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Verfahren : 2007/0244(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0501/2007

Eingereichte Texte :

A6-0501/2007

Aussprachen :

PV 12/12/2007 - 21
CRE 12/12/2007 - 21

Abstimmungen :

PV 13/12/2007 - 6.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0619

Plenardebatten
Mittwoch, 12. Dezember 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

21. Zeitpunkt der Einführung einer elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen (Aussprache)
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 hinsichtlich des Zeitpunkts der Einführung einer elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen (KOM(2007)0710 – C6-0448/2007 – 2007/0244(CNS)) (A6-0501/2007).

 
  
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  Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Bekanntlich ist die Rückverfolgbarkeit ein Schüssel zur Einhaltung hoher Standards für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Wir haben in der EU vor nicht allzu langer Zeit Erfahrungen mit bestimmten Krankheiten wie Maul- und- Klauenseuche und Blauzungenkrankheit gesammelt, was erneut die Bedeutung effizienter Kennzeichnungssysteme gezeigt hat. Ohne elektronische Kennzeichnung ist eine ordnungsgemäße individuelle Identifizierung nicht möglich.

Die Kommission wurde gebeten, in ihrem Bericht das Datum für die Umsetzung der elektronischen Kennzeichnung zu bestätigen bzw. zu ändern, nicht aber die Grundsätze der Verordnung in Frage zu stellen. Darum handelt es sich um einen technischen Bericht über verschiedene Methoden und Techniken der elektronischen Kennzeichnung.

Der Bericht der Kommission konzentriert sich schwerpunktmäßig lediglich auf die beste Möglichkeit der Durchsetzung der elektronischen Kennzeichnung. Um jedoch einen Bericht auszuarbeiten, brauchen wir Daten und Zuarbeit der Mitgliedstaaten, vor allem von den Mitgliedstaaten, die bereits an dem System arbeiten. Die für die Erstellung des Berichts erforderlichen Studien und Versuche nahmen wesentlich mehr Zeit in Anspruch, als ursprünglich geplant, was das verspätete Erscheinen des Berichts erklärt.

Wir würdigen die Zustimmung des Parlaments und danken ihm dafür, die Sache als dringlich zu behandeln. Dadurch wird im Januar 2008 eine Situation der Rechtsunsicherheit verhindert.

Der Bericht kommt zu der Schlussfolgerung, dass die technischen Bedingungen für die elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen gegeben sind, aber die Mitgliedstaaten eine angemessene Frist benötigen, um die Einführung der elektronischen Kennzeichnung vorzubereiten.

Wir stimmen mit dem Standpunkt des Parlaments überein und akzeptieren die Notwendigkeit eines feststehenden Datums für die Einführung des Systems. Andererseits können wir die übrigen vorgeschlagenen Änderungsanträge nicht billigen, die die eigentlichen Grundsätze der Verordnung in Frage stellen würden, da die Frage jetzt lautet, zu welchem Datum die Umsetzung erfolgen sollte.

Erneut möchte ich dem Berichterstatter für die zügige Arbeit danken und dem Parlament für seine Bereitschaft, das Thema als dringlich zu behandeln.

 
  
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  Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Berichterstatter. − Herr Präsident, Herr Kommissar Kyprianou! Wir sind der Aufforderung, dieses Thema schnell zu behandeln, nachgekommen. Wir behandeln hier eine Dringlichkeit. Deswegen finden wir uns auch noch zu dieser späten Stunde ein.

Die Frage ist natürlich: Wie kommt es zu dieser dringlichen Situation? Sie haben schon etwas dazu gesagt. Ich habe mich mal etwas in den Papieren umgeschaut und bin auf die Verordnung gestoßen, die wir ja heute verändern wollen. Die ist vom 17. Dezember 2003. In dieser Verordnung wird festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2008: „die elektronische Kennzeichnung gemäß Absatz 1 [...] verbindlich für alle Tiere vorgeschrieben wird“. Da gibt es auch noch ein paar Ausnahmeregelungen, die lasse ich jetzt weg. Und dann steht da: „Die Kommission unterbreitet dem Rat vor dem 30. Juni 2006 einen Bericht über die Anwendung der Regelung für die elektronische Kennzeichnung sowie geeignete Vorschläge, über die der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließt.“

