.

Sind Funktionsteile wie Außenspiegel oder Lichter zu ersetzen, so müssen die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Fahrzeugs erforderlichen Ersatzteile sofort verfügbar sein. Ich bin für eine raschestmögliche Liberalisierung auf europäischer Ebene und befürworte daher eine kürzestmögliche Übergangszeit, nämlich fünf Jahre. Selbstverständlich werde ich gegen Änderungsanträge stimmen, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, die Liberalisierung während der Übergangszeit rückgängig zu machen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht enthält einige Änderungen zum Vorschlag über eine Richtlinie zur Liberalisierung des Sekundär-Markts für Ersatzteile, die für die Kraftfahrzeugindustrie, aber auch die Maschinen-, Investitionsgüter- und Konsumgüterindustrie gilt.

Der Kommissionsvorschlag befürwortet ungeschützte Märkte, wogegen sich der Bericht für eine Übergangszeit von fünf Jahren für die Länder ausspricht, in denen wie im Fall von Portugal Marktschutz besteht.

Wir wissen, dass geschützte Märkte zu Großunternehmen mit einem Monopol für den Handel mit Ersatzteilen führen, da auf geschützten Märkten der Verbraucher Ersatz für defekte oder beschädigte Teile vom Originalhersteller erwerben muss. Dabei wird argumentiert, dass das Design des Produkts nicht geändert werden darf, wobei das Beispiel der Kraftfahrzeugindustrie das beste bekannte Beispiel ist, obwohl dieser Vorschlag für eine Richtlinie auch auf andere Branchen zutrifft. Allerdings gibt es in der Praxis Fälle, in denen der Austausch eines einfachen Teils eine ganze Teilekombination erfordert, was für den Verbraucher kostspielig ist.

Zudem gibt es in Portugal andererseits speziell mit der Kraftfahrzeugindustrie verbundene Fabriken, die dank ihrer Herstellung von Ersatzteilen für die renommierten Marken weiter arbeiten und für die die „Liberalisierung“ des Markts ernste Probleme aufwerfen würde.

 
  
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  Janelly Fourtou (ALDE), schriftlich. (FR) Im Bericht Lehne über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen habe ich beschlossen, einen Änderungsantrag zu unterstützen und zu unterschreiben, der einen Übergangszeitraum von acht Jahren vor der vollständigen Liberalisierung der Rechte auf geistiges Eigentum an Ersatzteilen vorschlägt, mit denen die Erscheinungsform von komplexen Erzeugnissen wie Kraftfahrzeugen wiederhergestellt werden soll. Bislang haben Studien zur Auswirkung keine bedeutende Verringerung des Verbraucherpreises dieser Teile in den Mitgliedstaaten nachgewiesen, in denen die Liberalisierung bereits erfolgt ist.

Ich bin auch der Auffassung, dass die Europäische Union hier ihren eigenen Interessen zuwiderhandelt. Andere Teile der Welt sind dabei, ihre Industrie mit gewerblichen Eigentumsrechten zu schützen, und die Europäische Union, trifft hier nicht die richtige Wahl, obwohl sie erklärt, dass sie die Verbraucher schützen und die Nachahmung bekämpfen will.

Es geht um das wirtschaftliche Gleichgewicht des Automobilsektors und die Sicherheit der europäischen Fahrzeugnutzer.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Die Richtlinie, die dem Parlament zum rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen vorgelegt wird, schlägt die vollständige Liberalisierung des Ersatzteilmarktes insbesondere im Automobilsektor vor.

Der Text des Berichterstatters ändert den Vorschlag wesentlich, indem er die Möglichkeit einführt, dass die Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften zum strikten Schutz der Muster und Modelle für fünf weitere Jahre beibehalten dürfen. Die Aufrechterhaltung des Monopols der Hersteller auf die Fertigung von Ersatzteilen ist ein Mittel, um die Verlagerung von Arbeitsplätzen in der Gemeinschaft in Länder wie die Türkei, Brasilien oder Korea zu verhindern, wo die Produktionskosten und das Qualitätsniveau niedriger sind.

Die übereilte Liberalisierung dieses Sektors könnte auch bedeutende Gefahren nach sich ziehen, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit. Wenn Fahrzeughersteller keine Verantwortung für die Fertigung von Ersatzteilen tragen sollen, gibt es keinerlei Garantie für ihre spezifikationsgerechte Ausführung und keine Gewährleistung der Qualität. Ohne Zweifel müssen wir den Schutz und die Sicherheit der Fahrzeugnutzer über jegliche wirtschaftliche oder politische Erwägungen stellen.

Nach dem Angriff auf die Post, die Bahn und den Energie- und Stromsektor nimmt sich Brüssel nun den Automobilbausektor vor. Es scheint, dass es für die Logik des Ultraglobalismus und für Zwangsderegulierung aus ideologischen Gründen keine Grenzen gibt.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
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  Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Herr Präsident! Der Binnenmarkt ist ein sehr komplexes Gebilde, das die Interessen verschiedener davon abhängiger Gruppen seit Jahren erfolgreich im Gleichgewicht hält.

Die Richtlinie zielt auf die vollständige Liberalisierung des Sekundärmarktes für Ersatzteile ab. Wir haben deshalb zum einen eine breit gefächerte Branche von Ersatzteilherstellern, die fordert, dass ihre Rechte bezüglich des freien Wettbewerbs und des Verbots eines Marktmonopols geachtet werden. Zum anderen gibt es die Automobilhersteller (und hier geht es vorrangig um die Automobilindustrie), die den Schutz ihrer Ersatzteilherstellung mit dem rechtlichen Schutz von Mustern begründen.

In dieser Situation, die zunächst unlösbar scheint, unterstütze ich den Ansatz des Berichterstatters, der ein System der begrenzten Musterschutzdauer vorschlägt. In der Praxis würde sich die Musterschutzdauer eng an der Lebensdauer eines komplexen Erzeugnisses orientieren.

Ich stimme auch dem Berichterstatter zu, dass sobald ein neues geschütztes Muster eingeführt wird, der Schutz von Mustern für Ersatzteile des vorhergehenden Musters erlöschen sollte. Er sollte ebenfalls erlöschen, wenn die Herstellung eines Musters, für das es keine Nachfolge gibt, eingestellt wird. Mir scheint dieser Vorschlag der am besten geeignete zu sein, der die Interessen der beteiligten Gruppen am besten schützt.

Ich unterstütze auch die vorgeschlagene Übergangsregelung, während der die Mitgliedstaaten, deren bestehende Rechtsvorschriften einen Geschmacksmusterschutz für Ersatzteile enthalten, diesen Geschmacksmusterschutz fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie beibehalten können.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Ich habe das Kompromisspaket befürwortet, jedoch die Änderungsanträge abgelehnt, wonach der Übergangszeitraum für die Reparaturklausel ausgedehnt werden soll.

 
  
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  Gary Titley (PSE), schriftlich. (EN) Ich befürworte einen wettbewerbsfähigen europäischen Ersatzteilmarkt. Dadurch werden die Kosten für die Verbraucher gesenkt und die Konjunktur für kleine und mittlere Betriebe angekurbelt. Deshalb unterstütze ich den Vorschlag der Kommission, der eine Öffnung der Ersatzteilmärkte für den Wettbewerb beinhaltet.

Daher kann ich nicht für Änderungsanträge stimmen, die eine Verlängerung der Zeitspanne bis zur Liberalisierung des Marktes auf bis zu acht Jahre beinhalten. Dies würde die Erreichung unseres Ziels, nämlich eines wettbewerbsfähigen Ersatzteilmarktes, nur hinauszögern.

 
  
  

- Bericht Giuseppe Castiglione (A6-0477/2007)

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh und Inger Segelström (PSE), schriftlich. − (SV) Wir haben aus folgenden Gründen gegen den Bericht und den Vorschlag der Kommission gestimmt:

- Wir hatten gehofft, die Reform würde Einsparungen für die europäischen Steuerzahler bedeuten und die Weinindustrie von der Finanzierung durch die Gemeinsame Agrarpolitik abkoppeln. Langfristig müssen unserer Ansicht nach die durch Steuern finanzierten EU-Subventionen für die europäische Weinerzeugung abgeschafft werden.

- Wir halten es für verwerflich, das Geld der Steuerzahler für die Vermarktung europäischer Weine zu verwenden. Dies widerspricht der Alkoholstrategie des Parlaments, die von einer restriktiven Haltung gegenüber der Absatzförderung für alkoholhaltige Getränke ausgeht. Vor diesem Hintergrund die Mittel für Vermarktungsmaßnahmen aufzustocken, zeigt eine traurige Doppelmoral.

- Darüber hinaus sind wir gegen die Vorschläge, die eine Verwendung europäischer Steuergelder für die Vermarktung von Gemeinschaftsweinen in Drittländern befürworten. Unserer Ansicht nach sollte man sehr vorsichtig sein mit der Vermarktung europäischer Weine, insbesondere in Entwicklungsländern, denn dabei besteht die Gefahr, dass die einheimische Industrie erstickt wird. Die Union sollte lokale Hersteller in Entwicklungsländern nicht schädigen, sondern sie vielmehr unterstützen.

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − – (IT) Frau Präsidentin! Ich stimme gegen den Bericht – nicht wegen Herrn Castigliones allgemeiner Herangehensweise, die einige positive Aspekte beinhaltet wie die Festlegung von Mengenbegrenzungen und die Umweltverträglichkeit des Rodens, das Verbot der Verwendung von außerhalb der EU hergestelltem Most und die Ausweitung von Maßnahmen, die die EU-Mitglieder selbständig einsetzen können. Meiner Ansicht nach sind die Billigung der Zuckerung sowie die Bestimmung, wonach diese Praktik nicht auf dem Etikett angegeben werden muss, für Verbraucher kritisch. Der Abschnitt über so genannte Obstweine ist gänzlich fraglich wie auch der im Bericht gewählte allgemeine Ansatz für Most. Als Italiener hoffe ich, dass Minister De Castro und seine Kolleginnen und Kollegen in der Lage sein werden, einen rechtlichen Rahmen auszuhandeln, der Qualität und Verbraucherrechten mehr Beachtung zollt.

 
  
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  Adam Bielan (UEN), schriftlich. − (PL) Frau Präsidentin! Ich unterstütze Herrn Castigliones Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein vollauf.

Die Bildung eines Weinmarktes, auf dem einfache und wirksame Regeln der Herstellung und die Prinzipien eines gesunden Wettbewerbs auf dem Gemeinschaftsmarkt herrschen, verbessert nicht nur die Qualität europäischer Erzeugnisse, sondern hebt auch den Lebensstandard der Obstanbauer.

Wichtig ist auch, dass die Verbraucher Klarheit über den Herstellungskreislauf eines bestimmten Erzeugnisses und dessen genaue Herkunft haben.

Darüber hinaus wirken sich diese Maßnahmen auch eindeutig günstig auf die Herstellung von Obstwein in meinem Heimatland aus; und vor allem aus diesem Grund unterstütze ich den Bericht.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir stimmen gegen diesen Bericht, da er keine erheblichen Änderungen zu den wichtigsten Punkten des schlechten Vorschlags der Europäischen Kommission für den Rebflächen- und Weinsektor enthält.

Wie wir stets betont haben, lehnen wir diese liberale Position ab, die für sich beansprucht, ein Schritt in Richtung Abbau der gemeinsamen Marktorganisation im Weinsektor zu sein. Das Europäische Parlament selbst untersuchte diese Frage und ging so weit, den Zusatz von Zucker zu erlauben und den möglichen Gehalt verglichen mit den damals geltenden Werten zu erhöhen.

Aber einer der schwerwiegendsten Aspekte ist, dass die ganze Frage der Liberalisierung der Pflanzungsrechte ab 2013 offen gelassen wird, obwohl der Berichterstatter anerkennt, dass sich dadurch die Erzeugung nur in den Händen der größten Weinbauern konzentriert, die schon jetzt von erheblichen öffentlichen Beihilfen und anderen Privilegien profitieren.

Wir bedauern auch, dass die von uns eingereichten Vorschläge zur Beibehaltung von Pflanzungsrechten und zur Unterstützung der Umstrukturierung von Weinanbaugebieten, vor allem Familienbetrieben, kleinen und mittelständischen Weinbauern und Weingenossenschaften, nicht angenommen wurden, wenngleich wir mit Befriedigung zur Kenntnis nehmen, dass einige Vorschläge gebilligt wurden, besonders der Vorschlag, der die Destillation von Trinkalkohol befürwortet.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Obwohl ich zustimme, dass es nötig ist, die GMO im Weinsektor zu reformieren, und den Vorschlag der Europäischen Kommission im Großen und Ganzen unterstütze, stellt der Bericht Castiglione meines Erachtens einen wichtigen Beitrag dar und enthält er einige Änderungsvorschläge, die das Kommissionsdokument wesentlich verbessern.

Unter anderen positiven Aspekten verweise ich hier auf die Einführung der Möglichkeit, die Beihilfen für die Destillation von Trinkalkohol fortzuführen.

Ich stimme für die Änderungsvorschläge 33 und 223, da ich denke, der Sektor sollte nicht abrupt liberalisiert werden, und lehne die Änderungsvorschläge 314, 347, 293 und 217 ab, weil ich nicht damit einverstanden bin, die Möglichkeit einzuführen, das Verfahren der Zuckeranreicherung fortzuführen, eine Praxis, die zwischen den Erzeugern ein Ungleichgewicht verursachen könnte. Daher unterstütze ich hier den ursprünglichen Wortlaut der Europäischen Kommission.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich begrüße die allgemeine Ausrichtung des Berichts mit seiner gründlichen Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission, der insbesondere eine massive Rodung von 400 000 Hektar Rebfläche vorgesehen hatte. Dieser Vorschlag hat die sozialen Realitäten des Weinbausektors außer Acht gelassen und hätte dazu geführt, dass noch mehr Brachland zum Nachteil der Landschaft entsteht. Der Bericht sieht die Rodung als eine potenziell interessante Maßnahme an, die auf freiwilliger Basis vorgeschlagen wird.