Also, die Sache liegt sehr lange zurück. Offensichtlich hat es den Bericht der Kommission an den Rat nicht gegeben, und es hat auch keine Rückmeldung des Rates gegeben. Sie machen ein Zeichen? Wenn Sie den Bericht doch gegeben haben, umso besser, dann hat es aber keine Rückmeldung der Länder gegeben. Und nun kamen wir in diese Bredouille, dass wir feststellen müssen, der Termin ist nicht einzuhalten. So weit, so schlecht. Jetzt kommt aber von Ihnen der Vorschlag, nicht etwa einen neuen Termin zu setzen, sondern Sie sagen: Wir möchten diesen Termin im Komitologieverfahren festlegen. Also, es ist in Ihre Entscheidung gesetzt, wann dieser Termin stattfinden soll. Das wiederum ist nun dann der Mühe nicht wert, die wir uns hier machen, und somit hat auch der Ausschuss beschlossen, zum 31. Dezember 2009, also zum 1. Januar 2010 – zwei Jahre später, als es ja in der ersten Verordnung vorgeschrieben war – die elektronische Kennzeichnung verbindlich in Kraft zu setzen. Das war ein Jahr eher, als der Berichterstatter vorgeschlagen hatte. Aber immerhin: Das Wichtige ist, es gibt einen Termin. Es wurde dann vom Ausschuss noch gesagt, es solle auch Bericht darüber erstattet werden.

Das Problem ist ja bei diesem Vorschlag, den Sie machen, dass Sie immer mehr in das Komitologieverfahren ziehen, so wie Sie auch in der alten Verordnung vom 17. Dezember 2003 die Vorschriften und die Anwendung, die diese Regelung zur elektronischen Kennzeichnung umfasst, im Komitologieverfahren in die Kommission geholt haben. Es sollte dann noch einen Bericht an den Rat geben, aber keinen Bericht an das Parlament. Somit werden wir durch diese Praxis, das alles in die Komitologie zu nehmen, aus der Entscheidung und der Überprüfung der Kontrollinstanz des Parlaments herausgenommen und nehmen dann irgendwann zur Kenntnis, dass das überhaupt nicht stattgefunden hat.

Wenn Sie jetzt nicht mit diesen Änderungen gekommen wären, weil der Termin Sie drückte, und das Eilverfahren beantragt hätten, hätten wir weiter gedacht, das sei alles in Ordnung. Es ist aber nicht in Ordnung! Das muss uns im Parlament eine Warnung sein, dass wir eben nicht zu viel in die Verfügung der Kommission legen, sondern unsere Kontrollrechte weiterhin auch wahrnehmen.

Nun hat es ein paar Änderungsanträge gegeben. Sie haben gesagt, Sie können sie nicht so übernehmen. Der Ausschuss hat festgestellt, es soll verbindlich sein. Das ist auch in der Grundverordnung enthalten, die ja nicht aufgehoben, sondern nur geändert wird. Nun gibt es Änderungsanträge – Herr Stevenson, und einer ist von Ihnen und Frau McGuinness –, die sagen: Jetzt machen wir es freiwillig. Ja, wenn wir es jetzt freiwillig machen, dann können wir die ganze Übung auch lassen! Was wird denn dann noch vorgeschrieben? Dann sind bei Nacht alle Katzen grau. Also meine ich, dass wir schon bei einer verbindlichen Regelung bleiben müssen und dass diese verbindliche Regelung auch ein Datum haben und einen Bericht an das Europäische Parlament beinhalten muss.

Es wird uns eine Lehre sein, dass wir jetzt eher zufällig über diesen Bericht auf diese doch sehr ungewöhnliche Verfahrensweise der Kommission und des Rates gestoßen sind.