Ein weiterer positiver Vorschlag betrifft die mögliche Umsetzung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Weinsektor. Der europäische Weinbau braucht starke und erfolgreiche Akteure, damit er im internationalen Wettbewerb bestehen kann.

Dagegen gehen die Vorschläge zur Krisenprävention, so notwendig sie auch sind, nicht weit genug. Angesichts der Schwankungen in der Produktion schwankt, wären die vorgeschlagenen Maßnahmen nur ein Notbehelf. Es fehlt ein richtiger Mechanismus für das Krisenmanagement, der zusätzlich den existierenden Maßnahmen etwas Neues bringt.

Schließlich bedauere ich, dass es auf dem Etikett keinen Hinweis auf die Anreicherung durch den Zusatz von Saccharose gibt: Dies wäre eine klare und transparente Angabe für den Verbraucher gewesen.

 
  
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  Christa Klaß (PPE-DE), schriftlich. Den Besonderheiten der Weinregionen will die Kommission mit der GMO Rechnung tragen durch mehr Eigenverantwortung und mehr Gestaltungsmöglichkeiten.

Das Europäische Parlament hat heute genau diese Vorstellungen zu Papier gebracht. Wir sind überzeugt von unseren Vorschlägen, die, von allen Abgeordneten, quer durch alle Mitgliedstaaten gefunden wurden. Der Weinbau in Europa ist Teil unserer Kultur. Hier in Europa ist weltweit die Heimat des Weinanbaus. Weinbau bedeutet Wirtschaft, Einkommen und Arbeitsplätze. Es ist nicht die Aufgabe der Kommission, ein Marktgleichgewicht zu suchen, indem sie uns die Produktion begrenzt bzw. durch veränderte Bedingungen unmöglich macht. Es ist aber ihre Aufgabe, Marktanteile zu sichern und weltweit für den richtigen Stellenwert unserer Produkte zu sorgen. Nicht Marktbeschränkung, sondern Eroberung neuer Märkte muss das Ziel sein. Warum sollen wir die Weinbereitungsmethoden dort ändern, wo es keine Absatzprobleme gibt?! Das ist Teil alter Kultur und Weinanbautradition.

Das Europäische Parlament hat heute noch einmal ganz klar seine Meinung bekräftigt für mehr Marktmaßnahmen, nationale Budgets und regionale Gestaltungsmöglichkeit, für ein sozialverträgliches phasing-out der Interventionsmaßnahmen und für den Erhalt der bestehenden önologischen Verfahren, das heißt Saccharose und RTK gleichberechtigt nebeneinander durch weitere RTK-Beihilfen.

Ich hoffe, dass unsere Vorschläge Eingang finden in die neue Gemeinsame Marktordnung für Wein.

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. In für den Weinbau schlechten und sonnenarmen Jahrgängen reicht der natürliche Fruchtzuckeranteil der Trauben nicht aus, um so viel Alkohol zu produzieren, wie dies für die Gärung notwendig ist. Daher wird geschmacksneutraler Zucker zugegeben. Entscheidend ist hierbei, dass dies vor und nicht nach der Gärung geschieht, also aus sauren keine süßen Weine gemacht werden können, und ausschließlich für Tafel- und Landweine zulässig ist.

Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Die Pläne der Kommission, den bisher verwendeten Rübenzucker durch Traubenmost aus den südlichen Überschussgebieten zu ersetzen, sind nicht nachvollziehbar. Abgesehen von der intensiven Fachdiskussion über Geschmacksveränderungen ist auch ein klimapolitischer Aspekt festzuhalten. Es ist für mich nicht sinnvoll, den Most quer durch Europa in Gebiete zu transportieren, in denen die regionale Versorgung durch Zuckerrüben ohnehin gegeben ist.

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Die Änderungsanträge zu dem Bericht, zu dem wir heute Stellung genommen haben, waren völlig aberwitzig. Es sei nur ein Beispiel genannt: die Entscheidung über den Zuckergehalt verschiedener Weine sollte doch wohl den Verbrauchern überlassen bleiben, die diese Produkte kaufen. So etwas sollte nicht in Entscheidungsverfahren zwischen EU-Institutionen festgelegt werden.

Herstellern in anderen Teilen der Welt ist es gelungen, Weine zu produzieren, die dem Geschmack der europäischen Verbraucher entsprechen und gleichzeitig billiger sind als europäische Weine. Nach Meinung der Mehrheit im Europäischen Parlament muss das bekämpft werden, indem mehr Geld in die Agrarpolitik gepumpt wird und verschiedene Kampagnen durchgeführt werden.

Es besteht kein Zweifel daran, dass in Europa hervorragende Weine produziert werden. Die prinzipiell interessante Frage ist jedoch, ob man zulassen soll, dass ärmere Länder abgedrängt werden, um die europäische Weinproduktion zu begünstigen.

Es ist wichtig, eine Perspektive zu haben, die alle Aspekte einbezieht, und das schließt bei einer Diskussion über die Weinerzeugung auch die öffentliche Gesundheit ein.

Aus diesen Gründen habe ich für eine Ablehnung des Vorschlags der Kommission und gegen den Bericht des Parlaments zu diesem Thema gestimmt. Es ist notwendig, dass die Weinerzeuger auf einem freien Markt agieren und keine umfassenden Subventionen von der EU erhalten, wie das gegenwärtig der Fall ist.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich. – (FR) Die Weinbauern des Languedoc-Roussillon, des Kreuzes von Toulouse auf rotem Grund, das ein Jahrhundert des Aufstands symbolisiert, das mit Marcelin Albert 1907 begann und sich mit André Castéra 1976 fortsetzte, die Menschen, deren Land sich von der Rhône bis zur Garonne erstreckt, sollen von der Europäischen Kommission vertrieben werden, um auf ihrem Land stattdessen Kolonien britischer Pensionäre anzusiedeln. Teetrinker sollen die Menschen verdrängen, die davon leben, dass sie in den Weinbaugebieten Minervois, Corbières und Costières oder Picpoul Trauben ernten und Wein erzeugen.

Das ist ein Verbrechen gegen die Zivilisation! Und es wird unter dem verlogenen Deckmantel einer angeblichen Überproduktion begangen. Was ist aber die Wahrheit?

Die Wahrheit sind die 150 000 Hektar illegale Rebflächen in Spanien und in Italien. Diese illegalen Weinstöcke sollten gerodet werden, weil das, was man als Überproduktion bezeichnet, eigentlich übermäßiger Import ist – 12 Millionen Hektoliter im Jahr.

Außerdem wird für jeden Weinstock, den wir roden, ein neuer im Pazifischen Raum gepflanzt; und wenn China bei Wein auf den Geschmack kommt, werden wir wahrscheinlich einen weltweiten Engpass bei Wein erleben.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Mit ihrem Vorschlag zur Weinreform ist der Kommission wohl einmal mehr ein Glanzstück gelungen: Da möchte man auf der einen Seite, um Europas Weinseen auszutrocknen, die Reduktion von Weinanbaufläche finanziell belohnen, während andererseits ab 2013 überall bepflanzt werden darf. Wenn aber die Anbaubeschränkungen wegfallen, lohnen sich aufwändig zu bewirtschaftende Steillagen nicht mehr.

Nicht genug, dass man diese Winzer um ihre Existenz bangen lässt, würde mit dem ebenso geplanten Verbot von Zuckerzusatz gleich der ganze Norden in sonnenarmen Jahren um seine Ernte gebracht, um schließlich mit der Subventionsstreichung für Traubenmostkonzentrat auch noch den Weinanbau in Süden unmöglich zu machen. Nimmt man noch das überlegte Verbot der Bezeichnung Tafelwein hinzu, was unweigerlich zu einer Schwemme von Rebsortenweinen unterster Kategorie führen würde, kann man sich des Gedankens nicht erwehren, dass es den Planern dieser Reform einfach am notwendigen Fachwissen und an Sensibilität mangelt. Insofern stellt der Bericht Castiglione eine Verbesserung dar, weshalb ich für ihn gestimmt habe.

 
  
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  Pierre Pribetich (PSE), schriftlich.(FR) Meine Kollegen und ich haben den Bericht von Giuseppe Castiglione über die Gemeinsame Marktorganisation Wein mit großer Mehrheit gebilligt.

Ich habe insbesondere vier Änderungsanträge unterstützt, die ich nicht nur für den Schutz des europäischen Weinsektors besonders in Burgund und in Franche Comté, sondern auch für die Steigerung seiner Wettbewerbsfähigkeit als sehr wichtig erachte.

Ich habe für den Änderungsantrag 271 gestimmt, der sich gegen das Projekt der Europäischen Kommission richtet, das die Chaptalisierung abschaffen will. Es ist wirklich äußerst wichtig, die Weinerzeugungstraditionen der Chaptalisierung zu erhalten, die in vielen Regionen Europas einschließlich, so in Burgund und der Franche Comté – die ich vertrete – praktiziert werden.

Ich habe auch die Änderungsanträge 33 und 223 unterstützt, die sich gegen eine vollständige Liberalisierung der Pflanzrechte ab dem 1. Januar 2014 richten: Die Interessen der Weinbauern gebieten, dass wir bis zum Ende des Rodungsplans warten sollten, um zu sehen, wie effektiv er war, bevor wir die Liberalisierung vorsehen.

Schließlich habe ich für den Änderungsantrag 107 gestimmt, nach dem die obligatorische Destillation beibehalten werden soll.

Im Allgemeinen bin ich mit den Änderungen, die das Parlament vorgenommen hat, zufrieden, ich habe diesen Bericht unterstützt, und ich hoffe, dass er die vom 17. bis 19. Dezember stattfindende Tagung des Rates Landwirtschaft, bei der es um die Interessen unserer Regionen geht, positiv beeinflusst.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Ich stimme für den Bericht unseres geschätzten Kollegen Guiseppe Castiglione. Seit langem besteht die Notwendigkeit einer Reform, um den europäischen Weinsektor wiederzubeleben und seine Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern sowie alte Märkte zurückzugewinnen und neue zu erschließen. Die europäischen, vor allem italienischen Erzeuger müssen heute gegen neue gefährliche Konkurrenten ankommen.

Der Grund ist nicht nur, weil der interne Konsum gesunken ist, sondern vor allem, weil die Produktionskosten zu hoch sind, weil die Regelungen zu starr und kompliziert sind und die Möglichkeiten der Anpassung der Produktion an Veränderungen bei der Nachfrage vielfach einschränken, und weil die Strategien für die Absatz- und Verkaufsförderung zu zaghaft sind. Der Qualität der europäischen und italienischen Weine muss größere Anerkennung verschafft werden. Will die Europäische Union ihre marktführende Stellung im Weinsektor konsolidieren, so muss sich die Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Wein auf die Qualitätsverbesserung fokussieren, d. h. sie muss die territorialen Marken, eingetragenen Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angabe, die auf dem Weltmarkt für europäische Qualität stehen, fördern, schützen und stärken.

 
  
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  Karin Scheele (PSE), schriftlich. In für den Weinbau schlechten und sonnenarmen Jahrgängen reicht der natürliche Fruchtzuckeranteil der Trauben nicht aus, um so viel Alkohol zu produzieren, wie dies für die Gärung notwendig ist. Daher wird geschmacksneutraler Zucker zugegeben. Entscheidend ist hierbei, dass dies vor und nicht nach der Gärung geschieht, also aus sauren keine süßen Weine gemacht werden können, und ausschließlich für Tafel- und Landweine zulässig ist. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Die Pläne der Kommission, den bisher verwendeten Rübenzucker durch Traubenmost aus den südlichen Überschussgebieten zu ersetzen, sind nicht nachvollziehbar.

Abgesehen von der intensiven Fachdiskussion über Geschmacksveränderungen ist auch ein klimapolitischer Aspekt festzuhalten. Es ist für mich nicht sinnvoll, den Most quer durch Europa in Gebiete zu transportieren, in denen die regionale Versorgung durch Zuckerrüben ohnehin gegeben ist.

 
  
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  Brian Simpson (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, aber es gibt noch viele Bereiche, in denen Bedenken angebracht sind, mit denen sich das Parlament aber nicht auseinandersetzen wollte, vor allem die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors gegen Importe aus Drittländern und die Verbesserung der Qualität des in der EU erzeugten Weins. Bedauerlicherweise stehen einzelstaatliche und regionale Prioritäten einem dauerhaften Reformprogramm nun im Wege.

Wir in Europa müssen unseren Qualitätswein schützen, und wir müssen uns auch mit dem Problem auseinandersetzen, Qualitätsweine zu erschwinglichen Preisen zu produzieren. Zweifellos sind die Vorschläge der Kommission verwässert worden. Glücklicherweise wurden dennoch mein Änderungsantrag zur Aufhebung der Minimalbedingungen und die Änderungsanträge, die für eine Genehmigung der Zuckerung eintreten, vom Parlament angenommen. Diese Änderungsanträge sind unerlässlich für die Länder im Norden und auch für unsere Winzer in Großbritannien.

Die europäische Weinwirtschaft muss sich nach wie vor zahlreichen Herausforderungen stellen; wir erleben heute in der EU, wie unser Marktanteil zugunsten der amerikanischen Weinerzeuger immer kleiner wird.