Ich hoffe, Herr Kyprianou, das ist nicht zuviel Kritik. Aber Sie können sich vorstellen, als ich den Bericht ausgearbeitet und mich auf heute Abend vorbereitet habe und das mal nachgeschlagen habe, dass ich mir doch ziemlich die Augen gerieben habe über das, was alles auf unserer europäischen Ebene möglich ist. Wir müssen beide – Parlament und Kommission, und meinetwegen auch wir als Personen – ein Interesse daran haben, dass das so nicht wieder passiert und einreißt.

 
  
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  Struan Stevenson, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Gestatten Sie mir, mit der Beantwortung einer von Herrn Graefe zu Baringdorf an mich gerichteten Frage zu beginnen. Er fragte mich, warum ich denn in meinen Änderungsanträgen versuche, das System auf freiwillige Basis zu stellen. Ich kann Herrn Graefe zu Baringdorf in knappen Worten darlegen, warum ich die freiwillige Beteiligung für sinnvoll erachte.

In der vergangenen Woche wurden in meinem Wahlkreis in Schottland alte Auen – für die nicht landwirtschaftlich bewanderten Abgeordneten (von denen es in diesem Haus nicht viele gibt) alte weibliche Schafe – für zwei britische Pfund pro Tier verkauft. Vor einem Jahr lag der Verkaufspreis bei 60 Pfund pro Kopf, in diesem Jahr bei zwei Pfund. Deshalb frage ich den Berichterstatter: Wie soll ein Landwirt, der nur zwei Pfund pro Schaf erhält, Mikrochips anbringen und teure Scanner und Lesegeräte kaufen, die dem zwingend vorgeschriebenen elektronischen Kennzeichnungssystem entsprechen? Das ist ein wirtschaftliches Problem.

Im ursprünglichen Vorschlag der Kommission bemühte man sich völlig zu Recht um die Anhörung von Betroffenen und Interessengruppen und die Durchführung einer wirtschaftlichen Verträglichkeits- und Kosten-Nutzen-Analyse. Bisher habe ich nicht alle Zahlen gesehen. Ich weiß nicht, was das für die Schafhalter in meinem Wahlkreis bedeuten würde. Ich muss die Mitglieder dieses Hauses daran erinnern, dass das Vereinigte Königreich über den bei weitem größten Schafbestand in ganz Europa verfügt. Die Auswirkungen wären angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftslage katastrophal. Tatsächlich hieß das – wenn die Teilname am System obligatorisch ist und man von dem vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung in ihrer Abstimmung am Montag festgelegten Datum ausgeht, wobei der 31. Dezember 2009 als Datum für die Pflichteinführung bestimmt wurde –, dass eine ganze Gruppe von Schafhaltern in Großbritannien dicht macht und ihr Geschäft aufgibt. In den von Schafen seit Jahrhunderten beweideten Hochlandgebieten und Bergen, um die sich die Schafhalter kümmern, wird das Ökosystem kippen, und dann wird die Öffentlichkeit begreifen, welcher Schaden entstanden ist.

Während wir eine Herde kaputt machen, die in Europa schon heute die beste Rückverfolgbarkeit aufweist – wir haben im Vereinigten Königreich gegenwärtig eine garantierte Rückverfolgbarkeit von 100 %, und Schafhalter können nicht begreifen, warum wir ein neues System der elektronischen Kennzeichnung einführen wollen, wenn die Rückverfolgbarkeit heute schon höchsten Anforderungen genügt –, importieren wir Schaffleisch aus Drittstaaten in die EU, die weder unsere Hygiene- und Gesundheitsstandards noch die strengen Bestimmungen erfüllen, die wir unseren Schafhaltern auferlegen.

Also, lassen wir ein wenig Verstand walten. Ich hoffe, dass die Mitglieder bei der morgigen Abstimmung den Grund für unsere Forderung nach einem freiwilligen System sowie der Nichtfestlegung eines verpflichtenden Einführungsdatums für die elektronische Kennzeichnung verstehen.

 
  
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  Rosa Miguélez Ramos, im Namen der PSE-Fraktion. (ES) Herr Präsident! Ich gehöre zu jenen, die Herrn Stevenson immer genau zuhören, wenn er das Wort ergreift, und ich höre ihm jetzt schon seit mehreren Jahren zu, aber diese Rede überrascht mich, denn sie hätte besser im Jahr 2003 statt 2007 bzw. fast 2008 gehalten werden sollen.