Aber woran liegt das? Es liegt daran, dass sie dort hervorragende Weine zu günstigen Preisen produzieren können, mit einer Marketingstrategie, die sich nach den Vorlieben der Verbraucher des 21. Jahrhunderts richtet und nicht danach, was die Römer im dritten Jahrhundert angebaut haben. Was wir brauchen, ist Qualität, nicht Quantität, und wir müssen Wein erzeugen, der sein Geld wert ist.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. (EN) Der Weinmarkt in der EU ist abhängig davon, Weine in einer riesigen Auswahl anzubieten und eine nachhaltige Produktion vor Ort zu betreiben. Für viele ist das Thema Wein ebenso eine Sache der Kultur wie etwa die Sprache. Deshalb war die heutige Abstimmung auch so problematisch.

Die Auswirkungen einer Kennzeichnungspflicht für den Zuckergehalt oder eines an die Winzer gerichteten Verbots der Zuckerung würden die Weinerzeugung in Nordeuropa zum Erliegen bringen. Heute kommen viele ausgezeichnete Weine aus Großbritannien, vor allem aus dem Südosten Englands. Das geht auf die Römer zurück, die den ersten Wein nach Großbritannien brachten.

Ich habe für die Bewahrung dieser Tradition und für einen offenen Markt gestimmt.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Bekämpfung des Terrorismus (B6-0514/2007)

 
  
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  Philip Bradbourn (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die Konservativen haben gegen diesen Entschließungsantrag gestimmt. Erstens, weil er für mehr EU-Beteiligung über den vorgeschlagenen Reformvertrag eintritt und somit die Kompetenzen der EU in dem hochsensiblen Bereich der nationalen Sicherheit erweitern würde. Konservative glauben an eine starke Partnerschaft auf globaler Ebene mit allen Staaten, die dem Terror den Kampf angesagt haben, insbesondere mit unseren amerikanischen Verbündeten. Der vorliegende Entschließungsantrag wird aber der Tatsache nicht gerecht, dass wir in dieser Angelegenheit zusammenarbeiten und nicht harmonisieren müssen.

 
  
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  Michael Cashman (PSE), schriftlich. (EN) Die Britische Sozialdemokratische Delegation (EPLP) hat den Entschließungsantrag zur Bekämpfung des Terrorismus begrüßt und unterstützt. Wenn auch die endgültige Fassung des vom Europäischen Parlament verabschiedeten Entschließungsantrags nicht ideal ist, sind wir uns darüber im Klaren, wie wichtig es ist, ein deutliches und unmissverständliches Signal unserer Unnachgiebigkeit an all jene zu übermitteln, die unsere Lebensweise bedrohen.

Die EPLP ist davon überzeugt, dass die EU alles in ihrer Macht Stehende tun kann und tun wird, um den Terrorismus zu besiegen, und dass wir mit den Nachbarmitgliedstaaten und internationalen Verbündeten gemeinsam mehr Chancen haben, dieses langfristige Ziel zu erreichen, als durch eine isolationistische Politik.

Wir übernehmen die volle Verantwortung für unsere Rolle als Parlamentarier, die Vorschläge der Kommission in diesem Bereich eingehend zu untersuchen, um sicherzustellen, dass jedes Gesetz, das verabschiedet wird, zweckmäßig und angemessen ist und die Grundrechte unserer Bürger wahrt. Wir werden bei Meinungsverschiedenheiten weiterhin kritisch gegenüber der Politik der Verbündeten sein, erkennen jedoch an, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und anderen demokratischen Staaten fortgesetzt werden muss. Wir begrüßen diese Zusammenarbeit und insbesondere die wichtige Beziehung zwischen der EU und den USA im Bereich Justiz und Inneres. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass wir nur durch Zusammenarbeit mit unseren Verbündeten, nicht aber durch Feindseligkeit und Vergeltung diejenigen besiegen werden, die danach trachten, unsere Werte und Grundsätze mit Gewalt und Hass zu zerstören.

 
  
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  Sylwester Chruszcz (NI), schriftlich. − (PL) Frau Präsidentin! Die Mitgliedstaaten der EU haben die Pflicht, Terrorismus in jeder Form zu bekämpfen; dabei müssen aber die Gesetze eingehalten und die Menschenrechte und Bürgerfreiheiten respektiert werden. Der Kampf gegen den Terrorismus geschieht über nationale Grenzen hinweg, und internationale Zusammenarbeit ist hier ganz offensichtlich erforderlich.

Es ist unbedingt notwendig, dass alle Institutionen und Behörden, die besondere Befugnis im Kampf gegen den Terrorismus haben, einer vollständigen demokratischen Kontrolle durch eine unabhängige Justiz unterliegen.

Der Kampf gegen den Terrorismus darf nicht – wie es in der heute angenommenen Entschließung versucht wird – dazu dienen, die Befugnisse von Polizei und Justiz in Brüssel zulasten der Nationalstaaten auszuweiten. Aus diesem Grund habe ich die heutige Entschließung zum Terrorismus in der EU nicht unterstützt.

 
  
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  Patrick Gaubert (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Der Terrorismus ist zu einer Bedrohung für die Sicherheit aller Bürger der Europäischen Union geworden, die größer denn je ist. Daher hat die PPE-DE-Fraktion dem Kampf gegen den Terrorismus Vorrang eingeräumt und wünscht, dass dazu eine Entschließung angenommen wird.

Die vorgeschlagene Entschließung unterstreicht, wie schwierig und wie notwendig es ist, das richtige Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Achtung der persönlichen Freiheiten zu finden. In unseren europäischen Demokratien müssen wir wirklich gewährleisten, dass die Instrumente zur Bekämpfung des Terrorismus ihrem Zweck angemessen sind, sodass sie die persönlichen Freiheiten unserer Bürger nicht gefährden.

Gleichzeitig dürfen wir nicht aus dem Auge verlieren, dass das vorrangige Ziel der Union darin besteht, das Recht jedes europäischen Bürgers auf Leben und Sicherheit zu verteidigen, und sie deshalb den Terrorismus verhindern und bekämpfen muss.

Es ist bedauerlich, dass eine Vielzahl von besonders unangemessenen und in manchen Fällen unberechtigten Bestimmungen die Ausgewogenheit dieses Texts zerstört hat. Trotz der von unserer Fraktion eingebrachten Änderungsanträge spiegelt die letztendlich im Plenum angenommene Entschließung weder den Geist noch den Wortlaut unserer Position zu diesem Thema wider, und aus diesem Grund habe ich dagegen gestimmt.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Obwohl sie bestimmte Punkte enthält, die, wenn auch gemäßigt, die Verletzungen der Menschenrechte im Namen der so genannten Terrorismusbekämpfung kritisieren – Verletzungen, die wir von Anfang an klar und deutlich verurteilt haben –, distanziert sich diese Entschließung nicht von diesem Kampf oder will ihn nicht in Frage stellen, wenn das Völkerrecht missachtet und in seinem Namen Staatsterrorismus praktiziert wird.