Herr Graefe zu Baringdorf hat es sehr richtig formuliert: Es handelt sich um eine Verordnung aus dem Jahr 2004. Wir haben darüber 2003 im Parlament debattiert, und die Verordnung sieht vor, dass das System zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen am 1. Januar 2008 in Kraft tritt.

Herr Stevenson! Ich hege keine Zweifel daran, dass es in ihrem Wahlkreis Schafe gibt, so wie auch bei mir. Die fünf Mitgliedstaaten mit den größten Beständen an Schafen und Ziegen sind neben Ihrem und meinem Heimatland, Frankreich, Italien und Griechenland. Diese vier Mitgliedstaaten haben es sich zur Aufgabe gemacht – die Ihnen augenscheinlich so zuwider ist – ihre Landwirte zu überzeugen, Schafe und Ziegen zu kennzeichnen, weil uns gesagt wurde, in der Verordnung sei die elektronische Kennzeichnung ab dem 1. Januar 2008 vorgeschrieben.

Als Mitglied dieses Parlaments habe ich vollstes Verständnis dafür. Aber ich verstehe auch, dass es Mitgliedsländer so wie Ihr Heimatland gibt, die ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben, weshalb ich Ihnen zugehört habe. Vor diesem Hintergrund habe ich freiwillig ein Datum vorgeschlagen, das auch vom Landwirtschaftsausschuss gebilligt wurde, um die Frist etwas zu verlängern, aber wie Sie wissen, zahlt man in meinem Wahlkreis lediglich ein Pfund, während man in Ihrem Wahlkreis zwei Pfund pro Tier bekommt.

Zum jetzigen Zeitpunkt und angesichts häufiger Probleme durch Tierkrankheiten bietet ein System wie dieses nach meinem Dafürhalten eine Garantie und eine Möglichkeit des Wertzuwachses bei den erzeugten Produkten. Es handelt sich um ein Kennzeichnungssystem, das es ermöglicht, die Herkunft eines Tieres, das durch das Hoheitsgebiet der EU befördert wurde, zu bestimmen und uns garantiert, dass es sich guter Gesundheit erfreut. Das ist eine Garantie für die Verbraucher, was doch dem Landwirt zugute kommen muss, weil er mehr für sein Fleisch bekommt.

Wenn sie nicht mehr für ihr Fleisch erhalten, ist das das Ergebnis der Blauzungenkrankheit, der Maul- und Klauen-Seuche und des Chikungunya-Fiebers, mit denen wir jetzt zu kämpfen haben. Und wenn das der Fall ist, gibt es für uns keine Hoffnung mehr. Deshalb lassen Sie uns bitte die Ärmel hochkrempeln, lassen Sie uns koordiniert vorgehen. Lesen und prüfen wir doch die von Herrn Graefe zu Baringdorf genannte Verordnung, bei der es sich – ich wiederhole mich – um eine Verordnung aus dem Jahr 2004 handelt. Lesen wir sie gründlich, erkennen wir an, dass es darin einige Ausnahmeregelungen gibt, aber das bedeutet keinen Freibrief, denn das Datum kann nicht freiwillig festgelegt werden. Ein freiwilliges System wird es nicht geben, weil wir, die Kommission und der Rat beschlossen haben, dass es rechtsverbindlich sein soll.

Mit anderen Worten, ich kann die Uhr nicht drei Jahre zurückstellen und meinen Bauern erzählen, all ihre Bemühungen bis zum heutigen Tag wären völlig sinnlos gewesen, weil die Briten es versäumt haben, von ihren Landwirte dasselbe zu fordern. Verstehen Sie, was ich meine?

Ich fordere Sie auf, meinen Änderungsantrag gründlich zu lesen. Meiner Fraktion geht es definitiv nicht darum, den rechtsverbindlichen Charakter des Systems in Frage zu stellen, weil dadurch eine rechtswidrige Diskriminierung unter den Mitgliedstaaten und in der EU selbst entstünde, obgleich es mich nicht überraschen würde – und damit meine ich nicht Sie, Herrn Stevenson – wenn jemand, der die Frechheit besessen hat, die Charta der Grundrechte heute in diesem Haus abzulehnen, ein ähnliches oder noch größeres Maß an Dreistigkeit an den Tag legen und der Kennzeichnung von Schafen und Ziegen eine Absage erteilen würde.