Sicherlich fordert sie Kritik an der Verletzung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren und Datenschutz, an mangelnder Transparenz und an demokratischer Überwachung, an der Weigerung des Rates, „zu den Vorwürfen des Machtmissbrauchs unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung Stellung zu nehmen, besonders im Fall außerordentlicher Auslieferungen und so genannter „Black Sites“ unter Federführung der CIA“.

Dennoch können wir nicht hinnehmen, dass unter dem Deckmantel des so genannten „Kampfs gegen den Terrorismus“ das Parlament „die Annahme des neuen Reformvertrags“ begrüßen und die Mitgliedstaaten auffordern soll, „ihn zu ratifizieren“; dass es wieder einmal betonen soll, dass „die USA auf diesem Gebiet ein wichtiger Partner ist“ und sich damit die US-Außenpolitik komplett zu Eigen macht; oder dass es dazu auffordern soll, „die Befugnisse von Europol zu verstärken“ und der Agentur dazu die „Vollmacht zur Durchführung unabhängiger Ermittlungen“ einzuräumen.

 
  
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  Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Ich konnte den heutigen Entschließungsantrag zur Bekämpfung des Terrorismus aus verschiedenen Gründen nicht unterstützen.

Zum einen kann ich den darin enthaltenen Enthusiasmus im Hinblick auf den Reformvertrag (Vertrag von Lissabon) nicht teilen. Ich glaube nicht, dass Europa durch den Reformvertrag für die Bürger der Mitgliedstaaten sicherer wird.

Zum anderen habe ich so meine Bedenken in Bezug auf die Aspekte der bürgerlichen Freiheiten in diesem Entschließungsantrags. Dieser Entschließungsantrag enthält zwar einige sehr gute Ansätze, ist aber unausgewogen, weil er zu einseitig auf Gesetze und sicherheitspolitische Zusammenarbeit abzielt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Europa ist verstärkt ins Visier von Terroristen geraten, weil es sich zum Handlanger der völker- und menschenrechtswidrigen Außenpolitik der USA degradieren ließ und es auch in der Palästinenserfrage nicht geschafft hat, als ehrlicher Makler aufzutreten. Die EU muss endlich erkennen, dass die Massenzuwanderung aus der islamischen Welt ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellt, vor allem seit die Emigration nach Europa den Märtyrerstatus verschafft und die Unterwanderung des christlichen Abendlands durch moslemische Zuwanderer zum religiösen Ziel erklärt wurde.

Statt sich also in diesem Sinne für einen sofortigen Zuwanderungsstopp aus islamischen Ländern einzusetzen und die Repatriierung illegaler Zuwanderer in Angriff zu nehmen, fährt die EU einen Kuschelkurs, um bereits anwesende Muslime ja nicht zu verärgern. Da der vorliegende Bericht vor allem den demokratieverachtenden EU-Reformvertrag als Heilmittel gegen Terrorismus zu betrachten scheint, habe ich heute dagegen gestimmt.

 
  
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  Cristiana Muscardini (UEN), schriftlich. − (IT) Wir hatten das Europäische Parlament aufgefordert, sich ernsthaft mit dem Problem der Bekämpfung des Terrorismus auf der Juli-Tagung zu befassen. Ein kluger Kopf entschied jedoch, im September darüber zu reden und im Dezember abzustimmen: weitere fünf Monate verschwendet und noch mehr Worte, die darauf zielen, das Recht auf freie Meinungsäußerung von Terroristen, die zunehmend Informationsnetze nutzen, zu verteidigen, statt die Sicherheit der europäischen Bürger und anderer Länder zu schützen, die von Terroristen angegriffen werden.

Wir vergeben den Sacharow-Preis an Salih Mahmud Osman und lassen ihn allein im Kampf um das Leben von Millionen Menschen in Darfur. Wir ignorieren weiterhin die Gewalt islamistischer Fundamentalisten in Somalia und weinen Krokodilstränen angesichts der 50 Opfer in Algerien.

Welch Schande!

Aus diesem Grund kann ich Ihren Entschließungsantrag nicht unterstützen und stimme dagegen.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich.(EL) Der Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments entspricht und übertrifft in vieler Hinsicht die reaktionäre Politik und demokratiefeindlichen Maßnahmen der EU, die unter dem Vorwand der Bekämpfung des Terrorismus Grundrechte und demokratische Freiheiten der Arbeitnehmer einschränkt. In der Entschließung wird die weitere Stärkung der Zusammenarbeit von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zwischen Vollstreckungsmechanismen und Geheimdiensten der Mitgliedstaaten, Europol und Eurojust und größere Effizienz beim Betrieb der SIS-II- und VIS-Datendanken gefordert, um die Wirksamkeit der Überwachung und die Archivierung von Informationen über Arbeitnehmer in der EU auszuweiten und zu verstärken. Die vorliegende Entschließung liegt nicht nur ganz auf einer Linie mit der neuen Dimension, die die EU ihrer Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus gibt, d. h. die Bekämpfung und Prävention so genannter gewalttätiger Radikalisierung, sondern darin wird auch dazu aufgerufen, für die Strategie zu kämpfen. Außerdem sollte sie auf die Verhinderung der Aufwiegelung zur Begehung von Gewalttaten ausgerichtet sein. Diese gegen eine Radikalisierung gerichtete Strategie zeigt das eigentliche Ziel der so genannten Antiterrorpolitik der EU und ihrer Vollstreckungsmechanismen, nämlich all jene Menschen, die sich dieser reaktionären Politik widersetzen und sie in Frage stellen. Aber ganz gleich, wie viele Entschließungen von den politischen Sprachrohren der Monopole verabschiedet werden – sie werden den Widerstandsbewegungen und der stetig wachsenden öffentlichen Meinung keinen Einhalt gebieten, die die EU selbst als eine imperialistische Staatengemeinschaft des europäischen Kapitals herausfordern.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 (B6-0500/2007)

 
  
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  Colm Burke, Avril Doyle, Jim Higgins, Mairead McGuinness und Gay Mitchell (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die Fine-Gael-Delegation im Europäischen Parlament hat gegen Ziffer 16 des Entschließungsantrags zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 gestimmt, weil wir uns mit Nachdruck gegen jegliche EU-Initiative zur Etablierung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) aussprechen. Wir begrüßen es, dass die Kommission nicht die Absicht hat, die Gesetzgebung zu diesem Punkt in ihr Programm für das nächste Jahr aufzunehmen.

Der Steuerwettbewerb ist unerlässlich, um das Wachstum zu fördern und Kapital sowie die Unterstützung der Mitgliedstaaten, vor allem der Staaten der Eurozone, zur Lenkung ihrer Volkswirtschaften zu gewinnen. Die EZB legt die Zinssätze fest und im Stabilitäts- und Wachstumspakt werden die Darlehens- und Inflationsbedingungen für die Eurozone festgeschrieben. Die Steuerpolitik ist daher eines der wichtigsten Instrumente, die nach Inkrafttreten des Vertrags bei den Mitgliedstaaten der Eurozone verbleiben. Deshalb muss sie in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben.

Die Fine-Gael-Abgeordneten befürchten, dass eine EU-weite GKKB zur Einführung eines europaweit einheitlichen Steuersatzes führen könnte, und lehnen diese deshalb strikt ab.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir stimmen gegen diese Entschließung, da die Vorschläge nicht berücksichtigt wurden, in denen wir unsere ernsten Befürchtungen über die Beschleunigung des Liberalisierungs- und Deregulierungsprozesses äußerten, der sich in vielen Sektoren vollzieht und eine Bedrohung für Beschäftigung, die Qualität der angebotenen Leistungen und die Zukunft der öffentlichen Dienstleistungen in der EU darstellt. Übrig bleibt nur ein verzerrtes Bild des Staats als Anbieter von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, da das gesamte Schwergewicht auf der Liberalisierung liegt.

Auch die Geld- und Finanzpolitik in der EU ist restriktiv und verfolgt als Hauptziel, die Preise zu stabilisieren und den Haushalt gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt zu konsolidieren, obwohl wir wissen, dass der Prozess der nominellen Konvergenz negative Auswirkungen auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, reale Konvergenz zwischen den EU-Mitgliedstaaten und öffentliche Investitionen hat.

Außerdem wird in der Entschließung die neoliberale Lissabon-Strategie betont, die das Hauptinstrument in der EU bildet, um die Liberalisierung und Privatisierung von Dienstleistungen und öffentlichen Einrichtungen, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit auf den Arbeitsmärkten, Lohnsenkungen und die Öffnung der meisten Bestimmungen zur sozialen Sicherheit, darunter Renten- und Krankenversicherungen, für private Interessen voranzutreiben.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE), schriftlich. − (PL) Frau Präsidentin! Das Arbeitsprogramm 2008 umfasst einen komplexen Ansatz, bei dem es darum geht, eine Vision von Europa umzusetzen, die den zukünftigen Erwartungen der Bürger entspricht. Oberste Prioritäten haben für die Europäische Kommission kommendes Jahr vor allem Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums, der Beschäftigung und der nachhaltigen Entwicklung in Europa und die Bewältigung der Migrationsströme. Sie umfassen auch den Klimawandel, die Energie, die zukünftige Erweiterung der EU und das Wirken auf internationaler Bühne.

Es sollte betont werden, dass der Arbeitsplan das Ergebnis detaillierter Diskussionen mit anderen Institutionen darstellt; dabei ging es auch um die Themen, die unlängst während der Debatte über Globalisierung auf dem informellen Treffen des Europäischen Rats in Lissabon behandelt wurden. Zu den Prioritäten im Programm gehört auch der Bereich Kommunikation, die einen weiteren Schritt in den Bemühungen der Kommission darstellen, die Vermittelung von Information über die EU an die Bürger Europas zu verbessern.

Erfreulich sind die Ankündigungen zu einem neuen Ansatz bei der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und der unabhängigen Folgenabschätzung einer vorgeschlagenen Rechtsvorschrift, um zukünftig Fehler zu vermeiden. Ebenso begrüße ich die Vorschläge zu einer neuen Rechtsvorschrift zur Verbesserung der Lage der Frauen, insbesondere was die Hilfe bei der Vereinbarung von Familie und Beruf anbelangt. Das ist ein wichtiger Schritt, um dem Rückgang der natürlichen Zuwachsrate in Europa zu begegnen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Aus den vielen kritikwürdigen Aspekten zu diesem Thema möchte ich einen Schwerpunkt für 2008 herausgreifen, den der Präsident der Kommission als einen der bedeutendsten beschrieben hat: die Ratifizierung des Vorschlags für einen Vertrag über die Europäische Union.

Die Mehrheit des Europäischen Parlaments „begrüßt die Zusage der Kommission, die Ratifizierung des Reformvertrags zu unterstützen”, „drängt die Kommission, ... ihre Bemühungen um die Entwicklung einer effektiveren Kommunikationspolitik zu verstärken, um so ein besseres Verständnis der Bürger für die Tätigkeit der EU … zu erreichen … und um die Ratifizierung des Reformvertrags und die Europawahlen im Jahr 2009 entsprechend vorzubereiten,“ und „fordert die Kommission auf, deutlich zu machen, wie sie beabsichtigt, ihre ... Schwerpunkte umzusetzen, insbesondere die Schwerpunkte im Hinblick auf den Reformvertrag“.

Angesichts der unzulässigen Rolle der Kommission im Verlauf der Referenden über die so genannte Europäischen Verfassung im Jahre 2005 sind solche seit langem verkündeten und jetzt erneut bestätigten Absichten – sofern sie zum Tragen kommen – eine ernsthafte Einmischung in den Ratifizierungsprozess, der Sache jedes einzelnen Mitgliedstaats ist.

Was für ein Widerspruch seitens des Präsidenten der Kommission, der auf Fragen zum Ratifizierungsprozess antwortet, dieser läge in der Entscheidung jedes Mitgliedstaats, aber es genau zu einem seiner Schwerpunkte macht, sich in diese Entscheidung einzumischen!

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Da es unmöglich war, wie ursprünglich geplant private Mittel aufzubringen, um die Finanzierung des Projekts „Galileo“ zu ergänzen, „beschloss“ die Europäische Union, das Projekt vollständig mit öffentlichen Geldern zu finanzieren, besonders aus dem Gemeinschaftshaushalt.

Das ist der Grund für die Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) – die den Finanzrahmen für 2007-2013 festlegt – zur Anhebung der Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen unter Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum) für die Jahre 2008 bis 2013 auf insgesamt 1 600 Millionen Euro zu den jeweiligen Preisen, zulasten einer Haushaltsunterschreitung und Absenkung der Ausgaben unter der Rubrik 2 („Schutz und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen“, d. h. Landwirtschaft, Fischerei und Umwelt) im Jahr 2007.

Mit dieser Neufassung der IIV und der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments sichert die EU die Zukunft ihrer großen „Priorität“, indem sie deren Finanzierung garantiert. Abzuwarten bleibt, ob nach Abschluss des Projekts „Galileo“ – wohlgemerkt nach einem Abschluss mit öffentlicher Finanzierung – das Projekt nicht später einmal privatem Kapital „angeboten“ wird, z. B. auf der Grundlage irgendeiner öffentlich-privaten Partnerschaft, in der der öffentliche Partner die Kosten trägt und das private Kapital die Gewinne einstreicht.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE), schriftlich. (EN) Ich unterstütze nicht die Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage.

 
  
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  Monica Maria Iacob-Ridzi (PPE-DE), schriftlich. (RO) Ich bin dafür, das Legislativprogramm der Europäischen Kommission für das nächste Jahr anzunehmen. Meiner Meinung nach spiegelt es die politischen Prioritäten der Europäischen Union sehr gut wider. Durch die Legislativvorschläge, die die Kommission gerade zu den Rechtsvorschriften für private Unternehmen und KMU vorbereitet, sollten jedoch die Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die in den letzten Jahren in bedeutendem Maße zum Wirtschaftswachstum beigetragen haben, wie z. B. der Einheitssteuersatz, nicht beeinträchtigt werden.