Deshalb Folgendes: Meines Erachtens haben wir eine Verordnung. Die Kommission hat uns einen vernünftigen Vorschlag unterbreitet, und auch wir haben der Kommission einen sinnvollen Vorschlag vorgelegt. Darum lassen Sie uns versuchen, diese Sache am heutigen Morgen zu beenden, ohne dass es einer der beiden Seiten zum Nachteil gereicht.

 
  
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  Neil Parish (PPE-DE). (EN) Herr Präsident! Ich unterstütze die Worte von Herrn Stevenson sowie die Bemühungen der Kommission sehr engagiert. Meines Erachtens müssen wir uns den Umfang der Schafhaltung und die Zahl der betroffenen Tiere begreiflich machen. Die Rede ist von über 25 Millionen Schafen im Vereinigten Königreich, 8,5 Millionen in Frankreich, drei Millionen in Irland und einer beträchtlichen Anzahl in Spanien und anderen Ländern. Das System muss passen. Wenn man ein elektronisches System einführt, muss dieses praktikabel und kosteneffizient gestaltet sein, und Landwirte müssen es in der Praxis sinnvoll anwenden können. Wie Herr Stevenson zu Recht bemerkte, ist ein Schaf ein Tier von nicht besonders hohem Wert, folglich sind nicht für alles Mögliche Tierärzte erforderlich. Vieles müssen die Bauern selbst machen, und wenn sie die Marken lesen, muss das ohne großen Aufwand am Hang im Regen usw. möglich sein.

Ich habe viele dieser elektronischen Systeme im Einsatz in Hotelzimmern gesehen, wenn Menschen sich durch verschiedene Türen bewegen. Angeblich kommt es zu keiner Interferenz zwischen den verschiedenen Tags. Erstrebenswert wäre ein System, bei dem man, wenn eine LKW-Ladung Schafe auf den Markt kommt, unter idealen Bedingungen in der Lage ist, jedes einzelne im LKW befindliche Schaf elektronisch zu überprüfen. So sieht das ideale System aus. Was ich Ihnen ohne große Umschweife mitteile, ist die Tatsache, dass es keinen Sinn macht, die elektronische Kennzeichnung voranzutreiben, bis das System praktikabel, kostenwirksam und einsatzfähig ist. Deshalb haben Sie nach meinem Dafürhalten völlig Recht mit Ihrer Aussage, man solle bis Ende 2009 warten, um zu sehen, wo wir dann stehen. Wie Herr Stevenson durchaus zu Recht anmerkte, sollte das System auf Freiwilligkeit basieren, wenn die Mitgliedstaaten bereit dazu sind, wenn größere Zahlen von Schafen bewegt werden und wenn das System funktioniert. Übereilen Sie die Einführung nicht, bevor wir nicht so weit sind.

 
  
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  James Nicholson (PPE-DE). (EN) Herr Präsident! Einmal mehr setzen wir uns hier mit der Kennzeichnung von Schafen auseinander. Ich kann nur sagen, es ist äußerst schade, dass die Kommission nicht schon vor langer Zeit am Anfang auf uns gehört hat, als wir ihre damaligen Vorschläge hinterfragt und Empfehlungen abgegeben haben. Frau Miguélez Ramos möchte ich Folgendes mitteilen: Ja, wir haben diese Reden vor langem zu Beginn der Debatte über die Kennzeichnung von Schafen gehalten. Aber bedauerlicherweise hat uns niemand Gehör geschenkt, selbst als wir erklärten, das System sei nicht umsetzbar.

Wir haben Sie ja gewarnt, aber Sie haben einfach nicht hingehört. In der Realität können sich Schafhalter niemals die Kosten für die elektronische Kennzeichnung leisten, weil sie für ihre Lämmer heute weniger bekommen als vor 20 Jahren. Nennen Sie mir doch einen Teil eines anderen Unternehmens eines anderen Industriezweigs, der aufgefordert wird, beträchtliche Ausgaben zu tätigen, um dann weniger für seine Produkte zu erhalten als vor 20 Jahren. Ich weiß aus persönlicher Erfahrung, dass das der Fall ist.

Das gegenwärtige System ist ausreichend. Also, lassen wir das Ganze in einer tiefen Schublade für die fernere Zukunft verschwinden. Eine Wiederaufnahme des Themas im Jahr 2009 wäre für mich akzeptabel. Vielleicht ist bis dahin die Technologie für die elektronische Kennzeichnung, die gegenwärtig deutlich zu teuer ist, wie in vielen anderen Bereichen der Technik durch eine Kombination aus niedrigeren Kosten und einer besseren Rendite für Schafzüchter günstiger. Dann können wir die Sache erneut prüfen.

Rentabilität ist die große Herausforderung für die Schafproduktion. Wenn diese erreicht ist, können wir mit Vertrauen voranschreiten. Zugegebenermaßen habe ich mit großem Interesse den Meinungsaustausch über Schafe zwischen Frau Miguélez Ramos und Herrn Stevenson verfolgt, da sie sich ja sonst immer über Fisch unterhalten, was etwas ganz anderes ist! Dieser Gedankenaustausch ist wohl etwas lebhafter als der über Schafe heute Abend.

Für Schafbauern ist es schwierig, weil sie, wie Herr Parish beschrieben hat, so wenig Lohn und Anerkennung für ihre harte Arbeit erhalten. Auf den Bergen leben im Sommer Tausende von Schafen. Man versucht, sie zu fangen, sie zu kennzeichnen, ihnen zu folgen. Ich muss dem Kommissar Folgendes sagen: Ich wünschte, Sie würden ein paar von Ihren Beamten, die einige der Pläne auszuarbeiten, in diese Gebiete entsenden, damit sie begreifen, was die Schafbauern erdulden, was sie in Kauf nehmen müssen. Vielleicht verstehen Sie dann, wie es uns geht und warum wir diese Ansichten vertreten.

Ja, gestalten wir das System auf freiwilliger Basis, und zwar dann, wenn wir soweit sind. Schreiten wir mit dem richtigen Tempo voran – mit einem Tempo, das wir uns erlauben können.

 
  
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  Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich werde mich sehr kurz fassen, da es schon spät ist. Ich möchte die verehrten Abgeordneten daran erinnern, dass wir heute über das Datum für die Einführung des Systems debattieren. Es wurde ordnungsgemäß entschieden, das System einzuführen, aber das Datum hatte man offen gelassen. Oder anders gesagt: Es wurde ein Datum festgelegt, dass, wie beschlossen wurde, nachträglich geändert oder bestätigt werden sollte.

Die Angaben aus einigen Mitgliedstaaten zeigen zwei Aspekte. Erstens sei die Umsetzung sowohl technisch als auch wirtschaftlich machbar, wie es im Bericht heißt. Zweitens bräuchten die Mitgliedstaaten mehr Zeit, um das System einzuführen, das heißt, ein realistischeres Datum war erforderlich.

Die Kommission hatte ja in der Tat wirklich vorgeschlagen, das Datum zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen. Ich kann Ihnen versichern, dass es nicht in unserer Absicht lag, das Parlament zu umgehen. Genau deshalb haben wir diese Vorgehensweise gewählt – mittels dieser Aussprache und nicht durch Aufnahme eines Artikels in die Verordnung, wodurch wir in der Lage gewesen wären, allein mit dem Rat eine Entscheidung zu fällen.

Die Kommission hat nie vorgehabt, das Parlament nicht in diese Beschlüsse einzuziehen. Die Festlegung des Datums galt als technische Frage. Da der Grundsatz bereits verabschiedet worden war, vertraten wir die Auffassung, diese technische Frage lasse sich durch das Ausschusswesen regeln, und um meine früheren Worte zu wiederholen: Wir haben kein Problem damit, die Änderung der Festlegung eines konkreten Datums anzunehmen, das den Mitgliedstaaten nach meinem Dafürhalten ausreichend Zeit gibt – zwei Jahre –, um sich vorzubereiten.