Die jüngste Mitteilung der Europäischen Kommission zum „Gesundheitscheck“ der Gemeinsamen Agrarpolitik ist eine gute Grundlage für die Verhandlungen zwischen den einzelnen Organen. Zu diesem Zweck darf die Europäische Kommission bis zum Abschluss der Beratungen zwischen den EU-Organen und den Mitgliedstaaten keine Legislativvorschläge unterbreiten, die eine wesentliche Änderung ihrer Bestimmungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik zur Folge haben.

Abschließend möchte ich mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass es keine Gesetzgebungsinitiativen im Bereich der Gemeinsamen Visapolitik hinsichtlich des Grundsatzes der Reziprozität beim freien Personenverkehr zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten gibt. Ich möchte die Europäische Kommission daran erinnern, dass zwölf Mitgliedstaaten mit mehr als 100 Millionen EU-Bürgern immer noch von dem Programm für visumfreies Reisen in die USA ausgeschlossen sind.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (B6-0497/2007)

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE), schriftlich. − (PL) Als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung AKP-EU möchte ich die Ergebnisse unterstützen, die letzte Woche auf dem EU-Afrika-Gipfel in Lissabon erzielt wurden. Während der letzten Sitzung der Parlamentarischen Versammlung in Kigali haben wir zu Besonnenheit aufgerufen und gefordert und vor einer übereilten Neugestaltung der Beziehungen zwischen der EU und Afrika gemahnt. Selbstverständlich muss die gemeinsame EU-Afrika-Strategie die Interessen beider Partner berücksichtigen, und die Zusammenarbeit darf nicht zulasten des anderen erfolgen.

Aus der Tatsache, dass die Europäische Union der wichtigste Wirtschaftspartner der afrikanischen Länder ist und dass die meiste Hilfe für Afrika aus Europa kommt, ergibt sich auch eine besondere Verantwortung für die EU. Das wurde in der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen und des Panafrikanischen Parlaments deutlich betont und darin zu Recht gefordert, dass sich beide Organe an der Gestaltung der zukünftigen Beziehung beider Kontinente stärker beteiligen. Das Europäische Parlament hat seine Unterstützung für die Erklärung von Kigali vom 22. November 2007 deutlich zum Ausdruck gebracht. Darin wird gefordert, den Termin für den Abschluss der Verhandlungen über ein neues AKP-EU-Handelsabkommen zu verlängern und ein ausgewogenes Abkommen abzuschließen. Zudem gibt es dort den Vorschlag, die strengen Forderungen der WTO zu lockern. Es ist gut, dass die bis zum nächsten Gipfel 2009 gesetzten Prioritäten nicht nur Frieden, Sicherheit, Menschenrechte, Energie, Klimawandel oder Migration umfassen, sondern auch den Kampf gegen die Armut durch Beschäftigung und Investitionen in Gesundheitsfürsorge und Bildung.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich.(PT) Wenn es noch irgendwelche Zweifel über die wahren Absichten der Europäischen Union im Hinblick auf die Freihandelsabkommen gab, die sie mit den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) vorschlägt, Abkommen, die „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen“ (WPA) genannt werden und über die beim jüngsten EU-Afrika-Gipfel viel geredet wurde, weil einige afrikanische Länder ihre Unterzeichnung ablehnten, so würde die Lektüre der jetzt verabschiedeten Entschließung genügen, sie zu begründen. Allerdings hatte João Cravinho, portugiesischer Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit als Präsident des Rates die Dinge auf der Gemischten Parlamentarischen Versammlung AKP-EU in Kigali am 21. November schon recht deutlich gemacht.

Obwohl sie (erst einmal) zurückrudern musste, strebte die EU nach Überwindung des Widerstands durch einen Vorschlag zur Verhandlung der WPA in zwei Phasen, beginnend mit dem Handel mit Gütern, um später andere Bereiche wie Dienstleistungen und Investitionen einzubeziehen, und versprach dabei zugleich Abermillionen Euro für die (wirtschaftliche und bald auch politische) Souveränität und Unabhängigkeit der AKP-Länder. Das ist die Zielsetzung der Entscheidung des Rats „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 17. November 2007.

Die Mehrzahl der Abgeordneten lobt und unterstützt die Entscheidung. Was uns angeht, so verurteilen wir diese Pläne und Maßnahmen und wenden uns gegen sie, da die EU damit versucht, die AKP-Länder wieder zu wirtschaftlichen Kolonien zu machen.

 
  
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  Karin Scheele (PSE), schriftlich. Ich begrüße die Tatsache, dass ein großer Teil der Mitglieder des Europäischen Parlaments den Inhalt der Kigali-Deklaration zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) unterstützt, die in Ruanda von Abgeordneten aus europäischen, afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten gemeinsam ausgearbeitet wurde. Ich bin aber enttäuscht, dass ein gemeinsam ausverhandelter Text, dem die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Abgeordneten der AKP-Staaten beim AKP-EU-Treffen in Kigali ihre Zustimmung erteilt hatten, von der Fraktion der EVP-ED sowie der Liberalen in Straßburg plötzlich abgelehnt wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass dadurch im Rahmen der Verhandlungen zu einem für die AKP-Staaten überlebenswichtigen Thema ein völlig falsches Signal gesandt wird.

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) dürfen nicht als bloße Freihandelsabkommen im Sinne der WTO angesehen werden, und vor allem dürfen sie die ohnehin bereits anfällige Wirtschaft der Überseegemeinschaften nicht schwächen.

Diese Abkommen müssen echte Partnerschaften darstellen, die die Schaffung eines neuen wirtschaftlichen und handelspolitischen Umfelds ermöglichen, um die Entwicklung in allen betroffenen Gebieten zu fördern.

Ich danke den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, dass sie meinen Änderungsantrag angenommen haben, der in Erinnerung ruft, dass die Interessen der Überseegemeinschaften im Mittelpunkt dieser auf Gegenseitigkeit basierenden Vorzugsabkommen mit den AKP-Ländern stehen. Es ist sehr wichtig, dass wir die besonderen Bedingungen der Gebiete in äußerster Randlage auf der Grundlage von Artikel 299 Absatz 2 des Abkommens in den Verhandlungen konsequenter berücksichtigen. An AKP-Länder angrenzende überseeische Länder und Gebiete müssen laut den Assoziierungsabkommen, die sie gemäß Artikel 299 Absatz 3 des Vertrages mit der Union verbinden, ebenfalls besondere Beachtung finden.

Wenngleich die aktuellen Diskussionen problematisch sind, insbesondere was den Schutz lokaler Märkte und die Liste sensibler Produkte angeht, möchte ich die Kommission auffordern, Kompromisse zu suchen, die die speziellen Interessen der betreffenden Gebiete in äußerster Randlage und überseeischen Länder und Gebiete achten.

 
  
  

(Die Sitzung wird um 13.50 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
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