Allerdings würde es uns widerstreben, uns auf ein freiwilliges System zu einigen, da es in der Verordnung um Rückverfolgbarkeit geht und es diese in allen EU-Mitgliedsländern wirksam und in gleicher Weise durchzusetzen gilt. Es geht im Besonderen auch um die Tiergesundheit in der europäischen Union. Man kann die direkten Kosten des Systems an sich betrachten, aber wenn man sich den langfristigen Nutzen aufgrund von Einsparungen durch die Verringerung von Verlusten und Tierkrankheiten vor Augen hält, wird es sich unserer Ansicht nach letzten Endes aus wirtschaftlicher Perspektive als nützlich erweisen.

Nichtsdestotrotz sind wir bereit, den Änderungsantrag des Parlaments anzunehmen, den der Rat in der kommenden Woche unserer Überzeugung nach auch billigen wird.

 
  
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  Der Präsident. − Das Wort hat Herr Graefe zu Baringdorf mit einer Verfahrensfrage.

 
  
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  Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Berichterstatter. − Erlauben Sie mir noch eine Frage an den Kommissar. Herr Kommissar Kyprianou! Ich habe einen Änderungsantrag eingebracht, der bestimmte Ausnahmen vorsieht, die nicht freiwillig erfolgen sollen, und auch der ursprüngliche Text lässt eine Variation, eine Aktualisierung zu, wenn man das unter Artikel 9 Absatz 4 nimmt. Es wäre unter bestimmten Bedingungen – zu denen nicht die Freiwilligkeit gehören darf, da wir es dann ja gleich lassen können – möglich, bestimmte Überlegungen anzustellen, wie man den Anliegen, die die Kollegen hier vorgetragen haben, in der Praxis entgegenkommen könnte. Das soll nur eine Anregung und eine Frage sein, die Sie sich vielleicht einmal durch den Kopf gehen lassen können.

 
  
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  Der Präsident. − Das war keine Verfahrensfrage, aber würde der Herr Kommissar bitte die Frage beantworten?

 
  
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  Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Wie ich bereits sagte, haben wir ein Problem, Änderungsanträge anzunehmen, die Auswirkungen auf die Grundprinzipien und auf die wichtigsten Aspekte der Verordnung haben.

Wir werden die Sache erneut prüfen, aber dennoch bereitet uns dies Bauchschmerzen.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag, dem 13. Dezember 2007, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich.(EN) Meines Erachtens wurde nicht ausreichend über die Effizienz und Wirksamkeit der elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen informiert. Zudem vertrete ich die Ansicht, eine wirtschaftliche Bewertung, und zwar eine Kosten-Nutzen-Analyse der Auswirkungen auf Produzenten, sei notwenig, bevor ein Datum für die Einführung der elektronischen Kennzeichnung festgelegt werden sollte.

Nach meinem Dafürhalten gibt es keine Rechtfertigung für die Festlegung eines Datums für die Einführung des Systems, bis die Auswirkungen der elektronischen Kennzeichnung, vor allem in Bezug auf Rückverfolgbarkeit und Krankheitsbekämpfung, bewertet worden sind.

In Irland schrumpft die Schafhaltung. Viele Landwirte steigen aus dem Sektor aus. Aus diesem Grund ist die Einführung dieser Maßnahmen und Kosten für die Branche zum gegenwärtigen Zeitpunkt unpassend.

Wenn es eine legitime Rechtfertigung für die elektronische Kennzeichnung in diesem Sektor gibt, würden Halter reagieren und sie selbst auf freiwilliger Basis einführen. Unabhängig davon, ob und wann das System zur elektronischen Kennzeichnung eingeführt wird, sollte die Einführung auf freiwilliger Grundlage und nicht zwingend erfolgen.

Außerdem sollte die elektronische Kennzeichnung – wenn sie kommt – nur für Tiere gelten, die nach einem bestimmten Stichtag geboren wurden und nicht für den bestehenden Gesamtbestand.

 
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